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ID0101402000

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Strauß.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949 329 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Linnert . . . 329D Unfall des Abgeordneten Dr. Mücke . 330A Geschäftliche Mitteilungen . . 330A, B, C, 349D Eintritt der Abgeordneten Dr. Bertram, Hohl und Frau Dr. Ilk in den Bundestag 330B Überweisung der Anträge Drucksachen Nr. 73, 77 und 83 (neu) an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . . . . . . 330B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ergänzung des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 134) . . 330C Antrag der Abg. Euler, Dr. Wellhausen u. Gen. betr. Abänderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 139) 330D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Loritz (Drucksache Nr. 132) . . . 330D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 331A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 331C Dr. von Brentano (CDU) ( zur Geschäftsordnung) 333B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz (Drucksache Nr. 133) . . . 333C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 333C Dr. Becker (FDP) . . . . . . . . 334B Loritz (WAV) . . . . 334C Dr. Schmid (SPD) 335A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 336B, 340A Renner (KPD) . . . . . . . . . 336D Strauss (CSU) . . . . . . . . . 346B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 339A Löfflad (WAV) 340C Bericht des Ausschusses zur Prüfung des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundes- organe 341B Neuburger (CDU), Berichterstatter 341B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 341C Blank (CDU) (zur Geschäftsordnung) . 342A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 342A Dr. Etzel (BP) (zur Geschäftsordnung) 342B Dr. von Brentano (CDU) (zur Abstimmung) 343A Dr. Horlacher (CSU) (zur Abstimmung) 343B Antrag der Fraktion der KPD betr. Sitz der leitenden Bundesorgane (Drucksache Nr. 135) 343D Gundelach (KPD), Antragsteller . . 343D Neumann (SPD) 344B Dr. Krone (CDU) 345C Nuding (KPD) 345D Strauss (CSU) 337D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 346B, C Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 346C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksach Nr. 138 347A Vertagungsantrag 347B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 347B, 3490 Antrag der Fraktion der KPD betr. Notopfer Berlin (Drucksache Nr. 136) 347B Rische (KPD), Antragsteller . . . 347C Mellies (SPD) . . . . . . . . 349A Nächste Sitzung 349D Die Sitzung wird um 16 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Der Herr Minister kann nicht zugeben,

    (Zuruf in der Mitte: Zulassen!)

    — nicht zulassen und nicht zugeben, daß hier ein Abgeordneter eine Feststellung trifft, die seiner Überzeugung entspricht.

    (Zuruf in der Mitte: Das hat er nicht gesagt!)

    — Das ist aber die Nutzanwendung seiner Erklärung!
    Wir haben im Parlamentarischen Rat, als die Klärung der Frage der Rechte des Richterstandes zur Diskussion stand, von demselben Herrn, dem damaligen Abgeordneten des Parlamentarischen Rates Dr. Dehler, ebenso uneingeschränkte Werturteile über den Richterstand gehört,

    (Hört! Hört! bei der KPD)



    (Renner)

    wie er sie heute... hier abgegeben hat.

    (Zuruf in der Mitte: Nein, er hat die Richter verteidigt, und mit Recht!)

    — Sehen Sie, er hat die Richter verteidigt. Er hat die Richter verteidigt, die in der Naziperiode zu 80 Prozent der NSDAP angehört haben.

    (Zurufe rechts.)

    Er hat die Richter verteidigt, die heute noch bei uns Recht sprechen und die heute noch — nach Erklärungen amtierender Innenminister und Justizminister der Länder — zu 80 Prozent auch ehemals der NSDAP angehört haben

    (Hört! Hört! bei der KPD. — Gegenrufe rechts) oder ihren hauptsächlichen Nebenorganisationen.

    Der Herr Bundesjustizminister hat sich hier etwas erlaubt, was der Ausschuß für sich ausdrücklich als unstatthaft hingestellt hat: er ist in eine Beweiswürdigung eingetreten.

    (Zurufe in der Mitte: Nein! Nein!)


    (Erneuter lebhafter Widerspruch in der Mitte und rechts.)

    — Er hat auch dem Ausschuß als Vertreter des Bundesjustizministeriums den Herrn Oberstaatsanwalt von München geschickt,

    (Hört! Hört! bei der KPD)

    also einen Mann, der nach der subjektiven Auffassung des Abgeordneten Loritz

    (Zurufe: Befangen ist!)

    der Beklagte ist. Den hat er als den richtigen Vertreter der Interessen des Bundesjustizministeriums erachtet und uns hergeschickt. So liegen doch die Dinge.

    (Zuruf rechts.)

    — Das nenne ich nicht logisch,

    (Erneuter Zuruf rechts: Natürlich!)

    — das nenne ich nicht logisch, sondern das ist die Fortsetzung des Versuches, gegen einen Abgeordneten aus politischen Gründen ein Verfahren auf alle Fälle durchzuzwingen!
    Was ist los? Ich gehe auf den Fall Loritz nicht ein. Mir ist der Herr Loritz an sich als Fall genau so uninteressant wie dem Herrn Abgeordneten Carlo Schmid, vielleicht sogar noch etwas uninteressanter.

    (Heiterkeit.)

    Aber hier steht die Frage zur Diskussion: Was ist Immunität?, und ich habe mich hier nur zum Wort gemeldet, um eine Sache richtigzustellen, die — auf Grund des Berichtes — falsch ausgelegt werden könnte. An den Ausschußberatungen war auch unsere Fraktion beteiligt, aber wir sind im Ausschuß nicht abstimmungsberechtigt, und insofern muß die Feststellung des Ausschußberichterstatters korrigiert werden. Der Ausschuß, soweit seine Mitglieder abstimmungsberechtigt waren, hat seine Interpretation des Begriffes Immunität . gebilligt. Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß die Immunität eines Abgeordneten unter allen Umständen hochzuhalten ist.

    (Zuruf von der CDU: Auch in der Ostzone! Sagen Sie das mal Herrn Pieck!)

    Wir sind dieser Auffassung, weil wir die hier gegebene Interpretation für falsch halten und weil wir wissen, daß so etwas praktiziert worden ist und in der Zukunft noch praktiziert werden kann, um einer Gerichts-, einer Justizbehörde in ihrer heutigen Zusammensetzung das Recht zu geben, überhaupt gegen einen Abgeordneten vorzugehen,
    Meine Herren von der Sozialdemokratie, an Sie appelliere ich jetzt einmal: Haben wir es in der Periode des Hitlertums nicht erlebt, daß zum Beispiel das Verfahren um Auslieferung eines Abgeordneten aus irgendeinem Asyllande — es ging also um die Absicht einer politischen Verfolgung — in der Regel dadurch getarnt wurde, daß man dem betreffenden politischen Flüchtling von deutscher Seite kriminelle Dinge unterschoben hat,

    (Sehr richtig bei der KPD)

    daß man unter dem Vorwand, es handle sich hier um einen kriminellen Verbrecher, die Auslieferung angestrebt hat?

    (Zuruf rechts: In der Nazizeit!)

    Das weiß jeder, der diese Periode einmal durchgestanden hat.

    (Zuruf rechts: Das geschieht doch auch heute noch im Osten!)

    — Sehen Sie, es geschieht auch heute noch, denn dieselben Richter von damals sind heute noch im Amt und hier bei uns im Saal.

    (Zurufe.)

    Wie gesagt, wir möchten diesen Richtern nicht das Recht geben, unter dem Vorwand, es handle sich um kriminelle Dinge, politische Verfahren gegen unbeliebte Abgeordnete durchzuführen. Denn wir haben hier die Parallele festzustellen, daß dieselbe Auffassung in puncto Unbeliebtheit bei den Parteien herrscht, die die Regierungskoalition bilden, und beim Justizapparat. Deshalb möchten wir die Immunität nicht so eng interpretiert wissen, wie das in dem Bericht zum Ausdruck gebracht ist. Weil wir — um es zusammenzufassen — kein Vertrauen zu dem heute in Westdeutschland amtierenden Justizapparat haben, darum halten wir es für dringend erforderlich, die Immunität unter allen Umständen zu vertreten und zu verteidigen.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Strauß.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Was die Ausführungen des letzten Redners anbetrifft, so hoffe ich nur, daß die Praxis, die er hier mit so gewandten Worten vertreten hat, dort, wo seine Gesinnungsfreunde an der Macht sind, ausgeübt wird.

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts. — Zurufe von der KPD.)

    Zu dem bisherigen Verlauf der Debatte habe ich einige Feststellungen zu treffen. Mich haben die staatsrechtlichen und politischen Ausführungen des Kollegen Carlo Schmid tief beeindruckt. Ich habe an ihnen nur eines bedauert: daß der nomos, den er hier dem Bundestag als erstrebenswertes Grundgesetz vorschreibt, damals nicht der Landtagsfraktion der SPD in Bayern vorgeschwebt hat, als sie in dem gleichen Strafverfahren die Immunität von Loritz aufgehoben hat.

    (Dr. Schmid: Dafür kann ich nichts, Herr Kollege!)

    — Es wäre gut, Herr Kollege Carlo Schmid, wenn Sie dann bei solchen Anlässen Ihre Kollegen aus Bayern, die damals besonders energisch die Aufhebung der Immunität gerade in diesem Fall vertreten haben, rechtzeitig belehren würden.

    (Heiterkeit und Zurufe.)



    (Strauss)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist an sich ein ungewöhnlicher Vorgang, daß ein Abgeordneter in eigener Sache spricht,

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts)

    wie es in diesem Falle der Kollege Loritz getan hat. Wenn ich aber noch einen Zweifel über die Behandlung dieser Angelegenheit gehabt hätte, so wäre dieser Zweifel gerade durch die Ausführungen des Kollegen Loritz behoben worden.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    Denn er hat doch die Vorwürfe, die er gegen die bayerische Justizverwaltung und auch gegen das bayerische Justizministerium in der Öffentlichkeit erhoben hat, praktisch hier wiederholt. Er hat genau das getan, was nach dem Urteil des Ausschusses und auch nach den Ausführungen des Berichterstatters im Parlament vermieden werden soll: er ist hier in die Beweiswürdigung eingetreten, indem er angegeben hat, die Aussagen und die Protokolle, die der Verhandlung in München und hier im Ausschuß zugrunde gelegen haben, ergäben die Wahrheit. Damit glaube ich, können wir uns auf keinen anderen Standpunkt stellen als auf den, den der bayerische Landtag einstimmig, das heißt gegen fünf Stimmen der WAV, wenn ich mich recht erinnere, seinerzeit eingenommen hat, nämlich die Durchführung des Gerichtsverfahrens nunmehr zu ermöglichen.

    (Sehr richtig!)

    Es kann hier doch nicht von einem Abgeordneten behauptet werden, der Wahrheitsbeweis sei von ihm bereits vor Gericht erbracht worden, ohne daß das Verfahren abgeschlossen worden ist, und gleichzeitig von ihm darum nachgesucht werden, das Verfahren nicht abzuschließen, damit es nicht zu einem endgültigen Urteil kommt.

    (Sehr richtig!)

    Hier widersprechen sich doch die Ausführungen in ein und demselben Zusammenhang in einer Weise, daß wir gerade jetzt auf einer Klärung bestehen müssen.
    Diese Klärung kann auch nicht allein dadurch erfolgen, Herr Kollege Schmid, daß ein Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags, dem ja wahrscheinlich der Kollege Loritz auch Befangenheit vorwerfen wird, nachdem der Landtag die Immunität in diesem Falle fast einstimmig aufgehoben hat, die Dinge in die Hand nimmt. Da wird auch ein Untersuchungsausschuß des Bayerischen Landtags, nachdem Ihre eigenen Parteikollegen im Bayerischen Landtag bei der Abstimmung mit den übrigen Parteien ein und derselben Meinung waren, nichts nutzen. Da gibt es nur eine gerichtliche Klärung, die in diesem Falle sowohl im Interesse des Abgeordneten Loritz wie auch zur Wahrung der Ehre und der Interessen der bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Gefängnisverwaltung herbeigeführt werden muß. Es darf nicht sein, daß so schwerwiegende Vorwürfe wie zum Beispiel der Vorwurf des Mordversuchs gegen eine Staatsregierung und gegen eine Gefängnisverwaltung erhoben werden und daß hier zum Teil durch formale Bedenken, zum Teil durch grundsätzliche Erwägungen der Sachverhalt nicht von Grund auf geklärt werden kann.
    Diese meine Ausführungen bezwecken nicht etwa, den Kollegen Loritz in seinem berechtigten Interesse zu schädigen, sondern wir, die wir hier Vertreter der bayerischen Regierungspartei sind, legen im Interesse der Öffentlichkeit größten Wert darauf, daß, wenn diese Zustände in den bayerischen
    Gefängnissen geherrscht haben oder herrschen, die Öffentlichkeit auch hierüber unterrichtet wird, auch wenn diese Klärung zuungunsten der bayerischen Gefängnisverwaltung ausgehen sollte.

    (Sehr gut! bei der CSU.)

    Abschließend darf ich noch eines erwähnen. Wenn der Kollege Loritz hier zum Ausdruck gebracht hat, daß es — und das war wohl der Sinn seiner Worte — überhaupt nicht mehr möglich sei, vor einem bayerischen Gericht in unbefangener Weise verhandelt zu werden, und noch hinzugefügt hat, daß es, weil der § 51 in Frage steht, wahrscheinlich in Bayern auch keinen Arzt mehr gebe, der ihm gegenüber unbefangen urteilen könne, so muß ich gegen diese Ausführungen selbstverständlich Verwahrung einlegen und um so mehr darauf dringen, daß darüber Klarheit geschaffen wird. Es ist doch wahrlich nicht möglich, daß man in allen Rechtszügen, die in einem Verfahren überhaupt in Frage kommen, nicht zu einer objektiven Klärung des wirklichen Sachverhalts, die im öffentlichen Interesse liegt, gelangen soll. Aus diesem Grunde glaube ich, Herr Kollege Loritz, daß Sie genau so Wert darauf legen müssen, daß in diesem Falle durch die Durchführung eines Gerichtsverfahrens Klarheit geschaffen wird.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Unter dem jetzigen Justizminister nicht!)

    — Wenn Sie, Herr Dr. Baumgartner, das Interesse des Herrn Loritz hier vertreten — —

    (Abg. Dr. Baumgartner: Unter dem bayerischen Justizminister können Sie das nicht mehr! Ich habe das selbst erlebt!)

    — Wenn Sie von dem Aufbau eines demokratischen Staatswesens eine Ahnung haben, werden Sie wissen, daß der Justizminister auf den Ablauf einer Gerichtsverhandlung nicht den mindesten Einfluß hat.

    (Lachen bei der BP.)

    Sollte sich das in Bayern einmal ändern, wären es traurige Zeiten.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Wir haben mehrere Fälle erlebt!)

    Um aber auf die Äußerungen des Vorredners, des Herrn Kollegen Dr. Becker, einzugehen, darf ich sagen, daß das, was der Kollege Loritz hier vorgebracht hat, nicht ganz der Richtigkeit entspricht. Ich habe selbst das Vergnügen gehabt, eine seiner Versammlungsreden zu hören, und dort unmißverständlich nicht von ihm gehört, daß er etwa die Durchführung des Verfahrens nicht scheut, sondern von ihm gehört, daß er dessen Durchführung wünscht und daß die Nichtdurchführung des Verfahrens geradezu ein Beweis dafür ist, daß seine Vorwürfe stimmen, so daß er die Durchführung der Verhandlung sehnlichst herbeiwünscht. Hier liegt ebenfalls ein starker logischer Widerspruch; denn wenn das Gericht in München nicht interessiert wäre, die Wahrheit zu erforschen, dann hätte es sich wahrlich gehütet, hier den Antrag auf Aufhebung der Immunität zu stellen, weil es ihm im Interesse der Gefängnisverwaltung und der Vertuschung der dortigen Zustände lieber gewesen wäre, es in diesem Falle bei der Immunität sein Bewenden haben zu lassen.

    (Beifall bei der CSU.)