Rede von
Dr.
Heinrich
von
Brentano
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich bin erstaunt, daß über den Artikel 39 eine so lange Debatte geführt wird. Herr Kollege Zinn hat vollkommen recht: wir kennen im Grundgesetz keine Sitzungsperioden, wir kennen nur einzelne Sitzungen. Aber Artikel 39, den ich mitzulesen bitte, sagt: Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Das heißt also: wir haben zunächst im Plenum den Schluß und den Wiederbeginn der Sitzungen zu beschließen. Wenn wir das beschlossen haben, steht dem
Präsidenten nach Satz 2 das Recht zu, den Bundestag auch früher einzuberufen, und er ist dazu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder es will. Wenn wir also jetzt beschließen: Der Bundestag tritt am Donnerstag, dem 17. November 1949, zusammen, dann hat damit diese Sitzung ihr Ende gefunden, und dann kann — nicht hier im Plenum, denn hier hat die Majorität entschieden — außerhalb des Plenums ein Drittel von dem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen und beim Bundestagspräsidenten den Antrag auf frühere Einberufung des Plenums stellen. Dann ist es dem pflichtgemäßen Ermessen des Bundestagspräsidenten überlassen, diesem Antrag stattzugeben. Wenn Sie die Sache sine ira et studio betrachten, werden Sie mir wohl zugeben, daß es nicht so gemeint sein kann, daß jeweils ein Drittel sagen kann: wir wollen heute abend eine neue Sitzung abhalten. Dann könnte man nämlich die ganze Arbeit des Parlaments lahmlegen.
— Sie müssen auch eine Auslegung anhören können, die Ihnen unsympathisch ist, sogar wenn sie richtig ist.
Ich stelle ausdrücklich fest: das Plenum hat hier den Schluß dieser Sitzung und den Wiederbeginn seiner nächsten Sitzung zu beschließen. Dann ist diese Sitzung abgeschlossen. Darauf können Sie von Ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch machen und mit einem Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl eine Vorverlegung dieser Sitzung beantragen. Darüber mag der Präsident entscheiden.
Ich stelle hiermit den Antrag, die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf Donnerstag, den 17. November 1949, vormittags 10 Uhr, einzuberufen.