Sehr verehrte Damen und Herren! Nur deswegen möchte ich kurz ein paar Sätze zur Sache sagen, weil der Herr Vorredner erklärt hat, ich wäre mit der Aufhebung der Immunität einverstanden gewesen, ja hätte diese sogar gefordert. Der Sachverhalt ist folgender:
Ich habe erklärt, und ich stehe dazu, daß das Verfahren von mir keineswegs irgendwie gescheut wird. Das Verfahren wurde in Form einer umfangreichen Beweisaufnahme mehrere Tage hindurch durchgeführt. Es sind viele, viele Zeugen vernommen worden. Der Sachverhalt war so, daß selbst Zeitungen, die nicht im Verdacht stehen, zu meinen Gunsten zu schreiben, erklärt haben, dem Loritz sei der Wahrheitsbeweis gelungen. Ich habe mir erlaubt, dem Ausschuß für Immunität Protokolle über weit mehr als ein Dutzend Zeugenaussagen vorzulegen, die eindeutig bewiesen haben, welch unerhörte Zustände im Gefängnis Stadelheim damals während meiner ersten Verhaftung geherrscht haben. Das wurde bewiesen Darüber sind die Stenogramme da; das steht ebenso beim Gerichtsakt. Ich habe erst dann erklärt, daß diese Dinge so nicht weitergehen können, nachdem nach Erbringung des Wahrheitsbeweises versucht worden ist, mich für geisteskrank zu erklären. Vier Wachtmeister haben erklärt, daß damals das Brot in Körben in der Abortzelle hinterlegt wurde und daß das Brot auf den Boden fiel, wo der Kot usw. von den Abort-kübeln war; es haben Zeugen erklärt, daß immer wieder fauler Fisch verwendet wurde, um die Fischsuppe zu kochen. Der Arzt des Gefängnisses hat daraufhin erklärt — auch das ist im Akt enthalten —: ja, das stimmt schon, daß fauler Fisch zur Fischsuppe für die Gefangenen verwendet wurde, aber wenn man faulen Fisch kocht, dann kann es keine Fischvergiftung mehr geben. Ebenso hat der Arzt erklärt: es stimmt, daß schimmliges Brot ausgegeben worden ist, aber er — der 31jährige Gefängnisarzt — habe hoch niemanden gesehen, der an verschimmeltem Brot gestorben wäre. Ich glaube, und viele glauben es mit wir: der Wahrheitsbeweis ist geglückt. Nachdem er ge- glückt ist, wurde versucht, durch ein Gutachten mich für geisteskrank erklären zu lassen. Als ich diesen Dreh sah, habe ich erklärt: ich weiß, was jetzt gespielt wird.
Der Herr Berichterstatter hat dargelegt, daß auf Immunität durch den Abgeordneten selbst nicht verzichtet werden kann. Nach all dem, was ich in diesem Gerichtsverfahren durchmachen mußte, nach der Tatsache, daß ich, obwohl durch weit über 12 Zeugen bekundet worden ist, wie unerhört die Verhältnisse im Gefängnis Stadelheim waren, trotzdem nicht zu meinem Recht gekommen bin, sondern daß auf dem Wege über den § 51 des Strafgesetzbuches versucht worden ist, mich nicht bloß in der Öffentlichkeit lächerlich zu machen, sondern noch dazu aus dem politischen Leben auszuschalten, daraufhin erst habe ich erklärt: ich sehe keine Möglichkeit, vor diesem Münchner Gericht mein Recht zu finden.
Das ist der Grund, meine sehr verehrten Damen und Herren, warum die Fraktion der WAV gebeten hat, den Antrag des Herrn Staatsanwalts des Landgerichtes München auf Aufhebung meiner Immunität, der dann hier durch das Justizministerium gelaufen ist und hier verbreitet wurde, abzulehnen. Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich des Schutzes der Immunität nicht berauben zu wollen, noch dazu, nach-
dem in dieser Sache unerhörte Mißstände im Gefängnisverwaltungsbetrieb schon aufgedeckt worden sind.