Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Ich darf ,die Glückwünsche des Hauses aussprechen zum 70. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Kirchhoff,
zum 65. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Professor Dr. Luchtenberg,
zum 65. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Frühwald
und zum 60. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Professor Dr. Gülich.
Ich darf das Haus weiter davon in Kenntnis setzen, daß der Abgeordnete Hellwege mit Wirkung vom 26. Mai 1955 gemäß § 51 des Wahlgesetzes zum zweiten Bundestag und zur Bundesversammlung wegen seiner Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen auf seinen Sitz im Bundestag verzichtet hat. Der Vorstand des Bundestages hat nach § 52 des Wahlgesetzes diesen Verzicht anerkannt.
Als seine Nachfolgerin ist Frau Margot Kalinke mit Wirkung vom 3. Juni 1955 in den Bundestag eingetreten. Ich darf Frau Kalinke zur Wiederaufnahme ihrer parlamentarischen Arbeit begrüßen und sie in unserer Mitte willkommen heißen.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 26. Mai 1955 die Kleine Anfrage 166 der Fraktion der DP betreffend Gewährung von Sprachenzulagen beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1431 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 25. Mai 1955 die Kleine Anfrage 172 der Fraktion der FDP betreffend Abwicklung des Investitionshilfegesetzes beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1428 vervielfältigt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat auf den Beschluß des Bundestages vom 14. Juli 1954 über die Änderung der Verordnung über Wermutwein und Kräuterwein mit Schreiben vom 2. Juni 1955 mitgeteilt, daß die vom Bundestag gewünschte Ergänzung der Verordnung nicht möglich sei. Das Schreiben wird als Drucksache 1410 verteilt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vom 31. Mai 1955 gemäß § 20 Abs. 5 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 den Entwurf einer Verordnung M Nr. 2/55 über Preise für Vorzugsmilch dem Bundestag übersandt. Der Entwurf liegt im Archiv zur Kenntnisnahme aus.
Meine Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich weiter bekanntzugeben: Das vom Deutschen Bundestag am 18. März 1955 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung — das sind die Drucksachen 675 und 1251 — steht, nachdem der Bundesrat am 1. April 1955 zugestimmt hat, zur Verkündung im Bundesgesetzblatt an. Auf der Grundlage eines Hinweises durch das Bundesarbeits- bzw. Bundesjustizministerium wurde nachträglich festgestellt, daß nach § 1 Nr. 1 des Änderungsgesetzes in der beschlossenen Fassung § 2 des Ursprungsgesetzes eine Neuformulierung erfahren würde, die bezüglich ihrer Anwendbarkeit Zweifel zuläßt und vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt worden ist. An die Stelle des bisherigen Wortlauts in § 1 Nr. 1 des Änderungsgesetzes:
1. werden in Satz 1 die Worte „als Soldat" ersetzt durch die Worte „dem Deutschen Reich Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben . . ."
müßte der folgende veränderte Wortlaut treten:
1. werden in Satz 1 die Worte „als Soldat" ersetzt durch die Worte „in Ausübung von Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen dem Deutschen Reich geleisteten Diensten".
Ich darf annehmen, daß das Haus mit diesem veränderten Wortlaut einverstanden ist.
Ich komme damit zur Tagesordnung und rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Vereidigung der Bundesminister des Auswärtigen, für Verteidigung und für Angelegenheiten des Bundesrates.
Ich darf dazu das Haus von zwei Schreiben des Herrn Bundeskanzlers unterrichten. Mir ist ein Brief des Herrn Bundeskanzlers vom 7. Juni zugegangen, in dem es heißt:
Ich habe den Herrn Bundespräsidenten gebeten, mich von meinem Amt als Bundesminister des Auswärtigen zu entbinden. Der Herr Bundespräsident hat diesem Antrage entsprochen.
0
Herr Hellwege hat infolge seiner Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen um Enthebung von seinem Amt als Bundesminister für Angelegenheiten ides Bundesratesgebeten. Der Herr Bundespräsident hat auch diesem Antrag entsprochen.
Ich beehre mich, hiervon dem Deutschen Bundestag Mitteilung zu machen.
Das Haus ist informiert.
In einem zweiten Schreiben schreibt der Herr Bundeskanzler unter dem 7. Juni:
Der Herr Bundespräsident hat am 7. Juni 1955 den
Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Heinrich von Brentano, MdB, zum Bundesminister des Auswärtigen,
Herrn Theodor Blank, MdB, zum Bundesminister für Verteidigung
und
Herrn Dr. Hans-Joachim von Merkatz, MdB, zum Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates ernannt.
Ich bitte Sie, die Vereidigung der Herren Bundesminister Dr. von Brentano, Blank und Dr. von Merkatz gemäß Art. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in der Sitzung des Bundestages vom 8. Juni 1955 vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, die Vereidigung der Bundesminister des Auswärtigen, für Verteidigung und für Angelegenheiten ides Bundesrates ist nach Art. 64 des Grundgesetzes vor dem Bundestag vorzunehmen. Ich darf das Haus bitten, sich zu erheben. — Sie haben das getan, meine Damen und Herren. Ich darf die Herren Minister bitten, zu mir heranzutreten.
Herr Dr. Heinrich von Brentano! Nach Art. 64 ides Grundgesetzes werden die Bundesminister vereidigt und leisten vor dem Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Ich spreche Ihnen die ,Eidesformel nach Art. 56 des Grundgesetzes vor:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und mir
die Formel zur Verpflichtung auf diesen Eid nachzusprechen: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe."
Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister, ich darf Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen und Ihnen Gottes Segen zu Ihrem neuen Amte wünschen.
Ich bitte den Herrn Bundesminister für Verteidigung Theodor Blank, zu mir heranzutreten. — Herr Bundesminister! Nach Art. 64 des Grundgesetzes werden die Bundesminister vereidigt und leisten vor dem Bundestag den soeben verlesenen Eid. Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und mir die Formel zur Verpflichtung auf diesen Eid nachzusprechen: „Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe."
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister, ich darf Ihnen die Glückwünsche des Hauses zur Übernahme Ihres schweren Amtes aussprechen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
„Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe."
Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe.
Herr Bundesminister, ich darf Ihnen die Glückwünsche des Hauses zu Ihrem Amt aussprechen.
Meine Damen und Herren, ich bin eben davon unterrichtet worden, daß eine interfraktionelle Vereinbarung zustande gekommen ist, wonach die Sitzung jetzt, vor Aufruf der nächsten Tagesordnungspunkte, unterbroche n werden soll. Ich unterbreche demgemäß die Sitzung bis 10 Uhr.
Die Sitzung wird um 10 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier wieder eröffnet.
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksachen 1314, 584).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zum Bericht wünscht. — Das Wort hat der Abgeordnete Brandt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst daran erinnern, daß der jetzige Herr Bundesminis ter Dr. von Merkatz bei der Vorlage des Antrags der Deutschen Partei im Plenum grundsätzliche politische und rechtspolitische Erwägungen vorgetragen hat, die auch im Ausschuß noch einmal vorgebracht und erörtert wurden, Erwägungen, die von dem Grundsatz des Fortbestehens des Reichs und davon ausgingen, es sei ein ungeschriebener Bestandteil der Verfassung, daß Berlin die Hauptstadt des Reichs gewesen und geblieben sei. In Ergänzung dazu wurde vorgetra-
gen, daß die Bundesrepublik in der Reichshauptstadt keine nur wie eine Vertretung aussehende Repräsentation haben dürfe. Der Vertreter der antragstellenden Fraktion hat auch vor dem Ausschuß dargelegt, es gebe nur einen Staat und nur eine Souveränität, und einer der unumstrittenen und nach wie vor gültigen Verfassungsgrundsätze sei die traditionelle Bestimmung Berlins als legale Hauptstadt Deutschlands. Dieser Verfassungsgrundsatz werde weder im innerstaatlichen Recht noch in der völkerrechtlichen Praxis dadurch aufgehoben, daß die Regierung sich gegenwärtig noch in ihrem westdeutschen Exil befinde und durch Besatzungsrecht gehindert sei, ihre verfassungsrechtliche Hoheitsgewalt in Berlin auszuüben. Es ging also den Antragstellern bei diesem Antrag und bei dem Antrag, über den hinterher noch zu berichten sein wird, darum — so wurde dargelegt —, daß durch die Verlegung der Hauptamtssitze, wie man es nannte, zweier wesentlicher Institutionen der deutschen Hoheitsgewalt nach Berlin eine klare Feststellung des deutschen Rechtsstandpunktes getroffen werden sollte. So, meinte man, gehe die Bedeutung dieser Empfehlungen weit über einen symbolischen Akt hinaus.
Bei den Debatten im Ausschuß kam von den verschiedensten Seiten her zum Ausdruck, diese Interpretation der Antragsteller und die Feststellung einer so grundsätzlichen rechtspolitischen Bedeutung schienen weit über die praktische Auswirkungsmöglichkeit des Antrags hinauszugehen. Es wurde jedoch — und darauf darf ich vielleicht im Rahmen dieser Berichterstattung hinweisen — von verschiedenen Ausschußmitgliedern gefordert, abgesehen von diesem Antrag sollte man sehr wohl überlegen, ob es nicht an der Zeit sei, zu weit umfassenderen Entscheidungen zu kommen, zu Entscheidungen, die im Jahre 1949 nicht möglich waren, wenn man jetzt das Problem der Stellung Berlins und seines Verhältnisses zum Bund im Zusammenhang mit der Abwicklung des Besatzungszustandes und der damit verbundenen Maßnahmen zur Diskussion stelle. Es wurde von Ausschußmitgliedern weiter festgestellt, daß durchaus erwogen werden müsse, ob nicht im Hinblick auf die Stellung Berlins beschlossen werden sollte, alle Bundeseinrichtungen, die nicht aus zwingenden Gründen in Westdeutschland verbleiben müssen, nach Berlin zu verlegen. Bei dieser Feststellung war man sich freilich darüber im klaren, daß eine solche Initiative selbstverständlich nicht von einem Ausschuß ausgehen könne.
Von anderer Seite wurde im Ausschuß betont, daß auch die übrigen Länder der freien Welt Berlin nach wie vor als Hauptstadt ansehen und von Parlament und Regierung der Bundesrepublik erwarten, daß ihnen kein Opfer zu groß ist, um diesen Standpunkt auch ihrerseits zu bekräftigen.
Andererseits wurde namentlich durch die Ausschußmitglieder, die der Opposition angehören, darauf Bezug genommen, daß schon bei der Besprechung des Antrags im Plenum dem Grundsatz beigepflichtet worden sei, so viel Bundesregierung wie möglich nach Berlin zu verlegen. Darüber hinaus wurde Wert gelegt auf die Klarstellung, daß es sich nicht darum handeln könne, ob die Bundesregierung als Verfassungsorgan und ihre Kabinettsmitglieder rechtlich einen Sitz haben, sondern vielmehr darum, wo der behördliche Apparat tätig werden soll, um politisch einen höchstmöglichen Effekt zu erzielen.
Von diesem Ausgangspunkt her sind in weiteren Erörterungen die tatsächlichen Verhältnisse und die sich praktisch ergebenden Auswirkungen der diesem Antrag zugrunde liegenden Empfehlung im einzelnen geprüft worden. Es ist erörtert worden, ob durch organisatorische und personelle Umstellungen innerhalb des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen der praktischen Verwirklichung der Verlagerung des Schwerpunktes seiner Tätigkeit nach Berlin nähergekommen werden könne. Das Ministerium selbst hatte schon im August vorigen Jahres ein Memorandum unterbreitet, in dem dargelegt wurde, daß sich neben der Zentralabteilung und der Leitung die Abteilungen I und III dieses Ministeriums im Bonner Bereich befinden, während die Abteilung II mit 138 Beschäftigten ihren Sitz in Berlin hat. Es wurde dargelegt, daß es schwierig sein würde, wesentliche Teile des Apparats, der sich bisher im Bonner Bereich befindet, nach Berlin zu verlegen.
Dazu wurden von seiten der Ausschußmitglieder jedoch auch andere Gesichtspunkte vorgetragen. Unumstritten war, daß dieses Ministerium, solange die Bundesregierung in Bonn tätig ist, im westlichen Bundesgebiet wesentliche politische, organisatorische und gesetzgeberische Aufgab en zu leisten hat. Nicht ganz einheitlich war die Meinung darüber, ob nicht unbeschadet dessen ein größerer Teil der Arbeit als bisher nach Berlin verlegt werden könnte.
Der Bundesminister hat seinerseits zugesagt, er wolle überprüfen, ob organisatorische oder personelle Verlegungen innerhalb des Ministeriums eine Abwicklung der Tätigkeit ermöglichen würden, die den Intentionen des Antrags weitgehend entspreche, und ob eine noch häufigere Anwesenheit des Bundesministers oder des Staatssekretärs in Berlin vorgesehen werden könne. In diesem Zusammenhang ist — ich glaube fast einhellig — im Ausschuß die Meinung vertreten worden, es sollte auch überprüft werden — der Bundesminister hat dies auch seinerseits zugesagt —, ob nicht das Ministerium gegebenenfalls durch einen zweiten Staatssekretär in Berlin vertreten werden könnte.
Bei einer nochmaligen Beratung dieses Gegenstandes anläßlich einer Sitzung des Ausschusses in Berlin hatte der Berichterstatter den Vorschlag gemacht, den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei dahingehend zu modifizieren, daß der Bundestag es für erwünscht halte, für das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen sowohl Berlin als auch Bonn als Arbeitssitz zu bestimmen. Damit sollte ein Ansatzpunkt gegeben werden, um dem echten Anliegen der Antragsteller, wie es vom Abgeordneten Schneider vor dem Ausschuß nochmals erläutert worden war, gerecht zu werden, ohne den berechtigten Interessen der gesamten Kabinettsarbeit Schaden zuzufügen. Der Vorschlag, wie ich ihn vorgetragen habe, fand bei der Mehrheit der Ausschußmitglieder Zustimmung, wobei allerdings von verschiedenen Seiten hervorgehoben wurde, daß diese Willensbekundung des Parlaments nicht nur platonische Bedeutung erhalten dürfe; vielmehr müsse alles unternommen werden, um die Stellung des Ministeriums in Berlin zu stärken.
An den Ausschußberatungen waren neben dem federführenden Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen
und Verfassungsrecht mitbeteiligt. Ich habe Ihnen mitzuteilen, daß der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei von diesen beiden mitberatenden Ausschüssen abgelehnt wurde. Der Rechtsausschuß erhob gegen den Antrag in seiner ursprünglichen Form verfassungsrechtliche Bedenken. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung erklärte, das Petitum sei zwar wünschenswert, er sehe aber keine praktische Möglichkeit, das Anliegen des Antrags zu verwirklichen.
Ich habe nunmehr die Ehre, Sie namens des Ausschusses zu bitten, der von der Mehrheit des Ausschusses angenommenen Empfehlung beizutreten und zu beschließen, daß der Bundestag es für erwünscht hält, sowohl Berlin als auch Bonn als Amtssitz des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zu bestimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die allgemeine Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses in der vorliegenden Form zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen eine Stimme angenommen.
Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Amtssitz des Bundespräsidenten (Drucksachen 1315, 586).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zum Mündlichen Bericht wünscht. — Das Wort hat als Berichterstatter der Herr Abgeordnete Professor Dr. Reif.
Dr. Reif Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, den Antrag Drucksache 586 für gegenstandslos zu erklären. Der Ausschuß ist zu dieser Entscheidung gekommen zunächst auf Grund der rechtlichen Überlegungen, die für diesen Antrag im selben Umfang gelten wie für den, über den wir unter dem vorigen Punkt der Tagesordnung gesprochen haben.
Der Ausschuß ist aber weiterhin zu dieser Entscheidung deshalb gekommen, weil, wie dem Hause bekannt ist, der Herr Bundespräsident schon während der vorigen Legislaturperiode den Wunsch geäußert hatte, einen zweiten Amtssitz in Berlin zu haben. Während der 2. Bundesversammlung ist den Teilnehmern Gelegenheit gegeben worden, sich davon zu überzeugen, daß die Wiederherstellung des Schlosses Bellevue in Berlin Fortschritte macht. Es ist also dem Anliegen durch das, was bisher geschehen ist, Genüge geleistet. Wir haben die Hoffnung, daß das Schloß Bellevue bald bezugsfertig sein wird. Aber mit der hier eingeleiteten Maßnahmenreihe ist der Gegenstand dieses Antrags gewissermaßen schon vorweggenommen worden, und deshalb schlägt der Ausschuß vor, den Antrag für gegenstandslos zu erklären.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die allgemeine Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist
nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses, Drucksache 1315 — ich wiederhole: dem Antrag des Ausschusses, Drucksache 1315 — zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen ist der Antrag des Ausschusses angenommen, das heißt, der Antrag der Fraktion der DP auf Drucksache 586 ist damit für gegenstandslos erklärt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Drucksachen 1189, 160 [neu]);
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung .
Dazu liegen eine Reihe von Anträgen auf den Umdrucken 346, 374, 375, 376 und 377 vor. Meine Damen und Herren, ich frage, ob eine allgemeine Beratung in der dritten Lesung gewünscht wird. — Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wir können dann unmittelbar zu den Änderungsanträgen bzw. zu den Paragraphen kommen, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Sache eintreten, lassen Sie mich folgende Anregung geben, für die ich die Zustimmung des Hauses erbitte. Es liegen, wie Sie sehen, eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vor. In einzelnen Fällen könnte eine Diskussion darüber entstehen, welcher Antrag bzw. welche Formulierung als die weitergehende gewertet werden soll. Ich bin nach einer Prüfung des Gegenstandes zu folgender Auffassung gekommen und möchte Sie bitten, ihr nach Möglichkeit zu folgen. Ich glaube, daß alle Anträge, die darauf hinzielen, die ursprüngliche Ausschußfassung herzustellen, generell als die weitergehenden anzusehen sind und deshalb zuerst zur Abstimmung gebracht werden sollten. Ich glaube, daß das die richtige Beurteilung ist, und ich wäre dankbar, wenn ihr bei den Abstimmungen ganz allgemein gefolgt werden könnte.
Ich eröffne damit die Einzelberatung und rufe zunächst auf § 22 mit dem Änderungsantrag auf Umdruck 374*) Ziffer 1. Ich mache das Haus darauf aufmerksam, daß sich dieser Änderungsantrag zugleich auf § 26 Abs. 1 Satz 1, auf § 26 Abs. 2 Satz 1, auf § 76 Abs. 1, auf § 77 Abs. 1 und § 92 a bezieht. Ich frage, ob zu Umdruck 374 Ziffer 1 das Wort gewünscht wird. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ludwig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen sollen sich zugleich auch auf die soeben vom Herrn Präsidenten genannten Paragraphen beziehen. Die Angelegenheit ist in zweiter Lesung zweifellos eingehend diskutiert worden. Trotzdem haben wir noch einmal überprüft, ob es nicht doch notwendig ist, sie erneut aufzurollen. Wir halten die Einwände, die gegen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte vorgebracht wurden, nicht für begründet. Zunächst einmal ist die Personalvertretung kein Organ der Verwaltung, sondern ein aus unabhängigen Wah-
*) Siehe Anlage 3.
len hervorgegangenes Gremium des Personals zur Vertretung der Interessen der Arbeiter, Angestellten und Beamten. In verschiedenen Ländern ist ja auch der öffentliche Dienst unter die Betriebsrätegesetze gefallen, und nirgends haben sich aus der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte Schwierigkeiten ergeben. Die Hinweise auf verfassungsrechtliche Bedenken, auf die Störung der Systematik und Logik erscheinen uns in keiner Weise stichhaltig. Die Arbeitsgerichte sollen ja nur zuständig sein — das bitte ich besonders zu beachten; denn darauf kommt es an — bei Wahlanfechtung, bei Auflösung des Personalrats und Ausschluß von Mitgliedern, bei Wahlberechtigung und Wählbarkeit, bei Wahl und Amtszeit sowie Zusammensetzung der Betriebsvertretung, Zuständigkeit und Geschäftsführung, Bestehen oder Nichtbestehen von Dienstvereinbarungen. Das ist das Wesentliche, was unter die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen soll, und Sie werden gemerkt haben, daß das tatsächlich Formalitäten sind, die ganz auf die Praxis der Arbeitsgerichte zugeschnitten sind. Das Dienstverhältnis und das Recht der Beamten sind in keiner Weise berührt; hierfür sind nach wie vor die Verwaltungsgerichte zuständig.
Weiter muß darauf hingewiesen werden, daß zwei Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Streitfällen sowieso den Arbeitsgerichten unterstehen. Man sollte sich doch die großen Erfahrungen der Arbeitsgerichte zunutze machen. Das Verfahren der Arbeitsgerichte ist rasch und billig. Aber wir wollen doch auch Wert legen auf eine einheitliche Rechtsprechung, die sich als wichtig und notwendig erwiesen hat. Da liegen doch die Erfahrungen der Arbeitsgerichte vor. Dazu kommt noch, daß der Richter des Arbeitsgerichts Beamter ist. In den Formulierungen des Ausschusses ist vorgesehen, daß als Beisitzer Persönlichkeiten des öffentlichen Dienstes hinzugezogen werden. Damit sind doch alle Sicherungen für die Arbeiter, Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes getroffen. Ich kann auch keinen Unterschied sehen zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst, wobei ich auf die Einzelheiten hinweise, die ich vorhin vorgelesen habe und um die es sich tatsächlich im wesentlichen dreht.
Ich will es ganz kurz machen: die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ergibt sich aus dem Wesen der Sache. Es ist wirklich nicht recht zu verstehen, warum überhaupt eine so große Diskussion darüber entstanden ist. Ich bitte deshalb, die Sache noch einmal zu überlegen und heute unserem Antrag zuzustimmen.
Wird dazu weiter das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Dr. Dittrich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat es sich bei den Vorbereitungen zu der dritten Lesung des Personalvertretungsgesetzes nicht leicht gemacht. Ich verhehle nicht, daß gewisse Spannungen auszugleichen waren und man sich bemühen mußte, sich auf einen brauchbaren Vorschlag zu einigen. Nach diesen eingehenden Beratungen hat sich die CDU/CSU-Fraktion für die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte mit der Maßgabe ausgesprochen, daß die Zusammensetzung der entscheidenden
Kammern im ersten und zweiten Rechtszug der der Arbeitsgerichte entsprechen und ein dem Arbeitsgerichtsgesetz entsprechendes Beschlußverfahren angewendet werden sollte. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf unsere Vorschläge und Anträge zu den §§ 76 und 77, auf die wir im weiteren Verlauf noch zu sprechen kommen. Dieser Weg erscheint uns gangbar, nachdem auch das Arbeitsgerichtsgesetz nur in einem besonderen Teil Beschlußverfahren in Fragen der Betriebsverfassung vorsieht. Ich bitte deshalb, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird dazu weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 374 Ziffer 1 *). Meine Damen und Herren, ich erbitte Ihre Aufmerksamkeit dafür, daß wir jetzt über die ganze Ziffer 1, also über die unter a, b, c, d, e und f beantragten Änderungen abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 374 Ziffer 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das letzte war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den § 22 in der Fassung der zweiten Beratung. Wer dem Paragraphen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Paragraph ist angenommen.
Ich rufe auf § 23 mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 377**) Ziffer 1. Ich frage, ob zur Begründung das Wort gewünscht wird. — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung dazu. — Herr Abgeordneter Arnholz!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU wird mit § 23 Abs. 2 auch auf § 10 Abs. 2 Bezug genommen. § 10 Abs. 2 stellt fest, wer nicht wählbar ist; da er sich aber auf § 9 Abs. 3 bezieht — im Gesetzestext! —, werden in den Kreis der nicht Wählbaren einbezogen die „Beamten im Vorbereitungsdienst und Bedienstete in entsprechender Berufsausbildung". Das widerspräche dem Sinn der Jugendvertretung, und es widerspräche auch der Absicht der Antragsteller. Es handelt sich offenbar um ein Versehen. Das ergibt sich auch aus der Begründung, die der Herr Kollege Lulay in der zweiten Beratung als Sprecher der CDU-Fraktion gegeben hat. Er hat damals ausdrücklich ausgeführt, daß die Beamten im Vorbereitungsdienst und die Bediensteten in Berufsausbildung wählbar sein sollen. Ich schlage daher vor, daß wir den Hinweis auf § 10 Abs. 2 streichen, so daß dann die Eingangsworte des § 23 Abs. 2 Satz 5 lauten würden:
§ 10 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 . . . Dann könnte fortgefahren werden, wie es in Ihrem Antrage vorgesehen ist.
Ich glaube, das ist zur Klarstellung notwendig. Ich darf dem Herrn Präsidenten diesen Antrag überreichen.
*) Siehe Anlage 3. **) Siehe Anlage 6.
Es ist also ein Änderungsantrag zum Änderungsantrag?
Zum Antrag der CDU!
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den soeben gestellten Änderungsantrag zum Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 1 ab. Ist klar, worüber abgestimmt wird? — Wer für diesen Änderungsantrag zum Änderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Änderungsantrag zum Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag Umdruck 377 Ziffer 1*) ab. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir stimmen nun über § 23 in der neuen Fassung ab. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Der nächste Änderungsantrag ist zu § 26 angekündigt. Umdruck 374.
— Ist erledigt?! Danke schön!
Dann § 31! Dazu Umdruck 376 Ziffer 1**). Das ist ein Antrag der Fraktion der FDP. Wer begründet den Antrag? — Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten möchte dem § 31 einen vierten Absatz angefügt haben, der folgenden Wortlaut haben soll:
Bei Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, werden deren Beschlüsse von dem Vorstandsmitglied vertreten, das der Gruppe angehört.
Lassen Sie mich dazu ein ganz kurzes Wort zur Begründung sagen. In den ersten Ausschußberatungen wegen der Gruppenwahl haben wir uns dahin entschieden, daß die Gruppenwahl eingeführt werden soll. Ich kann es mir heute wohl versagen, im einzelnen noch einmal die Begründung dafür zu geben, warum wir gerade die Gruppenwahl haben wollten. Wenn man sie aber in dem Gesetz vorsieht, wie es in dem einschlägigen Paragraphen geschehen ist, dann muß man auch alle Konsequenzen daraus ziehen. Die Konsequenzen, die daraus gezogen werden müssen, beziehen sich einmal auf die Gruppenberatung und Gruppenentscheidung, zum andern — und das ist wichtig — auf den Gruppensprecher. Denn nachdem wir in § 31 einen dreiköpfigen Vorstand vorgesehen haben, in dem alle drei Gruppen, d. h. Arbeiter, Angestellte und Beamte, vertreten sind, sollte man doch auch die letzte Konsequenz daraus ziehen, und zwar dadurch, daß man den Gruppensprecher hier einfügt. Es ist nämlich sehr mißlich, wenn nach Abschluß der Beratung in irgendeiner Gruppe der Vorsitzende, der zufällig dieser Gruppe nicht angehört, eine Sache vertreten muß, der er etwas fernsteht. Aus diesem Grunde ist es gerechtfertigt, hier den Gruppen*) Siehe Anlage 6. **) Siehe Anlage 5.
Sprecher in dieser Form einzufügen, wie es der Antrag der FDP verlangt. Wir würden damit die Konsequenzen aus der Gruppenwahl gezogen haben, die unbedingt gezogen werden müssen.
Das Wort hat der Abgeordnete Böhm.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP, der eben von Herrn Abgeordneten Kühn begründet worden ist, hat mehr Bedeutung, als aus dem Wortlaut selber hervorgeht. Ich persönlich bin der Auffassung: durch diesen Antrag soll der Weg vorbereitet werden, um künftig in den Betrieben nicht nur bei den Beratungen, sondern auch bei der Beschlußfassung alles nach Gruppeninteressen zu regeln.
Wir sind der Meinung, daß gerade während der zurückliegenden zehn Jahre das Zusammenspiel zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten in den öffentlichen Betrieben nicht nur im Interesse der Bediensteten, sondern auch im Interesse der Verwaltungen gelegen hat. Es ist eine der besten Erfahrungen, die auch mit gewerkschaftlicher Arbeit und mit der Arbeit der Personalvertretungen gemacht wurde, daß das Gruppeninteresse weitestgehend zurückgestellt und an seine Stelle das Allgemeininteresse und auch das Interesse der Verwaltung gesetzt wurde.
Wenn Sie hier nun noch den Gruppensprecher einbauen, dann zerlegen Sie eigentlich eine Personalvertretung nicht nur in die einzelnen Gruppen; was man hier dem Beamten gibt, gibt man dem Angestellten und dem Arbeiter, und dann stehen drei Sprecher nebeneinander, von denen jeder etwas anderes will. Es liegt im Interesse der Verwaltungen genau so wie im Interesse der Bediensteten, die guten Erfahrungen der letzten zehn Jahreauszunutzen und möglichst auf eine einheitliche Beratung und auch auf eine einheitliche Beschlußfassung zu drängen. Dieser Antrag aber würde den Weg dazu vorbereiten, daß gar nichts anderes in Frage käme als nur die Interessen einer einzelnen Gruppe.
Ich bitte Sie um der Entwicklung einer sachlichen Arbeit und der Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Verwaltung willen, diesen Antrag abzulehnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Kramel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Gruppenvertreters oder des Gruppensprechers ist nach meiner Auffassung nur von sachlichen Gesichtspunkten aus zu beurteilen. Wenn wir schon einen aus drei Mitgliedern bestehenden Vorstand haben, in dem jede Gruppe vertreten ist, dann ist es zweckmäßig, daß dasjenige Vorstandsmitglied, das der :betreffenden Gruppe angehört, eine Gruppenentscheidung auch dem Dienststellenleiter gegenüber vertritt, weil es nach menschlichem Ermessen doch die größte Sachkenntnis in diesen Fragen hat. Im empfehle daher, dem Antrag der FDP zuzustimmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Sache ist folgendes zu sagen. Der Ausschuß hat sich stark darum bemüht, den Belangen der einzelnen Gruppen, die in der Verwaltung vertreten sind, Rechnung zu tragen. Er hat das bei der Festlegung der Gruppenwahl getan, und gerade bei § 31 ist ja der Ausschuß erst zu der Ihnen jetzt vorliegenden Regelung gekommen, in der sichergestellt ist, daß in dem geschäftsführenden Vorstand des Personalrats die einzelnen Gruppen vertreten sind. Es sieht praktisch so aus: In einem Personalrat gibt es, sagen wir einmal, fünf Arbeiter-, drei Angestellten- und einen Beamtenvertreter - willkürlich gegriffenes Beispiel —; dann würde aber sichergestellt sein, daß in dem dreiköpfigen Vorstand jede Gruppe vertreten ist. Wir glauben, daß man damit den Bedürfnissen der Gruppe weithin Rechnung getragen hat.
Ich bin nicht der Meinung, daß es nicht notwendig sei, dem Antrag zu folgen, den der Kollege Kühn vertreten hat. Denn wir sollten hier ja auch nicht zu einer Zementierung kommen, die die praktische Arbeit nachher hindert.
Ich darf Sie auf den § 41 verweisen, in dem es heißt: „Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung können in einer Geschäftsordnung getroffen werden, die sich der Personalrat selbst gibt." Mit dem Anliegen, das geäußert worden ist, kann man einverstanden sein. Gut! Der Personalrat wird klug sein, wenn er immer denjenigen mit einer bestimmten Funktion betraut, der diese Funktion am besten ausführen kann. Aber ich glaube, das ist durch die bisherige Fassung des § 31 sichergestellt. Meines Erachtens bedarf es hier keiner Ergänzung. Ich möchte deswegen darum bitten, es bei der bisherigen Fassung zu belassen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag auf Umdruck 376k) Ziffer 1. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Der nächste Antrag ist der Antrag zu § 33, das ist Umdruck 376 Ziffer 2: „In § 33 Abs. 4 wird der letzte Satz gestrichen". Wer begründet ihn? — Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Änderungsantrag haben wir die Frage der Beteiligung Außenstehender an den Aufgaben der Personalräte aufgegriffen. Es sei mir gestattet, gleichzeitig unsere Änderungsanträge auf Umdruck 376 Ziffer 3 — betrifft den § 35 — und Ziffer 5 — betrifft den § 50 — zu begründen, weil es sich dabei um die gleiche Frage handelt.
Herr Abgeordneter, Verzeihung, den Antrag unter Ziffer 4 begründen Sie jetzt nicht?
Nein, Ziffer 4 nicht, das ist ein anderer Fragenkomplex. — Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, daß keine Organi*) Siehe Anlage 5.
sation eine Funktion in den öffentlichen Verwaltungen erhalten darf, die nicht mit ihrer Verantwortung gegenüber dem Parlament einzustehen hat. Wir sind aber auch der Auffassung, daß es die Pflicht der Verwaltung ist, die persönliche Sphäre ihrer Mitarbeiter gegen Außenstehende abzuschirmen und darüber hinaus auch innerhalb der Verwaltung auf einen ganz eng umrissenen Kreis zu beschränken. Nach dieser Praxis hat man ja in der Vergangenheit auch gearbeitet. Wir sind dieser Auffassung, weil wir glauben, daß die persönliche Sphäre die Grundlage der Schaffenskraft des einzelnen überhaupt darstellt. Wenn man dem einzelnen schon den Entscheid darüber vorenthält, ob er überhaupt vertreten sein will, indem man von einem Antragsrecht absieht — wir haben ja in unserem Gesetzentwurf kein Antragsrecht vorgesehen - und ihn dementsprechend unter eine Vertretungspflicht stellt, dann sollte man ihm wenigstens nicht die Mitwirkung außenstehender Vertreter von Organisationen aufnötigen, denen er vielleicht in scharfer Kampfstellung gegenübersteht. Auf diese Weise würde doch die Anwaltsstellung des Personalrats völlig verformt werden. Und schließlich: Welcher Betroffene wünscht eine Vertretung durch Außenstehende, die er vielleicht nicht einmal kennt?
Ganz wesentlich scheint mir aber doch folgendes zu sein. Alle sorgfältigen Differenzierungen, die wir, um zu einer echten Vertretung zu kommen, bei der Aufstellung von Mitgliedern für die Personalräte in dem Gesetz vorgesehen haben, indem wir die Geschlechterbeteiligung, die Jugendbeteiligung und auch die Fachgruppenbeteiligung eingebaut haben, werden hier zugunsten eines souveränen Bestimmungsrechtes der Gewerkschaften über die zu entsendende Person einfach über Bord geworfen, und das angesichts der Tatsache, daß die Verwaltung selbst nicht an allen Sitzungen teilnehmen kann und in den verbleibenden Fällen schon gar nicht berechtigt ist zu entsenden, wen sie will.
Der Kollege Böhm brachte vorhin hier zum Ausdruck, daß die Erfahrungen dafür sprächen, gemeinsame Vertretungen zu schaffen. Wir legen demgegenüber auf echte Vertretungen Wert, d. h. auf eine Vertretung, die aus den einzelnen Gruppen gewachsen ist. Ich kann mich im Gegensatz zu den Ausführungen des Kollegen Böhm auf Erfahrungen beziehen, die in Amerika gewonnen worden sind. Dem Vertreter des Bundespostministeriums ist nämlich von dem Leiter der Briefträgergewerkschaft auf die Frage nach den Gründen für die aufgeteilte Gewerkschaftsvertretung geantwortet worden, die Mitglieder könnten sich nicht mit dem Gedanken abfinden, daß sie durch jemand vertreten werden sollten, der ihre Sorgen und Nöte nicht aus eigener Erfahrung kenne.
Diese Einstellung sollten wir uns zunutze machen. Wir sollten sie übernehmen und die Differenzierung beibehalten.
Wir erkennen überhaupt nicht den Grund für diese Absicht. Wenn man schon Gewerkschaftsvertreter hereinholen will, dann könnten wir eine Begründung dafür, die im Ausschuß einmal zur Sprache gebracht worden ist, nur darin sehen, daß die Vertretungen nämlich letzten Endes ja doch der ver-
längerte Arm der Gewerkschaft seien. Das ist ein Standpunkt, den wir keineswegs zu teilen bereit sind. Wir wollen hier ein Personalvertretungsrecht schaffen, aber kein Funktionärsrecht. Und wir wollen auch der Entwicklung aus dem Wege gehen, daß wir etwa über den Zwischenzustand von Personalvertretungen in dem Kleid der Personalräte zu dem Endzustand von Betriebsgewerkschaftsleitungen kommen. Damit würden wir eine Entwicklung einleiten, die sich an anderer Stelle in keiner Weise bewährt hat.
Das Wort hat der Abgeordnete Kramel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit dem Personalvertretungsgesetz die Beteiligung des Personals an den Dingen regeln, die sich in einer Dienststelle ereignen. Wir wollen aber damit nicht irgendwelche Einflüsse außenstehender Organisationen ermöglichen. Deshalb halte ich es für richtig, daß der § 35 gestrichen wird. Ich möchte noch einen Satz anfügen.
— Sind wir nicht bei § 35?
Nein, Herr Abgeordneter, wir sind bei § 33.
Weitere Wortmeldungen zu § 33 liegen nicht vor.
— Zur Abstimmung hat das Wort Herr Abgeordneter Hübner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage namentliche Abstimmung.
Ehe ich die namentliche Abstimmung anordne, habe ich zu fragen, ob dieser Antrag von 50 Abgeordneten dieses Hauses unterstützt wird.
— Namens der gesamten FDP-Fraktion!
— Die FDP-Fraktion ist, wenn ich nicht irre, 52 Mann stark.
— Eben wird mir gesagt — und das ist richtig —, daß sie nur 47 stimmberechtigte Abgeordnete hat. Aber wir haben die Berliner Abgeordneten in solchen die Ordnung des Hauses betreffenden Fragen, ich glaube, zu Recht immer als reguläre Abgeordnete behandelt. Die Frage aber ist, ob 50 Abgeordnete anwesend sind. Ich muß also die Damen und Herren, die diesen Antrag unterstützen, bitten, die Hand zu erheben. — Es sind nur 29. Es reicht nicht; ich kann dem Antrag nicht stattgeben.
— Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Abgeordnete Kühn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der zweiten Lesung haben wir uns vor einer ähnlichen Situation befunden.
Der damals amtierende Präsident des Hauses hat ausdrücklich erklärt, daß es ausreicht und dem bisher geübten Verfahren entspricht, wenn der Antrag „namens der Fraktion" gestellt wird und feststeht, „daß die Fraktion über 50 Abgeordnete hat".
Dann braucht nicht im einzelnen gezählt zu werden, ob die 50 anwesend sind. Ich bitte es doch, meine Damen und Herren, bei diesem Brauch zu belassen.
Herr Abgeordneter, Sie haben die Bitte, es bei diesem Brauch zu belassen, an das Haus gerichtet. Die Abstimmung wird aber vom Präsidenten angeordnet und nicht vom Haus.
Wir stimmen ab, und zwar in der Weise, die die Geschäftsordnung vorsieht, durch Erheben der Hand, denn für die namentliche Abstimmung fehlt es an der notwendigen Unterstützung. Wer für die Annahme des Änderungsantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das zweite ist die Mehrheit; der Änderungsantrag zu § 33 — Umdruck 376 Ziffer 2 — ist abgelehnt.
§ 35! Hierzu liegen Änderungsanträge auf Umdruck 346 *) und Umdruck 376 Ziffer 3 vor, die beide darauf hinausgehen, den § 35 streichen zu lassen.
Das Wort hat der Abgeordnete Hübner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung für unseren Änderungsantrag habe ich eben bereits gegeben. Ich beantrage namens meiner Fraktion auch in diesem Fall namentliche Abstimmung.
Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Ziegler!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion habe ich Ihnen zu § 35 eine geänderte Fassung vorzuschlagen. Nach Umdruck 374 Ziffer 2 soll § 35 lauten:
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat der Personalrat von Fall zu Fall je einen Beauftragten der im Personalrate vertretenen Gewerkschaften zu den Sitzungen einzuladen.
Des weiteren bitte ich, den eben begründeten Antrag — Umdrucke 346 und 376 Ziffer 3 — abzulehnen.
Meine Damen und Herren, nach der Fassung des § 35, wie sie in der zweiten Lesung beschlossen worden ist, kann der Personalrat von Fall zu Fall mit Mehrheit beschließen, daß Vertreter der Gewerkschaften mit beratender Stimme an der Sitzungen teilnehmen dürfen. Wir haben uns schon bei der Beratung im Ausschuß sehr darüber gewundert, daß die Urheber dieser Fassung, die sonst wenn man die Mehrheit entscheiden läßt, stets von einer Vergewaltigung der Minderheit reden, auf einmal, wo wir ein Viertel der Personalratsmitglieder den Beschluß fassen lassen wollen, erklären Nein, es muß die Mehrheit sein. Außerdem ist be der zweiten Lesung aus den Reihen derjenigen, die
*) Siehe Anlage 2.
den Paragraphen in dieser Form beschlossen haben, die Teilnahme von Gewerkschaftsvertretern an den Sitzungen des Personalrats insofern verächtlich gemacht worden, als man erklärt hat, die Personalräte kämen dadurch in die Abhängigkeit der Gewerkschaften, die Gewerkschaften würden damit Aufsichtsorgane der Personalräte, die Personalräte müßten sich mit ihren Beschlüssen bei den Gewerkschaften lieb Kind machen, um vor Benachteiligungen bei der Beförderung usw. geschützt zu sein.
Im Zusammenhang mit diesen Einwänden hat sich ein Mitglied des Hohen Hauses sogar zu der Behauptung verstiegen, daß die 50 000 Mark, die die Ausschußberatungen gekostet haben, vertan seien und keinen Nutzen gebracht hätten.
Ich glaube, zu diesem Vorwurf in dem Schreiben dieses Mitglieds des Hauses darf ich mir jede weitere Stellungnahme ersparen; er richtet sich von selbst. Soweit die Personalräte Mitglieder der einzelnen Industriegewerkschaften im DGB sind, würden sie derart autoritäre Bestrebungen der Gewerkschaften in einer Form zurückweisen, daß es keinem Gewerkschaftsvertreter mehr einfiele, zu versuchen, autoritäre Tendenzen in den Betriebsratssitzungen durchzusetzen. Wer solche Befürchtungen in die Debatte wirft, von idem muß man annehmen, daß er selbst solchen Tendenzen huldigt. Auch soweit die Personalräte Mitglieder des Beamtenbundes, z. B. bei der Deutschen Bundespos im Postverband sind, haben sie sich noch nicht gegen die Teilnahme von Gewerkschaftsvertretern an den Personalratssitzungen ausgesprochen; ja, sie haben sich sogar hundertprozentig für die vorgelegte Ausschußvorlage eingesetzt.
Meine Damen und Herren, mir liegen aus zahlreichen Betriebsversammlungen, von sehr vielen Betriebsräten aller möglichen öffentlichen Verwaltungen Entschließungen und Stellungnahmen vor. In keiner wird die Ausschußvorlage etwa mißbilligt. Nein, überall stimmt man der Ausschußvorlage freudig zu.
Wenn wir nun schon mal über grundsätzliche Dinge sprechen wollen, so darf ich auch etwas über die Zusammensetzung der Betriebsräte, die ja nun diese Beschlüsse fassen müssen, sagen, und zwar darf ich hier wieder das Beispiel der Deutschen Bundespost anführen. 85 % der Personalräte — jetzt Betriebsräte — gehören der Deutschen Bundespost und somit dem DGB an, 5 % dem Deutschen Postverband und somit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und 0,1 % dem Bayerischen Verkehrsbeamtenverein, der ja auf Grund dieser 0,1 % glaubte, in den Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hineinkommen zu müssen, und 10 % sind Unorganisierte.
In diesem Hause wird so viel von demokratischen Grundsätzen gesprochen. Hier hätte die Mehrheit des Bundestages die Möglichkeit, demokratische Grundsätze in ,die Tat umzusetzen und nicht den Forderungen einer kleinen Minderheit von 6 % Rechnung zu tragen, die, wie schon gesagt, selbst bei den Betriebsräten und Funktionären nicht viel Hinterhalt hat. Eine andere Stellungnahme beziehen nur die führenden Vertreter des Deutschen Beamtenbundes. Ich habe sehr bald nach der zweiten Lesung feststellen können, daß in der Öffentlichkeit und insbesondere auch in den Versammlungen des Deutschen Beamtenbundes Stimmen
laut geworden sind, die die Beschlüsse der zweiten Lesung ablehnen.
— So, das war fingiert? Nun, ich bin in den Versammlungen nicht gewesen. Ich habe nur gehört, was dort gesagt worden sein soll.
Außerdem entspricht unser Vorschlag — wenn man schon einmal von hergebrachten Grundsätzen spricht — diesen Grundsätzen. Seit dem Jahre 1946 werden die Gewerkschaften zu den Personalratssitzungen geladen, soweit es sich um Gewerkschaften handelt, die man als solche in den Verwaltungen ansprechen kann. Wenn 2,3 % oder noch weniger ,der in einem Betrieb Tätigen Mitglieder einer Gewerkschaft sind, dann geht es wohl nicht an, eine solche Gewerkschaft zu den Personalratssitzungen zu laden. Es muß sich schon um Gewerkschaften handeln, die auch einen Einfluß im Betrieb haben. Sie werden von den Betriebsräten auf der unteren, mittleren und höheren Ebene gern eingeladen; das Kontrollratsgesetz bestimmt ja, daß die Betriebsräte ihre Aufgaben in Zusammenarbeit mit den anerkannten Gewerkschaften ausüben. Die Gewerkschaftsvertreter gehen nicht in die Betriebsversammlungen, um die Betriebsräte zu beeinflussen oder zu überwachen, sondern sie werden von den Betriebsräten gerufen, damit sie dort aufklärend wirken. Als Beispiel führe ich das zur Zeit zur Beratung stehende Personalvertretungsgesetz an Wenn es einen Monat nach Verkündung in Kraft tritt, dann ist es notwendig — und wer wäre dazu wohl berufener als die Gewerkschaften —, den Betriebsräten über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetz Aufklärung zu geben. Das gleiche gilt bei Abschluß von Tarifverträgen, bei Abschluß von Lohnverhandlungen und bei Besoldungserhöhungen. Wie oft wenden sich selbst Verwaltungsvertreter, insbesondere die Leiter der Personalabteilungen in den einzelnen Ämtern und Dienststellen, flehentlich an die Gewerkschaften und bitten sie, doch an den Betriebsratssitzungen oder insbesondere an den Betriebsversammlungen teilzunehmen, dort aufklärend zu wirken und die Beschäftigten vor unüberlegten Handlungen zu bewahren, ehe die Verhandlungen der Gewerkschaften mit der Verwaltung endgültig erschöpft sind.
Ich muß mich auch ganz entschieden dagegen wenden, daß die Gewerkschaftsvertreter als verwaltungsfremde Kräfte bezeichnet werden. Lassen Sie mich hierzu einiges sagen. Ich kenne nicht den Aufbau aller Gewerkschaften, die öffentlich Bedienstete zu vertreten haben. Aber von der Gewerkschaft, der ich selbst angehöre, kann ich denjenigen, die diese Behauptung aufstellen, sagen, daß 100 % unserer verantwortlichen Abteilungsleiter und der Vorsitzenden unserer Gewerkschaft früher Postbeamte gewesen sind, und zwar Dienstzeiten von 25 bis 45 Jahren bei der Post aufzuweisen haben. Wer nun behauptet, daß diese Kräfte, wenn sie als Gewerkschaftsvertreter an den Personalratssitzungen und Personalversammlungen teilnehmen wollen, verwaltungsfremde Leute sind, der sagt entweder bewußt die Unwahrheit, oder er hat sich noch nicht die Mühe gemacht, den Aufbau unserer Gewerkschaft einmal kennenzulernen.
— Die stehen auch nicht draußen, Kollege Hübner! Die sind zum großen Teil beurlaubt, oder es wird ihnen von den Gewerkschaften der Teil des Gehaltes gezahlt, der als Versorgungsanteil gezahlt
werden muß, so daß sie nicht Außenstehende sind, sondern sehr wohl mit der Verwaltung vertraut sind.
Wenn wir nun verlangen, daß schon ein Viertel der Personalratsmitglieder die Zuziehung der Gewerkschaften beantragen kann, so bedeutet das nach unserer Meinung eine Möglichkeit, auch die Minderheit der Personalvertretung zum Zuge kommen zu lassen. Auch hier wieder ein Beispiel: 66 % unserer Betriebsräte stehen im Beamtenverhältnis, 10 °/o im Angestellten- und 24 % im Arbeiterverhältnis, so daß Arbeiter und Angestellte zusammen 34 % der Betriebsräte stellen. Die Zusammensetzung unseres Personals sieht wesentlich anders aus. 52 % der Beschäftigten sind Beamte,
und 48 % sind Angestellte.
Aus all diesen von mir angeführten Gründen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, auch im Interesse der Bediensteten des öffentlichen Dienstes, dem Antrag meiner Fraktion zuzustimmen und die Anträge Umdruck 346 und Umdruck 376 Ziffer 3 abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir haben über drei Anträge abzustimmen. Antrag Umdruck 346 und Antrag Umdruck 376 Ziffer 3 sind identisch. Diese beiden Anträge gehen auf Streichung des § 35. Der Antrag, der eben begründet wurde, Umdruck 374 Ziffer 2, geht auf Änderung. Die Anträge auf Streichung sind die weitergehenden Anträge. Ich lasse zunächst über diese beiden Anträge abstimmen, und zwar in einer Abstimmung.
— Sie beantragen namentliche Abstimmung. Darf ich fragen, wieviel Mitglieder dieses Hauses den Antrag unterstützen? — Es sind nur 41 Mitglieder. Für die Zweifler im Hause möchte ich den § 57 der Geschäftsordnung verlesen:
Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung verlangt werden. Sie findet statt, wenn das Verlangen von mindestens 50 anwesenden Mitgliedern unterstützt wird.
Meine Herren von der FDP, Sie müssen dafür sorgen, daß mehr Ihrer Mitglieder anwesend sind!
— Dann ist es zu spät!
Wir stimmen ab über die beiden Anträge Umdruck 346 und Umdruck 376 Ziffer 3. Wer für die Annahme dieser Änderungsanträge ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; die Anträge sind abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über den Antrag Umdruck 374 Ziffer 2, der zuletzt begründet worden ist. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Damit ist § 35 in der Fassung der zweiten Beratung aufrechterhalten.
Zu § 37 liegen zwei Änderungsanträge vor, der eine auf Umdruck 374 Ziffer 3, der andere auf Umdruck 377 Ziffer 2. Werden die Anträge begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Dittrich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hält an dem Grundsatz der Gruppenentscheidung fest. Um aber den Frieden im Hause zu erhalten, um ja keine Härten zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten aufkommen zu lassen, schlagen wir in unserem Antrag Umdruck 377 Ziffer 2*) vor, den § 37 so zu fassen, daß bei Angelegenheiten, die zwei Gruppen betreffen, diese zwei Gruppen entscheiden sollen, daß aber, wenn sowohl nur eine Gruppe als auch zwei Gruppen betroffen sind, sämtliche Gruppen mitberaten sollen.
Wir bitten Sie deshalb, dem Antrag auf Umdruck 377 bezüglich des § 37 Ihre Zustimmung zu geben.
Umdruck 374 Ziffer 3. Das Wort hat der Abgeordnete Ziegler.
Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion erlaube ich mir, zu § 37 eine neue Fassung vorzuschlagen, und zwar:
Bei Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, kann der Beschluß des Personalrates nicht gegen die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Vertreter dieser Gruppe gefaßt werden.
Gleichzeitig bitten wir, den soeben begründeten Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 2 abzulehnen. Wir begrüßen es, daß dieser Änderungsantrag in allen Fragen die gemeinsame Beratung vorsieht, müssen es aber ablehnen, daß nur die Vertreter der davon betroffenen Gruppe zur Beschlußfassung berufen sein sollen. Unser Antrag sorgt dafür, daß die Majorisierung einer Gruppe nicht vorkommen kann. Daher bitte ich Sie, dem Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 3 zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist sehr schwer, hier festzustellen, welches der weitergehende Antrag ist.
Meines Erachtens stehen sie nicht in einer unmittelbaren Beziehung zueinander. Ich lasse abstimmen in der Reihenfolge der Nummern der Umdrucke, also zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 3.
Wer für die Annahme des Änderungsantrags Umdruck 374 Ziffer 3 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 2. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Stimme angenommen.
Damit hat § 37 die neue Fassung erhalten. Wir brauchen über die neue Fassung nicht abzustimmen, denn in dem Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 2 ist die neue Fassung schon enthalten, über die wir also schon abgestimmt haben.
Der nächste Antrag ist bei § 45 gestellt, und zwar auf Umdruck 376 Ziffer 4.
*) Siehe Anlage 6.
— Welche Anträge wollen Sie zusammen begründen?
— Zur Begründung hat das Wort der Abgeordnete Wienand.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten - -
Verzeihung, Herr Abgeordneter, hier scheint etwas nicht ganz in Ordnung zu sein. Der Änderungsantrag zu § 45 kann nicht gut von der SPD begründet werden. Das wird der Abgeordnete auch wohl nicht tun, sondern er wird den Antrag Umdruck 375 Ziffer 1 begründen wollen. Es war bisher in diesem Hause nicht üblich, daß Anträge einer Fraktion von Mitgliedern einer anderen Fraktion begründet werden.
Ich hatte angenommen, daß wir bei dieser Gewohnheit verblieben sind. Deswegen, bitte, begründen Sie Ihren Antrag!
Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten die gesamten Anträge des Umdrucks 375*) kurz begründen. Ich hatte schon bei der zweiten Lesung Gelegenheit, diese Anträge vor dem Hohen Hause zu begründen, weil sie uns in Konsequenz der Änderung des § 23 als logisch erscheinen. Wir haben dem Hohen Hause diese Anträge nochmals vorgelegt, weil es uns zwingend notwendig erscheint, wenn man schon im § 23 des Personalvertretungsgesetzes die Jugendvertretungen akzeptiert hat, dann auch die folgenden Paragraphen des Gesetzes darauf abzustellen. Die Ausführungen des Herrn Kollegen Sabel in der zweiten Lesung zu diesen Änderungsanträgen meiner Fraktion haben mich und meine Fraktion nicht überzeugen können.
Inzwischen hat sich auch der Bundesjugendring in seiner letzten Vollversammlung mit diesem Problem beschäftigt und sich in einer einstimmig angenommenen Entschließung vollinhaltlich hinter das gestellt, was wir in der zweiten Lesung schon hier vorgetragen haben.
Wir bitten deshalb, daß der neue § 45 a eingefügt wird, damit die §§ 31 bis 45, die die Geschäftsführung der Personalräte behandeln, auch auf die Jugendvertretung Anwendung finden.
Ich darf — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten
— dem Hohen Hause einmal die Stellungnahme des Bundesjugendringes zur Frage der Geschäftsführung der Jugendvertretung zur Kenntnis bringen.
— Ja; ich nehme aber an, daß nicht alle sie gelesen haben; denn dann würde dieser Antrag mehr Unterstützung finden. Auch hier wird gesagt, daß es im Sinne einer wirksamen und ordnungsgemäßen Arbeitsweise wäre, wenn diese Geschäftsführung für die Jugendvertretungen angewendet würde.
Dasselbe, was hier vom Bundesjugendring als richtig angesehen wird, dürfen wir auch für die Stufenvertretungen, für den Kündigungsschutz und für die Zusammenarbeit der Stufenvertretungen geltend machen.
*) Siehe Anlage 4.
Das gleiche möchten wir in der Abänderung des § 85 im Hinblick auf die Rahmenvorschriften und nicht zuletzt im Hinblick auf die Änderung des § 95 angewendet wissen, damit auch hier, durch die Aufnahme des Kündigungsschutzes gemäß §§ 13 und 14 des Kündigungsschutzgesetzes, die Jugendvertretungen genau so gestellt werden wie die Personalräte selbst.
Meine Damen und Herren, Sie haben mir vorhin entgegengerufen — vor allen Dingen Sie, meine Herren Kollegen von der CDU —: „Wir wissen das!" Ich habe deshalb, um das Hohe Haus nicht allzulange aufzuhalten, darauf verzichtet, die Stellungnahme des Bundesjugendringes vorzulesen. Es würde mich freuen — im Interesse der Jugend und auch im Interesse ides Bundesjugendringes —, wenn Sie Ihr Wissen nun durch die Abstimmung unter Beweis stellen und durch Ihre positive Abstimmung im Sinne unseres Antrages etwas Entscheidendes im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Jugendvertretungen auch im Personalvertretungsgesetz tun würden.
Ich glaube, die Erfahrungen, die in der Zwischenzeit mit den Betriebsjugendvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz gemacht worden sind, geben uns allen Anlaß, hier genau so zu verfahren und keine unterschiedliche Regelung aufkommen zu lassen.
Das Wort hat der Abgeordnete 'Sabel.
Die Ausführungen des Vorredners veranlassen mich zu einigen kurzen Bemerkungen. Der wesentliche Unterschied in der Betrachtung dieser Frage liegt darin, daß wir diese Jugendvertretungen als ein Hilfsorgan der Personalvertretung betrachten, nicht aber als ein eigenes Organ.
Ich möchte einmal deutlich sagen: Man kann uns hier nicht irgendeiner Jugendfeindlichkeit verdächtigen. Denn im Gesetz selbst ist ja das aktive Wahlrecht zu den regulären Personalvertretungen schon mit 18 Jahren und das passive Wahlrecht schon mit 21 Jahren vorgesehen. Wir sind der Meinung, daß jede Überspitzung der ganzen Sache schaden kann. Wir sind der Meinung, daß es nicht notwendig ist, bei den Stufenvertretungen nun noch besondere Jugendvertretungen zu schaffen. Wir sind der Meinung, daß die Jugendvertretung die Aufgabe hat, ihre Dinge an die Personalvertretung heranzutragen, und daß es dann Sache der Personalvertretung sein muß, sich um die besonderen Anliegen der Jugend in der Verwaltung zu kümmern, wenn das Anliegen berechtigt ist. Wir glauben also schon, daß wir mit unseren Vorschlägen auf dem rechten Wege sind.
Das Wort hat der Abgeordnete Hübner. — Zur Begründung Ihres Antrags!
Meine Damen und Herren, zur Begründung des Antrags der FDP eine kurze Bemerkung. § 45 sieht das Verbot für den Personalrat vor, von den Bediensteten Beiträge für seine
Zwecke zu erheben. Uns genügt diese Bestimmung nicht. Wir wollen auch ausschließen, daß die Mitglieder des Personalrats für ihre Tätigkeit Beiträge erheben oder Zuwendungen entgegennehmen. In der Vergangenheit sind tatsächlich solche Fälle vorgekommen, in denen die Mitglieder von Personalvertretungen Zuwendungen erhalten haben. Wir müssen befürchten, daß sich diese Vertreter dadurch sehr schnell den Vorwurf der Abhängigkeit von einer Berufsorganisation zuziehen; denn finanzielle Zuwendungen werden ja sehr leicht als Mißbrauch ausgelegt. Man sollte hier auch jeden Anschein eines Mißbrauchs vermeiden. Darüber hinaus glauben wir, daß das Ausleseprinzip für die Personalräte nicht verbessert wird, wenn man die Möglichkeiten solcher Zuwendungen beläßt. Deshalb schlagen wir für § 45 die in unserer Änderungsfassung gegebene Formulierung vor.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den zuletzt begründeten Antrag Umdruck 376 Ziffer 4. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme nunmehr zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 375 Ziffer 1*). Wer für die Annahme dieses Antrags ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Der nächste Änderungsantrag ist zu § 47 angekündigt — Umdruck 377 Ziffer 3 —, in dem die Sätze 2 und 3 von Abs. 1 gestrichen werden sollen. — Keine Begründung, keine Wortmeldung. — Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich wiederhole: dieser Antrag geht dahin, in Abs. 1 des § 47 die Sätze 2 und 3 zu streichen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Wir müssen nunmehr über § 47 in der neuen Fassung abstimmen. Wer für die Annahme von § 47 in der neuen Fassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; er ist angenommen.
Die nächsten Anträge liegen zu § 50 vor. Der Antrag Umdruck 376 Ziffer 5 geht auf Streichung des § 50, der Antrag Umdruck 377 Ziffer 4 geht auf eine Änderung, und der Antrag Umdruck 378 ist ein Änderungsantrag zu diesem Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 4. Werden die Anträge begründet? — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dittrich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren ! Der Leiter der Dienststelle soll nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion nicht ohne weiteres an jeder Personalversammlung teilnehmen können, sondern nur an solchen, die auf seinen Wunsch einberufen sind oder zu denen er eingeladen ist. Nimmt er teil, so kann er einen Vertreter einer Arbeitgebervereinigung beiziehen, und in diesem Fall haben auch die Gewerkschaften ein gesetzliches Recht, an der Personalversammlung teilzunehmen, um so das Gleichgewicht zwischen den Sozialpartnern herzustellen. Wir schlagen Ihnen deshalb die Annahme des § 50 in der Fassung des Umdrucks 377 zur Annahme vor.
*) Siehe Anlage 4.
Das Wort zur Begründung des Änderungsantrags Umdruck 378 *) zum Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 4 hat der Abgeordnete Bergmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 50 hat schon in der zweiten Lesung eine umfangreiche Diskussion ausgelöst. Unter Vorbehalt hat das Hohe Haus diesen Paragraphen in der Ausschußfassung angenommen. Nun liegt uns mit Umdruck 376 Ziffer 5 ein Antrag auf Streichung vor. Ich habe den Eindruck, daß man sich der Tragweite eines solchen Antrags nicht bewußt ist. Will man denn nicht mehr anerkennen, welch große Verdienste sich gerade die Gewerkschaften mit ihren Vertretern in den entscheidenden Jahren des Wiederaufbaus erworben haben?
Viele waren in den schweren Jahren des Wiederaufbaus nicht dabei und haben darum nicht die persönliche Erfahrung über den kaum zu schätzenden Wert der Beteiligung gerade der Gewerkschaften in den Personalversammlungen machen können.
Aber ich habe den Eindruck, daß auch politische Gründe für den Antrag auf Streichung des § 50 maßgebend sind. Ich glaube, wir sollten hier nach dem Grundsatz des Betriebsverfassungsgesetzes verfahren. Es ist mehr als einmal ausgesprochen worden, daß das Personalvertretungsgesetz nicht schlechter sein soll als das Betriebsverfassungsgesetz und daß es praktisch kein minderes Recht enthalten soll. Ich bitte darum, den Antrag auf Umdruck 376 Ziffer 5 abzulehnen.
Nun liegt auf Umdruck 377 Ziffer 4 ein weiterer Änderungsantrag vor. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat mit Umdruck 378 zu § 50 einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag in Umdruck 377 gestellt. Nach der Begründung des Vertreters der CDU-Fraktion darf ich annehmen, daß wir praktisch dasselbe wollen. Die Reihenfolge haben wir besonders in Abs. 2 geändert. Um der Klarstellung willen bitte ich, unseren Antrag anzunehmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über den weitergehenden Antrag Umdruck 376 Ziffer 5, der auf Streichung geht. Wer für die Annahme dieses Antrages ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den zuletzt begründeten Änderungsantrag Umdruck 378*) zum Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 4. Wer für die Annahme dieses Antrags Umdruck 378 ist — —
— Besteht ein Irrtum? — Nein. Es handelt sich um einen Änderungsantrag zum Änderungsantrag. Für die Zweifler: die Gesetze der Logik gebieten, zunächst über den Änderungsantrag zum Änderungsantrag abzustimmen. Sie finden ihn auf Umdruck 378. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
*) Siehe Anlage 8.
Nunmehr stimmen wir ab über den Antrag Umdruck 377 Ziffer 4, der dem § 50 eine andere Fassung geben will. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen?
— Gegen einige Gegenstimmen angenommen. Da die neu angenommene Fassung den ganzen Paragraphen deckt, brauchen wir nicht mehr besonders über § 50 abzustimmen.
Die nächsten Anträge betreffen ,den § 51. Bei Umdruck 377 Ziffer 5 handelt es sich um einen Antrag zu Abs. 5. Bei Umdruck 375 Ziffer 2 — ich bitte, das zu beachten — muß es richtigerweise „Abs. 6" heißen. Werden diese Anträge begründet?
— Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann lasse ich zunächst abstimmen über den Antrag 377 Ziffer 5. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
— Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Umdruck 375 Ziffer 2! Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Meine Damen und Herren, ich bitte, die Zeichen wirklich als Zeichen zu geben, d. h. sichtbar zu machen. Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über § 51 in der veränderten Fassung. Wer ihn in dieser Fassung annehmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Der nächste Antrag ist zu § 52 gestellt, Umdruck 375 Ziffer 3. Wird der Antrag begründet? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Der nächste Änderungsantrag ist zu § 53 angekündigt. Sie finden ihn auf Umdruck 375 Ziffer 4.
— Keine Begründung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Umdruck 377 Ziffer 6 bezieht sich auf die Überschrift. — Keine Begründung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das scheint einstimmige Annahme zu sein.
§ 58. Dazu Umdruck 374 Ziffer 4. — Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Ziegler. .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion habe ich Ihnen zu § 58 die auf Umdruck 374 Ziffer 4 vorgelegte Fassung zu begründen. Wir möchten mit dieser Fassung den leidigen Streit um das ominöse Komma begraben wissen und schlagen Ihnen deswegen die in Ziffer 4 des Umdrucks 374 zitierte Fassung vor. Wir haben uns im Ausschuß sehr eingehend über diese Frage unterhalten, und die Mehrheit der Ausschußmitglieder hat sich mit Recht für das Komma entschieden. Der Bundestag hat in der zweiten Lesung das Komma gestrichen. Wir müssen aber besonders im Zeichen der Rationalisierung darauf Wert legen, daß die Personalvertretung auch in Dingen, die der Rationalisierung dienen, d. h. bei Zusammenlegung von Betrieben, bei Erweiterung oder bei Vermehrung von Betrieben, rechtzeitig informiert wird, damit sie sich nicht, wenn die Betriebe zusammengelegt wenden, einseitig nur mit der Unterbringung des Personals beschäftigen muß.
Ich will mich auf eine weitere Begründung des Antrags nicht einlassen, um die Beratung des Gesetzes nicht zu verlängern. Ich bitte Sie, den Vorschlag, der in Umdruck 374 Ziffer 4 gemacht worden ist, anzunehmen.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer für die Annahme dieses Antrags ist, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Zu § 59 Umdruck 375 Ziffer 5! — Soll der Antrag nicht begründet werden?
— Ist schon begründet! Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
§ 60! Der Antrag Umdruck 374 Ziffer 5 ist ebenfalls schon begründet. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Der Antrag Umdruck 377 Ziffer 7 bezieht sich lediglich auf die Überschrift. — Keine Begründung. Wer für die Annahme Ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Einstimmige Annahme.
§ 62, dazu Anträge Umdruck 374 Ziffer 6 und Umdruck 377 Ziffer 8. Es scheint hier lediglich das Wort „Bundespersonalausschuß" in „Bundeseinigungsstelle" geändert werden zu sollen. Das Wort hat der Abgeordnete Arnholz.
Herr Präsident, ich darf zunächst um die Erlaubnis bitten, den Antrag zu § 63 mit zu begründen, weil er sachlich mit § 62 Abs. 5 zusammenhängt.
Bitte schön, Sie haben das Wort auch hierfür.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die Anträge der Fraktion der SPD Umdruck 374 Ziffern 6 und 7 wird die Wiederherstellung der Ausschußvorlage verlangt. In der zweiten Beratung hat zu diesen beiden Vorschriften eine eingehende Aussprache stattgefunden, und vorher und nachher sind diese Vorschriften auch außerhalb des Hauses eingehend diskutiert worden. Ich darf es mir ersparen, den gesamten Inhalt der Auseinandersetzung zu wiederholen. Gestatten Sie mir aber, bitte, an einige Punkte zu erinnern.
Es ist bei der zweiten Beratung von den Gegnern des Ausschußantrags vorgetragen worden, daß die parlamentarische Verantwortlichkeit des Ministers und damit das Kontrollrecht des Parlaments verletzt werde. Eigenartig ist es, daß der Grundsatz der parlamentarischen Ministerverantwortlichkeit und der Kontrollpflicht des Bundestags scheinbar erst jetzt entdeckt worden ist. Bei dem Verfügungsfonds des Herrn Bundeskanzlers, dessen Millionenbeträge jährlich erhöht worden sind, hat man Grundsatz und Pflicht seit Aufstellung des ersten Haushaltsplans der Bundesrepublik laufend und bewußt nicht beachtet, obwohl die SPD-Fraktion in jedem Jahre Rechnungslegung gegenüber dem Parlament oder, soweit ihrer Natur nach die Dinge vertraulich behandelt werden
müssen, gegenüber einem kleinen, etwa dreiköpfigen Ausschuß verlangt hat. Nach Ihrer Beweisführung, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, zu § 62 Abs. 5 des Personalvertretungsgesetzes hätten Sie also fortgesetzt einen wichtigen verfassungsrechtlichen Grundsatz und eine ebenso bedeutsame Pflicht des Bundestags verletzt, obwohl der Fonds jetzt, wenn ich nicht irre, nach dem Beschluß des Haushaltsausschusses auf 15 Millionen DM für das laufende Rechnungsjahr erhöht werden soll.
Ist das, was in § 62 Abs. 5 und in § 63 jetzt vor der Entscheidung steht, wirklich von gleicher Bedeutung? Mir scheint von vielen Kritikern der in unserem Antrag vorgesehenen Regelung nicht beachtet zu sein, daß ja nur der kleine Kreis von Fällen in Frage kommt, in denen in Angelegenheiten der Mitbestimmung die voneinander abweichenden Auffassungen der Beteiligten nicht ausgeglichen werden konnten. Handeln könnte es sich dabei auf sozialem Gebiet um wirklich nicht weltbewegende oder den Staat aus den Angeln hebende Angelegenheiten, sosehr sie für den einzelnen Angehörigen der Verwaltung von Bedeutung sein können, beispielsweise: Zeit und Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte oder Durchführung der Berufsausbildung bei Angestellten und Arbeitern. Bei Personalangelegenheiten — aber nur bei Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter, nicht der Beamten — könnte es sich u. a. handeln um Höher- oder Rückgruppierungen sowie um Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Auf diesem personellen Gebiet ist jedoch die Versagung der Zustimmung durch § 71 Abs. 2 und durch 16 Schreibmaschinenzeilen umfassende Voraussetzungen so stark eingeschränkt, daß sie kaum in Frage kommen kann: Die Zustimmung kann beispielsweise nur versagt werden, wenn die beabsichtigte Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung oder eine gerichtliche Entscheidung verstieße oder wenn auf Grund bestimmter Tatsachen der begründete Verdacht besteht, daß ein nicht geeigneter Bediensteter mit Rücksicht auf persönliche Beziehungen bevorzugt werden soll.
Wer soll nun innerhalb des engen in Rede stehenden Kreises entscheiden, wenn die Partner sich auf der obersten Stufe nicht einigen? Der Regierungsentwurf sah die Entscheidung des zuständigen Ministers vor. Diese Regelung ist unmöglich, da der Minister in eigener Sache entscheiden und die Mitbestimmung somit beseitigen würde. Nach dem Beschluß der zweiten Beratung sollte das Bundeskabinett entscheiden. Es ist nicht zu verstehen, weshalb dieser Beschluß nicht in gleicher Weise wie die Ausschußvorlage mit Art. 65 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar sein soll, wonach jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung leitet.
Aber noch ein anderer sehr wichtiger Grund spricht gegen die von der Mehrheit des Hauses in der zweiten Beratung beschlossene Lösung, nämlich die der endgültigen Entscheidung durch das Bundeskabinett. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, daß der Personalrat unter Umständen auch mitbestimme über Aufstellung der Entlohnungsgrundsätze und Festsetzung der Akkordlohnsätze und daß insoweit durch den Beschluß in der zweiten Beratung das Bundeskabinett — so wurde damals wörtlich gesagt — zum „Treuhänder der Arbeit" gemacht würde.
Der Antrag der SPD-Fraktion zu § 62 Abs. 5 sieht nun bei unterschiedlichen Auffassungen der obersten Dienstbehörde und der zuständigen Personalvertretung in Fragen des, wie ich ausgeführt habe, kleinen Bereiches der Mitbestimmung die Entscheidung durch die Bundeseinigungsstelle vor. Nach unserem Antrage zu § 63 der Vorlage soll sich die Bundeseinigungsstelle zusammensetzen aus dem Präsidenten des Bundesrechnungshofs oder dessen Vertreter als Vorsitzendem sowie aus fünf Vertretern der Verwaltung und fünf Vertretern der Bediensteten. Daß bei dieser Zusammensetzung und der sehr vorsichtig ausgewogenen Art der Berufung dieser Vertreter Bedenken gegen diesen Vorschlag erhoben werden, ist nicht verständlich. Selbst bei bösestem Willen sollte man nicht zu der Unterstellung kommen können, daß die Gewerkschaften sich hier Machtbefugnisse schaffen wollten oder schaffen könnten. Der unparteiische Vorsitzende aber, der in dem unwahrscheinlichen Fall der Verhärtung der Fronten zwischen den Vertretern der Verwaltung und der Bediensteten das Zünglein an der Waage bildete, ist — das bitte ich besonders zu beachten — derselbe Mann, dem der Bundestag seit 1949 fortgesetzt sein Kontrollrecht hinsichtlich des Millionenfonds des Herrn Bundeskanzlers übertragen hat. Wenn man bei Millionenbeträgen, die nunmehr für 1955 auf die stattliche Summe von 15 Millionen DM angeschwollen sind, auf die Ministerverantwortung pfeift und sich des Kontrollrechts begibt, dann muß der Hinweis auf Art. 65 des Grundgesetzes unehrlich wirken und als bloßer Vorwand erscheinen.
Hinter diesem Vorwand lassen sich nur mühsam die Absichten verbergen, das Versprechen nicht einzulösen, das im Hamburger Programm der CDU den Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegeben wurde, ihnen ein Recht zu schaffen, das dem den Arbeitnehmern im Betriebsverfassungsgesetz gegebenen Recht gleichwertig ist, und ferner den Herr-im-Hause-Standpunkt neu zu „stabilisieren", jenen Standpunkt, der vom Deutschen Beamtenbund, der den unfairen Kampf gegen das Ergebnis der Arbeit auch Ihrer Sachverständigen, meine Damen und Herren von der CDU, aufgezogen hat, in die bezeichnenden Worte gekleidet worden ist: Chef muß Chef bleiben.
Noch deutlicher hat sich der Geist oder, wenn Sie wollen, der Ungeist, der sich hinter dem Sturmlauf gegen ein fortschrittliches Personalvertretungsrecht verbirgt, in einer mittelständlerischen Zeitschrift eines süddeutschen Verlages enthüllt. Sie schrieb nach dem 6. September 1953: — —
— Das gehört zur Begründung meines Antrags. Es scheint Ihnen unbequem zu sein; das kann ich mir denken.
Diese Zeitschrift schrieb also:
Mit dem Traum und dem wahnsinnigen Begehren der Mitbestimmung ist es aus. Gott der Herr schuf Herren und Knechte. Er kennt kein Mitbestimmungsrecht.
Meine Damen und Herren von der Christlich Demokratischen Union, erteilen Sie diesen Gotteslästerern und den Antidemokraten, die nicht den aufrechten und selbstbewußten Mitarbeiter, sondern den Untertan, nicht den im guten Sinne seinem Volke Dienenden, sondern den unterwürfigen,
rückgratlosen Diener wollen, die richtige Antwort!
Ich darf alle in diesem Hause, die guten Willens sind, namens der Fraktion der SPD bitten, den von mir begründeten Anträgen zu § 62 Abs. 5 und zu § 63 zuzustimmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen erscheint es mir notwendig, jetzt kurz auf den konkreten Tatbestand hinzuweisen. Ich möchte dem Kollegen Arnholz sagen, daß seine Sorge gar nicht begründet ist. Wenn er unseren Antrag liest, sieht er ja, daß wir praktisch dasselbe wollen,
daß es doch nur ganz kleine Unterscheidungen sind.
Ich glaube also, es war nicht sonderlich notwendig, da zu weit in die Vergangenheit zurückzuschweifen. Bitte, wir sind uns ja einig, und den kleinen Unterschied in unserer Fassung will ich jetzt herausstellen.
Dieser kleine Unterschied besteht darin, daß man in der zweiten Lesung geglaubt hat, die letzte Entscheidung dem Kabinett geben zu sollen. Wir schlagen vor, daß die Entscheidung in diesen Mitbestimmungsfällen von einer Einigungsstelle getroffen wird. Sie sagen: von einer Bundeseinigungsstelle. Wir wollen praktisch — und das ist in § 63 enthalten — die Einigungsstelle bei jeder oberen Dienstbehörde; Sie wollen eine Einigungsstelle.
Wir glauben, daß es zweckmäßiger ist, hier zu verschiedenen Einigungsstellen bei den einzelnen oberen Dienstbehörden zu kommen, weil dann vielleicht auch die Auswahl bei der Besetzung zweckmäßiger gestaltet werden kann. Denken Sie meinetwegen an die Bundespostverwaltung oder an die Bundesbahn! Dann hat man ein Gremium, das mit der besonderen Situation gerade dieser Verwaltung vertraut ist.
Deswegen glaube ich, daß wir mit unserem Vorschlag besser zu Rande kommen. Im Prinzip ist das, was wir wollen, dasselbe: eine unabhängige Schiedsstelle, und das ist ja unser gemeinsames Anliegen.
Ich möchte Sie also bitten, aus Zweckmäßigkeitsgründen unserem Antrag zuzustimmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nur eine kurze Erklärung hierzu abzugeben. Meine Fraktion ist der Meinung, daß auf die parlamentarische Verantwortung des Ministers bzw. der Regierung nicht verzichtet werden kann. Wir sind deshalb der Meinung, daß es bei den Beschlüssen in zweiter Beratung sein Bewenden haben sollte. Wir werden daher die gestellten Änderungsanträge zu den §§ 62 und 63 ablehnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Arnholz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Fall, daß unser Antrag, den ich vorhin begründet habe, abgelehnt wird, darf ich unter Beziehung auf das, was der Herr Kollege Sabel vorgetragen hat, einen Eventualantrag stellen. Wir halten es zwar nicht für zweckmäßig, diese Zersplitterung durchzuführen; wenn aber demgemäß beschlossen wird, dann wünschen wir doch, daß die Einigungsstellen aus je fünf Beisitzern zusammengesetzt werden.
Weiterhin erscheint es uns notwendig klarzustellen, daß unter den Beisitzern die Gruppen entsprechend ihrer Stärke, mindestens jedoch durch ein en Beisitzer vertreten sind.
Nach Ihrem Vorschlag ist vorgesehen, daß der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts in dem Fall, daß eine Einigung zwischen den Beteiligten nicht zustande kommt, die Ernennung des unparteiischen Vorsitzenden vornimmt. Wir sind der Meinung, daß diese Aufgabe nach dem ganzen Sinn des Gesetzes dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts übertragen werden müßte. Ich darf Sie bitten, dem Eventualantrag, den ich dem Herrn Präsidenten überreiche, Ihre Zustimmung zu geben.
Wenn ich recht verstanden habe — ich bitte um Nachsicht; es ist manchmal nicht ganz leicht, alles zu verstehen, was die Antragsteller wollen —, dann ist folgendes gemeint. Falls der Antrag Umdruck 374 Ziffer 6 abgelehnt, statt dessen aber der Antrag Umdruck 377 Ziffer 8 angenommen wird, ändern Sie Ihren Antrag Umdruck 374 Ziffer 7 um im Sinne des Antrags, den Sie mir soeben vorgelegt haben.
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 374 Ziffer 6 als den weitergehenden Antrag. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Dann Umdruck 3'77 Ziffer 8! Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen und Gegenstimmen angenommen.
Wir müssen nunmehr über § 62 in der neuen Fassung abstimmen. Wer für die Annahme von § 62 in der neuen Fassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen! — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen und bei einigen Enthaltungen angenommen.
Nunmehr § 63! Hier ist der abgeänderte Antrag maßgebend; ich weiß nicht, ob Sie ihn haben, meine Damen und Herren. Er hat noch keine Umdrucknummer; ich kann ihn verlesen.
— Ist nicht notwendig.
Dann Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 9! Der Antrag wird nicht weiter begründet.
Ich nehme an, daß der Antrag Umdruck 374 Ziffer 7 in der abgeänderten Fassung der weitergehende Antrag ist. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.—Gegenprobe! — Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr Änderungsantrag zu § 63 auf Umdruck 377 Ziffer 9! Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Da der Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 9 den gesamten Text enthält, brauchen wir über § 63 nicht mehr gesondert abzustimmen. Herr Abgeordneter Sabel, deckt dieser Text den ganzen Paragraphen?
Er hat nämlich nur fünf Absätze — die Ausschußvorlage enthielt einen „Entfällt"-Vermerk —, so daß wir mit dieser Abstimmung den § 63 im ganzen beschlossen haben.
Die nächsten Anträge sind zu § 66 auf Umdruck 374 Ziffer 8 und Umdruck 377 Ziffer 10 gestellt. Keine Begründung? — Dann stimmen wir ab. Die beiden Änderungsanträge sind gleichlautend. Ich lasse also über die beiden Anträge zusammen abstimmen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Sind die Anträge nicht gleichlautend? Ich habe hier einen Vermerk, wonach sie gleichlautend sind. Der Antrag Umdruck 374 Ziffer 8 lautet:
§ 66 wird in der Fassung der Ausschußvorlage wiederhergestellt mit der Maßgabe, daß in Absatz 1 Buchstabe c das Wort „Ernennung" durch das Wort „Bestellung" ersetzt wird.
In Umdruck 377 Ziffer 10 heißt es:
§ 66 erhält folgende Fassung: . . .
Sie sind wirklich gleichlautend! Die Gleichheit kommt in dem einen Antrag nur in anderer Weise zum Ausdruck als in dem anderen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Der Text, der in Umdruck 377 Ziffer 10 vorgeschlagen ist, ist also der beschlossene.
Zu § 67 liegen zwei Anträge vor: Umdruck 374 Ziffer 9 und Umdruck 377 Ziffer 11. Auch hier ist in beiden Umdrucken der Antrag gleichlautend. Umdruck 374 Ziffer 9 soll auch auf Abs. 2 erstreckt werden; daraus ergibt sich die Identität des Inhalts der beiden Anträge. Keine Wortmeldungen? — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Enthaltungen angenommen.
Die nächsten Anträge beziehen sich auf § 70. Es sind die Anträge auf Umdruck 374 Ziffer 10 und Umdruck 377 Ziffer 12. Das sind nicht Bleichlautende Anträge.
— Ja, das ist ein neuer Umdruck.*)
Wird ein Änderungsantrag begründet? — Herr Abgeordneter Böhm zu Umdruck 374 Ziffer 10.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind wohl alle davon überzeugt, daß mit der Abstimmung über die §§ 70, 71 über einen wesentlichen Teil dieses Gesetzes über die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst entschieden wird. Die sozialdemokratische Fraktion hat sich sowohl bei den Beratungen im Plenum als auch bei denen im Ausschuß ernsthaft bemüht, dem Gesetz eine solche Gestaltung zu geben, daß für seine Annahme im Plenum eine
*) Siehe Anlage 7. breite Grundlage vorhanden ist. Sie hat bei der Beratung eine Reihe von Grundsatzfragen mit angeschnitten und im Ausschuß die gestellten Anträge begründet. Wir haben eine Reihe von Kompromißvorschlägen im Ausschuß gemacht, und es ist auch eine Anzahl Kompromisse geschlossen worden. Nehmen Sie mir es aber nicht übel, wenn ich darauf hinweise, daß es eine Reihe von Grundsatzfragen gibt, wo man selbst mit dem besten Kompromiß den Dingen einfach nicht mehr dient.
Die Sozialdemokratische Partei hat das Berufsbeamtentum bejaht, nicht als Lippenbekenntnis, sondern aus der Tatsache, daß dem Berufsbeamtenturn in der neuen Entwicklung unseres Staates nach 1945 eine Reihe von Aufgaben gestellt sind, die von denen vor 1945 grundverschieden sind. Wir haben uns etwas gedacht bei der Bejahung des Berufsbeamtentums; wir waren der Meinung, daß die Entwicklung bis 1945 auch im Berufsbeamtentum nicht ganz ohne Folgen geblieben ist. Darum auch unser Bemühen, in der Frage der Mitbestimmung und Mitwirkung im öffentlichen Dienst sowohl für die Beamten als auch für die Arbeiter und Angestellten eine Regelung zu treffen, die der demokratischen Entwicklung Rechnung trägt und der innerstaatlichen Ordnung gerecht wird.
Wir haben eine ganze Reihe von Fragen auch im Ausschuß auf dieser Ebene behandelt und sind der Meinung, das Plenum sollte gerade in der Mitbestimmung das verwirklichen, was der Herr Bundesinnenminister bei der ersten Beratung gesagt hat: das Gesetz im öffentlichen Dienst nicht schlechter machen, es zwar auf den öffentlichen Dienst zuschneiden, aber doch einen Rechtszustand schaffen, der den öffentlichen Betrieben gerecht wird und der besonders auch den Gesamtbediensteten eine Mitwirkung und eine Mitbestimmung sichert.
Wir bitten also, bei Betrachtung dieser Frage von dem Standpunkt auszugehen: Wir wollen nicht in irgendeiner Art und Weise die Entscheidungen der Dienststellen- oder Behördenleiter beeinflussen. Was wir wollen, ist einfach, daß bei den Personalfragen, bei den Sozialfragen und bei den inneren Angelegenheiten die Personalvertretungen, soweit die Beamten in Frage kommen, mitwirken können.
Schon die Tatsache, daß bei den Beamten von Mitbestimmung keine Rede sein kann, rechtfertigt den Standpunkt, den auch wir bisher vertreten haben, daß da, wo gesetzgebende Körperschaften die letzte Entscheidung haben, auch das Mitbestimmungsrecht eine bestimmte Begrenzung findet. Die Rechtsstellung der Arbeiter und Angestellten — damit möchte ich gleichzeitig die Begründung zu unserem Änderungsantrag zu § 71 geben — wird nach Tarifvertrag geregelt. Hier ist die große Frage zu prüfen, ob die Mitbestimmung anders als draußen geregelt werden kann. Unserer Meinung nach nicht.
Wir bitten Sie deshalb, sowohl beim § 70 wie bei § 71 die Ausschußfassung wiederherzustellen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dittrich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion glaubte, bei dem Antrag zu § 70 des Personalvertretungsgesetzes das Äußerstmögliche getan zu haben. Ich stelle fest, daß wir uns hinsichtlich der
Ziffer 1 des § 70 Abs. 1 Buchstabe a mit dem Antrag der SPD auf einer Ebene befinden; denn auch dort handelt es sich ja nur um die Einstellung, Anstellung und Beförderung. Dasselbe, meine Damen und Herren von der SPD, wollen ja auch wir mit der Mehrheit unserer Fraktion haben.
Was Ziffer 4, Anträge auf Hinausschiebung der Altersgrenze, betrifft, so darf gesagt werden, daß ohnedies durch ein kompliziertes Verfahren bei der Hinausschiebung der Altersgrenze eine Mißbrauchsmöglichkeit kaum oder überhaupt nicht besteht.
Wir empfehlen deshalb dem Hohen Hause, § 70 in der Fassung des Änderungsantrags der CDU/ CSU-Fraktion zu Umdruck 377 anzunehmen und den SPD-Antrag betreffend die Ziffern 2 und 4 von § 70 Abs. 1 Buchstabe a abzulehnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der zweiten Beratung dieses Gesetzes war Buchstabe a Ziffer 1 des § 70 Abs. 1 vollkommen gestrichen. Das bedeutet also, daß damals „Einstellung, Anstellung und Beförderung" gestrichen war, soweit es sich um die Personalangelegenheiten der Beamten handelt. Nach dem eben begründeten Antrag sollen die Worte „Einstellung, Anstellung und Beförderung" wieder hineingesetzt werden, und zwar handelt es sich dabei um eine Änderung des ursprünglichen Antrags, in dem das Wort „Beförderung" nicht stand.
Meine Fraktion ist nach wie vor der Ansicht, daß es nicht Sache des Personalrats sein kann, bei Beförderungen eines Beamten seine Meinung zu sagen. Wir haben diese Dinge schon in der zweiten Beratung eingehend begründet und sind der Meinung, daß es mit dem hoheitsrechtlichen Akt einer Beförderung einfach nicht vereinbar ist, daß der Personalrat dazu seine Meinung kundgibt.
— Nein, nein, so ist das nicht, Herr Kollege Baur.
— Es gehört dazu doch — was ich damals hervorgehoben hatte — eine genaue Kenntnis der Personalakten, wenn man überhaupt eingehend und sachlich Stellung nehmen will. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß die Einsicht in die Personalakten dem Behördenleiter, seinem Personaldezernenten und dem Beamten selbst zusteht, nicht aber einem größeren Kreis, auch wenn dieser Kreis unter der Amtsverschwiegenheit steht.
— Ja, sicher steht es drin, aber ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, daß es bei der Fassung der zweiten Beratung bleiben sollte. Ich würde mich allerdings damit einverstanden erklären, Einstellung und Anstellung noch hineinzunehmen — das wäre noch zu vertreten —, unter keinen Umständen aber Befördërung.
Da es sich hier um eine wirklich grundsätzliche Frage handelt, beantrage ich wiederum namentliche Abstimmung.
Herr Abgeordneter, Sie beantragen namentliche Abstimmung. Worüber?
— Also stellen Sie einen Antrag, nämlich einen Änderungsantrag zu einem Änderungsantrag. Den müssen Sie mir nach der Geschäftsordnung — die zu lesen sich immer empfiehlt — schriftlich vorlegen.
Das Wort hat der Abgeordnete Böhm.
— Sie verzichten. — Dann der Abgeordnete Gille.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe volles Verständnis dafür, daß zwischen der zweiten und der dritten Lesung sehr ernste Bemühungen angestellt worden sind, um die großen Diskrepanzen, die am Schluß der zweiten Lesung noch offen zutage getreten waren, so weit wie möglich zu überbrücken. Ich stelle auch mit Befriedigung fest, daß das im Laufe der heutigen Abstimmung immerhin in einigen nicht unwesentlichen Punkten gelungen ist.
Bei der Frage, um die es aber jetzt geht, bei der Frage, ob eine echte Mitwirkung bei den Beförderungen dem Personalrat als gesetzliche Aufgabe zugebilligt werden soll, sind wir nach meiner Auffassung zu der eigentlichen Kernfrage gekommen. Ich bedaure, daß der Herr Innenminister seinen eigenen Gesetzentwurf bisher so wenig verteidigt hat. Ich habe den herzlichen Wunsch, daß der Herr Bundesinnenminister uns wenigstens bei dieser Kernfrage, die für die Bundesregierung und für die Konstruktion des ganzen öffentlichen Dienstes, gleichgültig, wie man dazu steht, doch von einer gar nicht zu übersehenden Bedeutung ist, einmal den Standpunkt der Bundesregierung zu dieser Frage sagen möge.
— Das weiß ich. Es handelt sich aber um einen Regierungsentwurf, und es ist doch eine allgemeine Übung, daß der Ressortminister besonders in den wesentlichen Fragen, um die hier gerungen wird — wie ich zugebe, sehr ehrlich gerungen wird —, eingreift. Meine persönliche Auffassung ist, daß, besonders, nachdem wir uns in der Mehrheit zu dieser Einigungsstelle bekannt haben, dann, wenn wir auch die Beförderungen in den Mitwirkungsbereich hineinnehmen, auch in der Frage der Beförderungen das letzte Wort praktisch nicht der politisch verantwortliche Minister, sondern ein anonymer Ausschuß hat.
Meine Damen und Herren, ich bitte, Ruhe zu bewahren. Wir kommen so am besten weiter.
Ja, nur die Mitwirkung, Sie haben recht. Die Mitwirkung ist nicht die Mitbestimmung. Immerhin ist die Mitwirkung in Fragen der Beförderung eine Konstruktion, die all dem widerspricht, was im Rahmen des öffentlichen Dienstes gute Übung ist.
Wir waren bis gestern abend mit Ihnen einig, meine Herren von der CDU-Fraktion! Wenn ich richtig unterrichtet bin, waren wir uns doch völlig einig! Daß Sie heute vormittag in dieser immerhin
sehr wichtigen Frage Ihre Meinung geändert haben, ist für uns überraschend und eine nicht gerade sehr erfreuliche Überraschung.
Ich möchte jedenfalls sehr herzlich bitten, daß uns der Herr Bundesinnenminister in dieser Kernfrage doch einmal seine Auffassung mitteilt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. — Der Herr Bundesfinnenminister meldet sich zum Wirt, das ihm hiermit erteilt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte, nachdem Herr Kollege Gille mich so ausdrücklich angesprochen hat, doch nicht darauf verzichten, in diesem Stadium noch einmal das Wort zu nehmen. Herr Kollege Gille, was ich dazu sagen kann, ist eigentlich unschwer abzulesen aus dem, was die Bundesregierung selber schriftlich vorgelegt hat. Sie werden sich erinnern — ich darf es sonst vielleicht in Erinnerung zurückrufen —, daß die zweite Bundesregierung die Vorlage, die das erste Bundeskabinett gemacht hat, unverändert übernommen hat, eigentlich mehr aus Gründen einer Zügigkeit des Verfahrens als aus irgendwelchen anderen grundsätzlichen Betrachtungen heraus.
In dem Punkt, den Sie angeschnitten haben und den ich mit Ihnen für einen sehr wesentlichen Punkt halte, hat der Ausschuß eine nicht unerhebliche Veränderung an der Regierungsvorlage vorgenommen. Die Regierungsvorlage sah nicht einmal in allen diesen Fällen, sondern nur bei Versetzung und Abordnung von Beamten die Anhörung vor. Ich kann erklären, daß die Bundesregierung es nach wie vor begrüßen würde, wenn man ihren Vorstellungen über die richtige Lösung des Problems folgte. Ich darf aber, da ich noch etwas spezifizierter angesprochen worden bin, sagen, daß ich im Namen der Bundesregierung den Beteiligten vorgetragen habe, daß ihr in der Vorlage, wie sie sich jetzt befindet und wie die Änderungsanträge vorliegen, die Streichung der Worte „und Beförderung" noch am ehesten in der Richtung zu liegen scheint, wie sie sie mit ihrer Vorlage selber skizziert hat.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 10, der am weitesten geht.
- Nein, wir stimmen ab über Ziffer 10 a und Ziffer 10 b.
Meine Damen und Herren, damit kein Irrtum besteht: Über Umdruck 374 Ziffer 10 lasse ich in zwei Zügen abstimmen, zunächst über Ziffer 10 lit. a. Sie finden das auf Seite 3 ganz oben. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Nunmehr lasse ich abstimmen über Umdruck 374 Ziffer 10 lit. b. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr ab über den Änderungsantrag Umdruck 377 Ziffer 12 in der Neufassung z u Umdruck 377;
— zunächst aber über den Änderungsantrag zum Änderungsantrag, der von der Fraktion der FDP gestellt worden ist und der dahingeht, in § 70 Abs. 1 a Ziffer 1 das Wort „Beförderung" zu streichen.
— Dann wollen wir auch das Wort „und" dazu-nehmen, Herr Kollege Arnholz. Beantragt wird also, die Worte „und Beförderung" zu streichen. Wer für die Annahme dieses Änderungsantrages ist, den bitte ich — —
— Sie beantragen namentliche Abstimmung. Darf ich fragen, 'wer diesen Antrag unterstützt. —
Ich zähle die erhobenen Hände. Es sind 47! Ich komme wirklich nur bis zu 47!
— Das Präsidium hat zu dreien gezählt, und es sind nicht mehr als 47! Wir müssen also leider wieder im normalen Verfahren abstimmen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Änderungsantrags zum Änderungsantrag ist, also für die Streichung der Worte „und Beförderung", den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Das letzte ist eindeutig die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Umdruck 377 Ziffer 12 in der durch z u Umdruck 377 Ziffer 1*) geänderten Fassung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Gegenstimmen und Enthaltungen angenommen. G
Nunmehr stimmen wir ab über den § 70 in seinem vollen Wortlaut in der abgeänderten Fassung. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen
— und bei einigen Enthaltungen angenommen.
§ 71. — Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor. Der eine — Umdruck 374 Ziffer 11 — ist schon begründet worden. Ein weiterer Änderungsantrag findet sich in Umdruck 377 Ziffer 13. Wird er nicht begründet?
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über Umdruck 374 Ziffer 11. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Umdruck 377 Ziffer 13. Wer dafür ist, den bitte ich urn ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen.
Wir stimmen über den § 71 in der neuen Fassung ab. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
§ 72. — Dazu liegen zwei Anträge vor, ein weitergehender und ein weniger weitgehender. Der weitergehende ist der in Umdruck 376 Ziffer 6, der andere der in Umdruck 377 Ziffer 14. Keine Begründung, keine Wortmeldung.
— Ja, es handelt sich um den Umdruck z u Umdruck 377.
*) Siehe Anlage 7.
Darf ich kurz etwas dazu sagen. Es handelt sich praktisch um das gleiche; nur kommt in dem Umdruck z u Umdruck 377 noch ein letzter Satz hinzu.
Deshalb ist der Änderungsantrag in Umdruck 376 Ziffer 6, der alle Beamten umfaßt, der weitergehende.
Wir stimmen also zunächst über Umdruck 376 Ziffer 6 ab. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Umdruck 377 Ziffer 14 in der Fassung des Antrags z u Umdruck 377 Ziffer 2. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist große Mehrheit; der § 72 ist in dieser Neufassung angenommen.
Der nächste Antrag geht auf Änderung des § 74. Sie finden ihn auf Umdruck 375 unter Ziffer 6. — Keine Begründung, keine Wortmeldung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für diesen Änderungsantrag ist, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Zu § 75 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 374 unter Ziffer 12 vor. Keine Begründung? — Das Wort hat der Abgeordnete Ziegler.
Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion habe ich Ihnen folgende Fassung des § 75 Abs. 3 Satz 1 vorzuschlagen:
Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Leiters der Dienststelle, der Personalvertretung oder des Verletzten ein.
Sie finden diese Fassung in Umdruck 374 Ziffer 12.
Wir wünschen, daß dann, wenn einer der an den Personalratssitzungen Teilnehmenden die Schweigepflicht verletzt, auch der Personalrat die Möglichkeit hat, auf dem Wege über die übergeordnete Dienststelle Strafantrag zu stellen. Gerade weil der Personalrat darüber zu wachen hat und weil die Personalratsmitglieder verpflichtet sind — auch außerdienstlich, auch dann, wenn sie nicht mehr Personalratsmitglieder sind —, die Schweigepflicht zu wahren, muß er genau wie die Dienststelle und genau wie der Betroffene die Möglichkeit haben, Antrag auf Verfolgung zu stellen.
Ich bitte Sie daher, unseren Vorschlag auf Umdruck 374 Ziffer 12 anzunehmen.
Keine Wortmeldungen. Wir stimmen ab. Wer für die Annahme des Antrags ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Antrag Umdruck 377 Ziffer 15 zu § 76. Keine Begründung? — Dann kommen wir, da Wortmeldungen nicht vorliegen, zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
§ 77 — Antrag Umdruck 377 Ziffer 16. — Keine Begründung, keine Wortmeldungen. — Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
Dann stimmen wir über § 77 in der neuen Fassung ab. Wer für den § 77 in der neuen Fassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Bei § 76 ist auch noch über die neue Fassung abzustimmen. Wer für die neue Fassung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Nun zu § 78 der Antrag Umdruck 374 Ziffer 13. Das Wort hat der Abgeordnete Ludwig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, zu dieser Sache einige Worte zu sagen. Aber ich kann mich sehr kurz fassen. Wir beantragen die Streichung des Abs. 1 in § 78. In der 73. Sitzung hat unser Sprecher schon auf den Widerspruch zwischen § 2 und § 78 hingewiesen. Ich will nichts wiederholen, aber ich möchte darauf hinweisen, daß man der Fortentwicklung der autonomen Rechtsschöpfung keine Schranken setzen sollte. Tarifliche Vereinbarungen setzen immer das Zusammenarbeiten und die Verständigung der Partner voraus. Wenn sie sich also über weitergehende Bestimmungen verständigen können, sollte dieses Verhalten respektiert werden;
denn eine solche Verständigung wird immer von Erfahrungen und Zweckmäßigkeitsgründen ausgehen.
Ich glaube, man braucht nicht zu befürchten, daß die Verwaltungen so revolutionär sind, daß da wirklich etwas Schlimmes passieren kann. Es gibt viele wichtige Gesetze, die sich aus der Praxis heraus entwickelt haben, und gerade beim Arbeitsrecht sollte man der autonomen Rechtsgestaltung weiten Raum lassen. Ich bitte Sie deshalb, diese Bestimmung zu streichen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weiter wird das Wort nicht gewünscht.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Umdruck 374 Ziffer 13: „§ 78 Abs. 1 wird gestrichen", zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt. Damit bleibt § 78 in der Fassung der zweiten Beratung bestehen.
Ich rufe den nächsten Änderungsantrag auf: Umdruck 374 Ziffer 14; er betrifft § 79. Soll er begründet werden? — Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion erlaube ich mir, Ihnen Änderungen zu den §§ 79, 80 und 101 vorzuschlagen. Da es sich in allen Anträgen um Termine handelt, möchte ich um Ihre Genehmigung bitten, Herr Präsident, daß ich sie gleich nacheinander begründe.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Bitte sehr!
Unsere Änderungsanträge sind in Umdruck 374 unter den Ziffern 14, 15 und 16 aufgeführt.
Zu § 79 Satz 3 machen wir folgenden Änderungsvorschlag:
Ihre Wahlperiode verlängert sich bis zur Neuwahl der nach diesem Gesetz an ihre Stelle tretenden Personalvertretungen; sie endet spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der nach § 80 zu erlassenden Vorschriften.
Zu § 80 erlauben wir uns, folgende Fassung als Einleitung vorzuschlagen:
Zur Regelung der in den §§ 9 bis 21, 23, 51, 53 und 54 bezeichneten Wahlen erläßt die Bundesregierung binnen zwei Monaten nach Verkündung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung Vorschriften über . . .
Dann folgt der weitere Text des § 80 wie bisher.
Zu § 101 schlagen wir folgende Fassung vor:
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.
Wenn wir den 1. Juli als Stichtag annehmen, würde sich unser Vorschlag wie folgt auswirken. Das Gesetz würde bei Verkündung am 1. Juli am 1. August in Kraft treten. Wir hätten dann die Möglichkeit, innerhalb dieser vier Wochen die Betriebsräte noch mit dem Gesetz vertraut zu machen. Zwei Monate nach der Verkündung müßten die Rechtsverordnungen zur Wahlordnung erlassen sein. Das wäre am 1. September 1955, und nach § 79 müßten dann die Wahlen am 1. Dezember durchgeführt sein. Wir glauben, daß wir diese Zeit benötigen, um die Wahl ordnungsmäßig durchführen zu können, und bitten Sie deshalb um Annahme der von mir begründeten Vorschläge.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Der Antrag ist abgelehnt.
Der nächste Änderungsantrag auf Umdruck 374 Ziffer 15 betrifft § 80. Da er eben mitbegründet worden ist, wird das Wort wohl nicht weiter gewünscht. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 15 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf die Anträge Umdruck 375 Ziffer 7 und Umdruck 377 Ziffer 17. Wenn ich mich recht erinnere, ist der Antrag auf Umdruck 375 Ziffer 7 schon generell mitbegründet worden, weil es um die gleiche Frage geht, nämlich Jugendvertretung oder nicht. Das Wort wird wohl zur Begründung nicht mehr gewünscht? —
Wer will den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 377 Ziffer 17 begründen? — Er soll auch nicht begründet werden.
Dann komme ich zur Abstimmung. Ich lasse erst abstimmen über den Antrag Umdruck 375 Ziffer 7, Änderungsantrag der SPD. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das letzte war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme dann zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 377 Ziffer 17. Wer ihm zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer großen Zahl Enthaltungen angenommen.
Zu § 84 rufe ich Umdruck 376 Ziffer 7 auf, einen Antrag der Fraktion der FDP. Soll er begründet werden?
— Soll nicht begründet werden. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 376 Ziffer 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zu § 85 rufe ich den Antrag Umdruck 375 Ziffer 8 auf. Er soll wohl auch nicht mehr begründet werden? — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag Umdruck 375 Ziffer 8 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Zu § 90 rufe ich auf die Anträge Umdruck 376 Ziffer 8 und Umdruck 377 Ziffer 18. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über den Antrag Umdruck 376 Ziffer 8 abstimmen. Das ist ein Antrag der FDP-Fraktion, in § 90 Abs. 1 die Buchstaben k und 1 zu streichen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer wünscht zu dem Antrag der CDU/CSU auf Umdruck 377 Ziffer 18 das Wort? — Bitte, Frau Abgeordnete Wolff!
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Beratung und Abstimmung über dieses Gesetz in der zweiten Lesung hat eine außerordentliche Befremdung in der Öffentlichkeit erregt. Wir hoffen, daß mit der Beendigung der heutigen Beratung ein klein wenig Beruhigung eintritt. Aber wir wundern uns trotzdem, und deswegen richten wir als Fraktion der SPD die Frage an die CDU, weswegen sie die Fassung, des § 90 Abs. 2 ändern und sagen will:
Absatz 1 gilt nicht für Bedienstete in leitender Stellung und für Bedienstete mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit.
Die SPD ist der Ansicht, daß der zweite Absatz zu streichen ist. Denn wir können nicht einen Personenkreis unter ein Sonderrecht stellen, wenn man den anderen die Berechtigung gibt, über ihre eigenen Interessen mitzuberaten und mitzubestimmen. Wir wundern uns überhaupt darüber, daß man einen Paragraphen, der in der zweiten Lesung — in jener Lesung, in der fast die ganze Ausschußarbeit illusorisch gemacht wurde — durch einen großen Teil dieses Hauses gar nicht berührt worden ist, nun noch ändern will. Wir sind der Ansicht, daß da gewisse Dinge von außen an die CDU herangetragen worden sind, daß man sich bemühte, gewisse Gruppen von dem Recht, selber mitzubestimmen, auszuschalten.
Was ist denn überhaupt mit dem § 90 vorgesehen? Es ist doch nur vorgesehen, daß eine gewisse einheitliche Regelung erfolgt. Weswegen man dann noch bei dieser einheitlichen Regelung, obwohl kein Einspruch erfolgt ist, eine Einschrän-
kung haben will, das möchte ich gerne wissen. Von meinem Standpunkt als Frau möchte ich dazu folgendes sagen. Es handelt sich hier um eine Reihe von Gruppen, die vielleicht zahlenmäßig keinen großen Teil der vom Gesetz Erfaßten darstellen. Aber wir sind doch der Ansicht, daß auch dieser Kreis im Personalvertretungsgesetz mit zu seinem Recht kommen muß. Durch die Einschränkung, die hier gegeben ist, kommt dieser Kreis nicht zu seinem Recht. Wir sind der Ansicht — gerade auch vom Standpunkt der Frau aus —, daß auf dem Gebiete der Kunst manches anders wäre, wenn auch die, die die künstlerischen Interessen mit vertreten und nicht etwa betriebs- oder artfremd sind, mitbestimmen könnten. Bei manchen weiblichen Künstlern kommt einem so oft der Gedanke auf, daß weniger die künstlerische Begabung und Veranlagung als ein gewisser Sex-Appeal bei der Anstellung den Ausschlag gibt.
Das ist im Interesse der Kunst und der Künstler nicht gerade das Richtige. — Ich sehe, daß einige Herren des Hauses abwinken. Ja, meine Herren, ich habe ja nicht die anwesenden Herren gemeint,
daß sie sich etwa vom Sex-Appeal mehr beeinflussen lassen als von der künstlerischen Begabung; das kann man einem Abgeordneten wirklich nicht zutrauen.
Der ist ja gewählt worden, um die Dinge objektiv zu sehen. Die menschlich, allzu menschlichen Dinge, liebe Kollegen und Kolleginnen des Hauses, gehören ja außerhalb dieser geheiligten Mauern betrachtet zu werden.
Deshalb möchte ich Sie bitten, den § 90 in der alten Fassung zu belassen, um so mehr deswegen, als ja auch einige andere wichtige Tätigkeitsgebiete und Personen von dieser Änderung berührt werden. Ich denke an die Angestellten der Hochschulen, der Museen und der Forschungsinstitute. Aber mir liegt besonders das Gebiet der Kunst am Herzen. Ich appelliere hier an die Kolleginnen des Hauses, einmal daran zu denken, daß sehr begabte Künstlerinnen oft recht lange auf ihre Anstellung warten müssen, wenn bei der Vorstellung ihr Äußeres nicht so ganz dem Auge des Beschauers entspricht.
Deshalb wollen wir auf diesem Gebiet eine Mitwirkung all derjenigen, die dafür in Frage kommen.
Ich bitte also, da dieser Paragraph ja Rahmenbestimmungen enthalten und Klarheit für die Landespersonalvertretungsgesetze geben sowie eine einheitliche Richtung möglich machen soll, darum, ihn in seiner alten Fassung bestehen zu lassen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann Frau Kollegin Wolff eine beruhigende Erklärung für diese Formulierung geben. Wir haben im § '72 diese Gruppe für unseren eigenen Zuständigkeitsbereich ausgenommen. Wenn wir sie für den eigenen Zuständigkeitsbereich ausnehmen, dann können wir es nicht in den Rahmenbestimmungen, also in den Empfehlungen für die Länder, verpflichtend festlegen. Zumindest, meine ich, sollten wir den Ländern nicht verpflichtend mehr zumuten, als wir selbst für unseren eigenen Zuständigkeitsbereich regeln. Das ist der ganze Grund dieses Vorschlages.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Kleindinst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In bezug auf die Kräfte der Wissenschaft und der Kunst möchte ich die Ausführungen des Herrn Kollegen Sabel noch folgendermaßen ergänzen. Es handelt sich hier um Ländereinrichtungen der Kunst und der Wissenschaft. Sie werden wohl zugeben, daß der Personalrat hier nicht für eine Beteiligung geeignet ist und daß hier die Vorstände die alleinige Verantwortung tragen müssen.
Denken Sie aber an die Universitäten. Meine Damen und Herren, die Universitäten haben ihre Autonomie, aber wir müssen dies in diesem Gesetzentwurf berücksichtigen. Denken Sie an die Vorschlagsmöglichkeiten der Universität und die Zuständigkeit der Unterrichts- und Kultusministerien bei der Berufung. Denken Sie aber auch an die wissenschaftlichen Assistenten aller wissenschaftlichen Institute, und zwar insbesondere deshalb, weil es sich hier um Spezialwissenschaftler handelt. Ich erinnere Sie nur an die Chemie, an die Physik, an die Geisteswissenschaften. Wir können doch hier die Personalräte nicht mitwirken lassen.
Dann Theater und Musik. Sie werden zugeben, meine Damen und Herren, daß auch seit 1945 der Aufstieg von jungen bedeutenden Kräften außerordentlich erfolgreich gewesen ist. Diese Kräfte brauchen nicht die Förderung der Personalräte; sie setzen sich schon selbst durch. Jeder Intendant, jeder Vorstand einer Akademie der Tonkunst oder eines Konservatoriums trägt in seiner Person die Verantwortung dafür, daß Kräfte eingestellt werden, die dem künstlerischen und dem bildungsmäßigen Stand dieser Institute entsprechen. Dafür muß er teils allein, teils mit verantwortlich sein. Darin liegt keine Gefahr für die Künstler und die Künstlerinnen oder die Wissenschaftler. Aber in der Mitwirkung der Personalräte läge für die Institute eine große Gefahr. Deshalb war es unbedingt notwendig, die Entschließungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Kunst von den Personalvertretungen unabhängig zu machen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Arnholz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Sabel hat ausgeführt, daß den Ländern durch die Neufassung, die seine Fraktion hier vorschlägt, eine Auflage nicht erteilt werde. Gerade umgekehrt ist es. Dadurch, daß hier der Kreis derer, für die der Abs. 1 nicht gelten soll, erweitert wird, wird den Ländern eine bindende Vorschrift gegeben. Es wäre richtiger, diese Worte „und für Bedienstete mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit" wegzulassen. Dann ist den Ländern die Möglichkeit gegeben, für diese Fälle die Dinge so zu regeln, wie sie es für richtig halten.
Ich bin also der Meinung, daß man in Anbetracht der föderalistischen Organisation des Bundes den Ländern, zumal ja gerade sie für wissenschaftliche und künstlerische Dinge zuständig sind, die Möglichkeit geben sollte, sie so zu ordnen, wie sie selbst es für richtig halten.
Ich bitte also, dem Antrage, den die Frau Kollegin Wolff gestellt hat, zuzustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des § 90 in dritter Lesung.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag unter Ziffer 18 des Umdrucks 377.
— Umdruck 377 Ziffer 18, der lautet: „ Absatz 1 gilt nicht für Bedienstete usw.". Den anderen Antrag habe ich nicht vorliegen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Nun rufe ich den Änderungsantrag zu § 95 unter Ziffer 9 des Umdrucks 375 auf. Er ist schon begründet worden. Wird das Wort noch weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 375 Ziffer 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag zu § 101 unter Ziffer 16 des Umdrucks 374 auf und schließlich den Änderungsantrag unter Ziffer 19 des Umdrucks 377. Diese Anträge sind inhaltlich verschieden. Wird das Wort zu dem Änderungsantrag Umdruck 374 Ziffer 16 gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Es ist nämlich ein Änderungsantrag gegenüber der Fassung der zweiten Lesung, die ja lautet:
Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1955 in Kraft.
Hier wird beantragt:
Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.
— Ja. Ich komme zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Dann haben wir, falls das Wort zur Begründung nicht mehr gewünscht wird, noch über den Antrag der CDU/CSU unter Ziffer 19 des Umdrucks 377 abzustimmen, diesem soeben angenommenen Abs. 1 des § 101 einen Abs. 2 des Inhalts, wie er aus der Fassung des Antrags ersichtlich ist, hinzuzufügen. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Umdruck 377 Ziffer 19 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Mit Mehrheit angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, wären wir mit der Einzelberatung in der dritten Lesung durch. Es wurde mir gesagt, daß interfraktionell vereinbart sei, daß, bevor die Schlußabstimmung vorgenommen wird, das Parlament seine Beratung noch
einmal dreiviertel Stunden aussetzen solle. Ich
ertage die Sitzung auf 14 Uhr und bitte die Damen und Herren, dann aber wieder pünktlich hier zu sein, weil wir ja noch eine ganze Reihe von Dingen abwickeln müssen.
Die Sitzung wird um 14 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsident Dr. Schneider wieder eröffnet.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Böhm.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion habe ich zur Schlußabstimmung eine Erklärung abzugeben.
Die Sozialdemokratische Partei hat bei der Beratung dieses Gesetzes eine Reihe von Anträgen gestellt, die unserer Meinung nach notwendig waren, um dem Gesetz einen Wert zu geben, der der innerstaatlichen Entwicklung Rechnung trägt, der aber auf der anderen Seite auch der gesamten politischen Entwicklung die notwendige Grundlage geben sollte. In der zweiten Lesung sind die Ergebnisse der Beratung des Ausschusses in einer Art und Weise behandelt worden, die meiner Meinung nach in der Geschichte des Parlaments nicht oft vorkommt.
Nicht nur wurden die Arbeiten des Ausschusses, der sich ein ganzes Jahr lang bemüht hat, sachliche Arbeit zu leisten, derartig zerrupft und zerrissen, sondern auch bei der Begründung der Anträge auf Änderung der Vorlage des Ausschusses sind eine Reihe von Reden gehalten worden, die meiner Ansicht nach nicht ganz unwidersprochen bleiben dürfen.
Wir haben den Eindruck — das ist nicht eine Auffassung, die sich nur bei uns gebildet hat, sondern die auch draußen in Versammlungen durch Redner bestätigt wurde —, daß dieses Gesetz — besonders in der zweiten Lesung wurde das deutlich — ein Gesetz gegen die Gewerkschaften sein soll. Es ist beschämend, daß zehn Jahre nach dem beispiellosen Zusammenbruch, den Deutschland erlebt hat, die Gewerkschaften überhaupt noch um ihre Anerkennung und um das Recht ringen müssen, in den Betrieben als die berechtigten Vertreter der Belegschaften, der Betriebsräte und der Betriebsvertretungen auftreten zu können.
Ich will hier nicht das hohe Lied der Arbeit singen, die die Gewerkschaften in den letzten Jahren geleistet haben. Ich glaube aber, wir sollten uns bemühen, die Anerkennung einer geleisteten Arbeit, ganz gleich, von welcher Gruppe sie kommt, nicht den Ausländern zu überlassen,
sondern auch wir sollten den Mut aufbringen, für die Arbeit, die geleistet wurde, im Parlament die notwendige Anerkennung zu finden.
In einer Reihe von Versammlungen draußen ist die Stellungnahme der Mehrheit der Abgeordneten
damit begründet worden, daß die Haltung der Gewerkschaften in den letzten Monaten wesentlich zu dem Ergebnis der zweiten Lesung des Gesetzes beigetragen habe. Meine Damen und Herren, Sie mögen zu der Haltung der Gewerkschaften verschiedener Auffassung sein; das nimmt Ihnen niemand übel. Sie können aber bei der Verabschiedung eines Gesetzes nicht etwas tun, was als Rachepolitik gewertet werden muß.
Die Gewerkschaften sind auf Grund ihrer inneren Gesetzmäßigkeit und ihrer Statuten unabhängig von jeder politischen Partei.
— Sie dürfen die Haltung der Gewerkschaften nicht von Fall zu Fall registrieren.
Die Gewerkschaften haben in einem ganzen Teil hochpolitischer Entscheidungen auf der Seite der Regierung gestanden. Das bedeutet nicht, daß sie sich an die Regierungspolitik binden wollen. Wir würden sonst zu Gewerkschaften kommen, die sich von der Deutschen Arbeitsfront, von einer autoritären Organisation nicht mehr allzusehr unterscheiden würden.
Ich glaube, das wollen Sie nicht; das wollen wir alle nicht.
Die sozialdemokratische Fraktion war der Meinung, Ergebnisse der Beratungen des Ausschusses würden eine tragbare Grundlage, eine breite Basis für die Annahme des Gesetzes im Plenum schaffen können. Sicher, durch die heutigen Beschlüsse ist ein Teil von dem wieder ausgebügelt worden, was sich in der zweiten Lesung vollzogen hat; aber was jetzt als Gesetz vor uns liegt, kann unserer Auffassung nach nicht genügen, die Aufgaben einer Personalvertretung in den öffentlichen Betrieben gewissenhaft zu erfüllen. Reden wir denn von der Demokratisierung der Verwaltung, nur um irgendeine Floskel zu gebrauchen? Reden wir von einer vernünftigen Personalpolitik im Sinne der demokratischen Entwicklung, nur um davon zu reden? Wir sind der Meinung, daß auch von seiten der Regierungsparteien bei der Gestaltung der Gesetze dieser Grundsatzforderung Rechnung getragen werden sollte.
Das Gesetz, wie es jetzt in den einzelnen Paragraphen vor uns liegt, hat sehr viele Mängel und Fehler.
— Nicht nur nach meiner Meinung! Mit diesem Gesetz werden eine Reihe von Rechten in den Betrieben aufgehoben, die seit 1918 bestanden.
Unserer Meinung nach leitet dieses Gesetz eine Rückwärtsentwicklung des Rechtes im öffentlichen Dienst ein,
die nicht verantwortet werden kann. Dieses Gesetz ist schlechter als das Betriebsverfassungsgesetz. Ich weiß — ich habe es bei der ersten Beratung betont; auch heute morgen habe ich darauf hingewiesen —, daß das Mitbestimmungsrecht, besonders das wirtschaftliche Mitbestimmungsrecht, in
den öffentlichen Betrieben nicht wie in der Montanindustrie gehandhabt werden kann. Aber es gibt auch im öffentlichen Dienst eine ganze Reihe von Problemen auf diesem Gebiet. Wir wollen unser Teil mit dazu beitragen — die Parteien und die Gewerkschaften müssen es wollen; sie sind ja die Träger der neuen sozialen Ordnung —, auch in der Entwicklung der Gesetzgebung nicht rückläufig zu werden, sondern vorwärtszugehen.
Mit diesem schlechteren Personalvertretungsgesetz wird auch das Gesetz Nr. 22 des Kontrollrates hinfällig werden. Wir werden von unseren Kollegen draußen immer wieder gefragt: Will denn die souveräne Bundesregierung ein schlechteres Recht schaffen,
als es durch Anordnung der Besatzungsmacht geschah?
Mit diesem Gesetz—vergessen Sie das nicht, meine Damen und Herren — werden alle bisher getroffenen Betriebsvereinbarungen — einmal schon, soweit sie mit den Gewerkschaften, darüber hinaus aber auch, soweit sie mit den Betriebsvertretungen getroffen wurden — hinfällig. Vor der Betriebsvertretung, vor der Personalvertretung steht allein das Gesetz in seiner jetzigen Form.
— Wer will denn gleich nein sagen? Ich darf doch etwas dazu sagen!
— Ich sage Ihnen das, weil es zu der Erklärung gehört.
Wir haben heute morgen bewußt und mit innerer Überzeugung auf eine Generaldebatte verzichtet. Wir waren der Meinung; bei der Einzelberatung könnten noch eine Reihe von Verbesserungen in das Gesetz hineinkommen, die von uns beantragt waren, und damit das Gesetz auch für uns annehmbar machen. Das ist nicht eingetreten. Das Gesetz in seiner jetzigen Form isst für die sozialdemokratische Fraktion unannehmbar geworden.
Ich glaube Ihnen das sagen zu müssen, obwohl wir
— ich habe es bereits betont — in dem Ausschuß sehr intensiv und mit innerer Anteilnahme mitgewirkt haben. Wir wollten an idem Gesetz eine ganze Reihe von Änderungen vornehmen, um auch für das Berufsbeamtentum die Grundlage des Mitbestimmungsrechts zu schaffen, die im neuen Staat notwendig ist.
Wir sehen uns nach den Ergebnissen der Beratungen, nach der Fassung der Paragraphen, leider nicht in der Lage, diesem Gesetz unsere Zustimmung zu geben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß sagen, daß ich die Ausführungen des Herrn Kol-
legen Böhm mit dem Gefühl tiefer Enttäuschung angehört habe.
Jeder, der der Debatte heute morgen gefolgt ist, und jeder, der heute morgen die Abstimmungsverhältnisse in sehr wesentlichen Punkten wahrgenommen hat, wird mit mir die Hoffnung geteilt haben, daß es gelingen werde, das Gesetz in diesem Hause auf eine breite Mehrheit zu stellen.
Ich habe vor rund 15 Monaten — es ist genau am 19. März vergangenen Jahres gewesen — dieses Gesetz hier im Namen der Bundesregierung begründet. Für uns alle — das kann ich für die ganze Bundesregierung erklären — ist dieses Gesetz ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Mitbestimmung gewesen. Wir haben in ihm den Schlußstein gesehen, der in das große Werk einzufügen wäre, das vor allen Dingen unsere Vorgänger in den ersten vier Jahren des Bundestages geschaffen haben. Bei diesem Gesetz hat uns darüber hinaus die Absicht geleitet, zur Wahrung und zur Schaffung der Rechtseinheitlichkeit in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Wer in gerechter Weise abzuwägen versucht, ob und welche Parallelen die Regelung der Mitbestimmung in Deutschland in irgendeinem Lande der Welt — meine Damen und Herren, ich sage: in irgendeinem Lande der Welt — hat, der wird zu dem Ergebnis kommen müssen, daß wir in den vorangegangenen Gesetzen und in diesem Gesetzselbst etwas schaffen, was vor 1933 nicht gegolten hat
und was derzeit in keinem anderen Lande der Welt gilt.
Wenn ich dann aus dem Munde des Herrn Kollegen Böhm die Frage hören muß, ob wir es Ausländern überlassen wollten, bei uns, in unserem Vaterland, richtiges Recht zu setzen, so kann ich nur sagen:
Zu dieser Setzung des Rechts in unserem Vaterlande haben wir einstweilen die Parallele in der Welt vergeblich zu suchen.
Der Herr Kollege Böhm hat die Frage gestellt, ob dies etwa der Ausdruck einer Rachepolitik sein sollte. Ich glaube, man wird der Schwere dieses Problems und unserem Ringen um den wirtschaftlichen und sozialen Frieden in Deutschland wirklich nicht gerecht, wenn man eine solche Frage überhaupt nur stellt.
Meine Damen und Herren, wer erlebt hat — und die meisten derjenigen, die hier sind, oder wenigstens sehr viele von Ihnen haben es ja erlebt —, wie wir es selbst gewesen sind, die im 1. Bundestag die Initiative auf 'diesem Gebiet ergriffen, wie wir ein Gesetz geschaffen haben — ich sage dies mehr im Blick auf meine engeren politischen Freunde das auf dem Gebiet der Kohle- und Eisen-Mitbestimmung eine Sensation in der Rechtslage der ganzen freien westlichen Welt ist, der wird nicht auf den Gedanken kommen, daß irgend jemand in unseren Reihen die Absicht hätte, Rachepolitik ausgerechnet gegen die Gewerkschaften zu betreiben.
Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal sagen: Ich habe den Kollegen Böhm mit sehr tiefem Bedauern angehört, und ich hoffe, wenn Sie alle den Verlauf der Debatte von heute morgen und auch die Korrekturen, die diese Debatte von heute morgen an den Ergebnissen der zweiten Beratung angebracht hat, noch einmal überdenken, dann werden Sie zu dem Ergebnis kommen müssen, daß man zwar nicht die einen oder die anderen hundertprozentig befriedigen konnte, daß hier aber trotzdem etwas geschaffen worden ist, was ein außerordentlich fortschrittliches Stück moderner Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. Ich möchte noch einmal der Hoffnung Ausdruck geben, daß dieses Gesetz, wenn es so, wie es in der Dritten Beratung in den einzelnen Abstimmungen verabschiedet worden ist, Gesetz wird, wirklich einen Beitrag zum inneren Frieden in unserem Lande leisten wird. Das wird es aber nur dann tun, wenn alle Mitglieder dieses Hohen Hauses und darüber hinaus alle Menschen in Deutschland bereit sind, mit ruhigem und sachlichem Blick die Tatsachen zu wägen. Sie werden dann zu demselben Ergebnis kommen, das ich hier ausgesprochen habe. Dieses Gesetz stellt den Schlußstein in der Mitbestimmung in unserem Vaterlande dar, und es wird kein Land der Welt geben, das uns in der Regelung der Mitbestimmungsfrage übertrifft.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich mache nur darauf aufmerksam, daß wir so nicht weiterfahren können. Wir stehen vor der Schlußabstimmung der dritten Lesung und haben keine allgemeine Generaldebatte. Diese hätte man am Anfang der Beratung des Gesetzes durchführen sollen. Ich habe das Wort nur zu einer kurzen Erklärung erteilt. Damit gehe ich schon sehr weit in der Auslegung der Geschäftsordnung, indem ich § 36 analog anwende. Tue ich das nämlich nicht, dann können solche Erklärungen nach § 59 der Geschäftsordnung in dieser Form überhaupt nicht abgegeben werden.
Ich bitte also die nächstfolgenden Redner, sich daran zu halten und nur kurze Erklärungen zur Abstimmung abzugeben.
— Ich habe ihn ja gar nicht ausgenommen. Das Wort hat der Abgeordnete Kühn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP habe ich folgende Erklärung abzugeben: Nachdem eine Reihe von für die Fraktion der FDP wesentlichen und unabdingbaren Anträgen, z. B. in der Frage des Gruppensprechers, der Hinzuziehung außenstehender Gewerkschaftsvertreter, der Ausschaltung des parlamentarisch verantwortlichen Ministers und der Mitwirkung bei der Beförderung von Beamten, in den Abstimmungen der. dritten Lesung des Gesetzes abgelehnt worden ist, sieht sich die Fraktion der FDP nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen.
Im übrigen beantrage ich namens der Fraktion der FDP für die Schlußabstimmung namentliche Abstimmung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Sornik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE habe ich dem Hohen Hause zu erklären, daß wir trotz schwerwiegender Bedenken
gegen einzelne Punkte dieses Gesetzes in der
Schlußabstimmung dem Gesetz zustimmen werden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Sabel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens meiner Freunde folgendes erklären. Der Verlauf der heutigen Debatte und das Ergebnis der Abstimmungen rechtfertigen nach unserer Auffassung nicht die leidenschaftlichen Anklagen, die der Kollege Böhm hier erhoben hat.
Auch wir sind in der Auffassung zu einzelnen Bestimmungen differenzierter Meinung. Aber wir haben uns bemüht, durch brauchbare Vermittlungsvorschläge eine Regelung zu schaffen, die auch — ich sage es ganz deutlich — für die im öffentlichen Dienst stehenden Menschen akzeptabel ist.
Meine Damen und Herren, es ist falsch, zu sagen: „Hier ist generell eine Rückwärtsentwicklung eingetreten." Nein, die Verhältnisse im öffentlichen Dienst sind so differenziert, daß man, wenn man eine Wertung vornehmen will, das nur pauschal tun kann. Und da möchte ich hier — Sie kennen meine Bedenken — trotzdem der Darlegung des Herrn Innenministers zustimmen, daß wir uns mit dieser Regelung draußen sehen lassen können.
Sie haben j a inzwischen gespürt, daß Sie Partner für Ihre Ablehnung gefunden haben. Vielleicht wird das Ihnen Anlaß geben, über Ihren Antrag, über Ihre Stellungnahme noch einmal nachzudenken.
Ich darf dem Herrn Kollegen Böhm
noch sagen—falls er das vergessen haben sollte —, daß das Kontrollratsgesetz 22 niemals für den öffentlichen Dienst Anwendung gefunden hat; denn dafür war es nicht zuständig.
Wir sind also der Auffassung: Die heutige dritte Lesung hat die Beschlüsse der zweiten Lesung in wesentlichen Punkten abgeändert in Anliegen, die, Kollege Böhm, wir gemeinsam hatten. Ich glaube, wir kommen zu einer gerechten Wertung nur, wenn wir nicht die Summe der Anträge, sondern den Gehalt der einzelnen Fragen nehmen. Und da muß ich Ihnen sagen: in den gehaltvollen Angelegenheiten sind Sie eben dadurch, daß unsere Anträge angenommen wurden, doch praktisch auch mit Ihrer Meinung zum Zuge gekommen.
Ich möchte also noch einmal sagen: ich glaube, es liegt im Interesse auch der Menschen im öffentlichen Dienst, wenn dieses Gesetz hier angenommen wird.
Ich darf noch namens meiner Fraktion den Antrag auf namentliche Abstimmung stellen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weitere Wortmeldungen? — Herr Abgeordneter Schranz.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wegen grundsätzlicher Bedenken, die das Gesetz auch nach der dritten Lesung bei uns ausgelöst hat, wird ein Teil meiner politischen Freunde nicht die Möglichkeit haben, dem Gesetz zuzustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Sowohl die FDP-Fraktion wie die CDU/ CSU-Fraktion haben Antrag auf namentliche Abstimmung bei der Schlußabstimmung gestellt. Ich brauche nicht zu fragen, ob der Antrag unterstützt wird; die Unterstützung ist ja bei der Sachlage selbstverständlich.
Wir kommen also in der Schlußabstimmung über das Personalvertretungsgesetz zur namentlichen Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren der Schriftführung, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich frage das Haus: Sind noch Damen und Herren da, die in der namentlichen Abstimmung ihre Abstimmungskarten bisher nicht abgegeben haben? — Bitte!
Ich frage noch einmal: Sind noch Damen und Herren da, die bisher nicht namentlich abgestimmt haben? — Dann bitte ich, sich zu beeilen.
Ich schließe die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, darf ich die Zeit während der Auszählung dadurch ausnutzen, daß ich wenigstens noch über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1189 unter Ziffer 2 abstimmen lasse, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Meine Damen und Herren, ich darf noch folgendes bekanntgeben. Wir hatten interfraktionell vereinbart, daß wir heute um 15 Uhr Schluß machen. Aber dadurch, daß wir heute morgen mehrmals unterbrechen mußten, ist eine ganze Zeit, ich will ganz vorsichtig sagen: mindestens eine halbe Stunde verlorengegangen. Ich darf das Haus bitten, damit einverstanden zu sein, daß wir diese halbe Stunde über 15 Uhr hinaus tagen, damit wir unsere Tagesordnung noch erledigen. Ich weiß sonst nicht, wann die Punkte, die heute nicht er-
ledigt werden könnten und wie das Getreidepreisgesetz erledigt werden müssen, auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen sollen.
— Wir werden eben nicht fertig, wenn es so weitergeht. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich darf das vorläufige Ergebnis*) der namentlichen Abstimmung bekanntgeben. Stimmberechtigte Abgeordnete: abgegebene Stimmen insgesamt 406, mit Ja 207, mit Nein 179, enthalten 20; Berliner Abgeordnete: insgesamt abgegebene Stimmen 18, Ja 4, Nein 13, enthalten 1. Damit ist das Gesetz auf Drucksache 1189 mit Drucksache 1287 in dritter Lesung verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 5 der heutigen Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Verlängerung der Wahlperiode der Betriebsräte in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts (Drucksache 1425).
Ich rufe auf zur ersten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht? — Ich schließe die erste Beratung.
Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf in der Einzelberatung § 1, — § 2, — § 3, --
Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Da Änderungsanträge zur dritten Beratung nicht vorliegen, bitte ich die Damen und Herren, die dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest:
Punkt 6:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes zu dem Vierten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (4. ÄndG LAG) (Drucksache 1423).
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Abgeordneten Kunze.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich brauche nicht weiter zu begründen, weil ich die Fülle von technischen Einzelheiten im Mündlichen Bericht Drucksache 1423 vorzulegen mir erlaubt
Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 4685. habe. Im Vermittlungsausschuß ist die Ihnen vorliegende Drucksache 1423 gegen zwei Stimmen angenommen worden. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, dem Parlament vorzuschlagen, die ganze Angelegenheit in einem Wahlgang zu erledigen. Ich beantrage, dem Ausschußvorschlag zu entsprechen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht. Sollen Erklärungen abgegeben werden? — Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 1423 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen eine Stimme angenommen.
Punkt 7:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1955/56 sowie über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Drucksache 1408);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1429 [neu]).
Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Dr. Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da es sich hier um ein sehr wichtiges Gesetz handelt und die Unruhe des Hauses groß ist, wäre ich beinahe veranlaßt, einen längeren Bericht zu geben,
.
bis soviel Ruhe eingekehrt ist, daß ich in Ruhe die sachlichen Gedanken entwickeln kann. Aber ich will Ihnen einen langen Bericht ersparen.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit dem Getreidepreisgesetz, wie ich es kurz nennen darf, in zwei Sitzungen, am 25. Mai und am 7. Juni, beschäftigt. Der Herr Bundesminister Dr. Lübke hat zunächst allgemeine Ausführungen gemacht, wie Sie sie auch in der Begründung des Getreidepreisgesetzes vorfinden; ich will darauf nicht näher eingehen, und Sie sind da sicher mit mir einverstanden.
Es hat sich da auch um die Gestaltung der Reports gehandelt, der Zuschläge für das Lagern des Getreides im Lauf der Monate; es hat sich um die Schwierigkeiten gehandelt, die bei der Aufrechterhaltung der Roggenlieferungsprämie mitgespielt haben. Ich will das also nur kurz erwähnen.
Die Reports sind in der ersten Sitzung, der vom 25. Mai, so beschlossen worden, wie sie in der Regierungsvorlage vorgesehen waren. Aber in der zweiten Sitzung, am 7. Juni, hat sich eine Änderung ergeben: vom August ab sollen die Reports, d. h. die monatlichen Zuschläge zum Getreidepreis, so gestaltet werden, daß im September 2 DM, im Oktober 4 DM, im November 5 DM, im Dezember 6 DM, im Januar 5 DM, im Februar 3 DM und im März 2 DM erhoben werden. Ich selbst habe ja diese Vorschläge im Ernährungsausschuß vorge-
bracht, nachdem gewisse Vorverhandlungen stattgefunden hatten, und ich habe darauf hingewiesen, die Wegnahme des Reports von 2 DM für September — jetzt geben Sie ein bissel Obacht —
werde dazu führen, den Mindestpreis der Landwirtschaft bei unmittelbarem Verkauf nach der Ernte zu senken. Dagegen war ich eingestellt, weil sich das in den übrigen Monaten fortgesetzt hätte. Dieser September-Report wurde also wiederhergestellt.
Weiterhin wurde festgestellt — ziffernmäßig belegt; ich will Sie mit den Ziffern nicht belästigen —, daß die Hauptablieferung der Landwirtschaft in den Monaten August bis Dezember stattfindet, und zwar in der Weise, daß bis Ende des Jahres immer 84 oder 85 oder auch einmal 77% der Ernte aus der Hand des Bauern heraus sind, so daß die Reportgestaltung mit 6 DM pro Tonne im Monat Dezember ihre Berechtigung hat. Wir wollen einmal den Versuch machen, den Landwirt dahin zu bringen, daß er mit Rücksicht auf die Verhältnisse größere Mengen langfristiger einlagert.
Herr Kollege Schmidt, ich bin mit Ihnen der gleichen Auffassung; wir brauchen miteinander nicht darüber zu reden.
Ein Kollege des Ernährungsausschusses hat darauf hingewiesen, daß die Einteilung in Preisgebiete keine Rücksicht auf die Grenz- und Zonenrandgebiete nimmt und daß man hier durch entsprechende Frachtbeihilfen nachhelfen sollte.
Mit dem § 1 ist man im allgemeinen einverstanden gewesen. Der § 2 wurde überhaupt nicht beanstandet.
Bei § 3 ist eine Diskussion entstanden wegen des neuen Absatzes, wonach die Einfuhr- und Vorratsstelle dadurch entlastet werden soll, daß sie durch Frachtvergütungen dafür Sorge trägt, daß Getreide durch die Beteiligten selber, nicht von der Einfuhr-und Vorratsstelle, aufgenommen wird. Der Herr Kollege Schmidt hatte beantragt, daß diese Bestimmung gestrichen wird; er ist damit nicht durchgekommen.
Der Änderungsvorschlag des Bundesrats, das Bundesernährungsministerium solle im Zusammenwirken mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium der Finanzen für die Ausarbeitung entsprechender Vorschläge sorgen, wurde vom Ausschuß mit großer Mehrheit gebilligt.
Bei § 3 kam die Meinung zum Ausdruck, es dürfe unter keinen Umständen dazu kommen, daß durch die Gestaltung der Frachtzuschüsse die Mindestpreise in den frachtungünstig gelegenen Gebieten beim Landwirt irgendwie angetastet werden. Das ist eine Frage, die die Verwaltung noch des Näheren in Ordnung bringen muß.
Bei § 4, wo es sich um die Preise für Saatgetreide handelt, sind die Anträge auf Erhöhung der Preise — um 10 DM pro 1000 kg — und auf Senkung des Preises mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt worden.
Die Lieferprämie für Roggen habe ich schon erwähnt. Sie wurde nicht beanstandet.
Das Gesetz ist unter Berücksichtigung des Änderungsvorschlags des Bundesrats, daß hier das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium bei den Frachtrelungen mitwirken müssen, wie ich glaube, einstimmig angenommen worden. Infolgedessen haben wir eine gute Grundlage. Das Ergebnis der Beratungen liegt vor in der Drucksache 1429 ; da können Sie sich hineinvertiefen. Wie sich die Preisverhältnisse aufbauen, hat die Regierung selber ausrechnen müssen, denn als Abgeordneter unterziehe ich mich nicht der Mühe, einzeln auszurechnen, was die Konsequenz der Anträge ist. Also die Auswirkung der Anträge ist aus der Preistabelle in Drucksache 1429 (neu) zu ersehen.
Ich ersuche Sie, mit Begeisterung dem einstimmigen Beschluß des Ernährungsausschusses die Zustimmung zu erteilen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe auf in der zweiten Beratung § 1 in der Fassung der Drucksache 1429 , — § 2, — § 3, ebenfalls in der Neufassung mit dem Zusatz im Abs. 1, wie er sich aus der Drucksache 1429 (neu) ergibt, — § 4,—§ 5,—§ 6—, § 7,—§ 8—, § 9 —, § 10, — § 11, — Einleitung und Überschrift.—Wird das Wort gewünscht? —Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die zweite Beratung. Wer den soeben aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich trete in die
dritte Beratung
des Gesetzes ein. Ich eröffne die allgemeine Aus-
sprache. Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt.
Meine Damen und Herren! Der Bericht des Kollegen Horlacher hat zwar die positiven Seiten des Getreidepreisgesetzes 1955/56 sehr ausführlich dargelegt. Er hat aber die Bedenken einer Minderheit nicht in vollem Umfang zum Ausdruck gebracht. Der Grund liegt darin, daß er bei der ersten Beratung nicht selbst anwesend war. Anscheinend hat also der Souffleur versagt und hat die Schuld daran. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, zugleich im Namen eines Teiles meiner politischen Freunde, ergänzend zum Bericht eine Erklärung abzugeben.
Der Regierungsentwurf zum Getreidepreisgesetz 1955/56 hatte für die bäuerliche Landwirtschaft Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Regelung gebracht. Während einerseits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch einen Kompromiß noch eine zufriedenstellende, wenn auch nicht glückliche Regelung der Reports erreicht worden ist, so ist andererseits den Bedenken gegenüber der Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 nicht Rechnung getragen worden. Der Antrag, diesen Satz 2 zu streichen, wurde mit 12 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Die Übernahme der Beförderungskosten durch die Einfuhr- und Vorratsstelle gemäß Satz 2 des § 3 Abs.! erscheint meinen Freunden nicht geeignet, das Problem der Marktordnung, insbesondere die Frage der hohen Kosten, auch nur annähernd befriedigend zu lösen. Diese Neufassung ist für uns ein zu weites Zugeständnis an die außerhalb der Landwirtschaft stehenden, sich mit Getreide befassenden Gruppen. Den Möglichkeiten dieser Gruppen
zu einem unheilvollen Druck auf die Masse der bäuerlichen Betriebe mit einer dauernden Tendenz auf den Getreidemindestpreis ohne den geringsten Vorteil für die Verbraucherschaft und ohne den Vorteil für den Steuerzahler ist Tür und Tor geöffnet.
Die Besorgnisse um diese mögliche Entwicklung wollen meine Freunde und ich dem Hohen Hause nicht vorenthalten. Diese Bedenken sind weder durch die Zusicherungen des Ernährungsministers bezüglich der Ausgestaltung der Durchführungsverordnungen noch durch die Erklärung der Befürworter dieser Regelung ausgeräumt, daß nur damit die Marktordnung aufrechterhalten werden kann und dies ein Ansatzpunkt neuer, besserer Lösungen sein wird.
Die gemeinsame Feststellung, daß diese Regelung ein Versuch ist, wird uns veranlassen, die Entwicklung auf dem Getreidemarkt genauestens zu beobachten. Wir behalten uns vor, noch im Laufe des Getreidewirtschaftsjahres 1955/56 parlamentarische Schritte zu unternehmen, falls Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft im Verzuge ist.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren, wird in der allgemeinen Aussprache noch weiter das Wort gewünscht? — Abgeordneter Kriedemann, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und erren Wie in all den Jahren, in denen wir uns mit dem Getreidepreisgesetz auf der Grundlage des Getreidegesetzes zu befassen hatten, ist leider auch in diesem Jahr wieder Veranlassung, festzustellen, daß die Vorlage dem Hause so spät zugeleitet wurde, daß eine gründliche Beratung notwendigerweise darunter leiden mußte. Es ist also zu konstatieren, daß auch in diesem Gesetz wesentliche Mängel erhalten geblieben sind.
Zu den Dingen, die gründlicher hätten beraten werden sollen, scheint mir in erster Linie die Frage der Reports zu gehören. Ich bin der Meinung, daß die Regierung hier durchaus einen richtigen Weg eingeschlagen hat. Ich hätte es begrüßt, wenn Zeit genug gewesen wäre, Mißverständnisse aufzuklären und im Ausschuß eingehend zu bereinigen, die offenbar zugrunde liegen, wenn man von einer Verschlechterung des Entwurfs für die Landwirtschaft spricht.
Es mag nicht so ganz einfach sein, einzusehen, wo der Unterschied zwischen dem Getreidepreis und dem Zuschlag wegen der Lagerkosten liegt; aber es gibt diesen Unterschied. Immerhin, das ist nun passiert. Ich fürchte allerdings, daß wir uns mit den jetzt festgesetzten Reportsätzen — insbesondere mit dem Reportsatz von 6 DM im Dezember — noch zu befassen haben werden; denn es gibt da leider Konsequenzen.
Aber eine Bemerkung meines Fraktionskollegen Schmidt möchte ich hier noch aufgreifen. Wenn der Ausschuß auch nicht sehr viel Zeit gehabt hat, so ist doch gerade über diesen Punkt meinem Gefühl nach sehr eingehend gesprochen worden. Wer die Dinge kennt, die um die Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide zu konstatieren sind, und wer die vielen Gründe zu Beschwerden darüber kennt, der kann sich ja nicht nur mit Kritik begnügen, sondern er muß auch auf Mittel und Wege sinnen, wie man diese Schwierigkeiten oder diese Fehler oder diese Überschreitungen der Zuständigkeiten korrigieren kann.
Ich bin mit der Regierung, mit dem Bundesminister für Ernährung der Meinung, daß hier ein Versuch gemacht worden ist, den man mit aller Ruhe und mit viel Vertrauen erst einmal passieren lassen sollte. Auch ich sehe eine sehr wesentliche Möglichkeit zur Senkung der Kosten der Einfuhr-und Vorratsstelle darin, daß tote Winkel ausgeräumt werden, indem man einen Frachtzuschlag festsetzt. Wir müssen ja in der nächsten Woche, wenn wir den Haushalt vor uns liegen haben, die Kosten der Einfuhr- und Vorratsstelle noch einmal in Zahlen zur Kenntnis nehmen. Ich möchte wünschen, daß die Dinge so ablaufen, wie es im Ausschuß besprochen worden ist, daß sich die Maßnahme zur Gewährung von Frachtausgleichen in dem Rahmen hält, der dort angedeutet worden ist und der sich aus den geographischen Verhältnissen ergibt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Horlacher.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da schon eine Debatte da ist, mache ich noch einmal von der Möglichkeit, etwas zu diesem Thema zu sagen, Gebrauch. Ich möchte Sie auf folgendes hinweisen: Es besteht ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis,
zwischen dem, was man theoretisch will, und dem, was sich praktisch vollzieht.
Praktisch vollzieht sich die Sache nämlich so, daß unsere Bauern nach der Ernte, besonders nach der schlechten Ernte des Vorjahrs, Geld brauchen und die Ernte auf den Markt bringen. Deswegen war ich dagegen, daß man hier den Reportsatz 2 DM wegnimmt, weil das praktisch eine Senkung des Mindestpreises gewesen wäre. Das ist die Kernfrage.
Die 2, 4, 5 Mark wirken sich nämlich beim Aufbau der Reports immer wieder nachhaltig aus, weil die 2 Mark immer noch fehlen. Deswegen wurde das so geändert.
Aber wir wollen darüber nicht streiten. Ich bin mit den theoretischen Gedanken des Bundesernährungsministers vollständig einverstanden, daß wir die Lage der Landwirtschaft so glänzend gestalten, daß der Bauer kalkulatorisch rechnet und bei der Getreideablieferung jeden Pfennig ausnützt. Aber so weit sind wir noch nicht. Da müssen wir erst noch auf das Paritätsgesetz warten.
Die Geschichte ist praktisch so: Die Hauptablieferungszeiten sind von der Bauernseite her gesehen je nach dem Ernteausfall — die Ernte kann sich ja einmal verzögern — der August oder September, der September bei normaler Ernte auf jeden Fall; aber schon im August wird abgeliefert. Dann gibt es noch eine Höchststeigerung im Monat Dezember. Deswegen haben wir ja auch, dem Vorschlag des Herrn Bundesministers folgend, den Dezemberreport ziemlich hoch heraufgesetzt, auf 6 DM nämlich.
Ich selbst werde diese Politik des Bundesernährungsministers unterstützen und werde unsere Bauern auf die Ausnützung der Möglichkeiten der Reports hinweisen. Wir werden ja sehen, was dabei herauskommt. Wenn wir die Erfahrungen haben, dann können wir nächstes Jahr eine bessere Grundlage schaffen.
Herrn Kollegen Schmidt möchte ich sagen, daß er mit mir gar keinen Streit hat. Er hat höchstens einen Streit mit seinem Freund Kriedemann;
aber das geht mich weiter gar nichts an.
Praktisch hat es sich um die Frachtbeihilfen gehandelt. Der Grundsatz der Frachtbeihilfen, ohne daß der Mindestpreis des Bauern gefährdet wird, ist richtig, weil er zur Entlastung der Einfuhr- und Vorratsstelle führt. Herr Kollege Schmidt, haben Sie halt ein bißchen Zutrauen, es wird schon gehen. Wir werden da ein bißchen nachhelfen und die Verhältnisse in Ordnung halten. So wünsche ich, daß das Gesetz vom Bundesernährungsministerium so gehandhabt wird, daß es den gewünschten Erfolg und keine Verschlechterung der Verhältnisse, insbesondere für den Erzeuger, mit sich bringt.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall; dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Da Änderungsanträge nicht vorliegen, komme ich sofort zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen in der Fassung, wie sie in der zweiten Lesung beschlossen worden ist, zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Matthes, Richarts, Bauknecht, Dr. Horlacher, Mellies, Frühwald, Elsner und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes .
Es soll auf Begründung verzichtet werden. Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist.
Ich schlage Überweisung vor an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen — federführend — und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist erfolgt.
Punkt 9:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-schweizerische Protokoll vom 16. November 1954 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Gießereierzeugnisse ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1399).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Serres. Es wurde mir soeben gesagt, daß auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet werden soll. Ich darf wohl das Einverständnis des Hauses unterstellen.
Ich trete dann in die zweite Lesung ein und rufe auf Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung und komme zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung
und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen. Damit ist die zweite Lesung beendet.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem soeben in der zweiten Lesung angenommenen Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 10:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1407).
Es soll auf Begründung und Debatte in der ersten Lesung verzichtet werden. — Das Haus ist einverstanden. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik vor. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 11:
Zweite und dritte Beratung der Entwürfe der Gesetze über die Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
a) auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
b) auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern ;
Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1402).
Verzichtet das Haus auf mündliche Berichterstattung? — Das ist der Fall. Dann rufe ich auf: Art. 1, — 2, — 3 und 4, — Einleitung und Überschrift. — Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Wer den aufgerufenen Artikeln, Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache und komme zur Abstimmung. Wer dem soeben in der zweiten Lesung verabschiedeten Gesetz in der dritten Beratung im ganzen zustimmt, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 12:
Beratung des Entwurfs einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1409).
*) Siehe Anlage 10.
Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Das ist der Fall. Dann ist so beschlossen.
Punkt 13:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1400, 1334).
Auch hier soll auf mündliche Berichterstattung verzichtet werden. — Das Haus ist damit einverstanden. Dann komme ich zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 1400 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 14 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Zweiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1401, 1335).
Es ist mir mitgeteilt worden, daß auch hier auf mündliche Berichterstattung verzichtet werden soll. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Ich komme zur Abstimmung über den Ausschußantrag auf Drucksache 1401, der lautet „dem Verordnungsentwurf — Drucksache 1335 — unverändert nach der Vorlage zuzustimmen." Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 15 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Elektrobleche und Wälzlagerstahl) (Drucksachen 1437, 1434).
Ich höre, daß der Berichterstatter Müser auf Berichterstattung verzichtet. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich komme dann zur Abstimmung über den Ausschußantrag Drucksache 1437. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 16:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für lauswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Deutsche Fremdenlegionäre (Drucksachen 1249, 591).
Ich erteile das Wort zur Berichterstattung dem Abgeordneten Wehner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß Sie leider zu später Stunde doch noch um einige Aufmerksamkeit bitten; aber ich glaube, als Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu dem Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei, der die Drucksachennummer 591 hat, müssen an dieser Stelle einige Angaben gemacht werden, die auch die Öffentlichkeit braucht, weil ja
in Verbindung mit diesem Antrag und ähnlichen anderen Anträgen rege Diskussionen geführt worden sind.
Sie werden sich erinnern, daß der Antrag der Fraktion der Freien Demokratischen Partei Anliegen in zwei Gruppen zusammenfaßte. Erstens hat es sich darum gehandelt, die genaue Zahl der in der französischen Fremdenlegion befindlichen Deutschen bekanntgegeben zu erhalten, zweitens darum, Sicherheit zu bekommen, daß die geltenden internationalen Konventionen auf die in den Kämpfen in Indochina verwundeten und gefangenen deutschen Legionäre angewendet werden, und drittens darum, daß die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes zur Heimführung und zur Betreuung solcher in Kriegsgefangenschaft Geratenen gefördert und unterstützt werden sollen. Schließlich — und das ist die zweite Gruppe der Anliegen der Antragsteller gewesen — wurden eine große Aufklärungsaktion, die vor dem Eintritt in die Legion warnen sollte, und schärfere Maßnahmen zur Unterbindung der Werbung auf deutschem Boden gefordert.
Der Auswärtige Ausschuß hat sich ausführlich mit den Tatbeständen befaßt und auseinandergesetzt, die diesen Forderungen zugrunde liegen. Auch der mitberatende Ausschuß für Jugendfragen hat auf seinem Gebiet, vor allem durch die Vernehmung von Sachverständigen und dadurch, daß einige Länderregierungen, vor allem die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz, mit ausführlichem Material zur Verfügung gestanden haben, eine Sachprüfung vorgenommen. Ich will das, was an Feststellungen unumgänglich ist, hier so knapp wie möglich zu treffen versuchen.
Zu der Forderung Nr. 1 der Antragsteller. Es bestand keine Möglichkeit, Zahlen zu erhalten, die sich von denen unterscheiden, die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei im vorigen Jahr bekanntgegeben worden sind. Ich will diese Zahlen jetzt nicht wiederholen, obwohl das eigentlich beabsichtigt war. Die Bundesregierung hat dem Ausschuß versichert, daß neue Angaben, die diese Zahlen ergänzen könnten, in der Zwischenzeit nicht zu bekommen gewesen sind. Im übrigen vertraten die Vertreter der Bundesregierung den Standpunkt, daß ein begründeter Anlaß, die Richtigkeit der von der französischen Regierung auf unsere Anforderung gegebenen Zahlen zu bezweifeln, bei der Bundesregierung nicht bestehe. Angesichts dieses Tatbestandes war der Ausschuß, der wohl weiß, daß immer noch Unklarheiten über die wirklichen Zahlen bestehen, der Meinung, daß die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, die Bemühungen fortzusetzen, um die genaue Zahl der in der französischen Fremdenlegion befindlichen Deutschen in Erfahrung zu bringen. Das ist die Forderung unter 1 a des Antrags des Ausschusses.
Zu. dem Punkt Nr. 2 des Antrags der Fraktion der Freien Demokratischen Partei muß ich auch einiges sagen. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht, weil die Konvention für Menschenrechte von Frankreich noch nicht ratifiziert ist und weil die vier Genfer Abkommen vom August 1949 über die Behandlung von Kriegsgefangenen, Verwundeten und Kranken von den Vietminh nicht ratifiziert worden sind, rechtlich keine Möglichkeit, mehr zu tun, als bisher getan worden ist.
Die Bundesregierung hat aber betont, daß sie sich unabhängig von allen juristischen Erwägungen über die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit der Genfer Konventionen in diesem Fall und unter diesen Schwierigkeiten auf allen ihr zur Verfügung stehenden Wegen dafür eingesetzt habe, daß die in Kriegsgefangenschaft geratenen deutschen Legionäre nach den Grundsätzen der Konventionen behandelt werden. Die Bundesregierung hat betont, daß sie laufend Angaben über das Schicksal deutscher Legionäre bekommen hat, soweit sie den französischen militärischen Dienststellen zur Verfügung standen.
Nun wurden im Ausschuß Anregungen gegeben, um völlig sicherzugehen, etwa sich an die Vereinten Nationen zu wenden oder einen Versuch über die Liga der Rot-Kreuz-Gesellschaften zu machen oder — eine dritte Anregung — die guten Dienste der Regierung eines neutralen Staates zu erbitten. Die Bundesregierung hat auf diese Vorschläge im einzelnen ausführlich geantwortet und vertrat die Meinung, daß es in diesem Zeitpunkt nicht zweckmäßig oder erfolgversprechend sei, einen dieser drei zusätzlichen Schritte zu unternehmen. Der Ausschuß hat in der Annahme, daß die Bundesregierung auf den von ihr beschrittenen Wegen weiter tätig sein wird — was sie versichert hat; sie hat erklärt, sie wolle besonders mit Hilfe der französischen Behörden weiter an der Verbesserung der Lage der Betroffenen arbeiten —, davon abgesehen, eine besondere Empfehlung zu dem Punkt 2 des Antrags der Freien Demokratischen Partei auszuarbeiten.
Zum Punkt 3, der darauf hinzielt, daß die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes unterstützt werden sollen, habe ich zu sagen, daß nach den der Bundesregierung vorliegenden Berichten der Gefangenenaustausch in Indochina zum Zeitpunkt der Behandlung dieses Antrags praktisch als abgeschlossen zu betrachten war. Es ist aber in Erinnerung gebracht worden, daß im Herbst des vergangenen Jahres das Schicksal von rund 30 000 Soldaten in Indochina, davon etwa 3500 Fremdenlegionären, unaufgeklärt war. Nach französischen Angaben beträgt die Sterbequote in den Gefangenenlagern des Vietminh 65 %, d. h. nach französischen Auffassungen wird der weitaus größte Teil der Kriegsgefangenen, deren Schicksal nicht aufgeklärt worden ist, unter den Toten zu suchen sein.
Der Ausschuß hat sich bei dieser Gelegenheit auch mit den Schwierigkeiten befaßt, die dadurch entstehen, daß die französische Regierung entsprechend ihrer Auffassung über die fanzösische Fremdenlegion den Standpunkt einnimmt — und auch danach handelt —, daß die Legionäre weiter verpflichtet bleiben, solange ihr Vertrag nicht abgelaufen ist, so daß es also nicht selbstverständlich ist, daß in Gefangenschaft geratene Legionäre nach Deutschland zurückkehren können. Hier sind noch Schwierigkeiten zu überwinden, die ich jetzt im einzelnen nicht ausführen will.
Der Ausschuß hat sich jedenfalls mit Punkt 1 b seines Antrags dafür eingesetzt, die Bundesregierung zu ersuchen, die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes weiter und intensiv zu unterstützen mit dem Ziel, die in die Hände des Vietminh gefallenen Deutschen zu betreuen und Wege für ihre baldmögliche Heimführung nach Deutschland zu finden.
Ich muß dann noch einiges zu der Gruppe 2 der Anliegen der Antragsteller sagen, die darauf hinauslaufen, die Bundesregierung aufzufordern, eine große Aufklärungsaktion durchzuführen und alles zu tun, damit die Anwerbung auf deutschem Boden schärfer unterbunden wird. Was den ersten Teil dieses Anliegens betrifft, so hat sich der Ausschuß für Jugendfragen ausführlich damit beschäftigt. Ich will nur einige Hinweise geben, die mir unerläßlich zu sein scheinen, Hinweise nämlich auf Untersuchungen, die mit Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz, der Landesregierung von Baden-Württemberg und zahlreicher Jugendorganisationen, Sachverständiger und Betreuungsorganisationen im Ausschuß angestellt worden sind besonders über die Zusammensetzung des Klientels der Legion. Das heißt darüber: Wo kommen sie her, aus welchen Verhältnissen kommen sie, wie sind ihre Arbeitsverhältnisse gewesen?
Bei einer Prüfung der sogenannten Abgeworbenen des zweiten Halbjahrs 1954 hat sich ergeben, daß 36 % der in die Legion Gegangenen ohne Beruf gewesen sind. Die anderen Zahlen will ich in diesem Zusammenhang übergehen. Wesentlich ist auch, daß bei der Untersuchung der Gründe für die Meldung 50 % — und bei der Untersuchung hat man das auch bestätigt gefunden — als Grund Heimatlosigkeit angegeben haben. Bei den Untersuchungen beider Ausschüsse ist klargeworden — was an sich kein Geheimnis ist —, daß ein nicht unerheblicher Teil junger Menschen, jüngster Menschen, die auf Grund der unerträglichen Verhältnisse in der sowjetisch besetzten Zone sich dort aufgemacht haben, dann aus vielen Gründen, nicht zuletzt auch aus seelischen Gründen, sich auch hier nicht zurechtgefunden haben, in die Fremdenlegion weitergegangen sind. Aus solchen Menschen setzt sich ein großer Teil dieses Legionärs-Klientels zusammen: 50 % Heimatlosigkeit, 19 % Arbeitslosigkeit, 20 % zerrüttete Familienverhältnisse. Bei den Untersuchungen ist man immer wieder darauf gestoßen, daß eines der wesentlichsten Elemente die zerrütteten Familienverhältnisse sind, wobei — hier muß man beide Zahlen noch einmal zusammenholen — die Heimatlosen und die mit zerrütteten Familienverhältnissen sich irgendwie ergänzen. Der Prozentsatz derer, die wegen Straffälligkeit in die Fremdenlegion gegangen sind, ist verhältnismäßig niedrig, niedriger, als man annimmt, nämlich nur 1 %. Der Prozentsatz derer, die aus erklärter, erwiesener Abenteuerlust dorthingegangen sind, beträgt 8 %.
Ich habe diese Dinge deshalb angeführt, weil sie in den Beratungen sowohl des Ausschusses für Jugendfragen als auch des federführenden Ausschusses die Grundlage boten für die l berlegungen, wie man der Werbung entgegenwirken und wie man den Drang zur Legion, den diese auf gewisse Jugendliche ausübt, eindämmen oder völlig überwinden kann; denn die Angaben darüber, aus welchen Teilen von Jugendlichen sich die Legionäre zusammensetzen, geben die Handhabe für die Art, in der man gegen diese Seuche kämpft.
Ich möchte nun noch ein Wort darüber verlieren, daß bei den Untersuchungen, wie aus dem Bericht des mitberatenden Ausschusses für Jugendfragen hervorgeht, auch der Sorge für die Legionsheimkehrer besonders gedacht worden ist — es ist ja nur ein Bruchteil, der zurückgeholt werden kann oder aus schwierigen Erlebnissen zurückkommt —, weil sie in die gleiche Situation zurückkommen, die sie einmal in die Legion getrieben hat. Das ist wiederum ein schwieriges Kapitel, und hierin ist
wiederum ein Ansatzpunkt zu sehen. Ich möchte bei dem Versuch, vor allen Dingen von dem, was der mitberatende Ausschuß in sehr dankenswerten Untersuchungen mit privaten und aus Landesregierungen und Institutionen stammenden Sachverständigen zustande gebracht hat, wenigstens das Wesentlichste anzuführen, doch nicht zu breit werden.
Beide Ausschüsse sind der Meinung gewesen, daß man bei der Forderung nach einer großen Aufklärungsaktion auf der anderen Seite auch bedenken muß, daß gewisse Formen der Aufklärung über das, was die Legion bedeutet und was derjenige erwarten kann, der in die Legion geht, in der Vergangenheit eine gegenteilige Wirkung ausgeübt haben und wiederum ausüben könnten, weil die einfache Warnung nicht genügt, weil dazu eben mehr gehört, was sich zum Teil aus den Gründen des Hingehens zur Legion erklärt. Die Ausschüsse waren übereinstimmend der Meinung, daß das Schwergewicht auf die individuelle Aufklärung zu legen sei und daß man von großangelegten Warnkampagnen absehen solle, weil dadurch bei manchen die Abenteuerlust und das, was sie begünstige, nur angeregt würde.
Zu der Frage, wie die Anwerbung auf deutschem Boden schärfer unterbunden werden kann, muß ich zusammenfassend sagen: Durch den Bundesminister der Justiz ist es dankenswerterweise möglich gewesen, eine große Anzahl Akten von Verfahren gegen Werber zu sehen. Dabei konnte man sich davon überzeugen, daß die Ausführungen, die der Herr Bundesinnenminister hier bei der Debatte über diesen Antrag und über eine entsprechende Anfrage gemacht hat, im wesentlichen mit den Tatsachen übereinstimmen.
Wir sind dabei in Erörterungen mit dem Bundesjustizminister auch der Tatsache nachgegangen, daß es offenbar bei Gerichten eine Zeitlang Unklarheiten über die Auslegung des § 141 StGB gegeben hat, nämlich darüber, was ein „Werber" ist, was „Werbung" ist oder was „zuführen" ist. Wir haben uns davon überzeugen können, daß nach bestimmten Anfangsschwierigkeiten, wenn man so sagen darf — für die uns Unterlagen vorliegen, die wir aus den Akten gesammelt haben —, die Begriffe „anwerben" und „zuführen" jetzt offenbar einigermaßen zufriedenstellend geklärt sind. Bei dem Begriff „anwerben" handelt es sich darum, einen anderen zu überreden oder zu bewegen, wobei nicht entscheidend ist, daß der Eintritt später tatsächlich erfolgt, wobei auch nicht notwendig ist, daß es sich um geschäftsmäßige Werbung handelt. Dieser Begriff wird ergänzt durch den Begriff „zuführen", der jede Art von Tätigkeit betrifft, die die Einstellung eines Deutschen zum ausländischen Wehrdienst bewirkt. Es genügt dabei, daß dem Deutschen Gelegenheit verschafft wird, an einen Werber heranzukommen. Sie werden verstehen, daß wir zu dieser Forderung der Antragsteller — die wir untersucht haben, um zu sehen, ob hier Mängel liegen und eine Initiative ergriffen werden muß — nach dem, was vorliegt, nicht der Meinung sein konnten, daß es notwendig ist, nun in diesem unserem Bericht und im Antrag zum Bericht noch eine besondere Forderung zu stellen.
Ich habe zum Schluß nur noch die Aufgabe, Sie darum zu bitten, dem Antrag des Ausschusses, der sich auf Drucksache 1249 befindet, Ihre Zustimmung zu geben.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort wird nicht gewünscht; ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses — Drucksache 1249 — zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ).
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, damit haben wir eigentlich die heutige Tagesordnung abgewickelt.
Ich erteile das Wort zur Geschäftsordnung dem Abgeordneten Lücke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der DP habe ich die Ehre, den Antrag zu stellen, das Erste Bundesmietengesetz als Punkt 1 auf die Tagesordnung für Dienstag, den 14. Juni, zu setzen. Ich begründe diesen Antrag kurz wie folgt.
Beim Ersten Bundesmietengesetz handelt es sich um ein Termingesetz. So hat es der Ausschuß beschlossen. Das Erste Bundesmietengesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten. Der Dienstag wäre der letzte Termin, an dem das Hohe Haus dem Gesetz in zweiter und dritter Lesung zustimmen könnte, um das Inkraftsetzen des Gesetzes zum 1. Juli zu ermöglichen.
Ich bitte deshalb, meinem Antrage zuzustimmen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter' Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte das Hohe Haus bitten, diesen Antrag abzulehnen; und zwar möchte ich das Haus auf die Geschäftslage der nächsten Woche aufmerksam machen, die durch die Beratung des Haushalts entstanden ist. Ich will mich nicht auf eine Polemik mit dem Herrn Kollegen Lücke über die merkwürdige Anwendung des Begriffs „Termingesetz" einlassen. Wenn ein Ausschuß beschließt, ein Gesetz solle an einem bestimmten Termin in Kraft treten, ist das noch kein Termindruck. Mir scheint das eine Interpretation zu sein, die bisher hier im Hause nicht üblich war. Versprechungen sind noch keine Verpflichtungen, auch nicht für das Haus. Aber eine Verpflichtung für das Haus ist es, den Haushaltsplan zu verabschieden
und vorher auch zu beraten. Meine Damen und
Herren, wenn Sie das Mietengesetz beraten, können Sie sich darauf verlassen, daß uns in der
nächsten Woche, wo sowieso nur knapp drei Tage
für die zweite Lesung des Bundeshaushalts zur
Verfügung stehen, mindestens ein halber Tag —
mindestens ein halber Tag, sage ich ausdrücklich
*) Siehe Anlage 9.
- für die Haushaltsberatung verlorengeht. Wie Sie dann die zweite Lesung in der nächsten Woche bewerkstelligen wollen, das vermag ich nicht zu sagen, und Sie können es mir auch nicht sagen.
Ich bitte Sie dringend, auch an diese. Verpflichtung des Bundestages zu denken, den Haushalt zu beraten und zu verabschieden.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schließe die Beratung. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag, das Bundesmietengesetz als Punkt 1 auf die Tagesordnung der Sitzung am 14. Juni zu setzen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe!
Ich bitte, die Abstimmung zu wiederholen. Diejenigen, die zustimmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! - Das Präsidium sieht sich nicht in der Lage, festzustellen, welches die Mehrheit war; wir müssen auszählen.
Meine Damen und Herren, ich bitte, sich etwas zu beeilen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich bitte, die Türen zu schließen. — Die Auszählung ist beendet.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 184, mit Nein 136; zwei haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Beschluß gefaßt, das Bundesmietengesetz als Punkt 1 auf die Tagesordnung vom 14. Juni zu setzen.
Ich gebe noch bekannt, daß der Haushaltsausschuß um 16 Uhr im Zimmer 216 zusammentritt, und ich darf noch einmal auf die Bitte des Herrn Präsidenten verweisen, Änderungsanträge zum Haushalt nach Möglichkeit bis Sonnabend, dem 11. Juni 1955, bei der Antragsannahmestelle Zimmer 26 A abzugeben.
Ich berufe die nächste, die 86. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 14. Juni 1955, 9 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.