Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Der CDU-Antrag nach dem Verfahren d'Hondt ist hinfällig. Ich habe mitzuteilen — was ich eben schon erwähnt habe —, daß die WAV und das Zentrum gemäß § 7 Absatz 2 der Geschäftsordnung eine Arbeitsgemeinschatt bilden,
eine Arbeitsgemeinschaft, wie sie in der zitierten Bestimmung ausdrücklich vorgesehen ist. Dort heißt es:
Für die Bemessung des Stellenanteils können sich Fraktionen zusammentun und fraktionslose Mitglieder sich einer Fraktion anschließen.
Damit haben diese beiden Fraktionen bezüglich
der Stellenbesetzung eine Stärke, die größer ist
als die der Bayernpartei und der Deutschen Partei.
— Besten Dank für den freundlichen Glückwunsch! Ich erwarte gegebenenfalls auch den Glückwunsch von der Bayernpartei und der Deutschen Partei.
— Schade, vielleicht kommt er noch von da!
Jedenfalls ist die Situation jetzt so, daß, wenn die Partei, die den Antrag gestellt hat, nur einigermaßen nach Recht und Billigkeit verfahren will, sie diesen Antrag in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr aufrechterhalten kann.
— Das machen Sie? Da habe ich doch Ihrem Gerechtigkeitssinn, ich hätte fast gesagt, sogar zugetraut, daß Sie es anders gemacht hätten.
— Ach, lieber Herr Kollege, geben Sie Ihrer Enttäuschung doch nicht auf diese Art und Weise Raum! Ich weiß ja, daß Sie ganz gern nachgegeben hätten, als soeben die Zählung beanstandet wurde. Sie hätten hinterher gern anders gestimmt, das will ich Ihnen gern glauben, aber das spielt ja keine Rolle.
Jedenfalls haben wir nach der Geschäftsordnung Anspruch darauf, daß das berücksichtigt wird. Der CDU-Antrag kann deshalb in dieser Form nicht mehr aufrechterhalten werden.
Ich beantrage, die Sitzung jetzt zu unterbrechen, damit dieses Schema geändert wird und die Parteien entsprechend der nunmehr veränderten Konstellation zum Zuge kommen. Das ist der erste Antrag. Für den Fall, daß er abgelehnt werden sollte, beantrage ich, das Haus wolle beschließen, daß an sich das d'Hondtsche System in Anwendung kommt und daß die Ausrechnung später erfolgt.