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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 19. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 Inhalt: Einschränkung und Erweiterung der Überweisung zweier Gesetzentwürfe . . . . 875 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 875 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 875 C Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 878 B Schmidt, Bundesminister (BMF) . 878 C, 880 C, D, 881 A, B, C, D, 882 A, B, C, D, 883 A, C, D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 880 B Dr. Sprung (CDU/CSU) 880 C Dr. Häfele (CDU/CSU) 881 B Rapp (Göppingen) (SPD) 881 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 881 C Frau Huber (SPD) . . . . . . 882 A Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 882 A Dr. Zeitel (CDU/CSU) 882 B Dr. Ehrenberg (SPD) 882 C Höcherl (CDU/CSU) 882 D Dr. Jens (SPD) 883 B Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . . 883 C Fragestunde (Drucksache 7/296) Fragen A 91 und 92 des Abg. Hoffie (FDP) : Einführung von Standardgrößen im Paketdienst der Deutschen Bundespost Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 884 B, C Fragen A 95 und 96 des Abg. Dr. de With (SPD) : Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 884 D, 885 B, C Dr. de With (SPD) 885 B, C Frage A 97 des Abg. van Delden (CDU/CSU) : Uberprüfung betr. Einhaltung der feuerschutzpolizeilichen Vorschriften in den von den Haftanstalten unterhaltenen Gewerbebetrieben Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 885 C, 886 B van Delden (CDU/CSU) 886 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 Frage A 142 des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Behandlung von Wehrpflichtigen, deren Väter 100 0/o kriegsbeschädigt aus dem Weltkrieg zurückgekehrt sind, in bezug auf Freistellung vom Wehrdienst Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 886 C, D, 887 A Biehle (CDU/CSU) . . . 886 D, 887 A Fragen A 143 und 144 des Abg. de Terra (CDU/CSU) : Besoldungsrechtliche Einstufung von Fachoffizieren Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 887 B, D, 888 A de Terra (CDU/CSU) . 887 C, D, 888 A Frage A 145 des Abg. Damm (CDU/CSU) : Verhinderung einer besoldungsmäßigen Besserstellung wehrpflichtiger Soldaten, die sich als Zeitsoldaten verpflichten, aber noch während der Eignungsübung von ihrer Verpflichtung zurücktreten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 888 A, B, C Damm (CDU/CSU) 888 B, C Frage A 146 des Abg. Urbaniak (SPD) : Bedrohung von Großstadtkindern durch Bleivergiftung Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . • . . . . . . . . 888 D Frage A 150 des Abg. Anbuhl (SPD) : Forderung nach Aufhebung des gesetzlichen Pockenschutzimpfzwangs Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 889 B Anbuhl (SPD) 889 B Frage A 151 des Abg. Reiser (SPD) : Gesundheitsgefährdende Restbestände an Antibiotika in Kalbfleisch Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 889 C, 890 A, B Reiser (SPD) 890 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 890 A, B Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 890 B Frage A 155 des Abg. Dr. Glotz (SPD) : Unterbindung der Werbeagitation mit Kindern im Fernsehen Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 890 C, D Dr. Glotz (SPD) . . . . . . . 890 D Frage A 156 des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Rückstände arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel auf eingeführten Äpfeln Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 891 A, B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 891 B, C Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . 891 C Fragen A 158 und 159 des Abg. Conradi (SPD) : Anstehende Standortentscheidungen für die Interkontinentalflughäfen Hamburg, Stuttgart und München Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 891 D, 892 A, B Conradi (SPD) . . . . . . . . . 892 B Frage A 161 des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Erfüllung des in § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochenen gesetzlichen Auftrags zur Pflege des Kulturguts und Förderung der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 892 C, 893 A, B Dr. Slotta (SPD) . . . . . . . 893 A, B Fragen A 162 und 163 des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Praxis der Behörden der „DDR" in bezug auf die Behandlung von Sperrkonten der Bürger, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 893 C, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 893 D Frage A 164 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Pressemeldungen über die Zurückhaltung aus politischen Gründen Inhaftierter in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 894 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) 894 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 III Frage A 165 des Abg. Dr. Schmude (SPD) : Meldungen über die Behinderung von Ausreisen zum Zweck der Familienzusammenführung seitens der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 894 C, D, 895 A, B Dr. Schmude (SPD) . . . 894 D, 895 A Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . . 895 B Fragen A 167 und 168 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Meldungen über einen Stopp der Umsiedlungsaktion aus der „DDR" Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 895 C, D, 896 A, B, C, D, 897 A Engelsberger (CDU/CSU) 895 D, 896 D, 897 C Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 896 A Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 896 B Dr. Jobst (CDU/CSU) 896 C Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 897 C Nächste Sitzung 897 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 899* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Zusatzfrage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Milchtransport nach Italien 899* C Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt . . . . 899* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Untersuchung von Dr. Wolfgang Lempert zum Verhältnis von Ausbildung und Beruf 900* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen A 127 und 128 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. Mehrbelastungen landwirtschaftlicher Unternehmen bei der Ernte- und Düngemittelfinanzierung . . 900* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 147 — Drucksache 7/296 — des Abg. Walther (SPD) betr. Förderung von Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen des Zonenrandförderungsprogramms 900* C Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 149 — Drucksache 7/296 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) betr. Herstellung von Papiertüten aus gesundheitsschädlichem Material . . 900* D Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 160 — Drucksache 7/296 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. eine vom französischen Ministerium für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen in Auftrag gegebene Studie über die Stadtentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 901* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 875 19. Sitzung Bonn, den 14. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 16. Sitzung, Seite II, rechte Spalte, Zeile 7, statt „Dr. Wichert": „Brandt (Grolsheim)"; 17. Sitzung, Seite 795 D, 10. Zeile von unten, statt „Passagierscheine" : „Passierscheine". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 17.3. Adams * 17.3. Dr. Aigner * 17.3. Dr. Arndt (Berlin) * 17.3. Dr. Artzinger * 17.3. Dr. Bangemann* 17.3. Behrendt * 16. 3. Blumenfeld* 17. 3. Dr. Burgbacher * 17.3. Dr. Corterier * 17.3. Dr. Dollinger * 17.3. Dr. Erhard 16.3. Fellermaier * 16. 3. Flämig* 17. 3. Frehsee* 16. 3. Dr. Früh* 17. 3. Gerlach (Emsland) * 17.3. Härzschel 17.3. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17.3. Kater * 17.3. Dr. Kempfler 14.3. Dr. Klepsch * 17.3. Krall * 17.3. Dr. Kunz 14.3. Lange * 17.3. Lautenschlager * 17.3. Frau Dr. Lepsius 7.4. Dr. Lohmar 16. 3. Lücker * 17. 3. Dr. Martin 24. 3. Memmel* 17. 3. Mertes (Stuttgart) 17.3. Müller (Mülheim) * 17.3. Mursch (Soltau-Harburg) * 17.3. Frau Dr. Orth* 17.3. Rosenthal 17.3. Schmidt (München) * 17.3. Dr. Schulz (Berlin) * 17.3. Schwabe * 17.3. Dr. Schwörer * 17.3. Seefeld* 16. 3. Spilker 14.3. Springorum* 17. 3. Dr. Starke (Franken) * 17.3. Walkhoff * 17.3. Frau Dr. Walz * 16.3. Frau Dr. Wex 14.3. Frau Will-Feld 31.3. Dr. Wittmann 16.3. Wrede 24.3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. März 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) 1: Ihre Zusatzfrage muß ich leider mit nein beantworten. Für den Milchtransport nach Italien dürfen auf Grund eines italienischen Gesetzes aus dem Jahre 1963 seit dem 1. Oktober 1971 nur Tankwagen und Behälter verwendet werden, in denen keine andere Ware transportiert wird. Eine Änderung des Gesetzes kann deutscherseits nicht verlangt werden, da dieses Gesetz sowohl für italienische als auch für ausländische Fahrzeuge gilt. Ich darf hierzu auch auf meine schriftliche Antwort auf die mündliche Frage des Herrn Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) - Drucksache VI/2792 Frage A 54 -, veröffentlicht in der Aufzeichnung der 152. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 12. November 1971 S. 8763 hinweisen. Die Anwendung des Gesetzes auf deutsche Tankfahrzeuge seit dem 1. Oktober 1971 konnte dadurch erleichtert werden, daß der BRD für den Milchtransport anfangs 30 und zur Zeit 45 Sondergenehmigungen erteilt wurden. Damit hat sich die Lage hinsichtlich des Milchtransports merklich entspannt. Nicht beseitigt sind Behinderungen, die durch Streiks oder tierärztliche Maßnahmen auftreten können. Aber auch hier bin ich bemüht, durch direkte Fühlungnahme mit den italienischen Dienststellen die Behinderungen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Anlage 3 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 8. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 41 **)) : In meiner Antwort vom 14. Februar 1973 ist beim Schreiben des Briefes auf Seite 1, erster Satz, eine Zeile ausgelassen worden. Der erste Satz muß heißen: Der Senat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) hat mit den Stimmen der Vertreter des Bundes in seiner Sitzung am 17. Oktober 1972 Maßnahmen zur Neustrukturierung beschlossen mit dem Ziel, die DFVLR zu einer leistungsfähigen Einrichtung der Deutschen Luft- und Raumfahrtforschung zu formieren. *) Siehe 16. Sitzung, Seite 710 D **) Vgl. 15. Sitzung, Anlage 43 900* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 12. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 53) : Ist der Bundesregierung die Untersuchung von Dr. Wolfgang Lempert, Max-Planck-Institut Berlin „Zum Verhältnis von Ausbildung und Beruf. Ergebnisse einer Befragung ehemaliger Berliner Maschinenschlosserlehrlinge" (in: Zeitschrift für Pädagogik, 6/71) bekannt? Wie beurteilt sie die darin analysierten Schwierigkeiten, die zu häufigem Abbruch innerhalb der beruflichen Weiterbildung führen — etwa 10 Stunden Kursusdauer in der Woche, dazu Schularbeiten und lange Fahrzeiten, berufliche und familiäre Belastungen und Zweifel, ob solche Anstrengungen sich lohnen, die durch die Notwendigkeit des gleichzeitigen Geldverdienens bedingte Zeitnot u. a. m. —, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit die Vorschläge in der o. a. Untersuchung, z. B. „Freistellung von der Arbeit, Unterhaltszahlung und Anerkennung des Lernens als legitimer Bestandteil des Erwachsenenlebens", — also eine Art „Honnef-StipendiumSystem für junge Arbeiter und Angestellte" —, realisiert werden, die ja dem erklärten Ziel der Bundesregierung weitgehend entsprechen, beruflicher Bildung und Weiterbildung einerseits und traditioneller weiterführender allgemeiner Schulbildung und Studium andererseits die gleiche Wertigkeit zuzuerkennen? 1. Die Untersuchungen von Lempert wurden im Jahre 1969 durchgeführt und betrafen Erfahrungen aus der Zeit zwischen 1959 und 1969, also vor dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes. 2. Es sei in Erinnerung gerufen, daß in der Lempertschen Untersuchung — also vor dem Inkrafttreten des AfG — 76 % eines Maschinenschlosserlehrjahrganges in Berlin eine berufliche Weiterbildung begonnen und zu mehr als 2/3 erfolgreich beendet haben. 3. Die Bundesregierung hat in neuerer Zeit mehrere Forschungsaufträge erteilt, um klären zu lassen, inwieweit auch nach Verabschiedung und Bekanntwerden des Arbeitsförderungsgesetzes noch Mängel und Schwierigkeiten der von Lempert gekennzeichneten Art bestehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 14. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Fragen A 127 und 128) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Kürzung der Rediskontkontingente durch die Deutsche Bundesbank der Geschäftsbankendiskont sich so stark erhöht hat, daß für landwirtschaftliche Unternehmen bei der Ernte- und Düngemittelfinanzierung Mehrbelastungen von 4 % bis 5 % eingetreten sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, diese für die Landwirtschaft besonders nachteilige Kreditkostenentwicklung in irgendeiner Weise zu mildern? Zu Frage A 127: Es ist nicht zu bestreiten, daß sich für landwirtschaftliche Unternehmen aus den gegenwärtigen Restriktionen der Geld- und Kapitalmarktpolitik, die nicht nur eine Kürzung der Rediskont-Kontingente zum Gegenstand haben, nicht unerhebliche Mehrbelastungen in der Finanzierung von Düngemitteln und der noch vorhandenen Getreidebestände ergeben können. Ob und wieweit finanzielle Mehrbelastungen für die Aufnahme der Ernte 1973 entstehen, hängt von der konjunktur- und währungspolitischen Lage im Spätsommer und Herbst 1973 ab. Zu Frage A 128: Die Bundesregierung prüft z. Z. die Möglichkeiten, die gegeben sind, diese nachteilige Kostenentwicklung für die Landwirtschaft zu mildern. Dabei ist aber davon auszugehen, daß — das Volumen des Bundeshaushalts auch nach Ansicht der Opposition nicht ausgeweitet werden sollte und — eine räumliche, sektorale und betriebsgrößenmäßige Abstufung der geld- und währungspolitischen Maßnahmen in einem einheitlichen Wirtschafts- und Währungsgebiet nicht möglich und marktwirtschaftlich nicht vertretbar ist. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 147) : Warum hat die Bundesregierung aus dem Programm „Förderung von Stätten der Jugendförderung nach dem Zonenrandförderungsgesetz" im Jahr 1972 keine neuen Projekte bewilligt, obwohl sie nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 1972 rechtlich dazu die Möglichkeit hatte, und warum werden solche Projekte auch jetzt nicht für eine Förderung vorgesehen? Ihre Annahme, daß im Haushaltsjahr 1972 keine Bewilligungen für neue Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen des Zonenrandförderungsprogramms ausgesprochen worden sind, trifft nicht zu. Unmittelbar nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 1972 — am 29. Dezember 1972 — sind insgesamt 4 507 193 DM für 67 Maßnahmen in den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern bereitgestellt worden. Das Land Hessen konnte nicht berücksichtigt werden, weil zu diesem Zeitpunkt keine bewilligungsreifen Anträge vorgelegen haben. Die bewilligten Mittel können aufgrund der haushaltsrechtlichen Verpflichtungsermächtigungen auch noch im Haushaltsjahr 1973 ausgezahlt werden. Auch im Haushaltsjahr 1973 ist die Förderung neuer Projekte im Rahmen des Zonenrandförderungsprogramms vorgesehen, sobald der Bundeshaushalt 1973 verabschiedet ist und entsprechende Förderungsanträge der Länder vorliegen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 14. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage A 149) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 19. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. März 1973 901* Wie nimmt die Bundesregierung Stellung zu dem Urteil dos Verwaltungsgerichts Arnsberg, wonach einem westfälischen Papierfabrikanten die Herstellung von schädlichen Papiertüten (bearbeitet mit polychloriertem Diphenylen) gegen die Verfügung des Ordnungsamts Unna wieder erlaubt wurde, und sieht die Bundesregierung daraufhin die Notwendigkeit, für Verfügungen der Ordnungsämter auf diesem Gebiet eventuell bessere Rechtsgrundlagen zu schaffen? Mit seinem Beschluß vom 12. Dezember 1972 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg lediglich die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt, den der Hersteller der beanstandeten Obsttüten gegen die Ordnungsverfügung des Oberkreisdirektors des Kreises Unna vom 16. November 1972 eingelegt hat. Mit dieser Verfügung war dem Hersteller aufgegeben worden, vom 1. Dezember 1972 an für die Herstellung von Tüten für unverpackte Lebensmittel nur noch Papier zu verwenden, das keine polychlorierten Biphenyle (PCB) enthalte, weil durch das bisher verwendete PCB-haltige Papier Verbraucher gesundheitlichen Schaden erleiden könnten. Wegen der vorliegenden, sich widersprechenden wissenschaftlichen Gutachten hat sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage gesehen, in der Frage der Gesundheitsschädlichkeit des bisher verwendeten Papiers eine Entscheidung zu treffen, ohne weitere Sachverständigengutachten einzuholen, wofür im Rahmen des eilbedürftigen und im übrigen auch nur summarischen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung kein Raum sei. Diese Klärung müsse vielmehr einem sich möglicherweise anschließenden Hauptverfahren vorbehalten bleiben. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist jedoch im Verwaltungsverfahren über den Widerspruch bislang nicht entschieden worden. Gegen Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungsmaterial, das bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch die menschliche Gesundheit durch seine Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen geeignet ist, können die Ordnungsämter nach § 3 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes vorgehen. Läßt sich dieser Nachweis nicht führen, so finden sie eine weitere Rechtsgrundlage in § 4 b Nr. 5 des Lebensmittelgesetzes, der es verbietet, Verpackungsmittel so zu verwenden, daß von ihnen fremde Stoffe auf Lebensmittel oder ihrer Oberfläche übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich oder geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. Der Entwurf eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts, der dem Bundestag vorliegt, sieht in § 30 darüber hinaus vor, daß diese Schutzvorschrift erweitert wird um das Verbot, derartige Verpackungsmittel in den Verkehr zu bringen. Sofern diese Vorschrift Gesetz wird, hält die Bundesregierung die Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Verkehrs mit Verpackungsmaterial für ausreichend. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 13. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/296 Frage A 160) : Ist die Bundesregierung darüber unterrichtet, daß eine französische Gesellschaft namens seretes im Auftrag des französischen Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen eine umfassende Studie der Stadtentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bearbeitet, und wie beurteilt sie diese Tätigkeit? Die Bundesregierung ist durch ein Schreiben der Seretes (Société Anonyme) vom 26. Februar 1973 darüber unterrichtet, daß deren wirtschaftliches Forschungsbüro im Auftrag des französischen Ministeriums für Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen eine umfassende Studie über die Probleme der Stadtentwicklung in der BRD durchführen soll. Eine Rückfrage bei dem französischen Ministerium, mit welchem das BMBau seit Oktober 1971 einen engen Kontakt durch die Bildung eines deutsch-französischen Sachverständigengremiums hat, ergab, daß im Juli 1971, also vor Bildung dieses deutsch-französischen Sachverständigengremiums, die Firma Seretes mit der Durchführung der o. a. Studie beauftragt worden war. Da sich ein Vertreter des BMBau am 20. 3. 1973 zu Besprechungen mit Vertretern des französichen Ministeriums im Rahmen der Arbeitsgruppe „Städtebau" dieses deutsch-französischen Sachverständigengremiums in Paris aufhalten wird, soll gemeinsam geklärt werden, ob und in welchem Umfang die Untersuchungen der Firma Seretes noch erforderlich sind bzw. ob sie durch die Arbeiten des deutschfranzösischen Sachverständigengremiums bereits überholt sind. Die Firma Seretes, Paris, sowie die von der Firma Seretes angesprochenen Organisationen und Verbände und das Auswärtige Amt sind entsprechend vorläufig unterrichtet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll der Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen — Drucksache 7/154 —, der in der 15. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1973 dem Haushaltsausschuß als mitberatendem Ausschuß zugewiesen wurde, nunmehr dem Haushaltsausschuß nur gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
    Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes — Drucksache 7/103 —, der in der 15. Sitzung dem Ausschuß für Wirtschaft zugewiesen wurde, soll zusätzlich dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
    Ist das Haus einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Es liegt Ihnen, meine Damen und Herren, noch eine Reihe von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Betr.: Bericht des Parlamentarischen Staatssekretärs Heinz Westphal im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit über Rauschmittelmißbrauch
    -- Drucksache VI/VII 2 —zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    Betr.: Bericht des Bundesministers des Innern Ober Rauschmittelmißbrauch
    — Drucksache VI/VII 3 —
    zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
    Betr.: Bericht über die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frau
    — Drucksache VI/3689 —
    zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend)

    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Betr.: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1973 bis 1976
    Bezug: § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom 3. September 1969
    — Drucksache 7/61 —
    zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend)

    Haushaltsausschuß
    Betr.: Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken Bezug: Beschluß des Deutschen Bundestages vom 1. März 1972
    -- Drucksache 7/282 —zuständig: Haushaltsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung dieser Vorlagen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist.
    Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 1973 beschlossen, dem
    Zweiten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes zuzustimmen.
    Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen (Viertes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz — 4. RVÄndG)

    nicht zuzustimmen; er ist der Ansicht, daß das Gesetz seiner Zustimmung bedarf. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/243 verteilt. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 8. März 1973 die Auffassung der Bundesregierung zu diesem Beschluß des Bundesrates dargelegt, die als Drucksache 7/307 verteilt ist.
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 12. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Althammer und Genossen betr. Verwendung des Stiftungsvermögens der Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene — Drucksache 7/241 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/312 verteilt.
    Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 13. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter, Geisenhofer, Dr. Waigel, Dr. Hornhues, Frau Stommel, Braun und Genossen betr. Bundesjugendplan 1973 — Drucksache 7/245 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7;313 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 2. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Filers (Bielefeld), Frau Schlei, Frau Dr. Lepsius, Dr. Nölling, Rappe (Hildesheim), Frau Funcke, Frau Schuchardt und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP betr. verdeckte Diskriminierung der Frauen durch Einstufung in Leichtlohngruppen — Drucksache 7/182 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/292 verteilt.
    Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 9. März 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Geisenhofer, Niegel, Mick und Genossen betr. Modernisierung von Altbauwohnungen — Drucksache 7/233 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/303 verteilt.
    Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 28. November 1972 den Bericht der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Wehrstruktur-Kommission
    „Die Wehrstruktur in der Bundesrepublik Deutschland. Analyse und Optionen"
    zur Kenntnisnahme übersandt. Er ist als Drucksache 7/242 verteilt.
    Der Ausschuß für Wirtschaft hat gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberbekleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
    -- Drucksache 7/28 —



    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren
    — Drucksache 7/37 —
    Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brats résineux”, der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksache 7/38 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 227/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft
    Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 228/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft
    — Drucksache 7/42 —
    Verordnung des Rates (EWG)

    Nr. 2740/72 vorn 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und Rohblei, anderes als Werkblei der Tarifstellen 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1973) Nr. 2741/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1973)
    Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgenden, vom Rat der EG inzwischen verkündeten Verordnungen keine Bedenken erhoben:
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Ausgleichsbeträge für Eier
    — Drucksache 7/168 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen
    Regeln für die Ausgleichsbeträge für Geflügelfleisch
    — Drucksache 7/169 —Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Reis und zur Festsetzung dieser Ausgleichsbeträge für einige Erzeugnisse
    — Drucksache 7/170 —Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der allgemeinen
    Regeln für die Ausgleichsbeträge für Schweinefleisch
    — Drucksache 7,171 — Verordnung (EWG)

    Nr. 2709/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 213/67/EWG zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft
    Nr. 2713/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Intervention für in Dänemark und dem Vereinigten Königreich geernteten Raps- und Rübsensamen
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
    zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 431/68 über die Bestimmung der Standardqualität für Rohzucker und des Grenzübergangsorts der Gemeinschaft für die Berechnung der cif-Preise für Zucker
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 371/67/EWG zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide und Kartoffelstärke und Quellmehl
    Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 371/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke und Quellmehl
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für den Bestandteil zum Schutz der Verarbeitungsindustrie und zur Festsetzung dieses Bestandteils für die neuen Mitgliedstaaten
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1349/72 des Rates vom 27. Juni 1972 über die Erzeugung von und den Verkehr mit Bruteiern und Küken von Hausgeflügel
    Verordnung (EWG) des Rates
    über die Umrechnungskurse, die im Agrarsektor für die Währungen der neuen Mitgliedstaaten zu verwenden sind
    zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 974/71 im Hinblick auf die für die neuen Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Währungslage zu treffenden Maßnahmen in der Landwirtschaft.
    Der Finanzausschuß hat gegen die nachfolgende, vom Rat der EG inzwischen verkündete Verordnung keine Bedenken erhoben:
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft
    — Drucksache 7/44 —
    Überweisung von EG-Vorlagen
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    Entscheidung des Rates über die Mittel eines Vorgehens der
    Gemeinschaft auf dem Gebiet regionaler Entwicklung und
    Aufzeichnung über die Regionalpolitik in der Gemeinschaft
    — Drucksache VI/1397 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Innenausschuß, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Mitteilung der Kommission über allgemeine Beihilferegelungen mit regionaler Zwecksetzung
    — Drucksache VI/2565 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. 12. 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnisse zu halten
    Verordnung des Rates über die Anwendung des Status des ,.Gemeinsamen Unternehmens" auf Tätigkeiten der Erdölindustrie
    Entscheidung des Rates betr. die Aufnahme von Anleihen für einen Beitrag der Gemeinschaft zur Finanzierung von Kernkraftwerken
    — Drucksache VI/2512 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung
    Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. . betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung auf die französischen überseeischen Departements
    — Drucksache VI/2542 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Vergabe von industriellen Entwicklungsverträgen durch die Gemeinschaft
    — Drucksache V1/3696 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Mitteilung der Kommission an den Rat über die von der Gemeinschaft auf dem Flugzeugsektor zu treffenden industriepolitischen und technologischen Maßnahmen
    — Drucksache VI/3733 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinien des Rates betr. Tätigkeit des Friseurs (aus CITI-Gruppe 855)

    — Drucksache V1/2573 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates betr. die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge
    — Drucksache VI/2088 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Memorandum der EG-Kommission betreffend die Industriepolitik der Gemeinschaft
    — Drucksache VI/606 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Memorandum der französischen Regierung über die Modalitäten für eine Verstärkung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der industriellen und wissenschaftlichen Entwicklung in Europa
    — Drucksache VI/728 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend) , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entscheidung des Rates über die Einsetzung eines Ausschusses für Industriepolitik
    — Drucksache VI/2370 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    Richtlinien des Rates über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanz, der Wirtschaft und des Rechnungswesens usw.
    — Drucksache VI/1051 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Filmwirtschaft
    Richtlinie über die Verwirklichung des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Filmverleihs
    — Drucksache VI/2569 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entscheidung des Rates zur zeitweisen Erweiterung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen um 10'/e
    Verordnung (EWG) Nr. . . ./73 des Rates vom .
    über eine 10 %ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 festgelegt worden sind
    Entwurf eines Beschlusses der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über eine 10 %ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 bezüglich der Eisen- und Stahlerzeugnisse des EGKS-Vertrags festgelegt worden sind
    — Drucksache 7/163 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien
    — Drucksache 7/236 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über das Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung (EWG) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind
    — Drucksache 7/237 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Entscheidung des Rates über Maßnahmen gegen die Maul-und Klauenseuche
    — Drucksache 71238 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1569/72 über die Einführung von Sondermaßnahmen für Raps- und Rübsensamen
    — Drucksache 7/239 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der auf bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten angewandten Zölle
    über die zeitweilige Aussetzung der auf bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia angewandten Zölle
    — Drucksache 7/266 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Voilage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) Nr. . . . /73 des Rates vom . . zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/ EWG, Nr. 5/67/Euratom über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs
    — Drucksache 7/265 —überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel
    — Drucksache 7/277 —
    überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird
    — Drucksache 7/279 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
    — Drucksache 7/280 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Mitteilung der Kommission an den Rat über die Probleme und Mittel der Energiepolitik für den Zeitraum 1975-1985
    Verordnung des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhren von Kohlenwasserstoffen aus dritten Ländern
    Verordnung des Rates über die grenzüberschreitenden Öl-
    und Gasrohrleitungen
    Richtlinie des Rates über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Kohlenwasserstoffen
    — Drucksache 7/281 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. 43/72 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist
    — Drucksache 7/278 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko
    — Drucksache 7/285 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen
    — Drucksache 7/286 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Besdilußfassung im Rat
    Verordnung des Rates über die Erhebung von Zinsen im Rahmen des EAGFL und der Nahrungsmittelhilfe gezahlter Beträge, die wiedereinzuziehen sind
    — Drucksache 7/291 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1464/72 vom 10. Juli 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 20 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
    — Drucksache 7/297 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Erzeugersubventionen, deren Beibehaltung dem Vereinigten Königreich für bestimmte Erzeugnisse gestattet ist
    — Drucksache 7/298 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs 1 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko
    über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs 1 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik
    — Drucksache 7/299 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



    Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
    Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1388/70 über die Grundregeln für die Klassifizierung der Rebsorten
    — Drucksache 7/300 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates vom 9. Februar 1973 zur Verschiebung des Zeitpunktes, in dem die Verordnungen (EWG) Nr. 1055/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen an die Kommission und (EWG) Nr. 1056/72 des Rates vom 18. Mai 1972 über die Mitteilung der Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse auf dem Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor an die Kommission Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland angewendet werden
    — Drucksache 7/301 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates
    über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmen
    über die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern vorgesehenen Schutzmaßnahmen
    — Drucksache 7/304 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Libanesischen Republik
    — Drucksache 7/305 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nrn. 134/67/EWG und 137/67/EWG über die Einschleusungspreise und über das sogenannte „System von Leit- und Folgeerzeugnissen" auf dem Schweinefleischsektor, insbesondere die Nomenklatur der Erzeugnisse
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Verordnung (EWG) Nr. 223/73 des Rates vom 31. Januar 1973 zur Aufstellung allgemeiner Regeln, die das gute Funktionieren der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker im Anschluß an den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten gewährleisten sollen
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
    Ich rufe nunmehr Punkt 2 der heutigen Tagesordnung auf:
    Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen machen. Seit einer Reihe von Jahren haben viele von uns sich mit der Frage beschäftigt, wie das Parlament stärker auch aktuelle politische Fragen behandeln kann. Eines der Instrumente war die Aktuelle Stunde, die am 10. Februar 1965 zum erstenmal hier im Hause durchgeführt wurde. Auch die Dringlichkeitsfragen im Rahmen der Fragestunde gehören dazu.
    Heute beginnen wir nun mit einem neuen Versuch, bei dem ich Sie und auch die Mitglieder der Bundesregierung um Unterstützung bitte, damit wir nach Möglichkeit am Ende einer Erprobungszeit sagen können, daß wir einen guten Schritt auch für die innere Arbeit des Parlaments getan haben. Wie Sie schon aus der amtlichen Mitteilung vom 3. März entnommen haben, hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, dem Deutschen Bundestag im Anschluß an Kabinettsitzungen eine kurze Information zu geben. Eine solche Information steht nun heute zum erstenmal auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
    Das Verfahren ist im einzelnen interfraktionell vereinbart worden. Die Berichterstattung wird etwa zehn Minuten dauern. Im Anschluß daran kann jedes Mitglied des Hauses eine Frage an die Bundesregierung zu ihrem Bericht stellen. Diese Fragen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung oder mit den Antworten, die sich schon auf Fragen von Mitgliedern des Hauses ergeben haben, stehen. Die Dauer der Berichterstattung einschließlich der Fragen und Antworten darf 30 Minuten nicht übersteigen.
    Meine Damen und Herren, wir sind interfraktionell so verblieben, daß wir zunächst Erfahrungen über diese aktuelle Unterrichtung sammeln. Wir hoffen, daß wir dann die vorgesehenen festen Regeln durch den Geschäftsordnungsausschuß behandeln lassen können, um dann auch zu einer erforderlichen Ergänzung der Geschäftsordnung zu kommen.
    Ich darf nunmehr zur Berichterstattung aus der Kabinettsitzung das Wort dem Herrn Bundesminister der Finanzen erteilen.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für ein Thema, das im wirklichen Sinne des Wortes die ganze Welt bewegt, ist eine zehnminütige Berichterstattung an dieses Haus natürlich, wie auch schon der Präsident ganz allgemein angedeutet hat, ein Experiment und ein Wagnis. Dabei mag uns aber die Gewißheit trösten, daß die morgige Tagesordnung des Deutschen Bundestages Gelegenheit zur Vertiefung im Rahmen der Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht bietet, einer Debatte, bei der man zweifellos auf den heutigen Punkt der Berichterstattung zurückzukommen wünschen wird.
Wie Sie sich vielleicht schon gedacht haben, meine Damen und Herren, hat die Bundesregierung heute einer dreiprozentigen Aufwertung der D-Mark zugestimmt. Diese Aufwertung wird übrigens zum erstenmal ausgedrückt oder definiert in einem Bruchteil von Sondererziehungsrechten, nicht beispielsweise in einem Verhältnis gegenüber dem Dollar. Das Letztere schien uns keinen rechten Sinn mehr zu geben in einer Situation, in der die Wechselkurse der Währungen von sechs europäischen Staaten, die aneinander gebunden sind, einerseits und des Dollars andererseits sich in einem freien Verhältnis zueinander befinden werden.
Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft ist in der Nacht auf Montag zu gemeinsamen Schlußfolgerungen aus der jüngsten währungspolitischen Entwicklung gekommen. Auf der Grundlage dieser Beschlüsse hat das Kabinett heute gehandelt, und auf dieser Grundlage handeln auch andere, so daß am Montag der kommenden Woche aller Voraussicht nach die Devisenbörsen auf der ganzen Welt, auch im Fernen Osten, wieder geöffnet sein werden.
In einer schwierigen Stunde des Weltwährungssystems — vielleicht sollte man jetzt besser von einer Weltwährungskonstellation reden, sage ich mehr im Spaß und in Klammern — ist es dem entschlossenen Willen der beteiligten europäischen



Bundesminister Schmidt
Regierungen gelungen, innerhalb Europas den bisher erreichten Stand monetärer Integration voll zu bewahren. Dieses Ergebnis ist nach außen, das heißt international, im engsten Kontakt und in vertrauensvoller Kooperation mit den übrigen Welthandelspartnern vorbereitet worden; es ist im Laufe der vergangenen zehn Tage multilateral und bilateral vorbereitet worden. Das Ergebnis genießt auch die Zustimmung unserer internationalen Partner; das gilt vor allen Dingen für die Vereinigten Staaten von Amerika. Übermorgen wird in einer erweiterten Sitzung des — im weltweiten Jargon so genannten — Zehnerklubs in Paris der Schlußstrich unter diese Serie internationaler Konsultationen und Vereinbarungen gezogen werden.
Das wichtigste Element dieser Beschlüsse, an denen eben auch die Bundesregierung mitgewirkt und die sie herbeigeführt hat, ist die gemeinsame Beibehaltung der verengten Bandbreite so wie bisher zwischen der französischen, der dänischen, der holländischen, der belgisch-luxemburgischen und unserer eigenen Währung. Gleichzeitig sind die Zentralbanken dieser eben erwähnten Länder in Zukunft nicht mehr verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Bandbreiten ihrer Währung gegenüber dem amerikanischen Dollar zu intervenieren.
Zur Bewertung möchte ich sagen, daß es gewiß unter dem Aspekt europäischer währungspolitischer Integration — zukünftig weiterer Integration, als bisher erreicht — eine noch vollkommenere Lösung gewesen wäre, wenn sich auch Großbritannien, Irland und Italien an diesem Arrangement hätten beteiligen können. Aber diese Länder waren ohnehin schon nicht mehr fest in das Währungsgefüge der EWG eingebunden, wie jedermann hier weiß. Nach Auffassung des Ministerrates liegt es nicht nur im Interesse des Vereinigten Königreichs und Irlands, sondern auch im Interesse der übrigen EWG-Staaten, daß das Vereinigte Königreich und Irland sich noch eine Weile außerhalb des festen europäischen Währungsverbundes halten. Dieses gibt der jetzt gefundenen Lösung ein höheres Maß an Stabilität, wenn Sie so wollen: an innerer Homogenität, und damit ein höheres Maß an Glaubwürdigkeit.
Ich muß weiter sagen, daß gleichwohl die britische Regierung und die deutsche Bundesregierung sich ganz besonders darum bemüht haben, zu prüfen, ob nicht doch, was Großbritannien und was Irland angeht, eine weitergehende Lösung zu erzielen gewesen wäre. Wenn gleich dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich gewesen ist, so haben doch der britische, der irische und auch der italienische Finanzminister für ihre Regierungen erklärt, daß sie sich sobald wie möglich dem Beschluß über die Einhaltung enger gemeinschaftlicher Bandbreiten anschließen wollen. Die übrigen Staaten der Gemeinschaft haben die Erwartung ausgedrückt, daß diese drei Regierungen so bald wie möglich ihrem Beispiel folgen.
Die Bundesregierung möchte unter den gegebenen Bedingungen, unter denen zu handeln war — unter den Bedingungen vom Februar und März 1973 —, sowohl europapolitisch als auch im weiteren Rahmen unserer außenpolitischen Beziehungen als auch unter
dem Gesichtspunkt unserer eigenen Binnenwirtschaftspolitik die jetzige Lösung als optimal bezeichnen. Ich muß vor allem hervorheben, daß die Beibehaltung der europäischen Bandbreite zwischen diesen sechs Partnern erst durch die im Februar vorangehende Entzerrung des Verhältnisses zwischen dem Dollar und einer Reihe anderer Währungen, vor allem dem japanischen Yen, möglich gemacht worden ist. An der positiven Bewertung dieser währungspolitischen Maßnahme der letzten — sagen wir — sechs Wochen ändert sich nichts dadurch, daß die Bundesrepublik Deutschland sich diesmal im Rahmen der zu treffenden und der inzwischen getroffenen Entscheidungen zu einer autonomen Aufwertung der Deutschen Mark um 3 % entschlossen hat. Im Gegenteil: diese Adjustierung unseres eigenen Wechselkurses sichert unserer innereuropäischen Vereinbarung zu sechst eine noch solidere Grundlage, sie hat diese Verabredung in ihrem Zustandekommen wesentlich erleichtert; sie ist auch im Hinblick auf unsere binnenwirtschaftliche Nachfrage- und Preissituation vernünftig.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, daß die Unternehmen mit dieser Herausforderung fertig werden, was ja auch die bisher ergangenen Stellungnahmen aus der Industrie und aus dem weiteren Bereich der Wirtschaft durchaus erwarten lassen. Die Verbraucher andererseits — auch die Arbeitnehmer — sollten darin einen weiteren Beitrag zur Stabilitätspolitik der Bundesregierung sehen.
Diese dreiprozentige Aufwertung ergänzt die bisherigen Kapitalverkehrskontrollen wirksam, wenn es darum geht, ausländischen Geldzuflüssen vorzubeugen. Was die Landwirtschaft angeht, so wird es hier nicht zu nachteiligen Folgen kommen. Die Anpassung des Grenzausgleichs wird in wenigen Tagen erfolgen.
Im übrigen dürfen wir eines nicht vergessen: Auch wenn jetzt sechs europäische Währungen gemeinsam — vielleicht kommen noch einige von außerhalb der EWG dazu — den amerikanischen Dollar von einem festen Kurs abhängen, so beruhen doch weiterhin rund 50 °/o unseres Außenhandels zukünftig auf festen Wechselkursen, was zum Beispiel für den japanischen oder den amerikanischen Außenhandel nicht mehr annähernd, für den englischen, schweizerischen und italienischen in keiner Weise gesagt werden könnte. Rund 50 % unseres Außenhandels werden weiterhin zu festen Wechselkursen abgewickelt werden können, und dieser Prozentsatz mag sich noch erhöhen, wie ich soeben angedeutet habe.
Schließlich: Alles, es, was wir wahrungspolitisch währungspolitisch zu
einem besseren Zahlungsbilanzgleichgewicht in der Welt beitragen, gibt auch unserem internationalen Handel eine zuverlässigere Basis. Wenn die Währungen als Vehikel des güterwirtschaftlichen Austausches in ihren Beziehungen untereinander nicht in Ordnung sind, so schadet dies auch dem Handel. Je schneller der Dollar erstarken wird, desto unbedrohter von protektionistischen Strömungen werden sich in Zukunft wieder die Handelsströme entwikkeln können, in einem desto freieren Geist werden die beginnenden Verhandlungen über die zukünftige Handelspolitik geführt werden können.



Bundesminister Schmidt
Letzter Punkt, Herr Präsident: Zum Thema „Reform des Weltwährungssystems" waren die währungspolitischen Ereignisse der letzten sechs Wochen ein nützlicher, geradezu ein gewaltiger Anschauungsunterricht, der uns vor allem gezeigt hat, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer von Anfang an in die Verhandlung über die Reform eingebrachten zentralen Forderung nach einer besseren Kontrolle der internationalen Liquidität als einem der Hauptthemen der Reform genau richtig liegt. Es kommt jetzt darauf an, zügig mit der Reform voranzuschreiten. Die nächste Gelegenheit wird Ende dieses Monats eine Sitzung der sogenannten 20er-Gruppe des Internationalen Währungsfonds unter der Beteiligung der Minister der 20 Länder in Washington sein.
Übrigens könnte sich als ein erfreuliches Nebenprodukt der überwundenen Krise möglicherweise herausstellen, daß sich durch die intensiven und sehr engen Kontakte während der letzten Wochen als währungspolitischen Crisis management's die Standpunkte der Regierungen sowohl der EWG-Länder als auch anderer hinsichtlich wichtiger Reformgesichtspunkte einander angenähert haben. Vielleicht ist das ein Beitrag zur Beschleunigung des Reformbemühens.
Alles in allem steht fest: Nachdem jetzt die Lösung der aktuellen Krise uns wieder zu Atem kommen läßt, müssen wir den in diesem gemeinsamen internationalen Crisis management entwickelten Impetus auf die — wenn Sie so wollen — strategischen Bemühungen zur nachhaltigen Krisenvorbeugung, d. h. zur Reform des Weltwährungssystems, übertragen.
Ich möchte, für die Bundesregierung sprechend, am Schluß die Erfahrung der Gemeinsamkeit besonders unterstreichen, die zwangsläufig sehr stark auf Personen abgestellt sein mußte. Dafür, daß viele Institutionen Sitzungen abhalten und handeln konnten, bestand gar nicht die Zeit und konnte sie auch nicht geschaffen werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz besonders die überaus enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der britischen Regierung wie auch zwischen der französischen und unserer Regierung unterstreichen, die den gegenwärtigen Erfolg ermöglicht hat.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Berichterstattung und darf nunmehr bitten, Fragen zu stellen.
    Die erste Frage hat der Herr Abgeordnete Dr. Möller.