Protokoll:
2197

insert_drive_file

Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 2

  • date_rangeSitzungsnummer: 197

  • date_rangeDatum: 14. März 1957

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 14:02 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 19:00 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1957 11209 197. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. März 1957. Mitteilung über Bildung einer Fraktion DP (FVP) 11211 B Beschlußfassung 11211 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 11211 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 323, 327, 329, 330, 331, 335 und 337 (Drucksachen 3146, 3262; 3180, 3263; 3203, 3244; 3211, 3267; 3112, 3260; 3232, 3275; 3240, 3281) 11212 A Begrüßung einer Abordnung des englischen Unterhauses 11219 D Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 3265) 11212 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 11212 B Beschlußfassung 11212 C, 11219 D Beratung der Übersicht 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Februar 1957 (Drucksache 3218) 11212 C Beschlußfassung 11212 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187) 11212 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 11212 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 3009, Umdruck 968) 11212 D Hauffe (SPD), Anfragender . . . . 11212 D, 11227 C, 11236 C, 11239 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 11214 A, C, 11240 B, 11243 A Seuffert (SPD) 11214 B, 11232 C Jacobi (SPD) . . . 11220 A, 11222 D, 11242 C Lücke (CDU/CSU) 11222 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 11225 A, 11227 C, D, 11228 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11227 D, 11236 B Dr. Will (Berlin) (FDP) 11228 B Körner (DP [FVP]) 11230 B Engell (GB/BHE) 11231 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 11234 C, 11236 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . 11237 C, 11238 D, 11239 C Frau Heise (SPD) 11238 D Überweisung des Antrags der SPD, Umdruck 968, an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Geld und Kredit 11243 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksache 3204, Umdruck 969) 11243 B Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 11243 B Schriftlicher Bericht . . 11250 A, 11255 A Beschlußfassung 11244 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksachen 3209, 2230) 11244 D Hauffe (SPD): als Berichterstatter 11244 D Schriftlicher Bericht 11255 B Abstimmung 11245 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz) (Drucksache 3206) 11245 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 11245 D Jacobi (SPD) 11245 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht, Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Kommunalpolitik 11245 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 2877); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3151 [neu]) 11245 D Schlick (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11256 A Dr. Gülich (SPD) 11246 A Abstimmungen 11246 A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3222, zu 3222) 11246 C Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11257 A Beschlußfassung 11246 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600), Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 3261) 11246 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11247 A, D von Manteuffel (Neuß) (DP [FVP]) 11247 C Abstimmungen 11247 A, 11248 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Knobloch, Bauknecht, Schrader, Dr. Horlacher, Brese, Mayer (Birkenfeld) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 3199) 11248 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11248 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Aufruf der Gläubiger der IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung (Drucksache 3278) 11248 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11248 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1957 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1957) (Drucksache 3266) 11248 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß 11248 C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges (Drucksache 3159 [neu]) . . 11248 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, den Verteidigungs- und den Haushaltsausschuß 11248 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3202) 11248 D Überweisung an den Haushaltsausschuß und an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . . 11248 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender (Drucksachen 3192, 2627 [neu], 2761, Umdruck 970) . . . . 11249 A Frau Friese-Korn (FDP), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 11249 A Abstimmung 11249 A, C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung von 5 Grundstücken in Minden an die Stadt Minden (Drucksache 3221) 11249 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 11249 C Zur Geschäftsordnung betr. Weiterberatung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 11248 C Nächste Sitzung 11249 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11249 B Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Umdruck 968) 11250 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 3204) 11250 A Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (zu Drucksache 3204) 11255 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksache 3209) 11255 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 3151 [neu]) . . . 11256 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutschschweizerischen Verrechnungsverkehrs (zu Drucksache 3222) 11257 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langwellensender (Drucksache 3192) 11257 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langwellensender (Umdruck 970) . . . . 11259 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    **) Siehe Anlage 9 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16.3. Arnholz 30.3. Dr. Atzenroth 15.3. Dr. Bartram 15. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Fürst von Bismarck 14.3. Dr. Blank (Oberhausen) 14. 3. Bock 15. 3. Dr. Bucerius 15.3. Demmelmeier 15.3. Etzenbach 14.3. Feller 14.3. Finckh 14. 3. Dr. Franz 15. 3. Freidhof 15.3. Gerns 16.3. Graaff (Elze) 15.3. Hansen (Köln) 14.3. Heiland 17.3. Höfler 15.3. Kahn 14.3. Kalbitzer 14.3. Frau Kalinke 14. 3. Kramel 15. 3. Kroll 15.3. Lahr 14. 3. Lermer 15. 3. Dr. Löhr 15.3. Metzger 15.3. Moll 1.4. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Mommer 18.3. Morgenthaler 30.4. Neumayer 16.3. Onnen 15.3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15.3. Pusch 15.3. Dr. Reif 15.3. Sabaß 15. 3. Dr. Schild 14.3. Schill (Freiburg) 14.3. Schloß 14.3. Schmücker 16. 3. Schneider (Bremerhaven) 14.3. Frau Schroeder (Berlin) 31.5. Dr. Serres 14. 3. Srock 15. 3. Stegner 16. 3. Stierle 14.3. Voß 18.3. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 14.3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Abgeordnete (r) Dr. Baade 22.3. Feldmann 6.4. Frau Finselberger 15.4. Dr. Greve 23.3. Klingelhöfer 30.3. Frau Korspeter 22. 3. Frau Lockmann 23. 3. Frau Nadig 30. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Schöne 29.4. Unertl 6.4. Anlage 2 Umdruck 968 (Vgl. S. 11243 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion ,der SPD betreffend Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 3009). Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau — des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 werden 1. Kap. A 25 03 unter Tit. 530 der Betrag von 700 000 000 DM auf den Betrag von 1 000 000 000 DM erhöht; 2. in Kap. 25 04 ein neuer Tit. 643 eingefügt. In diesen sind 50 000 000 DM einzusetzen mit der Zweckbestimmung, diesen Betrag für Zinszuschüsse zur Beschaffung von Kapitalmarktmitteln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verwenden. Bonn, den 12. März 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Drucksache 3204 (Vgl. S. 11243 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356). Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger Der Bundestag hat in seiner 174. Sitzung am 29. November 1956 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hat am 9. und 10. Januar sowie am 7. Februar 1957 über eine Reihe grundsätzlicher Fragen Beschluß gefaßt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde daraufhin umgestaltet. Sachverständige des Bergbaues haben Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Vorschriften erhalten. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch nachstehenden Bericht zur Kenntnis gebracht. I. Allgemeines Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865) hat mit der Kohlenabgabe eine zusätzliche Finanzierungsquelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Kohlenbergbau erschlossen. Durch das Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 29. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wurde der zunächst bis zum 31. Oktober 1954 befristete Zeitraum für die Erhebung der Kohlenabgabe unter Halbierung der Abgabe bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Ab 1. Juli 1955 hat die Bundesregierung ohne Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften 90 v. H. der Kohlenabgabe für Steinkohlenkoks, Steinkohle und Steinkohlenbriketts gestundet, um die durch die Lohnerhöhung im Steinkohlenbergbau hervorgerufene Steigerung der Produktionskosten teilweise aufzufangen und auf diese Weise eine wesentliche Kohlenpreiserhöhung im Interesse der Erhaltung der allgemeinen Preisstabilität zu vermeiden. Die Stundungsmaßnahme bezog sich nicht auf den Braun- und Pechkohlenbergbau. Aus sozialen und produktionspolitischen Gründen blieb jedoch die dringende Notwendigkeit bestehen, die Weiterführung des Bergarbeiterwohnungsbaues zu gewährleisten. Daher legte die Bundesregierung am 17. Januar 1956 dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor, der nach Stellungnahme des Bundesrates am 4. Mai 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung zugeleitet wurde — Drucksache 2356 —. Als Kernstück sah der Entwurf für den Steinkohlenbergbau anstelle der Förderung aus Kohlenabgabemitteln eine Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues über eine Anleihe von 240 Mio DM vor, die von Realkreditinstituten auf dem Kapitalmarkt begeben und deren Erlös den Bundestreuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau als Darlehen zur Verfügung gestellt werden sollte. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Entwicklung des Kapitalmarktes ist dieser Weg nicht mehr ohne weiteres gangbar. Aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung hat der Steinkohlenbergbau mit Wirkung vom 20. Oktober 1956 eine Erhöhung des Kohlenpreises in eigener Verantwortung vorgenommen und dabei einen Aufschlag zum Ausgleich der gestiegenen Produktionskosten und einen weiteren Aufschlag für eine verstärkte Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues erhoben. Die Möglichkeit hierzu bestand auf Grund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die Zuständigkeit für Kohlenpreise ist damals durch diesen Vertrag auf die Hohe Behörde übergegangen, so daß jetzt die Kohlenpreise weder durch die Bundesregierung noch durch die Zechen, sondern allein von der Montan-Union festgelegt werden. Es liegt deshalb nicht in der Hand der Bundesregierung, die nun einmal erhöhten Preise für Ruhrkohlenerzeugnisse zu ändern. Bei der Berechnung des Kohlenmehrpreises wurden nicht nur die Mehraufwendungen für die durch die Arbeitszeitverkürzung gestiegenen Löhne berücksichtigt, sondern dabei gleichzeitig ein Aufschlag von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks bzw. 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts für eine verstärkte Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues einbezogen. Der Durchschnitt von 2,50 DM/t zum Ausgleich der Mehraufwendungen ist nach Kohlenarten aufgegliedert, um den Hausbrand- und Kleinverbraucher zu entlasten. Es wurden ab 20. Oktober 1956 folgende Preiserhöhungen vorgenommen: Bei Hochofenkoks 4,00 DM/t zum Ausgleich der gestiegenen Löhne, 2,60 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 6,60 DM/t; (Harnischfeger) bei Brechkoks 3,30 DM/t zum Ausgleich der gestiegenen Löhne, 2,60 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 5,90 DM/t; bei Steinkohle 2,10 DM/t zum Ausgleich der gestie genen Löhne, 2,00 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 4,10 DM/t. Der Bundesminister für Wirtschaft hat sich mit den für den Bergarbeiterwohnungsbau vorgesehenen Zuschlägen des Steinkohlenbergbaues in dieser Höhe nicht einverstanden erklärt. Er hat zwar keine Bedenken, daß die Finanzierungsbeträge für den Bergarbeiterwohnungsbau beim Steinkohlenkoks höher festgesetzt werden, als bei Steinkohle und Steinkohlenbriketts. Er erachtet allerdings diese Finanzierungsbeträge als eine zu starke Belastung der Verbraucherschaft. Da jedoch die Preiserhöhung seit dem 20. Oktober 1956 in vollem Umfang in Kraft ist, und der Steinkohlenbergbau zu erkennen gegeben hat, daß geringere Abgabebeträge ihn nicht veranlassen würden, entsprechende Preisnachlässe bei der Hohen Behörde zu beantragen, weil diese Preisnachlässe dem Verbraucher nicht zugute kommen würden, erscheint es nunmehr richtig, die Abgabebeträge der Kohlenverbraucher in Höhe von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks und 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts festzusetzen. Im Hinblick auf die bereits seit dem 20. Oktober 1956 gültigen neuen Kohlenpreise ist deshalb eine alsbaldige gesetzliche Regelung erforderlich. Der Regierungsentwurf wurde daher in den Ausschußberatungen den derzeitigen Gegebenheiten angepaßt. Allgemein darf zur Begründung des geänderten Gesetzentwurfs folgendes ausgeführt werden: Der Bergbau beabsichtigte, bis zum 31. Dezember 1958 eine freiwillige Verpflichtung zu übernehmen, die ihm über den Preis zufließenden Beträge für die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues selbständig einzusetzen in der Erwartung, daß sie von Umsatz- und Ertragssteuern freigestellt werden. Demgegenüber hält es der Ausschuß für zwingend geboten, die notwendigen Mittel für die Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues in der bisherigen Form durch Erhebung einer Kohlenabgabe im Anhängeverfahren aufzubringen. Denn gegen die Absichten des Bergbaues bestehen folgende schwere Bedenk en: a) Der verhältnismäßig hohen Preisanhebung würde eine nur kurzfristige freiwillige Verpflichtung der Unternehmen gegenüberstehen ohne Gewähr dafür, daß der Kohlenpreis danach gesenkt, und ohne Garantie, daß die Allgemeinheit bzw. der Bund in Zukunft nicht wieder zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues beansprucht wird. b) Der Allgemeinheit kann eine derart hohe zusätzliche Belastung nicht zugemutet werden, wenn nicht sichergestellt ist, daß der gesamte Betrag einschließlich der Rückflüsse jetzt und für die Zukunft dem Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung steht. c) Zudem wäre die vom Bergbau durch die Preisanhebung erzielte Wirkung wesentlich geringer als bei einer zweckgebundenen Kohlenabgabe, weil die gewünschte Steuerbefreiung nicht möglich ist. Es muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß der Preisanteil von 2,60 DM/t bzw. 2,00 DM/t sich durch Ertrag-, Umsatz- und Vermögensteuern auf weniger als 1,80 DM/t bzw. 1,40 DM/t verringert. d) Darüber hinaus würde die Preisanhebung Handelsnutzen und Verdienstspannen erhöhen sowie bei Vorliegen von Kohlengleitklauseln erhöhte Abnehmerpreise für Gas, Strom und Wasser zur Folge haben. Die vom Ausschuß vorgeschlagene gesetzliche Regelung bietet gegenüber den Absichten des Unternehmerverbandes folgende Vorteile: a) Die dauernde zweckbestimmte Verwendung der Mittel und eine weitgehende Befriedigung des Wohnungsbedarfs der Bergarbeiter sind sichergestellt. b) Die Kohlenabgabe steht in voller Höhe dem Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung — keine steuerliche Belastung, keine Handelsspannen —. Da der Bergarbeiterwohnungsbau eine unabdingbare Voraussetzung jeder Produktionssteigerung im Kohlenbergbau ist, die wegen des ständig wachsenden Energiebedarfs ein wesentliches Anliegen der Allgemeinheit und auch der Kohlenverbraucher bedeutet, ist die Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues durch Erhebung der Kohlenabgabe der sozial gerechteste und volkswirtschaftlich wirksamste Weg. Der Steinkohlenbergbau wird die Kohlenpreise um 2,60 bzw. 2,00 DM/t nach Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes senken. Im Hinblick auf die zu erwartende gesetzliche Regelung hat der Steinkohlenbergbau bereits diese Beträge ab 20. Oktober 1956 abgeführt. Dieses Verfahren vermeidet eine wiederholte Beunruhigung des Marktes, Preislistenänderungen der Verkaufsorganisationen sowie eine mehrmalige Bemühung der Hohen Behörde; sie macht außerdem die Aufhebung der seit dem 1. Juli 1955 verfügten Stundung von 90 v. H. der Kohlenabgabe im Steinkohlenbergbau entbehrlich. In den Jahren 1952 bis 1954 sind für den Bergarbeiterwohnungsbau insgesamt 614,9 Mio DM Kohlenabgabemittel verteilt worden. Da in den Jahren 1955 und 1956 aus der Kohlenabgabe nur 122 Mio DM aufgekommen sind, hat der Bund im Hinblick auf die zu erwartenden gesetzlichen Maßnahmen 108 Mio DM vorgeleistet, um den Bergarbeiterwohnungsbau aus sozialen und produktionspolitischen Gründen in dem bisherigen Umfange fortführen zu können. Mit den bis einschließlich 1956 insgesamt verteilten 844,9 Mio DM wurden bis Ende 1955 114 583 Wohnungen gefördert; dieses Ergebnis erhöht sich um etwa 10 000 Wohnungen aus der Förderung des Jahres 1956. Der Ausschuß hat seinen Beschlüssen auf Grund der übereinstimmenden Auffassung von Bundesregierung und Bergbau einen akuten Bedarf von mindestens 60 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde gelegt. Dieser Fehlbetrag errechnet sich wie folgt: 1. Bedarf am 1. Januar 1957 . . . . rd. 18 500 WE 2. Infolge der immer noch lebhaften Fluktuation, der Weiterbelegung der Wohnungen durch Invaliden und Neuzugänge von Invaliden und Witwen und Abzugswohnun- (Harnischfeger) gen wird sich für 1957 bei nur voraussichtlicher Schätzung ein dringender Wohnungsbedarf von . rd. 11 000 WE ergeben. Hinzu kommt der Verscheiß von Altwohnungen und Ersatz noch bestehender Notwohnungen und Nissenhütten von rd 6 000 WE Ferner muß hinzugerechnet werden die Belegschaftsaufstockung bis 1958 infolge erforderlich werdender Kapazitätsausweitung und der Arbeitszeitverkürzung, wodurch sich bei einem Aufstockungsbedarf von rd. 30 600 Köpfen ein Wohnungsbedarf für mindestens rd 18 500 WE ergibt. Demnach ist der Mindestbedarf für die Ruhr bis Ende 1958 . . . rd. 54 000 WE Hinzu kommt der Wohnungsbedarf bis 1958 für die Reviere Aachen, Bayern, Hessen und Niedersachsen von rd 6 000 WE so daß der Bedarf bis Ende 1958 zusammen mindestens 60 000 WE beträgt. Das Aufkommen würde bei einem Einsatzbetrag von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks, 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts, 1,00 DM/t Braunkohlenschwelkoks sowie 0,50 DM/t Braunkohlenbriketts und Pechkohle unter Zugrundelegung der Produktionszahlen des Jahres 1955 jährlich etwa 239 356 000 DM, in drei Jahren also 718 068 000 DM betragen. Davon würde die Abgabe für Braunkohlenschwelkoks jährlich etwa 600 000 DM und die Abgabe für Braunkohlenbriketts und Pechkohle jährlich etwa 7 784 000 DM erbringen. Die Dauer des Erhebungszeitraumes richtet sich unter Berücksichtigung des genannten Wohnungsbedarfs nach der Höhe der Abgabesätze und der Durchschnittsförderungssätze im allgemeinen sozialen Wohnungsbau. Nach den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für 1957 beträgt der Förderungssatz für eine 60 qm große Wohnung im Mittel 11 000 DM. Die Wohnungen im Bergarbeiterwohnungsbau sind im Durchschnitt 65 bis 70 qm groß; niedrig angesetzt werden daher Durchschnittssätze von 11 500 DM je Wohnung, mithin für 60 000 Wohnungen 690 000 000 DM erforderlich sein. Darüber hinaus werden im allgemeinen weitere 13 v. H. der Kohlenabgabemittel für Aufschließungsmaßnahmen, Folgeeinrichtungen und zum Bau von Wohnungen nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a (Mantelbevölkerung) benötigt. Das Aufkommen der Kohlenabgabe von drei Jahren ist daher zur Deckung des Wohnungsbedarfs unbedingt erforderlich. Der Ausschuß hat deshalb einstimmig beschlossen, die Kohlenabgabe bis zum 31. Dezember 1959 zu erheben. Die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau obliegt nicht dem Bund allein, sondern verlangt eine angemessene Beteiligung der Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird. In § 2 Abs. 1 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes wird ausdrücklich bestimmt, daß die Kohlenabgabe zur zusätzlichen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues dient. Seit 1951 haben sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Niedersachsen wie folgt an der nachstelligen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues beteiligt: Nordrhein- Westfalen mit 200 600 000 DM (einschließlich 20.6 Mio DM im Vorgriff auf 1957) = ca. 25 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Bayern mit 5 480 020 DM = ca. 48 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Hessen mit 2 300 000 DM ca. 37 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Nieder- sachsen mit 8 628 000 DM (einschließlich des in der Höhe noch nicht feststehenden Betrages von 1,5 Mio DM für 1956) = ca. 35 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel. Nach Ansicht des Ausschusses reicht jedoch die Beteiligung der Länder nicht - aus. Insbesondere hält der Ausschuß es für erforderlich, daß sich das Land Nordrhein-Westfalen stärker finanziell am Bergarbeiterwohnungsbau beteiligt. Um diesen Zweck zu erreichen, hat der Ausschuß den Bundesminister für Wohnungsbau beauftragt, mit dem Minister für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen dem Sinne nach folgende Vereinbarung zu treffen: Zur Sicherstellung der in §§ 2 Abs. 1 und 14 Abs. 2 Satz 2 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes enthaltenen Forderung, daß Kohlenabgabemittel zur zusätzlichen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau bestimmt sind. aber nicht zu einer Verringerung der sonstigen für den sozialen Wohnungsbau veranschlagten öffentlichen Mittel führen dürfen, wird folgendes vereinbart: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der nachstelligen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit für den sozialen Wohnungsbau bestimmten öffentlichen Mitteln. Der Anteil der Mittel für den Bergarbeiterwohnungsbau im Kohlenbergbau an den für den sozialen Wohnungsbau veranschlagten öffentlichen Mitteln muß dem Verhältnis der im Kohlenbergbau Wohnungsberechtigten zu der Gesamtbevölkerung des Landes entsprechen. Sollte diese Vereinbarung nicht zustande kommen, so ist der Bundesminister für Wohnungsbau gehalten, bei der Verteilung der Kohlenabgabemittel dem Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Auflage zu machen. Nur unter dieser Voraussetzung sah der Ausschuß von einer verschärften Bestimmung in § 2 Abs. 1 ab. Eingehend hat sich weiterhin der Ausschuß mit der Frage befaßt, wie der Fremdbelegung von kohlenbergbaugebundenen Wohnungen entgegengewirkt werden kann. Bei den Maßnahmen zur Befriedigung des Wohnungsbedarfs für Bergarbeiter ist neben der Schaffung neuer Wohnungen von besonderer Bedeutung, bereits vorhandene (Harnischfeger) Bergarbeiterwohnungen, die z. Z. von bergbaufremden Mietern bewohnt werden, ihrer eigentlichen Zweckbestimmung wieder zuzuführen. Mit dieser Frage haben sich in der Vergangenheit insbesondere die Bundesminister für Wohnungsbau, der Justiz, für Wirtschaft und für Arbeit eingehend befaßt. Erhebungen des Bergbaues, die im Jahre 1955 angestellt wurden, haben ergeben, daß von den Bergarbeiterwohnungen, die in Zechenbesitz waren, mehr als 8 v. H. bergbaufremd besetzt waren. Bei den Wohnungsunternehmen konnte ein Anteil von mehr als 11 v. H. und bei der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinischwestfälischen Steinkohlenbezirk ebenfalls ein Anteil von etwa 8 v. H. ermittelt werden. Das ergibt durchschnittlich eine Fremdbelegung von 9 v. H. Bei einem Wohnungsbestand von rd. 400 000 Bergarbeiterwohnungen ist somit mit einer Fremdbelegung von etwa 36 000 Wohnungen zu rechnen. Daneben hält der Bergbau etwa 55 000 Wohnungen, zu denen in den nächsten Jahren weitere 70 000 Wohnungen hinzutreten werden, für seine Invaliden und Witwen bereit, die im Bergbau einen besonderen, teils sogar gesetzlich festgelegten Schutz genießen. Es ist deshalb verständlich, wenn der Bergbau Mittel und Wege sucht, um ,die 36 000 fremdbelegten Wohnungen möglichst schnell wieder mitt Bergmannsfamilien belegen zu können. 36 000 freigemachte Wohnungen würden eine Ersparnis von rund 400 Mio DM allein an nachstelliger Finanzierung bedeuten. Abgesehen davon, daß der Ruhrbergbau seit der Währungsreform etwa 1 Mrd. DM an Arbeitgeberdarlehen aufgewandt hat, werden die mit erheblichen Mitteln errichteten und unterhaltenen Bergbauwohnungen zum Teil von Arbeitnehmern bergbaufremder Unternehmungen benutzt, so daß die Bergbaugesellschaften infolge des fehlenden Wohnraums in der Einstellung der für die Kohleproduktion unbedingt notwendigen Arbeitskräfte behindert werden. Die Hauptschwierigkeiten auf diesem Gebiet liegen nicht in der Erwirkung der ohne weiteres zu erreichenden Räumungsurteile, sondern vielmehr in der Vollstreckungsschutzklausel des § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes. Diese Vorschrift sieht für die Vollstreckung von Räumungstiteln .aus §§ 22 bis 23 b des Mieterschutzgesetzes das Vorhandensein einer „angemessenen" Ersatzwohnung vor. Da in sehr vielen Fällen angemessener Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht, bleiben diese Wohnungen bergbaufremd, es sei denn, daß der Räumungsschuldner sich nicht ernstlich um eine anderweitige Wohnung bemüht. Der Bergbau hat deshalb angeregt, in diese Novelle eine Bestimmung dahingehend aufzunehmen, daß bei Aufhebungsurteilen wegen des Anspruchs auf Herausgabe von Werks- und Betriebswohnungen in der Regel ein besonders dringender Bedarf im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 2 des Wohraumbewirtschaftungsgesetzes vorhanden ist, wenn der Räumungsschuldner in keinem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Bergwerksunternehmen des betreffenden Bergbauzweiges steht. Der Bergbau hat besonders darauf hingewiesen, daß dem Räumungsschuldner bei Aufnahme einer derartigen Bestimmung in jedem Fall der Anspruch auf eine „ausreichende" Ersatzwohnung verbleibt, er sogar eine „angemessene" Ersatzwohnung beanspruchen kann, wenn ihm die „ausreichende" Unterbringung nicht zuzumuten ist. Durch die vorgeschlagene Änderung der Vollstrekkungsschutzbestimmung sollte in erster Linie eine Auflockerung im 'bergbaueigenen Wohnungsbestand angestrebt werden, damit die moderneren oder in Zechennähe gelegenen Wohnungen im Austausch mit anderen Wohnungen des Bergbaus wieder von den im Bergbau Tätigen bewohnt werden können. Der Ausschuß hat sich den Vorstellungen des Bergbaues nicht anschließen können. Er ist dabei davon ausgegangen, daß die Fälle, in denen die Fremdbelegung einer Bergarbeiterwohnung auf Abwanderung des Bergarbeiters in andere Wirtschaftszweige zurückzuführen ist, von § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes nicht betroffen sind; in diesen Fällen ermöglicht es schon das geltende Recht, ein Räumungsurteil zu vollstrecken, auch wenn Ersatzraum nicht vorhanden ist (§ 30 Abs. 4 Satz 2 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes). Diese Ansicht wurde auch von den Sachverständigen ides Bergbaus geteilt. Die Räumungsfälle, bei dienen sich der Vollstreckungsschutz nach § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes richtet, sind häufig derart, daß eine Einschränkung des Vollstreckungsschutzes gegenüber dem geltenden Recht zu einer sozial ungerechtfertigten Härte führen würde, zumal diese Einschränkung nur für einen bestimmten Geltung hätte. Umaber dem berechtigten Anliegen des Bergbaues, der Fremdbelegung entgegenzuwirken. zu entsprechen, hat der Ausschuß einen anderen Weg beschritten und den Antrag des Abg. von Bodelschwingh angenommen, in das Gesetz einen neuen § 9 a über den Ersatzwohnungsbau aufzunehmen. Mit dieser Bestimmung über den Einsatz von Treuhandmitteln für den Bau von anderen als bergbaugebundenen Wohnungen soll die Freimachung einer fremdbelegten bergbaugebundenen Wohnung ermöglicht werden. Die Mittel können zusätzlich zur Finanzierung von Ersatzwohnungen gegeben werden. Eis bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Treuhand mittel auch als zeitweiser oder teilweiser Ersatz etwa benötigter Arbeitgeberdarlehen eingesetzt werden können. Es muß besonders betont werden, daß Invaliden und Witwen nach § 4 dieses Gesetzes wohnungsberechtigt sind. Ihre Wohnungen sind daher nicht fremdbelegte Wohnungen; damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Invaliden und Witwen auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin eine Ersatzwohnung in einer ihnen genehmen Lage erhalten können. Die Höhe der Darlehen im Einzelfall sollen „in der Regel" die Durchschnittssätze im Sinne des § 43 Abs 1 Sätze 1 und 2 des Zweiten Wohnungshaugesetzes nicht übersteigen. Damit ist zum Ausdruck gebracht. daß evtl. erforderliche weitere Finanzierungsmittel nach § 46 deis Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht ,aus Treuhandmitteln gewährt werden sollen. Diese Einschränkung war notwendig, weil die Treuhandmittel in erster Linie zur nachstelligen Finanzierung von Bergarbeiterwohnungen bestimmt sind. Das Gesetz dient in seiner Gesamtheit einer möglichst schnellen und umfassenden Befriedigung des Wohnungsbedarfs im Kohlenbergbau. (Harnischfeger) II. Die Vorschriften im einzelnen Zu Artikel I Nr. 1 In § 1 Abs. 3 wird erstmalig eine Abgabe für Braunkohlenschwelkoks in Höhe von 1,00 DM/t eingeführt. Nr. 2 § 9 a soll sicherstellen, daß Treuhandmittel auch zur Finanzierung des Baues von anderen als Bergarbeiterwohnungen eingesetzt werden können, wenn hierdurch eine bergbaugebundene Wohnung frei wird. Über die Anträge entscheidet der Bezirksausschuß nach dem Vorbild der in § 2 a Abs. 6 getroffenen Regelung für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen. Es war notwendig, den zuständigen Bezirksausschuß näher zu kennzeichnen, weil in den Fällen, in denen die Ersatzwohnung und die freiwerdende Bergarbeiterwohnung in verschiedenen Kohlenbezirken bzw. Orten außerhalb eines Kohlenbezirks liegen, ,die Zuständigkeit zweifelhaft sein könnte. Hinsichtlich der Antragsberechtigung gelten die Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (vgl. Absatz 2 Satz 1). Das Recht, ein Darlehen aus Treuhandmitteln für den Bau der Ersatzwohnung zu beantragen, hat der Bauherr. Den Belangen der Gemeinden und der Kohlenbergbauunternehmen, die an der Freimachung der fremdbelegten Bergarbeiterwohnung interessiert sind, kann durch den Bezirksausschuß selbst Rechnung getragen werden. Die Zusammensetzung des Bezirksausschusses, dem unter anderen auch ein Vertreter des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk und ein Vertreter der Kohlenbergbauunternehmen rangehört, gibt die Gewähr für eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kohlenbergbauunternehmen. Es ist notwendig, für die neugeschaffene Wohnung die Bestimmungen des Gesetzes, die sich auf den Bau von Bergarbeiterwohnungen beziehen, in ihrer Anwendung auszuschließen; stattdessen gelten die Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Soweit sich Vorschriften des Gesetzes auf die Treuhandmittel, insbesondere deren Verteilung und Verwaltung, beziehen, müssen sie anwendbar bleiben. Absatz 3 stellt nochmals besonders heraus, daß die Zuteilung von neugeschaffenen Wohnungen auf jeden Fall zur Freimachung einer Bergarbeiterwohnung führen muß. Nach Ablauf von 5 Jahren sollen die Wohnungen der allgemeinen Wohnraumbewirtschaftung unterliegen bzw. dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Zur Handhabung des Gesetzes, insbesondere zur Vermeidung von Härten im Einzelfall, kann die Wohnungsbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirksausschuß Ausnahmen von den in Absatz 3 getroffenen Bestimmungen über die Zuteilung der Wohnungen zulassen. Nr. 3 Der neue Absatz 3 des § 18 dient der Klarstellung mit Rücksicht auf aufgetretene Zweifel. Die Formulierung entspricht der derzeitigen Sach- und Rechtslage. Nr. 4 Die Neufassung des § 20 dient im wesentlichen der Klarstellung. Die Ermächtigung ist eingeschränkt, da sich bei der Durchführung des § 5 in der Praxis keinerlei Schwierigkeiten oder Unklarheiten ergeben haben, weitere Rechtsvorschriften insoweit also ,entbehrlich sind. Da sich die Ermächtigung ausschließlich auf haushaltsrechtliche Fragen bezieht, ist es aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens beim Erlaß dieser Verordnung zweckmäßig, als Träger der Ermächtigung den Bundesminister für Wohnungsbau zu bestimmen, der lediglich das Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen herzustellen hat. Zu Artikel II Die Bestimmung gewährleistet, daß die seit dem 1. Juli 1955 in den Preis einbezogenen, den Hauptzollkassen zugeführten Beträge so behandelt werden, als ob eine Kohlenabgabe in dieser Höhe abgeführt worden wäre. Zu Artikel III Nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes über Bergmannssiedlungen hatten die auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Treuhandstellen für ,das Bergmannssiedlungsvermögen alter Art dafür zu sorgen, daß die mit Beihilfen aus diesem Treuhandvermögen geschaffenen Wohnungen bis zum Ablauf von 20 Jahren nach ihrer Fertigstellung nur von Wohnungsberechtigten aus dem Kohlenbergbau bewohnt werden. Wegen des großen Wohnungsbedarfs für die Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues hatte das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung vom 23. Oktober 1951 die 20jährige Frist beseitigt, um die Zweckbindung der Wohnungen für ständig zu sichern. Nachdem durch das erste Änderungsgesetz zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz die Zweckbindung der Bergarbeiterwohnungen bei Eigentumsmaßnahmen gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes neuer Fassung auf längstens 10 Jahre begrenzt wurde, wird die Dauer der Zweckbindung auch bei Eigentumsmaßnahmen im Bereich des Gesetzes über Bergmannssiedlungen den geänderten Vorschriften des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes angepaßt. Zu Artikel V Die negative Saar-Klausel ist erforderlich, weil das Gesetz im Saarland vorerst nicht eingeführt werden kann. Einer Einführung stehen hinsichtlich der steuerlichen Seite der Saarvertrag, im übrigen die unterschiedlichen Wohnungsbauförderungsbestimmungen entgegen, die ein Inkrafttreten der Wohnungsbaugesetze, des Mieterschutzgesetzes und des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes im Saarland vorerst ausschließen. Zu Artikel VI Diese Bestimmung stellt insbesondere sicher, daß die Neuregelung der Kohlenabgabe für den Steinkohlenbergbau mit dem gleichen Tage in Kraft tritt, an dem die neuen Kohlenpreise wirksam geworden sind. Zum Schluß möchte ich noch eine Bemerkung dahingehend machen, daß es bei der großen Verschiedenheit der Drucksache 2356 gegenüber der vom Ausschuß erarbeiteten Fassung wenig sinnvoll (Harnischfeger) gewesen wäre, dem Hohen Haus eine Gegenüberstellung vorzulegen. Ich bitte, der Ihnen vorgelegten und vom Ausschuß einstimmig beschlossenen Fassung dieses Änderungsgesetzes zuzustimmen. Bonn, den 18. Februar 1957 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3204 (Vgl. S. 11244 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356). Zusätzlicher Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, folgende Entschließung zu fassen: 1. Mit dem 31. Dezember 1959 endet die Erhebung der Kohlenabgabe endgültig. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein weiterer Bedarf an Bergarbeiterwohnungen bestehen, so ist er im Rahmen der allgemeinen Wohnungsbauförderungsprogramme der Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird, zu befriedigen. 2. Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, daß die Forderung des Gesetzes, die Kohlen-abgabemittel zusätzlich zu anderen öffentlichen Mitteln zur Befriedigung des Bedarfs an Bergarbeiterwohnungen zu verwenden, unbedingt beachtet wird. Die Bundesregierung soll daher auf die Länder einwirken, daß der Anteil der für den Bergarbeiterwohnungsbau zum Einsatz gelangenden öffentlichen Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den Kohlenabgabemitteln stehen muß. 3. Bei der Verteilung der Bundesmittel für den Wohnungsbau soll der Bundesminister für Wohnungsbau gemäß § 18 Abs. 1 und § 19 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine .überdurchschnittliche Verringerung des Wohnraumfehlbestandes, die in einzelnen Ländern durch die zusätzliche Verwendung der Kohlenabgabemittel eintritt, berücksichtigen. Bonn, den 14. März 1957 Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen Lücke Harnischfeger Vorsitzender Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 3209 (Vgl. S. 11244 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 2230) betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Berichterstatter: Abgeordneter Hauffe Der Antrag vom 20. Januar 1956 wurde in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Mai 1956 dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen — federführend — und dem Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung überwiesen. Der mitberatende Kommunalpolitische Ausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung vom 4. Juni 1956 behandelt und empfohlen, folgender Fassung zuzustimmen: „Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, durch welche sichergestellt wird, daß bei der Planung bedeutender Bauvorhaben des Bundes, insbesondere bei den kommenden Hochbauten für die Bundeswehr, grundsätzlich freie Architekten hinzugezogen werden. Die Planung soll im Benehmen mit der Gemeinde, in welcher der Bau errichtet wird, erfolgen." Hierzu wurde folgende Begründung gegeben: „Der Ausschuß ist der Auffassung, daß eine Bindung der Länder und Gemeinden hinsichtlich ihrer eigenen Bauten durch den vorliegenden Antrag nicht erfolgen kann. Deshalb war an Stelle „der öffentlichen Hand" zu sagen: „des Bundes". Die Hinzuziehung freier Architekten erschien im Einvernehmen mit den Antragstellern als ausreichend, um den öffentlichen Bauherrn nicht durch die starre Form von Architektenwettbewerben zu binden. Die Beteiligung der Gemeinden erschien geboten, um kommunalpolitischen Belangen zu entsprechen." Der federführende Ausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung am 7. November 1956 beraten. Der Vorsitzende gab Beschluß und Begründung des mitberatenden Ausschusses für Kommunalpolitik bekannt. Der Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen legte im Auftrage seines Hauses dar, daß eine Festlegung der Bundesregierung nicht für notwendig erachtet werde, da die Praxis des Bundesministeriums der Finanzen bereits den Wünschen der Antragsteller und den Vorschlägen des Kommunalpolitischen Ausschusses entspreche. In der Diskussion kam jedoch zur Geltung, daß trotz guten Willens die Praxis mitunter wesentlich anders aussieht. Vom Berichterstatter wurde besonders darauf hingewiesen, daß immer noch eine Verordnung aus dem Jahre 1938 Gültigkeit hat, die den Bundesbehörden das Recht gibt, ihre Bauten ohne baupolizeiliches Genehmigungsverfahren zu errichten. Es besteht somit praktisch die Möglichkeit, daß Bundesverwaltungen an irgendeiner Stelle bauen können, ohne die Ortsplanung und die Wünsche der kommunalen Verwaltungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß durch die Annahme des Antrages die Bundesregierung angehalten wird, den Wünschen des Parlamentes zu entsprechen. Die Formulierung des Antrages, die über die rechtlichen Möglichkeiten des Bundestages hinausgeht, wurde bereits durch den Vorschlag des Kommunalpolitischen Ausschusses ausgeräumt, so daß sich der federführende Ausschuß den Vorschlag des mitberatenden Ausschusses zu eigen machte und diesen einstimmig dem Plenum zur Annahme empfiehlt. Bonn, den 8. Februar 1957 Hauffe Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 3151 (neu) (Vgl. S. 11246 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 2877). Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) — Berlinhilfe-Gesetz — ist zuletzt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) vom 19. Dezember 1954 (BGBl. I S. 439) um 3 Jahre verlängert worden. Es sollte danach mit dem 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Gelegentlich der Debatte über den Wegfall des Notopfers Berlin im Plenum des Deutschen Bundestages ist von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht worden, daß das bestehende Steuergefälle zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik aber im wesentlichen entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen beibehalten werden soll. In Vollzug dieser Meinungsäußerung haben daher sämtliche Fraktionen einen Antrag — Drucksache 2877 — auf Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) in der derzeit gültigen Fassung eingebracht. Der Entwurf dieses Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) will als Auslauftermin anstelle des 31. Dezember 1957 den 31. Dezember 1959 festsetzen. Der Ausschuß hat diesem Antrag zugestimmt. Das Berlinhilfe-Gesetz hat sich durch seine umsatzsteuerlichen Vergünstigungen, die es sowohl dem Westberliner Lieferer durch Umsatzsteuerfreiheit wie dem westdeutschen Erwerber durch das Kürzungsrecht seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gewährt, als besonders wirksam für die Belebung und Entwicklung der Westberliner Wirtschaft erwiesen. Der Index der industriellen Nettoproduktion (gesamte Industrie ohne Energieerzeugung und Bauhauptgewerbe) — 1936 = 100 gesetzt — in Berlin ist von 33 im Jahre 1951 auf 98 im Jahre 1955 gestiegen. In der gleichen Zeit stieg der gleiche Index aber im Bundesgebiet von 109 auf 195 (Berliner Zahlen aus einer Mitteilung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin; Zahlen des Bundesgebiets aus Wirtschaft und Statistik 1956 Heft 9 S. 476). Aus diesen Zahlen läßt sich erkennen, daß die Berliner Wirtschaft, so erfreulich ihre Besserung in den vergangenen Jahren auch ist, doch immer noch stark hinter der des Bundesgebiets zurückliegt. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, das Berlinhilfe-Gesetz über den 31. Dezember 1957 hinaus, und zwar bis zum 31. Dezember 1959, zu verlängern. Wenn die Verlängerung des Gesetzes schon jetzt vorgeschlagen wird, so deshalb, weil sich der neue Bundestag sonst sofort nach seinem Zusammentreten mit dieser Frage beschäftigen müßte; denn das jetzige Gesetz läuft mit dem 31. Dezember d. J. aus. Eine Verlängerung über den 31. Dezember 1959 hinaus ist deshalb nicht vorgeschlagen worden, um einmal dem neuen Bundestag nicht die Hände zu binden, und zum anderen, um die Entwicklung der Westberliner Wirtschaft beobachten und abwarten zu können. Bei den Beratungen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über die Verlängerung des Gesetzes wurde auch erörtert, ob die Fassung des § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes den Gegebenheiten gerecht wird. Diese Vorschrift gibt der Bundesregierung die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 auf die Lieferung von Gegenständen bestimmter Art keine Anwendung findet, wenn die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen dieser Art zu einer Gefährdung der Existenz derjenigen Wirtschaftszweige im Bundesgebiet führen würde, die Gegenstände gleicher Art liefern. Die Bundesregierung kann also beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung wohl die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers aufheben, nicht aber das Umsatzsteuerkürzungsrecht des westdeutschen Erwerbers. Es können aber Fälle eintreten, in denen es zweckmäßiger und wirksamer wäre, die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers zu belassen. aber das Umsatzsteuerkürzungsrecht des westdeutschen Erwerbers aufzuheben. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen schlägt daher vor, dem § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes folgende Fassung zu geben: „§ 13 Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, daß die umsatzsteuerlichen Vergünstigungen nach § 3 Abs. 1 oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 auf die Lieferung von Gegenständen bestimmter Art nicht anzuwenden sind, wenn die Vergünstigungen der Lieferung von Gegenständen dieser Art die Existenz derjenigen Wirtschaftszweige im Bundesgebiet gefährden würde, die Gegenstände gleicher Art liefern." In dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob Rohmassen (Vorprodukte für die Herstellung von Marzipan, Persipan und Nougat) in die Ausschlußliste des § 6 des Berlinhilfe-Gesetzes aufgenommen werden sollen, so daß für die Lieferung und den Erwerb dieser Gegenstände beide Vergünstigungen des Berlinhilfe-Gesetzes entfallen würden. Ein entsprechender Wunsch war von den westdeutschen Rohmassenfabriken in den Ausschuß herangetragen worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits vor einiger Zeit Erhebungen darüber angestellt, ob die Existenz der westdeutschen Rohmassenindustrie durch die Lieferung von Rohmassen seitens Berliner Unternehmer infolge der Vergünstigungen des Berlinhilfe-Gesetzes gefährdet werde. Nach dem Ergebnis der eingehenden Prüfungen mehrerer Rohmassenbetriebe ist diese Frage von den beteiligten Ressorts der Bundesregierung verneint worden. Da die vorgenommenen Ermittlungen jedoch bereits mit dem 31. Dezember 1954 abgeschlossen haben, erscheint es notwendig und zweckmäßig, die Erhebungen bis zur Gegenwart (31. Dezember 1956) fortzuführen und auf Grund des Ergebnisses der neuen Ermittlungen nochmals zu prüfen und zu entscheiden, ob von der Ermächtigung des § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes zugunsten der westdeutschen Rohmassenindustrie Gebrauch gemacht werden soll. Der Bundesminister der Finanzen hat sich bereit erklärt, die gewünschten Ermittlungen durchzuführen. Unter diesen Umständen hat es der Ausschuß für Finanz- und (Schlick) Steuerfragen abgelehnt, die Aufnahme von Rohmassen in § 6 des Berlinhilfe-Gesetzes vorzuschlagen. Der Ausschuß schlägt Ihnen weiter vor, die negative Saarklausel in den Gestzentwurf aufzunehmen. Bonn, den 12. Februar 1957 Schlick Berichterstatter Anlage 7 zu Drucksache 3222 (Vgl. S. 11246 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Das dem Vertrag zugrunde liegende Problem und der Gang der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz sind in der Begründung der Regierungsvorlage dargestellt. Nach dem Abkommen werden die auf Reichsmark lautenden Ansprüche beiderseits in DM 1:10 ausgezahlt, während Schweizer-Franken-Ansprüche seitens der Bundesrepublik voll, seitens der Schweiz jedoch nur mit 2/3 ausgezahlt werden. Die Ausschüsse haben mit Bedauern festgestellt, daß die Begründung für den Eingriff in die Rechtslage, der sich im Abzug von 1/3 der von der Eidgenossenschaft auszuzahlenden Schweizer-Franken-Beträge ausdrückt, nicht zu überzeugen vermag. Den deutschen Eigentümern wird diese Einbuße teilweise durch die Freistellung vom Lastenausgleich wettgemacht, die nach der Begründung von der Schweiz gefordert wurde und in Artikel 2 des Gesetzes auch gewährt wird, weil sie in der Tat nach Sachlage angemessen erscheint. Die Ausschüsse empfehlen trotz dieser Bedenken einstimmig die Annahme des Abkommens und ides Gesetzes, weil die deutschen Gläubiger den Wunsch haben, daß die Auszahlung nicht weiter verzögert wird, und weil keine Aussicht zu bestehen scheint, zu einer angemessenen Lösung zu kommen. Bonn, den 5. März 1957 Seuffert Berichterstatter Anlage 8 Drucksache 3192 (Vgl. S. 11249 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 2627 [neu]) betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2761) betreffend Langwellensender. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Friese-Korn Nach .der Debatte rüber die Ursachen für die Verzögerung der Errichtung eines Langwellensenders in Berlin, die in der 163. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin geführt wurde, überwies das Plenum den Antrag der SPD — Drucksache 2627 (neu) — und .den Antrag der CDU -- Drucksache 2761 —, die beide eine Beschlußfassung des Bundestages in dieser dringenden Angelegenheit fordern, — federführend — an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und zur Mitberatung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen. Beide Ausschüsse haben seit 1952 schon wiederholt diese Materie bearbeitet. Es wurde ein Unterausschuß gebildet, der von Mai 1952 bis März 1953 in fünf Sitzungen die Möglichkeiten zur Errichtung eines überregionalen Senders und alle damit im Zusammenhang stehenden technischen, verfassungsmäßigen und politischen Fragen unter Anhörung vieler Sachverständiger erörtert hat. Es kam zu der einmütigen Empfehlung, Berlin zum Standort der deutschen Langwelle zu bestimmen. Im 2. Deutschen Bundestag hat im März 1955 der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen noch einmal beschlossen, den geplanten Langwellensender und den Sitz der politischen Nachrichten-Chefredaktion rin Berlin einzurichten. Am 19. Oktober 1955 hat auch der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films dieser Meinung zugestimmt. Am 5. Juli 1956 kam es dann zu einer Vereinbarung zwischen den Vertretern des Bundes, der Länder und der Rundfunkanstalten, die aber nicht in Kraft getreten ist, weil der Senat der Stadt Berlin in einem Punkte seine berechtigten Interessen für gefährdet hielt. Die dann im Oktober 1956 eingereichten Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion wurden in dem mitberatenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 14. November beraten. Er schlug dem federführenden Ausschuß die Annahme des folgenden neu formulierten Antrags vor: „Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag gibt erneut seinem Wunsche Ausdruck, daß der deutsche Langwellensender, der eine große überregionale Aufgabe zu erfüllen hat, in Berlin errichtet wird. Er nimmt zur Kenntnis, daß vorläufig Langwellensendungen vom NDR in Hamburg seit dem 3. November 1956 in beschränktem Umfange aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird ersucht, die erforderlichen finanziellen Mittel 1. für den Ausbau und die technische Ausstattung des Funkhauses in der Masurenallee zu Berlin sowie 2. für die Errichtung eines Langwellenstrahlers in Berlin umgehend zur Verfügung zu stellen, damit dadurch spätestens vom Jahre 1958 an der Betrieb des deutschen Langwellenseners in Berlin sichergestellt werden kann." In der abschlließenden Beratung des federführenden Ausschusses am 26. November 1956 gab Herr Staatssekretär Bleek (BMI) einen Bericht über die gegenwärtige Situation der Verhandlungen über den Langwellensender und erläuterte insbesondere den Entwurf der Vereinbarung über die Regelung der vorläufigen Langwellensendung vom (Frau Friese-Korn) 5. Juli 1956, der von den Vertretern des Bundes, der Länder und der Rundfunkanstalten entworfen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Dieser Entwurf sieht vor, daß der Norddeutsche Rundfunk im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland die vorläufigen Langwellensendungen durchführt, unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Grundsätze die personellen und technischen Vorbereitungen für die alsbaldige Aufnahme des vollen Betriebs zu treffen hat und die Kosten des vorläufigen Langwellenbetriebs trägt. Er sieht ferner die Bildung eines Beirates aus je 3 Mitgliedern der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Arbeitsgemeinschaft vor, legt deren Aufgabengebiete fest, nach denen die vorläufigen Sendungen, die Programmgestaltung, der geschäftliche und der technische Betrieb abgewickelt werden sollen. Er grenzt die Verantwortlichkeiten ab und betont, daß die Beteiligten davon Kenntnis haben, daß Bund und Länder eine endgültige Langweilenregelung vorbereiten und darin übereinstimmen, daß diese endgültige Regelung durch das Provisorium nicht präjudiziert wird. Die Vereinbarungen sollen bis zum 30. Juni 1958 gelten, die Beteiligten sollen spätestens ein halbes Jahr vorher erneut zusammentreten, um eine weitere Vereinbarung abzuschließen; sie sollen dabei insbesondere prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der technischen Voraussetzungen der Sitz nach Berlin verlegt werden kann. Die Vereinbarung soll aber unbeschadet des obengenannten Termins mit .dem Inkrafttreten einer endgültigen Regelung erlöschen. Das Inkrafttreten ,dieser provisorischen Regelung verzögerte sich auf Grund der Bedingungen, von deren Erfüllung der Senat der Stadt Berlin im August und im Oktober 1956 seine Zustimmung zu der Vereinbarung abhängig machte. Der Vertreter Berlins erklärte dem Ausschuß noch einmal, daß man in der in der Vereinbarung vorgesehenen nochmaligen Überprüfung der technischen Voraussetzungen für den Sitz des Senders in Berlin eine bedenkliche Unsicherheit für das angestrebte Ziel gesehen habe. Senatsdirektor Bur-kart legte die Auffassung des Senats Berlin dar, der dieser Vereinbarung zustimmen würde, sofern alle Beteiligten schon jetzt erklären wollten, daß Berlin sofort nach Fertigstellung des Rundfunkhauses in der Masurenallee in Berlin zum Sitz des Langwellensenders würde. Verschiedene Ausschußmitglieder schlossen sich der Auffassung des Senats Berlin an, weil der vorgesehene Zeitraum von einem halben Jahr für die Überprüfung für zu kurz gehalten wird und die Bemühungen, Berlin zum Sitz des Langwellensenders zu machen, unverzüglich begonnen werden sollten. Aus den anschließenden rundfunktechnischen Ausführungen verschiedener geladener Sachverständiger geht hervor, daß die auf Vorschlag von Professor Dr. Nestel vorgenommenen Untersuchungen und Probesendungen auf der Frequenz 151 kHz, die am 1. April 1953 aufgenommen wurden, zu folgenden Ergebnissen geführt haben: a) Eingehende Empfangsversuche ,der englischen 1 Küstenstationen zeigten, daß der Funkverkehr mit den Schiffen im Atlantik nicht wesentlich beeinträchtigt wurde. b) Zur Ermittlung der Bestörung des norwegischen Senders Tromsö wurde ein Meßprogramm organisiert. Das Ergebnis einer See-Meßfahrt Januar 1954 von Bremen bis um ,das Nordkap ergab, daß der Versorgungsbereich des Senders Tromsö im wesentlichen durch die Gleichkanalschwebungen des Senders Brasow bestimmt wird. Die Störungen durch die Interferenzen des Versuchssenders erwiesen sich ,demgegenüber als geringfügig. c) Ein Protest von Rumänien gegen die Benutzung ,der Frequenz 151 kHz ist bisher nicht bekanntgeworden. Nach den unter a und b ,durchgeführten Überprüfungen erteilte der englische Kontrolloffizier am 6. Dezember 1954 die offizielle Genehmigung, einen Versuchsbetrieb auf 151 kHz = 1986,8 m mit einer Leistung bis zu 50 kW durchzuführen. Nachdem am 5. Mai 1955 die Funkhoheit wieder an die Bundesrepublik überging, wurde in Verhandlungen mit dem Bundespostministerium zunächst erreicht, daß die Langwellen-Versuchssendungen auf der Frequenz 151 kHz weitergeführt werden können. Die Anmeldung der Langwellenfrequenz beim Generalsekretär ides Welt-Nachrichten-Vereins zur Aufnahme in die Frequenz-Hauptkartei sollte von späteren Überlegungen abhängig gemacht werden. Das Bundespostministerium hat aber mehrfach erklärt, einer Leistungserhöhung mit Rücksicht auf die damit auftretende Bestörung der Sender Bra-sow und Tromsö nicht zustimmen zu können. Die Frequenz 151 kHz ist zwar keine ideale Lösung; sie erschien jedoch bei der starken Belegung des Langwellenbandes mit Sendern hoher Leistung zunächst aber als die einzige Möglichkeit, einen deutschen Langwellen-Dienst mit gutem Wirkungsgrad durchzuführen. Nach den internationalen Bestimmungen besteht das Programm aus Musikmodulation, die durch Ansagen, die den Versuchscharakter andeuten, unterbrochen wird. In stündlichen Intervallen wird jeweils 3 Minuten lang ein Meßton eingeblendet, der zur Messung und Überwachung der Einseitenbandunterdrückung dient. Die technische Kontrolle der auferlegten Bedingungen, also Frequenzgenauigkeit, Leistung und Einseitenbandbegrenzung, wird von der Meß- und Empfangsstation Wittsmoor durchgeführt. Das Versuchsprogramm wurde bisher täglich bis zum 4. November 1956 in der Zeit von 20.00 bis 01.00 Uhr gesendet. Diese Zeit berücksichtigte die Priorität des dänischen Pressesenders Skamlebek — Frequenz 149 kHz —, ,der seinen Programmdienst während der Zeit von 06.00 bis 14.30 Uhr abwickelt. Eine Erweiterung des täglichen Langwellen-Versuchsbetriebs, auch mit kurzen Nachrichtensendungen, auf die Zeit von 15.00 bis 01.00 Uhr ergibt keine Behinderung des Pressedienstes Skamlebek. Das Programm wird z. Z. über eine provisorische Anlage vom Senderkomplex Hamburg-Billwerder abgestrahlt. Dabei wird der Antennenmast mehrfach ausgenutzt (MW, UKW, Fernsehen und Langwelle). Die erforderliche Einspeisung über eine elektrische Weiche bedingt eine Leistungsbegrenzung,auf 25 kW. (Frau Friese-Korn) Die in der Zeit des Versuchsbetriebs eingegangenen Hörerzuschriften weisen nach, daß der Langwellensender weit über die Grenzen des Gebietes des bisherigen NWDR, besonders aber im Raum der Sowjetzone gut empfangen wird. Am Tage ergibt sich bei einer Leistung von 25 kW ein Versorgungsradius von etwa 450 km (bei Nacht — 250 km) bei einer Leistung von 100 kW ein Versorgungsradius von etwa 500 km (bei Nacht 350 km). Das Nachtversorgungsgebiet ist kleiner als das Gebiet, das bei gleicher Leistung am Tage versorgt werden kann. Der Ausschuß erarbeitete, gestützt auf die beiden Anträge Drucksache 2627 (neu) und 2761 und die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses, einen neu formulierten Antrag. Dieser Antrag bezieht sich in seinem ersten Teil auf ,die bereits wiederholt von alien Fraktionen bestätigte, gewünschte Endlösung und setzt sich für das allgemeine Anliegen der beschleunigten Aufnahme eines vollen Programmbetriebs ein. In beiden Teilen des Antrags werden die Belange Berlins besonders betont. Ein Antrag der der Fraktion der SPD angehörenden Ausschußmitglieder, dieser Formulierung als Nr. 3 die Nr. 1 des SPD-Antrages — Drucksache 2627 (neu) — anzufügen, wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der neu formulierte Ausschußantrag fand einstimmige Annahme. Bonn, den 6. Februar 1957 Frau Friese-Korn Berichterstatterin Anlage 9 Umdruck 970 (Vgl. S. 11249 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (10. Ausschuß) (Drucksache 3192) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627 [neu]) und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langweilensender (Drucksache 2761). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Ausschußantrag wird die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Die Vertretung des Bundes in dem zur Beratung des Leiters und zur Überwachung der Langwellensendungen errichteten Beirats ist so zusammenzusetzen, daß ein Mitglied von der Bundesregierung ernannt, die beiden anderen vom Bundestag nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden." Bonn, den 13. März 1957 Ollenhauer und Fraktion
Gesamtes Protokol Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ichhabe zunächst folgendes Schreiben bekanntzugeben. Die Fraktion der Deutschen Partei und die Fraktion der Freien Volkspartei haben dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unter dem 1. März 1957 wie folgt geschrieben:
Die beiden Fraktionen haben in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, eine Fraktion zu bilden.

(Lachen und Zurufe von der SPD.) Der Name der Fraktion ist:

Fraktion der Deutschen Partei (Freie Volkspartei) DP (FVP).

(Erneutes Lachen und Zurufe von der SPD.)

Wir bitten, einen Beschluß des Deutschen Bundestages gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung herbeizuführen.
Nach § 10 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung ist die Zustimmung des Bundestages dazu erforderlich. Ist das Haus mit der Bildung dieser Fraktion einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Das Haus stimmt der Bildung dieser Fraktion zu.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. März 1957 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Fragen, welche die Aufsichtsräte der In der Bundesrepublik Deutschland zum Betrieb von Grenzkraftwerken am Rhein errichteten Aktiengesellschaften betreffen,
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
Viertes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes,
Gesetz über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes.
Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956 (Drittes Nachtragshaushaltsgesetz 1956),
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse,
Gesetz zum Abkommen vom 21. Mai 1954 über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer,
Wehrdisziplinarordnung (WDO),
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Allgemeinen Abkommen vom 2. September 1949 über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates,
Gesetz über die Aufhebung von Zuzugsbeschränkungen Im Land Baden-Württemberg,
Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des
lungsrechts (Zweites Umstellungsergänzungsgesetz),
Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen,
Gesetz über das Abkommen vom 3. Juni 1955 zu dem am 6. Mai 1882 im Haag unterzeichneten Internationalen Vertrag betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee,
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters,
Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada vom 4. Juni 1956 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen,
Gesetz zu dem Abkommen vom 14. April 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Luftverkehr,
Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Juni 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland über den Luftverkehr,
Gesetz über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan sowie der Französischen Republik über Militärfriedhöfe, Kriegsgräber und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth und über das Abkommen vom 5. März 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Kanada, Australien, Neuseeland, der Südafrikanischen Union, Indien und Pakistan über Kriegsgräber, Militärfriedhöfe und Gedenkstätten des Britischen Commonwealth im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Der Bundesrat hat weiterhin in seiner Sitzung am 8. März 1957 verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird zum
Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes,
Zweiten Gesetz zur Änderung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes,


(Vizepräsident Dr. Schneider)

Gesetz über Sicherheitskinefilme (Sicherheitsfilmgesetz).
Die Gründe hierzu sind in den Drucksachen 3268. 3269, 3271 niedergelegt.
Dem
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung
hat er aus Gründen, die in Drucksache 3270 niedergelegt sind, nicht zugestimmt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 5. März 1957 die Kleine Anfrage 323 der Fraktion der FDP betreffend Statistiken (3146) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3262 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 6. März 1957 die Kleine Anfrage 327 der Fraktion der FVF betreffend Beteiligung des Handwerks an Verteidigungsbauten (3180) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3263 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 28. Februar 1957 die Kleine Anfrage 329 der Fraktion der DP betreffend Vergabe von Aufträgen durch das Bundesverteidigungsministerium unter Berücksichtigung der Zonenrandgebiete (32'03) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3244 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 7. März 1957 die Kleine Anfrage 330 der Fraktionen der DP, FVP betreffend Personalgutachterausschuß (3211) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3267 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 5. März 1957 die Kleine Anfrage 331 der Fraktionen der DP, FVF betreffend Einstellungen in die Bundeswehr (3212) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 3260 verteilt. Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 11. März 1957 die Kleine Anfrage 335 der Fraktion der FDP betreffend Verhaftung des vorbestraften Betrügers und falschen Stabsarztes Schneider (3232) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3275 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 12. März 1957 die Kleine Anfrage 337 der Abgeordneten Dr. Lindrath, Maier (Mannheim) und Genossen betreffend Berufs-, Schüler- und Pendelverkehr im Landkreis Mannheim (3240) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 3281 verteilt.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 1 der heutigen Tagesordnung:
Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 3265).
Meine Damen und Herren, wir müssen hier nach einem bestimmten Verfahren vorgehen, das in dem Gesetz vorgeschrieben ist. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen auf Drucksache 3265 vor. Nach § 5 Abs. 1 des Richterwahlgesetzes beruft der Bundestag die Mitglieder kraft Wahl und ihre Stellvertreter nach den Regeln der Verhältniswahl. Auf der Drucksache 3265 sind zwei Vorschläge gemacht:
a) ein Vorschlag der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP,
b) ein Vorschlag der Fraktionen der SPD, FDP und des GB/BHE.
Ich bitte Sie, den Vorschlag anzukreuzen, dem Sie zuzustimmen wünschen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß die Berliner Mitglieder des Hauses bei dieser Wahl volles Stimmrecht haben.
Ich mache weiter darauf aufmerksam, daß Abstimmung mit verdeckten Zetteln vorgeschrieben ist, und ich bitte Sie daher, den Wahlzettel nach Ankreuzung doppelt zu falten. Ich frage das Haus: Befinden sich alle Anwesenden im Besitz des Wahlzettels auf Drucksache 3265? — Das ist der Fall. Dann treten wir in die Wahl ein. Ich darf die Schriftführer bitten, die Stimmzettel einzusammeln. —Meine Damen und Herren, es handelt sich um einen einmaligen Wahlakt, dessen Ausgang sehr wichtig ist. Wir haben für diesen besonderen Akt kein besonderes Klingelzeichen. Ist das Haus damit einverstanden, daß ich ausnahmsweise zu namentlicher Abstimmung klingeln lasse?

(Zustimmung.)

— Sie sind damit einverstanden.
Meine Damen und Herren, ich werde soeben .mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß wir uns überlegen müssen, wie wir vorgehen. Nun haben wir leider schon mit dem Einsammeln der Stimmzettel angefangen. Es wäre vielleicht klüger gewesen, nicht einzusammeln, sondern jeden einzelnen der Herren Abgeordneten aufzurufen, damit er hier vorne seinen Stimmzettel abgibt. Aber ich unterstelle als ganz selbstverständlich, daß nicht etwa irgend jemand zwei Stimmscheine in die Urne wirft.

(Heiterkeit.)

Ich frage: sind noch Damen und Herren da, die ihren Stimmzettel in der Wahl noch nicht abgegeben haben? — Das ist nicht der Fall, dann schließe ich die Abstimmung.
Ist das Haus damit einverstanden, daß wir bis zur Beendigung des Auszählens in der Tagesordnung weiterfahren? — Das ist der Fall.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Übersicht 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Februar 1957 (Drucksache 3218).
Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag auf Drucksache 3218 zuzustimmen wünscht, gebe bitte .das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187).
Es ist interfraktionell vereinbart, daß die Vorlage in der ersten Beratung weder begründet, noch daß darüber debattiert werden soll. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich schlage vor, den Entwurf an den Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen. — Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 3009).
Wer begründet? — Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Hauffe.
Hauffe (SPD), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch fehlen Millionen Wohnungen, und die Meinungen über die genaue Zahl der fehlenden Wohnungen sind verschieden. Tatsache ist jedoch, daß, wenn Millionen Wohnungen fehlen, ein Mehrfaches an Menschen von der Wohnungsnot betroffen werden. Tatsache ist ferner, daß bei allen Notständen zuerst die sozial Schwachen darunter zu leiden haben und bei eventuellem Mangel an Versorgung gefährdet sind. Um ihnen zu helfen, wurde der soziale Wohnungsbau, der staatlich geförderte Wohnungsbau geschaffen. Wir haben jedoch festzustellen, daß in den letzten Jahren trotz der erfreulich steigenden Zahl von fertiggestellten Wohnungen pro Jahr die Anzahl der fertiggestellten Sozialwohnungen leider von Jahr zu Jahr etwas geringer wurde. Wenn


(Hauffe)

auch im letzten Vierteljahr des Jahres 1956 die Bewilligungsziffern für ,den sozialen Wohnungsbau erfreulich angestiegen sind, so ist damit nicht unbedingt gesagt, daß diese bewilligten und finanzierten Wohnungen im Jahre 1957 auch schon fertiggestellt werden. Bei vielen Objekten dauert es von der Finanzierung bis zur Bezugsfertigkeit zwei Jahre.
Außerdem haben wir zu verzeichnen, daß in den letzten Jahren manchmal sehr erhebliche Vorwürfe gegen den staatlich geförderten Wohnungsbau erhoben wurden, die oftmals so weit gingen, ihm das Prädikat „sozial" überhaupt streitig zu machen, weil nämlich die Mieten- und Lastenbewegung der im sozialen Wohnungsbau erstellten Wohnungen einen deutlichen Drang nach oben hatte. Das Erste Wohnungsbaugesetz wurde im Jahre 1950 mit Richtsatzmieten von 85 Pf bis 1,10 DM pro qm Wohnraum geschaffen. Die Novelle des Jahres 1953 gab bereits die Möglichkeit, diese Mieten bis zu 30 % zu erhöhen. Das Zweite Wohnungsbaugesetz verläßt nun die Methode der Richtsatzmiete und geht zur manipulierten Kostenmiete über. Es wird davon gesprochen, daß die Normalmiete jetzt vielleicht sogar die Höhe von 1,65 DM erreichen würde. Klar ist jedoch, daß die Mieten weiterhin steigen; denn sonst brauchte sich der Herr Bundeswohnungsbauminister nicht darum zu bemühen, den Mietsatz für die Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen bei 1,20 DM pro qm aufzuhalten.
Ferner ist interessant, daß dieser Mietsatz von 1,20 DM pro qm für einen großen Teil der Interessenten, die im Zweiten Wohnungsbaugesetz als Bevölkerungskreise mit geringem Einkommen ausgewiesen sind, bereits eine sehr starke Belastung darstellt. Eine Witwe, die — auf Grund der Rentenreform hoffentlich öfter 'als in der Vergangenheit — über ein monatliches Einkommen von mehr ,als 200 Mark verfügt, gehört z. B. bereits nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz nicht mehr zu dem Personenkreis, der als „mit geringem Einkommen" bezeichnet wird, und hat somit keinen Anspruch auf die Vorzugsmiete von 1,20 DM pro qm. Genauso ist es bei dem jungen Ehemann, der mit seinem Zwei-Personen-Haushalt unter den Wohnungssuchenden ist. Er gehört bereits, wenn er über 1,55 DM die Stunde verdient, d. h. wenn er mit seiner Frau mehr als 300 DM Monatseinkommen hat, nicht mehr zu diesem bevorzugten Personenkreis. Ich glaube, daß auch hier für die Zukunft einiges korrigiert werden muß.
Am 16. November des vergangenen Jahres setzte der Herr Bundeswohnungsbauminister für den sozialen Wohnungsbau idas rote Licht. Der Herr Bundeswohnungsbauminister sagte in diesem Hohen Hause, daß für das kommende Jahr erste Hypotheken in Höhe von 1,2 Milliarden DM fehlten und daß die Finanzierung von 150 000 bis 200 000 Sozialwohnungen gefährdet sei. Die Öffentlichkeit war dadurch beunruhigt, und deshalb kam Mitte Dezember unsere Anfrage. Seit Einreichen der Anfrage ist nun ein Vierteljahr vergangen. Wir können deshalb mit Recht erwarten, daß die Bundesregierung die einzelnen Fragen unserer Großen Anfrage sehr genau beantworten wird.
Ich darf diese Fragen wiederholen und im einzelnen erläutern. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist sie in der Lage, auf Grund der ersten vorläufigen Auswertung der im Herbst 1956 erfolgten Wohnraumerhebung den augenblicklichen Wohnraumbedarf anzugeben?
Hierzu ist zu bemerken, daß in einer Zeit, wo von bestimmten Kreisen nach einer Aufhebung des Mieterschutzes gerufen wird, eine genaue Unterrichtung über den Stand des Wohnraumbedarfs ganz besonders notwendig ist.
2. a) Wieviel Wohnungen sollen nach dem Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung im Jahre 1957 gebaut werden?
Diese Frage wurde zum Teil bereits in einer der letzten Fragestunden beantwortet.
2. b) Wie hoch ist hierbei der vorgesehene Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen?
Wie ich vorhin schon sagte, werden nicht alle im letzten Quartal des Vorjahres finanzierten Wohnungen im darauffolgenden Jahr auch bezugsfertig. Es wird also noch etwas zusätzlich geschehen müssen, damit die Ziffern des vergangenen Jahres erreicht werden.
2. c) Wieviel Wohnungen sind hierbei für Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen vorgesehen?
Was Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen" heißt, habe ich soeben näher erläutert. Für diese Bevölkerungskreise ist eine Hilfe ganz besonders notwendig.
3. Welche Förderungsmittel müssen nach Ansicht der Bundesregierung für 1957 von Bund und Ländern bereitgestellt werden, um einen Rückgang des vorgesehenen Wohnungsbauvolumens zu verhindern?
Sind diese Mittel bereitgestellt oder wie können sie nach Ansicht der Bundesregierung beschafft werden?
Es ist klar, daß mit dem Ansteigen der Kosten für den Wohnungsbau die Wirkung der bereitgestellten Mittel geringer wird. Wir klagen bereits seit Jahren darüber, daß der Wohnungsnormalverbraucher, der nicht in irgendeine besondere Kategorie eingruppiert werden kann, von Jahr zu Jahr mehr an das Ende der zu versorgenden Schichten rückt. Deshalb ist hier eine besondere Hilfe notwendig.
4. a) Ist die Bundesregierung bereit, idem Verfall des Kapitalmarktes, soweit er zur Beschaffung langfristiger Mittel für den Wohnungsbau in Frage kommt, in geeigneter Weise entgegenzutreten?
b) Wie groß ist nach den Feststellungen der Bundesregierung die derzeit bestehende Finanzierungslücke im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 1957 auf dem Gebiet der Kapitalmarktmittel?
c) Ist die Bundesregierung bereit, alsbald Vorschläge für den Einsatz von Haushaltsmitteln oder anderen öffentlichen Mitteln für die Anforderungen des Wohnungsbaues an den Kapitalmarkt zu machen und in welcher Höhe?
d) Erwägt die Bundesregierung den Einsatz staatlicher Sicherheitsleistungen oder von Zinszuschüssen zugunsten von Kapitalmarktmitteln für den sozialen Wohnungsbau?
Den Schwierigkeiten auf dem Kapitalmarkt sollten die Steuervergünstigungen begegnen, eine Aktion, die der Herr Bundeswohnungsbauminister vor Ablauf des vergangenen Jahres eingeleitet hat. Er wird uns heute, kurz vor Ablauf der Frist, be-


(Hauffe)

stimmt sagen können, wieviel Mittel durch diese Aktion bis heute eingegangen sind und was davon zur zusätzlichen Beschaffung von ersten Hypotheken verwandt werden kann. Ferner würde uns interessieren, was diese Aktion gekostet hat und wann die ersten Hypotheken greifbar sind. Gleichzeitig wäre zu fragen, welche Sicherungen die Bundesregierung geben muß, um aus diesen Mitteln wirklich erste Hypotheken werden zu lassen, da ja die Mittel bekanntlich nur auf drei Jahre zur Verfügung stehen. Es gibt verschiedene Meinungen, wie man Notständen entgegentritt. Eines ist notwendig: daß man sehr zuverlässiges Material hat, um sich Gedanken über Gegenaktionen machen zu können. Dieses Material zu beschaffen war der Sinn unserer Großen Anfrage, und wir erbitten die Auskunft ,der Bundesregierung zu den Einzelfragen.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219700100
Ich erteile das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage dem Herrn Bundeswohnungsbauminister

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219700200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, ehe ich in die Einzelheiten der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD eintrete, den Einbringern zu sagen, daß die Eingangsformel
Wie der Bundesminister für Wohnungsbau am 16. November 1956 vor dem Bundestag bekanntgegeben hat, ist der Bau von 150 000 bis 200 000 Wohnungen für das Jahr 1957 finanziell ungesichert
wohl nicht ganz dem entspricht, was ich am 16. November 1956 hier ausgeführt habe.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Ich darf, weil ich die Genehmigung des Präsidenten für die wörtlichen Zitate aus dem Stenographischen Bericht nicht erbitten möchte, nur der Sache nach feststellen, daß ich darauf hingewiesen habe, daß in der erststelligen Finanzierung in dem Augenblick der Debatte am 16. November ein Minus von rund 1,2 Milliarden DM gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahrs vorhanden war, das einer Größenordnung von etwa 150 000 bis 200 000 Wohnungen entspricht. Ich habe gleichzeitig darauf hingewiesen -- ich bitte, die Seite 9553, linke Spalte, des Berichts dieser Sitzung nachzulesen —, daß von der Bundesregierung zur Deckung dieses Ausfalls zusätzlich bereits etwa eine dreiviertel Milliarde D-Mark an nachstelligen Mitteln und weitere 208 Millionen DM nominell an Vorfinanzierung erststelliger Hypotheken, also knapp eine Milliarde DM zur Verfügung gestellt wurden.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219700300
Herr Minister, gestatten Sie eine Frage?

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219700400
Aber gern.

Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0219700500
Herr Minister, darf ich Sie darauf hinweisen, daß die zweiten Zahlen, die Sie soeben aus Seite 9553 zitiert haben, im wesentlichen Zahlen für die nachstellige Finanzierung sind, während die Zahlen, die Sie zuerst genannt haben — die 1,2 Milliarden DM —, Zahlen für die erststellige Finanzierung sind.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219700600
Aber sehr wohl, Herr Kollege Seuffert. Bekanntlich setzt sich die Wohnungsbaufinanzierung jedoch aus erst- und nachstelliger Finanzierung zusammen, und daß dieser Zusammenhang eng und untrennbar ist, besagt schon der § 42 Abs. 3 des Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetzes, nach dem die Länder bei jeweiligen Hemmungen im Kapitalmarkt durchaus ermächtigt waren, nachstellige Mittel vorübergehend auch im erststelligen Raum einzusetzen.
Ich darf nunmehr auf die Beantwortung der Anfrage selbst kommen.

(Abg. Seuffert meldet sich zu einer weiteren Frage.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219700700
Herr Minister, verzeihen Sie, es wird noch eine Frage erbeten. Wollen Sie diese gestatten?

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219700800
Ich glaube, das können wir in der Diskussion nachher besser erledigen. Ich darf jetzt erst einmal die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD geben.
Frage 1:
Ist die Bundesregierung in der Lage, auf Grund der ersten vorläufigen Auswertung der im Herbst 1956 erfolgten Wohnraumerhebung den augenblicklichen Wohnraumbedarf anzugeben?
Die Antwort der Bundesregierung lautet folgendermaßen. Bereits zu Ende des vergangenen Jahres sind die ersten Vorabergebnisse der Totalerhebung über die Wohnungsverhältnisse vom 25. September 1956 erstellt worden. Auf Grund der Kommentare, die die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt über die Aussagekraft dieser Vorabergebnisse gaben, ist im Einvernehmen zwischen Bund und sämtlichen Ländern darauf verzichtet worden, die Zahlen bekanntzugeben und sie auch bereits der Aufschlüsselung der Wohnungsbauförderungsmittel des Bundes für das Jahr 1957 zugrunde zu legen. Bei der äußerst knappen Zeit, die für die Gewinnung der Vorabergebnisse gesetzt wurde, konnten sich die Zusammenstellungen teilweise nur auf ungeprüftes Material stützen, das naturgemäß nicht frei von Fehlern sein kann.
Die endgültigen und überprüften Ergebnisse, insbesondere über die vorhandenen Wohnungen und die Wohnparteien, im Bundesgebiet und in den einzelnen Bundesländern werden jedoch im Mai dieses Jahres vorliegen.
Soweit die unveröffentlichten Vorabergebnisse bereits eine allgemeine Orientierung zulassen, deutet alles darauf hin, daß das Wohnungsdefizit im Bundesgebiet im Durchschnitt keineswegs mehr so hoch ist, wie auf Grund der bisherigen, unzureichenden Unterlagen angenommen wurde. Diese positive Feststellung ist bereits jetzt möglich.
Zur Frage 2, die die Buchstaben a, b und c enthält:
Wieviel Wohnungen sollen nach dem Wohnungsbauprogramm der Bundesregierung im Jahre 1957 gebaut werden?
Wie hoch ist hierbei der vorgesehene Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen?


(Bundesminister Dr. Preusker)

Wieviel Wohnungen sind hierbei für Bevölkerungsschichten mit geringen Einkommen vorgesehen?
antwortet die Bundesregierung:
Das Zweite Wohnungsbaugesetz sieht in § 1 Abs. 5 vor, daß in den Jahren 1957 bis 1962 möglichst 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus geschaffen werden. Das sind jährlich rund 300 00U derartige Wohnungen.
Als sozialer Wohnungsbau zählt sowohl der öffentlich geförderte als auch der nicht mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungsbau, soweit er nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung — das ist der entscheidende Punkt — für die breiten Schichten des Volkes geeignet ist.
Nach den von den Ländern gemäß § 29 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes im Oktober vergangenen Jahres aufgestellten vorläufigen Wohnungsbauprogrammen für 1957 — die Länder reichen jeweils im Oktober ein vorläufiges und Ende März des darauffolgenden Jahres ein endgültiges Wohnungsbauprogramm ein — ergibt sich eine Gesamtzahl von zunächst 240 000 öffentlich geförderten sozialen Wohnungen für 1957. Erfahrungsgemäß — das bestätigen auch die zwischenzeitlichen Rückfragen bei den Ländern — bringen die zweiten Programmeldungen der Länder zu Ende März des betreffenden Jahres stets eine Erhöhung um rund 20 %; 1955 war es eine solche von 21,5 %, 1956 von 19,8 %. Wird die entsprechende Steigerung auch für 1957 angenommen — und das kann auf Grund der zwischenzeitlichen Mitteilungen geschehen —, so dürfte das Programm 1957 mindestens 290 000 soziale Wohnungen mit öffentlicher Förderung umfassen. Hinzu kommen die nicht öffentlich geförderten, jedoch ebenfalls den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus entsprechenden Wohnungen; das sind in den letzten Jahren jeweils 40 000 bis 50 000 Wohnungen, insbesondere aus dem Bereich des steuerbegünstigten Arbeitnehmerwohnungsbaus, gewesen.
Danach dürfte im Jahre 1957 eine erheblich höhere als die im Gesetz vorgesehene Jahresleistung von 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus erreicht werden.
Ich darf dem Hohen Hause kurz mitteilen, wie sich die Bewilligungen im Laufe der letzten Jahre entwickelt haben. 1954 wurden 326 000 Wohnungen — ohne Berlin — bewilligt, 1955 waren es 309 000 Wohnungen und 1956 nicht weniger als 368 000 Wohnungen. Das ist der bisher höchste Stand an Bewilligungen, der im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in der Bundesrepublik überhaupt zu verzeichnen gewesen ist.

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Hinsichtlich des 1957 zu erwartenden Fertigstellungsergebnisses kann man auch anders als von den Bewilligungen und den Programmen her eine Gegenkontrollrechnung aufmachen, indem man vom Überhang ausgeht, d. h. von den um die Jahreswende bereits in Bau befindlichen Wohnungen und von den bewilligten, jedoch noch nicht im Bau begonnenen sozialen Wohnungsbauvorhaben, Stand 31. Dezember 1956 um 24 Uhr. Wird angenommen, daß von dem Überhang an begonnenen, noch nicht fertiggestellten Bauten auf 1957, der rund 364 000 Wohnungen betragen hat, nur die Hälfte — das ist sogar eine zu ungünstige Annahme — gleich rund 180 000 Wohnungen auf den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau entfällt und 1957 fertiggestellt wird und daß ferner der Bau der in den Monaten November und Dezember 1956 bewilligten öffentlich geförderten sozialen Wohnungen in Höhe von nicht weniger als 130 000 Wohnungen in diesem Jahr nicht nur begonnen, sondern fertiggestellt wird, so ergibt sich auch aus dieser Gegenrechnung ganz eindeutig, daß im Jahre 1957 das Ergebnis von 300 000 öffentlich geförderten sozialen Wohnungen mit Sicherheit überschritten werden wird.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ein gleiches positives Ergebnis ist bereits für den steuerbegünstigten und den freifinanzierten Wohnungsbau zu erkennen. Auf ihn entfallen die andere Hälfte des Überhangs, also ebenfalls rund 180 000 Wohnungen, und ein erheblicher Teil der zur Jahreswende genehmigten, noch nicht begonnenen 175 000 Wohnungen. Das bedeutet, daß aus beiden Zahlen zusammen weit mehr als 200 000 steuerbegünstigte und freifinanzierte Wohnungen zu den mehr als 300 000 sozialen Wohnungen für das Jahr 1957 hinzukommen werden. Die Bundesregierung kann also bereits jetzt sagen, daß insgesamt im Jahre 1957 bestimmt wieder mehr als 500 000 Wohnungen bezugsfertig erstellt werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Frage, wieviel Wohnungen für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen vorgesehen sind, läßt sich aus den vorläufigen Landesprogrammen leider zahlenmäßig noch nicht genau beantworten. Wie dem Hohen Hause bekannt ist, haben die Länder bei der Verabschiedung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht geglaubt, schon zum 1. Oktober des vergangenen Jahres auch diese Einzelstatistik in vollem Umfang liefern zu können, so daß wir uns damals im Vermittlungsausschuß zu einem Kompromiß entschließen mußten. Ich hoffe, daß diese Frage nach dem Vorliegen der endgültigen Anträge im einzelnen beantwortet werden kann.
Ich darf für die Bundesregierung dazu noch folgendes erklären. Die Wohnungsbeschaffung für Wohnungsuchende mit geringem Einkommen ist eines der Hauptanliegen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und hat dort in § 27 eine gesetzliche Regelung gefunden. Danach haben die obersten Landesbehörden die Pflicht, in ausreichendem Maße für Wohnungen zur Unterbringung dieser Wohnungsuchenden zu sorgen, und zwar sowohl durch den Neubau von vorbehaltenen Wohnungen als auch durch die Zuteilung von frei gewordenen, nach § 17 a des Wohnungsbewirtschaftungsgesetzes vorbehaltenen Wohnungen, also den Wohnungen, die zwischen den beiden Weltkriegen als Arbeiterwohnstätten ausgegeben wurden, und den bis zum Inkrafttreten des Zweiten Wohnungsbaugesetzes mit Richtsatzmieten von bis höchstens 1,10 DM erstellten sozialen Wohnungen.
Die Bundesregierung hat in der Zwischenzeit, ich glaube wohl sagen zu dürfen, mit wachsendem Erfolg, überall die Aktion „Schöner und besser wohnen" anlaufen lassen, die den Wohnungsinhabern im sozialen Wohnungsbau, die eigentlich ihrem Einkommen nach bereits aus den Grenzen der Richtsatzmieten herausgewachsen sind — und wir alle in diesem Hohen Hause wissen, daß dies eine große Zahl sind — die Möglichkeit gibt, in schönere, bessere und selbstverständlich auch etwas


(Bundesminister Dr. Preusker)

teuere Wohnungen zu ziehen, um auf diese Weise die billigen Richtsatzmietenwohnungen für die Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen zusätzlich zum Wohnungsneubau mit den vorhin ja auch vom Kollegen Hauffe wiedergegebenen Höchstmieten von bis zu 1,20 DM je qm frei zu machen. Ich darf als Beispiel anführen, daß diese Aktion der Nassauischen Heimstätte mit dem Musterstadtviertel in Sprendlingen zu dem Ergebnis geführt hat, daß sich mehr als 40 % der über 10 000 befragten Inhaber von Richtsatzmieten-Wohnungen bereit erklärten, im Rahmen dieser Aktion „Schöner und besser wohnen" ihre Wohnungen frei zu machen. Dies ein Beispiel nur von vielen aus dem ganzen Bundesgebiet.

(Abg. Lücke: Ausgezeichnet! — Abg. Jacobi: Wer lacht da?)

— Ich glaube nicht, daß Sie über Regierungen, die sogar Ihrer eigenen Partei angehören, durchaus lachen sollten, Herr Kollege.

(Abg. Lücke: Sehr gut! — Abg. Jacobi: Was hat das mit den Regierungen zu tun?)

Jedenfalls werden diese Aktionen dort in vollem
Umfange und mit vollem Erfolg auch mit getragen,
genau wie in anderen Ländern des Bundesgebiets.

(Abg. Jacobi: Ich bezweifle ja nur die Allgemeinbedeutung!)

Daneben gibt es nach wie vor die Hauptaufgabe des Neubaues der vorbehaltenen Wohnungen. Alle Maßnahmen der Länder werden auch auf diese Bestimmungen abgestellt. Ich darf auf diese Frage noch an einer anderen Stelle zurückkommen.
Zur Frage 3:
Welche Förderungsmittel müssen nach Ansicht der Bundesregierung für 1957 von Bund und Ländern bereitgestellt werden, um einen Rückgang des vorgesehenen Wohnungsbauvolumens zu verhindern?
Sind diese Mittel bereitgestellt oder wie können sie nach Ansicht der Bundesregierung beschafft werden?
Die Bundesregierung antwortet: Die Gesamtsumme der in den öffentlichen Haushalten für das Rechnungsjahr 1957 bereitgestellten unmittelbar dem Wohnungsbau dienenden Mittel, die sich aus dem Haushaltsentwurf des Bundes wie den von den Ländern und Gemeinden zu erwartenden Bereitstellungen ergibt, beläuft sich bereits jetzt auf mehr als 3 1/2 Milliarden DM.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Nach allen Erfahrungen reicht diese Summe aus, um einen Rückgang des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues zu verhindern.
Die Förderungsmittel setzen sich im einzelnen wie folgt zusammen:
1. Bundeshaushaltsmittel im engeren Sinne insgesamt 1,771 Milliarden DM,
davon allgemeiner sozialer Wohnungsbau 700 Millionen DM weniger 125 Millionen DM für Prämienauszahlungen = 575 Millionen DM;
für SBZ-Flüchtlinge 458 Millionen DM ohne die Bindungsermächtigungen und Vorfinanzierungszusagen der Bundesregierung, die darüber hinaus im Ausmaß von wiederum über einer Viertelmilliarde dahinterstehen;
Umsiedler 35 Millionen DM; Lagerräumung 30 Millionen DM;
andere Sonderprogramme zusammen 443 Millionen DM;
Bergarbeiterwohnungsbau, wenn heute anschließend das Gesetz in zweiter und dritter Lesung angenommen wird, 230 Millionen DM.
2. Lastenausgleichsmittel (Abg. Jacobi: Die nicht hineingehören!)

von 770 Millionen DM. Im einzelnen — nur die vorläufigen, bis jetzt gesicherten Ergebnisse eingesetzt —: Wohnraumhilfe 280 Millionen DM, Aufbaudarlehen 450 Millionen DM, Härtefonds schätzungsweise 40 Millionen DM.
3. Mittel der Länder und Gemeinden — nach dem Vorjahrsergebnis geschätzt, da uns die genauen Zahlen hier verständlicherweise noch nicht bekannt sind — zusammen 1 Milliarde, — Summe 3,541 Milliarden DM.
Um den Zielsetzungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes: mehr Eigenheime, vorrangige Wohnungsversorgung der Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen, größere Wohnflächen und bessere Ausstattung, und damit der zu erwartenden Erhöhung der Gesamtkosten für die einzelne Wohnung Rechnung zu tragen, werden allein im Bundeshaushalt 1957 für den Wohnungsbau 760,65 Millionen DM mehr Haushaltsmittel als 1956 vorgesehen, wiederum ohne die Vorfinanzierungs- und Bindungsermächtigungen aus 1958 gerechnet.
Ich darf es im einzelnen noch einmal rekapitulieren: beim sozialen Wohnungsbau allgemein plus 200 Millionen DM, bei den Wohnungsbauprämien speziell von 60 auf 100 Millionen DM gleich 40 Millionen DM, beim Flüchtlingswohnungsbau von 196 auf 458 Millionen DM gleich 262 Millionen DM, Barackenwohnlager 18,65 bzw. 30 Millionen DM, Bergarbeiterwohnungsbau 180 Millionen DM, Bundeswehrersatzwohnungen 30 Millionen DM. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß angesichts dieser so erheblich stärker dotierten Mittel im Raume der nachstelligen Finanzierung weitere öffentliche Förderungsmittel zur Sicherstellung des sozialen Wohnungsbaues 1957 nicht erforderlich sein dürften.
Frage 4 darf ich, da sie vier Unterbuchstaben enthält, in Zusammenfassung von je zwei Buchstaben beantworten, zunächst die Buchstaben a und d:
Ist die Bundesregierung bereit, dem Verfall des Kapitalmarktes, soweit er zur langfristigen Mittelbeschaffung für den Wohnungsbau in Frage kommt, in geeigneter Weise entgegenzutreten?
Erwägt die Bundesregierung den Einsatz staatlicher Sicherheitsleistungen oder von Zinszuschüssen zugunsten von Kapitalmarktmitteln für den sozialen Wohnungsbau?
Die Bundesregierung anwortet: Bereits im Sommer des letzten Jahres hat sie, als die Ergiebigkeit des Kapitalmarkts insbesondere im Bereich der Sparkassen und Pfandbriefinstitute nachließ und diese Entwicklung in der zweiten Hälfte des Jahres 1956 durch den Anlagenstopp der Sozialversicherungsträger wegen der bevorstehenden Rentenreform verschärft wurde, folgende Maßnahmen getroffen bzw. eingeleitet:


(Bundesminister Dr. Preusker)

Erstens. Mit dem Steueränderungsgesetz vom 5. Oktober 1956 war in Verfolg des Konjunkturprogramms der Bundesregierung die Sperrfrist für steuerbegünstigte Kapitalansammlungsverträge gemäß § 10 des Einkommensteuergesetzes von 7 bzw. 10 Jahren auf 3 Jahre verkürzt und gleichzeitig die Obergrenze für die Absetzbarkeit derartiger Leistungen erhöht worden. Damit ist mit unbestreitbarem Erfolg eine Konsolidierung der Spartätigkeit erreicht, ein sonst zu erwartender unerfreulicher Rückschlag verhindert worden.
Zweitens. Infolge der in der zweiten Hälfte des Jahres 1956 noch bestehenden Ungewißheit über die endgültige Gestaltung der Rentenreform und deren Auswirkungen auf das Volumen der Vermögensanlagen der Rentenversicherungsträger ist das Steueränderungsgesetz vom 5. Oktober 1956 durch das vor allem auf die erststellige Wohnungsbaufinanzierung — und zwar ausschließlich im sozialen Wohnungsbau — ausgerichtete Steueränderungsgesetz vom 19. Dezember 1956 ergänzt worden. Es läuft auf eine teilweise und zeitlich begrenzte Wiederherstellung der früheren Obergrenze für die hälftige Absetzbarkeit von Beiträgen zu Kapitalansammlungsverträgen hinaus, die nach § 10 des Einkommensteuergesetzes steuerbegünstigt sind, und gestattet die Inanspruchnahme dieser Steuervergünstigung sowohl zu Lasten des Veranlagungszeitraums 1956 — bis 31. Januar galt dies — als auch zu Lasten des Veranlagungszeitraums 1957 — der Termin läuft in 14 Tagen, am 31. März 1957, ab —.
Dieses Gesetz hat die erststellige Wohnungsbaufinanzierung mengenmäßig infolge der Bindungen der Sparbeträge mit Sicherheit in erfreulich positiver Weise beeinflußt und aktuelle Sorgen behoben. Die der erststelligen Wohnungsbaufinanzierung und der nicht buchführenden Landwirtschaft vor allem durch dieses Gesetz tatsächlich zugeflossenen bzw. noch zufließenden Beträge lassen sich bis jetzt allerdings nur größenordnungsmäßig schätzen. Man tut daher gut daran. nicht etwa alle — statistisch übrigens nur lückenhaft erfaßbaren — steuerbegünstigten Anlagen, bei denen einige Doppelzählungen und Überschneidungen — Spareinlage, Pfandbriefanlage — ausgeklammert werden müssen, dem Wohnungsbau zuzurechnen, wie dies zur Zeit in der Öffentlichkeit gelegentlich getan wird. Man wird vielmehr den in Rede stehenden Betrag im wesentlichen auf die Erträge aus dem Gesetz vom 19. Dezember 1956 allein abstellen müssen. Per 31. Januar 1957 kann er auf etwa 700 Millionen DM geschätzt werden. Zu dem zweiten nunmehr kurz bevorstehenden Termin des Gesetzes vom 19. Dezember 1956 wird allerdings wohl ein viel bescheideneres Aufkommen an Mitteln für die weitere zusätzliche erststellige Wohnungsbaufinanzierung zu erwarten sein. Das ergibt sich schon aus der kürzeren Zeit und aus der jahreszeitlichen Lage des Termins.
Ich bin von dem Begründer der Anfrage, dem Kollegen Hauffe, vorhin noch gefragt worden, ob ich zusätzlich noch etwas darüber sagen könnte, inwieweit etwa Umbuchungen und auf der anderen Seite steuerliche Ausfälle das Ergebnis dieses Gesetzes beeinflußten. Ich vermute, daß der Kollege Hauffe dabei die seltsamen Wundermeldungen, die in der Presse gestanden haben, im Auge gehabt hat. Danach soll das Aufkommen 1 Milliarde betragen. 800 Millionen davon seien auf Umbuchungen zurückzuführen, und insgesamt 300 Millionen seien steuerliche Ausfälle. Fazit — so ungefähr lautet wohl das Ergebnis, zu dem die Presse auf Grund von Ignorantenmeldungen gekommen war —: ein Defizit von 100 Millionen. Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, nur einmal den Bericht der Bank deutscher Länder zur Hand zu nehmen — ich nehme an, daß der Kollege Seuffert ihn vor sich liegen hat — und zu vergleichen, wie sich allein die Spareinlagen in den letzten zwei Monaten entwickelt haben. Da ergibt sich, daß per 31. Januar 1957 die allgemeinen Spareinlagen, verglichen mit dem 1. Dezember 1956 — also vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes —, um 1 469,3 Millionen zugenommen haben, die steuerbegünstigten Spareinlagen — also sowohl auf Grund des Gesetzes vom 19. Dezember wie der allgemeinen Basisbegünstigungen — nur um 851 Millionen DM, so daß über diesen Betrag hinaus die gesamten Spareinlagen noch um eine weitere Dreiviertelmilliarde zugenommen haben. Mithin trifft die Wundermeldung von der lediglich erfolgten Umbuchung von Spareinlagen allgemeinen Charakters auf die steuerbegünstigten Spareinlagen wohl nicht zu. Wenn man gleichzeitig noch sieht, daß sämtliche Terminkonten und sämtliche allgemeinen Konten ebenfalls keine Rückgänge aufweisen — —

(Abg. Seuffert: Sie müssen doch die Zahlen des Sparkassenverbandes selbst haben, Herr Preusker!)

— Auch die habe ich. Ich darf sie Ihnen nachher noch speziell geben. Sie sind in keiner Weise anders, sondern zum Teil sogar noch günstiger.
Die durch das Gesetz vom 19. Dezember 1956 aufkommenden Finanzierungsmittel sind nun ausdrücklich für den gesetzlich programmierten sozialen Wohnungsbau gebunden. Darüber hinaus haben sich aber die beteiligten Institutsgruppen freiwillig auch der Bindung unterworfen, ebenso wie in der Vergangenheit 50 % ihrer für langfristige Anlagen überhaupt geeigneten Mittel allgemein für die Finanzierung des Wohnungsbaus zur Verfügung zu stellen. Das betrifft also noch die zusätzliche Finanzierung aus dein Basismitteln der Steuerbegünstigung wie auch ,aus den allgemeinen Spareinlagen überhaupt.
Drittens. Zur Überbrückung der Zeit, in der sich die erhöhten steuerbegünstigten Anlagen noch nicht in zusätzlichen Finanzierungszusagen für die erststellige Wohnungsbaufinanzierung niederschlagen, hatte der Bund bereits im November 1956 nominal 208 Millionen DM zur Vorfinanzierung erster Hypotheken der Pfandbriefinstitute über die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellt. Diese Vorfinanzierungsaktion ist seit Beginn ,dieses Jahres in der Weise angelaufen, daß die Pfandbriefinstitute Finanzierungszusagen erteilen. Bemerkenswerterweise sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt Valutierungen noch nicht erfolgt,

(Abg. Lücke: Hört! Hört!)

woraus zu schließen ist, daß ein wirklich größerer Bedarf an Nachfinanzierungsmitteln für den Wohnungsbau im Jahre 1956 tatsächlich nicht gegeben ist. Wäre es anders, so würden bereits gleichzeitig auch die Abrufe auf Grund dieser Aktion eingesetzt haben.
Viertens. Weiterhin hat die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung kürzlich in Übereinstimmung mit den Wünschen der Bundesregierung die Bereitstellung von 80 Millionen DM für die erststellige Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Diese Bereit-


(Bundesminister Dr. Preusker)

stellung wird sich erst im Laufe der nächsten Monate in neuen Zusagen erststelliger Wohnungsbaudarlehen niederschlagen und somit teilweise bereits der Finanzierung des Überhangs nach 1958 dienen.
Fünftens. Ferner konnten zu Beginn dieses Jahres für den Stahlarbeiter- und den Bergarbeiterwohnungsbau — zum Teil über die Hohe Behörde, zum Teil über den ERP-Wirtschaftsplan — insgesamt weitere 57 Millionen DM erststellige Mittel mobilisiert werden. Somit wird auch hier eine spürbare Entlastung eintreten.
Sechstens. Schließlich werden gegenwärtig mit den Rentenversicherungsträgern Verhandlungen mit dem Ziel geführt, aus diesem Bereich noch so viel Mittel, wie nach Inkrafttreten der Rentenreform aus dem Stoppüberhang des letzten Jahres und ,aus den Überschüssen dieses Jahres frei gemacht werden können, zur Wohnungsbaufinanzierung flüssig zu machen.
Wie sich aus den vorausgegangenen Bemerkungen ergibt, kann also unabhängig von den zweifellos nicht befriedigenden allgemeinen Verhältnissen am Kapitalmarkt angesichts des zu Beginn des Jahres 1957 durch die genannten Maßnahmen eröffneten Finanzierungsvolumens mindestens von akuten Schwierigkeiten für die Wohnungsbaufinanzierung dieses Jahres keine Rede mehr sein. Für die Zeit nach dem 1. April 1957, d. h. nach Auslaufen des Gesetzes vom 19. Dezember 1956, werden zur Zeit von der Bundesregierung Maßnahmen zur allgemeinen Konsolidierung des Kapitalmarktes beraten, die dem Ziele dienen, die Ergiebigkeit des Kapitalmarktes zu erhöhen und den sozialen Wohnungsbauausreichend mit Mitteln des
Kapitalmarktes zu versorgen.
Man muß sich jedoch angesichts der großen Ansprüche, die gegenwärtig von der Investitionsseite her an den Kapitalmarkt gestellt werden — Rationalisierung des Produktionsapparates, namentlich infolge der Arbeitszeitverkürzung, Straßenbau, Verkehrswesen, Wasserwirtschaft usw. —, darüber klarwerden, daß es — soweit die Kapitalbildung nicht mit den Investitionsbedürfnissen Schritt hält
— auf die Dauer nicht möglich sein wind, die starke Kapitalnachfrage unserer Volkswirtschaft zu Zinssätzen zu befriedigen, zu denen der Markt einfach kein Kapital mehr hergibt. Das hat sich zwangsläufig — so sehr man es bedauern mag — bereits in den Bedingungen niedergeschlagen, zu denen die im Rahmen der erwähnten steuerlichen Maßnahmen gewonnenen Finanzierungsmittel in den Wohnungsbau fließen. Diese Bedingungen können im öffentlich ,geförderten Wohnungsbau
— wenn das gesetzlich vorgesehene Bauvolumen mit den niedrig gehaltenen Mieten, wie sie insbesondere für die einkommenschwachen Bevölkerungsschichten mit einer Obergrenze von 1,20 DM pro Quadratmeter vorgesehen sind, auch in Zukunft beibehalten werden soll — einerseits nur durch eine Erhöhung der nachstelligen öffentlichen Finanzierungsmittel und andererseits durch die bereits nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehenen Zins- oder Mietsubventionen oder objektivierten Subventionen zur Deckung der Ausgaben abgefangen werden.
Um das Erreichen dieses Ziels sicherzustellen, ist bereits eine Erhöhung des durchschnittlichen öffentlichen Baudarlehens von 7000 DM je geförderte Wohnung, wie es Anfang 1956 gewährt wurde, auf 8600 DM Ende 1956 erfolgt. Wie im
Bereich der kapitalmarktmäßigen Versorgung des Wohnungsbaues seit 1950 wiederholt erforderlich, ist 'also auch dieses Mal wieder eine elastische Anpassung der nachstelligen ,an die erststelligen Finanzierungsmittel, an die gegenwärtigen Gegebenheiten des Kapitalmarktes, erfolgt.
Nun zu der Frage unter Ziffer 4 b:
Wie groß ist nach den Feststellungen der Bundesregierung die derzeit bestehende Finanzierungslücke im Wohnungsbauprogramm für das Jahr 1957 auf 'dem Gebiet der Kapitalmarktmittel?
Die Frage unter Ziffer 4 c lautet:
Ist die Bundesregierung bereit, alsbald Vorschläge für den Einsatz von Haushaltsmitteln oder landeren öffentlichen Mitteln für die Anforderungen des Wohnungsbaues an den Kapitalmarkt zu machen, und in welcher Höhe?
Wie bereits bei der Beantwortung der Frage 3 ausgeführt worden ist, ist weder bei den öffentlichen Mitteln noch bei den Kapitalmarktmitteln insgesamt eine Lücke in der Finanzierung der 1957 fertigzustellenden rund 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaues vorhanden.

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Dies kann auch an Hand der vorliegenden statistischen Unterlagen über die Finanzierungszusagen der Kapitalsammelstellen nachgewiesen werden. Es kann dabei wie bei den Bewilligungen öffentlicher Mittel davon ,ausgegangen werden, daß mit den Zusagen ,an Kapitalmarktmitteln, die im Jahre 1956 erfolgt sind, im wesentlichen die 1957 fertigzustellenden Wohnungen finanziert werden. Selbstverständlich ist diese These nur im Prinzip richtig; denn in gewissem Umfang gibt es. am Jahresanfang und am Jahresende immer Überlagerungen.
Andererseits dürfte es nicht zu bestreiten sein, daß zwischen dem Zeitpunkt der Zusage gerade von Kapitalmarktmitteln, die erst 'als letzte bei der Errichtung des Baues ausgezahlt werden, und ihrer Inanspruchnahme erfahrungsgemäß schon wegen dieser Beleihungspraxis der Kreditinstitute eine erhebliche Phasenverschiebung eintritt. Es dürfte daher schwerfallen, eine genauere Arbeitsthese, die spekulative Erwägungen ausschließt, entgegenzustellen.
Geht man von der statistisch belegten Tatsache aus, daß die Gesamtherstellungskosten je öffentlich geförderte Wohnung im Zeitraum von Januar bis September 1956 im Bundesgebiet durchschnittlich 'mit 19 400 DM veranschlagt wurden, und unterstellt man, daß im Jahre 1957 auf Grund der Zielsetzungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sowie sonstiger Umstände — Qualitätsverbesserungen und möglicherweise infolge der Lohnerhöhungen in zahlreichen Bereichen der Wirtschaft auch Baukostensteigerungen, falls diese nicht durch Leistungssteigerung und Rationalisierung in der Bauwirtschaft abgefangen werden können — eine Erhöhung der durchschnittlichen Gesamtherstellungskosten je Wohnung auf rund 22 000 DM eintritt — wir haben hier gleich einen ganz erheblichen Sprung gemacht, der noch wesentlich über die Vorausschätzungen des Gesamtverbandes der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft hinausgeht, der etwas über 20 000 DM geschätzt hat —, 'so muß für 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus ein Finanzierungsbedarf von rund 6,6 Milliarden DM angenommen werden.


(Bundesminister Dr. Preusker)

Hiervon kann voraussichtlich wie im Jahre 1956 rund ein Drittel durch Restfinanzierungsmittel —Arbeitgeberdarlehen, Aufbaudarlehen, Eigenleistungen der Bauherren und insbesondere die stark angestiegenen Sparleistungsanteile aus Bauspardarlehen — gedeckt werden, so daß 4,4 Milliarden DM zur Deckung durch Kapitalmarktmittel und öffentliche Mittel verbleiben.
Von den statistisch erfaßten, regelmäßig für die erststellige Finanzierung erteilten Finanzierungszusagen der Sparkassen, Pfandbriefinstitute und Lebensversicherungsunternehmen im Jahre 1956 von rund 2,75 Milliarden DM entfielen nach den eigenen Angaben rund 60 %, somit rund 1,6 Milliarden DM, auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Von ,den in der gleichen Zeit erteilten Finanzierungszusagen der Bausparkassen in Höhe von 1,83 Milliarden DM haben wir vorsichtshalber nur 0,9 Milliarden DM eingesetzt; d. h., wir haben unterstellt, daß nicht weniger als weitere 0,9 Milliarden DM gleich 50 % bereits aus Eigensparleistungen des Vorjahres stammen. Der Prozentsatz ist sicher sogar noch zu vorsichtig angenommen. Wir wissen, daß davon rund 23 % — das sind etwa 0,2 Milliarden DM — auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau entfallen. Die Bewilligungsstellen der Länder erteilten dazu Zusagen an öffentlichen Baudarlehen in Höhe von rund 2,8 Milliarden DM, wobei die von den Gemeinden bewilligten öffentlichen Mittel — das ist immerhin auch einiges gewesen — überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. Diese können Sie als zusätzliche Pufferreserve hier noch in vollem Umfang einsetzen.
Daraus folgt, daß .allein für den öffentliche geförderten Wohnungsbau des Jahres 1957, also für die Fertigstellungen dieses Jahres, mindestens folgende Kapitalmarkt- und öffentliche Mittel zur Verfügung stehen: Kapitalmarktmittel der Sparkassen, Pfandbriefinstitute und Lebensversicherungen 1,6 Milliarden DM, Kapitalmarktmittel der Bausparkassen 0,2 Milliarden DM und öffentliche Mittel der Bewilligungsstellen von Bund und Ländern — die Gemeinden sind also völlig außer Betracht gelassen — 2,8 Milliarden DM, zusammen 4,6 Milliarden DM. Es ergibt sich bereits hier eine Überdeckung der benötigten 4,4 Milliarden DM, so daß man davon ausgehen darf, daß, wie man es auch rechnet, die Deckung des Betrages von 6,6 Milliarden DM in jedem Falle gesichert ist. Auch der über die Restfinanzierung hinausgehende Teil des Gesamtfinanzierungsbedarfs für 1957 im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist gesichert. Es ist damit immerhin ein durchschnittlicher Kapitalmarktanteil einschließlich der von den Bausparkassen kommenden Summen an der Gesamtfinanzierung von knapp 28,4 % gewährleistet worden.
Für den nicht mit öffentlichen Mitteln geförderten, übrigen Wohnungsbau, dessen Volumen für 1957 auf den über 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus aufstockt und mindestens 200 000 Wohnungen beträgt, sind an Kapitalmarktmitteln der Sparkassen, Pfandbriefinstitute und Lebensversicherungen rund 1 Milliarde DM, an Kapitalmarktmitteln der Bausparkassen rund 3/4 Milliarden DM verfügbar, wozu noch die Ansparsummen von Bausparverträgen in Höhe von 3/4 Milliarden DM kommen.
Es ist natürlich nicht möglich, den Gesamtfinanzierungsbedarf und den Bedarf an Fremdmitteln für die frei finanzierten und die steuerbegünstigten Wohnungsbauten genau festzustellen. Es kann I aber auf Grund der bisherigen Erfahrungen angenommen werden, daß die verfügbaren Kapitalmarktmittel im Zusammenhang mit den hier reichlicher vorhandenen echten und unechten Eigenmitteln dazu ausreichen werden, das für diesen Bereich veranschlagte Wohnungsbauergebnis von rund 200 000 Wohnungen 1957 zu gewährleisten, zumal hier in größerem Umfange als im öffentlich geförderten Wohnungsbau immer wieder Elastizitäten gegeben sind.
Bezieht man einerseits die im Jahre 1956 erfolgten Finanzierungszusagen der Kapitalsammelstellen etwasauf die im Jahre 1957 fertigzustellenden Wohnungsbauten, so ergibt sich andererseits — namentlich wenn man die in Beantwortung der Frage 4,a dargelegten Maßnahmen zur Anreicherung des Kapitalmarkts für Zwecke der erststelligen Wohnungsbaufinanzierung in Betracht zieht, die bisher überhaupt noch nicht in die Rechnung einbezogen wurden —, daß neben der Wieder-erbringung einer mindestens 500 000 Wohnungen umfassenden Jahresleistung gleichzeitig auch die Inanspruchnahme eines Bauvolumens gewährleistet ist, das zu einem normalen Bauüberhang für das Jahr 1958 führen wird. Vorwiegend für die erststellige Finanzierung dieses Bauüberhanges nach dem Jahr 1958 stehen bereits zur Zeit knapp 1 Milliarde DM bereit, die in den nächsten Monaten als Finanzierungszusagen der Kapitalsammelstellen in Erscheinung treten werden. Herr Kollege Hauffe, Sie haben vorhin diese Frage gestellt; zwischen Anfang April und Ende Mai werden die Zusagen sicher im Hauptteil abgelaufen sein. Sie haben sich bereits in erhöhten Zusagen ab Januar statistisch niedergeschlagen, wie ich Ihnen nachher gern noch im einzelnen durch Zahlen belegen will. Dabei sind noch nicht diejenigen Beträge berücksichtigt — und können es auch nicht sein —, die zu dem zweiten Termin des Steueränderungsgesetzes vom 19. Dezember 1956, d. h. zum 31. März 1957 aufkommen werden.
Es läßt sich also festhalten — das möchte ich abschließend sagen —, daß im Vergleich zu den früheren Jahren für die Fortführung des sozialen Wohnungsbaues im Jahre 1957 einschließlich eines normalen Bauüberhanges in das Jahr 1958 gegenwärtig keine besonderen Finanzierungsschwierigkeiten mehr bestehen. Die Bundesregierung hat ihr Augenmerk bereits der Finanzierung der zu erstellenden mindestens 300 000 sozialen Wohnungen des Jahres 1958 zugewandt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219700900
Meine Damen und Herren, wir haben heute wiederum die große Freude, 6 Kollegen des englischen Unterhauses bei uns zu sehen, liebenswürdigerweise einer Einladung des Präsidenten des Deutschen Bundestages gefolgt sind.

(Beifall.)

Ich habe die Ehre, Idie Herren dm Namen des ganzen Hauses auf das herzlichste in unserer Mitte zu begrüßen, und gebe der Hoffnung Ausdruck, daß ihr Besuch für beide Teile fruchtbar sein wird.

(Erneuter Beifall.)

Bevor wir in die Debatte über die Große Anfrage eintreten — ich unterstelle, daß Debatte gewünscht wird —, gebe ich das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschusses bekannt.


(Vizepräsident Dr. Schneider)


(abgegeben; eine Stimme davon war ungültig, 440 Stimmen waren gültig. 11 Mandate sind zu verteilen. Auf den Vorschlag A sind entfallen 246 Stimmen — das ergibt sechs Mandate —, auf den Vorschlag B 194 Stimmen — das ergibt fünf Mandate —. Gewählt sind auf den Vorschlag A der Fraktionen der CDU/CSU, DP, FVP als Mitglieder Herr Dr. Hofmeister Ich eröffne die Aussprache zu Punkt 4 und erteile das Wort dem Abgeordneten Jacobi. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich für denjenigen, der kein Experte auf dem Gebiete des Wohnungsbaues ist, schwer, ein Fazit aus den Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers zu ziehen. Er wird wahrscheinlich im Tenor herausgehört haben, daß kein Grund zur Sorge besteht. Denn in den entscheidenden Passagen seiner Ausführungen fanden sich Sätze wie „Akute Schwierigkeiten sind nicht mehr vorhanden", „Wir können für das Jahr 1957 ohne Sorge sein", und sein Bemühen war ganz offenkundig allgemein darauf abgestellt, gegenüber Bemerkungen der Sorge, die von der Opposition gemacht worden waren, die Sachlage so hinzustellen, ,als ob derartige Bemerkungen unbegründet seien. Er hat ein wahres Zahlenspiel in seine Ausführungen hineingeworfen und hat geglaubt, mit diesen Zahlen widerlegen zu können, was nicht widerlegt werden kann, die Tatsache nämlich, daß wir nach wie vor Grund zur Sorge haben unid daß der Wohnungsbau noch nicht über die Schwierigkeiten hinweg ist, in denen er sich seit Monaten befindet. Wir sagen dies vor allen Dingen auch deshalb, weil es — es ist wichtig, das zu betonen — nicht allein auf 'das Jahr 1957 ankommt, sondern weil wir mit dem Zweiten Wohnungsbaugesetz ein Wohnungsbauprogramm verabschiedet haben, das uns für eine Reihe von Jahren einen Wohnungsbau zur Pflicht macht, der in der Leistung nicht abfallen darf. Hier ist nach wie vor die Beklemmung nicht zu überwinden, daß der Wohnungsbau, auf lange Sicht gesehen, der Schwierigkeiten nicht Herr wird, denen er ausgesetzt ist. Der Herr Bundeswohnungsbauminister ist gegenüber Kritik von jeher sehr empfindlich gewesen. Er hat gegenüber dem Kollegen Hauffe, der unsere Große Anfrage begründet hat, im vorhinein, bevor er zu der ruhigeren Betrachtung kam, die sich auf seine Akten stützen konnte, darauf hinweisen zu müssen geglaubt, daß er in der 173. Sitzung des Bundestages vom 16. November keinesfalls Bemerkungen gemacht habe, die irgend jemanden berechtigten, zu sagen, er habe auch nur andeutungsweise erklärt, daß die Finanzierung nicht 'gesichert sei. Herr Bundeswohnungsbauminister, Sie haben in dieser Sitzung des Bundestages sehr betont und sehr deutlich davon gesprochen, daß „die restliche erststellige Finanzierung für das Jahr 1957 noch nicht gesichert" sei, und Sie haben wörtlich gesagt: Wir stehen wirklich in der Gefahr, eines der entscheidenden sozialen Programme, das für den sozialen Wohnungsbau, im kommenden Jahr zu vernachlässigen. Diese Bemerkungen haben Sie doch sicherlich nicht gemacht, um die Situation unnötig zu dramatisieren. Vielmehr hatten sie ihren Ausgangspunkt in Ihren eigenen Überlegungen und in den Sorgen, die Sie uns damals vortrugen. Mehr haben wir nicht sagen wollen mit dem Hinweis, daß zu jenem Zeitpunkt hinsichtlich der erststelligen Finanzierung erheblicher Anlaß zur Sorge bestanden habe. Dann sind die Gesetze gekommen, die sogenannten Preusker-Gesetze, die ja selbst in Ihren eigenen Reihen, bevor sie verabschiedet wurden, Kritik fanden; ich sehe den verehrten Kollegen Dr. Wellhausen hier sitzen und entsinne mich seiner mahnenden Worte, ich sehe dort hinten den Kollegen Dr. Dresbach, der ein sehr deutliches Wort zu diesen Preusker-Gesetzen gesagt hat. Es ist auch nicht so, daß hinterher nur die Opposition Kritik geübt hätte. Es sind doch nicht irgendwelche Zeitungen gewesen, die kritische Bemerkungen gemacht haben. Es ist immerhin bemerkenswert, wenn ein Blatt wie die „Deutsche Zeitung und Wirtschaftszeitung von Preuskers Pyrrhussieg sprach, und schließlich ist es vielleicht ,auch für Sie nicht ohne Bedeutung, daß ein Blatt, das doch sicherlich nicht verdächtig ist, der sozialdemokratischen Opposition zu Willen zu sein, der „Rheinische Merkur", von steuerdirigistischen Verirrungen unid davon gesprochen hat, „daß kursdrückende Verkäufe und eine Verschlechterung des Emissionsklimas durch diese Steuermaßnahmen bewirkt worden" seien. Aber darüber, was hierzu im einzelnen zu sagen ist, wird ein Kollege meiner Fraktion noch sprechen. Ich möchte mich mit einer Reihe von Tatsachen des Wohnungsbaues beschäftigen, Herr Bundeswohnungsbauminister, von denen ich sagen muß, daß Sie sie bei der Beantwortung der Großen Anfrage nicht oder nicht in genügendem Umfang berücksichtigt haben. Ich will Ihnen nicht zumuten, zur Kenntnis zu nehmen, wie oft im Laufe der Jahre Herr Minister Dr. Preusker den Versuch gemacht hat, hier allzu schöngefärbte, allzu optimistische Bemerkungen zu machen. Ich habe am letzten Sonntag eine große Buße getan: ich habe vom Morgen bis in die Nacht, Herr Kollege Lücke, nicht nur Ihre Zwischenrufe in diesem Hause gelesen — was auch schon eine Anstrengung ist —, sondern sämtliche Reden des Herrn Bundeswohnungsbauministers mir vorgenommen und daraufhin untersucht, wo ich Widersprüche finden konnte. Ich habe eine ganze Menge gefunden, aber ich heute das Plenum nicht damit aufhalten. Herr Bundeswohnungsbauminister, wenn ich einmal eine ganz boshafte Stunde habe, dann sammle ich Ihre Reden und stelle sie Ihnen mit der Bitte zu, sie selber nachzulesen; das ist eine furchtbare Strafe! Es begann ja damals mit dem „Gebt mir vier Jahre Zeit!", mit jener Bemerkung, in der der Herr Bundeswohnungsbauminister seinen Glauben zum Ausdruck brachte, auf kurze Sicht gesehen seine Aufgabe bewältigen zu können. Ich will — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — nur dieses eine Zitat bringen, das aus der 5. Sitzung dieses Hohen Hauses vom 29. Oktober 1953 stammt und das folgenden Wortlaut hat: Es ist mein sehnlichster Wunsch, am Ende dieser vier Jahre vor den Deutschen Bundestag hintreten und ihm sagen zu können, es sind so viel mehr Wohnungen gebaut worden als in den früheren vier Jahren, daß ich mich überflüssig gemacht habe. Herr Bundeswohnungsbauminister, ich bestreite nicht, daß es gelungen ist, in den letzten vier Jahren sehr viel Wohnungen zu bauen. Aber der Ausgangspunkt Ihrer Darlegungen war doch die Meinung, es könnten so viel Wohnungen gebaut werden, daß nach vier Jahren, also etwa im Herbst dieses Jahres, Ihre Funktion, Herr Minister Dr. Preusker, nicht mehr notwendig sei. Damit sind ja nicht Sie gemeint, Herr Minister, sondern Ihr Amt. Ihre Person kann als Minister möglicherweise durchaus überflüssig werden. Aber die Aufgaben Ihres Ministeriums sind dann sicherlich nicht so kritisch zu sehen wie die Arbeit mancher Sonderministerien, von denen der Wissende weiß, daß sie bis zum Auslaufen der Etatmittel in der Bundeshauptstadt noch immer ein sehr merkwürdiges Dasein fristen. Nein, Herr Bundeswohnungsbauminister, Sie neigen dazu, Dinge sehr optimistisch zu sehen. Das kann eine sehr motorische Kraft beinhalten. Es kann aber auch zu Irrtümern führten. Und Ihre Poilitik ist leider von Irrtümern nicht verschont geblieben. Im übrigen haben Sie heute in Ihrer Rede eine ganze Reihe von Dingen ausgelassen. Nur was Optimismus anlangt, so haben Sie ihn sowohl heute als auch in der Vergangenheit nie außer acht gelassen, um damit eine bestimmte politische Wirkung auszuüben. Sie tragen auch im Hinblick auf andere Fragen, in denen wir kritisch und pessimistisch denken, eine außerordentlich optimistische Haltung zur Schau. Ich sprach soeben davon, daß Sie von einer Wohnungsbauleistung ausgingen, die Ihre Aufgaben im Verlaufe von vier Jahren überflüssig machen könnte. Sie haben gelegentlich sogar versucht, mit weniger als vier Jahren zu operieren, rund Narben in 'der letzten Zeit wiederholt davon gesprochen, daß wir bis zum Jahre 1960, neuerdings bis zum Jahre 1961, längst über den Berg der Wohnungsnot hinweg seien. Solche Ausführungen haben Sie z. B. am 6. Dezember 1956 in Düsseldorf vor dem Hausund Grundbesitzerverein gemacht. Da haben Sie Wieder einmal, nicht zum erstenmal und wahrscheinlich auch nicht zum letztenmal — in diesem Punkte scheinen Sie sich verbissen zu haben, Herr Minister Dr. Preusker —, die Ansicht vertreten, daß in drei Jahren die volle Normalisierung des Wohnungswesens erreicht sein werde. Sie haben im einzelnen dargetan, es werde keine Wohnungsämter, keine Bewirtschaftungsmaßnahmen, keine Mietpreisbindungen und ähnliche Beschränkungen für die Wohnungswirtschaft mehr geben. Herr Minister, es wäre schön, wenn man dieser optimistischen Prognose folgen könnte. Niemand würde dies lieber tun als die 'sozialdemokratische Opposition. Denn auch für uns Sozialdemokraten sind die zwangswirtschaftlichen Einrichtungen auf dem Wohnungsgebiet kein Selbstzweck, sondern lediglich Maßnahmen für eine Zeit des Übergangs. Sie haben nur so lange Berechtigung, wie die Not gewisse soziale Regulative erforderlich macht. Aber, Herr Minister, man kann es sich ja nicht so leicht machen, einfach zu erklären, das sei in etwa drei Jahren so. Im übrigen haben Sie eine ähnliche Erklärung vor wenigen Wochen, nämlich am 26. Februar, in Bonn vor dem Verbandstag des Zentralverbandes der Hausund Grundbesitzer abgegeben, bei der Sie eine neue Nuance in Ihre Bemerkungen eingebaut haben. Wenn Ihre Ausführungen, die ich nach der Hausbesitzerzeitung für Mittelfranken, erste Märznummer, zitiere, richtig wiedergegeben sind — es handelt sich nur um einen Satz —, dann haben Sie gesagt: Wenn noch drei Jahre so weitergebaut werden wird — und das wird unbedingt der Fall sein, solange es eine bürgerliche Koalitionsregierung gibt —, kann man die Wohnraumbewirtschaftung und die Mietenbindungen über Bord werfen. Herr Minister Dr. Preusker, darin liegt doch die Unterstellung, daß eine Koalitionsregierung. die keine sogenannte bürgerliche ist, auf dem Gebiet des Wohnungswesens, vor allen Dingen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaus, weniger zu tun bereit oder fähig sein würde als eine bürgerliche Koalitionsregierung. Gegen diese Unterstellung lege ich Verwahrung ein, weil wir als Sozialdemokraten in diesem Hause auf 'dem 'Gebiet des Wohnungswesens sicherlich olles getan haben, was in unserer Kraft stand, um den sozialen Impetus beim Wohnungsbau aufrechtzuerhalten, und weil es für uns selbstverständlich und nicht nur eine Deklamation ist, daß der Wohnungsbau nach wie vor die Aufgabe Nr. 1 bleiben muß. Im übrigen, Herr Minister Dr. Preusker, ,bedauern wir außerordentlich, daß Sie in Ihrer heutigen Stellungnahme zur Großen Anfrage der SPD so lapidar erklärten, die Ergebnisse der Wohnraumerhebung, über die wir Sie befragten, lägen noch nicht abschließend vor und man könne infolgedessen kaum Einzelfeststellungen treffen, während Sie den Mut aufbrachten, gleichzeitig zu erklären, die Lage sei besser, als man geahnt habe; das sei ein Schluß, der jetzt schon gezogen werden könne. Herr Minister Dr. Preusker, ich muß dann eben versuchen, Sie über gewisse Ergebnisse, die nicht vorläufiger Natur, sondern endgültig sind und meines Erachtens keinen Anlaß bieten, hier eine so hoffnungsfrohe Bemerkung zu machen, ins Bild zu setzen. Aus einer ganzen Reihe von Städten liegen solche Ergebnisse und ,abgeschlossene Auswertungen der Wohnraumehebung vor. Ich darf darauf hinweisen, daß z. B. in München eine sehr eingehende Auswertung erfolgt ist, die sicherlich auch Ihrem Hause bekannt ist und die eine Reihe sehr interessanter Feststellungen erlaubt. Hier habe ich sie, eine 'detaillierte Untersuchung der Wohnraumergebnisse, wie wir sie von Ihnen erfragt haben, in Prozenten des Wohnungsbestandes. Je nach der Struktur der einzelnen Stadtteile schwankt das Wohnungsdefizit in München von 65 v. H. bis zu 12,9 v. H. Eine Vergleichszahl ist da besonders aufschlußreich. München hatte in den letzten sechs Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 133 000 Personen. Um diese wohngerecht unterzubringen, wären zirka 42 000 Wohnungen erforderlich gewesen. (Abg. Albers: Die kann man ,doch nicht in einem Jahr bauen!)

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219701000

(Abg. Mellies: Hört! Hört!)


(Abg. Lücke: Das haben Sie auch nötig!)


(Heiterkeit bei der SPD.)


(Jacobi)


(Abg. Lücke: Sehr richtig!)


(Beifall bei der SPD)



(Jacobi)

— Entschuldigen Sie gütigst, Herr Kollege Albers, ich werde Ihnen gleich klarzumachen versuchen, welche Folgerungen daraus zu ziehen sind. Und wenn Sie in Ihre Vaterstadt Köln kommen, werden Sie sehen, daß für diese fast dasselbe gesagt werden muß. — Gebaut oder wiederhergestellt wurden in diesen sechs Jahren in München 79 000 Wohnungen. Dies also gegenüber einem Zugang von außen, der allein schon 42 000 Wohnungen notwendig machte. Zur Unterbringung bisheriger Untermieter in Hauptmietwohnungen und zur Auflokkerung der Belegungsdichte waren in München also nur rund 37 000 Wohnungen in diesen sechs Jahren verfügbar. Es ist zwar gelungen, die Wohndichte von 3,75 auf 3,18 Personen je Wohnung herabzusetzen, aber von einer familiengerechten Wohnraumversorgung kann noch lange nicht die Rede sein. Und ähnliches gilt für andere Städte.

(Abg. Albers: Und für Köln?)

— Auch für Köln, Herr Kollege Albers. — Dabei ist hervorzuheben, daß damit das Problem der Pendler noch gar nicht angesprochen ist, ebensowenig das Problem der Evakuierten. Es gibt hier geradezu grausame Zahlen.
Ich betone das deshalb, weil sonst die Darstellung des Herrn Bundeswohnungsbauministers draußen leicht so ankommen könnte: es scheint ja alles gar nicht mehr so schlimm zu sein.
Es gibt nach wie vor Brennpunkte des Wohnungsbedarfs, in denen nicht nur Wohnungsnot, sondern größtes Wohnungselend besteht, und ich glaube, wir sollten alle Mühe darauf verwenden, daß eine sehr sorgfältige Analyse der Wohnraumerhebung des Herbstes stattfindet, und dann gemeinsam nach Auswegen suchen, um dieser Not zu begegnen.
In den Städten Köln und Düsseldorf, um nur diese zwei als Beispiele zu nennen, sind im letzten Jahr monatlich durchschnittlich 2500 Personen zugezogen, die neben der bisher ansässigen und wohnraummäßig teilweise unterversorgten Stammbevölkerung Wohnungsansprüche erheben.

(Abg. Lücke: Wo bleibt die Landesplanung? )

Noch ein anderes Beispiel. Die Stadt Essen weist heute noch 4718 Notwohnungen auf. Darüber hinaus sind in dieser Stadt noch immer 1919 Mehrpersonenhaushaltungen und 4100 Einzelpersonen in Lagern und Anstalten untergebracht und als Wohnungsuchende erfaßt, ohne daß die Möglichkeit besteht, ihnen in absehbarer Zeit eine Wohnung — schon gar keine familiengerechte Wohnung — zur Verfügung zu stellen. 3,2 % der Gesamtbevölkerung Essens, das sind 22 355 Menschen, leben zur Zeit noch in Anstalten, Massenunterkünften und Lagern. Der Wohnungsfehlbestand dieser Stadt beträgt zur Zeit noch fast 40 000, ,genau 39 533 Wohnungen. Er ist in sechs Baujahren nur um die Hälfte reduziert worden.

(Abg. Lücke: Eine unvernünftige Städtebaupolitrk!)

Das ist ein Indiz dafür, daß es nicht möglich ist, Herr Bundeswohnungsbauminister, in diesen Städten binnen drei Jahren die Wohnungsnot auch nur annähernd zu beheben.

(Abg. Lücke: Sie wird in Ewigkeit nicht beseitigt, wenn man keine vernünftige Raumordnung macht!)

— Aber Herr Kollege Lücke, die Raumordnung ist doch kein ausreichendes Instrument, um diesen Dingen zu begegnen. Wenn Sie Ihren Bundeswirtschaftsminister hier sitzen hätten, müßten Sie ihm und auch dem Bundesfinanzminister zurufen, oh sie nicht durch ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik hier einiges .tun könnten!

(Beifall bei der SPD.)

Das ergibt sich doch nicht zufällig; das ist doch ein Ausfluß einer die Dinge nicht ausreichend steuernden Wirtschaftspolitik. Daß der Sog in die Städte stattfindet, ist doch auch eine der Seiten des sogenannten Wirtschaftswunders. Das können Sie doch nicht durch ein Raumordnungsgesetz beheben; das muß man durch andere Maßnahmen in Ordnung zu bringen versuchen.
Lassen Sie mich eine letzte Zahl aus einer Großstadt nennen. Die Zahl der Wohnungsuchenden in Frankfurt betrug am 31. Januar 1957 noch 80 819 Wohnungsuchende. Ich stelle das als nüchterne Zahl fest und will darauf verzichten, diese Zahl zu unterteilen. Es handelt sich um Werte, die denen von München. Köln, Düsseldorf und Essen fast gleichkommen. Ich betone das, weil wir uns hüten sollten, die Dinge global zu sehen, und weil wir uns hüten sollten, selbst bei Vorliegen einer Statistik die Schlußfolgerung zu ziehen. sie sei an sich schon ausreichend, uns einen rechten Einblick und Überblick über die Lage zu verschaffen. Das ist nicht der Fall.
Ich könnte Ihnen aus kleinen und mittleren Städten, so aus Lippstadt, aus Soest, aus Gütersloh, aus Osterholz-Scharinbeck, einem kleinen Ort, aus Wehdel in Holstein, aus Geisenheim am Rhein, ebenfalls kleinen Orten, Herr Kollege Lücke, Zahlen nennen, die ebenfalls beweisen, daß wir mindestens noch fünf bis acht Jahre intensivsten Bauens ,benötigen, bis die Wohnungsnot einigermaßen behoben ist, und daß es nirgendwo gestattet ist, zu unterstellen, daß drei Jahre — selbst für den Fall, daß wir so weiterbauen könnten wie heute — ausreichten, der Wohnungsnot zu begegnen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219701100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage?

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219701200
Bitte sehr!

Paul Lücke (CDU):
Rede ID: ID0219701300
Herr Kollege Jacobi, Sie haben eine Reihe von Problemen angeschnitten, die ausschließlich Landessache sind. Wollen Sie mit den Feststellungen, die Sie hier treffen, etwa der Koalition unterstellen, daß sie die Dringlichkeit, die Wohnungsnot weiter zu beseitigen, nicht so sieht wie Sie? Wollen Sie hier nicht zugeben, daß wir erst kürzlich das Zweite Wohnungsbau- und Familienheimgesetz verabschiedet haben, das bis 1962 den Bau von 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus vorsieht, und daß niemand daran denkt, diese Zahl irgendwie einzuschränken? Was wollen Sie also mit Ihren Ausführungen sagen?

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219701400
Herr Kollege Lücke, es gibt einen lateinischen Spruch, den ich dann gleich verdeutschen werde: O si tacuisses, philosophus mansisses! Das heißt auf deutsch: Wenn du geschwiegen hättest, wärest Du ein Philosoph geblieben!

(Abg. Lücke: Sie machen immer in Demagogie!)



(Jacobi)

— Ja, das ist immer „Demagogie", wenn man Ihnen nicht nach Ihrem Papierkragen redet, Herr Kollege Lücke!

(Abg. Lücke: Antworten Sie auf meine Frage!)

— Ich lasse mich von Ihnen nicht anschnauzen! Wir sind nicht auf dem Kasernenhof, Herr Abgeordneter Lücke!

(Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: O wie billig!)

Ich möchte folgendes festhalten. Ich habe hier überhaupt nichts unterstellt, sondern ich habe Tatsachen festgestellt. Ich habe daraus überhaupt keine Schlußfolgerungen als die eine gezogen: daß wir es uns nicht leisten können, die Dinge so darzustellen, als ob man nur so weiterzuarbeiten brauchte wie heute, um in etwa drei oder vier Jahren die Wohnungsnot als behoben anzusehen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Lücke: Davon redet doch keiner!)

Das richtet sich an den Bund, das richtet sich an die Länder, das richtet sich an die Gemeinden, das richtet sich an uns alle.

(Abg. Lücke: Auch an die SPD!)

— Aber natürlich, auch an die SPD! Ich weiß gar nicht, warum Sie ihre Zwischenfrage gestellt haben. Man muß in diesem Hause doch noch das Recht und die Möglichkeit haben, wenn man z. B. die Wohnraumerhebung als eine der Fragen bei einer Großen Anfrage hier vorfindet, dazu auch detaillierte Feststellungen zu treffen und, wenn die Regierung darauf nichts zu sagen weiß, einige Zahlen zu nennen, um der Öffentlichkeit klarzumachen, daß noch Wohnungsnot besteht.

(Zustimmung bei der SPD.)

Die Schlußfolgerungen, die daraus zu ziehen sind, können wir ziehen und müssen wir ziehen durch praktische Politik; und ich halte hier keine Reden, — —

(Abg. Lücke: Wir haben praktische Politik gemacht, und Sie haben Reden gehalten! Wir haben praktische Politik gemacht! Wir haben die Wohnungsnot beseitigt, und Sie haben die Gesetze abgelehnt!)

— Ich stelle fest: Herr Kollege Lücke hat die Wohnungsnot beseitigt.

(Abg. Lücke: Wir!)

— Was heißt: „Wir!"? Haben wir nicht an den Wohnungsbaugesetzen alle teilgenommen?

(Abg. Lücke: Sie haben sie abgelehnt!)

— Herr Kollege Lücke, Sie scheinen die Dinge sehr einseitig zu sehen, der Sie immer der Sittenrichter in diesem Hause in dieser Frage sind.

(Beifall bei der SPD.)

Ich spreche Ihnen das Recht ab, solche einseitigen Erklärungen abzugeben.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Das führt uns auch in der Sache nicht weiter.
Ich stelle also zu diesem Punkte abschließend fest — ich komme gleich auf Ihr Zweites Wohnungsbaugesetz —, daß die Wohnraumerhebung, die stattgefunden hat, uns keinen Anlaß gibt, unsere Sorgen als überwunden anzusehen, und wer objektiv und sachlich ist, hat nicht das Recht, zu behaupten, daß in drei Jahren die Wohnungsnot behoben sei. Das ist leider nicht der Fall.
Was das Zweite Wohnungsbaugesetz anlangt, Herr Kollege Lücke, so hat das ja mit der Sachlage, die im Augenblick zur Diskussion steht, direkt wohl wenig zu tun. Aber da Sie dieses Gesetz nun einmal erwähnt haben, muß ich hier betonen, daß dieses Gesetz ja, bedingt durch die Schwierigkeiten, von denen wir hier sprechen, zusätzlich einen besonders schwierigen Start gehabt hat.
Unterstellen wir einmal, diese Schwierigkeiten wären nicht aufgetreten; unterstellen wir einmal, es wäre wirklich im optimalsten Sinne möglich, die Grundtendenzen dieses Gesetzes zu verwirklichen und in einem viel stärkeren Umfange, als dies heute möglich ist, Familienheime zu erstellen.
Da ist schon die Frage des Baulandes die erste Frage, die ungelöst erscheint.

(Zustimmung bei der SPD.)

Die Baulandpreise sind spekulativ von Jahr zu Jahr angestiegen. Und hier, Herr Kollege Lücke, habe ich allerdings als Sprecher der Sozialdemokratischen Partei das Recht, Sie und die Regierung zu fragen, was denn wirklich geschehen ist, um dieser spekulativen Entwicklung Einhalt zu gebieten.

(Abg. Lücke: Wo sind Ihre Anträge?)

Es ist ja schließlich kein sozialdemokratisches Organ — die „Zeitschrift für gesellschaftliche Bodenfragen, Bodenpolitik und Bodenbearbeitung" „Vaterland", vereinigt mit der „Landwacht" —, das kürzlich festgestellt hat, daß das letzte Jahr in bezug auf die Beschaffung von Bauboden ein verlorenes Jahr gewesen ist.

(Sehr wahr! bei der SPD.)

Dort ist zu lesen — und es wird im einzelnen begründet —, daß die Bodenpreise unentwegt steigen, daß die Besitzenden sich sichern und daß Bundestag und Bundesregierung dieser Entwicklung keinen Einhalt gebieten;

(Hört! Hört! bei der SPD)

daß das, was auf dem Bodenmarkt geschieht, weitgehend schon Bodenwucher ist.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Und es heißt hier:
Im Bereiche des Siedlungs- und Eigenheimbaues sind alle, die sich mit diesen Fragen beruflich oder aus Interesse beschäftigen, der einheitlichen Überzeugung, daß bereits heute die Bodenpreise den Bau von Kleinsiedlungen und Eigenheimen weitgehend verhindern.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Ich weiß, Kollege Lücke, daß das Sorgen sind, die auch Sie kennen. Aber Sie haben sich doch nicht durchgesetzt mit Ihren Bemühungen, hier mitzuwirken, um durch Parlament oder Bundesregierung hier wirkliche Bremsen einzubauen und dieser Preistendenz auf dem Bodenmarkt mit wirksamen Mitteln zu begegnen. Hier wird gesagt — und es stimmt! —: Die Bodenpreise machen im Hinblick auf das erstrebte Ziel der Schaffung von Heimen für die einkommensschwachen Bevölkerungsteile das Familienheimgesetz einfach zu einer Farce. So steht es hier. Und es steht hier zu lesen, daß die Bundesregierung stillschweigend duldet, was hier geschieht.


(Jacobi)

Ich will hier auf weitere Einzelheiten verzichten. Aber, Herr Kollege Lücke, Sie haben ja mit veranlaßt, daß ich ,diesen Punkt ansprach, und es kann nicht geleugnet werden, daß die Frage der Bodenpreise ebenfalls einen Faktor der Sorge darstellt, der, wenn wir nicht etwas Entscheidendes tun, uns weitere Schwierigkeiten über die des Kapitalmarkts hinaus bringen wird.
Im übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es doch so: Herr Minister Dr. Preusker — jetzt wende ich mich wieder zu Ihnen —, Sie haben ebenfalls eine sehr optimistische Darstellung der Lage für das Jahr 1957 insoweit gegeben, als Sie .den Bau von 300 000 sogenannten Sozialwohnungen, den uns das Wohnungsbauprogramm vorschreibt, als absolut gesichert hingestellt haben. Diese Erklärung — Sie werden es nicht bestreiten können — können Sie doch nur abgeben, weil Ihnen der große Überhang aus dem Jahre 1956 zur Seite steht. Unterstellen wir jetzt einmal, 'daß in der Tat auch die Kapitalmarktschwierigkeiten für diese Wohnungen für das Jahr 1957 'behoben seien, dann ergibt sich doch wiederum die Sorge: wenn sich keine wesentliche Aufhellung des Kapitalmarktes zeigt, wenn sich die Dinge nicht wesentlich bessern, dann wird kein entsprechender Überhang vom Jahre 1957 in das Jahr 1958 hinüberragen, und dann stehen wir im Jahre 1958 wahrscheinlich vor noch viel größeren Schwierigkeiten, als Sie sie im Herbst des vergangenen Jahres hier haben darstellen müssen. Ich möchte auf diese Tatsache aufmerksam machen.
Ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, daß wir auch nicht in der Lage sind, Ihre optimistischen Darlegungen zu akzeptieren, mit denen Sie, wenn ich Sie recht verstanden habe, angedeutet haben, daß weitere Belastungen kaum zu erwarten seien. Sie haben selbst eine sehr interessante Zahl ¡genannt, auf die ich gleich zurückkommen werde. Wir haben es neben den Kapitalmarktsorgen und neben den Sorgen um das Bauland unter anderem auch mit schleichenden Materialpreiserhöhungen, insbesondere bei Stahl, aber auch bei Holz und bei Zement, zu tun. Wer in diesen Wochen baut, weiß ein Lied davon zu singen, in welch vielfältiger Weise sich die Verteuerungsfaktoren niederschlagen, von der Lohnerhöhung zum 1. April, die selbstverständlich zusätzlich kostenverteuernd wirkt, einmal ganz abgesehen. Kaum ein Bauherr kann damit rechnen. daß die Vorkalkulationen eingehalten bleiben. Das gilt insbesondere für die Bauherren, die in den letzten Wochen vor der Frage standen, wie sie — neben den fehlenden ersten Hypotheken — auch noch die verschiedenen Kostenverteuerungen 'auffangen sollten.
So gibt es selbst große Wohnungsbaugesellschaften — und wenn Ihnen, Herr Minister Dr. Preusker, Ihr Haus das nicht gesagt haben sollte, dann sage ich es Ihnen —, die verzweifelt Nachfinanzierungsmittel für Bauvorhaben suchen, welche an sich im Jahre 1956 durchfinanziert erschienen und seit langem im Endstadium der Fertigstellung stehen, die also zu der Reihe der Überhangbauten gehören, die hier als gesichert, als problemlos, also praktisch als gebaut hingestellt worden sind. Eine solche große Gesellschaft, an der auch der Bund beteiligt ist, ließ vor wenigen Tagen folgendes verlauten:
Bei den uns übertragenen, im Jahre 1956
durchfinanzierten sozialpolitischen Programmen lagen wir bereits im vergangenen Jahr
durch die mehr als enge Finanzierung und Rentabilität an der untersten Grenze der Qualität, zumindest hinsichtlich des Grundrisses, der Wohnungsgröße, der Innenausstattung und der geplanten Außenanlagen. Da Einsparungen am statischen, scholl- und wärmetechnischen Gerüst nicht möglich sind, können weitere Baukostenerhöhungen nur noch durch ein Herunterdrücken der Innenausstattung, insbesondere der haustechnischen und der Außenanlagen, bis auf ,den Primitivbau abgefangen werden. Ob das jedoch aus menschlichen, wohnungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen verantwortet werden kann, müssen wir bezweifeln.
Meine Damen und Herren, das ist eines ,der vielen Beispiele, die dafür sprechen, daß wir keinen Grund haben, sorglos zu sein, unid 'daß selbst die durchfinanzierten Bauten aus dem Jahre 1956 noch nicht so weit gesichert sind, daß wir uns von Sorgen befreit glauben könnten.
Es hat deshalb seinenguten Grund, wenn Ihnen die sozialdemokratische Bundestagsfraktion gleichzeitig einen Antrag vorlegt, im Einzelplan 25 —Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau — des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 in Kap. A 2503 unter Tit. 530 den Betrag von 700 Millionen DM auf den Betrag von 1 Milliarde DM zu lerhöhen. Bei diesem Betrag handelt es sich um öffentliche Mittel, die der Nachoder Neufinanzierung dienen. Wir beantragen deshalb zusätzlich, in den Haushalt einen Betrag von 50 Millionen DM einzusetzen, der für Zinszuschüsse zur Beschaffung von Kapitalmarktmitteln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau verwendet werden soll.
Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat hier zwar darauf hingewiesen, daß keine Notwendigkeit bestehe, noch zusätzliche Bundesmittel zu binden. Er hat aber gleichzeitig eine Zahl genannt — ich vergaß, darauf zurückzukommen —, die verdient, festgehalten zu werden, eine Zahl, die von sich aus und ohne ;daß man dazu einen besonderen Kommentar zu geben braucht, deutlich macht, daß wir selbst gegenüber dem vergangenen Jahr erhebliche Verteuerungen in Kauf nehmen mußten. Der Herr Minister hat dargetan, es könne nicht geleugnet werden, ,daß man heute entgegen den vorherigen Schätzungen für die Einzelwohnung ein Gesamtkapital von 22 000 DM benötigt. Diese 22 000 DM, Herr Bundeswohnungsbauminister, sind im vergangenen Jahr keineswegs die Grundlage der Kostenberechnungen gewesen, und daraus allein ergibt sich schon, daß in vielen Fällen Nachfinanzierungen notwendig sind.
Es ergibt sich aber noch etwas anderes, sehr Interessantes, nämlich Art und Umfang der Kostensteigerungen, die so oft in diesem Hause geleugnet worden sind. Denn während wir vor Jahren noch mit 16 000 DM pro Einzelwohnung rechnen konnten, ist heute — offiziell vom Herrn Bundeswohnungsbauminister zugegeben — ein Betrag von 22 000 DM notwendig, um eine Einzelwohnung zu finanzieren. Damit nähern Sie sich, Herr Minister Dr. Preusker, 'im übrigen den Zahlen, die vor einigen Monaten vom DGB genannt worden sind und die Sie bestritten haben. Damit ist also klar erkannt und auch von Ihnen zugegeben worden, daß keinesfalls Anlaß zu bloßem Optimismus besteht, sondern daß Schwierigkeiten zu überwinden sind; wir müssen sie nur erkennen. Ich glaube, daß sich das auch auf


(Jacobi)

die öffentlichen Mittel auswirken muß, die eben in größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.

(Abg. Lücke: Ist doch geschehen!)

Abschließend will ich Ihnen selbst die Möglichkeit geben, in dieser Beziehung Ihr Gewissen zu beruhigen, Herr Wohnungsbauminister. Sie kennen sicherlich den Haushaltsplan, der Ihr Haus betrifft, und da sollten Sie sich doch einmal einen Augenblick überlegen, wie man es denn verantworten kann, zu Tit. 830 48 Millionen DM für etwa 3000 Wohnungen, die für Bundesbedienstete bestimmt sind, zu verlangen — ,das sind 16 000 DM pro Wohnung — und gleichzeitig die Dinge so hinzustellen, als ob ein derartiger Betrag an öffentlichen Förderungsmitteln dem Reiche der Phantasie angehören müsse. Was hier in Bonn möglich ist, ist sicherlich nicht überall möglich.
Die Tatsache der Kostensteigerung und 'die Notwendigkeit, die Klippen auf dem Hypothekenmarkt zu überwinden und sich gleichzeitig wegen der Aufrechterhaltung tragbarer Mieten Gedanken über eine entsprechende Erhöhung der öffentlichen Mittel zu machen, waren Veranlassung zur Einbringung dieses Antrages. Wir bitten Sie um eine sachliche Prüfung und um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0219701500
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219701600
Herr Präsident! Meine Damen und Huren! In dem Zeitpunkt, als die SPD ihre Große Anfrage einbrachte, nämlich am 13. Dezember 1956, waren auch meine Freunde von der Sorge hinsichtlich der Finanzierung des Wohnungsbaus, namentlich des sozialen Wohnungsbaus, erfüllt. Damals waren wir ernsthaft bemüht, hier eine Deckung des Finanzierungsbedarfs zu finden. Wir alle, die wir Mitglieder dieses Hohen Hauses sind, wissen noch, welche ernsten Debatten wir hierüber geführt haben. Mit der SPD waren wir darin einig, daß ein Rückgang des sozialen Wohnungsbaus unter allen Umständen vermieden werden müsse. Wenn wir auch die Schwierigkeiten sahen, so waren wir aber doch damals wie auch heute immer weit davon entfernt, sie zu dramatisieren. Wir hatten in der Vergangenheit wiederholt mit Schwierigkeiten dieser oder jener Art zu rechnen, haben sie aber noch immer gemeistert. Mit einer entsprechend positiven Einstellung sind wir auch diesmal darangegangen, die Schwierigkeiten zu meistern, und haben so 1956 mit 561 000 Wohnungen einen neuen Rekord im Wohnungsbau erreicht.

(Beifall in der Mitte.)

Wir können weiterhin feststellen, daß mit der ständigen Erhöhung der Zahl der gebauten Wohnungen eine Verbesserung der Qualität sowie eine ständige Ausweitung der Größe der gebauten Wohnungen einhergegangen sind.

(Abg. Frau Dr. Brökelschen: Sehr richtig!)

Dabei war es unser Ziel — und das ist durch unser Wohnungsbau- und Familienheimgesetz vom Vorjahr noch unterstrichen worden —, in Zukunft familiengerechte Wohnungen zu erstellen und die Eigentumsbildung zu fördern. Wir wollen die Wohnungen auch mit einer Mindestausstattung versehen, die wir in den ersten Jahren nach der Währungsreform noch nicht bieten konnten.
Wenn wir die Wohnungsbaukurve der letzten Jahre überblicken, können wir sagen, daß unser Optimismus gerechtfertigt war.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Der Pessimismus des Kollegen Jacobi ist uns hier im Hause sehr wohl bekannt.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Ich kann hier nur feststellen, daß er wohl bei allen Vorlagen, die hier zur Debatte standen, schwarz in schwarz gemalt hat

(Sehr richtig! in der Mitte)

und daß sich nachher, wenn eine kurze Zeit verstrichen war, stets unsere Auffassung als berechtigt erwiesen hat.

(Abg. Lücke: Geschäftsraummietengesetz!)

— Ich nenne hierfür nur das Beispiel des Geschäftsraummietengesetzes. Es würde zu weit führen, hier in Details einzusteigen.
Es ist auch merkwürdig, wenn festgestellt wird, daß Städte wie beispielsweise Frankfurt usw. den Optimismus, den Herr Wohnungsbauminister Dr. Preusker gezeigt habe, nicht rechtfertigten. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang des Kommunalwahlkampfes, wo beispielsweise die Stadtverwaltungen Münchens oder Frankfurts mit ihren Ergebnissen im Wohnungsbau aufgewartet

(Sehr richtig! in der Mitte)

und damit ihre Politik gerechtfertigt haben.

(Lebhafte Zustimmung in der Mitte. — Abg. Jacobi: Das ist doch kein Argument!)

Für uns im Bund kann es sich doch nur darum handeln, wie groß der Bedarf insgesamt ist. Darauf müssen wir uns hier einstellen. Letzten Endes ist es aber Aufgabe der Länder,

(Richtig! in der Mitte)

nun ihrerseits hinsichtlich der Verteilung der vom Bund zugewiesenen Mittel das zu tun, was der Wohnraumbedarf in den einzelnen Gemeinden erfordert.

(Beifall in der Mitte. — Abg. Jacobi: Soll und Haben, Herr Kollege!)

— Es ist sehr schön, wenn Sie das tun wollen und uns damit unterstützen. Dann wird ja auch das Ziel, das der Herr Wohnungsbauminister genannt hat, erreicht werden. Wir würden uns auch freuen, wenn sich erweisen sollte, daß der Wohnungsbedarf in einer kürzeren Zeit gedeckt werden kann, als wir heute noch im allgemeinen anzunehmen geneigt sind. Dann wird die beengte Unterbringung großer Schichten unseres Volkes aufhören, und deshalb würden wir uns freuen, wenn die Zeit bis dahin abgekürzt werden könnte.
Es ist aber nun sehr fraglich, ob es dazu des Antrags bedarf, den die Fraktion der SPD eingebracht hat, wonach in Kap. A 2503 1 Milliarde statt 700 Millionen DM eingesetzt werden sollen. Der Herr Wohnungsbauminister hat eben schon dargelegt, daß wir gegenüber dem ursprünglichen Ansatz des Vorjahrs um 750 Millionen Mark mehr Mittel für die Wohnungsbauförderung dieses Jahres von seiten des Bundes eingesetzt haben und daß mehr als 31/2 Milliarden an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen. Die Baukapazität hat ja nun auch gewisse Grenzen,

(Sehr richtig! in der Mitte)



(Dr. Hesberg)

und aus diesem Grunde besteht ein weiteres Limit für den Einsatz unserer öffentlichen Mittel.
Im Antrag der SPD wird ferner vorgeschlagen, 50 Millionen an Zinszuschüssen zur Verbilligung von Kapitalmarktmitteln einzusetzen. Ich möchte unterstellen, daß Sie mit diesen Geldern den Zinssatz hundertprozentig bezuschussen wollen, d. h. also, Sie wollen die Zinsen so weit verbilligen, daß sie 0 °/o betragen. Das würde einen Kapitaleinsatz von etwa 600 Millionen erfordern, den Sie also auch noch zusätzlich erschließen müßten.
Auf der anderen Seite — und auch darin liegt meines Erachtens ein Widerspruch — klagen Sie darüber, daß der Kapitalmarkt nicht einmal die Mittel aufbringt, die für die Bereitstellung der ersten Hypotheken erforderlich sind. Wie sollen dann noch diese zusätzlichen Gelder aufgebracht werden; abgesehen davon, daß hier Grenzen für das Wohnungsbauvolumen gegeben sind? Glauben Sie nicht auch, daß dann, wenn Sie den Wohnungsbau noch so ausweiten, der Bauindex nachteilig beeinflußt wird? Sie haben auch da in Pessimismus gemacht, Herr Kollege Jacobi. Fest steht jedenfalls nach dem Bericht der Bank deutscher Länder, daß seit 1955 der Bauindex um 5,7 und daß er von 1956 auf 1957 um 3,1 Punkte gestiegen ist.
Ihren Zahlen über die Durchschnittsbaukosten für Wohnungen möchte ich Darlegungen aus Kreisen entgegenhalten, die Ihnen sehr nahestehen. Herr Tarnow und Herr Kampfmeyer haben in ihrem noch zu erörternden Sonderdruck der „Gewerkschaftlichen Monatshefte" auf Seite 11 eine Berechnung gebracht, in der davon die Rede ist, daß 160 000 Mietwohnungen, und zwar Sozialwohnungen, zum Preise von 16 000 DM zu finanzieren wären. Das ist doch eine sehr erhebliche Spanne; Sie nannten hier 22 000 DM.

(Abg. Jacobi: Das hat doch Herr Minister Preusker gesagt!)

— Auch wenn Herr Minister Preusker das sagt, möchte ich feststellen, daß dieser Durchschnitt von meiner Sicht her betrachtet überhöht ist.
Für 1957 steht jedenfalls fest, daß wir am 1. Januar einen Überhang von 364 000 Wohnungen und von noch nicht begonnenen, aber genehmigten Bauvorhaben im Ausmaß von 175 000 Wohnungen hatten. Das heißt also, daß in diesem Jahr insgesamt 539 000 Wohnungen im Bau sind bzw. alsbald begonnen werden. Das rechtfertigt die Überzeugung, daß wir auch in diesem Jahr das Bauergebnis erzielen werden, das wir im vergangenen Jahr erreicht haben, ein Bauergebnis, mit dem wir uns jederzeit vor der deutschen Bevölkerung sehen lassen können.

(Beifall in der Mitte.)


(Zuruf von der SPD: Fragen Sie doch die Leute selber!)

Es wird auch die Verdächtigung ausgesprochen, der Wohnungsbau sei nicht sozial.
Nach der Verabschiedung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes fing es damit an, daß gesagt wurde, der Familienheimbau sei zu teuer; es müßten für den Familienheimbau durch die Bestimmungen des genannten Gesetzes zusätzlich 10 % der bei vergleichbaren Mietwohnungen gegebenen Darlehen bewilligt werden, es müßten Famililienzusatzdarlehen, Geländeerschließungsdarlehen, Zinszuschüsse und Mietbeihilfen vorgesehen werden. Diese Argumentation geht aber vollkommen an der Tatsache vorbei, daß wir im vergangenen Jahr im Wohnungsbau- und Familienheimgesetz zusätzliche Finanzierungsmittel für diese Eigentumsbildung und für das familiengerechte Wohnen gesichert haben.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Hinter dieser Kritik und hinter dieser Beunruhigung der Bevölkerung stehen also andere Gründe. Die Quelle, aus der diese Kritik kommt, ist leider in Kreisen zu suchen, in denen die Sorge wegen einer Einschränkung ihrer bisherigen Bautätigkeit maßgebend ist.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Es ist natürlich nicht zu bestreiten, daß der Wohnungsbauanteil der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen in den vergangenen Jahren zurückgegangen und der der privaten Bauherren gestiegen ist,

(Abg. Jacobi: Einschließlich des der Spekulanten!)

nämlich von 55,4 auf 67 ,8, während der Anteil der gemeinnützigen Unternehmen von 38,7 auf 29,3 zurückgegangen ist.

(Abg. Jacobi: Da hängen die spekulativen Baulöwen mit darin! — Gegenrufe des Abg. Lücke.)

— Nein, Herr Kollege Jacobi, in diesen Unternehmungen stecken die nicht darin.
Ganz entschieden muß aber zurückgewiesen werden, was sich der Sonderdruck der gewerkschaftlichen Monatshefte leistet, in dem Leute, die in gemeinnützigen Wohnungsunternehmen führend tätig sind, Herr Tarnow und Herr Kampfmeyer, zur Finanzierungskrisis im Wohnungsbau gleich im zweiten Satz die Behauptung aufstellen: Das Wohnungsbauvolumen 1956 liegt um 100 000 Wohnungen unter dem des Jahres 1955.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Lücke: Stimmungsmache des DGB!)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, widerspricht vollkommen Iden Tatsachen. Denn wir hatten 1955 540 000 Wohnungen und im vergangenen Jahr 561 000 Wohnungen.

(Zuruf von der SPD: Das glauben wir nicht!) Dieser selbe Schriftsteller bringt auf der Seite 2 seiner Schrift die Jahresergebnisse der Wohnungsproduktion, und da schreibt er richtig: 1956 mit öffentlichen Mitteln 270 000 Wohnungen, sonstiger Wohnungsbau 270 000 Wohnungen, insgesamt 540 000 Wohnungen. Aber auf der ersten Seite diese Behauptung! Vielleicht ist es eine grobe Oberflächlichkeit, die ebenso zu kritisieren wäre wie etwa eine bewußte Behauptung falscher Tatsachen;


(Abg. Lücke: Politische Stimmungsmache, mehr ist es nicht ! )



(Dr. Hesberg)

jedenfalls müssen wir uns ganz entschieden gegen solche Methoden verwahren.
Wir müssen uns auch dagegen verwahren, wenn hier beispielsweise behauptet wird, an Subventionen werde vom Bund für ein kleines Eigenheim von 24 000 DM ein Betrag von insgesamt 17 489 DM an öffentlichen Mitteln und an Steuervergünstigungen aufgewendet, für ein Eigenheim eines Wohlsituierten im Werte von 48 000 DM 2U 589 DM; das sei absolut ungerechtfertigt und zeige den unsozialen Charakter. Aber der Schriftsteller verschweigt, daß im ersten Falle bei einem Eigenkapital von 10 °/o nur 2500 DM zur Finanzierung dieses Objektes aufgebracht zu werden brauchen, während im zweiten Fall mindestens 15 000 DM als Eigenmittel aufgebracht werden müssen.
Man kann darüber streiten, ob die Steuervergünstigung zur Investition der erststelligen Hypotheken und dergleichen verbesserungsbedürftig ist. Darüber werden wir uns hier zu gegebener Zeit unterhalten müssen, wenn das Gesetz im März dieses Jahres abläuft. Aber es dürfte nicht ratsam sein, nach der Methode zu verfahren, private Mittel durch öffentliche Mittel zu ersetzen. Wir müssen die Tendenz strikt innehalten, daß mehr und mehr Wohnungsbau aus den Finanzierungsquellen der privaten Wirtschaft finanziert wird.
Wir wissen also, daß die Behauptung über den Rückgang des sozialen Wohnungsbaues in das Reich der Fabel gehört. Dann sollten sich aber alle Beteiligten, wissend, daß es auch den Wünschen der Verbraucher entspricht, bemühen, daß dieses Gesetz, das wir in diesem Hause mit so großer Mehrheit beschlossen haben, auch erfolgreich durchgeführt wird. Wir sollten nicht eine tendenziöse Kritik treiben, sondern positiv mitarbeiten. Daher möchte ich zum Schluß eine Empfehlung an die Kritikergeben, die nicht immer nur mit Ansprüchen kommen sollen: Beschafft soundso viel Geld, Privatkapital in Form von Hypotheken, und beschafft mehr Geld aus den Mitteln des Bundes!

(Abg. Lücke: Und gleichzeitig alle Vorlagen ablehnen! — Abg. Jacobi: Beides, Hypotheken und öffentliche Mittel! So unverschämt sind wir, Herr Dr. Hesberg!)

— Sicher, Sie fordern beides gleichzeitig. Ich möchte aber denen, die hier so unverantwortlich Kritik treiben, die hier zum Teil Brunnenvergiftung betreiben — —

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lebhafter Widerspruch und Zurufe von der SPD. — Zuruf von der SPD: Der Hauptbrunnenvergifter ist im Augenblick nicht da!)

— Ist es keine Brunnenvergiftung, wenn hier wider besseres Wissen behauptet wird, im vergangenen Jahr seien 100 000 Wohnungen weniger gebaut worden?

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Jedenfalls möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, namentlich den Kreisen der Gemeinnützigen, folgendes sagen. Wenn dem privaten Bauherrn die erste Hypothek und die Finanzierungsmittel des Staates nicht ausreichen, dann bemüht er sich um zusätzliches Eigenkapital. In den Gesellschaften, die diese Kritik geübt haben, ist weiß Gott ein sehr beträchtliches Eigenkapitalangelegt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219701700
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219701800
Bitte sehr.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0219701900
Herr Kollege Dr. Hesberg, ich möchte Sie bloß fragen, um die Diskussion auf die richtige Ebene zu bringen, ob hier im Hause jemand behauptet hat, daß das Ergebnis von 1956 um 100 000 Wohnungen niedriger ist.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219702000
Nein.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0219702100
Wenn das in dieser Diskussion hier nicht behauptet worden ist, dann dürfen Sie uns nicht mit einem Zungenschlag als Brunnenvergifter bezeichnen.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219702200
Das habe ich auch nicht, Herr Kollege Hauffe. Ich habe auf die Schrift von Tarnow hingewiesen, wo das auf der ersten Seite im zweiten Satz steht. Das ist Tatsache, und das ist Brunnenvergiftung.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219702300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219702400
Bitte sehr.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219702500
Herr Kollege Dr. Hesberg, glauben Sie, daß ein Brunnenvergifter, der ja kein sehr ehrenwerter, aber ein berechnender Mensch ist, gleichzeitig so töricht ist, daß er sich auf Seite 2 in der richtigen tabellarischen Wiedergabe der Zahl auf der Stelle widerlegt? Meinen Sie nicht, daß die andere Lesart, die Sie soeben auch vorbrachten, doch wahrscheinlicher ist, daß hier ein Irrtum auf Seite 1 vorliegt?

(Abg. Lücke: Stimmungsmache des DGB!)


Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219702600
Herr Kollege Jacobi, man kann nicht die Dreistigkeit besitzen, auf der ersten Seite zu sagen, 100 000 Wohnungen — —

(Abg. Seuffert: Lächerliche Ablenkung! Sprechen Sie ,doch zur Sache! — Weitere Zurufe von der SPD.)

— Das ist zur Sache, Herr Kollege Seuffert.

(Abg. Seuffert: Ich werde nachher Antwort geben! Lächerliche Ablenkung!)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219702700
Herr Kollege Seuffert, beruhigen Sie sich. — Ich würde doch empfehlen, meine Damen und Herren, etwas ruhiger zu diskutieren. Es handelt sich doch immerhin um ein gewichtiges Thema.

(Zuruf des Abg. Baur [Augsburg].)

— Ich bin nicht für Demagogie, sondern wir wollen sie bekämpfen.

(Abg. Baur [Augsburg]: Ich habe Sie auch nicht gemeint! — Heiterkeit.)

— Ich weiß, daß Sie mich nicht gemeint haben, Herr Kollege, sonst hätte ich vielleicht sogar anders reagiert. — Wir befinden uns hier in einer mühsamen Debatte, die sich über den Nachmittag hinzieht. Ich habe noch eine ganze Reihe von Rednern auf der Liste. Ich möchte also an alle Teilnehmer des Gesprächs ,den Appell richten, so sachlich wie möglich zu sprechen. Es hat keinen Zweck,


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

daß wir das Fernsehen und den Rundfunk abstellen, wenn wir trotzdem in einem Klima diskutieren, das der Sache nicht bekommt.
Nun fahren Sie bitte fort, Herr Abgeordneter.

Dr. Carl Hesberg (CDU):
Rede ID: ID0219702800
Jedenfalls ist es nicht aus der Welt zu schaffen, daß mit einer derartigen Schrift die Bevölkerung beunruhigt wird.

(Abg. Lücke: Richtig!)

Wir können daher nur fordern, daß diese Unternehmungen, die mit erheblichem Kapital aus öffentlichen Mitteln arbeiten — denn es sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften, die immerhin über ein Eigenkapital von 500 Millionen DM und über einen Wohnungsbestand von mehr als 897 000 Wohnungen verfügen —,

(Hört! Hört! in der Mitte)

sich in unser Wohnungsbau- und Familienheimgesetz vertiefen und dessen Tendenzen befolgen: Wohnungseigentum zu schaffen. Damit würden sie sich das Kapital beschaffen, welches mit eingesetzt werden könnte, damit der Wohnungsbau so gefördert wird, wie es notwendig ist.
Wir sind der Überzeugung, daß 1957 das Programm, das wir uns gestellt haben, erfüllt wird und daß wir wie in der Vergangenheit so auch in der Zukunft mit allen Schwierigkeiten fertig werden. Wir bedauern nur, daß sich das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz in diesem Jahr nicht voll und ganz auswirken kann, weil der größte Teil der Mittel, die im vergangenen Jahr vorverplant sind — da das Gesetz es so vorschreibt —, nach den Richtlinien der Vergangenheit bewilligt worden ist. Wir hätten den Wunsch gehabt, daß in diesem Jahre in noch viel stärkerem Maße nach den Richtlinien des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes hätte gebaut werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FVP.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219702900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Will.

Dr. Rudolf Will (FDP):
Rede ID: ID0219703000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der erfreulichen Lage, mich wesentlich kürzer als meine Vorredner fassen zu können, einmal, weil das meiste, was hier zu sagen war, von ihnen schon gesagt worden ist, dann aber auch, weil ich mich nicht genötigt sehe, die Ausführungen des Herrn Wohnungsbauministers zu verteidigen oder anzugreifen.
Es liegt in der Natur der Sache, daß wir Mitglieder des Bundestags darauf angewiesen sind, mit statistischen Zahlen zu arbeiten, die uns irgendwie geliefert werden und die wir im einzelnen nicht nachprüfen können. Solche Zahlen hat uns gerade heute der Herr Wohnungsbauminister in besonders großem Umfang — notwendigerweise — genannt. Kaum einer von uns ist in der Lage, im einzelnen zu sagen, ob diese Zahlenreihen richtig sind oder ob sie nicht vielleicht in einem gewissen Umfang kalkuliert, wohlmeinend geschätzt sind.
Die Ausführungen des Herrn Wohnungsbauministers waren ja im wesentlichen eine Erweiterung dessen, was er schon in der letzten Fragestunde im Februar, etwas kürzer, dargelegt hat. Sie stellen eine, wie ich glaube, im wesentlichen erschöpfende Beantwortung der Großen Anfrage der SPD dar, die immerhin vier Monate alt ist und vermutlich etwas anders gefaßt worden wäre, wenn man sie erst jetzt eingebracht hätte. Ich will natürlich an einem Wort des Herrn Bundesministers nicht deuteln. Ich bin auch der Meinung, daß wir alle, die wir hier als Abgeordnete dieses Hauses sind — dabei beziehe ich mich zunächst auf die Mitglieder des Wohnungsbauausschusses, die an diesen Dingen besonders beteiligt waren —, durchaus Veranlassung haben, stolz auf das zu sein, was wir in den letzten sieben Jahren seit dem Ersten Wohnungsbaugesetz geleistet haben. Denn schließlich sind 3 1/2 Millionen Wohnungen, die mit einem Aufwand von 55 Milliarden DM gebaut wurden, immerhin eine Größenordnung, die sich schon sehen lassen kann, wie wir z. B. heute in einer Unterhaltung mit französischen Architekten festgestellt haben und wie wir aus dem Vergleich mit anderen Ländern wissen. Das ist also schon etwas, und daran sind alle Parteien beteiligt, einschließlich der SPD. Infolgedessen müßte das Klima eigentlich durchaus freundlich sein, wenn wir heute diese Dinge beraten.
Nun ist aber hier und auch in der Öffentlichkeit eine Stimmung vorhanden, als ob sich der soziale Wohnungsbau in einer gewissen Krise befände. Man wird zu überlegen haben, woher dieses Gefühl kommt. Die Voraussetzungen, auf die es für die Weiterführung des sozialen Wohnungsbaus zunächst einmal ankommt, sind doch eigentlich gegeben. Es fehlt ja nicht an Baustoffen, es fehlt nicht an der Kapazität der Bau-Industrie, es fehlt letzten Endes auch nicht an dem Bauboden, wenn er inzwischen auch teurer geworden ist; es fehlt schon gar nicht an den Baugesetzen, die wir dafür gemacht haben. Aber es fehlt natürlich an etwas: am Geld. Letzten Endes ist die ganze Frage, um die wir uns seit zweieinhalb Stunden streiten, nur diejenige der Finanzierung des Wohnungsbaus, jetzt und in der Zukunft.
Hier sind in der Tat schon einige Sorgen angebracht. Deshalb möchte ich kurz darauf eingehen. Die eine Sorge, Herr Bundesminister, die Sie sich sicherlich auch machen werden, ist die ständige Verteuerung des Wohnungsbaus. Wir haben zunächst angefangen mit Beträgen von 14 000 bis 15 000 DM pro Einheit und sind nun zu einem Satz von 22 000 DM gekommen, wie ich zum erstenmal aus Ihrem Munde in dieser positiven Form gehört habe. Das bedeutet immerhin, daß 100 000 Wohnungen nicht weniger als 2,2 Milliarden DM kosten. Die berühmten 300 000 Sozialwohnungen, von denen Sie gesprochen haben, setzen also einen Kostenbetrag von 6,6 Milliarden DM voraus. Bei der Frage der Finanzierung — das ist die entscheidende Frage — können wir davon ausgehen, daß ein wesentlicher Teil zunächst einmal durch Eigenfinanzierung beschafft wird. Im allgemeinen waren wir gewohnt, dafür einen Satz von 25 % anzunehmen. Sie sind heute in diesem Punkt mit dem Optimismus, der Ihnen eigen ist, vielleicht als Bundeswohnungsbauminister auch eigen sein muß, davon ausgegangen, daß es ungefähr ein Drittel wäre, was bei der Rest- oder Eigenfinanzierung üblich sei. Das kommt mir ein bißchen hoch vor. Aber darüber wollen wir uns im Augenblick nicht streiten. Es ist abzuwarten, ob in diesem Umfang die Eigenmittel tatsächlich vorhanden sein werden. Denn das Sparkapital des Bauwilligen steigt nicht so schnell wie die Kosten des Wohnungsbaus. Aber wir können davon ausgehen, daß jedenfalls der Teil der Finanzierung, der aus öffentlichen Mitteln stammt, in etwa gesichert zu sein scheint.


(Dr. Will [Berlin])

Sie haben uns Zahlen genannt, die im einzelnen nicht nachprüfbar sind, von denen ich aber annehme, daß sie richtig sind. 3 1/2 Milliarden DM stehen danach zur Verfügung aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern. Der Anteil der Gemeinden ist darin noch nicht enthalten. Das ist immerhin schon eine Größenordnung, von der man annehmen kann, daß sie die Kosten des sozialen Wohnungsbaus — 300 000 aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen — weitgehend decken kann. Nun ist das aber nur ein Teil. Wir wissen ja, daß der andere Teil, der aus privaten Mitteln, d. h. vom Kapitalmarkt stammt und der immer größer geworden ist, in der letzten Zeit nicht mehr in dem gleichen Maße wie früher zur Verfügung steht. Das ist in der Tat eine Sorge, mit der wir uns hier zu beschäftigen haben.
Worum geht es denn hier? Wir hören immer wieder, der Kapitalmarkt sei — in dieser SPD- Anfrage steht es — verfallen. Ich glaube, man kann das so nicht sagen. Der Kapitalmarkt ist zweifellos nicht verfallen. Wir haben die Zahlen dafür gehört. Die Summen, die in dieser oder jener Form gespart werden, sind keineswegs etwa erschreckend niedrig. Nun ist zwar eine gewisse Tendenz zum höheren Verbrauch vorhanden, aber gerade das, was die Bank deutscher Länder in ihrem ausgezeichneten Monatsbericht an statistischem Material immer wieder bringt, beweist ja deutlich, daß wir nach dieser Seite hin unmittelbare Befürchtungen eigentlich nicht zu haben brauchen. Aber diese Frage der Ersparnisbildung — und im Falle des Wohnungsbaus kommt es doch im wesentlichen auf das Wertpapiersparen an — ist eine ernste Frage, die auch Sie, Herr Wohnungsbauminister, der Sie sich, wie ich von früher weiß, ja nicht nur mit dem Wohnungsbau beschäftigen, wahrscheinlich doch auch mit Sorge erfüllen wird. Denn diejenigen, die der Propaganda zu erhöhtem Wertpapiersparen gefolgt sind und sich darauf verlassen haben, haben im Laufe der letzten Jahre doch geradezu miserable Erfahrungen gemacht. Das ist nicht nur bei denjenigen der Fall, die sich vielleicht aus spekulativen Gründen darauf eingelassen haben, an die Börse zu gehen und Aktien zu erwerben. Jeder von uns, der diese Dinge einigermaßen verfolgt, weiß, wie erheblich die Verluste in den letzten anderthalb Jahren auf diesem Gebiet gewesen sind. Sie trafen aber auch diejenigen Personen, die geglaubt haben, ganz besonders sorgfältig zu disponieren, die sich z. B. als Vermögensverwalter, als Treuhänder etc. genötigt gesehen haben, wegen ihrer erhöhten Verantwortlichkeit die Anlage ihrer Gelder besonders sorgfältig zu überlegen, und die daher beispielsweise die Anlage ihrer Mittel in Wertpapieren, die für den Wohnungsbau bestimmt gewesen sind, nämlich in Pfandbriefen gewählt haben. Diese Anlagen haben inzwischen außerordentliche Verluste erlitten. Heute nun kommen diese Anleger zu den Banken und erklären: „Wir haben diese Papiere doch nur wegen des damit verbundenen Steuervorteils gekauft, und nun ist der Kurs-Verlust weit größer als der Ertrag, den diese Papiere gebracht haben.
Das ist eine Frage, ,die sehr ernst ist. Und da lese ich nun schon in der Zeitung — Sie haben es sicher auch gelesen —, daß neue Schiffspfandbriefe zu 8 % herauskommen sollen. Das bedeutet doch, daß der 8%ige Pfandbrieftyp schon vor der Türe steht. Da wir wissen, daß die Erhöhung des Hypothekenzinses um 1 % etwa gleichbedeutend ist mit einer Erhöhung der Miete um 10 % —, können wir uns ungefähr vorstellen, wohin die Dinge führen werden. Da befürchte ich, Herr Kollege Hesberg, daß wir genötigt sein werden, mit den öffentlichen Mitteln in den Finanzierungsbereich hineinzusteigen, der bisher dem privaten Kapitalmarkt vorbehalten gewesen ist, um die Lücke auszufüllen; denn anders wird es nicht möglich sein.
Die Deroute des Kapitalmarkts auf dem Gebiet des Wertpapiersparens ist also schon eine ernste Sorge, mit der wir uns zu befassen haben. Sie kommt zu der anderen Sorge, die ich eben angedeutet habe und die uns erfüllt, nämlich diejenige über die ständige Steigerung der Baukosten in den letzten Jahren, die entgegen den Vorhersagen, die die von der Regierung auf diesem Gebiet gemacht worden sind, eingetreten ist.
Ich sehe die Dinge im Ganzen von einer gewissen neutralen Seite und möchte glauben, daß meines Erachtens keine Veranlassung besteht, von einer ausgesprochenen Krise des Wohnungsbaus zu reden. Zumindest gilt das für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau.
Ich weiß allerdings nicht, wie die Rechnung aufgehen soll, die Sie uns zuletzt, Herr Wohnungsbauminister, aufgemacht haben. Sie haben gesagt: Die 300 000 öffentlich geförderten Wohnungen kosten 6,6 Milliarden Mark, nämlich — das ist eine einfache Rechnung — 22 000 DM pro Haus. Sie haben weiter erklärt: von diesen 6,6 Milliarden DM seien 2 Milliarden Eigenkapital, und der Rest von 4,4 Milliarden setze sich zusammen aus Kapitalmarktmitteln 1,6 Milliarden DM, Bausparkassenmitteln 0,2 Milliarden DM, öffentlichen Mitteln 2,8 Milliarden DM. Das gibt zusammen 4,6 Milliarden DM. Das würde also bedeuten, daß diese 300 000 Wohnungen, die im Laufe des Jahres mit öffentlichen Mitteln gebaut werden sollen, als finanziell gesichert anzusehen sind.
Für den übrigen Wohnungsbau mit 200 000 Wohnungen allerdings, die natürlich auch 4,4 Milliarden DM kosten, haben Sie uns nur insgesamt 21/2 Milliarden DM versprechen können. Es fehlen also 1,9 Milliarden DM. Ich wage zu bezweifeln, daß es möglich sein wird, diese rund 2 Milliarden DM auf dem Hypothekenmarkt zu Sätzen aufzubringen, die noch erträglich sind, und es geht nicht an, zu sagen, dann werde man sich eben uni erhöhte Eigenmittel bemühen müssen! So einfach ist das nämlich bei den Größenordnungen, die hier in Rede stehen, auch nicht. Hier also sehe ich mit einer erheblichen Sorge, daß die Mittel für die Beschaffung des erststelligen Kapitals für den Teil des sozialen Wohnungsbaus, der lediglich steuerbegünstigt ist, nicht ausreichen werden und daß wir da ins Gedränge kommen. Ich bin sicher, daß Sie sich auch darüber Gedanken gemacht haben. Sie haben sie uns heute selbstverständlich verborgen, wie das von einem Regierungsvertreter in dieser Situation erwartet werden muß, aber ich glaube, daß auch Sie das insgeheim mit einiger Sorge erfüllt.
Meine Anregung an die Regierung geht nun dahin, uns nicht heute, aber doch vielleicht bei nächster Gelegenheit im Ausschuß mitzuteilen, was sie zu tun gedenkt, um der stark steigenden Tendenz der Wohnungsbaukosten sowohl bei der Beschaffung des Bodens als auch bei der Bau-Errichtung entgegenzutreten und insbesondere was geschehen soll, um dem Mangel an erststelligen Hypotheken für den sozialen, aber nicht öffentlich geförderten


(Dr. Will [Berlin])

Wohnungsbau zu begegnen. Mit diesen Dingen werden wir uns also noch eingehend zu befassen haben. Es ist nicht so vordringlich, daß es unmittelbar geschehen muß, aber zum Herbst wird sich jedenfalls der dritte Bundestag schon sehr bald mit diesem Problem beschäftigen müssen.
Die Anträge, die von der SPD-Fraktion heute gestellt worden sind und die eine Erhöhung der öffentlichen Mittel bezwecken, sind natürlich zunächst einmal publikumswirksam. Wir sollten jedenfalls darüber einmal debattieren, und ich habe daher keine Einwendung dagegen, daß wir diese Anträge an unseren Ausschuß überweisen und uns dort anhören, was die Regierung dazu zu sagen hat. Sicherlich wird es in erster Linie dabei auf den Herrn Finanzminister ankommen, der uns natürlich sagen wird — und das auch begründen muß —, daß diesen Anträgen jetzt nicht stattgegeben werden könne.
Im ganzen — das möchte ich abschließend sagen
— sehe ich als Vertreter der Fraktion der Freien Demokratischen Partei keinen Anlaß zu einer übergroßen Beunruhigung. Wir sind der Meinung, daß wir — darunter verstehe ich jetzt den Deutschen Bundestag und die Regierung — auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaues Erhebliches geleistet haben —, daß wir aber auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen sollten, denn die augenblickliche Tendenz der Baukostenverteuerung und der Kapitalverknappung muß uns mit Sorge erfüllen. Es wird Aufgabe der Regierung sein, uns diese Sorge abzunehmen und die dem sozialen Wohnungsbau drohende Gefahr rechtzeitig zu bannen. Denn es ist nach meiner Meinung immerhin noch wichtiger, Wohnungen zu bauen als Kanonen zu erzeugen.

(Beifall bei der FDP.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703100
Das Wort hat der Abgeordnete Körner.
Körner (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Pro und Kontra nicht noch vermehren. Ich habe aus der Debatte den Eindruck gewonnen, Herr Kollege Jacobi, daß der Wohnungsbau eine sehr harte Sachaufgabe ist, die für Polemik recht wenig geeignet ist. Wenn wir uns nämlich immer an das gehalten hätten, was die Opposition beantragt hat oder was sie zur Ablehnung unserer Anträge gesagt hat, dann, Herr Kollege Jacobi, wäre das eingetreten, was von Ihrer Seite aus geschrieben worden ist: daß wir zum Frühjahr 1957 mit einem katastrophalen Zusammenbruch des gesamten Wohnungsbaus rechnen müßten.

(Abg. Jacobi: Des „sozialen" ist gesagt worden! Es sah ja damals auch so aus!)

— Es sah nicht so aus. Nach den Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers waren schon genügend Reserven zum Abfangen der Situation eingebaut. Ich gebe zu — wir wollen uns sachlich unterhalten, Herr Jacobi —, daß auch wir unsere Sorgen dabei hatten. Aber hätten wir so operiert, wie Sie es damals wollten, dann wären wir wirklich — ich will mal etwas freier sprechen — in der Tinte dringewesen.

(Sehr richtig! rechts. — Abg. Jacobi: Was haben wir denn gewollt?)

— Was wir wollten und was wir uns vornehmen sollten, ist nicht, Polemik zu treiben, sondern mit
allen Mitteln uns gemeinsam anzustrengen, damit die Wohnungsnot so schnell wie möglich beseitigt wird.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Jacobi: Dann besteht doch kein Widerspruch!)

— Nein, nein. Wir sind uns ja schon einig. Wir sind ja gar nicht so bös gegenseitig.

(Abg. Jacobi: Stimmen Sie unserem Antrag auf mehr Mittel zu; dann ist alles in Ordnung!)

— Wenn Sie jetzt auf eine Milliarde hinauswollen, dann fragen Sie mal Herrn Schoettle und Herrn Ritzel — die ich außerordentlich schätze; ich habe oft an den Besprechungen im HaushaltsauSSChuß teilgenommen —, ob die auch dafür wären.

(Abg. Jacobi: Da haben Sie doch die Mehrheit! Außerdem sind sie dafür! Schoettle hat ja gesagt!)

— Na, ich weiß es nicht; wir haben uns oft schon um einige tausend Mark im Haushaltsausschuß erheblich herumgeschlagen.
Alles in allem haben Sie — ich glaube, es war Herr Kollege Hauffe — dem Herrn Minister den Vorwurf gemacht, er habe die Dinge zu global und zu rosig gemalt.

(Abg. Jacobi: Das nehme ich auf mich!)

— Sie waren es. Es ist immer die gleiche Gruppe.
— Sie haben gemeint, er habe den Finger nicht auf dieentsprechenden üblen Stellen gelegt, und Sie haben dann bestimmte Städte usw. angezogen.
Wir wollen nicht in den Fehler verfallen, global rosig zu malen. Wir wollen aber auch nicht in den Fehler verfallen — und der ist ,meiner persönlichen Meinung nach von Ihnen jetzt gemacht worden —, global alles mehr oder weniger herunterzureißen.

(Abg. Jacobi: Wie käme ich dazu! Wir sind ja mitbeteiligt an den Dingen!)

— Wenn sich das nur jeder bei dieser Debatte immer vor Augen halten würde!

(Abg. Jacobi: Was in den Ländern gut gemacht wird, schreiben Sie sich zu!)

Noch eines. Es !ist bemängelt worden, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister nicht bereits heute in lallen Fällen genügend und konkrete Zahlen auf den Tisch legen konnte. Ich kann mich entsinnen, daß bei den Debatten vor Monaten über das Zweite Wohnungsbaugesetz von der anderen Seite aus erheblich gegen idle Statistiken vorgegangen worden ist.

(Abg. Lücke: Ja, ja! — Abg. Hauffe: Das war eine ganz andere Statistik! — Lachen bei der CDU/CSU.)

— Aber Herr Hauffe, Sie haben doch diese Statistiken abgelehnt! Das wird Herr Lücke wissen.

(Abg. Jacobi: Dias sind doch zwei Dinge!) Wir haben um diese Statistiken — sogar der Herr Bundeswohnungsbauminister — erbittert kämpfen müssen. Das ging hart auf hart, daß wir sie überhaupt nachher durchgezogen haben, weil wir uns sagten: eine Übersicht über die Gesamtsituation im Bundesgebiet können wir nur erhalten, wenn alle Länder endlich dazu gezwungen werden, rechtzeitig an das Bundeswohnungsbauministerium die Unterlagen zu liefern.


(Abg. Jacobi: Darum geht es hier gar nicht!)



(Körner)

) — Darum geht es aber auch. Man kann nur operieren, wenn man klare Zahlen hat.

(Abg. Jacobi: Die wollen wir ja haben!)

Das haben Sie ja eben an dieser Debatte gesehen.

(Abg. Jacobi: Sie bringen einiges durcheinander, verehrter Kollege!)

— Ich bringe gar nichts ¡durcheinander!

(Zuruf von der CDU/CSU: Wenn zwei dasselbe tun, ist es bei Ihnen nicht ,dasselbe! — Abg. Lücke: Herr Jacobi ist der berufsmäßige Pessimist der SPD! — Weitere Wechselrufe zwischen SPD und CDU/CSU.)

Bei der Fragestellung fund bei der Berichterstattung seitens des Bundeswohnungsbauministeriums hat heute Jauch das Problem der Kostensteigerung eine große Rolle gespielt. Ich denke an den Satz von jetzt 22 000 DM pro Wohnungseinheit. Da erinnere ich mich an den Antrag — der jetzt vielleicht bald zwei Jahre zurückliegt —, Etatsjahr und Kalenderjahr gleichzuziehen. Das ist mir heute diabei wieder eingefallen, und ich bedaure sehr, daß uns das bisher nicht gelungen ist. Ich kann mich entsinnen, daß der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Kollege Schoettle, ¡seinerzeit eine Entschließung vorgeschlagen hat, wonach Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Länderregierungen !stattfinden sollten, um dieses Problem zu lösen. Die Bundespost, eine sehr große Verwaltung, hat es getan, hat es vorexerziert. Es ist also möglich. Das würde uns die Situation außerordentlich erleichtern. Wir würden dabei, glaube ich, in der Planung und auch in der Einsparung der Mittel weitgehend vorangehen können.
Nun, wir brauchen uns nicht in irgendeiner Weise zu beunruhigen

(Sehr richtig! rechts)

und zu sagen, dieses Wohnungsbauprogramm sei ernstlich gefährdet. Die heutigen Ausführungen des Bundeswohnungsbauministers haben eindeutig ergeben, daß wir die Dinge abgefangen haben, daß wir über den Berg hinweg sind. Es wird keinem von uns einfallen, nun die Dinge auf Kosten des sozialen Wohnungsbaues forcieren zu wollen. So ist es ja gar nicht! Wer die Dinge draußen kennt, der weiß, wie Wichtig der soziale Wohnungsbau ist. Was wir Zweiten Wohnungsbaugesetz wollten, war doch, daß dais Familienheim nicht etwa an letzter Stelle rangiert.
Mir persönlich macht ,ein Passus noch etwas Sorge, auf den auch Herr Kollege Dr. Will eingegangen ist. Das ist einerseits die Frage der Hypothekenbeschaffung und der Bedingungen, unter denen sie heute oft erfolgt, und das ist zweitens die Frage 'der Landbeschaffung. Ich denke dabei an einen Passus in dem heutigen Bericht dies Herrn Ministers, der lautet:
Man muß sich jedoch angesichts der großen Ansprüche, die gegenwärtig von der Investitionsseite her an den Kapitalmarkt gestellt werden, . . . darüber klarwerden, daß es, soweit die Kapitalbildung nicht mit den Investitionsbedürfnissen Schritt hält, auf die Dauer nicht möglich sein wird, die starke Kapitalnachfrage zu Zinssätzen. zu befriedigen, zu denen der Markt kein Kapital mehr hergibt.

(Sehr richtig! rechts.)

Das hat sich, so sehr man es auch bedauern
muß, zwangsläufig auch bereits in den Bedingungen niedergeschlagen, zu ,denen die im Rahmen der erwähnten steuerlichen Maßnahmen gewonnenen Finanzierungsmittel in den Wohnungsbau fließen.
Ich muß sagen, daß mir dieser Passus Sorge macht; aber ich bin sicher, daß das Wohnungsbauministerium und die Regierung dieser Entwicklung ihr schärfstes Augenmerk zuwenden werden.
Ich brauche zu dem Problem der Landbeschaffung und der Kosten auf diesem Gebiet keine weiteren Ausführungen zu machen; darüber ist genug gesagt worden. Wir sind — um es kurz heraus zu sagen — mit den bisherigen Erfolgen zufrieden. Wir brauchen das Licht absolut nicht unter den Scheffel zu stellen. Wir werden aber auch auf jede Manipulation und jede Entwicklung Obacht geben müssen, damit die für die Zukunft aufgestellten Zielsetzungen in keiner Weise gefährdet werden. Ich möchte meinen Appell noch einmal dahin formulieren, daß dais eine harte sachliche Aufgabe und nicht eine Frage billiger Polemik ist.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703200
Herr Abgeordneter Engell!
Engel! (GB/BHE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen versprechen, daß ich keine Zahlen mehr bringe.

(Abg. Dr. Horlacher: Bravo!)

Ich bin auch der Meinung des Herrn Kollegen Dr. Will, daß es nicht möglich ist, ad hoc zu den genannten Zahlen Stellung zu. nehmen, und daß es sehr interessant wäre, sie einmal aufzugliedern.
Wenn jemand ein Haus gebaut hat und nach allen Schwierigkeiten dann mit Gottes Hilfe eingezogen ist, stellt er am Ende bei der Kostenberechnung fest, ,daß er ein Optimist war, und er wird denen, die ebenfalls ein Haus bauen wollen, sagen: Ich warne Neugierige. Es soll zugegeben werden, daß auch der Herr Bundeswohnungsbauminister von Amts wegen Optimist sein muß, wenn er vor seiner großen Aufgabe nicht verzagen will. Aber, meine Damen und Herren, man kann ja auch ein Übersoll an Optimismus erfüllen, und daß man dabei auch Rückschläge hat, wissen wir ,alle. Was man aber nicht tun sollte, ist, daß man eine ernst gemeinte Kritik einfach dahin auslegt, daß sie aus parteipolitischen Gründen, aus irgendeiner Negation und sonstigen Überlegungen heraus zu erklären sei. Es ist nicht honorig, derartige Unterstellungen zu machen, und ich möchte daher einmal sagen: wenn derartige Dinge vorgebracht werden, Herr Minister, dann sollten wir sie auch ganz ernsthaft erörtern.
Herr Kollege Hesberg, Sie haben von Beunruhigungen wegen der Zukunft des sozialen Wohnungsbaus gesprochen, die in die Bevölkerung hineingetragen worden sind. Ich will hier nicht zitieren, was andere Leute darüber gesagt haben; ich kann auch gar nicht alle die Zeitschriften lesen, die sich mit diesen Dingen befassen. Die Beunruhigung ist jedenfalls durch Fakten eingetreten. Wie sieht es denn draußen aus? Sicherlich ist 'die Finanzierung der Überhangbauten gesichert; sicherlich stehen dort die ersten Hypotheken auf Grund älterer Absprachen zur Verfügung. Aber jener Mann Nr. 1 des Jahres 1957, der bauen will und der zu seiner Sparkasse geht, um eine erste Hypothek zu erhalten, bekommt die Antwort: Wir haben kein


(Engell)

Geld mehr; es gibt keine ersten Hypotheken. Herr Minister, wir haben uns in unserem Kreis am Sonnabend voriger Woche mit der Frage beschäftigt: Wieviel kreiseigene Mittel sollen wir nun dazugeben? Wir haben das jedes Jahr in großem Umfang getan. Da gab es unter den Fraktionen gar kein Streitgespräch. Da waren wir uns nach den bisherigen Feststellungen bei uns — und nicht nur in irgendeinem Kreise, wo sich vielleicht die Füchse Gute Nacht sagen, sondern in dem ganzen Raum Südhannover-Braunschweig — alle darüber einig, daß die ersten Hypotheken nicht zur Verfügung stehen. Wir kennen einige Kreise, denen noch die ersten Hypotheken für Verfahren fehlen, die mit öffentlichen Mitteln aus dem Vorjahr dotiert sind. Das sind doch die Tatbestände, und daher die Beunruhigung.

( nur so lösen können. Das sind doch wohl die Erkenntnisse aus den vergangenen sechs Monaten, die uns Veranlassung geben sollten, uns auch einmal ernstlich mit den Grundsatzfragen zu befassen; denn wir werden im nächsten Jahr nicht immer wieder so auf Stottern einen Teilabschnitt durch irgendwelche Steuerbegünstigungsmaßnahmen finanzieren können. Wenn man über diese Dinge spricht, geschieht es doch nicht, um in irgendeiner Weise die Bevölkerung zu beunruhigen. Vielmehr diskutieren wir doch hier die Schwierigkeiten auf Grund unserer persönlichen Erfahrung mit diesem Problem und auf Grund unserer Kenntnisse, die wir aus dem Umgang mit den Menschen haben, die an den sozialen Wohnungsbau glauben und über ihn zu einem Eigenheim und damit zu Eigentum kommen möchten. Es ist doch die Aufgabe dieses Hauses, darüber I sehr ernsthaft zu sprechen. Wir sollten es unterlassen, gerade das Gebiet des sozialen Wohnungsbaus in den Bereich irgendwelcher Spekulationen auf Wahlen oder sonstige Vorgänge hineinzuziehen. Wir lehnen das jedenfalls grundsätzlich ab. Wir werden aber jederzeit wie bisher bereit sein, alle Maßnahmen zu unterstützen, die der vielleicht wichtigsten sozialen Aufgabe unserer Generation gebührend Rechnung tragen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegenstand unserer Anfrage und dieser Debatte ist es, Klarheit über die Situation des Wohnungsbaus zu schaffen. Ich will allerdings vorweg sagen, daß ich dieses Thema nicht so behandeln möchte wie der Herr Kollege Hesberg. Herr Kollege Hesberg, bevor Sie einen Mann, dem man Sachkenntnis und Verdienst doch sicherlich nicht abstreiten kann, hier wiederholt der wissentlich irreführenden Angaben und der Brunnenvergiftung zeihen, (Zuruf von der Mitte: Ist gar nicht geschehen!)


(Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703300
Walter Seuffert (SPD):
Rede ID: ID0219703400
hätten Sie sich da nicht einiges überlegen sollen? Hätten Sie nicht daran denken sollen, daß sich jedermann klarmachen kann, daß dieser Aufsatz vor ungefähr zwei Monaten geschrieben worden ist und infolgedessen auf geschätzten Zahlen beruhen mußte, da die Zahlen noch nicht vorlagen, die der Herr Bundeswohnungsbauminister im Februar bekanntgegeben hat? Hätten Sie sich vor allem nicht überlegen müssen — das geht nämlich aus dem Zusammenhang des Aufsatzes klar hervor —, daß hier Herr Tarnow eine — allerdings falsche, das ist auch meine Ansicht — Schätzung der tatsächlichen Wohnungsbauleistung 1956 unter Berücksichtigung des Überhangs von 1955 auf 1956 und von 1956 auf 1957 machen wollte? Jemand deswegen, weil die Schätzung falsch war — und offensichtlich ist sie falsch —, der Brunnenvergiftung zu zeihen — Herr Kollege Hesberg, Sie haben hier minutenlang vor diesem Hause die Luft mit immer wiederholten Beschimpfungen angefüllt —, das ist eine der übelsten politischen Stilblüten, die man hier jemals erleben konnte; und das will leider etwas heißen!

(Beifall bei der SPD. — Abg. Pelster: Von Ihrer Seite ist man etwas anderes gewöhnt!)



(Seuffert)

— Von mir nicht!

(Abg. Pelster: Von Ihnen nicht, von Ihrer Seite! — Abg. Lücke: Von Ihrer Seite sind wir auch nicht verwöhnt!)

Sie hätten zu den Fakten sprechen sollen, Herr Hesberg, die tatsächlich beunruhigend sind.
Das Ziel unserer Anfrage und dieser Debatte war es, um es noch einmal zu sagen, Aufklärung über die Situation des Wohnungsbaus und insbesondere des sozialen Wohnungsbaus zu schaffen. Ich werde mich kurz fassen können, und ich werde mich kurz fassen müssen; denn die Antwort des Herrn Ministers und die Debatte haben gezeigt, daß auf diesem Wege hier im Plenum dieses Ziel der Aufklärung nicht zu erreichen ist.

(Abg. Baur [Augsburg] : Sehr gut!)

Wir haben Ihnen zu diesem Zweck bereits den Antrag auf den Tisch gelegt und bitten Sie, ihn den Ausschüssen zu überweisen. Wir werden dann im einzelnen in den Ausschüssen begründen können, warum wir eine Verstärkung der Bundesmittel für den Wohnungsbau um 300 Millionen DM für notwendig halten, und wir werden Gegengründe, warum das nicht notwendig sein soll, zu prüfen haben.
Ausgegangen ist diese Angelegenheit zunächst davon, daß am 16. November vorigen Jahres der Herr Bundesminister für den Wohnungsbau in diesem Hause gesagt hat, daß in der erststelligen Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus ein Betrag von 1,2 Milliarden DM fehle, entsprechend 150 000 bis 200 000 Wohnungen des Programms. Das sind die Fakten, von denen eine berechtigte Beunruhigung der Bevölkerung ausgegangen ist, Herr Hesberg.
Ich mache es dem Herrn Bundeswohnungsbauminister nicht zum Vorwurf, daß er diese Aussage gemacht hat. Aber wir müssen uns damit auseinandersetzen.
Wenn nun der Herr Minister heute nach kaum mehr als drei Monaten sagen zu können glaubt, daß diese Lücke ausgefüllt ist, so ist es zunächst einmal eine wirtschaftswunderliche Leistung oder wirtschaftswunderliche Behauptung, die man mit Staunen zur Kenntnis nehmen muß. Möglicherweise ist sie zu belegen. Das werden wir uns näher ansehen müssen. Bisher ist uns, um sie zu belegen, außer einigen Zahlen, die bekannt waren, außer einigen Posten, die sich auf Spezialprogramme beziehen, lediglich die Zahl von 700 Millionen als Ergebnis der Januarstaffel des sogenannten Preusker-Gesetzes — nennen wir es doch ruhig einmal so — genannt worden. Diese Zahl werden Sie uns auch näher zu erläutern haben.
Ich habe nicht die Absicht — und es ist auch nicht meine Aufgabe, Herr Minister —, zu untersuchen, wie gewisse Zahlen aus dem Bundeswirtschaftsministerium in die Presse gelangt sind. Ich hätte eher erwartet, daß Sie das erläutern. Aber diese 700 Millionen sind für mich erstaunlich. Letztlich kann doch das Ergebnis des PreuskerGesetzes für den Wohnungsbau nur entweder in einem erhöhten direkten Pfandbriefabsatz oder in einer Vermehrung von Spareinlagen, die für Bauhypotheken zur Verfügung stehen, bestehen.

(Richtig! bei der SPD.)

Nun, nach den vorliegenden Zahlen hat der Pfandbriefabsatz im Januar nur ungefähr 20 bis 25 Millionen DM über dem Pfandbriefabsatz im
Dezember gelegen. Für die Spareinlagen geben die Sparkassen — die sicherlich hier entscheidend sind, denn die Spareinlagen bei den Banken müßten ja wieder über Pfandbriefe gehen — als Ergebnis für Januar — das ist Ihnen doch auch bekannt — ungefähr 200 Millionen an, davon 40% einfach aus weiterer Festschreibung bereits vorhandener Sparkonten, die ja schon angelegt sind und nicht zum zweiten Mal im Wohnungsbau angelegt werden können. Da können Sie sich einmal ausrechnen, wieviel davon 70 % betragen, die als echtes Ergebnis auf Grund der Zahlen, die bisher vorliegen, für den Wohnungsbau wirklich herauskommen können. Ich bin neugierig, wie Sie auf Ihre 700 Millionen kommen.
Dabei werden Sie sicherlich noch bedenken, was dieses Ergebnis gekostet hat und kostet, und zwar erstens an Steuermitteln über Steuervergünstigungen und zweitens an Geld, das den Leuten, die vorher ihre Gelder in Pfandbriefen angelegt haben, bei diesen Kursen und bei dieser Aktion, die die Kurse weiter gedrückt hat, verlorengegangen ist.
Sei dem, wie ihm wolle, immerhin ergibt sich aus einer Ihrer Rechnungen, daß Sie mit einer erststelligen Versorgung von höchstens 1,6 bis 1,8 Milliarden für den sozialen Wohnungsbau im nächsten Jahre rechnen, während nach allgemeinen und bisher angewandten Grundsätzen der Bedarf bei einem Bauvolumen von 6,6 Milliarden ungefähr bei 2,2 Milliarden liegen müßte. Nun, Sie haben gesagt: Da werden eben die öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Sie, Herr Minister, sind wenigstens nicht auf den Boden getreten, den Herr Hesberg mit seiner Bemerkung betreten hat, es müßten mehr private Mittel eingesetzt werden. Er hat aber nicht gesagt, wer die haben, wer sie hineingeben und wer sie im Wohnungsbau rentierlich machen soll.
Der Klarheit wird aber nicht gedient, Herr Minister, wenn man einmal eine Summierung aus erststelligen Mitteln und zweitstelligem Bedarf einschließlich der öffentlichen Mittel macht und wenn man ein andermal wieder eine Summierung aus öffentlichen Mitteln macht und eine Summe von 3,5 Milliarden herausrechnet, während klar ist, daß davon eine ganze Reihe von Posten — die Aufbaudarlehen, die Wohnungsbaudarlehen des Lastenausgleichs und andere — nicht in die zweitstellige Finanzierung, sondern in die Restfinanzierung hineingehören; denn das ist Eigenkapitalersatz. Wenn man die Summe mal so und mal so bildet, dient man nicht der Klarheit, und wir werden uns darüber einmal des näheren zu unterhalten haben.
Aus Ihrer anderen Rechnung geht ja hervor, daß von den 3,5 Milliarden an öffentlichen Mitteln, die Sie zusammengezählt haben, allenfalls 2,8 Milliarden für die wirkliche zweitstellige Finanzierung bereitstehen. Das andere ist Eigenkapitalersatz, ist Restfinanzierung. Diese 2,8 Milliarden DM ergeben bei einem Volumen von 300 000 Wohnungen immerhin mehr als den Betrag von 8600 DM pro Wohnung, den Sie nach dem Stand von Ende 1956 genannt haben, eine Tatsache, von der ich nicht weiß, ob ich sie begrüßen soll oder nicht; man muß sie jedenfalls notieren. Der Betrag wird auch bei dem Ausfall an erststelliger Finanzierung einerseits und bei dem Anwachsen der Baukosten andererseits wahrscheinlich nicht ausreichend sein.
Ich bin auch der Ansicht, daß der Gesamtkostenbedarf von 6,6 Milliarden DM eher zu gering angesetzt ist. Nach meinen Informationen ist es nicht


(Seuffert)

richtig, daß die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nur mit 20 000 DM pro Wohnung rechnen; nach meinen Informationen halten sie 22 000 DM pro Wohnung für zuwenig. Aber darüber kann man sich auch näher unterhalten.
Dann darf ich Sie daran erinnern, Herr Minister, daß Sie kein Wort über die Situation des frei finanzierten Wohnungsbaus und dessen Finanzierung gesagt haben. Bezüglich dieses Gebietes haben Sie noch am 28. Februar in diesem Hause in der Fragestunde von „sehr stark existenten Sorgen" gesprochen. Ich darf Sie weiter daran erinnern, daß Sie damals in Ihrer Antwort das ganze Ergebnis des „Preusker-Gesetzes" — um es mit Verlaub so zu nennen — mehr oder weniger voll und ganz für den frei finanzierten Wohnungsbau in Anspruch genommen haben, während es hier wieder in die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus hineingerechnet worden ist.

(Abg. Lücke: Das ist ein Irrtum!)

Das ist auch eine Unklarheit, die beseitigt werden muß.
Der zweite Teil unserer Anfrage bezog sich auf die Lage des Kapitalmarktes und die Auswirkungen dieser Lage auf den Wohnungsbau. Dieser Teil ist praktisch überhaupt nicht beantwortet worden. Denn der Herr Minister hat sich auf den Standpunkt gestellt, es bestünden, ich will einmal sagen: für den Augenblick, für das Wohnungsbauprogramm 1957, wie er es sich vorstelle, keine akuten Schwierigkeiten; es gebe auch keine Auswirkungen der Kapitalmarktlage. Damit war die Antwort fertig. Ich habe bei der Situation und bei den mangelnden Unterlagen sicherlich nicht die Absicht, von mir aus eine Kapitalmarktdebatte anzufangen. Wenn Herr Minister Preusker auch die akuten Schwierigkeiten im Wohnungsbau leugnet, so ist er doch nicht so weit gegangen, auch die akuten Schwierigkeiten auf dem Kapitalmarkt überhaupt zu leugnen. Aber es ist von allen Möglichkeiten gesprochen worden, ohne daß das eine oder andere positiv oder negativ akzentuiert worden ist, so daß ich eigentlich aus diesen Ausführungen nur zwei Schlüsse ziehen konnte: Erstens — das ergab sich aus einigen Bemerkungen — ist die Regierung offenbar bereit, sich mit sehr hohen Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt abzufinden, und zweitens hat sie keine Kapitalmarktpolitik. Wir haben also, wenn überhaupt so etwas wie eine Kapitalmarktpolitik geplant sein sollte, auf den in der Presse schon angekündigten Erhard-Plan — nehme ich an — zu warten, der zweifellos unter Vermeidung jedes dirigistischen Eingriffs, lediglich mit „marktkonformer brutaler Gewalt" die Dinge regeln soll.
Meine Damen und Herren, wir bitten Sie, zur weiteren Aufklärung der sehr ernst zu nehmenden und fortbestehenden Probleme — ich erinnere an das, was Kollege Will über den Ernst der Situation gesagt hat — unseren Antrag zur Beratung dem Wohnungsbauausschuß — federführend — und dem Haushaltsausschuß und dem Ausschuß für Geld und Kredit zur Mitberatung zu überweisen.

(Abg. Lücke: Es ist eine Haushaltsvorlage, deshalb muß der Haushaltsausschuß federführend sein!)

— Bitte, das wird wohl nach der Geschäftsordnung entschieden werden. Mitberatend sollen jedenfalls der Wohnungsbauausschuß und der Ausschuß für Geld und Kredit sein.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703500
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0219703600
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich hätte mich nicht mehr zum Wort gemeldet, wenn Herr Kollege Seuffert nicht einige Äußerungen gemacht hätte, die ich 'bedauern muß. Herr Kollege Seuffert hat schwere Vorwürfe gegen meinen Fraktionskollegen Herrn Dr. Hesberg erhoben und hat so getan, als ob das, was Herr Dr. Hesberg hier ausgeführt hat, wenig schön gewesen sei. In Wirklichkeit hat Herr Dr. Hesberg eine Reihe von Behauptungen des Herrn Kollegen Jacobi mit Material widerlegt. Wenn nun im Zusammenhang damit hier eine Diskussion urn den Artikel in den gewerkschaftlichen Monatsheften entstanden ist, dann doch deswegen, weil Herr Jacobi so viele Einzelheiten berührt hat. Wenn Sie der Meinung waren, daß dieser Artikel längst überholt sei, hätten Sie das von vornherein sagen können, Ihre Fraktion hätte von dem Artikel abrücken können. Dann wäre die ganze Diskussion nicht entbrannt.

(Abg. Jacobi: Den habe ich doch gar nicht zitiert! Was habe ich denn damit zu tun?)

— Ich nehme an, Sie haben ihn gekannt, Sie haben die leuchtend gelbe Farbe hier gesehen. Sie hätten von sich aus Gelegenheit gehabt, in aller Ruhe die Dinge abzulehnen und sich davon zu distanzieren.

(Abg. Jacobi: Damit habe ich doch nichts zu tun!)

Ein Weiteres, Herr Jacobi! Herr Kollege Seuffert hat gesagt, daß man Sie nicht so scharf hätte angreifen sollen, weil Sie einer der besten Mitarbeiter in den Wohnungsfragen seien. Das leugnen auch wir nicht. Aber wir erheben denselben Anspruch für Herrn Dr. Hesberg und möchten darum nicht, daß er hier in dieser scharfen Form angegriffen wird.
Lassen Sie mich noch ein paar Bemerkungen machen! Herr Jacobi liebt klassische Zitate. Herr Jacobi, ich liebe sie auch. Aber wenn Sie sagen: Si tacuisses, philosophus mansisses!, — Herr Lücke ist in diesem Hohen Hause nicht als Philosoph, sondern als Politiker, und ein Politiker darf in solchem Fall allerdings nicht so schweigen, wie ein Philosoph schweigen dürfte. Er darf vor aten Dingen als Politiker nicht schweigen, wenn wir eine so moderne Kassandra haben, wie Sie es hier verschiedentlich gewesen sind. Deswegen möchte ich nur sagen, Herr Kollege Jacobi: die 'ganze Diskussion wäre hier auf eine andere Basis gekommen, wenn in Ihren Ausführungen nicht die Tendenz zum Ausdruck gekommen wäre: der soziale Wohnungsbau steht am Ende, und das, was wir jetzt erleben, ist die Katastrophe.

(Abg. Jacobi: Aber er ist nach wie vor gefährdet!)

— Aber das ist die Art, in der Sie schon in den früheren Jahren in diesen Angelegenheiten gearbeitet haben, und das ist ,das, wogegen wir uns wehren, Herr Jacobi, nicht ,aus parteipolitischen Gründen, sondern weil wir der Meinung sind, daß die Frage des Wohnungsbaues zu ernst ist, als daß wir in übertriebenem Pessimismus machen dürften.
Sie haben vorhin gesagt, Sie möchten einmal in Tag- und Nachtarbeit die optimistischen Äußerungen von Herrn Minister Preusker zusammenstel-


(Frau Dr. Bröckelschen)

len. Nun, dann möchten wir einmal zusammenstellen, Herr Jacobi — und jetzt vor den Wahlen eventuell nicht ohne positives Ergebnis —, was Sie an pessimistischen Ausführungen hier seit Jahr und Tag vorgebracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie haben dann gegen Herrn Wohnungsbauminister Preusker den Vorwurf erhoben, er habe in allgemeiner Beruhigung gemacht. Ich glaube, wir sind wegen des Ernstes des Problems verpflichtet, nichts zu tim, was eine übertriebene Beunruhigung hervorrufen würde.

(Abg. Jacobi: Wir müssen aber auch Bagatellisierungen entgegentreten!)

— Herr Jacobi, deswegen meine ich nicht, daß man Schwierigkeiten bagatellisieren sollte. Daß Schwierigkeiten da sind, wissen wir genauso gut wie Sie, ,und daß wir die Verpflichtung haben, uns dieser Schwierigkeiten anzunehmen, wissen wir auch genauso gut wie Sie. Wir wissen auch genauso gut wie Sie, daß wir bis jetzt im Ausschuß immer jede Gelegenheit benutzt haben, aufgetauchte Schwierigkeiten in aller Ausführlichkeit mit dem Herrn Bundeswohnungsbauminister zu besprechen. Ich glaube, daß bis jetzt das Ergebnis solcher Erörterungen nicht negativ gewesen ist.
Nun lassen Sie mich ein paar Worte zu Ihren Angriffen, Herr Jacobi, auf die gesetzlichen Änderungen vom Ende des vorigen Jahres in bezug auf die Steuerfragen sagen. In der Dezemberdebatte hat keiner von meinen Fraktionsfreunden irgendeinen Zweifel darüber gelassen, daß wir dieses Gesetz alles andere eher als schön fanden. Aber wir haben auf der anderen Seite gesagt: Die Erhaltung des Wohnungsbaues ist eine so wesentliche und so entscheidende Frage, daß wir, wenn kein anderer Weg gewiesen werden kann — und den haben Sie nicht gewiesen, Herr Jacobi —, diesen wenig schönen Weg gehen wollen, damit der Wohnungsbau nicht zum Erliegen kommt.

(Abg. Jacobi: Aber wir haben doch den Kapitalmarkt nicht in Unordnung geraten lassen, wir nicht!)

— Ja, wir denn, Herr Jacobi?

(Abg. Jacobi: Ihre Regierungspolitik hat dazu beigetragen!)

— Wissen Sie, das ist eine bequeme Sache, alles, was nicht ,angenehm ist, von sich abzuwälzen

(Abg. Jacobi: Nein, die Regierung hat die Verantwortung!)

und zu sagen: Daran habe ich keine Schuld. Herr Jacobi, das ist doch keine ernste Diskussion.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es ist gesagt worden, Herr Preusker habe in übertriebenem Optimismus gemacht, als er geäußert habe, in vier Jahren sei sein Ministerium überflüssig. Ich glaube nicht, daß seine damalige Äußerung so gemeint war.
Herr Kollege Jacobi, ich weiß nicht, ob Sie die Statistik gelesen haben, die vor einiger Zeit von der UNO herausgegeben worden ist. Da ist gesagt worden, daß z. B. in einem Land wie Schweden, dessen Regierung Ihnen in ihrer politischen Richtung ja nicht sehr fern ist, in einem Land, das keinen Krieg und keine Bombenzerstörungen gehabt hat, noch zehn Jahre notwendig seien, um die
Wohnungsnot zu beseitigen. Dieselben Mitteilungen sind über England gegeben worden. Von der UNO ist generell festgestellt worden, daß noch zehn Jahre notwendig seien, um mit dem gröbsten Wohnungselend fertig zu werden. Daß wir bei der grauenhaften Einbuße an Wohnraum, die wir gehabt haben, nicht wesentlich früher damit werden fertig werden können, scheint mir eine Selbstverständlichkeit. Herr Minister Preusker hat, soviel ich weiß, nur gemeint, wenn die Entwicklung im Wohnungsbau schnell weiterginge, dann wäre er froh, wenn er sein Ministerium nicht mehr zu haben brauchte.

(Abg. Jacobi: Ich habe ihn wörtlich zitiert, gnädige Frau!)

— Mag sein, Herr Jacobi; ich habe es jedenfalls anders in Erinnerung.
Auf alle Fälle sollten wir uns im Wohnungsbau über die gemeinsame Aufgabe auch jetzt vor den Wahlen klar sein. Wir wissen nicht, welche Schwierigkeiten noch auf uns zukommen. Wir haben wegen des laufenden Zustroms aus der Zone und wegen der Rückkehrer aus Polen, deren Zahl wir im Augenblick noch gar nicht übersehen können, leider einen schwer feststellbaren Wohnungsbedarf. Wir wissen genau, daß der Wohnungsbau, vor allen Dingen der soziale Wohnungsbau, auch den nächsten Bundestag noch genauso ernst beschäftigen wird wie uns heute. Herr Kollege Jacobi, ich habe den einen Wunsch, daß wir im neuen Bundestag, wenn der Wahlkampf hinter uns liegt, die gemeinsame Front in diesen Dingen wiederfinden, über die wir die ganzen Jahre hindurch froh gewesen sind.
Die Differenzen sind erst bei der Diskussion über das Familienheimgesetz hervorgetreten,

(Abg. Jacobi: Bei der ersten Novelle bereits!)

bei dem Sie, Herr Kollege Jacobi, uns bekanntlich bis zuletzt als Illusionisten und Ideologen hingestellt und sich gegen das Gesetz ausgesprochen haben. Wenn Sie heute sagen, es sei bedauerlich, daß das Familienheim, gesetz nicht zum Zuge komme, weil kein Bauland da sei — was auch wir bedauern —, dann ist es einfach unsere gemeinsame Aufgabe, daß wir uns überlegen, wie wir diesem Anliegen zum Erfolg verhelfen können. Je ernster wir uns diese Sache überlegen, Herr Jacobi, desto stärker kommen wir alle zu der Überzeugung, daß das Familienheim ein Kernproblem unserer ganzen gesellschaftlichen Situation ist.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Jacobi: Einverstanden; aber die Methode!)

In den letzten Tagen habe ich etwas gelesen, was mich darin bestärkt hat, nämlich eine offizielle Äußerung aus der Zone, worin einer der Machthaber dort darauf hinwies, daß es in der „DDR" nicht möglich sei, in absehbarer Zeit größere als Zwei- und Dreizimmerwohnungen zu bauen, und daß man glaube, daß die Bevölkerung damit ganz zufrieden sein könne. Wenn wir den Abstand gegenüber dem Osten wahren wollen, sind unsere gemeinsamen Anstrengungen notwendig, um dem Familienheimgedanken gegenüber solcher Auffassung von menschenwürdigem Wohnen weiter zur Verwirklichung zu verhelfen.
Auch ich will keine Zahlen mehr anführen; es sind heute viel zuviel Zahlen angegeben worden.


(Frau Dr. Brökelschen)

Im Ausschuß ist Gelegenheit, zu diesen Dingen im einzelnen Stellung zunehmen. — Herr Jacobi, in Ihrer Großen Anfrage beschäftigen Sie sich mit der Situation im Jahre 1957. Sie haben vorhin im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Ministers gesagt: Wir haben aber nicht nur das Jahr 1957, sondern wir haben dahinter auch 1958, 1959 und die weiteren Jahre gesehen, und um d i e Schwierigkeiten geht es uns.

(Abg. Jacobi: Auch!!)

— Auch? Aber in Ihrer Anfrage beschäftigen Sie sich nur mit dem Jahr 1957.

(Abg. Jacobi: Aber das ist doch ein Teil des Programms!)

— Herr Jacobi, das haben Sie nicht gesagt. Vielmehr haben Sie vorhin erklärt, selbst wenn für 1957 der Wohnungsbau gesichert sei, blieben die Schwierigkeiten für die folgenden Jahre. Nach dieser Ihrer Äußerung — ich habe sie begrüßt und positiv angemerkt — bin ich der Meinung, daß Sie den Ausführungen des Herrn Ministers zugestimmt haben und daß sie auch für Sie eine Beruhigung gewesen sind. Deswegen wunderte ich mich, wie nun Ihr Kollege Seuffert zu den Ausführungen des Herrn Ministers vollkommen negativ Stellung nahm.
Sie selber haben weiter von Ihrem Antrag gesagt, daß er aus der Situation von 1956 entstanden sei und daß wir uns heute in einer anderen Situation befänden. Dieser Antrag ist also weithin überholt. Aber wir sind gar nicht so unfreundlich, daß wir nicht trotzdem bereit sind, einer Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse zuzustimmen. Auch ich bin der Meinung, es ist im wesentlichen eine Haushaltsvorlage. Deswegen muß die Federführung der Haushaltsausschuß haben, während dem Wohnungsbauausschuß die Mitberatung obliegen sollte.

(Abg. Jacobi: Begräbnis siebter Klasse!)

— Was heißt das?

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703700
Herr Kollege Jacobi, das steht in der Geschäftsordnung. Nach § 96 ist es zweifellos eine Haushaltsvorlage und muß deshalb an den Haushaltsausschuß gehen. Natürlich kann die Vorlage zur Mitberatung an den Wohnungsbauausschuß überwiesen werden.

(Abg. Jacobi: Ich habe nur eine Prognose gestellt!)

— Bei der Geschäftslage des Hauses — — !

Dr. Else Brökelschen (CDU):
Rede ID: ID0219703800
Herr Kollege Jacobi, ich habe nur noch einen Wunsch: Sie sind doch so absolut davon überzeugt, daß mit ,den Bundestagswahlen eine Änderung in der Regierung kommt. Damit eröffnen sich für Sie ja wunderbare Möglichkeiten, das Amt von Herrn Minister Preusker zu übernehmen. Wenn Ihnen das eines Tages glücken sollte, so wünsche ich Ihnen aber eines: daß bei Ihnen inzwischen ein wenig die Entwicklung vom Pessimisten zum Optimisten erfolgen möge.

(Abg. Jacobi: Sie meinen mich persönlich? Sie tun mir eine hohe Ehre an!)

Denn, Herr Kollege Jacobi, ohne starken Optimismus ist eine Aufbauarbeit nun einmal nicht zu leisten. Bei ,dem guten persönlichen Verhältnis, das wir miteinander haben, muß ich es immer wieder bedauern, daß Ihre Neigung zu hundertprozentiger
Kritik Ihnen soviel von den Möglichkeiten nimmt, die Sie ,an sich zum Aufbau hätten, wenn Sie ein klein wenig optimistischer wären, als Sie es sind.

(Beifall bei 'der CDU/CSU und der FVP.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219703900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0219704000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wettlauf zwischen Optimismus und Pessimismus veranlaßt mich, einmal ein bißchen Rückschau zu halten. Es gab nämlich auch Zeiten, da waren wir Optimisten, und die Leute, die politisch zu Ihren Kreisen gehören, waren die Pessimisten. Das war in jener Zeit, als die Baustoffe noch bewirtschaftet waren. Wir haben damals in Bayern mit ,dem Plan A den ersten Vorstoß in Richtung auf ,den sozialen Wohnungsbau gemacht. Wir hatten Statistiken ,aufgestellt und ermittelt, ob sozialer Wohnungsbau möglich ist oder nicht. Damals wurde aus Ihren Kreisen immer gesagt, das gehe nicht, es sei kein Material da, die Bauleistungskapazität reiche nicht aus, usw. Heute wollen Sie uns plötzlich vorwerfen, wir seien Pessimisten! Tatsächlich ist es bei uns so: wir sind optimistisch in bezug auf die Leistungsmöglichkeit unseres Volkes, unserer Bauindustrie usw.; pessimistisch sind wir nur gegenüber dem eingeschlagenen Weg der Finanzierung usw. Da trennen sich unsere Wege.
Genauso mißlich ist es, wenn man immer wieder versucht, uns als Gegner des Familienheims hinzustellen.

(Abg. Frau Dr. Brökelschen: Das habe ich gar nicht gesagt!)

— Das war doch der Unterton dabei. Familienheim ist für uns ein Begriff, der eigentlich auf jede Wohnung zutrifft. Jede Wohnung, ganz gleich, in welcher Form und an welcher Stelle, ob als Eigentumswohnung, Mietwohnung, Einfamilienhaus oder Etagenwohnung, muß ein Heim für eine Familie sein; sonst ist sie für uns nicht wert, gebaut zu werden.
Es geht um die Frage des Eigenheims. Wer sich in der deutschen Geschichte ein bißchen auskennt, der weiß, daß gerade Genossenschaften vor ungefähr einem halben Jahrhundert schon Wohnungen in der Form von Eigenheimen, die später auch übereignet wurden, erstellt haben. Die Genossenschaften, die unter der Führung von Sozialdemokraten standen, haben zu der Zeit bereits Eigenheimpolitik getrieben, wo ein großer Teil der Leute, die heute politisch in Ihrem Lager stehen, noch gar nicht einmal bereit war, eine derart luxuriöse Wohnform dem Arbeiter schlechthin zuzugestehen.

(Beifall bei der SPD.)

Da schon auf dieser Ebene diskutiert wird, wollen wir das mit aller Deutlichkeit sagen. Man sollte nicht in der Geschichte suchen, wo einmal eine Formulierung aus diesem Lager oder eine Formulierung aus jenem Lager gut und richtig oder verkehrt war. Wir können uns nicht bei jeder politischen Debatte, die wir hier führen, hinstellen und sagen: in dem letzten Vierteljahr oder seit der letzten wohnungspolitischen Debatte sind von Fachleuten die und die und die Veröffentlichungen gemacht worden, diese haben getroffen, jene sind danebengegangen, zu diesen bekennen wir uns,


(Hauffe)

von jenen distanzieren wir uns. In der Art und Weise ist es einfach nicht möglich. Deswegen wäre der Vorwurf der Brunnenvergiftung von Herrn Kollegen Hesberg meinetwegen vielleicht angebracht gewesen, wenn hier jemand den Herrn Tarnow mit seinem Artikel als Kronzeugen zitiert hätte. Aber man kann diesen Vorwurf doch nicht irgendwo hernehmen und dieses scharfe Wort prägen, dazu noch in der Form, daß bei demjenigen, der hier zuhört, der Eindruck entstehen muß: Damit ist eindeutig die sozialdemokratische Fraktion gemeint und nicht derjenige, der draußen, außerhalb des Parlaments, den Artikel geschrieben hat. Deswegen habe ich sogleich die Gegenfrage gestellt, um das richtigzustellen.
Sie wissen alle, daß unsere Anfrage im Dezember 1956 gestellt wurde. Es war die Zeit, als der Herr Bundeswohnungsbauminister das Alarmzeichen gab: Hier muß etwas geschehen; sonst kommt der Wohnungsbau in Gefahr. Über die Wege, wie man Gefahren begegnet, kann man diskutieren. Aber Sie können jetzt, nachdem ein Vierteljahr vergangen ist, nachdem der Herr Bundeswohnungsbauminister leider gleich die Anfangsfrage nicht beantwortet hat und auch seine Schlüsse, die er zieht, nicht mit ein paar Beispielen näher begründet hat, von uns nicht verlangen, daß wir uns in dieser Diskussion bloß noch das zunutze machen, was wir im Dezember 1956 gewußt haben. Wir werden uns auch das zunutze machen, was wir heute bereits wissen und was Binsenwahrheiten sind, daß nämlich das Volumen eines Jahres immer wesentlich von den Überhängen des Vorjahres mitbestimmt wird und daß, wenn man bereits mitten im Baujahr steht oder mindestens das erste Quartal fast hinter sich hat, das Bauvolumen des laufenden Jahres entweder gesichert oder nicht gesichert ist. Der Herr Bundeswohnungsbauminister meint: Das Volumen für 1957 ist gesichert. Schön, gut. Ich werde mir erlauben, alle diejenigen Leute, die aus den Überhangsbauvorhaben des Jahres 1956 noch Kopfschmerzen haben, weil ihnen die Kosten davongelaufen sind usw., zu Ihnen zu schicken, Herr Minister. Ich habe erst gestern jemanden ins Ministerium geschickt; er ist aber verzweifelt wieder zurückgekommen. Ich werde die Leute dem Herrn Bundeswohnungsbauminister zuführen, damit er sagt, woher sie ihre Nachfinanzierung aus Kapitalmarktmitteln trotz Vorhandensein einer Staatsbürgschaft bekommen können. Das ist nämlich oftmals das Problem. Ich bin froh, wenn der Herr Minister bereit ist, die Schwierigkeiten, die tatsächlich da sind, entsprechend seiner optimistischen Auffassung zu beseitigen. Wenn wir uns in dieser Diskussion näherkommen, werden wir uns auch zusammenraufen.
Sie werden es uns zubilligen, daß wir als Opposition, wenn wir Gefahren sehen, von dem parlamentarischen Recht, der Regierung Fragen zu stellen, Gebrauch machen.

(Zurufe von der Mitte: Selbstverständlich!)

Wenn uns aber die Regierung ,die Antwort leider erst fünf oder sechs Wochen später, als es normal ist, gibt — das geht auf den Wunsch des Herrn Bundeswohnungsbauministers zurück; sonst wäre die Anfrage eher beantwortet worden —, dann wird man uns zugestehen müssen, auch schon ein bißchen auf die Zeit zu blicken, in der man bereits die Planung und Finanzierung für den Wohnungsbau des Jahres 1958 ins Auge faßt. Wenn wir so offen miteinander diskutieren, um die Probleme
zu lösen, dann ist die Zeit nicht nutzlos verronnen, und dann hat diese ganze Diskussion auch einen Sinn gehabt.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219704100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219704200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Konstruktive Oppositionspolitik verfolgt mit einer solchen Großen Anfrage neben dem berechtigten Anliegen der Kontrolle und der Kritik der Regierung, das Herr Kollege Hauffe soeben ,angeführt hat, doch wohl auch das Ziel, zu positiven Ergebnissen und Forderungen zu gelangen. Wenn ich mich nun gegen Ende dieser Aussprache frage: Was war nun der Weisheit Schluß, welches war die erhobene Forderung?, so kann ich aus den vielen Angriffen, die gestartet worden sind, nur die Forderung herauslesen: Gib mehr Bundesmittel!

(Abg. Seuffert: Man wird doch wohl fragen ,dürfen!)

— Ich habe Ihnen ja das Recht auch nicht abgesprochen. Ich möchte mich nur rein sachlich mit dieser Frage auseinandersetzen, Herr Kollege Seuffert. Das muß mir doch unbenommen bleiben. Sie haben neben der Forderung nach mehr Bundesmitteln höchstens noch die Frage der Zinssubventionen angeschnitten.
Ich darf Sie, Herr Kollege Seuffert, nachdem Sie am Wohnungsbaugesetz nicht so intensiv mitarbeiten konnten, weil Sie anderweitig übermäßig beschäftigt waren, doch darauf hinweisen, daß wir das, was Sie als Opposition fordern, in § 42 Abs. 2 des Wohnungsbaugesetzes bereits erkämpft haben und daß es nur an den Bewilligungsstellen liegt, diese Zinssubventionen, die Sie mit Ihrer Großen Anfrage vom Dezember fordern, aus dem allgemeinen Topf zu bewilligen. Schon bei der Verabschiedung im Juni vorigen Jahres haben wir dieses Anliegen ganz besonders scharf vertreten, und ich freue mich, daß insbesondere die Koalitionsparteien idiese Sache als eine vernünftige Form der Kapitalsubvention sehr stark in den Vordergrund gestellt haben.

(Zuruf von der Mitte: Auch die FDP!)

Es bleibt also Ihre Forderung: Mehr Bundesmittel. Sie fordern mehr Bundesmittel, nachdem Sie das Wohnungsbaugesetz dauernd bis ins Letzte angegriffen haben, wenn Sie auch in der Endabstimmung dem Gesetz im ganzen nach den Änderungsvorschlägen des Bundesrats zugestimmt haben. Sie haben auch in den letzten Monaten alle Überbrückungsmaßnahmen zur Kapitalbeschaffung für den Wohnungsbau abgelehnt.
Sie fordern also mehr Bundesmittel. Nun möchte ich mich mit den volkswirtschaftlichen Problemen, die durch diese Forderung nach mehr Bundesmitteln entstehen, nicht auseinandersetzen. Aber die schlichte Frage könnte man sich doch vorlegen — das betrifft auch jene Seite der Anfrage: Kontrolle und Kritik, Herr Kollege Hauffe —: Was geschieht denn unten in den Kreisen, in den Ländern, sind mehr Bundesmittel am Baumarkt zu verkraften, wurden sie bisher verkraftet? Es waren doch sehr interessante Zahlen, die wir da gehört haben. Wir


(Dr. Czaja)

haben vernommen, daß im Dezember — und ich glaube, auch im November 1956 — offenbar aus einer Panikstimmung jenes Teils der Bewilligungsstellen, die irgendwie das Familienheimgesetz fürchten mußten, plötzlich eine Unmasse von Bewilligungen herausgepeitscht worden ist.

(Abg. Lücke: 192 Millionen!)

Diese Bewilligungen, die herausgepeitscht worden sind, sind für die Länder Bewilligungen gewesen, bei denen das Geld schon im Januar, ja zum Teil im Oktober vorvorigen Jahres bewilligt worden war. Es ist doch sehr interessant, daß da plötzlich Ende Dezember noch soviel Mittel herausgepeitscht wurden.
Noch etwas anderes ist sehr interessant. Der Herr Bundesminister hat von den Bindungsermächtigungen gesprochen, die auch heuer im erheblichen Maße im Bundeshaushalt enthalten sind. Auch im vorigen Jahr waren solche Bindungsermächtigungen für den Sowjetzonen- und Aussiedlerwohnungsbau vorgesehen. Ich habe nicht gehört — auch der Herr Wohnungsbauminister wird das bestätigen müssen —, daß diese Bindungsermächtigungen in einem erheblichen Umfange von den Ländern und Kreisen in Anspruch genommen worden sind. Wenn also unten eine solche Finanzierungsknappheit und Finanzierungsnot wirklich gefühlt worden wäre — vielleicht hat man sie unten übersteigert, und vielleicht hat man sie zeitweise aus politischen Gründen in manchen Wohnungsbauministerien gewollt —, wenn man also wirklich solch eine Finanzierungsknappheit gehabt hätte, hätte man doch diese Bindungsermächtigungen in Anspruch nehmen können.
Man hätte auch noch etwas anderes tun können. Sie haben über die fehlenden ersten Hypotheken geklagt. Der Bundesminister hat schon darauf hingewiesen, daß wir sowohl im Ersten als auch im Zweiten Wohnungsbaugesetz den § 42 Abs. 3 haben, der besagt, daß während einer Knappheitssituation ohne weiteres zeitweise öffentliche Mittel für die erststellige Finanzierung eingesetzt werden können.

(Abg. Jacobi: Das geschieht ja!)

Bevor man das Geld bis zum Dezember liegen läßt, verbraucht man es lieber so, obwohl ich es volkswirtschaftlich nicht gerade für eine glückliche Lösung halite, die Bundesmittel im erststelligen Raum einzusetzen.

(Zuruf des Abg. Jacobi.)

— Hören Sie nur zu, Herr Kollege Jacobi! Jetzt kommt noch etwas sehr Interessantes.
Es werden leider keine genauen Statistiken über den Baubeginn für die Gesamtheit der Gelder, die der Bund für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt, geführt. Aber es werden für Teile dieser Gelder Statistiken geführt, und die Länder berichten darüber, nämlich für den Sowjetzonenflüchtlings-Wohnungsbau und den Aussiedler-Wohnungsbau. Dieser bekommt in diesem Jahr erhebliche Mittel. Der Herr Minister hat, wenn ich nicht irre, vorhin von 450 Millionen DM gesprochen. Die übrigen öffentlichen Mittel betragen 750 Millionen DM. Hier ist es nun sehr interessant, festzustellen, wieviel Wohnungen mit diesen Mitteln, die der Bund zur Verfügung stellt, tatsächlich begonnen werden und wieviel Mittel sehr lange liegen bleiben. Ich habe vor mir eine Statistik der Bundesregierung vom 1. Januar 1957. Aus dieser Statistik ergibt sich überraschend, daß von den vom Bund, Herr Kollege Seuffert, am 5. März 1956 zur Verfügung gestellten Wohnungsbaumitteln am 1. Januar 1957 noch weit über die Hälfte ,der Mittel unten noch nicht einmal bewilligt waren. Nämlich von 31 250 Wohnungen waren 18 205 noch nicht bewilligt. Das ist doch erstaunlich, Herr Kollege.

(Zurufe von der SPD.)

— Das kann man nicht übertönen! Die Tatsachen sprechen für sich. Bezugsfertig waren von den Wohnungen, für die die Mittel im März vorigen Jahres zur Verfügung gestellt waren, erst 1 1/2 %.
Führend in der Nichtbewilligung dieser vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sind überraschenderweise das Land Hessen und das Land Bayern — Hessen hat 80,5 % nicht bewilligt, Bayern hat 15 % nicht bewilligt und 70 % noch nicht begonnen — und, verehrte Frau Kollegin Heise, Berlin-West, das die Mittel zu 100 % noch nicht bewilligt gehabt hat.
Sie werden mir wieder mit dem Hinweis auf die erste Hypothek kommen. Ich darf Sie noch einmal auf den § 42 Abs. 3 verweisen. Bevor man, wie in Berlin-West, die Mittel zu 100 % liegen läßt, hätten sie vernünftigerweise wenigstens mit einem Teil zur Überbrückung im erststelligen Raum eingesetzt werden können.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219704300
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219704400
Bitte sehr!

Margarete Heise (SPD):
Rede ID: ID0219704500
Ist Ihnen bekannt, Herr Abgeordneter Czaja, daß diese Mittel damals pro Person 1500 DM betrugen, daß man also nur 6000 DM pro Wohnung einsetzen konnte? Ist Ihnen bekannt, daß diese Mittel später auf 8000 DM erhöht wurden? Ist Ihnen bekannt, daß den Ländern einfach die zusätzlichen Mittel fehlen, um diese für die Sowjetzonenflüchtlinge bereitstehende Summe in Anspruch zu nehmen? Das alles wissen Sie doch; wir haben es doch im .Ausschuß gemeinsam behandelt!

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219704600
Frau Kollegin Heise, mir ist noch viel mehr bekannt. Mir ist nämlich bekannt, daß sich die Länder verpflichtet, und zwar verbindlich verpflichtet haben, die von Ihnen genannten 6000 DM und heute 8000 DM um 20 % aufzustocken. Auch das ist mir bekannt.

(Abg. Frau Heise: Das reicht immer noch nicht!)

Im übrigen habe ich Ihren weiteren Einwand erwartet und habe — hätten Sie vorhin nur zugehört
— darauf hingewiesen, daß es immerhin möglich gewesen wäre, bevor man die gesamten Mittel liegenläßt, zu sagen: „Die Restfinanzierung — auch bei Aufstockung des ersten Raumes — fehlt; wir machen also von § 42 Abs. 3 Gebrauch." Das hätte man vernünftigerweise tun können.
Frau Kollegin Heise, jetzt hören Sie einmal zu! Ich will Ihnen noch ein paarandere Zahlen nennen!

(Zurufe von der SPD.)

— Ja, jetzt wird es unangenehm!

(Abg. Jacobi: Überschätzen Sie Ihre Möglichkeiten nicht!)



(Dr. Czaja)

Damals, als der Wohnungsbau noch billiger war — wissen Sie, wie viele von den Wohnungen, die am 27. Mai 1955 vom Bund finanziert worden sind, am 1. Januar 1957 noch nicht bezugsfertig waren? 6500 Wohnungen! Ja, Frau Kollegin Heise, sogar von den Wohnungen, die vom Bund am 6. August 1953 finanziert worden sind — also vor immerhin vier Jahren — waren bis 1. Januar 500 noch nicht bezugsfertig. Darunter war auch das Land Nordrhein-Westfalen mit führend. Bei den Mitteln vom 12. Oktober 1954 war wieder Berlin (West) führend.

(Abg. Jacobi: Haben Sie das Bedürfnis, die Länder zu diffamieren, oder was soll das?)

— Nein, ich will nur die Frage stellen: Was soll es, wenn man noch 300 Millionen DM mehr Mittel bewilligt — was soll es, wenn die Länder nicht gehalten sind, das zu verbauen?
Darf ich dann noch die weitere Frage stellen: Hat man es unten eigentlich so eilig gehabt? Wie war es denn mit den Förderungsrichtlinien der Länder, die die Basis für die Ausführung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bilden? Das Zweite Wohnungsbaugesetz setzt sich ja Gott sei Dank auch in Ihren Kreisen immer mehr durch, und die Kritiker, die mir früher einmal die „Neue Heimat" mit sehr scharfen Angriffen gegen diese Sache zugeschickt haben, haben mir als Weihnachtsgeschenk zugeschickt — auch von der „Neuen Heimat" — ein großes Reklameschreiben für das Eigenheim auf Raten, für das ,allerdings eine Finanzierung von anderen Stellen erfunden worden ist. — Wie war es also mit den Förderungsrichtlinien, die die Länder erlassen sollten? Am 30. Juni 1956 ist das Gesetz in Kraft getreten. Hatten wir im Januar 1957 schon in allen Ländern die Förderungsrichtlinien? Sechs Monate Zeit!

(Zuruf von der SPD: Nordrhein-Westfalen ja!)

Meine sehr Verehrten, wenn Sie nach mehr Geld rufen: Wer behindert heute den Erlaß einer Ablösungsverordnung, die Gelder frei machen soll von den bereits bestehenden Eigenheimen, um sie dem Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen?

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Wer behindert denn das? Ich höre immer, daß einige Lakras und einige Wohnungsbauminister der Länder das tun. Leider sind wir von der Koalition in der sehr peinlichen Lage, daß wir in allen deutschen Ländern nur ein e n Wohnungsbauminister von der Koalition gestellt haben. Wer behindert denn, wer verzögert denn diese Dinge weiter?
Auch die Berechnungsverordnung müßte bald auf den Tisch. Und die Verwaltungsgebühren für das Eigenheim dürften nicht kleiner werden, wenn die Verwaltungsgebühren für die Mietwohnungen heraufgehen. Ich glaube, auch das muß man so nebenbei anmerken.

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219704700
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219704800
Bitte sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219704900
Zwei Konkurrenten sind da. Zunächst der Herr Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0219705000
Herr Kollege Czaja, ich muß jetzt leider ein bißchen zurückgreifen, da Sie inzwischen weitergekommen sind.
Ist Ihnen nicht bekannt, daß die zweckgebundenen Mittel für Sowjetzonenflüchtlinge usw. für d i e Art von Verwendung, die Sie vorgeschlagen haben, einfach nicht genommen werden durften? Denn sonst wären die Mittel nicht liegengeblieben.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219705100
Nein, das ist mir nicht bekannt, Herr Kollege Hauffe. Denn die Mittel hatten verplant werden sollen und sollten nicht liegenbleiben. Sie werden ja auch keine diesbezügliche Vorschrift zitieren können.
Aber, Herr Kollege, bitte sehr!

Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219705200
Herr Kollege Jacobi verzichtet. Also fahren Sie fort

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0219705300
Dann darf ich noch eine weitere Frage aufwerfen. Herr Jacobi hat uns wegen der Bodenpreise Vorwürfe gemacht. Auch hier hat er keinen Ausweg genannt.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Er ist nicht so naiv, zu glauben, daß man dieser Frage ausschließlich mit Stopppreismaßnahmen beikommen könnte. Das hat er auch nicht gesagt, und wir werden es ebensowenig sagen. Er hat da ja genügend Erfahrung. Aber wenn er tiefer gegraben hätte, dann hätte er die Verantwortung anderer Faktoren und nicht die ,angebliche Schuld der Bundesregierung in den Vordergrund stellen müssen. Er hätte nach der Existenz und der Wirksamkeit der Planung in den Ländern fragen müssen.

(Abg. Jacobi: Was hat das mit dem Boden zu tun?)

Er hätte die Frage aufwerfen müssen, ob die Großstädte wissen und ob sie es zur Kenntnis nehmen, daß es Grenzen des rationellen Wachstums gibt,

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Grenzen, die nicht ohne Gefahr für die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz auch dieser Städte überschritten werden können. Ein Faktor in dem Defizit der volkswirtschaftlichen Gesamtbilanz dieser Städte ist eben ihre latente Wohnungsnot, so wie die latente Verkehrskrise und die latenten Versorgungsschwierigkeiten in den Grundstoffindustrien, die immer wieder zu neuen Ausweitungen zwingen, hier grundlegend sind.
Wenn man an die Grundfragen des Wohnungsbaus herangeht, und das soll ja eine solche Große Anfrage, dann hätte man den ernsten Appell — darin sollten wir einig sein, Herr Jacobi, auch die Herren vom Städtetag — an die Städte richten sollen, daß sie nicht nur das Wachstum der Gewerbesteuer durch die Ausdehnung und durch die Ansiedlung von Betrieben sehen sollen, sondern daß sie in einer echten Bilanz auch die Folgekosten, die sich daraus ergeben, bis zu den Wohnungen hin, und sich nicht immer stärker aufblähen und mit diesen Gebilden die Umgebung aussaugen.

(Zuruf des Abg. Jacobi.)

— Aber, Herr Kollege Jacobi, das haben Sie ja in allen Aussprachen über den sozialen Wohnungsbau nicht gefordert!

(Abg. Jacobi: Was ist mit den Bodenspekulanten? Davon sagen Sie nichts!)



(Dr. Czaja)

— Herr Kollege Jacobi, ich glaube, ich habe die Bodenspekulanten vorhin, als ich sagte, daß man sie mit Stopppreisen allein nicht bekämpfen kann, angesprochen. Herr Kollege, wenn Sie die Nachfrage nach dem Boden nicht im natürlichen Spiel von Angebot und Nachfrage durch eine vernünftige Dekonzentration entzerren, dann kommen Sie nie zu vernünftigen Ergebnissen!

(Abg. Jacobi: Ach, Sie wollen nicht durchschauen!)

Sie haben weiter den Rückgang des subventionierten öffentlichen Wohnungsbaus kritisiert. Dieser Rückgang ist natürlich dann, wenn die Mieten für den übrigen Wohnungsbau zu hoch sind, ein gefährliches Zeichen; aber es ist noch nicht ein Zeichen einer schlechten Wirtschaftslage. Ein verantwortlicher Mann des Gesamtverbandes der gemeinnützigen Unternehmen, Herr Kuhn, hat in einer sehr interessanten Statistik in der Zeitschrift dieses Verbandes saufgezeigt, bis zu welcher Höhe man bei der Verzinsung öffentlicher Darlehen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus für den dort begünstigten Personenkreis an der oberen Einkommensgrenze gehen könne.
Wir sollten uns — das möchte ich am Ende der Debatte sagen —, bevor wir neue Mittel fordern, finden in dem Bemühen, zu einem wirklich langfristigen Kapitalmarkt zu kommen — vielleicht mit der zeitweisen Überbrückung durch Zinssubventionen und ähnliches; der Herr Bundesminister hat vorhin gewisse Maßnahmen angedeutet —, in dem Bemühen, zu prüfen, wie man an die Dekonzentration der Ballungszentren herangehen und damiteine vernünftige Bodenpreispolitik betreiben kann, sollten erkennen, wie sehr es gilt, die Baupreise in diesem Jahre zu halten, eventuell durch die Verweigerung von Baugenehmigungen für nicht lebenswichtige Bauten. Wir sollten uns vor allem in ,dem Ziel einig sein, daß der Zuwachs an Volksvermögen, der sich jährlich aus dem Wohnungsbau ergibt, auch in angemessenem Maße persönliches Eigentum 'breiter Schichten wird und daß dieses zugewachsene Vermögen den Familien auch im Zeitalter der Nutzung der Atomkraft als letzter Bereich der persönlichen Habe, als wirtschaftliche Grundlage freier menschlicher Entscheidung gewahrt bleibt.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


Dr. Eugen Gerstenmaier (CDU):
Rede ID: ID0219705400
Ich hoffe, daß der Herr Bundesminister für Wohnungsbau das Schlußwort zu diesem Punkt spricht. — Noch nicht, Herr Kollege Jacobi?

(Abg. Jacobi: Das kommt ,auf die Antwort an!)

Ich bin zwar von der Wichtigkeit dieses Gegenstandes überzeugt, aber wir haben noch eine lange Tagesordnung.
Das Wort hat der Herr Bundesminister.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219705500
-Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst versuchen, noch einige in der Diskussion an mich zusätzlich gerichtete Fragen zu beantworten.
Im Vordergrund stehen, glaube ich, die Fragen, die Herr Kollege Seuffert gestellt hat. Wie rechnen sich denn nun wohl diese 700 Millionen aus dem meinetwegen sogenannten Preusker-Gesetz zusammen? Ich sagte Ihnen schon, daß uns exakte Unterlagen im Augenblick beim besten Willen noch nicht zur Verfügung stehen können, wir wohl aber bei einigen Gruppen einigermaßen genau wissen, woran wir sind. Danach ist aus diesem Bereich bei den Sparkassen bis Ende Januar ein Betrag von 160 Millionen DM aufgekommen, bei den Genossenschaftsbanken ein Betrag von 33 Millionen DM und bei den Geschäftsbanken — nach den Mindestzahlen, die uns angegeben worden sind — ein Betrag von 500 Millionen DM, zusammen 693 Millionen DM, davon 70 % macht 481 Millionen DM, also abgerundet 480 Millionen; denn das Ganze ist ja noch nicht so exakt. Von den Versicherungen — da ist die Größenordnung noch etwas elastischer gespannt worden — sind Einmalprämien zwischen 500 und 100 Millionen DM aufgekommen, und bei den Hypothekenbanken ein Betrag von 210 Millionen DM; davon 90 % macht 180 Millionen, die aber ihrerseits zum Teil wieder, insbesondere gegen Mittel der Geschäftsbanken saldieren, die im Rahmen dieses Gesetzes aufgekommen sind.

(Abg. Seuffert: Der ganze Pfandbriefabsatz betrug doch im Januar 170 Millionen!)

— Ja, das geht natürlich nicht so schnell.
767 Millionen DM sind also insgesamt bisher gemeldet. Daraus glauben wir doch mit Recht entnehmen zu können — zum Teil handelt es sich sogar um Mindestzahlen —, daß der Ansatz von 700 Millionen zutreffend ist.
Zum zweiten möchte ich etwas wieder in den Zusammenhang hineinstellen, in dem es von mir erwähnt worden ist. Ich habe hier keineswegs etwa proklamieren wollen, daß die Baukosten einer sozialen Wohnung im Jahre 1957 22 000 DM betragen sollen, sondern ich habe eine maximale und vorsichtige Schätzungsgrundlage für den Finanzbedarf aufgestellt und bin dabei aus Sicherheitsgründen, damit man nicht zu gering schätzt, bis auf einen solchen Satz gegangen. Sie wissen, daß beispielsweise Herr Tarnow in dem unglücklichen Bericht, der vorhin Gegenstand der Auseinandersetzung gewesen ist und den auch ich außerordentlich bedaure, mit 16 000 DM gerechnet hat. Ich darf die Januar-Ausgabe des „Gemeinnützigen Wohnungswesens" mit dem Artikel von Herrn Brecht zitieren:
Nach sorgfältiger Überlegung nach allen Seiten hin ist der Kostenansatz, der im Finanzbedarf zu decken ist, auf durchschnittlich 20 000 DM bei den 300 000 Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus und mindestens 25 000 DM im sonstigen Wohnungsbau zu bemessen.
Also gibt Herr Brecht auch nur eine Schätzung von 20 000 DM Baukosten für den sozialen Wohnungsbau. Herr Kollege Hesberg, auch ich hoffe, daß wir nicht auf 22 000 DM zu kommen brauchen. Aber diese Zahlen beweisen doch eindeutig, daß unsere Überlegungen und Ansätze so vorsichtig erfolgt sind, daß man uns hier nicht einen hemmungslosen Optimismus unterstellen kann.
Vorhin ist in der Diskussion, ich glaube, von Ihnen, Herr Kollege Jacobi, auf die Verteuerung im sozialen Wohnungsbau hingewiesen worden. Dem möchte ich hier auch wieder sehr entschieden entgegentreten, damit in der Öffentlichkeit nicht falsche Vorstellungen entstehen. Mit dem höheren Ansatz habe ich in erster Linie den Überlegungen Rechnung tragen wollen, die die Bundes-


(Bundesminister Dr. Preusker)

regierung hinsichtlich der Durchführung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes angestellt hat. Es ging um beide Sparten, einmal um die Deckung des Wohnungsbedarfs der sozial besonders schwachen Schichten — das bedeutet, daß dort erheblich höhere Mittelansätze notwendig sein werden — und zum zweiten um die bevorzugte Berücksichtigung der Eigenheimwilligen. In diesem Zweiten Wohnungsbaugesetz haben wir ganz bewußt Mindestausstattungsbedingungen für die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus aufgestellt. Wir waren alle darin einig, daß die Vorstellungen des Deutschen Städtetags über die Notwendigkeit, für die Ärmsten der Armen sogenannte Schlichtwohnungen zu bauen — die ich immer als Schlechtwohnungen bezeichnet habe —, von diesem Bundestag und dieser Bundesregierung nicht geteilt werden.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir sind doch in der glücklichen Lage und dürfen darauf doch auch stolz sein, daß wir in diesen Jahren den Anteil der Wohnungen mit vier und mehr Räumen, der bis 1954 unter der Hälfte gelegen hatte, inzwischen auf über 50 % gebracht haben. Größere und besser ausgestattete Wohnungen werden jetzt also die Regel bilden. Das soll und wird im Jahre 1957 so weitergehen. Ich darf auch darauf hinweisen, daß wir beispielsweise inzwischen auch im sozialen Wohnungsbau bereits 11 % der Wohnungen mit Zentralheizung und über 90 % mit einem Bad ausgestattet haben. Diese Tendenzen sind doch gesund, insbesondere wenn wir einmal zu einer ausgeglichenen Wohnungsbilanz kommen. Auch die bessere Ausstattung habe ich mit der Zahl von 22 000 DM gleichzeitig zu eskomptieren versucht, also nicht etwa nur die Baukostensteigerung. Im Gegenteil, ich möchte hier mit aller Deutlichkeit wiederholen, was ich kürzlich schon den Vertretern der Bauindustrie und des Bauhandwerks gesagt habe. Dank unserer besonderen Anstrengungen sind wir in den letzten Jahren auf dem Gebiet der Bauwirtschaft in der Rationalisierung, in der Produktivitätssteigerung erheblich vorangekommen. Der Bagger, die Planierraupe und das Förderband sind heutzutage eine fast selbstverständliche Erscheinung auf allen Baustellen geworden. Diese Leistungssteigerungen müssen zunächst einmal in vollem Umfang eingesetzt werden, um die im Zuge der gesamten Lohnentwicklung eingetretenen Verteuerungen aufzufangen, ehe sich diese Verteuerungen zu Lasten der Bauherren auswirken dürfen.

(Abg. Jacobi: Aber Herr Minister, ich habe in erster Linie von den Materialpreissteigerungen gesprochen!)

— Ja, und da waren Sie, glaube ich, doch irgendwie einer falschen Vorstellung aufgesessen.

(Abg. Jacobi: Ich bin selbst Bauherr! Ich muß ja jeden Tag erleben, was sich da tut!)

— Herr Kollege Jacobi, dann muß ich Sie etwas bedauern. Ich fürchte, dann haben Sie vor allen Dingen sehr viel wertvollere und bessere Baustoffe bevorzugt.

(Abg. Jacobi: Stahl, Zement und Holz ohne besondere Qualität!)

Denn im letzten Jahre ist es erfreulicherweise gelungen, in einer Volkswirtschaft, die sich im ganzen in einer Hochkonjunktur befunden hat, ab
Mai gerade im Sektor ,der Bauwirtschaft eine völlige Stabilität der Entwicklung herbeizuführen und zu halten. Ich glaube, ich darf das auch einmal aussprechen angesichts der Berichte — idle mir häufig nicht sehr angenehm sind —, die beispielsweise in der Presse erschienen — sogar in den Monatsberichten der Bank deutscher Länder war davon die Rede —, daß etwa auch vom Wohnungsbau her die allgemeine Konjunktur überhitzt worden sei. Ich glaube, wir haben gerade mit ;der Tatsache, daß wir einschließlich Berlins im letzten Jahre, 1956, 581 000 Wohnungen haben bauen können, daß wir wieder mit einem Überhang von 364 000 Wohnungen in dieses Jahr hineingegangen sind und dennoch, im Vergleich zu anderen Bereichen eine weitgehende Stabilität der Entwicklung erhalten können, einen eindrucksvollen Gegenbeweis geführt haben. Das spricht eindeutig dagegen, daß etwa gerade der Wohnungsbau der Sündenbock in der allgemeinen wirtschaftlichen und konjunkturellen Entwicklung ,der Bundesrepublik gewesen ist. Ich wünschte, daß in allen anderen Bereichen
— und das geht beide Seiten der Sozialpartner an
— die gleiche Verantwortung vor der Gesamtheit und vor den Verbrauchern — sprich: Bauherren und Wohnungssuchenden — im Maßhalten bei den Forderungen Platz gegriffen hätte, wie ich es erfreulicherweise für den Wohnungsbau auf beiden Seiten — sowohl für die Bauarbeiter wie für die Bauwirtschaft — feststellen darf.

(Beifall in der Mitte.)

Nun lassen Sie mich gar nicht mehr so sehr Ihre Zeit mit weiteren Einzelheiten beanspruchen. Die ganze Materie ist so schwierig und setzt Sachverstand auf so vielen Gebieten voraus, daß man die Einzelheiten besser in den Ausschüssen behandelt. Aber nur so viel: Herr Kollege Seuffert und Herr Kollege Jacobi sprachen davon, daß vor drei Monaten doch zweifellos noch ernste Sorgen bestanden hätten und daß wir ,deswegen jetzt den Bericht von der Bundesregierung her erstattet hätten. Wir können dem deutschen Volk, dem deutschen Buntestag im ganzen die Zusicherung geben, für dieses Jahr 1957 werden wir mit diesen Sorgen nunmehr fertig, werden wir fertig selbstverständlich dank der insgesamt ergriffenen Maßnahmen: mit den 760 Millionen mehr an nachstelligen Mitteln, die zur Verfügung gestellt worden sind, mit den 208 Millionen an Vorfinanzierung erststelliger Hypotheken und den weiteren ergänzenden Maßnahmen, wenn Sie wollen, kleineren Volumens. Aber Kleinvieh macht hier auch Mist. Allein das, was von der Bundesanstalt gegeben worden ist, was an Marshallplangeldern und von der Montanunion 'gekommen ist, was inzwischen an Zusicherungen und Zusagen von seiten der Sozialversicherungsträger gekommen ist, macht schon wieder weitere 200 Millionen an erststelligen Mitteln aus, die uns zur Verfügung stehen. Dann sind es natürlich gerade die gesetzgeberischen Maßnahmen gewesen — die Sie uns leider abgelehnt haben! —, die uns als einmalige Maßnahmen — weil die Rentenreformgesetzgebung noch nicht 'abgeschlossen war — notwendig erschienen, um die Zusicherung abgeben zu können: Der soziale Wohnungsbau und der Wohnungsbau insgesamt werden gesichert.
Sie werfen mir vor, ich sei immer Optimist gewesen. Sicher bin ich Optimist gewesen, und ich möchte auch mit ,dem Herrn Kollegen Engell sagen: Wer Häuser baut — ob selbst oder für ein Volk —, der kann nur Optimist sein.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)



(Bundesminister Dr. Preusker)

Ich habe noch nie gehört, daß Pessimisten für die Zukunft gebaut haben. Die haben sich meistens aus irgendeiner Sorge, was ,da alles passieren könnte, in ein Schneckenhaus zurückgezogen.

(Abg. Seuffert: Es sind aber auch Optimisten schon mit einem Haus steckengeblieben.)


(angetreten, daß das erreicht wurde. Denn wir haben bereits bis Ende vergangenen Jahres 1,7 Millionen Wohnungen gebaut, genauso viel, wie in den ersten vier Jahren, in der ersten Legislaturperiode des Bundestages, gebaut worden sind. Wir werden in diesem Jahr wieder über 500 000 Wohnungen bauen. Dias ist sicher und unbestreitbar. Sie haben dann freundlicherweise meine Ausführungen zu 'Beginn der jetzigen Legislaturperiode richtig zitiert, mit denen ich gesagt habe: Es ist mein sehnlichster Wunsch, am Ende ,dieser vier Jahre vor den Deutschen Bundestag hintreten und ihm sagen zu können: es sind soviel mehr Wohnungen gebaut worden als in den ersten vier Jahren, daß ich mich überflüssig gemacht habe. Eins ist wohl klar: sich habe hier nur von mir persönlich gesprochen und nicht von einem Amt. Dann eine ganze Jahresleistung von 5bis 600 000 Wohnungen mehr als in den ersten vier Jahren eine Sache, durch die mein persönlicher Optimismus vor Ihnen und auch vor dem deutschen Volk gerechtfertigt ist. Herr Seuffert, Sie haben vorhin den Ton bedauert, der in die Auseinandersetzung dieses Hauses zeitweise hineingekommen ist. Ich möchte Sie bitten, doch auch dafür zu sorgen, daß die Auseinandersetzungen, die hier zwischen uns um 'diese schwierigen Fragen 'des Wohnungsbaus stattfinden, im ganzen auf dieser Ebene bleiben. In Ihrem offiziellen Organ, dem SPD-Pressedienst vom 25. Januar 1957 lese ich die Meldung „Was gilt ein Ministerwort?" Es heißt darin: Bei der Übernahme des Wohnungsbauministeriums hatte Minister Preusker erklärt, sein Ziel sei es, innerhalb von vier Jahren sein Ministerium überflüssig zu machen. — Ich 'bin Ihnen, Herr Kollege Jacobi, sehr dankbar, daß Sie heute vor der Öffentlichkeit die Richtigstellung schon vollzogen haben. Die trockene Bilanz beinahe vierjähriger Ministertätigkeit Preuskers schließt mit dem Ergebnis: Es fehlen für das nächste Jahr die Mittel zur Erstellung von 200 000 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Ich darf wohl sagen: Wenn die trockene Bilanz so schließt, ,daß nicht 1,7, sondern sogar 2,2 Millionen Wohnungen gebaut werden und daß das Jahr 1957 das Rekordjahr des sozialen Wohnungsbaues werden wird, dann ist damit der positive Beweis angetreten. Dann ist es aber wohl nicht gerade fair, eine solche Äußerung in ein offizielles Parteiorgan zu setzen. Da frage ich hier: was gilt vor dem deutschen Volk ein solches Wort der SPD? Noch eine Wortmeldung? — Herr Abgeordneter Jacobi! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schlußbemerkungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers veranlassen mich zu folgender Feststellung. Es besteht zwischen dem von ihm Verlesenen und meinen Ausführungen keinerlei Sachzusammenhang. Ich habe diese Meldung — sie scheint aus dem SPD-Pressedienst zitiert zu sein — bis zu dieser Stunde nicht gekannt. Es handelt sich im übrigen um einen Pressedienst und nicht um ein parteioffizielles Publikationsorgan, Herr Minister, was immerhin ein gewisser Unterschied ist. — Moment! Es mögen hier bei der Formulierung gewisse Irrtümer eine Rolle gespielt haben. Die SPD-Fraktion hat ihren Standpunkt heute dargetan. Im übrigen ist es doch so, daß Journalisten, die sich nicht täglich mit dem Wohnungsbau beschäftigen, sich zur Information möglicherweise z. B. auf das Protokoll der 173. Sitzung des Bundestages vom 16. November 1956 gestützt haben, das immerhin eine Grundlage bilden konnte, weil Sie, Herr Minister, damals von einer solchen Größenordnung noch nicht voll gesicherter Wohnungen gesprochen haben, zu einem Zeitpunkt allerdings, der überholt war, wenn die Meldung aus dem Januar stammt, wie Sie, glaube ich, soeben sagten. Ich lege aber am Schluß dieser Debatte vor allem Wert auf die Feststellung, daß unsere Große Anfrage nicht als Angriff gedacht war, sondern daß sie Ausdruck der Sorge war, und daß wir unsererseits nicht überhört haben, daß in diesem Hause trotz gelegentlicher Zwiste auf dem Gebiete des Wohnungsbaues vielleicht nach wie vor die Möglichkeit besteht, sich zusammenzuraufen und die gemeinsame Aufgabe gemeinsam zu bewältigen. Wir haben das zur Kenntnis genommen, und wir sind durchaus bereit, zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit zu einer Zusammenarbeit in Zukunft besteht. Woran uns aber lag und woran uns immer liegen wird, ist, daß wir unterscheiden zwischen einer optimistischen Betrachtung, die den Bereich des Möglichen nicht überschreitet, und einer Betrachtung, die — wie es uns oft der Fall zu sein scheint — weit über das Erlaubte hinausgeht und die Schwierigkeiten nicht sehen will. Schwierigkeiten waren vorhanden und sind vorhanden. Sie werden auch in Zukunft vorhanden sein. Von uns aus besteht die Bereitschaft, daran mitzuwirken, sie zu beheben. Denn sie müssen behoben werden, damit ein wirklich sozialer Wohnungsbau aufrechterhalten werden kann, und das bedeutet zum Teil, daß gewisse Korrekturen in der Zuteilung der Wohnungen und bei anderen Maßnahmen wohnungspolitischer Art erforderlich sind. Es kommt nicht nur auf die Gesamtsumme, es kommt auch auf die Verteilung an, und hier liegt nach wie vor manches im argen! (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Eine gute Erkenntnis!)


(Lebhafter Beifall 'bei den Regierungsparteien.)

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219705600
Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219705700

(Lachen und Zurufe von der Mitte.)



Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219705800
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor-Emanuel Preusker (CDU):
Rede ID: ID0219705900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur Gelegenheint nehmen, Herr Kollege Jacobi, mich für Ihre Feststellungen zu bedanken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219706000
Meine Damen und Herren, nun liegen wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Die Anfrage selber ist erledigt, aber es ist ein Antrag dazu gestellt. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag der SPD
— Umdruck 968*) — im Hinblick auf § 96 der Geschäftsordnung als Finanzvorlage dem Haushaltsausschuß und im übrigen dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen.

(Abg. Seuffert: Und an den Ausschuß für Geld und Kredit!)

— Dann ist federführend der Wohnungsbauausschuß und mitberatend der Ausschuß für Geld und Kredit?

(Abg. Lücke: Nein, federführend der Haushaltsausschuß!)

— Dem Haushaltsausschuß ist die Vorlage an sich überwiesen; er kann ja getrennt damit befaßt werden. Oder wollen Sie überhaupt die Federführung dem Haushaltsausschuß übertragen? — Also: federführend der Haushaltsausschuß, mitberatend der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und der Ausschuß für Geld und Kredit. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) (Drucksache 3204).

(Erste Beratung 174. Sitzung.)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Harnischfeger; ich erteile ihm das Wort.

Johann Harnischfeger (CDU):
Rede ID: ID0219706100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich kurz fassen und im wesentlichen auf meinen Schriftlichen Bericht Drucksache 3204**) verweisen. Aber ich möchte trotzdem noch eine kurze Erläuterung geben.
Das Erste Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus wurde im Oktober 1951 vom 1. Deutschen Bundestag erlassen. Nach diesem Gesetz wurde eine Abgabe von 2 Mark für Steinkohle, Steinkohlenbriketts und Steinkohlenkoks und von 1 Mark für Braunkohle, Baunkohlenbriketts und Pechkohle je Tonne erhoben. Dieses Gesetz war befristet bis zum 31. Oktober 1954. Am 29. Oktober 1954 verabschiedete der 2. Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bergarbeiterwohnungsbau. In diesem Gesetz wurden die Abgabesätze auf die Hälfte herabgesetzt, also auf 1 Mark je Tonne für Steinkohle, Steinkohlen-
*) Siehe Anlage 2 **) Siehe Anlage 3 briketts und Steinkohlenkoks und auf 50 Pf je Tonne für Braunkohle, Braunkohlenbriketts und Pechkohle. Dieses Gesetz war befristet bis zum 31. Dezember 1957.
Am 1. Juli 1955 hat die Bundesregierung ohne Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften 90 % der Kohlenabgabemittel gestundet. Diese Beträge konnte der Kohlenbergbau zur Deckung der gestiegenen Produktionskosten verwenden. Diese Stundungsmaßnahme bezog sich nicht auf den Braun- und Pechkohlenbergbau. Die Notwendigkeit einer weiteren Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus blieb aber bestehen. Deshalb legte die Bundesregierung am 17. Januar 1956 dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus vor. Dieser Vorlage stimmte der Bundesrat zu. Sie wurde am 4. Mai 1956 dem Deutschen Bundestag zugeleitet, Drucksache 2356. Nach dieser Vorlage sollte der Bergarbeiterwohnungsbau nicht aus Kohlenabgabemitteln, sondern über eine Anleihe von 240 Millionen Mark, die dem Bergbau zur Verfügung gestellt werden sollte, gefördert werden. Die Entwicklung auf dem Kapitalmarkt ließ das aber nicht zu.
Am 20. Oktober 1956 hat der Kohlenbergbau aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung und aus anderen Gesichtspunkten eine Kohlenpreiserhöhung vorgenommen. Die Bundesregierung konnte diese Erhöhung nicht verhindern; denn auf Grund des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl liegt die Zuständigkeit bei der Hohen Behörde. Bei dieser Preiserhöhung wurden nicht nur die Mehraufwendungen für die durch die Arbeitszeitverkürzung gestiegenen Löhne berücksichtigt, sondern es wurde gleich ein Aufschlag von 2 Mark für Steinkohle und Briketts und von 2,60 Mark für Steinkohlenkoks pro Tonne vorgenommen, um eine verstärkte Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues zu ermöglichen. Der Bundeswirtschaftsminister war mit dieser Erhöhung nicht einverstanden. Die Erhöhung beträgt im einzelnen ab 20. Oktober 1956 bei Hochofenkoks 6,60 DM, bei Brechkoks 5,90 DM und bei Steinkohle 4,10 DM pro Tonne. Da der Bergbau zu verstehen gab, daß er nicht in der Lage sei, eine Senkung dieser neuen Preise bei der Hohen Behörde zu beantragen, auch wenn geringere Beiträge für den Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung gestellt würden, erscheint es richtig, die Abgabesätze auf 2,60 DM pro Tonne Steinkohlenkoks und 2 DM pro Tonne Steinkohle festzusetzen.
Im Hinblick auf die bereits seit dem 20. Oktober 1956 gültigen neuen Preise ist eine gesetzliche Regelung unbedingt notwendig. Der Bergbau beabsichtigte, sich freiwillig zu verpflichten, die ihm über den Preis zufließenden Beträge zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues selbständig einzusetzen. Das lehnte der Ausschuß ab. Der Ausschuß schlägt vor, die Kohlenabgabemittel in voller Höhe für den Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Damit wäre eine Befriedigung des Bedarfs im Bergarbeiterwohnungsbau sichergestellt. In dieses Gesetz ist jetzt auch der Braunkohlenschwelkoks mit einbezogen. Das Aufkommen würde bis zum 31. Dezember 1959 — so lange ist dieses Gesetz befristet — bei Zugrundelegen der Produktionszahlen von 1955 ungefähr 718 068 000 DM ergeben.
Am Anfang des Jahres 1957 hatte der Bergbau nach Angaben des Industrieverbandes Bergbau sowie der Industriegewerkschaft Bergbau einen Woh-


(Harnischfeger)

nungsbedarf von rund 60 000 Wohnungen. Bis jetzt hat der Bergbau — bis einschließlich 1956 — 844,9 Millionen DM an Kohlenabgabemitteln erhalten. Davon wurden bis Ende 1956 124 583 Bergarbeiterwohnungen gefördert. Der Ausschuß hat einstimmig beschlossen, daß die Kohlenabgabe bis zum 31. Dezember 1959 erhoben werden soll, weil mit dem Aufkommen der heute noch bestehende Fehlbedarf an Wohnungen gedeckt werden kann.
In diesem Gesetz ist auch vorgesehen, Ausweichwohnungen oder Ersatzwohnungen für fremdbelegte Werkswohnungen zu finanzieren. Werksinvaliden sollen grundsätzlich ihre Wohnberechtigung behalten. Der Unternehmensverband Bergbau wünschte eine Lockerung des Vollstreckungsschutzes bei der Freimachung von Werkswohnungen. Diesem Anliegen konnte der Ausschuß nicht entsprechen. Es ist der Meinung, daß die Wohnungen, die von Werksfremden bewohnt werden, frei gemacht werden können durch den Bau von Ersatzwohnungen.
In dem Gesetz ist auch ein Appell an die Länder ausgesprochen, in die die Kohlenabgabemittel fließen. Diese Länder sollen sich stärker an der Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaus beteiligen. Besonders das Land Nordrhein-Westfalen wurde angesprochen. Denn die Kohlenabgabemittel sollen ja zusätzliche Mittel zur Herstellung von Bergarbeiterwohnungen sein. Der Minister für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 7. März 1957 dazu Stellung genommen. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Wortlaut verlesen:
An den Vorsitzenden
des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, Herrn Paul Lücke, MdB
Bonn Bundeshaus
Betr.: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356).
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich habe Herrn Abgeordneten Harnischfeger als dem Berichterstatter zu dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit einem Schreiben, von dem ich Abschrift mit der Bitte um gefällige Kenntnisnahme beifüge, bereits mitgeteilt, daß das Land Nordrhein-Westfalen bereit sei, seinen Beitrag zum Bergarbeiterwohnungsbau im gleichen Verhältnis über den ursprünglichen Betrag von 45 Millionen DM hinaus zu erhöhen, in dem die auf das Land jährlich entfallende Kohlenabgabe den unsprünglichen Betrag von 200 Millionen DM übersteigt. Diese Erklärung möchte ich auch Ihnen gegenüber hiermit abgeben.
Ich bin auch bereit, dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau gegenüber folgendes zu bestätigen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der nachstelligen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit für den sozialen Wohnungsbau bestimmten öffentlichen Mitteln. Der Anteil der Mittel für den Bergarbeiterwohnungsbau im Kohlenbergbau an den für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau veranschlagten Schlüsselmitteln muß dem Verhältnis der im Kohlenbergbau Wohnungsberechtigten zur Gesamtbevölkerung entsprechen.
Mit vorzüglicher Hochachtung gez. Kaßmann.
Im Ausschuß wurde dann auch die Frage erörtert, ob dieses Gesetz ein Schlußgesetz sein soll. Ebenfalls wurde nachdrücklich der Wunsch geäußert, daß die Kohlenabgabemittel zurzusätz1ichen Befriedigung des Bedarfs an Bergarbeiterwohnungen verwendet werden sollen. Der Ausschuß kam überein, diese Frage in einer Entschließung zu behandeln. Diese Entschließung liegt Ihnen auf Drucksache zu 3204 vor. Ich darf darauf verweisen. Der Ausschuß stimmte dem Gesetzentwurf einstimmig zu. Ich darf deshalb auch das Hohe Haus bitten, dieses Gesetz anzunehmen.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219706200
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich darf noch festhalten, daß der Umdruck 969 zurückgezogen ist, so daß kein Änderungsantrag vorliegt.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. I bis VI sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ichbitte um die Gegenprobe. Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen damit zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall; ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir haben dann noch über den Nachtrag zum Bericht — zusätzlicher Antrag des Ausschusses zu Drucksache 3204*) — zu befinden. — Das Wort wird hierzu nicht mehr ,gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 6 ,der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts**) des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksachen 3209, 2230).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Hauffe.

Herbert Hauffe (SPD):
Rede ID: ID0219706300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der ursprüngliche Antrag der Fraktion der FDP wollte grundsätzlich bei allen Bauvorhaben der öffentlichen Hand freie Architekten eingeschaltet wissen. Wir haben uns im federführenden Ausschuß aber auf den Vorschlag des mitberatenden Kommunalpolitischen Ausschusses geeinigt, der unserer Meinung nach die wesent-
*) Siehe Anlage 4
**) Siehe Anlage 5


(Hauffe)

lichen Dinge trifft. Dadurch wird nämlich die Bundesregierung ersucht, überall dort, wo es nur irgend möglich ist, bei Baumaßnahmen :des Bundes freie Architekten hinzuzuziehen, um — ich will es einmal drastisch sagen — eine 08/15 -Architektur wie bei den früheren Heeresbauten zu vermeiden. Sie wird ferner ersucht, das zu vermeiden, was immer böses Blut gibt und was in der Vergangenheit sehr oft üblich war, daß in Gemeinden gebaut wird, ohne daß die Bedürfnisse dieser Gemeinden berücksichtigt werden, und daß vor allen Dingen in Landschaften von übergeordneten Behörden mit Menschen gebaut wird, die in der Landschaft nicht. zu Hause sind. Dabei geschieht oftmals etwas, was gegenüber der Nachwelt nicht zu verantworten ist. Deswegen heißt der letzte Satz:
Die Planung soli im Benehmen mit der Gemeinde, in welcher der Bau errichtet wird, erfolgen.
Das ist ,das Wesentliche. Wir haben uns im Ausschuß einstimmig hierzu bekannt. Ich bitte das Hohe Haus, sich diesem einstimmigen Beschluß anzuschließen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219706400
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? —Das ist nicht der Fall.
Ich komme zum Ausschußantrag Drucksache 3209. Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, ;den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfseines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz) (Drucksache 3206).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung :an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
— federführend — sowie an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht und für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.

(Abg. Rasner: Zusätzlich Kommunalpolitik!)

— Zusätzlich wünschen Sie, zur Mitberatung noch an den Ausschuß für Kommunalpolitik zu überweisen.

(Widerspruch in der Mitte.)

— Das letzte scheint umstritten zu sein — zur
Frage der Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitk Herr Dr. Dresbach!

Dr. August Dresbach (CDU):
Rede ID: ID0219706500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik unterstützen. Die Konzessionierung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs haben wir seit März 1918. Sie wurde damals — das war selbstverständlich — von der unteren Verwaltungsbehörde gehandhabt, d. h. in Preußen vom Landrat. Auch im Nationalsozialismus ist als Konzessionierungsbehörde die untere Verwaltungsbehörde geblieben, und die Reichsnährstandsorganisation, d. h. auf der Kreisstufe der Kreisbauernführer, war Gutachterorgan. Dann haben uns seinerzeit die Besatzungsmächte, vor allen Dingen die Engländer, die untere Landwirtschaftsbehörde beschafft. Es war eigenartig. Ich habe damals diese Dinge als Landrat selber miterlebt. Die Engländer haßten den preußischen hauptamtlichen staatlichen Landrat, kommunalisierten das Landratsamt, schufen aber dafür eine neue untere staatliche Verwaltungsbehörde als Spezialbehörde.
Der Entwurf der Bundesregierung rezipiert ohne weiteres :diese Besatzungseinrichtung. Ich habe nicht die Absicht, hier bei dieser ersten Lesung gegen den Entwurf zu sprechen; aber es scheint mir doch notwendig zu sein, daß für die Beratung des Gesetzentwurfs ein Ausschuß zugezogen wird, der Experten anhört, wie seit 1918 die Konzessionierung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs in Deutschland unter deutschem Recht geklappt hat, ob sie funktioniert hat. Ich möchte aber Bedenken anmelden, daß hier ohne weiteres Besatzungsrecht, wenn es auch inzwischen Länderrecht geworden ist, rezipiert wird.

(Beifall in der Mitte.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219706600
Das Wort zur Frage der Ausschußüberweisung hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (SPD):
Rede ID: ID0219706700
Ich möchte namens der sozialdemokratischen Fraktion die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Desbach unterstreichen und das Hohe Haus bitten, die Mitbeteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses unter keinen Umständen abzulehnen.
Ich bitte des weiteren, zu erwägen, ob es eigentlich richtig ist, in dieser Frage ,den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum federführenden Ausschuß zu bestimmen, obwohl dies von der sachlichen Seite her begründet werden kann. Hier liegt aber doch vielleicht ein bestimmtes Interesse vor, und es könnte der Verdacht ausgelöst werden, daß bei der Behandlung der Vorlage mehr oder weniger einseitige Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Wenn die Überweisung an die übrigen Ausschüsse, vor allem auch Ian den Kommunalpolitischen Ausschuß, erfolgt, ist ein sachlicher Ausgleich jedoch eher möglich.
Also, ich bitte noch einmal, in jedem Fall den Kommunalpolitischen Ausschuß mit zu beteiligen.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219706800
Meine Damen und Herren, ich habe vorhin „festgestellt, daß die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — federführend —, an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — mitberatend — beschlossen ist. Dagegen war kein Widerspruch, so daß nur noch die Frage der Beteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses offenbleibt. Ich glaube, hierüber können wir, nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, abstimmen. Wer dem Antrag, den Ausschuß für Kommunalpolitik mitberatend zu beteiligen, zustimmt, den den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste ist die Mehrheit; der Entwurf ist also dem Ausschuß für Kommunalpolitik mit überwiesen.
Ich rufe Punkt 8 oder Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 2877);


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksache 3151 [neu]).

(Erste Beratung 177. Sitzung.)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Schlick.

(Abg. Schlick: Ich verzichte, es liegt ein Schriftlicher Bericht vor!)

Da ein Schriflicher Bericht*) vorliegt, schlägt der Herr Berichterstatter vor, auf eine mündliche Berichterstattung zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Meine Damen und Herren, ich komme in zweiter Beratung zu Art. 1, — Art. 2, Art. 2 a, — Art. 3,
- Einleitung und Überschrift. — Das Wort in
zweiter Beratung wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat ,der Abgeordnete Dr. Gülich.

Dr. Wilhelm Gülich (SPD):
Rede ID: ID0219706900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe namens der sozialdemokratischen Fraktion eine kurze Erklärung abzugeben.
Dieser Gesetzentwurf ist initiativ von allen Fraktionen des Hauses eingebracht worden, um
3) der Berliner Wirtschaft schon jetzt die Möglichkeit langfristiger Dispositionen zu geben. Dieses Gesetz hat sich auch in der Vergangenheit als besonders wichtig für die Belebung und die Festigung der Berliner Wirtschaft erwiesen.
Als Schlußtermin war von den Fraktionen einmütig der 31. Dezember 1959 vorgeschlagen worden. Die Berliner Wirtschaft — soweit man einen solchen Ausdruck uneingeschränkt benutzen kann
— hat diesen Zeitraum für zu kurz gehalten. Kollege Dr. Königswarter hat darauf in der 109. Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen vom 30. Januar 1957 den Antrag gestellt, das Gesetz möglichst bis 1962 zu verlängern, da der mit Hilfe dieses Gesetzes beabsichtigte Aufbau von Industrien nur mit langfristigen Förderungsprogrammen erreicht werden könne. Der Ausschuß hat diesem Antrage nicht zugestimmt. In der 111. Sitzung des Finanzausschusses vom 20. Februar habe ich den Antrag in der Sache wiederholt und als Schlußtermin den 31. Dezember 1961 vorgeschlagen.
Herr Kollege Schlick hat in seinem Bericht ausgeführt, daß diesem Termin nicht entsprochen worden sei, einmal um dem neuen Bundestag nicht die Hände zu binden, und zum andern, um die Entwicklung in der Westberliner Wirtschaft beobachten und abwarten zu können. Nun, mit jedem Gesetz bindet der Gesetzgeber auch die folgende Legislaturperiode so lange, bis das Gesetz geändert oder aufgehoben wird. Und gerade in einem solchen Falle sollte man nicht abwarten, sondern rechtzeitig handeln.
*) Siehe Anlage 6
Gewissen Bedenken westdeutscher Wirtschaftskreise hat der Ausschuß durch eine Änderung des § 13 des Gesetzes Rechnung getragen.
Da in diesem Bundestag keine Aussicht besteht, den Termin über den 31. Dezember 1959 hinaus zu verlängern — ich bin davon überzeugt, daß der 3. Bundestag diese Verlängerung vornehmen wird —, stimmt die SPD-Fraktion dem Antrag des Ausschusses zu.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219707000
Wird des weiteren das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948);
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) (Drucksachen 3222, zu 3222).

(Erste Beratung 183. Sitzung.)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Seuffert. — Ich nehme an, daß das Haus auf Berichterstattung verzichtet, da ein Schriftlicher Bericht*) vorliegt. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich komme in der zweiten Beratung zu Artikel 1,
— 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimme. Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600);
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) (Drucksache 3261).

(Erste Beratung 162. Sitzung.)

*) Siehe Anlage 7


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Lenz (Trossingen).

(Zurufe: Verzichtet!)

— Der Berichterstatter ist offenbar nicht im Saal. Das Haus verzichtet auf einen Bericht.
Ich komme damit zur zweiten Beratung und rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — § 4, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
des Gesetzentwurfs und eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Hamburg).

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0219707100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei dieser Ergänzung des Bundeshaushalts für das Rechnungsjahr 1956 um einen relativ — im Verhältnis zu sonstigen Haushaltsvorlagen, die den Verteidigungshaushalt betreffen — geringen Betrag. Trotzdem möchte ich eine Bemerkung hierzu nicht unterdrücken.
Sie werden verstehen, daß wir bei unserem grundsätzlichen Mißtrauen in die Verteidigungspolitik diesem Verteidigungshaushalt aus allgemeinen Gründen genauso wenig zustimmen werden ) wie den bisherigen Nachträgen zum Verteidigungshaushalt.
Ich darf angesichts einer Polemik, die das vorige Mal bei einem Nachtragshaushalt hier stattgefunden hat, darauf hinweisen, daß das keine besondere Politik oder Taktik im Parlament speziell dem Verteidigungshaushalt gegenüber ist; genauso, wie wir bei mangelndem Vertrauen in die Politik eines Ressorts etwa dem Verkehrshaushalt oder anderen Ressorthaushalten nicht zustimmen, gilt das hier für den Verteidigungshaushalt. Ich wäre also sehr dankbar, wenn in Zukunft solche Polemiken nicht wieder vorkämen, wie wir sie das vorige Mal gehört haben, als konstruiert wurde, daß wir dem Verteidigungshaushalt nicht zustimmten, damit die Soldaten keine Socken und keine Strümpfe und keine Stiefel und keine Uniformen bekämen. Es handelt sich hier darum, daß wir, genau wie wir den Verkehrshaushalt — ich darf einmal dieses Beispiel geben, weil es mir persönlich aus meiner Arbeit besonders nahe liegt — aus mangelndem Vertrauen in die Politik dieses Ressorts ablehnen, aus gleichem Grunde auch dem Verteidigungshaushalt nicht zustimmen.
Die besondere Bemerkung, die ich mir aber in bezug auf die gegenwärtige Vorlage erlauben möchte, zielt darauf ab, daß bei den insgesamt 22 Millionen, die diese Vorlage umfaßt, ungefähr — wenn ich mich richtig erinnere — drei Viertel, also rund 17 Millionen DM, auf Sachausgaben und Personalausgaben entfallen, die mit der Errichtung des Bundeswehrersatzamtes und seiner nachgeordneten Dienststellen im Zusammenhang stehen. Es werden für das Wehrersatzwesen durch diese Vorlage insgesamt 1680 Planstellen geschaffen, und zwar, meine Damen und Herren, für das Rechnungsjahr 1956.
Ich darf dem gegenüberstellen, daß der Herr Bundesverteidigungsminister gestern oder vorgestern im Bulletin der Bundesregierung erklärt hat, daß er in den nächsten 13 Monaten überhaupt nur 10 000 Wehrpflichtige einzuziehen gedenkt, und zwar zum 1. April dieses Jahres, und daß dann die nächsten zwölf Monate kein einziger Wehrpflichtiger mehr eingezogen werden soll. Die nächste Einziehung von Wehrpflichtigen würde erst zum 1. April 1958 geschehen. So können Sie es im Bulletin nachlesen.
Nun will es uns ein wenig sonderbar erscheinen, daß man, wenn man im Laufe der nächsten 13 Monate insgesamt nur 10 000 Mann einziehen will, dafür einen Apparat mit 1680 Planstellen aufbauen muß, der die Einziehung bewerkstelligt. Es scheint uns, daß auch hier die Planung auf dem Papier der Möglichkeit des realen Vollzuges weitestgehend vorwegläuft. Auf diese Ungereimtheit wollten wir nicht versäumt haben hinzuweisen.
Es liegt für uns also außer dem allgemeinen Grund für die Ablehnung von Haushaltsvorlagen dieses Ressorts in diesem Punkte auch eine, wie mir scheint, durchaus gewichtige spezielle Begründung vor.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219707200
Wird noch das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter von Manteuffel.
von Manteuffel (Neuß) (DP[FVP]): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre Ausführungen, verehrter Herr Kollege Schmidt, sind unvollständig. Sie müssen durch das vervollständigt werden, was im Verteidigungsausschuß in zwei Sitzungen dazu ausgeführt worden ist, warum das Wehrersatzwesen scheinbar so kopflastig ist. Es handelt sich nicht nur um das Wehrersatzamt, sondern auch um die Abteilung V bei den Wehrbereichsverwaltungen, die ja noch andere Aufgaben haben als früher die Bezirkskommandos, welche die Wehrpflichtigen auszusuchen und zu prüfen hatten. Hier handelt es sich — und das ist im Verteidigungsausschuß meines Wissens ohne Widerspruch Ihrer Seite und insbesondere Ihrer Person ausführlich dargestellt worden — darum, daß die Verbindung mit den Ländern und den Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden heute infolge des Grundgesetzes und aller nachfolgenden Gesetze in der Wehrgesetzgebung so schwierig ist, daß dafür eben dieses Personal benötigt wird. Das ist der Grund, daß jetzt dieses Personal auch für einen gewissen Vorlauf, wie ich es einmal nennen will, benötigt wird. Deshalb ist die Angabe, daß heute für diese 10 000 Soldaten 1600 Personen benötigt werden, nicht ganz richtig, oder sie vermittelt nicht das richtige Bild.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219707300
Herr Abgeordneter Schmidt (Hamburg).

Helmut Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0219707400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Manteuffel, es tut mir leid, daß ich Ihnen noch kurz erwidern muß. Sie haben insofern recht, als im Ausschuß dargelegt worden ist, daß eine Reihe der Planstellen, die mit dieser Vorlage geschaffen werden sollen, z. B. den Aufgaben dienen, von denen


(Schmidt [Hamburg])

Sie gesprochen haben. Dabei handelt es sich also um das, was hier als „nachgeordnete Behörden und Dienststellen der Verteidigungsverwaltung mit Ausnahme des Rüstungsamtes und der Wehrersatzbehörden" bezeichnet wird. Darauf entfallen hier 4 Millionen DM. Ich habe von den weiteren 18 Millionen DM gesprochen, die sich ausschließlich auf die Wehrersatzverwaltung beziehen, und da habe ich allerdings erklärt, daß mir 1680 Stellen in der Wehrersatzverwaltung bei insgesamt nur 10 000 einzuziehenden Soldaten einigermaßen unverständlich erscheinen. Wenn ich also Ihr Wort von dem „Vorlauf" aufnehmen darf, möchte ich es variieren und lieber von „Leerlauf" sprechen dürfen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219707500
Meine Damen und Herren! Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf mit der neuen Überschrift „Entwurf eines Vierten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1956" zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? Ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion angenommen. Damit ist dem ersten Punkt der Anträge des Haushaltsausschusses entsprochen.
Es ist zweitens beantragt, den Entwurf eines Gesamtplans mit der neuen Oberschrift „Entwurf eines Gesamtplans zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Vierten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 1956 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz 1956)" in der Fassung der Anlage 2 der Drucksache 3261 anzunehmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Wiederum ohne Enthaltungen gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion angenommen.
Unter Ziffer 3 wird beantragt, den Entwurf eines Vierten Nachtragshaushaltsgesetzes 1956 in der Fassung der Anlage 1 der Drucksache 3261 anzunehmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Knobloch, Bauknecht, Schrader, Dr. Horlacher, Brese, Mayer (Birkenfeld) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 3199).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — mitberatend — vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Aufruf der Gläubiger der IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung (Drucksache 3278).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1957 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1957) (Drucksache 3266).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik — federführend — und an den Haushaltsausschuß — mitberatend — vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung.

(Abg. Rasner: Zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Rasner!

Will Rasner (CDU):
Rede ID: ID0219707600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bestand im Ältestenrat Einvernehmen darüber, daß wir morgen die Tagesordnung mit der Lesung des Gesetzentwurfs über die Selbstverwaltung der Versicherung in Berlin beginnen und anschließend die vier vorliegenden Gesetzentwürfe an den Ausschuß überweisen. Das empfiehlt sich schon deswegen, weil die vierte Vorlage zu dieser Materie noch nicht ausgedruckt ist und dem Haus noch nicht vorliegt. Ich bitte, so zu verfahren.

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0219707700
Dann beginnen wir in der nächsten Sitzung mit dem Punkt 18?

(Abg. Rasner: Ja, und dahinter sollte dies kommen!)

— Punkt 14 also! Dann werden die Punkte 18 und 14 morgen behandelt. — Bei Punkt 18 war es vorgemerkt, bei Punkt 14 nicht. —
Ich komme damit zu Punkt 15:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges (Drucksache 3159 [neu]).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Im Ältestenrat war Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung
— federführend — und an den Verteidigungs- und Haushaltsausschuß — mitberatend — vorgesehen. Erfolgt Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 16 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3202).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung nach § 36 (neu) der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß, im übrigen Überweisung an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge — federführend — sowie an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen vor. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich rufe auf Punkt 17 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langwellensender (Drucksachen 3192, 2627 [neu], 2761).
Berichterstatterin ist Abgeordnete Frau Friese-Korn. Sie hat einen Schriftlichen Bericht*) vorgelegt, so daß sich ein mündlicher erübrigt.
Ich komme damit zum Antrag des Ausschusses. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zu dem Ausschußantrag liegt ein Änderungsantrag der SPD vor, der die Einfügung einer Ziffer 4 betrifft. Ich glaube, wir können zuerst einmal über die drei Ziffern des Ausschußantrages abstimmen. Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
*) Siehe Anlage 8
Ich komme damit zum Ergänzungsantrag der SPD Umdruck 970**), eine Ziffer 4 einzufügen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung von 5 Grundstücken in Minden an die Stadt Minden (Drucksache 3221).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf morgen, den 15. März 1957, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.