Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29629
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
(Drucksache 17/13171, Frage 8):
Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun-
desregierung der Einnahmeverlust auf den Klimaschutzfonds
der KfW Bankengruppe haben, nachdem das EU-Parlament
mit Mehrheit eine Reform zur Stabilisierung des Emissions-
handels abgelehnt hat, die den Preisverfall der Kohlendioxid-
zertifikate stoppen sollte, und welche Auswirkungen hat das
auf die Entwicklungszusammenarbeit?
Der KfW-Klimaschutzfonds erhält keine Mittel aus
den Einnahmen der Zertifikateversteigerung. Diese Ein-
nahmen fließen in das Sondervermögen „Energie- und
Klimafonds“, EKF.
Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
wird Deutschland unter anderem weiterhin einen fairen
und angemessenen Anteil öffentlicher Mittel an der Fi-
nanzierung von Maßnahmen zur Emissionsminderung
und Anpassung in den Entwicklungsländern beitragen.
Die Bundesregierung hat deshalb vor dem Hintergrund
der Einnahmesituation im EKF bereits für den Bereich
„Internationaler Klima- und Umweltschutz“ Vorsorge
getroffen. Nach dem Eckwertebeschluss zum Regie-
rungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und des Finanz-
plans 2013 bis 2017 beabsichtigt die Bundesregierung,
die bislang im Finanzplan zum Sondervermögen „Ener-
gie- und Klimafonds“ bei Titel 687 01 vorgesehenen
Ausgaben in die Einzelpläne des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ, und des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, umzusetzen.
Anlage 3
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 15):
Welche unveröffentlichten Berichte und Stellungnahmen,
in denen es um finanzielle Aspekte – insbesondere Finanzbe-
darfs- und Mittelverwendungsfragen – im Zusammenhang mit
Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl und an
zugehörigen Anlagenkomplexen wie zum Beispiel einem
Brennelementelager geht, hat die Bundesregierung in dieser
Wahlperiode erhalten, und von wem stammen sie – bitte je-
weils mit Angabe des Berichtsdatums?
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Geberland an
den beiden Fonds „Chernobyl Shelter Fund“ – CSF; zur
Finanzierung des New Safe Confinements – und „Nuclear
Safety Account“ – NSA; zur Finanzierung des Zwischen-
lagers für verbrauchte Brennelemente ISF-2 – beteiligt,
die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung, EBWE, in London verwaltet werden. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Reutlingen),
Ernst-Reinhard
CDU/CSU 24.04.2013
Binninger, Clemens CDU/CSU 24.04.2013
Bleser, Peter CDU/CSU 24.04.2013
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 24.04.2013
Bollmann, Gerd SPD 24.04.2013
Brehmer, Heike CDU/CSU 24.04.2013
Dreibus, Werner DIE LINKE 24.04.2013
Dyckmans, Mechthild FDP 24.04.2013
Gabriel, Sigmar SPD 24.04.2013
Glos, Michael CDU/CSU 24.04.2013
Hagedorn, Bettina SPD 24.04.2013
Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.04.2013
Mißfelder, Philipp CDU/CSU 24.04.2013
Möller, Kornelia DIE LINKE 24.04.2013
Nord, Thomas DIE LINKE 24.04.2013
Pflug, Johannes SPD 24.04.2013
Rupprecht (Tuchenbach),
Marlene
SPD 24.04.2013*
Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.04.2013
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 24.04.2013
Schuster, Marina FDP 24.04.2013*
Voß, Johanna DIE LINKE 24.04.2013
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 24.04.2013
Walter-Rosenheimer,
Beate
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.04.2013
Werner, Katrin DIE LINKE 24.04.2013*
Anlagen
29630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
torsicherheit vertritt Deutschland auf den in der Regel
zweimal jährlich stattfindenden Geberversammlungen.
Als Beratungsunterlagen werden den Gebern regelmä-
ßige Finanzberichte – jährlich – und Fortschrittsberichte
– halbjährlich – durch den Fondsverwalter EBWE vorge-
legt. In den Fortschrittsberichten wird regelmäßig auch
über die Mittelverwendung berichtet. Zusätzlich werden
die Fonds von Zeit zu Zeit unabhängigen Audits unterzo-
gen, die sich je nach Auftrag auch mit Fragen der Ange-
messenheit von Kosten befassen. Entsprechend den in
den internationalen Geberversammlungen beschlossenen
Regeln der Fonds sind diese Berichte nicht öffentlich.
Finanzberichte
Fortschrittsberichte
Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum
CSF Actual Administrative Expenses 2011 CSF EBRD 19. November 2012
CSF Draft Administrative Budget 2013 CSF EBRD 19. November 2012
Follow Up to April 2011 Pledging Conference –
Status as of October 2012
CSF und
NSA
EBRD 31. Oktober 2012
CSF Annual Financial Report 2011 CSF EBRD 12. Juni 2012
CSF Actual Administrative Expenses 2010 CSF EBRD 30. November 2011
CSF Draft Administrative Budget 2012 CSF EBRD 30. November 2011
Results of the 2011 Chernobyl Pledging Effort CSF und
NSA
EBRD 22. Juli 2011
CSF Project Update CSF EBRD 4. April 2011
CSF Project Update CSF EBRD 11. Februar 2011
SIP Cost Estimate at Completion CSF SIP-PMU 17. September 2010
Shelter Implementation Plan – Provisional Sums
Reconciliation Report for the Chernobyl Shelter
Fund Assembly of Contributors
CSF SIP-PMU 16. September 2010
CSF Annual Financial Report 2009 CSF EBRD 5. Juli 2010
CSF Draft Administrative Budget 2010 CSF EBRD 24. November 2009
NSA Draft Administrative Budget 2013 NSA EBRD 20. November 2012
NSA Annual Financial Report 2011 NSA EBRD 13. Juni 2012
NSA Draft Administrative Budget 2012 NSA EBRD 8. Dezember 2011
NSA Annual Financial Report 2010 NSA EBRD 22. Juni 2011
NSA Draft Administrative Budget 2011 NSA EBRD 14. Dezember 2010
NSA Annual Financial Report 2009 NSA EBRD 13. Juli 2010
Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum
CSF Project Progress Report CSF EBRD 21. November 2012
CSF Project Progress Report CSF EBRD 12. Juni 2012
CSF Project Progress Report CSF EBRD 30. November 2011
CSF Project Progress Report CSF EBRD 22. Juni 2011
CSF Project Progress Report CSF EBRD 8. Oktober 2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29631
(A) (C)
(D)(B)
noch Fortschrittsberichte
Audit Reports
CSF Project Progress Report CSF EBRD 28. Juli 2010
ISF-2 Non Fuel Waste Summary Status Report
EBRD
CSF EBRD 30. Juni 2010
CSF Project Progress Report CSF EBRD 5. März 2010
NSA 38th Six Month Work Programme NSA EBRD 20. November 2012
NSA 37th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Juni 2012
NSA 36th Six Month Work Programme NSA EBRD 1. Dezember 2011
NSA 35th Six Month Work Programme NSA EBRD 23. Juni 2011
NSA 34th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Oktober 2010
NSA 33rd Six Month Work Programme NSA EBRD 27. Juli 2010
NSA 32nd Six Month Work Programme NSA EBRD 4. März 2010
Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum
SIP Management Audit 2012 CSF Empresarios
Agrupados,
Spanien
4. März 2012
SIP Review: Past Achievements and Future
Challenges. A Report to the Assembly of
Donors
CSF International
Advisory
Group, IAG
19. März 2010
Financial Due Diligence of Holtec International’s
Cost Estimate for Work Release 2 of the Project to
complete the Chernobyl Spent Fuel Storage Facility
(ISF-2)
NSA SKB, Schwe-
den
3. März 2010
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 16):
Was sind die konkreten Fragestellungen und inhaltlichen
Auftragsvorgaben des OSPAR-Berichts zur Problematik von
im Meer versenktem Atommüll, dessen Vorlage die Bundesre-
gierung für 2014 erwartet (vergleiche Plenarprotokoll 17/233,
Antworten auf meine mündlichen Fragen 50 und 51 in
Verbindung mit der betreffenden Meldung auf der Webseite
des SWR-Magazins Report Mainz vom 19. April 2013), und
insbesondere welche verschiedenen Bergungsmöglichkei-
ten/-verfahren für weitgehend intakte Atommüllfässer mit
noch ganz oder teilweise vorhandenem radioaktivem Inventar
werden im Rahmen der in der Antwort auf die oben genannte
Frage 51 erwähnten „Nutzen-Risiko-Abwägung“ betrach-
tet – bitte möglichst ausführliche Darlegung?
Der in der Frage angesprochene Bericht hat den
Zweck, auf Basis des derzeit noch in Überarbeitung be-
findlichen IAEA-Dokuments TECDOC 1105 von 1999
in allgemein verständlicher Sprache über die Versenkung
von Atommüll im Meer zu informieren. Es gibt keine in-
haltlichen Auftragsvorgaben oder konkreten Fragestel-
lungen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit
keine Nutzen-Risiko-Abwägungen für eine eventuelle
Bergung von Atommüllfässern durchgeführt. In der an-
gesprochenen Antwort auf die Frage 51 wurde lediglich
auf die Notwendigkeit einer solchen Abwägung vor ei-
ner eventuellen Bergung aufmerksam gemacht.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/13171, Frage 19):
Könnte ein Anbieterwechsel und/oder eine Optimierung
der Beschaffung von Strom der außeruniversitären For-
schungseinrichtungen nach Einschätzung der Bundesregie-
rung signifikant zu einer Senkung der Ausgaben beitragen,
29632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
und welche Hemmnisse stehen einem solchen Wechsel/einer
solchen Optimierung entgegen?
Die Auswahl der Stromanbieter liegt grundsätzlich im
Verantwortungsbereich der Forschungseinrichtungen,
und diese sind gehalten, sie gemäß den Grundsätzen von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Anwendung
der entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Vergabe-
verfahren vorzunehmen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/13171, Frage 20):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum von For-
schungsorganisationen genutzten Energiemix vor und, falls ja,
welche?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den
von Forschungsorganisationen genutzten Energiemix.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/13171, Frage 21):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg-
lich der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen
sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden For-
schungsinstituten/-einrichtungen vor?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis bezüglich
der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen
sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden
Forschungsinstituten/-einrichtungen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/13171, Frage 22):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor,
wie sich die Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojek-
ten in anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben (zum
Beispiel in den USA, in Russland, Frankreich, Großbritannien
und Japan), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-
regierung aus diesen Erkenntnissen für die Bewertung der
Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie sich die
Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojekten in
anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben.
Die hohe Attraktivität des Forschungsstandortes
Deutschland basiert primär auf dem Know-how der hier
arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und guten Forschungsinfrastrukturen und Rahmenbedin-
gungen. Die Bundesregierung hat sowohl ihr finanzielles
Engagement für Forschung und Wissenschaft in den
letzten Jahren deutlich erhöht als auch die Rahmen-
bedingungen hierfür verbessert, unter anderem durch das
Wissenschaftsfreiheitsgesetz.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
che 17/13171, Frage 23):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die jähr-
lichen Mittelaufwüchse von 5 Prozent bis 2015 für die außer-
universitäre Forschung hinreichend sind, um die aktuellen
Mehrkosten im Bereich Energieversorgung zu kompensieren,
und, falls nein, warum nicht?
Ja. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation und
den hierdurch realisierten Mittelaufwüchsen haben die
gemeinsam von Bund und Ländern geförderten For-
schungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helm-
holtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-
Gemeinschaft) ausreichende Mittel erhalten. Sie verfü-
gen über Autonomie und Flexibilität, um eventuell ent-
stehende Mehrkosten in einzelnen Bereichen zu tragen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa-
che 17/13171, Frage 24):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Zukunft
des Paktes für Forschung und Innovation über das Jahr 2015
hinaus, und welche prozentuale Aufwuchsperspektive wäre
nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um die
außeruniversitäre Forschung im Angesicht wachsender Mit-
telbedarfe (zum Beispiel für Energie und Personal) auch nach
2015 international wettbewerbsfähig zu halten?
Der Wissenschaftsrat erarbeitet zurzeit Empfehlun-
gen, die sich auf die Weiterentwicklung des Wissen-
schaftssystems, auch mit Blick auf den Pakt für For-
schung und Innovation, beziehen. Die Bundesregierung
wird diese Empfehlungen in ihre künftigen Überlegun-
gen mit einbeziehen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fra-
ge 25):
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie-
rung, um die angestrebte Einheitlichkeit des Vollzugs der An-
erkennungsgesetze von Bund und Ländern zu gewährleisten
und die Länder hinsichtlich des Auf- und Ausbaus erforderli-
cher Verwaltungsstrukturen und Expertise zu entlasten, und
welche konkreten Schritte werden eingeleitet, um die hierfür
erforderliche Finanz- und Personalausstattung jetzt und in Zu-
kunft zu gewährleisten?
Die Gewährleistung eines einheitlichen Verwaltungs-
vollzugs der Anerkennungsgesetze von Bund und Län-
dern, für den die Länder zuständig sind, ist ein gemein-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29633
(A) (C)
(D)(B)
sames Anliegen von Bund und Ländern. In der
Arbeitsgruppe der für die Anerkennungsgesetzgebung
koordinierend zuständigen Ressorts der Länder, in der
das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, als Gast vertreten ist, erfolgt die länderübergrei-
fende Abstimmung der Gesetzgebung in den Ländern
sowie aller Fragen der Harmonisierung und Bündelung
der Verwaltungsverfahren. So wurde mithilfe des BMBF
ein Mustergesetz für die Landes-BQF, Berufsqualifika-
tionsfeststellung, erstellt, das sich im Wesentlichen am
BQFG, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, des
Bundes orientiert.
Um den Verwaltungsvollzug im Bereich der Heilbe-
rufe zu vereinheitlichen, hat das Bundesministerium für
Gesundheit, BMG, den Referentenentwurf einer „Ver-
ordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpas-
sungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung
von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes“
vorgelegt, der in der Bundesratssitzung am 7. Juni 2013
behandelt werden soll. Die Länder planen ihrerseits
– entsprechend dem Beschluss der 85. Gesundheitsmi-
nisterkonferenz, GMK, vom 27./28. Juni 2012 –, die
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kul-
tusministerkonferenz, ZAB, zur zentralen Gutachter-
stelle für Gesundheitsberufe auszubauen, um die erfor-
derliche Expertise für Verfahren in diesen Berufen zu
gewährleisten.
Im Bereich der nichtreglementierten Ausbildungsbe-
rufe, in dem die Kammern für den Vollzug des Bundes-
gesetzes zuständig sind, unterstützt die Bundesregierung
die Einheitlichkeit des Vollzugs durch eine Reihe von
Maßnahmen, so das BQ-Portal und das Projekt
„PROTOTYPING“.
Auf weitere Vereinheitlichung des Vollzugs zielt auch
das vom BMBF beauftragte Monitoring des Gesetzes-
vollzugs durch das Bundesinstitut für Berufsbildung,
BIBB. Mit der Beauftragung des BIBB im Oktober 2012
wurde die diesbezügliche Protokollerklärung der Bun-
desregierung in der abschließenden Bundesratsbefas-
sung zum Anerkennungsgesetz im November 2011
(889. Bundesratssitzung am 4. November 2011) umge-
setzt. Darin hat sich die Bundesregierung gegenüber den
Ländern verpflichtet, den Vollzug des Gesetzes bereits
vor der im Gesetz geregelten Evaluationsfrist in geeigne-
ter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offen-
sichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich tätig zu
werden. Die Finanz- und Personalausstattung wird im
Rahmen des Einzelplans 30 gewährleistet.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/13171, Frage 26):
Welche einzelnen Vorhaben außerschulischer lokaler
Bündnisse für Bildung in Rheinland-Pfalz – möglichst unter
Angabe der Zahl der vorgesehenen Teilnehmerplätze, Projekt-
beschreibungen und Förderbeträge –, die die Bundesregierung
zwar aktuell über die Plakataktion „Kultur macht stark“ öf-
fentlich bewirbt, aber auf meine schriftliche Frage 100 auf
Bundestagsdrucksache 17/12764 noch nicht benennen konnte,
werden über die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung ausgewählten Trägerorganisationen im Einzelnen
in 2013 unterstützt, und wie hoch sind dafür bundesweit bis-
her jeweils die Anzahl und die Gesamthöhe der Bewilligun-
gen, der Mittelabfluss sowie die Ausgaben für Programm-
management und Projektträgerleistungen?
Ziel der deutschlandweiten Großflächenkampagne
zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“ vom 5. bis 15. April war die Sensibilisierung
der breiten Öffentlichkeit.
Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort auf Ihre
schriftliche Frage Nr. 2/380 vom 28. Februar 2013.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/13171, Frage 27):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie beim Vorhaben
„r3 – Aufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour-
cen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Pro-
zesse“ einem Zuwendungsempfänger, der nach den Antwor-
ten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 98
auf Bundestagsdrucksache 17/10925 sowie 81 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/11490 ohne voherige Erfahrung in der Ab-
fallentsorgung war, der sich bei der ursprünglichen Ausschrei-
bung nicht beworben hatte, bei dessen Antragsbegutachtung
ein Sachverständiger seine Befangenheit erklärt hat und dem
offenbar bis heute die rechtliche Voraussetzung für einen Ver-
suchsbetrieb der geförderten Anlage – unter Angabe der betei-
ligten Stellen in der Bundesregierung, der Benennung des
Projektträgers und der Verwendung der bisher ausgezahlten
Fördermittel – fehlt, einen Förderbescheid von über 1 Million
Euro erteilt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundes-
regierung aus diesem Fall, bei dem eine Ressortforschungs-
einrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech-
nologie als Verbundkoordinator in die Umsetzung des
Vorhabens eingeschaltet ist?
Nach den schriftlichen Antworten auf Ihre Anfragen
vom 26. September 2012, 31. Oktober 2012 und zuletzt
28. März 2013 fasse ich die Fakten nachfolgend noch-
mals zusammen:
Mit Bewilligungsbescheid vom 14. Juni 2012 wurde
der TARTECH eco industries AG eine Zuwendung in
Höhe von 1 280 167 Euro für das Vorhaben „r³ – Strate-
gische Metalle, Verbundvorhaben: Aufschluss, Tren-
nung und Rückgewinnung von ressourcen-relevanten
Metallen aus Rückständen thermischer Prozesse mit
innovativen Verfahren (ATR)“ bewilligt. Seit dem Be-
ginn des Vorhabens am 1. Juli 2012 wurden durch die
TARTECH eco industries AG insgesamt 22 580 Euro an
Fördermitteln abgerufen.
Das Vorhaben ATR wird wissenschaftlich-technisch
und administrativ vom beliehenen Projektträger Jülich,
PtJ, Forschungszentrum Jülich GmbH, für das Bundes-
ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, betreut.
Der im Vorhaben zu entwickelnde „TAR-Prozessor“
ist seit dem 27. September 2012 im Bau. PtJ wurde
durch den Projektkoordinator Bundesanstalt für Mate-
rialforschung und -prüfung, BAM, sowie den Projekt-
29634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
partner Stadtreinigung Hamburg vorab darüber infor-
miert, dass es voraussichtlich zu Verzögerungen bei der
Errichtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg
aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen im Ge-
nehmigungsprozess nach den §§ 4 und 19 BImSchG
kommen wird. Die Verzögerungen gefährden nach Ein-
schätzung der BAM nicht die Durchführbarkeit des Vor-
habens. Über gegebenenfalls erforderliche Änderungen
in der Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung des Projektes
wird nach Prüfung des Zwischenberichts in Abstimmung
zwischen dem Verbundkoordinator BAM und dem
BMBF im Mai dieses Jahres entschieden.
Die BAM als Bundesforschungseinrichtung ist auf-
grund ihrer fachlichen Expertise hervorragend geeignet
für die Koordinierung des Verbundprojektes. Es gibt
deshalb keinen Grund, die koordinierende Funktion der
BAM bei der Umsetzung des Vorhabens infrage zu stel-
len.
Die Organisation und Zusammenstellung des Kon-
sortiums für die Durchführung des FuE-Vorhabens im
Vorfeld der Bewilligung liegt in der Verantwortung des
Verbundkoordinators BAM im Zusammenspiel mit den
Konsortialpartnern. In dieser Funktion hat die BAM
während des Antragsverfahrens mitgeteilt, dass es einen
Wechsel im Projektkonsortium geben wird. Grund für
den Wechsel der Projektpartner war das Ausscheiden
eines Mitarbeiters beim ursprünglichen Projektpartner
RoTAC GmbH und sein Wechsel zur TARTECH eco in-
dustries AG. Die RoTAC GmbH hatte nach dem Wechsel
des Mitarbeiters ihr Ausscheiden aus dem Verbund am
10. Oktober 2011 schriftlich mitgeteilt.
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit,
Konsequenzen zu ziehen.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 28):
In welchen Fällen trifft es zu, dass den Mitarbeitenden der
Engagement Global gGmbH vorgeschrieben wird, auf ihren
Reisen von Bonn nach Berlin das Flugzeug zu benutzen, und,
falls ja, wie vereinbart die Bundesregierung eine solche An-
weisung mit ihren postulierten Zielen nachhaltiger Mobilität?
Engagement Global unterliegt als institutioneller Zu-
wendungsempfänger den Regelungen der Bundeshaus-
haltsordnung und damit dem Grundsatz der sparsamen
und wirtschaftlichen Mittelverwendung sowie den Vor-
gaben des Bundesreisekostengesetzes. Entsprechend hält
die Engagement Global ihre Mitarbeitenden an, den
Shuttle für Dienstreisen zwischen Bonn bzw. Düsseldorf
und Berlin vorrangig zu nutzen. Sofern ein anderes Be-
förderungsmittel für diese Reisen vom Mitarbeitenden
gewählt wird und keine Ausnahmetatbestände vorliegen
– zum Beispiel gesundheitliche Gründe –, ist die Ent-
scheidung mittels einer Vergleichsrechnung zu begrün-
den.
Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Verfahrens-
weise nicht zu beanstanden. Im Übrigen geht die Bun-
desregierung davon aus, dass Engagement Global sich
im Rahmen ihres eigenständigen Verantwortungsbe-
reichs, wo immer möglich und wirtschaftlich vertretbar,
um nachhaltiges Handeln bemüht. Das BMZ ermuntert
Engagement Global in dieser Hinsicht. Im Bereich von
Dienstreisen muss es vor allem um Vermeidung von Rei-
sen gehen, zum Beispiel durch Nutzung technischer
Möglichkeiten. Hierfür wurden im ersten Geschäftsjahr
die Voraussetzungen durch die Engagement Global ge-
schaffen.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 29):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur
Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenan-
schlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was laut
eines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen
Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfin-
denden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und
demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen
J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-
Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April
2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstren-
gungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren un-
ternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren
Tätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe der
NATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bis-
lang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage an-
gesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Unge-
achtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere
Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prü-
fung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.
Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der
Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alli-
ierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-
behind-Organisation vollständig aufgelöst.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 30):
Inwiefern unterstützt bzw. plant die Bundesregierung
selbst bzw. über die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, oder die KfW
Bankengruppe bzw. deren Tochter, die Deutsche Investitions-
und Entwicklungsgesellschaft, DEG, eine Unterstützung der
Firmen Clean Carbon Industries und/oder der deutschen
Firma geotec bei deren Tätigkeit im Rahmen einer Kohle-
verflüssigungsanlage in Tete/Mosambik (Unterstützungsmaß-
nahmen bitte auflisten), und liegen dem Interministeriellen
Ausschuss des Bundes dementsprechende Anfragen, Voran-
fragen oder Anträge für Instrumente der Außenwirtschafts-
förderung vor (bitte auflisten nach Projekten inklusive
Volumen)?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29635
(A) (C)
(D)(B)
Der Bundesregierung ist das geplante Projekt einer
Kohleverflüssigungsanlage in der Tete-Provinz/Mosam-
bik bekannt. Das Projekt wird von der Firma Clean
Carbon Industries, CCI, betrieben, die deutsche Beteili-
gung wird von der Firma geotec Rohstoffe GmbH ko-
ordiniert. Derzeit befindet sich das Projekt noch in einer
frühen Planungsphase, es müssen noch verschiedene
Machbarkeitsstudien durch die Firmen erstellt werden.
Zudem ist die Finanzierung noch nicht geklärt.
Im Rahmen der Vorprüfung führen die beteiligten
Firmen (insbesondere geotec) – soweit bekannt – mit
verschiedenen Organisationen Gespräche, um mögliche
Wege der Zusammenarbeit auszuloten. Über die Frage
einer möglichen Unterstützung des Projektes kann erst
entschieden werden, wenn die Planungen weiter fort-
geschritten sind und konkrete Anträge vorliegen.
Derzeit liegen keine Anträge für Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung vor.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13171, Fragen 32 und 33):
Aufgrund welcher Verdachtsmomente, Abwägungen und
Informationslage ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dem malischen Oppositionspolitiker Dr. Oumar
Mariko, mit dem auf Einladung der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Bundestagsfraktion Die Linke und der Abgeord-
neten des Europäischen Parlaments Gabi Zimmer für den
Vorstand der GUE/NGL-Fraktion im Europaparlament in
Straßburg und im Deutschen Bundestag in Berlin Gespräche
vom 16. bis 19. April 2013 geführt werden sollten, nicht nur
ein Schengen-Visum, sondern auch ein sogenanntes VTG-
Visum für Deutschland zu verweigern, mit der Begründung,
er würde „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die natio-
nale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit im Sinne von
Artikel 2 Absatz 9 der Verordnung (EG) oder für die interna-
tionalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten
darstellen (Nr. 562/2006 Schengen Grenzkodex)“ und seine
„Bereitschaft, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ab-
lauf des Visums zu verlassen, (hätte) nicht sichergestellt wer-
den“ können, und welche EU-Mitgliedstaaten haben sich ge-
gen eine Schengen-Visumerteilung für Dr. Oumar Mariko und
Aminata Traoré ausgesprochen – bitte mit Begründung?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf,
dass sie mit ihrer Ablehnung, dem malischen Oppositions-
politiker Dr. Oumar Mariko ein VTG-Visum für Deutschland
zu erteilen, direkte Gespräche und den außenpolitischen Aus-
tausch zwischen Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die
Linke und einem wichtigen Oppositionspolitiker in Mali be-
wusst verhindere und damit die parlamentarische Arbeit be-
hindere (siehe taz.die tageszeitung, 15. April 2013, „Kritiker
Frankreichs ausgesperrt“, und junge Welt, 19. April 2013,
„Kein Dialog mit Kriegsgegnern“), obwohl der Bundesminis-
ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, selber häufig die
Notwendigkeit von Dialog, Austausch und Gesprächen betont
und im Deutschen Bundestag versprach: „Langfristig – da
sind sich die afrikanischen Staaten, die Regierung Malis, aber
auch unsere französischen Freunde und wir Deutsche einig –
kann es nur eine politische Lösung geben“ (siehe Pressemit-
teilung des Auswärtigen Amts vom 28. Januar 2013)?
Zu Frage 32:
Unter den vorliegenden Umständen des von Ihnen an-
gesprochenen Visumeinzelfalls konnte das beantragte
Visum nicht erteilt werden. Weitere Ausführungen zu
diesem Einzelfall kann ich vor dem Hintergrund des
Persönlichkeits- und Datenschutzes dieser Stelle
nicht machen. Die Hintergründe wurden der Fraktion
Die Linke jedoch bereits vertraulich mitgeteilt. Dieses
bieten wir auch den anderen Fraktionen des Deutschen
Bundestages an.
Zu Frage 33:
Die Bundesregierung unterstützt den Dialog mit und
zwischen malischen Politikern.
Zu der Ablehnung in dem von Ihnen angesprochenen
Visumeinzelfall verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer
ersten Frage.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 34):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
am 12. April 2013 vom Internationalen Komitee vom Roten
Kreuz, IKRKm verkündeten Beendigung von Gefangenen-
besuchen in Usbekistan (Pressemitteilung des IKRK Nr. 13/64
vom 12. April 2013) für die Fortsetzung des EU-Rechtsstaats-
dialogs, und wird sie die entsprechende Arbeit der GIZ und
der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusam-
menarbeit e. V., IRZ-Stiftung, zur Förderung der Strafrechts-
reform, zu deren Komponenten auch die Bereiche Strafvoll-
zug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft gehören,
einfrieren, solange das IKRK an seiner Einschätzung festhält
(vergleiche taz.die tageszeitung vom 17. April 2013), dass
Grundbedingungen für IKRK-Gefangenenbesuche – vor al-
lem die Aussicht auf Verbesserung von Haftbedingungen –
nicht gegeben sind?
Die Bundesregierung hat die am 12. April 2013 vom
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, IKRK,
mitgeteilte Einstellung von Gefangenenbesuchen in der
Republik Usbekistan mit Sorge zur Kenntnis genom-
men. Gleiches gilt für die Mitteilung des IKRK, dass die
Bedingungen für die Fortsetzung der Gefangenenbesu-
che in usbekischen Haftanstalten nicht gegeben sind.
Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche
Zusammenarbeit, IRZ, und die Gesellschaft für Interna-
tionale Zusammenarbeit, GIZ, führen das von Ihnen an-
gesprochene Projekt „Support to Criminal Judicial
Reforms“ in Usbekistan gemeinsam mit einer französi-
schen und einer britischen Organisation im Auftrag der
Europäischen Union durch. Die Entscheidung über die
Fortführung des Projekts liegt damit bei der EU als Auf-
traggeber.
Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung,
dass es gerade in der aktuellen Lage wichtig ist, alle
Möglichkeiten zu nutzen, um die rechtliche Zusammen-
arbeit mit Usbekistan fortzusetzen. Ein in Ihrer Frage-
stellung angesprochenes mögliches Zurückfahren von
Projekten zur Förderung von Rechtssaatlichkeit wäre aus
29636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Sicht der Bundesregierung daher nicht zielführend. Das
EU-Projekt zur Strafrechtsreform zielt nicht zuletzt auf
die Begründung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Polizei-
gewahrsam, Untersuchungshaft und Strafvollzug.
Die Bundesregierung wird dafür eintreten, den Schritt
des IKRK und die Lage in usbekischen Haftanstalten bei
dem bevorstehenden Kooperationsrat der Europäischen
Union mit Usbekistan auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Bundesregierung wird ferner in bei der heutigen
– am 24. April 2013 stattfindenden – Universellen Perio-
dischen Staatenüberprüfung des Menschenrechtsrates
der Vereinten Nationen zu Usbekistan in Genf das Land
klar auffordern, dem IKRK den ungehinderten Zugang
zu Haftanstalten sowie die Möglichkeit von vertrauli-
chen Gesprächen mit den Gefangenen nach den interna-
tionalen Standards des IKRK zu verschaffen.
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 35):
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass das VN-Waffenhandelsabkommen noch in dieser Legis-
laturperiode ratifiziert wird?
Die Bundesregierung wird den Vertrag so rasch wie
möglich zeichnen und wird ihren Teil dazu beitragen,
dass ihn der Deutsche Bundestag noch in dieser Legis-
laturperiode ratifiziert. Die Bundesregierung setzt sich
dafür ein, dass auch andere Staaten dies tun, damit der
Vertrag rasch in Kraft treten kann.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 36):
Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen von
Frankreich, Malaysia, Liechtenstein, Spanien, Slowenien,
Singapur und der Schweiz, dass die ständigen Mitglieder des
VN-Sicherheitsrates (vergleiche unter anderem Statements
dieser Staaten bei einem Sicherheitstreffen am 26. November
2012) in Situationen, in denen Völkermord, Kriegsverbre-
chen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische
Säuberungen begangen werden, von einer Einlegung eines
Vetos absehen sollten?
Die genannten Mitgliedstaaten der Vereinten Natio-
nen hatten ihre Statements, die auch Vorschläge zum
Vetorecht enthielten, während der jährlichen Offenen
Debatte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu
dessen Arbeitsmethoden am 26. November 2012 abge-
geben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
meine Antwort auf Ihre mündliche Frage Nr. 58 vom
12. Dezember 2012.
Die Gruppe der „Small 5“-Staaten – Costa Rica, Jor-
danien, Liechtenstein, Schweiz, Singapur – hat bereits
2011 im Rahmen eines Entwurfs für eine Resolution der
VN-Generalversammlung einen umfangreichen Katalog
mit Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden
des Sicherheitsrates vorgelegt. Darunter fand sich unter
anderem die Empfehlung, dass die ständigen Mitglieder
des Sicherheitsrates darauf verzichten, von ihrem Veto-
recht Gebrauch zu machen, wenn der Sicherheitsrat
Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung von Ge-
noziden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die
Menschlichkeit zu entscheiden hat. Deutschland hat die
Vorschläge der S5 in den laufenden Debatten zur Reform
des Sicherheitsrates begrüßt.
Die S5 haben ihren Entwurf vor der geplanten
Abstimmung am 16. Mai 2012 nicht zuletzt wegen des
heftigen Widerstands der ständigen Mitglieder des Si-
cherheitsrates wieder zurückgezogen, sodass es zu kei-
ner Abstimmung kam. Die Bundesregierung hat diesen
Schritt auch öffentlich bedauert. Zuletzt hat sich auch
Frankreich öffentlich für einen Verzicht der ständigen
Mitglieder auf ihr Vetorecht in diesen spezifischen Fäl-
len ausgesprochen.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/13171, Frage 37):
Wie viele Angehörige der Bundeswehr und der Polizeien
des Bundes und der Länder haben sich seit Anfang des Jahres
2013, etwa im Rahmen der EU-Missionen Atalanta und
EUCAP NESTOR oder der bilateralen Ausbildungs- und
Ausstattungshilfe für die lokalen Sicherheitskräfte – bitte mit
Angabe, wo und für welchen Zeitraum –, in Dschibuti aufge-
halten, und von welcher Gefährdungslage für diese geht die
Bundesregierung angesichts der Unruhen infolge umstrittener
Wahlen im Februar 2013 und der vom Auswärtigen Amt
durch die „exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika,
die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den
Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und
die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst“
(Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts) be-
gründeten Möglichkeit terroristischer Anschläge aus?
Im Jahr 2013 haben sich im Rahmen der EU-Missio-
nen Atalanta und EUCAP NESTOR und des bilateralen
Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für
ausländische Streitkräfte bislang insgesamt 545 Angehö-
rige der Bundeswehr – ohne Berücksichtigung der Per-
sonalrotation innerhalb des Kontingents – sowie zwei
Angehörige der Bundespolizei und ein Bundespolizist in
Dschibuti-Stadt aufgehalten. Mit Stand vom 19. April
2013 halten sich 309 Angehörige der Bundeswehr – in-
klusive 219 Soldaten der derzeit in Dschibuti liegenden
Fregatte „Augsburg“ – sowie drei Angehörige der deut-
schen Polizei in Dschibuti auf.
Infolge der in Ihrer Frage bereits aufgeführten Fakto-
ren besteht in Dschibuti eine abstrakte terroristische Ge-
fährdungslage für diese Angehörigen von Bundeswehr
und Bundespolizei ebenso wie für alle in Dschibuti be-
findlichen ausländischen Sicherheitskräfte. Nach Ein-
schätzung der Bundesregierung hat sich diese Gefähr-
dungslage durch die Parlamentswahlen in Dschibuti,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29637
(A) (C)
(D)(B)
deren Ergebnisse von der dschibutischen Opposition be-
stritten werden, nicht verändert.
Anlage 22
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/13171, Fragen 39 und 40):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem UN-Appell vom 16. April 2013 in der New York Times,
Syrien zu retten, in dem mehrere Vorsitzende von UN-Unter-
organisationen an Regierungen appellieren, sich für eine poli-
tische Lösung einzusetzen, und wird die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel diesem Aufruf folgen?
Welche konkreten politischen Initiativen für ein Ende der
Gewalt in Syrien haben die Bundesregierung und die Bundes-
kanzlerin bei dem Treffen mit Katars Ministerpräsidenten Al
Thani am 16. April 2013 in Berlin besprochen?
Zu Frage 39:
Die Bundesregierung nimmt den gemeinsamen öf-
fentlichen Appell mehrerer Vorsitzender von Unterorga-
nisationen der Vereinten Nationen vom 16. April 2013
bezüglich der Lage in Syrien sehr ernst. Die Bundesre-
gierung teilt die in diesem Appell geäußerte Einschät-
zung, dass es eines gemeinsamen Vorgehens der interna-
tionalen Gemeinschaft bedarf, um die Krise in Syrien zu
bewältigen.
Die humanitäre Lage in Syrien ist dramatisch: Inzwi-
schen haben über 1,3 Millionen Menschen das Land ver-
lassen. Über 4 Millionen sind innerhalb Syriens auf der
Flucht. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen, António Guterres, hat kürzlich erklärt, dass
diese Zahlen bis Jahresende auf 3 Millionen Flüchtlinge
und 6 Millionen Binnenvertriebene steigen könnten. Das
wäre fast die Hälfte der Bevölkerung Syriens.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Regime in Da-
maskus zusätzliche Hürden aufbaut, um zu verhindern,
dass Hilfe auch in solche Landesteile kommt, in denen
oppositionelle Kräfte die Oberhand gewonnen haben.
Dies hat die Nothilfekoordinatorin der Vereinten Natio-
nen, Valerie Arnos, vergangene Woche sehr eindrücklich
im VN-Sicherheitsrat dargestellt. Das Amt für die Koor-
dinierung humanitärer Angelegenheiten brauche drin-
gend mehr humanitären Zugang, auch grenzüberschrei-
tend. Hierfür setzt sich die Bundesregierung ebenfalls
ein.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der Krise die
Auffassung vertreten, dass nur ein politischer Prozess
eine Lösung herbeiführen kann. An dieser Auffassung
hat sich seitdem nichts geändert – auch wenn klar ist,
dass eine friedliche Lösung durch die vom Regime aus-
gelöste Eskalation der Gewalt deutlich erschwert worden
ist. Die Bundesregierung setzt sich gleichwohl – wie an
dieser Stelle mehrfach betont – nach Kräften für das Zu-
standekommen einer solchen Lösung ein.
Zu Frage 40:
Bei seinem Besuch in Berlin anlässlich des „Wirt-
schafts- und Investitionsforums Katar“ hat der katarische
Premier- und Außenminister, Hamad bin Jassim Al
Thani, Gespräche unter anderem mit Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel und dem Bundesminister des Aus-
wärtigen Dr. Guido Westerwelle geführt. Dabei war der
Konflikt in Syrien zentrales Thema.
Wie Ihnen bekannt ist, gibt es zum Thema Bewaff-
nung der Aufständischen zwischen der Bundesregierung
und dem Staat Katar unterschiedliche Ansichten. So-
wohl die Bundeskanzlerin wie auch der Bundesaußen-
minister haben die Notwendigkeit einer politischen Lö-
sung – wie vom Sondergesandten der Vereinten
Nationen und der Arabischen Liga Lakhdar Brahimi ver-
folgt – unterstrichen. Der katarische Premierminister hat
seinerseits erklärt, dass sein Land ebenfalls eine politi-
sche Lösung anstrebe. Einigkeit bestand auch darin, dass
eine solche Lösung derzeit nur möglich sei, wenn die
Blockade im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über-
wunden würde.
Die Bundesregierung und die Regierung des Staates
Katar werden sich beide weiter bemühen, eine konstruk-
tivere Haltung zögernder Partner im VN-Sicherheitsrat
zu gewinnen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 42):
Auf welche Vorgänge bezog sich die Aussage des Bundes-
ministers des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des
Deutschen Bundestages vom 13. März 2013, einige Länder
hätten zunächst – durch ihre Innenminister bzw. -senatoren
oder auf Abteilungsleiterebene – schriftliche Einzelerklärun-
gen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsamm-
lung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren abgegeben und
diese seien danach in einigen Fällen wieder zurückgezogen
worden, und aus welchen tatsächlichen Gründen wurde dieser
Prozess des Einsammelns schriftlicher Einzelerklärungen
über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsammlung
für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren nicht weitergeführt
(vergleiche auch meine mündliche Frage 45 auf Bundestags-
drucksache 17/12763) und durch den Beschluss der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom
5. Dezember 2012 substituiert?
Im Vorfeld der Ständigen Konferenz der Innenminis-
ter und -senatoren der Länder, IMK, hatten neben den
Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes auch einige
Länder auf Abteilungsleiterebene schriftliche Einzeler-
klärungen über die Quellenfreiheit der Belege in der
Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbots-
verfahren vorgelegt. Die Innenminister und -senatoren
der Länder haben aufgrund des IMK-Beschlusses vom
5. Dezember 2012, dass das vorgelegte Material quellen-
frei ist, von der Weiterführung des Verfahrens abgesehen
und entsprechende Einzelerklärungen weder abgegeben
noch zurückgezogen. Die weitere Vorgehensweise be-
züglich der Ausgestaltung des NPD-Verbotsantrags ob-
liegt dem antragstellenden Bundesrat.
29638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 43 und 44):
In welche Schiedsverfahren ist der Bund derzeit verwi-
ckelt, und welche Juristen vertreten den Bund in den jeweili-
gen Verfahren?
In welcher Höhe liegen die jeweils vereinbarten Bonus-
zahlungen in den Verfahren nach aktuellem Stand, und in wel-
cher Höhe sind Bonuszahlungen bis zum Abschluss des je-
weiligen Verfahrens absehbar?
Zu Frage 43:
Unter „Schiedsverfahren“ im Sinne der Frage werden
außergerichtliche Schiedsverfahren verstanden, also
nicht vor staatlichen Gerichten anhängige Streitverfah-
ren. Von der Antwort nicht umfasst sind daher insbeson-
dere arbeitsgerichtliche Gütetermine, zivilgerichtliche
Güteverhandlungen oder Mediationsverfahren in ver-
waltungsgerichtlichen Streitverfahren.
Die Bundesressorts und ihre Geschäftsbereichsbehör-
den sind derzeit in vier Schiedsverfahren involviert:
Erstens. Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, BMVBS, laufen derzeit die
Maut-Schiedsverfahren I und II. Eine juristische Vertre-
tung erfolgt durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwalts-
gesellschaft sowie Linklaters LLP.
Zweitens. Ein weiteres Schiedsverfahren gibt es im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen,
BMF. Das sogenannte Schiedsverfahren Seelotswesen
wird gemäß „Dachvereinbarung zur Umsetzung des
BImA-Errichtungsgesetzes/BImAG in der Bundesver-
waltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, DV
BVBS“ zwischen dem BMF und BMVBS vor dem Bun-
desamt für Justiz ausgetragen, das als Schiedsstelle
agiert. Eine externe juristische Vertretung erfolgt nicht.
Drittens. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent-
und Markenamtes gibt es ein Schiedsverfahren nach dem
Arbeitnehmererfindungsgesetz, bei dem eine Geschäfts-
bereichsbehörde des Bundeskanzleramtes Beteiligte ist.
Die juristische Vertretung nimmt die Behörde selbst
wahr, lässt sich patentanwaltlich jedoch beraten.
Viertens. Vor dem Internationalen Zentrum zur Beile-
gung von Investitionsstreitigkeiten – englisch: Interna-
tional Centre for Settlement of Investment Disputes,
ICSID – ist ein Verfahren zwischen der Vattenfall AB,
Aktiebolag, und anderen gegen die Bundesrepublik
Deutschland anhängig. Das federführende Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Technologie wird hierbei
durch die Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsan-
wälte Steuerberater LLP vertreten.
Zur juristischen Vertretung wird darauf hingewiesen,
dass eine juristische Vertretung des Bundes grundsätz-
lich durch eigene Mitarbeiter der Bundesbehörden er-
folgt und nur in besonderen Fällen Externe beauftragt
werden.
Zu Frage 44:
In den in der Vorfrage aufgezählten Schiedsverfahren
wurden Bonuszahlungen durch den Bund weder bisher
geleistet noch sind derartige Bonuszahlungen vorgese-
hen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache
17/13171, Fragen 45 und 46):
Sind die in den Medienberichten zitierten (und online ab-
rufbaren) Protokolle zum „Erfahrungsaustausch IFG“ (ver-
gleiche hierzu www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in
formationsfreiheit-protokolle) mit der Hausleitung des Bun-
desministeriums des Innern abgestimmt, und entsprechen die
darin vertretenen Positionen denen der politischen Leitung
des Hauses?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Pro-
tokolle einzig die Schlussfolgerung zulassen, dass der Erfah-
rungsaustausch dem Ziel dient, Begründungen zu finden, ent-
sprechende IFG-Anfragen (IFG: Informationsfreiheitsgesetz)
abzulehnen, und entspricht dies auch den Vorgaben des Bun-
desministeriums des Innern bzw. der Bundesregierung?
Zu Frage 45:
Die für die Anwendung des Informationsfreiheitsge-
setzes, IFG, zuständigen Fachreferate der Bundesminis-
terien treffen sich bisher in regelmäßigen Abständen
(zweimal im Jahr) zu einem Erfahrungsaustausch zu ak-
tuellen Rechts- und Anwendungsfragen des IFG. Es han-
delt sich um eine Erörterung auf Referatsebene, die den
jeweiligen aktuellen Diskussionsstand wiedergibt. Daher
werden die Protokolle mit den beteiligten Ressorts auch
nur auf Arbeitsebene abgestimmt.
Eine Einbindung der Hausleitung des Bundesministe-
riums des Innern war weder vorgesehen, noch ist eine
solche erfolgt. Diese Einbindung erfolgt gemäß der Ge-
meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
nur bei Themen von grundsätzlicher politischer Bedeu-
tung, die im Rahmen der Erörterung der Einzelthemen
des Erfahrungsaustauschs nicht gegeben ist.
Zu Frage 46:
Nein. Der Erfahrungsaustausch dient der Erörterung
von Rechts- und Anwendungsfragen zum IFG und einer
sachgerechten, einheitlichen Wahrnehmung der nach
dem IFG der Bundesverwaltung obliegenden Aufgaben.
Der Erfahrungsaustausch dient so dem Ziel der Bundes-
regierung, staatliches Handeln transparenter und staatli-
che Entscheidungsprozesse besser nachvollziehbar zu
machen und ein einheitliches Antwortverhalten der Bun-
desbehörden zu ermöglichen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29639
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
17/13171, Fragen 47 und 48):
Wie begründet es die Bundesregierung, dass auf das Ver-
waltungsverfahrensgesetz gestützte Akteneinsichtsanträge von
Rechtsanwälten ohne Hinweis auf das ersichtlich einschlägige
IFG abgelehnt werden sollen, obwohl nach der Rechtspre-
chung (vergleiche zum Beispiel Beschluss des Verwaltungs-
gerichts Göttingen vom 6. Dezember 2006, 3 A 367/06) die
Behörden verpflichtet sind, von sich aus alle in Betracht kom-
menden Anspruchsgrundlagen für eine Akteneinsicht zu prü-
fen?
Gibt es Bundesministerien, die bei Anträgen auf Aktenein-
sicht standardmäßig eine Empfangsbestätigung mit folgen-
dem Satz versenden: „Anfragen können bis zu 500 Euro kos-
ten“, und, wenn ja, inwieweit sieht die Bundesregierung dies
als vereinbar an mit dem Recht auf Informationsfreiheit und
den Vorgaben des IFG des Bundes?
Zu Frage 47:
Für ein Verfahren nach dem Informationsfreiheits-
gesetz, IFG, ist ein entsprechender Antrag notwendige
Verfahrensvoraussetzung. Der Antrag bestimmt auch
den Umfang des Verfahrensgegenstandes. Er muss so
bestimmt sein, dass er Grundlage eines entsprechenden
Verwaltungsakts sein kann (vgl. § 37 Verwaltungsver-
fahrensgesetz – VwVfG). Zwar sind Bundesbehörden
nach § 25 VwVfG verpflichtet, Antragsteller zu beraten,
soweit dies erforderlich ist, damit die Betroffenen ihre
Rechte effektiv wahrnehmen können. Eine Pflicht zur
Rechtsberatung besteht jedoch nicht.
Ein Ersuchen, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG zu
gewähren, ist schon wegen der unterschiedlichen Kos-
tenfolgen nicht ohne Weiteres in einen IFG-Antrag um-
zudeuten. Zudem bezieht sich das Akteneinsichtsrecht
nach § 29 VwVfG auf Akten, die das Verwaltungsver-
fahren des Antragstellers als Verfahrensbeteiligten zum
Gegenstand haben, und dient der Verwirklichung des
rechtlichen Gehörs. Demgegenüber ist für den voraus-
setzungslosen Informationszugangsanspruch nach dem
IFG, der der effektiven Wahrnehmung von Bürgerrech-
ten und der Förderung der demokratischen Meinungs-
und Willensbildung dient, gerade keine persönliche
Betroffenheit durch die begehrten Akteninhalte erforder-
lich.
Zu Frage 48:
Die Bundesregierung möchte die Zielsetzung des IFG,
das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten
Informationszugang transparenter zu gestalten, fördern
und dennoch die Kostenbelastung für den Bürger bei
IFG-Anträgen im vorgegebenen Rahmen halten.
Für Amtshandlungen nach dem IFG sind nach § 10
des Gesetzes Gebühren bis zu 500 Euro und Auslagen zu
erheben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher
Auskünfte und bei Ablehnung des Antrags. Die Ressorts
bearbeiten IFG-Anträge im Rahmen des Ressortprinzips
in eigener Verantwortung.
Ein Hinweis auf mögliche Kosten, die im Rahmen ei-
nes konkreten Antrags voraussichtlich entstehen, ist
auch im Interesse des Antragstellers sachgerecht, um
nicht gewünschten Gebühren und Auslagen zum Bei-
spiel durch Anpassung oder Beschränkung des Antrags
begegnen zu können. Häufig wird bei Antragstellung
ausdrücklich darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob und
welche Kosten bei dem gewünschten Informationszu-
gang anfallen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass etwa im
Jahre 2012 90 Prozent aller gestellten IFG-Anträge in
der Bundesverwaltung kostenfrei bearbeitet wurden.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck-
sache 17/13171, Fragen 49 und 50):
Warum tun sich die Bundesbehörden mit der Informa-
tionsfreiheit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das
IFG nun bereits seit über sieben Jahren in Kraft ist und auch
die Bundesregierung die gesellschaftliche Bedeutung von
Transparenz in Staat und Politik immer wieder betont, so
schwer (Quelle: www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in-
formationsfreiheit-protokolle), und wie will die Bundesregie-
rung dieser Verweigerungshaltung begegnen?
Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat die Bundes-
regierung unternommen und ergriffen, um den gesellschaftli-
chen Kulturwandel von der beschränkten Aktenöffentlichkeit
hin zu einer wirksamen Informationsfreiheit zu unterstützen,
und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich Behörden
offensichtlich mit Informationsfreiheit sehr schwertun?
Zu Frage 49:
Die Bundesregierung fördert die Zielsetzung des In-
formationsfreiheitsgesetzes, IFG, staatliches Handeln
transparenter und staatliche Entscheidungsprozesse bes-
ser nachvollziehbar zu machen. Die Bearbeitung der
IFG-Anträge in der Bundesverwaltung erfolgt sieben
Jahre nach Einführung des IFG routiniert und effizient.
Allerdings ist durch die starke Erhöhung der Antrags-
zahlen der Arbeitsaufwand in den Bundesbehörden be-
trächtlich gestiegen. Insbesondere sehr umfangreiche
Anfragen und Massenanfragen zu einzelnen Themen
führen dazu, dass die betroffenen Arbeitseinheiten über
einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich
mit der Bearbeitung der IFG-Anfragen beschäftigt sind
und in dieser Zeit ihre Fachaufgaben nur eingeschränkt
wahrnehmen können. Die Bearbeitung bindet erhebliche
personelle Ressourcen.
Zu Frage 50:
Das Ziel einer größeren Transparenz verfolgt auch
das Projekt Open Government, das Teil des Regierungs-
programms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ ist.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den offe-
nen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung
und Bürgern zu stärken. Im Rahmen des Projektes Open
Government werden größere Transparenz, bessere Teil-
habe und verstärkte Kooperation angestrebt. Die Basis
29640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
für mehr Transparenz und Teilhabe bilden offene Infor-
mationen und Daten. Im Rahmen des Projektes wurde
daher das ebenenübergreifende Datenportal „GovData“
entwickelt. Es schafft eine Infrastruktur zur Bereitstel-
lung von Daten durch Bund, Länder und Kommunen.
Bei GovData handelt es sich um einen Prototypen. Das
Datenangebot wird laufend ausgebaut.
Das Ziel einer größeren Transparenz des Verwaltungs-
handelns wird auch mit dem soeben – am 18. April
2013 – vom Bundestag verabschiedeten E-Government-
Gesetz des Bundes verfolgt. Folgende in diesem Gesetz
vorgesehene Regelungen tragen zu einer transparenteren
Verwaltungsarbeit bei:
Das E-Government-Gesetz verpflichtet alle Behörden
zur Erreichbarkeit über E-Mail oder andere elektroni-
sche Kommunikationsformen, sodass zum Beispiel
Anträge auf Informationszugang nach dem IFG auf elek-
tronische Weise zukünftig erleichtert werden.
Ferner werden Grundsätze der elektronischen Akten-
führung sowie des ersetzenden Scannens anstelle der
Führung klassischer Papierakten durch das E-Govern-
ment-Gesetz geregelt mit der Folge, dass Aktenein-
sichtsrechte im Verfahren zukünftig auch elektronisch
wahrgenommen werden können. Dies stellt für viele
Personen eine Erleichterung dar, da Wege- und Warte-
zeiten entfallen.
Außerdem wird der Verwaltung die Möglichkeit er-
öffnet, amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter
künftig ausschließlich oder jedenfalls zusätzlich über das
Internet zugänglich zu machen.
Schließlich wird die Bundesverwaltung verpflichtet,
bei der Einführung neuer IT ihre Verwaltungsvorgänge
zu analysieren und zu verbessern. Elektronische Verwal-
tungsvorgänge sollen überdies so gestaltet werden, dass
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Informa-
tionen zum Verfahrensstand und einschlägige Kontaktin-
formationen der zuständigen Ansprechstelle über das In-
ternet abrufen können – „Tracking“.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim)
(SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 51 und 52):
Treffen die Aussagen (vergleiche www.zeit.de/digital/in
ternet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle) zu, dass
die Bundesregierung IFG-Anfragen von Journalistinnen und
Journalisten besonders kritisch gegenübersteht, und, sollte die
Bundesregierung diese Frage verneinen, wie bewertet die
Bundesregierung dann die Tatsache, dass in den Medien ver-
stärkt entsprechende Berichte auftauchen?
Ist es richtig, dass – wie die Protokolle es nahelegen –
IFG-Anfragen von Journalisten nachrangig behandelt und vor
allem dahin gehend geprüft werden, mit welcher Ausnahme-
regelung diese abgelehnt werden können, und was ist die Be-
gründung für dieses Vorgehen?
Zu Frage 51:
Anfragen von Journalistinnen und Journalisten nach
dem Informationsfreiheitsgesetz, IFG, werden nicht an-
ders behandelt als die Anfragen anderer Personen. Falls
in den Medien dazu eine abweichende Auffassung publi-
ziert werden sollte, entzieht sich das einer Bewertung
der Bundesregierung.
Anträgen von Medienvertretern, die meist innerhalb
sehr kurzer Zeit einen Informationszugang wünschen,
kann häufig aufgrund der erforderlichen Durchsicht und
Prüfung einer Vielzahl von Akten nicht innerhalb der er-
betenen Zeit entsprochen werden.
Zu Frage 52:
Alle Anträge nach dem IFG werden gleichrangig be-
handelt. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags ist ent-
sprechend der gesetzlichen Regelung zu prüfen, ob der
Informationszugang gewährt werden kann oder ob dem
jeweiligen Antrag zum Schutz der im Gesetz genannten
besonderen Belange Hinderungsgründe entgegenstehen,
die einen Informationszugang ganz oder teilweise aus-
schließen.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass IFG-Anträgen auf
Informationszugang überwiegend stattgegeben wird. Im
Jahre 2012 wurde in den Bundesministerien und ihren
Geschäftsbereichen in 2 828 Fällen vollständiger Zu-
gang gewährt und in 1 762 Fällen teilweise. Abgelehnt
wurde der Zugang in 620 Fällen. Die Gründe, aus denen
ein Informationszugang abgelehnt werden kann, sind im
IFG abschließend aufgezählt. Hierzu gehören der Schutz
von besonderen öffentlichen Belangen, wie zum Beispiel
der inneren und äußeren Sicherheit, sowie der Schutz be-
hördlicher Entscheidungsprozesse, personenbezogener
Daten und geistigen Eigentums oder von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck-
sache 17/13171, Fragen 53 und 54):
Erwägt die Bundesregierung, die Vorschriften über das
ordnungsgemäße Führen von Akten um eine Paginierungs-
pflicht zu erweitern, um beispielsweise zu verhindern, dass
Dokumente aus einer Akte entfernt werden und dies bei der
Akteneinsicht nicht auffällt?
Sind der Bundesregierung Manipulationen von Akten bei
IFG-Anträgen, beispielsweise die Anlegung von unzulässigen
Parallelakten, wie sie die Protokolle zum „Erfahrungsaus-
tausch IFG“ (vergleiche www.zeit.de/digital/internet/2013-04/
ifg-informationsfreiheit-protokolle) offensichtlich nahelegen,
oder aber die Zurückhaltung von Aktenbeständen, bekannt,
und erwägt die Bundesregierung, einen wirksameren Sank-
tionsmechanismus gegen die Manipulationen von Akten, ins-
besondere bei IFG-Anträgen, einzuführen?
Zu Frage 53:
Die Führung von Akten richtet sich nach den Regeln
der Registraturrichtlinie. Nach § 4 gelten hier die Grund-
sätze der Einheitlichkeit und Vollständigkeit, insbeson-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29641
(A) (C)
(D)(B)
dere dürfen keine Dokumente aus der Akte entfernt wer-
den. Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese
Regeln ausreichend, um eine ordnungsgemäße Akten-
führung zu gewährleisten. Die Einführung einer Paginie-
rungspflicht ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 54:
Der Bundesregierung sind keine Manipulationen von
Akten aus Anlass von IFG-Anträgen bekannt. Daher be-
darf es auch keiner neuen Sanktionsmechanismen zu de-
ren Verhinderung, da die bestehenden Regelungen aus-
reichend sind.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 55):
Wann wird die Bundesregierung den angekündigten Ge-
setzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern vorlegen,
und durch welche gesetzlichen Regelungen möchte sie den
exorbitanten Vergütungen von Führungskräften Einhalt gebie-
ten?
Die Abstimmung eines Entwurfs für eine Regelung
zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen dauert inner-
halb der Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktio-
nen noch an. Nach Auffassung der Bundesregierung ist
eine aktienrechtliche Regelung, die eine verbesserte
Kontrolle durch die Hauptversammlung vorsieht, der
richtige Weg.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 56):
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesre-
gierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Aus-
schusses vom 4. April 2013 (CERD/C/82/D/48/2010), wo-
nach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung
nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt
habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfol-
gung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfol-
gungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus etc.,
und inwieweit wird sich die Bundesregierung mit den Bun-
desländern absprechen, um zu wirksamen Maßnahmen zu
kommen, die in der Länderkompetenz liegen?
Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus
dem Übereinkommen sehr ernst.
Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher
sorgfältig prüfen, was angesichts der Komplexität der
zugrunde liegenden Fragen noch einige Zeit in Anspruch
nehmen wird. Dabei wird auch die vom Ausschuss auf-
geworfene Frage eine Rolle spielen, ob Änderungsbe-
darf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf die straf-
rechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen
besteht.
Zudem wird die Bundesregierung selbstverständlich
die Entscheidung in die deutsche Sprache übersetzen,
veröffentlichen und die Information aller zuständigen
Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicher-
stellen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 57 und 58):
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Höhe der angesetz-
ten Zahlungen im aktuellen Haushalt der Europäischen Union
für das Jahr 2013 ausreichend, um alle bis Ende 2013 anfal-
lenden Rechnungen bezahlen zu können, und, falls nicht, was
sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die
angesetzten Zahlungen nicht ausreichen?
Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Pro-
grammen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden (wie
ERASMUS, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds
für regionale Entwicklung), im Jahr 2013 ausreichend Mittel
zur Verfügung stehen, um alle Verpflichtungen erfüllen zu
können, oder ist für die Finanzierung dieser Programme im
Jahr 2013 ein Nachtragshaushalt notwendig?
Zu Frage 57:
Bei der Verabschiedung des Haushalts 2013 konnte
der Mehrbedarf für den Beitritt Kroatiens zur EU aus
rechtlichen Gründen noch nicht im Haushalt berücksich-
tigt werden. Am 18. März 2013 hat die Kommission den
Berichtigungshaushalt 1/2013 vorgeschlagen, der diesen
Mehrbedarf berücksichtigt. Die Kommission schlägt
hierzu zusätzliche Mittel für Zahlungen von insgesamt
396,3 Millionen Euro vor. Die Bundesregierung steht zu
den finanziellen Verpflichtungen der EU aus dem Bei-
trittsvertrag mit Kroatien.
Außerdem hat die Kommission am 27. März 2013
den Entwurf des Berichtigungshaushalts 2/2013 vorge-
schlagen. Dieser sieht zusätzliche Mittel für Zahlungen
in Höhe von 11,225 Milliarden Euro vor. Hiervon sind
9,001 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik vorgese-
hen.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der veran-
schlagte Mehrbedarf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
etatreif, da die Haushaltsmittel zur Begleichung offener
Forderungen bislang ausreichen. Ein Großteil der Forde-
rungen aus dem Vorjahr ist bereits beglichen, bis Juni
sollen auch die restlichen Forderungen aus 2012 bezahlt
sein.
Aus Sicht der Bundesregierung kann abschließend erst
im Herbst dieses Jahres belastbar festgestellt werden, wie
hoch ein möglicher Mehrbedarf für den Haushalt 2013
insgesamt ist und welche etwaigen Möglichkeiten für
Mittelumschichtungen bestehen. Die Bundesregierung
steht aber dazu, dass die EU ihre Verpflichtungen erfül-
len können muss.
29642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 58:
Der Kommissionsvorschlag für den Berichtigungs-
haushalt 2/2013 sieht unter anderem 6 Millionen Euro
zusätzlich für das Programm ERASMUS Mundus,
3,253 Milliarden Euro für den Europäischen Sozialfonds
und 3,413 Milliarden Euro für den Europäischen Fonds
für die regionale Entwicklung vor. Die Bundesregierung
kann nicht ausschließen, dass ein Berichtigungshaushalt
im Laufe des Jahres erforderlich wird. Wie hoch der
Mehrbedarf in einzelnen Programmen bis Ende des Jah-
res sein wird und welche Umschichtungsmöglichkeiten
entstehen werden, lässt sich derzeit aber nicht mit hinrei-
chender Sicherheit bestimmen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 59):
Befürwortet die Bundesregierung den durch Rheinland-
Pfalz erfolgten Ankauf einer Steuerdaten-CD, und in welchem
Umfang wird sich der Bund an den Kosten beteiligen?
Die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steueran-
sprüche auch in der Schweiz hat für die Bundesregierung
hohe Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Steuerab-
kommen mit der Schweiz geschlossen. Dieses hätte eine
gleichmäßige und flächendeckende Durchsetzung dieser
Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft gewähr-
leistet.
Nachdem dieses Steuerabkommen aufgrund des Wi-
derstandes im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat,
ist die Situation hinsichtlich der Durchsetzung der deut-
schen Steueransprüche in der Schweiz unverändert. Vor
diesem Hintergrund ist die Entscheidung für einen Da-
tenankauf von der jeweils zuständigen Landesfinanzbe-
hörde zu treffen. Die Bundesregierung hat dies im vor-
liegenden Fall zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Bundesregierung bleibt jedoch die drin-
gende Notwendigkeit, diese Problematik einvernehmlich
mit der Schweiz und der Europäischen Kommission zu
lösen.
Bei einem Datenankauf handelt es sich um Kosten der
Steuerfahndung, die zu den allgemeinen Verwaltungs-
kosten bei der Auftragsverwaltung der Steuern zählen
und deshalb generell von den Ländern zu tragen sind.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bisher nur
in Einzelfällen an den Kosten beteiligt, zusammen mit
den nicht am Datenerwerb beteiligten Ländern.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 60):
Welche gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um für die Informationsübermittlung, zu der sich
Deutschland in dem bereits paraphierten Abkommen zur För-
derung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sach-
verhalten von Deutschland und den USA verpflichtet, eine
rechtliche Grundlage zu schaffen, und plant die Bundesregie-
rung, mit anderen europäischen Staaten ähnliche Vereinbarun-
gen abzuschließen?
Die Bundesregierung plant die Schaffung einer Be-
gleitregelung in der Abgabenordnung zur Erfüllung von
Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Vereinbarungen
zum automatischen Informationsaustausch in Steuersa-
chen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Die Begleitregelung umfasst einen neuen § 117 c Ab-
gabenordnung „Umsetzung innerstaatlich anwendbarer
völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der
Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhal-
ten“ sowie eine dazugehörige Änderung des Finanzver-
waltungsgesetzes.
Die Begleitregelung ist so angelegt, dass neben dem
am 21. Februar 2013 paraphierten Abkommen mit den
Vereinigten Staaten von Amerika zur Umsetzung des
US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance
Act, kurz: FATCA, sowie möglichen ähnlichen Abkom-
men mit anderen europäischen Staaten die rechtlichen
Voraussetzungen für die innerstaatliche Durchführung
derartiger Abkommen geschaffen werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 61):
Aus welchem Grund wurde in die Zeile 17 der Anlage
Kind für die Einkommensteuererklärung 2012 die Abfrage
aufgenommen, ob das Kind einen freiwilligen Wehrdienst als
Probezeit absolviert hat, und plant die Bundesregierung, für
die Probezeit bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes
entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung den Bezug
von Kindergeld zu ermöglichen?
Die von Ihnen genannte Abfrage ist vorsorglich in das
im Herbst 2012 veröffentlichte bundeseinheitliche Mus-
ter der Einkommensteuervordrucke für den Veranla-
gungszeitraum 2012 aufgenommen worden. Der Ent-
wurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013
sieht eine entsprechende Regelung vor.
Wie Sie wissen, hat sich der Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages in seinen Beratungen aber im
Ergebnis gegen die Regelung entschieden. Die Regelung
ist daher auch nicht im Gesetzesbeschluss des Deutschen
Bundestages vom 25. Oktober 2012 (Bundesratsdruck-
sache 632/12) enthalten.
Die Einkommensteuererklärungsvordrucke für das
Jahr 2012 müssen sehr frühzeitig mit den Ländern ab-
gestimmt werden und spätestens zu Jahresbeginn 2013
flächendeckend zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt
der Beschlussfassungen war es für eine Änderung der
Vordrucke für das Jahr 2012 deshalb leider zu spät.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29643
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 62):
Wann plant die Bundesregierung den durch das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der
Rechtssache C168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU-
Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c
des Einkommensteuergesetzes zu beseitigen, und welche dies-
bezüglichen Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung
allgemein?
Die Bundesregierung plant, den durch das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der
Rechtssache C-168/11 festgestellten Verstoß gegen das
EU-Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern
nach § 34 c Einkommensteuergesetz so schnell wie
möglich zu beseitigen. Dies erfordert eine Änderung der
Vorschrift zur Bestimmung des Anrechnungshöchstbe-
trags nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171,
Frage 65):
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie-
rung, um – auch im Hinblick auf die zum Jahresende geplante
Einstellung des Bundesprogramms des Europäischen Sozial-
fonds zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberech-
tigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt – zu ge-
währleisten, dass das für die kommende Förderperiode ab
2014 geplante ESF-Bundesprogramm zur „Weiterbildung von
Migrantinnen und Migranten“ mit einem flüchtlingsspezifi-
schen Beratungsangebot ausgestattet ist und auch diejenigen
Personen erreicht, die sich im Asylbewerberleistungsbezug
befinden und keinen festen Aufenthaltsstatus besitzen?
Das ESF-Bundesprogramm zur „Qualifizierung von
Migrantinnen und Migranten“, das in der Förderperiode
2014 bis 2020 umgesetzt werden soll, setzt als flankie-
rende Maßnahme an den spezifischen Bedarfen der
Migrantinnen und Migranten an, die ihre im Ausland er-
worbene Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen
möchten. Ziel ist es unter anderem, Menschen mit Mi-
grationshintergrund eine qualifikationsadäquate Arbeits-
marktintegration bzw. den beruflichen Aufstieg in Deutsch-
land zu ermöglichen.
Das Programm umfasst vier Förderbausteine: Anpas-
sungsqualifizierungen und -lehrgänge in reglementierten
Berufen sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- oder
Eignungsprüfungen in reglementierten Berufen – schwer-
punktmäßig in akademischen Heilberufen –; Entwick-
lung und Erprobung von Qualifizierungen für Migrantin-
nen und Migranten in dualen Ausbildungsberufen, die
das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen ha-
ben, über das wesentliche Unterschiede zwischen der
erworbenen Auslandsqualifikation und den deutschen
Referenzberufen festgestellt worden sind; Brückenmaß-
nahmen für Akademikerinnen und Akademiker mit Mi-
grationshintergrund, deren Abschlüsse nicht unter das
Anerkennungsgesetz fallen; Vorbereitung auf die Exter-
nenprüfung für Migrantinnen und Migranten, deren aus-
ländischer Berufsabschluss bereits längere Zeit zurück-
liegt bzw. bei denen die Diskrepanz zum deutschen
Referenzberuf so groß ist, dass eine Anpassungsqualifi-
zierung nicht mehr greift.
Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum
deutschen Arbeitsmarkt steht die Teilnahme am Pro-
gramm grundsätzlich offen unter der Voraussetzung,
dass sie schon über eine abgeschlossene Ausbildung im
Herkunftsland verfügen.
Das ESF-kofinanzierte Programm ist arbeitsmarktlich
ausgerichtet und schließt daher allgemeine und sich spe-
zifisch an Flüchtlingen und Asylsuchenden orientierende
Informations- und Beratungsleistungen aus.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann
(SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 72 und 73):
Auf welcher empirisch-wissenschaftlichen oder statisti-
schen Grundlage hat die Bundesregierung über die Einfüh-
rung des mit dem Betreuungsgeld verbundenen Bildungsspar-
bonus entschieden?
Welche Summe stünde den Anspruchsberechtigten eines
Bildungssparbonus des Betreuungsgeldes bei voller Aus-
schöpfung am Ende zur Verfügung, und wie hoch wäre der
staatliche Förderanteil an dieser Summe?
Zu Frage 72:
Der in der Frage genannte Bildungssparbonus nimmt
Bezug auf den von den Regierungsfraktionen im Rah-
men des Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsge-
setzes in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines
§ 4 b Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
BEEG. Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG lautet: „Nach
Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zum Bildungs-
sparen soll eine dem Absatz 2 [das heißt Verwendungs-
option „private Altersvorsorge“] entsprechende Rege-
lung eingeführt werden, die auch bei Leistung in einen
Vertrag zum Bildungssparen eine Erhöhung des Betrags
nach Absatz 1 um 15 Euro vorsieht.“ Dieser Gesetzent-
wurf trifft damit weder eine inhaltliche Regelung zum
Bildungssparen noch zu den Bedingungen, unter denen
das erhöhte Betreuungsgeld für diese besondere Verwen-
dung gewährt wird. Hierzu wird ausdrücklich auf eine
noch zu beschließende gesetzliche Regelung verwiesen.
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vor-
schlag für eine solche Regelung; über die zugrunde lie-
genden „empirisch-wissenschaftlichen oder statisti-
schen“ Erwägungen kann erst nach Vorlage eines
Vorschlags Stellung genommen werden.
Zu Frage 73:
Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG in der Fassung des
Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes der
Regierungsfraktionen sieht vor, dass sich das grundsätz-
29644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
lich in einer Höhe von 150 Euro monatlich gewährte Be-
treuungsgeld bei einer Leistung in einen Vertrag zum
Bildungssparen um 15 Euro monatlich erhöhen soll.
Nach § 4 d Abs. 1 Satz 3 des am 20. Februar 2013 im
Bundesgesetzblatt verkündeten Betreuungsgeldgesetzes
kann das Betreuungsgeld für höchstens 22 Lebensmonate
für ein Kind bezogen werden. Vor diesem Hintergrund
könnten nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungs-
verfahrens bei voller Ausschöpfung des Betreuungsgel-
des im Rahmen der Verwendungsoption „Bildungsspa-
ren“ insgesamt 3 630 Euro (22 mal 165 Euro) allein
durch den Bezug von Betreuungsgeld angespart werden.
Hierin enthalten ist ein Bonus von insgesamt 330 Euro
durch den Erhöhungsbetrag von 15 Euro monatlich.
Anlage 39
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 74):
Welche monatliche Beitragsschuld entsteht für einen frei-
willig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten
Selbstständigen monatlich (in Euro), wenn er der Zahlung der
Beiträge nicht nachkommt, und welche Leistungen erhält er
von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn er der Kasse mehr
als zwei Monatsbeiträge schuldet und keine Schuldenregulie-
rung mit der Krankenkasse getroffen wurde?
Sie sprechen die Beitragsschulden in der gesetzlichen
Krankenversicherung, GKV, an. Dazu möchte ich zu-
nächst darauf hinweisen, dass die Bundesregierung und
die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Gesetzes
zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitrags-
schulden in der Krankenversicherung“ vorgelegt haben:
Dieser Gesetzentwurf sieht im Bereich der GKV vor,
dass für freiwillig Versicherte sowie für nachrangig Ver-
sicherungspflichtige (Personen ohne anderweitigen
Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nach § 5
Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V)
in der GKV anstelle des auf 5 Prozent erhöhten Säum-
niszuschlags künftig nur noch der reguläre monatliche
Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständi-
gen Betrags gilt.
Wir haben den Gesetzentwurf heute Morgen erstmals
im Ausschuss für Gesundheit beraten. Wir werden im
Gesetzgebungsverfahren weitere Maßnahmen prüfen,
um auch das Problem bereits bestehender Beitragsschul-
den anzugehen.
Zur Höhe der monatlichen Beitragsschuld kann ich
Ihnen Folgendes mitteilen: In der GKV wird bei der Bei-
tragsbemessung für freiwillige Mitglieder die gesamte
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Zu-
dem hat der Gesetzgeber bei freiwilligen Mitgliedern die
Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. Für
hauptberuflich Selbstständige werden die Beiträge
grundsätzlich auf Grundlage der Beitragsbemessungs-
grenze erhoben (2013: 3 937,50 Euro). Der Beitrag für
diesen Personenkreis liegt derzeit grundsätzlich bei
586 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 610 Euro
mit Krankengeldanspruch). Weist das Mitglied jedoch
niedrigere Einnahmen nach, gilt als beitragspflichtige Ein-
nahmen mindestens ein Betrag von derzeit 2 021,25 Euro
monatlich. Hieraus resultiert ein monatlicher Kranken-
versicherungsbeitrag von derzeit 301 Euro ohne Kran-
kengeldanspruch (bzw. 313 Euro mit Krankengeld-
anspruch). Darüber hinaus bestehen bei Erfüllung
bestimmter Voraussetzungen auch beitragsrechtliche
Vergünstigungen für „bedürftige“ Selbstständige sowie
für Existenzgründer, für die der Monatsbeitrag derzeit
bei 200 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 208 Euro
mit Krankengeldanspruch) liegt.
Grundsätzlich fallen die Beiträge für jeden Monat der
Mitgliedschaft an. Für den ersten angefangenen rück-
ständigen Monat der Säumnis kommt zusätzlich ein
Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf
50 Euro nach unten abgerundeten Betrags hinzu, für je-
den weiteren angefangenen Monat, in dem Beiträge
rückständig sind, fällt bisher ein Säumniszuschlag von
5 Prozent auf den rückständigen, auf 50 Euro nach unten
abgerundeten Betrag an. Diesen erhöhten Säumniszu-
schlag will die Koalition jetzt abschaffen.
Zum Ruhen der Leistungen ist Folgendes anzumer-
ken: Die Regelung zum Ruhen von Leistungen bei Zah-
lungsverzug nach § 16 Abs. 3 SGB V wurde im Rahmen
des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Im
Interesse der Solidargemeinschaft soll die Nichtzahlung
von Beiträgen neben der Erhebung von Säumniszuschlä-
gen für den Versicherten spürbare Konsequenzen haben.
Vom Ruhen ausgenommen sind aber Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten – insbesondere bei
Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, der Zucker-
krankheit, bei Krebserkrankungen sowie Kinderunter-
suchungen – und Leistungen, die zur Behandlung akuter
Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei
Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Mitglied bei
Zahlungsverzug mit der Krankenkasse eine Ratenzah-
lung über die rückständigen Beiträge vereinbaren kann.
In diesem Fall bleibt der volle Leistungsumfang erhalten
und es fallen Säumniszinsen lediglich in Höhe von
0,5 Prozent an.
Anlage 40
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 75):
Wie viel soll der von der Bundesregierung angedachte
Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung monatlich
kosten, und welche Leistungen erhalten die Versicherten im
Notlagentarif im Unterschied zu gesetzlich Versicherten mit
einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsbeiträ-
gen?
Der Gesetzentwurf zur Beseitigung sozialer Überfor-
derung bei Beitragsschulden in der Krankenversiche-
rung, der – wie bereits in meiner Antwort zu Frage 74
ausgeführt – bereits Gegenstand der parlamentarischen
Beratungen ist, sieht vor, einen Notlagentarif für privat
Krankenversicherte einzuführen, die ihrer Pflicht zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29645
(A) (C)
(D)(B)
Beitragszahlung auch nach Durchführung eines gesetz-
lich vorgegebenen Mahnverfahrens nicht nachkommen.
Ihr bisheriger Versichertenvertrag ruht währenddessen,
wie es bereits heute im Falle der Nichtentrichtung von
Beiträgen der Fall ist.
Nach ersten Grobkalkulationen aus der Branche
könnte die einheitliche Prämie im Notlagentarif bei rund
100 bis 150 Euro je Versicherten liegen. Im Notlagenta-
rif werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut.
Gleichzeitig entfallen Risikozuschläge, Leistungsaus-
schlüsse und Selbstbehalte für den Versicherten. Der
Beitrag soll kostendeckend kalkuliert werden, sodass
alle tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung des Notlagentarifs hiervon
umfasst sein müssen.
Der Leistungsumfang des Notlagentarifs soll grund-
sätzlich den bisherigen Ruhensleistungen entsprechen
und insbesondere Leistungen zur Behandlung akuter
Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwan-
gerschaft und Mutterschaft beinhalten. Um in dieser
wichtigen Frage künftig eine brancheneinheitliche Vor-
gehensweise sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf
vor, den Verband der privaten Krankenversicherung da-
mit zu beleihen, Art, Umfang und Höhe der Leistungen
des Notlagentarifs festzulegen. Die Fachaufsicht darüber
übt das Bundesministerium der Finanzen aus. Damit
wird das bereits beim Basistarif bewährte Verfahren auf
diesen Sachverhalt übertragen und Rechtssicherheit für
Versicherte und Anbieter geschaffen.
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171,
Fragen 78 und 79):
Warum werden nicht, wenn die Bundesregierung die
„Bürgerinnen und Bürger bei der ergänzenden privaten Vor-
sorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ... unterstützen“
will, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner
Website schreibt, alle privaten Pflegezusatzversicherungen
gefördert statt nur jene, die, wie Stiftung Warentest jetzt dar-
gelegt hat, durch die Bedingungen, die sie förderwürdig ma-
chen, eher unattraktiv sind?
Denkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass
der Pflege-Bahr doch eigentlich gerade Menschen mit gerin-
gem Einkommen zugutekommen sollte, die möglicherweise
steigende Beiträge nicht bewältigen können, über eine Decke-
lung der Beitragssteigerung oder eine Ausweitung der Mög-
lichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen – auch für länger als drei
Jahre und auch wenn nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosen-
geld II bezogen wird – nach?
Zu Frage 78:
Aus sozialpolitischen Erwägungen und um möglichst
vielen Bürgerinnen und Bürgern den Abschluss einer
Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen, beschränkt
die Bundesregierung ihre Förderung auf Pflegezusatz-
versicherungen, die gewisse Mindestbedingungen vorse-
hen, so insbesondere einen Kontrahierungszwang, das
Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen
und Leistungsausschlüssen sowie eine Begrenzung der
Verwaltungs- und Abschlusskosten und Leistungen in ei-
ner bestimmten Mindesthöhe. Diesen Vorgaben genügen
die bisher auf dem Markt angebotenen Pflegezusatzver-
sicherungen nicht.
Zu Frage 79:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetz-
lichen Vorgaben sowie eine vorsichtige Kalkulation der
Anbieter sicherstellen, dass die Beiträge für die staatlich
geförderte Pflegezusatzversicherung in absehbarer Zu-
kunft nicht ansteigen werden. Die Aussagen der Stiftung
Warentest zu angeblichen Risiken der Beitragsentwick-
lung werden daher ausdrücklich nicht geteilt.
Tritt Hilfebedürftigkeit im Einzelfall ein, hat der Ver-
sicherungsnehmer bei einer staatlich geförderten Pflege-
zusatzversicherung – im Gegensatz zu ungeförderten
Produkten – das Recht, diese für einen Zeitraum von bis
zu drei Jahren ruhend zu stellen. Damit wurden bei der
geförderten Pflegezusatzversicherung für den Fall einer
vorübergehenden Hilfebedürftigkeit sozialverträgliche
Vorkehrungen getroffen.
Anlage 42
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 80):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen
von Finanztest, Heft 5/2013, im Artikel „Lieber ohne Förde-
rung“, in dem es unter anderem heißt: „Die staatlich geför-
derte Vorsorge taugt aber wenig“ und der sogenannte Pflege-
Bahr als „Mogelpackung“ bezeichnet wird, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Analyse?
Die Bundesregierung widerspricht der Einschätzung
der Stiftung Warentest zur staatlich geförderten Pflege-
vorsorge ausdrücklich. Die Stiftung Warentest hat nach
eigenen Angaben die geprüften Pflegezusatzversiche-
rungen daran gemessen, ob diese die Finanzierungs-
lücken im Pflegefall vollständig schließen können. Die-
ses von den Verfassern des Artikels definierte Ziel
entspricht damit gerade nicht dem eigentlichen Ziel der
geförderten Pflegevorsorge. Denn hierdurch soll vor al-
lem der Einstieg in die private Vorsorge gefördert wer-
den. Die geförderte Pflegezusatzversicherung leistet da-
mit einen Beitrag dazu, die Finanzierungslücke
zwischen künftigen Pflegekosten und den Pflegeleistun-
gen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verringern.
Ein Kostenvergleich zwischen geförderter und unge-
förderter Pflegezusatzversicherung ist insbesondere ab-
hängig vom abzusichernden Leistungsvolumen und vom
Eintrittsalter. Bei der Absicherung niedrigerer Leis-
tungsvolumina wird das Verhältnis zwischen Förderung
und Eigenbeitrag dabei deutlich vorteilhafter; denn in
diesen Fällen liegt der Förderanteil des Staates am Ge-
samtbeitrag häufig bei 30 Prozent. Hier sind die geför-
derten Produkte den ungeförderten Produkten in aller
Regel überlegen.
29646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Die Stiftung Warentest hat zudem nur Tarife für drei
Kundentypen mit den Eintrittsaltern 45 Jahre, 55 Jahre
und 65 Jahre untersucht und damit genau jene Jahrgänge
nicht berücksichtigt, für die der Abschluss einer geför-
derten Pflegezusatzversicherung besonders vorteilhaft
ist und bei denen auch bei einem Vertragsabschluss zum
Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat bereits we-
sentlich höhere Leistungen erzielt werden können als die
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen.
Zahlreiche weitere Vorteile der geförderten Pflege-
zusatzversicherungen gegenüber ungeförderten Pflege-
tagegeldversicherungen werden darüber hinaus nicht
angemessen gewürdigt. Hierzu zählen – neben den ver-
schiedenen sozialpolitisch wichtigen gesetzlichen Vor-
gaben wie zum Beispiel dem Kontrahierungszwang so-
wie dem Ausschluss von Risikozuschlägen und
Leistungsausschlüssen – die Begrenzung der Verwal-
tungs- und Abschlusskosten und die Möglichkeit des
Ruhens der Beitragszahlung im Falle von finanzieller
Hilfebedürftigkeit.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/13171, Frage 81):
Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur
Umsetzung der DIN 75078-2 (Rollstuhlrückhaltesysteme mit
Kraftknoten) mit Blick auf die kritischen Anmerkungen aus
dem Berliner Behindertenverband e. V. sowie vom Beauftrag-
ten der Bundesregierung für die Belange behinderter Men-
schen, Hubert Hüppe, auf dem 2. Forum Mobilität für Men-
schen mit Behinderung am 25. und 26. April 2013 (siehe
Artikel „Mobilität und Sicherheit für alle“ in der Berliner Be-
hinderten-Zeitung vom April 2013, Seite 6), zur Herstellung
bzw. Umrüstung und Finanzierung entsprechender Rollstühle,
zur Ausrüstung und zum Einsatz von Fahrzeugen für die Be-
förderung von Personen, die im Rollstuhl sitzend in einem
Kraftfahrzeug befördert werden müssen, sowie zur Schaffung
von Rechtssicherheit für alle Beteiligten, ohne die Teilhabe
einzuschränken und diskriminierende Beförderungssituatio-
nen für die Betroffenen zu schaffen?
Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem an
dem Runden Tisch „Sichere Mobilität für Menschen mit
Behinderung“, der sich mit der rechtssicheren Beförde-
rung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen befasst,
und wäre bereit, gegebenenfalls entsprechende Regelun-
gen für Rollstuhlrückhaltesysteme (zum Beispiel nach
DIN 75078 oder ISO 10542) in die straßenverkehrs-
rechtlichen Vorschriften aufzunehmen.
Da die Bundesregierung jedoch nicht mittragen
könnte, dass durch eine solche Regelung die Mobilität
von Rollstuhlnutzern eingeschränkt würde, werden der-
zeit Gespräche mit den beteiligten Ressorts, insbeson-
dere zur Finanzierung und Umrüstung entsprechender
Rollstühle, geführt. Da das weitere Vorgehen der Bun-
desregierung wesentlich von den Ergebnissen der Ge-
spräche abhängt, kann zu der weiteren Vorgehensweise
derzeit noch keine Angabe gemacht werden.
Der angesprochene Artikel „Mobilität und Sicherheit
für alle“ (Seite 6, Ausgabe April der Berliner Behinder-
ten-Zeitung) liegt der Bundesregierung bislang nicht vor.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra-
gen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 82
und 83):
Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der Ohne-
hin-Kosten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung,
wie er in der Prognos-Studie „Ermittlung der Wachstumswir-
kung der KfW-Programme zum Energieeffizienten Bauen und
Sanieren“ ermittelt wurde?
Welche eigenen Erhebungen liegen der Bundesregierung
zum Anteil der Ohnehin-Kosten im Rahmen der energeti-
schen Gebäudesanierung vor, und zu welchem Ergebnis kom-
men diese Erhebungen?
Zu Frage 82:
Die Bundesregierung nimmt zu Studien und Gutach-
ten, die im Auftrag Dritter erstellt wurden, nicht Stel-
lung.
Zu Frage 83:
Hinsichtlich der Gutachten, in denen bei Kosten ener-
getischer Sanierungsmaßnahmen sogenannte Ohnehin-
Kosten und energetisch bedingte Mehrkosten unterschie-
den wurden und die unter anderem der Novellierung der
Energieeinsparverordnung zugrunde liegen, wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Oliver
Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen – Bundestagsdrucksache 17/9834 –
verwiesen.
Zu diesen Gutachten zählen beispielhaft: erstens Un-
tersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen
Anforderungen an Wohngebäude mit der EnEV 2012
Teil 1 – Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile
in der energetischen Modernisierung von Altbauten –,
zweitens Untersuchung zur weiteren Verschärfung der
energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV
2012 Teil 2 – Anforderungsmethodik, Regelwerk und
Wirtschaftlichkeit –, drittens Ergänzungsuntersuchungen
zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung
der Energieeinsparverordnung, viertens Evaluierung und
Fortentwicklung der EnEV 2009: Untersuchung zu öko-
nomischen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau.
Die Gutachten stehen auf der Internetseite des BBSR
unter www.bbsr-energieeinsparung.de zur Verfügung.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
(Drucksache 17/13171, Fragen 84 und 85):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29647
(A) (C)
(D)(B)
Wie viele Planfeststellungsverfahren sind derzeit im Be-
reich der Bundeswasserstraßen im laufenden Verfahren – bitte
tabellarisch nach Verfahrensaufnahme und Status auflisten –,
und welche davon werden angefochten – bitte unter Angabe
der Gründe?
Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, dass die
beabsichtigte Übertragung gesetzlich festgeschriebener Zu-
ständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
auf die geplante Generaldirektion per Organisationserlass
keine Rechtsunsicherheiten verursacht bzw. Anfechtungstat-
bestände für Planfeststellungsverfahren schafft, und wird die
Bundesregierung eine Garantie geben, dass kein Planfeststel-
lungsverfahren aufgrund von unklaren Zuständigkeiten ge-
fährdet, angefochten oder verzögert werden kann?
Zu Frage 84:
Derzeit sind 18 Planfeststellungsverfahren und vier
Plangenehmigungsverfahren bei den Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektionen anhängig. Die Verfahren sind in der
beigefügten Tabelle dargestellt. Klagen können gegen
den Planfeststellungsbeschluss bzw. gegen die Plange-
nehmigung erhoben werden. Da in den Verfahren noch
keine Entscheidungen getroffen wurden, kann nicht ein-
geschätzt werden, ob gegebenenfalls nach Abschluss der
Verfahren Klagen eingereicht werden.
Derzeit sind gegen drei Planfeststellungsbeschlüsse
Klagen anhängig. Bei einem Planfeststellungsbeschluss
ist die Klagefrist noch nicht abgelaufen. Auch diese vier
Verfahren sind in der beigefügten Tabelle genannt.
Verfahren Stand Klagen
WSD Nord
Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für
14,50 m tief gehende Containerschiffe
Planfeststellungsbeschluss
vom 23. April 2012
Klagen beim Bundesverwal-
tungsgericht; Naturschutz,
Eigentum, Gewerbebetrieb,
kommunales Selbstverwal-
tungsrecht
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals
zwischen km 80 und 98
Beschluss wird erstellt
WSD Nordwest
Anpassung der Unterweser
und
Anpassung der Außenweser einschließlich Wendestelle
Planfeststellungsbeschluss
vom 15. Juli 2011
Klagen beim Bundesverwal-
tungsgericht; Naturschutz,
Eigentum, kommunales
Selbstverwaltungsrecht
Bereichsweise Anpassung der Unterems Planfeststellungsbeschluss
vom 29. Februar 2012
Klage beim Niedersäch-
sischen Oberverwaltungs-
gericht; Eigentum
Vertiefung der Außenems bis Emden Auslegung der Planunter-
lagen
Hunte – Ersatz der Uferspundwand Hermann-Ehlers-
Straße
Beschluss wird erstellt
Hunte – Einrichtung einer Wendestelle Beschluss wird erstellt
WSD Mitte
Instandsetzung und Erweiterung der Umschlagstelle
im Hafen Berenbusch von MLK-km 106,835 bis
MLK-km 107,360 – Plangenehmigung
Entscheidung wird
erarbeitet
Planfeststellungsverfahren für den Abbruch und Neu-
bau des Allerbütteler Riede-Dükers Nr. 407 bei MLK-
km 235,453 einschließlich Sohlenanpassung und rück-
wärtiger Dammertüchtigung von MLK-km 235,380 bis
235,620
Beschluss wird erstellt
Planänderungsverfahren für die Stauhaltung Dörverden
im Zuge der Anpassung der Mittelweser
Planfeststellungsbeschluss
vom 2. April 2013
Klagefrist läuft noch, keine
Klagen zu erwarten
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke
Nr. 385 über den Stichkanal nach Hildesheim
Überarbeitung der Plan-
unterlagen
29648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013
(A) (C)
(D)(B)
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke
Nr. 391 über den Stichkanal nach Hildesheim
Überarbeitung der Plan-
unterlagen
WSD West
Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals von km 11,120 bis
km 14,140 Nordufer und von km 11,400 bis km 14,158
Südufer unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur
Beseitigung von Bergschäden (Los 3)
Beschluss wird erstellt
Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 16,670 bis
km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche
des Datteln-Hamm-Kanals (km 0,000 bis km 0,720)
und des Wesel-Datteln-Kanals (km 59,356 bis km
60,276), Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln
(Los 1)
Beschluss wird erstellt
Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 108,340
bis km 109,994 und von km 111,726 bis km 113,010
(Bau von Ersatzschleusen an den Kanalstufen Bever-
gern und Rodde)
Erörterungstermin in Vor-
bereitung
Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 126,027
bis km 127,194, von km 133,852 bis km 135,119 und
von km 136,994 bis km 138,298 (Bau von Ersatz-
schleusen an den Kanalstufen Venhaus, Hesselte
und Gleesen)
Erörterungstermin in Vor-
bereitung
WSD Südwest
Mosel – Bau der zweiten Schleuse Lehmen Erörterungstermin in Vor-
bereitung
Rhein – Änderungen an der Fischaufstiegsanlage Iffez-
heim – Plangenehmigung
Behördenbeteiligung ab-
geschlossen, Genehmigung
in Vorbereitung
WSD Süd
Ö. S. Niedrigwassersimulation Beschluss wird erstellt
Siele Wörthhof – Plangenehmigung Entscheidung wird er-
arbeitet
Borstenfischpass Bad Abbach – Plangenehmigung Entscheidung wird er-
arbeitet
WSD Ost
Instandsetzungsmaßnahme Reitwein an der Oder Überarbeitung der Plan-
unterlagen
Dammsanierung Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße,
2. Planfeststellungsabschnitt
Planfeststellungsbeschluss
wurde an die Einverneh-
mensbehörde übersandt
Ersatzneubau der Straßenbrücke Lanze Buchhorst,
Elbe-Lübeck-Kanal
Beschluss wird erstellt
Planänderung Dammgeometrie Havel-Oder-Wasser-
straße, Los E 2
Überarbeitung der Plan-
unterlagen
Planänderung Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals,
VDE Projekt 17
Beschluss wird erstellt
Verfahren Stand Klagen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29649
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 85:
Gemäß § 14 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes
sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Anhö-
rungs- und Planfeststellungsbehörden. Bei der „General-
direktion für Wasserstraßen und Schifffahrt“ handelt es
sich um eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Sinne
der vorgenannten Vorschrift. Mithin begründet die Über-
tragung der Zuständigkeit weder Rechtunsicherheiten
noch gefährdet sie laufende Planfeststellungsverfahren.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 86):
Auf welcher rechtlichen Grundlage können nach Kenntnis
der Bundesregierung die im Dezember 2012 von der EU-
Kommission genehmigten staatlichen Zuschüsse an die Flug-
hafengesellschaft Berlin Brandenburg, FBB, in Höhe von
1,2 Milliarden Euro um weitere 800 Millionen Euro ohne er-
neutes Notifizierungsverfahren aufgestockt werden – wie dies
am 9. April 2013 der Berliner Morgenpost zu entnehmen
war –, und welche den im Dezember 2012 positiv beschiede-
nen Antrag auf einen Gesellschafterzuschuss ergänzenden
Angaben müssten gegebenenfalls gegenüber der EU-Kom-
mission gemacht werden?
Zu der BER-Nachfinanzierung aus Gesellschaftermit-
teln in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro hat die Euro-
päische Kommission im Rahmen des Notifizierungsver-
fahrens am 19. Dezember 2012 festgestellt, dass die
Kapitalmaßnahme keine Beihilfe darstellt. Diese Ent-
scheidung beruht auf einem positiven Private Investor
Test, PIT. Die Kapitalmaßnahme entspricht dem Grund-
satz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers
und verschafft deshalb der FBB keinen wirtschaftlichen
Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Kommission, AEUV.
Etwaige zukünftige Kapitalmaßnahmen der Gesellschaf-
ter zugunsten der FBB unterliegen einer erneuten beihil-
ferechtlichen Prüfung. Sofern sich aus der analysierten
Bestandsaufnahme des BER-Projekts ein zusätzlicher
Finanzbedarf der FBB ergeben sollte, der aus Gesell-
schaftermitteln finanziert werden soll, wäre der PIT fort-
zuschreiben.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE
LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 87):
Auf welche Bereiche konzentriert sich die Bestandsauf-
nahme des Technikgeschäftsführers der FBB, Horst Amann,
welche im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden soll
(bitte einzeln nach Problemfeldern ausführen), und welche
Empfehlung hat der Technikgeschäftsführer in Bezug auf eine
vorzeitige Sanierung der Nordbahn des Flughafens BER auf
der Aufsichtsratssitzung der FBB am 12. April 2013 abgege-
ben, sofern diese Thematik auf dieser Sitzung gegenständlich
war (bitte auch die Begründung des Technikgeschäftsführers
ausführen)?
Schwerpunkt der Bestandsaufnahme ist insbesondere
unter genehmigungsrechtlichen Aspekten die qualifi-
zierte Erfassung des baulichen Ist-Zustandes im Hoch-
bau BER, speziell im Bereich des Passagierterminals
und der Piers (Technische Gebäudeausstattung/Brand-
schutz, Ausbaugewerke, IT-Technik). Ziel ist die Ab-
gleichung des Ist-Zustandes mit dem genehmigungs-
rechtlichen Bau-Soll. Auf Basis der analysierten
Abweichungen wird der Lösungsweg zur Genehmi-
gungsfähigkeit definiert. Dies kann im Einzelfall zur
Umplanung und Realisierung entsprechend der Geneh-
migungslage führen. Darüber hinaus sind wesentliche
Abweichungen der Werk- und Montageplanung vom
Bau-Ist festzustellen. Entsprechende Ergebnisse bilden
die Grundlage für die Fertigstellung der Restplanung.
Herr Geschäftsführer Amann hat den Aufsichtsrat in
seiner Sitzung am 12. April 2013 darüber informiert,
dass die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Start- und
Landebahn Nord des BER zurzeit erarbeitet wird. In der
Junisitzung des Aufsichtsrates der FBB will die Ge-
schäftsführung über Ergebnisse berichten und eine Emp-
fehlung für dann anstehende Entscheidungen abgeben.
236. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
ZP 1 Aktuelle Stunde zum Steuerabkommen mit der Schweiz und zu einer Vermögensabgabe
Anlagen