Plenarprotokoll 8/179
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
179. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Inhalt::
Absetzung der Punkte 16 und 17 von der Tagesordnung 14105A
Fragestunde
— Drucksachen 8/3262 vom 12. 10. 1979 und 8/3265 vom 16. 10. 1979 —
Äußerungen des amerikanischen Präsidenten Carter über die Möglichkeit einer Orientierung europäischer NATO-Mitglieder nach Osten im Falle eines Scheiterns von SALT II
DringlAnfr Cl 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU
DringlAnfr C2 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU
Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 14105B, C, D,
14106A, B, C, D
ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14105B, C,
14106B, C
ZusFr Dr. Corterier SPD 14105 D
ZusFr Horn SPD 14106A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14106A,
14106 D
Härteregelung für den Abzug des Rentenanspruchs der geschiedenen Ehefrau eines Berufssoldaten bei dessen Pensionierung
MdlAnfr A39 12.10.79 Drs 08/3262 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 14107A
Gründe für die Verzögerung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung im öffentlichen Dienst
MdlAnfr A3 12.10.79 Drs 08/3262 Spranger CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14107B, D
ZusFr Spranger CDU/CSU 14107 D
Zeitpunkt der Verabschiedung der neugefaßten Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten
MdlAnfr A4 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Miltner CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14108A, B, C
ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . 14108A, B
ZusFr Spranger CDU/CSU 14108 B
ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14108C
Zustimmung einiger Bundesminister zur Neufassung der Sicherheitsrichtlinien des Bundes
MdlAnfr A5 12.10.79 Drs 08/3262 Regenspurger CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14108C, D,
14109A, B
ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . 14108D
ZusFr Spranger CDU/CSU 14109A
ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14109A, B
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
Mängel der Sicherheitsrichtlinien von 1971 und Bedenken von Regierungsmitgliedern gegen verschärfte Regelungen im Bereich der inneren Sicherheit
MdlAnfr A6 12.10.79 Drs 08/3262 Gerlach (Obernau) CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . .14109B, C, D,
14110A, B, C
ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 14109 C
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14109D
ZusFr Spranger CDU/CSU 14110A
ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14110A
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14110B
ZusFr Besch CDU/CSU 14110C
Abspielen der Nationalhymne zum Sendeschluß der Rundfunkanstalten bzw. vor den 24-Uhr-Nachrichten
MdlAnfr A8 12.10.79 Drs 08/3262 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 14110C,
14111A, B
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 14111A, B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14111B
Anfechtung der Bundesbürgschaft über 50 Millionen DM zugunsten der in Konkurs gegangenen Beton- und Monierbau AG
MdlAnfr A16 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU
MdlAnfr A l 7 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . 14111D, 14112A
ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14111D, 14112A
Informationen über die Zahlungsunfähigkeit der Firma Beton- und Monierbau AG noch vor der Gewährung einer Bundesbürgschaft zugunsten der Firma; Überprüfung von Anträgen auf Bundesbürgschaften durch die „Treuarbeit" vor Bürgschaftsgewährung
MdlAnfr A18 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU
MdlAnfr A19 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14112B, C, D,
14113A, C, D, 14114A
ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 14112B, C,
14113 B
ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14112C,
14114A
ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14112D, 14113D
ZusFr Löffler SPD 14113D
Überprüfung des Bürgschaftsantrags der Firma Beton- und Monierbau AG durch die Treuarbeit
MdlAnfr A20 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU
MdlAnfr A21 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14114B, D,
14115A, B, C, D, 14116A, B
ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14114D,
14115C, D
ZusFr Glos CDU/CSU . . . 14115A, 14116A
ZusFr Löffler SPD 14115B, 14116A
Reduzierung des Stromverbrauchs von Haushaltsgeräten
MdlAnfr A22 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Balser SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14116B, D
ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14116 D
Unterstützung der Produktinformation im Bereich „Weiße Ware" auf Grund einer Marktuntersuchung im niedersächsischen Elektroeinzelhandel
MdlAnfr A23 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14113A, B, C
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 14117B, C
ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14117 C
Zollerhebung und Tarifgestaltung der EG bei der Einfuhr von Haifischen und Muskatnüssen aus Entwicklungsländern
MdlAnfr A14 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD
MdlAnfr A15 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD
SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14113D,
14118A, B, C, D, 14119A
ZusFr Bindig SPD . . . . 14118A, B, D, 14119A
ZusFr Klinker CDU/CSU 14118B
ZusFr Besch CDU/CSU 14119A
Technische Überwachung von Geräten zum Verspritzen von Schädlingsbekämpfungsmitteln
MdlAnfr A27 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP
Antw PStSekr Gallus BML 14119B
Finanzhilfen für die Umstellung auf biologischen Ackerbau
MdlAnfr A28 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP
Antw PStSekr Gallus BML 14119 C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 III
Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf betriebliche Beförderungsdienste und Taxis
MdlAnfr A34 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU
MdlAnfr A35 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . .14120A, C, D
ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . 14120C, D
Benachteiligung schwerbehinderter
Frauen bei der Inanspruchnahme vorzeitiger Rentenbezüge nach dem 5. Rentenversicherungsänderungsgesetz
MdlAnfr A36 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 14121A, B, C
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . 14121A, B
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 14121 C
Entwicklung des Fehlbedarfs bei Krankenschwestern 1985
MdlAnfr A37 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA 14121 D
Finanzieller Anreiz für Soldaten auf Zeit zur Weiterverpflichtung
MdlAnfr A40 12.10.79 Drs 08/3262 Berger (Lahnstein) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122B, C
ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 14122C
Verlegung des Fraunhoferinstituts für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen von Kiel nach Nordrhein-Westfalen
MdlAnfr A69 12.10.79 Drs 08/3262 Lenzer CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122D,
14123A
ZusFr Lenzer CDU/CSU 14122 D
Anerkennung des Berufs des Fußpflegers als Ausbildungsberuf
MdlAnfr A42 12.10.79 Drs 08/3262 Braun CDU/CSU
Antw BMin Frau Huber BMJFG . . 14123A, B C
ZusFr Braun CDU/CSU 14123 B
Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation Suchtkranker
MdlAnfr A43 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU
Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14123C,
14124A, B
ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 14123D, 14124A
ZusFr Heyenn SPD 14124A
Sicherstellung einer restriktiven Handhabung der Standardzulassung gemäß § 36 des Arzneimittelgesetzes
MdlAnfr A44 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD
MdlAnfr A45 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD
Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . 14124B, C
ZusFr Fiebig SPD 14124 C
Erlaß einer Heimmindestpersonalverordnung
MdlAnfr A46 12.10.79 Drs 08/3262 Neumann (Bramsche) SPD
Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14124D,
14125A, C
ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 14125 C
Nächste Sitzung 14125 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14127* A
Anlage 2
Mitgliederschwund und politische Krise bei der DKP
MdlAnfr A7 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langguth CDU/CSU
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* C
Anlage 3
Aufnahme politischer Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sowie Einhaltung diesbezüglicher Zusagen
MdlAnfr A9 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schöfberger SPD
SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* D
Anlage 4
Einbeziehung der auf Grund ihrer Neigung vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen in den vom Bundesentschädigungsgesetz anerkannten Kreis der NS-Verfolgten
MdlAnfr A10 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
MdlAnfr Al 1 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* B
Anlage 5
Verfassungsrechtlicher Schutz der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank, u. a. durch Änderung des Art. 88 GG
MdlAnfr A12 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU
MdlAnfr A13 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* C
Anlage 6
Umsetzung der-EG-Richtlinie 77/94 EWG betr. die Rechtsangleichung bei Lebensmitteln im deutschen Recht; Vorgehen gegen die gesundheitsbezogene Werbung der Hersteller pflanzlicher Fette und Öle
MdlAnfr A29 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU
MdlAnfr A30 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU
SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 14128* D
Anlage 7
Äußerungen der Bundesminister Dr. Apel und Genscher über den Zusammenhang zwischen NATO-Modernisierungsprogramm und SALT-II-Vertrag
MdlAnfr A41 12.10.79 Drs 08/3262 Engelsberger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14129* B
Anlage 8
Verabschiedung des Vermögensanlagegesetzes
MdlAnfr A20 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Spöri SPD
SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14129* C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14105
179. Sitzung
Bonn, den 17. Oktober 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Berichtigung
177. Sitzung, Seite 14011 D: In der letzten Zeile des dritten Absatzes von unten muß die Zahl „999" durch die Zahl „990" ersetzt werden.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen* 19. 10.
Dr. Ahrens ** 18. 10.
Dr. Aigner* 19. 10.
Alber* 19. 10.
Blumenfels* 17. 10.
Frau von Bothmer*** 18. 10.
Büchner (Speyer) *** 18. 10.
Damm*** 18. 10.
Dr. Enders*** 18. 10.
Engelsberger 19. 10.
Dr. Evers*** 18. 10.
Fellermaier* 19. 10.
Frau Dr. Focke* 19. 10.
Friedrich (Würzburg) * 19. 10.
Dr. Früh* 19. 10.
Dr. Fuchs* 19. 10.
Dr. Gradl 17. 10.
Handlos*** 17. 10.
von Hassel*** 17. 10.
Katzer* 19. 10.
Dr. h. c. Kiesinger 17. 10.
Dr. Klepsch* 19. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10.
Lagershausen 19. 10.
Lange* 19. 10.
Lenzer*** 18. 10.
Lücker* 19. 10.
Luster* 19. 10.
Frau Dr. Neumeister 19. 10.
Dr. Mende*** 18. 10.
Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10.
Dr. Müller*** 18. 10.
Porzner 19. 10.
Reddemann*** 18. 10.
Russe 19. 10.
Saxowski 19. 10.
Frau Schleicher* 19. 10.
Schmidt (Würgendorf) *** 18. 10.
Dr. Schwencke (Nienburg) *** 18. 10.
Seefeld* 19. 10.
Sieglerschmidt* 18. 10.
Sybertz 19. 10.
Frau Tübler 19. 10.
Ueberhorst*** "18. 10.
Dr. Vohrer*** 18. 10.
Frau Dr. Walz* 19. 10.
Wawrzik* 19. 10.
Zebisch*** 18. 10.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
*** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 7):
Kann die Bundesregierung die Mitteilung des nordrhein-westfälischen Innenministers Burkhard Hirsch bestätigen, nach der die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) einen deutlichen .Mitgliederschwund" aufweise, der unter anderem auch durch eine Parteibuchumtauschaktion am Anfang dieses Jahres verursacht worden sei, und kann die Bundesregierung darüber hinaus bestätigen, daß auch Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP eine politische Krise der DKP aufzeigen?
Die Fragen beziehen sich offenbar auf den Bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Rechts- und Linksextremismus in diesem Bundesland im 1. Halbjahr 1979. Zur Frage des Mitgliederschwundes der DKP ist dort ausgeführt:
„Auf den Jahreshauptversammlungen der Grundorganisationen wurden Anfang des Jahres die Vorstände neu gewählt und neue Parteibücher ausgegeben, um auch auf diese Weise zu einer organisatorischen Festigung der Partei beizutragen. Da nur ca. 13 000 Mitgliedsbücher (7 000 in der Bezirksorganisation Ruhr-Westfalen und 6 000 in der Bezirksorganisation Rheinland-Westfalen) ausgegeben wurden, ist ein Rückgang der Mitgliederzahl in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen."
Dazu ist zu bemerken, daß in früheren Berichten des Landes Nordrhein-Westfalen von annähernd 15 000 DKP-Mitgliedern die Rede war.
Auch nach den Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Mitgliederzahl der DKP insgesamt in jüngerer Zeit etwas zurückgegangen.
Zur Frage nach den ,,Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP" ist in dem Bericht der Landesregierung folgendes ausgeführt:
„Auf dem VI. Bundeskongreß der SDAJ, der am 5./6. Mai 1979 in Hamburg stattfand, stellte sich heraus, daß selbst die Delegierten dieses DKP-orientierten Jugendverbandes erstmals nicht in ihrer Gesamtheit in allen Fragen völlig auf die DKP eingeschworen waren."
Der Bericht der Landesregierung nimmt weder die Mitgliederentwicklung der DKP noch vereinzelte kritische Äußerungen in DKP-Nebenorganisationen zum Anlaß, von einer „politischen Krise der DKP' zu sprechen. Das entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung.
Anlage 3
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 9):
Wie viele politische Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sind nunmehr in der Bundesrepublik Deutsch-
14128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
land aufgenommen worden, sind damit die ursprünglichen Zusagen eingehalten worden, und falls nein, warum konnten sie immer noch nicht eingehalten werden?
Im Rahmen der humanitären Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Chile sind rund 2 500 Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Im Rahmen der Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Argentinien sind bisher 25 Personen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist.
Für Flüchtlinge aus Argentinien wurden von den Bundesländern rund 400 Plätze zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden für 200 Personen (einschließlich der bereits eingereisten) von der Bundesrepublik Deutschland Aufnahmezusagen erteilt. In weiteren etwa 160 Fällen wird sich eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich erübrigen, teils weil eine Ausreise wegen zwischenzeitlich erfolgter Freilassung in Argentinien nicht mehr angestrebt wird, teils weil eine Ausreise in Drittstaaten erfolgt bzw. infolge von Aufnahmezusagen zu erwarten ist.
Soweit Aufnahmezusagen für die Bundesrepublik Deutschland erteilt worden sind, steht einer Ausreise der Betreffenden in die Bundesrepublik Deutschland nichts mehr entgegen, sofern die argentinische Regierung die Ausreise gestattet. Frau Staatsministerin Dr. Hamm-Brücher hat in ihrer Antwort auf eine Mündliche Frage in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. Mai 1979 bereits ausgeführt, daß sich die Bundesregierung und unsere Botschaft in Buenos Aires um eine positive Entscheidung der argentinischen Behörden bemühen, ihre Einwirkungsmöglichkeiten jedoch begrenzt sind.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen A 10 und 11):
Trifft für Bürger, die auf Grund ihrer Homosexualität in nationalsozialistischen Konzentrationslagern interniert waren oder durch andere Gewaltmaßnahmen verfolgt wurden, die Definition des Bundesentschädigungsgesetzes zu, nach der die Anspruchsberechtigten solche Personen sind. die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt" wurden, und wenn nein, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen?
Müßte die Begriffsbestimmung des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, wer als Verfolgter des Naziregimes anerkannt wird nicht auf alle Minderheiten ausgedehnt werden, deren verschärfte Verfolgung — unabhängig von üblicher Strafverfolgung und Abbüßen von Gefängnisstrafen — sich aus der Ideologie des Nationalsozialismus ergibt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
1. Nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes ist Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist. Dies trifft auf Personen, die wegen Homosexualität in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden, nicht zu, es sei denn, daß bei ihnen die spezifischen Eigenschaften als Verfolgter i. S. des § 1 BEG vorliegen (z. B. Schädigung aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung).
2. Personen, die wegen Homosexualität über eine Haftstrafe hinaus in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden oder sonstigen Schädigungen ausgesetzt waren, erhalten Leistungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG).
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 12 und 13):
Worin sieht die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Garantie für die funktionelle Unabhängigkeit bei allen von der Notenbank zu treffenden Entscheidungen zur Sicherung unserer Währung, wenn nach der herrschenden Staatslehre die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gegenwärtig kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundelement unseres Staatsgefüges ist?
Ist die Bundesregierung bereit, die verfassungsmäßige Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank durch Abänderung der heutigen Fassung des Artikels 88 des Grundgesetzes zu unterstützen, oder sofern sie sich nicht in der Lage sieht, die Versicherung abzugeben, daß trotz fehlender ausdrücklicher Verfassungsgarantie die gesetzliche Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank nicht angetastet werden wird?
1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1973 die Meinung vertreten, daß die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank zwar verfassungsrechtlich zulässig ist, aber nicht durch Artikel 88 Grundgesetz garantiert wird. Hierbei hat sich das Gericht ausführlich mit den einzelnen Argumenten der Befürworter einer verfassungsrechtlichen Unabhängigkeitsgarantie auseinandergesetzt.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Kritik zu üben.
2. Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesbank hat sich in ihrer jetzigen Form im politischen Leben der Bundesrepublik bewährt. Die Bundesregierung hält es deshalb weder für notwendig noch für zweckmäßig, diese Regelung zu ändern oder zur Debatte zu stellen.
Anlage 6
Antwort
des Bundesministers Frau Huber auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 29 und 30):
Ist der Bundesregierung möglicherweise entgangen, daß die in der EG-Richtlinie vom 21. Dezember 1976(77/94 EWG) zur Angleichung der
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14129*
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fiber Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. angeführte Frist zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften in nationales Recht bereits längst überschritten ist, und was unternimmt die Bundesregierung, um das Verfahren der Umsetzung zu beschleunigen?
Was unternimmt die Bundesregierung, da sie die in Frage 29 erwähnte EG-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. gegen die offensichtliche Verunsicherung der deutschen Verbraucher, die daraus resultiert, daß Hersteller pflanzlicher Fette und Öle immer noch mit wissenschaftlich nicht mehr vertretbaren Argumenten gesundheitsbezogen werben?
Zu Frage A 29:
Der Bundesregierung sind die Umsetzungsfristen der Richtlinie des Rates (EWG) vom 21. Dezember 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, bekannt. Die Richtlinie hat jedoch eine Reihe von Problemen aufgeworfen, deren sachgerechte Lösung eine sorgfältige Prüfung erfordert. Die EG-Kommission hat hierfür bereits Verständnis gezeigt.
Insbesondere die mit einer krankheitsbezogenen Werbung und der Definition diätetischer Lebensmittel zusammenhängenden Fragen bedurften zahlreicher und eingehender Beratungen zwischen den Ressorts und dem Bundesgesundheitsamt, wobei auch die EG-Kommission mit einzuschalten war. Zu einem Referenten-Entwurf wurden inzwischen Sachkenner aus der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gemäß § 39 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes sowie die obersten Landesbehörden angehört. Die Abstimmung eines überarbeiteten Entwurfs innerhalb der Ressorts ist in die Wege geleitet, eine nochmalige Anhörung bereits vorgesehen.
Die Bundesregierung wird die Beratungen unter Berücksichtigung der gebotenen Sorgfalt bei angemessener Würdigung der unterschiedlichen Interessen schnellstmöglich zum Abschluß bringen.
Zu Frage A 30:
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die verzögerte Umsetzung der erwähnten Richtlinie in nationales Recht zu einer Verunsicherung der Verbraucher führt. Wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Werbeaussagen sind bereits nach geltendem Recht§17 Abs. 1 Nr. 5 a LMBG) nicht zulässig.
Soweit im Bereich bestimmter pflanzlicher und tierischer Nahrungsfette Unsicherheiten über die wissenschaftliche Bewertung ernährungsphysiologischer Eigenschaften bestehen, unterstützt die Bundesregierung alle Bemühungen, die zu einer wissenschaftlichen Klärung führen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 41):
Trifft es zu, daß — wie die Presse meldete — Bundesverteidigungsminister Dr. Apel bei einem Pressegespräch in Washington den Eindruck erweckt hat, das Nato-Modernisierungsprogramm habe bei einer Ablehnung oder Verzögerung des SALT-II-Vertrags durch den US-Senat keine reelle Chance, und wie ist gegebenenfalls diese Aussage vereinbar mit dem Standpunkt von Bundesaußenminister Genscher, daß die westliche .Nachrüstung" nach dem im Dezember fälligen Nato-Beschluß unverzüglich eingeleitet werde?
Derartige Pressemeldungen treffen nicht zu.
Der Bundesminister der Verteidigung teilt vielmehr die Meinung seines amerikanischen Amtskollegen, daß es schwierig sein würde, im Falle der Ablehnung der SALT-Ratifizierung einen einstimmigen NATO-Beschluß zum Modernisierungsprogramm zu erreichen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3183 Frage A 20, 174. Sitzung, Seite 13798 C):
Welche betroffenen fachpolitischen Verbände haben sich nach Ihrer Informationsübersicht bisher gegen den Gesetzentwurf zum Vermögensanlagegesetz gewandt und mit welchen inhaltlichen Argumenten?
Dem Bundesminister der Justiz liegen eine Reihe von Verbandsstellungnahmen wie auch von Äußerungen von Einzelpersonen oder betroffenen Unternehmen vor; einige dieser Stellungnahmen sind nach Einbringung des Gesetzentwurfs unmittelbar gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses abgegeben worden. Im allgemeinen wird der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Neben Änderungswünschen zu Einzelpunkten haben sich folgende Punkte der Kritik an dem Entwurf herausgeschält:
a) Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hält neben den vertriebs- oder kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des Entwurfs auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen für erforderlich, um den Anlegerschutz nicht nur durch Information, sondern auch organisationsrechtlich zu gewährleisten.
b) Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs erstreckt sich die Prospektprüfung nicht auf steuerliche Angaben im Prospekt. Dies wird von den Verbänden der Kreditwirtschaft (Bundesverband Deutscher Banken e.V., Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Verband der gemeinwirtschaftlichen Geschäftsbanken VGG, Verband privater Hypothekenbanken e.V. und Verband öffentlicher Banken e.V., im folgenden kurz Bankenverbände genannt), der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in Einzeleingaben des Instituts für Vermögensplanung GmbH & Co. KG und des Herrn Dr. Brummer (Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand AG) als Mangel des Entwurfs beanstandet. Gerade die steuerlichen Verhältnisse hinsichtlich der Anlage seien für den Anleger häufig entscheidend, so daß gerade
14130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979
insoweit richtige und geprüfte Angaben wünschenswert seien.
c) Die Aufteilung der unter das Gesetz fallenden Unternehmen in solche, an denen sich der Anleger unmittelbar beteiligt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Entwurfs) und solchen, die als Treuhänder eine Beteiligung an einem Vermögen oder einem anderen Unternehmen vermitteln (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) wird von den Bankenverbänden als unzureichend angesehen; eine dritte Kategorie, die nach dem Entwurf unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt, müsse eingeführt werden, nämlich der Fall der „gesellschaftsrechtlichen Treuhandlösung", d. h. der Fall der Beteiligung an einer Anlagegesellschaft über einen Treuhänder. Die Entwurfslösung, im Rahmen der Treuhandkonstruktion (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) auch die „gesellschaftsrechtliche Treuhandlösung" zu erfassen, führe zu einer Reihe von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes und verwische die Verantwortlichkeiten. Es bestehe die Gefahr, daß die Anlagegesellschaft als Konzerngesellschaft des Treuhänders angesehen werde, was insbesondere für Kreditinstitute als Treuhänder nicht tragbar sei, weil dann die Vorschriften des Kreditwesengesetzes über Organ- und Großkredite anwendbar wären und außerdem unerwünschte steuerliche Folgen einträten.
d) Auch werde, worauf der Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. neben den Bankenverbänden hinweist, die Verantwortung für den Jahresabschluß und die Einhaltung der Publizitätsvorschriften zu Unrecht von der Anlagegesellschaft auf den Treuhänder (als Unternehmen im Sinne des Entwurfs) übertragen; hierdurch würden die Angaben über die Anlagegesellschaft zugunsten derjenigen über den Treuhänder in Verkehrung der wirklichen Verhältnisse in den Hintergrund gedrängt.
e) Die Prospektberichtigungspflicht (§ 3 Abs. 5 des Entwurfs) sei ebenso wie die Pflicht zur Prospektbereithaltung (§ 2 des Entwurfs) zu weitgehend und in der Praxis nicht durchführbar. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der Prospekthaftung (§ 7) seien Unzuträglichkeiten zu erwarten. Diese Auffassung wird von den Bankenverbänden mit Nachdruck vorgetragen.
f) Die Prospekthaftung (§ 7 des Entwurfs), die in ihrer Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Lösung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) im Schrifttum auf Kritik gestoßen ist (vgl. Ulmer und Dopfer, Betriebsberater 1978 S. 461 ff.), wird auch von den Bankenverbänden und dem Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. kritisiert. Es wird beanstandet, daß die Prospekthaftung nicht nur auf die erstmalige Prospekterstellung, sondern auch auf Berichtigungen abstelle, daß Anspruchsvoraussetzung nicht ein Schaden des Anlegers sei, daß es an einer Vorschrift über den sonst im Schadenersatzrecht geltenden Grundsatz der Vorteilsausgleichung fehle, daß — mindestens im Falle von Kreditinstituten — die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter nicht annehmbar sei und daß auch die Vorschriften über den Gläubigerschutz mißachtet würden, worauf insbesondere auch der DAV hinweist, der deshalb die Haftung der Unternehmen selbst ausschließen und ausschließlich die handelnden Personen haftpflichtig machen und diese untereinander gleich behandeln möchte. Außerdem hält der DAV die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche für zu kurz.
g) Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) meint, wegen der Bedeutung der Vorschriften über den Inhalt des Prospekts sollten diese nicht im wesentlichen einer Rechtsverordnung überlassen bleiben, wie in § 3 Abs. 4 vorgesehen, sondern sollten in das Gesetz selbst aufgenommen werden.
h) Die Bankenverbände halten die Anforderungen an den Jahresabschluß des Treuhänders für zu weitgehend, weil es sich angesichts der Pflichten hinsichtlich des Abschlusses der Anlagegesellschaften und im Falle von Treuhändern in der Form von Kreditinstituten um überflüssige und für die Anlageentscheidung des Anlegers irrelevante Angaben handele.
i) Die Bankenverbände und zum Teil auch der DIHT sind der Auffassung, daß Kreditinstituten bei der Prospektprüfung und beim Jahresabschluß im Hinblick auf ihre besondere Stellung eine Erleichterung gewährt werden sollte.
j) Die Prospektprüfung ist durch den Entwurf (§ 4) nach geltendem Recht faktisch den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände zugewiesen. Die Bundessteuerberaterkammer hält dies nicht für richtig. Sie wünscht unter Hinweis auf die Qualifikation ihrer Mitglieder, daß auch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die Prüfungen vornehmen dürfen.
k) Der DAV regt an, für Klagen aus Prospektfehlern nur ein Gericht für zuständig zu erklären, damit divergierende Entscheidungen vermieden und die Prozesse beschleunigt werden.
1) Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen soll nach Auffassung des DAV eine stärkere Stellung erhalten und die Prospekte zum besseren Schutz der Anleger sachlich. prüfen.
m) Die Bankenverbände meinen, bestehende Unternehmen der unter den Entwurf fallenden Art sollten von dessen Anwendung ausgenommen bleiben, weil hier kein praktisches Bedürfnis für die Anwendung des Gesetzes bestehe und der Aufwand für die Einhaltung des Gesetzes unverhältnismäßig groß sei.
n) Die Einflußnahme auf die äußere Gestaltung der Prospekte (vgl. § 4 Abs. 4) ist nach Auffassung des Verbands öffentlicher Banken ein nicht vertretbarer Eingriff in den Wettbewerb und die unternehmerische Freiheit.
o) Der deutsche Sparkassen- und Giroverband vermißt eine Regelung für ausländische Wertpapiere, was er für eine erhebliche Lücke im Anlegerschutz hält.