Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Meine Damen und Herren, bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.
Ein Eisenbahnunglück in der Nähe von Radevormwald hat am 27. Mai das Leben von 41 Schulkindern und 5 Erwachsenen und zahlreiche Schwerverletzte gefordert. Der amtierende Präsident des Deutschen Bundestages hat an den Bürgermeister der Stadt Radevormwald folgendes Telegramm gerichtet:Mit tiefer Erschütterung sind unser aller Gedanken bei den Opfern des tragischen Unglückes, das über die Bevölkerung Ihrer Stadt so viel Leid gebracht hat.Ich bitte Sie, den Familien, die das Schicksal so hart getroffen hat, das aufrichtige Mitgefühl und den Verletzten die besten Genesungswünsche des Deutschen Bundestages zu übermitteln.Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 24. Mai 1971 gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung eine Vorlage betreffend grundsätzliche Einwilligung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 10 03 Titel 785 98 übersandt, die als Drucksache VI/2220 verteilt ist. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung werden derartige Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen.Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist Punkt 5 der Tagesordnung abgesetzt.Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 1971 zu den nachstehenden Gesetzen einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985Gesetz betreffend die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-OrganisationGesetz zu den Verträgen vom 14. November 1969 des WeltpostvereinsGesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn"Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für HandfeuerwaffenZumGesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung
hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Mai 1971 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2190 verteilt.Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1971 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des KriegsgefangenenentschädigungsgesetzesGesetz zur Änderung des Gesetzes über PersonalausweiseGesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den LuftverkehrZumGesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein
hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 4. Juni 1971 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2254 verteilt.Der Bundeskanzler hat am 17. Mai 1971 die vom Bundesrat in der Sitzung am 14. Mai 1971 beschlossenen Stellungnahmen zumEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms
sowie zumEntwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
übersandt, die als zu Drucksachen VI/2117 und VI/2118 verteilt sind.Die Gegenäußerungen der Bundesregierung zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 und zum Graduiertenförderungsgesetz sind als Nachtrag zu Drucksachen VI/2117 und VI/2118 verteilt.Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgende, bereits im Amtsblatt der EG verkündete Verordnung keine Bedenken erhoben:EWG-Verordnungen Nr. 326 und 327i71 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr sowie der Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge für Rohtabak— Drucksache VI/1767 —Der Bundesminister des Innern hat am 12. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeifer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Müller , Zink, Hein (Salzgitter-Lebenstedt) und Genossen betr. Abschiebung illegaler ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache VI/2058 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2194 verteilt.Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 17. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pohle, Leicht, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Haushaltsführung 1971 — Drucksache VI/2137 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2197 verteilt.Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat am 19. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mursch , Engelsberger, Dr. Jobst, Müller (Niederfischbach), Dr. Wagner (Trier), Picard, Seiters, Schmitt (Lockweiler), Frau Kalinke und Genossen betr. 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen — Drucksache VI/2146 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2207 verteilt.
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7202 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971
Vizepräsident Dr. JaegerDer Parlamentarische Staatssekretär heim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 18. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller , Helms, Peters (Norden), Lotze, Peters (Poppenbüll), Cramer, Ross, Lemp, Wolf und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Bereitstellung von Bundesmitteln für Anschlüsse von abseits gelegenen Siedlungen und Einzelgehöften in ländlichen Gebieten an eine zentrale oder gemeindliche Wasserversorgung — Drucksache VI/2171 — beantwortet. Sein Schreiber) ist als Drucksache VI/2211 verteilt.Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lampersbach, Mursch , Haase (Kassel), Dr. Marx (Kaiserslautern) und der Fraktion der CDU CSU betr. Vertrag zwischen der Deutschen Bundespost und der Post der „DDR"Drucksache VI/2163 — beantwortet. Sein Schreiben ist dis Drucksache VI/2213 verteilt.Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 24. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, von Thadden, Dr. Götz, Maucher, Frau Griesinger, Frau Stommel und Genossen betr. Aggressionen gegenüber behinderten Kindern - Drucksache VI/1944 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2214 verteilt.Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 24. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Müller , Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeiffer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Zink und Genossen betr. Gesundheitsbericht der Bundesregierung — Drucksache VI/2068 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2215 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 26. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Dr. Hubrich, Dr. Probst und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung und Weiterentwicklung der Senkrechtstarttechnik im Flugzeugbau — Drucksache VI/2148 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2219 verteilt.Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat am 1. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Erpenbeck, Dr. Althammer, Mick und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsbaupolitik - Drucksache V1/2154 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2239 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 2. Juni 1971 die Kleine Anfrage. der Abgeordneten Burger, Dr. Eyrich, Lenzer, Brück , Frau Griesinger, Baier und Genossen betr. Warenunterschiebung im Gaststättengewerbe Drucksache VI 2188 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2248 verteilt.Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 2. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr. Gradl, Dr. Marx , Kiep, Wohlrabe und Genossen betr. die Beziehungen zwischen Chile und Deutschland — Drucksache VI/2206 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2252 verteilt.Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:ZollvorlagenVerordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft— Drucksache VI/2210 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Finanzausschuß, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Haushaltsausschuß mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. September 1971Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung— Drucksache VI/2247 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. September 1971Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dom Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:EG-VorlagenVerordnung des Rates über die Lieferung von Eiprodukten an das Welternährungsprogramm— Drucksache VI/2177 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten , Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis— Drucksache VI/2198 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden— Drucksache VI/2191 —überwiesen an den Innenausschuß , Haushaltsausschuß mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung I Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für ReisDrucksache VI 2208 -überwiesen an den Ausschult für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlege des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung— Drucksache VI 2209 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 über bestimmte konjunkturpolitische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluß an die vorübergehende Erweiterung der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen sindüberwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft , Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenVerordnung des Rates zur Festlegung der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze geltenden abgeleiteten Interventionspreise sowie des Interventionspreises für Mais und des einzigen abgeleiteten Interventionspreises für Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1971/1972— Drucksache VI/2221 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1971/72— Drucksache VI/2227 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung (EWG) Nr. 816/70Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 817/70 hinsichtlich der Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete— Drucksache VI/2236 -überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit , Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für geschälten Reis und Bruchreis und des in dem Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1971/1972 Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 362/67/EWG hinsichtlich der Ausbeute bei der Verarbeitung von Rohreis zu vollständig geschliffenem Reis — Drucksache VI/2232 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und affiniertes Blei der Tarifstelle 78.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1971)Verordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (Jahr 1971)Drucksache VI/2233 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie (EWG) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen— Drucksache VI/2234 —überwiesen an den Innenausschuß , Ausschuß fürArbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für TafeltraubenVerordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für PfirsicheVerordnung des Rate. zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für TomatenVerordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen— Drucksache V1/2235 —
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7203
Vizepräsident Dr. Jaegerüberwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung des Status des Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaf tenDrucksache VI/2240 -überwiesen an den lnnenousschuß , Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorloge des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festsetzung der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1971/72Drucksache VI/2241 —überwiesen an den Ausschuß tür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RotVerordnung des Rotes über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren (Entwurf)Verordnung des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen "Zolltarifs für bestimmte Waren (Vorschlag)Drucksache VI/2242 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RotVerordnung des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die GemeinschaftVerordnung des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft- Drucksache VI/2243 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatMeine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:Fragestunde— Drucksache VI/2244Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Die Frage 37 ist von dem Abgeordneten Höcherl eingebracht. — Er ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten von Thadden auf:Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Gefährdung der besonders stark exportorientierten saarländischen Wirtschaft durch die währungspolitischen Beschlüsse?Herr Staatssekretär Rosenthal, bitte!
Es deuten keine Anzeichen auf eine Gefährdung der Beschäftigung in der saarländischen Wirtschaft durch die stabilitätspolitischen Bemühungen der Bundesregierung hin. Wenn die vorübergehende marktwirtschaftskonforme Freigabe des Wechselkurses der D-Mark zu etwas größeren Ausschlägen in den Devisenkursen führt, so handelt es sich hier um ein Datum, auf das sich die Unternehmer in einer Marktwirtschaft flexibel einstellen können und sollen. Gerade auch die Wirtschaft ist, wie das Gespräch vom 4. Juni im Rahmen der Konzertierten Aktion erneut bewies, daran interessiert, daß extreme Liquiditätszuflüsse eingedämmt werden; die Wirtschaft hat entsprechenden Maßnahmen zugestimmt. Das angestrebte Mehr an binnenwirtschaftlicher Stabilität stärkt zudem von der Kostenseite her die Position der deutschen Exportwirtschaft auf
den internationalen Märkten. Das gilt für alle Bundesländer.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Thadden.
Ist die Bundesregierung bereit, die Behauptung in der saarländischen Presse zu überprüfen, daß durch ,die währungspolitischen Maßnahmen nicht zuletzt die saarländische Straßenbauindustrie besonders hart getroffen wurde, was dadurch deutlich wird, daß von den ausgeschriebenen Aufträgen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres etwa nur die Hälfte tatsächlich in Angriff genommen werden konnte?
Herr Kollege, wir sind gern bereit, das zu überprüfen. Ich weise aber darauf hin, daß es sehr problematisch ist, in Einzelfällen Ausnahmen bei solchen Maßnahmen zu machen, denn solche Ausnahmen könnten leicht die gesamte stabilitätpolitische Situation verwässern.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Thadden.
Kennt die Bundesregierung auch die besondere Notlage der saarländischen Druckereiindustrie, die bereits einmal durch zeitlich fast zusammenfallende Franc-Abwertung und D-Mark-Aufwertung hart getroffen wurde und die in den letzten Monaten zusätzlich darunter zu leiden hat, daß die für sie sehr wichtigen Aufträge aus dem EWG-Raum aus Kostengründen immer mehr in andere EWG-Länder abwandern?
Herr Kollege, ich bezweifle nicht, daß einzelne Industrien von dieser gesamtwirtschaftlichen Maßnahme stärker betroffen werden als andere. Ich möchte hier aber darauf hinweisen, daß Industriegruppen, die in ihrer Exportquote vom Bundesdurchschnitt deutlich abweichen, nicht mehr als 6 % am Gesamtexport der ..saarländischen Industrie ausmachen. Stahl und Kohle werden wegen der besonderen Abmachungen von dem Floating ja nicht betroffen.
Dann komme ich zur Frage 39 des Abgeordneten von Thadden:
Kann das Saar/Westpfalz-Programm auch nach den währungspolitischen Beschlüssen der Bundesregierung ungekürzt fortgesetzt werden, soweit es die Beteiligung des Bundes an den Kosten betrifft?
Für den gesamten Bundeshaushalt sind auf Grund der konjunkturellen Erfordernisse generelle Verfügungsbeschränkungen getroffen worden. Davon werden auch die Mittel des regionalen Förderungsprogramms berührt. Der schon verfügbare Betrag wurde den Ländern jedoch bereits zugewiesen. Engpässe sind bisher in keinem Bundesland aufgetreten.
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Parlamentarischer Staatssekretär RosenthalDer Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat bereits mehrfach erklärt, daß er bei einem im späteren Verlauf des Jahres von den Ländern nachgewiesenen dringenden Bedarf angesichts der mangelnden Leistungskraft der wirtschaftlich schwachen Gebiete eine flexible Handhabung der Verfügungsbeschränkung zu ermöglichen suchen wird.Im übrigen ist darauf hinzuweisen, wie ich soeben auf Ihre Zusatzfrage bereits gesagt habe, daß ein wirksames Stabilisierungsprogramm, wie es auch die Opposition vielfach gefordert hat, grundsätzlich nicht einen Katalog von Ausnahmen gestattet.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Thadden.
Herr Staatssekretär, besteht die Besorgnis, daß die vorgesehene KostenNutzen-Analyse für den Bau des Saar-Pfalz-Kanals durch die Schwierigkeiten finanzieller Natur, in denen der Bund steckt, irgendwie hinausgeschoben werden könnte?
Das, Herr Kollege, müßte ich prüfen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann komme ich zu den Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Schedl. — Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen Nr. 42 und 43 sind zurückgezogen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die weiteren Fragen werden durch den Herrn Staatssekretär Hermsdorf beantwortet. Zuerst die Frage 44 des Abgeordneten Offergeld:
Bis wann werden voraussichtlich die Verhandlungen mit der Schweiz über eine Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland—Schweiz abgeschlossen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Offergeld, die Verhandlungen zur Revision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wurden 1965 von deutscher Seite eingeleitet. Wegen des bestehenden Steuergefälles sind bei ihnen außerordentlich schwierige und vielschichtige Sachverhalte zu lösen. In der jüngsten Phase der Verhandlungen, zuletzt im Mai 1971 in Bonn, hat sich eine wesentliche Annäherung der Standpunkte ergeben. Ein genauer Zeitpunkt für den Abschluß der Verhandlungen läßt sich naturgemäß nicht voraussagen. Unsere Bemühungen sind jedoch darauf gerichtet, die Verhandlungen noch in diesem Monat mit dem Ziel ihres Abschlusses durch Paraphierung eines Abkommensentwurfs fortzuführen.
Keine Zusatzfrage.
Dann komme ich zur Frage 45 des Abgeordneten Offergeld:
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7210 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7211
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Ich glaube nicht, daß man dieses Problem, das zur Zeit nach der ersten Lesung in den Ausschüssen beraten wird, hier im Rahmen einer Fragestunde vertiefen kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundes-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7213
Härzschel
regierung nicht bereit ist, das Sozialhilfegesetz dergestalt zu ändern, daß die Rentner einen Freibetrag erhalten?
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Nein, Sie können das aus meinen Ausführungen nicht entnehmen, aber auch nicht das Gegenteil; das wird jetzt zu beraten sein.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Varelmann.
Herr Staatssekretär, beachtet die Bundesregierung, daß das soziale Gefälle innerhalb der Rentenversicherung, d. h. der Abstand der Bezüge der Rentner, in den letzten 15 Jahren wesentlich größer geworden ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das weiß die Bundesregierung, und das ist — ich darf es nochmals wiederholen — das Ergebnis einer sich leistungsgerecht an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientierenden Rentenformel.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Geiger.
Herr Staatssekretär, hätten Sie die Freundlichkeit, den Kollegen Härzschel darauf hinzuweisen, daß die heutige Opposition jahrelang das Bemühen der damaligen Opposition, gerade die Kleinstrenten zu verändern, abgelehnt hat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich will mich diesem Hinweis gern anschließen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, ist der Hinweis des Kollegen, daß die frühere sozialdemokratische Opposition Mindestrenten gefordert hat, für die Bundesregierung nicht ein zusätzlicher Grund, dem Verlangen der derzeitigen CDU/CSU-Opposition zu folgen und solche Mindestrenten einzuführen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube nicht, daß das ein Grund ist, denn die Notwendigkeit, Mindestrenten einzuführen, war 1957 eine ganz andere als angesichts des gestiegenen Einkommensniveaus des Jahres 1971.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller .
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß hier nicht von einer Mindestrente die Rede ist, sondern nur von einer tragbaren Lösung, zu der die Regierung heute die Möglichkeit hat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin gern bereit, das zur Kenntnis zu nehmen.
Ich komme damit zur Frage 90 des Abgeordneten Varelmann:
Ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in der Lage, auf Grund der wesentlich gestiegenen Beitragseinnahmen und zusätzlich günstigerer Umstände den sozialen Wohnungsbau ihrer Versicherten noch kräftiger zu fördern, als es in den jüngsten Jahren der Fall war?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung haben sich die Beitragsmaßnahmen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten im Jahre 1970 und im Jahre 1971 günstig entwickelt. Das hat dazu geführt, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte schon bald nach dem Inkrafttreten des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes das ihr vorgeschriebene Liquiditätsreservesoll aufgefüllt hat. Außerdem war sie in der Lage, die den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter fehlenden liquiden Mitteln als zusätzliche Liquiditätsreserve bereitzustellen. Für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind damit die eine Vermögensanlage hindernden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes außer Wirkung getreten. Ob die Bundesversicherungsanstalt den sozialen Wohnungsbau ihrer Versicherten noch kräftiger zu fördern vermag, als es in den jüngsten Jahren der Fall war, hängt wesentlich auch von der Zahl der an sie gerichteten Förderungsanträge und ihren verwaltungstechnischen Möglichkeiten zur schnellen Prüfung dieser Anträge ab.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Varelmann.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß in Kreisen der Arbeiter begründete Unzufriedenheit herrscht, daß dem Angestellten Darlehensmittel für den sozialen Wohnungsbau gegeben werden, dem Arbeiter aber nicht? Befinden wir uns damit innerhalb der Rentenversicherung nicht in einem Klassenstaat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, darf ich Ihre nächste Frage beantworten? Ich glaube, daß Ihre Zusatzfrage eigentlich auf die nächste Frage zielt. Gestatten Sie mir, diese Frage vorweg zu beantworten?
Nein, die Zusatzfrage bitte zuerst!
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7214 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist der Bundesregierung bekannt. Das ist das Ergebnis einer gegliederten Sozialversicherung in einer sich wandelnden Industriegesellschaft, in der immer mehr Arbeitnehmer zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte überwechseln und mehr Arbeiter von den Landesversicherungsanstalten abwandern.
Eine Zusatzfrage? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Geiger!
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, 'daß von den Deckungsbeträgen, die die Landesversicherungsanstalten der Arbeiterrentenversicherung abführen müssen, bis der Ausgleich geschaffen ist, ein bestimmter Betrag gerade zur Hergabe solcher Wohnungsmittel freigesetzt werden kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die dieses Hohe Haus beschlossen hat, nicht möglich.
Wir kommen dann zur Frage 91 des Abgeordneten Varelmann:
Nach vorliegenden Informationen wird die Rentenversicherung der Arbeiter nicht in der Lage sein, den sozialen Wohnungsbau der Arbeiter zu fördern. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Mißstand zu bereinigen und die Träger dei Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter durch entsprechende Maßnahmen finanziell gleichmäßig auszustatten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, bereits bei der Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Härzschel in der 71. und der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober bzw. 5. November 1970 und Ihrer Fragen in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 1971 ist zum Ausdruck gekommen, daß die Tatsache, daß die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter zur Zeit keine Darlehen für den Wohnungsbau gewähren können, auf der unterschiedlichen Liquiditätslage der beiden Versicherungszweige beruht. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich im übrigen auf die Beantwortung Ihrer Fragen in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 1971 Bezug nehmen und nochmals betonen, daß bei weiterhin anhaltender günstiger Entwicklung in absehbarer Zeit auch die Arbeiterrentenversicherung ihren Versicherten wieder in gewissem Umfang Darlehen für den Wohnungsbau gewähren kann.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Varelmann.
Herr Staatssekretär, ist diese Auskunft nicht allzu optimistisch? Ist nicht die Finanzlage der Rentenversicherung der Arbeiter so, daß geholfen werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, mit der Bundesversicherungsanstalt der Angestellten dahin zu verhandeln, daß diese einen Teil
ihres Vermögens über die Rentenversicherung der Arbeiter für den Wohnungsbau von Arbeitern zur Verfügung stellt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich halte diese Aussage nicht für zu optimistisch. Die gegenwärtigen Beitragseinnahmen lassen erwarten, daß das, was ich sagte, in absehbarer Zeit der Fall sein wird. Sollte es wider Erwarten nicht der Fall sein, sind wir gern bereit, in eine Prüfung der von Ihnen genannten Anregung einzutreten.
Herr Abgeordneter Härzschel zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß hier eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten erfolgt, die nach den Vorstellungen über die Rentenreform eigentlich nicht bestehen sollte, weil man, obwohl das gegliederte System installiert wurde, von der Voraussetzung ausgegangen ist, daß beide gleiche Leistungen erhalten sollten? Hier werden die Arbeiter schlechtergestellt als die Angestellten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, schon 1957 war zu erkennen, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung dieses Systems die Liquiditätslage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ständig besser sein würde als die der Träger der Arbeiterrentenversicherung. Daß hier auf lange Sicht ein größerer Finanzausgleich wird stattfinden müssen, ist unbestritten. Ich darf sehr hoffen, daß wir, wenn diese Überlegungen konkret werden, dabei die Hilfe Ihrer Partei finden werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Killat.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß auf Grund der Fragen, die hier von den Vertretern der CDU/CSU-Fraktion zu der unterschiedlichen Liquidität der Arbeiterrenten- und der Angestelltenversicherung gestellt wurden, die einzige Schlußfolgerung nur die sein könnte, daß man dann für eine einheitliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten eintreten müßte und da der Initiative dieser Fraktion keine Grenzen gesetzt sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich bin gern bereit, in eine Prüfung dieser Frage einzutreten, wenn ein entsprechender Antrag vorgelegt wird.
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7215
Vizepräsident Dr. JaegerWir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuerst rufe ich die Frage 92 des Abgeordneten Dr. Wörner auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Westdeutschland Naturheilverfahren, Homöopathie etc. in mehr oder weniger großem Umfang anwenden und daß breite Kreise der Bevölkerung keine Einschränkung oder Behinderung dieser Medizinzweige wünschen, so daß die Anliegen sowohl der Ärzte als auch der Bevölkerung gebührend berücksichtigt werden müßten?Herr Staatssekretär Dr. von Manger-Koenig!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die überwiegend aus Pflanzen und natürlichen Mineralien gewonnenen Arzneimittel zu verbieten oder aus dem Verkehr zu ziehen. Für diese Arzneimittel ist es bis jetzt nicht durchweg möglich gewesen, Methoden für den von der EWG geforderten Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit zu entwickeln. Da es für viele der in Betracht kommenden Arzneimittel 10 bis 15 Jahre dauern wird, bis diese Methoden entwickelt sind, muß sowohl für die EWG-Richtlinien als auch für die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Arzneimittelgesetz eine Übergangsregelung gefunden werden, die die Verordnungsfreiheit der Ärzte gewährleistet, die Arzneimittelsicherheit verbessert, aber die phytotherapeutischen und homöopathischen Arzneimittel nicht vom Markt verbannt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Wörner.
Darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung zu ihrer Zusicherung steht, Ergänzungsrichtlinien, die von einem interessierten Kreis erarbeitet wurden, in die Prüfung einzubeziehen, ehe man an die endgültige Verabschiedung dieser Richtlinien gehen wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Ergänzungsrichtlinien, die von einzelnen Kreisen vorgelegt worden sind, sind in der Arbeitsgruppe „Arzneimittelsicherheit" erörtert worden. Sie wurden für nicht geeignet befunden, in die Prüfrichtlinien einbezogen zu werden.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wörner.
In welch anderer Weise wollen Sie darin sicherstellen, daß durch die jetzt verabschiedeten EWG-Richtlinien nicht der Effekt eintritt, der der Besorgnis in meiner Frage zugrunde liegt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe in meiner Antwort bereits darauf hingewiesen, daß wir uns in
der EWG dafür einsetzen, eine Übergangsregelung für 10 bis 15 Jahre zu finden, die den Besitzstand der jetzt auf dem Markt befindlichen Arzneimittel wahrt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, ohne meiner Frage, die später aufgerufen werden wird und wahrscheinlich heute nicht mehr behandelt werden kann, vorzugreifen, möchte ich Sie fragen: Ist ein solches Urteil nicht vielleicht deshalb erreicht worden, weil die Vertreter dieser medizinischen Richtung im Beirat nicht vertreten waren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Vertreter dieser medizinischen Richtung, auf die Sie sich beziehen, Herr Abgeordneter, sind vom Beirat gehört worden. Im übrigen ist der Beirat so zusammengesetzt, daß er alle Richtungen der Medizin angemessen berücksichtigt.
Sie haben keine zweite Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 93 des Abgeordneten Dr. Wörner auf:
Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß sich ihre Vorschlage zur Arzneimittelnovelle auf wirklich gesicherte und unbestrittene wissenschaftliche Grundlage stützen und nicht nur einseitigen, z. B. pharmakologischen, Auffassungen Gehör schenken?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist bei der Anmeldung einer Arzneispezialität, „die Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit oder deren Zubereitungen enthält, ein ausführlicher Bericht über die pharmakologische und die klinische, in besonderen Fällen die sonstige ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Prüfung der Arzneispezialität einzureichen." So lautet der Gesetzestext. Der Bericht muß unter anderem Angaben über Art, Umfang und Ergebnisse der pharmakologischen, klinischen oder sonstigen Prüfungen sowie über Art und Ausmaß festgestellter Nebenwirkungen enthalten. Die Anmeldung hat die schriftliche Versicherung des Herstellers zu enthalten, daß die Arzneispezialität entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ausreichend und sorgfältig geprüft worden ist.Die derzeitigen Richtlinien über Art und Umfang der pharmakologischen Prüfungen sind von der Deutschen Pharmakologischen Gesellschaft im Jahre 1963, die derzeitigen Richtlinien über die klinischen oder ärztlichen Erprobungen von der Deutschen Gesellschaft für innere Medizin im Jahre 1965 veröffentlicht worden. Sie sind im Laufe des letzten Jahres von den Sachverständigen des Bei-
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Staatssekretär Dr. von Manger-Koenigrats „Arzneimittelsicherheit" beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit überarbeitet worden. Dieser Beirat setzt sich aus namhaften Vertretern der Pharmakologie, der Pharmazie, der klinischen Praxis und der Medizinalstatistik zusammen. Die neu erarbeiteten Richtlinien stellen eine Zusammenfassung der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden der Arzneimittelprüfung dar. Gerade in den letzten Jahren sind Methoden entwickelt worden, die Schädigungen der Frucht, sogenannte teratogene Wirkungen, und Schädigungen der Erbfaktoren, sogenannte mutagene Wirkungen, die durch bestimmte Arzneimittel eintreten können, erkennen lassen.Das Bundesgesundheitsamt als Registrierbehörde für Arzneispezialitäten muß die Anwendung dieser modernen Methoden auf neue Arzneimittel verlangen, wenn den seit 1964 geltenden Anforderungen des Arzneimittelgesetzes genügt werden soll.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wörner.
Ist die Bundesregierung bereit, vor einer endgültigen Verabschiedung der Richtlinien noch einmal die interessierten Kreise, insonderheit Vertreter der Naturheilkunde, zu hören und sie angemessen über die Bestrebungen, die es im Blick auf die EWG gibt, zu unterrichten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der Beirat „Arzneimittelsicherheit" hat vor etwa sechs Wochen den Vorsitzenden des Verbandes der Naturheilärzte gehört. Der Beirat hat im übrigen noch einmal alle Gruppen zu seiner im September stattfindenden Sitzung eingeladen, um mit ihnen einen Tag lang die anstehenden Probleme ausführlich zu erörtern. Ich betone noch einmal, Herr Abgeordneter: Die jetzt erarbeiteten Richtlinien sollen nur das ausfüllen, was schon jetzt nach dem Gesetz als Prüfung unerläßlich ist.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen
- Drucksache VI/2228 —
Der Antrag des Ausschusses ist, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Vorschläge anzunehmen. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage
- Drucksachen VI/1948, VI/2026 —
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mertes, für seinen Schriftlichen Bericht.
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Collet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt aus der Überlegung zu Wort gemeldet, daß es unter uns eine ganze Menge gibt, die vermutlich diesem Antrag heute zustimmen werden, obwohl sie ihn innerlich nicht mögen. Wir haben immer wieder festgestellt, daß wir uns zwar in politischen Sachfragen recht deutlich auseinandersetzen, daß wir uns aber in Fragen des Parlaments selbst häufig resignierend in irgendeiner Sache ergeben. Diesen Eindruck habe ich auch bei diesem Antrag gewonnen. Fast jeder — vielleicht mit Ausnahme von zwei oder drei Kollegen —, den man dazu anspricht, ist nicht zufrieden und sagt: Eigentlich bin ich dagegen, eigentlich halte ich diese Abstimmungsanlage nicht für sinnvoll; aber was soll man jetzt noch machen? So wird einem resignierend in dieser Frage geantwortet.Worum geht es bei der Vorlage des Ausschusses? Wir finden hier eine Anzahl Bestimmungen, in denen beispielsweise vorgesehen wird, daß in allen Fällen, in denen der jeweilige Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung durch Handaufheben nicht einig ist, statt der Abstimmung im Wege des Hammelsprungs die Abstimmung mit dem Abstimmungscomputer erfolgt. Des weiteren soll für die Auszählung der Stimmen, die beispielsweise notwendig wird, wenn der Vermittlungsausschuß einen Vorschlag unterbreitet hat und eine bestimmte Stimmenzahl im Parlament nötig ist, dieser Computer in Aktion treten, selbstverständlich auch für namentliche Abstimmungen, Wortmeldungen und Zusatzfragen.Ich bin der Meinung, daß wir den Hammelsprung und die Stimmenauszählung beibehalten sollten. Die Technik ist immer dann zu begrüßen, wenn sie dazu beiträgt, Arbeit zu vereinfachen und Zeit zu gewinnen, aber nicht dann, wenn dadurch grundsätzliche Änderungen im parlamentarischen System Eingang finden.Vielleicht ein paar Bemerkungen zur Vorgeschichte. Die erste Diskussion über die Anschaffung eines solchen Computers, ohne daß der Bundestag beschlossen hatte, einen solchen anzuschaffen — das ist erst geschehen, als die Initiativen schon ergriffen waren und alles Nötige in die Wege geleitet war und im Haushalt die Mittel eingesetzt wurden —, entstand in Berlin 1969, als der Bundespräsident gewählt wurde und man einen ganzen Tag brauchte, um diese Wahl vorzunehmen. Ich darf dazu nur sagen, wenn wir alle fünf Jahre einmal eine solche
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ColletDemonstration durchführen, an der das ganze Volk Anteil nimmt, sollte uns das diesen Zeitverlust wert sein.Wenn wir uns ansehen, was die Vorlage von uns erwartet, dann haben wir festzustellen, daß durch dieses Abstimmungsverfahren mit dem Computer mittels Knopfdrucks die geheime Abstimmung in diesem Parlament eingeführt wird. Sie mögen nun sagen: Das ist nirgends beschlossen. Aber wer kann das ' noch kontrollieren? Das Handaufheben kann man kontrollieren. Man kann auch kontrollieren, durch welche Tür jemand geht. Aber die Einführung einer geheimen Abstimmung mittels Knopfdrucks muß ich für meine Person ablehnen. Seit es diesen Bundestag gibt, hatten wir die Einrichtung der geheimen Abstimmung nicht.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Franke?
Aber gern.
Herr Kollege Collet, ist Ihnen die Technik dieser Abstimmung nicht doch so weit bekannt, daß Sie wissen, daß der Nachbar sehen kann, wie man auf seinen Knopf drückt, und daß somit die Geheimhaltung, wie Sie es gerade darstellen, nicht gegeben ist?
Ich nehme an, Herr Kollege, auch Sie sind wie alle hier zur Schule gegangen und wissen, welche Täuschungen möglich sind und welche Schwierigkeiten ein Lehrer hat, festzustellen, ob einer abschreibt oder nicht. Also kann auch der Nachbar nicht sehen, wenn ich meine Hand entsprechend halte, welchen Knopf ich bediene.
Stellen Sie sich einmal folgendes vor. In einer Fraktion hat es eine sehr harte Auseinandersetzung über irgendeine Sachfrage gegeben. Mehrere Kollegen der Fraktion haben sich ernsthaft um eine andere Lösung der Sachfrage bemüht und sind unterlegen. Sie sagen aber: ich halte das nicht für eine Gewissensfrage, ich füge mich der Disziplin. Bei der Auszählung am nächsten Tag fehlen dann drei Stimmen. Ich frage Sie: Wer wird verdächtigt? Wahrscheinlich diejenigen, ,die dort anders argumentiert haben.
Ich meine, in diesem Hause sollte der Grundsatz, der sonst nicht gilt, in keiner Partei, in keiner Organisation, auch nicht in den Gemeinderäten — dort gibt es die geheime Abstimmung, wenn sie beantragt wird —, beibehalten werden. Bisher hatten wir die geheime Abstimmung nicht, und wir sollten an dem Grundsatz festhalten, daß jeder, ob auf der Pressetribüne oder unter ,den Zuschauern oder jeder Kollege, feststellen kann, wie der andere abstimmt, damit jeder mit seinem Namen dafür geradesteht.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Geisendörfer?
Gern.
Herr Kollege, ich wollte Sie nur fragen, ob es nicht auch in Ihrer Fraktion üblich ist, daß die Kollegen, die entgegen der allgemeinen Fraktionsmeinung abstimmen, das im Plenum nicht heimlich tun, sondern das vorher der Fraktion bekanntgeben, daß also auch insofern die Öffentlichkeit der Abstimmung gewährleistet ist.
Selbstverständlich. Ich nehme an, es ist in allen Fraktionen üblich,
daß sie vorher ihre Meinung bekanntgeben. Aber die Frage ist doch: Ist sie auch in jedem Fall kontrollierbar? Oder wollten Sie sagen, wir seien alle Heilige und jeder handle auch so, wie er sage? Gestatten Sie, daß ich da einige Zweifel habe.Man könnte vorschlagen, jede Einzelabstimmung durch Betätigung des Computers durch den Präsidenten auch zur namentlichen machen. Dadurch würde aber die Institution der namentlichen Abstimmung sicherlich abgewertet. Sie wissen alle, daß wir nicht immer übersehen können, worum es im Detail geht. Aber bei der namentlichen Abstimmung sollte das in jedem Fall so sein. Das hängt schon mit dem Gewicht einer solchen Abstimmung zusammen.Wenn ich einmal von dem Grundsatz absehe, daß wir die geheime Abstimmung einführen, dann darf ich zur technischen Seite noch folgendes sagen. Wie sieht es denn mit dem Zeitgewinn aus? Gleichzeitig während des Plenums tagt immer wieder der Haushaltsausschuß; auch der Ausschuß für die Strafrechtsreform tagt manchmal während des Plenums, es sind Besuchergruppen im Hause, es finden Besprechungen statt, viele Kollegen arbeiten an ihrem Schreibtisch, und wir haben dann dieses Knopfdrucksystem, das dem einzelnen nicht die Zeit gibt, wie das bei der Auszählung beim Hammelsprung der Fall ist, ins Plenum zu eilen. Das führt sicherlich zu einer Menge von Zufälligkeiten, die wir dann rückgängig zu machen versuchen, indem wir hinterher sagen, der Computer stimmt nicht, wir wollen noch einmal nach der alten Methode auszählen. Ob wir damit dem Ansehen des Parlaments dienen, möchte ich doch in Frage stellen.Ich weiß nicht, wie sehr ich das Problem der Stimmführung auswalzen soll. Aber angesichts der Vielzahl von Umdrucken in zweiten Lesungen, z. B. bei der Beratung des Haushalts, möchte ich Sie doch fragen: Wie soll sich der einzelne noch zurechtfinden, wenn all das per Knopfdruck erfolgt und in manchen Fällen nur die Fachleute Bescheid wissen? Man könnte natürlich sagen, man führt eine Abstimmungsstunde ein und legt eine Liste aus, in der man jedem sagt, wie man sich zu welchem Punkt zu verhalten hat. Ob Sie das für gut halten, überlasse ich auch Ihrer Entscheidung.Darüber hinaus weiß ich gar nicht, ob es so schlecht war, daß sich das Parlament ein- bis zweimal in der Woche in der Lobby zu einer gewissen Demonstration versammelt und dort gleichzeitig noch einen Ort der Kommunikation gefunden hat. Auch das halte ich nicht für eine schlechte Lösung.
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7218 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971
ColletDa es keine Änderungsmöglichkeit gibt, kann es für meine Person nur eine Ablehnung des Antrags geben. Ich bitte Sie, über das nachzudenken, was ich zu diesem Thema gesagt habe. Ich will jedenfalls nicht resignieren und einfach einer Sache zustimmen, die viele andere, selbst wenn sie heute zustimmen, auch nicht begrüßen.
Das Wort hat der Abgeordnete Franke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal ganz kurz verdeutlichen, was ich mit meiner Zwischentrage zu klären versuchte. Ich glaube nicht, Herr Kollege Collet, daß Ihre Sorgen begründet sind. So geheim, wie Sie die Abstimmungen darzustellen versuchen, sind sie in der Tat nicht. Die Technik ist doch so, daß die Knöpfe jeweils aufleuchten, wenn sie gedrückt werden. Sie haben auf das Beispiel unserer vielleicht gemeinsamen Schulerfahrungen verwiesen, wie wir mit den Nachbarn immer gewisse Ergebnisse — jedenfalls in der Mathematik war das bei mir der Fall — ausgetauscht haben, und haben gesagt, daß das Abstimmungsergebnis auch hier zu manipulieren sei. Ich bin nicht Ihrer Auffassung. Ich sage: die Abstimmung ist zwar nicht so öffentlich wie nach dem herkömmlichen Verfahren" ; aber eine geheime Abstimmung, so wie Sie es dargestellt haben, ist sie auch nicht. Sie ist vom nächsten, übernächsten und sonstigen Nachbarn deutlich einzusehen, und darum verstehe ich Ihre Argumente nicht.
Umgekehrt haben Sie argumentiert, die namentliche Abstimmung würde zu einer, sagen wir mal, nicht mehr so wichtigen Angelegenheit denaturiert,
— wenn man sie zur Regel machte. Herr Kollege Collet, das eine Argument, das Sie gebracht haben, hebt nach meiner Auffassung das andere Argument, das Sie zur geheimen Abstimmung vorgetragen haben, auf. Deshalb werde ich mich zum zweiten Teil Ihrer Ausführungen nicht weiter äußern.
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Mir liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Collet, Grobecker, Tallert und Genossen auf Umdruck 173 vor. Angeblich ist er zurückgezogen worden. Herr Kollege Collet, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das ausdrücklich zu Protokoll erklärten. Denn sonst hätten Sie ihn schriftlich zurückziehen müssen.
— Das mag sein, aber es existiert für mich nicht, weil es mir noch nicht vorliegt.
Der Antrag ist zurückgezogen. Ich war selber bei der Antragsannahmestelle.
Dann ist diese Angelegenheit erledigt. Ich danke Ihnen.Meine Damen und Herren, wir haben nur noch über den Antrag des Ausschusses abzustimmen. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.Wer dem Antrag des Ausschusse zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltung? — Ohne Inthaltungen bei Gegenstimmen angenommen.Meine Damen und Herren, aus technischen Gründen wird am heutigen Tage noch nicht danach verfahren werden können. Der Herr Bundestagspräsident wird Ihnen demnächst ein Schreiben mit der genauen Gebrauchsanweisung übermitteln. Möglicherweise wird sie zu Beginn einer der nächsten Sitzungen auch hier noch einmal verkündet werden.Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung:a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
— Drucksache VI/2199b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren und Gutachten des Sozialbeirats zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie zu den Rentenanpassungen 1972— Drucksache VI/2040 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.Der Vorschlag des Ältestenrates lautet bezüglich a) : Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, bezüglich b) : Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend — und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung. — Es erfolgt kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.Punkt 5, meine Damen und Herren, haben Sie vorhin von der Tagesordnung abgesetzt.Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten— Drucksache VI/2097 —
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Vizepräsident Dr. JaegerSchriftlicher Bericht des Ausschusses fürArbeit und Sozialordnung
— Drucksache VI/2187 —Berichterstatter: Abgeordneter Müller (Berlin) (Erste Beratung 115. Sitzung)Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.Ich rufe in der Einzelberatung die Artikel 1, 1 a, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wird vorher noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik— Drucksache VI/ 1838 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
- Drucksache VI/2195 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Franz
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.Wir kommen in der zweiten Beratung zur Einzelabstimmung. Ich rufe die Artikel 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zurdritten Beratung.Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren
— Drucksache VI/ 1616 — Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksache VI/2200 —Berichterstatter: Abgeordneter Helms
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht und rufe in der zweiten Beratung die §§ 1 bis 13, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zurdritten Beratung.Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. — Einstimmig angenommen.Der Ausschuß schlägt Ihnen weiterhin vor, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch. — Dann ist so beschlossen.Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes— Drucksache VI/ 1434 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— Drucksache VI/2212 —Berichterstatter: Abgeordneter Bittelmann
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht und rufe in der zweiten Beratung die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zurdritten Beratung.Wir das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.Der Ausschuß beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
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7220 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971
Vizepräsident Dr. JaegerWir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tagesordnung:Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg— Drucksache VI/ 1864 —Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses
— Drucksache VI/2170 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Beermann
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, 2, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wird noch vor der Schlußabstimmung das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich in der Schlußabstimmung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.Ich rufe nunmehr Punkt 11 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes— Drucksache VI/ 1825 —Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen
— Drucksache VI/2189 —Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.Wir kommen zur Beratung. Ich rufe in zweiter Lesung die Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist so beschlossen.Wir kommen zurdritten Beratung.Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe ,die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in. der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. — Einstimmig angenommen.Ich rufe nunmehr Idle Punkte 12 bis 15 und 17 bis 24 der Tagesordnung auf — es handelt sich um von Mitgliedern des Hauses und von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe —:12. Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes— Drucksache VI/2180 —13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
— Drucksache VI/2181 —14. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten. Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen— Drucksache VI/2182 —15. Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Strafrechtänderungsgesetzes— Drucksache VI/2202 —17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes— Drucksache VI/2223 —18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen— Drucksache VI/2224 —19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze
— Drucksache VI/2225 —20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftsumme zur Beschränkung der Reederhaftung
— Drucksache VI/2226 —21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren— Drucksache VI/2231 —22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem
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Vizepräsident Dr. JaegerKönigreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans— Drucksache VI/224523. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971— Drucksache VI/2246 —24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln— Drucksache VI/2251 —Das Wort zu diesen Gesetzentwürfen wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrats ersehen Sie aus der Tagesordnung. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. — Dann ist so beschlossen.Demnach ist die Vorlage zu Punkt 12 der Tagesordnung dem Innenausschuß — federführend — sowie dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 GO überwiesen.Die Vorlagen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung sind dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 15 der Tagesordnung ist dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 17 der Tagesordnung ist dem Verteidigungsausschuß überwiesen.Die Vorlagen zu den Punkten 18, 19 und 20 der Tagesordnung sind dem Rechtsausschuß — federführend — sowie dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zur Mitberatung überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 21 der Tagesordnung ist dem Rechtsausschuß überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 22 der Tagesordnung ist dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft— federführend —, dem Auswärtigen Ausschuß sowie dem Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 23 der Tagesordnung ist dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und dem Rechtsausschuß — mitberatend — überwiesen.Die Vorlage zu Punkt 24 der Tagesordnung ist dem Innenausschuß — federführend — sowie dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit- mitberatend - überwiesen.Jetzt rufe ich den Punkt 16 auf:Erste Beratung des von der Bundesregierungeingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen— Drucksache VI/2203 —Ich erteile das Wort zur Aussprache Herrn Abgeordneten Erhard.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf über die Pfändungsfreigrenzen kommt die Regierung einem dringenden Bedürfnis nach; denn die gestiegenen Lebenshaltungskosten müssen selbstverständlich auch bei den Freigrenzen für den Schuldner, dessen Lohn gepfändet wird, berücksichtigt werden. Insofern ist dieser Gesetzentwurf sicher zu begrüßen. Ich bedaure aber sehr, daß die in der Rechtsprechung bisher offen und kontrovers gebliebenen Fragen überhaupt nicht angegangen worden sind.
Es ist nicht zu vertreten, daß der Bundestag für Renten und ähnliche Leistungen ganz besondere Schutzvorschriften vorgesehen hat, die für Löhne nicht gelten sollen. Wenn nämlich das Gehalt auf ein Konto überwiesen wird — und wir kommen immer mehr zu bargeldlosen Lohnzahlungen —, dann kann der Lohnempfänger „kahlgepfändet" werden, weil kein Schutz seines Bankkontos, auf das der Lohn gezahlt wird, besteht. Da wir bereits in verschiedenen Gesetzen dafür Mustervorschriften haben, wäre es sehr zweckmäßig gewesen, hier eine entsprechende Vorschrift vorzusehen.
Es ist auch nicht recht zu verstehen, warum die sehr kontroversen Vorstellungen innerhalb der Rechtsprechung vom Gesetzgeber nicht irgendwie durch eine gesetzliche Regelung ausgeräumt werden, obwohl in der Literatur wiederholt gefordert wurde, eine klare Regelung bezüglich der Anrechnungsbestimmungen zu treffen. Für gewisse Renten wird eine Anrechnung vorgenommen, für gewisse andere nicht. Für verschiedene andere, private Renten, zum Beispiel nach Unfall, gibt es keinen Pfändungsschutz und keine Freigrenzen. Es müßte eine Regelung vorgesehen werden, in welchem Rahmen welche sonstigen Bezüge außer den Lohnbezügen bei der Berechnung der Freibeträge frei oder nicht frei sind.
Ein drittes Element, das in der Praxis dauernd Schwierigkeiten macht, müßte geklärt werden. Wir sprechen sehr viel vom Rollentausch in der Ehe, wir sprechen sehr viel von den mehrverdienenden Ehegatten, also von dem einen und dem anderen, der erwerbstätig ist, aber wir sorgen nicht dafür, daß Regelungen gefunden werden, damit die Gerichtsvollzieher und die Gerichte bei der Berechnung dessen zurechtkommen, was für die Freigrenze bei dem einen berücksichtigt werden soll, wenn der andere auch verdient. Es ist nicht einzusehen, warum in einem solchen Haushalt das Einkommen des mitverdienenden Ehegatten und der mitverdienenden Kinder bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze beim Schuldner erhöhend berücksichtigt wird, ohne daß hier Regelungen vorhanden sind, bloß weil
7222 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn. Dienstaa. den 8. Juni 1971
Erhard
eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, die jedoch de facto in sich zusammenbricht.
Ein Viertes. Da ist meines Erachtens ein Fehler unterlaufen, der nicht gerade für die Qualität unserer Gesetzesvorlagen spricht. In der Begründung wird gesagt, auch für die über 2000 DM liegenden Einkommen müßten — so wie bisher — die Pfändungsfreigrenzen natürlich allmählich mitsteigen, weil sonst kein Anreiz bestehe, mehr zu verdienen. Leider sind aber die entsprechenden Vorschriften im Gesetzentwurf ausdrücklich gestrichen worden, so daß zwischen Gesetzestext und Begründung ein Widerspruch besteht.
Ich meine, das mußte schon in der ersten Lesung angesprochen werden, damit wir für die Beratungen, die hoffentlich im Rechtsausschuß zügig vor sich gehen werden, die Formulierungshilfe des Ministeriums erwarten können.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist eine Fortschreibung des bisherigen Zustandes, so sehr eine Fortschreibung, daß der Bundesrat dazu sogar den Vorschlag gemacht hat, man möge künftige Anpassungen nicht mehr im Wege einer Gesetzesänderung, sondern im Wege der Verordnung vornehmen. Diese Anpassung ist dringlich. Es ist deshalb besser, die Probleme, die der Kollege Erhard erwähnt hat und die alle durchaus erwägenswert und im Rechtsausschuß ausführlicher Erörterung bedürftig sind, nicht an diesen Gesetzentwurf anzuhängen, sondern sozusagen in eine andere Schublade zu packen. Dann hat man den Vorteil, daß dieses Gesetz so, wie es im Interesse der Betroffenen sein muß, möglichst bald verabschiedet werden kann. Die Notwendigkeit, über die anderen Punkte zu reden, bleibt gegeben.
Wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Der Ältestenrat schlägt die Überweisung an den Rechtsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofesbetr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Finanzjahr 1969 — Einzelplan 20 -- Drucksache VI/2136 —Das Wort wird nicht gewünscht.Der Ältestenrat schlägt die Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses über den von derBundesregierung vorgelegten Bericht der Wahlkreiskommission für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages— Drucksachen VI/1627, VI/2196 —Berichterstatter: Abgeordneter BühlingAbgeordneter BergerDie Berichterstatter, Herr Abgeordneter Bühling und Herr Abgeordneter Berger, halten es offenbar nicht für notwendig, hier mündlich vorzutragen. — Das Haus verzichtet auf den mündlichen Bericht.Ich komme damit zum Antrag des Ausschusses. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung über den Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages— Drucksachen VI/ 1702, VI/2229 —Berichterstatter: Abgeordneter UrbaniakIch danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Urbaniak, für seinen Schriftlichen Bericht.Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Der Ausschuß beantragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich komme damit zu Punkt 28 der Tagesordnung:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Antrag der Abgeordneten Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Erziehungsberatungsstellen— Drucksachen VI/1341, VI/2237 Berichterstatter: Abgeordneter SpitzmüllerIch danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Spitzmüller für seinen Schriftlichen Bericht.Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht derFall.Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? - Weder Enthaltungen noch Gegenstimmen; einstimmig angenommen.Ich rufe nunmehr die Punkte 29 bis 31 auf:29. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über den
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Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7223
Vizepräsident Dr. Jaegervon der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Richtlinie des Rates
— Drucksachen VI/1601, VI/2184 —Berichterstatter: Abgeordneter Wüster30. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission füreine Richtlinie des Rates betreffend die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und Versicherungsmakler
eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und der Versicherungsmakler
— Drucksachen VI/1674, VI/2185 —Berichterstatter: Abgeordneter Wüster31. Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates betreffend die Festsetzunggemeinsamer Sätze der Gesellschaftsteuer— Drucksachen VI/1849, VI/2253 —Berichterstatter:Abgeordneter Dr. Becker
Ich darf den Berichterstattern, dem Abgeordneten Wüster und dem Abgeordneten Dr. Becker , für ihre Schriftlichen Berichte danken. — Es wünscht kein Berichterstatter das Wort.Wird sonst das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über die Ausschußanträge gemeinsam abstimmen? — Das ist der Fall; ich höre keinen Widerspruch.Wer den Ausschußanträgen auf den genannten Drucksachen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Auch keine Enthaltungen. Es ist so beschlossen.Meine Damen und Herren, die nächsten Punkte können nach Vereinbarung im Ältestenrat erst am Mittwoch behandelt werden. Wir stehen also am Ende der heutigen Sitzung.Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Mittwoch, den 9. Juni, 9 Uhr, ein.Die Sitzung ist geschlossen.