Rede von
Dr.
Adolf
Arndt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat hier eine sehr eigentümliche Auffassung zum besten gegeben,
die Auffassung, daß das Hohe Haus die erste Regierungsvorlage überhaupt in Abwesenheit des Herrn Bundeskanzlers beraten soll.
Im übrigen irren Sie sich, denn der Herr Bundesminister der Justiz weiß ja gar nicht, was ich sagen werde. Ich werde in sehr vieler Hinsicht die ganze Art dieses Verfahrens, das uns gegenüber hier geübt worden ist, zu beanstanden haben, und das sind absolut politische Fragen,
die gerade auch den Herrn Bundeskanzler angehen.
Um nur ein einziges von dem, was hier auszuführen ist, vorweg zu sagen: Es ist schlechterdings unmöglich, daß die erste Vorlage dem Hohen Hause übersandt wird durch den „Staatssekretär des Innern im Bundeskanzleramt, mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt Dr. Wuermeling". Man müßte geradezu der Bundesregierung einen Knigge für den Umgang mit dem Bundestag zur Verfügung stellen.
Sie werden von mir zu hören bekommen, daß diese Vorlage rechtlich gar nicht existiert. Das sind Fragen von außerordentlicher Bedeutung,
zu deren Erörterung wir den verantwortlichen leitenden Beamten auch der Bundesregierung durchaus hier haben wollen.
Aus diesen Gründen rechtfertigt sich mein Antrag wegen der ganzen Art der Einbringung dieser Vorlage. Nach Artikel 76 sind Gesetzesvorlagen „durch die Bundesregierung" einzubringen
und nicht durch einen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragten Herrn Dr. Wuermeling, den niemand kennt, falls es nicht der Herr Kollege ist, der hier im Hause sitzt, worüber auch noch einiges zu sagen wäre. Daher ist unser Antrag begründet, daß wir nicht in die Beratung eintreten, ohne daß der Herr Bundeskanzler anwesend ist.