Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Termin der nächsten Plenarsitzung wird bekanntlich meistenteils, wie es § 69 der Geschäftsordnung auch vorschreibt, am Schluß der Sitzung vom Präsidenten verkündet. Im allgemeinen wird dieser Termin im Einverständnis mit dem Ältestenrat festgesetzt. Es ist vorgesehen, daß der Altestenrat jeden Freitag — das ist ein Beschluß aus der letzten Sitzung — zusammentritt, um den Termin der nächsten Vollversammlung festzulegen. Im § 69 der Geschäftsordnung heißt es weiter, daß, wenn ein Mitglied der Feststellung des Präsidenten über den Termin der nächsten Sitzung widerspricht — ich betone ausdrücklich, daß dieser Termin durch den Ältestenrat festgesetzt wird —, dann der Bundestag, also das Plenum zu entscheiden hat. Wenn der Herr Abgeordnete Ollenhauer sich auf Artikel 39 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Grundgesetzes bezieht, so ist es vielleicht zweckmäßig, wenn ich das Haus auf den Wortlaut dieses Teils des Artikels 39 noch einmal hinweise, damit die Damen und Herren sich ein klares Bild machen können.
Artikel 39 Absatz 2 lautet:
Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl, jedoch nicht vor dem Ende der Wahlperiode des letzten Bundestages zusammen.
Ich glaube, diese Bestimmung kommt nicht in Betracht.
Absatz 3 lautet:
Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen.
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag der Fraktion der SPD gehört. Ich frage den Herrn Antragsteller, Herrn Abgeordneten Ollenhauer, ob er insoweit meiner Feststellung widerspricht, daß ich bzw. der Ältestenrat wie üblich den Sitzungstermin festsetzen. Wenn das der Fall ist, muß das Plenum darüber entscheiden.
Herr Abgeordneter Dr. Schmid zur Geschäftsordnung!