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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1959 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Pernoll, Dr. Oesterle und Kunze Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4385 A Die Abg. Werner, Recktenwald, Dr. Graf Henckel von Donnersmarck, von Lindeiner, Kisters, Freiherr von Mühlen und Frau Seppi treten in den Bundestag ein . . . 4386 A Mandatsniederlegung der Abg. Conrad, Dr. h. c. Lübke, Berendsen, Dr. Maier (Stuttgart), und Munzinger 4387 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg Enk, Dr. Dr. Heinemann, Frau Welter (Aachen), Schulze-Pellengahr, Dr. Wilhelmi, Jahn (Frankfurt), Frau Friese-Korn, Lantermann, Frenzel und Striebeck . . . 4386 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1249) . . . . . . . . . 4386 B Glückwünsche zum 65. Geburtstag des Bundespräsidenten 4386 B Fragestunde (Drucksache 1265) Frage 12, Abg. Dr. Arndt: Kritik der Bundesregierung an Landgerichtsdirektor Dr. Quirini von Eckardt, Staatssekretär . . . 4388 A, Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 4388 B, C Frage 2, Abg. Ritzel: Rechtsprechung zur Frage des Rechtsüberholens Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4388 D, 4389 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4389 C, D Frage 3, Abg. Jacobs: Änderung der Ortsklasse für die Stadt Trier Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4390 A Frage 4, Abg. Cramer: Kündigung von Mietverträgen für gewerbliche Räume durch die Bundesvermögensstelle Wilhelmshaven Dr. Lindrath, Bundesminister . . 4390 B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4390 C Frage 5, Abg. Dr. Arndt: Einsichtnahme in sog. UK-Urteile des Bundesfinanzhofes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4390 D Frage 6, Abg. Gewandt: Kennzeichnung von Häusern deutscher Staatsbürger auf den Kleinen Sunda-Inseln Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4391 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Frage 9, Abg. Lohmar: Sonderbriefmarken der Deutschen Bundespost anläßlich kirchlicher Ereignisse Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4391 C Frage 11, Abg. Dr. Mommer: Benutzung von Flugzeugen der Bundeswehr durch den Bundeskanzler Strauß, Bundesminister . 4391 D, 4392 B Dr. Mommer (SPD) 4392 B Frage 13, Abg. Diel: Finanzielle Belastung des Bundes und der Länder aus dem Wiedergutmachungsgesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4393 A Frage 14, Abg. Ritzel: Ratifizierung internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiete der Verkehrspolitik Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4393 C, 4394 B, D Ritzel (SPD) 4394 B, C Frage 15, Abg. Wischnewski: Ergebnis der deutsch-französischen Verhandlungen über die Entlassung minderjähriger Deutscher aus der französischen Fremdenlegion sowie deren Nichtannahme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4395 A Wischnewski (SPD) . . . . . . . 4395 A Frage 16, Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Verkauf von Saar-Kohle nach Frankreich Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 4395 B Frage 17, Abg. Rohde: Steuerausfälle im Haushaltsjahr 1958 infolge der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zu den Familienausgleichskassen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4395 C Frage 18, Abg. Frau Keilhack: Verordnungen zum Lebensmittelgesetz Dr. Anders, Staatssekretär . 4396 A, B, C Frau Keilhack (SPD) 4396 B, C Frage 19, Abg. Schmidt (Hamburg) : Sog. „dienstzeitbegleitender Unterricht" in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . . 4396 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . . 4396 D Frage 20, Abg. Schmidt (Hamburg) : Soldatenlieder der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes Strauß, Bundesminister . . . 4397 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 4397 A, C Frage 21, Abg. Seuffert: Veröffentlichung von Erlassen und Anordnungen der Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen im Bundessteuerblatt und anderen Amtsblättern Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4398 A, C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4398 C, D Frage 22, Abg. Priebe: Verlegung des Wohnsitzes von Bundesbürgern in den Kanton Tessin oder nach Liechtenstein Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4398 D, 4399 C, D Priebe (SPD) . . . . . . . . 4399 C, D Frage 23, Abg. Blachstein: Fremdenlegionär Adolf Kästner Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4399 D Frage 24, Abg. Katzer: Einführung der Sommerzeit Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4400 A Frage 25, Abg. Dr. Atzenroth: Abtransport von Baggergut aus der Mosel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4400 B Frage 26, Abg. Ritzel: Verladebestimmungen der Deutschen Bundesbahn für Schlachtpferde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4400 D Frage 27, Abg. Kreitmeyer: Mittelzuweisung zum Bau von Turn-und Sportstätten im Zonenrandgebiet Thedieck, Staatssekretär . 4401 B, 4402 A Kreitmeyer (FDP) 4402 A Nächste Fragestunde 4402 B Vereidigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwarz, Bundesminister 4402 C Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1251) 4402 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 III Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 405); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1129) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4402 D Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 1206) — Erste Beratung — Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 4403 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217) — Erste Beratung — Kopf, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen . . . . 4403 D Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 4404 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 4404 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4405 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 4405 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1260) — Erste Beratung — . 4406 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der zu Offizieren im Verwaltungsdienst der Truppe ernannten Beamten der Bundeswehr (Drucksache 1186) — Erste Beratung — 4406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zu den zwischen den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland geschlossenen und am 17. April 1950 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen über Grenzarbeitnehmer und über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1188) — Erste Beratung — . . 4406 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (CDU/CSU) (Drucksache 1205) — Erste Beratung — . . . . 4406 D Entwurf eines Zwölften Gesetzes, zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG) (Drucksache 1209) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 4406 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland (Drucksache 1210) — Erste, zweite und dritte Beratung — 4407 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220) — Erste Beratung — 4407 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1231) — Erste, zweite und dritte Beratung — Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4407 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4408 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232) — Erste Beratung — . 4408 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4408 C Entwurf eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236) — Erste Beratung — . . . . 4408 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240) — Erste Beratung — . . . . . . 4408 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) — Erste Beratung — 4408 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 1101); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1202) — Zweite und dritte Beratung — 4409 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1958 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (Drucksache 1145); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1203) — Zweite und dritte Beratung — 4409 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (FDP) (Drucksache 581); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1225) — Zweite Beratung — . . . . . 4409 C Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts (Drucksache 855) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1226) — Zweite und dritte Beratung — 4410 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 1. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache 1029) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1261) — Zweite und dritte Beratung — 4410 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1957 (Drucksache 1193) . . 4410 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehem. Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt, Kreis Bad Segeberg (Drucksache 1222) 4410 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) (Drucksache 1228) 4410 D Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutschen Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksache 1230) . 4410 D Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1227) . . . . . 4410 D Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1198, Umdruck 232) 4411 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehem. Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1091, 1200) . . . 4411 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksache 1252) . . 4411 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 378) 4411 B Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1243, 1268) 4411 C Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1259; 1269) 4411 D Nächste Sitzung 4412 C Anlagen 4413 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4385 81. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 73. Sitzung Seite 3945 C Zeile 14 statt „mühsam erreichten Leistungsstandard halten soll,": mühsam wieder aufgebauten deutschen Flugzeug- —; 78. Sitzung Seite 4252 C Zeile 24 statt „mehr": weniger; 79. Sitzung Seite 4356 C Zeile 9 statt „anzunehmen": abzulehnen. Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4413 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 16. 10. Birkelbach 16. 10. Dr. Brecht 16. 10. Frau Dr. Brökelschen 14. 10. Dr. Bucerius 16. 10. Demmelmeier 16. 10. Dopatka 17. 10. Engelbrecht-Greve 16. 10. Even (Köln) 17. 10. Dr. Franz 18. 10. Dr. Frey 16. 10. Dr. Friedensburg 16. 10. Frau Friese-Korn 14. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Geiger (München) 16. 10. Glahn 16. 10. Dr. Gülich 31. 10. Dr. Hellwig 16. 10. Illerhaus 14. 10. Dr. Jordan 16. 10. Keller 16. 10. Dr. Kopf 16. 10. Dr. Krone 15. 10. Dr. Leiske 17. 10. Lücker (München) 16. 10. Metzger 16. 10. Frau Niggemeyer 17. 10. Dr. Ratzel 14. 10. Recktenwald 16. 10. Frau Renger 16. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 16..10. Scharnowski 29. 10. Scheel 14. 10. Frau Seppi 15. 10. Spitzmüller 16. 10. Stahl 16. 10. ,Dr. Starke 16. 10. Storch 17.10. Sträter 17. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 10. Frau Welter (Aachen) 14. 10. Wieninger 16. 10. Dr. Will 14. 10. Frau Wolff (Berlin) 16. 10. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 28. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Gedat 24. 10. Dr. Greve 15. 11. Hilbert 1. 12. Krüger (Olpe) 7. 11. Pelster 30. 10. Rehs 19. 10. Dr. Serres 23. 10. Theis 31. 10. Dr. Wahl 21. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959). Der Präsident des Bundestages hat dem Präsidenten des Bundesrates mit Schreiben vom 12. Juni d. J. von den Entschließungen des Bundestages zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1959 Kenntnis gegeben (Drucksache 214/59). In einer Entschließung zum Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern - ersucht der Bundestag die Bundesregierung, dringende Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft in den Rechnungsjahren 1960 und 1961 in weiter verstärktem Umfange zu fördern*). Der Bundesrat begrüßt die der Entschließung des Bundestages zugrunde liegende Erkenntnis, daß der Bund künftig in verstärktem Maße finanzielle Opfer für die Förderung dringender Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft und für die zusätzliche Förderung von anderen kulturellen Aufgaben auf sich zu nehmen hat. Der Bundesrat vermag jedoch die in der Entschließung für die Bundesregierung vorgezeichnete Art und Weise der Förderung nicht in vollem Umfange gutzuheißen. Es muß vielmehr vorbehalten bleiben, daß in den künftigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern Einwendungen vorgebracht werden, die sich aus den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen vom 16./17. Oktober 1958 in Koblenz und 19./20. Juni 1959 in Kiel ergeben. *) Siehe 75. Sitzung Anlage 12. Anlage 3 3. schriftliche Antwort') des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854 Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum ein spürbare Arbeitslosigkeit droht? Wir mir der Herr Bundesminister für Verkehr mitteilt, haben sich zu der Frage einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland nunmehr auch das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz und der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft des Saarlandes geäußert. In den Stellungnahmen der genannten Ministerien werden die Ausführungen in meinem oben bezeichneten Schreiben vom 19. Mai 1959 bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigten aus *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung Anlage 3, 2. schriftliche Antwort siehe 70. Sitzung Anlage 9. 4414 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Rheinland-Pfalz in vielen kleinen und kleinsten Gemeinden wohnen. So verteilen sich z. B. allein 1657 Saarpendler auf 95 Gemeinden des Landkreises Birkenfeld. Diese Umstände haben daher eine nicht vermeidbare verlängerte Fahrzeit im planmäßigen Verkehr zur Folge. Außerdem wird betont, daß der Individualverkehr ständig an Bedeutung gewinnt. Es handelt sich hierbei um den Verkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen, wobei die Bildung von Fahrgemeinschaften stark in den Vordergrund tritt, und den Arbeitermietwagenverkehr mit Omnibussen, die einen durchgehenden, zeitsparenden Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf kürzestem Wege zulassen. Die Neigung der Arbeitnehmer zu dieser Verkehrsart nimmt mehr und mehr zu. Sie beweist, daß die Saarpendler bereits von sich aus die günstigsten Verkehrsverbindungen benutzen oder sogar ihre Einrichtung herbeiführen. Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, daß bei keiner der berichtenden Behörden bisher Klagen über besondere Verkehrserschwernisse vorgebracht worden sind. Schließlich wird über einen Verbesserungsvorschlag aus dem Regierungsbezirk Pfalz berichtet. Der Arbeiterlinienverkehr eines Privatunternehmens nach dem Saarland mit einer täglichen Beförderungszahl von 700 Bergarbeitern endet in Homburg/Saar. Die Arbeiter steigen dort in Eisenbahnzüge um zur Weiterfahrt bis zur Arbeitsstelle in den verschiedenen Gruben. Würden die Linien zu den einzelnen Gruben durchgeführt, so wäre damit voraussichtlich ein Zeitgewinn zu erreichen. Das gleiche gilt für die zahlenmäßig nicht genau festliegenden Bauarbeiter. Eine Verlängerung der Arbeiterlinien für diesen Personenkreis über Homburg hinaus bis nach Saarbrücken könnte eine Zeitersparnis bis zu zwei Stunden mit sich bringen. Entsprechende Verhandlungen wurden inzwischen eingeleitet. Nach Abschluß der Erörterungen wird ggfs. das Weitere zu veranlassen sein. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Leicht (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. 6. 1959, Drucksache 1026, Frage 20): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die von 1937 bis 1940 aus militärischen Gründen mit enormem Kostenaufwand gebauten Straßenzüge im Pfälzer Wald (sogenannte Westwallstraßen) vor dem vollkommenen Verfall zu schützen? Nach den von mir angestellten Ermittlungen handelt es sich bei den sog. Westwallstraßen im Pfälzer Wald um 12 Straßen, die von der ehem. Wehrmacht im Gebiet der südlichen Pfalz aus strategischen Gründen angelegt worden sind. Die Straßen wurden nicht auf reichseigenem Grund und Boden errichtet. Zu ihrer Anlage sind zum größten Teil bereits vorhandene Feld- bzw. Waldwege verwendet worden. Wie ich aus der beiliegenden, von der Bundesvermögensstelle Landau gefertigten Übersicht *) und dem Lageplan *) zu entnehmen bitte, dienen die Straßen - abgesehen von den lfdn. Nrn. 5, 6, 7 und 10 — in ihrer ganzen Streckenführung oder auf erheblichen Teilstrecken dem öffentlichen Verkehr. Sie werden insoweit nach den getroffenen Feststellungen von den zuständigen Gebietskörperschaften baulich unterhalten. Eine Verpflichtung des Bundes zur Unterhaltung dieser Straßen besteht nicht. Diejenigen Straßen bzw. Straßenteile, die nur dem Anliegerverkehr dienen, werden, bis auf einen Teil der unter lfd. Nr. 7 der anliegenden Ubersicht aufgeführten Straße, von den Anliegern, insbesondere der Landesforstverwaltung, laufend baulich unterhalten. Lindrath *) liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus. Anlage 5 Schriftliche Antwort d es Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. Juni 1959, Drucksache 1159, Frage 8): Ist der Bundesregierung die Nachricht einer Wochenzeitschrift bekannt, in der mitgeteilt wird, der Münchner Finanzmakler Münemann habe sich nicht gescheut, einem seiner Kontaktspezialisten, der die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als kontinuierlichen Geldgeber warb, an Jahresgehalt und -provision 250 000 DM zu zahlen? Hat die Bundesregierung die darin enthaltene Behauptung, diese Bundesanstalt gebe Münemann Geld, nachgeprüft und mit welchem Ergebnis? Wenn sie nichtig ist, ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß ein Finanzmakler von einer Bundesanstalt ständig zu erneuernde Darlehen bekommt, diese in langfristige profitbringende Kredite transformieren kann, die ihm ermöglichen, solche Gehälter und Provisionen zu zahlen? Zu Ihrer ersten Zusatzfrage darf ich folgendes bemerken: In den Geschäftsberichten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und. Arbeitslosenversicherung werden einzelne Transaktionen nicht erwähnt. Es ist nicht üblich und dürfte auch nicht zweckmäßig s e in , einzelne Vermögensanlagen in den Geschäftsberichten besonders und namentlich aufzuführen. Zur zweiten Zusatzfrage ist folgendes zu sagen: Die Anlage von Mitteln der Bundesanstalt erfolgt in keinem Falle durch einen Finanzmakler; die Bundesanstalt hat sich lediglich bei der Anlage von Kassenbetriebsmitteln in einzelnen Fällen der Vermittlung eines Finanzmaklers bedient. Der Bundesanstalt sind die Bankinstitute, die ihr gegenüber das Obligo übernehmen, bekannt; soweit es sich um deckungsstockfähige Anlagen handelt, sind ebenfalls die Endkreditnehmer bekannt. Daraus ergibt sich, daß die Bundesanstalt jederzeit in der Lage ist, auf die Verteilung der Mittel Einfluß zu nehmen. Auf die Verteilung hatte Herr Münemann als Vermittler nicht den geringsten Einfluß. Im übrigen hat die Bundesanstalt die Mittel so angelegt, daß der Entschließung des Deutschen Bundes- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4415 tapes aus dem Jahre 1951 in vollem Umfange Rechnung getragen worden ist. Die Beantwortung der dritten Zusatzfrage dürfte sich durch die vorstehenden Ausführungen erübrigen. Dennoch möchte ich nochmals in Ergänzung meiner Antwort auf Ihre Hauptfrage darauf hinweisen, daß sich die dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach dem Gesetz zustehende Aufsicht über die Bundesanstalt lediglich darauf erstreckt, daß Gesetz und Satzung beachtet werden. Ein Eingreifen in die Finanzhoheit der Bundesanstalt durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Anlage von Vermögen offensichtlich gegen die Anlagerichtlinien verstoßen würde. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich Abschrift eines Fernschreibens des Herrn Münemann an den Herrn Staatssekretär des Bundeskanzleramtes bei. In Vertretung Dr. Claussen Abschrift Fernschreiben München, 23. 5. 1959 Hier schreibt die Firma: Rudolf Münemann, Industriefinanzierungen, München 9, Über der Klause 12 Fernschreiber Nr. 05/23764 und 23765 An das Bundeskanzleramt z. Hd. Herrn Staatssekretär Dr. Globke Bonn Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bitte Sie, nachstehende Mitteilung dem zuständigen Bundesministerium baldmöglichst zur Kenntnis zu bringen: Betr.: Parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Erwin Folger an die Bundesregierung bezüglich der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg. Bezug: Titelgeschichte der Zeitschrift „Der Spiegel" über den Finanzmakler Rudolf Münemann, München. In der Ausgabe des Spiegel Nr. 17/1959 stellt „Der Spiegel" u. a. die Behauptung auf, daß ich einem Mitarbeiter für die Gewinnung der Bundesanstalt, Nürnberg, an Jahresgehalt und Provision 250 000,- DM gezahlt hätte. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. In der angezogenen Titelgeschichte bringt „Der Spiegel" eine Reihe von Angaben, die eine Verdrehung von Tatsachen darstellen und geeignet sind, mich und meine Familienangehörigen in der Öffentlichkeit zu blamieren. Die Methoden des Spiegel sind so bekannt, daß ich keine Veranlassung sehe, mich in der Öffentlichkeit zu unwahren oder verdrehten Darstellungen des Spiegel berichtigend zu äußern. Gemäß Mitteilung der deutschen Presse-Agentur hat der SPD-Abgeordnete die oben zitierte Behauptung des Spiegel aufgegriffen und zu einer Anfrage an die Bundesregierung benutzt. Dem SPD-Abgeordneten Folger muß unterstellt werden, daß auch ihm die Methoden und Absichten des Spiegel hinlänglich bekannt sind. Vor einer solchen Anfrage hätte er somit korrekter Weise Veranlassung nehmen müssen, sich von mir über die tatsächlichen Verhältnisse aufklären zu lassen. Ich halte mich der Bundesregierung zur Verfügung, um die Unrichtigkeit der Behauptung des Spiegel nachzuweisen und wäre der Bundesregierung dankbar, wenn sie diem Herrn SPD-Abgeordneten anheimstellen wollte, derartige Behauptungen der Zeitschrift „Der Spiegel" vor einer parlamentarischen Anfrage auf ihre eventuelle Richtigkeit durch Rückfrage bei dem Betroffenen nachzuprüfen. Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener Rudolf Münemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Staatssekretär — auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 78. Sitzung vom 24. 6. 1959, Drucksache 1171, Frage 12.): Wie weit sind die Vorarbeiten für ein Gesetz zur Anbaubegrenzung von Weinreben gediehen, nachdem der Herr Bundesernährungsminister in einer Winzerversammlung im April d. J. in Oppenheim am Rhein erklärte, daß er eine solche Einschränkung für notwendig halte? Wann gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Wie ich Ihnen bereits mitteilte *), ist eine bisher durchgeführte Anbauregelung auf Grund der „Ersten Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsnährstandes zur Verordnung über den Anbau von Weinreben" vom 1. April 1937 (RNVBl. S. 145) in der Bundesrepublik durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 1958 für nichtig erklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch einige Gesichtspunkte, nach denen u. U. eine neue Anbauregelung für Reben vertretbar erscheinen könnte, angedeutet. Solche Gesichtspunkte könnten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sein: Sicherung der Ernährung, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bzw. Qualitätserhaltung, Schutz dies Berufsstandes der Winzer. Hierzu ist folgendes zu sagen: *) Siehe Anlage 4416 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Sicherung der Ernährung. Dieser Gesichtspunkt scheidet m. E. aus tatsächlichen Gründen aus. Die Anbauregelung kann auch nicht auf die Sicherung der Ernährung der „Weinbaubetriebe" beschränkt abgesteckt werden. Qualitätsverbesserung. Eine Anbaubeschränkung zur Verbesserung der Qualität des deutschen Weins dürfte vielleicht vertretbar sein, wenn ein brauchbarer Vergleichsmaßstab, der die bestehenden Weinberge mit qualitativ verhältnismäßig geringen Weinen in ihrem Bestand nicht beeinträchtigt, gefunden werden kann. Ich darf zu dieser Frage noch darauf hinweisen, daß eine Stabilisierung der Flächen und Kontrolle der Neuanpflanzungen eine mengen- und qualitätsmäßige Überproduktion allein nicht zu lösen vermag, da der Weinbau durch eine sich immer stärker ausdehnenden Anwendung moderner Maßnahmen und Möglichkeiten den Ertrag und die Qualität auf den vorhandenen Rebflächen weitgehend zu steigern vermag. Schutz des Berufsstandes der Winzer. Bei dieser Frage ist insbesondere zu prüfen, ob das Grundrecht der freien Berufswahl durch den Erlaß einer neuen Anbauregelung unzulässig eingeschränkt wird, zumal eine solche Einschränkung nur dann erfolgen darf, wenn eine soziale Krise akut droht und die Interessen anderer Gruppen dabei nicht willkürlich vernachlässigt werden. Es ist daher m. E. zunächst festzustellen, ob bei einer Anbauregelung noch genügend Chancen verbleiben, den Beruf des selbständigen Winzers zu ergreifen. Hierzu soll daher zunächst ermittelt werden, in welchem Umfange seit etwa der Währungsreform weinbaulich genutzte Flächen ihren Besitzer gewechselt haben. Untersuchungen hierüber sind bereits eingeleitet, jedoch wird der Abschluß einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der weiteren Bearbeitung des Vorganges wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Herr Bundesminister der Justiz zu beteiligen sein. Auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat aus dem gleichen Grunde bereits seine Beteiligung gefordert. Was den Hopfen anbetrifft, so darf ich darauf hinweisen, daß die Erzeugung von Qualitätshopfen durch das heute noch gültige Gesetz über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 weitgehend gesichert ist. Nach diesem Gesetz darf nur solcher Hopfen gesiegelt und mit einer Herkunftsbezeichnung versehen werden, der in bestimmten Anbaugebieten gewachsen ist und eine bestimmte Qualität besitzt. Auch bei Tabak ist die weitere Förderung der Qualitätserzeugung nicht von einer Anbauregelung abhängig. Hier kommt es wesentlich auf eine bessere Trocknung und Sortierung des Erntegutes an. Für Neu- und Umbauten von Tabaktrocknungsanlagen und die Errichtung von Gemeinschaftssortieranlagen für Tabak wurden im Grünen Plan 1959, wie auch bereits im Vorjahre, 1 Mill. DM als Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Wenn auch in den letzten Jahren die tatsächlichen Hopfen- und Tabakanbauflächen unter den zulässigen Anbauflächen zurückblieben, so halte ich es doch für angezeigt, der Frage der Anbauregelung im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht angedeuteten Gesichtspunkte erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Dr. Sonnemann Anlage Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25. Juni 1959. Der Anbau von Weinreben war durch die 1. Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsnährstaindes zur Verordnung über den Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 beschränkt. Diese Regelung ist durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 1958 für nichtig erklärt worden. In seiner Entscheidung hat ,das Bundesverfassungsgericht zugleich Voraussetzungen ,angegeben, unter denen neue Anbaubeschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sein könnten. Hierbei handelt es sich um tatsächlich und rechtlich schwierige Fragen. Die Stellungnahme der weinbautreibenden Länder war bisher nicht einheitlich. Weitere Ermittlungen sind im Gange. Bei dieser Sachlage konnte das Kabinett mit der Angelegenheit noch nicht befaßt werden. Für den Zeitpunkt einer Vorlage wird es auch wesentlich darauf ankommen, ob und ggf. welche Regelungen (die EWG und der Europarat anstreben, die sich z. Z. ebenfalls mit der Frage der Anbaubeschränkung bzw. der Festlegung der Weinbaugebiete beschäftigen. Anlage 7 Umdruck 378 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende und Genossen betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern — Drucksache 1179 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende und Genossen betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen Drucksache 1178 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4417 3. Antrag der Abgeordneten Paul, Schütz (München) und Genossen betr. Weltflüchtlingsjahr 1959 — Drucksache 1180 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 4. Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Pflaumbaum, Wehking und Genossen betr. Trockenheitsschäden — Drucksache 1204 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 6. Oktober 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 390 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühlthau und Schmitt (Vockenhausen) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1231). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 ist die Fristbestimmung „30. September 1960" durch die Fristbestimmung „31. August 1960" zu ersetzen. Bonn, den 14. Oktober 1959 Kühlthau Schmitt (Vockenhausen)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich nicht mit Herrn Kurlbaum darüber auseinandersetzen, ob die jetzige Wirtschaftsform des Volkswagenwerks wirklich im Sinne der Verbraucher ist; denn was wir erleben, ist doch gerade das Gegenteil: hohe Preise, Massierung des Gewinns in einer Hand.

    (Abg. Dr. Deist: Hat er gesagt!)

    Daraus ist nur die Schlußfolgerung zu ziehen, die wir in diesem Hohen Hause schon soundso oft gezogen haben: Privatisierung im Sinne unserer Wirtschaftsordnung ist das Notwendige.
    Mit dem vorliegenden Antrag der CDU/CSU soll jetzt die Rechtsfrage geklärt werden. Nun ist das schon geschäftsordnungsmäßig merkwürdig; denn der § 1 des Gesetzentwurfs Drucksache 1217 ist schon in dem umfassenden Antrag der gleichen Fraktion auf Drucksache 102 als § 1 enthalten, und diese Drucksache liegt bereits zur Beratung beim Wirtschaftsausschuß und beim Rechtsausschuß. Ich verstehe nicht, warum man nicht im Wirtschaftsausschuß und im Rechtsausschuß diesen § 1 behandelt und darüber beschlossen hat.

    (Zuruf von der SPD: Es war Agitation!)

    — Ich weiß es nicht. Ich verstehe jedenfalls nicht, warum man diesen ganzen Streit im Plenum noch einmal von vorne beginnt. Also nach meiner Meinung ist das schon geschäftsordnungsmäßig kein Meisterstück, zumal wenn man bedenkt, daß sich auch der 2. Bundestag mit diesen Problemen fast bis zum Überdruß abgegeben hat.
    Die Frage ist: kann man im Wege eines Gesetzes die Rechtsfrage entscheiden, wie es der § 1 des Antrags vorschlägt? Jeder Laie hat doch wohl ein schlechtes Gefühl dabei, ,etwas derb gesagt, daß der Bund ein Gesetz beschließt, mit dem er sich das Volkswagenwerk „unter den Nagel reißt". Der Bundestag will in eigener Sache durch ein Gesetz eine Eigentumsfrage entscheiden. Mir widerstrebt das von vornherein. Ich weiß nicht, ob das möglich ist; ich halte es jedenfalls für fragwürdig. Wo liegt die Zuständigkeit?

    (Abg. Dr. Wilhelmi: Art. 135!)

    — Herr Kollege Wilhelmi sagt, Art. 135 Abs. 5 des Grundgesetzes gebe die Grundlage dafür. Ich kenne die Verhandlungen des Rechtsausschusses nicht hinreichend. Ich habe das Zustandekommen des Art. 135, der auf die Initiative meines verstorbenen Parteifreundes Höpker-Aschoff zurückgeht, miterlebt. Der vorliegende Fall ist im Abs. 5 des Art. 135 bestimmt nicht gemeint gewesen;

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    denn der ganze Art. 135 befaßt sich mit dem Vermögen der nicht mehr bestehenden Länder. Der Abs. 5 macht von den Bestimmungen des Abs. 1 und des Abs. 2 — mit der Sonderbestimmung über Verwaltungsvermögen nicht mehr bestehender Länder oder öffentlicher Körperschaften und Anstalten solcher Länder — und des Abs. 3 — mit der Bestimmung über das Grundvermögen in den früheren Ländern — keine Ausnahme, er gilt nur für die dort bezeichneten Vermögensarten. Der Abs. 5 des Art. 135 gibt Ihnen also keinesfalls eine Gesetzeskompetenz.
    Sie könnten erwägen, ob Art. 74 GG diese Grundlage gibt, nämlich allgemeine Gründe der Wirtschaftspolitik. Es ist merkwürdig, daß diese kardinale Frage auch in den Anträgen der CDU bisher nicht mit genügender Klarheit herausgearbeitet worden ist. Bei der ersten Behandlung hat sich einmal die Regierung geäußert und hat dort schon auf den Art. 135 Bezug genommen. In ,der Verhandlung des Bundestages am 11. Januar 1957 hat der Herr Staatssekretär Hartmann erklärt, daß diese Frage



    Dr. Dehler
    Rahmen des Art. 135 durch ein Gesetz über das frühere nationalsozialistische Vermögen geregelt werden müsse. Nach meiner Meinung enthält Art. 135 keine Grundlage dazu.
    Früher hat der Herr Kollege Theodor Blank die Anträge der CDU hier vertreten und den Standpunkt vertreten, die früheren Anteile am Volkswagenwerk, die in Treuhandbesitz von Tochtergesellschaften der Deutschen Arbeitsfront gelegen haben, seien herrenlos geworden und der Bund habe ohne weiteres die Kompetenz, darüber zu entscheiden.
    Ich habe auch insoweit erhebliche Bedenken und bin der Meinung, daß Sie das Ziel, das Sie sich mit diesem Gesetz setzen — die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu erzwingen —, nicht ohne weiteres erreichen. Ich will dem Herrn Ministerpräsidenten Kopf hier keine Ratschläge geben. Aber selbst wenn Sie dieses Gesetz beschlössen, wäre nach meiner Meinung das Land Niedersachsen nicht gehindert, das ordentliche Gericht anzugehen, — ohne daß es der Frage bedarf, ob das Gesetz eine Enteignung ohne Entschädigung darstellen würde und unter diesem Gesichtspunkt verfassungswidrig wäre. Aber die Rechtsbelehrung wird der Herr Kollege Kopf aus anderer Hand erhalten.
    Dieser Weg führt also nach meiner Meinung nicht aus den Schwierigkeiten heraus. Man muß Mut zum Handeln haben. Ich glaube nicht, daß Sie als Gesetzgeber das Recht haben, über die Eigentumsverhältnisse zu entscheiden. Vielmehr werden die ordentlichen Gerichte gezwungen sein, auf Grund der — wahrlich nicht erfreulichen — gesetzgeberischen Entwicklung seit 1945 die bestehende Rechtslage zu klären.
    Im übrigen noch einmal der ausdrückliche Hinweis: im Ziel sind wir uns mit dem, was von der CDU hier in den Verhandlungen, auch mit dem Gesetz Drucksache 102, erstrebt wird — Privatisierung aus grundsätzlichen wirtschaftspolitischen Erwägungen —, einig.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Rechtsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (Drucksache 1260).
Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. -
Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. — Kein Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der zu Offizieren im Verwaltungsdienst der Truppe ernannten Beamten der Bundeswehr (Drucksache 1186).
Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. — Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung — federführend — und an den Ausschuß für Inneres zur Mitberatung. — Das Haus ist damit einverstanden. Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zu den zwischen den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland geschlossenen und am 17. April 1950 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen über Grenzarbeitnehmer und über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1188).
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Keine Wortmeldungen.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (Drucksache 1205).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 10:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Ge-



Präsident D. Dr. Gerstenmaier
setzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG) (Drucksache 1209).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich. Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland (Drucksache 1210).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Finanzausschuß.

(Abg. Rasner: Im Ältestenrat ist im Einvernehmen mit allen Fraktionen beschlossen worden, heute auch die zweite und dritte Lesung durchzuführen!)

— Wenn nicht 5 Mitglieder des Hauses widersprechen, steht dem nichts im Wege. Ist das Haus damit einverstanden, sofort die zweite und dritte Lesung durchzuführen? — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Damit werden die zweite und dritte Lesung auf die Tagesordnung gesetzt; die Überweisung an den Finanzausschuß entfällt.
Ich rufe auf zur zweiten Beratung die §§ 1, —2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — In zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich rufe auf zur allgemeinen Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend —. Ist das Haus damit einverstanden? -Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13:
Erste, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1231).
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache in erster Lesung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf in zweiter Lesung die §§ 1, — 2, —3, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wer den aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Es liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 390 vor. — Zur Begründung der Herr Abgeordnete Schmitt (Vockenhausen).

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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Vorsorge tut not" ge- I gen den Herrn Innenminister Schröder, aber auch beim Herrn Innenminister!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Die SPD-Fraktion bedauert, daß es die Bundesregierung in der Frage der Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes zu einem gesetzlosen Zustand hat kommen lassen. Sie hat die schon lange fällige endgültige Regelung des Bundespolizeibeamtenrechts den gesetzgebenden Körperschaften nicht rechtzeitig zugeleitet. Sie hat aber auch die Fristverlängerung des vorläufigen Gesetzes nicht frühzeitig genug beantragt.
    Meine Damen und Herren, wir müssen eine solche Nachlässigkeit der Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit aller Schärfe kritisieren. Wir können auch die von der Regierung vorgetragenen Gesichtspunkte für die verspätete Einbringung der Vorlage nicht anerkennen.
    Typisch für die schlechte Gesetzgebungsarbeit ist auch der Antrag, ,den wir jetzt einbringen müssen. Aus der Begründung des Bundesrates ersehen Sie, daß die Bundesregierung bei der Einbringung der Vorlage das Beamtenrechtsrahmengesetz selbst nicht berücksichtigt hat. Unser Antrag, der interfraktionell gestellt ist, will dieses Ziel noch erreichen. Ich bitte um Annahme.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Schmid.)