Rede von
Heinrich
Höfler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 93 geht zurück auf den CDU-Antrag Drucksache Nr. 29 Ziffer 4. Jener Antrag besagt, mit Zustimmung des Bundesrats möge die bevorzugte Unterbringung der heimatvertriebenen Beamten und Angestellten beim Bunde, in den Ländern und Körperschaften des öffentlichen Rechts geregelt werden.
Der Ausschuß hat sich mit diesen Dingen befaßt und hat es vorgezogen, die engere Form zu wählen, die jetzt vorliegt, und zwar in Rücksicht auf die Aktualität des Behördenaufbaues beim Bunde. Dieser Aufbau verträgt jetzt selbstverständlich keinen Aufschub, wenn das Unterkommen der Heimatvertriebenen gewährleistet werden soll. Der Antrag des Ausschusses lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bei dem Aufbau der Bundesbehörden Heimatvertriebene bevorzugt zu berücksichtigen.
Im Gegensatz zu dem Befürworter des Antrags Drucksache Nr. 88 ist der Ausschuß der Meinung gewesen, man solle von der Festlegung eines bestimmten Prozentsatzes absehen, weil nämlich die Fixierung eines solchen Prozentsatzes, wie bei solchen Dingen leicht, große Gefahren in sich birgt: sie könnte leicht zu einer Grenze nach unten werden, so daß man das verhinderte, was eigentlich erreicht werden soll. Wir glaubten, daß die Anführung eines solchen Prozentsatzes ausschließend wirke für viele, die bei einer allgemeineren Fassung, wie wir sie vorgezogen haben, noch zum Zuge kommen würden. Darum eben sollte die Grenze elastisch gehalten sein.
Außerdem interpretiert der Ausschuß den Antrag dahin, daß auch diejenigen Beamten eingeschlossen sein sollen, die nicht aus dem Reichsgebiet kommen, ebenso wie die Beamten der Nichtgebietskörperschaften; Kommunalbeamte und Büroangestellte sollten von der gleichen Regelung mit erfaßt werden.
Zu dem Wort „bevorzugt", das in unserem Antrag steht und das bei der Bearbeitung berücksichtigt wurde, möchte ich sagen, daß damit nicht irgendein übertriebener Vorzug angedeutet sein soll, also eine Art Privileg. Ich möchte vielmehr im Namen des Ausschusses dieses Wort dahin interpretieren: wir meinen es so, daß man jemand aus der größeren Liebe heraus ein Recht gibt, weil er mehr gelitten hat.
Herrn Minister Lukaschek möchten wir als Garanten dafür ansehen, daß der Antrag im Schoße der Bundesregierung seine entsprechend energische Vertretung findet.