Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich folgende Mitteilung machen. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Punkte 16 und 17 der Tagesordnung abgesetzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/3262 —
Wir kommen zunächst zu den auf Drucksache 8/
3265 abgedruckten Dringlichkeitsfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung dieser Fragen steht uns Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi zur Verfügung.
Ich rufe Frage 1 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, auf welche europäischen Ländern der NATO sich die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten Carter beziehen, daß für den Fall eines Scheiterns von SALT II diese ... sich .. . der Sowjetunion zuwenden ... und Anker nach dem Osten auswerfen könnten"?
Herr Kollege, die Antwort lautet: Nein. Ich möchte hinzufügen: Ich bin ganz sicher, daß die Bundesrepublik Deutschland mit einer solchen Bemerkung nicht gemeint sein kann.
Präsident Stücklen: Eine Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß dieses Argument, daß diese Aussage, wie sie offenbar am Wochenende vom amerikanischen Präsidenten gemacht worden ist, in der Argumentation um Pro und Kontra des SALT-II-Vertrages im amerikanischen Senat bereits seit vier oder fünf Monaten intensiv gebraucht wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die von Ihnen in Anführungsstrichen zitierten Aussagen des amerikanischen Präsidenten sind so nach meiner Kenntnis gar nicht belegt, und deswegen möchte ich meine Antwort wiederholen.
Noch eine Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, daß die Reaktionen in den Kreisen des amerikanischen Senats und auch in der amerikanischen Publizistik auf die Äußerungen des amerikanischen Präsidenten, wie ich sie der Presse und dem Rundfunk hier entnehme, so sind, daß in erster Linie die Bundesrepublik Deutschland als ein Land verstanden wird, auf das hier angespielt wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich halte dies für eine falsche Feststellung. Mir sind solche Reaktionen auch nicht bekannt.
Im übrigen möchte ich Sie auf das verweisen, was Ihr Kollege Mertes zu den hier zitierten Bemerkungen gesagt hat. Er hat in Washington gesagt, er hält diese Bemerkungen für „sachlich falsch und für politisch bedenklich".
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Corterier.
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß es unverantwortlich, ja geradezu abenteuerlich ist, wenn versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als würde die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem SALTII-Vertrag ein Ausscheiden aus der NATO erwägen?Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Wenn ein solcher Versuch gemacht würde, Herr Kollege, wäre das unverantwortlich. Ich habe einen solchen Versuch nicht gesehen.
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14106 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horn.
Herr Staatsminister, geben unsere eindeutige Außenpolitik und auch die Leistungen unserer Verteidigungspolitik irgendeinen Anlaß, überhaupt eine solche Überlegung anzustellen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, der einzige Anlaß, zu solchen Überlegungen Stellung zu nehmen, ist die Frage des Kollegen Graf Stauffenberg hier im Bundestag. Sonst hätte die Bundesregierung selbstverständlich überhaupt keinen Anlaß, auf eine solche Bemerkung Bezug zu nehmen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatsminister, können Sie denn dem Hause mitteilen, wodurch nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt die Verknüpfung der Ratifikation von SALT II durch den amerikanischen Senat einerseits und von Fragen der europäischen Sicherheit andererseits in den Augen amerikanischer Politiker zustande gekommen sein könnte?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es besteht gar kein Zweifel daran, daß SALT II und die Ratifizierung dieser Vereinbarung von großer Bedeutung für die Sicherheit des westlichen Bündnisses sind. Deswegen hat die Bundesregierung auf allen Ebenen immer wieder Wert darauf gelegt, zu unterstreichen, daß sie die Ratifizierung unterstützt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 2 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Haben die Bundesregierung oder Kabinettsmitglieder gegenüber der amerikanischen Regierung den Eindruck vermittelt, daß die Bundesrepublik Deutschland zu diesen „europäischen Ländern„ gehören könnte, von denen der amerikanische Präsident sprach, und, wenn ja, wird die Bundesregierung umgehend, insbesondere im Hinblick auf die am 23. Oktober 1979 in Ottawa beginnende Nordatlantische Versammlung, diese Besorgnis des amerikanischen Bündnispartners ausräumen und klarstellen, daß die NATO-Mitgliedschaft unseres Landes unter keinen Umständen in Zusammenhang steht zur SALT-II-Ratifikation, um zu verhindern, daß die amerikanische Diskussion über SALT II in ihrer Schlußphase von falschen Voraussetzungen hinsichtlich deutscher Positionen ausgeht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet: Die Bundesregierung hat diesen Eindruck natürlich nicht vermittelt. Es muß daher auch keinerlei Besorgnis ausgeräumt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, zunächst im Hinblick auf eine vorher von Ihnen gegebene Antwort: Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen — —
Moment, Herr Abgeordneter. Die Behandlung der vorigen Frage mit Zusatzfragen war abgeschlossen. Wenn Sie Ihr Anliegen aber in Ihre jetzige Zusatzfrage einbauen können, ohne das zu erwähnen, würde man das noch wohlwollendst laufen lassen.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, daß es, nachdem es diese Rede des amerikanischen Präsidenten gegeben hat, in unser aller Interesse liegen muß, alles zu tun, damit in den verantwortlichen Kreisen — nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern in allen Ländern des Bündnisses — jeder denkbare Eindruck vermieden wird, als könnte es zwischen dem Bestand des Bündnisses und dem Ratifizierungsverfahren für SALT II irgendeinen Zusammenhang geben?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu solchen Unterstellungen gegeben. Sie unterstreicht die Notwendigkeit der Ratifizierung von SALT II. Und wenn nicht von anderer Stelle auf Zusammenhänge hingewiesen würde, die nicht bestehen, gäbe es auch keinen Anlaß, Besorgnisse, von denen Sie hier sprechen, zu zerstreuen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatsminister, könnte es denn, nachdem der amerikanische Präsident ja in der Tat Äußerungen dieser Art getan hat, sein, daß irgendein anderer Bündnispartner, etwa Luxemburg oder Irland, den Regierungschef der Vereinigten Staaten zu einer derartigen Äußerung verleitet hat?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Aber Herr Kollege, ich darf darauf aufmerksam machen: Für uns ist der Zusammenhalt des Bündnisses eine Selbstverständlichkeit. Sie werden doch von der Bundesregierung nicht erwarten, daß sie völlig unbegründete Zweifel in die Büdnistreue irgendeines Partners ausstreut. Dies wäre doch unverantwortlich.
Keine weiteren Zusatzfragen.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Frage steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Voigt auf:Hält es die Bundesregierung für eine gerechte Regelung, daß den geschiedenen Soldaten der Rentenanspruch der geschiedenen Frau bei Erreichen des Rentenalters abgezogen wird, obwohl die Soldaten im Ver-
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Präsident Stücklengleich zu den Beamten zwischen fünf und zwölf Jahre eher pensioniert werden und nicht die Möglichkeiten haben, bis 65 Jahre ihren Dienst zu versehen, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung, wenn sie dies als eine unzumutbare Härte den Soldaten gegenüber ansieht?
Sie sprechen, Herr Kollege, in Ihrer Frage Fälle an, in denen anläßlich einer Ehescheidung ein Versorgungsausgleich in der Form des sogenannten Quasi-Splittings nach § 1587b Abs. 2 BGB erfolgt ist und dabei -zugunsten der Ehefrau Rentenanwartschaften begründet wurden. Für solche Fälle sehen § 57 des Beamtenversorgungsgesetzes und § 55 c des Soldatenversorgungsgesetzes vor, daß die Versorgungsbezüge des Ehemannes um einen Betrag gekürzt werden, der der beim Versorgungsausgleich begründeten Rentenanwartschaft der Ehefrau entspricht. § 57 des Beamtenversorgungsgesetzes und 55 c des Soldatenversorgungsgesetzes gehen somit davon aus, daß nach der Begründung von Rentenanwartschaften zugunsten der geschiedenen Ehefrau eigene Versorgungsanwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten nur noch in entsprechend verminderter Höhe vorhanden sind. Von daher kann es nicht darauf ankommen, von welchem Lebensalter an die gekürzten Versorgungsbezüge zu zahlen sind.
Eine unzumutbare Härte für die Soldaten mit besonderer Altersgrenze scheint mir danach nicht vorzuliegen. Auch die geschiedene Ehefrau eines Soldaten mit besonderer Altersgrenze ist aus Gründen ihrer Alterssicherung darauf angewiesen, daß für sie aus Anlaß der Scheidung Versorgungsanwartschaften begründet wurden, die der Dauer der Ehe entsprechen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Kürzungsvorschriften z. B. auch für Beamte und Soldaten gelten, die lange vor dem Erreichen der Altersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand treten.
Keine Zusatzfrage?
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich zur Verfügung. Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Hält die Bundesregierung die Erklärung aufrecht, daß die nun schon über vier Jahre währende Verzögerung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung auf die Berücksichtigung der „in jüngsten Spionagefällen gewonnenen Erfahrungen" zurückzuführen sei, oder sind für diese Verzögerung nicht vielmehr schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten im Kabinett verantwortlich?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie sich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion — Drucksache 8/2741 — beziehen. Die Bundesregierung hält die darin gemachte Aussage aufrecht, daß die Abstimmung der Sicherheitsrichtlinien mit den Bundesbehörden und den Ländern schwierig und langwierig ist und daß es darüber hinaus geboten und sinnvoll erscheint, die in jüngster Zeit gewonnenen Erfahrungen aus den letzten Spionagefällen zu berücksichtigen.
Dazu kommt ein weiterer Punkt. Im bisherigen Überprüfungsverfahren gibt es zwei Arten der Sicherheitsüberprüfung: die Karteiüberprüfung und die Karteiüberprüfung mit zusätzlichen Sicherheitsermittlungen. Diese an sich sehr wirkungsvollen Überprüfungsarten sind zeit- und personalintensiv. Es ist vorgesehen, daß für Personen, die in weniger gefährdeten Bereichen tätig sind, eine erleichterte, einfachere Überprüfung eingeführt wird, die nur aus einer Anfrage an das nachrichtendienstliche Informationssystem Nadis besteht. Hiermit sollen alle mit Sicherheitsüberprüfungen befaßten Stellen bei der Bearbeitung von Routinefällen entlastet werden. So könnten jährlich zirka 11000 Fälle, die bisher einer zeitraubenden Karteiüberprüfung unterzogen werden mußten, mit einer Nadis-Anfrage erledigt werden. Dadurch erhielten die Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, sich auf die eigentlich wichtigen Fälle der echten Geheimnisträger zu konzentrieren.
Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob es aus Sicherheitsgründen vertretbar ist, daß auch die Gruppe der Zuwanderer, vor allem aus der DDR, an den vorgesehenen Erleichterungen und Vereinfachungen teilnimmt, oder ob für diese Gruppe weitergehende Regelungen notwendig sind, die für sie zu Benachteiligungen führen könnten. Die Entscheidung der Bundesregierung in dieser Frage wird erst nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider getroffen werden können.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für sicherheitspolitisch verantwortbar, daß auch fünf Jahre nach dem Spionagefall Guillaume noch keine sicherheitsmäßigen Konsequenzen gezogen wurden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf mich noch einmal auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage beziehen, in der dargelegt ist, daß die Anwendung der derzeit geltenden Fassung der Sicherheitsrichtlinien keine Sicherheitsdefizite mit sich bringt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie viele Spionagefälle will die Bundesregierung noch abwarten, bevor sie meint, genügend Erfahrungen zum Erlaß entsprechender Sicherheitsrichtlinien zu haben?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich wiederhole es noch einmal: Die künftig möglicherweise zu erwartenden Spionagefälle werden durch die derzeit geltende Fassung der Sicherheitsrichtlinien nicht beeinflußt.
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Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Wann wird voraussichtlich der Zeitpunkt .demnächst" erreicht sein, zu dem das Bundeskabinett nach seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 25. Mai 1979 die Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten zu verabschieden gedenkt?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, wie ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Spranger ausgeführt habe, befindet sich die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien noch im Abstimmungsprozeß, wobei, wie ich ausgeführt habe, das Problem der Zuwanderregelung eine entscheidende Rolle spielt. Ich hoffe, daß diese zugegebenermaßen sehr schwierige Frage in nächster Zeit ausdiskutiert und eine Beschlußfassung im Bundeskabinett über die Verabschiedung der Richtlinien herbeigeführt werden kann.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Pressemeldungen zutreffend, daß der Bundeskanzler im März dieses Jahres auf einen raschen Abschluß der Beratungen über die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien gedrängt hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich kann zu dieser Sache im Augenblick nichts über die Erklärungen hinaus sagen, die ich abgegeben habe.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Miltner.
Sind Sie mit mir der Meinung, daß es nach vier Jahren höchste Zeit wäre, daß die Schwierigkeiten, die Sie jetzt genannt haben, ausgeräumt sein müßten und daß diese Sicherheitsrichtlinien endlich hätten verabschiedet werden können?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich halte mit Ihnen eine baldige Regelung dieser Frage für wünschenswert.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, hat es nicht im Kabinett zwischen den Ministern Schmude und Baum heftige Auseinandersetzungen gegeben, und wird es nicht, entsprechend dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 9. Oktober 1979, in sozialliberalen Kreisen als unpassender Schritt angesehen, wenn die Sicherheitsbedingungen den Notwendigkeiten angepaßt werden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß Sie von mir wirklich erwarten,
daß ich hier Presseberichte über Kabinettsinterna kommentiere.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, da Sie dem Kollegen Miltner auf seine Fragen im Augenblick und hier keine zusätzlichen Antworten geben können, frage ich Sie: Wären Sie bereit, dem Kollegen Miltner nach Erforschung des Sachverhalts auf direktem Wege eine entsprechende Antwort zu geben?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bin zu einem Gespräch mit Herrn Abgeordneten Miltner selbstverständlich zu jeder Zeit bereit.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Regenspurger auf:
Sind — wie die Presse meldete — für einige Bundesminister neue Sicherheitsrichtlinien nur dann akzeptabel, wenn sie keine ernsthafte Hürde mehr für die Übernahme in den Bundesdienst und die Übertragung sicherheitsempfindlicher Dienstposten darstellen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage liegende Unterstellung kann ich nicht gelten lassen.
In der Sache selbst nehme ich Bezug auf die detaillierte Antwort, die ich auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Spranger gegeben habe. Im übrigen hat die Bundesregierung schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 25. Mai 1979 darauf hingewiesen, daß die geltende Fassung der Sicherheitsrichtlinien keine Sicherheitslücken verursacht.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundeskanzler — nach Kenntnis des Bundesministers des Innern — bereit, den Vorschlag von SPD-Ressorts, Sicherheitsüberprüfungen nur beim Vorliegen schwerwiegender Sicherheitsbedenken vorzunehmen, probeweise für einige Zeit im Bundeskanzleramt zu praktizieren?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe ausgeführt, daß sich das Bundeskabinett mit der Neufassung der Sicherheitsrichtlinien in absehbarer Zeit beschäftigen wird, so daß sich dann, glaube ich, Ihre weitergehende Überlegung erübrigen wird.
Weitere Zusatzfrage? — Bitte.
Teilt der Bundesminister des Innern die Auffassung, daß es nur konsequent ist, Sicherheitsüberprüfungen von einem be-
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Regenspurgerreits bestehenden Verdacht abhängig zu machen, da er ja selbst auch die Prüfung der Verfassungstreue beim Eintritt in den öffentlichen Dienst von bereits bestehenden Zweifeln abhängig macht?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Diesen Grundsatz möchte ich nicht bejahen, Herr Abgeordneter.
Eine Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, den Begriff „absehbar" etwas näher zu definieren, nachdem in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage von „demnächst" die Rede war?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich würde den Begriff „absehbar" mit der juristischen Formel „ohne schuldhaftes Zögern" übersetzen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.
Bedeutet diese Aussage, daß noch in diesem Jahr damit zu rechnen ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe Ihre Frage nicht verstanden.
Bedeutet die Formulierung „ohne schuldhaftes Zögern", daß man noch in diesem Jahr damit rechnen kann?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Dies hoffe ich in der Tat.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Gerlach auf:
Wie ernst nimmt die Bundesregierung die durch eine von ihr selbst eingesetzte Kommission bereits vor über vier Jahren festgestellten erheblichen Unzulänglichkeiten der Sicherheitsrichtlinien von 1971 im Vergleich zu den Bedenken einiger ihrer Mitglieder, die nach ihrem politischen Selbstverständnis grundsätzlich strengere Regelungen auf irgendeinem Gebiet der inneren Sicherheit ausschließen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, trotz des schon durch die Sicherheitsrichtlinien von 1971 gewährleisteten hohen Sicherheitsniveaus nimmt die Bundesregierung die Verbesserung dieser Richtlinien auf der Grundlage der Empfehlungen der sogenannten Eschenburg-Kommission aus dem Jahre 1974 und der Erkenntnisse aus den Spionagefällen der letzten Jahre sehr ernst. Hieran ändert auch die Diskussion im Bundeskabinett über die Neufassung der Sicherheitsrichtlinien nichts. Inhalt dieser Diskussion ist nicht eine grundsätzliche Ablehnung strengerer Regelungen auf irgendeinem Gebiet der inneren Sicherheit, sondern lediglich die zugegebenermaßen schwierige Frage der Zuwandererregelung. Dazu habe ich längere Ausführungen gemacht.
Zusatzfrage? — Bitte.
Herr Staatssekretär, ich darf Sie, um auf die Formulierung „ohne schuldhaftes Zögern" zurückzukommen, fragen: Seit wann gibt es die grundlegenden Einwendungen von SPD-Ministern gegen den Richtlinienentwurf des BMI, da doch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU vom 25. Mai 1979 noch festgestellt wurde, der Entwurf sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, daß ich es bei meiner Erklärung bewenden lassen möchte, daß sich die Bundesregierung um eine baldige Regelung dieser Frage bemühen wird.
Weitere Zusatzfrage.
Da es sich hier offensichtlich um eine Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung handelt — —
Herr Abgeordneter, nehmen Sie bitte keine Wertungen vor, sondern stellen Sie Fragen.
— - frage ich Sie: Ist es richtig, daß der Bundesminister des Innern die Zustimmung des Kabinetts zum Erlaß der Sicherheitsrichtlinien aus rechtlichen Gründen gar nicht braucht, und warum erläßt er sie nicht von sich aus, da er von ihrer Notwendigkeit, wie auch Sie heute wieder ausgeführt haben, doch anscheinend überzeugt ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, den Ausdruck „Auseinandersetzung" möchte ich nicht gelten lassen. Es dreht sich hier vielmehr um das Abwägen in der Tat sehr schwieriger Sachverhalte.
Zu der zweiten Frage darf ich Ihnen sagen, daß die Geschäftsordnung des Kabinetts vorsieht, daß Angelegenheiten von grundsätzlicher und politischer Bedeutung dem Kabinett auch dann vorzulegen sind, wenn sie an sich in der Regelungskompetenz eines einzelnen Ministers liegen. So ist der Bundesinnenminister hier verfahren.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, trifft es denn tatsächlich zu, wie man in der Presse lesen kann, daß die Einwendungen gegen die, wie Sie sie bezeichnet haben, „Zuwanderer" vor allen Dingen von Bundesminister Schmude erhoben worden sind?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich darf mich auf meine vorhergehende Erklärung beziehen, daß ich
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Staatssekretär Dr. Fröhliches nicht als meine Aufgabe ansehen kann, Presseberichterstattungen über angebliche Kabinettsinterna zu kommentieren.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, was spricht eigentlich gegen die Annahme, daß sich die Bundesregierung durch die Tatsache, daß sie die bisherigen fünf Jahre seit diesem Spionagefall Guillaume ungenutzt verstreichen ließ, während dieses Zeitablaufs bereits eines schuldhaften Verzögerns schuldig gemacht hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das könnte ich nur dann gelten lassen, Herr Abgeordneter, wenn die Anwendung der geltenden Fassung der Sicherheitsrichtlinien irgendwelche Sicherheitslücken entstehen ließe. Das ist nicht der Fall.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, wo liegen nach Ihrer Auffassung die Schwierigkeiten: bei den Ressorts, der Bundesregierung oder eventuell auch bei den Ländern?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe gesagt: Hier dreht es sich um schwierige Abwägungen zwischen verschiedenartigen Rechtsgütern. Das ist ein Prozeß, den die Gesprächspartner, die hier beteiligt sind, insgesamt sehr ernst nehmen. Man sollte das respektieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich Sie frage, ob die Neufassung dieser Richtlinien nicht ein sehr tiefes Eingreifen in Persönlichkeitsrechte ist, ob man nicht mindestens sagen muß, daß derjenige, der überprüft wird, in seiner freien Entfaltung betroffen wird, so daß man sehr sorgfältig überlegen muß, wen man und wann man jemanden einer solchen Sicherheitsprüfung unterzieht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich würde Ihnen in der Tat zustimmen, daß die Eingriffe, die mit jeder Überprüfung verbunden sein können, und Diskriminierungen, die von bestimmten Personengruppen darin gesehen werden könnten, daß sie unterschiedlich behandelt werden, sehr ernst zu nehmen sind und ein sehr sorgfältiges Abwägen erfordern.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Ihrer Antwort von dem hohen Sicherheitsniveau seit 1971 gesprochen haben, frage ich Sie: Wie erklären Sie sich die Tatsache, daß seither die schwersten Spionagefälle seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sich ereignet haben? Macht Sie das nicht nachdenklich?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf Ihnen versichern, daß diese Spionagefälle auch dann unvermeidbar gewesen wären, wenn die jetzt in der Diskussion befindlichen Änderungen der Sicherheitsüberprüfungsrichtlinien bereits vollzogen gewesen wären. Wir werden nie in Anspruch nehmen können, daß Sicherheitsrichtlinien und Überprüfungsverfahren irgendwelcher Art uns vor Spionagefällen schützen können.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Böhm auf:Ist der Bundesregierung bekannt, welche Rundfunkanstalten welche ihrer Sendungen täglich mit der Nationalhymne beenden, und ist die Bundesregierung bereit, die Rundfunkanstalten zu bitten, alle ihre Sendungen täglich mit der Nationalhymne abzuschließen bzw. die Nationalhymne vor den Nachrichtendiensten um 24 Uhr zu spielen?Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach den Auskünften der Programmdirektionen der Rundfunkanstalten beenden folgende Anstalten ihre Programme mit der Nationalhymne. Zunächst zum Hörfunkbereich: Bayerischer Rundfunk ,
Hessischer Rundfunk , Norddeutscher Rundfunk (I. Programm), Saarländischer Rundfunk (II. Programm), Sender Freies Berlin (I. Programm), Südwestfunk (alle Programme), Westdeutscher Rundfunk (III. Programm).Der Deutschlandfunk beendet bei durchgehendem Programm den Kalendertag jeweils mit der Nationalhymne. Die Deutsche Welle sendet die Nationalhymne bei Abschluß der jeweiligen Sendeblöcke von vier Stunden bei sechs deutschsprachigen Programmen.Im Fernsehbereich besteht folgende Planung: Die Nationalhymne soll künftig am 23. Mai, 17. Juni, 20. Juli und am Volkstrauertag jeweils zum Sendeschluß ausgestrahlt werden.Der Programmschluß der beiden Rundfunkanstalten des Bundesrechts, Herr Abgeordneter, dürfte damit Ihren Vorstellungen entsprechen.Im übrigen bitte ich, die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage auch vor dem Hintergrund einer kürzlichen Initiative von Herrn Bundespräsidenten Scheel zu verstehen, der die Intendanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten gebeten hat, die Nationalhymne häufiger in das Programm aufzu-
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Staatssekretär Dr. Fröhlichnehmen. Da jedoch für die Landesrundfunkanstalten und das Zweite Deutsche Fernsehen die Bundesländer zuständig und die Rundfunkanstalten in ihrer Programmgestaltung frei sind, möchte die Bundesregierung davon absehen, an die Landesrundfunkanstalten mit dem Wunsch heranzutreten, alle Sendungen täglich mit der Nationalhymne abzuschließen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten sie es denn für richtig, hier von dieser Stelle aus an die genannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu appellieren, alle ihre Sendetage in der Weise abzuschließen, wie es anständigerweise richtig wäre?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, Ihr Appell ist von denen, die Sie ansprechen, gehört worden. Es sind ja in erster Linie die Ländervertreter, die in diesen Anstalten des Landesrechts mitwirken.
Einen Moment, Herr Abgeordneter Böhm. Ich bitte doch, auf Wertungen dieser Art zu verzichten.
— Es war das letzte Wort. Ich konnte ihn nicht mehr unterbrechen. Ich hoffe, wir verstehen uns.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie auch von dieser Stelle aus an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten appellieren, dafür zu sorgen, daß die Nationalhymne in Kommentierungen und anderen Sendungen nicht herabgewürdigt und beleidigt wird?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß auch diese Ihre Frage von den Landesvertretern in den Gremien, die dazu berufen sind, zur Diskussion gestellt wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger .
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß das Spielen der Nationalhymne „Einigkeit und Recht und Freiheit" ein Stück der Aufgabe ist, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Wachhaltung des Wiedervereinigungsgedankens im Inneren niedergeschrieben hat und daß insofern auch eine deutschlandpolitische Aufgabe der Bundesregierung — notfalls auch gegenüber den Bundesländern — besteht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß dem Appell und der Bitte des damaligen Bundespräsidenten Erwägungen ähnlicher Art zugrunde lagen. Ich hoffe, daß dies von denen, die es angeht, richtig verstanden wird.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Die Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Hoffmann sowie Fragen 12 und 13 des Herrn Abgeordneten Bahner sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe des Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe Frage 16 des Herrn Abgeordneten Glos auf :
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit untersucht, die zugunsten der zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen Firma Beton- und Monierbau AG auf Grund einer Besprechung in Düsseldorf am 13. Juli 1978 gewährte Bürgschaft in Höhe von 50 Millionen DM anzufechten, nachdem der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen laut Presseberichten hinsichtlich der vier Monate vorher gewährten Landesbürgschaft u. a. festgestellt hat, daß das Land die Bürgschaft nicht gewährt hätte, wenn die Westdeutsche Landesbank ihr Wissen um die Finanzlage des Unternehmens vollständig offenbart hätte und daß das Land aus der Bürgschaft nicht in Anspruch genommen werden könne?
Herr Kollege, die Bundesregierung prüft derzeit, ob die von Ihnen genannte Bürgschaft angefochten werden kann bzw. unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten sie die Zahlung aus der Bürgschaft ganz oder teilweise verweigern kann.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist in Bälde mit einem Ergebnis dieses Prüfungsverfahrens zu rechnen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich nehme an, daß wir hier bis Ende dieses Jahres klarer sehen werden.
Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann rufe ich Frage 17 des Herrn Abgeordneten Glos auf:Hat — wie der „Spiegel" vom 1. Oktober 1979 meldete — Bundesfinanzminister Matthöfer beschlossen, „daß auch Bonn nicht für seine BuM-Bürgschaft geradestehen wird"?Bitte.Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Behauptung des „Spiegel" vom 1. Oktober 1979 trifft nicht zu, derzufolge der Bundesminister der Finanzen dargelegt habe, „daß auch Bonn nicht für seine BuM-Bürgschaft geradestehen wird".
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14112 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, da wir wissen, daß gerade der „Spiegel" immer sehr sorgfältig recherchiert und solche Behauptungen im allgemeinen nicht aus der Luft greift, darf ich Sie fragen, ob Sie ausschließen können, daß der Herr Bundesfinanzminister bei einem mehr oder minder privaten Gespräch solche Äußerungen von sich gegeben hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die hier gegebene Antwort ist mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 18 des Herrn Abgeordneten Haase auf:
War den Vertretern der Bundesregierung in der Besprechung am 13. Juli 1978 in der Staatskanzlei in Düsseldorf, in der nach der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1979 veröffentlichten Dokumentation Staatssekretär Lahnstein „die Bereitschaft des Bundesfinanzministers für die Stellung einer Bundesbürgschaft in Höhe von bis zu 50 Millionen DM" zugunsten der Firma Beton- und Monierbau AG mitteilte, bekannt, daß am Tag vorher ausweislich des Protokolls der Aufsichtsrat der Firma Beton- und Monierbau AG vom 12. Juli 1978 gemäß Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Oktober 1979 „der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens von keinem Teilnehmer bestritten wurde" und der Vorstand die „Auflage" erhielt, die "vorbereitenden Vergleichsuntersuchungen durchzuführen"?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Den Vertretern der Bundesregierung in der Besprechung am 13. Juli 1978 in der Staatskanzlei in Düsseldorf hat das Protokoll der Aufsichtsratssitzung der Beton- und Monierbau vom 12. Juli 1978 nicht vorgelegen. Die Vertreter der Bundesregierung konnten auf Grund der Angaben von Vorstand, Aufsichtsrat und Banken davon ausgehen, daß sich das Unternehmen in vorübergehenden Liquiditätsschwierigkeiten befand, die primär durch den Nichteingang fälliger Forderungen der Beton- und Monierbau AG gegen ihre Tochter Monier Construction Company in Nigeria verursacht waren.
Präsident Stücklen: Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß der damalige Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens die Vertreter des Bundes wissentlich über die tatsächliche Situation des Unternehmens hinweggetäuscht hat?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das dürfen Sie aus dieser Antwort nicht entnehmen, Herr Kollege. Es wird das Ergebnis der Untersuchungen darüber abzuwarten sein, wo etwa und ob überhaupt wissentlich falsche Angaben gemacht worden sind, und gegebenenfalls, von wem.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, deuten Sie denn das Ergebnis der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen bei Beton- und Monierbau am Tage vorher nicht in die Richtung, daß das Unternehmen nach einhelliger Aussage und Annahme aller Beteiligten zahlungsunfähig war?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Einer solchen Wertung möchte ich mich nicht anschließen.
Herr Staatssekretär, eine Wertung war dies nicht. Ihre Antwort ist natürlich trotzdem „richtig".
Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, besteht nicht jedenfalls eine starke Vermutung, daß der Regierung nicht alles wahrheitsgemäß gesagt worden ist?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben in allen diesen Fällen hinterher ein größeres Spektrum an Informationen. Ich möchte daran erinnern, daß Bürgschaftsleistungen vorausgegangen waren und insbesondere die Eigentümer selbst bereit waren, durch Einlage von Kapital das Unternehmen zu stärken, was eine starke Vermutung dahin gehend zuläßt, daß die Eigentümer selbst die Lage des Konzerns anders beurteilt haben, als sie sich heute in der Rückschau darstellt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich, daß die von Ihren Parteifreunden geführte Landesregierung von Nordrhein-Westfalen zu anderen Schlüssen über die Bonität der Beton-und Monierbau — —
Herr Abgeordneter, wir rechnen hier im Bundestag weder den Abgeordneten noch der Regierung irgendwelche Parteizugehörigkeit zu. Ich bitte, die Frage unter Ausschluß dieser Bemerkung noch einmal zu beginnen.
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident.Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Tatsache, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der Frage der Bürgschaftsgewährung im nachhinein zu anderen Schlüssen gekommen ist und jetzt Ansatzpunkte sieht, die gegebene Bürgschaft nicht erfüllen zu müssen, während sich die Bundesregierung — wie ich Ihrer vorigen Aussage entnehmen konnte — nach wie vor an ihre Verpflichtung gebunden fühlt?Grüner, Parl Staatssekretär: Herr Kollege, bei der in Frage stehenden Besprechung lag die Zusage des
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14113
Parl. Staatssekretär Grünernordrhein-westfälischen Finanzministers für eine Beteiligung an der Bundesbürgschaft vor. Der zuständige Ausschuß des Landtages hat diese Beteiligung anschließend abgelehnt — allerdings mit wesentlich größerem zeitlichem Abstand und mit einer dort dann vorhandenen anderen Informationslage. Ich weise aber darauf hin, daß das Land Nordrhein-Westfalen zu einem früheren Zeitpunkt tatsächlich mit einer Bürgschaft in Höhe von 100 Millionen DM eingesprungen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Haase auf:
Wie werden üblicherweise Anträge auf Gewährung von Bundesbürgschaften durch die Treuarbeit vor Bürgschaftsgewährung überprüft, und welcher Zeitaufwand ist dafür üblicherweise erforderlich?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Treuarbeit prüft, soweit der Bund sie beauftragt, üblicherweise die Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens und die Rentabilität des Projektes, für dessen Teilfinanzierung eine Bürgschaft beantragt ist. Die Treuarbeit prüft dabei die Plausibilität des Finanzierungskonzeptes und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf Grund der vom Unternehmen und seinen Banken vorgelegten Unterlagen und sonstigen Angaben.
Von der Möglichkeit der Prüfung durch die Treuarbeit hat der Bund bisher stets Gebrauch gemacht. Der Zeitaufwand ist von Art und Umfang des Projekts abhängig. Handelt es sich um eine Notbürgschaft, die einen Kredit zur Liquiditätsstützung absichern soll, so ist in der Regel ein auf den Einzelfall zugeschnittenes, abgekürztes Verfahren nötig.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es lediglich einer Zugehörigkeit zum engeren Kreise der Intimfreunde des Herrn Kanzlers bedarf,
um bei Wünschen nach einer Bundesbürgschaft —
Herr Abgeordneter Haase!
— von den im Regelfalle gebotenen eingehenden und zeitraubenden Prüfungen
freigestellt zu werden.
Herr Abgeordneter Haase,
ich bitte doch, nicht den Präsidenten in die Verlegenheit zu bringen, Ihnen nicht die Fragen geben zu können, die Sie, um die Erkenntnisse voll zu haben, ausschöpfen können.
Der Herr Staatssekretär muß erst antworten.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich mache noch einmal auf die Eilbedürftigkeit dieser Entscheidung aufmerksam. Ich kann nur noch einmal betonen, was ich in einer früheren Fragestunde schon erklärt habe: daß es nicht eine Frage der persönlichen Beziehungen war — obwohl ich selbstverständlich einräume, daß das außerordentliche Ansehen von Herrn Mommsen, das mit Recht sehr hohe Ansehen, auch bei dieser Entscheidung der Bundesregierung eine Rolle gespielt hat. Denn man ist ja immer darauf angewiesen, ein Bild von der Leistungsfähigkeit, der Bonität und der Zuverlässigkeit auch einer Unternehmensleitung und eines Aufsichtsrates zu haben. Insofern hat die Person von Herrn Mommsen sicher eine Rolle gespielt — ein Faktor unter vielen.
Zusatzfrage? — Herr Abgeordneter Löffler.
Herr Staatssekretär, durfte die Bundesregierung nach ihrem Erkenntnisstand davon ausgehen, daß die Schwierigkeiten bei der Beton-und Monierbau lediglich auf einem Liquiditätsengpaß beruhten, dessen rasche Überwindung langwierige schriftliche Überprüfungen ausschloß?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Das war der Tatbestand der uns damals als Grundlage unserer Entscheidung diente.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.
Herr Staatssekretär, bestand in der Tatsache, daß das Ansehen und die Beziehungen des Herrn Mommsen zur Bundesregierung größer waren als die zur Landesregierung, die Ursache dafür, daß sich in Nordrhein-Westfalen noch einmal ein Ausschuß damit befaßt hat, bevor die Bürgschaft endgültig vergeben worden ist, und man sich auf Grund dieses Ansehens und der Beziehungen in Bonn dieses Verfahrens enthalten und entschieden hat, ohne den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages davon entsprechend in Kenntnis zu setzen?
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14114 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich darf noch einmal an folgendes erinnern: Ganz ausschlaggebend war, daß die Eigentümer selber bereit waren, zusätzliches Kapital einzulegen. Bei dieser Notbürgschaft ging es darum, ein Gesamtkonzept zur Überbrückung der Liquiditätsschwierigkeiten zu finden, bei dem ganz maßgeblich die Eigentümer zur zusätzlichen Finanzierung bereit waren. Von daher war die Einschätzung, daß es sich tatsächlich um vorübergehende Liquiditätsprobleme handeln würde, gerade auch von der Seite der wirtschaftlich unmittelbar Betroffenen besonders begründet. Alle anderen Vermutungen, die in Ihrer Frage anklingen, sind deshalb unzutreffend.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Carstens .
Herr Staatssekretär, in einem Bericht an den Haushaltsausschuß spricht die Bundesregierung davon, daß sie die Bundesbürgschaft nicht gegeben hätte, wenn ihr gewisse Informationen bekannt gewesen wären. Was hat die Bundesregierung getan, um vor der Bürgschaftsvergabe diese Informationen zu bekommen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Sie hat mit allen Beteiligten, mit allen, die in die Verhältnisse Einsicht nehmen konnten und Einsicht hatten, die notwendigen intensiven Gespräche geführt und sich dabei auch bei der Treuarbeit rückversichert.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Carstens auf:
Inwieweit ist der von der Firma Beton- und Monierbau AG an den Bund gestellte Bürgschaftsantrag vor Bürgschaftsgewährung durch die Treuarbeit überprüft worden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Beton- und Monierbau AG hat in dem Gespräch am 13. Juli 1978 in Düsseldorf, an dem neben den Vertretern der Bundes- und der Landesregierung Vertreter des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie des Hauptaktionärs des Unternehmens und der zwei wichtigsten Banken teilnahmen, mündlich einen Bürgschaftsantrag gestellt, der zwischen allen Beteiligten eingehend beraten wurde. Zwischen allen Beteiligten bestand Einigkeit, daß eine Bürgschaft nur dann vertretbar wäre, wenn die wirtschaftlich direkt Beteiligten, nämlich Anteilseigner und Banken, einen ausreichenden finanziellen Beitrag leisten. Gerade Anteilseigner und Banken waren ebenso wie das Land Nordrhein-Westfalen über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens laufend unterrichtet.
Die Bürgschaft ist schließlich als Beitrag im Rahmen eines Gesamtkonzepts zugesagt worden. Des-
sen wesentliche Elemente waren eine Eigenkapitalaufstockung mit verbindlicher Beteiligung des Großaktionärs Ogem, die Vorfinanzierung der Aufstockung durch die Banken und die Aufrechterhaltung der Kreditlinie mindestens in der bisherigen Höhe und ein zusätzlicher Betriebsmittelkredit über 50 Millionen DM mit Bundesbürgschaft. Insgesamt wurden dem Unternehmen damit 140 Millionen DM an zusätzlicher Liquidität zugeführt. Zusammen mit der ergebniswirksamen Eigenkapitalaufstockung war damit eine Basis geschaffen, die eine Bürgschaft vertretbar erscheinen ließ.
Vor Erteilung der schriftlichen Bürgschaftszusage
. am 14. Juli durch das Bundesministerium für Wirtschaft wurde die Treuarbeit darüber hinaus um eine Stellungnahme gebeten. Angesichts des außerordentlichen Zeitdrucks konnte diese nur summarisch ausfallen. Die Treuarbeit wies darauf hin, sie könne nicht bestätigen, daß mit dem zu verbürgenden Betriebsmittelkredit und der Kapitalerhöhung das Unternehmen nachhaltig saniert sei. Hierzu ist anzumerken, daß die Feststellung, ein Unternehmen werde nachhaltig saniert, vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nie endgültig getroffen werden kann. Die Treuarbeit konnte darüber hinaus keine Aussagen über die weitere finanzielle Entwicklung machen; sie wies allerdings darauf hin, daß durch unverzügliche Kapitalerhöhung und Bürgschaft das Kreditklima sicher verbessert würde. Insgesamt waren diesen Ausführungen keine zusätzlichen, über den der Bundesregierung bis dahin bekannten Sachverhalt hinausgehenden Tatsachen zu entnehmen, die eine Versagung der beantragten Bürgschaft notwendig gemacht hätten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Carstens.
Herr Staatssekretär, sollte es nicht üblich sein, die Bürgschaft dann nicht zu geben, wenn die Treuarbeit die Auskunft gibt, eine nachhaltige Verbesserung der Lage würde nicht eintreten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn wir das zur Voraussetzung machten, dann würde es keine Notbürgschaften mehr geben können. Eine solche Aussage werden Sie von keiner Treuhandgesellschaft der Welt erhalten.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich die Eile, mit der in diesem Fall zu Werk gegangen wurde und mit der man innerhalb weniger Tage oder weniger Stunden eine Zusage über einen derart hohen Betrag gegeben hat?Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Eile war darin begründet, daß Forderungen der Beton- und Monierbau AG aus Nigeria nicht eingingen und dadurch der erwähnte Liquiditätsengpaß entstanden ist und
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Parl. Staatssekretär Grünernur durch rasche Hilfe der Zusammenbruch des Unternehmens wegen fehlender Liquidität verhindert werden konnte. Ich betone noch einmal: Man ging damals davon aus, daß es sich nur um einen Liquiditätsengpaß handelte, daß also beim damaligen Informationsstand nicht etwa die Fähigkeit des Unternehmens, dauerhaft zu überleben, zur Diskussion stand.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen moralischen Anspruch der vielen geschädigten Gläubiger und Anteilseigner der Beton- und Monierbau AG, die im Hinblick auf die Tatsache, daß die Herren Schmidt und Mommsen gute Verbindungen hatten, weiter geliefert bzw. auf das Sanierungskonzept vertraut und nachträglich an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben, und meinen Sie, daß die moralische Verpflichtung, die daraus entstanden ist, irgendwie in klingender Münze eingelöst werden muß?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann nur noch einmal sagen, daß bei einer Bürgschaft von 50 Millionen DM, die der Bund gegeben hat, angesichts der umfangreichen Beteiligung, die die unmittelbar Beteiligten erbracht haben, eine solche Frage nicht berechtigt erscheint. Im übrigen bin ich der Meinung, daß die Frage nach der moralischen Seite erst dann zu beantworten ist, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesregierung die Liquiditätsschwierigkeiten bei der Firma nicht nur dadurch zu beheben suchte, daß sie eine Bürgschaft über 50 Millionen DM übernahm, sondern auch dadurch, daß sie über ihren diplomatischen Dienst Einfluß darauf nahm, daß die Zahlungen an die Beton- und Monier-bau etwas stärker einliefen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Löffler, ich kann das bestätigen. Ich möchte hinzufügen, daß das Ansehen der deutschen Bauwirtschaft im Ausland bei dieser Hilfe aus einer Liquiditätskrise eine wichtige außenwirtschaftliche Rolle gespielt hat. Ich bin fest überzeugt: Wenn wir das damals im Deutschen Bundestag diskutiert hätten, wäre kein Mensch in diesem Haus anderer Meinung gewesen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Carstens auf:
Welcher Zeitaufwand stand gegebenenfalls der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dafür zur Verfügung und durch welche Maßnahmen wurden die Angaben des Unternehmens von der Wirtschaftsprüfergesellschaft überprüft?
Bitte.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Entschuldigen Sie, Herr Präsident: Ich habe die Frage 21 zusammen mit der Frage 20 beantwortet. Ich habe übersehen, daß ich die beiden Fragen zusammen beantwortet habe.
Sie haben vergessen, zu fragen, ob der Fragesteller damit einverstanden ist.
Wir müßten jetzt dem Fragesteller zwei Zusatzfragen ermöglichen. Sind Sie nachträglich damit einverstanden?
Ja, einverstanden.
Also haben Sie jetzt die Möglichkeit zu zwei Zusatzfragen zu Ihrer Frage 21, Herr Abgeordneter Carstens.
Herr Staatssekretär, ich habe eben die Frage nach den Informationen gestellt, die Sie, falls sie vorgelegen hätten, bewogen hätten, die Bürgschaft nicht zu geben. Ist es nicht so, daß es lediglich um Informationen ging und daß im nachhinein keine veränderten Sachverhalte aufgetreten sind und es insofern tatsächlich hätte möglich sein müssen, am Überprüfungstag festzustellen, daß es mit der BuM, der Beton- und Monierbau, nicht positiv weitergehen kann?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das wäre nicht möglich gewesen. Wir haben ja andere Fälle, aus denen wir wissen, daß nur sehr umfangreiche Sonderprüfungen es ermöglichen, in einem solchen Fall tatsächliche Feststellungen zu treffen, die eine andere Beurteilung gerechtfertigt hätten.
Die zweite Zusatzfrage, bitte.
Da Sie das Wort „Sonderüberprüfung" gebraucht haben, frage ich Sie, ob es in einem so schwerwiegenden Fall nicht nötig erscheint, zu Sonderüberprüfungen zu greifen.Grüner, Parl. Staatssekretär: Nicht, wenn es um eine Notbürgschaft zur Überbrückung einer Liquiditätskrise geht, weil dafür dann keine Zeit zur Verfügung steht.
— Das war aber der Ausgangspunkt.
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14116 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Glos.
Welche Rolle hat die Tatsache, daß es sich bei der Hausbank der Beton- und Monierbau um ein öffentlich-rechtliches Institut, nämlich die Westdeutsche Landesbank, handelte, bei der Entscheidung des Bundeskanzlers zur schnellen Gewährung der Bürgschaft für Beton- und Monierbau gespielt?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Diese Tatsache hat keine Rolle gespielt. Ich darf noch einmal daran erinnern, daß Voraussetzung für unsere Bereitschaft zur Bürgschaftsgewährung eine Beteiligung sowohl der Eigentümer wie der Banken war, was ja auch zugesagt worden ist.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Löffler.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß der Fortbestand von Beton- und Monierbau auch im Interesse des Bundes lag und daß daher ebenso wie in anderen vergleichbaren Fällen Maßnahmen von seiten der Bundesregierung gerechtfertigt waren, auch wegen des Ansehens unserer Bauwirtschaft im Ausland?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich kann das nur nachdrücklich unterstreichen, Herr Kollege Löffler.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 22 der Abgeordneten Frau Dr. Balser auf:
Könnte nach Meinung der Bundesregierung der — sehr erhebliche — Strombedarf der Elektrogeräte im Haushalt durch das Festlegen von verbindlichen Verbrauchsnormen um etwa 50 v. H. reduziert werden, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit tätig zu werden, damit verbindliche Verbrauchsnormen far sparsamen Gebrauch der Haushaltsgeräte festgelegt und bei neuen Geräten angezeigt werden massen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Frage weiterer Energiesparmöglichkeiten im Bereich der Haushaltsgeräte wird zur Zeit im Rahmen der Beratungen des Kabinettsausschusses zur Prüfung weiterer Energiesparmaßnahmen geprüft.
Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß die Hersteller von Haushaltsgeräten gemeinsam mit den Organisationen der Verbraucher und des Handels schon auf freiwilliger Basis und mit finanzieller Hilfe der Bundesregierung ein breites Produktinformationssystem geschaffen haben, das unter anderem eine Etikettierung des Energieverbrauchs der energieintensiven Haushaltsgeräte umfaßt. Diese Etikettierung wird schon seit einiger Zeit für die wichtigsten Elektrogeräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspülmaschinen und Elektroherde ein-
geführt; für weitere Geräte, z. B. Waschmaschinen, steht sie bevor.
Dieses freiwillige System ist durch eine EG-Richtlinie vom 14. Mai 1979 bestätigt worden, die auch eine Harmonisierung der Etikettierung in der Europäischen Gemeinschaft gewährleistet. Auf der Basis dieser Rahmenrichtlinie werden in nächster Zeit Durchführungsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft für die Etikettierung von Warmwasserbereitern, Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Geschirrspülern, Wäschetrocknern und Bügelmaschinen erlassen.
Darüber hinaus klärt die Bundesregierung gegenwärtig in Gesprächen mit der betroffenen Wirtschaft, ob und welche Möglichkeiten neben diesen schon getroffenen Maßnahmen und Vereinbarungen bestehen, den Energieverbrauch von Geräten und Anlagen zu verringern bzw. die Einsparmöglichkeiten dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob und inwieweit durch verbindliche Verbrauchsnormen der Strombedarf von Elektrogeräten im Haushalt reduziert werden kann. Konkretere Aussagen dazu können erst nach Abschluß dieser Gespräche, an denen unter anderem auch die Verbraucher beteiligt sein sollen, getroffen werden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß die Verbraucher und die Verbraucherorganisationen nach diesen langen Vorverhandlungen eine Beschleunigung dieser Bemühungen sehr begrüßen würden?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir alle sind mit großem Nachdruck um Beschleunigung bemüht
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie etwa in einem Wettbewerb in diesem Bereich eine Möglichkeit sehen, sowohl die Öffentlichkeit zu interessieren als auch die beteiligte Industrie und die Techniker aufzurufen, mehr Phantasie zu entwickeln und die Dinge voranzutreiben?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich möchte mich zu einer solchen Idee im Augenblick nicht äußern, meine aber, daß es eigentlich Sache der Beteiligten wäre, auf diesem Gebiet möglicherweise mehr Phantasie zu entwickeln, um in der Sache beim Verbraucher voranzukommen.
Keine weiteren Zusatzfragen.Ich rufe die Frage 23 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz auf:
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
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Präsident StücklenIst der Bundesregierung das negative Ergebnis der von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erstellten Marktuntersuchung im Elektroeinzelhandel, die das Ziel hatte, die Anwendung der Produktinformation im Produktbereich „Weiße Ware" zu ermitteln, bekannt, und welche Folgerungen kann sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Berücksichtigung der von ihr erklärten Bereitschaft ziehen, die Produktinformation im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen?Bitte schön.Grüner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Bundesregierung sind Veröffentlichungen über die Marktuntersuchungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Geschäften des Elektroeinzelhandels über die Anwendung der Produktinformation bekannt. Sie kann nicht beurteilen, ob die Untersuchung alle Fakten berücksichtigt, die nach dem Stand der Produktinformation für Elektrohaushaltsgeräte von Bedeutung sind.Wie schon in der Antwort auf Ihre vergleichbare Frage am 25./26. April 1979 und in der ergänzenden Mitteilung des Bundesministers für Wirtschaft vom 7. Juni 1979 mitgeteilt wurde, sind die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Produktinformation auf verschiedene Gründe zurückzuführen. Sie beruhen einerseits auf der noch geringen Durchsetzung der Anbringung der Informationsetiketten durch den Handel. Andererseits befinden sich die bisherigen deutschen Etiketten in der Umstellung auf die veränderten Etiketten aus den EG-Richtlinien über die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Haushaltsgeräten. Die Umsetzung der EG-Richtlinien muß bis Mai 1981 vollzogen sein. Industrie und Handel können im Rahmen der deutschen Produktinformation die Umsetzung freiwillig vornehmen. Die zuständigen Stellen und Verbände sind bereit, die entsprechenden Vereinbarungen einzugehen und verbindliche Erklärungen abzugeben. Ein ausreichender Umsetzungsgrad kann nach dieser Sachlage erst in etwa einem Jahr erreicht werden. Sollte das freiwillige Etikettierungssystem nicht funktionieren, so wäre die Bundesregierung auf Grund der EG-Richtlinie verpflichtet, gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.
Zusatzfrage, bitte.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort auf die Frage meiner Kollegin Balser hat schon gezeigt, welch hohen Stellenwert Sie der Frage der Produktinformation beimessen. Teilen Sie die Bewertung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, daß das Ergebnis dieser Untersuchung in Niedersachsen als Beweis dafür zu werten ist, daß freiwillige Abmachungen zwischen Industrie, Handel und Verbrauchern praktisch nicht durchsetzbar seien?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Ich würde eine solche Schlußfolgerung für außerordentlich voreilig halten. Ich habe gerade auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die der Umsetzung dieser freiwilligen Vereinbarungen aus Gründen entgegenstehen, die nicht allein im Bereich von Handel und Industrie liegen. Ich habe aber auch darauf hingewiesen, daß wir allein schon auf Grund der EG-Richtlinie zu gesetzlichen
Maßnahmen verpflichtet sind, wenn diese freiwilligen Vereinbarungen nicht funktionieren sollten. Wir sind selbstverständlich entschlossen, entsprechend zu handeln.
Weitere Zusatzfrage?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vielen Dank! — Ich betrachte die Antwort auf meine Frage — den letzten Satz Ihrer ersten Antwort — auch als Schritt in diese Richtung. Welche zusätzlichen Machtmittel glaubt denn die Bundesregierung in der Hand zu haben, um eine Beschleunigung dieses Verfahrens zu erreichen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Im Endergebnis eine gesetzliche Verpflichtung.
Zusatzfrage, Frau Dr. Balser.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß 1981 das Datum ist, von dem Sie meinen, daß das Verfahren noch bis dahin aufgeschoben werden kann, oder gibt es vorher Möglichkeiten?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Aus der heutigen Sicht der Bundesregierung ist das das Datum, von dem ab wir verpflichtet wären, bei Nichtfunktionieren der freiwilligen Produktinformation als Gesetzgeber tätig zu werden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 24, 25 des Herrn Abgeordneten Rapp sowie die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Reuschenbach werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum und zum Schutze welcher konkreten Interessen auf die Einfuhr von ganzen, kopflosen oder zerteilten Haien aus Entwicklungsländern (B-Länder) in die EG ein Zollsatz von 4 v. H. erhoben wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache der Zollerhebung unter entwicklungspolitischem Aspekt?
Herr Kollege, der Wert der Einfuhr der Bundesrepublik an gekühlten und gefrorenen Haien betrug im Jahre 1978 15 Millionen DM. Davon war der Anteil aus Entwicklungsländern ca. 1,5 %. Die Einfuhr von frischen oder gefrorenen Haien in die EG unterliegt einem Zollsatz von 8 %. Für Entwicklungsländer ist dieser Zollsatz im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems auf 4 % herabgesetzt.
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14118 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Parl. Staatssekretär GallusAKP-Ländern ist im Lomé-Abkommen ein Null-Prozent-Zollsatz eingeräumt. Dies gilt auch für einige der am wenigsten entwickelten Länder außerhalb der AKP-Länder. Gegenüber den Einfuhren aus entwickelten Staaten genießen die Entwicklungsländer also eine Zollpräferenz von 4% bzw. 8 %. In Anbetracht des marginalen Anteils der Entwicklungsländer an den insgesamt geringen Einfuhren unter dieser Zollposition ist dieser Zollsatz aus entwicklungspolitischer Sicht nicht als gravierend anzusehen. Im übrigen wird die Bundesregierung im Rahmen der weiteren Verbesserung des allgemeinen Präferenzsystems einer Senkung bzw. Beseitigung des Zollsatzes wohlwollend gegenüberstehen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, warum wird denn überhaupt Zoll auf die Einfuhr von ganzen, kopflosen und zerteilten Haien in die EG erhoben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Weil das im GATT so festgelegt ist und weil wir allein nicht maßgebend sind, sondern wir in Übereinstimmung mit den übrigen acht Staaten der EG jeweils über jede einzelne Position und deren Befreiung verhandeln müssen.
Herr Abgeordneter, auf den Kopf kommt es nicht an.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, können Sie mir denn sagen, wieviel Arbeitsplätze in der Bundesrepublik oder in der Europäischen Gemeinschaft gefährdet wären, wenn man diesen Zollsatz aufheben würde?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Ich nehme an, keiner. Aber, Herr Kollege, ich muß noch einmal betonen: Wir sind das Mitgliedsland, das in dieser Frage am weitesten zu gehen bereit ist, während sich die anderen Mitgliedsländer restriktiver verhalten. Ich habe ja in meiner Antwort schon ausgeführt, daß wir bei kommenden Verhandlungen bereit sind, in der von Ihnen gewünschten Richtung weiter voranzuschreiten.
!
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klinker.
Herr Staatssekretär, werden dieselben lebensmittelrechtlichen Vorschriften angewandt wie bei der Einfuhr von anderen Fischen aus anderen Ländern?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich nehme an, das ist so, aber ich bin gern bereit, Ihnen im Detail eine Antwort zukommen zu lassen, da die Einfuhr von Fischen überhaupt ein sehr differenziertes Thema ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Bindig auf :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, warum und zum Schutz welcher konkreten Interessen bei der Einfuhr aus Entwicklungsländern in die EG auf "weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Muskatnüsse" 2 v. H. Zoll erhoben wird, während .gemahlene oder sonst zerkleinerte Muskatnüsse" mit 3 v. H. Zoll belegt sind, und wie beurteilt die Bundesregierung sowohl die Tatsache der Zollerhebung als auch die Differenzierung des Zolltarifs unter entwicklungspolitischem Aspekt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Wert der Einfuhr der Bundesrepublik an gemahlenen und nicht gemahlenen Muskatnüssen betrug im Jahre 1978 ca. 6,1 Millionen DM. Davon entfallen etwa 6 Millionen DM auf nicht gemahlene und 140 000 DM auf gemahlene Muskatnüsse. Die Einfuhr von nicht gemahlenen Muskatnüssen unterliegt einem Zollsatz von 10 %, bei gemahlenen Muskatnüssen wird ein Zollsatz von 12 % erhoben. Im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems wurde den Entwicklungsländern ein Zollsatz von 2 % bzw. 3°/o eingeräumt. Einfuhren aus AKP-Ländern und anderen am wenigsten entwickelten Ländern sind zollfrei, wie das auch bei den Haien der Fall ist. Die Zollpräferenz der Entwicklungsländer gegenüber den Industriestaaten beträgt somit zwischen 12 % und 8%. Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit im Rahmen der Arbeiten zur Verbesserung des allgemeinen Präferenzsystems um eine schrittweise Senkung der Zölle bei Gewürzen bemüht. Sie konnte jedoch bisher eine völlige Beseitigung der Zollsätze in der EG noch nicht durchsetzen. Sie setzt ihre Bemühungen fort.
Bitte schön, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, .wie beurteilt die Bundesregierung denn unter dem Gesichtspunkt der Bürokratiediskussion die Tatsache, daß überhaupt Zoll auf Muskatnüsse erhoben wird, und dies noch mit differenzierten Zollsätzen für weder gemahlene noch sonst zerkleinerte Muskatnüsse einerseits, gemahlene oder sonst zerkleinerte Muskatnüsse andererseits?Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn Sie mich so fragen, muß ich Ihnen antworten, daß das meines Erachtens keine Frage der Bürokratie als solcher ist, sondern eine Frage des Außenschutzes überhaupt. Denn wenn wir Konsequenzen der von Ihnen angedeuteten Art ziehen wollten, müßten wir viele Zölle auf Waren, die einen nur geringen Einfuhrwert haben, abschaffen.
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14119
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche Interessen der EG, welche Interessen eines Landes oder welche Interessen von Arbeitnehmern es rechtfertigen, daß man auf diese Produkte, die im wesentlichen aus Entwicklungsländern kommen, Zölle erhebt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, hier geht es um sehr differenzierte Interessen der verschiedenen europäischen Länder. Ich habe in meiner Antwort bereits ausgeführt, daß wir uns stetig darum bemühen, hier in Ihrem Sinne auf einen Nenner zu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie in diesem Zusammenhang immer von „AKP-Ländern" sprechen? Könnten Sie mir vielleicht erklären, was das ist?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Das sind die Staaten, die im Lomé-Abkommen einen Sonderstatus erhalten haben, afrikanische, karibische und pazifische Staaten, ehemalige Kolonien Frankreichs und Englands.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die für die in der Landwirtschaft verwendeten Geräte zum Spritzen von Giftstoffen zur Schädlingsbekämpfung eine regelmäßige technische Überwachung vorschreiben?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat zur Frage der Pflanzenschutzgeräteprüfung mehrfach Stellung genommen, so zuletzt in der Fragestunde am 4./5. Oktober 1978.
Für die von Ihnen angesprochene Überwachung der im praktischen Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte hatte die Bundesregierung bereits 1975 mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes eine Regelung vorgelegt, die auch mehrheitlich von den Ländern getragen wurde. Der Ernährungsausschuß des Bundestages lehnte diesen Vorschlag auf seiner 51. Sitzung am 15. Januar 1975 jedoch.ab.
Die von verschiedenen Seiten geforderte staatlich vorgeschriebene Prüfung der in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte würde einen hohen Verwaltungs- und Finanzaufwand erfordern, wenn eine lückenlose Kontrolle aller dieser Geräte im gewerblichen und im privaten Bereich erreicht werden sollte. Abgesehen von der Frage, ob dieser hohe Aufwand in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stünde, bestünde die Gefahr, daß
durch den Umfang der hier neu zu schaffenden Kapazitäten andere Bereiche, die gleich hohe Priorität haben — z. B. Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes und Resistenzforschung —, beeinträchtigt würden.
Die Bundesregierung sucht daher nach Mitteln und Wegen, damit ohne umfassende staatliche Reglementierung der technische Zustand der im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte verbessert wird. Die Gespräche mit den Ländern, Fachkreisen und Verbänden sind noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes Vorschläge für die Verbesserung der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vorzulegen.
Keine Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, finanzielle Hilfen bereitzustellen für Landwirte, die auf biologischen Anbau umstellen wollen, um die ersten zwei Jahre, in denen der Ertrag geringer ist, zu überbrücken?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, unter „biologischem Anbau" werden meist solche Wirtschaftsweisen verstanden, die auf die Anwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenschutzmittel weitgehend verzichten. Mit einem solchen Anbau wird der Anspruch auf eine bessere Qualität der so gewonnenen Erzeugnisse verbunden. Dieser Anspruch ist jedoch wissenschaftlich nicht zu begründen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß für eine zusätzliche Förderung dieser Anbaurichtung.
Abgesehen von der mangelnden Begründung wäre eine derartige Förderungsmaßnahme auch nicht abgrenzbar. Der Begriff „biologischer Anbau' trifft praktisch für jedwede pflanzliche Erzeugung zu; er kann nicht speziellen Richtungen allein vorbehalten bleiben. Ertragsminderungen bei Betriebsumstellungen dürfen im übrigen kein Maßstab für eine finanzielle Förderung sein, zumal sich hierauf sehr verschiedenartige Einflüsse auswirken können.
Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß den von Ihnen genannten Betrieben selbstverständlich alle der Landwirtschaft gewährten Förderungsmöglichkeiten offenstehen.
Keine Zusatzfrage.Dann rufe ich die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Ey auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf.Die Fragen 32 und 33 des Herrn Abgeordneten Sieler sind vom Fragesteller zurückgezogen.Die Frage 38 der Frau Abgeordneten Erler wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
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14120 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Präsident StücklenIch rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer auf:Ist der Bundesregierung bekannt. daß zahlreiche Schwerbehinderte auf die Benutzung der insbesondere in Einzugsgebieten von Großbetrieben eingerichteten betrieblichen Beförderungsdienste angewiesen sind eine unentgeltliche Beförderung für diese Schwerbehinderten jedoch auch nach dem 1. Oktober 1979 nicht in Betracht kommt, da die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber bisher nicht vorgesehen ist, und sieht die in Vorbereitung befindliche Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation hier eine positive Regelung vor, bzw. welche Möglichkeiten der Hilfe für Behinderte soll die Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe geben?
Herr Präsident, wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 34 und 35 gern im Zusammenhang beantworten.
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14121
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14122 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14123
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14124 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
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Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14125
Es tut mir außerordentlich leid. Die Fragestunde ist zu Ende.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, 9 Uhr ein.
Ich schließe die Sitzung.