Vizepräsidentin Petra Pau
Berichtigung
133. Sitzung, Seite 12928 B, letzter Zuruf ist wie folgt
zu lesen:
(Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Dann fragen Sie
einmal Ihren Klempner!)
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13135
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bluhm, Heidrun DIE LINKE 06.11.2015
Bülow, Marco SPD 06.11.2015
Feiler, Uwe CDU/CSU 06.11.2015
Gabriel, Sigmar SPD 06.11.2015
Glöckner, Angelika SPD 06.11.2015
Kelber, Ulrich SPD 06.11.2015
Kindler, Sven-Christian BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.11.2015
Klimke, Jürgen CDU/CSU 06.11.2015
Kolbe, Daniela SPD 06.11.2015
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Lay, Caren DIE LINKE 06.11.2015
Maizière, Dr. Thomas de CDU/CSU 06.11.2015
Petzold (Havelland),
Harald
DIE LINKE 06.11.2015
Schröder (Wiesbaden),
Dr. Kristina
CDU/CSU 06.11.2015
Thönnes, Franz SPD 06.11.2015
Wagner, Doris BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.11.2015
Wicklein, Andrea SPD 06.11.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513136
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 2
Endgültiges Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung im
Stimmzettelverfahren über vier Gesetzentwürfe zur Sterbebegleitung
Abgegebene Stimmen insgesamt: 602
Ungültige Stimmen: 3
Gültige Stimmen: 599
Nein-Stimmen: 70
Enthaltungen: 3
Es entfielen auf die Gesetzentwürfe
der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese,
Kathrin Vogler und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
– Drucksache 18/5373 und 18/6573 –
309 Stimmen
der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann,
Dr. Karl Lauterbach und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung
– Drucksache 18/5374 und 18/6573 –
128 Stimmen
der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai
Gehring und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
– Drucksache 18/5375 und 18/6573 –
52 Stimmen
der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas
Dörflinger, Peter Beyer und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
– Drucksache 18/5376 und 18/6573 –
37 Stimmen
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
CDU/CSU
Stephan Albani x
Katrin Albsteiger x
Peter Altmaier x
Artur Auernhammer x
Dorothee Bär x
Thomas Bareiß x
Günter Baumann x
Maik Beermann x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13137
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Manfred Behrens (Börde) x
Veronika Bellmann x
Sybille Benning x
Dr. André Berghegger x
Dr. Christoph Bergner x
Ute Bertram x
Peter Beyer x
Steffen Bilger x
Clemens Binninger x
Peter Bleser x
Dr. Maria Böhmer x
Wolfgang Bosbach x
Norbert Brackmann x
Klaus Brähmig x
Michael Brand x
Dr. Reinhard Brandl x
Helmut Brandt x
Dr. Ralf Brauksiepe x
Heike Brehmer x
Ralph Brinkhaus x
Cajus Caesar x
Gitta Connemann x
Alexandra Dinges-Dierig x
Alexander Dobrindt x
Michael Donth x
Thomas Dörflinger x
Marie-Luise Dött x
Hansjörg Durz x
Iris Eberl x
Jutta Eckenbach x
Dr. Bernd Fabritius x
Hermann Färber x
Dr. Thomas Feist x
Enak Ferlemann x
Ingrid Fischbach x
Dirk Fischer (Hamburg) x
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) x
Dr. Maria Flachsbarth x
Klaus-Peter Flosbach x
Thorsten Frei x
Dr. Astrid Freudenstein x
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) x
Michael Frieser x
Dr. Michael Fuchs x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513138
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Hans-Joachim Fuchtel x
Alexander Funk x
Ingo Gädechens x
Dr. Thomas Gebhart x
Alois Gerig x
Eberhard Gienger x
Cemile Giousouf x
Josef Göppel x
Reinhard Grindel x
Ursula Groden-Kranich x
Hermann Gröhe x
Klaus-Dieter Gröhler x
Michael Grosse-Brömer x
Astrid Grotelüschen x
Markus Grübel x
Manfred Grund x
Oliver Grundmann x
Monika Grütters x
Dr. Herlind Gundelach x
Fritz Güntzler x
Olav Gutting x
Christian Haase x
Florian Hahn x
Dr. Stephan Harbarth x
Jürgen Hardt x
Gerda Hasselfeldt x
Matthias Hauer x
Mark Hauptmann x
Dr. Stefan Heck x
Dr. Matthias Heider x
Helmut Heiderich x
Mechthild Heil x
Frank Heinrich (Chemnitz) x
Mark Helfrich x
Uda Heller x
Jörg Hellmuth x
Rudolf Henke x
Michael Hennrich x
Ansgar Heveling x
Peter Hintze x
Christian Hirte x
Dr. Heribert Hirte x
Robert Hochbaum x
Alexander Hoffmann x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13139
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Thorsten Hoffmann (Dortmund) x
Karl Holmeier x
Franz-Josef Holzenkamp x
Dr. Hendrik Hoppenstedt x
Margaret Horb x
Bettina Hornhues x
Charles M. Huber x
Anette Hübinger x
Hubert Hüppe x
Erich Irlstorfer x
Thomas Jarzombek x
Sylvia Jörrißen x
Andreas Jung x
Dr. Franz Josef Jung x
Xaver Jung x
Dr. Egon Jüttner x
Bartholomäus Kalb x
Hans-Werner Kammer x
Steffen Kampeter x
Steffen Kanitz x
Alois Karl x
Anja Karliczek x
Bernhard Kaster x
Volker Kauder x
Dr. Stefan Kaufmann x
Roderich Kiesewetter x
Dr. Georg Kippels x
Volkmar Klein x
Axel Knoerig x
Jens Koeppen x
Markus Koob x
Carsten Körber x
Hartmut Koschyk x
Kordula Kovac x
Michael Kretschmer x
Gunther Krichbaum x
Dr. Günter Krings x
Rüdiger Kruse x
Bettina Kudla x
Dr. Roy Kühne x
Günter Lach x
Uwe Lagosky x
Dr. Karl A. Lamers x
Andreas G. Lämmel x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513140
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Dr. Norbert Lammert x
Katharina Landgraf x
Ulrich Lange x
Barbara Lanzinger x
Dr. Silke Launert x
Paul Lehrieder x
Dr. Katja Leikert x
Dr. Philipp Lengsfeld x
Dr. Andreas Lenz x
Philipp Graf Lerchenfeld x
Dr. Ursula von der Leyen x
Antje Lezius x
Ingbert Liebing x
Matthias Lietz x
Andrea Lindholz x
Dr. Carsten Linnemann x
Patricia Lips x
Wilfried Lorenz x
Dr. Claudia Lücking-Michel x
Dr. Jan-Marco Luczak x
Daniela Ludwig x
Karin Maag x
Yvonne Magwas x
Thomas Mahlberg x
Gisela Manderla x
Matern von Marschall x
Hans-Georg von der Marwitz x
Andreas Mattfeldt x
Stephan Mayer (Altötting) x
Reiner Meier x
Dr. Michael Meister x
Jan Metzler x
Maria Michalk x
Dr. h. c. Hans Michelbach x
Dr. Mathias Middelberg x
Dietrich Monstadt x
Karsten Möring x
Marlene Mortler x
Volker Mosblech x
Elisabeth Motschmann x
Dr. Gerd Müller x
Carsten Müller (Braunschweig) x
Stefan Müller (Erlangen) x
Dr. Philipp Murmann x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13141
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Dr. Andreas Nick x
Michaela Noll x
Helmut Nowak x
Dr. Georg Nüßlein x
Julia Obermeier x
Wilfried Oellers x
Florian Oßner x
Dr. Tim Ostermann x
Henning Otte x
Ingrid Pahlmann x
Sylvia Pantel x
Martin Patzelt x
Dr. Martin Pätzold x
Ulrich Petzold x
Dr. Joachim Pfeiffer x
Sibylle Pfeiffer x
Eckhard Pols x
Thomas Rachel x
Kerstin Radomski x
Alexander Radwan x
Alois Rainer x
Dr. Peter Ramsauer x
Eckhardt Rehberg x
Lothar Riebsamen x
Josef Rief x
Dr. Heinz Riesenhuber x
Johannes Röring x
Dr. Norbert Röttgen x
Erwin Rüddel x
Albert Rupprecht x
Anita Schäfer (Saalstadt) x
Dr. Wolfgang Schäuble x
Andreas Scheuer x
Karl Schiewerling x
Jana Schimke x
Norbert Schindler x
Tankred Schipanski x
Heiko Schmelzle x
Christian Schmidt (Fürth) x
Gabriele Schmidt (Ühlingen) x
Ronja Schmitt x
Patrick Schnieder x
Nadine Schön (St. Wendel) x
Bernhard Schulte-Drüggelte x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513142
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Dr. Klaus-Peter Schulze x
Uwe Schummer x
Armin Schuster (Weil am Rhein) x
Christina Schwarzer x
Detlef Seif x
Johannes Selle x
Reinhold Sendker x
Dr. Patrick Sensburg x
Bernd Siebert x
Thomas Silberhorn x
Johannes Singhammer x
Tino Sorge x
Jens Spahn x
Carola Stauche x
Dr. Frank Steffel x
Dr. Wolfgang Stefinger x
Albert Stegemann x
Peter Stein x
Erika Steinbach x
Sebastian Steineke x
Johannes Steiniger x
Christian Frhr. von Stetten x
Dieter Stier x
Rita Stockhofe x
Gero Storjohann x
Stephan Stracke x
Max Straubinger x
Matthäus Strebl x
Karin Strenz x
Thomas Stritzl x
Lena Strothmann x
Michael Stübgen x
Dr. Sabine Sütterlin-Waack x
Dr. Peter Tauber x
Antje Tillmann x
Astrid Timmermann-Fechter x
Dr. Hans-Peter Uhl x
Dr. Volker Ullrich x
Arnold Vaatz x
Oswin Veith x
Thomas Viesehon x
Michael Vietz x
Volkmar Vogel (Kleinsaara) x
Sven Volmering x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13143
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Christel Voßbeck-Kayser x
Kees de Vries x
Dr. Johann Wadephul x
Marco Wanderwitz x
Nina Warken x
Kai Wegner x
Albert Weiler x
Marcus Weinberg (Hamburg) x
Dr. Anja Weisgerber x
Peter Weiß (Emmendingen) x
Sabine Weiss (Wesel I) x
Ingo Wellenreuther x
Karl-Georg Wellmann x
Marian Wendt x
Waldemar Westermayer x
Kai Whittaker x
Peter Wichtel x
Annette Widmann-Mauz x
Heinz Wiese (Ehingen) x
Elisabeth Winkelmeier-Becker x
Oliver Wittke x
Dagmar G. Wöhrl x
Barbara Woltmann x
Tobias Zech x
Heinrich Zertik x
Emmi Zeulner x
Dr. Matthias Zimmer x
Gudrun Zollner x
SPD
Niels Annen x
Ingrid Arndt-Brauer x
Rainer Arnold x
Heike Baehrens x
Ulrike Bahr x
Heinz-Joachim Barchmann x
Dr. Katarina Barley x
Doris Barnett x
Klaus Barthel x
Dr. Matthias Bartke x
Sören Bartol x
Bärbel Bas x
Lothar Binding (Heidelberg) x
Burkhard Blienert x
Willi Brase x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513144
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Dr. Karl-Heinz Brunner x
Edelgard Bulmahn x
Martin Burkert x
Dr. Lars Castellucci x
Petra Crone x
Bernhard Daldrup x
Dr. Daniela De Ridder x
Dr. Karamba Diaby x
Sabine Dittmar x
Martin Dörmann x
Elvira Drobinski-Weiß x
Siegmund Ehrmann x
Michaela Engelmeier x
Dr. h. c. Gernot Erler x
Petra Ernstberger x
Saskia Esken x
Karin Evers-Meyer x
Dr. Johannes Fechner x
Dr. Fritz Felgentreu x
Elke Ferner x
Dr. Ute Finckh-Krämer x
Christian Flisek x
Gabriele Fograscher x
Dr. Edgar Franke x
Ulrich Freese x
Dagmar Freitag x
Michael Gerdes x
Martin Gerster x
Iris Gleicke x
Angelika Glöckner x
Ulrike Gottschalck x
Kerstin Griese x
Gabriele Groneberg x
Michael Groß x
Uli Grötsch x
Wolfgang Gunkel x
Bettina Hagedorn x
Rita Hagl-Kehl x
Metin Hakverdi x
Ulrich Hampel x
Sebastian Hartmann x
Dirk Heidenblut x
Hubertus Heil (Peine) x
Gabriela Heinrich x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13145
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Marcus Held x
Wolfgang Hellmich x
Dr. Barbara Hendricks x
Heidtrud Henn x
Gustav Herzog x
Gabriele Hiller-Ohm x
Petra Hinz (Essen) x
Thomas Hitschler x
Dr. Eva Högl x
Matthias Ilgen x
Christina Jantz x
Frank Junge x
Thomas Jurk x
Oliver Kaczmarek x
Johannes Kahrs x
Ralf Kapschack x
Gabriele Katzmarek x
Ulrich Kelber x
Marina Kermer x
Cansel Kiziltepe x
Arno Klare x
Lars Klingbeil x
Dr. Bärbel Kofler x
Birgit Kömpel x
Anette Kramme x
Dr. Hans-Ulrich Krüger x
Helga Kühn-Mengel x
Christine Lambrecht x
Christian Lange (Backnang) x
Dr. Karl Lauterbach x
Steffen-Claudio Lemme x
Burkhard Lischka x
Gabriele Lösekrug-Möller x
Hiltrud Lotze x
Kirsten Lühmann x
Dr. Birgit Malecha-Nissen x
Caren Marks x
Katja Mast x
Hilde Mattheis x
Dr. Matthias Miersch x
Klaus Mindrup x
Susanne Mittag x
Bettina Müller x
Detlef Müller (Chemnitz) x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513146
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Michelle Müntefering x
Dr. Rolf Mützenich x
Andrea Nahles x
Dietmar Nietan x
Ulli Nissen x
Thomas Oppermann x
Mahmut Özdemir (Duisburg) x
Aydan Özoguz x
Markus Paschke x
Christian Petry x
Jeannine Pflugradt x
Detlev Pilger x
Sabine Poschmann x
Joachim Poß x
Florian Post x
Achim Post (Minden) x
Dr. Wilhelm Priesmeier x
Florian Pronold x
Dr. Sascha Raabe x
Dr. Simone Raatz x
Martin Rabanus x
Mechthild Rawert x
Stefan Rebmann x
Gerold Reichenbach x
Dr. Carola Reimann x
Andreas Rimkus x
Sönke Rix x
Petra Rode-Bosse x
Dennis Rohde x
Dr. Martin Rosemann x
René Röspel x
Dr. Ernst Dieter Rossmann x
Michael Roth (Heringen) x
Susann Rüthrich x
Bernd Rützel x
Sarah Ryglewski x
Johann Saathoff x
Annette Sawade x
Dr. Hans-Joachim Schabedoth x
Axel Schäfer (Bochum) x
Dr. Nina Scheer x
Marianne Schieder x
Udo Schiefner x
Dr. Dorothee Schlegel x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13147
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Ulla Schmidt (Aachen) x
Matthias Schmidt (Berlin) x
Dagmar Schmidt (Wetzlar) x
Carsten Schneider (Erfurt) x
Elfi Scho-Antwerpes x
Ursula Schulte x
Swen Schulz (Spandau) x
Ewald Schurer x
Frank Schwabe x
Stefan Schwartze x
Andreas Schwarz x
Rita Schwarzelühr-Sutter x
Rainer Spiering x
Norbert Spinrath x
Svenja Stadler x
Martina Stamm-Fibich x
Sonja Steffen x
Peer Steinbrück x
Christoph Strässer x
Kerstin Tack x
Claudia Tausend x
Michael Thews x
Dr. Karin Thissen x
Carsten Träger x
Rüdiger Veit x
Ute Vogt x
Dirk Vöpel x
Gabi Weber x
Bernd Westphal x
Dirk Wiese x
Gülistan Yüksel x
Dagmar Ziegler x
Stefan Zierke x
Dr. Jens Zimmermann x
Manfred Zöllmer x
Brigitte Zypries x
DIE LINKE.
Jan van Aken x
Dr. Dietmar Bartsch x
Herbert Behrens x
Karin Binder x
Matthias W. Birkwald x
Christine Buchholz x
Eva Bulling-Schröter x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513148
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Roland Claus x
Sevim Dagdelen x
Dr. Diether Dehm x
Klaus Ernst x
Wolfgang Gehrcke x
Nicole Gohlke x
Annette Groth x
Dr. André Hahn x
Heike Hänsel x
Dr. Rosemarie Hein x
Inge Höger x
Andrej Hunko x
Sigrid Hupach x
Ulla Jelpke x
Susanna Karawanskij x
Kerstin Kassner x
Katja Kipping x
Jan Korte x
Jutta Krellmann x
Katrin Kunert x
Sabine Leidig x
Ralph Lenkert x
Stefan Liebich x
Dr. Gesine Lötzsch x
Thomas Lutze x
Birgit Menz x
Cornelia Möhring x
Niema Movassat x
Norbert Müller (Potsdam) x
Dr. Alexander S. Neu x
Thomas Nord x
Petra Pau x
Richard Pitterle x
Martina Renner x
Michael Schlecht x
Dr. Petra Sitte x
Kersten Steinke x
Dr. Kirsten Tackmann x
Azize Tank x
Dr. Axel Troost x
Alexander Ulrich x
Kathrin Vogler x
Halina Wawzyniak x
Harald Weinberg x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13149
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Katrin Werner x
Birgit Wöllert x
Jörn Wunderlich x
Hubertus Zdebel x
Pia Zimmermann x
Sabine Zimmermann (Zwickau) x
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Luise Amtsberg x
Kerstin Andreae x
Annalena Baerbock x
Marieluise Beck (Bremen) x
Volker Beck (Köln) x
Dr. Franziska Brantner x
Agnieszka Brugger x
Katja Dörner x
Katharina Dröge x
Harald Ebner x
Dr. Thomas Gambke x
Matthias Gastel x
Kai Gehring x
Katrin Göring-Eckardt x
Anja Hajduk x
Britta Haßelmann x
Dr. Anton Hofreiter x
Bärbel Höhn x
Dieter Janecek x
Uwe Kekeritz x
Katja Keul x
Maria Klein-Schmeink x
Tom Koenigs x
Sylvia Kotting-Uhl x
Oliver Krischer x
Stephan Kühn (Dresden) x
Christian Kühn (Tübingen) x
Renate Künast x
Markus Kurth x
Monika Lazar x
Steffi Lemke x
Dr. Tobias Lindner x
Nicole Maisch x
Peter Meiwald x
Irene Mihalic x
Beate Müller-Gemmeke x
Özcan Mutlu x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513150
(A) (C)
(B) (D)
Name Brand/ Griese
Hintze/
Reimann
Künast/
Sitte
Sensburg/
Dörflinger Nein
Ent-
haltg. Ungült.
Dr. Konstantin von Notz x
Omid Nouripour x
Friedrich Ostendorff x
Cem Özdemir x
Lisa Paus x
Brigitte Pothmer x
Tabea Rößner x
Claudia Roth (Augsburg) x
Corinna Rüffer x
Manuel Sarrazin x
Elisabeth Scharfenberg x
Ulle Schauws x
Dr. Gerhard Schick x
Dr. Frithjof Schmidt x
Kordula Schulz-Asche x
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn x
Hans-Christian Ströbele x
Dr. Harald Terpe x
Markus Tressel x
Jürgen Trittin x
Dr. Julia Verlinden x
Beate Walter-Rosenheimer x
Dr. Valerie Wilms x
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13151
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015
Anlage 3
Erklärungen nach § 31 GO
zu den namentlichen Abstimmungen über
– den von den Abgeordneten Michael Brand,
Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald
Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrach-
ten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
– den von den Abgeordneten Peter Hintze,
Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach,
Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten
eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Re-
gelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendi-
gung (Suizidhilfegesetz)
– den von den Abgeordneten Renate Künast,
Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der
Hilfe zur Selbsttötung
– den von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg,
Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der
Teilnahme an der Selbsttötung
(Tagesordnungspunkt 26)
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Was es für jeden Einzelnen bedeutet, in Würde
und selbstbestimmt zu sterben, ist so unterschiedlich wie
die Natur des Menschen selbst. Trotzdem gibt es einen
Trend, der aus meiner Sicht in den Mittelpunkt der De-
batte gehört, wenn wir aktuell darüber diskutieren, ob die
Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden soll oder
nicht: So geben Menschen über 60 Jahre als Grund für
ihren Sterbewunsch neben der Angst vor Schmerzen und
Abhängigkeit von Apparatemedizin vor allem an, Angst
davor zu haben, jemandem zur Last zu fallen oder einsam
zu sein. Zudem gibt es klare Hinweise darauf, dass gera-
de bei älteren Menschen depressive Erkrankungen nicht
ausreichend diagnostiziert und behandelt werden. Forde-
rungen nach einer Lockerung der Sterbehilfe gerade über
Vereine sind eine Reaktion auf diese Ängste – vor allem
aber ein Alarmsignal.
Zugleich gibt es Situationen, in denen die Schmerzlin-
derung eben nicht mehr ausreicht und Ärzte, Nahestehen-
de und Sterbende spüren, dass das Leiden unerträglich ist
und dass die Kraft nicht reicht. Wann dieser Moment ge-
kommen ist, werden wir nicht allgemeinverbindlich und
mit letzter Rechtssicherheit, und gerade nicht mit dem
Strafrecht, regeln können. Um Schwerstleidende und
ihre nahestehenden Personen in einer solch individuel-
len Notsituation zu unterstützen, müssen und dürfen wir
die Sterbehilfe nicht weiter institutionalisieren. Aber wir
sollten Rechtssicherheit für Ärzte und Patientinnen und
Patienten herstellen. Um die Selbstbestimmung von un-
heilbar erkrankten Patienten zu stärken, ist es daher sinn-
voll, eine Regelung zu schaffen, die es Ärztinnen und
Ärzten ausdrücklich ermöglicht, in Ausnahmesituationen
dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvoll-
zogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können – so
wie das auch der Gesetzentwurf von Hintze/Reimann
formuliert, während der Entwurf von Brand/Griese dies
einschränken will bzw. das Strafrecht verschärft.
Ein einfaches Weiter-so ist aus meiner Sicht schwie-
rig, weil die derzeitige Situation unklar ist, da das ärztli-
che Standesrecht derzeit in der Mehrzahl der Ärztekam-
merbezirke in Deutschland Ärztinnen und Ärzten die
Suizidassistenz untersagt, in sieben jedoch nicht.
Ich unterstütze, dass der Gesetzentwurf von Hintze/
Reimann –anders als beispielsweise der Entwurf von
Künast/Sitte – aufgrund der Entscheidungstiefe und zur
Vermeidung von Missbräuchen die ärztliche Suizidas-
sistenz an bestimmte Voraussetzungen bindet: Die ster-
bewillige Person ist volljährig und einwilligungsfähig,
wurde intensiv durch einen Arzt beraten und leidet unter
einer schweren, unumkehrbaren, zum Tode führenden
Krankheit, was auch bedeutet, dass Depression oder
Demenz nicht erfasst sind, was für mich zentral ist. Ein
zweiter Arzt soll dies kontrollieren und bestätigen.
Die Anhörung und die parlamentarischen Beratungen
haben jedoch verdeutlicht, dass der Eingriff ins ärztliche
Standesrecht in allen Gesetzentwürfen nicht rechtssicher
ist, auch bei Hintze/Reimann. Zudem wurde in der Be-
ratung deutlich, dass das Rechtsverhältnis Arzt-Patient
unklar bliebe, weil die Suizidhilfe nicht Teil des Behand-
lungsvertrages sein soll. Auch wären Vereine von diesen
Regelungen nicht erfasst, was ich für problematisch hal-
te.
Aus diesem Grund favorisiere ich zwar den Gesetz-
entwurf von Hintze/Reimann. Aber aufgrund des aus
meiner Sicht auch dort bestehenden Nachbesserungs-
bedarfs kann die heutige Abstimmung für mich kein
Schlussstrich sein. Vielmehr waren die letzten eineinhalb
Jahre Debatte ein wichtiger Zwischenschritt.
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Der Deutsche Bundestag hat sich entschlossen,
über eine rechtliche Neuregelung der Beihilfe zum Su-
izid zu entscheiden. Ich bin nicht davon überzeugt, dass
es möglich ist, das vielfältige Gesicht von menschlicher
Not, Leiden und Sterben in ein Gesetz zu pressen. Vor
allem gehört dieser Sachverhalt nicht ins Strafrecht.
Alle heute vorliegenden Gesetzentwürfe werden zu
rechtlichen Unklarheiten und möglicherweise zu Verfah-
ren vor dem Bundesverfassungsgericht führen. Ich gehe
davon aus, dass es einem juristisch nicht perfekten Ge-
setz dennoch gelingen kann, gesellschaftlichen Rechts-
frieden herzustellen.
Ich möchte den Grundsatz des Respekts vor der selbst-
bestimmten Entscheidung über das eigene Leben ge-
wahrt sehen. Ich begrüße deshalb die Botschaft des Ge-
setzentwurfs der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola
Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und
weiterer Abgeordneter, dem ich zustimme.
Die Beratung und Begleitung in so existenziellen Fra-
gen von Leben und Tod gehört in die Hand von Personen,
die in einem Vertrauensverhältnis zu dem betreffenden
Menschen stehen. Deshalb sollten sich gesetzliche Re-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513152
(A) (C)
(B) (D)
gelungen darauf beschränken, Missbrauch zu verhindern
und der Gefahr einer Unterscheidung von „lebenswer-
tem“ und vermeintlich „nicht lebenswertem“ Leben ent-
gegenzuwirken.
Es bleibt weiterhin die Aufgabe von Politik und Ge-
sellschaft, die Palliativmedizin für alle Sterbenskranken
vorzuhalten, das Hospizwesen flächendeckend auszu-
bauen und die würdige und zugewandte Begleitung von
Sterbenden in den Pflegeheimen und im privaten Raum
zu ermöglichen.
Christine Buchholz (DIE LINKE): Selbstbestim-
mung und optimale Versorgung statt Strafrecht: Das
Thema Sterbehilfe hat zu einer breiten gesellschaftliche
Diskussion über die Lebenssituation schwer kranker und
sterbender Menschen geführt. Das ist positiv, denn die-
se öffentliche Debatte ist eine wichtige Voraussetzung
für die dringend notwendige Verbesserung der medizi-
nischen Versorgung und Pflege im Allgemeinen und der
Palliativ- und Hospizversorgung im Speziellen. Denn
noch immer haben viele Menschen keinen Zugang zu ei-
ner optimalen medizinischen, pflegerischen und psycho-
soziale Begleitung am Lebensende.
Es hilft den Betroffenen nicht, wenn man diejenigen,
die sie bei der Selbstbestimmung am Lebensende unter-
stützen, strafrechtlich verfolgt. Schwerkranke und Ster-
bende brauchen neben der optimalen Versorgung empha-
tische Unterstützung und Beratung, um frei ihre eigene
Entscheidung treffen zu können.
Ein würdevolles Leben und Sterben ist ein soziales
Menschenrecht.
Deshalb habe ich heute im Bundestag gegen die Ver-
schärfung der geltenden Gesetze gestimmt.
Petra Crone (SPD): Nach reiflicher Überlegung
komme ich zu dem Schluss, meine im Juni 2015 erklärte
Unterstützung zum Antrag „Entwurf eines Gesetzes zur
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst-
tötung“ zurückzuziehen.
In vielen Gesprächen und Fachrunden wurde regel-
mäßig auf die schwierige Rechtslage für unser medizi-
nisches Fachpersonal hingewiesen. Ich möchte keinen
Arzt oder keine Ärztin bestraft wissen, weil er oder sie
Menschen auch im Rahmen ihres Sterbens hilft.
Diese Skepsis kann der oben genannte Antrag nicht
ausräumen. Aus diesem Grund schließe ich mich den Ini-
tiatoren des Antrags „Keine neuen Straftatbestände bei
Sterbehilfe“ an.
Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie
ein würdevolles Lebensende aussieht, kann jede und
jeder nur für sich selbst entscheiden. Jeder Mensch hat
seine Vorstellung von persönlicher Würde; niemand an-
deres kann diese stellvertretend definieren. Neben allen
medizinischen Möglichkeiten, die wir haben, gibt es
Menschen, die psychisch gesund und bei vollem Be-
wusstsein, jedoch unheilbar krank sind und darüber Ge-
wissheit haben. Diese Menschen wollen und sollen nicht
ihre Selbstbestimmung verlieren, unabhängig davon, ob
sie einen Zugang zur Palliativmedizin haben, ob sie An-
gehörige haben, die für sie da sind oder die sie brauchen.
Mir geht es darum, dass jeder Einzelne und jede Einzelne
die Möglichkeit behält, selbst über das Ende des eigenen
Lebens bestimmen zu können. Politikerinnen und Politi-
ker haben nicht das Recht, höchst persönliche Entschei-
dungen, Entscheidungen, die den eigenen Tod betreffen,
zu bewerten oder zu erschweren. Und sie haben nicht
das Recht, darüber zu urteilen, was ein würdevolles Le-
bensende ist.
Um diese Selbstbestimmung weiterhin zu ermöglich,
muss der assistierte Suizid straffrei bleiben. Moralvor-
stellungen dürfen nicht Ratgeber für Gesetze sein, die für
alle gelten. Glauben, Ansichten und ethische Vorstellun-
gen gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Vielmehr sollten
praktikable Lösungen gefunden werden, die es allen er-
möglichen, eigene Entscheidungen zu treffen. Diese um-
fassen für mich auch, dass es möglich sein muss, eine
Person seiner/ihrer Wahl um Beihilfe zur Selbsttötung zu
bitten. Denn: Ein selbstbestimmtes und menschenwür-
diges Leben schließt auch selbstbestimmtes Sterben mit
ein.
Ärztinnen und Ärzte, die schwer kranken Menschen
bei der Fragestellung nach dem Ende des Lebens zur Sei-
te stehen, sollen nicht kriminalisiert werden. Patientinnen
und Patienten sollen deren Rat suchen können und deren
Unterstützung in Anspruch nehmen können – natürlich
nur, wenn die Ärztinnen und Ärzte dies selbst wollen und
mit ihrem Gewissen vereinbaren können. In dem Antrag
von Brand/Griese sehe ich – wie viele namhafte Straf-
rechtsexpertinnen und –experten auch – das Risiko, dass
Ärztinnen und Ärzten die Strafverfolgung droht, wenn
sie Menschen in ihrem Wunsch zu sterben, beraten oder
unterstützen. Eine solche Verschärfung lehne ich ab.
Nur wenn sich Menschen in ihrer existentiellen Not
vertrauensvoll beispielsweise. an Ärztinnen und Ärzte
wenden können, ist die Möglichkeit der Suizidprävention
noch gegeben. Ein beratendes Gespräch kann die Selbst-
tötung eventuell verhindern. Eine Kriminalisierung von
Ärztinnen und Ärzte könnte jedoch dazu führen, dass
Menschen andere Formen des Suizids wählen. Mir ist
aber wichtig, dass mit Sterbehilfe kein Profit gemacht
wird. Dafür müssen jedoch seriöse Angebote wie die
Konsultation von Ärztinnen und Ärzten sowie nichtkom-
merziellen Sterbehilfevereinen gestärkt werden.
Viele Menschen möchten explizit nicht ihre Angehö-
rigen bitten, sie beim Suizid zu unterstützen, zum, Bei-
spiel weil sie diese nicht belasten wollen. Darüber hi-
naus haben besonders viele ältere Menschen gar keine
Angehörigen mehr; andere Menschen haben wiederum
kein Vertrauensverhältnis zu diesen. Die Möglichkeit der
nichtkommerziellen, außerfamiliären Sterbehilfe ist mei-
ner Meinung nach eine wichtige Form der Unterstützung.
Diese sollte weder verwehrt werden noch sollten die As-
sistentInnen, die dann die Beihilfe leisten, kriminalisiert
werden. Eine strafrechtliche Ahndung bewirkt das Ge-
genteil. Menschen werden gezwungen sein, ins Ausland
zu reisen oder zu illegalen Mitteln greifen müssen, um
sich ihren letzten Wunsch zu erfüllen.
Im Rahmen der Debatte zur Sterbebegleitung wurde
auch über die Situation von Schwerkranken diskutiert.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13153
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(B) (D)
Schwer kranke und alte Menschen sollen am Ende ihres
Lebens besser und individueller betreut, ihre Schmerzen
gelindert und Ängste genommen werden. Leider fehlt
es nach wie vor an einer gesellschaftlichen Würdigung
von Pflege und Pflegenden allgemein und insbesondere
auch in der Palliativ- und Hospizversorgung. Die unzu-
reichende Wertschätzung zeigt sich besonders deutlich in
der fehlenden finanziellen und personellen Ausstattung.
Deshalb setze ich mich für eine flächendeckende Hos-
piz- und Palliativversorgung ein. Ein menschenwürdiges
Sterben muss überall möglich sein, egal ob zu Hause, im
Krankenhaus oder im Heim. Die grüne Bundestagsfrakti-
on hat in einem Antrag eine verbesserte Trauerbegleitung
für Angehörige gefordert, was von der Bundesregierung
im gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung auf-
gegriffen wurde. Künftig sollen ambulante Hospizdiens-
te mehr Geld erhalten, um auch die so wichtige Trau-
erbegleitung von Angehörigen leisten zu können und
insgesamt den Einsatz von Ehrenamtlichen zu stärken.
Es gilt aber, unterschiedliche Fragestellungen nicht
miteinander vermischen. Die Gründe für den Mangel
im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung liegen
in der (finanziellen) Anerkennung der Berufe darin, dass
Pflege noch viel zu oft als Privatangelegenheit verstan-
den wird, darin, dass im Bereich der Palliativmedizin zu
wenig Plätze vorhanden sind, aber nicht darin, dass Sui-
zidbeihilfe nicht unter Strafe steht.
Selbstbestimmung muss auch am Lebensende mög-
lich sein. Der assistiere Suizid muss deshalb weiterhin
straffrei bleiben. Aus diesem Grund spreche ich mich ge-
gen jede Form der Kriminalisierung von Ärztinnen und
Ärzten und gegen eine Verschärfung der gegenwärtigen
Rechtslage aus. Aus diesem Grund habe ich heute den
Gesetzentwurf von Renate Künast inhaltlich unterstützt.
In der namentlichen Abstimmung habe ich mit „Nein“
gestimmt, um eine Verschärfung der Rechtlage mit Blick
auf die Beihilfe zum Suizid zu verhindern.
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Ich habe für den
Text Künast Sitte gestimmt, weil aus meiner Sicht gibt
es das nicht einzuschränkende Recht über den eigenen
Körper. Dieses Recht steht am Beginn des Lebens, es ist
das uneingeschränkte Recht der Frau, zu entscheiden, ob
sie eine Schwangerschaft austrägt oder beendet. Es ist
das Recht eines jeden Menschen, zu entscheiden, ob er
sein Leben fortführen oder beenden will. Leben ist im-
mer – aus meiner Sicht – ein soziales Ensemble. Gründe
zum Weiterleben oder zur Beendigung des eigenen Le-
bens liegen im Ermessen der oder des Betroffenen. Es
darf keinen Zwang geben, es darf auch keine Einschrän-
kung geben. Krankheit, Alter sind Gründe, aber nicht die
alleinigen.
Mich hat über Jahrzehnte die Entscheidung von Laura
Marx und Paul Lafargue tief beeindruckt. Beide ent-
schieden sich, nach langen Jahren des Zusammenlebens
ihrem Leben gemeinsam ein Ende zu setzen. Nach einem
Opernbesuch 1911 gingen sie gemeinsam in den Freitod.
Für die Entscheidung, sein eigenes Leben zu beenden,
muss der Gesetzgeber Hilfen zulassen, wenn es die oder
der Betroffene wollen. Meinen Vorstellungen am nächs-
ten kommt der Entwurf Künast/Sitte, auch wenn meine
eigenen Vorstellungen darüber hinausgehen.
Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass nicht wirt-
schaftliche Not darüber entscheidet, ob der Anspruch des
Grundgesetzes, die Würde des Menschen sei unantastbar,
eingelöst werden kann oder nicht. Die Entscheidung, eine
Schwangerschaft auszutragen oder sie zu beenden, hing
über Jahrzehnte an der Frage, ob sich die Frau eine Reise
in die Niederlande leisten kann. Eine große Mehrheit von
Frauen musste dagegen unter erbärmlichen Bedingungen
einen Schwangerschaftsabbruch mit hohen Risiken für
Leib und Leben erfahren. Heute hängt oftmals die Frage,
ob ein Mensch seinem Leben würdevoll ein Ende setzen
kann, daran, ob er das Geld hat, in die Schweiz zu fahren
oder nicht. Würde, Leben und Tod dürfen nicht weiterhin
vom sozialen Status abhängen.
Micheal Groß (SPD): Das Leben in Würde ist unser
höchstes Gut. Jeder Mensch hat das Recht, ein selbstbe-
stimmtes Leben zu führen, und dazu gehört, aus meiner
ganz persönlichen Sicht, auch das Sterben in Würde. Die
vorliegenden Gesetzesentwürfe bringen in meinen Augen
keine Lösung für das eigentliche Problem: Ein Antrag
zielt auf Strafbarkeit bei der Teilnahme an der Selbsttö-
tung, was aus meiner Sicht eine deutliche Verschlechte-
rung der derzeit bestehenden Rechtslage ist und ich daher
ablehne. Ein Gesetzentwurf gewährt die Sterbehilfe nur
dem Arzt durch eine zivilrechtliche Regelung und dem
Schutz vor dem Entzug der Approbation. Dieser Antrag
hat meine größte Unterstützung. Letztendlich erfasst kei-
ner der Vorschläge das Thema in seinem Umfang. Wir
haben in unserer Gesellschaft das Sterben lange Zeit an
den Rand gedrängt. Es ist kein schönes Thema, kein po-
litisches Thema – es ist ein sehr persönliches und auch
familiäres Thema. Sich mit der Endlichkeit des eigenen
Seins auseinanderzusetzen, machen wir meist nur aus
persönlicher Betroffenheit, weil wir jemanden Naheste-
henden verloren haben oder selbst mit schweren Krank-
heiten oder Unfällen konfrontiert werden. Dennoch ist in
den vergangenen Jahren ein Prozess des gesellschaftli-
chen Umdenkens in Gang gekommen. Das Patientenver-
fügungsgesetz, wonach jeder Umfang lebenserhaltende
Maßnahmen Pflegestärkungsgesetz zur Unterstützung
vorab entscheiden kann, ob und in welchem durchgeführt
werden können oder das der Pflegebedürftigen und der
pflegenden Angehörigen, ist Teil der Auseinandersetzung
und wichtige erste Weichenstellung in einem Umden-
kungsprozess.
Ich selber musste mich aus persönlicher Erkrankung
intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Für mich
persönlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass für
mich in einem solchen Falle lediglich Familie, sehr enge
Freunde und der Arzt meines persönlichen Vertrauens die
richtigen Ansprechpartner wären.
Die Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland
ist immer noch zu gering. Es geht nicht nur um Schmerz-
linderung, um medizinische und psychologische Betreu-
ung, sondern um Abschiednehmen. Eine stationäre und
ambulante Versorgung ist unbedingt flächendeckend si-
cherzustellen und finanziell abzusichern. In der bisheri-
gen Praxis sind viele Palliativzentren immer noch stark
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513154
(A) (C)
(B) (D)
auf Spenden angewiesen, um ihre wertvolle Arbeit in der
Form leisten zu können.
Um den Menschen ihren letzten Weg in Würde und
selbstbestimmt gehen lassen zu können, rein rechtlich
betrachtet, ist unsere Gesetzgebung derart gestaltet, dass
erlaubt ist, was nicht gesetzlich verboten ist. Eine spe-
zifische Erlaubnis bestimmter Gruppierungen schließt
somit andere aus. Daher brauchen wir keinen Ausbau
der erlaubten Sterbehilfe in den vorliegenden Entwürfen.
Wichtig ist, dass sie Zugang zu ergebnisoffener Beratung
und Unterstützung haben, um auf diesem Weg der irre-
versiblen Entscheidung, eventuell. auch wieder Abstand
nehmen zu können von dem Weg. Aus diesem Grund leh-
ne ich die Gesetzesentwürfe und Anträge ab. Sterbehilfe
darf keine Frage des Geldes und von Interessen sein.
Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU): Beginnend
mit einer vierstündigen Orientierungsdebatte am 13. No-
vember 2014 hat der Deutsche Bundestag intensiv über
die Frage der Sterbehilfe beraten. Bis zur ersten Lesung
am 2. Juli 2015 wurden vier Gruppenanträge erarbeitet,
die zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen
wurden. Der federführende Ausschuss für Recht und Ver-
braucherschutz hat die Gesetzentwürfe insbesondere am
23. September 2015 in öffentlicher Anhörung mit Sach-
verständigen über fünf Stunden ausführlich diskutiert.
Aufgrund dieser Beratungen und nach reiflicher Über-
legung habe ich heute für den Entwurf eines Gesetzes
zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung auf BT-Drucksache 18/5373 (Brand/Griese)
gestimmt.
Derzeit ist die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutsch-
land nicht strafbar. Gemäß § 27 Absatz 1 StGB wird als
Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu des-
sen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe ge-
leistet hat. Da die Selbsttötung nicht strafbar ist, fehlt es
an der rechtswidrigen Haupttat.
Aktivitäten von sogenannten Sterbehilfevereinen und
auch einzelnen Personen, die organisiert oder gar ge-
werbsmäßig legal Beihilfe zum Suizid anbieten, sehe ich
äußerst kritisch und lehne ich ab. Dazu muss die Rechts-
lage geändert werden.
Ein umfassendes Verbot der Sterbehilfe, wie es der
Gesetzentwurf von Sensburg/Dörflinger vorsieht, halte
ich allerdings nicht für erforderlich. Mit der Ermögli-
chung einer zulässigen Suizidbeihilfe durch Ärzte, wie
sie der Entwurf von Hintze/Reimann/Lauterbach vor-
sieht, oder gar dem Entwurf von Künast/Sitte, die nur
die gewerbsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellen
wollen, würde der Gesetzgeber demgegenüber de facto
die Voraussetzungen eines Angebots für Suizidbeihilfe
regeln. Damit würden einerseits beispielsweise Ärzte
unter Zugzwang gesetzt, diese Tätigkeit anzubieten. An-
dererseits haben viele Menschen Angst, im Alter oder bei
schwerer Krankheit anderen zur Last zu fallen. Insbeson-
dere aufgrund dieses Empfindens könnten bereits An-
gebote der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid einen
Erwartungsdruck erzeugen, diese Angebote wahrzuneh-
men, um durch einen Suizid die eigene Familie von einer
vermeintlichen „Last“ zu befreien.
Aus meiner Sicht ist bereits die geschäftsmäßige Or-
ganisation von Sterbehilfe, auch ohne kommerzielle Ab-
sicht, ethisch problematisch und strafwürdig, da sie eine
explizite oder auch implizite Werbung für den Suizid be-
deutet. Deshalb habe ich für die Schaffung eines neuen
§ 217 StGB gestimmt, mit dem die geschäftsmäßige För-
derung der Selbsttötung unter Strafe gestellt wird.
Darunter fällt eine auf Wiederholung angelegte Tätig-
keit in der Absicht, Suizid zu fördern. Geschäftsmäßig
heißt, dass jemand die Sterbehilfe zum wiederkehrenden
Bestandteil seiner Tätigkeit macht.
Nicht davon betroffen ist hingegen die normale ärzt-
liche heilende, beratende, lindernde Tätigkeit eines Me-
diziners. Straffrei bleibt aber auch der Arzt, der eine
Suizidbeihilfe im Einzelfall und aus altruistischen Mo-
tiven leistet, weil das gerade nicht unter die Definition
„geschäftsmäßig“ fällt.
Anders als ein Sterbehilfeverein, dessen Zweck auf
die Beihilfe zum Suizid gerichtet ist, will ein normaler
Arzt, auch ein Arzt, der im Hospiz tätig ist, oder ein Pal-
liativmediziner, geschäftsmäßig Leiden lindern. Er will
gerade nicht wiederholt Suizidhilfe leisten.
Axel Knoerig (CDU/CSU): Ich spreche mich für eine
Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende
aus, die nicht durch staatliche Intervention und straf-
rechtliche Sanktionen beeinflusst werden darf. Ich stim-
me daher für den Gesetzentwurf von Hintze / Reimann /
Lauterbach / Lischka (Drucksache 18/5374), fordere aber
darüber hinaus folgende Anpassungen:
Die Institutionalisierung von Ad-hoc-Beratungsstel-
len zur Sterbehilfe, die ohne Fristen aufgesucht werden
können und Schwerstkranke im Sinne einer Suizidprä-
vention beraten, ist dringend geboten. Diese Beratungs-
stellen müssen zivilgesellschaftlich organisiert werden.
Ihre Arbeit muss in Geschäftsberichten evaluiert werden.
Die ärztliche Begleitung eines Suizides muss in Be-
richten dokumentiert werden, die ebenfalls in bestimm-
ten Abständen evaluiert werden.
Der Gesetzentwurf (Drucksache 18/5374) muss insbe-
sondere vor dem Hintergrund eines Schutzes Dritter vor
den Folgen von Suiziden gesehen werden.
Mechthild Rawert (SPD): Ich bin in einem Alter, in
dem ich Erfahrung mit dem Sterben und Tod von Famili-
enangehörigen und von FreundInnen habe. Zum Thema
Sterbehilfe habe ich in den vergangenen Monaten viele
Gespräche geführt, zahlreiche persönliche Briefe sowie
Schreiben von Organisationen haben mich erreicht. Die
bisherigen Debatten und die entsprechende Anhörung
zur Sterbebegleitung im Deutschen Bundestag wurden
intensiv verfolgt. Weitere Impulse zur Entscheidungsfin-
dung gaben mir auch die BürgerInnen meines Wahlkrei-
ses Tempelhof-Schöneberg auf der Fraktion-vor-Ort-Ver-
anstaltung am 22. September 2015.
Die Mehrheit der Bevölkerung befürchtet eine „Neu-
kriminalisierung“ der Sterbehilfe: Sie empfinden einen
derart gravierenden Eingriff als einen illegitimen Über-
griff des Staates. Darunter sind auch viele überzeugte
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13155
(A) (C)
(B) (D)
ChristInnen beider Konfessionen, über die Haltungen
von Mitgliedern anderer Religionsangehöriger weiß ich
leider zu wenig. Über 140 deutsche Strafrechtslehrende
sprechen sich ebenfalls dagegen aus. Gleiches meint die
überwiegende Mehrheit der MedizinerInnen: Nur eine
Minderheit von 20 Prozent der ÄrztInnen möchte ein
strafrechtliches Verbot. Die Mehrheit insbesondere der
PalliativmedizinerInnen und der OnkologInnen lehnen
Strafverschärfungen ab.
Auch ich bin zu der Auffassung gekommen, dass eine
Strafbewehrung der Suizidhilfe nicht nötig – und vor al-
lem nicht hilfreich– ist. Im Unterschied zu anderen euro-
päischen Nachbarstaaten, wie Belgien oder Niederlande,
ist in Deutschland die Tötung auf Verlangen bereits unter
Strafe gestellt.
Eine gewichtige Sorge, die mich und viele BürgerIn-
nen umtreibt, ist die mögliche Kriminalisierung genau
der Berufsgruppe, die für die Option eines vertrauens-
vollen Gespräches zur assistierten Suizidbeihilfe und als
potenzielle UnterstützerInnen in Frage kommen: die Me-
dizinerInnen. Allein die Aussicht, dass MedizinerInnen
mit der Drohung der Strafbewehrung leben müssen, wird
das ÄrztInnen-PatientInnen-Verhältnis prägen - sofern
Möglichkeiten des vertrauensvollen Gespräches über-
haupt noch gewährleistet werden. Ohne ÄrztInnen fehlt
aber die kompetente medikamentöse Möglichkeit.
Menschen, die professionell mit PatientInnen in
Kontakt treten, handeln in jeder Hinsicht geschäftsmä-
ßig – und zwar nicht nur im Hinblick auf die eigentli-
che Behandlung, sondern auch im Hinblick auf die er-
gebnisoffene Beratung von lebensmüden PatientInnen.
ÄrztInnen, die in verantwortungsvoller Ausübung ihrer
durch das Grundgesetz geschützten Gewissensfreiheit
nur in sehr wenigen Ausnahmefällen eine Suizidhilfe
leisten, würden in den Verdacht geraten, mit Wiederho-
lungsabsicht zu handeln.
Ein Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe zielt auf
„WiederholungstäterInnen“. Dadurch trifft ein solches
Gesetz vor allem ÄrztInnen, die viele sterbenskranke
PatientInnen betreuen, also insbesondere Palliativmedi-
zinerInnen oder KrebsärztInnen. Gerade hier ist aber das
besondere Vertrauensverhältnis notwendig. Sie müssen
offen sein können für die Wünsche und Nöte der Ster-
benskranken. Wenn sie dies nicht mehr sein dürfen, ver-
größert sich doch die Gefahr, dass windige Geschäftema-
cherInnen durch Deutschland reisen und im Falle eines
Strafrechtsverbots die Preise deutlich anziehen können.
„Dann haben nur noch Reiche die Wahl zwischen der teu-
ren Begleitung in der Schweiz oder zwielichtiger Sterbe-
hilfe gegen Bargeld. Sozial Schwachen bleibt Bahngleis,
Strick oder Hochhaus.“
Profitorientierte sogenannte SterbehelferInnen han-
deln nicht nur sittenwidrig. Gegen sie kann die Staatsan-
waltschaft wegen des Verdachts auf Totschlag ermitteln.
Die derzeitige Gesetzeslage reicht also aus, um der Ge-
schäftemacherei mit dem Tod Einhalt zu bieten. Der Sor-
ge der kommerziellen Ausbeutung des Sterbewunsches
eines Menschen kann durch gewerberechtliche Regulie-
rung außerhalb des Strafrechts entgegengetreten werden.
Entscheidend sind auch die Vorschriften im Arzneimit-
telgesetz und Betäubungsmittelgesetz. Die bestehende
Rechtslage hat schon bisher verhindert, dass organisierte
Sterbehilfe in Deutschland zu einem Massenphänomen
geworden ist.
Ich bin der Auffassung, dass Menschen, die sich, aus
welchen Gründen auch immer, mit dem Gedanken tra-
gen, ihr Leben selbst zu beenden, uneingeschränkt Zu-
gang zu ergebnisoffener Beratung und Unterstützung
haben sollen. Erfahrungen zeigen, dass gerade viele
Sterbenskranke unter diesen Umständen auch von ihrem
Vorhaben wieder Abstand nehmen. Allein die Gewissheit
der PatientInnen, dass ihre ÄrztInnen ihnen weiterhelfen
würden, reicht den meisten.
Unbestritten ist, dass alles zu tun ist, damit wir
deutschlandweit eine gute Hospiz- und Palliativkultur
entwickeln. Daher begrüße ich das gestern vom Deut-
schen Bundestag beschlossene Hospiz- und Palliativge-
setz außerordentlich. Auf der von mir organisierten Frak-
tion-vor-Ort-Veranstaltung zur Sterbehilfe berichteten
MitarbeiterInnen der Telefonseelsorge und aus der Pal-
liativ- und Hospizarbeit, dass häufig der Satz falle: „Ich
will so nicht mehr leben“. Seltener zu hören sei die Aus-
sage: „Ich will nicht mehr leben“. Grund seien schwere
Beschwerden der PatientInnen. Werden diese gelindert,
verschwinde der Wunsch oft. Aber es bleibt der traurige
Fakt: Selbst mit der palliativen Sedierung (Narkoseschlaf
bis zum Tod) können auch die besten Palliativmediziner-
Innen nicht alle Qualen nehmen.
Das Lesen von Stellungnahmen und Diskussionserfah-
rungen zeigt mir, dass es nicht – wie häufig behauptet –
die Schwachen und Einsamen sind, die ihren Wunsch zu
sterben gegenüber einer ÄrztIn äußern. Es sind zumeist
selbstbewusste und gebildete Menschen, die nicht auf-
grund der Schmerzen oder aufgrund von äußerem Druck
so agieren, sondern denen es um Selbstbestimmung, um
ihre Würde geht. Ich teile die Ansicht nicht, dass es bei
keiner Ausweitung der Strafbewehrung zu einem soge-
nannten Dammbruch kommt. Ich sehe unsere Gesell-
schaft nicht in einem so miserablen Zustand. Außerdem
ist es unsere Aufgabe als gewählte PolitikerInnen, eine
entsprechend vorbeugende „gute Politik“ zu machen.
Ich sehe die Klärung der hier behandelten Fragestel-
lungen vor allem bei den MedizinerInnen selbst. Nie-
mand soll gegen sein Gewissen handeln müssen. Derzeit
ist es für MedizinerInnen und PatientInnen aber sehr
sehr unbefriedigend, dass es eine Frage des Wohnortes
ist, ob ein solch vertrauensvolles Gespräch, ob ein unein-
geschränkter Zugang zu ergebnisoffener Beratung und
Unterstützung gegeben ist. Zehn von 17 Landesärzte-
kammern verbieten die ärztliche Suizidassistenz. Gefragt
sind die ÄrztInnen in ihrer Selbstverwaltung. Sie müssen
sich so organisieren, dass der Mehrheitswille auch poli-
tisch relevant wird.
Ich schließe mich nachdrücklich der Empfehlung des
Deutschen Ethikrats an, wonach „die Ärztekammern
einheitlich zum Ausdruck bringen sollten, dass unge-
achtet des Grundsatzes, dass Beihilfe zum Suizid keine
ärztliche Aufgabe ist, im Widerspruch dazu stehende
Gewissensentscheidungen in einem vertrauensvollen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513156
(A) (C)
(B) (D)
ÄrztIn-PatientIn-Verhältnis bei Ausnahmesituationen re-
spektiert werden“.
Aus all diesen Gründen habe ich den Antrag „Keine
neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ der Abgeord-
neten Katja Keul, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Brigitte
Zypries, Matthias W. Birkwald zusammen mit weiteren
Abgeordneten unterzeichnet und lehne die vier vorgeleg-
ten Gesetzesentwürfe ab.
Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Heute hat der Bundestag über ein Verbot der or-
ganisierten Sterbehilfe entschieden. Damit eng verknüpft
ist die Frage, wie ein würdevolles Sterben aussehen kann.
Darüber gab und gibt es in der Bevölkerung und auch im
Bundestag quer durch alle Fraktionen sehr unterschied-
liche Meinungen, über die in den letzten Monaten heftig
diskutiert wurde.
Ich halte das Recht auf Selbstbestimmung auch am
Lebensende für ein sehr hohes Gut. Die Intention des
von mir mitunterzeichneten „Entwurfs eines Gesetzes
zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung“, Drucksache 18/5373, der von Abgeordne-
ten aller Fraktionen initiiert wurde, ist es nicht, die Arbeit
der Palliativmedizin zu erschweren, sondern dubiosen
Vereinen oder Personen, die eine zu bezahlende Dienst-
leistung bewerben und anbieten, das Handwerk zu legen.
Die Sterbehilfe wollen wir daher auf besondere Vertrau-
ensverhältnisse beschränken. Ärztinnen und Ärzte hin-
gegen können auch weiterhin ohne Einschränkungen für
ihre Patientinnen und Patienten da sein. Damit bleiben
die letzte Lebensphase und das Sterben individuelle Er-
eignisse.
Für mich ist nicht die uneigennützige Beratung und
Begleitung bei einem Suizid das Problem, sondern der as-
sistierte Suizid als Geschäftsmodell. Statt kommerzieller
Sterbehilfe, die nur schwer zu kontrollieren ist, brauchen
wir eine starke Förderung des bürgerschaftlichen En-
gagements im Bereich der Begleitung von Menschen am
Lebensende, um ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu
ermöglichen. Dazu gehören die vielen Hospize und die
professionelle Begleitung der dort ehrenamtlich Tätigen.
Ja, und wir brauchen dringend einen Ausbau der Pallia-
tivversorgung: nicht in Form der häufigen Politikerlyrik,
sondern in knallharter Finanzierung für eine integrierte,
ganzheitliche Versorgung schwerstkranker Menschen.
Nur so können wir die Autonomie und Selbstbestim-
mung von Individuen am Lebensende respektieren und
ihnen das Recht auf ein menschenwürdiges Umfeld und
auch das Recht auf einen natürlichen Tod ermöglichen.
Gerade die gestrige Verabschiedung des Hospiz- und Pal-
liativgesetzes, Drucksache 18/6585, auch mit den Stim-
men der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist
hierfür ein erster wichtiger Schritt. Ich trete weiterhin für
ein gesellschaftliches Klima ein, in dem kein Leben als
nutzlos oder gar unwürdig betrachtet wird.
Ich gebe zu, dass mir die Entscheidung nicht leichtge-
fallen ist. Ich werde sehr genau beobachten, welche Aus-
wirkungen das nun verabschiedete Gesetz in der Umset-
zung haben wird. Gegebenenfalls sind dann Änderungen
notwendig.
Anlage 4
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung:
– des von den Abgeordneten Michael Brand,
Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald
Terpe und weiteren Abgeordneten eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit
der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttö-
tung
– des von den Abgeordneten Peter Hintze,
Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach,
Burkhard Lischka und weiteren Abgeordneten
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Re-
gelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendi-
gung (Suizidhilfegesetz)
– des von den Abgeordneten Renate Künast,
Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes über die Straffreiheit der
Hilfe zur Selbsttötung
– des von den Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg,
Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe
und weiteren Abgeordneten eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes über die Strafbarkeit der
Teilnahme an der Selbsttötung
(Tagesordnungspunkt 26)
Heike Brehmer (CDU/CSU): Wir reden heute in
abschließender Beratung zu den Gruppenanträgen zum
Thema Sterbebegleitung. Das Thema Sterbebegleitung
bewegt die Menschen in unserem Land. Es ist eine höchst
emotionale und zum Teil sehr kontrovers geführte Debat-
te. Schließlich geht es im Kern um die Frage, wie wir in
unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit, Pflege und Tod
umgehen wollen. Durch den medizinischen Fortschritt
und die demografische Entwicklung steigt die Lebens-
erwartung erfreulicherweise stetig an. Dadurch gewinnt
die Frage, wie wir mit dem Ende des Lebens umgehen,
zunehmend an Bedeutung.
Laut Berechnungen des Bundesgesundheitsministeri-
ums wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis
zum Jahr 2030 auf über 3,2 Millionen ansteigen. Die
meisten Menschen möchten, dass das medizinisch Not-
wendige und Sinnvolle für sie getan wird. Gerade in der
letzten Phase des menschlichen Lebens, die häufig durch
Krankheit und Schwäche gekennzeichnet ist, sind Men-
schen besonders schutz- und pflegebedürftig.
Als Gesetzgeber ist es daher unsere Aufgabe, Rah-
menbedingungen für ein menschenwürdiges Leben und
Sterben zu schaffen. Dabei geht es um Menschenwürde,
den Schutz des Lebens und das Recht auf Selbstbestim-
mung.
Dies wird in dem Gruppenantrag meiner Kollegen
Thomas Dörflinger und Dr. Patrick Sensburg (Drucksa-
che 18/5376), den ich persönlich unterstütze, besonders
deutlich. Der Entwurf schafft klare gesetzliche Regelun-
gen, indem neben der aktiven Sterbehilfe auch die assis-
tierte Suizidbeihilfe verboten wird. Gleichzeitig werden
alle anderen Formen des Begleitens in den Tod gestärkt.
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Die passive Sterbehilfe bleibt unberührt und wird nicht
angetastet. Der Entwurf meiner Kollegen Dörflinger und
Dr. Sensburg ist hinreichend bestimmt und klar, sodass er
verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Diejenigen
Entwürfe, die eine Freigabe der Suizidassistenz wollen,
werden letztlich den Ärzten die Entscheidung aufbürden,
wer ein Sterbemittel bekommt und wer nicht.
Es ist aber nicht die Aufgabe eines Arztes, den Tod
herbeizuführen. Erst recht ist es nicht Aufgabe des Arz-
tes, Sterbehelfer zu sein, sondern seine Aufgabe ist, den
Sterbenden im Rahmen der Möglichkeiten zu begleiten
und mit einer verbesserten Palliativmedizin den Men-
schen die große Angst vor dem Sterben zu nehmen.
Der von mir unterstützte Antrag sieht vor, mittels ei-
nes neuen § 217 des Strafgesetzbuches Anstiftung und
Beihilfe zu einer Selbsttötung zu verbieten. Die Gefahr,
dass jemand mit dem Leid und der Verzweiflung von
Menschen sein Geld verdient, ist mit der Unantastbarkeit
der Menschenwürde nicht vereinbar.
Die Schutzwürdigkeit der Menschenwürde gilt vom
Anfang bis zum Ende des Lebens und gehört zu den
Kernaufgaben unseres demokratischen Gemeinwesens.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine organisierte
Sterbehilfe als Dienstleistung wollen. Darüber hinaus ist
die Frage, wann Suizidbeihilfe zulässig sein soll, kaum
durch ein Gesetz regelbar. Das Verbot der Tötung auf
Verlangen findet schließlich ihre pragmatische Begrün-
dung in der Überlegung, dass die Behauptung des Tä-
ters, auf Verlangen gehandelt oder nur Beihilfe geleistet
zu haben, im Nachhinein schwer lösbare Beweisfragen
aufwirft.
Sollte sich erst einmal eine scheinbare Normalität der
unterstützten Selbsttötung für schwerkranke Menschen
einstellen, steht zu befürchten, dass bei diesen Menschen
ein Erwartungsdruck entsteht. Sie wollen ihren Angehö-
rigen oder der Gemeinschaft nicht dauerhaft zur Last zu
fallen. Je selbstverständlicher und einfacher die Option
zur Suizidbeihilfe erscheint, desto eher ist zu befürchten,
dass sich Menschen dazu verleitet sehen könnten, von
dieser Option Gebrauch zu machen. Das dürfen wir nie-
mals zulassen.
In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für
Recht und Verbraucherschutz zum Thema Sterbebeglei-
tung am 23. September hat der Rechtswissenschaftler
Professor Dr. Christian Hillgruber das Verbot von Anstif-
tung und Beihilfe zur Selbsttötung und das Festhalten am
Leben als schützenswertes Gut als angemessen und ver-
fassungskonform bezeichnet. Für ihn ist ein neuer § 217
StGB eine sinnvolle Ergänzung des Strafrechts, „weil die
Abgrenzung zwischen Fremdtötung (auf Verlangen) und
bloßer Mitwirkung am Suizid prekär ist und die Grenzen
in der Praxis verschwimmen …“.
Darüber hinaus hat eine im Oktober veröffentlichte
empirische Untersuchung der britischen Wissenschaft-
ler David Jones und David Paton am Beispiel der USA
gezeigt, dass eine Legalisierung ärztlicher Suizidbeihil-
fe mit einer signifikanten Zunahme der Gesamtzahl von
Selbstmorden einhergeht. Vielmehr scheint die Einfüh-
rung ärztlicher Suizidbeihilfe mehr Selbsttötungen aus-
zulösen als zu verhindern! Die Resultate aus den USA
decken sich mit Beobachtungen aus der Schweiz, wo
das geschäftsmäßige Angebot der Suizidbeihilfe zu einer
Steigerung der Selbsttötungen geführt hat.
Auch in den Niederlanden ist zu beobachten, wie un-
befriedigend gesetzliche Regelungen sein können und
dass sie mehr Unsicherheiten als Klarheit bringen.
Das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung hängt un-
trennbar mit dem Ausbau der Hospiz- und Palliativ-
versorgung zusammen. Wir benötigen einen weiteren
Ausbau der Beratungsangebote zum Thema Sterbebe-
gleitung, da diese Angebote den Betroffenen die notwen-
dige Hilfe in der letzten Lebensphase bieten.
Die flächendeckende medizinische, pflegerische und
seelsorgerische Betreuung schwer kranker und sterben-
der Menschen muss im Mittelpunkt all unserer Über-
legungen stehen. Es ist bekannt, dass eine qualitativ
hochwertige und professionelle palliative Begleitung
den Menschen Schmerz und Angst vor dem Tod nehmen
kann. Die wenigsten Menschen halten aktiv am Suizid
fest, wenn ihnen Ängste genommen und aktive Angebote
zur Unterstützung gemacht werden. Die Gewissheit, am
Ende des Lebens nicht allein zu sein, entlastet die Betrof-
fenen und nimmt ihnen ihre Ängste.
Der Gruppenantrag von Thomas Dörflinger und
Dr. Patrick Sensburg (Drucksache 18/5376) behandelt
das Thema Sterbehilfe mit der notwendigen Verantwor-
tung vor Gott und den Menschen und schafft ebenso
Klarheit im Strafrecht. Jeder Mensch hat das Recht auf
ein menschenwürdiges Leben und ein ebenso menschen-
würdiges Lebensende. Wenn wir diesen Grundsatz be-
herzigen, werden wir den Menschen gemeinsam mit Fa-
milien, Hospizen und medizinischem Fachpersonal ein
Lebensende in Würde und Geborgenheit ermöglichen.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Nur so können
wir die Würde des Menschen bis zu seinem Lebensende
schützen und bewahren und klare gesetzliche Regelun-
gen schaffen. Wir müssen eine Begleitung bis zum Tod
fördern und nicht die Beförderung in den Tod.
Hubert Hüppe (CDU/CSU): Von Suizid besonders
gefährdet sind generell Menschen, die depressiv, alt,
behindert, chronisch krank, pflegebedürftig, verwitwet,
arbeitslos oder alleinstehend und einsam sind. Oft treten
alle diese Merkmale gemeinsam auf. Viele treffen oft auf
Menschen mit Behinderung zu.
Wir wissen, dass schon aus demografischen Gründen
die Gruppe der Älteren in den nächsten Jahren stark an-
wachsen wird. Die Babyboom-Generation kommt ins
Rentenalter, während immer weniger junge Leute nach-
kommen. Es ist daher schon hinterfragt worden, ob es
ein reiner Zufall ist, dass wir die Debatte über den as-
sistierten Suizid zu einem Zeitpunkt führen, an dem der
demografische Wandel intensiv wie nie zuvor in Politik
und Medien behandelt wird.
Aus der Suizidforschung wissen wir, dass es jährlich
etwa 100 000 Suizidversuche in Deutschland gibt, von
denen 10 Prozent tödlich enden. Zugleich weist uns die
Forschung darauf hin, dass hinter fast allen Suiziden und
Suizidversuchen eine psychische Erkrankung oder sozi-
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ale Probleme wie Vereinsamung stehen. Hiergegen kann
man mit medizinischer, psychologischer und sozialer
Hilfe angehen – die Fachleute der Suizidprävention ha-
ben wirksame Konzepte erarbeitet. Vor wenigen Wochen,
am 10. September, war der Weltsuizidpräventionstag. Er
sollte uns diese Zusammenhänge ins Bewusstsein rufen.
Dieser Weltsuizidpräventionstag ist übrigens keine Ver-
anstaltung von Außenseitern; dahinter steht neben der
Internationalen Vereinigung für Suizidprävention (Asso-
ciation for Suicide Prevention – IASP) die Weltgesund-
heitsorganisation (WHO).
Dass echte Hilfe bei Suizidgefährdung möglich und
erfolgreich ist, erkennen Sie daran, dass die wenigsten
Menschen, die nach einem Suizidversuch professionelle
Hilfe erhalten, jemals wieder einen Suizidversuch ma-
chen.
Ein Kernpunkt der Debatte um assistierten Suizid ist:
Wenn es erst einmal gesellschaftlich akzeptiert ist, erst
recht, wenn es ein gesetzlich festgeschriebenes Recht da-
rauf gibt, dass ich mithilfe eines Arztes oder einer Orga-
nisation aus dem Leben scheiden kann, und wenn das als
meine autonome, verantwortungsbewusste Entscheidung
gilt, dann trage schließlich ich selbst die Verantwortung
dafür, wenn ich weiterleben und die Ressourcen der All-
gemeinheit weiter in Anspruch nehmen oder meinen An-
gehörigen zur Last fallen will.
Wenn die unterstützte Selbsttötung eine legitime
Entscheidung des Einzelnen ist, werden kranke und be-
hinderte und pflegebedürftige Menschen unter Erwar-
tungsdruck kommen. Es reicht übrigens, wenn sie diesen
Erwartungsdruck nur empfinden.
Davon werden nicht in erster Linie prominente Fern-
sehintendanten oder bekannte Schauspieler mit hohem
Einkommen und guter sozialer Vernetzung betroffen
sein. Es wird vielmehr die Bezieher kleiner Renten, Al-
leinstehende und vor allem Menschen mit Behinderun-
gen betreffen.
Ich habe kürzlich mit einem pensionierten Arzt ge-
sprochen, der deutschlandweit Beihilfe zum Suizid leis-
tet. Er hat mir als Beispiel seinen jüngsten Fall geschil-
dert: Eine Frau Mitte siebzig ist durch einen Schlaganfall
gelähmt und pflegebedürftig, sie kommt in ein Heim. Ihr
Sohn hat eine sechsstellige Summe für den geplanten
Hauskauf angespart. Er muss monatlich einen Anteil von
über 1 500 Euro für das Pflegeheim zahlen. Die Mutter
wolle Sterbehilfe – aber kommuniziert hatte der pensio-
nierte Arzt bisher nur mit dem Sohn; er hatte die Mutter
noch nie gesehen.
Die unterstützte Selbsttötung ist – so sagen die Befür-
worter – angeblich dauerhaft begrenzbar auf Menschen,
die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte – also „einwil-
ligungsfähig“ – und psychisch gesund sind. Wie lange
würden solche Grenzen dem Diskussionsdruck standhal-
ten? Was wäre mit Menschen, die einwilligungsunfähig
geworden sind (durch Unfall, Krankheit oder Altersde-
menz)? Was wäre mit Menschen, die aufgrund einer Be-
hinderung nie einwilligungsfähig waren? Wäre es nicht
naheliegend, einem aus der Außenperspektive aussichts-
los leidenden Menschen, der nicht selbst um Sterbehilfe
bitten kann, auch ohne diese Bitte zu „helfen“?
Wir können von der Erfahrung des Auslandes lernen:
In den Niederlanden, wo Euthanasie ausschließlich für
einwilligungsfähige, unheilbar körperlich Kranke ein-
geführt wurde, befürwortet heute jeder dritte nieder-
ländische Arzt Euthanasie bei Dementen, bei psychisch
Kranken und bei gesunden Lebensmüden, so eine im
Frühjahr 2015 veröffentlichte Studie.
Ende 2012 bekamen zwei belgische Zwillinge, die
von Geburt an gehörlos waren, tödliche Injektionen. Der
Grund war, dass sie befürchteten, zu erblinden. 2013 ließ
sich ein ansonsten gesunder 44-jähriger Belgier nach
einer missglückten Geschlechtsumwandlung wegen un-
erträglicher psychischer Leiden töten. 2014 legalisierte
das belgische Parlament Euthanasie auch an Kindern.
Ebenfalls 2014 wurde der Euthanasieantrag des körper-
lich gesunden, aber psychisch leidenden belgischen Se-
xualstraftäters Frank Van Den Bleeken akzeptiert. Als
man ihm spezielle Therapie anbot, ließ er die Tötung
absetzen. Das Ausland zeigt, dass die angeblich strenge
Eingrenzbarkeit nicht dauerhaft hält.
In der aktuellen Diskussion spielt die Tatherrschaft
des Sterbewilligen eine zentrale Rolle. Der Arzt leiste
nur Beihilfe, die Haupttat werde vom Suizidenten ausge-
führt. Lassen Sie mich die Tragfähigkeit dieser Vorstel-
lung einmal hinterfragen.
Bitte stellen Sie sich vor, Ihr Arzt verschreibt Ihnen
ein Antibiotikum, das Sie vorschriftsmäßig einnehmen,
und Sie werden wieder gesund. Wäre es jetzt richtig, zu
sagen: „Der Arzt hat den Patienten geheilt“, oder wäre es
korrekt, zu sagen: „Der Patient hat sich selbst geheilt, der
Arzt hat nur geholfen“?
Jetzt stellen Sie sich vor, der Arzt verschreibt ein töd-
liches Mittel, das der Patient einnimmt und stirbt. Wie
würden wir hier den Beitrag des Arztes bewerten?
Ich will damit unterstreichen, dass die Tatherrschaft
des Patienten – das juristische Kriterium, das den assis-
tierten Suizid von der aktiven Sterbehilfe trennt – eine
hauchdünne Grenze ist. Sie würde nicht auf Dauer halten.
Selbst Urban Wiesing, einer der vier Autoren des Ster-
behilfeentwurfes nach dem Vorbild von Oregon, sagte
in einem taz-Interview 2014 zur Tatherrschaft des Pati-
enten: „Wir würden andernfalls eine Grenze überschrei-
ten, die wir im Augenblick politisch nicht überschreiten
können und sollten, weil sie überhaupt nicht zur Debatte
steht.“ Offensichtlich wird bereits an das Überschreiten
gedacht.
Das liegt auch in der Logik der Argumentation. Wenn
das Leiden und die Selbstbestimmung des Sterbewilligen
die entscheidenden Kriterien sind – wird man ihm dann
die vermeintlich moralisch geschuldete „Hilfe“ verwei-
gern, weil er selbst das Glas nicht mehr leeren kann?
Der Deutsche Ärztetag 2011 hat mit einer Dreivier-
telmehrheit beschlossen, dass Beihilfe zum Suizid keine
ärztliche Aufgabe ist; eine große Mehrheit der Ärzte-
schaft lehnt das ab.
Das hat aber auch eine absehbare praktische Konse-
quenz: Wer sich selbst töten will, der hat also mit ho-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13159
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her Wahrscheinlichkeit einen Hausarzt, der Beihilfe zur
Selbsttötung ablehnt.
Es ist daher nicht realistisch – wie Befürworter des
ärztlich assistierten Suizids sagen –, dass ich denjenigen
Arzt um „letzte Hilfe“ bitte, der mich schon viele Jah-
re kennt. Typischerweise müsste ich einen anderen Arzt
finden, der dazu bereit ist und der mich noch nie zuvor
gesehen hat. Es könnte wieder auf reisende Suizidärzte
wie den pensionierten Urologen Uwe-Christian Arnold
hinauslaufen, der mit Gasflasche und Kaffeemühle durch
Deutschland reist und bis heute bei etwa 300 Suiziden
assistiert hat.
In Oregon – das uns von manchen als Vorbild hin-
gestellt wird – ist es typischerweise so, dass dort über
90 Prozent der ärztlich assistierten Suizide mithilfe von
solchen Ärzten stattfinden, die von einem Sterbehilfever-
ein vermittelt werden.
In Oregon gibt es eine weitere brisante Entwicklung,
auf die ich hinweisen will. Ich habe hier die aktuelle so-
genannte Priorisierungsliste aus Oregon. Darin stehen
die medizinischen Leistungen, die diejenigen bekom-
men, die nur die soziale Mindestkrankenversorgung
Medicaid haben. Die von Medicaid noch finanzierten
Therapien werden nach ihrer „Kosten-Effektivität“ auf-
gelistet. Interessant ist, dass assistierter Suizid von der
Rationierung ausdrücklich nicht betroffen ist und auch
in Zukunft nicht sein soll. Therapie wird rationiert, assis-
tierter Suizid bleibt garantiert.
Interessant ist auch, dass in Oregon inzwischen die
Mehrheit der ärztlich assistierten Suizide sozial schwa-
che Menschen betrifft, die nur den sozialen Mindest-
krankenversicherungsschutz Medicaid haben. Ihr Anteil
ist 2014 auf 60,2 Prozent angestiegen, viel höher als ihr
Bevölkerungsanteil.
Wo es wie im US-Staat Oregon ein gesetzliches Recht
auf ärztlich assistierten Suizid gibt, ist die Gesamtselbst-
tötungsrate nachweislich höher als in Staaten ohne Le-
galisierung des ärztlich assistierten Suizids. Dies belegt
eine kürzlich veröffentlichte aufwendige statistische
Analyse des Medizinethikers David Jones aus Oxford
und des Wirtschaftswissenschaftlers David Paton aus
Nottingham, die unter anderem die Daten aus Oregon,
Washington, Montana und Vermont untersucht und mit
anderen US-Bundesstaaten verglichen haben. Die Er-
gebnisse widerlegen die „Oregon-Legende“, der zufolge
die ausdrückliche gesetzliche Gestattung der ärztlichen
Suizidassistenz suizidpräventiv wirken, also zu niedrige-
ren Selbstmordraten führen soll. Im Gegenteil geht lega-
lisierter ärztlich assistierter Suizid mit steigenden Raten
aller Suizide einher.
Wenn wir also hören, wir sollten uns Oregon zum Vor-
bild nehmen, dann bitte schauen wir auch genau hin, was
sich in Oregon entwickelt hat!
Warum soll gerade ein Arzt bei der Selbsttötung „hel-
fen“? Doch wegen seiner Sachkunde und damit es „si-
cher funktioniert“. Was aber macht der Arzt, wenn etwas
schiefgeht – zum Beispiel spontanes Erbrechen durch
den Suizidenten, in Oregon in 2,5 Prozent der Fälle of-
fiziell als „Komplikation“ registriert –, und in welche
Richtung greift der Arzt dann ein? Würde er riskieren,
dass der Suizident mit weiteren Schädigungen wieder
aufwacht? Immerhin hat er den Patienten aufgesucht mit
dem Ziel, ihm zum Tod zu verhelfen.
Wir sollten den verhängnisvollen Weg nicht beschrei-
ten, den Arzt zum Todeshelfer zu machen, denn der Arzt
repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung sei-
ner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Leben-
den.
Christoph Wilhelm Hufeland (1762-1836) hat das vor
fast 200 Jahren so formuliert: „Er [der Arzt] soll und darf
nichts anderes thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück
oder Unglück sei, ob es Werth habe oder nicht, dies
geht ihn nichts an, und maaßt er sich einmal an, diese
Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die
Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste
Mensch im Staate.“
Und wir sollten uns in der aktuellen Debatte bewusst
sein, dass Begründungen und Voraussetzungen des ärzt-
lich assistierten Suizids wie Selbstbestimmung über das
eigene Leben, aussichtsloses Leiden und Tatherrschaft
des Suizidenten nicht dauerhaft halten.
Die Argumente werden teilweise heute schon vorge-
tragen: Mit Udo Reiter plädieren manche für die tödliche
Selbstbestimmung über das eigene Leben, auch wenn
kein aussichtsloses Leiden vorliegt – solange der Suizi-
dent die Tatherrschaft hat.
Mit Urban Wiesing ist die Tatherrschaft des Patien-
ten „im Augenblick“ noch eine nicht zu überschreiten-
de politische Grenze – woraus man schließen kann, dass
für ihn letztlich Selbstbestimmung und Leiden genügen
könnten. Das wäre Tötung auf Verlangen.
Für besonders gefährlich halte ich eine Argumentati-
on, die jedes Leiden für sinnlos erklärt. Damit wird of-
fensichtlich auch das Leiden des einwilligungsunfähigen
Behinderten, der auch zur Tatherrschaft unfähig ist, für
sinnlos erklärt.
Das betrifft ebenso den Patienten, der die Tatherrschaft
nicht mehr ausüben kann, der vielleicht genau deshalb
zusätzlich leidet, der aber einwilligungsfähig, psychisch
gesund und volljährig ist. Wird man ihn „sinnlos leiden“
lassen?
Wir dürfen uns nicht auf diese schiefe Ebene begeben.
Daher schlagen wir in unserem Gesetzentwurf die grund-
sätzliche Strafbarkeit jeder Beihilfe zum Suizid vor – wie
es beispielsweise in Österreich, Italien, Finnland, Spani-
en, Polen und England gilt.
Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Wie
Sie wissen, habe ich mit meinen Bundestagskollegen
Michael Brand, Kerstin Griese und Michael Frieser einen
der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe verfasst. Un-
ser Gesetzentwurf sieht dabei die Einführung der Straf-
barkeit für geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte
Förderung zum assistierten Suizid vor.
Wir haben in den vergangenen Monaten mit Unter-
stützung sachkundiger Expertinnen und Experten diesen
Gesetzentwurf erarbeitet, der in moderater Weise das
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Thema Suizidbeihilfe regelt. Unser Gruppenantrag be-
inhaltet, im Gegensatz zu Entwürfen anderer Gruppen,
weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Total-
verbot, noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Aus-
weitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Wir glauben,
damit den Erfordernissen eines ausgewogenen Entwurfs
gerecht geworden zu sein.
Wir wollen nicht, dass Suizidhilfe zu einem normalen
Dienstleistungsangebot wird, das gleichberechtigt neben
anderen besteht. Wir befürchten, dass dadurch der Druck
auf ältere, kranke, behinderte oder pflegebedürftige Men-
schen steigen wird, diese Angebote auch in Anspruch zu
nehmen. Oder dass die Betroffenen selbst aus falsch ver-
standener Rücksichtnahme gegenüber ihren Familien zu
dieser Option greifen. Darüber hinaus sollen alte, kran-
ke und behinderte Menschen nicht das Gefühl vermittelt
bekommen, dass sie in unserer Gesellschaft nicht mehr
erwünscht sind und dass Suizid eine schnelle Lösung des
Problems sei.
Unser Entwurf berücksichtigt aber andererseits auch
Konfliktlagen von Familienangehörigen und Ärzten, die
mit schrecklichem Leid konfrontiert werden und sich
im Einzelfall nicht anders zu helfen wussten, als dem
Wunsch des Sterbenden nach Unterstützung bei der
Selbsttötung nachzukommen, indem die Beihilfe zur
Selbsttötung ebenfalls straffrei bleibt. Das allein wird
dem Vertrauensverhältnis des leidenden Patienten zum
behandelnden Arzt sowie zu Angehörigen und Freunden
gerecht. Eine Einschränkung durch formalisierte Verfah-
ren, gleichgültig, in welchem Rechtsgebiet sie geregelt
sind, entspricht nach meiner Auffassung nicht einem hu-
manen Umgang mit schwer leidenden Menschen.
Die Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Sterbe-
begleitung im Rechtsausschuss mit Experten aus Recht,
Ethik und Medizin hat erfreulicherweise sehr konkrete
Klärungen in komplexen Fragestellungen ergeben. Vor
allem hat die Anhörung am 23. September eines er-
bracht: Der von mir und meinen Kollegen Brand/Griese
eingebrachte Gesetzentwurf wurde auch in den zentralen
Punkten bestätigt – er ist juristisch solide, insbesondere
verfassungsgemäß, und ethisch wie medizinisch ange-
messen.
Dies betrifft vor allem den zentralen Punkt, dass Ärz-
te nach dem Gesetzentwurf und seiner Definition von
Geschäftsmäßigkeit nicht vom Strafrecht bedroht sind,
wenn sie ihrer verantwortungsvollen ärztlichen Tätigkeit
auch in den Grenzfällen zwischen Leben und Tod nach-
gehen.
So hat die Sachverständige und frühere Vorsitzen-
de Richterin am Bundesgerichtshof Professor Dr. Ruth
Rissing-van Saan überzeugend dargelegt, dass der Be-
griff der Geschäftsmäßigkeit – ich zitiere – „in unserer
Rechtsordnung ein gängiger und von der Rechtsprechung
stets im selben Sinn verwendeter Begriff (ist), der auf
Wiederholung angelegte Tätigkeiten oder Verhaltenswei-
sen kennzeichnet, die nicht auf Gewinnerzielung ausge-
richtet sein müssen. Das wird in der Begründung dieses
Gesetzentwurfs ausführlich und erschöpfend dargelegt.”
Etwaigen Unterstellungen, behandelnde Ärzte würden
hier generell oder regelmäßig in strafrechtliche Konflikte
gebracht, widersprach Rissing-van Saan deutlich; Zitat:
„Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere pallia-
tiv-medizinische Behandlungen zur Heilung oder Lei-
denslinderung von den genannten tatbestandsmäßigen
Verhaltensweisen nicht in genügender Deutlichkeit un-
terschieden werden könnten, besteht nicht.”
Starke Unterstützung kommt nach der Anhörung auch
weiterhin von der Ärzteschaft: „Der Entwurf sieht ein
klares Verbot von Sterbehilfeorganisationen vor, verzich-
tet aber auf weitere gesetzliche Regelungen”, schreibt
die Bundesärztekammer und betont, „dass es die Auf-
gabe von Ärzten ist, Hilfe beim Sterben zu leisten, aber
nicht Hilfe zum Sterben”. Der Präsident der Bundesärz-
tekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat in dieser Wo-
che noch einmal in einem Brief an alle Abgeordneten des
Deutschen Bundestags deutlich betont – ich zitiere –: „Es
wird behauptet, der Gesetzentwurf Brand/Griese krimi-
nalisiere die Ärzte. Dies ist nicht wahr. Nach eingehender
inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärz-
tekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzte-
schaft erkennen. Dieses Argument dient ausschließlich
der Verunsicherung der Abgeordneten (und auch einiger
Ärzte).“
Zu den bitteren Wirklichkeiten gehört aber auch, dass
unendlich viele Menschen in unserem Land unnötig viel
leiden müssen, weil die heutigen Möglichkeiten der Pal-
liativmedizin und der entsprechenden pflegerischen Be-
gleitung nicht zur Verfügung stehen. Das ist das Ergebnis
von Verdrängung, von Ignoranz und von falschen Priori-
tätensetzungen im Einsatz der vorhandenen Mittel. Die
überzeugende Antwort kann nur heißen: konsequenter
Ausbau der Strukturen und Angebote von Palliativmedi-
zin. Die Palliativmedizin muss aus ihrer Randexistenz in
das Zentrum der Gesundheitspolitik! Der Ausbau eines
flächendeckenden Netzwerkes ambulanter und statio-
närer Dienste ist möglich. Dafür braucht es die entspre-
chenden rechtlichen und finanziellen Bedingungen.
Hier haben wir gestern im Plenum mit der Verabschie-
dung des Hospiz- und Palliativgesetzes einen wichtigen
Schritt getan. Mein Dank geht vor allem an unseren Bun-
desgesundheitsminister Hermann Gröhe für seine uner-
müdliche Arbeit.
Sterben muss jeder von uns alleine. Als Gesellschaft
sind wir aber verantwortlich dafür, unter welchen Bedin-
gungen Menschen sterben: alleine oder liebevoll beglei-
tet, schwer leidend oder optimal palliativ versorgt.
Wenn aber Beihilfe zum Suizid erst mal zum Standar-
drepertoire bei uns gehört, muss ich mich entscheiden;
dann bin ich nicht mehr frei, mich nicht zu dieser Option
zu verhalten. So eine Situation möchte ich für unser Land
verhindern.
Namhafte Pro-Suizidbeihilfe-Politiker haben in den
vergangenen Tagen verlauten lassen, keine Regelung
wäre besser als unsere, nämlich das Verbot geschäfts-
mäßiger Suizidassistenz. Da kann man nur fassungslos
fragen: Wie bitte? Nichts tun ist keine Option. Denn dann
hätten organisierte Sterbehelfer leichteres Spiel denn je.
Wir haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs
von folgender Aussage leiten lassen: Eine Gesellschaft
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13161
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mit menschlichem Gesicht muss Menschen in Not einen
menschlichen Ausweg anbieten, keinen technischen.
Ich bitte deshalb um eine breite Unterstützung unseres
Antrages.
Maria Michalk (CDU/CSU): Am Anfang unseres Le-
bens steht das Geschenk des Lebens, weil jeden von uns
eine Mutter geboren hat. Am Ende des Lebens steht die
Ungewissheit, wie unser Leben enden wird.
Die Hoffnung auf die vertraute Umgebung in der Fa-
milie und eine gute medizinische Begleitung ist zu Recht
groß. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies eintritt, nimmt
Unsicherheit und Angst. In stabilen Zeiten unseres Le-
bens darüber zu reden, die persönlichen Wünsche im
vertrauten Kreis der Familie und Freunde zu äußern, sich
über Möglichkeiten und Grenzen aller Hilfen, auch der
medizinischen, zu informieren, seinen Willen in einer
Patientenverfügung zu dokumentieren, hilft, in extremen
Lebenssituationen das Notwendige tun zu können. Nie-
mand muss am Ende seines Lebens leiden. Die medizi-
nischen Hilfsmöglichkeiten verbessern sich ständig. Die
Palliativmedizin in ihren vernetzten Möglichkeiten wird
sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich
ständig ausgebaut. Ehrenamtliche Hospizbegleiter und
stationäre Hospize erleichtern die Entscheidung für die
jeweils sehr individuelle Situation. Ein gut versorgter Pa-
tient kann sich frei entscheiden und seinen Willen zum
Ausdruck bringen und die Natürlichkeit des Todes nicht
in dem Zwang erleben, sich dem eigenen Schicksal zu er-
geben oder zu resignieren und seinem Leben selbst oder
mithilfe eines Dritten ein Ende zu setzen. Erst aus dieser
Zwangssituation wächst wohl der Wunsch nach Selbsttö-
tung. Diese Widersprüche aufzulösen, darum geht es in
dieser Debatte.
Unsere Rechtsordnung ist stumm zum Tatbestand des
Suizids. Aber ein staatlich legitimiertes Verlangen auf
Suizidhilfe darf es nicht geben. Ärzte dürfen in ihren
Entscheidungen nicht eingeschränkt werden. Sie sind zur
Hilfe in schwierigen Lebenssituationen verpflichtet und
tun es seit Jahrhunderten in verantwortungsvoller Weise.
Die aktuelle Rahmengesetzgebung und die sich ständig
verbessernden medizinischen Möglichkeiten sind Basis
für diese Aufgabe.
Ein Abweichen davon darf es in unserem Land nicht
geben. Dies hat nichts mit einer Kriminalisierung der
Ärzteschaft zu tun, wie es in bemerkenswerter Weise in
dieser Debatte getan wurde. Beihilfe zum Suizid darf es
in unserem Land nicht geben und muss verboten bleiben.
Aber mit ganzer Kraft müssen wir weiter für eine große
Sensibilisierung für diese Fragen und echte Hilfen arbei-
ten.
Karl Schiewerling (CDU/CSU): In Artikel 2 Ab-
satz 2 unseres Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Gibt
es dann im Umkehrschluss auch das Recht auf Tod?
Aktuell diskutieren wir darüber, ob es auch ein Recht
auf einen selbstbestimmten und frei gewählten Tod gibt.
Es ist eine Gewissensentscheidung, die wie alle Grund-
satzfragen nicht einfach zu entscheiden ist.
Meine Entscheidungsfindung wird dabei von zwei
Seiten beeinflusst:
Im September 2014 fand eine fraktionsoffene Sitzung
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zu
dem Thema „Suizidbeihilfe, Palliativ- und Hospizversor-
gung“ statt. Die Diskussion war bemerkenswert vielfäl-
tig. Unter den Gästen war auch Udo Reiter, ehemaliger
Intendant des MDR. Bei der fraktionsoffenen Sitzung
setzte er sich sehr stark für das Selbstbestimmungsrecht
ein. Er berichtete von einem Medikamentencocktail, den
er gerne irgendwann bei sich zu Hause, in gewohnter
Umgebung, einnehmen würde und welcher ihn einschla-
fen lassen würde. Dieses „irgendwann“ war zwei Wo-
chen später. Es war kein Medikamentencocktail, sondern
eine Pistole, mit der er sich das Leben nahm.
In meinem privaten Umfeld begegnet mir ein ande-
rer Weg, mit einer schweren Krankheit umzugehen. Ein
guter Freund ist an ALS erkrankt. ALS ist eine Erkran-
kung des Nervensystems. Es kommt zu einer irreversib-
len Schädigung oder Degeneration der Nervenzellen. Die
Muskulatur wird nach und nach immer mehr gelähmt, bis
schließlich auch die Atemmuskulatur nicht mehr funk-
tioniert. Diese Krankheit ist nicht heilbar. Als ich mei-
nen guten Freund das letzte Mal gesehen habe, konnte
er kaum gehen, nicht mehr sprechen und wurde über
eine Sonde ernährt. Nur mithilfe eines Sprachcomputers
konnten wir uns unterhalten. Als ich ihn fragte, was ich
für ihn tun könne, meinte er nur: Bete für mich. – Zu
dem Zeitpunkt wartete er noch auf einen Platz im Hos-
piz. Seine Frau stand immer an seiner Seite, unterstützte
und begleitete ihn. Wenige Tage nach der Aufnahme in
ein Hospiz starb er. Zu keinem Zeitpunkt ist das Wort
Sterbehilfe gefallen.
Das Ende des Lebens ist kein leichter und kein ein-
facher Weg. Die Herausforderung besteht darin, diesen
Weg als Teil des Lebens zu verstehen und zu begleiten.
Bestmöglich zu begleiten. Sowohl menschlich als auch
medizinisch.
Befürworter der Sterbehilfe beziehen sich oft auf Ar-
tikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes: „Die Würde des
Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Scheinbar ist
ein Sterben mit Würde nicht möglich, wenn der Weg hin
zum Tod ein schwieriger ist.
Auch ich beziehe mich bei der Diskussion auf diesen
Artikel. Dabei prägt mich aber vor allem mein Menschen-
bild. Als gläubiger Christ glaube ich fest daran, dass das
Leben ein Geschenk Gottes ist. Über Beginn und Ende
dieses Geschenks können wir nicht frei verfügen. Diese
Sichtweise gilt dabei nicht exklusiv für Christen. Unse-
re gesamte Verfassung spiegelt ein zutiefst christliches
Menschenbild wider. Bereits in der Präambel heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den
Menschen ...“ Darauf folgt Artikel 1 Absatz 1, den ich
bereits genannt habe. Dieses Menschenbild ist Bestand-
teil unserer Verfassung und daher allgemeingültig.
Diese unantastbare Würde eines jeden Menschen ist
in der letzten Phase seines Lebens besonders schutzbe-
dürftig. Unsere Aufgabe besteht darin, bestmögliche
Voraussetzungen zu gestalten, die ein menschwürdiges
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513162
(A) (C)
(B) (D)
Leben und Sterben schaffen. Menschen müssen ihren
Lebensweg bis zu Ende gehen dürfen und würdig sterben
können – nicht durch die Hand eines anderen, sondern an
der Hand eines anderen.
Natürlich berühren mich bei der Debatte auch die per-
sönlichen Geschichten und Schicksale anderer Betroffe-
ner, die bei einem allgemeingültigen Gesetz berücksich-
tigt werden müssen.
Obwohl 70 Prozent der in Deutschland lebenden
Menschen eine aktive Sterbehilfe befürworten, zeigt eine
Umfrage, dass circa 60 Prozent der repräsentativ Be-
fragten sich über die derzeit geltenden Regelungen nicht
hinreichend informiert fühlen. Die jetzige Rechtslage zur
Wahrung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende
ist vielen Menschen nicht bekannt. Oft wird Sterbehil-
fe mit „objektiv schwerem oder extremem“ Leiden ge-
rechtfertigt. Aber kann Leiden objektiv gemessen wer-
den? Können wir, wenn wir über verschiedene Formen
von Sterbehilfe sprechen, das Leiden von Menschen in
leicht, mittelschwer und schwer kategorisieren? Ich habe
da meine Zweifel.
Deshalb sollte aus meiner Sicht nur das gesetzlich ge-
regelt werden, was notwendig ist und dem im Grundge-
setz zugrundeliegenden Menschenbild entspricht.
Die häufig vertretene Meinung, dass sich ein Mensch
mit aktiver Sterbehilfe würdig aus seinem Leben verab-
schieden kann, teile ich nicht. Die Palliativmedizin ist
ein bewährter und hilfreicher Begleiter von Menschen
auf ihrem letzten Lebensweg. Sie hat hohe Achtung vor
dem leidenden und sterbenden Menschen; sie sieht ihre
Aufgabe nicht in der Heilung, sondern vielmehr in der
Linderung, Begleitung und Tröstung. Bei der Palliativ-
betreuung stehen nicht nur der Kranke und der Leidende
im Mittelpunkt, sondern auch ihr soziales Umfeld. Der
würdevolle Sterbeprozess zeichnet sich bei der Palliativ-
medizin und der hospizlichen Betreuung durch den ver-
antwortungsvollen und bewussten Umgang mit dem Tod
aus. Besonders die ehrenamtliche Hospizbewegung hat
hieran einen maßgeblichen Anteil. Der Tod wird dabei
als Teil des menschlichen Lebens verstanden und akzep-
tiert. Denn der Tod gehört zum Leben dazu.
Wir müssen einen gesetzlichen Rahmen finden, der
sowohl die Interessen der Gemeinschaft wie auch die ei-
nes jeden Einzelnen in Einklang bringt. Diese Frage wird
sicherlich jeder der hier Anwesenden auf seine Art beant-
worten. Weil keiner mit letzter Gewissheit sagen kann,
was denn das gesamtgesellschaftliche Interesse ist.
Wenn das Selbstbestimmungsrecht die Begründung
für aktive Sterbehilfe ist, dann kann man auch einem
Gesunden dieses Recht nicht absprechen. Eine Gesell-
schaft, in der sich jeder zu jedem Zeitpunkt das Leben
nehmen darf, lehne ich ab. Es wäre eine Gesellschaft
des Todes und nicht des Lebens. Eine gesellschaftliche
Normalisierung von Suizidbeihilfe halte ich für riskant.
Insbesondere alte und kranke Menschen können sich da-
durch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder
sich sogar gedrängt fühlen. Meines Erachtens würde die-
se Bedrängung verstärkt werden, wenn wir, ähnlich wie
in Belgien bereits üblich, Formulare einführen würden,
durch die Menschen bei Einzug in ein Altenheim durch
ihre Unterschrift einer späteren assistierten Suizidbeihil-
fe zustimmen.
Ich lehne jede Form organisierter Sterbehilfe – durch
Verbände, Vereine und Einzelpersonen, die ihren Dienst
dauerhaft und immer wieder anbieten – ab. Infolgedes-
sen schließe ich mich dem Entwurf eines Gesetzes zur
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbst-
tötung an. Dieser Gesetzentwurf spricht sich ganz klar
gegen jegliche Form der geschäftsmäßigen, also auf
Wiederholung angelegten Sterbehilfe aus. Das gilt so-
wohl für Vereine als auch für Einzelpersonen. Die Wie-
derholungsabsicht ist hier maßgebend, nicht etwa eine
Einnahme- oder Gewinnerzielungsabsicht. Als Lösung
wird die Schaffung eines neuen Strafbestandes im Straf-
gesetzbuch gesehen, der die geschäftsmäßige Förderung
der Selbsttötung unter Strafe stellt. Dabei sollen Angehö-
rige des Suizidwilligen oder ihm nahestehende Personen,
die sich als nicht geschäftsmäßig handelnde Teilnehmer
an der Tat beteiligen, von der Strafandrohung ausgenom-
men werden.
Gleichzeitig verletzt der Entwurf nicht das Recht auf
Selbstbestimmung, welches Ausfluss der Menschenwür-
de ist. Somit lässt der Gesetzentwurf Freiraum für den
Einzelfall, welcher dramatisch sein kann. Sowohl das
Recht auf Selbstbestimmung als auch das Vertrauens-
verhältnis zwischen Sterbenden und Angehörigen oder
dem behandelndem Arzt werden nicht berührt und ein-
geschränkt. Dieser Entwurf regelt nur das, was geregelt
werden muss, und lässt Raum für jeden individuellen
Einzelfall. Deshalb plädiere ich für diesen Gesetzent-
wurf.
Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Ich werde heute für
den Gesetzentwurf von Brand/Griese stimmen, der die
gewerbsmäßige und geschäftsmäßige Beihilfe zum Su-
izid zukünftig unter Strafe stellen wird. Es ist ein von
Vernunft und Empathie getragener Gesetzentwurf, der
die Selbstbestimmung am Lebensende wahrt, zugleich
aber verhindert, dass künftig kommerzielle Sterbehilfe-
vereine oder Gesellschaften ein Geschäftsmodell mit der
Hilfe zum Sterben entwickeln.
Dies kann der wertegebundene Staat nicht zulassen,
weil wir damit eine Entwicklung billigen würden, deren
Ende sicher weder von uns gewollt, geschweige denn ak-
zeptiert werden könnte.
Der Tod eines Menschen, die Hinführung zum Sterben
und die Hilfeleistung beim Suizid kann niemals Teil einer
Dienstleistung oder gar eines Geschäftsmodells sein.
Ich möchte noch einmal an das Wesentliche erinnern:
Alles beginnt mit der Würde des Menschen und Artikel 1
unseres Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist un-
antastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Auftrag aller
staatlicher Gewalt.“ Dieser Anspruch ist absolut. Nicht in
einem religiös zu verstehendem Sinne, sondern vielmehr
als eine bewusste Orientierung des Verfassungsgebers an
Werten, die eine freiheitliche und ethische Ordnung erst
gewährleisten, ohne sie aus sich selbst heraus begründen
zu können.
Der absolute Wert des menschlichen Lebens und un-
sere Menschlichkeit sind in jeder Lebenslage zu respek-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13163
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tieren, weil wir sonst nicht leben könnten. Der Mensch
kann die Begründung für das Menschsein nicht schaffen
oder gar definieren.
Daraus erwächst für die staatliche Ordnung die Pflicht,
Leben zu schützen. Das gilt aber gleichermaßen für den
Einzelnen. Die staatliche Ordnung lebt durch das Han-
deln der Menschen. Sie ist davon nicht getrennt, sondern
ergibt sich erst daraus. Leben mit ethischen und solida-
rischen Regeln ist das Band, das die Menschen zusam-
menhält. Deswegen trennt dieses Band, wer das Leben
eines anderen beendet oder dies gezielt fördert. Er stellt
sich somit außerhalb des notwendigen und akzeptab-
len Grundkonsenses. Der Philosoph Robert Spaemann
spricht daher zu Recht von einer „ungeheuerlichen Zu-
mutung“, wenn von Menschen verlangt würde, an der
Beendigung des Lebens behilflich zu sein. Es würde sich
am Ende gegen die Leidenden und somit auch gegen uns
selbst richten.
Andererseits muss die Frage erlaubt sein, welches
Leid und welche Linderung wir den Menschen zumu-
ten dürfen oder gestatten müssen. Von der Erduldung
von Leid zu sprechen, fällt leichter, wenn man davon
nicht betroffen ist. Es ändert aber nichts an der Reali-
tät des Schmerzes. Daher gibt es die Situationen, in de-
nen Leben nicht mehr ertragbar erscheint. Darauf muss
eine Antwort geben, wer Leben schützen und bewahren
möchte. Dies ist die Stunde für richtige und mitfühlende
Palliativ- und Hospizmedizin. Das gestern verabschie-
dete Gesetzespaket zur Hospiz- und Palliativversorgung
geht damit den richtigen Weg.
Die Antwort auf Aspekte des Leids darf nicht in der
aktiven Hilfe zum Sterben liegen. Erst recht nicht, wenn
diese Hilfe zum Sterben als Teil des Lebens kommerzi-
alisiert oder regelmäßig wäre. Dies würde eine ethische
Entwicklung aufzeigen, die entgrenzt und kaum zu be-
herrschen wäre. Wird ein Aspekt des Lebens zur Dis-
position gestellt und ihm daher weniger Würde zuge-
schrieben, dann ist es nicht völlig fernliegend, dass auch
Menschen in anderen Lebenslagen infrage gestellt oder
gar unter Gesichtspunkten der Nützlichkeit betrachtet
werden.
Auch gesetzgebungstechnisch ist der Gesetzentwurf
ein guter Kompromiss. Er bestraft nur die geschäfts-
mäßige Beihilfe zum Suizid. Ärzte werden gerade nicht
kriminalisiert. Dies haben führende Vertreter der Ärzte-
verbände als auch zahlreiche Strafrechtler mit sehr guten
Argumenten dargelegt. Diese sind beachtlich. In einzel-
nen, ausweglosen Situationen dagegen erhebt der Staat
gerade keinen Strafanspruch. Die Balance gelingt diesem
Gesetzentwurf.
Daher plädiere ich dafür, den Gesetzentwurf Brand/
Griese anzunehmen.
Marian Wendt (CDU/CSU): „Mein Leben lang habe
ich gespart, auf dass wir ein Häuschen haben, das möch-
te ich meinen Kindern vermachen, das soll nicht für
meine Pflege draufgehen. Ich will niemandem zur Last
fallen.“ Diese drastische Aussage eines Sterbewilligen
verdeutlicht die ganze Dramatik des heute zu beratenden
Sachverhalts. Der Bundestagspräsident hat recht: Wir
stehen vor dem vielleicht anspruchsvollsten Gesetzge-
bungsprojekt dieser Legislaturperiode. Nicht so oft wird
der Gesetzgeber gefragt, zu den „letzten Fragen des Le-
bens“ Stellung zu beziehen. Und trotzdem bringt uns der
Fortschritt in Medizin, Technik und Pflege immer wieder
in Entscheidungsnot, über schwere Gewissenskonflikte
und komplexe medizinethische Grundfragen urteilen zu
müssen.
Gleichzeitig erfüllen wir heute einen Auftrag des Ko-
alitionsvertrages und wollen das Geschäft mit dem Tod,
wo das Leiden und die Nöte der Menschen ausgenutzt
werden, endgültig unterbinden. Dafür brauchen wir eine
gesetzliche Regelung und dürfen nicht, wie in letzter
Zeit vermehrt suggeriert, untätig bleiben. Auf eine klä-
rende Änderung der Rechtslage zu verzichten, wie einer
der Anträge nahelegt, ist keine Alternative. Die geltende
Gesetzeslage reicht offensichtlich nicht aus, um Fehlent-
wicklungen zu verhindern. Halbherzige Regelungen, also
Grauzonen und Rechtsunsicherheit, können wir uns ge-
nauso wenig leisten. Es gilt, konsequent das menschliche
Leben an seinem Ende zu schützen. Ein altes, todkrankes
und gebrechliches Leben ist genauso wertvoll wie ein
junges, gesundes, und kraftvolles – und das ist eine Kern-
frage der Menschenwürde. Diese Würde kommt jedem
Menschen voraussetzungslos zu und darf nicht durch
eine Überbetonung des Selbstbestimmungsrechts und
eines vermeintlichen Autonomieschutzes ausgehebelt
werden. Deshalb ist bei aller Komplexität des Themas
eine völlige Freigabe jeglicher Beihilfe zur Selbsttötung
gefährlich, verfehlt und ein falsches Signal.
Einen in die Diskussion mitunter eingebrachten kons-
truierten „inhumanen Zwang zum Leiden“ gibt es nicht;
deshalb akzeptiere ich den Vorwurf des Paternalismus
nicht. Auch die Erwägung einer strafrechtlichen Lösung
ist kein Ausdruck von Bevormundung, sondern ent-
spricht dem Ernst und der Komplexität des Sachverhalts.
Die Praxis sowie zahlreiche Studien bestätigen: Ein an-
fänglicher Sterbewunsch – sei es durch Tötung auf Ver-
langen oder Suizidbeihilfe – bleibt selten stetig. Im Laufe
einer vernünftigen Therapie und Hospizbegleitung wird
er in den allermeisten Fällen zurückgenommen und nicht
wiederholt.
Es ist mehrmals in anderen europäischen Ländern em-
pirisch belegt: Mit jedem Schritt in Richtung der Legali-
sierung der Suizidbeihilfe sinkt die Hemmschwelle und
steigt die Zahl der Selbsttötungen. Aus mehreren Grün-
den ist eine wie auch immer geartete sogenannte ärztliche
Suizidassistenz, für die sich wiederum einer der Anträge
starkmacht, ebenfalls inakzeptabel. Die Konstellation ei-
ner ärztlichen Beteiligung am Suizid führt zu einem fun-
damentalen besorgniserregenden Wandel der Rolle der
Ärzte und des Arzt-Patient-Verhältnisses. Mein Bild vom
Arzt ist eines des Begleiters, des Helfers und des Kämp-
fers für das Leben und nicht des Richters über den Tod
oder gar des Henkers. „Nicht durch die Hand, sondern an
der Hand soll der Mensch sterben.“ Sehr dankbar bin ich,
dass der Bundespräsident sich diesen einfachen Satz vor
wenigen Tagen öffentlich zu eigen gemacht hat.
„Starke Schmerzen, Atemnot, Angst vor dem Ersti-
cken – all das können wir heute mit Palliativversorgung
und Hospizbegleitung gut in den Griff bekommen“, be-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513164
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stätigte Professor Radbruch, Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin. Heute muss keiner in
Deutschland wegen unerträglicher Schmerzen den Frei-
tod anstreben. Auch die seelische Belastung, den Stress,
die existenziellen Ängste, eine mögliche Belastung durch
Krankheit, die sozialen Probleme – auch dies kann durch
eine qualitätsvolle Palliativbegleitung und ein multipro-
fessionelles Hospizteam weitreichend gemildert und
neutralisiert werden. Jeder der deutschlandweit mehreren
Tausend Selbstmordversuche ist ein verzweifelter Schrei
nach Aufmerksamkeit, der uns allen als Gesellschaft,
aber insbesondere Angehörigen gilt. Die geforderte „Ent-
tabuisierung“ der Sterbehilfe ginge einher mit einer Er-
wartungshaltung oder gar Druck auf kranke und gebrech-
liche Menschen, niemandem zur Last zu fallen. In einer
für sich Humanität und Solidarität beanspruchenden Ge-
sellschaft können menschliche Zuwendung und Fürsorge
die einzige Antwort auf körperliches und menschliches
Leiden, auf Hilflosigkeit und Einsamkeit sein.
Ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Leben darf kei-
ne Alternative zur Therapie und eine Freitodbegleitung
darf nicht zu einem üblichen medizinischen Leistungsan-
gebot werden. Eine Selbsttötung kann keine Reaktion auf
schwierige Lebenssituationen werden. Nicht für den Tod,
sondern für das Leben werde ich heute votieren, und das
aus tiefster christlicher Überzeugung!
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Ich
unterstütze den Antrag Brand, Griese et alii.
Die Diskussion um die Grenzen der Beihilfe zum Su-
izid berührt uns in unserer Einstellung zum Schutz des
Lebens in all seinen Phasen. In den vergangenen Jahren
hat der medizinische Fortschritt dazu geführt, dass in
vielen Fällen Krankheiten nicht mehr zum schnellen Tod
führen, sondern zu langandauerndem Leiden, das für die
Betroffenen und ihr Umfeld manchmal schwer erträglich
ist. Zugleich droht der gesellschaftliche – nicht zuletzt
christlich begründete – Konsens, dass die Selbsttötung
grundsätzlich ein Tabu darstellt, wegzufallen.
Lange Zeit hat diese gemeinsame Grundhaltung Men-
schen davon abgehalten, sich für einen Suizid zu ent-
scheiden, und sie damit auch vor jeder Beeinflussung
von außen geschützt. Die Erfahrungen in anderen Län-
dern zeigen nun, dass sich hier schnell ein Geschäfts-
feld entwickeln kann, das der Beihilfe zum Suizid den
„fatalen Anschein der Normalität“ gibt. Was zunächst
als Erweiterung der selbstbestimmten Entscheidung
zum Suizid erscheint, wirkt sich tatsächlich oft als Ein-
schränkung der Entscheidung zum Leben aus; denn wer
weiter Kosten und Mühen für seine Pflege, Therapie und
schmerzlindernde Behandlung in Anspruch nehmen will,
wer das naheliegend erscheinende Angebot zur Selbst-
tötung nicht annimmt, obwohl er dies früher für einen
solchen Fall bejaht hat, kann sich dann unter Rechtfer-
tigungsdruck gesetzt sehen. Es wäre aber inakzeptabel,
wenn bei kranken oder alten Menschen der Eindruck ent-
stünde, sich für ihr Weiterleben rechtfertigen zu müssen,
weil es mit einer aufwendigen medizinische Behandlung
oder Pflege verbunden ist. Durch organisierte Sterbehil-
fe würde dann Menschen Sterbe“hilfe“ geleistet, deren
Todeswunsch nicht wirklich frei ist, sondern aus Einsam-
keit, Angst oder Schmerz erfolgt, oder im schlimmsten
Fall gar auf einer empfundenen Erwartungshaltung einer
Gesellschaft beruht, die dem Kranken die Nutzung dieses
vermeintlich naheliegenden Angebots nahelegt.
Dass es hier keineswegs nur um die letzte Phase des
Sterbens geht, zeigt ein Blick in unsere Nachbarländer,
in denen eine liberalere Sterbehilfepraxis existiert; hier
werden teilweise depressive Menschen und einsame
Senioren im Heim bei ihrem Suizid unterstützt. Ich bin
überzeugt, dass wir in dieser Hinsicht auch bei uns wei-
tere Veränderungen erleben werden, dass der ärztlich
vorgeschlagene Suizid zur normalen Therapiealternative
wird, für die es dann auch irgendwann eine Stelle in der
Gebührenordnung geben wird, wenn wir heute nichts ge-
gen gewerbliche und geschäftsmäßige Suizidbeihilfe tun.
Deshalb befürworte ich auch keine Ausnahme für ärztli-
ches Handeln. Dabei ist wichtig, dass geschäftsmäßiges
Handeln nicht nur Wiederholungsabsicht voraussetzt,
sondern zusätzlich erfordert, dass das Handeln mit dem
Willen verbunden ist, dies zum dauerhaften Bestandteil
des ärztlichen Handelns zu machen. Wer Beihilfe zum
Suizid nicht in sein normales ärztliches Behandlungsan-
gebot aufnimmt, sondern seine ärztliche Aufgabe wei-
terhin im Erhalt des Lebens und im Lindern von Leiden
sieht, erfüllt dieses Merkmal nicht. Hilfe in möglichen
extremen Einzelfällen, in denen der Wunsch nach einem
sofortigen Tod auch durch palliative Versorgung und
menschliche Zuwendung nicht aufzuheben ist, erfüllt
diese Voraussetzung nicht, sie bleibt damit – selbst bei
wiederholten Fällen – möglich; dies belässt den Spiel-
raum, den die ärztlichen Berufsordnungen einräumen,
und schränkt diesen nicht ein.
Wenn Krankheit und Sterben mit großen Schmerzen,
Pflegebedürftigkeit und Unselbstständigkeit verbunden
sind, brauchen wir noch bessere Möglichkeiten, durch
Palliativmedizin das Leiden zu lindern. Deshalb ist es so
wichtig, dass wir am Tag vor der Entscheidung über die
Suizidbeihilfe die Gesetze für eine echte Verbesserung
der Palliativversorgung verabschiedet haben, die immer
auf Linderung des Leidens, nicht auf Tötung ausgerichtet
ist. Sie ist und bleibt strafrechtlich völlig unangetastet.
Suizidbeihilfe darf nicht zum normalen Angebot wer-
den. Deshalb ist das Verbot gewerblicher und geschäfts-
mäßiger Suizidhilfe notwendig.
Dr. Dorothee Schlegel (SPD): Das Motto des dies-
jährigen Evangelischen Kirchentages in Stuttgart „damit
wir klug werden“ hätte zwar nicht als Leitmotto, aber zu-
mindest in den Köpfen und Debatten durch den Zu- oder
besser Vorsatz ergänzt werden mögen: „Mensch, beden-
ke, dass du sterben musst, auf dass du klug wirst.“
Wenn ich dies bedenke, was so selbstverständlich zum
Leben dazugehört wie das Geborenwerden, dann werde
ich mir über die letzten Dinge Gedanken zu machen ha-
ben. Das kann auch die Gesellschaft zusammen mit mir
tun, aber nicht stellvertretend für mich.
Damit sind wir bei dem, was Politik „nur“ leisten
kann, aber leisten muss: da gesetzliche Regelungen zu
treffen, wo eine Institution beginnt, „dem Menschen“
Entscheidungen abzunehmen oder sie zu manipulieren.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13165
(A) (C)
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Da wo es Menschen leichter gemacht wird, nicht über
Sterben nachzudenken, da, meine ich, beginnt nicht die
Freiheit des Einzelnen, sondern da wird der Mensch zur
Ware eines Geschäftsmodells und bleibt nicht Herr oder
Frau über sein/ihr Leben und somit sein/ihr Lebensende.
Wir haben, ausgehend von Vorsorgevollmachten und
Patientenverfügungen, jederzeit die Möglichkeit, Men-
schen unseres Vertrauens in unsere Wünsche, Ängste und
Vorstellungen von unseren letzten Aus-, Um- und Abwe-
gen einzuweihen. Dazu zählen Ärzte, die Angehörigen,
Freunde und Menschen, die sich um Körper und Seele
kümmern.
So vieles im Leben gemeistert, Familien gemanagt,
Häuser gebaut, junge und ältere Menschen auch in
schwierigeren Lebenslagen begleitet zu haben und Her-
ausforderungen erfolgreich angenommen zu haben, nach
Hals- und Beinbrüchen selbst wieder auf die Füße ge-
kommen zu sein! Da haben wir an unsere inneren Kräfte
geglaubt und darauf vertraut.
Mit dem Gesetzentwurf Griese/Brand, an dem ich von
Anfang an mitgedacht habe, ist ein Rahmen vorgelegt,
der nichts anderes vorsieht, als die Selbstverantwortung
für das eigene Leben zu behalten – und aus dem Sterben
eben kein Geschäftsmodell zu machen.
Einwenden könnte man nun: Dafür braucht man doch
keine Bundestagsdebatte oder ein neues Gesetz. Aber
einwenden muss man: Wenn genau dieses Nichtvorhan-
densein eines Verbots oder Ausschlusses einer auf Wie-
derholung angelegten geschäftsmäßigen Sterbehilfe den
Weg ebnet, dann „verkaufen“ wir unsere auf humanis-
tischen und christlichen Maßstäben angelegte Werteord-
nung.
Es ist in unserer Geschichte – nach 1945, vereinzelt
auch vorher – gesagt worden: Nicht nur das Falsche tun,
sondern auch das Gute nicht getan zu haben, möge sich
nicht wiederholen.
Auch Schweigen fällt in diese Kategorie. Schweigen
ist das Gegenteil von dem, was wir mit dieser nunmehr
über eineinhalbjährigen Debatte in vielen Diskussionen,
Informationsveranstaltungen mit Fachleuten und mit je-
dermann und -frau geleistet haben.
Es hat sich auf jeden Fall gelohnt, die Bewusstheit
vieler zu stärken, nachzudenken und vorzudenken, mitei-
nander zu reden, Lösungen zu überlegen, Wege zu ebnen
für den Fall, dass ich – den Zeitpunkt nicht kennend –
nicht mehr entscheiden oder artikulieren kann, wie mein
letzter Weg gestaltet sein soll.
Für einen nahestehenden Menschen kann ich nur mit
dessen Einwilligung entscheiden – dazu muss ich, wie
das Wort bereits sagt, um seinen Willen wissen. Diesen
Willen, so habe ich es in den letzten Jahren sehr persön-
lich erlebt, werde ich nicht brechen.
In unserer zunehmend singularisierten Gesellschaft
gibt es junge, aber auch immer mehr ältere Alleinleben-
de. Wenn wir nun im Bereich der ambulanten und der
stationären Hospizarbeit mehr tun, ehren- wie hauptamt-
lich, wenn wir mehr über palliative Versorgung wissen
und sie auch einfordern, wenn wir Initiativen stärken,
die neue Wohnformen initiieren, und wenn das Füreinan-
der-da-Sein in den verschiedenen Lebensmodellen und
Netzwerken im Vordergrund steht, dann brauchen wir
nichts an der bisherigen Gesetzeslage zu ändern, außer
dass die guten Tage ebenso wie die weniger guten und
letzten Tage an der Hand lieber Menschen und nicht al-
leine mit einem teuer erkauften Schierlingsbecher erlebt
werden. Denn letztendlich ist jedes gekaufte Sterben ein
sehr einsames Sterben – meist an fremdem Ort.
Ein gutes Leben machen auch Beziehungen aus, so
Peter Dabrock, evangelischer Theologe aus Erlangen,
in denen man sich fallenlassen könne. Wer so sterben
möchte, wie er gelebt hat, müsste sich also in diese Be-
ziehungen fallenlassen können.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
„Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen,
dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Das hat
schon Montesquieu festgestellt.
Genau an dieser Stelle stehen wir heute. Der Bundes-
tag hat sich dem Thema „Assistierter Suizid“ mit viel
Zeit und großer Ernsthaftigkeit angenommen. Es gab
eine offene Debatte, eine weitere Debatte zu den ent-
standenen Gesetzentwürfen und eine große Anhörung.
Es gab zahllose Artikel und Veranstaltungen. Das Thema
Sterben ist aus der Tabuecke raus, und das ist richtig so.
Froh bin ich allerdings auch darüber, dass es gelungen
ist, eine echte Alternative zu den bislang vorliegenden
Entwürfen vorzulegen und zur heutigen Debatte einzu-
bringen. Alle bislang vorliegenden Gesetzentwürfe ent-
halten Einschränkungen der jetzigen Rechtslage. Das
kann und werde ich nicht unterstützen. Ich möchte nicht,
dass die Möglichkeit zum assistierten Suizid in welcher
Form auch immer eingeschränkt wird. Das sieht auch der
weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger so.
Die vertreten wir ja hier im Bundestag. Deshalb unter-
stütze ich den Antrag „Keine neuen Straftatbestände bei
Sterbehilfe“.
Man kann es offensichtlich nicht oft genug wiederho-
len: Der assistierte Suizid ist seit 150 Jahren straffrei. Es
geht nicht darum, den assistierten Suizid zu liberalisieren
oder aktive Sterbehilfe zuzulassen, auch wenn ich damit
kein Problem hätte. Den Warnern und Angstmachern
möchte ich noch einmal deutlich machen: Es gibt kei-
ne Tür, die heute geöffnet werden könnte. Die Tür steht
offen, seit anderthalb Jahrhunderten. Bislang sind die
Massen nicht gekommen, die da durchwollen. Ich sehe
keinen einzigen Grund, warum sich das plötzlich ändern
sollte. Ich habe auch noch keinen überzeugenden Grund
gehört. Es wird hier auch nicht der Weg zur aktiven Ster-
behilfe bereitet; es liegt ja kein einziger wirklich liberaler
Entwurf vor, auch wenn gerne anderes behauptet wird.
Es geht heute nur darum, Menschen, die in höchster Not
um Hilfe bitten, diese Hilfe nicht in Zukunft verweigern
zu müssen und die Helfer dann auch noch zu kriminali-
sieren.
Bei der Debatte um den assistierten Suizid scheint es
mir vor allem um irrationale Ängste Einzelner und um
Moral- und Glaubensvorstellungen zu gehen. Diese Din-
ge haben aber in der Gesetzgebung nichts zu suchen! Das
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513166
(A) (C)
(B) (D)
sagen uns auch die Menschen draußen, die sich zu einem
Großteil dagegen wehren, dass eine so elementar persön-
liche Entscheidung wie das eigene Sterben so stark ein-
geschränkt wird, wie es zum Beispiel durch den Entwurf
von Brand/Griese geschehen würde.
Ich vertrete ein liberales Menschenbild, das den Men-
schen als eigenverantwortliches Individuum begreift. Ich
halte das auch für ein konstituierendes Merkmal einer
Demokratie. Diese Gesetzgebung entfernt sich weit da-
von, den Menschen als eigenverantwortliches Individu-
um zu respektieren. Das ist ein verheerendes Signal für
unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Der
Gesetzgeber hat nicht das Recht, individuelle Moralvor-
stellungen mithilfe des Strafrechts zu allgemeingültigen
Regeln zu erklären. Das wäre der Dammbruch, vor dem
die Befürworter einer Strafrechtsverschärfung immer
warnen.
Die Gesetzentwürfe und die Debatte im Parlament,
mit der Zivilgesellschaft und fachlichen Vertretern wie
Juristen und Ärzten haben eines gezeigt: Die eine Wahr-
heit gibt es nicht. Vieles, was die einen als unumstößliche
Tatsache verkaufen, wird von der Gegenseite mit Leich-
tigkeit widerlegt. Es ist eben nicht so, dass die Legalisie-
rung von Sterbehilfevereinen die Menschen in den Suizid
drängt. Das müsste ja bereits eingetreten sein.
Es ist eben nicht so, dass Ärzte, die im Palliativbereich
arbeiten, nicht von Strafverfolgung bedroht sind. Sie be-
kommen schon jetzt regelmäßig Besuch von Polizei und
Staatsanwalt. Bislang werden solche Verfahren richti-
gerweise immer eingestellt. Das wird sich aber bei ei-
ner Verschärfung logischerweise ändern. Das hindert die
Ärzte am Helfen. Wie kann das dem Schutz der Patienten
dienen? Diese werden dann eben alleingelassen.
Wenn Palliativärzte fürchten müssen, für ihre Arbeit
strafrechtlich belangt zu werden, werden sie bestimm-
te Angebote wie die Überlassung größerer Mengen an
Schmerzmitteln nicht mehr machen. Dem einzelnen han-
delnden Arzt kann man daraus keinen Vorwurf machen.
Nein, diesen Vorwurf, Menschen in großer Not von Hilfe
ausgeschlossen zu haben, den muss sich dann das Parla-
ment machen.
Ich sage Ihnen: Es ist kein Zeichen von Handlungsun-
fähigkeit, wenn heute am Ende des Tages kein neues Ge-
setz steht, das die Beihilfe zum Suizid einschränkt. Nein,
es ist ein Zeichen dafür, dass die Volksvertreter, die heute
hier versammelt sind, Debatten und Argumente ernstneh-
men, abwägen und auch zu ihren Erkenntnissen stehen.
Manchmal kann es, nach reiflicher Abwägung, auch bes-
ser sein, nicht zu handeln. Heute ist so ein Tag. Deshalb
werde ich heute – und ich bitte Sie herzlich, das auch
zu tun – viermal mit Nein stimmen. Den Antrag „Keine
neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“ unterstütze ich.
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft: Mit der heutigen Entscheidung über
die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung fassen wir
die intensiven Diskussionen der vergangenen Monate in
den Rahmen eines Gesetzes. Wie ich haben sicherlich
viele Kolleginnen und Kollegen sich mit ethischen und
sehr unmittelbaren Fragen, Wünschen und Anmerkungen
vieler Menschen, von Angehörigen, Ärzten, Theologen
und engagierten Bürgerinnen und Bürgern, beschäftigt.
Nun ist es an der Zeit, zu handeln.
Diese Debatten, dieser Raum für Diskussionen und
intensive Gespräche, haben der schwierigen Entschei-
dungsfindung, der tiefgründigen Besinnung und der
Reflexion sehr gut getan, fast kann man sagen: Sie sind
schon ein Wert an sich.
Mehrfach konnte ich bei öffentlichen Veranstaltun-
gen mit Ärzten, Theologen und betroffenen Angehöri-
gen über das Thema Sterbehilfe zuhören und beitragen.
Auch konnte ich sehr viele intensive und vertrauliche
Gespräche führen. Die Sorgen und Ängste der Menschen
insbesondere vor einem qualvollen Sterben, vor einem
Sterben womöglich an Apparaten ohne eigene Willens-
entscheidung und davor, der eigenen Familie „zur Last“
zu werden – diese Sorgen bestehen. Und natürlich stellt
sich jeder von uns bei diesem schwierigen Thema auch
selbst die Frage: Was wünsche ich mir für das Ende mei-
nes Lebens?
In der Verantwortung, die uns kraft unseres Mandats
für die gesamte Gesellschaft übertragen worden ist, ge-
ben wir heute eine Orientierung, die angelehnt ist an un-
sere wertegegründeten Überzeugungen. Es wäre falsch,
zu glauben oder zu suggerieren, wir könnten oder würden
heute für jede Situation Regelungen treffen oder treffen
können. Wir sind nicht Herren über Leben und Tod. Wir
stellen heute wichtige Marksteine für eine menschen-
würdige Sterbebegleitung auf. Für mich lauten diese aus-
gehend von meiner Wertorientierung als evangelischer
Christ:
Eine organisierte oder gewerbsmäßige Beihilfe zum
Suizid stünde meinem Verständnis von Selbstbestim-
mung entgegen und missachtet, dass das Sterben un-
trennbar zum Leben gehört. Suizidhilfe darf nicht zu ei-
ner professionalisierten Dienstleistung zum Beispiel von
„Sterbehilfevereinen“ und zu einer regulären Alternative
und somit zur akzeptierten Fremdbestimmung werden.
Werden solche Wege „salonfähig“, besteht zudem die
große Gefahr, dass der soziale Druck auf die Schwer-
kranken, sich für das Angebot zu entscheiden, sehr groß
wird.
Jeder Mensch ist einzigartig – im Leben und Sterben.
Nach christlichem Verständnis ist der von Gott geschaf-
fene Mensch von ihm mit einem besonderen Auftrag für
die Schöpfung versehen – in Freiheit und Verantwortung.
Gewisse Handlungsoptionen, die stattdessen eine im Er-
gebnis als „sozialverträglich“ beschriebene Option zulas-
sen und fördern, spiegeln mehr gesellschaftliche Erwar-
tung an den Menschen als umgekehrt wider.
Die Anerkennung der unveräußerlichen Würde des
Menschen gilt unabhängig von seinen Eigenschaften
oder seiner Leistungsfähigkeit, und sie gilt übrigens auch
für das ungeborene Leben, für den Sterbenden oder den
Menschen mit Behinderung. Sie ist nicht differenzierbar.
Es ist daher auch eine Frage der gesamtgesellschaftli-
chen Solidarität, darum, dass man zeigt, dass das mensch-
liche Leben auch in der Phase von Krankheit, Leid oder
Alter und den damit verbundenen Anstrengungen für die
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 2015 13167
(A) (C)
(B) (D)
Gesellschaft wertvoll ist. Aus diesem Grund ist die De-
batte um menschenwürdiges Sterben in die Mitte der Ge-
sellschaft zurückzuholen und zu enttabuisieren.
Einen wichtigen Schritt auf diesem Weg haben wir
gestern mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ver-
besserung der Hospiz- und Palliativversorgung in
Deutschland gemacht. Unser Ziel ist, Hospiz- und Pallia-
tivversorgung in unserem Land auszubauen und flächen-
deckend anzubieten. Diese Form der Sterbebegleitung
und Pflege in der letzten Lebensphase, die die Menschen-
würde und Selbstbestimmung der Schwerstkranken und
Sterbenden achtet, wollen wir auch darüber hinaus stär-
ken, und daher werden wir diesen Weg weitergehen. Ich
freue mich sehr, dass dieses eindrucksvolle, ursprünglich
aus der Bürgergesellschaft und den Kirchen erwachsene
Engagement für die Schwachen in unserer Mitte so ge-
stärkt wird. Mein Dank gilt den vielen engagierten und
sorgenden Ärzten, Pflegern, Bürgerinnen und Bürgern
in den vielen Hospizvereinen. Ich erlebe in meiner Hei-
mat, wie segensreich und wirksam dieses Handeln ist,
am Beispiel des Hospizvereins und des gemeinnützigen
Palliativ-Care-Teams in Fürth, deren engagiertes Wirken
gerade erst mit einer hervorragenden Platzierung im Ber-
telsmann-Palliativ-Ranking anerkannt worden ist.
Mit dem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäfts-
mäßigen Förderung der Selbsttötung, der eine verant-
wortliche Sterbebegleitung regelt, bewegen wir uns in
diesem Rahmen. An der Grenze des Lebens wollen wir
bestmögliche Hilfe beim Sterben zum Beispiel durch An-
gehörige von Heilberufen in Krankenhäusern und Hos-
pizen ermöglichen, lehnen die Hilfe zum Sterben aber
kategorisch ab. Wenn die Hilfen und Formen der Hospiz-
und Palliativmedizin an ihre Grenzen stoßen, sollen Me-
diziner unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände
im Einzelfall das Leiden der Betroffenen lindern können.
Ich erkenne nicht, dass diese Regelungen rechtliche
Unsicherheit für Ärztinnen und Ärzte schaffen würden.
Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und
Patient wird weiterhin geschützt. Der Arzt ist kein Ge-
werbetreibender, sondern Partner des Erkrankten in
schwierigen Lebenssituationen.
Ich danke den Initiatoren des Gesetzentwurfs, ins-
besondere Michael Brand und Kerstin Griese, für ihr
Engagement und ihre Umsicht in dieser schwierigen
Debatte. Mit dem Gesetzentwurf, dem ich heute meine
Stimme gebe, schützen wir die Würde des Sterbenden,
das Selbstbestimmungsrecht und das Leben – im Ein-
klang mit unserer Rechtstradition.
Ich bitte Sie um Unterstützung für diesen maßvollen
Gesetzentwurf, der sich darauf konzentriert, der Praxis
der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung wirksam
zu begegnen.
Anlage 5
Amtliche Mitteilung
Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Ok-
tober 2015 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zu-
zustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2
des Grundgesetzes nicht zu stellen:
– Steueränderungsgesetz 2015
– Gesetz zur Anpassung des nationalen Bankenab-
wicklungsrechts an den Einheitlichen Abwick-
lungsmechanismus und die europäischen Vorgaben
zur Bankenabgabe (Abwicklungsmechanismusge-
setz – AbwMechG)
– Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in
Baden-Württemberg
– Gesetz über die internationale Zusammenarbeit
zur Durchführung von Sanktionsrecht der Verein-
ten Nationen und über die internationale Rechts-
hilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtli-
cher Vorschriften
– Zweites Gesetz zur Änderung des Binnenschiff-
fahrtsaufgabengesetzes
– Gesetzes zu dem Protokoll vom 14. Oktober 2005
zum Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Be-
kämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die
Sicherheit der Seeschifffahrt und zu dem Protokoll
vom 14. Oktober 2005 zum Protokoll vom 10. März
1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlun-
gen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich
auf dem Festlandsockel befinden
– Drittes Gesetz zur Änderung des Regionalisie-
rungsgesetzes
– Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Ver-
sorgung und Betreuung ausländischer Kinder und
Jugendlicher
– Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
– … Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregister-
gesetzes
Die folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass sie ge-
mäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer
Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absehen:
Innenausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Evaluierungsbericht nach Artikel 9 des Gesetzes zur
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Drucksache 18/5935
Finanzausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Zweiter Bericht des Ausschusses für Finanzstabili-
tät zur Finanzstabilität in Deutschland
Drucksachen 18/5457, 18/5976 Nr. 1.3
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan 2014 der
Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 134. Sitzung. Berlin, Freitag, den 6. November 201513168
(A) (C)
(B) (D)
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
Drucksachen 18/1860, 18/2048 Nr. 3
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätig-
keit in den Jahren 2013/2014 sowie über die Lage
und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
und Stellungnahme der Bundesregierung
Drucksachen 18/5210, 18/5976 Nr. 1.1
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpoli-
tik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahr 2014
(Rüstungsexportbericht 2014)
Drucksachen 18/5340, 18/5458 Nr. 5
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Neufassung der Geschäftsordnung des Bundessi-
cherheitsrates
Drucksachen 18/5773, 18/6138 Nr. 1
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verkehrsinvestitionsbericht für das Berichts-
jahr 2013
Drucksachen 18/5520, 18/5976 Nr. 1.4
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im
Jahr 2013
Drucksachen 18/5565, 18/5976 Nr. 1.5
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Uni-
onsdokumente zur Kenntnis genommen oder von einer
Beratung abgesehen hat.
Auswärtiger Ausschuss
Drucksache 18/4504 Nr. A.1
Ratsdokument 6841/15
Drucksache 18/6146 Nr. A.1
Ratsdokument 11877/15
Drucksache 18/6417 Nr. A.2
EP P8_TA-PROV(2015)0319
Drucksache 18/6417 Nr. A.3
Ratsdokument 11870/15
Innenausschuss
Drucksache 18/6146 Nr. A.4
Ratsdokument 11845/15
Drucksache 18/6146 Nr. A.5
Ratsdokument 11846/15
Ausschuss für Wirtschaft und Energie
Drucksache 18/4504 Nr. A.9
Ratsdokument 6594/15
Drucksache 18/4504 Nr. A.10
Ratsdokument 6595/15
Drucksache 18/5982 Nr. A.28
Ratsdokument 9964/15
Drucksache 18/5982 Nr. A.33
Ratsdokument 11018/15
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Drucksache 18/5165 Nr. A.11
Ratsdokument 6915/15
Drucksache 18/5459 Nr. A.15
Ratsdokument 9455/15
134. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 26, ZP 2 Regelung der Sterbebegleitung
TOP 27 Lohngleichheit für Frauen und Männer
TOP 28 Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
TOP 29 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
TOP 30 Krankenversicherungsbeitrag aufDirektversicherungen
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5