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    Plenarprotokoll 8/179 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 179. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 Inhalt:: Absetzung der Punkte 16 und 17 von der Tagesordnung 14105A Fragestunde — Drucksachen 8/3262 vom 12. 10. 1979 und 8/3265 vom 16. 10. 1979 — Äußerungen des amerikanischen Präsidenten Carter über die Möglichkeit einer Orientierung europäischer NATO-Mitglieder nach Osten im Falle eines Scheiterns von SALT II DringlAnfr Cl 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU DringlAnfr C2 16.10.79 Drs 08/3265 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 14105B, C, D, 14106A, B, C, D ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14105B, C, 14106B, C ZusFr Dr. Corterier SPD 14105 D ZusFr Horn SPD 14106A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14106A, 14106 D Härteregelung für den Abzug des Rentenanspruchs der geschiedenen Ehefrau eines Berufssoldaten bei dessen Pensionierung MdlAnfr A39 12.10.79 Drs 08/3262 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 14107A Gründe für die Verzögerung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung im öffentlichen Dienst MdlAnfr A3 12.10.79 Drs 08/3262 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14107B, D ZusFr Spranger CDU/CSU 14107 D Zeitpunkt der Verabschiedung der neugefaßten Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten MdlAnfr A4 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14108A, B, C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . . 14108A, B ZusFr Spranger CDU/CSU 14108 B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14108C Zustimmung einiger Bundesminister zur Neufassung der Sicherheitsrichtlinien des Bundes MdlAnfr A5 12.10.79 Drs 08/3262 Regenspurger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 14108C, D, 14109A, B ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . 14108D ZusFr Spranger CDU/CSU 14109A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . 14109A, B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 Mängel der Sicherheitsrichtlinien von 1971 und Bedenken von Regierungsmitgliedern gegen verschärfte Regelungen im Bereich der inneren Sicherheit MdlAnfr A6 12.10.79 Drs 08/3262 Gerlach (Obernau) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . .14109B, C, D, 14110A, B, C ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . . 14109 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 14109D ZusFr Spranger CDU/CSU 14110A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14110A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14110B ZusFr Besch CDU/CSU 14110C Abspielen der Nationalhymne zum Sendeschluß der Rundfunkanstalten bzw. vor den 24-Uhr-Nachrichten MdlAnfr A8 12.10.79 Drs 08/3262 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 14110C, 14111A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 14111A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14111B Anfechtung der Bundesbürgschaft über 50 Millionen DM zugunsten der in Konkurs gegangenen Beton- und Monierbau AG MdlAnfr A16 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU MdlAnfr A l 7 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 14111D, 14112A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14111D, 14112A Informationen über die Zahlungsunfähigkeit der Firma Beton- und Monierbau AG noch vor der Gewährung einer Bundesbürgschaft zugunsten der Firma; Überprüfung von Anträgen auf Bundesbürgschaften durch die „Treuarbeit" vor Bürgschaftsgewährung MdlAnfr A18 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A19 12.10.79 Drs 08/3262 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14112B, C, D, 14113A, C, D, 14114A ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 14112B, C, 14113 B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14112C, 14114A ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 14112D, 14113D ZusFr Löffler SPD 14113D Überprüfung des Bürgschaftsantrags der Firma Beton- und Monierbau AG durch die Treuarbeit MdlAnfr A20 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU MdlAnfr A21 12.10.79 Drs 08/3262 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14114B, D, 14115A, B, C, D, 14116A, B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14114D, 14115C, D ZusFr Glos CDU/CSU . . . 14115A, 14116A ZusFr Löffler SPD 14115B, 14116A Reduzierung des Stromverbrauchs von Haushaltsgeräten MdlAnfr A22 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Balser SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 14116B, D ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14116 D Unterstützung der Produktinformation im Bereich „Weiße Ware" auf Grund einer Marktuntersuchung im niedersächsischen Elektroeinzelhandel MdlAnfr A23 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 14113A, B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 14117B, C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 14117 C Zollerhebung und Tarifgestaltung der EG bei der Einfuhr von Haifischen und Muskatnüssen aus Entwicklungsländern MdlAnfr A14 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD MdlAnfr A15 12.10.79 Drs 08/3262 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14113D, 14118A, B, C, D, 14119A ZusFr Bindig SPD . . . . 14118A, B, D, 14119A ZusFr Klinker CDU/CSU 14118B ZusFr Besch CDU/CSU 14119A Technische Überwachung von Geräten zum Verspritzen von Schädlingsbekämpfungsmitteln MdlAnfr A27 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP Antw PStSekr Gallus BML 14119B Finanzhilfen für die Umstellung auf biologischen Ackerbau MdlAnfr A28 12.10.79 Drs 08/3262 Merker FDP Antw PStSekr Gallus BML 14119 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 III Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf betriebliche Beförderungsdienste und Taxis MdlAnfr A34 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU MdlAnfr A35 12.10.79 Drs 08/3262 Geisenhofer CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . .14120A, C, D ZusFr Geisenhofer CDU/CSU . . . . 14120C, D Benachteiligung schwerbehinderter Frauen bei der Inanspruchnahme vorzeitiger Rentenbezüge nach dem 5. Rentenversicherungsänderungsgesetz MdlAnfr A36 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 14121A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . . 14121A, B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 14121 C Entwicklung des Fehlbedarfs bei Krankenschwestern 1985 MdlAnfr A37 12.10.79 Drs 08/3262 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 14121 D Finanzieller Anreiz für Soldaten auf Zeit zur Weiterverpflichtung MdlAnfr A40 12.10.79 Drs 08/3262 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122B, C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . . 14122C Verlegung des Fraunhoferinstituts für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen von Kiel nach Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A69 12.10.79 Drs 08/3262 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 14122D, 14123A ZusFr Lenzer CDU/CSU 14122 D Anerkennung des Berufs des Fußpflegers als Ausbildungsberuf MdlAnfr A42 12.10.79 Drs 08/3262 Braun CDU/CSU Antw BMin Frau Huber BMJFG . . 14123A, B C ZusFr Braun CDU/CSU 14123 B Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Rehabilitation Suchtkranker MdlAnfr A43 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14123C, 14124A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . 14123D, 14124A ZusFr Heyenn SPD 14124A Sicherstellung einer restriktiven Handhabung der Standardzulassung gemäß § 36 des Arzneimittelgesetzes MdlAnfr A44 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD MdlAnfr A45 12.10.79 Drs 08/3262 Fiebig SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . 14124B, C ZusFr Fiebig SPD 14124 C Erlaß einer Heimmindestpersonalverordnung MdlAnfr A46 12.10.79 Drs 08/3262 Neumann (Bramsche) SPD Antw BMin Frau Huber BMJFG . . . . 14124D, 14125A, C ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 14125 C Nächste Sitzung 14125 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14127* A Anlage 2 Mitgliederschwund und politische Krise bei der DKP MdlAnfr A7 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* C Anlage 3 Aufnahme politischer Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sowie Einhaltung diesbezüglicher Zusagen MdlAnfr A9 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 14123* D Anlage 4 Einbeziehung der auf Grund ihrer Neigung vom NS-Regime verfolgten Homosexuellen in den vom Bundesentschädigungsgesetz anerkannten Kreis der NS-Verfolgten MdlAnfr A10 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 MdlAnfr Al 1 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* B Anlage 5 Verfassungsrechtlicher Schutz der Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank, u. a. durch Änderung des Art. 88 GG MdlAnfr A12 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU MdlAnfr A13 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14128* C Anlage 6 Umsetzung der-EG-Richtlinie 77/94 EWG betr. die Rechtsangleichung bei Lebensmitteln im deutschen Recht; Vorgehen gegen die gesundheitsbezogene Werbung der Hersteller pflanzlicher Fette und Öle MdlAnfr A29 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A30 12.10.79 Drs 08/3262 Kiechle CDU/CSU SchrAntw BMin Frau Huber BMJFG . . 14128* D Anlage 7 Äußerungen der Bundesminister Dr. Apel und Genscher über den Zusammenhang zwischen NATO-Modernisierungsprogramm und SALT-II-Vertrag MdlAnfr A41 12.10.79 Drs 08/3262 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14129* B Anlage 8 Verabschiedung des Vermögensanlagegesetzes MdlAnfr A20 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14129* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14105 179. Sitzung Bonn, den 17. Oktober 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 177. Sitzung, Seite 14011 D: In der letzten Zeile des dritten Absatzes von unten muß die Zahl „999" durch die Zahl „990" ersetzt werden. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 10. Dr. Ahrens ** 18. 10. Dr. Aigner* 19. 10. Alber* 19. 10. Blumenfels* 17. 10. Frau von Bothmer*** 18. 10. Büchner (Speyer) *** 18. 10. Damm*** 18. 10. Dr. Enders*** 18. 10. Engelsberger 19. 10. Dr. Evers*** 18. 10. Fellermaier* 19. 10. Frau Dr. Focke* 19. 10. Friedrich (Würzburg) * 19. 10. Dr. Früh* 19. 10. Dr. Fuchs* 19. 10. Dr. Gradl 17. 10. Handlos*** 17. 10. von Hassel*** 17. 10. Katzer* 19. 10. Dr. h. c. Kiesinger 17. 10. Dr. Klepsch* 19. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Lagershausen 19. 10. Lange* 19. 10. Lenzer*** 18. 10. Lücker* 19. 10. Luster* 19. 10. Frau Dr. Neumeister 19. 10. Dr. Mende*** 18. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller*** 18. 10. Porzner 19. 10. Reddemann*** 18. 10. Russe 19. 10. Saxowski 19. 10. Frau Schleicher* 19. 10. Schmidt (Würgendorf) *** 18. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 18. 10. Seefeld* 19. 10. Sieglerschmidt* 18. 10. Sybertz 19. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst*** "18. 10. Dr. Vohrer*** 18. 10. Frau Dr. Walz* 19. 10. Wawrzik* 19. 10. Zebisch*** 18. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 7): Kann die Bundesregierung die Mitteilung des nordrhein-westfälischen Innenministers Burkhard Hirsch bestätigen, nach der die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) einen deutlichen .Mitgliederschwund" aufweise, der unter anderem auch durch eine Parteibuchumtauschaktion am Anfang dieses Jahres verursacht worden sei, und kann die Bundesregierung darüber hinaus bestätigen, daß auch Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP eine politische Krise der DKP aufzeigen? Die Fragen beziehen sich offenbar auf den Bericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über den Rechts- und Linksextremismus in diesem Bundesland im 1. Halbjahr 1979. Zur Frage des Mitgliederschwundes der DKP ist dort ausgeführt: „Auf den Jahreshauptversammlungen der Grundorganisationen wurden Anfang des Jahres die Vorstände neu gewählt und neue Parteibücher ausgegeben, um auch auf diese Weise zu einer organisatorischen Festigung der Partei beizutragen. Da nur ca. 13 000 Mitgliedsbücher (7 000 in der Bezirksorganisation Ruhr-Westfalen und 6 000 in der Bezirksorganisation Rheinland-Westfalen) ausgegeben wurden, ist ein Rückgang der Mitgliederzahl in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen." Dazu ist zu bemerken, daß in früheren Berichten des Landes Nordrhein-Westfalen von annähernd 15 000 DKP-Mitgliedern die Rede war. Auch nach den Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die Mitgliederzahl der DKP insgesamt in jüngerer Zeit etwas zurückgegangen. Zur Frage nach den ,,Meinungsabweichungen beim Parteinachwuchs der DKP" ist in dem Bericht der Landesregierung folgendes ausgeführt: „Auf dem VI. Bundeskongreß der SDAJ, der am 5./6. Mai 1979 in Hamburg stattfand, stellte sich heraus, daß selbst die Delegierten dieses DKP-orientierten Jugendverbandes erstmals nicht in ihrer Gesamtheit in allen Fragen völlig auf die DKP eingeschworen waren." Der Bericht der Landesregierung nimmt weder die Mitgliederentwicklung der DKP noch vereinzelte kritische Äußerungen in DKP-Nebenorganisationen zum Anlaß, von einer „politischen Krise der DKP' zu sprechen. Das entspricht auch der Auffassung der Bundesregierung. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 9): Wie viele politische Flüchtlinge aus Argentinien und anderen lateinamerikanischen Staaten sind nunmehr in der Bundesrepublik Deutsch- 14128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 land aufgenommen worden, sind damit die ursprünglichen Zusagen eingehalten worden, und falls nein, warum konnten sie immer noch nicht eingehalten werden? Im Rahmen der humanitären Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Chile sind rund 2 500 Personen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden. Im Rahmen der Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Argentinien sind bisher 25 Personen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Für Flüchtlinge aus Argentinien wurden von den Bundesländern rund 400 Plätze zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden für 200 Personen (einschließlich der bereits eingereisten) von der Bundesrepublik Deutschland Aufnahmezusagen erteilt. In weiteren etwa 160 Fällen wird sich eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich erübrigen, teils weil eine Ausreise wegen zwischenzeitlich erfolgter Freilassung in Argentinien nicht mehr angestrebt wird, teils weil eine Ausreise in Drittstaaten erfolgt bzw. infolge von Aufnahmezusagen zu erwarten ist. Soweit Aufnahmezusagen für die Bundesrepublik Deutschland erteilt worden sind, steht einer Ausreise der Betreffenden in die Bundesrepublik Deutschland nichts mehr entgegen, sofern die argentinische Regierung die Ausreise gestattet. Frau Staatsministerin Dr. Hamm-Brücher hat in ihrer Antwort auf eine Mündliche Frage in der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. Mai 1979 bereits ausgeführt, daß sich die Bundesregierung und unsere Botschaft in Buenos Aires um eine positive Entscheidung der argentinischen Behörden bemühen, ihre Einwirkungsmöglichkeiten jedoch begrenzt sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen A 10 und 11): Trifft für Bürger, die auf Grund ihrer Homosexualität in nationalsozialistischen Konzentrationslagern interniert waren oder durch andere Gewaltmaßnahmen verfolgt wurden, die Definition des Bundesentschädigungsgesetzes zu, nach der die Anspruchsberechtigten solche Personen sind. die „aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt" wurden, und wenn nein, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Müßte die Begriffsbestimmung des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, wer als Verfolgter des Naziregimes anerkannt wird nicht auf alle Minderheiten ausgedehnt werden, deren verschärfte Verfolgung — unabhängig von üblicher Strafverfolgung und Abbüßen von Gefängnisstrafen — sich aus der Ideologie des Nationalsozialismus ergibt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 1. Nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes ist Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, wer aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen verfolgt worden ist. Dies trifft auf Personen, die wegen Homosexualität in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden, nicht zu, es sei denn, daß bei ihnen die spezifischen Eigenschaften als Verfolgter i. S. des § 1 BEG vorliegen (z. B. Schädigung aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung). 2. Personen, die wegen Homosexualität über eine Haftstrafe hinaus in nationalsozialistische Konzentrationslager verschleppt wurden oder sonstigen Schädigungen ausgesetzt waren, erhalten Leistungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG). Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 12 und 13): Worin sieht die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Garantie für die funktionelle Unabhängigkeit bei allen von der Notenbank zu treffenden Entscheidungen zur Sicherung unserer Währung, wenn nach der herrschenden Staatslehre die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank gegenwärtig kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundelement unseres Staatsgefüges ist? Ist die Bundesregierung bereit, die verfassungsmäßige Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank durch Abänderung der heutigen Fassung des Artikels 88 des Grundgesetzes zu unterstützen, oder sofern sie sich nicht in der Lage sieht, die Versicherung abzugeben, daß trotz fehlender ausdrücklicher Verfassungsgarantie die gesetzliche Verankerung der Unabhängigkeit der Notenbank nicht angetastet werden wird? 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1973 die Meinung vertreten, daß die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank zwar verfassungsrechtlich zulässig ist, aber nicht durch Artikel 88 Grundgesetz garantiert wird. Hierbei hat sich das Gericht ausführlich mit den einzelnen Argumenten der Befürworter einer verfassungsrechtlichen Unabhängigkeitsgarantie auseinandergesetzt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Kritik zu üben. 2. Die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesbank hat sich in ihrer jetzigen Form im politischen Leben der Bundesrepublik bewährt. Die Bundesregierung hält es deshalb weder für notwendig noch für zweckmäßig, diese Regelung zu ändern oder zur Debatte zu stellen. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Frau Huber auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 29 und 30): Ist der Bundesregierung möglicherweise entgangen, daß die in der EG-Richtlinie vom 21. Dezember 1976(77/94 EWG) zur Angleichung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 14129* Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fiber Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. angeführte Frist zur Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften in nationales Recht bereits längst überschritten ist, und was unternimmt die Bundesregierung, um das Verfahren der Umsetzung zu beschleunigen? Was unternimmt die Bundesregierung, da sie die in Frage 29 erwähnte EG-Richtlinie noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. gegen die offensichtliche Verunsicherung der deutschen Verbraucher, die daraus resultiert, daß Hersteller pflanzlicher Fette und Öle immer noch mit wissenschaftlich nicht mehr vertretbaren Argumenten gesundheitsbezogen werben? Zu Frage A 29: Der Bundesregierung sind die Umsetzungsfristen der Richtlinie des Rates (EWG) vom 21. Dezember 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, bekannt. Die Richtlinie hat jedoch eine Reihe von Problemen aufgeworfen, deren sachgerechte Lösung eine sorgfältige Prüfung erfordert. Die EG-Kommission hat hierfür bereits Verständnis gezeigt. Insbesondere die mit einer krankheitsbezogenen Werbung und der Definition diätetischer Lebensmittel zusammenhängenden Fragen bedurften zahlreicher und eingehender Beratungen zwischen den Ressorts und dem Bundesgesundheitsamt, wobei auch die EG-Kommission mit einzuschalten war. Zu einem Referenten-Entwurf wurden inzwischen Sachkenner aus der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft gemäß § 39 des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes sowie die obersten Landesbehörden angehört. Die Abstimmung eines überarbeiteten Entwurfs innerhalb der Ressorts ist in die Wege geleitet, eine nochmalige Anhörung bereits vorgesehen. Die Bundesregierung wird die Beratungen unter Berücksichtigung der gebotenen Sorgfalt bei angemessener Würdigung der unterschiedlichen Interessen schnellstmöglich zum Abschluß bringen. Zu Frage A 30: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die verzögerte Umsetzung der erwähnten Richtlinie in nationales Recht zu einer Verunsicherung der Verbraucher führt. Wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherte Werbeaussagen sind bereits nach geltendem Recht§17 Abs. 1 Nr. 5 a LMBG) nicht zulässig. Soweit im Bereich bestimmter pflanzlicher und tierischer Nahrungsfette Unsicherheiten über die wissenschaftliche Bewertung ernährungsphysiologischer Eigenschaften bestehen, unterstützt die Bundesregierung alle Bemühungen, die zu einer wissenschaftlichen Klärung führen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 41): Trifft es zu, daß — wie die Presse meldete — Bundesverteidigungsminister Dr. Apel bei einem Pressegespräch in Washington den Eindruck erweckt hat, das Nato-Modernisierungsprogramm habe bei einer Ablehnung oder Verzögerung des SALT-II-Vertrags durch den US-Senat keine reelle Chance, und wie ist gegebenenfalls diese Aussage vereinbar mit dem Standpunkt von Bundesaußenminister Genscher, daß die westliche .Nachrüstung" nach dem im Dezember fälligen Nato-Beschluß unverzüglich eingeleitet werde? Derartige Pressemeldungen treffen nicht zu. Der Bundesminister der Verteidigung teilt vielmehr die Meinung seines amerikanischen Amtskollegen, daß es schwierig sein würde, im Falle der Ablehnung der SALT-Ratifizierung einen einstimmigen NATO-Beschluß zum Modernisierungsprogramm zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3183 Frage A 20, 174. Sitzung, Seite 13798 C): Welche betroffenen fachpolitischen Verbände haben sich nach Ihrer Informationsübersicht bisher gegen den Gesetzentwurf zum Vermögensanlagegesetz gewandt und mit welchen inhaltlichen Argumenten? Dem Bundesminister der Justiz liegen eine Reihe von Verbandsstellungnahmen wie auch von Äußerungen von Einzelpersonen oder betroffenen Unternehmen vor; einige dieser Stellungnahmen sind nach Einbringung des Gesetzentwurfs unmittelbar gegenüber den Mitgliedern des Finanzausschusses abgegeben worden. Im allgemeinen wird der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt. Neben Änderungswünschen zu Einzelpunkten haben sich folgende Punkte der Kritik an dem Entwurf herausgeschält: a) Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. hält neben den vertriebs- oder kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des Entwurfs auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen für erforderlich, um den Anlegerschutz nicht nur durch Information, sondern auch organisationsrechtlich zu gewährleisten. b) Nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs erstreckt sich die Prospektprüfung nicht auf steuerliche Angaben im Prospekt. Dies wird von den Verbänden der Kreditwirtschaft (Bundesverband Deutscher Banken e.V., Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., Verband der gemeinwirtschaftlichen Geschäftsbanken VGG, Verband privater Hypothekenbanken e.V. und Verband öffentlicher Banken e.V., im folgenden kurz Bankenverbände genannt), der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in Einzeleingaben des Instituts für Vermögensplanung GmbH & Co. KG und des Herrn Dr. Brummer (Deutsche Investitions- und Vermögens-Treuhand AG) als Mangel des Entwurfs beanstandet. Gerade die steuerlichen Verhältnisse hinsichtlich der Anlage seien für den Anleger häufig entscheidend, so daß gerade 14130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 179. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Oktober 1979 insoweit richtige und geprüfte Angaben wünschenswert seien. c) Die Aufteilung der unter das Gesetz fallenden Unternehmen in solche, an denen sich der Anleger unmittelbar beteiligt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Entwurfs) und solchen, die als Treuhänder eine Beteiligung an einem Vermögen oder einem anderen Unternehmen vermitteln (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) wird von den Bankenverbänden als unzureichend angesehen; eine dritte Kategorie, die nach dem Entwurf unter § 1 Abs. 1 Nr. 2 fällt, müsse eingeführt werden, nämlich der Fall der „gesellschaftsrechtlichen Treuhandlösung", d. h. der Fall der Beteiligung an einer Anlagegesellschaft über einen Treuhänder. Die Entwurfslösung, im Rahmen der Treuhandkonstruktion (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) auch die „gesellschaftsrechtliche Treuhandlösung" zu erfassen, führe zu einer Reihe von Schwierigkeiten bei der Anwendung des Gesetzes und verwische die Verantwortlichkeiten. Es bestehe die Gefahr, daß die Anlagegesellschaft als Konzerngesellschaft des Treuhänders angesehen werde, was insbesondere für Kreditinstitute als Treuhänder nicht tragbar sei, weil dann die Vorschriften des Kreditwesengesetzes über Organ- und Großkredite anwendbar wären und außerdem unerwünschte steuerliche Folgen einträten. d) Auch werde, worauf der Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. neben den Bankenverbänden hinweist, die Verantwortung für den Jahresabschluß und die Einhaltung der Publizitätsvorschriften zu Unrecht von der Anlagegesellschaft auf den Treuhänder (als Unternehmen im Sinne des Entwurfs) übertragen; hierdurch würden die Angaben über die Anlagegesellschaft zugunsten derjenigen über den Treuhänder in Verkehrung der wirklichen Verhältnisse in den Hintergrund gedrängt. e) Die Prospektberichtigungspflicht (§ 3 Abs. 5 des Entwurfs) sei ebenso wie die Pflicht zur Prospektbereithaltung (§ 2 des Entwurfs) zu weitgehend und in der Praxis nicht durchführbar. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der Prospekthaftung (§ 7) seien Unzuträglichkeiten zu erwarten. Diese Auffassung wird von den Bankenverbänden mit Nachdruck vorgetragen. f) Die Prospekthaftung (§ 7 des Entwurfs), die in ihrer Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Lösung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1) im Schrifttum auf Kritik gestoßen ist (vgl. Ulmer und Dopfer, Betriebsberater 1978 S. 461 ff.), wird auch von den Bankenverbänden und dem Verband zur Förderung steuerbegünstigter Privatinvestitionen e. V. kritisiert. Es wird beanstandet, daß die Prospekthaftung nicht nur auf die erstmalige Prospekterstellung, sondern auch auf Berichtigungen abstelle, daß Anspruchsvoraussetzung nicht ein Schaden des Anlegers sei, daß es an einer Vorschrift über den sonst im Schadenersatzrecht geltenden Grundsatz der Vorteilsausgleichung fehle, daß — mindestens im Falle von Kreditinstituten — die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter nicht annehmbar sei und daß auch die Vorschriften über den Gläubigerschutz mißachtet würden, worauf insbesondere auch der DAV hinweist, der deshalb die Haftung der Unternehmen selbst ausschließen und ausschließlich die handelnden Personen haftpflichtig machen und diese untereinander gleich behandeln möchte. Außerdem hält der DAV die Verjährung der Prospekthaftungsansprüche für zu kurz. g) Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) meint, wegen der Bedeutung der Vorschriften über den Inhalt des Prospekts sollten diese nicht im wesentlichen einer Rechtsverordnung überlassen bleiben, wie in § 3 Abs. 4 vorgesehen, sondern sollten in das Gesetz selbst aufgenommen werden. h) Die Bankenverbände halten die Anforderungen an den Jahresabschluß des Treuhänders für zu weitgehend, weil es sich angesichts der Pflichten hinsichtlich des Abschlusses der Anlagegesellschaften und im Falle von Treuhändern in der Form von Kreditinstituten um überflüssige und für die Anlageentscheidung des Anlegers irrelevante Angaben handele. i) Die Bankenverbände und zum Teil auch der DIHT sind der Auffassung, daß Kreditinstituten bei der Prospektprüfung und beim Jahresabschluß im Hinblick auf ihre besondere Stellung eine Erleichterung gewährt werden sollte. j) Die Prospektprüfung ist durch den Entwurf (§ 4) nach geltendem Recht faktisch den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände zugewiesen. Die Bundessteuerberaterkammer hält dies nicht für richtig. Sie wünscht unter Hinweis auf die Qualifikation ihrer Mitglieder, daß auch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte die Prüfungen vornehmen dürfen. k) Der DAV regt an, für Klagen aus Prospektfehlern nur ein Gericht für zuständig zu erklären, damit divergierende Entscheidungen vermieden und die Prozesse beschleunigt werden. 1) Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen soll nach Auffassung des DAV eine stärkere Stellung erhalten und die Prospekte zum besseren Schutz der Anleger sachlich. prüfen. m) Die Bankenverbände meinen, bestehende Unternehmen der unter den Entwurf fallenden Art sollten von dessen Anwendung ausgenommen bleiben, weil hier kein praktisches Bedürfnis für die Anwendung des Gesetzes bestehe und der Aufwand für die Einhaltung des Gesetzes unverhältnismäßig groß sei. n) Die Einflußnahme auf die äußere Gestaltung der Prospekte (vgl. § 4 Abs. 4) ist nach Auffassung des Verbands öffentlicher Banken ein nicht vertretbarer Eingriff in den Wettbewerb und die unternehmerische Freiheit. o) Der deutsche Sparkassen- und Giroverband vermißt eine Regelung für ausländische Wertpapiere, was er für eine erhebliche Lücke im Anlegerschutz hält.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
    Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, finanzielle Hilfen bereitzustellen für Landwirte, die auf biologischen Anbau umstellen wollen, um die ersten zwei Jahre, in denen der Ertrag geringer ist, zu überbrücken?
    Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, unter „biologischem Anbau" werden meist solche Wirtschaftsweisen verstanden, die auf die Anwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenschutzmittel weitgehend verzichten. Mit einem solchen Anbau wird der Anspruch auf eine bessere Qualität der so gewonnenen Erzeugnisse verbunden. Dieser Anspruch ist jedoch wissenschaftlich nicht zu begründen. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlaß für eine zusätzliche Förderung dieser Anbaurichtung.
    Abgesehen von der mangelnden Begründung wäre eine derartige Förderungsmaßnahme auch nicht abgrenzbar. Der Begriff „biologischer Anbau' trifft praktisch für jedwede pflanzliche Erzeugung zu; er kann nicht speziellen Richtungen allein vorbehalten bleiben. Ertragsminderungen bei Betriebsumstellungen dürfen im übrigen kein Maßstab für eine finanzielle Förderung sein, zumal sich hierauf sehr verschiedenartige Einflüsse auswirken können.
    Abschließend darf ich noch darauf hinweisen, daß den von Ihnen genannten Betrieben selbstverständlich alle der Landwirtschaft gewährten Förderungsmöglichkeiten offenstehen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Ey auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf.
Die Fragen 32 und 33 des Herrn Abgeordneten Sieler sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Die Frage 38 der Frau Abgeordneten Erler wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Präsident Stücklen
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt. daß zahlreiche Schwerbehinderte auf die Benutzung der insbesondere in Einzugsgebieten von Großbetrieben eingerichteten betrieblichen Beförderungsdienste angewiesen sind eine unentgeltliche Beförderung für diese Schwerbehinderten jedoch auch nach dem 1. Oktober 1979 nicht in Betracht kommt, da die Gewährung von Zuschüssen an Arbeitgeber bisher nicht vorgesehen ist, und sieht die in Vorbereitung befindliche Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation hier eine positive Regelung vor, bzw. welche Möglichkeiten der Hilfe für Behinderte soll die Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe geben?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Buschfort


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident, wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 34 und 35 gern im Zusammenhang beantworten.

    (Geisenhofer [CDU/CSU]: Einverstanden» Ich rufe dann noch die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Geisenhofer auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gruppen von besonders schwerbehinderten Mitbürgern wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein eigenes Kraftfahrzeug benutzen können, sondern auf Privat-Taxis angewiesen sind, so daß sie die im Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten vorgesehene Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen können, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, auch diesen Schwerbehinderten die kostenlose Beförderung zu ermöglichen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, der Bundesregierung ist bekannt, daß es eine Reihe von Behinderten gibt, die wegen der Art und der Schwere ihrer Behinderung ihren Arbeitsplatz weder durch Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch durch Führen eines eigenen Kraftfahrzeuges erreichen können. Sie sind deshalb u. a. auch auf betriebliche Beförderungsdienste angewiesen. Im Rahmen der beabsichtigten Verordnung über Leistungen der Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation wird auch untersucht, wie für diese Behinderten eine befriedigende Lösung gefunden werden kann. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der Bundesregierung sind die Probleme dieser Gruppen von besonders schwer behinderten Mitbürgern bekannt. Erfreulicherweise haben es zunehmend zahlreiche Träger der freien Wohlfahrtspflege und Kommunen übernommen, für solche Schwerbehinderten besondere Fahrdienste einzurichten. Sie sind entweder kostenlos oder können gegen Entrichtung einer Gebühr in Anspruch genommen werden. Die den Schwerbehinderten entstehenden Kosten können von der Sozialhilfe nach den für sie geltenden Grundsätzen übernommen werden. Darüber hinaus können im Rahmen der Sozialhilfe im Einzelfall unter den dort festgelegten Voraussetzungen auch die Kosten für notwendige Taxifahrten übernommen werden. Die Leistungszuständigkeit der Träger der beruflichen Rehabilitation kommt in Betracht, soweit es um die Fahrt vom und zum Arbeitsplatz geht. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, wann wird die Rechtsverordnung über die Kfz-Hilfe für berufliche Rehabilitationen erlassen werden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, ich kann einen genauen Termin noch nicht nennen; ich würde aber sagen, daß man sich über diese Frage im nächsten Jahr verständigen könnte. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ich habe eine zweite Frage bezüglich der Beförderung von Schwerstbehinderten, die keine eigenen Fahrzeuge benutzen können. Sie verweisen auf die Sozialhilfeträger. Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß es in der Sozialhilfe eine Einkommensgrenze gibt, weshalb alle Behinderten, die über der Einkommensgrenze liegen, von dieser Begünstigung des Gesetzes über unentgeltliche Beförderung ausgeschlossen sind? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, das ist mir bekannt. Darauf habe ich vorhin Bezug genommen, als ich sagte: „nach den geltenden Grundsätzen" übernommen werden können. Vielleicht darf ich einen Satz mehr zu der Frage sagen: Ich erkenne an, daß es noch in einem bestimmten Umfang Schwierigkeiten gibt und daß mit der Abwicklung der letzthin getroffenen Regelung für die Beförderung der Schwerbehinderten im öffentlichen Personennahverkehr noch einige Fragen und Probleme offen sind. Ich denke aber, es wäre gut, jetzt einmal die erste Phase abzuwickeln, um uns dann in Ruhe der zweiten zuwenden zu können. Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß dasein Trost für jene ist, die durch die Maschen des Gesetzes fallen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Geisenhofer, wir haben einen ganz beachtlichen Schritt getan und auch einen entsprechenden finanziellen Aufwand für diesen ersten Schritt geleistet. Ich sagte ja bereits: wir wollen auch die noch vorhandenen Lücken gern schließen, aber das braucht eben noch ein wenig Zeit. Die Behinderten können ganz darauf vertrauen, daß wir bereit sein werden, diese Fragen im Rahmen unserer Möglichkeiten im positiven Sinne zu lösen. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf: Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß mit dem Fünften Rentenversicherungsänderungsgesetz nur schwerbehinderten Männern der frühere Rentenbezug ermöglicht ist, nicht aber schwerbehinderten Frauen im Vergleich zu ihren gesunden Kolleginnen, die auch ohne Behinderung die Möglichkeit haben, ab dem 60. Lebensjahr Renten zu beziehen, und wie gedenkt die Bundesregierung diese Benachteiligung schwerbehinderter Frauen zu beseitigen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, die Vorschriften über den Altersruhegeldbezug ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie von der flexiblen Altersgrenze an sind für Männer und Frauen gleich. Hieran hat auch das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz nichts geändert. Die stufenweise Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte sowie für berufsunfähige und erwerbsunfähige Versicherte durch dieses Gesetz betrifft Männer und Frauen. Von einer Benachteiligung schwerbehinderter Frauen kann daher keine Rede sein. Es ist allerdings richtig, daß die Neuregelung für Frauen, die zwischen dem 40. und dem 60. Lebensjahr überwiegend versicherungspflichtig beschäftigt oder tätig waren, keine große praktische Bedeutung hat; denn diese Frauen können bereits auf Grund der seit 1957 geltenden Regelung unter leichteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von der Vollendung des 60. Lebensjahres an das sogenannte vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nehmen. Eine Zusatzfrage, bitte. Herr Staatssekretär, können Sie schätzen, wie hoch die Kosten für die Rentenversicherungsträger sein würden, wenn wir die flexible Altersgrenze auch für die schwerbehinderten Frauen anders gestalten würden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, sicherlich kann man das schätzen, und ich werde versuchen, Ihnen das Ergebnis einer solchen Schätzung nachzureichen. Folgendes dürfen Sie aber nicht verkennen: Wenn wir uns jetzt für die schwerbehinderten Frauen für eine Altersgrenze unter 60 Jahren einsetzen, werden wir natürlich sofort gefragt werden, wie es mit den Männern und der Gleichbehandlung von Mann und Frau ist. Und dann würde sich die Diskussion wie ein Rad ständig weiterdrehen. Ich will Ihnen die Schätzung aber gern nachreichen. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, ein zweiter Gesichtspunkt: Könnten durch eine Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für schwerbehinderte Frauen Schwerbeschädigtenarbeitsplätze für Frauen geschaffen werden? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Wir haben immer gehofft, daß durch die Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte in den Betrieben schwerbehindertengerechte Arbeitsplätze frei werden und die Betriebe diese Plätze dann wieder mit jüngeren Schwerbehinderten besetzen würden. Ob das eigetreten ist, kann ich heute nicht sagen. Ich will allerdings diese Gelegenheit gern nutzen, um alle Arbeitgeber, alle Betriebsräte dazu aufzufordern, freiwerdende Schwerbehindertenplätze wieder mit Schwerbehinderten zu besetzen. Die letzten Arbeitsmarktzahlen über arbeitslose Schwerbehinderte, die bekanntgeworden sind, lassen uns allerdings ein wenig zweifeln, ob dies auch in ausreichendem Umfang geschehen ist. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller Herr Staatssekretär, es ist jetzt in den Fällen eine Abgabe zu zahlen, in denen Schwerbehindertenplätze nicht besetzt werden. Hat die Bundesregierung einmal überlegt, ob eventuell durch bestimmte andere Anreize eine größere Zahl solcher Arbeitsplätze geschaffen werden könnte? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, es wird zur Zeit überlegt, ob man die bisherigen Regelungen der sogenannten Sonderprogramme zum Gegenstand eines Gesetzes machen sollte. Damit hätten wir dann eine dauerhafte Möglichkeit, die Vermittlung von Schwerbehinderten in Arbeit und Ausbildung für die Arbeitgeber mit besonderen Anreizen zu versehen. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf: Kann die Bundesregierung die Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft bestätigen, daß ein gegenwärtiger Fehlbedarf von 28000 Schwestern und Pflegern sich bis 1985 auf 60000 erhöhen wird, und, wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dieser Entwicklung mit gesetzlichen Maßnahmen zu begegnen? Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Horstmeier, nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit ist gegenwärtig — abgesehen von wenigen Regionen und einzelnen Fachbereichen — ein Nachfrageüberhang für Pflegekräfte im Krankenhausbereich nicht festzustellen. Vielmehr übersteigt seit einiger Zeit die Zahl der arbeitslosen Pflegekräfte die Zahl der offenen Stellen. Der künftige Bedarf an Krankenpflegekräften ist schwer abzuschätzen. Er ist z. B. abhängig von Faktoren wie Krankenstand und Einweisungsgewohnheiten der niedergelassenen Ärzte. Auch die Entscheidungen der Länder und der übrigen an der Krankenhausbedarfsplanung Beteiligten über Art und Umfang der vorhandenen Krankenhauskapazitäten sind hier von Bedeutung. Schließlich kommt es auf die im Pflegesatzverfahren zu berücksichtigende Ausstattung der Krankenhäuser mit Pflegekräften an. Zu diesem Themenkreis finden gegenwärtig auch Gespräche zwischen den Spitzenverbänden der Krankenhäuser und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene statt. Eine ausreichende Zahl von Krankenpflegepersonen wird in Zukunft nur dann zur Verfügung stehen, wenn in den Krankenhäusern und den mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten weiterhin genügend Ausbildungsplätze bereitgehalten und genutzt werden können. Da die bisherige Finanzierung der Ausbildungsstätten als Übergangsregelung im Jahre Parl. Staatssekretär Buschfort 1981 ausläuft, hat die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Dauerregelung für die Finanzierung der Krankenpflegeausbildung vorgeschlagen. Da durch die Klärung der Finanzierungsfrage die Ausbildungsmöglichkeiten verbessert würden, ist eine baldige abschließende Beratung dieses Gesetzentwurf s wünschenswert. Keine Zusatzfrage. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung. Die Frage 41, Herr Staatssekretär, wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Engelsberger, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Berger Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach den Bestimmungen des Haushaltsstrukturgesetzes t975 für Soldaten auf Zeit der finanzielle Anreiz zur Weiterverpflichtung wesentlich verringert worden ist, daß insbesondere für auf acht Jahre Verpflichteten bei der Weiterverpflichtung auf zwölf Jahre keine materielle Verbesserung mehr gewahrt wird und dies sich bereits drastisch im negativen Sinn auf die Verpflichtungsbereitschaft ausgewirkt hat, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Herr Kollege, das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 hatte das Ziel, zur Verbesserung der Haushaltslage die auf zahlreichen Gebieten gewährten staatlichen Leistungen vertretbar zu beschränken. Hiervon wurden auch Geldleistungen für die Soldaten auf Zeit betroffen. Wegen der rückläufigen Zahl der Bewerber wurde die für die Soldaten einschneidendste Maßnahme, die Gewährung von Wehrsold statt der erheblich höheren Dienstbezüge während der ersten sechs Dienstmonate, durch das Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 22. Dezember 1977 mit Wirkung vom 1. Januar 1978 zunächst für zwei Jahre aufgehoben. Auf Grund der hierdurch eingetretenen stärkeren Verpflichtungsbereitschaft und im Interesse einer kontinuierlichen Personalentwicklung sieht der Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes, den die Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet hat, nunmehr vor, die Zahlung der Dienstbezüge ab Diensteintritt wieder als Dauerregelung einzuführen. Die Bundesregierung hält weitere finanzielle Anreize zur Verbesserung der Bewerberlage gegenwärtig nicht für erforderlich. Deshalb ist insbesondere nicht vorgesehen, die 1976 ausgelaufene Verpflichtungsprämie wieder einzuführen oder die durch das Haushaltsstrukturgesetz abgesenkte Übergangsbeihilfe anzuheben. Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, würden Sie mir widersprechen, wenn ich sage, daß die Weiterverpflichtungsbereitschaft, insbesondere der länger als zwei Jahre Dienenden, infolge dieses Haushaltsstrukturgesetzes nachgelassen hat? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Es ist zwar ein gewisses Nachlassen festzustellen, aber sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Standorte verteilt. Eine generelle, die ganze Bandbreite abdeckende Entwicklung ist zur Zeit nicht zu erkennen. Noch eine Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es auch andere Gründe geben könnte, die zu diesem Nachlassen der Verpflichtungsbereitschaft geführt haben? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Die Motive, die dazu führen können, daß jemand einen bestimmten Schritt nicht tut, können sehr vielfältig sein. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf: Aus welchen Gründen wird das Fraunhoferinstitut für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen in Stohl bei Kiel nach Nordrhein-Westfalen verlegt? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, im Bundesministerium der Verteidigung wird daran gearbeitet, den Planungsprozeß der Bundeswehr zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde bereits 1972 in der Rüstungsabteilung ein Referat „Wehrtechnische Trendanalysen, langfristige Prognosen" eingerichtet. Die Durchführung dieser Prognoseaufgaben erfordert eine breite Informationsbasis, die durch die Gesamtheit der verteidigungsbezogenen Forschungsinstitute gegeben ist. Dem von Ihnen genannten Institut ist dabei eine zentrale Mittlerfunktion zugewiesen worden. Auf Grund dieser Aufgabenstellung ist eine enge und ständige Zusammenarbeit mit der Rüstungsabteilung und den militärischen Bedarfsträgern im Bundesministerium der Verteidigung notwendig, die nur durch die Verlegung des Instituts in den Raum Bonn sichergestellt werden konnte. Aus diesem Grunde wurde bereits 1974 beschlossen, das Institut in den Großraum Bonn zu verlegen. Zusatzfrage? — Bitte. Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Grundsätze der regionalen Ausgewogenheit auch bei der Ansiedlung solcher Institute in der Bundesrepublik Deutschland aus zwingenden dienstlichen Gründen Lenzer — wenn ich es einmal so formulieren darf — nicht berücksichtigen konnten? Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: So ist es. Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Frau Bundesminister Huber zur Verfügung. Die Fragen 29 und 30 des Herrn Abgeordneten Kiechle werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Braun auf: Welche Maßnahmen halt die Bundesregierung für notwendig und wird sie einleiten, damit die Anerkennung des Berufs des Fußpflegers gesetzlich geregelt wird? Herr Abgeordneter Braun, bundesrechtliche Regelungen über Gesundheitsberufe werden erlassen, wenn dies zur Wahrung einer einheitlichen Entwicklung des Berufsbildes und der Ausbildungsanforderungen und im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der Bürger erforderlich ist. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig kein Bedürfnis für eine bundesgesetzliche Regelung für die Fußpfleger und sieht sich darin bestätigt durch ein Votum der Vollversammlung des Bundesgesundheitsrats vom 12. Dezember vorigen Jahres. Zusatzfrage, bitte. Beabsichtigt die Bundesregierung nicht, in absehbarer Zeit mit den betroffenen Verbänden zu einem Gespräch zu kommen, um zu einer Regelung zu finden, durch die dieses Problem bundeseinheitlich geregelt wird? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung pflegt solche Regelungen erst einzuführen, wenn sich auf Länderebene eine hinreichende Klärung des Berufsfelds ergibt. Dies ist gegenwärtig bei den Fußpflegern aber noch nicht der Fall. Die Länder können aber sehr wohl Regelungen treffen, wenn sie nicht mit den Ordnungen für die Masseure in Konflikt geraten und wenn sie nicht mit dem Heilpraktikergesetz in Kollision kommen. Wir warten also die Entwicklung auf Länderebene ab. Grundsätzlich sind wir, wenn sich eine solche Regelung entwickelt, bereit, mit den Verbänden zu sprechen. Weitere Zusatzfrage. Frau Minister, ist jetzt bereits abzusehen, welche Entwicklung sich auf Länderebene abzeichnet, ob auf diesem Gebiet in einigen Ländern bereits Initiativen entwickelt werden? Frau Huber, Bundesminister: Es ist nichts abzusehen, was uns jetzt schon in die Lage versetzen würde, eine generelle Regelung ins Auge zu fassen. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Suchtkranke nach Abschluß der klinischen Behandlung und Stabilisierung vielfach entlassen und der hohen Gefahr eines Rückfalls ausgesetzt werden müssen, weil die Krankenkassen nicht mehr bereit sind, die Kosten zu tragen und die Rentenversicherungsträger etwa acht Wochen benötigen, um über Anträge auf Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation zu entscheiden, und was wird die Bundesregierung tun, um ein Verfahren einzurichten, das den nahtlosen Obergang von der körperlichen Entgiftung und Motivation zur Suchtlangzeitbehandlung sicherstellt? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Laufs, die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger haben 1978 eine Empfehlungsvereinbarung über ihre Zusammenarbeit bei der Behandlung und Rehabilitation Abhängigkeitskranker beschlossen. Diese sogenannte Suchtvereinbarung soll dazu dienen, möglichst schnell die Kostenfrage zu klären und einen nahtlosen Übergang von klinischer Behandlung zur Entwöhnungsphase zu gewährleisten. Generell wird diese Empfehlungsvereinbarung als Fortschritt begrüßt. Aus der Praxis wurde jedoch mehrfach Kritik an dieser Vereinbarung geübt. So wurde beispielsweise über lange Wartezeiten für eine Kostenzusage geklagt, teilweise wurden über den Sozialbericht und die Anerkennungskriterien für die Belegung von Einrichtungen heftige Diskussionen geführt. Am 9. September kam es im Rahmen der Sitzung des Ständigen Arbeitskreises der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder auf Einladung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu einer Anhörung über die Schwierigkeiten mit dieser Vereinbarung. Eingeladen waren die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Vertreter der Beratungsstellen und Experten aus dem Unterausschuß „Kostenfragen" des Ständigen Arbeitskreises. Die Diskussion hat sich als sehr nützlich erwiesen. Alle Beteiligten waren sich einig, im Sinne der Suchtkranken eine möglichst reibungslose Bearbeitung von Anträgen durchführen zu wollen. Lange Wartezeiten wurden teilweise noch mit Anlaufschwierigkeiten der Vereinbarung erklärt. Zusatzfrage, bitte. Frau Bundesminister, da mir aus meinem Wahlkreis Informationen über Rückfälle von Suchtkranken wegen der Unterbrechung einer zusammenhängenden Therapie beim Wechsel der Kostenträger vorliegen, frage ich Sie: Was wird die Bundesregierung im Hinblick auf die schrecklichen Konsequenzen tun, damit die Suchtvereinbarung möglichst unverzüglich in die Wirlichkeit umgesetzt wird? Frau Huber, Bundesminister: Die Bundesregierung wird bei den Beteiligten, nämlich den Rentenversicherungsträgern, auf eine rasche Abwicklung dieser an sich schon beschlossenen Vereinbarung drängen. Weitere Zusatzfrage, bitte. Frau Bundesminister, bis zu welchem Zeitpunkt glauben Sie positive Ergebnisse erzielen zu können? Frau Huber, Bundesminister: Diese Frage vermögen nur die Träger selbst zu beantworten, die sich aber verpflichtet haben, diese Sache rasch zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen. Aus den Sitzungen, die in diesem Herbst stattgefunden haben — es hat vorgestern eine Sitzung der Rentenversicherungsträger zu diesen Problemen stattgefunden —, schließe ich, daß wir noch im Laufe dieses Jahres zu einer besseren. Regelung kommen können. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Heyenn. Frau Bundesminister, sehen Sie nicht die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß nach Abschluß einer klinischen Behandlung sofort mit medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation begonnen werden kann — ohne Rücksicht darauf, wer der Träger ist, weil es doch im Interesse dieser Menschen liegen muß, daß ihnen ohne Übergang geholfen wird — und daß die Kostenfrage anschließend einer Klärung zugeführt wird? Frau Huber, Bundesminister: Bei den Zusammenkünften der Träger muß sicherlich die Frage geklärt werden, ob eine Überweisung vorgenommen werden kann, ohne daß die Kostenregelung schon erfolgt wäre. Wir als Bundesregierung können diese Träger nur darum bitten. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 44 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß von der Ermächtigung für Standardzulassungen nach § 36 des Arzneimittelgesetzes nur restriktiv Gebrauch gemacht wird, wie dies im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 28. April 1976 Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Fiebig, die Bundesregierung wird vor dem Erlaß einer Rechtsverordnung über Standardzulassungen alle Einschränkungen der Ermächtigung nach § 36 des Arzneimittelgesetzes und den aus den Gesetzesmaterialien sich ergebenden Willen des Gesetzgebers beachten. Sie steht nach wie vor zu den Erklärungen, die Vertreter der Bundesregierung während dieses Gesetzgebungsverfahrens dazu abgegeben haben. Das gilt insbesondere auch für den Grundsatz, daß der gewerbliche Rechtsschutz unberührt bleibt, und das bedeutet auch, daß Arzneimittel, für die Patentschutz besteht, für eine Standardzulassung nicht in Betracht kommen. Zusatzfrage, bitte. Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf einer Sitzung des Sachverständigenausschusses für Standardzulassungen am 16. Mai 1979 beim Bundesgesundheitsamt entgegen den Intentionen des § 36 des Arzneimittelgesetzes der Umsatz von Arzneimitteln als Kriterium für die Freistellung von der Zulassung herangezogen wurde, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Frau Huber, Bundesminister: Diese Einzelheiten sind mir nicht bekannt. Ich werde Ihnen diese Frage schriftlich beantworten. Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich Frage 45 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesgesundheitsamt Zweitanmeldern für unbegrenzte Berufung auf die vertraulichen und den Zweitanmeldern unbekannten Unterlagen des Erstanmelders erlaubt, und wie vereinbart sie dies mit der restriktiven Handhabung der Ermächtigung zur Standardzulassung nach § 36 des Arzneimittelgesetzes? Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Fiebig, wenn das Bundesgesundheitsamt bei einem Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels die Bezugnahme auf ein bereits zugelassenes gleichartiges Arzneimittel mit demselben Wirkstoff akzeptiert, so bleibt dadurch der gewerbliche Rechtsschutz aufrechterhalten. Durch dieses Verfahren wird jedoch vermieden, daß zum Nachweis der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Arzneimittels Versuche an Tieren und sogar am Menschen wiederholt weiden müssen, die keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse erwarten lassen und ethisch nicht zu vertreten wären. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang an die zahlreichen Protestaktionen der Tierschützer in jüngster Zeit. Eine Verwertung von vertraulichen Unterlagen bei der Erstellung von Standardzulassungen ergibt sich in der Regel deshalb nicht, weil die Zusammensetzung solcher Arzneimittel allgemein bekannt sowie Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erwiesen sind. Die Standardzulassungen dienen ja in erster Linie dazu, Apotheken einschließlich der Krankenhausapotheken sowie Drogerien und Reformhäuser von dem unverhältnismäßigen Aufwand der Antragstellung für die Einzelzulassung gleichartiger Arzneimittel freizustellen und das Bundesgesundheitsamt auch von der Bearbeitung einer Vielzahl ähnlicher Einzelzulassungen zu entlasten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist bei der Erarbeitung von RechtsverBundesminister Frau Huber ordnungen zum Erlaß von Standardzulassungen stets darauf bedacht, die anläßlich der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes zu den Standardzulassungen angestellten Überlegungen des Bundestagsausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu beachten. Keine weiteren Zusatzfragen. Mit der Frage 46 des Herrn Abgeordneten Neumann Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der Heimmindestverordnung Frau Huber, Bundesminister: Herr Abgeordneter Neumann, die vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit dem Bundesrat vorgelegte Verordnung über personelle Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige sah für pflegebedürftige Bewohner einen Personalschlüssel von 1:4 vor. Der Bundesrat hat seine Zustimmung davon abhängig gemacht, daß dieser Personalschlüssel auf 1: 5 reduziert wird. Gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung bedeutet dies eine deutliche Verschlechterung und die Gefahr, daß eine aktivierende Pflege nicht mehr durchgeführt werden kann. Diese Auffassung wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege voll geteilt. Angesichts dieser Situation habe ich mich bisher nicht in der Lage gesehen, die Heimmindestpersonalverordnung zu unterschreiben. Zusatzfrage. Sind der Bundesregierung andere Stellungnahmen der freien Träger zu dieser Verschlechterung bekanntgeworden? Frau Huber, Bundesminister: Ich habe nicht nur in großer Zahl Stellungnahmen erhalten, die mich in meinem Beschluß bestätigen, sondern ich habe auch ein Gespräch mit Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände vereinbart, das dann in meinem Hause stattgefunden hat. Bei diesem Gespräch waren die Vorsitzenden der Verbände persönlich anwesend. Es ergab sich eine vollkommen übereinstimmende Auffassung zu dieser Frage so, wie ich sie gerade vorgetragen habe. (Abg. Neumann [Bramsche] [SPD] meldet sich zu einer Zusatzfrage)