Protokoll:
8179

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 179

  • date_rangeDatum: 17. Oktober 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:31 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/179 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 179. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 Inhalt:: Absetzung der Punkte 16 und 17 von der Tagesordnung 14105A Fragestunde — Drucksachen 8/3262 vom 12. 10. 1979 und 8/3265 vom 16. 10. 1979 — Äußerungen des amerikanischen Präsidenten Carter über die Möglichkeit einer Orientierung europäischer NATO-Mitglieder nach Osten im Falle eines Scheiterns von SALT II DringlAnfr Cl 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU DringlAnfr C2 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 14105B, C, D, 14106A, B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14105B, C, 14106B, C ZusFr Dr. Corterier SPD 14105 D ZusFr Horn SPD 14106A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14106A, 14106 D Härteregelung für den Abzug des Rentenanspruchs der geschiedenen Ehefrau eines Berufssoldaten bei dessen Pensionierung MdlAnfr A39 12.10.79 Drs 08/3262 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 14107A Gründe für die Verzögerung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung im öffentlichen Dienst MdlAnfr A3 12.10.79 Drs 08/3262 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14107B, D ZusFr Spranger CDU/CSU 14107 D Zeitpunkt der Verabschiedung der neugefaßten Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten MdlAnfr A4 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14108A, B, C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . 14108A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 14108 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14108C Zustimmung einiger Bundesminister zur Neufassung der Sicherheitsrichtlinien des Bundes MdlAnfr A5 12.10.79 Drs 08/3262 Regenspurger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14108C, D, 14109A, B ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . 14108D ZusFr Spranger CDU/CSU 14109A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14109A, B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 Mängel der Sicherheitsrichtlinien von 1971 und Bedenken von Regierungsmitgliedern gegen verschärfte Regelungen im Bereich der inneren Sicherheit MdlAnfr A6 12.10.79 Drs 08/3262 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . .14109B, C, D, 14110A, B, C ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 14109 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14109D ZusFr Spranger CDU/CSU 14110A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14110A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14110B ZusFr Besch CDU/CSU 14110C Abspielen der Nationalhymne zum Sendeschluß der Rundfunkanstalten bzw. vor den 24-Uhr-Nachrichten MdlAnfr A8 12.10.79 Drs 08/3262 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 14110C, 14111A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 14111A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14111B Anfechtung der Bundesbürgschaft über 50 Millionen DM zugunsten der in Konkurs gegangenen Beton- und Monierbau AG MdlAnfr A16 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU MdlAnfr A l 7 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 14111D, 14112A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14111D, 14112A Informationen über die Zahlungsunfähigkeit der Firma Beton- und Monierbau AG noch vor der Gewährung einer Bundesbürgschaft zugunsten der Firma; Überprüfung von Anträgen auf Bundesbürgschaften durch die „Treuarbeit" vor Bürgschaftsgewährung MdlAnfr A18 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A19 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14112B, C, D, 14113A, C, D, 14114A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 14112B, C, 14113 B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14112C, 14114A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14112D, 14113D ZusFr Löffler SPD 14113D Überprüfung des Bürgschaftsantrags der Firma Beton- und Monierbau AG durch die Treuarbeit MdlAnfr A20 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A21 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14114B, D, 14115A, B, C, D, 14116A, B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14114D, 14115C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . 14115A, 14116A ZusFr Löffler SPD 14115B, 14116A Reduzierung des Stromverbrauchs von Haushaltsgeräten MdlAnfr A22 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Balser SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14116B, D ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14116 D Unterstützung der Produktinformation im Bereich „Weiße Ware" auf Grund einer Marktuntersuchung im niedersächsischen Elektroeinzelhandel MdlAnfr A23 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14113A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 14117B, C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14117 C Zollerhebung und Tarifgestaltung der EG bei der Einfuhr von Haifischen und Muskatnüssen aus Entwicklungsländern MdlAnfr A14 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD MdlAnfr A15 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14113D, 14118A, B, C, D, 14119A ZusFr Bindig SPD . . . . 14118A, B, D, 14119A ZusFr Klinker CDU/CSU 14118B ZusFr Besch CDU/CSU 14119A Technische Überwachung von Geräten zum Verspritzen von Schädlingsbekämpfungsmitteln MdlAnfr A27 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP Antw PStSekr Gallus BML 14119B Finanzhilfen für die Umstellung auf biologischen Ackerbau MdlAnfr A28 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP Antw PStSekr Gallus BML 14119 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 III Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf betriebliche Beförderungsdienste und Taxis MdlAnfr A34 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU MdlAnfr A35 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . .14120A, C, D ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . 14120C, D Benachteiligung schwerbehinderter Frauen bei der Inanspruchnahme vorzeitiger Rentenbezüge nach dem 5. Rentenversicherungsänderungsgesetz MdlAnfr A36 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 14121A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . 14121A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 14121 C Entwicklung des Fehlbedarfs bei Krankenschwestern 1985 MdlAnfr A37 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 14121 D Finanzieller Anreiz für Soldaten auf Zeit zur Weiterverpflichtung MdlAnfr A40 12.10.79 Drs 08/3262 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122B, C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 14122C Verlegung des Fraunhoferinstituts für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen von Kiel nach Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A69 12.10.79 Drs 08/3262 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122D, 14123A ZusFr Lenzer CDU/CSU 14122 D Anerkennung des Berufs des Fußpflegers als Ausbildungsberuf MdlAnfr A42 12.10.79 Drs 08/3262 Braun CDU/CSU Antw BMin Frau Huber BMJFG . . 14123A, B C ZusFr Braun CDU/CSU 14123 B Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation Suchtkranker MdlAnfr A43 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14123C, 14124A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 14123D, 14124A ZusFr Heyenn SPD 14124A Sicherstellung einer restriktiven Handhabung der Standardzulassung gemäß § 36 des Arzneimittelgesetzes MdlAnfr A44 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD MdlAnfr A45 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . 14124B, C ZusFr Fiebig SPD 14124 C Erlaß einer Heimmindestpersonalverordnung MdlAnfr A46 12.10.79 Drs 08/3262 Neumann (Bramsche) SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14124D, 14125A, C ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 14125 C Nächste Sitzung 14125 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14127* A Anlage 2 Mitgliederschwund und politische Krise bei der DKP MdlAnfr A7 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* C Anlage 3 Aufnahme politischer Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sowie Einhaltung diesbezüglicher Zusagen MdlAnfr A9 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* D Anlage 4 Einbeziehung der auf Grund ihrer Neigung vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen in den vom Bundesentschädigungsgesetz anerkannten Kreis der NS-Verfolgten MdlAnfr A10 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 MdlAnfr Al 1 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* B Anlage 5 Verfassungsrechtlicher Schutz der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank, u. a. durch Änderung des Art. 88 GG MdlAnfr A12 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU MdlAnfr A13 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* C Anlage 6 Umsetzung der-EG-Richtlinie 77/94 EWG betr. die Rechtsangleichung bei Lebensmitteln im deutschen Recht; Vorgehen gegen die gesundheitsbezogene Werbung der Hersteller pflanzlicher Fette und Öle MdlAnfr A29 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A30 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 14128* D Anlage 7 Äußerungen der Bundesminister Dr. Apel und Genscher über den Zusammenhang zwischen NATO-Modernisierungsprogramm und SALT-II-Vertrag MdlAnfr A41 12.10.79 Drs 08/3262 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14129* B Anlage 8 Verabschiedung des Vermögensanlagegesetzes MdlAnfr A20 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14129* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14105 179. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 177. Sitzung, Seite 14011 D: In der letzten Zeile des dritten Absatzes von unten muß die Zahl „999" durch die Zahl „990" ersetzt werden. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 10. Dr. Ahrens ** 18. 10. Dr. Aigner* 19. 10. Alber* 19. 10. Blumenfels* 17. 10. Frau von Bothmer*** 18. 10. Büchner (Speyer) *** 18. 10. Damm*** 18. 10. Dr. Enders*** 18. 10. Engelsberger 19. 10. Dr. Evers*** 18. 10. Fellermaier* 19. 10. Frau Dr. Focke* 19. 10. Friedrich (Würzburg) * 19. 10. Dr. Früh* 19. 10. Dr. Fuchs* 19. 10. Dr. Gradl 17. 10. Handlos*** 17. 10. von Hassel*** 17. 10. Katzer* 19. 10. Dr. h. c. Kiesinger 17. 10. Dr. Klepsch* 19. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Lagershausen 19. 10. Lange* 19. 10. Lenzer*** 18. 10. Lücker* 19. 10. Luster* 19. 10. Frau Dr. Neumeister 19. 10. Dr. Mende*** 18. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller*** 18. 10. Porzner 19. 10. Reddemann*** 18. 10. Russe 19. 10. Saxowski 19. 10. Frau Schleicher* 19. 10. Schmidt (Würgendorf) *** 18. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 18. 10. Seefeld* 19. 10. Sieglerschmidt* 18. 10. Sybertz 19. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst*** "18. 10. Dr. Vohrer*** 18. 10. Frau Dr. Walz* 19. 10. Wawrzik* 19. 10. Zebisch*** 18. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 7): Kann die Bundesregierung die Mitteilung des nordrhein-westfälischen Innenministers Burkhard Hirsch bestätigen, nach der die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) einen deutlichen .Mitgliederschwund" aufweise, der unter anderem auch durch eine Parteibuchumtauschaktion am Anfang dieses Jahres verursacht worden sei, und kann die Bundesregierung darüber hinaus bestätigen, daß auch Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP eine politische Krise der DKP aufzeigen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf den Bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Rechts- und Linksextremismus in diesem Bundesland im 1. Halbjahr 1979. Zur Frage des Mitgliederschwundes der DKP ist dort ausgeführt: „Auf den Jahreshauptversammlungen der Grundorganisationen wurden Anfang des Jahres die Vorstände neu gewählt und neue Parteibücher ausgegeben, um auch auf diese Weise zu einer organisatorischen Festigung der Partei beizutragen. Da nur ca. 13 000 Mitgliedsbücher (7 000 in der Bezirksorganisation Ruhr-Westfalen und 6 000 in der Bezirksorganisation Rheinland-Westfalen) ausgegeben wurden, ist ein Rückgang der Mitgliederzahl in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen." Dazu ist zu bemerken, daß in früheren Berichten des Landes Nordrhein-Westfalen von annähernd 15 000 DKP-Mitgliedern die Rede war. Auch nach den Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Mitgliederzahl der DKP insgesamt in jüngerer Zeit etwas zurückgegangen. Zur Frage nach den ,,Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP" ist in dem Bericht der Landesregierung folgendes ausgeführt: „Auf dem VI. Bundeskongreß der SDAJ, der am 5./6. Mai 1979 in Hamburg stattfand, stellte sich heraus, daß selbst die Delegierten dieses DKP-orientierten Jugendverbandes erstmals nicht in ihrer Gesamtheit in allen Fragen völlig auf die DKP eingeschworen waren." Der Bericht der Landesregierung nimmt weder die Mitgliederentwicklung der DKP noch vereinzelte kritische Äußerungen in DKP-Nebenorganisationen zum Anlaß, von einer „politischen Krise der DKP' zu sprechen. Das entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 9): Wie viele politische Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sind nunmehr in der Bundesrepublik Deutsch- 14128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 land aufgenommen worden, sind damit die ursprünglichen Zusagen eingehalten worden, und falls nein, warum konnten sie immer noch nicht eingehalten werden? Im Rahmen der humanitären Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Chile sind rund 2 500 Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Im Rahmen der Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Argentinien sind bisher 25 Personen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Für Flüchtlinge aus Argentinien wurden von den Bundesländern rund 400 Plätze zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden für 200 Personen (einschließlich der bereits eingereisten) von der Bundesrepublik Deutschland Aufnahmezusagen erteilt. In weiteren etwa 160 Fällen wird sich eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich erübrigen, teils weil eine Ausreise wegen zwischenzeitlich erfolgter Freilassung in Argentinien nicht mehr angestrebt wird, teils weil eine Ausreise in Drittstaaten erfolgt bzw. infolge von Aufnahmezusagen zu erwarten ist. Soweit Aufnahmezusagen für die Bundesrepublik Deutschland erteilt worden sind, steht einer Ausreise der Betreffenden in die Bundesrepublik Deutschland nichts mehr entgegen, sofern die argentinische Regierung die Ausreise gestattet. Frau Staatsministerin Dr. Hamm-Brücher hat in ihrer Antwort auf eine Mündliche Frage in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. Mai 1979 bereits ausgeführt, daß sich die Bundesregierung und unsere Botschaft in Buenos Aires um eine positive Entscheidung der argentinischen Behörden bemühen, ihre Einwirkungsmöglichkeiten jedoch begrenzt sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen A 10 und 11): Trifft für Bürger, die auf Grund ihrer Homosexualität in nationalsozialistischen Konzentrationslagern interniert waren oder durch andere Gewaltmaßnahmen verfolgt wurden, die Definition des Bundesentschädigungsgesetzes zu, nach der die Anspruchsberechtigten solche Personen sind. die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt" wurden, und wenn nein, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Müßte die Begriffsbestimmung des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, wer als Verfolgter des Naziregimes anerkannt wird nicht auf alle Minderheiten ausgedehnt werden, deren verschärfte Verfolgung — unabhängig von üblicher Strafverfolgung und Abbüßen von Gefängnisstrafen — sich aus der Ideologie des Nationalsozialismus ergibt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 1. Nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes ist Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist. Dies trifft auf Personen, die wegen Homosexualität in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden, nicht zu, es sei denn, daß bei ihnen die spezifischen Eigenschaften als Verfolgter i. S. des § 1 BEG vorliegen (z. B. Schädigung aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung). 2. Personen, die wegen Homosexualität über eine Haftstrafe hinaus in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden oder sonstigen Schädigungen ausgesetzt waren, erhalten Leistungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 12 und 13): Worin sieht die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Garantie für die funktionelle Unabhängigkeit bei allen von der Notenbank zu treffenden Entscheidungen zur Sicherung unserer Währung, wenn nach der herrschenden Staatslehre die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gegenwärtig kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundelement unseres Staatsgefüges ist? Ist die Bundesregierung bereit, die verfassungsmäßige Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank durch Abänderung der heutigen Fassung des Artikels 88 des Grundgesetzes zu unterstützen, oder sofern sie sich nicht in der Lage sieht, die Versicherung abzugeben, daß trotz fehlender ausdrücklicher Verfassungsgarantie die gesetzliche Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank nicht angetastet werden wird? 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1973 die Meinung vertreten, daß die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank zwar verfassungsrechtlich zulässig ist, aber nicht durch Artikel 88 Grundgesetz garantiert wird. Hierbei hat sich das Gericht ausführlich mit den einzelnen Argumenten der Befürworter einer verfassungsrechtlichen Unabhängigkeitsgarantie auseinandergesetzt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Kritik zu üben. 2. Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesbank hat sich in ihrer jetzigen Form im politischen Leben der Bundesrepublik bewährt. Die Bundesregierung hält es deshalb weder für notwendig noch für zweckmäßig, diese Regelung zu ändern oder zur Debatte zu stellen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 29 und 30): Ist der Bundesregierung möglicherweise entgangen, daß die in der EG-Richtlinie vom 21. Dezember 1976(77/94 EWG) zur Angleichung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14129* Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fiber Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. angeführte Frist zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften in nationales Recht bereits längst überschritten ist, und was unternimmt die Bundesregierung, um das Verfahren der Umsetzung zu beschleunigen? Was unternimmt die Bundesregierung, da sie die in Frage 29 erwähnte EG-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. gegen die offensichtliche Verunsicherung der deutschen Verbraucher, die daraus resultiert, daß Hersteller pflanzlicher Fette und Öle immer noch mit wissenschaftlich nicht mehr vertretbaren Argumenten gesundheitsbezogen werben? Zu Frage A 29: Der Bundesregierung sind die Umsetzungsfristen der Richtlinie des Rates (EWG) vom 21. Dezember 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, bekannt. Die Richtlinie hat jedoch eine Reihe von Problemen aufgeworfen, deren sachgerechte Lösung eine sorgfältige Prüfung erfordert. Die EG-Kommission hat hierfür bereits Verständnis gezeigt. Insbesondere die mit einer krankheitsbezogenen Werbung und der Definition diätetischer Lebensmittel zusammenhängenden Fragen bedurften zahlreicher und eingehender Beratungen zwischen den Ressorts und dem Bundesgesundheitsamt, wobei auch die EG-Kommission mit einzuschalten war. Zu einem Referenten-Entwurf wurden inzwischen Sachkenner aus der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gemäß § 39 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes sowie die obersten Landesbehörden angehört. Die Abstimmung eines überarbeiteten Entwurfs innerhalb der Ressorts ist in die Wege geleitet, eine nochmalige Anhörung bereits vorgesehen. Die Bundesregierung wird die Beratungen unter Berücksichtigung der gebotenen Sorgfalt bei angemessener Würdigung der unterschiedlichen Interessen schnellstmöglich zum Abschluß bringen. Zu Frage A 30: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die verzögerte Umsetzung der erwähnten Richtlinie in nationales Recht zu einer Verunsicherung der Verbraucher führt. Wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Werbeaussagen sind bereits nach geltendem Recht§17 Abs. 1 Nr. 5 a LMBG) nicht zulässig. Soweit im Bereich bestimmter pflanzlicher und tierischer Nahrungsfette Unsicherheiten über die wissenschaftliche Bewertung ernährungsphysiologischer Eigenschaften bestehen, unterstützt die Bundesregierung alle Bemühungen, die zu einer wissenschaftlichen Klärung führen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 41): Trifft es zu, daß — wie die Presse meldete — Bundesverteidigungsminister Dr. Apel bei einem Pressegespräch in Washington den Eindruck erweckt hat, das Nato-Modernisierungsprogramm habe bei einer Ablehnung oder Verzögerung des SALT-II-Vertrags durch den US-Senat keine reelle Chance, und wie ist gegebenenfalls diese Aussage vereinbar mit dem Standpunkt von Bundesaußenminister Genscher, daß die westliche .Nachrüstung" nach dem im Dezember fälligen Nato-Beschluß unverzüglich eingeleitet werde? Derartige Pressemeldungen treffen nicht zu. Der Bundesminister der Verteidigung teilt vielmehr die Meinung seines amerikanischen Amtskollegen, daß es schwierig sein würde, im Falle der Ablehnung der SALT-Ratifizierung einen einstimmigen NATO-Beschluß zum Modernisierungsprogramm zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3183 Frage A 20, 174. Sitzung, Seite 13798 C): Welche betroffenen fachpolitischen Verbände haben sich nach Ihrer Informationsübersicht bisher gegen den Gesetzentwurf zum Vermögensanlagegesetz gewandt und mit welchen inhaltlichen Argumenten? Dem Bundesminister der Justiz liegen eine Reihe von Verbandsstellungnahmen wie auch von Äußerungen von Einzelpersonen oder betroffenen Unternehmen vor; einige dieser Stellungnahmen sind nach Einbringung des Gesetzentwurfs unmittelbar gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses abgegeben worden. Im allgemeinen wird der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Neben Änderungswünschen zu Einzelpunkten haben sich folgende Punkte der Kritik an dem Entwurf herausgeschält: a) Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hält neben den vertriebs- oder kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des Entwurfs auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen für erforderlich, um den Anlegerschutz nicht nur durch Information, sondern auch organisationsrechtlich zu gewährleisten. b) Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs erstreckt sich die Prospektprüfung nicht auf steuerliche Angaben im Prospekt. Dies wird von den Verbänden der Kreditwirtschaft (Bundesverband Deutscher Banken e.V., Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Verband der gemeinwirtschaftlichen Geschäftsbanken VGG, Verband privater Hypothekenbanken e.V. und Verband öffentlicher Banken e.V., im folgenden kurz Bankenverbände genannt), der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in Einzeleingaben des Instituts für Vermögensplanung GmbH & Co. KG und des Herrn Dr. Brummer (Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand AG) als Mangel des Entwurfs beanstandet. Gerade die steuerlichen Verhältnisse hinsichtlich der Anlage seien für den Anleger häufig entscheidend, so daß gerade 14130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 insoweit richtige und geprüfte Angaben wünschenswert seien. c) Die Aufteilung der unter das Gesetz fallenden Unternehmen in solche, an denen sich der Anleger unmittelbar beteiligt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Entwurfs) und solchen, die als Treuhänder eine Beteiligung an einem Vermögen oder einem anderen Unternehmen vermitteln (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) wird von den Bankenverbänden als unzureichend angesehen; eine dritte Kategorie, die nach dem Entwurf unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt, müsse eingeführt werden, nämlich der Fall der „gesellschaftsrechtlichen Treuhandlösung", d. h. der Fall der Beteiligung an einer Anlagegesellschaft über einen Treuhänder. Die Entwurfslösung, im Rahmen der Treuhandkonstruktion (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) auch die „gesellschaftsrechtliche Treuhandlösung" zu erfassen, führe zu einer Reihe von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes und verwische die Verantwortlichkeiten. Es bestehe die Gefahr, daß die Anlagegesellschaft als Konzerngesellschaft des Treuhänders angesehen werde, was insbesondere für Kreditinstitute als Treuhänder nicht tragbar sei, weil dann die Vorschriften des Kreditwesengesetzes über Organ- und Großkredite anwendbar wären und außerdem unerwünschte steuerliche Folgen einträten. d) Auch werde, worauf der Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. neben den Bankenverbänden hinweist, die Verantwortung für den Jahresabschluß und die Einhaltung der Publizitätsvorschriften zu Unrecht von der Anlagegesellschaft auf den Treuhänder (als Unternehmen im Sinne des Entwurfs) übertragen; hierdurch würden die Angaben über die Anlagegesellschaft zugunsten derjenigen über den Treuhänder in Verkehrung der wirklichen Verhältnisse in den Hintergrund gedrängt. e) Die Prospektberichtigungspflicht (§ 3 Abs. 5 des Entwurfs) sei ebenso wie die Pflicht zur Prospektbereithaltung (§ 2 des Entwurfs) zu weitgehend und in der Praxis nicht durchführbar. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der Prospekthaftung (§ 7) seien Unzuträglichkeiten zu erwarten. Diese Auffassung wird von den Bankenverbänden mit Nachdruck vorgetragen. f) Die Prospekthaftung (§ 7 des Entwurfs), die in ihrer Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Lösung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) im Schrifttum auf Kritik gestoßen ist (vgl. Ulmer und Dopfer, Betriebsberater 1978 S. 461 ff.), wird auch von den Bankenverbänden und dem Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. kritisiert. Es wird beanstandet, daß die Prospekthaftung nicht nur auf die erstmalige Prospekterstellung, sondern auch auf Berichtigungen abstelle, daß Anspruchsvoraussetzung nicht ein Schaden des Anlegers sei, daß es an einer Vorschrift über den sonst im Schadenersatzrecht geltenden Grundsatz der Vorteilsausgleichung fehle, daß — mindestens im Falle von Kreditinstituten — die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter nicht annehmbar sei und daß auch die Vorschriften über den Gläubigerschutz mißachtet würden, worauf insbesondere auch der DAV hinweist, der deshalb die Haftung der Unternehmen selbst ausschließen und ausschließlich die handelnden Personen haftpflichtig machen und diese untereinander gleich behandeln möchte. Außerdem hält der DAV die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche für zu kurz. g) Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) meint, wegen der Bedeutung der Vorschriften über den Inhalt des Prospekts sollten diese nicht im wesentlichen einer Rechtsverordnung überlassen bleiben, wie in § 3 Abs. 4 vorgesehen, sondern sollten in das Gesetz selbst aufgenommen werden. h) Die Bankenverbände halten die Anforderungen an den Jahresabschluß des Treuhänders für zu weitgehend, weil es sich angesichts der Pflichten hinsichtlich des Abschlusses der Anlagegesellschaften und im Falle von Treuhändern in der Form von Kreditinstituten um überflüssige und für die Anlageentscheidung des Anlegers irrelevante Angaben handele. i) Die Bankenverbände und zum Teil auch der DIHT sind der Auffassung, daß Kreditinstituten bei der Prospektprüfung und beim Jahresabschluß im Hinblick auf ihre besondere Stellung eine Erleichterung gewährt werden sollte. j) Die Prospektprüfung ist durch den Entwurf (§ 4) nach geltendem Recht faktisch den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände zugewiesen. Die Bundessteuerberaterkammer hält dies nicht für richtig. Sie wünscht unter Hinweis auf die Qualifikation ihrer Mitglieder, daß auch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die Prüfungen vornehmen dürfen. k) Der DAV regt an, für Klagen aus Prospektfehlern nur ein Gericht für zuständig zu erklären, damit divergierende Entscheidungen vermieden und die Prozesse beschleunigt werden. 1) Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen soll nach Auffassung des DAV eine stärkere Stellung erhalten und die Prospekte zum besseren Schutz der Anleger sachlich. prüfen. m) Die Bankenverbände meinen, bestehende Unternehmen der unter den Entwurf fallenden Art sollten von dessen Anwendung ausgenommen bleiben, weil hier kein praktisches Bedürfnis für die Anwendung des Gesetzes bestehe und der Aufwand für die Einhaltung des Gesetzes unverhältnismäßig groß sei. n) Die Einflußnahme auf die äußere Gestaltung der Prospekte (vgl. § 4 Abs. 4) ist nach Auffassung des Verbands öffentlicher Banken ein nicht vertretbarer Eingriff in den Wettbewerb und die unternehmerische Freiheit. o) Der deutsche Sparkassen- und Giroverband vermißt eine Regelung für ausländische Wertpapiere, was er für eine erhebliche Lücke im Anlegerschutz hält.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817900000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich folgende Mitteilung machen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung abgesetzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/3262 —
Wir kommen zunächst zu den auf Drucksache 8/
3265 abgedruckten Dringlichkeitsfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung dieser Fragen steht uns Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi zur Verfügung.
Ich rufe Frage 1 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche europäischen Ländern der NATO sich die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten Carter beziehen, daß für den Fall eines Scheiterns von SALT II diese ... sich .. . der Sowjetunion zuwenden ... und Anker nach dem Osten auswerfen könnten"?

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0817900100
Herr Kollege, die Antwort lautet: Nein. Ich möchte hinzufügen: Ich bin ganz sicher, daß die Bundesrepublik Deutschland mit einer solchen Bemerkung nicht gemeint sein kann.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP) Präsident Stücklen: Eine Zusatzfrage.


Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817900200
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß dieses Argument, daß diese Aussage, wie sie offenbar am Wochenende vom amerikanischen Präsidenten gemacht worden ist, in der Argumentation um Pro und Kontra des SALT-II-Vertrages im amerikanischen Senat bereits seit vier oder fünf Monaten intensiv gebraucht wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die von Ihnen in Anführungsstrichen zitierten Aussagen des amerikanischen Präsidenten sind so nach meiner Kenntnis gar nicht belegt, und deswegen möchte ich meine Antwort wiederholen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817900300
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817900400
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß die Reaktionen in den Kreisen des amerikanischen Senats und auch in der amerikanischen Publizistik auf die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten, wie ich sie der Presse und dem Rundfunk hier entnehme, so sind, daß in erster Linie die Bundesrepublik Deutschland als ein Land verstanden wird, auf das hier angespielt wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich halte dies für eine falsche Feststellung. Mir sind solche Reaktionen auch nicht bekannt.
Im übrigen möchte ich Sie auf das verweisen, was Ihr Kollege Mertes zu den hier zitierten Bemerkungen gesagt hat. Er hat in Washington gesagt, er hält diese Bemerkungen für „sachlich falsch und für politisch bedenklich".

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817900500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Corterier.

Dr. Peter Corterier (SPD):
Rede ID: ID0817900600
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß es unverantwortlich, ja geradezu abenteuerlich ist, wenn versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als würde die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem SALTII-Vertrag ein Ausscheiden aus der NATO erwägen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Wenn ein solcher Versuch gemacht würde, Herr Kollege, wäre das unverantwortlich. Ich habe einen solchen Versuch nicht gesehen.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817900700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horn.

Erwin Horn (SPD):
Rede ID: ID0817900800
Herr Staatsminister, geben unsere eindeutige Außenpolitik und auch die Leistungen unserer Verteidigungspolitik irgendeinen Anlaß, überhaupt eine solche Überlegung anzustellen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, der einzige Anlaß, zu solchen Überlegungen Stellung zu nehmen, ist die Frage des Kollegen Graf Stauffenberg hier im Bundestag. Sonst hätte die Bundesregierung selbstverständlich überhaupt keinen Anlaß, auf eine solche Bemerkung Bezug zu nehmen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817900900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0817901000
Herr Staatsminister, können Sie denn dem Hause mitteilen, wodurch nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt die Verknüpfung der Ratifikation von SALT II durch den amerikanischen Senat einerseits und von Fragen der europäischen Sicherheit andererseits in den Augen amerikanischer Politiker zustande gekommen sein könnte?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es besteht gar kein Zweifel daran, daß SALT II und die Ratifizierung dieser Vereinbarung von großer Bedeutung für die Sicherheit des westlichen Bündnisses sind. Deswegen hat die Bundesregierung auf allen Ebenen immer wieder Wert darauf gelegt, zu unterstreichen, daß sie die Ratifizierung unterstützt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817901100
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 2 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Haben die Bundesregierung oder Kabinettsmitglieder gegenüber der amerikanischen Regierung den Eindruck vermittelt, daß die Bundesrepublik Deutschland zu diesen „europäischen Ländern„ gehören könnte, von denen der amerikanische Präsident sprach, und, wenn ja, wird die Bundesregierung umgehend, insbesondere im Hinblick auf die am 23. Oktober 1979 in Ottawa beginnende Nordatlantische Versammlung, diese Besorgnis des amerikanischen Bündnispartners ausräumen und klarstellen, daß die NATO-Mitgliedschaft unseres Landes unter keinen Umständen in Zusammenhang steht zur SALT-II-Ratifikation, um zu verhindern, daß die amerikanische Diskussion über SALT II in ihrer Schlußphase von falschen Voraussetzungen hinsichtlich deutscher Positionen ausgeht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet: Die Bundesregierung hat diesen Eindruck natürlich nicht vermittelt. Es muß daher auch keinerlei Besorgnis ausgeräumt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817901200
Eine Zusatzfrage.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817901300
Herr Staatsminister, zunächst im Hinblick auf eine vorher von Ihnen gegebene Antwort: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817901400
Moment, Herr Abgeordneter. Die Behandlung der vorigen Frage mit Zusatzfragen war abgeschlossen. Wenn Sie Ihr Anliegen aber in Ihre jetzige Zusatzfrage einbauen können, ohne das zu erwähnen, würde man das noch wohlwollendst laufen lassen.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817901500
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, daß es, nachdem es diese Rede des amerikanischen Präsidenten gegeben hat, in unser aller Interesse liegen muß, alles zu tun, damit in den verantwortlichen Kreisen — nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern in allen Ländern des Bündnisses — jeder denkbare Eindruck vermieden wird, als könnte es zwischen dem Bestand des Bündnisses und dem Ratifizierungsverfahren für SALT II irgendeinen Zusammenhang geben?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu solchen Unterstellungen gegeben. Sie unterstreicht die Notwendigkeit der Ratifizierung von SALT II. Und wenn nicht von anderer Stelle auf Zusammenhänge hingewiesen würde, die nicht bestehen, gäbe es auch keinen Anlaß, Besorgnisse, von denen Sie hier sprechen, zu zerstreuen.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817901600
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0817901700
Herr Staatsminister, könnte es denn, nachdem der amerikanische Präsident ja in der Tat Äußerungen dieser Art getan hat, sein, daß irgendein anderer Bündnispartner, etwa Luxemburg oder Irland, den Regierungschef der Vereinigten Staaten zu einer derartigen Äußerung verleitet hat?

(Zurufe von der SPD)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Aber Herr Kollege, ich darf darauf aufmerksam machen: Für uns ist der Zusammenhalt des Bündnisses eine Selbstverständlichkeit. Sie werden doch von der Bundesregierung nicht erwarten, daß sie völlig unbegründete Zweifel in die Büdnistreue irgendeines Partners ausstreut. Dies wäre doch unverantwortlich.

(Beifall bei der SPD — Anhaltende Zurufe von der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817901800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Frage steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Voigt (Sonthofen) auf:
Hält es die Bundesregierung für eine gerechte Regelung, daß den geschiedenen Soldaten der Rentenanspruch der geschiedenen Frau bei Erreichen des Rentenalters abgezogen wird, obwohl die Soldaten im Ver-



Präsident Stücklen
gleich zu den Beamten zwischen fünf und zwölf Jahre eher pensioniert werden und nicht die Möglichkeiten haben, bis 65 Jahre ihren Dienst zu versehen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung, wenn sie dies als eine unzumutbare Härte den Soldaten gegenüber ansieht?

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0817901900
Sie sprechen, Herr Kollege, in Ihrer Frage Fälle an, in denen anläßlich einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich in der Form des sogenannten Quasi-Splittings nach § 1587b Abs. 2 BGB erfolgt ist und dabei -zugunsten der Ehefrau Rentenanwartschaften begründet wurden. Für solche Fälle sehen § 57 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55 c des Soldatenversorgungsgesetzes vor, daß die Versorgungsbezüge des Ehemannes um einen Betrag gekürzt werden, der der beim Versorgungsausgleich begründeten Rentenanwartschaft der Ehefrau entspricht. § 57 des Beamtenversorgungsgesetzes und 55 c des Soldatenversorgungsgesetzes gehen somit davon aus, daß nach der Begründung von Rentenanwartschaften zugunsten der geschiedenen Ehefrau eigene Versorgungsanwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten nur noch in entsprechend verminderter Höhe vorhanden sind. Von daher kann es nicht darauf ankommen, von welchem Lebensalter an die gekürzten Versorgungsbezüge zu zahlen sind.
Eine unzumutbare Härte für die Soldaten mit besonderer Altersgrenze scheint mir danach nicht vorzuliegen. Auch die geschiedene Ehefrau eines Soldaten mit besonderer Altersgrenze ist aus Gründen ihrer Alterssicherung darauf angewiesen, daß für sie aus Anlaß der Scheidung Versorgungsanwartschaften begründet wurden, die der Dauer der Ehe entsprechen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Kürzungsvorschriften z. B. auch für Beamte und Soldaten gelten, die lange vor dem Erreichen der Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand treten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902000
Keine Zusatzfrage?
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Hält die Bundesregierung die Erklärung aufrecht, daß die nun schon über vier Jahre währende Verzögerung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung auf die Berücksichtigung der „in jüngsten Spionagefällen gewonnenen Erfahrungen" zurückzuführen sei, oder sind für diese Verzögerung nicht vielmehr schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten im Kabinett verantwortlich?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0817902100
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion — Drucksache 8/2741 — beziehen. Die Bundesregierung hält die darin gemachte Aussage aufrecht, daß die Abstimmung der Sicherheitsrichtlinien mit den Bundesbehörden und den Ländern schwierig und langwierig ist und daß es darüber hinaus geboten und sinnvoll erscheint, die in jüngster Zeit gewonnenen Erfahrungen aus den letzten Spionagefällen zu berücksichtigen.
Dazu kommt ein weiterer Punkt. Im bisherigen Überprüfungsverfahren gibt es zwei Arten der Sicherheitsüberprüfung: die Karteiüberprüfung und die Karteiüberprüfung mit zusätzlichen Sicherheitsermittlungen. Diese an sich sehr wirkungsvollen Überprüfungsarten sind zeit- und personalintensiv. Es ist vorgesehen, daß für Personen, die in weniger gefährdeten Bereichen tätig sind, eine erleichterte, einfachere Überprüfung eingeführt wird, die nur aus einer Anfrage an das nachrichtendienstliche Informationssystem Nadis besteht. Hiermit sollen alle mit Sicherheitsüberprüfungen befaßten Stellen bei der Bearbeitung von Routinefällen entlastet werden. So könnten jährlich zirka 11000 Fälle, die bisher einer zeitraubenden Karteiüberprüfung unterzogen werden mußten, mit einer Nadis-Anfrage erledigt werden. Dadurch erhielten die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, sich auf die eigentlich wichtigen Fälle der echten Geheimnisträger zu konzentrieren.
Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob es aus Sicherheitsgründen vertretbar ist, daß auch die Gruppe der Zuwanderer, vor allem aus der DDR, an den vorgesehenen Erleichterungen und Vereinfachungen teilnimmt, oder ob für diese Gruppe weitergehende Regelungen notwendig sind, die für sie zu Benachteiligungen führen könnten. Die Entscheidung der Bundesregierung in dieser Frage wird erst nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider getroffen werden können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902200
Eine Zusatzfrage, bitte.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0817902300
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für sicherheitspolitisch verantwortbar, daß auch fünf Jahre nach dem Spionagefall Guillaume noch keine sicherheitsmäßigen Konsequenzen gezogen wurden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf mich noch einmal auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage beziehen, in der dargelegt ist, daß die Anwendung der derzeit geltenden Fassung der Sicherheitsrichtlinien keine Sicherheitsdefizite mit sich bringt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902400
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0817902500
Herr Staatssekretär, wie viele Spionagefälle will die Bundesregierung noch abwarten, bevor sie meint, genügend Erfahrungen zum Erlaß entsprechender Sicherheitsrichtlinien zu haben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich wiederhole es noch einmal: Die künftig möglicherweise zu erwartenden Spionagefälle werden durch die derzeit geltende Fassung der Sicherheitsrichtlinien nicht beeinflußt.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Höchstens gefördert!)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Wann wird voraussichtlich der Zeitpunkt .demnächst" erreicht sein, zu dem das Bundeskabinett nach seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 25. Mai 1979 die Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten zu verabschieden gedenkt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Spranger ausgeführt habe, befindet sich die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien noch im Abstimmungsprozeß, wobei, wie ich ausgeführt habe, das Problem der Zuwanderregelung eine entscheidende Rolle spielt. Ich hoffe, daß diese zugegebenermaßen sehr schwierige Frage in nächster Zeit ausdiskutiert und eine Beschlußfassung im Bundeskabinett über die Verabschiedung der Richtlinien herbeigeführt werden kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902700
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0817902800
Herr Staatssekretär, sind Pressemeldungen zutreffend, daß der Bundeskanzler im März dieses Jahres auf einen raschen Abschluß der Beratungen über die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien gedrängt hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann zu dieser Sache im Augenblick nichts über die Erklärungen hinaus sagen, die ich abgegeben habe.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817902900
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0817903000
Sind Sie mit mir der Meinung, daß es nach vier Jahren höchste Zeit wäre, daß die Schwierigkeiten, die Sie jetzt genannt haben, ausgeräumt sein müßten und daß diese Sicherheitsrichtlinien endlich hätten verabschiedet werden können?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich halte mit Ihnen eine baldige Regelung dieser Frage für wünschenswert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817903100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0817903200
Herr Staatssekretär, hat es nicht im Kabinett zwischen den Ministern Schmude und Baum heftige Auseinandersetzungen gegeben, und wird es nicht, entsprechend dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 9. Oktober 1979, in sozialliberalen Kreisen als unpassender Schritt angesehen, wenn die Sicherheitsbedingungen den Notwendigkeiten angepaßt werden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß Sie von mir wirklich erwarten,
daß ich hier Presseberichte über Kabinettsinterna kommentiere.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817903300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817903400
Herr Staatssekretär, da Sie dem Kollegen Miltner auf seine Fragen im Augenblick und hier keine zusätzlichen Antworten geben können, frage ich Sie: Wären Sie bereit, dem Kollegen Miltner nach Erforschung des Sachverhalts auf direktem Wege eine entsprechende Antwort zu geben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bin zu einem Gespräch mit Herrn Abgeordneten Miltner selbstverständlich zu jeder Zeit bereit.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817903500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Regenspurger auf:
Sind — wie die Presse meldete — für einige Bundesminister neue Sicherheitsrichtlinien nur dann akzeptabel, wenn sie keine ernsthafte Hürde mehr für die Übernahme in den Bundesdienst und die Übertragung sicherheitsempfindlicher Dienstposten darstellen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage liegende Unterstellung kann ich nicht gelten lassen.
In der Sache selbst nehme ich Bezug auf die detaillierte Antwort, die ich auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Spranger gegeben habe. Im übrigen hat die Bundesregierung schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 25. Mai 1979 darauf hingewiesen, daß die geltende Fassung der Sicherheitsrichtlinien keine Sicherheitslücken verursacht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817903600
Eine Zusatzfrage.

Otto Regenspurger (CSU):
Rede ID: ID0817903700
Herr Staatssekretär, ist der Bundeskanzler — nach Kenntnis des Bundesministers des Innern — bereit, den Vorschlag von SPD-Ressorts, Sicherheitsüberprüfungen nur beim Vorliegen schwerwiegender Sicherheitsbedenken vorzunehmen, probeweise für einige Zeit im Bundeskanzleramt zu praktizieren?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe ausgeführt, daß sich das Bundeskabinett mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinien in absehbarer Zeit beschäftigen wird, so daß sich dann, glaube ich, Ihre weitergehende Überlegung erübrigen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817903800
Weitere Zusatzfrage? — Bitte.

Otto Regenspurger (CSU):
Rede ID: ID0817903900
Teilt der Bundesminister des Innern die Auffassung, daß es nur konsequent ist, Sicherheitsüberprüfungen von einem be-



Regenspurger
reits bestehenden Verdacht abhängig zu machen, da er ja selbst auch die Prüfung der Verfassungstreue beim Eintritt in den öffentlichen Dienst von bereits bestehenden Zweifeln abhängig macht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diesen Grundsatz möchte ich nicht bejahen, Herr Abgeordneter.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817904000
Eine Zusatzfrage? — Bitte.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0817904100
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, den Begriff „absehbar" etwas näher zu definieren, nachdem in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage von „demnächst" die Rede war?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde den Begriff „absehbar" mit der juristischen Formel „ohne schuldhaftes Zögern" übersetzen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817904200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817904300
Bedeutet diese Aussage, daß noch in diesem Jahr damit zu rechnen ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe Ihre Frage nicht verstanden.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0817904400
Bedeutet die Formulierung „ohne schuldhaftes Zögern", daß man noch in diesem Jahr damit rechnen kann?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Dies hoffe ich in der Tat.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817904500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Gerlach (Obernau) auf:
Wie ernst nimmt die Bundesregierung die durch eine von ihr selbst eingesetzte Kommission bereits vor über vier Jahren festgestellten erheblichen Unzulänglichkeiten der Sicherheitsrichtlinien von 1971 im Vergleich zu den Bedenken einiger ihrer Mitglieder, die nach ihrem politischen Selbstverständnis grundsätzlich strengere Regelungen auf irgendeinem Gebiet der inneren Sicherheit ausschließen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, trotz des schon durch die Sicherheitsrichtlinien von 1971 gewährleisteten hohen Sicherheitsniveaus nimmt die Bundesregierung die Verbesserung dieser Richtlinien auf der Grundlage der Empfehlungen der sogenannten Eschenburg-Kommission aus dem Jahre 1974 und der Erkenntnisse aus den Spionagefällen der letzten Jahre sehr ernst. Hieran ändert auch die Diskussion im Bundeskabinett über die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien nichts. Inhalt dieser Diskussion ist nicht eine grundsätzliche Ablehnung strengerer Regelungen auf irgendeinem Gebiet der inneren Sicherheit, sondern lediglich die zugegebenermaßen schwierige Frage der Zuwandererregelung. Dazu habe ich längere Ausführungen gemacht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817904600
Zusatzfrage? — Bitte.

Paul Gerlach (CSU):
Rede ID: ID0817904700
Herr Staatssekretär, ich darf Sie, um auf die Formulierung „ohne schuldhaftes Zögern" zurückzukommen, fragen: Seit wann gibt es die grundlegenden Einwendungen von SPD-Ministern gegen den Richtlinienentwurf des BMI, da doch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 25. Mai 1979 noch festgestellt wurde, der Entwurf sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, daß ich es bei meiner Erklärung bewenden lassen möchte, daß sich die Bundesregierung um eine baldige Regelung dieser Frage bemühen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817904800
Weitere Zusatzfrage.

Paul Gerlach (CSU):
Rede ID: ID0817904900
Da es sich hier offensichtlich um eine Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung handelt — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817905000
Herr Abgeordneter, nehmen Sie bitte keine Wertungen vor, sondern stellen Sie Fragen.

Paul Gerlach (CSU):
Rede ID: ID0817905100
— - frage ich Sie: Ist es richtig, daß der Bundesminister des Innern die Zustimmung des Kabinetts zum Erlaß der Sicherheitsrichtlinien aus rechtlichen Gründen gar nicht braucht, und warum erläßt er sie nicht von sich aus, da er von ihrer Notwendigkeit, wie auch Sie heute wieder ausgeführt haben, doch anscheinend überzeugt ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, den Ausdruck „Auseinandersetzung" möchte ich nicht gelten lassen. Es dreht sich hier vielmehr um das Abwägen in der Tat sehr schwieriger Sachverhalte.
Zu der zweiten Frage darf ich Ihnen sagen, daß die Geschäftsordnung des Kabinetts vorsieht, daß Angelegenheiten von grundsätzlicher und politischer Bedeutung dem Kabinett auch dann vorzulegen sind, wenn sie an sich in der Regelungskompetenz eines einzelnen Ministers liegen. So ist der Bundesinnenminister hier verfahren.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817905200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0817905300
Herr Staatssekretär, trifft es denn tatsächlich zu, wie man in der Presse lesen kann, daß die Einwendungen gegen die, wie Sie sie bezeichnet haben, „Zuwanderer" vor allen Dingen von Bundesminister Schmude erhoben worden sind?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich darf mich auf meine vorhergehende Erklärung beziehen, daß ich



Staatssekretär Dr. Fröhlich
es nicht als meine Aufgabe ansehen kann, Presseberichterstattungen über angebliche Kabinettsinterna zu kommentieren.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817905400
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0817905500
Herr Staatssekretär, was spricht eigentlich gegen die Annahme, daß sich die Bundesregierung durch die Tatsache, daß sie die bisherigen fünf Jahre seit diesem Spionagefall Guillaume ungenutzt verstreichen ließ, während dieses Zeitablaufs bereits eines schuldhaften Verzögerns schuldig gemacht hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das könnte ich nur dann gelten lassen, Herr Abgeordneter, wenn die Anwendung der geltenden Fassung der Sicherheitsrichtlinien irgendwelche Sicherheitslücken entstehen ließe. Das ist nicht der Fall.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817905600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0817905700
Herr Staatssekretär, wo liegen nach Ihrer Auffassung die Schwierigkeiten: bei den Ressorts, der Bundesregierung oder eventuell auch bei den Ländern?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Er hat doch schon gesagt, daß er darüber nicht reden kann!)

Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe gesagt: Hier dreht es sich um schwierige Abwägungen zwischen verschiedenartigen Rechtsgütern. Das ist ein Prozeß, den die Gesprächspartner, die hier beteiligt sind, insgesamt sehr ernst nehmen. Man sollte das respektieren.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817905800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0817905900
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich Sie frage, ob die Neufassung dieser Richtlinien nicht ein sehr tiefes Eingreifen in Persönlichkeitsrechte ist, ob man nicht mindestens sagen muß, daß derjenige, der überprüft wird, in seiner freien Entfaltung betroffen wird, so daß man sehr sorgfältig überlegen muß, wen man und wann man jemanden einer solchen Sicherheitsprüfung unterzieht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich würde Ihnen in der Tat zustimmen, daß die Eingriffe, die mit jeder Überprüfung verbunden sein können, und Diskriminierungen, die von bestimmten Personengruppen darin gesehen werden könnten, daß sie unterschiedlich behandelt werden, sehr ernst zu nehmen sind und ein sehr sorgfältiges Abwägen erfordern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0817906100
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Ihrer Antwort von dem hohen Sicherheitsniveau seit 1971 gesprochen haben, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß seither die schwersten Spionagefälle seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sich ereignet haben? Macht Sie das nicht nachdenklich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen versichern, daß diese Spionagefälle auch dann unvermeidbar gewesen wären, wenn die jetzt in der Diskussion befindlichen Änderungen der Sicherheitsüberprüfungsrichtlinien bereits vollzogen gewesen wären. Wir werden nie in Anspruch nehmen können, daß Sicherheitsrichtlinien und Überprüfungsverfahren irgendwelcher Art uns vor Spionagefällen schützen können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906200
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Böhm (Melsungen) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rundfunkanstalten welche ihrer Sendungen täglich mit der Nationalhymne beenden, und ist die Bundesregierung bereit, die Rundfunkanstalten zu bitten, alle ihre Sendungen täglich mit der Nationalhymne abzuschließen bzw. die Nationalhymne vor den Nachrichtendiensten um 24 Uhr zu spielen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach den Auskünften der Programmdirektionen der Rundfunkanstalten beenden folgende Anstalten ihre Programme mit der Nationalhymne. Zunächst zum Hörfunkbereich: Bayerischer Rundfunk (alle Programme),

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Bravo!)

Hessischer Rundfunk (II. Programm), Norddeutscher Rundfunk (I. Programm), Saarländischer Rundfunk (II. Programm), Sender Freies Berlin (I. Programm), Südwestfunk (alle Programme), Westdeutscher Rundfunk (III. Programm).
Der Deutschlandfunk beendet bei durchgehendem Programm den Kalendertag jeweils mit der Nationalhymne. Die Deutsche Welle sendet die Nationalhymne bei Abschluß der jeweiligen Sendeblöcke von vier Stunden bei sechs deutschsprachigen Programmen.
Im Fernsehbereich besteht folgende Planung: Die Nationalhymne soll künftig am 23. Mai, 17. Juni, 20. Juli und am Volkstrauertag jeweils zum Sendeschluß ausgestrahlt werden.
Der Programmschluß der beiden Rundfunkanstalten des Bundesrechts, Herr Abgeordneter, dürfte damit Ihren Vorstellungen entsprechen.
Im übrigen bitte ich, die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage auch vor dem Hintergrund einer kürzlichen Initiative von Herrn Bundespräsidenten Scheel zu verstehen, der die Intendanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten gebeten hat, die Nationalhymne häufiger in das Programm aufzu-



Staatssekretär Dr. Fröhlich
nehmen. Da jedoch für die Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen die Bundesländer zuständig und die Rundfunkanstalten in ihrer Programmgestaltung frei sind, möchte die Bundesregierung davon absehen, an die Landesrundfunkanstalten mit dem Wunsch heranzutreten, alle Sendungen täglich mit der Nationalhymne abzuschließen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0817906400
Herr Staatssekretär, halten sie es denn für richtig, hier von dieser Stelle aus an die genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu appellieren, alle ihre Sendetage in der Weise abzuschließen, wie es anständigerweise richtig wäre?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, Ihr Appell ist von denen, die Sie ansprechen, gehört worden. Es sind ja in erster Linie die Ländervertreter, die in diesen Anstalten des Landesrechts mitwirken.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906500
Einen Moment, Herr Abgeordneter Böhm. Ich bitte doch, auf Wertungen dieser Art zu verzichten.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es! — Zurufe von der CDU/CSU!)

— Es war das letzte Wort. Ich konnte ihn nicht mehr unterbrechen. Ich hoffe, wir verstehen uns.
Zusatzfrage, bitte.

Wilfried Böhm (CDU):
Rede ID: ID0817906600
Herr Staatssekretär, würden Sie auch von dieser Stelle aus an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten appellieren, dafür zu sorgen, daß die Nationalhymne in Kommentierungen und anderen Sendungen nicht herabgewürdigt und beleidigt wird?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß auch diese Ihre Frage von den Landesvertretern in den Gremien, die dazu berufen sind, zur Diskussion gestellt wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0817906800
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß das Spielen der Nationalhymne „Einigkeit und Recht und Freiheit" ein Stück der Aufgabe ist, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Wachhaltung des Wiedervereinigungsgedankens im Inneren niedergeschrieben hat und daß insofern auch eine deutschlandpolitische Aufgabe der Bundesregierung — notfalls auch gegenüber den Bundesländern — besteht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß dem Appell und der Bitte des damaligen Bundespräsidenten Erwägungen ähnlicher Art zugrunde lagen. Ich hoffe, daß dies von denen, die es angeht, richtig verstanden wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817906900
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Die Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) sowie Fragen 12 und 13 des Herrn Abgeordneten Bahner sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe des Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe Frage 16 des Herrn Abgeordneten Glos auf :
Hat die Bundesregierung (gegebenenfalls mit welchem Ergebnis) die Möglichkeit untersucht, die zugunsten der zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen Firma Beton- und Monierbau AG auf Grund einer Besprechung in Düsseldorf am 13. Juli 1978 gewährte Bürgschaft in Höhe von 50 Millionen DM anzufechten, nachdem der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen laut Presseberichten hinsichtlich der vier Monate vorher gewährten Landesbürgschaft u. a. festgestellt hat, daß das Land die Bürgschaft nicht gewährt hätte, wenn die Westdeutsche Landesbank ihr Wissen um die Finanzlage des Unternehmens vollständig offenbart hätte und daß das Land aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden könne?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0817907000
Herr Kollege, die Bundesregierung prüft derzeit, ob die von Ihnen genannte Bürgschaft angefochten werden kann bzw. unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten sie die Zahlung aus der Bürgschaft ganz oder teilweise verweigern kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817907100
Zusatzfrage, bitte.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817907200
Herr Staatssekretär, ist in Bälde mit einem Ergebnis dieses Prüfungsverfahrens zu rechnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich nehme an, daß wir hier bis Ende dieses Jahres klarer sehen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817907300
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann rufe ich Frage 17 des Herrn Abgeordneten Glos auf:
Hat — wie der „Spiegel" vom 1. Oktober 1979 meldete — Bundesfinanzminister Matthöfer beschlossen, „daß auch Bonn nicht für seine BuM-Bürgschaft (50 Millionen DM) geradestehen wird"?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Behauptung des „Spiegel" vom 1. Oktober 1979 trifft nicht zu, derzufolge der Bundesminister der Finanzen dargelegt habe, „daß auch Bonn nicht für seine BuM-Bürgschaft (50 Millionen DM) geradestehen wird".




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817907400
Zusatzfrage, bitte.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817907500
Herr Staatssekretär, da wir wissen, daß gerade der „Spiegel" immer sehr sorgfältig recherchiert und solche Behauptungen im allgemeinen nicht aus der Luft greift, darf ich Sie fragen, ob Sie ausschließen können, daß der Herr Bundesfinanzminister bei einem mehr oder minder privaten Gespräch solche Äußerungen von sich gegeben hat?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: War das nicht eine Bewertung?)

Grüner, Parl. Staatssekretär: Die hier gegebene Antwort ist mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817907600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 18 des Herrn Abgeordneten Haase (Kassel) auf:
War den Vertretern der Bundesregierung in der Besprechung am 13. Juli 1978 in der Staatskanzlei in Düsseldorf, in der nach der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1979 veröffentlichten Dokumentation Staatssekretär Lahnstein „die Bereitschaft des Bundesfinanzministers für die Stellung einer Bundesbürgschaft in Höhe von bis zu 50 Millionen DM" zugunsten der Firma Beton- und Monierbau AG mitteilte, bekannt, daß am Tag vorher ausweislich des Protokolls der Aufsichtsrat der Firma Beton- und Monierbau AG vom 12. Juli 1978 gemäß Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1979 „der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens von keinem Teilnehmer bestritten wurde" und der Vorstand die „Auflage" erhielt, die "vorbereitenden Vergleichsuntersuchungen durchzuführen"?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Den Vertretern der Bundesregierung in der Besprechung am 13. Juli 1978 in der Staatskanzlei in Düsseldorf hat das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der Beton- und Monierbau vom 12. Juli 1978 nicht vorgelegen. Die Vertreter der Bundesregierung konnten auf Grund der Angaben von Vorstand, Aufsichtsrat und Banken davon ausgehen, daß sich das Unternehmen in vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten befand, die primär durch den Nichteingang fälliger Forderungen der Beton- und Monierbau AG gegen ihre Tochter Monier Construction Company in Nigeria verursacht waren.

(Zuruf von der CDU/CSU: Mißwirtschaftl) Präsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte.


Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0817907700
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens die Vertreter des Bundes wissentlich über die tatsächliche Situation des Unternehmens hinweggetäuscht hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das dürfen Sie aus dieser Antwort nicht entnehmen, Herr Kollege. Es wird das Ergebnis der Untersuchungen darüber abzuwarten sein, wo etwa und ob überhaupt wissentlich falsche Angaben gemacht worden sind, und gegebenenfalls, von wem.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817907800
Weitere Zusatzfrage, bitte.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0817907900
Herr Staatssekretär, deuten Sie denn das Ergebnis der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen bei Beton- und Monierbau am Tage vorher nicht in die Richtung, daß das Unternehmen nach einhelliger Aussage und Annahme aller Beteiligten zahlungsunfähig war?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Einer solchen Wertung möchte ich mich nicht anschließen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908000
Herr Staatssekretär, eine Wertung war dies nicht. Ihre Antwort ist natürlich trotzdem „richtig".
Zusatzfrage, bitte schön.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817908100
Herr Staatssekretär, besteht nicht jedenfalls eine starke Vermutung, daß der Regierung nicht alles wahrheitsgemäß gesagt worden ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben in allen diesen Fällen hinterher ein größeres Spektrum an Informationen. Ich möchte daran erinnern, daß Bürgschaftsleistungen vorausgegangen waren und insbesondere die Eigentümer selbst bereit waren, durch Einlage von Kapital das Unternehmen zu stärken, was eine starke Vermutung dahin gehend zuläßt, daß die Eigentümer selbst die Lage des Konzerns anders beurteilt haben, als sie sich heute in der Rückschau darstellt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817908300
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich, daß die von Ihren Parteifreunden geführte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu anderen Schlüssen über die Bonität der Beton-und Monierbau — —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908400
Herr Abgeordneter, wir rechnen hier im Bundestag weder den Abgeordneten noch der Regierung irgendwelche Parteizugehörigkeit zu. Ich bitte, die Frage unter Ausschluß dieser Bemerkung noch einmal zu beginnen.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817908500
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der Frage der Bürgschaftsgewährung im nachhinein zu anderen Schlüssen gekommen ist und jetzt Ansatzpunkte sieht, die gegebene Bürgschaft nicht erfüllen zu müssen, während sich die Bundesregierung — wie ich Ihrer vorigen Aussage entnehmen konnte — nach wie vor an ihre Verpflichtung gebunden fühlt?
Grüner, Parl Staatssekretär: Herr Kollege, bei der in Frage stehenden Besprechung lag die Zusage des



Parl. Staatssekretär Grüner
nordrhein-westfälischen Finanzministers für eine Beteiligung an der Bundesbürgschaft vor. Der zuständige Ausschuß des Landtages hat diese Beteiligung anschließend abgelehnt — allerdings mit wesentlich größerem zeitlichem Abstand und mit einer dort dann vorhandenen anderen Informationslage. Ich weise aber darauf hin, daß das Land Nordrhein-Westfalen zu einem früheren Zeitpunkt tatsächlich mit einer Bürgschaft in Höhe von 100 Millionen DM eingesprungen ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Haase (Kassel) auf:
Wie werden üblicherweise Anträge auf Gewährung von Bundesbürgschaften durch die Treuarbeit vor Bürgschaftsgewährung überprüft, und welcher Zeitaufwand ist dafür üblicherweise erforderlich?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Treuarbeit prüft, soweit der Bund sie beauftragt, üblicherweise die Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens und die Rentabilität des Projektes, für dessen Teilfinanzierung eine Bürgschaft beantragt ist. Die Treuarbeit prüft dabei die Plausibilität des Finanzierungskonzeptes und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf Grund der vom Unternehmen und seinen Banken vorgelegten Unterlagen und sonstigen Angaben.
Von der Möglichkeit der Prüfung durch die Treuarbeit hat der Bund bisher stets Gebrauch gemacht. Der Zeitaufwand ist von Art und Umfang des Projekts abhängig. Handelt es sich um eine Notbürgschaft, die einen Kredit zur Liquiditätsstützung absichern soll, so ist in der Regel ein auf den Einzelfall zugeschnittenes, abgekürztes Verfahren nötig.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908700
Zusatzfrage, bitte.

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0817908800
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es lediglich einer Zugehörigkeit zum engeren Kreise der Intimfreunde des Herrn Kanzlers bedarf,

(Widerspruch und Zurufe von der SPD)

um bei Wünschen nach einer Bundesbürgschaft —

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817908900
Herr Abgeordneter Haase!

Lothar Haase (CDU):
Rede ID: ID0817909000
— von den im Regelfalle gebotenen eingehenden und zeitraubenden Prüfungen

(Zurufe des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

freigestellt zu werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909100
Herr Abgeordneter Haase,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist Haase, wie er leibt und lebt! — Wehner [SPD]: Sie sind ein Flegel, Haase!)

ich bitte doch, nicht den Präsidenten in die Verlegenheit zu bringen, Ihnen nicht die Fragen geben zu können, die Sie, um die Erkenntnisse voll zu haben, ausschöpfen können.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Herr Präsident, ich dachte, lediglich Herr Schäfer würde mich stören! Ich hatte gar nicht registriert, Herr Präsident, daß Sie es waren! Auf Herrn Schäfers Störungen kann ich nicht reagieren! — Große Heiterkeit)

Der Herr Staatssekretär muß erst antworten.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich mache noch einmal auf die Eilbedürftigkeit dieser Entscheidung aufmerksam. Ich kann nur noch einmal betonen, was ich in einer früheren Fragestunde schon erklärt habe: daß es nicht eine Frage der persönlichen Beziehungen war — obwohl ich selbstverständlich einräume, daß das außerordentliche Ansehen von Herrn Mommsen, das mit Recht sehr hohe Ansehen, auch bei dieser Entscheidung der Bundesregierung eine Rolle gespielt hat. Denn man ist ja immer darauf angewiesen, ein Bild von der Leistungsfähigkeit, der Bonität und der Zuverlässigkeit auch einer Unternehmensleitung und eines Aufsichtsrates zu haben. Insofern hat die Person von Herrn Mommsen sicher eine Rolle gespielt — ein Faktor unter vielen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909200
Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0817909300
Herr Staatssekretär, durfte die Bundesregierung nach ihrem Erkenntnisstand davon ausgehen, daß die Schwierigkeiten bei der Beton-und Monierbau lediglich auf einem Liquiditätsengpaß beruhten, dessen rasche Überwindung langwierige schriftliche Überprüfungen ausschloß?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das war der Tatbestand der uns damals als Grundlage unserer Entscheidung diente.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817909500
Herr Staatssekretär, bestand in der Tatsache, daß das Ansehen und die Beziehungen des Herrn Mommsen zur Bundesregierung größer waren als die zur Landesregierung, die Ursache dafür, daß sich in Nordrhein-Westfalen noch einmal ein Ausschuß damit befaßt hat, bevor die Bürgschaft endgültig vergeben worden ist, und man sich auf Grund dieses Ansehens und der Beziehungen in Bonn dieses Verfahrens enthalten und entschieden hat, ohne den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages davon entsprechend in Kenntnis zu setzen?

(Zuruf von der CDU/CSU: Vetternwirtvschaft!)




Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich darf noch einmal an folgendes erinnern: Ganz ausschlaggebend war, daß die Eigentümer selber bereit waren, zusätzliches Kapital einzulegen. Bei dieser Notbürgschaft ging es darum, ein Gesamtkonzept zur Überbrückung der Liquiditätsschwierigkeiten zu finden, bei dem ganz maßgeblich die Eigentümer zur zusätzlichen Finanzierung bereit waren. Von daher war die Einschätzung, daß es sich tatsächlich um vorübergehende Liquiditätsprobleme handeln würde, gerade auch von der Seite der wirtschaftlich unmittelbar Betroffenen besonders begründet. Alle anderen Vermutungen, die in Ihrer Frage anklingen, sind deshalb unzutreffend.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Carstens (Emstek).

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817909700
Herr Staatssekretär, in einem Bericht an den Haushaltsausschuß spricht die Bundesregierung davon, daß sie die Bundesbürgschaft nicht gegeben hätte, wenn ihr gewisse Informationen bekannt gewesen wären. Was hat die Bundesregierung getan, um vor der Bürgschaftsvergabe diese Informationen zu bekommen?

(Becker [Nienberge] [SPD]: Sie hat sich umfassend informiert!)

Grüner, Parl. Staatssekretär: Sie hat mit allen Beteiligten, mit allen, die in die Verhältnisse Einsicht nehmen konnten und Einsicht hatten, die notwendigen intensiven Gespräche geführt und sich dabei auch bei der Treuarbeit rückversichert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Carstens (Emstek) auf:
Inwieweit ist der von der Firma Beton- und Monierbau AG an den Bund gestellte Bürgschaftsantrag vor Bürgschaftsgewährung durch die Treuarbeit überprüft worden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Beton- und Monierbau AG hat in dem Gespräch am 13. Juli 1978 in Düsseldorf, an dem neben den Vertretern der Bundes- und der Landesregierung Vertreter des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des Hauptaktionärs des Unternehmens und der zwei wichtigsten Banken teilnahmen, mündlich einen Bürgschaftsantrag gestellt, der zwischen allen Beteiligten eingehend beraten wurde. Zwischen allen Beteiligten bestand Einigkeit, daß eine Bürgschaft nur dann vertretbar wäre, wenn die wirtschaftlich direkt Beteiligten, nämlich Anteilseigner und Banken, einen ausreichenden finanziellen Beitrag leisten. Gerade Anteilseigner und Banken waren ebenso wie das Land Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens laufend unterrichtet.
Die Bürgschaft ist schließlich als Beitrag im Rahmen eines Gesamtkonzepts zugesagt worden. Des-
sen wesentliche Elemente waren eine Eigenkapitalaufstockung mit verbindlicher Beteiligung des Großaktionärs Ogem, die Vorfinanzierung der Aufstockung durch die Banken und die Aufrechterhaltung der Kreditlinie mindestens in der bisherigen Höhe und ein zusätzlicher Betriebsmittelkredit über 50 Millionen DM mit Bundesbürgschaft. Insgesamt wurden dem Unternehmen damit 140 Millionen DM an zusätzlicher Liquidität zugeführt. Zusammen mit der ergebniswirksamen Eigenkapitalaufstockung war damit eine Basis geschaffen, die eine Bürgschaft vertretbar erscheinen ließ.
Vor Erteilung der schriftlichen Bürgschaftszusage
. am 14. Juli durch das Bundesministerium für Wirtschaft wurde die Treuarbeit darüber hinaus um eine Stellungnahme gebeten. Angesichts des außerordentlichen Zeitdrucks konnte diese nur summarisch ausfallen. Die Treuarbeit wies darauf hin, sie könne nicht bestätigen, daß mit dem zu verbürgenden Betriebsmittelkredit und der Kapitalerhöhung das Unternehmen nachhaltig saniert sei. Hierzu ist anzumerken, daß die Feststellung, ein Unternehmen werde nachhaltig saniert, vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nie endgültig getroffen werden kann. Die Treuarbeit konnte darüber hinaus keine Aussagen über die weitere finanzielle Entwicklung machen; sie wies allerdings darauf hin, daß durch unverzügliche Kapitalerhöhung und Bürgschaft das Kreditklima sicher verbessert würde. Insgesamt waren diesen Ausführungen keine zusätzlichen, über den der Bundesregierung bis dahin bekannten Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen zu entnehmen, die eine Versagung der beantragten Bürgschaft notwendig gemacht hätten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817909900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Carstens.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817910000
Herr Staatssekretär, sollte es nicht üblich sein, die Bürgschaft dann nicht zu geben, wenn die Treuarbeit die Auskunft gibt, eine nachhaltige Verbesserung der Lage würde nicht eintreten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn wir das zur Voraussetzung machten, dann würde es keine Notbürgschaften mehr geben können. Eine solche Aussage werden Sie von keiner Treuhandgesellschaft der Welt erhalten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817910100
Noch eine Zusatzfrage, bitte.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817910200
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Eile, mit der in diesem Fall zu Werk gegangen wurde und mit der man innerhalb weniger Tage oder weniger Stunden eine Zusage über einen derart hohen Betrag gegeben hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Eile war darin begründet, daß Forderungen der Beton- und Monierbau AG aus Nigeria nicht eingingen und dadurch der erwähnte Liquiditätsengpaß entstanden ist und



Parl. Staatssekretär Grüner
nur durch rasche Hilfe der Zusammenbruch des Unternehmens wegen fehlender Liquidität verhindert werden konnte. Ich betone noch einmal: Man ging damals davon aus, daß es sich nur um einen Liquiditätsengpaß handelte, daß also beim damaligen Informationsstand nicht etwa die Fähigkeit des Unternehmens, dauerhaft zu überleben, zur Diskussion stand.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817910300
Zusatzfrage.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817910400
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen moralischen Anspruch der vielen geschädigten Gläubiger und Anteilseigner der Beton- und Monierbau AG, die im Hinblick auf die Tatsache, daß die Herren Schmidt und Mommsen gute Verbindungen hatten, weiter geliefert bzw. auf das Sanierungskonzept vertraut und nachträglich an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, und meinen Sie, daß die moralische Verpflichtung, die daraus entstanden ist, irgendwie in klingender Münze eingelöst werden muß?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann nur noch einmal sagen, daß bei einer Bürgschaft von 50 Millionen DM, die der Bund gegeben hat, angesichts der umfangreichen Beteiligung, die die unmittelbar Beteiligten erbracht haben, eine solche Frage nicht berechtigt erscheint. Im übrigen bin ich der Meinung, daß die Frage nach der moralischen Seite erst dann zu beantworten ist, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817910500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0817910600
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesregierung die Liquiditätsschwierigkeiten bei der Firma nicht nur dadurch zu beheben suchte, daß sie eine Bürgschaft über 50 Millionen DM übernahm, sondern auch dadurch, daß sie über ihren diplomatischen Dienst Einfluß darauf nahm, daß die Zahlungen an die Beton- und Monier-bau etwas stärker einliefen?

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Die Regierung Schmidt als Gerichtsvollzieher!)

Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Löffler, ich kann das bestätigen. Ich möchte hinzufügen, daß das Ansehen der deutschen Bauwirtschaft im Ausland bei dieser Hilfe aus einer Liquiditätskrise eine wichtige außenwirtschaftliche Rolle gespielt hat. Ich bin fest überzeugt: Wenn wir das damals im Deutschen Bundestag diskutiert hätten, wäre kein Mensch in diesem Haus anderer Meinung gewesen.

(Löffler [SPD]: Danke!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817910700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Carstens (Emstek) auf:
Welcher Zeitaufwand stand gegebenenfalls der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür zur Verfügung und durch welche Maßnahmen (z. B. Einsichtnahme in die Bücher, örtliche Prüfung) wurden die Angaben des Unternehmens von der Wirtschaftsprüfergesellschaft überprüft?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Entschuldigen Sie, Herr Präsident: Ich habe die Frage 21 zusammen mit der Frage 20 beantwortet. Ich habe übersehen, daß ich die beiden Fragen zusammen beantwortet habe.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817910800
Sie haben vergessen, zu fragen, ob der Fragesteller damit einverstanden ist.

(Parl. Staatssekretär Grüner: Ich bedaure das!)

Wir müßten jetzt dem Fragesteller zwei Zusatzfragen ermöglichen. Sind Sie nachträglich damit einverstanden?

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817910900
Ja, einverstanden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911000
Also haben Sie jetzt die Möglichkeit zu zwei Zusatzfragen zu Ihrer Frage 21, Herr Abgeordneter Carstens.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817911100
Herr Staatssekretär, ich habe eben die Frage nach den Informationen gestellt, die Sie, falls sie vorgelegen hätten, bewogen hätten, die Bürgschaft nicht zu geben. Ist es nicht so, daß es lediglich um Informationen ging und daß im nachhinein keine veränderten Sachverhalte aufgetreten sind und es insofern tatsächlich hätte möglich sein müssen, am Überprüfungstag festzustellen, daß es mit der BuM, der Beton- und Monierbau, nicht positiv weitergehen kann?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das wäre nicht möglich gewesen. Wir haben ja andere Fälle, aus denen wir wissen, daß nur sehr umfangreiche Sonderprüfungen es ermöglichen, in einem solchen Fall tatsächliche Feststellungen zu treffen, die eine andere Beurteilung gerechtfertigt hätten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911200
Die zweite Zusatzfrage, bitte.

Manfred Carstens (CDU):
Rede ID: ID0817911300
Da Sie das Wort „Sonderüberprüfung" gebraucht haben, frage ich Sie, ob es in einem so schwerwiegenden Fall nicht nötig erscheint, zu Sonderüberprüfungen zu greifen.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Nicht, wenn es um eine Notbürgschaft zur Überbrückung einer Liquiditätskrise geht, weil dafür dann keine Zeit zur Verfügung steht.

(Carstens [Emstek] [CDU/CSU]: Es war ja keine!)

— Das war aber der Ausgangspunkt.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0817911500
Welche Rolle hat die Tatsache, daß es sich bei der Hausbank der Beton- und Monierbau um ein öffentlich-rechtliches Institut, nämlich die Westdeutsche Landesbank, handelte, bei der Entscheidung des Bundeskanzlers zur schnellen Gewährung der Bürgschaft für Beton- und Monierbau gespielt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Tatsache hat keine Rolle gespielt. Ich darf noch einmal daran erinnern, daß Voraussetzung für unsere Bereitschaft zur Bürgschaftsgewährung eine Beteiligung sowohl der Eigentümer wie der Banken war, was ja auch zugesagt worden ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911600
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler.

Lothar Löffler (SPD):
Rede ID: ID0817911700
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß der Fortbestand von Beton- und Monierbau auch im Interesse des Bundes lag und daß daher ebenso wie in anderen vergleichbaren Fällen Maßnahmen von seiten der Bundesregierung gerechtfertigt waren, auch wegen des Ansehens unserer Bauwirtschaft im Ausland?

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann das nur nachdrücklich unterstreichen, Herr Kollege Löffler.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Frau Dr. Balser auf:
Könnte nach Meinung der Bundesregierung der — sehr erhebliche — Strombedarf der Elektrogeräte im Haushalt durch das Festlegen von verbindlichen Verbrauchsnormen um etwa 50 v. H. reduziert werden, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit tätig zu werden, damit verbindliche Verbrauchsnormen (oder zumindest Richtwerte) far sparsamen Gebrauch der Haushaltsgeräte festgelegt und bei neuen Geräten angezeigt werden massen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Frage weiterer Energiesparmöglichkeiten im Bereich der Haushaltsgeräte wird zur Zeit im Rahmen der Beratungen des Kabinettsausschusses zur Prüfung weiterer Energiesparmaßnahmen geprüft.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Hersteller von Haushaltsgeräten gemeinsam mit den Organisationen der Verbraucher und des Handels schon auf freiwilliger Basis und mit finanzieller Hilfe der Bundesregierung ein breites Produktinformationssystem geschaffen haben, das unter anderem eine Etikettierung des Energieverbrauchs der energieintensiven Haushaltsgeräte umfaßt. Diese Etikettierung wird schon seit einiger Zeit für die wichtigsten Elektrogeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Elektroherde ein-
geführt; für weitere Geräte, z. B. Waschmaschinen, steht sie bevor.
Dieses freiwillige System ist durch eine EG-Richtlinie vom 14. Mai 1979 bestätigt worden, die auch eine Harmonisierung der Etikettierung in der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet. Auf der Basis dieser Rahmenrichtlinie werden in nächster Zeit Durchführungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft für die Etikettierung von Warmwasserbereitern, Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Geschirrspülern, Wäschetrocknern und Bügelmaschinen erlassen.
Darüber hinaus klärt die Bundesregierung gegenwärtig in Gesprächen mit der betroffenen Wirtschaft, ob und welche Möglichkeiten neben diesen schon getroffenen Maßnahmen und Vereinbarungen bestehen, den Energieverbrauch von Geräten und Anlagen zu verringern bzw. die Einsparmöglichkeiten dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob und inwieweit durch verbindliche Verbrauchsnormen der Strombedarf von Elektrogeräten im Haushalt reduziert werden kann. Konkretere Aussagen dazu können erst nach Abschluß dieser Gespräche, an denen unter anderem auch die Verbraucher beteiligt sein sollen, getroffen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817911900
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0817912000
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß die Verbraucher und die Verbraucherorganisationen nach diesen langen Vorverhandlungen eine Beschleunigung dieser Bemühungen sehr begrüßen würden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir alle sind mit großem Nachdruck um Beschleunigung bemüht

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817912100
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0817912200
Herr Staatssekretär, würden Sie etwa in einem Wettbewerb in diesem Bereich eine Möglichkeit sehen, sowohl die Öffentlichkeit zu interessieren als auch die beteiligte Industrie und die Techniker aufzurufen, mehr Phantasie zu entwickeln und die Dinge voranzutreiben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich möchte mich zu einer solchen Idee im Augenblick nicht äußern, meine aber, daß es eigentlich Sache der Beteiligten wäre, auf diesem Gebiet möglicherweise mehr Phantasie zu entwickeln, um in der Sache beim Verbraucher voranzukommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817912300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 23 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz auf:

. 14117

Präsident Stücklen
Ist der Bundesregierung das negative Ergebnis der von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erstellten Marktuntersuchung im Elektroeinzelhandel, die das Ziel hatte, die Anwendung der Produktinformation im Produktbereich „Weiße Ware" zu ermitteln, bekannt, und welche Folgerungen kann sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Berücksichtigung der von ihr erklärten Bereitschaft ziehen, die Produktinformation im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen?
Bitte schön.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Bundesregierung sind Veröffentlichungen über die Marktuntersuchungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Geschäften des Elektroeinzelhandels über die Anwendung der Produktinformation bekannt. Sie kann nicht beurteilen, ob die Untersuchung alle Fakten berücksichtigt, die nach dem Stand der Produktinformation für Elektrohaushaltsgeräte von Bedeutung sind.
Wie schon in der Antwort auf Ihre vergleichbare Frage am 25./26. April 1979 und in der ergänzenden Mitteilung des Bundesministers für Wirtschaft vom 7. Juni 1979 mitgeteilt wurde, sind die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Produktinformation auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Sie beruhen einerseits auf der noch geringen Durchsetzung der Anbringung der Informationsetiketten durch den Handel. Andererseits befinden sich die bisherigen deutschen Etiketten in der Umstellung auf die veränderten Etiketten aus den EG-Richtlinien über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Haushaltsgeräten. Die Umsetzung der EG-Richtlinien muß bis Mai 1981 vollzogen sein. Industrie und Handel können im Rahmen der deutschen Produktinformation die Umsetzung freiwillig vornehmen. Die zuständigen Stellen und Verbände sind bereit, die entsprechenden Vereinbarungen einzugehen und verbindliche Erklärungen abzugeben. Ein ausreichender Umsetzungsgrad kann nach dieser Sachlage erst in etwa einem Jahr erreicht werden. Sollte das freiwillige Etikettierungssystem nicht funktionieren, so wäre die Bundesregierung auf Grund der EG-Richtlinie verpflichtet, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817912400
Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0817912500
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort auf die Frage meiner Kollegin Balser hat schon gezeigt, welch hohen Stellenwert Sie der Frage der Produktinformation beimessen. Teilen Sie die Bewertung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, daß das Ergebnis dieser Untersuchung in Niedersachsen als Beweis dafür zu werten ist, daß freiwillige Abmachungen zwischen Industrie, Handel und Verbrauchern praktisch nicht durchsetzbar seien?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich würde eine solche Schlußfolgerung für außerordentlich voreilig halten. Ich habe gerade auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die der Umsetzung dieser freiwilligen Vereinbarungen aus Gründen entgegenstehen, die nicht allein im Bereich von Handel und Industrie liegen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, daß wir allein schon auf Grund der EG-Richtlinie zu gesetzlichen
Maßnahmen verpflichtet sind, wenn diese freiwilligen Vereinbarungen nicht funktionieren sollten. Wir sind selbstverständlich entschlossen, entsprechend zu handeln.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817912600
Weitere Zusatzfrage?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0817912700
Vielen Dank! — Ich betrachte die Antwort auf meine Frage — den letzten Satz Ihrer ersten Antwort — auch als Schritt in diese Richtung. Welche zusätzlichen Machtmittel glaubt denn die Bundesregierung in der Hand zu haben, um eine Beschleunigung dieses Verfahrens zu erreichen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Im Endergebnis eine gesetzliche Verpflichtung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817912800
Zusatzfrage, Frau Dr. Balser.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0817912900
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß 1981 das Datum ist, von dem Sie meinen, daß das Verfahren noch bis dahin aufgeschoben werden kann, oder gibt es vorher Möglichkeiten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Aus der heutigen Sicht der Bundesregierung ist das das Datum, von dem ab wir verpflichtet wären, bei Nichtfunktionieren der freiwilligen Produktinformation als Gesetzgeber tätig zu werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 24, 25 des Herrn Abgeordneten Rapp sowie die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Reuschenbach werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum und zum Schutze welcher konkreten Interessen auf die Einfuhr von ganzen, kopflosen oder zerteilten Haien (vgl. Ziffer 03.01 des Gemeinsamen Zolltarifs) aus Entwicklungsländern (B-Länder) in die EG ein Zollsatz von 4 v. H. erhoben wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache der Zollerhebung unter entwicklungspolitischem Aspekt?

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0817913100
Herr Kollege, der Wert der Einfuhr der Bundesrepublik an gekühlten und gefrorenen Haien betrug im Jahre 1978 15 Millionen DM. Davon war der Anteil aus Entwicklungsländern ca. 1,5 %. Die Einfuhr von frischen oder gefrorenen Haien in die EG unterliegt einem Zollsatz von 8 %. Für Entwicklungsländer ist dieser Zollsatz im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems auf 4 % herabgesetzt.



Parl. Staatssekretär Gallus
AKP-Ländern ist im Lomé-Abkommen ein Null-Prozent-Zollsatz eingeräumt. Dies gilt auch für einige der am wenigsten entwickelten Länder außerhalb der AKP-Länder. Gegenüber den Einfuhren aus entwickelten Staaten genießen die Entwicklungsländer also eine Zollpräferenz von 4% bzw. 8 %. In Anbetracht des marginalen Anteils der Entwicklungsländer an den insgesamt geringen Einfuhren unter dieser Zollposition ist dieser Zollsatz aus entwicklungspolitischer Sicht nicht als gravierend anzusehen. Im übrigen wird die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Verbesserung des allgemeinen Präferenzsystems einer Senkung bzw. Beseitigung des Zollsatzes wohlwollend gegenüberstehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913200
Eine Zusatzfrage.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0817913300
Herr Staatssekretär, warum wird denn überhaupt Zoll auf die Einfuhr von ganzen, kopflosen und zerteilten Haien in die EG erhoben?

(Heiterkeit)

Gallus, Parl. Staatssekretär: Weil das im GATT so festgelegt ist und weil wir allein nicht maßgebend sind, sondern wir in Übereinstimmung mit den übrigen acht Staaten der EG jeweils über jede einzelne Position und deren Befreiung verhandeln müssen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913400
Herr Abgeordneter, auf den Kopf kommt es nicht an.

(Heiterkeit und Beifall — Bindig [SPD]: Bei Haien nicht, Herr Präsident, aber sicherlich bei uns!)

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0817913500
Herr Staatssekretär, können Sie mir denn sagen, wieviel Arbeitsplätze in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Gemeinschaft gefährdet wären, wenn man diesen Zollsatz aufheben würde?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Ich nehme an, keiner. Aber, Herr Kollege, ich muß noch einmal betonen: Wir sind das Mitgliedsland, das in dieser Frage am weitesten zu gehen bereit ist, während sich die anderen Mitgliedsländer restriktiver verhalten. Ich habe ja in meiner Antwort schon ausgeführt, daß wir bei kommenden Verhandlungen bereit sind, in der von Ihnen gewünschten Richtung weiter voranzuschreiten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Na also)!


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klinker.

Hans-Jürgen Klinker (CDU):
Rede ID: ID0817913700
Herr Staatssekretär, werden dieselben lebensmittelrechtlichen Vorschriften angewandt wie bei der Einfuhr von anderen Fischen aus anderen Ländern?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich nehme an, das ist so, aber ich bin gern bereit, Ihnen im Detail eine Antwort zukommen zu lassen, da die Einfuhr von Fischen überhaupt ein sehr differenziertes Thema ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Bindig auf :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum und zum Schutz welcher konkreten Interessen bei der Einfuhr aus Entwicklungsländern (B-Länder) in die EG auf "weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Muskatnüsse" 2 v. H. Zoll erhoben wird, während .gemahlene oder sonst zerkleinerte Muskatnüsse" mit 3 v. H. Zoll belegt sind, und wie beurteilt die Bundesregierung sowohl die Tatsache der Zollerhebung als auch die Differenzierung des Zolltarifs unter entwicklungspolitischem Aspekt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Wert der Einfuhr der Bundesrepublik an gemahlenen und nicht gemahlenen Muskatnüssen betrug im Jahre 1978 ca. 6,1 Millionen DM. Davon entfallen etwa 6 Millionen DM auf nicht gemahlene und 140 000 DM auf gemahlene Muskatnüsse. Die Einfuhr von nicht gemahlenen Muskatnüssen unterliegt einem Zollsatz von 10 %, bei gemahlenen Muskatnüssen wird ein Zollsatz von 12 % erhoben. Im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems wurde den Entwicklungsländern ein Zollsatz von 2 % bzw. 3°/o eingeräumt. Einfuhren aus AKP-Ländern und anderen am wenigsten entwickelten Ländern sind zollfrei, wie das auch bei den Haien der Fall ist. Die Zollpräferenz der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten beträgt somit zwischen 12 % und 8%. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit im Rahmen der Arbeiten zur Verbesserung des allgemeinen Präferenzsystems um eine schrittweise Senkung der Zölle bei Gewürzen bemüht. Sie konnte jedoch bisher eine völlige Beseitigung der Zollsätze in der EG noch nicht durchsetzen. Sie setzt ihre Bemühungen fort.

(Heiterkeit und Beifall)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817913900
Bitte schön, eine Zusatzfrage.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0817914000
Herr Staatssekretär, .wie beurteilt die Bundesregierung denn unter dem Gesichtspunkt der Bürokratiediskussion die Tatsache, daß überhaupt Zoll auf Muskatnüsse erhoben wird, und dies noch mit differenzierten Zollsätzen für weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Muskatnüsse einerseits, gemahlene oder sonst zerkleinerte Muskatnüsse andererseits?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn Sie mich so fragen, muß ich Ihnen antworten, daß das meines Erachtens keine Frage der Bürokratie als solcher ist, sondern eine Frage des Außenschutzes überhaupt. Denn wenn wir Konsequenzen der von Ihnen angedeuteten Art ziehen wollten, müßten wir viele Zölle auf Waren, die einen nur geringen Einfuhrwert haben, abschaffen.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817914100
Noch eine Zusatzfrage.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0817914200
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche Interessen der EG, welche Interessen eines Landes oder welche Interessen von Arbeitnehmern es rechtfertigen, daß man auf diese Produkte, die im wesentlichen aus Entwicklungsländern kommen, Zölle erhebt?

(Zuruf: Die Muskatmultis! — Heiterkeit)

Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, hier geht es um sehr differenzierte Interessen der verschiedenen europäischen Länder. Ich habe in meiner Antwort bereits ausgeführt, daß wir uns stetig darum bemühen, hier in Ihrem Sinne auf einen Nenner zu kommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817914300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0817914400
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie in diesem Zusammenhang immer von „AKP-Ländern" sprechen? Könnten Sie mir vielleicht erklären, was das ist?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Das sind die Staaten, die im Lomé-Abkommen einen Sonderstatus erhalten haben, afrikanische, karibische und pazifische Staaten, ehemalige Kolonien Frankreichs und Englands.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817914500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die für die in der Landwirtschaft verwendeten Geräte zum Spritzen von Giftstoffen zur Schädlingsbekämpfung eine regelmäßige technische Überwachung vorschreiben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat zur Frage der Pflanzenschutzgeräteprüfung mehrfach Stellung genommen, so zuletzt in der Fragestunde am 4./5. Oktober 1978.
Für die von Ihnen angesprochene Überwachung der im praktischen Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte hatte die Bundesregierung bereits 1975 mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes eine Regelung vorgelegt, die auch mehrheitlich von den Ländern getragen wurde. Der Ernährungsausschuß des Bundestages lehnte diesen Vorschlag auf seiner 51. Sitzung am 15. Januar 1975 jedoch.ab.
Die von verschiedenen Seiten geforderte staatlich vorgeschriebene Prüfung der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte würde einen hohen Verwaltungs- und Finanzaufwand erfordern, wenn eine lückenlose Kontrolle aller dieser Geräte im gewerblichen und im privaten Bereich erreicht werden sollte. Abgesehen von der Frage, ob dieser hohe Aufwand in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stünde, bestünde die Gefahr, daß
durch den Umfang der hier neu zu schaffenden Kapazitäten andere Bereiche, die gleich hohe Priorität haben — z. B. Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes und Resistenzforschung —, beeinträchtigt würden.
Die Bundesregierung sucht daher nach Mitteln und Wegen, damit ohne umfassende staatliche Reglementierung der technische Zustand der im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte verbessert wird. Die Gespräche mit den Ländern, Fachkreisen und Verbänden sind noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes Vorschläge für die Verbesserung der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vorzulegen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817914600
Keine Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, finanzielle Hilfen bereitzustellen für Landwirte, die auf biologischen Anbau umstellen wollen, um die ersten zwei Jahre, in denen der Ertrag geringer ist, zu überbrücken?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, unter „biologischem Anbau" werden meist solche Wirtschaftsweisen verstanden, die auf die Anwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenschutzmittel weitgehend verzichten. Mit einem solchen Anbau wird der Anspruch auf eine bessere Qualität der so gewonnenen Erzeugnisse verbunden. Dieser Anspruch ist jedoch wissenschaftlich nicht zu begründen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß für eine zusätzliche Förderung dieser Anbaurichtung.
Abgesehen von der mangelnden Begründung wäre eine derartige Förderungsmaßnahme auch nicht abgrenzbar. Der Begriff „biologischer Anbau' trifft praktisch für jedwede pflanzliche Erzeugung zu; er kann nicht speziellen Richtungen allein vorbehalten bleiben. Ertragsminderungen bei Betriebsumstellungen dürfen im übrigen kein Maßstab für eine finanzielle Förderung sein, zumal sich hierauf sehr verschiedenartige Einflüsse auswirken können.
Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß den von Ihnen genannten Betrieben selbstverständlich alle der Landwirtschaft gewährten Förderungsmöglichkeiten offenstehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817914700
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Ey auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf.
Die Fragen 32 und 33 des Herrn Abgeordneten Sieler sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Die Frage 38 der Frau Abgeordneten Erler wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Präsident Stücklen
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt. daß zahlreiche Schwerbehinderte auf die Benutzung der insbesondere in Einzugsgebieten von Großbetrieben eingerichteten betrieblichen Beförderungsdienste angewiesen sind eine unentgeltliche Beförderung für diese Schwerbehinderten jedoch auch nach dem 1. Oktober 1979 nicht in Betracht kommt, da die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber bisher nicht vorgesehen ist, und sieht die in Vorbereitung befindliche Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation hier eine positive Regelung vor, bzw. welche Möglichkeiten der Hilfe für Behinderte soll die Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe geben?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0817914800
Herr Präsident, wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 34 und 35 gern im Zusammenhang beantworten.

(Geisenhofer [CDU/CSU]: Einverstanden» Ich rufe dann noch die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gruppen von besonders schwerbehinderten Mitbürgern wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein eigenes Kraftfahrzeug benutzen können, sondern auf Privat-Taxis angewiesen sind, so daß sie die im Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten vorgesehene Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, auch diesen Schwerbehinderten die kostenlose Beförderung zu ermöglichen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, der Bundesregierung ist bekannt, daß es eine Reihe von Behinderten gibt, die wegen der Art und der Schwere ihrer Behinderung ihren Arbeitsplatz weder durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch durch Führen eines eigenen Kraftfahrzeuges erreichen können. Sie sind deshalb u. a. auch auf betriebliche Beförderungsdienste angewiesen. Im Rahmen der beabsichtigten Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation wird auch untersucht, wie für diese Behinderten eine befriedigende Lösung gefunden werden kann. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der Bundesregierung sind die Probleme dieser Gruppen von besonders schwer behinderten Mitbürgern bekannt. Erfreulicherweise haben es zunehmend zahlreiche Träger der freien Wohlfahrtspflege und Kommunen übernommen, für solche Schwerbehinderten besondere Fahrdienste einzurichten. Sie sind entweder kostenlos oder können gegen Entrichtung einer Gebühr in Anspruch genommen werden. Die den Schwerbehinderten entstehenden Kosten können von der Sozialhilfe nach den für sie geltenden Grundsätzen übernommen werden. Darüber hinaus können im Rahmen der Sozialhilfe im Einzelfall unter den dort festgelegten Voraussetzungen auch die Kosten für notwendige Taxifahrten übernommen werden. Die Leistungszuständigkeit der Träger der beruflichen Rehabilitation kommt in Betracht, soweit es um die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz geht. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, wann wird die Rechtsverordnung über die Kfz-Hilfe für berufliche Rehabilitationen erlassen werden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, ich kann einen genauen Termin noch nicht nennen; ich würde aber sagen, daß man sich über diese Frage im nächsten Jahr verständigen könnte. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ich habe eine zweite Frage bezüglich der Beförderung von Schwerstbehinderten, die keine eigenen Fahrzeuge benutzen können. Sie verweisen auf die Sozialhilfeträger. Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß es in der Sozialhilfe eine Einkommensgrenze gibt, weshalb alle Behinderten, die über der Einkommensgrenze liegen, von dieser Begünstigung des Gesetzes über unentgeltliche Beförderung ausgeschlossen sind? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, das ist mir bekannt. Darauf habe ich vorhin Bezug genommen, als ich sagte: „nach den geltenden Grundsätzen" übernommen werden können. Vielleicht darf ich einen Satz mehr zu der Frage sagen: Ich erkenne an, daß es noch in einem bestimmten Umfang Schwierigkeiten gibt und daß mit der Abwicklung der letzthin getroffenen Regelung für die Beförderung der Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr noch einige Fragen und Probleme offen sind. Ich denke aber, es wäre gut, jetzt einmal die erste Phase abzuwickeln, um uns dann in Ruhe der zweiten zuwenden zu können. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß dasein Trost für jene ist, die durch die Maschen des Gesetzes fallen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, wir haben einen ganz beachtlichen Schritt getan und auch einen entsprechenden finanziellen Aufwand für diesen ersten Schritt geleistet. Ich sagte ja bereits: wir wollen auch die noch vorhandenen Lücken gern schließen, aber das braucht eben noch ein wenig Zeit. Die Behinderten können ganz darauf vertrauen, daß wir bereit sein werden, diese Fragen im Rahmen unserer Möglichkeiten im positiven Sinne zu lösen. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf: Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß mit dem Fünften Rentenversicherungsänderungsgesetz nur schwerbehinderten Männern der frühere Rentenbezug ermöglicht ist, nicht aber schwerbehinderten Frauen im Vergleich zu ihren gesunden Kolleginnen, die auch ohne Behinderung die Möglichkeit haben, ab dem 60. Lebensjahr Renten zu beziehen, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Benachteiligung schwerbehinderter Frauen zu beseitigen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, die Vorschriften über den Altersruhegeldbezug ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie von der flexiblen Altersgrenze an sind für Männer und Frauen gleich. Hieran hat auch das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz nichts geändert. Die stufenweise Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte sowie für berufsunfähige und erwerbsunfähige Versicherte durch dieses Gesetz betrifft Männer und Frauen. Von einer Benachteiligung schwerbehinderter Frauen kann daher keine Rede sein. Es ist allerdings richtig, daß die Neuregelung für Frauen, die zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr überwiegend versicherungspflichtig beschäftigt oder tätig waren, keine große praktische Bedeutung hat; denn diese Frauen können bereits auf Grund der seit 1957 geltenden Regelung unter leichteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von der Vollendung des 60. Lebensjahres an das sogenannte vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nehmen. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, können Sie schätzen, wie hoch die Kosten für die Rentenversicherungsträger sein würden, wenn wir die flexible Altersgrenze auch für die schwerbehinderten Frauen anders gestalten würden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sicherlich kann man das schätzen, und ich werde versuchen, Ihnen das Ergebnis einer solchen Schätzung nachzureichen. Folgendes dürfen Sie aber nicht verkennen: Wenn wir uns jetzt für die schwerbehinderten Frauen für eine Altersgrenze unter 60 Jahren einsetzen, werden wir natürlich sofort gefragt werden, wie es mit den Männern und der Gleichbehandlung von Mann und Frau ist. Und dann würde sich die Diskussion wie ein Rad ständig weiterdrehen. Ich will Ihnen die Schätzung aber gern nachreichen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ein zweiter Gesichtspunkt: Könnten durch eine Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für schwerbehinderte Frauen Schwerbeschädigtenarbeitsplätze für Frauen geschaffen werden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Wir haben immer gehofft, daß durch die Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte in den Betrieben schwerbehindertengerechte Arbeitsplätze frei werden und die Betriebe diese Plätze dann wieder mit jüngeren Schwerbehinderten besetzen würden. Ob das eigetreten ist, kann ich heute nicht sagen. Ich will allerdings diese Gelegenheit gern nutzen, um alle Arbeitgeber, alle Betriebsräte dazu aufzufordern, freiwerdende Schwerbehindertenplätze wieder mit Schwerbehinderten zu besetzen. Die letzten Arbeitsmarktzahlen über arbeitslose Schwerbehinderte, die bekanntgeworden sind, lassen uns allerdings ein wenig zweifeln, ob dies auch in ausreichendem Umfang geschehen ist. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller Herr Staatssekretär, es ist jetzt in den Fällen eine Abgabe zu zahlen, in denen Schwerbehindertenplätze nicht besetzt werden. Hat die Bundesregierung einmal überlegt, ob eventuell durch bestimmte andere Anreize eine größere Zahl solcher Arbeitsplätze geschaffen werden könnte? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, es wird zur Zeit überlegt, ob man die bisherigen Regelungen der sogenannten Sonderprogramme zum Gegenstand eines Gesetzes machen sollte. Damit hätten wir dann eine dauerhafte Möglichkeit, die Vermittlung von Schwerbehinderten in Arbeit und Ausbildung für die Arbeitgeber mit besonderen Anreizen zu versehen. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf: Kann die Bundesregierung die Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft bestätigen, daß ein gegenwärtiger Fehlbedarf von 28000 Schwestern und Pflegern sich bis 1985 auf 60000 erhöhen wird, und, wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dieser Entwicklung mit gesetzlichen Maßnahmen zu begegnen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit ist gegenwärtig — abgesehen von wenigen Regionen und einzelnen Fachbereichen — ein Nachfrageüberhang für Pflegekräfte im Krankenhausbereich nicht festzustellen. Vielmehr übersteigt seit einiger Zeit die Zahl der arbeitslosen Pflegekräfte die Zahl der offenen Stellen. Der künftige Bedarf an Krankenpflegekräften ist schwer abzuschätzen. Er ist z. B. abhängig von Faktoren wie Krankenstand und Einweisungsgewohnheiten der niedergelassenen Ärzte. Auch die Entscheidungen der Länder und der übrigen an der Krankenhausbedarfsplanung Beteiligten über Art und Umfang der vorhandenen Krankenhauskapazitäten sind hier von Bedeutung. Schließlich kommt es auf die im Pflegesatzverfahren zu berücksichtigende Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegekräften an. Zu diesem Themenkreis finden gegenwärtig auch Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der Krankenhäuser und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene statt. Eine ausreichende Zahl von Krankenpflegepersonen wird in Zukunft nur dann zur Verfügung stehen, wenn in den Krankenhäusern und den mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten weiterhin genügend Ausbildungsplätze bereitgehalten und genutzt werden können. Da die bisherige Finanzierung der Ausbildungsstätten als Übergangsregelung im Jahre Parl. Staatssekretär Buschfort 1981 ausläuft, hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Dauerregelung für die Finanzierung der Krankenpflegeausbildung vorgeschlagen. Da durch die Klärung der Finanzierungsfrage die Ausbildungsmöglichkeiten verbessert würden, ist eine baldige abschließende Beratung dieses Gesetzentwurf s wünschenswert. Keine Zusatzfrage. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung. Die Frage 41, Herr Staatssekretär, wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Engelsberger, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Berger Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes t975 für Soldaten auf Zeit der finanzielle Anreiz zur Weiterverpflichtung wesentlich verringert worden ist, daß insbesondere für auf acht Jahre Verpflichteten bei der Weiterverpflichtung auf zwölf Jahre keine materielle Verbesserung mehr gewahrt wird und dies sich bereits drastisch im negativen Sinn auf die Verpflichtungsbereitschaft ausgewirkt hat, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Herr Kollege, das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 hatte das Ziel, zur Verbesserung der Haushaltslage die auf zahlreichen Gebieten gewährten staatlichen Leistungen vertretbar zu beschränken. Hiervon wurden auch Geldleistungen für die Soldaten auf Zeit betroffen. Wegen der rückläufigen Zahl der Bewerber wurde die für die Soldaten einschneidendste Maßnahme, die Gewährung von Wehrsold statt der erheblich höheren Dienstbezüge während der ersten sechs Dienstmonate, durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 mit Wirkung vom 1. Januar 1978 zunächst für zwei Jahre aufgehoben. Auf Grund der hierdurch eingetretenen stärkeren Verpflichtungsbereitschaft und im Interesse einer kontinuierlichen Personalentwicklung sieht der Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, den die Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet hat, nunmehr vor, die Zahlung der Dienstbezüge ab Diensteintritt wieder als Dauerregelung einzuführen. Die Bundesregierung hält weitere finanzielle Anreize zur Verbesserung der Bewerberlage gegenwärtig nicht für erforderlich. Deshalb ist insbesondere nicht vorgesehen, die 1976 ausgelaufene Verpflichtungsprämie wieder einzuführen oder die durch das Haushaltsstrukturgesetz abgesenkte Übergangsbeihilfe anzuheben. Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, würden Sie mir widersprechen, wenn ich sage, daß die Weiterverpflichtungsbereitschaft, insbesondere der länger als zwei Jahre Dienenden, infolge dieses Haushaltsstrukturgesetzes nachgelassen hat? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Es ist zwar ein gewisses Nachlassen festzustellen, aber sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Standorte verteilt. Eine generelle, die ganze Bandbreite abdeckende Entwicklung ist zur Zeit nicht zu erkennen. Noch eine Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es auch andere Gründe geben könnte, die zu diesem Nachlassen der Verpflichtungsbereitschaft geführt haben? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Die Motive, die dazu führen können, daß jemand einen bestimmten Schritt nicht tut, können sehr vielfältig sein. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf: Aus welchen Gründen wird das Fraunhoferinstitut für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen in Stohl bei Kiel nach Nordrhein-Westfalen verlegt? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Bundesministerium der Verteidigung wird daran gearbeitet, den Planungsprozeß der Bundeswehr zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde bereits 1972 in der Rüstungsabteilung ein Referat „Wehrtechnische Trendanalysen, langfristige Prognosen" eingerichtet. Die Durchführung dieser Prognoseaufgaben erfordert eine breite Informationsbasis, die durch die Gesamtheit der verteidigungsbezogenen Forschungsinstitute gegeben ist. Dem von Ihnen genannten Institut ist dabei eine zentrale Mittlerfunktion zugewiesen worden. Auf Grund dieser Aufgabenstellung ist eine enge und ständige Zusammenarbeit mit der Rüstungsabteilung und den militärischen Bedarfsträgern im Bundesministerium der Verteidigung notwendig, die nur durch die Verlegung des Instituts in den Raum Bonn sichergestellt werden konnte. Aus diesem Grunde wurde bereits 1974 beschlossen, das Institut in den Großraum Bonn zu verlegen. Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Grundsätze der regionalen Ausgewogenheit auch bei der Ansiedlung solcher Institute in der Bundesrepublik Deutschland aus zwingenden dienstlichen Gründen Lenzer — wenn ich es einmal so formulieren darf — nicht berücksichtigen konnten? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: So ist es. Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Bundesminister Huber zur Verfügung. Die Fragen 29 und 30 des Herrn Abgeordneten Kiechle werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Braun auf: Welche Maßnahmen halt die Bundesregierung für notwendig und wird sie einleiten, damit die Anerkennung des Berufs des Fußpflegers gesetzlich geregelt wird? Herr Abgeordneter Braun, bundesrechtliche Regelungen über Gesundheitsberufe werden erlassen, wenn dies zur Wahrung einer einheitlichen Entwicklung des Berufsbildes und der Ausbildungsanforderungen und im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Bürger erforderlich ist. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig kein Bedürfnis für eine bundesgesetzliche Regelung für die Fußpfleger und sieht sich darin bestätigt durch ein Votum der Vollversammlung des Bundesgesundheitsrats vom 12. Dezember vorigen Jahres. Zusatzfrage, bitte. Beabsichtigt die Bundesregierung nicht, in absehbarer Zeit mit den betroffenen Verbänden zu einem Gespräch zu kommen, um zu einer Regelung zu finden, durch die dieses Problem bundeseinheitlich geregelt wird? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung pflegt solche Regelungen erst einzuführen, wenn sich auf Länderebene eine hinreichende Klärung des Berufsfelds ergibt. Dies ist gegenwärtig bei den Fußpflegern aber noch nicht der Fall. Die Länder können aber sehr wohl Regelungen treffen, wenn sie nicht mit den Ordnungen für die Masseure in Konflikt geraten und wenn sie nicht mit dem Heilpraktikergesetz in Kollision kommen. Wir warten also die Entwicklung auf Länderebene ab. Grundsätzlich sind wir, wenn sich eine solche Regelung entwickelt, bereit, mit den Verbänden zu sprechen. Weitere Zusatzfrage. Frau Minister, ist jetzt bereits abzusehen, welche Entwicklung sich auf Länderebene abzeichnet, ob auf diesem Gebiet in einigen Ländern bereits Initiativen entwickelt werden? Frau Huber, Bundesminister: Es ist nichts abzusehen, was uns jetzt schon in die Lage versetzen würde, eine generelle Regelung ins Auge zu fassen. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Suchtkranke nach Abschluß der klinischen Behandlung und Stabilisierung vielfach entlassen und der hohen Gefahr eines Rückfalls ausgesetzt werden müssen, weil die Krankenkassen nicht mehr bereit sind, die Kosten zu tragen und die Rentenversicherungsträger etwa acht Wochen benötigen, um über Anträge auf Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation zu entscheiden, und was wird die Bundesregierung tun, um ein Verfahren einzurichten, das den nahtlosen Obergang von der körperlichen Entgiftung und Motivation zur Suchtlangzeitbehandlung sicherstellt? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Laufs, die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger haben 1978 eine Empfehlungsvereinbarung über ihre Zusammenarbeit bei der Behandlung und Rehabilitation Abhängigkeitskranker beschlossen. Diese sogenannte Suchtvereinbarung soll dazu dienen, möglichst schnell die Kostenfrage zu klären und einen nahtlosen Übergang von klinischer Behandlung zur Entwöhnungsphase zu gewährleisten. Generell wird diese Empfehlungsvereinbarung als Fortschritt begrüßt. Aus der Praxis wurde jedoch mehrfach Kritik an dieser Vereinbarung geübt. So wurde beispielsweise über lange Wartezeiten für eine Kostenzusage geklagt, teilweise wurden über den Sozialbericht und die Anerkennungskriterien für die Belegung von Einrichtungen heftige Diskussionen geführt. Am 9. September kam es im Rahmen der Sitzung des Ständigen Arbeitskreises der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu einer Anhörung über die Schwierigkeiten mit dieser Vereinbarung. Eingeladen waren die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Vertreter der Beratungsstellen und Experten aus dem Unterausschuß „Kostenfragen" des Ständigen Arbeitskreises. Die Diskussion hat sich als sehr nützlich erwiesen. Alle Beteiligten waren sich einig, im Sinne der Suchtkranken eine möglichst reibungslose Bearbeitung von Anträgen durchführen zu wollen. Lange Wartezeiten wurden teilweise noch mit Anlaufschwierigkeiten der Vereinbarung erklärt. Zusatzfrage, bitte. Frau Bundesminister, da mir aus meinem Wahlkreis Informationen über Rückfälle von Suchtkranken wegen der Unterbrechung einer zusammenhängenden Therapie beim Wechsel der Kostenträger vorliegen, frage ich Sie: Was wird die Bundesregierung im Hinblick auf die schrecklichen Konsequenzen tun, damit die Suchtvereinbarung möglichst unverzüglich in die Wirlichkeit umgesetzt wird? Frau Huber, Bundesminister: Die Bundesregierung wird bei den Beteiligten, nämlich den Rentenversicherungsträgern, auf eine rasche Abwicklung dieser an sich schon beschlossenen Vereinbarung drängen. Weitere Zusatzfrage, bitte. Frau Bundesminister, bis zu welchem Zeitpunkt glauben Sie positive Ergebnisse erzielen zu können? Frau Huber, Bundesminister: Diese Frage vermögen nur die Träger selbst zu beantworten, die sich aber verpflichtet haben, diese Sache rasch zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen. Aus den Sitzungen, die in diesem Herbst stattgefunden haben — es hat vorgestern eine Sitzung der Rentenversicherungsträger zu diesen Problemen stattgefunden —, schließe ich, daß wir noch im Laufe dieses Jahres zu einer besseren. Regelung kommen können. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Heyenn. Frau Bundesminister, sehen Sie nicht die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß nach Abschluß einer klinischen Behandlung sofort mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation begonnen werden kann — ohne Rücksicht darauf, wer der Träger ist, weil es doch im Interesse dieser Menschen liegen muß, daß ihnen ohne Übergang geholfen wird — und daß die Kostenfrage anschließend einer Klärung zugeführt wird? Frau Huber, Bundesminister: Bei den Zusammenkünften der Träger muß sicherlich die Frage geklärt werden, ob eine Überweisung vorgenommen werden kann, ohne daß die Kostenregelung schon erfolgt wäre. Wir als Bundesregierung können diese Träger nur darum bitten. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 44 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß von der Ermächtigung für Standardzulassungen nach § 36 des Arzneimittelgesetzes nur restriktiv Gebrauch gemacht wird, wie dies im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 28. April 1976 Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Fiebig, die Bundesregierung wird vor dem Erlaß einer Rechtsverordnung über Standardzulassungen alle Einschränkungen der Ermächtigung nach § 36 des Arzneimittelgesetzes und den aus den Gesetzesmaterialien sich ergebenden Willen des Gesetzgebers beachten. Sie steht nach wie vor zu den Erklärungen, die Vertreter der Bundesregierung während dieses Gesetzgebungsverfahrens dazu abgegeben haben. Das gilt insbesondere auch für den Grundsatz, daß der gewerbliche Rechtsschutz unberührt bleibt, und das bedeutet auch, daß Arzneimittel, für die Patentschutz besteht, für eine Standardzulassung nicht in Betracht kommen. Zusatzfrage, bitte. Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf einer Sitzung des Sachverständigenausschusses für Standardzulassungen am 16. Mai 1979 beim Bundesgesundheitsamt entgegen den Intentionen des § 36 des Arzneimittelgesetzes der Umsatz von Arzneimitteln als Kriterium für die Freistellung von der Zulassung herangezogen wurde, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Frau Huber, Bundesminister: Diese Einzelheiten sind mir nicht bekannt. Ich werde Ihnen diese Frage schriftlich beantworten. Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich Frage 45 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesgesundheitsamt Zweitanmeldern für unbegrenzte Berufung auf die vertraulichen und den Zweitanmeldern unbekannten Unterlagen des Erstanmelders erlaubt, und wie vereinbart sie dies mit der restriktiven Handhabung der Ermächtigung zur Standardzulassung nach § 36 des Arzneimittelgesetzes? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Fiebig, wenn das Bundesgesundheitsamt bei einem Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels die Bezugnahme auf ein bereits zugelassenes gleichartiges Arzneimittel mit demselben Wirkstoff akzeptiert, so bleibt dadurch der gewerbliche Rechtsschutz aufrechterhalten. Durch dieses Verfahren wird jedoch vermieden, daß zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels Versuche an Tieren und sogar am Menschen wiederholt weiden müssen, die keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse erwarten lassen und ethisch nicht zu vertreten wären. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Protestaktionen der Tierschützer in jüngster Zeit. Eine Verwertung von vertraulichen Unterlagen bei der Erstellung von Standardzulassungen ergibt sich in der Regel deshalb nicht, weil die Zusammensetzung solcher Arzneimittel allgemein bekannt sowie Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erwiesen sind. Die Standardzulassungen dienen ja in erster Linie dazu, Apotheken einschließlich der Krankenhausapotheken sowie Drogerien und Reformhäuser von dem unverhältnismäßigen Aufwand der Antragstellung für die Einzelzulassung gleichartiger Arzneimittel freizustellen und das Bundesgesundheitsamt auch von der Bearbeitung einer Vielzahl ähnlicher Einzelzulassungen zu entlasten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist bei der Erarbeitung von RechtsverBundesminister Frau Huber ordnungen zum Erlaß von Standardzulassungen stets darauf bedacht, die anläßlich der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes zu den Standardzulassungen angestellten Überlegungen des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu beachten. Keine weiteren Zusatzfragen. Mit der Frage 46 des Herrn Abgeordneten Neumann Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der Heimmindestverordnung Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Neumann, die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit dem Bundesrat vorgelegte Verordnung über personelle Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige sah für pflegebedürftige Bewohner einen Personalschlüssel von 1:4 vor. Der Bundesrat hat seine Zustimmung davon abhängig gemacht, daß dieser Personalschlüssel auf 1: 5 reduziert wird. Gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung und die Gefahr, daß eine aktivierende Pflege nicht mehr durchgeführt werden kann. Diese Auffassung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege voll geteilt. Angesichts dieser Situation habe ich mich bisher nicht in der Lage gesehen, die Heimmindestpersonalverordnung zu unterschreiben. Zusatzfrage. Sind der Bundesregierung andere Stellungnahmen der freien Träger zu dieser Verschlechterung bekanntgeworden? Frau Huber, Bundesminister: Ich habe nicht nur in großer Zahl Stellungnahmen erhalten, die mich in meinem Beschluß bestätigen, sondern ich habe auch ein Gespräch mit Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände vereinbart, das dann in meinem Hause stattgefunden hat. Bei diesem Gespräch waren die Vorsitzenden der Verbände persönlich anwesend. Es ergab sich eine vollkommen übereinstimmende Auffassung zu dieser Frage so, wie ich sie gerade vorgetragen habe. (Abg. Neumann [Bramsche] [SPD] meldet sich zu einer Zusatzfrage)

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Johannes Müller (CDU):
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Dr. Andreas von Bülow (SPD):
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Markus Berger (CDU):
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Markus Berger (CDU):
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Christian Lenzer (CDU):
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Antje Huber (SPD):
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Gerhard Braun (CDU):
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Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
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Richard Stücklen (CSU):
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