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    Plenarprotokoll 18/84 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 84. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung des Bundesmi- nistergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre; weitere Fragen . . . . . . . . . 7975 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7975 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7975 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 C Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7976 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7977 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 B Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 D Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7977 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7978 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 C Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7979 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 D Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7980 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 A Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7981 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7982 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 C Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7984 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 C Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3887 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D Mündliche Fragen 1, 2 und 3 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschen- rechte; Rechtsform und Aufgabenfeld Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 B Zusatzfragen Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 D Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7986 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 A Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7987 B Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 C Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7987 D Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 B Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7989 A Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7989 B Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 7989 D Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7990 A Mündliche Frage 4 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Verabschiedung eines Ge- setzentwurfs zur Schaffung einer gesetzli- chen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte im Kabinett Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 B Mündliche Frage 5 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der letzten Ressortgespräche zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschen- rechte Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Dr. Helge Braun, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 A Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 III Mündliche Frage 14 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angleichung der Löhne in den Pflegeberu- fen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 C Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 A Mündliche Frage 15 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für eine generalistische Pflegeausbil- dung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 C Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 D Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7993 C Mündliche Fragen 25 und 26 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dienstliche Beurteilung einer Mitarbeite- rin im Bundesministerium für wirtschaftli- che Zusammenarbeit und Entwicklung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B Zusatzfragen Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7995 B Mündliche Frage 34 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung betref- fend die Moskauer Syrien-Konferenz Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7995 D Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7996 A Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7996 D Mündliche Frage 35 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Etwaige Einigung von Vertretern der syri- schen Regierung und der syrischen Oppo- sition bei Gesprächen in Moskau auf einen Zehnpunkteplan Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7997 B Zusatzfrage Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7997 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7999 A Anlage 2 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Schulden in Fremdwährungen bei Körper- schaften öffentlichen Rechts Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7999 D Anlage 3 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Berücksichtigung einer Erhöhung des Ent- gelts im Rahmen der Beschäftigungsförde- rung gemäß § 16 e SGB II Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 A Anlage 4 Mündliche Fragen 8 und 9 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prognostizierte Gesamtausgaben in der ge- setzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 durch die Altersrente für beson- ders langjährig Versicherte; Vorzieheffekte und Zusammensetzung der Gruppe der Begünstigten Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 B IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Anlage 5 Mündliche Frage 10 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Einführung neuer kassenrechtlicher Ver- fahren in den Jobcentern Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 C Anlage 6 Mündliche Frage 11 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Nuklear- strategie der NATO beim Treffen der Ver- teidigungsminister am 5. Februar 2015 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 B Anlage 7 Mündliche Frage 12 Katrin Kunert (DIE LINKE) Zeitplan hinsichtlich der Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehr- generationenhäuser Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 C Anlage 8 Mündliche Frage 13 Katrin Kunert (DIE LINKE) Vorschläge der Bundesregierung zur Wei- terentwicklung der Mehrgenerationenhäu- ser Antwort Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 D Anlage 9 Mündliche Frage 16 Sabine Leidig (DIE LINKE) Alternative Möglichkeiten einer Nutzung bestehender Kontrollbrücken bei der Kon- trolle der Entrichtung der Pkw-Maut Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 B Anlage 10 Mündliche Frage 17 Sabine Leidig (DIE LINKE) Kontrolle der Entrichtung der Pkw-Maut durch direkte Vergabe an einen privaten Dienstleister Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C Anlage 11 Mündliche Frage 18 Herbert Behrens (DIE LINKE) Modellrechnungen zur Einnahmeprognose der Infrastrukturabgabe Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C Anlage 12 Mündliche Frage 19 Herbert Behrens (DIE LINKE) Zustimmungsbedürftigkeit des Infrastruk- turabgabegesetzes Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 D Anlage 13 Mündliche Frage 20 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesamtzahl und Anteil der seit 2009 kon- trollierten Lkw mit Überschreitung des zu- lässigen Gesamtgewichts Antwort Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 A Anlage 14 Mündliche Frage 21 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Untersuchung auf radioaktive Belastung der in den Jahren 2013 und 2014 in Sach- sen erlegten Wildschweine Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 B Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 V Anlage 15 Mündliche Fragen 22 und 23 Jens Spahn (CDU/CSU) Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem Lager beim Forschungszentrum Jülich und Kostenschätzung für die Alternativen zu deren Verbleib Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 C Anlage 16 Mündliche Frage 24 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlungszusage an das Savannah River Site für die Wiederaufbereitungsforschung im Zusammenhang mit einem möglichen Export der AVR-Brennelemente Antwort Stefan Müller, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 B Anlage 17 Mündliche Frage 27 Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Bauhaus-Archivs in Berlin Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 C Anlage 18 Mündliche Frage 28 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Sportberichterstattung der öffentlich-recht- lichen Fernsehsender im Dezember 2014 und Januar 2015 Antwort Monika Grütters, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 D Anlage 19 Mündliche Frage 29 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Gutachtens zu den nuklearen Entsorgungsrückstellungen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A Anlage 20 Mündliche Fragen 30 und 31 Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anwendung der Transparenzregeln der UNCITRAL auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handelsab- kommen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A Anlage 21 Mündliche Frage 32 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs und Bau der Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt nach Gundremmingen Antwort Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 C Anlage 22 Mündliche Frage 33 Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungsleistungen für die Sicherheits- sektorreform im Irak Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 D Anlage 23 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Mögliche Waffenlieferungen der türki- schen Regierung an radikale Islamisten in Syrien Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 B VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Anlage 24 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Abschussprämien für Soldaten der ukrai- nischen Armee Antwort Michael Roth, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 C Anlage 25 Mündliche Frage 38 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen der Regelungen des Aufent- haltsrechts zur Erleichterung von zirku- lärer Migration und Einwanderung von Fachkräften nach schwedischem Vorbild Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 D Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7975 (A) (C) (D)(B) 84. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 Beginn: 13.01 Uhr
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    Berichtigung 82. Sitzung, Seite 7878 C – der Zuruf ist wie folgt zu lesen: (Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Die können Sie bald mal abschalten!) (D) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7999 (A) (C) (B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten (D) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 04.02.2015 Baehrens, Heike SPD 04.02.2015 Barthle, Norbert CDU/CSU 04.02.2015 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 04.02.2015 Brackmann, Norbert CDU/CSU 04.02.2015 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Freitag, Dagmar SPD 04.02.2015 Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 04.02.2015 Gerster, Martin SPD 04.02.2015 Heinrich, Gabriela SPD 04.02.2015 Henn, Heidtrud SPD 04.02.2015 Dr. Hoppenstedt, Hendrik CDU/CSU 04.02.2015 Jung, Xaver CDU/CSU 04.02.2015 Kühn (Tübingen), Christian BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Lambrecht, Christine SPD 04.02.2015 Dr. Launert, Silke CDU/CSU 04.02.2015 Lotze, Hiltrud SPD 04.02.2015 von der Marwitz, Hans- Georg CDU/CSU 04.02.2015 Möhring, Cornelia DIE LINKE 04.02.2015 Monstadt, Dietrich CDU/CSU 04.02.2015 Pflugradt, Jeannine SPD 04.02.2015 Radomski, Kerstin CDU/CSU 04.02.2015 Rohde, Dennis SPD 04.02.2015 Röspel, René SPD 04.02.2015 Rützel, Bernd SPD 04.02.2015 Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 04.02.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 04.02.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 04.02.2015 Schmidt (Berlin), Matthias SPD 04.02.2015 Schneider (Erfurt), Carsten SPD 04.02.2015 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 04.02.2015 Steineke, Sebastian CDU/CSU 04.02.2015 Ulrich, Alexander DIE LINKE 04.02.2015 Vaatz, Arnold CDU/CSU 04.02.2015 Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 04.02.2015 Weber, Gabi SPD 04.02.2015 Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 04.02.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi- ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 6): Beinhaltet die Antwort der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen (Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) auch Körper- schaften öffentlichen Rechts wie Rentenversicherung, Berufs- genossenschaften und weitere – aus der Antwort geht dies nicht klar hervor –, und, wenn nein, welche Aussagen kann die Bundesregierung bezüglich der ursprünglich formulierten Frage machen (vergleiche mündliche Fragen 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 18/3811)? Ja. Meine Antworten auf die mündlichen Fragen Nummern 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen (Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) bezogen sich auf die Gebietskörperschaften und auf Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts mit Bundesaufsicht. Die gesetzlichen Sozialversicherungen insgesamt wiesen zum Stichtag 31. Dezember 2013 keine Schulden und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen auf. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 8000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 7): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass nach § 16 e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, in alter Fassung (vor dem 1. April 2014) Erhöhungen des Ent- gelts im Rahmen der Förderungen berücksichtigt werden konnten, also anders als in der aktuellen Fassung des § 16 e SGB II, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung prinzipiell sichergestellt, dass bei Beschäftigungsförderungen durch Lohnkostenzuschüsse der geltende gesetzliche Min- destlohn sowie mögliche tarifliche Zahlungen tatsächlich ein- gehalten werden, um zu verhindern, dass durch öffentliche Gelder widerrechtliche Arbeitsverhältnisse unterhalb des Mindestlohns oder tariflicher Bezahlung subventioniert wer- den? Grundsätzlich gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden darf, wenn die vereinbarten Bedingungen gegen Rechtsnor- men verstoßen oder sittenwidrig sind. Die bewilligenden Stellen haben dies zu überprüfen. Nach alter Rechtslage des § 16 e Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, war die Anpassung der För- derhöhe bei Erhöhungen des Arbeitsentgelts möglich. Hintergrund der gegenüber der jetzigen Rechtslage abweichenden Regelung war, dass es sich bei § 16 e SGB II alter Fassung um unbegrenzte Dauerförderungen handelte. Von daher war es sachgerecht, Entgelterhöhun- gen nicht gänzlich unberücksichtigt zu lassen. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 8 und 9): Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtausgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Altersrente für be- sonders langjährig Versicherte vom 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 abzüglich möglicher Beitragsausfälle sowie der bereits im RV-Leistungsverbesserungsgesetz in Tabelle 1 aufgeführ- ten Mehrausgaben (Bundestagsdrucksache 18/909), und in- wiefern wurde in dieser Tabelle berücksichtigt, dass eine Aus- weitung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 1. Juli 2014 etwa um bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit den Kreis der Be- günstigten der im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungs- gesetzes eingeführten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahren erhöht? Wie verändert sich die Aufteilung innerhalb der Gruppe der jährlich rund 200 000 Begünstigten einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren zwischen sol- chen Begünstigten, die auch ohne die neue Rentenart mit 63 in Rente gegangen wären, und solchen Begünstigten, die ohne diese Regelung einen späteren Rentenzugang gewählt hätten (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 18/729), wenn die Bun- desregierung nunmehr von verstärkten Vorzieheffekten aus- geht (Ausschussdrucksache 18(11)275), und welchen Anteil haben diese beiden Gruppen jeweils an den von der Bundesre- gierung maximal prognostizierten Kosten in Höhe von 1 Mil- liarde Euro im Einführungsjahr 2014, das heißt ohne Berück- sichtigung der Kosten für die freiwillig Versicherten bzw. möglicher Beitragsausfälle (Ausschussdrucksache 18(11)275)? Die Bundesregierung hat die Auswirkungen der ab- schlagsfreien Rente ab 63 im Gesetzentwurf umfassend dargestellt. Diese Aufstellung berücksichtigt die Leis- tung, wie sie im Entwurf vorgesehen war, das heißt auch unter Beachtung der Tatsache, dass bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit zur erforderlichen Wartezeit hinzu- zählen. In einer Vielzahl von Drucksachen hat die Bun- desregierung weiterhin ergänzende Informationen und Erläuterungen geliefert (unter anderem Ausschussdruck- sache 18(11)275 sowie Bundestagsdrucksachen 18/298, 18/412, 18/629, 18/640, 18/729, 18/955, 18/946, 18/1128, 18/1197, 18/1378, 18/1516, 18/1590, 18/3258, 18/3700 und 18/3711). Es liegen darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse vor, dass mit Mehrkosten zu rechnen ist. Neue Erkenntnisse hinsichtlich der Rente ab 63 lassen sich erst aus den Daten des Rentenzugangs 2014 gewin- nen, die im Juni 2015 vorliegen werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ge- mäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch über die Auswirkungen, insbesondere über den Umfang der Inanspruchnahme und die Erfüllung der Zugangsvor- aussetzungen zu dieser Rentenart, zu berichten hat. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 18/3887, Frage 10): Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass für die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom Bundesministerium der Finanzen per 1. Januar 2015 zur so- fortigen Einführung angewiesenen neuen kassenrechtlichen Verfahren in den Jobcentern die entsprechenden organisatori- schen, technischen sowie personellen Voraussetzungen nach mir vorliegenden Informationen nicht gegeben sind, und wann ist seitens der Bundesregierung geplant, die Vorausset- zungen im Sinne von reibungslosen und verzögerungsfreien Antragsbearbeitungen zu schaffen? Aus Sicht der Bundesregierung sind die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vieraugenprinzips gegeben. Die organisatorische Umsetzungsverantwor- tung fällt in den Aufgabenbereich der gemeinsamen Ein- richtungen. Diese müssen sicherstellen, dass die nach § 44 f Zweites Buch Sozialgesetzbuch geltenden haus- haltsrechtlichen Bestimmungen für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln umgesetzt werden. Im Rahmen der Einführung des IT-Verfahrens ALLEGRO ist deren Ein- haltung beurteilt worden. Im Ergebnis führte dies im Hinblick auf den Umgang mit zahlungsrelevanten Daten zu der Entscheidung, künftig das Vieraugenprinzip – 100-Prozent-Prüfung aller zahlungsrelevanten Sach- verhalte – durchgängig anzuwenden. Das Vieraugenprinzip stellt nach den haushaltsrechtli- chen Vorschriften des Bundes den Regelfall bei der Er- fassung und Verarbeitung zahlungsrelevanter Daten in einem automatisierten Verfahren dar. Bereits derzeit wird ein erheblicher Teil der Zahlungen im Vieraugen- prinzip angeordnet. Deshalb handelt es sich beim Vier- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8001 (A) (C) (D)(B) augenprinzip in der Leistungsgewährung um einen eta- blierten Arbeitsprozess. Die Beibehaltung des Zweiaugenprinzips bei einzel- nen Fallkonstellationen wäre nur um den Preis erhöhter Stichprobenzahlen möglich gewesen – entweder bereits vor Anordnung oder nachträglich. Zudem wären mit hohem manuellem Aufwand auch zahlreiche Berichtspflichten über die Ergebnisse dieser Stichprobenprüfungen für einen Zeitraum von mindes- tens einem Jahr notwendig geworden. Die Bundes- agentur für Arbeit hat sich im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Finanzen nach Abwägung der Alternativen für eine durchgängige Umsetzung des Vier- augenprinzips bei gleichzeitigem Entfallen nachträgli- cher Stichproben und Berichte entschieden. Die Bundes- agentur für Arbeit hat zur durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips einen Mehrbedarf von rund 400 Jah- reskräften geschätzt und mit dem Personalhaushalt 2015 der Bundesagentur für Arbeit als Ermächtigungen ange- meldet; diese wurden von der Bundesregierung auch ge- nehmigt. Insoweit stehen den gemeinsamen Einrichtun- gen zusätzliche Kräfte für die Einführungsphase des neuen IT-Verfahrens ALLEGRO und zur durchgängigen Umsetzung des Vieraugenprinzips zur Verfügung. Mit- telfristig sind durch ALLEGRO gegenüber dem vorheri- gen Fachverfahren A2LL zudem Effizienzgewinne zu erwarten. Grundsätzlich trägt das Vieraugenprinzip neben der Kassensicherheit auch zu einer Steigerung der Qualität der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrich- tungen bei. Nicht nur dolose Handlungen, sondern auch fehlerhafte Entscheidungen können hierdurch häufiger und vor allem im Vorfeld besser erkannt werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 11): Welche Position wird die Bundesregierung bei dem Tref- fen der Verteidigungsminister der NATO-Staaten zur Nuklear- strategie des Bündnisses am 5. Februar 2015 in Brüssel ver- treten – bitte detailliert begründen –, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu russischen Tests eines neuen, mit Nuklearwaffen bewaffnungsfähigen Marschflugkörpers? Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus Gründen des Geheimschutzes – auch der NATO-Bünd- nispartner – keine Auskunft erteilt werden. Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strate- gischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, bedarf es eines kontinuierlichen politischen Austausches über die- ses Instrumentarium und das sicherheitspolitische Um- feld. Deutschland nimmt als Mitglied der entsprechen- den NATO-Gremien an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teil. Zugleich setzt sich die Bun- desregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs- kontrolle auch im Bereich der Nuklearwaffen ein. Russland testet umfangreich eine Vielzahl der Träger- systeme seines gesamten Nukleardispositivs zur Über- prüfung der Einsatzbereitschaft und zu dessen Weiter- entwicklung. Detaillierte Erkenntnisse dazu unterliegen der Geheimhaltung. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 12): Mit welchem zeitlichen Fahrplan zur Erarbeitung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Ge- spräche mit den Ländern und den kommunalen Spitzenver- bänden mit einem tragfähigen Ergebnis zum Abschluss ge- bracht werden? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das erfolgrei- che Konzept der Mehrgenerationenhäuser weiterzuent- wickeln und deren Finanzierung zu verstetigen. Mehr- generationenhäuser sollen sich in ihrer individuellen Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Anker- punkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor Ort entwickeln. Auf die Ausführungen im Koalitionsvertrag hat sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende letzten Jahres in seinem Maßgabebeschluss bezo- gen und die Erwartung geäußert, dass die Finanzierung des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser dauerhaft, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus – auch mit Beteiligung des Bundes –, sichergestellt wird. Hierzu führt das Bundesfamilienministerium seit Ok- tober 2014 Gespräche mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Ziel ist, eine gemeinsame Lösung für die dauerhafte Etablierung der Häuser zu finden. Das ur- sprünglich dreijährige Aktionsprogramm Mehrgenera- tionenhäuser II war befristet bis Ende 2014 und ist der- zeit um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert worden. Mit Blick auf die Gespräche mit den Ländern und Kommunen sowie die vorbereitenden Prozessschritte für die angestrebte Verstetigung wird ein ausreichender zeit- licher Vorlauf benötigt. Entsprechend strebt unser Haus eine weitere Verlängerung des laufenden Aktionspro- gramms II bis Ende 2016 an. Die verstetigte Förderung der Mehrgenerationenhäuser soll dann ab 2017 greifen. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 13): Mit welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung selbst initiativ geworden? Mehrgenerationenhäuser sind eine soziale Infrastruk- tur in den Kommunen, die Menschen aller Generationen zusammenbringt und die Folgen des demografischen Wandels aktiv und zukunftsorientiert (mit-)gestaltet. 8002 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Mit dem im Jahr 2006 gestarteten Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser hat die Bundesregierung bun- desweit rund 450 Begegnungsorte für Menschen aller Altersgruppen und jeder Herkunft geschaffen. Die 450 Mehrgenerationenhäuser werden täglich von mehr als 48 000 Menschen genutzt, mehr als 17 000 freiwillig Engagierte ermöglichen ein vielfältiges und auf die kon- krete Situation vor Ort zugeschnittenes Angebot. Die 450 Mehrgenerationenhäuser arbeiten mit mehr als 36 000 Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung, Zivilgesellschaft und/oder Wirtschaft zusammen. Durch- schnittlich sind das 80 Kooperationspartner pro Mehrge- nerationenhaus. Die Mehrgenerationenhäuser halten vielfältige famili- enunterstützende und integrationsfördernde Angebote für alle Alters- und alle Bevölkerungsgruppen bereit. Je- des dieser 450 Mehrgenerationenhäuser ist ein Unikat, da es sich gleichermaßen flexibel wie verlässlich am je- weiligen lokalen bzw. regionalen Bedarf orientiert. Diese Vielfalt erfordert, dass basierend auf einem Kern- konzept für alle Mehrgenerationenhäuser die lokalen und regionalen Erfordernisse berücksichtigt werden kön- nen und für aktuelle Herausforderungen wie zum Bei- spiel die Integration von Flüchtlingen oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen Angebote in den Mehrgenerationenhäusern bereitgehalten und weiterent- wickelt werden. Entsprechend ist eine moderate Weiterentwicklung der derzeitigen Handlungsschwerpunkte Alter und Pflege, Integration und Bildung, freiwilliges Engage- ment und haushaltsnahe Dienstleistungen geplant. Auch hierzu steht mein Haus – wie im Koalitionsvertrag vor- gesehen – mit den Ländern und kommunalen Spitzen- verbänden im Austausch. Viele von Ihnen wissen, dass insbesondere die feh- lende Beteiligung der Länder bei der Planung und Kon- zeption des ersten Aktionsprogramms als Geburtsfehler betrachtet wurde und die Einbettung der Mehrgeneratio- nenhäuser in landespolitische und regionale Infrastruk- turüberlegungen nur sehr schleppend voranging bzw. vo- rangeht. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 16): Welche anderen Möglichkeiten als die „Nutzung bestehen- der Kontrollbrücken zur Kontrolle der Entrichtung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ werden „im Rah- men der Erstellung des Kontrollkonzepts“ für die Pkw-Maut geprüft (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3892), und von welchem Kostenvorteil geht die Bundesregierung für den Fall der Nutzung der bestehenden Kontrollbrücken aus? Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen, dies kann durch den Einsatz mobiler Kontrollfahrzeuge und porta- bler Kontrollgeräte erfolgen. Ein etwaiger „Kostenvor- teil“ kann vor Abschluss der Erstellung des Kontrollkon- zeptes nicht beziffert werden. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 17): Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe ohne Ausschreibung direkt an einen pri- vaten Dienstleister vergeben, und mit welchen Anbietern wird die Bundesregierung bezüglich einer Fremdvergabe Gesprä- che führen? Die Vergabe eines Auftrags erfolgt auf Basis der rechtlichen Bestimmungen. Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne, mit An- bietern bezüglich einer Fremdvergabe Gespräche zu füh- ren. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 18): Wird die Bundesregierung gegen den Beschluss des Ver- waltungsgerichts Berlin vom 28. Januar 2015, den die Zeitung Die Zeit gegen das Bundesministerium für Verkehr und digi- tale Infrastruktur angestrengt hatte (www.zeit.de/2015/05/ pkw-maut-alexander-dobrindt/komplettansicht), Rechtsmittel einlegen – bitte mit Begründung –, und, wenn nein, wird die Bundesregierung die Modellrechnungen, auf denen die Ein- nahmeprognose der Infrastrukturabgabe basiert, in diesem Zu- sammenhang auch dem Parlament zugänglich machen – bitte mit Begründung? Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wird derzeit noch geprüft. Danach wird über die weiteren Schritte entschieden. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 19): Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu Frage 23 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/3892, wonach der „Entwurf des In- frastrukturabgabengesetzes ... keinen der im Grundgesetz auf- geführten Zustimmungsbedürftigkeitstatbestände“ erfüllt – aus den Nummern 14 bis 17 der Empfehlungen der Aus- schüsse zum Infrastrukturabgabengesetz (Bundesratsdrucksa- che 648/1/14), in denen diese die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes feststellen und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Aufgabenübertragung des Bundes an die nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behör- den geltend machen? Die Bundesregierung wird in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates Stellung nehmen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8003 (A) (C) (D)(B) Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 20): Wie hoch sind die Gesamtzahl und der Anteil der in den Jahren seit 2009 kontrollierten Lkw auf Autobahnen und Bun- desstraßen, die ein zu hohes zulässiges Gesamtgewicht aus- wiesen, und von welcher Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu hohem zulässigem Gesamtgewicht pro Tag geht die Bundes- regierung aufgrund dieser Zahlen aus? Die betreffenden Kontrollen werden durch das Bun- desamt für Güterverkehr und die Bundesländer – Poli- zei – vorgenommen. Durch das Bundesamt für Güterver- kehr wurden in dem betreffenden Zeitraum wie folgt Lkw mit einem unzulässig hohen zulässigen Gesamtge- wicht festgestellt: Jahr Anzahl kontrollierte Fahrzeuge Anzahl beanstandete Fahrzeuge 2009 372 261 9 754 2010 364 431 7 598 2011 92 844 10 464 2012 79 786 8 896 2013 75 129 8 586 2014 66 188 8 055 Die Darstellungsweise der Auswertungsergebnisse 2009/2010 unterscheidet sich von dem danach liegenden Zeitraum. Bis einschließlich 2010 haben als Bezugs- größe zur Feststellung der Beanstandungsquote sämtli- che nach dem Straßenverkehrsrecht kontrollierte Fahr- zeuge gedient. Ab 2011 wurde als Folge der genannten Umstellung der statistischen Erfassung im BAG die An- zahl der konkret auf Gewichtsverstöße kontrollierten Fahrzeuge als Bezugsgröße herangezogen, da dies zu ei- ner realistischeren Quote führt. Die Zahlen für 2014 sind als noch vorläufig zu betrachten. Zahlen zu den Kontrollen der Länderbehörden – Poli- zei – liegen nicht vor. Eine Zuständigkeit anderer Behör- den für derartige Kontrollen, insbesondere der Bundes- polizei, ist nicht gegeben, da hierfür keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, zum Beispiel Bundespolizei- gesetz, besteht. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu hohem zulässigen Gesamtgewicht pro Tag vor. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 21): Wie viele der im Freistaat Sachsen in den Jahren 2013 und 2014 erlegten Wildschweine wurden nach Kenntnis der Bun- desregierung auf radioaktive Belastungen hin untersucht, und welche Ergebnisse gab es dabei (bitte Zahl der erlegten, unter- suchten und über den zulässigen Wert radioaktiv verstrahlten Tiere nennen)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Wildschweine im Freistaat Sachsen in den Jah- ren 2013 und 2014 erlegt und wie viele davon auf radio- aktive Belastungen hin untersucht wurden. Der Bundesregierung liegen allein Informationen da- rüber vor, in wie vielen Fällen Jägerinnen und Jägern auf der Grundlage von § 38 Absatz 2 Atomgesetz Ausgleichs- zahlungen für Wildschweine gewährt wurden. Dies setzt eine radioaktive Belastung der Tiere von mehr als 600 Becquerel Cäsium je Kilogramm voraus. Für den Freistaat Sachsen liegen die folgenden Infor- mationen vor: Im Jahr 2013 wurden Ausgleichszahlungen für 111 er- legte Wildschweine und 46 erlegte Frischlinge gewährt. Im Jahr 2014 wurden Ausgleichszahlungen für 47 er- legte Wildschweine und 26 erlegte Frischlinge gewährt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksa- che 18/3887, Fragen 22 und 23): Wie bewertet die Bundesregierung die Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die AVR-Brennele- mente – AVR: Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor – aus dem derzeitigen Lager beim Forschungszentrum Jülich schnellst- möglich zu entfernen, und bis wann sollte aus Sicht der Bun- desregierung eine entsprechende Entfernung erfolgen? Wie ist die Kostenschätzung jeweils für die drei im Raum stehenden Alternativen zum Verbleib der AVR-Brennele- mente in Jülich, also alternativ für den Neubau eines Lagers in Jülich, für einen Transport nach und eine entsprechende Lage- rung im Zwischenlager Ahaus oder für den Rücktransport ins Herkunftsland USA, und wie ist der Stand der Verhandlungen mit den USA bezüglich einer möglichen Rückführung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA? Zu Frage 22: Die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit- telstand und Handwerk, MWEIMH, des Landes Nord- rhein-Westfalen, vom 2. Juli 2014 nach § 19 Absatz 3 Atomgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung rechtlich nicht zu beanstanden. Ziel der genannten Anordnung ist es, die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Be- hälterlager zu entfernen. Der Begriff „unverzüglich“ ist legal definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ GmbH, ist verpflichtet, der bestandskräftigen Anordnung in diesem Sinne unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Rahmen- bedingungen so schnell wie möglich nachzukommen. Hierzu hat die FZJ GmbH dem MWEIMH ein Detail- konzept vorgelegt, welches eine vergleichende Darstel- lung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in 8004 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Betracht kommenden Räumungsoptionen enthält. Dieses Konzept befindet sich in Nachprüfung beim MWEIMH; das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten. Zu Frage 23: Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrenn- stoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Eine Ent- scheidung des MWEIMH dazu, mit welcher Alternative die FZJ GmbH der Anordnung Folge zu leisten hat, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kosten- plan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage von Informationen und vorläufigen Schätzungen des FZJ vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushalts- plan für das Jahr 2015 sind auf dieser Grundlage Mittel in Höhe von rund 246 Millionen Euro bei Kapitel 3004 Titel 685 80 zwecks Realisierung einer atomrechtlich gebotenen Räumungsoption ausgewiesen. Die Mittel verteilen sich – gerundet – wie folgt: 2014 – 10 Millionen Euro, 2015 – rund 65 Millionen Euro, 2016 ff. – rund 171 Millionen Euro. Verhandlungsergebnisse im Hinblick auf eine eventu- elle Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA stehen unter der Voraussetzung, dass die Prüfungen des US Department of Energy zur technischen und rechtli- chen Machbarkeit einer Rückführung und adäquaten Be- handlung der AVR-Brennelemente in den USA erfolg- reich abgeschlossen werden können. Diese Prüfungen beinhalten unter anderem eine obligatorische Umwelt- verträglichkeitsprüfung und sind noch nicht abgeschlos- sen. Unbeschadet dessen sind für den Fall, dass die US- Option zum Tragen kommen sollte, Verhandlungen zur allgemeinen Vertragsgestaltung aufgenommen worden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 24): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei- ner Zahlungszusage in Höhe von 3 Millionen Dollar an das US-amerikanische Savannah River Site vom Dezember 2014 für die Wiederaufbereitungsforschung im Zusammenhang mit einem eventuellen Export der abgebrannten Brennelemente aus dem Reaktor AVR Jülich, und was soll mit diesem Geld konkret erforscht werden? Der Bundesregierung ist eine isolierte Zahlungszu- sage über 3 Millionen US-Dollar nicht bekannt; die Bun- desregierung hat in ihren Antworten auf diverse mündli- che und schriftliche Fragen sowie Kleine Anfragen jedoch auf den folgenden ihr bekannten Sachverhalt hin- gewiesen: Das Bundesministerium für Bildung und For- schung und das Ministerium für Innovation, Wissen- schaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit dem Energieministerium der Ver- einigten Staaten von Amerika eine gemeinsame Ab- sichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kern- brennstoffs in die USA sowie zu seiner dortigen schadlo- sen Verwertung zu schaffen. Diese Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz ei- nes bestimmten Finanzvolumens. Zur Prüfung der tech- nischen Machbarkeit in Savannah River Site hat das For- schungszentrum Jülich bis September 2014 nach eigenen Angaben rund 7,9 Millionen Euro aufgewendet. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Ab- geordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 27): Wird der geplante Erweiterungsbau des Bauhaus-Archivs e. V./Museum für Gestaltung in Berlin pünktlich zum Bau- haus-Jubiläum 2019 fertiggestellt sein, und, falls nicht, was für Alternativpläne gibt es für die Jubiläumsschau? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen sieht das Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Fertigstellung des Erweiterungsbaus nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2019 vor. Die vorgesehene Jubiläumsschau, die sich unter dem Arbeitstitel „bauhaus: produktion und reproduktion“ mit der Einzelanfertigung und der indus- triellen Herstellung von Bauhaus-Produkten beschäfti- gen wird, soll bereits im Erweiterungsbau gezeigt wer- den. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck- sache 18/3887, Frage 28): Wie viele Stunden sendeten nach Kenntnis der Bundesre- gierung die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten in den Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 zum Thema Sport – bitte nach ARD, ZDF, sonstige Sender sowie Sendezeiten für Fußball, Wintersport, Behindertensport, Breitensport und sonstige Sportbereiche aufschlüsseln –, und inwieweit hält die Bundesregierung den Anteil des Behindertensports sowie des Breitensports in der Sportberichterstattung für angemessen? Die Zuständigkeit für die staatsfern organisierten öf- fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt den Län- dern. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über die Anzahl der Sendestunden der öffentlich-rechtli- chen Fernsehsender in den Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 zum Thema Sport bzw. zu einzelnen Sport- bereichen. Für entsprechende Informationen ist die In- tendanz des ZDF bzw. sind die Intendanzen der jeweili- gen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat erfragt werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8005 (A) (C) (D)(B) Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 29): Seit wann genau im Dezember 2014 – bitte Kalenderda- tum – liegt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Gutachten zu den nuklearen Entsorgungs- rückstellungen vor (vergleiche hierzu die Antwort der Bun- desregierung auf meine schriftliche Frage 10 auf Bundestags- drucksache 18/3812), und bis wann soll es nach aktueller Planung abgenommen sein – bitte angestrebte Kalenderwoche angeben? Das Gutachten liegt der Fachebene des BMWi seit dem 10. Dezember 2014 vor. Es ist noch nicht abgenom- men und wird derzeit sorgfältig geprüft. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 30 und 31): Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ankündi- gung der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die Transparenzregeln der UNCITRAL, Kommission der Verein- ten Nationen für internationales Handelsrecht, auch auf bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handels- abkommen anzuwenden, und welche Verpflichtungen erwach- sen Deutschland daraus? Wie gedenkt die Bundesregierung die für die Anwendung der UNCITRAL-Transparenzregeln erforderlichen Änderun- gen der Verträge vorzunehmen? Zu Frage 30: Die Bundesrepublik Deutschland hat als UNCITRAL- Vollmitglied bei der Erarbeitung der UNCITRAL-Trans- parenzregeln aktiv mitgewirkt. Die EU war Beobachter. Die Transparenzregeln sehen in Schiedsverfahren nach der UNCITRAL-Schiedsordnung grundsätzlich die Pflicht zur Veröffentlichung aller Schriftsätze eines Investor- Staat-Schiedsverfahrens, Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit der Verhand- lungen des Schiedsgerichts vor. Die nunmehr vorliegende Konvention, Mauritius-Konvention, gewährleistet, dass die von UNCITRAL verabschiedeten Transparenzregeln auch auf bestehende Investitionsschutzverträge Anwen- dung finden können. Deutschland hat 129 bilaterale Investitionsförde- rungs- und -schutzverträge, IFV, abgeschlossen. Davon sehen 85 Investor-Staat-Schiedsverfahren vor, auf welche die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln Anwendung finden, wenn sowohl Deutschland als auch der jeweilige Vertragspartner der verschiedenen IFV die Konvention ra- tifiziert haben. Investor-Staat-Schiedsverfahren, die Strei- tigkeiten aus diesen IFV zum Gegenstand haben, werden dann unter Anwendung der Transparenzregeln durchge- führt. Zu Frage 31: Änderungen der einzelnen IFV sind, soweit ersicht- lich, nicht erforderlich, weil die UNCITRAL-Transpa- renzregeln nicht nur zusammen mit der UNCITRAL- Schiedsordnung, sondern auch zusammen mit anderen Schiedsregeln gelten sollen, die den Investoren in den IFV zur Wahl gestellt werden. Es bedarf lediglich der Ratifikation der Mauritius-Konvention durch Deutsch- land und den jeweiligen Vertragspartner des IFV. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 32): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des bayerischen Energiedialogs, welcher am 2. Februar 2015 endete, und kann die Bundesregierung aus- schließen, dass der Korridor D – Hochspannungs-Gleich- strom-Übertragungsleitung, HGÜ – von Bad Lauchstädt nach Gundremmingen nicht gebaut wird – bitte begründen? Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die bayerische Landesregierung in den vergangenen drei Monaten einen breit angelegten gesellschaftlichen Dia- log zur weiteren Umsetzung der Energiewende geführt hat. In diesem Dialog sind alle wichtigen Akteure zu Wort gekommen und konnten Gehör finden. Das ist wichtig, denn die Energiewende wird nur mit breiter Ak- zeptanz der Menschen in unserem Land gelingen. Aus Sicht der Bundesregierung hat der bayerische Energiedialog gezeigt, dass die Energiewende mit den Themen Versorgungssicherheit, Strommarkt und erneu- erbare Energien keine rein regionale Herausforderung und Chance ist, sondern sich Lösungen in den für Deutschland und Europa insgesamt geltenden Rahmen einfügen müssen. Die große Herausforderung eines künftigen Strommarktes für die Energiewende besteht darin, in Zukunft bei einem wachsenden Anteil erneuer- barer Energien ein hohes Maß an Versorgungssicherheit umweltverträglich und zu möglichst niedrigen Kosten zu gewährleisten. Hinsichtlich des Netzausbaubedarfs verweist die Bundesregierung auf die geltenden gesetzlichen Verfah- ren zur Netzausbauplanung. Derzeit prüft die Bundes- netzagentur gemäß Energiewirtschaftsgesetz den von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten zweiten Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2014 – Zieljahr 2024 – und wird auch den Entwurf ihres Bestätigungsvermerks dazu öffentlich konsultieren. Dieses Verfahren betrifft auch den Korridor D und die dort von den Übertragungs- netzbetreibern vorgeschlagenen veränderten Anfangs- und Endpunkte. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 33): Welche Beratungsleistungen für die Sicherheitssektorreform im Irak werden derzeit in der NATO diskutiert, und erwägt die Bundesregierung, hierzu einen Beitrag in Aussicht zu stellen? 8006 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 (A) (C) (D)(B) Die NATO unterhält seit einigen Jahren partnerschaft- liche Beziehungen zum Irak. Das 2012 zwischen beiden Seiten vereinbarte Partnerschaftsprogramm sieht bereits Beratungs- und Fortbildungsangebote vor, um die iraki- schen Streitkräfte an NATO-Standards heranzuführen – unter anderem bei der Grenzkontrolle und im Kampf ge- gen den Terrorismus, aber auch in Bereichen wie der politischen Kontrolle des Militärs oder der Reform von Ausbildungsinstitutionen. Von der vormaligen Regie- rung Maliki wurde das Programm jedoch nicht mit Le- ben erfüllt. Die Staats- und Regierungschefs haben beim NATO- Gipfel in Wales im September 2014 eine Initiative zum Aufbau von Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten, Defence Capacity Building Initiative, auf den Weg ge- bracht. Die Initiative richtet sich vorrangig an NATO- Partnerländer, die einen entsprechenden Bedarf gegen- über der NATO anhängig machen. In Wales wurde be- schlossen, auch im Falle einer irakischen Anfrage ent- sprechende Maßnahmen zu prüfen. In einem Schreiben an NATO-Generalsekretär Stoltenberg vom 3. Dezember 2014 hat der irakische Premierminister al-Abadi das Interesse seines Landes bekundet, in diese Initiative einbezogen zu werden. Der- zeit werden im Dialog zwischen dem Internationalen Stab der NATO und den irakischen Behörden die iraki- schen Erwartungen und Bedürfnisse konkretisiert. So- bald ein möglicher Maßnahmenkatalog erarbeitet ist, wird dieser im Kreise der 28 Bündnispartner erörtert. Die abschließende Entscheidung zur Durchführung sol- cher Maßnahmen obliegt dem NATO-Rat. Die Bundesregierung wird über einen möglichen deutschen Beitrag erst im Lichte der Konkretisierung des irakischen Bedarfs und einer entsprechenden Beschluss- fassung der NATO entscheiden. Dabei sollten aus Sicht der Bundesregierung etwaige NATO-Maßnahmen einen konkreten Mehrwert gegenüber den bereits laufenden in- ternationalen Unterstützungsmaßnahmen im Irak bieten. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa- che 18/3887, Frage 36): Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auch nachrichtendienstliche, dass die türkische Regierung im Jahr 2014 Waffen an radikale Islamisten in Syrien – Waffen, Rake- ten und Munition – geliefert haben soll, wobei es sich um drei Lastwagenladungen mit Kriegswaffen an al-Qaida gehandelt habe, mit denen die islamistischen Gegner des syrischen Staatspräsidenten Baschar al-Assad unterstützt werden sollten, wozu der damalige Premierminister und heutige Staatspräsi- dent Recep Tayyip Erdogan zur Durchsuchung der Lastwagen öffentlich erklärte, dass die Kontrolleure der Staatsanwalt- schaft keine Lastwagen des Geheimdienstes MIT stoppen dür- fen und die Lastwagen humanitäre Hilfsgüter transportieren würden (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkischer-geheim- dienst-soll-waffen-an-al-qaida-geliefert-haben-a-1013499.html)? Der Bundesregierung sind dieser und andere Presse- artikel zum Thema bekannt. Sie verfügt jedoch über keine eigenen Erkenntnisse zu dem Vorfall. Der Kampf gegen die Bedrohung durch den islamisti- schen Terrorismus und die Lage in Syrien sind regelmä- ßig Themen in den Gesprächen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der türkischen Regierung. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab- geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 37): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es für Soldaten der ukrainischen Armee Abschussprämien – pro vernichtetes Fahrzeug circa 600 Euro, pro zerstörten Panzer 2 400 Euro, pro abgeschossenes Kampfflugzeug 6 000 Euro und für jeden Tag im Kampfeinsatz 50 Euro – ge- ben soll (www.derstandard.at/20000110323D6/Abschussprae mien-fuer-ukrainische-Soldaten), und inwieweit hält die Bun- desregierung Abschussprämien für ein demokratisch legiti- mes Mittel der Motivation für eine weitgehend demoralisierte und kampfunwillige Armee (www.taz.de vom 20. Mai 2014 „Das Militär geht auf dem Zahnfleisch“ und www.junge- welt.de vom 30. Januar 2015 „Ukrainische Armee in Auflö- sung“)? Der Bundesregierung ist die Ankündigung der ukrai- nischen Armee zu Prämienzahlungen aus Pressemeldun- gen bekannt. Grundlage ist eine Regierungsverordnung, die auch den Soldatensold bei einem Einsatz in Donezk und Luhansk, dem sogenannten ATO-Gebiet („Anti-Ter- ror-Operation“), erhöht. Militärorganisatorische Maßnahmen fallen grundsätz- lich in den Bereich souveräner Entscheidungen des ukrainischen Staates, dessen Führung aus demokrati- schen Wahlen hervorgegangen ist. Es ist daher eine Ent- scheidung, die die ukrainische Regierung in eigener Ver- antwortung treffen muss und treffen kann. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter Steinmeier, hat Kiew und Moskau erneut dazu aufgerufen, alles dafür zu tun, dass die Spirale von Ge- walt und Gegengewalt gestoppt wird. Die Bundesregie- rung ist davon überzeugt, dass es für die aktuelle Krise im Osten der Ukraine keine militärische Lösung gibt, sondern dass es nur eine politische Lösung gibt, die durch Dialog auf den Weg gebracht werden muss. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 38): Inwiefern plant die Bundesregierung, die Regelungen des Aufenthaltsrechts – insbesondere § 51 des Aufenthaltsgeset- zes – zu ändern, um zirkuläre Migration und die Einwande- rung von Fachkräften nach dem Vorbild der gesetzlichen Re- gelungen, die am 1. Juli 2014 in Schweden in Kraft getreten sind und unter anderem vorsehen, dass a) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erst nach einem zweijährigen Aufenthalt außerhalb von Schweden erlischt, b) Ausländerinnen und Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ohne Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Schweden und ohne Beein- trächtigung ihrer Möglichkeiten, unter gewissen Vorausset- zungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8007 (A) (C) (B) der zwischenzeitliche Aufenthalt im Ausland erlaubt werden kann sowie c) abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbe- werbern, die Arbeit finden, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, zu erleichtern? Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Regelun- gen von § 51 des Aufenthaltsgesetzes, AufenthG, nach dem Vorbild der in Schweden am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Regelungen zu ändern, da auch nach gelten- dem Recht bereits die Möglichkeit zur befristeten zir- kulären Migration gegeben ist, wenn Deutschland der Hauptsitz des Migranten bleibt und nicht nur sporadisch eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt. Die Regelung in § 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG sieht zwar grundsätzlich vor, dass ein Aufenthaltstitel nach sechsmonatigem Auslandsaufenthalt erlischt, je- doch besteht auch die Möglichkeit, vor der Ausreise eine längere Frist für den Auslandsaufenthalt durch die Aus- länderbehörde bestimmen zu lassen. Unter den Voraus- setzungen des § 51 Absatz 2 erlischt eine Niederlas- sungserlaubnis eines Ausländers, der sich mehr als 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten nicht wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufent- halts. Darüber hinaus erlöschen die Blaue Karte EU und die Aufenthaltserlaubnisse der Familienangehörigen von In- habern einer Blauen Karte EU erst nach zwölfmonati- gem Auslandsaufenthalt, wenn zuvor kein längerer Aus- landsaufenthalt bestimmt wurde. Diese Regelung soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung auf ältere Ausländer ausgeweitet werden (vergleiche Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe c – § 51 Absatz 10 – Bundesratsdrucksache 642/14 vom 29. Dezember 2014). Ebenso erlischt auch eine Erlaubnis zum Dauerauf- enthalt-EU erst nach zwölfmonatigem Auslandsaufent- halt. War der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufent- halt-EU zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU, beträgt der Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt 24 Monate. Mit § 18 a AufenthG wurde bereits zum 1. Januar 2009 die Möglichkeit eingeführt, beruflich qualifizierten Geduldeten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu erteilen. Darüber hinaus können gut integrierte junge Gedul- dete nach § 25 a AufenthG – auch wenn sie noch keinen Arbeitsplatz gefunden haben – bereits dann eine Aufent- haltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben ha- ben und sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten. Der bereits oben erwähnte Gesetzentwurf der Bun- desregierung sieht darüber hinaus auch eine allgemeine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die Ge- duldete und damit oftmals ehemalige Asylbewerber begünstigen wird, wenn sie die gesetzlichen Vorausset- zungen erfüllen (Artikel 1 Nummer 13 – § 25 b – Bun- desratsdrucksache 642/14 vom 29. Dezember 2014). (D) Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 84. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Barley.



Rede von Dr. Katarina Barley
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ich habe eine inhaltliche Frage zu dem Gesetzent-

wurf. Sieht er konkrete Aufgabenzuweisungen an das
Deutsche Institut für Menschenrechte vor, und, wenn ja,
welche sind das?

C
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christian Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)



    Frau Kollegin, der Gesetzentwurf greift die Aufgaben
    auf, die dem Deutschen Institut für Menschenrechte
    durch den Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2000 über-
    tragen worden sind. Diese gelten ihrerseits wiederum auf
    der Basis der Prinzipien von Paris. Nach dem Bundes-
    tagsbeschluss wird das Institut tätig insbesondere im Be-
    reich der Öffentlichkeit über die Menschenrechtslage im
    In- und Ausland. Es trägt durch Forschung zur Qualifi-
    zierung der Menschenrechtsarbeit bei, betreibt Politikbe-
    ratung und menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit im
    Inland, tauscht sich mit vergleichbaren Einrichtungen im
    Ausland aus und begleitet verschiedene internationale
    Menschenrechtsmechanismen. Der Gesetzentwurf über-
    nimmt diese Aufgabenbeschreibung.