Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Meine Damen und Herren, ich heiße Sie nach den Parlamentsferien — mit Unterbrechung — willkommen.Zu Beginn dieser Sitzung
erfülle ich die schmerzliche Pflicht, dreier verdienter Kollegen zu gedenken, die während der Parlamentsferien gestorben sind. Alle drei Kollegen, deren Tod wir heute beklagen, gehörten der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich) Sozialen Union an. Der Tod von Ernst Pernoll, Dr. Josef Oesterle und Johannes Kunze bedeutet für die Arbeit des Deutschen Bundestages im ganzen einen schweren Verlust.Unser Kollege Ernst Pernoll fiel am 15. Juli einem Kraftwagenunfall zum Opfer. Ernst Pernoll wurde am 27. November 1902 in Wedel in Holstein geboren. Er war zunächst im Bankfach tätig. Von 1929 bis 1933 war er Geschäftsführer des Mitteldeutschen Bauernbundes. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. 1946 gründete er den Bauernverband Hamburg, dessen Hauptgeschäftsführer er bis zu seinem Tode war.Seit 1953 war Ernst Pernoll Mitglied der Hamburger Bürgerschaft. 1957 wurde er als Vertreter des Wahlkreises 36 in den 3. Deutschen Bundestag gewählt. Er war Mitglied des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft und des Außenhandelsausschusses.Am 31. August starb unser Kollege Dr. Josef Oesterle an den Folgen einer Operation in München. Josef Oesterle wurde am 14. April 1899 in Weißensberg im Kreise Lindau geboren. Er war Soldat im ersten Weltkrieg und wurde schwer verwundet. Am Ende seiner Studentenzeit hat er sich der Politik zugewandt. Er war von 1925 bis 1933 stellvertretender Generalsekretär der Bayerischen Volkspartei. Von 1934 bis 1946 war er als Verleger tätig. Von 1939 bis 1944 war er wiederum Soldat. 1946 wurde er zum Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Vermögensverwaltung bestellt. Seit 1949 gehörte Josef Oesterle dem DeutschenBundestag an. Er vertrat den Wahlkreis 237 . Er war Mitglied des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen und des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung.Josef Oesterle hat sich besonders den Fragen des europäischen Zusammenschlusses gewidmet. Er war Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates, der Versammlung der Westeuropäischen Union sowie der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und später des Europäischen Parlaments. Der Präsident der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hat dem Deutschen Bundestag sein Beileid zum Tode Josef Oesterles ausgesprochen.Mit Johannes Kunze, der am 11. Oktober gestorben ist, verlieren wir einen Kollegen, dessen Name mit der Arbeit des Deutschen Bundestages deshalb besonders verbunden bleiben wird, weil eines der größten Sozialgesetze des deutschen Volkes von Johannes Kunze unermüdlich betreut und gefördert wurde.Johannes Kunze wurde am 6. Juni 1892 in Wuppertal-Barmen geboren. Er nahm am ersten Weltkrieg teil. Nach Beendigung seiner Studien war er in der Industrie und dann als Lehrer und Dozent tätig. Seit 1925 war er Verwaltungsdirektor der Bodelschwinghschen Anstalten in Bethel und Schatzmeister des Central-Ausschusses der Inneren Mission der Deutschen Evangelischen Kirche.Nach 1945 stellte sich Johannes Kunze völlig in den Dienst des Wiederaufbaus unseres Vaterlandes. Er war Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag Bielefeld und' stellvertretender Landrat dieses Kreises. Er war Mitglied des Provinzialrates Westfalen und des 1. Landtages von NordrheinWestfalen.Seit 1949 gehörte Johannes Kunze dem Deutschen Bundestag an. Er vertrat den Wahlkreis Iserlohn. Mit ganzer Hingabe widmete er sich — das wissen wir — zehn Jahre hindurch dem Zustandekommen und der Verbesserung des Lastenausgleichs als Vorsitzender des Lastenausgleichsausschusses. Ich halte es für eine besonders dankenswerte Leistung unseres Kollegen Kunze, daß er das Ergebnis seiner Arbeit immer in Einmütigkeit im Parlament zustande gebracht hat.Ich spreche der Fraktion der Christlich-Demokratischen und Christlich-Sozialen Union Deutschlands und den Angehörigen unserer verstorbenen Kollegen das aufrichtige und herzliche Beileid des Hauses aus. —Präsident D. Dr. GerstenmaierMeine Damen und Herren, neu eingetreten in den Bundestag sind: ab 24. Juli 1959 der Herr Abgeordnete Werner, ab 11. August 1959 der Herr Abgeordnete Recktenwald, ab 5. September 1959 ist unser früherer Kollege, der Herr Abgeordnete Dr. Graf Henckel von Donnersmarck wiedergekehrt, ab 8. September 1959 der Herr Abgeordnete von Lindeiner, ab 21. September 1959 der Herr Abgeordnete Kisters, ab 6. Oktober 1959 der Herr Abgeordnete Freiherr von Mühlen, ab 13. Oktober 1959 die Abgeordnete Frau Seppi. Ich begrüße die neuen Kollegen in unserer Mitte und wünsche ihnen eine gute Zusammenarbeit.
Glückwünsche zu Geburtstagen spreche ich folgenden Abgeordneten aus: Am 15. Juli wurde der Herr Abgeordnete Enk 65 Jahre alt,
am 23. Juli der Herr Abgeordnete Dr. Dr. Heinemann 60 Jahre,
am 7. August die Abgeordnete Frau Welter - ich sage nicht, wieviel; ich gratuliere ihr -,
am 15. August der Herr Abgeordnete Schulze-Pellengahr 60 Jahre,
am 27. August der Herr Abgeordnete Dr. Wilhelmi 60 Jahre,
am 29. August der Herr Abgeordnete Jahn 74 Jahre,
am 1. September die Abgeordnete Frau Friese-Korn,
am 5. September der Herr Abgeordnete Lantermann 60 Jahre,
am 18. September der Herr Abgeordnete Frenzel und der Herr Abgeordnete Striebeck, beide 60 Jahre.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung übersandten Zusammenstellungen über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Inzwischen ist die Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958, Drucksache 1249, eingegangen. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Weiter teile ich dem Hause mit, daß der Herr Bundespräsident heute seinen 65. Geburtstag feiert. Ich befinde mich in Übereinstimmung mit dem Hause, wenn ich ihm heute abend die Glückwünsche des Hauses zu diesem 65. Geburtstag aussprechen werde.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni bzw. 10. Juli 1959 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:Gesetz zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im SaarlandGesetz zur Sicherung von Ersparnissen Im Saarland D-Markbilanzgesetz für das SaarlandGesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im SaarlandGesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf demGebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im SaarlandGesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Gesetz zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im SaarlandGesetz zur Einführung von Bundesrecht im SaarlandGesetz über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen RechtsschutzesGesetz zur Änderung des BeförderungsteuergesetzesGesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Regelung von Ansprüchen aus Lebens- und RentenversicherungenBundesrechtsanwaltsordnungGesetz über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1959/60 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft
Gesetz über die TuberkulosehilfeZehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Gesetz zum Europäischen Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1955Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der ErbschaftsteuernZweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das BundesverfassungsgerichtGesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959
Gesetz über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und EntwicklungGesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg-BrüggenGesetz zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich SpanienGesetz zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger InnenfördeGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des BundespräsidentenGesetz zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen RepublikDer Bundesrat hat weiterhin in seiner Sitzung vom 10. Juli 1959 zumGesetz über den zivilen Ersatzdienstverlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 1219 verteilt.Zum Haushaltsgesetz 1959 hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 dem heutigen Stenographischen Bericht beigefügt ist.Der vom Bundestag am 3. Juni 1959 zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht gefaßten Entschließung ist der Bundesrat beigetreten.Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 26. Juni 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Knobloch, Leicht, Becker und Genossen betr. Unwetterkatastrophe in der Gemeinde Freinsheim (Pfalz) und den umliegenden Gemarkungen (Drucksache 1154) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1207 verteilt.Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 6. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Rede desPräsident D. Dr. GerstenmaierStaatssekretärs Professor Dr. Hettlage in Frankfurt am 13. Juni 1959 (Drucksache 1190) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1213 verteilt.Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 4. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hübner, Kühlthau, Brück und Genossen betr. Durchführung des Bundesbesoldungsgesetzes beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1214 verteilt.Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 6. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Staatssekretär a. D. Dr. Schlegelberger ) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1215 verteilt.Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 8. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schütz , Paul und Genossen betr. Aufnahme von Ungarnflüchtlingen in die Bundesrepublik (Drucksache 1181) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1216 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 7. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Serres, Corterier und Genossen betr. Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Köln-Aachen beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1218 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 8. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier , Kroll, Bühler und Genossen betr. Vermeidung von Unfällen an Bahnübergängen (Drucksache 1197) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1221 verteilt.Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 14. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Neuorganisation der Bundesregierung beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1223 verteilt.Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 15. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Richtlinien für die Aussiedlung und Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1224 verteilt.Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 12. August 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Stellungnahme des Herrn Bundesministers des Innern zum Stimmrecht der Berliner Mitglieder der Bundesversammlung beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1238 verteilt.Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 28. Juli 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betr. Subventionen im Bundeshaushalt beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1229 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 28. August 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Schutz der Schrankenwärter und Sicherheit an den Bahnübergängen beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1241 verteilt.Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 31. August 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Bundesversicherungsamt beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 1242 verteilt.Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 30. September 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Vierjahresprogramm über Investitionen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in den Rechnungsjahren 1959 bis 1962 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1254 verteilt.Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 3. Oktober 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Bereitstellung von Mitteln für die Aufforstung leichter Sandböden beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1258 verteilt.Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 29. Juni 1959 auf Grund des Beschlusses des Bundestages vom 27. November 1958 über die Verbesserung der Verhältnisse in der Bauwirtschaft berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1211 verteilt.Der herr Bundeskanzler hat unter dem 20. August 1959 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 des Zuckergesetzes in der Fassung vom 3. Oktober 1951 die Verordnung Z Nr. 1/59 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1959 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Verordnung liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 4. August 1959 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1958 übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 11. August 1959 gemäß § 30 Ahs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den vom Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 4. August 1959 übersandten Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn nebst Wirtschaftsplan für die Sonderrechnung der Bundesbahndirektion Saarbrücken für das Geschäftsjahr 1959 sowie die dazugehörigen Stellenpläne mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus. Der Herr Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat unter dem 11. August 1959 die Geschäftsberichte 1956/57 und 1957/58 übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegen.Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 21. September 1959 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den 1. und 2. Nachtrag zum Vorschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1959 übersandt, die. im Archiv zur Einsichtnahme ausliegen.Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 7. Juli 1959 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 11. Juni 1959 über eine Briefmarkenserie zugunsten der Ferienaktion für Berliner Kinder berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1248 verteilt.Die Fraktion der Deutschen Partei hat unter dem 21. September 1959 ihren Antrag Drucksache 852 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikel 54 des Grundgesetzes - zurückgezogen.Der Älteste der Wahlmänner gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 15. September 1959 mitgeteilt, daß der Wahlmännerausschuß in seiner heutigen Sitzung gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und Artikel 2 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht einstimmigHerrn Dr. Herbert Scholtissekfür eine Amtsdauer bis zum 31. August 1967undHerrn Joachim Lehmannfür eine Amtsdauer bis zum 31. August 1963 in den Ersten Senatals Bundesverfassungsrichter wiedergewählt hat.Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes hat unter dem 17. August 1959 über die Ergebnisse der Untersuchungen über das Aufgabengebiet, die Organisation und die Personalausstatlung der Wehrersatzbehörden berichtet. Der Bericht liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 21. August 1959 eine zusammenfassende Stellungnahme zur Verwaltung und zum Geschäftsbetrieb der oberen Bundesgerichte übersandt, die im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 17. August 1959 ein Gutachten über die Anwendung des Lochkartenverfahrens bei den Finanzämtern übersandt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 30. September 1959 den Bericht über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und fiber die Finanzlage der Rentenversicherungen übersandt, der als Drucksache 1255 verteilt ist.Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 28. September 1959 die Abrechnung über die Rentenzahlungen, Beitragserstattungen und Beitragszahlungen für die Krankenversicherung der Rentner in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1957 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.Es haben ihr Mandat niedergelegt:Abg. Conrad, ab 20. Juli 1959;Abg. Dr. h. c. Lübke, ab 2. September 1959;Abg. Berendsen, ab 15. September 1959;Abg. Dr. Maier , mit Ablauf des 30. September 1959; Abg. Munzinger, ab 1. Oktober 1959.Damit komme ich zur Tagesordnung. Punkt 1: Fragestunde
Ehe wir in die Fragestunde eintreten, mache ich darauf aufmerksam, daß wir uns das Verfahren in den Fragestunden noch einmal überlegt haben. Wir haben bis jetzt - ich jedenfalls habe das getan - hin und wieder drei Zusatzfragen zugelassen. Ich habe festgestellt, daß das falsch war. Nach der ursprünglichen Übereinkunft sind insgesamt drei Fragen zuzulassen; die gestellte Frage muß dabei mitgezählt werden. Ich bitte also diejenigen Kollegen, die sich - außer der gestellten und eingebrachten Frage - auf drei Zusatzfragen präpariert haben, eine davon zu streichen. Es wird in Zukunft nur noch zwei Zusatzfragen geben. Ich hoffe, daß dann alle gestellten Fragen in einer Fragestunde von 60 Minuten beantwortet werden können.Der Herr Staatssekretär von Eckardt bittet schließlich, die Frage 12 vorzuziehen, da er um 15.30 Uhr in einer Pressekonferenz seines Amtes walten müsse. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist.Deshalb rufe ich zunächst die Frage 12 - des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt - betreffend Kritik der Bundesregierung an dem Landgerichtsdirektor Dr. Quirini auf:Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar, daß sie einen bestimmten Richter wegen seines persönlichen Verhaltens und wegen seiner Verhandlungsart in bestimmten Gerichtsverfahren öffentlich angreift und tadelt?
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4388 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Präsident D. Dr. GerstenmaierIst sich die Bundesregierung bewußt, daß es als ein solcher Angriff und ein solcher Tadel von Amts wegen seitens der Bundesregierung gegen Landgerichtsdirektor Dr. Quirini persönlich wirkte, daß im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung der Artikel nachgedruckt wurde, den der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen in einer ihm parteipolitisch nahestehenden Tageszeitung veröffentlicht hatte und den wegen des zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs jedermann als gegen Landgerichtsdirektor Dr. Quirini gezielt verstehen mußte?Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Grundrechte nicht dem Staate zustehen und daß die Bundesregierung als Staatsorgan deshalb eine Kritik, wie sie sonst jedermann freisteht, außerhalb ihrer verfassungsrechtlichen Befugnisse nicht durch eine amtliche Veröffentlichung üben darf?Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.von Eckardt, Staatssekretär: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Die Bundesregierung hat keinen bestimmten Richter wegen seines persönlichen Verhaltens oder wegen seiner Verhandlungsart in bestimmten Gerichtsverfahren öffentlich angegriffen oder getadelt.Zweitens. Es stellt insbesondere auch keinen Angriff oder Tadel seitens der Bundesregierung gegen einen Richter dar, daß im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — Nr. 139, Seite 1429 vom 4. August 1959 — der Artikel nachgedruckt wurde, den der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Flehinghaus, in der „Rheinischen Post" vom 1. August 1959 unter der Überschrift „Richter im Scheinwerferlicht" veröffentlicht hatte. Die Wiedergabe dieses Artikels im Bulletin erfolgte als Nachdruck unter Angabe des Autors und der Quelle.) Zur Frage von Veröffentlichungen im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung darf auf die schriftliche Antwort hingewiesen werden, die der Herr Bundeskanzler mit Schreiben vom 18. Juli 1957 an den Herrn Abgeordneten Dr. Menzel auf eine in der Bundestagssitzung am 6. Juli 1957 nicht behandelte mündliche Anfrage Nr. 3 erteilt hatte. Diese Antwort des Herrn Bundeskanzlers lautete wie folgt:.Das „Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ist ein offiziöses Organ. Es veröffentlicht und vertritt die politischen Auffassungen der Bundesregierung, u. a. in Kommentaren und Stellungnahmen zu aktuellen politischen Problemen. Das „Bulletin" zieht auch gelegentlich Mitarbeiter heran, deren Beiträge nicht notwendigerweise in allen Fällen mit der offiziellen Auffassung der Bundesregierung unmittelbar zu identifizieren sind.Schluß des Zitats.Drittens. Diese meine Erklärungen zu den ersten beiden Absätzen der Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt machen ein Eingehen auf die Anfrage im dritten Absatz gegenstandslos.
Eine Zusatzfrage?
Ja. — Herr Staatssekretär, wollen Sie damit zum Ausdruck bringen, daß dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung das verborgen geblieben ist, was jedermann, der sonst den Artikel des Herrn Staatsministers Flehinghaus gelesen hat, verstand und wußte?
von Eckardt, Staatssekretär: Ich möchte dazu folgendes sagen. Sie haben, Herr Abgeordneter Dr. Arndt, in Ihrer Anfrage gesagt — ich brauche es vielleicht nicht wörtlich zu zitieren —, daß inhaltlich und auch zeitlich ein Zusammenhang zwischen diesem Artikel und dem Gerichtsverfahren unter Leitung von Herrn Dr. Quirini bestünde. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, daß das Urteil in diesem Gerichtsverfahren am 22. April 1959 gesprochen wurde und daß die Veröffentlichung in der „Rheinischen Post" am 1. August 1959 und einige Tage später dann erst im Bulletin der Bundesregierung erschienen ist. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesem Gerichtsverfahren und auch der Person des Richters in diesem Falle und diesem Artikel, sondern ich glaube, daß gerade durch den zeitlichen Abstand von etwa gut drei Monaten zum Ausdruck kommt, daß hier eine direkte Verbindung nicht beabsichtigt war. Aber vielleicht kann Herr Minister Flehinghaus darüber etwas Näheres sagen.
Eine letzte Zusatzfrage.
Eine zweite Zusatzfrage! — Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Erklärung dann auffassen als die feierliche Versicherung, daß dem Bundes-Presse- und Informationsamt jeder persönliche Angriff auf einen bestimmten Richter ferngelegen hat und daß der Eindruck, der andernfalls hätte daraus entstehen können, unerwünscht auch für Sie gewesen wäre und bedauert würde?
von Eckardt, Staatssekretär: Jawohl. Dr. Arndt : Danke.
Frage 12 ist erledigt.
Frage 1 ist zurückgestellt.
Frage 2 — des Herrn Abgeordneten Ritzel — betreffend Rechtsprechung zur Frage des Rechtsüberholens. —
Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister, welche Haltung das Bundesverkehrsministerium angesichts der einander widersprechenden Urteile deutscher Gerichte über das an sich verbotene Rechtsüberholen einnimmt.
Ich frage insbesondere, ob die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle richtig ist, wonach das Rechtsüberholen grundsätzlich nicht verboten, also grundsätzlich erlaubt sein soll.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um diesem Wirrwarr in der Rechtsprechung entgegenzuwirken?
Der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung muß links überholt werden. Nur Schienenfahrzeuge werden rechts überholt; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge rechts oder links überholt werden. Das
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4389
Bundesminister Dr.-Ing. SeebohmRechtsüberholen anderer Fahrzeuge ist also grundsätzlich verboten.Nach allgemeiner Auffassung liegt ein Überholen nur dann vor, wenn der zu überholende Verkehrsteilnehmer sich ebenfalls in Bewegung befindet. Der Vorgang, bei dem ein auf der Straße haltendes Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug passiert wird, wird nicht als Überholen, sondern als Vorbeifahren bezeichnet. Es ist also zu unterscheiden zwischen Überholen und Vorbeifahren. Überholt werden Fahrzeuge, die selbst in Bewegung sind; an haltenden Fahrzeugen dagegen wird vorbeigefahren. Die Regeln für das Überholen und nicht die Regeln für das Vorbeifahren gelten jedoch auch dann, wenn etwa das beim Überholvorgang stillstehende Fahrzeug seine Fahrt nur kurz unterbrochen hat, ohne die Stellung eines sich auf der Fahrbahn bewegenden Fahrzeugs aufgegeben zu haben. So ist es z. B. unzulässig, ein Fahrzeug rechts zu überholen, wenn es vor der Haltestelle einer Straßenbahn oder vor einem Fußgängerüberweg kurz anhält.Bei dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Oktober 1958 war darüber zu entscheiden, ob Radfahrer an den vor den Ampeln einer Kreuzung stehenden Kraftfahrzeugkolonnen rechts vorbeifahren dürfen. Das Oberlandesgericht Celle hat dies für zulässig erachtet, weil die Lichtzeichen der Ampeln nicht nur einzelne Fahrzeuge vorübergehend anhalten, sondern den gesamten Verkehr für einen längeren Zeitraum zum Stillstand bringen.) In gleicher Weise hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 1. April 1959 entschieden, daß das Vorbeifahren an Kraftfahrzeugen, die vor einer geschlossenen Bahnschranke halten, kein Überholen darstellt. Das Vorbeifahren an der rechtten Seite wird in der Straßenverkehrsordnung nicht verboten. Es ist vielmehr gestattet, soweit dazu genügend Platz vorhanden ist.Ich kann daher die Auffassung nicht teilen, daß in der Rechtsprechung zur Frage des Überholens ein Wirrwarr bestehe. Offenbar ist man sich jedoch in weiten Kreisen der Bevölkerung der Unterschiede leider nicht klar bewußt, die zwischen dem Überholvorgang und dem Vorgang des Vorbeifahrens bestehen. Ich erkenne im Gegenteil an, daß die deutschen Obergerichte sich mit großem Einfühlungsvermögen bemühen, der fortschreitenden Entwicklung des Straßenverkehrs Rechnung zu tragen und in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen verkehrsmäßig vernünftige Grundsätze für das Verhalten im Straßenverkehr zu finden. Danach ist z. B. das Rechtsüberholen dann zulässig, wenn der zu Überholende sich links einordnet, um nach links abzubiegen oder nach links in ein Grundstück einzufahren oder um zu wenden. Ebenso darf der Geradeausfahrende rechts überholt werden, wenn das überholende Fahrzeug auf dem Fahrstreifen fährt, der für Rechtsabbieger kenntlich gemacht ist, weil es nach rechts abbiegen will. Weiterhin ist auf das Fahren in mehreren Kolonnen bei massiertem Kraftverkehr hinzuweisen, wobei sich diese gegeneinander verschieben können, indem einmal die linke und einmal die rechte Kolonne schneller vorankommt. Dieser infolge der rasch zunehmenden Verkehrsdichte sich immer stärker entwickelnde richtungsgleiche Verkehr in mehreren Reihen ist ebenfalls nicht mehr als ein unzulässiges Rechtsüberholen anzusehen.Mit großer Sorge habe ich allerdings — das will ich nicht verhehlen — die wechselnde Rechtsprechung zur Frage des Rechtsüberholens auf der Autobahn in den Fällen verfolgt, in denen von einem Kolonnenverkehr nicht die Rede sein kann. Hier bin ich erfreut darüber, daß der Bundesgerichtshof nunmehr in seinem Urteil vom 7. Januar 1959 klargestellt hat, daß das Rechtsüberholen auf der Autobahn stets verboten ist.
Eine Zusatzfrage?
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß in demselben Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 1959 § 8 Abs. 2 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung dahin interpretiert wird, gleichzeitig werde mit der Formulierung dargetan, daß auch ein Rechtsüberholen ausnahmsweise in Betracht kommen könne, wenn — ich zitiere — „besondere Umstände vorliegen"? Meine Frage geht nun dahin: Wie kann das Bundesverkehrsministerium für eine eindeutige und rechtsschlüssige Interpretation des Begriffes der besonderen Umstände sorgen?
Herr Kollege Ritzel, ich habe ja eben gesagt, daß diese besonderen Umstände durch Entscheidungen, die ich hier dargelegt habe, klargestellt sind.
Eine weitere Zusatzfrage!
Zweite und letzte Zusatzfrage!
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Minister! Mir sind Entscheidungen bekannt — sicher auch dem Verkehrsministerium —, die weithin von dieser Auffassung des Bundesgerichtshofes über den Ausnahmefall gedeckt werden und die eine ständige Ausnahme statuieren wollen. Meine Frage: Was wird der Bundesverkehrsminister zusätzlich tun, um der Verwirrung der Begriffe, die demnach offensichtlich auch bei der Justiz besteht, entgegenzuwirken?
Wir werden sehen, daß wir diesen Bestimmungen, die inzwischen in der Judikatur entwickelt worden sind, bei der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung Rechnung tragen. Wir sind aber der Meinung, daß wir der Weiterentwicklung nicht immer nur mit Bestimmungen einer Rechtsverordnung steuern können, sondern jeweils in den Zeitabschnitten, in denen wir eine neue Fassung der Verordnung vorlegen, doch einer gewissen Entwicklung im Rahmen der Judikatur zusehen müssen. Das ist nach den Grundsätzen, nach denen unser Staatswesen geregelt ist, wohl nicht zu vermeiden.
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4390 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Ich danke Ihnen.
Frage 3 — Herr Abgeordneter Jacobs — betreffend Änderung der Ortsklasse für die Stadt Trier:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund einer falschen Orientierung die Stadt Trier bei der Erstellung der Richtlinien des Jahres 1957 zu Unrecht nicht in die ihr gebührende Ortsklasse eingereiht wurde?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diesem Schaden schleunigst abzuhelfen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesinnenministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, mitteilen zu können, daß gute Aussichten bestehen, die Stadt Trier bei der geplanten Änderung des Ortsklassenverzeichnisses, die voraussichtlich am 1. Januar 1960 in Kraft treten wird, in die Ortklasse S einzustufen.
Die mit einer allgemeinen Überprüfung der Richtlinien zur Aufstellung des Ortsklassenverzeichnisses betraute Kommission, die aus Bundestagsabgeordneten sowie Vertretern der Bundesverwaltung und der Länderverwaltungen besteht, hat auf ihrer Sitzung Ende September 1959 vorgeschlagen, künftig den für die Einstufung in die Ortsklasse S maßgeblichen Begriff „Grenzort" erweiternd wie folgt festzulegen: „Grenzorte sind Orte, die ganz oder teilweise innerhalb eines Geländestreifens von 10 km Tiefe an einer internationalen Grenze liegen." Hiernach wird es. möglich sein, die Stadt Trier, die nur zum Teil innerhalb des 10-km-Grenzstreifens liegt, künftig als Grenzort zu behandeln und in die Ortsklasse S einzustufen.
Die zur Änderung des Ortsklassenverzeichnisses nach § 13 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erforderliche Rechtsverordnung wird zur Zeit vorbereitet; sie bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Zusatzfrage? Jacobs : Vielen Dank!
Erledigt!
Frage 4 — Herr Abgeordneter Cramer — betreffend Kündigung von Mietverträgen für gewerbliche Räume.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesvermögensstelle Wilhelmshaven die Mietverträge für gewerbliche Räume zum 30. Juni 1959 gekündigt hat zu dem Zweck, die Mietpreise um 60 v. H. zu erhöhen?
Falls ja, billigt die Bundesregierung dieses Vorgehen? Falls nein, wer hat die Maßnahme veranlaßt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Cramer beantworte ich wie folgt:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bundesvermögensstelle Wilhelmshaven die Mietverträge für die von der früheren Kriegsmarine in
Wilhelmshaven-Nord errichteten Gewerbebauten zum 30. Juni 1959 gekündigt hat mit dem Ziele, die Mieten an die ortsübliche Höhe heranzuführen. Die Ortsüblichkeit des nun geforderten Mietzinses ist in einem Bescheid der zuständigen Preisbehörde ausdrücklich bestätigt worden. Die Bundesregierung billigt die von der Bundesvermögensverwaltung pflichtgemäß getroffenen Maßnahmen; sie entsprechen den Forderungen der Reichshaushaltsordnung.
Zusatzfrage?
Ja! Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß von einer allgemeinen Besserung der Wirtschaftslage in Wilhelmshaven, besonders in den betroffenen Stadtteilen, nicht die Rede sein kann und daß dort noch eine ganze Anzahl Geschäftsleute wohnen, die z. Z. noch in kümmerlichen oder in bescheidenen Verhältnissen leben?
Mir ist bekannt, wie die Wirtschaftsverhältnisse in Wilhelmshaven liegen. Diesen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend sind die Mieten als ortsüblich festgesetzt worden. Wir sind auch nur bis an die untere Grenze der ortsüblichen Mieten gegangen.
Bei diesen Gewerberaummieten handelt es sich um genau 46 Fälle. 17 Mieter haben die neuen Mieten sofort nach Zustellung des Bescheids gemäß § 18 des Gewerberaummietengesetzes anerkannt. In 29 Fällen sind zunächst noch Verhandlungen gewesen. Nach Zustellung der Kündigung haben auch 23 dieser Mieter die neuen Mieten anerkannt. in der Schwebe sind noch die Verhandlungen mit G Mietern. Ich glaube, daß die Verhandlungen mit den restlichen 6 Mietern ebenfalls zu einem Übereinkommen führen werden.
Frage 5 — Herr Abgeordneter Dr. Arndt — betreffend Einsichtnahme in sogenannte UK-Urteile des Bundesfinanzhofs:
Wird das Bundesfinanzministerium — nachdem der Bundes Finanzhof nunmehr davon absieht, seine mit dem Vermerk „Nicht zur Veröffentlichung bestimmt" versehenen Entscheidungen geheimzuhalten, soweit nicht nach Möglichkeit das Steuergeheimnis zu wahren ist — seinen Erlaß I —0 1610 — 2/52 — vom 28. Februar 1952 aufheben oder entsprechend ändern?
Wird das Bundesfinanzministerium im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf hinwirken, daß die Finanzminister der Lander die mit den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Rechtspflege nicht zu vereinbarenden Anordnungen aufheben, nach denen es den Finanzrichtern und den Beamten der Finanzverwaltungen untersagt ist, solche Urteile, such soweit das Steuergeheimnis. nicht entgegensteht, nicht oder nicht ohne Genehmigug zu eröffentlichen oder Personen zugänglich zu machen, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Rechtsprechung haben?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt darf ich für das Bundesfinanzministerium wie folgt beantworten:
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4391
Staatssekretär Dr. HettlageDer Erlaß des Bundesfinanzministers vom 28. Februar 1952 über die Veröffentlichung von Urteilen des Bundesfinanzhofes war auf Grund einer Anregung des Herrn Präsidenten des Bundesfinanzhofs ergangen. Inzwischen ist diese Anregung überholt. Der Erlaß wird vorn Bundesfinanzministerium im Benehmen mit dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes aufgehoben werden. Gleichzeitig werden wir die Länderfinanzminister auffordern, ihrerseits etwaige Einschränkungen der Veröffentlichung von Urteilen der Finanzgerichte ebenfalls aufzuheben, soweit nicht das Steuergeheimnis entgegensteht.
Keine Zusatzfrage? —
Frage 6 -- Herr Abgeordneter Gewandt — betreffend Kennzeichnung von Häusern deutscher Staatsbürger auf den kleinen Sunda-Inseln,
Treffen Meldungen zu, denen zufolge deutsche Staatsbürger auf den Kleinen Sunda-Inseln nach Anordnung der Bezirksregierung ihre Häuser mit einem Nationalitätenkennzeichen versehen müssen, und daß Nichtbefolgung dieser Anordnung mit beachtlichen Strafen geahndet wird?
Ist die Bundesregierung wegen dieser Maßnahme bei der indonesischen Regierung vorstellig geworden?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Auswärtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Anfrage des Herrn Kollegen Gewandt antworte ich folgendes. Die Meldungen sind nur bedingt richtig. Die Anordnung, Schilder mit den Nationalfarben vor den Häusern anzubringen, betrifft alle Ausländer, nicht nur Deutsche. Die Anordnung gilt nicht nur auf den Kleinen Sunda-Inseln, sondern auch in anderen Teilen Indonesiens. Sie soll dem Schutz der in Indonesien lebenden Ausländer vor Ausschreitungen dienen.
Aus diesem Grunde haben auch Angehörige der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Djakarta freiwillig Schilder mit Nationalfarben an Wohnung und Auto angebracht. Es ist nicht bekanntgeworden, daß im Fall der Nichtbefolgung der Anordnung beachtliche Strafen verhängt worden sind. Ein Grund für ein Vorstelligwerden der
Bundesregierung bei der indonesischen Regierung
scheint zur Zeit nicht gegeben zu sein.
Zusatzfrage' — Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 7 und 8 sind zurückgestellt.
Ich rufe auf Frage 9, Frage des Herrn Abgeordneten Lohmar betr. Sonderbriefmarken der Deutschen Bundespost anläßlich kirchlicher Ereignisse:
Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundespost anläßlich der Ausstellung des Heiligen Rockes in Trier eine Sonderbriefmarke in einer Auflage von 20 Millionen herausgebracht hat?
Wann ist anläßlich eines kirchlichen Ereignisses anderer Art zum letztenmal eine Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost und gegebenenfalls in welcher Auflage herausgegeben worden?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Lohmar beantworten. Der Ausgabe von Sonderpostwertzeichen mit kirchlichen Motiven liegen Vereinbarungen mit der evangelischen und der katholischen Kirche zugrunde. Nach diesen Vereinbarungen wird aus Anlaß der jedes Jahr wechselnden Kirchentage eine Sondermarke herausgegeben, deren Motiv die den Kirchentag veranstaltende Konfession vorschlägt, während es der anderen Konfession freigestellt ist, Anlaß und Motiv für eine andere Sondermarke mit einem christlichen Motiv zu bestimmen. So sind in diesem Jahre 1959 eine Sondermarke anläßlich des Deutschen Evangelischen Kirchentages und eine Sondermarke anläßlich der Ausstellung des Heiligen Rockes in Trier — jeweils in einer Auflage von 20 Millionen Stück — erschienen.
Für das nächste Jahr sind eine Sondermarke zum 37. Eucharistischen Weltkongreß in München und eine Sondermarke zum 400. Todestag des Reformators Melanchton vorgesehen. Beide Sondermarken sollen ebenfalls in Auflagen von 20 Millionen Stück erscheinen.
Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage.
Frage 10 ist zurückgestellt.
Frage 11 — Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer — betr. Benutzung von Flugzeugen der Bundeswehr durch den Bundeskanzler:
Was kostet der Tarifkilometer für den Benutzer eines Flugzeuges der Bundeswehr bei Privatflügen?
Bei welchem Haushaltstitel wird die Zahlung des Herrn Bundeskanziers für die Benutzung eines Flugzeuges der Bundeswehr für seinen Urlaubsflug nach Mailand auf dem Wege nach Cadenabbia verbucht?
Fürchtet der Herr Bundeskanzler nicht, durch die Benutzung eines Militärflugzeuges für seinen Urlaubsflug der gegen die Bundesregierung gerichteten Propaganda Vorschub zu leisten, die ihr Militarismus vorwirft?
Las Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Kollegen Mommer folgendermaßen.Zum Teil 1 dieser Frage: Privatflüge werden von der Bundeswehr nicht ausgeführt. — Zu Teil 2: Die Annahme, daß der Herr Bundeskanzler einen privaten Urlaub verbringen kann oder verbracht hat, ist irrtümlich. Bei jedem Urlaub muß der Regierungschef einen wesentlichen Teil seiner Regierungsgeschäfte auch am Urlaubsort erledigen. Der Herr Bundeskanzler muß zu diesem Zweck eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern sowie die notwendigen Akten und Nachrichtengeräte mit sich nehmen, um ständig auf dem laufenden gehalten zu werden und die dringendsten Aufgaben als Regierungschef erledigen zu können.Alle Besatzungen von Flugzeugen der Bundeswehr, insbesondere diejenigen, die für die Durchführung von Flügen mit einem besonderen Personenkreis zugelassen sind, müssen ständig einen
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4392 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Bundesverteidigungsminister Straußhohen und bestimmungsgemäß vorgeschriebenen Ausbildungsstand erhalten. Diese Erhaltung erfordert eine gewisse Mindestzahl von Flugstunden auf dem jeweiligen Flugzeugtyp. Hinzu kommt, daß auch die Flugzeuge selbst nach festen technischen Vorschriften laufend eine bestimmte Zeit geflogen werden müssen.Dieselben Voraussetzungen lagen und liegen vor, wenn Transportfliegereinheiten der Bundeswehr, zu denen auch die Flugbereitschaft in Wahn gehört, Flüge durchführen, die nicht im unmittelbaren dienstlichen Interesse der Bundeswehr liegen, wie z. B. Keuchhustenflüge auf besondere ärztliche Anforderung, Transport von lebensgefährlich erkrankten Personen — z. B. jüngst eines holländischen Staatsangehörigen von Mannheim nach Holland — oder Flüge von Abgeordneten der Regierungs- und Oppositionsparteien, wie sie in letzter Zeit in mehreren Fällen, z. B. mehrmals zum Besuch der 6. US-Flotte im Mittelmeer, durchgeführt worden sind. Diese Abgeordneten haben darum gebeten, daß sie durch Flugzeuge der Bundeswehr nach Neapel gebracht werden, um möglichst ohne Zeitverlust und ohne sonstige Schwierigkeiten den Besuch bei der 6. Flotte auf amerikanische Sondereinladung durchführen zu können.In keinem Falle ist für derartige Flüge von der Bundeswehr die Bezahlung von Tarifkilometern verlangt worden. Alle Flugzeuge wurden dazu benutzt, ihre Einsatzbereitschaft und die der Flugzeugbesatzungen zu vergrößern bzw. zu erhalten. DieFrage, ob die Gefahr besteht, daß dadurch einer Propaganda Vorschub geleistet wird, die der Bundesregierung Militarismus vorwirft, muß aus den schon beim Teil 2 bezeichneten Gründen mit Nein beantwortet werden.
Eine Zusatzfrage!
Herr Minister, wenn Sie schon bei dem Herrn Bundeskanzler nicht zwischen der Amtsperson und der Privatperson unterscheiden zu können glauben — wo glauben Sie dann diese Unterscheidung einführen zu müssen? Etwa bei den Ministern, etwa bei hohen Beamten? Sind Sie nicht meiner Meinung, daß irgendwo die Notwendigkeit auftaucht, diese Unterscheidung doch zu machen?
Ich frage Sie weiter, Herr Minister, wären Sie bereit, etwa im Verteidigungsausschuß einen Entwurf von Richtlinien vorzulegen, mit denen man eine derartige Benutzung der Flugzeuge der Luftwaffe in eine rechte Ordnung bringen kann?
Selbstverständlich wind ein Unterschied zwischen den privaten Anliegen und den dienstlichen Notwendigkeiten gemacht. Ohne jeden Zweifel besteht die dienstliche Notwendigkeit, für die Flugzeuge der Bundeswehr und ihre Besatzungen den nach internationalen Regeln vorgeschriebenen Einsatzstand zu erhalten. Wenn ich es sehr grob ausdrücke, ist esdabei gleichgültig, ob sich in dem Flugzeug Mehlsäcke oder Personen befinden oder gar nichts.
Ich muß nach wie vor die Auffassung vertreten — und ich tue das nicht, um irgend etwas zu beschönigen oder zu verschweigen —, daß, wie sich im internationalen politischen Leben in der ganzen Welt die Verantwortung der Regierungschefs im Gegensatz zu den Gepflogenheiten des diplomatischen Zeitalters entwickelt hat — und das gilt nicht nur für den deutschen Regierungschef —, ein Regierungschef bei einem zusammenhängenden längeren Urlaub, den ihm wohl kein Mensch vorzuenthalten gedenkt, eine persönliche Verantwortung für die wesentlichen Regierungsgeschäfte und ihre reibungslose Erledigung unvermindert behält. Ich glaube kaum, daß der Herr Bundeskanzler bei einem privaten Urlaub das dringende menschliche Bedürfnis hätte, regelmäßig von elf Mitarbeitern begleitet zu werden, wie es in diesem Fall war, wo der Flug mit insgesamt zwölf Personen durchgeführt worden (ist.
Denselben Maßstab hat die Luftwaffe — ich persönlich war daran gar nicht beteiligt — auch angelegt, als Abgeordneten sehr daran lag — sie haben darum gebeten —, reibungslos, kostenlos, ohne Schwierigkeiten nach Neapel zu kommen, um ihren Besuch bei der 6. Flotte durchführen zu können. Auch hier ist die Notwendigkeit, aus navigatorischen Gründen, aus Gründen der Erhaltung des Ausbildungsstandes längere Übungsflüge durchzuführen, mit der Erfüllung des Wunsches verbunden worden.
— Ich weiß nicht, ob ich auf den Zwischenruf eingehen soll. Aber wenn Sie sagen: „Das war kein Urlaub!" — es gibt vieles, was nicht unter den Begriff Urlaub fällt, für dessen reibungslose Erledigung die Bundeswehr aber bei Abgeordneten nicht zuständig ist.
Ich bin selbstverständlich bereit, über die Richtlinien und die bisherigen Gepflogenheiten sowie über die Handhabung im einzelnen Auskunft zu geben.
Keine Zusatzfrage. Frage 12 ist erledigt.Frage 13 — Herr Abgeordneter Diel — betreffend die finanzielle Belastung des Bundes und der Länder aus dem Wiedergutmachungsgesetz:Ist der Herr Bundesfinanzminister nunmehr in der Lage, die bereits für Ende 1958 in Aussicht gestellte Nachweisung über die Gesamtbelastung des Bundes und der Länder aus dem Wiedergutmachungsgesetz vorzulegen?Welche Beträge haben Bund und einzelne Länder seither bereits gezahlt, und welche Beträge entfallen nach den bis zum 1. April 1958 abschließend vorgelegten Anforderungen noch auf die Zukunft?Was hat sich bei der Überprüfung der von verschiedenen Seiten, so u. a. in Nr. 10/58 und 15/58 des „Spiegel", sowie in meinen Denkschriften dargelegten Mißstände und Mißbräuche bei der Anwendung des Wiedergutmachungsgesetzes ergeben?Was ist resp. soll geschehen, um die berechtigten Beschwerden der Restitutionsgeschädigten zur Erledigung zu bringen?
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4393
Präsident D. Dr. GerstenmaierDas Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Diel über die Kosten der Wiedergutmachung darf ich wie folgt beantworten.
Zum ersten Teil der Frage: Die Schätzungen der Länder über die Kosten der Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes haben einen voraussichtlichen Gesamtbetrag von 17,2 Milliarden DM ergeben. Die Aufwendungen ,des Saarlandes sind hierbei nicht berücksichtigt, da das Bundesentschädigungsgesetz dort erst im Frühjahr dieses Jahres eingeführt wurde und die Anmeldefrist dort noch nicht abgelaufen ist.
Zum zweiten Teil der Frage: Bis zum 30. Juni 1959 wurden von Bund und Ländern gemeinsam nach dem Bundesentschädigungsgesetz rund 5,6 Milliarden DM an Entschädigungen gezahlt. Hinzu kommen rund 730 Millionen DM, die von den Ländern vor dem Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes nach Landesrecht gezahlt worden sind. Von dem bisher geleisteten Betrag von 5,6 Milliarden DM hat der Bund den Ländern 2,7 Milliarden DM erstattet. Im übrigen findet ein Ausgleich unter den Ländern selber gemäß § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes in der Weise statt, daß die Entschädigungsaufwendungen im Verhältnis der Einwohnerzahl gleichmäßig auf die Länder verteilt werden.
Für die Zukunft rechnen die Länder nach den vorliegenden Anträgen noch mit Zahlungen von weiteren 11,6 Milliarden DM. Auch hierbei handelt es sich aber nur um Schätzungen, die auf der bisherigen Entwicklung der Zahlungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz aufbauen.
Zum dritten Teil der Frage: Die Überprüfung von Vorwürfen über Mißstände und Mißbräuche bei der Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes hat ergeben, daß es sich nur um Einzelfälle handelt, die nicht über das menschlich unvermeidliche Maß hinausgehen. Bund und Länder haben in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, den Rechtsanwaltskammern und einer von den jüdischen Organisationen selbst errichteten Stelle Vorsorge getroffen, daß Mißbräuche möglichst ausgeschaltet werden.
Zum vierten Teil der Frage: In § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes ist eine gesetzliche Regelung für Schäden aus der sogenannten loyalen Rückerstattung vorbehalten. Unabhängig von ,dieser bisher nicht ergangenen gesetzlichen Regelung können natürliche Personen nach § 68 ff. des Kriegsfolgengesetzes Anträge auf Härtebeihilfen zur Abwendung einer gegenwärtigen Notlage stellen, wenn sie unmittelbar dadurch entstanden ist, daß diese Personen Schäden im Sinne des Gesetzes erlitten haben.
Ich darf im übrigen auf eine besondere Verordnung verweisen, auf die Verordnung zur Härteregelung nach dem Vierten Teil des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 3. Januar 1958. Das
Kriegsfolgengesetz selbst gibt in seinem § 85 schließlich noch die Möglichkeit, für volkswirtschaftlich förderungswürdige Wiederaufbau- oder Ausbauvorhaben Darlehen zu gewähren. Auch hierzu sind Durchführungsrichtlinien am 9. Mai 1958 ergangen. Das Bundesfinanzministerium hat außerdem am 12. März 1959 für die mit der Durchführung der Härteregelung beauftragten Oberfinanzdirektionen noch zusätzliche Richtlinienerlassen, die u. a. auch mit der Bundesvereinigung der Rückerstattungsentschädigten im einzelnen abgestimmt worden sind.
Keine Zusatzfrage? — Frage 14 Abgeordneter Ritzel — betreffend Ratifizierung internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiete der Verkehrspolitik:
Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister, welche Gründe der Ratifizierung der Internationalen Genfer Verkehrskonvention von 1949, der New Yorker Konvention und anderer internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiete der Verkehrspolitik durch die Bundesrepublik heute noch entgegenstehen.
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 der Genfer Konvention wurde bereits im 2. Bundestag als Drucksache 291 vorgelegt. In der 2. Wahlperiode ist es jedoch aus Zeitmangel zu einer Verabschiedung nicht mehr gekommen. Praktisch wird jedoch das Abkommen schon seit geraumer Zeit in der Bundesrepublik angewandt. Seine Vorschriften über das Verhalten im Straßenverkehr entsprechen denen der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung; seine Bestimmungen über Bau und Betrieb von Kraftfahrzeugen sind in den neuen Fassungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung berücksichtigt worden.
Der Bundesminister für Verkehr hat die erforderlichen Schritte eingeleitet, um dem Bundestag das Ratifizierungsgesetz erneut vorzulegen. Die Besprechungen mit den übrigen beteiligten Bundesressorts konnten aber noch nicht abgeschlossen werden.
Mit der in der Frage angesprochenen New Yorker Konvention sind wohl die beiden Abkommen über Zollerleichterungen zugunsten des Fremdenverkehrs und über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge vom 4. Juni 1954 gemeint. Beiden Abkommen ist die Bundesrepublik beigetreten.
Zu den übrigen internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des Verkehrs, die von der Bundesrepublik noch nicht ratifiziert worden sind, darf ich wie folgt Stellung nehmen.
1. Zu dem Protokoll über die Straßenverkehrszeichen vom 19. September 1949: In diesem Protokoll wird geregelt, welche Arten von Verkehrszeichen verwendet werden sollen. Diese Regelung ist in die deutsche Straßenverkehrs-Ordnung im wesentlichen übernommen worden. Abweichungen bestehen u. a. hinsichtlich der Zeichen, die Halt vor Straßenkreuzungen gebieten, sowie bezüglich an-
4394 Deutscher Bundestag --- 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
derer vorfahrtsregelnder Zeichen und bezüglich der Warnkreuze an Eisenbahnübergängen. Die Angleichung würde erhebliche Kosten verursachen, ohne große Vorteile bei der Sicherung des Straßenverkehrs zu gewähren. Über die Ratifizierung dieses Protokolls soll daher erst entschieden werden, wenn die Bundesrepublik dem Genfer Abkommen über den Straßenverkehr beigetreten ist.
2. Zu den Europäischen Übereinkommen über Straßenmarkierungen vom 13. Dezember 1957: Das Abkommen geht auf deutsche Initiative zurück und ist von der Bundesrepublik unterzeichnet. Für die Ratifizierung mußte zunächst ein gemeinsamer deutscher Text mit Österreich und der Schweiz erarbeitet werden. Die Ratifizierung wird zur Zeit vorbereitet.
3. Zu dem Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und die wechselseitige Anerkennung der Genehmigung von Kraftfahrzeugausrüstungsstücken und -teilen vom 20. März 1958: Auch dieses Abkommen wurde in Genf weitgehend auf deutsche Anregung hin zur Zeichnung aufgelegt und ist von der Bundesrepublik unterzeichnet. Ein Zustimmungsgesetz wird dem Parlament in Kürze zugeleitet werden.
4. Zu dem Allgemeinen Abkommen über die wirtschaftliche Regelung des internationalen Straßenverkehrs vom 17. März 1954: Hier handelt es sich um ein Genfer Abkommen über wirtschafts- und gewerberechtliche Regelungen im Straßenpersonen- und Straßengüterverkehr. Anlagen zu diesem Abkommen werden noch in weiteren Verhandlungen in Genf fortgebildet. Das Abkommen ist daher noch nicht in Kraft getreten. Seine Ratifizierung durch die Bundesrepublik wird erneut geprüft werden, wenn der Inhalt der Anlage, die sich mit den Straßenverkehrstarifen befaßt, feststeht.
5. Zu dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr vom 19. Mai 1956: Dieses Genfer Abkommen, das das Frachtrecht des Straßenverkehrs international regelt, ist von der Bundesrepublik unterzeichnet. Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes liegt dem Bundestag bereits vor.
6. Zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 30. September 1957: Dieses Übereinkommen ist bisher noch von keinem Staat, der es unterzeichnet hat, ratifiziert worden. Die amtliche deutsche Übersetzung liegt jetzt vor. Die Ratifizierung wird vorbereitet.
Zusatzfrage?
Aus welchen Gründen, Herr Bundesverkehrsminister, ist die Regierungsvorlage, die dem 2. Bundestag zugegangen ist und nach der Geschäftsordnung des Hohen Hauses mit dem Zusammentritt des 3. Deutschen Bundestages als nicht mehr existent betrachtet wird, in der ersten Halbzeit der Wahlperiode des 3. Bundestages nicht erneut unterbreitet worden?
.ch habe die Vorlage in der ersten Kabinettssitzung nach der Bildung der Bundesregierung wieder unterbreitet. Von dem Herrn Bundesminister der Finanzen ist darum gebeten worden die Vorlage in Ressortbesprechungen noch einmal gründlich zu behandeln. Diese Ressortbesprechungen sind, weil eine Einigung noch nicht erzielt werden konnte, nicht zum Abschluß gebracht worden.
Eine letzte Zusatzfrage!
Ich will keine Kritik üben, Herr Präsident, aber ich bin von dem Herrn Minister in meiner ersten Zusatzfrage unterbrochen worden. Ich begnüge mich jedoch mit der zweiten als letzter Zusatzfrage.
Ich bitte um Entschuldigung! Aber ich war der Meinung, Sie hätten die Frage beendet.
Also eine zweite Zusatzfrage, als letzte!
Herr Minister, ist es noch so, daß heute Führerscheine, die in der Bundesrepublik ordnungsgemäß ausgestellt sind, in mehreren Staaten der Vereinigten Staaten von Nordamerika und in Großbritannien nicht als gültig anerkannt werden?
Wenn es so ist: was könnte, bis die neue Regierungsvorlage — vielleicht vom 4. Deutschen Bundestag — verabschiedet ist, in der Zwischenzeit geschehen, um diesem Mißstand zu begegnen?
Herr Kollege Ritzel, zunächst darf ich mich nochmals entschuldigen, daß ich Sie unterbrochen habe. Ich hatte die Meinung, daß Sie Ihre Frage beendet hatten.
Ich darf folgendes sagen: Was Sie vorbringen, hat mit der Genfer Konvention vom 19. September 1949 nichts zu tun, das hat etwas mit der New Yorker Konvention von 1954 zu tun. Dieser Konvention sind wir beigetreten. Offenbar hat sich das noch nicht so durchgesetzt, daß das überall anerkannt wird. Wir werden dafür Sorge tragen, daß die Führerscheine auch dort Anerkennung finden.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Frage 15 — des Herrn Abgeordneten Wischnewski — betrifft die deutsch-französischen Verhandlungen über die Entlassung minderjähriger Deutscher aus der französischen Fremdenlegion:
Welches Ergebnis haben die Verhandlungen mit der französischen Regierung gehabt, die die Bundesregierung auf Grund eines vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommenen Antrages über die Entlassung minderjähriger Deutscher aus der französischen Fremdenlegion sowie deren Nichtannahme — wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zum Eintritt in die Fremdenlegion fehlt — geführt hat?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Auswärtigen.
Deutscher Bundestag --- 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4395
Die Frage des Herrn Kollegen Wischnewski möchte ich wie folgt beantworten.
Die französische Regierung hat sich zu Verhandlungen im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 30. Januar 1959 bisher nicht bereit gefunden. Die Bundesregierung wird auch weiterhin das Anliegen des Deutschen Bundestages gegenüber der französischen Regierung vertreten. Sie wird nichts unversucht lassen, durch Interventionen bei der französischen Regierung Entlassungen minderjähriger Deutscher aus der Fremdenlegion zu erreichen.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, ist es mit den NATO-Verbindlichkeiten in Einklang zu bringen, daß die französische Fremdenlegion junge Deutsche annimmt, die entsprechend unseren gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, ihren Wehrdienst in der Bundesrepublik abzuleisten?
Herr Kollege, ich würde vorschlagen, daß wir über das bisherige Ergebnis unserer Verhandlungen in Paris, wenn Sie einverstanden sind, vielleicht einmal im Auswärtigen Ausschuß sprechen.
Wir können uns dann vorbehalten, den Gegenstand vielleicht noch einmal im Plenum des Bundestages zu behandeln.
Keine Zusatzfrage mehr?
Frage 16 — Herr Abgeordneter Schneider — betrifft Verkauf von Saarkohle nach Frankreich:
Hält die Bundesregierung an der Abmachung betreffend den Absatz von 33 v. H. der zum Verkauf verfügbaren Kohleförderung der Saarbergwerke AG nach Frankreich fest, die in Kapitel VI Artikel 83 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage vom 27. Oktober 1956 festgelegt ist?
Hat die französische Regierung einen Antrag auf Abänderung der entsprechenden Bestimmungen gemäß Kapitel VI Artikel 83 Abs. 5 gestellt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung und hat darum auch nicht die Absicht, von der in dem Saarvertrag getroffenen Vereinbarung auf Lieferung von 33 % der zum Verkauf verfügbaren Kohlenförderung der Saarbergwerke AG nach Frankreich abzugehen. Ein Antrag der französischen Regierung auf Abänderung der entsprechenden Bestimmungen liegt nicht vor.
Ich danke!
Keine Zusatzfrage.
Frage 17 — Herr Abgeordneter Rohde — betrifft Steuerausfälle im Haushaltsjahr 1958 im Zusammenhang mit Beiträgen zu den Familienausgleichskassen:
Wie hoch waren ira letzten abgeschlossenen Haushaltsjahr die Steuerausfälle, die durch steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zu den Familienausgleichskassen entstanden sind?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Rohde nach den Folgen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu den Familienausgleichskassen darf ich wie folgt beantworten.
Über die Höhe der Steuerausfälle, die infolge der Abzugsfähigkeit der Beiträge zu den Familienausgleichskassen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie bei der Gewerbesteuer eintreten, liegen statistische Unterlagen nicht vor. Bekannt ist lediglich das Gesamtaufkommen an Beiträgen zu den Familienausgleichskassen, das für das Haushaltsjahr 1958 mit 565 Millionen DM veranschlagt ist.
Der aus der Abzugsfähigkeit bei den Steuern entstehende Steuerausfall kann nur grob geschätzt werden. Unterstellt man, daß die Einkommensbeträge, die zur Zahlung der Beiträge an die Familienausgleichskasse verwendet werden, im Falle der Zuführung zu den Gewinnen bei der Einkommen-und Körperschaftsteuer mit einem durchschnittlichen Steuersatz von etwa 35 v. H. belastet worden wären, so ergibt sich bei dieser Steuer eine Wenigereinnahme von rund 192,5 Millionen DM, die zu 35 v. H., d. h. mit 67 Millionen DM, zu Lasten des Bundes gehen würde. Dieser abzugsfähige Betrag erreicht also knapp 10 °/o des gesamten Aufkommens an Beiträgen zu den Familienausgleichskassen. Unterstellt man weiter, daß die Gewerbesteuerpflichtigen mit etwa 450 Millionen DM am Beitragsaufkommen 'für die Familienausgleichskassen beteiligt sind, so dürfte bei den Gemeinden ein Ausfall an Gewerbesteuer in Höhe von rund 55 Millionen DM durch die steuerliche Abzugsfähigkeit eintreten, wenn man für die Gewerbesteuer einen durchschnittlichen Steuersatz von 12 v. H. zugrunde legt.
Zusatzfrage? — Keine Zusatzfrage.Wir kommen zur Frage 18 — der Frau Abgeordneten Keilhack — betreffend Verordnungen zum Lebensmittelgesetz:Warum hat der Herr Bundesinnenminister die Verordnungen zum Lebensmittelgesetz, die zusammen mit diesem Gesetz am 23. Dezember 1959 in Kraft treten sollen, noch nicht an den Bundesrat geleitet?Kann die Bundesregierung trotz des verbleibenden knappen Zeitraums gewährleisten, daß die betroffenen Wirtschaftszweige sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen umstellen und damit die Novelle zum Lebensmittelgesetz zum angegebenen Termin voll wirksam wird, wie es die Bevölkerung erwartet?Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Innenministeriums.
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4396 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei der grundlegenden Verordnungen zum Lebensmittelgesetz, die Allgemeine Fremdstoff-Verordnung und die Farbstoff-Verordnung, sind inzwischen dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet worden. Die Entwürfe zu diesen beiden Verordnungen sind in der vergangenen Woche in Düsseldorf mit den Vertretern der obersten Gesundheitsbehörden der Länder eingehend beraten worden, so daß erwartet werden kann, daß die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates einen schnellen Abschluß finden und der Bundesrat die Verordnungen in seiner Plenarsitzung vom 13. November 1959 verabschiedet. In einigen Tagen werden auch die Konservierungsstoff-Verordnung und die Tabakwaren-Verordnung, über deren Inhalt die Ländervertretungen bereits unterrichtet sind, dem Bundesrat zugeleitet werden. Ferner wird eine Verordnung über Fleischerzeugnisse voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats an den Bundesrat gelangen. Andere Verordnungen, die geringere materielle und formale Schwierigkeiten in sich bergen, werden so rechtzeitig folgen, daß ihre Verkündung noch im Laufe dieses Jahres möglich ist.
Die neuen Bestimmungen werden am 24. Dezember dieses Jahres voll wirksam werden. Die betroffenen Wirtschaftszweige sind trotz des knappen Zeitraumes durchaus in der Lage, sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen umzustellen, da sie über den Inhalt der geplanten Rechtsverordnungen in jedem Stadium ihrer Entwicklung durch die von der Wirtschaft benannten, bei der Vorbereitung der Verordnungen angehörten Sachkenner unterrichtet waren.
Zusatzfrage? —
Herr Staatssekretär, ich bitte Sie um Auskunft, von welcher Rechtsgrundlage Ihr Ministerium bei der Änderung des Termins für die Deklarierungspflicht für die Fremdstoffè in Ihren bisher dem Bundesrat zugeleiteten Verordnungen ausgegangen ist, die entgegen den Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes die Kennzeichnungspflicht nicht vom Ende dieses Jahres an, sondern erst vom 23. Dezember 1960 an vorsehen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Alle Experten waren sich darüber einig, daß das im Rahmen einer sinnvollen Auslegung des Gesetzes liegt. Sonst würde folgender Zustand eintreten: Kraft Gesetzes könnten Fremdstoffe, deren Zusatz ab 23. Dezember 1959 verboten ist, ohne Kennzeichnungspflicht noch im Jahre 1960 verkauft werden, während bei den zugelassenen Fremdstoffen bereits 1960 eine Kenntlichmachung erforderlich wäre. Wir glauben, daß das der Bundesgesetzgeber nicht gewollt hat.
Noch eine Zusatzfrage? —
Herr Staatssekretär, werden Sie bei den Beratungen im Bundesrat über die Verordnungen zum Lebensmittelgesetz darauf beharren und halten Sie es „mit dem Schutz des Verbrauchers" — wie es im Gesetz heißt — für vereinbar, daß der Farbstoff Annatto weiterhin deklarationsfrei belassen und daß die nach eindeutigem Urteil der Wissenschaftler der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus Gesundheitsgründen nicht duldbare Borsäure zunächst noch als Konservierungsstoff zugelassen wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir glauben uns mit allen Bestimmungen der Verordnungen, die jetzt dem Bundesrat zugegangen sind, im Rahmen des Gesetzes zu befinden.
Danke schön.
Ich rufe auf Frage 19 — des Herrn Abgeordneten Schmidt — betreffend dienstzeitbegleitenden Unterricht in der Bundeswehr:
Welcher Anteil der in Frage kommenden Soldaten auf Zeit kommt bisher praktisch in den Genuß des dienstzeitbegleitenden Unterrichts?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verteidigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage 19 wie folgt.
Im Jahre 1959 haben insgesamt 9981 Soldaten auf Zeit mit vierjähriger oder längerer Verpflichtung Anspruch auf Teilnahme am dienstzeitbegleitenden Unterricht. Diese Zahl kann sich durch Übernahme in das Berufssoldatenverhältnis verringern. Von den 9981 Soldaten werden bis zum 31. Dezember 1959 6880 am dienstzeitbegleitenden Unterricht teilgenommen haben. Das sind 68 % der Anspruchsberechtigten.
Zusatzfrage?
Glauben Sie, Herr Minister Strauß, daß die Gesamteinrichtung des dienstzeitbegleitenden Unterrichts auf den Bundeswehrfachschulen, wenn man berücksichtigt, daß das alles noch im Aufbau begriffen ist, im Augenblick als befriedigend angesehen werden kann?
Es muß als befriedigend angesehen werden angesichts der kurzen Zeit und angesichts des Mangels an geeigneten Kräften für diesen Zweck. Es muß als noch nicht befriedigend angesehen werden im Hinblick auf das Ziel, das wir uns gesteckt haben und das wir glauben und hoffen in angemessener Zeit auch erreichen zu können.
Eine weitere Zusatzfrage wird nicht gewünscht.
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4397
Präsident D. Dr. GerstenmaierFrage 20 — Herr Abgeordneter Schmidt — betreffend Soldatenlieder der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes:Trifft die Behauptung zu, daß Bundesgrenzschutz- sowie auch Bundeswehrmusikzüge das Lied „Stolz weht die Flagge Schwarz-Weiß-Rot" in ihr Repertoire aufgenommen haben? Wenn ja: Warum?Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verteidigung.
Ich beantworte did Frage 20 folgendermaßen. Das Lied „Stolz weht die Flagge Schwarz-Weiß-Rot" ist nicht in das Repertoire der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes aufgenommen. Ich gebe diese Erklärung für den Bundesgrenzschutz im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister des Innern ab.
Zusatzfrage?
Nach dieser Antwort, Herr Minister: Würden Sie Sorge tragen wollen, daß es auch bei öffentlichen Veranstaltungen zunächst der Bundeswehr und, wenn Sie gleichzeitig für den Bundesgrenzschutz mitsprechen wollen oder können, tauch bei öffentlichen Veranstaltungen des Bundesgrenzschutzes bzw. bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Musikkorps, Musikzüge und Kapellen ,der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes auftreten, in Zukunft nicht mehr gespielt wird?
Wie Sie wissen, Kollege Schmidt, gibt es ein Liederbuch der Bundeswehr. Dieses Liederbuch stellt keinen Zwang, aber eine Empfehlung des Ministeriums dar. In ihm ist das Lied nicht enthalten.
Es gibt ferner Lieder, deren Absingen oder deren Abspielen in der Bundeswehr verboten ist, weil es sich hier um typische Produkte einer bewußten Zeit handelt.
Daneben gibt es Lieder und Märsche, deren Absingen oder Abspielen weder offiziell empfohlen noch regelrecht durch einen Befehl verboten worden ist.
Soviel ich weiß, ist das Lied „Stolz weht die Flagge Schwarz-Weiß-Rot" niemals als Lied oder als gesamter Marsch gespielt worden, sondern es ist im Rahmen eines sogenannten Potpourris, bei dem ein Querschnitt durch die Marinemilitärmusik von Jahrzehnten gegeben wurde, mit einigen Teilen enthalten gewesen.
Eine letzte Zusatzfrage!
Gestatten Sie mir, zu sagen, Herr Minister Strauß, daß ein Potpourri für mich kein ausreichender Anlaß gewesen wäre —
Nein, es muß eine Frage sein! Bitte in Frageform.!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident ich wollte eine Frage mit einem Nebensatz einleiten.
Ich muß von Anfang an das Fragezeichen erkennen können!
Darf ich die Frage so stellen, Herr Präsident: Darf ich den Herrn Bundesverteidigungsminister fragen, ob er gewillt ist, in angemessener Form dafür Sorge zu tragen, daß der Militärmarsch „Stolz weht die Flagge Schwarz-Weiß-
Rot" in Zukunft von Bundeswehrkapellen und -musikzügen nicht mehr öffentlich dargeboten wird?
Ich werde die Angelegenheit prüfen. Ich möchte aber den Eindruck vermeiden, Herr Kollege Schmidt, als ob es sich bei diesem Lied, mit 'dem ich mich persönlich weder durch Abkunft noch durch politische Überzeugung identifiziere, umeines jener Produkte handelte, die aus den von uns allen, glaube sich, gemeinsam für berechtigt gehaltenen Gründen als unerwünscht und als verboten zu bezeichnen sind.
Daß es nicht zu den Produkten gehört, möchte ich ausdrücklich sagen.
Ich halte es nicht für richtig, daß dieses Lied als fester Bestandteil oder als Sondereinlage gegeben wird. Aber das Lied entspricht seiner Zeit, es entspricht einer Zeit der deutschen Geschichte, die man nicht ohne weiteres leugnen kann.
Daß die Voraussetzungen dieser Zeit für heute nicht mehr zutreffen, liegt nicht nur an den Farben. Ich würde auch ein Lied, in dem es heißt „Stolz weht die Flagge Schwarz-Rot-Gold von unseres Schiffes Mast", als einen Ausdruck militärischen Stolzes bezeichnen, der unter den heutigen Umständen nicht mehr angemessen ist. Aber ich stelle dieses Lied in die damaligen Zeitverhältnisse hinein. Es wird öffentlich nicht aufgeführt werden. Ich möchte jedoch dieses Lied nicht mit den typischen Produkten des „Dritten Reiches" identifizieren.
Frage 21 — des Herrn Abgeordneten Seuffert — betreffend Veröffentlichung von Erlassen und Anordnungen der Finanzministerien im Bundessteuerblatt:Welche Grundsätze bestehen für die Veröffentlichung von Erlassen und Anordnungen allgemeiner Art der Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen im Bundessteuerblatt und in den übrigen Amtsblättern?Ist der Herr Bundesfinanzminister der Ansicht, daß die Mitteilung dieser Anordnungen an das Publikum weitgehend dem Zufall oder den Wirtschaftsverbänden überlassen bleiben kann, auch wenn die Finanzämter sie in vielen Fällen anwenden und Bezug darauf nehmen?Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
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4398 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage kurz beantworten. Das Bundesfinanzministerium gibt drei Amtsblätter heraus, zunächst das Bundessteuerblatt, dessen Teil I die Veröffentlichungen des Bundesministers der Finanzen enthält. Außer Texten bereits verkündeter Steuergesetze, Rechtsverordnungen, Richtlinien und sonstigen allgemeinen Verwaltungsanordnungen werden im Teil I die Erlasse von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung veröffentlicht. Zur weiteren Unterrichtung werden neben dem Teil I des Bundessteuerblattes — —
Einen Augenblick, Herr Staatssekretär! — Meine Damen und Herren, ich bitte, da hinten die Türen zu schließen. Wir tagen ja nicht bei offenen Türen. Ich bitte auch, doch Platz zu nehmen. Das ist ein Verkehrshindernis, was Sie da hinten darstellen.
— Meine Herren, wollen Sie sich bitte an Ihre Plätze begeben. — Fahren Sie bitte fort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Außer diesen Veröffentlichungen im Teil I werden dort auch sonstige Richtlinien auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und des Lastenausgleichs veröffentlicht, die zwar keine allgemeine oder grundsätzliche Bedeutung haben, die aber über den Einzelfall hinaus interessieren. Daneben geben wir die „Umsatzsteuerkartei" und eine „Lastenausgleichskartei" heraus.
In Teil II des Bundessteuerblattes werden die allgemeinen und grundsätzlichen Anordnungen veröffentlicht, die die Länder für die von ihnen verwalteten Steuern treffen. Über die Aufnahme von Veröffentlichungen in Teil II entscheiden die Länderfinanzminister.
In Teil III werden lediglich Entscheidungen des Bundesfinanzhofs veröffentlicht, die er selbständig auswählt.
Die zweite Veröffentlichungsquelle ist das Bundeszollblatt, wo in erster Linie Texte bereits verkündeter Gesetze usw. auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsabgaben erscheinen, daneben allgemeine Dienst- und Verwaltungsvorschriften des Bundesfinanzministers für den Zolldienst, die für die interessierten Wirtschaftskreise wissenswert sind.
Als dritte Veröffentlichung darf ich das Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen erwähnen. Das Ministerialblatt enthält alle diejenigen Veröffentlichungen des Finanzministers von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung, die außerhalb des Abgabenrechtes ergehen, z. B. über die Organisation der Bundesfinanzverwaltung, über Haushaltsfragen, über den öffentlichen Dienst, Tarifverträge, Geld-, Bank- und Börsenwesen, Statistik, Personalmitteilungen.
Ich darf Ihre Frage abschließend beantworten: Der Bundesfinanzminister ist nicht der Ansicht, daß die Mitteilung der Anordnungen an die Öffentlichkeit dem Zufall oder den Wirtschaftsverbänden überlassen bleiben sollte. Aus seinem Zuständigkeitsbereich ist bisher auch nicht bekanntgeworden, daß bei der Auswahl der Veröffentlichungen der Zufall eine wesentliche Rolle gespielt hat.
Zusatzfrage?
War Ihnen, Herr Staatssekretär, aus meiner Frage nicht erkenntlich, daß ich natürlich gerade diejenigen Erlasse meinte, die nicht in den von Ihnen genannten allgemein zugänglichen Veröffentlichungsblättern stehen, sondern die zwar vielfach in Steuerbescheiden und -entscheidungen zitiert werden, aber eine amtliche Veröffentlichung überhaupt nicht finden, während man sie in Zeitschriften, in Verbandsmitteilungen usw. unter Umständen finden kann?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es läßt sich, Herr Abgeordneter, nicht ganz ausschließen, daß gelegentlich in einem Wirtschaftsblatt auch ein Erlaß oder Gerichtsurteil erscheint, das in den amtlichen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums nicht enthalten ist. Wir geben uns aber Mühe, dafür Sorge zu tragen, daß möglichst alle übrigen Blätter die Veröffentlichungen aus unseren Blättern übernehmen.
Würden Sie nicht bereit sein, Herr Staatssekretär, sowohl in Ihrem Ministerium wie bei den Landesfinanzministerien dahin zu wirken, daß der Begriff der zu veröffentlichenden Erlasse von allgemeinem Interesse etwas weiter gespannt wird als bisher?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir werden in diesem Sinne auf die Länder einwirken und es auch uns selbst angelegen sein lassen, den Kreis des Interesses so weit wie möglich zu ziehen.
Frage 22 — des Herrn Abgeordneten Priebe — betreffend Verlegung des Wohnsitzes von Bundesbürgern in das Tessin oder nach Liechtenstein:
Trifft es zu, daß vielverdienende Bundesbürger, die ihren Wohnsitz in den Kanton Tessin oder nach Liechtenstein verlegen, wie es bereits Industrielle, Schauspieler u. a. getan haben, steuerlich ungemein stark begünstigt werden gegenüber denjenigen, die ihren Wohnsitz im Bundesgebiet behalten?
Ist es richtig, daß der in der Bundesrepublik ansässige Steuerpflichtige bei einem Jahreseinkommen von 30p 000 DM etwa 180 000 DM an Einkommensteuer zu zahlen hat, während der nach dem Kanton Tessin verzogene von seinem in Deutschland erzielten Einkommen nur etwa 45 000 DM an Steuern zu zahlen braucht?
Will die Bundesregierung — falls die Steuergesetzgebung in der Tat Lücken aufweist, die gewissen Großverdienern wesentliche Vorteile ermöglichen — diese Lücken nicht zu schließen versuchen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4399
Staatssekretär Dr. Hettlageund Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten würde eine ziemlich lange Darstellung des Doppelbesteuerungsrechts der Bundesrepublik, der Schweiz und Liechtensteins erfordern. Für die Herren Abgeordneten, die sich dafür interessieren, stellt das Bundesfinanzministerium gern eine besondere Aufzeichnung zur Verfügung. Die Frage selbst kann ich mit einigen Sätzen nur unvollständig beantworten.Eine natürliche Person ist in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie im Inland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht kann im Falle eines Wegzugs ins Ausland regelmäßig nur beendet werden, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz aufgibt und sich auch tatsächlich nicht länger als sechs Monate in der Bundesrepublik aufhält. Auch wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz steuerlich wirksam ins Ausland verlegt hat, bleibt er in der Bundesrepublik mit bestimmten inländischen Einkünften beschränkt steuerpflichtig.In dem in der Anfrage genannten Beispiel wird davon ausgegangen, daß der Steuerpflichtige, der in das Tessin verzogen sein soll, sein Gesamteinkommen in Höhe von 300 000 DM aus der Bundesrepublik bezieht. Welche Steuer sich für einen in der Bundesrepublik unbeschränkt Steuerpflichtigen im Vergleich zu einer ansässigen Person ergibt, kann nicht allgemein gesagt werden. Entscheidend sind die Verhältnisse des Einzelfalls und hier insbesondere die Zusammensetzung der Einkünfte.Besteht das Einkommen dieses Steuerpflichtigen, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik aufgegeben hat, überwiegend aus gewerblichen Einkünften, so ergibt sich kein wesentlicher Unterschied gegenüber der Steuer, die er bei unbeschränkter Steuerpflicht hier zu zahlen hätte, weil die gewerblichen Einkünfte auch bei beschränkt Steuerpflichtigen nach em in dem Einkommensteuergesetz festgesetzten Tarif progressiv besteuert werden.Anders und für den abgewanderten Steuerpflichtigen günstiger ist die Situation, wenn sein Einkommen überwiegend aus Zinsen besteht, die er im Ausland verzehrt. In diesen Fällen hat er das Zinseinkommen nur in der Schweiz zu versteuern und nicht mehr im Inland. Bei Zugrundelegung der Steuertabellen für die in der Schweiz erhobene Wehrsteuer des Bundes, für die Steuer des Kantons Tessin und vielleicht auch für eine Gemeindeeinkommensteuer ergibt sich für ein Einkommen dergenannten Größe eine Steuerbelastung von nur 28 v. H. Hiernach hätte er ein Zinseinkommen von 300 000 DM in der Schweiz nur mit 84 000 DM zu versteuern, während er in der Bundesrepublik 147 000 DM Steuer für dieses Zinseinkommen von 300 000 DM zu zahlen hätte.Schließlich sei als drittes Beispiel das von Einkünften von Filmschauspielern und anderen Künstlern genannt, das der Fragesteller hervorgehoben hat. Wenn das Einkommen aus einer in der Bundesrepublik .ausgeübten Tätigkeit als Künstler stammt, so wird der Betreffende hier in der Bundesrepublik lediglich mit einer Abzugsteuer von 15 v. H. besteuert, während die Einkünfte nach der Regelung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungseinkommens in der Schweiz voll steuerfrei sind. Dabei ist allerdings zu beachten, daß 15 v. H. der Einnahmen einen erheblich höheren Prozentsatz des Gesamteinkommens darstellen, weil dabei nicht vorweg die Werbungskosten oder irgendwelche Betriebsabgaben abgezogen werden. Auf ein Einkommen von 300 000 DM bezogen, ergibt sich auch hier eine Steuer, die den in der Anfrage genannten Betrag von 45 000 DM erheblich übersteigt.
Eine Zusatzfrage?
Entspricht es den Tatsachen, daß Einkünfte, die hier in der Bundesrepublik als Einkommen versteuert werden müssen, im Kanton Tessin unter gewissen Umständen nur als Vermögen versteuert zu werden brauchen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, es ist zu unterscheiden zwischen Einkommensteuer und Vermögensteuer. Einkünfte werden nach dem deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen entweder bei uns oder in der Schweiz oder von beiden gemeinsam besteuert. Die Vermögensbesteuerung ist völlig unabhängig davon.
Letzte Zusatzfrage!
Spielt die Pauschalsteuer für die unbeschränkt Steuerpflichtigen — ich denke da an Schauspieler — bei diesen Vorkommnissen irgendeine Rolle?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Pauschalsteuer von 15 % ist der Steuervorteil, den gerade die Gruppe der Filmschauspieler und andere genießen.
Danke.
Frage 23 — des Herrn Abgeordneten Blachstein — nach dem Fremdenlegionär Adolf Küstner.
Welches Ergebnis hatten die Bemühungen des Deutschen Generalkonsulats in Paris um die Entlassung des am 12. Oktober 1940 in Bruchsal ,geborenen Fremdenlegionärs Adolf Küstner?
Haben die deutschen Behörden bei ihren Bemühungen darauf hingewiesen, daß Kästner zur Zeit des Eintritts in die Fremdenlegion das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte? Mit welcher Begründung haben die französischen Behörden die Festhaltung Küstners gerechtfertigt, der selbst nach französischem Militärrecht als Minderjähriger gilt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Auswärtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage des Herrn Kollegen Blachstein folgende Antwort:Auf eine Intervention der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris vom 27. Februar 1959
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4400 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Bundesminister Dr. von Brentanohat das französische Außenministerium mit Verbalnote vom 19. März 1959 erklärt, eine Entlassung des minderjährigen Adolf Küstner komme nicht in Betracht, da er bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung älter als 18 Jahre gewesen sei.Am 1. September 1959 hat die Botschaft auf ausdrückliche Weisung des Auswärtigen Amts erneut die sofortige Entlassung des Kästner beim französischen Außenministerium beantragt. Eine Antwort des französischen Außenministeriums auf diese neue Intervention liegt noch nicht vor.In beiden Interventionen wurde das französische Außenministerium darauf hingewiesen, daß Küstner im Zeitpunkt des Engagements das nach französischem Recht verpflichtungsfähige Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hatte.
Keine Zusatzfrage.
Frage 24 — des Herrn Abgeordneten Katzer — nach der Einführung der Sommerzeit.
Ist die Bundesregierung bereit, vom Jahre 1960 ab die Sommerzeit einzuführen?
Zur Beantwortung der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet: nein.
Die Einführung der Sommerzeit würde eine Änderung der in der Bundesrepublik geltenden mitteleuropäischen Zeit bedeuten und wäre nur durch ein Gesetz oder auf Grund gesetzlicher Ermächtigung zulässig. Die Bundesregierung hat wiederholt geprüft, ob es zweckmäßig ist, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Zahlreichen Eingaben ist zu entnehmen, daß die landwirtschaftliche Bevölkerung sowie die Berufskreise, deren Arbeitszeit besonders früh beginnt, der Einführung der Sommerzeit ablehnend gegenüberstehen, während die sportlich interessierten Kreise und ein Teil der großstädtischen Bevölkerung ihre Einführung befürworten. Da gewichtige Gründe für eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes nicht ersichtlich sind, besteht keine Veranlassung, der Frage der Einführung der Sommerzeit näherzutreten.
Keine Zusatzfrage.
Frage 25 — des Herrn Abgeordneten Dr. Atzenroth — betreffend Abtransport von Baggergut aus der Mosel.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen der Schiffbarmachung der Mosel ein Plan besteht, vier Jahre lang Baggergut aus der Mosel ununterbrochen täglich mit Lastwagen durch die engen Straßen des Dorfes Dieblich zu transportieren?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese geradezu barbarische Belästigung der Ortsbewohner zu verhindern?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Schiffbarmachung der Mosel müssen umfangreiche Bagger- und Felsbeseitigungsarbeiten in den einzelnen Stauhaltungen ausgeführt werden, um die geplante 40 m breite Fahrrinne herzustellen. Befürchtungen, daß die beträchtlichen Baggermassen aus den Haltungen Koblenz, Lehmen und Müden auf Lastkraftwagen durch die engen Straßen des Dorfes Dieblich abtransportiert werden, treffen nicht zu, da für den Transport andere Beförderungsmöglichkeiten in Aussicht genommen sind. Voraussichtlich wird die Abbeförderung der Massen mit Schiffen erfolgen. Die Unterbringung der Massen wird voraussichtlich im Gebiet des Niederrheins erfolgen.
Keine Zusatzfrage.
Meine Damen und Herren, ich werde ausnahmsweise — nach den langen Ferien — noch die beiden letzten Fragen aufrufen.
Frage 26 — des Herrn Abgeordneten Ritzel — betreffend Verladebestimmungen der Bundesbahn für Schlachtpferde.
Ich frage den Herrn Bundesverkehrsminister: Stimmen die Behauptungen über die jedem Tierschutz hohnsprechende Art der Verladung von zum 'Schlachten bestimmten Pferden auf der Deutschen Bundesbahn nach Italien?
Ist es richtig, daß nach den gültigen Verladebestimmungen der Deutschen Bundesbahn 16 Pferde in einem eigentlich nur für den Warentransport bestimmten Waggon ohne ausreichende Luft und sonstigen Tierschutz befördert werden?
Ist es richtig, daß die nicht angebundenen Pferde untereinander kämpfen und daß nicht selten bei der Öffnung des Waggons tote Tiere zur Ausladung kommen?
Was beabsichtigt der Herr Bundesverkehrsminister zu tun, um — wenn diese Angaben den Tatsachen entsprechen — diesen nicht zu verantwortenden Zustand sofort abzustellen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Berichte, die Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege Ritzel, Veranlassung zu Ihrer Anfrage gegeben haben, sind nicht voll zutreffend.Von jeher werden größere Tiere in gedeckten Eisenbahnwagen der üblichen Bauart befördert. Alle diese Wagen sind mit ausreichenden Lüftungseinrichtungen versehen.Für die Verladung gibt es Richtlinien, die zum Teil in der Eisenbahn-Verkehrsordnung enthalten sind und zum Teil seinerzeit durch den Reichsminister des Innern erlassen wurden. Hiernach sind für die Zahl der höchstens in einem Wagen zu verladenden Tiere die Bodenfläche des verwendeten Wagens und die Größenklasse der Tiere maßgebend. Auch werden unangebunden verladenen Pferden die Hintereisen abgenommen. Diese Regelung wurde letztmals im Jahre 1953 mit dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgestimmt.Von 2421 Pferden, die 1959 bis zum Ende des Monats September in Rosenheim zwecks Weiterbeförderung nach Italien auf dem Schienenwege eingetroffen sind, war nur eines verendet, und zwar nachweislich infolge einer Kolik. Auch im Abschnitt Rosenheim-Italien sind, soweit uns bekannt,
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4401
Bundesminister Dr.-Ing. Seebohmbisher niemals Pferde wegen zu enger Unterbringung eingegangen.In der Bundesrepublik sind sehr genaue Vorschriften über den Tiertransport erlassen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird nicht nur von den Aufsichtsorganen der Bundesbahn, sondern insbesondere von der deutschen Veterinärpolizei scharf überwacht. Gerade bei den recht umfangreichen Schlachtpferdeverladungen wirken stets die örtlichen Organe der Veterinärpolizei mit.
Keine Zusatzfrage?
Danke!
Frage 27 — Herr Abgeordneter Kreitmeyer — betreffend Mittelzuweisung zum Bau von Turn- und Sportstätten im Zonenrandgebiet:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß allein auf nicht einmal eindeutige Bedenken des Bundesrechnungshofes hin die plötzliche Verweigerung der Mittel aus dem Bereich des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen den Bau zahlreicher Turn- und Sportstätten verhindert, obwohl der einmütige Wille des Parlaments klar darauf hinzielt, finanzschwachen, im Zonenrandgebiet liegenden Gemeinden die Finanzierung dieser Bauten aus mehreren Kapiteln zu ermöglichen entsprechend dem § 43 der Reichshaushaltsordnung , und ist die Bundesregierung bereit, diesem Übelstand unverzüglich abzuhelfen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer darf ich wie folgt antworten.Der Bau von Turn- und Sportstätten kann aus mehreren Kapiteln des Bundeshaushaltsplans durch Beihilfen unterstützt werden:1. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, Kap. 06 02 Tit. 973, für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten;2. aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen, Kap. 27 01 Tit. 602 a, für Zuschüsse zur Förderung von Schulbauten. Dazu besagen die Richtlinien, daß der Bau von Turnhallen bezuschußt werden kann, die in enger räumlicher Verbindung zu den Schulen stehen und vorzugsweise dem im Lehrplan vorgesehenen Turnunterricht dienen sollen.Umstritten ist die Frage, ob zu demselben Zweck auch die Mittel des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen aus Tit. 602 b herangezogen werden können, die zur Förderung von kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet bestimmt sind.Herr Abgeordneter Kreitmeyer hat eine diesbezügliche Frage bereits einmal an den Herrn Bundesfinanzminister gerichtet. In seiner Antwort hat der Herr Finanzminister am 7. Februar 1958 die damals zur Rede stehenden Bedenken des Kultusministeriums von Niedersachsen nicht geteilt und erklärt, daß der § 43 der Reichshaushaltsordnung die Heranziehung dieser Mittel neben den Mitteln aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern nicht unmöglich macht.Diese Antwort hat jedoch bei den Ländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern nicht alle Bedenken zerstreut. Sie baten vielmehr, eine Klärung durch den Bundesrechnungshof herbeizuführen. Eine entsprechende Bitte hat der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen daraufhin an den Bundesrechnungshof gerichtet, wobei er sich dem vom Herrn Bundesminister der Finanzen vertretenen Standpunkt anschloß.In seinem Gutachten vom 2. Juni 1959 hat jedoch der Bundesrechnungshof die von den Herren Bundesministern der Finanzen und für gesamtdeutsche Fragen vertretene Auffassung nicht geteilt.Der Bundesrechnungshof hält es für zweifelhaft, ob die in Kap. 27 01 Tit. 602 b bereitgestellten Mittel ihrer Zweckbestimmung nach zur Finanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten verwendet werden dürfen, zumal für diesen Zweck an anderer Stelle des Bundeshaushaltsplanes Mittel veranschlagt sind und eine Abweichung von § 18 der Reichshaushaltsordnung nicht kenntlich gemacht ist.Der Bundesrechnungshof verweist weiter auf § 43 der Reichshaushaltsordnung und erläutert ihn dahin, daß die Gewährung von Zuwendungen des Bundes für ein und dieselbe Maßnahme aus verschiedenen Stellen des Haushaltsplanes nicht zulässig ist, wenn es unter jeweils verschiedenen Beweggründen geschehen ist.Er erinnert schließlich an die Möglichkeit, aus den Mitteln des Bundesministeriums des Innern den besonderen kulturellen Maßnahmen gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet hinsichtlich des Baues von Turn- und Sportstätten gerecht zu werden, und verweist dazu auf die unter dem 7. August 1957 erlassenen Richtlinien, die Ausnahmen auch zum Bau von Mehrzweckhallen und zugunsten besonders finanzschwacher Gemeinden vorsehen.Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen hat dieses Gutachten den vier erwähnten Landesregierungen übermittelt mit dem Bemerken, daß es danach der Verwendung von Mitteln aus Kap. 27 01 Tit. 602 b zum Bau von Turn- und Sportstätten nicht zustimmen könne. Es hat gebeten, etwa dafür vorgesehene Mittel den eigentlichen kulturellen Aufgaben gesamtdeutschen Charakters im Zonenrandgebiet zufliegen zu lassen.Nach den Absichten der vier erwähnten Länder sollte im Rechnungsjahr 1959/60 eine Summe von 257 000 DM für die Mitfinanzierung von Turn- und Sportstätten im Zonenrandgebiet verwendet werden. Im Vergleich dazu fließen den vier Ländern aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern für die Restfinanzierung von Turn- und Sportstätten im gleichen Rechnungsjahr 2 430 000 DM zu. Diese Mittel werden nach den Richtlinien des Herrn Bundesministers des Innern gegeben, um den Mangel an geeigneten sportlichen Übungsstätten insbesondere in den Zonenrand- und Notstandsgebieten zu lindern.
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4402 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Staatssekretär ThedieckBei dieser Sach- und Rechtslage kann die Bundesregierung an dem Gutachten des Bundesrechnungshofes nicht vorbeigehen. Sie ist jedoch bemüht, die bei der Finanzierung von Turn- und Sportstätten und Turngeräten auf Grund dieses Gutachtens aufgetretenen Schwierigkeiten in Verhandlungen mit dem Bundesrechnungshof auszuräumen. Gegebenenfalls wird es erforderlich sein, im Bundeshaushaltsplan die Verwendung der bei Kap. 27 01 Tit. 602 b veranschlagten Mittel zur Förderung von Turn- und Sportstätten ausdrücklich zuzulassen.
Zusatzfrage?
Eine Zusatzfrage! Darf ich aus der Antwort entnehmen, daß Hoffnung besteht, daß bereits im Bau befindliche Objekte nicht abgebrochen werden müssen, sondern über die Brücke, die hier angedeutet wird, noch vollendet werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn es gelingt, die Verhandlungen mit dem Bundesrechnungshof zu einem positiven Ende zu führen!
Darf ich weiterhin darauf hinweisen — als zweite Zusatzfrage —, daß es jedenfalls der Wille des Parlaments ist, so zu verfahren; es ist einmütig so beschlossen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das ist nicht ohne weiteres klar, und der Bundesrechnungshof ist anderer Meinung.
Ich danke Ihnen!
Meine Damen und Herren, ich habe nach einer Besprechung im Ältestenrat an den Herrn Bundeskanzler ein Schreiben gerichtet, in dem darum gebeten wird, daß die Beantwortung der Fragen zwar in der Substanz exakt und scharf, aber möglichst prägnant und kurz erfolgt.
Wir haben dann die Aussicht, mit allen Fragen innerhalb der Fragestunde fertig zu werden.
Ich gebe bekannt, daß die nächste Fragestunde am Mittwoch, dem 11. November, stattfindet. Sperrfrist für eingehende Fragen: Donnerstag, den 5. November, 12 Uhr.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Vereidigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Der Herr Bundeskanzler hat mir mitgeteilt, daß der Herr Bundespräsident den Herrn Bundestagsabgeordneten Werner Schwarz am 30. September 1959 zum Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernannt hat.
Herr Bundesminister, ich darf Sie bitten,
zur Vereidigung zu mir heranzutreten.
Herr Bundesminister! Gemäß Artikel 64 des Grundgesetzes leisten die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Herr Bundesminister, ich übergebe Ihnen die Urschrift des Grundgesetzes zur Eidesleistung gemäß Art. 56.
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Ich stelle fest, daß der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schwarz, den vom Grundgesetz nach Art. 56 vorgeschriebenen Eid vor dem Bundestag geleistet hat. Herr Bundesminister, ich spreche Ihnen die Glückwünsche des Hauses aus und wünsche Ihnen Gottes Segen für die Führung Ihrer Arbeit.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 13 des Ausschusses für Petitionen über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 1251) .
Ich frage, ob der Berichterstatter das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. Ich frage das Haus, ob es entsprechend dem Antrag des Ausschusses beschließen will. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich ziehe Punkt 19 der Tagesordnung vor, weil mir der Herr Vorsitzende des zuständigen Ausschusses gesagt hat, daß er den Arzt aufsuchen müsse und deshalb zu einem späteren Zeitpunkt verhindert sei.
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1129).
Berichterstatter: Abgeordneter Kühlthau.
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort wünscht. — Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in der zweiten Lesung auf die §§ 1, — 2, — usw. bis 11, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Gegenstimme in zweiter Lesung angenommen.
Dritte Lesung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ände-
Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 195.9 4403
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
rungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! —Enthaltungen? — In dritter Lesung bei einer Gegenstimme ohne Enthaltungen angenommen.
Meine Damen und Herren, ich muß über den Antrag Ides Ausschusses für Inneres abstimmen lassen. Wer diesem Antrag des Ausschusses — Drucksache 1129, Seite 2 Ziffer II — zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist der Punkt 19 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe nunmehr den Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU ,eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes .
Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Auf Idas Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? —
— Zu einer Erklärung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth!
Meine Damen und Herren, im Auftrage meiner Fraktion habe ich zu dieser Vorlage folgende Erklärung abzugeben.
Wir bedauern, daß dem Deutschen Bundestag statt des erwarteten und schon so lange angekündigten Gesetzes über eine echte Umsatzsteuerreform dieses unorganische und eine echte Reform präjudizierende Gesetz vorgelegt wird. Wir erwarten, daß die Beratung im Ausschuß so lange zurückgestellt wird, bis die Vorlage der Regierung vorliegt.
Sie haben die Erklärunggehört. Ebenfalls zu einer Erklärung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Eckhardt.
— Sie verzichten. Andere Wortmeldungen liegen nicht vor; die Aussprache ist geschlossen.Vorgesehen ist die Überweisung an den Finanzausschuß — federführend —, Ausschuß für Mittelstandsfragen, Rechtsausschuß — mitberatend Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung —.
— Meine Damen und Herren, ich bedaure, das ist der Vorschlag des Ältestenrates. Er ist zwar nicht ideal, nicht mit der Ordnung des Hauses übereinstimmend. Bleibt es dabei? — Widerspruch?
— Finanzausschuß federführend? Ist das klar?
Es ist so beschlossen. Ausschuß für Mittelstandsfragen mitberatend? Ist das klar?
— Dann lasse ich darüber abstimmen, ob der Entwurf an den Ausschuß für Mittelstandsfragen zur Mitberatung überwiesen werden soll. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist eine Minderheit. — Gegenprobe! — Abgelehnt.Rechtsausschuß mitberatend?
— Ich lasse abstimmen. Wer für die Überweisung an den Rechtsausschuß zur Mitberatung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Abgelehnt. Über die Überweisung an den Haushaltsausschuß kann nicht abgestimmt werden. Der Haushaltsausschuß muß mitbefaßt werden.Punkt 5 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung .Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Auf das Wort wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Herr Ministerpräsident, wünschen Sie jetzt das Wort? — Das Wort hat der Herr Ministerpräsident von Niedersachsen.Kopf, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen: 1 Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf will die Frage des Eigentums am Volkswagenwerk zugunsten des Bundes entscheiden. Ich möchte die Beratung des Entwurfs in der ersten Lesung des Bundestages nicht vorübergehen lassen, ohne noch einmal darauf hinzuweisen, daß Niedersachsen nach wie vor daran festhält, daß das Volkswagenwerk dem Land Niedersachsen gehört. Hierüber gibt es auch zwischen den Fraktionen des Niedersächsischen Landtages keine unterschiedlichen Auffassungen. Der letzte Niedersächsische Landtag hat sich diese Rechtsauffassung in einem einstimmigen Beschluß zu eigen gemacht.
Ich bedauere es, daß der Rechtsausschuß des Bundestages sich mit Mehrheit auf den gegenteiligen Standpunkt gestellt hat.Ich möchte jedoch keinen Zweifel daran lassen, daß der Niedersächsische Landtag und die niedersächsische Landesregierung mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs den Tatbestand einer entschädigungslosen Enteignung verwirklicht sehen müßten. Das Land wird sich mit einer solchen Maßnahme keinesfalls abfinden. Sollte der Bundestag das Gesetz verabschieden, so wird Niedersachsen das Bundesverfassungsgericht anrufen, bei dem dann die letzte Entscheidung liegt.Die niedersächsische Landesregierung hat versucht, einen solchen Streit zu vermeiden. Wir haben vorgeschlagen, daß der Bund und das Land gleicher-
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4404 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Ministerpräsident Kopfmaßen auf alle Eigentumsansprüche verzichten und das Volkswagenwerk in eine zu diesem Zweck zu errichtende Stiftung eingebracht wird. Mit den Erträgnissen dieses Vermögens könnte die Stiftung Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik in großzügiger Weise fördern. Ich hoffe, daß wir noch zu .einer Verständigung mit dem Bunde kommen werden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wilhelmi.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gesagt worden, daß der Rechtsausschuß des Niedersächsischen Landtages sich einstimmig auf den Standpunkt gestellt habe, daß das Volkswagenwerk dem Land Niedersachsen gehört.
— Verzeihen Sie, ich berichtige mich. Zunächst hat sich der Ausschuß auf diesen Standpunkt gestellt, und dann hat sich, wie gesagt worden ist, der Niedersächsische Landtag einmütig diesem Votum angeschlossen. Weiter ist gesagt worden, daß nunmehr der Rechtsausschuß des Bundestages mit Mehrheit zu einer anderen Entscheidung gekommen sei.
Das ist beides richtig. Es fehlt aber ein wesentliches Zwischenglied. Es fehlt nämlich dies: daß sich nach dem Gutachten, das der Rechtsausschuß des Niedersächsischen Landtags erstattet hat und das dann einstimmig vom Niedersächsischen Landtag angenommen worden ist, ein oberes Bundesgericht, nämlich der Bundesgerichtshof, mit der Frage befaßt und sich auch gerade mit diesem von Niedersachsen angenommenen Gutachten beschäftigt hat. Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsauffassung, die vom Niedersächsischen Landtag vertreten wurde, verneint und in dieser Rechtsfrage den Standpunkt eingenommen, den nunmehr auch die Mehrzahl der Mitglieder des Rechtsausschusses dieses Hauses eingenommen hat.
Im übrigen, meine Damen und Herren, kann kein Landtag und kein Bundestag und infolgedessen auch kein Ausschuß eines Landtages oder des Bundestages über Rechtsfragen entscheiden.
Wir haben deshalb im Rechtsausschuß auch nicht darüber abgestimmt, wie die Eigentumsverhältnisse liegen, sondern wir haben gesagt, wem nach unserer Meinung die Gesetzgebungsbefugnis in dieser Angelegenheit zusteht. Die Mehrheit ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der Art. 135 Abs. 5 des Grundgesetzes anzuwenden ist, d. h. daß hier eine Regelung über Vermögen getroffen werden muß, über das bisher eine Regelung von den Besatzungsmächten nicht getroffen ist. Auf diese Stelle nehmen wir Bezug. Wir sind allerdings der Auffassung, daß nicht der Art. 14, der hier erwähnt worden ist — also Enteignung —, sondern die Bestimmung betreffend Vermögen, über das von den Besatzungsmächten keine Regelung getroffen ist, in Frage kommt.
Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Kurlbaum!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen meiner Fraktion folgende Erklärung abzugeben.
Wer Eigentümer des Volkswagenwerks ist, ist eine Rechtsfrage. Die Lösung des Problems wurde uns durch den totalen Zusammenbruch des Hitler-Regimes aufgegeben. Eine solche Rechtsfrage kann nicht durch Mehrheitsbeschlüsse entschieden werden.
— Wir freuen uns über die Übereinstimmung.
Da sich die Rechtsauffassungen der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen diametral gegenüberstehen, sollten zunächst alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, einen billigen Ausgleich zu finden. Wir haben soeben gehört, daß der niedersächsische Ministerpräsident zu Verhandlungen bereit ist.
Unabhängig von der Rechtsfrage hat die SPD in den letzten Jahren bei zahlreichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, welche entscheidende Bedeutung das Volkswagenwerk als öffentliches Unternehmen für die Aussichten des deutschen Verbrauchers hat, einen Kleinwagen zu einem Preise zu kaufen, der der Kaufkraft der Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung entspricht und nicht mit den jetzigen hohen Gewinnspannen der Automobilwirtschaft belastet ist. Dazu hat ein solches marktbeherrschendes Unternehmen die volkswirtschaftliche Aufgabe, mit einer möglichst großen Anzahl kleiner und mittlerer Unternehmer als Zulieferanten und als Verteiler zusammenzuarbeiten. Wenn das Volkswagenwerk diese Aufgaben bis heute nur sehr unvollkommen erfüllt hat, so liegt das nicht daran, daß es unmöglich gewesen wäre, sondern daran, daß es die Bundesregierung an jeder Anstrengung in dieser Richtung hat fehlen lassen.
Solche volkswirtschaftlich bedeutsamen Aufgaben kann nur ein Unternehmen erfüllen, das zuverlässig davor geschützt ist, unter den Einfluß von Interessenten zu geraten. Wie das bei den jetzigen Plänen der Bundesregierung vermieden werden kann, hat sie bis heute nicht sagen können. Mit der Aufgabe, die jetzigen hohen Gewinne der großen Automobilhersteller durch Wettbewerb auf ein normales Maß herunterzudrücken, wäre es nicht vereinbar, das Eigentum des Volkswagenwerks in die Hände von Volksaktionären zu überführen, die der Zahl nach immer nur einen kleinen Bruchteil der zukünftigen deutschen Automobilbesitzer erreichen können. Das Interesse der Minderheit der Volksaktionäre muß naturnotwendig mit dem Interesse der Mehrheit der zukünftigen Volkswagenbesitzer in Widerspruch geraten.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4405
Kurfbaum
Daher muß die SPD die Überführung des Volkswagenwerks in die Hände privater Aktionäre ablehnen. Sie fordert gemäß unserem im Januar vorigen Jahres eingebrachten, aber bis heute im Ausschuß nicht beratenen Antrag die Umwandlung des Volkswagenwerks in eine Stiftung, die dem Gemeinwohl dient und deren Überschüsse zur Förderung des technischen Nachwuchses verwendet werden. Die SPD gibt den berechtigten Interessen des Verbrauchers den Vorrang vor Aktionärsinteressen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Burgbacher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorlage, die wir behandeln, betrifft eine reine Rechtsfrage. Ich freue mich feststellen zu können, daß sich die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten von Niedersachsen nur auf diese Vorlage erstreckt haben. Unser Kollege Kurlbaum hat die Beratung der Vorlage dazu benutzt, im Vorgriff auf die ihm allerdings nicht zu ersparende Debatte über die Privatisierung des Volkswagenwerks programmatische Erklärungen abzugeben; allerdings wird dadurch der SPD diese Privatisierungsdebatte nicht erspart. Ich halte den Zeitpunkt zur Abgabe solcher programmatischen Erklärungen nicht für gegeben.
— Das ist auch zulässig, so wie es zulässig ist, zu erklären, daß ich den Zeitpunkt für nicht gegeben halte.
Wir sind der Meinung, daß das Gesetz zum Zwecke der Klärung der Rechtsfrage beschlossen wer den muß. Das hindert uns allerdings nicht daran, daß wir gleichzeitig folgende zwei Dinge tun, nämlich die Beratungen über den Gesetzentwurf zur Privatisierung des Volkswagenwerks aufnehmen und die Verhandlungen, zu denen Herr Ministerpräsident Kopf am Schluß seine Bereitschaft angedeutet hat, mit dem Willen führen, zu einer fairen Verständigung zu kommen. Aber dann wird privatisiert!
Herr Abgeordneter Dr. Dehler hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich nicht mit Herrn Kurlbaum darüber auseinandersetzen, ob die jetzige Wirtschaftsform des Volkswagenwerks wirklich im Sinne der Verbraucher ist; denn was wir erleben, ist doch gerade das Gegenteil: hohe Preise, Massierung des Gewinns in einer Hand.
Daraus ist nur die Schlußfolgerung zu ziehen, die wir in diesem Hohen Hause schon soundso oft gezogen haben: Privatisierung im Sinne unserer Wirtschaftsordnung ist das Notwendige.Mit dem vorliegenden Antrag der CDU/CSU soll jetzt die Rechtsfrage geklärt werden. Nun ist das schon geschäftsordnungsmäßig merkwürdig; denn der § 1 des Gesetzentwurfs Drucksache 1217 ist schon in dem umfassenden Antrag der gleichen Fraktion auf Drucksache 102 als § 1 enthalten, und diese Drucksache liegt bereits zur Beratung beim Wirtschaftsausschuß und beim Rechtsausschuß. Ich verstehe nicht, warum man nicht im Wirtschaftsausschuß und im Rechtsausschuß diesen § 1 behandelt und darüber beschlossen hat.
— Ich weiß es nicht. Ich verstehe jedenfalls nicht, warum man diesen ganzen Streit im Plenum noch einmal von vorne beginnt. Also nach meiner Meinung ist das schon geschäftsordnungsmäßig kein Meisterstück, zumal wenn man bedenkt, daß sich auch der 2. Bundestag mit diesen Problemen fast bis zum Überdruß abgegeben hat.Die Frage ist: kann man im Wege eines Gesetzes die Rechtsfrage entscheiden, wie es der § 1 des Antrags vorschlägt? Jeder Laie hat doch wohl ein schlechtes Gefühl dabei, ,etwas derb gesagt, daß der Bund ein Gesetz beschließt, mit dem er sich das Volkswagenwerk „unter den Nagel reißt". Der Bundestag will in eigener Sache durch ein Gesetz eine Eigentumsfrage entscheiden. Mir widerstrebt das von vornherein. Ich weiß nicht, ob das möglich ist; ich halte es jedenfalls für fragwürdig. Wo liegt die Zuständigkeit?
— Herr Kollege Wilhelmi sagt, Art. 135 Abs. 5 des Grundgesetzes gebe die Grundlage dafür. Ich kenne die Verhandlungen des Rechtsausschusses nicht hinreichend. Ich habe das Zustandekommen des Art. 135, der auf die Initiative meines verstorbenen Parteifreundes Höpker-Aschoff zurückgeht, miterlebt. Der vorliegende Fall ist im Abs. 5 des Art. 135 bestimmt nicht gemeint gewesen;
denn der ganze Art. 135 befaßt sich mit dem Vermögen der nicht mehr bestehenden Länder. Der Abs. 5 macht von den Bestimmungen des Abs. 1 und des Abs. 2 — mit der Sonderbestimmung über Verwaltungsvermögen nicht mehr bestehender Länder oder öffentlicher Körperschaften und Anstalten solcher Länder — und des Abs. 3 — mit der Bestimmung über das Grundvermögen in den früheren Ländern — keine Ausnahme, er gilt nur für die dort bezeichneten Vermögensarten. Der Abs. 5 des Art. 135 gibt Ihnen also keinesfalls eine Gesetzeskompetenz.Sie könnten erwägen, ob Art. 74 GG diese Grundlage gibt, nämlich allgemeine Gründe der Wirtschaftspolitik. Es ist merkwürdig, daß diese kardinale Frage auch in den Anträgen der CDU bisher nicht mit genügender Klarheit herausgearbeitet worden ist. Bei der ersten Behandlung hat sich einmal die Regierung geäußert und hat dort schon auf den Art. 135 Bezug genommen. In ,der Verhandlung des Bundestages am 11. Januar 1957 hat der Herr Staatssekretär Hartmann erklärt, daß diese Frage
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Dr. DehlerRahmen des Art. 135 durch ein Gesetz über das frühere nationalsozialistische Vermögen geregelt werden müsse. Nach meiner Meinung enthält Art. 135 keine Grundlage dazu.Früher hat der Herr Kollege Theodor Blank die Anträge der CDU hier vertreten und den Standpunkt vertreten, die früheren Anteile am Volkswagenwerk, die in Treuhandbesitz von Tochtergesellschaften der Deutschen Arbeitsfront gelegen haben, seien herrenlos geworden und der Bund habe ohne weiteres die Kompetenz, darüber zu entscheiden.Ich habe auch insoweit erhebliche Bedenken und bin der Meinung, daß Sie das Ziel, das Sie sich mit diesem Gesetz setzen — die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erzwingen —, nicht ohne weiteres erreichen. Ich will dem Herrn Ministerpräsidenten Kopf hier keine Ratschläge geben. Aber selbst wenn Sie dieses Gesetz beschlössen, wäre nach meiner Meinung das Land Niedersachsen nicht gehindert, das ordentliche Gericht anzugehen, — ohne daß es der Frage bedarf, ob das Gesetz eine Enteignung ohne Entschädigung darstellen würde und unter diesem Gesichtspunkt verfassungswidrig wäre. Aber die Rechtsbelehrung wird der Herr Kollege Kopf aus anderer Hand erhalten.Dieser Weg führt also nach meiner Meinung nicht aus den Schwierigkeiten heraus. Man muß Mut zum Handeln haben. Ich glaube nicht, daß Sie als Gesetzgeber das Recht haben, über die Eigentumsverhältnisse zu entscheiden. Vielmehr werden die ordentlichen Gerichte gezwungen sein, auf Grund der — wahrlich nicht erfreulichen — gesetzgeberischen Entwicklung seit 1945 die bestehende Rechtslage zu klären.Im übrigen noch einmal der ausdrückliche Hinweis: im Ziel sind wir uns mit dem, was von der CDU hier in den Verhandlungen, auch mit dem Gesetz Drucksache 102, erstrebt wird — Privatisierung aus grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Erwägungen —, einig.
Keine weiteren Wortmeldungen.Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Rechtsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (Drucksache 1260).Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. -Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.Vorgesehen ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.Punkt 7 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der zu Offizieren im Verwaltungsdienst der Truppe ernannten Beamten der Bundeswehr .Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung — federführend — und an den Ausschuß für Inneres zur Mitberatung. — Das Haus ist damit einverstanden. Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.Punkt 8 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zu den zwischen den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland geschlossenen und am 17. April 1950 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen über Grenzarbeitnehmer und über Gastarbeitnehmer .Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen.Es ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.Ich komme zu Punkt 9 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften .Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.Wir kommen zu Punkt 10:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Ge-
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Präsident D. Dr. Gerstenmaiersetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1209).Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.Vorgeschlagen ist Überweisung an den Finanzausschuß.
— Wenn nicht 5 Mitglieder des Hauses widersprechen, steht dem nichts im Wege. Ist das Haus damit einverstanden, sofort die zweite und dritte Lesung durchzuführen? — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Damit werden die zweite und dritte Lesung auf die Tagesordnung gesetzt; die Überweisung an den Finanzausschuß entfällt.Ich rufe auf zur zweiten Beratung die §§ 1, —2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.Wir kommen zurdritten Lesung.Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst .Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich rufe auf zur allgemeinen Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend —. Ist das Haus damit einverstanden? -Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 13:Erste, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes .Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in erster Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich rufe auf in zweiter Lesung die §§ 1, — 2, —3, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.Wir kommen zurdritten Lesung.Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 390 vor. — Zur Begründung der Herr Abgeordnete Schmitt .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Vorsorge tut not" ge- I gen den Herrn Innenminister Schröder, aber auch beim Herrn Innenminister!
Die SPD-Fraktion bedauert, daß es die Bundesregierung in der Frage der Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes zu einem gesetzlosen Zustand hat kommen lassen. Sie hat die schon lange fällige endgültige Regelung des Bundespolizeibeamtenrechts den gesetzgebenden Körperschaften nicht rechtzeitig zugeleitet. Sie hat aber auch die Fristverlängerung des vorläufigen Gesetzes nicht frühzeitig genug beantragt.
Meine Damen und Herren, wir müssen eine solche Nachlässigkeit der Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit aller Schärfe kritisieren. Wir können auch die von der Regierung vorgetragenen Gesichtspunkte für die verspätete Einbringung der Vorlage nicht anerkennen.
Typisch für die schlechte Gesetzgebungsarbeit ist auch der Antrag, ,den wir jetzt einbringen müssen. Aus der Begründung des Bundesrates ersehen Sie, daß die Bundesregierung bei der Einbringung der Vorlage das Beamtenrechtsrahmengesetz selbst nicht berücksichtigt hat. Unser Antrag, der interfraktionell gestellt ist, will dieses Ziel noch erreichen. Ich bitte um Annahme.
Wird das Wort hierzu gewünscht? — Bitte, Herr Staatssekretär!
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4408 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Worte des Herrn Abgeordneten Schmitt doch nicht im Raume stehen lassen. Es wäre freundlicher gewesen, wenn er gesagt hätte, daß der lange Weg 'unser Säumen etwas entschuldigt. Denn tatsächlich ist doch zu beachten, daß in dem endgültigen Polizeivollzugsbeamtengesetz die 'Rahmengesetzgebung des Jahres 1957 und das Soldatenversorgungsgesetz berücksichtigt werden mußten. Außerdem ergaben sich Schwierigkeiten durch die Überführung des Grenzschutzes in die Bundeswehr. Alles das mußte berücksichtigt werden.
Gleichwohl waren wir der Annahme, daß es gelingen würde, das endgültige Gesetz, das übrigens inzwischen dem Bundesrat zugestellt worden ist, so rechtzeitig einzubringen, daß es eines solchen Verlängerungsgesetzes nicht bedurfte.
Wir hatten Grund zu der Annahme, daß zur Zeitersparnis ein solcher Antrag interfraktionell gestellt werden würde. Leider hat uns diese Hoffnung getrogen. So ist dieser Zustand eingetreten, den auch wir bedauern.
Weitere Wortmeldungen sind nicht zu erwarten.Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der dritten Beratung. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Wer den § 1 in der geänderten Fassung annehmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor. — Eine allgemeine Aussprache findet offenbar nicht statt.Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge 'sich von seinem Sitz erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 13 der Tagesordnung ist damit erledigt.Ich rufe auf Punkt 14:
Ich rufe zur ersten Beratung auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Im Ältestenrat hat man vereinbart, die Vorlage dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge gestellt? — Das ist nicht der Fall. Ist ein Mitglied des Hauses gegen diesen Vorschlag? — Das ist nicht der Fall. Dann ist über den Antrag wie vorgeschlagen beschlossen. Punkt 14 ist erledigt.Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes .Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als den federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Inneres und an den Außenhandelsausschuß, also gegen die Absprache und das übliche Verfahren in diesem Hause an drei statt an zwei Ausschüsse. Es wird nicht beanstandet? — Ich werde zur Vorsicht abstimmen lassen. Wer zustimmt, daß die Vorlage den drei Ausschüssen überwiesen wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich hatte die Mitglieder des Hauses, die zustimmen wollen, gebeten, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen. Damit ist Punkt 15 erledigt.Punkt 16 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland .Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen. Ist das Haus damit einverstanden?
— Dann ist so beschlossen. Punkt 17 der Tagesordnung:Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1240).Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß, an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen. Punkt 17 ist erledigt.Punkt 18 der Tagesordnung:
Keine Wortmeldungen. Es wird Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. Ist das Haus einverstanden? — Dann ist so beschlossen.Punkt 19 der Tagesordnung ist bereits erledigt.
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Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4409
Vizepräsident Dr. SchmidPunkt 20 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern ;Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1202).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Corterier. Er hat einen Schriftlichen Bericht eingereicht und mir mitgeteilt, er möchte es bei der Niederschrift bewenden lassen. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines Mündlichen Berichts? — Ich sehe, daß das Haus offenbar mit Freuden verzichtet.Dann rufe ich zur zweiten Beratung auf. Soviel ich sehe, liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schließe die zweite Beratung, wenn das Wort nicht gewünscht wird.Ich rufe zur dritten Beratung auf. Auch hier liegen keine Anträge vor. Eine allgemeine Aussprache ist nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Punkt 21 der Tagesordnung:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer ;Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1203).
Auch hier ist der Berichterstatter der Kollege Corterier. Er hat auch für diese Sache einen Schriftlichen Bericht vorgelegt und mitgeteilt, daß er selbst keinen Wert darauf legt, einen mündlichen Bericht zu erstatten. — Das Haus legt offenbar keinen Wert darauf, einen solchen mündlichen Bericht entgegenzunehmen. Dann rufe ich zur zweiten Beratung auf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Keine Wortmeldungen. Ich rufe zunächst auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Einstimmige Annahme.Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf zurdritten Beratung.Anträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitzerheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Ich rufe auf Punkt 22:Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Fristablauf ;Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1225).Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Kanka. Wird ein mündlicher Bericht erstattet? — Offenbar nicht.Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4,— Art. 5, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. —Der Ausschußantrag, um es gleich zu sagen, lautet:1. den Gesetzentwurf — Drucksache 581 — abzulehnen;2. die Bundesregierung zu ersuchen, bis zum 30. Dezember 1960a) zu prüfen, ob nach der weiteren Entwicklung ein Bedürfnis zum Erlaß eines Gesetzes über den Fristablauf besteht, undb) dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.— Ich wiederhole: Wer diesen Artikeln zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe!— Bei der unterschiedlichen Dichte der Besetzung des Hauses bei den einzelnen Fraktionen ist es mir schwer, festzustellen, wo die Mehrheit liegt, und auf Schätzung hin möchte ich das nicht tun. Deswegen erlaube ich mir, zunächst einmal den Vorschlag zu machen, daß sich diejenigen, die zustimmen wollen, von ihrem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Meine Nachbarin hat Zweifel. Unter diesen Umständen müssen wir einen Hammelsprung machen.
— Nein.Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Beteiligt haben sich 301 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 138, mit Nein 163. Damit ist der Antrag der FDP Drucksache 581 abgelehnt.Eine dritte Lesung findet nicht statt.Ziffer 2 des Ausschußantrags habe ich verlesen. Wer zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es ist so beschlossen.Punkt 22 ist erledigt.
— Meine Damen und Herren, hätten Sie die Liebenswürdigkeit, Ihre Gespräche draußen weiterzuführen?!
Meine Damen und Herren, Ihre Stehkonvente stören den Ablauf unserer Verhandlungen, — auch hier im Mittelgang!
— Es gilt auch für Schriftführer; Sie haben ganz recht,
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4410 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Vizepräsident Dr. SchmidPunkt 23:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts ;Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1226).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Win-ter. Verzichtet das Haus auf die Berichterstattung?
Es ist eine bayerische Angelegenheit. Verzichtet das Haus trotzdem?
Darf ich annehmen, daß die bayerischen Mitglieder des Hauses aus Trauer über diesen unseren Vorgang jetzt nicht im Saale sind, daß die weiß-blaue Flagge gestrichen wird?
Nun, sei ,dem, wie ihm wolle, es handelt sich um die zweite und dritte Beratung. Ich rufe auf zur zweiten Beratung — Änderungsanträge liegen nicht vor — § § 1, — 2, — 2a, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.Ich rufe auf zurdritten Beratung.Anträge liegen nicht vor. Eine allgemeine Aussprache ist nicht verlangt. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der erhebe sich. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Noch ist Bayern nicht verloren!
Punkt 23 ist erledigt.Ich rufe auf Punkt 24:Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 1. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates ;Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (Drucksache 1261).
Berichterstatter ist Frau Abgeordnete Dr. Rehling. Verzichten Sie auf die mündliche Erstattung ihres Berichts?
— Das Haus ist damit einverstanden.Dann rufe ich auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Ich stelle einmütige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.Ich eröffne diedritte Beratung.Anträge sind nicht gestellt. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Punkt 24 ist erledigt. Ich rufe auf Punkt 25:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1957 .Eine Begründung erübrigt sich wohl. Anträge sind nicht gestellt. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Das Haus ist einverstanden?
— Dann ist so beschlossen.Ich rufe auf Punkt 26:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehemaligen Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt Kreis Bad Segeberg .Auch hier wird wohl auf Begründung verzichtet, auf Aussprache ebenfalls. Ist das Haus mit der Überweisung an den Haushaltsausschuß einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 27:Beratung des Antrags des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betreffend Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Drucksache 1228).Auch hier schlägt der Ältestenrat vor, den Antrag an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden.Punkt 28:Beratung des Antrags des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betreffend Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutschen Ferngas Aktiengesellschaft (Drucksache 1230).Auch hier schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist.Punkt 29:Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl .In diesem Falle schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. — Ich stelle das Einverständnis des Hauses fest.Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4411Vizepräsident Dr. Schmid Punkt 30:Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1198, Umdruck 232).Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts? — Das scheint der Fall zu sein. Der Ausschuß hat beschlossen: Der Antrag Umdruck 232 *) wird durch die Beschlußfassung zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959... für erledigt erklärt.Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Punkt 31:Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehemaligen Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten (Drucksachen 1091, 1200).Der Ausschuß schlägt Zustimmung vor. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.Punkt 32:Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bundhier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Drucksache 1252).Auch hier wird Überweisung an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. — Das Haus ist einverstanden; dann ist so beschlossen.Punkt 33:Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse .Der unter Ziffer 4 des Antrags auf Umdruck 378 verzeichnete Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Pflaumbaum, Wehking und Genossen betreffend Trockenheitsschäden soll auf Antrag des Abgeordneten Bauknecht auch an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden?
— Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist. Damit ist der Antrag auf Umdruck 378 mit der oben bezeichneten Änderung angenommen.*) Siehe 64. Sitzung Anlage 6. Punkt 34:Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln) (Drucksachen 1243, 1268).Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Strobel. Sie verzichten auf mündliche Berichterstattung?
Das Haus ist damit einverstanden. Wortmeldungen liegen nicht vor.Der Ausschuß hat folgenden Antrag gestellt: Der Bundestag wolle beschließen,zu dem Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 . den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß in der durch § 1 neu eingefügten Anmerkung zu Tarifnr. 07.01 - G - 3 - c das Datum „25. September 1959" durch das Datum „12. Oktober 1959" ersetzt wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln) zuzustimmen.Ist das Haus einverstanden? Da es sich um Kartoffeln handelt, lasse ich lieber abstimmen. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.Ich rufe als letzten der heute zu behandelnden Punkte den Punkt 35 der Tagesordnung auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.) (Drucksachen 1259, 1269) .Ich las zuerst „Geranienabfälle".
Es muß aber „Germaniumabfälle" heißen. Ich weiß zwar auch da nicht, was es ist. Aber es muß irgend etwas sein; sonst stünde es nicht im Zolltarif.
Ich glaube, dort stehen nur Realitäten.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Finckh. Sie verzichten auf die mündliche Berichterstattung? — Das ist der Fall.Vielleicht kann ich den Antrag des Ausschusses verlesen, damit wir auch wissen, worüber wir abstimmen. Der Antrag lautet:Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 — Drucksache 1259 — die aus der nachstehenden Fassung ersichtlichen Änderungsvorschläge anzunehmen und der entsprechend neugefaßten Achten Verordnung zur Än-
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4412 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959
Vizepräsident Dr. Schmidderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zuzustimmen.Ist das Haus einverstanden?
— Dann ist so beschlossen.Die Tagesordnung ist erledigt. Die übrigen Punkte, namentlich die Große Anfrage betreffendWirtschaftskonzentration, sollen ja morgen behandelt werden.Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 15. Oktober 1959, 15 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.