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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 125. Sitzung Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Radevormwald 7201 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 7201 B Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 7201 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7201 B Fragestunde (Drucksache VI/2244) Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) : Gefährdung der saarländischen Wirtschaft durch die währungspolitischen Beschlüsse und Fortführung des Saar/ Westpfalz-Programms Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7203 B, C, D, 7204 A von Thadden (CDU/CSU) . 7203 C, 7204 A Frage des Abg. Offergeld (SPD) : Verhandlungen mit der Schweiz über eine Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7204 B Frage des Abg. Offergeld (SPD) : Angebote von Schweizer Firmen zur Unterstützung bei Steuerhinterziehungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7204 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Briefe der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder an' Versorgungsberechtigte ohne Anrede, Grußformel und persönlicher Unterschrift Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7204 D, 7205 B, C Dr. Evers (CDU/CSU) 7205 B, C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Millionenschäden durch Navigationsfehler und Schlamperei bei der Marine Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7205 D, 7206 B Josten (CDU/CSU) . . . 7205 D, 7206 A Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesvorstandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft „Gegen Wehrpropaganda und II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7206 B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 7206 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorschläge von Prof. Schneider zur Reform der Wohnungsbauförderung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7206 D, 7207 B Baier (CDU/CSU) . . . 7206 D, 7207 A Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Anteil der Eigentumsmaßnahmen an den Demonstrativmaßnahmen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7207 B, 7208 A, B Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 7208 A, B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 7208 B Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Angaben über die Entwicklung der Wohnungsbautätigkeit in den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971 Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7208 C, 7209 A Erpenbeck (CDU/CSU) 7209 A Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Rente eines Schwerbehinderten bei Rückdatierung des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit auf das Jahr 1938 Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7209 B, C, D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7209 B, C Härzschel (CDU/CSU) 7209 C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Krebsvorsorgeuntersuchung als Pflichtleistung der Krankenkassen Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . . . 7210 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . . . . . 7210 B, C Fragen des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Vorausschätzungen für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten von 1971 bis 1985 — Gutachten über die Prognosemethode Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7211 A, C, D, 7212 A Dr. Götz (CDU/CSU) 7211 B, C, D, 7212 A Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Höhe der Renten von Kleinrentnern nach 30jähriger Beitragsleistung Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7212 A, C, D, 7212 A, B, C Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 7212 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 7212 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 7213 A Geiger (SPD) 7213 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7213 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7213 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch die Träger der Rentenversicherungen der Angestellten und der Arbeiter Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7213 C, D, 7214 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . 7213 D, 7214 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7214 A Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 7214 C Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 7214 D Fragen des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Anwendung von Naturheilverfahren und Homöopathie durch Ärzte — Vorschläge der Bundesregierung zur Arzneimittelnovelle Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 7215 A, B, C, D, 7216 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . 7215 B, 7216 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7215 C Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2228) 7216 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage (Drucksachen VI/1948, VI/2026) Collet (SPD) 7216 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 7218 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/2199) — Erste Beratung — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 III Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1971) und Gutachten des Sozialbeirats zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie zu den Rentenanpassungen 1972 (Drucksache VI/2040) 7218 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Drucksache VI/2097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2187 [neu]) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7218 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . .721 9 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2200) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7219 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache VI/1474); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2212) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7219 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/1864); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/2170) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . 7220 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Drucksache VI/1825); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7220 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache VI/2180) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Gesetz) (Drucksache VI/2181) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Abg. Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2182) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Zwölften Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/2202) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7220 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache VI/2223) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (Drucksache VI/2224) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) (Drucksache VI/2225) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftsumme zur Beschränkung der Reederhaftung (Seerechtliche Verteilungsverordnung) (Drucksache VI/2226) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Drucksache VI/2231) — Erste Beratung — . . . . . 7220 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans (Drucksache VI/2245) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 — (Drucksache VI/2246) — Erste Beratung — 7221 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Drucksache VI/2251) — Erste Beratung — . . . 7221 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/2203) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7221 C Dürr (SPD) 7222 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Finanzjahr 1969 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/2136) 7222 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Wahlkreiskommission für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Drucksachen VI/1627, VI/2196) 7222 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soizalordnung über den Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen VI/1702, VI/2229) 7222 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und Fraktion der CDU/CSU betr. Erziehungsberatungsstellen (Drucksachen VI/1341, VI/2237) 7222 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Richtlinie des Rates (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/1601, VI/2184) 7222 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und Versicherungsmakler (ex Gruppe 630 CITI) eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und der Versicherungsmakler (aus CITI-Gruppe 630) (Drucksachen VI/ 1634, VI/2185) 7223 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates betreffend die Festsetzung gemeinsamer Sätze der Gesellschaftsteuer (Drucksachen VI/1849, VI/2253) 7223 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 7223 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7225 A Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Bodenverbesserungen . . . . . . .7225 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung 7226 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Bauunternehmen in der EWG 7226 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Bedenken gegen die Errichtung von Kernkraftwerken 7227 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Erhöhung der im 1. Rahmenplan in Schleswig-Holstein vorgesehenen Studienplätze 7227 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Einstellung qualifizierter Bewerber bei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung 7227 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 V Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. die Entwicklung deutscher Großrechner . 7227 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ausführungen von Prof. Scheuch über die Gefahren einer falsch verstandenen Bildungspolitik 7228 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU CSU) betr. Auswirkungen der Freigabe des Wechselkurses der D-Mark für Rentenempfänger in den deutsch-französischen Grenzräumen 7228 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bredl (SPD) betr. Ausbildung zum dienstordnungsmäßigen Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung 7228 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) betr. Zahl der berufsunfähigen Arbeitnehmer, die noch arbeitsfähig sind, und Umschulung von älteren Angestellten, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können 7229 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Nachteile für die Kriegsopfer infolge Verflechtung der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe 7229 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Killat-von Coreth (SPD) betr. Heilbehandlung deutscher Urlauber in Österreich auf Krankenschein . . . . 7230 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Bundesmittel für den Verband der durch das NS-Regime geschädigten Wissenschaftler 7230 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Benachteiligung von Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben . . . 7231 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU CSU) betr. Rede des DGB-Vorsitzenden Vetter am 1. Mai 1971 in Hannover 7231 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7201 12 5. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 6. Adams * 12. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 11. 6. Alber 19. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 12. 6. Dr. Artzinger * 12. 6. Bals ** 9. 6. Bauer (Würzburg) ** 9. 6. Behrendt * 12. 6. Benda 9. 6. Blumenfeld ** 9. 6. Borm * 12. 6. Frau von Bothmer 11. 6. Dr. Burgbacher * 12. 6. Dasch 20. 6. van Delden 8. 6. Dichgans 8. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 9. 6. Dr. Dittrich * 12. 6. Draeger ** 9. 6. Dröscher * 12. 6. Dr. Enders ** 9. 6. Engelsberger 30. 6. Dr. Eyrich 9. 6. Faller * 12. 6. Fellermaier * 12. 6. Flämig * 11.6. Fritsch ** 9. 6. Dr. Früh 8. 6. Dr. Furler * 12. 6. Gerlach (Emsland) * 12. 6. Gewandt 12. 6. Dr. Giulini 8. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz ** 9. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 9. 6. Hösl ** 9. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 6. Jung ** 9. 6. Kahn-Ackermann ** 9. 6. Dr. Kempfler ** 9. 6. Frau Klee ** 9. 6. Kleinert 9. 6. Dr. Klepsch ** 9. 6. Dr. Kliesing (Honnef)** 9. 6. Klinker * 12. 6. Dr. Koch * 12. 6. Kriedemann * 12. 6. Lange * 12. 6. Lautenschlager * 12. 6. Lemmrich ** 9. 6. Lenze (Attendorn) ** 9. 6. Liehr 8. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Link 15. 6. Dr. Löhr * 12. 6. Lücker (München) * 12. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister * 12. 6. Memmel * 12. 6. Dr. Möller 8. 6. Müller (Aachen-Land) * 12. 6. Dr. Müller (München) ** 9. 6. Frau Dr. Orth * 12. 6. Petersen 9. 6. Pöhler ** 9. 6. Frau Renger 9. 6. Richarts * 12. 6. Richter ** 9. 6. Riedel (Frankfurt) * 12. 6. Dr. Rinderspacher ** 9. 6. Rohde 12. 6. Roser ** 9. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 6. Schmidt (Würgendorf) 11. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 12. 6. Dr. Schmücker ** 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) 8. 6. Schwabe * 12. 6. Dr. Schwörer * 12. 6. Seefeld * 12. 6. Sieglerschmidt ** 9. 6. Dr. Siemer 8. 6. Springorum * 12. 6. Dr. Starke (Franken) * 12. 6. Strohmayr 9. 6. Tallert 9. 6. Dr. Unland 8. 6. Frau Dr. Walz ** 9. 6. Dr. Warnke 9. 6. Werner * 11.6. Wolfram * 12. 6. Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 25. Mai 1971 auf die Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) *) Auf meine fernschriftliche Rückfrage hat mir der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt: „Bodenverbesserungen (Dränungen) werden nach den Richtlinien für Bodenverbesserungen des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. 1. 1963 - SMB1. NW - 7816 - finanziell gefördert. Es sind keine Fälle bekannt, in denen bei nach diesen Richtlinien bezuschußten Dränungen Schäden aufgetreten *) Siehe 124. Sitzung Seite 7195 B 7226 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 sind, die auf eine fehlerhafte Mitwirkung der beteiligten Behörden zurückzuführen wären. Die Planung einer Bodenverbesserung obliegt dem Antragsteller bzw. dem von ihm Beauftragten. Die Dränentwürfe werden von Ingenieurbüros aufgestellt und entweder vom Tief- bzw. Kulturamt des Kreises oder vom Wasserwirtschaftsamt fachtechnisch geprüft und dann der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Wird bei der Prüfung des Antrags festgestellt, daß der Dränentwurf fehlerhaft ist, entfällt die Gewährung eines Zuschusses. Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen nach den o. g. Richtlinien für Bodenverbesserungen enthält die im Bezugschreiben zitierte Erklärung. Aus dieser Verzichtserklärung kann nicht gefolgert werden, daß sich die Behörden der Verantwortung entziehen wollen. Sie soll vielmehr klarstellen, daß die Bewilligung des Zuschusses keine Gewährleistung des Landes für ein einwandfreies Funktionieren der Dränung mit einschließt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Wirksamkeit einer Dränung trotz ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung nicht immer zufriedenstellend ist. Hierfür können die beteiligten Dienststellen nicht verantwortlich gemacht werden. Zur Vermeidung von Mißverständnissen bei der Auslegung beabsichtige ich, die angesprochene Erklärung im Rahmen der vorgesehenen Neufassung der Richtlinien zu ändern. Ein Abdruck der Richtlinien für Bodenverbesserungen vom 14. 1. 1963 — SMBl. NW 7816 — geht Ihnen mit getrennter Post zu." Auch mir sind keine Fälle bekannt, in denen bei Dränungen Schäden aufgetreten sind, die — nachweisbar — ihre Ursache in Fehlplanungen der zuständigen Behörden haben. Ungenügende Unterhaltung, die Sache der Träger ist, hat jedoch schon in vielen Fällen zu Schäden geführt. Ich sehe daher keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, zusammen mit den Ländern eine von Ihnen angesprochene Schadensregelung zu treffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166, Frage A 33) : Wie verhalten sich die seit 1. Januar 1971 abgeschlossenen Lohntarifverträge mit allen Nebenabreden zu den von der Bundesregierung ausgegebenen Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung dieses Jahres? Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich, was die Löhne anbetrifft, die Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung dieses Jahres ausdrücklich nicht auf die möglichen Tariflohnerhöhungen beziehen, also, wie ja sehr oft klargestellt, keine Lohnleitlinie darstellen; sondern die Orientierungsdaten sagen, und ich zitiere aus dem Jahreswirtschaftsbericht, daß bei einem Überhang der Effektivlöhne von etwa 41/2 v. H. aus dem Jahre 1970 Lohnabschlüsse auf der Basis der Effektivverdienste je beschäftigten Arbeitnehmer von durchschnittlich 7 bis 8 v. H. vereinbart sind, d. h. dies sind durchschnittliche Erhöhungen, die regionale und sektorale Differenzierungen einschließen. Wegen des in den einzelnen Branchen und Regionen erheblich variierenden Abstandes zwischen Effektiv- und Tarifverdiensten läßt sich auch nicht generell sagen, welche tariflichen Abschlußsätze sich im einzelnen mit diesen Erhöhungen der Effektivverdienste vertragen. Trotz dieser entscheidenden Vorbemerkung und Einschränkung darf ich Ihnen, was die Tarifabschlüsse (einschl. Nebenabreden) anbetrifft, mitteilen, daß von der Bundesbank im Januar mit einem durchschnittlichen Ausmaß der Abschlüsse von 11,2 v. H., im Februar mit 9,9 v. H. und im März mit 12,6 v. H. gerechnet wird. Die Erhöhungsraten der Tarifabschlüsse bewegen sich in den Monaten Januar bis Mai zwischen 8,4 v. H. (Steinkohlenbergbau) und 15,1 v. H. (Lufthansa). Der Mittelwert liegt bei etwa 11 v. H. Ich darf wiederholen, daß die von Ihnen gewünschte Verhältniszahl aus diesen Angaben nicht ableitbar ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166, Frage A 40) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den Gremien der EWG sich nicht genügend einsetzt, um deutschen Bauunternehmungen im benachbarten Ausland im Wettbewerb Chancengleichheit zu verschaffen? Die Bundesregierung hat sich in Brüssel stets mit Nachdruck für die rasche Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Bauunternehmen in der EWG eingesetzt. a) Sie hat insbesondere die schnelle Verabschiedung der Richtlinien „Öffentliche Bauaufträge" gefordert. Diese Richtlinien sehen einmal die Aufhebung aller Ausländerbeschränkungen vor und enthalten zum anderen eine umfangreiche Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Wenn diese Richtlinienvorschläge verabschiedet sind, dürfen in der EWG im Bereich der öffentlichen Bauaufträge keinerlei Diskriminierungen nach der Staatangehörigkeit mehr vorgenommen werden, d. h. alle in der EWG ansässigen Unternehmen können sich bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge von einem bestimmten Volumen ab (1 Million Rechnungseinheiten = 1 Million Dollar) gleichberechtigt um den Zuschlag bewerben. Ferner werden dann die Handelshemmnisse, die sich aus der derzeitigen Unterschiedlichkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7227 gliedstaaten auf dem Gebiete der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ergeben, weitgehend beseitigt sein. b) Soweit es sich um privatwirtschaftliche Bauaufträge handelt, ist die Liberalisierung in der EWG bereits seit längerer Zeit durch die Richtlinien Industrie und Handwerk (je eine Richtlinie Aufhebung der Beschränkungen und Übergangsmaßnahmen) erfolgt. Sollte es in diesem Bereich durch staatliche Interventionen der anderen Mitgliedstaaten zu Diskriminierungen deutscher Bauunternehmen gekommen sein, läge ein Verstoß gegen zwingende EWG-Bestimmungen vor, der durch die EG-Kommission zu verfolgen wäre. Auch die Bundesregierung würde die erforderlichen Initiativen ergreifen, falls ihr solche Verstöße bekannt würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage 109) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den in der letzten Zeit in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Bedenken gegen die Errichtung von Atomkraftwerken (gesundheitsschädigende Auswirkungen der Radioaktivität) ? Die Bundesregierung teilt nicht die von verschiedenen Einzelpersonen und Gruppen vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung von Kernkraftwerken. Sie ist der Auffassung, daß angesichts der Berücksichtigung strenger gesetzlicher Sicherheitsvorschriften Kernkraftwerke in der Bundesrepublik ohne Gefährdung der Bevölkerung errichtet und betrieben werden können. Im Bewußtsein ihrer Verantwortung unternimmt die Bundesregierung große Anstrengungen, die behördliche Organisation und die unabhängige Gutachterorganisation, die die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften prüfen, erheblich zu verstärken. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 110) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Landesregierung Schleswig-Holstein einzuwirken, daß diese die nach Ansicht des Wissenschaftsrats zu niedrige Zahl von 18 000 Studienplätzen für den ersten Rahmenplan im Hochschulbau bedarfsgerecht erhöht? Die Bundesregierung kann zusammen mit den übrigen Ländern auf die Hochschulplanung eines Landes nur in dem nach dem Hochschulbauförderungsgesetz vorgesehenen Verfahren hinwirken, also durch Beratungen im Wissenschaftsrat, der die Empfehlungen gibt, sodann im Planungsausschuß sowie mittelbar bei der Beschlußfassung über den Rahmenplan. Der Planungsausschuß hat seine Aufgabe für den 1. Rahmenplan. zunächst einmal darin gesehen, sicherzustellen, daß im Jahre 1975 für die zu erwartende Gesamtzahl von 650 000 bis 680 000 Studenten genügend Studienplätze in der Bundesrepublik zur Verfügung stehen werden. Dabei ist natürlich wichtig, daß jedes Land entsprechend beiträgt. Besonders wenn ein Land mehr Schulabsolventen als Studienplätze hat. Eine gleichmäßige Regionalverteilung der Studienplätze kann jedoch erst langfristig mit der Fortschreibung des Rahmenplans erreicht werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 112) : Ist der Bundesiegierung bekannt, daß qualifizierte Bewerber hei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH in nennenswertem Umfang deswegen nicht eingestellt werden konnten, weil entsprechende Gehaltsangebote weit unter dem „Marktwert" lagen? Die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung hat gelegentlich Schwierigkeiten, einen bestimmten Kreis von qualifizierten Bewerbern auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung zu gewinnen. Dies ist der Bundesregierung bekannt. Es handelt sich hierbei um besonders hochqualifizierte Wissenschaftler und Programmierer, die langjährige Erfahrungen in Industrie und Wirtschaft auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung vorweisen können. An diesen Spitzenkräften besteht z. Z. noch ein allgemeiner erheblicher Mangel; sie werden von der Industrie sehr umworben. Deswegen wird die Bundesregierung im 2. Datenverarbeitungsprogramm den Schwerpunkt auf Ausbildungsfragen legen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen A 113 und 114) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entwicklung deutscher Großrechner (z. B. TR 440) der Firma AEG-Telefunken weiterhin fördern will? Wie ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der Abnahme einer gleichen, am Deutschen Rechenzentrum Darmstadt installierten Anlage, und welche Erfahrungen liegen sechs Monate nach Erweiterung dieser Anlage vor? 7228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Zu 1: Diese Frage wird im Rahmen des 2. DV-Programms der Bundesregierung, das noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll, behandelt werden. Zu 2: In einem noch andauernden Anlaufbetrieb konnte demonstriert werden, daß mit der im Dezember 1970 im Deutschen Rechenzentrum Darmstadt installierten Version des Großrechners TR 440 der Firma AEG-Telefunken ein in jeder Beziehung zufriedenstellender Rechenzentrumsbetrieb durchgeführt werden kann. Mit der Abnahme der Anlage ist nach Auskunft des Deutschen Rechenzentrums Darmstadt bald zu rechnen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 115) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen von Prof. Dr. Scheuch in der „Welt" vom 7. November 1970, in dem er auf die Gefahren einer falsch verstandenen Bildungspolitik aufmerksam macht? Herr Scheuch hat auf quantitative Probleme der Bildungsplanung hingewiesen. Diese Hinweise sind so vielfältig, daß man sie hier nicht im einzelnen aufführen kann, richtige und unrichtige. Die Bundesregierung ist aber nicht gewillt, in diesem hohen Hause oder sonst in der Öffentlichkeit Zensuren über Zeitungsartikel oder deren Inhalt zu erteilen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 76) : Welche Auswirkungen hat die Freigabe des Wechselkurses der DM für eine wie hohe Anzahl von Rentenempfängern in den deutsch-französischen Grenzräumen? In der Bundesrepublik Deutschland leben z. Z. etwa 20 000 Rentner, die französische Renten beziehen. Von diesen erhalten etwa 13 000 im Saarland wohnende Rentner nach dem SozialversicherungsAngleichungsgesetz Saar in Verbindung mit dem Saarländischen Gesetz Nr. 345 von deutscher Seite eine Ausgleichszahlung, wenn ihre Rente unter den Betrag der entsprechenden deutschen Rente fällt. Diese 13 000 französischen Renten können somit infolge der Freigabe des DM-Wechselkurses nicht unter das Niveau der entsprechenden deutschen Renten fallen. Es verbleiben somit nur etwa 7000 Rentner, die von den schwankenden Wechselkursen betroffen werden können. Die bisherigen Abweichungen von der vor dem 9. Mai geltenden Parität sind nicht so groß, daß Rückwirkungen auf den Lebensstandard in nennenswertem Umfang zu erwarten sind. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Wechselkursfreigabe — in diesem Punkt vergleichbar mit der Aufwertung der Deutschen Mark vom Oktober 1969 — auch deshalb notwendig war, weil der Preisanstieg bei unseren wichtigsten Handelspartnern stärker war als in der Bundesrepublik. Würden diese 7000 Rentner ihre französischen Renten in Frankreich beziehen, hätte die dort stärkere Kaufkraftminderung ihre Realeinkommen mehr beeinträchtigt, als dies jetzt durch die flexiblen Wechselkurse geschieht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 77 und 78) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßigen Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine Angelegenheit des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 sei? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß alle Aufgaben aus dem Dienstrecht für dienstordnungsmäßige Angestellte der gesetzlichen Krankenkassen Aufgabe der Selbstverwaltung dieser Krankenversicherungsträger und nach § 352 RVO lex spezialis im Verhältnis zum Berufsbildungsgesetz ist? Das Berufsbildungsgesetz gilt nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auch für die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßig Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienst bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung mit Dienstordnungsrecht, d. h. bei den Orts-, Land- und Innungskrankenkassen, ist unabhängig davon, in welcher Rechtsstellung er geleistet wird, öffentlicher Dienst. Es war ein besonderes Anliegen des Deutschen Bundestages, die Geltung des Berufsbildungsgesetzes auch auf den öffentlichen Dienst zu erstrecken. Dementsprechend trägt z. B. der Vierte Abschnitt im Sechsten Teil des Gesetzes die Überschrift „Berufsbildung im öffentlichen Dienst". Die im Berufsbildungsgesetz enthaltenen Ausnahmevorschriften erfassen nicht die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßig Angestellten. Aus anderen Gesetzen kann eine Ausnahme nicht hergeleitet werden, da nach § 106 des Berufsbildungsgesetzes alle Vorschriften und Bestimmungen, die den gleichen Gegenstand wie das Berufsbildungsgesetz behandeln oder ihm widersprechen, außer Kraft getreten sind. Der Gesetzgeber hat diese Regelung bewußt so allgemein gehalten, um eine umfassende Geltung des Berufsbildungsgesetzes zu erreichen. Auch § 352 RVO kann daher nicht als Sondervorschrift im Verhältnis zum Berufsbildungsgesetz verstanden werden. Selbstverständlich ist es - das möchte ich abschließend betonen — nach Maßgabe des Selbstverwaltungsgesetzes und der Vorschriften der §§ 349 ff. Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7229 der Reichsversicherungsordnung Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen, die Rechtsverhältnisse ihrer dienstordnungsmäßig Angestellten zu regeln. Dabei kann jedoch aus den genannten Gründen keine vom Berufsbildungsgesetz abweichende Ausbildung vorgesehen werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele berufsunfähige Arbeitnehmer es im Augenblick in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die noch arbeitsfähig sind, die aber in ihrem Beruf nicht eingesetzt werden können? Wann endet nach der Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, einen älteren Angestellten, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auf eine andere Tätigkeit umzuschulen, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß hier von der Bundesanstalt für Arbeit in der Frage des Zuschusses ein großzügigerer Maßstab angelegt werden soll für die Entscheidung der Frage, ob die Kosten der Umschulung von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen werden oder nicht? Nach den Statistiken der Sozialversicherungsträger erhalten z. Z. rund 466 000 Personen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Wie viele dieser Personen nach Teilnahme an entsprechenden Bildungsmaßnahmen wieder eine qualifizierte Berufstätigkeit ausüben können, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist statistisch auch nicht erfaßt, wie viele der Rentner wegen Berufsunfähigkeit noch einer Tätigkeit nachgehen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente" wird in der Regel geprüft, ob und wie Berufsunfähigkeitsrentner durch entsprechende berufliche Bildungsmaßnahmen wieder vollwertig in das Erwerbsleben eingegliedert werden können. Erfahrungsgemäß wird dadurch in vielen Fällen sogar ein beruflicher Aufstieg erreicht. Eine Pflicht zur laufenden Prüfung der Rehabilitationsfähigkeit der Berufsunfähigkeitsrentner durch die Träger der Sozialversicherung soll in dem Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ausdrücklich vorgesehen werden. Zu Ihrer Frage nach einer möglichen Umschulung älterer Arbeitnehmer, insbesondere auch älterer Angestellter, ist zu bemerken, daß der erfolgreiche Abschluß einer Umschulungsmaßnahme nicht in erster Linie vom Lebensalter abhängt. Ein generell gültiges Höchstalter für die Einleitung einer Umschulungsmaßnahme kann daher nicht festgelegt werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß ältere Arbeitnehmer weniger Bereitschaft zeigen, an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen als jüngere. Diese Tendenz verschärft sich bei Arbeitnehmern mit weniger qualifizierter Ausbildung. Aus diesen Gründen widmet die Bundesanstalt für Arbeit den Problemen der beruflichen Bildung einschließlich der Umschulung älterer Arbeitnehmer ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie wird die durch das Arbeitsförderungsgesetz geschaffenen Förderungsmöglichkeiten in vollem Umfange ausschöpfen. Auch die Bundesregierung ist bemüht, die z. Z. für ältere Arbeitnehmer noch bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Im Hinblick auf die berufliche Umschulung hat das Berufsförderungszentrum Essen u. a. die Aufgabe erhalten, fortschrittliche Methoden in stofflicher, didaktisch-pädagogischer und technischer Hinsicht sowie erwachsenengerechte Prüfungsverfahren zu entwickeln. Darüber hinaus wird z. Z. gemeinsam mit dem Land NordrheinWestfalen die Errichtung einer Modelleinrichtung zur beruflichen Wiedereingliederung schwervermittelbarer, insbesondere älterer Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen erörtert. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 83) : Teilt die Bundesregierung die in Kriegsopferkreisen vertretene Ansicht, daß die Verflechtung der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe mit Nachteilen für die Kriegsopfer verbunden ist, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten der Abhilfe? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Kriegsopfer häufig die Ansicht vertreten, die Bindung der Kriegsopferfürsorge an die Sozialhilfe werde dem von ihnen gebrachten Opfer nicht gerecht. Offenbar meint man, die Kriegsopfer erhielten im Ergebnis Sozialhilfeleistungen, wie sie jedem auch ohne Sonderopfer zustünden. Dieser Eindruck wird möglicherweise dadurch verstärkt, daß auf örtlicher Ebene die Fürsorgestellen für Kriegsopfer und die Ämter für Sozialhilfe vielfach räumlich und evtl. auch personell verbunden sind. Unbestritten handelt es sich bei den Leistungen ,der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27 e des Bundesversorgungsgesetzes um Versorgungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Ziel der Kriegsopferfürsorge ist es, die Leistungen der Versorgung im engeren Sinne durch gezielte Einzelhilfen zu ergänzen. Um die bewährten Methoden der Sozialhilfe bei der Hilfe in Einzelfällen auch für Kriegsopfer nutzbar zu machen, wird im Recht der Kriegsopferfürsorge verschiedentlich auf die entsprechende Anwendung von Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen, jedoch mit dem ausdrücklichen Gebot, daß die besondere Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen zu berücksichtigen sei. Dies bedeutet, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge in der Regel besser sein sollen als die der Sozialhilfe. Gleichwohl wird ,die Bundesregierung prüfen, ob und welche Maßnahmen — erforderlichenfalls auch im Wege einer Rechtsänderung — angezeigt sind, um dem eingangs geschilderten Eindruck entgegenzuwirken. 7230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung, Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Killat- von Coreth (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 84 und 85) : Ist die dpa-Meldung vom 26. Mai 1971 zutreffend, daß die österreichische Ärzteschaft in den Ländern Tirol, Steiermark und Salzburg sich weiterhin weigert, die durch das Sozialversicherungsabkommen mit Österreich garantierte Heilbehandlung deutscher Urlauber auf Krankenschein durchzuführen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den deutschen Urlaubern die vereinbarte Heilbehandlung auf Krankenschein in Osterreich sicherzustellen? Nach den geltenden deutsch-österreichischen Staatsverträgen über Soziale Sicherheit sind die österreichischen Ärzte verpflichtet, die Mitglieder der deutschen sozialen Krankenversicherung und ihre Familienangehörigen bei Erkrankung während des Urlaubs in Österreich ebenso wie österreichische Versicherte und ihre Familienangehörigen als Kassenpatienten zu behandeln. Ein Teil der freipraktizierenden Ärzte in den Bundesländern Salzburg und Steiermark behandelt jedoch die deutschen Urlauber als Privatpatienten. Die Ärztekammern dieser Länder haben sich bisher geweigert, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung Sondervereinbarungen mit den österreichischen Krankenkassen zu schließen. In Tirol ist die zunächst geschlossene Sondervereinbarung über die Behandlung deutscher Versicherter infolge Kündigung durch die Ärztekammer zum 22. Mai 1971 außer Kraft getreten. Angesichts des damit eingetretenen vertragslosen Zustands ist nicht auszuschließen, daß nunmehr auch freipraktizierende Ärzte in Tirol dem Vorgehen eines Teils ihrer Kollegen in Salzburg und Steiermark folgen. Von deutscher Seite wurde schon bisher bei allen Gelegenheiten auf die abkommensgemäße Betreuung der deutschen Urlauber gedrängt. Inzwischen hat die österreichische Regierung einen besonderen Kabinettsausschuß, bestehend aus den beteiligten Bundesministern, eingesetzt. Der Ausschuß hat den Auftrag, alles zu unternehmen, um die vollständige Erfüllung des Abkommens zu garantieren; dabei werden auf österreichischer Seite innerstaatliche Möglichkeiten zur Beseitigung der Schwierigkeiten zu suchen sein. Es wird damit gerechnet, daß auf diese Weise noch im Laufe des jetzigen Sommers die abkommensgemäße Betreuung der deutschen Urlauber in ganz Österreich sichergestellt werden kann. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Frage B 10) : Wieso erhält der „Verband der durch das NS-Regime geschädigten Wissenschaftler e. V." keine Bundesmittel, obwohl andere Verfolgtenverbände seit über 20 Jahren seitens der Bundesregierung finanziert werden? Bei dem im Jahre 1964 gegründeten Verband, der nach Angaben seines geschäftsführenden Vorstandsmitglieds, Dr. Kurt Moeller, heute ca. 150 Mitglieder hat, handelt es sich nicht um eine gemäß § 183 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannte Organisation zur Vertretung der Interessen von Verfolgten. Bei den für die Durchführung des BEG zuständigen Landesentschädigungsbehörden ist er nicht bzw. nur kaum in Erscheinung getreten. Als wesentliche Aufgabe wird die Wahrnehmung der Interessen von Wissenschaftlern, ehemaligen Wissenschaftlern und von Personen angegeben, die nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) antragsberechtigt sind, bzw. Anträge gestellt haben oder stellen. Darüber hinaus will der Verband erreichen, daß weitere Personengruppen in das BWGöD, für das der Bundesminister des Innern federführend ist, einbezogen werden. Dem Anliegen nach Gewährung finanzieller Unterstützung haben bisher weder die Länder noch mein Haus und der Bundesminister des Innern entsprochen. Aus dem von meinem Hause verwalteten Wiedergutmachungstitel 68 631 erhalten auf Grund eines Kabinettbeschlusses der Bundesregierung aus dem Jahre 1965 nur 3 Betreuungsorganisationen für die rassisch Verfolgten nichtjüdischen Glaubens Verwaltungskostenzuschüsse. Hierbei handelt es sich um eine teilweise Erstattung echter Verwaltungskosten, welche diesen Organisationen bei der Wahrnehmung individueller Betreuungsmaßnahmen entstehen, die an sich meinem Hause obliegen, weil es für die Verwaltung und Abwicklung des mit Kabinettbeschluß der Bundesregierung vom 15. Juli 1952 geschaffenen Hilfsfonds (HNG-Fonds) zuständig ist. Diese im Auftrag meines Hauses durchgeführten Betreuungsmaßnahmen umfassen die sachgerechte Stellung und Begründung von Anträgen auf Gewährung laufender oder einmaliger Beihilfen aus dem HNG-Fonds, Hilfe bei der Beschaffung der erforderlichen Beweismittel, Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Antragsteller, sachgemäße Führung der Verwendungsnachweise für die bewilligten zweckgebundenen Beihilfen usw. Abgesehen hiervon werden Verwaltungskostenzuschüsse an Organisationen, welche die Interessen von Personen wahrnehmen, die zu dem nach dem BEG und dem BWGöD antragsberechtigten Personenkreis gehören, aus diesem Titel nicht gewährt. Aus dem vom Bundesminister des Innern bewirtschafteten Fonds „Förderung demokratischer Widerstandskämpfer- und Verfolgtenorganisationen" (Kap. 06 02 Tit. 68 406) erhalten erstmalig seit 1967 2 Verfolgtendachverbände regelmäßige Beihilfen. Die Zweckbestimmung dieses Titels erhält die Erläuterung: „Veranschlagt sind 1. für Gedenkfeiern, 2. Beiträge zu internationalen Dachverbänden, 3. sonstige Veranstaltungen, 4. für generelle Aufgaben der Zentralverbände einschließlich Personal- und Sachkosten, 5. sonstige Einzelvorhaben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7231 Demnach werden aus diesen Mitteln keine Zuwendungen zur Durchsetzung der nach dem BEG oder dem BWGöD betriebenen materiellen Wiedergutmachungsforderungen gewährt. Auch einzelne regionale Zusammenschlüsse oder sachlich begrenzte Fachverbände können an der Förderung aus diesem Fonds nicht teilnehmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166, Frage B 3 *) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, benachteiligt sind (Wegfall des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes und der Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern)? Zu Ihrer Anfrage nehme ich, soweit sie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz betrifft, wie folgt Stellung: Bei der Gewährung von Kindergeld werden in Schul- oder Berufsausbildung stehende Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: Sofern die Ausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst verzögert wurde, wird das Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Diese Regelung wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht stets voll gerecht. Ihre Änderung ist aber nicht vordringlich, weil unvertretbare Härten durch die Gewährung individueller Ausbildungsbeihilfen vermieden werden können. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß im Zusammenhang mit der eingeleiteten Steuerreform der Familienlastenausgleich sozial gerechter und wirkungsvoller gestaltet wird. Im Rahmen dieser Reform des Familienlastenausgleichs wird auch über die Heraufsetzung der genannten Altersgrenze zu entscheiden sein. ') Siehe 124. Sitzung, Seite 7194 A Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 5) : Stimmt die Bundesregierung mit der am 1. Mai in Hannover in Anwesenheit des Bundeskanzlers vom DGB-Vorsitzenden Vetter geäußerten Ansicht überein, daß die bestehende Gesellschaftsordnung verändert werden müßte, bevor sich die Gewerkschaften in die Gesellschaft integrieren lassen könnten, und muß hinter dieser Erklärung nicht die Absicht vermutet werden, die soziale Marktwirtschaft zu einem sozialistischen Wirtschaftssystem umzugestalten? Der Teil der Rede, die der Bundesvorsitzende des DGB, Heinz O. Vetter, am 1. Mai 1971 in Hannover gehalten hat, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, hat folgenden Wortlaut: „Die Gewerkschaften wollen eben mehr als nur das kapitalistische System verbessern, und sie lehnen es ab, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, so wie sie heute ist. Wir wollen und werden gemeinsam mit den fortschrittlichen politischen Kräften diese Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ändern, um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern." Die Ausführungen von Herrn Vetter bringen meines Erachtens zum Ausdruck, daß sich die Gewerkschaften nicht mit dem in Wirtschaft und Gesellschaft Erreichten zufrieden geben. Sie betrachten es als ihre Aufgabe, sich für die Weiterentwicklung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einzusetzen. Diese Notwendigkeit, unsere marktwirtschaftlich organisierte, freiheitliche Gesellschaftsordnung ständig zu erneuern, z. B. in der Frage Mitbestimmung und Vermögensverteilung, sehe auch ich. Andernfalls wäre ihr Bestand auf Dauer gefährdet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Grundsatzprogramm Ihrer Partei hinweisen. Die CDU hat sich darin im Abschnitt Arbeit, Wirtschaft, Finanzen ebenfalls für einen Ausbau der Sozialen Marktwirtschaft ausgesprochen. Auch die CDU setzt sich in ihrem Berliner Programm, 2. Fassung, Ziffer 61, für eine Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft ein.

    Rede von Ferdinand Erpenbeck
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)