Protokoll:
18134

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 134

  • date_rangeDatum: 6. November 2015

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 15:40 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/134 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 134. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Inhalt: Tagesordnungspunkt 26: – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung Drucksachen 18/5373, 18/6573 . . . . . . . . . 13065 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Re- gelung der ärztlich begleiteten Lebens- beendigung (Suizidhilfegesetz) Drucksachen 18/5374, 18/6573 . . . . . . . . . 13065 B – Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Straffrei- heit der Hilfe zur Selbsttötung Drucksachen 18/5375, 18/6573 . . . . . . . . . 13065 B – Zweite und dritte Beratung des von den Ab- geordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Strafbar- keit der Teilnahme an der Selbsttötung Drucksachen 18/5376, 18/6573 . . . . . . . . . 13065 B in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Brigitte Zypries, Matthias W. Birkwald und weiterer Abgeordneter: Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe Drucksache 18/6546 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13065 C Michael Brand (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13070 B Kerstin Griese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13071 C Peter Hintze (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 13072 D Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13073 D Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 13075 A Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13075 D Hermann Gröhe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13077 A Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13077 D Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 13078 D Veronika Bellmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13080 A Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU/CSU) . . . . 13081 B Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13082 A Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13083 A Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 13084 A Bettina Hornhues (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13085 A Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13086 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015II Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13087 B Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13088 A Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13089 B Andrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13090 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 13090 D Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13091 D Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 13092 D Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13093 D Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13094 C Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 13095 C Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . 13096 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 13097 C Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13098 D Namentliche Abstimmungen . . . . . . . 13066 C, 13100 C Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13067 C, 13101 A Tagesordnungspunkt 27: Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Ulle Schauws, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frauen verdienen gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit Drucksache 18/6550 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13104 B Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13104 C Ursula Groden-Kranich (CDU/CSU) . . . . . . . 13105 C Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 13107 C Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13109 A Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 13110 C Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13112 B Birgit Kömpel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13113 B Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13114 A Ursula Schulte (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13115 D Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetzes Drucksache 18/6419 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13117 A Florian Post (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13117 B Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . 13118 C Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13119 C Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13121 B Tagesordnungspunkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- zes zur Änderung des Gesetzes über Bau- sparkassen Drucksache 18/6418 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13122 B Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13122 B Susanna Karawanskij (DIE LINKE) . . . . . . . . 13123 B Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13124 A Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13125 C Alexander Radwan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13126 B Tagesordnungspunkt 30: Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Kranken- versicherungsbeiträge für Direktversiche- rungen und Versorgungsbezüge – Doppel- verbeitragung vermeiden Drucksache 18/6364 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13127 B Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . 13127 C Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 13128 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13129 C Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13130 B Erich Irlstorfer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13131 B Dirk Heidenblut (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13132 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13133 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 III Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13133 B Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 13135 C Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der namentlichen Ab- stimmung im Stimmzettelverfahren über – den von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Straf- barkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – den von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeord- neten eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) – den von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – den von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordne- ten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 13136 A Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentli- chen Abstimmungen über – den von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten einge- brachten Entwurf eines Gesetzes zur Straf- barkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – den von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeord- neten eingebrachten Entwurf eines Geset- zes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) – den von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten ein- gebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – den von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordne- ten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 13151 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13151 A Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13151 D Christine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 13152 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13152 B Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 13152 B Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . 13153 B Micheal Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13153 C Dr . Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) . . . . . . 13154 A Axel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 13154 C Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 13154 D Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13156 A Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förde- rung der Selbsttötung – des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeord- neten eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz) – des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten ein- gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – des von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (Tagesordnungspunkt 26) . . . . . . . . . . . . . . . . 13156 C Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015IV Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13156 C Hubert Hüppe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13157 D Dr . Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) . . . . 13159 D Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 13161 A Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13161 B Dr . Volker Ullrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 13162 D Marian Wendt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 13163 B Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . 13164 A Dr . Dorothee Schlegel (SPD) . . . . . . . . . . . . . 13164 D Dr . Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13165 C Christian Schmidt, Bundesminister BMEL . . . 13166 B Anlage 5 Amtliche Mitteilungen 13167 B (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13065 134. Sitzung Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Beginn: 9.00 Uhr
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    Vizepräsidentin Petra Pau Berichtigung 133. Sitzung, Seite 12928 B, letzter Zuruf ist wie folgt zu lesen: (Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Dann fragen Sie einmal Ihren Klempner!) (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13135 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bluhm, Heidrun DIE LINKE 06.11.2015 Bülow, Marco SPD 06.11.2015 Feiler, Uwe CDU/CSU 06.11.2015 Gabriel, Sigmar SPD 06.11.2015 Glöckner, Angelika SPD 06.11.2015 Kelber, Ulrich SPD 06.11.2015 Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.11.2015 Klimke, Jürgen CDU/CSU 06.11.2015 Kolbe, Daniela SPD 06.11.2015 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lay, Caren DIE LINKE 06.11.2015 Maizière, Dr. Thomas de CDU/CSU 06.11.2015 Petzold (Havelland), Harald DIE LINKE 06.11.2015 Schröder (Wiesbaden), Dr. Kristina CDU/CSU 06.11.2015 Thönnes, Franz SPD 06.11.2015 Wagner, Doris BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.11.2015 Wicklein, Andrea SPD 06.11.2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513136 (A) (C) (B) (D) Anlage 2 Endgültiges Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung im Stimmzettelverfahren über vier Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung Abgegebene Stimmen insgesamt: 602 Ungültige Stimmen: 3 Gültige Stimmen: 599 Nein-Stimmen: 70 Enthaltungen: 3 Es entfielen auf die Gesetzentwürfe der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – Drucksache 18/5373 und 18/6573 – 309 Stimmen der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung – Drucksache 18/5374 und 18/6573 – 128 Stimmen der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – Drucksache 18/5375 und 18/6573 – 52 Stimmen der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und weiterer Abgeordneter Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung – Drucksache 18/5376 und 18/6573 – 37 Stimmen Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. CDU/CSU Stephan Albani x Katrin Albsteiger x Peter Altmaier x Artur Auernhammer x Dorothee Bär x Thomas Bareiß x Günter Baumann x Maik Beermann x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13137 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Manfred Behrens (Börde) x Veronika Bellmann x Sybille Benning x Dr. André Berghegger x Dr. Christoph Bergner x Ute Bertram x Peter Beyer x Steffen Bilger x Clemens Binninger x Peter Bleser x Dr. Maria Böhmer x Wolfgang Bosbach x Norbert Brackmann x Klaus Brähmig x Michael Brand x Dr. Reinhard Brandl x Helmut Brandt x Dr. Ralf Brauksiepe x Heike Brehmer x Ralph Brinkhaus x Cajus Caesar x Gitta Connemann x Alexandra Dinges-Dierig x Alexander Dobrindt x Michael Donth x Thomas Dörflinger x Marie-Luise Dött x Hansjörg Durz x Iris Eberl x Jutta Eckenbach x Dr. Bernd Fabritius x Hermann Färber x Dr. Thomas Feist x Enak Ferlemann x Ingrid Fischbach x Dirk Fischer (Hamburg) x Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x Dr. Maria Flachsbarth x Klaus-Peter Flosbach x Thorsten Frei x Dr. Astrid Freudenstein x Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x Michael Frieser x Dr. Michael Fuchs x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513138 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Hans-Joachim Fuchtel x Alexander Funk x Ingo Gädechens x Dr. Thomas Gebhart x Alois Gerig x Eberhard Gienger x Cemile Giousouf x Josef Göppel x Reinhard Grindel x Ursula Groden-Kranich x Hermann Gröhe x Klaus-Dieter Gröhler x Michael Grosse-Brömer x Astrid Grotelüschen x Markus Grübel x Manfred Grund x Oliver Grundmann x Monika Grütters x Dr. Herlind Gundelach x Fritz Güntzler x Olav Gutting x Christian Haase x Florian Hahn x Dr. Stephan Harbarth x Jürgen Hardt x Gerda Hasselfeldt x Matthias Hauer x Mark Hauptmann x Dr. Stefan Heck x Dr. Matthias Heider x Helmut Heiderich x Mechthild Heil x Frank Heinrich (Chemnitz) x Mark Helfrich x Uda Heller x Jörg Hellmuth x Rudolf Henke x Michael Hennrich x Ansgar Heveling x Peter Hintze x Christian Hirte x Dr. Heribert Hirte x Robert Hochbaum x Alexander Hoffmann x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13139 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Thorsten Hoffmann (Dortmund) x Karl Holmeier x Franz-Josef Holzenkamp x Dr. Hendrik Hoppenstedt x Margaret Horb x Bettina Hornhues x Charles M. Huber x Anette Hübinger x Hubert Hüppe x Erich Irlstorfer x Thomas Jarzombek x Sylvia Jörrißen x Andreas Jung x Dr. Franz Josef Jung x Xaver Jung x Dr. Egon Jüttner x Bartholomäus Kalb x Hans-Werner Kammer x Steffen Kampeter x Steffen Kanitz x Alois Karl x Anja Karliczek x Bernhard Kaster x Volker Kauder x Dr. Stefan Kaufmann x Roderich Kiesewetter x Dr. Georg Kippels x Volkmar Klein x Axel Knoerig x Jens Koeppen x Markus Koob x Carsten Körber x Hartmut Koschyk x Kordula Kovac x Michael Kretschmer x Gunther Krichbaum x Dr. Günter Krings x Rüdiger Kruse x Bettina Kudla x Dr. Roy Kühne x Günter Lach x Uwe Lagosky x Dr. Karl A. Lamers x Andreas G. Lämmel x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513140 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Dr. Norbert Lammert x Katharina Landgraf x Ulrich Lange x Barbara Lanzinger x Dr. Silke Launert x Paul Lehrieder x Dr. Katja Leikert x Dr. Philipp Lengsfeld x Dr. Andreas Lenz x Philipp Graf Lerchenfeld x Dr. Ursula von der Leyen x Antje Lezius x Ingbert Liebing x Matthias Lietz x Andrea Lindholz x Dr. Carsten Linnemann x Patricia Lips x Wilfried Lorenz x Dr. Claudia Lücking-Michel x Dr. Jan-Marco Luczak x Daniela Ludwig x Karin Maag x Yvonne Magwas x Thomas Mahlberg x Gisela Manderla x Matern von Marschall x Hans-Georg von der Marwitz x Andreas Mattfeldt x Stephan Mayer (Altötting) x Reiner Meier x Dr. Michael Meister x Jan Metzler x Maria Michalk x Dr. h. c. Hans Michelbach x Dr. Mathias Middelberg x Dietrich Monstadt x Karsten Möring x Marlene Mortler x Volker Mosblech x Elisabeth Motschmann x Dr. Gerd Müller x Carsten Müller (Braunschweig) x Stefan Müller (Erlangen) x Dr. Philipp Murmann x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13141 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Dr. Andreas Nick x Michaela Noll x Helmut Nowak x Dr. Georg Nüßlein x Julia Obermeier x Wilfried Oellers x Florian Oßner x Dr. Tim Ostermann x Henning Otte x Ingrid Pahlmann x Sylvia Pantel x Martin Patzelt x Dr. Martin Pätzold x Ulrich Petzold x Dr. Joachim Pfeiffer x Sibylle Pfeiffer x Eckhard Pols x Thomas Rachel x Kerstin Radomski x Alexander Radwan x Alois Rainer x Dr. Peter Ramsauer x Eckhardt Rehberg x Lothar Riebsamen x Josef Rief x Dr. Heinz Riesenhuber x Johannes Röring x Dr. Norbert Röttgen x Erwin Rüddel x Albert Rupprecht x Anita Schäfer (Saalstadt) x Dr. Wolfgang Schäuble x Andreas Scheuer x Karl Schiewerling x Jana Schimke x Norbert Schindler x Tankred Schipanski x Heiko Schmelzle x Christian Schmidt (Fürth) x Gabriele Schmidt (Ühlingen) x Ronja Schmitt x Patrick Schnieder x Nadine Schön (St. Wendel) x Bernhard Schulte-Drüggelte x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513142 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Dr. Klaus-Peter Schulze x Uwe Schummer x Armin Schuster (Weil am Rhein) x Christina Schwarzer x Detlef Seif x Johannes Selle x Reinhold Sendker x Dr. Patrick Sensburg x Bernd Siebert x Thomas Silberhorn x Johannes Singhammer x Tino Sorge x Jens Spahn x Carola Stauche x Dr. Frank Steffel x Dr. Wolfgang Stefinger x Albert Stegemann x Peter Stein x Erika Steinbach x Sebastian Steineke x Johannes Steiniger x Christian Frhr. von Stetten x Dieter Stier x Rita Stockhofe x Gero Storjohann x Stephan Stracke x Max Straubinger x Matthäus Strebl x Karin Strenz x Thomas Stritzl x Lena Strothmann x Michael Stübgen x Dr. Sabine Sütterlin-Waack x Dr. Peter Tauber x Antje Tillmann x Astrid Timmermann-Fechter x Dr. Hans-Peter Uhl x Dr. Volker Ullrich x Arnold Vaatz x Oswin Veith x Thomas Viesehon x Michael Vietz x Volkmar Vogel (Kleinsaara) x Sven Volmering x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13143 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Christel Voßbeck-Kayser x Kees de Vries x Dr. Johann Wadephul x Marco Wanderwitz x Nina Warken x Kai Wegner x Albert Weiler x Marcus Weinberg (Hamburg) x Dr. Anja Weisgerber x Peter Weiß (Emmendingen) x Sabine Weiss (Wesel I) x Ingo Wellenreuther x Karl-Georg Wellmann x Marian Wendt x Waldemar Westermayer x Kai Whittaker x Peter Wichtel x Annette Widmann-Mauz x Heinz Wiese (Ehingen) x Elisabeth Winkelmeier-Becker x Oliver Wittke x Dagmar G. Wöhrl x Barbara Woltmann x Tobias Zech x Heinrich Zertik x Emmi Zeulner x Dr. Matthias Zimmer x Gudrun Zollner x SPD Niels Annen x Ingrid Arndt-Brauer x Rainer Arnold x Heike Baehrens x Ulrike Bahr x Heinz-Joachim Barchmann x Dr. Katarina Barley x Doris Barnett x Klaus Barthel x Dr. Matthias Bartke x Sören Bartol x Bärbel Bas x Lothar Binding (Heidelberg) x Burkhard Blienert x Willi Brase x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513144 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Dr. Karl-Heinz Brunner x Edelgard Bulmahn x Martin Burkert x Dr. Lars Castellucci x Petra Crone x Bernhard Daldrup x Dr. Daniela De Ridder x Dr. Karamba Diaby x Sabine Dittmar x Martin Dörmann x Elvira Drobinski-Weiß x Siegmund Ehrmann x Michaela Engelmeier x Dr. h. c. Gernot Erler x Petra Ernstberger x Saskia Esken x Karin Evers-Meyer x Dr. Johannes Fechner x Dr. Fritz Felgentreu x Elke Ferner x Dr. Ute Finckh-Krämer x Christian Flisek x Gabriele Fograscher x Dr. Edgar Franke x Ulrich Freese x Dagmar Freitag x Michael Gerdes x Martin Gerster x Iris Gleicke x Angelika Glöckner x Ulrike Gottschalck x Kerstin Griese x Gabriele Groneberg x Michael Groß x Uli Grötsch x Wolfgang Gunkel x Bettina Hagedorn x Rita Hagl-Kehl x Metin Hakverdi x Ulrich Hampel x Sebastian Hartmann x Dirk Heidenblut x Hubertus Heil (Peine) x Gabriela Heinrich x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13145 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Marcus Held x Wolfgang Hellmich x Dr. Barbara Hendricks x Heidtrud Henn x Gustav Herzog x Gabriele Hiller-Ohm x Petra Hinz (Essen) x Thomas Hitschler x Dr. Eva Högl x Matthias Ilgen x Christina Jantz x Frank Junge x Thomas Jurk x Oliver Kaczmarek x Johannes Kahrs x Ralf Kapschack x Gabriele Katzmarek x Ulrich Kelber x Marina Kermer x Cansel Kiziltepe x Arno Klare x Lars Klingbeil x Dr. Bärbel Kofler x Birgit Kömpel x Anette Kramme x Dr. Hans-Ulrich Krüger x Helga Kühn-Mengel x Christine Lambrecht x Christian Lange (Backnang) x Dr. Karl Lauterbach x Steffen-Claudio Lemme x Burkhard Lischka x Gabriele Lösekrug-Möller x Hiltrud Lotze x Kirsten Lühmann x Dr. Birgit Malecha-Nissen x Caren Marks x Katja Mast x Hilde Mattheis x Dr. Matthias Miersch x Klaus Mindrup x Susanne Mittag x Bettina Müller x Detlef Müller (Chemnitz) x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513146 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Michelle Müntefering x Dr. Rolf Mützenich x Andrea Nahles x Dietmar Nietan x Ulli Nissen x Thomas Oppermann x Mahmut Özdemir (Duisburg) x Aydan Özoguz x Markus Paschke x Christian Petry x Jeannine Pflugradt x Detlev Pilger x Sabine Poschmann x Joachim Poß x Florian Post x Achim Post (Minden) x Dr. Wilhelm Priesmeier x Florian Pronold x Dr. Sascha Raabe x Dr. Simone Raatz x Martin Rabanus x Mechthild Rawert x Stefan Rebmann x Gerold Reichenbach x Dr. Carola Reimann x Andreas Rimkus x Sönke Rix x Petra Rode-Bosse x Dennis Rohde x Dr. Martin Rosemann x René Röspel x Dr. Ernst Dieter Rossmann x Michael Roth (Heringen) x Susann Rüthrich x Bernd Rützel x Sarah Ryglewski x Johann Saathoff x Annette Sawade x Dr. Hans-Joachim Schabedoth x Axel Schäfer (Bochum) x Dr. Nina Scheer x Marianne Schieder x Udo Schiefner x Dr. Dorothee Schlegel x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13147 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Ulla Schmidt (Aachen) x Matthias Schmidt (Berlin) x Dagmar Schmidt (Wetzlar) x Carsten Schneider (Erfurt) x Elfi Scho-Antwerpes x Ursula Schulte x Swen Schulz (Spandau) x Ewald Schurer x Frank Schwabe x Stefan Schwartze x Andreas Schwarz x Rita Schwarzelühr-Sutter x Rainer Spiering x Norbert Spinrath x Svenja Stadler x Martina Stamm-Fibich x Sonja Steffen x Peer Steinbrück x Christoph Strässer x Kerstin Tack x Claudia Tausend x Michael Thews x Dr. Karin Thissen x Carsten Träger x Rüdiger Veit x Ute Vogt x Dirk Vöpel x Gabi Weber x Bernd Westphal x Dirk Wiese x Gülistan Yüksel x Dagmar Ziegler x Stefan Zierke x Dr. Jens Zimmermann x Manfred Zöllmer x Brigitte Zypries x DIE LINKE. Jan van Aken x Dr. Dietmar Bartsch x Herbert Behrens x Karin Binder x Matthias W. Birkwald x Christine Buchholz x Eva Bulling-Schröter x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513148 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Roland Claus x Sevim Dagdelen x Dr. Diether Dehm x Klaus Ernst x Wolfgang Gehrcke x Nicole Gohlke x Annette Groth x Dr. André Hahn x Heike Hänsel x Dr. Rosemarie Hein x Inge Höger x Andrej Hunko x Sigrid Hupach x Ulla Jelpke x Susanna Karawanskij x Kerstin Kassner x Katja Kipping x Jan Korte x Jutta Krellmann x Katrin Kunert x Sabine Leidig x Ralph Lenkert x Stefan Liebich x Dr. Gesine Lötzsch x Thomas Lutze x Birgit Menz x Cornelia Möhring x Niema Movassat x Norbert Müller (Potsdam) x Dr. Alexander S. Neu x Thomas Nord x Petra Pau x Richard Pitterle x Martina Renner x Michael Schlecht x Dr. Petra Sitte x Kersten Steinke x Dr. Kirsten Tackmann x Azize Tank x Dr. Axel Troost x Alexander Ulrich x Kathrin Vogler x Halina Wawzyniak x Harald Weinberg x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13149 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Katrin Werner x Birgit Wöllert x Jörn Wunderlich x Hubertus Zdebel x Pia Zimmermann x Sabine Zimmermann (Zwickau) x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Luise Amtsberg x Kerstin Andreae x Annalena Baerbock x Marieluise Beck (Bremen) x Volker Beck (Köln) x Dr. Franziska Brantner x Agnieszka Brugger x Katja Dörner x Katharina Dröge x Harald Ebner x Dr. Thomas Gambke x Matthias Gastel x Kai Gehring x Katrin Göring-Eckardt x Anja Hajduk x Britta Haßelmann x Dr. Anton Hofreiter x Bärbel Höhn x Dieter Janecek x Uwe Kekeritz x Katja Keul x Maria Klein-Schmeink x Tom Koenigs x Sylvia Kotting-Uhl x Oliver Krischer x Stephan Kühn (Dresden) x Christian Kühn (Tübingen) x Renate Künast x Markus Kurth x Monika Lazar x Steffi Lemke x Dr. Tobias Lindner x Nicole Maisch x Peter Meiwald x Irene Mihalic x Beate Müller-Gemmeke x Özcan Mutlu x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513150 (A) (C) (B) (D) Name Brand/ Griese Hintze/ Reimann Künast/ Sitte Sensburg/ Dörflinger Nein Ent- haltg. Ungült. Dr. Konstantin von Notz x Omid Nouripour x Friedrich Ostendorff x Cem Özdemir x Lisa Paus x Brigitte Pothmer x Tabea Rößner x Claudia Roth (Augsburg) x Corinna Rüffer x Manuel Sarrazin x Elisabeth Scharfenberg x Ulle Schauws x Dr. Gerhard Schick x Dr. Frithjof Schmidt x Kordula Schulz-Asche x Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn x Hans-Christian Ströbele x Dr. Harald Terpe x Markus Tressel x Jürgen Trittin x Dr. Julia Verlinden x Beate Walter-Rosenheimer x Dr. Valerie Wilms x Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13151 (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Anlage 3 Erklärungen nach § 31 GO zu den namentlichen Abstimmungen über – den von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrach- ten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – den von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Re- gelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendi- gung (Suizidhilfegesetz) – den von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – den von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (Tagesordnungspunkt 26) Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Was es für jeden Einzelnen bedeutet, in Würde und selbstbestimmt zu sterben, ist so unterschiedlich wie die Natur des Menschen selbst. Trotzdem gibt es einen Trend, der aus meiner Sicht in den Mittelpunkt der De- batte gehört, wenn wir aktuell darüber diskutieren, ob die Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden soll oder nicht: So geben Menschen über 60 Jahre als Grund für ihren Sterbewunsch neben der Angst vor Schmerzen und Abhängigkeit von Apparatemedizin vor allem an, Angst davor zu haben, jemandem zur Last zu fallen oder einsam zu sein. Zudem gibt es klare Hinweise darauf, dass gera- de bei älteren Menschen depressive Erkrankungen nicht ausreichend diagnostiziert und behandelt werden. Forde- rungen nach einer Lockerung der Sterbehilfe gerade über Vereine sind eine Reaktion auf diese Ängste – vor allem aber ein Alarmsignal. Zugleich gibt es Situationen, in denen die Schmerzlin- derung eben nicht mehr ausreicht und Ärzte, Nahestehen- de und Sterbende spüren, dass das Leiden unerträglich ist und dass die Kraft nicht reicht. Wann dieser Moment ge- kommen ist, werden wir nicht allgemeinverbindlich und mit letzter Rechtssicherheit, und gerade nicht mit dem Strafrecht, regeln können. Um Schwerstleidende und ihre nahestehenden Personen in einer solch individuel- len Notsituation zu unterstützen, müssen und dürfen wir die Sterbehilfe nicht weiter institutionalisieren. Aber wir sollten Rechtssicherheit für Ärzte und Patientinnen und Patienten herstellen. Um die Selbstbestimmung von un- heilbar erkrankten Patienten zu stärken, ist es daher sinn- voll, eine Regelung zu schaffen, die es Ärztinnen und Ärzten ausdrücklich ermöglicht, in Ausnahmesituationen dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvoll- zogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können – so wie das auch der Gesetzentwurf von Hintze/Reimann formuliert, während der Entwurf von Brand/Griese dies einschränken will bzw. das Strafrecht verschärft. Ein einfaches Weiter-so ist aus meiner Sicht schwie- rig, weil die derzeitige Situation unklar ist, da das ärztli- che Standesrecht derzeit in der Mehrzahl der Ärztekam- merbezirke in Deutschland Ärztinnen und Ärzten die Suizidassistenz untersagt, in sieben jedoch nicht. Ich unterstütze, dass der Gesetzentwurf von Hintze/ Reimann –anders als beispielsweise der Entwurf von Künast/Sitte – aufgrund der Entscheidungstiefe und zur Vermeidung von Missbräuchen die ärztliche Suizidas- sistenz an bestimmte Voraussetzungen bindet: Die ster- bewillige Person ist volljährig und einwilligungsfähig, wurde intensiv durch einen Arzt beraten und leidet unter einer schweren, unumkehrbaren, zum Tode führenden Krankheit, was auch bedeutet, dass Depression oder Demenz nicht erfasst sind, was für mich zentral ist. Ein zweiter Arzt soll dies kontrollieren und bestätigen. Die Anhörung und die parlamentarischen Beratungen haben jedoch verdeutlicht, dass der Eingriff ins ärztliche Standesrecht in allen Gesetzentwürfen nicht rechtssicher ist, auch bei Hintze/Reimann. Zudem wurde in der Be- ratung deutlich, dass das Rechtsverhältnis Arzt-Patient unklar bliebe, weil die Suizidhilfe nicht Teil des Behand- lungsvertrages sein soll. Auch wären Vereine von diesen Regelungen nicht erfasst, was ich für problematisch hal- te. Aus diesem Grund favorisiere ich zwar den Gesetz- entwurf von Hintze/Reimann. Aber aufgrund des aus meiner Sicht auch dort bestehenden Nachbesserungs- bedarfs kann die heutige Abstimmung für mich kein Schlussstrich sein. Vielmehr waren die letzten eineinhalb Jahre Debatte ein wichtiger Zwischenschritt. Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Der Deutsche Bundestag hat sich entschlossen, über eine rechtliche Neuregelung der Beihilfe zum Su- izid zu entscheiden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass es möglich ist, das vielfältige Gesicht von menschlicher Not, Leiden und Sterben in ein Gesetz zu pressen. Vor allem gehört dieser Sachverhalt nicht ins Strafrecht. Alle heute vorliegenden Gesetzentwürfe werden zu rechtlichen Unklarheiten und möglicherweise zu Verfah- ren vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Ich gehe davon aus, dass es einem juristisch nicht perfekten Ge- setz dennoch gelingen kann, gesellschaftlichen Rechts- frieden herzustellen. Ich möchte den Grundsatz des Respekts vor der selbst- bestimmten Entscheidung über das eigene Leben ge- wahrt sehen. Ich begrüße deshalb die Botschaft des Ge- setzentwurfs der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiterer Abgeordneter, dem ich zustimme. Die Beratung und Begleitung in so existenziellen Fra- gen von Leben und Tod gehört in die Hand von Personen, die in einem Vertrauensverhältnis zu dem betreffenden Menschen stehen. Deshalb sollten sich gesetzliche Re- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513152 (A) (C) (B) (D) gelungen darauf beschränken, Missbrauch zu verhindern und der Gefahr einer Unterscheidung von „lebenswer- tem“ und vermeintlich „nicht lebenswertem“ Leben ent- gegenzuwirken. Es bleibt weiterhin die Aufgabe von Politik und Ge- sellschaft, die Palliativmedizin für alle Sterbenskranken vorzuhalten, das Hospizwesen flächendeckend auszu- bauen und die würdige und zugewandte Begleitung von Sterbenden in den Pflegeheimen und im privaten Raum zu ermöglichen. Christine Buchholz (DIE LINKE): Selbstbestim- mung und optimale Versorgung statt Strafrecht: Das Thema Sterbehilfe hat zu einer breiten gesellschaftliche Diskussion über die Lebenssituation schwer kranker und sterbender Menschen geführt. Das ist positiv, denn die- se öffentliche Debatte ist eine wichtige Voraussetzung für die dringend notwendige Verbesserung der medizi- nischen Versorgung und Pflege im Allgemeinen und der Palliativ- und Hospizversorgung im Speziellen. Denn noch immer haben viele Menschen keinen Zugang zu ei- ner optimalen medizinischen, pflegerischen und psycho- soziale Begleitung am Lebensende. Es hilft den Betroffenen nicht, wenn man diejenigen, die sie bei der Selbstbestimmung am Lebensende unter- stützen, strafrechtlich verfolgt. Schwerkranke und Ster- bende brauchen neben der optimalen Versorgung empha- tische Unterstützung und Beratung, um frei ihre eigene Entscheidung treffen zu können. Ein würdevolles Leben und Sterben ist ein soziales Menschenrecht. Deshalb habe ich heute im Bundestag gegen die Ver- schärfung der geltenden Gesetze gestimmt. Petra Crone (SPD): Nach reiflicher Überlegung komme ich zu dem Schluss, meine im Juni 2015 erklärte Unterstützung zum Antrag „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst- tötung“ zurückzuziehen. In vielen Gesprächen und Fachrunden wurde regel- mäßig auf die schwierige Rechtslage für unser medizi- nisches Fachpersonal hingewiesen. Ich möchte keinen Arzt oder keine Ärztin bestraft wissen, weil er oder sie Menschen auch im Rahmen ihres Sterbens hilft. Diese Skepsis kann der oben genannte Antrag nicht ausräumen. Aus diesem Grund schließe ich mich den Ini- tiatoren des Antrags „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ an. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ein würdevolles Lebensende aussieht, kann jede und jeder nur für sich selbst entscheiden. Jeder Mensch hat seine Vorstellung von persönlicher Würde; niemand an- deres kann diese stellvertretend definieren. Neben allen medizinischen Möglichkeiten, die wir haben, gibt es Menschen, die psychisch gesund und bei vollem Be- wusstsein, jedoch unheilbar krank sind und darüber Ge- wissheit haben. Diese Menschen wollen und sollen nicht ihre Selbstbestimmung verlieren, unabhängig davon, ob sie einen Zugang zur Palliativmedizin haben, ob sie An- gehörige haben, die für sie da sind oder die sie brauchen. Mir geht es darum, dass jeder Einzelne und jede Einzelne die Möglichkeit behält, selbst über das Ende des eigenen Lebens bestimmen zu können. Politikerinnen und Politi- ker haben nicht das Recht, höchst persönliche Entschei- dungen, Entscheidungen, die den eigenen Tod betreffen, zu bewerten oder zu erschweren. Und sie haben nicht das Recht, darüber zu urteilen, was ein würdevolles Le- bensende ist. Um diese Selbstbestimmung weiterhin zu ermöglich, muss der assistierte Suizid straffrei bleiben. Moralvor- stellungen dürfen nicht Ratgeber für Gesetze sein, die für alle gelten. Glauben, Ansichten und ethische Vorstellun- gen gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Vielmehr sollten praktikable Lösungen gefunden werden, die es allen er- möglichen, eigene Entscheidungen zu treffen. Diese um- fassen für mich auch, dass es möglich sein muss, eine Person seiner/ihrer Wahl um Beihilfe zur Selbsttötung zu bitten. Denn: Ein selbstbestimmtes und menschenwür- diges Leben schließt auch selbstbestimmtes Sterben mit ein. Ärztinnen und Ärzte, die schwer kranken Menschen bei der Fragestellung nach dem Ende des Lebens zur Sei- te stehen, sollen nicht kriminalisiert werden. Patientinnen und Patienten sollen deren Rat suchen können und deren Unterstützung in Anspruch nehmen können – natürlich nur, wenn die Ärztinnen und Ärzte dies selbst wollen und mit ihrem Gewissen vereinbaren können. In dem Antrag von Brand/Griese sehe ich – wie viele namhafte Straf- rechtsexpertinnen und –experten auch – das Risiko, dass Ärztinnen und Ärzten die Strafverfolgung droht, wenn sie Menschen in ihrem Wunsch zu sterben, beraten oder unterstützen. Eine solche Verschärfung lehne ich ab. Nur wenn sich Menschen in ihrer existentiellen Not vertrauensvoll beispielsweise. an Ärztinnen und Ärzte wenden können, ist die Möglichkeit der Suizidprävention noch gegeben. Ein beratendes Gespräch kann die Selbst- tötung eventuell verhindern. Eine Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzte könnte jedoch dazu führen, dass Menschen andere Formen des Suizids wählen. Mir ist aber wichtig, dass mit Sterbehilfe kein Profit gemacht wird. Dafür müssen jedoch seriöse Angebote wie die Konsultation von Ärztinnen und Ärzten sowie nichtkom- merziellen Sterbehilfevereinen gestärkt werden. Viele Menschen möchten explizit nicht ihre Angehö- rigen bitten, sie beim Suizid zu unterstützen, zum, Bei- spiel weil sie diese nicht belasten wollen. Darüber hi- naus haben besonders viele ältere Menschen gar keine Angehörigen mehr; andere Menschen haben wiederum kein Vertrauensverhältnis zu diesen. Die Möglichkeit der nichtkommerziellen, außerfamiliären Sterbehilfe ist mei- ner Meinung nach eine wichtige Form der Unterstützung. Diese sollte weder verwehrt werden noch sollten die As- sistentInnen, die dann die Beihilfe leisten, kriminalisiert werden. Eine strafrechtliche Ahndung bewirkt das Ge- genteil. Menschen werden gezwungen sein, ins Ausland zu reisen oder zu illegalen Mitteln greifen müssen, um sich ihren letzten Wunsch zu erfüllen. Im Rahmen der Debatte zur Sterbebegleitung wurde auch über die Situation von Schwerkranken diskutiert. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13153 (A) (C) (B) (D) Schwer kranke und alte Menschen sollen am Ende ihres Lebens besser und individueller betreut, ihre Schmerzen gelindert und Ängste genommen werden. Leider fehlt es nach wie vor an einer gesellschaftlichen Würdigung von Pflege und Pflegenden allgemein und insbesondere auch in der Palliativ- und Hospizversorgung. Die unzu- reichende Wertschätzung zeigt sich besonders deutlich in der fehlenden finanziellen und personellen Ausstattung. Deshalb setze ich mich für eine flächendeckende Hos- piz- und Palliativversorgung ein. Ein menschenwürdiges Sterben muss überall möglich sein, egal ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim. Die grüne Bundestagsfrakti- on hat in einem Antrag eine verbesserte Trauerbegleitung für Angehörige gefordert, was von der Bundesregierung im gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung auf- gegriffen wurde. Künftig sollen ambulante Hospizdiens- te mehr Geld erhalten, um auch die so wichtige Trau- erbegleitung von Angehörigen leisten zu können und insgesamt den Einsatz von Ehrenamtlichen zu stärken. Es gilt aber, unterschiedliche Fragestellungen nicht miteinander vermischen. Die Gründe für den Mangel im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung liegen in der (finanziellen) Anerkennung der Berufe darin, dass Pflege noch viel zu oft als Privatangelegenheit verstan- den wird, darin, dass im Bereich der Palliativmedizin zu wenig Plätze vorhanden sind, aber nicht darin, dass Sui- zidbeihilfe nicht unter Strafe steht. Selbstbestimmung muss auch am Lebensende mög- lich sein. Der assistiere Suizid muss deshalb weiterhin straffrei bleiben. Aus diesem Grund spreche ich mich ge- gen jede Form der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten und gegen eine Verschärfung der gegenwärtigen Rechtslage aus. Aus diesem Grund habe ich heute den Gesetzentwurf von Renate Künast inhaltlich unterstützt. In der namentlichen Abstimmung habe ich mit „Nein“ gestimmt, um eine Verschärfung der Rechtlage mit Blick auf die Beihilfe zum Suizid zu verhindern. Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe für den Text Künast Sitte gestimmt, weil aus meiner Sicht gibt es das nicht einzuschränkende Recht über den eigenen Körper. Dieses Recht steht am Beginn des Lebens, es ist das uneingeschränkte Recht der Frau, zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder beendet. Es ist das Recht eines jeden Menschen, zu entscheiden, ob er sein Leben fortführen oder beenden will. Leben ist im- mer – aus meiner Sicht – ein soziales Ensemble. Gründe zum Weiterleben oder zur Beendigung des eigenen Le- bens liegen im Ermessen der oder des Betroffenen. Es darf keinen Zwang geben, es darf auch keine Einschrän- kung geben. Krankheit, Alter sind Gründe, aber nicht die alleinigen. Mich hat über Jahrzehnte die Entscheidung von Laura Marx und Paul Lafargue tief beeindruckt. Beide ent- schieden sich, nach langen Jahren des Zusammenlebens ihrem Leben gemeinsam ein Ende zu setzen. Nach einem Opernbesuch 1911 gingen sie gemeinsam in den Freitod. Für die Entscheidung, sein eigenes Leben zu beenden, muss der Gesetzgeber Hilfen zulassen, wenn es die oder der Betroffene wollen. Meinen Vorstellungen am nächs- ten kommt der Entwurf Künast/Sitte, auch wenn meine eigenen Vorstellungen darüber hinausgehen. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass nicht wirt- schaftliche Not darüber entscheidet, ob der Anspruch des Grundgesetzes, die Würde des Menschen sei unantastbar, eingelöst werden kann oder nicht. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft auszutragen oder sie zu beenden, hing über Jahrzehnte an der Frage, ob sich die Frau eine Reise in die Niederlande leisten kann. Eine große Mehrheit von Frauen musste dagegen unter erbärmlichen Bedingungen einen Schwangerschaftsabbruch mit hohen Risiken für Leib und Leben erfahren. Heute hängt oftmals die Frage, ob ein Mensch seinem Leben würdevoll ein Ende setzen kann, daran, ob er das Geld hat, in die Schweiz zu fahren oder nicht. Würde, Leben und Tod dürfen nicht weiterhin vom sozialen Status abhängen. Micheal Groß (SPD): Das Leben in Würde ist unser höchstes Gut. Jeder Mensch hat das Recht, ein selbstbe- stimmtes Leben zu führen, und dazu gehört, aus meiner ganz persönlichen Sicht, auch das Sterben in Würde. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe bringen in meinen Augen keine Lösung für das eigentliche Problem: Ein Antrag zielt auf Strafbarkeit bei der Teilnahme an der Selbsttö- tung, was aus meiner Sicht eine deutliche Verschlechte- rung der derzeit bestehenden Rechtslage ist und ich daher ablehne. Ein Gesetzentwurf gewährt die Sterbehilfe nur dem Arzt durch eine zivilrechtliche Regelung und dem Schutz vor dem Entzug der Approbation. Dieser Antrag hat meine größte Unterstützung. Letztendlich erfasst kei- ner der Vorschläge das Thema in seinem Umfang. Wir haben in unserer Gesellschaft das Sterben lange Zeit an den Rand gedrängt. Es ist kein schönes Thema, kein po- litisches Thema – es ist ein sehr persönliches und auch familiäres Thema. Sich mit der Endlichkeit des eigenen Seins auseinanderzusetzen, machen wir meist nur aus persönlicher Betroffenheit, weil wir jemanden Naheste- henden verloren haben oder selbst mit schweren Krank- heiten oder Unfällen konfrontiert werden. Dennoch ist in den vergangenen Jahren ein Prozess des gesellschaftli- chen Umdenkens in Gang gekommen. Das Patientenver- fügungsgesetz, wonach jeder Umfang lebenserhaltende Maßnahmen Pflegestärkungsgesetz zur Unterstützung vorab entscheiden kann, ob und in welchem durchgeführt werden können oder das der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen, ist Teil der Auseinandersetzung und wichtige erste Weichenstellung in einem Umden- kungsprozess. Ich selber musste mich aus persönlicher Erkrankung intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Für mich persönlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass für mich in einem solchen Falle lediglich Familie, sehr enge Freunde und der Arzt meines persönlichen Vertrauens die richtigen Ansprechpartner wären. Die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland ist immer noch zu gering. Es geht nicht nur um Schmerz- linderung, um medizinische und psychologische Betreu- ung, sondern um Abschiednehmen. Eine stationäre und ambulante Versorgung ist unbedingt flächendeckend si- cherzustellen und finanziell abzusichern. In der bisheri- gen Praxis sind viele Palliativzentren immer noch stark Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513154 (A) (C) (B) (D) auf Spenden angewiesen, um ihre wertvolle Arbeit in der Form leisten zu können. Um den Menschen ihren letzten Weg in Würde und selbstbestimmt gehen lassen zu können, rein rechtlich betrachtet, ist unsere Gesetzgebung derart gestaltet, dass erlaubt ist, was nicht gesetzlich verboten ist. Eine spe- zifische Erlaubnis bestimmter Gruppierungen schließt somit andere aus. Daher brauchen wir keinen Ausbau der erlaubten Sterbehilfe in den vorliegenden Entwürfen. Wichtig ist, dass sie Zugang zu ergebnisoffener Beratung und Unterstützung haben, um auf diesem Weg der irre- versiblen Entscheidung, eventuell. auch wieder Abstand nehmen zu können von dem Weg. Aus diesem Grund leh- ne ich die Gesetzesentwürfe und Anträge ab. Sterbehilfe darf keine Frage des Geldes und von Interessen sein. Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): Beginnend mit einer vierstündigen Orientierungsdebatte am 13. No- vember 2014 hat der Deutsche Bundestag intensiv über die Frage der Sterbehilfe beraten. Bis zur ersten Lesung am 2. Juli 2015 wurden vier Gruppenanträge erarbeitet, die zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurden. Der federführende Ausschuss für Recht und Ver- braucherschutz hat die Gesetzentwürfe insbesondere am 23. September 2015 in öffentlicher Anhörung mit Sach- verständigen über fünf Stunden ausführlich diskutiert. Aufgrund dieser Beratungen und nach reiflicher Über- legung habe ich heute für den Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf BT-Drucksache 18/5373 (Brand/Griese) gestimmt. Derzeit ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutsch- land nicht strafbar. Gemäß § 27 Absatz 1 StGB wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu des- sen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe ge- leistet hat. Da die Selbsttötung nicht strafbar ist, fehlt es an der rechtswidrigen Haupttat. Aktivitäten von sogenannten Sterbehilfevereinen und auch einzelnen Personen, die organisiert oder gar ge- werbsmäßig legal Beihilfe zum Suizid anbieten, sehe ich äußerst kritisch und lehne ich ab. Dazu muss die Rechts- lage geändert werden. Ein umfassendes Verbot der Sterbehilfe, wie es der Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vorsieht, halte ich allerdings nicht für erforderlich. Mit der Ermögli- chung einer zulässigen Suizidbeihilfe durch Ärzte, wie sie der Entwurf von Hintze/Reimann/Lauterbach vor- sieht, oder gar dem Entwurf von Künast/Sitte, die nur die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen wollen, würde der Gesetzgeber demgegenüber de facto die Voraussetzungen eines Angebots für Suizidbeihilfe regeln. Damit würden einerseits beispielsweise Ärzte unter Zugzwang gesetzt, diese Tätigkeit anzubieten. An- dererseits haben viele Menschen Angst, im Alter oder bei schwerer Krankheit anderen zur Last zu fallen. Insbeson- dere aufgrund dieses Empfindens könnten bereits An- gebote der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid einen Erwartungsdruck erzeugen, diese Angebote wahrzuneh- men, um durch einen Suizid die eigene Familie von einer vermeintlichen „Last“ zu befreien. Aus meiner Sicht ist bereits die geschäftsmäßige Or- ganisation von Sterbehilfe, auch ohne kommerzielle Ab- sicht, ethisch problematisch und strafwürdig, da sie eine explizite oder auch implizite Werbung für den Suizid be- deutet. Deshalb habe ich für die Schaffung eines neuen § 217 StGB gestimmt, mit dem die geschäftsmäßige För- derung der Selbsttötung unter Strafe gestellt wird. Darunter fällt eine auf Wiederholung angelegte Tätig- keit in der Absicht, Suizid zu fördern. Geschäftsmäßig heißt, dass jemand die Sterbehilfe zum wiederkehrenden Bestandteil seiner Tätigkeit macht. Nicht davon betroffen ist hingegen die normale ärzt- liche heilende, beratende, lindernde Tätigkeit eines Me- diziners. Straffrei bleibt aber auch der Arzt, der eine Suizidbeihilfe im Einzelfall und aus altruistischen Mo- tiven leistet, weil das gerade nicht unter die Definition „geschäftsmäßig“ fällt. Anders als ein Sterbehilfeverein, dessen Zweck auf die Beihilfe zum Suizid gerichtet ist, will ein normaler Arzt, auch ein Arzt, der im Hospiz tätig ist, oder ein Pal- liativmediziner, geschäftsmäßig Leiden lindern. Er will gerade nicht wiederholt Suizidhilfe leisten. Axel Knoerig (CDU/CSU): Ich spreche mich für eine Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende aus, die nicht durch staatliche Intervention und straf- rechtliche Sanktionen beeinflusst werden darf. Ich stim- me daher für den Gesetzentwurf von Hintze / Reimann / Lauterbach / Lischka (Drucksache 18/5374), fordere aber darüber hinaus folgende Anpassungen: Die Institutionalisierung von Ad-hoc-Beratungsstel- len zur Sterbehilfe, die ohne Fristen aufgesucht werden können und Schwerstkranke im Sinne einer Suizidprä- vention beraten, ist dringend geboten. Diese Beratungs- stellen müssen zivilgesellschaftlich organisiert werden. Ihre Arbeit muss in Geschäftsberichten evaluiert werden. Die ärztliche Begleitung eines Suizides muss in Be- richten dokumentiert werden, die ebenfalls in bestimm- ten Abständen evaluiert werden. Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/5374) muss insbe- sondere vor dem Hintergrund eines Schutzes Dritter vor den Folgen von Suiziden gesehen werden. Mechthild Rawert (SPD): Ich bin in einem Alter, in dem ich Erfahrung mit dem Sterben und Tod von Famili- enangehörigen und von FreundInnen habe. Zum Thema Sterbehilfe habe ich in den vergangenen Monaten viele Gespräche geführt, zahlreiche persönliche Briefe sowie Schreiben von Organisationen haben mich erreicht. Die bisherigen Debatten und die entsprechende Anhörung zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag wurden intensiv verfolgt. Weitere Impulse zur Entscheidungsfin- dung gaben mir auch die BürgerInnen meines Wahlkrei- ses Tempelhof-Schöneberg auf der Fraktion-vor-Ort-Ver- anstaltung am 22. September 2015. Die Mehrheit der Bevölkerung befürchtet eine „Neu- kriminalisierung“ der Sterbehilfe: Sie empfinden einen derart gravierenden Eingriff als einen illegitimen Über- griff des Staates. Darunter sind auch viele überzeugte Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13155 (A) (C) (B) (D) ChristInnen beider Konfessionen, über die Haltungen von Mitgliedern anderer Religionsangehöriger weiß ich leider zu wenig. Über 140 deutsche Strafrechtslehrende sprechen sich ebenfalls dagegen aus. Gleiches meint die überwiegende Mehrheit der MedizinerInnen: Nur eine Minderheit von 20 Prozent der ÄrztInnen möchte ein strafrechtliches Verbot. Die Mehrheit insbesondere der PalliativmedizinerInnen und der OnkologInnen lehnen Strafverschärfungen ab. Auch ich bin zu der Auffassung gekommen, dass eine Strafbewehrung der Suizidhilfe nicht nötig – und vor al- lem nicht hilfreich– ist. Im Unterschied zu anderen euro- päischen Nachbarstaaten, wie Belgien oder Niederlande, ist in Deutschland die Tötung auf Verlangen bereits unter Strafe gestellt. Eine gewichtige Sorge, die mich und viele BürgerIn- nen umtreibt, ist die mögliche Kriminalisierung genau der Berufsgruppe, die für die Option eines vertrauens- vollen Gespräches zur assistierten Suizidbeihilfe und als potenzielle UnterstützerInnen in Frage kommen: die Me- dizinerInnen. Allein die Aussicht, dass MedizinerInnen mit der Drohung der Strafbewehrung leben müssen, wird das ÄrztInnen-PatientInnen-Verhältnis prägen - sofern Möglichkeiten des vertrauensvollen Gespräches über- haupt noch gewährleistet werden. Ohne ÄrztInnen fehlt aber die kompetente medikamentöse Möglichkeit. Menschen, die professionell mit PatientInnen in Kontakt treten, handeln in jeder Hinsicht geschäftsmä- ßig – und zwar nicht nur im Hinblick auf die eigentli- che Behandlung, sondern auch im Hinblick auf die er- gebnisoffene Beratung von lebensmüden PatientInnen. ÄrztInnen, die in verantwortungsvoller Ausübung ihrer durch das Grundgesetz geschützten Gewissensfreiheit nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Suizidhilfe leisten, würden in den Verdacht geraten, mit Wiederho- lungsabsicht zu handeln. Ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe zielt auf „WiederholungstäterInnen“. Dadurch trifft ein solches Gesetz vor allem ÄrztInnen, die viele sterbenskranke PatientInnen betreuen, also insbesondere Palliativmedi- zinerInnen oder KrebsärztInnen. Gerade hier ist aber das besondere Vertrauensverhältnis notwendig. Sie müssen offen sein können für die Wünsche und Nöte der Ster- benskranken. Wenn sie dies nicht mehr sein dürfen, ver- größert sich doch die Gefahr, dass windige Geschäftema- cherInnen durch Deutschland reisen und im Falle eines Strafrechtsverbots die Preise deutlich anziehen können. „Dann haben nur noch Reiche die Wahl zwischen der teu- ren Begleitung in der Schweiz oder zwielichtiger Sterbe- hilfe gegen Bargeld. Sozial Schwachen bleibt Bahngleis, Strick oder Hochhaus.“ Profitorientierte sogenannte SterbehelferInnen han- deln nicht nur sittenwidrig. Gegen sie kann die Staatsan- waltschaft wegen des Verdachts auf Totschlag ermitteln. Die derzeitige Gesetzeslage reicht also aus, um der Ge- schäftemacherei mit dem Tod Einhalt zu bieten. Der Sor- ge der kommerziellen Ausbeutung des Sterbewunsches eines Menschen kann durch gewerberechtliche Regulie- rung außerhalb des Strafrechts entgegengetreten werden. Entscheidend sind auch die Vorschriften im Arzneimit- telgesetz und Betäubungsmittelgesetz. Die bestehende Rechtslage hat schon bisher verhindert, dass organisierte Sterbehilfe in Deutschland zu einem Massenphänomen geworden ist. Ich bin der Auffassung, dass Menschen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken tra- gen, ihr Leben selbst zu beenden, uneingeschränkt Zu- gang zu ergebnisoffener Beratung und Unterstützung haben sollen. Erfahrungen zeigen, dass gerade viele Sterbenskranke unter diesen Umständen auch von ihrem Vorhaben wieder Abstand nehmen. Allein die Gewissheit der PatientInnen, dass ihre ÄrztInnen ihnen weiterhelfen würden, reicht den meisten. Unbestritten ist, dass alles zu tun ist, damit wir deutschlandweit eine gute Hospiz- und Palliativkultur entwickeln. Daher begrüße ich das gestern vom Deut- schen Bundestag beschlossene Hospiz- und Palliativge- setz außerordentlich. Auf der von mir organisierten Frak- tion-vor-Ort-Veranstaltung zur Sterbehilfe berichteten MitarbeiterInnen der Telefonseelsorge und aus der Pal- liativ- und Hospizarbeit, dass häufig der Satz falle: „Ich will so nicht mehr leben“. Seltener zu hören sei die Aus- sage: „Ich will nicht mehr leben“. Grund seien schwere Beschwerden der PatientInnen. Werden diese gelindert, verschwinde der Wunsch oft. Aber es bleibt der traurige Fakt: Selbst mit der palliativen Sedierung (Narkoseschlaf bis zum Tod) können auch die besten Palliativmediziner- Innen nicht alle Qualen nehmen. Das Lesen von Stellungnahmen und Diskussionserfah- rungen zeigt mir, dass es nicht – wie häufig behauptet – die Schwachen und Einsamen sind, die ihren Wunsch zu sterben gegenüber einer ÄrztIn äußern. Es sind zumeist selbstbewusste und gebildete Menschen, die nicht auf- grund der Schmerzen oder aufgrund von äußerem Druck so agieren, sondern denen es um Selbstbestimmung, um ihre Würde geht. Ich teile die Ansicht nicht, dass es bei keiner Ausweitung der Strafbewehrung zu einem soge- nannten Dammbruch kommt. Ich sehe unsere Gesell- schaft nicht in einem so miserablen Zustand. Außerdem ist es unsere Aufgabe als gewählte PolitikerInnen, eine entsprechend vorbeugende „gute Politik“ zu machen. Ich sehe die Klärung der hier behandelten Fragestel- lungen vor allem bei den MedizinerInnen selbst. Nie- mand soll gegen sein Gewissen handeln müssen. Derzeit ist es für MedizinerInnen und PatientInnen aber sehr sehr unbefriedigend, dass es eine Frage des Wohnortes ist, ob ein solch vertrauensvolles Gespräch, ob ein unein- geschränkter Zugang zu ergebnisoffener Beratung und Unterstützung gegeben ist. Zehn von 17 Landesärzte- kammern verbieten die ärztliche Suizidassistenz. Gefragt sind die ÄrztInnen in ihrer Selbstverwaltung. Sie müssen sich so organisieren, dass der Mehrheitswille auch poli- tisch relevant wird. Ich schließe mich nachdrücklich der Empfehlung des Deutschen Ethikrats an, wonach „die Ärztekammern einheitlich zum Ausdruck bringen sollten, dass unge- achtet des Grundsatzes, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist, im Widerspruch dazu stehende Gewissensentscheidungen in einem vertrauensvollen Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513156 (A) (C) (B) (D) ÄrztIn-PatientIn-Verhältnis bei Ausnahmesituationen re- spektiert werden“. Aus all diesen Gründen habe ich den Antrag „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ der Abgeord- neten Katja Keul, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Brigitte Zypries, Matthias W. Birkwald zusammen mit weiteren Abgeordneten unterzeichnet und lehne die vier vorgeleg- ten Gesetzesentwürfe ab. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Heute hat der Bundestag über ein Verbot der or- ganisierten Sterbehilfe entschieden. Damit eng verknüpft ist die Frage, wie ein würdevolles Sterben aussehen kann. Darüber gab und gibt es in der Bevölkerung und auch im Bundestag quer durch alle Fraktionen sehr unterschied- liche Meinungen, über die in den letzten Monaten heftig diskutiert wurde. Ich halte das Recht auf Selbstbestimmung auch am Lebensende für ein sehr hohes Gut. Die Intention des von mir mitunterzeichneten „Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“, Drucksache 18/5373, der von Abgeordne- ten aller Fraktionen initiiert wurde, ist es nicht, die Arbeit der Palliativmedizin zu erschweren, sondern dubiosen Vereinen oder Personen, die eine zu bezahlende Dienst- leistung bewerben und anbieten, das Handwerk zu legen. Die Sterbehilfe wollen wir daher auf besondere Vertrau- ensverhältnisse beschränken. Ärztinnen und Ärzte hin- gegen können auch weiterhin ohne Einschränkungen für ihre Patientinnen und Patienten da sein. Damit bleiben die letzte Lebensphase und das Sterben individuelle Er- eignisse. Für mich ist nicht die uneigennützige Beratung und Begleitung bei einem Suizid das Problem, sondern der as- sistierte Suizid als Geschäftsmodell. Statt kommerzieller Sterbehilfe, die nur schwer zu kontrollieren ist, brauchen wir eine starke Förderung des bürgerschaftlichen En- gagements im Bereich der Begleitung von Menschen am Lebensende, um ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Dazu gehören die vielen Hospize und die professionelle Begleitung der dort ehrenamtlich Tätigen. Ja, und wir brauchen dringend einen Ausbau der Pallia- tivversorgung: nicht in Form der häufigen Politikerlyrik, sondern in knallharter Finanzierung für eine integrierte, ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Menschen. Nur so können wir die Autonomie und Selbstbestim- mung von Individuen am Lebensende respektieren und ihnen das Recht auf ein menschenwürdiges Umfeld und auch das Recht auf einen natürlichen Tod ermöglichen. Gerade die gestrige Verabschiedung des Hospiz- und Pal- liativgesetzes, Drucksache 18/6585, auch mit den Stim- men der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist hierfür ein erster wichtiger Schritt. Ich trete weiterhin für ein gesellschaftliches Klima ein, in dem kein Leben als nutzlos oder gar unwürdig betrachtet wird. Ich gebe zu, dass mir die Entscheidung nicht leichtge- fallen ist. Ich werde sehr genau beobachten, welche Aus- wirkungen das nun verabschiedete Gesetz in der Umset- zung haben wird. Gegebenenfalls sind dann Änderungen notwendig. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – des von den Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttö- tung – des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Re- gelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendi- gung (Suizidhilfegesetz) – des von den Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung – des von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung (Tagesordnungspunkt 26) Heike Brehmer (CDU/CSU): Wir reden heute in abschließender Beratung zu den Gruppenanträgen zum Thema Sterbebegleitung. Das Thema Sterbebegleitung bewegt die Menschen in unserem Land. Es ist eine höchst emotionale und zum Teil sehr kontrovers geführte Debat- te. Schließlich geht es im Kern um die Frage, wie wir in unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit, Pflege und Tod umgehen wollen. Durch den medizinischen Fortschritt und die demografische Entwicklung steigt die Lebens- erwartung erfreulicherweise stetig an. Dadurch gewinnt die Frage, wie wir mit dem Ende des Lebens umgehen, zunehmend an Bedeutung. Laut Berechnungen des Bundesgesundheitsministeri- ums wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis zum Jahr 2030 auf über 3,2 Millionen ansteigen. Die meisten Menschen möchten, dass das medizinisch Not- wendige und Sinnvolle für sie getan wird. Gerade in der letzten Phase des menschlichen Lebens, die häufig durch Krankheit und Schwäche gekennzeichnet ist, sind Men- schen besonders schutz- und pflegebedürftig. Als Gesetzgeber ist es daher unsere Aufgabe, Rah- menbedingungen für ein menschenwürdiges Leben und Sterben zu schaffen. Dabei geht es um Menschenwürde, den Schutz des Lebens und das Recht auf Selbstbestim- mung. Dies wird in dem Gruppenantrag meiner Kollegen Thomas Dörflinger und Dr. Patrick Sensburg (Drucksa- che 18/5376), den ich persönlich unterstütze, besonders deutlich. Der Entwurf schafft klare gesetzliche Regelun- gen, indem neben der aktiven Sterbehilfe auch die assis- tierte Suizidbeihilfe verboten wird. Gleichzeitig werden alle anderen Formen des Begleitens in den Tod gestärkt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13157 (A) (C) (B) (D) Die passive Sterbehilfe bleibt unberührt und wird nicht angetastet. Der Entwurf meiner Kollegen Dörflinger und Dr. Sensburg ist hinreichend bestimmt und klar, sodass er verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Diejenigen Entwürfe, die eine Freigabe der Suizidassistenz wollen, werden letztlich den Ärzten die Entscheidung aufbürden, wer ein Sterbemittel bekommt und wer nicht. Es ist aber nicht die Aufgabe eines Arztes, den Tod herbeizuführen. Erst recht ist es nicht Aufgabe des Arz- tes, Sterbehelfer zu sein, sondern seine Aufgabe ist, den Sterbenden im Rahmen der Möglichkeiten zu begleiten und mit einer verbesserten Palliativmedizin den Men- schen die große Angst vor dem Sterben zu nehmen. Der von mir unterstützte Antrag sieht vor, mittels ei- nes neuen § 217 des Strafgesetzbuches Anstiftung und Beihilfe zu einer Selbsttötung zu verbieten. Die Gefahr, dass jemand mit dem Leid und der Verzweiflung von Menschen sein Geld verdient, ist mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht vereinbar. Die Schutzwürdigkeit der Menschenwürde gilt vom Anfang bis zum Ende des Lebens und gehört zu den Kernaufgaben unseres demokratischen Gemeinwesens. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine organisierte Sterbehilfe als Dienstleistung wollen. Darüber hinaus ist die Frage, wann Suizidbeihilfe zulässig sein soll, kaum durch ein Gesetz regelbar. Das Verbot der Tötung auf Verlangen findet schließlich ihre pragmatische Begrün- dung in der Überlegung, dass die Behauptung des Tä- ters, auf Verlangen gehandelt oder nur Beihilfe geleistet zu haben, im Nachhinein schwer lösbare Beweisfragen aufwirft. Sollte sich erst einmal eine scheinbare Normalität der unterstützten Selbsttötung für schwerkranke Menschen einstellen, steht zu befürchten, dass bei diesen Menschen ein Erwartungsdruck entsteht. Sie wollen ihren Angehö- rigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last zu fallen. Je selbstverständlicher und einfacher die Option zur Suizidbeihilfe erscheint, desto eher ist zu befürchten, dass sich Menschen dazu verleitet sehen könnten, von dieser Option Gebrauch zu machen. Das dürfen wir nie- mals zulassen. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Thema Sterbebeglei- tung am 23. September hat der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Christian Hillgruber das Verbot von Anstif- tung und Beihilfe zur Selbsttötung und das Festhalten am Leben als schützenswertes Gut als angemessen und ver- fassungskonform bezeichnet. Für ihn ist ein neuer § 217 StGB eine sinnvolle Ergänzung des Strafrechts, „weil die Abgrenzung zwischen Fremdtötung (auf Verlangen) und bloßer Mitwirkung am Suizid prekär ist und die Grenzen in der Praxis verschwimmen …“. Darüber hinaus hat eine im Oktober veröffentlichte empirische Untersuchung der britischen Wissenschaft- ler David Jones und David Paton am Beispiel der USA gezeigt, dass eine Legalisierung ärztlicher Suizidbeihil- fe mit einer signifikanten Zunahme der Gesamtzahl von Selbstmorden einhergeht. Vielmehr scheint die Einfüh- rung ärztlicher Suizidbeihilfe mehr Selbsttötungen aus- zulösen als zu verhindern! Die Resultate aus den USA decken sich mit Beobachtungen aus der Schweiz, wo das geschäftsmäßige Angebot der Suizidbeihilfe zu einer Steigerung der Selbsttötungen geführt hat. Auch in den Niederlanden ist zu beobachten, wie un- befriedigend gesetzliche Regelungen sein können und dass sie mehr Unsicherheiten als Klarheit bringen. Das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung hängt un- trennbar mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativ- versorgung zusammen. Wir benötigen einen weiteren Ausbau der Beratungsangebote zum Thema Sterbebe- gleitung, da diese Angebote den Betroffenen die notwen- dige Hilfe in der letzten Lebensphase bieten. Die flächendeckende medizinische, pflegerische und seelsorgerische Betreuung schwer kranker und sterben- der Menschen muss im Mittelpunkt all unserer Über- legungen stehen. Es ist bekannt, dass eine qualitativ hochwertige und professionelle palliative Begleitung den Menschen Schmerz und Angst vor dem Tod nehmen kann. Die wenigsten Menschen halten aktiv am Suizid fest, wenn ihnen Ängste genommen und aktive Angebote zur Unterstützung gemacht werden. Die Gewissheit, am Ende des Lebens nicht allein zu sein, entlastet die Betrof- fenen und nimmt ihnen ihre Ängste. Der Gruppenantrag von Thomas Dörflinger und Dr. Patrick Sensburg (Drucksache 18/5376) behandelt das Thema Sterbehilfe mit der notwendigen Verantwor- tung vor Gott und den Menschen und schafft ebenso Klarheit im Strafrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und ein ebenso menschen- würdiges Lebensende. Wenn wir diesen Grundsatz be- herzigen, werden wir den Menschen gemeinsam mit Fa- milien, Hospizen und medizinischem Fachpersonal ein Lebensende in Würde und Geborgenheit ermöglichen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Nur so können wir die Würde des Menschen bis zu seinem Lebensende schützen und bewahren und klare gesetzliche Regelun- gen schaffen. Wir müssen eine Begleitung bis zum Tod fördern und nicht die Beförderung in den Tod. Hubert Hüppe (CDU/CSU): Von Suizid besonders gefährdet sind generell Menschen, die depressiv, alt, behindert, chronisch krank, pflegebedürftig, verwitwet, arbeitslos oder alleinstehend und einsam sind. Oft treten alle diese Merkmale gemeinsam auf. Viele treffen oft auf Menschen mit Behinderung zu. Wir wissen, dass schon aus demografischen Gründen die Gruppe der Älteren in den nächsten Jahren stark an- wachsen wird. Die Babyboom-Generation kommt ins Rentenalter, während immer weniger junge Leute nach- kommen. Es ist daher schon hinterfragt worden, ob es ein reiner Zufall ist, dass wir die Debatte über den as- sistierten Suizid zu einem Zeitpunkt führen, an dem der demografische Wandel intensiv wie nie zuvor in Politik und Medien behandelt wird. Aus der Suizidforschung wissen wir, dass es jährlich etwa 100 000 Suizidversuche in Deutschland gibt, von denen 10 Prozent tödlich enden. Zugleich weist uns die Forschung darauf hin, dass hinter fast allen Suiziden und Suizidversuchen eine psychische Erkrankung oder sozi- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513158 (A) (C) (B) (D) ale Probleme wie Vereinsamung stehen. Hiergegen kann man mit medizinischer, psychologischer und sozialer Hilfe angehen – die Fachleute der Suizidprävention ha- ben wirksame Konzepte erarbeitet. Vor wenigen Wochen, am 10. September, war der Weltsuizidpräventionstag. Er sollte uns diese Zusammenhänge ins Bewusstsein rufen. Dieser Weltsuizidpräventionstag ist übrigens keine Ver- anstaltung von Außenseitern; dahinter steht neben der Internationalen Vereinigung für Suizidprävention (Asso- ciation for Suicide Prevention – IASP) die Weltgesund- heitsorganisation (WHO). Dass echte Hilfe bei Suizidgefährdung möglich und erfolgreich ist, erkennen Sie daran, dass die wenigsten Menschen, die nach einem Suizidversuch professionelle Hilfe erhalten, jemals wieder einen Suizidversuch ma- chen. Ein Kernpunkt der Debatte um assistierten Suizid ist: Wenn es erst einmal gesellschaftlich akzeptiert ist, erst recht, wenn es ein gesetzlich festgeschriebenes Recht da- rauf gibt, dass ich mithilfe eines Arztes oder einer Orga- nisation aus dem Leben scheiden kann, und wenn das als meine autonome, verantwortungsbewusste Entscheidung gilt, dann trage schließlich ich selbst die Verantwortung dafür, wenn ich weiterleben und die Ressourcen der All- gemeinheit weiter in Anspruch nehmen oder meinen An- gehörigen zur Last fallen will. Wenn die unterstützte Selbsttötung eine legitime Entscheidung des Einzelnen ist, werden kranke und be- hinderte und pflegebedürftige Menschen unter Erwar- tungsdruck kommen. Es reicht übrigens, wenn sie diesen Erwartungsdruck nur empfinden. Davon werden nicht in erster Linie prominente Fern- sehintendanten oder bekannte Schauspieler mit hohem Einkommen und guter sozialer Vernetzung betroffen sein. Es wird vielmehr die Bezieher kleiner Renten, Al- leinstehende und vor allem Menschen mit Behinderun- gen betreffen. Ich habe kürzlich mit einem pensionierten Arzt ge- sprochen, der deutschlandweit Beihilfe zum Suizid leis- tet. Er hat mir als Beispiel seinen jüngsten Fall geschil- dert: Eine Frau Mitte siebzig ist durch einen Schlaganfall gelähmt und pflegebedürftig, sie kommt in ein Heim. Ihr Sohn hat eine sechsstellige Summe für den geplanten Hauskauf angespart. Er muss monatlich einen Anteil von über 1 500 Euro für das Pflegeheim zahlen. Die Mutter wolle Sterbehilfe – aber kommuniziert hatte der pensio- nierte Arzt bisher nur mit dem Sohn; er hatte die Mutter noch nie gesehen. Die unterstützte Selbsttötung ist – so sagen die Befür- worter – angeblich dauerhaft begrenzbar auf Menschen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte – also „einwil- ligungsfähig“ – und psychisch gesund sind. Wie lange würden solche Grenzen dem Diskussionsdruck standhal- ten? Was wäre mit Menschen, die einwilligungsunfähig geworden sind (durch Unfall, Krankheit oder Altersde- menz)? Was wäre mit Menschen, die aufgrund einer Be- hinderung nie einwilligungsfähig waren? Wäre es nicht naheliegend, einem aus der Außenperspektive aussichts- los leidenden Menschen, der nicht selbst um Sterbehilfe bitten kann, auch ohne diese Bitte zu „helfen“? Wir können von der Erfahrung des Auslandes lernen: In den Niederlanden, wo Euthanasie ausschließlich für einwilligungsfähige, unheilbar körperlich Kranke ein- geführt wurde, befürwortet heute jeder dritte nieder- ländische Arzt Euthanasie bei Dementen, bei psychisch Kranken und bei gesunden Lebensmüden, so eine im Frühjahr 2015 veröffentlichte Studie. Ende 2012 bekamen zwei belgische Zwillinge, die von Geburt an gehörlos waren, tödliche Injektionen. Der Grund war, dass sie befürchteten, zu erblinden. 2013 ließ sich ein ansonsten gesunder 44-jähriger Belgier nach einer missglückten Geschlechtsumwandlung wegen un- erträglicher psychischer Leiden töten. 2014 legalisierte das belgische Parlament Euthanasie auch an Kindern. Ebenfalls 2014 wurde der Euthanasieantrag des körper- lich gesunden, aber psychisch leidenden belgischen Se- xualstraftäters Frank Van Den Bleeken akzeptiert. Als man ihm spezielle Therapie anbot, ließ er die Tötung absetzen. Das Ausland zeigt, dass die angeblich strenge Eingrenzbarkeit nicht dauerhaft hält. In der aktuellen Diskussion spielt die Tatherrschaft des Sterbewilligen eine zentrale Rolle. Der Arzt leiste nur Beihilfe, die Haupttat werde vom Suizidenten ausge- führt. Lassen Sie mich die Tragfähigkeit dieser Vorstel- lung einmal hinterfragen. Bitte stellen Sie sich vor, Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein Antibiotikum, das Sie vorschriftsmäßig einnehmen, und Sie werden wieder gesund. Wäre es jetzt richtig, zu sagen: „Der Arzt hat den Patienten geheilt“, oder wäre es korrekt, zu sagen: „Der Patient hat sich selbst geheilt, der Arzt hat nur geholfen“? Jetzt stellen Sie sich vor, der Arzt verschreibt ein töd- liches Mittel, das der Patient einnimmt und stirbt. Wie würden wir hier den Beitrag des Arztes bewerten? Ich will damit unterstreichen, dass die Tatherrschaft des Patienten – das juristische Kriterium, das den assis- tierten Suizid von der aktiven Sterbehilfe trennt – eine hauchdünne Grenze ist. Sie würde nicht auf Dauer halten. Selbst Urban Wiesing, einer der vier Autoren des Ster- behilfeentwurfes nach dem Vorbild von Oregon, sagte in einem taz-Interview 2014 zur Tatherrschaft des Pati- enten: „Wir würden andernfalls eine Grenze überschrei- ten, die wir im Augenblick politisch nicht überschreiten können und sollten, weil sie überhaupt nicht zur Debatte steht.“ Offensichtlich wird bereits an das Überschreiten gedacht. Das liegt auch in der Logik der Argumentation. Wenn das Leiden und die Selbstbestimmung des Sterbewilligen die entscheidenden Kriterien sind – wird man ihm dann die vermeintlich moralisch geschuldete „Hilfe“ verwei- gern, weil er selbst das Glas nicht mehr leeren kann? Der Deutsche Ärztetag 2011 hat mit einer Dreivier- telmehrheit beschlossen, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist; eine große Mehrheit der Ärzte- schaft lehnt das ab. Das hat aber auch eine absehbare praktische Konse- quenz: Wer sich selbst töten will, der hat also mit ho- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13159 (A) (C) (B) (D) her Wahrscheinlichkeit einen Hausarzt, der Beihilfe zur Selbsttötung ablehnt. Es ist daher nicht realistisch – wie Befürworter des ärztlich assistierten Suizids sagen –, dass ich denjenigen Arzt um „letzte Hilfe“ bitte, der mich schon viele Jah- re kennt. Typischerweise müsste ich einen anderen Arzt finden, der dazu bereit ist und der mich noch nie zuvor gesehen hat. Es könnte wieder auf reisende Suizidärzte wie den pensionierten Urologen Uwe-Christian Arnold hinauslaufen, der mit Gasflasche und Kaffeemühle durch Deutschland reist und bis heute bei etwa 300 Suiziden assistiert hat. In Oregon – das uns von manchen als Vorbild hin- gestellt wird – ist es typischerweise so, dass dort über 90 Prozent der ärztlich assistierten Suizide mithilfe von solchen Ärzten stattfinden, die von einem Sterbehilfever- ein vermittelt werden. In Oregon gibt es eine weitere brisante Entwicklung, auf die ich hinweisen will. Ich habe hier die aktuelle so- genannte Priorisierungsliste aus Oregon. Darin stehen die medizinischen Leistungen, die diejenigen bekom- men, die nur die soziale Mindestkrankenversorgung Medicaid haben. Die von Medicaid noch finanzierten Therapien werden nach ihrer „Kosten-Effektivität“ auf- gelistet. Interessant ist, dass assistierter Suizid von der Rationierung ausdrücklich nicht betroffen ist und auch in Zukunft nicht sein soll. Therapie wird rationiert, assis- tierter Suizid bleibt garantiert. Interessant ist auch, dass in Oregon inzwischen die Mehrheit der ärztlich assistierten Suizide sozial schwa- che Menschen betrifft, die nur den sozialen Mindest- krankenversicherungsschutz Medicaid haben. Ihr Anteil ist 2014 auf 60,2 Prozent angestiegen, viel höher als ihr Bevölkerungsanteil. Wo es wie im US-Staat Oregon ein gesetzliches Recht auf ärztlich assistierten Suizid gibt, ist die Gesamtselbst- tötungsrate nachweislich höher als in Staaten ohne Le- galisierung des ärztlich assistierten Suizids. Dies belegt eine kürzlich veröffentlichte aufwendige statistische Analyse des Medizinethikers David Jones aus Oxford und des Wirtschaftswissenschaftlers David Paton aus Nottingham, die unter anderem die Daten aus Oregon, Washington, Montana und Vermont untersucht und mit anderen US-Bundesstaaten verglichen haben. Die Er- gebnisse widerlegen die „Oregon-Legende“, der zufolge die ausdrückliche gesetzliche Gestattung der ärztlichen Suizidassistenz suizidpräventiv wirken, also zu niedrige- ren Selbstmordraten führen soll. Im Gegenteil geht lega- lisierter ärztlich assistierter Suizid mit steigenden Raten aller Suizide einher. Wenn wir also hören, wir sollten uns Oregon zum Vor- bild nehmen, dann bitte schauen wir auch genau hin, was sich in Oregon entwickelt hat! Warum soll gerade ein Arzt bei der Selbsttötung „hel- fen“? Doch wegen seiner Sachkunde und damit es „si- cher funktioniert“. Was aber macht der Arzt, wenn etwas schiefgeht – zum Beispiel spontanes Erbrechen durch den Suizidenten, in Oregon in 2,5 Prozent der Fälle of- fiziell als „Komplikation“ registriert –, und in welche Richtung greift der Arzt dann ein? Würde er riskieren, dass der Suizident mit weiteren Schädigungen wieder aufwacht? Immerhin hat er den Patienten aufgesucht mit dem Ziel, ihm zum Tod zu verhelfen. Wir sollten den verhängnisvollen Weg nicht beschrei- ten, den Arzt zum Todeshelfer zu machen, denn der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung sei- ner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Leben- den. Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836) hat das vor fast 200 Jahren so formuliert: „Er [der Arzt] soll und darf nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Werth habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und maaßt er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate.“ Und wir sollten uns in der aktuellen Debatte bewusst sein, dass Begründungen und Voraussetzungen des ärzt- lich assistierten Suizids wie Selbstbestimmung über das eigene Leben, aussichtsloses Leiden und Tatherrschaft des Suizidenten nicht dauerhaft halten. Die Argumente werden teilweise heute schon vorge- tragen: Mit Udo Reiter plädieren manche für die tödliche Selbstbestimmung über das eigene Leben, auch wenn kein aussichtsloses Leiden vorliegt – solange der Suizi- dent die Tatherrschaft hat. Mit Urban Wiesing ist die Tatherrschaft des Patien- ten „im Augenblick“ noch eine nicht zu überschreiten- de politische Grenze – woraus man schließen kann, dass für ihn letztlich Selbstbestimmung und Leiden genügen könnten. Das wäre Tötung auf Verlangen. Für besonders gefährlich halte ich eine Argumentati- on, die jedes Leiden für sinnlos erklärt. Damit wird of- fensichtlich auch das Leiden des einwilligungsunfähigen Behinderten, der auch zur Tatherrschaft unfähig ist, für sinnlos erklärt. Das betrifft ebenso den Patienten, der die Tatherrschaft nicht mehr ausüben kann, der vielleicht genau deshalb zusätzlich leidet, der aber einwilligungsfähig, psychisch gesund und volljährig ist. Wird man ihn „sinnlos leiden“ lassen? Wir dürfen uns nicht auf diese schiefe Ebene begeben. Daher schlagen wir in unserem Gesetzentwurf die grund- sätzliche Strafbarkeit jeder Beihilfe zum Suizid vor – wie es beispielsweise in Österreich, Italien, Finnland, Spani- en, Polen und England gilt. Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Wie Sie wissen, habe ich mit meinen Bundestagskollegen Michael Brand, Kerstin Griese und Michael Frieser einen der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe verfasst. Un- ser Gesetzentwurf sieht dabei die Einführung der Straf- barkeit für geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Förderung zum assistierten Suizid vor. Wir haben in den vergangenen Monaten mit Unter- stützung sachkundiger Expertinnen und Experten diesen Gesetzentwurf erarbeitet, der in moderater Weise das Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513160 (A) (C) (B) (D) Thema Suizidbeihilfe regelt. Unser Gruppenantrag be- inhaltet, im Gegensatz zu Entwürfen anderer Gruppen, weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Total- verbot, noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Aus- weitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Wir glauben, damit den Erfordernissen eines ausgewogenen Entwurfs gerecht geworden zu sein. Wir wollen nicht, dass Suizidhilfe zu einem normalen Dienstleistungsangebot wird, das gleichberechtigt neben anderen besteht. Wir befürchten, dass dadurch der Druck auf ältere, kranke, behinderte oder pflegebedürftige Men- schen steigen wird, diese Angebote auch in Anspruch zu nehmen. Oder dass die Betroffenen selbst aus falsch ver- standener Rücksichtnahme gegenüber ihren Familien zu dieser Option greifen. Darüber hinaus sollen alte, kran- ke und behinderte Menschen nicht das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie in unserer Gesellschaft nicht mehr erwünscht sind und dass Suizid eine schnelle Lösung des Problems sei. Unser Entwurf berücksichtigt aber andererseits auch Konfliktlagen von Familienangehörigen und Ärzten, die mit schrecklichem Leid konfrontiert werden und sich im Einzelfall nicht anders zu helfen wussten, als dem Wunsch des Sterbenden nach Unterstützung bei der Selbsttötung nachzukommen, indem die Beihilfe zur Selbsttötung ebenfalls straffrei bleibt. Das allein wird dem Vertrauensverhältnis des leidenden Patienten zum behandelnden Arzt sowie zu Angehörigen und Freunden gerecht. Eine Einschränkung durch formalisierte Verfah- ren, gleichgültig, in welchem Rechtsgebiet sie geregelt sind, entspricht nach meiner Auffassung nicht einem hu- manen Umgang mit schwer leidenden Menschen. Die Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Sterbe- begleitung im Rechtsausschuss mit Experten aus Recht, Ethik und Medizin hat erfreulicherweise sehr konkrete Klärungen in komplexen Fragestellungen ergeben. Vor allem hat die Anhörung am 23. September eines er- bracht: Der von mir und meinen Kollegen Brand/Griese eingebrachte Gesetzentwurf wurde auch in den zentralen Punkten bestätigt – er ist juristisch solide, insbesondere verfassungsgemäß, und ethisch wie medizinisch ange- messen. Dies betrifft vor allem den zentralen Punkt, dass Ärz- te nach dem Gesetzentwurf und seiner Definition von Geschäftsmäßigkeit nicht vom Strafrecht bedroht sind, wenn sie ihrer verantwortungsvollen ärztlichen Tätigkeit auch in den Grenzfällen zwischen Leben und Tod nach- gehen. So hat die Sachverständige und frühere Vorsitzen- de Richterin am Bundesgerichtshof Professor Dr. Ruth Rissing-van Saan überzeugend dargelegt, dass der Be- griff der Geschäftsmäßigkeit – ich zitiere – „in unserer Rechtsordnung ein gängiger und von der Rechtsprechung stets im selben Sinn verwendeter Begriff (ist), der auf Wiederholung angelegte Tätigkeiten oder Verhaltenswei- sen kennzeichnet, die nicht auf Gewinnerzielung ausge- richtet sein müssen. Das wird in der Begründung dieses Gesetzentwurfs ausführlich und erschöpfend dargelegt.” Etwaigen Unterstellungen, behandelnde Ärzte würden hier generell oder regelmäßig in strafrechtliche Konflikte gebracht, widersprach Rissing-van Saan deutlich; Zitat: „Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere pallia- tiv-medizinische Behandlungen zur Heilung oder Lei- denslinderung von den genannten tatbestandsmäßigen Verhaltensweisen nicht in genügender Deutlichkeit un- terschieden werden könnten, besteht nicht.” Starke Unterstützung kommt nach der Anhörung auch weiterhin von der Ärzteschaft: „Der Entwurf sieht ein klares Verbot von Sterbehilfeorganisationen vor, verzich- tet aber auf weitere gesetzliche Regelungen”, schreibt die Bundesärztekammer und betont, „dass es die Auf- gabe von Ärzten ist, Hilfe beim Sterben zu leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben”. Der Präsident der Bundesärz- tekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat in dieser Wo- che noch einmal in einem Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags deutlich betont – ich zitiere –: „Es wird behauptet, der Gesetzentwurf Brand/Griese krimi- nalisiere die Ärzte. Dies ist nicht wahr. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärz- tekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzte- schaft erkennen. Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten (und auch einiger Ärzte).“ Zu den bitteren Wirklichkeiten gehört aber auch, dass unendlich viele Menschen in unserem Land unnötig viel leiden müssen, weil die heutigen Möglichkeiten der Pal- liativmedizin und der entsprechenden pflegerischen Be- gleitung nicht zur Verfügung stehen. Das ist das Ergebnis von Verdrängung, von Ignoranz und von falschen Priori- tätensetzungen im Einsatz der vorhandenen Mittel. Die überzeugende Antwort kann nur heißen: konsequenter Ausbau der Strukturen und Angebote von Palliativmedi- zin. Die Palliativmedizin muss aus ihrer Randexistenz in das Zentrum der Gesundheitspolitik! Der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerkes ambulanter und statio- närer Dienste ist möglich. Dafür braucht es die entspre- chenden rechtlichen und finanziellen Bedingungen. Hier haben wir gestern im Plenum mit der Verabschie- dung des Hospiz- und Palliativgesetzes einen wichtigen Schritt getan. Mein Dank geht vor allem an unseren Bun- desgesundheitsminister Hermann Gröhe für seine uner- müdliche Arbeit. Sterben muss jeder von uns alleine. Als Gesellschaft sind wir aber verantwortlich dafür, unter welchen Bedin- gungen Menschen sterben: alleine oder liebevoll beglei- tet, schwer leidend oder optimal palliativ versorgt. Wenn aber Beihilfe zum Suizid erst mal zum Standar- drepertoire bei uns gehört, muss ich mich entscheiden; dann bin ich nicht mehr frei, mich nicht zu dieser Option zu verhalten. So eine Situation möchte ich für unser Land verhindern. Namhafte Pro-Suizidbeihilfe-Politiker haben in den vergangenen Tagen verlauten lassen, keine Regelung wäre besser als unsere, nämlich das Verbot geschäfts- mäßiger Suizidassistenz. Da kann man nur fassungslos fragen: Wie bitte? Nichts tun ist keine Option. Denn dann hätten organisierte Sterbehelfer leichteres Spiel denn je. Wir haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs von folgender Aussage leiten lassen: Eine Gesellschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13161 (A) (C) (B) (D) mit menschlichem Gesicht muss Menschen in Not einen menschlichen Ausweg anbieten, keinen technischen. Ich bitte deshalb um eine breite Unterstützung unseres Antrages. Maria Michalk (CDU/CSU): Am Anfang unseres Le- bens steht das Geschenk des Lebens, weil jeden von uns eine Mutter geboren hat. Am Ende des Lebens steht die Ungewissheit, wie unser Leben enden wird. Die Hoffnung auf die vertraute Umgebung in der Fa- milie und eine gute medizinische Begleitung ist zu Recht groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies eintritt, nimmt Unsicherheit und Angst. In stabilen Zeiten unseres Le- bens darüber zu reden, die persönlichen Wünsche im vertrauten Kreis der Familie und Freunde zu äußern, sich über Möglichkeiten und Grenzen aller Hilfen, auch der medizinischen, zu informieren, seinen Willen in einer Patientenverfügung zu dokumentieren, hilft, in extremen Lebenssituationen das Notwendige tun zu können. Nie- mand muss am Ende seines Lebens leiden. Die medizi- nischen Hilfsmöglichkeiten verbessern sich ständig. Die Palliativmedizin in ihren vernetzten Möglichkeiten wird sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich ständig ausgebaut. Ehrenamtliche Hospizbegleiter und stationäre Hospize erleichtern die Entscheidung für die jeweils sehr individuelle Situation. Ein gut versorgter Pa- tient kann sich frei entscheiden und seinen Willen zum Ausdruck bringen und die Natürlichkeit des Todes nicht in dem Zwang erleben, sich dem eigenen Schicksal zu er- geben oder zu resignieren und seinem Leben selbst oder mithilfe eines Dritten ein Ende zu setzen. Erst aus dieser Zwangssituation wächst wohl der Wunsch nach Selbsttö- tung. Diese Widersprüche aufzulösen, darum geht es in dieser Debatte. Unsere Rechtsordnung ist stumm zum Tatbestand des Suizids. Aber ein staatlich legitimiertes Verlangen auf Suizidhilfe darf es nicht geben. Ärzte dürfen in ihren Entscheidungen nicht eingeschränkt werden. Sie sind zur Hilfe in schwierigen Lebenssituationen verpflichtet und tun es seit Jahrhunderten in verantwortungsvoller Weise. Die aktuelle Rahmengesetzgebung und die sich ständig verbessernden medizinischen Möglichkeiten sind Basis für diese Aufgabe. Ein Abweichen davon darf es in unserem Land nicht geben. Dies hat nichts mit einer Kriminalisierung der Ärzteschaft zu tun, wie es in bemerkenswerter Weise in dieser Debatte getan wurde. Beihilfe zum Suizid darf es in unserem Land nicht geben und muss verboten bleiben. Aber mit ganzer Kraft müssen wir weiter für eine große Sensibilisierung für diese Fragen und echte Hilfen arbei- ten. Karl Schiewerling (CDU/CSU): In Artikel 2 Ab- satz 2 unseres Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Gibt es dann im Umkehrschluss auch das Recht auf Tod? Aktuell diskutieren wir darüber, ob es auch ein Recht auf einen selbstbestimmten und frei gewählten Tod gibt. Es ist eine Gewissensentscheidung, die wie alle Grund- satzfragen nicht einfach zu entscheiden ist. Meine Entscheidungsfindung wird dabei von zwei Seiten beeinflusst: Im September 2014 fand eine fraktionsoffene Sitzung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu dem Thema „Suizidbeihilfe, Palliativ- und Hospizversor- gung“ statt. Die Diskussion war bemerkenswert vielfäl- tig. Unter den Gästen war auch Udo Reiter, ehemaliger Intendant des MDR. Bei der fraktionsoffenen Sitzung setzte er sich sehr stark für das Selbstbestimmungsrecht ein. Er berichtete von einem Medikamentencocktail, den er gerne irgendwann bei sich zu Hause, in gewohnter Umgebung, einnehmen würde und welcher ihn einschla- fen lassen würde. Dieses „irgendwann“ war zwei Wo- chen später. Es war kein Medikamentencocktail, sondern eine Pistole, mit der er sich das Leben nahm. In meinem privaten Umfeld begegnet mir ein ande- rer Weg, mit einer schweren Krankheit umzugehen. Ein guter Freund ist an ALS erkrankt. ALS ist eine Erkran- kung des Nervensystems. Es kommt zu einer irreversib- len Schädigung oder Degeneration der Nervenzellen. Die Muskulatur wird nach und nach immer mehr gelähmt, bis schließlich auch die Atemmuskulatur nicht mehr funk- tioniert. Diese Krankheit ist nicht heilbar. Als ich mei- nen guten Freund das letzte Mal gesehen habe, konnte er kaum gehen, nicht mehr sprechen und wurde über eine Sonde ernährt. Nur mithilfe eines Sprachcomputers konnten wir uns unterhalten. Als ich ihn fragte, was ich für ihn tun könne, meinte er nur: Bete für mich. – Zu dem Zeitpunkt wartete er noch auf einen Platz im Hos- piz. Seine Frau stand immer an seiner Seite, unterstützte und begleitete ihn. Wenige Tage nach der Aufnahme in ein Hospiz starb er. Zu keinem Zeitpunkt ist das Wort Sterbehilfe gefallen. Das Ende des Lebens ist kein leichter und kein ein- facher Weg. Die Herausforderung besteht darin, diesen Weg als Teil des Lebens zu verstehen und zu begleiten. Bestmöglich zu begleiten. Sowohl menschlich als auch medizinisch. Befürworter der Sterbehilfe beziehen sich oft auf Ar- tikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Scheinbar ist ein Sterben mit Würde nicht möglich, wenn der Weg hin zum Tod ein schwieriger ist. Auch ich beziehe mich bei der Diskussion auf diesen Artikel. Dabei prägt mich aber vor allem mein Menschen- bild. Als gläubiger Christ glaube ich fest daran, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist. Über Beginn und Ende dieses Geschenks können wir nicht frei verfügen. Diese Sichtweise gilt dabei nicht exklusiv für Christen. Unse- re gesamte Verfassung spiegelt ein zutiefst christliches Menschenbild wider. Bereits in der Präambel heißt es: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ...“ Darauf folgt Artikel 1 Absatz 1, den ich bereits genannt habe. Dieses Menschenbild ist Bestand- teil unserer Verfassung und daher allgemeingültig. Diese unantastbare Würde eines jeden Menschen ist in der letzten Phase seines Lebens besonders schutzbe- dürftig. Unsere Aufgabe besteht darin, bestmögliche Voraussetzungen zu gestalten, die ein menschwürdiges Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513162 (A) (C) (B) (D) Leben und Sterben schaffen. Menschen müssen ihren Lebensweg bis zu Ende gehen dürfen und würdig sterben können – nicht durch die Hand eines anderen, sondern an der Hand eines anderen. Natürlich berühren mich bei der Debatte auch die per- sönlichen Geschichten und Schicksale anderer Betroffe- ner, die bei einem allgemeingültigen Gesetz berücksich- tigt werden müssen. Obwohl 70 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen eine aktive Sterbehilfe befürworten, zeigt eine Umfrage, dass circa 60 Prozent der repräsentativ Be- fragten sich über die derzeit geltenden Regelungen nicht hinreichend informiert fühlen. Die jetzige Rechtslage zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende ist vielen Menschen nicht bekannt. Oft wird Sterbehil- fe mit „objektiv schwerem oder extremem“ Leiden ge- rechtfertigt. Aber kann Leiden objektiv gemessen wer- den? Können wir, wenn wir über verschiedene Formen von Sterbehilfe sprechen, das Leiden von Menschen in leicht, mittelschwer und schwer kategorisieren? Ich habe da meine Zweifel. Deshalb sollte aus meiner Sicht nur das gesetzlich ge- regelt werden, was notwendig ist und dem im Grundge- setz zugrundeliegenden Menschenbild entspricht. Die häufig vertretene Meinung, dass sich ein Mensch mit aktiver Sterbehilfe würdig aus seinem Leben verab- schieden kann, teile ich nicht. Die Palliativmedizin ist ein bewährter und hilfreicher Begleiter von Menschen auf ihrem letzten Lebensweg. Sie hat hohe Achtung vor dem leidenden und sterbenden Menschen; sie sieht ihre Aufgabe nicht in der Heilung, sondern vielmehr in der Linderung, Begleitung und Tröstung. Bei der Palliativ- betreuung stehen nicht nur der Kranke und der Leidende im Mittelpunkt, sondern auch ihr soziales Umfeld. Der würdevolle Sterbeprozess zeichnet sich bei der Palliativ- medizin und der hospizlichen Betreuung durch den ver- antwortungsvollen und bewussten Umgang mit dem Tod aus. Besonders die ehrenamtliche Hospizbewegung hat hieran einen maßgeblichen Anteil. Der Tod wird dabei als Teil des menschlichen Lebens verstanden und akzep- tiert. Denn der Tod gehört zum Leben dazu. Wir müssen einen gesetzlichen Rahmen finden, der sowohl die Interessen der Gemeinschaft wie auch die ei- nes jeden Einzelnen in Einklang bringt. Diese Frage wird sicherlich jeder der hier Anwesenden auf seine Art beant- worten. Weil keiner mit letzter Gewissheit sagen kann, was denn das gesamtgesellschaftliche Interesse ist. Wenn das Selbstbestimmungsrecht die Begründung für aktive Sterbehilfe ist, dann kann man auch einem Gesunden dieses Recht nicht absprechen. Eine Gesell- schaft, in der sich jeder zu jedem Zeitpunkt das Leben nehmen darf, lehne ich ab. Es wäre eine Gesellschaft des Todes und nicht des Lebens. Eine gesellschaftliche Normalisierung von Suizidbeihilfe halte ich für riskant. Insbesondere alte und kranke Menschen können sich da- durch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder sich sogar gedrängt fühlen. Meines Erachtens würde die- se Bedrängung verstärkt werden, wenn wir, ähnlich wie in Belgien bereits üblich, Formulare einführen würden, durch die Menschen bei Einzug in ein Altenheim durch ihre Unterschrift einer späteren assistierten Suizidbeihil- fe zustimmen. Ich lehne jede Form organisierter Sterbehilfe – durch Verbände, Vereine und Einzelpersonen, die ihren Dienst dauerhaft und immer wieder anbieten – ab. Infolgedes- sen schließe ich mich dem Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst- tötung an. Dieser Gesetzentwurf spricht sich ganz klar gegen jegliche Form der geschäftsmäßigen, also auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe aus. Das gilt so- wohl für Vereine als auch für Einzelpersonen. Die Wie- derholungsabsicht ist hier maßgebend, nicht etwa eine Einnahme- oder Gewinnerzielungsabsicht. Als Lösung wird die Schaffung eines neuen Strafbestandes im Straf- gesetzbuch gesehen, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Dabei sollen Angehö- rige des Suizidwilligen oder ihm nahestehende Personen, die sich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer an der Tat beteiligen, von der Strafandrohung ausgenom- men werden. Gleichzeitig verletzt der Entwurf nicht das Recht auf Selbstbestimmung, welches Ausfluss der Menschenwür- de ist. Somit lässt der Gesetzentwurf Freiraum für den Einzelfall, welcher dramatisch sein kann. Sowohl das Recht auf Selbstbestimmung als auch das Vertrauens- verhältnis zwischen Sterbenden und Angehörigen oder dem behandelndem Arzt werden nicht berührt und ein- geschränkt. Dieser Entwurf regelt nur das, was geregelt werden muss, und lässt Raum für jeden individuellen Einzelfall. Deshalb plädiere ich für diesen Gesetzent- wurf. Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Ich werde heute für den Gesetzentwurf von Brand/Griese stimmen, der die gewerbsmäßige und geschäftsmäßige Beihilfe zum Su- izid zukünftig unter Strafe stellen wird. Es ist ein von Vernunft und Empathie getragener Gesetzentwurf, der die Selbstbestimmung am Lebensende wahrt, zugleich aber verhindert, dass künftig kommerzielle Sterbehilfe- vereine oder Gesellschaften ein Geschäftsmodell mit der Hilfe zum Sterben entwickeln. Dies kann der wertegebundene Staat nicht zulassen, weil wir damit eine Entwicklung billigen würden, deren Ende sicher weder von uns gewollt, geschweige denn ak- zeptiert werden könnte. Der Tod eines Menschen, die Hinführung zum Sterben und die Hilfeleistung beim Suizid kann niemals Teil einer Dienstleistung oder gar eines Geschäftsmodells sein. Ich möchte noch einmal an das Wesentliche erinnern: Alles beginnt mit der Würde des Menschen und Artikel 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist un- antastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Auftrag aller staatlicher Gewalt.“ Dieser Anspruch ist absolut. Nicht in einem religiös zu verstehendem Sinne, sondern vielmehr als eine bewusste Orientierung des Verfassungsgebers an Werten, die eine freiheitliche und ethische Ordnung erst gewährleisten, ohne sie aus sich selbst heraus begründen zu können. Der absolute Wert des menschlichen Lebens und un- sere Menschlichkeit sind in jeder Lebenslage zu respek- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13163 (A) (C) (B) (D) tieren, weil wir sonst nicht leben könnten. Der Mensch kann die Begründung für das Menschsein nicht schaffen oder gar definieren. Daraus erwächst für die staatliche Ordnung die Pflicht, Leben zu schützen. Das gilt aber gleichermaßen für den Einzelnen. Die staatliche Ordnung lebt durch das Han- deln der Menschen. Sie ist davon nicht getrennt, sondern ergibt sich erst daraus. Leben mit ethischen und solida- rischen Regeln ist das Band, das die Menschen zusam- menhält. Deswegen trennt dieses Band, wer das Leben eines anderen beendet oder dies gezielt fördert. Er stellt sich somit außerhalb des notwendigen und akzeptab- len Grundkonsenses. Der Philosoph Robert Spaemann spricht daher zu Recht von einer „ungeheuerlichen Zu- mutung“, wenn von Menschen verlangt würde, an der Beendigung des Lebens behilflich zu sein. Es würde sich am Ende gegen die Leidenden und somit auch gegen uns selbst richten. Andererseits muss die Frage erlaubt sein, welches Leid und welche Linderung wir den Menschen zumu- ten dürfen oder gestatten müssen. Von der Erduldung von Leid zu sprechen, fällt leichter, wenn man davon nicht betroffen ist. Es ändert aber nichts an der Reali- tät des Schmerzes. Daher gibt es die Situationen, in de- nen Leben nicht mehr ertragbar erscheint. Darauf muss eine Antwort geben, wer Leben schützen und bewahren möchte. Dies ist die Stunde für richtige und mitfühlende Palliativ- und Hospizmedizin. Das gestern verabschie- dete Gesetzespaket zur Hospiz- und Palliativversorgung geht damit den richtigen Weg. Die Antwort auf Aspekte des Leids darf nicht in der aktiven Hilfe zum Sterben liegen. Erst recht nicht, wenn diese Hilfe zum Sterben als Teil des Lebens kommerzi- alisiert oder regelmäßig wäre. Dies würde eine ethische Entwicklung aufzeigen, die entgrenzt und kaum zu be- herrschen wäre. Wird ein Aspekt des Lebens zur Dis- position gestellt und ihm daher weniger Würde zuge- schrieben, dann ist es nicht völlig fernliegend, dass auch Menschen in anderen Lebenslagen infrage gestellt oder gar unter Gesichtspunkten der Nützlichkeit betrachtet werden. Auch gesetzgebungstechnisch ist der Gesetzentwurf ein guter Kompromiss. Er bestraft nur die geschäfts- mäßige Beihilfe zum Suizid. Ärzte werden gerade nicht kriminalisiert. Dies haben führende Vertreter der Ärzte- verbände als auch zahlreiche Strafrechtler mit sehr guten Argumenten dargelegt. Diese sind beachtlich. In einzel- nen, ausweglosen Situationen dagegen erhebt der Staat gerade keinen Strafanspruch. Die Balance gelingt diesem Gesetzentwurf. Daher plädiere ich dafür, den Gesetzentwurf Brand/ Griese anzunehmen. Marian Wendt (CDU/CSU): „Mein Leben lang habe ich gespart, auf dass wir ein Häuschen haben, das möch- te ich meinen Kindern vermachen, das soll nicht für meine Pflege draufgehen. Ich will niemandem zur Last fallen.“ Diese drastische Aussage eines Sterbewilligen verdeutlicht die ganze Dramatik des heute zu beratenden Sachverhalts. Der Bundestagspräsident hat recht: Wir stehen vor dem vielleicht anspruchsvollsten Gesetzge- bungsprojekt dieser Legislaturperiode. Nicht so oft wird der Gesetzgeber gefragt, zu den „letzten Fragen des Le- bens“ Stellung zu beziehen. Und trotzdem bringt uns der Fortschritt in Medizin, Technik und Pflege immer wieder in Entscheidungsnot, über schwere Gewissenskonflikte und komplexe medizinethische Grundfragen urteilen zu müssen. Gleichzeitig erfüllen wir heute einen Auftrag des Ko- alitionsvertrages und wollen das Geschäft mit dem Tod, wo das Leiden und die Nöte der Menschen ausgenutzt werden, endgültig unterbinden. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung und dürfen nicht, wie in letzter Zeit vermehrt suggeriert, untätig bleiben. Auf eine klä- rende Änderung der Rechtslage zu verzichten, wie einer der Anträge nahelegt, ist keine Alternative. Die geltende Gesetzeslage reicht offensichtlich nicht aus, um Fehlent- wicklungen zu verhindern. Halbherzige Regelungen, also Grauzonen und Rechtsunsicherheit, können wir uns ge- nauso wenig leisten. Es gilt, konsequent das menschliche Leben an seinem Ende zu schützen. Ein altes, todkrankes und gebrechliches Leben ist genauso wertvoll wie ein junges, gesundes, und kraftvolles – und das ist eine Kern- frage der Menschenwürde. Diese Würde kommt jedem Menschen voraussetzungslos zu und darf nicht durch eine Überbetonung des Selbstbestimmungsrechts und eines vermeintlichen Autonomieschutzes ausgehebelt werden. Deshalb ist bei aller Komplexität des Themas eine völlige Freigabe jeglicher Beihilfe zur Selbsttötung gefährlich, verfehlt und ein falsches Signal. Einen in die Diskussion mitunter eingebrachten kons- truierten „inhumanen Zwang zum Leiden“ gibt es nicht; deshalb akzeptiere ich den Vorwurf des Paternalismus nicht. Auch die Erwägung einer strafrechtlichen Lösung ist kein Ausdruck von Bevormundung, sondern ent- spricht dem Ernst und der Komplexität des Sachverhalts. Die Praxis sowie zahlreiche Studien bestätigen: Ein an- fänglicher Sterbewunsch – sei es durch Tötung auf Ver- langen oder Suizidbeihilfe – bleibt selten stetig. Im Laufe einer vernünftigen Therapie und Hospizbegleitung wird er in den allermeisten Fällen zurückgenommen und nicht wiederholt. Es ist mehrmals in anderen europäischen Ländern em- pirisch belegt: Mit jedem Schritt in Richtung der Legali- sierung der Suizidbeihilfe sinkt die Hemmschwelle und steigt die Zahl der Selbsttötungen. Aus mehreren Grün- den ist eine wie auch immer geartete sogenannte ärztliche Suizidassistenz, für die sich wiederum einer der Anträge starkmacht, ebenfalls inakzeptabel. Die Konstellation ei- ner ärztlichen Beteiligung am Suizid führt zu einem fun- damentalen besorgniserregenden Wandel der Rolle der Ärzte und des Arzt-Patient-Verhältnisses. Mein Bild vom Arzt ist eines des Begleiters, des Helfers und des Kämp- fers für das Leben und nicht des Richters über den Tod oder gar des Henkers. „Nicht durch die Hand, sondern an der Hand soll der Mensch sterben.“ Sehr dankbar bin ich, dass der Bundespräsident sich diesen einfachen Satz vor wenigen Tagen öffentlich zu eigen gemacht hat. „Starke Schmerzen, Atemnot, Angst vor dem Ersti- cken – all das können wir heute mit Palliativversorgung und Hospizbegleitung gut in den Griff bekommen“, be- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513164 (A) (C) (B) (D) stätigte Professor Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Heute muss keiner in Deutschland wegen unerträglicher Schmerzen den Frei- tod anstreben. Auch die seelische Belastung, den Stress, die existenziellen Ängste, eine mögliche Belastung durch Krankheit, die sozialen Probleme – auch dies kann durch eine qualitätsvolle Palliativbegleitung und ein multipro- fessionelles Hospizteam weitreichend gemildert und neutralisiert werden. Jeder der deutschlandweit mehreren Tausend Selbstmordversuche ist ein verzweifelter Schrei nach Aufmerksamkeit, der uns allen als Gesellschaft, aber insbesondere Angehörigen gilt. Die geforderte „Ent- tabuisierung“ der Sterbehilfe ginge einher mit einer Er- wartungshaltung oder gar Druck auf kranke und gebrech- liche Menschen, niemandem zur Last zu fallen. In einer für sich Humanität und Solidarität beanspruchenden Ge- sellschaft können menschliche Zuwendung und Fürsorge die einzige Antwort auf körperliches und menschliches Leiden, auf Hilflosigkeit und Einsamkeit sein. Ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Leben darf kei- ne Alternative zur Therapie und eine Freitodbegleitung darf nicht zu einem üblichen medizinischen Leistungsan- gebot werden. Eine Selbsttötung kann keine Reaktion auf schwierige Lebenssituationen werden. Nicht für den Tod, sondern für das Leben werde ich heute votieren, und das aus tiefster christlicher Überzeugung! Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Ich unterstütze den Antrag Brand, Griese et alii. Die Diskussion um die Grenzen der Beihilfe zum Su- izid berührt uns in unserer Einstellung zum Schutz des Lebens in all seinen Phasen. In den vergangenen Jahren hat der medizinische Fortschritt dazu geführt, dass in vielen Fällen Krankheiten nicht mehr zum schnellen Tod führen, sondern zu langandauerndem Leiden, das für die Betroffenen und ihr Umfeld manchmal schwer erträglich ist. Zugleich droht der gesellschaftliche – nicht zuletzt christlich begründete – Konsens, dass die Selbsttötung grundsätzlich ein Tabu darstellt, wegzufallen. Lange Zeit hat diese gemeinsame Grundhaltung Men- schen davon abgehalten, sich für einen Suizid zu ent- scheiden, und sie damit auch vor jeder Beeinflussung von außen geschützt. Die Erfahrungen in anderen Län- dern zeigen nun, dass sich hier schnell ein Geschäfts- feld entwickeln kann, das der Beihilfe zum Suizid den „fatalen Anschein der Normalität“ gibt. Was zunächst als Erweiterung der selbstbestimmten Entscheidung zum Suizid erscheint, wirkt sich tatsächlich oft als Ein- schränkung der Entscheidung zum Leben aus; denn wer weiter Kosten und Mühen für seine Pflege, Therapie und schmerzlindernde Behandlung in Anspruch nehmen will, wer das naheliegend erscheinende Angebot zur Selbst- tötung nicht annimmt, obwohl er dies früher für einen solchen Fall bejaht hat, kann sich dann unter Rechtfer- tigungsdruck gesetzt sehen. Es wäre aber inakzeptabel, wenn bei kranken oder alten Menschen der Eindruck ent- stünde, sich für ihr Weiterleben rechtfertigen zu müssen, weil es mit einer aufwendigen medizinische Behandlung oder Pflege verbunden ist. Durch organisierte Sterbehil- fe würde dann Menschen Sterbe“hilfe“ geleistet, deren Todeswunsch nicht wirklich frei ist, sondern aus Einsam- keit, Angst oder Schmerz erfolgt, oder im schlimmsten Fall gar auf einer empfundenen Erwartungshaltung einer Gesellschaft beruht, die dem Kranken die Nutzung dieses vermeintlich naheliegenden Angebots nahelegt. Dass es hier keineswegs nur um die letzte Phase des Sterbens geht, zeigt ein Blick in unsere Nachbarländer, in denen eine liberalere Sterbehilfepraxis existiert; hier werden teilweise depressive Menschen und einsame Senioren im Heim bei ihrem Suizid unterstützt. Ich bin überzeugt, dass wir in dieser Hinsicht auch bei uns wei- tere Veränderungen erleben werden, dass der ärztlich vorgeschlagene Suizid zur normalen Therapiealternative wird, für die es dann auch irgendwann eine Stelle in der Gebührenordnung geben wird, wenn wir heute nichts ge- gen gewerbliche und geschäftsmäßige Suizidbeihilfe tun. Deshalb befürworte ich auch keine Ausnahme für ärztli- ches Handeln. Dabei ist wichtig, dass geschäftsmäßiges Handeln nicht nur Wiederholungsabsicht voraussetzt, sondern zusätzlich erfordert, dass das Handeln mit dem Willen verbunden ist, dies zum dauerhaften Bestandteil des ärztlichen Handelns zu machen. Wer Beihilfe zum Suizid nicht in sein normales ärztliches Behandlungsan- gebot aufnimmt, sondern seine ärztliche Aufgabe wei- terhin im Erhalt des Lebens und im Lindern von Leiden sieht, erfüllt dieses Merkmal nicht. Hilfe in möglichen extremen Einzelfällen, in denen der Wunsch nach einem sofortigen Tod auch durch palliative Versorgung und menschliche Zuwendung nicht aufzuheben ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht, sie bleibt damit – selbst bei wiederholten Fällen – möglich; dies belässt den Spiel- raum, den die ärztlichen Berufsordnungen einräumen, und schränkt diesen nicht ein. Wenn Krankheit und Sterben mit großen Schmerzen, Pflegebedürftigkeit und Unselbstständigkeit verbunden sind, brauchen wir noch bessere Möglichkeiten, durch Palliativmedizin das Leiden zu lindern. Deshalb ist es so wichtig, dass wir am Tag vor der Entscheidung über die Suizidbeihilfe die Gesetze für eine echte Verbesserung der Palliativversorgung verabschiedet haben, die immer auf Linderung des Leidens, nicht auf Tötung ausgerichtet ist. Sie ist und bleibt strafrechtlich völlig unangetastet. Suizidbeihilfe darf nicht zum normalen Angebot wer- den. Deshalb ist das Verbot gewerblicher und geschäfts- mäßiger Suizidhilfe notwendig. Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Das Motto des dies- jährigen Evangelischen Kirchentages in Stuttgart „damit wir klug werden“ hätte zwar nicht als Leitmotto, aber zu- mindest in den Köpfen und Debatten durch den Zu- oder besser Vorsatz ergänzt werden mögen: „Mensch, beden- ke, dass du sterben musst, auf dass du klug wirst.“ Wenn ich dies bedenke, was so selbstverständlich zum Leben dazugehört wie das Geborenwerden, dann werde ich mir über die letzten Dinge Gedanken zu machen ha- ben. Das kann auch die Gesellschaft zusammen mit mir tun, aber nicht stellvertretend für mich. Damit sind wir bei dem, was Politik „nur“ leisten kann, aber leisten muss: da gesetzliche Regelungen zu treffen, wo eine Institution beginnt, „dem Menschen“ Entscheidungen abzunehmen oder sie zu manipulieren. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13165 (A) (C) (B) (D) Da wo es Menschen leichter gemacht wird, nicht über Sterben nachzudenken, da, meine ich, beginnt nicht die Freiheit des Einzelnen, sondern da wird der Mensch zur Ware eines Geschäftsmodells und bleibt nicht Herr oder Frau über sein/ihr Leben und somit sein/ihr Lebensende. Wir haben, ausgehend von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, jederzeit die Möglichkeit, Men- schen unseres Vertrauens in unsere Wünsche, Ängste und Vorstellungen von unseren letzten Aus-, Um- und Abwe- gen einzuweihen. Dazu zählen Ärzte, die Angehörigen, Freunde und Menschen, die sich um Körper und Seele kümmern. So vieles im Leben gemeistert, Familien gemanagt, Häuser gebaut, junge und ältere Menschen auch in schwierigeren Lebenslagen begleitet zu haben und Her- ausforderungen erfolgreich angenommen zu haben, nach Hals- und Beinbrüchen selbst wieder auf die Füße ge- kommen zu sein! Da haben wir an unsere inneren Kräfte geglaubt und darauf vertraut. Mit dem Gesetzentwurf Griese/Brand, an dem ich von Anfang an mitgedacht habe, ist ein Rahmen vorgelegt, der nichts anderes vorsieht, als die Selbstverantwortung für das eigene Leben zu behalten – und aus dem Sterben eben kein Geschäftsmodell zu machen. Einwenden könnte man nun: Dafür braucht man doch keine Bundestagsdebatte oder ein neues Gesetz. Aber einwenden muss man: Wenn genau dieses Nichtvorhan- densein eines Verbots oder Ausschlusses einer auf Wie- derholung angelegten geschäftsmäßigen Sterbehilfe den Weg ebnet, dann „verkaufen“ wir unsere auf humanis- tischen und christlichen Maßstäben angelegte Werteord- nung. Es ist in unserer Geschichte – nach 1945, vereinzelt auch vorher – gesagt worden: Nicht nur das Falsche tun, sondern auch das Gute nicht getan zu haben, möge sich nicht wiederholen. Auch Schweigen fällt in diese Kategorie. Schweigen ist das Gegenteil von dem, was wir mit dieser nunmehr über eineinhalbjährigen Debatte in vielen Diskussionen, Informationsveranstaltungen mit Fachleuten und mit je- dermann und -frau geleistet haben. Es hat sich auf jeden Fall gelohnt, die Bewusstheit vieler zu stärken, nachzudenken und vorzudenken, mitei- nander zu reden, Lösungen zu überlegen, Wege zu ebnen für den Fall, dass ich – den Zeitpunkt nicht kennend – nicht mehr entscheiden oder artikulieren kann, wie mein letzter Weg gestaltet sein soll. Für einen nahestehenden Menschen kann ich nur mit dessen Einwilligung entscheiden – dazu muss ich, wie das Wort bereits sagt, um seinen Willen wissen. Diesen Willen, so habe ich es in den letzten Jahren sehr persön- lich erlebt, werde ich nicht brechen. In unserer zunehmend singularisierten Gesellschaft gibt es junge, aber auch immer mehr ältere Alleinleben- de. Wenn wir nun im Bereich der ambulanten und der stationären Hospizarbeit mehr tun, ehren- wie hauptamt- lich, wenn wir mehr über palliative Versorgung wissen und sie auch einfordern, wenn wir Initiativen stärken, die neue Wohnformen initiieren, und wenn das Füreinan- der-da-Sein in den verschiedenen Lebensmodellen und Netzwerken im Vordergrund steht, dann brauchen wir nichts an der bisherigen Gesetzeslage zu ändern, außer dass die guten Tage ebenso wie die weniger guten und letzten Tage an der Hand lieber Menschen und nicht al- leine mit einem teuer erkauften Schierlingsbecher erlebt werden. Denn letztendlich ist jedes gekaufte Sterben ein sehr einsames Sterben – meist an fremdem Ort. Ein gutes Leben machen auch Beziehungen aus, so Peter Dabrock, evangelischer Theologe aus Erlangen, in denen man sich fallenlassen könne. Wer so sterben möchte, wie er gelebt hat, müsste sich also in diese Be- ziehungen fallenlassen können. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das hat schon Montesquieu festgestellt. Genau an dieser Stelle stehen wir heute. Der Bundes- tag hat sich dem Thema „Assistierter Suizid“ mit viel Zeit und großer Ernsthaftigkeit angenommen. Es gab eine offene Debatte, eine weitere Debatte zu den ent- standenen Gesetzentwürfen und eine große Anhörung. Es gab zahllose Artikel und Veranstaltungen. Das Thema Sterben ist aus der Tabuecke raus, und das ist richtig so. Froh bin ich allerdings auch darüber, dass es gelungen ist, eine echte Alternative zu den bislang vorliegenden Entwürfen vorzulegen und zur heutigen Debatte einzu- bringen. Alle bislang vorliegenden Gesetzentwürfe ent- halten Einschränkungen der jetzigen Rechtslage. Das kann und werde ich nicht unterstützen. Ich möchte nicht, dass die Möglichkeit zum assistierten Suizid in welcher Form auch immer eingeschränkt wird. Das sieht auch der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger so. Die vertreten wir ja hier im Bundestag. Deshalb unter- stütze ich den Antrag „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“. Man kann es offensichtlich nicht oft genug wiederho- len: Der assistierte Suizid ist seit 150 Jahren straffrei. Es geht nicht darum, den assistierten Suizid zu liberalisieren oder aktive Sterbehilfe zuzulassen, auch wenn ich damit kein Problem hätte. Den Warnern und Angstmachern möchte ich noch einmal deutlich machen: Es gibt kei- ne Tür, die heute geöffnet werden könnte. Die Tür steht offen, seit anderthalb Jahrhunderten. Bislang sind die Massen nicht gekommen, die da durchwollen. Ich sehe keinen einzigen Grund, warum sich das plötzlich ändern sollte. Ich habe auch noch keinen überzeugenden Grund gehört. Es wird hier auch nicht der Weg zur aktiven Ster- behilfe bereitet; es liegt ja kein einziger wirklich liberaler Entwurf vor, auch wenn gerne anderes behauptet wird. Es geht heute nur darum, Menschen, die in höchster Not um Hilfe bitten, diese Hilfe nicht in Zukunft verweigern zu müssen und die Helfer dann auch noch zu kriminali- sieren. Bei der Debatte um den assistierten Suizid scheint es mir vor allem um irrationale Ängste Einzelner und um Moral- und Glaubensvorstellungen zu gehen. Diese Din- ge haben aber in der Gesetzgebung nichts zu suchen! Das Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513166 (A) (C) (B) (D) sagen uns auch die Menschen draußen, die sich zu einem Großteil dagegen wehren, dass eine so elementar persön- liche Entscheidung wie das eigene Sterben so stark ein- geschränkt wird, wie es zum Beispiel durch den Entwurf von Brand/Griese geschehen würde. Ich vertrete ein liberales Menschenbild, das den Men- schen als eigenverantwortliches Individuum begreift. Ich halte das auch für ein konstituierendes Merkmal einer Demokratie. Diese Gesetzgebung entfernt sich weit da- von, den Menschen als eigenverantwortliches Individu- um zu respektieren. Das ist ein verheerendes Signal für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der Gesetzgeber hat nicht das Recht, individuelle Moralvor- stellungen mithilfe des Strafrechts zu allgemeingültigen Regeln zu erklären. Das wäre der Dammbruch, vor dem die Befürworter einer Strafrechtsverschärfung immer warnen. Die Gesetzentwürfe und die Debatte im Parlament, mit der Zivilgesellschaft und fachlichen Vertretern wie Juristen und Ärzten haben eines gezeigt: Die eine Wahr- heit gibt es nicht. Vieles, was die einen als unumstößliche Tatsache verkaufen, wird von der Gegenseite mit Leich- tigkeit widerlegt. Es ist eben nicht so, dass die Legalisie- rung von Sterbehilfevereinen die Menschen in den Suizid drängt. Das müsste ja bereits eingetreten sein. Es ist eben nicht so, dass Ärzte, die im Palliativbereich arbeiten, nicht von Strafverfolgung bedroht sind. Sie be- kommen schon jetzt regelmäßig Besuch von Polizei und Staatsanwalt. Bislang werden solche Verfahren richti- gerweise immer eingestellt. Das wird sich aber bei ei- ner Verschärfung logischerweise ändern. Das hindert die Ärzte am Helfen. Wie kann das dem Schutz der Patienten dienen? Diese werden dann eben alleingelassen. Wenn Palliativärzte fürchten müssen, für ihre Arbeit strafrechtlich belangt zu werden, werden sie bestimm- te Angebote wie die Überlassung größerer Mengen an Schmerzmitteln nicht mehr machen. Dem einzelnen han- delnden Arzt kann man daraus keinen Vorwurf machen. Nein, diesen Vorwurf, Menschen in großer Not von Hilfe ausgeschlossen zu haben, den muss sich dann das Parla- ment machen. Ich sage Ihnen: Es ist kein Zeichen von Handlungsun- fähigkeit, wenn heute am Ende des Tages kein neues Ge- setz steht, das die Beihilfe zum Suizid einschränkt. Nein, es ist ein Zeichen dafür, dass die Volksvertreter, die heute hier versammelt sind, Debatten und Argumente ernstneh- men, abwägen und auch zu ihren Erkenntnissen stehen. Manchmal kann es, nach reiflicher Abwägung, auch bes- ser sein, nicht zu handeln. Heute ist so ein Tag. Deshalb werde ich heute – und ich bitte Sie herzlich, das auch zu tun – viermal mit Nein stimmen. Den Antrag „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ unterstütze ich. Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Mit der heutigen Entscheidung über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung fassen wir die intensiven Diskussionen der vergangenen Monate in den Rahmen eines Gesetzes. Wie ich haben sicherlich viele Kolleginnen und Kollegen sich mit ethischen und sehr unmittelbaren Fragen, Wünschen und Anmerkungen vieler Menschen, von Angehörigen, Ärzten, Theologen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, beschäftigt. Nun ist es an der Zeit, zu handeln. Diese Debatten, dieser Raum für Diskussionen und intensive Gespräche, haben der schwierigen Entschei- dungsfindung, der tiefgründigen Besinnung und der Reflexion sehr gut getan, fast kann man sagen: Sie sind schon ein Wert an sich. Mehrfach konnte ich bei öffentlichen Veranstaltun- gen mit Ärzten, Theologen und betroffenen Angehöri- gen über das Thema Sterbehilfe zuhören und beitragen. Auch konnte ich sehr viele intensive und vertrauliche Gespräche führen. Die Sorgen und Ängste der Menschen insbesondere vor einem qualvollen Sterben, vor einem Sterben womöglich an Apparaten ohne eigene Willens- entscheidung und davor, der eigenen Familie „zur Last“ zu werden – diese Sorgen bestehen. Und natürlich stellt sich jeder von uns bei diesem schwierigen Thema auch selbst die Frage: Was wünsche ich mir für das Ende mei- nes Lebens? In der Verantwortung, die uns kraft unseres Mandats für die gesamte Gesellschaft übertragen worden ist, ge- ben wir heute eine Orientierung, die angelehnt ist an un- sere wertegegründeten Überzeugungen. Es wäre falsch, zu glauben oder zu suggerieren, wir könnten oder würden heute für jede Situation Regelungen treffen oder treffen können. Wir sind nicht Herren über Leben und Tod. Wir stellen heute wichtige Marksteine für eine menschen- würdige Sterbebegleitung auf. Für mich lauten diese aus- gehend von meiner Wertorientierung als evangelischer Christ: Eine organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum Suizid stünde meinem Verständnis von Selbstbestim- mung entgegen und missachtet, dass das Sterben un- trennbar zum Leben gehört. Suizidhilfe darf nicht zu ei- ner professionalisierten Dienstleistung zum Beispiel von „Sterbehilfevereinen“ und zu einer regulären Alternative und somit zur akzeptierten Fremdbestimmung werden. Werden solche Wege „salonfähig“, besteht zudem die große Gefahr, dass der soziale Druck auf die Schwer- kranken, sich für das Angebot zu entscheiden, sehr groß wird. Jeder Mensch ist einzigartig – im Leben und Sterben. Nach christlichem Verständnis ist der von Gott geschaf- fene Mensch von ihm mit einem besonderen Auftrag für die Schöpfung versehen – in Freiheit und Verantwortung. Gewisse Handlungsoptionen, die stattdessen eine im Er- gebnis als „sozialverträglich“ beschriebene Option zulas- sen und fördern, spiegeln mehr gesellschaftliche Erwar- tung an den Menschen als umgekehrt wider. Die Anerkennung der unveräußerlichen Würde des Menschen gilt unabhängig von seinen Eigenschaften oder seiner Leistungsfähigkeit, und sie gilt übrigens auch für das ungeborene Leben, für den Sterbenden oder den Menschen mit Behinderung. Sie ist nicht differenzierbar. Es ist daher auch eine Frage der gesamtgesellschaftli- chen Solidarität, darum, dass man zeigt, dass das mensch- liche Leben auch in der Phase von Krankheit, Leid oder Alter und den damit verbundenen Anstrengungen für die Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13167 (A) (C) (B) (D) Gesellschaft wertvoll ist. Aus diesem Grund ist die De- batte um menschenwürdiges Sterben in die Mitte der Ge- sellschaft zurückzuholen und zu enttabuisieren. Einen wichtigen Schritt auf diesem Weg haben wir gestern mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ver- besserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland gemacht. Unser Ziel ist, Hospiz- und Pallia- tivversorgung in unserem Land auszubauen und flächen- deckend anzubieten. Diese Form der Sterbebegleitung und Pflege in der letzten Lebensphase, die die Menschen- würde und Selbstbestimmung der Schwerstkranken und Sterbenden achtet, wollen wir auch darüber hinaus stär- ken, und daher werden wir diesen Weg weitergehen. Ich freue mich sehr, dass dieses eindrucksvolle, ursprünglich aus der Bürgergesellschaft und den Kirchen erwachsene Engagement für die Schwachen in unserer Mitte so ge- stärkt wird. Mein Dank gilt den vielen engagierten und sorgenden Ärzten, Pflegern, Bürgerinnen und Bürgern in den vielen Hospizvereinen. Ich erlebe in meiner Hei- mat, wie segensreich und wirksam dieses Handeln ist, am Beispiel des Hospizvereins und des gemeinnützigen Palliativ-Care-Teams in Fürth, deren engagiertes Wirken gerade erst mit einer hervorragenden Platzierung im Ber- telsmann-Palliativ-Ranking anerkannt worden ist. Mit dem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäfts- mäßigen Förderung der Selbsttötung, der eine verant- wortliche Sterbebegleitung regelt, bewegen wir uns in diesem Rahmen. An der Grenze des Lebens wollen wir bestmögliche Hilfe beim Sterben zum Beispiel durch An- gehörige von Heilberufen in Krankenhäusern und Hos- pizen ermöglichen, lehnen die Hilfe zum Sterben aber kategorisch ab. Wenn die Hilfen und Formen der Hospiz- und Palliativmedizin an ihre Grenzen stoßen, sollen Me- diziner unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände im Einzelfall das Leiden der Betroffenen lindern können. Ich erkenne nicht, dass diese Regelungen rechtliche Unsicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen würden. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird weiterhin geschützt. Der Arzt ist kein Ge- werbetreibender, sondern Partner des Erkrankten in schwierigen Lebenssituationen. Ich danke den Initiatoren des Gesetzentwurfs, ins- besondere Michael Brand und Kerstin Griese, für ihr Engagement und ihre Umsicht in dieser schwierigen Debatte. Mit dem Gesetzentwurf, dem ich heute meine Stimme gebe, schützen wir die Würde des Sterbenden, das Selbstbestimmungsrecht und das Leben – im Ein- klang mit unserer Rechtstradition. Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen maßvollen Gesetzentwurf, der sich darauf konzentriert, der Praxis der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung wirksam zu begegnen. Anlage 5 Amtliche Mitteilung Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Ok- tober 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu- zustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – Steueränderungsgesetz 2015 – Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenab- wicklungsrechts an den Einheitlichen Abwick- lungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusge- setz – AbwMechG) – Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg – Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Verein- ten Nationen und über die internationale Rechts- hilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtli- cher Vorschriften – Zweites Gesetz zur Änderung des Binnenschiff- fahrtsaufgabengesetzes – Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Be- kämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt und zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlun- gen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden – Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisie- rungsgesetzes – Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Ver- sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz – … Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregister- gesetzes Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge- mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen: Innenausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes Drucksache 18/5935 Finanzausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht des Ausschusses für Finanzstabili- tät zur Finanzstabilität in Deutschland Drucksachen 18/5457, 18/5976 Nr. 1.3 Ausschuss für Wirtschaft und Energie – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513168 (A) (C) (B) (D) Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de Drucksachen 18/1860, 18/2048 Nr. 3 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätig- keit in den Jahren 2013/2014 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet und Stellungnahme der Bundesregierung Drucksachen 18/5210, 18/5976 Nr. 1.1 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpoli- tik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2014 (Rüstungsexportbericht 2014) Drucksachen 18/5340, 18/5458 Nr. 5 – Unterrichtung durch die Bundesregierung Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessi- cherheitsrates Drucksachen 18/5773, 18/6138 Nr. 1 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur – Unterrichtung durch die Bundesregierung Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichts- jahr 2013 Drucksachen 18/5520, 18/5976 Nr. 1.4 Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak- torsicherheit – Unterrichtung durch die Bundesregierung Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2013 Drucksachen 18/5565, 18/5976 Nr. 1.5 Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni- onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 18/4504 Nr. A.1 Ratsdokument 6841/15 Drucksache 18/6146 Nr. A.1 Ratsdokument 11877/15 Drucksache 18/6417 Nr. A.2 EP P8_TA-PROV(2015)0319 Drucksache 18/6417 Nr. A.3 Ratsdokument 11870/15 Innenausschuss Drucksache 18/6146 Nr. A.4 Ratsdokument 11845/15 Drucksache 18/6146 Nr. A.5 Ratsdokument 11846/15 Ausschuss für Wirtschaft und Energie Drucksache 18/4504 Nr. A.9 Ratsdokument 6594/15 Drucksache 18/4504 Nr. A.10 Ratsdokument 6595/15 Drucksache 18/5982 Nr. A.28 Ratsdokument 9964/15 Drucksache 18/5982 Nr. A.33 Ratsdokument 11018/15 Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Drucksache 18/5165 Nr. A.11 Ratsdokument 6915/15 Drucksache 18/5459 Nr. A.15 Ratsdokument 9455/15 134. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 26, ZP 2 Regelung der Sterbebegleitung TOP 27 Lohngleichheit für Frauen und Männer TOP 28 Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes TOP 29 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen TOP 30 Krankenversicherungsbeitrag aufDirektversicherungen Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400000

Nehmen Sie bitte Platz. Sie Sitzung ist eröffnet.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich
begrüße Sie herzlich zu unserer 134. Plenarsitzung und
rufe den Tagesordnungspunkt 26 sowie den Zusatz-
punkt 2 auf:

26. – Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Michael Brand, Kerstin Griese,
Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiteren
Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmä-
ßigen Förderung der Selbsttötung
Drucksache 18/5373

– Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann,
Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und
weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Regelung der ärzt-

(Suizidhilfegesetz)

Drucksache 18/5374

– Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte,
Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiteren
Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur
Selbsttötung
Drucksache 18/5375

– Zweite und dritte Beratung des von den Ab-
geordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas
Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und
weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit
der Teilnahme an der Selbsttötung
Drucksache 18/5376

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschus-

(6. Ausschuss)

Drucksache 18/6573

ZP 2 Beratung des Antrags der Abgeordneten Katja
Keul, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Brigitte
Zypries, Matthias W. Birkwald und weiterer
Abgeordneter

Keine neuen Straftatbestände bei Sterbe-
hilfe
Drucksache 18/6546

Wir schließen, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit
der heutigen Debatte eine längere, gründliche, sorgfältige
parlamentarische Beratung zum Thema „rechtliche Rah-
menbedingungen für Sterbebegleitung bzw. Sterbehilfe“
vorläufig ab. Viele werden die Vermutung teilen, dass die
öffentliche Debatte damit sicher nicht zu Ende sein wird.

Ich will aber, weil dies ja auch für die nicht ganz einfa-
chen Verfahrensfragen von Bedeutung ist, daran erinnern,
dass wir die parlamentarische Befassung mit dem Thema
nicht mit der Einbringung von Gesetzentwürfen begonnen
haben, sondern mit einer Orientierungsdebatte, die uns
wechselseitig über die vielfältigen Aspekte dieses Themas
aufklären und für die denkbaren Lösungsalternativen sen-
sibilisieren sollte, mit dem Ergebnis, dass aus dieser Be-
fassung des Plenums vier Gesetzentwürfe entstanden sind,
die sich auch als konkurrierende Lösungen verstehen. Es
hätten prinzipiell auch mehr oder weniger Gesetzentwürfe
sein können als die vier, die dann nach intensiver Befas-
sung verschiedener, besonders engagierter Kolleginnen
und Kollegen am Ende tatsächlich entstanden sind.

Diese vier konkurrierenden Gesetzentwürfe zur Ster-
bebegleitung liegen heute in zweiter und dritter Lesung
zur Beratung und Entscheidung vor. Sie sind jeweils von
fraktionsübergreifenden Gruppen eingebracht worden.
Der Bundestag muss sich also für einen dieser Gesetz-
entwürfe entscheiden, oder er kann gegebenenfalls alle
vier Gesetzentwürfe ablehnen. Weiterhin liegt ein Antrag
vor, der eine gesetzliche Regelung ausdrücklich nicht für
erforderlich hält.

Nach intensiven Beratungen der Gruppen untereinan-
der ist eine Einigung über die Abstimmungsreihenfolge
dieser Gesetzentwürfe nicht zustande gekommen. Es gibt
aber ein Einvernehmen aller Initiatoren, auch in Verbin-
dung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern aller






(A) (C)



(B) (D)


Fraktionen, auf dem Wege eines Stimmzettelverfahrens
die notwendigen Abstimmungen über diese Gesetzent-
würfe durchzuführen. Dieses Verfahren haben wir in der
Vergangenheit bei ähnlichen Fragen bereits angewendet.

Der Ältestenrat hat sich gestern noch einmal sehr in-
tensiv mit den damit verbundenen Verfahrensfragen, den
damit auch verbundenen Implikationen befasst und ist
übereingekommen, dem Bundestag – dem Verfahrens-
vorschlag der Initiatoren, also der Gruppen, folgend – die
Durchführung eines Stimmzettelverfahrens zur Entschei-
dung vorzulegen.

Wir weichen damit von dem im Gesetzgebungsverfah-
ren sonst üblichen Verfahren ab, nämlich die Vorlagen
der Reihenfolge nach abzustimmen und über jeden ein-
zelnen Gesetzentwurf gesondert zu befinden. Für diese
Abweichung von der Geschäftsordnung ist gemäß § 126
unserer Geschäftsordnung eine Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Bundestages er-
forderlich.

Sollte dieser Verfahrensvorschlag nicht die notwendi-
ge Zweidrittelmehrheit finden, werde ich – wie gestern
im Ältestenrat vereinbart und von allen Beteiligten ak-
zeptiert – einen Vorschlag für eine Abstimmungsreihen-
folge dieser Gesetzentwürfe vorlegen, über den wir dann
auch abstimmen würden, weil es beinahe absehbar ist,
dass auch das nicht jedem einleuchtet und andere Präfe-
renzen vorhanden sein könnten, um sicherzustellen, dass
wir auf dem einen oder anderen der beiden denkbaren
Verfahrenswege heute jedenfalls zu einem Abschluss
dieses Gesetzgebungsverfahrens kommen können.

Bevor wir zur Abstimmung über das vorgeschlagene
Stimmzettelverfahren kommen, möchte ich Ihnen dieses
skizzieren, damit auch jeder weiß, auf welche Abstimmungs-
prozedur er sich am Ende unserer Debatte einzustimmen
hat: Alle vier Gesetzentwürfe werden auf einem Stimmzet-
tel gleichzeitig zur Abstimmung gestellt, verbunden mit der
Möglichkeit, mit „Nein gegenüber allen Gesetzentwürfen“
oder mit „Enthaltung gegenüber allen Gesetzentwürfen“ zu
stimmen. Dabei kann nur ein Kreuz gemacht werden. Eine
dieser Optionen – entweder einer der vorliegenden Gesetz-
entwürfe oder keiner der Gesetzentwürfe oder Enthaltung –
kann jeweils angekreuzt werden.

Die erforderliche Mehrheit für einen Entwurf ist er-
reicht, wenn dieser mehr Jastimmen als die anderen Vor-
lagen erhält, zuzüglich der Neinstimmen.

Falls kein Entwurf im ersten Durchgang dieses
Stimmzettelverfahrens die Mehrheit erhält, kommt es in
einem zweiten Abstimmungsgang zur Abstimmung über
die beiden bestplatzierten Gesetzentwürfe. Dieser würde
wiederum mithilfe eines Stimmzettelverfahrens durchge-
führt. Dabei gibt es wieder die Möglichkeit, einen der
verbleibenden Gesetzentwürfe anzukreuzen oder mit
Nein oder Enthaltung zu votieren.

Erhält auch im zweiten Abstimmungsgang keiner der
beiden Gesetzentwürfe die erforderliche Mehrheit, müss-
te anschließend über den Gesetzentwurf mit dem besse-
ren Ergebnis abgestimmt werden. Das erfolgt mit unseren
üblichen Namensstimmkarten. Würde in dieser namentli-
chen Abstimmung der verbleibende Gesetzentwurf nicht

die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, wäre er
damit in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfiele nach
unserer Geschäftsordnung die dritte Beratung.

Wird einer dieser Gesetzentwürfe in zweiter Bera-
tung angenommen, folgt unmittelbar die dritte Beratung,
in der ebenfalls namentlich abgestimmt wird. Über die
in zweiter Beratung ausgeschiedenen Gesetzentwürfe
wird nach der Logik dieses Verfahrens nicht weiter ab-
gestimmt.

Der Antrag, den die Kollegin Keul zusammen mit
anderen Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen
Fraktionen eingebracht hat, wird nur abgestimmt, wenn
keiner dieser vier Gesetzentwürfe eine Mehrheit erhalten
hat. Im anderen Fall hat er sich einvernehmlich erledigt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Vorschlag
aller vier Gruppen, auch mit der Empfehlung des Ältes-
tenrates, über die vier Gesetzentwürfe abweichend von
unserer Geschäftsordnung in einem Stimmzettelverfah-
ren Beschluss zu fassen. Es ist vereinbart, dass wir das
in einer namentlichen Abstimmung tun. Dafür brauchen
wir, wie bereits erläutert, eine Zweidrittelmehrheit der
anwesenden Mitglieder.

Achten Sie bitte darauf, wenn Sie Ihre Stimmkarten
holen, dass Sie eine Stimmkarte in der Hand halten, die
Ihren Namen trägt.

Ich darf nun die Schriftführerinnen und Schriftführer
bitten, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle
Urnen besetzt? – Das ist offenkundig der Fall. Dann er-
öffne ich die Abstimmung.

Darf ich fragen, ob alle im Raum anwesenden Kolle-
ginnen und Kollegen ihre Stimmkarte abgegeben haben?
– Ich sehe jedenfalls keine gegenteiligen Anzeigen. Dann
schließe ich damit die namentliche Abstimmung. Ich bit-
te um Auszählung.1)

Wir unterbrechen kurz, bis das Ergebnis der nament-
lichen Abstimmung ermittelt ist, weil davon der weitere
Verfahrensgang abhängt.


(Unterbrechung von 9.14 bis 9.20 Uhr)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400100

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich

darf Sie bitten, Platz zu nehmen.

Darf ich noch einmal darum bitten, Platz zu nehmen?
Herr Kollege Sensburg, vielleicht beispielhaft für die
anderen Antragsteller? Das bringt uns dann gleich eine
erhebliche Verbesserung der Übersicht hier im Plenum.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung über die Anwendung des Stimmzettelver-
fahrens unter Abweichung von der Geschäftsordnung be-
kannt: abgegebene Stimmen 583. Mit Ja haben gestimmt
522, mit Nein haben gestimmt 61, Enthaltungen gibt es
keine. Damit ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Mitglieder für die Abweichung von der
Geschäftsordnung nicht nur erkennbar erreicht, sondern
deutlich überboten.

1) Ergebnis Seite 13067

Präsident Dr. Norbert Lammert






(A) (C)



(B) (D)


Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 586;
davon

ja: 525
nein: 61
enthalten: 0

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. Andre Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Dr. Ralf Brauksiepe
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexandra Dinges-Dierig
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Dirk Fischer (Hamburg)

Axel E. Fischer


(Karlsruhe-Land)

Dr. Maria Flachsbarth

Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Cemile Giousouf
Reinhard Grindel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Dr. Herlind Gundelach
Fritz Güntzler
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Mark Helfrich
Uda Heller
Jörg Hellmuth
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Peter Hintze
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb

Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Sylvia Jörrißen
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Steffen Kanitz
Alois Karl
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Antje Lezius
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig

Karin Maag
Yvonne Magwas
Thomas Mahlberg
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)

Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h.c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Marlene Mortler
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Carsten Müller


(Braunschweig)

Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Gerd Müller
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble






(A) (C)



(B) (D)


Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Jana Schimke
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster


(Weil am Rhein)

Christina Schwarzer
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Tino Sorge
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Astrid Timmermann-Fechter
Dr. Hans-Peter Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Sven Volmering
Christel Voßbeck-Kayser

Kees de Vries
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Dagmar G. Wöhrl
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Gudrun Zollner

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Doris Barnett
Klaus Barthel
Dr. Matthias Bartke
Bärbel Bas
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Burkhard Blienert
Willi Brase
Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß

Siegmund Ehrmann
Michaela Engelmeier
Petra Ernstberger
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Elke Ferner
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck
Kerstin Griese
Gabriele Groneberg
Michael Groß
Uli Grötsch
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Sebastian Hartmann
Dirk Heidenblut
Hubertus Heil (Peine)

Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)

Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Christina Jantz
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Birgit Kömpel
Anette Kramme

Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Detlef Müller (Chemnitz)

Bettina Müller
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Aydan Özoguz
Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Detlev Pilger
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Achim Post (Minden)

Florian Post
Florian Pronold
Dr. Simone Raatz
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Annette Sawade
Dr. Hans-Joachim

Schabedoth






(A) (C)



(B) (D)


Axel Schäfer (Bochum)

Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Matthias Schmidt (Berlin)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Carsten Schneider (Erfurt)

Elfi Scho-Antwerpes
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr. Karin Thissen
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Gabi Weber
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke

DIE LINKE

Jan van Aken
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Roland Claus
Wolfgang Gehrcke
Annette Groth
Dr. Andre Hahn
Heike Hänsel

Dr. Rosemarie Hein
Andrej Hunko
Sigrid Hupach
Ulla Jelpke
Susanna Karawanskij
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Nord
Petra Pau
Martina Renner
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Frank Tempel
Kathrin Vogler
Dr. Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Annalena Baerbock
Volker Beck (Köln)

Matthias Gastel
Katrin Göring-Eckardt
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Dieter Janecek
Maria Klein-Schmeink
Stephan Kühn (Dresden)


Renate Künast
Markus Kurth
Dr. Tobias Lindner
Nicole Maisch
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Cem Özdemir
Brigitte Pothmer
Claudia Roth (Augsburg)

Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Kordula Schulz-Asche
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Beate Walter-Rosenheimer

Nein

CDU/CSU

Norbert Brackmann
Dr. Egon Jüttner
Kordula Kovac
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Dr. Johann Wadephul
Dr. Matthias Zimmer

SPD

Sören Bartol
Petra Crone
Mechthild Rawert
Dr. Jens Zimmermann
Brigitte Zypries

DIE LINKE

Matthias W. Birkwald
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Sevim Dagdelen
Nicole Gohlke
Inge Höger
Kerstin Kassner
Thomas Lutze

Birgit Menz
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr. Alexander S. Neu
Richard Pitterle
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Harald Weinberg
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Kerstin Andreae
Marieluise Beck (Bremen)

Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Christian Kühn (Tübingen)

Monika Lazar
Steffi Lemke
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Friedrich Ostendorff
Lisa Paus
Tabea Rößner
Corinna Rüffer
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Dr. Wolfgang Streng-

mann-Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Dr. Valerie Wilms

Ich will das gerne zum Anlass nehmen, mich noch ein-
mal ausdrücklich bei allen gestern Beteiligten, bei den
Vertretern der Gruppenanträge und allen Mitgliedern des
Ältestenrates, zu bedanken für das erkennbare gemein-
same Bemühen, einen Verfahrensweg zu finden, der es
uns erspart, die schwierige und ernsthafte Debatte über
die Sache mit einer Verfahrensauseinandersetzung zu be-

lasten, sodass wir jetzt zügig in die inhaltliche Beratung
eintreten können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist eine
Debattenzeit von insgesamt 135 Minuten vorgesehen,






(A) (C)



(B) (D)


die wie in vergleichbaren Fällen nach dem Stärkeverhält-
nis der Initiativen verteilt werden soll. Darüber hinaus
gibt es die Vereinbarung, wiederum wie in vergleichba-
ren Fällen, dass die Kolleginnen und Kollegen, deren
Redewunsch in diesem Zeitrahmen nicht berücksichtigt
werden kann, in einem einer Redezeit von fünf Minuten
entsprechenden Umfang ihre Reden zu Protokoll geben
können. Ich darf Sie zu beiden Vereinbarungen fragen,
ob Sie damit einverstanden sind. – Das ist offenkundig
der Fall. Dann können wir so verfahren.1)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zu-
nächst dem Kollegen Michael Brand.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Einen kleinen Augenblick noch, Herr Kollege Brand. –
Ein Hinweis noch, damit nicht zwischenzeitlich Irritati-
onen entstehen: Gegen Ende der Aussprache werden die
Stimmzettel verteilt oder in den Fächern verfügbar sein,
die Sie für den späteren Abstimmungsgang verwenden
können. Das werden wir dann noch einmal erläutern.
Da trägt jeder seinen Namen ein, sodass wir auf diese
Weise ein namentliches Stimmverfahren haben. Ich sage
das nur, damit wir in der Zwischenzeit hier nicht mögli-
cherweise verzweifelt umherirrende Kollegen haben, die
nach dem Stimmzettel suchen, den es sicher gibt.

So, bitte schön, Herr Kollege Brand.


Michael Brand (CDU):
Rede ID: ID1813400200


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Heute ist ein besonderer Tag: Der Deutsche Bundestag
entscheidet über ein sensibles Thema, das kein Weiß und
kein Schwarz kennt, sondern viele verschiedene Facetten
hat.

Nach über einem Jahr intensiver Debatte möchte ich
vor allem mit einem Dank beginnen. Nicht nur hier im
Parlament, sondern auch in vielen Veranstaltungen, quer
durch unser Land, in Gesprächen in Familien und unter
Freunden ist das Thema Sterben ein gutes Stück aus der
Tabuzone geholt worden, sozusagen in die Mitte der Ge-
sellschaft zurückgebracht worden. Es wird heute mehr
über menschliche Sterbebegleitung gesprochen, über
Ängste, über Hoffnungen. Oft waren es die Zwischen-
töne, die den Unterschied ausgemacht haben. Und man-
che sehr persönlichen Gespräche haben tief in uns etwas
bewegt. Für diesen Zugewinn an Menschlichkeit können
wir dankbar sein.

Gerade diese Gespräche und die Begegnungen haben
gezeigt: Es wird so unendlich vieles an menschlicher
Hilfe und an Zuwendung erbracht von Familienange-
hörigen, von Ehrenamtlichen, von Hauptamtlichen in
Hospizen, in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen,
in Palliativteams und an vielen anderen Stellen. Das ist
beeindruckend und verdient unseren Respekt. Deswegen
sage ich, sicherlich auch im Namen aller hier, einen tief

1) Anlage 4

empfundenen Dank für das, was tagtäglich in unserem
Land an Mitmenschlichkeit geleistet wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der heutigen
Entscheidung ist es wichtig, dass wir alle wissen, wo-
rüber wir entscheiden, und auch, worüber wir nicht ent-
scheiden. Die Hilfen stark ausbauen und den Missbrauch
stoppen – das ist, kurz gesagt, das Kernanliegen unserer
Gruppe mit Unterstützern aus allen Fraktionen.

Einen großen Schritt bei den Hilfen haben wir gestern
beschlossen. Heute ist der Gesetzgeber aufgerufen, den
Missbrauch zu stoppen, auch deshalb, weil es nicht vor
allem nur um Kusch und Co. geht: Es geht im Kern um
eine Verschiebung einer wichtigen Achse unserer Gesell-
schaft. Es geht auch um den Schutz von Menschen vor
gefährlichem Druck durch gefährliche geschäftsmäßige
Angebote zur Suizidbeihilfe.

Wir können diese Debatte zum Thema Suizidbeihilfe
nicht zum Abschluss bringen, ohne den Grund für ihren
Beginn zu beachten. Es stimmt, was ein profilierter Be-
obachter dieser Tage festgestellt hat – ich will das zitie-
ren –:

Der Bundestag sollte sich wieder auf den Ausgangs-
punkt konzentrieren, der das Gesetzgebungsverfah-
ren in dieser Frage ausgelöst hat. Gesetzgeberischer
Handlungsbedarf ist dadurch entstanden, dass sich
Anbieter in Deutschland etablieren, die geschäfts-
mäßig für Suizidassistenz werben und damit den
Suizid fördern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht im Kern um
die Alternative: eine maßvolle Änderung oder Laufen-
lassen mit der Konsequenz der Ausbreitung. Nach dieser
Debatte bleibt nichts, wie es war, auch nicht nach dem
heutigen Tag. Denn selbst wenn wir nichts entscheiden
würden, hat unser Signal heute Auswirkungen auf die
gesellschaftliche Entwicklung in dieser wichtigen Frage.

Der niederländische Autor Gerbert van Loenen hat
dieser Tage gewarnt: Die deutsche Debatte erinnere ihn
an die Anfänge der niederländischen Debatte. Er sagt
rückblickend, dass in den Niederlanden gerade am Be-
ginn entscheidende Fehler begangen wurden. Dass An-
gebot auch bei Sterbehilfe Nachfrage schafft, haben wir
doch durch die Entwicklungen in den Nachbarländern
erfahren; das hat sich dort gezeigt. Die Erfahrung lehrt
auch, dass die angeblich engen Kriterienkataloge nicht
halten.

Wenn wir heute nichts entscheiden würden, wäre die
geschäftsmäßige Suizidbeihilfe deutlich gestärkt, sie
würde sich weiter ausbreiten. Deshalb schlagen wir heute
eine moderate Regelung vor, die sehr präzise nur dieses
gefährliche Phänomen unterbindet. Dabei haben wir sehr
genau darauf geachtet, dass ärztliche Freiräume erhalten
bleiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt Bereiche,
in denen das Strafrecht schlicht schweigen muss. Der
Gesetzgeber kann und er sollte auch nicht jeden einzel-

Präsident Dr. Norbert Lammert






(A) (C)



(B) (D)


nen Fall regeln wollen. Der Präsident der renommierten
Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, die Deut-
sche PalliativStiftung, der Deutsche Hospiz- und Pallia-
tivVerband und andere haben eindeutig bestätigt: Unser
Gesetzentwurf beinhaltet keine Kriminalisierung von
Ärzten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Die Bundesärztekammer hat es in einem Schreiben an
alle Abgeordneten – ich zitiere – nach „eingehender in-
haltlicher und rechtlicher Prüfung“ ungewöhnlich klar
formuliert: Die Behauptung der Kriminalisierung der
Ärzte ist nicht wahr und – auch das zitiere ich – „dient
ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten und
auch einiger Ärzte“.

Es ist uns im Gegenteil in den intensiven Beratungen
der letzten anderthalb Jahre zu unserem Gesetzentwurf
gelungen, präzise die Trennung zu ziehen zwischen zum
Beispiel Ärzten, die in schweren Situationen nach ihrem
Gewissen handeln, und anderen, die es darauf anlegen,
geschäftsmäßig mit Absicht und auf Wiederholung an-
gelegt die Suizidbeihilfe zu fördern. Wir brauchen statt-
dessen menschliche Zuwendung, manchmal sollte man
einfach nur zuhören oder mal die Hand halten. Der Le-
benswille kann auch dadurch dahinschwinden, wenn
man sich einsam oder nicht mehr gebraucht fühlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder von uns kann
einmal selbst in eine ausweglose Situation kommen. Die
FAZ hat am gestrigen Donnerstag einen besonders ein-
drücklichen Fall veröffentlicht. Ich möchte ihn hier zum
Schluss kurz beschreiben. Viele hier kennen den sehr an-
rührenden französischen Film Ziemlich beste Freunde.
Der Film beruht auf der wahren Geschichte eines sehr
erfolgreichen und bekannten Unternehmers, der nach
einem Absturz beim Gleitflug vor 20 Jahren vom Hals
abwärts komplett gelähmt ist. Er wollte deshalb nicht
weiterleben, aber er fand laut seiner Aussage niemanden,
der ihm beim Suizid half. Für einen derart gelähmten
Menschen sei ein Suizid eben kompliziert zu bewerkstel-
ligen. In diesen Tagen sagte er – auch das will ich zum
Schluss zitieren –:

Heute würde ich mein Leben niemals aufgeben wol-
len. Im Gegenteil: Die wiederkehrenden Debatten
um eine Vereinfachung der Sterbehilfe ängstigen
mich. Ich fürchte manchmal, unsere Gesellschaft
könnte in ihrem Optimierungswahn einen Automa-
tismus dieser Methode akzeptieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Perspek-
tivwechsel, dieses Beispiel eines sehr selbstbewussten
Menschen zeigt: Niemand – niemand! – ist unter Druck
vor Fehlschlüssen sicher. So wie wir gestern die Hilfen
für sterbende Menschen deutlich gestärkt haben, so müs-
sen wir heute den Schutz von Menschen in subjektiv aus-
wegloser Lage stärken. Wir müssen diesen Schritt heute
tun. Ich bitte Sie und ich bitte euch, ihn mit uns gemein-
sam zu gehen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400300

Bevor die Kollegin Griese das Wort bekommt, will ich

gleich an dieser Stelle auf ein Problem aufmerksam ma-
chen, das vermutlich alle Redner haben werden, nämlich
auf das Problem, ein so komplexes Thema in fünf Minu-
ten zu vermitteln. Nur, würde ich in jedem Falle nicht nur
dem Wunsch des jeweiligen Redners oder der Rednerin,
sondern sicher auch dem eigenen Verständnis für den Zu-
sammenhang nachgeben, würde der Zeitrahmen, den wir
gerade beschlossen haben, explodieren. Wir haben uns
auf ein Abstimmungsverfahren verständigt, das sehr zeit-
aufwändig ist und das auch mit Blick auf sonstige Dis-
positionen berücksichtigt werden muss. Deswegen noch
einmal meine herzliche Bitte – auch wenn es schwer
ist –, sich um die Einhaltung der FünfMinutenRegel zu
bemühen.

Bitte schön, Frau Griese.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)



Kerstin Griese (SPD):
Rede ID: ID1813400400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach intensi-
ver Beschäftigung mit den Themen Sterbehilfe, Sterbe-
begleitung und assistierter Suizid kommen wir heute zu
einer Entscheidung im Bundestag. Wie viele Abgeordne-
te habe auch ich Hospize und Palliativstationen besucht,
mit Ärztinnen und Ärzten, mit Juristinnen und Juristen
gesprochen. Ich habe auch über meine eigenen Vorstel-
lungen vom Ende des Lebens nachgedacht.

Ich denke, wenn wir es geschafft haben – vielleicht
auch durch die Debatten in diesem Haus –, dass in den
Familien und Nachbarschaften, in den Freundeskreisen
und Vereinen wieder mehr darüber geredet wird, wie wir
über das Sterben denken und wie wir füreinander sorgen
können, dann hat diese Debatte schon einen guten und
wichtigen Fortschritt erzielt. Deshalb einen ganz herzli-
chen Dank an alle, die sich beteiligt haben, an alle, die
uns beraten haben, und ganz besonders an die Menschen,
die sich in der Hospizbewegung engagieren!


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Warum brauchen wir jetzt ein Gesetz? Wir brauchen
ein Gesetz, weil es in Deutschland Vereine und Einzel-
personen gibt, die als ihr Hauptgeschäft die Selbsttötung
fördern, unterstützen und durchführen. Wir wollen unter
Strafe stellen, wenn jemand mit der Absicht der Selbst-
tötung geschäftsmäßig handelt – das heißt, auf Wieder-
holung angelegt und im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
Diejenigen, die unseren Gesetzentwurf unterstützen, sa-
gen ganz klar, dass wir dieses Geschäft mit dem Tod von
Menschen für ethisch nicht tragbar halten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wenn man sich ansieht, dass die sogenannten Sterbe-
hilfevereine auch Menschen zu Tode bringen, die psy-
chisch krank, lebensmüde oder depressiv sind, und dass

Michael Brand






(A) (C)



(B) (D)


sie das schneller tun, je mehr man zahlt, dann, glaube ich,
sind wir uns hier alle einig, dass wir das nicht wollen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Unser Gesetzentwurf konzentriert sich deshalb auf
die sogenannten Sterbehilfevereine und auf Einzelperso-
nen, die den assistierten Suizid geschäftsmäßig anbieten.
Denn ihr Tun macht uns Sorgen, auch mit Blick auf die
Entwicklung in den Niederlanden und in der Schweiz,
wo die Fallzahlen angestiegen sind, nachdem das dort
ausgeweitet wurde.

Unser Gesetzentwurf ist ein Weg der Mitte, weil un-
sere grundsätzliche Rechtsordnung so bleibt, wie sie ist.
Ich betone: Der Suizid und auch die Beihilfe dazu blei-
ben straffrei. Indirekte und passive Sterbehilfe bis hin
zur palliativen Sedierung sind legal. Ja, auch der Fall,
in dem ein Arzt in einem ethisch begründeten Einzelfall
aufgrund einer Gewissensentscheidung dem Wunsch des
Patienten nachkommt, ihm zu helfen, aus dem Leben zu
scheiden, bleibt straffrei. Das ist in unserem Gesetzent-
wurf ganz klar geregelt. Ich zitiere daraus:

Der hier vorgelegte Entwurf kriminalisiert aus-
drücklich nicht die Suizidhilfe, die im Einzelfall in
einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird.

Die Anhörung und zahlreiche Stellungnahmen von Ju-
risten, der Bundesärztekammer und allen großen Hospiz-
und Palliativverbänden haben klargestellt, dass unser Ge-
setzentwurf keine Kriminalisierung von Ärzten bewirkt.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich betone deshalb noch einmal, dass unter den Be-
griff „geschäftsmäßig“ nicht die Tätigkeit von Ärztinnen
und Ärzten fällt, wie sie in der Hospizarbeit, in der Palli-
ativmedizin und bei der Behandlung von Schwerkranken
stattfindet. Mir ist wichtig, dass der ärztliche Freiraum,
den es heute gibt, erhalten bleibt und dass Ärztinnen und
Ärzte in schwierigen ethischen Situationen individuell
helfen und entscheiden können. Das ist mit unserem Ge-
setzentwurf gewährleistet.

Damit bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt
und Patient erhalten. Ja, es wird und muss weiter möglich
sein, dass ein Mensch, der schwer leidet, zu seinem Arzt
sagt: Ich will sterben. – Dieser Satz „Ich will sterben“
erfordert vom Gegenüber aber vor allem Zeit: Zeit, nach
den Gründen zu fragen, und Zeit für Hilfe und Zuwen-
dung. Ich glaube nicht, dass die richtige Antwort darauf
der Giftbecher auf dem Nachttisch für den einsamen Sui-
zid ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auf den Sterbewunsch und auf Ängste, die Menschen
haben – das ist ja verständlich –, ist die richtige Antwort
eben, auf die Rechte der Patienten und auf Patientenver-
fügungen hinzuweisen. Niemand muss Behandlungen
mit sich machen lassen, die er nicht will. Ich weiß, dass
viele Menschen Angst vor einer Übertherapierung haben.

Keine Therapie und kein künstliches Weiterleben sind
Pflicht. Im Gegenteil: Der Patient entscheidet.

Der Angst vor Schmerzen muss mit den inzwischen
sehr weit entwickelten Möglichkeiten der Palliativme-
dizin begegnet werden, und ich bin dankbar, dass wir
gestern – das gehört zu diesem Thema – die Ausweitung
der Hospiz- und Palliativarbeit beschlossen haben. Die
Angst vor Einsamkeit, um die es auch oft geht, können
wir nicht mit einem Gesetz nehmen, sondern es geht hier
darum, dass wir eine sorgende Gesellschaft sein müssen.
Das geht jede und jeden von uns jeden Tag an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat kann und
wird nie alle Facetten des Sterbens regeln können. Das
wäre auch vermessen. Aber wir können als Gesetzgeber
klarmachen, dass wir den assistierten Suizid als ärztliche
Regelleistung oder als frei verfügbares Vereinsangebot
nicht wollen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Unser Gesetzentwurf steht für Selbstbestimmung. Ich
will, dass niemand unter Druck gerät, vorzeitig aus dem
Leben zu gehen, wenn doch noch gute Tage im Leben
möglich sind. Ich will, dass sich niemand entschuldigen
muss, dass er leben will. Deshalb schützt unser Verbot
der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe den Einzelnen vor
übereilten oder fremdbestimmten Sterbewünschen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute nichts zu ent-
scheiden, wäre nach dieser ausführlichen Debatte des
letzten Jahres keine Lösung. Im Gegenteil: Das wäre
ein falsches Signal. Damit würden wir diejenigen, die
das Geschäft mit dem Tod machen und den assistierten
Suizid als Dienstleistung anbieten, weitermachen lassen.
Das wollen wir ausdrücklich nicht.

Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich um Unterstützung
für den Gesetzentwurf Brand/Griese/Vogler/Terpe und
vieler weiterer Kolleginnen und Kollegen aus diesem
Haus.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400500

Das Wort erhält nun der Kollege Peter Hintze.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Peter Hintze (CDU):
Rede ID: ID1813400600

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Gestern wurde in den Tagesthemen ein verzweifelter
ALS-Kranker gezeigt, der sich mit einer selbstgebauten
Apparatur das Leben nehmen wollte. Sein ihn betreuen-
der Arzt konnte ihn davon mit dem Versprechen abbrin-
gen, dass er ihm im äußersten Notfall, wenn er es gar
nicht mehr aushalten kann und wenn die Palliativmedizin
ans Ende kommt, Suizidassistenz gewährt. Unser Anlie-

Kerstin Griese






(A) (C)



(B) (D)


gen ist es, dass die verantwortlichen Ärzte dieses Recht
auf Gewissensentscheidung und Hilfe im extremen Not-
fall behalten, auch wenn es mehrfach vorkommt.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


In einem freiheitlichen Rechtsstaat muss man mit dem
Strafrecht sehr vorsichtig umgehen. Ich frage mich auch:
Was ist das für ein Menschenbild, von dem wir hier eben
in zwei Reden gehört haben, das nur von fremdbestimm-
ten Menschen ausgeht, die nicht wissen, was sie tun und
was für sie gut oder richtig ist?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Was wäre das für ein Rechtsstaat, der, um einen Scharla-
tan zu erwischen, tausend verantwortungsvoll handelnde
Ärzte mit Strafe bedroht?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Jetzt komme ich zum Schlüsselbegriff, nämlich „ge-
schäftsmäßig“. Das ist eine Sprachfalle. Der normale
Mensch denkt: Oh, da macht einer mit einer üblen Sache
Geschäfte. – Wir wissen aber aus der Anhörung und auf-
grund der Warnung von 140 Strafrechtsprofessoren, die
gesagt haben: „Macht das bitte nicht“, dass „geschäfts-
mäßig“ im Recht bedeutet – das steht übrigens auch in
der Begründung des Gesetzentwurfs –: eine auf Wieder-
holung angelegte Handlung.

Ein Krebsarzt oder ein Schmerzmediziner, der nach
einem Gespräch einem Sterbenden zweimal hilft, steht
schon im Wiederholungsverdacht. Ich glaube zwar wie
die Antragsteller, dass das Gericht den Arzt am Ende des
Tages nicht bestraft. Aber was ist das für ein Staat, in
dem Ärzte mit Ermittlungsverfahren überzogen werden
und die Staatsanwaltschaft geradezu aufgefordert wird,
hier tätig zu werden?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Was wäre die Folge, wenn die Ärzteschaft erkennt,
was – wenn es so käme – hier heute beschlossen wur-
de? Sie würde sich zurückziehen. Was wäre erreicht? Der
Patient würde in seiner größten existenziellen Not allei-
ne gelassen. Der eine mag zum Sterben in die Schweiz
fahren und der andere vor den Zug springen, wie es tra-
gischerweise häufig genug passiert. Das alles passiert –
auch das ist ganz wichtig – unter der Flagge einer Moral,
die nur von einer Minderheit der Bevölkerung vertreten
wird.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mehrheit in der
Bevölkerung lehnt eine Strafverschärfung ab. Die Mehr-
heit in der Bevölkerung setzt sich für Selbstbestimmung
ein. Wir reden hier über Menschenwürde. Der Kern der
Menschenwürde ist die Selbstbestimmung. Wir sind die
Volksvertreter. Vertreten wir das Volk!


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Die Palliativmedizin hilft in den meisten Fällen – Gott
sei Dank. Begleitung und Nähe sind unglaublich wichtig.
Aber es gibt Fälle – jeder, der Sterbende begleitet hat,
hat das vielleicht schon einmal erlebt –, bei denen die
Palliativmedizin nicht mehr helfen kann. Einige bestrei-

ten das. Aber gehen Sie einmal in die Krankenhäuser
und sprechen Sie mit den Schwestern und Pflegern. Die
Palliativmedizin stößt an Grenzen, wenn ein qualvolles
Ersticken droht. Jeder, der das einmal miterlebt hat, wird
sehr nachdenklich. Es ist ein Gebot der Nächstenliebe,
den Sterbenden beim friedlichen Entschlafen zu helfen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Ich bin für den Satz, dass Leiden im Sterben sinn-
los ist, schwer angegriffen worden. Ich wiederhole ihn:
Leiden im Sterben ist sinnlos! Kein Mensch muss einen
Qualtod hinnehmen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Staatsanwälte ste-
hen, sondern Angehörige und Ärzte.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ NEN)


In der größten existenziellen Not eines Menschen soll-
te sich der Staat zurückhalten. Sagen Sie bitte Nein zu
einem Verbot und Ja zu unserem freiheitlichen Entwurf,
der das Gewissen schützt und die Selbstbestimmung der
Menschen sichert.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400700

Renate Künast ist die nächste Rednerin.


Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813400800

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sterben

ohne den Staatsanwalt und ohne dass der Arzt, der mir
vielleicht hilft, das Damoklesschwert eines Strafverfah-
rens, einer Gefängnisstrafe über sich hängen hat: Das ist
es, was 75 bis 80 Prozent der Bevölkerung wollen. – Herr
Kauder, hören Sie doch bitte zu. Das Thema ist ernst ge-
nug.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Reden Sie doch!)


Wir alle waren in vielen Veranstaltungen. Ich habe das
Gefühl, wir alle, quer durch dieses Haus, haben uns selten
so viel und so lange, nämlich anderthalb Jahre, mit einem
Thema wie diesem Thema Sterben beschäftigt. Was mir
in Veranstaltungen immer wieder aufgefallen ist – auch
wenn Menschen unterschiedliche Auffassungen hatten
und um eine gemeinsame Position gerungen haben –, ist,
dass die Bürgerinnen und Bürger sagten: Der Staat soll
sich bei der Entscheidung darüber heraushalten, wie ich
aus diesem Leben gehe. Das entscheide ich selber.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Auch viele junge Menschen machen sich darüber Ge-
danken und sagen: Selbst wenn ich ein gut versorgter Pa-
tient bin, kann ich mich doch immer noch frei entschei-
den, wann ich aus diesem Leben gehe, um diese letzten
Tage und Wochen nicht zu leiden.

Vizepräsident Peter Hintze






(A) (C)



(B) (D)


Viele fragten: Was hat sich für Sie das Jahr über in
der Diskussion verändert? Für mich hat sich verändert,
dass ich immer mehr davon überzeugt bin, dass es uns
nicht zusteht, die Möglichkeit der Menschen für Fragen,
Beratungen und Gespräche in dieser letzten Phase einzu-
schränken.

Ich wurde in meiner Auffassung bestärkt, dass es eine
Möglichkeit für ein offenes Beratungsgespräch geben
sollte, in dem der Arzt nicht gleich sagen muss: „Dies ge-
hört nicht zum Gegenstand meiner Beschäftigung“, um
einmal einen Satz aus dem Brand/Griese-Gesetzentwurf
anzuführen. Wenn der Arzt nicht sagen muss, dass er das
nicht tut, sondern offen mit mir reden kann, wird viel-
leicht der eine oder andere Suizid mehr verhindert.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Ich habe das Bundesjustizministerium nach empiri-
schen Zahlen gefragt, auch jetzt wieder. Es hat mir ge-
antwortet: Es gibt keine anderen Zahlen als die Zahlen
aus 2012. – In den 2012er-Unterlagen stand: Wir haben
keine Zahlen.

Meine Damen und Herren, mich hat in diesem Jahr
eines bestärkt: Widerstehen wir Abgeordnete doch dem
Gefühl, uns selbst und unsere eigene Auffassung in das
Strafgesetzbuch zu schreiben, sondern sagen wir an die-
ser Stelle lieber: Wir halten es mit der Freiheit des Men-
schen. Es wird ja viel über einen Dammbruch geredet.
Ich weiß aber gar nicht, wann es diesen Dammbruch seit
1871 gegeben haben soll. Und Kusch allein kann kein
Dammbruch sein,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Peter Hintze [CDU/ CSU])


zumal der Staatsanwalt in Hamburg bereits nach dem
geltenden Recht tätig ist.

Lassen Sie mich ein Wort zur Freiheit sagen. Weil wir
am Anfang dieser Legislaturperiode über Freiheit geredet
haben, habe ich meiner eigenen Fraktion gesagt: Denkt
daran, dass Freiheit auch heißen kann, dass die Men-
schen ganz frei eine andere Entscheidung treffen, als wir
persönlich es aus religiöser oder ethischer Überzeugung
für richtig halten. Ich glaube, das ist der Punkt: Wenn wir
über Freiheit reden, müssen wir den Menschen auch die
Freiheit lassen – obwohl wir persönlich vielleicht ande-
rer Meinung sind –, selbst zu bestimmen, ob und wie sie
gehen wollen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Nur darum geht es heute, nämlich ob wir diesen Grund-
satz wirklich aufrechterhalten.

Auch der Begriff „geschäftsmäßig“ hilft uns nicht wei-
ter. In dem Antrag meiner Gruppe steht „gewerbsmäßig“.
Warum haben wir das gemacht? Nach langem Überlegen
war uns klar: Wir sollten vielleicht die Sorge aufgreifen,
die sich daraus ergibt, dass Leute damit systematisch in

nicht unerheblichem Umfang Geld verdienen wollen.
Darum geht es im gewerblichen Bereich, und das wollen
wir verbieten. Aber ich sage Ihnen: Geschäftsmäßig ist
alles, selbst wenn kein Geld fließt. Juristisch lernt man
das schon im ersten Semester BGB. Man muss etwas nur
zum Gegenstand seiner Beschäftigung machen nach dem
Motto: Du möchtest etwas, und ich gebe es dir. – Schon
das reicht aus.

Diese neue Strafnorm betrifft insofern uns alle. Sie be-
trifft in einem säkularen Staat, in dem der Staat eigentlich
zur Neutralität verpflichtet ist, am Ende jeden Arzt und
jeden, der über sein Leben frei verfügen will. Insbeson-
dere betrifft es diejenigen, die Schwerkranke behandeln.
Faktisch muss der Arzt immer sagen: Nein, das gehört
nicht zu meinem Beschäftigungsfeld.

Meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie, an
uns: Akzeptieren wir die Selbstbestimmung am Le-
bensende. Lassen wir die Möglichkeit zu offenen Bera-
tungsgesprächen zu. Vergewissern wir uns, dass wir zwar
eigene Auffassungen haben können, dass diese aber – ob
ethisch oder religiös – nicht in das Strafgesetzbuch ge-
hören.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Fragen wir uns einmal, ob es legitim ist, dass die Beihilfe
für Angehörige – beispielsweise wenn Frau A ihrem Ehe-
mann oder wenn Herr B seiner Ehefrau Beihilfe leistet –
zwar straffrei wäre, aber das exakt gleiche Verhalten für
den Arzt nicht straffrei wäre. Ich glaube, dass es dafür
wirklich keinerlei rechtliche Legitimation gibt.

Ich wende mich – letzter Satz – an die Frauen in die-
sem Saal. Überlegen Sie einmal, wie unsere Debatten
im Deutschen Bundestag – vielleicht waren Sie damals
dabei; wenn nicht, lesen Sie es nach – über den Schwan-
gerschaftsabbruch waren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Ich glaube, wir sollten mit der Haltung von damals auch
an diese Entscheidung zum assistierten Suizid herange-
hen. Hätten wir damals eine andere Haltung gehabt, hätte
es die jetzige Regelung in Bezug auf den Schwanger-
schaftsabbruch nicht gegeben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Entscheiden wir uns dafür, die Mitte der Gesellschaft
abzubilden. 75 bis 80 Prozent der Gesellschaft sagen:
Das entscheide ich, nicht der Staat. – Geben wir diesen
Menschen die Möglichkeit einer offenen und ehrlichen
Beratung, auch um Suizid zu verhindern.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813400900

Patrick Sensburg erhält nun das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Renate Künast






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1813401000


Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen!

Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Men-
schen sterben, sondern an der Hand eines anderen.

Das sind die Worte, die Bundespräsident Horst Köh-
ler immer wieder gesagt hat und die Bundespräsident
Joachim Gauck in den letzten Tagen wiederholt hat.

Gestern haben wir nach einer erstklassigen Debatte
die Stärkung des Hospiz- und Palliativwesens beschlos-
sen. Denn wirkliche Sterbebegleitung besteht in der auf-
opfernden Begleitung und Pflege gerade von Menschen
in schweren Situationen und eben nicht in der Herbeifüh-
rung des Todes. Das ist keine Sterbebegleitung. Dies hat
auch das Forum des Bundespräsidenten gezeigt, das am
vergangenen Montag in einer wirklich intensiven Dis-
kussion mit Beteiligten – mit Patienten, engagierten Ärz-
ten im Hospizwesen, Palliativmedizinern und Menschen
in Hospizvereinen – deutlich gemacht hat, dass die Hilfe
und die Bereitschaft, zu pflegen, auch über längere Zeit-
räume, und sich aufopfernd den Menschen zu widmen,
die Hilfe brauchen, der richtige Weg ist. Deutlich wurde,
dass das Wissen um die Palliativmedizin und das, was
heute möglich ist, in weiten Teilen noch viel zu gering
ist. Da müssen wir etwas machen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir sprechen uns daher mit unserer Gruppe für ein
Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aus, sei es aus Krank-
heit in der letzten Lebensphase, sei es aber auch aus an-
deren Gründen. Es ist zumindest in zwei Gesetzentwür-
fen in der Begründung enthalten, dass auch alle anderen
Gründe Grundlage für eine Hilfe zur Selbsttötung sein
können. Sterbehilfe darf keine Alternative zur Pflege und
Sterbebegleitung sein. Daher sprechen wir uns für ein
Verbot aus.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Norwegen, Finnland, Dänemark, Portugal, Spanien,
Italien, Frankreich, Österreich, Griechenland, die Slo-
wakei, Ungarn, Polen und Irland: Alle dieser Länder in
Europa haben ein Verbot der Suizidassistenz. Vor gerade
zwei Monaten, am 11. September dieses Jahres, hat das
Unterhaus in Großbritannien mit 330 zu 118 Stimmen
die Sterbehilfe für verboten erklärt. David Cameron hat
in der Debatte einen Blick auf diejenigen gerichtet, die
wir auch in unserer Debatte nicht vergessen dürfen, als
er ausgeführt hat, der Druck auf alte, schwache und auch
auf depressive Menschen würde zunehmen, wenn es kein
Verbot der Sterbehilfe gäbe.

1,7 Millionen Menschen in Deutschland sind Dauer-
pflegefälle, die zu Hause gepflegt werden. Die Tendenz
ist steigend. Statt auf Pflege, Betreuung oder Palliativme-
dizin zu setzen, machen die Gruppen Hintze/Lauterbach
und Künast/Sitte Angst mit dem Szenario eines qualvol-
len Tods, dem sie die Hilfe zum Selbstmord als humane
Tat gegenüberstellen. Das ist auch gerade in der Rede

von Frau Künast deutlich geworden. Das ist aus meiner
Sicht unseriös.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Wir haben doch gestern über Palliativmedizin gesprochen! Das haben wir doch gestern beschlossen!)


Wissen doch auch diese Gruppen, dass man heutzutage
Menschen insbesondere durch gute Palliativmedizin bis
hin zur palliativen Sedierung die Schmerzen nehmen
kann.

Was man ihnen nicht nehmen kann, Herr Lauterbach,
sind Leid, Angst und Einsamkeit. Aber das können Sie
ihnen auch durch ein Sterbemittel nicht nehmen. Sie kön-
nen nur durch gute Begleitung durch die Familie, Ver-
wandte und Freunde oder durch professionelle Hilfe von
Ärzten oder Pflegepersonal versuchen, dies ein wenig zu
lindern. Aufgabe von Ärzten ist es übrigens, Leben zu
erhalten, statt es zu beenden.

Welche Fälle meinen Sie denn, möchte ich diese bei-
den Gruppen fragen, wenn sie in ihrer Begründung von
100 000 Selbstmordversuchen reden, von denen 10 000
erfolgreich sind? Verstehen Sie das unter Hilfe oder un-
ter Suizidassistenz? Ich glaube, wir müssen den Akzent
so setzen, wie wir ihn gestern im Deutschen Bundestag
gesetzt haben: für mehr Palliativmedizin und für einen
Ausbau des Hospizwesens.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wer in diesem Rahmen Sterbehilfe gesetzlich zulässt,
macht auch den Suizid zu einer normalen Handlung. Aus
Studien wie gerade jetzt aus Oregon wissen wir, dass
dann nicht nur die Suizidassistenzfälle, sondern auch die
Suizidraten zunehmen. Nicht durch die Hand eines an-
deren sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand
eines anderen. Hierdurch kommt die in der Verfassung
verankerte Schutzfunktion des Staates gegenüber seinen
Bürgern zum Ausdruck, gerade in der schwächsten Le-
benssituation.

Wir brauchen Assistenz im Leben und keine Assistenz
im Suizid. Darum bitte ich Sie, heute für den Gesetzent-
wurf der Gruppe Hüppe/Dörflinger/Sensburg zu stim-
men. Denn in ihm zeigt sich wirklicher Lebensschutz.

Danke schön.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813401100

Die Kollegin Katja Keul erhält nun das Wort.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813401200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir haben heute fünf Alternativen zur Abstim-
mung. Das ist neben den vier Gesetzentwürfen die Beibe-
haltung der geltenden Rechtslage, für die ich hier plädie-
ren möchte. Weil es nicht oft genug gesagt werden kann,
möchte ich zu Beginn noch einmal klarstellen, worum
es bei allen fünf Alternativen definitiv nicht geht. Die
Tötung auf Verlangen, die sogenannte aktive Sterbehilfe,
wie sie in Belgien und den Niederlanden teilweise prak-






(A) (C)



(B) (D)


tiziert wird, ist und bleibt eine Straftat nach deutschem
Recht, und das halte ich auch für richtig.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Herr Brand und Herr Sensburg, nehmen Sie das endlich
zur Kenntnis.

Auch wer die Grenzen von der Beihilfe zur Tatherr-
schaft überschreitet, wie die Juristen das nennen, wird
wegen eines Tötungsdeliktes zur Verantwortung gezo-
gen, so auch die aktuelle Anklage gegen Herrn Kusch,
der Anlass für die ganze Debatte sein soll. Auch wer je-
mandem zum Tode verhilft, der aufgrund seelischer oder
geistiger Erkrankung nicht mehr zur freien Willensbil-
dung in der Lage ist, muss sich gegebenenfalls wegen
eines Tötungsdeliktes verantworten.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)


Was bleibt, ist die Straffreiheit der Beihilfe zur Durch-
führung eines freien, selbstbestimmten Sterbewunsches.
Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, dass die heutige Rechts-
lage in Deutschland zu einem signifikanten Anstieg as-
sistierter Suizide geführt hätte. Im Gegenteil: Es geht
um derart geringe Fallzahlen, dass ein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf nicht erkennbar ist.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Die angebliche Rutschbahn hin zur aktiven Sterbehilfe,
die mit der derzeitigen Rechtslage angeblich drohen soll,
ist weit und breit nicht zu sehen.

Was aber würde passieren, wenn heute einer der Ge-
setzentwürfe eine Mehrheit bekommen würde? Am ge-
ringsten wäre der Schaden wohl noch bei der zivilrecht-
lichen Regelung im BGB. Rein formal stellt sich dabei
das Problem, dass wir als Bundesgesetzgeber leider
keine Gesetzgebungskompetenz für das ärztliche Berufs-
recht haben und das Gesetz daher verfassungswidrig sein
dürfte. Inhaltlich bleibt unklar, was mit der Wahrschein-
lichkeit des Todes gemeint sein soll. Da allerdings jede
Sanktion für den Fall eines Verstoßes fehlt, dürfte die
Gesetzesänderung an sich wirkungslos bleiben.

Der Kollege Sensburg will hingegen konsequent alle,
ob Angehörige oder Ärzte, die einem Sterbewilligen hel-
fen, hinter Schloss und Riegel bringen. Staatsanwälte
sollen danach künftig den Zwang zum Weiterleben für
alle durchsetzen. Das Menschenbild, das diesem Vor-
schlag zugrunde liegt, ist mir so fern, dass ich keine wei-
teren Ausführungen dazu machen will.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Es bleiben die beiden Entwürfe, die einmal die ge-
schäftsmäßige und zum anderen die gewerbsmäßige Sui-
zidhilfe mit dem Strafrecht ahnden wollen. Geschäfts-
mäßig ist jede organisierte, auf Wiederholung angelegte
Form der Sterbehilfe. Dabei reicht es wohlgemerkt, dass
die organisatorische Einbettung auf eine solche Wieder-
holung angelegt ist, ohne dass es überhaupt eine Wieder-
holung sein muss. Vereinsmitglieder sind danach eben-
so strafbar wie Ärzte, auch wenn die Unterzeichner des
Entwurfs das immer wieder bestreiten. Jeder Arzt handelt

im Hinblick auf seine Patienten immer geschäftsmäßig
im Rahmen seiner Berufsausübung und würde sich da-
mit immer einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
aussetzen. Da hilft auch die Ausnahme der persönlichen
Nähe nicht viel weiter, die auch der Wissenschaftliche
Dienst für nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgebot
hält.

Der erbwillige Neffe hingegen, der seiner reichen
Großtante Mut zuspricht, endlich den Weg freizumachen,
wäre nach diesem Entwurf der Einzige, der vor Straf-
verfolgung sicher wäre. Dabei soll doch der angebliche
Druck auf die Alten den gesetzgeberischen Handlungs-
bedarf begründen. Warum dieser Entwurf also gerade
die professionellen Berater mit Freiheitsstrafe verfolgen
will, erschließt sich mir nicht.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Besonders gefährlich: Auch die Beratung selbst kann
unter den Rechtsbegriff der Beihilfe fallen. Wendet sich
ein zum Sterben entschlossener Mensch an den Arzt sei-
nes Vertrauens, müsste dieser nach dem Brand’schen Ge-
setz unmittelbar darauf hinweisen, dass er nicht ergeb-
nisoffen beraten darf, sondern nur Unterstützung beim
Weiterleben, nicht aber beim Sterben leisten darf. Ist die
Sterbende dazu nicht bereit, müsste das Gespräch unver-
züglich abgebrochen werden.

Auch die Beschränkung der Strafbarkeit auf die Ge-
werbsmäßigkeit im Entwurf Künast/Sitte hilft da nicht
weiter. Gewerbsmäßig ist alles, was nicht nur geschäfts-
mäßig, sondern auch zur Erzielung von regelmäßigen
Einkünften erfolgt. Jeder Arzt trifft auf seine Patienten
im Rahmen seiner Berufsausübung. Diesen Beruf üben
Ärzte nicht ehrenamtlich aus, sondern zur Erzielung von
Einkünften. Auch wenn keine gesonderte Gebühr anfällt,
handeln die Ärzte im Hinblick auf ihre Patienten immer
im Rahmen ihrer Berufstätigkeit, mit der sie ihren Le-
bensunterhalt verdienen, und damit gewerbsmäßig.

Fazit: Menschen, die sich aus welchen Gründen auch
immer mit dem Gedanken tragen, ihr Leben selbst zu
beenden, sollten uneingeschränkt Zugang zu ergebnisof-
fener Beratung und Unterstützung haben. Auf diesem
Wege können sie möglicherweise auch wieder von ih-
rem Vorhaben Abstand nehmen. Ob diese Menschen sich
ihren Angehörigen oder dem Arzt ihres Vertrauens oder
aber einem unabhängigen Sterbehilfeverein zuwenden,
sollte ihre Entscheidung bleiben und nicht vom Gesetz-
geber vorgeschrieben werden.

Müssten die Ärzte oder Vereine im Zusammenhang
mit der Tätigkeit Sorge haben, sich strafbar zu machen,
würde den Betroffenen dieser Weg versperrt, und sie
würden andere Wege finden – im Zweifel einsamere und
grausamere Wege. Sowohl die gewerbsmäßige als auch
die geschäftsmäßige Hilfeleistung muss daher im Sinne
der Betroffenen straffrei bleiben.

Deswegen plädiere ich eindringlich dafür, gegen alle
vier vorgelegten Gesetzentwürfe mit Nein zu stimmen.
Oder um es mit Montesquieu zu sagen: „Wenn es nicht
notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig,
kein Gesetz zu machen.“

Katja Keul






(A) (C)



(B) (D)


Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813401300

Hermann Gröhe erhält nun das Wort.


Hermann Gröhe (CDU):
Rede ID: ID1813401400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wenn wir heute um angemessene Regelungen für die
Selbsttötungsbeihilfe ringen und darüber diskutieren,
dann geht es um die Frage: Wie bringen wir die Ver-
pflichtung unserer Rechtsordnung zusammen, Würde
und Leben des Menschen zu schützen und seine Selbst-
bestimmung zu achten? Es geht genau darum, wie wir
dies zusammenbringen. Da ist es sehr legitim, zu fragen:
Was darf der Staat? Dem werde ich mich gleich zuwen-
den.

Aber ich sage sehr deutlich: Es ist völlig unangemes-
sen, denen, die wie ich den Entwurf der Kollegen Brand
und Griese unterstützen, zu unterstellen, sie wollten den
Staatsanwalt an das Sterbebett kranker Menschen sen-
den. Es ist der bisherigen Debatte nicht würdig, mit sol-
chen Unterstellungen zu arbeiten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ja, es geht um die Frage: Was darf der säkulare Staat?
Es ist auch davor gewarnt worden, religiöse Weltan-
schauung gleichsam zur Grundlage zu machen und das
Strafrecht in den Dienst dieser Überzeugung zu stellen.
Ich nehme diese Mahnung sehr ernst. Auch ich will dies
nicht. Aber ich weise die in dieser Warnung häufig zum
Ausdruck kommende Unterstellung zurück, uns sei da-
ran gelegen. Mich motiviert in dieser Frage mein Glau-
be, aber inhaltlich geht es mir um die Verteidigung der
Rechtsschutzorientierung unserer Verfassungsordnung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was darf der Staat? Ich plädiere für den Entwurf der
Kolleginnen und Kollegen, weil er eine Regelung mit
Maß und Mitte ist. Ja, ich bin der Meinung, dass es richtig
ist, dass unsere Rechtsordnung zum Drama der Selbsttö-
tung schweigt. Deswegen bin ich auch dafür, dass wir an
der Straffreiheit der individuellen Selbsttötungsbeihilfe
insgesamt festhalten, ohne ein Sonderstrafrecht für ir-
gendeine Berufsgruppe.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Es ist richtig, dass unsere Rechtsordnung dazu
schweigt. Aber es ist eine völlig unterschiedliche Situ-
ation, ob ein zur Selbsttötung entschlossener Mensch
mit einer anderen Person über mögliche Unterstützungs-
handlungen redet oder ob Vereine einem unbegrenzten
Adressatenkreis dies gleichsam als Dienstleistung anbie-
ten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das Signal der Normalität einer Selbsttötung als Hand-
lungsoption ist falsch.

Nun ist wiederholt gesagt worden, die Ärzte würden
verunsichert. Nun hat Kollege Brand schon darauf hinge-
wiesen, dass dies von der deutschen Ärzteschaft und den
Organisationen derer, die als Palliativmedizinerinnen und
-mediziner genau diese Arbeit machen, zurückgewiesen
wird. Sie sagen: Dies sind notwendige Leitplanken, die
unsere Beziehung zu den Patientinnen und Patienten
schützen. Es ist nach dem Menschenbild gefragt worden.
Was ist das eigentlich für ein Menschenbild, wenn wir
glauben, die Ärzte vor ihrer eigenen Position schützen
zu müssen?


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn dann noch gesagt wird, wir hebelten zivilrecht-
lich die demokratische Festlegung aller deutschen Ärzte-
kammern aus, dass Suizidbeihilfe keine ärztliche Aufga-
be ist, dann ist das Bevormundung der Ärzteschaft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nein, das führt in die Irre.

Dann werden extreme Fälle genannt, in denen wir die
Frage stellen: Haben wir Verständnis, wenn eine Ärztin
oder ein Arzt die Regelungen des Standesrechts über-
schreitet? Ich habe dieses Verständnis, und der Umstand,
dass in keinem einzigen Fall heute eine Approbation
entzogen wurde, zeigt, dass die dazu berufenen standes-
rechtlichen und auch staatlichen Gremien mit Augenmaß
an diese Frage herangehen. Einem ethischen Dilemma
trägt man mit kluger Rechtsanwendung und nicht mit
fragwürdiger Rechtsaufweichung Rechnung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wer eine Grenzsituation normieren will, der macht
am Ende die Lösung zum Normalfall, und das darf nicht
sein. Suizidassistenz ist keine Behandlungsvariante, we-
der ärztlicherseits noch durch Vereine. Bitte stimmen Sie
für den Gesetzentwurf der Kollegen Brand/Griese.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Herzlichen Dank.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813401500

Ich erteile das Wort der Kollegin Carola Reimann.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Carola Reimann (SPD):
Rede ID: ID1813401600

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Sterben ist etwas höchst Individuelles. Niemand
kann für einen anderen nachfühlen; niemand kann das
für einen anderen durchleben. Wie man am Ende ster-
ben will, ist von eigenen Erfahrungen, tiefen persönli-
chen Überzeugungen und moralischen Einstellungen

Katja Keul






(A) (C)



(B) (D)


bestimmt. Ich bin der festen Überzeugung: Der Staat hat
sich hier weitgehend zurückzuhalten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Von diesem Grundsatz haben wir uns bei der Erstel-
lung unseres Gesetzentwurfes leiten lassen. Es ist eine
behutsame Regelung, die sich weitgehend an dem ori-
entiert, was jetzt bereits gilt. Denn: Wie der Suizid, so
ist auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland straffrei,
und das schon seit 150 Jahren.

Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf mehr Rechts-
sicherheit schaffen und zugleich Freiräume erhalten. Mit
der Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte, so heißt es bei
uns, beenden wir das Regelungschaos der unterschiedli-
chen Landesberufsordnungen und geben eine klare Bot-
schaft an alle Betroffenen: Niemand muss ins Ausland
fahren, und niemand muss sich an medizinische Laien
und selbsternannte Sterbehelfer wenden. Wir wollen,
dass sich Menschen in großer Not ihrem Arzt anvertrau-
en können, weil er den Patienten am besten kennt und
weil er ihn fachlich auch am besten beraten kann.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß
nicht, wie es sich anfühlt, mit einer qualvollen, unheil-
baren Krankheit zu leben. Ich weiß auch nicht, welche
Entscheidung ich in diesem Fall treffen würde. Ich weiß
nur: Sollte ich in dieser Situation sein, will ich für mich
persönlich meinen eigenen Weg finden dürfen. Als Abge-
ordnete sage ich: Ich will, dass auch andere diese Freiheit
haben.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir als
Gesetzgeber den Menschen die Möglichkeit des ärztlich
begleiteten Suizids nicht verweigern dürfen. In diesem
sensiblen Bereich – wenn es darum geht, Menschen in
existenzieller Not zu helfen – sollte sich der Gesetzgeber
gut überlegen, welche staatlichen Eingriffe er verantwor-
ten kann. Ich bin mir sicher, in diesem Haus denken viele
so.

Dazu passt auf den ersten Blick das von den Kollegen
Brand und Griese so viel beschworene Bild des Wegs
der Mitte; gerade ist es noch einmal angeklungen. Die
Botschaft, die damit verbunden werden soll, ist klar: ein
Gefühl von Maßhalten, von Ausgewogenheit und von
Konsens.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist aber kein
Weg der Mitte,


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


weil dieser Entwurf bei der Regelung dieses hochsensi-
blen Bereiches auf das Strafrecht zurückgreift und Ärzte
einer ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermitt-
lungen aussetzt. Dies ist auch deswegen kein Weg der
Mitte, weil dieser Entwurf mit einer 150-jährigen Tradi-
tion der straffreien Suizidbeihilfe bricht.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus ist dies
kein Weg der Mitte, weil dieser Entwurf die Entschei-

dungsfreiheit am Lebensende einschränkt, obwohl eine
Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger – wir haben viele
Gespräche in diesem Bereich geführt – diese Entschei-
dungsfreiheit wünscht. Dieser Entwurf würde gravieren-
de Konsequenzen haben, und darüber können auch beru-
higende Bezeichnungen nicht hinwegtäuschen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Liebe Kollegen Brand und Griese, während der ge-
samten Debatte konnten Sie die Sorgen der Ärztinnen
und Ärzte vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
nicht überzeugend ausräumen.


(Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Stimmt doch nicht!)


Im Gegenteil, die Zweifel sind größer geworden. Immer
wieder melden sich besorgte Mediziner zu Wort, in den
Veranstaltungen, auf den Podien und in den letzten Wo-
chen verstärkt auch in den Medien. Die Verunsicherung
ist greifbar.

Ich verstehe nicht, warum Sie diese Sorgen nicht auf-
gegriffen haben und mit einem Änderungsantrag die Ärz-
te von Ihrer Regelung ausgenommen haben.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das haben Sie nicht getan, und damit nehmen Sie in
Kauf, dass sich Ärzte von ihren Patienten zurückziehen,
um strafrechtliche Ermittlungen zu vermeiden.

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Ihre Un-
terstützung für den Entwurf Hintze/Reimann/Lauter-
bach, der sich an der jetzigen Rechtslage orientiert, mehr
Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten schafft und da-
mit dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Pati-
ent, das so wichtig ist, stärkt.

Zudem gibt es natürlich die Möglichkeit, für die jet-
zige Rechtslage einzutreten, wie es auch die Vorsitzende
des Deutschen Ethikrats, Professorin Woopen, empfiehlt.
In diesem Fall müssen Sie bei allen Entwürfen mit Nein
stimmen.

Kolleginnen und Kollegen, der Bundestag hat heute
die Chance, nach einer langen intensiven Debatte ein
starkes Zeichen gegen eine Verschärfung des Strafrechts
und für die Selbstbestimmung zu setzen. Es wäre auch
ein starkes Zeichen des Vertrauens in unsere Ärzte und
vor allem ein Zeichen des Vertrauens in unsere Bürge-
rinnen und Bürger, die am Ende ihres Lebens Entschei-
dungsfreiheit wollen. Ich finde, sie haben unser Vertrau-
en verdient.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813401700

Das Wort erhält nun die Kollegin Petra Sitte.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813401800

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der

Antike geboren, entwickelte sich über Jahrhunderte die
Idee, dass der Mensch über sich selbst, über seinen eige-
nen Körper und Geist souverän ist.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Dr. Carola Reimann






(A) (C)



(B) (D)


Er besitzt in seiner Natur begründete angeborene Rechte.
Im 19. Jahrhundert fand diese Idee Eingang in die deut-
sche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Danach kann
der Rechtsstaat diese Rechte nicht etwa verleihen; nein,
meine Damen und Herren, er hat sie zu garantieren.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Insbesondere auch die Väter und Mütter des Grundge-
setzes, obwohl sie alle anderen Gründe gehabt hätten,
haben großen Wert auf die Souveränität des Individuums
gelegt.

Ich frage mich nun also: Was ist in den letzten Jah-
ren in diesem Land passiert, dass ein Teil des Parlaments
meint, jetzt so massiv in diese Souveränität eingreifen zu
müssen?


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Gibt es irgendeinen wissenschaftlich untersuchten Be-
weis für die Notwendigkeit? Nein. Es ist vorhin schon
gesagt worden: Es gibt keinen. – Das wissen Sie so gut
wie ich. Nicht zuletzt wegen dieses Umstands hat die
letzte Bundesregierung ihren damaligen Gesetzentwurf
zurückgezogen.

Als Hauptgründe für eine Strafrechtsverschärfung
hört man nun:

Erstens heißt es, die Rechtslage der Ärzte sei unklar.
Je nach Landesärztekammer – das stimmt – ist sie im
Standesrecht verschieden geregelt: Das geht von „keine
Regelung“ bis zum Verbot. Dabei könnte das Urteil des
Berliner Verwaltungsgerichts von 2012 für Klarheit sor-
gen. Es heißt dort – ich zitiere –:

Der ärztlichen Ethik lässt sich kein klares und ein-
deutiges Verbot der ärztlichen Beihilfe zu Suizid in
Ausnahmefällen entnehmen.

Damit ist alles gesagt.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens stehen Sterbehilfevereine in der Kritik.
Roger Kusch mit Sterbehilfe Deutschland gilt als das
schwarze Schaf. Nur, mit ihm beschäftigen sich regel-
mäßig Ermittlungsbehörden und Gerichte. Also: Unser
Rechtsstaat funktioniert doch hier augenscheinlich ziem-
lich gut, auch ohne strengere Gesetze.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Vereine Dignitas oder Exit bieten Suizidassistenz
an, aber nach Schweizer Recht, nicht nach deutschem
Recht. Da haben wir gar nicht einzugreifen. Sie sind also
schon jetzt streng reguliert. Andere Sterbehilfevereine,
meine Damen und Herren, gibt es in Deutschland gar
nicht.

Was es aber schon gibt, ist die Sorge, dass sich Vereine
neu bilden könnten. Die Gesetzentwürfe der Gruppen um
Herrn Hintze bzw. um Frau Künast nehmen diese beiden

Punkte ernst. Wir stellen aber nicht die Selbstbestim-
mung der Menschen infrage. Wir wollen wegen diffuser
Besorgnisse nicht in Grundrechte eingreifen. Ursprüng-
lich wollten wir eigentlich an der Rechtslage auch gar
nichts ändern. Aber unsere Entwürfe sind jetzt vor dem
Hintergrund einer Verbotsdebatte auch in dem Geist ent-
standen: besser den bewährten Rechtszustand schützen,
als der Bevölkerung, auch der konfessionell gebundenen
Bevölkerung, gegen ihren mehrheitlichen Willen das
Strafrecht aufzuzwingen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Rechtfertigen nun die gefühlten oder geglaubten
Gründe für ein Verbot oder für eine massive Einschrän-
kung der Sterbehilfe wirklich eine solch historische Mis-
sion, dass der 18. Deutsche Bundestag der Meinung ist,
Normen und Werte einer Jahrhunderte andauernden libe-
ralen Tradition durch eine Strafrechtsverschärfung über
Bord werfen zu dürfen? Das entspräche vielleicht den
theologischen Vorstellungen der großen Religionsge-
meinschaften. Aber wir, meine Damen und Herren, sind
das Parlament eines säkularen Staates.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Menschen in diesem Land wollen ihre Sinnwelten
und ihre Selbstbestimmung leben. Der Bundestag wür-
de mit einem Verbot oder mit einer Strafrechtsverschär-
fung essenziell Selbstbestimmungsrechte aus Artikel 1
des Grundgesetzes einschränken, und zur Würde des
Menschen gehört eben nicht nur sein Leben und dessen
selbstbestimmte Gestaltung, sondern es gehören auch
Sterben und Tod dazu. Wieso soll es in diesen Phasen
anders sein?

Wieso, so frage ich Sie, meine Damen und Herren,
die Sie für eine Strafrechtsverschärfung sind, haben Sie
bei solchen Entscheidungen ein solch tiefes Misstrauen
gegenüber den Menschen in diesem Land? Wieso sollen
diese nicht sehr bedacht genau darüber viele Jahre nach-
gedacht haben, aus ihrer konkreten Situation heraus mit
Angehörigen geredet haben usw.?

Und schließlich: Wieso glauben Sie, meine Damen
und Herren, dass nachfolgende Generationen nicht ge-
nauso mit den Freiheiten umgehen können, die uns die
gültige Rechtslage seit über 140 Jahren bietet? Wenn sich
bis heute keine gravierenden Fehlentwicklungen einge-
stellt haben, warum bitte sollen nachfolgende Generatio-
nen verantwortungsloser als wir entscheiden?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Auch deshalb sei gesagt: Eines Verbots- oder Ver-
schärfungsgesetzes bedarf es nicht. Deshalb werbe ich
dafür: Begegnen Sie dem Verbotsentwurf der Gruppe
um Herrn Sensburg und der unverhältnismäßigen Straf-
rechtsverschärfung der Gruppe um Herrn Brand und Frau
Griese mit einem Nein!

Danke für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Dr. Petra Sitte






(A) (C)



(B) (D)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813401900

Veronika Bellmann ist die nächste Rednerin.


Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1813402000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Sterben gehört zum Leben dazu. Die Diskussi-
on um das Hospiz- und Palliativgesetz gestern und um
die Sterbehilfe heute hat dieses Thema gewissermaßen
enttabuisiert, auch die Frage, wie weit Fremdhilfe und
Selbstbestimmung gehen dürfen. Das hat verfassungs-
mäßige Grenzen.

Verfassungsrechtlich sicher ist der Gesetzentwurf
Sensburg/Dörflinger/Hüppe, weil er keine rechtlichen
Grauzonen bietet. Wir stellen klar, dass Suizid und Bei-
hilfe zum Suizid verschiedene Rechtsgüter sind. In an-
deren Gruppenentwürfen wird darauf abgestellt, dass
Selbsttötung nicht strafbar ist und Beihilfe demnach auch
nicht. Der Suizid betrifft aber das eigene Leben, Suizid-
beihilfe ein fremdes Leben. Deswegen ist es für uns eine
strafbare Handlung. Lediglich der Abbruch nicht indi-
zierter medizinischer Behandlungen und vom Patienten
gewünschte Behandlungsabbrüche bleiben straffrei. Wir
kennen das von der Patientenverfügung.

Suizidbeihilfe bedeutet für uns Gefahr für den Lebens-
schutz. Schon ein kurzer Blick in die Suizidforschung
zeigt, dass Selbstmordabsichten meist Hilferufe sind.
Sie fragen nicht nach Beendigung des Lebens, sondern
sie verdeutlichen den Wunsch nach Beendigung des Lei-
dens. Oftmals ist es auch die Angst der Menschen vor un-
erträglichen Schmerzen und vor Einsamkeit. Sie ist dann
so groß, dass sie die Angst vor dem Sterben überlagert.

Die Angst vor dem Sterben können wir niemandem
nehmen. Aber wir können Schmerzen lindern und Ein-
samkeit verhindern. Für beides haben wir die richtigen,
wenn auch noch sehr ausbaufähigen Hilfsangebote. Ich
spreche von ambulanter und stationärer Palliativmedizin
und von Hospizbetreuung. Zuallererst den Gründen von
Selbsttötungsabsichten durch menschliche Zuwendung
und beste medizinische Versorgung entgegenzutreten,
dafür sollten wir unsere ganze Zeit, Kraft und Energie
aufwenden,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


statt zuerst darüber nachzudenken, wie wir das Helfen
beim Selbsttöten irgendwie rechtlich absichern können,
und den Menschen noch zuzureden, Selbstmord sei das
gute Recht ihrer Selbstbestimmung. Zum Leben zu ver-
helfen, ist immer besser, als zum Sterben zu verhelfen.

Gute Palliativ- und Hospizversorgung und die Unter-
stützung pflegender Angehöriger verhindert sehr oft den
Wunsch nach Suizid. Da weiß ich, wovon ich rede. Ich
habe mich schon frühzeitig mit dem Thema Kinderhos-
piz beschäftigt, in meinem Wahlkreis das erste stationäre
Hospiz auf den Weg gebracht, und in meiner Familie ha-
ben wir erst den Vater gepflegt, bis er zu Hause verstarb,
und begleiten nun die Mutter auf dem letzten Stück ihres
Lebensweges. Sowohl unsere Hospizpatienten als auch
meine Mutter geben uns deutlich zu verstehen, wie gut
ihnen Zuwendung medizinischer und menschlicher Art
tut. Was die Hospizmitarbeiter und Angehörigen – in

meinem Falle vorwiegend meine Schwester – mit ganzer
Hingabe tun, rettet Menschenleben.

Und: Ja, auch das Leben mit einer unheilbaren Krank-
heit und in der Schwäche des Alters ist noch lebenswert.
Wenn ich aber den Willen zum Leben dem Sterbewil-
len unterordne und noch eine medizinische Assistenz in
Aussicht stelle, dann kann an die Stelle des Willens zum
vorzeitigen Sterben schleichend mutmaßlicher Wille und
irgendwann das gesellschaftliche Sollen treten. Das wäre
ein Dammbruch, weil dann Suizid zur Normalität werden
kann.

Es behaupte keiner, dass ich hier Schwarzmalerei be-
treibe. Schauen wir in eines unserer Nachbarländer, die
Niederlande. Dort ist Sterbehilfe seit 14 Jahren erlaubt.
Der Niederländer Gerbert van Loenen hat ein Buch über
Sterbehilfe in den Niederlanden geschrieben. Als sein
Partner infolge einer Operation wegen eines Hirntu-
mors im 32. Lebensjahr schwerbehindert wurde, stellten
Freunde dessen Lebensrecht infrage:

Es kamen sehr brutale Sprüche. Ein Freund meinte:
„Niek

– so hieß der junge Mann -

wäre besser tot gewesen. Das ist doch kein Leben
mehr.“

Und zum Patienten selbst sagte jemand:

Es ist deine Wahl, weiterzuleben. Dann sollst du
auch nicht meckern.

Van Loenen sagt dazu:

Man sagt: „Na ja, in solch einer Lage will man ja
nicht leben.“ Und daraus wird geschlossen: Wer in
dieser Lage ist, sollte besser tot sein. Wenn sich je-
mand umbringt, gibt es Verständnis, wenn er weiter-
leben möchte, nicht. …

… und die Entwicklung geht immer weiter. Auch
unerträgliches psychisches Leid reicht als Begrün-
dung für Tötung auf Verlangen. Vor einigen Mona-
ten wurde das Leben einer Frau beendet, die unter
Mysophobie, krankhafter Angst vor Ansteckung,
litt.

Keiner möge behaupten, das wird es in Deutschland
nicht geben. Beim Tod meines Vaters bekam ich gesagt,
dass wir nun froh sein könnten, dass es zu Ende und dass
es ja ein notwendiger Tod gewesen sei. Mein Vater war
mit 67 Jahren zu Hause nach vorzeitiger Demenz ver-
storben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813402100

Frau Kollegin, Sie achten bitte auch auf die Zeit.


Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1813402200

Oder nehmen wir das Beispiel vom Beginn des Le-

bens, wenn Eltern mit behinderten Kindern angespro-
chen werden. Kollege Hüppe kann davon ein Lied sin-
gen. Erst kürzlich wurde er von Dr. Hanjo Lehmann,
Mitglied des Deutschen Schriftstellerverbandes und der
Arbeitsgemeinschaft Ärztliche Sterbehilfe, kontaktiert.






(A) (C)



(B) (D)


Er sagte: „Dein Sohn, der behindert ist, wird dich irgend-
wann fragen: Vater, warum lebe ich? Ich will sterben. Ich
bin der Welt doch nur eine Last.“ Der Tod gehört zum
Leben, aber die Selbsttötung darf nicht zur Normalität
und der assistierte Suizid nicht zum selbstverständlichen
Angebot werden, für das womöglich noch ein Rezept
ausgestellt wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813402300

Frau Kollegin, Sie müssen jetzt wirklich zum Schluss

kommen.


Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1813402400

Ich komme zum letzten Satz. Ärzte sind Lebens- und

keine Sterbehelfer. Unser Antrag ist deshalb eine klare
Wertentscheidung für das Recht auf Leben. Der Philo-
soph Robert Spaemann sagt –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813402500

Das war jetzt der letzte Satz, Frau Kollegin.


Veronika Bellmann (CDU):
Rede ID: ID1813402600

Vielen Dank.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813402700

Nächste Rednerin ist die Kollegin Sütterlin-Waack.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU):
Rede ID: ID1813402800

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

gen! Nicht immer sind wir Parlamentarier in der Situ-
ation, dass unsere Meinung mit der Mehrheitsmeinung
der Bevölkerung übereinstimmt. Bei unserem Antrag
ist das weitgehend so. Nach einer letzten Umfrage aus
dem Juni 2015 befürworten 81 Prozent der Bevölkerung
Sterbehilfe, 43 Prozent gar die aktive Sterbehilfe. Aktive
Sterbehilfe, das möchte ich betonen, spielt in unserer De-
batte keine Rolle.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ebenfalls hohe Zustimmungsraten dokumentieren Um-
fragen, ob private Sterbehilfeorganisationen in Deutsch-
land erlaubt sein sollen.

Im parlamentarischen Verfahren, das wir heute, nach
einem Jahr verantwortungs- und wertvoller Diskussion,
abschließen wollen, haben alle vier Gesetzentwürfe zur
Sterbebegleitung Kritik erfahren. Auf Einzelheiten muss
ich hier nicht mehr eingehen. Sie wurden hinlänglich,
auch heute, erörtert.

Wir beantragen dagegen, festzustellen, dass neue
Straftatbestände hinsichtlich der Sterbehilfe nicht erfor-
derlich sind.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Es sollte bei der jetzigen Rechtslage bleiben: Beihilfe
zum Suizid bleibt straffrei, die Tötung auf Verlangen ist
weiterhin strafbewehrt.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wer die Grenze von der Hilfeleistung zur Tatherrschaft
überschreitet, muss mit strafrechtlichen Ermittlungen
rechnen. Das gilt selbstverständlich auch für die relativ
neuen Sterbehilfevereine. Unser Rechtsstaat hat die not-
wendigen Instrumente. Ermittlungen erfolgen derzeit,
wie wir alle wissen. Es gibt dazu eine gefestigte Recht-
sprechung.

Ich habe Verständnis für diejenigen, die Sterbehilfe-
vereine ablehnen, sei es aus moralischen Gründen, aber
auch deswegen, weil sie eine Sogwirkung befürchten.
Bis jetzt sprechen die Zahlen nicht für eine Sogwirkung.
Von 100 000 Selbstmordversuchen im Jahr werden circa
10 000 beendet. Im Jahr 2014 hat die Sterbehilfe Deutsch-
land – wir haben es schon gehört: die einzige Sterbehil-
feorganisation in Deutschland – 44 Suizidbegleitungen
durchgeführt. Das sind 0,4 Prozent aller Suizide.

Von einer Sogwirkung kann meines Erachtens auch
deswegen nicht gesprochen werden, da die Selbstmord-
zahlen insgesamt von 18 000 in 1980 auf 10 000 in 2014
gesunken sind, und das obwohl wir seit dem Jahr 2008
Sterbehilfevereine in Deutschland haben. Auch verstärk-
te Suizidprävention und bessere Palliativversorgung kön-
nen ein Grund für die gesunkenen Zahlen sein.

Ich weiß, meine lieben Kolleginnen und Kollegen,
dass viele Gegner der Sterbehilfevereine befürchten, dass
mit dem Tod Geschäfte gemacht werden.


(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Wird schon!)


Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eingetragene Ver-
eine keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen dürfen und
ihnen bei Zuwiderhandlung der Vereinsstatus entzogen
wird. Verstehen Sie uns bitte nicht falsch: Auch für uns
haben sämtliche Hilfen und Beratungsangebote selbst-
verständlich Vorrang. Die Palliativmedizin muss weiter
ausgebaut werden.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Aber, meine Damen und Herren, wir halten die un-
eingeschränkte Entscheidungsmöglichkeit eines jeden
Einzelnen am Ende seines Lebens für so wichtig, dass
wir keine Strafbarkeit des assistierten Suizids möchten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein-
dringlich darum, noch einmal zu überlegen, ob wir zum
jetzigen Zeitpunkt wirklich Gesetzesänderungen brau-
chen. Sollte heute kein Gesetzentwurf eine Mehrheit be-
kommen, dann heißt das nicht, dass wir uns die Debatten,
Arbeitstreffen und Anhörungen der letzten zwölf Monate
hätten sparen können. Wir haben hier keine nutzlosen
Debatten im Parlament und in der Gesellschaft geführt;
denn wir haben mit der Diskussion, mit dem Austausch
von weltanschaulichen Standpunkten, von ethischen und
juristischen Fragen dazu beitragen, dass das Thema Tod,

Veronika Bellmann






(A) (C)



(B) (D)


Leid und Sterblichkeit ein Stück mehr enttabuisiert wur-
de. Auch das ist ein Erfolg.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Bei jeder Diskussion, die ich zu diesem Thema be-
stritten habe, habe ich zitiert, was uns unser Bundestags-
präsident Lammert bei der Orientierungsdebatte mit auf
den Weg gegeben hat. Ich darf Sie, sehr geehrter Herr
Präsident, zitieren:

Dabei wird der Gesetzgeber seine ganze Sorgfalt
nicht nur der Frage widmen müssen, wo es zwischen
individueller Selbstbestimmung auf der einen Seite
und ärztlicher Verantwortung auf der anderen Sei-
te Handlungs- und Regelungsbedarf gibt, sondern
auch, ob überhaupt und wie dieser Handlungsbedarf
in allgemeinverbindlichen gesetzlichen Regelungen
überzeugend gelöst werden kann.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813402900

Elisabeth Scharfenberg ist die nächste Rednerin.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! In unserer Gesellschaft leben immer mehr
ältere und pflegebedürftige Menschen, Menschen mit
psychischen Erkrankungen, Menschen, die alleine leben,
Menschen, die durch ihre Lebensumstände sehr ver-
letzlich geworden sind und deshalb unseren besonderen
Schutz brauchen. Wie aufgehoben sich diese Menschen
in unserer Gesellschaft fühlen, das ist auch vom Ausgang
der heutigen Debatte abhängig.

In unseren Diskussionen und Reden ist viel von
Selbstbestimmung die Rede. Selbstbestimmung ist aber
keine Einbahnstraße. Selbstbestimmung braucht Bedin-
gungen, unter denen eine freie Entscheidung möglich ist.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bezweifle, dass das bei den meisten Suiziden – assis-
tiert oder nicht – der Fall ist.

Wenn wir genauer hinschauen, warum vor allem äl-
tere Menschen aus dem Leben scheiden wollen, dann
sehen wir, dass sie niemandem zur Last fallen wollen.
Sie haben Angst, Dinge nicht mehr allein tun zu können.
Sie haben Angst, dement zu werden. Sie haben Angst
vor Pflegebedürftigkeit. Viele leiden unter chronischen
Schmerzen, unter versteckten Altersdepressionen, und
viele sind einfach nur sehr, sehr einsam.

Seelische Erkrankungen oder akute Krisen sind oft die
Gründe für den Wunsch, sich das Leben zu nehmen. Oft
ist das Verlangen nach einem Suizid ein Hilferuf, der an
uns gerichtet ist: Wende dich doch endlich mir zu! Siehst
du denn überhaupt nicht, wie ich leide? – Diese Men-
schen wollen nicht um jeden Preis sterben. Diese Men-

schen befinden sich einmalig in einer Situation, aus der
sie in dieser Situation keinen Ausweg wissen. Als Sozial-
arbeiterin habe ich mehr als nur einmal Menschen in sol-
chen Situationen erlebt und begleitet; ich weiß durchaus,
wovon ich hier rede.

Suizid ist nicht eine Option im Leben, die gleichbe-
rechtigt neben anderen steht. Und genau darum geht es
in unserem Gesetzentwurf: Suizidbeihilfe darf keine nor-
male Dienstleistung werden. Suizidbeihilfe darf nicht all-
täglich oder normal für unsere Gesellschaft sein.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wir fürchten: Wo es ein Angebot gibt, gibt es auch eine
Nachfrage, und wenn etwas gesetzlich geregelt ist und
häufiger praktiziert wird, erweckt es den Eindruck von
Normalität, von Unbedenklichkeit.

Die schleichende Normalisierung der Sterbehilfe be-
schrieb der niederländische Medizinethiker Theo Boer in
der letzten Woche sehr eindrucksvoll in einem Interview
mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Da sagte er:
Die Zahl der assistierten Suizide in den Niederlanden
steigt, trotz guter Palliativversorgung. Die Enttabuisie-
rung, die Normalität von Sterbehilfe, lässt die Kritik dar-
an verstummen. Die Dienstleistung Sterbehilfe wird im-
mer seltener infrage gestellt. Daraus entsteht ein Druck
bei den Menschen, diese Dienstleistung in Anspruch zu
nehmen. – Die steigende Zahl der assistierten Suizide in
den Niederlanden zeigt: Das sind keine vagen Vermutun-
gen.

Die organisierte Sterbehilfe suggeriert uns: Wir ha-
ben eine ganz einfache Lösung für all eure Probleme;
das Erbe für die Kinder und die Enkel muss nicht für die
teure Pflege aufgebracht werden. – Woher das Zweifeln
am Leben kommt, darum muss sich dann keiner mehr
kümmern, da muss keiner mehr nachforschen.

In der aktuellen Debatte wird häufig das Gefühl ver-
mittelt, dass Alter, Schwäche, Demenz oder Pflegebe-
dürftigkeit Zustände sind, die einem Menschen die Wür-
de nehmen. Das möchte ich ganz klar zurückweisen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Es gibt kein würdeloses Leben, auch nicht in der De-
menz. Wir machen es nur würdelos, wenn wir den Men-
schen nicht verstehen, wenn wir den Menschen degra-
dieren, wenn wir über ihn reden anstatt mit ihm. Es ist
nicht würdelos, auf Hilfe angewiesen zu sein. Es ist nicht
würdelos, sich von anderen Menschen pflegen zu lassen.

Noch ein Missverständnis möchte ich aufklären: Un-
ser Gesetzentwurf ändert nichts an der Tatsache, dass der
Suizid in Deutschland straflos ist. Er ändert nichts daran,
dass Menschen, die einem anderen beim Suizid helfen,
in der Regel ebenfalls straflos bleiben. Unser Gesetzent-
wurf schränkt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen
nicht ein.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das gilt auch für Ärzte. Wenn Ärzte im Einzelfall Hil-
fe beim Suizid leisten, so machen sie es doch nicht zum
regelmäßigen Mittelpunkt ihrer Tätigkeit und bleiben
somit nach unserem Gesetzentwurf straflos; das wurde

Dr. Sabine Sütterlin-Waack






(A) (C)



(B) (D)


in der Anhörung im Rechtsausschuss bestätigt. Dies gilt
auch für die Palliativärzte. Das ist auch der Grund, wa-
rum gerade der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband
und die Deutsche PalliativStiftung unseren Vorschlag
ausdrücklich unterstützen.

Sterben ist etwas sehr Individuelles – ob es sich um
Suizid handelt oder nicht. Wir dürfen es nicht in die Hän-
de irgendwelcher Organisationen legen. Darum ist es
auch keine Lösung, einfach gar nichts zu tun. Und wir
sollten das Sterben auch nicht komplett durchregeln. In
diesem Sinne bitte ich Sie sehr herzlich um Unterstüt-
zung unseres Gesetzentwurfs, den ich gemeinsam mit
meinen Kolleginnen und Kollegen Kerstin Griese, Mi-
chael Brand, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und ande-
ren entwickelt habe.

Danke schön.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813403000

Ich erteile der Kollegin Dagmar Wöhrl das Wort.


Dagmar G. Wöhrl (CSU):
Rede ID: ID1813403100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Je-

der von uns hat sich mit dem Thema Sterbehilfe anders
auseinandergesetzt. Wir haben auf allen Ebenen respekt-
voll miteinander diskutiert. Viele von uns haben persön-
liche Erfahrungen mit diesem Thema gemacht, auch ich.
Viele haben Hospize besucht. Ich habe in einem Hospiz
gearbeitet, um noch näher an diesem Thema dran zu sein.
Ich habe auch viel gelesen.

Eine Geschichte ist mir besonders präsent. Ein junger
Patient auf einer Palliativstation litt wegen eines unheil-
baren Tumors unter starken Schmerzen. Die Beschwer-
den konnten gelindert werden. Nach einer Woche konnte
er entlassen werden. Er hat sich beim palliativmedizini-
schen Team bedankt, ging nach Hause und nahm sich das
Leben. Das Team war total entsetzt und hat sich gefragt:
Warum hat er uns nicht gesagt, dass er Probleme hat? Die
Schwester des Patienten, der er sich vorher anvertraut
hatte, fragte ihn: Warum hast du nicht mit den Palliativ-
medizinern gesprochen? Die erschütternde Antwort war:
Um Gottes willen! Die Ärzte und Pfleger waren so gut
zu mir, ich wollte sie nicht in Schwierigkeiten bringen.

Jeder versteht, dass man gegen die dubiosen – und das
sind sie – Sterbehilfevereine vorgehen will, aber es ist
wichtig, wie man dieses Ziel erreicht. Nicht alles, was
gut gemeint ist, ist der richtige Weg.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die meisten Menschen entscheiden sich bewusst gegen
Sterbehilfevereine, sie entscheiden sich für eine Beglei-
tung durch die Ärzte, durch die Pfleger und durch die
Angehörigen.

Die Debatte heute könnte von historischer Bedeutung
sein, und zwar deswegen, weil Beihilfe zu einer straflo-
sen Haupttat zukünftig unter Strafe gestellt werden soll.
Das ist ein Systembruch nach 150 Jahren erfolgreicher
Strafrechtsgeschichte, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Die Voraussetzung für geschäftsmäßigen Suizid – bei
„geschäftsmäßig“ denkt man an Geschäft; jemand will
viel Geld verdienen – ist die Wiederholungsabsicht. Im
Gesetzentwurf von Brand/Griese heißt es, eine Wieder-
holungsabsicht könnte bereits bei einer einmaligen Hilfe
zum selbstbestimmten Sterben gegeben sein. Das heißt,
dass Ärzte und Pfleger, die regelmäßig Sterbende beglei-
ten, der konkreten Gefahr staatsanwaltschaftlicher Er-
mittlungen ausgesetzt sind. Das ist Fakt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Sie müssen mit Befragungen und Ermittlungen rechnen.
Ich frage Sie: Welcher Arzt geht ein solches Risiko ein?
Er wird sich von seinem Patienten entfernen. An wen sol-
len sich die Patienten dann wenden, wenn sie Suizidge-
danken haben, wenn sie Hilfe brauchen? Wir sagen doch
immer: Es ist schon lebensbejahend, wenn du weißt, dass
du dich an jemanden wenden kannst, dem du deine Sor-
gen und Empfindungen anvertrauen kannst. Das ist doch
Suizidprävention! Ist das nicht der Fall, dann sieht sich
der Patient einer anonymen Entscheidungswelt gegen-
über, und er hat niemanden mehr, dem er sich anvertrau-
en kann.

Die Diskussion ist auch historisch, weil eigene An-
schauungen in Bezug auf Ethik und Moral gegen den
Willen der Mehrheit der Bevölkerung mittels Strafrecht
durchgesetzt werden sollen. Wir müssen uns die Frage
stellen: Haben wir als Bundestagsabgeordnete wirklich
das Recht, Menschen ohne Not in ihrer Entscheidung in
einem so persönlichen Lebensbereich einzuschränken?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich kann nur sagen: Keiner meiner Wähler hat mir das
Recht übertragen, zu entscheiden, wie er zu sterben hat.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das Strafrecht ist das schärfste Schwert, das ein Staat
hat. Das Strafrecht soll nur angewendet werden, wenn es
um die Gefährdung von Rechtsgütern geht. Aber wie ist
denn die Situation an unseren Krankenbetten in Deutsch-
land, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die konstant
niedrigen Fallzahlen in den Ländern, in denen ärztlich
assistierter Suizid Gott sei Dank erlaubt ist, belegen ein-
deutig, dass es die behauptete Gefährdung von Rechtsgü-
tern nicht gibt.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Die meisten Menschen empfinden, dass es sich hier um
einen illegitimen Übergriff des Staates handelt. Ich muss
sagen: Mir persönlich widerstrebt es, die existenzielle
und höchst intime Ausnahmesituationen am Lebensende
auf die Ebene der öffentlichen Regulierung zu hieven.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der Gesetzgeber sollte sich hier zurückhalten und die
Menschen ihr eigenes Leben so gestalten lassen, wie sie
es für richtig halten.

Ich glaube, diese Debatte kann eine historische De-
batte sein, wenn wir aus den Erfahrungen, die wir in den

Elisabeth Scharfenberg






(A) (C)



(B) (D)


Diskussionen der letzten Monate gesammelt haben, ab-
leiten, dass wir unsere eigenen, persönlichen Ansichten
zurücknehmen, dass wir die Grenzen unseres Mandates
nicht überschreiten, dass wir auch den Staat in seine
Grenzen verweisen und die Selbstbestimmung über die
Fremdbestimmung stellen.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Danke für die
Debatte. Ich sage aber auch: Nein danke für das Ergebnis.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813403200

Kai Gehring erhält nun das Wort.


Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813403300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

entscheiden heute über die weitreichende Frage, ob es zu
einer Kriminalisierung der seit 150 Jahren straflosen Su-
izidhilfe kommt.

Der Brand/Griese-Entwurf bringt Ärzte in die Ge-
fahr der Strafverfolgung und belastet das gerade am Le-
bensende besonders wichtige Vertrauensverhältnis zwi-
schen Arzt und Patient schwer.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus)


Ich will keine Verbotsgesetze und keine Bevormun-
dung im Bereich der Sterbehilfe; denn zu einem selbst-
bestimmten Leben gehört auch ein selbstbestimmter Tod.
Die allermeisten Menschen von jung bis alt in unserem
Land sagen: Mein Ende gehört mir. Diesen Kern der
Selbstbestimmung haben wir als Gesetzgeber zu respek-
tieren. Über die Köpfe von Sterbewilligen hinweg zu ent-
scheiden, finde ich inhuman.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Wir als Mitglieder des Bundestages haben nicht das
Recht dazu, Sterbewillige zu zwingen, ihren schweren
Leidensweg bis zum Ende zu gehen. Das scharfe Schwert
des Strafrechts ist die Ultima Ratio unseres Rechtsstaa-
tes. Es zu nutzen, obwohl es kein gravierendes, kein
empirisch belegtes Phänomen gibt, ist unverantwortlich.
Die Suizidhilfe ist seit 150 Jahren erlaubt und kein Prob-
lem. Brand, Griese und Sensburg warnen vor Gefahren,
die es schlichtweg so nicht gibt.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Alle Warnrufe halte ich nicht für plausibel, sondern für
Angstschürerei und Horrorszenarien. Die Keule des
Strafrechts für einzelne existenzielle und intime Ausnah-
mesituationen am Lebensende zu schwingen, halte ich
daher für unangemessen. Brand, Griese, Sensburg wollen
den bösen Herrn Kusch treffen, treffen aber alle Ärzte

und Sterbehelfer in unserem Land, und das ist proble-
matisch.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Haus – Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist ja widerlegt!)


Eine Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidhil-
fe führt dazu, dass Ärzte, die viele totkranke Patienten
behandeln und nur in seltenen Fällen Suizidhilfe leis-
ten, künftig mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
rechnen müssen; denn „geschäftsmäßig“ bedeutet: ohne
finanzielle Interessen mit Wiederholungsabsicht zu han-
deln. Eine Wiederholungsabsicht kann bereits nach ein-
maliger Suizidhilfe unterstellt werden. Jeder Anfangs-
verdacht macht zum Beispiel einen Palliativmediziner
zu einem Fall für die Strafverfolgungsbehörden, und das
können wir nicht ernsthaft wollen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist jetzt aber das Horrorszenario!)


Der Wunsch eines qualvoll Sterbenden nach Suizid-
hilfe wird durch den Entwurf von Künast, Sitte und mir
genauso abgesichert und geschützt wie durch den Ent-
wurf von Hintze, Reimann und Lauterbach. Auch eine
Beibehaltung der geltenden Rechtslage würde diesem
Ziel gerecht.


(Sabine Weiss tens!)


Unsere Gesetzentwürfe sichern Sterbewilligen und Ärz-
ten ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, Straffreiheit
und Rechtssicherheit. Wir brauchen Freiheit für Gewis-
sensentscheidungen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Dagmar G. Wöhrl [CDU/CSU])


Für mich sind übrigens die Wünsche des Sterbenden
maßgeblich, nicht die der Kirchen. Gerade in unserem
religionsneutralen, säkularen und pluralistischen Staat
haben religiöse Erwägungen im Strafrecht nichts zu su-
chen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Sterbewillige in größter Not benötigen Fürsorge, Zuwen-
dung, helfende Hände und ergebnisoffene Gespräche.
Deswegen will ich, dass das Spektrum der letzten Hilfe
beim freiverantwortlichen Suizid weitgehend so erhalten
bleibt, wie es ist. Die Behauptung, Suizidbeihilfe werde
zum medizinischen Regelangebot, ist hanebüchen. Su-
izidhilfe bleibt eine ärztliche Gewissensentscheidung.
Die Initiative geht vom notleidenden Menschen aus.
Kein Drängen, kein Profit – Punkt.

Letzte Hilfe dagegen auf Familienmitglieder zu be-
grenzen, ist unerträglich restriktiv. Menschen, die keine
Angehörigen haben oder kein Vertrauensverhältnis zu ih-
ren Verwandten, müssen mit einem Arzt über letzte Hilfe

Dagmar G. Wöhrl






(A) (C)



(B) (D)


sprechen können und ihn gegebenenfalls um Suizidas-
sistenz bitten können. Menschen den Sterbewunsch zu
verwehren, ihnen auch das Gespräch zu verwehren und
ihre möglichen Assistenten zu kriminalisieren, halte ich
für unethisch.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Wer keine Angehörigen hat oder sie nicht um letzte Hilfe
bitten kann, darf nicht alleingelassen werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie: Stimmen Sie für
Gesetzentwürfe, die Straffreiheit und Selbstbestimmung
sichern, und sagen Sie Nein zu Brand/ Griese. Hören
Sie auf die überwältigende Mehrheit deutscher Straf-
rechtsprofessoren, auf die Vorsitzende des Deutschen
Ethikrates, auf große Teile der Ärzteschaft und Palliati-
vmediziner und vor allem auf unsere Bevölkerung. Die
Menschen, ob Christ oder konfessionslos, wollen ihr Le-
ben so gestalten, wie sie es für richtig halten. Stimmen
Sie also für Gesetzentwürfe der Vernunft und für die ge-
sellschaftliche Mehrheit.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813403400

Bettina Hornhues ist die nächste Rednerin.


Bettina Hornhues (CDU):
Rede ID: ID1813403500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren! In einer intensiven De-
batte der vergangenen Monate fand eine umfangreiche
Meinungsbildung und Meinungsschärfung statt, und dies
nicht nur bei uns Parlamentariern. Selten wurde in der
breiten Öffentlichkeit über ein Thema mit so viel En-
gagement diskutiert. Dies zeigt, dass es sich heute nicht
nur um eine politische, sondern vor allem auch um eine
ethische Diskussion handelt.

Ich persönlich habe mich nach intensiver Diskussion
und gründlicher Abwägung entschlossen, dass ich den
Gesetzentwurf der Kollegen Dr. Patrick Sensburg und
Thomas Dörflinger unterstütze; denn dies ist der ein-
zige Gesetzentwurf, der sich gegen eine Legalisierung
ausspricht. Die anderen Entwürfe, die heute zur Abstim-
mung stehen, legalisieren die Suizidbeihilfe von Ange-
hörigen und Ärzten und unterscheiden sich nur in den
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Es darf meiner
persönlichen Meinung nach keine Freigabe der Sterbe-
hilfe in irgendeiner Form geben, vor allem aber keine
kommerzielle und keine geschäftsmäßige Sterbehilfe.
Hilfe beim Sterben und nicht Hilfe zum Sterben, den Tod
begleiten und nicht herbeiführen – dieser Leitsatz steht
für mich an erster Stelle. Den Grund möchte ich Ihnen
gerne erläutern.

Als Arzttochter bin ich ein Leben lang von den The-
men „Krankheit“ und „Tod“ begleitet worden. Es gab
viele Patientenfälle, die meine Eltern aufgrund ihrer
Schwere weit über das normale Patientengespräch hinaus
beschäftigten. Aber eines kam für meine Eltern nicht in-
frage: dem Tod nachzuhelfen, war das Leid des Patienten
noch so groß. Stattdessen wurden die Patienten begleitet,

ihnen das Leiden erleichtert, psychologisch und thera-
peutisch, immer auf dem modernsten Stand wie bei vie-
len ihrer Standeskollegen.

Ich spreche mich gegen die Straffreiheit aus. Denn
nicht nur ich stelle mir die Frage, wo bei einer Legali-
sierung die Grenze ist. Wird die Hemmschwelle so weit
gesenkt, dass Suizid dann plötzlich hoffähig wird? Ein
Artikel in der FAZ hat jüngst genau diese These bestätigt.
Seit der Legalisierung der Tötung auf Verlangen und des
assistierten Suizids in den Niederlanden ist die Hemm-
schwelle zur Selbsttötung stetig gesunken. Die Zahlen in
den Niederlanden sprechen eine deutliche Sprache. Wa-
ren es 2005 noch 1 800 Fälle, steigerte sich die Zahl im
Jahr 2014 bereits auf 5 300 Fälle. Diese Zahlen spiegeln
deutlich wider, dass Sterbehilfe bei unseren Nachbarn
zur Normalität geworden ist.

Die Untersuchungen zeigen auch, dass sich der Kreis
derer, die Sterbehilfe in Betracht ziehen, deutlich er-
weitert hat. Waren es anfangs hauptsächlich Krebskran-
ke und Aidspatienten, finden sich heute Patienten mit
vielen verschiedenen Krankheitsbildern wie Demenz,
psychiatrische Erkrankungen oder auch altersbedingte
Beschwerden darunter. Stattdessen sollten wir unsere
medizinischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte würdi-
gen und die Forschung weiter unterstützen. Denn durch
eine bestmögliche Palliativmedizin ist eine leidensarme
Sterbebegleitung möglich. Hierbei stehen die Linderung
der Symptome und die Verbesserung der Lebensqualität
im Vordergrund. Das ist aus meiner Sicht auch der rich-
tige Weg.

Viele schwerstkranke Patienten antworten auf die
Frage, warum sie nicht mehr leben möchten, sehr häufig
mit dem Wunsch, den Angehörigen nicht länger zur Last
fallen zu wollen. Stellt man diese Patienten palliativme-
dizinisch ein und fragt nach ein paar Tagen nach, hat sich
ihre Einstellung vollkommen geändert. Es ist ein Sinnes-
wandel, der eintritt, wenn der Patient antwortet, dass er
unter diesen Umständen – mit der richtigen therapeuti-
schen Maßnahme – weiterleben möchte. Der Satz „Ich
will nicht mehr leben“ müsste richtig heißen: Ich will so
nicht mehr leben. – Diese Maxime sollten wir in unserer
Gesellschaft verankern.

Deswegen war es auch so wichtig, dass wir gestern
das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativ-
versorgung in Deutschland verabschiedet haben. An die-
ser Stelle möchte ich deshalb einen Dank aussprechen:
an die Hospize und die vielen ehrenamtlichen Helfer
genauso wie an die vielen pflegenden Angehörigen, die
sich aufopferungsvoll einsetzen und ein würdiges Ster-
ben bzw. eine Begleitung bis zum Tod ermöglichen, sei
es in der ambulanten oder in der stationären Versorgung.
Diesen Menschen ist Hochachtung entgegenzubringen,
ganz im Gegensatz zu denjenigen Menschen, die aus dem
Tod ein Geschäft machen, kommerzielle Sterbehilfe be-
treiben und aus dem Leid anderer Kapital schlagen. Denn
wer kann uns garantieren, dass diese Ärzte und Sterbe-
hilfevereine den Schwerstkranken gegenüber die Abwä-
gung ermöglichen? Ich sehe zudem die Gefahr, dass Mit-

Kai Gehring






(A) (C)



(B) (D)


leid die Bewertung zur Sterbehilfe beeinflusst. Das darf
meiner Ansicht nach nicht passieren.


(Beifall des Abg. Hubert Hüppe [CDU/CSU])


Die Gesetzentwürfe des Kollegen Hintze und der Kol-
legin Künast öffnen dagegen Tür und Tor für etwas, das
nicht zu kontrollieren ist. Diese Lasten dürfen und sollten
wir niemandem auferlegen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813403600

Frau Kollegin.


Bettina Hornhues (CDU):
Rede ID: ID1813403700

Schließen möchte ich mit einem Zitat unseres ehema-

ligen Bundespräsidenten Johannes Rau, der sagte:

Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Opti-
onen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der ande-
ren die Last seines Weiterlebens aufbürdet.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813403800

Das Wort hat die Kollegin Brigitte Zypries.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])



Brigitte Zypries (SPD):
Rede ID: ID1813403900

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Wenn
man bei einem so komplexen und sensiblen Thema nur
fünf Minuten Redezeit hat, muss man sich begrenzen.
Ich will mich deshalb auf die juristische Bewertung be-
schränken. Für die juristische Bewertung gilt bei so sen-
siblen Themen wie dem, über das wir heute reden, ganz
besonders, dass man sehr sorgfältig arbeiten muss.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das gilt eigentlich immer!)


Gerade dann, wenn es um Themen wie die Grenze von
Leben und Tod geht, muss man sicherstellen, dass man
nicht unnötig Prozesse produziert. Als ehemalige Bun-
desjustizministerin weiß ich, wie leicht einem so etwas
„gelingt“, obwohl man es gar nicht will.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die geltende Rechtslage, meine Damen und Herren,
ist so: Sterbewillige müssen bis zum Schluss die Tatherr-
schaft behalten. Dann ist auch die Beihilfe nicht strafbar.
Der Vorschlag Sensburg ist zwar klar und eindeutig ge-
fasst; er sieht in seiner Intention aber vor, dass die Bei-
hilfe zur Selbsttötung künftig strafbar wird. Das ist eine
Regelung, die es – das wurde schon genannt – seit 1871
so nicht gibt. Ich glaube, wir haben keinen Grund, davon

abzuweichen. Deswegen werde ich diesem Vorschlag
nicht zustimmen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Der Vorschlag Brand/Griese sieht vor, dass man im
Strafgesetzbuch eine Änderung einfügt, und zwar lautet
sie:

Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen
zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gele-
genheit gewährt, verschafft oder vermittelt ...

Die ganze Diskussion, die wir in den letzten Wochen und
Monaten geführt haben, hat sich um die Fragen gerankt:
Kann dieses „geschäftsmäßig“ belastbar, sicher, ge-
richtsfest ausgelegt werden? Wann handelt ein Arzt „ge-
schäftsmäßig“? Das ist völlig unklar geblieben. Es gibt
dazu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Bundestages, das die Zweifel an dieser Regelung über-
zeugend darlegt. Die Sachverständigen haben das in der
Anhörung bestätigt. Deswegen möchte ich gerne sagen:
Es geht hier nicht um eine Kriminalisierung der Ärzte –
solche Aussagen finde ich auch falsch, was diesen Ge-
setzentwurf anbelangt –,


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


sondern es geht darum, dass man aufgrund dieser Unsi-
cherheit – was heißt „geschäftsmäßig“? – eine Vielzahl
von Prozessen produziert. Das gilt es zu vermeiden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit dem Vorschlag Hintze/Reimann wird vorgese-
hen, den Widerspruch in der gegenwärtigen schwierigen
Rechtslage – einerseits ist die Sterbebeihilfe straffrei,
andererseits ist die Sterbebeihilfe nach dem ärztlichen
Standesrecht verboten – dadurch aufzulösen, dass man
Ärzten diese Hilfestellung durch Einfügungen im Bür-
gerlichen Gesetzbuch ausdrücklich erlaubt. Es ist von
meinen Vorrednerinnen hier schon gesagt worden: Das
ist verfassungsrechtlich einfach nicht zulässig, weil das
ärztliche Standesrecht in der Kompetenz der Bundeslän-
der bzw. in der Selbstverwaltung der Ärzteschaft liegt.

Vorhin hat jemand gesagt, der Vorschlag richte weiter
keinen Schaden an. Er würde aber auf alle Fälle beklagt
werden. So viel ist doch sicher.

Der Vorschlag Künast/Sitte sieht dagegen als einziger
Vorschlag ein völlig neues, eigenständiges Gesetz vor,
mit dem Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden,
die nach geltendem Recht nicht strafbewehrt sind. Da-
rüber hinaus – das ist mir auch sehr als schwierig auf-
gestoßen – muss derjenige, der in „organisierter oder
geschäftsmäßiger Form“ Hilfe zur Selbsttötung leisten
will, ein schriftlich dokumentiertes Beratungsgespräch
führen.

Die erste Frage ist hier: Was heißt eigentlich „ in or-
ganisierter oder geschäftsmäßiger Form“? Auch das ist
wieder eine Frage nach der Bestimmtheit des Begriffes.
Dass sämtliche Beratungsprotokolle von den Protago-
nisten, die sich gegen dieses ärztliche Verhalten wehren
wollen, auch noch vor Gericht angefochten werden, weil

Bettina Hornhues






(A) (C)



(B) (D)


die Gespräche nicht ordentlich dokumentiert worden
sind – wir kennen das ja aus dem Pflegebereich –, kön-
nen wir, glaube ich, gerade in diesem sensiblen Bereich
nicht brauchen.

Es ist also sicher, dass jeder dieser drei Gesetzentwür-
fe vor Gericht beklagt werden würde – von Organisati-
onen sowieso, aber auch von Einzelpersonen, die sich
entweder in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt füh-
len oder als Angehörige ärztliches Verhalten kritisieren.
Das heißt, wir würden mit jeder dieser Regelungen mehr
Probleme schaffen, als wir lösen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Daneben würden wir gerade in diesem sensiblen Bereich
für viele Jahre eine enorme Rechtsunsicherheit schaffen.

Herr Gröhe, Sie haben vorhin gesagt: Wir brauchen
eine kluge Rechtsanwendung. Ich kann dazu nur sagen:
Damit haben Sie völlig Recht. Das Problem ist nur: Da-
rüber entscheidet der Gesetzgeber nicht mehr. Der Ge-
setzgeber macht ein Gesetz, und die Anwendung obliegt
dann den Gerichten, die sich mit denen zu befassen ha-
ben, die dagegen klagen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Was dann dabei herauskommt, können wir – zum Glück –
nicht mehr beeinflussen. Das Problem ist einfach, dass
wir das dann nicht mehr regeln können.

Deswegen glaube ich, dass wir mit der bestehenden
Rechtslage die gewerbsmäßig assistierte Selbsttötung
weiterhin als unzulässig beschreiben sollten. Die Staats-
anwaltschaften – das wurde ja bereits gesagt – ermitteln.
Die Menschen, die ihr Leiden beenden möchten, erhalten
eine ergebnisoffene Beratung: eben nicht nur zum Ster-
ben, sondern auch zum Weiterleben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1813404000

Volker Kauder ist der nächste Redner.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Volker Kauder (CDU):
Rede ID: ID1813404100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dass wir es heute mit einem jeden persönlich besonders
fordernden Thema zu tun haben, zeigt schon die unge-
wöhnliche Beratungskonstellation, beginnend mit einer
Orientierungsdebatte, mit der wir uns erst einmal Klar-
heit über das Feld verschafft haben, das wir bearbeiten
oder nicht bearbeiten wollen, über eine ein Jahr dauernde
interne Diskussion mit Sachverständigen bis hin zu ei-
nem Meinungsbild, das wir uns verschafft haben. Jeder
Einzelne muss diese Entscheidung für sich selbst treffen.
Es gibt keine Führungsvorgabe durch Fraktionen. Jeder
ist hier selber gefordert.

Ich habe großen Respekt vor der Entscheidung jedes
Einzelnen, und ich bitte darum, dass dies gegenseitig
gilt. Bei der einen oder anderen Rede, die ich hier gehört

habe, hatte ich den Eindruck, dass die eigene Überzeu-
gung – es ist ja richtig, dass man eine solche hat – auch
dazu verwendet wird, die Überzeugung anderer in einer
Art und Weise zu kritisieren, die mit dem, was im Gesetz-
entwurf steht, nicht übereinstimmt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich will gar nicht über andere sprechen; denn es ist
schon fordernd genug, über das zu sprechen, was man
selber will. Was wollen wir? Ich glaube, wir sind uns zu
einem großen Teil darüber einig, dass wir keine Sterbe-
hilfevereine haben wollen, bei denen Menschen einen
Beitrag bezahlen müssen. Wenn sie eine schnellere Lö-
sung haben wollen, ist der Beitrag höher. Dann wird ein
Sterben ohne weitere Prüfung organisiert, allein nach
dem Motto: Wer will, der kann. – Das wollen wir alle
nicht.

Wenn man das hört, was heute über das Thema Selbst-
bestimmung gesagt wird, könnte man den Eindruck ha-
ben, dass die eine oder andere Gruppierung den Suizid
verbieten will. Genau dies ist nicht der Fall. Der Suizid
wird überhaupt nicht verboten, sondern jeder kann selbst-
bestimmt entscheiden. Aber ich glaube: Es gibt nicht den
Anspruch eines Einzelnen darauf, dass ein anderer ihm
bei der Umsetzung dieser Entscheidung hilft. Das ist der
wichtige Punkt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das kann nicht nach dem Motto laufen: Ich habe ein An-
recht darauf, dass mir ein Arzt helfen muss. – Da kann ich
gut verstehen, dass Ärzte sagen: Das wollen wir nicht.

Jetzt kann man doch nicht so tun – das haben einige
getan –, als ob die deutsche Ärzteschaft eine andere Mei-
nung vertreten würde. Die überwiegende Mehrheit der
deutschen Ärzteschaft hat gesagt, dass sie dies nicht will.
Natürlich wollen Ärzte Menschen begleiten, aber sie sind
nicht dafür da, Menschen in den Tod zu befördern. Diese
Entscheidung der deutschen Ärzteschaft sollten wir ak-
zeptieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, worüber
wir heute entscheiden, ist die Forderung, Sterbende zu
begleiten und sie nicht alleine zu lassen. Wenn wir dem
Antrag von Brand/Griese folgen, wird uns die Aufgabe,
Sterbende zu begleiten, nicht mehr loslassen. Wir treffen
nämlich damit keine endgültige Entscheidung. Vielmehr
ist es eine ständige Mahnung, ein ständiger Stachel, das
Begleiten Sterbender zu einem Anliegen von uns zu ma-
chen. Das geht nicht nach dem Motto: Wir können einen
Schlussstrich ziehen, und dann ist die Aufgabe erledigt.

Deswegen ist der Antrag von Brand/Griese eine we-
sentlich größere gesellschaftliche Herausforderung als
alles andere, nämlich sich täglich darüber bewusst zu
werden, dass Sterben zwar etwas höchst Individuelles
ist, dass wir aber Sterbende begleiten müssen und nicht

Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries






(A) (C)



(B) (D)


allein lassen dürfen – als eine ständige Herausforderung
in unserem täglichen Leben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813404200

Vielen Dank. – Dr. Karl Lauterbach von der SPD-Frak-

tion hat jetzt das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Karl Lauterbach (SPD):
Rede ID: ID1813404300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Zunächst will ich mit dem beginnen, was uns eint. Uns
alle eint die Bemühung, die Palliativmedizin deutlich
zu stärken. Dazu haben wir gestern etwas Wichtiges be-
schlossen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Aber die Palliativmedizin hilft nicht bei dem heutigen
Problem; denn diejenigen, die den assistierten Suizid
wünschen, wie er in Oregon oder in der Schweiz erlaubt
ist, werden zu 90 Prozent palliativmedizinisch versorgt.
Also kennen diese Menschen die Palliativmedizin, weil
sie an ihnen praktiziert wird. Herr Gröhe, das Land mit
der in Europa mit Abstand besten Palliativversorgung,
die Niederlande, hat eine sehr hohe und aus meiner Sicht
bedauernswert hohe Quote bei der aktiven Sterbehilfe,
die wir natürlich nicht wollen.


(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])


Somit löst die Palliativmedizin nicht das Problem, über
das wir heute reden.

Die zweite Sache, die uns eint, ist: Wir alle wollen
keinen Dammbruch. Wir wollen keine aktive Sterbehilfe,
und wir wollen auch keine Normalität in der Sterbehilfe.
Aber auch das steht nicht zur Debatte.

Die Regelung von Hintze, Reimann und Lauterbach,
über die wir heute diskutieren, gibt es in Oregon schon
seit 17 Jahren. Nach wie vor 2 Promille der Todesfäl-
le sind assistierter Suizid. Die Zahl ist nicht gestiegen.
Auch in der Schweiz sind es 2 bis 3 Promille; das ist
ebenfalls nicht gestiegen.

Was ist das beste Beispiel dafür, dass der erlaubte as-
sistierte Suizid keinen Dammbruch bringt? Was ist das
wichtigste Land? Deutschland. Wir haben diese Rege-
lung seit 140 Jahren. Die aktive Beihilfe zum Suizid ist
bei uns strafbar. Das soll nicht legalisiert werden,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


wie dies eben fälschlich dargestellt wurde, sondern das
ist strafbar und soll es auch bleiben. Das hat keinen
Dammbruch gebracht, und es ist kein Dammbruch zu
erwarten. Niemand will einen Dammbruch; den wollen
wir alle nicht.

Herr Gröhe, Sie haben vollkommen recht: Man darf
nicht unterstellen, der Antrag Brand/Griese wolle, dass
das Krankenbett kriminalisiert wird, dass die Arzt-Pa-

tient-Beziehung kriminalisiert wird. Wir unterstellen
nicht, dass das die Absicht ist; das ist nicht der Fall. Uns
ist nur wichtig, zu sagen, dass wir glauben, dass das fol-
gen könnte, dass das die nicht beabsichtigte Folge sein
könnte. Darum geht es doch.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das einzige Problem, das ich mit den Vorträgen habe,
ist – ich selbst bin kein Jurist –: Ich bin nicht der Mei-
nung, dass es so sicher wäre, dass die Folge des Antrags
Brand/Griese nicht ist, dass es zu einer Kriminalisierung
der Ärzte kommt, die die Sterbehilfe praktizieren wollen.
Ich halte das für nicht so sicher, wie es dargestellt wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


140 führende Strafrechtler sind der Meinung, dass es
zu dieser Kriminalisierung kommen könnte. Der Wissen-
schaftliche Dienst des Deutschen Bundestags ist, wie es
die ehemalige Justizministerin gesagt hat, der Meinung,
dass es dazu kommen könnte.

In der Anhörung, die wir gehabt haben, war ein Teil
der angehörten Rechtsprofessoren, zum Beispiel Profes-
sor Hillgruber und Professor Merkel, der Meinung, dass
es zu dieser Kriminalisierung kommen könnte. Ja, sogar
in der Stellungnahme des jetzigen Justizministers ist man
der Meinung, dass es zu dieser Kriminalisierung kom-
men könnte.

Alles, was ich sagen will, ist: Die Lage ist nicht so
sicher, wie Sie es darstellen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Peter Hintze [CDU/ CSU])


Wir müssen dieses Risiko vermeiden. Wir wollen keine
Unsicherheit. Dies sage ich als Arzt.

Der Arzt, der Sterbehilfe leistet, nimmt schon jetzt
drei große Gefahren für das Wohl seines Patienten in
Kauf – er macht das ja nicht für sich; er bekommt kein
Geld dafür; es gibt keine Gebühr; er macht das nur für
seinen Patienten –: Er ist schon jetzt in der Gefahr, dass
er die Garantenpflicht verletzt, die wir bei der Patien-
tenverfügung gut gelöst haben, beim assistierten Suizid
nicht. Er müsste eigentlich sofort eingreifen, wenn es zu
einem Problem kommt. – Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem ist: In vielen Kammern, zum
Beispiel in der Kammer Nordrhein, in der ich als Arzt
gelistet bin, kann die Approbation – von der Kammer
der Bezirksregierung empfohlen – entzogen werden. Die
Tatsache, dass das noch nicht passiert ist, geht auch da-
rauf zurück, dass wir diese Regeln in einigen Kammern
erst seit einigen Monaten haben.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist doch ein Horrorszenario!)


Wir haben ja noch gar keinen Vorlauf. Wir können das
doch nicht ausschließen. – Das ist das zweite Problem.

Volker Kauder






(A) (C)



(B) (D)


Das dritte Problem, das wir – rechtlich gesprochen –
haben, ist, dass die Ärzte das Betäubungsmittelgesetz in
gewisser Weise beugen müssen; denn Betäubungsmittel
spielen bei der Palliativmedizin keine Rolle. Die Medi-
kamente, die ich hier einsetze, sind keine Medikamente
für die Palliativmedizin.

Somit bin ich bereits in dreierlei Hinsicht in einer
rechtlichen Grauzone. Jetzt kommt das Strafrecht dazu.
Machen wir uns doch nichts vor: Das macht kein Arzt
mehr. Ich selbst würde es auch nicht machen. Das ist zu
riskant.

Daher plädiere ich dafür: Lieber kein Gesetz als ein
schlechtes Gesetz.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wir haben eine gute Debatte gehabt. Wir alle haben aus
dieser Debatte gelernt. Wir dürfen stolz sein: Wir haben
aus dieser Debatte gelernt und sind weitergekommen.
Wenn wir zum Schluss sagen: „Wir beschließen gar
nichts“, dann haben wir das Thema enttabuisiert und sind
gemeinsam auf einem Erkenntnisweg zu dem Ergebnis
gekommen: Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813404400

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Susanna

Karawanskij.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)



Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813404500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Liebe Gäste! Ein Leben in Menschenwürde
zu führen, führen zu können und vor allen Dingen auch
führen zu dürfen, ist ein alter Menschheitstraum. Daher
wird der Begriff „Menschenwürde“ gerne zu großen
Anlässen, feierlichen Gelegenheiten oder eben auch bei
grundsätzlichen Fragen wie die, vor der wir heute stehen,
herangezogen und zur Letztbegründung der eigenen Ar-
gumentation genutzt.

Dass wir am heutigen Tag die verschiedenen Vorschlä-
ge alle auch unter dem Aspekt des Lebens in Menschen-
würde – und des Sterbens als dessen letzte Phase – be-
sprechen, zeigt, dass es mit solchen großen Begriffen wie
der Menschenwürde doch nicht ganz so einfach ist. Denn
darüber, was der Mensch ist und was ihm zukommt, wird
sehr unterschiedlich gedacht. Ob er beispielsweise Be-
standteil einer, sagen wir, Schöpfungsgeschichte, einer
Evolutionsgeschichte oder – auch das ist möglich – von
beidem ist, lässt ganz verschiedene Perspektiven auf uns
und damit auch darauf zu, was denn unsere Würde sei.

Für mich ist der Begriff der Menschenwürde aufs
Engste mit der Frage der Selbstbestimmung und des
selbstbestimmten Lebens verbunden. Auch dieser Punkt
kann nicht sinnvoll ahistorisch oder überzeitlich betrach-
tet werden. Die grundsätzliche Möglichkeit von uns
Frauen, selbst darüber zu bestimmen, ob und wann wir
Kinder zur Welt bringen wollen, zum Beispiel ist ganz
klar erst jüngeren Datums. Sie ist – wir wissen das – kei-
nesfalls überall gegeben. Auch die Möglichkeit, vielen

Krankheiten entgegenzutreten, die noch vor 200 Jahren
zu furchtbaren Epidemien führten und ganze Landstri-
che entvölkerten, lässt uns einen kleinen Schritt aus den
vermeintlichen Gegebenheiten einer doch so grausamen
Natur heraustreten.

Dass wir mit einer ganzen Reihe sozialer und medi-
zinischer Maßnahmen die Kindersterblichkeit auf ein in
der Menschheitsgeschichte nie gekanntes niedriges Ni-
veau senken konnten, lässt die Chance für jedes geborene
Leben, zur Selbstbestimmung heranzureifen, enorm stei-
gen. Auch auf diesem Gebiet wissen wir um die regiona-
le Beschränktheit dieser Erfolge und darum, dass ganze
Kontinente kaum an ihr teilhaben können.

Selbstbestimmt in Menschenwürde zu leben, heißt für
mich, nicht zu kapitulieren vor vermeintlichen Unverän-
derlichkeiten oder vor einem „Das war schon immer so“.
Wäre dies unser Grundsatz, würden wir heute noch unter
furchtbarsten Bedingungen leben. Alle Freiheit, die wir
haben, wurde erkämpft und im Widerstand gegen Ver-
hältnisse errungen, die anders waren. Dies gilt meiner
Auffassung nach auch für ein Sterben in Menschenwür-
de, nämlich selbstbestimmt und in Freiheit.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN sowie des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Wir schaffen es, unsere Lebenserwartung immer hö-
her zu schrauben, aber nicht, Verfall und Sterben aufzu-
halten. Zu spekulieren, was uns die Zukunft bringen mag,
verbietet an dieser Stelle meines Erachtens der gesunde
Menschenverstand.

Wir müssen heute entscheiden, inwieweit wir ein
Ende des Lebens in Menschenwürde – einer Menschen-
würde, die von Selbstbestimmung und Freiheit ausgeht –
möglich machen wollen. Der Gesetzentwurf von Renate
Künast und Petra Sitte hat diesen Zusammenhang als
Grundannahme, die im Übrigen – das wurde auch schon
mehrfach gesagt – von weiten Teilen der deutschen Be-
völkerung, nämlich von 80 Prozent der Menschen im
Land, geteilt wird.

Und noch eines möchte ich ansprechen: Die Men-
schenwürde, die Selbstbestimmung und die Freiheit,
die hinter diesem Gesetzentwurf stehen, kommen allen
Menschen gleichermaßen zu, und deshalb wollen wir
nicht, dass daraus ein Gewinnmodell wird. Ich spreche
mich ganz klar gegen eine Kommerzialisierung, also ein
gewerbsmäßiges Anbieten sterbebegleitender Hilfeleis-
tungen, aus. Denn in unserer Gegenwart ist die gleiche
Freiheit für alle vor allem dann nicht Wirklichkeit, wenn
sie als Marktteilnehmer aufzutreten gezwungen sind. Der
eine hat vielleicht nicht mehr als seine eigene Haut zum
Markte zu tragen, während der andere das Erbe ganzer
Generationen verprassen kann.

Da heute viele Philosophen und andere Denker zitiert
worden sind, will ich in diesem Zusammenhang Hans
Albers zitieren: „Das letzte Hemd hat leider keine Ta-
schen.“ Und zumindest darin sind wir alle gleich.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Karl Lauterbach






(A) (C)



(B) (D)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813404600

Vielen Dank. – Jetzt spricht Andrea Nahles.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)



Andrea Nahles (SPD):
Rede ID: ID1813404700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! In den letzten anderthalb Jahren ist uns in die-
sem Parlament etwas gelungen. Wir haben es geschafft,
nicht nur hier im Parlament, sondern auch in der Gesell-
schaft eine Debatte über das zu führen, was bis dahin in
der Tabuzone war, den Tod. Das „Bis zuletzt gut leben
und am Ende gut sterben“ stand im Mittelpunkt dieser
Debatte. Ich glaube, wir haben als Gesetzgeber einiges
auf den Weg gebracht, was Menschen wirklich hilft, zum
Beispiel erst gestern mit dem, was wir beschlossen haben
zur Verbesserung der Hospizarbeit und der Palliativme-
dizin.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das sollten wir heute nicht gefährden. Wir sollten hinter
diese Debatte auch nicht zurückfallen.

Wenn hier immer wieder behauptet wird, dass es zu
Haftstrafen oder Ermittlungsverfahren gegenüber Ärz-
tinnen und Ärzten kommt, wenn man dem von mir un-
terstützten Gesetzentwurf von Brand, Griese, Vogler und
Terpe folgt, dann ist das schlicht falsch.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich möchte an dieser Stelle dazu zwei Dinge sagen. Ers-
tens. Die Straffreiheit der Suizidhilfe bleibt auch bei
Brand/Griese unangetastet; das wurde schon erwähnt.
Zweitens. Nun kommt die Verfeinerung der Argumenta-
tion. Man sei sich nicht so sicher, hat Karl Lauterbach
gesagt. Ja, wer wäre das in dieser Frage? Er hat dafür
140 Strafrechtler angeführt, die eine initiative Stellung-
nahme vor einem Jahr abgegeben haben. Zu diesem Zeit-
punkt lag noch keiner der Gesetzentwürfe vor, über die
wir heute debattieren.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wer Verunsicherung schüren will, der kann das ganz ein-
fach tun, indem er eine allgemeine Stellungnahme des
Justizministers Heiko Maas anführt, der, als ebenfalls
noch kein Gesetzentwurf vorlag, gesagt hat, es könnte
zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Ja! Und dar-
um haben wir uns im letzten Jahr bemüht, diese Abgren-
zungsschwierigkeiten zu beseitigen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bitte an dieser Stelle, den Gesetzentwurf von
Brand, Griese, Vogler und Terpe genau zu lesen. Hier
geht es darum, geschäftsmäßigen Suizid zu verbieten.
Bei „geschäftsmäßig“ kommt es auf die Intention an.
Wer Leiden lindern will, im Grenzfall seinem Gewissen
folgt und Sterbehilfe leistet, fällt nicht unter das Krite-
rium der Geschäftsmäßigkeit; das hat Ruth Rissing-van
Saan in der Anhörung deutlich gemacht.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Aber es ist ein Grenzfall. Ich möchte nicht, dass es zur
gewöhnlichen Handlung wird. Das ist der entscheidende
Unterschied zwischen den Vorlagen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Hier ist sehr viel von Selbstbestimmung die Rede.
Wer einen Menschen beim Sterben einmal begleitet hat,
weiß, dass in dieser Phase keineswegs nur der Aspekt
der Selbsttötung zur Selbstbestimmung gehört. Vielmehr
geht es sehr wohl um Begleitung. Aber greifen wir ein-
mal das Argument der Selbstbestimmung auf. Der Ge-
setzentwurf Brand/Griese nimmt der Selbstbestimmung
nichts weg. Wenn sich ein Mensch dafür entscheidet,
Suizidhilfe nicht organisierten Anbietern zu überlassen,
sondern sie an dem Ort lässt, wo das einzig entschieden
werden kann, nämlich in dem ganz persönlichen und in-
dividuellen Verhältnis von Patient zu Angehörigen sowie
im Verhältnis von Patient zu Arzt, dann kann man nur
sagen: Dahin gehört es, und da bleibt es auch. Es gehört
aber nicht in die Hände Dritter, die damit Geschäfte ma-
chen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich möchte noch etwas zu dem Argument sagen, dass
sich der Staat heraushalten soll. Der Gesetzgeber hat
auch hier eine Schutzpflicht, die er meiner Meinung nach
nicht ignorieren kann; denn es ist nachweislich so, dass
die Sterbehilfevereine auch Menschen zu Sterbehilfe
verhelfen, die schlichtweg einsam sind, die – das wurde
in der Hart aber fair-Sendung noch einmal belegt – mit
einem Trauerfall nicht zurechtkommen oder die schlicht
und ergreifend am Ende nicht mehr wissen, wie es wei-
tergeht, und Hilfe brauchen. Ja, sie brauchen Hilfe, aber
keine Sterbehilfe. Dass dies missachtet wird, ist nach-
weislich der Fall.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Entschuldigung, aber vor dieser Entscheidung dürfen
wir uns nicht drücken. Es ist deshalb keine Lösung, über
keinen der Gesetzentwürfe abzustimmen. Es ist eine Il-
lusion, zu glauben, wir könnten hinter diese anderthalb
Jahre andauernde Debatte zurück.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Denn nach den intensiven Diskussionen, die wir geführt
haben, bedeutete eine fehlende Mehrheit im Parlament
auch eine Entscheidung und gäbe das Signal: Angebo-
te zum assistierten Suizid, ob Gewinnabsicht oder nicht,
sind gesellschaftlich akzeptiert, und der Suizid ist eine
akzeptable Antwort auf Schwäche, Hilflosigkeit und
Leid. Das kann man wollen – ich will es nicht.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813404800

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Lisa

Paus.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813404900

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lie-

be Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier heu-
te für den Gesetzentwurf Hintze und Reimann. Ich bin






(A) (C)



(B) (D)


zu dieser Gruppe gewechselt, weil sie im vergangenen
Jahr eine starke Entwicklung durchgemacht hat mit dem
Ergebnis, dass dieser Gesetzentwurf tatsächlich der libe-
ralste Gesetzentwurf ist, der heute zur Abstimmung steht.
Für mich persönlich ist das auch der einzige Entwurf, der
wirklich die Lage der sterbenskranken Menschen in die-
sem Lande verbessern würde.

Unser Gesetzentwurf, anders als die anderen Gesetz-
entwürfe, betrifft eben nicht das Strafgesetz; das Straf-
recht hat bei diesem Thema einfach nichts zu suchen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Unser Gesetzentwurf will stattdessen durch eine klei-
ne Änderung im Zivilrecht schlichtweg mehr Rechtssi-
cherheit für Ärzte schaffen. Die Ärzte werden ausdrück-
lich vor dem Entzug ihrer ärztlichen Zulassung geschützt,
wenn sie Suizidbeihilfe bei Todkranken leisten. Gerade
der Redebeitrag von Frau Nahles hat noch einmal deut-
lich gemacht: Eigentlich verhandeln wir heute die Frage:
Untergräbt es die gesellschaftliche Moral, wenn ein un-
heilbar Kranker Selbstmord begehen möchte, selbst wenn
er bestens palliativ versorgt wird? Sensburg, Brand/Grie-
se und Frau Nahles beantworten diese Frage mit Ja, ich
beantworte diese Frage ganz klar mit Nein.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Todkranke haben gerade auch das moralische Recht,
Suizid zu begehen. Wenn sie das wollen, dann verdienen
sie Anteilnahme und nicht, dass sie alleingelassen wer-
den, gerade nicht von den Ärzten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bin in dieser Frage auch deswegen so vehement,
weil ich wirklich davon überzeugt bin, dass eine ergeb-
nisoffene ärztliche Beratung, die eine Unterstützung
beim Suizid nicht von vornherein durch Standesrecht
ausschließt, die Selbstmordrate nicht erhöhen, sondern
sie sogar senken würde; denn nur in einem tabufreien,
in einem offenen Arzt-Patient-Gespräch kann der Arzt
wirklich die richtige Therapie für den Patienten finden.
Vor allem kann der Arzt nur so die Depressiven von den
Lebenssatten wirklich unterscheiden und den Depressi-
ven helfen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)


Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle von meinem
Lebensgefährten berichtet, über seinen Umgang mit dem
Sterben, nachdem er, der Nichtraucher, die Diagnose
Lungenkrebs erhalten hatte. Die Selbstbestimmung bis
zum Schluss nicht zu verlieren, das war für ihn zentral.
Ihm hat die Gewissheit, im Zweifel über Tabletten zu
verfügen, über drei Jahre und viele schwere Stunden hin-
weggeholfen. Am Ende hat der Besitz dieser vermeint-
lichen Todestabletten, die er allerdings erst nach vielen
Versuchen von einem Arzt bekommen hatte, sogar sei-
nen Suizid tatsächlich verhindert; denn sie gaben ihm die
Ruhe, die er brauchte, um sein Sterben zu akzeptieren.

Ich wiederhole das deswegen, weil der Fall meines
Lebensgefährten, wie ich inzwischen weiß, kein Einzel-
fall ist; er ist im Gegenteil typisch für sehr viele unheilbar
Krebskranke und ihren gewünschten Umgang mit dem

Sterben. Aber das ärztliche Standesrecht steht dem ent-
gegen.

Was bekommt ein Todkranker normalerweise hier
zu hören? Machen Sie sich keine Sorgen! Wenn es so
weit ist, dann wird man sich um Sie kümmern und Ihre
Schmerzen lindern. – Oder er bekommt von den Ärzten
zu hören: Sie wissen, wenn ich Ihnen Tabletten gebe,
dann verliere ich meine Zulassung.

Aber was eben passieren kann, wenn der Sterbehilfe-
wunsch nicht gehört wird, das hat ein Bekannter von mir,
selber Arzt, leider erleben müssen. Dieser Arzt arbeitete
jahrelang vertrauensvoll mit einer Mitarbeiterin zusam-
men. Diese Mitarbeiterin – Ironie des Schicksals – be-
kam eines Tages ebenfalls die Diagnose Lungenkrebs.
Sie versuchte, mit ihm über Sterbehilfe zu sprechen. Er
wehrte das Gespräch ab. Zwei Tage später wurde er an-
gerufen, und ihm wurde mitgeteilt, dass die zuvor lebens-
lustige Frau mit einer Kugel im Kopf in der Wohnung
gefunden worden ist. Für diesen Arzt ist heute klar: Er
würde sich persönlich das nächste Mal anders entschei-
den.


(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD] und Dr. Carola Reimann [SPD])


Es besteht leider die Gefahr, wenn der Gesetzentwurf
von Brand und Griese durchkommt, dass diese Art von
Selbstmorden, wie der der Mitarbeiterin, wegen der vor-
gesehenen Strafverschärfung und der damit verbundenen
Verunsicherung sogar noch öfter geschehen.

Frau Nahles, es war genau eine Strafrechtlerin in der
gesamten Debatte im gesamten letzten Jahr, die gesagt
hat: Es gibt kein Problem.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Alle anderen Strafrechtler haben gesagt: Es gibt ein Pro-
blem. – Diese Verunsicherung wird eben dazu führen,
dass viel mehr Menschen alleingelassen werden. Dazu
kann man einfach nur klar mit Nein stimmen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Wenn Sie meiner Meinung sind, dass wir das Selbstbe-
stimmungsrecht der Menschen auch und gerade im Ster-
ben stärken sollten, dass ein Mehr an Selbstbestimmung
unser Land nicht unmenschlicher, sondern menschlicher
macht, dann stimmen Sie auch mit Ja für den Antrag von
Hintze und Reimann.

Danke.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813405000

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Anton

Hofreiter das Wort.


Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813405100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Wir debattieren heute darüber, wie viel Frei-
heit wir den Menschen in ihrer letzten Lebensphase las-
sen wollen. Ich plädiere dafür, dass wir als Gesetzgeber

Lisa Paus






(A) (C)



(B) (D)


uns da so weit wie möglich zurücknehmen und den Men-
schen ihre Selbstbestimmung überlassen. Ich kann ja das
Argument verstehen, dass man die Sorge hat, dass Men-
schen in den Tod gedrängt werden, weil es heißt: Man
sollte niemandem mehr zur Last fallen. – Aber das steht
doch heute überhaupt nicht zur Debatte.

Wenn ich mir die einzelnen Gesetzentwürfe anschaue,
stelle ich fest: Wir haben auf der einen Seite den Vor-
schlag, alles so zu lassen, wie es ist. Dann gibt es ein
unterschiedliches Ausmaß der Verschärfung: von To-
talverbot bis Abstufungen. Ich plädiere für den Antrag
Künast/Sitte, der ganz klar davon spricht, dass wir den
Ärzten, den nahen Angehörigen und auch nichtgewerb-
lichen, nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Vereinen
diese Möglichkeit geben sollen.

Das heißt, die Befürchtungen, die geäußert wer-
den – dass alles viel schlimmer wird, dass die einzelnen
Menschen unter Druck kommen –, halte ich angesichts
der Debatte und angesichts der Auswahl von Fragestel-
lungen, die wir haben, für völlig ungerechtfertigt; denn
niemand will eine stärkere Liberalisierung, sondern man
will entweder den Status quo oder unterschiedliche For-
men der Verschärfung. Deswegen halte ich dieses Argu-
ment für nicht stichhaltig.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


Wenn wir die Frage angehen, wie wir den Menschen
am besten helfen können, wie wir den Menschen am
besten die Ängste nehmen können, dann zeigt sich: Wir
brauchen eine gute Palliativmedizin und eine gute Hos-
pizversorgung. Da sind wir gestern einen guten Schritt
vorangekommen. Aber wir brauchen auch deutliche Ver-
besserungen der Zustände in den Pflegeheimen. Ich glau-
be, da haben wir noch sehr viel Arbeit vor uns. Das wird
klar, wenn man sich die Zustände in vielen Pflegeheimen
ansieht.


(Beifall bei der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Es ist davon die Rede gewesen, insbesondere von
Vertretern des Vorschlags Brand/Griese, dass ihnen zu
Unrecht vorgeworfen wird, dass sie die Ärzte krimina-
lisieren wollen. Dazu meine ich: Niemand wirft ihnen
vor, dass sie die Ärzte kriminalisieren wollen. Aber wenn
man sich die Anhörung und die Auseinandersetzung, die
es dabei gab, vergegenwärtigt, dann kommt man zu dem
Schluss: Es ist offensichtlich umstritten – ich bin selbst
kein Jurist, habe aber nachgelesen, was unterschiedliche
Juristen darüber gesagt haben –, ob das durch diesen
Gesetzentwurf passieren kann, wenn auch von Ihnen un-
beabsichtigt. Bei so einer schwierigen Frage, finde ich,
dürfen wir nicht das Risiko eingehen, am Ende – wenn
auch von den Antragstellern unbeabsichtigt – zu einer
Kriminalisierung der Ärzte zu kommen.


(Michael Brand [CDU/CSU]: Das ist ausgeschlossen!)


– Auch wenn Sie dazwischenrufen: „Das ist ausgeschlos-
sen!“, Herr Brand: Eine ganze Reihe von Strafrechtspro-

fessoren ist anderer Meinung, und damit besteht das Ri-
siko, dass es nicht ausgeschlossen ist.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf abzuleh-
nen und von den anderen Gesetzentwürfen dem Gesetz-
entwurf Künast/Sitte zuzustimmen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Etwas Weiteres kommt hinzu. Frau Nahles sagte in ih-
rer Rede: Ich will, dass dies so geregelt wird. – Ja, auch
ich will bestimmte Regelungen in dem Bereich; aber ich
sehe nicht, dass wir Menschen entsprechende Regelun-
gen aufdrücken sollten. Es war davon die Rede, dass die
Sterbehilfe nahen Angehörigen, Verwandten oder Ärzten
überlassen bleiben soll. Wenn ich einmal in so einer Situ-
ation bin, möchte ich das nahen Verwandten oder einem
Arzt als Vertrauensperson vielleicht nicht zumuten. Viel-
leicht will ich, dass mich bei dieser letzten Handlung ein
Mensch unterstützt, der mir gerade nicht nahesteht. Mit
welchem Recht nehmen wir als Gesetzgeber jemandem
diese Entscheidungsfreiheit? Mit welchem Recht würden
Sie oder würde die Mehrheit mir diese Entscheidungs-
freiheit nehmen? Ich kann keinen Schutzgrund erkennen,
der es rechtfertigt, mir diese Entscheidung zu nehmen.

Ich bitte Sie deshalb eindrücklich: Lassen Sie es bei
den liberalen Gesetzentwürfen, die eine Klarstellung zur
jetzigen Gesetzeslage und nicht die befürchtete Liberali-
sierung zur jetzigen Gesetzeslage enthalten! Lassen wir
den Menschen in dem Bereich die Entscheidungsfrei-
heit, und lassen wir sie entscheiden, ob sie diesen letzten
Schritt einem nahen Angehörigen, einem Arzt, dem sie
vertrauen, oder einer Fachperson in einem nicht auf Ge-
winnerzielung ausgerichteten Verein überlassen wollen!
Darum bitte ich Sie.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Karl Lauterbach [SPD])



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813405200

Vielen Dank. – Michael Frieser hat als nächster Red-

ner das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Michael Frieser (CSU):
Rede ID: ID1813405300

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Diese Debatte wird doch mit etwas mehr
Verve und etwas mehr Emotionen geführt als noch die
letzte. Wir alle versuchen, den notwendigen sittlichen
Ernst zu behalten. Ja, es geht um viel. Es geht um nicht
weniger als um die Entscheidung: Bereite ich in diesem
Land und in dieser Gesellschaft dem Tod den Weg, oder
bereite ich einer Begleitung bis ans Ende des Lebens den
Weg? Deshalb erlaube ich auch jede Form von Zuspit-
zung. Manchmal muss man Dinge zuspitzen, damit Za-
cken herausgemeißelt werden, damit wir uns darüber klar
werden, worum es tatsächlich geht.

Dr. Anton Hofreiter






(A) (C)



(B) (D)


Ich will für den Entwurf Brand/Griese für alle Kolle-
ginnen und Kollegen, die jetzt wirklich mit einer ganzen
Reihe von Wissenschaftlern aus sämtlichen Disziplinen
über fast eineinhalb Jahre gerungen haben, doch noch
einmal ein paar Dinge geraderücken, weil wir sagen müs-
sen: Es wird schon auch mit Absicht Verunsicherung ge-
streut. – Gerade dieser Absicht muss man entgegentreten.

Man könnte stolz darauf sein, dass wir die Zeit heute
fast nur mit der Diskussion über unseren gemeinsamen
Entwurf verbringen. Das ist schon auch etwas, was wir
als Debattenbeitrag gutheißen können. Aber man muss
noch einmal deutlich machen: Die straffreie Beihilfe, die
wir in diesem Land als wichtig erkannt haben, bleibt ge-
nau so, wie sie ist. An dieser Stelle wird und darf sich
nichts ändern, egal, wie oft das hier anders behauptet
wird.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])


Es wird keine Kriminalisierung von Ärzten geben,
nicht nur weil wir sie nicht wollen, nicht nur weil wir der
Auffassung sind, dass das der falsche Weg ist, sondern
weil es um ein intimes Verhältnis geht, zwischen dem
Patienten, dem Sterbenden, und seinem Arzt und seinen
nahen Angehörigen. Sie wird es deshalb nicht geben,
weil wir eine ganze Skala an Voraussetzungen haben, die
kumulativ zusammenwirken müssen, damit diese Frage
überhaupt aufkommen kann.

Das entscheidende Kriterium der Geschäftsmäßigkeit
kann man sicherlich neu zu definieren versuchen; aber es
ist in der deutschen Rechtsordnung definiert.


(Zustimmung des Abg. Michael Brand [CDU/ CSU])


Es muss alles zusammenkommen: Es muss ein auf Wie-
derholung angelegtes Tun sein,


(Sabine Weiss legt! Das ist wichtig!)


und es muss der Inhalt der Beschäftigung sein, des Arztes
oder einer anderen Person. Das ist genau der Punkt. Bei
uns steht gerade nicht der Arzt im Zentrum, sondern die
aggressiven Vereine, diejenigen, die den Tod auf Bestel-
lung anbieten. Gerade deshalb geht es nicht um Krimi-
nalisierung.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] und Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich erlaube mir, hier schon auch deutlich zu sagen:
Alle genannten Einzelfälle, die hier mit sehr viel emoti-
onaler Beteiligung des Einzelnen, die ich niemals in Ab-
rede stellen will, zitiert werden, sind nach unserem Ge-
setzentwurf, nach dem Entwurf Brand/Griese, in keiner
Weise auch nur annähernd strafrechtlich relevant oder
Grenzfälle. Kein einziger! Kein einziger Arzt in diesem
Land hat bei der Frage der Begleitung zum Tod jemals in

irgendeiner Art und Weise ein Problem mit seiner Appro-
bation gehabt.


(Michael Brand [CDU/CSU]: So ist es!)


Nicht in einem einzigen Fall! Auch wenn Sie immer wie-
der anderes behaupten; es wird nicht wahrer. Ich stelle
mir schon die Frage: Wozu diese Versuche der Verunsi-
cherung?

Wir reden heute auch über Gesetzentwürfe, die eine
aktive Sterbehilfe in diesem Land zulassen wollen. Akti-
ve Sterbehilfe – am Ende steht die Tötung auf Verlangen
und deren Legalisierung. Das ist unsere große Angst. Wir
spüren in den Diskussionen den Druck auf unsere Gesell-
schaft und wissen: Wir müssen reagieren, weil es nicht
nur im benachbarten Ausland, sondern auch bei uns im
Land Vereine und Verbände gibt, die uns diesen Druck
auferlegen. Diese Diskussion ist nicht am Ende; sie wird
weitergeführt.

Wir haben alle Wege geprüft und kommen zu dem
Ergebnis: Wenn wir chirurgisch präzise diese Aufgabe
lösen wollen, ist das Strafrecht an dieser Stelle der ein-
zige Weg, leider kein anderer. Ich kann nur noch einmal
sagen: Alle Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben
sein. Jemand, der hilft, muss es in der Absicht tun. Das
Tun muss auf Wiederholung angelegt sein; es muss zum
Inhalt der Beschäftigung gehören. – Am Ende dieses Pro-
zesses muss ich sagen: Mit diesem Gesetzentwurf wer-
den wir genau diejenigen treffen, die wir treffen wollen,
und zwar konsensual in diesem Haus. Deshalb sind die
Widersprüche etwas konstruiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nein ist heute keine
Option. Nichtstun ist der falsche Weg; denn dann berei-
ten wir den Verbänden, den aggressiven Vereinen, die
Tod auf Bestellung anbieten, den Weg. Sagen Sie mit uns
gemeinsam Ja für ein wirklich lebenswürdiges Leben bis
ans Ende, eine Begleitung bis ans Ende! Sagen Sie Nein
dazu, dass der Tod auf Bestellung zum Normalfall in die-
sem Land wird.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Elisabeth Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813405400

Vielen Dank. – Burkhard Lischka hat als nächster

Redner das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1813405500

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir ha-

ben in den letzten Monaten eine sehr intensive Debatte
geführt – das ist mehrfach gesagt worden – über das Le-
ben, über den Tod, über unser Lebensende und das Ster-
ben. Wir haben danach gefragt, in welcher Gesellschaft
wir eigentlich leben wollen, wie selbstbestimmt und
damit auch wie eigenverantwortlich. Was wollen wir ei-
gentlich, wenn wir an einen Punkt kommen, an dem wir
sagen: „Ich kann nicht“? Welche Schmerzen sind ertrag-
bar und für wie lange? Wollen wir das allen Menschen

Michael Frieser






(A) (C)



(B) (D)


vorschreiben, und ist das Strafrecht das taugliche Mittel,
das vorzuschreiben?

Über den Tod nachzudenken, über den eigenen oder
den eines geliebten Menschen, ist nicht leicht. Diese
Debatte hat mir gezeigt, dass es auch keine einfachen
Antworten gibt, im Gegenteil. Bei mir ist in den letzten
Wochen und Monaten mehr und mehr die Erkenntnis
gewachsen, dass es gerade beim Thema Sterbehilfe kein
Richtig oder Falsch, kein Schwarz oder Weiß gibt. Es
sind die Zwischentöne, die zählen. Ich bin mir eigent-
lich nur sicher, dass sich individuelle Notsituationen am
Lebensende nicht schematisch regeln lassen. Ich weiß ja
nicht einmal für mich selbst, für mich persönlich, wie ich
mich entscheiden werde, wenn ich einmal in eine solche
Notsituation komme. Soll ich das dann heute allen ande-
ren Menschen per Bundesgesetzblatt vorschreiben?


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich weiß heute nur eines: Es wird eine sehr, sehr schwie-
rige Entscheidung, wenn mein Weiterleben einmal zur
Qual werden sollte. Es wird eine Entscheidung, die so
oder so viel Mut voraussetzt, und es ist letztlich eine Ge-
wissensentscheidung für mich, für meine Angehörigen
und für den Arzt, der mich behandelt. Deshalb, liebe Kol-
leginnen und Kollegen, möchte ich Sie heute nur um ei-
nes bitten: Versperren Sie den Menschen nicht diese Ge-
wissensentscheidung, nicht mit Mitteln des Strafrechts!


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Seit 1831 verzichtet Bayern und seit 1851 Preußen auf
jegliche strafrechtliche Sanktion bei der Selbsttötung.
Das war klug, und dabei sollten wir es belassen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


Um noch eines möchte ich Sie heute bitten: Setzen Sie
Ärzte nicht der Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen aus.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE])


Das ist das Allerletzte, was wir bei diesem Thema brau-
chen.

Die Intensivmedizin hat die Grenze zwischen Leben
und Tod in den letzten Jahren unscharf werden lassen.
Sterbende, so scheint es mir manchmal, dürfen nicht
mehr sterben. Nur: Das Weiterleben kann dann grausam
sein, und nicht jedes Sterben in unserem Land ist dann
würdig. Daran ändert auch die Palliativmedizin nichts.
Der angstfreie, schmerzlose und sanfte Tod ist eben nicht
nur eine Frage der richtigen Technik.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, dass todkranke
Menschen ihren Verfall nicht bis zum Allerletzten durch-
leiden müssen. Sie brauchen auch künftig einen An-
sprechpartner, einen Arzt, an den sie sich wenden können
und der zunächst einmal ihren Todeswunsch respektiert,
der allerdings auch kompetent ist, ihnen Alternativen zu

diesem Wunsch aufzuzeigen. Versperren Sie heute nicht
diesen Weg! Darum hat uns, den Gesetzgeber, niemand
gebeten – kein Arzt, kein Angehöriger und erst recht kein
Patient.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813405600

Vielen Dank. – Dr. Eva Högl hat als nächste Rednerin

das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)



Dr. Eva Högl (SPD):
Rede ID: ID1813405700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Jeder Mensch kann frei entscheiden, sein Le-
ben zu beenden. Das ist nicht schön; aber es gibt kei-
nen Zwang zum Leben. Wenn Menschen sterben wollen,
dann formulieren sie diesen Wunsch häufig, weil sie ein
sehr hohes Alter erreicht haben, weil sie an einer schwe-
ren, unheilbaren Krankheit leiden, weil sie Angst haben
vor Schmerzen, vor Einsamkeit oder davor, anderen
Menschen, insbesondere Angehörigen, zur Last zu fallen.
Deswegen muss es unser gemeinsames Bestreben sein,
am Lebensende bei schweren Krankheiten das Allerbeste
für diese Menschen zu tun, Ängste zu nehmen, Sorgen
und Nöte ernst zu nehmen. Aber wir dürfen auf diese
Sterbewünsche auf keinen Fall damit reagieren, dass wir
den Tod als Dienstleistung anbieten.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ärzte haben einen großen Freiraum. Sie müssen den
Willen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen,
und sie tun das auch: Sie unterlassen Behandlungen, sie
nehmen sie gar nicht erst auf. Sie müssen Behandlungen
abbrechen, wenn der Patient das nicht mehr möchte, und
sie dürfen sogar Behandlungen aufnehmen, die schnel-
ler zum Tod führen, als es ohne Behandlung der Fall
wäre. – Die Ärzte haben also einen großen Spielraum,
und die Patientinnen und Patienten verfügen über eine
größtmögliche Selbstbestimmung. Genau das wollen wir
alle erhalten.

Mit dem Gesetzentwurf Brand/Griese, für den ich
spreche, sollen nur diejenigen bestraft werden, die es
darauf anlegen, wiederholt Suizidbeihilfe zu betreiben.
Gemeint sind Sterbehilfevereine und Einzelpersonen, die
die Förderung des Suizids anderer bewusst und gewollt
zum regelmäßigen Gegenstand ihrer Tätigkeit machen.
Genau darum geht es.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich bin schon ein wenig erstaunt und auch ein bisschen
erschüttert, mit welchen Unterstellungen und mit wel-
cher Kampagne auf unseren Gesetzentwurf reagiert wird.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ärztinnen und Ärzte lindern Schmerzen und Leiden.
Aber der Beruf des Arztes ist nicht darauf ausgelegt,
Menschen den Tod zu bringen. Wer hilft und Leiden lin-

Burkhard Lischka






(A) (C)



(B) (D)


dert, ist und bleibt straffrei – auch nach dem Gesetzent-
wurf Brand/Griese.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf von Pe-
ter Hintze und anderen. Er verspricht viel und hält nichts.
Er verspricht Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte
und kann diese gar nicht bieten; denn die vorgesehenen
Regelungen können wir hier im Deutschen Bundestag
überhaupt nicht verabschieden, weil wir dafür gar keine
Gesetzgebungskompetenz haben. Im Gesetzentwurf ist
von einem Freiraum für Ärzte die Rede. Wenn Sie sich
das aber genau anschauen, dann stellen Sie fest, dass in
Wahrheit der bereits vorhandene Spielraum der Ärztin-
nen und Ärzte ganz entscheidend eingeschränkt wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Er nimmt Ärztinnen und Ärzten die Handlungsmöglich-
keiten.

Ein weiterer Gesichtspunkt ist mir sehr wichtig. Der
Gesetzentwurf fingiert Selbstbestimmung von Menschen
und unterscheidet – das ist nach unserer Verfassung sogar
unzulässig – nach dem Lebenswert der einzelnen Person.
Einzelne sollen Sterbehilfe von Ärztinnen und Ärzten
bekommen, anderen wird das verwehrt. Das ist mit unse-
rem Rechtssystem überhaupt nicht vereinbar.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Das ist ein absolut untauglicher Regelungsvorschlag. Er
verspricht, was er nicht halten kann. Deswegen wundert
mich in dieser Debatte heute fast gar nicht, dass niemand
mehr für diesen Gesetzentwurf wirbt, sondern nur noch
versucht wird, unseren Gesetzentwurf zu verhindern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


(Augsburg) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] –


Unser Gesetzentwurf – Brand/Griese und andere – hat
als entscheidenden Gesichtspunkt, dass es keinen Zwang
gibt, sich für den Tod und gegen das Leben zu entschei-
den. Es ist ein Gesetzentwurf, der den Freiraum und die
Selbstbestimmung aller betroffenen Menschen und auch
der Ärztinnen und Ärzte erhält. Wer aber das unsägliche
Treiben der Sterbehilfevereine und auch Einzelner unter-
binden will, der darf Sterben nicht als Dienstleistung an-
bieten. Dafür braucht es das Strafrecht, liebe Kolleginnen
und Kollegen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ja, wir nehmen das Strafrecht in die Hand. Ja, das ist ein
scharfes Schwert. Aber ohne Strafrecht geht es nicht. Wir
haben in den letzten anderthalb Jahren wirklich sorgfältig
geprüft, ob wir ohne das Strafrecht auskommen, und sind
zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht geht.

Was aber auch nicht geht, liebe Kolleginnen und Kol-
legen, ist Folgendes: Wir sind der Deutsche Bundestag,
wir sind der Gesetzgeber. Für mich ist heute viermal
Nein als Beendigung einer zweijährigen Debatte über-
haupt keine Alternative. Wir brauchen eine gesetzliche
Regelung.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der LINKEN sowie der Abg. Claudia Roth GRÜNEN])


Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Gesetzent-
wurf Brand/Griese und andere.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Claudia Roth Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Katarina Barley das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)


(Augsburg) [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813405800


Dr. Katarina Barley (SPD):
Rede ID: ID1813405900

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Liebe Gäste! Wir stimmen heute über vier Gesetz-
entwürfe ab, drei davon im Bereich des Strafrechts, einer
im Bereich des Zivilrechtes; das haben wir schon gehört.

Auch ich werde mich zunächst mit dem Gesetzent-
wurf Brand/Griese auseinandersetzen, weil ich ihn für
hochproblematisch halte. Ich will Ihnen auch sagen, wa-
rum. Es geht immer um die Kriminalisierung der Ärzte.
Auch ich unterstelle nicht, dass die Autoren das wollen.
Aber schauen Sie sich bitte einmal den Wortlaut an.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Reden Sie doch über Ihren!)


Über den Begriff der Geschäftsmäßigkeit hat die Kol-
legin Brigitte Zypries bereits etwas gesagt. Es gibt aber
noch einen anderen Punkt. Das Problem liegt in der
Formulierung, dass einem anderen geschäftsmäßig Su-
izidbeihilfe geleistet wird. Das muss in der Absicht ge-
schehen, die Selbsttötung eines anderen zu fördern. So
steht es im Gesetzentwurf. Darauf habe ich die Verfasser
dieses Gesetzentwurfs sehr frühzeitig hingewiesen. Das
heißt, bestraft wird die auf Wiederholung angelegte Sui-
zidbeihilfe, aber ausgeführt worden sein muss sie nur an
einem anderen. Das ist der entscheidende Punkt; denn
spätestens beim zweiten Mal muss geprüft werden, ob
Geschäftsmäßigkeit vorliegt. Womöglich genügt es sogar
schon, wenn Sie einen Arzt haben, der öffentlich bekun-
det, dass er Sterbehilfe richtig findet, dass er bereit ist,
das zu tun. Dann haben Sie einen ersten Verdachtsfall.
Ich will nicht sagen, dass derjenige dann verurteilt wird;
aber ganz sicher wird in diesem Fall die Staatsanwalt-
schaft tätig. Das muss sie, weil es dem Gesetzeswortlaut
entspricht. Daran kommen Sie nicht vorbei.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Dr. Eva Högl






(A) (C)



(B) (D)


Ich vermute, dass Sie mit dem Element der Absicht
diejenigen herausnehmen wollten, die Palliativ- und
Hospizmedizin betreiben. Das ist auch gut und richtig
so. Aber diejenigen Ärzte, die ganz bewusst sagen: „In
diesem Einzelfall möchte ich meinem Patienten helfen;
ich sehe die existenzielle Not, in der er sich befindet, und
wir haben gemeinsam im ArztPatientVerhältnis alles ver-
sucht, alle Möglichkeiten der Behandlung, alle Möglich-
keiten der Hospiz- und Palliativversorgung besprochen;
wir sind gemeinsam der Meinung, dass es keinen besse-
ren Weg gibt“, treffen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf. Ich
halte das für fatal, weil wir dann keine Ärzte mehr finden,
die sich so für ihre Patienten einsetzen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Grundsätzlich muss ich sagen: Bis auf den Gesetzent-
wurf Sensburg, dem ich ganz grundsätzlich nicht zustim-
men kann, merkt man allen Gesetzentwürfen an, dass die
Autoren bestimmte Einzelfälle im Kopf hatten, die sie
regeln wollten, die sie erlauben oder verbieten wollten.
Das ist nie gut, wenn man ein Gesetz macht. Wenn man
ein Gesetz schafft, um einen konkreten Fall, den man vor
Augen hat, zu regeln, dann besteht die Gefahr, dass man
damit auch Fälle erfasst, die man nicht erfassen möchte.
Das kann man nicht immer verhindern. Aber weil das so
ist, muss man auf dem Gebiet des Strafrechts ganz beson-
ders vorsichtig sein und darf zu diesem scharfen Schwert
schlichtweg nicht greifen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Mit Blick auf die Uhr will ich zum Entwurf Hintze/
Reimann nur noch wenige Sätze sagen. Es wird immer
gesagt, er sei verfassungswidrig, weil wir nicht die Ge-
setzgebungskompetenz haben. Ich halte das für falsch.
Aus welchen Gründen?

Erstens. Ich glaube, dass damit nicht wir unsere Zu-
ständigkeiten überschreiten, sondern dass die Ärztekam-
mern ihre Kompetenzen bei weitem überschritten haben.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Das Standesrecht ist dazu da, die Rechtssituation der
Ärzte untereinander sehr niedrigschwellig zu regeln – da
geht es um Werbung und solche Dinge –; aber es ist de-
finitiv nicht dazu da, um ein Thema zu regeln, mit dem
sich der Deutsche Bundestag anderthalb Jahre lang be-
schäftigt hat und bei dem wir das Abstimmungsverhalten
zu einer Gewissensentscheidung erklären.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause – Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Aber Sie muten es ihnen zu!)


Zweitens. Es gibt im BGB ein Beispiel dafür, dass das
geht. Die §§ 630 a BGB ff. enthalten ganz ausführliche
Regelungen zum Verhältnis von Arzt und Patienten, dazu,
was Ärzte tun müssen, worüber sie informieren müssen,
was sie dokumentieren müssen. Das alles steht schon im
BGB; das ist überhaupt nicht das Problem.

Aus den Gründen, die ich Ihnen genannt habe, stimme
ich für den Entwurf Hintze/Lauterbach. Wenn er nicht
durchkommen wird, werde ich zu allen Entwürfen, die
sich auf dem Gebiet des Strafrechts bewegen, Nein sa-
gen.

Vielen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406000

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Maria

Flachsbarth das Wort.


Dr. Maria Flachsbarth (CDU):
Rede ID: ID1813406100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Tod und Sterben sind schrecklich – immer. In ihrem Ab-
solutheitsanspruch zerstören sie alle Gewissheiten und
Beziehungen des täglichen Lebens. Glücklich ist, wer im
Glauben Trost und Halt finden kann.

Bis zuletzt selbstbestimmt zu leben, meine Ange-
hörigen und mich selbst vor vermeidbarem Leid und
Schmerz zu bewahren, ist doch ein nur allzu verständli-
cher Wunsch aller Menschen. Auch wenn diese Debatte
sich um den assistierten Suizid dreht, so lassen Sie mich
doch zunächst die bereits bestehenden, rechtlich mögli-
chen Instrumente aufführen, im Rahmen derer die Ge-
staltung des letzten Lebensabschnittes selbstbestimmt
möglich ist.

Solange der Patient oder die Patientin bei klarem Be-
wusstsein ist, kann er oder sie ohnehin frei für sich be-
stimmen, welche Therapien begonnen, fortgeführt oder
auch abgebrochen werden sollen. Mein eigener Vater hat
schon vor über 20 Jahren den Abbruch einer Therapie
verfügt und ist in der Folge nach wenigen Wochen ge-
storben. Für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähig-
keit gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenver-
fügung zur Festlegung von Therapiegrenzen.

Braucht es vor diesem Hintergrund eigentlich die Bei-
hilfe zum Suizid als alltägliche Dienstleistung zur wür-
digen Bewältigung des letzten Lebensabschnitts? Ich bin
dezidiert der Meinung: Nein.

Wir sind durch unser Grundgesetz, Artikel 1 und 2,
sowohl der Menschenwürde als auch der freien Selbstbe-
stimmung verpflichtet – auch im Sterben. Deshalb stelle
ich auch nicht in Abrede, dass schwerstkranke Menschen
im Einzelfall trotz guter palliativer Versorgung ihrem Le-
ben bewusst ein Ende setzen wollen. Der Selbstbestim-
mung kann es in einzelnen Fällen entsprechen, der Bitte
eines Menschen nachzukommen, ihm zu helfen, seinem
Leben ein Ende zu setzen. Deshalb werden wir diese Ge-
wissensentscheidung nicht strafrechtlich bewerten.

Doch es ist und bleibt vordringliche Aufgabe des Staa-
tes, das menschliche Leben und seine Unversehrtheit zu
schützen, wie Artikel 2 Satz 2 Grundgesetz es gebietet.
Es geht deshalb nicht darum, alle auf eine bestimmte
Weltanschauung zu verpflichten, auch wenn ich für mich
selbst als Grundlage das Christentum nicht verleugnen
will. Es geht vielmehr darum, als weltanschaulich neu-
traler Staat das Grundrecht auf Lebensschutz wirksam
zu garantieren. Ich bin überzeugt, dass diese staatliche
Verpflichtung besonders in den verletzlichen Phasen
des Lebens gilt. Nach vielen Gesprächen im letzten Jahr
habe ich immer wieder von Ärzten und in der Hospiz-
und Palliativmedizin tätigen Menschen gehört, dass die

Dr. Katarina Barley






(A) (C)



(B) (D)


allermeisten schwer leidenden Patienten zwar nicht mehr
leiden, aber sehr wohl leben wollen.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Richtig!)


Diesen Menschen und ihren Angehörigen beizustehen,
sie auf ihrem schweren Weg medizinisch kompetent und
menschlich einfühlsam zu begleiten, das ist Anliegen des
Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativ-
versorgung, das wir gestern verabschiedet haben – ein
absolut wichtiger und notwendiger Schritt. Wir werden
uns in Zukunft noch intensiver um die Suizidprävention
kümmern müssen; denn gerade denjenigen Menschen,
die verzweifelt, schwerstkrank, einsam oder lebensmüde
sind, müssen wir als humane Gesellschaft doch andere
Angebote unterbreiten als die Beihilfe zu einem Suizid.


(Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Die Entwicklungen in den Niederlanden und in Belgi-
en in den letzten Jahren sind höchst besorgniserregend.
Professor Boer gehörte bis 2014 der niederländischen
Kontrollkommission an und berichtet nun, dass Suizid-
beihilfe und sogar Tötung auf Verlangen dort eben längst
nicht mehr nur ein letzter Ausweg aus schwerem Leiden
bei aussichtsloser körperlicher Krankheit sind. Zudem
sind die Zahlen der assistierten Suizide und der Suizide
allgemein in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die
Zahl der Suizide sinkt eben nicht, wenn, wie manchmal
suggeriert wird, der assistierte Suizid rechtlich möglich
und damit gesellschaftsfähig wird.

Ich habe die Sorge, dass, wenn Suizid und die Beihilfe
dazu zu einer scheinbar selbstverständlichen Option am
Lebensende würden, sich dann Menschen, die – egal in
welcher Lebensphase – auf Hilfe angewiesen sind, wo-
möglich eines Tages dafür rechtfertigen müssen, diesen
Schritt nicht zu gehen. Das ist für mich eine humane Ka-
tastrophe.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Ich werbe dafür, das Verbot der geschäftsmäßigen
Formen der Suizidbeihilfe heute gesetzlich zu regeln.
Das ist absolut notwendig – das zeigen die Debatten der
letzten zwölf Monate –; denn sonst würden wir den Ster-
behilfeorganisationen einen Persilschein ausstellen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])


Der beste Weg dazu ist meiner festen Überzeugung nach
der Gesetzentwurf Brand/Griese. Durch das strafrechtli-
che Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid wird
wirksam verhindert, dass in unserem Land Suizidbeihilfe
als scheinbar gängige Dienstleistung betrieben werden
kann. Zugleich lässt er Ausnahmen in den bislang sehr
engen Grenzen und damit Raum für individuelle Suizid-
beihilfe im absoluten Einzelfall zu.

Noch zwei Anmerkungen zum Schluss, um zwei
Missverständnisse klarzustellen:

Erstens. Palliative Sedierung ist vom so geforderten
Verbot nicht betroffen, sondern steht genauso wie bis-
lang als ärztliche Maßnahme zur Verfügung, um einen
Menschen am Lebensende von Schmerzen und Leid zu
entlasten.

Zweitens. Personen, die als Angehörige oder auch als
Ärzte in den fraglichen Einzelfällen einem Menschen hel-
fen, in Selbstbestimmung sein Leben zu beenden, werden
durch dieses Gesetz nicht kriminalisiert; darauf ist mehr-
fach hingewiesen worden. Bei der Anhörung wurde ganz
klar definiert: willentlich, auf Wiederholung angelegtes
Handeln – das meint der Begriff der Geschäftsmäßigkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf
Brand/Griese/Vogler/Terpe wird sowohl dem Lebens-
schutz als auch der Selbstbestimmung gerecht. Deshalb
bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406200

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Halina

Wawzyniak das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der CDU/CSU und der SPD)



Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813406300

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir führen eine Debatte, die sehr von persönlichen Er-
fahrungen geprägt ist. Ich möchte nicht Richterin sein
über die individuelle Entscheidung, die hier Kolleginnen
und Kollegen getroffen haben. Ich habe Respekt vor jeder
Entscheidung, die hier getroffen wird. Ich maße mir nicht
an, Kolleginnen und Kollegen, die eine Entscheidung ge-
troffen haben, vorzuwerfen, sie seien unverantwortlich,
inhuman, unethisch. Ich glaube, alle, die hier entschei-
den, haben sich sehr gut überlegt, wie sie entscheiden.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Meine Entscheidung heute orientiert sich an der
Frage: Wie sichern wir eine freie, eine autonome, eine
selbstbestimmte Entscheidung? Denn es stimmt: Jeder
Mensch genießt eine umfassende Dispositionsfreiheit im
Hinblick auf das eigene Leben. Deswegen müssen wir
fragen: Wie können wir diese freie, autonome, selbstbe-
stimmte Entscheidung sichern?

Es gibt eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen,
die gar nicht entscheiden und mit Nein stimmen wollen.
Meine Entscheidung wäre das ausdrücklich nicht; denn
dann bleibt alles, wie es ist. Dann gäbe es zum Beispiel
nach wie vor die Sterbehilfevereine, und – Frau Sitte hat
es angesprochen – dann bestünde auch die Gefahr, dass
sich neue gründen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Ich selbst unterstütze den Gesetzentwurf Griese/
Brand, obwohl mir eine Lösung jenseits des Strafrechts
viel, viel lieber gewesen wäre. Aber das Vereinsrecht ist
glücklicherweise ein hohes Gut, und deswegen kann man

Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth






(A) (C)



(B) (D)


einen Verein eben nur verbieten, wenn er gegen Strafge-
setze verstößt.

Zum Gesetzentwurf Griese/Brand ist hier vieles ge-
sagt worden. Ich will zitieren, was darin steht:

Wer in der Absicht

– über die ist hier heute noch gar nicht geredet worden –

die Selbsttötung eines anderen

– also eines Dritten –

zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Ge-
legenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird
... bestraft.

Der Schutzzweck dieses Gesetzes ist für mich die
Sicherung der freien, autonomen und selbstbestimmten
Entscheidung,


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Denn diese Selbstbestimmung ist nicht erst gefährdet,
wenn ein kommerzielles, also ein gewerbsmäßiges Han-
deln vorliegt. In einer auf Verwertung ausgerichteten Ge-
sellschaft entsteht ein Druck, sich zu rechtfertigen, schon
frühzeitig – zum Beispiel, weil Kosten für die Pflege ver-
ursacht werden –, wenn die Beihilfe zur Selbsttötung ein
normales Dienstleistungsangebot ist. Genau ein solches
Dienstleistungsangebot möchte ich nicht, um der Selbst-
bestimmung willen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Diese ethische Debatte ist zum Teil in eine juristische
Debatte umgekippt. Ich will es deswegen noch einmal
sagen: Der Gesetzentwurf stellt unter Strafe, wenn je-
mand mit Wissen und Wollen – das ist Absicht: Wissen
und Wollen – die Selbsttötung eines anderen, also einer
dritten Person, fördert und dies geschäftsmäßig macht,
dies also zum Mittelpunkt des Jobs macht. Dann ist das
strafbar – nicht mehr und nicht weniger.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Um ein paar Beispiele aus der Anhörung zu nehmen:
Der Arzt, der einen Patienten übers Wochenende an eine
Morphiumpumpe anschließt und ihm die Möglichkeit
der Regulierung der Dosis gibt, ist nach dem Gesetzent-
wurf nicht strafbar.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Er will es gerade nicht zu seiner Profession machen, mit
Wissen und Wollen die Selbsttötung eines Dritten zu för-
dern.

Ein weiteres Beispiel aus der Anhörung: Die Apothe-
kerin, die einer zu Depressionen neigenden Person Pen-
tobarbital gibt, angeblich zum Einschläfern des schwer-
kranken Hundes, macht sich nach dem Gesetzentwurf
nicht strafbar. Sie hat nicht die Absicht, geschäftsmäßig
die Selbsttötung eines Dritten zu fördern.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Der Mediziner, der den Wunsch des Patienten, keine
Nahrung mehr zu sich zu nehmen, respektiert, ist nach
dem Gesetzentwurf nicht strafbar. Seine Tätigkeit ist

nicht darauf angelegt, mit Wissen und Wollen die Selbst-
tötung eines Dritten zu fördern.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wenn das Argument der Strafbarkeit nicht greift,
wird immer mit dem Staatsanwalt argumentiert. In der
Anhörung hat Herr Thöns, einer der Ärzte, erklärt, dass
Ermittlungen gegen ihn auf Anzeigen von Notärzten,
Angehörigen und in einem Fall sogar eines Bestatters
beruhten – ganz ohne Gesetzentwurf und eben nicht ein-
fach einmal so. Was hier bisher keine Rolle gespielt hat,
ist Folgendes: Staatsanwälte brauchen, um überhaupt
tätig zu werden, tatsächliche Anhaltspunkte für ein Ein-
schreiten. Ein vager Verdacht reicht eben nicht, sondern
es muss irgendetwas Handfestes sein. Dieses Handfeste
muss sein, dass jemand die Absicht hat, mit Wissen und
Wollen die Selbsttötung eines Dritten regelmäßig, qua-
si als Mittelpunkt seines Geschäftsinteresses, durchzu-
führen. Das muss stehen. Das ist eine hohe Hürde. Ich
glaube, diese hohe Hürde ist angemessen und sie ist er-
forderlich, um die freie, autonome und selbstbestimmte
Entscheidung von Menschen über ihr Lebensende zu si-
chern.

Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzent-
wurf Brand/Griese.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406400

Vielen Dank. – Als letzter Redner in der Debatte

spricht Rudolf Henke.


Rudolf Henke (CDU):
Rede ID: ID1813406500

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Lie-

be Kolleginnen und Kollegen! Frau Zypries hat daran
appelliert, sorgfältig zu arbeiten. Deswegen, liebe Frau
Dr. Barley, gestatten Sie mir einen Hinweis zu der Frage
der Rechtmäßigkeit von Berufsordnungen von Ärztekam-
mern. Das ist in den Bundesländern durch die jeweiligen
Aufsichtsministerien zu prüfen, in Nordrhein-Westfalen
also durch die Landesregierung von Nordrhein-Westfa-
len. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dann eventuell eine
Korrektur der Berufsordnung, wenn sie vom geltenden
Recht abweicht. Die Berufsordnung kann erst danach im
Ministerialblatt veröffentlicht werden. Sie ist dann also
von der jeweiligen Landesregierung rechtlich geprüft.

Aber das ist nicht der zentrale Punkt. Der zentrale
Punkt ist die Frage: Müssen wir überhaupt etwas re-
geln? Ich habe jetzt viele gehört, die gesagt haben: Ei-
gentlich regen sich bei uns inzwischen ein bisschen
Zweifel. Der Deutsche Ethikrat und seine Vorsitzende
sind schon erwähnt worden. Ich glaube, man muss zwi-
schen der Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats und dem
Deutschen Ethikrat differenzieren. Ich will aus einer im
Dezember 2014 vom Deutschen Ethikrat vorgelegten
Ad-hoc-Empfehlung zitieren:

Eine Suizidbeihilfe, die keine ... Hilfe in tragischen
Ausnahmesituationen, sondern eine Art Normalfall
wäre, etwa im Sinne eines wählbaren Regelange-
bots von Ärzten oder im Sinne der Dienstleitung

Halina Wawzyniak






(A) (C)



(B) (D)


eines Vereins, wäre geeignet, den gesellschaftlichen
Respekt vor dem Leben zu schwächen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Natürlich kann man sagen, dass die Zahlen nicht ex-
plodiert sind, seit Kusch und andere unterwegs sind.
Aber das hat doch auch damit zu tun, dass die Debatte
darüber, wie wir gesetzmäßig darauf reagieren müssen,
seit 2008 in der Politik geführt wird. Das hat natürlich
eine generalpräventive Wirkung gehabt; sonst wären
vielleicht mehr Vereine entstanden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Im Jahre 2010 hatte der Bundesgerichtshof die Frage
zu klären, ob sich ein Anwalt strafbar macht, der einer
Mandantin, die weiß, dass ihre schwerkranke Mutter
nicht zeitlebens künstlich ernährt werden will, rät, den
Versorgungsschlauch durchzuschneiden. Der Bundesge-
richtshof hat diesen Anwalt freigesprochen. Die Richte-
rin, die dafür gesorgt hat, dass der Bundesgerichtshof so
geurteilt hat, Frau Rissing-van Saan, hat auch in der An-
hörung zu diesem Thema Stellung genommen. Das sage
ich nur, um einmal einzuordnen, wie sie hinsichtlich des
Strafrechts zu dieser Frage steht.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Sie war die Einzige!)


Sie hat auch zu der Frage der Geschäftsmäßigkeit
Stellung genommen. Sie kommt in der Bewertung des
Entwurfs von Brand/Griese zu dem Ergebnis:

Strafbar sollen solche Verhaltensweise ... jedoch nur
sein, wenn sie „geschäftsmäßig“ begangen werden,
was nach herkömmlichem strafrechtlichen Ver-
ständnis ein auf Wiederholung angelegtes gleicharti-
ges Handeln und den Willen des Täters voraussetzt,
dieses zu einem wiederkehrenden Bestandteil seiner
beruflichen oder wirtschaftlichen Betätigungen zu
machen, ohne dass es dabei auf eine Gewinnerzie-
lungsabsicht ankäme.

Sie ist in der Anhörung und in vielen weiteren Stel-
lungsnahmen mehrfach zu der Auffassung gekommen,
dass die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs die Au-
tonomie von Ärzten, die in der Palliativmedizin oder in
der Hämatologie und Onkologie tätig sind, nicht bedroht.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Anders wäre es auch nicht erklärbar, dass sich die Bun-
desärztekammer und die Palliativorganisationen bis auf
den heutigen Tag dafür einsetzen, eine solche Gesetzge-
bung zu verabschieden.

Ich will nur daran erinnern, dass jemand wie Thomas
Sitte, der in führender Rolle bei der Deutschen Pallia-
tivStiftung ist, einigen von uns noch in diesen Tagen
einen Brief geschrieben hat, in dem es heißt: Ich habe
keine Angst vor einem Verbot geschäftsmäßiger Selbst-
tötungshilfe. Im Gegenteil: Ich bin dafür, obwohl ich su-
izidwillige Schwerkranke so berate, wie sie es wollen,
und ihnen so zur Seite stehe, wie sie es brauchen, so wie
ich es derzeit mehr als einmal im Monat tue. – Er hat
davor keine Angst. Dann sollten auch wir keine Angst

davor haben, dass wir diese Entscheidung treffen, so wie
sie dort vorgeschlagen wird.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Eine letzte Bemerkung. Hier ist viel von autonomen,
selbstbestimmten Entscheidungen die Rede gewesen. Ich
bin mir nicht sicher, ob ein verstärktes Unterwegssein
von Suizidassistenten – das muss ja nicht jemand vom
Format eines Herrn Kusch sein; das kann ja morgen oder
übermorgen jemand ganz anderes sein – wirklich hilft,
Autonomie zu verteidigen.

Ich verrate Ihnen etwas: Ich habe als, ich glaube, 22-
oder 23-Jähriger am Fenster gestanden und mich in einer
Beziehungskrise gefragt: Was mache ich jetzt? – Wenn
da einer gewesen wäre, der noch ein bisschen geschubst
hätte, der das noch ein bisschen befördert hätte, dann
wäre ich vielleicht nicht mehr hier.


(Dr. Karl Lauterbach [SPD]: Das kann man doch nicht vergleichen!)


Unser Ziel muss sein, die Zahl erfolgreicher Suizide
weiter zu senken, aber nicht, das Vollbringen und Durch-
führen von Suiziden zu erleichtern. Deswegen brauchen
wir keine Suizidassistenten, die den Hunderttausend, die
versuchen, einen Suizid durchzuführen – 10 000 erfolg-
reich –, dafür noch eine zusätzliche Motivation und eine
Erfolgsgarantie geben.

Bitte stimmen Sie mit mir für den Entwurf von Brand,
Griese, Vogler und Terpe.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406600

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe damit

die Aussprache und bedanke mich bei allen Rednerinnen
und Rednern für die große Ernsthaftigkeit, mit der die-
se Debatte geführt worden ist. Wenn dabei Emotionen
spürbar geworden sind, dann zeigt das doch eigentlich
nur, dass uns alle die Frage der Sterbebegleitung wirklich
zutiefst bewegt.

Bevor wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, bitte
ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum
Abstimmungsverfahren. Ich bitte auch diejenigen, die
dies jetzt vielleicht zum zweiten Mal hören, trotzdem
aufmerksam zuzuhören, weil wir ein sehr ungewöhnli-
ches Abstimmungsverfahren haben, bei dem wirklich
Aufmerksamkeit geboten ist.

Zur Abstimmung stehen vier Gesetzentwürfe sowie
ein Antrag zum Thema Sterbebegleitung. Es handelt sich
um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand,
Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und
weiterer Abgeordneter zur Strafbarkeit der geschäftsmä-
ßigen Förderung der Selbsttötung, um den Gesetzentwurf
der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann,
Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiterer Ab-
geordneter zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebens-
beendigung, um den Gesetzentwurf der Abgeordneten
Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amts-
berg und weiterer Abgeordneter über die Straffreiheit der

Rudolf Henke






(A) (C)



(B) (D)


Hilfe zur Selbsttötung, um den Gesetzentwurf der Abge-
ordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter
Beyer, Hubert Hüppe und weiterer Abgeordneter über
die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung so-
wie den Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Sabine
Sütterlin-Waack, Brigitte Zypries, Matthias W. Birkwald
und weiterer Abgeordneter mit dem Titel „Keine neuen
Straftatbestände bei Sterbehilfe“.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
hat in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksa-
che 18/6573 nur empfohlen, über die Gesetzentwürfe im
Plenum einen Beschluss zu fassen, selbst aber keine in-
haltliche Empfehlung abgegeben.

Zunächst findet die Abstimmung über die Gesetz-
entwürfe im Stimmzettelverfahren statt. Nur wenn kein
Gesetzentwurf angenommen wurde, kann im Anschluss
noch die Abstimmung über den Antrag stattfinden.

Bei dem Stimmzettelverfahren werden zunächst die
vier Gesetzentwürfe gemeinsam zur Abstimmung ge-
stellt. Auf diesem Stimmzettel können Sie sich für einen
der Entwürfe entscheiden oder Ihr Kreuz bei „Nein ge-
genüber allen Gesetzentwürfen“ oder bei „Enthaltung
gegenüber allen Gesetzentwürfen“ machen. Es darf also
nur eine Alternative angekreuzt werden. Die erforderli-
che Mehrheit für einen Entwurf ist erreicht, wenn dieser
mehr Jastimmen als die konkurrierenden Vorlagen zu-
sammen zuzüglich der Neinstimmen auf sich vereinen
kann.

Falls kein Entwurf diese Mehrheit erhält, kommt es in
einem zweiten Abstimmungsgang zur Abstimmung über
die beiden bestplatzierten Gesetzentwürfe. Dieser würde
ebenfalls mithilfe eines Stimmzettels durchgeführt. Sie
können sich dann für einen dieser beiden Gesetzentwürfe
entscheiden oder Ihr Kreuz wiederum bei „Nein gegen-
über beiden Gesetzentwürfen“ oder bei „Enthaltung ge-
genüber beiden Gesetzentwürfen“ machen.

Erhält auch im zweiten Abstimmungsgang keiner der
beiden Gesetzentwürfe die erforderliche Mehrheit, müss-
te anschließend über den Gesetzentwurf mit dem besse-
ren Ergebnis mit den üblichen Namensstimmkarten ent-
schieden werden. Würde dieser Gesetzentwurf nicht die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, wäre auch
dieser damit in zweiter Beratung abgelehnt. Eine dritte
Beratung des Gesetzentwurfes entfiele dann.

Wird ein Gesetzentwurf in zweiter Beratung ange-
nommen, kommt es sofort zur dritten Beratung, in der
ebenfalls namentlich abgestimmt wird.

Über die in zweiter Beratung ausgeschiedenen Ge-
setzentwürfe wird, wie bereits heute Morgen festgelegt
worden ist, nicht mehr abgestimmt.

Ich will noch darauf hinweisen, dass zur Abstimmung
mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsord-
nung vorliegen.1)

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir
jetzt zum ersten Abstimmungsgang. Ich bitte Sie trotz-
dem, noch einmal einen kurzen Moment zuzuhören.

1) Anlage 3

Die weißen Stimmzettel werden gleich im Saal ver-
teilt. Nachdem Sie Ihren Stimmzettel erhalten haben, tra-
gen Sie bitte zunächst Ihren Namen einschließlich eines
eventuellen Ortszusatzes und ihre Fraktion deutlich les-
bar in Druckbuchstaben ein.


(Heiterkeit im ganzen Hause)


– Jeder weiß, warum ich das sage. – Sie können, wie be-
reits dargelegt, einen der Gesetzentwürfe ankreuzen. Sie
können aber auch insgesamt mit „Nein“ stimmen oder
sich insgesamt enthalten.

Ungültig sind Stimmzettel ohne lesbare Namensanga-
be, mit mehr als einem Kreuz oder ohne jegliches Kreuz.
Nur die Abgabe eines mit Namen versehenen Stimmzet-
tels, der natürlich lesbar sein muss, gilt als Nachweis der
Teilnahme an der Abstimmung.

Ich bitte jetzt die Plenarassistenten, die weißen Stimm-
zettel zu verteilen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftfüh-
rerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze
einzunehmen. – Darf ich fragen, ob alle Plätze an den
Urnen besetzt sind? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich
die Abstimmung.

Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stim-
me noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schrift-
führerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu
beginnen.

Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Abstimmung
unterbreche ich die Sitzung.


(Unterbrechung von 12.24 bis 12.45 Uhr)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406700

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schrift-
führern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstim-
mung bekannt: Abgegeben wurden 602 Stimmzettel.
Ungültig waren 3; gültig waren 599. Auf den Gesetzent-
wurf Brand/Griese auf der Drucksache 18/5373 entfielen
309 Stimmen.


(Lebhafter Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Auf den Gesetzentwurf Hintze/Reimann auf der Druck-
sache 18/5374 entfielen 128 Stimmen. Auf den Gesetz-
entwurf Künast/Sitte auf der Drucksache 18/5375 entfie-
len 52 Stimmen, und auf den Gesetzentwurf Sensburg/
Dörflinger auf der Drucksache 18/5376 entfielen 37 Stim-
men. Mit Nein gegenüber allen Gesetzentwürfen haben
70 Mitglieder des Deutschen Bundestages gestimmt.
Enthalten haben sich 3.2)

Ein Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenom-
men, wenn er mehr Jastimmen als alle anderen Gesetz-
entwürfe zusammen zuzüglich der Neinstimmen erhalten
hat. Der Gesetzentwurf Brand/Griese hat mehr Jastim-
men als alle anderen Gesetzentwürfe zusammen zuzüg-
lich der Neinstimmen erhalten und hat damit im ersten

2) Endgültiges Ergebnis siehe Anlage 2

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn






(A) (C)



(B) (D)


Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit erhalten.
Er ist damit in zweiter Lesung angenommen.


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Wir kommen somit zur

dritten Beratung

und Schlussabstimmung. Auch hier wurde namentliche
Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt. Ich bit-
te auch hier die Schriftführerinnen und Schriftführer, die
vorgesehenen Plätze an den Urnen einzunehmen. – Sind
die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich
eröffne die Abstimmung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es ein Mitglied
des Hauses, das seine Stimme noch nicht abgegeben
hat? – Wir müssen noch ein wenig warten. Ich habe ge-
hört, dass es noch einen kleinen Stau gibt.

Ist jetzt noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das
seine Stimme bisher nicht abgegeben hat? – Ein Kollege
hat seine Stimme noch nicht abgegeben. Dann bitte ich,
das nun zu tun, und zwar mit der Stimmkarte. Noch ein-
mal für alle: Jetzt wird mit der Stimmkarte abgestimmt.

Gibt es jetzt noch jemanden, der seine Stimme bis-
her nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann

schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführe-
rinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu begin-
nen.

Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen des
Ergebnisses der namentlichen Abstimmung und bitte die
Kolleginnen und Kollegen, so lange hierzubleiben, bis
das Ergebnis dieser Abstimmung vorliegt.


(Unterbrechung von 12.53 bis 13.02 Uhr)



Dr. h.c. Edelgard Bulmahn (SPD):
Rede ID: ID1813406800

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und
Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen
Abstimmung zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst-
tötung auf den Drucksachen 18/5373 und 18/6573 be-
kannt: abgegebene Stimmen 602. Mit Ja haben gestimmt
360,


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


mit Nein haben gestimmt 233, enthalten haben sich
9 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist der Gesetzent-
wurf in dritter Beratung angenommen worden.

Endgültiges Ergebnis

Abgegebene Stimmen: 602;
davon

ja: 360
nein: 233
enthalten: 9

Ja

CDU/CSU

Stephan Albani
Katrin Albsteiger
Peter Altmaier
Artur Auernhammer
Dorothee Bär
Günter Baumann
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)

Sybille Benning
Dr. Andre Berghegger
Dr. Christoph Bergner
Ute Bertram
Peter Beyer
Steffen Bilger
Clemens Binninger
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Bosbach
Klaus Brähmig
Michael Brand
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt

Dr. Ralf Brauksiepe
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Cajus Caesar
Gitta Connemann
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Dr. Bernd Fabritius
Hermann Färber
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Dirk Fischer (Hamburg)

Axel E. Fischer


(Karlsruhe-Land)

Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Dr. Hans-Peter Friedrich


(Hof)

Michael Frieser
Dr. Michael Fuchs
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger

Cemile Giousouf
Josef Göppel
Reinhard Grindel
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Monika Grütters
Fritz Güntzler
Christian Haase
Florian Hahn
Dr. Stephan Harbarth
Gerda Hasselfeldt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Stefan Heck
Dr. Matthias Heider
Helmut Heiderich
Mechthild Heil
Frank Heinrich (Chemnitz)

Uda Heller
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Ansgar Heveling
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Robert Hochbaum

Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Margaret Horb
Bettina Hornhues
Charles M. Huber
Anette Hübinger
Hubert Hüppe
Erich Irlstorfer
Thomas Jarzombek
Andreas Jung
Dr. Franz Josef Jung
Xaver Jung
Bartholomäus Kalb
Hans-Werner Kammer
Steffen Kampeter
Anja Karliczek
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Hartmut Koschyk
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn






(A) (C)



(B) (D)


Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Roy Kühne
Günter Lach
Uwe Lagosky
Dr. Karl A. Lamers
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Barbara Lanzinger
Dr. Silke Launert
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Philipp Lengsfeld
Dr. Andreas Lenz
Philipp Graf Lerchenfeld
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Wilfried Lorenz
Dr. Claudia Lücking-Michel
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Gisela Manderla
Matern von Marschall
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)

Reiner Meier
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Jan Metzler
Maria Michalk
Dr. h.c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Volker Mosblech
Elisabeth Motschmann
Stefan Müller (Erlangen)

Dr. Gerd Müller
Dr. Philipp Murmann
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Helmut Nowak
Dr. Georg Nüßlein
Julia Obermeier
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Dr. Tim Ostermann
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel

Martin Patzelt
Dr. Martin Pätzold
Sibylle Pfeiffer
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Anita Schäfer (Saalstadt)

Dr. Wolfgang Schäuble
Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Heiko Schmelzle
Christian Schmidt (Fürth)

Gabriele Schmidt (Ühlingen)

Ronja Schmitt
Patrick Schnieder
Nadine Schön (St. Wendel)

Bernhard Schulte-Drüggelte
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer

(Weil am Rhein)

Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Bernd Siebert
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Dr. Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Peter Stein
Erika Steinbach
Johannes Steiniger
Christian Frhr. von Stetten
Dieter Stier
Rita Stockhofe
Stephan Stracke
Max Straubinger
Matthäus Strebl
Thomas Strobl (Heilbronn)

Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl

Dr. Volker Ullrich
Oswin Veith
Thomas Viesehon
Michael Vietz
Sven Volmering
Kees de Vries
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Albert Weiler
Marcus Weinberg (Hamburg)

Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)

Sabine Weiss (Wesel I)

Karl-Georg Wellmann
Marian Wendt
Waldemar Westermayer
Kai Whittaker
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Heinz Wiese (Ehingen)

Elisabeth Winkelmeier-

Becker
Oliver Wittke
Barbara Woltmann
Tobias Zech
Heinrich Zertik
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
Gudrun Zollner

SPD

Rainer Arnold
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Doris Barnett
Dr. Matthias Bartke
Bärbel Bas
Burkhard Blienert
Willi Brase
Martin Burkert
Dr. Lars Castellucci
Siegmund Ehrmann
Petra Ernstberger
Dr. Fritz Felgentreu
Dr. Ute Finckh-Krämer
Christian Flisek
Dagmar Freitag
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Kerstin Griese
Uli Grötsch
Sebastian Hartmann

Hubertus Heil (Peine)

Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Dr. Eva Högl
Christina Jantz
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Arno Klare
Lars Klingbeil
Birgit Kömpel
Dr. Hans-Ulrich Krüger
Helga Kühn-Mengel
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)

Steffen-Claudio Lemme
Gabriele Lösekrug-Möller
Hiltrud Lotze
Kirsten Lühmann
Dr. Birgit Malecha-Nissen
Hilde Mattheis
Bettina Müller
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Thomas Oppermann
Aydan Özoguz
Detlev Pilger
Achim Post (Minden)

Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Martin Rabanus
Stefan Rebmann
Andreas Rimkus
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)

Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Annette Sawade
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Dorothee Schlegel
Ulla Schmidt (Aachen)

Dagmar Schmidt (Wetzlar)

Elfi Scho-Antwerpes
Stefan Schwartze
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Peer Steinbrück
Gabi Weber






(A) (C)



(B) (D)


DIE LINKE

Jan van Aken
Sevim Dagdelen
Annette Groth
Heike Hänsel
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Martina Renner
Kathrin Vogler
Halina Wawzyniak
Jörn Wunderlich
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann

BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Volker Beck (Köln)

Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bärbel Höhn
Maria Klein-Schmeink
Stephan Kühn (Dresden)

Markus Kurth
Dr. Tobias Lindner
Beate Müller-Gemmeke
Özcan Mutlu
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Cem Özdemir
Claudia Roth (Augsburg)

Corinna Rüffer
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Kordula Schulz-Asche
Dr. Harald Terpe

Nein

CDU/CSU

Peter Bleser
Norbert Brackmann
Alexandra Dinges-Dierig
Iris Eberl
Jutta Eckenbach
Dr. Herlind Gundelach
Olav Gutting
Jürgen Hardt
Mark Helfrich
Jörg Hellmuth
Peter Hintze
Thorsten Hoffmann


(Dortmund)

Sylvia Jörrißen
Dr. Egon Jüttner
Steffen Kanitz

Alois Karl
Kordula Kovac
Antje Lezius
Dr. Jan-Marco Luczak
Thomas Mahlberg
Marlene Mortler
Carsten Müller


(Braunschweig)

Dr. Norbert Röttgen
Tankred Schipanski
Christina Schwarzer
Tino Sorge
Sebastian Steineke
Gero Storjohann
Thomas Stritzl
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Astrid Timmermann-Fechter
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)

Christel Voßbeck-Kayser
Kai Wegner
Ingo Wellenreuther
Dagmar G. Wöhrl

SPD

Niels Annen
Ingrid Arndt-Brauer
Heinz-Joachim Barchmann
Dr. Katarina Barley
Klaus Barthel
Sören Bartol
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)

Dr. Karl-Heinz Brunner
Edelgard Bulmahn
Petra Crone
Bernhard Daldrup
Dr. Daniela De Ridder
Dr. Karamba Diaby
Sabine Dittmar
Martin Dörmann
Elvira Drobinski-Weiß
Michaela Engelmeier
Dr. h.c. Gernot Erler
Saskia Esken
Karin Evers-Meyer
Dr. Johannes Fechner
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Angelika Glöckner
Ulrike Gottschalck

Gabriele Groneberg
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Ulrich Hampel
Dirk Heidenblut
Gabriela Heinrich
Heidtrud Henn
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)

Thomas Hitschler
Matthias Ilgen
Frank Junge
Thomas Jurk
Johannes Kahrs
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Ulrich Kelber
Marina Kermer
Cansel Kiziltepe
Dr. Bärbel Kofler
Anette Kramme
Dr. Karl Lauterbach
Burkhard Lischka
Caren Marks
Katja Mast
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Detlef Müller (Chemnitz)

Ulli Nissen
Mahmut Özdemir (Duisburg)

Markus Paschke
Christian Petry
Jeannine Pflugradt
Sabine Poschmann
Joachim Poß
Florian Post
Florian Pronold
Dr. Simone Raatz
Mechthild Rawert
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
Petra Rode-Bosse
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Dr. Hans-Joachim

Schabedoth
Axel Schäfer (Bochum)

Dr. Nina Scheer
Matthias Schmidt (Berlin)

Carsten Schneider (Erfurt)


Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)

Ewald Schurer
Frank Schwabe
Andreas Schwarz
Norbert Spinrath
Svenja Stadler
Martina Stamm-Fibich
Sonja Steffen
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Dr. Karin Thissen
Carsten Träger
Rüdiger Veit
Ute Vogt
Dirk Vöpel
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries

DIE LINKE

Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Klaus Ernst
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr. Andre Hahn
Dr. Rosemarie Hein
Sigrid Hupach
Susanna Karawanskij
Kerstin Kassner
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Katrin Kunert
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Birgit Menz
Cornelia Möhring






(A) (C)



(B) (D)


Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)

Dr. Alexander S. Neu
Thomas Nord
Petra Pau
Richard Pitterle
Michael Schlecht
Dr. Petra Sitte
Kersten Steinke
Dr. Kirsten Tackmann
Azize Tank
Dr. Axel Troost
Alexander Ulrich
Harald Weinberg
Katrin Werner
Birgit Wöllert
Sabine Zimmermann


(Zwickau)


BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Luise Amtsberg
Kerstin Andreae
Annalena Baerbock
Marieluise Beck (Bremen)

Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Katja Dörner
Katharina Dröge
Harald Ebner
Dr. Thomas Gambke
Matthias Gastel
Kai Gehring
Anja Hajduk
Dr. Anton Hofreiter
Dieter Janecek
Uwe Kekeritz
Katja Keul

Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Christian Kühn (Tübingen)

Renate Künast
Monika Lazar
Steffi Lemke
Nicole Maisch
Peter Meiwald
Irene Mihalic
Friedrich Ostendorff
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Ulle Schauws
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Dr. Wolfgang

Strengmann-Kuhn

Hans-Christian Ströbele
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Beate Walter-Rosenheimer
Dr. Valerie Wilms

Enthalten

CDU/CSU

Thomas Bareiß
Veronika Bellmann
Ingrid Fischbach
Axel Knoerig
Andreas G. Lämmel
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Jana Schimke
Dr. Patrick Sensburg


(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)


Damit entfällt die Abstimmung über den Antrag der
Abgeordneten Keul/Sütterlin-Waack und weiterer Abge-
ordneter auf der Drucksache 18/6546.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813406900

Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die an unseren

weiteren Verhandlungen nicht mehr teilnehmen wollen
oder können, uns zu helfen, die notwendige Aufmerk-
samkeit herzustellen und Gespräche gegebenenfalls nach
draußen zu verlagern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es frak-
tionsübergreifende Gespräche gibt, bitte ich darum, diese
außerhalb des Plenums zu führen. Ansonsten bitte ich da-
rum, Platz zu nehmen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Beate
Müller-Gemmeke, Ulle Schauws, Dr. Franziska
Brantner, weiterer Abgeordneter und der Frakti-
on BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Frauen verdienen gleichen Lohn für gleiche
und gleichwertige Arbeit

Drucksache 18/6550
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Federführung strittig

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin
Beate Müller-Gemmeke für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Frauen starten qualifiziert ins Berufs-
leben, und sie haben häufig auch die besseren Berufs-
abschlüsse als Männer. Während der Ausbildung ist die
Welt noch in Ordnung. Doch kaum sind die Prüfungen
vorbei, geht es schon los, dass sie weniger verdienen als
Männer. Betroffene Mienen und Symbolpolitik bringen
uns hier kein Stück weiter. Es ist wirklich an der Zeit,
dass Frauen für das, was sie leisten, auch gerecht ent-
lohnt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Seit Jahren diskutieren wir über diese Ungerechtigkeit
und müssen uns dabei auch allerlei Unsinn anhören. Ganz
Schlaue meinen beispielsweise, Frauen sollten halt mehr
technische Berufe erlernen, dann würden sie auch mehr
verdienen. Aber die Entgeltdiskriminierung ist nicht al-
lein ein Nischenproblem der klassischen Frauenberufe,
sondern sie zieht sich quer durch alle Beschäftigungsfel-
der. Natürlich verdient eine Bauingenieurin mehr als eine
Altenpflegerin, aber – und hier liegt das Problem – sie
verdient dennoch weniger als ihr männlicher Kollege.
Und das ist nicht akzeptabel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ein paar Zahlen bzw. Fakten: Frauen mit Hochschul-
abschluss verdienen 24 Prozent weniger als Männer,
Fachhochschulabsolventinnen sogar 28 Prozent. Zudem
bekommen Frauen weniger Urlaubsgeld, Weihnachts-
geld und Gewinnbeteiligung, und sie werden seltener
befördert als Männer. Wie das in der Realität aussieht,
zeigen auch Beispiele, die bei der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes ankommen. Eine Geschäftsführerin






(A) (C)



(B) (D)


bekam beispielsweise weniger Bonus als ihr Kollege,
obwohl sie die bessere Leistungsbeurteilung hatte. Auch
eine Pastorin der Diakonie wurde benachteiligt. Und ein
ganz krasses Beispiel: Eine Schlosserin klagte, dass sie
nur 11,50 Euro in der Stunde verdient, die Männer im
gleichen Betrieb aber 19 Euro. Ihr Chef hatte damit aber
überhaupt kein Problem und sagte ihr ins Gesicht, sie sei
nun einmal eine Frau und das würde alles erklären. Kurz-
um: Schlechter bezahlte Arbeit ist häufig noch immer
Frauensache. Und damit muss endlich Schluss sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte mittel-
bare Entgeltdiskriminierung; denn es geht nicht allein
darum, dass Arbeit gleich bezahlt wird, sondern es geht
auch darum, dass gilt: Gleicher Lohn für gleichwertige
Arbeit. Aber frauendominierte Berufe werden deutlich
schlechter bezahlt als männerdominierte klassische In-
dustrieberufe. Auf ein Berufsleben gerechnet, also auf
40 Jahre, beträgt beispielsweise der Lohnunterschied
zwischen einer Erzieherin und einem Kfz-Mechaniker
rund 211 000 Euro. Deshalb gingen auch die Streikenden
aus den Sozial- und Erziehungsberufen in diesem Jahr zu
Recht auf die Straße. Ihnen ging es um die längst über-
fällige Aufwertung ihrer Arbeit; denn Wertschätzung und
Anerkennung sehen anders aus.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE])


Transparenz in großen Unternehmen zu schaffen, lie-
be SPD, ist als Lösung zu wenig. Da hilft auch kein schö-
nes Bild mit roten Equal-Pay-Taschen. Wir fordern in un-
serem Antrag hingegen echte, verbindliche Regelungen.
Die Tarifpartner sollen zukünftig ihre Tarifverträge und
die Betriebe ihre nichttariflichen Entgeltstrukturen über-
prüfen, und zwar auf der Grundlage von geschlechtsneu-
tralen Kriterien und mithilfe eines analytischen Arbeits-
bewertungsverfahrens. Natürlich müssen festgestellte
Entgeltdiskriminierungen dann auch innerhalb einer Frist
beseitigt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes soll für Stichproben eine Kontrollbefugnis er-
halten. Notwendig sind Sanktionen, vor allem auch ein
Verbandsklagerecht; denn wir brauchen ein wirksames
Gesetz und keinen zahnlosen Tiger.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Dann müssen nicht die Verbände klagen! Das kann auch jeder Einzelne!)


Der Aufwand kann, gerade für kleine Betriebe, durch
Tools und Hilfsmaterialien angemessen klein gehalten
werden. Falls Sie solch ein Gesetz dennoch gleich wieder
als Bürokratiemonster bezeichnen, halte ich dem entge-
gen: Das Recht auf Entgeltgleichheit ist im Grundgesetz
verankert. Allein schon das Abwägen zwischen Grund-

recht und bürokratischem Aufwand ist für uns nicht ak-
zeptabel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE])


Sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungs-
fraktionen, es besteht kein Mangel an Fakten, und doch
existiert in Deutschland bis dato keine umfassende poli-
tische Strategie, um den Grundsatz „Gleicher Lohn für
gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen. Aber
genau solch eine Strategie ist notwendig; denn Entgelt-
gleichheit ist keine Verhandlungssache, und Entgeltdis-
kriminierung ist auch kein individuelles Problem der
Frauen, sondern ein gesellschaftliches Problem. Mit
unserem Antrag liegt jetzt solch eine Strategie auf dem
Tisch. Werden Sie also endlich tätig! Denn Frauen ver-
dienen mehr.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407000

Das Wort hat die Kollegin Ursula Groden-Kranich für

die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Ursula Groden-Kranich (CDU):
Rede ID: ID1813407100

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Gäste! Im März durfte ich schon einmal zu Ihnen
sprechen. Damals ging es um einen nahezu gleichlauten-
den Antrag der Fraktion Die Linke.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!)


Wie wir alle wissen, könnte jeder von uns eine ganze
Reihe von Anträgen, Gesetzentwürfen und Initiativen al-
ler Fraktionen aus den letzten Jahren zur Entgeltgleich-
heit ins Feld führen. Als Mitglied des Europaausschusses
könnte ich dasselbe noch einmal mit europäischen Geset-
zen, Beschlüssen und Empfehlungen machen. Es besteht
also, zumindest in der politischen Landschaft, durchaus
kein Mangel an Aufmerksamkeit und teils guten, teils
weniger guten Denkansätzen.

Wir haben ein AGG, wir haben ein Grundgesetz, das
Diskriminierung verbietet, und wir haben Gewerkschaf-
ten, Tarifpartner und Betriebsräte, die jahrzehntelang
Zeit hatten, das Ziel der fairen Entlohnung anzugehen –
offensichtlich jedoch nicht immer, wenn überhaupt, mit
dem nötigen Willen oder dem gewünschten Erfolg.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt auch Betriebe ohne Tarifbindung!)


Die Frauen-Union beispielsweise fordert dezidiert, mehr
Frauen in Tarifkommissionen zu entsenden, um die Frau-
en selbst Entscheidungen für ihre Belange treffen zu las-
sen.

Beate Müller-Gemmeke






(A) (C)



(B) (D)


Wir alle wissen: Es braucht mehr als eine Maßnah-
me, um Lohngerechtigkeit langfristig zu erreichen. Wir
müssen bei der Erziehung junger Mädchen und Frauen
in Sachen Finanzen, Berufsleben und Altersvorsorge an-
fangen und dürfen bei der Vereinbarkeit von Kindererzie-
hung, Pflege und Beruf noch lange nicht aufhören.

Schön wäre es auch, wenn gerade die Oppositions-
parteien ihre Forderungen wie jene im heute diskutierten
Antrag in den eigenen Reihen und in den von ihnen mit-
regierten Ländern und deren Verwaltungen auch selbst
umsetzen würden.


(Beifall des Abg. Heinz Wiese [CDU/CSU])


In Rheinland-Pfalz haben wir beispielsweise immer noch
die skandalöse Situation, dass junge Lehrerinnen nach
dem Referendariat immer wieder mit zeitlich befristeten
Verträgen abgespeist werden – falls sie überhaupt eine
Anstellung bekommen. Abgesehen von der wesentlich
schlechteren Bezahlung haben diese Frauen keinerlei
Planungssicherheit für ihr Berufs- und Familienleben –
und das als Angestellte im öffentlichen Dienst eines Bun-
deslandes!


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Viele Ursachen für den Gender Pay Gap sind hinläng-
lich bekannt. Wir könnten weiter endlos über bereinigte
und unbereinigte Lohnlücken und über mittelbare und
unmittelbare Diskriminierung diskutieren. All das bringt
uns aber nicht weiter; denn der Teufel steckt hier wie so
oft im Detail bzw. schon im Titel Ihres Antrages. Denn
worum geht es eigentlich? Der vermeintlich klare Begriff
der „gleichwertigen“ Arbeit ist in der Realität eben doch
unklarer, schwammiger und wesentlich komplizierter, als
er hier dargestellt wird. Was heißt gleichwertige Arbeit?
Wer legt nach welchen Maßstäben fest, welche Arbeiten
gleichwertig sind? Und was ist ein fairer Lohn für diese
Arbeiten? Wie bewerten wir Berufserfahrung und wie die
rein formellen Qualifikationen?


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Manchmal ist es gut, wenn man einen Antrag auch liest! – Zuruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Was ist uns mehr wert: Qualität oder Quantität? Körper-
liche oder psychische Belastungen? Verantwortung für
Menschenleben oder Gefahren für die eigene Gesund-
heit? Langjährige Routine oder unverbrauchte Neugier
und Ideen?

Natürlich gibt es inzwischen recht gute Instrumente
wie Logib-D und eg-check, mit deren Hilfe die Diskri-
minierungspotenziale von Entgelten analysiert werden
können.


(Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Sie haben die ganze Zeit reden können,


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na und?)


ich habe Ihnen doch auch zugehört. – Der Berliner
Senat hat zum Beispiel im Sommer beschlossen, das

eg-check-Verfahren auf den gesamten öffentlichen
Dienst anzuwenden.


(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD] und Elke Ferner [SPD])


Denn auch hier gibt es noch eine Lohnlücke von 11 Pro-
zent und bereinigt von 7 Prozent.

Ich halte es aber dennoch schlechterdings für unmög-
lich, eine faire Bewertung sämtlicher Berufe und Arbeits-
verhältnisse nur per Gesetz durchzuführen. Schon inner-
halb einer Branche ist das ein ehrgeiziges Unterfangen,
und branchenübergreifend wird es noch schwieriger, Ar-
beiten als gleichwertig einzugruppieren. Selbstverständ-
lich muss sich die Politik und vielmehr noch müssen sich
die Tarifpartner für eine Aufwertung der Berufsfelder
und eine faire Entlohnung für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer einsetzen, und dies transparent nach-
vollziehbar.

Neben offensichtlichen Ungerechtigkeiten und zusätz-
lich zur vermeintlich objektiven Bewertung von Berufs-
feldern gibt es aber auch noch die subjektive Bewertung
eines jeden Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer oder
die Arbeitnehmerin. Und da geht es dann um persönliche
Zufriedenheit und individuelle Bedürfnisse, die letztlich
in jedem einzelnen Arbeitsverhältnis und jedem einzel-
nen Lebensabschnitt neu ausgehandelt werden müssen.
Hier geht es nicht nur um Geld, sondern um ein Gesamt-
paket, das für alle Beteiligten stimmig sein muss. Aus
meiner eigenen beruflichen Erfahrung kann ich sagen,
dass zeitliche und räumliche Flexibilität oft buchstäblich
mehr wert sind als rein monetäre Vergütungen.


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt das denn für Sie? Dass Sie das nicht wollen, oder was?)


Dasselbe gilt übrigens für die Berufswahl. Natürlich
müssen wir Mädchen und Jungen von Anfang an über
Berufsbilder und Verdienstmöglichkeiten bis hin zu den
Rentenaussichten umfassend informieren und aufklären.
Wenn Frauen sich dann aber aufgrund ihrer persönli-
chen Neigungen und Fähigkeiten für ihren Traumberuf
entscheiden, wohl wissend, dass sie in anderen Berufen
mehr verdienen könnten, dann müssen wir das als Politik
und Gesellschaft akzeptieren und dürfen diese Entschei-
dungen nicht nachträglich abwerten, geringschätzen und
gerade jungen Frauen ein schlechtes Gewissen einreden,
weil sie sich für den „falschen Job“ oder für eine Auszeit
in der Familie entschieden haben.


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer macht das denn? – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unglaublich!)


Freie Entscheidungen sind keine Opfer, sondern ein Ge-
winn. Damit können seelische Belastungen wie Burnouts
übrigens oftmals vermieden werden.

Als Frau, als Arbeitgeberin und als Mutter einer
Tochter wünsche ich mir für Frauen vor allen Dingen
Wahlfreiheit. Ich traue Frauen als mündigen Bürgerinnen
grundsätzlich zu, individuelle Entscheidungen klug zu
treffen.

Ursula Groden-Kranich






(A) (C)



(B) (D)


Wir können heute schon einiges tun, das sich nach
Klein-Klein anhört, aber vielleicht nützlicher und effek-
tiver ist also so mancher Antrag.

Wir können als Arbeitgeberinnen und Mentorinnen
mit gutem Beispiel vorangehen, Frauen fördern, Ange-
stellte fair bezahlen und offen für alles sein, was der Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie in unseren Büros dient.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Können“! Ja! – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können auch ein Entgeltgleichheitsgesetz machen!)


Und wir können als Verbraucher darauf achten, eben
nicht die immer noch weit verbreitete Geiz-ist-geil-Men-
talität zu unterstützen, sondern die Arbeit in unserem
Umfeld wertzuschätzen und angemessen zu entlohnen.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen kurzen
Blick auf eine Gruppe von potenziellen Arbeitnehmerin-
nen, mit denen wir uns noch intensiver beschäftigen soll-
ten: die Asylbewerberinnen, die in Deutschland ein neues
Zuhause zu finden hoffen. Bei diesen Frauen – übrigens
auch bei allen hier lebenden Migrantinnen der ersten,
zweiten und dritten Generation – stehen wir in Sachen
Lohngerechtigkeit nochmals vor völlig anderen Heraus-
forderungen und völlig anderen Dimensionen.

Da geht es nicht nur um die Frage, wie wir mehr Mäd-
chen in die MINT-Fächer bekommen. Nein, da geht es
erst einmal darum, dass muslimische Frauen überhaupt
Deutschkurse besuchen dürfen und muslimische Mäd-
chen am Schulunterricht inklusive Sportunterricht teil-
nehmen, ganz zu schweigen von der weiteren Ausbil-
dung und der Ausübung welcher Berufe auch immer. Da
sind die Gegner einer fair entlohnten berufstätigen Frau
nicht mehr die Arbeitgeber, Vorgesetzten und Kollegen,
sondern es sind die eigenen Ehemänner, Brüder und Vä-
ter in den Familien dieser Frauen.

Hier müssen wir dann auch ehrlicherweise zugeben,
dass wir vor einem politischen und gesellschaftlichen
Dilemma stehen. Wollen wir die kulturelle Selbstbestim-
mung um jeden Preis, oder wollen wir, dass unsere Vor-
stellungen von einer modernen Frau und Arbeitnehmerin
für alle Frauen in Deutschland gelten?


(Beifall der Abg. Nadine Schön [CDU/CSU])


Ich bin sehr gespannt, was gerade die Grünen in Sachen
Frauenrechte auf diesem Gebiet der Bildung politisch un-
ternehmen werden. Von Rheinland-Pfalz bin ich bislang
enttäuscht.


(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Machen Sie ruhig noch ein bisschen Wahlkampf!)


Den vorliegenden Antrag der Grünen lehnen wir ab,
sind aber zuversichtlich, dass die in Politik und Gesell-
schaft begonnene Diskussion insgesamt dazu führen
wird, dass sowohl der angekündigte Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen als auch die mögliche und mehr als
notwendige Umsetzung durch die Tarifpartner weitere
substanzielle Fortschritte in Sachen Lohngerechtigkeit
bewirken werden.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Thema verfehlt!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407200

Das Wort hat die Kollegin Conni Möhring für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Cornelia Möhring (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407300

Danke, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich finde, es ist bitter nötig, dass wir hier
erneut über das Thema Lohngleichheit bei Frauen und
Männern reden. Wir reden nämlich über erhebliche
Lohn unterschiede. Die können im Laufe des Erwerbsle-
bens einer Frau schon mal den Gegenwert eines ganzen
Wohnhauses ausmachen. Frauen bekommen im Schnitt
nämlich immer noch ein Fünftel weniger als ihre männ-
lichen Kollegen. Für komplett die gleiche Arbeit sind es
immerhin noch 8 Prozent weniger. Das ist und bleibt un-
gerecht, und das muss ausgeschlossen werden.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der nächste Equal Pay Day, also der im Jahr 2016,
wird übrigens einen Tag früher begangen werden als
bisher. Der Equal Pay Day markiert den Zeitraum vom
Anfang eines Jahres, in dem Frauen umsonst arbeiten,
wenn man als Maßstab den Verdienst ihrer männlichen
Kollegen heranzieht. Leider liegt diese Beschleunigung
im Schneckentempo aber am Schaltjahr und nicht daran,
dass endlich systematisch gegen Lohndiskriminierung
vorgegangen wird. Mir wäre solch ein Tempo sowieso
viel zu langsam. Ich finde, ehrlich gestanden, Ungeduld
ist hier dringend angebracht, weil es für die Frauen in
dieser Republik um existenzielle Fragen geht.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es gibt verschiedene Ursachen und Erklärungen;
auf einige will ich kurz eingehen: Frauen sind seltener
in Führungspositionen und deshalb auch seltener unter
den Spitzenverdienenden zu finden. Daran wird auch die
Quote für Aufsichtsräte leider nichts ändern, weil davon
maximal 160 Frauen profitieren. Stattdessen arbeiten
Frauen im Niedriglohnsektor, oft gleichzeitig auch noch
in Teilzeit oder in Minijobs.

Wir kennen die Folgen: Was als 22-prozentige Lohn-
lücke beginnt, führt zu deutlich geringeren Renten, häu-
fig zu Armutsrenten. Für Frauen bedeutet das ganz akut
ein ständig wachsendes Armutsrisiko und eine ständig
wachsende Abhängigkeit von anderen. Damit, liebe Kol-
leginnen und Kollegen, muss endlich Schluss sein.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ursula Groden-Kranich






(A) (C)



(B) (D)


Den Stand der Gleichstellung können wir übrigens
nicht daran ablesen, ob wir eine Frau als Kanzlerin ha-
ben – auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen
von der Union, das schwer enttäuschen mag –, aber zum
Beispiel daran, ob es Lohnlücken bei der Bezahlung von
Frauen und Männern gibt und, wenn ja, wie groß sie sind.
Wer es schafft, eins und eins zusammenzuzählen, wird so
unschwer erkennen, dass es schlecht um die Gleichstel-
lung in unserem Land bestellt ist.

Es gibt weitere Punkte, die ein schlechtes Bild auf den
Stand der Gleichstellung werfen und für die große Lohn-
lücke sorgen. Ganze Tätigkeitsfelder werden in unserer
Gesellschaft abgewertet. Alle Tätigkeiten, die nicht zu
ordentlichen Gewinnen und Profit führen – das sind nun
einmal alle Tätigkeiten, die sich um das Wohl der Men-
schen drehen –, werden schlecht bezahlt und sind ver-
meintlich nichts wert. Diese schlecht oder nicht bezahlte
Sorgearbeit wird vorwiegend von Frauen erledigt. Eine
Autoreparatur ist uns mehr wert als die Erziehung un-
serer Kinder, glaubt man den Lohnstreifen für Kfz-Me-
chaniker und Erzieherinnen. Aber damit nun nicht die
Falschen Morgenluft wittern: Wir wollen nicht, dass die
Kollegen in der Kfz-Werkstatt weniger Gehalt bekom-
men. Vielmehr wollen wir, dass alle Beschäftigten im
Sorgebereich deutlich besser bezahlt werden.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Alle mehr!)


Ein weiterer Punkt – eigentlich gehört dieser ins vori-
ge Jahrtausend –: Immer noch dominiert das sogenannte
Alleinverdiener- bzw. Hinzuverdienerinnen-Modell, also
dass der Mann für die Erwerbsarbeit zuständig ist und
die Frau für die Erziehungs- und Hausarbeit. Das wol-
len junge Paare – vorwiegend die Frauen – überhaupt gar
nicht mehr als Familienmodell leben. Das wird vom Mi-
nisterium richtigerweise auch häufig gesagt, aber, ich fin-
de, Sie als Regierung müssten dann auch endlich anfan-
gen, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu ändern.


(Elke Ferner [SPD]: Das machen wir doch schon! Elterngeld Plus!)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum,
was bestimmte Arbeiten tatsächlich wert sind. Es geht
heute leider darum, wer sie macht. Ich will das an weite-
ren Beispielen verdeutlichen.

Erstens. In den USA ist es seit langem üblich, dass
Bewerberinnen und Bewerber für Orchester hinter einem
Vorhang vorspielen. Ihr Geschlecht wird im wahrsten
Sinne des Wortes verschleiert. Seither sind die Chancen
von Frauen in den Vorrunden um 50 Prozent gestiegen
und in den Ausscheidungsrunden um satte 300 Prozent.
Das ist im Übrigen auch bei uns nicht anders.

Zweites Beispiel. Der Fahrer eines Wäschediens-
tes – in der Regel ein Mann –, der Altenheime anfährt,
bekommt eine Schmutzzulage. Die Altenpflegerin – in
der Regel eine Frau –, die die Wäsche dort wechselt, be-
kommt keine.

Drittens. Es ist immer noch so, dass beispielsweise
in Verkaufsabteilungen großer Unternehmen Prämien
und Zulagen für Geschäftsabschlüsse gezahlt werden,

die das Gehalt im Ergebnis deutlich verbessern. Dumm
nur, wenn diesen Abschlüssen der gemeinsame Barbe-
such oder das Herüberschieben der Puffkarte vorausgeht.
Denn da sind, einmal abgesehen von den unfreundlichen
Arbeitszeiten, Frauen nicht vorgesehen und kommen so-
mit auch nicht in den Genuss dieser Prämien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sind diese Bei-
spiele zu erklären? Ich sage es Ihnen: Es geht um ganz
klare harte Machtverhältnisse. Es geht darum, dass in
diesen gesellschaftlichen Strukturen Sexismus in dieser
Form als normal gilt. Sexismus drückt nicht allein kör-
perliche Distanzlosigkeit und Übergriffe aus, Sexismus
ist eine auf das Geschlecht bezogene Diskriminierung.
So müssen wir leider feststellen, dass die Lohnungleich-
heit zutiefst sexistisch ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist in jedem Fall ein Verstoß gegen Artikel 3 un-
seres Grundgesetzes. Ich finde, das dürfen wir den Ar-
beitgebern nicht durchgehen lassen, das dürfen wir den
Gewerkschaften als Tarifpartner nicht durchgehen las-
sen, und das dürfen wir erst recht nicht der Regierung
durchgehen lassen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das Tempo bei der Schaffung eines Lohngleichheitsge-
setzes ist unangemessen langsam. Das anfänglich laut-
starke: „Nun soll die Lohnlücke geschlossen werden, ein
Entgeltgesetz kommt“, ist lange Zeit zum Schweigen im
Walde geworden. Seit fast zwei Jahren wird jetzt im Mi-
nisterium das Ei ausgebrütet. Erst sollte der Entwurf nach
der Sommerpause kommen, dann im Oktober. Jetzt, im
November, wird angekündigt, den Entwurf in den nächs-
ten Wochen vorzulegen.

Das Getrödel ist doch nicht auf das Motto „Gut Ding
will Weile haben“ zurückzuführen, sondern eher darauf,
dass die Union schon länger das Gespenst des Bürokra-
tiemonsters an die Wand malt und den Aufstand probt
oder sowieso meint, mit der Miniquote schon alles ge-
tan zu haben. Was auch immer der Grund sein mag – ich
richte meinen Appell einmal an beide Ministerien –:
Kommen Sie bitte endlich in die Puschen, und legen Sie
den Gesetzentwurf endlich vor!


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir brauchen neben der gleichen Entlohnung für glei-
che und vergleichbare, also gleichwertige Arbeit unbe-
dingt auch eine Aufwertung bestimmter Tätigkeiten. Die
finanzielle Aufwertung ist ein harter Kampf. Das haben
uns die Streiks in den Krankenhäusern und den Kitas
gezeigt. Es ist aber ein dringend notwendiger Kampf.
Genau in diesen Arbeitsbereichen wird über die Mensch-
lichkeit einer Gesellschaft entschieden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ursachen sind
klar. Es gibt gute Lösungsvorschläge, so wie in dem hier
vorliegenden Antrag der Grünen, aber auch in den beiden
Anträgen meiner Fraktion der Linken. Jetzt braucht es
mutige und entschlossene Schritte. Ich fordere die Koa-
lition auf: Legen Sie endlich los! Sorgen Sie dafür, dass

Cornelia Möhring






(A) (C)



(B) (D)


hierzulande das Prinzip gilt: Gleicher Lohn bei gleicher
und gleichwertiger Arbeit! Stoppen Sie konsequent jeden
Sexismus in der Arbeitswelt!

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407400

Das Wort hat die Kollegin Elke Ferner für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1813407500

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin-

nen! „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, das war vor gut
150 Jahren eine der zentralen Forderungen der deutschen
und der internationalen Frauenbewegung. Im Jahr 2015
beträgt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern
in Deutschland immer noch 22 Prozent. Damit befinden
wir uns mit Estland ganz hinten, am Ende der Skala in
der Europäischen Union. Nächstes Jahr wird die Lohn-
differenz 21,6 Prozent betragen. Was für ein Fortschritt!
Ich sage Ihnen: Da müssen wir nun wirklich ein bisschen
mehr Tempo machen; sonst erleben noch nicht einmal
unsere Enkeltöchter, dass es gleichen Lohn für gleiche
Arbeit gibt.

Im 21. Jahrhundert geht es aber nicht mehr nur um
gleichen Lohn für gleiche, sondern auch um gleichen
Lohn für gleichwertige Arbeit. Da die Ursachen für die
Lohndifferenz vielfältig sind, gibt es auch nicht nur die
eine Lösung, sondern wir brauchen mehr Maßnahmen,
und zwar ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Da reicht
es nicht aus, wenn mehr Frauen in den Tarifkommissi-
onen sind – und zwar auf beiden Seiten des Tisches –,
sondern da brauchen wir ein bisschen mehr.

Wir haben mit dem gesetzlichen Mindestlohn, mit
der verbesserten Möglichkeit zur Erlangung der All-
gemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und, damit
verbunden, mit einer Stärkung der Tarifbindung einen
ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit
gemacht. Im Niedriglohnsektor und gerade in den nicht
tarifgebundenen Betrieben arbeiten sehr viele Frauen. In-
sofern bin ich der Überzeugung, dass im Jahr 2017 schon
ein Effekt zu spüren sein wird, auch im Hinblick auf den
Gender Pay Gap.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ein weiterer Grund für die Lohndifferenz ist die Teil-
zeitarbeit. Eine niedrigere Bezahlung von Teilzeitarbeit
pro Stunde ist durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz
verboten. Es geschieht trotzdem, am meisten bei den
Minijobberinnen, aber auch bei denjenigen, die nur ihre
Arbeitszeit reduziert haben. Es kommt hinzu, dass die
Teilzeitbeschäftigten kaum an betrieblicher Qualifizie-
rung und kaum bis gar nicht an betrieblichen Aufstiegs-
möglichkeiten teilhaben. Das führt im Laufe der Zeit na-
türlich wieder zu mehr Lohnungleichheit statt zu mehr

Lohngleichheit. Vor allen Dingen fehlt der Anspruch
auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit. Dieses Problem
werden wir im nächsten Jahr angehen. Auch das ist ein
wichtiger Beitrag zur Herstellung der Entgeltgleichheit.


(Beifall bei der SPD)


Damit werden wir mit der beruflichen Sackgasse, die
Teilzeit bedeutet, Schluss machen und Teilzeit auf das
zurückführen, wofür sie eigentlich gedacht war, nämlich
auf eine zeitlich befristete Episode im Erwerbsleben von
Frauen, aber auch von Männern. Dann wird Teilzeit kein
unfreiwilliger Dauerzustand mehr sein.

Das Nächste, was wir brauchen, ist mehr Transparenz.
Um überhaupt feststellen zu können, ob Entgeltungleich-
heit vorhanden ist, braucht man mehr Transparenz. Es ist
schon ein bisschen komisch, dass gerade in Deutschland
die Antwort auf die Frage: „Was verdient der Kollege,
bzw. was verdient die Kollegin?“ das bestgehütete Ge-
heimnis ist. Das ist in anderen Ländern anders. Wir wol-
len natürlich keine Lohnlisten veröffentlichen, sondern
wir wollen die Entgeltstrukturen sichtbar machen – da-
rauf haben wir uns in dieser Koalition verständigt –, und
zwar bei Betrieben ab 500 Beschäftigten. Das ist auch gut
so. Denn nur wenn man die Entgeltungleichheit kennt,
kann man sich auf den Weg machen, Entgeltgleichheit
herzustellen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wir haben auch vereinbart, dass die festgestellte Ent-
geltungleichheit durch die Unternehmen mithilfe ver-
bindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäf-
tigten unter Beteiligung der Interessenvertretung im
Betrieb beseitigt wird; es geht also nicht nur darum, die
Entgeltungleichheit zu dokumentieren, sondern auch da-
rum, etwas dagegen zu tun. Wir haben darüber hinaus ei-
nen individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten
vereinbart.

Ich möchte an dieser Stelle klar und deutlich sagen:
Schon heute ist Entgeltdiskriminierung verboten. Es ist
nicht so, als ob das erlaubt wäre. Allerdings geschieht es.
Das liegt auch daran, dass diejenigen, die davon betrof-
fen sind – ob direkt oder indirekt –, ihren Rechtsanspruch
einzeln vor Gericht durchsetzen müssen. Wir alle wissen:
Wer seinen Job behalten will, der wird das im Zweifel
nicht tun. Deshalb brauchen wir zusätzliche gesetzliche
Regelungen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Bleibt das Thema „Gleicher Lohn für gleichwertige
Arbeit“. Gerade die Berufe, für die sich Frauen in gro-
ßer Zahl entscheiden, werden schlechter bezahlt als die
Berufe, für die sich Männer überwiegend entscheiden.
Ich frage hier jetzt einmal in die Runde: Ist es wirklich
gerecht, dass das Heben von Steinen – beispielsweise bei
einem Maurer – mit fast 3 000 Euro im Monat besser
entlohnt wird als das Heben von Menschen in der Alten-
pflege, wo die höheren Einkommen bei 2 700 Euro und
die sonstigen Einkommen bei 2 400 Euro liegen? Ist es
richtig, dass ein Produktionshelfer im Bäckerhandwerk
ein höheres Einkommen hat als die Bäckereifachverkäu-

Cornelia Möhring






(A) (C)



(B) (D)


ferin, die eine Ausbildung von drei bis dreieinhalb Jahren
mit anschließender Prüfung gemacht hat?


(Mechthild Rawert [SPD]: Nein!)


Es gibt also auch Diskriminierungen, die in Tarifver-
trägen angelegt sind. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir
uns gemeinsam mit den Tarifpartnern auf den Weg ma-
chen wollen, die Tarifverträge zu überprüfen, und ich be-
grüße ausdrücklich, dass Gewerkschaften wie die NGG
und die IG Metall schon dabei sind, das zu tun.


(Beifall bei der SPD)


Wir müssen aber auch eine gesellschaftliche Debat-
te darüber führen, dass die sozialen Berufe, wie die in
der Pflege oder in der Erziehung, besser entlohnt werden
müssen.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Der Streik der Erzieherinnen war vor diesem Hinter-
grund völlig berechtigt.

Ich denke, wir müssen auch darüber reden, wie wir die
Ausbildung organisieren; denn es ist auch nicht gerecht,
dass die einen eine Ausbildungsvergütung bekommen,
während die anderen teilweise auch noch Schulgeld zah-
len müssen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Daneben müssen wir auch über das Berufswahlver-
halten von jungen Frauen und Männern reden, das sich
in den letzten 30 Jahren kaum verändert hat. Das hat et-
was mit Rollenmustern, aber auch mit einer späten und
teilweise unzureichenden Information über Verdienst-,
Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie
über die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu tun. Auch hier müssen wir ansetzen.

Insofern brauchen wir ein ganzes Bündel von Maß-
nahmen, und ich bin sehr froh, dass die Grünen Vorschlä-
ge dazu gemacht haben, insbesondere weil Teile dieser
Vorschläge eine sehr große Ähnlichkeit mit dem Gesetz-
entwurf haben, den wir als SPD-Fraktion in der letzten
Wahlperiode in den Bundestag eingebracht haben.

Um auch noch einmal auf die Frage zurückzukom-
men, ob das, worauf wir uns verständigt haben und wozu
wir bald einen Vorschlag vorlegen werden, ausreicht:


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


Auch hier gilt der Grundsatz, dass wir einen unumkehr-
baren Einstieg zu mehr Lohngerechtigkeit brauchen.
Ehrlich gesagt ist mir hier, wie bei der Quote, der Spatz
in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach. Lassen
Sie uns diesen Einstieg in dieser Wahlperiode machen
und auch gerne darum streiten, wie man das besser und
schneller hinbekommen kann. Ich bin aber froh, dass
es in diesem Haus zumindest über das Ob keinen Streit
mehr gibt.

Schönen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten CDU/CSU – Mechthild Rawert [SPD]: Ich möchte die Taube in der Hand!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407600

Das Wort hat die Kollegin Karin Maag für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Karin Maag (CDU):
Rede ID: ID1813407700

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dass wir im Jahr 2015 trotz klarer verfassungsrechtlicher
Vorgaben und trotz eines AGG, das CDU/CSU, SPD und
Grüne gemeinsam beschlossen haben, noch immer eine
Entgeltungleichheit anprangern müssen – da haben die
Grünen recht –, ärgert mich wirklich ganz persönlich.
Dass die unbereinigte Entgeltlücke bei 22 Prozent liegt
und, abhängig von Regionen und Branchen, schwankt
und dass diese Lohnlücke mit zunehmender Qualifikati-
on sogar steigt, ärgert mich auch.

Dort, wo es Tarifverträge gibt, wird es besser. Frauen
profitieren von der Tarifbindung stärker als Männer. Was
mich aber ganz persönlich auf die Palme bringt – da bin
ich wirklich oben –, ist die sogenannte bereinigte Ent-
geltlücke,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


also das, was herauskommt, wenn Teilzeitarbeit und der
Einfluss von Berufswahl und Branchen herausgerechnet
werden. Unabhängig davon, ob das nun 7 Prozent oder
nur 2,2 Prozent sind – je nach Berechnung –, bleibt es
eine Entgeltlücke, und das ist ein Skandal.


(Beifall der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Vor allem die Beseitigung der bereinigten Entgeltlü-
cke müssen wir dringend angehen. Dort ist die Diskrimi-
nierung ganz offensichtlich. Genau deshalb – Frau Ferner
hat es ja schon gesagt – haben wir uns im Koalitionsver-
trag auch zu den notwendigen Maßnahmen bekannt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Maria KleinSchmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Hier muss vor allem Transparenz hergestellt werden.
Dort, wo Unterschiede offengelegt werden, kann diese
unterschiedliche Vergütung nicht mehr fortgeführt wer-
den. Deshalb wird der Bericht zur Entgeltgleichheit ver-
bindlicher Bestandteil des Lageberichts im HGB.

Berichtspflichtig, liebe Frau Müller-Gemmeke, wer-
den damit Betriebe ab 500 Beschäftigten. Das halte
ich persönlich für richtig; denn wenn die Regelung nur
noch unter dem Label „Noch mehr Bürokratie für die
Wirtschaft“ läuft – egal ob man das nun gut findet oder
nicht –, dann wird die Akzeptanz insgesamt fehlen. Von
daher ist es aus meiner Sicht richtig, dass wir nur die
Unternehmen erfassen, die ohnehin einen Lagebericht
erstellen müssen, und dass wir diese entsprechend ver-
pflichten. Diese Unternehmen haben dann zumindest die

Parl. Staatssekretärin Elke Ferner






(A) (C)



(B) (D)


Gelegenheit, darzustellen, welche Maßnahmen sie zur
Herstellung von Entgeltgleichheit einleiten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Frauen haben doch ein Auskunftsklagerecht!)


Auf diese Berichtspflicht aufbauend, wird es dann den
individuellen Auskunftsanspruch geben. Wir wollen den
Auskunftsanspruch für die Beschäftigten mit vergleich-
barer oder gleichwertiger Tätigkeit. Dabei geht es um die
Art der Tätigkeit, zum Beispiel im IT-Bereich oder im
Marketing. Es geht ebenso um Führungs- und Fachlauf-
bahnen. Es geht auch darum, dass wir die Frauen in die
Lage versetzen, die Gehaltsstrukturen zu kennen, damit
sie besser verhandeln können. Wir wollen nicht, dass
der Herr Meier nun fürchten muss, dass die Frau Müller
weiß, was er verdient. Diesen Unfrieden wollen wir nicht
in die Betriebe bringen. Wir brauchen aber ein verbindli-
ches Verfahren, das dafür sorgt, dass die Unternehmen in
eigener Verantwortung mögliche Entgeltdiskriminierun-
gen beseitigen können.

Wichtig ist mir persönlich dabei, dass wir den Unter-
nehmen zwar vorgeben, dass sie ein solches Verfahren
anwenden müssen. Welches Verfahren für den einzelnen
Betrieb nun sinnvoll ist und wie eine solche Methodik
aussehen kann, die hohe Aussagekraft hat und die trotz-
dem mit den Daten, die der Betrieb bereits generiert hat,
arbeiten kann – ob das Logib-D, ob das eg-check oder
eine andere Software ist, die im Moment entwickelt
wird –, dazu will ich keine Vorgaben machen. Jedenfalls
muss dabei herauskommen, dass das Unternehmen aus
dieser Analyse konkrete Handlungsoptionen ableiten
kann.

Wenn hier strukturelle Ungleichheiten gefunden
werden, dann müssen die Unternehmen natürlich nach-
bessern. Ein Rechtsschutz – das geht jetzt in Richtung
Grüne – ist aus meiner Sicht ausreichend vorhanden. Der
Antidiskriminierungsstelle eine Kontrollbefugnis oder
andere vergleichbare übergriffige Kompetenzen einzu-
räumen, ist meines Erachtens nicht nötig.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit Verbandsklagerecht?)


Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, reden wir von
der unbereinigten Lohnlücke, von den 22 Prozent. Diese
Zahl hat aus meiner Sicht einen eher symbolischen Cha-
rakter. Sie ist natürlich ein Beleg dafür, dass in unserer
Gesellschaft vieles noch nicht stimmt; da bin ich ganz bei
Ihnen. Mir ist aber wichtig, dass wir die eben beschrie-
benen und dringend notwendigen Maßnahmen für die
Beseitigung der realen Entgeltdiskriminierung in Höhe
von 2 oder 7 Prozent nicht mit der Lösung für gesamtge-
sellschaftliche Probleme in einen Topf werfen.

Um diese unbereinigte Entgeltlücke zu schließen – da
bin ich ganz bei Ihnen –, bedarf es eben nicht nur eines
Gesetzes, sondern da brauchen wir ein Bündel von Maß-
nahmen. Da geht es zum Beispiel um die Aufwertung
von Tätigkeitsfeldern, aber auch genauso um die Ände-
rung von Rahmenbedingungen.

Bei den Tätigkeitsfeldern sind auch die Tarifpartner in
der Pflicht – da lehne ich mich jetzt einigermaßen ent-
spannt zurück –, und deshalb schauen wir gemeinsam
mit den Tarifpartnern, wie einzelne Tätigkeitsfelder ge-
schlechtergerecht bewertet und aufgewertet werden kön-
nen. Natürlich muss sich – auch da bin ich bei Ihnen – in
den Berufsfeldern der Sorgearbeit, also Pflege, Kinder-
betreuung und frühkindliche Bildung, einiges tun. Da
brauchen wir, liebe Frau Kollegin, mehr Frauen in den
Tarifkommissionen. Ich bin gern bereit, mich da für eine
Quote einzusetzen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn wir über Rahmenbedingungen sprechen, dann
ist mir wichtig, hervorzuheben, dass wir in den letzten
Jahren unter unionsgeführten Regierungen die Situa-
tion für die Frauen auf dem Arbeitsmarkt deutlich ver-
bessert haben. Da nenne ich vor allem die Regelungen
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Un-
ter Ursula von der Leyen wurde der Rechtsanspruch auf
einen Krippen- und Kitaplatz eingeführt. Ich nenne hier
den Kitaausbau, an dem sich der Bund nachhaltig und
auch weiterhin beteiligt, obwohl dafür die Länder zustän-
dig sind. Ich nenne hier auch die Familienpflegezeit und
das Pflegestärkungsgesetz. Ich nenne die Frauenquote
und vor allem auch die Mütterrente; denn die Entgelt-
lücke nehmen die Frauen ja auch in die Rente mit. Eine
Rentenlücke von 59 Prozent bedeutet eine massive Un-
gerechtigkeit. Ich bin wirklich froh, dass wir zu Beginn
der Legislaturperiode die notwendigen Schritte eingelei-
tet haben: Das durchschnittliche Alterseinkommen der
Frauen ist mit der Mütterrente schon heute um knapp
10 Prozent gestiegen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Dennoch bleibt – zugegeben – viel zu tun.

Zeit für Familie darf kein Karrierekiller sein. Des-
wegen muss es nach einer familienbedingten Aus- oder
Teilzeit auch das Recht geben, wieder zur ursprünglichen
Arbeitszeit zurückzukehren. Wir müssen und werden das
Teilzeitrecht entsprechend überarbeiten und endlich ei-
nen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit einführen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte man schon längst machen können!)


Führungspositionen sind noch immer Männerdomä-
nen. Ab Januar greift die fixe Quote für die Aufsichts-
räte. An die Adresse derjenigen, die jetzt die Zielquoten
für die Vorstände und die darunterliegenden Ebenen sehr
zögerlich umsetzen, und an die Adresse der wenig Am-
bitionierten, die auch noch nicht sehen, dass Frauen in
Führungspositionen kein Wettbewerbsnachteil sind: Ich
kann Ihnen versichern, dass ich mit meinen Kolleginnen
in der Fraktion und mit Ihnen ein Auge darauf haben wer-
de. Wir werden evaluieren. Ich werde mir gegebenenfalls
gerne Mitstreiterinnen für die Nachbesserung suchen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Karin Maag






(A) (C)



(B) (D)


Sie haben vorhin die Berufswahl genannt. Natürlich
müssen wir den Frauen und Mädchen auch die Bran-
chen schmackhaft machen, die bislang männerdominiert
waren. Dazu gehört aber eine vernünftige Studien- und
Berufsberatung. Da müssen Verdienstaussichten und
Aufstiegschancen besprochen werden. Als 18- oder
25-Jährige denkt man noch nicht daran, was die Berufs-
wahl für die spätere Rente bedeutet.

Mir ist ein Punkt ganz wichtig.


(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Oh Gott, noch einer!)


– Sie müssen es sich anhören, meine Damen. – Die Mess-
latte der Union ist nicht das berufliche Arbeitsvolumen
von Frauen. Mir ganz persönlich, aber auch den Frauen
in der Union geht es nicht darum, möglichst viele Frau-
en in möglichst viele Stunden Erwerbsarbeit zu drängen.
Unsere Messlatte ist allein die Antwort auf die Fragen:
Wie wollen Frauen ihre individuelle Berufstätigkeit und
Familienarbeit vereinbaren? Wie können wir – da sehe
ich mich sehr in der Pflicht – die Rahmenbedingungen
dazu setzen und verbessern?

Wir wollen die Wahlfreiheit für die Mütter und Töch-
ter. Sie selbst sollen bestimmen können, wie viel Zeit sie
in welcher Lebensphase und in welchem Bereich brau-
chen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Väter und
Söhne.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so oder so: Entgelt-
diskriminierung muss und wird zeitnah – da sehe ich
die Familienministerin und die Arbeitsministerin in der
Pflicht – ein Ende haben.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813407800

Das Wort hat die Kollegin Ulle Schauws für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen.


Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813407900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Liebe Gäste! Am Dienstag wurde die
Kampagne zum Equal Pay Day 2016 unter dem Motto
„Was ist meine Arbeit wert?“ gestartet. Der wird im kom-
menden Jahr am 19. März begangen. Wir wissen, dass er
jetzt einen Tag früher stattfindet. Wir wissen auch, war-
um.

Das ist seit vielen Jahren ein wiederkehrendes Ereig-
nis – seit zu vielen Jahren. Es klingt schon fast wie ein
Mantra: Der Lohnunterschied zwischen Männern und
Frauen beträgt 22 Prozent, bereinigt 7 Prozent. Das kann
nicht sein. Die Stagnation, die Fortsetzung ungleicher
und unfairer Bezahlung für Frauen in Deutschland brau-
chen jetzt ein Gegensteuern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Wie die bestbezahlte US-Schauspielerin Jennifer
Lawrence aktuell scharf kritisierte, verdienen zum Bei-
spiel auch in Hollywood Schauspielerinnen deutlich
weniger als männliche Kollegen – Ernüchterung in der
Traumfabrik.

Das sind aber die gleichen diskriminierenden Me-
chanismen wie beim Gender Pay Gap hier. Dass Frauen
schlichtweg schlechter bezahlt werden, weil sie Frauen
sind, bleibt für mich nach wie vor unfassbar. Für diese
Ungerechtigkeit gibt es keine sachlichen Gründe.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Aber es gibt einige Ursachen, die ich benennen möch-
te:

Erstens. Frauen arbeiten häufiger in sozialen und
Dienstleistungsberufen, in denen deutlich weniger ge-
zahlt wird als in der Industrie und in vielen anderen Be-
reichen wie in der Baubranche, also in den sogenannten
typischen Männerberufen. Das kann nicht so bleiben.
Hier muss gerecht bewertet und müssen soziale Berufe
mehr wertgeschätzt werden. Das heißt ganz klar: besser
bezahlen; denn körperliche und psychische Belastungen
können bei der Bezahlung nicht länger unterbewertet
oder gar außer Acht gelassen werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Zweitens. Frauen steigen wie Männer in Vollzeit ins
Berufsleben ein. Das ändert sich in der Regel, wenn sie
Kinder bekommen Über 45 Prozent der Mütter arbei-
ten dauerhaft in kleiner Teilzeit oder in Minijobs. Dabei
gibt es ganz selten Chancen auf Karriere. Die Teilzeit-
beschäftigung wird häufig schlechter und oft nicht der
Qualifikation entsprechend bezahlt. Die Folge ist: Frauen
haben dadurch kein existenzsicherndes Einkommen und
verdienen im Lebensverlauf auf das gesamte Erwerbsle-
ben gesehen rund 40 Prozent weniger als Männer. Die
Rentenlücke liegt bei 57 Prozent. Das Risiko von Allein-
erziehendenarmut und Altersarmut ist für Frauen sehr
hoch. Das müssen wir schnellstmöglich ändern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Nadine Schön (St. Wendel)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb brauchen
wir nicht nur ein Entgeltgleichheitsgesetz, sondern auch
ein modernes Arbeitszeitkonzept. Viele Frauen möchten
mehr und viele Männer, besonders Väter, möchten we-
niger Stunden arbeiten. Wir Grünen wollen darum eine
neue Vollzeit mit einem flexiblen Arbeitszeitkorridor von
30 bis 40 Stunden etablieren. So würden Diskriminierung
in der Teilzeit entgegengewirkt, beruflicher Aufstieg er-
möglicht und auch die Lohnlücke langsam geschlossen
werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Karin Maag






(A) (C)



(B) (D)


Die Bundesregierung, die Wirtschaft und auch die Ta-
rifpartnerinnen und -partner sind jetzt dran, das umzu-
setzen. Ich frage die Frauenministerin, die heute leider
nicht anwesend sein kann: Worauf warten Sie noch? Dass
das Wetter schöner wird? Das wird nicht schöner; es ist
November. Sie kündigen auf Konferenzen oder Podien
immer vollmundig an, die Entgeltungleichheit beenden
zu wollen. Die Süddeutsche vom 3. November schreibt
zu Ihrem Verhalten – ich zitiere –:

Gut gebrüllt – nur leider war dann Schweigen im
Walde. Bald zwei Jahre brütet die Familienministe-
rin schon an einem Gesetzentwurf.


(Elke Ferner [SPD]: Wir haben schon mehr Gesetze umgesetzt als eins!)


– Ich sage ja nur, dass bis jetzt noch nichts vorliegt. – Wir
Grüne unterstützen sie und auch die SPD gerne dabei.
Sehen Sie unseren Antrag als echtes Angebot. Denn wir
wollen Frauen wirksam den Rücken stärken. Das geht
aus unserem Antrag auch deutlich hervor.

Die CDU/CSU will das offensichtlich nicht so eindeu-
tig. Das Gezeter aus weiten Teilen der Union und auch
der Wirtschaft tönt uns aus allen Ecken entgegen. Noch
einmal einzuknicken wie beim Quötchen, um die Unter-
nehmen nicht zu fordern: Was wäre das für ein Signal an
Frauen?

Ich kann nur hoffen, Sie haben in der Großen Koa-
lition die Zeit genutzt, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der über den angekündigten Vorschlag hinausgeht. Denn
eine Transparenzoffensive ohne Sanktionen bzw. erst für
Unternehmen ab 500 Beschäftigten reicht nicht aus.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Frauen haben ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz
verdient, das wirklich konsequent auf die gleichwerti-
ge und gerechte Bezahlung von Frauen umsteuert. Ha-
ben Sie also den Mut, effiziente Veränderungen für ein
wirklich großes Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg zu
bringen!

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408000

Die Kollegin Birgit Kömpel hat für die SPD-Fraktion

das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Birgit Kömpel (SPD):
Rede ID: ID1813408100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegin-

nen und Kollegen! Ich freue mich über den Antrag der
Grünen; denn er bringt das Problem auf den Tisch. Lohn-
diskriminierung gegenüber Frauen ist eine besonders
schwerwiegende Diskriminierung, die beseitigt gehört.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Frauen verdienen im Durchschnitt circa 22 Prozent
weniger als Männer. Das allein ist ein handfester Skan-
dal. Frauen werden tatsächlich auch beim Lohn immer
noch direkt benachteiligt. Die gleiche Tätigkeit im glei-
chen Unternehmen, aber noch immer zwei unterschiedli-
che Einkommen: Das ist, wie gesagt, ein Skandal.

Diskriminierung wirkt aber – die Kollegin hat es
schon angesprochen – nicht immer nur direkt. Viel
schwerer wiegen die indirekten Ursachen und vor allem
die Folgen der Lohnlücke. Um einige aufzuzeigen: Frau-
en fehlen in bestimmten einkommensstarken Berufen
und Branchen. Sie erklimmen erst allmählich auch die
höheren Stufen der Karriereleiter. Frauen unterbrechen
oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger
familienbedingt als Männer. Wir Frauen sind – ja, auch
das stimmt – leider oft zurückhaltender bei Lohn- und
Gehaltsverhandlungen. Typische Frauenberufe werden
traditionell schlechter bewertet und entlohnt als typische
Männerberufe, auch dann, wenn Gleichwertiges in ihnen
geleistet wird.

Schauen wir auf das Ergebnis. Frauen haben aufgrund
dieser Tatsache lange nachwirkende Einbußen bei der
Einkommensentwicklung. Sie haben vor allem Nachtei-
le bei der Karriereentwicklung. Dadurch bauen Frauen
im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger eigenes
Vermögen auf als Männer. Sie beziehen später deutlich
weniger Rente und sind damit deutlich häufiger von Al-
tersarmut betroffen. Das ist ungeheuerlich, und das ist
nicht mehr hinnehmbar.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)


Frauen sind heute – das wurde hier schon mehrfach
gesagt – gleich gut oder sogar besser ausgebildet als
Männer. Aber noch immer wird typische Frauenarbeit
weniger wertgeschätzt als typisch männliche Arbeit. Aber
warum soll eine Erzieherin oder eine Krankenschwester
weniger verdienen als ein Industriearbeiter? Beide – ich
betone: beide – sollen angemessen verdienen. Sie leisten
nicht das Gleiche, aber sie leisten – das ist ganz wichtig –
Gleichwertiges.

Genau da müssen wir ansetzen. Wir müssen überprüf-
bare Kriterien für die Wertigkeit von Arbeit entwickeln;
denn gleichwertige Arbeit muss auch gleich bezahlt
werden. Gleichwertige Arbeit bedeutet nun einmal nicht
gleiche Arbeit. Um gleichwertige Arbeit zu bestimmen,
müssen wir sprichwörtlich Äpfel mit Birnen vergleichen,
eben die Krankenschwester und den Stahlarbeiter. Da
wird es um Ausbildung, Verantwortung, Belastung und
vieles mehr gehen.

Der „eg-check“ der Hans-Böckler-Stiftung hat es vor-
gemacht. Er definiert Kriterien für die Wertigkeit von Ar-
beit. Damit schafft er Transparenz im Bereich der Löhne
und Gehälter. Diesen und weitere Aufschläge werden wir
aufnehmen. Mit Elterngeld Plus und der Frauenquote ha-
ben wir begonnen. Jetzt gehen wir die Lohngleichheit an.
Liebe Kollegin Schauws, ich bin fest davon überzeugt,
dass wir diesen Meilenstein der Gleichberechtigung mit

Ulle Schauws






(A) (C)



(B) (D)


unserer Ministerin Manuela Schwesig hinbekommen und
durchsetzen können.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Mit ihrem Koalitionspartner auch?)


Also: Packen wir es an! Ich freue mich auf die Be-
ratungen mit allen Fraktionen und danke Ihnen für Ihre
Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408200

Der Kollege Paul Lehrieder hat für die CDU/

CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1813408300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Frau Kollegin Beate Müller-Gemmeke,
aufpassen! Hier spielt die Musik.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bin da!)


Sie haben vorhin in Ihrer Auftaktrede einige Passagen
aus dem Antrag Ihrer Fraktion zitiert. Ich kenne Sie als
geschätzte und engagierte Kollegin aus dem Ausschuss
für Arbeit und Soziales sowie dem Petitionsausschuss,
wo wir schon manchen Strauß miteinander ausgefoch-
ten haben. Aber mit Ihrem Antrag liegen Sie falsch, Frau
Beate Müller-Gemmeke. Diese Große Koalition hat das
Problem richtig im Visier und wird es sine ira et studio
sowie ohne Hektik so angehen, dass dabei etwas Ver-
nünftiges herauskommt. Dazu bedarf es weder eines An-
trages der Grünen noch eines Antrages der Linken. Frau
Kollegin Möhring, Füße stillhalten!

Noch immer bekommen Frauen und Männer für die
gleiche Arbeit nicht überall den gleichen Lohn; das ist
bekannt. In Deutschland verdienen die Frauen – darauf
wurde schon von einigen Vorrednerinnen hingewiesen –
bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit im Schnitt
7 Prozent weniger als Männer; das ist die sogenannte be-
reinigte Entgeltlücke. Unbereinigt bzw. dann, wenn man
den Bruttodurchschnittsverdienst gegenüberstellt, ver-
dienen Frauen sogar 22 Prozent weniger als Männer. Ja,
es ist richtig, Frau Schauws: In Hollywood sind es sogar
24 Prozent. Das kann uns aber nicht trösten.


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eben! Das habe ich gesagt!)


Damit liegt Deutschland, was die sogenannte Gender
Pay Gap, die Lohnlücke, angeht, im europäischen Ver-
gleich auf einem der hinteren Plätze. Frauen verdienen
schon ein Jahr nach Ausbildungsabschluss 14 Prozent
weniger als Männer. Des Weiteren sind 60 Prozent der
Frauen überwiegend in ungelernten und angelernten Be-
rufen vertreten und werden zudem häufiger als Männer
unter ihrem Ausbildungsniveau eingesetzt.

Um diesen Unterschieden wirksam begegnen zu
können, lohnt es sich zunächst einmal, einen Blick auf

die Gründe für die bestehenden Lohnunterschiede zwi-
schen Frauen und Männern zu werfen. Diese lassen sich
auf verschiedene Ursachen zurückführen, wobei relativ
schnell festzustellen ist, dass die meisten Faktoren in der
persönlichen Erwerbsbiografie begründet liegen. Wie
heißt es so schön? Politik beginnt mit dem Betrachten
der Realität, Frau Müller-Gemmeke.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das haben wir getan, Herr Lehrieder!)


Zum einen sind insbesondere die häufigen Erwerbsun-
terbrechungen aufgrund familiärer Verpflichtungen aus-
schlaggebend. Nach längeren familienbedingten Erwerb-
sunterbrechungen und damit einhergehenden Einbußen
beim Gehalt sind Frauen oftmals nicht mehr in der Lage,
den Einkommensvorsprung ihrer männlichen Kollegen
aufzuholen. Immerhin dauert eine familienbedingte Er-
werbsunterbrechung durchschnittlich vier Jahre und acht
Monate. Eine hohe Teilzeitquote und lange Familien-
phasen kennzeichnen also viele Frauenerwerbsverläufe.
Man spricht hier auch, leider zutreffenderweise, in vielen
Fällen von der Sackgasse Teilzeit. Auch dieses Problem
müssen wir lösen. Wir müssen ein Wiedereintrittsrecht
auf den Weg bringen. Da sind auch die Arbeits- und So-
zialpolitiker gefragt.

Des Weiteren sind Frauen in bestimmten Berufen und
Branchen, in Positionen mit höherem Qualifikationsan-
spruch und Führungspositionen nach wie vor unterreprä-
sentiert. Diesem Aspekt der hierarchisch zunehmenden
Männerdominanz und der damit einhergehenden ge-
schlechterbedingten Einkommenslücke sind wir bereits
im Frühjahr mit dem Gesetz zur gleichberechtigten Teil-
habe von Frauen und Männern an Führungspositionen
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ent-
gegengetreten. Dafür können Sie uns auch einmal loben,
Frau Müller-Gemmeke.


(Beifall bei der CDU/CSU – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ein kleines Gesetzchen!)


– So viel Zeit muss sein. Das müssen Sie jetzt schon
aushalten. – Ferner arbeiten Frauen pro Woche durch-
schnittlich neun Stunden weniger als Männer, was einer
Arbeitszeitlücke von etwa 23 Prozent entspricht. Etwa
46 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen arbeiten
Teilzeit – ich habe es bereits ausgeführt – und dabei in
geringem Stundenumfang. Schließlich zeigen viele Frau-
en aufgrund nach wie vor vorherrschender tradierter Rol-
lenbilder – Fokus auf Karrierechancen des Mannes; man
unterstützt den Partner bei der Karriereplanung – noch
eine geringere berufliche Mobilität als ihre männlichen
Kollegen. Stellen Sie sich nur einmal einen beruflich
bedingten Umzug vor. Dieser wird bei Männern gesell-
schaftlich eher akzeptiert als bei Frauen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Frauen in unserem
Land so hochqualifiziert und gut ausgebildet sind wie
nie zuvor, häufiger Abitur machen als Männer, häufiger
ein Studium beginnen und dies auch häufig erfolgreicher
abschließen als Männer, lässt sich das bestehende Un-

Birgit Kömpel






(A) (C)



(B) (D)


gleichgewicht bei der Entlohnung nicht durch etwaige
Qualifikationsunterschiede rechtfertigen.


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was folgt daraus?)


– Warten Sie, ich komme gleich zur Lösung. Immer
schön ruhig bleiben, nur keine Hektik.

Aus diesem Grund haben wir uns im Koalitionsvertrag
darauf verständigt, gemeinsam mit den Tarifvertragspar-
teien – das unterscheidet uns von Ihnen; Frau Kollegin
Ferner hat bereits darauf hingewiesen, dass die Tarif-
vertragsparteien da auch gefordert sind und sich die Ge-
werkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten bereits auf den
Weg gemacht hat, das Gefälle abzumildern – die Entgelt-
gleichheit von Frauen und Männern anzugehen und die
erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. – Ich
lasse die näheren Ausführungen aus Zeitgründen weg.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den
Grünen, dass wir prinzipiell nicht so weit auseinander-
liegen, wie Sie denken. Allerdings unterscheiden wir uns
insbesondere in der unterschiedlichen Herangehensweise
an bestimmte Probleme. Statt vorschnell nach der gesetz-
lich herbeigeführten Bürokratiekeule zu greifen, sollten
wir zunächst den Tarifpartnern Gelegenheit geben –


(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist das Problem! – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was machen Sie jetzt gegen die 10 Prozent? Dazu haben Sie nichts gesagt!)


– haben Sie eine Frage, Frau Müller-Gemmeke? Sie wür-
den sich die Sympathie aller Kolleginnen und Kollegen
hier zuziehen; aber ich hätte dann mehr Redezeit –, sich
mit dem Problem zu befassen und es gemeinsam zu lö-
sen.

Die unionsgeführte Bundesregierung und die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion bekennen sich selbstverständ-
lich zur verfassungsrechtlich verankerten Tarifautonomie
und vertrauen auf die Sachnähe und Regelungskompe-
tenz der beteiligten Tarifpartner.


(Beifall bei der CDU/CSU)


So vielfältig die Gründe für die oben genannte ge-
schlechtsspezifische Einkommenslücke sind, so viel-
schichtig sollten auch die diesbezüglichen politischen
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Lücke sein. Das
Schwingen mit der gesetzlichen Keule allein, wie Sie es
gerne so oft fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von
den Grünen, ist hier meist nicht zielführend. Wir müssen
auch die Arbeitgeber, also die andere Tarifvertragspartei,
mit auf den Weg nehmen.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen wir seit Jahrzehnten!)


Wir werden für mehr Lohngerechtigkeit sorgen, je-
doch im Rahmen der Umsetzung auch den Verwaltungs-
aufwand für die Unternehmen in einem erträglichen Um-
fang lassen.

Sie müssen schon aufpassen, Frau Müller-Gemmeke.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich passe immer auf!)


Wenn Sie schimpfen, müssen Sie auch etwas entgegen-
nehmen.

Wir haben in diesem Jahr mit dem Gesetz für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen ein wichtiges Element auf den Weg
gebracht. Wir haben mit dem gesetzlichen Mindestlohn –
das wissen Sie so gut wie ich – ein wichtiges Element auf
den Weg gebracht. Wir haben mit dem quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem Ge-
setz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und
Beruf und mit dem Elterngeld Plus vieles auf den Weg
gebracht, was die Erwerbstätigkeit von Frauen verbessert
und auch die Entgeltungleichheit möglicherweise in dem
Bereich vermindert.

Wir werden noch in diesem Jahr mit einem Gesetzes-
vorhaben beginnen und dieses im nächsten Jahr zu Ende
führen. Dies werden wir mit der Ihnen bekannten Quali-
tät, Kraft, aber auch Besonnenheit der Großen Koalition
tun.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt haben Sie doch nichts zu den 10 Prozent gesagt!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408400

Für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Ursula Schulte

das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Ursula Schulte (SPD):
Rede ID: ID1813408500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
In der vergangenen Wahlkreiswoche hatte ich eine Ein-
ladung zu einem Frühstücksgespräch über das Thema
„Frauen machen Politik – Auf jeden Fall anders? – Auf
jeden Fall besser?“. Bevor wir zu dem Ergebnis kamen,
dass Frauen in der Regel andere Prioritäten in ihrer poli-
tischen Arbeit setzen als Männer, haben wir uns gemein-
sam auf eine kurze Erinnerungsreise begeben.

Sie begann im Jahr 1908, als Frauen endlich politi-
schen Parteien beitreten durften. Sie machte Station im
Jahr 1949, als in Artikel 3 des Grundgesetzes der alles
entscheidende Satz verankert wurde: „Männer und Frau-
en sind gleichberechtigt.“ Sie streifte das Jahr 1957,
als Frauen endlich ohne die Zustimmung ihres Mannes
ein Konto eröffnen durften. Sie führte uns dann in das
Jahr 1977, in das Jahr, in dem Frauen endlich nicht mehr
die Erlaubnis ihres Mannes einholen mussten, wenn sie
denn berufstätig sein wollten.

In diesem Zusammenhang konnten sich viele Frau-
en auch noch an den Satz erinnern: Meine Frau braucht
nicht erwerbstätig zu sein; ich kann meine Familie allein
ernähren. – Heute ist das ja alles anders. Heute stehen

Paul Lehrieder






(A) (C)



(B) (D)


Frauen – Gott sei Dank – alle Wege offen. Scheinbar gibt
es keine Diskriminierung mehr.

Und doch: Wenn wir den Blick auf den Equal Pay Day
2016 richten, wird deutlich, dass die Forderung nach
einer gerechten und diskriminierungsfreien Bezahlung
noch immer nicht umgesetzt ist. Jahr für Jahr veröffent-
lichen wir Zahlen über die Entgeltlücke zwischen den
Gehältern von Frauen und Männern. Dabei ist es letzt-
endlich egal, ob wir über bereinigte oder über unberei-
nigte Zahlen reden. Es ist egal, ob wir über 7 Prozent,
15 Prozent oder 23,2 Prozent reden. Fakt ist: Es gibt
diese Gerechtigkeitslücke. Oder wie es unsere Familien-
ministerin, Manuela Schwesig, beim diesjährigen Equal
Pay Day gesagt hat – ich zitiere –:

Wenn Frauen trotz gleicher Tätigkeit und Qualifika-
tion weniger verdienen als ihre männlichen Kolle-
gen, ist das nicht nur ungerecht – es ist ein Unrecht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Lohnlücke ver-
harrt in Deutschland seit Jahren auf etwa gleichem Ni-
veau und ist in kaum einem anderen Land der EU so groß
wie bei uns. Das muss uns doch eigentlich alle beschä-
men. Deshalb benötigen wir dringend ein Gesetz, das zu
mehr Transparenz bei den Lohnstrukturen führt und die
direkte Lohndiskriminierung abschafft. Es ist wirklich an
der Zeit – da haben die Grünen recht –, endlich Taten
folgen zu lassen.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Bärbel Bas [SPD])


Artikel 3 unseres Grundgesetzes verpflichtet uns im Üb-
rigen auch dazu. Weniger Lohn für Frauen bei gleichwer-
tiger Arbeit, das muss doch im 21. Jahrhundert endlich
der Vergangenheit angehören.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!)


Große Teile der Lohndifferenz entstehen durch indi-
rekte Lohndiskriminierungen. Geschlechterspezifische
Unterschiede bei der Berufswahl, Branchenzugehörig-
keit, Teilzeit, Minijobs und familienbedingte Erwerbs-
pausen sind wesentliche Punkte, die zur Lohndiskrimi-
nierung führen.

Hinzu kommt, dass unser Arbeitsmarkt gespalten ist.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben zugenommen.
Die Frauenerwerbstätigkeit ist in vielen Fällen nicht exis-
tenzsichernd. Der Weg dieser Frauen ist vorgezeichnet.
Er führt unweigerlich in die Altersarmut. Das dürfen wir
nicht länger zulassen. Die Einführung des Mindestlohns
war hier nur ein erster wichtiger Schritt, um das Problem
zu lösen. Weitere müssen dringend folgen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit Blick auf die sogenannten Frauenberufe wird
deutlich: Sie sind schlecht entlohnt. Der Streik der Erzie-

herinnern und Erzieher in diesem Jahr hat uns das deut-
lich vor Augen geführt. Die Erziehung von Kindern, die
Pflege von alten und kranken Menschen gibt es nicht zum
Nulltarif; das muss diese Gesellschaft endlich kapieren.


(Beifall bei der SPD)


Diese für uns alle wichtigen Berufe müssen stärker wert-
geschätzt, aber vor allem gerechter entlohnt werden. Die
Gesellschaft und hier vor allem die Arbeitgeber dürfen
auch die Fähigkeiten von Frauen und natürlich auch von
Männern, die diese während der Familienphase zusätz-
lich erwerben, nicht länger unberücksichtigt lassen. Es
sind dies vor allem soziale Kompetenzen, aber zum Bei-
spiel auch ein gutes Zeitmanagement, also Fähigkeiten,
die jedes Unternehmen doch eigentlich gut gebrauchen
kann.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben also auf
mehreren Ebenen zu agieren. Es wäre ja auch zu schön,
wenn wir die Entgeltgleichheit mit einem Federstrich
herstellen könnten. Wir müssen noch mehr für die Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf tun. Wir müssen den
Lohnsenkungswettbewerb stoppen, und wir müssen uns
für eine verbesserte Qualität der Arbeitsbedingungen
einsetzen. Vor allem aber muss Arbeit endlich einheitlich
bewertet werden. Der Schlüssel für die Beseitigung der
Lohnungleichheit liegt in transparenten Gehaltsstruktu-
ren.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geschlechtsneutrale Kriterien!)


Daher muss vor allem dort angesetzt werden, wo Be-
nachteiligung ihren Ursprung hat und die Gleichstellung
unmittelbar hergestellt werden kann: in den Betrieben,
und zwar auch in mittleren und kleinen Betrieben; denn
dort arbeitet die Mehrzahl der Frauen. Und hier zitiere
ich noch einmal Manuela Schwesig: „Wir müssen Loh-
nungleichheit sichtbar machen.“ Ich füge hinzu: Wenn
die Ungleichheit dann sichtbar ist, müssen wir den Frau-
en auch die Möglichkeit geben, gemeinsam dagegen vor-
zugehen. Nur gemeinsam ist frau stark; das stimmt noch
immer.


(Beifall bei der SPD)


Ich sehe, meine Redezeit geht zu Ende. Deswegen
komme ich zum Schluss und sage, dass wir natürlich
eine bessere Bezahlung in den sogenannten Frauenberu-
fen brauchen. Den Frauen kann ich nur zurufen: Keine
falsche Bescheidenheit bei den Lohn- und Gehaltsver-
handlungen in den Betrieben! Treten Sie selbstbewusst
auf! Denn Ihre Arbeit ist jeden Euro wert.

Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408600

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 18/6550 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist

Ursula Schulte






(A) (C)



(B) (D)


jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD
wünschen Federführung beim Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend;


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Sehr guter Ausschuss!)


die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht Federfüh-
rung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, also: Fe-
derführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. Wer
stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvor-
schlag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, der
SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke gegen die Stim-
men der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD abstimmen: Feder-
führung beim Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend. Wer stimmt für diesen Überweisungsvor-
schlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der
Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der Koaliti-
onsfraktionen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neure-
gelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Drucksache 18/6419
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
sicherheit

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.


(Unruhe)


– Wenn die Verabschiedungszeremonien hier abgeschlos-
sen sind, kann ich auch die Aussprache eröffnen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Florian Post für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Florian Post (SPD):
Rede ID: ID1813408700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist
Freitagnachmittag. Da finde ich es beachtlich, dass meh-
rere Kollegen wieder den Weg zu uns gefunden haben. Es
handelt sich ja auch um ein wichtiges Thema im Bereich
der Energiewende: die Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Baustein
bei der Energiewende. Derzeit werden bereits 56 Mil-
lionen Tonnen CO2 durch den Einsatz der Kraft-Wär-
me-Kopplung eingespart. Das macht deutlich, dass die
Kraft-Wärme-Kopplung auch einen wichtigen Bei-

trag zum Klimaschutz leistet. Bei der Brücke, die zwi-
schen den Sektoren „Strom“ und „Wärme“ geschlagen
wird, zeigt sich die besondere Effizienz der Kraft-Wär-
me-Kopplung und auch ihre Systemdienlichkeit.

Große Herausforderungen liegen vor uns, wenn wir
einen immer höher werdenden Anteil erneuerbarer Ener-
gien in das Stromnetz integrieren wollen. Erneuerbare
Energien sind vielfach vom Wetter abhängig. Wir brau-
chen also auch in Zukunft noch flexible Kraftwerke, um
auf Bedarfe schnell reagieren zu können. Anlagen der
Kraft-Wärme-Kopplung sind bestens geeignet, komple-
mentär eingesetzt zu werden.


(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Es handelt sich also um eine sehr flexible Technologie,
die gerade in Verbindung mit Speichern sehr großes Po-
tenzial entfaltet.

Kraft-Wärme-Kopplung übernimmt in einem Strom-
markt mit zunehmender Volatilität die wichtige System-
aufgabe, hier Systemdienstleistungen zu erbringen, und
natürlich – ich habe es schon erwähnt – schützt es unser
Klima und hätte hier auch noch deutlich höhere Potenzi-
ale. Die CO2-Einsparungspotenziale liegen nach einem
Gutachten, das dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, bei
86 Millionen Tonnen. Zum Vergleich: Derzeit werden
bereits 56 oder 57 Millionen Tonnen eingespart.

Momentan ist es aber vordergründig wichtig, dafür
zu sorgen, dass diese Technologie nicht aus dem Markt
verschwindet, nicht verdrängt wird. Genau das würde
aber passieren, wenn wir jetzt nicht handeln. Ich möchte
es deutlich sagen: Nach meinem Dafürhalten ist es be-
dauerlich, dass es uns nicht gelungen ist, bereits vor der
Sommerpause hier zu Potte zu kommen. Ich hoffe sehr,
dass es uns jetzt im besten Einvernehmen gelingt, dafür
zu sorgen, dass keine weiteren Verzögerungen eintreten
und dass das Gesetz wirklich spätestens zum 1. Januar
2016 in Kraft tritt.

Besonders problematisch ist die Lage in der öffent-
lichen Versorgung, verbunden mit Fernwärmenetzen.
Auch hier ist die Novellierung dringendst geboten, weil
bereits einzelne Versorger überlegen, vor allen Dingen
Stadtwerke, ihre Fernwärmenetze wegen zunehmender
Unwirtschaftlichkeit vom Netz zu nehmen.

Das Ministerium hat nun einen Entwurf vorgelegt,
der in seiner grundsätzlichen Aussage in meinen Augen
zu begrüßen ist. Er enthält auch Forderungen, die die
SPD-Fraktion schon seit langem gestellt hat. Besonders
hervorzuheben ist die Verdoppelung des Förderdeckels
von 750 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Da-
durch können gerade Bestandsanlagen der öffentlichen
Versorgung gefördert werden, und es kann verhindert
werden, dass sie vom Netz gehen. Dies ist momentan
unumgänglich, weil die derzeitigen Rahmenbedingun-
gen alles andere als einfach sind; die Betonung liegt
hierbei auf „derzeitig“. Die Bestandsförderung soll von
der Bestimmung her ja nur befristet gelten; denn wir
haben ja noch weitere energiepolitische Gesetzesvorha-
ben in der Pipeline, die durch die damit einhergehenden
Veränderungen auf dem Strommarkt dazu führen sollen,

Vizepräsidentin Petra Pau






(A) (C)



(B) (D)


dass dann der wirtschaftliche Betrieb dieser Kraft-Wär-
me-Kopplungsanlagen eben auch wieder möglich ist.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glaube ich nicht!)


Es gibt noch weitere positive Punkte. Die Direktver-
marktung, die angestrebt wird, und auch die Aussetzung
der Förderung bei negativen Strompreisen sind zu begrü-
ßen, genauso wie die Erhöhung der Förderung von Wär-
menetzen und -speichern, damit die Kraft-Wärme-Kopp-
lung wirklich ihr volles Flexibilitätspotenzial entfalten
kann.

Es ist auch richtig, dass die Umlagesystematik ver-
ändert wird, da momentan die privilegierte Strommenge
größer ist als die nicht privilegierte. Daher halte ich es
auch für folgerichtig, die Systematik an die Systematik
der EEG-Umlage anzupassen.

Aber der Gesetzentwurf enthält auch einige zu kritisie-
rende Punkte, die wir hier im parlamentarischen Verfah-
ren noch diskutieren müssen. Ich trete hier hinsichtlich
einiger Punkte für eine Änderung ein. Das fängt schon
mit dem § 1 an. Wir haben auch im Koalitionsvertrag
das Ausbauziel der Kraft-Wärme-Kopplung beschlos-
sen: Bis 2020 soll der Anteil der Nettostromerzeugung
aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 25 Prozent an der
Gesamtstromerzeugung betragen. Wenn es so bliebe, wie
es jetzt im Entwurf steht, dass sich der Anteil nur auf die
regelbare Stromerzeugung beziehen soll, führte das dazu,
dass kein weiterer Zubau in der Kraft-Wärme-Kopplung
erfolgt. Der Grund liegt in dem immer größer werdenden
Anteil der Stromerzeugung im Bereich der erneuerbaren
Energien. Damit wäre dann das Ziel schon erreicht, und
es erfolgte kein weiterer Zubau. Das wollen wir nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Man kann natürlich über eine zeitliche Streckung des
Ziels diskutieren. Hier wäre mein Vorschlag, dass man
durchaus über das Jahr 2025 diskutieren kann. Aber auf
keinen Fall darf die Bezugsgröße „regelbare Stromerzeu-
gung“ lauten, sondern es muss sich an der Gesamtstrom-
erzeugung orientieren.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Jens Koeppen [CDU/CSU])


Ein weiterer Knackpunkt ist die Behandlung von Ei-
genstrom. Hier kommt vielfältig Kritik vonseiten der In-
dustrie. Die Industrie wirft uns an dieser Stelle vor, dass
wir mit dem Gesetzentwurf eine Ungleichbehandlung
im Vergleich zur öffentlichen Versorgung herbeiführten.
Diese Kritik weise ich ausdrücklich zurück, weil eben
ungleiche Sachverhalte auch keine gleiche Behandlung
rechtfertigen. Auch Anlagen der öffentlichen Versorgung
werden ja strompreisgeführt und können dadurch Sys-
tem aufgaben im Markt übernehmen. Deswegen macht es
durchaus Sinn, diese Technologie mit öffentlichen Gel-
dern der Stromverbraucher zu fördern. Wärmegeführte
industrielle Eigenerzeugungsanlagen sind dazu nur sehr
begrenzt in der Lage. Aus diesem Grund weise ich diese
Kritik zurück.

In einem Gutachten, das das BMWi in Auftrag gege-
ben hat, wurde errechnet, dass die Eigenstromanlagen

auch wegen der Privilegierung bei anderen Umlagen die
Schwelle der Wirtschaftlichkeit erreichen. Da jede Anla-
ge und jedes Unternehmen unterschiedlich ist, ist es eben
nicht möglich, jeden Einzelfall im Gesetz zu berücksich-
tigen. Es soll auch kein Industrieförderungsgesetz wer-
den, sondern in erster Linie ein Klimaschutzinstrument
bleiben. Aber natürlich sehe ich ein, dass es für die In-
dustrie von zentraler Bedeutung ist, dass darauf geach-
tet wird, dass zumindest die EEG-Privilegierung auch in
Zukunft erhalten bleibt, um Investitionssicherheit und
Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408800

Das Wort hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Eva-Maria Bulling-Schröter (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813408900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Bundesregierung verhält sich sehr verwirrend. Wie
ein Mantra wird immer wieder vorgetragen – wir haben
es ja jetzt gehört –, wie wichtig die Wärmewende sei.
Schließlich sind die Sektoren Wärme- und Kälteerzeu-
gung für mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs
verantwortlich. Die Bundesregierung handelt aber anders
als sie redet. Wer die Wärmewende wirklich will, muss
nicht nur den Erzeugern von Wärme aus erneuerbaren
Energien viel stärker unter die Arme greifen, sondern
auch denen durch Kraft-Wärme-Kopplung.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Diese Chance wird mit dieser Novelle vertan.

Wir Linken möchten die Stromerzeugung aus
Kraft-Wärme-Kopplung gestärkt sehen, weil sie als fle-
xible, steuerbare Energie einen wichtigen Beitrag zur
Energiewende leistet. Das Ziel ist die Vollversorgung
aus regenerativer Energie; das ist gar keine Frage. Aber
auf dem Weg dorthin ist die KWK wirklich wichtig. Es
nützt eben nichts, die Fördersumme für die Kraft-Wär-
me-Kopplung auf 1,5 Milliarden Euro zu verdoppeln,
wenn das Geld nicht abgerufen wird. Bisher war die För-
dersumme nur halb so hoch, und die Mittel wurden auch
nicht vollständig abgerufen, weil es sich aufgrund niedri-
ger Börsenstrompreise eben nicht lohnt.

Vor etwa einem Jahr wurde die Potenzialanalyse zur
KWK veröffentlicht. Da lag der Anteil der KWK an der
Stromerzeugung bei nur 16,2 Prozent, also weit entfernt
vom 25-Prozent-Ziel bis 2020. Das ist ein Alarmsignal.


(Beifall bei der LINKEN)


Aber statt wirklich anzupacken, haben Sie das Ziel
kampflos aufgegeben. Ihr Vorschlag – 25 Prozent
KWK-Anteil an der regelbaren Stromerzeugung – be-
deutet, dass Sie die KWK nicht wirklich wollen; denn

Florian Post






(A) (C)



(B) (D)


das neue, reduzierte Ziel wird man ohne Anstrengungen
erreichen.


(Klaus Mindrup [SPD]: Das hat doch Kollege Post gerade klargestellt, dass das nicht so ist! – Gegenruf des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Die Rede war schon geschrieben! So flexibel ist sie nicht!)


Die Linke fordert dagegen, das bisherige Ziel eines An-
teils der KWK von 25 Prozent an der Nettostromerzeu-
gung bis 2020 beizubehalten und um ein Ziel für die
Wärmeversorgung aus KWK in Höhe von 20 Prozent bis
2020 zu ergänzen.

Wir wollen gerade kleine KWK-Anlagen: bürger- und
verbrauchsnahe Anlagen wie beim Mieterstrommodell.
Auch KWK-Anlagen, die Schulen, Krankenhäuser oder
Altersheime versorgen, leisten einen wichtigen Beitrag
zur dezentralen Energiewende; denn sie entlasten das
Netz und verringern Netzverluste. Durch das EEG 2014
sind sie unter Druck geraten, weil seitdem auch eine Um-
lage auf den Eigenverbrauch fällig ist. Diese Schieflage
hätten Sie mit dem KWK-Gesetz korrigieren müssen.

Beispiel Krankenhaus: Kliniken haben einen hohen
Bedarf an Strom, Wärme und Kälte. Eine hocheffiziente
KWK-Anlage kann in Kliniken die Energiekosten dras-
tisch mindern und die Emissionen um bis zu 80 Prozent
reduzieren. Das sind zukunftsfähige Modelle, die bei Ih-
nen auf der Abschussliste stehen, weil Sie sich weigern,
geeignete Fördermöglichkeiten zu schaffen. Die Linke
fordert deshalb, für Anlagen bis 250 Kilowatt elektri-
scher Leistung und höchstens 1 000 Megawattstunden
selbst verbrauchten Stroms die EEG-Umlage zu erlassen,
bis eine besser geeignete Lösung für sie gefunden wurde.
Wir fordern zudem, die Förderung der ortsnahen Wär-
me- und Stromversorgung zu verbessern. Hierzu legen
wir konkrete Zahlen in unserem Antrag vor. Wenn die
von dieser Bundesregierung hochgelobten Quartierskon-
zepte funktionieren sollen – die funktionieren nicht ohne
KWK –, brauchen sie eine zukunftssichere Grundlage.


(Beifall bei der LINKEN)


Darum sage ich: Wir haben noch Anhörungen. Sie
können noch etwas heilen. Heilen Sie endlich diese Feh-
ler, und setzen Sie sich ohne Wenn und Aber für eine
erneuerbare Wärmewende ein, bei der die KWK eine
wichtigere Rolle spielt, als Sie anerkennen wollen. Bitte
denken Sie auch an die Arbeitsplätze im Bereich KWK.
Sie wackeln zurzeit auch schon.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409000


Das Wort hat der Kollege Jens Koeppen für die CDU/
CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Jens Koeppen (CDU):
Rede ID: ID1813409100

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Wir beraten das Gesetz zur Neuregelung
der Kraft-Wärme-Kopplung heute in erster Lesung. So
haben wir noch zwischen der ersten und der zweiten Le-
sung Zeit, um einiges zu verändern.

Herr Kollege Post, ich bin nicht ganz so euphorisch
und zufrieden wie Sie mit dem Entwurf des Ministeri-
ums. Das sage ich auch in Ihre Richtung, Frau Staatsse-
kretärin. Deswegen möchte ich sagen, dass wir mit der
Novelle wahrscheinlich wichtige Potenziale verschenken
und die KWK-Förderung teurer machen. Wenn wir uns
einmal an den Ursprung des Gesetzes aus dem Jahr 2002
und die Novellierung im Jahr 2012 erinnern, so geht es
in § 1, wie Sie es bereits erwähnt haben, um Energie-
einsparung, Umweltschutz und die Erreichung der Kli-
maschutzziele. Deswegen wollen wir einen Anteil der
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
von 25 Prozent erreichen, übrigens mit Wärme und mit
Kälte. So steht es im Gesetzentwurf.

Ich möchte mich auf fünf Punkte konzentrieren. Ich
könnte gut und gerne 20 Punkte benennen. Deswegen
haben die fünf Punkte keinen Anspruch auf Vollständig-
keit; denn ich habe nur diese 10 Minuten Redezeit. Diese
fünf Punkte sind sehr wichtig. Frau Staatssekretärin, bit-
te nehmen Sie sie als Anregung mit in das Ministerium.
An diesen Punkten werden wir in den nächsten Wochen
bei Anhörungen in den Ausschüssen und bei den Bera-
tungen in Koalitionsberichterstattergesprächen vielleicht
noch etwas ändern. Wir müssen aufpassen, dass wir mit
den Festlegungen, die wir jetzt getroffen haben, nicht das
Kind mit dem Bade ausschütten. Das könnte nämlich
passieren.

Erstens. Das 25-Prozent-Ziel steht im Koalitions-
vertrag. Das ist richtig. Wir müssen uns klar an den ur-
sprünglichen Bezugspunkt halten. Das haben Sie ganz
klar gesagt. Das ist die Gesamtstrommenge. Wir können
nicht akzeptieren, Frau Staatssekretärin, dass es jetzt an
der regelbaren Nettostrommenge ausgerichtet wird; denn
das ist definitiv eine Reduzierung. Wir müssen aufpas-
sen, dass wir diese Kürzung nicht hinnehmen. Wenn wir
das machen – das sage ich so deutlich –, wird das Gesetz
ein KWK-Ausstiegsgesetz. Das wollen wir nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


– Jetzt bin ich aber verunsichert.


(Klaus Mindrup [SPD]: Wir haben auch geklatscht!)


Da habe ich wahrscheinlich etwas falsch gemacht. Ich
nehme alles zurück. Mal sehen, ob es so weitergeht.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alle einig gegen die Bundesregierung! Sehr gut!)


– Sehr schön, wunderbar.

Eva Bulling-Schröter






(A) (C)



(B) (D)


Zweitens. Dieser Punkt ist genauso wichtig. Es ist die
Technologieneutralität. Da werden Sie wahrscheinlich
nicht mehr klatschen.


(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


Die Technologieneutralität ist aber wichtig, weil wir mit
der Förderung der KWK eine Technologie und keinen
Brennstoff fördern. Deswegen brauchen wir die Brenn-
stoffneutralität. Wenn wir uns auf Gas fokussieren – Herr
Post, ich verstehe, was Sie damit meinen; ich bin auch
für die Unterstützung der Stadtwerke; das ist gar keine
Frage –, werden wir bei der Industrie-KWK nicht vor-
wärtskommen. Das ist dann ein Umstieg von einem fos-
silen Träger auf einen anderen fossilen Träger. Ich weiß
nicht, ob das so sinnvoll ist. Erstens ist Gas teurer – das
wissen Sie –, und zweitens sind die Auswirkungen auf
das Erreichen der Klimaschutzziele minimal. Wir müs-
sen die Gesamt-CO2-Bilanz – von der Gasförderung über
den Transport bis hin zur Verbrennung – beachten. Sie
alle wissen – Sie kennen die Studien –, wie viel Methan
auf dem Weg von Russland nach Deutschland entweicht.
Deswegen ist die Klimabilanz schon lange nicht mehr so
gut, wie man es dachte. Ich empfehle hierzu die Studie
des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bun-
destages. Hier können Sie sehen, dass das nicht mehr so
stark auseinanderklafft.

Geostrategisch ist das vielleicht auch etwas kritisch zu
sehen. Gerade in der jetzigen Zeit machen wir uns immer
mehr abhängig. Die Importabhängigkeit bei Gas darf in
dieser Größenordnung nicht weiter steigen.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen – nicht unse-
re Feldpostnummer –, Brandenburg, aber auch Sachsen
sagen ganz klar: Wir brauchen die Brennstoffneutralität.
Das sollten wir auch beachten. – Jetzt klatscht keiner
mehr.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall des Abg. Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/ CSU] – Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wir schon!)


Der dritte Punkt: Benachteiligung der Industrie-KWK.
Die Benachteiligung der Industrie-KWK durch dieses
Gesetz ist eklatant. Sie alle wissen, dass Produktionspro-
zesse in der Industrie sehr stark auf Wärmezufuhr basie-
ren, zum Beispiel in der Raffinerie, um Erdöl zu spalten
usw., oder in der Stahlindustrie. Die Wärmezufuhr kann
jedenfalls zurzeit, bis 2030, realistischerweise nicht über
erneuerbare Energien erfolgen. Für die Wärmezufuhr –
die Temperatur liegt häufig bei 300 Grad – werden jähr-
lich 200 Terawattstunden Energie benötigt. Dafür reichen
die erneuerbaren Energien zurzeit nicht aus. Hier bietet
die KWK einen effizienten Weg. Nahezu 90 Prozent
der industriellen Wärmeerzeugung werden zurzeit über
KWK erreicht. Das ist ganz wichtig; denn durch die in-
dustrielle Eigenerzeugung von Energie über KWK – da
kommen wir zur Einsparung – werden 18 Millionen Ton-
nen CO2-Emissionen vermieden. Die Alternative wäre
eine getrennte Erzeugung von Wärme und Strom. Das
müssen wir unbedingt vermeiden. Das geht nicht; das ist

unsinnig. Deswegen brauchen wir eine stärkere Förde-
rung der Industrie-KWK.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich sehe es übrigens sehr kritisch, dass die KWK mit
diesem Gesetz fast nur noch im Bereich der öffentlichen
Versorgung gefördert werden soll und die Förderung der
Industrie-KWK immer weiter zurückgeht. Dies stellt
eine ungerechtfertigte Diskriminierung der industriellen
Nutzung der KWK gegenüber der öffentlichen Nutzung
der KWK dar. Ich sage damit nicht, dass die KWK im
Bereich der öffentlichen Versorgung nicht gefördert wer-
den soll – es ist gar keine Frage, dass sie gefördert wer-
den soll –, aber es darf nicht vernachlässigt werden, dass
die industrielle KWK darunter leidet.

Ich halte es auch nicht für zielführend – man muss
schauen, ob man da etwas ändern kann –, dass es bei
der Verknüpfung der Besonderen Ausgleichsregelung
mit der KWK bleiben soll. Denn es sind zwei verschie-
dene Förderinstrumente: einmal das Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz und einmal das KWKG. Diese miteinander
zu verknüpfen bedeutet, die Förderung der KWK wei-
ter einzuschränken. Das halte ich nicht für sinnvoll. Wir
sollten das im Berichterstattergespräch adressieren und
versuchen, dort mit dem Ministerium übereinzukommen.

Zu der Betrachtung des Ministeriums hinsichtlich der
Opportunitätskosten will ich jetzt nicht viel sagen. Es
ist schwierig. Ich halte die Betrachtung für gewagt. Sie
ist auch nicht ganz schlüssig. Ich frage adressiert an das
Ministerium: Will man die industrielle KWK einschrän-
ken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Industrie aufs Spiel setzen? Will man die erheblichen Po-
tenziale, die die Industrie-KWK hat, wirklich nicht nut-
zen? Dann muss man das deutlich sagen. Wir wollen das
nicht. Ich hoffe, wir sind uns in der Koalition einig, dass
wir daran wirklich noch schrauben müssen.

Der vierte Punkt. Wir brauchen den Zubau von großen
und kleinen KWK-Anlagen. Da sind wir uns wahrschein-
lich einig.


(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Wenn wir allerdings an der Befristung bis zum Jah-
re 2020 festhalten, die jetzt in der Neuregelung vorge-
sehen ist, dann es wird zu keinem Neubau und zu keiner
Modernisierung einer großen KWK-Anlage kommen;
das wird dann nicht passieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie alle wissen, wie lange die Genehmigungsverfahren
dauern: vier bis sechs Jahre, ohne dass man mit dem
Bau überhaupt begonnen hat, ohne jemals einen Spaten
in die Erde gestochen zu haben. Dann ist das Jahr 2020
erreicht, und es gibt keine Förderung mehr. Das Gesetz
schafft keine Planungssicherheit. Dies bedeutet, dass die
Betriebe keine neuen Bauprojekte mit großen KWK-An-
lagen angehen. Das sollten wir vermeiden. Ich bin für
eine generelle Streichung der Befristung. Wir können
natürlich zu Hilfsinstrumenten greifen; aber eine gene-
relle Streichung wäre mir persönlich lieber, weil wir so

Jens Koeppen






(A) (C)



(B) (D)


Planungssicherheit für Projekte im Bereich der Indus trie-
KWK schaffen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da muss ich wieder klatschen!)


Der fünfte Punkt: der Zubau von Klein-KWK- und Mi-
kro-KWK-Anlagen mit einer Leistung unter 50 kW. Ich
sehe eine Gefahr darin, die Dauer der Zuschlagszahlung
auf 45 000 Volllaststunden zu senken. Diese Begrenzung
wäre ein ganz vehementer Einschnitt und würde dazu
führen, dass sich die kleinen und die Mikro-KWK-An-
lagen nicht mehr lohnen. Ich weiß gar nicht, warum man
diese Begrenzung vorgenommen hat. Das würde, wenn
man es durchrechnet, für die Mikro-KWK, die ganzjäh-
rig im Einsatz sind, eine Kürzung der Zuschlagszahlun-
gen um fast die Hälfte bedeuten. Das sollten wir ver-
meiden. Diese Anlagen erbringen zwar nicht die großen
Leistungen, aber sie sind sehr wichtig. Sie sind in den
Markt eingeführt worden und müssen jetzt noch weiter
nach vorne kommen und zur Serienreife gebracht wer-
den. Damit diese Anlagen preisgünstiger werden, sollten
wir bei 60 000 Volllaststunden bleiben. Das halte ich für
sehr wichtig.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Alles in allem: Wenn wir uns einig sind, dann können
wir das Thema in einer Anhörung oder in den Berichter-
stattergesprächen beraten und das Ergebnis gemeinsam
an das Ministerium adressieren. Wenn wir die entspre-
chenden Punkte beachten, dann wird es kein, wie be-
fürchtet, „KWK-Ausstiegsgesetz“, sondern dann wird es
ein Instrument zur Förderung einer sehr effektiven und
klimafreundlichen Technologie. Wenn wir das in den
nächsten Wochen gemeinsam schaffen, dann wäre ich
sehr froh.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei vier von fünf Punkten stimme ich zu!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409200

Das Wort hat die Kollegin Dr. Julia Verlinden für die

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813409300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Vor genau acht Monaten haben wir
Grüne Ihnen hier im Parlament einen Antrag vorgelegt,
mit dem wir die dringende Novellierung des Kraft-Wär-
me-Kopplungsgesetzes eingefordert haben. Schon da-
mals war der Handlungsdruck extrem groß. Inzwischen
werden weitere Betreiber von vergleichsweise klima-
schonenden KWK-Anlagen gezwungen, ihre Anlagen
abzuschalten, und neue Investitionen in moderne An-
lagen liegen auf Eis, weil es keine Planungssicherheit
gibt. Aber anstatt zügig zu liefern, hat Minister Gabriel
die KWK-Novelle weiter verzögert und verschleppt. Mir
scheint langsam, das ist Ihr Konzept: Immer, wenn es um

die Energiewende und den Klimaschutz geht, treten Sie
erst einmal ordentlich auf die Bremse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Unsinn!)


Bei der KWK geht es ums Energiesparen und darum,
aus weniger mehr zu machen, mit dem gleichen Energie-
einsatz Strom und Wärme gleichzeitig zu erzeugen und
so Energiekosten und Treibhausgase zu reduzieren. Aber
anstatt diese Option entschlossen voranzutreiben, lassen
Sie mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die gro-
ßen Chancen, die die KWK bietet, einfach verstreichen;
in vielen Dingen waren wir uns doch schon einig. Das ist
leider vonseiten der Bundesregierung eine Energiewen-
depolitik mit angezogener Handbremse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE])


Sie kürzen mir nichts, dir nichts das KWK-Ziel zu-
sammen. Von Ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag,
die KWK auszubauen, wollen Sie auf einmal nichts mehr
wissen. Statt die versprochenen 25 Prozent vom Netto-
stromerzeugungsanteil bis zum Jahr 2020 zu erreichen,
wollen Sie die KWK faktisch einfrieren. Ich frage Sie:
Worauf sollen sich die Stadtwerke, die Betreiber und die
Investoren bei Ihren KWKPlänen eigentlich noch verlas-
sen?


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Nicht auf diese Koalition!)


Sieht etwa so verlässliche Wirtschafts- und Energiepoli-
tik aus? Das finde ich nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Noch etwas ärgert mich gewaltig an Ihrem Entwurf
eines neuen KWK-Gesetzes. Nachdem Sie der Bürger-
energie schon bei der EEG-Novelle baumstammgroße
Knüppel zwischen die Beine geworfen haben – Stichwort
„Ausschreibungen“ –, wollen Sie nun ganz offensichtlich
auch bei der KWK das dezentrale Bürgerengagement für
die Energiewende mit aller Kraft abwürgen. Oder wie
sonst soll man es interpretieren, dass Sie die Förderung
von kleinen KWK-Anlagen massiv kürzen? Sie benach-
teiligen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgerech-
net intelligente und bürgernahe Versorgungslösungen für
eine umweltschonende Strom- und Wärmeversorgung in
Wohnanlagen, also die sogenannten Mieterstrom- und
-wärmemodelle. Deshalb liest sich der vorliegende Ge-
setzentwurf für mich wie ein weiterer Baustein in Ihrem
„Anti-Bürgerenergie-Programm“.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Immerhin: In einem ganz wichtigen Punkt haben Sie
unsere Forderung vom März aufgegriffen. Künftig wol-
len Sie keine neuen KWK-Anlagen auf Kohlebasis mehr
fördern; das ist ein überfälliger Schritt. Allerdings kann
diese kleine Korrektur im KWK-Gesetz nicht über Ihren
riesigen Fehler hinwegtäuschen, den Sie diese Woche bei
der Stilllegung der Kohlemeiler gemacht haben. Es ist
ein absolutes Unding, dass nun ausgerechnet die uralten

Jens Koeppen






(A) (C)



(B) (D)


Kohledreckschleudern Stilllegungsprämien in Milliar-
denhöhen bekommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Sie können es einfach nicht lassen mit Ihren Geschen-
ken an die Kohlekonzerne. Diese schmutzigen Geschen-
ke gehen am Ende nicht nur zulasten der Energieverbrau-
cherinnen und Energieverbraucher, sondern vor allen
Dingen zulasten des Klimas, und das ist das Gegenteil
von nachhaltiger Klimaschutzpolitik. Ich bin gespannt,
welche Reaktionen Sie damit in Paris erzeugen.


(Beifall der Abg. Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich bin auch gespannt, was Sie in der nächsten Woche
von den Experten in der Anhörung im Wirtschaftsaus-
schuss zu hören bekommen und ob Sie dann bereit sind,
das, was Sie gerade angekündigt haben, und vielleicht
noch viele andere Verbesserungen umzusetzen. Wir sind
gerne dabei.

So viel dürfte jetzt klar geworden sein: Die Korrektu-
ren sind dringend erforderlich. Wir brauchen mehr Kli-
maschutz statt weniger. Wir brauchen mehr Möglichkei-
ten für Bürgerenergie. Deshalb brauchen wir auch mehr
effiziente KWK-Anlagen und nicht weniger.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409400

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/6419 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes
zur Änderung des Gesetzes über Bausparkas-
sen

Drucksache 18/6418
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parla-
mentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister.


(Beifall bei der CDU/CSU)


D
Dr. Michael Meister (CDU):
Rede ID: ID1813409500


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle-
gen! Wir sprechen heute über die Änderung des Bau-

sparkassengesetzes. Das aktuelle Bausparkassengesetz
in Deutschland stammt aus dem Jahr 1991. Es haben
sich offensichtlich zahlreiche regulatorische Verände-
rungen ergeben, insbesondere infolge der Finanzkrise
2007/2008. Dies sollte mit Sicherheit Anlass sein, auch
das Bausparkassengesetz zu modernisieren und an die
neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Außerdem erleben wir eine besondere Entwicklung
am Markt: Die Niedrigzinsphase führt dazu, dass das
Bausparkassengeschäft mit relativ hohen Einlagezinsen
aus der Vergangenheit und gleichzeitiger Zinszusage bei
Kreditaufnahme in beide Richtungen nicht mehr funkti-
oniert, weil sehr viele zum einen die Einlagechance bei
hohen Zinsen nutzen, aber die Kredite, die sie dafür ein-
kaufen, nicht in Anspruch nehmen. Deshalb müssen wir
darüber nachdenken, wie das Modell Bausparkasse auch
in Zukunft funktionieren kann.

Wir legen einen Entwurf vor, der eine Modernisie-
rung des Bausparkassengesetzes vorsieht. Es geht da-
rum, Verfahren und Methoden so anzupassen, dass die
21 Bausparkassen, die wir heute in Deutschland haben,
ihr Geschäft mit dem Grundgedanken Bausparen – im
Sinne eines langfristigen Sparens mit dem Ziel der Ei-
gentumsbildung im Bereich des Wohneigentums – fort-
führen können.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Wir wollen Risiken, die in diesem Geschäft liegen,
durch ein vernünftiges Risikomanagement der Bau-
sparkassen entgegenwirken. Dafür wollen wir § 25 a
des Kreditwesengesetzes bezüglich der Bausparkassen
präzisieren. Wir wollen den Bausparkassen auf beiden
Seiten, sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Kos-
tenseite, helfen, damit sie ihr Geschäftsmodell etwas fle-
xibilisieren können. Wir wollen ihnen zusätzliche Hand-
lungsoptionen an die Hand geben, zum einen, indem wir
Immobilienfinanzierungen, die nicht dem klassischen
Bausparkredit entsprechen, durch Bausparkassen erlau-
ben. Über die Möglichkeit zur Vergabe solcher Kredite
wollen wir weitere Einnahmemöglichkeiten für die Bau-
sparkassen schaffen. Auf der anderen Seite wollen wir
ihnen die Möglichkeit der Finanzierung über Pfandbriefe
einräumen. Auch dafür brauchen wir eine entsprechende
Flexibilisierung. Das heißt, wir versuchen, sowohl auf
der Kostenseite als auch auf der Ertragsseite ein Stück
weit für Entspannung zu sorgen. Dabei wollen wir am
Spezialbankenprinzip für die Bausparkassen festhalten.
Wir wollen dieses Spezialbankenprinzip nicht aufgeben.

Wir haben, wie erwähnt, 21 Bausparkassen mit über
30 Millionen Bausparverträgen. Das heißt, Bausparen
trifft in Deutschland nach wie vor auf eine sehr große
Akzeptanz. Wir sprechen über mehr als 150 Milliarden
Euro, die sich aktuell als Ansparsumme in Bausparver-
trägen befinden. Das heißt, wir müssen mit dieser Frage
sehr sensibel und sehr sorgsam umgehen.

Es geht – ich habe es angesprochen – um die Zins-
bindungsfristen und damit um die Ertragsseite der Bau-
sparkassen. Ich glaube, die Beantwortung der Frage, wie
in Zukunft Bauspartarife gestaltet werden, ist nicht Auf-
gabe der Politik und nicht Aufgabe der Entscheider hier
im Parlament, sondern das ist Aufgabe der Bausparkas-

Dr. Julia Verlinden






(A) (C)



(B) (D)


sen und deren Manager. Ich glaube, wir müssen die not-
wendige Flexibilität schaffen, damit Tarife auch in dem
jetzigen Umfeld regulatorisch wie marktseitig angeboten
werden können.

Beispiele für Regelungen, die wir treffen, habe ich
genannt. Wir wollen dabei auch zulassen, dass der Son-
derposten für die bauspartechnische Absicherung für Ka-
pitalanlagemöglichkeiten flexibler genutzt werden kann.
Ich glaube, es ist richtig, dass wir bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht dafür sorgen, dass die
Regulierung, die wir an dieser Stelle haben, genutzt wird,
um sozusagen speziell auf dieses Modell einzugehen.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, diesen Gesetz-
entwurf zügig zu beraten. Wir würden uns wünschen, ihn
zum Jahreswechsel 2015/2016 in Kraft zu setzen, um da-
mit den Bausparkassen eine Perspektive für die Zukunft
zu bieten.

Wir haben mit Absicht gesagt, dass wir bei der gan-
zen Geschichte nicht nur auf die Bausparkassen schauen,
sondern auch die Interessen der Bausparer wahren wol-
len. Die Interessen der Bausparer wahren wir, indem wir
als Gesetzgeber von Eingriffen in bestehende Verträge
absehen. Ich glaube, das ist an dieser Stelle eine richti-
ge Grundentscheidung und trägt dazu bei, dass bei Bau-
sparern das Vertrauen in dieses Produkt und ihre Partner
erhalten bleibt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Ich darf Sie um eine positive Beratung dieses Gesetz-
entwurfs bitten und hoffe, dass er am Ende in der dritten
Lesung Ihre Zustimmung findet.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409600

Das Wort hat die Kollegin Susanna Karawanskij für

die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Susanna Karawanskij (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409700

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Liebe Gäste! In dieser Debatte geht es um
Bausparkassen, um Anpassungen an das Risikomanage-
ment und um das Aufsichtsrecht in der EU, sodass die
neuen Aufgaben der Europäischen Zentralbank berück-
sichtigt werden können. Aber vor allen Dingen wird mit
diesem Gesetzentwurf auf die Auswirkungen im Niedrig-
zinsumfeld reagiert. Dauerhaft niedrige Zinsen können
negative Auswirkungen auf Banken, auf Versicherungen
und auf Bausparkassen haben. Doch man sollte genau
prüfen, ob die in Gesetzesform gegossenen Änderungen
tatsächlich zielführend sind und letzten Endes die Kun-
den bzw. die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht
benachteiligt werden.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Obwohl die
Ertragslage der meisten Lebensversicherer alles andere
als bedenklich ist und war, wurde zum Beispiel im Le-

bensversicherungsreformgesetz die Beteiligung der Ver-
sicherten an den Bewertungsreserven gekappt.


(Lothar Binding klug!)


Auch am Mittwoch beim Fachgespräch des Finanzaus-
schusses über Niedrigzinspolitik wurde deutlich, dass
man die Niedrigzinsphase zum gegenwärtigen Zeitpunkt
auf keinen Fall dämonisieren und auch keine falschen
Schlüsse daraus ziehen sollte.

Bausparkassen werden fortan weitere Betätigungs-
felder eingeräumt, um ihre Ertragslage zu stärken. Sie
sollen neben ihrem Kerngeschäft, Bausparkassendarle-
hen zu gewähren, nun auch gewöhnliche Baudarlehen
gewähren und Hypothekenpfandbriefe herausgeben, um
sich zu refinanzieren. Diese Tätigkeitsausweitung steht
dem bisherigen Kerngeschäft der Bausparkassen zwei-
felsohne nahe. Aber ich frage mich, in welchem Umfang
Bausparkassen personelle und auch finanzielle Ressour-
cen haben, um stabilere und höhere Erträge zu erwirt-
schaften. Ich bin mir auch unsicher, ob tatsächlich alle
Bausparkassen von dieser Tätigkeitserweiterung profitie-
ren bzw. ob auch das notwendige Know-how in ganzer
Breite vorhanden ist. Es reicht nicht, dass das Finanz-
ministerium betont, dass die Bankenaufsicht zukünftig
strenger beobachten muss. Das klingt für mich ein biss-
chen nach einem Pfeifen im Walde.

Gut ist, dass im Gesetzesentwurf, so wie er jetzt vor-
liegt, keine Aktienquote für die Kapitalanlagen von Bau-
sparkassen festgelegt wurde. Das muss auch so bleiben.
Denn sonst würde auch hier wieder ein Einfallstor ge-
schaffen werden, um die Gelder der Bausparer auf dem
Börsenparkett aufs Spiel zu setzen. Da stellt sich dann
noch mehr die Frage, inwieweit das Know-how bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden ist, das
Geld der Kunden in Aktien zu investieren. Das wäre aber
tatsächlich überhaupt nicht das Kerngeschäft der Bau-
sparkassen.

Was uns nicht gefällt, ist die Einführung der Definiti-
on eines Bausparerkollektivs; das gefällt uns überhaupt
nicht.


(Manfred Zöllmer [SPD]: Aber das hat doch Tradition bei euch!)


Denn seit geraumer Zeit versuchen die Bausparkassen,
ihre Kunden vorzeitig aus gut verzinsten Verträgen zu
drängen; sie kündigen einseitig die Verträge. Zahlreiche
Gerichtsverfahren laufen da noch. Die Urteile zeigen
bislang noch keine klare Linie. Mit der Definition eines
Bausparerkollektivs könnte den Bausparkassen eine vor-
zeitige Kündigung erleichtert werden. Die Kündigung
eines hochverzinsten Altvertrages könnte immer als im
Interesse des Kollektivs liegend begründet werden. So
etwas stärkt einseitig die Lage der Bausparkassen, läuft
allerdings den Interessen der Verbraucherinnen und Ver-
braucher entgegen. Das ist mit uns nicht zu machen.


(Beifall bei der LINKEN)


Auch die Lebensversicherungen berufen sich auf das
Versichertenkollektiv, um Verbraucherschutz und Rech-

Parl. Staatssekretär Dr. Michael Meister






(A) (C)



(B) (D)


te der Versicherten – ich möchte als Beispiel die Über-
schussbeteiligung anführen – zu umgehen.


(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Das ist ja ein derartiger Unsinn!)


Meine Damen und Herren, ich möchte zusammenfas-
sen: Bausparkassen sollen nach diesem Gesetzentwurf
ihre Geschäfte ausweiten und höhere Erträge unter In-
kaufnahme größerer Risiken erwirtschaften dürfen.
Mögliche Folgen für Verbraucher bleiben allerdings aus-
geblendet. Ihre Stellung wird hier gerade nicht gestärkt.
Sie werden vielmehr größeren Unwägbarkeiten ausge-
setzt, weswegen wir dringend für Nachbesserungen am
Gesetzentwurf plädieren und diese fordern werden. In
der Form, in der der Gesetzentwurf jetzt vorliegt, über-
zeugt er nicht.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813409800

Das Wort hat der Kollege Manfred Zöllmer für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)



Manfred Zöllmer (SPD):
Rede ID: ID1813409900

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbe-
trieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern ent-
gegenzunehmen und daraus Gelddarlehen für wohnungs-
wirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren. – So definiert
die BaFin das Geschäftsmodell von Bausparkassen.
Zusammengefasst heißt das: ein paar Jahre sparen und
dann einen günstigen Kredit fürs Haus bekommen. Dies
basiert auf der Grundidee des kollektiven Bausparens.
Liebe Kollegin Karawanskij, ich dachte, gerade die Lin-
ke könnte mit dem Begriff des Kollektivs einigermaßen
vernünftig umgehen.


(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Aber ich habe mich da getäuscht.


(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Mit der Solidarität im Kollektiv! Ja, aber die Frage ist doch immer, welches Kollektiv Sie beschreiben! – Zuruf von der SPD: Die SPD kann es schon besser! – Klaus-Peter Flosbach [CDU/ CSU]: Oh, jetzt wird es spannend! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die SPD hätte das besser tarnen können!)


Ihre Kritik habe ich da nicht verstanden.

Die Idee ist im Übrigen sehr alt. Sie stammt aus China
und kam dort bereits im 3. Jahrhundert vor Christus vor.
Die erste deutsche Bausparkasse für jedermann wurde
durch Pastor von Bodelschwingh 1885 in Bielefeld ge-
gründet


(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat Ihnen Ihr Team denn da aufgeschrieben? – Zuruf von der SPD: Bielefeld gibt es gar nicht!)


– im Übrigen ein untrügliches Anzeichen dafür, dass es
Bielefeld doch gibt, lieber Herr Kollege.


(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU)


Gesetzlich geregelt wurde das Thema in Deutschland
1973 durch das Bausparkassengesetz und die Bauspar-
kassenverordnung. Das Gesetz wurde dann 1991 novel-
liert, um den Weg in den europäischen Binnenmarkt zu
ebnen. In Deutschland haben wir eine duale Struktur der
Bausparkassen: die privaten Bausparkassen auf der einen
Seite und die Landesbausparkassen in der Trägerschaft
von Bundesländern und/oder Sparkassenorganisationen
auf der anderen Seite.

Warum brauchen wir eigentlich ein neues Gesetz?
Wenn Sie aktuell unter diesem Stichwort einen Blick in
die Zeitungslandschaft werfen, dann stoßen Sie auf Mel-
dungen wie – ich darf zitieren – „Der Niedergang der
Bausparkassen“ – das war in der FAZ – oder – Zitat –
„Der verzweifelte Überlebenskampf der Bausparkas-
sen“; das war in der Welt. Es gibt also offensichtlich ein
Problem.

Ich darf einen Bankenprofessor zitieren:

Das Geschäftsmodell der Bausparkassen ist hoch-
gradig gefährdet.

Er fährt fort:

Wenn die Niedrigzinsphase noch zwei, drei Jahre
anhält, werden die ersten Bausparkassen in existen-
zielle Not geraten.

Sie seien die „Verlierer der Niedrigzinspolitik“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist das
paradox. Denn gerade die Niedrigzinspolitik der EZB hat
einen ungeahnten Immobilienboom ausgelöst. Die Flucht
vieler Menschen in Betongold angesichts niedriger Zin-
sen hat auf der anderen Seite aber auch die Branche der
Bausparkassen in eine Krise gestürzt; denn die vor ei-
nigen Jahren abgeschlossenen und angesparten Verträge
sind nun nicht mehr attraktiv. Ein Immobiliendarlehen
von einer Bank ist heute häufig zu viel günstigeren Zin-
sen zu bekommen.

In der Vergangenheit wurden von den Bausparkas-
sen ganz ordentliche Zinsversprechungen gemacht, um
für Anleger entsprechend attraktiv zu sein, sodass viele
Kunden heute ihr angespartes Geld lieber für ordentliche
Zinsen bei der Bausparkasse parken und dies als lukra-
tive Geldanlage sehen, während sie sich den Kredit am
Markt besorgen. Das heißt, die Bausparkassen werden
von ihren Kunden ein bisschen in den Schwitzkasten ge-
nommen. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, das eine
und das andere neu zu justieren.

Wir wollen auf die Herausforderungen der Niedrig-
zinsphase reagieren und das bewährte System der Bau-
sparkassen mit ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung als
Spezialinstitute stärken; denn wir wollen und müssen den
Wohnungsbau in Deutschland fördern.

Ich sage aber noch einmal ganz ausdrücklich, dass
von diesen Regelungen, die wir anstreben, die Verbrau-
cherinnen und Verbraucher nicht betroffen sein werden.

Susanna Karawanskij






(A) (C)



(B) (D)


Ihre Rechtsstellung bleibt unverändert. Ich glaube, das ist
eine ganz wichtige Botschaft.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Im Wesentlichen geht es darum, die Bausparkassen
von einigen gesetzlichen Fesseln zu befreien und ihnen
die Möglichkeit zu geben, auch in einer Niedrigzinspha-
se wirtschaftlich attraktiv zu bleiben, ohne dass wir die
Risiken im gesamten Finanzsystem damit erhöhen.

Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens werden wir
deshalb die Frage prüfen müssen, ob wir eine Erhöhung
der Beleihungsgrenze über 80 Prozent hinaus zulassen
wollen. Bisher dürfen Bausparkassen Darlehen nur bis zu
dieser Grenze vergeben. Aufgrund der von den Bauspar-
kassen vorzunehmenden Abschläge bei der Beleihungs-
wertermittlung ergibt sich bei einer Beleihungsgrenze
von 80 Prozent regelmäßig nur ein Anteil von ungefähr
75 Prozent des Verkehrswerts, der von den Bausparkas-
sen ohne Zusatzsicherheiten finanziert werden kann.

Dies überfordert häufig gerade junge Familien finanzi-
ell und benachteiligt die Bausparkassen im Wettbewerb.
Wir werden deshalb prüfen, ob eine Erhöhung der Be-
leihungsgrenze mit dem Ziel einer stabilitätsgerechten
Ausgestaltung der Finanzmärkte vereinbar ist.

Durch die Niedrigzinsen können Bausparkassen bei
vorgegebener konservativer Anlagestrategie nur geringe
Margen erzielen. Deshalb werden wir prüfen, wie stark
wir die Geldanlagemöglichkeiten erweitern können, um
die Ertragslage zu verbessern.

Liebe Frau Karawanskij, es geht dabei natürlich nicht
um eine Lizenz zum Zocken mit den Kundengeldern,


(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das sagen Sie immer!)


sondern um eine sachgerechte und beschränkte Erweite-
rung der Anlagemöglichkeiten der Bauspargelder in den
Bereichen „Aktien“ und „Forderungen aus nachrangigen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen“ – und das
in einem sehr begrenzten Maße. Dass Sie Staatsanleihen
nicht für total sicher erklären können, wissen wir auf-
grund dessen, was in den vergangenen Jahren passiert ist.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Besser VW-Aktien!)


– Das wird man sehen.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Punkte, denen
wir unsere besondere Aufmerksamkeit widmen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz-
entwurf wollen wir die Bausparkassen stärken. Bauspa-
ren soll auch zukünftig für Verbraucher attraktiv bleiben.
Für sie ändert sich nichts. Die bestehende Rechtsgrundla-
ge bleibt erhalten. Es geht uns um eine sinnvolle Neujus-
tierung einiger gesetzlicher Rahmenbedingungen, damit
die Bausparkassen auch in einer Niedrigzinsphase ihre
Aufgaben erfüllen können.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410000


Das Wort hat der Kollege Dr. Gerhard Schick für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1813410100


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die gerade vorgetragene Definition, was eine Bauspar-
kasse macht, ist historisch richtig. Wenn man sich aber
anschaut, was Bausparkassen heute machen, dann sieht
man: Es gibt dazu einen großen Unterschied. Die alte
Idee ist: Erst wird der Bausparvertrag angespart, dann
gibt es die Zuteilung, und danach habe ich die Möglich-
keit, meine Immobilie über einen Kredit zu finanzieren.
In beiden Phasen, sowohl beim Ansparen als auch beim
Kredit, habe ich ein niedriges Zinsniveau. Eine gute Idee.

Tatsache ist aber, dass heute die Bausparkassen – das
zeigt ein Blick auf die Bilanz des Bausparkassensektors
in Deutschland – zu über drei Vierteln gar nicht mehr die-
ses Geschäft betreiben, sondern in den letzten Jahren –
man muss sogar sagen: Jahrzehnten – der Anteil dieses
traditionellen Geschäftes kontinuierlich nach unten ge-
gangen ist, und zwar nicht erst, seitdem die Zinsen auf-
grund der Finanzkrise so niedrig sind, sondern schon seit
den 90er-Jahren. Damals war das Verhältnis noch umge-
kehrt. Damals machte der Anteil des traditionellen Ge-
schäfts drei Viertel aus. Das ist heute nicht mehr der Fall.

An diese Stelle sind sogenannte Koppelungsgeschäfte
getreten. Das besagt, dass man eine Immobilienfinanzie-
rung mit einem Bausparvertrag koppelt, der gleichzeitig
angespart wird. Dabei muss man massive Zweifel haben,
ob dieses Modell für den Kunden eine günstige Lösung
ist. Warum haben sich denn die Bausparkassen über Jah-
re hinweg dagegen gewehrt, dass man für das Koppelpro-
dukt gemeinsam den Effektivzins ausweisen muss? Der
Grund war, dass dadurch ein Vergleich möglich gewesen
wäre und deutlich geworden wäre, dass dieses Modell für
den Verbraucher häufig nicht die günstigste Lösung ist.

Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, in dem zu dieser
Fehlentwicklung überhaupt nichts steht. Das kann natür-
lich überhaupt nicht überzeugen. Außerdem muss man
sehen, dass die Finanzaufsicht sogar die Grundlage dafür
gelegt hat. Es ist so, dass die Finanzaufsicht 2002 diese
Ausweitung nichttraditioneller Geschäfte ermöglicht hat.
Auch davor, 1990, gab es mit dem Bausparkassengesetz
eine Ausweitung dieser Möglichkeiten. Das hat insge-
samt nicht dazu geführt, das traditionelle Bausparen zu
stärken, sondern das hat unseres Erachtens zu einer Fehl-
entwicklung geführt.

Diese Entwicklung im Gesetz fortzuschreiben und zu
sagen: „Wir weiten die Möglichkeiten noch mehr aus“,
heißt, dass Sie das Spezialitätsprinzip, das besagt, dass
Bausparkassen etwas anderes sind als Banken, noch wei-

Manfred Zöllmer






(A) (C)



(B) (D)


ter aufweichen. Ich glaube, wir müssen uns intensiv an-
sehen, ob das der richtige Weg ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)


Es ist eine Frage, ob es wirklich sinnvoll und notwen-
dig ist, dass Bausparkassen jetzt auch Pfandbriefe kau-
fen können. Welche Bausparkasse will das überhaupt?
Welche Bausparkasse kann das brauchen? Dann gehen
Sie an den Fonds zur bauspartechnischen Absicherung
heran: Er soll dazu beitragen, in der Niedrigzinsphase
die Erträge zu stabilisieren. Allerdings hat er nur ein Vo-
lumen von 1,4 Prozent des gesamten Bausparguthabens
in Deutschland. Ich halte die Hoffnung, dass man damit
eine Stabilisierung erreichen könnte, für ziemlich wacke-
lig und nicht überzeugend.

Vor allem wollen wir sicherstellen, dass dieser Fehl-
entwicklung, dass Kunden häufig Angebote bekommen,
die aus einem eigentlich guten Sektor stammen, aber
angesichts dessen, wie es heute läuft, keine gute Lö-
sung sind, entgegengetreten wird und die Kunden somit
wieder gute Angebote erhalten. Zum einen müssen wir
Transparenz schaffen, sodass die Kunden die Produkte
vergleichen können. Zum anderen müssen wir fragen:
Wie können wir der Fehlentwicklung der letzten Jahre
mit diesem Gesetz begegnen, anstatt einfach die Fehlent-
wicklungen fortzuschreiben und die Möglichkeiten der
Bausparkassen auszuweiten?

Im Endeffekt machen Sie Folgendes: Aus der heutigen
Problemlage verschieben Sie die Risiken in die Zukunft.
Es wird zusätzliche Risiken auf die Bilanz der Bauspar-
kassen geben. Dann werden wir uns in einigen Jahren mit
weiteren Fehlentwicklungen beschäftigen müssen. Die-
ser Ansatz kann nicht überzeugen.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410200


Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Alexander
Radwan das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Alexander Radwan (CSU):
Rede ID: ID1813410300


Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bera-
ten heute in erster Lesung die Novellierung des Bauspar-
kassengesetzes. Nach den Reden der bisherigen Redner
könnte man den Eindruck gewinnen: Der Grund, warum
wir hier stehen, ist, dass die Bausparkassen große Fehler
gemacht, dass sie falsche Geschäftsmodelle verfolgt ha-
ben und möglicherweise überflüssig sind.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das hat keiner gesagt!)


– So konnte man es verstehen. – Warum stehen wir heute
hier? Wir stehen heute wegen der Zinspolitik der EZB in
den letzten Jahren hier,


(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist falsch! Das ist empirisch nicht belegt!)


einer Zinspolitik, die in dieser Form selbst Herr
Dr. Schick nicht vorausgesagt hat. Bei aller Weisheit,
die Sie hier regelmäßig reklamieren, haben auch Sie das
nicht voraussagen können.


(Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann sagen Sie doch mal was zur Kritik, wenn Sie so weise sind!)


– Das werde ich schon, Frau Kollegin, keine Angst. Mit
Herrn Dr. Schick duelliere ich mich gern, zumindest ver-
bal.

Zur Zinspolitik der letzten Jahre möchte ich sagen: Die
einen oder anderen haben es noch nicht mitbekommen,
wie zum Beispiel bei der Lebensversicherung: Diesem
Thema haben wir uns gewidmet. Die Kollegin Karliczek
hat das hervorragend gelöst.

Wir haben uns mit dem Thema betriebliche Altersvor-
sorge, dem Thema Bausparkassen und dem Thema Regi-
onalbanken zu beschäftigen. Deswegen haben wir doch,
von allen Obleuten beschlossen, die Anhörung in dieser
Woche durchgeführt. Warum haben wir diese Anhörung
gemacht? Wir haben sie deswegen gemacht, weil alle der
Meinung sind: Die EZB-Zinspolitik geht eigentlich am
Markt vorbei und hat keine Auswirkungen. – Aber genau
das Gegenteil ist der Fall.

Und deswegen diskutieren wir heute über das Thema
Bausparkassen. Wir wollen ein gutes, traditionelles Pro-
dukt zukunftsfähig machen.

Das Absurde an der Diskussion, die wir gerade führen
müssen, ist, dass die Situation an den Kapitalmärkten in
den USA – von dort sind ja die Wirtschafts- und Wäh-
rungsprobleme gekommen, und daraufhin sind entspre-
chende Reaktionen der Europäischen Zentralbank, der
Fed und der japanischen Zentralbank erfolgt – dazu führt,
dass alle traditionell langfristigen Modelle in eine Schief-
lage kommen. Das ist die Konsequenz.

Es wäre ein Treppenwitz der Geschichte, wenn aus-
gerechnet diejenigen, die die Finanzmarktkrise ausgelöst
haben, die Profiteure werden, weil die langfristigen Mo-
delle geschliffen werden.

Darum ist es dringend notwendig, dass wir hier auf
politischer Ebene mit den Maßnahmen reagieren, die
bereits diskutiert wurden, sei es durch die Ausgabe von
Pfandbriefen oder mit der Möglichkeit, dass man sich im
Bausparsektor breiter aufstellt. Dies alles wurde schon
genannt.

Letztendlich geht es in der Debatte heute darum – es
ist sehr wichtig, dass nicht in existierende Verträge oder
generell in die Vertragsbeziehungen zwischen Bauspar-
kasse und Bausparer eingegriffen wird –, dass das Ver-
trauen erhalten und aufgebaut wird. Darum ist es wichtig,

Dr. Gerhard Schick






(A) (C)



(B) (D)


dass hier nicht eingegriffen und dass das richtige Signal
ausgesandt wird.


(Beifall bei der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Radwan!)


Das Spezialbankensystem bleibt durch diesen Gesetz-
entwurf erhalten. Mein dringender Appell an die euro-
päische Ebene ist, dass auch das Spezialbankensystem
bei der Regulierung berücksichtigt wird. Meine Bitte an
das BMF bzw. an die BaFin ist, dass man, wenn zum
Beispiel auch in der EBA das Zinsänderungsrisiko the-
matisiert wird und man dort zu Vorgaben kommt, nicht
pauschal alles über einen Kamm schert und sagt: „Eine
Bausparkasse wird wie jede normale Bank behandelt“,
sondern dass auch die europäische Ebene diese Beson-
derheit in ihrer Normierung berücksichtigt. Wir sollten
das Spezialbankensystem bei uns hochhalten und auch
auf europäischer Ebene dafür sorgen, dass die Strukturen
erhalten bleiben und zukunftsweisend werden.

Bausparverträge sind ein traditionelles, gutes Produkt,
das sehr viele Menschen in Deutschland dazu gebracht
hat, Eigentum an Immobilien zu erwerben. Darum kön-
nen wir mit diesem Gesetzesvorschlag alle Debatten
führen, die notwendig sind – die Kollegin Karliczek als
Berichterstatterin hat sich hierauf schon bestens vorbe-
reitet –, um Korrekturen anzugehen.

Wir dürfen nichts unversucht lassen, damit das Bau-
sparen zukunftsweisend bleibt. Schließlich ist das Bau-
sparprodukt nicht als solches das Problem, sondern die
ökonomischen Rahmenbedingungen, in denen wir uns
bewegen. Das ist der eigentliche Haken, den wir sehen.

Besten Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU – Lothar Binding leine schuld! Wir applaudieren aber trotzdem!)


(Heidelberg) [SPD]: Aber die EZB ist nicht al-



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410400

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 18/6418 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall.
Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Ha-
rald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sabine
Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE

Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für
Direktversicherungen und Versorgungsbezü-
ge – Doppelverbeitragung vermeiden

Drucksache 18/6364
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Finanzausschuss
Ausschuss für Arbeit und Soziales

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre kei-
nen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege
Matthias B. Birkwald für die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410500

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und

Herren! Die ganz große Koalition aus Union, SPD, Grü-
nen und FDP hat im Jahr 2001 das Niveau der gesetzli-
chen Rente auf Talfahrt geschickt. Um beinahe 20 Pro-
zent wird die Rente bis 2030 gekürzt werden.

Nun frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen:
Was raten Sie den Menschen, wenn Sie gefragt werden,
wie man für das Alter vorsorgen soll? Mit der Ries-
ter-Rente wohl eher nicht; denn sie ist der totale Flop.

Nein, jetzt soll es die betriebliche Altersvorsorge rich-
ten. Sie steht im Koalitionsvertrag. Viel passiert ist da
bisher nicht.

Der Kollege Peter Weiß von der Union hat dazu ge-
sagt – ich zitiere aus der FAZ vom 8. September –, er
wolle, dass die Arbeitgeber mit Freude und Begeisterung
ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge
anbieten. Tja, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur, was
die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann konkret mit
Freude anbieten, welche schlechten Angebote sie ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dann oft machen und
zu welchen Konditionen dann etwas angeboten wird:
Dazu habe ich von der Koalition bisher noch nichts ge-
hört. Genau das ist das Problem.

Zahlen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen nämlich
nichts dazu, wie das heute leider oft üblich ist, dann ist
die betriebliche Altersversorgung ein reines Minusge-
schäft. Das sage nicht ich, sondern das sagt Georg Plötz,
der Altersvorsorgespezialist der Verbraucherzentrale
Bayern. Das betone ich besonders für die CSU-Kollegin-
nen und -Kollegen im Saal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wenn
Sie die Arbeitgeber aus der Verantwortung und aus der
Haftung entlassen, dann kümmern sie sich gar nicht mehr
um die Konditionen der Betriebsrenten ihrer Beschäf-
tigten. Schon heute sind Direktversicherungen bei den
Chefs am beliebtesten; denn damit hat der Arbeitgeber
nicht viel Arbeit. Er oder sie schließt dann zum Beispiel
bei der Allianz oder AXA einfach eine Lebensversiche-
rung für die Beschäftigten ab, mehr nicht.

Viele Beschäftigte verstehen gar nicht, was daran
noch betriebliche Altersversorgung sein soll. Denn der
Arbeitgeber macht gar nichts mehr, gerade bei Direkt-
versicherungen.

Meine Damen und Herren, im März dieses Jahres habe
ich mich mit Vertretern des Vereins Direktversicherungs-
geschädigte e. V. getroffen. GMG-Geschädigte haben sie
sich vorher genannt. 7,6 Millionen solcher Verträge gibt

Alexander Radwan






(A) (C)



(B) (D)


es. GMG, liebe SPD, steht für Ihr Gesundheitsmoderni-
sierungsgesetz von 2004.


(Mechthild Rawert [SPD]: Gutes Gesetz!)


Schade, dass die Kollegin Ulla Schmidt nicht im Saal
ist. Sie hat das GMG damals ja mit dem heutigen Mi-
nisterpräsidenten Seehofer verhandelt. In diesem Zu-
sammenhang erinnere ich mich an einen Satz von Herrn
Seehofer. „Das war eine der schönsten Nächte meines
Lebens“, sagte er.


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das wissen wir noch!)


Für die Betroffenen sollte es aber ein böses Erwachen
geben. Sie hatten nämlich bereits Direktversicherungen
abgeschlossen und ihre Versicherungsprämien aus ver-
beitragtem Einkommen gezahlt, also aus ihrem Netto-
einkommen. Und dann beschließt Gesundheitsministerin
Ulla Schmidt aus Geldnot, dass diese Beschäftigten auch
bei der Auszahlung im Alter volle Beitrage zur gesetz-
lichen Krankenversicherung zahlen müssen. Zum zwei-
ten Mal volle Beiträge! Was heißt das? Das sind knapp
20 Prozent; denn die Rentnerin bzw. der Rentner zahlen
den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberbeitrag, und dann
ist das häufig eine dreifache Belastung. Das nenne ich
kalte Enteignung, und das ist extrem ungerecht.


(Beifall bei der LINKEN)


Ein Beispiel: Giuseppe Burcheri, ein ehemaliger
Ford-Mitarbeiter, zahlte während seines Arbeitslebens,
und er zahlt im Alter noch einmal. Was zahlt er? Er zahlt
den eigenen und den Krankenversicherungsbeitrag des
Arbeitgebers für eine sogenannte Betriebsrente. Hätte er
eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, hätte er
aus seiner Zusatzrente gar keinen Krankenversicherungs-
beitrag gezahlt, nicht einen Cent. „Hätte ich das damals
gewusst, hätte ich die Versicherung nie abgeschlossen“,
sagte Giuseppe Burcheri völlig zu Recht. Aber er konn-
te nicht wissen, was die damalige Gesundheitsministerin
Ulla Schmidt eiskalt, rückwirkend, ohne jeglichen Ver-
trauensschutz und für alle Altverträge beschließen wür-
de. Das hat sie aber. Deshalb musste Peter Weber von
seinen 21 874 Euro nun 5 131 Euro an seine Kranken-
kasse zahlen, so ein Beispiel aus der Wirtschaftswoche
von gestern. Darum, liebe Kolleginnen und Kollegen
von SPD und Union, fordere ich Sie auf: Lassen Sie den
Menschen endlich Gerechtigkeit widerfahren! Schaffen
Sie die Doppelverbeitragung ab!


(Beifall bei der LINKEN)


Legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der klipp und klar
regelt, dass Sozialversicherungsbeiträge für Betriebsren-
ten nur einmal abgeführt werden müssen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410600

Kollege Birkwald.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410700

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wenn be-

reits in der Ansparphase Sozialversicherungsbeiträge ab-
geführt werden, dann dürfen in der Leistungsphase bzw.
auf die Kapitalabfindung keine Krankenversicherungs-

und Pflegeversicherungsbeiträge mehr fällig werden. Al-
les andere ist ungerecht und Garantiert beschissen! Das
ist übrigens der Titel eines druckfrischen Buches über
den ganz legalen Betrug mit den Lebensversicherungen.

Danke. Schönes Wochenende!


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813410800

Das Wort hat der Kollege Dietrich Monstadt für die

CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dietrich Monstadt (CDU):
Rede ID: ID1813410900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin-

nen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Kol-
lege Birkwald, Sie sollten sich vielleicht weniger mit den
schönen Nächten von amtierenden Ministerpräsidenten
befassen und dafür mehr mit Fakten. Diese versuche ich
Ihnen gleich einmal zu erklären.

Bis zum 31. Dezember 2003 hatten versicherungs-
pflichtige Rentner aus Versorgungsbezügen nur die Hälfte
des allgemeinen Beitragssatzes der jeweiligen Kranken-
kasse zu zahlen. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz
unter Rot-Grün ist diese Rechtslage mit Wirkung zum
1. Januar 2004 so geändert worden, dass der Beitrags-
satz für Versorgungsbezüge von Pflichtversicherten vom
halben auf den vollen allgemeinen Beitragssatz der je-
weiligen Krankenkasse angehoben wurde. Freiwillig in
der GKV versicherte Rentnerinnen und Rentner hatten
aus Versorgungsbezügen bereits vor dem 1. Januar 2004
einen Beitrag nach dem vollen ermäßigten Beitragssatz
zu zahlen. Insoweit sind die Vorschriften für die Bei-
tragsberechnung aus Versorgungsbezügen für freiwillig
versicherte Rentner und pflichtversicherte Rentner ange-
glichen worden. Im Ergebnis ist damals Gleichheit bzw.
Gleichberechtigung im Sinne der Solidargemeinschaft
geschaffen worden. Dies hat in der Folge auch die Recht-
sprechung so gesehen. Untergesetzliche Urteile haben
schon frühzeitig festgestellt, dass die Erhebung von Bei-
trägen aus Kapitalleistungen der betrieblichen Direktver-
sicherung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungs-
gemäßheit dieser Regelung unter anderem mit Beschluss
vom 6. September 2010 bestätigt.

Sicherlich war die Finanzlage der GKV im Jahre 2003
eine andere als heute. In fünf Jahren wird sie wieder an-
ders aussehen. Auf diese veränderten Bedingungen müs-
sen wir reagieren. Genau dies machen wir aktuell. Über
das Thema Direktversicherung wird derzeit in meiner
Fraktion ausführlich im Rahmen einer fachübergreifen-
den Arbeitsgruppe zum Thema „Stärkung der betriebli-
chen Altersvorsorge“ diskutiert. Federführend ist hier der
Ausschuss für Arbeit und Soziales.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ja, ein guter Ausschuss!)


– Gut, dass Sie das anerkennen. Hätten Sie das auch ein-
mal gesagt!

Matthias W. Birkwald






(A) (C)



(B) (D)


Im Gegensatz zu den Antragstellern steht die unions-
geführte Koalition für eine wohldurchdachte und sachge-
rechte Politik. Wir stehen für Verlässlichkeit. Wir stehen
für Nachhaltigkeit. Wir stehen für Generationengerech-
tigkeit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deshalb haben die Bürgerinnen und Bürger uns in die
Regierungsverantwortung gewählt und nicht die Partei
Die Linke.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Da muss es noch andere Gründe geben!)


Daher überrascht nicht, dass Sie diesen absolut über-
flüssigen Antrag noch mit einem Antrag zur Bürgerver-
sicherung anreichern. Vielleicht war der Antrag aber
auch nur noch Mittel zum Zweck, um darüber heute noch
einmal zu diskutieren, und dies vor dem auch Ihnen be-
kannten Hintergrund, dass die mit der Einführung einer
Bürgerversicherung verbundene Abschaffung der priva-
ten Krankenvollversicherung verfassungsrechtlich nicht
zulässig bzw. höchst fragwürdig ist. Sie als Antragsteller
wissen ganz genau – Sie sollten das jedenfalls wissen –,
dass Sie bisher nichts, aber auch gar nichts an tragfähigen
Konzepten vorgestellt haben,


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Doch! Sie haben den Antrag nicht gelesen! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Sie haben ihn nicht verstanden!)


nichts, mit dem man sich auch nur ansatzweise sachge-
recht auseinandersetzen könnte.

Wir als CDU/CSU-Fraktion stehen für ein freiheitli-
ches Gesundheitswesen. Wir setzen auf Wettbewerb zwi-
schen den Krankenkassen, zwischen GKV und PKV.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt keinen Wettbewerb zwischen GKV und PKV!)


Nur wettbewerbliche Strukturen können Effizienzreser-
ven im Gesundheitssystem heben. Wir wollen Vielfalt
und Wahlmöglichkeiten im Sinne der Versicherten si-
cherstellen.

Genau das ist der Grund, warum die Menschen in
unserem Land nicht nur uns, sondern auch unserem Ge-
sundheitswesen vertrauen und nicht Ihnen, meine Damen
und Herren von den Linken.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Die Einnahmen der GKV aus der Verbeitragung von
Versorgungsbezügen betragen derzeit jährlich rund
5,2 Milliarden Euro, wobei der größte Teil auf Beiträge
für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ent-
fällt. Die Beiträge aus den Versorgungsbezügen stellen
somit ein unverzichtbares Element für die nachhaltige Fi-
nanzierung des Solidarprinzips der GKV dar. Als Gegen-
leistung steht der umfassende Versicherungsschutz in der
GKV auch für diese Beitragspflichtigen zur Verfügung.

Die aktuelle Rechtslage dient somit auch der Erhal-
tung der Stabilität der Finanzierungsgrundlagen der

gesetzlichen Krankenversicherung; diese Rechtslage
ist genau aus diesem Grund auch in höchstrichterlicher
Rechtsprechung nicht beanstandet worden. Eine Neuge-
staltung im Beitragsrecht der GKV muss sorgfältig ab-
gewogen und geprüft werden. Deshalb werden wir zu-
nächst die Ergebnisse der Arbeit der fachübergreifenden
Arbeitsgruppe abwarten. Vor diesem Hintergrund wird
es Sie nicht überraschen, dass wir Ihren Antrag ablehnen
müssen.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Doch! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Schade eigentlich!)


Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813411000

Die Kollegin Maria Klein-Schmeink hat für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen jetzt das Wort.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolle-
ginnen und Kollegen! Der Antrag der Linken greift ein
Problem auf, von dem viele von uns erfahren haben. Sehr
viele von Ihnen werden genauso wie ich und andere Kol-
legen Briefe erhalten haben, in denen wir von empörten
und entrüsteten Rentnern, Frührentnern und Neurent-
nern, Klagen darüber erhalten haben, dass die Belastung
aus dieser zusätzlichen Verbeitragung ihnen erstens nicht
bekannt war und sie diese zweitens nicht akzeptabel fin-
den. Das ist das eine. Insofern greifen Sie ein Gerechtig-
keitsdefizit auf, das tatsächlich vorhanden ist.

Aber die Linken versuchen mit ihrem Antrag, mit dem
Mittel des Krankenversicherungsbeitragsrechts ein Pro-
blem zu lösen, das viel vielschichtiger ist. Es ist näm-
lich ein Problem, das wir insgesamt in der Behandlung
der betrieblichen Altersversorgung auf der einen Seite
und der anderen Formen von Altersvorsorge auf der an-
deren Seite haben. Da haben wir sowohl steuerrechtlich
als auch beitragsrechtlich verschiedene und voneinander
abweichende Formen der Behandlung und Berücksichti-
gung. Das wirft das eigentliche Problem auf und macht
die Schieflage aus. Deshalb meinen wir, dass der Ansatz,
den die Linken gewählt haben, so nicht taugt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Haben Sie einen besseren Ansatz? Dem würden wir gerne zustimmen!)


Aber wir sollten den Antrag zum Anlass nehmen, ge-
nau hinzuschauen, wie denn eigentlich die Ausgestaltung
sein muss. Es ist in der Tat für die Bevölkerung wenig
akzeptabel und nicht hinnehmbar, dass wir völlig unter-
schiedliche Arten der Verbeitragung haben, dass es einen
Unterschied macht, ob im Wege der Entgeltumwandlung
aus dem Bruttoentgelt der Arbeitgeber gezahlt hat – dann
ist es beitragsfrei –, ob der Arbeitnehmer aus dem Brut-
toentgelt gezahlt hat – dann ist es auch beitragsfrei – oder
aber ob er es aus seinen Nettoeinnahmen gezahlt hat –
dann ist es nicht beitragsfrei.

Dietrich Monstadt






(A) (C)



(B) (D)


Der ganze Kuddelmuddel geht in der Auszahlungs-
phase noch weiter. Bei der betrieblichen Rente habe ich
Teile, die beitragsfrei sind, andere Teile, die nicht bei-
tragsfrei sind. Habe ich aber einfach eine private Versi-
cherung, dann zahle ich keinen Beitrag. Das ist ein Ne-
beneinander, das die Menschen nicht verstehen können.
Das akzeptieren sie nicht. Da müssen wir heran, und da
müssen wir eine Harmonisierung erreichen. Dieses Pro-
blem müssen wir angehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lothar Binding [SPD])


Daher sollten wir den Ball, der uns mit diesem Antrag
zugespielt wurde, durchaus aufnehmen; aber das, was
Sie vorschlagen, nämlich jede Form der Doppelverbei-
tragung abzuschaffen, wirft erhebliche Probleme für das
Beitragsrecht in der GKV auf. Heute ist es so: Beiträge
werden dann gezahlt, wenn Einkommen zufließt. Wenn
Sie dieses Prinzip aufheben, dann durchbrechen Sie ein
grundlegendes Prinzip, das wir in der GKV haben. Das
würde sehr viele Folgewirkungen mit Blick auf das Ge-
rechtigkeitsempfinden haben. Daher kann das nicht pas-
sieren. Wenn Sie an dieser Stelle nämlich wirklich wei-
terdenken würden, dürften Sie die Rente insgesamt nicht
mehr verbeitragen, und das kann an dieser Stelle so nicht
gehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Aber wir sollten den Ball aufnehmen, und ein ganz
wichtiger Ball ist ja tatsächlich die Bürgerversicherung.
Mit der Bürgerversicherung würden wir erstmals die
verschiedenen Einkommensarten zusammen betrach-
ten, würden eben nicht unterschiedlich mit Einkommen
aus Löhnen und Gehältern auf der einen Seite und aus
Mieten, Pachten und anderen Kapitaleinnahmen auf der
anderen Seite umgehen. Das ist ein ganz wichtiger Bei-
trag: erstens für mehr Gerechtigkeit, zweitens für eine
Stärkung der Einnahmebasis sowohl in der Krankenver-
sicherung als auch in anderen Systemen. Von daher ist
die Bürgerversicherung ein ganz wichtiger Schlüssel, mit
dem da Gerechtigkeit hergestellt werden kann. Diesen
Weg sollten wir in Zukunft einschlagen.

Herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lothar Binding [SPD])



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813411100

Das Wort hat die Kollegin Mechthild Rawert für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Mechthild Rawert (SPD):
Rede ID: ID1813411200

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir de-

battieren heute in erster Lesung einen Antrag der Linken
zum sperrigen Thema „Gerechte Krankenversicherungs-
beiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezü-
ge – Doppelverbeitragung vermeiden“. Da wir an anderer

Stelle grundsätzlich über die betriebliche Altersversor-
gung und über die solidarische Bürgerversicherung dis-
kutieren, beschränke ich mich heute auf klarstellende
Erläuterungen.

Worum geht es? Bis 2004 waren Versorgungsbezü-
ge, die monatlich ausgezahlt wurden, beitragspflichtig,
während Versorgungsbezüge, die am Vertragsende als
Einmalauszahlung ausgezahlt wurden, beitragsfrei wa-
ren. Diese Ungleichbehandlung musste beendet werden,
und sie wurde beendet. Eine Gleichbehandlung gibt es
seit dem 1. Januar 2004. Nach dem Willen des rot-grü-
nen Gesetzgebers sollten pflichtversicherte Rentnerinnen
und Rentner auch auf Versorgungsbezüge Krankenversi-
cherungsbeiträge zahlen, die als Einmalzahlung geleistet
werden. Ein Beispiel dafür ist eine Lebensversicherung,
die über den Arbeitgeber als sogenannte Direktversiche-
rung gezahlt wurde.

Infolge dieser politischen Entscheidung sind mehr-
fach Verfassungsbeschwerden gegen diese Krankenkas-
senabzüge erhoben worden. Doch nur eine dieser Kla-
gen hatte Erfolg: Nur dann, wenn eine vom Arbeitgeber
abgeschlossene betriebliche Direktversicherung privat
fortgeführt wird und sich der Arbeitnehmer, die Arbeit-
nehmerin im Vertrag als Versicherungsnehmer oder Ver-
sicherungsnehmerin einträgt, können diese der Beitrags-
pflicht – in Gänsefüßchen – entkommen, so die Richter
und die Richterinnen. Mit anderen Worten: Pflichtversi-
cherte Rentner und Rentnerinnen müssen auf Leistungen,
die auf arbeitnehmerfinanzierten Lebensversicherungs-
beiträgen beruhen, dann keine Versicherungsbeiträge
zahlen, wenn sie selbst als Krankenversicherungsnehmer
oder -nehmerin in der Police stehen.

Die Argumentation des höchsten deutschen Gerichtes
war: Wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin selbst
zahlt und dieser bzw. diese der alleinige Versicherungs-
nehmer bzw. die alleinige Versicherungsnehmerin ist,
entfällt jeglicher Bezug zum Arbeitsverhältnis. Die Ver-
sicherung ist dann genauso zu behandeln wie eine private
Kapitallebensversicherung, die ja bei Pflichtversicherten
ebenfalls keine Beitragspflicht in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung auslöst.

Die damaligen Beweggründe von Rot-Grün waren:
Die Neuregelung sollte dazu beitragen, die Unterdeckung
in der Krankenversicherung der verrenteten Menschen
zu verringern. Damals wurden die Gesundheitsausgaben
für die ältere Generation überwiegend von der erwerbstä-
tigen Generation finanziert. Richtig ist auch heute noch:
Die jüngere Generation unterstützt die ältere, indem sie
finanzielle Lasten auch für ein höheres Krankheitsrisiko
trägt.

Mit der Neuregelung wurde entschieden, hier für ei-
nen stärkeren Ausgleich zwischen den Generationen zu
sorgen. Zur Beitragszahlung verstärkt herangezogen
wurden aber nur die Rentnerinnen und Rentner, deren
gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine solche
Mehrbelastung auch zuließ. Das ist insbesondere bei de-
nen der Fall, die zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente
Einkünfte aus Versorgungsbezügen – wie gesagt: Le-
bensversicherung mit Kapitalabfindung – beziehen.

Maria Klein-Schmeink






(A) (C)



(B) (D)


Die Verfassungsmäßigkeit – das habe ich schon ge-
sagt – wurde wiederholt bestätigt. Die Erhebung von
Beiträgen auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Di-
rektversicherung war und ist den betroffenen Versicher-
ten zumutbar. Der Gesetzgeber ist auch berechtigt, jünge-
re Krankenversicherte bei der Finanzierung des höheren
Aufwands für die Rentnerinnen und Rentner zu entlasten
und diese selbst zur Finanzierung heranzuziehen.

Wir haben gemerkt, dass es in dem Antrag mehrere
Vermischungen gibt. Es wird über die betriebliche Al-
tersvorsorge als Ganzes diskutiert. Es wird auf die Bür-
gerversicherung Bezug genommen, die wir auch wollen.
Des Weiteren wird über Gerechtigkeit und Solidarität
diskutiert. Der Antrag ist in sich aber nicht stringent. Das
werden wir im Weiteren – dafür gehen wir in die parla-
mentarische Beratung – diskutieren.

Ich freue mich auf die Diskussion und wünsche uns
allen ein schönes Wochenende.


(Beifall bei der SPD)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813411300

Der Kollege Erich Irlstorfer hat für die CDU/

CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)



Erich Irlstorfer (CSU):
Rede ID: ID1813411400

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wir besprechen heute einen Antrag der Fraktion Die Lin-
ke zum Thema „Verbeitragung bei Direktversicherungen
und Versorgungsbezügen“. Dieser Antrag bezieht sich
auf einen Gegenstand, der über die Gesundheitspolitik
hinausgeht und in einem etwas weiteren Zusammenhang
steht, nämlich im Zusammenhang mit der Alterssiche-
rungspolitik in ihrer Gesamtheit.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Richtig!)


Die Position vieler Bürgerinnen und Bürger, die eine
hohe finanzielle Belastung durch die doppelte Verbeitra-
gung beklagen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ziel
der christlich-sozialen Politik ist es, zu gewährleisten,
dass die Menschen im Alter in Deutschland mit ihren
Renten auskommen. In diesem Zusammenhang darf ich
daran erinnern, dass die CSU mit der Mütterrente zu Be-
ginn dieser Wahlperiode eines ihrer zentralen Verspre-
chen eingelöst und umgesetzt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auf wessen Kosten?)


Ich möchte nicht verhehlen, meine sehr geehrten Da-
men und Herren, dass das eine oder andere Element im
Rentenpaket aus meiner Sicht als Kompromisslösung zu
werten ist und nicht unbedingt im Einklang mit meinen
Vorstellungen ist. Das Rentenpaket in seiner Gesamtheit
aber hat eine deutliche Verbesserung für die Menschen

im Alter in Deutschland gebracht; das sollte man nicht
vergessen.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und eine Hypothek für die Beitragszahler!)


Damit bekämpfen und verhindern wir drohende Altersar-
mut, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Rentnerinnen und Rentner können für das kommende
Jahr, für 2016 – das dürfen wir auch nicht vergessen –,
mit einem deutlichen Anstieg ihrer Renten, ihrer Bezü-
ge rechnen; er wird zwischen 4 Prozent und 5 Prozent
betragen.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Einmal und dann nie wieder!)


Das ist ein weiterer Baustein zur Alterssicherung. Ich
glaube, das kann man nicht bestreiten. Auch für die
nächsten Jahre – wir hoffen natürlich, dass die wirtschaft-
liche Entwicklung so weitergeht – ist nicht auszuschlie-
ßen, dass es für die Rentnerinnen und Rentner steigende
Bezüge geben wird.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das Rentenniveau sinkt bis 2030!)


Mit anderen Worten: Ich denke, die Große Koalition
leistet hier ganze Arbeit bei der Bekämpfung von Alters-
armut. Das wird auch die politische Kernarbeit dieser
Koalition bleiben.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Ich möchte auf den vorliegenden Antrag aber auch
noch unter einem anderen Blickwinkel eingehen.


(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum ersten Mal überhaupt!)


Ohne mir die Politik der damaligen rot-grünen Bundes-
regierung zu eigen machen zu wollen: Was die Gesetzes-
änderung im Jahr 2004 angeht, muss man einfach aner-
kennen, wenn man rückblickend darauf schaut, meine
sehr geehrten Damen und Herren, dass wir damals eine
andere Situation hatten. Die Kollegin von den Grünen,
Frau Klein-Schmeink, hat gesagt: Da müssen wir noch
einmal genau hinschauen. – Ich glaube, da sind wir gar
nicht so weit auseinander.

Natürlich möchte ich Ihnen am Freitagnachmittag
meine Ausführungen zur Bürgerversicherung ersparen;
vermutlich kennen Sie sie auch schon. Es ist aber darauf
hinzuweisen – das wurde vorhin auch schon kurz ge-
tan –, dass das Bundesverfassungsgericht die Einbezie-
hung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht nicht
nur gebilligt, sondern wegen des in der GKV geltenden
Solidaritätsprinzips sogar für geboten erachtet hat.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurde eine bis
dahin bestehende Möglichkeit, Krankenversicherungs-
beiträge auf die Versicherungsleistungen zu umgehen,
beendet. Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung deck-
ten zudem die eigenen Beitragszahlungen der Rentner
nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der
Krankenversicherung ab, was natürlich durchaus frag-
würdig ist.

Mechthild Rawert






(A) (C)



(B) (D)


Wesentlich ist für mich, dass die Finanzierung der ge-
setzlichen Krankenversicherung Ausdruck eines fairen
Generationenvertrags ist. Darum geht es schlussendlich,
wenn wir eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen
Rentnern und Erwerbstätigen in die Praxis umsetzen. Ich
glaube, im Großen und Ganzen wird die Finanzierung
der GKV diesen Zielen auch gerecht.

Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass die
Beiträge, um die es hier geht, im System der GKV blei-
ben und somit eben auch den Beitragszahlerinnen und
Beitragszahlern, den Versicherten, zugutekommen, eben-
so ihren Kindern und Kindeskindern.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ein Viertel von der Gesamtleistung fast!)


Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum
Schluss. Ich habe – ich sagte es bereits – wirklich Ver-
ständnis für die Menschen, die eine finanzielle Über-
forderung im Alter beklagen, auch durch die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Koalition
arbeitet nicht nur an Verbesserungen bei den Rentenbe-
zügen und für eine nachhaltig starke wirtschaftliche Ent-
wicklung, sondern es gelingt ihr auch.


(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Wir werden es sehen!)


In diesem Sinne herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813411500

Das Wort hat der Kollege Dirk Heidenblut für die

SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Dirk Heidenblut (SPD):
Rede ID: ID1813411600

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst
einmal, Herr Kollege Birkwald, bei aller Wertschätzung
für unsere ehemalige Ministerin Schmidt und auch für
unseren jetzigen Minister Gröhe: Gesetze machen immer
noch die Parlamente. Insofern kann keine Ministerin,
auch kein Minister jemandem per Gesetz eiskalt etwas
wegnehmen oder geben. Es wäre schon Sache des Parla-
ments, dies zu tun.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das macht es nicht besser!)


Das will ich an dieser Stelle nur klarstellen, ganz abgese-
hen davon, dass das seinerzeit kein eiskaltes Wegnehmen
oder Geben war.

Wie bei der letzten Rede in einer Debatte so üblich,
neigt man dazu, einiges zu wiederholen. Dafür entschul-
dige ich mich im Vorhinein. Aber wie Sie sehen, habe ich
nur drei Minuten Redezeit. Das wird also nicht ganz so
hart werden.


(Heiterkeit des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich möchte das Ganze zunächst noch einmal in den
Gesamtkontext stellen. Wir reden hier eigentlich nicht
über die Rentenversicherung, sondern über die Kranken-
versicherungsbeiträge bei Direktversicherungen, also ei-
gentlich über die Finanzierung der Krankenversicherung.
Wenn man sich Ihren Antrag genau anschaut, erkennt
man, dass der zweite Absatz ja auch eher eine Grundauf-
forderung ist, die Krankenversicherung zu reformieren.
Insofern war ich froh, als ich gesehen habe, dass Sie nach
den Eingangsstatements auf den Kern zurückgekommen
sind. Deswegen möchte ich auch noch etwas zur Kran-
kenversicherung sagen.

Wir haben in der Großen Koalition gerade erst eine
Menge Pakete in Angriff genommen, mit denen wir
enorm viel für die Verbesserung der Versorgung gerade
der gesetzlich Krankenversicherten getan haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das ist auch und gerade vor dem Hintergrund zu se-
hen, dass wir es natürlich mit einem demografischen
Wandel zu tun haben – da wird uns im Übrigen immer
noch vorgehalten, dass wir nicht genug getan haben im
Hinblick auf die Pflege und andere Dinge – und dieser
demografische Wandel zwei Effekte hat. Der sehr po-
sitive Effekt ist, dass wir alle durchaus älter werden.
Aber dadurch, dass wir alle älter werden, erhöhen sich
auch die Krankheitskosten, die Kosten für Pflege und
Ähnliches mehr. Das Ganze muss bezahlt werden, und
zwar generationengerecht. Schon die damalige Regie-
rung verfolgte den Ansatz: „Wir müssen das generati-
onengerechter machen“, ein Ansatz übrigens – das ha-
ben wir vorhin schon gehört –, der vom Gericht bereits
bestätigt wurde.

Wenn man sich jetzt Ihren Antrag genau anschaut,
dann sieht man, dass Sie eigentlich wieder versuchen,
uns Ihre Vorstellung davon, wie das Versicherungssys-
tem aussehen sollte – ich will das hier nicht diskutieren;
Sie wissen, dass wir als SPD an der einen oder anderen
Stelle durchaus ein wenig Sympathie dafür haben –, na-
hezubringen. Aber Sie tun dies, indem Sie eine beste-
hende Problematik, die im Rahmen der betrieblichen
Versicherung womöglich auch mit angesprochen wer-
den muss, mit Ihrem Mäntelchen versehen. Im Übrigen
beschäftigen wir uns gerade mit der Frage der Rente,
auch der betrieblichen Rente; das ist ja schon deutlich
geworden. Ich kann Ihnen nur sagen: Es ist kein Mittel,
uns auf diesem Weg immer wieder die gleichen Debat-
ten aufzuzwingen. Das wird leerlaufen, so wie es bisher
leergelaufen ist.

Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1813411700

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 18/6364 an die in der Tagesordnung aufge-

Erich Irlstorfer






(A) (C)



(B) (D)


führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundes-
tages auf Mittwoch, den 11. November 2015, 13 Uhr, ein.
Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.

Die Sitzung ist geschlossen.