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    533. enthaltenen: 1
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    540. Höchstbeitrag: 1
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    546. zuleiten?Frage: 1
    547. X/5: 1
    548. Fellermaier:Hält: 1
    549. es: 1
    550. vertretbar,: 1
    551. daß: 1
    552. Personenkraftwagen: 1
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    554. Kraftfahrzeugsteuergesetz: 1
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    558. besteuert: 1
    559. ebenso: 1
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    561. Haftpflichtprämien: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Fritz (Welzheim), Frau Jacobi (Marl) und Stooß 1629 A Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Frage des Abg. Dr. Müller-Hermann: Elektrifizierung der Strecke Osnabrück über Bremen nach Hamburg . . . . 1630 D Fragen der Abg. Frau Blohm: Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen 1630 D Fragen des Abg. Fellermaier: Unterschiedliche Besteuerung und Haftpflichtprämien bei Pkw's und Kombi-Kraftwagen Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1631 A Fellermaier (SPD) 1631 C Frage des Abg. Folger: Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" 1631 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Hausaufgaben für Beamte des Zollgrenzaufsichtsdienstes Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1631 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Anwendung der Bestimmungen des § 8 Lohnsteuer-DV auf Kinder im Rahmen eines Schüleraustausches Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1632 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1632 B Frage des Abg. Fellermaier: Angabe des Fleischgewichts bei Konservendosen durch die Einfuhr- und Vorratsstelle Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1632 D Fellermaier (SPD) 1633 A Fragen des Abg. Müller (Worms) : Einfuhr von belgischem Taubenfutter Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1633 A Müller (Worms) (SPD) 1633 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 der EWG über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel 1633 C Frage des Abg. Richarts: Nicht-schienengebundene Fahrzeuge im Besitz der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1633 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Fragen des Abg. Bading: Ölpest — Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1634 A Sänger (SPD) 1634 C Frage des Abg. Wienand: Neubau des Bahnhofsgebäudes in Troisdorf (Siegkreis) 1634 C Frage des Abg. Cramer: Stillegung der Bahnstrecke Jever-Harle Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1634 D Cramer (SPD) . . . . . . . . 1634 D Haar (Stuttgart) (SPD) 1635 A Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1635 C Frage des Abg. Schwabe: Einrichtung einer Autobahnweiche auf der Strecke Frankfurt (Main)-Mannheim Schoettle, Vizepräsident . . . . 1635 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1635 D Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Tagesrückfahrkarten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1636 A Fragen des Abg. Richter: Bundesautobahn Heilbronn-Würzburg, Bundesbahnlinie Meckesheim-Obrigheim 1636 B Fragen des Abg. Josten: Fahrbahn der Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1636 D Josten (CDU/CSU) 1637 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1637 B Borm (FDP) 1637 C Dröscher (SPD) 1637 D Frage des Abg. Ehnes: Durchfallquote bei den Fahrprüfungen in Mittelfranken Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1638 B, 1638 C Ehnes (CDU/CSU) 1638 B Fragen des Abg. Ehnes: Einführung des Lernführerscheines nach dem Muster von England und den USA Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1638 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Nichtausgabe von Tages- und Sonntagsrückfahrkarten auf den Kraftpostlinien im Bereich der OPD Saarbrücken Bornemann, Staatssekretär . . . 1639 A Brück (Holz) (SPD) 1639 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rechtsbeistand für Rentenempfänger vor Sozialgerichten 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Wohnraum für aus den Ostblockländern kommende Deutsche 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Gesamtzahl der aus den Ostblockländern 1965 in die Bundesrepublik gekommenen Deutschen 1639 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Überleitungsschulen für nicht mehr deutschsprechende Kinder aus den Ostblockländern 1639 C Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Darlehen zum Ausbau von Krankenanstalten und Schwesternwohnheimen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1639 D Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . 1640 A, 1640 D Dr. Meinecke (SPD) . . 1640 B, 1641 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1640 C, 1641 A Matthöfer (SPD) 1641 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Infektionskrankheiten bei Gastarbeitern Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1641 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1642 A Dr. Meinecke (SPD) 1642 B Matthöfer (SPD) 1642 C Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 III Frage des Abg. Dröscher: Gebühren für die Untersuchung der im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1642 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 1643 A Frage des Abg. Matthöfer: Einrichtung besonderer jugendpsychiatrischer Kliniken Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1643 B Matthöfer (SPD) 1643 C Dr. Meinecke (SPD) 1643 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1643 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Anträge auf Gewährung öffentlicher Baudarlehen im Zonenrandgebiet Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 1644 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1644 C Strohmayr (SPD) 1644 D Zerbe (SPD) 1645 A Nächste Sitzung 1645 C Berichtigung 1645 Anlagen 1647 35. Sitzung Bonn, den 20. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 33. Sitzung, Seite 1605 D, vierte Zeile von unten statt Brochazka: Prochazka. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 22. 4. Frau Albertz 22. 4. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 22. 4. Bading *) 20. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Benda 22. 4. Blachstein 21. 4. Frau Blohm 14. 5. Blume 20. 4. Blumenfeld 22. 4. S Börner 22. 4. Dr. Burgbacher 21. 4. Burgemeister 22. 4. Burger 15. 5. Dr. Dehler 21. 4. Dr. Dittrich *) 20. 4. Enk 22. 4. Dr. Friderichs 21. 4. Frieler 2. 7. Gerlach *) 20. 4. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Herold 23. 4. Höhne 22. 4. Horten 22. 4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22. 4. Jahn (Marburg) 20. 4. Dr. Jungmann 30. 4. Dr. Kempfler 23. 4. Frau Klee 21.4. Klinker *) 22. 4. Dr. Kopf 22. 4. Frau Krappe 30.4. Dr. Kraske 21. 4. Lenz (Trossingen) 22.4. Liedtke 10. 5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mauk *) 21.4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 20. 4. Müller (Aachen-Land) *) 22. 4. Ott 20. 4. Dr.-Ing. Philipp *) 20. 4. Pöhler 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rehs 22. 4. Richarts 20. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22.4. Schultz (Gau-Bischofsheim) 20. 4. Seither 23. 4. Stahlberg 6. 5. Stein 23. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Frau Strobel *) 20. 4. Unertl 22. 4. Wächter 22. 4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22. 4. Wischnewski 20. 4. Dr. Zimmermann 22. 4. Zink 20. 4. Zoglmann 20. 4. b) Urlaubsanträge Dr. Adenauer 30. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Dr. Furler 6. 5. Hirsch 4. 5. Dr. Klepsch 27.4. Dr. von Merkatz 30. 4. Dr. Morgenstern 30. 6. Schmidt (Hamburg) 28.4. Strauß 6. 5. Teriete 14. 5. Vogt 30. 4. Wuwer 29. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. März 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Fellermaier zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Fellermaier *) . Die Bekämpfung der Tollwut unter den wildlebenden Tieren, die sich Maßregelungen nach den viehseuchenrechtlichen Bestimmungen naturgemäß entziehen, muß auf Reduzierung der entsprechenden Virusträger und -überträger ausgerichtet werden, um durch Verringerung der Kontaktmöglichkeiten von gesunden und kranken Tieren die Infektionskette zu unterbrechen. In dem gegenwärtigen Tollwutseuchenzug, in dem der Fuchs der Hauptträger und -überträger der Seuche ist, muß daher angestrebt werden, die Fuchspopulation niedrig zu halten. Nach amerikanischen Erfahrungen kann eine vom Fuchs getragene Infektionskette unterbrochen werden, wenn pro 3 Quadratmeilen nicht mehr als ein Fuchs vorhanden ist. Auf Grund der in Deutschland - aber auch in anderen europäischen Ländern - gesammelten Erfahrungen sind für die Reduzierung der Fuchspopulation besonders die Begasung und gegebenenfalls auch die nachhaltige Bejagung geeignet; die Auslegung von Gift kann bei gezielter Anwendung und unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls zweckdienlich sein. Das Internationale Tierseuchenamt in Paris hat die Begasung für die Reduzierung der Fuchspopulation empfohlen. s) Siehe 32. Sitzung Seite 1486 D. 1648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Lahr vom 25. März .1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biechele (Drucksache V/454 Fragen III/ 1 und 111/2): Sind Informationen zutreffend nach denen an der Deutschen Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko evangelischer und katholischer Religionsunterricht weder in regelmäßigen Schulstunden noch in freiwilligen Religionsstunden erteilt werden darf? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß der Religionsunterricht an der Deutschen Schule Alexander von Humboldt auch im Hinblick darauf erteilt werden darf, daß der Bund für diese Schule erhebliche Zuschüsse leistet (vgl. Bericht der Bundesregierung über Lage und Stand des Ausbaus der deutschen Auslandsschulen — Drucksache IV/ 3672 —, S. 26 bis 41)? Das mexikanische Erziehungsgesetz von 1942 in Verbindung mit der mexikanischen Verfassung von 1917 untersagt die Abhaltung von Religionsunterricht jeglicher Konfession innerhalb der Räumlichkeiten aller mexikanischen Schulen. Die Deutsche Schule „Alexander von Humboldt" in Mexiko-City gilt trotz der Förderung, die sie von seiten der Bundesregierung erfährt, als mexikanische Privatschule. Ihr droht bei Zuwiderhandlung gegen dieses gesetzliche Verbot die Schließung durch die Behörde. Eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten erscheint aussichtslos. Da die Bundesregierung seit jeher bemüht ist, die Erteilung des Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach an allen von ihr unterstützten Auslandsschulen sicherzustellen, versucht sie in diesem Fall eine Lösung zu finden, die einen ausreichenden Religionsunterricht der Schüler auf andere Weise gewährleistet. Die angespannte Haushaltslage ließ es leider bisher nicht zu, gemäß dem Antrag der katholischen und evangelischen deutschen Kirchengemeinden in Mexiko-City mit Bundesmitteln ein Grundstück für den genannten Zweck anzukaufen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, den Kirchengemeinden über die Deutsche Botschaft in Mexiko eine jährliche Mietbeihilfe in Höhe von DM 12 000,— für die Anmietung eines geeigneten Unterrichtsgebäudes in Schulnähe zu gewähren. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Picard (Drucksache V/454 Fragen IV/ 9, IV/ 10 und IV/ 11): Ist die Bundesregierung in der Lage, darüber Auskunft zu geben, wie viele politische Flüchtlinge von 1948 bis Ende 1965 aus den Ostblockstaaten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind? Wie viele der von dem unter IV/ 9 genannten Personenkreis gestellten Anträge auf Einbürgerung wurden positiv entschieden? Wie hoch ist die Zahl der heimatlosen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt? Zu Frage IV/ 9: Aus den Jahren 1948 bis 1952 liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, da bis dahin die Gewährung von Asyl an politische Flüchtlinge ausschließlich Sache der Ausländerbehörden der Länder war. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge im Jahre 1953 wurden von der Bundesdienststelle (jetzt Bundesamt) tür die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge etwa 21 100 Personen aus den Ostblockstaaten als politische Flüchtlinge anerkannt. Zu Frage IV/ 10: Bis Ende 1964 wurden insgesamt etwa 3750 politische Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten eingebürgert. Zu Frage IV/ 11: Die heimatlosen Ausländer — das sind die ehemaligen sogenannten DP's —, deren Rechtsstellung durch das Gesetz vom 25. April 1951 geregelt ist, wurden bei den Volkszählungen bisher nicht gesondert erfaßt. Ihre Zahl läßt sich nur durch Erhebungen der Länder, zum Teil ergänzt durch Schätzungen, feststellen. Die geschätzte Zahl lautet 155 000. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 14. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Müller (Worms) (Drucksache V/454 Fragen V/1, V/2 und V/3) : Ist dem Bundesfinanzminister bekannt, daß auf einer Teilfläche von 616 qm im Jahre 1938 im Auftrage des Luftgaukommandos XII ein Flakunterkunftshaus in der Gemeinde Offstein, Landkreis Worms (Grundbuch für Offstein Band 1, Blatt 8, Gemarkung Offstein Flur 7, Flurstück 37, Fläche 3637 qm) errichtet und die damaligen Eigentümer, die Eheleute Jakob und Katharina Gieß, gezwungen wurden, einen Duldungsvertrag abzuschließen? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Bundesvermögensstelle Mainz, daß nach Übersiedlung der derzeitigen Bewohner des Flakhauses, die seinerzeit von Mainz nach Offstein evakuiert wurden, der derzeitige Eigentümer, Ernst Gieß, das Flakhaus käuflich übernehmen müsse, während dieser auf Wiederherstellung des früheren Zustandes besteht, weil er in dem sogenannten Flakhaus, das niemals als solches benutzt wurde, eine Beeinträchtigung des Grundstückswertes erblickt? Teilt der Bundesfinanzminister die Auffassung der Oberfinanzdirektion Koblenz, daß im vorstehend geschilderten Fall Ansprüche wegen Inanspruchnahme der Grundstücksteile durch die seinerzeitige Duldungsentschädigung abgegolten seien? Zu 1. und zu 3.: Der Einzelfall betr. das Grundstück Giess in Offstein war mir nicht bekannt. Ich habe mir jedoch Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1649 hierüber inzwischen von der zuständigen Oberfinanzdirektion Koblenz berichten lassen. Im Zuge der Errichtung des sogenannten Westwalls wurde vom Deutschen Reich im Jahre 1938 in der Gemeinde Offstein im Landkreis Worms auf einem Teilstück des Grundbesitzes der Eheleute Jakob und Katharina Giess ein Flakhaus errichtet. Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Grundstücks war zunächst das Wehrleistungs- oder das Reichsleistungsgesetz; später, nach Erlaß der zweiten Durchführungs-Verordnung zum Schutzbereichsgesetz vom 11. Oktober 1939 — DuldungsVO — wurde die Inanspruchnahme und die Entschädigung nach dieser VO geregelt. Danach waren die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Errichtung von Verteidigungsanlagen auf ihren Grundstücken zu dulden. Aus Gründen der Geheimhaltung und zur Ersparnis von Verwaltungsarbeit blieben die Grundstücksbesitzer rechtlich zwar Eigentümer ihres Grundstücks, übertrugen aber das wirtschaftliche Eigentum auf das Deutsche Reich. Sie erhielten für die Inanspruchnahme eine angemessene Entschädigung, und zwar in Höhe des vollen Grundstückswertes sowie für Wirtschaftserschwernisse und Nutzungsschäden und auch für die von ihnen weiter zu tragenden Steuern und Lasten. Die vom Reich errichteten Aufbauten blieben im Eigentum des Reichs. Mit diesem Inhalt wurden mit den Eigentümern Verträge abgeschlossen. Nach dem mir abschriftlich vorliegenden Schreiben des ehemaligen Luftgaukommandos XII/ XIII vom 13. Januar 1943 haben die Eheleute Giess die Entschädigung in Höhe von 317,98 DM erhalten, die den damaligen Preisverhältnissen für derartige Teilflächen entsprach. Infolgedessen stehen ihnen nach dem abgeschlossenen Vertrag keine Ansprüche mehr zu. Zu 2.: Dem gegenwärtigen Eigentümer Giess ist von der Oberfinanzdirektion Koblenz sowohl das Angebot gemacht worden, das vom Deutschen Reich errichtete Bauwerk zum gegenwärtigen Verkehrswert zu übernehmen, als auch das Angebot, das Grundstück an den Bund zu veräußern, um Grundstück und Bauwerk in einer Hand zu vereinigen. Beides hat Herr Giess abgelehnt. Es trifft nicht zu, daß ihm erklärt worden sei, er müsse das Bauwerk käuflich übernehmen. Da die Eigentümer nach dem aufgrund der Duldungsverordnung abgeschlossenen Vertrag zur Duldung der Inanspruchnahme verpflichtet waren, steht ihnen ein Anspruch auf Beseitigung des Flakhauses nicht zu; selbst wenn sie aber einen Anspruch auf Beseitigung dieses Bauwerks hätten, so wäre dieser Anspruch nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) nicht zu erfüllen, da gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG solche Ansprüche vom Bund nur dann befriedigt werden können, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Leben oder Gesundheit dies erfordert. Die Behandlung des Falles durch die Oberfinanzdirektion Koblenz entspricht demnach der durch das AKG geschaffenen Rechtslage. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten van Delden (Drucksache V/454 Fragen X/1 und X/2) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das sowjetzonale „Radio Berlin International" wahrscheinlich in diesem Jahr die „Deutsche Welle" sowohl an Kapazität als auch an Intensität übertreffen wird? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um der in der vorhergehenden Frage aufgezeigten Gefahr der vermehrten Darstellung Deutschlands aus sowjetzonaler Sicht in der Welt zu begegnen? Zu X. 1.: Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Planung der technischen Einrichtungen von „Radio Berlin International" vor. Aus dem vorläufigen internationalen Kurzwellensendeplan für Mai bis August 1966 ist nicht zu entnehmen, daß in dieser Zeit Programmerweiterungen oder eine Vermehrung der Senderzahl oder deren Leistungen vorgesehen sind. Zu X. 2.: Die Deutsche Bundespost hat der Deutschen Welle bereits im Jahre 1964 den Bau einer weiteren Kurzwellen-Rundfunksendestelle mit Sendern großer Leistung (500 kW) unter der Voraussetzung angeboten, daß die Deutsche Welle in der Lage ist, die Gebühren für die Überlassung solcher Sendeanlagen zu übernehmen. Die entsprechende Zusage der Deutschen Welle steht noch aus. Die Deutsche Bundespost ist außerdem bereit und in der Lage, auf ihren Übersee-Sendefunkstellen freie Sendekapazität für bestimmte Stunden und Richtungen der Deutschen Welle gegen Gebühren zur Verfügung zu stellen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Steinmetz vom 29.. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (Drucksache V/454 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Trifft es zu, daß die Niederlande das ganze Land mit einem Kabelnetz für das „Drahtfernsehen" überziehen, an das aber nicht nur Fernsehgeräte, sondern auch Rundfunkapparate angeschlossen werden können, so daß bis 1969 Einzelantennen überflüssig werden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der zunehmende Antennenwald" in den Wohngebieten der Bundesrepublik für Empfangsstörungen verantwortlich gemacht werden kann? Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen für die Einführung des sogenannten „Drahtfernsehens" in der Bundesrepublik? 1650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 Zu X/3: Nach Auskunft der Niederländischen- Postverwaltung ist vorgesehen, das in einem Stadtteil von Den Haag erprobte Drahtfunksystem für Fernseh- und Ton-Rundfunk zunächst in den großen Städten in Westholland einzurichten, sofern das Parlament diesem Plan zustimmt. Ob in späteren Jahren auch in anderen Städten oder gar im ganzen Land dieses neue Drahtfunksystem eingerichtet wird, steht gegenwärtig nicht zur Erörterung. Zu X/4: Die Beim Empfang von Ton- und Fernsehrundfunksendungen auftretenden Störungen können verschiedene Ursachen haben. Unter anderem können sich auch Empfangsantennen gegenseitig stören, wenn sie auf zu engem Raum aufgestellt sind, wenn also ein Antennenwald errichtet worden ist. Damit aber Störungsmöglichkeiten dieser Art vermieden werden, wurde bereits vor Jahren der Arbeitskreis Rundfunkempfangsantennen gebildet, der sich zur Aufgabe gestellt hat, im Interesse der Allgemeinheit die Errichtung von GemeinschaftsAntennenanlagen zu fördern. Diesem Arbeitskreis gehören alle maßgebenden Gremien des Bundes, der Länder, der Rundfunkanstalten und alle in Frage kommenden Zentral- und Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks, der Wohnungswirtschaft usw. an. Der Arbeitskreis hat unter Federführung meines Hauses „Richtlinien zur Planung, zum Aufbau, zur Übergabe, zur Wartung und zum Betrieb von Gemeinschafts-Antennenanlagen" herausgegeben, damit alle Interessenten die richtigen Maßnahmen beim Errichten von Empfangsantennen ergreifen können. Dieser Arbeitskreis hat sich bewährt und bewirkt, daß mancher Antennenwald gelichtet worden oder gar nicht erst entstanden ist. Zu X/5: Die Voraussetzungen für die Einführung des Drahtfernsehens (Drahtfunk für Fernseh- und Ton-Rundfunk) sind zur Zeit in der Bundesrepublik nicht gegeben. Vor allem die Ballungszentren der Bevölkerung sind 100%ig mit Ton- und Fernseh-Rundfunk versorgt. Die Einrichtung eines Drahtfernsehnetzes würde eine Zweitversorgung darstellen, die außerordentlich kostspielig sein würde und bei kostendeckenden Gebühren kaum in Anspruch genommen werden dürfte, weil die vorhandenen Programme auch drahtlos empfangen werden können. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 31. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/454 Frage XI /4) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, auf die z. Z. unerträglichen Zustände bei der Zulassung zum Studium der Pharmazie an den deutschen Universitäten Einfluß zu nehmen und anzuregen, daß eine zentrale Zulassungsstelle geschaffen wird? In der Fragestunde am 16. Februar 1966 habe ich dargelegt, daß die einzelnen wissenschaftlichen Hochschulen in eigener Verantwortung über die Zulassung zum Studium entscheiden. Eine zentrale Registrierstelle kann daher lediglich die Bewerbungen für ein Studienfach sammeln und die Bewerber, die von einer Hochschule abgewiesen werden, auf freie Plätze an anderen Hochschulen hinweisen. Ich habe nach der Fragestunde vom 16. Februar 1966 die Westdeutsche Rektorenkonferenz und die Kultusminister der Länder gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer zentralen Registrierstelle für alle Studienfächer, besonders auch für die Pharmazie, zweckmäßig erscheint. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen. Wir werden Sie unterrichten, sobald diese vorliegt. Im Zusammenhang mit Ihrer Frage darf ich noch darauf hinweisen, daß der Bundesminister für Gesundheitswesen in Kürze den Entwurf einer BundesApotheker-Ordnung, die die Grundlage für die Reform des Pharmaziestudiums bildet, und den Entwurf des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten dem Bundestag vorlegen wird. Diese beiden Entwürfe haben eine erhebliche Verbesserung der Verhältnisse im Pharmaziestudium zum Ziel. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wiefel (Drucksache V/454 Fragen XII/ 1 und XII/ 2) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Leiter eines Gewerbeaufsichtsamtes seine Aufsichtspflicht so auslegen und handhaben darf, daß er sich bei der Suche nach den Ursachen einer Luftverschmutzung auf die Untersuchungsergebnisse und Auskünfte des Industrieunternehmens verläßt, welches der vermutliche Verursacher der Luftverschmutzung ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die für die in Frage XII/ 1 genannte Angelegenheit zuständige Landesregierung zu veranlassen — es handelt sich um einen Fall in Nordrhein-Westfalen —, bei der Gewerbeaufsicht darauf hinzuwirken, daß sie ihrer Aufsichtspflicht gemäß der Gewerbeordnung genügt? Welche Ermittlungen ein Gewerbeaufsichtsbeamter bei der Feststellung von Quellen der Luftverschmutzung anzustellen hat, muß den Umständen des Einzelfalls und dem pflichtgemäßen Ermessen des Beamten überlassen bleiben. Reichen seine Sachkenntnisse nicht aus, um die Auskünfte des Unternehmens zu beurteilen, wird er in der Regel Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. April 1966 1651 verpflichtet sein, einen neutralen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat durch einen besonderen Erlaß der Gewerbeaufsicht des Landes Weisungen über die Hinzuziehung von neutralen Sachverständigen gegeben. Ich kann selbstverständlich, ohne den Einzelfall zu kennen, den Sie, Herr Kollege, im Auge haben, nicht tätig werden. Falls Sie mir diesen Fall nennen, bin ich gern bereit, bei dem Herrn Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen Erkundigungen darüber einzuziehen, was in der konkreten Sache geschehen ist.
Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe zunächst einige Glückwünsche zum Geburtstag auszusprechen. Der Abgeordnete Fritz (Welzheim) ist am 30. März 1966 60 Jahre alt geworden. Am 6. April 1966 beging Frau Jacobi (Marl) ihren Geburtstag. Am 14. April 1966 wurde der Abgeordnete Stooß 70 Jahre .alt. Ich wünsche den Kollegen alles Gute zu ihren Geburtstagen.

(Beifall.)

Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner 293. Sitzung am 1. April 1966 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer
Gesetz zu dem Vertrag vom 29. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1963 zur Revision der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte
Zweites Gesetz über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 1965 über die Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. März 1966 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Behrendt, Braun, Folger, Hussong, Frau Rudoll, Stephan, Wolf und der Fraktion der SPD betr. Krankenpflegehilfe durch Ersatzdienstpersonal - Drucksache V/172 - eine ergänzende Antwort zu seiner Beantwortung vom 27. Januar 1966 - Drucksache V/234 - gegeben, die als zu Drucksache V/234 verteilt ist.
Der Bundesminister für Familie und Jugend hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Westphal, Frau Freyh, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Ausbildungsbeihilfe - Drucksache V/309 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/477 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke (Hannover), Hauck, Höhmann (Hessisch Lichtenau), Hofmann (Kronach), Junghans, Dr. Kreutzmann, Kunze und der Fraktion der SPD betr. Stilllegung von Strecken der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet - Drucksache V/394 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V1478 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höhne, Dr. Stammberger, Hof-
mann (Kronach), Zebisch, Hirsch, Lautenschlager und Genossen betr. Infrastruktur Im nord- und ostbayerischen Raum - Drucksache V/406 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/480 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 24. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Porten, Riedel (Frankfurt), Josten und Genossen betr. Tätigkeit von Beamtenselbsthilfewerken und ähnlichen Einrichtungen - Drucksache V/418 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/483 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dehler, Lenz (Trossingen), Moersch, Dr. Rutschke, Dr. Mühlhan, Busse (Herford), Dr. Hellige und Genossen betr. Ratifizierung der Pariser Konvention und der Brüsseler Konvention über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie und Beitritt zur Wiener Konvention über die Haftung für nukleare Schäden - Drucksache V/440 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/489 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Walter, Wächter und Genossen betr. Beiträge an Europäische Einrichtungen - Drucksache V/437 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/491 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 31. März 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesamtverkehrsplan für das Zonenrandgebiet - Drucksache V/433 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/492 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Dehler, Mischnick und Genossen betr. Durchführung des Artikels 6 GG - Drucksache V;442 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/494 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie und Jugend hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Frau Eilers, Westphal, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Deutsch-Französisches Jugendwerk - Drucksache V/432 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/495 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 29. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eschmann, Dröscher, Dr. Müller-Emmert, Dr. Lohmar, Schmitt-Vockenhausen, Schwabe, Bauer (Würzburg), Börner, Frau Korspeter, Porzner, Wellmann, Schmidt (Braunschweig), Schonhofen, Kunze, Hansing, Seidel, Langebeck, Kohlberger, Dr. Rinderspacher, Dr. Frede, Collet, Marx (München) und der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Rechtsstellung und soziale Sicherung der bei den Alliierten Beschäftigten - Drucksache V/436 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/499 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg, Strauß, Stingl, Dr. Franz, wagner und Genossen betr. Verkehrsunfälle -Drucksache V/443 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/513 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt (Hamburg), Börner, Fellermaier, Merten, Haage (München) und der Fraktion der SPD betr. Berücksichtigung von Vertragswerkstätten bei der technischen Uberprilfung von Kraftfahrzeugen - Drucksache V/462 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/514 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 13. April 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. verkehrssichere Windschutzscheiben an Kraftfahrzeugen - Drucksache V/461 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/515 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 12. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Klee, Flämig, Vogt und Genossen betr. Errichtung eines europäischen Büros für Städtepartnerschaften und internationalen



Austausch — Drucksache V/476 —beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/517 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 14. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Schmidhuber, Prinz von Bayern und Genossen betr. Europäsicher Entwicklungsfonds — Drucksache V/475 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/518 verteilt.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin hat am 9. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 (1. Oktober 1964 bis 30. September 1965) vorgelegt. Bericht und Bilanz sind als Drucksache V/445 verteilt.
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 15. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 (1. Oktober 1964 bis 30. September 1965) vorgelegt. Bericht und Bilanz werden als Drucksache V/460 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat am 13. April 1966 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Ferrosiliziummangan) — Drucksache V/504 — dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung der Räte zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftssteuer
— Drucksache V/485 —
an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. April 1966
Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantlefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1965
— Drucksache V/487 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 21. April 1966
Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 26 des Rats
— Drucksache V/501 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 18. Mai 1966
Verordnung des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis
— Drucksache V/510 —
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 5. Mai 1966
Verordnung Nr. 35/66/ EWG des Rats vom 30. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 130/65/ EWG des Rats über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrießsorten aus Mais die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 33/66/ EWG des Rats vom 29. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/66/ EWG des Rats über einige besondere Maßnahmen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch aus dritten Ländern
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 88/65/ EWG des Rats betreffend die Erstattungen bei der Ausfuhr von Schweinefleisch, Eiern und Geflügelfleisch in dritte Länder
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Verordnung Nr. 55/65/ EWG sowie zur Verlängerung der
Geltungsdauer und Änderung der Verordnung Nr. 56/66/ EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksache V/490 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Rindermarktordnung)

— Drucksache V/481 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle — 2. Neufestsetzung)

— Drucksache V/503 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
— Drucksache V/506 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Verordnung zur Änderung der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz)

— Drucksache V/516 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966.
Von der Tagesordnung für die drei Sitzungstage dieser Woche sind nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Punkte 5 und 8 abgesetzt worden.
Wir kommen zum einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung, zur
Fragestunde
— Drucksachen V/520, V/523 —Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Frage X/1 stellt der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann:
Kann der Bundesfinanzminister Auskunft geben, wann die Deutsche Bundesbahn — im Zuge des von der Bundesregierung angekündigten Sonderinvestitionsprogramms — in die Lage versetzt werden wird, eine ihrer am stärksten belasteten Strecken, nämlich die von Osnabrück über Bremen nach Hamburg, in die Elektrifizierung einzubeziehen?
Ist der Herr Abgeordnete hier? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage X/2 stellt die Frau Abgeordnete Blohm:
Hat die Bundesregierung inzwischen der anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1965 vom Bundestag am 25. März 1965 und gleichlautend vom Bundesrat am 9. April 1965 gefaßten Entschließung entsprochen, wonach die Frage einer weitergehenden Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG überprüft werden sollte?
Ist die Frau Abgeordnete im Saal? Das ist nicht der Fall. — Auch diese Frage wird schriftlich beantwortet.
Dasselbe gilt für die Fragen X/3 und X/4, die ebenfalls von der Frau Abgeordneten Blohm stammen:



Vizepräsident Schoettle
Ist die Bundesregierung bereit, die in den beiden vorstehend genannten Entschließungen enthaltenen Anliegen zu berücksichtigen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen, auch wenn die Beiträge den Höchstbeitrag in der Angestelltenversicherung überschreiten?
Wann wird die Bundesregierung — bei Bejahung der Frage X/3 — dem Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage zuleiten?
Frage X/5 stellt der Abgeordnete Fellermaier:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz von 1961 weiterhin unterschiedlich besteuert werden und ebenso verschiedenartige Haftpflichtprämien von den Versicherungsgesellschaften berechnet werden, obgleich in der Entwicklung neuer Fahrzeugtypen durch die Automobilindustrie die Grenze zwischen PKW und Kombifahrzeugen immer mehr verwischt wird?
Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident, darf ich die Fragen X/5 und X/6 zusammen beantworten, weil sie miteinander im Zusammenhang stehen?