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ID0101402400

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949 329 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Linnert . . . 329D Unfall des Abgeordneten Dr. Mücke . 330A Geschäftliche Mitteilungen . . 330A, B, C, 349D Eintritt der Abgeordneten Dr. Bertram, Hohl und Frau Dr. Ilk in den Bundestag 330B Überweisung der Anträge Drucksachen Nr. 73, 77 und 83 (neu) an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . . . . . . 330B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ergänzung des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 134) . . 330C Antrag der Abg. Euler, Dr. Wellhausen u. Gen. betr. Abänderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 139) 330D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Loritz (Drucksache Nr. 132) . . . 330D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 331A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 331C Dr. von Brentano (CDU) ( zur Geschäftsordnung) 333B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz (Drucksache Nr. 133) . . . 333C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 333C Dr. Becker (FDP) . . . . . . . . 334B Loritz (WAV) . . . . 334C Dr. Schmid (SPD) 335A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 336B, 340A Renner (KPD) . . . . . . . . . 336D Strauss (CSU) . . . . . . . . . 346B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 339A Löfflad (WAV) 340C Bericht des Ausschusses zur Prüfung des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundes- organe 341B Neuburger (CDU), Berichterstatter 341B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 341C Blank (CDU) (zur Geschäftsordnung) . 342A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 342A Dr. Etzel (BP) (zur Geschäftsordnung) 342B Dr. von Brentano (CDU) (zur Abstimmung) 343A Dr. Horlacher (CSU) (zur Abstimmung) 343B Antrag der Fraktion der KPD betr. Sitz der leitenden Bundesorgane (Drucksache Nr. 135) 343D Gundelach (KPD), Antragsteller . . 343D Neumann (SPD) 344B Dr. Krone (CDU) 345C Nuding (KPD) 345D Strauss (CSU) 337D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 346B, C Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 346C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksach Nr. 138 347A Vertagungsantrag 347B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 347B, 3490 Antrag der Fraktion der KPD betr. Notopfer Berlin (Drucksache Nr. 136) 347B Rische (KPD), Antragsteller . . . 347C Mellies (SPD) . . . . . . . . 349A Nächste Sitzung 349D Die Sitzung wird um 16 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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      Rede von Dr. Adolf Arndt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Dr. von Merkatz hat glasklar die Grundsätze ausgeführt, auf die sich der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität einstimmig geeinigt hat. Zu diesen ganz klaren Grundsätzen gehörte zweierlei: daß wir die Immunität niemals aufheben lassen wollen, wenn ein Verfahren irgendwie politisch affiziert ist,

      (Zuruf von der CDU: Auch nicht bei Hochverrat?)

      und daß wir auch bei einem kriminellen Delikt die Immunität dann nicht aufheben lassen wollen, wenn die Untersuchung der kriminellen Tat gegenüber dem außerordentlich hohen Rechtsgut der Immunität des Hauses geringfügig ist oder wenn sie auch mit andern Mitteln erreicht werden kann. Ich habe in der bedauerlichen Debatte, die sich seit den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Becker hier entwickelt hat, von keiner Seite irgend etwas gehört, was gegen diese Grundsätze oder gegen ihre zwingende Anwendung auf diesen Fall spricht. Wenn Sie sich also diesen Grundsätzen deb Heim n Berichterstatters anschließen, so ist das Ergebnis klar.
      Die ganze Debatte ist dadurch abgerutscht, daß der Herr Kollege Becker — er mag mir das bei unserm sonst so guten persönlichen Verhältnis nicht übelnehmen — die Frage durch seine Anregung, wie sich denn der Herr Kollege Loritz selbst zur Frage seiner Immunität stellt, auf eine schiefe Bahn gebracht hat. Wir haben im Ausschuß, als Sie leider nicht anwesend waren, auch diese Frage erörtert. Der Herr Kollege Ritzel hat als Vorsitzender des Ausschusses von sich aus angeregt, er wolle mit dem Herrn Kollegen Loritz in Verbindung treten, um ihn zu fragen, ob er etwa selber Gewicht darauf lege, die Immunität zu verlieren. Gegenüber dieser Anregung des Herrn Ausschußvorsitzenden hat sich der Ausschuß nach längerer Erörterung einstimmig zu dem Standpunkt bekannt, daß diese Fühlungnahme nicht stattfinden solle, weil nämlich der Abgeordnete selbst über die Immunität gar nicht verfügungsbefugt ist. Es ist gar nicht seine Immunität; es ist, wie der Herr Kollege Schmid so richtig ausgeführt hat, ja die Prärogative des Hauses, so daß es uns völlig gleichgültig ist, was 'der Herr Kollege Loritz darüber denkt. So gleichgültig wie seine Person ist uns auch seine Meinung über seine Immunität. Im Gegenteil, wir haben uns aus grundsätzlichen Erwägungen einstimmig zu der Auffassung bekannt: wenn in diesem ersten Falle, in dem die Frage zur Debatte steht, bereits der Abgeordnete gefragt wird, so wird in Zukunft jeder Abgeordnete gefragt werden, und jeder Abgeordnete wird dann unter dem moralischen Druck stehen, erklären zu müssen: jawohl, ich verzichte selbstverständlich auf meine Immunität und bitte das Haus, die Immunität aufzuheben.

      (Sehr richtig!)

      Das sind unsere Erwägungen gewesen, und die ganze Debatte ist dadurch auf ein schiefes Gleis gekommen, daß der Herr Kollege Becker hier eine Frage zur Sprache gebracht hat, die vollkommen unerheblich ist und die dann das bedauerliche Zwischenspiel zur Folge hatte, daß der Herr Kollege Loritz in eigener Sache sprach. Es scheint sonst aus seiner Fraktion niemand in der Lage zu sein, über ihn oder für ihn zu sprechen.

      (Heiterkeit bei der CDU. — Oho-Rufe bei der WAV.)

      Das hat weiter zur bedauerlichen Folge gehabt, daß sich der Herr Kollege Renner hier zu einem Hüter der Freiheit aufwarf, und ich weiß wirklich nicht, was ihn angesichts der Zustände im Osten dazu legitimiert.

      (Abg. Renner: Das liegt an Ihnen, daß Sie das nicht wissen dürfen!)

      Es hat ferner zu einem weiteren Zwischenspiel geführt — das ist das Bedauerlichste —: zu den Ausführungen, die der Herr Bundesminister der Justiz hier gemacht hat. Meine Damen und Herren, ich bin nicht ganz klar darüber, in welcher Eigenschaft Herr Dr. Dehler hier gesprochen hat,

      (Sehr gut!)

      ob als der Bundesminister der Justiz

      (Zuruf: Das hat er doch gesagt!)

      oder als der Abgeordnete dieses Hauses.

      (Zuruf von der CDU: Das hat er nicht gesagt!) Er hat den Herrn Kollegen Loritz als Kollegen bezeichnet. Damit ist doch wohl sicherlich nicht darauf angespielt worden, daß der Herr Kollege Loritz auch einmal Minister war.


      (Heiterkeit.)

      Ich bitte also, es in Zukunft grundsätzlich auseinanderzuhalten, ob von diesem Platze aus das Wort als Mitglied der Bundesregierung oder als Mitglied dieses Hohen Hauses ergriffen wird; denn je nachdem, in welcher Eigenschaft der Redner spricht,

      (Zuruf: Er hat es doch gesagt!)

      hat er andere Rechte. Als Mitglied dieses Hohen Hauses hätte der Herr Bundesminister Dr. Dehler dem Herrn Kollegen Loritz manches vorhalten mögen; als Mitglied der Bundesregierung hat Herr Dr. Dehler nicht das Recht, einem Mitglied dieses Hohen Hauses in dieser Form und mit diesem Inhalt Vorhaltungen zu machen.

      (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

      Der Herr Bundesminister der Justiz scheint weiterhin verkannt zu haben, daß hier nicht zur Debatte steht, ob die bayerische Justiz zu verteidigen ist oder nicht. Das mag man in Bayern abmachen.

      (Abg. Strauss: Aber man darf die Justiz auch nicht hindern!)

      Das, was hier zur Diskussion steht, ist ausschließlich die Immunität und ausschließlich die Prärogative dieses Hohen Hauses, so daß alles, was der Herr Bundesjustizminister sehr emotional dazu ausgeführt hat, überhaupt in keiner Beziehung zum' Thema stand, sondern, wenn es etwas beweist, ausschließlich beweist, wie stark hier politische Momente in dieses Verfahren gegen den Herrn Kollegen Loritz hineinspielen.

      (Beifall bei der SPD. — Abg. Stwaussi Kein Meine Damen und Herren, es geht noch weiter in das Grundsätzliche hinein. Wir haben bisher darüber gesprochen, was die Immunität ist. Sie ist die Verantwortungsfreiheit des Abgeordneten und der Schutz dieses Hohen Hauses vor Eingiffen von außen. Das sind Dinge, die der Herr Kollege Strauß sehr erheblich verkannt hat, wenn er die Interessen der bayerischen Justiz über das Interesse dieses Hauses an seiner Arbeitsfähigkeit gestellt hat. Der Herr Bundesjustizminister hat aber darüber hinaus noch etwas angegriffen, was ganz grundsätzlich zurückgewiesen werden sollte, nämlich die Freiheit der Rede, indem er einem Mitglied dieses Hohen Hauses geradezu den Mund verbieten wollte mit dem Bemerken, daß es ungeheuerlich sei, hier seine persönliche Meinung auszudrücken, wie es dieses Verfahren beurteilt. Aus diesen Gründen muß ich zu meinem Bedauern der Auffassung Ausdruck geben, daß der Herr Bundesjustizminister durch seine Ausführungen weder der deutschen Justiz, mit der ich mich durch mein Berufsleben ebenfalls verbunden fühle, noch der Frage, die hier zur Erörterung steht, einen Dienst erwiesen hat. Der Herr Bundesjustizminister Dr. Dehler hat das Wort. Ich glaube, im ganzen Hause — abgesehen von Herrn Abgeordneten Dr. Arndt — hat niemand einen Zweifel darüber gehabt, daß ich hier, wie auch der Aufruf seitens des Herrn Präsidenten erfolgte, als Bundesjustizminister gesprochen habe. Ich lasse es mir in meiner amtlichen Eigenschaft auch nicht nehmen, mich zu wehren, wenn die Justiz angegriffen wird. Ich glaube, daß das eine selbstverständliche Pflicht ist, die ich habe. Ich habe es im Parlamentarischen Rat als Abgeordneter nicht so gemacht, wie es der Herr Kollege Renner hingestellt hat, als ob ich mich kritiklos vor die Justiz hingestellt hätte. Ich habe mich auch damals — und ich glaube, damit einer geschichtlichen Pflicht genügt zu haben — gegen ungerechte Verallgemeinerungen gewehrt. Ich würde den Sinn meines Amtes nicht verstehen, wenn ich nicht so handeln würde. Das hat mit Redefreiheit wahrlich nichts zu tun, sondern nur damit, daß die Dinge hier ins Lot gebracht werden. Ich darf es nicht hinnehmen, daß hier Dinge behauptet werden, wie es der Herr Kollege Loritz getan hat, die schwerste Angriffe gegen die Integrität der Justiz darstellen. Ich war dazu doppelt legitimiert, weil ich immerhin das Verfahren und auch einen Teil der Richter kenne. Es ist übrigens nicht so, Herr Kollege Renner, daß der Staatsanwalt in meinem Auftrag hier im Ausschuß gewesen sei. Das ist eine völlige Verkennung der Dinge. Der Antrag auf Genehmigung der Strafverfolgung gegen einen Abgeordneten wird vom Staatsanwalt gestellt und über das Justizministerium des Landes weitergeleitet. Ich bin lediglich Bote und habe insoweit keinen eigenen Willen. Ich kann die Kritik, die der Herr Kollege Arndt aus mir schwer verständlichen Gründen mit besonderer Liebe gegen meine Person gerichtet hat, nicht anerkennen. Ich mache geltend, daß ich das, was ich hier gesagt habe, auf Grund meiner Amtspflicht getan habe. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Löfflad. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin kein Jurist, ich spreche auch nicht in eigener Sache, aber gestatten Sie mir, daß ich den Antrag der WAV doch kurz begründe, nachdem einige Redner der Rechten des Hohen Hauses nicht nur auf die Frage der Immunität eingegangen sind, sondern die Angelegenheit Loritz speziell dazu benutzt haben, hier Ausführungen zu machen, die in einem gewissen Sinn die Berechtigung zu der Auffassung geben, daß es sich im Fall Loritz um eine politische Angelegenheit handeln muß. Herr Justizminister, wollen wir doch den Fall Loritz in diesem Hohen Hause nicht von der Perspektive des Bayerischen Landtags aus betrachten. Die Vermutung dafür liegt nahe und ist auch berechtigt; denn gerade während der Regierungsbildung hätte sich Loritz in München vor Gericht verantworten müssen. Wir haben damals mit allen Herren, auch mit Ihnen, Herr Justizminister, und mit dem bayerischen Justizminister Dr. Müller Verbindung aufgenommen. Der bayerische Justizminister hat uns erklärt, er werde versuchen, das Verfahren hinauszuschieben, bis wenigstens die Bundesregierung gebildet ist. Das ist nicht ein-. getreten, wie sich dann herausgestellt hat. Der Herr bayerische Justizminister hat sein Versprechen nicht wahr gemacht. Wenn Loritz hier von einem Wahrheitsbeweis gesprochen hat, dann darf ich Ihnen sagen, daß ich den Verlauf des Prozesses von Anfang an miterlebt habe. Bei dem Wahrheitsbeweis, den Loritz vorhin meinte. handelt es sich nur darum, daß durch mehr als zwölf Zeugen all das bestätigt wurde, was er in seinen Versammlungen gesagt hat, und darüber hinaus viel schlimmere Zustände, so daß ich als Zuhörer damals im Verhandlungssaal voller Entrüstung dem Herrn Staatsanwalt zugerufen habe: Um Gottes willen, brechen Sie die Verhandlung ab und setzen Sie sie aus; denn es ist eine Schande für die Demokratie und für Deutschland, wenn solche Zustände in die Presse und in das Ausland kommen, wenn wir uns diese Vorwürfe machen lassen müssen, daß derart unerhörte Zustände in dem Gefängnis Stadelheim geherrscht haben. Es wird doch niemand in diesem Hohen Hause all den Zeugen, die keineswegs Anhänger der WAV oder Freunde von Loritz waren, unterschieben wollen, daß sie nur zugunsten von Loritz gesprochen haben. Nein, aus diesen Zeugen sprach die Entrüstung. Es sind auch keine WAV-Angestellten gewesen, die das Protokoll geführt haben, sondern Angestellte des Bayerischen Landtags, also völlig unparteiische Personen. — Von uns bestellt! Das hat damit nichts zu tun, Herr Kollege. Sie wollen doch damit nicht sagen, daß die Angestellten des Bayerischen Landtags irgendwie für Loritz schreiben wollten? Auf jeden Fall war das, was Loritz erklärt hat, daß ihm der Wahrheitsbeweis gelungen ist, nicht zu Unrecht behauptet worden. Als nun der Staatsanwalt immer und wieder darauf drang, die Zeugenvernehmung nicht erst zum Abschluß zu bringen, was es bestimmt in keinem Gerichtsverfahren gibt, sondern vorher die Sachverständigen zu vernehmen, als das Gericht bereits einsehen mußte, daß Loritz praktisch nicht zu Unrecht seine Ausführungen gemacht und keine verleumderischen Behauptungen aufgestellt hat, da kamen die drei Sachverständigen und erklärten, Loritz müsse man den § 51 zubilligen. Dagegen wehren wir uns, daß man, nach dem meiner Meinung nach der Wahrheitsbeweis hundertprozentig gelungen ist, nun versucht, einen unbequemen politischen Gegner dadurch auszuschalten. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. (Abg. Matthes: Ich hatte zuvor Schluß der Debatte beantragt!)


      (Dr. Arndt)


      (Beifall der SPD. - Zurufe in der Mitte.)


      (Lebhafter Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Erich Köhler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Thomas Dehler


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Sehr gut! in der Mitte. — Zurufe bei der SPD.) Ich bin dafür dankbar, daß der Herr Abgeordnete Arndt anscheinend ein Vademekum für Minister aufstellen will. Ich bin mit dem Abgeordneten Loritz seit Jahren — in der Verfassunggebenden Landesversammlung, im Bayerischen Landtag — an einem Tisch gesessen. Herr Loritz kennt mich, und ich kenne ihn. Wenn mir der Herr Kollege Arndt unterstellt, ich hätte in meiner Eigenschaft als Bundesminister der Justiz mich in einer politischen Tendenz geäußert, so weise ich das zurück.


      (Bravo! in der Mitte. — Zurufe links.)


      (Sehr richtig! in der Mitte.)


      (Abg. Renner: Das hat er doch gesagt!)


      (Beifall in der Mitte.)