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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 197. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. März 1957 11209 197. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. März 1957. Mitteilung über Bildung einer Fraktion DP (FVP) 11211 B Beschlußfassung 11211 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 11211 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 323, 327, 329, 330, 331, 335 und 337 (Drucksachen 3146, 3262; 3180, 3263; 3203, 3244; 3211, 3267; 3112, 3260; 3232, 3275; 3240, 3281) 11212 A Begrüßung einer Abordnung des englischen Unterhauses 11219 D Wahl der Mitglieder kraft Wahl des Richterwahlausschusses (Drucksache 3265) 11212 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 11212 B Beschlußfassung 11212 C, 11219 D Beratung der Übersicht 21 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Februar 1957 (Drucksache 3218) 11212 C Beschlußfassung 11212 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Rümmele, Dr. Bleiß, Rademacher, Srock und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über allgemeine Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Kraftfahrzeuge (Drucksache 3187) 11212 D Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen 11212 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 3009, Umdruck 968) 11212 D Hauffe (SPD), Anfragender . . . . 11212 D, 11227 C, 11236 C, 11239 C Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . . . 11214 A, C, 11240 B, 11243 A Seuffert (SPD) 11214 B, 11232 C Jacobi (SPD) . . . 11220 A, 11222 D, 11242 C Lücke (CDU/CSU) 11222 D Dr. Hesberg (CDU/CSU) 11225 A, 11227 C, D, 11228 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 11227 D, 11236 B Dr. Will (Berlin) (FDP) 11228 B Körner (DP [FVP]) 11230 B Engell (GB/BHE) 11231 C Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 11234 C, 11236 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . 11237 C, 11238 D, 11239 C Frau Heise (SPD) 11238 D Überweisung des Antrags der SPD, Umdruck 968, an den Haushaltsausschuß, den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und an den Ausschuß für Geld und Kredit 11243 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Drucksache 3204, Umdruck 969) 11243 B Harnischfeger (CDU/CSU): als Berichterstatter 11243 B Schriftlicher Bericht . . 11250 A, 11255 A Beschlußfassung 11244 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksachen 3209, 2230) 11244 D Hauffe (SPD): als Berichterstatter 11244 D Schriftlicher Bericht 11255 B Abstimmung 11245 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz) (Drucksache 3206) 11245 A Dr. Dresbach (CDU/CSU) 11245 D Jacobi (SPD) 11245 C Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an die Ausschüsse für Bau- und Bodenrecht, Rechtswesen und Verfassungsrecht und für Kommunalpolitik 11245 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 2877); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 3151 [neu]) 11245 D Schlick (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11256 A Dr. Gülich (SPD) 11246 A Abstimmungen 11246 A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 3222, zu 3222) 11246 C Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 11257 A Beschlußfassung 11246 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Drucksache 2600), Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 3261) 11246 D Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . . 11247 A, D von Manteuffel (Neuß) (DP [FVP]) 11247 C Abstimmungen 11247 A, 11248 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Knobloch, Bauknecht, Schrader, Dr. Horlacher, Brese, Mayer (Birkenfeld) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 3199) 11248 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 11248 B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP, FVP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Aufruf der Gläubiger der IG Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung (Drucksache 3278) 11248 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 11248 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1957 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1957) (Drucksache 3266) 11248 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Haushaltsausschuß 11248 C Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ehrensold für Träger höchster Kriegsauszeichnungen des ersten Weltkrieges (Drucksache 3159 [neu]) . . 11248 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, den Verteidigungs- und den Haushaltsausschuß 11248 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FVP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 3202) 11248 D Überweisung an den Haushaltsausschuß und an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . . . . 11248 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Langwellensender (Drucksachen 3192, 2627 [neu], 2761, Umdruck 970) . . . . 11249 A Frau Friese-Korn (FDP), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 11249 A Abstimmung 11249 A, C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Nachträgliche Mitteilung über die Veräußerung von 5 Grundstücken in Minden an die Stadt Minden (Drucksache 3221) 11249 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 11249 C Zur Geschäftsordnung betr. Weiterberatung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) 11248 C Nächste Sitzung 11249 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 11249 B Anlage 2: Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Umdruck 968) 11250 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 3204) 11250 A Anlage 4: Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (zu Drucksache 3204) 11255 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand (Drucksache 3209) 11255 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 3151 [neu]) . . . 11256 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutschschweizerischen Verrechnungsverkehrs (zu Drucksache 3222) 11257 A Anlage 8: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langwellensender (Drucksache 3192) 11257 B Anlage 9: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langwellensender (Umdruck 970) . . . . 11259 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    **) Siehe Anlage 9 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Frau Ackermann 16.3. Arnholz 30.3. Dr. Atzenroth 15.3. Dr. Bartram 15. 3. Dr. Becker (Hersfeld) 16. 3. Fürst von Bismarck 14.3. Dr. Blank (Oberhausen) 14. 3. Bock 15. 3. Dr. Bucerius 15.3. Demmelmeier 15.3. Etzenbach 14.3. Feller 14.3. Finckh 14. 3. Dr. Franz 15. 3. Freidhof 15.3. Gerns 16.3. Graaff (Elze) 15.3. Hansen (Köln) 14.3. Heiland 17.3. Höfler 15.3. Kahn 14.3. Kalbitzer 14.3. Frau Kalinke 14. 3. Kramel 15. 3. Kroll 15.3. Lahr 14. 3. Lermer 15. 3. Dr. Löhr 15.3. Metzger 15.3. Moll 1.4. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Mommer 18.3. Morgenthaler 30.4. Neumayer 16.3. Onnen 15.3. Dr. Dr. h. c. Pünder 15.3. Pusch 15.3. Dr. Reif 15.3. Sabaß 15. 3. Dr. Schild 14.3. Schill (Freiburg) 14.3. Schloß 14.3. Schmücker 16. 3. Schneider (Bremerhaven) 14.3. Frau Schroeder (Berlin) 31.5. Dr. Serres 14. 3. Srock 15. 3. Stegner 16. 3. Stierle 14.3. Voß 18.3. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 14.3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Abgeordnete (r) Dr. Baade 22.3. Feldmann 6.4. Frau Finselberger 15.4. Dr. Greve 23.3. Klingelhöfer 30.3. Frau Korspeter 22. 3. Frau Lockmann 23. 3. Frau Nadig 30. 3. Raestrup 31. 3. Dr. Schöne 29.4. Unertl 6.4. Anlage 2 Umdruck 968 (Vgl. S. 11243 A) Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion ,der SPD betreffend Sicherung des sozialen Wohnungsbaues (Drucksache 3009). Der Bundestag wolle beschließen: Im Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau — des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1957 werden 1. Kap. A 25 03 unter Tit. 530 der Betrag von 700 000 000 DM auf den Betrag von 1 000 000 000 DM erhöht; 2. in Kap. 25 04 ein neuer Tit. 643 eingefügt. In diesen sind 50 000 000 DM einzusetzen mit der Zweckbestimmung, diesen Betrag für Zinszuschüsse zur Beschaffung von Kapitalmarktmitteln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verwenden. Bonn, den 12. März 1957 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Drucksache 3204 (Vgl. S. 11243 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356). Berichterstatter: Abgeordneter Harnischfeger Der Bundestag hat in seiner 174. Sitzung am 29. November 1956 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen überwiesen. Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen hat am 9. und 10. Januar sowie am 7. Februar 1957 über eine Reihe grundsätzlicher Fragen Beschluß gefaßt. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf wurde daraufhin umgestaltet. Sachverständige des Bergbaues haben Gelegenheit zur Stellungnahme zu den vorgesehenen Vorschriften erhalten. Das Ergebnis der Beratungen wird den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch nachstehenden Bericht zur Kenntnis gebracht. I. Allgemeines Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vom 23. Oktober 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 865) hat mit der Kohlenabgabe eine zusätzliche Finanzierungsquelle für den Bergarbeiterwohnungsbau im Kohlenbergbau erschlossen. Durch das Gesetz zur Änderung dieses Gesetzes vom 29. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 297) wurde der zunächst bis zum 31. Oktober 1954 befristete Zeitraum für die Erhebung der Kohlenabgabe unter Halbierung der Abgabe bis zum 31. Dezember 1957 verlängert. Ab 1. Juli 1955 hat die Bundesregierung ohne Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften 90 v. H. der Kohlenabgabe für Steinkohlenkoks, Steinkohle und Steinkohlenbriketts gestundet, um die durch die Lohnerhöhung im Steinkohlenbergbau hervorgerufene Steigerung der Produktionskosten teilweise aufzufangen und auf diese Weise eine wesentliche Kohlenpreiserhöhung im Interesse der Erhaltung der allgemeinen Preisstabilität zu vermeiden. Die Stundungsmaßnahme bezog sich nicht auf den Braun- und Pechkohlenbergbau. Aus sozialen und produktionspolitischen Gründen blieb jedoch die dringende Notwendigkeit bestehen, die Weiterführung des Bergarbeiterwohnungsbaues zu gewährleisten. Daher legte die Bundesregierung am 17. Januar 1956 dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau vor, der nach Stellungnahme des Bundesrates am 4. Mai 1956 dem Bundestag zur Beschlußfassung zugeleitet wurde — Drucksache 2356 —. Als Kernstück sah der Entwurf für den Steinkohlenbergbau anstelle der Förderung aus Kohlenabgabemitteln eine Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues über eine Anleihe von 240 Mio DM vor, die von Realkreditinstituten auf dem Kapitalmarkt begeben und deren Erlös den Bundestreuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau als Darlehen zur Verfügung gestellt werden sollte. Im Hinblick auf die zwischenzeitliche Entwicklung des Kapitalmarktes ist dieser Weg nicht mehr ohne weiteres gangbar. Aus Anlaß der Arbeitszeitverkürzung hat der Steinkohlenbergbau mit Wirkung vom 20. Oktober 1956 eine Erhöhung des Kohlenpreises in eigener Verantwortung vorgenommen und dabei einen Aufschlag zum Ausgleich der gestiegenen Produktionskosten und einen weiteren Aufschlag für eine verstärkte Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues erhoben. Die Möglichkeit hierzu bestand auf Grund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die Zuständigkeit für Kohlenpreise ist damals durch diesen Vertrag auf die Hohe Behörde übergegangen, so daß jetzt die Kohlenpreise weder durch die Bundesregierung noch durch die Zechen, sondern allein von der Montan-Union festgelegt werden. Es liegt deshalb nicht in der Hand der Bundesregierung, die nun einmal erhöhten Preise für Ruhrkohlenerzeugnisse zu ändern. Bei der Berechnung des Kohlenmehrpreises wurden nicht nur die Mehraufwendungen für die durch die Arbeitszeitverkürzung gestiegenen Löhne berücksichtigt, sondern dabei gleichzeitig ein Aufschlag von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks bzw. 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts für eine verstärkte Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues einbezogen. Der Durchschnitt von 2,50 DM/t zum Ausgleich der Mehraufwendungen ist nach Kohlenarten aufgegliedert, um den Hausbrand- und Kleinverbraucher zu entlasten. Es wurden ab 20. Oktober 1956 folgende Preiserhöhungen vorgenommen: Bei Hochofenkoks 4,00 DM/t zum Ausgleich der gestiegenen Löhne, 2,60 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 6,60 DM/t; (Harnischfeger) bei Brechkoks 3,30 DM/t zum Ausgleich der gestiegenen Löhne, 2,60 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 5,90 DM/t; bei Steinkohle 2,10 DM/t zum Ausgleich der gestie genen Löhne, 2,00 DM/t zur Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues = 4,10 DM/t. Der Bundesminister für Wirtschaft hat sich mit den für den Bergarbeiterwohnungsbau vorgesehenen Zuschlägen des Steinkohlenbergbaues in dieser Höhe nicht einverstanden erklärt. Er hat zwar keine Bedenken, daß die Finanzierungsbeträge für den Bergarbeiterwohnungsbau beim Steinkohlenkoks höher festgesetzt werden, als bei Steinkohle und Steinkohlenbriketts. Er erachtet allerdings diese Finanzierungsbeträge als eine zu starke Belastung der Verbraucherschaft. Da jedoch die Preiserhöhung seit dem 20. Oktober 1956 in vollem Umfang in Kraft ist, und der Steinkohlenbergbau zu erkennen gegeben hat, daß geringere Abgabebeträge ihn nicht veranlassen würden, entsprechende Preisnachlässe bei der Hohen Behörde zu beantragen, weil diese Preisnachlässe dem Verbraucher nicht zugute kommen würden, erscheint es nunmehr richtig, die Abgabebeträge der Kohlenverbraucher in Höhe von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks und 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts festzusetzen. Im Hinblick auf die bereits seit dem 20. Oktober 1956 gültigen neuen Kohlenpreise ist deshalb eine alsbaldige gesetzliche Regelung erforderlich. Der Regierungsentwurf wurde daher in den Ausschußberatungen den derzeitigen Gegebenheiten angepaßt. Allgemein darf zur Begründung des geänderten Gesetzentwurfs folgendes ausgeführt werden: Der Bergbau beabsichtigte, bis zum 31. Dezember 1958 eine freiwillige Verpflichtung zu übernehmen, die ihm über den Preis zufließenden Beträge für die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues selbständig einzusetzen in der Erwartung, daß sie von Umsatz- und Ertragssteuern freigestellt werden. Demgegenüber hält es der Ausschuß für zwingend geboten, die notwendigen Mittel für die Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues in der bisherigen Form durch Erhebung einer Kohlenabgabe im Anhängeverfahren aufzubringen. Denn gegen die Absichten des Bergbaues bestehen folgende schwere Bedenk en: a) Der verhältnismäßig hohen Preisanhebung würde eine nur kurzfristige freiwillige Verpflichtung der Unternehmen gegenüberstehen ohne Gewähr dafür, daß der Kohlenpreis danach gesenkt, und ohne Garantie, daß die Allgemeinheit bzw. der Bund in Zukunft nicht wieder zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues beansprucht wird. b) Der Allgemeinheit kann eine derart hohe zusätzliche Belastung nicht zugemutet werden, wenn nicht sichergestellt ist, daß der gesamte Betrag einschließlich der Rückflüsse jetzt und für die Zukunft dem Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung steht. c) Zudem wäre die vom Bergbau durch die Preisanhebung erzielte Wirkung wesentlich geringer als bei einer zweckgebundenen Kohlenabgabe, weil die gewünschte Steuerbefreiung nicht möglich ist. Es muß vielmehr davon ausgegangen werden, daß der Preisanteil von 2,60 DM/t bzw. 2,00 DM/t sich durch Ertrag-, Umsatz- und Vermögensteuern auf weniger als 1,80 DM/t bzw. 1,40 DM/t verringert. d) Darüber hinaus würde die Preisanhebung Handelsnutzen und Verdienstspannen erhöhen sowie bei Vorliegen von Kohlengleitklauseln erhöhte Abnehmerpreise für Gas, Strom und Wasser zur Folge haben. Die vom Ausschuß vorgeschlagene gesetzliche Regelung bietet gegenüber den Absichten des Unternehmerverbandes folgende Vorteile: a) Die dauernde zweckbestimmte Verwendung der Mittel und eine weitgehende Befriedigung des Wohnungsbedarfs der Bergarbeiter sind sichergestellt. b) Die Kohlenabgabe steht in voller Höhe dem Bergarbeiterwohnungsbau zur Verfügung — keine steuerliche Belastung, keine Handelsspannen —. Da der Bergarbeiterwohnungsbau eine unabdingbare Voraussetzung jeder Produktionssteigerung im Kohlenbergbau ist, die wegen des ständig wachsenden Energiebedarfs ein wesentliches Anliegen der Allgemeinheit und auch der Kohlenverbraucher bedeutet, ist die Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues durch Erhebung der Kohlenabgabe der sozial gerechteste und volkswirtschaftlich wirksamste Weg. Der Steinkohlenbergbau wird die Kohlenpreise um 2,60 bzw. 2,00 DM/t nach Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes senken. Im Hinblick auf die zu erwartende gesetzliche Regelung hat der Steinkohlenbergbau bereits diese Beträge ab 20. Oktober 1956 abgeführt. Dieses Verfahren vermeidet eine wiederholte Beunruhigung des Marktes, Preislistenänderungen der Verkaufsorganisationen sowie eine mehrmalige Bemühung der Hohen Behörde; sie macht außerdem die Aufhebung der seit dem 1. Juli 1955 verfügten Stundung von 90 v. H. der Kohlenabgabe im Steinkohlenbergbau entbehrlich. In den Jahren 1952 bis 1954 sind für den Bergarbeiterwohnungsbau insgesamt 614,9 Mio DM Kohlenabgabemittel verteilt worden. Da in den Jahren 1955 und 1956 aus der Kohlenabgabe nur 122 Mio DM aufgekommen sind, hat der Bund im Hinblick auf die zu erwartenden gesetzlichen Maßnahmen 108 Mio DM vorgeleistet, um den Bergarbeiterwohnungsbau aus sozialen und produktionspolitischen Gründen in dem bisherigen Umfange fortführen zu können. Mit den bis einschließlich 1956 insgesamt verteilten 844,9 Mio DM wurden bis Ende 1955 114 583 Wohnungen gefördert; dieses Ergebnis erhöht sich um etwa 10 000 Wohnungen aus der Förderung des Jahres 1956. Der Ausschuß hat seinen Beschlüssen auf Grund der übereinstimmenden Auffassung von Bundesregierung und Bergbau einen akuten Bedarf von mindestens 60 000 Bergarbeiterwohnungen zugrunde gelegt. Dieser Fehlbetrag errechnet sich wie folgt: 1. Bedarf am 1. Januar 1957 . . . . rd. 18 500 WE 2. Infolge der immer noch lebhaften Fluktuation, der Weiterbelegung der Wohnungen durch Invaliden und Neuzugänge von Invaliden und Witwen und Abzugswohnun- (Harnischfeger) gen wird sich für 1957 bei nur voraussichtlicher Schätzung ein dringender Wohnungsbedarf von . rd. 11 000 WE ergeben. Hinzu kommt der Verscheiß von Altwohnungen und Ersatz noch bestehender Notwohnungen und Nissenhütten von rd 6 000 WE Ferner muß hinzugerechnet werden die Belegschaftsaufstockung bis 1958 infolge erforderlich werdender Kapazitätsausweitung und der Arbeitszeitverkürzung, wodurch sich bei einem Aufstockungsbedarf von rd. 30 600 Köpfen ein Wohnungsbedarf für mindestens rd 18 500 WE ergibt. Demnach ist der Mindestbedarf für die Ruhr bis Ende 1958 . . . rd. 54 000 WE Hinzu kommt der Wohnungsbedarf bis 1958 für die Reviere Aachen, Bayern, Hessen und Niedersachsen von rd 6 000 WE so daß der Bedarf bis Ende 1958 zusammen mindestens 60 000 WE beträgt. Das Aufkommen würde bei einem Einsatzbetrag von 2,60 DM/t Steinkohlenkoks, 2,00 DM/t Steinkohle und Steinkohlenbriketts, 1,00 DM/t Braunkohlenschwelkoks sowie 0,50 DM/t Braunkohlenbriketts und Pechkohle unter Zugrundelegung der Produktionszahlen des Jahres 1955 jährlich etwa 239 356 000 DM, in drei Jahren also 718 068 000 DM betragen. Davon würde die Abgabe für Braunkohlenschwelkoks jährlich etwa 600 000 DM und die Abgabe für Braunkohlenbriketts und Pechkohle jährlich etwa 7 784 000 DM erbringen. Die Dauer des Erhebungszeitraumes richtet sich unter Berücksichtigung des genannten Wohnungsbedarfs nach der Höhe der Abgabesätze und der Durchschnittsförderungssätze im allgemeinen sozialen Wohnungsbau. Nach den neuen Wohnungsbauförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für 1957 beträgt der Förderungssatz für eine 60 qm große Wohnung im Mittel 11 000 DM. Die Wohnungen im Bergarbeiterwohnungsbau sind im Durchschnitt 65 bis 70 qm groß; niedrig angesetzt werden daher Durchschnittssätze von 11 500 DM je Wohnung, mithin für 60 000 Wohnungen 690 000 000 DM erforderlich sein. Darüber hinaus werden im allgemeinen weitere 13 v. H. der Kohlenabgabemittel für Aufschließungsmaßnahmen, Folgeeinrichtungen und zum Bau von Wohnungen nach § 6 Abs. 1 Buchstabe a (Mantelbevölkerung) benötigt. Das Aufkommen der Kohlenabgabe von drei Jahren ist daher zur Deckung des Wohnungsbedarfs unbedingt erforderlich. Der Ausschuß hat deshalb einstimmig beschlossen, die Kohlenabgabe bis zum 31. Dezember 1959 zu erheben. Die Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau obliegt nicht dem Bund allein, sondern verlangt eine angemessene Beteiligung der Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird. In § 2 Abs. 1 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes wird ausdrücklich bestimmt, daß die Kohlenabgabe zur zusätzlichen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues dient. Seit 1951 haben sich die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Niedersachsen wie folgt an der nachstelligen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues beteiligt: Nordrhein- Westfalen mit 200 600 000 DM (einschließlich 20.6 Mio DM im Vorgriff auf 1957) = ca. 25 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Bayern mit 5 480 020 DM = ca. 48 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Hessen mit 2 300 000 DM ca. 37 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel Nieder- sachsen mit 8 628 000 DM (einschließlich des in der Höhe noch nicht feststehenden Betrages von 1,5 Mio DM für 1956) = ca. 35 v. H. der zugeteilten Kohlenabgabemittel. Nach Ansicht des Ausschusses reicht jedoch die Beteiligung der Länder nicht - aus. Insbesondere hält der Ausschuß es für erforderlich, daß sich das Land Nordrhein-Westfalen stärker finanziell am Bergarbeiterwohnungsbau beteiligt. Um diesen Zweck zu erreichen, hat der Ausschuß den Bundesminister für Wohnungsbau beauftragt, mit dem Minister für Wiederaufbau des Landes Nordrhein-Westfalen dem Sinne nach folgende Vereinbarung zu treffen: Zur Sicherstellung der in §§ 2 Abs. 1 und 14 Abs. 2 Satz 2 des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes enthaltenen Forderung, daß Kohlenabgabemittel zur zusätzlichen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau bestimmt sind. aber nicht zu einer Verringerung der sonstigen für den sozialen Wohnungsbau veranschlagten öffentlichen Mittel führen dürfen, wird folgendes vereinbart: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der nachstelligen Finanzierung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau mit für den sozialen Wohnungsbau bestimmten öffentlichen Mitteln. Der Anteil der Mittel für den Bergarbeiterwohnungsbau im Kohlenbergbau an den für den sozialen Wohnungsbau veranschlagten öffentlichen Mitteln muß dem Verhältnis der im Kohlenbergbau Wohnungsberechtigten zu der Gesamtbevölkerung des Landes entsprechen. Sollte diese Vereinbarung nicht zustande kommen, so ist der Bundesminister für Wohnungsbau gehalten, bei der Verteilung der Kohlenabgabemittel dem Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Auflage zu machen. Nur unter dieser Voraussetzung sah der Ausschuß von einer verschärften Bestimmung in § 2 Abs. 1 ab. Eingehend hat sich weiterhin der Ausschuß mit der Frage befaßt, wie der Fremdbelegung von kohlenbergbaugebundenen Wohnungen entgegengewirkt werden kann. Bei den Maßnahmen zur Befriedigung des Wohnungsbedarfs für Bergarbeiter ist neben der Schaffung neuer Wohnungen von besonderer Bedeutung, bereits vorhandene (Harnischfeger) Bergarbeiterwohnungen, die z. Z. von bergbaufremden Mietern bewohnt werden, ihrer eigentlichen Zweckbestimmung wieder zuzuführen. Mit dieser Frage haben sich in der Vergangenheit insbesondere die Bundesminister für Wohnungsbau, der Justiz, für Wirtschaft und für Arbeit eingehend befaßt. Erhebungen des Bergbaues, die im Jahre 1955 angestellt wurden, haben ergeben, daß von den Bergarbeiterwohnungen, die in Zechenbesitz waren, mehr als 8 v. H. bergbaufremd besetzt waren. Bei den Wohnungsunternehmen konnte ein Anteil von mehr als 11 v. H. und bei der Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten im rheinischwestfälischen Steinkohlenbezirk ebenfalls ein Anteil von etwa 8 v. H. ermittelt werden. Das ergibt durchschnittlich eine Fremdbelegung von 9 v. H. Bei einem Wohnungsbestand von rd. 400 000 Bergarbeiterwohnungen ist somit mit einer Fremdbelegung von etwa 36 000 Wohnungen zu rechnen. Daneben hält der Bergbau etwa 55 000 Wohnungen, zu denen in den nächsten Jahren weitere 70 000 Wohnungen hinzutreten werden, für seine Invaliden und Witwen bereit, die im Bergbau einen besonderen, teils sogar gesetzlich festgelegten Schutz genießen. Es ist deshalb verständlich, wenn der Bergbau Mittel und Wege sucht, um ,die 36 000 fremdbelegten Wohnungen möglichst schnell wieder mitt Bergmannsfamilien belegen zu können. 36 000 freigemachte Wohnungen würden eine Ersparnis von rund 400 Mio DM allein an nachstelliger Finanzierung bedeuten. Abgesehen davon, daß der Ruhrbergbau seit der Währungsreform etwa 1 Mrd. DM an Arbeitgeberdarlehen aufgewandt hat, werden die mit erheblichen Mitteln errichteten und unterhaltenen Bergbauwohnungen zum Teil von Arbeitnehmern bergbaufremder Unternehmungen benutzt, so daß die Bergbaugesellschaften infolge des fehlenden Wohnraums in der Einstellung der für die Kohleproduktion unbedingt notwendigen Arbeitskräfte behindert werden. Die Hauptschwierigkeiten auf diesem Gebiet liegen nicht in der Erwirkung der ohne weiteres zu erreichenden Räumungsurteile, sondern vielmehr in der Vollstreckungsschutzklausel des § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes. Diese Vorschrift sieht für die Vollstreckung von Räumungstiteln .aus §§ 22 bis 23 b des Mieterschutzgesetzes das Vorhandensein einer „angemessenen" Ersatzwohnung vor. Da in sehr vielen Fällen angemessener Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht, bleiben diese Wohnungen bergbaufremd, es sei denn, daß der Räumungsschuldner sich nicht ernstlich um eine anderweitige Wohnung bemüht. Der Bergbau hat deshalb angeregt, in diese Novelle eine Bestimmung dahingehend aufzunehmen, daß bei Aufhebungsurteilen wegen des Anspruchs auf Herausgabe von Werks- und Betriebswohnungen in der Regel ein besonders dringender Bedarf im Sinne des § 30 Abs. 1 Satz 2 des Wohraumbewirtschaftungsgesetzes vorhanden ist, wenn der Räumungsschuldner in keinem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Bergwerksunternehmen des betreffenden Bergbauzweiges steht. Der Bergbau hat besonders darauf hingewiesen, daß dem Räumungsschuldner bei Aufnahme einer derartigen Bestimmung in jedem Fall der Anspruch auf eine „ausreichende" Ersatzwohnung verbleibt, er sogar eine „angemessene" Ersatzwohnung beanspruchen kann, wenn ihm die „ausreichende" Unterbringung nicht zuzumuten ist. Durch die vorgeschlagene Änderung der Vollstrekkungsschutzbestimmung sollte in erster Linie eine Auflockerung im 'bergbaueigenen Wohnungsbestand angestrebt werden, damit die moderneren oder in Zechennähe gelegenen Wohnungen im Austausch mit anderen Wohnungen des Bergbaus wieder von den im Bergbau Tätigen bewohnt werden können. Der Ausschuß hat sich den Vorstellungen des Bergbaues nicht anschließen können. Er ist dabei davon ausgegangen, daß die Fälle, in denen die Fremdbelegung einer Bergarbeiterwohnung auf Abwanderung des Bergarbeiters in andere Wirtschaftszweige zurückzuführen ist, von § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes nicht betroffen sind; in diesen Fällen ermöglicht es schon das geltende Recht, ein Räumungsurteil zu vollstrecken, auch wenn Ersatzraum nicht vorhanden ist (§ 30 Abs. 4 Satz 2 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes). Diese Ansicht wurde auch von den Sachverständigen ides Bergbaus geteilt. Die Räumungsfälle, bei dienen sich der Vollstreckungsschutz nach § 30 Abs. 1 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes richtet, sind häufig derart, daß eine Einschränkung des Vollstreckungsschutzes gegenüber dem geltenden Recht zu einer sozial ungerechtfertigten Härte führen würde, zumal diese Einschränkung nur für einen bestimmten Geltung hätte. Umaber dem berechtigten Anliegen des Bergbaues, der Fremdbelegung entgegenzuwirken. zu entsprechen, hat der Ausschuß einen anderen Weg beschritten und den Antrag des Abg. von Bodelschwingh angenommen, in das Gesetz einen neuen § 9 a über den Ersatzwohnungsbau aufzunehmen. Mit dieser Bestimmung über den Einsatz von Treuhandmitteln für den Bau von anderen als bergbaugebundenen Wohnungen soll die Freimachung einer fremdbelegten bergbaugebundenen Wohnung ermöglicht werden. Die Mittel können zusätzlich zur Finanzierung von Ersatzwohnungen gegeben werden. Eis bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Treuhand mittel auch als zeitweiser oder teilweiser Ersatz etwa benötigter Arbeitgeberdarlehen eingesetzt werden können. Es muß besonders betont werden, daß Invaliden und Witwen nach § 4 dieses Gesetzes wohnungsberechtigt sind. Ihre Wohnungen sind daher nicht fremdbelegte Wohnungen; damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Invaliden und Witwen auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin eine Ersatzwohnung in einer ihnen genehmen Lage erhalten können. Die Höhe der Darlehen im Einzelfall sollen „in der Regel" die Durchschnittssätze im Sinne des § 43 Abs 1 Sätze 1 und 2 des Zweiten Wohnungshaugesetzes nicht übersteigen. Damit ist zum Ausdruck gebracht. daß evtl. erforderliche weitere Finanzierungsmittel nach § 46 deis Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht ,aus Treuhandmitteln gewährt werden sollen. Diese Einschränkung war notwendig, weil die Treuhandmittel in erster Linie zur nachstelligen Finanzierung von Bergarbeiterwohnungen bestimmt sind. Das Gesetz dient in seiner Gesamtheit einer möglichst schnellen und umfassenden Befriedigung des Wohnungsbedarfs im Kohlenbergbau. (Harnischfeger) II. Die Vorschriften im einzelnen Zu Artikel I Nr. 1 In § 1 Abs. 3 wird erstmalig eine Abgabe für Braunkohlenschwelkoks in Höhe von 1,00 DM/t eingeführt. Nr. 2 § 9 a soll sicherstellen, daß Treuhandmittel auch zur Finanzierung des Baues von anderen als Bergarbeiterwohnungen eingesetzt werden können, wenn hierdurch eine bergbaugebundene Wohnung frei wird. Über die Anträge entscheidet der Bezirksausschuß nach dem Vorbild der in § 2 a Abs. 6 getroffenen Regelung für Aufschließungsmaßnahmen und Folgeeinrichtungen. Es war notwendig, den zuständigen Bezirksausschuß näher zu kennzeichnen, weil in den Fällen, in denen die Ersatzwohnung und die freiwerdende Bergarbeiterwohnung in verschiedenen Kohlenbezirken bzw. Orten außerhalb eines Kohlenbezirks liegen, ,die Zuständigkeit zweifelhaft sein könnte. Hinsichtlich der Antragsberechtigung gelten die Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (vgl. Absatz 2 Satz 1). Das Recht, ein Darlehen aus Treuhandmitteln für den Bau der Ersatzwohnung zu beantragen, hat der Bauherr. Den Belangen der Gemeinden und der Kohlenbergbauunternehmen, die an der Freimachung der fremdbelegten Bergarbeiterwohnung interessiert sind, kann durch den Bezirksausschuß selbst Rechnung getragen werden. Die Zusammensetzung des Bezirksausschusses, dem unter anderen auch ein Vertreter des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk und ein Vertreter der Kohlenbergbauunternehmen rangehört, gibt die Gewähr für eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kohlenbergbauunternehmen. Es ist notwendig, für die neugeschaffene Wohnung die Bestimmungen des Gesetzes, die sich auf den Bau von Bergarbeiterwohnungen beziehen, in ihrer Anwendung auszuschließen; stattdessen gelten die Bestimmungen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes. Soweit sich Vorschriften des Gesetzes auf die Treuhandmittel, insbesondere deren Verteilung und Verwaltung, beziehen, müssen sie anwendbar bleiben. Absatz 3 stellt nochmals besonders heraus, daß die Zuteilung von neugeschaffenen Wohnungen auf jeden Fall zur Freimachung einer Bergarbeiterwohnung führen muß. Nach Ablauf von 5 Jahren sollen die Wohnungen der allgemeinen Wohnraumbewirtschaftung unterliegen bzw. dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Zur Handhabung des Gesetzes, insbesondere zur Vermeidung von Härten im Einzelfall, kann die Wohnungsbehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Bezirksausschuß Ausnahmen von den in Absatz 3 getroffenen Bestimmungen über die Zuteilung der Wohnungen zulassen. Nr. 3 Der neue Absatz 3 des § 18 dient der Klarstellung mit Rücksicht auf aufgetretene Zweifel. Die Formulierung entspricht der derzeitigen Sach- und Rechtslage. Nr. 4 Die Neufassung des § 20 dient im wesentlichen der Klarstellung. Die Ermächtigung ist eingeschränkt, da sich bei der Durchführung des § 5 in der Praxis keinerlei Schwierigkeiten oder Unklarheiten ergeben haben, weitere Rechtsvorschriften insoweit also ,entbehrlich sind. Da sich die Ermächtigung ausschließlich auf haushaltsrechtliche Fragen bezieht, ist es aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens beim Erlaß dieser Verordnung zweckmäßig, als Träger der Ermächtigung den Bundesminister für Wohnungsbau zu bestimmen, der lediglich das Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen herzustellen hat. Zu Artikel II Die Bestimmung gewährleistet, daß die seit dem 1. Juli 1955 in den Preis einbezogenen, den Hauptzollkassen zugeführten Beträge so behandelt werden, als ob eine Kohlenabgabe in dieser Höhe abgeführt worden wäre. Zu Artikel III Nach § 3 Abs. 1 Buchstabe b des Gesetzes über Bergmannssiedlungen hatten die auf Grund dieses Gesetzes bestimmten Treuhandstellen für ,das Bergmannssiedlungsvermögen alter Art dafür zu sorgen, daß die mit Beihilfen aus diesem Treuhandvermögen geschaffenen Wohnungen bis zum Ablauf von 20 Jahren nach ihrer Fertigstellung nur von Wohnungsberechtigten aus dem Kohlenbergbau bewohnt werden. Wegen des großen Wohnungsbedarfs für die Arbeitnehmer des Kohlenbergbaues hatte das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung vom 23. Oktober 1951 die 20jährige Frist beseitigt, um die Zweckbindung der Wohnungen für ständig zu sichern. Nachdem durch das erste Änderungsgesetz zum Bergarbeiterwohnungsbaugesetz die Zweckbindung der Bergarbeiterwohnungen bei Eigentumsmaßnahmen gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes neuer Fassung auf längstens 10 Jahre begrenzt wurde, wird die Dauer der Zweckbindung auch bei Eigentumsmaßnahmen im Bereich des Gesetzes über Bergmannssiedlungen den geänderten Vorschriften des Bergarbeiterwohnungsbaugesetzes angepaßt. Zu Artikel V Die negative Saar-Klausel ist erforderlich, weil das Gesetz im Saarland vorerst nicht eingeführt werden kann. Einer Einführung stehen hinsichtlich der steuerlichen Seite der Saarvertrag, im übrigen die unterschiedlichen Wohnungsbauförderungsbestimmungen entgegen, die ein Inkrafttreten der Wohnungsbaugesetze, des Mieterschutzgesetzes und des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes im Saarland vorerst ausschließen. Zu Artikel VI Diese Bestimmung stellt insbesondere sicher, daß die Neuregelung der Kohlenabgabe für den Steinkohlenbergbau mit dem gleichen Tage in Kraft tritt, an dem die neuen Kohlenpreise wirksam geworden sind. Zum Schluß möchte ich noch eine Bemerkung dahingehend machen, daß es bei der großen Verschiedenheit der Drucksache 2356 gegenüber der vom Ausschuß erarbeiteten Fassung wenig sinnvoll (Harnischfeger) gewesen wäre, dem Hohen Haus eine Gegenüberstellung vorzulegen. Ich bitte, der Ihnen vorgelegten und vom Ausschuß einstimmig beschlossenen Fassung dieses Änderungsgesetzes zuzustimmen. Bonn, den 18. Februar 1957 Harnischfeger Berichterstatter Anlage 4 zu Drucksache 3204 (Vgl. S. 11244 D) Nachtrag zum Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau (Drucksache 2356). Zusätzlicher Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen, folgende Entschließung zu fassen: 1. Mit dem 31. Dezember 1959 endet die Erhebung der Kohlenabgabe endgültig. Sollte zu diesem Zeitpunkt noch ein weiterer Bedarf an Bergarbeiterwohnungen bestehen, so ist er im Rahmen der allgemeinen Wohnungsbauförderungsprogramme der Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird, zu befriedigen. 2. Die Bundesregierung hat dafür Sorge zu tragen, daß die Forderung des Gesetzes, die Kohlen-abgabemittel zusätzlich zu anderen öffentlichen Mitteln zur Befriedigung des Bedarfs an Bergarbeiterwohnungen zu verwenden, unbedingt beachtet wird. Die Bundesregierung soll daher auf die Länder einwirken, daß der Anteil der für den Bergarbeiterwohnungsbau zum Einsatz gelangenden öffentlichen Mittel in einem angemessenen Verhältnis zu den Kohlenabgabemitteln stehen muß. 3. Bei der Verteilung der Bundesmittel für den Wohnungsbau soll der Bundesminister für Wohnungsbau gemäß § 18 Abs. 1 und § 19 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes eine .überdurchschnittliche Verringerung des Wohnraumfehlbestandes, die in einzelnen Ländern durch die zusätzliche Verwendung der Kohlenabgabemittel eintritt, berücksichtigen. Bonn, den 14. März 1957 Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen Lücke Harnischfeger Vorsitzender Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 3209 (Vgl. S. 11244 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (32. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP (Drucksache 2230) betreffend Anwendung des Wettbewerbsverfahrens bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Berichterstatter: Abgeordneter Hauffe Der Antrag vom 20. Januar 1956 wurde in der 145. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Mai 1956 dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen — federführend — und dem Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung überwiesen. Der mitberatende Kommunalpolitische Ausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung vom 4. Juni 1956 behandelt und empfohlen, folgender Fassung zuzustimmen: „Die Bundesregierung wird beauftragt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen, durch welche sichergestellt wird, daß bei der Planung bedeutender Bauvorhaben des Bundes, insbesondere bei den kommenden Hochbauten für die Bundeswehr, grundsätzlich freie Architekten hinzugezogen werden. Die Planung soll im Benehmen mit der Gemeinde, in welcher der Bau errichtet wird, erfolgen." Hierzu wurde folgende Begründung gegeben: „Der Ausschuß ist der Auffassung, daß eine Bindung der Länder und Gemeinden hinsichtlich ihrer eigenen Bauten durch den vorliegenden Antrag nicht erfolgen kann. Deshalb war an Stelle „der öffentlichen Hand" zu sagen: „des Bundes". Die Hinzuziehung freier Architekten erschien im Einvernehmen mit den Antragstellern als ausreichend, um den öffentlichen Bauherrn nicht durch die starre Form von Architektenwettbewerben zu binden. Die Beteiligung der Gemeinden erschien geboten, um kommunalpolitischen Belangen zu entsprechen." Der federführende Ausschuß hat den Antrag in seiner Sitzung am 7. November 1956 beraten. Der Vorsitzende gab Beschluß und Begründung des mitberatenden Ausschusses für Kommunalpolitik bekannt. Der Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen legte im Auftrage seines Hauses dar, daß eine Festlegung der Bundesregierung nicht für notwendig erachtet werde, da die Praxis des Bundesministeriums der Finanzen bereits den Wünschen der Antragsteller und den Vorschlägen des Kommunalpolitischen Ausschusses entspreche. In der Diskussion kam jedoch zur Geltung, daß trotz guten Willens die Praxis mitunter wesentlich anders aussieht. Vom Berichterstatter wurde besonders darauf hingewiesen, daß immer noch eine Verordnung aus dem Jahre 1938 Gültigkeit hat, die den Bundesbehörden das Recht gibt, ihre Bauten ohne baupolizeiliches Genehmigungsverfahren zu errichten. Es besteht somit praktisch die Möglichkeit, daß Bundesverwaltungen an irgendeiner Stelle bauen können, ohne die Ortsplanung und die Wünsche der kommunalen Verwaltungen zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß durch die Annahme des Antrages die Bundesregierung angehalten wird, den Wünschen des Parlamentes zu entsprechen. Die Formulierung des Antrages, die über die rechtlichen Möglichkeiten des Bundestages hinausgeht, wurde bereits durch den Vorschlag des Kommunalpolitischen Ausschusses ausgeräumt, so daß sich der federführende Ausschuß den Vorschlag des mitberatenden Ausschusses zu eigen machte und diesen einstimmig dem Plenum zur Annahme empfiehlt. Bonn, den 8. Februar 1957 Hauffe Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 3151 (neu) (Vgl. S. 11246 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, FVP, DP eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 2877). Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) — Berlinhilfe-Gesetz — ist zuletzt durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) vom 19. Dezember 1954 (BGBl. I S. 439) um 3 Jahre verlängert worden. Es sollte danach mit dem 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Gelegentlich der Debatte über den Wegfall des Notopfers Berlin im Plenum des Deutschen Bundestages ist von allen Fraktionen zum Ausdruck gebracht worden, daß das bestehende Steuergefälle zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik aber im wesentlichen entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen beibehalten werden soll. In Vollzug dieser Meinungsäußerung haben daher sämtliche Fraktionen einen Antrag — Drucksache 2877 — auf Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) in der derzeit gültigen Fassung eingebracht. Der Entwurf dieses Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) will als Auslauftermin anstelle des 31. Dezember 1957 den 31. Dezember 1959 festsetzen. Der Ausschuß hat diesem Antrag zugestimmt. Das Berlinhilfe-Gesetz hat sich durch seine umsatzsteuerlichen Vergünstigungen, die es sowohl dem Westberliner Lieferer durch Umsatzsteuerfreiheit wie dem westdeutschen Erwerber durch das Kürzungsrecht seiner eigenen Umsatzsteuerschuld gewährt, als besonders wirksam für die Belebung und Entwicklung der Westberliner Wirtschaft erwiesen. Der Index der industriellen Nettoproduktion (gesamte Industrie ohne Energieerzeugung und Bauhauptgewerbe) — 1936 = 100 gesetzt — in Berlin ist von 33 im Jahre 1951 auf 98 im Jahre 1955 gestiegen. In der gleichen Zeit stieg der gleiche Index aber im Bundesgebiet von 109 auf 195 (Berliner Zahlen aus einer Mitteilung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin; Zahlen des Bundesgebiets aus Wirtschaft und Statistik 1956 Heft 9 S. 476). Aus diesen Zahlen läßt sich erkennen, daß die Berliner Wirtschaft, so erfreulich ihre Besserung in den vergangenen Jahren auch ist, doch immer noch stark hinter der des Bundesgebiets zurückliegt. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, das Berlinhilfe-Gesetz über den 31. Dezember 1957 hinaus, und zwar bis zum 31. Dezember 1959, zu verlängern. Wenn die Verlängerung des Gesetzes schon jetzt vorgeschlagen wird, so deshalb, weil sich der neue Bundestag sonst sofort nach seinem Zusammentreten mit dieser Frage beschäftigen müßte; denn das jetzige Gesetz läuft mit dem 31. Dezember d. J. aus. Eine Verlängerung über den 31. Dezember 1959 hinaus ist deshalb nicht vorgeschlagen worden, um einmal dem neuen Bundestag nicht die Hände zu binden, und zum anderen, um die Entwicklung der Westberliner Wirtschaft beobachten und abwarten zu können. Bei den Beratungen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über die Verlängerung des Gesetzes wurde auch erörtert, ob die Fassung des § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes den Gegebenheiten gerecht wird. Diese Vorschrift gibt der Bundesregierung die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 auf die Lieferung von Gegenständen bestimmter Art keine Anwendung findet, wenn die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen dieser Art zu einer Gefährdung der Existenz derjenigen Wirtschaftszweige im Bundesgebiet führen würde, die Gegenstände gleicher Art liefern. Die Bundesregierung kann also beim Vorliegen der genannten Voraussetzungen durch Rechtsverordnung wohl die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers aufheben, nicht aber das Umsatzsteuerkürzungsrecht des westdeutschen Erwerbers. Es können aber Fälle eintreten, in denen es zweckmäßiger und wirksamer wäre, die Steuerfreiheit des Westberliner Lieferers zu belassen. aber das Umsatzsteuerkürzungsrecht des westdeutschen Erwerbers aufzuheben. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen schlägt daher vor, dem § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes folgende Fassung zu geben: „§ 13 Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung bestimmen, daß die umsatzsteuerlichen Vergünstigungen nach § 3 Abs. 1 oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 auf die Lieferung von Gegenständen bestimmter Art nicht anzuwenden sind, wenn die Vergünstigungen der Lieferung von Gegenständen dieser Art die Existenz derjenigen Wirtschaftszweige im Bundesgebiet gefährden würde, die Gegenstände gleicher Art liefern." In dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen ist auch die Frage aufgeworfen worden, ob Rohmassen (Vorprodukte für die Herstellung von Marzipan, Persipan und Nougat) in die Ausschlußliste des § 6 des Berlinhilfe-Gesetzes aufgenommen werden sollen, so daß für die Lieferung und den Erwerb dieser Gegenstände beide Vergünstigungen des Berlinhilfe-Gesetzes entfallen würden. Ein entsprechender Wunsch war von den westdeutschen Rohmassenfabriken in den Ausschuß herangetragen worden. Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereits vor einiger Zeit Erhebungen darüber angestellt, ob die Existenz der westdeutschen Rohmassenindustrie durch die Lieferung von Rohmassen seitens Berliner Unternehmer infolge der Vergünstigungen des Berlinhilfe-Gesetzes gefährdet werde. Nach dem Ergebnis der eingehenden Prüfungen mehrerer Rohmassenbetriebe ist diese Frage von den beteiligten Ressorts der Bundesregierung verneint worden. Da die vorgenommenen Ermittlungen jedoch bereits mit dem 31. Dezember 1954 abgeschlossen haben, erscheint es notwendig und zweckmäßig, die Erhebungen bis zur Gegenwart (31. Dezember 1956) fortzuführen und auf Grund des Ergebnisses der neuen Ermittlungen nochmals zu prüfen und zu entscheiden, ob von der Ermächtigung des § 13 des Berlinhilfe-Gesetzes zugunsten der westdeutschen Rohmassenindustrie Gebrauch gemacht werden soll. Der Bundesminister der Finanzen hat sich bereit erklärt, die gewünschten Ermittlungen durchzuführen. Unter diesen Umständen hat es der Ausschuß für Finanz- und (Schlick) Steuerfragen abgelehnt, die Aufnahme von Rohmassen in § 6 des Berlinhilfe-Gesetzes vorzuschlagen. Der Ausschuß schlägt Ihnen weiter vor, die negative Saarklausel in den Gestzentwurf aufzunehmen. Bonn, den 12. Februar 1957 Schlick Berichterstatter Anlage 7 zu Drucksache 3222 (Vgl. S. 11246 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2948). Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Das dem Vertrag zugrunde liegende Problem und der Gang der Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz sind in der Begründung der Regierungsvorlage dargestellt. Nach dem Abkommen werden die auf Reichsmark lautenden Ansprüche beiderseits in DM 1:10 ausgezahlt, während Schweizer-Franken-Ansprüche seitens der Bundesrepublik voll, seitens der Schweiz jedoch nur mit 2/3 ausgezahlt werden. Die Ausschüsse haben mit Bedauern festgestellt, daß die Begründung für den Eingriff in die Rechtslage, der sich im Abzug von 1/3 der von der Eidgenossenschaft auszuzahlenden Schweizer-Franken-Beträge ausdrückt, nicht zu überzeugen vermag. Den deutschen Eigentümern wird diese Einbuße teilweise durch die Freistellung vom Lastenausgleich wettgemacht, die nach der Begründung von der Schweiz gefordert wurde und in Artikel 2 des Gesetzes auch gewährt wird, weil sie in der Tat nach Sachlage angemessen erscheint. Die Ausschüsse empfehlen trotz dieser Bedenken einstimmig die Annahme des Abkommens und ides Gesetzes, weil die deutschen Gläubiger den Wunsch haben, daß die Auszahlung nicht weiter verzögert wird, und weil keine Aussicht zu bestehen scheint, zu einer angemessenen Lösung zu kommen. Bonn, den 5. März 1957 Seuffert Berichterstatter Anlage 8 Drucksache 3192 (Vgl. S. 11249 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 2627 [neu]) betreffend Langwellensender in Berlin und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 2761) betreffend Langwellensender. Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Friese-Korn Nach .der Debatte rüber die Ursachen für die Verzögerung der Errichtung eines Langwellensenders in Berlin, die in der 163. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin geführt wurde, überwies das Plenum den Antrag der SPD — Drucksache 2627 (neu) — und .den Antrag der CDU -- Drucksache 2761 —, die beide eine Beschlußfassung des Bundestages in dieser dringenden Angelegenheit fordern, — federführend — an den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und zur Mitberatung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen. Beide Ausschüsse haben seit 1952 schon wiederholt diese Materie bearbeitet. Es wurde ein Unterausschuß gebildet, der von Mai 1952 bis März 1953 in fünf Sitzungen die Möglichkeiten zur Errichtung eines überregionalen Senders und alle damit im Zusammenhang stehenden technischen, verfassungsmäßigen und politischen Fragen unter Anhörung vieler Sachverständiger erörtert hat. Es kam zu der einmütigen Empfehlung, Berlin zum Standort der deutschen Langwelle zu bestimmen. Im 2. Deutschen Bundestag hat im März 1955 der Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen noch einmal beschlossen, den geplanten Langwellensender und den Sitz der politischen Nachrichten-Chefredaktion rin Berlin einzurichten. Am 19. Oktober 1955 hat auch der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films dieser Meinung zugestimmt. Am 5. Juli 1956 kam es dann zu einer Vereinbarung zwischen den Vertretern des Bundes, der Länder und der Rundfunkanstalten, die aber nicht in Kraft getreten ist, weil der Senat der Stadt Berlin in einem Punkte seine berechtigten Interessen für gefährdet hielt. Die dann im Oktober 1956 eingereichten Anträge der CDU- und der SPD-Fraktion wurden in dem mitberatenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen am 14. November beraten. Er schlug dem federführenden Ausschuß die Annahme des folgenden neu formulierten Antrags vor: „Der Deutsche Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag gibt erneut seinem Wunsche Ausdruck, daß der deutsche Langwellensender, der eine große überregionale Aufgabe zu erfüllen hat, in Berlin errichtet wird. Er nimmt zur Kenntnis, daß vorläufig Langwellensendungen vom NDR in Hamburg seit dem 3. November 1956 in beschränktem Umfange aufgenommen worden sind. Die Bundesregierung wird ersucht, die erforderlichen finanziellen Mittel 1. für den Ausbau und die technische Ausstattung des Funkhauses in der Masurenallee zu Berlin sowie 2. für die Errichtung eines Langwellenstrahlers in Berlin umgehend zur Verfügung zu stellen, damit dadurch spätestens vom Jahre 1958 an der Betrieb des deutschen Langwellenseners in Berlin sichergestellt werden kann." In der abschlließenden Beratung des federführenden Ausschusses am 26. November 1956 gab Herr Staatssekretär Bleek (BMI) einen Bericht über die gegenwärtige Situation der Verhandlungen über den Langwellensender und erläuterte insbesondere den Entwurf der Vereinbarung über die Regelung der vorläufigen Langwellensendung vom (Frau Friese-Korn) 5. Juli 1956, der von den Vertretern des Bundes, der Länder und der Rundfunkanstalten entworfen wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist. Dieser Entwurf sieht vor, daß der Norddeutsche Rundfunk im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland die vorläufigen Langwellensendungen durchführt, unter Beachtung der nachstehend aufgeführten Grundsätze die personellen und technischen Vorbereitungen für die alsbaldige Aufnahme des vollen Betriebs zu treffen hat und die Kosten des vorläufigen Langwellenbetriebs trägt. Er sieht ferner die Bildung eines Beirates aus je 3 Mitgliedern der Bundesregierung, der Landesregierungen und der Arbeitsgemeinschaft vor, legt deren Aufgabengebiete fest, nach denen die vorläufigen Sendungen, die Programmgestaltung, der geschäftliche und der technische Betrieb abgewickelt werden sollen. Er grenzt die Verantwortlichkeiten ab und betont, daß die Beteiligten davon Kenntnis haben, daß Bund und Länder eine endgültige Langweilenregelung vorbereiten und darin übereinstimmen, daß diese endgültige Regelung durch das Provisorium nicht präjudiziert wird. Die Vereinbarungen sollen bis zum 30. Juni 1958 gelten, die Beteiligten sollen spätestens ein halbes Jahr vorher erneut zusammentreten, um eine weitere Vereinbarung abzuschließen; sie sollen dabei insbesondere prüfen, ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der technischen Voraussetzungen der Sitz nach Berlin verlegt werden kann. Die Vereinbarung soll aber unbeschadet des obengenannten Termins mit .dem Inkrafttreten einer endgültigen Regelung erlöschen. Das Inkrafttreten ,dieser provisorischen Regelung verzögerte sich auf Grund der Bedingungen, von deren Erfüllung der Senat der Stadt Berlin im August und im Oktober 1956 seine Zustimmung zu der Vereinbarung abhängig machte. Der Vertreter Berlins erklärte dem Ausschuß noch einmal, daß man in der in der Vereinbarung vorgesehenen nochmaligen Überprüfung der technischen Voraussetzungen für den Sitz des Senders in Berlin eine bedenkliche Unsicherheit für das angestrebte Ziel gesehen habe. Senatsdirektor Bur-kart legte die Auffassung des Senats Berlin dar, der dieser Vereinbarung zustimmen würde, sofern alle Beteiligten schon jetzt erklären wollten, daß Berlin sofort nach Fertigstellung des Rundfunkhauses in der Masurenallee in Berlin zum Sitz des Langwellensenders würde. Verschiedene Ausschußmitglieder schlossen sich der Auffassung des Senats Berlin an, weil der vorgesehene Zeitraum von einem halben Jahr für die Überprüfung für zu kurz gehalten wird und die Bemühungen, Berlin zum Sitz des Langwellensenders zu machen, unverzüglich begonnen werden sollten. Aus den anschließenden rundfunktechnischen Ausführungen verschiedener geladener Sachverständiger geht hervor, daß die auf Vorschlag von Professor Dr. Nestel vorgenommenen Untersuchungen und Probesendungen auf der Frequenz 151 kHz, die am 1. April 1953 aufgenommen wurden, zu folgenden Ergebnissen geführt haben: a) Eingehende Empfangsversuche ,der englischen 1 Küstenstationen zeigten, daß der Funkverkehr mit den Schiffen im Atlantik nicht wesentlich beeinträchtigt wurde. b) Zur Ermittlung der Bestörung des norwegischen Senders Tromsö wurde ein Meßprogramm organisiert. Das Ergebnis einer See-Meßfahrt Januar 1954 von Bremen bis um ,das Nordkap ergab, daß der Versorgungsbereich des Senders Tromsö im wesentlichen durch die Gleichkanalschwebungen des Senders Brasow bestimmt wird. Die Störungen durch die Interferenzen des Versuchssenders erwiesen sich ,demgegenüber als geringfügig. c) Ein Protest von Rumänien gegen die Benutzung ,der Frequenz 151 kHz ist bisher nicht bekanntgeworden. Nach den unter a und b ,durchgeführten Überprüfungen erteilte der englische Kontrolloffizier am 6. Dezember 1954 die offizielle Genehmigung, einen Versuchsbetrieb auf 151 kHz = 1986,8 m mit einer Leistung bis zu 50 kW durchzuführen. Nachdem am 5. Mai 1955 die Funkhoheit wieder an die Bundesrepublik überging, wurde in Verhandlungen mit dem Bundespostministerium zunächst erreicht, daß die Langwellen-Versuchssendungen auf der Frequenz 151 kHz weitergeführt werden können. Die Anmeldung der Langwellenfrequenz beim Generalsekretär ides Welt-Nachrichten-Vereins zur Aufnahme in die Frequenz-Hauptkartei sollte von späteren Überlegungen abhängig gemacht werden. Das Bundespostministerium hat aber mehrfach erklärt, einer Leistungserhöhung mit Rücksicht auf die damit auftretende Bestörung der Sender Bra-sow und Tromsö nicht zustimmen zu können. Die Frequenz 151 kHz ist zwar keine ideale Lösung; sie erschien jedoch bei der starken Belegung des Langwellenbandes mit Sendern hoher Leistung zunächst aber als die einzige Möglichkeit, einen deutschen Langwellen-Dienst mit gutem Wirkungsgrad durchzuführen. Nach den internationalen Bestimmungen besteht das Programm aus Musikmodulation, die durch Ansagen, die den Versuchscharakter andeuten, unterbrochen wird. In stündlichen Intervallen wird jeweils 3 Minuten lang ein Meßton eingeblendet, der zur Messung und Überwachung der Einseitenbandunterdrückung dient. Die technische Kontrolle der auferlegten Bedingungen, also Frequenzgenauigkeit, Leistung und Einseitenbandbegrenzung, wird von der Meß- und Empfangsstation Wittsmoor durchgeführt. Das Versuchsprogramm wurde bisher täglich bis zum 4. November 1956 in der Zeit von 20.00 bis 01.00 Uhr gesendet. Diese Zeit berücksichtigte die Priorität des dänischen Pressesenders Skamlebek — Frequenz 149 kHz —, ,der seinen Programmdienst während der Zeit von 06.00 bis 14.30 Uhr abwickelt. Eine Erweiterung des täglichen Langwellen-Versuchsbetriebs, auch mit kurzen Nachrichtensendungen, auf die Zeit von 15.00 bis 01.00 Uhr ergibt keine Behinderung des Pressedienstes Skamlebek. Das Programm wird z. Z. über eine provisorische Anlage vom Senderkomplex Hamburg-Billwerder abgestrahlt. Dabei wird der Antennenmast mehrfach ausgenutzt (MW, UKW, Fernsehen und Langwelle). Die erforderliche Einspeisung über eine elektrische Weiche bedingt eine Leistungsbegrenzung,auf 25 kW. (Frau Friese-Korn) Die in der Zeit des Versuchsbetriebs eingegangenen Hörerzuschriften weisen nach, daß der Langwellensender weit über die Grenzen des Gebietes des bisherigen NWDR, besonders aber im Raum der Sowjetzone gut empfangen wird. Am Tage ergibt sich bei einer Leistung von 25 kW ein Versorgungsradius von etwa 450 km (bei Nacht — 250 km) bei einer Leistung von 100 kW ein Versorgungsradius von etwa 500 km (bei Nacht 350 km). Das Nachtversorgungsgebiet ist kleiner als das Gebiet, das bei gleicher Leistung am Tage versorgt werden kann. Der Ausschuß erarbeitete, gestützt auf die beiden Anträge Drucksache 2627 (neu) und 2761 und die Empfehlung des mitberatenden Ausschusses, einen neu formulierten Antrag. Dieser Antrag bezieht sich in seinem ersten Teil auf ,die bereits wiederholt von alien Fraktionen bestätigte, gewünschte Endlösung und setzt sich für das allgemeine Anliegen der beschleunigten Aufnahme eines vollen Programmbetriebs ein. In beiden Teilen des Antrags werden die Belange Berlins besonders betont. Ein Antrag der der Fraktion der SPD angehörenden Ausschußmitglieder, dieser Formulierung als Nr. 3 die Nr. 1 des SPD-Antrages — Drucksache 2627 (neu) — anzufügen, wurde mit Mehrheit abgelehnt. Der neu formulierte Ausschußantrag fand einstimmige Annahme. Bonn, den 6. Februar 1957 Frau Friese-Korn Berichterstatterin Anlage 9 Umdruck 970 (Vgl. S. 11249 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (10. Ausschuß) (Drucksache 3192) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Langwellensender in Berlin (Drucksache 2627 [neu]) und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betreffend Langweilensender (Drucksache 2761). Der Bundestag wolle beschließen: Dem Ausschußantrag wird die folgende Nummer 4 angefügt: „4. Die Vertretung des Bundes in dem zur Beratung des Leiters und zur Überwachung der Langwellensendungen errichteten Beirats ist so zusammenzusetzen, daß ein Mitglied von der Bundesregierung ernannt, die beiden anderen vom Bundestag nach dem Verhältniswahlsystem gewählt werden." Bonn, den 13. März 1957 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Will


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin in der erfreulichen Lage, mich wesentlich kürzer als meine Vorredner fassen zu können, einmal, weil das meiste, was hier zu sagen war, von ihnen schon gesagt worden ist, dann aber auch, weil ich mich nicht genötigt sehe, die Ausführungen des Herrn Wohnungsbauministers zu verteidigen oder anzugreifen.
    Es liegt in der Natur der Sache, daß wir Mitglieder des Bundestags darauf angewiesen sind, mit statistischen Zahlen zu arbeiten, die uns irgendwie geliefert werden und die wir im einzelnen nicht nachprüfen können. Solche Zahlen hat uns gerade heute der Herr Wohnungsbauminister in besonders großem Umfang — notwendigerweise — genannt. Kaum einer von uns ist in der Lage, im einzelnen zu sagen, ob diese Zahlenreihen richtig sind oder ob sie nicht vielleicht in einem gewissen Umfang kalkuliert, wohlmeinend geschätzt sind.
    Die Ausführungen des Herrn Wohnungsbauministers waren ja im wesentlichen eine Erweiterung dessen, was er schon in der letzten Fragestunde im Februar, etwas kürzer, dargelegt hat. Sie stellen eine, wie ich glaube, im wesentlichen erschöpfende Beantwortung der Großen Anfrage der SPD dar, die immerhin vier Monate alt ist und vermutlich etwas anders gefaßt worden wäre, wenn man sie erst jetzt eingebracht hätte. Ich will natürlich an einem Wort des Herrn Bundesministers nicht deuteln. Ich bin auch der Meinung, daß wir alle, die wir hier als Abgeordnete dieses Hauses sind — dabei beziehe ich mich zunächst auf die Mitglieder des Wohnungsbauausschusses, die an diesen Dingen besonders beteiligt waren —, durchaus Veranlassung haben, stolz auf das zu sein, was wir in den letzten sieben Jahren seit dem Ersten Wohnungsbaugesetz geleistet haben. Denn schließlich sind 3 1/2 Millionen Wohnungen, die mit einem Aufwand von 55 Milliarden DM gebaut wurden, immerhin eine Größenordnung, die sich schon sehen lassen kann, wie wir z. B. heute in einer Unterhaltung mit französischen Architekten festgestellt haben und wie wir aus dem Vergleich mit anderen Ländern wissen. Das ist also schon etwas, und daran sind alle Parteien beteiligt, einschließlich der SPD. Infolgedessen müßte das Klima eigentlich durchaus freundlich sein, wenn wir heute diese Dinge beraten.
    Nun ist aber hier und auch in der Öffentlichkeit eine Stimmung vorhanden, als ob sich der soziale Wohnungsbau in einer gewissen Krise befände. Man wird zu überlegen haben, woher dieses Gefühl kommt. Die Voraussetzungen, auf die es für die Weiterführung des sozialen Wohnungsbaus zunächst einmal ankommt, sind doch eigentlich gegeben. Es fehlt ja nicht an Baustoffen, es fehlt nicht an der Kapazität der Bau-Industrie, es fehlt letzten Endes auch nicht an dem Bauboden, wenn er inzwischen auch teurer geworden ist; es fehlt schon gar nicht an den Baugesetzen, die wir dafür gemacht haben. Aber es fehlt natürlich an etwas: am Geld. Letzten Endes ist die ganze Frage, um die wir uns seit zweieinhalb Stunden streiten, nur diejenige der Finanzierung des Wohnungsbaus, jetzt und in der Zukunft.
    Hier sind in der Tat schon einige Sorgen angebracht. Deshalb möchte ich kurz darauf eingehen. Die eine Sorge, Herr Bundesminister, die Sie sich sicherlich auch machen werden, ist die ständige Verteuerung des Wohnungsbaus. Wir haben zunächst angefangen mit Beträgen von 14 000 bis 15 000 DM pro Einheit und sind nun zu einem Satz von 22 000 DM gekommen, wie ich zum erstenmal aus Ihrem Munde in dieser positiven Form gehört habe. Das bedeutet immerhin, daß 100 000 Wohnungen nicht weniger als 2,2 Milliarden DM kosten. Die berühmten 300 000 Sozialwohnungen, von denen Sie gesprochen haben, setzen also einen Kostenbetrag von 6,6 Milliarden DM voraus. Bei der Frage der Finanzierung — das ist die entscheidende Frage — können wir davon ausgehen, daß ein wesentlicher Teil zunächst einmal durch Eigenfinanzierung beschafft wird. Im allgemeinen waren wir gewohnt, dafür einen Satz von 25 % anzunehmen. Sie sind heute in diesem Punkt mit dem Optimismus, der Ihnen eigen ist, vielleicht als Bundeswohnungsbauminister auch eigen sein muß, davon ausgegangen, daß es ungefähr ein Drittel wäre, was bei der Rest- oder Eigenfinanzierung üblich sei. Das kommt mir ein bißchen hoch vor. Aber darüber wollen wir uns im Augenblick nicht streiten. Es ist abzuwarten, ob in diesem Umfang die Eigenmittel tatsächlich vorhanden sein werden. Denn das Sparkapital des Bauwilligen steigt nicht so schnell wie die Kosten des Wohnungsbaus. Aber wir können davon ausgehen, daß jedenfalls der Teil der Finanzierung, der aus öffentlichen Mitteln stammt, in etwa gesichert zu sein scheint.


    (Dr. Will [Berlin])

    Sie haben uns Zahlen genannt, die im einzelnen nicht nachprüfbar sind, von denen ich aber annehme, daß sie richtig sind. 3 1/2 Milliarden DM stehen danach zur Verfügung aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern. Der Anteil der Gemeinden ist darin noch nicht enthalten. Das ist immerhin schon eine Größenordnung, von der man annehmen kann, daß sie die Kosten des sozialen Wohnungsbaus — 300 000 aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen — weitgehend decken kann. Nun ist das aber nur ein Teil. Wir wissen ja, daß der andere Teil, der aus privaten Mitteln, d. h. vom Kapitalmarkt stammt und der immer größer geworden ist, in der letzten Zeit nicht mehr in dem gleichen Maße wie früher zur Verfügung steht. Das ist in der Tat eine Sorge, mit der wir uns hier zu beschäftigen haben.
    Worum geht es denn hier? Wir hören immer wieder, der Kapitalmarkt sei — in dieser SPD- Anfrage steht es — verfallen. Ich glaube, man kann das so nicht sagen. Der Kapitalmarkt ist zweifellos nicht verfallen. Wir haben die Zahlen dafür gehört. Die Summen, die in dieser oder jener Form gespart werden, sind keineswegs etwa erschreckend niedrig. Nun ist zwar eine gewisse Tendenz zum höheren Verbrauch vorhanden, aber gerade das, was die Bank deutscher Länder in ihrem ausgezeichneten Monatsbericht an statistischem Material immer wieder bringt, beweist ja deutlich, daß wir nach dieser Seite hin unmittelbare Befürchtungen eigentlich nicht zu haben brauchen. Aber diese Frage der Ersparnisbildung — und im Falle des Wohnungsbaus kommt es doch im wesentlichen auf das Wertpapiersparen an — ist eine ernste Frage, die auch Sie, Herr Wohnungsbauminister, der Sie sich, wie ich von früher weiß, ja nicht nur mit dem Wohnungsbau beschäftigen, wahrscheinlich doch auch mit Sorge erfüllen wird. Denn diejenigen, die der Propaganda zu erhöhtem Wertpapiersparen gefolgt sind und sich darauf verlassen haben, haben im Laufe der letzten Jahre doch geradezu miserable Erfahrungen gemacht. Das ist nicht nur bei denjenigen der Fall, die sich vielleicht aus spekulativen Gründen darauf eingelassen haben, an die Börse zu gehen und Aktien zu erwerben. Jeder von uns, der diese Dinge einigermaßen verfolgt, weiß, wie erheblich die Verluste in den letzten anderthalb Jahren auf diesem Gebiet gewesen sind. Sie trafen aber auch diejenigen Personen, die geglaubt haben, ganz besonders sorgfältig zu disponieren, die sich z. B. als Vermögensverwalter, als Treuhänder etc. genötigt gesehen haben, wegen ihrer erhöhten Verantwortlichkeit die Anlage ihrer Gelder besonders sorgfältig zu überlegen, und die daher beispielsweise die Anlage ihrer Mittel in Wertpapieren, die für den Wohnungsbau bestimmt gewesen sind, nämlich in Pfandbriefen gewählt haben. Diese Anlagen haben inzwischen außerordentliche Verluste erlitten. Heute nun kommen diese Anleger zu den Banken und erklären: „Wir haben diese Papiere doch nur wegen des damit verbundenen Steuervorteils gekauft, und nun ist der Kurs-Verlust weit größer als der Ertrag, den diese Papiere gebracht haben.
    Das ist eine Frage, ,die sehr ernst ist. Und da lese ich nun schon in der Zeitung — Sie haben es sicher auch gelesen —, daß neue Schiffspfandbriefe zu 8 % herauskommen sollen. Das bedeutet doch, daß der 8%ige Pfandbrieftyp schon vor der Türe steht. Da wir wissen, daß die Erhöhung des Hypothekenzinses um 1 % etwa gleichbedeutend ist mit einer Erhöhung der Miete um 10 % —, können wir uns ungefähr vorstellen, wohin die Dinge führen werden. Da befürchte ich, Herr Kollege Hesberg, daß wir genötigt sein werden, mit den öffentlichen Mitteln in den Finanzierungsbereich hineinzusteigen, der bisher dem privaten Kapitalmarkt vorbehalten gewesen ist, um die Lücke auszufüllen; denn anders wird es nicht möglich sein.
    Die Deroute des Kapitalmarkts auf dem Gebiet des Wertpapiersparens ist also schon eine ernste Sorge, mit der wir uns zu befassen haben. Sie kommt zu der anderen Sorge, die ich eben angedeutet habe und die uns erfüllt, nämlich diejenige über die ständige Steigerung der Baukosten in den letzten Jahren, die entgegen den Vorhersagen, die die von der Regierung auf diesem Gebiet gemacht worden sind, eingetreten ist.
    Ich sehe die Dinge im Ganzen von einer gewissen neutralen Seite und möchte glauben, daß meines Erachtens keine Veranlassung besteht, von einer ausgesprochenen Krise des Wohnungsbaus zu reden. Zumindest gilt das für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau.
    Ich weiß allerdings nicht, wie die Rechnung aufgehen soll, die Sie uns zuletzt, Herr Wohnungsbauminister, aufgemacht haben. Sie haben gesagt: Die 300 000 öffentlich geförderten Wohnungen kosten 6,6 Milliarden Mark, nämlich — das ist eine einfache Rechnung — 22 000 DM pro Haus. Sie haben weiter erklärt: von diesen 6,6 Milliarden DM seien 2 Milliarden Eigenkapital, und der Rest von 4,4 Milliarden setze sich zusammen aus Kapitalmarktmitteln 1,6 Milliarden DM, Bausparkassenmitteln 0,2 Milliarden DM, öffentlichen Mitteln 2,8 Milliarden DM. Das gibt zusammen 4,6 Milliarden DM. Das würde also bedeuten, daß diese 300 000 Wohnungen, die im Laufe des Jahres mit öffentlichen Mitteln gebaut werden sollen, als finanziell gesichert anzusehen sind.
    Für den übrigen Wohnungsbau mit 200 000 Wohnungen allerdings, die natürlich auch 4,4 Milliarden DM kosten, haben Sie uns nur insgesamt 21/2 Milliarden DM versprechen können. Es fehlen also 1,9 Milliarden DM. Ich wage zu bezweifeln, daß es möglich sein wird, diese rund 2 Milliarden DM auf dem Hypothekenmarkt zu Sätzen aufzubringen, die noch erträglich sind, und es geht nicht an, zu sagen, dann werde man sich eben uni erhöhte Eigenmittel bemühen müssen! So einfach ist das nämlich bei den Größenordnungen, die hier in Rede stehen, auch nicht. Hier also sehe ich mit einer erheblichen Sorge, daß die Mittel für die Beschaffung des erststelligen Kapitals für den Teil des sozialen Wohnungsbaus, der lediglich steuerbegünstigt ist, nicht ausreichen werden und daß wir da ins Gedränge kommen. Ich bin sicher, daß Sie sich auch darüber Gedanken gemacht haben. Sie haben sie uns heute selbstverständlich verborgen, wie das von einem Regierungsvertreter in dieser Situation erwartet werden muß, aber ich glaube, daß auch Sie das insgeheim mit einiger Sorge erfüllt.
    Meine Anregung an die Regierung geht nun dahin, uns nicht heute, aber doch vielleicht bei nächster Gelegenheit im Ausschuß mitzuteilen, was sie zu tun gedenkt, um der stark steigenden Tendenz der Wohnungsbaukosten sowohl bei der Beschaffung des Bodens als auch bei der Bau-Errichtung entgegenzutreten und insbesondere was geschehen soll, um dem Mangel an erststelligen Hypotheken für den sozialen, aber nicht öffentlich geförderten


    (Dr. Will [Berlin])

    Wohnungsbau zu begegnen. Mit diesen Dingen werden wir uns also noch eingehend zu befassen haben. Es ist nicht so vordringlich, daß es unmittelbar geschehen muß, aber zum Herbst wird sich jedenfalls der dritte Bundestag schon sehr bald mit diesem Problem beschäftigen müssen.
    Die Anträge, die von der SPD-Fraktion heute gestellt worden sind und die eine Erhöhung der öffentlichen Mittel bezwecken, sind natürlich zunächst einmal publikumswirksam. Wir sollten jedenfalls darüber einmal debattieren, und ich habe daher keine Einwendung dagegen, daß wir diese Anträge an unseren Ausschuß überweisen und uns dort anhören, was die Regierung dazu zu sagen hat. Sicherlich wird es in erster Linie dabei auf den Herrn Finanzminister ankommen, der uns natürlich sagen wird — und das auch begründen muß —, daß diesen Anträgen jetzt nicht stattgegeben werden könne.
    Im ganzen — das möchte ich abschließend sagen
    — sehe ich als Vertreter der Fraktion der Freien Demokratischen Partei keinen Anlaß zu einer übergroßen Beunruhigung. Wir sind der Meinung, daß wir — darunter verstehe ich jetzt den Deutschen Bundestag und die Regierung — auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaues Erhebliches geleistet haben —, daß wir aber auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen sollten, denn die augenblickliche Tendenz der Baukostenverteuerung und der Kapitalverknappung muß uns mit Sorge erfüllen. Es wird Aufgabe der Regierung sein, uns diese Sorge abzunehmen und die dem sozialen Wohnungsbau drohende Gefahr rechtzeitig zu bannen. Denn es ist nach meiner Meinung immerhin noch wichtiger, Wohnungen zu bauen als Kanonen zu erzeugen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Körner.
Körner (DP [FVP]): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Pro und Kontra nicht noch vermehren. Ich habe aus der Debatte den Eindruck gewonnen, Herr Kollege Jacobi, daß der Wohnungsbau eine sehr harte Sachaufgabe ist, die für Polemik recht wenig geeignet ist. Wenn wir uns nämlich immer an das gehalten hätten, was die Opposition beantragt hat oder was sie zur Ablehnung unserer Anträge gesagt hat, dann, Herr Kollege Jacobi, wäre das eingetreten, was von Ihrer Seite aus geschrieben worden ist: daß wir zum Frühjahr 1957 mit einem katastrophalen Zusammenbruch des gesamten Wohnungsbaus rechnen müßten.

(Abg. Jacobi: Des „sozialen" ist gesagt worden! Es sah ja damals auch so aus!)

— Es sah nicht so aus. Nach den Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers waren schon genügend Reserven zum Abfangen der Situation eingebaut. Ich gebe zu — wir wollen uns sachlich unterhalten, Herr Jacobi —, daß auch wir unsere Sorgen dabei hatten. Aber hätten wir so operiert, wie Sie es damals wollten, dann wären wir wirklich — ich will mal etwas freier sprechen — in der Tinte dringewesen.

(Sehr richtig! rechts. — Abg. Jacobi: Was haben wir denn gewollt?)

— Was wir wollten und was wir uns vornehmen sollten, ist nicht, Polemik zu treiben, sondern mit
allen Mitteln uns gemeinsam anzustrengen, damit die Wohnungsnot so schnell wie möglich beseitigt wird.

(Beifall in der Mitte und rechts. — Abg. Jacobi: Dann besteht doch kein Widerspruch!)

— Nein, nein. Wir sind uns ja schon einig. Wir sind ja gar nicht so bös gegenseitig.

(Abg. Jacobi: Stimmen Sie unserem Antrag auf mehr Mittel zu; dann ist alles in Ordnung!)

— Wenn Sie jetzt auf eine Milliarde hinauswollen, dann fragen Sie mal Herrn Schoettle und Herrn Ritzel — die ich außerordentlich schätze; ich habe oft an den Besprechungen im HaushaltsauSSChuß teilgenommen —, ob die auch dafür wären.

(Abg. Jacobi: Da haben Sie doch die Mehrheit! Außerdem sind sie dafür! Schoettle hat ja gesagt!)

— Na, ich weiß es nicht; wir haben uns oft schon um einige tausend Mark im Haushaltsausschuß erheblich herumgeschlagen.
Alles in allem haben Sie — ich glaube, es war Herr Kollege Hauffe — dem Herrn Minister den Vorwurf gemacht, er habe die Dinge zu global und zu rosig gemalt.

(Abg. Jacobi: Das nehme ich auf mich!)

— Sie waren es. Es ist immer die gleiche Gruppe.
— Sie haben gemeint, er habe den Finger nicht auf dieentsprechenden üblen Stellen gelegt, und Sie haben dann bestimmte Städte usw. angezogen.
Wir wollen nicht in den Fehler verfallen, global rosig zu malen. Wir wollen aber auch nicht in den Fehler verfallen — und der ist ,meiner persönlichen Meinung nach von Ihnen jetzt gemacht worden —, global alles mehr oder weniger herunterzureißen.

(Abg. Jacobi: Wie käme ich dazu! Wir sind ja mitbeteiligt an den Dingen!)

— Wenn sich das nur jeder bei dieser Debatte immer vor Augen halten würde!

(Abg. Jacobi: Was in den Ländern gut gemacht wird, schreiben Sie sich zu!)

Noch eines. Es !ist bemängelt worden, daß der Herr Bundeswohnungsbauminister nicht bereits heute in lallen Fällen genügend und konkrete Zahlen auf den Tisch legen konnte. Ich kann mich entsinnen, daß bei den Debatten vor Monaten über das Zweite Wohnungsbaugesetz von der anderen Seite aus erheblich gegen idle Statistiken vorgegangen worden ist.

(Abg. Lücke: Ja, ja! — Abg. Hauffe: Das war eine ganz andere Statistik! — Lachen bei der CDU/CSU.)

— Aber Herr Hauffe, Sie haben doch diese Statistiken abgelehnt! Das wird Herr Lücke wissen.

(Abg. Jacobi: Dias sind doch zwei Dinge!) Wir haben um diese Statistiken — sogar der Herr Bundeswohnungsbauminister — erbittert kämpfen müssen. Das ging hart auf hart, daß wir sie überhaupt nachher durchgezogen haben, weil wir uns sagten: eine Übersicht über die Gesamtsituation im Bundesgebiet können wir nur erhalten, wenn alle Länder endlich dazu gezwungen werden, rechtzeitig an das Bundeswohnungsbauministerium die Unterlagen zu liefern.


(Abg. Jacobi: Darum geht es hier gar nicht!)



(Körner)

) — Darum geht es aber auch. Man kann nur operieren, wenn man klare Zahlen hat.

(Abg. Jacobi: Die wollen wir ja haben!)

Das haben Sie ja eben an dieser Debatte gesehen.

(Abg. Jacobi: Sie bringen einiges durcheinander, verehrter Kollege!)

— Ich bringe gar nichts ¡durcheinander!

(Zuruf von der CDU/CSU: Wenn zwei dasselbe tun, ist es bei Ihnen nicht ,dasselbe! — Abg. Lücke: Herr Jacobi ist der berufsmäßige Pessimist der SPD! — Weitere Wechselrufe zwischen SPD und CDU/CSU.)

Bei der Fragestellung fund bei der Berichterstattung seitens des Bundeswohnungsbauministeriums hat heute Jauch das Problem der Kostensteigerung eine große Rolle gespielt. Ich denke an den Satz von jetzt 22 000 DM pro Wohnungseinheit. Da erinnere ich mich an den Antrag — der jetzt vielleicht bald zwei Jahre zurückliegt —, Etatsjahr und Kalenderjahr gleichzuziehen. Das ist mir heute diabei wieder eingefallen, und ich bedaure sehr, daß uns das bisher nicht gelungen ist. Ich kann mich entsinnen, daß der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Kollege Schoettle, ¡seinerzeit eine Entschließung vorgeschlagen hat, wonach Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Länderregierungen !stattfinden sollten, um dieses Problem zu lösen. Die Bundespost, eine sehr große Verwaltung, hat es getan, hat es vorexerziert. Es ist also möglich. Das würde uns die Situation außerordentlich erleichtern. Wir würden dabei, glaube ich, in der Planung und auch in der Einsparung der Mittel weitgehend vorangehen können.
Nun, wir brauchen uns nicht in irgendeiner Weise zu beunruhigen

(Sehr richtig! rechts)

und zu sagen, dieses Wohnungsbauprogramm sei ernstlich gefährdet. Die heutigen Ausführungen des Bundeswohnungsbauministers haben eindeutig ergeben, daß wir die Dinge abgefangen haben, daß wir über den Berg hinweg sind. Es wird keinem von uns einfallen, nun die Dinge auf Kosten des sozialen Wohnungsbaues forcieren zu wollen. So ist es ja gar nicht! Wer die Dinge draußen kennt, der weiß, wie Wichtig der soziale Wohnungsbau ist. Was wir Zweiten Wohnungsbaugesetz wollten, war doch, daß dais Familienheim nicht etwa an letzter Stelle rangiert.
Mir persönlich macht ,ein Passus noch etwas Sorge, auf den auch Herr Kollege Dr. Will eingegangen ist. Das ist einerseits die Frage der Hypothekenbeschaffung und der Bedingungen, unter denen sie heute oft erfolgt, und das ist zweitens die Frage 'der Landbeschaffung. Ich denke dabei an einen Passus in dem heutigen Bericht dies Herrn Ministers, der lautet:
Man muß sich jedoch angesichts der großen Ansprüche, die gegenwärtig von der Investitionsseite her an den Kapitalmarkt gestellt werden, . . . darüber klarwerden, daß es, soweit die Kapitalbildung nicht mit den Investitionsbedürfnissen Schritt hält, auf die Dauer nicht möglich sein wird, die starke Kapitalnachfrage zu Zinssätzen. zu befriedigen, zu denen der Markt kein Kapital mehr hergibt.

(Sehr richtig! rechts.)

Das hat sich, so sehr man es auch bedauern
muß, zwangsläufig auch bereits in den Bedingungen niedergeschlagen, zu ,denen die im Rahmen der erwähnten steuerlichen Maßnahmen gewonnenen Finanzierungsmittel in den Wohnungsbau fließen.
Ich muß sagen, daß mir dieser Passus Sorge macht; aber ich bin sicher, daß das Wohnungsbauministerium und die Regierung dieser Entwicklung ihr schärfstes Augenmerk zuwenden werden.
Ich brauche zu dem Problem der Landbeschaffung und der Kosten auf diesem Gebiet keine weiteren Ausführungen zu machen; darüber ist genug gesagt worden. Wir sind — um es kurz heraus zu sagen — mit den bisherigen Erfolgen zufrieden. Wir brauchen das Licht absolut nicht unter den Scheffel zu stellen. Wir werden aber auch auf jede Manipulation und jede Entwicklung Obacht geben müssen, damit die für die Zukunft aufgestellten Zielsetzungen in keiner Weise gefährdet werden. Ich möchte meinen Appell noch einmal dahin formulieren, daß dais eine harte sachliche Aufgabe und nicht eine Frage billiger Polemik ist.

(Beifall in der Mitte und rechts.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Engell!
    Engel! (GB/BHE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen versprechen, daß ich keine Zahlen mehr bringe.

    (Abg. Dr. Horlacher: Bravo!)

    Ich bin auch der Meinung des Herrn Kollegen Dr. Will, daß es nicht möglich ist, ad hoc zu den genannten Zahlen Stellung zu. nehmen, und daß es sehr interessant wäre, sie einmal aufzugliedern.
    Wenn jemand ein Haus gebaut hat und nach allen Schwierigkeiten dann mit Gottes Hilfe eingezogen ist, stellt er am Ende bei der Kostenberechnung fest, ,daß er ein Optimist war, und er wird denen, die ebenfalls ein Haus bauen wollen, sagen: Ich warne Neugierige. Es soll zugegeben werden, daß auch der Herr Bundeswohnungsbauminister von Amts wegen Optimist sein muß, wenn er vor seiner großen Aufgabe nicht verzagen will. Aber, meine Damen und Herren, man kann ja auch ein Übersoll an Optimismus erfüllen, und daß man dabei auch Rückschläge hat, wissen wir ,alle. Was man aber nicht tun sollte, ist, daß man eine ernst gemeinte Kritik einfach dahin auslegt, daß sie aus parteipolitischen Gründen, aus irgendeiner Negation und sonstigen Überlegungen heraus zu erklären sei. Es ist nicht honorig, derartige Unterstellungen zu machen, und ich möchte daher einmal sagen: wenn derartige Dinge vorgebracht werden, Herr Minister, dann sollten wir sie auch ganz ernsthaft erörtern.
    Herr Kollege Hesberg, Sie haben von Beunruhigungen wegen der Zukunft des sozialen Wohnungsbaus gesprochen, die in die Bevölkerung hineingetragen worden sind. Ich will hier nicht zitieren, was andere Leute darüber gesagt haben; ich kann auch gar nicht alle die Zeitschriften lesen, die sich mit diesen Dingen befassen. Die Beunruhigung ist jedenfalls durch Fakten eingetreten. Wie sieht es denn draußen aus? Sicherlich ist 'die Finanzierung der Überhangbauten gesichert; sicherlich stehen dort die ersten Hypotheken auf Grund älterer Absprachen zur Verfügung. Aber jener Mann Nr. 1 des Jahres 1957, der bauen will und der zu seiner Sparkasse geht, um eine erste Hypothek zu erhalten, bekommt die Antwort: Wir haben kein


    (Engell)

    Geld mehr; es gibt keine ersten Hypotheken. Herr Minister, wir haben uns in unserem Kreis am Sonnabend voriger Woche mit der Frage beschäftigt: Wieviel kreiseigene Mittel sollen wir nun dazugeben? Wir haben das jedes Jahr in großem Umfang getan. Da gab es unter den Fraktionen gar kein Streitgespräch. Da waren wir uns nach den bisherigen Feststellungen bei uns — und nicht nur in irgendeinem Kreise, wo sich vielleicht die Füchse Gute Nacht sagen, sondern in dem ganzen Raum Südhannover-Braunschweig — alle darüber einig, daß die ersten Hypotheken nicht zur Verfügung stehen. Wir kennen einige Kreise, denen noch die ersten Hypotheken für Verfahren fehlen, die mit öffentlichen Mitteln aus dem Vorjahr dotiert sind. Das sind doch die Tatbestände, und daher die Beunruhigung.

    ( nur so lösen können. Das sind doch wohl die Erkenntnisse aus den vergangenen sechs Monaten, die uns Veranlassung geben sollten, uns auch einmal ernstlich mit den Grundsatzfragen zu befassen; denn wir werden im nächsten Jahr nicht immer wieder so auf Stottern einen Teilabschnitt durch irgendwelche Steuerbegünstigungsmaßnahmen finanzieren können. Wenn man über diese Dinge spricht, geschieht es doch nicht, um in irgendeiner Weise die Bevölkerung zu beunruhigen. Vielmehr diskutieren wir doch hier die Schwierigkeiten auf Grund unserer persönlichen Erfahrung mit diesem Problem und auf Grund unserer Kenntnisse, die wir aus dem Umgang mit den Menschen haben, die an den sozialen Wohnungsbau glauben und über ihn zu einem Eigenheim und damit zu Eigentum kommen möchten. Es ist doch die Aufgabe dieses Hauses, darüber I sehr ernsthaft zu sprechen. Wir sollten es unterlassen, gerade das Gebiet des sozialen Wohnungsbaus in den Bereich irgendwelcher Spekulationen auf Wahlen oder sonstige Vorgänge hineinzuziehen. Wir lehnen das jedenfalls grundsätzlich ab. Wir werden aber jederzeit wie bisher bereit sein, alle Maßnahmen zu unterstützen, die der vielleicht wichtigsten sozialen Aufgabe unserer Generation gebührend Rechnung tragen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seuffert. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegenstand unserer Anfrage und dieser Debatte ist es, Klarheit über die Situation des Wohnungsbaus zu schaffen. Ich will allerdings vorweg sagen, daß ich dieses Thema nicht so behandeln möchte wie der Herr Kollege Hesberg. Herr Kollege Hesberg, bevor Sie einen Mann, dem man Sachkenntnis und Verdienst doch sicherlich nicht abstreiten kann, hier wiederholt der wissentlich irreführenden Angaben und der Brunnenvergiftung zeihen, (Zuruf von der Mitte: Ist gar nicht geschehen!)


    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)