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ID0101201900

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    Deutscher Bundestag - 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1949 259 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Oktober 1949. Geschäftliche Mitteilungen . . 260A, 269B, 506D Niederlegung des Mandats durch die Abgeordneten Dr. Amelunxen u. Dr. Hilpert 260B Ausscheiden des Abgeordneten Dr. Dorls aus der Gruppe der Nationalen Rechten . 260B Interfraktioneller Antrag, betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 112) 260B, 267D Erste Beratung des Amnestiegesetzes (Antrag der Zentrumsfraktion, Drucksache Nr. 17) 260C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 260C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 262A Kiesinger (CDU) . . . . . 262C, 263C Dr. Arndt (SPD) 262D Erste Beratung des Gesetzes über Bundesfarben und Bundesflagge (Antrag der Zentrumsfraktion, Drucksache Nr. 25) . 263C Dr. Reismann (Z), Antragsteller . 263D Farke (DP) 264C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 265C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 266B Interfraktioneller Antrag, betr. Ausschluß der Öffentlichkeit bei Ausschußberatungen (Drucksache Nr. 113) 268A Dr. von Brentano (CDU), Antrag- steller 268A Renner (KPD) . . . . . . . . 268B Antrag der Fraktion der DP, betr. Wiederherstellung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung (Drucksache Nr. 43) . 269C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 269C Richter (SPD) 269D Arndgen (CDU) 270A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . . 270B Antrag der Fraktion der DP, betr. Kündigungsschutz für ältere Angestellte (Drucksache Nr. 37) 270C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 270D, 271D, 272A, B Blank (CDU) 271A, B, 272A Richter (SPD) . . . . . . . . 271B Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 271C Dr. Schäfer (FDP) 271C Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. Heimarbeitsgesetz (Drucksache Nr. 75) 272B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 272B Karpf (CDU) 272D Antrag der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. Mutterschutzgesetz (Drucksache Nr. 79) 273A Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstellerin 273 A Frau Niggemeyer (CDU) 273B Storch, Bundesminister für Arbeit 273C Frau Thiele (KPD) . . . . . . 273D Frau Kalinke (DP) . . . . . . 273D Anträge der Fraktionen der KPD und der DP und der Abg. Ollenhauer und Gen., betr. sozialen Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 10, 39 und 73) . . . . . . . . 274A Paul (KPD), Antragsteller 274B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 275C Stierle (SPD) 275D Wirths (FDP) 277C Etzel (CDU) . . . . . . . 2'79D, 284C Dr. Etzel (BP) . . . . . . . . 282B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 283A Anträge der Fraktion der CDU/CSU, der Abg. Ollenhauer u. Gen., der Abg. Goetzendorff u. Gen. und der Fraktion der BP, betr. Heimatvertriebene, Flüchtlinge und in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksachen Nr. 61, 74, 77, 88 und 78) . . . . . . . . 284D Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 284D Kuntscher (CDU), Antragsteller . 285A Reitzner (SPD), Antragsteller . . 286D Unterbrechung der Sitzung . 288B Dr. Ziegler (BP) 288C, 289C Goetzendorff (WAV) . . . . . 288D Dr. Trischler (FDP) 291A Müller, Oskar (KPD) 293C Albertz, Niedersächsischer Minister für Flüchtlingswesen . . . . . . 295A Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) 295D Krause (Z) . . . . . . . . . 296A Clausen (SSW) 299A Donhauser (BP) . . . . . . . 299B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . 300B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU, betr. bevorzugte Einstellung von Heimatvertriebenen beim Aufbau d. Bundesbehörden (Drucksachen Nr. 29 und 93) 301A Höfler (CDU), Berichterstatter . 301B Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 301C Dr. Kather (CDU) 302D Antrag der Fraktion der KPD, betr. Ruhrstatut (Drucksache Nr. 5) . . . . . . . 302C Rische (KPD), Antragsteller . . . . 302C Antrag der Fraktion der KPD, betr. Besatzungskosten (Drucksache Nr. 8) . . . 304D Rische (KPD), Antragsteller . . . . 304D Antrag der Fraktion der CDU/CSU, betr. Maßnahmen für im Ausland zurückgehaltene Deutsche (Drucksache Nr. 60) . . 306C Nächste Sitzung 306D Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Die Regierung ist mit den Antragstellern der Überzeugung, daß die Symbole unseres Staates, daß die Bundesfarben und die Bundesflagge gegen böswilligen Mißbrauch auch des strafrechtlichen Schutzes bedürfen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Sie stimmt also in der Tendenz mit dem Antrag überein, hat aber im einzelnen Bedenken. Sie hat es daher für richtig gehalten, von sich aus eine Vorlage an den Bundesrat und an dieses Hohe Haus zu leiten. Darüber ist bereits Beschluß gefaßt. Mein sehr verehrter Herr Kollege Dr. Arndt hat wohl recht, wenn er die bei dem vorausgegangenen Tagesordnungspunkt von mir angeregte Behandlung nicht billigt, sondern der Meinung ist, daß die neue Vorlage abgewartet werden muß und daß hier nur die Grundlinien der Beratung festgelegt werden sollen. Ich darf mir deswegen gestatten, die Vorlage, wie sie die Regierung bereits beschlossen hat, kurz zu erläutern und dabei zu dem Antrag des Zentrums kritisch Stellung zu nehmen.
    Wir sind zunächst der Ansicht, daß es nicht zweckmäßig ist, ein Sondergesetz zu erlassen. Die Regierung hat beschlossen, eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs zu beantragen, also die Bestimmungen, die den Schutz der Bundesflagge und Bundesfarben erstreben, in das Strafgesetzbuch einzufügen, damit das diskriminierte Verhalten schon äußerlich den gemeinen Delikten des allgemeinen Strafgesetzbuchs gleichgesetzt wird. Es soll nicht so kommen, daß Feinde des Staates wieder die Möglichkeit haben, den politischen Märtyrer zu spielen. Das wollen wir ausschließen.

    (Beifall links und in der Mitte.)

    Der Antrag des Zentrums scheint uns zum Teil über das richtige Maß hinauszugehen. Es kann nicht Sache des Gesetzes sein, jede private, in engem persönlichem Kreis fallende Äußerung vor den Strafrichter zu bringen. Das würde ja nur Schwäche verraten.

    (Sehr richtig! links und in der Mitte.)

    Es würde vielleicht dazu führen, daß eine viel gefährlichere Art des hinterhältigen Kampfes gegen den Staat wieder beginnen würde. Wir sind deswegen der Meinung, daß nur die öffentliche Verächtlichmachung der Bundesfarben und der Bundesflagge unter Strafe gestellt werden soll. Hingegen sind wir mit den Antragstellern der Auffassung, daß die Strafandrohung eine hohe, eine abschreckende sein soll, und akzeptieren daher den Antrag, daß die Mindeststrafe drei Monate betragen soll. Wir sind mit dem Herrn Vorredner aber durchaus der Meinung, daß es rechtlich und rechtspolitisch unmöglich erscheint, die Diskussion über die Bundesfarben und über die Bundesfragge auszuschließen oder gar unter Strafe zu stellen,

    (Sehr richtig! rechts.)

    Dabei sind wir uns durchaus der Gefährlichkeit dieser Dinge bei böswilligen Menschen bewußt. Aber es ist doch unmöglich, eine politische Frage — und am Ende sind auch die Symbole eines Staates


    (Bundesminister Dr. Dehler)

    eine politische Frage — der Diskussion überhaupt zu entziehen.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Wo bleiben die Grundrechte? — Gegenrufe.)

    — Wir wollen sie wahren und sind der Meinung, daß der § 2 — —

    (Erneute Zurufe.)

    — Der Herr Kollege Schmid darf nicht vergessen, daß ich als Bayer für die Grundrechte einstehe. Trotz der Distanz, die •zwischen Herrn Seelos und mir in manchen anderen Dingen besteht, hoffe ich doch, dazu beizutragen, daß Bayern ein Hort der Grundrechte des Bundes wird.

    (Beifall rechts und links. — Zuruf: Das ist eine neue Tradition!)

    — Wir wollen sie begründen. Wir haben eine alte bayrische liberale Tradition, die wir wieder fruchtbar machen wollen.
    Eine andere Frage, über die man verschiedener Meinung sein kann, ist die, ob es verboten sein soll, Bundesfarben zu geschäftlichen Zwecken zu verwenden. Insoweit hatte ich mich ursprünglich auf den Boden des Antrags der Zentrumsfraktion gestellt. Wir wissen, daß die Übung in der Welt eine andere ist, daß demokratische Völker gern und mit einer gewissen Liebe ihre Symbole auch bei der geschäftlichen Werbung verwenden, besonders Nordamerika. Der Herr Bundeskanzler hat daran erinnert, daß wir bei der sehr eindrucksvollen Tagung des Europarats in Den Haag im Mai vorigen Jahres von der niederländischen Regierung mit kleinen Gebrauchsartikeln beschenkt worden sind, die die Farben des Staates trugen. Die Regierung ist der Meinung, man sollte sich da auf den Takt unseres Volkes und unserer Geschäftsleute verlassen und gesetzgeberisch keine Hemmungen einschalten. Besonders sollte man solche Dinge nicht unter Strafe stellen.
    Der Antrag der Bundesregierung wird dahin gehen, in das Strafgesetzbuch eine Bestimmung folgenden Inhalts einzufügen:
    Wer die Bundesfarben oder die Bundesflagge öffentlich verächtlich macht, wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, in besonders schweren Fällen mit Zuchthaus bestraft.
    Das ist eine besonders schwere Strafandrohung; aber wir haben sie für nötig gehalten. In besonders leichten Fällen gibt das Strafgesetzbuch die Möglichkeit, die Gefängnisstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln.
    Ich muß es dem Hohen Hause überlassen, wie es die Angelegenheit geschäftsordnungsmäßig behandeln will, ob hier wie beim Straffreiheitsgesetz der Eingang der Regierungsvorlage abgewartet werden soll.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kiesinger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Herr Justizminister hat mir im' wesentlichen die Argumente vorweggenommen, die ich namens meiner Freunde zu dem Antrag der Zentrumsfraktion vorzubringen hatte. Es ist natürlich durchaus richtig, daß unser Staat darauf nicht wird verzichten können — und man wird hinzufügen müssen: leider nicht —, strafgesetzliche Bestimmungen über den Schutz der Bundesflagge und der Bundesfarben und vielleicht anderer Institutionen der Verfassung zu schaffen. Schwäche würde hier
    wahrhaftig fehl am Platze sein. Auf der anderen Seite sind wir von der Auffassung durchdrungen, daß es durchaus richtig ist, wenn man sagt — und wenn man es ehrlich meint —, daß diese Verfassung und dieser demokratische Staat, der doch unser aller politische Heimat sein soll, endgültig nicht durch Strafgesetze, sondern durch das verteidigt werden wird, was jeder einzelne von uns, der in der politischen Verantwortung steht, und was die vielen draußen im Volk, die wissen, um was es geht, tun oder lassen.
    Wir haben diese Dinge, bei denen es sich um den Schutz der Verfassung handelt, im Ausschuß schon gründlich besprochen. Wir werden alles tun, um in der positiven Richtung, die einer der Redner angedeutet hat, wachsam dafür zu kämpfen, daß nicht mehr durch offene oder versteckte Gegnerschaft dieser neue und dann vielleicht letzte Versuch, unser Volk in einem Staat der Freiheit und des Friedens zu einigen, noch einmal verunglückt.
    Lassen Sie mich dazu sagen, daß gerade der Schutz der Bundesfarben hierbei eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Wir sind nicht der Meinung, daß die Bundesfarben etwas Gleichgültiges sind. Sie sind das Symbol des neuen Versuchs der Gründung eines demokratischen Staates. Wir wissen sehr wohl, daß man Bundesfarben nicht einfach dekretieren kann. Diese Bundesfarben werden eines Tages wirklich unsere Farben sein, wenn die Fahne am Mast emporsteigt und die Herzen der Menschen dabei höher schlagen.

    (Zuruf links: Ohne Wahlkampf!)

    Wir wollen das unsere dazu tun, daß dieser Zustand bald erreicht wird. Sie hat nicht viel Glück gehabt, diese Fahne, gewiß nicht! Aber diese Fahne ist begleitet und getragen gewesen von der Liebe bedeutender, ehrenhafter, unser Volk wahrhaft liebender Männer und Frauen.

    (Beifall rechts, in der Mitte und bei der SPD.)

    Man mag zu dem Flaggenwechsel im Jahre 1918/19 stehen, wie man will: Auch diese Fahne SchwarzRot-Gold hat ihre Tradition. Und wenn man schon sagt, daß der Respekt und die Liebe einer Flagge gelte, die einmal in der Welt geweht hat, als es Deutschland gut ging, dann darf man auch hinzufügen, daß diese unsere Flagge nie verunehrt worden ist und daß diese Flagge niemals über einer deutschen Katastrophe geweht hat.

    (Beifall in der Mitte und bei der SPD. — Zuruf: War 1933 nicht die schrecklichste Katastrophe?)

    — 1933 ist die Katastrophe nicht deswegen gekommen, weil diese Flagge zu unseren Häupten geweht hat. Diejenigen, die damals für SchwarzWeiß-Rot gekämpft haben, haben nicht SchwarzWeiß-Rot, sondern das Hakenkreuz bekommen!

    (Händeklatschen in der Mitte und bei der SPD.)

    Aber wie dem auch sei, seien wir uns doch bewußt, daß hier ein Symbol für uns alle ist! Und wenn wir das wissen, dann wollen wir doch alles tun, um möglichst rasch in unserem Volke jene Herzenswärme für unsere Flagge und unsere Farben zu erwecken, die in allen Ländern der Welt für die Fahne der Nation eine Selbstverständlichkeit ist.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Aber nicht durch Strafgesetze!)



    (Kiesinger)

    — Sicher, das weiß ich: nicht nur durch Strafgesetze!

    (Abg. Dr. Baumgartner: Wir haben seit 700 Jahren kein Strafgesetz für unsere Flagge in Bayern! — Große Heiterkeit links und in der Mitte.)

    — Mag sein. Die bayerischen Zustände in diesem Punkte mögen beneidenswert sein.

    (Abg. Dr. Baumgartner: Vorbildlich!)

    — Oder vorbildlich. In diesem Punkte gebe ich das Bestehen eines bayerischen Vorbildes ohne weiteres zu. Aber wir haben es ja erlebt! Haben Sie denn vergessen, was nach 1919 geschah? Und glauben Sie nicht, daß es ein Zeichen wirklicher Schwäche wäre, wenn man ganz und gar darauf verzichten würde, jenen dreisten Kräften, die schon wieder allzu begehrlich ihr Haupt erheben, auch durch ein Strafgesetz auf die Finger zu klopfen?

    (Lebhafter Beifall in der Mitte und bei der SPD.)

    Ich glaube deutlich gemacht zu haben, und ich will es noch einmal ganz deutlich sagen, wenn Sie mich schon dazu herausfordern: Die Schlacht um diesen neuen demokratischen Staat wird nicht im parlamentarischen Raum gewonnen oder verloren. Draußen, im außerparlamentarischen Raum, im Volk, in den breiten Massen, wo über uns geredet wird, wo zu den Regierungserklärungen, wo über unsere gesetzgeberische Arbeit gesprochen wird, wo die Kräfte der Demagogie durch Flüsterpropaganda, und nicht einmal nur noch durch Flüsterpropaganda, sondern schon wieder in der Presse und anderswo gegen diesen neuen Staat zu wühlen beginnen: dort wird die Schlacht gewonnen oder verloren, und zwar gewiß nicht nur durch den Schutz von Strafgesetzen.
    Schließen wir uns doch wenigstens in diesem einen zusammen: daß wir dieser Flagge, die bisher so wenig Glück gehabt hat, jenen Kredit gewähren, jenes Zutrauen entgegenbringen, das sie braucht; dieser armen, gefährdeten Flagge, die so arm und gefährdet ist wie unser ganzer Staat und unser ganzes Volk, damit sie wirklich und in Wahrheit die Flagge des Herzens der Deutschen werden kann! Dann werden wir uns auch hüten, über sie unvorsichtige Äußerungen zu tun—wenn wir unterstellen, daß es nur unvorsichtige Äußerungen gewesen sind. Ich will es gerne glauben, daß es nicht anders gemeint war.