Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Sie haben den Antrag des Abgeordneten Schoettle gehört. Er ist der Sache nach der gleiche wie der des Abgeordneten Renner, er bezweifelt nämlich die Abstimmung. Es taucht nun die Geschäftsordnungsfrage auf, ob die Abstimmung wiederholt werden muß.
Meine Damen und Herren, darf ich auf folgendes aufmerksam machen. Die alte Bestimmung der Geschäftsordnung des Reichstags im § 104 — der berühmte Hammelsprung, der ja in solchen Fällen durchgeführt wurde — ist gestrichen und durch folgende Fassung ersetzt worden:
Zweifel über das Ergebnis. Zählung der Stimmen.
Ist der Sitzungsvorstand über das Ergebnis der Abstimmung nicht einig, so wird die Gegenprobe gemacht. Bleibt er auch nach ihr uneinig, so werden die Stimmen gezählt.
Ich darf vielleicht einmal feststellen: wir hier oben sind einig gewesen.
Die beiden Schriftführer haben in den Ergebnissen ihrer Auszählung übereingestimmt.
Richtig ist allerdings eins — das räume ich ohne weiteres ein —: es ist hier im Drange der Geschäfte — aber von Anbeginn der Abstimmung an, das möchte ich der Objektivität wegen feststellen — nicht geklingelt worden. Auf der andern Seite ist Ps aber doch so: wir sind jetzt ungefähr eine volle Stunde in der Abstimmung, und nach unseren Beobachtungen hier oben sind alle Mitglieder im Hause gewesen.
Außerdem mache ich in tatsächlicher Beziehung auf folgendes aufmerksam. Wir haben vorhin bei der Abstimmung über einen anderen Antrag das umgekehrte Abstimmungsergebnis gehabt, nämlich bei dem Antrag der SPD zu dem Ausschuß Bau-und Bodenrecht. Da waren für den Antrag 191. dagegen 155. Sie werden zugeben, meine Damen und Herren: das Auszählungsergebnis, wie es jetzt hier mit 155 dafür und 190 dagegen herausgekommen ist. ist — im umgekehrten Sinne — genau dasselbe, unbeschadet der Frage, ob geschellt worden ist oder nicht.
Ihnen gegenüber, Herr Kollege Schoettle. verweise ich aber noch einmal auf § 104. Danach gibt es keine Anzweiflung der Abstimmung aus dem Hause mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen, wenn der Vorstand sich über das Abstimmungsergebnis einig ist. Darf ich bitten, davon Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir wollen aber jetzt noch ein Übriges tun.
— Bitte sehr: bei Fortsetzung der Aussprache lasse ich jetzt noch einmal klingeln. Ich glaube aber nicht, daß sich etwas ändert.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den zweiten Absatz des Antrags der SPD-Fraktion, der nach der Ablehnung des vorhin gestellten abgeänderten Antrags wie folgt lautet:
Den nach diesem Schlüssel in einem Ausschuß nicht vertretenen Fraktionen steht das Recht zu, sich durch einen Abgeordneten mit beratender Stimme vertreten zu lassen, soweit nicht der Bundestag für einzelne Ausschüsse eine abweichende Regelung beschließt.
Immerhin darf ich die Herren Antragsteller fragen, ob sie, nachdem der entscheidende Teil ihres Antrags abgelehnt worden ist, noch Wert darauf legen, daß über den zweiten Teil besonders abgestimmt wird, weil ja vermutlich das gleiche Ergebnis herauskommen wird.
— Meinen Sie nicht?
Bitte, Herr Abgeordneter Euler zur Geschäftsordnung!
— Meine Damen und Herren, es war doch in den letzten Tagen so nett und gemütlich.
Halten wir uns doch weiter an diese Praxis!