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ID0612501600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6125

  • date_rangeDatum: 8. Juni 1971

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 125. Sitzung Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Eisenbahnunglücks bei Radevormwald 7201 A Überweisung einer Vorlage an den Haushaltsausschuß 7201 B Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 7201 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 7201 B Fragestunde (Drucksache VI/2244) Fragen des Abg. von Thadden (CDU/CSU) : Gefährdung der saarländischen Wirtschaft durch die währungspolitischen Beschlüsse und Fortführung des Saar/ Westpfalz-Programms Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 7203 B, C, D, 7204 A von Thadden (CDU/CSU) . 7203 C, 7204 A Frage des Abg. Offergeld (SPD) : Verhandlungen mit der Schweiz über eine Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 7204 B Frage des Abg. Offergeld (SPD) : Angebote von Schweizer Firmen zur Unterstützung bei Steuerhinterziehungen Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7204 C Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU): Briefe der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder an' Versorgungsberechtigte ohne Anrede, Grußformel und persönlicher Unterschrift Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7204 D, 7205 B, C Dr. Evers (CDU/CSU) 7205 B, C Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Millionenschäden durch Navigationsfehler und Schlamperei bei der Marine Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7205 D, 7206 B Josten (CDU/CSU) . . . 7205 D, 7206 A Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) : Erklärung des Bundesvorstandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft „Gegen Wehrpropaganda und II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen" Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . 7206 B, C Dr. Gölter (CDU/CSU) . . . . . . 7206 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Vorschläge von Prof. Schneider zur Reform der Wohnungsbauförderung Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7206 D, 7207 B Baier (CDU/CSU) . . . 7206 D, 7207 A Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Anteil der Eigentumsmaßnahmen an den Demonstrativmaßnahmen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 7207 B, 7208 A, B Erpenbeck (CDU/CSU) . . . . . 7208 A, B Baier (CDU/CSU) . . . . . . . 7208 B Frage des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) : Angaben über die Entwicklung der Wohnungsbautätigkeit in den Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971 Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 7208 C, 7209 A Erpenbeck (CDU/CSU) 7209 A Frage des Abg. Burger (CDU/CSU) : Rente eines Schwerbehinderten bei Rückdatierung des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit auf das Jahr 1938 Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7209 B, C, D Burger (CDU/CSU) . . . . . . 7209 B, C Härzschel (CDU/CSU) 7209 C Fragen der Abg. Frau Lauterbach (SPD) : Krebsvorsorgeuntersuchung als Pflichtleistung der Krankenkassen Dr. Ehrenberg, Staatssekretär . . . . 7210 A, B, C, D Frau Lauterbach (SPD) . . . . . 7210 B, C Fragen des Abg. Dr. Götz (CDU/CSU) : Vorausschätzungen für die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten von 1971 bis 1985 — Gutachten über die Prognosemethode Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7211 A, C, D, 7212 A Dr. Götz (CDU/CSU) 7211 B, C, D, 7212 A Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Höhe der Renten von Kleinrentnern nach 30jähriger Beitragsleistung Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7212 A, C, D, 7212 A, B, C Geisenhofer (CDU/CSU) . . . . 7212 B, C Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 7212 D Varelmann (CDU/CSU) . . . . 7213 A Geiger (SPD) 7213 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 7213 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 7213 C Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) : Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch die Träger der Rentenversicherungen der Angestellten und der Arbeiter Dr. Ehrenberg, Staatssekretär 7213 C, D, 7214 A, B, C, D Varelmann (CDU/CSU) . 7213 D, 7214 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 7214 A Härzschel (CDU/CSU) . . . . . . 7214 C Killat-von Coreth (SPD) . . . . . 7214 D Fragen des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Anwendung von Naturheilverfahren und Homöopathie durch Ärzte — Vorschläge der Bundesregierung zur Arzneimittelnovelle Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . . . . 7215 A, B, C, D, 7216 B Dr. Wörner (CDU/CSU) . 7215 B, 7216 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 7215 C Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/2228) 7216 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage (Drucksachen VI/1948, VI/2026) Collet (SPD) 7216 C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 7218 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Vierzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/2199) — Erste Beratung — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 III Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1971) und Gutachten des Sozialbeirats zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie zu den Rentenanpassungen 1972 (Drucksache VI/2040) 7218 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Drucksache VI/2097); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2187 [neu]) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung 7218 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache VI/ 1878) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache VI/2195) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . .721 9 A Entwurf eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren (Besamungsgesetz) (Drucksache VI/ 1616) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2200) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7219 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes (Drucksache VI/1474); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache VI/2212) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7219 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg (Drucksache VI/1864); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache VI/2170) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . 7220 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes (Drucksache VI/1825); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen (Drucksache VI/2189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7220 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (Drucksache VI/2180) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (Kraftfahrsachverständigen-Gesetz) (Drucksache VI/2181) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Abg. Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/2182) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Zwölften Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksache VI/2202) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7220 C Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache VI/2223) — Erste Beratung — 7220 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen (Drucksache VI/2224) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) (Drucksache VI/2225) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftsumme zur Beschränkung der Reederhaftung (Seerechtliche Verteilungsverordnung) (Drucksache VI/2226) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Drucksache VI/2231) — Erste Beratung — . . . . . 7220 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans (Drucksache VI/2245) — Erste Beratung — 7220 D Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei — Seefischerei-Vertragsgesetz 1971 — (Drucksache VI/2246) — Erste Beratung — 7221 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln (Drucksache VI/2251) — Erste Beratung — . . . 7221 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen (Drucksache VI/2203) — Erste Beratung — Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 7221 C Dürr (SPD) 7222 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Finanzjahr 1969 — Einzelplan 20 — (Drucksache VI/2136) 7222 B Mündlicher Bericht des Innenausschusses über den Bericht der Wahlkreiskommission für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (Drucksachen VI/1627, VI/2196) 7222 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soizalordnung über den Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen VI/1702, VI/2229) 7222 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit über den Antrag der Abg. Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und Fraktion der CDU/CSU betr. Erziehungsberatungsstellen (Drucksachen VI/1341, VI/2237) 7222 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Richtlinie des Rates (aus Hauptgruppe 01 bis Hauptgruppe 90 CITI) (Drucksachen VI/1601, VI/2184) 7222 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates betreffend die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und Versicherungsmakler (ex Gruppe 630 CITI) eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und der Versicherungsmakler (aus CITI-Gruppe 630) (Drucksachen VI/ 1634, VI/2185) 7223 A Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates betreffend die Festsetzung gemeinsamer Sätze der Gesellschaftsteuer (Drucksachen VI/1849, VI/2253) 7223 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 7223 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 7225 A Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort auf die Fragen des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Bodenverbesserungen . . . . . . .7225 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung 7226 B Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) betr. Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Bauunternehmen in der EWG 7226 D Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Bedenken gegen die Errichtung von Kernkraftwerken 7227 A Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Erhöhung der im 1. Rahmenplan in Schleswig-Holstein vorgesehenen Studienplätze 7227 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hauff (SPD) betr. Einstellung qualifizierter Bewerber bei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung 7227 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 V Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. die Entwicklung deutscher Großrechner . 7227 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Ausführungen von Prof. Scheuch über die Gefahren einer falsch verstandenen Bildungspolitik 7228 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Leicht (CDU CSU) betr. Auswirkungen der Freigabe des Wechselkurses der D-Mark für Rentenempfänger in den deutsch-französischen Grenzräumen 7228 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Bredl (SPD) betr. Ausbildung zum dienstordnungsmäßigen Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung 7228 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) betr. Zahl der berufsunfähigen Arbeitnehmer, die noch arbeitsfähig sind, und Umschulung von älteren Angestellten, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können 7229 A Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Nachteile für die Kriegsopfer infolge Verflechtung der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe 7229 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Killat-von Coreth (SPD) betr. Heilbehandlung deutscher Urlauber in Österreich auf Krankenschein . . . . 7230 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Bundesmittel für den Verband der durch das NS-Regime geschädigten Wissenschaftler 7230 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Benachteiligung von Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben . . . 7231 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU CSU) betr. Rede des DGB-Vorsitzenden Vetter am 1. Mai 1971 in Hannover 7231 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7201 12 5. Sitzung Bonn, den 8. Juni 1971 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 6. Adams * 12. 6. Dr. Ahrens ** 9. 6. Dr. Aigner * 11. 6. Alber 19. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 12. 6. Dr. Artzinger * 12. 6. Bals ** 9. 6. Bauer (Würzburg) ** 9. 6. Behrendt * 12. 6. Benda 9. 6. Blumenfeld ** 9. 6. Borm * 12. 6. Frau von Bothmer 11. 6. Dr. Burgbacher * 12. 6. Dasch 20. 6. van Delden 8. 6. Dichgans 8. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus ** 9. 6. Dr. Dittrich * 12. 6. Draeger ** 9. 6. Dröscher * 12. 6. Dr. Enders ** 9. 6. Engelsberger 30. 6. Dr. Eyrich 9. 6. Faller * 12. 6. Fellermaier * 12. 6. Flämig * 11.6. Fritsch ** 9. 6. Dr. Früh 8. 6. Dr. Furler * 12. 6. Gerlach (Emsland) * 12. 6. Gewandt 12. 6. Dr. Giulini 8. 6. Freiherr von und zu Guttenberg 30. 6. Frau Herklotz ** 9. 6. Dr. Hermesdorf (Sehleiden) ** 9. 6. Hösl ** 9. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 6. Jung ** 9. 6. Kahn-Ackermann ** 9. 6. Dr. Kempfler ** 9. 6. Frau Klee ** 9. 6. Kleinert 9. 6. Dr. Klepsch ** 9. 6. Dr. Kliesing (Honnef)** 9. 6. Klinker * 12. 6. Dr. Koch * 12. 6. Kriedemann * 12. 6. Lange * 12. 6. Lautenschlager * 12. 6. Lemmrich ** 9. 6. Lenze (Attendorn) ** 9. 6. Liehr 8. 6. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Link 15. 6. Dr. Löhr * 12. 6. Lücker (München) * 12. 6. Maucher 26. 6. Frau Meermann 30. 6. Meister * 12. 6. Memmel * 12. 6. Dr. Möller 8. 6. Müller (Aachen-Land) * 12. 6. Dr. Müller (München) ** 9. 6. Frau Dr. Orth * 12. 6. Petersen 9. 6. Pöhler ** 9. 6. Frau Renger 9. 6. Richarts * 12. 6. Richter ** 9. 6. Riedel (Frankfurt) * 12. 6. Dr. Rinderspacher ** 9. 6. Rohde 12. 6. Roser ** 9. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 9. 6. Schmidt (Würgendorf) 11. 6. Dr. Schmidt (Wuppertal) 12. 6. Dr. Schmücker ** 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) 8. 6. Schwabe * 12. 6. Dr. Schwörer * 12. 6. Seefeld * 12. 6. Sieglerschmidt ** 9. 6. Dr. Siemer 8. 6. Springorum * 12. 6. Dr. Starke (Franken) * 12. 6. Strohmayr 9. 6. Tallert 9. 6. Dr. Unland 8. 6. Frau Dr. Walz ** 9. 6. Dr. Warnke 9. 6. Werner * 11.6. Wolfram * 12. 6. Anlage 2 Zusätzliche schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 25. Mai 1971 auf die Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) *) Auf meine fernschriftliche Rückfrage hat mir der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt: „Bodenverbesserungen (Dränungen) werden nach den Richtlinien für Bodenverbesserungen des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. 1. 1963 - SMB1. NW - 7816 - finanziell gefördert. Es sind keine Fälle bekannt, in denen bei nach diesen Richtlinien bezuschußten Dränungen Schäden aufgetreten *) Siehe 124. Sitzung Seite 7195 B 7226 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 sind, die auf eine fehlerhafte Mitwirkung der beteiligten Behörden zurückzuführen wären. Die Planung einer Bodenverbesserung obliegt dem Antragsteller bzw. dem von ihm Beauftragten. Die Dränentwürfe werden von Ingenieurbüros aufgestellt und entweder vom Tief- bzw. Kulturamt des Kreises oder vom Wasserwirtschaftsamt fachtechnisch geprüft und dann der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Wird bei der Prüfung des Antrags festgestellt, daß der Dränentwurf fehlerhaft ist, entfällt die Gewährung eines Zuschusses. Der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen nach den o. g. Richtlinien für Bodenverbesserungen enthält die im Bezugschreiben zitierte Erklärung. Aus dieser Verzichtserklärung kann nicht gefolgert werden, daß sich die Behörden der Verantwortung entziehen wollen. Sie soll vielmehr klarstellen, daß die Bewilligung des Zuschusses keine Gewährleistung des Landes für ein einwandfreies Funktionieren der Dränung mit einschließt. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Wirksamkeit einer Dränung trotz ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung nicht immer zufriedenstellend ist. Hierfür können die beteiligten Dienststellen nicht verantwortlich gemacht werden. Zur Vermeidung von Mißverständnissen bei der Auslegung beabsichtige ich, die angesprochene Erklärung im Rahmen der vorgesehenen Neufassung der Richtlinien zu ändern. Ein Abdruck der Richtlinien für Bodenverbesserungen vom 14. 1. 1963 — SMBl. NW 7816 — geht Ihnen mit getrennter Post zu." Auch mir sind keine Fälle bekannt, in denen bei Dränungen Schäden aufgetreten sind, die — nachweisbar — ihre Ursache in Fehlplanungen der zuständigen Behörden haben. Ungenügende Unterhaltung, die Sache der Träger ist, hat jedoch schon in vielen Fällen zu Schäden geführt. Ich sehe daher keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, zusammen mit den Ländern eine von Ihnen angesprochene Schadensregelung zu treffen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166, Frage A 33) : Wie verhalten sich die seit 1. Januar 1971 abgeschlossenen Lohntarifverträge mit allen Nebenabreden zu den von der Bundesregierung ausgegebenen Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung dieses Jahres? Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß sich, was die Löhne anbetrifft, die Orientierungsdaten für eine konjunkturgerechte Lohnentwicklung dieses Jahres ausdrücklich nicht auf die möglichen Tariflohnerhöhungen beziehen, also, wie ja sehr oft klargestellt, keine Lohnleitlinie darstellen; sondern die Orientierungsdaten sagen, und ich zitiere aus dem Jahreswirtschaftsbericht, daß bei einem Überhang der Effektivlöhne von etwa 41/2 v. H. aus dem Jahre 1970 Lohnabschlüsse auf der Basis der Effektivverdienste je beschäftigten Arbeitnehmer von durchschnittlich 7 bis 8 v. H. vereinbart sind, d. h. dies sind durchschnittliche Erhöhungen, die regionale und sektorale Differenzierungen einschließen. Wegen des in den einzelnen Branchen und Regionen erheblich variierenden Abstandes zwischen Effektiv- und Tarifverdiensten läßt sich auch nicht generell sagen, welche tariflichen Abschlußsätze sich im einzelnen mit diesen Erhöhungen der Effektivverdienste vertragen. Trotz dieser entscheidenden Vorbemerkung und Einschränkung darf ich Ihnen, was die Tarifabschlüsse (einschl. Nebenabreden) anbetrifft, mitteilen, daß von der Bundesbank im Januar mit einem durchschnittlichen Ausmaß der Abschlüsse von 11,2 v. H., im Februar mit 9,9 v. H. und im März mit 12,6 v. H. gerechnet wird. Die Erhöhungsraten der Tarifabschlüsse bewegen sich in den Monaten Januar bis Mai zwischen 8,4 v. H. (Steinkohlenbergbau) und 15,1 v. H. (Lufthansa). Der Mittelwert liegt bei etwa 11 v. H. Ich darf wiederholen, daß die von Ihnen gewünschte Verhältniszahl aus diesen Angaben nicht ableitbar ist. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166, Frage A 40) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den Gremien der EWG sich nicht genügend einsetzt, um deutschen Bauunternehmungen im benachbarten Ausland im Wettbewerb Chancengleichheit zu verschaffen? Die Bundesregierung hat sich in Brüssel stets mit Nachdruck für die rasche Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für die Bauunternehmen in der EWG eingesetzt. a) Sie hat insbesondere die schnelle Verabschiedung der Richtlinien „Öffentliche Bauaufträge" gefordert. Diese Richtlinien sehen einmal die Aufhebung aller Ausländerbeschränkungen vor und enthalten zum anderen eine umfangreiche Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Wenn diese Richtlinienvorschläge verabschiedet sind, dürfen in der EWG im Bereich der öffentlichen Bauaufträge keinerlei Diskriminierungen nach der Staatangehörigkeit mehr vorgenommen werden, d. h. alle in der EWG ansässigen Unternehmen können sich bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge von einem bestimmten Volumen ab (1 Million Rechnungseinheiten = 1 Million Dollar) gleichberechtigt um den Zuschlag bewerben. Ferner werden dann die Handelshemmnisse, die sich aus der derzeitigen Unterschiedlichkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mit- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7227 gliedstaaten auf dem Gebiete der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ergeben, weitgehend beseitigt sein. b) Soweit es sich um privatwirtschaftliche Bauaufträge handelt, ist die Liberalisierung in der EWG bereits seit längerer Zeit durch die Richtlinien Industrie und Handwerk (je eine Richtlinie Aufhebung der Beschränkungen und Übergangsmaßnahmen) erfolgt. Sollte es in diesem Bereich durch staatliche Interventionen der anderen Mitgliedstaaten zu Diskriminierungen deutscher Bauunternehmen gekommen sein, läge ein Verstoß gegen zwingende EWG-Bestimmungen vor, der durch die EG-Kommission zu verfolgen wäre. Auch die Bundesregierung würde die erforderlichen Initiativen ergreifen, falls ihr solche Verstöße bekannt würden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage 109) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den in der letzten Zeit in der Bundesrepublik Deutschland vorgebrachten Bedenken gegen die Errichtung von Atomkraftwerken (gesundheitsschädigende Auswirkungen der Radioaktivität) ? Die Bundesregierung teilt nicht die von verschiedenen Einzelpersonen und Gruppen vorgetragenen grundsätzlichen Bedenken gegen die Errichtung von Kernkraftwerken. Sie ist der Auffassung, daß angesichts der Berücksichtigung strenger gesetzlicher Sicherheitsvorschriften Kernkraftwerke in der Bundesrepublik ohne Gefährdung der Bevölkerung errichtet und betrieben werden können. Im Bewußtsein ihrer Verantwortung unternimmt die Bundesregierung große Anstrengungen, die behördliche Organisation und die unabhängige Gutachterorganisation, die die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften prüfen, erheblich zu verstärken. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 110) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Landesregierung Schleswig-Holstein einzuwirken, daß diese die nach Ansicht des Wissenschaftsrats zu niedrige Zahl von 18 000 Studienplätzen für den ersten Rahmenplan im Hochschulbau bedarfsgerecht erhöht? Die Bundesregierung kann zusammen mit den übrigen Ländern auf die Hochschulplanung eines Landes nur in dem nach dem Hochschulbauförderungsgesetz vorgesehenen Verfahren hinwirken, also durch Beratungen im Wissenschaftsrat, der die Empfehlungen gibt, sodann im Planungsausschuß sowie mittelbar bei der Beschlußfassung über den Rahmenplan. Der Planungsausschuß hat seine Aufgabe für den 1. Rahmenplan. zunächst einmal darin gesehen, sicherzustellen, daß im Jahre 1975 für die zu erwartende Gesamtzahl von 650 000 bis 680 000 Studenten genügend Studienplätze in der Bundesrepublik zur Verfügung stehen werden. Dabei ist natürlich wichtig, daß jedes Land entsprechend beiträgt. Besonders wenn ein Land mehr Schulabsolventen als Studienplätze hat. Eine gleichmäßige Regionalverteilung der Studienplätze kann jedoch erst langfristig mit der Fortschreibung des Rahmenplans erreicht werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hauff (SPD) (Drucksache VI/2166 Frage A 112) : Ist der Bundesiegierung bekannt, daß qualifizierte Bewerber hei der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH in nennenswertem Umfang deswegen nicht eingestellt werden konnten, weil entsprechende Gehaltsangebote weit unter dem „Marktwert" lagen? Die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung hat gelegentlich Schwierigkeiten, einen bestimmten Kreis von qualifizierten Bewerbern auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung zu gewinnen. Dies ist der Bundesregierung bekannt. Es handelt sich hierbei um besonders hochqualifizierte Wissenschaftler und Programmierer, die langjährige Erfahrungen in Industrie und Wirtschaft auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung vorweisen können. An diesen Spitzenkräften besteht z. Z. noch ein allgemeiner erheblicher Mangel; sie werden von der Industrie sehr umworben. Deswegen wird die Bundesregierung im 2. Datenverarbeitungsprogramm den Schwerpunkt auf Ausbildungsfragen legen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzen (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Fragen A 113 und 114) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entwicklung deutscher Großrechner (z. B. TR 440) der Firma AEG-Telefunken weiterhin fördern will? Wie ist in diesem Zusammenhang das Ergebnis der Abnahme einer gleichen, am Deutschen Rechenzentrum Darmstadt installierten Anlage, und welche Erfahrungen liegen sechs Monate nach Erweiterung dieser Anlage vor? 7228 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Zu 1: Diese Frage wird im Rahmen des 2. DV-Programms der Bundesregierung, das noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll, behandelt werden. Zu 2: In einem noch andauernden Anlaufbetrieb konnte demonstriert werden, daß mit der im Dezember 1970 im Deutschen Rechenzentrum Darmstadt installierten Version des Großrechners TR 440 der Firma AEG-Telefunken ein in jeder Beziehung zufriedenstellender Rechenzentrumsbetrieb durchgeführt werden kann. Mit der Abnahme der Anlage ist nach Auskunft des Deutschen Rechenzentrums Darmstadt bald zu rechnen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi vom 14. Mai 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage A 115) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausführungen von Prof. Dr. Scheuch in der „Welt" vom 7. November 1970, in dem er auf die Gefahren einer falsch verstandenen Bildungspolitik aufmerksam macht? Herr Scheuch hat auf quantitative Probleme der Bildungsplanung hingewiesen. Diese Hinweise sind so vielfältig, daß man sie hier nicht im einzelnen aufführen kann, richtige und unrichtige. Die Bundesregierung ist aber nicht gewillt, in diesem hohen Hause oder sonst in der Öffentlichkeit Zensuren über Zeitungsartikel oder deren Inhalt zu erteilen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Frage A 76) : Welche Auswirkungen hat die Freigabe des Wechselkurses der DM für eine wie hohe Anzahl von Rentenempfängern in den deutsch-französischen Grenzräumen? In der Bundesrepublik Deutschland leben z. Z. etwa 20 000 Rentner, die französische Renten beziehen. Von diesen erhalten etwa 13 000 im Saarland wohnende Rentner nach dem SozialversicherungsAngleichungsgesetz Saar in Verbindung mit dem Saarländischen Gesetz Nr. 345 von deutscher Seite eine Ausgleichszahlung, wenn ihre Rente unter den Betrag der entsprechenden deutschen Rente fällt. Diese 13 000 französischen Renten können somit infolge der Freigabe des DM-Wechselkurses nicht unter das Niveau der entsprechenden deutschen Renten fallen. Es verbleiben somit nur etwa 7000 Rentner, die von den schwankenden Wechselkursen betroffen werden können. Die bisherigen Abweichungen von der vor dem 9. Mai geltenden Parität sind nicht so groß, daß Rückwirkungen auf den Lebensstandard in nennenswertem Umfang zu erwarten sind. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die Wechselkursfreigabe — in diesem Punkt vergleichbar mit der Aufwertung der Deutschen Mark vom Oktober 1969 — auch deshalb notwendig war, weil der Preisanstieg bei unseren wichtigsten Handelspartnern stärker war als in der Bundesrepublik. Würden diese 7000 Rentner ihre französischen Renten in Frankreich beziehen, hätte die dort stärkere Kaufkraftminderung ihre Realeinkommen mehr beeinträchtigt, als dies jetzt durch die flexiblen Wechselkurse geschieht. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 77 und 78) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, daß die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßigen Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung eine Angelegenheit des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 sei? Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß alle Aufgaben aus dem Dienstrecht für dienstordnungsmäßige Angestellte der gesetzlichen Krankenkassen Aufgabe der Selbstverwaltung dieser Krankenversicherungsträger und nach § 352 RVO lex spezialis im Verhältnis zum Berufsbildungsgesetz ist? Das Berufsbildungsgesetz gilt nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auch für die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßig Angestellten bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Dienst bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung mit Dienstordnungsrecht, d. h. bei den Orts-, Land- und Innungskrankenkassen, ist unabhängig davon, in welcher Rechtsstellung er geleistet wird, öffentlicher Dienst. Es war ein besonderes Anliegen des Deutschen Bundestages, die Geltung des Berufsbildungsgesetzes auch auf den öffentlichen Dienst zu erstrecken. Dementsprechend trägt z. B. der Vierte Abschnitt im Sechsten Teil des Gesetzes die Überschrift „Berufsbildung im öffentlichen Dienst". Die im Berufsbildungsgesetz enthaltenen Ausnahmevorschriften erfassen nicht die Berufsausbildung zum dienstordnungsmäßig Angestellten. Aus anderen Gesetzen kann eine Ausnahme nicht hergeleitet werden, da nach § 106 des Berufsbildungsgesetzes alle Vorschriften und Bestimmungen, die den gleichen Gegenstand wie das Berufsbildungsgesetz behandeln oder ihm widersprechen, außer Kraft getreten sind. Der Gesetzgeber hat diese Regelung bewußt so allgemein gehalten, um eine umfassende Geltung des Berufsbildungsgesetzes zu erreichen. Auch § 352 RVO kann daher nicht als Sondervorschrift im Verhältnis zum Berufsbildungsgesetz verstanden werden. Selbstverständlich ist es - das möchte ich abschließend betonen — nach Maßgabe des Selbstverwaltungsgesetzes und der Vorschriften der §§ 349 ff. Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7229 der Reichsversicherungsordnung Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen, die Rechtsverhältnisse ihrer dienstordnungsmäßig Angestellten zu regeln. Dabei kann jedoch aus den genannten Gründen keine vom Berufsbildungsgesetz abweichende Ausbildung vorgesehen werden. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/2244 Fragen A 79 und 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele berufsunfähige Arbeitnehmer es im Augenblick in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die noch arbeitsfähig sind, die aber in ihrem Beruf nicht eingesetzt werden können? Wann endet nach der Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, einen älteren Angestellten, der nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auf eine andere Tätigkeit umzuschulen, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß hier von der Bundesanstalt für Arbeit in der Frage des Zuschusses ein großzügigerer Maßstab angelegt werden soll für die Entscheidung der Frage, ob die Kosten der Umschulung von der Bundesanstalt für Arbeit übernommen werden oder nicht? Nach den Statistiken der Sozialversicherungsträger erhalten z. Z. rund 466 000 Personen eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Wie viele dieser Personen nach Teilnahme an entsprechenden Bildungsmaßnahmen wieder eine qualifizierte Berufstätigkeit ausüben können, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist statistisch auch nicht erfaßt, wie viele der Rentner wegen Berufsunfähigkeit noch einer Tätigkeit nachgehen. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente" wird in der Regel geprüft, ob und wie Berufsunfähigkeitsrentner durch entsprechende berufliche Bildungsmaßnahmen wieder vollwertig in das Erwerbsleben eingegliedert werden können. Erfahrungsgemäß wird dadurch in vielen Fällen sogar ein beruflicher Aufstieg erreicht. Eine Pflicht zur laufenden Prüfung der Rehabilitationsfähigkeit der Berufsunfähigkeitsrentner durch die Träger der Sozialversicherung soll in dem Entwurf des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ausdrücklich vorgesehen werden. Zu Ihrer Frage nach einer möglichen Umschulung älterer Arbeitnehmer, insbesondere auch älterer Angestellter, ist zu bemerken, daß der erfolgreiche Abschluß einer Umschulungsmaßnahme nicht in erster Linie vom Lebensalter abhängt. Ein generell gültiges Höchstalter für die Einleitung einer Umschulungsmaßnahme kann daher nicht festgelegt werden. Es hat sich jedoch gezeigt, daß ältere Arbeitnehmer weniger Bereitschaft zeigen, an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilzunehmen als jüngere. Diese Tendenz verschärft sich bei Arbeitnehmern mit weniger qualifizierter Ausbildung. Aus diesen Gründen widmet die Bundesanstalt für Arbeit den Problemen der beruflichen Bildung einschließlich der Umschulung älterer Arbeitnehmer ihre besondere Aufmerksamkeit. Sie wird die durch das Arbeitsförderungsgesetz geschaffenen Förderungsmöglichkeiten in vollem Umfange ausschöpfen. Auch die Bundesregierung ist bemüht, die z. Z. für ältere Arbeitnehmer noch bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Im Hinblick auf die berufliche Umschulung hat das Berufsförderungszentrum Essen u. a. die Aufgabe erhalten, fortschrittliche Methoden in stofflicher, didaktisch-pädagogischer und technischer Hinsicht sowie erwachsenengerechte Prüfungsverfahren zu entwickeln. Darüber hinaus wird z. Z. gemeinsam mit dem Land NordrheinWestfalen die Errichtung einer Modelleinrichtung zur beruflichen Wiedereingliederung schwervermittelbarer, insbesondere älterer Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen erörtert. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/2244 Frage A 83) : Teilt die Bundesregierung die in Kriegsopferkreisen vertretene Ansicht, daß die Verflechtung der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe mit Nachteilen für die Kriegsopfer verbunden ist, und sieht sie gegebenenfalls Möglichkeiten der Abhilfe? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Kriegsopfer häufig die Ansicht vertreten, die Bindung der Kriegsopferfürsorge an die Sozialhilfe werde dem von ihnen gebrachten Opfer nicht gerecht. Offenbar meint man, die Kriegsopfer erhielten im Ergebnis Sozialhilfeleistungen, wie sie jedem auch ohne Sonderopfer zustünden. Dieser Eindruck wird möglicherweise dadurch verstärkt, daß auf örtlicher Ebene die Fürsorgestellen für Kriegsopfer und die Ämter für Sozialhilfe vielfach räumlich und evtl. auch personell verbunden sind. Unbestritten handelt es sich bei den Leistungen ,der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27 e des Bundesversorgungsgesetzes um Versorgungsleistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Ziel der Kriegsopferfürsorge ist es, die Leistungen der Versorgung im engeren Sinne durch gezielte Einzelhilfen zu ergänzen. Um die bewährten Methoden der Sozialhilfe bei der Hilfe in Einzelfällen auch für Kriegsopfer nutzbar zu machen, wird im Recht der Kriegsopferfürsorge verschiedentlich auf die entsprechende Anwendung von Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes verwiesen, jedoch mit dem ausdrücklichen Gebot, daß die besondere Lage der Beschädigten oder Hinterbliebenen zu berücksichtigen sei. Dies bedeutet, daß die Leistungen der Kriegsopferfürsorge in der Regel besser sein sollen als die der Sozialhilfe. Gleichwohl wird ,die Bundesregierung prüfen, ob und welche Maßnahmen — erforderlichenfalls auch im Wege einer Rechtsänderung — angezeigt sind, um dem eingangs geschilderten Eindruck entgegenzuwirken. 7230 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung, Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 8. Juni 1971 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Killat- von Coreth (SPD) (Drucksache VI/2244 Fragen A 84 und 85) : Ist die dpa-Meldung vom 26. Mai 1971 zutreffend, daß die österreichische Ärzteschaft in den Ländern Tirol, Steiermark und Salzburg sich weiterhin weigert, die durch das Sozialversicherungsabkommen mit Österreich garantierte Heilbehandlung deutscher Urlauber auf Krankenschein durchzuführen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um den deutschen Urlaubern die vereinbarte Heilbehandlung auf Krankenschein in Osterreich sicherzustellen? Nach den geltenden deutsch-österreichischen Staatsverträgen über Soziale Sicherheit sind die österreichischen Ärzte verpflichtet, die Mitglieder der deutschen sozialen Krankenversicherung und ihre Familienangehörigen bei Erkrankung während des Urlaubs in Österreich ebenso wie österreichische Versicherte und ihre Familienangehörigen als Kassenpatienten zu behandeln. Ein Teil der freipraktizierenden Ärzte in den Bundesländern Salzburg und Steiermark behandelt jedoch die deutschen Urlauber als Privatpatienten. Die Ärztekammern dieser Länder haben sich bisher geweigert, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung Sondervereinbarungen mit den österreichischen Krankenkassen zu schließen. In Tirol ist die zunächst geschlossene Sondervereinbarung über die Behandlung deutscher Versicherter infolge Kündigung durch die Ärztekammer zum 22. Mai 1971 außer Kraft getreten. Angesichts des damit eingetretenen vertragslosen Zustands ist nicht auszuschließen, daß nunmehr auch freipraktizierende Ärzte in Tirol dem Vorgehen eines Teils ihrer Kollegen in Salzburg und Steiermark folgen. Von deutscher Seite wurde schon bisher bei allen Gelegenheiten auf die abkommensgemäße Betreuung der deutschen Urlauber gedrängt. Inzwischen hat die österreichische Regierung einen besonderen Kabinettsausschuß, bestehend aus den beteiligten Bundesministern, eingesetzt. Der Ausschuß hat den Auftrag, alles zu unternehmen, um die vollständige Erfüllung des Abkommens zu garantieren; dabei werden auf österreichischer Seite innerstaatliche Möglichkeiten zur Beseitigung der Schwierigkeiten zu suchen sein. Es wird damit gerechnet, daß auf diese Weise noch im Laufe des jetzigen Sommers die abkommensgemäße Betreuung der deutschen Urlauber in ganz Österreich sichergestellt werden kann. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 18. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/2113 Frage B 10) : Wieso erhält der „Verband der durch das NS-Regime geschädigten Wissenschaftler e. V." keine Bundesmittel, obwohl andere Verfolgtenverbände seit über 20 Jahren seitens der Bundesregierung finanziert werden? Bei dem im Jahre 1964 gegründeten Verband, der nach Angaben seines geschäftsführenden Vorstandsmitglieds, Dr. Kurt Moeller, heute ca. 150 Mitglieder hat, handelt es sich nicht um eine gemäß § 183 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannte Organisation zur Vertretung der Interessen von Verfolgten. Bei den für die Durchführung des BEG zuständigen Landesentschädigungsbehörden ist er nicht bzw. nur kaum in Erscheinung getreten. Als wesentliche Aufgabe wird die Wahrnehmung der Interessen von Wissenschaftlern, ehemaligen Wissenschaftlern und von Personen angegeben, die nach dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD) antragsberechtigt sind, bzw. Anträge gestellt haben oder stellen. Darüber hinaus will der Verband erreichen, daß weitere Personengruppen in das BWGöD, für das der Bundesminister des Innern federführend ist, einbezogen werden. Dem Anliegen nach Gewährung finanzieller Unterstützung haben bisher weder die Länder noch mein Haus und der Bundesminister des Innern entsprochen. Aus dem von meinem Hause verwalteten Wiedergutmachungstitel 68 631 erhalten auf Grund eines Kabinettbeschlusses der Bundesregierung aus dem Jahre 1965 nur 3 Betreuungsorganisationen für die rassisch Verfolgten nichtjüdischen Glaubens Verwaltungskostenzuschüsse. Hierbei handelt es sich um eine teilweise Erstattung echter Verwaltungskosten, welche diesen Organisationen bei der Wahrnehmung individueller Betreuungsmaßnahmen entstehen, die an sich meinem Hause obliegen, weil es für die Verwaltung und Abwicklung des mit Kabinettbeschluß der Bundesregierung vom 15. Juli 1952 geschaffenen Hilfsfonds (HNG-Fonds) zuständig ist. Diese im Auftrag meines Hauses durchgeführten Betreuungsmaßnahmen umfassen die sachgerechte Stellung und Begründung von Anträgen auf Gewährung laufender oder einmaliger Beihilfen aus dem HNG-Fonds, Hilfe bei der Beschaffung der erforderlichen Beweismittel, Prüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Antragsteller, sachgemäße Führung der Verwendungsnachweise für die bewilligten zweckgebundenen Beihilfen usw. Abgesehen hiervon werden Verwaltungskostenzuschüsse an Organisationen, welche die Interessen von Personen wahrnehmen, die zu dem nach dem BEG und dem BWGöD antragsberechtigten Personenkreis gehören, aus diesem Titel nicht gewährt. Aus dem vom Bundesminister des Innern bewirtschafteten Fonds „Förderung demokratischer Widerstandskämpfer- und Verfolgtenorganisationen" (Kap. 06 02 Tit. 68 406) erhalten erstmalig seit 1967 2 Verfolgtendachverbände regelmäßige Beihilfen. Die Zweckbestimmung dieses Titels erhält die Erläuterung: „Veranschlagt sind 1. für Gedenkfeiern, 2. Beiträge zu internationalen Dachverbänden, 3. sonstige Veranstaltungen, 4. für generelle Aufgaben der Zentralverbände einschließlich Personal- und Sachkosten, 5. sonstige Einzelvorhaben. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8. Juni 1971 7231 Demnach werden aus diesen Mitteln keine Zuwendungen zur Durchsetzung der nach dem BEG oder dem BWGöD betriebenen materiellen Wiedergutmachungsforderungen gewährt. Auch einzelne regionale Zusammenschlüsse oder sachlich begrenzte Fachverbände können an der Förderung aus diesem Fonds nicht teilnehmen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 19. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/2166, Frage B 3 *) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, benachteiligt sind (Wegfall des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes und der Mitversicherung in der Krankenversicherung der Eltern)? Zu Ihrer Anfrage nehme ich, soweit sie das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz betrifft, wie folgt Stellung: Bei der Gewährung von Kindergeld werden in Schul- oder Berufsausbildung stehende Kinder längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: Sofern die Ausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst verzögert wurde, wird das Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Diese Regelung wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht stets voll gerecht. Ihre Änderung ist aber nicht vordringlich, weil unvertretbare Härten durch die Gewährung individueller Ausbildungsbeihilfen vermieden werden können. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß im Zusammenhang mit der eingeleiteten Steuerreform der Familienlastenausgleich sozial gerechter und wirkungsvoller gestaltet wird. Im Rahmen dieser Reform des Familienlastenausgleichs wird auch über die Heraufsetzung der genannten Altersgrenze zu entscheiden sein. ') Siehe 124. Sitzung, Seite 7194 A Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rosenthal vom 14. Mai 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/2166 Frage B 5) : Stimmt die Bundesregierung mit der am 1. Mai in Hannover in Anwesenheit des Bundeskanzlers vom DGB-Vorsitzenden Vetter geäußerten Ansicht überein, daß die bestehende Gesellschaftsordnung verändert werden müßte, bevor sich die Gewerkschaften in die Gesellschaft integrieren lassen könnten, und muß hinter dieser Erklärung nicht die Absicht vermutet werden, die soziale Marktwirtschaft zu einem sozialistischen Wirtschaftssystem umzugestalten? Der Teil der Rede, die der Bundesvorsitzende des DGB, Heinz O. Vetter, am 1. Mai 1971 in Hannover gehalten hat, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, hat folgenden Wortlaut: „Die Gewerkschaften wollen eben mehr als nur das kapitalistische System verbessern, und sie lehnen es ab, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, so wie sie heute ist. Wir wollen und werden gemeinsam mit den fortschrittlichen politischen Kräften diese Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ändern, um eine lebenswerte Zukunft für alle zu sichern." Die Ausführungen von Herrn Vetter bringen meines Erachtens zum Ausdruck, daß sich die Gewerkschaften nicht mit dem in Wirtschaft und Gesellschaft Erreichten zufrieden geben. Sie betrachten es als ihre Aufgabe, sich für die Weiterentwicklung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung einzusetzen. Diese Notwendigkeit, unsere marktwirtschaftlich organisierte, freiheitliche Gesellschaftsordnung ständig zu erneuern, z. B. in der Frage Mitbestimmung und Vermögensverteilung, sehe auch ich. Andernfalls wäre ihr Bestand auf Dauer gefährdet. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das Grundsatzprogramm Ihrer Partei hinweisen. Die CDU hat sich darin im Abschnitt Arbeit, Wirtschaft, Finanzen ebenfalls für einen Ausbau der Sozialen Marktwirtschaft ausgesprochen. Auch die CDU setzt sich in ihrem Berliner Programm, 2. Fassung, Ziffer 61, für eine Fortentwicklung der sozialen Marktwirtschaft ein.
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Richard Jaeger


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

      Keine Zusatzfrage.
      Dann komme ich zur Frage 45 des Abgeordneten Offergeld:

      (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 19. Mai 19711? Die Bundesregierung hat mit Befremden festgestellt, daß bekannte ausländische Büros verstärkt dazu übergehen, Unterstützung zu Steuerhinterziehungen in Deutschland anzubieten. Der von Ihnen erwähnte Fall ist ein sehr unerfreuliches Beispiel dieser Art. Presseanzeigen oder Rundschreiben aus dem Ausland, die zur Steuerhinterziehung auffordern, sind im Rahmen des § 111 unseres Strafgesetzbuchs und nach den geltenden Nebenbestimmungen strafbar. Die Einleitung der Strafverfolgung ist Sache der zuständigen Landesbehörden. Die Bestrafung der Täter ist allerdings dadurch behindert, daß die Urheber solcher Werbefeldzüge im Ausland sitzen und Rechtshilfe meist nicht zu erwarten ist. Die Steuerfahndungsstellen der Landesfinanzverwaltungen sind auf diese Praktiken hingewiesen und werden sie verfolgen. Keine Zusatzfrage. Dann komme ich zu den Fragen 46 und 47 des Abgeordneten Wolfram. — Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saale ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich komme zur Frage 48 des Abgeordneten Dr. Abelein. — Auch diese Frage wird wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich komme zu den Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Dr. Evers: Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, daß die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ihren Versorgungsberechtigten Briefe ohne Anrede, Grußformel und persönliche Unterschrift des Zeichnenden zukommen läßt, und daß diese Anstalt es nicht für erforderlich hält, Kürzungen der Versorgungsrenten infolge von Neuberechnungen in allgemein verständlicher Sprache zu erläutern? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne ihres Versprechens, „mehr Demokratie zu wagen", hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen? Herr Kollege Evers, nach der Geschäftsanweisung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die als autonome Anstalt des öffentlichen Rechts lediglich der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen untersteht, sind im Schriftverkehr der Anstalt mit Privatpersonen die gebräuchlichen Höflichkeitsanreden und Grußformeln zu verwenden. Von der Verwendung der Höflichtkeitsformel wird allerdings bisher in Ausnahmefällen abgesehen, insbesondere in förmlichen, meist maschinell erstellten Mitteilungen. Nach dieser Geschäftsanweisung sind auch alle Schreiben an die Anstalt von dieser höflich, knapp Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf und klar zu beantworten. Hiernach ist die Anstalt bestrebt, künftig die üblichen Höflichkeitsformeln auch in diesen Ausnahmefällen, die vereinzelt zu Beschwerden geführt haben, zu berücksichtigen. Sie prüft zur Zeit, ob eine solche Maßnahme schon jetzt in das laufende Maschinenprogramm eingearbeitet werden kann oder ob dies erst bei der Erstellung eines neuen Maschinenprogramms durchgeführt werden kann. Dagegen muß die Unterschrift des Zeichnenden auf Reinschriften, die Mitteilungen an Privatpersonen oder Schreiben im Umdruckverfahren betreffen, wegen der Verwaltungssituation der Anstalt nach wie vor regelmäßig beglaubigt werden. Entsprechend allgemeiner Verwaltungsübung, die beispielsweise auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum Ausdruck kommt, ist die handschriftliche Vollziehung von Reinschriften auf Ausnahmen zu beschränken. Die Schwierigkeit der Erläuterung der Rentenbescheide der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder liegt in der Kompliziertheit des neuen Satzungsrechts begründet, das sowohl spezifisch zusatzversicherungsund sozialversicherungsrechtliche Elemente als auch solche des Beamtenversorgungsrechts in sich vereinigt. Mit Rücksicht auf den Umfang der Verwaltungsarbeit der Anstalt, die die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, muß die Rentenberechnung — nicht anders als bei den sonstigen Zusatzversicherungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes — in erster Linie durch eine Bezugnahme auf die Satzungsbestimmungen, die allen Versicherten und Rentnern der Anstalt übersandt worden sind, erläutert werden. Außerdem hat die Anstalt im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit ein Merkblatt über die Versorgungsrente für Versicherte mit Berechnungsbeispiel und Schema für die Selbstberechnung einer Versorgungsrente herausgebracht, um allen am Satzungsrecht interessierten Stellen und Personen das Verständnis für. das Leistungsrecht der Anstalt zu erleichtern. Ziel einer weiteren Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Anstalt wird es sein, Versicherte und Rentner in den Stand zu setzen, sich ohne größere Schwierigkeiten selbst mit dem neuen Satzungsrecht vertraut zu machen. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Evers. Herr Staatssekretär, bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, häufig vorkommende Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren, meinen Sie nicht, daß ein Vorgang, in dem eine fühlbare Kürzung einer Rente nach monatelangem Bezug mitgeteilt wird, ein ungewöhnlicher Vorgang ist, der einer individuellen Behandlung wert wäre? Ich meine durchaus, daß das ein ungewöhnlicher Vorgang ist. Aber bei der Vielzahl der Fälle und der umfangreichen Arbeit, die die Anstalt zu bewältigen hat, ist es natürlich schwierig, in jedem Einzelfall eine entsprechende Antwort zu finden. Ich bin der Auffassung, daß man sich in solchen Fällen direkt mit der Versorgungsanstalt in Verbindung setzen sollte. Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Evers. Würden Sie bereit sein, wenn ich Ihnen den spezifischen Fall zur Kenntnis bringe, in diesem Fall der Anstalt beispielhaft zu empfehlen, in einer bestimmten Weise tätig zu werden? Ich würde das gerne tun. Keine weiteren Zusatzfragen mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Orgaß auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Herr Staatssekretär, ich brauche Sie nicht zu bemühen. Ich danke Ihnen für Ihr Erscheinen. Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Josten auf: Wieweit treffen Meldungen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel", Nr. 22 vom 24. Mai 1971, zu, daß Navigationsfehler und Schlamperei bei der Marine Millionen DM kosten und so auch durch mangelnde Aufmerksamkeit bei dem Flaggschiff „Lütjens" ein Schaden von ca. 20 Millionen DM entstanden ist? Bitte schön, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Josten, es trifft zu, daß zur Reparatur von Schäden auf dem Zerstörer „Lütjens", für die einmal Navigationsfehler, das andere Mal mangelndes Verantwortungsgefühl eines Soldaten ursächlich sind, erhebliche Beträge aufgewendet werden mußten. Die Kosten der Reparatur des durch Wassereintritt beschädigten Flugkörperrechners betragen zirka 1 Million DM. Als Folge der Grundberührung sind Aufwendungen in Höhe von zirka 2,5 Millionen DM erforderlich geworden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten. Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Schadensmeldungen von seiten der Marine, die durch menschliches Versagen entstanden sind, in den letzten Jahren gestiegen sind? Herr Kollege, Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan durchschnittlich haben wir Havarien, die zu einem finanziellen Aufwand von etwa 4 Millionen DM pro Jahr geführt haben, eine Summe, die dem Vergleich von Aufwendungen zur Beseitigung ähnlich gearteter Schäden durchaus standhalten. In diese Kosten einbezogen sind auch Schäden auf Grund höherer Gewalt und Schäden, für die Dritte dem Bund Schadensersatz zu leisten haben. Es stimmt, daß diese beiden Havarien einen besonderen Kostenbetrag verursacht haben. In den Jahren 1967 bis 1970 ereigneten sich 13 Havarien, die auf Navigationsfehler zurückzuführen sind. Wenn ich also die Havarie der „Lügens" in der Kieler Förde weglasse, ergibt sich für zwölf Havarien eine Summe von 570 000 DM. Wenn ich Ihnen dann noch sage, daß eine einzige von diesen zwölf Havarien eine Summe von 290 000 DM ausmacht, so ist klar, daß diese beiden Havarien der „Lütjens" besonders teuer geworden sind. Ich kann aber nicht sagen, daß die Zahl der Havarien bei der Marine insgesamt gesehen in den letzten Jahren besonders stark angestiegen wäre. Ich versuchte soeben, zu erklären, daß es sich nur um diese beiden Sonderfälle handelt. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten. Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, zu prüfen, welche Möglichkeiten Ihrem Ministerium in Verbindung mit den Marineausbildungseinheiten zur Verfügung stehen, um durch bessere Ausbildung Schäden zu vermeiden, wodurch Geld gespart würde und die Leistungsfähigkeit unserer modernen Flotte sichergestellt bliebe? Herr Kollege Josten, das ist unser ständiges Bemühen. Ich will die Marineführung aber gern noch einmal darauf hinweisen, daß hier im Hause der Eindruck entstanden ist, wir könnten noch mehr tun. Wir kommen damit zur Frage 7 des Abgeordneten Dr. Gölter, die ursprünglich vom Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beantwortet werden sollte: Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung „Gegen Wehrpropaganda und Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen", die der Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft veröffentlicht hat? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Dr. Gölter, uns liegt nur ein Brief der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 6. Mai 1971, unterschrieben von ihrem Vorsitzenden Erich Frister, vor. Dieser Brief befindet sich in der Bearbeitung. Er enthält keine Erklärung „Gegen Wehrpropaganda und Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen". Das scheint mir aus der Presse entnommen zu sein. Wenn die Beantwortung abgeschlossen ist, werden wir den Brief an den Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft veröffentlichen. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Gölter. Herr Staatssekretär, da es mittlerweile bekannt und unstrittig ist, daß die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine derartige Erklärung veröffentlicht hat, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, diese Erklärung in die Beantwortung des Briefes an Herrn Frister mit aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen und sie sich gegebenenfalls von der GEW zu beschaffen. Herr Dr. Gölter, das letztere werde ich nicht tun. Aber da Sie anscheinend im Besitz dieser Erklärung sind, wäre es eine freundliche Hilfe für die Regierung, wenn Sie mir eine Ablichtung zukommen ließen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen, zunächst zur Frage 4 des Abgeordneten Baier: Warum hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen nicht auf die Reformvorschläge zu einem „sozial programmierten Individualförderungs-System", wie sie Professor Hans K. Schneider, Köln, vorgelegt hat, und die nach seinen Aussagen bei größerer Effizienz weniger öffentliche Mittel benötigen, reagiert bzw. sie dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben? Herr Staatssekretär Ravens! Herr Kollege Baier, das von ihnen erwähnte Gutachten, über das Professor Schneider beim letzten Königsteiner Gespräch referiert hat, geht auf einen Forschungsauftrag des Wissenschaftsrates der GEWOS, der Gesellschaft für Wohnungsund Siedlungswesen in Hamburg, zurück. Es ist vor wenigen Tagen veröffentlicht worden. Es handelt sich hierbei also um ein Gutachten, das von privater Seite in Auftrag gegeben wurde. Bisher war es nicht üblich, solche privat in Auftrag gegebenen Gutachten dem Bundestag durch die Bundesregierung offiziell zuzuleiten. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier. Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, wie Sie nunmehr zu diesem Gutachten stehen, wenn Professor Schneider feststellt, daß die staatliche Wohnungsbaupolitik weit wirksamer wäre, wenn sie, statt an der Objektförderung festzuhalten, zu einem „sozial programmierten Individualförderungs-System" übergingen. Parlamentarischer Staatssekretär Ravens Diese Frage, die Herr Professor Schneider 1966 schon einmal in einem ersten Gutachten angesprochen hat, ist in der bisherigen Diskussion sowohl von den Wohnungsressorts der Länder als auch vom zuständigen Bundesministerium verneint worden. Die Bundesregierung hat erst in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1971 noch einmal festgestellt, daß sie in der Förderung des sozialen Wohnungsbaues an der Kombination von Objektund Subjektsubventionen festhalten wird. Ein Verzicht auf die Objektsubvention würde eine zielgerichtete Ausweitung des Wohnungsbaues für bestimmte Personengruppen und Regionen beeinträchtigen. Erst recht kann die Bundesregierung angesichts der Lage auf den Wohnungsmärkten Vorschläge für eine Überführung des Sozialwohnungsbestandes, so wie es von Professor Schneider vorgeschlagen wird, in den freien Wohnungsmarkt nicht aufgreifen, da sie zu erheblichen Mieterhöhungen führen müßte. Herr Professor Schneider hat nun in seinem jüngst veröffentlichten Gutachten nachzuweisen versucht, daß sein Vorschlag im Effekt billiger sei. Er sagt aber selbst schon im Vorwort und an einigen anderen Stellen, daß er bei all seinen Berechnungen von Hypothesen ausgehe, die nicht beweisbar seien. Das, glaube ich, sagt auch etwas aus über den Wert der Zahlen, die dann am Ende gefunden wurden. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich Sie bei der Skepsis gegenüber den Vorschlägen von Professor Schneider fragen, ob Sie angesichts der Tatsache, daß man heute auch mit mehr Förderungsmitteln bei den steigenden Baukosten weniger bauen kann als früher, in Ihrem Hause andere Überlegungen haben, um eine höhere Effektivität im Wohnungsbau zu erzielen. Sie wissen, Herr Kollege Baier, daß wir z. B. im Regionalprogramm zu einer ganz anderen Art der Förderung mit Aufwendungsdarlehen übergegangen sind, und Sie wissen, daß die Länder, die letzten Endes die Einsatzrichtlinien für die Mittel, die sie durch den Bund erhalten, ausarbeiten, in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einer Aufwendungsbeihilfenfinanzierung übergegangen sind, die bei geringerem Einsatz eine höhere Effektivität der Leistung erbringt. Ich komme dann zur Frage 5 des Abgeordneten Erpenbeck: Treffen Meldungen zu, wonach der Anteil der Eigentumsmaßnahmen Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Kollege Erpenbeck, die dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zur Förderung von Demonstrativmaßnahmen zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind entsprechend den vor mehr als zehn Jahren zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen festgelegten Richtlinien über die Verwendung dieser Mittel im Sinne des § 6 Zweites Wohnungsbaugesetz, d. h. zugunsten des öffentlich Igeförderten Wohnungsbaus und auf Antrag der Länder einzusetzen. Dementsprechend können aus diesen Mitteln auch nur Familienheime und Eigentumswohnungen gefördert werden, die diesen Voraussetzungen entsprechen. Zu Ihrer Frage ist darauf hinzuweisen, daß infolge der Rezession in den Jahren 1966/67 vornehmlich bei den den Ländern für den Bau von Familienheimen und Eigentumswohnungen bereits zur Verfügung gestellten Demonstrativbauförderungsmitteln ein Stau entstand, der erst in den Folgejahren allmählich abgebaut und überwunden werden konnte. Zugewiesene Mittel wurden nicht eingesetzt, weil wenig Nachfrage nach Eigenheimen bestand. Von diesem Stau wurden die bewilligungsmäßig seinerzeit bereits gebundenen Bundesmittel für 23,7 % der im Jahre 1966 und für 32,6 % der im Jahre 1967 der Zahl nach insgesamt im Rahmen von Demonstrativmaßnahmen geförderten Wohnungen betroffen. Als Folge einerseits der Zunahme der im nichtöffentlich geförderten Wohnungsbau geplanten Familienheime und Eigentumswohnungen, andererseits des erforderlichen Abbaus des Überhangs der bereits den Ländern bewilligungsmäßig zweckgebunden zur Verfügung gestellten Bundesmittel für die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geplanten Familienheime und Eigentumswohnungen ist das Antragsvolumen der Länder auf diesem Gebiet ab 1968 erheblich gesunken. Es betrug im Jahre 1968 antragsund bewilligungsmäßig 19,7 %, im Jahre 1969 16 % und im Jahre 1970 nur noch 11,4 % der Zahl der insgesamt in den genannten Jahren im Rahmen der Demonstrativmaßnahmen unmittelbar geförderten Wohnungen. Nun muß man allerdings dabei sehen, Herr Kollege, daß der Anteil der Eigentumswohnungen im Rahmen der Demonstrativprogramme nichts aussagt über den Anteil der Förderung von Eigenheimen im gesamten Wohnungsbauprogramm. Wir haben völlig unterschiedliche Demonstrativprogramme. So wird z. B. in einem Demonstrativprogramm in SchwäbischGmünd mit einem Eigenheimanteil von 38,5 % gearbeitet, während wir andererseits in Porz auf der anderen Rheinseite hier nur noch einen Eigentumsanteil von 3 % haben. Die Struktur der Demonstrativprogramme ist völlig unterschiedlich. Der Anteil der Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau insgesamt hat sich wie folgt entwickelt: 1966 29,2 %, 1967 23,6 %, 1968 21,9 %, 1969 21,8 % — hier machen sich die Rezessionserscheinungen im nachhinein bemerkbar —, 1970 22,8 %. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck. 7208 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8 Juni 1971 Herr Staatssekretär, auf Grund der von Ihnen hier genannten Zahlen darf ich fragen, welche Konsequenzen die Bundesregierung ziehen will, um der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers gerecht zu werden, daß es die breite Streuung privaten Eigentums zu fördern gilt, und zwar nicht nur bei Demonstrativbaumaßnahmen des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen, sondern auch im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau angesichts dieser von Ihnen genannten Zahlen. Herr Kollege Erpenbeck, die Bundesregierung will nicht, sondern sie hat bereits z. B. im Regionalprogramm des Wohnungsbaus eine Maßnahme aufgelegt, von der sie überzeugt ist und bei der sie die Länder darauf hingwiesen hat, daß diese Maßnahme im wesentlichen der Eigentumsbildung zufließen wird. Jährlich werden 50 000 Wohnungen gefördert. Darüber hinaus hat sie einige beschränkende Bestimmungen im Rahmen des BundesbedienstetenWohnungsbaus hinsichtlich der dort gegebenen Möglichkeiten, Eigentumsmaßnahmen zu finanzieren, aufgehoben und die Dinge vereinfacht. Der Anteil der hier geförderten Familieneigenheime steigt durch die Veränderung in den letzten Monaten erheblich an. Wir werden jedem Antrag, der von den Ländern in entsprechendem Maße kommt, nachgehen. Wenn wir die Demonstrativprogramme von den Ländern in der Form bekommen, daß ein höherer Anteil von Eigenheimen dabei ist, wird diese Bundesregierung das auch so fördern. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck. Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß diese Bestrebungen der Bundesregierung sich bereits in den Zahlen des Jahres 1971 im Hinblick auf Eigentumsmaßnahmen positiv niederschlagen werden? Sicher nicht in den Fertigungszahlen, aber in den Bewilligungszahlen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier. Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß unter den Amtsvorgängern von Herrn Minister Lauritzen bei Demonstrativbauvorhaben darauf geachtet wurde, daß mindestens 30 % der zu erstellenden Wohnungen im Rahmen eines Demonstrativbauvorhabens Eigentumsmaßnahmen waren und daß nur dann dieses überhaupt als Demonstrativbauvorhaben bewilligt wurde? Herr Kollege Baier, nach den Richtlinien für Demonstrativmaßnahmen werden diese von den Ländern ausgewählt, dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen vorgeschlagen und dann mit ihm gemeinsam in einem Programm durchgeführt. Das heißt, über den Inhalt der Programme entscheiden zunächst einmal jeweils die Länderregierungen. Diese wählen aus. Diese Richtlinien, die hier vorgelegt worden sind und die Sie kennen, enthalten Mindestanforderungen für städtebauliche Planung, wirtschaftliche Erschließung, gesundes Wohnen, rationelle Planung und Bauausführung und sinnvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. In diesen Richtlinien steht nichts von 30 % Eigentumsmaßnahmen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zu der Frage 6 des Abgeordneten Erpenbeck aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen: Wie kommt es, daß in der Tabelle 80 der Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971 Herr Staatssekretär, bitte! Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Das Statistische Bundesamt hat 1968 seine Methode für die Erfassung der fertiggestellten Wohnungen geändert, so daß die ab 1. Januar 1968 gemeldeten Zahlen mit denen der vorhergehenden Jahre nicht uneingeschränkt vergleichbar sind. Der Grund dafür liegt in einer methodischen Änderung des Aufbereitungsverfahrens. Bei den Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ging man 1968 von einer Bruttozu einer Nettomethode über. Dies läßt sich am besten an zwei Beispielen veranschaulichen: 1. Wurde im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahme eine Sechsraumwohnung in zwei Drei-Raumwohnungen aufgeteilt, wurden bis einschließlich 1967 statistisch zwei Wohnungen mit je drei Räumen im Zugang und eine Wohnung mit sechs Räumen im Abgang erfaßt. Seit dem 1. Januar 1968 wird lediglich der „Nettozugang" von einer Wohnung bewertet. Ein Zugang an Räumen wird in diesem Fall nicht verzeichnet. 2. In einem anderen Fall wird eine Drei-Raumwohnung zu einer Vier-Raumwohnung ausgebaut. Das bedeutet nach der früheren Methode eine Wohnung und vier Räume im Zugang sowie eine Wohnung und drei Räume im Abgang. Seit dem 1. Januar 1968 bleibt für diesen Fall die Anzahl der Wohnungen in der Statistik unverändert. Es wird lediglich ein Wohnraum als Netto-Zugang verbucht. Diese Beispiele zeigen, daß in der Bautätigkeitsstatistik bis einschließlich 1967 bei den Rohzugängen an Wohnungen insgesamt überhöhte Werte ausgewiesen wurden. Um eine Vergleichbarkeit der Fertigstellungsergebnisse bis einschließlich 1967 und danach herzustellen und um falsche Schlußfolgerungen zu vermeiden, haben die Autoren der Materialien die „Nettomethode" auf die Zeit vor 1968 Parlamentarischer Staatssekretär Herold angewandt. Sie sind dabei davon ausgegangen, daß die Zahlen vor 1968 bei Wohnungen um 4 % und bei Wohnräumen um 2,5 % überhöht waren, so wie das Statistische Bundesamt es zugrunde gelegt hat. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck. Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Umstellung der statistischen Berechnungsmethode, die Sie hier dankenswerterweise klargelegt haben, nicht in deutlicher Form orientiert? Im Rahmen des Berichtes zur Lage der Nation war es wohl nicht unsere Aufgabe, dies zu verdeutlichen. Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und rufe die Frage 75 des Abgeordneten Burger auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung einer Landesversicherungsanstalt, die einem 1908 geborenen Schwerbehinderten auf dessen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nur eine Minirente zahlt, weil dessen Erwerbsunfähigkeitseintritt vom Vertrauensärztlichen Dienst auf das Jahr 1938 zurückverlegt wurde, mit dem Ergebnis, daß alle nach 1938 entrichteten Beiträge aus der Pflichtversicherung für die Rentenberechnung nicht in Anrechnung kamen? Herr Staatssekretär Dr. Ehrenberg! Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie sich mit Ihrer Frage auf einen von der Landesversicherungsanstalt Karlsruhe entschiedenen Fall beziehen. Unser Haus hat sich, als über diesen Fall in der Presse berichtet wurde, sofort an das Arbeitsund Sozialministerium Baden-Württemberg als der zuständigen Aufsichtsbehörde der Landesversicherungsanstalt Karlsruhe gewandt und gebeten, eine Überprüfung des Falles zu veranlassen und uns über das Ergebnis zu informieren. Die Mitteilung des Arbeitsund Sozialministeriums Baden-Württemberg steht noch aus. Ich bin gerne bereit, Sie nach deren Eingang von dem Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wie stellen Sie sich grundsätzlich zu dem Problem, daß ein Vertrauensarzt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente 30 Jahre rückwirkend begutachten kann? Halten Sie das überhaupt für möglich? Ich halte das bei ordentlicher Überprüfung der individuellen Verhältnisse für kaum möglich. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß es mir nicht möglich ist, hier zu einem Einzelfall, dessen Sachverhalt uns noch nicht bekannt ist, im Detail Stellung zu nehmen. Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Burger. Werden Sie und Ihr Ministerium, Herr Staatssekretär, bereit sein, auch zu bedenken, welche Folgen diese Entscheidung für alle Schwerbehinderten haben könnte? Ich denke an die Querschnittsgelähmten, an die Blinden, an alle Behinderten, die wir unter Aufwendung von hohen Mitteln rehabilitieren und die in ähnlicher Weise in die Situation kommen könnten, mit 60 oder mit mehr Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen und dann rückwirkend berentet zu werden, was einen Verlust von vielen tausend Mark Rente mit sich bringen würde? Würden Sie das bitte berücksichtigen? Herr Abgeordneter, wenn Fälle solcher Art vorkommen, sind sie im Wege der üblichen Rechtsmittel, die gegen eine Entscheidung des Versicherungsträgers einzulegen sind, auch zu korrigieren. Diese erste Entscheidung ist ja nicht endgültig. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel. Herr Staatssekretär, wenn die Überprüfung ergeben sollte, daß diese Dinge korrekt berechnet worden sind, würde die Bundesregierung Konsequenzen ziehen und unverzüglich Gesetzesänderungen veranlassen, weil die Auswirkungen solcher Berechnungen, falls sie gesetzlich möglich sind, sozial unbefriedigend sind? Herr Abgeordneter, wenn der Fall vorliegt, wird die Bundesregierung, sofern sie alle Fakten kennt, überlegen, was zu tun ist. Im Rahmen einer Fragestunde können Sie von mir nicht erwarten, daß ich auf eine Frage mit „falls und „wenn" eine konkrete Antwort gebe. Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Leicht auf. — Die Frage wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Bredl auf. Ist Herr Bredl im Saal? Das ist nicht der Fall. Auch diese Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 78 des Abgeordneten Bredl. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Fragen 79 und 80 des Abgeordneten Dr. Schwörer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich komme dann zur Frage 81 der Abgeordneten Frau Lauterbach: Vizepräsident Dr. Jaeger Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Frauen ab 30. Lebensjahr genügend über die ab 1. Juli d. J. bestellende Möglichkeit der Krebsvorsorgeuntersuchung als Pflichtleistung der Krankenkassen informiert sind, und sind die vorhandenen Fachärzte und Laboreinrichtungen in der Lage, die entsprechend zahlenmäßig zu erwartenden Untersuchungen in Stadt und Land zu bewältigen? Bitte, Herr Staatssekretär! Frau Abgeordnete, die Krankenkassen sind durch das Zweite Krankenversicherungsänderungsgesetz verpflichtet worden, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären. Die Beteiligten sind dabei, die notwendigen Voraussetzungen für eine breite und gezielte Aufklärung zu schaffen. Darüber hinaus planen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger am 30. Juni 1971 eine Veranstaltung, die ausschließlich auf die Bedeutung der Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen hinweisen soll. Damit wird die Öffentlichkeit neben der laufenden Aufklärung durch die Krankenkassen auch unmittelbar vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung am 1. Juli 1971 über die geplanten Früherkennungsmaßnahmen informiert werden. Ich möchte zum zweiten Teil Ihrer Frage darauf hinweisen, daß der Kreis der für die Krebsvorsorge' untersuchungen in Frage kommenden Ärzte nicht auf die Frauenfachärzte beschränkt ist, sondern auch die praktischen Ärzte umfaßt. Es können im übrigen auch Nichtkassenärzte besonders ermächtigt werden. Dies gilt insbesondere für die ärztlich geleiteten Institute, in denen die notwendigen zytologischen Untersuchungen durchgeführt werden können. Dazu treffen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger gegenwärtig Vorbereitungen rechtlicher, organisatorischer und informatorischer Art, die dazu beitragen, daß die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen ärztlicherseits wirksam sichergestellt werden kann. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lauterbach. Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme der Ersatzkassen, ihren Mitgliedern den Schein zur Krebsvorsorgeuntersuchung per Post zuzustellen, um dadurch die Teilnahme an der Untersuchung zu fördern, und würden die Pflichtkassen durch eine gleiche Maßnahme einen entsprechenden Beitrag bei der Durchführung der Krebsvorsorge leisten? Ob die Pflichtkassen entsprechend verfahren werden, ist mir jetzt nicht bekannt. Ich bin aber gerne bereit, die Frage prüfen zu lassen und Ihnen, wenn Sie es wünschen, schriftlich darüber eine Mitteilung zu machen. Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lauterbach. Zum zweiten Teil meiner Frage, Herr Staatssekretär! Es wird darüber geklagt, daß nicht genug ausgebildete Zytologen und zytologische Untersuchungseinrichtungen vorhanden sind. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern für eine verstärkte Ausbildung in der Zytologie und mehr zytologische Untersuchungseinrichtungen zu sorgen und damit die Krebsvorsorge auch in dieser Hinsicht zu gewährleisten? Es ist bisher nicht bekannt, daß die vorhandenen Einrichtungen nicht ausreichen. Das Problem ist kurzfristig in der von Ihnen angesprochenen Weise — sicher auch nicht lösbar. Die Bundesregierung hat aber mit den zuständigen Landesministerien Kontakt, um entsprechende Vorbereitungen treffen zu können. Wir kommen dann zur Frage 82 der Frau Abgeordneten Lauterbach: Teilt die Bundesregierung die Meinung fachärztlicher Kreise über den Anstieg der Zahl der Brustkarzinome und damit die Forderung, in die ärztliche Vorsorgeuntersuchung eine Mammographie mit einzubeziehen? Bitte, Herr Staatssekretär! Frau Abgeordnete, eine echte Morbiditätsstatistik, die eine genaue Erfassung der an bösartigen Neubildungen erkrankten Personen zuließe, besteht bislang nicht. Aus der Mortalitätsstatistik läßt sich aber in den letzten Jahren eine Zunahme der Sterblichkeit an bösartigen Neubildungen der Brustdrüsen beobachten. Diese Tatsache veranlaßt den Gesetzgeber, die Krebsfrüherkennungsmaßnahmen für Frauen in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen. Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen umfaßt das für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen vorgesehene Untersuchungsprogramm auch die Untersuchung auf Brustkrebs. Dabei ist durch die Regelungen des Krankenversicherungsrechts sichergestellt, daß der untersuchende Arzt, wenn ein Verdacht auf krankhafte Veränderungen bestehen sollte, weitere Maßnahmen zur eingehenden Verdachtsklärung veranlassen kann. In diesem Rahmen kann auch die von Ihnen, Frau Abgeordnete, erwähnte Untersuchungstechnik der Mammographie angewendet werden. Die Frage 83 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Vizepräsident Dr. Jaeger Die Fragen 84 und 85 des Abgeordneten Killatvon Coreth! Weil er nicht da ist, werden beide Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Wir kommen zur Frage 86 des Abgeordneten Dr. Götz. Wie stellt sich die Bundesregierung zur Meldung der Gesellschaftspolitischen Korrespondenz-Informationen Aktueller Dienst vom 27. Mai 1971, wonach die Vorausschätzungen der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten von 1971 bis 1985 auf statistisch fehlerhaften Berechnungsmethoden basieren? Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter, die von Ihnen angesprochenen Schätzungen sind im Rentenanpassungsbericht 1971 enthalten. Wie dort ausführlich dargelegt wird, sind die Ausgangswerte der Berechnungen sowie die Annahmen und Schätzverfahren wiederum im sog enannten Abstimmungskreis eingehend erörtert und abgestimmt worden. Dem Abstimmungskreis gehören die Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung sowie für Wirtschaft und Finanzen an, ferner das Bundeskanzleramt, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, das Bundesversicherungsamt, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die genannten Stellen entsenden in den Abstimmungskreis versicherungsmathematische und statistische Experten, deren Fachkenntnisse unbestritten sind. Ferner ist auch der Sozialbeirat erneut und frühzeitig in die Diskussion über die methodischen Grundlagen der Vorausberechnungen eingeschaltet worden. In seinem diesjährigen Gutachten hat der Beirat weder gegen die Methode noch gegen die Annahmen Einwände erhoben. Der Bundesregierung ist kein Statistiker der Universität Köln bekannt, von dem behauptet wird, daß er in der Berechnungsmethode und in der Vorausschätzung einen gravierenden Fehler entdeckt und diesen bereits dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mitgeteilt habe. Der Herausgeber der GK-Informationen war auf Anfrage auch nicht in der Lage, den angeblichen Gutachter bzw. seinen Informanten zu benennen. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß es einen solchen Gutachter nicht gibt. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, Sie haben selbst auf den Sozialbeirat und auf andere Institutionen hingewiesen, mit denen der Rentenanpassungsbericht vorbereitet wurde. Das Auffallende ist ja, daß man bei derselben Prognosemethode innerhalb eines Jahres, von 1970 bis 1971, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Können Sie mir noch einmal expressis verbis sagen, ob nicht doch von dieser oder jener Stelle Zweifel in bezug auf die Richtigkeit der Prognosemethode geäußert wurden? Mir sind solche Zweifel nicht bekannt. Im übrigen möchte ich zu Ihrer Betonung der unterschiedlichen Ergebnisse im Verlauf nur eines Jahres darauf hinweisen, daß bei derselben Methode das unterschiedliche Wirtschaftswachstum und das unterschiedliche Ergebnis der wirtschaftlichen Leistung, die sich auch in höheren Löhnen und Gehältern und damit in einer höheren Ausgangsgrundlage für die Schätzungen niederschlägt, diese Differenzen erklären. Darüber wird noch im Ausschuß zu diskutieren sein. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, bleibt die Regierung bei der im Rentenanpassungsbericht 1971 aufgestellten Behauptung, daß allein 75 Milliarden DM des um rund 100 Milliarden DM höher veranschlagten Vermögens der Rentenversicherungsträger auf die Änderung der Ausgangsbasis im Jahre 1970 zurückzuführen sind? Diese festgestellte Tatsache — es ist nicht nur eine Behauptung im Rentenanpassungsbericht ist richtig. Ich rufe dann die Frage 87 des Abgeordneten Dr. Götz auf: Hat die Bundesregierung oder der Sozialbeirat ein Gutachten über die Prognosenmethode und die Zweckmäßigkeit der Grundannahmen in den langfristigen Vorausberechnungen in Auftrag gegeben, und welches Ergebnis hat gegebenenfalls das Gutachten? Herr Abgeordneter, zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf Anregung des Sozialbeirats im Herbst vergangenen Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das den Arbeitstitel trägt „Mathematische Gutachten über die Verknüpfung von kurz-, mittelund langfristigen Wirtschaftsprognosen". Ziel des Gutachtens soll es sein zu untersuchen, wie vorgegebene, voneinander abweichende kurz-, mitttelund langfristige Prognosen und Projektionen der durchschnittlichen Arbeitsentgelte je abhängig Beschäftigten zu einer logisch konsistenten Reihe verknüpft werden können, ohne daß die davon abhängigen Ergebnisse der Vorausberechnungen relevant verfälscht werden. Dabei ist insbesondere das bisher bei den finanziellen Vorausberechnungen für die Rentenversicherung angewandte Verfahren zu berücksichtigen. Das Gutachten liegt bis jetzt nicht vor; es ist aber damit zu rechnen, daß es noch innerhalb dieses Sommers fertiggestellt sein wird. Dr. Götz: Ich möchte jetzt keine Voraussage über die Veröffentlichung treffen. Den Mitgliedern des Arbeitsund Sozialausschusses wird das Gutachten selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Danke. Keine Zusatzfrage mehr. Dann komme ich zu der Frage 88 des Abgeordneten Geisenhofer: Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Anhebung der Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz um ca. 25 % Tausende Kleinrentner mit Beitragsleistungen bis zu 30 Jahren nur gleichhohe Leistungen wie Sozialhilfeempfänger erhalten, die bekanntlich hierfür keine Beitragsleistungen erbracht haben? Bitte sehr, Herr Staatssekretär! Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 88 und 89 gemeinsam beantworten zu dürfen. Bitte sehr. Ich rufe also noch die Frage 89 des Abgeordneten Geisenhofer auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei Kleinrentnern mit 30jähriger Beitragsleistung — im Unterschied zu Sozialhilfeempfängern — die erbrachte Eigenleistung angemessen zu berücksichtigen? Die Regelsätze der Sozialhilfe sind zum 1. Juni dieses Jahres um durchschnittlich 21,3 % — nicht um 25 % — angehoben worden. Das hat selbstverständlich zur Folge, daß die Zahl der Rentenempfänger mit Renten etwa in Höhe der Sozialhilfesätze in einem nicht näher bekannten Umfang rechnerisch größer geworden ist. Es wäre jedoch verfehlt, anzunehmen, diese Rentner hätten ihre Beiträge zur Rentenversicherung umsonst gezahlt. Die Erfahrung zeigt, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz der Rentner Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Für viele ist die Kleinrente eben nicht die alleinige Grundlage der Lebensführung. Die Bundesregierung hat im übrigen die Situation der Empfänger von kleinen Renten in ihrem Bericht zu Fragen der Rentenversicherung angesprochen. Bei der Behandlung des Berichts im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird sich Gelegenheit bieten, dieses vielschichtige Thema zu vertiefen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer. Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß beispielsweise ein Sozialhilfeempfänger, der in seinem Leben keinerlei Arbeitsleistung und Eigenvorsorge erbracht hat, mit dem Regelsatz, der ab 1. Juni, wie Sie sagten, um 21 % erhöht wurde, unter Einbeziehung von Mehrbedarf und Wohnungskosten soweit für die Wohnungskosten nicht Wohngeld gewährt wird einen Betrag von zirka 280 DM monatlich erhält, während eine Hausgehilfin, die 25 Jahre harter Arbeit und Beitragsleistung hinter sich hat, deswegen zur Sozialhilfe muß, weil sie mit dem Ergebnis ihrer 25jährigen Arbeitsleistung, nämlich einer Rente von 230 DM, nicht leben kann, und ist Ihnen bekannt, daß der gesamte Betrag — das Ergebnis einer 25jährigen Arbeitsleistung — untergeht, weil in der Sozialhilfe kein Freibetrag vorgesehen ist? Das verbittert diese Menschen sehr. Herr Abgeordneter, das ist mir bekannt. Das ist aber das Ergebnis der von diesem Hohen Hause im Jahre 1957 mit großer Mehrheit beschlossenen Rentenformel, die ausdrücklich vorsieht, daß sich die im Alter gezahlte Rente nach der Höhe der Beiträge und nach der Zahl der Versicherungsjahre als leistungsgerechte Rente errechnet. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß der Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Mindestrente in diese Rentenformel im Jahre 1957 von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden ist. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer. Herr Staatssekretär, das ist meiner Meinung nach kein Problem der Rentenversicherung. Ich darf Sie fragen: Teilen Sie meine Auffassung, daß man dann, wenn das Sozialhilfeprinzip und die frühere Gesetzgebung, die ja dem Menschen dienen soll und auch dienen wollte, im Laufe der Zeit immer mehr Härten entwickeln, den Mut haben muß, dieses Prinzip einer Korrektur zu unterziehen, und zwar derart, daß ein Rentenfreibetrag geschaffen wird, wie es der von der CDU/CSU eingereichte Gesetzentwurf vorsieht? Herr Abgeordneter, ich möchte Ihnen zuerst entgegnen, daß diese Rentenformel nicht im Laufe der Zeit immer mehr Härten entwickelt, sondern zu einer sehr beachtlichen und sehr wesentlichen Steigerung des Lebensniveaus der alten Menschen geführt hat. Was Sie ansprechen, ist nicht ein Problem der Rentenversicherung, sondern ein Problem des Bundessozialhilfegesetzes. (Abg. Geisenhofer: Jawohl, das meinte ich auch!)


    Rede von Hans Hermsdorf
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)