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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3081

  • date_rangeDatum: 14. Oktober 1959

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    Deutscher Bundestag 81. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1959 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Pernoll, Dr. Oesterle und Kunze Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 4385 A Die Abg. Werner, Recktenwald, Dr. Graf Henckel von Donnersmarck, von Lindeiner, Kisters, Freiherr von Mühlen und Frau Seppi treten in den Bundestag ein . . . 4386 A Mandatsniederlegung der Abg. Conrad, Dr. h. c. Lübke, Berendsen, Dr. Maier (Stuttgart), und Munzinger 4387 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg Enk, Dr. Dr. Heinemann, Frau Welter (Aachen), Schulze-Pellengahr, Dr. Wilhelmi, Jahn (Frankfurt), Frau Friese-Korn, Lantermann, Frenzel und Striebeck . . . 4386 A Zusammenstellung über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 (Drucksache 1249) . . . . . . . . . 4386 B Glückwünsche zum 65. Geburtstag des Bundespräsidenten 4386 B Fragestunde (Drucksache 1265) Frage 12, Abg. Dr. Arndt: Kritik der Bundesregierung an Landgerichtsdirektor Dr. Quirini von Eckardt, Staatssekretär . . . 4388 A, Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 4388 B, C Frage 2, Abg. Ritzel: Rechtsprechung zur Frage des Rechtsüberholens Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4388 D, 4389 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4389 C, D Frage 3, Abg. Jacobs: Änderung der Ortsklasse für die Stadt Trier Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4390 A Frage 4, Abg. Cramer: Kündigung von Mietverträgen für gewerbliche Räume durch die Bundesvermögensstelle Wilhelmshaven Dr. Lindrath, Bundesminister . . 4390 B, C Cramer (SPD) . . . . . . . . . 4390 C Frage 5, Abg. Dr. Arndt: Einsichtnahme in sog. UK-Urteile des Bundesfinanzhofes Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4390 D Frage 6, Abg. Gewandt: Kennzeichnung von Häusern deutscher Staatsbürger auf den Kleinen Sunda-Inseln Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4391 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Frage 9, Abg. Lohmar: Sonderbriefmarken der Deutschen Bundespost anläßlich kirchlicher Ereignisse Dr. Steinmetz, Staatssekretär . . . 4391 C Frage 11, Abg. Dr. Mommer: Benutzung von Flugzeugen der Bundeswehr durch den Bundeskanzler Strauß, Bundesminister . 4391 D, 4392 B Dr. Mommer (SPD) 4392 B Frage 13, Abg. Diel: Finanzielle Belastung des Bundes und der Länder aus dem Wiedergutmachungsgesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4393 A Frage 14, Abg. Ritzel: Ratifizierung internationaler Vereinbarungen auf dem Gebiete der Verkehrspolitik Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4393 C, 4394 B, D Ritzel (SPD) 4394 B, C Frage 15, Abg. Wischnewski: Ergebnis der deutsch-französischen Verhandlungen über die Entlassung minderjähriger Deutscher aus der französischen Fremdenlegion sowie deren Nichtannahme Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4395 A Wischnewski (SPD) . . . . . . . 4395 A Frage 16, Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Verkauf von Saar-Kohle nach Frankreich Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister . 4395 B Frage 17, Abg. Rohde: Steuerausfälle im Haushaltsjahr 1958 infolge der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge zu den Familienausgleichskassen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4395 C Frage 18, Abg. Frau Keilhack: Verordnungen zum Lebensmittelgesetz Dr. Anders, Staatssekretär . 4396 A, B, C Frau Keilhack (SPD) 4396 B, C Frage 19, Abg. Schmidt (Hamburg) : Sog. „dienstzeitbegleitender Unterricht" in der Bundeswehr Strauß, Bundesminister . . . . . 4396 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . . 4396 D Frage 20, Abg. Schmidt (Hamburg) : Soldatenlieder der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes Strauß, Bundesminister . . . 4397 A, B, C Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 4397 A, C Frage 21, Abg. Seuffert: Veröffentlichung von Erlassen und Anordnungen der Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen im Bundessteuerblatt und anderen Amtsblättern Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 4398 A, C, D Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4398 C, D Frage 22, Abg. Priebe: Verlegung des Wohnsitzes von Bundesbürgern in den Kanton Tessin oder nach Liechtenstein Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4398 D, 4399 C, D Priebe (SPD) . . . . . . . . 4399 C, D Frage 23, Abg. Blachstein: Fremdenlegionär Adolf Kästner Dr. von Brentano, Bundesminister . . 4399 D Frage 24, Abg. Katzer: Einführung der Sommerzeit Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4400 A Frage 25, Abg. Dr. Atzenroth: Abtransport von Baggergut aus der Mosel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4400 B Frage 26, Abg. Ritzel: Verladebestimmungen der Deutschen Bundesbahn für Schlachtpferde Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . . 4400 D Frage 27, Abg. Kreitmeyer: Mittelzuweisung zum Bau von Turn-und Sportstätten im Zonenrandgebiet Thedieck, Staatssekretär . 4401 B, 4402 A Kreitmeyer (FDP) 4402 A Nächste Fragestunde 4402 B Vereidigung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schwarz, Bundesminister 4402 C Sammelübersicht 13 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1251) 4402 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 III Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 405); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1129) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 4402 D Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 1206) — Erste Beratung — Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . . 4403 A Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung (CDU/CSU) (Drucksache 1217) — Erste Beratung — Kopf, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen . . . . 4403 D Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) 4404 A Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 4404 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . 4405 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . 4405 B Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (1. ÄndG AKG) (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 1260) — Erste Beratung — . 4406 B Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der zu Offizieren im Verwaltungsdienst der Truppe ernannten Beamten der Bundeswehr (Drucksache 1186) — Erste Beratung — 4406 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und Italiens zu den zwischen den Regierungen Belgiens, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland geschlossenen und am 17. April 1950 in Brüssel unterzeichneten Übereinkommen über Grenzarbeitnehmer und über Gastarbeitnehmer (Drucksache 1188) — Erste Beratung — . . 4406 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (CDU/CSU) (Drucksache 1205) — Erste Beratung — . . . . 4406 D Entwurf eines Zwölften Gesetzes, zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG) (Drucksache 1209) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 4406 D Entwurf eines Gesetzes über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland (Drucksache 1210) — Erste, zweite und dritte Beratung — 4407 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220) — Erste Beratung — 4407 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1231) — Erste, zweite und dritte Beratung — Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4407 D Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4408 A Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232) — Erste Beratung — . 4408 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233) — Erste Beratung — . . . . . . . . 4408 C Entwurf eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236) — Erste Beratung — . . . . 4408 C Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240) — Erste Beratung — . . . . . . 4408 D Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse (Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 1253) — Erste Beratung — 4408 D Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 mit dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 1101); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1202) — Zweite und dritte Beratung — 4409 A Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1958 mit dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (Drucksache 1145); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1203) — Zweite und dritte Beratung — 4409 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Fristablauf (FDP) (Drucksache 581); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1225) — Zweite Beratung — . . . . . 4409 C Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts (Drucksache 855) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1226) — Zweite und dritte Beratung — 4410 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 1. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache 1029) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1261) — Zweite und dritte Beratung — 4410 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1957 (Drucksache 1193) . . 4410 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehem. Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt, Kreis Bad Segeberg (Drucksache 1222) 4410 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) (Drucksache 1228) 4410 D Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutschen Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksache 1230) . 4410 D Entwurf einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1227) . . . . . 4410 D Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1198, Umdruck 232) 4411 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehem. Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1091, 1200) . . . 4411 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksache 1252) . . 4411 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 378) 4411 B Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1243, 1268) 4411 C Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1259; 1269) 4411 D Nächste Sitzung 4412 C Anlagen 4413 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4385 81. Sitzung Bonn, den 14. Oktober 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 73. Sitzung Seite 3945 C Zeile 14 statt „mühsam erreichten Leistungsstandard halten soll,": mühsam wieder aufgebauten deutschen Flugzeug- —; 78. Sitzung Seite 4252 C Zeile 24 statt „mehr": weniger; 79. Sitzung Seite 4356 C Zeile 9 statt „anzunehmen": abzulehnen. Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4413 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 16. 10. Birkelbach 16. 10. Dr. Brecht 16. 10. Frau Dr. Brökelschen 14. 10. Dr. Bucerius 16. 10. Demmelmeier 16. 10. Dopatka 17. 10. Engelbrecht-Greve 16. 10. Even (Köln) 17. 10. Dr. Franz 18. 10. Dr. Frey 16. 10. Dr. Friedensburg 16. 10. Frau Friese-Korn 14. 10. Fritz (Welzheim) 17. 10. Geiger (München) 16. 10. Glahn 16. 10. Dr. Gülich 31. 10. Dr. Hellwig 16. 10. Illerhaus 14. 10. Dr. Jordan 16. 10. Keller 16. 10. Dr. Kopf 16. 10. Dr. Krone 15. 10. Dr. Leiske 17. 10. Lücker (München) 16. 10. Metzger 16. 10. Frau Niggemeyer 17. 10. Dr. Ratzel 14. 10. Recktenwald 16. 10. Frau Renger 16. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 16..10. Scharnowski 29. 10. Scheel 14. 10. Frau Seppi 15. 10. Spitzmüller 16. 10. Stahl 16. 10. ,Dr. Starke 16. 10. Storch 17.10. Sträter 17. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 10. Frau Welter (Aachen) 14. 10. Wieninger 16. 10. Dr. Will 14. 10. Frau Wolff (Berlin) 16. 10. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 28. 10. Fürst von Bismarck 7. 11. Gedat 24. 10. Dr. Greve 15. 11. Hilbert 1. 12. Krüger (Olpe) 7. 11. Pelster 30. 10. Rehs 19. 10. Dr. Serres 23. 10. Theis 31. 10. Dr. Wahl 21. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Haushaltsgesetz 1959). Der Präsident des Bundestages hat dem Präsidenten des Bundesrates mit Schreiben vom 12. Juni d. J. von den Entschließungen des Bundestages zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1959 Kenntnis gegeben (Drucksache 214/59). In einer Entschließung zum Einzelplan 06 - Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern - ersucht der Bundestag die Bundesregierung, dringende Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft in den Rechnungsjahren 1960 und 1961 in weiter verstärktem Umfange zu fördern*). Der Bundesrat begrüßt die der Entschließung des Bundestages zugrunde liegende Erkenntnis, daß der Bund künftig in verstärktem Maße finanzielle Opfer für die Förderung dringender Bedürfnisse im Bereich der Wissenschaft und für die zusätzliche Förderung von anderen kulturellen Aufgaben auf sich zu nehmen hat. Der Bundesrat vermag jedoch die in der Entschließung für die Bundesregierung vorgezeichnete Art und Weise der Förderung nicht in vollem Umfange gutzuheißen. Es muß vielmehr vorbehalten bleiben, daß in den künftigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern Einwendungen vorgebracht werden, die sich aus den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenzen vom 16./17. Oktober 1958 in Koblenz und 19./20. Juni 1959 in Kiel ergeben. *) Siehe 75. Sitzung Anlage 12. Anlage 3 3. schriftliche Antwort') des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Fragestunde der 61. Sitzung vom 18. Februar 1959, Drucksache 854 Frage 13) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen französischen Währungsmaßnahmen zu einer weiteren starken Entwertung des Lohnes der Saarpendler geführt haben, sich dadurch für mehr als 20 000 Arbeitnehmer die Frage stellt, ob eine weitere Beschäftigung an den bisherigen Arbeitsplätzen, insbesondere angesichts der langen Anmarschwege, noch sinnvoll ist und somit in diesem ohnehin industriearmen Raum ein spürbare Arbeitslosigkeit droht? Wir mir der Herr Bundesminister für Verkehr mitteilt, haben sich zu der Frage einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zum Saarland nunmehr auch das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz und der Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft des Saarlandes geäußert. In den Stellungnahmen der genannten Ministerien werden die Ausführungen in meinem oben bezeichneten Schreiben vom 19. Mai 1959 bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, daß die Beschäftigten aus *) 1. schriftliche Antwort siehe 66. Sitzung Anlage 3, 2. schriftliche Antwort siehe 70. Sitzung Anlage 9. 4414 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Rheinland-Pfalz in vielen kleinen und kleinsten Gemeinden wohnen. So verteilen sich z. B. allein 1657 Saarpendler auf 95 Gemeinden des Landkreises Birkenfeld. Diese Umstände haben daher eine nicht vermeidbare verlängerte Fahrzeit im planmäßigen Verkehr zur Folge. Außerdem wird betont, daß der Individualverkehr ständig an Bedeutung gewinnt. Es handelt sich hierbei um den Verkehr mit eigenen Kraftfahrzeugen, wobei die Bildung von Fahrgemeinschaften stark in den Vordergrund tritt, und den Arbeitermietwagenverkehr mit Omnibussen, die einen durchgehenden, zeitsparenden Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsstätte auf kürzestem Wege zulassen. Die Neigung der Arbeitnehmer zu dieser Verkehrsart nimmt mehr und mehr zu. Sie beweist, daß die Saarpendler bereits von sich aus die günstigsten Verkehrsverbindungen benutzen oder sogar ihre Einrichtung herbeiführen. Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, daß bei keiner der berichtenden Behörden bisher Klagen über besondere Verkehrserschwernisse vorgebracht worden sind. Schließlich wird über einen Verbesserungsvorschlag aus dem Regierungsbezirk Pfalz berichtet. Der Arbeiterlinienverkehr eines Privatunternehmens nach dem Saarland mit einer täglichen Beförderungszahl von 700 Bergarbeitern endet in Homburg/Saar. Die Arbeiter steigen dort in Eisenbahnzüge um zur Weiterfahrt bis zur Arbeitsstelle in den verschiedenen Gruben. Würden die Linien zu den einzelnen Gruben durchgeführt, so wäre damit voraussichtlich ein Zeitgewinn zu erreichen. Das gleiche gilt für die zahlenmäßig nicht genau festliegenden Bauarbeiter. Eine Verlängerung der Arbeiterlinien für diesen Personenkreis über Homburg hinaus bis nach Saarbrücken könnte eine Zeitersparnis bis zu zwei Stunden mit sich bringen. Entsprechende Verhandlungen wurden inzwischen eingeleitet. Nach Abschluß der Erörterungen wird ggfs. das Weitere zu veranlassen sein. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Leicht (Fragestunde der 70. Sitzung vom 3. 6. 1959, Drucksache 1026, Frage 20): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die von 1937 bis 1940 aus militärischen Gründen mit enormem Kostenaufwand gebauten Straßenzüge im Pfälzer Wald (sogenannte Westwallstraßen) vor dem vollkommenen Verfall zu schützen? Nach den von mir angestellten Ermittlungen handelt es sich bei den sog. Westwallstraßen im Pfälzer Wald um 12 Straßen, die von der ehem. Wehrmacht im Gebiet der südlichen Pfalz aus strategischen Gründen angelegt worden sind. Die Straßen wurden nicht auf reichseigenem Grund und Boden errichtet. Zu ihrer Anlage sind zum größten Teil bereits vorhandene Feld- bzw. Waldwege verwendet worden. Wie ich aus der beiliegenden, von der Bundesvermögensstelle Landau gefertigten Übersicht *) und dem Lageplan *) zu entnehmen bitte, dienen die Straßen - abgesehen von den lfdn. Nrn. 5, 6, 7 und 10 — in ihrer ganzen Streckenführung oder auf erheblichen Teilstrecken dem öffentlichen Verkehr. Sie werden insoweit nach den getroffenen Feststellungen von den zuständigen Gebietskörperschaften baulich unterhalten. Eine Verpflichtung des Bundes zur Unterhaltung dieser Straßen besteht nicht. Diejenigen Straßen bzw. Straßenteile, die nur dem Anliegerverkehr dienen, werden, bis auf einen Teil der unter lfd. Nr. 7 der anliegenden Ubersicht aufgeführten Straße, von den Anliegern, insbesondere der Landesforstverwaltung, laufend baulich unterhalten. Lindrath *) liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus. Anlage 5 Schriftliche Antwort d es Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. Juni 1959, Drucksache 1159, Frage 8): Ist der Bundesregierung die Nachricht einer Wochenzeitschrift bekannt, in der mitgeteilt wird, der Münchner Finanzmakler Münemann habe sich nicht gescheut, einem seiner Kontaktspezialisten, der die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung als kontinuierlichen Geldgeber warb, an Jahresgehalt und -provision 250 000 DM zu zahlen? Hat die Bundesregierung die darin enthaltene Behauptung, diese Bundesanstalt gebe Münemann Geld, nachgeprüft und mit welchem Ergebnis? Wenn sie nichtig ist, ist die Bundesregierung damit einverstanden, daß ein Finanzmakler von einer Bundesanstalt ständig zu erneuernde Darlehen bekommt, diese in langfristige profitbringende Kredite transformieren kann, die ihm ermöglichen, solche Gehälter und Provisionen zu zahlen? Zu Ihrer ersten Zusatzfrage darf ich folgendes bemerken: In den Geschäftsberichten der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und. Arbeitslosenversicherung werden einzelne Transaktionen nicht erwähnt. Es ist nicht üblich und dürfte auch nicht zweckmäßig s e in , einzelne Vermögensanlagen in den Geschäftsberichten besonders und namentlich aufzuführen. Zur zweiten Zusatzfrage ist folgendes zu sagen: Die Anlage von Mitteln der Bundesanstalt erfolgt in keinem Falle durch einen Finanzmakler; die Bundesanstalt hat sich lediglich bei der Anlage von Kassenbetriebsmitteln in einzelnen Fällen der Vermittlung eines Finanzmaklers bedient. Der Bundesanstalt sind die Bankinstitute, die ihr gegenüber das Obligo übernehmen, bekannt; soweit es sich um deckungsstockfähige Anlagen handelt, sind ebenfalls die Endkreditnehmer bekannt. Daraus ergibt sich, daß die Bundesanstalt jederzeit in der Lage ist, auf die Verteilung der Mittel Einfluß zu nehmen. Auf die Verteilung hatte Herr Münemann als Vermittler nicht den geringsten Einfluß. Im übrigen hat die Bundesanstalt die Mittel so angelegt, daß der Entschließung des Deutschen Bundes- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4415 tapes aus dem Jahre 1951 in vollem Umfange Rechnung getragen worden ist. Die Beantwortung der dritten Zusatzfrage dürfte sich durch die vorstehenden Ausführungen erübrigen. Dennoch möchte ich nochmals in Ergänzung meiner Antwort auf Ihre Hauptfrage darauf hinweisen, daß sich die dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nach dem Gesetz zustehende Aufsicht über die Bundesanstalt lediglich darauf erstreckt, daß Gesetz und Satzung beachtet werden. Ein Eingreifen in die Finanzhoheit der Bundesanstalt durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Anlage von Vermögen offensichtlich gegen die Anlagerichtlinien verstoßen würde. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich Abschrift eines Fernschreibens des Herrn Münemann an den Herrn Staatssekretär des Bundeskanzleramtes bei. In Vertretung Dr. Claussen Abschrift Fernschreiben München, 23. 5. 1959 Hier schreibt die Firma: Rudolf Münemann, Industriefinanzierungen, München 9, Über der Klause 12 Fernschreiber Nr. 05/23764 und 23765 An das Bundeskanzleramt z. Hd. Herrn Staatssekretär Dr. Globke Bonn Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich bitte Sie, nachstehende Mitteilung dem zuständigen Bundesministerium baldmöglichst zur Kenntnis zu bringen: Betr.: Parlamentarische Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Erwin Folger an die Bundesregierung bezüglich der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg. Bezug: Titelgeschichte der Zeitschrift „Der Spiegel" über den Finanzmakler Rudolf Münemann, München. In der Ausgabe des Spiegel Nr. 17/1959 stellt „Der Spiegel" u. a. die Behauptung auf, daß ich einem Mitarbeiter für die Gewinnung der Bundesanstalt, Nürnberg, an Jahresgehalt und Provision 250 000,- DM gezahlt hätte. Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. In der angezogenen Titelgeschichte bringt „Der Spiegel" eine Reihe von Angaben, die eine Verdrehung von Tatsachen darstellen und geeignet sind, mich und meine Familienangehörigen in der Öffentlichkeit zu blamieren. Die Methoden des Spiegel sind so bekannt, daß ich keine Veranlassung sehe, mich in der Öffentlichkeit zu unwahren oder verdrehten Darstellungen des Spiegel berichtigend zu äußern. Gemäß Mitteilung der deutschen Presse-Agentur hat der SPD-Abgeordnete die oben zitierte Behauptung des Spiegel aufgegriffen und zu einer Anfrage an die Bundesregierung benutzt. Dem SPD-Abgeordneten Folger muß unterstellt werden, daß auch ihm die Methoden und Absichten des Spiegel hinlänglich bekannt sind. Vor einer solchen Anfrage hätte er somit korrekter Weise Veranlassung nehmen müssen, sich von mir über die tatsächlichen Verhältnisse aufklären zu lassen. Ich halte mich der Bundesregierung zur Verfügung, um die Unrichtigkeit der Behauptung des Spiegel nachzuweisen und wäre der Bundesregierung dankbar, wenn sie diem Herrn SPD-Abgeordneten anheimstellen wollte, derartige Behauptungen der Zeitschrift „Der Spiegel" vor einer parlamentarischen Anfrage auf ihre eventuelle Richtigkeit durch Rückfrage bei dem Betroffenen nachzuprüfen. Mit vorzüglicher Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener Rudolf Münemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Staatssekretär — auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schultz (Fragestunde der 78. Sitzung vom 24. 6. 1959, Drucksache 1171, Frage 12.): Wie weit sind die Vorarbeiten für ein Gesetz zur Anbaubegrenzung von Weinreben gediehen, nachdem der Herr Bundesernährungsminister in einer Winzerversammlung im April d. J. in Oppenheim am Rhein erklärte, daß er eine solche Einschränkung für notwendig halte? Wann gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Wie ich Ihnen bereits mitteilte *), ist eine bisher durchgeführte Anbauregelung auf Grund der „Ersten Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsnährstandes zur Verordnung über den Anbau von Weinreben" vom 1. April 1937 (RNVBl. S. 145) in der Bundesrepublik durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 1958 für nichtig erklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch einige Gesichtspunkte, nach denen u. U. eine neue Anbauregelung für Reben vertretbar erscheinen könnte, angedeutet. Solche Gesichtspunkte könnten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sein: Sicherung der Ernährung, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bzw. Qualitätserhaltung, Schutz dies Berufsstandes der Winzer. Hierzu ist folgendes zu sagen: *) Siehe Anlage 4416 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 Sicherung der Ernährung. Dieser Gesichtspunkt scheidet m. E. aus tatsächlichen Gründen aus. Die Anbauregelung kann auch nicht auf die Sicherung der Ernährung der „Weinbaubetriebe" beschränkt abgesteckt werden. Qualitätsverbesserung. Eine Anbaubeschränkung zur Verbesserung der Qualität des deutschen Weins dürfte vielleicht vertretbar sein, wenn ein brauchbarer Vergleichsmaßstab, der die bestehenden Weinberge mit qualitativ verhältnismäßig geringen Weinen in ihrem Bestand nicht beeinträchtigt, gefunden werden kann. Ich darf zu dieser Frage noch darauf hinweisen, daß eine Stabilisierung der Flächen und Kontrolle der Neuanpflanzungen eine mengen- und qualitätsmäßige Überproduktion allein nicht zu lösen vermag, da der Weinbau durch eine sich immer stärker ausdehnenden Anwendung moderner Maßnahmen und Möglichkeiten den Ertrag und die Qualität auf den vorhandenen Rebflächen weitgehend zu steigern vermag. Schutz des Berufsstandes der Winzer. Bei dieser Frage ist insbesondere zu prüfen, ob das Grundrecht der freien Berufswahl durch den Erlaß einer neuen Anbauregelung unzulässig eingeschränkt wird, zumal eine solche Einschränkung nur dann erfolgen darf, wenn eine soziale Krise akut droht und die Interessen anderer Gruppen dabei nicht willkürlich vernachlässigt werden. Es ist daher m. E. zunächst festzustellen, ob bei einer Anbauregelung noch genügend Chancen verbleiben, den Beruf des selbständigen Winzers zu ergreifen. Hierzu soll daher zunächst ermittelt werden, in welchem Umfange seit etwa der Währungsreform weinbaulich genutzte Flächen ihren Besitzer gewechselt haben. Untersuchungen hierüber sind bereits eingeleitet, jedoch wird der Abschluß einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der weiteren Bearbeitung des Vorganges wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der Herr Bundesminister der Justiz zu beteiligen sein. Auch der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat aus dem gleichen Grunde bereits seine Beteiligung gefordert. Was den Hopfen anbetrifft, so darf ich darauf hinweisen, daß die Erzeugung von Qualitätshopfen durch das heute noch gültige Gesetz über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 9. Dezember 1929 weitgehend gesichert ist. Nach diesem Gesetz darf nur solcher Hopfen gesiegelt und mit einer Herkunftsbezeichnung versehen werden, der in bestimmten Anbaugebieten gewachsen ist und eine bestimmte Qualität besitzt. Auch bei Tabak ist die weitere Förderung der Qualitätserzeugung nicht von einer Anbauregelung abhängig. Hier kommt es wesentlich auf eine bessere Trocknung und Sortierung des Erntegutes an. Für Neu- und Umbauten von Tabaktrocknungsanlagen und die Errichtung von Gemeinschaftssortieranlagen für Tabak wurden im Grünen Plan 1959, wie auch bereits im Vorjahre, 1 Mill. DM als Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Wenn auch in den letzten Jahren die tatsächlichen Hopfen- und Tabakanbauflächen unter den zulässigen Anbauflächen zurückblieben, so halte ich es doch für angezeigt, der Frage der Anbauregelung im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht angedeuteten Gesichtspunkte erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Dr. Sonnemann Anlage Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25. Juni 1959. Der Anbau von Weinreben war durch die 1. Anordnung des Verwaltungsamtes des Reichsnährstaindes zur Verordnung über den Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 beschränkt. Diese Regelung ist durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 1958 für nichtig erklärt worden. In seiner Entscheidung hat ,das Bundesverfassungsgericht zugleich Voraussetzungen ,angegeben, unter denen neue Anbaubeschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sein könnten. Hierbei handelt es sich um tatsächlich und rechtlich schwierige Fragen. Die Stellungnahme der weinbautreibenden Länder war bisher nicht einheitlich. Weitere Ermittlungen sind im Gange. Bei dieser Sachlage konnte das Kabinett mit der Angelegenheit noch nicht befaßt werden. Für den Zeitpunkt einer Vorlage wird es auch wesentlich darauf ankommen, ob und ggf. welche Regelungen (die EWG und der Europarat anstreben, die sich z. Z. ebenfalls mit der Frage der Anbaubeschränkung bzw. der Festlegung der Weinbaugebiete beschäftigen. Anlage 7 Umdruck 378 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Harm, Dr. Wahl, Dr. Mende und Genossen betr. Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern — Drucksache 1179 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 2. Antrag der Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende und Genossen betr. Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen Drucksache 1178 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4417 3. Antrag der Abgeordneten Paul, Schütz (München) und Genossen betr. Weltflüchtlingsjahr 1959 — Drucksache 1180 — an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 4. Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Pflaumbaum, Wehking und Genossen betr. Trockenheitsschäden — Drucksache 1204 — an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bonn, den 6. Oktober 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 390 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühlthau und Schmitt (Vockenhausen) zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1231). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 ist die Fristbestimmung „30. September 1960" durch die Fristbestimmung „31. August 1960" zu ersetzen. Bonn, den 14. Oktober 1959 Kühlthau Schmitt (Vockenhausen)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wird das Wort hierzu gewünscht? — Bitte, Herr Staatssekretär!





Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Worte des Herrn Abgeordneten Schmitt (Vockenhausen) doch nicht im Raume stehen lassen. Es wäre freundlicher gewesen, wenn er gesagt hätte, daß der lange Weg 'unser Säumen etwas entschuldigt. Denn tatsächlich ist doch zu beachten, daß in dem endgültigen Polizeivollzugsbeamtengesetz die 'Rahmengesetzgebung des Jahres 1957 und das Soldatenversorgungsgesetz berücksichtigt werden mußten. Außerdem ergaben sich Schwierigkeiten durch die Überführung des Grenzschutzes in die Bundeswehr. Alles das mußte berücksichtigt werden.
Gleichwohl waren wir der Annahme, daß es gelingen würde, das endgültige Gesetz, das übrigens inzwischen dem Bundesrat zugestellt worden ist, so rechtzeitig einzubringen, daß es eines solchen Verlängerungsgesetzes nicht bedurfte.
Wir hatten Grund zu der Annahme, daß zur Zeitersparnis ein solcher Antrag interfraktionell gestellt werden würde. Leider hat uns diese Hoffnung getrogen. So ist dieser Zustand eingetreten, den auch wir bedauern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen sind nicht zu erwarten.
    Dann kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag in der dritten Beratung. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Wer den § 1 in der geänderten Fassung annehmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor. — Eine allgemeine Aussprache findet offenbar nicht statt.
    Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge 'sich von seinem Sitz erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 13 der Tagesordnung ist damit erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 14:

    (HFVStatG)

    Ich rufe zur ersten Beratung auf. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Im Ältestenrat hat man vereinbart, die Vorlage dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge gestellt? — Das ist nicht der Fall. Ist ein Mitglied des Hauses gegen diesen Vorschlag? — Das ist nicht der Fall. Dann ist über den Antrag wie vorgeschlagen beschlossen. Punkt 14 ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 15 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233).
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als den federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Inneres und an den Außenhandelsausschuß, also gegen die Absprache und das übliche Verfahren in diesem Hause an drei statt an zwei Ausschüsse. Es wird nicht beanstandet? — Ich werde zur Vorsicht abstimmen lassen. Wer zustimmt, daß die Vorlage den drei Ausschüssen überwiesen wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich hatte die Mitglieder des Hauses, die zustimmen wollen, gebeten, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen. Damit ist Punkt 15 erledigt.
    Punkt 16 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236).
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen. Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist so beschlossen. Punkt 17 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1240).
    Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen wird Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß, an den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen. Punkt 17 ist erledigt.
    Punkt 18 der Tagesordnung:

    (ReichsnährstandsAbwicklungsgesetz)

    Keine Wortmeldungen. Es wird Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. Ist das Haus einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
    Punkt 19 der Tagesordnung ist bereits erledigt.



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Punkt 20 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 23. August 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 1101) ;
    Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1202).

    (Erste Beratung: 74. Sitzung.)

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Corterier. Er hat einen Schriftlichen Bericht eingereicht und mir mitgeteilt, er möchte es bei der Niederschrift bewenden lassen. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines Mündlichen Berichts? — Ich sehe, daß das Haus offenbar mit Freuden verzichtet.
    Dann rufe ich zur zweiten Beratung auf. Soviel ich sehe, liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schließe die zweite Beratung, wenn das Wort nicht gewünscht wird.
    Ich rufe zur dritten Beratung auf. Auch hier liegen keine Anträge vor. Eine allgemeine Aussprache ist nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Punkt 21 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abkommen vom 18. November 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuer (Drucksache 1145);
    Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1203).

    (Erste Beratung: 76. Sitzung.)

    Auch hier ist der Berichterstatter der Kollege Corterier. Er hat auch für diese Sache einen Schriftlichen Bericht vorgelegt und mitgeteilt, daß er selbst keinen Wert darauf legt, einen mündlichen Bericht zu erstatten. — Das Haus legt offenbar keinen Wert darauf, einen solchen mündlichen Bericht entgegenzunehmen. Dann rufe ich zur zweiten Beratung auf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Keine Wortmeldungen. Ich rufe zunächst auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Einstimmige Annahme.
    Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Anträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz
    erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe auf Punkt 22:
    Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Fristablauf (Drucksache 581);
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1225).
    Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Kanka. Wird ein mündlicher Bericht erstattet? — Offenbar nicht.
    Ich rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4,
    — Art. 5, — Einleitung und Überschrift. — Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. —Der Ausschußantrag, um es gleich zu sagen, lautet:
    1. den Gesetzentwurf — Drucksache 581 — abzulehnen;
    2. die Bundesregierung zu ersuchen, bis zum 30. Dezember 1960
    a) zu prüfen, ob nach der weiteren Entwicklung ein Bedürfnis zum Erlaß eines Gesetzes über den Fristablauf besteht, und
    b) dem Bundestag über das Ergebnis dieser Prüfung zu berichten.
    — Ich wiederhole: Wer diesen Artikeln zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe!
    — Bei der unterschiedlichen Dichte der Besetzung des Hauses bei den einzelnen Fraktionen ist es mir schwer, festzustellen, wo die Mehrheit liegt, und auf Schätzung hin möchte ich das nicht tun. Deswegen erlaube ich mir, zunächst einmal den Vorschlag zu machen, daß sich diejenigen, die zustimmen wollen, von ihrem Sitz erheben. — Gegenprobe! — Meine Nachbarin hat Zweifel. Unter diesen Umständen müssen wir einen Hammelsprung machen.

    (Abg. Rasner: Dann bitte ich, den Punkt bis zum Schluß der Beratungen zurückzustellen, Herr Präsident!)

    — Nein.
    Meine Damen und Herren! Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Beteiligt haben sich 301 Abgeordnete. Mit Ja haben gestimmt 138, mit Nein 163. Damit ist der Antrag der FDP Drucksache 581 abgelehnt.
    Eine dritte Lesung findet nicht statt.
    Ziffer 2 des Ausschußantrags habe ich verlesen. Wer zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Es ist so beschlossen.
    Punkt 22 ist erledigt.

    (Unruhe.)

    — Meine Damen und Herren, hätten Sie die Liebenswürdigkeit, Ihre Gespräche draußen weiterzuführen?!

    (Anhaltende Unruhe.)

    Meine Damen und Herren, Ihre Stehkonvente stören den Ablauf unserer Verhandlungen, — auch hier im Mittelgang!

    (Zurufe.)

    — Es gilt auch für Schriftführer; Sie haben ganz recht,



    Vizepräsident Dr. Schmid
    Punkt 23:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts (Drucksache 855) ;
    Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) (Drucksache 1226).

    (Erste Beratung: 66. Sitzung.)

    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Win-
    ter. Verzichtet das Haus auf die Berichterstattung?

    (Zustimmung.)

    Es ist eine bayerische Angelegenheit. Verzichtet das Haus trotzdem?

    (Heiterkeit und Zustimmung.)

    Darf ich annehmen, daß die bayerischen Mitglieder des Hauses aus Trauer über diesen unseren Vorgang jetzt nicht im Saale sind, daß die weiß-blaue Flagge gestrichen wird?

    (Heiterkeit.)

    Nun, sei ,dem, wie ihm wolle, es handelt sich um die zweite und dritte Beratung. Ich rufe auf zur zweiten Beratung — Änderungsanträge liegen nicht vor — § § 1, — 2, — 2a, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung.
    Anträge liegen nicht vor. Eine allgemeine Aussprache ist nicht verlangt. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der erhebe sich. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Noch ist Bayern nicht verloren!

    (Heiterkeit.)

    Punkt 23 ist erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 24:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Protokoll vom 1. Dezember 1956 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates (Drucksache 1029);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) (Drucksache 1261).

    (Erste Beratung: 74. Sitzung.)

    Berichterstatter ist Frau Abgeordnete Dr. Rehling. Verzichten Sie auf die mündliche Erstattung ihres Berichts?

    (Zustimmung.)

    — Das Haus ist damit einverstanden.
    Dann rufe ich auf Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Ich stelle einmütige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
    Ich eröffne die
    dritte Beratung.
    Anträge sind nicht gestellt. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Punkt 24 ist erledigt. Ich rufe auf Punkt 25:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1957 (Drucksache 1193).
    Eine Begründung erübrigt sich wohl. Anträge sind nicht gestellt. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Das Haus ist einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist so beschlossen.
    Ich rufe auf Punkt 26:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils des bundeseigenen ehemaligen Marineartillerie-Arsenals in Wahlstedt Kreis Bad Segeberg (Drucksache 1222).
    Auch hier wird wohl auf Begründung verzichtet, auf Aussprache ebenfalls. Ist das Haus mit der Überweisung an den Haushaltsausschuß einverstanden? — Es ist so beschlossen.
    Punkt 27:
    Beratung des Antrags des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betreffend Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) (Drucksache 1228).
    Auch hier schlägt der Ältestenrat vor, den Antrag an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist einverstanden.
    Punkt 28:
    Beratung des Antrags des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betreffend Veräußerung der Beteiligung des Bundes an der Südwestdeutschen Ferngas Aktiengesellschaft (SWG) (Drucksache 1230).
    Auch hier schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. — Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist.
    Punkt 29:
    Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Zwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1227).
    In diesem Falle schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. — Ich stelle das Einverständnis des Hauses fest.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Oktober 1959 4411
    Vizepräsident Dr. Schmid Punkt 30:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1198, Umdruck 232).
    Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts? — Das scheint der Fall zu sein. Der Ausschuß hat beschlossen: Der Antrag Umdruck 232 *) wird durch die Beschlußfassung zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1959... für erledigt erklärt.
    Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Punkt 31:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf eines Teils der bundeseigenen ehemaligen Infanteriekaserne in Kempten (Allgäu) an die Stadt Kempten (Drucksachen 1091, 1200).
    Der Ausschuß schlägt Zustimmung vor. Ist das Haus einverstanden? — Es ist so beschlossen.
    Punkt 32:
    Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an wirtschaftlichen Unternehmungen an andere Bezieher als den Bund
    hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau-AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksache 1252).
    Auch hier wird Überweisung an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. — Das Haus ist einverstanden; dann ist so beschlossen.
    Punkt 33:
    Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 378).
    Der unter Ziffer 4 des Antrags auf Umdruck 378 verzeichnete Antrag der Abgeordneten Struve, Dr. Pflaumbaum, Wehking und Genossen betreffend Trockenheitsschäden soll auf Antrag des Abgeordneten Bauknecht auch an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden. Ist das Haus damit einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist. Damit ist der Antrag auf Umdruck 378 mit der oben bezeichneten Änderung angenommen.
    *) Siehe 64. Sitzung Anlage 6.
    Punkt 34:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln) (Drucksachen 1243, 1268).
    Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Strobel. Sie verzichten auf mündliche Berichterstattung?

    (Abg. Frau Strobel: Ja!)

    Das Haus ist damit einverstanden. Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Der Ausschuß hat folgenden Antrag gestellt: Der Bundestag wolle beschließen,
    zu dem Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln) . den Änderungsvorschlag anzunehmen, daß in der durch § 1 neu eingefügten Anmerkung zu Tarifnr. 07.01 - G - 3 - c das Datum „25. September 1959" durch das Datum „12. Oktober 1959" ersetzt wird, und der entsprechend neugefaßten Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kartoffeln) zuzustimmen.
    Ist das Haus einverstanden? Da es sich um Kartoffeln handelt, lasse ich lieber abstimmen. Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe als letzten der heute zu behandelnden Punkte den Punkt 35 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.) (Drucksachen 1259, 1269) .
    Ich las zuerst „Geranienabfälle".

    (Heiterkeit.)

    Es muß aber „Germaniumabfälle" heißen. Ich weiß zwar auch da nicht, was es ist. Aber es muß irgend etwas sein; sonst stünde es nicht im Zolltarif.

    (Erneute Heiterkeit.) Ich glaube, dort stehen nur Realitäten.

    Berichterstatter ist der Abgeordnete Finckh. Sie verzichten auf die mündliche Berichterstattung? — Das ist der Fall.
    Vielleicht kann ich den Antrag des Ausschusses verlesen, damit wir auch wissen, worüber wir abstimmen. Der Antrag lautet:
    Der Bundestag wolle beschließen, zu dem Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.) — Drucksache 1259 — die aus der nachstehenden Fassung ersichtlichen Änderungsvorschläge anzunehmen und der entsprechend neugefaßten Achten Verordnung zur Än-



    Vizepräsident Dr. Schmid
    derung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Germaniumabfälle usw.) zuzustimmen.
    Ist das Haus einverstanden?

    (Zustimmung.)

    — Dann ist so beschlossen.
    Die Tagesordnung ist erledigt. Die übrigen Punkte, namentlich die Große Anfrage betreffend
    Wirtschaftskonzentration, sollen ja morgen behandelt werden.
    Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages ein auf morgen, Donnerstag, den 15. Oktober 1959, 15 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.