Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll der Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen — Drucksache 7/154 —, der in der 15. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1973 dem Haushaltsausschuß als mitberatendem Ausschuß zugewiesen wurde, nunmehr dem Haushaltsausschuß nur gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes — Drucksache 7/103 —, der in der 15. Sitzung dem Ausschuß für Wirtschaft zugewiesen wurde, soll zusätzlich dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.Ist das Haus einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Es liegt Ihnen, meine Damen und Herren, noch eine Reihe von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:Betr.: Bericht des Parlamentarischen Staatssekretärs Heinz Westphal im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über Rauschmittelmißbrauch-- Drucksache VI/VII 2 —zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und GesundheitBetr.: Bericht des Bundesministers des Innern Ober Rauschmittelmißbrauch— Drucksache VI/VII 3 —zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und GesundheitBetr.: Bericht über die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau— Drucksache VI/3689 —zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Ausschuß für Arbeit und SozialordnungBetr.: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1973 bis 1976Bezug: § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969— Drucksache 7/61 —zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
HaushaltsausschußBetr.: Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. März 1972-- Drucksache 7/282 —zuständig: Haushaltsausschuß
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und StädtebauErhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung dieser Vorlagen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist.Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 1973 beschlossen, demZweiten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes zuzustimmen.Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen
nicht zuzustimmen; er ist der Ansicht, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/243 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 8. März 1973 die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Beschluß des Bundesrates dargelegt, die als Drucksache 7/307 verteilt ist.Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 12. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer und Genossen betr. Verwendung des Stiftungsvermögens der Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene — Drucksache 7/241 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/312 verteilt.Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 13. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter, Geisenhofer, Dr. Waigel, Dr. Hornhues, Frau Stommel, Braun und Genossen betr. Bundesjugendplan 1973 — Drucksache 7/245 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7;313 verteilt.Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 2. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Filers , Frau Schlei, Frau Dr. Lepsius, Dr. Nölling, Rappe (Hildesheim), Frau Funcke, Frau Schuchardt und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP betr. verdeckte Diskriminierung der Frauen durch Einstufung in Leichtlohngruppen — Drucksache 7/182 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/292 verteilt.Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 9. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Geisenhofer, Niegel, Mick und Genossen betr. Modernisierung von Altbauwohnungen — Drucksache 7/233 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/303 verteilt.Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. November 1972 den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Wehrstruktur-Kommission„Die Wehrstruktur in der Bundesrepublik Deutschland. Analyse und Optionen"zur Kenntnisnahme übersandt. Er ist als Drucksache 7/242 verteilt.Der Ausschuß für Wirtschaft hat gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:Verordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in MaltaVerordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in MaltaVerordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in MaltaVerordnung des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta-- Drucksache 7/28 —
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876 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenVerordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren— Drucksache 7/37 — Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brats résineux”, der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs— Drucksache 7/38 — Verordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 227/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die GemeinschaftVerordnung des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 228/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft— Drucksache 7/42 — Verordnung des Rates
Nr. 2740/72 vorn 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und Rohblei, anderes als Werkblei der Tarifstellen 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs Nr. 2741/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1973)Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:Verordnung des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausgleichsbeträge für Eier— Drucksache 7/168 —Verordnung des Rates zur Festlegung der allgemeinenRegeln für die Ausgleichsbeträge für Geflügelfleisch— Drucksache 7/169 —Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Reis und zur Festsetzung dieser Ausgleichsbeträge für einige Erzeugnisse— Drucksache 7/170 —Verordnung des Rates zur Festlegung der allgemeinenRegeln für die Ausgleichsbeträge für Schweinefleisch— Drucksache 7,171 — Verordnung
Nr. 2709/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 213/67/EWG zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur GemeinschaftNr. 2713/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Intervention für in Dänemark und dem Vereinigten Königreich geernteten Raps- und RübsensamenVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zuckerzur Änderung der Verordnung Nr. 431/68 über die Bestimmung der Standardqualität für Rohzucker und des Grenzübergangsorts der Gemeinschaft für die Berechnung der cif-Preise für ZuckerVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 371/67/EWG zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide und Kartoffelstärke und QuellmehlVerordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 371/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und QuellmehlVerordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für den Bestandteil zum Schutz der Verarbeitungsindustrie und zur Festsetzung dieses Bestandteils für die neuen MitgliedstaatenVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1349/72 des Rates vom 27. Juni 1972 über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von HausgeflügelVerordnung des Ratesüber die Umrechnungskurse, die im Agrarsektor für die Währungen der neuen Mitgliedstaaten zu verwenden sindzur Änderung der Verordnung Nr. 974/71 im Hinblick auf die für die neuen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Währungslage zu treffenden Maßnahmen in der Landwirtschaft.Der Finanzausschuß hat gegen die nachfolgende, vom Rat der EG inzwischen verkündete Verordnung keine Bedenken erhoben:Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft— Drucksache 7/44 —Überweisung von EG-VorlagenDer Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:Entscheidung des Rates über die Mittel eines Vorgehens derGemeinschaft auf dem Gebiet regionaler Entwicklung undAufzeichnung über die Regionalpolitik in der Gemeinschaft— Drucksache VI/1397 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Innenausschuß, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMitteilung der Kommission über allgemeine Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung— Drucksache VI/2565 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. 12. 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnisse zu haltenVerordnung des Rates über die Anwendung des Status des ,.Gemeinsamen Unternehmens" auf Tätigkeiten der ErdölindustrieEntscheidung des Rates betr. die Aufnahme von Anleihen für einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Kernkraftwerken— Drucksache VI/2512 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates betreffend die gemeinsame EinfuhrregelungVerordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. . betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung auf die französischen überseeischen Departements— Drucksache VI/2542 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Vergabe von industriellen Entwicklungsverträgen durch die Gemeinschaft— Drucksache V1/3696 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMitteilung der Kommission an den Rat über die von der Gemeinschaft auf dem Flugzeugsektor zu treffenden industriepolitischen und technologischen Maßnahmen— Drucksache VI/3733 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinien des Rates betr. Tätigkeit des Friseurs
— Drucksache V1/2573 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates betr. die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge— Drucksache VI/2088 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMemorandum der EG-Kommission betreffend die Industriepolitik der Gemeinschaft— Drucksache VI/606 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMemorandum der französischen Regierung über die Modalitäten für eine Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen und wissenschaftlichen Entwicklung in Europa— Drucksache VI/728 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatEntscheidung des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Industriepolitik— Drucksache VI/2370 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 877
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenRichtlinien des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens usw.— Drucksache VI/1051 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die FilmwirtschaftRichtlinie über die Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Filmverleihs— Drucksache VI/2569 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatEntscheidung des Rates zur zeitweisen Erweiterung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen um 10'/eVerordnung Nr. . . ./73 des Rates vom .über eine 10 %ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 festgelegt worden sindEntwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über eine 10 %ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 bezüglich der Eisen- und Stahlerzeugnisse des EGKS-Vertrags festgelegt worden sind— Drucksache 7/163 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien— Drucksache 7/236 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind— Drucksache 7/237 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatEntscheidung des Rates über Maßnahmen gegen die Maul-und Klauenseuche— Drucksache 71238 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1569/72 über die Einführung von Sondermaßnahmen für Raps- und Rübsensamen— Drucksache 7/239 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die zeitweilige Aussetzung der auf bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten angewandten Zölleüber die zeitweilige Aussetzung der auf bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia angewandten Zölle— Drucksache 7/266 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Voilage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung Nr. . . . /73 des Rates vom . . zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/ EWG, Nr. 5/67/Euratom über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs— Drucksache 7/265 —überwiesen an den Innenausschuß , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel— Drucksache 7/277 —überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird— Drucksache 7/279 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren— Drucksache 7/280 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMitteilung der Kommission an den Rat über die Probleme und Mittel der Energiepolitik für den Zeitraum 1975-1985Verordnung des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhren von Kohlenwasserstoffen aus dritten LändernVerordnung des Rates über die grenzüberschreitenden Öl- und GasrohrleitungenRichtlinie des Rates über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Kohlenwasserstoffen— Drucksache 7/281 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. 43/72 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist— Drucksache 7/278 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko— Drucksache 7/285 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen— Drucksache 7/286 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Besdilußfassung im RatVerordnung des Rates über die Erhebung von Zinsen im Rahmen des EAGFL und der Nahrungsmittelhilfe gezahlter Beträge, die wiedereinzuziehen sind— Drucksache 7/291 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1464/72 vom 10. Juli 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 20 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs— Drucksache 7/297 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Erzeugersubventionen, deren Beibehaltung dem Vereinigten Königreich für bestimmte Erzeugnisse gestattet ist— Drucksache 7/298 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Ratesüber den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs 1 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokkoüber den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs 1 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik— Drucksache 7/299 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
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878 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenVerordnung des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1388/70 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten— Drucksache 7/300 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates vom 9. Februar 1973 zur Verschiebung des Zeitpunktes, in dem die Verordnungen Nr. 1055/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen an die Kommission und (EWG) Nr. 1056/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland angewendet werden— Drucksache 7/301 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Ratesüber die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmenüber die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern vorgesehenen Schutzmaßnahmen— Drucksache 7/304 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Libanesischen Republik— Drucksache 7/305 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nrn. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor, insbesondere die Nomenklatur der Erzeugnisseüberwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenVerordnung Nr. 223/73 des Rates vom 31. Januar 1973 zur Aufstellung allgemeiner Regeln, die das gute Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker im Anschluß an den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten gewährleisten sollenüberwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenIch rufe nunmehr Punkt 2 der heutigen Tagesordnung auf:Bericht der Bundesregierung aus der KabinettsitzungMeine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen machen. Seit einer Reihe von Jahren haben viele von uns sich mit der Frage beschäftigt, wie das Parlament stärker auch aktuelle politische Fragen behandeln kann. Eines der Instrumente war die Aktuelle Stunde, die am 10. Februar 1965 zum erstenmal hier im Hause durchgeführt wurde. Auch die Dringlichkeitsfragen im Rahmen der Fragestunde gehören dazu.Heute beginnen wir nun mit einem neuen Versuch, bei dem ich Sie und auch die Mitglieder der Bundesregierung um Unterstützung bitte, damit wir nach Möglichkeit am Ende einer Erprobungszeit sagen können, daß wir einen guten Schritt auch für die innere Arbeit des Parlaments getan haben. Wie Sie schon aus der amtlichen Mitteilung vom 3. März entnommen haben, hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, dem Deutschen Bundestag im Anschluß an Kabinettsitzungen eine kurze Information zu geben. Eine solche Information steht nun heute zum erstenmal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.Das Verfahren ist im einzelnen interfraktionell vereinbart worden. Die Berichterstattung wird etwa zehn Minuten dauern. Im Anschluß daran kann jedes Mitglied des Hauses eine Frage an die Bundesregierung zu ihrem Bericht stellen. Diese Fragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung oder mit den Antworten, die sich schon auf Fragen von Mitgliedern des Hauses ergeben haben, stehen. Die Dauer der Berichterstattung einschließlich der Fragen und Antworten darf 30 Minuten nicht übersteigen.Meine Damen und Herren, wir sind interfraktionell so verblieben, daß wir zunächst Erfahrungen über diese aktuelle Unterrichtung sammeln. Wir hoffen, daß wir dann die vorgesehenen festen Regeln durch den Geschäftsordnungsausschuß behandeln lassen können, um dann auch zu einer erforderlichen Ergänzung der Geschäftsordnung zu kommen.Ich darf nunmehr zur Berichterstattung aus der Kabinettsitzung das Wort dem Herrn Bundesminister der Finanzen erteilen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für ein Thema, das im wirklichen Sinne des Wortes die ganze Welt bewegt, ist eine zehnminütige Berichterstattung an dieses Haus natürlich, wie auch schon der Präsident ganz allgemein angedeutet hat, ein Experiment und ein Wagnis. Dabei mag uns aber die Gewißheit trösten, daß die morgige Tagesordnung des Deutschen Bundestages Gelegenheit zur Vertiefung im Rahmen der Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht bietet, einer Debatte, bei der man zweifellos auf den heutigen Punkt der Berichterstattung zurückzukommen wünschen wird.Wie Sie sich vielleicht schon gedacht haben, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung heute einer dreiprozentigen Aufwertung der D-Mark zugestimmt. Diese Aufwertung wird übrigens zum erstenmal ausgedrückt oder definiert in einem Bruchteil von Sondererziehungsrechten, nicht beispielsweise in einem Verhältnis gegenüber dem Dollar. Das Letztere schien uns keinen rechten Sinn mehr zu geben in einer Situation, in der die Wechselkurse der Währungen von sechs europäischen Staaten, die aneinander gebunden sind, einerseits und des Dollars andererseits sich in einem freien Verhältnis zueinander befinden werden.Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft ist in der Nacht auf Montag zu gemeinsamen Schlußfolgerungen aus der jüngsten währungspolitischen Entwicklung gekommen. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse hat das Kabinett heute gehandelt, und auf dieser Grundlage handeln auch andere, so daß am Montag der kommenden Woche aller Voraussicht nach die Devisenbörsen auf der ganzen Welt, auch im Fernen Osten, wieder geöffnet sein werden.In einer schwierigen Stunde des Weltwährungssystems — vielleicht sollte man jetzt besser von einer Weltwährungskonstellation reden, sage ich mehr im Spaß und in Klammern — ist es dem entschlossenen Willen der beteiligten europäischen
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 879
Bundesminister SchmidtRegierungen gelungen, innerhalb Europas den bisher erreichten Stand monetärer Integration voll zu bewahren. Dieses Ergebnis ist nach außen, das heißt international, im engsten Kontakt und in vertrauensvoller Kooperation mit den übrigen Welthandelspartnern vorbereitet worden; es ist im Laufe der vergangenen zehn Tage multilateral und bilateral vorbereitet worden. Das Ergebnis genießt auch die Zustimmung unserer internationalen Partner; das gilt vor allen Dingen für die Vereinigten Staaten von Amerika. Übermorgen wird in einer erweiterten Sitzung des — im weltweiten Jargon so genannten — Zehnerklubs in Paris der Schlußstrich unter diese Serie internationaler Konsultationen und Vereinbarungen gezogen werden.Das wichtigste Element dieser Beschlüsse, an denen eben auch die Bundesregierung mitgewirkt und die sie herbeigeführt hat, ist die gemeinsame Beibehaltung der verengten Bandbreite so wie bisher zwischen der französischen, der dänischen, der holländischen, der belgisch-luxemburgischen und unserer eigenen Währung. Gleichzeitig sind die Zentralbanken dieser eben erwähnten Länder in Zukunft nicht mehr verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Bandbreiten ihrer Währung gegenüber dem amerikanischen Dollar zu intervenieren.Zur Bewertung möchte ich sagen, daß es gewiß unter dem Aspekt europäischer währungspolitischer Integration — zukünftig weiterer Integration, als bisher erreicht — eine noch vollkommenere Lösung gewesen wäre, wenn sich auch Großbritannien, Irland und Italien an diesem Arrangement hätten beteiligen können. Aber diese Länder waren ohnehin schon nicht mehr fest in das Währungsgefüge der EWG eingebunden, wie jedermann hier weiß. Nach Auffassung des Ministerrates liegt es nicht nur im Interesse des Vereinigten Königreichs und Irlands, sondern auch im Interesse der übrigen EWG-Staaten, daß das Vereinigte Königreich und Irland sich noch eine Weile außerhalb des festen europäischen Währungsverbundes halten. Dieses gibt der jetzt gefundenen Lösung ein höheres Maß an Stabilität, wenn Sie so wollen: an innerer Homogenität, und damit ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit.Ich muß weiter sagen, daß gleichwohl die britische Regierung und die deutsche Bundesregierung sich ganz besonders darum bemüht haben, zu prüfen, ob nicht doch, was Großbritannien und was Irland angeht, eine weitergehende Lösung zu erzielen gewesen wäre. Wenn gleich dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich gewesen ist, so haben doch der britische, der irische und auch der italienische Finanzminister für ihre Regierungen erklärt, daß sie sich sobald wie möglich dem Beschluß über die Einhaltung enger gemeinschaftlicher Bandbreiten anschließen wollen. Die übrigen Staaten der Gemeinschaft haben die Erwartung ausgedrückt, daß diese drei Regierungen so bald wie möglich ihrem Beispiel folgen.Die Bundesregierung möchte unter den gegebenen Bedingungen, unter denen zu handeln war — unter den Bedingungen vom Februar und März 1973 —, sowohl europapolitisch als auch im weiteren Rahmen unserer außenpolitischen Beziehungen als auch unterdem Gesichtspunkt unserer eigenen Binnenwirtschaftspolitik die jetzige Lösung als optimal bezeichnen. Ich muß vor allem hervorheben, daß die Beibehaltung der europäischen Bandbreite zwischen diesen sechs Partnern erst durch die im Februar vorangehende Entzerrung des Verhältnisses zwischen dem Dollar und einer Reihe anderer Währungen, vor allem dem japanischen Yen, möglich gemacht worden ist. An der positiven Bewertung dieser währungspolitischen Maßnahme der letzten — sagen wir — sechs Wochen ändert sich nichts dadurch, daß die Bundesrepublik Deutschland sich diesmal im Rahmen der zu treffenden und der inzwischen getroffenen Entscheidungen zu einer autonomen Aufwertung der Deutschen Mark um 3 % entschlossen hat. Im Gegenteil: diese Adjustierung unseres eigenen Wechselkurses sichert unserer innereuropäischen Vereinbarung zu sechst eine noch solidere Grundlage, sie hat diese Verabredung in ihrem Zustandekommen wesentlich erleichtert; sie ist auch im Hinblick auf unsere binnenwirtschaftliche Nachfrage- und Preissituation vernünftig.Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß die Unternehmen mit dieser Herausforderung fertig werden, was ja auch die bisher ergangenen Stellungnahmen aus der Industrie und aus dem weiteren Bereich der Wirtschaft durchaus erwarten lassen. Die Verbraucher andererseits — auch die Arbeitnehmer — sollten darin einen weiteren Beitrag zur Stabilitätspolitik der Bundesregierung sehen.Diese dreiprozentige Aufwertung ergänzt die bisherigen Kapitalverkehrskontrollen wirksam, wenn es darum geht, ausländischen Geldzuflüssen vorzubeugen. Was die Landwirtschaft angeht, so wird es hier nicht zu nachteiligen Folgen kommen. Die Anpassung des Grenzausgleichs wird in wenigen Tagen erfolgen.Im übrigen dürfen wir eines nicht vergessen: Auch wenn jetzt sechs europäische Währungen gemeinsam — vielleicht kommen noch einige von außerhalb der EWG dazu — den amerikanischen Dollar von einem festen Kurs abhängen, so beruhen doch weiterhin rund 50 °/o unseres Außenhandels zukünftig auf festen Wechselkursen, was zum Beispiel für den japanischen oder den amerikanischen Außenhandel nicht mehr annähernd, für den englischen, schweizerischen und italienischen in keiner Weise gesagt werden könnte. Rund 50 % unseres Außenhandels werden weiterhin zu festen Wechselkursen abgewickelt werden können, und dieser Prozentsatz mag sich noch erhöhen, wie ich soeben angedeutet habe.Schließlich: Alles, es, was wir wahrungspolitisch währungspolitisch zueinem besseren Zahlungsbilanzgleichgewicht in der Welt beitragen, gibt auch unserem internationalen Handel eine zuverlässigere Basis. Wenn die Währungen als Vehikel des güterwirtschaftlichen Austausches in ihren Beziehungen untereinander nicht in Ordnung sind, so schadet dies auch dem Handel. Je schneller der Dollar erstarken wird, desto unbedrohter von protektionistischen Strömungen werden sich in Zukunft wieder die Handelsströme entwikkeln können, in einem desto freieren Geist werden die beginnenden Verhandlungen über die zukünftige Handelspolitik geführt werden können.
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880 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Bundesminister SchmidtLetzter Punkt, Herr Präsident: Zum Thema „Reform des Weltwährungssystems" waren die währungspolitischen Ereignisse der letzten sechs Wochen ein nützlicher, geradezu ein gewaltiger Anschauungsunterricht, der uns vor allem gezeigt hat, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer von Anfang an in die Verhandlung über die Reform eingebrachten zentralen Forderung nach einer besseren Kontrolle der internationalen Liquidität als einem der Hauptthemen der Reform genau richtig liegt. Es kommt jetzt darauf an, zügig mit der Reform voranzuschreiten. Die nächste Gelegenheit wird Ende dieses Monats eine Sitzung der sogenannten 20er-Gruppe des Internationalen Währungsfonds unter der Beteiligung der Minister der 20 Länder in Washington sein.Übrigens könnte sich als ein erfreuliches Nebenprodukt der überwundenen Krise möglicherweise herausstellen, daß sich durch die intensiven und sehr engen Kontakte während der letzten Wochen als währungspolitischen Crisis management's die Standpunkte der Regierungen sowohl der EWG-Länder als auch anderer hinsichtlich wichtiger Reformgesichtspunkte einander angenähert haben. Vielleicht ist das ein Beitrag zur Beschleunigung des Reformbemühens.Alles in allem steht fest: Nachdem jetzt die Lösung der aktuellen Krise uns wieder zu Atem kommen läßt, müssen wir den in diesem gemeinsamen internationalen Crisis management entwickelten Impetus auf die — wenn Sie so wollen — strategischen Bemühungen zur nachhaltigen Krisenvorbeugung, d. h. zur Reform des Weltwährungssystems, übertragen.Ich möchte, für die Bundesregierung sprechend, am Schluß die Erfahrung der Gemeinsamkeit besonders unterstreichen, die zwangsläufig sehr stark auf Personen abgestellt sein mußte. Dafür, daß viele Institutionen Sitzungen abhalten und handeln konnten, bestand gar nicht die Zeit und konnte sie auch nicht geschaffen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz besonders die überaus enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der britischen Regierung wie auch zwischen der französischen und unserer Regierung unterstreichen, die den gegenwärtigen Erfolg ermöglicht hat.Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Berichterstattung und darf nunmehr bitten, Fragen zu stellen.
Die erste Frage hat der Herr Abgeordnete Dr. Möller.
Herr Bundesminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß in der Öffentlichkeit bei der Bewertung der Ergebnisse auch zum Ausdruck kommen muß, daß wir nach den getroffenen Vereinbarungen nach wie vor die Hälfte
unseres Außenhandels auf der bisherigen Basis abwickeln können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich teile Ihre Meinung, Herr Kollege, und insbesondere teile ich Ihre Auffassung, daß dies der deutlichen Unterstreichung nach außen bedarf.
Bitte, Herr Kollege!
Herr Minister, nachdem wir gehört haben, daß im Kabinett nichts Neues gegenüber dem, was Sie bereits in der Pressekonferenz gesagt haben, beschlossen worden ist, meine Frage:
Von den EWG-Staaten, die gemeinsam floaten, hat Frankreich einen gespaltenen Devisenmarkt und wird diesen beibehalten. Vor drei Wochen waren Sie der Auffassung, daß ein solches System Komplikationen mit sich bringen könnte. Ist sichergestellt, Herr Minister, daß die Beibehaltung gespaltener Devisenmärkte durch Länder, die am gemeinsamen Floaten teilnehmen, nicht zu Schwierigkeiten führen wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich darf Ihnen zunächst antworten, Herr Kollege, daß die Bundesregierung ihre Beschlüsse nicht faßt, um der Opposition Neuigkeiten zu bieten, sondern zum Wohle dieses Staates.
Es tut mir leid — —(Abg. Rawe: Wir haben eine neue Unterrichtung. Gewöhnen Sie sich dann bitteauch einen vernünftigen Stil an! Es ist dochlächerlich, Herr Präsident, wenn das hierso weitergehen soll! — Zuruf des Abg.Seiters.)Die Opposition wie der ganze Bundestag hat die nach bestem Wissen und Informationsstand und Gewissen der Bundesregierung mögliche Information soeben erhalten. Wenn sie beklagt, daß das nichts Neues gegenüber gestern ist, so sollte sie sich viel eher dafür bedanken, daß es nicht schon wieder etwas Neues gegenüber der Krise von gestern und vorgestern ist.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 881
Die nächste Frage, Herr Abgeordneter Häfele.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident, die Frage hatte auch noch einen sachlichen Gehalt. Auf den möchte ich zurückkommen dürfen.
Bitte schön!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Kollege hat zitiert, ich hätte in den letzten Wochen öffentlich geäußert, ein gespaltener Devisenmarkt würde Komplikationen mit sich bringen. Das ist auch heute meine Meinung.
Aber die Bemerkung bezog sich auf die Vorschläge einer Spaltung des Devisenmarktes für die Bundesrepublik Deutschland. Wir hatten das in der Zwischenzeit nicht vollständig ausgeschlossen. Wir haben darüber sehr ernsthaft nachgedacht, sind aber froh, daß wir zu diesem Schritt letztlich nicht genötigt waren, weil er bei der besonderen Struktur der deutschen Zahlungsbilanz — anders als die Struktur der Zahlungsbilanz anderer Länder — in der Bundesrepublik wesentlich größere Schwierigkeiten mit sich gebracht hätte als etwa in Frankreich oder in Belgien. Es kommt hinzu, daß der dafür notwendige Apparat in der Bundesrepublik Deutschland — anders als in Frankreich bei staatlichen Banken — nicht zur Verfügung steht.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Häfele.
Herr Minister, die EWG-Länder, die am gemeinsamen Floaten teilnehmen, haben unter sich feste Wechselkurse. Das bedingt doch wohl in der Praxis gegenseitige Beistands- oder Interventionsmaßnahmen. Worin könnten diese bestehen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege, ich bin in der angenehmen Lage, hier nicht im Konjunktiv reden zu müssen, sondern im Indikativ. Sie bestehen in den gleichen Beistandsregeln, die schon bisher unter diesen Ländern gegolten haben.
Es war angesichts der Homogenität dieser fünf Währungen — Belgien und Luxemburg haben ja eine Währung zusammen — nicht erforderlich, etwa die Beistandsmargen zu vergrößern, etwa die Fristen zu verlängern oder zu diesem Zweck Reserven der beteiligten fünf Notenbanken in einen Topf zu tun.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Rapp.
Herr Minister, ich möchte auf das eingehen, was Sie zum Schluß Ihrer Ausführungen sagten. In den letzten Tagen ist in der Presse im Ton des Vorwurfs zum Ausdruck ge-
bracht worden, Sie machten Währungspolitik im Stil der Geheimdiplomatie. Sind Sie mit mir der Auffassung, daß genau das die einzige sachdienliche Art ist, Währungspolitik zu machen, und daß die Währungsprobleme in internationaler Kooperation anders überhaupt nicht mehr zu lösen sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin dankbar für die Frage. Ich glaube, das ganze Haus
— Lieber Herr Strauß, da Sie bisher eine sachgemäße Frage nicht gestellt haben, muß ich mich doch bedanken, daß meine eigenen Kollegen solche Fragen stellen.
Ich möchte die Frage mit einem schlichten Ja beantworten.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Strauß.
Herr Bundesminister, Sie haben heute sinngemäß gesagt, man habe die Aufwertung um 3 Vo gegenüber dem Maßstab Sonderziehungsrechte vorgenommen, und daran die Bemerkung geknüpft, weil es Ihnen keinen Sinn mehr zu haben schien, als Maßstab dafür den Dollar angesichts dessen Entwicklung zu wählen. Wie ist diese Ihre Äußerung von heute im Hinblick auf Ihre Antwort in der Pressekonferenz von gestern zu werten, wo Sie auf die Frage, wem gegenüber nun aufgewertet worden sei, sagten, das sei eine Frage an den Professor Schmidt, Sie seien nicht in der Lage zu sagen, ob gegenüber dem Dollar, dem Gold oder gegenüber einem anderen Maßstab.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nicht ganz, aber beinahe richtig, Herr Strauß. Ich muß Ihnen zugeben, daß ich in der Pressekonferenz noch im unklaren darüber war, ob wir definieren würden gegenüber dem Gold oder gegenüber den Sonderziehungsrechten.
Wir hätten natürlich auch gegenüber der Dollarparität definieren können. Aber das hätte mit Recht erhebliche Verwirrung ausgelöst. Theoretisch wären alle drei Möglichkeiten gegeben gewesen. Wir haben die letzten drei Tage benutzt, um in Abstimmung mit anderen die Definition in Sonderziehungsrechten als die zweckmäßige herauszuarbeiten.
Eine Frage der Frau Abgeordneten Huber.
— Das ist nach den vorliegenden Richtlinien nicht möglich.Frau Kollegin Huber!
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882 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Herr Minister, würden Sie sagen, daß die jetzt in dieser Währungsfrage gefundene Lösung bereits eine besondere Rolle beim weiteren Ausbau der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion spielt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Kollegin, ich müßte darauf sagen, daß sie jedenfalls erstens die bisher erreichte währungspolitische Integrationsstufe bewahrt hat — das war am Beginn der vorigen Woche gar nicht sicher —, daß sie aber zweitens eine solche Fülle von Überlegungen auch bei den im Augenblick nicht unmittelbar beteiligten Regierungen Englands, Irlands und Italiens sowie bei der Kommission und im Ministerrat im Hinblick auf spätere weitere monetäre Integrationsschritte ausgelöst hat, daß ich in diesem indirekten Sinne Ihre Frage bejahen kann.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz.
Herr Bundesminister, Sie haben heute und auch in Ihrer vorgestrigen Pressekonferenz versichert, daß der Landwirtschaft keine Nachteile im Hinblick auf den Grenzausgleich entstehen. Sind Sie bei dieser Versicherung davon ausgegangen, daß der bisher praktizierte Grenzausgleich künftig auch jene Agrarprodukte mit umfaßt, die entweder gar nicht oder nur mit einem Teilwert in den Grenzausgleich einbezogen waren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin davon ausgegangen, Herr Kollege, daß das bestehende System des Grenzausgleichs den 3 % entsprechend angepaßt wird.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel.
Herr Minister, der Aufwertungseffekt der seit Februar ergriffenen Maßnahmen wird auf etwa 6 % geschätzt. Erwarten Sie aus dem weiteren Floaten einen weiteren Aufwertungseffekt, und gegebenenfalls, bestehen Überlegungen bei der Regierung in welchem Umfang?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Was die Schätzung der 6 % angeht, so ist sie durchaus mit einigen kleinen Fragezeichen zu versehen. Ich würde mich im Endergebnis ihr anschließen können. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß zum Beispiel die Gesamtsystematik des Grenzausgleichs sowohl für die währungspolitischen Schritte, die im Februar von anderen getroffen worden sind, als auch für diejenigen, die wir jetzt treffen, eine kleine Korrektur darstellt. Im Augenblick würde ich eher mit weniger als 6 % rechnen. Ich gebe Ihnen aber recht, daß die gemeinsame Bewegung des Pakets harter europäischer Währungen ab kommender
Woche möglicherweise auch vorübergehend zusätzliche Aufwertungseffekte erzielen kann. Ich sage vorübergehend, weil die Amerikaner, die Japaner, die EWG-Staaten, auch die Europäer außerhalb der EWG im Grunde alle glauben, daß die gegenwärtigen Paritäten und Leitkurse in einem solchen Verhältnis zueinander stehen, daß über mittlere Sicht voraussichtlich die freischwebenden Kurse sich da einpendeln, wo heute die Leitkurse und Paritäten festgelegt sind.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Ehrenberg.
Herr Minister, nach der Landwirtschaft ist wohl die Werftindustrie die erste, die bei Währungsveränderungen sofort in Betracht gezogen wird. Ist es richtig, daß im Gegensatz zu früheren währungspolitischen Maßnahmen die Situation dort weniger prekär ist, weil die weit bis in das Jahr 1975 hineinreichenden Aufträge überwiegend in D-Mark-Verträgen festgelegt sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich fühle mich hier als das Versuchskaninchen, an dem zum erstenmal diese neue parlamentarische Einrichtung ausprobiert wird. Neben mir sitzt der Herr Bundesminister für Wirtschaft. Ich bin nicht ganz sicher, ob er die Antwort geben darf. Er kann den Bereich, nach dem hier gefragt wird, besser übersehen als der Bundesminister der Finanzen.
Herr Kollege, der amtierende Präsident wäre sich nicht sicher, wenn er dem Herrn Wirtschaftsminister das in dieser Art der Informationsstunde genehmigte. Ich schlage vor, daß diese Frage morgen in der Debatte gegebenenfalls vertieft wird, und ich würde, wenn Sie die Frage nicht beantworten, die nächste Frage aufrufen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich will mich vor der Beantwortung nicht drücken. Ich habe den Eindruck, daß die in der Frageformulierung enthaltende Tendenz der Beurteilung richtig ist, daß heute die Werften in höherem Maße als früher D-Mark-Kontrakte abgeschlossen haben. Zweitens glaube ich, daß die Seeschiffswerften auf kurze Sicht gut beschäftigt sind. Auf mittlere Sicht könnten die Unternehmensleitungen möglicherweise jetzt Sorgen haben. Aber es ist gerade ein Vierteljahr her, daß sie das letzte Mal mit Riesensorgen nach Bonn gezogen sind, und schon wenige Wochen später war das Bild völlig anders, nämlich sehr viel besser.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Höcherl.
Herr Bundesminister, als Sie Anfang Februar nach der Abwertung des Dollars, nach dieser großen Operation im Anschluß an die Hereinführung von 20 Milliarden Devisen, der
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 883
HöcherlMeinung waren, Sie hätten die Sache geschafft, und Sie sehr viel Weihrauch einheimsten, haben damals erklärt, es müßten nun aber schnell die dirigistischen Maßnahmen nach § 23 auslaufen. In der Zwischenzeit haben die EWG-Finanzminister beschlossen und verkündet, daß sie sich sehr an die Richtlinien vom 21. März 1972 gebunden fühlen, sich also weitgehend dirigistisch verhalten müssen. Wie ist jetzt Ihre Meinung über den Abbau der dirigistischen Maßnahmen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Höcherl, zunächst was die Formulierung Ihrer Frage angeht: Die Bundesregierung hat im Februar nicht gesagt, sie hätte die Sache geschafft.
— Ich habe nichts dagegen, Herr Strauß. Sie hat das nicht gesagt. Die Regierung hat damals zum Ausdruck gebracht, daß dies das Ergebnis einer weltweiten Kooperation, vor allen Dingen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika und mit anderen Staaten, gewesen ist.
Das Protokoll kann man ja noch nachlesen; das steht in diesem Hause zur Verfügung. Die Bundesregierung hat sich da sehr vorsichtig ausgedrückt.
Was nun aber die Frage des Herrn Kollegen Höcherl angeht, so ist es richtig, daß, entgegen der darin zum Ausdruck kommenden Tendenz, die anderen Regierungen der EWG eine ausgesprochene Vorliebe für Kapitalverkehrskontrollen haben. Ich habe einen entsprechenden Beschluß des Ministerrats in der Nacht zum Montag nur entschärfen, aber nicht völlig verhindern können.
Der Beschluß lautet: Um das System gegen störende Kapitalbewegungen zu schützen, wird die Richtlinie vom 21. März 1972 verstärkt angewendet, und es werden, soweit erforderlich, zusätzliche Kontrollmaßnahmen eingeführt. -- Das ist der beschlossene Text. Wie gesagt, der Entwurf war noch schärfer; wir haben ein bißchen daran basteln können. Für die Bundesregierung kann ich sagen, daß für uns im Augenblick eine Verstärkung nicht in Betracht kommt, daß wir aber aus Rücksicht auf unsere europäischen Partner im Augenblick auch nicht ohne weiteres die Absicht verwirklichen könnten, die wir sonst wohl gehabt hätten, nämlich einen Teil der bestehenden Kapitalverkehrskontrollen beiseite zu schaffen.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Jens.
Herr Minister, können Sie meine Meinung unterstreichen, daß durch die Krise des Währungssystems, die jetzt überwunden wurde, die Reform des internationalen Währungssystems vorangetrieben wird und daß die Beschlüsse der Bundesregierung diese Reform des internationalen Währungssystems keineswegs präjudizieren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, aber . . .
Ich benutze die Gelegenheit der Bejahung dieser Frage, um auf eines hinzuweisen. Die beiden letzten internationalen Währungskrisen haben offenbart, daß der geradezu ungeheure Betrag freier Dollars in der Welt, zusammen mit einem beinahe gleich großen Betrag von Währungsdollars in den Beständen der Notenbanken einer großen Zahl von Staaten, die zum Teil schlimmerweise dazu übergeangen sind, diese Währungsreserven auf dem Euro-Dollarmarkt anzubieten, neben den bisher schon vorhandenen theoretischen Problemen einer Weltwährungsreform ein mindestens gleichzeitig zu lösendes Problem darstellt.
Vizepräsident 'Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine Frage des Herrn Abgeordneten Kreile.
Herr Bundesminister, Sie haben in Ihren Ausführungen vorhin den Impetus zur Reform des Weltwährungssystems begrüßt. Ich bin ganz sicher, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß dieser Impetus nicht nur jetzt dasein muß, sondern bei der Bundesregierung eigentlich schon immer dagewesen sein müßte. Welche Initiativen in Richtung auf Reform des Weltwährungssystems und insbesondere im Hinblick auf die Errichtung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wird die Bundesregierung demnächst ergreifen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das sind zwei Fragen auf einmal. Sie haben nur sehr bedingt etwas miteinander zu tun. Die Reform des Weltwährungssystems, des internationalen Gefüges der verschiedenen Währungen, hat mit dem europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit innerhalb der EWG überhaupt nichts zu tun. Beide Dinge können sehr weitgehend unabhängig voneinander geregelt werden bzw. stattfinden.Was den europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit angeht, so ist folgendes zu sagen. Wenn sich das Vereinigte Königreich Irland und Italien jetzt entschlossen hätten, beizutreten, hätte dieser Fonds sehr schnell zu einem operationsfähigen Institut entwickelt werden müssen, und es hätte sehr schnell über die Verdoppelung, Verdreifachung, Vervierfachung des gegenwärtigen kurzfristigen Währungsbeistandes hinaus eine Poolung eines Teils der nationalen Währungsreserven in diesem europäischen Fonds stattfinden müssen.Sie fragten, welche Initiativen wir in der Richtung ergriffen haben. Ich wiederhole, was ich von jenem Pult aus ausgeführt habe: Im Laufe der letzten Woche sind eine Reihe von Arbeiten zur Vorbereitung eines solchen Schrittes in Gang gesetzt worden.Sie fragten nun aber auch nach unseren Initiativen auf dem Feld der Reform des Weltwährungssystems, das etwas völlig anderes ist; es ist völlig unabhängig von dem, was wir in Europa tun oder nicht tun. Die Bundesregierung — und nicht nur diese, sondern schon ihre Vorgängerin — hat eine Reihe von
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884 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Bundesminister SchmidtInitiativen auf diesem Gebiet ergriffen. Ich möchte z. B. in Erinnerung rufen, daß ich als Minister der vorigen Bundesregierung in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Jahrestagung des Weltwährungsfonds im September Vorschläge der deutschen Bundesregierung dazu beigesteuert habe. Letztlich ist aber nicht das entscheidend, was man an öffentlich hörbaren und lesbaren Vorschlägen beisteuert. Entscheidend ist vielmehr das Gespräch im kleinen Kreis der Zwanzigergruppe, im kleinen Kreis der unmittelbaren bilateralen Beratung mit unseren Partnern und Verbündeten. Es verbietet sich, in öffentlicher Sitzung darüber heute Ausführungen zu machen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Zeit, die für diese Information vorgesehen war, abgelaufen. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich unterbreche die Beratung für einen Augenblick, damit die Vertreter der Bundesregierung den Fragestellern in Ruhe antworten können.
Meine Damen und Herren, wir treten ein in die Fragestunde
— Drucksache 7/296 —
Ich rufe den Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Die ersten beiden Fragen — Nrn. 89 und 90 — hat der Herr Abgeordnete Picard eingebracht. Der Herr Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Dem Wunsch wird entsprochen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
— Ich bitte Sie nochmals, meine Damen und Herren, Rücksicht auf die Vertreter der Bundesregierung und die Fragesteller, unsere Kollegen, zu nehmen, die den Wunsch haben, gegebenenfalls durch Zusatzfragen zu ihren Fragen die notwendigen Informationen zu erhalten.
Die nächste Frage wurde von dem Herrn Abgeordneten Hoffie eingebracht.
Herr Präsident, ich bitte die beiden Fragen des Zusammenhangs wegen zusammen beantworten zu dürfen, falls der Fragesteller einverstanden ist.
Der Herr Fragesteller ist offensichtlich einverstanden. Dann rufe ich die Fragen 91 und 92 des Herrn Abgeordneten Hoffie gemeinsam auf:
Ist es möglich, bei der Deutschen Bundespost aus Gründen der Rationalisierung und Automatisierung und mit dein Ziel der Verringerung des Defizits im Paketdienst Standardgrößen in Form einer geringen Zahl von „Normpaketen" einzuführen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Fachleuten, daß durch die Einführung von „Normpaketen" das Defizit aus dem Paketdienst um mindestens 150 Millionen DM reduziert werden kann?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Es ist möglich, Herr Kollege, daß auch im Paketdienst Standardgrößen analog der Regelung im Briefdienst eingeführt werden. Entsprechende Untersuchungen laufen. Eine Quantifizierung dieser Rationalisierungsmöglichkeit ist deshalb gegenwärtig noch nicht möglich. Es kann aber jetzt schon gesagt werden, daß die Einführung eines „Normpaketes" Vorteile für das Be- und Entladen, das Sortieren und die Stapelfähigkeit der Pakete mit sich bringen wird.
Keine Zusatzfrage. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Dr. Eyrich hat gebeten, daß seine beiden eingereichten Fragen — Nrn. 93 und 94 — schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 95 ist vom Herrn Abgeordneten Dr. de With eingereicht worden:
Geht die Bundesregierung davon aus, daß Sozialarbeitern im Strafprozeß das Zeugnisverweigerungsrecht zukommen sollte?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, darf ich beide Fragen gemeinsam beantworten?
Der Herr Fragesteller ist offensichtlich einverstanden. Dann rufe ich auch Frage 96 des Herrn Abgeordneten Dr. de With auf:
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Änderung des § 53 StPO im Rahmen der Beratungen des Entwurfs eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch zu unterstützen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege de With, die derzeitige Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts in der Strafprozeßordnung ist unbefriedigend. Sie trägt meinem Verständnis von der Tätigkeit verschiedener Berufsgruppen im sozialen Bereich nicht hinreichend Rechnung. Deswegen prüfen wir zur Zeit, ob und in welcher Weise den für diesen Bereich tätigen Personen, insbesondere aber den Sozialarbeitern, das Zeugnisverweigerungsrecht gewährt werden soll.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 885
Parl. Staatssekretär Dr. BayerlDas Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1972, in der es die Nichteinräumung eines Zeugnisverweigerungsrechts der Sozialarbeiter für verfassungsgemäß erklärt hat, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es dem Gesetzgeber nicht freigestellt sei, den Kreis der aus Berufsgründen zeugnisverweigerungsberechtigten Personen nach Belieben zu erweitern. Vielmehr ziehe das Rechtsstaatsprinzip dem Gesetzgeber hier enge Grenzen. Soweit der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit der Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthalten, verlange er auch die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden könne. Die Einräumung von Aussageverweigerungsbefugnissen aus beruflichen Gründen bedürfe daher stets einer besonderen Legitimation, um vor der Verfassung Bestand zu haben.Die Legitimation für die Sozialarbeiter, ihnen das Zeugnisverweigerungsrecht zu gewähren, könnte in der Notwendigkeit gesehen werden, eine Vertrauensbeziehung zwischen ihm und seinen Betreuern zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Für eine befriedigende Lösung dieses Problems bereitet uns jedoch das uneinheitliche Berufsbild der Sozialarbeiter besondere Schwierigkeiten. Bei einem Teil der in der Sozialarbeit Tätigen kann es unter Berücksichtigung ihres Auftrags Interessenkollisionen geben. Das ist bei den in der Ehe- und in der Erziehungsberatung tätigen Sozialarbeitern kaum der Fall. Problematischer dagegen kann es z. B. bei den im Strafvollzug tätigen Sozialarbeitern sein. Hier muß geprüft werden, ob wir diesem Personenkreis, um eine auch für ihre Tätigkeit erforderliche Vertrauensbasis mit den Betreuten zu schaffen, die gleiche Rechtsstellung im Hinblick auf das Zeugnisverweigerungsrecht gewähren sollten wie etwa den Amtsärzten. Die Lösung dieser Frage bedarf noch sehr eingehender Überlegungen. Es ist uns also nicht möglich, Herr Kollege de With, diese Frage bereits in dem dem Bundestag vorliegenden Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch mit zu regeln.Hinzu kommt noch, daß wir in unsere Überlegungen die Frage einbezogen haben, ob das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auch noch anderen Berufsgruppen eröffnet werden sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege de With.
Darf ich nach dieser mir im Ganzen — im Gegensatz zu Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts — befriedigenden Antwort gleichwohl fragen, wann die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag dem Bundestag zu unterbreiten gedenkt?
Herr Kollege, sicher noch in dieser Legislaturperiode.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich einengender fragen: würde dies eventuell im Zusammenhang mit der Novellierung der Strafprozeßordnung noch in diesem Jahr möglich sein?
Wir ziehen es in Betracht, Herr Kollege, ohne daß ich mich hierauf festlegen kann.
Ich rufe die nächste Frage auf, die Frage 97 des Herrn Abgeordneten van Delden:
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts des tragischen Brandunglücks, bei dem fünf Häftlinge in einem Barackenaußenlager der Strafvollzugsanstalt Lingen ums Leben kamen, über die Länderjustizminister eine Überprüfung aller in Frage kommenden Strafvollzugsanstalten vorzunehmen mit dem Ziel, festzustellen, ob die Einhaltung der feuerschutzpolizeilichen Vorschriften in allen von den Haftanstalten unterhaltenen Gewerbebetrieben regelmäßig von den zuständigen staatlichen Überwachungsorganen (Gewerbeaufsichtsamt) überprüft wird, vor allem aber, ob in jedem Fall das zuständige Gewerbeaufsichtsamt die Betriebsgenehmigung erteilt hat?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege van Delden, die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der ihr durch das Grundgesetz zugewiesenen Aufgaben auf die Beseitigung der Unfallgefahren in den Betrieben der Justizvollzugsanstalten hinzuwirken. Nach der verfassungsmäßigen Ordnung steht dem Bundesminister der Justiz jedoch gegenüber den Vollzugsbehörden der Justiz kein Aufsichts- oder Weisungsrecht zu. Ich bin also nicht in der Lage, eine Überprüfung vorzunehmen, ob in den Betrieben der Justizvollzugsanstalten die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.Daß sie eingehalten werden sollen, ist ausdrücklich in Nr. 87 Abs. 2 der unter den Justizministern und Justizsenatoren der Länder vereinbarten Dienst- und Vollzugsordnung geregelt. Die Betriebe müssen hiernach den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Gefangenen werden angehalten, sich nach diesen Vorschriften zu richten. Abs. 3 der gleichen Vorschrift sieht ausdrücklich vor, daß die Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter überprüft und überwacht werden. Die Betriebe in den Justizvollzugsanstalten werden also hinsichtlich der Gewerbeaufsicht und der Unfallverhütung genauso behandelt wie andere Betriebe. Auch der Regierungsentwurf eines Strafvollzugsgesetzes sieht in § 136 Abs. 2 eine Regelung vor, daß die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sind.Wie das Niedersächsische Ministerium der Justiz mitgeteilt hat, ereignete sich der tragische Unglücksfall nicht in einem eigenen Betrieb einer Justizvollzugsanstalt, sondern in einem Unternehmerbetrieb, der von der Norddeutschen Holzberufsgenossenschaft überwacht wird. Der für die Überwachung zuständige technische Aufsichtsdienst Bielefeld dieser Berufsgenossenschaft hat noch am 30. November 1972, also etwa drei Monate vor diesem tragischen Unglück, eine Überprüfung des Betriebs durchgeführt.
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886 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Parl. Staatssekretär Dr. BayerlDer Niedersächsische Minister der Justiz hat eine Kommission eingesetzt, die sich gegenwärtig mit dem Brandschutz und der Unfallverhütung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen befaßt. Ich habe gebeten, mich zu gegebener Zeit von dem Untersuchungsergebnis zu unterrichten, und ich bin selbstverständlich gern bereit, Herr Kollege, Ihnen das Untersuchungsergebnis zukommen zu lassen.
Eine Zusatzfrage.
Nachdem, Herr Minister, jedenfalls laut ersten Pressemeldungen die Untersuchungsergebnisse gezeigt haben, daß zumindest die feuerschutzpolizeilichen Vorschriften nicht sorgfältig beachtet worden sind, würden Sie mir dann zustimmen, daß der Frage der Zulassung durch das Gewerbeaufsichtsamt, die in der Beantwortung von Ihnen offengelassen wurde — Sie sind nicht zuständig; ich gebe das zu —, besondere Bedeutung zukommt, und würden Sie die Justizminister der Länder noch einmal darauf hinweisen und, wenn diese ihre Zustimmung geben, von dem Ergebnis der Untersuchung, ob alle Strafvollzugsanstalten den gewerbepolizeilichen Vorschriften genügen, auch uns Mitteilung machen?
Herr Kollege, Sie haben keine weiteren Fragen eingebracht. Aber Sie hätten jetzt so ziemlich alles konsumiert, was möglich gewesen wäre.
Herr Kollege, ich bitte Sie sehr um Verständnis dafür, daß ich, bevor mir das Untersuchungsergebnis der vom Niedersächsischen Justizminister einberufenen Kommission vorliegt, hierzu keine Erklärung abgeben kann. Aber ich wiederhole meine Bereitschaft, Ihnen das Untersuchungsergebnis zuzustellen. Ich bin auch gern bereit, Ihnen dann über sich daraus ergebende weitere Fragen mündlich oder schriftlich Auskunft zu erteilen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz beantworten. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf.
Der Herr Abgeordnete Dr. Ritz hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 127 und 128 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Hammans hat seine Frage 129 zurückgezogen.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir vor der in der Geschichte der Fragestunde sicher nicht sehr oft vorkommenden Tatsache, daß aus diesem Geschäftsbereich keine Fragen zu beantworten sind.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan zur Verfügung.
Die erste Frage, die Frage 142, ist von dem Herrn Abgeordneten Biehle eingebracht:
Ist die Bundesregierung bereit, Wehrpflichtige, deren Väter 100 % kriegsbeschädigt aus dem Weltkrieg zurückkehrten, genauso zu behandeln wie Söhne von Vätern, die im 2. Weltkrieg gefallen sind, um sie vom Wehrdienst zu befreien, und dies gegebenenfalls auf dem Verordnungswege einzuleiten, damit die Kreiswchrersatzämter künftig einheitlich danach verfahren?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident! Herr Kollege Biehle, eine Gleichbehandlung wehrpflichtiger Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % mit den einzigen Söhnen gefallener Väter bei der Befreiung vom Wehrdienst ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht möglich. Die entsprechende gesetzliche Regelung — § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes — setzt voraus, daß mindestens ein Elternteil des Wehrpflichtigen an Kriegsfolgen oder infolge nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahmen verstorben ist.
In den Fällen, in denen der Vater hilfsbedürftig und auf die Unterstützung durch seinen Sohn angewiesen ist, kann durch eine Zurückstellung vom Wehrdienst geholfen werden. Dabei wird die persönliche Hilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 80 O/0 von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher weder im Verordnungs- oder im Erlaßwege die Söhne von Schwerkriegsbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 % von der Einberufung auszunehmen noch dem Deutschen Bundestag eine Erweiterung des gesetzlichen Befreiungstatbestandes des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes vorzuschlagen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß wir uns einig sind, daß die persönliche Hilfsbedürftigkeit bei den angesprochenen Fällen, nämlich bei einer hundertprozentigen Beschädigung zu 99,9 % gegeben ist, und glauben Sie nicht auch, daß nicht erst dann geholfen werden sollte, wenn der Vater oder die Mutter gestorben sind, sondern bereits zu deren Lebenszeiten, weil. das eine dringende Notwendigkeit ist, und wären Sie bereit, eine eventuelle Gesetzesinitiative zur Ergänzung des jetzt formell gehandhabten Verfahrens zu unterstützen, nämlich die Änderung bzw. Ergänzung des § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes unter Einbeziehung des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes und des Bundesentschädigungsgesetzes?
Herr Kollege Biehle, ich darf mich wiederholen: Dabei wird die persönliche
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 887
Parl. Staatssekretär BerkhanHilfsbedürftigkeit eines Schwerkriegsbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 80 % von den Wehrersatzbehörden ohne Prüfung unterstellt. Ihrem Petitum ist also Genüge getan. Ich glaube daher, daß wir weder das Gesetz noch Verwaltungsvorschriften ändern müssen, sondern daß wir Ihrem Anliegen auch schon heute in jedem Falle nachkommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß Ihre Äußerung bedeutet, daß die Kreiswehrersatzämter grundsätzlich einheitlich in diesem Sinne handeln können, was bisher nicht immer der Fall war?
Die Kreiswehrersatzämter müssen einheitlich handeln, weil bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 80 % davon ausgegangen wird, daß der Schwerkriegsbeschädigte hilfsbedürftig ist. In den Fällen, wo die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht über 80 % hinausgeht, muß allerdings eine Prüfung erfolgen, ob Hilfsbedürftigkeit vorliegt oder ob man diesem Hilfsbedürfnis nicht anders nachkommen kann.
Abgesehen davon, Herr Kollege Biehle, muß ich Sie darauf aufmerksam machen, daß diese Belastungen nicht nur in Familien mit Schwerkriegsbeschädigten auftreten. Wir haben eine große Zahl von Schwerarbeitsbeschädigten, Körperbehinderten und Verkehrsbeschädigten, die in vergleichbarer Situation sind. Daher würde ich nicht dazu raten, die Gruppe der Beschädigten immer wieder aufzuteilen in solche, die ihre Beschädigung als Folge des Krieges, und solche, die sie als Folge des Arbeitslebens erlitten haben.
Ich rufe die Frage 143 des Abgeordneten de Terra auf:
Welche Gründe stehen der besoldungsrechtlichen Einstufung von Fachoffizieren nach A 12 entgegen?
Herr Präsident, Herr Kollege de Terra, ich bitte die Fragen 143 und 144 im Zusammenhang beantworten zu dürfen.
Der Herr Fragesteller ist einverstanden; sein Zusatzfragerecht wird nicht verkürzt. Dann rufe ich auch die Frage 144 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der vorhandenen freien Planstellen nach A 12, Fachoffiziere in diese Stellen einzuweisen?
Herr Kollege de Terra, die Einweisung von Hauptleuten der Besoldungsgruppe A 11 in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 ist auf herausgehobenen Dienstposten nach Maßgabe des Haushaltsplans bis zu einem Prozentsatz von 10 v. H. der Gesamtzahl der für die Hauptleute ausgebrachten Planstellen möglich.
Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 für Offiziere des militärfachlichen Dienstes sind hierin nicht enthalten. Bei der Einführung der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes gingen Bundesregierung und Parlament davon aus, daß die Funktionen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 zuzuordnen seien. Die Bundesregierung prüft nunmehr, ob auch Offiziere des militärfachlichen Dienstes herausgehobene Funktionen wahrnehmen, die eine Bewertung nach der Besoldungsgruppe A 12 rechtfertigen.
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Erst bei positivem Ausgang dieser Prüfung können die erforderlichen haushaltsmäßigen Folgerungen für die Einweisung von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in die Besoldungsgruppe A 12 gezogen werden. Die Bundesregierung ist um ein baldmögliche abschließende Klärung bemüht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, werten Sie mit mir in diesem Zusammenhang den Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 16. März 1972, wonach die gesonderte Ausweisung von Offizieren des militärfachlichen Dienstes nicht mehr vorgesehen werden sollte, nicht auch so, daß hiermit dieser Gruppe von Offizieren die Möglichkeit des Aufrückens nach A 12 eröffnet werden sollte?
Herr Kollege de Terra, wir hatten heute schon im Ausschuß Gelegenheit, darüber zu sprechen. Sie kennen meine persönliche Auffassung. Ich muß hier aber die Auffassung der Regierung vertreten. Es kommt darauf an, daß wir das Einvernehmen mit dem Innenministerium herstellen. Hier geht es um eine Laufbahnfrage, und für Laufbahnverordnungen ist der Innenminister und nicht ausschließlich der Verteidigungsminister zuständig. Aber ich will mich hier nicht drücken, sondern ich möchte Ihnen sagen, daß ich es so werte, wie Sie es soeben vorgetragen haben.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie, wenn innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen beständen, in dieser Frage eine Kabinettsentscheidung herbeiführen?
Herr de Terra, ich bin nicht ganz sicher, ob das eine Frage ist, die man einer Kabinettsentscheidung zuführen sollte. Ich würde hartleibig und zielstrebig mein Ziel weiterverfolgen, alle Hauptleute in der Bundeswehr gleichzubehandeln, unabhängig davon, wie ihr Ein-
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888 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Parl. Staatssekretär Berkhanstieg gewesen ist. Wenn es dann gar nicht mehr anders geht, muß man sich überlegen, ob man es zu einer Kabinettsfrage macht.
Eine letzte Zusatzfrage.
Würden Sie es als eine wesentliche Unterstützung bei dem Entschluß, das Kabinett anzurufen, ansehen, wenn der Innenminister der Auffassung des Verteidigungsministers beiträte?
Das ist eine erhebliche Unterstützung. Das kann ich bestätigen.
Ich rufe die Frage 145 des Herrn Abgeordneten Damm auf:
Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um künftig zu verhindern, daß wehrpflichtige Soldaten, die sich als Zeitsoldaten verpflichten, um noch während der Eignungsübung von ihrer Verpflichtung zurückzutreten, gegenüber den Grundwehrdienstleistenden, die nur Wehrsold erhalten, dadurch im Vorteil sind, daß sie das Gehalt für die ersten Monate nicht zurückzuzahlen brauchen?
Herr Präsident, Herr Kollege Damm, der Bundesregierung ist das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem bekannt. Die Bundesregierung wird alle rechtlich vertretbaren und praktikablen Möglichkeiten ausschöpfen, um künftig zu verhindern, daß der in Ihrer Frage genannte Personenkreis durch eine nicht ernstgemeinte Bewerbung in den Genuß von Dienstbezügen kommt und diese nach dem auf eigenen Antrag erfolgten Ausscheiden auch behalten darf.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, verstehen Sie unter den auszuschöpfenden Möglichkeiten auch die, daß diejenigen, die ihre Verpflichtung zurückziehen — wenn ich es einmal so ausdrücken darf —, auch das Geld, das sie schon erhalten haben, zurückzahlen müssen, wenn das innerhalb der ersten vier Monate geschieht?
Die Prüfung ist nicht abgeschlossen, Herr Kollege Damm. Ich stehe hier nicht, um einen neuen Weg aufzuzeigen. Aber diejenigen, die sich mit solchen Fragen beschäftigen, würden dann einen anderen gesetzmäßig vorgeschriebenen Weg nehmen und kämen genauso in den Genuß des Vorteils.
Was ich beklage, Herr Kollege Damm, ist, daß öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie es ja wohl die Rundfunkanstalten sind, Gesetze untersuchen lassen oder entsprechende Hörerbriefe veröffentlichen, um aufzuzeigen, daß es bestimmte Möglichkeiten gibt, die eigentlich vom Gesetzgeber nicht gewollt waren. Ich wäre dankbar, wenn Sie und
auch die Kollegen der anderen Fraktionen auf die Mitglieder in den Programmbeiräten, die es in den Körperschaften gibt, dahin einwirkten, daß man die Redakteure entsprechend zurechtweist, damit in Zukunft im Bayerischen Rundfunk auf solche Ratschläge verzichtet wird.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben recht in der Annahme, daß meine Frage in einer sehr populären Fernsehsendung, die sonntags vormittags gesendet wird, ihre Ursache hat. Sie haben sicherlich auch mit dem Hinweis recht, daß die hier vertretenen Parteien an die Mitglieder der Programmbeiräte herantreten sollten.
Aber meine Frage lautet, ob auch der Bundesminister der Verteidigung bereit ist, sich in diesem Fall an den Intendanten zu wenden, um künftig — Sie sagen, hier wird ein Mißbrauch getrieben; ich widerspreche Ihnen nicht — solchen Entwicklungen vorzubeugen, zumal es in der Zwischenzeit in derselben Sendung ähnliche Ratschläge gegeben hat, die zur Ausnutzung von Gesetzslücken dienen sollen, Ratschläge, die nicht dem Interesse dieses Staates dienen.
Ich werde das prüfen lassen. Darüber hinaus, Herr Kollege Damm, sind wir ohnehin dabei zu prüfen, wie wir das Gesetz so machen können, daß die Schwierigkeiten nicht mehr auftauchen. Wir hätten schon nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Möglichkeit, gegen sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung vorzugehen. Es ist nur sehr schwer, auf Grund einer Scheinbewerbung Rückforderungen zu erheben, weil wir dann in der Zwangslage wären, die Täuschungsabsicht nachweisen zu müssen. Das wird nur sehr schwer möglich sein. Es gibt ein paar Möglichkeiten, die ich hier noch nicht aufzählen möchte, die wir aber prüfen. Ich hoffe, daß wir in absehbarer Zeit ein Ergebnis vorlegen können.
Herr Staatssekretär, nach diesem Kapitel „Lebenshilfe besonderer Art" sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses erledigt. Ich danke Ihnen.
Nunmehr rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Für die Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal zur Verfügung.
Die erste Frage, die Frage 146, ist vom Herrn Abgeordneten Urbaniak eingebracht worden:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die in einem Bericht der Weltgesundheitsorganisation festgestellte Bedrohung von Großstadtkindern durch Bleivergiftung abzuwenden?
Die Bundesregierung hat auf Grund von Presseveröffentlichungen in der fraglichen Angelegenheit so-
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Parl. Staatssekretär Westphalfort mit der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, Verbindung aufgenommen. Hierbei wurde festgestellt, daß die WHO an den genannten italienischen Studien nicht beteiligt ist. Ihr liegen bisher auch keine Ergebnisse vor. Eine Klärung zu Art und Umfang der italienischen Untersuchungen sowie zu der Frage, ob die gemeldeten Daten schlüssig und die hieran geknüpften Hypothesen zulässig sind, wird durch eine Anfrage bei der italienischen Staatsregierung herbeigeführt.Die Bundesregierung widmet der möglichen Gefährdung anfälliger Bevölkerungsgruppen wie z. B. Kindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen ihre besondere Aufmerksamkeit. Gerade auf dem Gebiet des Schutzes der Bevölkerung vor Bleibelastung hat sie gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen. Ich erinnere an das Benzinbleigesetz, das hier verabschiedet worden ist. Zu besonderen Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Zeit keine Veranlassung.
Keine Zusatzfrage.
Der Herr Abgeordnete Walther hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 147 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Schäfer hat seine Frage zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 149 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf. — Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die nächste Frage, die Frage 150, ist von dem Herrn Abgeordneten Anbuhl eingereicht worden.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer Aufhebung des gesetzlichen Pockenschutzimpfzwangs?
Herr Staatssekretär, bitte!
Herr Kollege Anbuhl, die Bundesregierung sieht in der Forderung der Aufhebung der gesetzlichen Pockenimpfpflicht eine von mehreren Alternativen, die nach der günstigen Entwicklung des Pockenausrottungsprogramms der Weltgesundheitsorganisation in den letzten Jahren zur Diskussion gestellt werden. Die ständige Impfkommission des Bundesgesundheitsamtes und der Bundesgesundheitsrat sind dabei, dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit dahu wissenschaftlich begründete Vorschläge fertigzustellen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist abzusehen, wann diese Gutachten abgeschlossen sind?
Ich haben den Eindruck, daß die Arbeiten im Bundesgesundheitsamt und auch im Bundesgesundheitsrat vorangehen und bald zu Ergebnissen führen werden.
Ich rufe die Frage 151 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Sind der Bundesregierung Stichprobenuntersuchungen des staatlichen Frankfurter Veterinäruntersuchungsamts bekannt, wonach jedes vierte Stück Kalbfleisch gesundheitsgefährdende Restbestände an Antibiotika aufweist, und eine Untersuchung des hessischen Landwirtschaftsministeriums in Wiesbaden, wonach an Kalbsnieren erhebliche Medikamentenrücktände festgestellt wurden, und was gedenkt sie zu unternehmen?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Reiser, der Bundesregierung sind Untersuchungen des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes Frankfurt und andere Untersuchungen bekannt, wonach Antibiotika in Nieren und Fleisch von Mastkälbern nachgewiesen worden sind. Die geltenden lebensmittelrechtlichen und fleischbeschaurechtlichen Vorschriften geben keine Handhabe, solches Fleisch vom Verkehr auszuschließen. Die Bundesregierung hat jedoch eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um in Zukunft das Auftreten solcher und anderer Rückstände von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung in den von Tieren gewonnenen Lebensmitteln zu verhindern.In § 15 des dem Bundestag erneut zugeleiteten Entwurfs eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts ist vorgesehen, daß Lebensmittel von Tieren, denen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung zugeführt worden sind, gewerbsmäßig nur gewonnen und in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die bei der Registrierung als Arzneimittel oder Zulassung als Futterzusatzstoff festgesetzten Wartezeiten beachtet worden sind.Ergänzend hierzu ist in einem dem Bundestag ebenfalls erneut zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes u. a. vorgesehen, daß Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur noch in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie beim Bundesgesundheitsamt registriert und die erforderlichen Wartezeiten festgesetzt worden sind. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundesrat in Kürze eine Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz vorzuschlagen, wonach eine regelmäßige routinemäßige stichprobenweise Untersuchung des Fleisches auf Antibiotika und andere Stoffe vorgesehen wird. Nachdem einige Schwierigkeiten wegen der Nachweisverfahren nunmehr überwunden zu sein scheinen, erwarte ich in Kürze die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesgesundheitsamtes.Weiterhin werden von dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Änderungen futtermittelrechtlicher Vorschriften vorbereitet, um zu gewährleisten, daß auch die für bestimmte Verwendungszwecke als Futterzusatzstoffe zugelassenen Fütterungsantibiotika keine Rückstände in Lebensmitteln verursachen.
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890 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Parl. Staatssekretär WestphalEs kann somit in absehbarer Zeit durch erfolgreiches Zusammenwirken von Arzneimittelrecht, Fleischbeschaurecht, Lebensmittelrecht und Futtermittelrecht mit einer wirksamen Verbesserung des Verbraucherschutzes gerecht werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, werden sich die angedeuteten Maßnahmen auch auf ausländisches importiertes Fleisch beziehen?
Alle unsere Regelungen in diesem Bereich gelten auch für die aus dem Ausland kommenden Lebensmittel.
Keine weitere Zusatzfrage. — Herr Abgeordneter Kiechle!
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, über welchen Zeitraum sich die Untersuchungen, auf die hier bezug genommen wurde, erstreckt haben?
Ich bin mir nicht im klaren, welche Untersuchungen Sie im Augenblick meinen, Herr Abgeordneter.
Es heißt doch hier: Stichprobenuntersuchungen des staatlichen Frankfurter Veterinäruntersuchungsamts.
Das kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten. Ich bin aber selbstverständlich gerne bereit, Ihnen dazu noch Auskunft zu geben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, ob es sich bei den Untersuchungen in Frankfurt, Wiesbaden und anderswo überwiegend um ausländisches oder überwiegend um deutsches Fleisch gehandelt hat?
Soweit mir aus den Veröffentlichungen die ich darüber gesehen habe, bekannt ist, handelte es sich um deutsches Fleisch.
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Immer hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage 152 gebeten. Auch der Abgeordnete Zebisch hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 153 und 154 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 155 des Herrn Abgeordneten Dr. Glotz auf:
Hält die Bundesrepublik Deutschland die im österreichischen Fernsehen eingeführte Regelung für beispielhaft, nach der Werbeagitationen mit Kindern unterbunden werden sollen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend verfahren wird?
Herr Dr. Glotz, die Programmdirektion des österreichischen Fernsehens hat das Auftreten von Kindern in Werbespots derart eingeschränkt, daß im Werbefernsehen Kinder nicht mehr in einer Form eingesetzt werden, die dazu angetan ist, Kinder zum Konsum zu animieren. Auch sollen Erwachsene sowie Trickfiguren Kinder nicht mehr zum Konsum auffordern. Die Bundesregierung würde es unter pädagogischen Gesichtspunkten begrüßen, wenn im Werbefernsehen das geringe Unterscheidungsvermögen und die natürliche Leichtgläubigkeit von Kindern nicht für Werbezwecke ausgenützt würden.
Nach den Rundfunkgesetzen und Rundfunkstaatsverträgen der Länder sind für die Programmgestaltung in erster Linie die Intendanten der Rundfunkanstalten verantwortlich. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird deshalb Ihr Anliegen, Herr Kollege, an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und an den Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens herantragen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, falls diese Gespräche mit den Intendanten von ZDF oder mit dem Vorsitzenden ARD nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen sollten: Siehen Sie irgendwelche gesetzliche Möglichkeiten, von seiten des Bundestages hier einzugreifen?
Hierzu, Herr Dr. Glotz, müßte auch der für das Rundfunkrecht auf Bundesebene zuständige Minister befragt werden. Aber die rechtlichen Möglichkeiten auf diesem Gebiet erscheinen mir sehr eingeschränkt. Ich befürchte, daß unter Umständen z. B. Belange des Jugendschutzes mit anderen rechtlichen Überlegungen kollidieren könnten. Diesen Konflikt rechtlich zu lösen, scheint mir zur Zeit nicht der richtige Weg. Ich bin deshalb dankbar für Ihre Anregung, die Intendanten und dann möglicherweise die Gremien der Rundfunk- und Fernsehanstalten auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen.
Die Frage 156 ist von dem Abgeordneten Dr. Hammans eingebracht:Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Äpfel in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden können, die auf ihrer Schale noch einen Rückstand an arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln enthalten, der nach unseren Bestimmungen nicht mehr zugelassen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Abhilfe zu schaffen?Herr Staatssekretär, bitte!
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 891
Herr Kollege Dr. Hammans, in der vergangenen Woche sind in Nordrhein-Westfalen bei importierten Äpfeln durch die amtliche Lebensmittelüberwachung gewisse Arsengehalte in der Schale ermittelt worden. Es wurden 0,1 Milligramm Arsen pro Kilogramm Äpfel festgestellt. Bis zu dieser Menge können auch Arsenmengen aus natürlichem Vorkommen von Arsen im Boden — Arsen ist ein weltweit verbreitetes Element — bei Obst vorkommen. Der Umstand jedoch, daß sich das Arsen auf der Schale befand, läßt darauf schließen, daß es sich um Rückstände von arsenhaltigen Pflanzenschutzmitteln handelt.
In der Bundesrepublik sind arsenhaltige Pflanzenschutzmittel verboten. Sie werden seit Mitte der fünfziger Jahre nicht mehr verwendet. Rückstände solcher Mittel dürfen nach der Höchstmengen-Verordnung-Pflanzenschutz auf pflanzlichen Lebensmitteln nicht vorhanden sein. In anderen Ländern sind Arsenverbindungen als Pflanzenschutzmittel aber noch zulässig.
Importierte Lebensmittel unterliegen in der Bundesrepublik ebenso wie inländische Lebensmittel dem deutschen Lebensmittelrecht und werden wie einheimische Produkte stichprobenweise untersucht. Im Vorgriff auf die Gesamtreform des Lebensmittelrechts bemüht man sich zur Zeit in Zusammenhang mit den Zolldienststellen, die Lebensmittelkontrolle an den Grenzen zu intensivieren. Auf Anregung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit meldet die Zollverwaltung seit einiger Zeit größere Obst- und Gemüseimporte den nächstgelegenen Untersuchungsämtern der amtlichen Lebensmittelüberwachung, damit rasch eine entsprechende Untersuchung einsetzen kann.
Im vorliegenden Falle hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die obersten Landesgesundheitsbehörden, die für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständig sind, umgehend fernschriftlich gebeten, vermehrt Untersuchungen von Äpfeln auf Arsen durchführen zu lassen.
Herr Staatssekretär, sind Sie im Hinblick darauf, daß Arsen ein besonders gefährliches Gift ist, weil es im Körper kumuliert und nicht abgebaut wird, bereit, festzustellen, daß wir in Zukunft nicht nur gute Gesetze und Verordnungen schaffen, sondern deren Einhaltung auch besser kontrollieren müssen?
Herr Kollege Dr. Hammans, ein Teil meiner Beantwortung Ihrer Frage weist gerade darauf hin, daß wir uns darum schon zu einem Zeitpunkt bemühen, bevor das neue Lebensmittelrecht kommt; z. B. durch die enge Zusammenarbeit, die mit den Zollverwaltungen eingeleitet worden ist und an einigen Stellen auch schon praktische Erfolge gehabt hat.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß durch solche Praktiken des Auslandes unsere Landwirtschaft geschädigt wird, weil sie nach solchen vielleicht günstigeren Methoden nicht produzieren darf, und unsere Verbraucher geschädigt werden, weil sie nicht einwandfreies Obst bekommen?
Es muß unser intensives Bemühen sein, auf unsere Partner, von denen wir importieren, dahin gehend einzuwirken, daß sie — unabhängig von ihrer Gesetzgebung — die Vorschriften beachten, die eingehalten werden müssen, um unsere Verbraucher ausreichend zu schützen. In dieser Hinsicht versuchen wir zu wirken.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit — weil solche Meldungen gerade zu dem führen, was eben der Kollege mit seiner Frage ausdrücken wollte, nämlich daß der Verbraucher irritiert wird —, in der Öffentlichkeit die Darstellung zu unterstützen, daß es sich um Arsenrückstände auf der Schale und nicht in der Frucht gehandelt hat und daß durch entsprechende Maßnahmen — entweder durch Schälen oder durch Waschen der Frucht — das Arsen beseitigt werden kann?
Herr Kollege, ich habe — glaube ich — es in der Antwort, die ich am Anfang auf die Frage von Herrn Dr. Hammans gegeben habe, getan.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung steht Herr Bundesminister Dr. Vogel zur Verfügung.
Der Abgeordnete Dr. Geßner hat die Frage 157 zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 158 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Hält die Bundesregierung die Planung eines Großflughafens für eine raumbedeutsame Planung im Sinne von § 3 Abs. 1 des Bundesraumordnungsgesetzes?
Herr Minister, bitte sehr!
Herr Präsident, ich möchte gern beide Fragen zusammen beantworten.
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892 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Fragesteller ist einverstanden. — Damit rufe ich gleichzeitig Frage 159 auf:
Wird der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau seine aus dem Raumordnungsgesetz herzuleitende Kompetenz bei den anstehenden Standortentscheidungen für die Interkontinentalflughäfen Hamburg, Stuttgart und München wahrnehmen, und wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung entsprechende Vorlagen für die geplanten Großflughäfen macht?
Bitte!
Bei der Planung eines Großflughafens handelt es sich zweifellos um eine raumbedeutsame Planung im Sinne der Definition des § 3 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes. Hieraus ergibt sich jedoch noch keine Kompetenz des Bundes für die zu treffenden Standortentscheidungen in den Bereichen, die in § 3 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes bezeichnet sind. Diese Befugnis liegt vielmehr bei den Ländern, die nach § 6 des Luftverkehrsgesetzes über die Genehmigung von Flughäfen zu befinden und dabei auch zu prüfen haben, ob die Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigt sind. Der für die Raumordnung zuständige Bundesminister hat im Rahmen der Abstimmung der raumordnerischen Programme und Pläne der Länder mit dem Bund zu prüfen, ob den darin ausgewiesenen neuen Flughäfen Belange der Bundesraumordnung entgegenstehen.
Im Falle des Flughafens Hamburg-Kaltenkirchen hat der zuständige Bundesminister bereits vor längerer Zeit bei dieser Abstimmung keine Bedenken gegen die vom Land getroffene Standortentscheidung erhoben. Auch gegen einen Flughafen München II hat die Bundesregierung keine Bedenken geltend gemacht. Insoweit hat sie sich bereits im verkehrspolitischen Programm 1968 bis 1972 und im Verkehrsbericht 1970 zu der Errichtung eines Flughafens München II bekannt. Im Falle eines zweiten Flughafens für den Raum Stuttgart hat die baden-württembergische Landesregierung dem Bund bisher noch keine konkreten Planungen vorgelegt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, halten Sie es für notwendig, daß die Bundesregierung eine zusammenfassende Vorlage über Großflughäfen in der gesamten Bundesrepublik erarbeitet, die von den Einzelentscheidungen weg zu einer Gesamtschau führt und die Folgen in Betracht zieht, die sich aus der Entwicklung neuer Schienenverkehrsmittel hinsichtlich der Zahl der Großflughäfen und einzelner Standortentscheidungen ergeben könnten?
Nach meiner Kenntnis, Herr Abgeordneter, ist eine solche Zusammenschau im Bundesverkehrsministerium bereits vor längerer Zeit vorgenommen worden. Ich würde es allerdings mit Ihnen für notwendig halten, daß eine solche Zusammenschau im Lichte der jeweiligen Fortentwicklung immer wieder geprüft und gegebenen-
falls auch fortgeschrieben wird. Der Gesamtverkehrswegeplan wird dazu sicherlich Gelegenheit bieten. Das sind aber Probleme, die bereits in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministers fallen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Bundesminister, ich danke Ihnen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet. Die Frage 160 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 161 des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta auf:
Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf meine parlamentarische Anfrage vorn 9. Februar 1973 zu verstehen, daß sie in der Erfüllung des im § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochenen gesetzlichen Auftrags zur Pflege des Kulturguts und Förderung der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge eine wichtige Aufgabe sehe, jedoch nicht beabsichtige, „die Bundesmittel nur auf diesen Bereich zu beschränken", und wie steht die Bundesregierung zur Einbeziehung der Zuschüsse aus Bundesmitteln an die Vereinigungen der Vertriebenen und Flüchtlinge in die allgemeine parlamentarische Kontrolle?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Professor Dr. Slotta! Nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes haben Bund und Länder entsprechend ihrer Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete zu pflegen sowie die einschlägige Wissenschaft und Forschung und die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. In der so beschriebenen umfassenden Kulturarbeit sieht die Bundesregierung auch den Tätigkeitsschwerpunkt für die Vertriebenen- und Flüchtlingsvereinigungen. Sie ist bereit, solche Aktivitäten im notwendigen Umfang zu fördern. Ein erheblicher Teil der verfügbaren Mittel entfällt auf die Förderung von Wissenschaft und Forschung.Im übrigen wird die Tätigkeit der Vertriebenen- und Flüchtlingsverbände, beispielsweise die politische Bildungsarbeit, soweit sie sich mit innerdeutschen Problemen befaßt, aus Gleichbehandlungsgründen nach denselben Kriterien gefördert, wie es für andere Antragsteller ebenfalls zutrifft. Die Zuwendungen an die Vertriebenen- und Flüchtlingsvereinigungen werden in der Regel nur für einzelne Vorhaben — sogenannte Projektförderung — gewährt. Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten, also für die institutionelle Förderung, bilden die Ausnahme.Da wichtige Aufgaben der Vereinigungen inzwischen weggefallen oder erheblich eingeschränkt worden sind, bemüht sich die Bundesregierung bereits seit geraumer Zeit mit Nachdruck um Verringerung der Personalkostenzuschüsse. Eine sofortige gänzliche Streichung dieser Zuschüsse ist jedoch aus sozialen und rechtlichen Gründen, z. B. wegen der tariflichen Kündigungsfristen für das Personal der Zuwendungsempfänger, schwierig. Die Bundesregie-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 893
Parl. Staatssekretär Heroldrung sieht zur Frage der parlamentarischen Kontrolle der Mittelvergabe im Augenblick keine Veranlassung, eine Änderung des bisherigen Verfahrens herbeizuführen, da dieses Verfahren sich als zweckmäßig erwiesen hat. Die Zuschüsse für die Arbeit der Vertriebenenvereinigung werden, wie Sie wissen, im parlamentarischen Achterausschuß eingehend im Detail besprochen.
Zusatzfrage!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung über den § 96 des Bundesvertriebenengesetzes hinausgeht, d. h. nicht nur kulturelle Aufgaben der Vertriebenenverbände bezuschußt, sondern auch weiterreichende Aufgaben, die nicht durch das Gesetz bestimmt sind?
Diese Praxis hat sich
in den 50er Jahren entwickelt Sie kann, wie ich
Ihnen schon sagte, nicht innerhalb kurzer Zeit verändert werden. Ich möchte auch hier erklären, wie ich das in der Öffentlichkeit schon einige Male getan habe: man muß in der Zukunft, ähnlich wie beim Bundesjugendplan, zur Projektförderung kommen, innerhalb deren nur ein gewisser Anteil an Verwaltungskosten verrechnet werden kann.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich habe Verständnis dafür, daß nicht alle Mittelansätze öffentlich, parlamentarisch kontrolliert werden können. Aber ich muß Sie fragen, welches die Gründe dafür sind, daß auch die Mittelansätze für Vertriebenenverbände heute im Jahre 1973 nur durch den parlamentarischen Achterausschuß kontrolliert werden und nicht — ich sehe keinen Grund, warum das nicht so sein sollte — durch das Parlament insgesamt.
Herr Kollege Professor Slotta, die Bundesregierung ist hier an eine Praxis gebunden, die sich im Laufe der Zeit entwickelt hat. Es hat hierzu bisher keinen Vorschlag zur Änderung aus den Fraktionen gegeben. Dem Ministerium selbst ist daran gelegen das Parlament soweit wie möglich umfassend zu informieren. Das ist im Vertrauensmännergremium, im Achterausschuß und zum Teil auch im Haushaltsausschuß geschehen.
Ich rufe die Frage 162 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft gehen, ob sich die Praxis der Behörden der „DDR" in bezug auf die Behandlung von Sperrkonten der Bürger, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnen, dahin gehend geändert hat, daß die Konteninhaber und sonstigen Berechtigten in allen Fällen Auskünfte und Belege über den Kontostand ihrer Guthaben erhalten,
und gilt dies insbesondere auch für Konten solcher Kreditinstitute, deren Kontenmaterial und sonstige Unterlagen nach Ende des zweiten Weltkrieges aus den deutschen Ostgebieten in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands verlagert worden sind?
Herr Präsident, ich darf die Frage des Herrn Kollegen wie folgt beantworten. Nach den vorliegenden Erkenntnissen erhalten die Inhaber von Sperrkonten von den kontoführenden Filialen der Industrie- und Handelsbank der DDR in der Regel Auskünfte und Belege über den Kontostand ihrer Guthaben. Soweit es sich jedoch um Guthaben von DDR-Flüchtlingen handelt, die der Verwaltungsverordnung vom 11. Dezember 1968 bzw, ähnlichen Regelungen unterliegen, verweigert die DDR jegliche Auskünfte über den Stand der Konten. Im übrigen habe ich über diesen Fragenkomplex am 19. Juli 1970 vor diesem Hause eingehend und umfassend berichtet.
Zu den im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochenen Konten bemerke ich folgendes. Mir ist nicht bekannt, daß nach Ende des zweiten Weltkrieges Kontenmaterial und sonstige Unterlagen von Kreditinstituten in den deutschen Ostgebieten von dort in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands verlagert worden sind. Ich halte das auch nicht für wahrscheinlich. Eine Umstellung derartiger Konten auf Sperrkonten hat nach meiner Information und meinem Wissen nicht stattgefunden.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 163 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher gegebenenfalls unternommen und gedenkt sie zu unternehmen, um dem bestehenden unbefriedigenden Zustand im Interesse der Betroffenen abzuhelfen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Grundvertrages mit der DDR die Vereinbarung getroffen, im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufzunehmen. Diese Verhandlungen werden nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages aufgenommen werden. Im Zusatzprotokoll zu Art. 7, Nr. 11 ist das im übrigen festgelegt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, verstehe ich es also richtig, daß Sie der Ansicht sind, daß es in Zukunft für diejenigen, die heute an das Material, das sie für die Beweissicherung benötigen, noch nicht herankommen, leichter sein wird, dieses zu beschaffen?
Nein, wir sind im Augenblick noch nicht in der Lage, das gesamte
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894 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973
Parl. Staatssekretär HeroldMaterial zur Kenntnis zu bekommen. Ich weiß auch nicht, ob das nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages möglich ist. Wir werden uns aber darum bemühen.Im Augenblick sind wir auf gewisse Schätzungen angewiesen, die die Ausgleichsämter auf Grund des Eingangs von Anträgen zusammentragen. Genaue Zahlen lassen sich jedoch heute noch nicht angeben. Wir werden uns aber auf jeden Fall darum bemühen, Herr Kollege Fircks.
Ich rufe die Frage 164 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß in der DDR zwischen 1000 und 2000 Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert waren, zurückgehalten werden und daß die DDR für die Ausreise dieser politischen Häftlinge und deren Angehöriger in die Bundesrepublik hohe Ablösungssummen fordert?
Herr Kollege Jobst, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Der Amnestie-Erlaß des Staatsrats der DDR vom 6. Oktober 1972 sah für amnestierte DDR-Bürger grundsätzlich die Entlassung an ihren Heimatort in der DDR vor. Dennoch sind zahlreiche ehemalige Häftlinge, die vorher ihren Wohnsitz in der DDR hatten, auf ihren Wunsch in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden ebenso wie diejenigen amnestierten Häftlinge, die vor ihrer Inhaftierung ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten. Auch andere ehemalige Häftlinge, die an ihren früheren ' Wohnsitz in der DDR entlassen wurden, hatten den Wunsch geäußert, in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen, ohne diese Genehmigung zu erhalten. Der Gesamtumfang dieses Personenkreises ist uns nicht bekannt. Pressemeldungen, daß die DDR für die Ausreise dieser Personen und ihrer Angehörigen in die Bundesrepublik Deutschland Ablösesummen gefordert hat, treffen nach unseren Informationen und unseren Kenntnissen nicht zu.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Personenkreis zu helfen?
Wir haben in allen unseren Gesprächen, Herr Kollege Dr. Jobst, die zwischen den Verhandlungspartnern, Herren Bahr und Kohl, geführt wurden, und auch auf anderen Ebenen immer wieder dieses Problem angeschnitten. Wir werden auch weiterhin bei allen Verhandlungen auf dieses Thema zurückkommen, um möglichst viele Menschen aus den Gefängnissen und Zuchthäusern freizubekommen und ihnen die Ausreise in die Bundesrepublik zu ermöglichen.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die Gründe dieser restriktiven Maßnahmen der DDR bekannt?
Sie sind mir nicht bekannt. Sie wissen, die Amnestie war eine einseitige Maßnahme, die nicht mit der Bundesregierung abgesprochen war; diese war auch nicht informiert. Es war eine Entscheidung des Ministerrates der DDR.
Ich rufe die Frage 165 des Abgeordneten Dr. Schmude auf.
Treffen Meldungen zu, nach denen die DDR in Gegensatz zu der Ende 1972 geübten Praxis Ausreisen zum Zweck der Familienzusammenführung nahezu ganz unterbindet, und zwar auch in Fällen, in denen das Ausreiseverfahren bereits begonnen hatte?
Herr Präsident! Herr Kollege Schmude, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.
Entgegen anderslautenden Pressemeldungen in den letzten Tagen kann von einem Abbruch der Familienzusammenführung durch die DDR nicht gesprochen werden. Es trifft allerdings zu, daß die Zahl der Ausreisen in den letzten Monaten zurückgegangen ist und daß die Verhandlungen mit den DDR-Behörden schwierig sind. Dabei fällt ins Gewicht, daß in manchen Fällen die Ausreise noch nicht erfolgen konnte, obwohl die Genehmigung durch Übersiedlung bereits vor längerer Zeit erteilt worden war. Dies hat dazu geführt, daß die betroffenen Menschen, die zum Teil bereits ihre Arbeitsplätze in der DDR aufgegeben haben, in Schwierigkeiten geraten sind. Auskünfte, die den Betroffenen von örtlichen Dienststellen der DDR über die Gründe dieser verzögernden Behandlung gegeben werden, sind uneinheitlich und widerspruchsvoll. Die Bundesregierung geht aber davon aus, daß im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung gegebene Zusagen zur Ausreise aus der DDR auch eingehalten werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmude.
Herr Staatssekretär, sind die von Ihnen gerade geschilderten Schwierigkeiten auch in Fällen, in denen das Ausreiseverfahren bereits weitgehend gefördert ist, nach Auffassung der Bundesregierung nicht doch geeignet, die vom Ersten Sekretär des ZK der SED, Honecker, vor kurzem zurückgewiesene Ansicht zu stützen, daß die DDR hier etwas zurücknimmt oder zumindest verzögerlich behandelt, was sie im Herbst noch zugesagt hat?
Wie ich hier bereits erklärte, geht die Familienzusammenführung weiter. Auch liegen die Durchschnittszahlen der in die Bundesrepublik Ausreisenden auf dem gleichen Niveau der Vormonate. Ich sage aber ganz offen, daß dies Ergebnis hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben ist. Ich hoffe, daß wir die Zurückhaltung, die sich die DDR-Behörden offensichtlich auferlegt
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Parl. Staatssekretär Heroldhaben, durch die Gespräche der nächsten Zeit wieder auflockern können. Uns liegt daran sehr viel.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schmude.
Herr Staatssekretär, gibt es in der Bundesrepublik irgendein Hindernis für die Freigabe der letztlich wieder im „Neuen Deutschland" geforderten sogenannten Mündelgelder, sofern die Ausreise von Kindern zu ihren Eltern in die Bundesrepublik weiter in dem erwarteten Maße stattfindet?
Ich sehe für die Freigabe kein Hindernis, denn die Mündelgelder könnten kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. In meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen von Fircks habe ich bereits erklärt, daß wir im Rahmen der Verhandlungen nach der Ratifizierung des Grundlagenvertrags auch die Frage des nicht kommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit in das Verhandlungspaket aufnehmen und dann auch über die Mündelgelder verhandeln werden. Unterhaltspflichtige in der Bundesrepublik erfüllen ihre Verpflichtungen ja nicht in irgendeiner Form gegenüber der DDR, sondern gegenüber den Unterhaltsberechtigten in der DDR.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, rächt sich hier nicht das Versäumnis der Bundesregierung, diese humanitären Zusagen der DDR vertraglich abzusichern?
Von einem Versäumnis zu sprechen, halte ich in diesem Zusammenhang nicht für berechtigt. Wir haben gerade in den letzten Jahren in der Familien- und in der Kinderzusammenführung laufend gute Ergebnisse erzielt. Wenn im Augenblick in diesem Bereich aus welchen Gründen auch immer Stockungen eingetreten sind, so muß man hierbei auch die spezielle Situation innerhalb der DDR betrachten. Von einem Versäumnis kann nicht gesprochen werden. Die Absichtserklärungen der DDR sind gegeben und durch die Tat praktisch bewiesen worden.
Die Frage 166 des Abgeordneten Dr. Probst — der Fragesteller ist nicht im Saal — wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 167 des Abgeordneten Engelsberger auf. Bitte, Herr Staatssekretär.
Treffen Meldungen zu, daß die Regierung in Ost-Berlin entgegen den Zusagen an die Bundesregierung die Umsiedlungsaktion aus der „DDR" gestoppt und etwa 200 bereits erteilte Ausreisegenehmigungen widerrufen hat sowie noch etwa 1000 Kinder zurückhält, deren Eltern in der Bundesrepublik Deutschland oder in West-Berlin leben, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gegen ein solches Verhalten einzuschreiten?
Herr Kollege Engelsberger, einen Teil Ihrer Frage habe ich schon im Zusammenhang mit der Frage des Herrn Kollegen Schmude beantwortet.
Entgegen anderslautenden Meldungen kann von einem Stopp oder Ausreise im Rahmen der Familienzusammenführung nicht gesprochen werden. Ausreisen finden weiterhin statt, wenn auch ihre Anzahl in den letzten Monaten hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Eine gewisse Zurückhaltung haben wir allerdings leider feststellen müssen, was dem Abschluß der laufenden Verfahren nicht dienlich ist. Es trifft zu, daß noch eine größere Anzahl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern in der Bundesrepublik und in West-Berlin leben, auf die Genehmigung zur Ausreise zu ihren Angehörigen wartet. Mit der Genehmigung der Ausreise von 308 Kindern hat die DDR allerdings im Herbst vergangenen Jahres einen wichtigen Schritt zur Lösung dieses Problems getan. Von diesen Kindern sind inzwischen 214 bei ihren Angehörigen eingetroffen. Die noch offenen 94 Fälle werden zur Zeit geklärt. Die Bundesregierung wird sich selbstverständlich bemühen, über diesen Personenkreis hinaus weitere Familienzusammenführungen — hier geht es schließlich um die Zusammenführung von Eltern und Kindern — zu erreichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß im Personenkreis derjenigen, denen die bereits gewährte Ausreisegenehmigung wieder zurückgenommen wurde, massive, menschlich erschütternde Tragödien wie z. B. ein Selbstmord stattgefunden haben, und hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, unter Hinweis auf den abgeschlossenen Grundvertrag bei der DDR mit dem Ziel zu intervenieren, daß die besonreren Härten in irgendeiner Form ausgeräumt werden und es wirklich zu humanitären Erleichterungen kommt?
Herr Kollege, solche Einzelfälle sind uns ebenfalls bekanntgeworden. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, daß Bundesminister Franke diese Dinge selbst einige Male öffentlich angesprochen und daß Herr Kollege Bahr im Gespräch mit Herrn Staatssekretär Kohl diese Dinge ebenfalls behandelt hat. Wir werden darauf drängen, daß die Familienzusammenführung weitergeht, besonders was den angesprochenen Personenkreis angeht, der sehr hart betroffen ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es, nachdem es nicht möglich war, die menschlichen Erleichterungen im Grundvertrag zu verankern, nicht möglich, der DDR gegenüber anzudeuten,
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Engelsbergerdaß der Bundestag unter diesen Umständen nicht bereit ist, den Grundvertrag in dieser Form zu ratifizieren?
Ich bin nicht der Meinung, daß man mit solchen Maßnahmen drohen sollte, zumal ja bekannt ist, daß unsere Bemühungen auch die entsprechenden Erfolge hatten. Wir nehmen an, daß diese Verzögerung nur vorübergehend ist und daß auch die anderen Fälle in den nächsten Wochen und Monaten positiv erledigt werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den hier angeführten Zahlen von 200 bereits erteilten Ausreisegenehmigungen und zirka 1 000 zurückgehaltenen Kindern? Können Sie diese Zahlen entweder korrigieren oder bestätigen?
Ich habe ganz klar davon gesprochen, daß von den 308 Fällen bereits 214 als erledigt betrachtet werden können. Die betreffenden Personen befinden sich bereits bei ihren Familienangehörigen in der Bundesrepublik oder in Westberlin. Ich sagte weiterhin, daß noch 94 Fälle nicht erledigt sind. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen die Genehmigungen vorliegen, die Ausreise aber aus unbekannten Gründen noch nicht erfolgen konnte. Unter diesen 94 Fällen sind allerdings auch solche, die strittig sind, weil die Betroffenen in der Zwischenzeit 18 Jahre alt geworden sind und nun selbst zu entscheiden haben. Daneben gibt es Fälle, in denen Kinder bei den Großeltern aufgewachsen sind und ganz einfach nicht zu ihren Eltern in die Bundesrepublik wollen. Auch das gibt es. Ich möchte diese Dinge hier aber aus naheliegenden Gründen nicht im Detail behandeln.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude.
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Schritte zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Trennung von Familien in dem Briefwechsel zum Grundlagenvertrag für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Vertrages angekündigt sind, daß ihre Bemühungen nach der Ratifizierung und dem Inkrafttreten wesentlich fundierter sein werden und erfolgreicher sein könnten?
Herr Kollege Dr. Schmude, wir gehen davon aus, daß sich die Situation und das Klima verbessern und daß dadurch die Fälle etwas leichter zu lösen sein werden als bisher.
Herr Dr. Jobst, ich kann Ihnen zu dieser Zusatzfrage noch das Wort geben.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie konkret fragen: Hat Herr Bundesminister Bahr diese humanitären Probleme bei seinem letzten Gespräch mit Staatssekretär Kohl zur Sprache gebracht?
Ja.
Ich rufe die Frage 168 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf:
In welcher Höhe hat die Bundesregierung für diese Ausreisegenehmigungen an die „DDR" Zahlungen geleistet, und welche Beträge werden noch gefordert?
Auf Zwischenrufe darf man ja nicht eingehen. Ich hätte das gern getan; es hätte mich gereizt.
- Gerne!
Ihre Frage 168 beantworte ich wie folgt. Für Ausreisen im Wege der Familienzusammenführung sind Zahlungen in den letzten Monaten von der DDR weder geleistet noch gefordert worden.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, dann treffen also Pressemeldungen nicht zu, daß für Familienzusammenführungen bereits 8 Millionen DM gezahlt worden sind und weitere 100 Millionen DM von der DDR gefordert werden?
Ich glaube, daß Sie hier etwas verwechseln, Herr Kollege. Sie sprechen von 100 Millionen DM. Hierbei handelt es sich um Mündelgelder, die angesammelt worden sind und die Betroffenen oder Anspruchsberechtigten in der DDR auch zustehen. Wenn Sie von 8 Millionen sprechen, meinen Sie wahrscheinlich den Betrag, der 1971 an die DDR gezahlt und dort auch an die Betroffenen oder Berechtigten weitergeleitet worden ist. Ich betone, das war 1971.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich nochmals fragen, warum es nicht möglich war, die ganzen menschlichen Erleichterungen, insbesondere die Familienzusammenführung, in Form eines Vertrages zu regeln, damit uns jetzt diese Schwierigkeiten erspart geblieben wären, die zu
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Engelsbergergroßen Enttäuschungen sowohl drüben als auch hüben führen?
Herr Kollege Engelsberger, ich muß Ihnen ehrlich sagen, auch wir sind ungeduldig. Ich verstehe deshalb auch Ihre Ungeduld. Aber beziehen Sie doch bitte in Ihre Überlegungen eine Tatsache mit ein, nämlich, daß die Betroffenen schon Jahre auf Erleichterungen warteten, und es hat sich gar nichts getan. Wenn Sie die Ergebnisse der Verträge, angefangen vom Transitvertrag über das Verplombungsgesetz bis zum Grundlagenvertrag sehen, dann können Sie doch nicht sagen, daß die Verhandlungen kein Erfolg waren. Im Gegenteil, sie waren, gemessen an der Vergangenheit, ein Erfolg. Wir werden diese Erfolge im Interesse der Menschen weiter fortzusetzen versuchen.
Dabei verstehe ich nur eines nicht. Herr Kollege Engelsberger, Sie fragen jetzt wieder nach Festlegungen und Festschreibungen im Grundlagenvertrag. Auf der anderen Seite wollen Sie den Vertrag nicht annehmen, im Gegenteil, Sie wollen ihn ablehnen.
— Nein, das ist nicht der Grund. Sie konnten doch gar nicht voraussehen, daß sich etwas verzögern würde. Und so geht es um diesen Widerspruch: Wenn wir Erleichterungen aushandeln und Erfolge zeigen sich, dann reicht das für Sie auf einmal nicht.
Diese Erfolge sind aber eine Voraussetzung für weitere Verbesserungen auf diesem Gebiet. Das wollen Sie mit dem Vertrag offensichtlich ablehnen.
Sie haben noch eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie dann im Hinblick auf den Grundlagenvertrag folgendes fragen. Ein wesentlicher Grund für die Opposition, ihn abzulehnen, ist doch, daß gerade die menschlichen Erleichterungen und die Inaussichtstellungen in dem Vertrag nicht festgeschrieben und fixiert sind.
Herr Kollege, ich habe die erste Zusatzfrage unter weitherziger Auslegung der Geschäftsordnung noch zugelassen. Aber wenn Sie Ihre Frage ansehen, werden Sie feststellen, daß Sie jetzt völlig von Ihrer Frage abweichen, und ich bin nicht mehr bereit, diese Zusatzfrage zuzulassen.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Ich schließe die Sitzung des Deutschen Bundestages und berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 15. März, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.