Protokoll:
5035

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 35

  • date_rangeDatum: 20. April 1966

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:11 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Fritz (Welzheim), Frau Jacobi (Marl) und Stooß 1629 A Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Elektrifizierung der Strecke Osnabrück über Bremen nach Hamburg . . . . 1630 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen 1630 D Fragen des Abg. Fellermaier: Unterschiedliche Besteuerung und Haftpflichtprämien bei Pkw's und Kombi-Kraftwagen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1631 A Fellermaier (SPD) 1631 C Frage des Abg. Folger: Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" 1631 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Hausaufgaben für Beamte des Zollgrenzaufsichtsdienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1631 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anwendung der Bestimmungen des § 8 Lohnsteuer-DV auf Kinder im Rahmen eines Schüleraustausches Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1632 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1632 B Frage des Abg. Fellermaier: Angabe des Fleischgewichts bei Konservendosen durch die Einfuhr- und Vorratsstelle Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1632 D Fellermaier (SPD) 1633 A Fragen des Abg. Müller (Worms) : Einfuhr von belgischem Taubenfutter Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1633 A Müller (Worms) (SPD) 1633 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 der EWG über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel 1633 C Frage des Abg. Richarts: Nicht-schienengebundene Fahrzeuge im Besitz der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1633 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Fragen des Abg. Bading: Ölpest — Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1634 A Sänger (SPD) 1634 C Frage des Abg. Wienand: Neubau des Bahnhofsgebäudes in Troisdorf (Siegkreis) 1634 C Frage des Abg. Cramer: Stillegung der Bahnstrecke Jever-Harle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1634 D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1634 D Haar (Stuttgart) (SPD) 1635 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1635 C Frage des Abg. Schwabe: Einrichtung einer Autobahnweiche auf der Strecke Frankfurt (Main)-Mannheim Schoettle, Vizepräsident . . . . 1635 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1635 D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Tagesrückfahrkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1636 A Fragen des Abg. Richter: Bundesautobahn Heilbronn-Würzburg, Bundesbahnlinie Meckesheim-Obrigheim 1636 B Fragen des Abg. Josten: Fahrbahn der Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1636 D Josten (CDU/CSU) 1637 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1637 B Borm (FDP) 1637 C Dröscher (SPD) 1637 D Frage des Abg. Ehnes: Durchfallquote bei den Fahrprüfungen in Mittelfranken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1638 B, 1638 C Ehnes (CDU/CSU) 1638 B Fragen des Abg. Ehnes: Einführung des Lernführerscheines nach dem Muster von England und den USA Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1638 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Nichtausgabe von Tages- und Sonntagsrückfahrkarten auf den Kraftpostlinien im Bereich der OPD Saarbrücken Bornemann, Staatssekretär . . . 1639 A Brück (Holz) (SPD) 1639 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsbeistand für Rentenempfänger vor Sozialgerichten 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Wohnraum für aus den Ostblockländern kommende Deutsche 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gesamtzahl der aus den Ostblockländern 1965 in die Bundesrepublik gekommenen Deutschen 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Überleitungsschulen für nicht mehr deutschsprechende Kinder aus den Ostblockländern 1639 C Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Darlehen zum Ausbau von Krankenanstalten und Schwesternwohnheimen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1639 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1640 A, 1640 D Dr. Meinecke (SPD) . . 1640 B, 1641 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1640 C, 1641 A Matthöfer (SPD) 1641 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Infektionskrankheiten bei Gastarbeitern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1641 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1642 A Dr. Meinecke (SPD) 1642 B Matthöfer (SPD) 1642 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 III Frage des Abg. Dröscher: Gebühren für die Untersuchung der im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1642 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1643 A Frage des Abg. Matthöfer: Einrichtung besonderer jugendpsychiatrischer Kliniken Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1643 B Matthöfer (SPD) 1643 C Dr. Meinecke (SPD) 1643 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1643 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Anträge auf Gewährung öffentlicher Baudarlehen im Zonenrandgebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 1644 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1644 C Strohmayr (SPD) 1644 D Zerbe (SPD) 1645 A Nächste Sitzung 1645 C Berichtigung 1645 Anlagen 1647 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 33. Sitzung, Seite 1605 D, vierte Zeile von unten statt Brochazka: Prochazka. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 22. 4. Frau Albertz 22. 4. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 22. 4. Bading *) 20. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Benda 22. 4. Blachstein 21. 4. Frau Blohm 14. 5. Blume 20. 4. Blumenfeld 22. 4. S Börner 22. 4. Dr. Burgbacher 21. 4. Burgemeister 22. 4. Burger 15. 5. Dr. Dehler 21. 4. Dr. Dittrich *) 20. 4. Enk 22. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Frieler 2. 7. Gerlach *) 20. 4. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Herold 23. 4. Höhne 22. 4. Horten 22. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22. 4. Jahn (Marburg) 20. 4. Dr. Jungmann 30. 4. Dr. Kempfler 23. 4. Frau Klee 21.4. Klinker *) 22. 4. Dr. Kopf 22. 4. Frau Krappe 30.4. Dr. Kraske 21. 4. Lenz (Trossingen) 22.4. Liedtke 10. 5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mauk *) 21.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 20. 4. Müller (Aachen-Land) *) 22. 4. Ott 20. 4. Dr.-Ing. Philipp *) 20. 4. Pöhler 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rehs 22. 4. Richarts 20. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22.4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 20. 4. Seither 23. 4. Stahlberg 6. 5. Stein 23. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Strobel *) 20. 4. Unertl 22. 4. Wächter 22. 4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22. 4. Wischnewski 20. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. Zink 20. 4. Zoglmann 20. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 30. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Dr. Furler 6. 5. Hirsch 4. 5. Dr. Klepsch 27.4. Dr. von Merkatz 30. 4. Dr. Morgenstern 30. 6. Schmidt (Hamburg) 28.4. Strauß 6. 5. Teriete 14. 5. Vogt 30. 4. Wuwer 29. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. März 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Fellermaier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fellermaier *) . Die Bekämpfung der Tollwut unter den wildlebenden Tieren, die sich Maßregelungen nach den viehseuchenrechtlichen Bestimmungen naturgemäß entziehen, muß auf Reduzierung der entsprechenden Virusträger und -überträger ausgerichtet werden, um durch Verringerung der Kontaktmöglichkeiten von gesunden und kranken Tieren die Infektionskette zu unterbrechen. In dem gegenwärtigen Tollwutseuchenzug, in dem der Fuchs der Hauptträger und -überträger der Seuche ist, muß daher angestrebt werden, die Fuchspopulation niedrig zu halten. Nach amerikanischen Erfahrungen kann eine vom Fuchs getragene Infektionskette unterbrochen werden, wenn pro 3 Quadratmeilen nicht mehr als ein Fuchs vorhanden ist. Auf Grund der in Deutschland - aber auch in anderen europäischen Ländern - gesammelten Erfahrungen sind für die Reduzierung der Fuchspopulation besonders die Begasung und gegebenenfalls auch die nachhaltige Bejagung geeignet; die Auslegung von Gift kann bei gezielter Anwendung und unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls zweckdienlich sein. Das Internationale Tierseuchenamt in Paris hat die Begasung für die Reduzierung der Fuchspopulation empfohlen. s) Siehe 32. Sitzung Seite 1486 D. 1648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 25. März .1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/454 Fragen III/ 1 und 111/2): Sind Informationen zutreffend nach denen an der Deutschen Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko evangelischer und katholischer Religionsunterricht weder in regelmäßigen Schulstunden noch in freiwilligen Religionsstunden erteilt werden darf? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Religionsunterricht an der Deutschen Schule Alexander von Humboldt auch im Hinblick darauf erteilt werden darf, daß der Bund für diese Schule erhebliche Zuschüsse leistet (vgl. Bericht der Bundesregierung über Lage und Stand des Ausbaus der deutschen Auslandsschulen — Drucksache IV/ 3672 —, S. 26 bis 41)? Das mexikanische Erziehungsgesetz von 1942 in Verbindung mit der mexikanischen Verfassung von 1917 untersagt die Abhaltung von Religionsunterricht jeglicher Konfession innerhalb der Räumlichkeiten aller mexikanischen Schulen. Die Deutsche Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko-City gilt trotz der Förderung, die sie von seiten der Bundesregierung erfährt, als mexikanische Privatschule. Ihr droht bei Zuwiderhandlung gegen dieses gesetzliche Verbot die Schließung durch die Behörde. Eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten erscheint aussichtslos. Da die Bundesregierung seit jeher bemüht ist, die Erteilung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach an allen von ihr unterstützten Auslandsschulen sicherzustellen, versucht sie in diesem Fall eine Lösung zu finden, die einen ausreichenden Religionsunterricht der Schüler auf andere Weise gewährleistet. Die angespannte Haushaltslage ließ es leider bisher nicht zu, gemäß dem Antrag der katholischen und evangelischen deutschen Kirchengemeinden in Mexiko-City mit Bundesmitteln ein Grundstück für den genannten Zweck anzukaufen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, den Kirchengemeinden über die Deutsche Botschaft in Mexiko eine jährliche Mietbeihilfe in Höhe von DM 12 000,— für die Anmietung eines geeigneten Unterrichtsgebäudes in Schulnähe zu gewähren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/454 Fragen IV/ 9, IV/ 10 und IV/ 11): Ist die Bundesregierung in der Lage, darüber Auskunft zu geben, wie viele politische Flüchtlinge von 1948 bis Ende 1965 aus den Ostblockstaaten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind? Wie viele der von dem unter IV/ 9 genannten Personenkreis gestellten Anträge auf Einbürgerung wurden positiv entschieden? Wie hoch ist die Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt? Zu Frage IV/ 9: Aus den Jahren 1948 bis 1952 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da bis dahin die Gewährung von Asyl an politische Flüchtlinge ausschließlich Sache der Ausländerbehörden der Länder war. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Jahre 1953 wurden von der Bundesdienststelle (jetzt Bundesamt) tür die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge etwa 21 100 Personen aus den Ostblockstaaten als politische Flüchtlinge anerkannt. Zu Frage IV/ 10: Bis Ende 1964 wurden insgesamt etwa 3750 politische Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten eingebürgert. Zu Frage IV/ 11: Die heimatlosen Ausländer — das sind die ehemaligen sogenannten DP's —, deren Rechtsstellung durch das Gesetz vom 25. April 1951 geregelt ist, wurden bei den Volkszählungen bisher nicht gesondert erfaßt. Ihre Zahl läßt sich nur durch Erhebungen der Länder, zum Teil ergänzt durch Schätzungen, feststellen. Die geschätzte Zahl lautet 155 000. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 14. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/454 Fragen V/1, V/2 und V/3) : Ist dem Bundesfinanzminister bekannt, daß auf einer Teilfläche von 616 qm im Jahre 1938 im Auftrage des Luftgaukommandos XII ein Flakunterkunftshaus in der Gemeinde Offstein, Landkreis Worms (Grundbuch für Offstein Band 1, Blatt 8, Gemarkung Offstein Flur 7, Flurstück 37, Fläche 3637 qm) errichtet und die damaligen Eigentümer, die Eheleute Jakob und Katharina Gieß, gezwungen wurden, einen Duldungsvertrag abzuschließen? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Bundesvermögensstelle Mainz, daß nach Übersiedlung der derzeitigen Bewohner des Flakhauses, die seinerzeit von Mainz nach Offstein evakuiert wurden, der derzeitige Eigentümer, Ernst Gieß, das Flakhaus käuflich übernehmen müsse, während dieser auf Wiederherstellung des früheren Zustandes besteht, weil er in dem sogenannten Flakhaus, das niemals als solches benutzt wurde, eine Beeinträchtigung des Grundstückswertes erblickt? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Oberfinanzdirektion Koblenz, daß im vorstehend geschilderten Fall Ansprüche wegen Inanspruchnahme der Grundstücksteile durch die seinerzeitige Duldungsentschädigung abgegolten seien? Zu 1. und zu 3.: Der Einzelfall betr. das Grundstück Giess in Offstein war mir nicht bekannt. Ich habe mir jedoch Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1649 hierüber inzwischen von der zuständigen Oberfinanzdirektion Koblenz berichten lassen. Im Zuge der Errichtung des sogenannten Westwalls wurde vom Deutschen Reich im Jahre 1938 in der Gemeinde Offstein im Landkreis Worms auf einem Teilstück des Grundbesitzes der Eheleute Jakob und Katharina Giess ein Flakhaus errichtet. Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Grundstücks war zunächst das Wehrleistungs- oder das Reichsleistungsgesetz; später, nach Erlaß der zweiten Durchführungs-Verordnung zum Schutzbereichsgesetz vom 11. Oktober 1939 — DuldungsVO — wurde die Inanspruchnahme und die Entschädigung nach dieser VO geregelt. Danach waren die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung von Verteidigungsanlagen auf ihren Grundstücken zu dulden. Aus Gründen der Geheimhaltung und zur Ersparnis von Verwaltungsarbeit blieben die Grundstücksbesitzer rechtlich zwar Eigentümer ihres Grundstücks, übertrugen aber das wirtschaftliche Eigentum auf das Deutsche Reich. Sie erhielten für die Inanspruchnahme eine angemessene Entschädigung, und zwar in Höhe des vollen Grundstückswertes sowie für Wirtschaftserschwernisse und Nutzungsschäden und auch für die von ihnen weiter zu tragenden Steuern und Lasten. Die vom Reich errichteten Aufbauten blieben im Eigentum des Reichs. Mit diesem Inhalt wurden mit den Eigentümern Verträge abgeschlossen. Nach dem mir abschriftlich vorliegenden Schreiben des ehemaligen Luftgaukommandos XII/ XIII vom 13. Januar 1943 haben die Eheleute Giess die Entschädigung in Höhe von 317,98 DM erhalten, die den damaligen Preisverhältnissen für derartige Teilflächen entsprach. Infolgedessen stehen ihnen nach dem abgeschlossenen Vertrag keine Ansprüche mehr zu. Zu 2.: Dem gegenwärtigen Eigentümer Giess ist von der Oberfinanzdirektion Koblenz sowohl das Angebot gemacht worden, das vom Deutschen Reich errichtete Bauwerk zum gegenwärtigen Verkehrswert zu übernehmen, als auch das Angebot, das Grundstück an den Bund zu veräußern, um Grundstück und Bauwerk in einer Hand zu vereinigen. Beides hat Herr Giess abgelehnt. Es trifft nicht zu, daß ihm erklärt worden sei, er müsse das Bauwerk käuflich übernehmen. Da die Eigentümer nach dem aufgrund der Duldungsverordnung abgeschlossenen Vertrag zur Duldung der Inanspruchnahme verpflichtet waren, steht ihnen ein Anspruch auf Beseitigung des Flakhauses nicht zu; selbst wenn sie aber einen Anspruch auf Beseitigung dieses Bauwerks hätten, so wäre dieser Anspruch nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) nicht zu erfüllen, da gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG solche Ansprüche vom Bund nur dann befriedigt werden können, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leben oder Gesundheit dies erfordert. Die Behandlung des Falles durch die Oberfinanzdirektion Koblenz entspricht demnach der durch das AKG geschaffenen Rechtslage. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten van Delden (Drucksache V/454 Fragen X/1 und X/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das sowjetzonale „Radio Berlin International" wahrscheinlich in diesem Jahr die „Deutsche Welle" sowohl an Kapazität als auch an Intensität übertreffen wird? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um der in der vorhergehenden Frage aufgezeigten Gefahr der vermehrten Darstellung Deutschlands aus sowjetzonaler Sicht in der Welt zu begegnen? Zu X. 1.: Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Planung der technischen Einrichtungen von „Radio Berlin International" vor. Aus dem vorläufigen internationalen Kurzwellensendeplan für Mai bis August 1966 ist nicht zu entnehmen, daß in dieser Zeit Programmerweiterungen oder eine Vermehrung der Senderzahl oder deren Leistungen vorgesehen sind. Zu X. 2.: Die Deutsche Bundespost hat der Deutschen Welle bereits im Jahre 1964 den Bau einer weiteren Kurzwellen-Rundfunksendestelle mit Sendern großer Leistung (500 kW) unter der Voraussetzung angeboten, daß die Deutsche Welle in der Lage ist, die Gebühren für die Überlassung solcher Sendeanlagen zu übernehmen. Die entsprechende Zusage der Deutschen Welle steht noch aus. Die Deutsche Bundespost ist außerdem bereit und in der Lage, auf ihren Übersee-Sendefunkstellen freie Sendekapazität für bestimmte Stunden und Richtungen der Deutschen Welle gegen Gebühren zur Verfügung zu stellen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29.. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/454 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Trifft es zu, daß die Niederlande das ganze Land mit einem Kabelnetz für das „Drahtfernsehen" überziehen, an das aber nicht nur Fernsehgeräte, sondern auch Rundfunkapparate angeschlossen werden können, so daß bis 1969 Einzelantennen überflüssig werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der zunehmende Antennenwald" in den Wohngebieten der Bundesrepublik für Empfangsstörungen verantwortlich gemacht werden kann? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für die Einführung des sogenannten „Drahtfernsehens" in der Bundesrepublik? 1650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Zu X/3: Nach Auskunft der Niederländischen- Postverwaltung ist vorgesehen, das in einem Stadtteil von Den Haag erprobte Drahtfunksystem für Fernseh- und Ton-Rundfunk zunächst in den großen Städten in Westholland einzurichten, sofern das Parlament diesem Plan zustimmt. Ob in späteren Jahren auch in anderen Städten oder gar im ganzen Land dieses neue Drahtfunksystem eingerichtet wird, steht gegenwärtig nicht zur Erörterung. Zu X/4: Die Beim Empfang von Ton- und Fernsehrundfunksendungen auftretenden Störungen können verschiedene Ursachen haben. Unter anderem können sich auch Empfangsantennen gegenseitig stören, wenn sie auf zu engem Raum aufgestellt sind, wenn also ein Antennenwald errichtet worden ist. Damit aber Störungsmöglichkeiten dieser Art vermieden werden, wurde bereits vor Jahren der Arbeitskreis Rundfunkempfangsantennen gebildet, der sich zur Aufgabe gestellt hat, im Interesse der Allgemeinheit die Errichtung von GemeinschaftsAntennenanlagen zu fördern. Diesem Arbeitskreis gehören alle maßgebenden Gremien des Bundes, der Länder, der Rundfunkanstalten und alle in Frage kommenden Zentral- und Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks, der Wohnungswirtschaft usw. an. Der Arbeitskreis hat unter Federführung meines Hauses „Richtlinien zur Planung, zum Aufbau, zur Übergabe, zur Wartung und zum Betrieb von Gemeinschafts-Antennenanlagen" herausgegeben, damit alle Interessenten die richtigen Maßnahmen beim Errichten von Empfangsantennen ergreifen können. Dieser Arbeitskreis hat sich bewährt und bewirkt, daß mancher Antennenwald gelichtet worden oder gar nicht erst entstanden ist. Zu X/5: Die Voraussetzungen für die Einführung des Drahtfernsehens (Drahtfunk für Fernseh- und Ton-Rundfunk) sind zur Zeit in der Bundesrepublik nicht gegeben. Vor allem die Ballungszentren der Bevölkerung sind 100%ig mit Ton- und Fernseh-Rundfunk versorgt. Die Einrichtung eines Drahtfernsehnetzes würde eine Zweitversorgung darstellen, die außerordentlich kostspielig sein würde und bei kostendeckenden Gebühren kaum in Anspruch genommen werden dürfte, weil die vorhandenen Programme auch drahtlos empfangen werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 31. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/454 Frage XI /4) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die z. Z. unerträglichen Zustände bei der Zulassung zum Studium der Pharmazie an den deutschen Universitäten Einfluß zu nehmen und anzuregen, daß eine zentrale Zulassungsstelle geschaffen wird? In der Fragestunde am 16. Februar 1966 habe ich dargelegt, daß die einzelnen wissenschaftlichen Hochschulen in eigener Verantwortung über die Zulassung zum Studium entscheiden. Eine zentrale Registrierstelle kann daher lediglich die Bewerbungen für ein Studienfach sammeln und die Bewerber, die von einer Hochschule abgewiesen werden, auf freie Plätze an anderen Hochschulen hinweisen. Ich habe nach der Fragestunde vom 16. Februar 1966 die Westdeutsche Rektorenkonferenz und die Kultusminister der Länder gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienfächer, besonders auch für die Pharmazie, zweckmäßig erscheint. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen. Wir werden Sie unterrichten, sobald diese vorliegt. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage darf ich noch darauf hinweisen, daß der Bundesminister für Gesundheitswesen in Kürze den Entwurf einer BundesApotheker-Ordnung, die die Grundlage für die Reform des Pharmaziestudiums bildet, und den Entwurf des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten dem Bundestag vorlegen wird. Diese beiden Entwürfe haben eine erhebliche Verbesserung der Verhältnisse im Pharmaziestudium zum Ziel. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wiefel (Drucksache V/454 Fragen XII/ 1 und XII/ 2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Leiter eines Gewerbeaufsichtsamtes seine Aufsichtspflicht so auslegen und handhaben darf, daß er sich bei der Suche nach den Ursachen einer Luftverschmutzung auf die Untersuchungsergebnisse und Auskünfte des Industrieunternehmens verläßt, welches der vermutliche Verursacher der Luftverschmutzung ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die für die in Frage XII/ 1 genannte Angelegenheit zuständige Landesregierung zu veranlassen — es handelt sich um einen Fall in Nordrhein-Westfalen —, bei der Gewerbeaufsicht darauf hinzuwirken, daß sie ihrer Aufsichtspflicht gemäß der Gewerbeordnung genügt? Welche Ermittlungen ein Gewerbeaufsichtsbeamter bei der Feststellung von Quellen der Luftverschmutzung anzustellen hat, muß den Umständen des Einzelfalls und dem pflichtgemäßen Ermessen des Beamten überlassen bleiben. Reichen seine Sachkenntnisse nicht aus, um die Auskünfte des Unternehmens zu beurteilen, wird er in der Regel Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1651 verpflichtet sein, einen neutralen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat durch einen besonderen Erlaß der Gewerbeaufsicht des Landes Weisungen über die Hinzuziehung von neutralen Sachverständigen gegeben. Ich kann selbstverständlich, ohne den Einzelfall zu kennen, den Sie, Herr Kollege, im Auge haben, nicht tätig werden. Falls Sie mir diesen Fall nennen, bin ich gern bereit, bei dem Herrn Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen Erkundigungen darüber einzuziehen, was in der konkreten Sache geschehen ist.
Gesamtes Protokol
Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503500000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe zunächst einige Glückwünsche zum Geburtstag auszusprechen. Der Abgeordnete Fritz (Welzheim) ist am 30. März 1966 60 Jahre alt geworden. Am 6. April 1966 beging Frau Jacobi (Marl) ihren Geburtstag. Am 14. April 1966 wurde der Abgeordnete Stooß 70 Jahre .alt. Ich wünsche den Kollegen alles Gute zu ihren Geburtstagen.

(Beifall.)

Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner 293. Sitzung am 1. April 1966 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer
Gesetz zu dem Vertrag vom 29. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1963 zur Revision der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte
Zweites Gesetz über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 1965 über die Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. März 1966 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Behrendt, Braun, Folger, Hussong, Frau Rudoll, Stephan, Wolf und der Fraktion der SPD betr. Krankenpflegehilfe durch Ersatzdienstpersonal - Drucksache V/172 - eine ergänzende Antwort zu seiner Beantwortung vom 27. Januar 1966 - Drucksache V/234 - gegeben, die als zu Drucksache V/234 verteilt ist.
Der Bundesminister für Familie und Jugend hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Westphal, Frau Freyh, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Ausbildungsbeihilfe - Drucksache V/309 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/477 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke (Hannover), Hauck, Höhmann (Hessisch Lichtenau), Hofmann (Kronach), Junghans, Dr. Kreutzmann, Kunze und der Fraktion der SPD betr. Stilllegung von Strecken der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet - Drucksache V/394 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V1478 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höhne, Dr. Stammberger, Hof-
mann (Kronach), Zebisch, Hirsch, Lautenschlager und Genossen betr. Infrastruktur Im nord- und ostbayerischen Raum - Drucksache V/406 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/480 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 24. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Porten, Riedel (Frankfurt), Josten und Genossen betr. Tätigkeit von Beamtenselbsthilfewerken und ähnlichen Einrichtungen - Drucksache V/418 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/483 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dehler, Lenz (Trossingen), Moersch, Dr. Rutschke, Dr. Mühlhan, Busse (Herford), Dr. Hellige und Genossen betr. Ratifizierung der Pariser Konvention und der Brüsseler Konvention über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie und Beitritt zur Wiener Konvention über die Haftung für nukleare Schäden - Drucksache V/440 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/489 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Walter, Wächter und Genossen betr. Beiträge an Europäische Einrichtungen - Drucksache V/437 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/491 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 31. März 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesamtverkehrsplan für das Zonenrandgebiet - Drucksache V/433 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/492 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Dehler, Mischnick und Genossen betr. Durchführung des Artikels 6 GG - Drucksache V;442 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/494 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie und Jugend hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Frau Eilers, Westphal, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Deutsch-Französisches Jugendwerk - Drucksache V/432 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/495 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 29. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eschmann, Dröscher, Dr. Müller-Emmert, Dr. Lohmar, Schmitt-Vockenhausen, Schwabe, Bauer (Würzburg), Börner, Frau Korspeter, Porzner, Wellmann, Schmidt (Braunschweig), Schonhofen, Kunze, Hansing, Seidel, Langebeck, Kohlberger, Dr. Rinderspacher, Dr. Frede, Collet, Marx (München) und der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Rechtsstellung und soziale Sicherung der bei den Alliierten Beschäftigten - Drucksache V/436 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/499 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg, Strauß, Stingl, Dr. Franz, wagner und Genossen betr. Verkehrsunfälle -Drucksache V/443 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/513 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Börner, Fellermaier, Merten, Haage (München) und der Fraktion der SPD betr. Berücksichtigung von Vertragswerkstätten bei der technischen Uberprilfung von Kraftfahrzeugen - Drucksache V/462 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/514 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 13. April 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. verkehrssichere Windschutzscheiben an Kraftfahrzeugen - Drucksache V/461 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/515 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 12. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Klee, Flämig, Vogt und Genossen betr. Errichtung eines europäischen Büros für Städtepartnerschaften und internationalen



Austausch — Drucksache V/476 —beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/517 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 14. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Schmidhuber, Prinz von Bayern und Genossen betr. Europäsicher Entwicklungsfonds — Drucksache V/475 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/518 verteilt.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin hat am 9. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 (1. Oktober 1964 bis 30. September 1965) vorgelegt. Bericht und Bilanz sind als Drucksache V/445 verteilt.
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 15. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 (1. Oktober 1964 bis 30. September 1965) vorgelegt. Bericht und Bilanz werden als Drucksache V/460 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat am 13. April 1966 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Ferrosiliziummangan) — Drucksache V/504 — dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung der Räte zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftssteuer
— Drucksache V/485 —
an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. April 1966
Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantlefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1965
— Drucksache V/487 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 21. April 1966
Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 26 des Rats
— Drucksache V/501 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 18. Mai 1966
Verordnung des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis
— Drucksache V/510 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 5. Mai 1966
Verordnung Nr. 35/66/ EWG des Rats vom 30. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 130/65/ EWG des Rats über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrießsorten aus Mais die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 33/66/ EWG des Rats vom 29. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/66/ EWG des Rats über einige besondere Maßnahmen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch aus dritten Ländern
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 88/65/ EWG des Rats betreffend die Erstattungen bei der Ausfuhr von Schweinefleisch, Eiern und Geflügelfleisch in dritte Länder
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Verordnung Nr. 55/65/ EWG sowie zur Verlängerung der
Geltungsdauer und Änderung der Verordnung Nr. 56/66/ EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache V/490 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Rindermarktordnung)

— Drucksache V/481 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle — 2. Neufestsetzung)

— Drucksache V/503 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
— Drucksache V/506 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Verordnung zur Änderung der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz)

— Drucksache V/516 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966.
Von der Tagesordnung für die drei Sitzungstage dieser Woche sind nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Punkte 5 und 8 abgesetzt worden.
Wir kommen zum einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung, zur
Fragestunde
— Drucksachen V/520, V/523 —Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Frage X/1 stellt der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann:
Kann der Bundesfinanzminister Auskunft geben, wann die Deutsche Bundesbahn — im Zuge des von der Bundesregierung angekündigten Sonderinvestitionsprogramms — in die Lage versetzt werden wird, eine ihrer am stärksten belasteten Strecken, nämlich die von Osnabrück über Bremen nach Hamburg, in die Elektrifizierung einzubeziehen?
Ist der Herr Abgeordnete hier? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage X/2 stellt die Frau Abgeordnete Blohm:
Hat die Bundesregierung inzwischen der anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1965 vom Bundestag am 25. März 1965 und gleichlautend vom Bundesrat am 9. April 1965 gefaßten Entschließung entsprochen, wonach die Frage einer weitergehenden Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG überprüft werden sollte?
Ist die Frau Abgeordnete im Saal? Das ist nicht der Fall. — Auch diese Frage wird schriftlich beantwortet.
Dasselbe gilt für die Fragen X/3 und X/4, die ebenfalls von der Frau Abgeordneten Blohm stammen:



Vizepräsident Schoettle
Ist die Bundesregierung bereit, die in den beiden vorstehend genannten Entschließungen enthaltenen Anliegen zu berücksichtigen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen, auch wenn die Beiträge den Höchstbeitrag in der Angestelltenversicherung überschreiten?
Wann wird die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage X/3 — dem Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage zuleiten?
Frage X/5 stellt der Abgeordnete Fellermaier:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz von 1961 weiterhin unterschiedlich besteuert werden und ebenso verschiedenartige Haftpflichtprämien von den Versicherungsgesellschaften berechnet werden, obgleich in der Entwicklung neuer Fahrzeugtypen durch die Automobilindustrie die Grenze zwischen PKW und Kombifahrzeugen immer mehr verwischt wird?
Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten.

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503500100
Herr Präsident, darf ich die Fragen X/5 und X/6 zusammen beantworten, weil sie miteinander im Zusammenhang stehen?

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503500200
Bitte! Ich rufe auch die Frage X/6 des Abgeordneten Fellermaier auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kfz-Halter bei verschiedenen Kombitypen durch Verschraubung der hinteren Sitzbank ihre Kfz-Steuerklasse selbst auswählen können?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503500300
Nach § 10 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Kombinationskraftwagen als Personenkraftwagen nach dem Hubraum zu besteuern, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als sieben Personen geeignet sind und wenn ihre Ladefläche zweieinhalb Quadratmeter nicht übersteigt. Andere Kombinationskraftwagen sind wie Lastkraftwagen oder Kraftomnibusse nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
Bei verschiedenen Kombinationskraftwagen kann durch Ausbau und Umbau von Sitzen die Besteuerungsart gewählt werden. Die Änderungen müssen jedoch so beschaffen sein, daß sie nicht jederzeit leicht beseitigt werden können, wie z. B. die in der Frage X/6 erwähnte Verschraubung. Außerdem muß bei Kombinationskraftwagen neben den Sitzplätzen die Ladefläche in den Kraftfahrzeugschein eingetragen sein, und die Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die Entwicklung der Kombinationskraftwagen bereit, bei der beabsichtigten Reform der Kraftfahrzeugbesteuerung zu prüfen, in welcher Weise Kombinationskraftwagen künftig besteuert werden sollen.
Zur Frage der Kraftfahrt-Versicherung für Kombinationskraftwagen ist folgendes zu sagen:
In der Kraftfahrt-Versicherung gibt es seit 1962 keinen staatlich festgesetzten Einheitstarif, sondern — unterschiedliche — Unternehmenstarife der über hundert Kraftfahrtversicherer, die nur einer preisrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Die unterschiedliche Höhe der Prämien für Personenwagen und für Kombinationskraftwagen ist eine Folge der höheren Schadensaufwendungen für Kombinationskraftwagen; diese betrugen im Jahre 1963 z. B. im Durchschnitt, gerechnet auf den einzelnen Versicherungsvertrag, bei Kombi-Kraftwagen 211 DM, bei Personenkraftwagen 160 DM. Die vorwiegend für die Güterbeförderung verwendeten Kombinationskraftwagen beeinflussen offenbar den Schadensbedarf ungünstig.
Die Bundesregierung prüft bereits mit der Versicherungswirtschaft, welche objektiven Merkmale für eine brauchbare Abgrenzung zwischen dem sogenannten Familienwagen und dem überwiegend der Güterbeförderung dienenden Wagen verwendet werden können. Bei der nächsten Tarifänderung zum 1. Januar 1968 sollen für diese sogenannten Familienwagen die gleichen Prämien wie für die übrigen Personenwagen erhoben werden.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503500400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0503500500
Herr Minister, darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob sich die Bundesregierung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg veranlaßt sieht, die rechtliche Einordnung eines Kombis in die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen, nachdem dort der Fahrer eines Pkw-Kombis angeklagt war, weil er an einer Stelle überholt hatte, an der das Überholen nur für Personenkraftwagen zulässig war.

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503500600
Herr Kollege, mir ist dieses Urteil offen gesagt nicht bekannt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie es mir zustellten oder mir die Fundstelle angäben. Das Urteil wird selbstverständlich Anlaß zu einer Prüfung sein.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503500700
Keine weiteren Fragen!
Wir kommen zur Frage X/7 des Abgeordneten Folger:
Warum werden Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" nicht mehr als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke wie früher anerkannt, so daß die bei der Einkommen- oder Lohnsteuer zu berücksichtigenden Sonderausgaben entsprechend niedriger sind?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Es folgt die Frage X/8 des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) :
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Beamten des Zollgrenzaufsichtsdienstes im Gegensatz zu den übrigen Laufbahngruppen der Bundeszollverwaltung und der Bundesverwaltung jährlich 4 schriftliche Hausaufgaben in ihrer Freizeit zu fertigen haben?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503500800
Nach der neuen Dienstanweisung sollen die schriftlichen Hausarbeiten für Zollgrenzdienstbeamte in Zukunft entfallen. Die Zollgrenzdienstbeamten werden künftig in stärkerem Umfange als bisher schon vor ihrer Überführung in den Innendienst in besonderen Umschulungslehrgängen auf ihre neuen Auf-



Bundesminister Dr. Dahlgrün
gaben vorbereitet. Ich habe veranlaßt, daß die Hausarbeiten schon jetzt entfallen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503500900
Keine Zusatzfragen!
Wir kommen zur Frage X/9 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen:
Besteht die Möglichkeit, die Bestimmungen des § 8 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung auch auf die Kinder anzuwenden, die im Rahmen eines Schüleraustausches für mindestens ein Jahr in Familien Aufnahme finden?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503501000
Herr Kollege, ich muß die Frage verneinen. Das Einkommensteuergesetz bestimmt im einzelnen, wann ein Kinderfreibetrag in Betracht kommt. Ein Kinderfreibetrag käme allenfalls unter dem Gesichtspunkt eines Pflegekindschaftsverhältnisses in Frage. Der Bundesfinanzhof anerkennt ein solches Pflegekindschaftsverhältnis im steuerlichen Sinne aber nur bei einer auf die Dauer berechneten Verbindung. Leben die leiblichen Eltern des Kindes noch, so ist weiterhin Voraussetzung, daß das natürliche Obhuts- und Pflegeverhältnis der leiblichen Eltern zu dem Kind tatsächlich nicht mehr besteht. Diese Vorausestzungen sind im Verhältnis der Gasteltern zu dem im Rahmen des Schüleraustausches aufgenommenen Kind nicht gegeben.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503501100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0503501200
Herr Minister, sind Sie sich darüber im klaren, daß das natürlich dazu führt, daß viele Familien darauf verzichten müssen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, während eine steuerliche Begünstigung zu einer Verstärkung des Austausches führen würde?

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503501300
Herr Schmitt-Vockenhausen, das mag sein. Aber ich würde die Feststellung in Ihrer Frage, daß jede Familie verzichten müsse, doch nicht mit solcher Ausschließlichkeit treffen. Denn Schüleraustausch heißt doch, daß ich ein Pflegekind für ein Jahr hierher nehme und im Austausch — das besagt ja das Wort — mein eigenes Kind nach drüben gebe. Das mag natürlich in der Praxis möglicherweise darauf hinauslaufen, daß die Aufwendungen höher sind.
Ich habe auch geprüft, ob eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung in Frage kommen könnte. Auch diese Frage muß ich verneinen. Soviel ich weiß, handelt es sich bei dem Schüleraustausch um freiwillige Entscheidungen. Die damit verbundenen Aufwendungen haben also nicht zwangsläufigen Charakter.
Aber auch der Entschluß, aus dem Gefühl einer sittlichen Verpflichtung im Familienbereich, z. B. zur Verständigung unter den Völkern beizutragen, ändert an der Rechtslage, nach der ich mich richten muß, nichts. Eine allgemeine sittliche Verpflichtung reicht für sich allein zur Annahme einer außergewöhnlichen Belastung nicht aus. Dafür muß man Verständnis haben; denn es kann nicht der Sinn einer solchen Vorschrift sein, alle Aufwendungen, die der einzelne auf sich nimmt, ganz oder zum Teil durch Steuerermäßigungen wieder auszugleichen oder auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Da geht es um eine sehr schwere Entscheidung.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503501400
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer weiteren Zusatzfrage.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0503501500
Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, Herr Minister, die Sie sicher richtig dargestellt haben. Aber es erhebt sich doch die Frage, ob man nicht wenigstens vor allem in den Fällen, in denen keine Gegenseitigkeit, kein unmittelbarer Austausch gegeben ist, sondern eine Familie auf Grund von allgemeinen Aufrufen für längere Zeit Kinder aufnimmt, etwas tun sollte.

Dr. Rolf Dahlgrün (FDP):
Rede ID: ID0503501600
Herr Schmitt-Vockenhausen, ich würde es sehr begrüßen, wenn das möglich wäre; aber ich sage Ihnen offen: das Steuerrecht wäre überfordert, wenn man solche besonderen Fälle mit Hilfe von steuerlichen Vorschriften regeln wollte. Je mehr Sie in die Einzelheiten gehen, desto komplizierter machen Sie das Steuerrecht.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503501700
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage XII/ 1 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Hält es die Bundesregierung für verbrauchergerecht, wenn die Einfuhr- und Vorratsstelle bei Konservendosen zum Beispiel die Fleischeinwaage mit 394 g angibt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503501800
Herr Abgeordneter, nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist bei Dauerwaren von Fleisch in luftdicht verschlossenen Behältnissen das Gewicht anzugeben, welches das knochenfreie Fleisch einschließlich Fett zur Zeit der Füllung hat.
Die für die Einfuhr- und Vorratsstelle im Werklohn arbeitenden Fleischwarenfabriken sind verpflichtet, Dosen mit einer Aufnahmekapazität von 400 g Füllgut zu verwenden. Jede Dose muß vor dem Verschließen auf das vorgeschriebene Gewicht des Füllgutes geprüft werden. Bei Rindfleisch- und Schmalzfleischkonserven werden dem Füllgut Salz und Pfeffer zugesetzt.
Der Gewürzanteil beträgt bei Rindfleischkonserven zirka 1,5 % und bei Schmalzfleischkonserven zirka 1 % des Füllgutes. Bei einem Füllgut einschließlich Gewürz von 400 g beträgt das Füllgut ohne Gewürz bei Rindfleischkonserven 394 g und bei Schmalzfleischkonserven 396 g.
Würde die Einfuhr- und Vorratsstelle eine Fleischeinwaage von 400 g deklarieren, müßte sie mit Beanstandungen durch die Lebensmitteluntersuchungsämter rechnen. Die Schmalzfleischkonserven werden ebenso wie die Rindfleischkonserven



Staatssekretär Hüttebräuker
mit einer Fleischeinwaage von 394 g und nicht von 396 g gekennzeichnet.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503501900
Herr Abgeordneter Fellermaier zu einer Zusatzfrage.

Ludwig Fellermaier (SPD):
Rede ID: ID0503502000
Herr Staatssekretär, ich habe gefragt, ob es die Bundesregierung für verbrauchergerecht hält. Nachdem das aus Ihrer Antwort nicht hervorgegangen ist, darf ich jetzt präzisieren: Wie soll eine Hausfrau bei solchen Fleischkonserven der Einfuhr- und Vorratsstelle selbst überprüfen können, ob die Einwaage stimmt, wenn die Konserven mit 394 g angegeben sind? Wäre man nicht in der Lage, dabei zu klaren und nachprüfbaren Kennzeichnungen zu kommen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503502100
Herr Abgeordneter, Ihr Petitum würde eine Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung voraussetzen. Ich werde das in meinem Hause prüfen lassen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503502200
Ich rufe die Frage XII/ 2 des Herrn Abgeordneten Müller (Worms) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß belgisches Taubenfutter in die Bundesrepublik eingeführt wird, das hinsichtlich seiner Zusammensetzung gegen die deutschen Futtermittelbestimmungen verstößt, und auf den Säcken die hier vorgeschriebene Analyse fehlt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503502300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir, Ihre beiden Fragen im Zusammenhang zu beantworten?

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503502400
Sind Sie einverstanden? — Dann rufe ich ferner die Frage XII/ 3 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in Frage XII/ 2 genannten Lieferungen zu unterbinden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503502500
Mischfuttermittel, die im Ausland hergestellt und in der Bundesrepublik in den Verkehr gebracht werden, sind den in der Bundesrepublik hergestellten Erzeugnissen futtermittelrechtlich gleichgestellt. Ausländische Hersteller oder Importeure haben deshalb Mischfutter, bevor sie diese in den Verkehr bringen, beim Bundeslandwirtschaftsministerium zur Registrierung anzumelden und den Genehmigungsbescheid abzuwarten.
Für die Überwachung dse Verkehrs mit Futtermitteln sind die Länder zuständig. Nachdem mir kürzlich bekannt wurde, daß nicht registriertes Taubenmischfutter von verschiedenen Einzelhandelsfirmen in den Verkehr gebracht worden ist, habe ich die zuständigen Überwachungsbehörden um Überprülung der Angelegenheit und gegebenenfalls um Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gebeten. Eine Stellungnahme der Länder ist noch nicht erfolgt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503502600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Willy Müller (SPD):
Rede ID: ID0503502700
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch Kaninchenfutter aus Holland eingeführt wird, das unseren futtermittelrechtlichen Vorschriften nicht entspricht?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503502800
Herr Müller, mir ist das persönlich natürlich nicht bekannt. Ich werde aber in meinem Hause auf Ihre Äußerungen aufmerksam machen und sie prüfen lassen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503502900
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Müller.

Willy Müller (SPD):
Rede ID: ID0503503000
Darf ich Ihnen dazu noch einige Unterlagen zur Verfügung stellen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503503100
Ich wäre Ihnen dankbar.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503503200
Keine weitere Frage? — Dann ist Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter Müller, damit auch beantwortet.
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt (Kempten) — Drucksache V/523 — auf:
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Frage V/1 des Abgeordneten Richarts:
Wieviel nichtschienengebundene Fahrzeuge befinden sich im Besitz der Deutschen Bundesbahn
a) PKW
b) LKW unter 3,5 t
c) LKW über 3,5 t?
Ist der Herr Abgeordnete anwesend? —

(Abg. Rösing: Ich übernehme die Frage!)

— Sie übernehmen die Frage, Herr Abgeordneter Rösing.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503503300
Herr Kollege Rösing, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß sich 699 Personenkraftwagen, 2167 Lastkraftwagen unter 3,5 t und 170 Lastkraftwagen über 3,5 t in ihrem Besitz befinden. Von den 170 Lastkraftwagen über 3,5 t sind 108 im öffentlichen Güterkraftverkehr eingesetzt, davon 60 im Huckepackverkehr. Alle übrigen hier genannten Fahrzeuge werden ausschließlich für innerdienstliche Zwecke der Deutschen Bundesbahn verwendet. Natürlich sind in dieser Aufstellung die im Auftrage der Deutschen Bundesbahn beschäftigten Unternehmerfahrzeuge nicht aufgeführt. Auch der umfangreiche, durch eigene und angemietete Fahrzeuge betriebene Omnibusverkehr



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
ist bei der Beantwortung dieser Frage nicht behandelt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503503400
Keine Zusatzfrage? — Dann kommen wir zur Frage V/2 des Abgeordneten Bading:
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es im Interesse der Allgemeinheit untragbar ist, wenn Schiffseigner durch Nichtaufgabe eines Wracks oder gestrandeten Schiffes wirkungsvolle Sofortmaßnahmen zur Vermeidung der Ölpest verhindern oder zumindest verzögern?
Die Frage des Herrn Abgeordeten Bading übernimmt der Herr Abgeordnete Sanger.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503503500
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Bading zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Fragesteller damit einverstanden ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503503600
Sind Sie damit einverstanden? — Dann rufe ich noch die Frage V/3 des Abgeordneten Bading auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß im allgemeinen Interesse das Internationale Übereinkommen von 1954 zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 eine Ergänzung im Sinne der Frage V/2 erfährt?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503503700
Herr Kollege, die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß Schiffe mit Ölladungen oder anderen gefährlichen Ladungen, die in der Nähe der Küste stranden oder beschädigt werden, so schnell wie möglich entfernt oder geleichtert werden sollten. Um entsprechende Sofortmaßnahmen sicherzustellen, genügt es aber nicht, die Rechte der Eigentümer des Schiffs und seiner Ladung so schnell wie möglich auszuschließen. Vielmehr müßte gleichzeitig geregelt werden, wer dann Sofortmaßnahmen zu ergreifen hat. Innerhalb der Dreiseemeilenzone ist die Bekämpfung der Ölverschmutzung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Reinhaltegesetz Aufgabe der Länder. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich bekanntlich auf die Erhaltung der Schiffahrtswege.
Für Schiffe und Wracks, die außerhalb der Hoheitsgrenzen liegen, müßte ergänzend geregelt werden, daß ein Staat, eine Staatengemeinschaft oder eine internationale Organisation Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Gefahr für die Küsten zu ergreifen hat. Es wird aber voraussichtlich schwierig sein, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 von 1954 bzw. 1962 entsprechend zu ergänzen und die neuen Änderungen in naher Zukunft für alle Vertragsstaaten verbindlich zu machen.
Die Bundesregierung unterstützt daher nachdrücklich jene Arbeiten, die das Comité Maritime International unternimmt, um ein besonderes neues Übereinkommen vorzubereiten, mit dem ganz allgemein die schnelle Beseitigung aller besonders gefährlichen Wracks, also nicht nur von Tankern, sichergestellt werden soll.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503503800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger.

Fritz Sänger (SPD):
Rede ID: ID0503503900
Herr Bundesminister, sähen Sie eine Förderung der Absichten der Bundesregierung darin, wenn so schnell wie möglich im Blick auf die jüngsten Ereignisse in der Nordsee mit anderen Anliegerländern Kontakte aufgenommen würden, um eine Überholung des Übereinkommens zu erreichen?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503504000
Wir haben, nachdem der Unfall des norwegischen Schiffes Anne Mildved Broevig eingetreten ist, selbstverständlich sofort die Anliegerstaaten, also Norwegen als das Eignerland, dann Dänemark, die Niederlande und Großbritannien, unterrichtet und sie aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Antwort ist nur von den Niederlanden eingegangen, die erklärt haben, daß sie in der Lage und bereit seien, ihr Küstengebiet zu schützen. Die anderen Länder haben kein Interesse gezeigt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503504100
Keine weitere Frage. Ich rufe die Frage V/4 des Herrn Abgeordneten Wienand auf:
Bis wann kann mit dem Neubau des Bahnhofsgebäudes in Troisdorf (Siegkreis) gerechnet werden, nachdem das Modell sogar auf der Internationalen Verkehrs-Ausstellung in München ausgestellt worden war?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Frage V/5 des Herrn Abgeordneten Cramer:
Trifft es zu, daß im Zuge der Sparmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn die Strecke Jever—Harle stillgelegt werden soll?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503504200
Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß sie beabsichtige, den gesamten Betrieb auf der Strecke Jever—Harle stillzulegen. Sie hat darüber gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes das Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Untersuchungen liegt noch nicht vor, so daß bisher weder bei dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn noch bei dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag auf Genehmigung gestellt worden ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503504300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0503504400
ist Ihnen bekannt, daß in der Saison täglich 700 bis 800 Personen, die weit herkommen aus dem Lande, nach Wangerooge auf der bundesbahneigenen Strecke und auf dem Bundesbahndampfer befördert werden?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503504500
Herr Kollege, die Zahl, die Sie nennen, mag vielleicht die Dampfer betreffen. Im Reisezugverkehr werden nach den mir gemachten Angaben der Deutschen Bundesbahn im Durchschnitt des Jahres je Zug durchschnittlich 43 Reisende bei drei Reisezügen und einem gemischten Zug befördert. In der



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
Spitzenverkehrszeit im Ferienverkehr wurden auf dem stärksten Zählabschnitt 188 Reisende je Tag zusammen für beide Richtungen festgestellt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503504600
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Cramer?

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0503504700
Herr Bundesminister, was wird denn aus der bundesbahneigenen Anlage auf Wangerooge selber, aus dem Schienenzugverkehr dort?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503504800
Die wird ja davon nicht betroffen. Denn der überwiegende Teil des Reisezugverkehrs wird bereits jetzt durch eine parallel zur Bahn verlaufende Bahnbuslinie Sande—Jever—Karolinensiel—Harle mit werktags zehn Bedienungsfahrten bedient, während der örtliche Verkehr durch eine Unternehmerbuslinie parallel zur Bahn mit werktags 16 und sonntags 8 Fahrten bedient wird. Die Verpflichtung der Bahn, den Verkehr von Harle nach Wangerooge mit ihren Schiffen aufrechtzuerhalten, ist ja durch die Stillegung der Strecke nicht betroffen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503504900
Herr Abgeordneter Haar.

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0503505000
Herr Minister, welche Stellen werden denn im Rahmen eines solchen Anhörungsverfahrens bei Stillegungen eingeschaltet?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503505100
Das steht genau im Bundesbahngesetz, nämlich: die obersten Landesverkehrsbehörden, die dann ihrerseits verpflichtet sind, die ihnen für richtig erscheinenden örtlichen Behörden zu hören und sich deren Bedenken zu eigen zu machen oder in diesem ihrem Anhörungsverfahren als nicht durchschlagend zu erklären.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503505200
Herr Abgeordneter Haar.

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0503505300
Welche Möglichkeiten bestehen für diese Behörden, soweit im Anhörungsverfahren unterschiedliche Auffassungen bestehen, gegen eine wirtschaftliche Maßnahme der Bundesbahn Einspruch zu erheben?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503505400
Nun, Sie wissen, daß einmal die obersten Landesverkehrsbehörden zuständig sind, den Ausgleich zwischen den verschiedenen Auffassungen herbeizuführen. Sodann geht ja das Verfahren weiter. Die obersten Landesverkehrsbehörden geben ihre Auffassung dem Verwaltungsrat der Bundesbahn bekannt. In diesem befinden sich ja auch Vertreter, die vom Bundesrat bestellt sind und die Länderinteressen wahrnehmen, sowie Vertreter aller Wirtschaftskreise, selbstverständlich einschließlich der Gewerkschaften. Hier wird die Frage nochmals verhandelt. Erst wenn sich der Verwaltungsrat der Bundesbahn auf Grund der ganzen Überprüfung entschlossen hat, zuzustimmen, kommt die Angelegenheit zur Genehmigung an den Bundesminister für Verkehr.
Eine Abkürzung dieses schwierigen Verfahrens ist für die Maßnahmen, die die Bundesbahn jetzt vorsieht, sicherlich erwünscht, aber vorläufig nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503505500
Herr Abgeordneter Brück.

Valentin Brück (CDU):
Rede ID: ID0503505600
Herr Bundesminister, da das Stillegungsprogramm ja jetzt eine bedeutende Rolle spielt und alle Kollegen mehr oder weniger in irgendeiner Form von dieser Sache betroffen sind, frage ich: wäre es nicht zweckmäßig, dem ganzen Hause — jedem Abgeordneten separat — eine kurze Darstellung des Verfahrens zuzuleiten, damit jeder darüber im Bilde ist und diese Unklarheiten bei den Kollegen im Deutschen Bundestag beseitigt werden?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503505700
Ich bin gern bereit, Herr Kollege Brück, das Verfahren noch einmal kurz an Hand der Paragraphen des Gesetzes darzustellen und diese Darstellung, wenn der Herr Präsident einverstanden ist, in Form einer Mitteilung an das Haus als Bundestagsdrucksache bekanntzugeben.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503505800
Dagegen wird kaum etwas einzuwenden sein.
Ich rufe auf die Frage V/6 des Abgeordneten Schwabe:
Besteht die Absicht, die im Raum München eingerichtete ferngesteuerte Autobahnweiche zur Vermeidung von Fahrzeugstauungen auch auf der Autobahnstrecke Frankfurt (Main)—Mannheim einzurichten?
Ist der Herr Abgeordnete Schwabe nicht im Saal? — Ich darf bei dieser Gelegenheit, obwohl ich heute anders verfahre, darauf aufmerksam machen, daß die Übernahme von Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten dem Präsidenten nach den Richtlinien vorher mitzuteilen ist. Trotzdem: die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dr. Kübler übernommen.
Bitte, Herr Minister!

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503505900
Herr Kollege, Verkehrszeichengeräte, wie wir sie auf der Autobahnstrecke München—Salzburg zur Erprobung aufgestellt haben, sind zur Zeit für die Autobahnstrecke Frankfurt/Main—Mannheim nicht vorgesehen, und zwar deshalb nicht, weil ein Ableiten des Autobahnverkehrs — das durch diese Verkehrszeichengeräte ja bewirkt werden soll — auf das bereits übermäßig ausgelastete Parallelstraßennetz — ich denke an die Bundesstraßen 3 und 44 — im Rheintal zu erheblichen Verkehrsschwierigkeiten führen muß. Deshalb konzentrieren sich die Maßnahmen zur Entlastung des Autobahnabschnittes Frankfurt—Mannheim darauf, diese vorhandenen Parallelstraßen, also die Bundesstraßen 3 und 44, für eine größere Leistungsfähigkeit auszubauen, vor allem aber durch den beschleu-



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
nigten Neubau des sogenannten Main-NeckarSchnellweges eine zusätzliche hochleistungsfähige Straße zu erstellen, die wesentlich zur Entlastung der Bundesautobahn Frankfurt/Main—Mannheim beitragen wird.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503506000
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage V/7 des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) :
Aus welchen Gründen können bei der Deutschen Bundesbahn zu Orten, für die Sonntagsrückfahrkarten ausgegeben werden, keine Tagesrückfahrkarten gelöst werden?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503506100
Herr Präsident, da es sich hier um eine einheitliche Maßnahme der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit handelt, bitte ich damit einverstanden zu sein, daß ich die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Marx gemeinsam beantworte, falls der Herr Fragesteller damit einverstanden ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503506200
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe daher zusätzlich die Frage V/8 des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) auf:
Warum werden für Strecken, für die Tagesrückfahrkarten ausgegeben werden, keine allgemeinen Rückfahrkarten mehr verkauft?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503506300
Aus Gründen der Rationalisierung ihres Abfertigungsdienstes hat die Deutsche Bundesbahn, wie gesagt, in eigener Zuständigkeit die Zahl der bei den einzelnen Ausgabestellen aufliegenden, für Hin- und Rückfahrt geltenden Fahrkartensorten stark eingeschränkt. Wo die an die Stelle der früheren Sechserkarten getretenen Tagesrückfahrkarten mit 30% Ermäßigung ausgegeben werden, d. h. vornehmlich in Großstadtnähe, können seit 1. März 1966 allgemeine Rückfahrkarten mit 10% Ermäßigung und Sonntagsrückfahrkarten mit bis zu 25 % Ermäßigung nicht mehr gelöst werden. Oder mit anderen Worten: die Deutsche Bundesbahn ist dort, wo Tagesrückfahrkarten aufliegen, nicht mehr bereit, zusätzlich auch noch allgemeine Rückfahrkarten oder Sonntagsrückfahrkarten anzubieten. Auf diese Weise ist der Verwaltungsaufwand der Bundesbahn wesentlich gesenkt worden. Vor allem wurde auch die Belastung der an den Schaltern tätigen Eisenbahner fühlbar vermindert, ohne daß sich andererseits für das reisende Publikum wesentliche Nachteile ergeben hätten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503506400
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Fragen V/9, V/10 und V/11 des Abgeordneten Richter:
Bestätigt die Bundesregierung Meldungen, daß die geplante Bundesautobahn Heilbronn—Würzburg, die ursprünglich im 3. Vierjahresplan (1967 bis 1970), also im wesentlichen bis 1970, fertiggestellt werden sollte, infolge der Reduzierung der Mittel für den 3. Vierjahresplan von ursprünglich 20 Mrd. DM auf 18 Mrd. DM im Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann?
- Bis wann kann der Bau der in Frage V/9 erwähnten Gesamtstrecke abgeschlossen werden?
Stellt die Bundesregierung sicher, daß der Betrieb .auf der Bundesbahnlinie Meckesheim—Obrigheim, die die Lebensader des Kleinen Odenwaldes und Schwarzbachtales ist, nicht eingestellt wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage V/12 des Abgeordneten Josten auf:
Wodurch ist die teils wellige Fahrbahn der über 15 km langen vierspurigen Umgehungsstraße Weißenthurm—Brohl bei der B 9 entstanden?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503506500
Auch hier darf ich, Herr Präsident, darum bitten, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Josten zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Herr Fragesteller damit einverstanden ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503506600
Ich nehme an, Sie sind einverstanden. — Das ist der Fall. Dann rufe ich zusätzlich die Frage V/13 des Abgeordneten Josten auf:
Bis wann kann mit der Beseitigung der unter V/12 genannten Mängel, welche besonders bei Regen sich für den Kraftfahrer gefährlich auswirken können, an diesem Straßenabschnitt gerechnet werden?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503506700
Da bei manchen Bauverfahren gewisse Unebenheiten als Folge der Nachverdichtung des Untergrundes durch den Verkehr nicht zu vermeiden sind, wird im Fahrbahndeckenbau oftmals der stufenweise Ausbau angewendet. Er besteht darin, daß der Unterbau und die unteren Schichten der bituminösen Decke in der ersten Ausbaustufe, also noch vor dem Aufbringen der endgültigen Deckoder Verschleißschicht, dem Verkehr übergeben werden. Wenn die Nachverdichtung unter Verkehr dann abgeklungen ist, können diese Unebenheiten und auch sonstige schwache Stellen beseitigt und dann die endgültige Deckschicht verhältnismäßig rasch eingebaut werden.
Dieser stufenweise Ausbau ist auch auf der Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl angewendet worden, d. h. man fährt dort zur Zeit noch auf der Unterschicht.
Die Auftragsverwaltung des Landes RheinlandPfalz ist bemüht, die endgültige Deckschicht vor dem Beginn der Hauptreisezeit 1966 einzubauen. Nach Feststellung der Auftragsverwaltung ist die Verkehrssicherheit bei dem derzeitigen Zustand der Fahrbahnbefestigung und bei entsprechender Fahrweise auch bei Regen nicht gefährdet.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503506800
Herr Abgeordneter Josten!

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0503506900
Herr Minister, werden die Erfahrungen bei diesem Straßenbauabschnitt bei dem zur Zeit in Bau befindlichen Abschnitt der B 9, der Umgehung von Sinzig, verwertet?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503507000
Im Lande Rheinland-Pfalz hat man mit Rücksicht auf die dortige Natursteinindustrie, um sie entspre-



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
chend zu beschäftigen, für den Untergrund immer noch die Bauweise mit Rüttelschotter bevorzugt. Bei dieser Bauweise zeigen sich leicht hinterher derartige Schwierigkeiten, wie wir sie jetzt auch auf jener Strecke haben. Die Landesstraßenbauverwaltung ist deswegen der Auffassung, daß sie das in Zukunft nicht mehr tun kann. Wir haben die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Technische Hochschule Darmstadt und ein privates Untersuchungsinstitut zu einer gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert, weil uns der unzureichende Verdichtungsgrad bei dieser Bauweise aufgefallen ist. Ausdiesem Grunde beabsichtigt die Straßenbauverwaltung, in Zukunft eine andere Deckenbauweise zu wählen und wie bei den üblichen Autobahnstrecken mit einer Verfestigung des Untergrundes durch Bitumen oder andere Stoffe zu arbeiten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503507100
Herr Abgeordneter Josten!

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0503507200
Herr Minister, kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß in Ihrem Hause jeweils, besonders bei diesen schwierigen Brückenbauten, die neuesten Erfahrungen berücksichtigt werden?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503507300
Ja, das geschieht. Aber natürlich haben die Landesstraßenbauverwaltungen einen gewissen Einfluß auf die Wahl des Bauverfahrens, sofern ein solches Bauverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ein Bauverfahren, wie es dort verwendet worden ist, das also den Einbau mit Rüttelschotter vorsieht, haben wir deswegen nicht verworfen, weil bei sorgfältiger Ausführung auch dabei keine Schwierigkeiten einzutreten brauchen und andererseits die Natursteinindustrie natürlich stark daran interessiert ist, daß diese Bauweise nicht vollkommen verschwindet.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503507400
Herr Abgeordneter Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0503507500
Herr Minister, darf ich Sie darauf hinweisen, daß die Strecke, die der Kollege Josten soeben genannt hat, sich in den letzten Tagen in einem den Verkehr gefährdenden Zustand befindet. Ich frage deshalb, weil ich gestern selber auf dieser Strecke gefahren bin und festgestellt habe, daß die Strecke bei Regengüssen riesige Wasserlachen aufweist und es dort zu einer ganzen Reihe von gefährlichen Situationen gekommen ist.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503507600
Es ist klar, daß eine Straße, die Unebenheiten aufweist — wie das bei Anwendung dieses Verfahrens der Fall ist, bevor die endgültige Decke oder Verschleißschicht aufgebracht ist —, in verstärktem Maße zur Bildung von Pfützen neigt. Aber das liegt hier eben an der Bauweise, und wir hoffen, noch in diesem Frühjahr die Angelegenheit endgültig bereinigen und die Verschleißschicht aufbringen zu können. Dann würde diese Sache erledigt sein. Aber ich will gerne die Straßenbauverwaltung RheinlandPfalz noch einmal auf den von Ihnen geschilderten Zustand hinweisen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503507700
Herr Abgeordneter Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0503507800
Herr Minister, darf ich Sie bitten, dafür zu sorgen, daß für die Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung der Straßendecke dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wird. Ich habe in der Tat festgestellt, daß dort mit 130/140 Stundenkilometer gefahren wird und daß es bei den plötzlich auftretenden Störungen nicht zu vermeiden ist, daß schwere Unfälle entstehen.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503507900
Ich will die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz gerne auffordern. Aber die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Teilstrecken obliegt den zuständigen Polizeistellen des Landes. Ich. will gerne darum bitten, daß etwas geschieht, aber ich kann es nicht selber veranlassen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503508000
Herr Abgeordneter Borm!

Dr. William Borm (FDP):
Rede ID: ID0503508100
Herr Minister, Sie sagten eben, daß die Bauweise mit Rüttelschotter ausreichen könne, wenn dieses Verfahren sorgfältig durchgeführt werde. Nachdem das bei der fraglichen Strecke nicht der Fall ist, muß ich daraus schließen, daß das Verfahren dort nicht sorgfältig durchgeführt worden ist.

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503508200
Wir überprüfen zur Zeit die Frage, ob die Verdrückungsschäden, die sich dort ergeben haben, auf unsachgemäßer Ausführung der Rüttelschotterbauweise zurückzuführen sind. Dafür sind die entsprechenden Stellen eingeschaltet.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503508300
Herr Abgeordneter Dröscher!

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0503508400
Herr Bundesminister, nachdem aus der Beantwortung der Frage herausklang, daß sowohl die Qualität des eingebauten Steinmaterials — das in den Härtegraden sehr verschieden sein kann — als auch die Art der Arbeit eine der Ursachenquellen für die Fehlerhaftigkeit bei der Verwendung von Hartsteinmaterial bilden kann, darf ich ganz klar fragen: Lag es hier am Material oder an der Arbeit?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503508500
Das kann ich Ihnen nicht genau beantworten, weil die Untersuchungen darüber noch nicht abgeschlossen sind. Die Straßenbauverwaltung RheinlandPfalz vertritt die Auffassung, daß es zum Teil an der Arbeit liegt, und das wird jetzt untersucht. Selbstverständlich werden sich die beteiligten Firmen bemühen, nachzuweisen, daß es nicht an der
i

Bundesminister Dr. -Ing. Seebohm
Arbeit, sondern am Material gelegen hat. Man muß auch dies neu überprüfen, obwohl ja das Material vor dem Einbau genau ausgewählt und geprüft wird.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503508600
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0503508700
Darf ich Ihre Beantwortung meiner Zusatzfrage so verstehen, daß sich daraus unter keinen Umständen eine generelle Diskriminierung von Hartsteinmaterial beim Straßenbau ergibt?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503508800
Herr Kollege, das habe ich ja ausdrücklich gesagt. Nur ist es so, daß wir bei Straßen, die so stark beansprucht werden wie jetzt die Bundesstraße 9, noch bevor etwa die parallele Autobahn gebaut sein kann, für den Unterbau natürliche Methoden wählen müssen, die dem Autobahnunterbau entsprechen, damit solche Schwierigkeiten nicht eintreten. Den Unterbau, den wir bei anderen Bundesstraßen ohne weiteres wählen können, können wir hier nicht ansetzen. Vergessen Sie bitte nicht, daß gerade diese Straße besonders stark durch den aus dem Neuwieder Becken kommenden Schwerverkehr belastet ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503508900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen nun zu den drei Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, die in der Drucksache V/523 enthalten sind. Diese Fragen sollten an sich später beantwortet werden. Sie gehören aber mit hier hinein. Fragesteller ist der Abgeordnete Ehnes. Zunächst rufe ich die Frage V/1 auf:
Worauf ist es zurückzuführen, daß Mittelfranken bei den Fahrprüfungen von allen Regierungsbezirken Bayerns die höchste Durchfallquote bat?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503509000
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege, darf ich Ihnen sagen, daß nach den statistischen Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts und des Technischen Überwachungsvereins Bayern in der Tat in Mittelfranken eine höhere sogenannte Durchfallquote bei der Prüfung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis besteht, nämlich 32,6 %, gegenüber 26 % im Durchschnitt für den Freistaat Bayern. Ein erkennbarer und nachweisbarer Grund dafür liegt nicht vor. Sicher ist nicht anzunehmen, daß in Mittelfranken schärfer geprüft wird als in den anderen Regierungsbezirken. Es könnte allerdings sein, daß infolge einer überdurchschnittlichen Zahl an Fahrschulen in diesem Regierungsbezirk und der dadurch schärferen Konkurrenz unter den Fahrschulen die Fahrschüler früher und daher nicht so sicher ausgebildet zur Prüfung vorgestellt werden.

Georg Ehnes (CSU):
Rede ID: ID0503509100
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, diese Durchfallquoten in gewissen Zeitabständen zu überprüfen, und wären Sie gegebenenfalls bereit, darüber zu berichten? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, wir können uns darüber ohne weiteres verständigen. Aber man kann darüber nur in einem größeren Zeitabschnitt berichten, etwa für ein Jahr.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503509200
Dann rufe ich aus der Drucksache V/523 die Frage V/2 des Abgeordneten Ehnes auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in Mittelfranken bei den Fahrprüfungen ein außergewöhnlich strenger Maßstab angelegt wird?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503509300
Ihre zweite Frage, Herr Kollege Ehnes, beantworte ich mit Nein; denn für die theoretische Prüfung gibt es ein einheitliches schriftliches Prüfungssystem. Der Maßstab der Prüfungen richtet sich nach den Richtlinien für die Prüfung der Bewerber um eine Fahrerlaubnis vom 20. Juni 1963, veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 13 vom 15. Juli 1963. Für die Durchführung der praktischen Fahrprüfung werden außerdem die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr des öfteren zwischen den Regierungsbezirken des Landes Bayern ausgetauscht, so daß hier ein Ausgleich in der Art und Schärfe der Prüfung gegeben ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503509400
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich aus der Drucksache V/523 die Frage V/3 des Abgeordneten Ehnes auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in der Bundesrepublik den Lernführerschein nach dem Muster von England und den USA einzuführen?

Dr. Hans-Christoph Seebohm (CDU):
Rede ID: ID0503509500
Die Einführung eines sogenannten Lernführerscheins ist zur Zeit, Herr Kollege, nicht vorgesehen. Wie wir schon wiederholt erörtert haben, gebieten es Verkehrssicherheitsgründe, die Ausbildung der Kraftfahrzeugführer durch geprüfte Fahrschullehrer beizubehalten.
Im übrigen erfolgt die Ausbildung der Fahrzeugführer in England nicht ausschließlich mit dem Lernführerschein. In der Praxis wird heute bereits vielfach auch dort davon Gebrauch gemacht, die Ausbildung durch berufsmäßige Fahrlehrer vermittelt zu erhalten.
Unabhängig hiervon hat sich mit der Frage, welchem Ausbildungsweg der Vorzug einzuräumen ist, die Europäische Konferenz der Verkehrsminister — CEMT — befaßt. In Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Standpunkte in den einzelnen Mitgliedsländern wird diese Frage eingehend geprüft. Es ist bisher noch nicht zu einer einheitlichen Empfehlung in dieser Angelegenheit gekommen. Die Weiterentwicklung bleibt daher abzuwarten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503509600
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe zuerst die Frage I/1 des Herrn Abgeordneten Brück (Holz) auf:



Vizepräsident Schoettle
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Verordnung zur Änderung der Postreisegebührenordnung vom 12. Februar 1966 vorgesehenen Tages- und Sonntagsrückfahrkarten, die den Reisenden eine Ermäßigung des Fahrpreises bringen, auf den Kraftpostlinien im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken nicht ausgegeben werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503509700
Es trifft zu, daß im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken Rückfahr- und Sonntagsrückfahrscheine auf Postomnibuslinien zur Zeit nicht ausgegeben werden. Das ist darauf zurückzuführen, daß hier die Voraussetzungen für ihre Ausgabe nicht gegeben sind.
Auf Grund der Bestimmungen des § 3 Abs. 6 der Postreisegebührenordnung werden im Postreisedienst ermäßigte Fahrscheine keineswegs generell ausgegeben. Ihre Ausgabe kann vielmehr auf bestimmte Verkehrsbeziehungen beschränkt werden. Die Einführung dieser Ermäßigungen ist im allgemeinen nur in solchen Verkehrsbeziehungen vertretbar, in denen auf Grund der Ermäßigungen zu einer vermehrten Benutzung angeregt wird und dadurch möglichst ein besseres, mindestens aber ein gleiches wirtschaftliches Ergebnis wie zuvor erzielt wird. Bei etwa erforderlichen zusätzlichen Leistungen müßten die Mehraufwendungen durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, daß diese Voraussetzungen leider nur in wenigen Fällen vorliegen. Eine großzügigere Einführung ermäßigter Fahrscheine würde einem Verzicht auf Einnahmen gleichkommen. Das ist aber angesichts des Defizits im Postreisedienst nicht vertretbar.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503509800
Eine Zusatzfrage.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID0503509900
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es die Regel ist, daß die Fahrscheine — auch in allen anderen Bereichen — nicht ausgegeben werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503510000
Es wird im einzelnen bei bestimmten Linien geprüft, ob es möglich ist, solche Fahrscheine auszugeben.

Alwin Brück (SPD):
Rede ID: ID0503510100
Darf ich es noch einmal präzisieren. In der Regel werden aber in keinem Bereich der Bundespost diese Fahrscheine ausgegeben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503510200
Auf Ihre Frage „in der Regel" möchte ich nicht sagen, daß es sich in den Fällen, in denen sie ausgegeben werden, um Ausnahmen handelt. Aber es ist so, daß dort, wo etwa eine solche Möglichkeit denkbar ist, eine sehr eingehende Prüfung stattfindet, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503510300
Keine weiteren Fragen mehr.
Die nächste Frage wird vom Bundesinnenminister beantwortet und später aufgerufen.
Die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau wird aufgerufen, wenn der Vertreter des Ressorts anwesend ist.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung. Die Fragen sind zurückgezogen worden.
Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden?
Ist der Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Fragen VI/ 1, VI/ 2 und VI /3 des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf:
Ist die Bundesregierung bereit, für die aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und aus den übrigen osteuropäischen und südosteuropäischen Ländern im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik kommenden Deutschen in Sonderplanung entsprechenden Wohnraum bereitzustellen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Gesamtzahl der Deutschen zu nennen, die im Jahre 1965 aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und aus den übrigen osteuropäischen und südosteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik gekommen sind?
Ist die Bundesregierung bereit zu überprüfen, welche gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern für die nicht mehr deutsch sprechenden Kinder aus den unter VI/ 2 genannten Ländern durch Errichtung entsprechender Überleitungsschulen ergriffen werden können?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Die Frage VIII /1 stellt der Abgeordnete Müller (Mülheim) :
Kann die Bundesregierung darlegen, welcher Anteil in den Haushaltsjahren 1960 bis 1965 an Darlehen zum Ausbau freier gemeinnütziger Krankenanstalten sowie zur Deckung des Nachholbedarfs privater Krankenanstalten auf den Bau von Schwesternwohnheimen verwandt worden ist?
Bitte, Frau Ministerin!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503510400
Wie Sie wissen, werden die Darlehen an freie gemeinnützige Krankenanstalten vom Bund oder von der Bundesregierung nicht direkt, sondern durch die Hilfskasse Bankgesellschaft mbH in Köln vergeben. Nach deren Auskünften ergeben sich folgende Zahlen: In den Jahren 1960 bis 1965 wurden insgesamt Darlehen in Höhe von etwas über 128 Millionen DM bewilligt. Davon entfielen nach Angaben der Hilfskasse auf die Förderung von Schwestern- und Personalwohnheimen etwas über 45 Millionen DM. Das sind rund 35 % der Darlehenssumme. Bei den freien gemeinnützigen Krankenanstalten wurden insgesamt 37 %, bei den gemeinnützigen privaten Krankenanstalten rund 21 % der dieser Gruppe jeweils bewilligten Darlehen für diesen Zweck verwendet.



Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
Ich möchte aber hinzufügen, daß der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus die Errichtung von Schwesternwohnheimen durch Gewährung zinsloser Darlehen mit 1%iger Tilgung gefördert hat. Die Höhe dieser Mittel betrug von 1961 bis 1965 etwa 261/2 Millionen DM, die Zahl der damit geschaffenen Plätze etwa 18 000.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503510500
Die Frage ist beantwortet.
Ich rufe die Frage VIII/ 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Werden bei der in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheitswesen vom 12. Januar 1966 angekündigten Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung die Vorstellungen des Wissenschaftsrates Berücksichtigung finden?
Bitte, Frau Ministerin!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503510600
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung der medizinischen Ausbildung liegen noch nicht vor. Selbstverständlich werden sie bei der Weiterarbeit an einer neuen Bestallungsordnung auch herangezogen werden. Dabei wird ein besonderes Problem sein, wieweit und zu welchem Zeitpunkt die bereits bestehenden Hochschulen personell und organisatorisch in der Lage sind, Reformvorschläge zu verwirklichen. Unter Umständen wird man außer der Reform der Bestallungsordnung, wie sie unser Referentenentwurf im Prinzip vorsieht, eine zweite Regelung vorbereiten müssen, die den Weg für weitergehende Reformen etwa in Richtung der Ulmer Denkschrift und in Richtung der zu erwartenden Vorschläge des Wissenschaftsrates offen macht.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503510700
Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Dr. Meinecke!

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0503510800
Frau Ministerin, ist sich . die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß eine Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung zugleich ein vorzügliches Instrument zur weiteren Verwirklichung einer Hochschulreform ist und somit sich die Notwendigkeit ergibt, die neue Bestallungsordnung so flexibel zu gestalten, daß neue Studienwege und neue Prüfungsordnungen, wenn auch nur probeweise, im Rahmen dieser neuen Ordnung möglich sein werden?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503510900
Herr Kollege, ich glaube, ich habe diese Frage schon beantwortet. Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt und sieht durchaus die Notwendigkeit dieser Flexibilität.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503511000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0503511100
Ist sich die Bundesregierung auch darüber im klaren, daß durch eine Neuregelung des Studiums und der Prüfungsordnungen eine der Möglichkeiten gegeben ist, das Berufsbild des modernen Arztes den gesellschaftspolitischen und sozialen Entwicklungen einer modernen Gesellschaft zu integrieren, und daß der Neuregelung somit eine besonders große Bedeutung zukommt?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503511200
Die Bundesregierung ist sich darüber klar.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503511300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Offenbach).

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503511400
Frau Ministerin, wären Sie, nachdem Sie die Meinung des Herrn Kollegen Meinecke bestätigt haben, bereit, im Hinblick auf die Bedeutung dieses Themas die Angelegenheit dem Ausschuß für Gesundheitswesen des Bundestages vorzutragen, damit sie dort einmal diskutiert werden kann?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503511500
Herr Kollege, es scheint mir richtig, im Augenblick den an sich gegebenen Weg zu beschreiten, nämlich einen Referentenentwurf meines Hauses, der durchaus noch diskussionsbedürftig ist, noch einmal mit den sachverständigen Kreisen zu erörtern. Ich stehe auch mit dem Wissenschaftsrat in einer Erörterung über diese Fragen. Ich möchte erst dessen Vorschläge abwarten. Ich glaube, dann wäre eher der Zeitpunkt gegeben, die Sache in einem Ausschuß zu erörtern. Im Augenblick, wo wir noch nicht einmal die konkreten Vorschläge des Wissenschaftsrats haben, halte ich dies für verfrüht. Ich bin selbstverständlich gern zum Gespräch mit Ihnen allen bereit.

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503511600
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß dies auf jeden Fall vor der Verabschiedung der Bestallungsordnung geschehen wird?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503511700
Ich kann mich in dieser Frage im Augenblick nicht festlegen. Ich bin aber -zum Gespräch mit Ihnen darüber bereit.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503511800
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage VIII/ 3 des Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Werden bei der gemäß Frage VIII/ 2 angekündigten Neuregelung die Vorstellungen der Gewerkschaften wie die moderner Arbeitsmediziner und Sozialmediziner Berücksichtigung finden, diese Fächer zu intensivieren und zu fördern und sie eventuell zu selbständigen Prüfungsfächern zu deklarieren?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503511900
Nach den bisherigen Vorstellungen über eine neue Bestallungsordnung sollen die Arbeitsmedizin und die Sozialhygiene Unterrichtsfächer, jedoch nicht eigene Prüfungsfächer sein. Die Prüfung soll im Gegensatz zu der bisherigen Regelung durch eine schriftliche Prüfung neben der mündlichen objektiviert werden.




Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503512000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0503512100
Frau Ministerin, wären Sie bereit, vor einer endgültigen Verabschiedung der Bestallungsordnung insbesondere die an diesem Thema interessierten Gewerkschaften noch einmal gesondert über ihre Meinung zu diesem Thema zu hören?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503512200
Wir sind bereit, alle Kreise, die einen besonderen Beitrag zu diesen Fragen zu geben haben, auch die Gewerkschaften zu hören, ehe wir die Bestallungsordnung endgültig formulieren.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503512300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503512400
Frau Ministerin, können Sie uns die Gründe dafür nennen, warum nicht die Absicht besteht, die Arbeitsmedizin als ganz spezielles Prüfungsfach einzuführen?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503512500
Die Gründe dafür sind, daß wir die Ausbildungszeit und auch die Zahl der Prüfungsfächer nicht erweitern möchten. Wir wollen die Ausbildung konzentrieren. Wir wollen, daß die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden; aber wir halten es nicht für möglich, alle die Fächer, die aus neuen Entwicklungen hinzukommen, nun auch zum Prüfungsfach zu machen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503512600
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt (Offenbach).

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503512700
Frau Ministerin, würden Sie Ihre Meinung noch einmal unter dem Gesichtspunkte überprüfen, daß gerade die Arbeitsmedizin nicht nur für den später tätigen Arbeitsmediziner, sondern für jeden praktischen Arzt von besonderer Bedeutung ist, weil ja der Großteil seiner Patienten aus der Arbeitswelt kommt und deshalb der behandelnde Arzt entsprechende Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin haben muß?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503512800
Herr Kollege, Ihre Argumente sind mir bekannt, und sie sind auch richtig. Es fragt sich nur, ob es nicht genügt, wenn man dafür sorgt, daß diese Kenntnisse in den verschiedenen Vorlesungen und auch in speziellen Vorlesungen vermittelt werden. Die Prüfungen aber müssen gestrafft werden. Ein besonderes Prüfungsfach hätte eine Verlängerung und eine Komplizierung des Prüfungsverfahrens zur Folge. Aus diesem Grunde bin ich dafür, besondere Vorlesungen vorzusehen. Ich bin nicht dafür, dieses Gebiet zum Prüfungsfach zu machen. Wir sind aber, wie gesagt, bei der ständigen Überprüfung unserer Vorstellungen über die ganze ärztliche Ausbildung ohnehin noch nicht in einem Stadium, in dem ich endgültige Auskünfte geben kann.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503512900
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503513000
Frau Ministerin, kann man nach den Regeln der menschlichen Lebenserfahrung nicht sagen, daß die Arbeitsmedizin dann, wenn sie nicht Prüfungsfach ist, im Studium des einzelnen Mediziners nicht die Beachtung finden wird, die sie eigentlich haben müßte?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503513100
Ich habe gesagt, sie soll nicht eigenes Prüfungsfach werden. Sie kann aber durchaus im Rahmen der anderen Fächer mit geprüft werden. Damit kann durchaus ein Druck darauf ausgeübt werden, daß sich die Studenten diese Kenntnisse aneignen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503513200
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503513300
Frau Ministerin, gibt es Länder, in denen die Arbeitsmedizin Prüfungsfach für angehende Ärzte ist?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503513400
Es mag sein, daß es andere Länder gibt, in denen dies der Fall ist. Ich kann es Ihnen im Augenblick nicht sagen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503513500
Ich rufe die Frage VIII/ 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach) auf:
In welchem Verhältnis stehen festgestellte Infektionskrankheiten, insbesondere Lungentuberkulose, bei Gastarbeitern zur Häufigkeit dieser Erkrankungen bei der übrigen Bevölkerung?
Bitte, Frau Ministerin!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503513600
Zahlenangaben über die Häufigkeit der Erkrankungen von Gastarbeitern an übertragbaren Krankheiten im Vergleich mit der einheimischen Bevölkerung sind ganz konkret nicht möglich; denn eine gesonderte Meldepflicht etwa für Erkrankungen von Gastarbeitern gibt es nicht. Es besteht jedoch kein Anhaltspunkt dafür, daß die Häufigkeit der Erkrankungen von Gastarbeitern an übertragbaren Krankheiten über der der einheimischen Bevölkerung liegt.
Hinsichtlich der Lungentuberkulose spricht allerdings eine Reihe von Mitteilungen in der Fachliteratur für eine häufigere Erkrankung von Gastarbeitern an dieser Krankheit. Diese Beobachtungen decken sich mit Erfahrungen, die auch in der Schweiz gemacht worden sind. Dabei nimmt die Häufigkeit von Fällen der Lungentuberkulose mit der Länge des Aufenthalts der Gastarbeiter in unserem Lande zu. Es ist aber auch zu berücksichtigen, daß sich die Gastarbeiter insgesamt in dem Alter befinden, d. h. zwischen dem 15. und 40. Lebensjahr, in dem auch bei Einheimischen die Tuberkulose häufiger ist als



Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
bei der Gesamtbevölkerung. Deshalb ist es außerordentlich schwer, Ihre Frage in einer Weise zu beantworten, die der Kritik standhält.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503513700
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt!

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503513800
Frau Ministerin, im Hinblick auf die Häufigkeit der Tuberkulose bei ausländischen Arbeitern möchte ich fragen, ob von Ihrer Seite eine Intensivierung von Untersuchungen beabsichtigt ist, z. B. eine Intensivierung von Röntgenkontrollen in regelmäßigen Abständen oder auch Untersuchungen von Besuchern ausländischer Arbeiter bei uns in der Bundesrepublik?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503513900
Herr Kollege, Sie wissen, daß die Durchführung der Röntgenuntersuchungen Sache der Länder ist und daß sehr viele Länder sie durchführen. Sie wissen auch, daß der Bund darauf keinen Einfluß hat.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503514000
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503514100
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Tatsache, daß Arbeiter aus EWG-Ländern, obwohl sie infolge der bestehenden Freizügigkeit nicht untersucht zu werden brauchen, wegen der veränderten klimatischen, ernährungsmäßigen und sonstigen Lebensbedingungen erfahrungsgemäß besonders gefährdet sind, doch, und zwar nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse, regelmäßig untersucht werden sollten?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503514200
Herr Kollege, ich weiß nicht ganz, auf welche Vorschläge Ihre Fragen hinzielen. Von seiten des Bundes können wir keine Zwangsuntersuchungen für eine bestimmte Menschengruppe einführen, zumal wir noch nicht einmal wirkliche Unterlagen haben, die beweisen, daß ansteckende Krankheiten bei Gastarbeitern häufiger sind. Ich glaube, das wollen Sie selbst nicht. Daß die Gesundheitsämter ein besonderes Augenmerk auf diese Frage richten müssen, ist mir klar. Aber das ist nicht Sache der Bundesgesetzgebung.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503514300
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke!

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0503514400
Frau Ministerin, ist es möglich, daß dieser Kreis der Gastarbeiter, abgesehen von den klimatischen Bedingungen und von der Alterszusammensetzung dieses Kreises, für den Sie eine erhöhte Morbidität bei der Tuberkulose zugegeben haben, in der Bundesrepublik vielleicht dadurch noch besonders gefährdet ist, daß er unter besonders ungünstigen wohnungshygienischen Verhältnissen leidet?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503514500
Herr Kollege, daß in bezug auf die Fürsorge und auch die Gesundheitsfürsoge hier Probleme bestehen, gebe ich durchaus zu. Sie müssen diese Fragen aber den Ländern und den zuständigen Gemeinden stellen und nicht der Bundesregierung, die in diesen Fragen keine gesetzgeberische Zuständigkeit hat.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503514600
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503514700
Frau Ministerin, wäre es nicht angesichts der Bedeutung dieser Frage wichtig, daß die zuständigen Stellen des Bundes endlich auf die Erstellung entsprechender Statistiken hinwirken, die es uns ermöglichen, zu beurteilen, ob hier nicht Gefährdungen vorliegen, die man vorbeugend ausräumen sollte?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503514800
Untersuchungen zu dieser Frage laufen. Wir dringen auch darauf, daß diese Frage statistisch untersucht wird. Eine lückenlose Statistik würde eine Meldepflicht voraussetzen, für die ich mich nicht einsetzen kann.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503514900
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503515000
Wann kann man mit den ersten Ergebnissen der laufenden Untersuchungen rechnen, Frau Ministerin?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503515100
Ich werde feststellen, wie weit die Untersuchungen sind, und Ihre Frage dann schriftlich beantworten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503515200
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage VIII/ 5 des Herrn Abgeordneten Dröscher:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die bei der Untersuchung der im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen auf Grund des Bundesseuchengesetzes entstehenden Gebühren von den Betroffenen selbst bezahlt werden?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503515300
Ich beantworte Ihre Frage mit Ja.
Zunächst ist es Sache des Lebensmittelkaufmanns selbst, alles zu tun, was ihm möglich ist, damit gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel verkauft werden. Dazu gehört auch die Sorge dafür, daß sein Verkaufspersonal ohne ansteckende Krankheiten ist. Die Tatsache, daß der Staat, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen des Lebensmittelhändlers zu sichern, Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen für Personen aus dem Lebensmittelbetrieb anordnet, ist kein Grund dafür, daß der Staat auch die Kosten trägt. Denn der Zweck dieser Untersuchungen ist ja etwas, wozu der Lebensmittelhändler aus seiner Funktion und seinem Betrieb heraus verpflichtet ist,




Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503515400
Herr Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0503515500
Überwiegt nicht, Frau Bundesgesundheitsministerin, in diesem Falle das öffentliche Interesse, und ist von daher nicht die Zahlungspflicht der Öffentlichkeit gegeben?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503515600
Selbstverständlich ist ein öffentliches Interesse daran gegeben, daß die Lebensmittelhändler in vieler Beziehung ihre Verpflichtung erfüllen, einwandfreie Lebensmittel zu verkaufen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503515700
Herr Abgeordneter Dröscher.

Wilhelm Dröscher (SPD):
Rede ID: ID0503515800
Frau Gesundheitsministerin, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ist Ihnen nicht entgangen, daß nicht nur die im Lebensmittelhandel tätigen Personen gemeint sind, sondern z. B. auch die Gaststätteninhaber und die Inhaber kleiner Pensionen, die unter Umständen nur ein Abendbrot reichen, und daß gerade diese Frage daher unter Umständen geeignet ist, die Ausbreitung des Fremdenverkehrs in den kleinen ländlichen Räumen, die wir unterstützen wollen, zu behindern?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503515900
Ich glaube, Herr Kollege, wir müssen grundsätzlich davon ausgehen, daß derjenige, der Lebensmittel anbietet, ob das nun in einer Pension oder in einem Lebensmittelgeschäft ist, selber dafür zu sorgen hat, daß diese Lebensmittel einwandfrei sind, das heißt auch, daß sie nicht durch Personal verabreicht werden, das ansteckende Krankheiten verbreitet. Aus diesem Grunde sehe ich nicht ein, weshalb der Staat Kosten übernehmen soll, die diesen Gewerbetreibenden zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufzuerlegen sind.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503516000
Frage VIII/ 6 des Abgeordneten Matthöfer:
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Einrichtung von besonderen jugendpsychiatrischen Kliniken zu fördern, damit zwölf- oder dreizehnjährige Kinder in den Schlafsälen der Männerkliniken nicht länger sittlichen Gefährdungen ausgesetzt sind?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503516100
Das Krankenhauswesen und auch die innere Struktur der Krankenhäuser gehört nicht zu den Gegenständen, auf die die Bundesregierung unmittelbaren Einfluß hat; weder finanziell noch gesetzgeberisch. Wir haben eine Möglichkeit, ein Modell zu errichten, wie jugendpsychiatrische Kliniken sein sollten und wie sie richtig und gut funktionieren sollten. Deshalb denken wir daran, im Rahmen der Mittel, die uns zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen, zur Verfügung stehen, eine jugendpsychiatrische Klinik als Modelleinrichtung zu fördern, um auf diese Weise eine beispielshafte Einrichtung zu schaffen. Möglichkeiten, als Gesetzgeber oder auch als Finanzgeber die innere Struktur der vorhandenen Kliniken zu beeinflussen, hat der Bund leider nicht, da dies Sache der Länder ist.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503516200
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503516300
Wann ist mit der Errichtung der Modellklinik zu rechnen, Frau Ministerin, und wie gedenken Sie sie haushaltsmäßig zu veranschlagen?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503516400
Im Haushalts-Einzelplan meines Hauses sind Mittel für diese Zwecke vorgesehen. Im Haushalt 1966 konnten wir dies nicht vorsehen, da wir einen zur Errichtung reifen Vorschlag haben müssen. 1967 ist der früheste Zeitpunkt, in dem wir mit einer solchen Sache fertig werden können.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503516500
Noch eine Frage.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503516600
Wie groß wird die Kapazität dieser Klinik sein?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503516700
Herr Kollege, das kann ich Ihnen noch nicht sagen, da noch kein zur Verwirklichung reifer Plan vorliegt. Ich bitte aber, Ihre Frage vor allem an die Länder zu richten, insbesondere wenn Sie irgendwelche speziellen Fälle im Sinn haben.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503516800
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke!

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0503516900
Frau Ministerin, würden Sie, obwohl es in die Kompetenz der Länder gehört, zugeben, daß es trotzdem gut ist, wenn die Bundesregierung erkennt, daß die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Jugendpsychiatrie, da sie jetzt erst plant, eine Modellklinik einzurichten, in gewisser Hinsicht ein unterentwickeltes Land ist?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503517000
Herr Kollege, Ihre Frage enthält eine gewisse Entstellung des wirklichen Sachverhalts. Es ist ja nicht so, daß das gesamte Klinikwesen in der Bundesrepublik ganz allein auf eine Modelleinrichtung des Bundes zu warten hätte; auch in den Ländern wird an dieser Frage gearbeitet, werden Einrichtungen überprüft und verbessert. Trotzdem glaube ich, daß es gut ist, wenn wir ein Modell setzen, und wenn wir mehr Mittel dafür zur Verfügung hätten, wären wir auch in dieser Frage schon ein Stück weiter.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503517100
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt!

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503517200
Frau Minister, da erfahrungsgemäß der Weg von der Planung einer Klinik bis zu ihrer Fertigstellung viele Jahre dauert und Sie selbst soeben sagten, daß frühestens 1967



Dr. Schmidt (Offenbach)

mit der Planung angefangen werden könnte, — wären Sie unter diesen Umständen nicht bereit, in der Zwischenzeit schon bestehende Einrichtungen in dieser Richtung zu fördern?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503517300
Herr Kollege, wenn Sie bereit sind, zu einer Änderung des Grundgesetzes beizutragen, die uns dies gestatten würde, dann würde ich das gern tun.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503517400
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt (Offenbach).

Dr. Horst Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0503517500
Das war zwar nicht die Antwort auf meine Frage. Ich darf aber eine zweite Zusatzfrage stellen: Wären Sie bereit, uns ausführliches Material über die statistischen Hintergründe dieser Frage zur Verfügung zu stellen, d. h. wie viele Kinder in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind, wie viele Plätze zur Verfügung stehen und wie viele notwendig sind?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0503517600
Das würde eine Umfrage bei den Ländern erfordern, da wir, wie gesagt, nicht unmittelbar für Kliniken und Klinikstruktur zuständig sind. Ich bin aber gern bereit, mich um Material zu bemühen, um Ihre Frage beantworten zu können.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503517700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Nachdem der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau eingetroffen ist, rufe ich noch die in seinen Geschäftsbereich fallende Frage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des niederbayerischen Grenzgebietes damit zu rechnen ist, daß infolge fehlender Mittel einer großen Anzahl von Anträgen auf Gewährung eines öffentlichen Baudarlehens in diesem Jahre nicht entsprochen werden kann?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503517800
Der Bundesregierung ist bekannt, daß schon in den vergangenen Jahren in den Zonenrandgebieten nicht alle Anträge auf Gewährung eines öffentlichen Darlehens berücksichtigt werden konnten. Die schwierige Haushaltslage von Bund und Ländern setzte auch hier Grenzen. Nun ist infolge der Kürzung der Rückflußmittel in Höhe von 82 Millionen DM im Jahre 1966 eine Bereitstellung von Mitteln aus diesen Rückflußmitteln für die Zonenrandgebiete nicht möglich. Dagegen ist vorgesehen, daß gemäß § 19 a Abs. 2 Buchstabe c des Zweiten Wohnungsbauförderungsgesetzes für den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet 20 Millionen DM verteilt werden, sofern die für 1966 vorgesehene Bindungsermächtigung freigegeben wird. Ausgaben aus dieser Bindungsermächtigung können jedoch erst im Jahre 1967 geleistet werden.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503517900
Herr Abgeordneter Fritsch (Deggendorf) zu einer Zusatzfrage.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503518000
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß zum Beispiel — um die Situation auf dem Gebiet der Förderung des Wohnungsbaus durch die öffentliche Hand zu demonstrieren — im Jahre 1965 im Bereiche der Regierung von Niederbayern, also vornehmlich im Zonenrand- und -grenzgebiet, nur die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden konnte und daß nach einer mir soeben zugegangenen Mitteilung der Regierung von Niederbayern im Jahre 1966 nur etwa ein Drittel der Mittel des vorigen Jahres zur Verfügung steht, so daß, wie die Regierung von Niederbayern schreibt, nur ein Bruchteil der vorliegenden Anträge berücksichtigt werden kann?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503518100
Dieser Sachverhalt ist mir im wesentlichen bekannt.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503518200
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf).

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503518300
Herr Minister, sind Sie angesichts dieses Tatbestandes nicht auch der Meinung, daß durch die ungeheure Kürzung der Mittel nicht nur die Zielsetzung des sozialen Wohnungsbaus im allgemeinen, sondern auch die Zielsetzung jeglicher Grenzland- und Zonenrandförderung in Frage gestellt ist? Denn durch die Verhinderung der Errichtung von Wohnbauten werden ja im Zonenrand- und -grenzgebiet die Abwanderungstendenzen der dort tätigen Arbeitskräfte und' der dortigen Bevölkerung verstärkt und damit alle übrigen Probleme dieser Gebiete besonders verschärft.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503518400
Die Zielsetzung — entschuldigen Sie, wenn ich etwas philologisch bin — steht sicher nicht in Frage; aber ich gebe zu, daß die Erreichung des Zieles erschwert wird. Das liegt aber nun einmal in den Beschränkungen, die wir uns im Haushalt auferlegen mußten.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503518500
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Strohmayr.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0503518600
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß nicht nur für die Grenzgebiete und Grenzlandgebiete die Mittelzuteilung katastrophal ist, sondern auch für andere Gebiete? Im Regierungsbezirk Schwaben beispielsweise liegen Anträge für 72 Millionen DM vor und stehen ganze 8 Millionen DM zur Verfügung.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503518700
Herr Abgeordneter, Sie sprechen die Sorgen aus, die mein Haus und mich bewegen.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503518800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Zerbe.




Edwin Zerbe (SPD):
Rede ID: ID0503518900
Herr Bundesminister, wären Sie bereit, zu prüfen, ob nicht auch von der Bundesregierung ein Sonderprogramm für den sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet geschaffen werden kann, ähnlich dem Landesprogramm, das das Zonengrenzland Hessen bereits geschaffen hat?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503519000
Etwas Ähnliches ist mit den erwähnten 20 Millionen DM vorgesehen, die gemäß § 19 a des Zweiten Wohnungsbauförderungsgesetzes verteilt werden sollen.

Edwin Zerbe (SPD):
Rede ID: ID0503519100
Herr Bundesminister, das Land Hessen hat im Jahre 1965 über 10 Millionen DM für dieses Sonderprogramm allein im hessischen Zonenrandgebiet ausgegeben. Sind Sie nicht der Meinung, daß angesichts dieser Tatsache der von Ihnen genannte Betrag wahrscheinlich nicht ausreichen wird?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0503519200
Daß der Betrag nicht ausreicht, um alle Wünsche zu befriedigen, ist mir bekannt. Das war in den vergangenen Jahren schon so. Wir können nur anstreben, möglichst viel zu tun.

Erwin Schoettle (SPD):
Rede ID: ID0503519300
Damit, meine Damen und Herren ist die Fragestunde geschlossen. Wir stehen am Ende der heutigen Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages ein auf Donnerstag, den 21. April 1966, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.