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ID0101400300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949 329 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. November 1949. Nachruf des Präsidenten für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Linnert . . . 329D Unfall des Abgeordneten Dr. Mücke . 330A Geschäftliche Mitteilungen . . 330A, B, C, 349D Eintritt der Abgeordneten Dr. Bertram, Hohl und Frau Dr. Ilk in den Bundestag 330B Überweisung der Anträge Drucksachen Nr. 73, 77 und 83 (neu) an den Ausschuß für Geld und Kredit . . . . . . . . . 330B Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Ergänzung des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 134) . . 330C Antrag der Abg. Euler, Dr. Wellhausen u. Gen. betr. Abänderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 139) 330D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Strafverfahren gegen den Abg. Loritz (Drucksache Nr. 132) . . . 330D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 331A Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 331C Dr. von Brentano (CDU) ( zur Geschäftsordnung) 333B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Loritz (Drucksache Nr. 133) . . . 333C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 333C Dr. Becker (FDP) . . . . . . . . 334B Loritz (WAV) . . . . 334C Dr. Schmid (SPD) 335A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 336B, 340A Renner (KPD) . . . . . . . . . 336D Strauss (CSU) . . . . . . . . . 346B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 339A Löfflad (WAV) 340C Bericht des Ausschusses zur Prüfung des vorläufigen Sitzes der leitenden Bundes- organe 341B Neuburger (CDU), Berichterstatter 341B Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 341C Blank (CDU) (zur Geschäftsordnung) . 342A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) . 342A Dr. Etzel (BP) (zur Geschäftsordnung) 342B Dr. von Brentano (CDU) (zur Abstimmung) 343A Dr. Horlacher (CSU) (zur Abstimmung) 343B Antrag der Fraktion der KPD betr. Sitz der leitenden Bundesorgane (Drucksache Nr. 135) 343D Gundelach (KPD), Antragsteller . . 343D Neumann (SPD) 344B Dr. Krone (CDU) 345C Nuding (KPD) 345D Strauss (CSU) 337D Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 346B, C Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 346C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksach Nr. 138 347A Vertagungsantrag 347B Dr. Horlacher (CSU) . . . . 347B, 3490 Antrag der Fraktion der KPD betr. Notopfer Berlin (Drucksache Nr. 136) 347B Rische (KPD), Antragsteller . . . 347C Mellies (SPD) . . . . . . . . 349A Nächste Sitzung 349D Die Sitzung wird um 16 Uhr 16 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordneten nehmen heute erstmalig an den Sitzungen des Bundestags teil. Herr Abgeordneter Dr. Bertram als Nachfolger des Herrn Ministers Dr. Amelunxen. Darf ich den Herrn Abgeordneten Dr. Bertram bitten, sich zu erheben. — Danke schön! Ferner Herr Abgeordneter Hohl als Nachfolger des Herrn Ministers Dr. Hilpert. — Herr Abgeordneter Hohl, danke! Ferner Frau Abgeordnete Dr. Ilk für den verstorbenen Herrn Abgeordneten Dr. Linnert. — Ich darf Sie, Frau Dr. Ilk, Herrn Hohl und Herrn Dr. Bertram im Namen des Bundestags in unserer Mitte herzlich willkommen heißen und Ihnen gute Mitarbeit und Zusammenarbeit wünschen.
    Die Beschlüsse der 12. und 13. Sitzung des Deutschen Bundestags — Nr. 12/1 bis 7 und 13/1 und 2 — liegen wie üblich auf dem Tisch des Hauses zur Einsichtnahme aus.
    Ich darf ferner davon Mitteilung machen, daß dem Präsidenten seitens der Bundesregierung folgende Gesetzentwürfe zugegangen sind: Entwurf eines Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Entwurf eines Gesetzes über die Erstreckung der bei den Annahmestellen Darmstadt und Berlin eingereichten Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau. Die Vorlagen werden den Damen und Herren des Hauses im Geschäftsgang zugeleitet.
    In der 12. Sitzung des Deutschen Bundestags wurden die Anträge Drucksachen Nr. 73, 77, 83 (neu) an die einschlägigen Ausschüsse überwiesen. Einem Wunsche des Ausschusses für Geld und Kredit entsprechend erbitte ich das Einverständnis des Hauses dafür, daß die genannten Anträge
    zusätzlich ebenfalls diesem Ausschuß für Geld und Kredit zur Bearbeitung mit überwiesen werden. Da ich keinen Widerspruch höre, darf ich das Einverständnis des Hauses damit annehmen.
    Ich darf ferner dem Hause davon Mitteilung machen, daß auf Grund einer Übereinkunft im Ältestenrat unter Abweichung von dem Wortlaut des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung in der Regel künftig durch Handaufheben abgestimmt werden soll, da sich dieses Verfahren nach Ansicht aller Fraktionsvertreter im Ältestenrat als das zweckmäßigere erwiesen hat.
    Zum Schluß darf ich mir noch einen Hinweis erlauben — diesen Hinweis darf ich an die Damen und Herren, die sich auf den Tribünen als Besucher befinden, -, daß die Besucher der Tribünen nicht das Recht haben, Beifalls- oder Mißbilligungsäußerungen zum Ausdruck zu bringen.
    Meine Damen und Herren, damit sind die Mitteilungen erschöpft. Wir treten nunmehr in die Tagesordnung ein. Punkt la:
    Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Ergänzung des § 103 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 134).
    Wird das Wort von den Herren Antragstellern gewünscht?

    (Abg. Dr. Würmeling: Wird verzichtet!)

    — Es wird verzichtet. Wird sonst das Wort aus dem Hause zu diesem Antrage gewünscht? — Ich stelle fest: dies ist nicht der Fall.
    Wer für diesen Antrag Drucksache Nr. 134 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag angenommen.
    Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt lb:
    Antrag der Abgeordneten Euler, Dr. Wellhausen und Genossen betreffend Abänderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 139).
    Wird von den Antragstellern das Wort gewünscht?

    (Abg. Euler: Ich verzichte auf die Begründung!)

    Wird sonst das Wort zu diesem Antrag gewünscht?
    — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
    Wer für den Antrag Drucksache Nr. 139 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist dieselbe Mehrheit wie vorhin.

    (Zurufe: Nein!)

    — Dann darf ich die Abstimmung wiederholen. Wer für den Antrag Drucksache Nr. 139 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Wir stellen von hier aus fest : das ist dieselbe Mehrheit wie vorhin.

    (Zurufe: Nein!)

    — Dann muß ich auszählen lassen.

    (Zurufe: Gegenprobe!)

    - Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste
    war ersichtlich die Mehrheit. Damit ist der Antrag Drucksache Nr. 139 angenommen.
    Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 a:
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bundesministers der Justiz vom 13. Oktober 1949 betreffend Genehmigung der Fortsetzung des Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Loritz wegen Wirtschaftsvergehens u. a. (Drucksache Nr. 132); Be-


    (Präsident Dr. Köhler)

    richterstatter: Abgeordneter Ritzel und Abgeordneter Dr. von Merkatz.
    Ich erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Ritzel als Berichterstatter das Wort.


Rede von Heinrich Georg Ritzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hohe Haus hatte bereits in einer früheren Sitzung Gelegenheit, sich mit der Frage der Sistierung der Immunität des Herrn Abgeordneten Loritz aus Anlaß der Fortsetzung eines Strafverfahrens wegen Wirtschaftsvergehen bzw. Verleitung zum Meineid zu befassen. Damals hat das Hohe Haus einstimmig die Fortsetzung des Verfahrens sistiert, und zwar auch aus dem Grunde, eine prinzipielle Klärung der Frage herbeizuführen, ob die Fortführung von Verfahren, die bereits vor der Wahl eines Abgeordneten zum Bundestag anhängig waren, durch die Immunität des Abgeordneten nach seiner Wahl unmöglich ist. Es sind Gutachten des Berichterstatters des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität sowie des Herrn Justizministers eingeholt
worden Über diese Rechtsfrage wird sich nachher der Mitberichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz, des näheren äußern. Mir obliegt es, Ihnen zunächst auf Grund des Tatbestandes die Meinung des Ausschusses zu interpretieren:
Der Ausschuß empfiehlt dem Bundestag, dem
Antrag des Bundesministers der Justiz auf
Aufhebung der Immunität des Abgeordneten
Loritz wegen eines gegen ihn anhängigen Verfahrens wegen Wirtschaftsvergehen u. a.

(Verleitung zum Meineid) nicht stattzugeben.

Ich glaube, das Hohe Haus hat einen Anspruch darauf, etwas Näheres über die Angelegenheit zu hören. Nach der Feststellung des Ausschusses, der seinen Beschluß bei einer Stimmenthaltung einstimmig gefaßt hat, handelt es sich nicht um einen schweren kriminellen Fall. Wenn es sich um einen schweren kriminellen Fall handeln würde, würde der Ausschuß die Auffassung vertreten, daß in derartigen Fällen die Immunität keine Geltung haben sollte.
Der Abgeordnete Loritz war wegen dreier Vergehen vor Gericht. Die große Strafkammer in München hat ihn abgeurteilt. Die Anklage bezog sich erstens auf Kriegswirtschaftsvergehen. Es wurden Benzinschwarzkäufe für seine Partei, die WAV, behauptet. Dieses Verfahren wurde durch eine generelle Amnestie eingestellt.
Der Abgeordnete Loritz hat dagegen das Rechtsmittel der Revision ergriffen, das bis jetzt nicht durchgeführt ist.
Zweitens: Anklage auf Meineidsverleitung. In diesem Verfahren, das in diesem Punkt der Tagesordnung allein zur Diskussion steht, hat die Strafkammer den Abgeordneten Loritz freigesprochen.
Drittens bezogen sich die Anklage und das Urteil auf Haftentweichung. Hier wurde der Abgeordnete Loritz zu drei Monaten Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurden, verurteilt.
Aus den Akten hat sich ergeben, daß der Bayerische Landtag der Aufhebung der Immunität zunächst nicht bezüglich der Meineidsverleitung zugestimmt hatte, aus dem einfachen Grunde, weil die Staatsanwaltschaft es unterlassen hatte, dem Bayerischen Landtag dieses Delikt zur Kenntnis zu bringen. Das war Anlaß dafür, daß der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 28. Juni 1948 eine Entscheidung traf, die dahin ging, daß die
Strafverfolgung wegen Meineids unzulässig gewesen wäre; denn der Landtag hatte für diese Strafverfolgung die Aufhebung der Immunität nicht bewilligt. Dieser Schaden wurde aber später geheilt, und der Bayerische Landtag hat die Immunität ausdrücklich aufgehoben. Damit war der Weg für die Rechtsverfolgung frei. Dann kam jenes Urteil der Strafkammer zustande, das den Abgeordneten Loritz von dem Verdacht der Verleitung zum Meineid freisprach.
Das Hohe Haus hat, wie schon eingangs erwähnt, seinerzeit das Verfahren zunächst ausgesetzt. Der Herr Bundesminister der Justiz hat die weitere Fortsetzung der Strafverfolgung seinerseits als notwendig erachtet, und der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität prüfte auch den daraus entstehenden Komplex. Er kam zu dem bereits erwähnten Schluß, daß keine Begründung vorliege, die genüge, um dem Hohen Haus die Aufhebung der Immunität aus diesem Anlaß zu empfehlen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. von Merkatz als Mitberichterstatter das Wort.