Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag ist, einen Ausschuß für Kulturpolitik mit 21 Mitgliedern zu bilden, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; wir haben es von hier oben einwandfrei festgestellt. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir kommen zum nächsten Antrag: Antrag der CDU/CSU-Fraktion:
Der Bundestag wolle beschließen:
Es wird ein Ausschuß zur Förderung von Wissenschaft und Forschung — —
- Der Antrag wird zurückgezogen. Er ist damit erledigt.
Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 3
— Anträge der Fraktionen auf Bildung von Ausschössen — erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Beschlußfassung über die Mitgliederzahl
der Ausschüsse und Verfahren zu ihrer
Besetzung.
Wir haben uns interfraktionell darüber verständigt. daß dieser Abstimmung letzten Endes die Drucksache 48 zugrunde gelegt wird, vorher aber, um die Drucksache 48 wirksam werden zu lassen, über zwei Anträge abstimmen zu lassen, die nämlich das Verfahren zur Besetzung regeln. Da liegt zunächst vor — ich darf ihn verlesen — ein Antrag der SPD-Fraktion:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Ausschüsse des Bundestags werden nach folgendem Schlüssel durch die Fraktionen besetzt: 27er-Ausschuß: CDU/CSU 9, SPD 9, FDP 4, DP 1, BP 1, KPD 1, WAV 1, Zentrum 1;
21er-Ausschuß:
— in derselben Reihenfolge der Fraktionen, mit Ausnahme des Zentrums —
7, 7, 33, 1, 1, 1, 1;
15er-Ausschuß: 5, 5, 2, 1, 1, 1
— aufhörend bei der KP einschließlich —; 7er-Ausschuß: 3, 3, 1.
Den nach diesem Schlüssel in einem Ausschuß nicht vertretenen Fraktionen steht das Recht zu, sich durch einen Abgeordneten mit beratender Stimme vertreten zu lassen, soweit nicht der Bundestag für einzelne Ausschüsse eine abweichende Regelung beschließt.
Ich eröffne die Aussprache über diesen Antrag. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schoettle.