Rede:
ID0503502600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 4
    1. Zusatzfrage,: 1
    2. Herr: 1
    3. Abgeordneter: 1
    4. Müller.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Fritz (Welzheim), Frau Jacobi (Marl) und Stooß 1629 A Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Elektrifizierung der Strecke Osnabrück über Bremen nach Hamburg . . . . 1630 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen 1630 D Fragen des Abg. Fellermaier: Unterschiedliche Besteuerung und Haftpflichtprämien bei Pkw's und Kombi-Kraftwagen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1631 A Fellermaier (SPD) 1631 C Frage des Abg. Folger: Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" 1631 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Hausaufgaben für Beamte des Zollgrenzaufsichtsdienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1631 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anwendung der Bestimmungen des § 8 Lohnsteuer-DV auf Kinder im Rahmen eines Schüleraustausches Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1632 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1632 B Frage des Abg. Fellermaier: Angabe des Fleischgewichts bei Konservendosen durch die Einfuhr- und Vorratsstelle Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1632 D Fellermaier (SPD) 1633 A Fragen des Abg. Müller (Worms) : Einfuhr von belgischem Taubenfutter Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1633 A Müller (Worms) (SPD) 1633 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 der EWG über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel 1633 C Frage des Abg. Richarts: Nicht-schienengebundene Fahrzeuge im Besitz der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1633 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Fragen des Abg. Bading: Ölpest — Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1634 A Sänger (SPD) 1634 C Frage des Abg. Wienand: Neubau des Bahnhofsgebäudes in Troisdorf (Siegkreis) 1634 C Frage des Abg. Cramer: Stillegung der Bahnstrecke Jever-Harle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1634 D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1634 D Haar (Stuttgart) (SPD) 1635 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1635 C Frage des Abg. Schwabe: Einrichtung einer Autobahnweiche auf der Strecke Frankfurt (Main)-Mannheim Schoettle, Vizepräsident . . . . 1635 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1635 D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Tagesrückfahrkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1636 A Fragen des Abg. Richter: Bundesautobahn Heilbronn-Würzburg, Bundesbahnlinie Meckesheim-Obrigheim 1636 B Fragen des Abg. Josten: Fahrbahn der Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1636 D Josten (CDU/CSU) 1637 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1637 B Borm (FDP) 1637 C Dröscher (SPD) 1637 D Frage des Abg. Ehnes: Durchfallquote bei den Fahrprüfungen in Mittelfranken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1638 B, 1638 C Ehnes (CDU/CSU) 1638 B Fragen des Abg. Ehnes: Einführung des Lernführerscheines nach dem Muster von England und den USA Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1638 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Nichtausgabe von Tages- und Sonntagsrückfahrkarten auf den Kraftpostlinien im Bereich der OPD Saarbrücken Bornemann, Staatssekretär . . . 1639 A Brück (Holz) (SPD) 1639 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsbeistand für Rentenempfänger vor Sozialgerichten 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Wohnraum für aus den Ostblockländern kommende Deutsche 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gesamtzahl der aus den Ostblockländern 1965 in die Bundesrepublik gekommenen Deutschen 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Überleitungsschulen für nicht mehr deutschsprechende Kinder aus den Ostblockländern 1639 C Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Darlehen zum Ausbau von Krankenanstalten und Schwesternwohnheimen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1639 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1640 A, 1640 D Dr. Meinecke (SPD) . . 1640 B, 1641 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1640 C, 1641 A Matthöfer (SPD) 1641 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Infektionskrankheiten bei Gastarbeitern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1641 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1642 A Dr. Meinecke (SPD) 1642 B Matthöfer (SPD) 1642 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 III Frage des Abg. Dröscher: Gebühren für die Untersuchung der im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1642 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1643 A Frage des Abg. Matthöfer: Einrichtung besonderer jugendpsychiatrischer Kliniken Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1643 B Matthöfer (SPD) 1643 C Dr. Meinecke (SPD) 1643 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1643 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Anträge auf Gewährung öffentlicher Baudarlehen im Zonenrandgebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 1644 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1644 C Strohmayr (SPD) 1644 D Zerbe (SPD) 1645 A Nächste Sitzung 1645 C Berichtigung 1645 Anlagen 1647 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 33. Sitzung, Seite 1605 D, vierte Zeile von unten statt Brochazka: Prochazka. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 22. 4. Frau Albertz 22. 4. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 22. 4. Bading *) 20. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Benda 22. 4. Blachstein 21. 4. Frau Blohm 14. 5. Blume 20. 4. Blumenfeld 22. 4. S Börner 22. 4. Dr. Burgbacher 21. 4. Burgemeister 22. 4. Burger 15. 5. Dr. Dehler 21. 4. Dr. Dittrich *) 20. 4. Enk 22. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Frieler 2. 7. Gerlach *) 20. 4. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Herold 23. 4. Höhne 22. 4. Horten 22. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22. 4. Jahn (Marburg) 20. 4. Dr. Jungmann 30. 4. Dr. Kempfler 23. 4. Frau Klee 21.4. Klinker *) 22. 4. Dr. Kopf 22. 4. Frau Krappe 30.4. Dr. Kraske 21. 4. Lenz (Trossingen) 22.4. Liedtke 10. 5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mauk *) 21.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 20. 4. Müller (Aachen-Land) *) 22. 4. Ott 20. 4. Dr.-Ing. Philipp *) 20. 4. Pöhler 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rehs 22. 4. Richarts 20. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22.4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 20. 4. Seither 23. 4. Stahlberg 6. 5. Stein 23. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Strobel *) 20. 4. Unertl 22. 4. Wächter 22. 4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22. 4. Wischnewski 20. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. Zink 20. 4. Zoglmann 20. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 30. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Dr. Furler 6. 5. Hirsch 4. 5. Dr. Klepsch 27.4. Dr. von Merkatz 30. 4. Dr. Morgenstern 30. 6. Schmidt (Hamburg) 28.4. Strauß 6. 5. Teriete 14. 5. Vogt 30. 4. Wuwer 29. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. März 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Fellermaier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fellermaier *) . Die Bekämpfung der Tollwut unter den wildlebenden Tieren, die sich Maßregelungen nach den viehseuchenrechtlichen Bestimmungen naturgemäß entziehen, muß auf Reduzierung der entsprechenden Virusträger und -überträger ausgerichtet werden, um durch Verringerung der Kontaktmöglichkeiten von gesunden und kranken Tieren die Infektionskette zu unterbrechen. In dem gegenwärtigen Tollwutseuchenzug, in dem der Fuchs der Hauptträger und -überträger der Seuche ist, muß daher angestrebt werden, die Fuchspopulation niedrig zu halten. Nach amerikanischen Erfahrungen kann eine vom Fuchs getragene Infektionskette unterbrochen werden, wenn pro 3 Quadratmeilen nicht mehr als ein Fuchs vorhanden ist. Auf Grund der in Deutschland - aber auch in anderen europäischen Ländern - gesammelten Erfahrungen sind für die Reduzierung der Fuchspopulation besonders die Begasung und gegebenenfalls auch die nachhaltige Bejagung geeignet; die Auslegung von Gift kann bei gezielter Anwendung und unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls zweckdienlich sein. Das Internationale Tierseuchenamt in Paris hat die Begasung für die Reduzierung der Fuchspopulation empfohlen. s) Siehe 32. Sitzung Seite 1486 D. 1648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 25. März .1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/454 Fragen III/ 1 und 111/2): Sind Informationen zutreffend nach denen an der Deutschen Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko evangelischer und katholischer Religionsunterricht weder in regelmäßigen Schulstunden noch in freiwilligen Religionsstunden erteilt werden darf? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Religionsunterricht an der Deutschen Schule Alexander von Humboldt auch im Hinblick darauf erteilt werden darf, daß der Bund für diese Schule erhebliche Zuschüsse leistet (vgl. Bericht der Bundesregierung über Lage und Stand des Ausbaus der deutschen Auslandsschulen — Drucksache IV/ 3672 —, S. 26 bis 41)? Das mexikanische Erziehungsgesetz von 1942 in Verbindung mit der mexikanischen Verfassung von 1917 untersagt die Abhaltung von Religionsunterricht jeglicher Konfession innerhalb der Räumlichkeiten aller mexikanischen Schulen. Die Deutsche Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko-City gilt trotz der Förderung, die sie von seiten der Bundesregierung erfährt, als mexikanische Privatschule. Ihr droht bei Zuwiderhandlung gegen dieses gesetzliche Verbot die Schließung durch die Behörde. Eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten erscheint aussichtslos. Da die Bundesregierung seit jeher bemüht ist, die Erteilung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach an allen von ihr unterstützten Auslandsschulen sicherzustellen, versucht sie in diesem Fall eine Lösung zu finden, die einen ausreichenden Religionsunterricht der Schüler auf andere Weise gewährleistet. Die angespannte Haushaltslage ließ es leider bisher nicht zu, gemäß dem Antrag der katholischen und evangelischen deutschen Kirchengemeinden in Mexiko-City mit Bundesmitteln ein Grundstück für den genannten Zweck anzukaufen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, den Kirchengemeinden über die Deutsche Botschaft in Mexiko eine jährliche Mietbeihilfe in Höhe von DM 12 000,— für die Anmietung eines geeigneten Unterrichtsgebäudes in Schulnähe zu gewähren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/454 Fragen IV/ 9, IV/ 10 und IV/ 11): Ist die Bundesregierung in der Lage, darüber Auskunft zu geben, wie viele politische Flüchtlinge von 1948 bis Ende 1965 aus den Ostblockstaaten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind? Wie viele der von dem unter IV/ 9 genannten Personenkreis gestellten Anträge auf Einbürgerung wurden positiv entschieden? Wie hoch ist die Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt? Zu Frage IV/ 9: Aus den Jahren 1948 bis 1952 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da bis dahin die Gewährung von Asyl an politische Flüchtlinge ausschließlich Sache der Ausländerbehörden der Länder war. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Jahre 1953 wurden von der Bundesdienststelle (jetzt Bundesamt) tür die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge etwa 21 100 Personen aus den Ostblockstaaten als politische Flüchtlinge anerkannt. Zu Frage IV/ 10: Bis Ende 1964 wurden insgesamt etwa 3750 politische Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten eingebürgert. Zu Frage IV/ 11: Die heimatlosen Ausländer — das sind die ehemaligen sogenannten DP's —, deren Rechtsstellung durch das Gesetz vom 25. April 1951 geregelt ist, wurden bei den Volkszählungen bisher nicht gesondert erfaßt. Ihre Zahl läßt sich nur durch Erhebungen der Länder, zum Teil ergänzt durch Schätzungen, feststellen. Die geschätzte Zahl lautet 155 000. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 14. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/454 Fragen V/1, V/2 und V/3) : Ist dem Bundesfinanzminister bekannt, daß auf einer Teilfläche von 616 qm im Jahre 1938 im Auftrage des Luftgaukommandos XII ein Flakunterkunftshaus in der Gemeinde Offstein, Landkreis Worms (Grundbuch für Offstein Band 1, Blatt 8, Gemarkung Offstein Flur 7, Flurstück 37, Fläche 3637 qm) errichtet und die damaligen Eigentümer, die Eheleute Jakob und Katharina Gieß, gezwungen wurden, einen Duldungsvertrag abzuschließen? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Bundesvermögensstelle Mainz, daß nach Übersiedlung der derzeitigen Bewohner des Flakhauses, die seinerzeit von Mainz nach Offstein evakuiert wurden, der derzeitige Eigentümer, Ernst Gieß, das Flakhaus käuflich übernehmen müsse, während dieser auf Wiederherstellung des früheren Zustandes besteht, weil er in dem sogenannten Flakhaus, das niemals als solches benutzt wurde, eine Beeinträchtigung des Grundstückswertes erblickt? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Oberfinanzdirektion Koblenz, daß im vorstehend geschilderten Fall Ansprüche wegen Inanspruchnahme der Grundstücksteile durch die seinerzeitige Duldungsentschädigung abgegolten seien? Zu 1. und zu 3.: Der Einzelfall betr. das Grundstück Giess in Offstein war mir nicht bekannt. Ich habe mir jedoch Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1649 hierüber inzwischen von der zuständigen Oberfinanzdirektion Koblenz berichten lassen. Im Zuge der Errichtung des sogenannten Westwalls wurde vom Deutschen Reich im Jahre 1938 in der Gemeinde Offstein im Landkreis Worms auf einem Teilstück des Grundbesitzes der Eheleute Jakob und Katharina Giess ein Flakhaus errichtet. Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Grundstücks war zunächst das Wehrleistungs- oder das Reichsleistungsgesetz; später, nach Erlaß der zweiten Durchführungs-Verordnung zum Schutzbereichsgesetz vom 11. Oktober 1939 — DuldungsVO — wurde die Inanspruchnahme und die Entschädigung nach dieser VO geregelt. Danach waren die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung von Verteidigungsanlagen auf ihren Grundstücken zu dulden. Aus Gründen der Geheimhaltung und zur Ersparnis von Verwaltungsarbeit blieben die Grundstücksbesitzer rechtlich zwar Eigentümer ihres Grundstücks, übertrugen aber das wirtschaftliche Eigentum auf das Deutsche Reich. Sie erhielten für die Inanspruchnahme eine angemessene Entschädigung, und zwar in Höhe des vollen Grundstückswertes sowie für Wirtschaftserschwernisse und Nutzungsschäden und auch für die von ihnen weiter zu tragenden Steuern und Lasten. Die vom Reich errichteten Aufbauten blieben im Eigentum des Reichs. Mit diesem Inhalt wurden mit den Eigentümern Verträge abgeschlossen. Nach dem mir abschriftlich vorliegenden Schreiben des ehemaligen Luftgaukommandos XII/ XIII vom 13. Januar 1943 haben die Eheleute Giess die Entschädigung in Höhe von 317,98 DM erhalten, die den damaligen Preisverhältnissen für derartige Teilflächen entsprach. Infolgedessen stehen ihnen nach dem abgeschlossenen Vertrag keine Ansprüche mehr zu. Zu 2.: Dem gegenwärtigen Eigentümer Giess ist von der Oberfinanzdirektion Koblenz sowohl das Angebot gemacht worden, das vom Deutschen Reich errichtete Bauwerk zum gegenwärtigen Verkehrswert zu übernehmen, als auch das Angebot, das Grundstück an den Bund zu veräußern, um Grundstück und Bauwerk in einer Hand zu vereinigen. Beides hat Herr Giess abgelehnt. Es trifft nicht zu, daß ihm erklärt worden sei, er müsse das Bauwerk käuflich übernehmen. Da die Eigentümer nach dem aufgrund der Duldungsverordnung abgeschlossenen Vertrag zur Duldung der Inanspruchnahme verpflichtet waren, steht ihnen ein Anspruch auf Beseitigung des Flakhauses nicht zu; selbst wenn sie aber einen Anspruch auf Beseitigung dieses Bauwerks hätten, so wäre dieser Anspruch nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) nicht zu erfüllen, da gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG solche Ansprüche vom Bund nur dann befriedigt werden können, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leben oder Gesundheit dies erfordert. Die Behandlung des Falles durch die Oberfinanzdirektion Koblenz entspricht demnach der durch das AKG geschaffenen Rechtslage. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten van Delden (Drucksache V/454 Fragen X/1 und X/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das sowjetzonale „Radio Berlin International" wahrscheinlich in diesem Jahr die „Deutsche Welle" sowohl an Kapazität als auch an Intensität übertreffen wird? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um der in der vorhergehenden Frage aufgezeigten Gefahr der vermehrten Darstellung Deutschlands aus sowjetzonaler Sicht in der Welt zu begegnen? Zu X. 1.: Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Planung der technischen Einrichtungen von „Radio Berlin International" vor. Aus dem vorläufigen internationalen Kurzwellensendeplan für Mai bis August 1966 ist nicht zu entnehmen, daß in dieser Zeit Programmerweiterungen oder eine Vermehrung der Senderzahl oder deren Leistungen vorgesehen sind. Zu X. 2.: Die Deutsche Bundespost hat der Deutschen Welle bereits im Jahre 1964 den Bau einer weiteren Kurzwellen-Rundfunksendestelle mit Sendern großer Leistung (500 kW) unter der Voraussetzung angeboten, daß die Deutsche Welle in der Lage ist, die Gebühren für die Überlassung solcher Sendeanlagen zu übernehmen. Die entsprechende Zusage der Deutschen Welle steht noch aus. Die Deutsche Bundespost ist außerdem bereit und in der Lage, auf ihren Übersee-Sendefunkstellen freie Sendekapazität für bestimmte Stunden und Richtungen der Deutschen Welle gegen Gebühren zur Verfügung zu stellen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29.. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/454 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Trifft es zu, daß die Niederlande das ganze Land mit einem Kabelnetz für das „Drahtfernsehen" überziehen, an das aber nicht nur Fernsehgeräte, sondern auch Rundfunkapparate angeschlossen werden können, so daß bis 1969 Einzelantennen überflüssig werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der zunehmende Antennenwald" in den Wohngebieten der Bundesrepublik für Empfangsstörungen verantwortlich gemacht werden kann? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für die Einführung des sogenannten „Drahtfernsehens" in der Bundesrepublik? 1650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Zu X/3: Nach Auskunft der Niederländischen- Postverwaltung ist vorgesehen, das in einem Stadtteil von Den Haag erprobte Drahtfunksystem für Fernseh- und Ton-Rundfunk zunächst in den großen Städten in Westholland einzurichten, sofern das Parlament diesem Plan zustimmt. Ob in späteren Jahren auch in anderen Städten oder gar im ganzen Land dieses neue Drahtfunksystem eingerichtet wird, steht gegenwärtig nicht zur Erörterung. Zu X/4: Die Beim Empfang von Ton- und Fernsehrundfunksendungen auftretenden Störungen können verschiedene Ursachen haben. Unter anderem können sich auch Empfangsantennen gegenseitig stören, wenn sie auf zu engem Raum aufgestellt sind, wenn also ein Antennenwald errichtet worden ist. Damit aber Störungsmöglichkeiten dieser Art vermieden werden, wurde bereits vor Jahren der Arbeitskreis Rundfunkempfangsantennen gebildet, der sich zur Aufgabe gestellt hat, im Interesse der Allgemeinheit die Errichtung von GemeinschaftsAntennenanlagen zu fördern. Diesem Arbeitskreis gehören alle maßgebenden Gremien des Bundes, der Länder, der Rundfunkanstalten und alle in Frage kommenden Zentral- und Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks, der Wohnungswirtschaft usw. an. Der Arbeitskreis hat unter Federführung meines Hauses „Richtlinien zur Planung, zum Aufbau, zur Übergabe, zur Wartung und zum Betrieb von Gemeinschafts-Antennenanlagen" herausgegeben, damit alle Interessenten die richtigen Maßnahmen beim Errichten von Empfangsantennen ergreifen können. Dieser Arbeitskreis hat sich bewährt und bewirkt, daß mancher Antennenwald gelichtet worden oder gar nicht erst entstanden ist. Zu X/5: Die Voraussetzungen für die Einführung des Drahtfernsehens (Drahtfunk für Fernseh- und Ton-Rundfunk) sind zur Zeit in der Bundesrepublik nicht gegeben. Vor allem die Ballungszentren der Bevölkerung sind 100%ig mit Ton- und Fernseh-Rundfunk versorgt. Die Einrichtung eines Drahtfernsehnetzes würde eine Zweitversorgung darstellen, die außerordentlich kostspielig sein würde und bei kostendeckenden Gebühren kaum in Anspruch genommen werden dürfte, weil die vorhandenen Programme auch drahtlos empfangen werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 31. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/454 Frage XI /4) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die z. Z. unerträglichen Zustände bei der Zulassung zum Studium der Pharmazie an den deutschen Universitäten Einfluß zu nehmen und anzuregen, daß eine zentrale Zulassungsstelle geschaffen wird? In der Fragestunde am 16. Februar 1966 habe ich dargelegt, daß die einzelnen wissenschaftlichen Hochschulen in eigener Verantwortung über die Zulassung zum Studium entscheiden. Eine zentrale Registrierstelle kann daher lediglich die Bewerbungen für ein Studienfach sammeln und die Bewerber, die von einer Hochschule abgewiesen werden, auf freie Plätze an anderen Hochschulen hinweisen. Ich habe nach der Fragestunde vom 16. Februar 1966 die Westdeutsche Rektorenkonferenz und die Kultusminister der Länder gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienfächer, besonders auch für die Pharmazie, zweckmäßig erscheint. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen. Wir werden Sie unterrichten, sobald diese vorliegt. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage darf ich noch darauf hinweisen, daß der Bundesminister für Gesundheitswesen in Kürze den Entwurf einer BundesApotheker-Ordnung, die die Grundlage für die Reform des Pharmaziestudiums bildet, und den Entwurf des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten dem Bundestag vorlegen wird. Diese beiden Entwürfe haben eine erhebliche Verbesserung der Verhältnisse im Pharmaziestudium zum Ziel. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wiefel (Drucksache V/454 Fragen XII/ 1 und XII/ 2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Leiter eines Gewerbeaufsichtsamtes seine Aufsichtspflicht so auslegen und handhaben darf, daß er sich bei der Suche nach den Ursachen einer Luftverschmutzung auf die Untersuchungsergebnisse und Auskünfte des Industrieunternehmens verläßt, welches der vermutliche Verursacher der Luftverschmutzung ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die für die in Frage XII/ 1 genannte Angelegenheit zuständige Landesregierung zu veranlassen — es handelt sich um einen Fall in Nordrhein-Westfalen —, bei der Gewerbeaufsicht darauf hinzuwirken, daß sie ihrer Aufsichtspflicht gemäß der Gewerbeordnung genügt? Welche Ermittlungen ein Gewerbeaufsichtsbeamter bei der Feststellung von Quellen der Luftverschmutzung anzustellen hat, muß den Umständen des Einzelfalls und dem pflichtgemäßen Ermessen des Beamten überlassen bleiben. Reichen seine Sachkenntnisse nicht aus, um die Auskünfte des Unternehmens zu beurteilen, wird er in der Regel Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1651 verpflichtet sein, einen neutralen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat durch einen besonderen Erlaß der Gewerbeaufsicht des Landes Weisungen über die Hinzuziehung von neutralen Sachverständigen gegeben. Ich kann selbstverständlich, ohne den Einzelfall zu kennen, den Sie, Herr Kollege, im Auge haben, nicht tätig werden. Falls Sie mir diesen Fall nennen, bin ich gern bereit, bei dem Herrn Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen Erkundigungen darüber einzuziehen, was in der konkreten Sache geschehen ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Mischfuttermittel, die im Ausland hergestellt und in der Bundesrepublik in den Verkehr gebracht werden, sind den in der Bundesrepublik hergestellten Erzeugnissen futtermittelrechtlich gleichgestellt. Ausländische Hersteller oder Importeure haben deshalb Mischfutter, bevor sie diese in den Verkehr bringen, beim Bundeslandwirtschaftsministerium zur Registrierung anzumelden und den Genehmigungsbescheid abzuwarten.
    Für die Überwachung dse Verkehrs mit Futtermitteln sind die Länder zuständig. Nachdem mir kürzlich bekannt wurde, daß nicht registriertes Taubenmischfutter von verschiedenen Einzelhandelsfirmen in den Verkehr gebracht worden ist, habe ich die zuständigen Überwachungsbehörden um Überprülung der Angelegenheit und gegebenenfalls um Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gebeten. Eine Stellungnahme der Länder ist noch nicht erfolgt.


Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch Kaninchenfutter aus Holland eingeführt wird, das unseren futtermittelrechtlichen Vorschriften nicht entspricht?