Protokoll:
18084

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 18

  • date_rangeSitzungsnummer: 84

  • date_rangeDatum: 4. Februar 2015

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:48 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 18/84 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 84. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Bundesmi- nistergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre; weitere Fragen . . . . . . . . . 7975 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7975 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7975 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7976 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7977 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7977 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7978 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7979 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7980 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7981 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7982 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7984 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3887 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D Mündliche Fragen 1, 2 und 3 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschen- rechte; Rechtsform und Aufgabenfeld Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 B Zusatzfragen Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 D Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7986 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7987 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7987 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 B Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7989 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7989 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 7989 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7990 A Mündliche Frage 4 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Verabschiedung eines Ge- setzentwurfs zur Schaffung einer gesetzli- chen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte im Kabinett Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 B Mündliche Frage 5 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der letzten Ressortgespräche zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschen- rechte Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 III Mündliche Frage 14 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angleichung der Löhne in den Pflegeberu- fen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 C Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 A Mündliche Frage 15 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für eine generalistische Pflegeausbil- dung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 C Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7993 C Mündliche Fragen 25 und 26 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dienstliche Beurteilung einer Mitarbeite- rin im Bundesministerium für wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7995 B Mündliche Frage 34 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung betref- fend die Moskauer Syrien-Konferenz Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7995 D Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7996 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7996 D Mündliche Frage 35 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Etwaige Einigung von Vertretern der syri- schen Regierung und der syrischen Oppo- sition bei Gesprächen in Moskau auf einen Zehnpunkteplan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7997 B Zusatzfrage Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7997 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7999 A Anlage 2 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Schulden in Fremdwährungen bei Körper- schaften öffentlichen Rechts Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7999 D Anlage 3 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Berücksichtigung einer Erhöhung des Ent- gelts im Rahmen der Beschäftigungsförde- rung gemäß § 16 e SGB II Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 A Anlage 4 Mündliche Fragen 8 und 9 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prognostizierte Gesamtausgaben in der ge- setzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 durch die Altersrente für beson- ders langjährig Versicherte; Vorzieheffekte und Zusammensetzung der Gruppe der Begünstigten Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Anlage 5 Mündliche Frage 10 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Einführung neuer kassenrechtlicher Ver- fahren in den Jobcentern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Nuklear- strategie der NATO beim Treffen der Ver- teidigungsminister am 5. Februar 2015 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 B Anlage 7 Mündliche Frage 12 Katrin Kunert (DIE LINKE) Zeitplan hinsichtlich der Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehr- generationenhäuser Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 C Anlage 8 Mündliche Frage 13 Katrin Kunert (DIE LINKE) Vorschläge der Bundesregierung zur Wei- terentwicklung der Mehrgenerationenhäu- ser Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 D Anlage 9 Mündliche Frage 16 Sabine Leidig (DIE LINKE) Alternative Möglichkeiten einer Nutzung bestehender Kontrollbrücken bei der Kon- trolle der Entrichtung der Pkw-Maut Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 B Anlage 10 Mündliche Frage 17 Sabine Leidig (DIE LINKE) Kontrolle der Entrichtung der Pkw-Maut durch direkte Vergabe an einen privaten Dienstleister Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C Anlage 11 Mündliche Frage 18 Herbert Behrens (DIE LINKE) Modellrechnungen zur Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C Anlage 12 Mündliche Frage 19 Herbert Behrens (DIE LINKE) Zustimmungsbedürftigkeit des Infrastruk- turabgabegesetzes Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 D Anlage 13 Mündliche Frage 20 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtzahl und Anteil der seit 2009 kon- trollierten Lkw mit Überschreitung des zu- lässigen Gesamtgewichts Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Untersuchung auf radioaktive Belastung der in den Jahren 2013 und 2014 in Sach- sen erlegten Wildschweine Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 V Anlage 15 Mündliche Fragen 22 und 23 Jens Spahn (CDU/CSU) Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem Lager beim Forschungszentrum Jülich und Kostenschätzung für die Alternativen zu deren Verbleib Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 C Anlage 16 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlungszusage an das Savannah River Site für die Wiederaufbereitungsforschung im Zusammenhang mit einem möglichen Export der AVR-Brennelemente Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 B Anlage 17 Mündliche Frage 27 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Bauhaus-Archivs in Berlin Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 C Anlage 18 Mündliche Frage 28 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Sportberichterstattung der öffentlich-recht- lichen Fernsehsender im Dezember 2014 und Januar 2015 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 D Anlage 19 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Gutachtens zu den nuklearen Entsorgungsrückstellungen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A Anlage 20 Mündliche Fragen 30 und 31 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendung der Transparenzregeln der UNCITRAL auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handelsab- kommen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A Anlage 21 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs und Bau der Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt nach Gundremmingen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 C Anlage 22 Mündliche Frage 33 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungsleistungen für die Sicherheits- sektorreform im Irak Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 D Anlage 23 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mögliche Waffenlieferungen der türki- schen Regierung an radikale Islamisten in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Anlage 24 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Abschussprämien für Soldaten der ukrai- nischen Armee Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 C Anlage 25 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen der Regelungen des Aufent- haltsrechts zur Erleichterung von zirku- lärer Migration und Einwanderung von Fachkräften nach schwedischem Vorbild Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7975 (A) (C) (D)(B) 84. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Beginn: 13.01 Uhr
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    Berichtigung 82. Sitzung, Seite 7878 C – der Zuruf ist wie folgt zu lesen: (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Die können Sie bald mal abschalten!) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7999 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 04.02.2015 Baehrens, Heike SPD 04.02.2015 Barthle, Norbert CDU/CSU 04.02.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 04.02.2015 Brackmann, Norbert CDU/CSU 04.02.2015 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Freitag, Dagmar SPD 04.02.2015 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 04.02.2015 Gerster, Martin SPD 04.02.2015 Heinrich, Gabriela SPD 04.02.2015 Henn, Heidtrud SPD 04.02.2015 Dr. Hoppenstedt, Hendrik CDU/CSU 04.02.2015 Jung, Xaver CDU/CSU 04.02.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Lambrecht, Christine SPD 04.02.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 04.02.2015 Lotze, Hiltrud SPD 04.02.2015 von der Marwitz, Hans- Georg CDU/CSU 04.02.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 04.02.2015 Monstadt, Dietrich CDU/CSU 04.02.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 04.02.2015 Radomski, Kerstin CDU/CSU 04.02.2015 Rohde, Dennis SPD 04.02.2015 Röspel, René SPD 04.02.2015 Rützel, Bernd SPD 04.02.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 04.02.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 04.02.2015 Schmidt (Berlin), Matthias SPD 04.02.2015 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 04.02.2015 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 04.02.2015 Steineke, Sebastian CDU/CSU 04.02.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 04.02.2015 Vaatz, Arnold CDU/CSU 04.02.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 04.02.2015 Weber, Gabi SPD 04.02.2015 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 04.02.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 6): Beinhaltet die Antwort der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen (Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) auch Körper- schaften öffentlichen Rechts wie Rentenversicherung, Berufs- genossenschaften und weitere – aus der Antwort geht dies nicht klar hervor –, und, wenn nein, welche Aussagen kann die Bundesregierung bezüglich der ursprünglich formulierten Frage machen (vergleiche mündliche Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3811)? Ja. Meine Antworten auf die mündlichen Fragen Nummern 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen (Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) bezogen sich auf die Gebietskörperschaften und auf Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts mit Bundesaufsicht. Die gesetzlichen Sozialversicherungen insgesamt wiesen zum Stichtag 31. Dezember 2013 keine Schulden und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen auf. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 7): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass nach § 16 e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, in alter Fassung (vor dem 1. April 2014) Erhöhungen des Ent- gelts im Rahmen der Förderungen berücksichtigt werden konnten, also anders als in der aktuellen Fassung des § 16 e SGB II, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung prinzipiell sichergestellt, dass bei Beschäftigungsförderungen durch Lohnkostenzuschüsse der geltende gesetzliche Min- destlohn sowie mögliche tarifliche Zahlungen tatsächlich ein- gehalten werden, um zu verhindern, dass durch öffentliche Gelder widerrechtliche Arbeitsverhältnisse unterhalb des Mindestlohns oder tariflicher Bezahlung subventioniert wer- den? Grundsätzlich gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden darf, wenn die vereinbarten Bedingungen gegen Rechtsnor- men verstoßen oder sittenwidrig sind. Die bewilligenden Stellen haben dies zu überprüfen. Nach alter Rechtslage des § 16 e Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, war die Anpassung der För- derhöhe bei Erhöhungen des Arbeitsentgelts möglich. Hintergrund der gegenüber der jetzigen Rechtslage abweichenden Regelung war, dass es sich bei § 16 e SGB II alter Fassung um unbegrenzte Dauerförderungen handelte. Von daher war es sachgerecht, Entgelterhöhun- gen nicht gänzlich unberücksichtigt zu lassen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 8 und 9): Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Altersrente für be- sonders langjährig Versicherte vom 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 abzüglich möglicher Beitragsausfälle sowie der bereits im RV-Leistungsverbesserungsgesetz in Tabelle 1 aufgeführ- ten Mehrausgaben (Bundestagsdrucksache 18/909), und in- wiefern wurde in dieser Tabelle berücksichtigt, dass eine Aus- weitung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 1. Juli 2014 etwa um bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit den Kreis der Be- günstigten der im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungs- gesetzes eingeführten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahren erhöht? Wie verändert sich die Aufteilung innerhalb der Gruppe der jährlich rund 200 000 Begünstigten einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren zwischen sol- chen Begünstigten, die auch ohne die neue Rentenart mit 63 in Rente gegangen wären, und solchen Begünstigten, die ohne diese Regelung einen späteren Rentenzugang gewählt hätten (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 18/729), wenn die Bun- desregierung nunmehr von verstärkten Vorzieheffekten aus- geht (Ausschussdrucksache 18(11)275), und welchen Anteil haben diese beiden Gruppen jeweils an den von der Bundesre- gierung maximal prognostizierten Kosten in Höhe von 1 Mil- liarde Euro im Einführungsjahr 2014, das heißt ohne Berück- sichtigung der Kosten für die freiwillig Versicherten bzw. möglicher Beitragsausfälle (Ausschussdrucksache 18(11)275)? Die Bundesregierung hat die Auswirkungen der ab- schlagsfreien Rente ab 63 im Gesetzentwurf umfassend dargestellt. Diese Aufstellung berücksichtigt die Leis- tung, wie sie im Entwurf vorgesehen war, das heißt auch unter Beachtung der Tatsache, dass bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit zur erforderlichen Wartezeit hinzu- zählen. In einer Vielzahl von Drucksachen hat die Bun- desregierung weiterhin ergänzende Informationen und Erläuterungen geliefert (unter anderem Ausschussdruck- sache 18(11)275 sowie Bundestagsdrucksachen 18/298, 18/412, 18/629, 18/640, 18/729, 18/955, 18/946, 18/1128, 18/1197, 18/1378, 18/1516, 18/1590, 18/3258, 18/3700 und 18/3711). Es liegen darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse vor, dass mit Mehrkosten zu rechnen ist. Neue Erkenntnisse hinsichtlich der Rente ab 63 lassen sich erst aus den Daten des Rentenzugangs 2014 gewin- nen, die im Juni 2015 vorliegen werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ge- mäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch über die Auswirkungen, insbesondere über den Umfang der Inanspruchnahme und die Erfüllung der Zugangsvor- aussetzungen zu dieser Rentenart, zu berichten hat. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/3887, Frage 10): Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass für die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium der Finanzen per 1. Januar 2015 zur so- fortigen Einführung angewiesenen neuen kassenrechtlichen Verfahren in den Jobcentern die entsprechenden organisatori- schen, technischen sowie personellen Voraussetzungen nach mir vorliegenden Informationen nicht gegeben sind, und wann ist seitens der Bundesregierung geplant, die Vorausset- zungen im Sinne von reibungslosen und verzögerungsfreien Antragsbearbeitungen zu schaffen? Aus Sicht der Bundesregierung sind die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vieraugenprinzips gegeben. Die organisatorische Umsetzungsverantwor- tung fällt in den Aufgabenbereich der gemeinsamen Ein- richtungen. Diese müssen sicherstellen, dass die nach § 44 f Zweites Buch Sozialgesetzbuch geltenden haus- haltsrechtlichen Bestimmungen für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln umgesetzt werden. Im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens ALLEGRO ist deren Ein- haltung beurteilt worden. Im Ergebnis führte dies im Hinblick auf den Umgang mit zahlungsrelevanten Daten zu der Entscheidung, künftig das Vieraugenprinzip – 100-Prozent-Prüfung aller zahlungsrelevanten Sach- verhalte – durchgängig anzuwenden. Das Vieraugenprinzip stellt nach den haushaltsrechtli- chen Vorschriften des Bundes den Regelfall bei der Er- fassung und Verarbeitung zahlungsrelevanter Daten in einem automatisierten Verfahren dar. Bereits derzeit wird ein erheblicher Teil der Zahlungen im Vieraugen- prinzip angeordnet. Deshalb handelt es sich beim Vier- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8001 (A) (C) (D)(B) augenprinzip in der Leistungsgewährung um einen eta- blierten Arbeitsprozess. Die Beibehaltung des Zweiaugenprinzips bei einzel- nen Fallkonstellationen wäre nur um den Preis erhöhter Stichprobenzahlen möglich gewesen – entweder bereits vor Anordnung oder nachträglich. Zudem wären mit hohem manuellem Aufwand auch zahlreiche Berichtspflichten über die Ergebnisse dieser Stichprobenprüfungen für einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr notwendig geworden. Die Bundes- agentur für Arbeit hat sich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen nach Abwägung der Alternativen für eine durchgängige Umsetzung des Vier- augenprinzips bei gleichzeitigem Entfallen nachträgli- cher Stichproben und Berichte entschieden. Die Bundes- agentur für Arbeit hat zur durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips einen Mehrbedarf von rund 400 Jah- reskräften geschätzt und mit dem Personalhaushalt 2015 der Bundesagentur für Arbeit als Ermächtigungen ange- meldet; diese wurden von der Bundesregierung auch ge- nehmigt. Insoweit stehen den gemeinsamen Einrichtun- gen zusätzliche Kräfte für die Einführungsphase des neuen IT-Verfahrens ALLEGRO und zur durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips zur Verfügung. Mit- telfristig sind durch ALLEGRO gegenüber dem vorheri- gen Fachverfahren A2LL zudem Effizienzgewinne zu erwarten. Grundsätzlich trägt das Vieraugenprinzip neben der Kassensicherheit auch zu einer Steigerung der Qualität der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrich- tungen bei. Nicht nur dolose Handlungen, sondern auch fehlerhafte Entscheidungen können hierdurch häufiger und vor allem im Vorfeld besser erkannt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 11): Welche Position wird die Bundesregierung bei dem Tref- fen der Verteidigungsminister der NATO-Staaten zur Nuklear- strategie des Bündnisses am 5. Februar 2015 in Brüssel ver- treten – bitte detailliert begründen –, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu russischen Tests eines neuen, mit Nuklearwaffen bewaffnungsfähigen Marschflugkörpers? Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Gründen des Geheimschutzes – auch der NATO-Bünd- nispartner – keine Auskunft erteilt werden. Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strate- gischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, bedarf es eines kontinuierlichen politischen Austausches über die- ses Instrumentarium und das sicherheitspolitische Um- feld. Deutschland nimmt als Mitglied der entsprechen- den NATO-Gremien an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teil. Zugleich setzt sich die Bun- desregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs- kontrolle auch im Bereich der Nuklearwaffen ein. Russland testet umfangreich eine Vielzahl der Träger- systeme seines gesamten Nukleardispositivs zur Über- prüfung der Einsatzbereitschaft und zu dessen Weiter- entwicklung. Detaillierte Erkenntnisse dazu unterliegen der Geheimhaltung. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 12): Mit welchem zeitlichen Fahrplan zur Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Ge- spräche mit den Ländern und den kommunalen Spitzenver- bänden mit einem tragfähigen Ergebnis zum Abschluss ge- bracht werden? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das erfolgrei- che Konzept der Mehrgenerationenhäuser weiterzuent- wickeln und deren Finanzierung zu verstetigen. Mehr- generationenhäuser sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Anker- punkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort entwickeln. Auf die Ausführungen im Koalitionsvertrag hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende letzten Jahres in seinem Maßgabebeschluss bezo- gen und die Erwartung geäußert, dass die Finanzierung des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser dauerhaft, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus – auch mit Beteiligung des Bundes –, sichergestellt wird. Hierzu führt das Bundesfamilienministerium seit Ok- tober 2014 Gespräche mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Ziel ist, eine gemeinsame Lösung für die dauerhafte Etablierung der Häuser zu finden. Das ur- sprünglich dreijährige Aktionsprogramm Mehrgenera- tionenhäuser II war befristet bis Ende 2014 und ist der- zeit um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert worden. Mit Blick auf die Gespräche mit den Ländern und Kommunen sowie die vorbereitenden Prozessschritte für die angestrebte Verstetigung wird ein ausreichender zeit- licher Vorlauf benötigt. Entsprechend strebt unser Haus eine weitere Verlängerung des laufenden Aktionspro- gramms II bis Ende 2016 an. Die verstetigte Förderung der Mehrgenerationenhäuser soll dann ab 2017 greifen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 13): Mit welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung selbst initiativ geworden? Mehrgenerationenhäuser sind eine soziale Infrastruk- tur in den Kommunen, die Menschen aller Generationen zusammenbringt und die Folgen des demografischen Wandels aktiv und zukunftsorientiert (mit-)gestaltet. 8002 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Mit dem im Jahr 2006 gestarteten Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser hat die Bundesregierung bun- desweit rund 450 Begegnungsorte für Menschen aller Altersgruppen und jeder Herkunft geschaffen. Die 450 Mehrgenerationenhäuser werden täglich von mehr als 48 000 Menschen genutzt, mehr als 17 000 freiwillig Engagierte ermöglichen ein vielfältiges und auf die kon- krete Situation vor Ort zugeschnittenes Angebot. Die 450 Mehrgenerationenhäuser arbeiten mit mehr als 36 000 Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und/oder Wirtschaft zusammen. Durch- schnittlich sind das 80 Kooperationspartner pro Mehrge- nerationenhaus. Die Mehrgenerationenhäuser halten vielfältige famili- enunterstützende und integrationsfördernde Angebote für alle Alters- und alle Bevölkerungsgruppen bereit. Je- des dieser 450 Mehrgenerationenhäuser ist ein Unikat, da es sich gleichermaßen flexibel wie verlässlich am je- weiligen lokalen bzw. regionalen Bedarf orientiert. Diese Vielfalt erfordert, dass basierend auf einem Kern- konzept für alle Mehrgenerationenhäuser die lokalen und regionalen Erfordernisse berücksichtigt werden kön- nen und für aktuelle Herausforderungen wie zum Bei- spiel die Integration von Flüchtlingen oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen Angebote in den Mehrgenerationenhäusern bereitgehalten und weiterent- wickelt werden. Entsprechend ist eine moderate Weiterentwicklung der derzeitigen Handlungsschwerpunkte Alter und Pflege, Integration und Bildung, freiwilliges Engage- ment und haushaltsnahe Dienstleistungen geplant. Auch hierzu steht mein Haus – wie im Koalitionsvertrag vor- gesehen – mit den Ländern und kommunalen Spitzen- verbänden im Austausch. Viele von Ihnen wissen, dass insbesondere die feh- lende Beteiligung der Länder bei der Planung und Kon- zeption des ersten Aktionsprogramms als Geburtsfehler betrachtet wurde und die Einbettung der Mehrgeneratio- nenhäuser in landespolitische und regionale Infrastruk- turüberlegungen nur sehr schleppend voranging bzw. vo- rangeht. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 16): Welche anderen Möglichkeiten als die „Nutzung bestehen- der Kontrollbrücken zur Kontrolle der Entrichtung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ werden „im Rah- men der Erstellung des Kontrollkonzepts“ für die Pkw-Maut geprüft (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3892), und von welchem Kostenvorteil geht die Bundesregierung für den Fall der Nutzung der bestehenden Kontrollbrücken aus? Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen, dies kann durch den Einsatz mobiler Kontrollfahrzeuge und porta- bler Kontrollgeräte erfolgen. Ein etwaiger „Kostenvor- teil“ kann vor Abschluss der Erstellung des Kontrollkon- zeptes nicht beziffert werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 17): Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe ohne Ausschreibung direkt an einen pri- vaten Dienstleister vergeben, und mit welchen Anbietern wird die Bundesregierung bezüglich einer Fremdvergabe Gesprä- che führen? Die Vergabe eines Auftrags erfolgt auf Basis der rechtlichen Bestimmungen. Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne, mit An- bietern bezüglich einer Fremdvergabe Gespräche zu füh- ren. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 18): Wird die Bundesregierung gegen den Beschluss des Ver- waltungsgerichts Berlin vom 28. Januar 2015, den die Zeitung Die Zeit gegen das Bundesministerium für Verkehr und digi- tale Infrastruktur angestrengt hatte (www.zeit.de/2015/05/ pkw-maut-alexander-dobrindt/komplettansicht), Rechtsmittel einlegen – bitte mit Begründung –, und, wenn nein, wird die Bundesregierung die Modellrechnungen, auf denen die Ein- nahmeprognose der Infrastrukturabgabe basiert, in diesem Zu- sammenhang auch dem Parlament zugänglich machen – bitte mit Begründung? Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wird derzeit noch geprüft. Danach wird über die weiteren Schritte entschieden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 19): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 23 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3892, wonach der „Entwurf des In- frastrukturabgabengesetzes ... keinen der im Grundgesetz auf- geführten Zustimmungsbedürftigkeitstatbestände“ erfüllt – aus den Nummern 14 bis 17 der Empfehlungen der Aus- schüsse zum Infrastrukturabgabengesetz (Bundesratsdrucksa- che 648/1/14), in denen diese die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes feststellen und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Aufgabenübertragung des Bundes an die nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behör- den geltend machen? Die Bundesregierung wird in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates Stellung nehmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8003 (A) (C) (D)(B) Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 20): Wie hoch sind die Gesamtzahl und der Anteil der in den Jahren seit 2009 kontrollierten Lkw auf Autobahnen und Bun- desstraßen, die ein zu hohes zulässiges Gesamtgewicht aus- wiesen, und von welcher Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu hohem zulässigem Gesamtgewicht pro Tag geht die Bundes- regierung aufgrund dieser Zahlen aus? Die betreffenden Kontrollen werden durch das Bun- desamt für Güterverkehr und die Bundesländer – Poli- zei – vorgenommen. Durch das Bundesamt für Güterver- kehr wurden in dem betreffenden Zeitraum wie folgt Lkw mit einem unzulässig hohen zulässigen Gesamtge- wicht festgestellt: Jahr Anzahl kontrollierte Fahrzeuge Anzahl beanstandete Fahrzeuge 2009 372 261 9 754 2010 364 431 7 598 2011 92 844 10 464 2012 79 786 8 896 2013 75 129 8 586 2014 66 188 8 055 Die Darstellungsweise der Auswertungsergebnisse 2009/2010 unterscheidet sich von dem danach liegenden Zeitraum. Bis einschließlich 2010 haben als Bezugs- größe zur Feststellung der Beanstandungsquote sämtli- che nach dem Straßenverkehrsrecht kontrollierte Fahr- zeuge gedient. Ab 2011 wurde als Folge der genannten Umstellung der statistischen Erfassung im BAG die An- zahl der konkret auf Gewichtsverstöße kontrollierten Fahrzeuge als Bezugsgröße herangezogen, da dies zu ei- ner realistischeren Quote führt. Die Zahlen für 2014 sind als noch vorläufig zu betrachten. Zahlen zu den Kontrollen der Länderbehörden – Poli- zei – liegen nicht vor. Eine Zuständigkeit anderer Behör- den für derartige Kontrollen, insbesondere der Bundes- polizei, ist nicht gegeben, da hierfür keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, zum Beispiel Bundespolizei- gesetz, besteht. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu hohem zulässigen Gesamtgewicht pro Tag vor. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 21): Wie viele der im Freistaat Sachsen in den Jahren 2013 und 2014 erlegten Wildschweine wurden nach Kenntnis der Bun- desregierung auf radioaktive Belastungen hin untersucht, und welche Ergebnisse gab es dabei (bitte Zahl der erlegten, unter- suchten und über den zulässigen Wert radioaktiv verstrahlten Tiere nennen)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Wildschweine im Freistaat Sachsen in den Jah- ren 2013 und 2014 erlegt und wie viele davon auf radio- aktive Belastungen hin untersucht wurden. Der Bundesregierung liegen allein Informationen da- rüber vor, in wie vielen Fällen Jägerinnen und Jägern auf der Grundlage von § 38 Absatz 2 Atomgesetz Ausgleichs- zahlungen für Wildschweine gewährt wurden. Dies setzt eine radioaktive Belastung der Tiere von mehr als 600 Becquerel Cäsium je Kilogramm voraus. Für den Freistaat Sachsen liegen die folgenden Infor- mationen vor: Im Jahr 2013 wurden Ausgleichszahlungen für 111 er- legte Wildschweine und 46 erlegte Frischlinge gewährt. Im Jahr 2014 wurden Ausgleichszahlungen für 47 er- legte Wildschweine und 26 erlegte Frischlinge gewährt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksa- che 18/3887, Fragen 22 und 23): Wie bewertet die Bundesregierung die Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die AVR-Brennele- mente – AVR: Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor – aus dem derzeitigen Lager beim Forschungszentrum Jülich schnellst- möglich zu entfernen, und bis wann sollte aus Sicht der Bun- desregierung eine entsprechende Entfernung erfolgen? Wie ist die Kostenschätzung jeweils für die drei im Raum stehenden Alternativen zum Verbleib der AVR-Brennele- mente in Jülich, also alternativ für den Neubau eines Lagers in Jülich, für einen Transport nach und eine entsprechende Lage- rung im Zwischenlager Ahaus oder für den Rücktransport ins Herkunftsland USA, und wie ist der Stand der Verhandlungen mit den USA bezüglich einer möglichen Rückführung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA? Zu Frage 22: Die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit- telstand und Handwerk, MWEIMH, des Landes Nord- rhein-Westfalen, vom 2. Juli 2014 nach § 19 Absatz 3 Atomgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung rechtlich nicht zu beanstanden. Ziel der genannten Anordnung ist es, die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Be- hälterlager zu entfernen. Der Begriff „unverzüglich“ ist legal definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ GmbH, ist verpflichtet, der bestandskräftigen Anordnung in diesem Sinne unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Rahmen- bedingungen so schnell wie möglich nachzukommen. Hierzu hat die FZJ GmbH dem MWEIMH ein Detail- konzept vorgelegt, welches eine vergleichende Darstel- lung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in 8004 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Betracht kommenden Räumungsoptionen enthält. Dieses Konzept befindet sich in Nachprüfung beim MWEIMH; das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Zu Frage 23: Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrenn- stoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Eine Ent- scheidung des MWEIMH dazu, mit welcher Alternative die FZJ GmbH der Anordnung Folge zu leisten hat, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kosten- plan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Schätzungen des FZJ vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushalts- plan für das Jahr 2015 sind auf dieser Grundlage Mittel in Höhe von rund 246 Millionen Euro bei Kapitel 3004 Titel 685 80 zwecks Realisierung einer atomrechtlich gebotenen Räumungsoption ausgewiesen. Die Mittel verteilen sich – gerundet – wie folgt: 2014 – 10 Millionen Euro, 2015 – rund 65 Millionen Euro, 2016 ff. – rund 171 Millionen Euro. Verhandlungsergebnisse im Hinblick auf eine eventu- elle Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA stehen unter der Voraussetzung, dass die Prüfungen des US Department of Energy zur technischen und rechtli- chen Machbarkeit einer Rückführung und adäquaten Be- handlung der AVR-Brennelemente in den USA erfolg- reich abgeschlossen werden können. Diese Prüfungen beinhalten unter anderem eine obligatorische Umwelt- verträglichkeitsprüfung und sind noch nicht abgeschlos- sen. Unbeschadet dessen sind für den Fall, dass die US- Option zum Tragen kommen sollte, Verhandlungen zur allgemeinen Vertragsgestaltung aufgenommen worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 24): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei- ner Zahlungszusage in Höhe von 3 Millionen Dollar an das US-amerikanische Savannah River Site vom Dezember 2014 für die Wiederaufbereitungsforschung im Zusammenhang mit einem eventuellen Export der abgebrannten Brennelemente aus dem Reaktor AVR Jülich, und was soll mit diesem Geld konkret erforscht werden? Der Bundesregierung ist eine isolierte Zahlungszu- sage über 3 Millionen US-Dollar nicht bekannt; die Bun- desregierung hat in ihren Antworten auf diverse mündli- che und schriftliche Fragen sowie Kleine Anfragen jedoch auf den folgenden ihr bekannten Sachverhalt hin- gewiesen: Das Bundesministerium für Bildung und For- schung und das Ministerium für Innovation, Wissen- schaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit dem Energieministerium der Ver- einigten Staaten von Amerika eine gemeinsame Ab- sichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kern- brennstoffs in die USA sowie zu seiner dortigen schadlo- sen Verwertung zu schaffen. Diese Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz ei- nes bestimmten Finanzvolumens. Zur Prüfung der tech- nischen Machbarkeit in Savannah River Site hat das For- schungszentrum Jülich bis September 2014 nach eigenen Angaben rund 7,9 Millionen Euro aufgewendet. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Ab- geordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 27): Wird der geplante Erweiterungsbau des Bauhaus-Archivs e. V./Museum für Gestaltung in Berlin pünktlich zum Bau- haus-Jubiläum 2019 fertiggestellt sein, und, falls nicht, was für Alternativpläne gibt es für die Jubiläumsschau? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen sieht das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Fertigstellung des Erweiterungsbaus nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2019 vor. Die vorgesehene Jubiläumsschau, die sich unter dem Arbeitstitel „bauhaus: produktion und reproduktion“ mit der Einzelanfertigung und der indus- triellen Herstellung von Bauhaus-Produkten beschäfti- gen wird, soll bereits im Erweiterungsbau gezeigt wer- den. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 28): Wie viele Stunden sendeten nach Kenntnis der Bundesre- gierung die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten in den Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 zum Thema Sport – bitte nach ARD, ZDF, sonstige Sender sowie Sendezeiten für Fußball, Wintersport, Behindertensport, Breitensport und sonstige Sportbereiche aufschlüsseln –, und inwieweit hält die Bundesregierung den Anteil des Behindertensports sowie des Breitensports in der Sportberichterstattung für angemessen? Die Zuständigkeit für die staatsfern organisierten öf- fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt den Län- dern. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffentlich-rechtli- chen Fernsehsender in den Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 zum Thema Sport bzw. zu einzelnen Sport- bereichen. Für entsprechende Informationen ist die In- tendanz des ZDF bzw. sind die Intendanzen der jeweili- gen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8005 (A) (C) (D)(B) Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 29): Seit wann genau im Dezember 2014 – bitte Kalenderda- tum – liegt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Gutachten zu den nuklearen Entsorgungs- rückstellungen vor (vergleiche hierzu die Antwort der Bun- desregierung auf meine schriftliche Frage 10 auf Bundestags- drucksache 18/3812), und bis wann soll es nach aktueller Planung abgenommen sein – bitte angestrebte Kalenderwoche angeben? Das Gutachten liegt der Fachebene des BMWi seit dem 10. Dezember 2014 vor. Es ist noch nicht abgenom- men und wird derzeit sorgfältig geprüft. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 30 und 31): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ankündi- gung der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die Transparenzregeln der UNCITRAL, Kommission der Verein- ten Nationen für internationales Handelsrecht, auch auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handels- abkommen anzuwenden, und welche Verpflichtungen erwach- sen Deutschland daraus? Wie gedenkt die Bundesregierung die für die Anwendung der UNCITRAL-Transparenzregeln erforderlichen Änderun- gen der Verträge vorzunehmen? Zu Frage 30: Die Bundesrepublik Deutschland hat als UNCITRAL- Vollmitglied bei der Erarbeitung der UNCITRAL-Trans- parenzregeln aktiv mitgewirkt. Die EU war Beobachter. Die Transparenzregeln sehen in Schiedsverfahren nach der UNCITRAL-Schiedsordnung grundsätzlich die Pflicht zur Veröffentlichung aller Schriftsätze eines Investor- Staat-Schiedsverfahrens, Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit der Verhand- lungen des Schiedsgerichts vor. Die nunmehr vorliegende Konvention, Mauritius-Konvention, gewährleistet, dass die von UNCITRAL verabschiedeten Transparenzregeln auch auf bestehende Investitionsschutzverträge Anwen- dung finden können. Deutschland hat 129 bilaterale Investitionsförde- rungs- und -schutzverträge, IFV, abgeschlossen. Davon sehen 85 Investor-Staat-Schiedsverfahren vor, auf welche die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln Anwendung finden, wenn sowohl Deutschland als auch der jeweilige Vertragspartner der verschiedenen IFV die Konvention ra- tifiziert haben. Investor-Staat-Schiedsverfahren, die Strei- tigkeiten aus diesen IFV zum Gegenstand haben, werden dann unter Anwendung der Transparenzregeln durchge- führt. Zu Frage 31: Änderungen der einzelnen IFV sind, soweit ersicht- lich, nicht erforderlich, weil die UNCITRAL-Transpa- renzregeln nicht nur zusammen mit der UNCITRAL- Schiedsordnung, sondern auch zusammen mit anderen Schiedsregeln gelten sollen, die den Investoren in den IFV zur Wahl gestellt werden. Es bedarf lediglich der Ratifikation der Mauritius-Konvention durch Deutsch- land und den jeweiligen Vertragspartner des IFV. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 32): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des bayerischen Energiedialogs, welcher am 2. Februar 2015 endete, und kann die Bundesregierung aus- schließen, dass der Korridor D – Hochspannungs-Gleich- strom-Übertragungsleitung, HGÜ – von Bad Lauchstädt nach Gundremmingen nicht gebaut wird – bitte begründen? Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die bayerische Landesregierung in den vergangenen drei Monaten einen breit angelegten gesellschaftlichen Dia- log zur weiteren Umsetzung der Energiewende geführt hat. In diesem Dialog sind alle wichtigen Akteure zu Wort gekommen und konnten Gehör finden. Das ist wichtig, denn die Energiewende wird nur mit breiter Ak- zeptanz der Menschen in unserem Land gelingen. Aus Sicht der Bundesregierung hat der bayerische Energiedialog gezeigt, dass die Energiewende mit den Themen Versorgungssicherheit, Strommarkt und erneu- erbare Energien keine rein regionale Herausforderung und Chance ist, sondern sich Lösungen in den für Deutschland und Europa insgesamt geltenden Rahmen einfügen müssen. Die große Herausforderung eines künftigen Strommarktes für die Energiewende besteht darin, in Zukunft bei einem wachsenden Anteil erneuer- barer Energien ein hohes Maß an Versorgungssicherheit umweltverträglich und zu möglichst niedrigen Kosten zu gewährleisten. Hinsichtlich des Netzausbaubedarfs verweist die Bundesregierung auf die geltenden gesetzlichen Verfah- ren zur Netzausbauplanung. Derzeit prüft die Bundes- netzagentur gemäß Energiewirtschaftsgesetz den von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten zweiten Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2014 – Zieljahr 2024 – und wird auch den Entwurf ihres Bestätigungsvermerks dazu öffentlich konsultieren. Dieses Verfahren betrifft auch den Korridor D und die dort von den Übertragungs- netzbetreibern vorgeschlagenen veränderten Anfangs- und Endpunkte. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 33): Welche Beratungsleistungen für die Sicherheitssektorreform im Irak werden derzeit in der NATO diskutiert, und erwägt die Bundesregierung, hierzu einen Beitrag in Aussicht zu stellen? 8006 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Die NATO unterhält seit einigen Jahren partnerschaft- liche Beziehungen zum Irak. Das 2012 zwischen beiden Seiten vereinbarte Partnerschaftsprogramm sieht bereits Beratungs- und Fortbildungsangebote vor, um die iraki- schen Streitkräfte an NATO-Standards heranzuführen – unter anderem bei der Grenzkontrolle und im Kampf ge- gen den Terrorismus, aber auch in Bereichen wie der politischen Kontrolle des Militärs oder der Reform von Ausbildungsinstitutionen. Von der vormaligen Regie- rung Maliki wurde das Programm jedoch nicht mit Le- ben erfüllt. Die Staats- und Regierungschefs haben beim NATO- Gipfel in Wales im September 2014 eine Initiative zum Aufbau von Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten, Defence Capacity Building Initiative, auf den Weg ge- bracht. Die Initiative richtet sich vorrangig an NATO- Partnerländer, die einen entsprechenden Bedarf gegen- über der NATO anhängig machen. In Wales wurde be- schlossen, auch im Falle einer irakischen Anfrage ent- sprechende Maßnahmen zu prüfen. In einem Schreiben an NATO-Generalsekretär Stoltenberg vom 3. Dezember 2014 hat der irakische Premierminister al-Abadi das Interesse seines Landes bekundet, in diese Initiative einbezogen zu werden. Der- zeit werden im Dialog zwischen dem Internationalen Stab der NATO und den irakischen Behörden die iraki- schen Erwartungen und Bedürfnisse konkretisiert. So- bald ein möglicher Maßnahmenkatalog erarbeitet ist, wird dieser im Kreise der 28 Bündnispartner erörtert. Die abschließende Entscheidung zur Durchführung sol- cher Maßnahmen obliegt dem NATO-Rat. Die Bundesregierung wird über einen möglichen deutschen Beitrag erst im Lichte der Konkretisierung des irakischen Bedarfs und einer entsprechenden Beschluss- fassung der NATO entscheiden. Dabei sollten aus Sicht der Bundesregierung etwaige NATO-Maßnahmen einen konkreten Mehrwert gegenüber den bereits laufenden in- ternationalen Unterstützungsmaßnahmen im Irak bieten. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 36): Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auch nachrichtendienstliche, dass die türkische Regierung im Jahr 2014 Waffen an radikale Islamisten in Syrien – Waffen, Rake- ten und Munition – geliefert haben soll, wobei es sich um drei Lastwagenladungen mit Kriegswaffen an al-Qaida gehandelt habe, mit denen die islamistischen Gegner des syrischen Staatspräsidenten Baschar al-Assad unterstützt werden sollten, wozu der damalige Premierminister und heutige Staatspräsi- dent Recep Tayyip Erdogan zur Durchsuchung der Lastwagen öffentlich erklärte, dass die Kontrolleure der Staatsanwalt- schaft keine Lastwagen des Geheimdienstes MIT stoppen dür- fen und die Lastwagen humanitäre Hilfsgüter transportieren würden (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkischer-geheim- dienst-soll-waffen-an-al-qaida-geliefert-haben-a-1013499.html)? Der Bundesregierung sind dieser und andere Presse- artikel zum Thema bekannt. Sie verfügt jedoch über keine eigenen Erkenntnisse zu dem Vorfall. Der Kampf gegen die Bedrohung durch den islamisti- schen Terrorismus und die Lage in Syrien sind regelmä- ßig Themen in den Gesprächen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der türkischen Regierung. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 37): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es für Soldaten der ukrainischen Armee Abschussprämien – pro vernichtetes Fahrzeug circa 600 Euro, pro zerstörten Panzer 2 400 Euro, pro abgeschossenes Kampfflugzeug 6 000 Euro und für jeden Tag im Kampfeinsatz 50 Euro – ge- ben soll (www.derstandard.at/20000110323D6/Abschussprae mien-fuer-ukrainische-Soldaten), und inwieweit hält die Bun- desregierung Abschussprämien für ein demokratisch legiti- mes Mittel der Motivation für eine weitgehend demoralisierte und kampfunwillige Armee (www.taz.de vom 20. Mai 2014 „Das Militär geht auf dem Zahnfleisch“ und www.junge- welt.de vom 30. Januar 2015 „Ukrainische Armee in Auflö- sung“)? Der Bundesregierung ist die Ankündigung der ukrai- nischen Armee zu Prämienzahlungen aus Pressemeldun- gen bekannt. Grundlage ist eine Regierungsverordnung, die auch den Soldatensold bei einem Einsatz in Donezk und Luhansk, dem sogenannten ATO-Gebiet („Anti-Ter- ror-Operation“), erhöht. Militärorganisatorische Maßnahmen fallen grundsätz- lich in den Bereich souveräner Entscheidungen des ukrainischen Staates, dessen Führung aus demokrati- schen Wahlen hervorgegangen ist. Es ist daher eine Ent- scheidung, die die ukrainische Regierung in eigener Ver- antwortung treffen muss und treffen kann. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat Kiew und Moskau erneut dazu aufgerufen, alles dafür zu tun, dass die Spirale von Ge- walt und Gegengewalt gestoppt wird. Die Bundesregie- rung ist davon überzeugt, dass es für die aktuelle Krise im Osten der Ukraine keine militärische Lösung gibt, sondern dass es nur eine politische Lösung gibt, die durch Dialog auf den Weg gebracht werden muss. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 38): Inwiefern plant die Bundesregierung, die Regelungen des Aufenthaltsrechts – insbesondere § 51 des Aufenthaltsgeset- zes – zu ändern, um zirkuläre Migration und die Einwande- rung von Fachkräften nach dem Vorbild der gesetzlichen Re- gelungen, die am 1. Juli 2014 in Schweden in Kraft getreten sind und unter anderem vorsehen, dass a) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erst nach einem zweijährigen Aufenthalt außerhalb von Schweden erlischt, b) Ausländerinnen und Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ohne Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Schweden und ohne Beein- trächtigung ihrer Möglichkeiten, unter gewissen Vorausset- zungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8007 (A) (C) (B) der zwischenzeitliche Aufenthalt im Ausland erlaubt werden kann sowie c) abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbe- werbern, die Arbeit finden, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, zu erleichtern? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Regelun- gen von § 51 des Aufenthaltsgesetzes, AufenthG, nach dem Vorbild der in Schweden am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Regelungen zu ändern, da auch nach gelten- dem Recht bereits die Möglichkeit zur befristeten zir- kulären Migration gegeben ist, wenn Deutschland der Hauptsitz des Migranten bleibt und nicht nur sporadisch eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt. Die Regelung in § 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG sieht zwar grundsätzlich vor, dass ein Aufenthaltstitel nach sechsmonatigem Auslandsaufenthalt erlischt, je- doch besteht auch die Möglichkeit, vor der Ausreise eine längere Frist für den Auslandsaufenthalt durch die Aus- länderbehörde bestimmen zu lassen. Unter den Voraus- setzungen des § 51 Absatz 2 erlischt eine Niederlas- sungserlaubnis eines Ausländers, der sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten nicht wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufent- halts. Darüber hinaus erlöschen die Blaue Karte EU und die Aufenthaltserlaubnisse der Familienangehörigen von In- habern einer Blauen Karte EU erst nach zwölfmonati- gem Auslandsaufenthalt, wenn zuvor kein längerer Aus- landsaufenthalt bestimmt wurde. Diese Regelung soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung auf ältere Ausländer ausgeweitet werden (vergleiche Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe c – § 51 Absatz 10 – Bundesratsdrucksache 642/14 vom 29. Dezember 2014). Ebenso erlischt auch eine Erlaubnis zum Dauerauf- enthalt-EU erst nach zwölfmonatigem Auslandsaufent- halt. War der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufent- halt-EU zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU, beträgt der Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt 24 Monate. Mit § 18 a AufenthG wurde bereits zum 1. Januar 2009 die Möglichkeit eingeführt, beruflich qualifizierten Geduldeten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu erteilen. Darüber hinaus können gut integrierte junge Gedul- dete nach § 25 a AufenthG – auch wenn sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben – bereits dann eine Aufent- haltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben ha- ben und sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten. Der bereits oben erwähnte Gesetzentwurf der Bun- desregierung sieht darüber hinaus auch eine allgemeine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die Ge- duldete und damit oftmals ehemalige Asylbewerber begünstigen wird, wenn sie die gesetzlichen Vorausset- zungen erfüllen (Artikel 1 Nummer 13 – § 25 b – Bun- desratsdrucksache 642/14 vom 29. Dezember 2014). (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 84. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400000

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie
herzlich und rufe unseren ersten Tagesordnungspunkt,
den Tagesordnungspunkt 1, auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Bundesministergesetzes und des Ge-
setzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentari-
schen Staatssekretäre.

Hierzu erteile ich dem Bundesinnenminister für sei-
nen einleitenden Bericht das Wort. Wenn es, wie abseh-
bar, Fragen dazu gibt, wäre ich im Übrigen dankbar,
wenn mir die Geschäftsführer die Wortmeldungen aus
den Fraktionen jetzt schon mitteilten; dann kann man
diese schon ein bisschen vorsortieren.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit
dem vom Präsidenten genannten Gesetzentwurf wird ge-
regelt, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung anzuzeigen haben, wenn sie beabsich-
tigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausschei-
den aus der Bundesregierung einer Erwerbstätigkeit oder
sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen
Dienstes nachzugehen.

Die angestrebte Beschäftigung kann dann untersagt
werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interes-
sen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll
in der Regel ein Jahr nicht überschreiten. In Ausnahme-
fällen kann der Zeitraum bis zu 18 Monate betragen.

Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidung über die
Untersagung auf Empfehlung eines beratenden Gre-
miums. Die Bundesregierung schlägt dieses Gremium
vor. Der Bundespräsident soll dieses Gremium dann er-
nennen. Die Mitglieder dieses Gremiums – drei Perso-
nen – sollen Funktionen an der Spitze staatlicher oder
gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben
oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen
Amt verfügen. Die Entscheidung der Bundesregierung
wird mit der Empfehlung des beratenden Gremiums ver-
öffentlicht.

Wird die angestrebte Beschäftigung untersagt, besteht
jedenfalls für die Dauer der Karenzzeit ein Anspruch auf
Übergangsgeld.

Das Gesetz gilt selbstverständlich auch für den Bun-
deskanzler oder die Bundeskanzlerin sowie für die Parla-
mentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein transparentes Ver-
fahren geschaffen, in dem Anzeigepflichten während
und nach dem Amtsverhältnis sowie Untersagungsmög-
lichkeiten der Beschäftigung nach Ende des Amtsver-
hältnisses innerhalb einer Karenzzeit eingeführt werden.

Mit dem Gesetz soll der Anschein einer voreinge-
nommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karrie-
reaussichten oder durch die private Verwertung von
Amtswissen nach dem Ausscheiden aus dem Amt ver-
hindert werden. Zugleich schützen die Vorschriften den
Betroffenen vor Unsicherheiten und ungerechtfertigter
Kritik, insbesondere dann, wenn das beratende Gremium
und das Kabinett sagen: Hier ist kein Interessenkonflikt
zu befürchten.

Das beendet meinen einführenden Bericht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400100

Vielen Dank. – Ich bitte nun zunächst um Wortmel-

dungen zu dem vorgestellten Thema der heutigen Kabi-
nettssitzung.

Die erste Wortmeldung hat die Kollegin Wawzyniak.


Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808400200

Herr de Maizière, erlauben Sie mir, bevor ich meine

Frage stelle, einen gewissen Unmut auszudrücken. Ges-
tern haben wir in der Süddeutschen Zeitung einen Teil
des Gesetzentwurfes lesen können. Er ist zitiert worden.
Nach § 48 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsord-
nung der Bundesministerien ist es eigentlich üblich, dass
der Gesetzentwurf den Fraktionen zur Verfügung gestellt





Halina Wawzyniak


(A) (C)



(D)(B)

wird. Nach meinem Kenntnisstand haben wir ihn nicht
bekommen. Das ist, vorsichtig gesagt, suboptimal.

Meine Frage ist: Sie haben gesagt, dass es sich um
eine Kannregelung handelt. Mich interessiert, warum Sie
sich für eine Regelung entschieden haben, nach der die
angestrebte Beschäftigung untersagt werden kann, und
warum Sie nicht zunächst eine Pflichtkarenzzeit einge-
führt haben, also eine Umkehrung des Verhältnisses in
der Form, dass sozusagen ein Wechsel genehmigt wer-
den kann. Jetzt soll es nur möglich sein, diesen Wechsel
zu untersagen. Warum dieses Verhältnis?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Frau Abgeordnete, wir haben den Anwendungsbe-
reich breit gewählt. Deswegen folgt daraus eine Kannre-
gelung. Was meine ich damit? Der Anwendungsbereich
bezieht sich auf Erwerbstätigkeiten, die alle entgeltli-
chen, auch freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten
umfassen, aber auch sonstige Beschäftigungsverhält-
nisse, also auch unentgeltliche Tätigkeiten. Das gilt
selbstverständlich auch in Fällen, in denen ein Minister
oder eine Ministerin in seinen oder ihren ehemaligen Be-
ruf zurückkehrt. Wenn der Bereich so weit gefasst ist,
dann ist es nicht sinnvoll, eine zwingende Karenzzeit
einzuführen.

Das ist im Übrigen ein Eingriff in das in Artikel 12
Grundgesetz verankerte Grundrecht, die Freiheit der Be-
rufsausübung. Das muss natürlich auch verhältnismäßig
sein.

Wenn wir den Wechsel von der Politik in die Wirt-
schaft, der Wirtschaft in die Politik oder anderen öffent-
lichen oder privaten Bereichen in die Politik wollen und
nicht nur Berufspolitiker haben wollen, die keinerlei Be-
rufserfahrung haben, dann kommt es nicht darauf an,
dass man überhaupt keine Tätigkeit mehr ausübt, nach-
dem man Mitglied der Bundesregierung war, sondern es
kommt darauf an, ob ein Interessenkonflikt vorliegt
– das ist der entscheidende Punkt –, ob also zu befürch-
ten ist, dass aus der Tätigkeit in der Bundesregierung ein
besonderer Vorteil erwächst oder ob aus den Beziehun-
gen aufgrund der Mitgliedschaft zur Bundesregierung
besondere Vorteile für den zukünftigen Arbeitgeber ent-
stehen. Dieser Interessenkonflikt soll verhindert werden;
nur der. Deswegen ist eine solche Kannregelung sehr
präzise und sehr sinnvoll.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400300

Ich erinnere noch einmal an unser Zeitregime: jeweils

eine Minute. Da es viele Fragen gibt, gibt es auch viele
Möglichkeiten, zu antworten.

Die nächste Frage stellt die Kollegin Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808400400

Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank auch, Herr

Minister, für die Ausführungen. – Meine Frage lautet:
Warum wird die in der Europäischen Kommission
geltende Karenzzeitregelung für ausgeschiedene Kom-
missionsmitglieder von 18 Monaten bei dem heute ver-
abschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung unter-
laufen? Warum haben Sie sich für einen Regelzeitraum
von 12 Monaten entschieden?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Die Regelung der Europäischen Kommission war für
uns ein maßgeblicher Punkt. Wir haben in diesem Ge-
setzentwurf vor allen Dingen eine strenge Anzeige-
pflicht geregelt, von der ich nicht genau weiß, ob sie in
der Kommission auch so streng ist. Dies soll auch zu
Rechtssicherheit für den Betroffenen führen. Vor diesem
Hintergrund ist die Sollbestimmung von einem Jahr bis
zu maximal 18 Monaten, glaube ich, eine richtige Abwä-
gung zwischen dem Wunsch von jemandem, der aus der
Bundesregierung ausscheidet oder als Parlamentarischer
Staatssekretär ausscheidet, wieder in seinen alten Beruf
zurückzukehren oder einen neuen Beruf auszuüben, und
der Verhinderung der Erweckung des Anscheins einer
Interessenverknüpfung.

Das A und O – das hat die Abgeordnete der Linken
schon gefragt – ist: Machen wir eine strenge Frist ohne
Ermessen, oder machen wir eine Kannregelung, die auf
den Interessenunterschied abstellt?

Wenn man eine Kannregelung macht, die auf den In-
teressenkonflikt abstellt, dann muss man auch bei der
Dauer der Karenzzeit flexibel sein: Es kann weniger als
ein Jahr sein, es kann aber auch bis zu 18 Monaten sein.
Die Tatsache, dass wir uns durch ein Gremium beraten
lassen und dessen Empfehlung auch veröffentlicht wird,
zeigt, dass im Einzelfall eine kluge Abwägung erfolgen
muss und wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400500

Herr Minister, bei uns ist die Zeitvorgabe nicht ganz

so flexibel wie die Regelung, die Sie gerade vorstellen.
Deswegen will ich noch einmal daran erinnern.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Okay, ich antworte kürzer.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400600

Die nächste Frage hat die Kollegin Sitte.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808400700

Herr Minister, meine Frage bezieht sich auf die drei-

köpfige Kommission, die am Ende beraten soll, Empfeh-
lungen geben soll. Da gab es ja mal eine Ethikkommis-
sion; ich weiß jetzt nicht genau, wie sie am Ende in
diesem Gesetz bezeichnet wird. Warum haben Sie sich
für dieses Konstrukt entschieden, und welche Verbind-
lichkeit wird die Empfehlung der Kommission vor die-
sem Hintergrund am Ende wirklich haben?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Wir haben uns für diese Konstruktion entschieden,
damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Bundesregie-
rung über ehemalige Kollegen sozusagen alleine ent-





Bundesminister Dr. Thomas de Maizière


(A) (C)



(D)(B)

scheidet. Es sollte ein auswärtiges Element hinzukom-
men, aber, ehrlich gesagt, nicht der Deutsche Bundestag;
denn es geht da ja um eine Entscheidung der Bundesre-
gierung. Über die Frage der Interessenkollision bei Ab-
geordneten nach ihrem Ausscheiden muss der Deutsche
Bundestag entscheiden. In der Kommission sollen aber
Leute sein, die mit der Materie vertraut sind, die Bundes-
minister waren, die andere öffentliche Einrichtungen ge-
leitet haben. Durch die Tatsache, dass eine Empfehlung
der Kommission zwingend vorliegen muss und veröf-
fentlicht wird, und aufgrund der Qualität der Leute, die
in ihr vertreten sind, wird diese Empfehlung ein ziemlich
überragendes Gewicht bekommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808400800

Frau Keul.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808400900

Vielen Dank. – Herr Minister, ich wollte an dieser

Stelle ursprünglich die Frage nach den Sanktionen stel-
len, die verhängt werden, wenn jemand eine Tätigkeit
ausübt, bei der eine Interessenkollision besteht. Aber
jetzt habe ich eine ganz andere Frage: Sie haben ja ge-
rade davon gesprochen, dass es ein Übergangsgeld ge-
ben soll. Ist es denn ein zusätzliches Übergangsgeld oder
ein verlängerter Bezug des Übergangsgeldes, oder ist es
das ganz normale Übergangsgeld, das jedem Minister
zusteht?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Es ist das ganz normale Übergangsgeld, dessen Be-
zugsdauer aber gegebenenfalls bei kurzen Amtszeiten
für die Dauer der Karenzzeit entsprechend verlängert
wird – kein zusätzliches Geld.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wow!)


Zur ersten Frage, die Sie nicht gestellt haben, aber
gerne gestellt hätten, will ich gerne sagen: Es gibt keine
Sanktionen. Die öffentliche Kritik wird schon ihre Wir-
kung entfalten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808401000

Frau Kassner.


Kerstin Kassner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808401100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr In-

nenminister de Maizière, ich habe die Frage: Wie würde
sich der Wechsel der Parlamentarischen Staatssekretärin
im Verkehrsministerium zum Verband kommunaler Un-
ternehmen gestalten, falls dieses Gesetz mit den entspre-
chenden Karenzzeiten schon in Kraft wäre?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Die Parlamentarische Staatssekretärin Reiche ist noch
gar nicht gewählt. Deswegen stellt sich die Frage nicht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Anzeigepflicht wäre schon gegeben!)

Es käme dann auf die Abwägung im Einzelfall an.

Jedenfalls will ich sagen: Wir haben die Tätigkeit im
öffentlichen Dienst insoweit ausgenommen, weil wir da-
von ausgehen, dass der öffentliche Dienst per se gemein-
wohlorientiert ist. Nehmen wir mal an, ein Parlamentari-

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1808401200
Dann wird
man ja keine Karenzzeit und auch kein solches Verfah-
ren verlangen. Oder nehmen wir an, ein Minister über-
nimmt eine andere öffentliche Funktion, wird Präsident
der Bundesbank oder so: Da wird man auch keine Ka-
renzzeit verlangen; das ist ja öffentlicher Dienst. Anders
verhält es sich bei Bundesbeteiligungen; da gilt die Re-
gelung. Der VKU ist als Verein organisiert. Von daher
wäre das schon einmal keine Tätigkeit im öffentlichen
Dienst.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808401300

Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808401400

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt: Sanktionen

sind keine vorgesehen. Ich bin mir unsicher, wie man
§ 6 b des Gesetzentwurfs


(Zuruf von der CDU/CSU: Aha! Sie haben das Gesetz?)


in dem Falle auslegen müsste, dass jemand die Tätigkeit
eben nicht anzeigt und sie antritt. Ist es dann nach § 6 b
trotzdem möglich, dass die Bundesregierung, wenn sie
Kenntnis davon erhält, dass jemand eine Tätigkeit ange-
treten hat, entscheidet, ihm diese zu untersagen? An-
sonsten wäre ja der Ehrliche der Dumme: Er meldet
seine geplante Tätigkeit an, erhält dann von der Bundes-
regierung die Untersagung für eine Zeit von 12 oder im
Einzelfall auch 18 Monaten, während der andere, der
einfach mit Chuzpe den Vertrag unterschreibt und die
Tätigkeit antritt, unter Umständen weiter tätig sein kann,
auch während der Karenzzeit.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Herr Abgeordneter Beck, ich lese § 6 b des Gesetz-
entwurfes als eigenständige Regelung. Eine Untersa-
gung kann demzufolge auch erfolgen, wenn keine An-
zeige vorgelegen hat; denn sonst wäre die entsprechende
Entscheidung in der Tat von der Anzeigepflicht abhän-
gig. Aber das können wir im Laufe der Gesetzesberatun-
gen sicher noch einmal klarstellen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808401500

Kollege Petzold.


Harald Petzold (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808401600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister,

ich möchte Sie fragen, was die Gründe dafür waren, dass
sich die Bundesregierung für eine Anzeigepflicht mit
grundsätzlicher Genehmigung entschieden hat und nicht
für eine Genehmigungspflicht mit grundsätzlichem Tä-
tigkeitsverbot?






(A) (C)



(D)(B)

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Herr Abgeordneter, ich habe die Frage nicht ganz ge-
nau verstanden.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch nicht!)


Es ist aber so: Die Bundesregierung weiß nicht genau,
was ein ehemaliger Bundesminister tut. Es muss auch
möglich sein, dass ein ehemaliger Bundesminister oder
eine ehemalige Bundesministerin Gespräche über eine
mögliche Tätigkeit führt. Diese müssen ja nicht zum Er-
folg führen. Deswegen ist die Anzeigepflicht – das er-
gibt sich aus der Begründung – an einen gewissen Kon-
kretisierungsgrad geknüpft; das ist auch richtig so. Es ist
von daher richtig, als ersten Anknüpfungspunkt die An-
zeige des Betroffenen vorzusehen statt eine Ermittlungs-
befugnis der Bundesregierung gegenüber ehemaligen
Mitgliedern, die anbahnende Gespräche führen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808401700

Kollege Krischer.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808401800

Herr Bundesminister, seit wann ist der Bundesregie-

rung der mögliche Wechsel der Parlamentarischen
Staatssekretärin Katherina Reiche zum VKU bekannt?
Welche Konsequenzen hätte das, wenn die Regelungen,
die im neuen Gesetzentwurf enthalten sind, bereits gel-
ten würden, bzw. gibt es in der aktuellen Situation schon
Konsequenzen in Bezug auf die mögliche Tätigkeit der
Kollegin Katherina Reiche?


(Marian Wendt [CDU/CSU]: Ist schon beantwortet worden!)


Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Einen Teil der Fragen habe ich schon in meiner Ant-
wort auf die Frage einer Kollegin der Linken beantwor-
tet.

Wann das der Bundesregierung insgesamt bekannt
war, weiß ich nicht. Mir, als federführendem Minister,
war das seit einigen Tagen aus der Presse bekannt; vor-
her wusste ich das nicht. Die Überlegungen hinsichtlich
einer Karenzzeit hingegen entstammen der Koalitions-
vereinbarung und entsprangen aus Gesprächen, die wir
im vergangenen Herbst geführt haben. Der erste Entwurf
eines solchen Gesetzes ist lange vor Weihnachten erar-
beitet worden. Wir sind auch in die Ressortabstimmung
gegangen, und zwar lange vor dem von Ihnen genannten
Vorgang. Von daher sehe ich da keinen Zusammenhang –
jedenfalls nicht vonseiten der Bundesregierung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808401900

Frau Baerbock.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Minister, daran anknüpfend, da die Frage nach
einer Karenzzeit und Verhalten von Politikern nicht nur
die Regierung, sondern auch die Politik im Allgemeinen
betrifft, die Frage: Inwieweit ist für den Übergangszeit-
raum, bis das Gesetz in Kraft tritt, innerhalb der Bundes-
regierung eine Selbstverpflichtung vorgesehen, damit
kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht sozusa-
gen noch einmal schnell ein nahtloser Übergang erfolgen
kann? Inwieweit wirken Minister, die derzeit einen sol-
chen Schritt in Erwägung ziehen, an der Gesetzgebung
mit?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Die Minister, die im Amt sind, planen nicht schon
jetzt ihre Erwerbstätigkeit nach dem Ausscheiden, weil
sie ja die Absicht haben, möglichst lange Mitglied der
Bundesregierung zu bleiben;


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja! Man weiß es nicht!)


von daher verstehe ich die Frage nicht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da wissen Sie mehr als manche!)


– Das mag sein. Sie müssten in dem Fall später ihre An-
zeigepflicht wahrnehmen.

Ich möchte gerne grundsätzlich auf Ihre Frage ant-
worten. Viele der vorgesehenen Regelungen wären nicht
nötig gewesen, wenn sich manche in der Vergangenheit
– und da denke ich durchaus an prominente Vertreter der
ehemaligen Bundesregierung – anders verhalten hätten.
Dann wäre eine solche Regelung nicht nötig.


(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Tja! – Zuruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Ja, die Mitglieder der Bundesregierung und die Parla-
mentarischen Staatssekretäre der aktuellen Bundesregie-
rung wissen, was sich gehört.


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehen wir ja an Frau Reiche!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402000

Frau Wawzyniak.


Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808402100

Ich würde die Bundesregierung gerne fragen, warum

sie sich nicht für eine angemessene, erforderliche und
rechtskonforme Regelung entschieden hat, die so ausse-
hen könnte, dass sich die Karenzzeit an der Dauer des
Amtes, dem sich daraus ergebenden Anspruch auf Über-
gangsgeld und der Ressortzuständigkeit orientiert. Dann
hätten Sie auch nicht das Problem mit dem Übergangs-
geld, das Sie angesprochen haben, und müssten nicht
§ 14 Absatz 2 Bundesministergesetz ändern, der das
Übergangsgeld an den Zeitraum der Wahrnehmung des
Amtes koppelt. Nach Ihrem Vorschlag würde es – das
haben Sie auch gesagt – ein zusätzliches Übergangsgeld





Halina Wawzyniak


(A) (C)



(D)(B)

geben. Insofern bin ich auf Ihren Vorschlag zur Ände-
rung von § 14 Absatz 2 Bundesministergesetz gespannt.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ich glaube, dass die Regelung, die wir vorgeschlagen
haben, viel flexibler ist als die starre Abstellung auf die
Amtszeit. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Wenn ein
Minister nur kurze Zeit im Amt gewesen ist – diesen Fall
hatten wir vor kurzem –, dann hielte ich es, obwohl er
nur wenige Monate im Amt war, für ein Problem, wenn
er meinetwegen im Landwirtschaftsbereich eine Er-
werbstätigkeit übernehmen würde. Dagegen würde der
jetzige Landwirtschaftsminister, der viele Jahre Staatsse-
kretär im Verteidigungsministerium gewesen ist, meines
Erachtens nicht ohne Weiteres, wenn er jetzt aus dem
Amt schiede, eine Tätigkeit im Rüstungsbereich über-
nehmen können, weil er ganz lange Staatssekretär im
Verteidigungsministerium war. Das heißt, es kommt
nicht auf die Länge der Amtszeit an, sondern es kommt
darauf an, ob ein Interessenkonflikt zu befürchten ist.

Außerdem muss man berücksichtigen, dass die Länge
der Amtszeit auch ein bisschen mit dem Lebensalter zu-
sammenhängt. Normalerweise ist, wenn man 65 Jahre
oder älter ist – bei Herrn Schäuble ist das immer etwas
anders –, der Wunsch, erwerbstätig zu sein, geringer.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402200

Aber in der Regel ist die Lebenszeit länger als die

Amtszeit.


(Heiterkeit)


Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ja, aber wenn man mit 40 Jahren ausscheidet, ist das
Interesse an einer Erwerbstätigkeit größer, als wenn man
mit 60 Jahren ausscheidet. Deswegen ist die Länge der
Amtszeit da kein richtiges Kriterium.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402300

Frau Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808402400

Vielen Dank. – Herr Minister, ich möchte noch ein-

mal zurückkommen auf die Unterscheidung 12 bzw. 18
Monate, weil das aus meiner Sicht nicht hinreichend dar-
gelegt wurde. Deshalb frage ich Sie ganz konkret zur
Abgrenzung: Sie sagen, dass die Karenzzeit in der Regel
12 Monate dauern soll und im Einzelfall, in schweren
Fällen 18 Monate. Was müssen wir uns darunter vorstel-
len?

Reden wir zum Beispiel über die seit der letzten Le-
gislaturperiode ausgeschiedenen Mitglieder: Pofalla,
Niebel, jetzt Frau Reiche.


(Marian Wendt [CDU/CSU]: Schröder! Fischer! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Berninger!)

Mich würde Folgendes interessieren: Würden Sie sagen,
dass das schwere Fälle sind – von Klaeden könnte ich
noch nennen –, bei denen man annehmen würde, dass
eine Karenzzeit von 18 Monaten gerechtfertigt ist, weil
klar ist, dass das Insiderwissen – ich sage das jetzt mit
meinen Worten – aus der Tätigkeit in der Regierung für
das Unternehmen, in das sie wechseln, sehr relevant
ist? – Ich meine, Herr Niebel war Mitglied des Bundes-
sicherheitsrates und ging zur Rüstungsindustrie. Herr
Pofalla war im Kanzleramt in federführender Funktion
für die Bahn zuständig und ging jetzt zur Bahn. Wie
muss ich mir vor diesem Hintergrund die Abwägung
– 12 oder 18 Monate – vorstellen?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ich möchte zu den Einzelfällen nicht Stellung neh-
men. Wir würden dann ja auch eine Empfehlung des be-
ratenden Gremiums bekommen. Aber in der Tat ist für
die Bemessung der Dauer dieser Untersagung der Nut-
zen des im Amt erworbenen Wissens ein Kriterium, und
zwar das entscheidende.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402500

Frau Kassner.


Kerstin Kassner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808402600

Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr de

Maizière, Sie hatten auf meine Frage geantwortet, dass
Frau Reiche noch nicht gewählt sei. Deshalb möchte ich
meine Frage wiederholen und sie allgemein formulieren,
damit auch die Besucher hier im Saal und andere erfah-
ren, wie man sich das vorstellen kann: Was passiert,
wenn ein Mitglied der Bundesregierung ausscheidet und
in absehbarer Zeit eine Tätigkeit übernimmt, die nicht
dem öffentlichen Dienst zuzuordnen ist? Was muss da
passieren?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ich zitiere aus der Begründung, Frau Abgeordnete.
Dort heißt es:

Die Anzeigepflicht entsteht, sobald die Absicht,
eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung aufzu-
nehmen, ein konkretes Stadium erreicht hat. Ein
solches ist erreicht, wenn Vorbereitungen für die
Aufnahme einer Beschäftigung getroffen werden,
insbesondere wenn Verhandlungen über ein Be-
schäftigungsverhältnis vor dem Abschluss stehen
oder wenn beabsichtigt ist, auf ein angebotenes Be-
schäftigungsverhältnis einzugehen.

Das heißt, die Nachfrage von irgendeinem Verband oder
irgendeinem Unternehmen: „Könnten Sie sich vorstel-
len, bei uns zu arbeiten?“, reicht noch nicht aus. Wenn
man aber darauf eingehen will und fragt: „Wann soll es
denn losgehen? Was ist mein Aufgabenprofil? Wie wird
das bezahlt?“, dann soll vor dem Abschluss der Verhand-
lungen, also bevor vollendete Tatsachen geschaffen wer-
den, die Anzeigepflicht entstehen. All das wird sich in
einer Spruchpraxis erweisen.






(A) (C)



(D)(B)


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402700

Frau Keul.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808402800

Ich möchte an meine vorherige Frage bezüglich des

Übergangsgeldes anknüpfen. Sie hatten erklärt, dass es
durchaus länger gezahlt wird, wenn eine solche Tätigkeit
nicht genehmigt wird. Das verstehe ich nicht ganz. Sie
sagen – theoretisch ist es natürlich so –, dass sich alle
Mitglieder der Bundesregierung an Recht und Gesetz
halten. Der Missbrauch liegt aber sozusagen auf der
Hand: Wenn ich mir eine Tätigkeit suche, die offensicht-
lich mit einer Interessenkollision verbunden ist, und mir
diese untersagt wird, dann bekomme ich länger Über-
gangsgeld. Das kann eigentlich nicht die Konsequenz
sein; denn ich kann mir doch jederzeit, wenn mir eine
Tätigkeit aufgrund einer Interessenkollision untersagt
wird, eine andere Tätigkeit suchen; denn ich bin ja nicht
erwerbsunfähig.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Wenn man eine andere Tätigkeit wahrnimmt, gibt es
auch kein Übergangsgeld. So würde ich das jedenfalls
auslegen:

Wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder
sonstigen Beschäftigung untersagt, so wird das
Übergangsgeld

– das Übergangsgeld, nicht irgendein anderes –
für die Dauer der Untersagung gewährt.

Wenn man dann eine andere gut bezahlte Tätigkeit
annimmt, gibt es auch kein Übergangsgeld. Das ergibt
sich auch aus den allgemeinen Regelungen über die In-
anspruchnahme des Übergangsgeldes. Dafür muss ich
hier keine sonstigen Regelungen vorsehen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808402900

Herr Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808403000

Wir haben ja noch keine Erfahrungen dazu, aber Ihr

Haus wird sich natürlich mit großer Expertise Gedanken
gemacht haben, wann was der Fall sein soll, also wann
zum Beispiel eine Untersagung erfolgt. Dazu habe ich
eine konkrete Nachfrage. Sie schreiben in § 6 b, dass Tä-
tigkeiten in den Angelegenheiten oder Bereichen nicht
ausgeübt werden dürfen, in denen das Mitglied der Bun-
desregierung während seiner Amtszeit tätig war. Das
Gleiche gilt dann analog für Parlamentarische Staatsse-
kretäre.

Deshalb habe ich die abstrakte Frage, ob ein Parla-
mentarischer Staatssekretär im Ministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur, wenn er zum Verband kom-
munaler Unternehmen gehen würde, nicht unter diese
Regelung fallen würde. Zu den kommunalen Unterneh-
men gehören ja Verkehrsunternehmen und Energieunter-
nehmen. In meiner Heimatstadt betreibt die GEW das
lokale Energieunternehmen und auch eine Telefongesell-
schaft. Das betrifft also die digitale Infrastruktur.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808403100

Herr Kollege Beck, Sie achten bitte auf die Redezeit.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808403200

Würde ein solcher Fall unter diese Regelung fallen?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Das ist jetzt die Variante einer schon zweimal gestell-
ten Frage. Ich könnte auch abstrakt die Frage stellen, ob
dann, wenn ein Landesumweltminister Bundesminister
würde und hauptamtlicher Geschäftsführer der Verbrau-
cherverbände wäre, auch eine Interessenkollision zu ver-
muten wäre.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fragen stellt das Parlament!)


Der Punkt ist: Weil wir das nicht im Vorhinein wis-
sen, haben wir – so machen das Juristen – einen unbe-
stimmten Rechtsbegriff formuliert und dann ein Verfah-
ren gewählt, das zu einem sicheren Ergebnis führt. In
diesem Fall heißt das: Wir haben das Gremium und das
Kabinett, und die Entscheidung wird veröffentlicht.
Dann wird sich das herausstellen. Ob dann die Auf-
sichtsratstätigkeit für ein Unternehmen, das Energielei-
tungen herstellt, unter die Regelung fallen würde oder
nicht, müsste man im Einzelfall sehen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808403300

Ich habe jetzt noch einmal Wortmeldungen von Frau

Wawzyniak, Frau Haßelmann, Herrn Petzold und Frau
Keul. Da waren jetzt, teilweise schon mit erkennbar
großzügiger Auslegung des Fragerechts, Fragemöglich-
keiten gegeben. Ich habe den Eindruck: Dann ist es auch
für heute gut, zumal wir über ein Gesetzesvorhaben re-
den, über das am Ende nicht die Regierung, sondern der
Deutsche Bundestag zu beschließen hat, sodass sich
manche der Nachfragen und Konkretisierungswünsche
in diesem Gesetzgebungsverfahren ausdrücken können. –
Frau Wawzyniak.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss dazu wissen, was man sich dabei gedacht hat!)



Halina Wawzyniak (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808403400

Bevor ich die Frage stelle, möchte ich zunächst Fol-

gendes sagen: Nach dem Ministergesetz ist es so, dass
man, wenn man sechs Monate Minister war, sechs Mo-
nate lang Übergangsgeld bekommt. Ich bin gespannt,
wie es dann bei einem Jahr Karenzzeit ohne Übergangs-
geld sein soll. Sie haben ja das Übergangsgeld gesagt.

Zweitens will ich sagen, dass ich es ausgesprochen
traurig finde, dass wir offensichtlich die einzige Fraktion
sind, die diesen Gesetzentwurf nicht kennt. Aber das
scheint offensichtlich der Umgang zu sein.

Ich komme zu meiner Frage. Nach dem Gesetzent-
wurf soll ja eine Tätigkeit untersagt werden, wenn das
öffentliche Interesse beeinträchtigt wird. Nach unserer
Ansicht ist das öffentliche Interesse grundsätzlich beein-
trächtigt, wenn das Insiderwissen aus der Regierungstä-





Halina Wawzyniak


(A) (C)



(D)(B)

tigkeit in ein privatwirtschaftliches Unternehmen mitge-
nommen wird. Habe ich Sie also richtig verstanden, dass
es grundsätzlich eine Karenzzeit gibt, weil bei einem
Ministerwechsel oder einem Regierungswechsel immer
ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht und da das
öffentliche Interesse beeinträchtigt wäre? Ist das grund-
sätzlich geplant, aber Sie wollen es nur nicht so genau
sagen?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Nein, das kann ich nicht bestätigen. – Ich möchte aber
die Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass es relativ we-
nige Bundesländer gibt, die eine solche Regelung haben.
Das Bundesland, in dem Sie seit vielen Jahren mitregie-
ren, hat eine solche Regelung für Landesminister noch
nicht getroffen.


(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, und?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808403500

Frau Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808403600

Das macht es in der Sache nicht besser, Herr de

Maizière.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Nein, das ist klar.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808403700

Ich meine, die Tatsache, dass Sie seit 14 Monaten von

der Opposition getrieben werden, endlich einen Gesetz-
entwurf vorzulegen, gehört auch zur Wahrheit.

Ich habe eine ganz konkrete Frage: Wenn Sie sagen,
dass das der Rahmen für das Gesetz ist, dass Sie diesen
Entwurf jetzt in die parlamentarischen Beratungen geben
wollen – das scheint ja jetzt Ihre Absicht zu sein –, beab-
sichtigen Sie dann, Frau Katherina Reiche für den Fall,
dass sie heute zur Hauptgeschäftsführerin des Verbandes
kommunaler Unternehmen gewählt wird, ihren Ge-
schäftsbereich zu entziehen? Denn sie ist ja im Ministe-
rium für Verkehr tätig. Dort ist sie für Regionalisierungs-
mittel, für Entflechtungsmittel, für digitale Wirtschaft
etc. zuständig. Nach den von Ihnen gesetzten Maßstäben
müsste das dann die logische Konsequenz sein.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Ich will zunächst etwas zu den 14 Monaten sagen:
14 Monate für eine neue Bundesregierung finde ich an-
gesichts der Tatsache, dass es 50, 60 Jahre lang keine
solche Regelung gegeben hat, nicht besonders langsam.
Das muss ich so sagen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind schon eine Weile Bundesminister, oder?)

Das ist überhaupt die erste Regelung dieser Art. Diese
Bundesregierung hat sich entschlossen, das zu machen,
und zwar ohne Druck der Opposition; denn es steht
schon in der Koalitionsvereinbarung. Das finde ich gut.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Jetzt zu Ihrer Frage: Das hat mit der Anwendung des
Gesetzes nichts zu tun. Vielmehr muss für den Fall, dass
sich das ergibt, der zuständige Minister entscheiden, ob
er Konsequenzen zieht oder nicht.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso der Minister?)


– Weil der Minister die Aufteilung der Zuständigkeiten
zwischen den Parlamentarischen Staatssekretären und
beamteten Staatssekretären nach der Ressorthoheit im
eigenen Haus vornimmt. So ist das.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808403800

Herr Petzold.


Harald Petzold (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808403900

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister,

ich möchte Sie bitten, uns noch einmal die Zusammen-
setzung dieser Kommission, die befinden soll, kurz zu
beschreiben.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Mitglieder Funk-
tionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher
Institutionen wahrgenommen haben, also nicht mehr im
Amt sein, oder über Erfahrung in einem wichtigen politi-
schen Amt verfügen. Sie werden auf Vorschlag der Bun-
desregierung jeweils zu Beginn einer Wahlperiode des
Deutschen Bundestages vom Bundespräsidenten berufen
und sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder dieses Gre-
miums sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Ver-
schwiegenheit über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt
gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Bundes-
regierung wird diese Mitglieder nicht erst zu Beginn der
nächsten Legislaturperiode berufen, sondern natürlich
sofort nach Inkrafttreten.


(Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Einfache Menschen sind da also nicht?)


– Das sind ganz einfache Menschen, die diese Erfahrung
haben. Wir denken an die Zahl drei. Auch das wird na-
türlich öffentlich mitgeteilt. Hoffentlich sind es ganz ein-
fache Menschen.


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808404000

Es wird nicht ganz einfach sein, drei ganz einfache

Menschen in diesem Land zu finden; aber dem sehen wir
dann mit Interesse entgegen. – Frau Kollegin Keul.






(A) (C)



(D)(B)


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808404100

Herr de Maizière, wir hatten ja beide in der letzten

Legislatur des Öfteren die Gelegenheit, uns mit dem Sol-
datengesetz zu beschäftigen. Da gibt es ja eine ähnliche
Regel. In § 20 a des Soldatengesetzes ist eine Anzeige-
pflicht von fünf Jahren vorgesehen. Bei einer Interessen-
kollision kann eine entsprechende Tätigkeit für fünf
Jahre untersagt werden. Wer dagegen verstößt, erhält
Disziplinarmaßnahmen bis hin zu Strafverfahren. Aber
dort ist die Logik: Wenn ich aufgrund von Interessenkol-
lisionen innerhalb der fünf Jahre eine Tätigkeit nicht
ausüben darf, erhalte ich nicht etwa eine Entschädigung,
sondern muss mir schlicht einen anderen Job suchen. Ich
verstehe Sie jetzt so, dass es hier nicht vergleichbar gere-
gelt werden soll.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Das verstehen Sie richtig. Das Übergangsgeld wird
für die Zeit der Untersagung verlängert; das ist kein zu-
sätzliches. So ist es.


(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch aber ein zusätzliches, wenn es verlängert wird!)


– Die Dauer wird verlängert.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808404200

Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Ka-

binettssitzung? – Das ist offenkundig nicht der Fall.


(Zurufe von der LINKEN: Doch!)


– Kabinettssitzung? – Okay, Frau Sitte, bitte schön.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808404300

Danke schön. – Wenn das, was ich gelesen habe, rich-

tig ist, dann haben Sie sich heute im Kabinett mit einem
Gesetzentwurf im Hinblick auf ausreisende Dschihadis-
ten beschäftigt. – Jetzt nicken Sie; dann kann ich meine
Frage also stellen.

Im Kontext dieser ganzen Diskussion ist immer wie-
der – ich weiß natürlich nicht, ob dazu auch etwas in die-
sem Gesetzentwurf steht – über den Ausweisentzug ge-
sprochen worden. Nun habe ich mich gefragt: Wie kann
das eigentlich mit dem Grundgesetz zusammenpassen?
Da war ich dem früheren Präsidenten des Bundesverfas-
sungsgerichts Hans-Jürgen Papier sehr dankbar, der öf-
fentlich gesagt hat, er halte das für rechtlich fragwürdig.
Ausreisefreiheit sei ein zentrales Menschenrecht, sagte
er und fügte hinzu – ich zitiere –:

Ich darf daran erinnern, dass Diktaturen gerade die
Ausreisefreiheit mit allen, auch militärischen Mit-
teln zu unterbinden versuchen.

Niemand dürfe aus vagen Verdachtsgründen daran ge-
hindert werden, das Land zu verlassen. Dies wäre weder
mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Men-
schenrechtskonvention vereinbar.
Nun frage ich Sie – unabhängig davon, ob dazu etwas
in dem Gesetzentwurf steht; erst recht natürlich, wenn
dazu etwas drinsteht –: Wie stehen Sie zu dieser Aus-
sage?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Darf ich das beantworten? Das war nämlich nicht Ge-
genstand der Kabinettsberatung, Herr Präsident. Aber
ich beantworte die Frage gerne.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808404400

Bitte.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Gut, ich darf. – Wir haben heute auf Vorschlag meines
Kollegen Maas in der Tat beschlossen, den Paragrafen
im Strafgesetzbuch zum Thema Reisen zu erweitern.
Den anderen Gesetzentwurf, über den Sie gesprochen
haben, habe ich vor einigen Wochen im Rahmen einer
Regierungsbefragung erläutert. Wir hatten am letzten
Freitag die erste Lesung exakt dieses Gesetzentwurfes.

Dessen ungeachtet beantworte ich die Frage wie
folgt: Ich teile die Auffassung von Herrn Professor
Papier ausdrücklich nicht. Ich finde es richtig, dazu bei-
zutragen, dass aus Deutschland kein Terrorismus in die
Welt exportiert wird. Schon nach geltendem Recht kön-
nen die Ausreise mittels eines Passes und die Ausreise
generell untersagt werden, wenn eine Gefahr für die öf-
fentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt. Insofern hätte
dieses Petitum schon viel früher erfolgen müssen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808404500

Eine Nachfrage? – Frau Sitte.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808404600

Nur um die Peinlichkeit von mir zu nehmen: Ich habe

mich im Kern meiner Frage auf genau diesen Gesetzent-
wurf bezogen. Wenn man googelt und zu ungenau hin-
schaut, passieren solche Fehler manchmal.

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Alles klar.


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808404700

Danke.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808404800

Das muss nicht beantwortet werden. – Kollege

Koenigs, dazu?


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, nicht dazu!)


– Nicht dazu.

Zu einer Frage an die Bundesregierung zu einem an-
deren Thema hat sich Frau Pothmer gemeldet. Weitere
Wortmeldungen notiere ich gerne.






(A) (C)



(D)(B)


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808404900

Ich habe eine Frage zu den Mindestlohnregelungen.

Es ist ja so, dass ganz offensichtlich sowohl innerhalb
der Bundesregierung als auch innerhalb der Koalitions-
fraktionen sehr unterschiedliche Auffassungen darüber
bestehen, wann die Mindestlohnregelungen überprüft
oder ob sie gar ausgesetzt werden sollen. So sagt Bun-
desarbeitsministerin Nahles, dass sie eine Prüfung bis
zum Sommer dieses Jahres vornehmen will, die Bundes-
kanzlerin spricht von einer Überprüfung bis Ostern die-
ses Jahres, und die CSU will sogar ein Moratorium, was
die Kontrollen betrifft. Ich frage die Bundesregierung:
Kann sie uns heute und hier zusichern, dass es kein Kon-
trollmoratorium geben wird und dass die Überprüfung
der Regelungen zum Mindestlohn wie vorgesehen am
1. März dieses Jahres in vollem Umfang stattfinden
kann?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Herr Präsident, jetzt muss ich eine Frage zur Ge-
schäftsordnung stellen. Ich habe sie so verstanden, dass
sich die Befragung eines Mitglieds der Bundesregierung
auf das bezieht, was heute im Kabinett erörtert worden
ist. Das Thema Mindestlohn ist heute nicht erörtert wor-
den. Wenn daraus jetzt eine allgemeine Regierungsbefra-
gung werden soll, was ja in der Diskussion ist – –


(Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Da sind wir jetzt!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405000

Nein, nein, nein. Das ist nicht in der Diskussion. Das

ist geltende Geschäftsordnung.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Gut, dann will ich die Frage gerne beantworten.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre schön!)


Ich möchte sagen: Die Bundesarbeitsministerin hat
erklärt, dass sie sich alle Regelungen, die mit der Umset-
zung des Mindestlohngesetzes zusammenhängen, im
Einzelnen ansehen und gegebenenfalls Vorschläge zur
Änderung machen will. So lange gilt das Gesetz.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, die Kontrollen beginnen am 1. März?)


– Ich habe gesagt: Es ist ein Gesetz in Kraft getreten,
und das gilt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405100

Kollege Koenigs.

Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808405200

Herr Minister, ist heute im Kabinett die gesetzliche

Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte
beschlossen worden?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Nein.


(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es eine Begründung?)


– Ja. Das stand nicht auf der Tagesordnung.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405300

Frau Kollegin Keul, Sie wollen jetzt sicher fragen,

warum das nicht auf der Tagesordnung stand.


Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808405400

Herrn Lammert interessiert das offensichtlich sehr.

Soll ich diese Frage jetzt stellen? Dann müssten Sie
mich aber hinterher noch einmal drannehmen. Ich denke,
wir alle wissen, warum dieses Thema nicht auf der Ta-
gesordnung stand.

Ich möchte Sie Folgendes fragen: Sie haben heute im
Kabinett ja auch über Strafverschärfungen im Hinblick
auf die Reisetätigkeit und die Terrorismusfinanzierung
gesprochen. Wir kennen bisher nur den Referentenent-
wurf und hatten jede Menge Fragen dazu, über die wir
im Rechtsausschuss ausführlich gesprochen haben und
die ich in diesem Kreise gar nicht wiederholen will. Das
ist ein sehr komplexes verfassungsrechtliches Problem.

Wie kam es aber eigentlich, dass das plötzlich schon
kabinettsreif war? Das ging jetzt doch ein bisschen
schnell. Wie viele Bundesländer haben bisher zum Bei-
spiel die Gelegenheit genutzt, Stellung zu diesem Ge-
setzentwurf zu nehmen?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Über die Einzelheiten der Länderanhörungen kann
ich jetzt keine Auskunft geben. Ich kann Ihnen aber sa-
gen, dass mein Kollege Maas ursprünglich angekündigt
hatte, den Gesetzentwurf schon im Januar 2015 vorzule-
gen. Jetzt ist es der 4. Februar geworden.

Das ist auch überhaupt keine neue Angelegenheit; wir
haben darüber schon im September, Oktober, November
letzten Jahres diskutiert. Die Ressortabstimmung ge-
schah zügig, was angesichts der Terrorlage auch ange-
messen war. Deswegen haben wir das heute beschlossen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405500

Frau Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808405600

Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben gerade schon

auf die Frage meiner Kollegin Pothmer eine knappe Ant-
wort gegeben. Mich interessiert in diesem Zusammen-





Britta Haßelmann


(A) (C)



(D)(B)

hang die Antwort auf die Frage: Planen Sie, Veränderun-
gen im Hinblick auf das Thema „Bürokratieaufwand und
Evaluation“ vorzunehmen, oder planen Sie, Veränderun-
gen sehr grundsätzlicher Art – das wurde auch von der
CSU durch Herrn Seehofer angekündigt – in Bezug auf
ganze Komplexe des Gesetzes vorzunehmen?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Frau Abgeordnete Haßelmann, es macht wenig Sinn,
jetzt von dem nicht zuständigen Minister Aussagen da-
rüber zu erwarten, wenn die zuständige Ministerin sagt,
dass sie sich den gesamten Sachverhalt – Ehrenamt,
Sport, soziales Engagement und Ähnliches – erst einmal
angucken will. Wenn die zuständige Ministerin sich das
angeguckt hat und wenn wir darüber in der Regierung
beraten haben, dann wird meine Kollegin Nahles, so wie
ich sie kenne, einen klugen Vorschlag dazu machen.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viel Liebe und Freundschaft war selten!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405700

Frau Hänsel, bitte schön.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808405800

Danke schön. – Herr Minister, gestern wurden dem

Innenministerium 7 000 Unterschriften gegen ein mögli-
ches deutsch-mexikanisches Sicherheitsabkommen über-
geben. War das Sicherheitsabkommen in irgendeiner
Weise heute Thema der Kabinettssitzung? Wenn nicht:
Bis wann soll es nach den Planungen Thema sein?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Frau Abgeordnete, mir ist das Thema natürlich wohl-
bekannt. Ich bin auch von Abgeordneten des Deutschen
Bundestages darauf angesprochen worden. Zusammen
mit dem Auswärtigen Amt verhandeln wir sowohl mit
Mexiko als auch mit ganz vielen anderen Ländern über
Sicherheitsabkommen, bei denen es um die Zusammen-
arbeit mit den Sicherheitsbehörden geht.

Ich habe aber die Bitte zur Kenntnis genommen, dass
dieses Abkommen mit Mexiko auch angesichts der dor-
tigen Zustände nicht zügig abgeschlossen wird, und wir
sind mit dem Auswärtigen Amt darüber im Gespräch,
dass dieses Abkommen alles andere als eilbedürftig ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808405900

Frau Pothmer noch einmal.


Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808406000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, können

Sie uns hier heute zusichern, dass die 1 600 Stellen, die
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhalten soll, um den
gesetzlichen Mindestlohn zu überprüfen, der Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit in vollem Umfang zur Verfügung
gestellt werden,

(Zuruf von der CDU/CSU: Das sind Schaufensterfragen!)


insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
der Finanzminister öffentlich die Auffassung vertreten
hat, dass es sinnvoller wäre, einen Teil dieser Stellen zur
Verbrechensbekämpfung zu nutzen und der Polizei zur
Verfügung zu stellen, als einen solchen bürokratischen
Aufwand in Bezug auf den Mindestlohn zu betreiben?

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des In-
nern:

Nein.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können Sie uns nicht versprechen?)


– Nein, Sie haben gefragt, ob ich das zusichern kann.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach so, okay; das war meine Frage!)


Deswegen war meine Antwort: Nein. Über den Einsatz
der Zollbeamten, die ja noch gar nicht da sind, entschei-
det der Bundesfinanzminister. Deswegen möchte ich für
den Bundesfinanzminister keine Zusicherung in die eine
oder andere Richtung abgeben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Finanzministerium ist ja da!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808406100

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. – Vielen Dank

an den Innenminister.

Ich schließe hiermit die Regierungsbefragung.

Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

Drucksache 18/3887

Ich rufe, wie üblich, die mündlichen Fragen in der
Reihenfolge der Geschäftsbereiche der Bundesregierung
auf, die Ihnen aus den Unterlagen bekannt ist. Ich be-
ginne mit dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht der Kollege
Christian Lange zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 des Kollegen Tom Koenigs auf:
Welcher inhaltliche Dissens liegt den seit September 2014

andauernden Ressortverhandlungen bzw. der Arbeit der Ko-
alitionsarbeitsgruppe zur gesetzlichen Grundlage für das
Deutsche Institut für Menschenrechte e. V., DIMR, zugrunde?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808406200


Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn Sie gestatten,
möchte ich gerne die Fragen 1, 2 und 3 wegen des Sach-
zusammenhangs gemeinsam beantworten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808406300

Wenn die Beteiligten damit einverstanden sind





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn es zu keinem Verlust des Fragerechts führt!)


– denen ich natürlich feierlich die entsprechende Anzahl
ihrer Nachfragen zusage –, rufe ich demgemäß die Frage 2
des Kollegen Tom Koenigs

Welche Ressorts innerhalb der Bundesregierung haben
Klärungsbedarf, Bedenken oder Vorbehalte gegen den Gesetz-
entwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das
DIMR aus dem Bundesministerium der Justiz und für Ver-
braucherschutz?

und die Frage 3 des Kollegen Volker Beck auf:
In welcher Form sind zum gegenwärtigen Stand die

Rechtsform und die Beibehaltung der Unabhängigkeit – das
Aufgabenfeld – des DIMR zwischen den Ressorts der Bun-
desregierung bzw. den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU
und SPD streitig?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808406400


Wunderbar. – Dann will ich die drei Fragen wie folgt
beantworten: Die Beratungen innerhalb der Koalition
dauern derzeit noch an. Eine hierzu gebildete Arbeits-
gruppe der Koalition prüft derzeit verschiedene Optio-
nen hinsichtlich der für ein Nationales Menschenrechts-
institut nach den Pariser Prinzipien angemessenen
Rechtsform ebenso wie die Frage des Umfangs der Auf-
gaben des Instituts. Dabei verfolgen Ressorts und Koali-
tionsfraktionen gemeinsam das Ziel, bei der Schaffung
einer stabilen Grundlage für das Deutsche Institut für
Menschenrechte e. V. die Unabhängigkeit des Instituts
uneingeschränkt zu erhalten, wie es den Pariser Prinzi-
pien entspricht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808406500

Bitte schön, Herr Kollege Koenigs.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808406600

Danke sehr für diese sehr aufschlussreiche Antwort. –

Treffen Berichte zu, dass das Bundeskanzleramt das Ver-
fahren angehalten hat, nachdem die Ressortabstimmung
schon einvernehmlich abgeschlossen war?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808406700


Herr Kollege, da Sie das Bundeskanzleramt anspre-
chen und der Kollege hier gerade sitzt, möchte ich die
Frage gerne ans Kanzleramt abgeben.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808406800

Ich bin begeistert.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808406900

Herr Staatsminister.

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808407000


Könnten Sie die Frage bitte wiederholen? Ich habe
gerade nicht aufgepasst.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie mit Ihrem Amt überfordert?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808407100

Das ist schon in Ordnung. Die Frage war nicht an ihn

gerichtet.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808407200

Gerne. Ich habe zu leise gesprochen. – Treffen Be-

richte zu, dass das Bundeskanzleramt das Verfahren an-
gehalten hat, nachdem die Ressortabstimmung schon
einvernehmlich abgeschlossen war?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808407300


Beim Deutschen Institut für Menschenrechte? – Das
kann ich Ihnen nicht bestätigen. In dem Moment, in dem
die Ressortabstimmung einvernehmlich abgeschlossen
wird, kommt es in der Konsequenz logischerweise zur
Befassung im Kabinett. Aus der Tatsache, dass das
Thema noch nicht im Kabinett war, können Sie schlie-
ßen, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlos-
sen ist.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808407400

Hat die Bundeskanzlerin bzw. das Bundeskanzleramt

Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesjustizmi-
nisters?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808407500


Die Bundesregierung insgesamt befasst sich gerade
mit dem Thema und befindet sich in der Ressortabstim-
mung. Aus der Tatsache, dass diese noch nicht abgeschlos-
sen ist, können Sie ersehen, dass in der Bundesregierung
noch nicht über alle Punkte dieses Gesetzentwurfs Ein-
vernehmen besteht. Sofern das noch nicht der Fall ist,
gehört aber die Frage, welche Bedenken das im Einzel-
nen sind und von welchem Bundesministerium diese
oder ob sie vom Bundeskanzleramt artikuliert werden,
zum exekutiven Eigenverantwortungsbereich der Bun-
desregierung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808407600

Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808407700

Ich wende mich an das Bundesjustizministerium, weil

es um die fachliche Frage geht, inwiefern den Pariser
Kriterien bei dem Gesetzentwurf Rechnung getragen
werden soll oder kann. Teilen Sie meine Rechtsauffas-
sung, dass es mit den Pariser Kriterien nicht vereinbar
wäre, beschränkte man die Zuständigkeit des Institutes
auf folgende Tätigkeiten: entweder auf Ersuchen der be-
treffenden Behörden oder in Ausübung einer enumerati-
ven Befugnis, die eine selbstständige Stellungnahme zu
Menschenrechtsverletzungen im In- und Ausland nicht
mehr zulassen würden? Wenn nein: Worauf gründen Sie
Ihre Rechtsauffassung bezüglich der Pariser Kriterien?






(A) (C)



(D)(B)

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808407800


Herr Kollege, ich will Ihnen zunächst einmal sagen,
wie nach unseren Vorstellungen die Unabhängigkeit des
Instituts umgesetzt werden soll. Die Unabhängigkeit des
Instituts wird nach unserer Auffassung dadurch gewähr-
leistet, dass die von unserem Haus entwickelte gesetzli-
che Grundlage weitgehend den Status quo des derzeit
bestehenden Deutschen Instituts für Menschenrechte ab-
bildet. Damit bildet die gesetzliche Grundlage außerdem
den einstimmigen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr
2000 ab, durch den das Institut ursprünglich gegründet
wurde. Der Entwurf greift so die Tatsache auf, dass an
der Unabhängigkeit des Instituts bisher keine Zweifel
laut geworden sind.

Entsprechend dem Bundestagsbeschluss aus dem Jahr
2000 bleibt das Institut für Menschenrechte ein eingetra-
gener Verein. Diese Rechtsform hat sich in der Praxis
bewährt und ermöglicht es dem Institut, entsprechend
den Pariser Prinzipien unabhängig zu arbeiten. Durch
die Struktur eines Vereins, der verschiedenen Mitglie-
dern offensteht, ist unserer Auffassung nach die ge-
forderte pluralistische Zusammensetzung des Instituts
gewährleistet – alles Voraussetzungen der Pariser Prinzi-
pien. Außerdem gibt es im Rahmen des Vereinsrechts
keine Rechtsaufsicht. Das ist ein ganz wesentlicher
Punkt, der sich aus den Pariser Prinzipien ergibt. Die
Kontrolle wird grundsätzlich von der Mitgliederver-
sammlung ausgeübt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808407900

Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808408000

Das hat nicht meine Frage beantwortet, sondern Sie

haben eine nicht gestellte Frage beantwortet. Ich habe
Sie nach Ihrer Rechtsauffassung gefragt, weil es im Be-
reich des parlamentarischen Raumes und der Bundesre-
gierung auch andere Entwürfe gibt, die offensichtlich im
Vergleich mit Ihren Vorschlägen diskutiert werden, die
ich durchaus unterstützenswert finde. Aber wenn diese
Vorschläge in der Bundesregierung offensichtlich nicht
abgestimmt werden können und keine Kabinettsreife er-
reichen, dann ist die Frage, ob dem entgegenstehende
Vorstellungen überhaupt mit den Pariser Kriterien ver-
einbar sind. Deshalb frage ich Sie noch einmal, ob Sie
mit mir der Auffassung sind, dass eine Beschränkung
der Tätigkeit des Institutes auf bloße Behördenersuchen
und eine enumerativ beschränkte Aufzählung von Be-
kanntmachungen, menschenrechtlichen Verträgen und
Vereinbarungen dem nicht gerecht wird. Denn in Ihrem
Entwurf wird durchaus richtig festgestellt, dass ein un-
abhängiges Menschenrechtsinstitut selbstständig zu
Menschenrechtsverletzungen im In- und Ausland Stel-
lung beziehen können muss. In diesem Zusammenhang
will ich nur wissen, ob wir darüber die gleiche Rechts-
auffassung haben, und vielleicht, weil Sie das gerade an-
gesprochen haben – –

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808408100

Nein, Herr Kollege Beck. Sie reden jetzt schon deut-

lich über die Zeit.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808408200

Okay, dann soll er das erst einmal beantworten. Ich

habe noch mindestens zwei Nachfragen. Ich bin Frage-
steller.

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808408300


Ich habe Ihnen deshalb unseren Entwurf vorgetragen,
weil wir der Auffassung sind, dass nur durch unseren
Entwurf den Pariser Kriterien Genüge getan wird. Da-
raus können Sie den Umkehrschluss selbst ziehen, Herr
Kollege.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808408400

Nur zur Geschäftslage, Herr Kollege Beck: Sie haben

eine Frage; zu der haben Sie jetzt zwei Zusatzfragen ge-
stellt. Das entspricht völlig unserem Reglement.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und dann habe ich zu den Fragen des Herrn Koenigs auch die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen!)


– Richtig, und dazu hat der Kollege Koenigs sich auch
noch einmal zu Wort gemeldet. Er bekommt nachher
auch noch einmal das Wort. Dazwischen bekommt Frau
Jantz das Wort, und es gibt eine ganze Reihe weiterer
Nachfragen.


Christina Jantz (SPD):
Rede ID: ID1808408500

Herr Präsident! Ich möchte an die Frage eines Kolle-

gen anschließen und meine Frage direkt an Herrn Braun
richten. Sie haben ausgeschlossen, dass die Einbringung
des Referentenentwurfs ins Kabinett seitens Ihres Hau-
ses verhindert wurde, bzw. Sie haben ausgeschlossen,
dass Ihr Haus dafür verantwortlich ist. Daran schließt
sich meine Frage an. Sie haben ein bisschen verklausu-
liert dargestellt, dass ein Ministerium dafür verantwort-
lich ist, also dass die Ressortabstimmung entgegen der
Annahme nicht stattgefunden habe. Ich bitte Sie, dazu
noch einmal ganz genau Stellung zu beziehen, zumal wir
auch beispielsweise der Süddeutschen Zeitung und wei-
teren Medien eindeutig entnehmen konnten, dass die
Verhinderung aus Ihrem Hause kam.

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808408600


Liebe Frau Kollegin, ich bitte Sie um Verständnis. Ich
habe nichts ausgeschlossen, sondern ich habe darauf hin-
gewiesen, dass die Bundesregierung als ein Kollegialor-
gan grundsätzlich dann zu dem Regelungsinhalt eines
Gesetzentwurfs Stellung nimmt, wenn sie darüber Einig-
keit erzielt und das dadurch dokumentiert hat, dass sie
ihn im Bundeskabinett beschlossen hat. Das ist beim
Entwurf zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für
das Deutsche Institut für Menschenrechte noch nicht der
Fall. Es gibt einen Gesetzentwurf des zuständigen
Ministeriums. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet,





Staatsminister Dr. Helge Braun


(A) (C)



(D)(B)

und sie ist noch nicht abgeschlossen. Die Frage, warum
sie noch nicht abgeschlossen ist, welche Ministerien
oder ob das Bundeskanzleramt dagegen Einwände hatten
und welcher Natur diese sind, gehört naturgemäß zum
exekutiven Verantwortungsbereich der Bundesregie-
rung. Dazu nehmen wir öffentlich und auch gegenüber
dem Bundestag keine Stellung, sondern erst dann, wenn
die Bundesregierung als Ganzes sich dazu eine Meinung
gebildet hat. Deshalb kann ich weder einzelne Ministe-
rien noch das Bundeskanzleramt davon ausnehmen oder
konkret einschließen, sondern das muss unseren weite-
ren Beratungen so lange anheimgestellt werden, bis der
vorliegende Gesetzentwurf Kabinettsreife hat.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808408700

Ich bitte noch einmal, die Ein-Minuten-Regelung im

Blick zu behalten. – Nächste Frage: Frau Haßelmann.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808408800

Vielen Dank. – Meine Frage richtet sich an Herrn

Braun vom Kanzleramt und bezieht sich auf die Frage
von Herrn Koenigs. Herr Braun, ich will Ihnen noch ein-
mal die Gelegenheit geben, wahrheitsgemäß zu antwor-
ten. Sie haben das so kategorisch ausgeschlossen. Hat
das Kanzleramt den Gesetzentwurf angehalten?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808408900


Die Frage, welche Organisationseinheit innerhalb der
Bundesregierung Bedenken gegen einen Gesetzentwurf
hat, der infolgedessen seine Kabinettsreife noch nicht er-
hält, ist nicht Gegenstand unserer öffentlichen Äußerun-
gen, sondern gehört zum Kernbereich exekutiver Eigen-
verantwortung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808409000

Frau Barley.


Dr. Katarina Barley (SPD):
Rede ID: ID1808409100

Ich habe eine inhaltliche Frage zu dem Gesetzent-

wurf. Sieht er konkrete Aufgabenzuweisungen an das
Deutsche Institut für Menschenrechte vor, und, wenn ja,
welche sind das?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808409200


Frau Kollegin, der Gesetzentwurf greift die Aufgaben
auf, die dem Deutschen Institut für Menschenrechte
durch den Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 über-
tragen worden sind. Diese gelten ihrerseits wiederum auf
der Basis der Prinzipien von Paris. Nach dem Bundes-
tagsbeschluss wird das Institut tätig insbesondere im Be-
reich der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im
In- und Ausland. Es trägt durch Forschung zur Qualifi-
zierung der Menschenrechtsarbeit bei, betreibt Politikbe-
ratung und menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit im
Inland, tauscht sich mit vergleichbaren Einrichtungen im
Ausland aus und begleitet verschiedene internationale
Menschenrechtsmechanismen. Der Gesetzentwurf über-
nimmt diese Aufgabenbeschreibung.

Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808409300

Herr Koenigs.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808409400

Meine Frage richtet sich wiederum an den Kollegen

Braun. Es ist abzusehen, dass die Bundesregierung den
A-Status nicht wird halten können; denn bereits im März
beschließt die Kommission über den Status. Was plant
denn die Bundeskanzlerin, um die drohende Blamage
durch den Verlust des A-Status abzuwenden?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808409500


Die Zuständigkeit für das Thema liegt im Bereich des
Justizministeriums. Natürlich hat die Bundesregierung
als Ganzes ein großes Interesse, den A-Status zu erhal-
ten. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir so rechtzeitig
die notwendigen Schritte innerhalb der Bundesregierung
einleiten, dass wir im Ergebnis ein Signal senden kön-
nen, das uns den A-Status erhalten lässt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808409600

Herr Koenigs.


Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808409700

Da dies aber so drängt und die Kanzlerin die Richtli-

nienkompetenz hat, müsste sich die Kanzlerin doch nun
einmischen. Sonst sind die Fristen nicht einzuhalten. Da
sich die verschiedenen Ministerien untereinander strei-
ten, ist das doch der Moment, in dem die Kanzlerin ih-
rerseits sagen sollte: Jetzt kommt einmal in die Puschen! –
Warum macht sie das nicht?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808409800


Sie können davon ausgehen, dass im Augenblick die
gesamte Bundesregierung – das schließt die Bundes-
kanzlerin selbstverständlich genauso ein wie die betei-
ligten Ressortminister und die anderen Vertreter des
Bundeskanzleramts – daran arbeitet, den A-Status zu er-
halten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808409900

Kollege Fechner.


Dr. Johannes Fechner (SPD):
Rede ID: ID1808410000

Herr Staatssekretär Lange, ich habe eine Frage zu den

Pariser Prinzipien. Soll im Institut eine Vielfalt von ge-
sellschaftlichen Gruppen repräsentiert sein? Im Vorfeld
gab es Kritik, weil das derzeit nicht der Fall sein soll.
Wie beurteilen Sie die aktuelle Situation?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808410100


Ich beurteile die aktuelle Situation so, Herr Kollege,
dass inzwischen die geforderte gesellschaftliche Vielfalt
erreicht ist. Ich sage bewusst „inzwischen“, weil es dies-
bezüglich im Jahr 2008, also vor fast sieben Jahren, tat-
sächlich einmal Kritik vom Akkreditierungsausschuss
gab. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Verein allerdings nur





Parl. Staatssekretär Christian Lange


(A) (C)



(D)(B)

14 Mitglieder. Der Akkreditierungsausschuss hat diesen
Punkt später nicht noch einmal beanstandet. Das deckt
sich mit meiner Sicht auf die Vielfältigkeit der Vertre-
tung. Das Problem ist aus unserer Sicht gelöst. Mittler-
weise ist die Zahl der Vereinsmitglieder auf 60 ange-
wachsen. Mitglieder sind – wie gefordert – eine ganze
Bandbreite von Organisationen, die an der Förderung
und dem Schutz der Menschenrechte beteiligt sind. Wer
derzeit Mitglied ist, kann man auf der Internetseite des
Instituts sehen.

Nach unseren Vorstellungen können sich außerdem
alle natürlichen und juristischen Personen mit Bezug
zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zum
Zweck der Aufnahme an das Kuratorium des Deutschen
Instituts für Menschenrechte wenden.

Natürlich können auch die Mitglieder des Kurato-
riums Vereinsmitglieder vorschlagen. Ich erwähne das
deshalb, Herr Kollege, weil im Kuratorium schon immer
zwei Mitglieder dieses Hauses sitzen, sodass wir alle
auch hier direkt im Bundestag Ansprechpartner haben,
die wir mit Ideen, wer noch vertreten sein sollte, anspre-
chen können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808410200

Kollege Wiese.


Dirk Wiese (SPD):
Rede ID: ID1808410300

Ich habe ebenfalls eine Frage an Herrn Staatssekretär

Lange. Vielleicht können Sie Stellung dazu nehmen,
welche Aufgabe das Deutsche Institut für Menschen-
rechte nach den Pariser Prinzipien wahrnehmen sollte.
Können Sie das einmal darlegen?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808410400


Herr Kollege, die Pariser Prinzipien befassen sich in
einem eigenen Abschnitt damit, welche Zuständigkeiten
und Aufgaben eine nationale Menschenrechtsinstitution
haben soll. Wichtig ist hier vor allem das Recht, der Re-
gierung, dem Parlament und anderen Organen in bera-
tender Eigenschaft Empfehlungen, Vorschläge und Be-
richte vorzulegen. Des Weiteren sollen die Aufgaben die
Information der Öffentlichkeit, die Bildungsarbeit im In-
land und wissenschaftliche Forschung und Publikationen
umfassen.

Die Pariser Prinzipien lassen dabei an verschiedenen
Stellen deutlich erkennen, dass sich die nationalen Men-
schenrechtsinstitutionen maßgeblich mit der Menschen-
rechtslage im Inland befassen. So heißt es dort unter an-
derem, dass sie die Aufgabe haben, Berichte über die
allgemeine Lage der Menschenrechte im Land zu erstel-
len und die Regierung auf Fälle von Menschenrechtsver-
letzung im ganzen Land aufmerksam zu machen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808410500

Kollege Bartke.

Dr. Matthias Bartke (SPD):
Rede ID: ID1808410600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär

Lange, auch von mir noch eine Frage zu den Pariser
Prinzipien. Können Sie benennen, was aus Ihrer Sicht
die wichtigsten Punkte der Pariser Prinzipien insbeson-
dere in Bezug auf das Deutsche Institut für Menschen-
rechte sind?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808410700


Die wichtigsten Punkte der Pariser Prinzipien sind
aus meiner Sicht die, die sich direkt auf die Unabhängig-
keit beziehen. Die nationale Menschenrechtsinstitution,
hier also das Deutsche Institut für Menschenrechte, muss
von der Regierung unabhängig sein. Sie darf also nicht
Weisungen der Regierung unterworfen sein. Auch jeder
andere Mechanismus, der das Institut de facto den Wün-
schen oder Anweisungen einer Regierung unterwerfen
würde, ist nicht erlaubt. Außerdem muss die Institution
nach den Pariser Prinzipien über ausreichende Finanz-
mittel verfügen. Schließlich verlangen die Pariser Prinzi-
pien auch, dass die nationalen Institutionen im nationa-
len Recht abgesichert sind, also die gefragte gesetzliche
Grundlage haben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808410800

Herr Schwabe.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1808410900

Ich habe eine Frage an das Bundeskanzleramt. Ich

will Ihnen natürlich sehr gerne abnehmen und glaube
auch, dass es so ist, dass Sie sich der Bedeutung bewusst
sind und Sie natürlich alles tun wollen, um außenpoliti-
schen Schaden von Deutschland abzuwenden, und auch
dafür sorgen, dass unsere Glaubwürdigkeit in Menschen-
rechtsfragen international nicht untergraben wird, gerade
angesichts des Vorsitzes im UN-Menschenrechtsrat.

Vielleicht können Sie uns den Zeitplan darlegen. Wie
sind eigentlich die entsprechenden Zeitpläne in Genf?
Wenn ich es richtig verstehe, steht dort eine Entschei-
dung Mitte März an. Wann ist aus Ihrer Sicht eigentlich
die letzte Möglichkeit, dass aus Deutschland ein Signal
kommt, das uns international in die Situation bringt, dass
der A-Status erhalten bleiben kann?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808411000


Diese konkreten fachlichen Fragen, wie es in Genf
weitergeht, muss Ihnen der Kollege aus dem zuständigen
Ressort beantworten. Aber wir alle in der Bundesregie-
rung sind uns der Eilbedürftigkeit des Vorhabens be-
wusst, und deshalb arbeiten wir auch intensiv an einer
Einigung.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das haben Sie vor zwei Wochen auch schon gesagt!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808411100

Kollege Beck.






(A) (C)



(D)(B)


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808411200

Darf ich zwei Fragen auf einmal stellen?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808411300

Vielleicht sind nach der ersten Frage alle offenen

Punkte beantwortet.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808411400

Es geht um zwei unterschiedliche Fragestellungen.

Teilt das Justizministerium die Auffassung, dass eine
Zuordnung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
zu einem Geschäftsbereich innerhalb der Bundesregie-
rung in Konflikt mit den Pariser Kriterien zum Thema
Unabhängigkeit stünde, und, wenn nein, wie begründen
Sie Ihre Haltung?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808411500


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbrau-
cherschutz ist der Auffassung, dass nur der Vereinssta-
tus, wie wir ihn derzeit haben, den Pariser Prinzipien
entspricht, und dementsprechend haben wir unseren Ge-
setzentwurf ausgestaltet. Der Grund dafür liegt darin,
dass wir vermeiden müssen, dass es eine Fach- und
Rechtsaufsicht gibt. Diese Fach- und Rechtsaufsicht
wird durch die Rechtsform „e. V.“ vermieden. Deshalb
haben wir diesen Vorschlag gemacht. Das entspricht im
Übrigen der Praxis hier in der Bundesrepublik.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808411600

Zweite Nachfrage, Herr Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808411700

Ich habe eine Frage zu den Folgen, wie sie das Kanz-

leramt schon angesprochen hat. Welche Staaten haben
den A-Status nach den Pariser Kriterien in der Vergan-
genheit verloren bzw. nicht erreicht? Ich habe ein gewis-
ses Verständnis, wenn Sie das jetzt nicht sagen können;
dann hätte ich diese Frage aber gerne schriftlich beant-
wortet.

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808411800


Die Antwort kann ich Ihnen gerne schriftlich liefern;
die nötigen Informationen sind vorhanden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808411900

Kollege Hoffmann.


Alexander Hoffmann (CSU):
Rede ID: ID1808412000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an

den Staatssekretär Lange. Der Status wird ja durch das
ICC verliehen. Nun wurden Institutionen in Afghanistan,
Nigeria, Venezuela, Aserbaidschan und Russland im
A-Status akkreditiert. Welche Aussagekraft hat demnach
dieser Status für die Bewertung der Lage der Menschen-
rechte in einem Land?


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja gar nicht die Funktion!)

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808412100


Keine. Der Status gibt vielmehr nur wieder, welche
Rechtsstellung das Institut hat und welche Rechte damit
verbunden sind. Das ist auch unser Ziel. Deswegen wol-
len wir den A-Status erhalten. Ich kann Ihnen einmal
darstellen, was das alles für Folgen hat, wenn man den
A-Status hat bzw. wenn man ihn nicht mehr hat:

Zum einen ist der A-Status ein internationales Güte-
siegel, das unterstreicht, wie ernsthaft die Beobachtung
des Menschenrechtsschutzes in dem jeweiligen Land
durch die Institution erfolgt. Würde in dieser Zeit das
Deutsche Institut für Menschenrechte herabgestuft, wäre
dies für viele Gegner der Bundesrepublik auf UN-Ebene
ein willkommenes Argument, zu sagen, Deutschland be-
obachte den Menschenrechtsschutz im eigenen Land
selbst nicht mehr ausreichend. Den damit verbundenen
außenpolitischen Schaden wollen wir – es ist schon er-
wähnt worden – abwenden.

Zum anderen folgen dem A-Status wichtige Mitwir-
kungsrechte auf UN-Ebene. Nur Institutionen mit dem
A-Status haben Teilnahme- und Rederecht im UN-Men-
schenrechtsrat. Sie dürfen im UPR-Verfahren – das ist
das Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrats
für die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen – einen
eigenen Bericht zur Menschenrechtslage in ihrem Staat
einreichen.

Außerdem haben Institute mit A-Status das Recht auf
Teilnahme an allen Fachausschüssen zu Menschen-
rechtspakten der Vereinten Nationen und können dort ei-
gene Parallelberichte über die Umsetzung des jeweiligen
Menschenrechtspakts in ihrem Heimatstaat vorlegen.
Zudem geht durch den Verlust des A-Status die Möglich-
keit verloren, auf die Akkreditierungspolitik des dafür
zuständigen International Coordinating Commitee, ICC,
überhaupt Einfluss zu nehmen. Auch das wollen wir si-
cherstellen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808412200

Herr Kollege Brunner.


Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD):
Rede ID: ID1808412300

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage an Sie,

Herr Staatssekretär, geht in die gleiche Richtung – sie
überschneidet sich mit der des Kollegen Hoffmann –:
Welche Zeitschiene ist erforderlich, um den Verlust des
A-Status und damit die von Ihnen dargestellten Folgen
für die Bundesrepublik Deutschland, Stichwort „Ein-
flussnahme der Bundesrepublik Deutschland und die da-
mit verbundenen Menschenrechtsfragen“, zu vermei-
den?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808412400


Herr Kollege, der Akkreditierungsausschuss tagt Ende
März. Wir haben diesen Termin fest im Blick. Ich gehe
davon aus, dass ein Gesetzentwurf, wenn die Koalitions-
arbeitsgruppen zu einem Ergebnis kommen, schnell auf
den Weg gebracht werden kann, zum Beispiel im Wege
eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs. Ein sol-





Parl. Staatssekretär Christian Lange


(A) (C)



(D)(B)

cher Gesetzentwurf ist nicht zustimmungspflichtig; das
heißt, der Bundesrat kann dieses Vorgehen nicht aufhal-
ten. Wir sind der Auffassung, dass wir diesen föderalen
Aspekt dem Akkreditierungsausschuss durchaus vermit-
teln können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808412500

Frau Hänsel.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808412600

Danke schön, Herr Präsident. – Bei mir klingen jetzt

schon ein wenig die Ohren, wenn ich hier Fragen höre,
die sozusagen die Bedeutung des A-Status relativieren
wollen. Deshalb meine Nachfrage ans Bundeskanzler-
amt: Teilt das Bundeskanzleramt die Meinung, dass es
unbedingt wichtig ist, den A-Status des Deutschen Insti-
tuts für Menschenrechte zu erhalten, und dass man nicht
anfangen darf, das unter Verweis auf andere Länder zu
relativieren?

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808412700


Die Bundesregierung als Ganzes strebt den Erhalt des
A-Status an.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808412800

Weitere Nachfragen liegen zu diesem Komplex nicht

mehr vor. Wir kommen jetzt aber natürlich noch zu den
Fragen der Kollegin Britta Haßelmann, die sicher impli-
zit, mindestens teilweise, beantwortet sind. Aber viel-
leicht will der Staatssekretär noch etwas Ergänzendes sa-
gen; sicher will die Kollegin noch etwas nachfragen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Antwort kann nur Ja heißen!)


Ich rufe zunächst die Frage 4 der Kollegin
Haßelmann auf:

Ist für die Kabinettssitzung am 25. Februar 2015 die Ver-
abschiedung eines Gesetzentwurfs zur Schaffung einer ge-
setzlichen Grundlage für das DIMR vorgesehen?

C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808412900


Ich beantworte die Frage gern. Da die Tagesordnung
für den 25. Februar 2015 noch nicht vorliegt, kann ich
Ihnen diese Frage nicht beantworten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808413000

Dann kommen wir zur Frage 5 der Kollegin

Haßelmann:

(vergleiche Ant wort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 28. Januar 2015, Protokoll Seite 7709)

chen Grundlage für das DIMR stattgefunden?
C
Christian Lange (SPD):
Rede ID: ID1808413100


Die Frage beantworte ich wie folgt: Ich habe in der
angesprochenen Fragestunde darauf hingewiesen, dass
die Ressortabstimmung noch läuft.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808413200

Nachfrage, Kollege Beck. – Ach so, Frau Haßelmann;

bitte, ja gern.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808413300

Genau. Ich habe auch noch eine Nachfrage, wie von

Ihnen schon angekündigt.

Meine Frage richtet sich wieder ans Kanzleramt. –
Herr Braun, Sie haben meinem Kollegen Koenigs bei
der Beantwortung gerade zugesichert, dass wir das mit
dem Gesetzentwurf bis März hinkriegen. Das ist not-
wendig, damit wir den A-Status nicht verlieren, weil
Ende März die Konferenz stattfindet, auf der darüber
entschieden wird. Der Kollege Lange hat gesagt: Auf der
Tagesordnung der Kabinettssitzung am 25. Februar steht
das Thema bislang nicht. – Deshalb meine Frage: Beab-
sichtigt die Bundesregierung, dieses Thema in Form ei-
nes Gesetzentwurfs auf die Tagesordnung der Kabinetts-
sitzung am 25. Februar oder am 4. März zu setzen? Das
sind die beiden letzten Möglichkeiten, einen Gesetzent-
wurf vor der internationalen Entscheidung Ende März
ins parlamentarische Verfahren zu bringen.

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808413400


Sehr geehrte Frau Kollegin, mir tut es leid, dass ich
Ihrem Anspruch, Ihnen mehr zu erzählen, nicht gerecht
werden kann. Aber solange die Ressortabstimmung noch
nicht abgeschlossen ist, kann auch kein Termin für die
Beratung im Kabinett festgelegt werden. Der wird in al-
ler Regel am Montag der laufenden Woche für den je-
weiligen Mittwoch bestimmt. Ein konkreter Kabinetts-
termin steht dementsprechend derzeit noch nicht fest.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808413500

Aber wenn die Befassung im Kabinett in den Sternen

steht, wie können Sie meinem Kollegen Koenigs dann
versichern, dass wir den Termin für den Erhalt des A-Sta-
tus Ende März halten? Das würde nur funktionieren,
wenn die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin in der
Frage wahrgenommen wird. Das haben Sie verneint,
aber gleichzeitig zugesichert: Wir halten den Termin im
März. – Sie haben mir jetzt gesagt, Sie könnten nichts
dazu sagen, ob in den beiden Kabinettssitzungen, die
vorher stattfinden, das Thema beraten wird oder nicht.
Dann trifft doch die Aussage, die Sie gerade getroffen
haben, nicht zu.

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808413600


Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ich
mir das, was Sie mir schon in Ihren Fragen unterstellen,
ausdrücklich nicht zu eigen mache. Das Grundproblem
ist, dass Sie hier die ganze Zeit zu einem Sachverhalt





Staatsminister Dr. Helge Braun


(A) (C)



(D)(B)

fragen, der noch nicht die Kabinettsreife hat und über
den die Bundesregierung Ihnen deshalb weder zum Re-
gelungsumfang noch zum Zeitplan so detailliert Aus-
kunft geben kann, wie Sie das gern möchten. Das ist eine
sinnvolle Regelung im Sinne auch einer sachgerechten
Arbeit. Deshalb kann ich Ihnen nicht sagen, welche Res-
sorts oder Personen sich an welcher Stelle wie eingelas-
sen haben. Deshalb kann ich Ihnen auch zum Zeitplan
weder positiv noch negativ etwas sagen. Die Bundesre-
gierung entscheidet im Zuge jeder Kabinettssitzung, ob
das Thema dort aufgerufen wird, und das hängt davon
ab, ob bis dahin die offenen Fragen geklärt sind und da-
mit die Ressortabstimmung abgeschlossen ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808413700

Aus den Auskünften ergibt sich eigentlich konklu-

dent, dass das Thema, wenn es der Regierung so wichtig
ist, wie dargestellt, in einer der beiden nächsten Kabi-
nettssitzungen behandelt werden muss.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war ja meine Frage!)


Nachfrage des Kollegen Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808413800

Mit Blick auf die Anregung des Präsidenten: Kann

uns die Bundesregierung angesichts der internationalen
Sitzungen zum Erhalt des A-Status im März sagen, wie
und wann sie das Beratungsverfahren abschließen will,
um den Termin im März nicht zu reißen, weil das die un-
mittelbare Folge hätte, dass wir den A-Status verlieren?
Sie haben vorhin gesagt, dass Sie das auf jeden Fall ver-
meiden wollen. Dann müssen Sie ja eine Vorstellung ha-
ben, wie Sie dieses Ziel beratungstechnisch erreichen. –
Sie sind gefragt, Herr Staatsminister.

D
Dr. Helge Braun (CDU):
Rede ID: ID1808413900


Ich sage es noch einmal: Ich kann Ihnen über die Ab-
läufe dazu innerhalb der Bundesregierung keine Aus-
kunft geben. Warten Sie das doch einfach mal ab. Wir
sind gerne bereit, dann im Deutschen Bundestag auch
Rede und Antwort zu stehen. Wir streben an, den A-Sta-
tus zu erhalten. Den konkreten Kabinettsberatungster-
min können wir Ihnen derzeit nicht mitteilen.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das geht so nicht! Wir werden ihn verlieren, Herr Braun! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich halte Sie für überbezahlt, Herr Staatsminister!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808414000

Damit sind die Fragen zu diesem Geschäftsbereich er-

schöpft.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen. Die Frage 6 der Abgeordne-
ten Sabine Zimmermann wird schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 7 der
Abgeordneten Sabine Zimmermann, die Fragen 8 und 9
des Abgeordneten Kurth sowie die Frage 10 der Abge-
ordneten Bellmann werden schriftlich beantwortet.

Nun kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Verteidigung. Die Frage 11 der Abge-
ordneten Brugger wird schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend. Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Kunert
werden ebenfalls schriftlich beantwortet.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Gesundheit. Hier steht die Parla-
mentarische Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz zur
Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe die Frage 14 der
Kollegin Scharfenberg auf:

Was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu tun, um
die in der vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung,
Karl-Josef Laumann, in Auftrag gegebenen und vorgestellten
Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
der Bundesagentur für Arbeit zur Vergütung in den Pflegebe-
rufen „Was man in den Pflegeberufen in Deutschland ver-
dient“ aufgezeigten eklatanten Lohnunterschiede zwischen
den Berufsgruppen der Kranken- und der Altenpflegekräfte
einerseits und die regionalen Unterschiede in der Bezahlung
sowohl von Kranken- als auch von Altenpflegekräften ande-
rerseits anzugleichen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414100


Frau Kollegin Scharfenberg, auf Grundlage der ge-
setzlichen und tariflichen Regelungen sind die Entschei-
dungen über die Höhe der Vergütungen und die Arbeits-
zeit in den Arbeitsverträgen zwischen den einzelnen
Pflegeeinrichtungen und den Beschäftigten zu treffen.

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regelungen mit
Bezug auf die Vergütungen getroffen. Das Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales hat aufgrund von Ent-
scheidungen der Pflegekommission durch die Pflege-
arbeitsbedingungenverordnung geregelt, dass der
Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege ab 1. Januar
2015 um 40 Cent je Stunde auf 9,40 Euro pro Stunde in
den alten Bundesländern einschließlich Berlin und um
65 Cent je Stunde auf 8,65 Euro pro Stunde in den neuen
Bundesländern – ohne Berlin – steigt. In zwei Schritten
soll er bis zum Januar 2017 weiter steigen und dann
10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro
Stunde im Osten betragen.

Ab 1. Oktober soll zudem der Kreis derer, für die der
Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet werden.
Dann sollen zusätzlich auch die in Pflegebetrieben be-
schäftigten Betreuungskräfte von demenziell erkrankten
Personen, Alltagsbegleiterinnen und -begleiter sowie
Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. Seit dem
1. Januar gilt zudem der allgemeine gesetzliche Mindest-
lohn von 8,50 Euro auch für Hilfskräfte, die in Pflege-
einrichtungen arbeiten, so zum Beispiel für Küchen-
kräfte, für die keine Vergütungsregeln im Rahmen von
Tarifverträgen gelten.

Der Gesetzgeber hat zudem mit dem ersten Pflege-
stärkungsgesetz die Anerkennung der Wirtschaftlichkeit
von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung





Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz


(A) (C)



(D)(B)

der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen in Vergütungs-
vereinbarungen ab dem 1. Januar gesetzlich festge-
schrieben. Für Pflegeeinrichtungen werden damit An-
reize gesetzt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
entsprechend zu entlohnen. Gleichzeitig erhalten die
Kostenträger ein Nachweisrecht, dass die finanziellen
Mittel auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankom-
men. Das gilt sowohl für Pflegefachkräfte als auch für
Pflegehilfskräfte.

Im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungs-
offensive Altenpflege“ haben sich Verbände, Kostenträ-
ger und Gewerkschaften dazu bekannt, dass eine leis-
tungsgerechte Vergütung der Pflegekräfte für die
Attraktivität des Berufsfeldes wichtig und im Rahmen
der Vergütungs- und Tarifverhandlungen stärker zu be-
rücksichtigen ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808414200

Frau Kollegin Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Meine erste
Nachfrage ist: Nach welchen Kriterien soll denn künftig
geprüft werden – das hat der Pflegebevollmächtigte
Karl-Josef Laumann in einer Pressemitteilung zur Studie
zur Vergütung in der Pflege vorgeschlagen –, ob ein an-
gemessener Lohn auch tatsächlich gezahlt wird? Was ist
ein angemessener Lohn, und sollen die Pflegekassen das
regelmäßig oder nur anlassbezogen überprüfen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414300


Frau Kollegin Scharfenberg, ich habe bei der Beant-
wortung Ihrer Frage gerade ausgeführt, dass das Pflege-
stärkungsgesetz den Kostenträgern die Möglichkeit gibt,
nachzuprüfen, ob Tariflohn gezahlt wird; das steht den
Kostenträgern offen. Ansonsten werden die Vergütungs-
vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen
und sind dadurch auch nicht in dem Maße durch den Ge-
setzgeber kontrollierbar.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Studie zur Vergütung in der Pflege hat gezeigt,
dass es eine enorme Schieflage im Verhältnis zwischen
der Vergütung in der Krankenpflege und der Vergütung
in der Altenpflege gibt. Meine Frage ist daher: Was soll
denn strukturell in der Altenpflege bzw. bei der Vergü-
tung in der Altenpflege geändert werden, damit Alten-
pflegekräfte flächendeckend mehr verdienen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414400


Zunächst einmal ist diese Studie ein wichtiger Beitrag
dazu, dass in Bezug auf die Vergütungsbedingungen
Transparenz entsteht. Dazu hat diese Studie einen wich-
tigen Beitrag geleistet; denn dadurch sind den verant-
wortlichen Vertragspartnern sowohl die Vergütungs-
unterschiede zwischen der Altenpflege und der
Krankenpflege als auch die regionalen Unterschiede
stärker bewusst geworden.

Interessant an der Studie ist auch die Höhe des An-
teils der Teilzeitkräfte; denn das Gesamtvergütungs-
niveau hängt natürlich sehr von der wöchentlichen Ar-
beitszeit ab. Hier hat die Bundesregierung bereits in der
Vergangenheit durch die „Initiative Neue Qualität der
Arbeit“ wichtige Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel
bei der Gestaltung von Dienstplänen bei den Einrich-
tungsträgern. Sie richtet sich nach den Wünschen der
Beschäftigten, sowohl in familiärer Hinsicht als auch in
Bezug auf deren persönliche und berufliche Lebensge-
staltung, und orientiert sich gleichzeitig an den Wün-
schen der betroffenen Pflegenden nach mehr Vollzeit-
kräften und Vollzeitstellen und gibt ihnen wichtige
Hilfestellungen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808414500

Wir kommen zur Frage 15 der Kollegin Elisabeth

Scharfenberg:
Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Strategie

fest, eine generalistische Pflegeausbildung umzusetzen, wie
vom Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef
Laumann, in der Pressemitteilung zur Studie über die Vergü-
tung in den Pflegeberufen gefordert, und welche Einschät-
zung hat die Bundesregierung dazu, wie sich die gemeinsame
Ausbildung auf die Entwicklung der Löhne für den Bereich
der Kranken- und der Altenpflege entwickeln wird?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414600


Frau Kollegin Scharfenberg, auf Ihre Frage antworte
ich wie folgt: Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ei-
nen Entwurf für ein Pflegeberufegesetz, durch das die
Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und
Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkran-
kenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten
Pflegeausbildung zusammengeführt werden. Dabei wird
an die Vorarbeiten der letzten Legislaturperiode ange-
knüpft, die gemeinsam mit der Arbeits- und Sozialminis-
terkonferenz der Länder diskutiert worden sind.

Es werden die Grundlagen für ein einheitliches Be-
rufsbild Pflege geschaffen, das sich den Anforderungen
an die Pflege der Zukunft anpasst. Es gilt, den jungen
Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden, eine
qualitativ hochwertige und zeitgemäße Ausbildung zu
bieten, die dem breiten beruflichen Spektrum und den
Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheits-
wesen Rechnung trägt und Entwicklungspfade öffnet.
Die Verantwortung für die Vereinbarung der Höhe ange-
messener tariflicher Vergütungen obliegt auch weiterhin
den Tarifvertragsparteien.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Meine erste
Nachfrage ist: Welche Auswirkung hätte denn nach Ein-
schätzung der Bundesregierung eine generalistische
Ausbildung auf den Fachkräftemangel im Arbeitsfeld
Altenpflege?






(A) (C)



(D)(B)

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414700


Frau Kollegin Scharfenberg, neben einer weiteren
Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes durch zu-
sätzliche Entwicklungsmöglichkeiten und die Aufwer-
tung des Berufsfeldes geht es insbesondere um eine qua-
litative Verbesserung der Pflegeausbildung und eine
umfassende Modernisierung ihrer Inhalte.

Die Idee einer vereinheitlichten Pflegeausbildung ist
im Übrigen auch nicht neu. Fachpolitische Forderungen
zielen seit langem auf diese Neukonzeption der Pfle-
geausbildung im Sinne eines generalistischen Berufspro-
fils ab. Modellvorhaben haben gezeigt, dass eine dreijäh-
rige einheitliche Pflegeausbildung im Sinne eines neuen
allgemeinen Pflegeberufs gerade die Kompetenzen be-
sonders vermittelt, die angesichts zunehmend komplexer
werdender Pflegesituationen und unterschiedlichster
Pflegekontexte besonders notwendig sind.

Die vereinheitlichte Pflegeausbildung wird auch eine
Antwort auf die Herausforderungen der demografischen
Entwicklung, der Alterung der Gesellschaft, sein. Es ent-
stehen neue Pflegebedarfe, und zwar in den Kranken-
häusern und in den Pflegeeinrichtungen. Darauf reagiert
die neue Pflegeausbildung. Das kommt den Pflegenden
und den zu Pflegenden zugute. Ein einheitliches Berufs-
bild Pflege verstärkt außerdem insbesondere das berufli-
che Selbstverständnis der Pflegefachkräfte im Kontext
anderer Gesundheitsfachberufe und führt damit auch zu
einer stärkeren beruflichen Identifikation.

Unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der Pflege er-
möglichen es den Pflegenden auch, den Umfang ihrer
Berufstätigkeit an ihre persönliche Entwicklung und Le-
benssituation anzupassen. Das ist insbesondere in der
Kranken- und Altenpflege wichtig.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808414800

Bitte achten Sie auf die Zeit.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808414900


Zudem leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass
die Ausbildung kostenfrei ist, was bisher insbesondere in
der Altenpflege in einzelnen Bundesländern ein erhebli-
ches Problem darstellt.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank. – Die Studie zur Vergütung in der
Pflege hat ganz deutlich gezeigt, dass in der Kranken-
pflege mehr verdient wird als in der Altenpflege, dass
Fachkräfte in der Altenpflege etwa so viel verdienen wie
Hilfskräfte in der Krankenpflege. Das ist eine erhebliche
Schieflage. Ist nicht zu befürchten, dass eine Ausbil-
dung, die generalistisch für mehrere Pflegeberufe quali-
fiziert, die ausgebildeten Pflegekräfte dahin treiben wird,
wo besser bezahlt wird, mit den entsprechenden Folgen
für die schlechter entlohnten Bereiche, sprich: für die
Altenpflege?
A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808415000


Frau Kollegin Scharfenberg, diese Entwicklung be-
fürchten wir nicht. Im Gegenteil. Wir erhoffen uns durch
die generalistische Pflegeausbildung eine insgesamt stär-
kere Attraktivität der Pflegeberufe in der Alten- wie in
der Krankenpflege. Angesichts des drohenden Fachkräf-
temangels sind dieses Mehr an Attraktivität und die hö-
heren und besseren Qualifikationen, die in allen Einsatz-
bereichen erforderlich sind, die beste Gewähr dafür, dass
wir in allen Bereichen eine deutliche Verbesserung der
Vergütungssituation dauerhaft bewerkstelligen können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808415100

Frau Zimmermann.


Pia Zimmermann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808415200

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Widmann-Mauz,

ich habe eine Frage zum Koalitionsvertrag. Dort heißt
es, dass es ein einheitliches Berufsbild mit einer gemein-
samen Grundausbildung und einer darauf aufbauenden
Spezialisierung für die Alten-, Kranken- und Kinder-
krankenpflegeausbildung geben soll. Meine Frage ist:
Soll diese Spezialisierung Teil der dreijährigen Ausbil-
dung sein, oder soll die Spezialisierung nach der Ausbil-
dung stattfinden?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1808415300


Frau Kollegin Zimmermann, das entsprechende Be-
rufsgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstim-
mung innerhalb der Bundesregierung. Sobald diese Ab-
stimmung abgeschlossen ist, werde ich Sie darüber
gerne an dieser Stelle oder im Ausschuss ausführlich in-
formieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808415400

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf. Die Fra-
gen 16 und 17 der Abgeordneten Sabine Leidig, die Fra-
gen 18 und 19 des Abgeordneten Herbert Behrens sowie
die Frage 20 des Abgeordneten Oliver Krischer werden
schriftlich beantwortet.

Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit auf. Die Frage 21 des Abgeordneten André
Hahn wird schriftlich beantwortet.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung auf. Die Fragen 22 und
23 des Abgeordneten Jens Spahn sowie die Frage 24 der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl werden ebenfalls
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Zur Beantwortung der Fragen steht der
Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel
zur Verfügung.





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)

Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Uwe Kekeritz
auf:

Inwiefern treffen die Schilderungen im Nachrichtenmaga-

(vergleiche Ausgabe vom 24. Januar 2015 „Gegen Ethos und Gewissen“)

beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, die damalige Abtei-
lungsleiterin U. M. in ihrem Büro aufgesucht und in aggressi-
ver Weise aufgefordert habe, die Bewertung ihrer Mitarbeite-
rin G. H. abzusenken, und wie hat sich das daraufhin erfolgte
Gespräch zwischen U. M. und dem Bundesminister Dr. Gerd
Müller im Ministerbüro zugetragen, wo U. M. den Bundes-
minister über den – aus ihrer Sicht – Versuch der „Nötigung“
durch den Staatssekretär Dr. Friedrich Kitschelt in Kenntnis
gesetzt hat?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808415500


Kann ich beide Fragen zusammen beantworten?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808415600

Dann rufe ich auch die Frage 26 des Abgeordneten

Uwe Kekeritz auf:
Kann das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-

menarbeit und Entwicklung plausibel darlegen, wie der erst
wenige Wochen im Amt befindliche Nachfolger von U. M.
die Mitarbeiterin G. H. objektiver beurteilen kann als deren
langjährige Vorgesetzte U. M., und welche Konsequenzen er-
wägt der Bundesminister Dr. Gerd Müller, sollte die Staatsan-
waltschaft tatsächlich Klage gegen den Staatssekretär
Dr. Friedrich Kitschelt wegen Nötigung erheben oder diesen
gar verurteilen?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808415700


Herr Kollege Kekeritz, zwei ganz klare Antworten:
Erstens. Die in der von Ihnen zitierten Berichterstattung
erhobenen Vorwürfe sind unbegründet.

Zweitens. Das Beurteilungsverfahren lief nach den
Grundsätzen ab, wie sie von der Bundeslaufbahnverord-
nung festgelegt sind.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808415800

Bitte, Herr Kekeritz.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808415900

Verstehe ich Sie richtig, Herr Fuchtel, dass es das Ge-

spräch zwischen Frau Müller und dem Herrn Minister
nicht gab? Was wurde von Herrn Minister Müller tat-
sächlich an Frau Müller zurückgespiegelt? Inwieweit
war das Gespräch zwischen Frau Müller und Herrn
Kitschelt vorher mit dem Minister abgesprochen?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808416000


Ich habe Ihnen noch nicht gesagt, dass ich dazu keine
Ausführungen mache. Ich wollte Ihnen erst einmal ein-
leitend sagen, wie der Rahmen aussieht.

Ich möchte Ihnen weiter sagen, dass ich als Dienst-
herr eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Bediensteten
des Hauses habe. Des Weiteren habe ich im Interesse der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Datenschutz zu
wahren. Zudem habe ich die Aufgabe, dafür zu sorgen,
dass am heutigen Tage kein Präzedenzfall geschaffen
wird, wonach künftig alle Gespräche, Benotungen und
Konkurrenzen in Ministerien, die es täglich gibt, in die-
sem Plenum zur Debatte kommen.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808416100

Kann ich also davon ausgehen, dass die Staatsanwalt-

schaft von sich aus nicht ermitteln wird?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808416200


Sie versuchen hier, mit Suggestivfragen irgendwelche
Ergebnisse zu erzielen. Wir zwei sind schon zu lange
alte Hasen, als dass dies klappen könnte.

Insofern sage ich Ihnen: Es gab natürlich ein Ge-
spräch zwischen Frau Müller, der Abteilungsleiterin,
und Herrn Dr. Kitschelt. Dies diente der Übergabe der
Urkunde zur Bestellung der Frau Müller zur Ministerial-
direktorin auf Lebenszeit. Es gab auch ein Gespräch
zwischen Frau Müller und dem Minister, dessen zentra-
ler Gegenstand die Frage der Besetzung einer internatio-
nalen Spitzenposition war. Abschließend darf ich Ihnen
sagen: Aufgrund ihrer besonderen Erfahrungen und Leis-
tungen wurde dieser Ministerialdirektorin vom BMZ die
einflussreiche, multilaterale Position einer Exekutivdi-
rektorin bei der Weltbank – es ist im internationalen Be-
reich eigentlich die einflussreichste Position – übertra-
gen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808416300

Herr Staatssekretär, achten Sie bitte auf die Zeit. –

Herr Kekeritz, Sie haben zwei Fragen gestellt. Jetzt kön-
nen Sie zur zweiten Frage wiederum zwei Zusatzfragen
stellen.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808416400

Ich stelle eine Frage, die in die gleiche Richtung geht.

Ich möchte jetzt von Ihnen ganz allgemein wissen: Wie
viele solcher Umbewertungen sind in Ihrem Hause
schon vorgekommen, und inwieweit gibt es öfter
Schwierigkeiten bei der Bewertung von Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeitern? – Das betrifft nicht den Daten-
schutz; denn es geht mir nicht um Namen, sondern um
Zahlen.

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808416500


Ich habe Ihnen hier schon klar gesagt, wie das Verfah-
ren aussieht. Es gibt eine Bundeslaufbahnverordnung
und eine Verordnung für die Bewertung. Sie müssen ein-
gehalten werden. Das betrifft alle Beamten, die eine an-
dere Verwendung bekommen sollen und können oder
beispielsweise vor einer Beförderung stehen. Dann muss
jedes Mal ein solches Verfahren durchgeführt werden.





Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel


(A) (C)



(D)(B)

Ich betone nochmals, dass ich nicht all die Fälle zäh-
len kann. Denn das würde bedeuten, dass wir die Büro-
kratie in den Ministerien weiter ausbauen müssten, und
das kann nicht einmal in Ihrem Interesse sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808416600

Außerdem hätte die Redezeit dafür auch nicht mehr

zur Verfügung gestanden. – Jetzt hat der Kollege
Kekeritz noch eine letzte Zusatzfrage.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1808416700

Genau. – Ich habe das Gefühl, dass Sie mir die

Frage 26 eigentlich nicht richtig beantwortet haben. Es
stellt sich die Frage, inwieweit die Bewertung einer Mit-
arbeiterin, eines Mitarbeiters durch jemanden korrigiert
werden kann, der überhaupt nicht in diesem Bereich tä-
tig war. Wie ist so etwas möglich?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808416800


Sie können vielleicht von außen nicht beurteilen, wer
da tätig war und wer nicht. Es ist eine Bewertung, die im
Hause vorgenommen werden muss. Dazu darf ich Ihnen
schlichtweg sagen: Hier handelt es sich um den Kernbe-
reich exekutiver Eigenverantwortung des Ministeriums.
Das gilt nicht nur für mein Ministerium, sondern es ist
generell so. Das ist auch der Grund dafür, dass bisher
keine Debatte über eine solche Materie stattgefunden hat
und die Debatte heute die erste dieser Art gewesen wäre.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808416900

Frau Hänsel.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808417000

Danke schön. – Herr Staatssekretär, offensichtlich

stimmt bei den Vorgängen etwas nicht. Sonst würde das
ja nicht solche Wellen schlagen, sonst würde auch keine
Mitarbeiterin den Rechtsweg beschreiten wollen. Das
heißt, Sie können das nicht wegdiskutieren und sagen:
„Wir haben hier innere Abläufe, und das wird hier nicht
diskutiert“, zumal Good Governance ein sehr beliebtes
Schwerpunktthema der Entwicklungszusammenarbeit
der Bundesregierung ist. Sie sprechen immer von Good-
Governance-Kriterien usw. Dann kommt es mit Blick
auf die Glaubwürdigkeit natürlich schlecht, wenn man
im eigenen Ministerium solche Fälle hat, die doch sehr
fragwürdig sind.

Bisher haben Sie nicht plausibel erklärt, warum nicht
eine langjährige Mitarbeiterin eine Bewertung vor-
nimmt, sondern jemand, der viel kürzer im Ministerium
arbeitet und daher die Arbeit der Kollegin gar nicht in
ausreichendem Maße beurteilen kann. Meine Frage: Zie-
hen Sie denn irgendwelche Schlüsse daraus, um diese
Sache zu heilen?

Ha
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1808417100

Sehen Sie, ich bin 20 Jahre lang aktiver Anwalt gewe-
sen. Deswegen passe ich auf jeden Buchstaben auf. Mir
gefällt an Ihrer Wortmeldung schon nicht, dass Sie statt
von „Fall“ von „Fällen“ sprechen. Dazu gibt es selbst
nach der Presseverlautbarung des betreffenden Magazins
keinen Anlass. Daher entnehme ich Ihrer Frage, dass es
Ihnen eher um Agitation geht als um die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter in dem betroffenen Haus.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808417200

Zu diesem Geschäftsbereich sehe ich keine weiteren

Nachfragen.


(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ach, das war die Antwort?)


Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanz-
lerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 27 des
Kollegen Christian Kühn sowie die Frage 28 des Kolle-
gen Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 29
der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, die Fragen 30 und 31
der Kollegin Katharina Dröge sowie die Frage 32 des
Kollegen Oliver Krischer werden schriftlich beantwor-
tet.

Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswär-
tigen Amts. Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister
Roth zur Verfügung.

Die Frage 33 der Kollegin Agnieszka Brugger wird
schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Wolfgang
Gehrcke auf:

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Mos-

(news.ORF.at: „Syrien-Gespräche beginnen in Moskau“ vom 25. Januar 2015, http://orf.at/sto ries/2262607/)

nen der syrischen Opposition sowie Regierungsvertreter teil-
nahmen, und welche Organisationen und Persönlichkeiten der
syrischen Opposition haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung an der Konferenz teilgenommen?


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808417300

Ich danke Ihnen herzlich, Herr Präsident. – Herr Kol-

lege Gehrcke, Sie beziehen sich auf die Syrien-Konfe-
renz in Moskau, die vom 26. bis 29. Januar auf Einla-
dung der russischen Regierung stattfand. Vonseiten der
syrischen Opposition wurden ausdrücklich keine Orga-
nisationen, sondern nur Einzelpersönlichkeiten eingela-
den. Inwieweit diese eingeladenen Persönlichkeiten wie-
derum Organisationen nahestehen, die als gewaltfrei,
oppositionell und demokratisch zu bezeichnen sind, ist
innerhalb der syrischen Opposition umstritten.

Die angereisten Personen bilden nur einen sehr klei-
nen Ausschnitt aus dem Spektrum der syrischen Opposi-
tion ab. Eine offizielle Liste seitens der russischen Re-
gierung liegt uns nicht vor, aber wir haben recherchiert
und im Netz eine Liste der Teilnehmer gefunden. Ich
biete gerne an, Ihnen diese Liste im Anschluss an die
Fragestunde zur Verfügung zu stellen. Vonseiten der
Nichtregierungsorganisationen haben etwas mehr als





Staatsminister Michael Roth


(A) (C)



(D)(B)

30 Personen teilgenommen. Die Namen haben wir auf-
geführt, aber ich kann keinen Anspruch auf Vollständig-
keit erheben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808417400

Sie haben eine Nachfrage, Herr Gehrcke.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808417500

Herr Staatsminister, ich bin natürlich dankbar, wenn

Sie mir diese Liste geben. Ich war so frei, sie mir eben-
falls aus dem Netz zu ziehen. Wir können ja gucken, ob
wir die gleiche haben; das unterstelle ich einmal.

Zu meiner Frage. Wie bewertet die Bundesregierung
die Ergebnisse dieser Konferenz in Moskau? Dass die
Konferenz stattgefunden hat, ist auch von der UNO sehr
positiv beurteilt worden. Dass man Einzelpersonen und
nicht Organisationen einlädt, halte ich für diplomatisch
sehr schlau; sonst hätte sie nämlich nicht stattgefunden.

Im Ergebnis hat sie, glaube ich, ein Zehnpunktepro-
gramm gezeitigt. Ich würde gerne wissen, ob die Bun-
desregierung sich mit diesen Ergebnissen auseinander-
gesetzt hat und wie Sie sie bewerten?


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808417600

Herr Kollege Gehrcke, der Bundesregierung liegen

derzeit keine direkten Informationen vor. Das heißt, ich
müsste mit Ihnen allein auf der Grundlage von Medien-
berichterstattung ins Gespräch kommen. Wir haben auch
noch keine Informationen von den Veranstaltern bzw.
von den Teilnehmern der Konferenz.

Worauf wir uns beziehen können, das sind die ab-
schließenden Äußerungen des russischen Mediators
Witalij Naumkin, der eine eigene Interpretation des Kon-
senses der Teilnehmer vorgenommen hat, der elf Punkte
umfasst. Herr Präsident, wenn es die Zeit erlaubt, dann
kann ich die elf Punkte gerne vortragen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808417700

Das erlaubt die Zeit sicher nicht.


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808417800

Dann müsste der Kollege Gehrcke noch einmal nach-

fragen und sich dazu ins Benehmen setzen.

Im Übrigen wissen Sie, Herr Kollege, dass sich die
Bundesregierung seit der blutigen Niederschlagung der
Bürgerproteste im Jahr 2011 stets für eine politische Lö-
sung des Syrien-Konflikts eingesetzt hat. Für uns ist aber
das Kommuniqué von Genf 2012 die wesentliche
Grundlage. Für uns spielen die Vereinten Nationen als
Schirmherr dieses schwierigen Prozesses die zentrale
Rolle.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808417900

Herr Gehrcke.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808418000

Herr Staatsminister, ich bin nächste Woche in Mos-

kau. Ich biete Ihnen an, die Informationen mitzubringen.
Ich habe mich heute im Außenministerium angemeldet,
um Informationen zu erhalten. Ich biete Ihnen an: Im
Austausch für die Liste bringe ich Ihnen Informationen
mit. Dann können wir uns darüber unterhalten.

Ich frage vor dem Hintergrund der immer grausiger
werdenden Ereignisse in Syrien – dieser Tage die Ver-
brennung des jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe
und die Enthauptung des japanischen Journalisten –: Ist
es nicht notwendig, mit aller Kraft alle politischen For-
mationen, die gegen IS in Stellung gehen können, zu-
sammenzubringen und in diese Richtung sehr viel Druck
zu entwickeln?


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808418100

Ich kann Ihnen in Ihrer Bewertung zustimmen: Was

wir derzeit erleben, ist grauenhaft und entsetzt uns im-
mer wieder aufs Neue. Es fällt auch mir schwer, Worte
dafür zu finden.

Ich bin natürlich immer an einem guten Miteinander
mit dem Bundestag interessiert. Sollten Sie Informatio-
nen haben, können Sie uns diese natürlich gerne zur Ver-
fügung stellen.

Mit Blick auf die notwendigen Gespräche und den
politischen Dialog will ich noch einmal darauf hinwei-
sen, dass Gespräche zwischen den Oppositionellen ei-
nerseits und der syrischen Regierung andererseits selbst-
verständlich notwendig sind. In diese Gespräche müssen
aber alle wichtigen Oppositionsgruppen institutionell
eingebunden werden. Für die Bundesregierung gehört
auch die Nationale Koalition dazu. Ohne diese Einbezie-
hung sehen wir kaum Aussicht auf Erfolg.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808418200

Frau Hänsel.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808418300

Danke. – Herr Staatsminister, ich habe noch eine

Nachfrage. Sie sagten gerade, dass Sie auf das UN-For-
mat fokussieren. Aber Sie bewegen sich natürlich auch
außerhalb des UN-Formats in diesem Club der Freunde
Syriens. Dort pflegen Sie – zumindest war das in den
letzten Jahren so – enge Kontakte zur Opposition. Aus
Ihrer Sicht hat er mittlerweile den legitimen Anspruch,
die Regierung zu stellen. Für Sie ist Assad ja gar nicht
mehr der legitime Vertreter Syriens. Zumindest sah die
letzte Bundesregierung das so. Ich weiß nicht, ob Sie das
auch so sehen. Wer ist für Sie legitimer Ansprechpartner
in Syrien, und welche Initiativen ergreift der Club der
Freunde Syriens für eine Konfliktlösung? Über Kontakte
mit der Opposition usw. hört man überhaupt nichts. Viel-
leicht könnten Sie ein paar Sätze dazu sagen. Wie arbei-
tet im Moment eigentlich der angehängte Treuhandfonds
mit immerhin 30 Millionen Euro? Vielleicht könnten Sie
ein paar Punkte erläutern. Wenn Sie nicht alles beant-
worten können, nehme ich gerne auch eine schriftliche
Antwort.

Danke.






(A) (C)



(D)(B)


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808418400

Wenn Sie das wünschen, Frau Kollegin, biete ich na-

türlich an, Ihnen eine breite Information schriftlich zu-
kommen zu lassen. Im Vorgriff darauf will ich auf die
zentrale Rolle des Beauftragten der Vereinten Nationen
hinweisen, Staffan de Mistura. Wir stehen in sehr engem
Kontakt mit dem Beauftragten, weil er für uns einer der
entscheidenden Akteure ist, wenn es darum geht, die
verschiedenen Gruppierungen an einen Tisch zu bringen.

Unsere Erwartung an die derzeitige syrische Regie-
rung ist eindeutig, weil bislang jeglicher Beitrag zu einer
Dialoglösung fehlt. Ich will ein paar Punkte nennen, die
wesentlich sind, um den von uns geforderten politischen
Prozess zu erleichtern. Dabei geht es nicht um den mili-
tärischen Prozess. Es geht unter anderem um die Freilas-
sung von politischen Gefangenen, es geht um die Ein-
stellung der Bombardierung von Zivilisten, und es geht
vor allem natürlich darum, dass die VN-Resolutionen
zur humanitären Hilfe in Syrien unverzüglich umgesetzt
werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808418500

Ich rufe jetzt die Frage 35 des Kollegen Gehrcke auf:

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Konferenz-
teilnehmer sich auf einen Zehnpunkteplan einigten, der die
Aufhebung der Sanktionen gegen Syrien fordert, den Rück-
tritt von Staatspräsident Baschar al-Assad nicht mehr als Vor-
bedingung für eine Beteiligung an einer Übergangsregierung
nennt und die ausländische Intervention im syrischen Konflikt
verurteilt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesre-
gierung aus dieser Entwicklung im Hinblick auf eine Unter-
stützung der geplanten Fortsetzung der Gespräche zwischen
der syrischen Regierung und der syrischen Opposition in
Moskau?


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808418600

Herr Präsident, ich bin davon ausgegangen, dass ich

diese Frage schon beantwortet habe.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808418700

Dann erkundige ich mich einmal beim Kollegen

Gehrcke, ob er das auch so sieht.


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808418800

Ich kann sie aber noch einmal beantworten.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808418900

Ich wollte Ihnen die Chance geben – ich würde sie

auch gerne hören –, die elf Punkte vorzutragen. Genau
darauf bezieht sich diese Frage. Ich spreche allerdings
von zehn Punkten. Wahrscheinlich ist ein elfter Punkt
hinzugekommen, den ich auch gerne hören würde.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808419000

Dafür stehen genau 100 Sekunden zur Verfügung. –

Bitte schön.


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808419100

Ich will es ganz kurz machen. Schon in meinen einlei-

tenden Erläuterungen habe ich darauf hingewiesen, dass
wir noch keine Information von den Veranstaltern und
Teilnehmenden hatten. Ich kann mich also nur auf die
Pressekonferenz beziehen. Dort sind die sogenannten
Moskauer Prinzipien erwähnt worden.

Ich will jetzt schnell die elf Punkte vortragen:

Erstens. Einhaltung der Souveränität, Eintracht und
territorialen Integrität Syriens.

Zweitens. Der Kampf gegen den internationalen Ter-
rorismus in all seinen Formen.

Drittens. Die Beilegung der Krise im Land mit friedli-
chen politischen Mitteln. Hierbei wurden auch die Prin-
zipien des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 er-
wähnt.

Viertens. Die Bestimmung der Zukunft Syriens durch
freie demokratische Willensbekundung des syrischen
Volkes.

Fünftens. Die Unzulässigkeit einer Einmischung von
außen in die inneren Angelegenheiten Syriens.

Sechstens. Die Gewährleistung der Kontinuität staat-
licher Einrichtungen.

Siebtens. Die Gewährleistung des Friedens durch um-
fassende Teilnahme aller Schichten des syrischen Volkes
am politischen, sozialen und wirtschaftlichen Leben des
Landes.

Achtens. Die Hoheit des Gesetzes und die Gleichheit
aller gegenüber dem Gesetz.

Neuntens. Die Unzulässigkeit ausländischer militäri-
scher Präsenz in Syrien ohne Zustimmung der Regie-
rung.

Zehntens. Die Beendigung der Okkupation der Go-
lanhöhen.

Elftens. Die Aufhebung der gegen das syrische Volk
verhängten Sanktionen.

Das sind die elf Punkte.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808419200

Damit ist die Zeit auch erschöpft. Der Kollege

Gehrcke hat aber noch eine Zusatzfrage.


Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1808419300

Ich finde, Herr Staatsminister, das, was dort in Mos-

kau erarbeitet worden ist, ist ein recht vernünftiges Pro-
gramm. Ein ähnliches Programm ist jetzt auch in Kairo
auf einer Konferenz erarbeitet worden. Kann das die
Bundesregierung nicht auch ihrerseits als Vorlage gegen-
über dem Vertreter der Vereinten Nationen nehmen,
wenn es darum geht, die Unterstützung Deutschlands für
eine nicht gewaltsame Lösung der Syrienfrage, soweit es
überhaupt möglich ist, aktiver zu betreiben? Syrien ver-
schwindet aus den Schlagzeilen, auch aus unserer Poli-
tik. Das darf nicht sein.


Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1808419400

Ich habe schon eingangs deutlich gemacht, dass ers-

tens jeder Beitrag, der den notwendigen politischen Pro-
zess voranbringt, von uns erwünscht ist und dass wir ihn
zweitens selbstverständlich auch unterstützen. Wir sind





Staatsminister Michael Roth


(A) (C)



(B)

aber ebenso der Auffassung, dass die gesamte Breite der
Opposition Syriens einbezogen werden muss. Drittens
sind wir der Auffassung, dass die zentralen Gespräche
unter dem Dach der Vereinten Nationen geführt werden
sollen. Für uns bleibt das Kommuniqué von Genf dafür
die Grundlage. Wenn Russland einen konstruktiven Bei-
trag zu leisten vermag, ist dieser willkommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1808419500

Die Fragen 36 und 37 der Abgeordneten Sevim

Dağdelen werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums des Innern auf. Die Frage 38 des Abgeordneten
Volker Beck wird schriftlich beantwortet.

Damit schließen wir auch die heutige Fragestunde.

(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann komme ich ja gar nicht mehr dran!)


– Ich habe jedenfalls keine Wortmeldung registriert.


(Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich wollte Sie ablösen!)


– Wir treffen uns dann nach Schluss der Sitzung beinahe
unauffällig am Rande des Plenums.

Ich bedanke mich bei allen Anwesenden und berufe
die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags auf mor-
gen, Donnerstag, den 5. Februar 2015, 9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.