Plenarprotokoll 18/84
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
84. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
I n h a l t :
Tagesordnungspunkt 1:
Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei-
nes Gesetzes zur Änderung des Bundesmi-
nistergesetzes und des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretäre; weitere Fragen . . . . . . . . . 7975 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7975 B
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7975 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 C
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7976 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7976 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 A
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7977 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 B
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7977 D
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7977 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B
Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7978 C
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7978 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 C
Kerstin Kassner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 7979 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7979 D
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 A
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7980 C
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7980 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 A
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B
Inhaltsverzeichnis
II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 B
Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) . . . 7981 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7981 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 A
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 7982 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7982 C
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 A
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 C
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7983 D
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7984 A
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B
Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 B
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 C
Tagesordnungspunkt 2:
Fragestunde
Drucksache 18/3887 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D
Mündliche Fragen 1, 2 und 3
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Erarbeitung einer gesetzlichen Grundlage
für das Deutsche Institut für Menschen-
rechte; Rechtsform und Aufgabenfeld
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7984 D
Dr. Helge Braun, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 B
Zusatzfragen
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7985 D
Christina Jantz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7986 D
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 A
Dr. Katarina Barley (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7987 B
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7987 C
Dr. Johannes Fechner (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7987 D
Dirk Wiese (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 B
Dr. Matthias Bartke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7988 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7989 A
Alexander Hoffmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . 7989 B
Dr. Karl-Heinz Brunner (SPD) . . . . . . . . . . . . 7989 D
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7990 A
Mündliche Frage 4
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitpunkt der Verabschiedung eines Ge-
setzentwurfs zur Schaffung einer gesetzli-
chen Grundlage für das Deutsche Institut
für Menschenrechte im Kabinett
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 B
Mündliche Frage 5
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeitpunkt der letzten Ressortgespräche zur
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage
für das Deutsche Institut für Menschen-
rechte
Antwort
Christian Lange, Parl. Staatssekretär
BMJV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C
Dr. Helge Braun, Staatsminister
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C
Zusatzfragen
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7990 C
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 A
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 III
Mündliche Frage 14
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Angleichung der Löhne in den Pflegeberu-
fen
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7991 C
Zusatzfragen
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 A
Mündliche Frage 15
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Pläne für eine generalistische Pflegeausbil-
dung
Antwort
Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin
BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 C
Zusatzfragen
Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7992 D
Pia Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 7993 C
Mündliche Fragen 25 und 26
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Dienstliche Beurteilung einer Mitarbeite-
rin im Bundesministerium für wirtschaftli-
che Zusammenarbeit und Entwicklung
Antwort
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B
Zusatzfragen
Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7994 B
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7995 B
Mündliche Frage 34
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Kenntnisse der Bundesregierung betref-
fend die Moskauer Syrien-Konferenz
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7995 D
Zusatzfragen
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7996 A
Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 7996 D
Mündliche Frage 35
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
Etwaige Einigung von Vertretern der syri-
schen Regierung und der syrischen Oppo-
sition bei Gesprächen in Moskau auf einen
Zehnpunkteplan
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7997 B
Zusatzfrage
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . 7997 B
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7998 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 7999 A
Anlage 2
Mündliche Frage 6
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Schulden in Fremdwährungen bei Körper-
schaften öffentlichen Rechts
Antwort
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7999 D
Anlage 3
Mündliche Frage 7
Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE)
Berücksichtigung einer Erhöhung des Ent-
gelts im Rahmen der Beschäftigungsförde-
rung gemäß § 16 e SGB II
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 A
Anlage 4
Mündliche Fragen 8 und 9
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Prognostizierte Gesamtausgaben in der ge-
setzlichen Rentenversicherung bis zum
Jahr 2030 durch die Altersrente für beson-
ders langjährig Versicherte; Vorzieheffekte
und Zusammensetzung der Gruppe der
Begünstigten
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 B
IV Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
Anlage 5
Mündliche Frage 10
Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Einführung neuer kassenrechtlicher Ver-
fahren in den Jobcentern
Antwort
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8000 C
Anlage 6
Mündliche Frage 11
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Position der Bundesregierung zur Nuklear-
strategie der NATO beim Treffen der Ver-
teidigungsminister am 5. Februar 2015
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 B
Anlage 7
Mündliche Frage 12
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Zeitplan hinsichtlich der Erarbeitung eines
Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehr-
generationenhäuser
Antwort
Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 C
Anlage 8
Mündliche Frage 13
Katrin Kunert (DIE LINKE)
Vorschläge der Bundesregierung zur Wei-
terentwicklung der Mehrgenerationenhäu-
ser
Antwort
Elke Ferner, Parl. Staatssekretärin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8001 D
Anlage 9
Mündliche Frage 16
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Alternative Möglichkeiten einer Nutzung
bestehender Kontrollbrücken bei der Kon-
trolle der Entrichtung der Pkw-Maut
Antwort
Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 B
Anlage 10
Mündliche Frage 17
Sabine Leidig (DIE LINKE)
Kontrolle der Entrichtung der Pkw-Maut
durch direkte Vergabe an einen privaten
Dienstleister
Antwort
Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C
Anlage 11
Mündliche Frage 18
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Modellrechnungen zur Einnahmeprognose
der Infrastrukturabgabe
Antwort
Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 C
Anlage 12
Mündliche Frage 19
Herbert Behrens (DIE LINKE)
Zustimmungsbedürftigkeit des Infrastruk-
turabgabegesetzes
Antwort
Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8002 D
Anlage 13
Mündliche Frage 20
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gesamtzahl und Anteil der seit 2009 kon-
trollierten Lkw mit Überschreitung des zu-
lässigen Gesamtgewichts
Antwort
Dorothee Bär, Parl. Staatssekretärin
BMVI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 A
Anlage 14
Mündliche Frage 21
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Untersuchung auf radioaktive Belastung
der in den Jahren 2013 und 2014 in Sach-
sen erlegten Wildschweine
Antwort
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
BMUB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 B
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 V
Anlage 15
Mündliche Fragen 22 und 23
Jens Spahn (CDU/CSU)
Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem
Lager beim Forschungszentrum Jülich und
Kostenschätzung für die Alternativen zu
deren Verbleib
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8003 C
Anlage 16
Mündliche Frage 24
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zahlungszusage an das Savannah River
Site für die Wiederaufbereitungsforschung
im Zusammenhang mit einem möglichen
Export der AVR-Brennelemente
Antwort
Stefan Müller, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 B
Anlage 17
Mündliche Frage 27
Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Fertigstellung des Erweiterungsbaus des
Bauhaus-Archivs in Berlin
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 C
Anlage 18
Mündliche Frage 28
Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Sportberichterstattung der öffentlich-recht-
lichen Fernsehsender im Dezember 2014
und Januar 2015
Antwort
Monika Grütters, Staatsministerin
BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8004 D
Anlage 19
Mündliche Frage 29
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage des Gutachtens zu den nuklearen
Entsorgungsrückstellungen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A
Anlage 20
Mündliche Fragen 30 und 31
Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Anwendung der Transparenzregeln der
UNCITRAL auf bereits in Kraft getretene
bilaterale Investitions- und Handelsab-
kommen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 A
Anlage 21
Mündliche Frage 32
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs
und Bau der Hochspannungs-Gleichstrom-
Übertragungsleitung von Bad Lauchstädt
nach Gundremmingen
Antwort
Iris Gleicke, Parl. Staatssekretärin
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 C
Anlage 22
Mündliche Frage 33
Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Beratungsleistungen für die Sicherheits-
sektorreform im Irak
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8005 D
Anlage 23
Mündliche Frage 36
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Mögliche Waffenlieferungen der türki-
schen Regierung an radikale Islamisten in
Syrien
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 B
VI Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
Anlage 24
Mündliche Frage 37
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Abschussprämien für Soldaten der ukrai-
nischen Armee
Antwort
Michael Roth, Staatsminister
AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 C
Anlage 25
Mündliche Frage 38
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Änderungen der Regelungen des Aufent-
haltsrechts zur Erleichterung von zirku-
lärer Migration und Einwanderung von
Fachkräften nach schwedischem Vorbild
Antwort
Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8006 D
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7975
(A) (C)
(D)(B)
84. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
Beginn: 13.01 Uhr
Berichtigung
82. Sitzung, Seite 7878 C – der Zuruf ist wie folgt zu
lesen:
(Dr. Philipp Lengsfeld [CDU/CSU]: Die können
Sie bald mal abschalten!)
(D)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 7999
(A) (C)
(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
(D)
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Alpers, Agnes DIE LINKE 04.02.2015
Baehrens, Heike SPD 04.02.2015
Barthle, Norbert CDU/CSU 04.02.2015
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 04.02.2015
Brackmann, Norbert CDU/CSU 04.02.2015
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.02.2015
Freitag, Dagmar SPD 04.02.2015
Dr. Freudenstein, Astrid CDU/CSU 04.02.2015
Gerster, Martin SPD 04.02.2015
Heinrich, Gabriela SPD 04.02.2015
Henn, Heidtrud SPD 04.02.2015
Dr. Hoppenstedt,
Hendrik
CDU/CSU 04.02.2015
Jung, Xaver CDU/CSU 04.02.2015
Kühn (Tübingen),
Christian
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.02.2015
Lambrecht, Christine SPD 04.02.2015
Dr. Launert, Silke CDU/CSU 04.02.2015
Lotze, Hiltrud SPD 04.02.2015
von der Marwitz, Hans-
Georg
CDU/CSU 04.02.2015
Möhring, Cornelia DIE LINKE 04.02.2015
Monstadt, Dietrich CDU/CSU 04.02.2015
Pflugradt, Jeannine SPD 04.02.2015
Radomski, Kerstin CDU/CSU 04.02.2015
Rohde, Dennis SPD 04.02.2015
Röspel, René SPD 04.02.2015
Rützel, Bernd SPD 04.02.2015
Sarrazin, Manuel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
04.02.2015
Schimke, Jana CDU/CSU 04.02.2015
Schlecht, Michael DIE LINKE 04.02.2015
Schmidt (Berlin),
Matthias
SPD 04.02.2015
Schneider (Erfurt),
Carsten
SPD 04.02.2015
Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 04.02.2015
Steineke, Sebastian CDU/CSU 04.02.2015
Ulrich, Alexander DIE LINKE 04.02.2015
Vaatz, Arnold CDU/CSU 04.02.2015
Dr. Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 04.02.2015
Weber, Gabi SPD 04.02.2015
Dr. Zimmer, Matthias CDU/CSU 04.02.2015
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwi-
ckau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 6):
Beinhaltet die Antwort der Bundesregierung auf meine
mündlichen Fragen 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen
(Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) auch Körper-
schaften öffentlichen Rechts wie Rentenversicherung, Berufs-
genossenschaften und weitere – aus der Antwort geht dies
nicht klar hervor –, und, wenn nein, welche Aussagen kann
die Bundesregierung bezüglich der ursprünglich formulierten
Frage machen (vergleiche mündliche Fragen 3 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/3811)?
Ja. Meine Antworten auf die mündlichen Fragen
Nummern 3 und 4 zu Schulden in Fremdwährungen
(Anlage 3 und 4 des Plenarprotokolls 18/81) bezogen
sich auf die Gebietskörperschaften und auf Körperschaf-
ten des öffentlichen Rechts mit Bundesaufsicht.
Die gesetzlichen Sozialversicherungen insgesamt
wiesen zum Stichtag 31. Dezember 2013 keine Schulden
und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen auf.
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen
8000 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau)
(DIE LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 7):
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass
nach § 16 e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, in
alter Fassung (vor dem 1. April 2014) Erhöhungen des Ent-
gelts im Rahmen der Förderungen berücksichtigt werden
konnten, also anders als in der aktuellen Fassung des § 16 e
SGB II, und wie ist nach Auffassung der Bundesregierung
prinzipiell sichergestellt, dass bei Beschäftigungsförderungen
durch Lohnkostenzuschüsse der geltende gesetzliche Min-
destlohn sowie mögliche tarifliche Zahlungen tatsächlich ein-
gehalten werden, um zu verhindern, dass durch öffentliche
Gelder widerrechtliche Arbeitsverhältnisse unterhalb des
Mindestlohns oder tariflicher Bezahlung subventioniert wer-
den?
Grundsätzlich gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis
nicht durch öffentliche Zuschüsse gefördert werden darf,
wenn die vereinbarten Bedingungen gegen Rechtsnor-
men verstoßen oder sittenwidrig sind. Die bewilligenden
Stellen haben dies zu überprüfen.
Nach alter Rechtslage des § 16 e Zweites Buch
Sozialgesetzbuch, SGB II, war die Anpassung der För-
derhöhe bei Erhöhungen des Arbeitsentgelts möglich.
Hintergrund der gegenüber der jetzigen Rechtslage
abweichenden Regelung war, dass es sich bei § 16 e
SGB II alter Fassung um unbegrenzte Dauerförderungen
handelte. Von daher war es sachgerecht, Entgelterhöhun-
gen nicht gänzlich unberücksichtigt zu lassen.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 8 und 9):
Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtausgaben in der
gesetzlichen Rentenversicherung durch die Altersrente für be-
sonders langjährig Versicherte vom 1. Juli 2014 bis zum Jahr
2030 abzüglich möglicher Beitragsausfälle sowie der bereits
im RV-Leistungsverbesserungsgesetz in Tabelle 1 aufgeführ-
ten Mehrausgaben (Bundestagsdrucksache 18/909), und in-
wiefern wurde in dieser Tabelle berücksichtigt, dass eine Aus-
weitung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Altersrente
für besonders langjährig Versicherte zum 1. Juli 2014 etwa
um bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit den Kreis der Be-
günstigten der im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungs-
gesetzes eingeführten Altersrente für besonders langjährig
Versicherte ab 65 Jahren erhöht?
Wie verändert sich die Aufteilung innerhalb der Gruppe
der jährlich rund 200 000 Begünstigten einer Altersrente für
besonders langjährig Versicherte ab 63 Jahren zwischen sol-
chen Begünstigten, die auch ohne die neue Rentenart mit
63 in Rente gegangen wären, und solchen Begünstigten, die
ohne diese Regelung einen späteren Rentenzugang gewählt
hätten (Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche
Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 18/729), wenn die Bun-
desregierung nunmehr von verstärkten Vorzieheffekten aus-
geht (Ausschussdrucksache 18(11)275), und welchen Anteil
haben diese beiden Gruppen jeweils an den von der Bundesre-
gierung maximal prognostizierten Kosten in Höhe von 1 Mil-
liarde Euro im Einführungsjahr 2014, das heißt ohne Berück-
sichtigung der Kosten für die freiwillig Versicherten bzw.
möglicher Beitragsausfälle (Ausschussdrucksache 18(11)275)?
Die Bundesregierung hat die Auswirkungen der ab-
schlagsfreien Rente ab 63 im Gesetzentwurf umfassend
dargestellt. Diese Aufstellung berücksichtigt die Leis-
tung, wie sie im Entwurf vorgesehen war, das heißt auch
unter Beachtung der Tatsache, dass bestimmte Zeiten der
Arbeitslosigkeit zur erforderlichen Wartezeit hinzu-
zählen. In einer Vielzahl von Drucksachen hat die Bun-
desregierung weiterhin ergänzende Informationen und
Erläuterungen geliefert (unter anderem Ausschussdruck-
sache 18(11)275 sowie Bundestagsdrucksachen 18/298,
18/412, 18/629, 18/640, 18/729, 18/955, 18/946, 18/1128,
18/1197, 18/1378, 18/1516, 18/1590, 18/3258, 18/3700
und 18/3711).
Es liegen darüber hinaus keine neuen Erkenntnisse
vor, dass mit Mehrkosten zu rechnen ist.
Neue Erkenntnisse hinsichtlich der Rente ab 63 lassen
sich erst aus den Daten des Rentenzugangs 2014 gewin-
nen, die im Juni 2015 vorliegen werden. Darüber hinaus
wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ge-
mäß § 154 Absatz 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
über die Auswirkungen, insbesondere über den Umfang
der Inanspruchnahme und die Erfüllung der Zugangsvor-
aussetzungen zu dieser Rentenart, zu berichten hat.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage
der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 18/3887, Frage 10):
Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass für die
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie vom
Bundesministerium der Finanzen per 1. Januar 2015 zur so-
fortigen Einführung angewiesenen neuen kassenrechtlichen
Verfahren in den Jobcentern die entsprechenden organisatori-
schen, technischen sowie personellen Voraussetzungen nach
mir vorliegenden Informationen nicht gegeben sind, und
wann ist seitens der Bundesregierung geplant, die Vorausset-
zungen im Sinne von reibungslosen und verzögerungsfreien
Antragsbearbeitungen zu schaffen?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die technischen
Voraussetzungen zur Umsetzung des Vieraugenprinzips
gegeben. Die organisatorische Umsetzungsverantwor-
tung fällt in den Aufgabenbereich der gemeinsamen Ein-
richtungen. Diese müssen sicherstellen, dass die nach
§ 44 f Zweites Buch Sozialgesetzbuch geltenden haus-
haltsrechtlichen Bestimmungen für die Bewirtschaftung
von Bundesmitteln umgesetzt werden. Im Rahmen der
Einführung des IT-Verfahrens ALLEGRO ist deren Ein-
haltung beurteilt worden. Im Ergebnis führte dies im
Hinblick auf den Umgang mit zahlungsrelevanten Daten
zu der Entscheidung, künftig das Vieraugenprinzip
– 100-Prozent-Prüfung aller zahlungsrelevanten Sach-
verhalte – durchgängig anzuwenden.
Das Vieraugenprinzip stellt nach den haushaltsrechtli-
chen Vorschriften des Bundes den Regelfall bei der Er-
fassung und Verarbeitung zahlungsrelevanter Daten in
einem automatisierten Verfahren dar. Bereits derzeit
wird ein erheblicher Teil der Zahlungen im Vieraugen-
prinzip angeordnet. Deshalb handelt es sich beim Vier-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8001
(A) (C)
(D)(B)
augenprinzip in der Leistungsgewährung um einen eta-
blierten Arbeitsprozess.
Die Beibehaltung des Zweiaugenprinzips bei einzel-
nen Fallkonstellationen wäre nur um den Preis erhöhter
Stichprobenzahlen möglich gewesen – entweder bereits
vor Anordnung oder nachträglich.
Zudem wären mit hohem manuellem Aufwand auch
zahlreiche Berichtspflichten über die Ergebnisse dieser
Stichprobenprüfungen für einen Zeitraum von mindes-
tens einem Jahr notwendig geworden. Die Bundes-
agentur für Arbeit hat sich im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem
Bundesministerium der Finanzen nach Abwägung der
Alternativen für eine durchgängige Umsetzung des Vier-
augenprinzips bei gleichzeitigem Entfallen nachträgli-
cher Stichproben und Berichte entschieden. Die Bundes-
agentur für Arbeit hat zur durchgängigen Umsetzung des
Vieraugenprinzips einen Mehrbedarf von rund 400 Jah-
reskräften geschätzt und mit dem Personalhaushalt 2015
der Bundesagentur für Arbeit als Ermächtigungen ange-
meldet; diese wurden von der Bundesregierung auch ge-
nehmigt. Insoweit stehen den gemeinsamen Einrichtun-
gen zusätzliche Kräfte für die Einführungsphase des
neuen IT-Verfahrens ALLEGRO und zur durchgängigen
Umsetzung des Vieraugenprinzips zur Verfügung. Mit-
telfristig sind durch ALLEGRO gegenüber dem vorheri-
gen Fachverfahren A2LL zudem Effizienzgewinne zu
erwarten.
Grundsätzlich trägt das Vieraugenprinzip neben der
Kassensicherheit auch zu einer Steigerung der Qualität
der Leistungsgewährung in den gemeinsamen Einrich-
tungen bei. Nicht nur dolose Handlungen, sondern auch
fehlerhafte Entscheidungen können hierdurch häufiger
und vor allem im Vorfeld besser erkannt werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Agnieszka Brugger (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 11):
Welche Position wird die Bundesregierung bei dem Tref-
fen der Verteidigungsminister der NATO-Staaten zur Nuklear-
strategie des Bündnisses am 5. Februar 2015 in Brüssel ver-
treten – bitte detailliert begründen –, und welche Erkenntnisse
hat die Bundesregierung zu russischen Tests eines neuen, mit
Nuklearwaffen bewaffnungsfähigen Marschflugkörpers?
Über Sitzungsinhalte zu Nuklearfragen kann aus
Gründen des Geheimschutzes – auch der NATO-Bünd-
nispartner – keine Auskunft erteilt werden. Solange
Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strate-
gischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, bedarf es
eines kontinuierlichen politischen Austausches über die-
ses Instrumentarium und das sicherheitspolitische Um-
feld. Deutschland nimmt als Mitglied der entsprechen-
den NATO-Gremien an den strategischen Diskussionen
und Planungsprozessen teil. Zugleich setzt sich die Bun-
desregierung unverändert für Abrüstung und Rüstungs-
kontrolle auch im Bereich der Nuklearwaffen ein.
Russland testet umfangreich eine Vielzahl der Träger-
systeme seines gesamten Nukleardispositivs zur Über-
prüfung der Einsatzbereitschaft und zu dessen Weiter-
entwicklung. Detaillierte Erkenntnisse dazu unterliegen
der Geheimhaltung.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3887, Frage 12):
Mit welchem zeitlichen Fahrplan zur Erarbeitung eines
Konzepts zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser
gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Ge-
spräche mit den Ländern und den kommunalen Spitzenver-
bänden mit einem tragfähigen Ergebnis zum Abschluss ge-
bracht werden?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das erfolgrei-
che Konzept der Mehrgenerationenhäuser weiterzuent-
wickeln und deren Finanzierung zu verstetigen. Mehr-
generationenhäuser sollen sich in ihrer individuellen
Ausprägung zu einem übergreifenden Dach und Anker-
punkt des sozialen Miteinanders und der Teilhabe vor
Ort entwickeln.
Auf die Ausführungen im Koalitionsvertrag hat sich
der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
Ende letzten Jahres in seinem Maßgabebeschluss bezo-
gen und die Erwartung geäußert, dass die Finanzierung
des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser
dauerhaft, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus – auch
mit Beteiligung des Bundes –, sichergestellt wird.
Hierzu führt das Bundesfamilienministerium seit Ok-
tober 2014 Gespräche mit den Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden. Ziel ist, eine gemeinsame Lösung für
die dauerhafte Etablierung der Häuser zu finden. Das ur-
sprünglich dreijährige Aktionsprogramm Mehrgenera-
tionenhäuser II war befristet bis Ende 2014 und ist der-
zeit um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert worden.
Mit Blick auf die Gespräche mit den Ländern und
Kommunen sowie die vorbereitenden Prozessschritte für
die angestrebte Verstetigung wird ein ausreichender zeit-
licher Vorlauf benötigt. Entsprechend strebt unser Haus
eine weitere Verlängerung des laufenden Aktionspro-
gramms II bis Ende 2016 an. Die verstetigte Förderung
der Mehrgenerationenhäuser soll dann ab 2017 greifen.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Elke Ferner auf die Frage der
Abgeordneten Katrin Kunert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3887, Frage 13):
Mit welchen Vorschlägen ist die Bundesregierung selbst
initiativ geworden?
Mehrgenerationenhäuser sind eine soziale Infrastruk-
tur in den Kommunen, die Menschen aller Generationen
zusammenbringt und die Folgen des demografischen
Wandels aktiv und zukunftsorientiert (mit-)gestaltet.
8002 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Mit dem im Jahr 2006 gestarteten Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser hat die Bundesregierung bun-
desweit rund 450 Begegnungsorte für Menschen aller
Altersgruppen und jeder Herkunft geschaffen. Die
450 Mehrgenerationenhäuser werden täglich von mehr
als 48 000 Menschen genutzt, mehr als 17 000 freiwillig
Engagierte ermöglichen ein vielfältiges und auf die kon-
krete Situation vor Ort zugeschnittenes Angebot. Die
450 Mehrgenerationenhäuser arbeiten mit mehr als
36 000 Akteurinnen und Akteuren aus Verwaltung,
Zivilgesellschaft und/oder Wirtschaft zusammen. Durch-
schnittlich sind das 80 Kooperationspartner pro Mehrge-
nerationenhaus.
Die Mehrgenerationenhäuser halten vielfältige famili-
enunterstützende und integrationsfördernde Angebote
für alle Alters- und alle Bevölkerungsgruppen bereit. Je-
des dieser 450 Mehrgenerationenhäuser ist ein Unikat,
da es sich gleichermaßen flexibel wie verlässlich am je-
weiligen lokalen bzw. regionalen Bedarf orientiert.
Diese Vielfalt erfordert, dass basierend auf einem Kern-
konzept für alle Mehrgenerationenhäuser die lokalen
und regionalen Erfordernisse berücksichtigt werden kön-
nen und für aktuelle Herausforderungen wie zum Bei-
spiel die Integration von Flüchtlingen oder die Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Angebote in den
Mehrgenerationenhäusern bereitgehalten und weiterent-
wickelt werden.
Entsprechend ist eine moderate Weiterentwicklung
der derzeitigen Handlungsschwerpunkte Alter und
Pflege, Integration und Bildung, freiwilliges Engage-
ment und haushaltsnahe Dienstleistungen geplant. Auch
hierzu steht mein Haus – wie im Koalitionsvertrag vor-
gesehen – mit den Ländern und kommunalen Spitzen-
verbänden im Austausch.
Viele von Ihnen wissen, dass insbesondere die feh-
lende Beteiligung der Länder bei der Planung und Kon-
zeption des ersten Aktionsprogramms als Geburtsfehler
betrachtet wurde und die Einbettung der Mehrgeneratio-
nenhäuser in landespolitische und regionale Infrastruk-
turüberlegungen nur sehr schleppend voranging bzw. vo-
rangeht.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3887, Frage 16):
Welche anderen Möglichkeiten als die „Nutzung bestehen-
der Kontrollbrücken zur Kontrolle der Entrichtung der Maut
nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ werden „im Rah-
men der Erstellung des Kontrollkonzepts“ für die Pkw-Maut
geprüft (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3892), und
von welchem Kostenvorteil geht die Bundesregierung für den
Fall der Nutzung der bestehenden Kontrollbrücken aus?
Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen, dies kann
durch den Einsatz mobiler Kontrollfahrzeuge und porta-
bler Kontrollgeräte erfolgen. Ein etwaiger „Kostenvor-
teil“ kann vor Abschluss der Erstellung des Kontrollkon-
zeptes nicht beziffert werden.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3887, Frage 17):
Unter welchen Bedingungen kann die Bundesregierung
die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der
Infrastrukturabgabe ohne Ausschreibung direkt an einen pri-
vaten Dienstleister vergeben, und mit welchen Anbietern wird
die Bundesregierung bezüglich einer Fremdvergabe Gesprä-
che führen?
Die Vergabe eines Auftrags erfolgt auf Basis der
rechtlichen Bestimmungen.
Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne, mit An-
bietern bezüglich einer Fremdvergabe Gespräche zu füh-
ren.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/3887, Frage 18):
Wird die Bundesregierung gegen den Beschluss des Ver-
waltungsgerichts Berlin vom 28. Januar 2015, den die Zeitung
Die Zeit gegen das Bundesministerium für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur angestrengt hatte (www.zeit.de/2015/05/
pkw-maut-alexander-dobrindt/komplettansicht), Rechtsmittel
einlegen – bitte mit Begründung –, und, wenn nein, wird die
Bundesregierung die Modellrechnungen, auf denen die Ein-
nahmeprognose der Infrastrukturabgabe basiert, in diesem Zu-
sammenhang auch dem Parlament zugänglich machen – bitte
mit Begründung?
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin wird
derzeit noch geprüft. Danach wird über die weiteren
Schritte entschieden.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage des
Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/3887, Frage 19):
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die
Bundesregierung – vor dem Hintergrund ihrer Antwort zu
Frage 23 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 18/3892, wonach der „Entwurf des In-
frastrukturabgabengesetzes ... keinen der im Grundgesetz auf-
geführten Zustimmungsbedürftigkeitstatbestände“ erfüllt –
aus den Nummern 14 bis 17 der Empfehlungen der Aus-
schüsse zum Infrastrukturabgabengesetz (Bundesratsdrucksa-
che 648/1/14), in denen diese die Zustimmungsbedürftigkeit
des Gesetzes feststellen und erhebliche verfassungsrechtliche
Bedenken wegen der Aufgabenübertragung des Bundes an die
nach Landesrecht für die Kfz-Zulassung zuständigen Behör-
den geltend machen?
Die Bundesregierung wird in ihrer Gegenäußerung
zur Stellungnahme des Bundesrates Stellung nehmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8003
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Dorothee Bär auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 20):
Wie hoch sind die Gesamtzahl und der Anteil der in den
Jahren seit 2009 kontrollierten Lkw auf Autobahnen und Bun-
desstraßen, die ein zu hohes zulässiges Gesamtgewicht aus-
wiesen, und von welcher Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu
hohem zulässigem Gesamtgewicht pro Tag geht die Bundes-
regierung aufgrund dieser Zahlen aus?
Die betreffenden Kontrollen werden durch das Bun-
desamt für Güterverkehr und die Bundesländer – Poli-
zei – vorgenommen. Durch das Bundesamt für Güterver-
kehr wurden in dem betreffenden Zeitraum wie folgt
Lkw mit einem unzulässig hohen zulässigen Gesamtge-
wicht festgestellt:
Jahr
Anzahl
kontrollierte
Fahrzeuge
Anzahl
beanstandete
Fahrzeuge
2009 372 261 9 754
2010 364 431 7 598
2011 92 844 10 464
2012 79 786 8 896
2013 75 129 8 586
2014 66 188 8 055
Die Darstellungsweise der Auswertungsergebnisse
2009/2010 unterscheidet sich von dem danach liegenden
Zeitraum. Bis einschließlich 2010 haben als Bezugs-
größe zur Feststellung der Beanstandungsquote sämtli-
che nach dem Straßenverkehrsrecht kontrollierte Fahr-
zeuge gedient. Ab 2011 wurde als Folge der genannten
Umstellung der statistischen Erfassung im BAG die An-
zahl der konkret auf Gewichtsverstöße kontrollierten
Fahrzeuge als Bezugsgröße herangezogen, da dies zu ei-
ner realistischeren Quote führt. Die Zahlen für 2014 sind
als noch vorläufig zu betrachten.
Zahlen zu den Kontrollen der Länderbehörden – Poli-
zei – liegen nicht vor. Eine Zuständigkeit anderer Behör-
den für derartige Kontrollen, insbesondere der Bundes-
polizei, ist nicht gegeben, da hierfür keine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage, zum Beispiel Bundespolizei-
gesetz, besteht.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur
Gesamtzahl an Lkw-Fahrten mit zu hohem zulässigen
Gesamtgewicht pro Tag vor.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf
die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE
LINKE) (Drucksache 18/3887, Frage 21):
Wie viele der im Freistaat Sachsen in den Jahren 2013 und
2014 erlegten Wildschweine wurden nach Kenntnis der Bun-
desregierung auf radioaktive Belastungen hin untersucht, und
welche Ergebnisse gab es dabei (bitte Zahl der erlegten, unter-
suchten und über den zulässigen Wert radioaktiv verstrahlten
Tiere nennen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
wie viele Wildschweine im Freistaat Sachsen in den Jah-
ren 2013 und 2014 erlegt und wie viele davon auf radio-
aktive Belastungen hin untersucht wurden.
Der Bundesregierung liegen allein Informationen da-
rüber vor, in wie vielen Fällen Jägerinnen und Jägern auf
der Grundlage von § 38 Absatz 2 Atomgesetz Ausgleichs-
zahlungen für Wildschweine gewährt wurden. Dies setzt
eine radioaktive Belastung der Tiere von mehr als
600 Becquerel Cäsium je Kilogramm voraus.
Für den Freistaat Sachsen liegen die folgenden Infor-
mationen vor:
Im Jahr 2013 wurden Ausgleichszahlungen für 111 er-
legte Wildschweine und 46 erlegte Frischlinge gewährt.
Im Jahr 2014 wurden Ausgleichszahlungen für 47 er-
legte Wildschweine und 26 erlegte Frischlinge gewährt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Jens Spahn (CDU/CSU) (Drucksa-
che 18/3887, Fragen 22 und 23):
Wie bewertet die Bundesregierung die Anordnung der
nordrhein-westfälischen Landesregierung, die AVR-Brennele-
mente – AVR: Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor – aus dem
derzeitigen Lager beim Forschungszentrum Jülich schnellst-
möglich zu entfernen, und bis wann sollte aus Sicht der Bun-
desregierung eine entsprechende Entfernung erfolgen?
Wie ist die Kostenschätzung jeweils für die drei im Raum
stehenden Alternativen zum Verbleib der AVR-Brennele-
mente in Jülich, also alternativ für den Neubau eines Lagers in
Jülich, für einen Transport nach und eine entsprechende Lage-
rung im Zwischenlager Ahaus oder für den Rücktransport ins
Herkunftsland USA, und wie ist der Stand der Verhandlungen
mit den USA bezüglich einer möglichen Rückführung der
AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA?
Zu Frage 22:
Die Anordnung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde,
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mit-
telstand und Handwerk, MWEIMH, des Landes Nord-
rhein-Westfalen, vom 2. Juli 2014 nach § 19 Absatz 3
Atomgesetz ist aus Sicht der Bundesregierung rechtlich
nicht zu beanstanden. Ziel der genannten Anordnung ist
es, die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Be-
hälterlager zu entfernen. Der Begriff „unverzüglich“ ist
legal definiert und bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH, FZJ GmbH, ist
verpflichtet, der bestandskräftigen Anordnung in diesem
Sinne unter Einhaltung sämtlicher rechtlicher Rahmen-
bedingungen so schnell wie möglich nachzukommen.
Hierzu hat die FZJ GmbH dem MWEIMH ein Detail-
konzept vorgelegt, welches eine vergleichende Darstel-
lung und Bewertung von Zeitplänen bezüglich aller in
8004 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Betracht kommenden Räumungsoptionen enthält. Dieses
Konzept befindet sich in Nachprüfung beim MWEIMH;
das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.
Zu Frage 23:
Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrenn-
stoffen ist die Sicherheit der Bevölkerung. Eine Ent-
scheidung des MWEIMH dazu, mit welcher Alternative
die FZJ GmbH der Anordnung Folge zu leisten hat, ist
nicht von Kostengesichtspunkten geleitet.
Der Bundesregierung liegt ein umfassender Kosten-
plan für die Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem
AVR-Behälterlager in Jülich nicht vor. Zum aktuellen
Zeitpunkt ist es lediglich möglich, auf der Grundlage
von Informationen und vorläufigen Schätzungen des FZJ
vorsorglich Ausgaben zu planen. Im Bundeshaushalts-
plan für das Jahr 2015 sind auf dieser Grundlage Mittel
in Höhe von rund 246 Millionen Euro bei Kapitel 3004
Titel 685 80 zwecks Realisierung einer atomrechtlich
gebotenen Räumungsoption ausgewiesen. Die Mittel
verteilen sich – gerundet – wie folgt:
2014 – 10 Millionen Euro,
2015 – rund 65 Millionen Euro,
2016 ff. – rund 171 Millionen Euro.
Verhandlungsergebnisse im Hinblick auf eine eventu-
elle Rückführung der AVR-Brennelemente in die USA
stehen unter der Voraussetzung, dass die Prüfungen des
US Department of Energy zur technischen und rechtli-
chen Machbarkeit einer Rückführung und adäquaten Be-
handlung der AVR-Brennelemente in den USA erfolg-
reich abgeschlossen werden können. Diese Prüfungen
beinhalten unter anderem eine obligatorische Umwelt-
verträglichkeitsprüfung und sind noch nicht abgeschlos-
sen. Unbeschadet dessen sind für den Fall, dass die US-
Option zum Tragen kommen sollte, Verhandlungen zur
allgemeinen Vertragsgestaltung aufgenommen worden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stefan Müller auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 24):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich ei-
ner Zahlungszusage in Höhe von 3 Millionen Dollar an das
US-amerikanische Savannah River Site vom Dezember 2014
für die Wiederaufbereitungsforschung im Zusammenhang mit
einem eventuellen Export der abgebrannten Brennelemente
aus dem Reaktor AVR Jülich, und was soll mit diesem Geld
konkret erforscht werden?
Der Bundesregierung ist eine isolierte Zahlungszu-
sage über 3 Millionen US-Dollar nicht bekannt; die Bun-
desregierung hat in ihren Antworten auf diverse mündli-
che und schriftliche Fragen sowie Kleine Anfragen
jedoch auf den folgenden ihr bekannten Sachverhalt hin-
gewiesen: Das Bundesministerium für Bildung und For-
schung und das Ministerium für Innovation, Wissen-
schaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen
haben zusammen mit dem Energieministerium der Ver-
einigten Staaten von Amerika eine gemeinsame Ab-
sichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen
Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen
Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kern-
brennstoffs in die USA sowie zu seiner dortigen schadlo-
sen Verwertung zu schaffen.
Diese Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz ei-
nes bestimmten Finanzvolumens. Zur Prüfung der tech-
nischen Machbarkeit in Savannah River Site hat das For-
schungszentrum Jülich bis September 2014 nach eigenen
Angaben rund 7,9 Millionen Euro aufgewendet.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des Ab-
geordneten Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 27):
Wird der geplante Erweiterungsbau des Bauhaus-Archivs
e. V./Museum für Gestaltung in Berlin pünktlich zum Bau-
haus-Jubiläum 2019 fertiggestellt sein, und, falls nicht, was
für Alternativpläne gibt es für die Jubiläumsschau?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen sieht das Land Berlin, Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, die Fertigstellung des
Erweiterungsbaus nach derzeitigem Stand bis zum
31. Oktober 2019 vor. Die vorgesehene Jubiläumsschau,
die sich unter dem Arbeitstitel „bauhaus: produktion und
reproduktion“ mit der Einzelanfertigung und der indus-
triellen Herstellung von Bauhaus-Produkten beschäfti-
gen wird, soll bereits im Erweiterungsbau gezeigt wer-
den.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Monika Grütters auf die Frage des
Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Druck-
sache 18/3887, Frage 28):
Wie viele Stunden sendeten nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten in den
Monaten Dezember 2014 und Januar 2015 zum Thema Sport
– bitte nach ARD, ZDF, sonstige Sender sowie Sendezeiten
für Fußball, Wintersport, Behindertensport, Breitensport und
sonstige Sportbereiche aufschlüsseln –, und inwieweit hält die
Bundesregierung den Anteil des Behindertensports sowie des
Breitensports in der Sportberichterstattung für angemessen?
Die Zuständigkeit für die staatsfern organisierten öf-
fentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt den Län-
dern. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis
über die Anzahl der Sendestunden der öffentlich-rechtli-
chen Fernsehsender in den Monaten Dezember 2014 und
Januar 2015 zum Thema Sport bzw. zu einzelnen Sport-
bereichen. Für entsprechende Informationen ist die In-
tendanz des ZDF bzw. sind die Intendanzen der jeweili-
gen ARD-Sender zuständig; im Fall der ARD können
die Informationen zentral beim ARD-Generalsekretariat
erfragt werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8005
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage der
Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 29):
Seit wann genau im Dezember 2014 – bitte Kalenderda-
tum – liegt das vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie beauftragte Gutachten zu den nuklearen Entsorgungs-
rückstellungen vor (vergleiche hierzu die Antwort der Bun-
desregierung auf meine schriftliche Frage 10 auf Bundestags-
drucksache 18/3812), und bis wann soll es nach aktueller
Planung abgenommen sein – bitte angestrebte Kalenderwoche
angeben?
Das Gutachten liegt der Fachebene des BMWi seit
dem 10. Dezember 2014 vor. Es ist noch nicht abgenom-
men und wird derzeit sorgfältig geprüft.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Fragen der
Abgeordneten Katharina Dröge (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Fragen 30 und 31):
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ankündi-
gung der EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, die
Transparenzregeln der UNCITRAL, Kommission der Verein-
ten Nationen für internationales Handelsrecht, auch auf
bereits in Kraft getretene bilaterale Investitions- und Handels-
abkommen anzuwenden, und welche Verpflichtungen erwach-
sen Deutschland daraus?
Wie gedenkt die Bundesregierung die für die Anwendung
der UNCITRAL-Transparenzregeln erforderlichen Änderun-
gen der Verträge vorzunehmen?
Zu Frage 30:
Die Bundesrepublik Deutschland hat als UNCITRAL-
Vollmitglied bei der Erarbeitung der UNCITRAL-Trans-
parenzregeln aktiv mitgewirkt. Die EU war Beobachter.
Die Transparenzregeln sehen in Schiedsverfahren nach
der UNCITRAL-Schiedsordnung grundsätzlich die Pflicht
zur Veröffentlichung aller Schriftsätze eines Investor-
Staat-Schiedsverfahrens, Beteiligungsmöglichkeiten der
Zivilgesellschaft sowie die Öffentlichkeit der Verhand-
lungen des Schiedsgerichts vor. Die nunmehr vorliegende
Konvention, Mauritius-Konvention, gewährleistet, dass
die von UNCITRAL verabschiedeten Transparenzregeln
auch auf bestehende Investitionsschutzverträge Anwen-
dung finden können.
Deutschland hat 129 bilaterale Investitionsförde-
rungs- und -schutzverträge, IFV, abgeschlossen. Davon
sehen 85 Investor-Staat-Schiedsverfahren vor, auf welche
die neuen UNCITRAL-Transparenzregeln Anwendung
finden, wenn sowohl Deutschland als auch der jeweilige
Vertragspartner der verschiedenen IFV die Konvention ra-
tifiziert haben. Investor-Staat-Schiedsverfahren, die Strei-
tigkeiten aus diesen IFV zum Gegenstand haben, werden
dann unter Anwendung der Transparenzregeln durchge-
führt.
Zu Frage 31:
Änderungen der einzelnen IFV sind, soweit ersicht-
lich, nicht erforderlich, weil die UNCITRAL-Transpa-
renzregeln nicht nur zusammen mit der UNCITRAL-
Schiedsordnung, sondern auch zusammen mit anderen
Schiedsregeln gelten sollen, die den Investoren in den
IFV zur Wahl gestellt werden. Es bedarf lediglich der
Ratifikation der Mauritius-Konvention durch Deutsch-
land und den jeweiligen Vertragspartner des IFV.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Iris Gleicke auf die Frage des
Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 32):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Ergebnissen des bayerischen Energiedialogs, welcher am
2. Februar 2015 endete, und kann die Bundesregierung aus-
schließen, dass der Korridor D – Hochspannungs-Gleich-
strom-Übertragungsleitung, HGÜ – von Bad Lauchstädt nach
Gundremmingen nicht gebaut wird – bitte begründen?
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich, dass die
bayerische Landesregierung in den vergangenen drei
Monaten einen breit angelegten gesellschaftlichen Dia-
log zur weiteren Umsetzung der Energiewende geführt
hat. In diesem Dialog sind alle wichtigen Akteure zu
Wort gekommen und konnten Gehör finden. Das ist
wichtig, denn die Energiewende wird nur mit breiter Ak-
zeptanz der Menschen in unserem Land gelingen.
Aus Sicht der Bundesregierung hat der bayerische
Energiedialog gezeigt, dass die Energiewende mit den
Themen Versorgungssicherheit, Strommarkt und erneu-
erbare Energien keine rein regionale Herausforderung
und Chance ist, sondern sich Lösungen in den für
Deutschland und Europa insgesamt geltenden Rahmen
einfügen müssen. Die große Herausforderung eines
künftigen Strommarktes für die Energiewende besteht
darin, in Zukunft bei einem wachsenden Anteil erneuer-
barer Energien ein hohes Maß an Versorgungssicherheit
umweltverträglich und zu möglichst niedrigen Kosten zu
gewährleisten.
Hinsichtlich des Netzausbaubedarfs verweist die
Bundesregierung auf die geltenden gesetzlichen Verfah-
ren zur Netzausbauplanung. Derzeit prüft die Bundes-
netzagentur gemäß Energiewirtschaftsgesetz den von
den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten zweiten
Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2014 – Zieljahr 2024 –
und wird auch den Entwurf ihres Bestätigungsvermerks
dazu öffentlich konsultieren. Dieses Verfahren betrifft
auch den Korridor D und die dort von den Übertragungs-
netzbetreibern vorgeschlagenen veränderten Anfangs-
und Endpunkte.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 33):
Welche Beratungsleistungen für die Sicherheitssektorreform
im Irak werden derzeit in der NATO diskutiert, und erwägt die
Bundesregierung, hierzu einen Beitrag in Aussicht zu stellen?
8006 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015
(A) (C)
(D)(B)
Die NATO unterhält seit einigen Jahren partnerschaft-
liche Beziehungen zum Irak. Das 2012 zwischen beiden
Seiten vereinbarte Partnerschaftsprogramm sieht bereits
Beratungs- und Fortbildungsangebote vor, um die iraki-
schen Streitkräfte an NATO-Standards heranzuführen –
unter anderem bei der Grenzkontrolle und im Kampf ge-
gen den Terrorismus, aber auch in Bereichen wie der
politischen Kontrolle des Militärs oder der Reform von
Ausbildungsinstitutionen. Von der vormaligen Regie-
rung Maliki wurde das Programm jedoch nicht mit Le-
ben erfüllt.
Die Staats- und Regierungschefs haben beim NATO-
Gipfel in Wales im September 2014 eine Initiative zum
Aufbau von Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten,
Defence Capacity Building Initiative, auf den Weg ge-
bracht. Die Initiative richtet sich vorrangig an NATO-
Partnerländer, die einen entsprechenden Bedarf gegen-
über der NATO anhängig machen. In Wales wurde be-
schlossen, auch im Falle einer irakischen Anfrage ent-
sprechende Maßnahmen zu prüfen.
In einem Schreiben an NATO-Generalsekretär
Stoltenberg vom 3. Dezember 2014 hat der irakische
Premierminister al-Abadi das Interesse seines Landes
bekundet, in diese Initiative einbezogen zu werden. Der-
zeit werden im Dialog zwischen dem Internationalen
Stab der NATO und den irakischen Behörden die iraki-
schen Erwartungen und Bedürfnisse konkretisiert. So-
bald ein möglicher Maßnahmenkatalog erarbeitet ist,
wird dieser im Kreise der 28 Bündnispartner erörtert.
Die abschließende Entscheidung zur Durchführung sol-
cher Maßnahmen obliegt dem NATO-Rat.
Die Bundesregierung wird über einen möglichen
deutschen Beitrag erst im Lichte der Konkretisierung des
irakischen Bedarfs und einer entsprechenden Beschluss-
fassung der NATO entscheiden. Dabei sollten aus Sicht
der Bundesregierung etwaige NATO-Maßnahmen einen
konkreten Mehrwert gegenüber den bereits laufenden in-
ternationalen Unterstützungsmaßnahmen im Irak bieten.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksa-
che 18/3887, Frage 36):
Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auch
nachrichtendienstliche, dass die türkische Regierung im Jahr
2014 Waffen an radikale Islamisten in Syrien – Waffen, Rake-
ten und Munition – geliefert haben soll, wobei es sich um drei
Lastwagenladungen mit Kriegswaffen an al-Qaida gehandelt
habe, mit denen die islamistischen Gegner des syrischen
Staatspräsidenten Baschar al-Assad unterstützt werden sollten,
wozu der damalige Premierminister und heutige Staatspräsi-
dent Recep Tayyip Erdogan zur Durchsuchung der Lastwagen
öffentlich erklärte, dass die Kontrolleure der Staatsanwalt-
schaft keine Lastwagen des Geheimdienstes MIT stoppen dür-
fen und die Lastwagen humanitäre Hilfsgüter transportieren
würden (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkischer-geheim-
dienst-soll-waffen-an-al-qaida-geliefert-haben-a-1013499.html)?
Der Bundesregierung sind dieser und andere Presse-
artikel zum Thema bekannt. Sie verfügt jedoch über
keine eigenen Erkenntnisse zu dem Vorfall.
Der Kampf gegen die Bedrohung durch den islamisti-
schen Terrorismus und die Lage in Syrien sind regelmä-
ßig Themen in den Gesprächen zwischen Vertretern der
Bundesregierung und der türkischen Regierung.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Michael Roth auf die Frage der Ab-
geordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache
18/3887, Frage 37):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass
es für Soldaten der ukrainischen Armee Abschussprämien
– pro vernichtetes Fahrzeug circa 600 Euro, pro zerstörten
Panzer 2 400 Euro, pro abgeschossenes Kampfflugzeug
6 000 Euro und für jeden Tag im Kampfeinsatz 50 Euro – ge-
ben soll (www.derstandard.at/20000110323D6/Abschussprae
mien-fuer-ukrainische-Soldaten), und inwieweit hält die Bun-
desregierung Abschussprämien für ein demokratisch legiti-
mes Mittel der Motivation für eine weitgehend demoralisierte
und kampfunwillige Armee (www.taz.de vom 20. Mai 2014
„Das Militär geht auf dem Zahnfleisch“ und www.junge-
welt.de vom 30. Januar 2015 „Ukrainische Armee in Auflö-
sung“)?
Der Bundesregierung ist die Ankündigung der ukrai-
nischen Armee zu Prämienzahlungen aus Pressemeldun-
gen bekannt. Grundlage ist eine Regierungsverordnung,
die auch den Soldatensold bei einem Einsatz in Donezk
und Luhansk, dem sogenannten ATO-Gebiet („Anti-Ter-
ror-Operation“), erhöht.
Militärorganisatorische Maßnahmen fallen grundsätz-
lich in den Bereich souveräner Entscheidungen des
ukrainischen Staates, dessen Führung aus demokrati-
schen Wahlen hervorgegangen ist. Es ist daher eine Ent-
scheidung, die die ukrainische Regierung in eigener Ver-
antwortung treffen muss und treffen kann.
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-
Walter Steinmeier, hat Kiew und Moskau erneut dazu
aufgerufen, alles dafür zu tun, dass die Spirale von Ge-
walt und Gegengewalt gestoppt wird. Die Bundesregie-
rung ist davon überzeugt, dass es für die aktuelle Krise
im Osten der Ukraine keine militärische Lösung gibt,
sondern dass es nur eine politische Lösung gibt, die
durch Dialog auf den Weg gebracht werden muss.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3887, Frage 38):
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Regelungen des
Aufenthaltsrechts – insbesondere § 51 des Aufenthaltsgeset-
zes – zu ändern, um zirkuläre Migration und die Einwande-
rung von Fachkräften nach dem Vorbild der gesetzlichen Re-
gelungen, die am 1. Juli 2014 in Schweden in Kraft getreten
sind und unter anderem vorsehen, dass a) eine unbefristete
Aufenthaltserlaubnis erst nach einem zweijährigen Aufenthalt
außerhalb von Schweden erlischt, b) Ausländerinnen und
Ausländern mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ohne
Verlust ihres Aufenthaltsrechts in Schweden und ohne Beein-
trächtigung ihrer Möglichkeiten, unter gewissen Vorausset-
zungen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen,
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 84. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 4. Februar 2015 8007
(A) (C)
(B)
der zwischenzeitliche Aufenthalt im Ausland erlaubt werden
kann sowie c) abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbe-
werbern, die Arbeit finden, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt
werden kann, zu erleichtern?
Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Regelun-
gen von § 51 des Aufenthaltsgesetzes, AufenthG, nach
dem Vorbild der in Schweden am 1. Juli 2014 in Kraft
getretenen Regelungen zu ändern, da auch nach gelten-
dem Recht bereits die Möglichkeit zur befristeten zir-
kulären Migration gegeben ist, wenn Deutschland der
Hauptsitz des Migranten bleibt und nicht nur sporadisch
eine Rückkehr nach Deutschland erfolgt.
Die Regelung in § 51 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG
sieht zwar grundsätzlich vor, dass ein Aufenthaltstitel
nach sechsmonatigem Auslandsaufenthalt erlischt, je-
doch besteht auch die Möglichkeit, vor der Ausreise eine
längere Frist für den Auslandsaufenthalt durch die Aus-
länderbehörde bestimmen zu lassen. Unter den Voraus-
setzungen des § 51 Absatz 2 erlischt eine Niederlas-
sungserlaubnis eines Ausländers, der sich mehr als
15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,
sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in
ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten nicht
wegen eines mehr als sechsmonatigen Auslandsaufent-
halts.
Darüber hinaus erlöschen die Blaue Karte EU und die
Aufenthaltserlaubnisse der Familienangehörigen von In-
habern einer Blauen Karte EU erst nach zwölfmonati-
gem Auslandsaufenthalt, wenn zuvor kein längerer Aus-
landsaufenthalt bestimmt wurde.
Diese Regelung soll nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts
und der Aufenthaltsbeendigung auf ältere Ausländer
ausgeweitet werden (vergleiche Artikel 1 Nummer 27
Buchstabe c – § 51 Absatz 10 – Bundesratsdrucksache
642/14 vom 29. Dezember 2014).
Ebenso erlischt auch eine Erlaubnis zum Dauerauf-
enthalt-EU erst nach zwölfmonatigem Auslandsaufent-
halt. War der Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufent-
halt-EU zuvor im Besitz einer Blauen Karte EU, beträgt
der Zeitraum für einen Auslandsaufenthalt 24 Monate.
Mit § 18 a AufenthG wurde bereits zum 1. Januar
2009 die Möglichkeit eingeführt, beruflich qualifizierten
Geduldeten einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
zu erteilen.
Darüber hinaus können gut integrierte junge Gedul-
dete nach § 25 a AufenthG – auch wenn sie noch keinen
Arbeitsplatz gefunden haben – bereits dann eine Aufent-
haltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland einen
anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben ha-
ben und sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten.
Der bereits oben erwähnte Gesetzentwurf der Bun-
desregierung sieht darüber hinaus auch eine allgemeine
stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die Ge-
duldete und damit oftmals ehemalige Asylbewerber
begünstigen wird, wenn sie die gesetzlichen Vorausset-
zungen erfüllen (Artikel 1 Nummer 13 – § 25 b – Bun-
desratsdrucksache 642/14 vom 29. Dezember 2014).
(D)
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
84. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
Anlagen