Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Ich habe um das Wort gebeten, um eine Behauptung des Herrn Vorredners nicht unwidersprochen in das Land gehen zu lassen. Der Herr Vorredner hat die Behauptung aufgestellt, daß im neuen Bundeshaushalt ein Haushaltsdefizit oder ein Ausgabenüberschuß von 500 Millionen D-Mark, einer halben Milliarde D-Mark, bestehe. Ich muß feststellen, daß diese Ziffer den Tatsachen nicht entspricht.
Ich muß auf die Sachlage hinweisen. Die Sachlage ist die, daß wir in einem Übergangshaushaltsjahr leben, daß der Bund die ihm zustehenden Steuern und Einnahmequellen noch nicht übernommen, sondern sie den Ländern überlassen hat und daß damit vom ersten Tage dieser Regelung an ganz klar und allen Beteiligten bewußt gewesen ist, daß es selbstverständlich notwendig sein wird, diejenigen, die heute noch die Steuern des Bundes beziehen, mit einem Teilbetrag aus diesen Steuern zur Deckung der Lasten heranzuziehen. Das ist also kein außergewöhnlicher, unerwarteter Zustand, sondern ein wirtschaftlich vorausgesehener und an sich normaler Zustand. Der Ausgabenüberschuß — ich betone es noch einmal —, den Sie ersehen werden, wenn Ihnen der Resthaushaltsplan vorgelegt wird, wird bedeutend geringer sein als die Summe, die der Herr Vorredner genannt hat.
Zu der Sache selber möchte ich folgendes bemerken. Wenn es gelingen würde, Mittel dadurch beizubringen, daß ich sage, sie sind „im Wege der Vorfinanzierung" zu schaffen, und wenn sie dann da sein würden, dann wäre es sehr leicht, eine Finanzverwaltung zu führen. So leicht sind die Dinge nicht. Ich nehme an, daß es allen hier im Hause mit dieser Frage sehr ernst ist und daß sie diese Frage ernst behandelt wissen wollen. Die Arbeit beginnt dann, wenn wir uns darüber unterhalten, welche Möglichkeiten bestehen, um im Wege der Vorfinanzierung wirklich Mittel zu beschaffen. Das kann in einem Ausschuß geschehen.
Ich begrüße daher den Antrag, die Sache in den Ausschuß zu verweisen.