Rede von
Dr.
Anton
Besold
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Fraktion der Bayernpartei hat gegen die Gründung dieses Ausschusses
Einspruch erhoben wie auch gegen die der Ausschüsse für Gesundheitswesen, Kulturpolitik,
öffentliche Fürsorge, Wissenschaft und Forschung,
Presse, Rundfunk und Film. Wir haben deshalb
Einspruch erhoben, weil wir uns auf das Grundgesetz stützen und die Bildung eines Ausschusses
nicht für notwendig erachten können, wofür weder derzeit noch überhaupt eine Rechtsgrundlage
oder ein Bedürfnis gegeben ist. Ein Ausschuß kann
nur dort einen Zweck und einen Sinn haben, wo
gleichzeitig auch irgendwie die Zuständigkeit des
Bundes begründet ist, sei es in ausschließlicher Gesetzgebungsmöglichkeit oder in konkurrierender
Gesetzgebungsmöglichkeit. Wenn eine derartige
Möglichkeit im Grundgesetz nicht vorgesehen ist,
dann spricht die Vermutung für die Zuständigkeit der Länder. Es ist weder im Artikel 73 noch in dem Katalog des Artikels 74 auch nur irgendwie ein Anhalt dafür gegeben, daß dem Bund die Zuständigkeit für Jugendfürsorge und Jugendwohlfahrt gegeben ist. Es kann daher auch nicht antizipativ die Zuständigkeit des Bundes durch Gründung derartiger Ausschüsse vorweggenommen werden. Deshalb ist die Fraktion der Bayernpartei gegen einen Ausschuß für Jugendpflege und Jugendwohlfahrt, weil dieses Gebiet durchaus von den Ländern bewältigt werden kann und muß und auch keine Bedürfnisfrage irgendwie fundiert ist.
Darf ich gleich auch zu den anderen Ausschüssen sprechen?