Protokoll:
17236

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 236

  • date_rangeDatum: 24. April 2013

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:01 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/236 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Verord- nung über die Kompensation von Eingrif- fen in die Natur und Landschaft (Bundes- kompensationsverordnung – BKompV); weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 29581 A 29581 B 29581 B 29582 C 29582 C 29582 D 29582 D 29583 A 29583 B 29583 C 29583 C 29584 A 29584 B 29584 C 29584 C 29585 A 29585 A 29585 B 29585 B 29585 C 29585 D 29586 A 29586 A 29586 C 29586 D 29587 A 29587 A 29587 B 29587 C 29587 C 29587 D 29588 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/13171) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Emissionen von Laserdruckern Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse und Veröffentlichung des End- berichts zum Vorhaben „Schutz von Bu- chenwäldern in einem System von Prozess- schutzgebieten“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ute Vogt (SPD) Eckpunktepapier der Bund-Länder-Ar- beitsgemeinschaft für Immissionsschutz als Grundlage für die Überarbeitung der euro- päischen Luftqualitätsrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Ute Vogt (SPD) Normcharakter von Grenzwerten im Im- missionsschutz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan zur Schaffung eines gesetzlichen Rahmens bei der Förderung von unkon- ventionellem Erdgas (Fracking) Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Veränderung des prioritären Netz- zugangs für Strom aus erneuerbaren Ener- gien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Frank Schwabe (SPD) Rechtmäßigkeit von Bohrungen unter Ein- satz der Fracking-Technologie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausmaß der für 2013 und 2014 geplanten Stellenstreichungen im Bereich erneuerba- rer Energien und Konsequenzen für die Durchführung der Energiewende 29588 B 29588 D 29588 D 29589 B 29589 C 29589 D 29590 C 29590 D 29591 B 29591 D 29592 B 29592 C 29593 A 29593 B 29593 D 29594 B 29594 C 29594 D 29595 B 29596 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 III Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand des geplanten „Clubs der Energiewendestaaten“ und tatsächlicher Mehrwert einer solchen Allianz im Ver- gleich zu bestehenden Institutionen und Initiativen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Frank Schwabe (SPD) Vorlage eines Gesetzes zur Regelung der Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse zum Mohnanbau in Afgha- nistan; Erfolg der Bekämpfung des Anbaus und Handels von Opium und Heroin durch afghanische und ISAF-Sicherheitskräfte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Asylanträge afghanischer Ortskräfte deut- scher Organisationen in Afghanistan seit 2002 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 71 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiterer Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan nach 2014 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 68 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss von Kapitalanlegern in der ost- deutschen Landwirtschaft Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 76  Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik der Stiftung Warentest an der Pfle- gezusatzversicherung (Pflege-Bahr) Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29596 B 29596 C 29597 B 29597 C 29598 A 29598 D 29599 A 29599 D 29600 B 29600 D 29601 C 29601 D 29602 B 29603 B 29603 D 29604 D 29605 C 29606 A 29607 A 29607 B 29607 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Mündliche Frage 77 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitragszahlung im Pflegefall als Krite- rium für die Gewährung der staatlichen Förderung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Große Ver- mögen durch Neuverhandlung des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens sowie durch eine Vermögensabgabe heranziehen Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 8 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Stabilisierung des Emissionshandels und Auswirkungen der Ablehnung einer ent- sprechenden Reform im EU-Parlament auf die Entwicklungszusammenarbeit Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unveröffentlichte Berichte zu finanziellen Aspekten im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des OSPAR-Berichts zur Proble- matik von im Meer versenktem Atommüll Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 19 René Röspel (SPD) Senkung von Stromkosten in außeruniver- sitären Forschungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 20 René Röspel (SPD) In Forschungsorganisationen genutzter Energiemix Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29608 A 29608 B 29608 C 29609 A 29610 B 29611 C 29613 A 29614 C 29615 D 29617 C 29619 A 29620 C 29621 D 29623 C 29624 D 29626 C 29627 D 29629 A 29629 C 29629 D 29631 B 29631 D 29632 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 V Anlage 7 Mündliche Frage 21 Michael Gerdes (SPD) Entwicklung der Ausgaben für Strom in Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 22 Michael Gerdes (SPD) Entwicklung der Stromkosten in anderen Länden bei Forschungsprojekten seit 2000 und Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 23 Oliver Kaczmarek (SPD) Deckung der Mehrkosten im Bereich Ener- gieversorgung für außeruniversitäre For- schungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 24 Oliver Kaczmarek (SPD) Sicherung der internationalen Wettbe- werbsfähigkeit außeruniversitärer For- schung nach 2015 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 25 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einheitlicher Vollzug der Anerkennungsge- setze von Bund und Ländern; Entlastung der Länder beim Aufbau der Verwaltungs- strukturen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 26 Klaus Hagemann (SPD) Finanzielle Unterstützung außerschuli- scher lokaler Bündnisse für Bildung in Rheinland-Pfalz durch das BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 27 Klaus Hagemann (SPD) Nicht rechtmäßige Erteilung eines Förder- bescheids im Rahmen des Verbundvorha- bens „r3“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 28 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anweisung der Mitarbeiter von Engage- ment Global gGmbH zur Flugzeugnut- zung bei Dienstreisen von Bonn nach Ber- lin Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an der „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO, insbesondere an Bombenanschlä- gen auf Strommasten in Luxemburg Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister  BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29632 A 29632 B 29632 C 29632 C 29632 D 29633 B 29633 C 29634 B 29634 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Anlage 16 Mündliche Frage 30 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Firmen Clean Carbon Industries bzw. geotec bei deren Tätigkeit im Rahmen einer Kohleverflüssigungsan- lage in Tete/Mosambik Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 32 und 33 Niema Movassat (DIE LINKE) Verweigerung eines Visums für den mali- schen Oppositionspolitiker Dr. Oumar Mariko Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 34 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der vom Internationa- len Komitee des Roten Kreuzes verkünde- ten Beendigung von Gefangenenbesuchen in Usbekistan für die Fortsetzung des EU- Rechtstaatsdialogs Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 35 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ratifizierung des VN-Waffenhandelsab- kommens Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag für ein Vetoverzicht der ständi- gen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates bei schweren Menschenrechtsverletzungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aufenthalt von Bundeswehr- und Polizei- angehörigen in Dschibuti seit Anfang 2013 im Rahmen der EU-Missionen Atalanta und EUCAP NESTOR sowie der bilatera- len Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Sicherheitskräfte und dortige Gefähr- dungslage Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 39 und 40 Heike Hänsel (DIE LINKE) Appell der UN-Hilfsorganisationen zur Rettung Syriens; politische Lösungen für ein Ende der Gewalt in Syrien beim Treffen von Bundeskanzlerin Merkel mit Katars Ministerpräsident Al Thani am 16. April 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 42 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgabe schriftlicher Einzelerklärungen der Länder über die Quellenfreiheit der Belege für ein mögliches NPD-Verbotsver- fahren Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Offene Schiedsverfahren und juristische Vertretung des Bundes; Höhe der Bonus- zahlungen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29634 D 29635 A 29635 C 29636 A 29636 B 29636 C 29637 A 29637 C 29638 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 VII Anlage 25 Mündliche Fragen 45 und 46 Lars Klingbeil (SPD) Umgang mit Anfragen nach dem Informa- tionsfreiheitsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 47 und 48 Brigitte Zypries (SPD) Ablehnung von Anträgen auf Aktenein- sicht nach dem Verwaltungsverfahrensge- setz ohne Prüfung des Informationsfrei- heitsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 49 und 50 Gerold Reichenbach (SPD) Gewährleistung und Unterstützung einer wirksamen Informationsfreiheit Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 51 und 52 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Umgang mit Anfragen von Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 53 und 54 Kirsten Lühmann (SPD) Einführung einer Paginierungspflicht und eines Sanktionsmechanismus gegen Akten- manipulation im Zusammenhang mit Akteneinsicht, insbesondere bei IFG-An- trägen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 55 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Gesetzentwurfs zur Begren- zung von Managergehältern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 56 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Entscheidung des UN-Antirassismus-Aus- schusses im Fall Thilo Sarrazin Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 57 und 58 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausreichende Finanzierung des EU-Haus- halts und der EU-Programme für 2013 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 59 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ankauf einer Steuerdaten-CD durch das Land Rheinland-Pfalz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 60 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Rechtliche Grundlage für den Informa- tionsaustausch mit den Steuerbehörden der USA Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29638 C 29639 A 29639 C 29640 B 29640 D 29641 A 29641 B 29641 C 29642 A 29642 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Anlage 35 Mündliche Frage 61 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Bezug des Kindergelds während der Probe- zeit des freiwilligen Wehrdienstes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 62 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Verstoß gegen das EU-Recht bei der An- rechnung ausländischer Steuern nach § 34 c des Einkommensteuergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 65 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungsangebot des geplanten ESF-Bun- desprogramms „Weiterbildung von Mi- grantinnen und Migranten“ ab 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 72 und 73 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Entscheidungsgrundlage für die Einfüh- rung des Bildungssparbonus im Rahmen des Betreuungsgeldes; erreichbare Höchst- summe für Anspruchsberechtigte Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 74 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Konsequenzen für einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versi- cherten Selbstständigen bei Nichtzahlung der Beiträge Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 75 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Kosten und Leistungen des angedachten Notlagentarifs in der privaten Kranken- versicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 78 und 79 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Öffnung aller privaten Pflegezusatzver- sicherungen für eine staatliche Förderung; etwaige Deckelung der Beitragssteigerun- gen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 80 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Kritik der Zeitschrift Finanztest am Pflege-Bahr Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 81 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung der DIN 75078-2 (Rollstuhl- rückhaltesysteme mit Kraftknoten) Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 82 und 83 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhebungen zu den Kosten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29642 C 29643 A 29643 A 29643 C 29644 A 29644 D 29645 B 29645 C 29646 A 29646 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 IX Anlage 45 Mündliche Fragen 84 und 85 Gustav Herzog (SPD) Laufende Planfeststellungsverfahren bei Bundeswasserstraßen und Gewährleistung von Rechtssicherheit im Rahmen der Re- form der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 86 Herbert Behrens (DIE LINKE) Aufstockung der staatlichen Zuschüsse für die Flughafengesellschaft Berlin Branden- burg ohne erneutes EU-Notifizierungsver- fahren Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 87 Herbert Behrens (DIE LINKE) Technische Bestandsaufnahme der Flugha- fengesellschaft Berlin Brandenburg und Empfehlung zur Sanierung der Nordbahn des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29646 D 29649 A 29649 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29581 (A) (C) (D)(B) 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Beginn: 13.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29629 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 8): Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun- desregierung der Einnahmeverlust auf den Klimaschutzfonds der KfW Bankengruppe haben, nachdem das EU-Parlament mit Mehrheit eine Reform zur Stabilisierung des Emissions- handels abgelehnt hat, die den Preisverfall der Kohlendioxid- zertifikate stoppen sollte, und welche Auswirkungen hat das auf die Entwicklungszusammenarbeit? Der KfW-Klimaschutzfonds erhält keine Mittel aus den Einnahmen der Zertifikateversteigerung. Diese Ein- nahmen fließen in das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, EKF. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wird Deutschland unter anderem weiterhin einen fairen und angemessenen Anteil öffentlicher Mittel an der Fi- nanzierung von Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in den Entwicklungsländern beitragen. Die Bundesregierung hat deshalb vor dem Hintergrund der Einnahmesituation im EKF bereits für den Bereich „Internationaler Klima- und Umweltschutz“ Vorsorge getroffen. Nach dem Eckwertebeschluss zum Regie- rungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und des Finanz- plans 2013 bis 2017 beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang im Finanzplan zum Sondervermögen „Ener- gie- und Klimafonds“ bei Titel 687 01 vorgesehenen Ausgaben in die Einzelpläne des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ, und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, umzusetzen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 15): Welche unveröffentlichten Berichte und Stellungnahmen, in denen es um finanzielle Aspekte – insbesondere Finanzbe- darfs- und Mittelverwendungsfragen – im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl und an zugehörigen Anlagenkomplexen wie zum Beispiel einem Brennelementelager geht, hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode erhalten, und von wem stammen sie – bitte je- weils mit Angabe des Berichtsdatums? Die Bundesrepublik Deutschland ist als Geberland an den beiden Fonds „Chernobyl Shelter Fund“ – CSF; zur Finanzierung des New Safe Confinements – und „Nuclear Safety Account“ – NSA; zur Finanzierung des Zwischen- lagers für verbrauchte Brennelemente ISF-2 – beteiligt, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBWE, in London verwaltet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 24.04.2013 Binninger, Clemens CDU/CSU 24.04.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 24.04.2013 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 24.04.2013 Bollmann, Gerd SPD 24.04.2013 Brehmer, Heike CDU/CSU 24.04.2013 Dreibus, Werner DIE LINKE 24.04.2013 Dyckmans, Mechthild FDP 24.04.2013 Gabriel, Sigmar SPD 24.04.2013 Glos, Michael CDU/CSU 24.04.2013 Hagedorn, Bettina SPD 24.04.2013 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 24.04.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 24.04.2013 Nord, Thomas DIE LINKE 24.04.2013 Pflug, Johannes SPD 24.04.2013 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 24.04.2013* Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 24.04.2013 Schuster, Marina FDP 24.04.2013* Voß, Johanna DIE LINKE 24.04.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 24.04.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Werner, Katrin DIE LINKE 24.04.2013* Anlagen 29630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) torsicherheit vertritt Deutschland auf den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Geberversammlungen. Als Beratungsunterlagen werden den Gebern regelmä- ßige Finanzberichte – jährlich – und Fortschrittsberichte – halbjährlich – durch den Fondsverwalter EBWE vorge- legt. In den Fortschrittsberichten wird regelmäßig auch über die Mittelverwendung berichtet. Zusätzlich werden die Fonds von Zeit zu Zeit unabhängigen Audits unterzo- gen, die sich je nach Auftrag auch mit Fragen der Ange- messenheit von Kosten befassen. Entsprechend den in den internationalen Geberversammlungen beschlossenen Regeln der Fonds sind diese Berichte nicht öffentlich. Finanzberichte Fortschrittsberichte Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum CSF Actual Administrative Expenses 2011 CSF EBRD 19. November 2012 CSF Draft Administrative Budget 2013 CSF EBRD 19. November 2012 Follow Up to April 2011 Pledging Conference – Status as of October 2012 CSF und NSA EBRD 31. Oktober 2012 CSF Annual Financial Report 2011 CSF EBRD 12. Juni 2012 CSF Actual Administrative Expenses 2010 CSF EBRD 30. November 2011 CSF Draft Administrative Budget 2012 CSF EBRD 30. November 2011 Results of the 2011 Chernobyl Pledging Effort CSF und NSA EBRD 22. Juli 2011 CSF Project Update CSF EBRD 4. April 2011 CSF Project Update CSF EBRD 11. Februar 2011 SIP Cost Estimate at Completion CSF SIP-PMU 17. September 2010 Shelter Implementation Plan – Provisional Sums Reconciliation Report for the Chernobyl Shelter Fund Assembly of Contributors CSF SIP-PMU 16. September 2010 CSF Annual Financial Report 2009 CSF EBRD 5. Juli 2010 CSF Draft Administrative Budget 2010 CSF EBRD 24. November 2009 NSA Draft Administrative Budget 2013 NSA EBRD 20. November 2012 NSA Annual Financial Report 2011 NSA EBRD 13. Juni 2012 NSA Draft Administrative Budget 2012 NSA EBRD 8. Dezember 2011 NSA Annual Financial Report 2010 NSA EBRD 22. Juni 2011 NSA Draft Administrative Budget 2011 NSA EBRD 14. Dezember 2010 NSA Annual Financial Report 2009 NSA EBRD 13. Juli 2010 Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum CSF Project Progress Report CSF EBRD 21. November 2012 CSF Project Progress Report CSF EBRD 12. Juni 2012 CSF Project Progress Report CSF EBRD 30. November 2011 CSF Project Progress Report CSF EBRD 22. Juni 2011 CSF Project Progress Report CSF EBRD 8. Oktober 2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29631 (A) (C) (D)(B) noch Fortschrittsberichte Audit Reports CSF Project Progress Report CSF EBRD 28. Juli 2010 ISF-2 Non Fuel Waste Summary Status Report EBRD CSF EBRD 30. Juni 2010 CSF Project Progress Report CSF EBRD 5. März 2010 NSA 38th Six Month Work Programme NSA EBRD 20. November 2012 NSA 37th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Juni 2012 NSA 36th Six Month Work Programme NSA EBRD 1. Dezember 2011 NSA 35th Six Month Work Programme NSA EBRD 23. Juni 2011 NSA 34th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Oktober 2010 NSA 33rd Six Month Work Programme NSA EBRD 27. Juli 2010 NSA 32nd Six Month Work Programme NSA EBRD 4. März 2010 Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum SIP Management Audit 2012 CSF Empresarios Agrupados, Spanien 4. März 2012 SIP Review: Past Achievements and Future Challenges. A Report to the Assembly of  Donors CSF International Advisory Group, IAG 19. März 2010 Financial Due Diligence of Holtec International’s Cost Estimate for Work Release 2 of the Project to complete the Chernobyl Spent Fuel Storage Facility (ISF-2) NSA SKB, Schwe- den 3. März 2010 Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 16): Was sind die konkreten Fragestellungen und inhaltlichen Auftragsvorgaben des OSPAR-Berichts zur Problematik von im Meer versenktem Atommüll, dessen Vorlage die Bundesre- gierung für 2014 erwartet (vergleiche Plenarprotokoll 17/233, Antworten auf meine mündlichen Fragen 50 und 51 in Verbindung mit der betreffenden Meldung auf der Webseite des SWR-Magazins Report Mainz vom 19. April 2013), und insbesondere welche verschiedenen Bergungsmöglichkei- ten/-verfahren für weitgehend intakte Atommüllfässer mit noch ganz oder teilweise vorhandenem radioaktivem Inventar werden im Rahmen der in der Antwort auf die oben genannte Frage 51 erwähnten „Nutzen-Risiko-Abwägung“ betrach- tet – bitte möglichst ausführliche Darlegung? Der in der Frage angesprochene Bericht hat den Zweck, auf Basis des derzeit noch in Überarbeitung be- findlichen IAEA-Dokuments TECDOC 1105 von 1999 in allgemein verständlicher Sprache über die Versenkung von Atommüll im Meer zu informieren. Es gibt keine in- haltlichen Auftragsvorgaben oder konkreten Fragestel- lungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine Nutzen-Risiko-Abwägungen für eine eventuelle Bergung von Atommüllfässern durchgeführt. In der an- gesprochenen Antwort auf die Frage 51 wurde lediglich auf die Notwendigkeit einer solchen Abwägung vor ei- ner eventuellen Bergung aufmerksam gemacht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 19): Könnte ein Anbieterwechsel und/oder eine Optimierung der Beschaffung von Strom der außeruniversitären For- schungseinrichtungen nach Einschätzung der Bundesregie- rung signifikant zu einer Senkung der Ausgaben beitragen, 29632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) und welche Hemmnisse stehen einem solchen Wechsel/einer solchen Optimierung entgegen? Die Auswahl der Stromanbieter liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Forschungseinrichtungen, und diese sind gehalten, sie gemäß den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Anwendung der entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Vergabe- verfahren vorzunehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 20): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum von For- schungsorganisationen genutzten Energiemix vor und, falls ja, welche? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den von Forschungsorganisationen genutzten Energiemix. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 21): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg- lich der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden For- schungsinstituten/-einrichtungen vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis bezüglich der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden Forschungsinstituten/-einrichtungen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 22): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojek- ten in anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben (zum Beispiel in den USA, in Russland, Frankreich, Großbritannien und Japan), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung aus diesen Erkenntnissen für die Bewertung der Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie sich die Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojekten in anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben. Die hohe Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland basiert primär auf dem Know-how der hier arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und guten Forschungsinfrastrukturen und Rahmenbedin- gungen. Die Bundesregierung hat sowohl ihr finanzielles Engagement für Forschung und Wissenschaft in den letzten Jahren deutlich erhöht als auch die Rahmen- bedingungen hierfür verbessert, unter anderem durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 23): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die jähr- lichen Mittelaufwüchse von 5 Prozent bis 2015 für die außer- universitäre Forschung hinreichend sind, um die aktuellen Mehrkosten im Bereich Energieversorgung zu kompensieren, und, falls nein, warum nicht? Ja. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation und den hierdurch realisierten Mittelaufwüchsen haben die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten For- schungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helm- holtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz- Gemeinschaft) ausreichende Mittel erhalten. Sie verfü- gen über Autonomie und Flexibilität, um eventuell ent- stehende Mehrkosten in einzelnen Bereichen zu tragen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 24): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Zukunft des Paktes für Forschung und Innovation über das Jahr 2015 hinaus, und welche prozentuale Aufwuchsperspektive wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um die außeruniversitäre Forschung im Angesicht wachsender Mit- telbedarfe (zum Beispiel für Energie und Personal) auch nach 2015 international wettbewerbsfähig zu halten? Der Wissenschaftsrat erarbeitet zurzeit Empfehlun- gen, die sich auf die Weiterentwicklung des Wissen- schaftssystems, auch mit Blick auf den Pakt für For- schung und Innovation, beziehen. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen in ihre künftigen Überlegun- gen mit einbeziehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fra- ge 25): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie- rung, um die angestrebte Einheitlichkeit des Vollzugs der An- erkennungsgesetze von Bund und Ländern zu gewährleisten und die Länder hinsichtlich des Auf- und Ausbaus erforderli- cher Verwaltungsstrukturen und Expertise zu entlasten, und welche konkreten Schritte werden eingeleitet, um die hierfür erforderliche Finanz- und Personalausstattung jetzt und in Zu- kunft zu gewährleisten? Die Gewährleistung eines einheitlichen Verwaltungs- vollzugs der Anerkennungsgesetze von Bund und Län- dern, für den die Länder zuständig sind, ist ein gemein- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29633 (A) (C) (D)(B) sames Anliegen von Bund und Ländern. In der Arbeitsgruppe der für die Anerkennungsgesetzgebung koordinierend zuständigen Ressorts der Länder, in der das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, als Gast vertreten ist, erfolgt die länderübergrei- fende Abstimmung der Gesetzgebung in den Ländern sowie aller Fragen der Harmonisierung und Bündelung der Verwaltungsverfahren. So wurde mithilfe des BMBF ein Mustergesetz für die Landes-BQF, Berufsqualifika- tionsfeststellung, erstellt, das sich im Wesentlichen am BQFG, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, des Bundes orientiert. Um den Verwaltungsvollzug im Bereich der Heilbe- rufe zu vereinheitlichen, hat das Bundesministerium für Gesundheit, BMG, den Referentenentwurf einer „Ver- ordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpas- sungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes“ vorgelegt, der in der Bundesratssitzung am 7. Juni 2013 behandelt werden soll. Die Länder planen ihrerseits – entsprechend dem Beschluss der 85. Gesundheitsmi- nisterkonferenz, GMK, vom 27./28. Juni 2012 –, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kul- tusministerkonferenz, ZAB, zur zentralen Gutachter- stelle für Gesundheitsberufe auszubauen, um die erfor- derliche Expertise für Verfahren in diesen Berufen zu gewährleisten. Im Bereich der nichtreglementierten Ausbildungsbe- rufe, in dem die Kammern für den Vollzug des Bundes- gesetzes zuständig sind, unterstützt die Bundesregierung die Einheitlichkeit des Vollzugs durch eine Reihe von Maßnahmen, so das BQ-Portal und das Projekt „PROTOTYPING“. Auf weitere Vereinheitlichung des Vollzugs zielt auch das vom BMBF beauftragte Monitoring des Gesetzes- vollzugs durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB. Mit der Beauftragung des BIBB im Oktober 2012 wurde die diesbezügliche Protokollerklärung der Bun- desregierung in der abschließenden Bundesratsbefas- sung zum Anerkennungsgesetz im November 2011 (889. Bundesratssitzung am 4. November 2011) umge- setzt. Darin hat sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern verpflichtet, den Vollzug des Gesetzes bereits vor der im Gesetz geregelten Evaluationsfrist in geeigne- ter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offen- sichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich tätig zu werden. Die Finanz- und Personalausstattung wird im Rahmen des Einzelplans 30 gewährleistet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 26): Welche einzelnen Vorhaben außerschulischer lokaler Bündnisse für Bildung in Rheinland-Pfalz – möglichst unter Angabe der Zahl der vorgesehenen Teilnehmerplätze, Projekt- beschreibungen und Förderbeträge –, die die Bundesregierung zwar aktuell über die Plakataktion „Kultur macht stark“ öf- fentlich bewirbt, aber auf meine schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 17/12764 noch nicht benennen konnte, werden über die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgewählten Trägerorganisationen im Einzelnen in 2013 unterstützt, und wie hoch sind dafür bundesweit bis- her jeweils die Anzahl und die Gesamthöhe der Bewilligun- gen, der Mittelabfluss sowie die Ausgaben für Programm- management und Projektträgerleistungen? Ziel der deutschlandweiten Großflächenkampagne zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom 5. bis 15. April war die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort auf Ihre schriftliche Frage Nr. 2/380 vom 28. Februar 2013. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 27): Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie beim Vorhaben „r3 – Aufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour- cen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Pro- zesse“ einem Zuwendungsempfänger, der nach den Antwor- ten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 98 auf Bundestagsdrucksache 17/10925 sowie 81 auf Bundes- tagsdrucksache 17/11490 ohne voherige Erfahrung in der Ab- fallentsorgung war, der sich bei der ursprünglichen Ausschrei- bung nicht beworben hatte, bei dessen Antragsbegutachtung ein Sachverständiger seine Befangenheit erklärt hat und dem offenbar bis heute die rechtliche Voraussetzung für einen Ver- suchsbetrieb der geförderten Anlage – unter Angabe der betei- ligten Stellen in der Bundesregierung, der Benennung des Projektträgers und der Verwendung der bisher ausgezahlten Fördermittel – fehlt, einen Förderbescheid von über 1 Million Euro erteilt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundes- regierung aus diesem Fall, bei dem eine Ressortforschungs- einrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- nologie als Verbundkoordinator in die Umsetzung des Vorhabens eingeschaltet ist? Nach den schriftlichen Antworten auf Ihre Anfragen vom 26. September 2012, 31. Oktober 2012 und zuletzt 28. März 2013 fasse ich die Fakten nachfolgend noch- mals zusammen: Mit Bewilligungsbescheid vom 14. Juni 2012 wurde der TARTECH eco industries AG eine Zuwendung in Höhe von 1 280 167 Euro für das Vorhaben „r³ – Strate- gische Metalle, Verbundvorhaben: Aufschluss, Tren- nung und Rückgewinnung von ressourcen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Prozesse mit innovativen Verfahren (ATR)“ bewilligt. Seit dem Be- ginn des Vorhabens am 1. Juli 2012 wurden durch die TARTECH eco industries AG insgesamt 22 580 Euro an Fördermitteln abgerufen. Das Vorhaben ATR wird wissenschaftlich-technisch und administrativ vom beliehenen Projektträger Jülich, PtJ, Forschungszentrum Jülich GmbH, für das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, betreut. Der im Vorhaben zu entwickelnde „TAR-Prozessor“ ist seit dem 27. September 2012 im Bau. PtJ wurde durch den Projektkoordinator Bundesanstalt für Mate- rialforschung und -prüfung, BAM, sowie den Projekt- 29634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) partner Stadtreinigung Hamburg vorab darüber infor- miert, dass es voraussichtlich zu Verzögerungen bei der Errichtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen im Ge- nehmigungsprozess nach den §§ 4 und 19 BImSchG kommen wird. Die Verzögerungen gefährden nach Ein- schätzung der BAM nicht die Durchführbarkeit des Vor- habens. Über gegebenenfalls erforderliche Änderungen in der Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung des Projektes wird nach Prüfung des Zwischenberichts in Abstimmung zwischen dem Verbundkoordinator BAM und dem BMBF im Mai dieses Jahres entschieden. Die BAM als Bundesforschungseinrichtung ist auf- grund ihrer fachlichen Expertise hervorragend geeignet für die Koordinierung des Verbundprojektes. Es gibt deshalb keinen Grund, die koordinierende Funktion der BAM bei der Umsetzung des Vorhabens infrage zu stel- len. Die Organisation und Zusammenstellung des Kon- sortiums für die Durchführung des FuE-Vorhabens im Vorfeld der Bewilligung liegt in der Verantwortung des Verbundkoordinators BAM im Zusammenspiel mit den Konsortialpartnern. In dieser Funktion hat die BAM während des Antragsverfahrens mitgeteilt, dass es einen Wechsel im Projektkonsortium geben wird. Grund für den Wechsel der Projektpartner war das Ausscheiden eines Mitarbeiters beim ursprünglichen Projektpartner RoTAC GmbH und sein Wechsel zur TARTECH eco in- dustries AG. Die RoTAC GmbH hatte nach dem Wechsel des Mitarbeiters ihr Ausscheiden aus dem Verbund am 10. Oktober 2011 schriftlich mitgeteilt. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Konsequenzen zu ziehen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 28): In welchen Fällen trifft es zu, dass den Mitarbeitenden der Engagement Global gGmbH vorgeschrieben wird, auf ihren Reisen von Bonn nach Berlin das Flugzeug zu benutzen, und, falls ja, wie vereinbart die Bundesregierung eine solche An- weisung mit ihren postulierten Zielen nachhaltiger Mobilität? Engagement Global unterliegt als institutioneller Zu- wendungsempfänger den Regelungen der Bundeshaus- haltsordnung und damit dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung sowie den Vor- gaben des Bundesreisekostengesetzes. Entsprechend hält die Engagement Global ihre Mitarbeitenden an, den Shuttle für Dienstreisen zwischen Bonn bzw. Düsseldorf und Berlin vorrangig zu nutzen. Sofern ein anderes Be- förderungsmittel für diese Reisen vom Mitarbeitenden gewählt wird und keine Ausnahmetatbestände vorliegen – zum Beispiel gesundheitliche Gründe –, ist die Ent- scheidung mittels einer Vergleichsrechnung zu begrün- den. Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Verfahrens- weise nicht zu beanstanden. Im Übrigen geht die Bun- desregierung davon aus, dass Engagement Global sich im Rahmen ihres eigenständigen Verantwortungsbe- reichs, wo immer möglich und wirtschaftlich vertretbar, um nachhaltiges Handeln bemüht. Das BMZ ermuntert Engagement Global in dieser Hinsicht. Im Bereich von Dienstreisen muss es vor allem um Vermeidung von Rei- sen gehen, zum Beispiel durch Nutzung technischer Möglichkeiten. Hierfür wurden im ersten Geschäftsjahr die Voraussetzungen durch die Engagement Global ge- schaffen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 29): Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenan- schlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was laut eines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfin- denden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“- Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstren- gungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren un- ternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen? Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bis- lang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage an- gesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Unge- achtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prü- fung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alli- ierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay- behind-Organisation vollständig aufgelöst. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 30): Inwiefern unterstützt bzw. plant die Bundesregierung selbst bzw. über die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, oder die KfW Bankengruppe bzw. deren Tochter, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft, DEG, eine Unterstützung der Firmen Clean Carbon Industries und/oder der deutschen Firma geotec bei deren Tätigkeit im Rahmen einer Kohle- verflüssigungsanlage in Tete/Mosambik (Unterstützungsmaß- nahmen bitte auflisten), und liegen dem Interministeriellen Ausschuss des Bundes dementsprechende Anfragen, Voran- fragen oder Anträge für Instrumente der Außenwirtschafts- förderung vor (bitte auflisten nach Projekten inklusive Volumen)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29635 (A) (C) (D)(B) Der Bundesregierung ist das geplante Projekt einer Kohleverflüssigungsanlage in der Tete-Provinz/Mosam- bik bekannt. Das Projekt wird von der Firma Clean Carbon Industries, CCI, betrieben, die deutsche Beteili- gung wird von der Firma geotec Rohstoffe GmbH ko- ordiniert. Derzeit befindet sich das Projekt noch in einer frühen Planungsphase, es müssen noch verschiedene Machbarkeitsstudien durch die Firmen erstellt werden. Zudem ist die Finanzierung noch nicht geklärt. Im Rahmen der Vorprüfung führen die beteiligten Firmen (insbesondere geotec) – soweit bekannt – mit verschiedenen Organisationen Gespräche, um mögliche Wege der Zusammenarbeit auszuloten. Über die Frage einer möglichen Unterstützung des Projektes kann erst entschieden werden, wenn die Planungen weiter fort- geschritten sind und konkrete Anträge vorliegen. Derzeit liegen keine Anträge für Instrumente der Außenwirtschaftsförderung vor. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13171, Fragen 32 und 33): Aufgrund welcher Verdachtsmomente, Abwägungen und Informationslage ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dem malischen Oppositionspolitiker Dr. Oumar Mariko, mit dem auf Einladung der Rosa-Luxemburg- Stiftung, der Bundestagsfraktion Die Linke und der Abgeord- neten des Europäischen Parlaments Gabi Zimmer für den Vorstand der GUE/NGL-Fraktion im Europaparlament in Straßburg und im Deutschen Bundestag in Berlin Gespräche vom 16. bis 19. April 2013 geführt werden sollten, nicht nur ein Schengen-Visum, sondern auch ein sogenanntes VTG- Visum für Deutschland zu verweigern, mit der Begründung, er würde „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die natio- nale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 9 der Verordnung (EG) oder für die interna- tionalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen (Nr. 562/2006 Schengen Grenzkodex)“ und seine „Bereitschaft, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ab- lauf des Visums zu verlassen, (hätte) nicht sichergestellt wer- den“ können, und welche EU-Mitgliedstaaten haben sich ge- gen eine Schengen-Visumerteilung für Dr. Oumar Mariko und Aminata Traoré ausgesprochen – bitte mit Begründung? Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass sie mit ihrer Ablehnung, dem malischen Oppositions- politiker Dr. Oumar Mariko ein VTG-Visum für Deutschland zu erteilen, direkte Gespräche und den außenpolitischen Aus- tausch zwischen Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke und einem wichtigen Oppositionspolitiker in Mali be- wusst verhindere und damit die parlamentarische Arbeit be- hindere (siehe taz.die tageszeitung, 15. April 2013, „Kritiker Frankreichs ausgesperrt“, und junge Welt, 19. April 2013, „Kein Dialog mit Kriegsgegnern“), obwohl der Bundesminis- ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, selber häufig die Notwendigkeit von Dialog, Austausch und Gesprächen betont und im Deutschen Bundestag versprach: „Langfristig – da sind sich die afrikanischen Staaten, die Regierung Malis, aber auch unsere französischen Freunde und wir Deutsche einig – kann es nur eine politische Lösung geben“ (siehe Pressemit- teilung des Auswärtigen Amts vom 28. Januar 2013)? Zu Frage 32: Unter den vorliegenden Umständen des von Ihnen an- gesprochenen Visumeinzelfalls konnte das beantragte Visum nicht erteilt werden. Weitere Ausführungen zu diesem Einzelfall kann ich vor dem Hintergrund des Persönlichkeits- und Datenschutzes dieser Stelle nicht machen. Die Hintergründe wurden der Fraktion Die Linke jedoch bereits vertraulich mitgeteilt. Dieses bieten wir auch den anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages an. Zu Frage 33: Die Bundesregierung unterstützt den Dialog mit und zwischen malischen Politikern. Zu der Ablehnung in dem von Ihnen angesprochenen Visumeinzelfall verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 34): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der am 12. April 2013 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, IKRKm verkündeten Beendigung von Gefangenen- besuchen in Usbekistan (Pressemitteilung des IKRK Nr. 13/64 vom 12. April 2013) für die Fortsetzung des EU-Rechtsstaats- dialogs, und wird sie die entsprechende Arbeit der GIZ und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusam- menarbeit e. V., IRZ-Stiftung, zur Förderung der Strafrechts- reform, zu deren Komponenten auch die Bereiche Strafvoll- zug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft gehören, einfrieren, solange das IKRK an seiner Einschätzung festhält (vergleiche taz.die tageszeitung vom 17. April 2013), dass Grundbedingungen für IKRK-Gefangenenbesuche – vor al- lem die Aussicht auf Verbesserung von Haftbedingungen – nicht gegeben sind? Die Bundesregierung hat die am 12. April 2013 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, IKRK, mitgeteilte Einstellung von Gefangenenbesuchen in der Republik Usbekistan mit Sorge zur Kenntnis genom- men. Gleiches gilt für die Mitteilung des IKRK, dass die Bedingungen für die Fortsetzung der Gefangenenbesu- che in usbekischen Haftanstalten nicht gegeben sind. Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit, IRZ, und die Gesellschaft für Interna- tionale Zusammenarbeit, GIZ, führen das von Ihnen an- gesprochene Projekt „Support to Criminal Judicial Reforms“ in Usbekistan gemeinsam mit einer französi- schen und einer britischen Organisation im Auftrag der Europäischen Union durch. Die Entscheidung über die Fortführung des Projekts liegt damit bei der EU als Auf- traggeber. Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass es gerade in der aktuellen Lage wichtig ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die rechtliche Zusammen- arbeit mit Usbekistan fortzusetzen. Ein in Ihrer Frage- stellung angesprochenes mögliches Zurückfahren von Projekten zur Förderung von Rechtssaatlichkeit wäre aus 29636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Sicht der Bundesregierung daher nicht zielführend. Das EU-Projekt zur Strafrechtsreform zielt nicht zuletzt auf die Begründung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Polizei- gewahrsam, Untersuchungshaft und Strafvollzug. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, den Schritt des IKRK und die Lage in usbekischen Haftanstalten bei dem bevorstehenden Kooperationsrat der Europäischen Union mit Usbekistan auf die Tagesordnung zu setzen. Die Bundesregierung wird ferner in bei der heutigen – am 24. April 2013 stattfindenden – Universellen Perio- dischen Staatenüberprüfung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu Usbekistan in Genf das Land klar auffordern, dem IKRK den ungehinderten Zugang zu Haftanstalten sowie die Möglichkeit von vertrauli- chen Gesprächen mit den Gefangenen nach den interna- tionalen Standards des IKRK zu verschaffen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 35): Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das VN-Waffenhandelsabkommen noch in dieser Legis- laturperiode ratifiziert wird? Die Bundesregierung wird den Vertrag so rasch wie möglich zeichnen und wird ihren Teil dazu beitragen, dass ihn der Deutsche Bundestag noch in dieser Legis- laturperiode ratifiziert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch andere Staaten dies tun, damit der Vertrag rasch in Kraft treten kann. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 36): Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen von Frankreich, Malaysia, Liechtenstein, Spanien, Slowenien, Singapur und der Schweiz, dass die ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrates (vergleiche unter anderem Statements dieser Staaten bei einem Sicherheitstreffen am 26. November 2012) in Situationen, in denen Völkermord, Kriegsverbre- chen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen begangen werden, von einer Einlegung eines Vetos absehen sollten? Die genannten Mitgliedstaaten der Vereinten Natio- nen hatten ihre Statements, die auch Vorschläge zum Vetorecht enthielten, während der jährlichen Offenen Debatte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu dessen Arbeitsmethoden am 26. November 2012 abge- geben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Antwort auf Ihre mündliche Frage Nr. 58 vom 12. Dezember 2012. Die Gruppe der „Small 5“-Staaten – Costa Rica, Jor- danien, Liechtenstein, Schweiz, Singapur – hat bereits 2011 im Rahmen eines Entwurfs für eine Resolution der VN-Generalversammlung einen umfangreichen Katalog mit Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates vorgelegt. Darunter fand sich unter anderem die Empfehlung, dass die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates darauf verzichten, von ihrem Veto- recht Gebrauch zu machen, wenn der Sicherheitsrat Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung von Ge- noziden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entscheiden hat. Deutschland hat die Vorschläge der S5 in den laufenden Debatten zur Reform des Sicherheitsrates begrüßt. Die S5 haben ihren Entwurf vor der geplanten Abstimmung am 16. Mai 2012 nicht zuletzt wegen des heftigen Widerstands der ständigen Mitglieder des Si- cherheitsrates wieder zurückgezogen, sodass es zu kei- ner Abstimmung kam. Die Bundesregierung hat diesen Schritt auch öffentlich bedauert. Zuletzt hat sich auch Frankreich öffentlich für einen Verzicht der ständigen Mitglieder auf ihr Vetorecht in diesen spezifischen Fäl- len ausgesprochen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13171, Frage 37): Wie viele Angehörige der Bundeswehr und der Polizeien des Bundes und der Länder haben sich seit Anfang des Jahres 2013, etwa im Rahmen der EU-Missionen Atalanta und EUCAP NESTOR oder der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die lokalen Sicherheitskräfte – bitte mit Angabe, wo und für welchen Zeitraum –, in Dschibuti aufge- halten, und von welcher Gefährdungslage für diese geht die Bundesregierung angesichts der Unruhen infolge umstrittener Wahlen im Februar 2013 und der vom Auswärtigen Amt durch die „exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst“ (Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts) be- gründeten Möglichkeit terroristischer Anschläge aus? Im Jahr 2013 haben sich im Rahmen der EU-Missio- nen Atalanta und EUCAP NESTOR und des bilateralen Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte bislang insgesamt 545 Angehö- rige der Bundeswehr – ohne Berücksichtigung der Per- sonalrotation innerhalb des Kontingents – sowie zwei Angehörige der Bundespolizei und ein Bundespolizist in Dschibuti-Stadt aufgehalten. Mit Stand vom 19. April 2013 halten sich 309 Angehörige der Bundeswehr – in- klusive 219 Soldaten der derzeit in Dschibuti liegenden Fregatte „Augsburg“ – sowie drei Angehörige der deut- schen Polizei in Dschibuti auf. Infolge der in Ihrer Frage bereits aufgeführten Fakto- ren besteht in Dschibuti eine abstrakte terroristische Ge- fährdungslage für diese Angehörigen von Bundeswehr und Bundespolizei ebenso wie für alle in Dschibuti be- findlichen ausländischen Sicherheitskräfte. Nach Ein- schätzung der Bundesregierung hat sich diese Gefähr- dungslage durch die Parlamentswahlen in Dschibuti, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29637 (A) (C) (D)(B) deren Ergebnisse von der dschibutischen Opposition be- stritten werden, nicht verändert. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Fragen 39 und 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem UN-Appell vom 16. April 2013 in der New York Times, Syrien zu retten, in dem mehrere Vorsitzende von UN-Unter- organisationen an Regierungen appellieren, sich für eine poli- tische Lösung einzusetzen, und wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel diesem Aufruf folgen? Welche konkreten politischen Initiativen für ein Ende der Gewalt in Syrien haben die Bundesregierung und die Bundes- kanzlerin bei dem Treffen mit Katars Ministerpräsidenten Al Thani am 16. April 2013 in Berlin besprochen? Zu Frage 39: Die Bundesregierung nimmt den gemeinsamen öf- fentlichen Appell mehrerer Vorsitzender von Unterorga- nisationen der Vereinten Nationen vom 16. April 2013 bezüglich der Lage in Syrien sehr ernst. Die Bundesre- gierung teilt die in diesem Appell geäußerte Einschät- zung, dass es eines gemeinsamen Vorgehens der interna- tionalen Gemeinschaft bedarf, um die Krise in Syrien zu bewältigen. Die humanitäre Lage in Syrien ist dramatisch: Inzwi- schen haben über 1,3 Millionen Menschen das Land ver- lassen. Über 4 Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, António Guterres, hat kürzlich erklärt, dass diese Zahlen bis Jahresende auf 3 Millionen Flüchtlinge und 6 Millionen Binnenvertriebene steigen könnten. Das wäre fast die Hälfte der Bevölkerung Syriens. Erschwerend kommt hinzu, dass das Regime in Da- maskus zusätzliche Hürden aufbaut, um zu verhindern, dass Hilfe auch in solche Landesteile kommt, in denen oppositionelle Kräfte die Oberhand gewonnen haben. Dies hat die Nothilfekoordinatorin der Vereinten Natio- nen, Valerie Arnos, vergangene Woche sehr eindrücklich im VN-Sicherheitsrat dargestellt. Das Amt für die Koor- dinierung humanitärer Angelegenheiten brauche drin- gend mehr humanitären Zugang, auch grenzüberschrei- tend. Hierfür setzt sich die Bundesregierung ebenfalls ein. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Krise die Auffassung vertreten, dass nur ein politischer Prozess eine Lösung herbeiführen kann. An dieser Auffassung hat sich seitdem nichts geändert – auch wenn klar ist, dass eine friedliche Lösung durch die vom Regime aus- gelöste Eskalation der Gewalt deutlich erschwert worden ist. Die Bundesregierung setzt sich gleichwohl – wie an dieser Stelle mehrfach betont – nach Kräften für das Zu- standekommen einer solchen Lösung ein. Zu Frage 40: Bei seinem Besuch in Berlin anlässlich des „Wirt- schafts- und Investitionsforums Katar“ hat der katarische Premier- und Außenminister, Hamad bin Jassim Al Thani, Gespräche unter anderem mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Bundesminister des Aus- wärtigen Dr. Guido Westerwelle geführt. Dabei war der Konflikt in Syrien zentrales Thema. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es zum Thema Bewaff- nung der Aufständischen zwischen der Bundesregierung und dem Staat Katar unterschiedliche Ansichten. So- wohl die Bundeskanzlerin wie auch der Bundesaußen- minister haben die Notwendigkeit einer politischen Lö- sung – wie vom Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga Lakhdar Brahimi ver- folgt – unterstrichen. Der katarische Premierminister hat seinerseits erklärt, dass sein Land ebenfalls eine politi- sche Lösung anstrebe. Einigkeit bestand auch darin, dass eine solche Lösung derzeit nur möglich sei, wenn die Blockade im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über- wunden würde. Die Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar werden sich beide weiter bemühen, eine konstruk- tivere Haltung zögernder Partner im VN-Sicherheitsrat zu gewinnen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 42): Auf welche Vorgänge bezog sich die Aussage des Bundes- ministers des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. März 2013, einige Länder hätten zunächst – durch ihre Innenminister bzw. -senatoren oder auf Abteilungsleiterebene – schriftliche Einzelerklärun- gen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsamm- lung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren abgegeben und diese seien danach in einigen Fällen wieder zurückgezogen worden, und aus welchen tatsächlichen Gründen wurde dieser Prozess des Einsammelns schriftlicher Einzelerklärungen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren nicht weitergeführt (vergleiche auch meine mündliche Frage 45 auf Bundestags- drucksache 17/12763) und durch den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5. Dezember 2012 substituiert? Im Vorfeld der Ständigen Konferenz der Innenminis- ter und -senatoren der Länder, IMK, hatten neben den Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes auch einige Länder auf Abteilungsleiterebene schriftliche Einzeler- klärungen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbots- verfahren vorgelegt. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben aufgrund des IMK-Beschlusses vom 5. Dezember 2012, dass das vorgelegte Material quellen- frei ist, von der Weiterführung des Verfahrens abgesehen und entsprechende Einzelerklärungen weder abgegeben noch zurückgezogen. Die weitere Vorgehensweise be- züglich der Ausgestaltung des NPD-Verbotsantrags ob- liegt dem antragstellenden Bundesrat. 29638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 43 und 44): In welche Schiedsverfahren ist der Bund derzeit verwi- ckelt, und welche Juristen vertreten den Bund in den jeweili- gen Verfahren? In welcher Höhe liegen die jeweils vereinbarten Bonus- zahlungen in den Verfahren nach aktuellem Stand, und in wel- cher Höhe sind Bonuszahlungen bis zum Abschluss des je- weiligen Verfahrens absehbar? Zu Frage 43: Unter „Schiedsverfahren“ im Sinne der Frage werden außergerichtliche Schiedsverfahren verstanden, also nicht vor staatlichen Gerichten anhängige Streitverfah- ren. Von der Antwort nicht umfasst sind daher insbeson- dere arbeitsgerichtliche Gütetermine, zivilgerichtliche Güteverhandlungen oder Mediationsverfahren in ver- waltungsgerichtlichen Streitverfahren. Die Bundesressorts und ihre Geschäftsbereichsbehör- den sind derzeit in vier Schiedsverfahren involviert: Erstens. Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, laufen derzeit die Maut-Schiedsverfahren I und II. Eine juristische Vertre- tung erfolgt durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwalts- gesellschaft sowie Linklaters LLP. Zweitens. Ein weiteres Schiedsverfahren gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, BMF. Das sogenannte Schiedsverfahren Seelotswesen wird gemäß „Dachvereinbarung zur Umsetzung des BImA-Errichtungsgesetzes/BImAG in der Bundesver- waltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, DV BVBS“ zwischen dem BMF und BMVBS vor dem Bun- desamt für Justiz ausgetragen, das als Schiedsstelle agiert. Eine externe juristische Vertretung erfolgt nicht. Drittens. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes gibt es ein Schiedsverfahren nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz, bei dem eine Geschäfts- bereichsbehörde des Bundeskanzleramtes Beteiligte ist. Die juristische Vertretung nimmt die Behörde selbst wahr, lässt sich patentanwaltlich jedoch beraten. Viertens. Vor dem Internationalen Zentrum zur Beile- gung von Investitionsstreitigkeiten – englisch: Interna- tional Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID – ist ein Verfahren zwischen der Vattenfall AB, Aktiebolag, und anderen gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Das federführende Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie wird hierbei durch die Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsan- wälte Steuerberater LLP vertreten. Zur juristischen Vertretung wird darauf hingewiesen, dass eine juristische Vertretung des Bundes grundsätz- lich durch eigene Mitarbeiter der Bundesbehörden er- folgt und nur in besonderen Fällen Externe beauftragt werden. Zu Frage 44: In den in der Vorfrage aufgezählten Schiedsverfahren wurden Bonuszahlungen durch den Bund weder bisher geleistet noch sind derartige Bonuszahlungen vorgese- hen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 45 und 46): Sind die in den Medienberichten zitierten (und online ab- rufbaren) Protokolle zum „Erfahrungsaustausch IFG“ (ver- gleiche hierzu www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in formationsfreiheit-protokolle) mit der Hausleitung des Bun- desministeriums des Innern abgestimmt, und entsprechen die darin vertretenen Positionen denen der politischen Leitung des Hauses? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Pro- tokolle einzig die Schlussfolgerung zulassen, dass der Erfah- rungsaustausch dem Ziel dient, Begründungen zu finden, ent- sprechende IFG-Anfragen (IFG: Informationsfreiheitsgesetz) abzulehnen, und entspricht dies auch den Vorgaben des Bun- desministeriums des Innern bzw. der Bundesregierung? Zu Frage 45: Die für die Anwendung des Informationsfreiheitsge- setzes, IFG, zuständigen Fachreferate der Bundesminis- terien treffen sich bisher in regelmäßigen Abständen (zweimal im Jahr) zu einem Erfahrungsaustausch zu ak- tuellen Rechts- und Anwendungsfragen des IFG. Es han- delt sich um eine Erörterung auf Referatsebene, die den jeweiligen aktuellen Diskussionsstand wiedergibt. Daher werden die Protokolle mit den beteiligten Ressorts auch nur auf Arbeitsebene abgestimmt. Eine Einbindung der Hausleitung des Bundesministe- riums des Innern war weder vorgesehen, noch ist eine solche erfolgt. Diese Einbindung erfolgt gemäß der Ge- meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nur bei Themen von grundsätzlicher politischer Bedeu- tung, die im Rahmen der Erörterung der Einzelthemen des Erfahrungsaustauschs nicht gegeben ist. Zu Frage 46: Nein. Der Erfahrungsaustausch dient der Erörterung von Rechts- und Anwendungsfragen zum IFG und einer sachgerechten, einheitlichen Wahrnehmung der nach dem IFG der Bundesverwaltung obliegenden Aufgaben. Der Erfahrungsaustausch dient so dem Ziel der Bundes- regierung, staatliches Handeln transparenter und staatli- che Entscheidungsprozesse besser nachvollziehbar zu machen und ein einheitliches Antwortverhalten der Bun- desbehörden zu ermöglichen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29639 (A) (C) (D)(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 47 und 48): Wie begründet es die Bundesregierung, dass auf das Ver- waltungsverfahrensgesetz gestützte Akteneinsichtsanträge von Rechtsanwälten ohne Hinweis auf das ersichtlich einschlägige IFG abgelehnt werden sollen, obwohl nach der Rechtspre- chung (vergleiche zum Beispiel Beschluss des Verwaltungs- gerichts Göttingen vom 6. Dezember 2006, 3 A 367/06) die Behörden verpflichtet sind, von sich aus alle in Betracht kom- menden Anspruchsgrundlagen für eine Akteneinsicht zu prü- fen? Gibt es Bundesministerien, die bei Anträgen auf Aktenein- sicht standardmäßig eine Empfangsbestätigung mit folgen- dem Satz versenden: „Anfragen können bis zu 500 Euro kos- ten“, und, wenn ja, inwieweit sieht die Bundesregierung dies als vereinbar an mit dem Recht auf Informationsfreiheit und den Vorgaben des IFG des Bundes? Zu Frage 47: Für ein Verfahren nach dem Informationsfreiheits- gesetz, IFG, ist ein entsprechender Antrag notwendige Verfahrensvoraussetzung. Der Antrag bestimmt auch den Umfang des Verfahrensgegenstandes. Er muss so bestimmt sein, dass er Grundlage eines entsprechenden Verwaltungsakts sein kann (vgl. § 37 Verwaltungsver- fahrensgesetz – VwVfG). Zwar sind Bundesbehörden nach § 25 VwVfG verpflichtet, Antragsteller zu beraten, soweit dies erforderlich ist, damit die Betroffenen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Eine Pflicht zur Rechtsberatung besteht jedoch nicht. Ein Ersuchen, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG zu gewähren, ist schon wegen der unterschiedlichen Kos- tenfolgen nicht ohne Weiteres in einen IFG-Antrag um- zudeuten. Zudem bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 29 VwVfG auf Akten, die das Verwaltungsver- fahren des Antragstellers als Verfahrensbeteiligten zum Gegenstand haben, und dient der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs. Demgegenüber ist für den voraus- setzungslosen Informationszugangsanspruch nach dem IFG, der der effektiven Wahrnehmung von Bürgerrech- ten und der Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dient, gerade keine persönliche Betroffenheit durch die begehrten Akteninhalte erforder- lich. Zu Frage 48: Die Bundesregierung möchte die Zielsetzung des IFG, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten, fördern und dennoch die Kostenbelastung für den Bürger bei IFG-Anträgen im vorgegebenen Rahmen halten. Für Amtshandlungen nach dem IFG sind nach § 10 des Gesetzes Gebühren bis zu 500 Euro und Auslagen zu erheben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte und bei Ablehnung des Antrags. Die Ressorts bearbeiten IFG-Anträge im Rahmen des Ressortprinzips in eigener Verantwortung. Ein Hinweis auf mögliche Kosten, die im Rahmen ei- nes konkreten Antrags voraussichtlich entstehen, ist auch im Interesse des Antragstellers sachgerecht, um nicht gewünschten Gebühren und Auslagen zum Bei- spiel durch Anpassung oder Beschränkung des Antrags begegnen zu können. Häufig wird bei Antragstellung ausdrücklich darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob und welche Kosten bei dem gewünschten Informationszu- gang anfallen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass etwa im Jahre 2012 90 Prozent aller gestellten IFG-Anträge in der Bundesverwaltung kostenfrei bearbeitet wurden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck- sache 17/13171, Fragen 49 und 50): Warum tun sich die Bundesbehörden mit der Informa- tionsfreiheit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das IFG nun bereits seit über sieben Jahren in Kraft ist und auch die Bundesregierung die gesellschaftliche Bedeutung von Transparenz in Staat und Politik immer wieder betont, so schwer (Quelle: www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in- formationsfreiheit-protokolle), und wie will die Bundesregie- rung dieser Verweigerungshaltung begegnen? Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat die Bundes- regierung unternommen und ergriffen, um den gesellschaftli- chen Kulturwandel von der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zu einer wirksamen Informationsfreiheit zu unterstützen, und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich Behörden offensichtlich mit Informationsfreiheit sehr schwertun? Zu Frage 49: Die Bundesregierung fördert die Zielsetzung des In- formationsfreiheitsgesetzes, IFG, staatliches Handeln transparenter und staatliche Entscheidungsprozesse bes- ser nachvollziehbar zu machen. Die Bearbeitung der IFG-Anträge in der Bundesverwaltung erfolgt sieben Jahre nach Einführung des IFG routiniert und effizient. Allerdings ist durch die starke Erhöhung der Antrags- zahlen der Arbeitsaufwand in den Bundesbehörden be- trächtlich gestiegen. Insbesondere sehr umfangreiche Anfragen und Massenanfragen zu einzelnen Themen führen dazu, dass die betroffenen Arbeitseinheiten über einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich mit der Bearbeitung der IFG-Anfragen beschäftigt sind und in dieser Zeit ihre Fachaufgaben nur eingeschränkt wahrnehmen können. Die Bearbeitung bindet erhebliche personelle Ressourcen. Zu Frage 50: Das Ziel einer größeren Transparenz verfolgt auch das Projekt Open Government, das Teil des Regierungs- programms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ ist. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den offe- nen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern zu stärken. Im Rahmen des Projektes Open Government werden größere Transparenz, bessere Teil- habe und verstärkte Kooperation angestrebt. Die Basis 29640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) für mehr Transparenz und Teilhabe bilden offene Infor- mationen und Daten. Im Rahmen des Projektes wurde daher das ebenenübergreifende Datenportal „GovData“ entwickelt. Es schafft eine Infrastruktur zur Bereitstel- lung von Daten durch Bund, Länder und Kommunen. Bei GovData handelt es sich um einen Prototypen. Das Datenangebot wird laufend ausgebaut. Das Ziel einer größeren Transparenz des Verwaltungs- handelns wird auch mit dem soeben – am 18. April 2013 – vom Bundestag verabschiedeten E-Government- Gesetz des Bundes verfolgt. Folgende in diesem Gesetz vorgesehene Regelungen tragen zu einer transparenteren Verwaltungsarbeit bei: Das E-Government-Gesetz verpflichtet alle Behörden zur Erreichbarkeit über E-Mail oder andere elektroni- sche Kommunikationsformen, sodass zum Beispiel Anträge auf Informationszugang nach dem IFG auf elek- tronische Weise zukünftig erleichtert werden. Ferner werden Grundsätze der elektronischen Akten- führung sowie des ersetzenden Scannens anstelle der Führung klassischer Papierakten durch das E-Govern- ment-Gesetz geregelt mit der Folge, dass Aktenein- sichtsrechte im Verfahren zukünftig auch elektronisch wahrgenommen werden können. Dies stellt für viele Personen eine Erleichterung dar, da Wege- und Warte- zeiten entfallen. Außerdem wird der Verwaltung die Möglichkeit er- öffnet, amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter künftig ausschließlich oder jedenfalls zusätzlich über das Internet zugänglich zu machen. Schließlich wird die Bundesverwaltung verpflichtet, bei der Einführung neuer IT ihre Verwaltungsvorgänge zu analysieren und zu verbessern. Elektronische Verwal- tungsvorgänge sollen überdies so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Informa- tionen zum Verfahrensstand und einschlägige Kontaktin- formationen der zuständigen Ansprechstelle über das In- ternet abrufen können – „Tracking“. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 51 und 52): Treffen die Aussagen (vergleiche www.zeit.de/digital/in ternet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle) zu, dass die Bundesregierung IFG-Anfragen von Journalistinnen und Journalisten besonders kritisch gegenübersteht, und, sollte die Bundesregierung diese Frage verneinen, wie bewertet die Bundesregierung dann die Tatsache, dass in den Medien ver- stärkt entsprechende Berichte auftauchen? Ist es richtig, dass – wie die Protokolle es nahelegen – IFG-Anfragen von Journalisten nachrangig behandelt und vor allem dahin gehend geprüft werden, mit welcher Ausnahme- regelung diese abgelehnt werden können, und was ist die Be- gründung für dieses Vorgehen? Zu Frage 51: Anfragen von Journalistinnen und Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz, IFG, werden nicht an- ders behandelt als die Anfragen anderer Personen. Falls in den Medien dazu eine abweichende Auffassung publi- ziert werden sollte, entzieht sich das einer Bewertung der Bundesregierung. Anträgen von Medienvertretern, die meist innerhalb sehr kurzer Zeit einen Informationszugang wünschen, kann häufig aufgrund der erforderlichen Durchsicht und Prüfung einer Vielzahl von Akten nicht innerhalb der er- betenen Zeit entsprochen werden. Zu Frage 52: Alle Anträge nach dem IFG werden gleichrangig be- handelt. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags ist ent- sprechend der gesetzlichen Regelung zu prüfen, ob der Informationszugang gewährt werden kann oder ob dem jeweiligen Antrag zum Schutz der im Gesetz genannten besonderen Belange Hinderungsgründe entgegenstehen, die einen Informationszugang ganz oder teilweise aus- schließen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass IFG-Anträgen auf Informationszugang überwiegend stattgegeben wird. Im Jahre 2012 wurde in den Bundesministerien und ihren Geschäftsbereichen in 2 828 Fällen vollständiger Zu- gang gewährt und in 1 762 Fällen teilweise. Abgelehnt wurde der Zugang in 620 Fällen. Die Gründe, aus denen ein Informationszugang abgelehnt werden kann, sind im IFG abschließend aufgezählt. Hierzu gehören der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, wie zum Beispiel der inneren und äußeren Sicherheit, sowie der Schutz be- hördlicher Entscheidungsprozesse, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck- sache 17/13171, Fragen 53 und 54): Erwägt die Bundesregierung, die Vorschriften über das ordnungsgemäße Führen von Akten um eine Paginierungs- pflicht zu erweitern, um beispielsweise zu verhindern, dass Dokumente aus einer Akte entfernt werden und dies bei der Akteneinsicht nicht auffällt? Sind der Bundesregierung Manipulationen von Akten bei IFG-Anträgen, beispielsweise die Anlegung von unzulässigen Parallelakten, wie sie die Protokolle zum „Erfahrungsaus- tausch IFG“ (vergleiche www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ ifg-informationsfreiheit-protokolle) offensichtlich nahelegen, oder aber die Zurückhaltung von Aktenbeständen, bekannt, und erwägt die Bundesregierung, einen wirksameren Sank- tionsmechanismus gegen die Manipulationen von Akten, ins- besondere bei IFG-Anträgen, einzuführen? Zu Frage 53: Die Führung von Akten richtet sich nach den Regeln der Registraturrichtlinie. Nach § 4 gelten hier die Grund- sätze der Einheitlichkeit und Vollständigkeit, insbeson- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29641 (A) (C) (D)(B) dere dürfen keine Dokumente aus der Akte entfernt wer- den. Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese Regeln ausreichend, um eine ordnungsgemäße Akten- führung zu gewährleisten. Die Einführung einer Paginie- rungspflicht ist nicht vorgesehen. Zu Frage 54: Der Bundesregierung sind keine Manipulationen von Akten aus Anlass von IFG-Anträgen bekannt. Daher be- darf es auch keiner neuen Sanktionsmechanismen zu de- ren Verhinderung, da die bestehenden Regelungen aus- reichend sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 55): Wann wird die Bundesregierung den angekündigten Ge- setzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern vorlegen, und durch welche gesetzlichen Regelungen möchte sie den exorbitanten Vergütungen von Führungskräften Einhalt gebie- ten? Die Abstimmung eines Entwurfs für eine Regelung zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen dauert inner- halb der Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktio- nen noch an. Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine aktienrechtliche Regelung, die eine verbesserte Kontrolle durch die Hauptversammlung vorsieht, der richtige Weg. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 56): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesre- gierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Aus- schusses vom 4. April 2013 (CERD/C/82/D/48/2010), wo- nach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfol- gung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfol- gungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus etc., und inwieweit wird sich die Bundesregierung mit den Bun- desländern absprechen, um zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, die in der Länderkompetenz liegen? Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sehr ernst. Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher sorgfältig prüfen, was angesichts der Komplexität der zugrunde liegenden Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei wird auch die vom Ausschuss auf- geworfene Frage eine Rolle spielen, ob Änderungsbe- darf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf die straf- rechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen besteht. Zudem wird die Bundesregierung selbstverständlich die Entscheidung in die deutsche Sprache übersetzen, veröffentlichen und die Information aller zuständigen Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicher- stellen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 57 und 58): Ist aus Sicht der Bundesregierung die Höhe der angesetz- ten Zahlungen im aktuellen Haushalt der Europäischen Union für das Jahr 2013 ausreichend, um alle bis Ende 2013 anfal- lenden Rechnungen bezahlen zu können, und, falls nicht, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die angesetzten Zahlungen nicht ausreichen? Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Pro- grammen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden (wie ERASMUS, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), im Jahr 2013 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Verpflichtungen erfüllen zu können, oder ist für die Finanzierung dieser Programme im Jahr 2013 ein Nachtragshaushalt notwendig? Zu Frage 57: Bei der Verabschiedung des Haushalts 2013 konnte der Mehrbedarf für den Beitritt Kroatiens zur EU aus rechtlichen Gründen noch nicht im Haushalt berücksich- tigt werden. Am 18. März 2013 hat die Kommission den Berichtigungshaushalt 1/2013 vorgeschlagen, der diesen Mehrbedarf berücksichtigt. Die Kommission schlägt hierzu zusätzliche Mittel für Zahlungen von insgesamt 396,3 Millionen Euro vor. Die Bundesregierung steht zu den finanziellen Verpflichtungen der EU aus dem Bei- trittsvertrag mit Kroatien. Außerdem hat die Kommission am 27. März 2013 den Entwurf des Berichtigungshaushalts 2/2013 vorge- schlagen. Dieser sieht zusätzliche Mittel für Zahlungen in Höhe von 11,225 Milliarden Euro vor. Hiervon sind 9,001 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik vorgese- hen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der veran- schlagte Mehrbedarf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht etatreif, da die Haushaltsmittel zur Begleichung offener Forderungen bislang ausreichen. Ein Großteil der Forde- rungen aus dem Vorjahr ist bereits beglichen, bis Juni sollen auch die restlichen Forderungen aus 2012 bezahlt sein. Aus Sicht der Bundesregierung kann abschließend erst im Herbst dieses Jahres belastbar festgestellt werden, wie hoch ein möglicher Mehrbedarf für den Haushalt 2013 insgesamt ist und welche etwaigen Möglichkeiten für Mittelumschichtungen bestehen. Die Bundesregierung steht aber dazu, dass die EU ihre Verpflichtungen erfül- len können muss. 29642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 58: Der Kommissionsvorschlag für den Berichtigungs- haushalt 2/2013 sieht unter anderem 6 Millionen Euro zusätzlich für das Programm ERASMUS Mundus, 3,253 Milliarden Euro für den Europäischen Sozialfonds und 3,413 Milliarden Euro für den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung vor. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass ein Berichtigungshaushalt im Laufe des Jahres erforderlich wird. Wie hoch der Mehrbedarf in einzelnen Programmen bis Ende des Jah- res sein wird und welche Umschichtungsmöglichkeiten entstehen werden, lässt sich derzeit aber nicht mit hinrei- chender Sicherheit bestimmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 59): Befürwortet die Bundesregierung den durch Rheinland- Pfalz erfolgten Ankauf einer Steuerdaten-CD, und in welchem Umfang wird sich der Bund an den Kosten beteiligen? Die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steueran- sprüche auch in der Schweiz hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Steuerab- kommen mit der Schweiz geschlossen. Dieses hätte eine gleichmäßige und flächendeckende Durchsetzung dieser Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft gewähr- leistet. Nachdem dieses Steuerabkommen aufgrund des Wi- derstandes im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, ist die Situation hinsichtlich der Durchsetzung der deut- schen Steueransprüche in der Schweiz unverändert. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung für einen Da- tenankauf von der jeweils zuständigen Landesfinanzbe- hörde zu treffen. Die Bundesregierung hat dies im vor- liegenden Fall zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Bundesregierung bleibt jedoch die drin- gende Notwendigkeit, diese Problematik einvernehmlich mit der Schweiz und der Europäischen Kommission zu lösen. Bei einem Datenankauf handelt es sich um Kosten der Steuerfahndung, die zu den allgemeinen Verwaltungs- kosten bei der Auftragsverwaltung der Steuern zählen und deshalb generell von den Ländern zu tragen sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bisher nur in Einzelfällen an den Kosten beteiligt, zusammen mit den nicht am Datenerwerb beteiligten Ländern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 60): Welche gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um für die Informationsübermittlung, zu der sich Deutschland in dem bereits paraphierten Abkommen zur För- derung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sach- verhalten von Deutschland und den USA verpflichtet, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, und plant die Bundesregie- rung, mit anderen europäischen Staaten ähnliche Vereinbarun- gen abzuschließen? Die Bundesregierung plant die Schaffung einer Be- gleitregelung in der Abgabenordnung zur Erfüllung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersa- chen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Begleitregelung umfasst einen neuen § 117 c Ab- gabenordnung „Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhal- ten“ sowie eine dazugehörige Änderung des Finanzver- waltungsgesetzes. Die Begleitregelung ist so angelegt, dass neben dem am 21. Februar 2013 paraphierten Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Umsetzung des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act, kurz: FATCA, sowie möglichen ähnlichen Abkom- men mit anderen europäischen Staaten die rechtlichen Voraussetzungen für die innerstaatliche Durchführung derartiger Abkommen geschaffen werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 61): Aus welchem Grund wurde in die Zeile 17 der Anlage Kind für die Einkommensteuererklärung 2012 die Abfrage aufgenommen, ob das Kind einen freiwilligen Wehrdienst als Probezeit absolviert hat, und plant die Bundesregierung, für die Probezeit bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung den Bezug von Kindergeld zu ermöglichen? Die von Ihnen genannte Abfrage ist vorsorglich in das im Herbst 2012 veröffentlichte bundeseinheitliche Mus- ter der Einkommensteuervordrucke für den Veranla- gungszeitraum 2012 aufgenommen worden. Der Ent- wurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013 sieht eine entsprechende Regelung vor. Wie Sie wissen, hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in seinen Beratungen aber im Ergebnis gegen die Regelung entschieden. Die Regelung ist daher auch nicht im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Oktober 2012 (Bundesratsdruck- sache 632/12) enthalten. Die Einkommensteuererklärungsvordrucke für das Jahr 2012 müssen sehr frühzeitig mit den Ländern ab- gestimmt werden und spätestens zu Jahresbeginn 2013 flächendeckend zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war es für eine Änderung der Vordrucke für das Jahr 2012 deshalb leider zu spät. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29643 (A) (C) (D)(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 62): Wann plant die Bundesregierung den durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU- Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c des Einkommensteuergesetzes zu beseitigen, und welche dies- bezüglichen Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung allgemein? Die Bundesregierung plant, den durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C-168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU-Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Einkommensteuergesetz so schnell wie möglich zu beseitigen. Dies erfordert eine Änderung der Vorschrift zur Bestimmung des Anrechnungshöchstbe- trags nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 65): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie- rung, um – auch im Hinblick auf die zum Jahresende geplante Einstellung des Bundesprogramms des Europäischen Sozial- fonds zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberech- tigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt – zu ge- währleisten, dass das für die kommende Förderperiode ab 2014 geplante ESF-Bundesprogramm zur „Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten“ mit einem flüchtlingsspezifi- schen Beratungsangebot ausgestattet ist und auch diejenigen Personen erreicht, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befinden und keinen festen Aufenthaltsstatus besitzen? Das ESF-Bundesprogramm zur „Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten“, das in der Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt werden soll, setzt als flankie- rende Maßnahme an den spezifischen Bedarfen der Migrantinnen und Migranten an, die ihre im Ausland er- worbene Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen möchten. Ziel ist es unter anderem, Menschen mit Mi- grationshintergrund eine qualifikationsadäquate Arbeits- marktintegration bzw. den beruflichen Aufstieg in Deutsch- land zu ermöglichen. Das Programm umfasst vier Förderbausteine: Anpas- sungsqualifizierungen und -lehrgänge in reglementierten Berufen sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfungen in reglementierten Berufen – schwer- punktmäßig in akademischen Heilberufen –; Entwick- lung und Erprobung von Qualifizierungen für Migrantin- nen und Migranten in dualen Ausbildungsberufen, die das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen ha- ben, über das wesentliche Unterschiede zwischen der erworbenen Auslandsqualifikation und den deutschen Referenzberufen festgestellt worden sind; Brückenmaß- nahmen für Akademikerinnen und Akademiker mit Mi- grationshintergrund, deren Abschlüsse nicht unter das Anerkennungsgesetz fallen; Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung für Migrantinnen und Migranten, deren aus- ländischer Berufsabschluss bereits längere Zeit zurück- liegt bzw. bei denen die Diskrepanz zum deutschen Referenzberuf so groß ist, dass eine Anpassungsqualifi- zierung nicht mehr greift. Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt steht die Teilnahme am Pro- gramm grundsätzlich offen unter der Voraussetzung, dass sie schon über eine abgeschlossene Ausbildung im Herkunftsland verfügen. Das ESF-kofinanzierte Programm ist arbeitsmarktlich ausgerichtet und schließt daher allgemeine und sich spe- zifisch an Flüchtlingen und Asylsuchenden orientierende Informations- und Beratungsleistungen aus. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 72 und 73): Auf welcher empirisch-wissenschaftlichen oder statisti- schen Grundlage hat die Bundesregierung über die Einfüh- rung des mit dem Betreuungsgeld verbundenen Bildungsspar- bonus entschieden? Welche Summe stünde den Anspruchsberechtigten eines Bildungssparbonus des Betreuungsgeldes bei voller Aus- schöpfung am Ende zur Verfügung, und wie hoch wäre der staatliche Förderanteil an dieser Summe? Zu Frage 72: Der in der Frage genannte Bildungssparbonus nimmt Bezug auf den von den Regierungsfraktionen im Rah- men des Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsge- setzes in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines § 4 b Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG. Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG lautet: „Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zum Bildungs- sparen soll eine dem Absatz 2 [das heißt Verwendungs- option „private Altersvorsorge“] entsprechende Rege- lung eingeführt werden, die auch bei Leistung in einen Vertrag zum Bildungssparen eine Erhöhung des Betrags nach Absatz 1 um 15 Euro vorsieht.“ Dieser Gesetzent- wurf trifft damit weder eine inhaltliche Regelung zum Bildungssparen noch zu den Bedingungen, unter denen das erhöhte Betreuungsgeld für diese besondere Verwen- dung gewährt wird. Hierzu wird ausdrücklich auf eine noch zu beschließende gesetzliche Regelung verwiesen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vor- schlag für eine solche Regelung; über die zugrunde lie- genden „empirisch-wissenschaftlichen oder statisti- schen“ Erwägungen kann erst nach Vorlage eines Vorschlags Stellung genommen werden. Zu Frage 73: Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG in der Fassung des Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes der Regierungsfraktionen sieht vor, dass sich das grundsätz- 29644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) lich in einer Höhe von 150 Euro monatlich gewährte Be- treuungsgeld bei einer Leistung in einen Vertrag zum Bildungssparen um 15 Euro monatlich erhöhen soll. Nach § 4 d Abs. 1 Satz 3 des am 20. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt verkündeten Betreuungsgeldgesetzes kann das Betreuungsgeld für höchstens 22 Lebensmonate für ein Kind bezogen werden. Vor diesem Hintergrund könnten nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungs- verfahrens bei voller Ausschöpfung des Betreuungsgel- des im Rahmen der Verwendungsoption „Bildungsspa- ren“ insgesamt 3 630 Euro (22 mal 165 Euro) allein durch den Bezug von Betreuungsgeld angespart werden. Hierin enthalten ist ein Bonus von insgesamt 330 Euro durch den Erhöhungsbetrag von 15 Euro monatlich. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 74): Welche monatliche Beitragsschuld entsteht für einen frei- willig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen monatlich (in Euro), wenn er der Zahlung der Beiträge nicht nachkommt, und welche Leistungen erhält er von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn er der Kasse mehr als zwei Monatsbeiträge schuldet und keine Schuldenregulie- rung mit der Krankenkasse getroffen wurde? Sie sprechen die Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, an. Dazu möchte ich zu- nächst darauf hinweisen, dass die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitrags- schulden in der Krankenversicherung“ vorgelegt haben: Dieser Gesetzentwurf sieht im Bereich der GKV vor, dass für freiwillig Versicherte sowie für nachrangig Ver- sicherungspflichtige (Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) in der GKV anstelle des auf 5 Prozent erhöhten Säum- niszuschlags künftig nur noch der reguläre monatliche Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständi- gen Betrags gilt. Wir haben den Gesetzentwurf heute Morgen erstmals im Ausschuss für Gesundheit beraten. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren weitere Maßnahmen prüfen, um auch das Problem bereits bestehender Beitragsschul- den anzugehen. Zur Höhe der monatlichen Beitragsschuld kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In der GKV wird bei der Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Zu- dem hat der Gesetzgeber bei freiwilligen Mitgliedern die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. Für hauptberuflich Selbstständige werden die Beiträge grundsätzlich auf Grundlage der Beitragsbemessungs- grenze erhoben (2013: 3 937,50 Euro). Der Beitrag für diesen Personenkreis liegt derzeit grundsätzlich bei 586 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 610 Euro mit Krankengeldanspruch). Weist das Mitglied jedoch niedrigere Einnahmen nach, gilt als beitragspflichtige Ein- nahmen mindestens ein Betrag von derzeit 2 021,25 Euro monatlich. Hieraus resultiert ein monatlicher Kranken- versicherungsbeitrag von derzeit 301 Euro ohne Kran- kengeldanspruch (bzw. 313 Euro mit Krankengeld- anspruch). Darüber hinaus bestehen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch beitragsrechtliche Vergünstigungen für „bedürftige“ Selbstständige sowie für Existenzgründer, für die der Monatsbeitrag derzeit bei 200 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 208 Euro mit Krankengeldanspruch) liegt. Grundsätzlich fallen die Beiträge für jeden Monat der Mitgliedschaft an. Für den ersten angefangenen rück- ständigen Monat der Säumnis kommt zusätzlich ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags hinzu, für je- den weiteren angefangenen Monat, in dem Beiträge rückständig sind, fällt bisher ein Säumniszuschlag von 5 Prozent auf den rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrag an. Diesen erhöhten Säumniszu- schlag will die Koalition jetzt abschaffen. Zum Ruhen der Leistungen ist Folgendes anzumer- ken: Die Regelung zum Ruhen von Leistungen bei Zah- lungsverzug nach § 16 Abs. 3 SGB V wurde im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Im Interesse der Solidargemeinschaft soll die Nichtzahlung von Beiträgen neben der Erhebung von Säumniszuschlä- gen für den Versicherten spürbare Konsequenzen haben. Vom Ruhen ausgenommen sind aber Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten – insbesondere bei Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, der Zucker- krankheit, bei Krebserkrankungen sowie Kinderunter- suchungen – und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Mitglied bei Zahlungsverzug mit der Krankenkasse eine Ratenzah- lung über die rückständigen Beiträge vereinbaren kann. In diesem Fall bleibt der volle Leistungsumfang erhalten und es fallen Säumniszinsen lediglich in Höhe von 0,5 Prozent an. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 75): Wie viel soll der von der Bundesregierung angedachte Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung monatlich kosten, und welche Leistungen erhalten die Versicherten im Notlagentarif im Unterschied zu gesetzlich Versicherten mit einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsbeiträ- gen? Der Gesetzentwurf zur Beseitigung sozialer Überfor- derung bei Beitragsschulden in der Krankenversiche- rung, der – wie bereits in meiner Antwort zu Frage 74 ausgeführt – bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen ist, sieht vor, einen Notlagentarif für privat Krankenversicherte einzuführen, die ihrer Pflicht zur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29645 (A) (C) (D)(B) Beitragszahlung auch nach Durchführung eines gesetz- lich vorgegebenen Mahnverfahrens nicht nachkommen. Ihr bisheriger Versichertenvertrag ruht währenddessen, wie es bereits heute im Falle der Nichtentrichtung von Beiträgen der Fall ist. Nach ersten Grobkalkulationen aus der Branche könnte die einheitliche Prämie im Notlagentarif bei rund 100 bis 150 Euro je Versicherten liegen. Im Notlagenta- rif werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Gleichzeitig entfallen Risikozuschläge, Leistungsaus- schlüsse und Selbstbehalte für den Versicherten. Der Beitrag soll kostendeckend kalkuliert werden, sodass alle tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Notlagentarifs hiervon umfasst sein müssen. Der Leistungsumfang des Notlagentarifs soll grund- sätzlich den bisherigen Ruhensleistungen entsprechen und insbesondere Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwan- gerschaft und Mutterschaft beinhalten. Um in dieser wichtigen Frage künftig eine brancheneinheitliche Vor- gehensweise sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf vor, den Verband der privaten Krankenversicherung da- mit zu beleihen, Art, Umfang und Höhe der Leistungen des Notlagentarifs festzulegen. Die Fachaufsicht darüber übt das Bundesministerium der Finanzen aus. Damit wird das bereits beim Basistarif bewährte Verfahren auf diesen Sachverhalt übertragen und Rechtssicherheit für Versicherte und Anbieter geschaffen. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 78 und 79): Warum werden nicht, wenn die Bundesregierung die „Bürgerinnen und Bürger bei der ergänzenden privaten Vor- sorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ... unterstützen“ will, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website schreibt, alle privaten Pflegezusatzversicherungen gefördert statt nur jene, die, wie Stiftung Warentest jetzt dar- gelegt hat, durch die Bedingungen, die sie förderwürdig ma- chen, eher unattraktiv sind? Denkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der Pflege-Bahr doch eigentlich gerade Menschen mit gerin- gem Einkommen zugutekommen sollte, die möglicherweise steigende Beiträge nicht bewältigen können, über eine Decke- lung der Beitragssteigerung oder eine Ausweitung der Mög- lichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen – auch für länger als drei Jahre und auch wenn nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosen- geld II bezogen wird – nach? Zu Frage 78: Aus sozialpolitischen Erwägungen und um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen, beschränkt die Bundesregierung ihre Förderung auf Pflegezusatz- versicherungen, die gewisse Mindestbedingungen vorse- hen, so insbesondere einen Kontrahierungszwang, das Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen sowie eine Begrenzung der Verwaltungs- und Abschlusskosten und Leistungen in ei- ner bestimmten Mindesthöhe. Diesen Vorgaben genügen die bisher auf dem Markt angebotenen Pflegezusatzver- sicherungen nicht. Zu Frage 79: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetz- lichen Vorgaben sowie eine vorsichtige Kalkulation der Anbieter sicherstellen, dass die Beiträge für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung in absehbarer Zu- kunft nicht ansteigen werden. Die Aussagen der Stiftung Warentest zu angeblichen Risiken der Beitragsentwick- lung werden daher ausdrücklich nicht geteilt. Tritt Hilfebedürftigkeit im Einzelfall ein, hat der Ver- sicherungsnehmer bei einer staatlich geförderten Pflege- zusatzversicherung – im Gegensatz zu ungeförderten Produkten – das Recht, diese für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ruhend zu stellen. Damit wurden bei der geförderten Pflegezusatzversicherung für den Fall einer vorübergehenden Hilfebedürftigkeit sozialverträgliche Vorkehrungen getroffen. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 80): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Finanztest, Heft 5/2013, im Artikel „Lieber ohne Förde- rung“, in dem es unter anderem heißt: „Die staatlich geför- derte Vorsorge taugt aber wenig“ und der sogenannte Pflege- Bahr als „Mogelpackung“ bezeichnet wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Analyse? Die Bundesregierung widerspricht der Einschätzung der Stiftung Warentest zur staatlich geförderten Pflege- vorsorge ausdrücklich. Die Stiftung Warentest hat nach eigenen Angaben die geprüften Pflegezusatzversiche- rungen daran gemessen, ob diese die Finanzierungs- lücken im Pflegefall vollständig schließen können. Die- ses von den Verfassern des Artikels definierte Ziel entspricht damit gerade nicht dem eigentlichen Ziel der geförderten Pflegevorsorge. Denn hierdurch soll vor al- lem der Einstieg in die private Vorsorge gefördert wer- den. Die geförderte Pflegezusatzversicherung leistet da- mit einen Beitrag dazu, die Finanzierungslücke zwischen künftigen Pflegekosten und den Pflegeleistun- gen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verringern. Ein Kostenvergleich zwischen geförderter und unge- förderter Pflegezusatzversicherung ist insbesondere ab- hängig vom abzusichernden Leistungsvolumen und vom Eintrittsalter. Bei der Absicherung niedrigerer Leis- tungsvolumina wird das Verhältnis zwischen Förderung und Eigenbeitrag dabei deutlich vorteilhafter; denn in diesen Fällen liegt der Förderanteil des Staates am Ge- samtbeitrag häufig bei 30 Prozent. Hier sind die geför- derten Produkte den ungeförderten Produkten in aller Regel überlegen. 29646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Die Stiftung Warentest hat zudem nur Tarife für drei Kundentypen mit den Eintrittsaltern 45 Jahre, 55 Jahre und 65 Jahre untersucht und damit genau jene Jahrgänge nicht berücksichtigt, für die der Abschluss einer geför- derten Pflegezusatzversicherung besonders vorteilhaft ist und bei denen auch bei einem Vertragsabschluss zum Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat bereits we- sentlich höhere Leistungen erzielt werden können als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Zahlreiche weitere Vorteile der geförderten Pflege- zusatzversicherungen gegenüber ungeförderten Pflege- tagegeldversicherungen werden darüber hinaus nicht angemessen gewürdigt. Hierzu zählen – neben den ver- schiedenen sozialpolitisch wichtigen gesetzlichen Vor- gaben wie zum Beispiel dem Kontrahierungszwang so- wie dem Ausschluss von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen – die Begrenzung der Verwal- tungs- und Abschlusskosten und die Möglichkeit des Ruhens der Beitragszahlung im Falle von finanzieller Hilfebedürftigkeit. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 81): Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der DIN 75078-2 (Rollstuhlrückhaltesysteme mit Kraftknoten) mit Blick auf die kritischen Anmerkungen aus dem Berliner Behindertenverband e. V. sowie vom Beauftrag- ten der Bundesregierung für die Belange behinderter Men- schen, Hubert Hüppe, auf dem 2. Forum Mobilität für Men- schen mit Behinderung am 25. und 26. April 2013 (siehe Artikel „Mobilität und Sicherheit für alle“ in der Berliner Be- hinderten-Zeitung vom April 2013, Seite 6), zur Herstellung bzw. Umrüstung und Finanzierung entsprechender Rollstühle, zur Ausrüstung und zum Einsatz von Fahrzeugen für die Be- förderung von Personen, die im Rollstuhl sitzend in einem Kraftfahrzeug befördert werden müssen, sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten, ohne die Teilhabe einzuschränken und diskriminierende Beförderungssituatio- nen für die Betroffenen zu schaffen? Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem an dem Runden Tisch „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung“, der sich mit der rechtssicheren Beförde- rung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen befasst, und wäre bereit, gegebenenfalls entsprechende Regelun- gen für Rollstuhlrückhaltesysteme (zum Beispiel nach DIN 75078 oder ISO 10542) in die straßenverkehrs- rechtlichen Vorschriften aufzunehmen. Da die Bundesregierung jedoch nicht mittragen könnte, dass durch eine solche Regelung die Mobilität von Rollstuhlnutzern eingeschränkt würde, werden der- zeit Gespräche mit den beteiligten Ressorts, insbeson- dere zur Finanzierung und Umrüstung entsprechender Rollstühle, geführt. Da das weitere Vorgehen der Bun- desregierung wesentlich von den Ergebnissen der Ge- spräche abhängt, kann zu der weiteren Vorgehensweise derzeit noch keine Angabe gemacht werden. Der angesprochene Artikel „Mobilität und Sicherheit für alle“ (Seite 6, Ausgabe April der Berliner Behinder- ten-Zeitung) liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra- gen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 82 und 83): Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der Ohne- hin-Kosten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung, wie er in der Prognos-Studie „Ermittlung der Wachstumswir- kung der KfW-Programme zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren“ ermittelt wurde? Welche eigenen Erhebungen liegen der Bundesregierung zum Anteil der Ohnehin-Kosten im Rahmen der energeti- schen Gebäudesanierung vor, und zu welchem Ergebnis kom- men diese Erhebungen? Zu Frage 82: Die Bundesregierung nimmt zu Studien und Gutach- ten, die im Auftrag Dritter erstellt wurden, nicht Stel- lung. Zu Frage 83: Hinsichtlich der Gutachten, in denen bei Kosten ener- getischer Sanierungsmaßnahmen sogenannte Ohnehin- Kosten und energetisch bedingte Mehrkosten unterschie- den wurden und die unter anderem der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugrunde liegen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen – Bundestagsdrucksache 17/9834 – verwiesen. Zu diesen Gutachten zählen beispielhaft: erstens Un- tersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Wohngebäude mit der EnEV 2012 Teil 1 – Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile in der energetischen Modernisierung von Altbauten –, zweitens Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 Teil 2 – Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit –, drittens Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung, viertens Evaluierung und Fortentwicklung der EnEV 2009: Untersuchung zu öko- nomischen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau. Die Gutachten stehen auf der Internetseite des BBSR unter www.bbsr-energieeinsparung.de zur Verfügung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 84 und 85): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29647 (A) (C) (D)(B) Wie viele Planfeststellungsverfahren sind derzeit im Be- reich der Bundeswasserstraßen im laufenden Verfahren – bitte tabellarisch nach Verfahrensaufnahme und Status auflisten –, und welche davon werden angefochten – bitte unter Angabe der Gründe? Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, dass die beabsichtigte Übertragung gesetzlich festgeschriebener Zu- ständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen auf die geplante Generaldirektion per Organisationserlass keine Rechtsunsicherheiten verursacht bzw. Anfechtungstat- bestände für Planfeststellungsverfahren schafft, und wird die Bundesregierung eine Garantie geben, dass kein Planfeststel- lungsverfahren aufgrund von unklaren Zuständigkeiten ge- fährdet, angefochten oder verzögert werden kann? Zu Frage 84: Derzeit sind 18 Planfeststellungsverfahren und vier Plangenehmigungsverfahren bei den Wasser- und Schiff- fahrtsdirektionen anhängig. Die Verfahren sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Klagen können gegen den Planfeststellungsbeschluss bzw. gegen die Plange- nehmigung erhoben werden. Da in den Verfahren noch keine Entscheidungen getroffen wurden, kann nicht ein- geschätzt werden, ob gegebenenfalls nach Abschluss der Verfahren Klagen eingereicht werden. Derzeit sind gegen drei Planfeststellungsbeschlüsse Klagen anhängig. Bei einem Planfeststellungsbeschluss ist die Klagefrist noch nicht abgelaufen. Auch diese vier Verfahren sind in der beigefügten Tabelle genannt. Verfahren Stand Klagen WSD Nord Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,50 m tief gehende Containerschiffe Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 Klagen beim Bundesverwal- tungsgericht; Naturschutz, Eigentum, Gewerbebetrieb, kommunales Selbstverwal- tungsrecht Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals zwischen km 80 und 98 Beschluss wird erstellt WSD Nordwest Anpassung der Unterweser und Anpassung der Außenweser einschließlich Wendestelle Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juli 2011 Klagen beim Bundesverwal- tungsgericht; Naturschutz, Eigentum, kommunales Selbstverwaltungsrecht Bereichsweise Anpassung der Unterems Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 2012 Klage beim Niedersäch- sischen Oberverwaltungs- gericht; Eigentum Vertiefung der Außenems bis Emden Auslegung der Planunter- lagen Hunte – Ersatz der Uferspundwand Hermann-Ehlers- Straße Beschluss wird erstellt Hunte – Einrichtung einer Wendestelle Beschluss wird erstellt WSD Mitte Instandsetzung und Erweiterung der Umschlagstelle  im Hafen Berenbusch von MLK-km 106,835 bis MLK-km 107,360 – Plangenehmigung Entscheidung wird erarbeitet Planfeststellungsverfahren für den Abbruch und Neu- bau des Allerbütteler Riede-Dükers Nr. 407 bei MLK- km 235,453 einschließlich Sohlenanpassung und rück- wärtiger Dammertüchtigung von MLK-km 235,380 bis 235,620 Beschluss wird erstellt Planänderungsverfahren für die Stauhaltung Dörverden im Zuge der Anpassung der Mittelweser Planfeststellungsbeschluss vom 2. April 2013 Klagefrist läuft noch, keine Klagen zu erwarten Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal nach Hildesheim Überarbeitung der Plan- unterlagen 29648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal nach Hildesheim Überarbeitung der Plan- unterlagen WSD West Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals von km 11,120 bis km 14,140 Nordufer und von km 11,400 bis km 14,158 Südufer unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Beseitigung von Bergschäden (Los 3) Beschluss wird erstellt Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Hamm-Kanals (km 0,000 bis km 0,720) und des Wesel-Datteln-Kanals (km 59,356 bis km 60,276), Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln (Los 1) Beschluss wird erstellt Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 108,340 bis km 109,994 und von km 111,726 bis km 113,010 (Bau von Ersatzschleusen an den Kanalstufen Bever- gern und Rodde) Erörterungstermin in Vor- bereitung Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 126,027 bis km 127,194, von km 133,852 bis km 135,119 und von km 136,994 bis km 138,298 (Bau von Ersatz- schleusen an den Kanalstufen Venhaus, Hesselte  und Gleesen) Erörterungstermin in Vor- bereitung WSD Südwest Mosel – Bau der zweiten Schleuse Lehmen Erörterungstermin in Vor- bereitung Rhein – Änderungen an der Fischaufstiegsanlage Iffez- heim – Plangenehmigung Behördenbeteiligung ab- geschlossen, Genehmigung in Vorbereitung WSD Süd Ö. S. Niedrigwassersimulation Beschluss wird erstellt Siele Wörthhof – Plangenehmigung Entscheidung wird er- arbeitet Borstenfischpass Bad Abbach – Plangenehmigung Entscheidung wird er- arbeitet WSD Ost Instandsetzungsmaßnahme Reitwein an der Oder Überarbeitung der Plan- unterlagen Dammsanierung Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße, 2. Planfeststellungsabschnitt Planfeststellungsbeschluss wurde an die Einverneh- mensbehörde übersandt Ersatzneubau der Straßenbrücke Lanze Buchhorst, Elbe-Lübeck-Kanal Beschluss wird erstellt Planänderung Dammgeometrie Havel-Oder-Wasser- straße, Los E 2 Überarbeitung der Plan- unterlagen Planänderung Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals, VDE Projekt 17 Beschluss wird erstellt Verfahren Stand Klagen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29649 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 85: Gemäß § 14 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Anhö- rungs- und Planfeststellungsbehörden. Bei der „General- direktion für Wasserstraßen und Schifffahrt“ handelt es sich um eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Mithin begründet die Über- tragung der Zuständigkeit weder Rechtunsicherheiten noch gefährdet sie laufende Planfeststellungsverfahren. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 86): Auf welcher rechtlichen Grundlage können nach Kenntnis der Bundesregierung die im Dezember 2012 von der EU- Kommission genehmigten staatlichen Zuschüsse an die Flug- hafengesellschaft Berlin Brandenburg, FBB, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro um weitere 800 Millionen Euro ohne er- neutes Notifizierungsverfahren aufgestockt werden – wie dies am 9. April 2013 der Berliner Morgenpost zu entnehmen war –, und welche den im Dezember 2012 positiv beschiede- nen Antrag auf einen Gesellschafterzuschuss ergänzenden Angaben müssten gegebenenfalls gegenüber der EU-Kom- mission gemacht werden? Zu der BER-Nachfinanzierung aus Gesellschaftermit- teln in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro hat die Euro- päische Kommission im Rahmen des Notifizierungsver- fahrens am 19. Dezember 2012 festgestellt, dass die Kapitalmaßnahme keine Beihilfe darstellt. Diese Ent- scheidung beruht auf einem positiven Private Investor Test, PIT. Die Kapitalmaßnahme entspricht dem Grund- satz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und verschafft deshalb der FBB keinen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission, AEUV. Etwaige zukünftige Kapitalmaßnahmen der Gesellschaf- ter zugunsten der FBB unterliegen einer erneuten beihil- ferechtlichen Prüfung. Sofern sich aus der analysierten Bestandsaufnahme des BER-Projekts ein zusätzlicher Finanzbedarf der FBB ergeben sollte, der aus Gesell- schaftermitteln finanziert werden soll, wäre der PIT fort- zuschreiben. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 87): Auf welche Bereiche konzentriert sich die Bestandsauf- nahme des Technikgeschäftsführers der FBB, Horst Amann, welche im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden soll (bitte einzeln nach Problemfeldern ausführen), und welche Empfehlung hat der Technikgeschäftsführer in Bezug auf eine vorzeitige Sanierung der Nordbahn des Flughafens BER auf der Aufsichtsratssitzung der FBB am 12. April 2013 abgege- ben, sofern diese Thematik auf dieser Sitzung gegenständlich war (bitte auch die Begründung des Technikgeschäftsführers ausführen)? Schwerpunkt der Bestandsaufnahme ist insbesondere unter genehmigungsrechtlichen Aspekten die qualifi- zierte Erfassung des baulichen Ist-Zustandes im Hoch- bau BER, speziell im Bereich des Passagierterminals und der Piers (Technische Gebäudeausstattung/Brand- schutz, Ausbaugewerke, IT-Technik). Ziel ist die Ab- gleichung des Ist-Zustandes mit dem genehmigungs- rechtlichen Bau-Soll. Auf Basis der analysierten Abweichungen wird der Lösungsweg zur Genehmi- gungsfähigkeit definiert. Dies kann im Einzelfall zur Umplanung und Realisierung entsprechend der Geneh- migungslage führen. Darüber hinaus sind wesentliche Abweichungen der Werk- und Montageplanung vom Bau-Ist festzustellen. Entsprechende Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fertigstellung der Restplanung. Herr Geschäftsführer Amann hat den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. April 2013 darüber informiert, dass die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Start- und Landebahn Nord des BER zurzeit erarbeitet wird. In der Junisitzung des Aufsichtsrates der FBB will die Ge- schäftsführung über Ergebnisse berichten und eine Emp- fehlung für dann anstehende Entscheidungen abgeben. 236. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Steuerabkommen mit der Schweiz und zu einer Vermögensabgabe Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600000

Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie
herzlich. Ich teile Ihnen mit, dass interfraktionell verein-
bart worden ist, die Unterrichtung durch die Bundes-
regierung auf der Drucksache 17/12611 mit dem Titel
„Gutachten zu Forschung, Innovation und technologi-
scher Leistungsfähigkeit Deutschlands 2013“ feder-
führend dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung sowie zur Mitberatung dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem Aus-
schuss für Gesundheit und dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit zu überweisen. Ein-
wände? – Keine. Dann haben wir das so beschlossen.

Dann können wir nun zu Tagesordnungspunkt 1 kom-
men:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Verordnung über die Kom-
pensation von Eingriffen in Natur und Landschaft

(Bundeskompensationsverordnung).


Unter der sogenannten Bundeskompensationsverord-
nung kann sich sicher jeder sofort etwas vorstellen.


(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Man sieht es Ihnen förmlich an, Herr Präsident!)


Das, was an Interpretationsspielräumen verbleibt, wird
möglicherweise Bestandteil der Befragung der Bundes-
regierung sein. Bevor diese stattfindet, bitte ich den zu-
ständigen Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit um einen kurzen einleitenden Bericht.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der
heutigen Tagesordnung des Kabinetts wurden drei
Punkte aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundesminis-
ters für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit be-
handelt: zum Ersten der Entwurf des Endlagersuchgeset-
zes, den wir in der nächsten Sitzungswoche mit den
Fraktionen gemeinsam parallel einbringen und dann

auch diskutieren werden; zum Zweiten der erste Rechen-
schaftsbericht zur Nationalen Strategie zur biologischen
Vielfalt und zum Dritten die Bundeskompensationsver-
ordnung, über die ich Sie jetzt unterrichten möchte.

Diese Kompensationsverordnung ist heute vom Bun-
deskabinett beschlossen worden. Sie wurde gemeinsam
von mir und dem Bundesverkehrsminister und der Bun-
deslandwirtschaftsministerin vorgelegt. Sie war in mei-
nem Zehn-Punkte-Programm vom August letzten Jahres
enthalten. Es ist kein Zufall, dass wir uns im Kontext der
Energiewende und des Endlagersuchgesetzes besonders
intensiv mit diesen Fragen beschäftigen; denn die Ener-
giewende stellt gerade auch den Naturschutz vor beson-
dere Herausforderungen.

Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und
der Energienetze ist ohne die Inanspruchnahme von
Grundflächen und die damit verbundenen Eingriffe in
Natur und Landschaft nicht zu bewerkstelligen. Das gilt
für die Errichtung von Windkraftanlagen. Das gilt aber
ebenso und insbesondere auch für Energiefreileitungen,
wie sie im Netzentwicklungsplan geregelt sind. Dies
kann sich nicht nur nachteilig auf Tiere und Landschafts-
bild auswirken; durch den weiteren Ausbau wird auch
der Druck auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flä-
chen erhöht, und zwar sowohl durch das Vorhaben
selbst, das diese Flächen in Anspruch nimmt, wie auch
durch die erforderliche Kompensation, die dann vorzu-
nehmen ist.

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist kein
Instrument zur Verhinderung von Vorhaben. Sie verlangt
aber, die mit ihnen einhergehenden Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden, je-
denfalls aber auszugleichen oder zu ersetzen. Deshalb
kann sie einen wichtigen Beitrag zur naturverträglichen
Gestaltung der Energiewende leisten. Das ist bisher nur
in sehr unzureichendem Maße der Fall, weil wir in
16 verschiedenen Bundesländern 16 unterschiedliche
Herangehensweisen beim Vollzug haben. Das hat so-
wohl für den Naturschutz wie auch für die Vorhabensträ-
ger, deren Planer und die zuständigen Behörden eine
Fülle von Problemen zur Folge. Deshalb haben wir uns
bereits vor Monaten gemeinsam darauf verständigt, in





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


Gesprächen mit den Ländern und den übrigen Ministe-
rien sowie den beteiligten Verbänden nach einer gemein-
samen bundesweiten Regelung zu suchen. Das wird im
Übrigen nachvollziehbar, wenn Sie an die großen Hoch-
geschwindigkeitsenergiefreileitungen denken, die von
der Nordsee länderübergreifend bis in die Verbrauchs-
zentren im Süden Deutschlands führen sollen. Es wäre
hochproblematisch, wenn man für den Bau einer einzi-
gen Leitung vier, fünf oder sechs unterschiedliche Ein-
griffsregelungen anwenden müsste.

Die Verordnung soll dazu beitragen, dass der Vollzug
der Eingriffsregelungen effektiver wird: effektiver im
Sinne transparenter und beschleunigter Verfahren, aber
auch effektiver im Sinne einer qualitativ besseren Kom-
pensation. Unser Ziel ist es, dass wir sowohl für das Ge-
lingen der Energiewende als auch für den Erhalt land-
wirtschaftlicher Flächen und für den Naturschutz am
Ende einen Mehrwert generieren und dass es auf keiner
Seite Verlierer, sondern auf allen Seiten Gewinner gibt.
Deshalb werden wir die Anforderungen an Vermeidung
und Kompensation von Eingriffen erstmals bundesein-
heitlich konkretisieren und standardisieren. Hierzu wer-
den bundesweite Vorgaben eingeführt, unter anderem zu
einem Biotopwertverfahren, auf dessen Grundlage in der
Regel Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes kompen-
siert werden, sowie zur Bemessung der Ersatzzahlungen,
die insbesondere für real nicht kompensierbare Beein-
trächtigungen des Landschaftsbildes erhoben werden.
Welche Beeinträchtigungen sind damit gemeint? Damit
sind insbesondere Turm- und Mastbauten gemeint, die in
die Höhe gehen. Sie führen zu einer vertikalen Beein-
trächtigung des Landschaftsbildes. Man kann sie in der
Regel nicht real kompensieren, es sei denn, es gibt in der
Nachbarschaft einen anderen Mast oder einen anderen
Turm, den man abbauen kann; aber das ist in vielen Fäl-
len nicht der Fall, vor allen Dingen dann nicht, wenn
Leitungsmasten und Windräder errichtet werden.

Die Verordnung soll darüber hinaus zur Verringerung
der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich
genutzten Flächen beitragen. Dazu werden Anreize für
eine möglichst hochwertige und damit flächensparende
Aufwertung von Natur und Landschaft gesetzt. Es wird
ein Bonus für die Kompensation durch Entsiegelung und
Wiedervernetzung von Lebensräumen eingesetzt. Um es
konkret zu formulieren: Es kann Fälle geben, in denen es
Sinn macht, nicht die 150. Streuobstwiese herzustellen,
sondern bereits bestehende Flächen so aufzuwerten, dass
sie dann auch unter dem Gesichtspunkt des Naturschut-
zes eine höhere Bedeutung haben. Das gilt insbesondere
für Rückbau und Entsiegelung. Es gilt für die Renaturie-
rung von Bachläufen, aber auch für die Wiedervernet-
zung von Lebensräumen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundes-
rates. Deshalb haben wir die Länder im Vorfeld in die
Besprechungen mit eingebunden. Ich weiß, dass die
Länder jahrzehntelange Erfahrungen mit dem Vollzug
der Eingriffsregelungen haben. Deshalb war es wichtig,
sie einzubeziehen. Ich hoffe aber, dass die Länder auch
erkennen, dass es jetzt die Chance zu einer stärkeren
Vereinheitlichung des Vollzuges gibt. Insofern hoffe ich,
dass wir diese Verordnung noch vor der Sommerpause

endgültig, also auch mit Zustimmung des Bundesrates,
verabschieden können. Sie wird eine Übergangsfrist für
das Inkrafttreten vorsehen, damit sich alle Beteiligten
darauf einstellen können.

Vielen Dank.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600100

Die erste Nachfrage hat der Kollege Miersch.


Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1723600200

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister

Altmaier, Sie haben dargelegt, dass das Ziel eine bundes-
einheitliche Regelung ist. Ich war damals Berichterstat-
ter in der Großen Koalition, als wir diesen Dreiklang ge-
rettet haben. Ich weiß noch, wie die Länder darum
gekämpft haben. Nun hat das bayerische Kabinett letzten
Mittwoch eine bayerische Kompensationsverordnung
verabschiedet; eine Woche vor dem Bundeskabinett.
Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt vor dem Hinter-
grund, dass Sie eine bundeseinheitliche Regelung errei-
chen wollen?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ich war ganz zu Beginn meiner Amtszeit auf dem
Deutschen Bauerntag in Fürstenfeldbruck und habe dort
gemeinsam mit dem in Bayern für Landwirtschaft zu-
ständigen Kollegen zu den versammelten Landwirten
gesprochen. Wir waren uns damals beide darüber im
Klaren, dass wir eine entsprechende Verordnung brau-
chen. Es gab dann einen edlen Wettstreit, bei dem es so-
zusagen darum ging, wer zuerst mit seinen Arbeiten fer-
tig ist.

Ich bin überzeugt, dass es aus Sicht aller Bundeslän-
der, auch aus Sicht Bayerns, Sinn machen wird, eine
bundeseinheitliche Regelung einzuführen, weil die Vor-
teile auf der Hand liegen: Für Investoren, Landwirte und
Naturschutzverbände ist es dann wesentlich einfacher,
die Folgen von Maßnahmen abzuschätzen und zu Ergeb-
nissen zu kommen. Deshalb vertraue ich darauf, dass un-
ser, mit guten Argumenten unterfütterter Vorschlag am
Ende Unterstützung findet.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600300

Kollege Süßmair.


Alexander Süßmair (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1723600400

Herr Minister Altmaier, wie berücksichtigt die Bun-

desregierung Forderungen von Naturverbänden, aber
auch zum Beispiel vom Bundesverband WindEnergie,
dass ein multifunktionaler Ausgleich vor Ort, der aus na-
turfachlicher Sicht und auch aus Gründen der Akzeptanz
vor Ort sehr sinnvoll ist, weiterhin möglich sein soll?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ja, das wird mit dieser Verordnung, wenn ich das
richtig sehe, auch weiterhin möglich sein.





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


Ich kenne jetzt nicht die konkreten Forderungen, auf
die Sie sich beziehen, aber Multifunktionalität heißt in
diesem Fall ja, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
durchgeführt werden, die jeweils auf die Kompensation
mehrerer beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushal-
tes und des Landschaftsbildes gerichtet sind und zu-
gleich weitere Anforderungen, unter anderem des
Gebiets- und Artenschutzes, abdecken, um die Inan-
spruchnahme von Flächen so gering wie möglich zu hal-
ten. Das verstehe ich unter Multifunktionalität, und das
ist auch ausdrücklich in der vorliegenden Verordnung
enthalten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600500

Frau Kurth, bitte.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vor
meiner Frage möchte ich ausdrücklich betonen, dass wir
es nicht nur mit Blick auf die Energiewende, sondern ge-
nerell sehr gut und sehr richtig finden, dass es endlich
eine bundeseinheitliche Regelung geben soll, um Aus-
gleich und Kompensation zu regeln. Das war bisher un-
ter den einzelnen Ländern immer sehr schwierig.

Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit einer bun-
deseinheitlichen Regelung möchte ich Sie gern fragen
– wir kennen den Entwurf ja noch nicht im Detail, son-
dern nur das, was bisher allgemein diskutiert worden ist;
wenn wir aber richtig informiert sind, sieht die Verord-
nung Abweichungsregelungen zum Beispiel in der Be-
wertung von Biotopen vor: man kann drei Punkte nach
oben und drei Punkte nach unten bewerten –: Wird nicht
die Einheitlichkeit gefährdet, wenn jedes Land doch
wieder erhebliche Abweichungsmöglichkeiten hat? In-
wieweit sieht das Verfahren auch quasi Öffnungsklau-
seln vor bis hin zu unbestimmten Rechtsbegriffen? Wenn
ich richtig informiert bin, dann gibt es unter anderem For-
mulierungen wie: Anforderungen in angemessenem Um-
fang anerkennen. Das ist, wie Sie wissen, hinlänglich all-
gemein. Trägt das Ihrer Meinung nach wirklich zur
Vereinheitlichung bei?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Wir mussten eine schwierige Balance finden zwi-
schen dem Wunsch, eine möglichst einheitliche, bundes-
weite Regelung zu bekommen, und der Notwendigkeit,
auf spezifische Situationen und Probleme vor Ort Rück-
sicht nehmen zu können. Das haben wir dadurch gelöst,
dass wir gesagt haben: Der Kernbereich der Verordnung
ist abweichungsfest und für alle Länder verbindlich.
Dann gibt es immer die von Ihnen zitierten Möglichkei-
ten, mit deren Hilfe man vor Ort in den einzelnen Län-
dern zu etwas abweichenden Regelungen im Detail
kommen kann. Das halte ich auch für richtig. Schon das
BGB hat mit unbestimmten Rechtsbegriffen operiert.
Diese haben seit über 100 Jahren Bestand, und man hat
damit nicht die schlechtesten Erfahrungen gemacht, weil
sie immer wieder an die praktischen Anforderungen an-
gepasst wurden.

Ich gehe allerdings davon aus, dass wir im Laufe der
Anwendung durch die Bundesländer zu einer noch stär-
keren Gleichförmigkeit kommen werden, weil sich gute
und gelingende Lösungen herumsprechen und dann auch
durchsetzen werden. Wir werden also nach meiner An-
sicht insgesamt eine wesentlich stärkere Einheitlichkeit
haben, als es bis jetzt der Fall ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600600

Kollege Kelber.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1723600700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister

Altmaier, erwartet die Bundesregierung, dass man sich
mit dieser Verordnung die Möglichkeit erkauft, dass in
Zukunft für die Erledigung staatlicher Pflichtaufgaben
im Bereich Naturschutz – ich denke an Natura 2000 und
die EU-Wasserrahmenrichtlinie – Ersatzgelder für Na-
turzerstörungen eingesetzt werden? Wird mit dieser Ver-
ordnung nicht quasi ein Ablasshandel eingeführt?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Nein, das wird nicht passieren. Es hat auch in der Ver-
gangenheit die Möglichkeit gegeben, Ersatzgelder zu
zahlen; die wurden auch entsprechend verwendet. Im
Augenblick werden zur Umsetzung der Energiewende
weitere Flächen in erheblichem Umfang benötigt. Wir
erwarten, dass allein in diesem Jahr der Flächenver-
brauch für den Ausbau der Windkraftanlagen an Land
um 50 Prozent steigen wird. Das wird auch im nächsten
Jahr aller Voraussicht nach in ähnlicher Größenordnung
der Fall sein. Wir werden in den nächsten Jahren mit
dem Ausbau der Leitungen beginnen. In dem Maße, wie
Ersatzgelder gezahlt werden, wird Geld für Naturschutz-
belange zur Verfügung stehen. Das ist aber kein Ablass-
handel. Das führt vielmehr dazu, dass vorhandene Flä-
chen qualitativ aufgewertet werden.

Im Übrigen ist es auch möglich, dass neue Flächen
hinzukommen. Das ist bewusst nicht ausgeschlossen.
Wir geben durch die Vergabe von Bonuspunkten nur ei-
nen Anreiz, die Wiedervernetzung von Lebensräumen,
die Renaturierung oder die Entsiegelung von Flächen
voranzutreiben. Ich halte das für ein sehr nachvollzieh-
bares Anliegen, gerade auch unter dem Gesichtspunkt
des Naturschutzes.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723600800

Eine knappe Nachfrage.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1723600900

Erwarten Sie, dass die bisher zur Verfügung stehen-

den steuerlichen Mittel für Naturschutzmaßnahmen er-
halten bleiben und durch die Ersatzzahlungen zusätzli-
che Mittel bereitgestellt werden?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Das hoffe und wünsche ich sehr.






(A) (C)



(D)(B)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723601000

Frau Behm.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723601100

Vielen Dank. – In der Vergangenheit ist es immer

wieder vorgekommen, dass Kompensationsmaßnahmen
nach wenigen Jahren andere Kompensationsmaßnahmen
überlagert haben. Das heißt, nach wenigen Jahren wurde
wieder die gleiche Fläche in Anspruch genommen, und
die zuvor auf dieser Fläche durchgeführte Kompensa-
tionsmaßnahme war damit quasi obsolet. Jetzt nehme ich
wahr, dass in der Bundeskompensationsverordnung die
dingliche Sicherung von Kompensationsmaßnahmen
nicht generell festgelegt werden soll. Ich hätte gerne ge-
wusst, welches Ressort das aus welchem Grund einge-
bracht hat und welche Konsequenzen das Ihrer Meinung
nach für den Naturschutz hat.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Können Sie die Frage konkretisieren?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723601200

Die Konkretisierung lautet: Warum gibt es keine ge-

nerelle dingliche Sicherung von Kompensationsmaßnah-
men? So besteht doch die Gefahr, dass bei einem nächs-
ten Planvorhaben wieder die gleiche Fläche für eine
Kompensationsmaßnahme genutzt wird.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Es ist doch so, dass Sie das ganz schwer statisch fest-
schreiben und dinglich sichern können, weil Sie nicht
wissen, welche Anforderungen etwa durch den Ausbau
von erneubaren Energien oder den Bau von Leitungen
entstehen. Entscheidend ist deshalb, dass wir insgesamt
im Bereich des Naturschutzes vorankommen und den
Flächenverbrauch insgesamt reduzieren. Das liegt so-
wohl im Interesse der Landwirtschaft wie im Interesse
des Naturschutzes.

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir im Ka-
binett über den Rechenschaftsbericht zur Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt gesprochen haben. Zu
den Bereichen, in denen wir positive Entwicklungen zu
verzeichnen haben, gehört die Flächeninanspruchnahme.
Hier kommt es zu einer Reduzierung des Flächenver-
brauchs. Diese Reduzierung ist noch nicht so umfang-
reich, wie wir uns das wünschen; aber wir kommen in
dem Bereich voran. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir
dank der Zuwächse beim Ersatzgeld – nach den Planun-
gen der Bundesländer ist eine Vielzahl von Maßnahmen
im Bereich der erneuerbaren Energien zu erwarten – ins-
gesamt beim Naturschutz vorankommen. Ich bin mir
nicht sicher, ob eine generelle – und damit über die ge-
setzliche Anforderung einer rechtlichen Sicherung hi-
nausgehende – dingliche Sicherung im Einzelfall tat-
sächlich zu guten und verträglichen Ergebnissen führt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723601300

Kollege Goldmann.


Hans-Michael Goldmann (FDP):
Rede ID: ID1723601400

Schönen Dank, Herr Präsident. – Da ich aus einer Re-

gion komme, in der im Bereich regenerative Energien
vieles auf dem Weg ist, befinde ich mich angesichts die-
ser neuen Verordnung an der Grenze des Entsetzens. Ich
bin besorgt – ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie diese
Sorge teilen –, weil eigentlich alles, was wir im Moment
machen – Planung von 380-kV-Leitungen, nachgeord-
nete Netze, Windmühlen –, im Grunde genommen über
Flächen ausgeglichen wird.

Haben Sie eine Vorstellung davon, wie viel Fläche
von den Bauern für den Ausbau der regenerativen Ener-
gieträger insgesamt zur Verfügung gestellt werden
muss? Oder haben Sie eine Vorstellung davon – diese
Verordnung hat ja fast Gesetzescharakter –, wie viel
Geld hier fließen wird? Und ist es richtig, dass dieses
Geld überwiegend an das Umweltbundesamt geht, das
dann in Eigenregie darüber verfügt, wofür entspre-
chende Mittel zur Verfügung gestellt werden?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Herr Kollege Goldmann, da wir Koalitionspartner
sind, teile ich wahrscheinlich viele Auffassungen mit Ih-
nen, auch all diejenigen, die im Koalitionsvertrag festge-
legt sind; aber Ihr Entsetzen teile ich nicht. Ich habe
nämlich immer wieder festgestellt, dass so mancher Flä-
chenverbrauch auf gemeinsame Wünsche – auch aus Ih-
rer Fraktion – zurückzuführen ist. Denken Sie nur an die
Freiflächenregelung für Photovoltaik, die wir vor einiger
Zeit gemeinsam beschlossen haben.

Viele Landwirte befinden sich in folgender Situation:
Zum einen nehmen sie verantwortungsvoll und gerne die
Funktion von Energiewirten wahr und leisten damit ei-
nen Beitrag zum Gelingen der Energiewende; das führt
allerdings zu Flächenverbrauch. Zum anderen wollen sie
für die verbrauchte Fläche dann aber nicht noch weitere
Flächen stilllegen, sodass der Anteil der landwirtschaft-
lich nutzbaren Flächen noch weiter eingeschränkt
würde.

Ich kann Ihnen gerne Berechnungen – die gibt es bei
den zuständigen Referaten meines Hauses mit Sicherheit –
zur Verfügung stellen, wie groß der dadurch verursachte
Flächenverbrauch ist. Unser Ziel ist es, mit der Kompen-
sationsverordnung einen Weg vorzugeben, der es ermög-
licht, die sich notwendigerweise aus der Energiewende,
die wir gemeinsam wollen, ergebenden Folgen zu einem
vernünftigen Ausgleich zu bringen. Windräder werden
nun einmal meistens auf land- oder forstwirtschaftlich
genutzten Flächen gebaut, weil sie sich in der Großstadt
nicht ganz ohne Störungen integrieren lassen. Deshalb
haben wir sie auf den weiten Flächen in Niedersachsen,
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, aber nun auch
zunehmend in Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-
Württemberg. Wir haben deshalb gesagt, dass ein Weg
zu einem vernünftigen Ausgleich darin besteht, dass
dort, wo die Naturschutzverbände es wollen, vorhandene
Flächen aufgewertet werden können und damit ein wich-
tiger Beitrag zur qualitativen Verbesserung des Natur-
schutzes geleistet werden kann.





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


Die Gelder werden von den Ländern – nicht vom Um-
weltbundesamt, das keine Mittel aus dem Ersatzgeld er-
hält – unterschiedlichen Empfängern zur Verfügung ge-
stellt, und wir werden dafür sorgen, dass sie angemessen
verwendet werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723601500

Kollege Krischer, bitte.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723601600

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich

möchte an eine Frage anknüpfen, welche die Kollegin
Behm eben gestellt hat. Als Vorsitzender eines Land-
schaftsbeirates habe ich in der Praxis über viele Jahre die
Erfahrung gemacht, dass nach einigen Jahren häufig
nicht mehr bekannt ist, welche Flächen für Kompensa-
tionsmaßnahmen ausgewiesen worden sind, und diese
dann anderweitig in Anspruch genommen werden oder
gar ganz verschwinden. Wie stellt die Verordnung sicher,
dass Kompensationsmaßnahmen dauerhaft erhalten blei-
ben und dokumentiert werden? Welche konkreten Ver-
besserungen bringt diese Verordnung, um jenen Miss-
stand zu beenden?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Da kann ich Sie beruhigen. Ich habe zwar vorhin ge-
sagt, dass ich im Hinblick auf eine dingliche Sicherung
sehr zurückhaltend bin. Aber es wird ein Kompensa-
tionskataster geben, in dem man wird nachsehen können,
welche Flächen zu Kompensationszwecken verwendet
worden sind. Das ist ein großer Beitrag zu mehr Trans-
parenz bei den Kompensationsmaßnahmen und ein gro-
ßer Fortschritt im Vergleich zum Status quo.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723601700

Kollege Miersch.


Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1723601800

Vielen Dank. – Herr Minister, ohne dass ich den Ver-

ordnungstext im Einzelnen kenne, bin ich ein wenig
hellhörig geworden, als Sie den Begriff „Rückbauten“
verwendet haben. Vielleicht zur Beruhigung des Kolle-
gen Goldmann: Ich befürchte, dass sich die Agrarlobby
bei dieser Kompensationsverordnung durchgesetzt hat.

Insofern lautet meine Frage: Schließen Sie aus, dass
ein Landwirt mit den Ersatzgeldzahlungen, die er für
Flächen, die er in Anspruch genommen hat, dann bei-
spielsweise einen ohnehin notwendigen Stallrückbau im
Außenbereich finanziert?


(Josef Rief [CDU/CSU]: Gute Idee! – Weitere Zurufe der Abg. Hans-Michael Goldmann [FDP] und Franz-Josef Holzenkamp [CDU/ CSU])


Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Es ist so, dass wir lange über diese Fragen gesprochen
haben. Es gab aus der Landwirtschaft den Wunsch, dass

man bestimmte Kompensationsmaßnahmen gesetzlich
festschreibt und privilegiert. Das konnten wir aus grund-
sätzlichen rechtlichen und verfassungsrechtlichen Er-
wägungen nicht tun. Deshalb haben wir bestimmte An-
reize gegeben, indem wir Bonuspunkte ausweisen. Wir
haben diese Dinge im Übrigen im Gespräch mit Natur-
schutzverbänden entwickelt. Die Idee der Entsiegelung
beispielsweise ist mir von der Naturlandstiftung Saar na-
hegebracht worden, die bundesweit vorbildliche Maß-
nahmen auf diesem Gebiet durchgeführt hat.

Sie haben Ställe im Außenbereich angesprochen, die
zurückgebaut werden sollen. Ich muss Ihnen diese Frage
schriftlich beantworten. Im Übrigen sähe ich es aber im
Einzelfall nicht als ein Problem an, wenn auf diese
Weise wertvolles Land entsiegelt und dadurch der Natur-
schutzwert erhöht würde.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723601900

Kollegin Kotting-Uhl.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723602000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich

habe eine Frage zur stattgefundenen Partizipation, von
der wir ja wissen – das wird immer öfter deutlich –, dass
sie für die Akzeptanz von Gesetzesvorhaben unabding-
bar ist. Ich frage Sie jetzt nicht, ob Sie bei der Erstellung
des Entwurfs der Verordnung Verbände einbezogen ha-
ben; denn davon gehe ich selbstverständlich aus.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

So ist es auch.


Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723602100

Ja. – Mich würde jetzt interessieren, in welcher Phase

der Erarbeitung dies stattgefunden hat und auch hinsicht-
lich welcher Regelungsinhalte. Ich will mich da ganz
besonders auf die Antwort beziehen, die Sie Herrn
Goldmann gegeben haben. In dieser haben Sie von Flä-
chenberechnungen gesprochen. Sind auch da die Um-
weltverbände einbezogen worden?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ich kann Ihnen noch einmal den Ablauf der Entste-
hung darlegen. Ich habe im August 2012 angekündigt,
dass ich gerne eine solche Verordnung erstellen möchte.
Wir haben dann im September 2012 einen Referenten-
entwurf vorgelegt. Über diesen ist auch in den Fachkrei-
sen schon intensiv diskutiert worden. Es gab dann eine
erste Ressortabstimmung, und im November, Dezember
2012 haben wir die offizielle Länder- und Verbändebe-
teiligung durchgeführt. Danach haben wir den Entwurf
überarbeitet und ihn dann weiter mit den Ressorts unter
Beteiligung der Länder abgestimmt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723602200

Frau Kollegin Kurth.






(A) (C)



(D)(B)


Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Herr Minister, mir geht es noch einmal sehr stark da-
rum, dass die Kompensationsverordnung Vorteile für
den Vollzug des Naturschutzes bringen soll, der ja sehr
stark unter Druck gerät, und dass wir klare und handhab-
bare Regelungen haben wollen. In § 2 des Entwurfs der
Verordnung, in dem es um die allgemeinen Anforderun-
gen an die Kompensation geht, wird ja – jedenfalls so-
weit ich es kenne – unter anderem erwähnt, dass auch
Flächen für die Kompensation genutzt oder angerechnet
werden können, die aus Naturschutzmaßnahmen rekru-
tieren. Wie wird im Verordnungsentwurf sichergestellt,
dass es sich dabei um zusätzliche Flächen handelt und
nicht um Flächen, die ohnedies schon in einem Vorhaben
gewertet worden sind bzw. einem Vorhaben zugerechnet
werden? Wie wird sichergestellt, dass wirklich nur zu-
sätzlich anerkannte Maßnahmen eingerechnet werden
können?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ich weiß nicht, ob ich Ihre Frage richtig verstanden
habe. Wir wollen schon zulassen, dass vorhandene Flä-
chen weiter aufgewertet werden.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Nein, das meinte ich nicht. Es ist klar, dass Flächen
aufgewertet werden sollen. Mir geht es darum, dass aber
nicht Flächen angerechnet werden, die bereits in Maß-
nahmen verplant sind, also dass nicht für die Kompen-
sation angerechnet werden kann, was eigentlich schon
einer anderen Maßnahme zugeschlagen ist.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Gut. Aus meiner Sicht ist klar, dass das nicht gesche-
hen soll. Das muss im örtlichen Vollzug sichergestellt
werden.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Meine Frage war, wie das im Entwurf geregelt ist.
Denn der örtliche Vollzug ist ja die Schwierigkeit, mit
der wir heute zu kämpfen haben.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ja.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das ist doch genau das, was im Gesetz drinsteht, dass richtige Flächen bereitgestellt werden! Es ist doch die Frage, wie viele zur Energiewende bereitgestellt werden!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723602300

Die Kollegin Behm hat noch einmal um das Wort ge-

beten.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723602400

Wunderbar. – Wir haben ja miterlebt, dass die Fronten

zwischen dem Umweltministerium und dem Agrar-
ministerium sehr umkämpft waren und dass diese Frage
strittig war. Durch die Flächenfraßkampagne des Deut-
schen Bauernverbandes, die wir vor allen Dingen im
vergangenen Jahr erlebt haben, wurde ja der Eindruck
erweckt, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flä-
chen sei vor allen Dingen durch Ausgleichsmaßnahmen
bedingt. Das stimmt aber nicht; denn dafür wird nur ein
Bruchteil der landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch
genommen. Sehr viel größer ist das Problem der Über-
bauung durch Verkehr, Siedlungen usw.

In diesem Zusammenhang würde ich gerne wissen:
Ist es tatsächlich zutreffend, dass wir eine bundeseinheit-
liche Kompensationsverordnung bekommen werden, in
der geregelt ist, dass, wenn agrarstrukturelle Belange be-
troffen sind – was auch immer das heißt; das ist im länd-
lichen Raum ein weites Feld –, die regionalen Forst-
oder Landwirtschaftsbehörden hinzugezogen werden,
um zu entscheiden, ob die entsprechenden Flächen in
Anspruch genommen werden können? Ich bin sehr be-
sorgt, wenn das so ist, weil – –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723602500

Ja. Wir führen jetzt aber keine Debatte, sondern sind

bei der Befragung der Bundesregierung.


(Ute Vogt [SPD]: Ich fand das interessant!)



Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723602600

Ja, gut; okay.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Es ist in der Tat so, dass die agrarstrukturellen Be-
lange berücksichtigt werden. Das heißt, zu einer Inan-
spruchnahme besonders geeigneter Böden für die Land-
wirtschaft wird es nur dann kommen, wenn zunächst
geprüft wurde, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch
Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung
von Lebensräumen usw. oder durch Bewirtschaftungs-
oder Pflegemaßnahmen erbracht werden kann. Als für
die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete
Böden sind diejenigen Böden anzusehen, die, bezogen
auf den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige kreis-
freie Stadt, eine besonders hohe Nutzbarkeit aufweisen.
Die Bewertung der Nutzbarkeit erfolgt nach dem Krite-
rium der Bodenfruchtbarkeit nach dem Bodenschät-
zungsgesetz; das ist ein relativ objektives Kriterium.

In die Bewertung sollen weitere Kriterien wie die
Größe und der Zuschnitt der Flächen, ihre äußere und in-
nere Erschließung sowie weitere natürliche Ertragsbe-
dingungen einbezogen werden, wenn hierfür ein behörd-
liches Konzept vorliegt. Soweit agrarstrukturelle
Belange betroffen sein können, beteiligt die zuständige
Behörde im Zulassungsverfahren die zuständigen Land-
wirtschafts- und Forstbehörden; das ist der Punkt, auf
den Sie abgehoben haben.

Wir kommen bei all diesen Punkten natürlich immer
wieder in eine schwierige Situation, weil es einerseits





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


ein nachvollziehbares Interesse der Landwirtschaft ist,
dass sie ihre besonders geeigneten Böden weiterhin
landwirtschaftlich nutzen möchte, und weil es anderer-
seits ein nachvollziehbares Interesse des Naturschutzes
ist, zu verhindern, dass die Inanspruchnahme bestimmter
Flächen generell dazu führt, dass immer weniger natürli-
che Lebensräume zur Verfügung stehen. Dieses Problem
muss man in der Praxis zu lösen versuchen. Wir haben es
für richtig angesehen, die agrarstrukturellen Belange in
diesem Umfang zu berücksichtigen. Wir glauben, dass
man darüber gemeinsam mit den Naturschutzverbänden
diskutieren und sich darauf einigen kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723602700

Jetzt hat der Kollege Krischer und danach noch ein-

mal Frau Kurth das Wort. Ich glaube, nach diesen mir
vorliegenden Wortmeldungen können wir diesen Teil der
Befragung abschließen.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Sehr gut!)



Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723602800

Herr Minister, es sind des Öfteren Fragen zum Voll-

zug und zur praktischen Umsetzung vor Ort aufgetaucht.
Da drängt sich mir die Frage auf: Hat man das, was Sie
vorschlagen, einem Praxistest unterzogen, das Ganze
also in einer bestimmten Region – wie auch immer – un-
ter praktischen Bedingungen überprüft, und, wenn ja,
mit welchen Ergebnissen?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Ja, es sind Fallbeispiele durchgerechnet worden, und
wir haben über dieses Thema auch mit den Ländern ge-
sprochen. Wir sind überzeugt, dass wir eine ausgespro-
chen praxistaugliche Regelung getroffen haben. Wir
haben allerdings auch eine Art Sicherheitsnetz aufge-
spannt. Es besteht darin, dass es, wenn die Verordnung
in Kraft tritt, noch eine Übergangszeit gibt, in der optiert
werden kann, in der man sich also entscheiden kann, ob
man die bisherige oder die neue Regelung in Anspruch
nimmt. Ich bin überzeugt, dass nach sehr kurzer Zeit die
allermeisten für die neue Regelung optieren werden,
weil sie sich im Vergleich zu der noch bestehenden Re-
gelung in vielen Fällen als besser erweisen wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723602900

Frau Kurth.

Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):

Herr Minister, bislang ist es grundsätzlich so, dass bei
allen Eingriffen in die Natur der Ausgleich vor dem Er-
satz stehen soll, um die Funktion des Naturhaushalts
erhalten zu können. Diese Rangfolge ist quasi eine
Grundvoraussetzung für naturschutzfachlich korrektes
Handeln.

Nach der jetzigen Regelung ist ein funktionsbezoge-
ner Ausgleich – der Ausgleich, der erfolgen muss, wenn
die Funktion des Naturhaushalts durch eine Maßnahme
erheblich gestört wird – nur noch bei besonderer

Schwere des Eingriffs vorgesehen. Stimmen Sie mir zu,
dass der Vorrang von Ausgleich vor Ersatz gefährdet
würde, wenn dieser Grundsatz gesetzlich auf den Be-
reich der besonderen Schwere eingegrenzt wird?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Nein, diese Auffassung teile ich nicht. Wir werden
weiterhin in vielen Fällen einen Naturalausgleich haben.

Es wird Fälle geben, wo ein Ausgleich schwer oder
gar nicht möglich ist, weil es sich vor allen Dingen um
vertikale Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes han-
delt – ich habe ja gesagt: bei Windrädern und Mastbau-
ten –; in diesen Fällen ist davon auszugehen, dass es in
Zukunft in verstärktem Maße zur Zahlung eines Ersatz-
geldes kommen wird.

Ansonsten bin ich nicht Ihrer Auffassung, dass es sich
um eine Umkehrung der bisherigen Systematik handelt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603000

Vielen Dank.

Ich schließe damit diesen Teil der Befragung ab.

Zu anderen Fragen der heutigen Kabinettssitzung hat
die Kollegin Enkelmann um das Wort gebeten.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1723603100

Kollege Altmaier, am Wochenende wurde bekannt,

dass die Verhandlungen über die sogenannte Strompreis-
bremse gescheitert sind. Gleichzeitig gab es Informatio-
nen – unter anderem aus der Welt –, wonach der Strom
noch einmal drastisch teurer werden soll, unter anderem
durch Anhebung der Ökosteuerumlage.

Jetzt ist die Frage: Was tut die Bundesregierung, um
diesen drastischen Preisanstieg zu verhindern? Bitte
schieben Sie den Schwarzen Peter Altmaier nicht auf die
Länder, sondern sagen Sie uns: Was tut die Bundesregie-
rung?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Vielen Dank. – Ich muss das zunächst einmal korri-
gieren: Es geht nicht um die Ökosteuerumlage, es geht
um die EEG-Umlage. Diese Umlage wird jedes Jahr am
15. Oktober neu berechnet und dann für das Folgejahr
festgesetzt. Sie ist in den letzten Jahren stärker gestie-
gen, als alle es für zuträglich und vertretbar gehalten hät-
ten.

Ich habe am 28. Januar darauf hingewiesen, dass es
für den Herbst dieses Jahres ein erhebliches Steigerungs-
risiko gibt. Zum ersten Mal weist der zuständige Minis-
ter Monate im Voraus auf ein solches Problem hin. Ich
möchte, dass man darüber diskutiert, solange Lösungen
gefunden werden können.

Ich habe dann auch Vorschläge vorgelegt, wie man
die EEG-Umlage für die Verbraucherinnen und Verbrau-
cher stabil halten und damit den Strompreisanstieg be-
grenzen kann. Über diese Vorschläge haben wir in einer
Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit den zuständigen Um-





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


welt-, Energie- und Wirtschaftsministern in insgesamt
fünf Sitzungen diskutiert. Wir haben dort zu meinem
großen Bedauern feststellen müssen, dass die Bundes-
länder in ihrer Gesamtheit nicht bereit sind, die notwen-
digen Maßnahmen mitzutragen und damit sicherzustel-
len, dass ein solches Gesetz auch eine Mehrheit im
Bundesrat findet.

Als zuständiger Minister werde ich die Entwicklung
weiterhin sehr genau im Auge behalten. Ich bin über-
zeugt, dass in dem Maße, in dem sich das Preisrisiko in
den nächsten Wochen und Monaten konkretisiert, auch
der Handlungsdruck auf alle Beteiligten steigen wird.

Ich darf nur darauf hinweisen, dass eine der entschei-
denden Zahlen für die Höhe der EEG-Umlage der jewei-
lige Börsenstrompreis ist: Je höher der Börsenstrom-
preis, desto niedriger die EEG-Umlage; je niedriger der
Börsenstrompreis, desto höher die EEG-Umlage. Als die
EEG-Umlage im letzten Jahr festgesetzt wurde, hatten
die Netzbetreiber die Erwartung, dass der durchschnittli-
che Börsenstrompreis 2013 bei 5,1 Cent die Kilowatt-
stunde liegen würde. Als ich im Januar gewarnt habe
und meine Vorschläge vorgelegt habe, lag der durch-
schnittliche Börsenstrompreis bei 4,5 Cent. Er liegt in-
zwischen zeitweise unter 4 Cent. Das heißt, wir haben
hier eine Entwicklung, die keinen Anlass zur Entwar-
nung gibt. Deshalb hoffe ich, dass alle Beteiligten ihrer
Verantwortung gerecht werden und noch zu einer Lö-
sung kommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603200

Kollege Miersch.


Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1723603300

Meine Frage geht auch an Sie, Herr Minister

Altmaier.

Sie haben das Thema Gesetzentwurf zur Endlager-
suche angesprochen, das heute im Kabinett behandelt
wurde. Wir konnten lesen, dass Sie vor oder nach einem
Geheimtreffen stehen. Meine Frage insoweit: Wann le-
gen Sie Ihre Konzeption für eine Zwischenlagerung jen-
seits von Gorleben vor?

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Es ist so: Wir haben zunächst einmal im politischen
Bereich, das heißt, mit den Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen und unter Beteiligung
aller 16 Bundesländer, eineinhalb Jahre lang über einen
Endlagerkonsens gesprochen. Diese Gespräche haben in
Ihrer Gegenwart und mit Ihrer konstruktiven Mitwir-
kung vor etwa zwei Wochen zu einem Ergebnis geführt.

Auf dieser Grundlage haben wir heute im Kabinett
den Gesetzentwurf beschlossen. Wir werden ihn gemein-
sam mit den Fraktionen einbringen und dieses Verfahren
in den Ausschüssen gemeinsam gestalten und tragen.

Ein Teil dieses Konsenses besteht darin, dass noch
ausstehende Transporte von Behältern mit hochradio-
aktiven Abfällen, die aus dem Ausland zurück nach
Deutschland gebracht werden, woher sie auch stammen,

nicht mehr in das Zwischenlager Gorleben, sondern in
andere Zwischenlager gehen sollen.

Im Augenblick gibt es zwei Gesprächsebenen. Auf
der einen Ebene führe ich Gespräche mit den Bundeslän-
dern, auf deren Territorium sich solche Zwischenlager
befinden. Insgesamt gibt es 15 davon. Einige davon sind
in besonderer Weise geeignet, weil man bei ihnen den
Transportweg minimieren kann. Dazu gibt es von einzel-
nen Bundesländern auch bereits öffentliche Erklärungen.
Heute Morgen wurde im Landtag von Schleswig-Hol-
stein eine Regierungserklärung zu diesem Thema abge-
geben, von der ich hoffe, dass sie inzwischen zu einem
positiven Votum geführt hat oder führen wird.

Daneben habe ich heute Mittag nach der Kabinettsent-
scheidung ein erstes Gespräch mit den Betreibern der
Kraftwerke und denen, die diesen Müll entsorgen müssen,
geführt. Es war für mich ganz wichtig, dass wir uns – Re-
gierung, Opposition und Bundesländer – zunächst poli-
tisch einigen und dann erst mit den Betreibern über die
Frage sprechen, wie diese Einigung umzusetzen sein wird.

Wir haben uns bei der Frage, ob wir zu einem ge-
meinsamen Ergebnis kommen, darauf verständigt, zu-
nächst einmal die rechtlichen, technischen und finanziel-
len Probleme in Gesprächen auf Expertenebene
aufzulisten. Diese Gespräche werden wir in den nächs-
ten Wochen führen. Das wird dadurch erleichtert wer-
den, dass wir dann auch von den betroffenen Bundeslän-
dern wissen, ob sie bereit sind, solche Behälter
aufzunehmen. Dann kann man die Diskussion auf dieje-
nigen Standorte verengen, die in Betracht kommen.

Ich habe die große Hoffnung, dass es uns gelingen
kann, bis zur endgültigen Verabschiedung des Standort-
auswahlgesetzes durch Bundestag und Bundesrat Klar-
heit in der Frage der Zwischenlagerung zu schaffen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603400

Frau Vogt.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723603500

Herr Minister, die grün-rote Landesregierung in Ba-

den-Württemberg hat ja einen erheblichen Anteil daran,
dass dieser Konsens zustande kommen konnte. Leider
haben wir vonseiten der Union in Baden-Württemberg
schon heftige Gegenwehr erfahren, und zwar vom Land-
tagsfraktionsvorsitzenden, Herrn Hauk, aber auch vom
Landesvorsitzenden, Herrn Strobl, der ja auch Kollege
hier im Bundestag ist. Deshalb möchte ich Sie fragen, ob
Sie diesbezüglich auch mit Ihren Parteikollegen aus Ba-
den-Württemberg im Gespräch sind und wie Sie insge-
samt den Meinungsbildungsprozess in der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion beurteilen. Denn mir ist aufgefallen,
dass von anderen Parteien durchaus sehr hochrangige
Vertreter bei den Gesprächen waren, während von der
Union die zwar sehr geschätzten, aber doch vielleicht
nicht mit maximalem Einfluss ausgestatteten Berichter-
statterinnen und Berichterstatter vertreten waren.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Frau Kollegin Vogt, erstens war die Union bei den ab-
schließenden Gesprächen mit Maria Flachsbarth vertre-





Bundesminister Peter Altmaier


(A) (C)



(D)(B)


ten. Das ist eine sehr hochrangige und kompetente Ver-
tretung. Die Kollegin Flachsbarth hat, so wie der
Kollege Miersch auch, konstruktiv daran mitgewirkt,
dass wir eine Lösung gefunden haben. Zweitens will ich
darauf hinweisen, dass die Union unter anderem durch
den Bundesumweltminister und durch mehrere Minister-
präsidenten und Landesminister vertreten war, sodass
wir, glaube ich, adäquat an den Gesprächen teilgenom-
men haben.

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich habe mich in dem
knappen Jahr meiner bisherigen Amtszeit sehr dafür ein-
gesetzt, in einem fairen Verfahren eine parteiübergrei-
fende Lösung für die Endlagersuche zu finden. Das ist
uns gelungen. Ich wünsche mir, dass diese Lösung nicht
nur im Bundestag und im Bundesrat, sondern auch auf
der Ebene der Länder von den jeweiligen Landtagen
breit getragen wird. Das gilt ausdrücklich auch für die
Frage der Bestimmung der Zwischenlager, die die weni-
gen zurückzunehmenden Behälter aufnehmen werden,
die nach Inkrafttreten des Endlagersuchgesetzes noch
transportiert werden müssen.

Insofern wünsche ich mir auch, dass die politisch Ver-
antwortlichen in diesen Bundesländern auf die Opposi-
tion zugehen, so wie ich in meiner Eigenschaft als Bun-
desumweltminister auf die Opposition zugegangen bin,
und dass man dann versucht, zu gemeinsamen Lösungen
zu kommen, die auf Landesebene und auch auf Bundes-
ebene gemeinsam getragen werden. Ich werde jedenfalls
nicht müde, für einen solchen Konsens zu werben, auch
deshalb, weil ich weiß, dass die Endlagersuche für uns
alle noch schwer genug werden wird.

Bisher war es so, dass es für viele darum ging, ein be-
stimmtes Endlager eher nicht zu bauen. Jetzt müssen wir
ein Endlager finden. Das ist ein Prozess, der uns lange
beschäftigen wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603600

Hoffentlich länger als die verfügbare Redezeit, Herr

Minister.

Peter Altmaier, Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit:

Im Übrigen wird der Bundestag gefordert sein, auf je-
der Verfahrensstufe eine gesetzliche Entscheidung zu
treffen. Deshalb haben wir alle ein Interesse daran, dass
dies im Konsens geschieht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603700

Vielen Dank. – Gibt es unabhängig von der heutigen

Kabinettssitzung weitere Fragen an die Bundesregie-
rung? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Be-
fragung der Bundesregierung.

Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksache 17/13171 –

Ich werde die Geschäftsbereiche in der Ihnen mitge-
teilten Reihenfolge der Ministerien aufrufen.

Wir bleiben zunächst im Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit. Die Kollegin Katherina Reiche steht zur Be-
antwortung der Fragen zur Verfügung.

Ich rufe zunächst die Frage 1 der Kollegin Dorothea
Steiner auf:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung da-
raus, dass im Land Niedersachsen und in der Freien Hanse-
stadt Bremen Laserdruckgeräte in Polizei- und Justizbehörden
gegen emissionsärmere Geräte auf Tintenstrahlbasis ausge-
tauscht werden, und daraus, dass seitens der Hersteller bis
heute kein Blauer Engel nach dem neuen, ergänzten Prüfver-
fahren – Grenzwert der RAL-UZ 171 – beantragt wurde?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723603800


Herr Präsident! Frau Kollegin, ich beantworte Ihre
Frage wie folgt: Die Bundesregierung begrüßt es grund-
sätzlich, wenn technisch veraltete Arbeitsplatzdrucker
gegen Drucker mit geringeren Ultrafeinstaubemissionen
und höherer Energieeffizienz ausgetauscht werden. Die
neue Grundlage zur Vergabe des Blauen Engels für
Bürogeräte mit Druckfunktion RAL-UZ 171 gilt seit
1. Januar 2013. Ein Hersteller hat bereits einen Antrag
für einen Laserdrucker nach der neuen RAL-Vergabe-
grundlage gestellt. Weitere Hersteller haben ihre Absicht
bekundet, Anträge für Laserdrucker zu stellen. Die Prü-
fung ist aber noch nicht abgeschlossen.

Während einer Übergangszeit bis Ende 2013 werden
zudem noch Bürogeräte mit Druckfunktion erhältlich
sein, die noch der alten Vergabegrundlage RAL-UZ 122,
Ausgabe 2011, entsprechen. Diese Geräte mit dem
Blauen Engel erfüllen zwar nur die Anforderungen aus
dem Jahr 2011, sind aber emissionsärmer und energie-
effizienter als die, die ein solches Umweltzeichen nicht
tragen.

Untersuchungen der BAM, der Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung, und des Fraunhofer-
Instituts für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut
zeigen, dass Laserdrucker im UFP-Bereich sehr unter-
schiedliche Mengen an Aerosolen emittieren. Der neue
Prüfwert zur Erlangung des Blauen Engels wurde des-
halb so festgelegt, dass nur die besonders emissionsar-
men Drucker die Kriterien der RAL-UZ 171 erfüllen.
Nur diese Drucker können als beste Produkte ihrer Pro-
duktgruppe zukünftig den Blauen Engel erhalten. Das
lässt aber nicht den Umkehrschluss zu, dass nun von an-
deren Druckern Gesundheitsgefahren ausgingen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723603900

Nachfrage? – Bitte schön.


Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723604000

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich möchte die

Frage der toxischen Auswirkungen und der Risiken noch
etwas vertiefen.

In Anbetracht der Tatsache, dass jeder Laserdrucker
ein buntes Potpourri von anorganischen und organischen
Nanopartikeln ausstößt – ich las irgendwo die Zahl von





Dorothea Steiner


(A) (C)



(D)(B)


mehr als 1 Milliarde Nanopartikeln pro Seite – und mir
nicht bekannt ist, dass wir die damit verbundenen Risi-
ken bisher bewertet haben, frage ich Sie: Welche belast-
baren Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Auswirkungen dieser Nanopartikel auf den menschli-
chen Körper, insbesondere auf Lunge und Blutkreislauf?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723604100


Frau Kollegin, ich darf Sie dahin gehend korrigieren,
dass wir tatsächlich Erkenntnisse haben, weil die Be-
fürchtungen, die im Raum stehen, ja tatsächlich schon alt
sind. Mit der Diskussion, die im Umfeld einer ganz be-
stimmten Gruppe, nano-Control, immer wieder vorange-
trieben wird, gerade im Bereich der öffentlichen Verwal-
tung, haben wir uns selbstverständlich beschäftigt.

Ich hatte eben in der Beantwortung der Frage nur kurz
erwähnt – ich kann es jetzt gern ausführlicher machen –,
dass sowohl die BAM, die Bundesanstalt für Material-
forschung und -prüfung, als auch das Fraunhofer-Institut
Wilhelm-Klauditz-Institut diesen Sachverhalt mehrfach
und umfassend überprüft haben. Sie sind dem nach-
gegangen, und die Erkenntnis nach mehrfachen, auch
intensiven Prüfungen verschiedener Drucker war, dass
Laserdrucker bei normalem Druckbetrieb in Innenräu-
men und im Vergleich zu anderen Quellen kaum bzw.
gar nicht zur UFP-Belastung in den Räumen beitragen.
Die Studien kann ich Ihnen gerne zukommen lassen.
Aber es wurde hinreichend untersucht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723604200

Weitere Zusatzfrage.


Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723604300

Ja. – Ich glaube, da sind wir unterschiedlicher Auffas-

sung, was eine hinreichende Untersuchung und eine be-
lastbare Studie ist. Das scheint mir in diesem Fall nicht
zuzutreffen, insbesondere wenn man bedenkt, dass – was
ja der Anlass meiner Fragestellung war – das Bundes-
land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen
diese Laserdrucker aus gesundheitlichen Gründen be-
reits aus dem Verkehr gezogen haben, und zwar umge-
hend. Daher frage ich Sie: Sieht die Bundesregierung
nicht doch die Notwendigkeit, eine Risikobewertung der
toxischen Auswirkungen von Laserdruckern auf den
Weg zu bringen, um anschließend auch weitergehende
Handlungsoptionen entwickeln zu können?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723604400


Frau Kollegin Steiner, unsere Information ist die, dass
in Niedersachsen deshalb die Drucker ausgetauscht wur-
den, weil sie schlichtweg zu alt waren


(Dorothea Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!)


und man irgendwann einmal auch im öffentlichen Be-
reich neue braucht.

Zu Bremen ist Folgendes zu sagen: Die Bremer
Landesbehörde selbst hat das Bremer Umweltinstitut
eingeschaltet, das danach im Auftrag des Bremer Justiz-
ministeriums wegen möglicher Häufung der Krankheits-
fälle eine intensive Untersuchung durchgeführt hat. Die
Ergebnisse, die dann aus Bremen kamen, besagten, dass
es keinen Zusammenhang zwischen Krankheitsfällen
und dem Drucker gegeben hat. Wie gesagt, das Bundes-
amt für Materialforschung und -prüfung und das schon
genannte Fraunhofer-Institut sind mit der Sache befasst,
und zwar nicht nur irgendwie, Frau Kollegin. Es wurde
sehr wohl über die Mengen und die chemische Zusam-
mensetzung der emittierten Partikel geforscht, und es
wurde geprüft, welche emittierten Feinstpartikel wirk-
lich aus dem Tonermaterial stammen. Die Prüfungen
waren also umfangreich, und insofern kann ich die Be-
fürchtungen dieses einen und sehr kleinen Vereins, der
immer wieder Ängste zu schüren versucht, nicht bestäti-
gen.


(Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU – Dorothea Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe doch nach den gesundheitlichen Auswirkungen gefragt!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723604500

Ich rufe die Frage 2 der Kollegin Behm auf:

Mit welchen Ergebnissen ist das Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben „Schutz von Buchenwäldern in einem

(Förderkennzeichen 3508 82 1300)

100 Hektar großen Buchenwaldgebiete in Deutschland geht,
abgeschlossen worden, und wann ist die Veröffentlichung des
Endberichts, der bereits 2011 vorliegen sollte, vorgesehen?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723604600


Frau Kollegin Behm, der Abschlussbericht zu dem
Vorhaben „Schutz von Buchenwäldern in einem System
von Prozessschutzgebieten“ liegt im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor, und
die Ergebnisse sowie die Form der sich dann anschlie-
ßenden Veröffentlichung des Forschungsberichts werden
zurzeit geprüft.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723604700

Bitte schön, Zusatzfrage.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723604800

Vielen Dank. – Sie werden also geprüft. Es wäre ja in-

teressant, zu wissen, welche Ergebnisse da tatsächlich
vorliegen, auch im Zusammenhang mit der Untersu-
chung von Herrn Professor Spellmann zu den schon
dauerhaft aus der Nutzung genommenen Waldflächen in
Deutschland. Diese Untersuchung findet jetzt gerade
statt und wird hoffentlich demnächst veröffentlicht wer-
den. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bio-
diversitätsstrategie der Bundesregierung ist das ja durch-
aus eine interessante Fragestellung. Deswegen frage ich
Sie: Werden Ergebnisse dazu noch vor Abschluss dieser
Legislaturperiode vorgelegt werden, oder ist der Ein-





Cornelia Behm


(A) (C)



(D)(B)


druck richtig, dass das auf die Zeit nach der Bundestags-
wahl verschoben werden soll?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723604900


Darum geht es nicht. Es waren zwei Forschungsvor-
haben notwendig. Bei dem einen Forschungsvorhaben,
das durch das BfN durchgeführt wurde, wurden Buchen-
wälder über 100 Hektar aufgelistet und kartiert. Gleich-
wohl war auch immer eine enge Zusammenarbeit mit
den Landesforstverwaltungen notwendig. Sie wissen,
dass wir nicht nur Bundeswälder haben, sondern auch
Landeswälder und Wälder im Kommunalbestand. Die
Zusammenarbeit mit den Ländern ist so – ich formuliere
es einmal allgemein –, dass diese zwar von uns eine
Veröffentlichung der Zahlen fordern, sich aber bei der
Veröffentlichung eigener Daten nicht immer sehr freigie-
big zeigen, sodass sich die Zusammenführung der Daten
schwierig gestaltet hat.

Jetzt haben wir einen weiteren Forschungsbericht ge-
macht. In dem zweiten Bericht wird sehr viel Wert auf
eine klare Bilanzierung aller dauerhaft aus der Nutzung
genommenen Waldflächen gelegt. Die Bilanzierungskri-
terien werden derzeit abgestimmt, um am Ende zu einer
wirklich fundierten Studie zu kommen, an deren Ergeb-
nis nicht gezweifelt werden kann und die keine Missin-
terpretationen zulässt. Deswegen zieht sich der Vorgang
noch ein bisschen hin.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723605000

„Noch ein bisschen“ sagt nicht, ob wir das Ergebnis

noch in dieser Legislaturperiode zu sehen bekommen. –
Aber damit, dass die Länder nicht liefern, haben wir
schon unsere Erfahrungen gemacht. Bayern ist da in die
Kritik geraten. Können Sie mir sagen, welche Länder
nicht geliefert haben? Es wäre vielleicht an den Politike-
rinnen und Politikern, Druck auszuüben, damit diese
Zahlen endlich zur Verfügung gestellt werden.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723605100


Ich will jetzt nicht der Versuchung erliegen, rot-grün
regierte, grün-rot regierte oder andersfarbig regierte
Länder zu nennen. Nehmen Sie bitte unsere Erfahrung
so hin, und reden Sie, jeder dort, wo er reden kann. Dass
es mit der Auskunftsfreudigkeit der Länder allgemein
nicht weit her ist, ist ein Grund dafür, dass sich der
Prozess so lang hingezogen hat. Das nur auf Bayern zu
reduzieren, wäre falsch. Auch andere Länder haben ge-
zögert. Ich kann die Namen gerne später zusammenstel-
len. Ob das allerdings hilft, den Prozess zu beschleuni-
gen, weiß ich nicht; denn wir wollen ja gemeinsam
vorankommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723605200

Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Vogt auf:

Wie bewertet die Bundesregierung das Eckpunktepapier
der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz,
LAI, wonach Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten

in Gebieten möglich sein sollen, für die nachgewiesen ist,
dass eine Grenzwerteinhaltung nur mit unverhältnismäßigen
Maßnahmen zu erreichen ist, und wird sie diese Eckpunkte
zur Grundlage der deutschen Position in den anstehenden Ver-
handlungen zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie auf
EU-Ebene machen?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723605300


Frau Kollegin Vogt, die Europäische Kommission hat
beschlossen, ihre Luftreinhaltepolitik und so auch die
Luftqualitätsrichtlinie umfassend zu revidieren. Nach
aktuellen Vorstellungen der Kommission sollen zunächst
die thematische Strategie zur Luftreinhaltung und die
Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für
bestimmte Luftschadstoffe kurzfristig fortgeschrieben
werden. Die Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie soll
zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Für die Revision der Luftqualitätsrichtlinie hat die
Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz
deutlich im Vorfeld der von der Kommission initiierten
Revision im Auftrag der Umweltministerkonferenz ein
Eckpunktepapier mit den deutschen Positionen erarbei-
tet. Auf der Herbst-UMK 2011 hat die UMK das
Eckpunktepapier zur Kenntnis genommen und in ihrem
Beschluss den Bund darum gebeten, die im Eckpunkte-
papier dargelegten Positionen in die Rechtsetzungsver-
handlungen grundsätzlich einfließen zu lassen.

Auch aus Sicht der Bundesregierung sollen bei der
Revision der Luftqualitätsrichtlinie für Gebiete, in denen
trotz des Eingreifens aller geeigneten und verhältnis-
mäßigen Maßnahmen noch Emissionsgrenzwerte, insbe-
sondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub, überschritten
werden, unter strengen Bedingungen erneut Möglichkei-
ten zur Fristverlängerung vorgesehen sein.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723605400

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Meine Nach-

frage ist, ab wann für Sie Maßnahmen unverhältnis-
mäßig sind und wer das dann am Ende bestimmt.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723605500


Frau Kollegin, Sie wissen, dass hier die Länder im
Vollzug sind und dass der Bund seinerseits viel getan
hat, um das Thema Luftqualität und Luftreinhaltung
auch in dieser Legislaturperiode voranzubringen. Wir
haben mit der Industrieemissionsrichtlinie, die wir jetzt
auch in nationales Recht umgesetzt haben, die Voraus-
setzungen dafür geschaffen, dass Großemittenten zu-
künftig nur noch nach festen Regeln emittieren dürfen.

Ganz zu Anfang der Legislaturperiode – Sie werden
sich erinnern: die Vorbereitungen fanden in der Großen
Koalition statt – haben wir uns mit dem Thema Klein-
feuerungsanlagen beschäftigt und bei diesen Anlagen für
den Zeitraum bis zum Jahr 2015 insbesondere mit Blick
auf einen Hausbrand für mehr Qualität gesorgt.





Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche


(A) (C)



(D)(B)


Wir haben in dieser Legislaturperiode das Thema
Euro-6-Norm sowohl für Pkw als auch für Lkw vorange-
bracht. Gleichwohl sind beispielsweise Kommunen
– auch in Baden-Württemberg –, die unglücklicherweise
im Kessel liegen, aus dem sie halt auch nicht heraus-
kommen können, gefordert, die Arbeit fortzusetzen.
Stuttgart ist eine Metropole, wo es unter der Maßgabe
der Verhältnismäßigkeit sehr schwierig ist, zu mehr
Luftqualität zu kommen, wenn man nicht den gesamten
Pkw-Verkehr verbieten will. Für diese speziellen Fälle
bemühen wir uns um weitere Ausnahmeregelungen.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723605600

Die Frage war, wer am Ende kontrolliert, ob tatsäch-

lich eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723605700


Frau Kollegin, zunächst werden die Messwerte vor
Ort genommen und im UBA gesammelt. Dann werden
sie ausgewertet. Das geht dann an die Europäische Kom-
mission, die wiederum eine Auswertung vornimmt.

Die Kommission scheint mir an der Stelle nicht hin-
reichend stringent zu arbeiten. Wir konnten für 24 der
57 Städte, die wir gemeldet haben, weitgehend ohne Dis-
kussion eine Fristverlängerung erreichen. Andere Kom-
munen mussten Antworten auf Nachfragen liefern, weil
ihre Argumentation durch die Kommission nicht nach-
vollzogen werden konnte. Das spiegeln wir jetzt wider,
um auf den gleichen Argumentationsstand zu kommen.

Ich nenne Ihnen ein weiteres Beispiel, wo es schwie-
rig ist, sich mit der Kommission darauf zu einigen, was
nun eigentlich gilt. Wir haben uns von Anfang an bei-
spielsweise für die Kleinfeuerungsanlagen starkgemacht
und auf eine kurze Übergangszeit gedrungen. Wenn es
jetzt aber darum geht, die Ökodesign-Richtlinie entspre-
chend umzusetzen, sagt die Kommission: Macht das
Ganze nicht so schnell! – Die Bewertungsgrundlage ist
also nicht immer gleich, wenn es darum geht, tatsächlich
eine Ausnahmeregelung für eine Kommune zu genehmi-
gen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723605800

Wir fahren gleich mit der Frage 4 der Kollegin Ute

Vogt fort:
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass mit einem sol-

chen Grundsatz der verbindliche Normcharakter von Grenz-
werten – auch EU-weit – verloren ginge?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723605900


Frau Kollegin, bereits in der geltenden Luftqualitäts-
richtlinie sind in Art. 22 Regelungen zur Verlängerung
der Fristen für die Einhaltung bestimmter Grenzwerte
vorgesehen. Die Bundesregierung sieht nicht die Gefahr,
dass durch eine der in dem Eckpunktepapier der Bund-
Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz ge-
nannten Regelungen der Rechtscharakter von Grenzwer-

ten verloren ginge. Das entspricht auch nicht dem Cha-
rakter des LAI-Vorschlages, also dem Vorschlag der
gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft.

So hebt das zitierte Eckpunktepapier ausdrücklich her-
vor, dass das Niveau der Grenzwerte und somit auch ihr
Schutzzweck, die menschliche Gesundheit, beibehalten
werden soll. Folglich soll durch diesen Eckpunkt mögli-
chen Abweichungstendenzen bei Immissionsgrenzwer-
ten gerade entgegengewirkt werden. Zudem soll hinsicht-
lich etwaiger Vertragsverletzungsverfahren im Fall von
Grenzwertüberschreitungen trotz des Ergreifens aller
geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen auch
Rechtssicherheit gewährt werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723606000

Zusatzfrage?


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723606100

Wir stimmen sicherlich überein, dass wir häufig die

Schwierigkeit haben, dass wir in Deutschland bei der
Umsetzung relativ genau sind, während Länder in der
Überprüfung oft nicht so exakt arbeiten. Die Frage ist,
ob die Bundesregierung nicht befürchtet, dass dadurch,
dass man dieses Tor öffnet, ein Wettbewerbsnachteil ge-
genüber anderen EU-Ländern entsteht, die möglicher-
weise schon bei der Umsetzung nicht so stringent vorge-
hen und dann auch von den Ausnahmemöglichkeiten
noch wesentlich mehr Gebrauch machen würden, als es
bei uns der Fall wäre.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723606200


Wie gesagt, wir müssen derzeit für die 57 Städte, bei
denen wir uns um eine Fristverlängerung bemühen, sehr
genau den Nachweis führen. Die Kommission hat – das
habe ich eben schon ausgeführt – sehr detaillierte Nach-
fragen bezüglich einiger Kommunen gestellt.

Auf der anderen Seite haben wir zum Beispiel bei der
Industrieemissionsrichtlinie, aufgrund derer andere Län-
der ihre großen Anlagen viel mehr nachrüsten müssen
als wir unsere, oder auch beim Thema Kleinfeuerungs-
anlagen eben nicht lockergelassen. Wir wollen auch,
dass zum Beispiel bei der Ökodesign-Richtlinie keine
schwächeren Grenzwerte gelten, weil nur durch ein Bün-
del von Maßnahmen für große Anlagen, kleine Anlagen
und Individualverkehr die Möglichkeit geschaffen wird,
europaweit zu mehr Luftqualität zu kommen.

Wir versuchen natürlich, bei allen Richtlinien, die die
Luftqualität betreffen, zu hohen Standards zu kommen,
und fordern, so gut es eben geht, auch von anderen Län-
dern ein, dies entsprechend umzusetzen. Das ist nicht
immer so stringent – so haben Sie es gerade formuliert –
wie bei uns.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723606300

Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf den Zeit-

plan. Können Sie uns sagen, wie das weitere Vorgehen
sein wird? Sie hatten es in Ihrer Antwort auf meine erste
Frage schon angedeutet.






(A) (C)



(D)(B)


Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723606400


Am 20. Februar 2013 hat die Kommission uns mitge-
teilt, wo es keine Einwände gibt bzw. wo wir nacharbei-
ten müssen. Für Gebiete, wo die Kommission keine Ein-
wände hat, haben wir bis zum Ende des Jahres 2014
Zeit, den Grenzwert einzuhalten. Für die Fälle, wo die
Kommission Einwände hat, bereiten wir gemeinsam mit
den Ländern eine umfassende Antwort vor. Das sind mo-
mentan die Fristen. Uns liegt noch kein Zeitplan für die
gesamte Luftqualitätsrichtlinie vor. Wir wissen noch
nicht, wann die Kommission mit den Konsultationen be-
ginnen will.


Ute Vogt (SPD):
Rede ID: ID1723606500

Danke schön.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723606600

Wir kommen zur Frage 5 des Kollegen Krischer:

Wie sieht der weitere Zeitplan der Bundesregierung zur
Schaffung eines gesetzlichen Rahmens bei der Förderung von
unkonventionellem Erdgas – Fracking – aus, und weshalb
– bitte konkrete Gründe benennen – kam es bisher trotz ander-
weitiger Ankündigungen zu keiner Einigung innerhalb der
Bundesregierung?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723606700


Herr Kollege Krischer, die Bundesregierung hat den
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaus-
haltsgesetzes sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Än-
derung der UVP-Verordnung Bergbau am 7. bzw.
11. März in die formelle Anhörung der beteiligten
Kreise eingebracht. Die eingegangenen zahlreichen und
recht umfangreichen Stellungnahmen betreffen wichtige
Aspekte des Wasserrechts und des Bergrechts. Die Stel-
lungnahmen bedürfen daher einer gründlichen Auswer-
tung und Diskussion. Von dem Ergebnis der Prüfung und
der Diskussion hängt der weitere Zeitplan für die Rege-
lungen hinsichtlich der Aufsuchung und Gewinnung von
Erdgas, Erdöl und Erdwärme unter Einsatz der Fracking-
Technologie ab.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723606800

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese

Auskunft. – Ihre Antwort verwundert mich nur etwas,
weil von Regierungsmitgliedern – wenn ich es richtig in
Erinnerung habe, sogar vom anwesenden Umweltminis-
ter – der 10. April bzw. der 24. April als mögliche Zeit-
punkte für Kabinettsbeschlüsse genannt worden sind. Da
die Anhörung von Beteiligten noch läuft und die Aus-
wertung aussteht, erstaunt es mich, dass hier konkrete
Termine genannt worden sind. Ich bitte Sie, mir dafür
eine Erklärung zu geben.

Daran schließt sich natürlich die Frage an: Wie soll
im Hinblick auf die zu Ende gehende Legislaturperiode
und die am 22. September stattfindende Bundestagswahl
noch ein Gesetzgebungsverfahren inklusive Bundesrats-

beteiligung durchgeführt werden können, wenn die
nächstmögliche Sitzungswoche im Mai ist?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723606900


Ihre erste Frage habe ich schon beantwortet. Die Stel-
lungnahmen waren umfangreich. Interessanterweise
kommen aus einzelnen Bundesländern immer dann,
wenn man einen neuen Stand hat, gleich die nächsten
Nachforderungen, die dann wieder geprüft werden müs-
sen. Übrigens wird in keinem der Gutachten, die die
Bundesländer in Auftrag gegeben haben, ein Totalverbot
der Fracking-Technologie gefordert.

Was ist unsere Intention, und woran bemisst sich am
Ende ein erfolgreicher Entwurf? An erster Stelle steht
der Schutz von Trinkwasser, menschlicher Gesundheit
und Umweltgütern. Dann folgt die Abwägung mit wirt-
schaftlichen Interessen. Wir haben in unserem Haus den
Schwerpunkt auf eine möglichst umfassende Regelung
von Trinkwasserschutzgebieten inklusive Querbohrun-
gen gesetzt. Gleichwohl sind die Details komplex; da-
rüber wird diskutiert. Insofern kann ich Ihnen kein Da-
tum nennen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir mit
Hochdruck daran arbeiten.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723607000

Ich möchte konkret nachfragen: Rechnen Sie damit,

dass noch in dieser Legislaturperiode dem Deutschen
Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt wird?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723607100


Ich halte das Problem für so dringend, dass wir einen
Gesetzentwurf vorlegen sollten. Ob dieser dann durch
den Bundesrat kommt und ob das anerkannt wird, was
schon während der laufenden Diskussionen und im Rah-
men einer informellen Beteiligung der Bundesländer
eingeflossen ist, hängt von den beteiligten Ländern ab.
Ob wir das Verfahren im Bundesrat zügig abschließen
können, weiß ich daher nicht. Es ist jedenfalls die feste
Auffassung beider beteiligter Ressorts, zu einem Ab-
schluss und zu einem Gesetzentwurf zu kommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723607200

Kollege Schwabe.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723607300

Frau Staatssekretärin, das ist ja eine spannende Ge-

schichte, die Sie uns hier erzählen. Aber am Ende geht es
nicht darum, was der Bundesrat macht, sondern es geht
erst einmal darum, ob die Bundesregierung in der Lage
ist, etwas vorzulegen. Sie ist faktisch dazu nicht in der
Lage. Es ist wohl so, dass es gestern eine Sitzung inner-
halb der Koalition gegeben hat, und morgen gibt es,
wenn ich es richtig verstanden habe, erneut eine Sitzung;
denn in der Koalition und auch in der Unionsfraktion
– wie man so hören und auch lesen kann – gibt es mas-





Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)


sive Widerstände gegen das, was Herr Altmaier und Herr
Rösler gemeinsam auf den Tisch gelegt haben.

Deswegen frage ich Sie an dieser Stelle: Halten Sie
die Vorschläge, die Herr Altmaier und Herr Rösler ge-
macht haben – die Daten haben Sie ja gerade genannt –,
für ausreichend, oder findet die Bundesregierung, dass
man an diesen Vorschlägen Verbesserungen vornehmen
muss?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723607400


Zunächst muss ich sagen: Zu Beratungen der Koali-
tionsfraktionen kann ich hier keine Stellung nehmen.
Das werde ich auch nicht tun. Der Tagesordnungspunkt
heißt ja auch nicht Fraktionsbefragung, sondern Regie-
rungsbefragung.

Ich glaube, dass wir einen guten Entwurf vorgelegt
haben. Wir bemühen uns aber, im laufenden Verfahren
auch Anregungen aufzunehmen. Das finde ich bei die-
sem Punkt auch wichtig. Wir haben bei dem, was der
Herr Minister gerade zum Thema Endlager gesagt hat,
gelernt, wie wichtig es ist, frühzeitig Belange aus allen
Teilen der Bundesrepublik mit aufzunehmen. Das tun
wir. Es bleibt dem Parlament danach immer noch vorbe-
halten, weitere Veränderungen in das parlamentarische
Verfahren einzubeziehen.

In einem Punkt, Herr Kollege, sei mir eine andere
Auffassung erlaubt: Sehr wohl ist es richtig, dass zu-
nächst die Regierung einen Entwurf vorlegen muss;
gleichwohl hängt aber auch wegen der überschaubaren
verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode einiges
davon ab, dass der Bundesrat seinen Willen dokumen-
tiert, mitzumachen und mitzuentscheiden. Tut er es
nicht, dann wird das Gesetz unter die Diskontinuität fal-
len, was am Ende schade wäre.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723607500

Ich rufe die Frage 6 des Kollegen Krischer auf:

Wird die Bundesregierung Initiativen auf europäischer
Ebene zum Beispiel im Rahmen der derzeit laufenden ILUC-
Reform – ILUC: indirekte Landnutzungsänderung – unterstüt-
zen, die eine Streichung oder Veränderung des prioritären
Netzzugangs für Strom aus erneuerbaren Energien in der eu-
ropäischen Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien

(2009/28/EG) zum Ziel haben?


Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723607600


Herr Kollege Krischer, die Bundesregierung wird auf
europäischer Ebene keine Initiativen unterstützen, die
eine Streichung oder Änderung des prioritären Netzzu-
gangs für Strom aus erneuerbaren Energien in der euro-
päischen Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien
– das ist die Richtlinie 2009/28/EG – zum Ziel haben.

Ungeachtet dessen ist es in Deutschland und in Eu-
ropa zwingend notwendig, dass wir den Rechtsrahmen
so weiterentwickeln, dass wir im europäischen Verbund
den stark wachsenden Anteil erneuerbarer Energien so

effizient in die europäische Stromversorgung integrieren
können wie nur möglich. In Deutschland versuchen wir
aktuell mit verschiedenen Gesetzgebungsvorhaben im
Netzbereich – insbesondere mit dem Bundesbedarfs-
plangesetz –, die Netzinfrastruktur zukunftsfähig zu ge-
stalten. Auch die deutlich verbesserte Zusammenarbeit
der europäischen Netzbetreiber unterstreicht, dass wir
die Energiewende in Deutschland auch im europäischen
Kontext beachten müssen.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723607700

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für diese

Auskunft, die mich sehr freut. Dennoch möchte ich noch
einmal ganz konkret nachfragen: Gibt es in der Bundes-
regierung Überlegungen, die entsprechende EU-Verord-
nung im Rahmen der ILUC-Novelle zu verändern, was
die Fragen des Netzzugangs und des Vorrangs der Ein-
speisung von erneuerbaren Energien angeht? Ich bitte
um eine klare Aussage – ja oder nein. Das wäre mir
wichtig.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723607800


Herr Kollege Krischer, solche Überlegungen sind mir
nicht bekannt. Der Erfolg unseres EEG besteht ja darin,
dass der Einspeisevorrang und auch der Netzzugang ent-
sprechend geregelt sind. Insofern haben wir jetzt auch
keinen Anlass zu einer Änderung unserer Position.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723607900

Danke.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723608000

Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Schwabe auf:

Können nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen
nach derzeit geltendem Recht in Deutschland Bohrungen un-
ter Einsatz der Fracking-Technologie durchführen, bei der sie
umwelttoxische oder gesundheitsgefährdende Chemikalien
einsetzen?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723608100


Herr Kollege Schwabe, es wird eine etwas längere
Antwort, weil das Thema komplex ist.

Die Aufsuchung oder Gewinnung von bergfreien Bo-
denschätzen – nur für die bergfreien Bodenschätze Erdöl,
Erdgas oder Erdwärme kommt ja der Einsatz von Fra-
cking-Technologie infrage – bedürfen einer sogenannten
Bergbauberechtigung nach dem Bundesberggesetz, das
heißt üblicherweise zunächst einer Erlaubnis für die Auf-
suchung und nachfolgend einer Bewilligung für die Ge-
winnung.

Die Aufsuchung oder Gewinnung ist zu versagen, so-
weit überwiegend öffentliche Interessen dem entgegen-
stehen. Zu den überwiegenden öffentlichen Interessen ge-
hören nach der Rechtsprechung auch Umweltbelange –
zum Beispiel das Wasserrecht, das Bodenrecht oder das
Naturschutzrecht.





Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche


(A) (C)



(D)(B)


Ob der Einsatz umwelttoxischer und gesundheitsge-
fährdender Chemikalien gegen diese Bestimmung ver-
stößt, ist von der zuständigen Bergbehörde der Länder
im jeweiligen Einzelfall anhand der Fracking-Fluide, die
vor Ort verwendet werden oder auch nicht, sowie der
geologischen Gegebenheiten zu prüfen. Sowohl für die
Aufsuchung als auch für die Gewinnung von Boden-
schätzen müssen darüber hinaus Betriebspläne aufge-
stellt und von der zuständigen Behörde zugelassen wer-
den. In diesem Verfahren wird die Einhaltung abfall- und
sonstiger allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften ein
weiteres Mal geprüft.

Ist mit Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-
Technologie auch eine Gewässerbenutzung verbunden,
bedürfen die Bohrungen zudem der Erlaubnis nach dem
Wasserhaushaltsgesetz. Eine Gewässerbenutzung liegt
vor, wenn Stoffe in Gewässer entweder zielgerichtet ein-
geleitet oder eingebracht werden; eine Gewässerbenut-
zung liegt aber auch dann vor, wenn eine Maßnahme ge-
eignet ist, in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß
nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit
herbeizuführen.

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist zu versagen, wenn
schädliche, nicht vermeidbare oder ausgleichbare Ge-
wässerveränderungen zu erwarten sind. Ob der Einsatz
von Stoffen zu den genannten Gewässerveränderungen
führen wird, ist ebenfalls von der zuständigen Bergbe-
hörde im Einvernehmen mit der Wasserbehörde zu ent-
scheiden. Die Länder haben zudem die Möglichkeit,
nach dem Wasserhaushaltsgesetz das Fracking in Was-
serschutzgebieten durch Verordnung generell zu verbie-
ten, wenn es der Schutzzweck des betreffenden Wasser-
schutzgebietes erfordert.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723608200

Bitte sehr, Herr Kollege Schwabe, falls es da noch

Zusatzfragen geben sollte.


(Gisela Piltz [FDP]: Unbedingt! Er sieht wildentschlossen aus!)



Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723608300

Ich möchte die Antwort von zwei Minuten in fünf Se-

kunden zusammenfassen: Es ist nicht ausgeschlossen. –
Das ist sozusagen die Realität.

Im Gegensatz zu dem, was Sie gerade noch einmal
versucht haben uns nahezubringen, ist es nicht der Bun-
desrat. Der Bundesrat hat im Übrigen eine Position be-
schlossen, an der Sie sich orientieren könnten. Dann
könnten Sie sich sehr schnell mit ihm einigen. Es ist
vielmehr die Bundesregierung, die nicht zu Potte
kommt. Der Herr Bundesumweltminister Altmaier hat in
einem Zehn-Punkte-Papier im letzten Jahr eine Lösung
angekündigt, aber bis heute gibt es eine solche Lösung
nicht.

Ich möchte Sie noch einmal fragen: Ist es nicht so,
dass in der Tat die Länder sich in rechtlich schwierigen
Situationen befinden in dieser Frage und es zum Teil
auch vom Wohlverhalten der Unternehmen abhängig ist,

ob sie solche Maßnahmen anwenden oder nicht anwen-
den?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723608400


Die Befugnisse der Wasserbehörden sind gegeben,
und sie sind weitreichend, aber unser Ziel ist es, die Be-
fugnisse der Wasserbehörden weiter zu stärken. Beispiel:
In einem Trinkwasserschutzgebiet kann schon jetzt Fra-
cking untersagt werden.

Nicht geregelt sind Querbohrungen, also wenn man
außerhalb eines Schutzgebietes bohrt, aber per Querboh-
rung möglicherweise ein Trinkwasserschutzgebiet er-
reicht. Wir schlagen vor, solche Dinge mit zu regeln. Wir
schlagen darüber hinaus vor, dass Vorprüfungen und
eine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung statt-
finden und dass auch bei bestimmten Fördermengen be-
reits Vorprüfungen erfolgen sollen. Davon erhoffen und
erwarten wir uns zusätzlichen Schutz und zusätzliche Si-
cherheit.

Wir sind dabei, das abzustimmen. Noch einmal: Ich
hoffe, dass wir in dieser Legislaturperiode – wir arbeiten
daran – ein Gesetz vorlegen können.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723608500

Das mit der Hoffnung ist auch gut, und wir können

auch alle gemeinsam beten, aber es liegt in Ihrer Verant-
wortung, in der Verantwortung der Bundesregierung, ein
entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Ich habe noch eine Frage: Sehen Sie eigentlich eine
ökonomische Notwendigkeit, sehr schnell in solche Ver-
fahren einzutreten, oder wäre es nicht eigentlich eher ge-
boten, wie es der Bundesrat vorgezeichnet hat, in einem
abgestuften Verfahren zunächst einmal probeweise Fra-
cking-Maßnahmen durchzuführen, diese wissenschaft-
lich abzusichern und zu sehen, ob die gesetzgeberischen
Maßnahmen ausreichend sind, um dann erst in einigen
Jahren zu einer endgültigen gesetzlichen Position und zu
einer abschließenden gesetzlichen Lösung zu kommen?
Mit anderen Worten: Sehen Sie eine ökonomische Not-
wendigkeit, solches Gas, das im Fracking-Verfahren ge-
wonnen wird, sehr schnell einzusetzen?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723608600


Ob ein Vorhaben ökonomisch notwendig ist oder
nicht, entscheidet nicht die Bundesregierung, sondern
das Unternehmen. Die Unternehmen werden für sich
feststellen, ob es sich lohnt, in Deutschland diese Tech-
nologie zu nutzen.

Im Übrigen darf ich zum Ersten darauf hinweisen,
dass wir konventionelle Erdgasgewinnung schon seit
Jahrzehnten in Deutschland haben. Ich weise zum Zwei-
ten darauf hin, dass es bei der Regelung nicht nur um
Fracking zur unkonventionellen Erdgasgewinnung, son-
dern möglicherweise auch zur Gewinnung von Erd-





Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche


(A) (C)



(D)(B)


wärme geht; Erdwärme zählt ja nun ganz unzweifelhaft
zu den erneuerbaren Energien.

Ich könnte jetzt nur noch referieren, wie sich andere
Länder verhalten. Das muss ich jetzt nicht tun; das alles
werden Sie wissen. Die USA haben sich dafür entschie-
den, diese Möglichkeit zu nutzen. Aber wir sind nicht in
den USA; wir sind in der Bundesrepublik Deutschland
und haben unsere Gesetze so anzupassen, dass zwischen
den Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger, einem
hohen Wasserschutzniveau – dieses Schutzniveau wol-
len wir auch stärken – und ökonomischen Interessen ein
guter Ausgleich gefunden wird. Das ist Ziel und Zweck
dessen, was wir erarbeiten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723608700

Kollege Krischer.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723608800

Frau Staatssekretärin, ich habe gerade mit großem

Interesse Ihre Überlegungen vernommen. Nach der ge-
setzlichen Regelung soll ausgeschlossen sein, dass beim
Fracking Horizontalbohrungen, die mehrere Kilometer
umfassen können, von außerhalb eines Trinkwasser-
schutzgebiets unter einem Trinkwasserschutzgebiet ge-
führt werden können. Wenn ich die Gesetzentwürfe, die
die Minister Rösler und Altmaier verabredet haben, rich-
tig interpretiere, ist eine solche Regelung darin bisher
nicht vorhanden. Kann ich davon ausgehen, dass dann,
wenn Sie uns doch noch etwas vorlegen – die Hoffnung
stirbt zuletzt; dass bisher nichts vorliegt, hat seinen
Grund ja nicht darin, dass die Bundesländer da eine
Rolle spielen, sondern darin, dass Sie sich in der Koali-
tion nicht geeinigt haben; da hat der Kollege Schwabe
völlig recht –, eine klare Regelung vorhanden sein wird,
die ein solches Horizontalbohren unter Trinkwasser-
schutzgebieten untersagt?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723608900


Wir haben eine solche Regelung intensiv diskutiert,
ja. Was am Ende drinsteht, Herr Kollege, wird man se-
hen, wenn wir das Gesetz eingebracht haben. Wir halten
das für richtig.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723609000

Die Frage 8 der Kollegin Hendricks wird schriftlich

beantwortet.

Von daher rufe ich jetzt die Frage 9 des Kollegen Ott
auf:

Welche Kenntnisse und konkreten Zahlen liegen der Bun-
desregierung zu dem Ausmaß von für 2013 und 2014 geplante
oder schon durchgeführte Stellenstreichungen in Deutschland

(bitte Gesamtsumme und aufgeschlüsselt in Sparten angeben)

Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Durch-
führung und gegebenenfalls Beschleunigung der Energie-
wende angesichts der Berichterstattung zur geplanten Stellen-
kürzung bei namhaften Unternehmen, deren Werke bis zur
Hälfte der Stellen abbauen wollen und dies mit der kriselnden
Windenergiesparte begründen?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723609100


Herr Kollege Ott, die Entwicklung der Beschäftigung
im Bereich der erneuerbaren Energien wird in einem lau-
fenden Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit abgeschätzt. Entsprechende branchenbezogene
Zahlen sind in einer aktuellen Kurzstudie zu finden, un-
ter www.erneuerbare-energien.de veröffentlicht. Ich
würde Ihnen den vollständigen Link schriftlich zukom-
men lassen; das vorzulesen, macht sich hier etwas
schlecht.

Im Kern zeigen die Zahlen, dass der Beschäftigungs-
rückgang bei der Photovoltaik weitgehend vom Beschäf-
tigungsanstieg bei der Windenergie kompensiert wurde.
Dabei ist bemerkenswert, dass im untersuchten Jahr
2012 sowohl bei der Photovoltaik als auch bei der Wind-
energie der Zubau in Deutschland auf Rekordniveau
war. Die Ursache für die Probleme der Unternehmen ist
also nicht in einem zu geringen Tempo bei der Energie-
wende in Deutschland zu suchen, sondern in den in bei-
den Branchen weltweit bestehenden Überkapazitäten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723609200

Kollege Ott.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Kollegin. – Die Studie ist mir be-
kannt. Ich frage aus einem ganz konkreten und aktuellen
Anlass. Die Firma Schaeffler hat in Wuppertal ein Werk
mit 1 500 Beschäftigten. Sie hat jetzt angekündigt, dass
sie 750 Beschäftigte entlassen will – aufgrund der Flaute
in der Windenergiesparte. Meine Frage an Sie ist, ob Ih-
nen Hinweise darauf vorliegen, dass auch andere Wind-
krafthersteller derartige Schwierigkeiten haben und ob
nach Ihrer Ansicht auch andere Gründe dahinterstehen
wie zum Beispiel – das wird befürchtet – Produktions-
verlagerungen ins Ausland.

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723609300


Die Zahlen geben keinen Hinweis darauf, Herr Kol-
lege. Wie gesagt, im letzten Jahr wurden Verluste in der
PV-Branche durch gute Ergebnisse in der Windbranche
kompensiert.

Ich will jetzt keinem Unternehmen zu nahe treten,
aber das scheint mir mittlerweile eine sehr gängig ge-
wordene Begründung zu sein, auch dann, wenn es unter-
nehmensinterne Probleme oder Fehlentscheidungen des
Managements gab. Ob das konkret bei diesem Unterneh-
men der Fall ist, kann ich nicht sagen; ich möchte da um
Gottes willen nicht missverstanden werden. Aber es
scheint mittlerweile branchenüblich zu sein, die Energie-
wende oder einen angeblich nicht vorhandenen oder
nicht schnell voranschreitenden Ausbau der erneuerba-
ren Energie für einen Abbau von Beschäftigten verant-





Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche


(A) (C)



(D)(B)


wortlich zu machen. Ich persönlich halte dies für nicht
besonders redlich.

Ich war heute Morgen auf einer großen Windkonfe-
renz in Mecklenburg-Vorpommern. Die Windbranche
boomt. Es werden Einstellungen, auch bei Zulieferbe-
trieben, vorgenommen. Es würde mir schwerfallen, eine
solche Begründung zu akzeptieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723609400

Weitere Zusatzfrage?


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ja, vielen Dank. – Konkret nachgefragt: Die Ankün-
digung der Firma Schaeffler, von den 1 500 Beschäftig-
ten die Hälfte, also 750, wegen Auftragsschwierigkeiten
entlassen zu wollen, scheint Ihnen nicht mit der Auf-
tragslage in Deutschland begründet zu sein?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723609500


Das können wir zumindest nicht aus den Zahlen able-
sen, Herr Kollege. Um ein paar Zahlen zu nennen: In der
Photovoltaik – darin sind wir uns einig – gibt es globale
Überkapazitäten. Die sind seit langem bekannt und in
diesem Hause hinreichend diskutiert worden. Bei der
Windenergie ist es ähnlich. Hier stehen Produktions-
kapazitäten in Höhe von 80 Gigawatt einem Zubau von
45 Gigawatt gegenüber.

Im Übrigen gehen Märkte zurück, die Sie möglicher-
weise nicht im Fokus haben. In China gab es 2012 ein
Minus von 25 Prozent. Da die Unternehmen keineswegs
nur für den deutschen oder europäischen Markt produ-
zieren, sondern weltweit exportieren müssen, um zu
überleben, müsste man, was die Begründung des Unter-
nehmens angeht, nicht nur auf den deutschen Markt,
sondern auch auf den Weltmarkt schauen. In den USA
zum Beispiel begründet sich ein Rückgang von Wind-
energieinstallationen aus den eben diskutierten Shale-
Gas-Vorkommen. In den USA ist es momentan unrenta-
bler, in Wind zu investieren als in unkonventionelles
Erdgas.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723609600

Ich rufe die Frage 10 des Kollegen Ott auf:

Wie ist der aktuelle Stand des geplanten Klubs der Ener-
giewendestaaten, dessen Gründung nun im Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen
Bundestages für Anfang Juni dieses Jahres angekündigt
wurde, und inwieweit sehen die aktuellen Planungen die
Schaffung eines Mehrwerts der geplanten Allianz im Ver-
gleich zu bestehenden Institutionen und Initiativen vor?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723609700


Herr Kollege, in seinem Klub möchte Herr Minister
Altmaier Vorreiterstaaten im Bereich erneuerbarer Ener-
gien zusammenbringen. Dazu plant Minister Altmaier
für Anfang Juni, verschiedene Vertreter solcher Vorrei-

terstaaten nach Berlin einzuladen. Dazu hat er bereits im
Rahmen seiner Teilnahme an der jährlichen Versamm-
lung der IRENA in Abu Dhabi im Januar 2013 infor-
melle Konsultationen mit verschiedenen Vorreiterstaaten
geführt und die Idee eines solchen Klubs diskutiert.

Bei den aktuellen Planungen der Ausgestaltung wird
die Schaffung des Mehrwerts des Erneuerbare-Energien-
Klubs besonders beachtet. Beim Erneuerbare-Energien-
Klub handelt es sich um eine politische Initiative, die
nicht über neue Strukturen oder ein eigenes Sekretariat
verfügen soll. Sie soll IRENA, die Internationale Agen-
tur für erneuerbare Energien, in der Deutschland aktives
Mitglied ist, vielmehr politisch hochrangig unterstützen.
Minister Altmaier steht dazu mit dem Generalsekretär
von IRENA in engem Kontakt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723609800

Eine Nachfrage, bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Haben Sie
schon eine ungefähre Vorstellung davon, wer zu diesem
Kreis gehören wird? Sieben oder acht Staaten wurden
von Minister Altmaier bei der letzten Konferenz der Ver-
tragsparteien eingeladen. Hat sich der Kreis mittlerweile
vergrößert?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723609900


Wir haben Gespräche mit anderen Staaten geführt,
unter anderem mit Indien. Das habe ich schon neulich im
Umweltausschuss berichtet. Es stehen immer noch Kon-
sultationen mit anderen Ländern aus. Aber bis zum
1. Juni ist noch ein wenig Zeit. Der Minister selbst tele-
foniert mit seinen Kolleginnen und Kollegen, um eine
respektable Runde von Vorreiterstaaten zusammenzube-
kommen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723610000

Weitere Zusatzfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Jetzt würde ich doch gerne auf den zweiten Teil mei-
ner Frage zurückkommen: Was soll denn der Mehrwert
eines solchen Klubs sein? Sie haben IRENA und die Tat-
sache, dass der Minister mit dem Generalsekretär in
Kontakt steht, angesprochen; das ist natürlich schön.
Aber dies ist bereits ein breiter Zusammenschluss im
Hinblick auf erneuerbare Energien. Was soll denn jetzt
ganz konkret der Mehrwert des von Minister Altmaier
geplanten Klubs sein?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723610100


Hier geht es darum, ein politisches Momentum zur
Unterstützung der erneuerbaren Energien in anderen





Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche


(A) (C)



(D)(B)


Ländern zu schaffen, insbesondere hinsichtlich häufig
festgefahrener Verhandlungen im Klimaschutzbereich.
Es geht also nicht um Strukturen, sondern um ein politi-
sches Momentum für erneuerbare Energien.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723610200

Kollege Schwabe.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723610300

Frau Staatssekretärin, das alles wäre nicht so schlimm

– es versteht vielleicht auch keiner außer uns im Saal,
worüber wir diskutieren –, wenn es nicht einer der zehn
Punkte aus dem Zehn-Punkte-Programm wäre, das ich
gerade schon angesprochen habe. Der Klub der Energie-
wendestaaten ist mit einem großen öffentlichen Brimbo-
rium vorgestellt worden, und wir merken: Die politische
Substanz geht gegen null.

Wenn man im Duden nachschlägt, was ein Klub ist,
dann liest man dort: Es ist eine „Vereinigung von Men-
schen mit bestimmten gemeinsamen Interessen und Zie-
len“. Dort steht, es ist eine „Clique“ oder ein „Lokal, in
dem regelmäßig Musiker, besonders Jazzmusiker auftre-
ten“. Ihr Klub ist eigentlich gar nichts. Ihr Klub umfasst
Gespräche, die auch bisher stattgefunden haben. Das ist
auch vollkommen okay. Aber nennen Sie es dann nicht
„Klub“, und machen Sie daraus keine große Medien-
kampagne!

Ich frage Sie noch einmal: Wo ist die Substanz? Müs-
sen Sie nicht eingestehen, dass es ein Marketing-Gag
war, um im Zehn-Punkte-Programm tatsächlich auf zehn
Punkte zu kommen, aber es am Ende keine politische
Substanz hat?

Ka
Katherina Reiche (CDU):
Rede ID: ID1723610400


Erst einmal vielen Dank für die Aufklärung über den
Begriff „Klub“. Ich würde aus der Auswahl die erste De-
finition nehmen: das Zusammenkommen von Gleichge-
sinnten, und zwar von Einzelpersonen. Das ist nämlich
der Unterschied zwischen staatlichen Strukturen und,
wenn Sie so wollen, Political Leaders, also Personen, die
in Regierungsverantwortung sind und sich vorgenom-
men haben, erneuerbare Energien nach vorne zu bringen.
Immer mehr Staaten beziehen erneuerbare Energien in
ihr Energieportfolio mit ein, mit unterschiedlicher Inten-
sität. Wir sitzen mit allen in einem Boot, wenn es darum
geht, im Bereich Klimaschutz gemeinsam voranzukom-
men. Wir wollen hier – ich sage es noch einmal – ein
politisches Momentum schaffen. Eine Verknüpfung von
erneuerbaren Energien und mehr Klimaschutz ist das
Ziel dieser Idee, dieses Vorhabens.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723610500

Wir kommen zur Frage 11 des Kollegen Becker. Wo

ist er? – Er ist nicht da. Also kommen wir nicht zu den
Fragen 11 und 12 des Kollegen Becker. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Wir kommen zur Frage 13 des Kollegen Miersch. –
Er ist auch nicht mehr da. Also kommen wir nicht zu den

Fragen 13 und 14 des Kollegen Miersch. Es wird verfah-
ren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Bei den Fragen 15 und 16 der Kollegin Kotting-Uhl
ist die schriftliche Beantwortung vorher beantragt wor-
den und erfolgt dann auch.

Wir kommen zu den Fragen 17 und 18 des Kollegen
Bollmann. – Den Kollegen Bollmann kann ich auch
nicht sehen. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsord-
nung vorgesehen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Bildung und Forschung. Die Fragen 19
und 20 des Kollegen Röspel werden schriftlich beant-
wortet, ebenso die Fragen 21 und 22 des Kollegen
Gerdes, die Fragen 23 und 24 des Kollegen Kaczmarek,
die Frage 25 des Kollegen Wagner und die Fragen 26
und 27 des Kollegen Hagemann.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung. Die Frage 28 der Kollegin Koczy wird
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich der Bundeskanz-
lerin und des Bundeskanzleramtes. Die Frage 29 des
Kollegen Hunko wird schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Frage
30 der Kollegin Koczy wird schriftlich beantwortet.

Somit kommt wieder der Kollege Schwabe mit seiner
Frage zum Zuge.


(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an den Abg. Frank Schwabe [SPD] gewandt: Wie hast du das denn hingekriegt?)


– Diese Art von scheinbarer Vorzugsbehandlung könnte
man sich eigentlich patentieren lassen. Sie entspricht
aber unserem Reglement; darauf will ich alle aufmerk-
sam machen, die den Eindruck haben, hier gäbe es ein
ungewöhnliches Verfahren.

Ich rufe also die Frage 31 des Kollegen Schwabe auf:
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in

dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Regelung der unkon-
ventionellen Förderung von Erdgas – Fracking – vorlegen?


(Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär: Darf ich?)


– Aber sicher dürfen Sie, Herr Kollege.

H
Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1723610600


Gut, ich folge dem Präsidenten sehr gerne, und wenn
er mir nicht das Wort erteilt – –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723610700

Der Parlamentarische Staatssekretär Otto legt zu

Recht Wert darauf, dass ich darauf hinweise, dass sich
diese Frage an das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie richtet und dass der Parlamentarische





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


Staatssekretär Otto liebenswürdigerweise zur Verfügung
steht, diese Frage nun sachkundig, vollständig und ab-
schließend zu beantworten.

H
Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1723610800


Herzlichen Dank, Herr Präsident. Ich bin schwer be-
eindruckt.

Die Bundesregierung antwortet dem Kollegen
Schwabe: Derzeit prüfen und beraten die zuständigen
Ministerien die eingegangenen Stellungnahmen der Län-
der und natürlich auch der Verbände. Deshalb ist mo-
mentan noch nicht einzuschätzen, ob in der verbleiben-
den, relativ kurzen Zeit, wie wir beide wissen, noch ein
Gesetzentwurf vorgelegt werden kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723610900

Es gibt trotzdem eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr

Kollege Schwabe.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723611000

Das ist jetzt wirklich spannend, Herr Staatssekre-

tär. – Frau Reiche geht leider. Das ist aber in Ordnung;
denn sie muss jetzt nicht antworten. – Ich hatte mich ur-
sprünglich geärgert, dass meine Fragen zum Thema
Fracking auf zwei Bereiche verteilt worden sind: auf den
Umweltbereich und den Wirtschaftsbereich. Jetzt finde
ich dies aber besonders spannend; denn ich kann Ihnen
nun dieselben Fragen stellen wie der Kollegin Reiche.
Ich bin gespannt, ob ähnliche Antworten kommen.

Die Kollegin Reiche hat gerade deutlich gemacht,
dass sie zwar nicht über koalitionsinterne Verhandlungen
berichten mag, dass aber aus ihrer Sicht Veränderungs-
bedarf bei den von den Ministern Altmaier und Rösler
eingebrachten Vorschlägen besteht. Eine Frage in diesem
Zusammenhang hat der Kollege Krischer gerade ange-
sprochen: Die Frage der Horizontalbohrungen ist bisher
nicht geklärt.

Sehen Sie, wie die Staatssekretärin Reiche, auch Än-
derungsbedarf bei den Vorschlägen von Herrn Rösler
und Herrn Altmaier?

H
Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1723611100


Lieber Herr Kollege Schwabe, ich werde zu den noch
laufenden Auswertungen und Gesprächen zwischen den
Häusern hier natürlich nicht öffentlich Stellung nehmen.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass das Bundeswirtschafts-
ministerium sehr gerne noch in dieser Legislaturperiode
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen würde.

Ich kann Ihnen auch verraten – aber das wird Sie jetzt
nicht übermäßig beeindrucken –, dass wir – die betref-
fenden Häuser und letztlich auch die Bundesländer und
die Verbände – uns einig sind, dass es eine absolute Prio-
rität für den Schutz der Umwelt und des Trinkwassers
geben muss. Wie wir das dann konkret umsetzen, da-
rüber wird im Moment noch beraten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Inhalte in-
terner Beratungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in

der Fragestunde des Deutschen Bundestages ausgebrei-
tet werden dürfen. Das ist das normale Verfahren. Sie
können daher so lange fragen, wie Sie mögen – das ist
Ihr gutes Recht –; aber es ist auch mein gutes Recht, das,
was noch intern beraten werden muss, noch nicht auszu-
breiten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723611200

Nachdem wir jetzt wissen, wer welches gute Recht

hat, erfahren wir, ob der Kollege Schwabe von seinem
guten Recht, eine weitere Nachfrage zu stellen, Ge-
brauch machen will.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1723611300

Gerne. – Das ist interessant. Natürlich ist es Ihr gutes

Recht, intern alles Mögliche zu beraten. Das Spannende
ist bloß, dass die Legislaturperiode ausläuft und wir im-
mer noch keine gesetzlichen Grundlagen haben, was da-
ran liegt, dass Sie nicht in der Lage sind, dem Bundestag
entsprechende Gesetzesvorhaben zu präsentieren.

Ich möchte Sie nach Ihrer Einschätzung bezüglich der
aktuellen Rechtslage fragen. Wie ist diese heute, falls
der Deutsche Bundestag keine Beschlüsse mehr fassen
kann, weil es keine entsprechenden Vorlagen gibt?
Meine konkrete Frage: Können nach Ansicht der Bun-
desregierung Unternehmen nach derzeit geltendem
Recht in Deutschland Bohrungen unter Einsatz der Fra-
cking-Technologie durchführen, bei der sie umwelttoxi-
sche oder gesundheitsgefährdende Chemikalien einset-
zen?

H
Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1723611400


Lieber Herr Kollege Schwabe, ich hatte Ihnen schon
gesagt, dass das Bundeswirtschaftsministerium durchaus
ein Interesse daran hat, eine Klärung herbeizuführen. Ich
brauche nicht zu betonen – Sie sind mindestens genauso
dicht dran wie ich –, dass es schon in den vergangenen
Jahrzehnten, jedenfalls in den letzten Jahren, Fracking-
Anwendungen in Deutschland gegeben hat. Daraus wer-
den Sie messerscharf folgern können – die Logik ist klar –,
dass die derzeit geltende Rechtslage die Anwendung von
Fracking in gewissem Umfang und unter gewissen Vo-
raussetzungen erlaubt.

Das gemeinsame Interesse der Bundesregierung in
Übereinstimmung mit den Bundesländern und den Ver-
bänden liegt darin, eine gewisse Rechtsklarheit zu be-
kommen und die Bedenken und die Gesichtspunkte, die
in der Diskussion – auch von Ihnen – vorgebracht wer-
den, zu berücksichtigen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723611500

Der Kollege Krischer möchte noch einmal nachfra-

gen.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723611600

Herr Staatssekretär Otto, herzlichen Dank für die

Auskünfte. – Ich möchte ganz konkret nachfragen. Die
Kollegin Staatssekretärin Reiche hat eben ausgeführt,
dass sie – ich gehe davon aus, dass sie für das BMU ge-





Oliver Krischer


(A) (C)



(D)(B)


sprochen hat – große Sympathie dafür hat, den von den
Ministern Rösler und Altmaier vorgelegten Entwurf da-
hin gehend zu verändern, dass die Horizontalbohrungen
außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten nicht unter
Trinkwasserschutzgebiete geführt werden können. Das
ist eine relevante Frage, da solche Horizontalbohrungen
mehrere Kilometer umfassen können. Wie steht das
BMWi zu dieser Frage, wenn das BMU das befürwortet?
Können wir davon ausgehen, dass sich eine solche Rege-
lung in dem vorzulegenden Gesetzentwurf wiederfinden
wird, da ein zuständiges Haus dies schon befürwortet?

H
Hans-Joachim Otto (FDP):
Rede ID: ID1723611700


Lieber Kollege Krischer, es gibt jetzt zwei Alternati-
ven: Entweder Sie haben mir nicht zugehört, als ich auf
die Frage des Kollegen Schwabe geantwortet habe, oder
Sie wollen mich in unziemlicher Weise zu einem Verhal-
ten veranlassen, das ich zuvor ausgeschlossen habe. Ich
habe dem Kollegen Schwabe gesagt – und ich sage es
auch Ihnen –, dass das Gegenstand interner Abstimmun-
gen ist, zu denen ich zu diesem Zeitpunkt nicht Stellung
nehmen möchte und auch nicht Stellung nehmen kann.
Dabei bleibt es.

Offensichtlich haben Sie das Vertrauen verloren, dass
Sie nach der nächsten Bundestagswahl hier als rot-grüne
Koalition die Verantwortung tragen. Wenn Sie diesen
Glauben noch hätten, dann würden Sie sagen: Das ist
doch fein; lasst uns bis nach der Bundestagswahl warten.
Dass Sie uns jetzt drängen, noch vor der Bundestags-
wahl etwas vorzulegen,


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir warten schon drei Jahre!)


lässt für mich Rückschlüsse auf Ihre Erwartungen und
Hoffnungen in Bezug auf die Bundestagswahl zu.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber nicht Ihre Aufgabe als Staatssekretär!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723611800

Jedenfalls gibt es keine für Glaubensfragen zuständi-

gen Bundesministerien, sodass sich hier Nachfragen er-
übrigen.

Wir schließen damit diesen Teil der Befragung ab.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts auf. Die Fragen 32 und 33 des Kollegen Movassat,
die Frage 34 der Kollegin Cramon-Taubadel, die Fra-
gen 35 und 36 des Kollegen Koenigs und die Frage 37
der Kollegin Dağdelen werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 38 des Kollegen Ströbele auf, der
mit einer bemerkenswerten zeitlichen Präzision rechtzei-
tig zur Beantwortung seiner Frage hier im Plenarsaal
eingetroffen ist:

Haben die Bundesregierung und die ihr unterstellten Mili-
tär- und Sicherheitsbehörden nach der unzureichenden Ant-
wort auf meine schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache
17/12582 zum Thema nunmehr nach Auswertung aller zu-
gänglichen Informationen insbesondere auch aus der Luft-
überwachung durch Flugzeuge, Drohnen oder Satelliten Er-

kenntnisse zum Mohnanbau in Afghanistan, inwieweit
inzwischen Anbaufläche und Produktionsmenge eine Größe
erreicht haben, die höher ist als je zuvor seit Beginn des Krie-
ges, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass damit
auch die Bekämpfung des Anbaus von und des Handels mit
Opium und Heroin durch afghanische und ISAF-Sicherheits-
kräfte total gescheitert ist auch angesichts dessen, dass die
Weltnachfrage nach diesen Drogen wieder zu mehr als

(Spiegel Online vom 15. April 2013)


C
Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1723611900


Sie haben recht, Herr Präsident. Ich bin genauso be-
eindruckt wie Sie. Das war eine Punktlandung vom Ab-
geordneten Ströbele, dessen Frage ich wie folgt beant-
worte: Die Bundesregierung stützt ihre Datenlage zur
Drogensituation in Afghanistan, wie Sie wissen, primär
auf Erkenntnisse der Vereinten Nationen, in diesem Fall
speziell auf die Berichte des Büros der Vereinten Natio-
nen zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC.
Insoweit erhebt sie keine eigenen Daten. Dieser Hinter-
grund wurde Ihnen, Herr Abgeordneter, bereits in einer
Antwort auf Ihre schriftliche Frage vom Februar 2013
mitgeteilt. Einzelheiten zu darüber hinausgehenden
Quellen entnehmen Sie bitte einem Schreiben, das in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinter-
legt ist.

Der letzte VN-Bericht wurde am 15. April 2013, also
deutlich nach Ihrer Februaranfrage, veröffentlicht. Er
enthält bereits Schätzungen zum Umfang des Schlaf-
mohnanbaus in Afghanistan für das Jahr 2013, weist
aber auch darauf hin, dass endgültige Zahlen zur Pro-
duktion von Opium erst nach Auswertung der Ernteer-
gebnisse vorliegen können. Auch in diesem Jahr ist ein
Anstieg der Anbauflächen zu erwarten. Insoweit wird
Afghanistan voraussichtlich der weltweit größte Opium-
produzent bleiben.

Die Bundeswehr hatte nie ein Mandat, im Bereich der
Drogenbekämpfung tätig zu sein. Die im Aufbau befind-
lichen afghanischen Sicherheitskräfte, speziell die Poli-
zei, müssen sich in den nächsten Jahren noch weiterent-
wickeln und ihre Fähigkeiten zur Drogenbekämpfung
verbessern.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723612000

Bitte sehr, Herr Kollege Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Staatsministerin, Sie können davon ausgehen,
dass mir meine früheren Fragen und die Antworten der
Bundesregierung bekannt sind. Weil ich Zweifel an den
Zahlen habe, die Sie mir vor etwa einem Monat ge-
schickt haben, habe ich Sie ganz konkret gefragt und ge-
beten, mir nicht nur die Zahlen der Bundesregierung zu
nennen, sondern auch Zahlen bei nachgeordneten Behör-
den abzufragen, um mir zu bestätigen – nach meinen In-
formationen ist das nämlich so –, dass der Opiumanbau
in Afghanistan inzwischen ein nie gekanntes Maß er-
reicht hat. Das lässt nach elf Jahren Drogenanbaube-
kämpfung doch nur den Schluss zu, dass ebenjene ge-





Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)


scheitert ist. Warum beantworten Sie diese Frage nicht,
sondern reden darum herum? Dass die Bundesregierung
nicht entsprechend beauftragt war usw., das ist mir alles
bekannt.

C
Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1723612100


Herr Abgeordneter, ich sagte bereits, dass Afghanistan
bedauerlicherweise weiterhin der weltweit größte Produ-
zent von Opium, Heroin und Cannabis ist. Ich kann Ihnen
gerne noch einmal die konkreten Zahlen aus dem vom
UNODC veröffentlichten Afghanistan Opium Survey
2012 nennen: Auf einer Fläche von 154 000 Hektar wurde
Schlafmohn angebaut, aus dem etwa 3 700 Tonnen
Opium produziert wurden. Damit stieg die Drogenan-
baufläche im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent.

Das bestätigt Ihre These, auch wenn Sie andere Anga-
ben haben, wie Sie eben noch einmal erläutert haben. In
dem Bericht stand allerdings auch, dass der Ertrag auf-
grund schlechter Witterungsverhältnisse und Pilzbefalls
um 36 Prozent gesunken ist und dass er damit zwar ge-
ringer als 2011, aber immer noch sehr hoch war.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723612200

Herr Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben meine Frage wieder nicht beantwortet. Die
Zahl von 154 000 Hektar Mohnanbaufläche haben Sie
mir schon einmal genannt; die kenne ich. Ich halte diese
Zahl nicht für richtig. Sie ist erheblich höher. Es sind na-
hezu 200 000 Hektar Opiumanbaufläche. Können Sie
mir bestätigen, dass dies die mit Abstand höchste Zahl
seit elf Jahren ist, also seit die Bundeswehr in Afghanis-
tan im Einsatz ist, sei es im Rahmen von ISAF, sei es im
Rahmen des Enduring-Freedom-Mandats?

C
Cornelia Pieper (FDP):
Rede ID: ID1723612300


Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen die Frage beant-
wortet habe. Es ist Ihr gutes Recht, andere Ansichten zu
diesen Zahlen zu haben. Sie haben selbst gesagt, dass Sie
andere Quellen haben. Ich bin auch gerne bereit, Ihnen
Einsicht in die Anlage, die sich als Verschlusssache in
der Geheimschutzstelle befindet, zu gewähren. Sie kön-
nen als Abgeordneter jederzeit Einsicht nehmen.

Wir stellen mit großer Sorge fest, dass sich die Größe
der Anbaufläche nicht verringern lässt, obwohl man in
Afghanistan versucht, dem Problem durch die Beseiti-
gung von Drogenanbauflächen zu begegnen. Das ist aber
in erster Linie eine Aufgabe der afghanischen Regie-
rung. Wir können mithelfen, die afghanische Regierung
zu befähigen, Drogenanbau und Drogenhandel zu be-
kämpfen.

Sie wissen, dass das Auswärtige Amt vier Drogenbe-
kämpfungsprojekte für Afghanistan mit einem Umfang
von über 1 Million Euro bewilligt hat. Deutschland hat
auch den Bau eines Drogenlabors für das Hauptquartier
der Counter-Narcotics Police Afghanistan, CNPA, in

Kabul finanziert. Ich glaube, dass dies der richtige Weg
ist, um dem Problem zu begegnen, auch wenn ich weiß,
dass es bei weitem nicht ausreicht.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Misserfolg!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723612400

Nachfragen dazu liegen jedenfalls jetzt nicht vor.

Die Fragen 39 und 40 der Kollegin Hänsel sollen nun
auch schriftlich beantwortet werden.

Damit kommen wir zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums des Innern.

Ich rufe die Frage 41 des Kollegen Beck auf:
Wie viele afghanische Ortskräfte, die für die Bundeswehr

oder deutsche Organisationen in Afghanistan arbeiten, haben
seit 2002 einen Asylantrag in Deutschland gestellt, und wie

(bei Ablehnung bitte jeweils begründen)


Ich bitte den Parlamentarischen Staatssekretär Ole
Schröder, sie zu beantworten.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1723612500


Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Seit dem Jahr
2002 haben mehr als 32 000 afghanische Staatsangehö-
rige beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
BAMF, einen Asylantrag gestellt. Die erfragten Hinter-
gründe zu Asylantragstellern bzw. die jeweiligen Gründe
für eine Asylantragstellung werden beim BAMF nicht
statistisch erhoben. Daher können konkrete Aussagen
darüber, wie viele afghanische Ortskräfte, die seit 2002
für deutsche Stellen in Afghanistan gearbeitet haben, in
Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, nicht ge-
troffen werden. Nach Schätzungen des BAMF liegt die
Zahl der ehemaligen Ortskräfte, die im Jahr 2012 in
Deutschland Asyl beantragt haben, im niedrigen zwei-
stelligen Bereich.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723612600

Bitte schön, Herr Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723612700

Herr Staatssekretär, es gibt ja im Zusammenhang mit

dieser Frage auch eine innenpolitische Diskussion da-
rüber, ob man den Ortskräften in Afghanistan, die für die
Bundeswehr oder für die deutschen Entwicklungsdienste
tätig waren, nicht grundsätzlich die Aufnahme anbieten
muss, falls sie wegen ihrer Zusammenarbeit mit deut-
schen Stellen unter Druck kommen. Es ist eigentlich
Usus bei Auslandseinsätzen, dass man, wenn man ab-
zieht, den Menschen, die mit einem zusammenarbeiten
und die dadurch gegebenenfalls gefährdet sind, anbietet,
mitzugehen.

Deshalb würde mich schon interessieren, wie viele ei-
nen solchen Antrag gestellt haben. Insbesondere interes-
siert mich – ich hatte danach gefragt; darauf möchte ich
eine Antwort haben –, in wie vielen Fällen Anträge auf
Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland von Orts-
kräften gestellt wurden und wie viele dieser Anträge bis-





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)


lang entweder nicht beschieden oder abgelehnt wurden
und aus welchen Gründen dies gegebenenfalls so ist. Ich
beziehe mich noch einmal auf meine Ausgangsfrage und
bitte um vollständige Beantwortung.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1723612800


Wir machen genau das, was Sie eben von der Bundes-
regierung verlangt haben: Wir stellen den Ortskräften,
die in Afghanistan Gefahren für Leib und Leben ausge-
setzt sind, in Aussicht, dass sie nach Deutschland kom-
men dürfen. Aber das muss natürlich nach einer Einzel-
fallprüfung festgestellt werden.

Bisher haben 24 Ortskräfte des Verteidigungsministe-
riums und 3 Ortskräfte des Bundesministeriums des In-
nern um eine Prüfung und Bewertung ihrer persönlichen
Situation vor dem Hintergrund einer möglichen Bedro-
hung gebeten. Dies wird jetzt im Einzelfall geprüft wer-
den.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723612900

Nächste Zusatzfrage.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723613000

Herr Staatssekretär, ich möchte Sie bitten, uns über

die jeweiligen Verfahrensstände zu informieren. Gibt es
schon Aufnahmezusagen? Gibt es Ablehnungen? Wie
viele von diesen 27 Verfahren, die Sie jetzt genannt ha-
ben, sind noch in der Schwebe?

Ich darf in diesem Zusammenhang darum bitten, dass
Sie versuchen, die nächste Frage zur NPD, die schriftlich
beantwortet wird, diesmal – ich stelle sie zum zweiten
Mal – vollständig zu beantworten. Denn sonst muss ich
Sie als Verfassungsorgan gegebenenfalls im Rahmen ei-
ner Organklage zur Auskunft verpflichten.


(Gisela Piltz [FDP]: Jetzt sofort? Wohl nicht sofort, oder?)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1723613100


Bisher sind 15 Fälle geprüft worden. Dabei handelt es
sich noch nicht um eine formelle Antragstellung. In ei-
nem aktuellen Fall wurde die Gefährdungssituation be-
reits so bewertet, dass eine Aufnahme nach Deutschland
möglich sein wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723613200

Der Kollege Ströbele möchte dazu noch eine Zusatz-

frage stellen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Genau. Danke, Herr Vorsitzender. – Herr Staatssekre-
tär, ich frage mich – und gebe die Frage an Sie weiter –,
mit welcher Begründung eigentlich jetzige oder bald
ehemalige Mitarbeiter der Bundeswehr oder anderer
deutscher oder alliierter Stellen in Afghanistan einen
Asylantrag stellen, zum Beispiel die 27, die Sie genannt
haben. Denn die Sicherheitslage in Afghanistan wird

nach Angaben der Bundesregierung ständig besser und
soll bis zum Ende des Jahres 2014 so gut sein, dass die
afghanischen Sicherheitsbehörden die Sicherheit der Be-
völkerung garantieren können.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1723613300


Inwieweit eine Gefährdungslage für einzelne Orts-
kräfte besteht, muss im Einzelfall geprüft werden. Das
hängt auch davon ab, in welcher Region sie sich befin-
den. Das kann man nicht pauschal beurteilen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723613400

Die Frage 42 des Kollegen Volker Beck soll schriftlich

beantwortet werden. Das gilt auch für die Fragen 43
und 44 des Kollegen Dr. Anton Hofreiter, für die Fragen 45
und 46 des Kollegen Lars Klingbeil, für die Fragen 47
und 48 der Kollegin Brigitte Zypries, die Fragen 49 und 50
des Kollegen Gerold Reichenbach, die Fragen 51 und 52
des Kollegen Michael Hartmann sowie die Fragen 53
und 54 der Kollegin Kirsten Lühmann. Diese waren alle
dem Innenministerium zugedacht.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz. Die Frage 55 des Kollegen
Dr. Tobias Lindner und die Frage 56 der Kollegin Sevim
Dağdelen sollen schriftlich beantwortet werden.

Wir kommen zum Bereich des Bundesministeriums
der Finanzen. Die Fragen 57 und 58 des Kollegen
Manuel Sarrazin, die Fragen 59 und 60 der Kollegin
Dr. Barbara Höll sowie die Fragen 61 und 62 des Kolle-
gen Dr. Axel Troost sind allesamt zur schriftlichen Be-
antwortung angemeldet.

Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales.

Ich darf den Parlamentarischen Staatssekretär Ralf
Brauksiepe bitten


(Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär: Keiner da!)


– tja –,


(Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär: Ich wäre aber da gewesen!)


die mitgebrachten Antworten sorgfältig zu verwahren,
weil nicht auszuschließen ist, dass eine ähnliche Frage
neu gestellt wird und dann tatsächlich beantwortet wer-
den muss.

Die Fragestellerin der Fragen 63 und 64 ist die Kolle-
gin Anette Kramme. Da die Kollegin nicht im Saal ist,
wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgese-
hen.

Die Frage 65 des Kollegen Arfst Wagner wird schrift-
lich beantwortet.

Wir kommen zu den Fragen 66 und 67 der Kollegin
Ulla Jelpke. Da sie nicht anwesend ist, wird verfahren,
wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

Damit ist dieser Geschäftsbereich in der gerade be-
schriebenen Weise heute abgehandelt.





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz auf.

Ich begrüße die Kollegin Behm, die immer noch da
ist, und freue mich, dass der Parlamentarische Staats-
sekretär – –


(Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sich versteckt hat!)


– Wo ist er? – Er ist nicht da. Kann der Herr Staatsminis-
ter oder sonst jemand aushelfen? – Auch nicht. Dann
schauen wir einmal – Frau Behm, haben Sie noch einen
Augenblick Zeit? –,


(Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber natürlich!)


ob wir dieses Problem möglicherweise durch Umstel-
lung der Reihenfolge lösen können.

Dann kommen wir jetzt zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung.

Da Frau Evers-Meyer nicht anwesend ist, wird bei
den Fragen 69 und 70 so verfahren, wie in der Ge-
schäftsordnung vorgesehen.

Aber der Kollege Ströbele ist da.

Daher rufe ich die Frage 71 des Kollegen Ströbele
auf:

Welche Planung haben Bundesregierung und Bundeswehr
für den Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan für die
Zeit nach Ende 2014, wenn bis dahin die Sicherheitslage in
Afghanistan nicht gut ist oder wieder schlechter wird und die
afghanischen Sicherheitskräfte nicht oder nicht mehr in der
Lage sind, die Sicherheit der Bevölkerung ausreichend zu ga-
rantieren, und wie soll nach Auffassung der Bundesregierung
die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan zum Jah-
reswechsel 2014/2015 und danach verbindlich vorgenommen
werden?

Ich bitte den Parlamentarischen Staatssekretär
Schmidt, die Frage zu beantworten.

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723613500


Herr Präsident, im Sinne einer kameradschaftlichen
Zusammenarbeit innerhalb der Bundesregierung


(Heiterkeit der Abg. Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


und in freudiger Wahrnehmung der Präsenz des Kolle-
gen Ströbele erlaube ich mir, diese Frage, die er, wenn
ich es richtig sehe, in gewisser Weise in Anknüpfung an
die Nachfragen, die er bereits der Kollegin Staatsminis-
terin Pieper, also den Zuständigkeitsbereich des Auswär-
tigen Amts betreffend, gestellt hat, wie folgt zu beant-
worten: Die aktuellen Planungen der NATO bezüglich
einer NATO-geführten Ausbildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsmission berücksichtigen die Entwicklun-
gen in Afghanistan und die Planungen der Bundeswehr,
die einer endgültigen Festlegung der Planungen der
NATO vorgreifen.

Der Bundesminister der Verteidigung und der Bun-
desaußenminister haben letzte Woche die in den Bedin-

gungen einer entsprechenden Konzeption genannten
Zahlen und den Rahmen der Ausbildungsmission darge-
stellt. Es geht um 600 bis 800 Soldaten, die im Wesentli-
chen ausbilden sollen. Wir gehen davon aus – das ist
eine der Bedingungen –, dass die Ziele des fortschreiten-
den Aufbaus der afghanischen Sicherheitskräfte und der
Übernahme der Sicherheitsverantwortung im Rahmen
der Umsetzung der sogenannten Transitionsziele erreicht
werden.

Der Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte – ein
ganz wichtiger Aspekt, um dafür zu sorgen, dass die
afghanische Seite die Sicherheitsverantwortung wahr-
nehmen kann – nähert sich, was den Personalumfang be-
trifft, der Zielgröße von 352 000 Soldaten. Es ist beab-
sichtigt, diese Personalstärke bis zum Jahre 2018
beizubehalten. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass
die Bundesregierung in ihrem planerischen Vorschlag
erst einmal von einem Zeitraum von zwei Jahren aus-
geht; das heißt, es geht um die Jahre 2015 und 2016.
Eine weitergehende Vorausschau im Hinblick auf die Si-
cherheitslage zu geben, würden Sie weder von mir ver-
langen, noch wäre ich in der Lage, sie zu geben, ohne ins
Spekulative zu geraten.

Die afghanischen Sicherheitskräfte haben gegenwär-
tig schon 85 Prozent des Landes in eigene Sicherheits-
verantwortung übernommen. Im Norden, dem Verant-
wortungsbereich der Bundeswehr, ist die Übernahme
bereits in allen Distrikten erfolgt. Die derzeit deutlich – –


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723613600

Herr Staatssekretär, Sie achten bitte auch gelegentlich

auf die Zeit, ja?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723613700


Selbstverständlich, Herr Präsident. – Die Planungsan-
nahmen stimmen deswegen grundsätzlich überein: Wir
gehen davon aus, dass sich die Sicherheitslage in Rich-
tung einer gewissen Stabilität so entwickelt, dass es ver-
antwortbar ist, dass wir mit der Ausbildungsmission in
Afghanistan nach 2014 beginnen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1723613800

Kollege Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, die Zahl 315 000 ist mir auch be-
kannt; davon können Sie ausgehen.

Meine Frage: Können Sie bestätigen, dass bei den Si-
cherheitskräften, die derzeit in Afghanistan ausgebildet
sind, jedes Jahr ein Schwund von etwa einem Drittel der
Mannschaftsstärke festzustellen ist? Geben Sie mir
recht, dass, wenn das der Fall ist, zu befürchten ist, dass
nach dem Abzug der alliierten Truppen entweder wieder
ein schrecklicher Bürgerkrieg entsteht oder die NATO
und die internationalen Kräfte dort bleiben?






(A) (C)



(D)(B)


C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723613900


Herr Kollege Ströbele, die Zahlen kann ich nicht be-
stätigen. Wir haben allgemeine Informationen über einen
gewissen Schwund. Ich würde Ihnen, Ihr Einverständnis
vorausgesetzt, die aktuellen Zahlen – soweit sie uns zu-
gänglich sind – noch zuleiten wollen.

Man muss differenzieren zwischen der Entwicklung
bei den afghanischen Streitkräften und bei der afghani-
schen Polizei; dort gab es, wie wir wissen, eine Zeit lang
in der Tat eine sehr hohe Schwundquote.

Man muss auch insgesamt differenzieren – Sie gestat-
ten, dass ich den Blick auf den Norden Afghanistans
richte –: Wir haben im Norden eine relative Stabilität der
afghanischen Streitkräfte: Das 209. afghanische Korps,
das im Wesentlichen der Partner bei der Sicherheitsge-
währleistung im Norden ist, ist ein stabiles und in der
partnerschaftlichen Arbeit durchaus gutes Korps. Sie
wissen, dass wir die Frage der Innentäter – ich suche
nach einem Wort – im Griff behalten, wir zumindest bis-
her erfreulicherweise feststellen können, dass solche
Vorfälle eine absolute Ausnahme darstellen.

Es wird notwendig sein, dass wir uns über die Fragen
der Erkenntnisgewinnung, Nachrichtengewinnung, In-
formation auch immer ein aktuelles Bild von der Sicher-
heitslage verschaffen, auch 2015 und 2016.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723614000

Kollege Ströbele, Sie haben eine zweite Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, Sie haben wieder meine Frage
nicht beantwortet.

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723614100


Das war nicht meine Absicht!


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will sie jetzt noch einmal in anderer Form stellen:
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts dessen, dass
die Vorhersagen bezogen auf den Erfolg des Einsatzes
der Bundeswehr in Afghanistan seit 2011 und der NATO
insgesamt – Enduring Freedom und ISAF – nicht einge-
troffen sind, einzuräumen, dass auch hier zumindest die
Möglichkeit oder hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass
die Voraussage wieder nicht zutrifft? Hat die Bundesre-
gierung für den Fall, dass ihre Sicherheitsvoraussage
nicht eintritt, irgendwelche Pläne? Oder ignorieren Sie
das und sagen: „Wir schauen uns das am 1. Januar 2015
an, und dann überlegen wir neu“?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723614200


Herr Kollege, ich will mich entschuldigen, wenn ich
Ihre Frage nicht beantwortet haben sollte.

Ihre „Stimmen Sie mir zu“-Anfragen beantworte ich
allerdings so nicht. Ich versuche, zu differenzieren: Ich
stimme Ihnen insoweit zu, als es – so habe ich Sie auch
verstanden – notwendig ist, dass die Sicherheitslage ge-
nau analysiert wird. Ich habe mir in meiner langjährigen
politischen Arbeit und aufgrund meiner Lebenserfah-
rung angewöhnt, Prognosen über Entwicklungen – in
Afghanistan und anderswo – große Skepsis entgegenzu-
bringen.

Denken Sie an die Tatarenmeldungen in Afghanistan.
Ich erinnere an den bildhaften Satz einer verantwortli-
chen Kirchenführerin: „Nichts ist gut in Afghanistan.“ –
Der war falsch und daneben. Das gilt genauso für die
Vorstellung, in Afghanistan würde sozusagen ein irdi-
sches Paradies entstehen. Die Wahrheit liegt, wie so oft,
in der Mitte und ist in den Regionen unterschiedlich.

Wir werden uns die Mühe machen, die Sicherheits-
lage Punkt für Punkt zu beurteilen, und dann – ich würde
mich freuen, wenn Sie das so akzeptieren würden – ein
Stück auch auf Voraussehbarkeit und Sicht zu fahren. Ich
bin nicht in der Lage, Ihnen heute eine Prognose dafür
zu geben, wie sich Afghanistan bis 2020 sicherheitsmä-
ßig entwickeln wird. Ich bin allerdings mit einem gewis-
sen Optimismus ausgestattet, sodass ich sagen kann,
dass sich das, was sich in den letzten elf Jahren in Af-
ghanistan entwickelt hat, heute räsonabel und erträglich
darstellt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723614300

Kollege Volker Beck hat eine Nachfrage.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723614400

Vor dem Hintergrund, den Sie gerade geschildert ha-

ben, dass es schwer ist, eine Sicherheitsprognose für die
Zukunft abzugeben, will ich wissen, wie die Bundes-
wehr mit ihren Ortskräften umgeht und ob sie sie da-
rüber informiert, dass es Aufnahmemöglichkeiten in
Deutschland gibt. Wie stellen Sie den Ortskräften der
Bundeswehr die Aussicht auf Erfolg bezüglich dieser
Aufnahmemöglichkeiten in Deutschland jeweils dar?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723614500


Lieber Herr Kollege Beck, Sie haben dem Kollegen
Schröder, BMI, ja eine Frage gestellt, die in diese Rich-
tung ging, und mit der Androhung juristischen Unge-
machs auch Zahlen herausverlangt; ich darf das so fest-
stellen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bezog sich auf die NPDFrage, die leider nicht mündlich beantwortet werden konnte!)


– Ich habe mich auf die Zahlen hinsichtlich der Asylbe-
werber bzw. der behandelten Fälle von Ortskräften in
Afghanistan sowohl des BMI als auch des Auswärtigen
Amts und des Bundesministeriums der Verteidigung be-
zogen.

Ich kann Ihnen hier nicht mit einer Antwort dienen,
weil es bei Ihrer Zusatzfrage eigentlich nicht um das Si-





Parl. Staatssekretär Christian Schmidt


(A) (C)



(D)(B)


cherheitsszenario ging, was ja, Herr Präsident, bei stren-
ger Bewertung des zulässigen Inhalts von Zusatzfragen
der Fall sein müsste. Ich biete allerdings an, die Zahlen
nachzuliefern, damit Sie mir nicht auch juristisches Un-
gemach androhen oder eventuell auch noch das Bundes-
verfassungsgericht bemühen müssen, das sich ja häufi-
ger mit Klagen aus dieser Stadt befassen muss.


(Iris Gleicke [SPD]: Das steht Ihnen nicht zu! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Eine Klarstellung, Herr Präsident!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723614600

Das kann nur eine Klarstellung und keine Nachfrage

sein. Einen Satz, bitte, Kollege Volker Beck. Sie kennen
die Geschäftsordnung und wenden sie ja ununterbrochen
an. Insofern wissen Sie, was Sie zu tun haben.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Und zu lassen!)


Bitte schön.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723614700

Und ich weiß natürlich, dass der Präsident die Sitzung

leitet.

Ich wollte nur zwei Sachen klarstellen:

Meine Einlassung bezüglich der Organklage bezog
sich darauf, dass die Bundesregierung die Frage zum
NPD-Verbotsverfahren endlich wahrheitsgemäß und
umfassend beantworten soll, weil sie entsprechend ge-
stellt wurde.

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723614800


Herr Kollege Beck, dann nehme ich das mit dem Aus-
druck der Erleichterung zurück.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723614900

So geht es natürlich nicht.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723615000

Von Ihnen hatte ich nicht Zahlen erfragt, sondern ich

hatte darum gebeten, zu sagen, was Sie den Ortskräften
sagen, was sie machen können, um eine Aufnahme hier
bewilligt zu bekommen, und wie Sie die Aussichten dar-
stellen.

Die Zahlen hat der Herr Kollege Schröder genannt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723615100

Jetzt Herr Staatssekretär, und dann ist dieser Punkt

beendet.

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1723615200


Bevor wir jetzt allgemein erleichtert sind, darf ich sa-
gen: Diese schwierige Frage, die Sie stellen, ist existen-
ziell für unsere Ortskräfte. Ich darf mich insofern aber
doch der Antwort des Kollegen Schröder anschließen,
dass wir eine Einzelfallprüfung vornehmen werden.

Zum Zeitraum, nach dem Sie fragen: Das geschieht
natürlich, bevor Afghanistan eine andere Sicherheits-
struktur erhält. Der Rahmen ist bis 2014 gesteckt. Wir
wollen uns nach pflichtgemäßem Ermessen und im Be-
wusstsein einer gewissen Vorsorgeverantwortung für die
für uns tätigen afghanischen Kräfte dann auch so zügig
wie möglich entscheiden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723615300

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Jetzt springen wir,

wie wir vorhin vereinbart haben, zurück in den Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zur Beantwor-
tung der Frage steht der Parlamentarische Staatssekretär
Dr. Gerd Müller zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 68 unserer Kollegin Cornelia Behm
auf:

Welche Schlussfolgerungen für die Agrarstrukturpolitik
zieht die Bundesregierung aus der von ihr in Auftrag gegebe-
nen Studie des Thünen-Instituts, der zufolge der Einfluss von
Kapitalanlegern in der ostdeutschen Landwirtschaft gewach-
sen ist und voraussichtlich weiter wachsen wird, und mit wel-
chen Mitteln will sie den negativen Aspekten dieser Entwick-
lung, wie zum Beispiel dem verstärkten Arbeitsplatzabbau
und den Spezialisierungstendenzen, die dem Ziel zuwiderlau-
fen, Stoff- und Produktionskreisläufe zu schließen, begegnen?

Herr Müller, ich bitte Sie, zu antworten.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1723615400


Vielen Dank, Herr Präsident. – Entschuldigung, dass
ich eben einige Sekunden zu spät gekommen bin.

Frau Behm, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Das
Thünen-Institut hat im Auftrag des BMELV und auf
Bitte der Agrarministerinnen und Agrarminister der Län-
der den Entwurf eines internen Zwischenberichts der
Studie zu Ausmaß und Entwicklung des Erwerbs von
Kapitalanteilen durch nichtlandwirtschaftliche Investo-
ren und landwirtschaftliche Unternehmen vorgelegt. Der
verschärfte Wettbewerb um Eigentum und Flächenbe-
wirtschaftung ist ein allgemeiner Trend, an dem auch
viele erfolgreiche landwirtschaftliche Unternehmen teil-
nehmen.

In vielen Betrieben haben die Anteilskäufe positive
Effekte, bedeuten meist eine verstärkte Investitionstätig-
keit, eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit und die Siche-
rung von Arbeitsplätzen. In anderen Betrieben kommt es
zu Spezialisierungstendenzen, beispielsweise im Biogas-
markt und bei der Fruchtveredelung, zu Rationalisierun-
gen und auch zu einem Abbau von Arbeitskräften.

Im Hinblick auf mögliche Konsequenzen sind in die-
sem Fall insbesondere die Länder gefragt, denen in der
Föderalismusreform I im Jahr 2006 die Zuständigkeit für
das landwirtschaftliche Grundstücksverkehrsrecht über-
tragen wurde. Die Länder sind auch deshalb gefragt,
weil Ergebnisse der Studie belegen, wie unterschiedlich
die Situation auf dem Bodenmarkt in den einzelnen Re-
gionen ist.





Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller


(A) (C)



(D)(B)


Das Ganze ist kompliziert, aber Sie, Frau Behm, ha-
ben es verstanden; denn Sie sind die Fachfrau dafür.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723615500

Frau Kollegin Behm hat die erste Nachfrage. Bitte

schön, Frau Kollegin Behm.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723615600

Im Zusammenhang mit dem Vorliegen dieser Studie

wurde darauf hingewiesen, dass das Agrarressort, also
Ihr Ressort, eine Bewertung dieser Entwicklung vermei-
det und auf positive und negative Effekte, wie Sie sie ge-
rade angeschnitten haben, verweist. Ich meine schon,
dass der Verweis auf die Zuständigkeit der Bundesländer
insofern nicht ausreicht, als Sie als zuständiges Ressort
durchaus eine Meinung dazu haben könnten. Ich finde,
Sie sollten zum Ausdruck bringen, was aus Ihrer Sicht
auf Landesebene sinnvollerweise umzusetzen wäre.

Es gibt ja das Grundstücksverkehrsgesetz, das Ver-
pachtung und Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke
regelt. Wäre es aus Sicht der Bundesregierung nicht
sinnvoll und notwendig, die grundstücksverkehrsrechtli-
che Genehmigungspflicht auf die Veräußerung von Ge-
sellschaftsanteilen landwirtschaftlicher Unternehmen
auszuweiten? Bisher geht es ja immer nur um Grundstü-
cke. Hier wäre jetzt die Frage: Kann man das Ganze auf
Gesellschaftsanteile ausweiten?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1723615700


Frau Kollegin, diese Frage ist natürlich interessant.
Ich muss Sie noch einmal darauf verweisen, dass wir es
hier eben mit der Gesetzgebungskompetenz der Länder
für den landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr zu tun
haben. Im Föderalismus wäre vieles zwar wünschens-
wert – etwa die Stärkung der Bundeskompetenz –, aber
so ist das nun einmal.

Wir haben uns – das möchte ich Ihnen gerne zur
Kenntnis geben; vielleicht haben Sie es noch nicht erfah-
ren – auf der Amtschef- und Agrarministerkonferenz
vom 10. bis 12. April 2013 in Berchtesgaden zusammen
mit den Bundesländern mit diesem Thema sehr ausführ-
lich beschäftigt. Es gibt dazu einen umfassenden Be-
richt. Darin wird unter anderem auf die Positionierung
der Länder eingegangen. Das ist ein Thema, das wir mit
den Ländern besprechen müssten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723615800

Frau Kollegin Behm, Sie haben die Möglichkeit, eine

zweite Nachfrage zu stellen.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723615900

Ich gebe zu, es ist so, dass das Grundstücksverkehrs-

recht in die Hoheit der Länder übergegangen ist. Es wird
leider viel zu wenig angewendet. Aber die Bundesregie-
rung hat ja immerhin über die Privatisierungsgrundsätze
mit der Hoheit über die BVVG-Privatisierungstätigkeit
ein gewisses Aktionsfeld, mit dem sie immer noch Ein-
fluss auf die Entwicklung der Agrarstrukturen, zumin-

dest in Ostdeutschland, nehmen kann. Sie hat damit die
Möglichkeit, diskriminierungsfreie Regelungen zum Di-
rekterwerb und zu den Ausschreibungen zu schaffen und
dafür zu sorgen, dass vor allem kleine Betriebe, die für
Kapitalanleger weniger interessant sind, bei den Aus-
schreibungen zum Zuge kommen, zum Beispiel durch
kleinere Losgrößen, aber auch dadurch, dass man die
Höchstgrenze für den Erwerb von BVVG-Flächen redu-
ziert.

Meine Fraktion hat ja entsprechende Vorschläge ge-
macht; einiges davon ist auch mit den Ländern diskutiert
worden. Da würde ich gerne wissen, wie der Stand der
Abstimmung mit den Ländern in Bezug auf den Vor-
schlag ist, die Losgrößen herabzusetzen, und was die
Bundesregierung von dem Vorschlag hält, für den Er-
werb von BVVG-Flächen eine Obergrenze – zum Bei-
spiel 100 Hektar – über alle Verkaufsarten hinweg einzu-
führen.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1723616000


Das war jetzt natürlich eine sehr differenzierte Frage
zum Verfahren der über die BVVG geregelten Vergabe.
Dies nehme ich gerne mit, Frau Behm, um Ihnen schrift-
lich differenziert zu antworten; denn dazu ist es notwen-
dig, dass entsprechende Rückfragen gestellt werden. Ich
sehe Ihr Anliegen, das auch unser Anliegen ist, dass wir
vor Ort, insbesondere in den ostdeutschen Ländern, bei
Grund und Boden – Grund und Boden ist nach wie vor
attraktiv – nicht zu einer kompletten Loslösung der In-
vestoren aus den Regionen dadurch kommen, dass sich
hier private Kapitalgesellschaften in großem Stile in den
Bodenerwerb einschalten. Dies ist ebenso Ihr Ziel wie
unser Ziel. Ich nehme dies also gern mit und gebe Ihnen,
so Sie einverstanden sind, einen differenzierten schriftli-
chen Bericht auf die doch sehr detaillierte Frage, zu der
ich aus dem Stand heraus nicht sagen kann, wie die
BVVG dies nun im Einzelnen handhabt.


(Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723616100

Vielen Dank, Frau Behm und Herr Staatssekretär

Dr. Müller.

Die Fragen 72 und 73 des Kollegen Dr. Ernst Dieter
Rossmann aus dem Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden
schriftlich beantwortet, sodass wir zum Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums für Gesundheit kom-
men. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette
Widmann-Mauz steht zur Beantwortung der Fragen zur
Verfügung.

Die Fragen 74 und 75 der Kollegin Dr. Martina
Bunge werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen daher nun zur Frage 76 der Kollegin
Elisabeth Scharfenberg:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Reaktion des Bun-
desministeriums für Gesundheit auf die Kritik der Stiftung
Warentest, dass für eine vollständige Absicherung im Pflege-
fall der Pflege-Bahr (Pflegezusatzversicherung) mit einer un-





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


geförderten Pflegetagegeldversicherung ergänzt werden
sollte, nachdem der Pflege-Bahr doch eigentlich gerade Men-
schen mit geringem Einkommen oder mit Vorerkrankungen,
die keine zusätzliche ungeförderte Pflegetagegeldversiche-
rung abschließen können, den Abschluss einer Pflegezusatz-
versicherung ermöglichen sollte, und warum sollten Men-
schen, die sich ungeförderte Pflegezusatzversicherungen
leisten können, den in allen Belangen ungünstigeren Pflege-
Bahr abschließen?

Ich bitte Sie, Frau Staatssekretärin, diese Fragen zu
beantworten.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723616200


Herr Präsident! Frau Kollegin Scharfenberg, die Bun-
desregierung widerspricht der in Ihrer Frage angeführten
Einschätzung zur geförderten Pflegevorsorge im Ver-
hältnis zu ungeförderten Pflegezusatzversicherungen
ausdrücklich. Das Ziel der Bundesregierung bei der
staatlich geförderten Pflegevorsorge ist es, den Einstieg
in die private Vorsorge zu fördern. Die staatlich ge-
förderte Pflegevorsorge leistet damit einen wichtigen
Beitrag insbesondere dazu, die Finanzierungslücke zwi-
schen zukünftigen Pflegekosten und den Pflegeleistun-
gen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu reduzieren.
Dies kann insbesondere auch Menschen mit Vorerkran-
kungen oder Menschen mit unterdurchschnittlichem
Einkommen helfen, im Pflegefall eine größere Freiheit
zu haben, um zu entscheiden, wie sie gepflegt werden
wollen.

Darüber hinaus sehen die gesetzlichen Regelungen,
denen geförderte Produkte dann auch genügen müssen,
zahlreiche Vorteile gegenüber ungeförderten Produkten
vor, zum Beispiel niedrigere Verwaltungs- und Ab-
schlusskosten oder Regelungen zur Ruhendstellung im
Falle von finanzieller Hilfebedürftigkeit.

Wer darüber hinaus eine vollständige Deckung der Fi-
nanzierungslücke wünscht, der sollte sich sicherlich ver-
schiedene Angebote einholen und auch prüfen, welche
Absicherung im jeweiligen Einzelfall das beste Preis-
Leistungs-Niveau bietet. In vielen Fällen wird es sicher
eine Kombination aus geförderter und ungeförderter
Pflegezusatzversicherung sein.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723616300

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Sieht denn die
Bundesregierung die Gefahr, dass sich im Pflege-Bahr
– Sie haben es ja eben kurz erwähnt – nur die schlechten
Risiken – ich meine mit schlechten Risiken die Men-
schen, die chronisch krank sind – sammeln und dass die
Beiträge daraufhin entsprechend stark ansteigen müss-
ten?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723616400


Frau Kollegin Scharfenberg, nein, diese Befürchtung
sehen wir nicht. Wir sehen, dass im Moment in der pri-

vaten Pflegeversicherungswirtschaft in der Regel unge-
förderte Pflegeprodukte nur noch in Kombination mit
der geförderten Vorsorge angeboten werden und damit
eine Risikodurchmischung gegeben sein wird. Deshalb
teilen wir diese Befürchtungen nicht.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723616500

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wie will denn die Bundesregierung der Gefahr stark
steigender Beiträge im Pflege-Bahr konkret begegnen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723616600


Frau Kollegin Scharfenberg, bereits die gesetzlichen
Regelungen sehen Maßnahmen vor, die den Anstieg der
Beiträge dämpfen. Insbesondere die Begrenzung der Ab-
schluss- und Vermittlungskosten sind hier zu nennen, die
zu einer günstigeren Kostenentwicklung von geförderten
Produkten gegenüber nichtgeförderten Produkten füh-
ren.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723616700

Jetzt hat unsere Kollegin Cornelia Behm eine Nach-

frage. Bitte.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723616800

Frau Staatssekretärin, glaubt die Bundesregierung,

dass die Förderung von 5 Euro im Monat beim Pflege-
Bahr, der zumeist ohnehin schon wesentlich höhere Ta-
rife als ungeförderte Pflegezusatzversicherungen hat und
dessen Tarife voraussichtlich weiter steigen werden,
wirklich einen Anreiz bietet, eine solche Versicherung
abzuschließen? Soll die Förderung von 5 Euro im Monat
die Risiken des Kontrahierungszwangs ausgleichen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723616900


Frau Kollegin Behm, 5 Euro bei einem Mindesteigen-
beitrag von 10 Euro für eine gesetzlich geförderte pri-
vate Pflegevorsorge machen insbesondere in den Berei-
chen, in denen das vereinbarte Leistungsvolumen dem
gesetzlichen Minimum entspricht, bis zu 30 Prozent des
eigentlichen Beitrages aus. Das ist eine erhebliche Er-
leichterung, insbesondere für Geringverdiener, um in
eine private Pflegevorsorge einzusteigen. Deshalb halten
wir dies angesichts der Tatsache, dass viele Menschen
aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko
keinen Vertrag über ein nichtgefördertes Vorsorgepro-
dukt abschließen können, weil die Versicherungen sie
ablehnen, für ein wirklich gutes Angebot, den Einstieg
zur Deckung von Lücken im Alter frühzeitig zu begin-
nen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723617000

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


Wir kommen jetzt zur Frage 77, ebenfalls unserer
Kollegin Elisabeth Scharfenberg:

Wie beurteilt die Bundesregierung den Hinweis der Stiftung
Warentest, dass die Beiträge zum Pflege-Bahr, die ja auch bei
Pflegebedürftigkeit weitergezahlt werden müssen, bei ungünsti-
ger Beitragsentwicklung und fehlender Leistungsdynamisie-
rung im Extremfall die im Pflegefall ausgezahlten Leistungen,
etwa in der Pflegestufe 0 oder I, sogar übersteigen können, und
gedenkt die Bundesregierung, als Konsequenz daraus die Bei-
tragszahlung im Pflegefall als Kriterium für die Gewährung der
staatlichen Förderung abzuschaffen?

Ich darf Sie um die Beantwortung bitten.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723617100


Frau Kollegin Scharfenberg, die Aussagen der Stif-
tung Warentest zu den Risiken der Beitragsentwicklung
werden von uns nicht geteilt. Da die Versicherungsunter-
nehmen ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen vor-
nehmlich in Kombination mit geförderten Pflegezusatz-
versicherungen anbieten, ist vielmehr damit zu rechnen,
dass sich die für die Beitragskalkulation maßgebliche
Risikostruktur der Versicherten von geförderten Zusatz-
versicherungen mit zunehmender Fallzahl immer weiter
an jene von ungeförderten Zusatzversicherungen anglei-
chen wird.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass eine Beitragsfrei-
heit im Leistungsfall durch entsprechend höhere Prä-
mien vorfinanziert werden müsste. Der Beitrag ist zu-
dem, gemessen am Leistungsanspruch im Leistungsfall,
in aller Regel geringfügig. Schließlich steht es den Versi-
cherten frei, Verträge mit einer Dynamisierung des Leis-
tungsanspruchs zu vereinbaren.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723617200

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine erste Nachfrage bezieht sich auf die Beitrags-
weiterzahlung nach dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Warum hat die Bundesregierung denn genau das zum
Kriterium gemacht? Es gibt auch ungeförderte Verträge,
bei denen die Beitragszahlung nach Eintritt der Pflege-
bedürftigkeit endet.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723617300


Sehr geehrte Frau Kollegin Scharfenberg, zunächst
einmal möchte ich bemerken, dass sowohl in der gesetz-
lichen als auch in der privaten sozialen Pflegeversiche-
rung die Beiträge bei Leistungsbezug weiter entrichtet
werden. Ich denke, auch das gehört in diesen Kontext
mit hinein. Im Vergleich zu nicht geförderten Produkten
ergibt sich hier keine generelle Schlechterstellung, son-
dern wir haben auch hier eine Analogie.

Es ist aber zu berücksichtigen, dass sich die Frage der
Prämiengestaltung natürlich immer an den Leistungen
oder den geringen Beitragseinnahmen bemessen muss.
Somit führt diese Regelung zu einem ausgewogenen
Verhältnis zu den vorhandenen gesetzlichen wie privaten
Vorsorgeprodukten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723617400

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Elisabeth

Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine zweite Nachfrage bezieht sich auf die steigen-
den Beiträge, mit denen zu rechnen ist. Plant denn die
Bundesregierung, die Förderung zu dynamisieren, um
steigende Beiträge aufzufangen?

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723617500


Frau Kollegin Scharfenberg, wie ich Ihnen auf eine
der vorangegangenen Fragen bereits geantwortet habe,
teilen wir die Befürchtung der Beitragssatzentwicklung
so nicht. Im Übrigen steht es den Vertragspartnern frei,
auch eine Dynamisierung abzusichern und dies vertrag-
lich zu vereinbaren.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723617600

Die Frau Kollegin Cornelia Behm hat noch eine

Nachfrage. – Bitte schön, Frau Kollegin.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723617700

Ich würde gerne wissen, Frau Staatssekretärin, ob die

Bundesregierung plant, die Grundsicherung im Alter da-
hin gehend weiterzuentwickeln, dass sie auch die Wei-
terzahlung der Beiträge zum Pflege-Bahr ermöglicht.

A
Annette Widmann-Mauz (CDU):
Rede ID: ID1723617800


Frau Kollegin Behm, auch dazu gilt: Wir haben in an-
deren sozialen Sicherungssystemen der Pflegeabsiche-
rung bisher keine Weiterzahlung der Prämien bzw. Bei-
träge bei Leistungsbezug vorgesehen. Diskussionen
darüber, in der geförderten Pflegevorsorge eine Weiter-
zahlung der Prämien bzw. Beiträge vorzusehen, finden
in der Bundesregierung derzeit nicht statt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723617900

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Die Fragen 78 und 79 der Kollegin Maria Klein-
Schmeink und die Frage 80 des Kollegen Dr. Ilja Seifert
werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Frage 81 des Kollegen Dr. Ilja Seifert, die Fragen 82
und 83 der Kollegin Bettina Herlitzius, die Fragen 84
und 85 des Kollegen Gustav Herzog und die Fragen 86
und 87 des Kollegen Herbert Behrens werden schriftlich
beantwortet. Somit sind wir am Ende unserer Frage-
stunde.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15.35 Uhr. Dann fah-
ren wir mit der Aktuellen Stunde fort.

Die Sitzung ist unterbrochen.


(Unterbrechung von 15.26 bis 15.35 Uhr)







(A) (C)



(D)(B)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere

unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Große Vermögen durch Neuverhandlung des
deutsch-schweizerischen Steuerabkommens
sowie durch eine Vermögensabgabe heran-
ziehen

Erster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege
Dr. Thomas Gambke. Bitte schön, Kollege Dr. Thomas
Gambke.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Wir Grünen haben zum
Thema „Steuerabkommen, Steuerhinterziehung“ heute
eine Aktuelle Stunde beantragt, weil durch die aktuell
bekannten Fälle oder besser durch den aktuell bekannten
Fall eines deutlich wird: Um wirksam Steuerhinterzie-
hung zu bekämpfen, brauchen wir Transparenz und nicht
eine anonyme Abgeltungsteuer.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Jetzt ist der Weg frei für automatischen Informationsaus-
tausch.

Der Koalition wird in diesen Tagen noch einmal klar
vor Augen geführt, in welches Desaster wir hinein-
gerutscht wären, wenn wir uns für die Anonymität ent-
schieden hätten. Sie versuchen, mit Halbwahrheiten, mit
Verdrehungen, teilweise mit Falschaussagen Ihre Posi-
tion zu untermauern. Ich finde das unerträglich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Holger Krestel [FDP]: Wir haben doch noch gar nichts gesagt!)


Sie haben zum Beispiel gesagt, es gäbe keinen An-
stieg bei den Selbstanzeigen. Ich lese im Handelsblatt,
dass die Zahl der Selbstanzeigen sehr deutlich gestiegen
ist. Es gibt 3 356 Selbstanzeigen in den großen Bundes-
ländern. Das zeigt doch auch, wie wichtig im Moment
das Instrument des Ankaufs der CDs ist: weil es den not-
wendigen Druck ausübt, zur Selbstanzeige zu greifen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Uli Hoeneß war nicht der einzige Vermögende, der
offenbar berechnend darauf gebaut hat, bei dem kusche-
ligen Steuerabkommen in die Anonymität abgleiten zu
können. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen: Zocken darf sich nicht lohnen!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir wollen Brücken bauen für die Menschen, die in
die Steuerehrlichkeit zurück wollen. Die strafbefreiende
Selbstanzeige ist ein richtiges Instrument. Voraussetzung
muss aber Transparenz sein.

Erinnern wir uns doch noch einmal an die Beratungen
im Finanzausschuss. Wir hatten 23 Sachverständige ge-
laden. Zugegeben, 4 haben sich für das Steuerabkommen
ausgesprochen: Das war ein deutscher Steuerberater, das
war der Staatssekretär des Schweizer Finanzministe-
riums, das war ein Vertreter der UBS, und das war ein
Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Koalition, wenn man sich bei den Schweizern
unterhakt, ist es kein Wunder, dass man dort die Zustim-
mung zu diesem Steuerabkommen bekommt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Wir standen damals vor einer Weggabelung: entweder
Verbleiben in der Anonymität oder Schaffung von
Transparenz mit einem Abkommen, wie es übrigens die
Amerikaner schon im Mai davor unterzeichnet hatten.
Das ist das sogenannte FATCA – Foreign Account Tax
Compliance Act. Sie haben das ignoriert. Was haben wir
erlebt, als wir vor etwas mehr als einem dreiviertel Jahr
zusammen mit dem Finanzausschuss in Luxemburg wa-
ren? Damals sagte uns der luxemburgische Finanzminis-
ter Frieden: „Unter dem Eindruck des Steuerabkommens
mit der Schweiz sind wir nicht bereit, dem automati-
schen Informationsaustausch zuzustimmen.“ Das ist
doch die Wahrheit gewesen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Joachim Poß [SPD]: So ist es!)


Österreich hat sich damals in gleicher Art und Weise ge-
äußert.

Was sagt Herr Frieden jetzt, nach dem Scheitern,
nachdem der Bundesrat widersprochen hatte? – Er sagt,
er werde der EU-Zinsrichtlinie zustimmen. Ich will es an
dieser Stelle noch einmal deutlich sagen – ich habe das
in allen meinen Reden so gesagt –: Ich erinnere mich an
die Herren der Koalition – ich erinnere mich an Sie, Herr
Schäuble –, die immer die Verbindung zwischen dem
Steuerabkommen mit der Schweiz und den Maßnahmen,
die innerhalb der EU und auch der USA unternommen
wurden, also EU-Zinsrichtlinie und dem FATCA-
Abkommen, bestritten haben. Es ist doch jetzt deutlich
geworden, dass diese Verbindung bestand; denn jetzt hat
geradezu ein Dammbruch in Richtung eines automati-
schen Informationsaustauschs stattgefunden, und das
haben wir denjenigen zu verdanken, die in den Bundes-
ländern die richtige Entscheidung getroffen haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich fordere Sie auf: Kommen Sie zur Vernunft
zurück! Es ist doch eine alte Regel – und ich bin nicht
ganz unerfahren in der Sache –: Transparenz ist eine





Dr. Thomas Gambke


(A) (C)



(D)(B)


unabdingbare Voraussetzung für Ehrlichkeit und Ge-
rechtigkeit. Das ist doch der Grundsatz, an dem wir uns
orientieren müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Sie haben für einen Judaslohn von 1,6 Milliarden
Euro – nicht 2 Milliarden Euro, es werden immer
Franken und Euro verwechselt; es waren auch nicht
10 Milliarden Euro, das ist eine nie bestätigte Summe –
versucht, die Steuerehrlichen zu verraten. Das ist uner-
träglich;


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


denn was wir brauchen, ist Transparenz. Wir brauchen
den Informationsaustausch, wir brauchen auch die
länderbezogenen Offenlegungspflichten, Country by
Country Reporting.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wir brauchen, aber Sie können nicht!)


Auch das wurde von Ihnen abgelehnt. Ich bin froh, dass
uns jetzt noch einmal so deutlich vor Augen geführt
wurde, wie wichtig die Ablehnung im Dezember letzten
Jahres war.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618100

Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist

unser Kollege Dr. Hans Michelbach.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Hans Michelbach (CSU):
Rede ID: ID1723618200

Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kolle-

gen! Die Opposition hat in den vergangenen Tagen einen
bedauerlichen steuerrechtlichen Fall benutzt, um ihre ge-
fährliche Polemik gegen die sogenannten Reichen zu
verschärfen, ihre maßlosen Steuer- und Abgabenpläne
zu rechtfertigen


(Zurufe von der SPD: Oh!)


und ihre verantwortungslose Blockade zum Steuer-
abkommen mit der Schweiz zu verschleiern. Keinen an-
deren Zweck hat diese Aktuelle Stunde.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind doch Ihre Freunde! Die laden Sie doch ein!)


Mit Ihrer schäbigen Schmutzkampagne


(Zurufe von der SPD: Oh!)


überziehen Sie wieder einmal aus wahltaktischen Grün-
den. Das muss ich Ihnen sagen. Herr Steinmeier und
Herr Pronold haben von CSU-Steuerhinterziehern ge-
sprochen. Das ist schäbig, dreist und unverschämt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Joachim Poß [SPD]: Sie wissen ja, worüber Sie reden!)


Herr Hoeneß ist weder CSU-Mitglied, noch hat er der
CSU etwas gespendet.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den kennen Sie gar nicht!)


Das hätten Sie der Bundestagsdrucksache jederzeit ent-
nehmen können. Aber Sie setzen das Gegenteil in Um-
lauf und verhalten sich nach dem Motto: Es wird schon
etwas hängen bleiben. – Deswegen, meine Damen und
Herren von der Opposition: Das lassen wir Ihnen nicht
mehr durchgehen. Das können wir nicht akzeptieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Es gab und gibt derzeit zum Steuerabkommen mit der
Schweiz keine Alternative,


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


um die jährlichen Verjährungen von Steuerhinterziehung
zu unterbinden. Wir legalisieren keine Steuerhinterzie-
hung. Minister Schäuble hat seine Verhandlungsspiel-
räume bis an den Rand ausgeschöpft und ist sogar da-
rüber hinausgegangen. Er hat letzten Endes das Ergebnis
erreicht, das machbar war. Es gibt weitere Initiativen von
Minister Schäuble auf EU-Ebene und auf G-20-Ebene;
mit der OECD werden weitere Maßnahmen verschärft.
Das sollten Sie einmal anerkennen.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Zur Wahrheit gehört auch: Rot-Grün hat unter Bun-
desfinanzminister Eichel mit einer Steueramnestie
durchaus zweifelhafte Angebote an Steuerhinterzieher
zu verantworten. Darüber sprechen Sie heute gar nicht
mehr. Dagegen wollten wir mit dem Abkommen mit der
Schweiz Vermögen bis zu 41 Prozent besteuern. Das
trägt zur Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit für
alle bei, und zwar lückenlos. Ihre CDs bieten keinen
lückenlosen Zugriff auf Steuerpflichtige. Das ist der
Unterschied, den Sie anerkennen sollten.

Bei einer strafbefreienden Selbstanzeige gilt in Deutsch-
land im Übrigen auch das Steuergeheimnis, und da gilt
selbstverständlich auch die Anonymität.


(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht gegenüber den Finanzbehörden! Das stimmt doch gar nicht!)


Sie sagen, wir wollten Anonymität gewähren. Dazu sage
ich Ihnen: Diese ist bei dem Steuergeheimnis selbstver-
ständlich gegeben. Deswegen sollten Sie den Menschen
wirklich sagen, was Sache ist.

Unabhängig davon hat diese Koalition mit dem
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz die Anforderungen für
die strafbefreiende Selbstanzeige wesentlich verschärft
und über 40 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlos-
sen. Das war bisher noch nie der Fall. Diese Koalition ist
im Bereich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung so





Dr. h. c. Hans Michelbach


(A) (C)



(D)(B)


erfolgreich wie noch keine Koalition vorher, meine Da-
men und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lachen des Abg. Manfred Zöllmer [SPD])


Unser generelles Ziel ist der automatische Informa-
tionsaustausch mit allen Ländern. Bis dahin gilt: Die
Blockade des ersten Steuerabkommens mit der Schweiz
bleibt falsch, weil das letzten Endes der erste Schritt in
die richtige Richtung gewesen wäre.


(Zurufe von der SPD: Nein! – Joachim Poß [SPD]: Nein, das war der Blockadeschritt!)


Das wissen Sie von den Grünen und der SPD genau.

Ihre Aufgeregtheit – das sage ich Ihnen ganz deutlich –
hat einen ganz anderen Grund, meine Damen und Herren
von der Opposition:


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Einzige, der hier brüllt, sind Sie, Herr Michelbach!)


Sie müssen ablenken, ablenken vom eigenen Versagen;
denn außer hohlen Sprüchen und Klassenkampf haben
Sie im Bereich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung
nichts zu bieten, aber auch gar nichts.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Regelung der Besteuerungsfragen zwischen
Deutschland und der Schweiz unter Rot-Grün: Fehl-
anzeige, nichts, aber auch gar nichts! Der Bundesfinanz-
minister Steinbrück hatte beim Thema „Steuerabkommen
mit der Schweiz“ ein totales Handlungsdefizit. Sein
Credo „Kavallerie statt Diplomatie“ war die Blendgra-
nate, die er letzten Endes zu verantworten hat. Nichts au-
ßer Verhärtungen, Drohungen, Verzögerungen und damit
mehr Steuerhinterziehung bei täglich neuen Verjährun-
gen ist übrig geblieben.


(Joachim Poß [SPD]: Die Neue Zürcher Zeitung ist ja weiter als Sie!)


Das heißt, Sie haben 10 Milliarden Euro Einnahmen für
den Fiskus unterschlagen.


(Widerspruch bei der SPD)


Das ist Untreue gegenüber dem deutschen Steuerzahler,
meine Damen und Herren!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Deswegen: Spucken Sie keine großen Töne und machen
Sie nicht den dicken Max so wie Ihr Herr Steinbrück!
Wenn es um Erfolgsarbeit geht, ist der Mann schneller
verschwunden, als wir gucken können.

Das, was der Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang
Schäuble verhandelt hat, ist der richtige Weg:


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ja, richtig schlecht!)


Schritt für Schritt in die richtige Richtung. Schließen Sie
sich dieser Richtung an, meine Damen und Herren!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war 0 : 4!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618300

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist unser

Kollege Thomas Oppermann für die Fraktion der Sozial-
demokraten. Bitte schön, Kollege Thomas Oppermann.


(Beifall bei der SPD)



Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1723618400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber

Herr Michelbach, Ihre Rede zeigt mir, dass Sie von dem,
was wir im Augenblick in Deutschland erleben, ganz
schwer getroffen sind.


(Lachen des Abg. Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU])


Sie haben in Ihrer Rede immer noch dem Steuerabkom-
men mit der Schweiz nachgetrauert.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ja, was denn sonst?)


Das zeigt mir, dass Sie den Ernst der Lage noch gar nicht
begriffen haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Natürlich haben wir einen immensen finanziellen
Schaden für unseren Staat durch Steuerhinterziehung;


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Durch die täglich neuen Verjährungen!)


aber noch größer als der finanzielle Schaden ist doch im
Augenblick der Vertrauensschaden für unseren demokra-
tischen Rechtsstaat, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Normale Leute zahlen Steuern, bevor sie ihren Lohn-
zettel gesehen haben. Was sollen die denn denken, wenn
sie jetzt sehen, wie leicht es in Deutschland Millionären
gemacht wird, einen Teil ihres Vermögens in Steuer-
oasen vor den Finanzämtern zu verstecken?


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Wo waren Sie denn in der Vergangenheit? Elf Jahre SPD-Minister!)


Dazu haben sie gar keine Chance.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die millionenschwere grenzüberschreitende Steuer-
hinterziehung ist eine spezifische Form der Oberschich-
tenkriminalität, und die muss in Deutschland genauso
hart und genauso unnachgiebig verfolgt werden wie jede
andere Kriminalität auch.





Thomas Oppermann


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Haben Sie daran irgendwelche Zweifel?)


Aber das ist ganz offenkundig nicht der Fall. In Bayern
fehlen Hunderte Beamte für die Betriebsprüfungen und
für die Steuerfahndung.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Quatsch! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Standortpolitik da!)


Das ist doch kein entschlossen handelnder Rechtsstaat;


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


das grenzt eher oder fast schon an augenzwinkernde
Kumpanei mit Steuerkriminellen, meine Damen und
Herren.


(Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Unglaublich!)


Und wo ist eigentlich die „Law and Order“-Abteilung
von der CSU, die immer dann auf den Plan tritt, wenn es
darum geht, den Staat mit schweren Geschützen auszu-
statten und Kriminalität zu bekämpfen? Ich höre gar
nichts von ihr. Ganz offenkundig messen Sie mit zweier-
lei Maß.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


In welchem Licht erscheint heute das deutsch-schwei-
zerische Steuerabkommen? Das, was Sie, Herr Schäuble,
ausgehandelt haben, war ganz offenkundig auch dafür
gedacht, dass Leute wie Uli Hoeneß nicht öffentlich zur
Verantwortung gezogen werden sollen. Sie wollten eine
die persönliche Reputation von Steuerhinterziehern
schonende Legalisierung von schweren Straftaten.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Sie wollten, dass diese Menschen weiter als Ehrenmän-
ner in der Mitte unserer Gesellschaft leben können. Sie
wollten diese Menschen nicht stören bei dem, was sie
gemacht haben. Damit offenbaren Sie ein gestörtes Ver-
hältnis zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Der wichtigste Grundwert in einem demokratischen
Rechtsstaat ist die Gleichbehandlung aller Menschen vor
dem Gesetz. Da darf kein Unterschied gemacht werden.


(Beifall bei der SPD)


Herr Schäuble, bei allem Respekt, den ich persönlich
für Ihre Verdienste habe, die Sie für unser Land erwor-
ben haben:


(Norbert Schindler [CDU/CSU]: Scheinheilig!)


In dieser Frage haben Sie nicht die richtige Staatsauffas-
sung.


(Mechthild Heil [CDU/CSU]: Scheinheilig!)


Jedes demokratische Gemeinwesen ist existenziell da-
rauf angewiesen, dass die Bürger die geschuldeten Steu-
ern bezahlen. Das ist eine Frage der Staatsräson. Ich
nenne Ihnen einmal die Staatsräson, die die amerikani-
schen Kollegen von Dr. Schäuble haben. Die US-Staats-
räson besagt: Kein Staat auf der Welt, auch keine Bank
im Hoheitsgebiet eines fremden Staates irgendwo auf
der Welt hat das Recht, US-Steuerbürgern dabei zu hel-
fen, die Steuern zu hinterziehen. – Das ist die Staatsrä-
son eines demokratischen Staates, meine Damen und
Herren. Wenn Sie, Herr Schäuble, diese Staatsräson zu-
grunde gelegt hätten, dann hätten Sie ebenso wie die
Amerikaner Auskunftsansprüche gegenüber Schweizer
Banken durchsetzen können und nicht so ein jämmerli-
ches Steuerabkommen, das nur dazu führt, dass Steuer-
hinterzieher geschont werden. Das ist die Wahrheit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE])


Die Schonzeiten sind vorbei. Wir brauchen eine här-
tere Gangart bei Steuerhinterziehung in Deutschland.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Elf Jahre Finanzminister der SPD!)


Wir wollen eine bundesweit mit den Ländern abge-
stimmte Steuerfahndung. Wir wollen die Steuerfahndung
internationalisieren, sodass wir auch international ermit-
teln können, was bisher völlig unzureichend ist. Wir
wollen den automatischen Informationsaustausch mit
Banken in aller Welt und werden ihn politisch durchset-
zen. Wir wollen scharfe Sanktionen gegen Banken, die
Steuerhinterziehern behilflich sind. Wir wollen – Herr
Michelbach, hier können wir schnell zusammenkom-
men, wenn Sie meinen, dass wegen des gescheiterten
Steuerabkommens mit der Schweiz viel Geld verloren
geht – im nächsten Monat die Verlängerung der Verjäh-
rung für Steuerhinterzieher, die dem Bundesrat vorgelegt
wird, auch hier beschließen. Dann besteht überhaupt
keine Gefahr, dass irgendwelches Geld verloren geht.


(Beifall bei der SPD)


Wenn wir eine effektive Bekämpfung der Steuerhin-
terziehung in Deutschland durchgesetzt haben, wenn der
Staat den Steueranspruch und den Strafanspruch bei
Steuerhinterziehern durchsetzen kann, dann werden Vor-
schriften wie die strafbefreiende Selbstanzeige keine
Rolle mehr spielen. Dafür werden wir sorgen. Dann
brauchen wir keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618500

Nächster Redner für die Fraktion der FDP ist unser

Kollege Dr. Volker Wissing. Bitte schön, Kollege
Dr. Volker Wissing.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)







(A) (C)



(D)(B)



Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1723618600

Vielen Dank. – Herr Präsident! Herr Kollege

Oppermann, es ist richtig: Es ist erschütternd zu sehen,
wie Menschen, die Vorbilder unserer Gesellschaft sein
wollen, ganz offensichtlich das Recht brechen, für sich
Sonderrechte reklamieren und ihrer Pflicht als Bürgerin
und Bürger nicht nachkommen, ihre Steuern an den Staat
zu zahlen. Wenn das von Persönlichkeiten in besonders
umfangreichem Maße geschieht, die man für integer ge-
halten hat, die auch Ihr Kanzlerkandidat Peer Steinbrück
als Berater hinzugezogen hat, dann ist das ein erhebli-
cher Vertrauensbruch. Da haben Sie recht. Aber, Herr
Kollege Oppermann, dieses Vertrauen in unseren Staat
wiederherzustellen, ist eine gemeinsame Aufgabe, die
wir alle haben.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Da müsst ihr auch mitmachen!)


Das, was Sie gerade abgeliefert haben, war das Ver-
breiten bewusster Unwahrheiten wider besseres Wissen,
Herr Kollege Oppermann. Das befördert das Misstrauen
in den Staat und führt nicht dazu, dass Vertrauen wieder-
hergestellt wird.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Sie haben eben hier an diesem Mikrofon der Öffent-
lichkeit erklärt, wir könnten im Bundestag Verjährungs-
fristen für begangene Straftaten rückwirkend verlängern.
Das, Herr Kollege Oppermann – Sie wissen es ganz ge-
nau –, ist mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland nicht vereinbar, und deswegen ist das auch
nicht möglich.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Man sollte den Bürgerinnen und Bürger in dieser
schwierigen Situation nicht auch noch solche kindischen
Ammenmärchen aufbinden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Sie sind nicht der Einzige in der SPD, der hier Unsinn
verbreitet. Der Kollege Poß – er ist bei den Sozialdemo-
kraten der neue Mann fürs Grobe – erklärt der Öffent-
lichkeit, man könne die strafbefreiende Selbstanzeige
mal eben einfach abschaffen.


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Er weiß es nicht besser!)


Herr Steinbrück sagte kurze Zeit danach – er hat als
Finanzminister eine gewisse Erfahrung –, es wäre viel-
leicht doch klüger, das Ganze beizubehalten.


(Zuruf des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])


Dann kommt der Kollege Oppermann und versucht, eine
Brücke zwischen Ja und Nein zu bauen, indem er sagt:
Mittelfristig kann man ja mal überlegen, ob man es in-
frage stellt.

Die Wahrheit ist doch, liebe Kolleginnen und Kolle-
gen: Nach dem Steuerrecht gibt es eine Mitwirkungs-
pflicht der Bürgerinnen und Bürger. Demnach muss der
Bürger dem Staat gegenüber die Wahrheit sagen und sich
offenbaren. Ansonsten kann man die Besteuerungs-

grundlage nicht ermitteln. Gleichzeitig haben wir in un-
serem Rechtssystem seit 1848,


(Joachim Poß [SPD]: Genau! Privilegierung von Steuerkriminalität!)


als die Inquisition abgeschafft worden ist, den Grundsatz
„Nemo tenetur“: Niemand muss sich selbst belasten,
wenn er eine Straftat begangen hat. Diese Lücke wird
durch die strafbefreiende Selbstanzeige geschlossen.
Deswegen ist es doch Unsinn, gegenüber der Öffentlich-
keit so zu tun, als wäre das überflüssig, als bräuchte man
so etwas nicht. Ein Bürger, der eine Steuerhinterziehung
begangen hat, muss jederzeit die Brücke zur Ehrlichkeit
nutzen können, um seiner Verpflichtung zur Mitwirkung
nach dem Steuerrecht, der Wahrheitspflicht, nachkom-
men zu können. Deswegen ist das ein sinnvolles Instru-
ment. Bleiben Sie doch sachlich!


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir haben ein ernsthaftes Problem zu lösen. Sie entsach-
lichen die gesamte Debatte.


(Joachim Poß [SPD]: Sachlichkeit! Das müssen Sie gerade sagen!)


Darüber hinaus erzählen Sie, man könnte bei diesem
Steuerabkommen mit der Schweiz nachverhandeln. Ge-
genüber der Öffentlichkeit tun die Grünen genau wie Sie
von der SPD so, als sei die Anonymität der Altfälle der
Fehler dieses Abkommens.


(Zuruf von der SPD: Genau!)


Die Schweiz, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat an
dieser Stelle den gleichen Verfassungsgrundsatz wie die
Bundesrepublik Deutschland: Man kann Gesetze nicht
rückwirkend ändern. Die Schweiz hat in der Vergangen-
heit Anonymität zugesichert. Die Schweiz kann die
Anonymität nicht rückwirkend aufheben.


(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber die Anonymität gilt doch auch für die Zukunft! Jetzt erzählen Sie die Unwahrheit! Das ist unglaublich! – Zurufe von der SPD)


Deswegen kann man das auch nicht nachverhandeln. Sie
können doch der Öffentlichkeit nicht ernsthaft erklären,
man solle mit der Schweiz so lange verhandeln, bis die-
ser Staat seine Verfassung bricht. Ja, was ist denn das für
eine Rechtsauffassung?


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD – Volker Kauder [CDU/ CSU]: Die Grünen können alles!)


Wie wollen Sie denn mit solch einer Politik das Ver-
trauen in den Staat zurückgewinnen?

Das ausgehandelte Abkommen war lückenlos: Jeder
Steuerhinterzieher, auch die Altfälle, wäre erfasst und
– es geht niemals anders – mit einer pauschalen Abgel-
tung belegt worden. Deswegen war das Abkommen rich-
tig. Das Abkommen wäre ein Magnet gewesen, der alle
Nadeln auf einmal aus dem Heuhaufen herausgezogen
hätte. Sie suchen jetzt mit Steuer-CDs einzelne Nadeln
im Heuhaufen und freuen sich, wenn Sie eine gefunden





Dr. Volker Wissing


(A) (C)



(D)(B)


haben. Ich frage vor der Öffentlichkeit: Ist es nicht bes-
ser und auch gerechter, alle zu erfassen, damit keiner
entkommt und der Staat die Steuern insgesamt erhält?


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Zurufe von der SPD)


Wir sind der Meinung: Es ist gerechter, alle zu besteuern
und nicht nur diejenigen, die man erwischt. Damit hätten
wir die Altfälle abgearbeitet.

Jetzt geht es um die Frage: Was ist denn mit der Zu-
kunft? Dazu hat der Kollege Michelbach schon gesagt:
Ja, wir sind für den automatischen Informationsaus-
tausch. Aber die Schweiz war zum damaligen Zeitpunkt
noch nicht so weit. Deswegen haben wir gesagt: Wir
wollen, dass die Kapitalertragsteuer in gleicher Höhe
wie in der Bundesrepublik Deutschland bei jedem abge-
zogen wird. Damit hätten wir in Zukunft in der Schweiz
genau die gleiche Besteuerung der Konten gehabt wie in
Deutschland.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Nein!)


Gerechter geht es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es war Ihr Fehler, dazu Nein zu sagen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es nicht kapiert!)


Schauen Sie, die Realität ist doch so: Auch bei der
strafbefreienden Selbstanzeige haben wir unter CDU/
CSU und FDP strengere Regeln, als Sie sie hatten.


(Florian Pronold [SPD]: Weil das Verfassungsgericht Sie dazu gezwungen hat!)


Wir haben die Möglichkeiten, Straffreiheit zu erlangen,
auf das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß redu-
ziert. Auf die Idee hätten auch Sie von der SPD kommen
können, als Sie mit den Grünen regiert haben, aber das
haben Sie nicht getan.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Wir haben unsere Aufgaben gemacht und die Vorausset-
zungen dafür geschaffen, dass bei der Besteuerung
100 Prozent Gerechtigkeit geschaffen wird.


(Florian Pronold [SPD]: Eine solche Verdrehung der Wahrheit ist schon meisterhaft!)


Wir haben die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbst-
anzeige auf das notwendige Minimum reduziert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grünen haben
in diesem Zusammenhang eine Vermögensabgabe ins
Spiel gebracht – da besteht eigentlich überhaupt kein Zu-
sammenhang –: Wenn Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland ihre Steuern bezahlt und etwas erspart ha-
ben, wenn sie für das Alter vorgesorgt haben, dann sol-
len sie mit einer Vermögensabgabe dafür büßen, dass an-
dere Steuern hinterziehen. Das ist Ihre Logik, mit der Sie
in dieser Aktuellen Stunde argumentieren.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618700

Herr Kollege, beachten Sie die Zeit.


Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1723618800

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich will

Ihnen kurz etwas vorlesen, was die Frage beantwortet,
wie sinnhaft Ihr Vorschlag ist: Eine solche Besteuerung
– Vermögensabgabe – hätte eine zusätzliche Belastung
der Wirtschaft zur Folge. Eine Besteuerung von Be-
triebsvermögen kann je nach konkreter Ausgestaltung
das Eigenkapital aufzehren und die Investitionsmöglich-
keiten des Unternehmens schmälern. Darüber hinaus be-
steht die Gefahr der Substanzbesteuerung, wenn auch in
ertragsschwachen Wirtschaftsjahren von ertragsschwa-
chen Unternehmen in Abhängigkeit vom Unternehmens-
wert eine solche Steuer bzw. Abgabe entrichtet werden
muss. – Das schreibt der Ministerpräsident von Baden-
Württemberg, Herr Kretschmann, an den Parteivorsit-
zenden der Grünen. Dort, wo die Grünen noch richtig ti-
cken, machen sie sich aufgrund der Politik, die Sie hier
vertreten, Sorgen um unser Land.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Das hat mit dem Steuerabkommen nichts zu tun! Nicht direkt!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723618900

Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist un-

sere Kollegin Dr. Barbara Höll. Bitte schön, Frau Kolle-
gin Dr. Höll.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1723619000

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Herr Wissing, Ihre pseudojuristischen Darle-
gungen können Sie sich sparen.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Holger Krestel [FDP]: Jetzt redet die Blinde von der Farbe!)


Wir müssen klar feststellen: Die strafbefreiende Selbst-
anzeige gab es schon 1919 in der Reichsabgabenord-
nung. Es ist ganz klar, dass das eine Besonderheit im
Strafrecht ist. Niemand, der in der Straßenbahn schwarz
fährt, seine 40 Euro Strafe bezahlt hat und nach dem
dritten Mal Erwischtwerden eine Strafanzeige am Hals
hat, kann hingehen und sagen: Ich bin bereit, 100, 200,
300 Euro zu zahlen; die Anzeige aber bitte lasst unter
den Tisch fallen.


(Gisela Piltz [FDP]: Frau Kollegin, das ist doch kein Strafrecht!)


Durch solche Bagatellfälle werden die Gerichte en gros
belastet. Auch dagegen müssten wir endlich einmal et-
was tun.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch! Wenn einer bekannt ist, kann er sich nicht mehr anzeigen! So ein Quatsch!)


Für den Bereich der Selbstanzeige gilt – das sagen Ju-
risten; Herr Präsident, ich erlaube mir, Rechtsanwalt
Carsten Wegner zu zitieren –:

Die Selbstanzeige ist rein fiskalisch motiviert und
nebenher Folge eines nicht zu leugnenden behördli-
chen Ermittlungsnotstands.





Dr. Barbara Höll


(A) (C)



(D)(B)



(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie sind Justiziar der Linken?)


Mit ihr will sich der Staat bislang unbekannte Steu-
erquellen erschließen und verzichtet im Gegenzug
auf seinen Strafanspruch …


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Hört! Hört!)


Der vom Staat erstrebte finanzielle Zweck heiligt
die strafrechtlichen Mittel.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!)


Das ist die Realität. Das ist der Kern der strafbefreienden
Selbstanzeige, und deshalb gehört sie abgeschafft, ohne
Wenn und Aber.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Schauen wir uns einmal das deutsch-schweizerische
Steuerabkommen an. Es wird immer gesagt, demjeni-
gen, der Steuern umgeht, müsse unbedingt eine Brücke
in die Ehrlichkeit gebaut werden. An diesem Brücken-
bauen ist schon Herr Eichel gescheitert. Vom 1. Januar
2004 bis zum 31. März 2005 konnte man sich selbst an-
zeigen: Steueramnestie, Strafzahlung, und alles war
schön. Herr Eichel dachte, dass er 5 Milliarden Euro ein-
nehmen wird; herausgekommen sind 1,39 Milliarden
Euro. Es ist gescheitert. Die Steuersünderinnen und -sün-
der – dieser Begriff klingt schon ein wenig beschwichti-
gend –, also diejenigen, die wirklich kriminell gehandelt
haben, haben einen Teufel darauf gegeben, diese Mög-
lichkeit zu nutzen. Jetzt haben wir eine etwas andere Si-
tuation. Das hat sicher auch mit dem angebotenen An-
kauf der Steuer-CDs zu tun. Nun können sich die
Steuersünder eben nicht mehr sicher sein, was passiert.

Es gab also Verhandlungen mit der Schweiz. Vor kur-
zem gab es auch ein Treffen der G-20-Staaten, und siehe
da: Selbst die Schweizer Finanzministerin, Frau Eveline
Widmer-Schlumpf, will sich jetzt dem automatischen
Datenaustausch anschließen. Meinen Sie denn, das hätte
die Schweizer Finanzministerin getan, wenn das Steuer-
abkommen abgeschlossen worden wäre? Mitnichten!


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie hatten vorgeschlagen und wollten durchziehen,
dass die sogenannten Altfälle anonym bleiben. Nach Ih-
ren Unterlagen hätten diese 21 bis 41 Prozent des nicht
versteuerten Geldes nachzahlen müssen. Ich verweise
auf den Berliner Steuerprofessor Frank Hechtner, der ge-
sagt hat, dass wahrscheinlich 78 Prozent mit einer Nach-
zahlung von 21 Prozent davongekommen wären. Die
41 Prozent waren also eine totale Luftnummer.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Woher weiß der denn das?)


Außerdem hätte die Nachzahlung durch die Schweizer
Banken erhoben werden sollen. So hätte keine deutsche
Finanzbehörde die Möglichkeit der Prüfung gehabt. Wo
sind wir hier denn? Wir haben die Hoheit.


(Beifall bei der LINKEN und der SPD – Joachim Poß [SPD]: Die sind ja untadelig, die Schweizer Banken!)


Zudem sollte die Sache anonym bleiben. Es ging also
um ein Verschonen auf der ganzen Linie. Das wäre
nichts anderes als eine verkappte Großamnestie gewe-
sen. Dem konnte Rot-Rot-Grün im Bundesrat nicht zu-
stimmen, und das war richtig so.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt ist es schon einmal ausgesprochen: „Rot-Rot-Grün“!)


Bei den Neufällen wollten Sie die Abgeltungsteuer
erheben. Dazu sage ich: Was gibt uns denn die Sicher-
heit, dass sie von den Schweizer Behörden richtig erho-
ben und abgeführt wird? Wir haben keine Sicherheit. Sie
wissen selbst, dass die Abgeltungsteuer eine schwierige
Angelegenheit ist. Die Abgeltungsteuer, die Sie unter
der Überschrift „Steuervereinfachung“ eingeführt haben,
hat mitnichten zur Steuervereinfachung beigetragen. Das
ist eine Verkomplizierung. Die Auslegung dieser Vor-
schrift füllt regelrecht Bände. Man kann Fehler machen;
aber das ist einfach nur Unsinn. Sie wollten das wieder
der Schweiz überlassen. Wir können diese Unkultur der
Steuerhinterziehung und Steuerumgehung nur beseiti-
gen, wenn klar ist: Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
eine Straftat, und die wird als Straftat verfolgt, und man
kann sich nicht einfach freikaufen.

Wir brauchen auf internationaler Ebene einen auto-
matischen Informationsaustausch. Wir brauchen Maß-
nahmen und Druck, um sicherzustellen, dass die Staaten,
die sich auf dem Papier bereit erklärt haben, zu helfen,
auch tatsächlich mitwirken. Wir müssen uns auch die
Aktivitäten der deutschen Banken anschauen. Wir müs-
sen zum Beispiel schauen, wie es mit den Niederlassun-
gen der Deutschen Bank in Steueroasen aussieht.

Hier gibt es also viel zu tun. Ich freue mich auf die
Debatte am Freitag und auf Ihr Abstimmungsverhalten
zu unserem Antrag zur Bekämpfung von Steueroasen.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723619100

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist der

Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble.
Bitte schön, Kollege Dr. Wolfgang Schäuble.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finan-
zen:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Es wäre überraschend gewesen, wenn die Oppo-
sition nicht einen beklagenswerten Einzelfall, der viele
Menschen in diesem Land enttäuscht, zum Anlass neh-
men würde, eine polemische Debatte zu führen.





Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: 12 000 Selbstanzeigen in Baden-Württemberg in den letzten zwei Jahren! 12 000! Nicht ein Einzelschicksal!)


– Ich komme gleich darauf zu sprechen. Herr Kollege,
lassen Sie mich doch in aller Ruhe ein paar Sätze dazu
sagen. Es wurde gesagt, die Öffentlichkeit sei sehr be-
sorgt über die Entwicklung. Deswegen ist es doch gut,
wenn wir sachlich darüber reden, wie die Situation ist,
was wir machen können und was wir gemacht haben.


(Joachim Poß [SPD]: Und was sachlich ist, bestimme ich! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein, das bestimmen immer die Grünen!)


– Herr Kollege Poß, hier hat jeder, auch Sie, die Chance,
vorzutragen, was er vortragen möchte; jetzt habe ich die
Möglichkeit dazu. Vielen Dank.

Ich möchte in aller Klarheit sagen: Wir können diese
schwierigen Fälle nur auf der Grundlage geltenden
Rechts aufarbeiten. Das geltende Recht kann man än-
dern. Wenn Sie die rechtliche Grundlage der strafbefrei-
enden Selbstanzeige im Steuerrecht ändern wollen, än-
dern Sie das. Rot-Grün hat das aus Versehen Anfang des
vergangenen Jahrzehnts gemacht, es aber schnell wieder
korrigiert, als das Versehen bemerkt wurde. Vorläufig
aber ist die strafbefreiende Selbstanzeige geltendes
Recht. Daher sollte man das nicht inkriminieren.

Eine zweite Bemerkung: Herr Kollege Oppermann,
Sie haben von rechtsstaatlichen Prinzipien gesprochen.
Sie sollten wirklich aufhören, den Menschen einzureden,
man könne die Verjährungsfristen rückwirkend ändern.
Das wäre nun wirklich rechtswidrig. Das kann die
Schweiz nicht beim Bankgeheimnis machen und wir
nicht bei den Verjährungsfristen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Eine dritte Bemerkung: Zur Besteuerung von Kapital-
erträgen erheben wir in Deutschland die Abgeltung-
steuer. Das Gesetz trägt übrigens die Unterschrift meines
geschätzten Amtsvorgängers.


(Joachim Poß [SPD]: Aber auf Wunsch der CDU!)


Das kann man für falsch oder für richtig halten. Von
meinem Amtsvorgänger stammt der bemerkenswerte
Satz: 25 Prozent von X ist besser als 100 Prozent von
nix. – Das ist geltendes Recht, und deswegen konnten
wir mit der Schweiz für Gegenwart und Zukunft nichts
anderes vereinbaren als die exakte Anwendung des in
Deutschland geltenden Rechts in der Schweiz. Wäre das
Abkommen mit der Schweiz in Kraft getreten, würden
Kapitaleinkünfte von in Deutschland Steuerpflichtigen
bei Schweizer Banken genauso behandelt werden, wie
wenn sie bei deutschen Banken anfielen. Sie können das
deutsche Recht kritisieren, aber Sie können das nicht der
Schweiz vorwerfen. Dieses Abkommen war richtig. An-
sonsten müssen wir über die Abgeltungsteuer diskutie-
ren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben im Übrigen mit der Schweiz seit geraumer
Zeit einen Informationsaustausch auf der Grundlage des
OECD-Musterabkommens. Wenn wir also im Einzelfall
Grund zu einer Anfrage bei der Schweiz haben, bekom-
men wir – nur damit keine Zerrbilder entstehen – auch
Auskünfte. Aber sie hängen keinen, sie hätten ihn denn
zuvor. Deswegen muss man erst einmal wissen, bei wem
man anfragen kann. Die Auskunftsmöglichkeiten wären
übrigens gegenüber dem OECD-Standard durch das Ab-
kommen stark verbessert worden. Mit Inkrafttreten des
Abkommens am 1. Januar 2013 hätten wir eine befriedi-
gende Regelung gehabt, die völlig unserer Rechtslage
entspricht.

Jetzt kommt das Problem für die Vergangenheit. Herr
Kollege Gambke, nur damit das klar ist: Das FATCA-
Abkommen der USA tritt in Kraft für Vermögen, Ein-
kommen und Vermögenseinkünfte ab dem 1. Januar
2014. Heute haben wir den 24. April 2013. FATCA gilt
nicht für die Vergangenheit.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: So ist das!)


Es gibt kein Abkommen und keine Regelung, das oder
die irgendetwas für die Vergangenheit bewirkt. Das ist
die Wahrheit, und das Gegenteil ist die Unwahrheit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Amerikaner haben keinerlei Abkommen für die Ver-
gangenheit. Die Amerikaner haben nach ihrem Doppel-
besteuerungsabkommen dieselben Möglichkeiten, von
der Schweiz Auskünfte zu verlangen, wie wir sie haben
und wie sie unsere Steuerverwaltung auch in Anspruch
nimmt. Für die Vergangenheit gab es diese Regelung.

Von der rot-grünen Koalition wurde der Versuch einer
Amnestie unternommen. Der ist nicht sehr erfolgreich
gewesen. Wir haben einen Versuch mit einer Regelung
gemacht, die in 90 Prozent aller Fälle eine höhere Be-
steuerung als die Regelbesteuerung bei der strafbefreien-
den Selbstanzeige vorgesehen hätte.

Menschen, die in Deutschland steuerpflichtig sind
und bei Schweizer Banken Einlagen haben, hätten ab
dem 1. Januar drei Möglichkeiten gehabt: Entweder hät-
ten sie einen Nachweis ihres zuständigen Finanzamtes
über die ordnungsgemäße Besteuerung vorlegen müs-
sen, oder sie wären einer pauschalierten Besteuerung,
die höher als die Regelbesteuerung ist, unterworfen wor-
den, oder die Schweizer Bank hätte ihre Geschäftsbezie-
hung beendet und die Schweiz hätte uns gemeldet, wo-
hin die Bestände abgezogen sind.

Sie haben immer vom Abschleichen geredet. Der jet-
zige Fall hat Sie gar nicht dazu gebracht, zu sagen, dass
das mit dem Abschleichen offenbar gar keine so große
Gefahr gewesen ist. Im Übrigen, Herr Kollege Gambke,
gebietet die Wahrheit doch, zu sagen, dass der schon er-
wähnte Ministerpräsident Kretschmann ein Befürworter
dieses Abkommens war – wie ich übrigens von keinem
Landesfinanzminister der Bundesrepublik Deutschland
in den Monaten der Verhandlungen grundsätzliche Ein-
wände gegen dieses Abkommen gehört habe.





Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble


(A) (C)



(D)(B)



(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Bleiben Sie doch bei der Wahrheit!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Natürlich sind wir in einer durch viele Urteile über-
prüften, nicht einfachen rechtlichen Beurteilung zu der
Einschätzung gelangt, dass, solange wir die Informatio-
nen nicht bekommen, der Ankauf von Datensammlun-
gen auch von Menschen, die sich zumindest nach
Schweizer Recht strafbar machen, zulässig und in einer
rechtlichen Güterabwägung vertretbar ist. Ihr habt das
mitgetragen; wir haben uns daran beteiligt. Dieser An-
kauf von Datensammlungen wäre mit dem Inkrafttreten
des Abkommens überflüssig geworden, weil wir alle In-
formationen gehabt hätten. Ohne das Abkommen ist er
es nicht. Ihn aber zur regelmäßigen Grundlage des Voll-
zugs von Steuergesetzen zu machen, kann doch nicht im
Ernst die Anforderung an rechtsstaatliche Verhaltens-
weisen sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Für die Zukunft gilt: Die Lage ist, wie sie ist. Die
meisten Steueransprüche für die Vergangenheit werden
verjährt sein. Die Schweiz wird auch nicht bereit sein,
ein neues bilaterales Abkommen abzuschließen. Wir ha-
ben schon die Initiative ergriffen, die Zinsbesteuerungs-
richtlinie in der EU entsprechend den FATCA-Abkom-
men, die alle mit der amerikanischen Regierung
abgeschlossen haben – wir werden es in den nächsten
Tagen fertigstellen –, auf alle Kapitaleinkünfte auszu-
dehnen und den automatischen Informationsaustausch
für die Zukunft – aber eben nicht rückwirkend – einzu-
führen. Wir werden darauf drängen, dass die EU ein Ver-
handlungsmandat auch im Hinblick auf Drittstaaten be-
kommt.

Luxemburg hat angekündigt, ab 2015 am automati-
schen Informationsaustausch teilnehmen zu wollen. Der
luxemburgische Finanzminister hat übrigens öffentlich
erklärt: Wenn nicht der Nachfolger von Herrn
Steinbrück die Beziehungen zu Luxemburg wieder in
Ordnung gebracht hätte, dann wäre es in Luxemburg
niemals möglich gewesen, diesen Schritt zu gehen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wissen Sie, die Methoden von Wilhelm II. haben in
Deutschland schon vor 100 Jahren nicht viel Segen ge-
bracht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich hoffe, dass der automatische Informationsaus-
tausch sehr bald in Europa und darüber hinaus Standard
sein wird. Dann werden wir auch noch einmal in aller
Ruhe über die Abgeltungsteuer diskutieren können.
Gleichzeitig bemühen wir uns, das OECD-Muster-
abkommen zu erweitern – das ist ein weiterer Schritt –,
um auch darüber den automatischen Informationsaus-
tausch einführen zu können. Das ist noch schwieriger,
und es wird Zeit brauchen. Es wäre natürlich die bessere
Lösung; denn dadurch hätten wir nicht nur in Europa
noch bessere Informationsmöglichkeiten. Wir nutzen das

OECD-Musterabkommen häufig. Wir haben – dies ist
bereits erwähnt worden – in den letzten Jahren über
40 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Das
ist der Weg, den wir mit großem Nachdruck gehen.

Ich will eine letzte Bemerkung machen. In der öffent-
lichen Debatte wird zwischen Steuerhinterziehung und
Steuervermeidung gelegentlich nicht genau unterschie-
den. Beides ist ärgerlich. Deswegen haben wir die Initia-
tive ergriffen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten in
der globalisierten Welt einzuschränken. Das ist ein müh-
samer Weg. Wir gehen ihn konsequent Schritt für
Schritt, um dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen
Steueransprüche, die wir unseren Mitbürgerinnen und
Mitbürgern zumuten müssen, um unseren öffentlichen
Haushalt zu finanzieren, vollständig und den Regeln der
Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit entsprechend voll-
zogen werden. Das ist der Weg. Alles andere ist unver-
antwortliche Polemik.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Joachim Poß [SPD]: Das war aber nichts!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723619200

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Florian
Pronold. Bitte schön, Kollege Florian Pronold.


(Beifall bei der SPD)



Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1723619300

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr

Präsident! Ich war ab 2002 einige Jahre Mitglied im Fi-
nanzausschuss des Deutschen Bundestages. Ich kann
mich sehr gut erinnern, wie wir damals die Debatte über
die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und die
Trockenlegung von Steueroasen geführt haben. Das, was
Sie, Herr Wissing und Herr Michelbach, heute gesagt
haben, ist dieselbe Platte wie damals. Sie haben Ver-
ständnis für Steuerhinterziehung und Steueroasen geäu-
ßert. Sie haben sich immer wieder der geistigen Beihilfe
schuldig gemacht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hat keiner gemacht!)


Wir haben 2003 eine Brücke in die Steuerehrlichkeit
geschaffen, aber nicht mit der Möglichkeit der Anony-
mität.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Steuergeheimnis hat Anonymität!)


– Nein, Entschuldigung. – Bei dieser Brücke in die Steu-
erehrlichkeit war vorgesehen, dass die Steuerbehörden in
Deutschland erfahren, wer etwas hinterzogen hat.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Trotzdem wäre dies straffrei geblieben. Wir haben diese
Brücke im Jahr 2003 geschaffen. Alle hätten die Mög-
lichkeit gehabt, diese Brücke in die Steuerehrlichkeit zu
beschreiten. Was ist passiert? So gut wie nichts.





Florian Pronold


(A) (C)



(D)(B)


Jetzt wird es spannend. Wann fängt denn die Bereit-
schaft zur Steuerehrlichkeit an?


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Bei der Vermögensabgabe!)


Sie fängt in dem Moment an, in dem es gelingt, Steuer-
CDs anzukaufen, und die Gefahr der Entdeckung
wächst. Erst dann wurden die Kohlen so glühend heiß,
dass viele nicht mehr ruhig schlafen konnten. Erst dann
stieg die Anzahl der Selbstanzeigen an, und erst dann
kam das Geld gerechterweise zurück nach Deutschland.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Mit diesem Steuerabkommen mit der Schweiz hätte
man zum Beispiel den Ankauf solcher Steuer-CDs unter-
sagt.


(Joachim Poß [SPD]: So ist es!)


Wir hätten alle, die sich an kriminellen Machenschaften
in der Schweiz beteiligen, straffrei ausgehen lassen.
Auch das wäre Bestandteil dieses Steuerabkommens ge-
wesen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Was machen Sie jetzt? Jetzt machen Sie das Gleiche! Das ist doch auch straffrei!)


Vor allem hätte es nicht dazu geführt, dass die Anonymi-
tät aufgehoben wird. Das war die größte Sauerei bei
Ihrem Versuch.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


In all den Debatten, die wir im Deutschen Bundestag
über dieses Thema geführt haben, haben wir erlebt, wie
sehr das Vorhaben, Steuer-CDs anzukaufen, von Herrn
Wissing und vielen anderen bekämpft worden ist.


(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist Hehlerei! – Gegenruf des Abg. Joachim Poß [SPD]: Sie haben vielleicht ein Staatsverständnis!)


Sie machen sich mehr Sorgen um Steuerhinterzieher und
Staaten, deren Geschäftsmodell auf Steuerhinterziehung
und Wirtschaftskriminalität beruht, als über den ehrli-
chen und anständigen Steuerzahler in Deutschland.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Jeder Arbeitnehmer muss seine Steuererklärung abge-
ben. Aber Millionäre, die meinen, sie könnten für sich
ein Sonderrecht in Anspruch nehmen, bekommen von
FDP und CDU/CSU fürsorglich und inbrünstig Zuwen-
dung, und zwar in jeder Debatte.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Unverschämtheit! – Holger Krestel [FDP]: Sie reden nur Schwachsinn! Schalten Sie doch mal die Phrasendreschmaschine aus! – Joachim Poß [SPD]: Genau! Eine Zuwendung von Frau Merkel und von Schäuble!)


Herr Michelbach, halten Sie sich nur einmal Folgen-
des vor Augen: Erwin Huber, der frühere Vorsitzende
der CSU, hat wieder einmal bekannt – zu lesen im heuti-
gen Münchner Merkur –, dass dieses Thema im Freistaat
Bayern eine Frage der Standortpolitik war und man so-
gar Werbung damit gemacht hat, weniger Steuerfahnder
und Steuerprüfer als andere Bundesländer zu haben. Ich
würde mir wünschen, Sie verhielten sich auch den nor-
malen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen-
über so fürsorglich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Aber nein, ein Unternehmen mittlerer Größe wird in
Bayern nur alle 40 Jahre geprüft. Der Bayerische
Oberste Rechnungshof hat festgestellt – das ist fast wie
in Dinner for One an Silvester; er stellt das nämlich
jedes Jahr fest –, dass die bayerische Steuerverwaltung
unterbesetzt ist. 40 Prozent der Posten, die mit der Be-
kämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht und
mit der Durchführung von Betriebsprüfungen zu tun ha-
ben, sind nicht besetzt. Das war Standortpolitik, und das
war gewollt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Markus Söder hat angesichts der steuerpolitischen
Debatte, in der im Hinblick auf die rot-grünen Steuer-
pläne Unsinn und Angst verbreitet werden, noch vor
wenigen Monaten sogar Verständnis für Steuerflucht ge-
äußert, und das als jemand, der Finanzminister eines
Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland ist. Da
muss man sich aufseiten von Schwarz-Gelb doch in
Grund und Boden schämen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Sie haben ihn aber nicht korrigiert und ihn nicht zur Re-
chenschaft gezogen. Das ist das Ärgerliche.

Auch was den Ankauf von Steuer-CDs angeht, ist es
im Freistaat Bayern sehr mau geworden. 22 Angebote
lagen vor, kein einziges ist angenommen worden.
Markus Söder hat angekündigt, dass er sich an dem
Ankauf der CDs durch andere Länder nicht einmal betei-
ligen will.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Weil das auch keine Lösung ist!)


Übrigens haben diese CDs dem Freistaat Bayern in den
letzten zwei Jahren Einnahmen von über einer halben
Milliarde Euro eingebracht. Allerdings hat Bayern kei-
nen Beitrag zur Förderung der Steuerehrlichkeit leisten
wollen. Auch das finde ich schäbig, wenn ich das an die-
ser Stelle sagen darf.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sorgen um die „armen“ Steuerflüchtlinge hat sich ins-
besondere der bayerische Ministerpräsident gemacht,





Florian Pronold


(A) (C)



(D)(B)


und zwar auf einer Reise in die Schweiz. Auf einer Dele-
gationsreise in die Schweiz, die im letzten Jahr stattfand,
hat er die mitreisende SPD-Abgeordnete Aures mehr-
mals öffentlich aufgefordert, endlich dafür Sorge zu tra-
gen, dass sich die Bundes-SPD bewegt, um dem Steuer-
abkommen mit der Schweiz Tür und Tor zu öffnen.
Liebe Inge Aures, liebe SPD, liebes Rot-Grün im Bun-
desrat, herzlichen Dank, dass dieser Unsinn blockiert
worden ist! Das war ein guter Tag für die Steuerehrlich-
keit. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Holger Krestel [FDP]: Gucken Sie sich mal Ihre Wahlergebnisse in Bayern an! Dann wissen Sie, was der Wähler von Ihren Sprüchen hält!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723619400

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der FDP unser Kollege Dr. Daniel Volk.
Bitte schön, Kollege Dr. Volk.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Daniel Volk (FDP):
Rede ID: ID1723619500

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehr-

ten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der Opposi-
tion, diese Debatte wird von Ihnen in einem Stil geführt,
den ich zum Teil als für dieses Hohe Haus wirklich un-
würdig empfinde.


(Manfred Zöllmer [SPD]: „Unwürdig“? – Joachim Poß [SPD]: Unwürdig war Ihr Abkommen! Wir leben in einem Rechtsstaat! – Weitere Zurufe von der SPD: Oh!)


Wenn Sie, Herr Kollege Pronold, behaupten, Kollegen
von der Union würden sich gewissermaßen zur Kumpa-
nei mit Steuerhinterziehern hinreißen lassen,


(Manfred Zöllmer [SPD]: Richtig! – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist auch richtig schlimm! Das stimmt!)


dann, finde ich, ist das diesem Hohen Haus nicht ange-
messen.


(Florian Pronold [SPD]: Eine Beleidigung ist umso schlimmer, je mehr sie der Wahrheit entspricht!)


Herr Kollege Oppermann, dass Sie einem amtieren-
den Bundesfinanzminister vorwerfen, er würde sich
nicht ordnungsgemäß um die Kassen des Staates küm-
mern, ist ebenfalls unwürdig. Hinzu kommt: Es ist auch
falsch. Wir haben die höchsten Steuereinnahmen in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu ver-
zeichnen.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Na, das ist ja ein Supervergleich! – Florian Pronold [SPD]: Ja, und warum? Weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das über die Mehrwertsteuer bezahlen müssen!)


Da können Sie dem amtierenden Bundesfinanzminister,
der einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegen wird,
doch nicht allen Ernstes vorwerfen, er würde sich nicht
angemessen um die Staatsfinanzen kümmern. Das ist
wirklich unwürdig und falsch.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Und lächerlich!)


Unwürdig ist auch, wenn Sie, liebe Kollegen von der
Opposition, einen Einzelfall, der momentan durch die
Medien geht,


(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist leider kein Einzelfall!)


dazu nutzen, Pauschalurteile zu treffen wie zum Bei-
spiel, alle Millionäre würden bei ihrer Steuerhinterzie-
hung von der Politik geradezu noch unterstützt.


(Florian Pronold [SPD]: Es sind ja nicht alle Millionäre Steuerhinterzieher!)


Eine solche Form der Pauschalisierung ist, glaube ich,
der Ernsthaftigkeit dieses Themas nicht angemessen.
Dementsprechend dankbar bin ich dem Bundesfinanz-
minister, dass er hier in aller Sachlichkeit noch einmal
dargelegt hat, unter welchen Koordinaten das Abkom-
men mit der Schweiz ausgehandelt wurde und warum es
für die Vergangenheit die einzig mögliche Lösung gewe-
sen wäre. Sie von der Opposition bieten ja keine Lösun-
gen für die Vergangenheit.


(Joachim Poß [SPD]: Doch! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Transparenz heißt, dass man sich auch für die Vergangenheit erklären muss!)


Es ist abwegig, wenn Sie darauf verweisen, mit dem An-
kauf von Steuer-CDs würden alle Steuerpflichtigen
gleichmäßig zur Besteuerung herangezogen. Das ist
einfach falsch. So wird man das niemals schaffen. Der
Ankauf von Steuer-CDs kann immer nur punktuell
wirken, aber niemals gleichmäßig über alle Steuerpflich-
tigen.


(Joachim Poß [SPD]: Der Ankauf von SteuerCDs ist nur eine Maßnahme!)


Das Vertrauen in den Rechtsstaat gebietet aber, dass wir
alle Steuerpflichtigen gleichmäßig zur Besteuerung he-
ranziehen.


(Joachim Poß [SPD]: Ihre Partei hat das sogenannte Bankgeheimnis ins Gesetz geschrieben!)


Eine Antwort auf die Frage, wie das erreicht werden soll,
bleiben Sie weiterhin schuldig.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Natürlich haben Sie bei Ihrer Argumentation ein gro-
ßes Problem; denn Sie waren es, die mit der Ablehnung
des deutsch-schweizerischen Abkommens für die Ver-
gangenheit bewirkt haben, dass Milliarden, die dem
Bundeshaushalt, aber auch den Länderhaushalten und





Dr. Daniel Volk


(A) (C)



(D)(B)


den Kommunalhaushalten zugeflossen wären, nicht flie-
ßen werden. Das ist Ihre Verantwortung aufgrund der
Ablehnung dieses Steuerabkommens.


(Beifall bei der FDP)


Darüber sollten Sie sich einmal Gedanken machen. An-
dererseits behaupten Sie doch immer, dass der Staat bzw.
die Bundesländer unterfinanziert seien. Die Wider-
sprüchlichkeit Ihrer Aussagen ist also offensichtlich.

Ich darf jetzt zum zweiten Punkt dieser Aktuellen
Stunde kommen, zur Vermögensabgabe bzw. Vermögen-
steuer; die SPD spricht von einer Vermögensteuer, die
Grünen sprechen von einer Vermögensabgabe. Diese
Vermögensabgabe soll für zehn Jahre eingeführt werden,
um dann durch eine Vermögensteuer ersetzt zu werden;
das habe ich so, glaube ich, richtig verstanden.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bezweifle, dass Sie was verstanden haben!)


Der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, behaup-
tet überall, Betriebsvermögen würden bei Einführung ei-
ner Vermögensteuer oder Vermögensabgabe ausgenom-
men.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das sieht Herr Kretschmann anders!)


Peer Steinbrück sagt dies entweder wider besseres Wis-
sen, oder er weiß es schlichtweg nicht. Eine Unterschei-
dung zwischen Privatvermögen einerseits und Betriebs-
vermögen andererseits ist doch nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts nicht möglich. Dement-
sprechend wird eine Vermögensteuer oder Vermögens-
abgabe dazu führen, dass mittelständische Unternehmen
in Deutschland mit einer Substanzbesteuerung belastet
werden, die die Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen
reduzieren wird, was negative Auswirkungen auf die Ar-
beitsplätze in Deutschland hat.

Wir haben in den letzten vier Jahren eine Steuerpoli-
tik gemacht, die dazu geführt hat, dass sich Wirtschaft
und Arbeitsmarkt konkurrenzlos gut entwickelt haben.


(Manfred Zöllmer [SPD]: Die Hoteliers haben Sie begünstigt! – Joachim Poß [SPD]: Sie haben nur die Hoteliers begünstigt! Sonst haben Sie überhaupt nichts gemacht!)


Das waren vier gute Jahre für Deutschland. Wir werden
dafür sorgen, dass eine Politik, wie Sie sie vorschlagen,
in Deutschland niemals Raum finden wird.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723619600

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege
Jürgen Trittin. Bitte schön, Kollege Jürgen Trittin.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sagen Sie etwas zu Herrn Kretschmann!)



Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1723619700

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So ganz

habe ich das nicht verstanden, Herr Michelbach. Sie ha-
ben ja fast so getan, als würden Sie Herrn Hoeneß gar
nicht kennen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, dass er kein CSU-Mitglied ist!)


Er ist immerhin so unbekannt, dass er – das können Sie
nachlesen – mit der Bundeskanzlerin zusammen eine
Initiative entwickelt hat unter der Überschrift „Geh Dei-
nen Weg“.

Da war Ihnen Herr Hoeneß als Kronzeuge gegen eine
angemessene und leistungsgerechte Besteuerung in die-
ser Gesellschaft lieb. Da kannten Sie ihn noch. Heute ist
das wohl anders.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Heute erklärt Herr Schäuble: Das ist ein Einzelfall. Lie-
ber Herr Schäuble, das ist ein Einzelfall von 3 356 Ein-
zelfällen; denn so viele Steuerhinterzieher haben sich al-
lein in diesem Jahr aufgrund des Scheiterns dieses
Abkommens selbst angezeigt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Eines können Sie dem Herrn Hoeneß nicht vorwerfen,
nämlich dass er sich nicht treu geblieben ist. Er ist wei-
terhin Kronzeuge. Er ist nämlich der Kronzeuge gegen
Ihr Abkommen, weil er öffentlich erklärt hat: Ich habe
mich darauf verlassen, dass ich für diesen schweren Feh-
ler – so nennt er das heute – künftig in der Anonymität
bleibe. Eine schärfere Kritik an Ihrem Abkommen als
die kann ich mir gar nicht vorstellen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Sie wissen, dass es, wenn dieses Abkommen durchge-
kommen wäre, all die Schritte, von denen Sie jetzt an-
geblich so begeistert wird, nämlich die Aufhebung der
Haltung von Luxemburg und Österreich und der Schritt
hin zum automatisierten Datenabgleich, nicht gegeben
hätte,


(Joachim Poß [SPD]: So ist es! Blockiert!)


weil sich Luxemburg und Österreich hinter Ihnen und
Ihrem Geldwaschabkommen versteckt hätten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Jörn Wunderlich [DIE LINKE])


Ja, es gibt einen Schritt hin zu mehr Ehrlichkeit, weil
es einen Verfolgungsdruck gibt, und ich glaube, dass wir
an dieser Stelle ein ganzes Stück weitergekommen sind,
weil wir dieses Abkommen verhindert haben.


(Dr. Carsten Sieling [SPD]: So ist es!)


Ich glaube aber auch, dass das nicht hinreichend ist.





Jürgen Trittin


(A) (C)



(D)(B)


Sie können hier nicht einfach sagen: Ich wünsch mir
was. Nein, Sie regieren noch – bis zum 22. September
2013.

Was ist denn mit dem, wie es die USA praktizieren,
und den entsprechenden Vorschlägen? Die Erteilung ei-
ner Banklizenz wird dort daran geknüpft, dass der Zu-
gang der USA zu den Daten ihrer Bürgerinnen und Bür-
ger in dem jeweiligen Land gewährleistet ist. Warum
gehen Sie diesen Schritt nicht?


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Das ist alles für die Zukunft! Nichts zur Vergangenheit! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Ist doch ab 2014!)


Herr Schäuble, Sie haben darüber geredet, dass es
auch um Steuervermeidung und darum geht, Steuer-
schlupflöcher und Steueroasen für legale Steuervermei-
dung zu schließen. Warum fassen Sie sich denn nicht an
die eigene Nase? Es ist doch auch so, dass sich Deutsch-
land seine Steueroase gönnt, nämlich im Bereich der
Vermögen- und Erbschaftsteuer.

2 Prozent unseres Steueraufkommens resultieren aus
diesen Steuern. Das ist nicht einmal die Hälfte des
Durchschnitts der entwickelten Industrieländer. Frank-
reich – übrigens das Frankreich Sarkozys, nicht das
Hollandes – erhält 8,5 Prozent daraus, und das Land des
freien Marktes, des ungezügelten Kapitalismus, die
USA, generiert 13 Prozent seines Aufkommens aus
Steuern auf Vermögen und Erbschaften. Und Sie wollen
krampfhaft daran festhalten, dass Deutschland bei diesen
Steuern eine Steueroase bleibt! Auch das geht nicht.
Auch dieses ist zu beenden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Es lebe die Steuererhöhung! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Reden Sie jetzt zu Herrn Kretschmann oder zu uns?)


Sie können ja lange darüber philosophieren, ob es im
Rahmen der Strafverfolgung Sinn macht, Selbstanzeigen
und Ähnliches zuzulassen. In Bezug auf Straftaten, die
im Ergebnis nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wer-
den können, weil jemand um Millionen betrogen hat
– stellen Sie sich einmal vor, jemand würde 1 000 Omas
jeweils um 1 000 Euro erleichtern und könnte sich mit
der einfachen Erklärung: „War nicht so gemeint“, von ei-
nem öffentlichen Verfahren verabschieden –, sage ich Ih-
nen: In der Tat glaube ich, dass über eine solche Ent-
scheidung nicht auf dem kurzen Wege zwischen dem
Anwalt und der Staatsanwaltschaft entschieden werden
kann. Das soll möglich bleiben, aber dieses muss durch
ein Gericht entschieden werden. Auf dem Weg in die Le-
galität darf man nicht durch die Hintertür gehen und ano-
nym bleiben. Da ist schon der Anspruch auf Transparenz
vorhanden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Letzte Bemerkung. Uli Hoeneß hat noch einen Satz
gesagt:

Ich weiß, dass das doof ist. Aber ich zahle volle
Steuern.

Meine Damen und Herren, dieser Satz war nicht nur
gelogen, sondern auch dumm.


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Das wird nichts mehr mit Rot-Grün!)


Es ist klug, Steuern zu zahlen: damit Polizistinnen und
Polizisten für Sicherheit sorgen, damit unsere Kinder zur
Schule, in die Kita und in die Universität gehen können,
damit sozial Schwachen geholfen werden kann. Es ist
klug, Steuern zu zahlen, damit unsere Unternehmen mit
einer leistungsfähigen Infrastruktur wettbewerbsfähig
bleiben.


(Dr. Volker Wissing [FDP]: Aber eben Ertragsteuern und keine Vermögensteuern! – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Keine Substanzbesteuerung!)


Deswegen ist diese verlogene Doppelmoral, die im Fall
Hoeneß offensichtlich zutage tritt, nicht akzeptabel. Sie
sollten aufhören, sich zum Schutzpatron für diese verlo-
gene Doppelmoral zu machen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Also, es ist unerträglich!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723619800

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion von CDU und CSU unser Kollege Manfred
Kolbe. Bitte schön, Kollege Manfred Kolbe.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1723619900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Bundesminister a. D. Jürgen Trittin, das war wieder
eine Ansammlung von Sprechblasen und Halbwahrhei-
ten, ohne dass irgendetwas Programmatisches für die
Zukunft in Ihrer Rede enthalten war.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Daniel Volk [FDP]: Und von Unkenntnis geprägt!)


Ich erwähne einmal drei Punkte:

Erstens: Eichels Steueramnestie – Sie saßen bekann-
termaßen zwischen 1998 und 2005 im Kabinett, wenn
auch in einem anderen Ressort, waren also an der Regie-
rungspolitik beteiligt – sah eine Reduzierung der Bemes-
sungsgrundlage um 60 Prozent bei der hinterzogenen
Einkommensteuer, 80 Prozent bei der Erbschaftsteuer
und 90 Prozent bei der Gewerbesteuer vor. Das Ganze
haben Sie als „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlich-
keit“ verkauft.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Steuergeschenke!)






Manfred Kolbe


(A) (C)



(D)(B)


Natürlich sollte auch dabei Anonymität gelten. Sie tun
immer so, als seien Sie damals für Offenheit gewesen.


(Florian Pronold [SPD]: Das war nicht anonym! Das hätte den deutschen Behörden angezeigt werden müssen!)


Natürlich sollte auch dabei Anonymität gelten, Herr
Pronold, weil das Steuergeheimnis ebenfalls gegolten
hätte.


(Joachim Poß [SPD]: Die Finanzbehörden wären informiert worden!)


Noch einmal: Es sollte genauso Anonymität gelten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Herr Oppermann, wenn Sie einen Verlust des Vertrau-
ens in den Rechtsstaat sehen, dann müssen Sie eingeste-
hen: Das müsste auch im Hinblick auf Eichels Politik
gelten. Wir haben damals in der Tat einen Verlust des
Vertrauens in den Rechtsstaat gesehen.

Zweitens. Sie haben wieder Uli Hoeneß erwähnt, in
der Hoffnung, uns damit zu treffen. Niemand will sein
Verhalten entschuldigen. Wir wissen auch noch gar nicht
alles. Ich glaube deswegen, wir können uns dazu noch
nicht abschließend äußern. Aber es gibt auch Fälle aus
Ihrem Bereich. Nehmen Sie den französischen Haus-
haltsminister Cahuzac, einen Champagnersozialisten aus
Paris, also mit Ihnen verwandt.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat der denn mit mir zu tun? – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein bisschen hergeholt!)


Wir erwähnen ihn doch auch nicht jeden Tag und reden
hier nicht von einer verächtlichen Doppelmoral der So-
zialisten. Also, wenn Sie solche Beispiele suchen, dann
suchen Sie sie doch auch aus anderen Bereichen heraus.

Drittens. Wenn Sie schon als Finanzminister in spe
– ich glaube nicht, dass Sie Finanzminister werden –
Vergleiche zwischen dem Steuersystem der USA und
Deutschlands anstellen, dann sollten Sie zumindest
Grundkenntnisse haben. Die Grundsteuer hat in den
USA eine ganz andere Funktion als in Deutschland. Da-
für gibt es dort wesentlich andere, niedrigere Steuern.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In der Steuerquote sind sie auch nicht höher als wir!)


Das war also ein Vergleich, der einfach hinkt. Es geht
nicht an, bloß die Grundsteuern zu vergleichen.

Lassen Sie mich zusammenfassen und zu den Fakten
zurückkehren.


(Florian Pronold [SPD]: Sie sollten einmal mit den Fakten anfangen!)


Ich möchte auf das verweisen, was diese Koalition zur
Bekämpfung der Steuerhinterziehung geleistet hat. Es
gibt in der Tat, Herr Pronold, eine Wendemarke: Das ist
das Jahr 2005; das ist die Regierungsübernahme der

Union. Seitdem ist das Leben für Steuerhinterzieher här-
ter geworden.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besonders in Bayern! Die müssen noch mehr Geld über die Grenze schleppen!)


– Ich weiß nicht, warum die Sozialdemokraten so la-
chen. An den ersten Jahren einer unionsgeführten Regie-
rung haben sie ja durchaus mitgewirkt; das haben wir ja
die ersten Jahre gemeinsam bewerkstelligt. Deshalb ver-
stehe ich Ihre Reaktion überhaupt nicht.


(Florian Pronold [SPD]: Sie legen es darauf an, in die heute-show zu kommen!)


Wir haben damals die Bekämpfung der bandenmäßi-
gen Umsatzsteuerhinterziehung eingeführt. Wir haben
die Telekommunikationsüberwachung bei schweren
Steuerdelikten eingeführt. Wir haben damals die Verjäh-
rungsfrist verlängert, Herr Oppermann. Wir sind schon
da, wo Sie noch hinwollen. Bezüglich des Ankaufs von
Steuer-CDs hatte Bundeskanzlerin Merkel von Anfang
an eine glasklare Position gehabt. Außerdem haben wir
die strafbefreiende Selbstanzeige eingeschränkt.


(Florian Pronold [SPD]: Bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität und Wirtschaftskriminalität waren Sie Bremser!)


Zur strafbefreienden Selbstanzeige habe ich heute ein-
mal den Tickerdienst durchgeschaut und bei der SPD
fünf Meinungen dazu gefunden. Da gibt es Herrn
Steinbrück, der sie beibehalten möchte und dann noch
sagt, sie dürfe aber nur dann greifen, wenn die Steuer-
fahndung noch nicht auf der Spur sei. Das ist eine
Selbstverständlichkeit;


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Das steht im Gesetz! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das ist die Rechtslage!)


auch da offenbart Ihr Kanzlerkandidat, indem er das be-
tont, wieder profunde Kenntnis.

Dann gibt es Herrn Stegner, der sie ganz abschaffen
will, Herrn Gabriel, der sie auf geringfügige Delikte be-
schränken will, und Herrn Oppermann, der sie nur noch
vorübergehend haben will; Sie, Herr Poß, haben eine
fünfte Meinung; an sie erinnere ich mich jetzt nicht
mehr.


(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der FDP: Und es gibt eine sechste und eine siebte Meinung! – Florian Pronold [SPD]: Herr Kolbe, Sie vergessen immerzu etwas!)


Sie müssen schon wissen, was Sie wollen.

Wir haben hier die notwendigen Reformen durchge-
führt. Wir haben schon vor drei Jahren – Herr Pronold,
dazu hat uns niemand gezwungen, weil wir das als
christlich-liberale Koalition gemacht haben, ohne Ihre





Manfred Kolbe


(A) (C)



(D)(B)


Hilfe – den Zeitpunkt der Entdeckung vorverlegt; er war
in der Tat zu spät.


(Florian Pronold [SPD]: Kann es sein, dass es vorher höchstrichterliche Rechtsprechung gab und Sie gezwungen waren, das zu tun?)


Wir haben die Teilselbstanzeige abgeschafft – jeder
muss sich jetzt vollkommen offenbaren –, und wir haben
einen Zuschlag für Hinterziehungszinsen eingeführt.


(Florian Pronold [SPD]: Erzählen Sie nicht solche Märchen!)


Also, die Koalition hat hier durchaus gehandelt,


(Florian Pronold [SPD]: Sie sind vom obersten Gericht gezwungen worden!)


auf dem Weg zu einem Ziel, zu dem Sie noch hinwollen,
wobei Sie nicht genau wissen, wohin Sie wollen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Florian Pronold [SPD]: Pinocchio ist ein Waisenknabe gegen Sie!)


Wir sind auch für die Beibehaltung der strafbefreien-
den Selbstanzeige – lassen Sie mich das zum Abschluss
noch sagen –, weil das kein Fremdkörper im Strafrecht
ist, wie es immer dargestellt wird. Auch da zeigt, wer
das sagt, komplette Unkenntnis. Das ist ein Fall des
Rücktritts vom beendeten Versuch, und ihn haben Sie an
vielen Stellen im Strafrecht. Den haben Sie bei der Fäl-
schung von Geld- und Wertzeichen, den haben Sie bei
der Geldwäsche, den haben Sie beim Subventionsbetrug,
den haben Sie bei der Brandstiftung. Wer den Brand
wieder löscht, geht straffrei aus.


(Florian Pronold [SPD]: Das ist nicht straffrei! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Strafmindernd!)


Diesen Rücktritt haben Sie auch bei vielen anderen Tat-
beständen. Das ist ein Tatbestand, der durchaus system-
immanent ist.


(Florian Pronold [SPD]: Äpfel und Birnen!)


Wir haben ihn auf das Notwendige reduziert, und wir
wollen ihn beibehalten.

Diese Bundesregierung wird weiter gegen Steuerhin-
terziehung kämpfen. Es ist in Deutschland – das ist unser
Erfolg – für Steuersünder härter geworden, und das ist
gut so.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Florian Pronold [SPD]: Üben Sie das Tanken, anstatt über Steuerpolitik zu reden!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723620000

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege
Dr. Carsten Sieling. – Bitte schön, Kollege Dr. Sieling.


(Beifall bei der SPD)



Dr. Carsten Sieling (SPD):
Rede ID: ID1723620100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In solchen
Aktuellen Stunden gibt es immer den Zeitpunkt, zu dem
sich die Menge der Falschaussagen wirklich angehäuft
hat, sodass man kaum noch die Möglichkeit hat, sie alle
abzuarbeiten.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie toppen das jetzt noch, Herr Sieling! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Bei der SPD?)


Aber ich will gern die Gelegenheit nutzen, einige der
Punkte aufzunehmen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Aber jetzt kommt der Höhepunkt!)


Die erste Falschaussage, die ich hier aufnehmen
möchte, weil sie wirklich offenkundig war, Herr Kollege
Kolbe, ist die, dass bei der von Hans Eichel als Finanz-
minister vorgesehenen Amnestie Anonymität gewahrt
worden wäre. Ganz genau das Gegenteil ist die Wahr-
heit:


(Beifall bei der SPD)


Die Steuerhinterzieher wären gemeldet worden; sie wä-
ren nicht anonym geblieben.


(Zuruf von der FDP: Es wäre nicht öffentlich geworden!)


Das Zweite, was in diesem Zusammenhang wichtig
ist, ist die Tatsache, meine Damen und Herren, dass es
dann darum geht, dass das Steuergeheimnis und das
Bankgeheimnis angegangen werden müssen, und auch
das hat Rot-Grün damals gemacht und versucht. Wir ha-
ben hier in diesem Deutschen Bundestag nach 2002 eine
Mehrheit dafür gehabt. Aber dann musste dies wie alle
Steuerfragen in den Bundesrat, und im Bundesrat ist es
von den CDU/FDP-geführten Ländern blockiert worden.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kollege Kolbe, Sie waren vielleicht damals noch
Staatsminister in Sachsen und somit aktiv beteiligt, weil
nämlich auch Sachsen das blockiert hat, und darum re-
den Sie hier falsch Zeugnis. Meine Damen und Herren,
so kann es nicht weitergehen.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Für schlimmer erachte ich die Eindrücke, die erweckt
werden. Herr Bundesfinanzminister, Sie haben einen
dieser Eindrücke hier erweckt, die ich noch einmal sehr
deutlich aufnehmen möchte, mit der Unterstellung näm-
lich, dass wir Sozialdemokraten uns und auch die ande-
ren Oppositionsfraktionen sich jetzt an dem Einzelfall
Hoeneß aufhängten und wir diesen Einzelfall für uns
nutzten.


(Zuruf von der CDU/CSU: Das machen Sie schon!)


Herr Bundesfinanzminister, Sie müssten wissen, was
mittlerweile die Wochenzeitung Die Zeit auch schreibt:





Dr. Carsten Sieling


(A) (C)



(D)(B)


dass seit 2010 47 400 Menschen – ich sage diese Zahl
ganz ausdrücklich – in Deutschland Selbstanzeige vor-
genommen haben, weil sie genau diese Gefahr sehen.
47 400-mal Uli Hoeneß! Das ist kein Einzelfall, das ist
eine große Zahl von Menschen, die Gott sei Dank dies
ermöglicht haben. Der politische Punkt ist doch in der
Tat, dass Herr Hoeneß deutlich gesagt hat, warum er ge-
wartet hat: nämlich auf das Deutsch-Schweizer Steuer-
abkommen, das Sie natürlich hätten besser machen kön-
nen. Ich will auch sagen, was Sie während der
Verhandlungen teilweise besser gemacht haben. In der
Debatte hatten Sie schon eine Vorlage vorgelegt. Dann
haben wir gedrängt und gesagt: So geht das nicht. – Da-
raufhin sind Sie losmarschiert und haben nachverhan-
delt. Also, dass man nicht nachverhandeln kann, gilt hier
nicht als Ausrede. Allerdings waren diese Nachverhand-
lungen völlig unzureichend.

Ich will an dieser Stelle einmal, damit das klar ist,
drei zentrale Defizite nennen. Der erste Punkt ist: In dem
Abkommen war vorgesehen, dass deutsche Anleger mit
Geld in der Schweiz noch bis Ende 2012 die Gelegenheit
gehabt hätten, ihr Geld woandershin zu transferieren.
Vielleicht haben Leute wie Herr Hoeneß und andere da-
rauf gewartet, um ihr Geld in anderen Steueroasen anzu-
legen. Ich weiß es nicht und will ihm das gar nicht unter-
stellen, aber wenn so eine Frist in dem Abkommen
gestanden hätte, muss man heutzutage von allem ausge-
hen. Sie haben diese Möglichkeit geschaffen. Das ist der
erste Grund, warum dieses Steuerabkommen mit der
Schweiz abgelehnt werden musste.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Aber Hoeneß hat doch nicht transferiert!)


Der zweite Mangel war, dass der hier schon angespro-
chene automatische Informationsaustausch in dem Ab-
kommen nicht vorgesehen war. Diesen Austausch brau-
chen wir. Er entspricht internationalen Standards.
Mittlerweile höre ich Gott sei Dank auch aus Ihrem
Hause und auch von Ihnen, dass Sie die Zinsrichtlinie an
dieser Stelle wirksam umsetzen wollen.


(Dr. Daniel Volk [FDP]: Das ist doch keine Lösung für die Vergangenheit!)


Der dritte Mangel – das will ich ausdrücklich sagen,
Herr Kollege Volk –: Es kann kein Abkommen geschlos-
sen werden, auch wenn Ihnen das gut gefällt, worin fest-
geschrieben wird, dass die deutschen Behörden nicht
weiter ermitteln dürfen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Daniel Volk [FDP]: Wenn die Steuer erhoben wird, dann ist doch nicht mehr Ermittlungsbedarf! Das ist doch logisch!)


Es muss weiter möglich sein, Menschen, die kriminell
geworden sind, zu fassen. Das hätte ein notwendiger Teil
– Thomas Oppermann hat es „Staatsräson“ genannt –
dieses Abkommens sein müssen.

Ich will hier zuletzt sehr deutlich sagen, dass die von
SPD und Grünen regierten Bundesländer nicht mit Ver-
gnügen und nicht mit Freude tagtäglich Steuer-CDs kau-
fen wollen.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Sie meinen doch, es ist ein Allheilmittel!)


Das ist eine Notmaßnahme;


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Weil Sie keine Rechtsgrundlage haben!)


das wissen auch Sie, Herr Michelbach. Unglaublich ist,
dass sich an dieser Notmaßnahme nicht alle beteiligen.
Das Bundesfinanzministerium hat in der letzten Woche
erklärt, dass es den Ankauf von Steuer-CDs erstmalig
akzeptiert.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Kauder, hat
vorhin „Hehlerei“ dazwischengerufen. Das habe ich in
den letzten Wochen bisher nur von der FDP gehört. Das
finde ich unglaublich. Das ist keine Hehlerei.


(Dr. Volker Wissing [FDP]: Doch!)


Ich will hier sagen: Ich erwarte, dass alle Bundesländer
und auch das Bundesfinanzministerium sich dazu stellen
und sich an den Ankaufkosten beteiligen, damit man
zeigt, dass wir es ernst meinen;


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


denn wir müssen jetzt Signale setzen.


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Wäre es nicht sinnvoll, eine vernünftige Rechtsgrundlage zu schaffen?)


Ich sage Ihnen gern an dieser Stelle auch: Für uns ist
das kein Wahlkampfthema. Wir wollen etwas verändern,
hin zu mehr Gerechtigkeit. Wenn Sie in den nächsten
Wochen bereit sind, mit uns durchgreifende Maßnahmen
zu machen, beschließen wir das


(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie wollen jetzt 100 Jahre Steuer-CDs kaufen!)


und nehmen damit das Thema aus dem Wahlkampf he-
raus. Dann machen wir mit Ihnen eine vernünftige Ge-
setzgebung dazu in Deutschland. Aber ich glaube, Sie
bewegen sich hier nicht. Deshalb brauchen wir den Re-
gierungswechsel.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723620200

Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist

unser Kollege Dr. Mathias Middelberg. Bitte schön, Kol-
lege Dr. Mathias Middelberg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Mathias Middelberg (CDU):
Rede ID: ID1723620300

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Diese Debatte hat, wenn man sorgfältig auf die





Dr. Mathias Middelberg


(A) (C)



(D)(B)


sachlichen Argumente gehört hat, gezeigt, dass man mit
der Schweiz kein besseres Abkommen hätte aushandeln
können. Ich glaube, das muss man ganz objektiv sehen.
Das, was Wolfgang Schäuble mit der Schweiz ausgehan-
delt hat, ist das maximal Erreichbare gewesen.


(Lachen des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Ich glaube auch – das hat der Kollege Wissing betont –,
dass dies auch unter dem Gesichtspunkt der Gerechtig-
keit die bessere Lösung ist.

Mit dem Ankauf von Steuer-CDs können wir allen-
falls punktuelle Erfolge landen. Auch wenn in diesem
Zusammenhang gerade von 47 000 Menschen die Rede
war: In den vergangenen drei Jahren sind bisher ledig-
lich 2 Milliarden Euro geflossen. Wir hätten mit dem
Steuerabkommen weitaus höhere Beträge erzielt, wenn
wir das Ende letzten Jahres hätten abschließen können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,6 Milliarden waren garantiert, Herr Middelberg! Bleiben Sie bitte schön bei der Wahrheit!)


Sie beklagen, dass die Anonymität der Anleger ge-
wahrt worden wäre, wenn wir das Abkommen abge-
schlossen hätten.


(Florian Pronold [SPD]: 1,6 ist weniger als 2!)


Die Situation, die wir jetzt haben, ist doch: Die Anleger
bleiben weiterhin anonym.


(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Genau! – Florian Pronold [SPD]: Aber nicht gegenüber den deutschen Steuerbehörden! – Joachim Poß [SPD]: Er versteht es nicht!)


Wir sind darauf angewiesen, dass wir durch den Ankauf
einzelner CDs weiter einzelne Beteiligte strafrechtlich
belangen und diese zu Nachzahlungen veranlassen kön-
nen.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz hätte die
Nachversteuerung sämtlicher Konten und Depots in der
Schweiz gewährleistet. Der Kollege Sieling hat das eben
nicht richtig wiedergegeben. Sie haben das nicht richtig
wiedergegeben, Herr Sieling. Sie haben es auch nicht
sorgfältig gelesen. Denn es wäre auf den Kapitalbestand
am 31. Dezember 2010 abgestellt worden. Danach wäre
also mit Abschleichen nichts mehr gewesen; auch diese
Vermögensbestände wären erfasst worden.

Für mich ist der entscheidende Gesichtspunkt – damit
sind wir auch bei der Frage, was das letzten Endes für
den Fiskus bedeutet hätte –: Wir hätten nicht nur auf
Zinsen der dort geparkten Gelder Steuern nacherhoben,
sondern wir hätten auf das gesamte Kapital pauschal
Steuern erhoben. Das heißt, es wären dort die gesamten
Konten und Depots in ihrem Bestand besteuert worden,
und zwar mit einem Steuersatz zwischen 21 und 41 Pro-
zent. Das sind doch die Fakten, und das unterschlagen
Sie in dieser Diskussion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Blödsinn, was da erzählt wird! Das ist Blödsinn! Er hat das Steuerrecht nicht gelesen!)


Der Kollege Kolbe hat eben zu Recht darauf hinge-
wiesen, wie Ihre Diskussionslage jetzt beim Thema
Selbstanzeige ist. Da wissen Sie selber nicht, wie Sie
sich dazu aufstellen wollen. Er hat die verschiedenen
Beteiligten genannt. Selbst bei Herrn Steinbrück
schwankt das ja. Gestern hat Herr Steinbrück noch ge-
sagt, Selbstanzeigen wären eine sinnvolle Sache; dabei
müssten wir bleiben.

Heute Morgen war davon nur noch ein bisschen die
Rede. Wahrscheinlich hat Herr Gabriel ihn angeschoben.
Jetzt gibt es nur noch die Selbstanzeige in Bagatellfällen.
Damit stellt sich für mich – ich nehme das exemplarisch
heraus – auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit bei
dem, was Sie steuerpolitisch insgesamt verbreiten.

Wir haben uns letzte Woche über das Thema Aufbe-
wahrungsfristen unterhalten. Dabei hat Herr Steinbrück
eine große Welle geschoben und gesagt:

Ich entlaste den Mittelstand, indem ich die Aufbe-
wahrungsfristen für Rechnungen und Belege ver-
kürze.

Jetzt hat die SPD genau das Gegenteil gemacht und da-
gegen gestimmt. Sie hat ihren eigenen Kanzlerkandida-
ten bei dem Thema zurückgepfiffen, mit dem er die Mit-
telständler locken wollte.


(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)


Dann kommt der nächste Punkt. Die Abgeltungsteuer
hat der Bundesfinanzminister schon erwähnt. Wir alle
erinnern uns an den Satz:

Es ist besser, 25 Prozent auf X zu haben statt
42 Prozent auf gar nix.

Das ist Originalton Steinbrück zum Thema Abgeltung-
steuer. Er hat dann auch noch ausdrücklich gesagt:

So simpel ist die Rechnung. Dieses Argument
springt einem, wenn man es pragmatisch sieht, ins
Auge.

Das war damals O-Ton Steinbrück.

Wir können uns unter anderen Bedingungen auch
über die Abgeltungsteuer unterhalten. Das finde ich völ-
lig richtig. Aber es steht außer Frage, dass Sie vor ein
paar Jahren immer dies gesagt haben, und jetzt sagt Herr
Steinbrück genau das Gegenteil dessen, was er uns vor
ein paar Jahren, nämlich 2007, erzählt hat.

Genauso ist es beim Thema Unternehmensteuern. Das
wurde wortreich begründet:

Wenn wir keine Unternehmensteuerreform machen,

– also die Unternehmensteuern absenken –

wird Deutschland weiter an Steuerbasis … verlie-
ren, und die Staatseinnahmen zur Finanzierung öf-
fentlicher Aufgaben werden auf Dauer nicht mehr,
sondern weniger.





Dr. Mathias Middelberg


(A) (C)



(D)(B)


Eine richtige Erkenntnis Ihres Kanzlerkandidaten. Jetzt
verkauft er uns das genaue Gegenteil.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Die Wirtschaft wandelt sich! Wir haben kein statisches Modell, wir haben ein dynamisches Modell!)


Es muss eine große Orgie von Steuererhöhungen geben,
zusätzlich noch die Vermögensteuer und vieles mehr im
Land, damit wir dann da landen, wo Frankreich und an-
dere europäische Staaten, die große ökonomische Pro-
bleme haben, heute sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Zum Thema Vermögensteuer sagte Herr Steinbrück
2011:

Wenn damit nur das Privatvermögen gemeint wäre,
hätte ich damit kein Problem.

Dann hätte ich persönlich auch kein Problem damit. Er
sagte aber richtigerweise:

Die Frage ist aber: Wie halten wir es mit dem Fir-
menvermögen? Wenn wir es voll besteuern, schwä-
chen wir den Mittelstand. Klammern wir es aus,
schaffen wir viele Umgehungsmöglichkeiten nach
dem Motto: Der Picasso hängt bei mir nicht mehr
im Wohnzimmer, sondern im Besucherzimmer mei-
nes Betriebs.

Da hat Herr Steinbrück ganz richtig erkannt, was der
Kollege Volk ausgeführt hat: dass man nämlich nicht
vernünftig trennen kann – auch rechtlich nicht – zwi-
schen Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Ob Sie ihn zwingen oder ob er das selber macht –
jetzt erzählt er uns genau das Gegenteil, und zwar bei je-
der Gelegenheit.


(Florian Pronold [SPD]: Das stimmt doch überhaupt nicht!)


Wir können noch ein halbes Dutzend Zitate bringen, in
denen er genau das Gegenteil von dem erzählt, was er
heute als Kanzlerkandidat verkündet oder mit Fußfesseln
verkünden muss. Mit Beinfreiheit ist ja nicht mehr viel
bei Ihrem Kandidaten.

Das ist doch die entscheidende Frage, nämlich nach
der Glaubwürdigkeit, die Sie auch heute groß strapaziert
haben. Der Wähler will, wenn er am 22. September
wählt, wissen: Kann er sich auf das, was da gesagt wird,
verlassen?

Eines ist sicher: Was Sie im Bereich der Steuerpolitik
bisher verkündet haben und wahrscheinlich auch dem-
nächst verkünden werden, ist mit Sicherheit eines, näm-
lich nicht verlässlich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723620400

Letzter Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für die

Fraktion von CDU/CSU unser Kollege Dr. Frank
Steffel. – Bitte schön, Kollege Dr. Frank Steffel.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Frank Steffel (CDU):
Rede ID: ID1723620500

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tatsache,
dass die Selbstanzeige von Uli Hoeneß heute so große
Aufmerksamkeit hier im Bundestag erfährt, aber auch in
der öffentlichen Diskussion, ist aus meiner Sicht gera-
dezu ein Beweis für die Stärke unserer Demokratie und
für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats;


(Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und gute Opposition!)


denn obwohl es kritikwürdige Einzelfälle gibt, zeigt der
Fall Hoeneß geradezu vorbildlich, dass es in Deutsch-
land keine Privilegien für wirtschaftliche, politische,
sportliche oder gesellschaftliche Eliten gibt. Wie man
dann auf die Idee kommt, so etwas vorzutragen wie ins-
besondere Herr Oppermann – er ist mittlerweile gegan-
gen – und Sie, Herr Pronold, ist mir völlig schleierhaft.
Sie unterstellen den Kolleginnen und Kollegen, die hier
sitzen, den Repräsentanten der Bundesrepublik Deutsch-
land, den Mitgliedern der Bundesregierung, Kumpanei
mit Kriminellen. Was erlauben Sie sich eigentlich?


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Was erlauben Sie sich menschlich, und was erlauben Sie
sich politisch?


(Florian Pronold [SPD]: Haben Sie den Beifall auch aufgeschrieben, oder war der spontan?)


Die Kollegin Kotting-Uhl von den Grünen hat eben,
als der Kollege Volk gesprochen hat, zugerufen: So wie
Sie argumentiert die Mafia! – Was erlauben sich hier ei-
gentlich Kolleginnen und Kollegen, die einen anderen
Kollegen mit der Mafia in einen Zusammenhang bringen
und ihm vorwerfen, er mache mit den gleichen Metho-
den Politik, mit denen die Mafia ihre kriminellen Ma-
chenschaften betreibt?


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Bushido! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit von Stetten?)


Das zeigt übrigens, wie blank die Nerven bei Ihnen lie-
gen. Herr Trittin, Ihre Überheblichkeit, mit der Sie argu-
mentiert haben, war genauso abstoßend.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das zeigt, dass das das letzte Thema, der letzte Stroh-
halm ist, mit dem Sie versuchen, die Menschen in der
Republik gegen eine erfolgreiche Bundesregierung auf-
zubringen. Die Kollegin Höll hat völlig recht: Wenn es
eines Beweises bedurfte, was Sie nach dem 22. Septem-
ber wirklich wollen, dann war es die heutige Debatte. Sie
wollen Rot-Rot-Grün. Sie wollen eine andere Bundes-
republik Deutschland. Wir von Schwarz-Gelb wollen
das nicht. Darüber werden die Menschen am 22. Sep-
tember abstimmen. Ich bin sicher: Sie werden vernünftig
abstimmen, gerade nach dieser Debatte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Joachim Poß [SPD]: Und Sie wollen Bushido!)


Es freut mich übrigens – um das deutlich zu sagen –,
dass alle heutigen Redebeiträge vom gleichen Duktus





Dr. Frank Steffel


(A) (C)



(D)(B)


und von der gleichen Werteordnung geprägt waren, als
es um Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Steuerehr-
lichkeit ging. Es ist ein gutes Zeichen für die Menschen
in Deutschland, zu erfahren: Alle Parteien – von ganz
links bis hin zu den marktwirtschaftlich-liberalen Kräf-
ten – sind sehr wohl der Auffassung, dass ein funktionie-
render, starker Staat vernünftige Steuerzahler, Steuerein-
nahmen und Steuerehrlichkeit braucht. Das gehört zu
unserer Demokratie und gerade zu unserer sozialen
Marktwirtschaft.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich wünsche mir, dass wir, wenn wir das nächste Mal
an dieser Stelle über andere Werte unseres Staates spre-
chen, beispielsweise über Angriffe auf unsere Polizeibe-
amten am 1. Mai in Berlin, ebenso einheitlich die Werte
dieses Staates verteidigen, dass wir bei den Themen
Drogen, Drogenhandel, Beschaffungskriminalität und
Drogenverkauf an Kinder und Jugendliche genauso ein-
heitlich unsere Meinung vertreten.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Abgeordnetenbestechung! Ja!)


Ich wünsche mir, dass Beschädigung von privatem Ei-
gentum – von Graffiti bis Diebstahl – in diesem Hause
genauso einheitlich diskutiert und thematisiert wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie etwas zu Bushido und Herrn von Stetten!)


Lieber Herr Trittin, man merkt Ihnen persönlich Ihre
klammheimliche Freude über den Fall Uli Hoeneß an.
Ich sage Ihnen: Das stößt die Menschen ab!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Ich kritisiere nicht, dass Uli Hoeneß Steinbrück beraten
hat. Ich kritisiere übrigens auch nicht, dass Uli Hoeneß
im aktuellen Wahlkampf um das Amt des Oberbürger-
meisters in München Partei für den SPD-Kandidaten er-
griffen hat. Ich finde es gut, wenn sich Prominente ein-
mischen. Ich finde es gut, wenn Politik Persönlichkeiten
und Prominente um Rat fragt und um Unterstützung bit-
tet. Sie versuchen aber, aus dem Fehler eines Menschen,
aus dem Absturz eines ehemaligen Vorbildes parteipoli-
tischen Nutzen zu ziehen. Das finden die Menschen ab-
stoßend und widerlich.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie doch gerade! – Florian Pronold [SPD]: Wissen Sie, was wirklich widerlich ist? Dass Sie jetzt machen, was Sie vorhin kritisiert haben!)


Wer wie Uli Hoeneß aus der Abteilung „Attacke“
kommt, darf sich nicht beschweren – ich sage das sehr
bewusst zum Abschluss der Debatte –, wenn er selbst
nach solchen Vorgängen attackiert wird. Wer austeilt,
muss auch einstecken können, und wer Steuern hinter-
zieht, muss danach auch die Strafe akzeptieren. Ich
glaube, dass Uli Hoeneß selbst zuallererst weiß, dass er

den größten Fehler seines Lebens gemacht hat und dass
er die verdammte Verpflichtung hat, den Menschen zu
zeigen, dass man aus Fehlern lernen kann.

Übrigens, jeder Mensch, selbst Uli Hoeneß, Herr
Trittin, sollte das Recht zur zweiten Chance haben.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! – Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)


Die Tatsache, dass es einen Haftbefehl gibt, und die Tat-
sache, dass es Ermittlungsverfahren der Staatsanwalt-
schaft gibt, zeigen deutlich, dass auch an dieser Stelle
der Rechtsstaat funktioniert. Deshalb bin ich sehr sicher,
dass am Ende der Debatte übrig bleibt, dass alle Men-
schen in Deutschland wissen: Regeln gelten im Sport für
alle gleich, und Regeln gelten auch in der Steuerpolitik
für alle gleich.


(Richard Pitterle [DIE LINKE]: Für manche gleicher!)


Da gibt es keine Ausnahmen, keinen Bonus für Promi-
nente,


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das ist leider falsch! – Richard Pitterle [DIE LINKE]: Manche sind gleicher!)


keinen Bonus für andere Bevölkerungsgruppen, viel-
mehr geht es schlicht und ergreifend um die Frage: Ha-
ben die Menschen in Deutschland das Gefühl, dass wir
uns darum bemühen, Steuergerechtigkeit und Steuerehr-
lichkeit herzustellen? Und das ist das Positive am Fall
Hoeneß. Auch er ist ein Beispiel dafür,


(Zuruf von der SPD: Er ist ein Held!)


dass alle Deutschen gut beraten sind, lieber ehrlich Steu-
ern zu bezahlen, ruhig zu schlafen, etwas dafür zu tun,
damit Gemeinwesen funktioniert. Denn Uli Hoeneß
selbst wird am meisten das bereuen, was in den letzten
72 Stunden über ihn hereingebrochen ist. Er ist selber
schuld. Und die Menschen, die heute keine Steuern be-
zahlen, sollten ihn als negatives Vorbild sehen, sich be-
mühen, es besser zu machen, Steuern zu bezahlen, und
ihr Geld ganz schnell aus der Schweiz zurückholen und
in Deutschland Steuern bezahlen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1723620600

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aktuelle Stunde

ist beendet.

Wir sind damit auch gleichzeitig am Schluss unserer
heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 25. April 2013,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.