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    Plenarprotokoll 17/236 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 I n h a l t : Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Verord- nung über die Kompensation von Eingrif- fen in die Natur und Landschaft (Bundes- kompensationsverordnung – BKompV); weitere Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 29581 A 29581 B 29581 B 29582 C 29582 C 29582 D 29582 D 29583 A 29583 B 29583 C 29583 C 29584 A 29584 B 29584 C 29584 C 29585 A 29585 A 29585 B 29585 B 29585 C 29585 D 29586 A 29586 A 29586 C 29586 D 29587 A 29587 A 29587 B 29587 C 29587 C 29587 D 29588 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Altmaier, Bundesminister  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/13171) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Emissionen von Laserdruckern Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ergebnisse und Veröffentlichung des End- berichts zum Vorhaben „Schutz von Bu- chenwäldern in einem System von Prozess- schutzgebieten“ Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ute Vogt (SPD) Eckpunktepapier der Bund-Länder-Ar- beitsgemeinschaft für Immissionsschutz als Grundlage für die Überarbeitung der euro- päischen Luftqualitätsrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Ute Vogt (SPD) Normcharakter von Grenzwerten im Im- missionsschutz Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan zur Schaffung eines gesetzlichen Rahmens bei der Förderung von unkon- ventionellem Erdgas (Fracking) Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Veränderung des prioritären Netz- zugangs für Strom aus erneuerbaren Ener- gien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Frank Schwabe (SPD) Rechtmäßigkeit von Bohrungen unter Ein- satz der Fracking-Technologie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausmaß der für 2013 und 2014 geplanten Stellenstreichungen im Bereich erneuerba- rer Energien und Konsequenzen für die Durchführung der Energiewende 29588 B 29588 D 29588 D 29589 B 29589 C 29589 D 29590 C 29590 D 29591 B 29591 D 29592 B 29592 C 29593 A 29593 B 29593 D 29594 B 29594 C 29594 D 29595 B 29596 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 III Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aktueller Stand des geplanten „Clubs der Energiewendestaaten“ und tatsächlicher Mehrwert einer solchen Allianz im Ver- gleich zu bestehenden Institutionen und Initiativen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Frank Schwabe (SPD) Vorlage eines Gesetzes zur Regelung der Förderung von unkonventionellem Erdgas (Fracking) Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse zum Mohnanbau in Afgha- nistan; Erfolg der Bekämpfung des Anbaus und Handels von Opium und Heroin durch afghanische und ISAF-Sicherheitskräfte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Asylanträge afghanischer Ortskräfte deut- scher Organisationen in Afghanistan seit 2002 Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 71 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Weiterer Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan nach 2014 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 68 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss von Kapitalanlegern in der ost- deutschen Landwirtschaft Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 76  Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kritik der Stiftung Warentest an der Pfle- gezusatzversicherung (Pflege-Bahr) Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29596 B 29596 C 29597 B 29597 C 29598 A 29598 D 29599 A 29599 D 29600 B 29600 D 29601 C 29601 D 29602 B 29603 B 29603 D 29604 D 29605 C 29606 A 29607 A 29607 B 29607 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Mündliche Frage 77 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitragszahlung im Pflegefall als Krite- rium für die Gewährung der staatlichen Förderung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Große Ver- mögen durch Neuverhandlung des deutsch-schweizerischen Steuerabkom- mens sowie durch eine Vermögensabgabe heranziehen Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Schäuble, Bundesminister  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg  (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank Steffel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 8 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Stabilisierung des Emissionshandels und Auswirkungen der Ablehnung einer ent- sprechenden Reform im EU-Parlament auf die Entwicklungszusammenarbeit Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 15 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unveröffentlichte Berichte zu finanziellen Aspekten im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des OSPAR-Berichts zur Proble- matik von im Meer versenktem Atommüll Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 19 René Röspel (SPD) Senkung von Stromkosten in außeruniver- sitären Forschungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 20 René Röspel (SPD) In Forschungsorganisationen genutzter Energiemix Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29608 A 29608 B 29608 C 29609 A 29610 B 29611 C 29613 A 29614 C 29615 D 29617 C 29619 A 29620 C 29621 D 29623 C 29624 D 29626 C 29627 D 29629 A 29629 C 29629 D 29631 B 29631 D 29632 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 V Anlage 7 Mündliche Frage 21 Michael Gerdes (SPD) Entwicklung der Ausgaben für Strom in Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 22 Michael Gerdes (SPD) Entwicklung der Stromkosten in anderen Länden bei Forschungsprojekten seit 2000 und Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 23 Oliver Kaczmarek (SPD) Deckung der Mehrkosten im Bereich Ener- gieversorgung für außeruniversitäre For- schungseinrichtungen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 24 Oliver Kaczmarek (SPD) Sicherung der internationalen Wettbe- werbsfähigkeit außeruniversitärer For- schung nach 2015 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 25 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einheitlicher Vollzug der Anerkennungsge- setze von Bund und Ländern; Entlastung der Länder beim Aufbau der Verwaltungs- strukturen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 26 Klaus Hagemann (SPD) Finanzielle Unterstützung außerschuli- scher lokaler Bündnisse für Bildung in Rheinland-Pfalz durch das BMBF Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 27 Klaus Hagemann (SPD) Nicht rechtmäßige Erteilung eines Förder- bescheids im Rahmen des Verbundvorha- bens „r3“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär  BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 28 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anweisung der Mitarbeiter von Engage- ment Global gGmbH zur Flugzeugnut- zung bei Dienstreisen von Bonn nach Ber- lin Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin  BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 29 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an der „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO, insbesondere an Bombenanschlä- gen auf Strommasten in Luxemburg Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister  BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29632 A 29632 B 29632 C 29632 C 29632 D 29633 B 29633 C 29634 B 29634 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Anlage 16 Mündliche Frage 30 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Firmen Clean Carbon Industries bzw. geotec bei deren Tätigkeit im Rahmen einer Kohleverflüssigungsan- lage in Tete/Mosambik Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 32 und 33 Niema Movassat (DIE LINKE) Verweigerung eines Visums für den mali- schen Oppositionspolitiker Dr. Oumar Mariko Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 34 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus der vom Internationa- len Komitee des Roten Kreuzes verkünde- ten Beendigung von Gefangenenbesuchen in Usbekistan für die Fortsetzung des EU- Rechtstaatsdialogs Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 35 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ratifizierung des VN-Waffenhandelsab- kommens Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag für ein Vetoverzicht der ständi- gen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates bei schweren Menschenrechtsverletzungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 37 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aufenthalt von Bundeswehr- und Polizei- angehörigen in Dschibuti seit Anfang 2013 im Rahmen der EU-Missionen Atalanta und EUCAP NESTOR sowie der bilatera- len Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für Sicherheitskräfte und dortige Gefähr- dungslage Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 39 und 40 Heike Hänsel (DIE LINKE) Appell der UN-Hilfsorganisationen zur Rettung Syriens; politische Lösungen für ein Ende der Gewalt in Syrien beim Treffen von Bundeskanzlerin Merkel mit Katars Ministerpräsident Al Thani am 16. April 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 42 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgabe schriftlicher Einzelerklärungen der Länder über die Quellenfreiheit der Belege für ein mögliches NPD-Verbotsver- fahren Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 43 und 44 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Offene Schiedsverfahren und juristische Vertretung des Bundes; Höhe der Bonus- zahlungen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29634 D 29635 A 29635 C 29636 A 29636 B 29636 C 29637 A 29637 C 29638 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 VII Anlage 25 Mündliche Fragen 45 und 46 Lars Klingbeil (SPD) Umgang mit Anfragen nach dem Informa- tionsfreiheitsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 47 und 48 Brigitte Zypries (SPD) Ablehnung von Anträgen auf Aktenein- sicht nach dem Verwaltungsverfahrensge- setz ohne Prüfung des Informationsfrei- heitsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 49 und 50 Gerold Reichenbach (SPD) Gewährleistung und Unterstützung einer wirksamen Informationsfreiheit Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 51 und 52 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Umgang mit Anfragen von Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 53 und 54 Kirsten Lühmann (SPD) Einführung einer Paginierungspflicht und eines Sanktionsmechanismus gegen Akten- manipulation im Zusammenhang mit Akteneinsicht, insbesondere bei IFG-An- trägen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 55 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Gesetzentwurfs zur Begren- zung von Managergehältern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 56 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Entscheidung des UN-Antirassismus-Aus- schusses im Fall Thilo Sarrazin Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär  BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 57 und 58 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausreichende Finanzierung des EU-Haus- halts und der EU-Programme für 2013 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 59 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ankauf einer Steuerdaten-CD durch das Land Rheinland-Pfalz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 60 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Rechtliche Grundlage für den Informa- tionsaustausch mit den Steuerbehörden der USA Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29638 C 29639 A 29639 C 29640 B 29640 D 29641 A 29641 B 29641 C 29642 A 29642 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Anlage 35 Mündliche Frage 61 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Bezug des Kindergelds während der Probe- zeit des freiwilligen Wehrdienstes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 62 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Verstoß gegen das EU-Recht bei der An- rechnung ausländischer Steuern nach § 34 c des Einkommensteuergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 65 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beratungsangebot des geplanten ESF-Bun- desprogramms „Weiterbildung von Mi- grantinnen und Migranten“ ab 2014 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 72 und 73 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Entscheidungsgrundlage für die Einfüh- rung des Bildungssparbonus im Rahmen des Betreuungsgeldes; erreichbare Höchst- summe für Anspruchsberechtigte Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 74 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Konsequenzen für einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versi- cherten Selbstständigen bei Nichtzahlung der Beiträge Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 75 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Kosten und Leistungen des angedachten Notlagentarifs in der privaten Kranken- versicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 78 und 79 Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Öffnung aller privaten Pflegezusatzver- sicherungen für eine staatliche Förderung; etwaige Deckelung der Beitragssteigerun- gen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 80 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Kritik der Zeitschrift Finanztest am Pflege-Bahr Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 81 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung der DIN 75078-2 (Rollstuhl- rückhaltesysteme mit Kraftknoten) Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 82 und 83 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhebungen zu den Kosten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29642 C 29643 A 29643 A 29643 C 29644 A 29644 D 29645 B 29645 C 29646 A 29646 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 IX Anlage 45 Mündliche Fragen 84 und 85 Gustav Herzog (SPD) Laufende Planfeststellungsverfahren bei Bundeswasserstraßen und Gewährleistung von Rechtssicherheit im Rahmen der Re- form der Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 86 Herbert Behrens (DIE LINKE) Aufstockung der staatlichen Zuschüsse für die Flughafengesellschaft Berlin Branden- burg ohne erneutes EU-Notifizierungsver- fahren Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 87 Herbert Behrens (DIE LINKE) Technische Bestandsaufnahme der Flugha- fengesellschaft Berlin Brandenburg und Empfehlung zur Sanierung der Nordbahn des Flughafens Berlin Brandenburg Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29646 D 29649 A 29649 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29581 (A) (C) (D)(B) 236. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 Beginn: 13.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29629 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 8): Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bun- desregierung der Einnahmeverlust auf den Klimaschutzfonds der KfW Bankengruppe haben, nachdem das EU-Parlament mit Mehrheit eine Reform zur Stabilisierung des Emissions- handels abgelehnt hat, die den Preisverfall der Kohlendioxid- zertifikate stoppen sollte, und welche Auswirkungen hat das auf die Entwicklungszusammenarbeit? Der KfW-Klimaschutzfonds erhält keine Mittel aus den Einnahmen der Zertifikateversteigerung. Diese Ein- nahmen fließen in das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“, EKF. Auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wird Deutschland unter anderem weiterhin einen fairen und angemessenen Anteil öffentlicher Mittel an der Fi- nanzierung von Maßnahmen zur Emissionsminderung und Anpassung in den Entwicklungsländern beitragen. Die Bundesregierung hat deshalb vor dem Hintergrund der Einnahmesituation im EKF bereits für den Bereich „Internationaler Klima- und Umweltschutz“ Vorsorge getroffen. Nach dem Eckwertebeschluss zum Regie- rungsentwurf des Bundeshaushalts 2014 und des Finanz- plans 2013 bis 2017 beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang im Finanzplan zum Sondervermögen „Ener- gie- und Klimafonds“ bei Titel 687 01 vorgesehenen Ausgaben in die Einzelpläne des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ, und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, umzusetzen. Anlage 3 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 15): Welche unveröffentlichten Berichte und Stellungnahmen, in denen es um finanzielle Aspekte – insbesondere Finanzbe- darfs- und Mittelverwendungsfragen – im Zusammenhang mit Arbeiten am havarierten Atomkraftwerk Tschernobyl und an zugehörigen Anlagenkomplexen wie zum Beispiel einem Brennelementelager geht, hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode erhalten, und von wem stammen sie – bitte je- weils mit Angabe des Berichtsdatums? Die Bundesrepublik Deutschland ist als Geberland an den beiden Fonds „Chernobyl Shelter Fund“ – CSF; zur Finanzierung des New Safe Confinements – und „Nuclear Safety Account“ – NSA; zur Finanzierung des Zwischen- lagers für verbrauchte Brennelemente ISF-2 – beteiligt, die von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, EBWE, in London verwaltet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Reutlingen), Ernst-Reinhard CDU/CSU 24.04.2013 Binninger, Clemens CDU/CSU 24.04.2013 Bleser, Peter CDU/CSU 24.04.2013 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 24.04.2013 Bollmann, Gerd SPD 24.04.2013 Brehmer, Heike CDU/CSU 24.04.2013 Dreibus, Werner DIE LINKE 24.04.2013 Dyckmans, Mechthild FDP 24.04.2013 Gabriel, Sigmar SPD 24.04.2013 Glos, Michael CDU/CSU 24.04.2013 Hagedorn, Bettina SPD 24.04.2013 Haßelmann, Britta BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 24.04.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 24.04.2013 Nord, Thomas DIE LINKE 24.04.2013 Pflug, Johannes SPD 24.04.2013 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 24.04.2013* Dr. Schick, Gerhard BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 24.04.2013 Schuster, Marina FDP 24.04.2013* Voß, Johanna DIE LINKE 24.04.2013 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 24.04.2013 Walter-Rosenheimer, Beate BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 24.04.2013 Werner, Katrin DIE LINKE 24.04.2013* Anlagen 29630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) torsicherheit vertritt Deutschland auf den in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Geberversammlungen. Als Beratungsunterlagen werden den Gebern regelmä- ßige Finanzberichte – jährlich – und Fortschrittsberichte – halbjährlich – durch den Fondsverwalter EBWE vorge- legt. In den Fortschrittsberichten wird regelmäßig auch über die Mittelverwendung berichtet. Zusätzlich werden die Fonds von Zeit zu Zeit unabhängigen Audits unterzo- gen, die sich je nach Auftrag auch mit Fragen der Ange- messenheit von Kosten befassen. Entsprechend den in den internationalen Geberversammlungen beschlossenen Regeln der Fonds sind diese Berichte nicht öffentlich. Finanzberichte Fortschrittsberichte Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum CSF Actual Administrative Expenses 2011 CSF EBRD 19. November 2012 CSF Draft Administrative Budget 2013 CSF EBRD 19. November 2012 Follow Up to April 2011 Pledging Conference – Status as of October 2012 CSF und NSA EBRD 31. Oktober 2012 CSF Annual Financial Report 2011 CSF EBRD 12. Juni 2012 CSF Actual Administrative Expenses 2010 CSF EBRD 30. November 2011 CSF Draft Administrative Budget 2012 CSF EBRD 30. November 2011 Results of the 2011 Chernobyl Pledging Effort CSF und NSA EBRD 22. Juli 2011 CSF Project Update CSF EBRD 4. April 2011 CSF Project Update CSF EBRD 11. Februar 2011 SIP Cost Estimate at Completion CSF SIP-PMU 17. September 2010 Shelter Implementation Plan – Provisional Sums Reconciliation Report for the Chernobyl Shelter Fund Assembly of Contributors CSF SIP-PMU 16. September 2010 CSF Annual Financial Report 2009 CSF EBRD 5. Juli 2010 CSF Draft Administrative Budget 2010 CSF EBRD 24. November 2009 NSA Draft Administrative Budget 2013 NSA EBRD 20. November 2012 NSA Annual Financial Report 2011 NSA EBRD 13. Juni 2012 NSA Draft Administrative Budget 2012 NSA EBRD 8. Dezember 2011 NSA Annual Financial Report 2010 NSA EBRD 22. Juni 2011 NSA Draft Administrative Budget 2011 NSA EBRD 14. Dezember 2010 NSA Annual Financial Report 2009 NSA EBRD 13. Juli 2010 Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum CSF Project Progress Report CSF EBRD 21. November 2012 CSF Project Progress Report CSF EBRD 12. Juni 2012 CSF Project Progress Report CSF EBRD 30. November 2011 CSF Project Progress Report CSF EBRD 22. Juni 2011 CSF Project Progress Report CSF EBRD 8. Oktober 2010 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29631 (A) (C) (D)(B) noch Fortschrittsberichte Audit Reports CSF Project Progress Report CSF EBRD 28. Juli 2010 ISF-2 Non Fuel Waste Summary Status Report EBRD CSF EBRD 30. Juni 2010 CSF Project Progress Report CSF EBRD 5. März 2010 NSA 38th Six Month Work Programme NSA EBRD 20. November 2012 NSA 37th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Juni 2012 NSA 36th Six Month Work Programme NSA EBRD 1. Dezember 2011 NSA 35th Six Month Work Programme NSA EBRD 23. Juni 2011 NSA 34th Six Month Work Programme NSA EBRD 13. Oktober 2010 NSA 33rd Six Month Work Programme NSA EBRD 27. Juli 2010 NSA 32nd Six Month Work Programme NSA EBRD 4. März 2010 Bezeichnung Kontext Herausgeber Datum SIP Management Audit 2012 CSF Empresarios Agrupados, Spanien 4. März 2012 SIP Review: Past Achievements and Future Challenges. A Report to the Assembly of  Donors CSF International Advisory Group, IAG 19. März 2010 Financial Due Diligence of Holtec International’s Cost Estimate for Work Release 2 of the Project to complete the Chernobyl Spent Fuel Storage Facility (ISF-2) NSA SKB, Schwe- den 3. März 2010 Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 16): Was sind die konkreten Fragestellungen und inhaltlichen Auftragsvorgaben des OSPAR-Berichts zur Problematik von im Meer versenktem Atommüll, dessen Vorlage die Bundesre- gierung für 2014 erwartet (vergleiche Plenarprotokoll 17/233, Antworten auf meine mündlichen Fragen 50 und 51 in Verbindung mit der betreffenden Meldung auf der Webseite des SWR-Magazins Report Mainz vom 19. April 2013), und insbesondere welche verschiedenen Bergungsmöglichkei- ten/-verfahren für weitgehend intakte Atommüllfässer mit noch ganz oder teilweise vorhandenem radioaktivem Inventar werden im Rahmen der in der Antwort auf die oben genannte Frage 51 erwähnten „Nutzen-Risiko-Abwägung“ betrach- tet – bitte möglichst ausführliche Darlegung? Der in der Frage angesprochene Bericht hat den Zweck, auf Basis des derzeit noch in Überarbeitung be- findlichen IAEA-Dokuments TECDOC 1105 von 1999 in allgemein verständlicher Sprache über die Versenkung von Atommüll im Meer zu informieren. Es gibt keine in- haltlichen Auftragsvorgaben oder konkreten Fragestel- lungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine Nutzen-Risiko-Abwägungen für eine eventuelle Bergung von Atommüllfässern durchgeführt. In der an- gesprochenen Antwort auf die Frage 51 wurde lediglich auf die Notwendigkeit einer solchen Abwägung vor ei- ner eventuellen Bergung aufmerksam gemacht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 19): Könnte ein Anbieterwechsel und/oder eine Optimierung der Beschaffung von Strom der außeruniversitären For- schungseinrichtungen nach Einschätzung der Bundesregie- rung signifikant zu einer Senkung der Ausgaben beitragen, 29632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) und welche Hemmnisse stehen einem solchen Wechsel/einer solchen Optimierung entgegen? Die Auswahl der Stromanbieter liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Forschungseinrichtungen, und diese sind gehalten, sie gemäß den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unter Anwendung der entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Vergabe- verfahren vorzunehmen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 20): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zum von For- schungsorganisationen genutzten Energiemix vor und, falls ja, welche? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den von Forschungsorganisationen genutzten Energiemix. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 21): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüg- lich der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden For- schungsinstituten/-einrichtungen vor? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis bezüglich der Entwicklung der Stromausgaben von Hochschulen sowie von in alleinige Länderzuständigkeit fallenden Forschungsinstituten/-einrichtungen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/13171, Frage 22): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojek- ten in anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben (zum Beispiel in den USA, in Russland, Frankreich, Großbritannien und Japan), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes- regierung aus diesen Erkenntnissen für die Bewertung der Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie sich die Stromkosten im Rahmen von Forschungsprojekten in anderen Ländern seit 2000 entwickelt haben. Die hohe Attraktivität des Forschungsstandortes Deutschland basiert primär auf dem Know-how der hier arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und guten Forschungsinfrastrukturen und Rahmenbedin- gungen. Die Bundesregierung hat sowohl ihr finanzielles Engagement für Forschung und Wissenschaft in den letzten Jahren deutlich erhöht als auch die Rahmen- bedingungen hierfür verbessert, unter anderem durch das Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 23): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die jähr- lichen Mittelaufwüchse von 5 Prozent bis 2015 für die außer- universitäre Forschung hinreichend sind, um die aktuellen Mehrkosten im Bereich Energieversorgung zu kompensieren, und, falls nein, warum nicht? Ja. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation und den hierdurch realisierten Mittelaufwüchsen haben die gemeinsam von Bund und Ländern geförderten For- schungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft, Helm- holtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz- Gemeinschaft) ausreichende Mittel erhalten. Sie verfü- gen über Autonomie und Flexibilität, um eventuell ent- stehende Mehrkosten in einzelnen Bereichen zu tragen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 24): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Zukunft des Paktes für Forschung und Innovation über das Jahr 2015 hinaus, und welche prozentuale Aufwuchsperspektive wäre nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, um die außeruniversitäre Forschung im Angesicht wachsender Mit- telbedarfe (zum Beispiel für Energie und Personal) auch nach 2015 international wettbewerbsfähig zu halten? Der Wissenschaftsrat erarbeitet zurzeit Empfehlun- gen, die sich auf die Weiterentwicklung des Wissen- schaftssystems, auch mit Blick auf den Pakt für For- schung und Innovation, beziehen. Die Bundesregierung wird diese Empfehlungen in ihre künftigen Überlegun- gen mit einbeziehen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fra- ge 25): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie- rung, um die angestrebte Einheitlichkeit des Vollzugs der An- erkennungsgesetze von Bund und Ländern zu gewährleisten und die Länder hinsichtlich des Auf- und Ausbaus erforderli- cher Verwaltungsstrukturen und Expertise zu entlasten, und welche konkreten Schritte werden eingeleitet, um die hierfür erforderliche Finanz- und Personalausstattung jetzt und in Zu- kunft zu gewährleisten? Die Gewährleistung eines einheitlichen Verwaltungs- vollzugs der Anerkennungsgesetze von Bund und Län- dern, für den die Länder zuständig sind, ist ein gemein- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29633 (A) (C) (D)(B) sames Anliegen von Bund und Ländern. In der Arbeitsgruppe der für die Anerkennungsgesetzgebung koordinierend zuständigen Ressorts der Länder, in der das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, als Gast vertreten ist, erfolgt die länderübergrei- fende Abstimmung der Gesetzgebung in den Ländern sowie aller Fragen der Harmonisierung und Bündelung der Verwaltungsverfahren. So wurde mithilfe des BMBF ein Mustergesetz für die Landes-BQF, Berufsqualifika- tionsfeststellung, erstellt, das sich im Wesentlichen am BQFG, Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, des Bundes orientiert. Um den Verwaltungsvollzug im Bereich der Heilbe- rufe zu vereinheitlichen, hat das Bundesministerium für Gesundheit, BMG, den Referentenentwurf einer „Ver- ordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpas- sungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes“ vorgelegt, der in der Bundesratssitzung am 7. Juni 2013 behandelt werden soll. Die Länder planen ihrerseits – entsprechend dem Beschluss der 85. Gesundheitsmi- nisterkonferenz, GMK, vom 27./28. Juni 2012 –, die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kul- tusministerkonferenz, ZAB, zur zentralen Gutachter- stelle für Gesundheitsberufe auszubauen, um die erfor- derliche Expertise für Verfahren in diesen Berufen zu gewährleisten. Im Bereich der nichtreglementierten Ausbildungsbe- rufe, in dem die Kammern für den Vollzug des Bundes- gesetzes zuständig sind, unterstützt die Bundesregierung die Einheitlichkeit des Vollzugs durch eine Reihe von Maßnahmen, so das BQ-Portal und das Projekt „PROTOTYPING“. Auf weitere Vereinheitlichung des Vollzugs zielt auch das vom BMBF beauftragte Monitoring des Gesetzes- vollzugs durch das Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB. Mit der Beauftragung des BIBB im Oktober 2012 wurde die diesbezügliche Protokollerklärung der Bun- desregierung in der abschließenden Bundesratsbefas- sung zum Anerkennungsgesetz im November 2011 (889. Bundesratssitzung am 4. November 2011) umge- setzt. Darin hat sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern verpflichtet, den Vollzug des Gesetzes bereits vor der im Gesetz geregelten Evaluationsfrist in geeigne- ter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offen- sichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich tätig zu werden. Die Finanz- und Personalausstattung wird im Rahmen des Einzelplans 30 gewährleistet. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 26): Welche einzelnen Vorhaben außerschulischer lokaler Bündnisse für Bildung in Rheinland-Pfalz – möglichst unter Angabe der Zahl der vorgesehenen Teilnehmerplätze, Projekt- beschreibungen und Förderbeträge –, die die Bundesregierung zwar aktuell über die Plakataktion „Kultur macht stark“ öf- fentlich bewirbt, aber auf meine schriftliche Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 17/12764 noch nicht benennen konnte, werden über die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgewählten Trägerorganisationen im Einzelnen in 2013 unterstützt, und wie hoch sind dafür bundesweit bis- her jeweils die Anzahl und die Gesamthöhe der Bewilligun- gen, der Mittelabfluss sowie die Ausgaben für Programm- management und Projektträgerleistungen? Ziel der deutschlandweiten Großflächenkampagne zum Förderprogramm des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom 5. bis 15. April war die Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort auf Ihre schriftliche Frage Nr. 2/380 vom 28. Februar 2013. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/13171, Frage 27): Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie beim Vorhaben „r3 – Aufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressour- cen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Pro- zesse“ einem Zuwendungsempfänger, der nach den Antwor- ten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 98 auf Bundestagsdrucksache 17/10925 sowie 81 auf Bundes- tagsdrucksache 17/11490 ohne voherige Erfahrung in der Ab- fallentsorgung war, der sich bei der ursprünglichen Ausschrei- bung nicht beworben hatte, bei dessen Antragsbegutachtung ein Sachverständiger seine Befangenheit erklärt hat und dem offenbar bis heute die rechtliche Voraussetzung für einen Ver- suchsbetrieb der geförderten Anlage – unter Angabe der betei- ligten Stellen in der Bundesregierung, der Benennung des Projektträgers und der Verwendung der bisher ausgezahlten Fördermittel – fehlt, einen Förderbescheid von über 1 Million Euro erteilt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundes- regierung aus diesem Fall, bei dem eine Ressortforschungs- einrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- nologie als Verbundkoordinator in die Umsetzung des Vorhabens eingeschaltet ist? Nach den schriftlichen Antworten auf Ihre Anfragen vom 26. September 2012, 31. Oktober 2012 und zuletzt 28. März 2013 fasse ich die Fakten nachfolgend noch- mals zusammen: Mit Bewilligungsbescheid vom 14. Juni 2012 wurde der TARTECH eco industries AG eine Zuwendung in Höhe von 1 280 167 Euro für das Vorhaben „r³ – Strate- gische Metalle, Verbundvorhaben: Aufschluss, Tren- nung und Rückgewinnung von ressourcen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Prozesse mit innovativen Verfahren (ATR)“ bewilligt. Seit dem Be- ginn des Vorhabens am 1. Juli 2012 wurden durch die TARTECH eco industries AG insgesamt 22 580 Euro an Fördermitteln abgerufen. Das Vorhaben ATR wird wissenschaftlich-technisch und administrativ vom beliehenen Projektträger Jülich, PtJ, Forschungszentrum Jülich GmbH, für das Bundes- ministerium für Bildung und Forschung, BMBF, betreut. Der im Vorhaben zu entwickelnde „TAR-Prozessor“ ist seit dem 27. September 2012 im Bau. PtJ wurde durch den Projektkoordinator Bundesanstalt für Mate- rialforschung und -prüfung, BAM, sowie den Projekt- 29634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) partner Stadtreinigung Hamburg vorab darüber infor- miert, dass es voraussichtlich zu Verzögerungen bei der Errichtung der Versuchsanlage am Standort Hamburg aufgrund nicht vorhersehbarer Verzögerungen im Ge- nehmigungsprozess nach den §§ 4 und 19 BImSchG kommen wird. Die Verzögerungen gefährden nach Ein- schätzung der BAM nicht die Durchführbarkeit des Vor- habens. Über gegebenenfalls erforderliche Änderungen in der Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung des Projektes wird nach Prüfung des Zwischenberichts in Abstimmung zwischen dem Verbundkoordinator BAM und dem BMBF im Mai dieses Jahres entschieden. Die BAM als Bundesforschungseinrichtung ist auf- grund ihrer fachlichen Expertise hervorragend geeignet für die Koordinierung des Verbundprojektes. Es gibt deshalb keinen Grund, die koordinierende Funktion der BAM bei der Umsetzung des Vorhabens infrage zu stel- len. Die Organisation und Zusammenstellung des Kon- sortiums für die Durchführung des FuE-Vorhabens im Vorfeld der Bewilligung liegt in der Verantwortung des Verbundkoordinators BAM im Zusammenspiel mit den Konsortialpartnern. In dieser Funktion hat die BAM während des Antragsverfahrens mitgeteilt, dass es einen Wechsel im Projektkonsortium geben wird. Grund für den Wechsel der Projektpartner war das Ausscheiden eines Mitarbeiters beim ursprünglichen Projektpartner RoTAC GmbH und sein Wechsel zur TARTECH eco in- dustries AG. Die RoTAC GmbH hatte nach dem Wechsel des Mitarbeiters ihr Ausscheiden aus dem Verbund am 10. Oktober 2011 schriftlich mitgeteilt. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, Konsequenzen zu ziehen. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 28): In welchen Fällen trifft es zu, dass den Mitarbeitenden der Engagement Global gGmbH vorgeschrieben wird, auf ihren Reisen von Bonn nach Berlin das Flugzeug zu benutzen, und, falls ja, wie vereinbart die Bundesregierung eine solche An- weisung mit ihren postulierten Zielen nachhaltiger Mobilität? Engagement Global unterliegt als institutioneller Zu- wendungsempfänger den Regelungen der Bundeshaus- haltsordnung und damit dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung sowie den Vor- gaben des Bundesreisekostengesetzes. Entsprechend hält die Engagement Global ihre Mitarbeitenden an, den Shuttle für Dienstreisen zwischen Bonn bzw. Düsseldorf und Berlin vorrangig zu nutzen. Sofern ein anderes Be- förderungsmittel für diese Reisen vom Mitarbeitenden gewählt wird und keine Ausnahmetatbestände vorliegen – zum Beispiel gesundheitliche Gründe –, ist die Ent- scheidung mittels einer Vergleichsrechnung zu begrün- den. Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Verfahrens- weise nicht zu beanstanden. Im Übrigen geht die Bun- desregierung davon aus, dass Engagement Global sich im Rahmen ihres eigenständigen Verantwortungsbe- reichs, wo immer möglich und wirtschaftlich vertretbar, um nachhaltiges Handeln bemüht. Das BMZ ermuntert Engagement Global in dieser Hinsicht. Im Bereich von Dienstreisen muss es vor allem um Vermeidung von Rei- sen gehen, zum Beispiel durch Nutzung technischer Möglichkeiten. Hierfür wurden im ersten Geschäftsjahr die Voraussetzungen durch die Engagement Global ge- schaffen. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 29): Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenan- schlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was laut eines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfin- denden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“- Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstren- gungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren un- ternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiteren Tätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe der NATO auszuschließen oder zu bestätigen? Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bis- lang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage an- gesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Unge- achtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prü- fung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alli- ierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay- behind-Organisation vollständig aufgelöst. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 30): Inwiefern unterstützt bzw. plant die Bundesregierung selbst bzw. über die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, oder die KfW Bankengruppe bzw. deren Tochter, die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft, DEG, eine Unterstützung der Firmen Clean Carbon Industries und/oder der deutschen Firma geotec bei deren Tätigkeit im Rahmen einer Kohle- verflüssigungsanlage in Tete/Mosambik (Unterstützungsmaß- nahmen bitte auflisten), und liegen dem Interministeriellen Ausschuss des Bundes dementsprechende Anfragen, Voran- fragen oder Anträge für Instrumente der Außenwirtschafts- förderung vor (bitte auflisten nach Projekten inklusive Volumen)? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29635 (A) (C) (D)(B) Der Bundesregierung ist das geplante Projekt einer Kohleverflüssigungsanlage in der Tete-Provinz/Mosam- bik bekannt. Das Projekt wird von der Firma Clean Carbon Industries, CCI, betrieben, die deutsche Beteili- gung wird von der Firma geotec Rohstoffe GmbH ko- ordiniert. Derzeit befindet sich das Projekt noch in einer frühen Planungsphase, es müssen noch verschiedene Machbarkeitsstudien durch die Firmen erstellt werden. Zudem ist die Finanzierung noch nicht geklärt. Im Rahmen der Vorprüfung führen die beteiligten Firmen (insbesondere geotec) – soweit bekannt – mit verschiedenen Organisationen Gespräche, um mögliche Wege der Zusammenarbeit auszuloten. Über die Frage einer möglichen Unterstützung des Projektes kann erst entschieden werden, wenn die Planungen weiter fort- geschritten sind und konkrete Anträge vorliegen. Derzeit liegen keine Anträge für Instrumente der Außenwirtschaftsförderung vor. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13171, Fragen 32 und 33): Aufgrund welcher Verdachtsmomente, Abwägungen und Informationslage ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dem malischen Oppositionspolitiker Dr. Oumar Mariko, mit dem auf Einladung der Rosa-Luxemburg- Stiftung, der Bundestagsfraktion Die Linke und der Abgeord- neten des Europäischen Parlaments Gabi Zimmer für den Vorstand der GUE/NGL-Fraktion im Europaparlament in Straßburg und im Deutschen Bundestag in Berlin Gespräche vom 16. bis 19. April 2013 geführt werden sollten, nicht nur ein Schengen-Visum, sondern auch ein sogenanntes VTG- Visum für Deutschland zu verweigern, mit der Begründung, er würde „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die natio- nale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 9 der Verordnung (EG) oder für die interna- tionalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen (Nr. 562/2006 Schengen Grenzkodex)“ und seine „Bereitschaft, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ab- lauf des Visums zu verlassen, (hätte) nicht sichergestellt wer- den“ können, und welche EU-Mitgliedstaaten haben sich ge- gen eine Schengen-Visumerteilung für Dr. Oumar Mariko und Aminata Traoré ausgesprochen – bitte mit Begründung? Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass sie mit ihrer Ablehnung, dem malischen Oppositions- politiker Dr. Oumar Mariko ein VTG-Visum für Deutschland zu erteilen, direkte Gespräche und den außenpolitischen Aus- tausch zwischen Bundestagsabgeordneten der Fraktion Die Linke und einem wichtigen Oppositionspolitiker in Mali be- wusst verhindere und damit die parlamentarische Arbeit be- hindere (siehe taz.die tageszeitung, 15. April 2013, „Kritiker Frankreichs ausgesperrt“, und junge Welt, 19. April 2013, „Kein Dialog mit Kriegsgegnern“), obwohl der Bundesminis- ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, selber häufig die Notwendigkeit von Dialog, Austausch und Gesprächen betont und im Deutschen Bundestag versprach: „Langfristig – da sind sich die afrikanischen Staaten, die Regierung Malis, aber auch unsere französischen Freunde und wir Deutsche einig – kann es nur eine politische Lösung geben“ (siehe Pressemit- teilung des Auswärtigen Amts vom 28. Januar 2013)? Zu Frage 32: Unter den vorliegenden Umständen des von Ihnen an- gesprochenen Visumeinzelfalls konnte das beantragte Visum nicht erteilt werden. Weitere Ausführungen zu diesem Einzelfall kann ich vor dem Hintergrund des Persönlichkeits- und Datenschutzes dieser Stelle nicht machen. Die Hintergründe wurden der Fraktion Die Linke jedoch bereits vertraulich mitgeteilt. Dieses bieten wir auch den anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages an. Zu Frage 33: Die Bundesregierung unterstützt den Dialog mit und zwischen malischen Politikern. Zu der Ablehnung in dem von Ihnen angesprochenen Visumeinzelfall verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 34): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der am 12. April 2013 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, IKRKm verkündeten Beendigung von Gefangenen- besuchen in Usbekistan (Pressemitteilung des IKRK Nr. 13/64 vom 12. April 2013) für die Fortsetzung des EU-Rechtsstaats- dialogs, und wird sie die entsprechende Arbeit der GIZ und der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusam- menarbeit e. V., IRZ-Stiftung, zur Förderung der Strafrechts- reform, zu deren Komponenten auch die Bereiche Strafvoll- zug, Haftbedingungen und Untersuchungshaft gehören, einfrieren, solange das IKRK an seiner Einschätzung festhält (vergleiche taz.die tageszeitung vom 17. April 2013), dass Grundbedingungen für IKRK-Gefangenenbesuche – vor al- lem die Aussicht auf Verbesserung von Haftbedingungen – nicht gegeben sind? Die Bundesregierung hat die am 12. April 2013 vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, IKRK, mitgeteilte Einstellung von Gefangenenbesuchen in der Republik Usbekistan mit Sorge zur Kenntnis genom- men. Gleiches gilt für die Mitteilung des IKRK, dass die Bedingungen für die Fortsetzung der Gefangenenbesu- che in usbekischen Haftanstalten nicht gegeben sind. Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit, IRZ, und die Gesellschaft für Interna- tionale Zusammenarbeit, GIZ, führen das von Ihnen an- gesprochene Projekt „Support to Criminal Judicial Reforms“ in Usbekistan gemeinsam mit einer französi- schen und einer britischen Organisation im Auftrag der Europäischen Union durch. Die Entscheidung über die Fortführung des Projekts liegt damit bei der EU als Auf- traggeber. Die Bundesregierung vertritt hierzu die Auffassung, dass es gerade in der aktuellen Lage wichtig ist, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die rechtliche Zusammen- arbeit mit Usbekistan fortzusetzen. Ein in Ihrer Frage- stellung angesprochenes mögliches Zurückfahren von Projekten zur Förderung von Rechtssaatlichkeit wäre aus 29636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Sicht der Bundesregierung daher nicht zielführend. Das EU-Projekt zur Strafrechtsreform zielt nicht zuletzt auf die Begründung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Polizei- gewahrsam, Untersuchungshaft und Strafvollzug. Die Bundesregierung wird dafür eintreten, den Schritt des IKRK und die Lage in usbekischen Haftanstalten bei dem bevorstehenden Kooperationsrat der Europäischen Union mit Usbekistan auf die Tagesordnung zu setzen. Die Bundesregierung wird ferner in bei der heutigen – am 24. April 2013 stattfindenden – Universellen Perio- dischen Staatenüberprüfung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zu Usbekistan in Genf das Land klar auffordern, dem IKRK den ungehinderten Zugang zu Haftanstalten sowie die Möglichkeit von vertrauli- chen Gesprächen mit den Gefangenen nach den interna- tionalen Standards des IKRK zu verschaffen. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 35): Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das VN-Waffenhandelsabkommen noch in dieser Legis- laturperiode ratifiziert wird? Die Bundesregierung wird den Vertrag so rasch wie möglich zeichnen und wird ihren Teil dazu beitragen, dass ihn der Deutsche Bundestag noch in dieser Legis- laturperiode ratifiziert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch andere Staaten dies tun, damit der Vertrag rasch in Kraft treten kann. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/13171, Frage 36): Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen von Frankreich, Malaysia, Liechtenstein, Spanien, Slowenien, Singapur und der Schweiz, dass die ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrates (vergleiche unter anderem Statements dieser Staaten bei einem Sicherheitstreffen am 26. November 2012) in Situationen, in denen Völkermord, Kriegsverbre- chen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberungen begangen werden, von einer Einlegung eines Vetos absehen sollten? Die genannten Mitgliedstaaten der Vereinten Natio- nen hatten ihre Statements, die auch Vorschläge zum Vetorecht enthielten, während der jährlichen Offenen Debatte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu dessen Arbeitsmethoden am 26. November 2012 abge- geben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Antwort auf Ihre mündliche Frage Nr. 58 vom 12. Dezember 2012. Die Gruppe der „Small 5“-Staaten – Costa Rica, Jor- danien, Liechtenstein, Schweiz, Singapur – hat bereits 2011 im Rahmen eines Entwurfs für eine Resolution der VN-Generalversammlung einen umfangreichen Katalog mit Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des Sicherheitsrates vorgelegt. Darunter fand sich unter anderem die Empfehlung, dass die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates darauf verzichten, von ihrem Veto- recht Gebrauch zu machen, wenn der Sicherheitsrat Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung von Ge- noziden, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entscheiden hat. Deutschland hat die Vorschläge der S5 in den laufenden Debatten zur Reform des Sicherheitsrates begrüßt. Die S5 haben ihren Entwurf vor der geplanten Abstimmung am 16. Mai 2012 nicht zuletzt wegen des heftigen Widerstands der ständigen Mitglieder des Si- cherheitsrates wieder zurückgezogen, sodass es zu kei- ner Abstimmung kam. Die Bundesregierung hat diesen Schritt auch öffentlich bedauert. Zuletzt hat sich auch Frankreich öffentlich für einen Verzicht der ständigen Mitglieder auf ihr Vetorecht in diesen spezifischen Fäl- len ausgesprochen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/13171, Frage 37): Wie viele Angehörige der Bundeswehr und der Polizeien des Bundes und der Länder haben sich seit Anfang des Jahres 2013, etwa im Rahmen der EU-Missionen Atalanta und EUCAP NESTOR oder der bilateralen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die lokalen Sicherheitskräfte – bitte mit Angabe, wo und für welchen Zeitraum –, in Dschibuti aufge- halten, und von welcher Gefährdungslage für diese geht die Bundesregierung angesichts der Unruhen infolge umstrittener Wahlen im Februar 2013 und der vom Auswärtigen Amt durch die „exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Kontingents zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst“ (Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts) be- gründeten Möglichkeit terroristischer Anschläge aus? Im Jahr 2013 haben sich im Rahmen der EU-Missio- nen Atalanta und EUCAP NESTOR und des bilateralen Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte bislang insgesamt 545 Angehö- rige der Bundeswehr – ohne Berücksichtigung der Per- sonalrotation innerhalb des Kontingents – sowie zwei Angehörige der Bundespolizei und ein Bundespolizist in Dschibuti-Stadt aufgehalten. Mit Stand vom 19. April 2013 halten sich 309 Angehörige der Bundeswehr – in- klusive 219 Soldaten der derzeit in Dschibuti liegenden Fregatte „Augsburg“ – sowie drei Angehörige der deut- schen Polizei in Dschibuti auf. Infolge der in Ihrer Frage bereits aufgeführten Fakto- ren besteht in Dschibuti eine abstrakte terroristische Ge- fährdungslage für diese Angehörigen von Bundeswehr und Bundespolizei ebenso wie für alle in Dschibuti be- findlichen ausländischen Sicherheitskräfte. Nach Ein- schätzung der Bundesregierung hat sich diese Gefähr- dungslage durch die Parlamentswahlen in Dschibuti, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29637 (A) (C) (D)(B) deren Ergebnisse von der dschibutischen Opposition be- stritten werden, nicht verändert. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Fragen 39 und 40): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem UN-Appell vom 16. April 2013 in der New York Times, Syrien zu retten, in dem mehrere Vorsitzende von UN-Unter- organisationen an Regierungen appellieren, sich für eine poli- tische Lösung einzusetzen, und wird die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel diesem Aufruf folgen? Welche konkreten politischen Initiativen für ein Ende der Gewalt in Syrien haben die Bundesregierung und die Bundes- kanzlerin bei dem Treffen mit Katars Ministerpräsidenten Al Thani am 16. April 2013 in Berlin besprochen? Zu Frage 39: Die Bundesregierung nimmt den gemeinsamen öf- fentlichen Appell mehrerer Vorsitzender von Unterorga- nisationen der Vereinten Nationen vom 16. April 2013 bezüglich der Lage in Syrien sehr ernst. Die Bundesre- gierung teilt die in diesem Appell geäußerte Einschät- zung, dass es eines gemeinsamen Vorgehens der interna- tionalen Gemeinschaft bedarf, um die Krise in Syrien zu bewältigen. Die humanitäre Lage in Syrien ist dramatisch: Inzwi- schen haben über 1,3 Millionen Menschen das Land ver- lassen. Über 4 Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, António Guterres, hat kürzlich erklärt, dass diese Zahlen bis Jahresende auf 3 Millionen Flüchtlinge und 6 Millionen Binnenvertriebene steigen könnten. Das wäre fast die Hälfte der Bevölkerung Syriens. Erschwerend kommt hinzu, dass das Regime in Da- maskus zusätzliche Hürden aufbaut, um zu verhindern, dass Hilfe auch in solche Landesteile kommt, in denen oppositionelle Kräfte die Oberhand gewonnen haben. Dies hat die Nothilfekoordinatorin der Vereinten Natio- nen, Valerie Arnos, vergangene Woche sehr eindrücklich im VN-Sicherheitsrat dargestellt. Das Amt für die Koor- dinierung humanitärer Angelegenheiten brauche drin- gend mehr humanitären Zugang, auch grenzüberschrei- tend. Hierfür setzt sich die Bundesregierung ebenfalls ein. Die Bundesregierung hat seit Beginn der Krise die Auffassung vertreten, dass nur ein politischer Prozess eine Lösung herbeiführen kann. An dieser Auffassung hat sich seitdem nichts geändert – auch wenn klar ist, dass eine friedliche Lösung durch die vom Regime aus- gelöste Eskalation der Gewalt deutlich erschwert worden ist. Die Bundesregierung setzt sich gleichwohl – wie an dieser Stelle mehrfach betont – nach Kräften für das Zu- standekommen einer solchen Lösung ein. Zu Frage 40: Bei seinem Besuch in Berlin anlässlich des „Wirt- schafts- und Investitionsforums Katar“ hat der katarische Premier- und Außenminister, Hamad bin Jassim Al Thani, Gespräche unter anderem mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem Bundesminister des Aus- wärtigen Dr. Guido Westerwelle geführt. Dabei war der Konflikt in Syrien zentrales Thema. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es zum Thema Bewaff- nung der Aufständischen zwischen der Bundesregierung und dem Staat Katar unterschiedliche Ansichten. So- wohl die Bundeskanzlerin wie auch der Bundesaußen- minister haben die Notwendigkeit einer politischen Lö- sung – wie vom Sondergesandten der Vereinten Nationen und der Arabischen Liga Lakhdar Brahimi ver- folgt – unterstrichen. Der katarische Premierminister hat seinerseits erklärt, dass sein Land ebenfalls eine politi- sche Lösung anstrebe. Einigkeit bestand auch darin, dass eine solche Lösung derzeit nur möglich sei, wenn die Blockade im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über- wunden würde. Die Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar werden sich beide weiter bemühen, eine konstruk- tivere Haltung zögernder Partner im VN-Sicherheitsrat zu gewinnen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 42): Auf welche Vorgänge bezog sich die Aussage des Bundes- ministers des Innern in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. März 2013, einige Länder hätten zunächst – durch ihre Innenminister bzw. -senatoren oder auf Abteilungsleiterebene – schriftliche Einzelerklärun- gen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsamm- lung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren abgegeben und diese seien danach in einigen Fällen wieder zurückgezogen worden, und aus welchen tatsächlichen Gründen wurde dieser Prozess des Einsammelns schriftlicher Einzelerklärungen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren nicht weitergeführt (vergleiche auch meine mündliche Frage 45 auf Bundestags- drucksache 17/12763) und durch den Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5. Dezember 2012 substituiert? Im Vorfeld der Ständigen Konferenz der Innenminis- ter und -senatoren der Länder, IMK, hatten neben den Leitern der Sicherheitsbehörden des Bundes auch einige Länder auf Abteilungsleiterebene schriftliche Einzeler- klärungen über die Quellenfreiheit der Belege in der Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbots- verfahren vorgelegt. Die Innenminister und -senatoren der Länder haben aufgrund des IMK-Beschlusses vom 5. Dezember 2012, dass das vorgelegte Material quellen- frei ist, von der Weiterführung des Verfahrens abgesehen und entsprechende Einzelerklärungen weder abgegeben noch zurückgezogen. Die weitere Vorgehensweise be- züglich der Ausgestaltung des NPD-Verbotsantrags ob- liegt dem antragstellenden Bundesrat. 29638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 43 und 44): In welche Schiedsverfahren ist der Bund derzeit verwi- ckelt, und welche Juristen vertreten den Bund in den jeweili- gen Verfahren? In welcher Höhe liegen die jeweils vereinbarten Bonus- zahlungen in den Verfahren nach aktuellem Stand, und in wel- cher Höhe sind Bonuszahlungen bis zum Abschluss des je- weiligen Verfahrens absehbar? Zu Frage 43: Unter „Schiedsverfahren“ im Sinne der Frage werden außergerichtliche Schiedsverfahren verstanden, also nicht vor staatlichen Gerichten anhängige Streitverfah- ren. Von der Antwort nicht umfasst sind daher insbeson- dere arbeitsgerichtliche Gütetermine, zivilgerichtliche Güteverhandlungen oder Mediationsverfahren in ver- waltungsgerichtlichen Streitverfahren. Die Bundesressorts und ihre Geschäftsbereichsbehör- den sind derzeit in vier Schiedsverfahren involviert: Erstens. Beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, laufen derzeit die Maut-Schiedsverfahren I und II. Eine juristische Vertre- tung erfolgt durch die Beiten Burkhardt Rechtsanwalts- gesellschaft sowie Linklaters LLP. Zweitens. Ein weiteres Schiedsverfahren gibt es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, BMF. Das sogenannte Schiedsverfahren Seelotswesen wird gemäß „Dachvereinbarung zur Umsetzung des BImA-Errichtungsgesetzes/BImAG in der Bundesver- waltung für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, DV BVBS“ zwischen dem BMF und BMVBS vor dem Bun- desamt für Justiz ausgetragen, das als Schiedsstelle agiert. Eine externe juristische Vertretung erfolgt nicht. Drittens. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes gibt es ein Schiedsverfahren nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz, bei dem eine Geschäfts- bereichsbehörde des Bundeskanzleramtes Beteiligte ist. Die juristische Vertretung nimmt die Behörde selbst wahr, lässt sich patentanwaltlich jedoch beraten. Viertens. Vor dem Internationalen Zentrum zur Beile- gung von Investitionsstreitigkeiten – englisch: Interna- tional Centre for Settlement of Investment Disputes, ICSID – ist ein Verfahren zwischen der Vattenfall AB, Aktiebolag, und anderen gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig. Das federführende Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie wird hierbei durch die Kanzlei McDermott Will & Emery Rechtsan- wälte Steuerberater LLP vertreten. Zur juristischen Vertretung wird darauf hingewiesen, dass eine juristische Vertretung des Bundes grundsätz- lich durch eigene Mitarbeiter der Bundesbehörden er- folgt und nur in besonderen Fällen Externe beauftragt werden. Zu Frage 44: In den in der Vorfrage aufgezählten Schiedsverfahren wurden Bonuszahlungen durch den Bund weder bisher geleistet noch sind derartige Bonuszahlungen vorgese- hen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Lars Klingbeil (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 45 und 46): Sind die in den Medienberichten zitierten (und online ab- rufbaren) Protokolle zum „Erfahrungsaustausch IFG“ (ver- gleiche hierzu www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in formationsfreiheit-protokolle) mit der Hausleitung des Bun- desministeriums des Innern abgestimmt, und entsprechen die darin vertretenen Positionen denen der politischen Leitung des Hauses? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Pro- tokolle einzig die Schlussfolgerung zulassen, dass der Erfah- rungsaustausch dem Ziel dient, Begründungen zu finden, ent- sprechende IFG-Anfragen (IFG: Informationsfreiheitsgesetz) abzulehnen, und entspricht dies auch den Vorgaben des Bun- desministeriums des Innern bzw. der Bundesregierung? Zu Frage 45: Die für die Anwendung des Informationsfreiheitsge- setzes, IFG, zuständigen Fachreferate der Bundesminis- terien treffen sich bisher in regelmäßigen Abständen (zweimal im Jahr) zu einem Erfahrungsaustausch zu ak- tuellen Rechts- und Anwendungsfragen des IFG. Es han- delt sich um eine Erörterung auf Referatsebene, die den jeweiligen aktuellen Diskussionsstand wiedergibt. Daher werden die Protokolle mit den beteiligten Ressorts auch nur auf Arbeitsebene abgestimmt. Eine Einbindung der Hausleitung des Bundesministe- riums des Innern war weder vorgesehen, noch ist eine solche erfolgt. Diese Einbindung erfolgt gemäß der Ge- meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien nur bei Themen von grundsätzlicher politischer Bedeu- tung, die im Rahmen der Erörterung der Einzelthemen des Erfahrungsaustauschs nicht gegeben ist. Zu Frage 46: Nein. Der Erfahrungsaustausch dient der Erörterung von Rechts- und Anwendungsfragen zum IFG und einer sachgerechten, einheitlichen Wahrnehmung der nach dem IFG der Bundesverwaltung obliegenden Aufgaben. Der Erfahrungsaustausch dient so dem Ziel der Bundes- regierung, staatliches Handeln transparenter und staatli- che Entscheidungsprozesse besser nachvollziehbar zu machen und ein einheitliches Antwortverhalten der Bun- desbehörden zu ermöglichen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29639 (A) (C) (D)(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 47 und 48): Wie begründet es die Bundesregierung, dass auf das Ver- waltungsverfahrensgesetz gestützte Akteneinsichtsanträge von Rechtsanwälten ohne Hinweis auf das ersichtlich einschlägige IFG abgelehnt werden sollen, obwohl nach der Rechtspre- chung (vergleiche zum Beispiel Beschluss des Verwaltungs- gerichts Göttingen vom 6. Dezember 2006, 3 A 367/06) die Behörden verpflichtet sind, von sich aus alle in Betracht kom- menden Anspruchsgrundlagen für eine Akteneinsicht zu prü- fen? Gibt es Bundesministerien, die bei Anträgen auf Aktenein- sicht standardmäßig eine Empfangsbestätigung mit folgen- dem Satz versenden: „Anfragen können bis zu 500 Euro kos- ten“, und, wenn ja, inwieweit sieht die Bundesregierung dies als vereinbar an mit dem Recht auf Informationsfreiheit und den Vorgaben des IFG des Bundes? Zu Frage 47: Für ein Verfahren nach dem Informationsfreiheits- gesetz, IFG, ist ein entsprechender Antrag notwendige Verfahrensvoraussetzung. Der Antrag bestimmt auch den Umfang des Verfahrensgegenstandes. Er muss so bestimmt sein, dass er Grundlage eines entsprechenden Verwaltungsakts sein kann (vgl. § 37 Verwaltungsver- fahrensgesetz – VwVfG). Zwar sind Bundesbehörden nach § 25 VwVfG verpflichtet, Antragsteller zu beraten, soweit dies erforderlich ist, damit die Betroffenen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können. Eine Pflicht zur Rechtsberatung besteht jedoch nicht. Ein Ersuchen, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG zu gewähren, ist schon wegen der unterschiedlichen Kos- tenfolgen nicht ohne Weiteres in einen IFG-Antrag um- zudeuten. Zudem bezieht sich das Akteneinsichtsrecht nach § 29 VwVfG auf Akten, die das Verwaltungsver- fahren des Antragstellers als Verfahrensbeteiligten zum Gegenstand haben, und dient der Verwirklichung des rechtlichen Gehörs. Demgegenüber ist für den voraus- setzungslosen Informationszugangsanspruch nach dem IFG, der der effektiven Wahrnehmung von Bürgerrech- ten und der Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dient, gerade keine persönliche Betroffenheit durch die begehrten Akteninhalte erforder- lich. Zu Frage 48: Die Bundesregierung möchte die Zielsetzung des IFG, das Verwaltungshandeln des Bundes durch erleichterten Informationszugang transparenter zu gestalten, fördern und dennoch die Kostenbelastung für den Bürger bei IFG-Anträgen im vorgegebenen Rahmen halten. Für Amtshandlungen nach dem IFG sind nach § 10 des Gesetzes Gebühren bis zu 500 Euro und Auslagen zu erheben. Dies gilt nicht für die Erteilung einfacher Auskünfte und bei Ablehnung des Antrags. Die Ressorts bearbeiten IFG-Anträge im Rahmen des Ressortprinzips in eigener Verantwortung. Ein Hinweis auf mögliche Kosten, die im Rahmen ei- nes konkreten Antrags voraussichtlich entstehen, ist auch im Interesse des Antragstellers sachgerecht, um nicht gewünschten Gebühren und Auslagen zum Bei- spiel durch Anpassung oder Beschränkung des Antrags begegnen zu können. Häufig wird bei Antragstellung ausdrücklich darum gebeten, vorab mitzuteilen, ob und welche Kosten bei dem gewünschten Informationszu- gang anfallen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass etwa im Jahre 2012 90 Prozent aller gestellten IFG-Anträge in der Bundesverwaltung kostenfrei bearbeitet wurden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Gerold Reichenbach (SPD) (Druck- sache 17/13171, Fragen 49 und 50): Warum tun sich die Bundesbehörden mit der Informa- tionsfreiheit, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das IFG nun bereits seit über sieben Jahren in Kraft ist und auch die Bundesregierung die gesellschaftliche Bedeutung von Transparenz in Staat und Politik immer wieder betont, so schwer (Quelle: www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-in- formationsfreiheit-protokolle), und wie will die Bundesregie- rung dieser Verweigerungshaltung begegnen? Welche Anstrengungen und Maßnahmen hat die Bundes- regierung unternommen und ergriffen, um den gesellschaftli- chen Kulturwandel von der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zu einer wirksamen Informationsfreiheit zu unterstützen, und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass sich Behörden offensichtlich mit Informationsfreiheit sehr schwertun? Zu Frage 49: Die Bundesregierung fördert die Zielsetzung des In- formationsfreiheitsgesetzes, IFG, staatliches Handeln transparenter und staatliche Entscheidungsprozesse bes- ser nachvollziehbar zu machen. Die Bearbeitung der IFG-Anträge in der Bundesverwaltung erfolgt sieben Jahre nach Einführung des IFG routiniert und effizient. Allerdings ist durch die starke Erhöhung der Antrags- zahlen der Arbeitsaufwand in den Bundesbehörden be- trächtlich gestiegen. Insbesondere sehr umfangreiche Anfragen und Massenanfragen zu einzelnen Themen führen dazu, dass die betroffenen Arbeitseinheiten über einen längeren Zeitraum hinweg nahezu ausschließlich mit der Bearbeitung der IFG-Anfragen beschäftigt sind und in dieser Zeit ihre Fachaufgaben nur eingeschränkt wahrnehmen können. Die Bearbeitung bindet erhebliche personelle Ressourcen. Zu Frage 50: Das Ziel einer größeren Transparenz verfolgt auch das Projekt Open Government, das Teil des Regierungs- programms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ ist. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den offe- nen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern zu stärken. Im Rahmen des Projektes Open Government werden größere Transparenz, bessere Teil- habe und verstärkte Kooperation angestrebt. Die Basis 29640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) für mehr Transparenz und Teilhabe bilden offene Infor- mationen und Daten. Im Rahmen des Projektes wurde daher das ebenenübergreifende Datenportal „GovData“ entwickelt. Es schafft eine Infrastruktur zur Bereitstel- lung von Daten durch Bund, Länder und Kommunen. Bei GovData handelt es sich um einen Prototypen. Das Datenangebot wird laufend ausgebaut. Das Ziel einer größeren Transparenz des Verwaltungs- handelns wird auch mit dem soeben – am 18. April 2013 – vom Bundestag verabschiedeten E-Government- Gesetz des Bundes verfolgt. Folgende in diesem Gesetz vorgesehene Regelungen tragen zu einer transparenteren Verwaltungsarbeit bei: Das E-Government-Gesetz verpflichtet alle Behörden zur Erreichbarkeit über E-Mail oder andere elektroni- sche Kommunikationsformen, sodass zum Beispiel Anträge auf Informationszugang nach dem IFG auf elek- tronische Weise zukünftig erleichtert werden. Ferner werden Grundsätze der elektronischen Akten- führung sowie des ersetzenden Scannens anstelle der Führung klassischer Papierakten durch das E-Govern- ment-Gesetz geregelt mit der Folge, dass Aktenein- sichtsrechte im Verfahren zukünftig auch elektronisch wahrgenommen werden können. Dies stellt für viele Personen eine Erleichterung dar, da Wege- und Warte- zeiten entfallen. Außerdem wird der Verwaltung die Möglichkeit er- öffnet, amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter künftig ausschließlich oder jedenfalls zusätzlich über das Internet zugänglich zu machen. Schließlich wird die Bundesverwaltung verpflichtet, bei der Einführung neuer IT ihre Verwaltungsvorgänge zu analysieren und zu verbessern. Elektronische Verwal- tungsvorgänge sollen überdies so gestaltet werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Informa- tionen zum Verfahrensstand und einschlägige Kontaktin- formationen der zuständigen Ansprechstelle über das In- ternet abrufen können – „Tracking“. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 51 und 52): Treffen die Aussagen (vergleiche www.zeit.de/digital/in ternet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle) zu, dass die Bundesregierung IFG-Anfragen von Journalistinnen und Journalisten besonders kritisch gegenübersteht, und, sollte die Bundesregierung diese Frage verneinen, wie bewertet die Bundesregierung dann die Tatsache, dass in den Medien ver- stärkt entsprechende Berichte auftauchen? Ist es richtig, dass – wie die Protokolle es nahelegen – IFG-Anfragen von Journalisten nachrangig behandelt und vor allem dahin gehend geprüft werden, mit welcher Ausnahme- regelung diese abgelehnt werden können, und was ist die Be- gründung für dieses Vorgehen? Zu Frage 51: Anfragen von Journalistinnen und Journalisten nach dem Informationsfreiheitsgesetz, IFG, werden nicht an- ders behandelt als die Anfragen anderer Personen. Falls in den Medien dazu eine abweichende Auffassung publi- ziert werden sollte, entzieht sich das einer Bewertung der Bundesregierung. Anträgen von Medienvertretern, die meist innerhalb sehr kurzer Zeit einen Informationszugang wünschen, kann häufig aufgrund der erforderlichen Durchsicht und Prüfung einer Vielzahl von Akten nicht innerhalb der er- betenen Zeit entsprochen werden. Zu Frage 52: Alle Anträge nach dem IFG werden gleichrangig be- handelt. Im Rahmen der Prüfung eines Antrags ist ent- sprechend der gesetzlichen Regelung zu prüfen, ob der Informationszugang gewährt werden kann oder ob dem jeweiligen Antrag zum Schutz der im Gesetz genannten besonderen Belange Hinderungsgründe entgegenstehen, die einen Informationszugang ganz oder teilweise aus- schließen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass IFG-Anträgen auf Informationszugang überwiegend stattgegeben wird. Im Jahre 2012 wurde in den Bundesministerien und ihren Geschäftsbereichen in 2 828 Fällen vollständiger Zu- gang gewährt und in 1 762 Fällen teilweise. Abgelehnt wurde der Zugang in 620 Fällen. Die Gründe, aus denen ein Informationszugang abgelehnt werden kann, sind im IFG abschließend aufgezählt. Hierzu gehören der Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, wie zum Beispiel der inneren und äußeren Sicherheit, sowie der Schutz be- hördlicher Entscheidungsprozesse, personenbezogener Daten und geistigen Eigentums oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck- sache 17/13171, Fragen 53 und 54): Erwägt die Bundesregierung, die Vorschriften über das ordnungsgemäße Führen von Akten um eine Paginierungs- pflicht zu erweitern, um beispielsweise zu verhindern, dass Dokumente aus einer Akte entfernt werden und dies bei der Akteneinsicht nicht auffällt? Sind der Bundesregierung Manipulationen von Akten bei IFG-Anträgen, beispielsweise die Anlegung von unzulässigen Parallelakten, wie sie die Protokolle zum „Erfahrungsaus- tausch IFG“ (vergleiche www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ ifg-informationsfreiheit-protokolle) offensichtlich nahelegen, oder aber die Zurückhaltung von Aktenbeständen, bekannt, und erwägt die Bundesregierung, einen wirksameren Sank- tionsmechanismus gegen die Manipulationen von Akten, ins- besondere bei IFG-Anträgen, einzuführen? Zu Frage 53: Die Führung von Akten richtet sich nach den Regeln der Registraturrichtlinie. Nach § 4 gelten hier die Grund- sätze der Einheitlichkeit und Vollständigkeit, insbeson- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29641 (A) (C) (D)(B) dere dürfen keine Dokumente aus der Akte entfernt wer- den. Nach Auffassung der Bundesregierung sind diese Regeln ausreichend, um eine ordnungsgemäße Akten- führung zu gewährleisten. Die Einführung einer Paginie- rungspflicht ist nicht vorgesehen. Zu Frage 54: Der Bundesregierung sind keine Manipulationen von Akten aus Anlass von IFG-Anträgen bekannt. Daher be- darf es auch keiner neuen Sanktionsmechanismen zu de- ren Verhinderung, da die bestehenden Regelungen aus- reichend sind. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 55): Wann wird die Bundesregierung den angekündigten Ge- setzentwurf zur Begrenzung von Managergehältern vorlegen, und durch welche gesetzlichen Regelungen möchte sie den exorbitanten Vergütungen von Führungskräften Einhalt gebie- ten? Die Abstimmung eines Entwurfs für eine Regelung zur Begrenzung von Vorstandsvergütungen dauert inner- halb der Bundesregierung und mit den Koalitionsfraktio- nen noch an. Nach Auffassung der Bundesregierung ist eine aktienrechtliche Regelung, die eine verbesserte Kontrolle durch die Hauptversammlung vorsieht, der richtige Weg. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 56): Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesre- gierung aus der Entscheidung des UN-Antirassismus-Aus- schusses vom 4. April 2013 (CERD/C/82/D/48/2010), wo- nach Deutschland im Falle Thilo Sarrazins seine Bevölkerung nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt habe, etwa in Bezug auf die Gesetzeslage, die Strafverfol- gung, die Schulung der Richterschaft und von Strafverfol- gungsbehörden, ein breiteres Verständnis von Rassismus etc., und inwieweit wird sich die Bundesregierung mit den Bun- desländern absprechen, um zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, die in der Länderkompetenz liegen? Die Bundesregierung nimmt die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen sehr ernst. Sie wird die Entscheidung des Ausschusses daher sorgfältig prüfen, was angesichts der Komplexität der zugrunde liegenden Fragen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dabei wird auch die vom Ausschuss auf- geworfene Frage eine Rolle spielen, ob Änderungsbe- darf im deutschen Strafrecht im Hinblick auf die straf- rechtliche Sanktionierung von rassistischen Äußerungen besteht. Zudem wird die Bundesregierung selbstverständlich die Entscheidung in die deutsche Sprache übersetzen, veröffentlichen und die Information aller zuständigen Stellen und Behörden – auch in den Ländern – sicher- stellen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 57 und 58): Ist aus Sicht der Bundesregierung die Höhe der angesetz- ten Zahlungen im aktuellen Haushalt der Europäischen Union für das Jahr 2013 ausreichend, um alle bis Ende 2013 anfal- lenden Rechnungen bezahlen zu können, und, falls nicht, was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die angesetzten Zahlungen nicht ausreichen? Ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Pro- grammen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden (wie ERASMUS, Europäischer Sozialfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung), im Jahr 2013 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Verpflichtungen erfüllen zu können, oder ist für die Finanzierung dieser Programme im Jahr 2013 ein Nachtragshaushalt notwendig? Zu Frage 57: Bei der Verabschiedung des Haushalts 2013 konnte der Mehrbedarf für den Beitritt Kroatiens zur EU aus rechtlichen Gründen noch nicht im Haushalt berücksich- tigt werden. Am 18. März 2013 hat die Kommission den Berichtigungshaushalt 1/2013 vorgeschlagen, der diesen Mehrbedarf berücksichtigt. Die Kommission schlägt hierzu zusätzliche Mittel für Zahlungen von insgesamt 396,3 Millionen Euro vor. Die Bundesregierung steht zu den finanziellen Verpflichtungen der EU aus dem Bei- trittsvertrag mit Kroatien. Außerdem hat die Kommission am 27. März 2013 den Entwurf des Berichtigungshaushalts 2/2013 vorge- schlagen. Dieser sieht zusätzliche Mittel für Zahlungen in Höhe von 11,225 Milliarden Euro vor. Hiervon sind 9,001 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik vorgese- hen. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der veran- schlagte Mehrbedarf zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht etatreif, da die Haushaltsmittel zur Begleichung offener Forderungen bislang ausreichen. Ein Großteil der Forde- rungen aus dem Vorjahr ist bereits beglichen, bis Juni sollen auch die restlichen Forderungen aus 2012 bezahlt sein. Aus Sicht der Bundesregierung kann abschließend erst im Herbst dieses Jahres belastbar festgestellt werden, wie hoch ein möglicher Mehrbedarf für den Haushalt 2013 insgesamt ist und welche etwaigen Möglichkeiten für Mittelumschichtungen bestehen. Die Bundesregierung steht aber dazu, dass die EU ihre Verpflichtungen erfül- len können muss. 29642 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 58: Der Kommissionsvorschlag für den Berichtigungs- haushalt 2/2013 sieht unter anderem 6 Millionen Euro zusätzlich für das Programm ERASMUS Mundus, 3,253 Milliarden Euro für den Europäischen Sozialfonds und 3,413 Milliarden Euro für den Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung vor. Die Bundesregierung kann nicht ausschließen, dass ein Berichtigungshaushalt im Laufe des Jahres erforderlich wird. Wie hoch der Mehrbedarf in einzelnen Programmen bis Ende des Jah- res sein wird und welche Umschichtungsmöglichkeiten entstehen werden, lässt sich derzeit aber nicht mit hinrei- chender Sicherheit bestimmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 59): Befürwortet die Bundesregierung den durch Rheinland- Pfalz erfolgten Ankauf einer Steuerdaten-CD, und in welchem Umfang wird sich der Bund an den Kosten beteiligen? Die gleichmäßige Durchsetzung deutscher Steueran- sprüche auch in der Schweiz hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Zu diesem Zweck wurde das Steuerab- kommen mit der Schweiz geschlossen. Dieses hätte eine gleichmäßige und flächendeckende Durchsetzung dieser Ansprüche für die Vergangenheit und Zukunft gewähr- leistet. Nachdem dieses Steuerabkommen aufgrund des Wi- derstandes im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hat, ist die Situation hinsichtlich der Durchsetzung der deut- schen Steueransprüche in der Schweiz unverändert. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung für einen Da- tenankauf von der jeweils zuständigen Landesfinanzbe- hörde zu treffen. Die Bundesregierung hat dies im vor- liegenden Fall zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Bundesregierung bleibt jedoch die drin- gende Notwendigkeit, diese Problematik einvernehmlich mit der Schweiz und der Europäischen Kommission zu lösen. Bei einem Datenankauf handelt es sich um Kosten der Steuerfahndung, die zu den allgemeinen Verwaltungs- kosten bei der Auftragsverwaltung der Steuern zählen und deshalb generell von den Ländern zu tragen sind. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich bisher nur in Einzelfällen an den Kosten beteiligt, zusammen mit den nicht am Datenerwerb beteiligten Ländern. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 60): Welche gesetzlichen Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um für die Informationsübermittlung, zu der sich Deutschland in dem bereits paraphierten Abkommen zur För- derung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sach- verhalten von Deutschland und den USA verpflichtet, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, und plant die Bundesregie- rung, mit anderen europäischen Staaten ähnliche Vereinbarun- gen abzuschließen? Die Bundesregierung plant die Schaffung einer Be- gleitregelung in der Abgabenordnung zur Erfüllung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersa- chen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Die Begleitregelung umfasst einen neuen § 117 c Ab- gabenordnung „Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhal- ten“ sowie eine dazugehörige Änderung des Finanzver- waltungsgesetzes. Die Begleitregelung ist so angelegt, dass neben dem am 21. Februar 2013 paraphierten Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Umsetzung des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act, kurz: FATCA, sowie möglichen ähnlichen Abkom- men mit anderen europäischen Staaten die rechtlichen Voraussetzungen für die innerstaatliche Durchführung derartiger Abkommen geschaffen werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 61): Aus welchem Grund wurde in die Zeile 17 der Anlage Kind für die Einkommensteuererklärung 2012 die Abfrage aufgenommen, ob das Kind einen freiwilligen Wehrdienst als Probezeit absolviert hat, und plant die Bundesregierung, für die Probezeit bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung den Bezug von Kindergeld zu ermöglichen? Die von Ihnen genannte Abfrage ist vorsorglich in das im Herbst 2012 veröffentlichte bundeseinheitliche Mus- ter der Einkommensteuervordrucke für den Veranla- gungszeitraum 2012 aufgenommen worden. Der Ent- wurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013 sieht eine entsprechende Regelung vor. Wie Sie wissen, hat sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in seinen Beratungen aber im Ergebnis gegen die Regelung entschieden. Die Regelung ist daher auch nicht im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 25. Oktober 2012 (Bundesratsdruck- sache 632/12) enthalten. Die Einkommensteuererklärungsvordrucke für das Jahr 2012 müssen sehr frühzeitig mit den Ländern ab- gestimmt werden und spätestens zu Jahresbeginn 2013 flächendeckend zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassungen war es für eine Änderung der Vordrucke für das Jahr 2012 deshalb leider zu spät. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29643 (A) (C) (D)(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 62): Wann plant die Bundesregierung den durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU- Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c des Einkommensteuergesetzes zu beseitigen, und welche dies- bezüglichen Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung allgemein? Die Bundesregierung plant, den durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C-168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU-Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Einkommensteuergesetz so schnell wie möglich zu beseitigen. Dies erfordert eine Änderung der Vorschrift zur Bestimmung des Anrechnungshöchstbe- trags nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Frage 65): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregie- rung, um – auch im Hinblick auf die zum Jahresende geplante Einstellung des Bundesprogramms des Europäischen Sozial- fonds zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberech- tigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt – zu ge- währleisten, dass das für die kommende Förderperiode ab 2014 geplante ESF-Bundesprogramm zur „Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten“ mit einem flüchtlingsspezifi- schen Beratungsangebot ausgestattet ist und auch diejenigen Personen erreicht, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befinden und keinen festen Aufenthaltsstatus besitzen? Das ESF-Bundesprogramm zur „Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten“, das in der Förderperiode 2014 bis 2020 umgesetzt werden soll, setzt als flankie- rende Maßnahme an den spezifischen Bedarfen der Migrantinnen und Migranten an, die ihre im Ausland er- worbene Ausbildung in Deutschland anerkennen lassen möchten. Ziel ist es unter anderem, Menschen mit Mi- grationshintergrund eine qualifikationsadäquate Arbeits- marktintegration bzw. den beruflichen Aufstieg in Deutsch- land zu ermöglichen. Das Programm umfasst vier Förderbausteine: Anpas- sungsqualifizierungen und -lehrgänge in reglementierten Berufen sowie die Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfungen in reglementierten Berufen – schwer- punktmäßig in akademischen Heilberufen –; Entwick- lung und Erprobung von Qualifizierungen für Migrantin- nen und Migranten in dualen Ausbildungsberufen, die das berufliche Anerkennungsverfahren durchlaufen ha- ben, über das wesentliche Unterschiede zwischen der erworbenen Auslandsqualifikation und den deutschen Referenzberufen festgestellt worden sind; Brückenmaß- nahmen für Akademikerinnen und Akademiker mit Mi- grationshintergrund, deren Abschlüsse nicht unter das Anerkennungsgesetz fallen; Vorbereitung auf die Exter- nenprüfung für Migrantinnen und Migranten, deren aus- ländischer Berufsabschluss bereits längere Zeit zurück- liegt bzw. bei denen die Diskrepanz zum deutschen Referenzberuf so groß ist, dass eine Anpassungsqualifi- zierung nicht mehr greift. Bleibeberechtigten und Flüchtlingen mit Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt steht die Teilnahme am Pro- gramm grundsätzlich offen unter der Voraussetzung, dass sie schon über eine abgeschlossene Ausbildung im Herkunftsland verfügen. Das ESF-kofinanzierte Programm ist arbeitsmarktlich ausgerichtet und schließt daher allgemeine und sich spe- zifisch an Flüchtlingen und Asylsuchenden orientierende Informations- und Beratungsleistungen aus. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 72 und 73): Auf welcher empirisch-wissenschaftlichen oder statisti- schen Grundlage hat die Bundesregierung über die Einfüh- rung des mit dem Betreuungsgeld verbundenen Bildungsspar- bonus entschieden? Welche Summe stünde den Anspruchsberechtigten eines Bildungssparbonus des Betreuungsgeldes bei voller Aus- schöpfung am Ende zur Verfügung, und wie hoch wäre der staatliche Förderanteil an dieser Summe? Zu Frage 72: Der in der Frage genannte Bildungssparbonus nimmt Bezug auf den von den Regierungsfraktionen im Rah- men des Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsge- setzes in den Bundestag eingebrachten Entwurf eines § 4 b Abs. 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG. Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG lautet: „Nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung zum Bildungs- sparen soll eine dem Absatz 2 [das heißt Verwendungs- option „private Altersvorsorge“] entsprechende Rege- lung eingeführt werden, die auch bei Leistung in einen Vertrag zum Bildungssparen eine Erhöhung des Betrags nach Absatz 1 um 15 Euro vorsieht.“ Dieser Gesetzent- wurf trifft damit weder eine inhaltliche Regelung zum Bildungssparen noch zu den Bedingungen, unter denen das erhöhte Betreuungsgeld für diese besondere Verwen- dung gewährt wird. Hierzu wird ausdrücklich auf eine noch zu beschließende gesetzliche Regelung verwiesen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit einen Vor- schlag für eine solche Regelung; über die zugrunde lie- genden „empirisch-wissenschaftlichen oder statisti- schen“ Erwägungen kann erst nach Vorlage eines Vorschlags Stellung genommen werden. Zu Frage 73: Der geplante § 4 b Abs. 4 BEEG in der Fassung des Entwurfs eines Betreuungsgeldergänzungsgesetzes der Regierungsfraktionen sieht vor, dass sich das grundsätz- 29644 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) lich in einer Höhe von 150 Euro monatlich gewährte Be- treuungsgeld bei einer Leistung in einen Vertrag zum Bildungssparen um 15 Euro monatlich erhöhen soll. Nach § 4 d Abs. 1 Satz 3 des am 20. Februar 2013 im Bundesgesetzblatt verkündeten Betreuungsgeldgesetzes kann das Betreuungsgeld für höchstens 22 Lebensmonate für ein Kind bezogen werden. Vor diesem Hintergrund könnten nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungs- verfahrens bei voller Ausschöpfung des Betreuungsgel- des im Rahmen der Verwendungsoption „Bildungsspa- ren“ insgesamt 3 630 Euro (22 mal 165 Euro) allein durch den Bezug von Betreuungsgeld angespart werden. Hierin enthalten ist ein Bonus von insgesamt 330 Euro durch den Erhöhungsbetrag von 15 Euro monatlich. Anlage 39 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 74): Welche monatliche Beitragsschuld entsteht für einen frei- willig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen monatlich (in Euro), wenn er der Zahlung der Beiträge nicht nachkommt, und welche Leistungen erhält er von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn er der Kasse mehr als zwei Monatsbeiträge schuldet und keine Schuldenregulie- rung mit der Krankenkasse getroffen wurde? Sie sprechen die Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, an. Dazu möchte ich zu- nächst darauf hinweisen, dass die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitrags- schulden in der Krankenversicherung“ vorgelegt haben: Dieser Gesetzentwurf sieht im Bereich der GKV vor, dass für freiwillig Versicherte sowie für nachrangig Ver- sicherungspflichtige (Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) in der GKV anstelle des auf 5 Prozent erhöhten Säum- niszuschlags künftig nur noch der reguläre monatliche Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständi- gen Betrags gilt. Wir haben den Gesetzentwurf heute Morgen erstmals im Ausschuss für Gesundheit beraten. Wir werden im Gesetzgebungsverfahren weitere Maßnahmen prüfen, um auch das Problem bereits bestehender Beitragsschul- den anzugehen. Zur Höhe der monatlichen Beitragsschuld kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In der GKV wird bei der Bei- tragsbemessung für freiwillige Mitglieder die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Zu- dem hat der Gesetzgeber bei freiwilligen Mitgliedern die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgeschrieben. Für hauptberuflich Selbstständige werden die Beiträge grundsätzlich auf Grundlage der Beitragsbemessungs- grenze erhoben (2013: 3 937,50 Euro). Der Beitrag für diesen Personenkreis liegt derzeit grundsätzlich bei 586 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 610 Euro mit Krankengeldanspruch). Weist das Mitglied jedoch niedrigere Einnahmen nach, gilt als beitragspflichtige Ein- nahmen mindestens ein Betrag von derzeit 2 021,25 Euro monatlich. Hieraus resultiert ein monatlicher Kranken- versicherungsbeitrag von derzeit 301 Euro ohne Kran- kengeldanspruch (bzw. 313 Euro mit Krankengeld- anspruch). Darüber hinaus bestehen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auch beitragsrechtliche Vergünstigungen für „bedürftige“ Selbstständige sowie für Existenzgründer, für die der Monatsbeitrag derzeit bei 200 Euro ohne Krankengeldanspruch (bzw. 208 Euro mit Krankengeldanspruch) liegt. Grundsätzlich fallen die Beiträge für jeden Monat der Mitgliedschaft an. Für den ersten angefangenen rück- ständigen Monat der Säumnis kommt zusätzlich ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrags hinzu, für je- den weiteren angefangenen Monat, in dem Beiträge rückständig sind, fällt bisher ein Säumniszuschlag von 5 Prozent auf den rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrag an. Diesen erhöhten Säumniszu- schlag will die Koalition jetzt abschaffen. Zum Ruhen der Leistungen ist Folgendes anzumer- ken: Die Regelung zum Ruhen von Leistungen bei Zah- lungsverzug nach § 16 Abs. 3 SGB V wurde im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes eingeführt. Im Interesse der Solidargemeinschaft soll die Nichtzahlung von Beiträgen neben der Erhebung von Säumniszuschlä- gen für den Versicherten spürbare Konsequenzen haben. Vom Ruhen ausgenommen sind aber Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten – insbesondere bei Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, der Zucker- krankheit, bei Krebserkrankungen sowie Kinderunter- suchungen – und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und von Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Mitglied bei Zahlungsverzug mit der Krankenkasse eine Ratenzah- lung über die rückständigen Beiträge vereinbaren kann. In diesem Fall bleibt der volle Leistungsumfang erhalten und es fallen Säumniszinsen lediglich in Höhe von 0,5 Prozent an. Anlage 40 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 75): Wie viel soll der von der Bundesregierung angedachte Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung monatlich kosten, und welche Leistungen erhalten die Versicherten im Notlagentarif im Unterschied zu gesetzlich Versicherten mit einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsbeiträ- gen? Der Gesetzentwurf zur Beseitigung sozialer Überfor- derung bei Beitragsschulden in der Krankenversiche- rung, der – wie bereits in meiner Antwort zu Frage 74 ausgeführt – bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratungen ist, sieht vor, einen Notlagentarif für privat Krankenversicherte einzuführen, die ihrer Pflicht zur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29645 (A) (C) (D)(B) Beitragszahlung auch nach Durchführung eines gesetz- lich vorgegebenen Mahnverfahrens nicht nachkommen. Ihr bisheriger Versichertenvertrag ruht währenddessen, wie es bereits heute im Falle der Nichtentrichtung von Beiträgen der Fall ist. Nach ersten Grobkalkulationen aus der Branche könnte die einheitliche Prämie im Notlagentarif bei rund 100 bis 150 Euro je Versicherten liegen. Im Notlagenta- rif werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Gleichzeitig entfallen Risikozuschläge, Leistungsaus- schlüsse und Selbstbehalte für den Versicherten. Der Beitrag soll kostendeckend kalkuliert werden, sodass alle tatsächlich entstandenen Kosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des Notlagentarifs hiervon umfasst sein müssen. Der Leistungsumfang des Notlagentarifs soll grund- sätzlich den bisherigen Ruhensleistungen entsprechen und insbesondere Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwan- gerschaft und Mutterschaft beinhalten. Um in dieser wichtigen Frage künftig eine brancheneinheitliche Vor- gehensweise sicherzustellen, sieht der Gesetzentwurf vor, den Verband der privaten Krankenversicherung da- mit zu beleihen, Art, Umfang und Höhe der Leistungen des Notlagentarifs festzulegen. Die Fachaufsicht darüber übt das Bundesministerium der Finanzen aus. Damit wird das bereits beim Basistarif bewährte Verfahren auf diesen Sachverhalt übertragen und Rechtssicherheit für Versicherte und Anbieter geschaffen. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 78 und 79): Warum werden nicht, wenn die Bundesregierung die „Bürgerinnen und Bürger bei der ergänzenden privaten Vor- sorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit ... unterstützen“ will, wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website schreibt, alle privaten Pflegezusatzversicherungen gefördert statt nur jene, die, wie Stiftung Warentest jetzt dar- gelegt hat, durch die Bedingungen, die sie förderwürdig ma- chen, eher unattraktiv sind? Denkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der Pflege-Bahr doch eigentlich gerade Menschen mit gerin- gem Einkommen zugutekommen sollte, die möglicherweise steigende Beiträge nicht bewältigen können, über eine Decke- lung der Beitragssteigerung oder eine Ausweitung der Mög- lichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen – auch für länger als drei Jahre und auch wenn nicht Sozialhilfe oder Arbeitslosen- geld II bezogen wird – nach? Zu Frage 78: Aus sozialpolitischen Erwägungen und um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen, beschränkt die Bundesregierung ihre Förderung auf Pflegezusatz- versicherungen, die gewisse Mindestbedingungen vorse- hen, so insbesondere einen Kontrahierungszwang, das Verbot von Gesundheitsprüfungen, Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen sowie eine Begrenzung der Verwaltungs- und Abschlusskosten und Leistungen in ei- ner bestimmten Mindesthöhe. Diesen Vorgaben genügen die bisher auf dem Markt angebotenen Pflegezusatzver- sicherungen nicht. Zu Frage 79: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetz- lichen Vorgaben sowie eine vorsichtige Kalkulation der Anbieter sicherstellen, dass die Beiträge für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung in absehbarer Zu- kunft nicht ansteigen werden. Die Aussagen der Stiftung Warentest zu angeblichen Risiken der Beitragsentwick- lung werden daher ausdrücklich nicht geteilt. Tritt Hilfebedürftigkeit im Einzelfall ein, hat der Ver- sicherungsnehmer bei einer staatlich geförderten Pflege- zusatzversicherung – im Gegensatz zu ungeförderten Produkten – das Recht, diese für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ruhend zu stellen. Damit wurden bei der geförderten Pflegezusatzversicherung für den Fall einer vorübergehenden Hilfebedürftigkeit sozialverträgliche Vorkehrungen getroffen. Anlage 42 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 80): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Finanztest, Heft 5/2013, im Artikel „Lieber ohne Förde- rung“, in dem es unter anderem heißt: „Die staatlich geför- derte Vorsorge taugt aber wenig“ und der sogenannte Pflege- Bahr als „Mogelpackung“ bezeichnet wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Analyse? Die Bundesregierung widerspricht der Einschätzung der Stiftung Warentest zur staatlich geförderten Pflege- vorsorge ausdrücklich. Die Stiftung Warentest hat nach eigenen Angaben die geprüften Pflegezusatzversiche- rungen daran gemessen, ob diese die Finanzierungs- lücken im Pflegefall vollständig schließen können. Die- ses von den Verfassern des Artikels definierte Ziel entspricht damit gerade nicht dem eigentlichen Ziel der geförderten Pflegevorsorge. Denn hierdurch soll vor al- lem der Einstieg in die private Vorsorge gefördert wer- den. Die geförderte Pflegezusatzversicherung leistet da- mit einen Beitrag dazu, die Finanzierungslücke zwischen künftigen Pflegekosten und den Pflegeleistun- gen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu verringern. Ein Kostenvergleich zwischen geförderter und unge- förderter Pflegezusatzversicherung ist insbesondere ab- hängig vom abzusichernden Leistungsvolumen und vom Eintrittsalter. Bei der Absicherung niedrigerer Leis- tungsvolumina wird das Verhältnis zwischen Förderung und Eigenbeitrag dabei deutlich vorteilhafter; denn in diesen Fällen liegt der Förderanteil des Staates am Ge- samtbeitrag häufig bei 30 Prozent. Hier sind die geför- derten Produkte den ungeförderten Produkten in aller Regel überlegen. 29646 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Die Stiftung Warentest hat zudem nur Tarife für drei Kundentypen mit den Eintrittsaltern 45 Jahre, 55 Jahre und 65 Jahre untersucht und damit genau jene Jahrgänge nicht berücksichtigt, für die der Abschluss einer geför- derten Pflegezusatzversicherung besonders vorteilhaft ist und bei denen auch bei einem Vertragsabschluss zum Mindesteigenbeitrag von 10 Euro pro Monat bereits we- sentlich höhere Leistungen erzielt werden können als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Zahlreiche weitere Vorteile der geförderten Pflege- zusatzversicherungen gegenüber ungeförderten Pflege- tagegeldversicherungen werden darüber hinaus nicht angemessen gewürdigt. Hierzu zählen – neben den ver- schiedenen sozialpolitisch wichtigen gesetzlichen Vor- gaben wie zum Beispiel dem Kontrahierungszwang so- wie dem Ausschluss von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen – die Begrenzung der Verwal- tungs- und Abschlusskosten und die Möglichkeit des Ruhens der Beitragszahlung im Falle von finanzieller Hilfebedürftigkeit. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 81): Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung der DIN 75078-2 (Rollstuhlrückhaltesysteme mit Kraftknoten) mit Blick auf die kritischen Anmerkungen aus dem Berliner Behindertenverband e. V. sowie vom Beauftrag- ten der Bundesregierung für die Belange behinderter Men- schen, Hubert Hüppe, auf dem 2. Forum Mobilität für Men- schen mit Behinderung am 25. und 26. April 2013 (siehe Artikel „Mobilität und Sicherheit für alle“ in der Berliner Be- hinderten-Zeitung vom April 2013, Seite 6), zur Herstellung bzw. Umrüstung und Finanzierung entsprechender Rollstühle, zur Ausrüstung und zum Einsatz von Fahrzeugen für die Be- förderung von Personen, die im Rollstuhl sitzend in einem Kraftfahrzeug befördert werden müssen, sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten, ohne die Teilhabe einzuschränken und diskriminierende Beförderungssituatio- nen für die Betroffenen zu schaffen? Die Bundesregierung beteiligt sich unter anderem an dem Runden Tisch „Sichere Mobilität für Menschen mit Behinderung“, der sich mit der rechtssicheren Beförde- rung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen befasst, und wäre bereit, gegebenenfalls entsprechende Regelun- gen für Rollstuhlrückhaltesysteme (zum Beispiel nach DIN 75078 oder ISO 10542) in die straßenverkehrs- rechtlichen Vorschriften aufzunehmen. Da die Bundesregierung jedoch nicht mittragen könnte, dass durch eine solche Regelung die Mobilität von Rollstuhlnutzern eingeschränkt würde, werden der- zeit Gespräche mit den beteiligten Ressorts, insbeson- dere zur Finanzierung und Umrüstung entsprechender Rollstühle, geführt. Da das weitere Vorgehen der Bun- desregierung wesentlich von den Ergebnissen der Ge- spräche abhängt, kann zu der weiteren Vorgehensweise derzeit noch keine Angabe gemacht werden. Der angesprochene Artikel „Mobilität und Sicherheit für alle“ (Seite 6, Ausgabe April der Berliner Behinder- ten-Zeitung) liegt der Bundesregierung bislang nicht vor. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra- gen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/13171, Fragen 82 und 83): Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil der Ohne- hin-Kosten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung, wie er in der Prognos-Studie „Ermittlung der Wachstumswir- kung der KfW-Programme zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren“ ermittelt wurde? Welche eigenen Erhebungen liegen der Bundesregierung zum Anteil der Ohnehin-Kosten im Rahmen der energeti- schen Gebäudesanierung vor, und zu welchem Ergebnis kom- men diese Erhebungen? Zu Frage 82: Die Bundesregierung nimmt zu Studien und Gutach- ten, die im Auftrag Dritter erstellt wurden, nicht Stel- lung. Zu Frage 83: Hinsichtlich der Gutachten, in denen bei Kosten ener- getischer Sanierungsmaßnahmen sogenannte Ohnehin- Kosten und energetisch bedingte Mehrkosten unterschie- den wurden und die unter anderem der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugrunde liegen, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen – Bundestagsdrucksache 17/9834 – verwiesen. Zu diesen Gutachten zählen beispielhaft: erstens Un- tersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Wohngebäude mit der EnEV 2012 Teil 1 – Kosten energierelevanter Bau- und Anlagenteile in der energetischen Modernisierung von Altbauten –, zweitens Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 Teil 2 – Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit –, drittens Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung, viertens Evaluierung und Fortentwicklung der EnEV 2009: Untersuchung zu öko- nomischen Rahmenbedingungen im Wohnungsbau. Die Gutachten stehen auf der Internetseite des BBSR unter www.bbsr-energieeinsparung.de zur Verfügung. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/13171, Fragen 84 und 85): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29647 (A) (C) (D)(B) Wie viele Planfeststellungsverfahren sind derzeit im Be- reich der Bundeswasserstraßen im laufenden Verfahren – bitte tabellarisch nach Verfahrensaufnahme und Status auflisten –, und welche davon werden angefochten – bitte unter Angabe der Gründe? Kann die Bundesregierung definitiv ausschließen, dass die beabsichtigte Übertragung gesetzlich festgeschriebener Zu- ständigkeiten von den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen auf die geplante Generaldirektion per Organisationserlass keine Rechtsunsicherheiten verursacht bzw. Anfechtungstat- bestände für Planfeststellungsverfahren schafft, und wird die Bundesregierung eine Garantie geben, dass kein Planfeststel- lungsverfahren aufgrund von unklaren Zuständigkeiten ge- fährdet, angefochten oder verzögert werden kann? Zu Frage 84: Derzeit sind 18 Planfeststellungsverfahren und vier Plangenehmigungsverfahren bei den Wasser- und Schiff- fahrtsdirektionen anhängig. Die Verfahren sind in der beigefügten Tabelle dargestellt. Klagen können gegen den Planfeststellungsbeschluss bzw. gegen die Plange- nehmigung erhoben werden. Da in den Verfahren noch keine Entscheidungen getroffen wurden, kann nicht ein- geschätzt werden, ob gegebenenfalls nach Abschluss der Verfahren Klagen eingereicht werden. Derzeit sind gegen drei Planfeststellungsbeschlüsse Klagen anhängig. Bei einem Planfeststellungsbeschluss ist die Klagefrist noch nicht abgelaufen. Auch diese vier Verfahren sind in der beigefügten Tabelle genannt. Verfahren Stand Klagen WSD Nord Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,50 m tief gehende Containerschiffe Planfeststellungsbeschluss vom 23. April 2012 Klagen beim Bundesverwal- tungsgericht; Naturschutz, Eigentum, Gewerbebetrieb, kommunales Selbstverwal- tungsrecht Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals zwischen km 80 und 98 Beschluss wird erstellt WSD Nordwest Anpassung der Unterweser und Anpassung der Außenweser einschließlich Wendestelle Planfeststellungsbeschluss vom 15. Juli 2011 Klagen beim Bundesverwal- tungsgericht; Naturschutz, Eigentum, kommunales Selbstverwaltungsrecht Bereichsweise Anpassung der Unterems Planfeststellungsbeschluss vom 29. Februar 2012 Klage beim Niedersäch- sischen Oberverwaltungs- gericht; Eigentum Vertiefung der Außenems bis Emden Auslegung der Planunter- lagen Hunte – Ersatz der Uferspundwand Hermann-Ehlers- Straße Beschluss wird erstellt Hunte – Einrichtung einer Wendestelle Beschluss wird erstellt WSD Mitte Instandsetzung und Erweiterung der Umschlagstelle  im Hafen Berenbusch von MLK-km 106,835 bis MLK-km 107,360 – Plangenehmigung Entscheidung wird erarbeitet Planfeststellungsverfahren für den Abbruch und Neu- bau des Allerbütteler Riede-Dükers Nr. 407 bei MLK- km 235,453 einschließlich Sohlenanpassung und rück- wärtiger Dammertüchtigung von MLK-km 235,380 bis 235,620 Beschluss wird erstellt Planänderungsverfahren für die Stauhaltung Dörverden im Zuge der Anpassung der Mittelweser Planfeststellungsbeschluss vom 2. April 2013 Klagefrist läuft noch, keine Klagen zu erwarten Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke Nr. 385 über den Stichkanal nach Hildesheim Überarbeitung der Plan- unterlagen 29648 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 (A) (C) (D)(B) Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Brücke Nr. 391 über den Stichkanal nach Hildesheim Überarbeitung der Plan- unterlagen WSD West Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals von km 11,120 bis km 14,140 Nordufer und von km 11,400 bis km 14,158 Südufer unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Beseitigung von Bergschäden (Los 3) Beschluss wird erstellt Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Hamm-Kanals (km 0,000 bis km 0,720) und des Wesel-Datteln-Kanals (km 59,356 bis km 60,276), Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln (Los 1) Beschluss wird erstellt Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 108,340 bis km 109,994 und von km 111,726 bis km 113,010 (Bau von Ersatzschleusen an den Kanalstufen Bever- gern und Rodde) Erörterungstermin in Vor- bereitung Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 126,027 bis km 127,194, von km 133,852 bis km 135,119 und von km 136,994 bis km 138,298 (Bau von Ersatz- schleusen an den Kanalstufen Venhaus, Hesselte  und Gleesen) Erörterungstermin in Vor- bereitung WSD Südwest Mosel – Bau der zweiten Schleuse Lehmen Erörterungstermin in Vor- bereitung Rhein – Änderungen an der Fischaufstiegsanlage Iffez- heim – Plangenehmigung Behördenbeteiligung ab- geschlossen, Genehmigung in Vorbereitung WSD Süd Ö. S. Niedrigwassersimulation Beschluss wird erstellt Siele Wörthhof – Plangenehmigung Entscheidung wird er- arbeitet Borstenfischpass Bad Abbach – Plangenehmigung Entscheidung wird er- arbeitet WSD Ost Instandsetzungsmaßnahme Reitwein an der Oder Überarbeitung der Plan- unterlagen Dammsanierung Müritz-Elde- und Stör-Wasserstraße, 2. Planfeststellungsabschnitt Planfeststellungsbeschluss wurde an die Einverneh- mensbehörde übersandt Ersatzneubau der Straßenbrücke Lanze Buchhorst, Elbe-Lübeck-Kanal Beschluss wird erstellt Planänderung Dammgeometrie Havel-Oder-Wasser- straße, Los E 2 Überarbeitung der Plan- unterlagen Planänderung Ausbau des Sacrow-Paretzer-Kanals, VDE Projekt 17 Beschluss wird erstellt Verfahren Stand Klagen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 236. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. April 2013 29649 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 85: Gemäß § 14 Abs. 1 des Bundeswasserstraßengesetzes sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Anhö- rungs- und Planfeststellungsbehörden. Bei der „General- direktion für Wasserstraßen und Schifffahrt“ handelt es sich um eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Sinne der vorgenannten Vorschrift. Mithin begründet die Über- tragung der Zuständigkeit weder Rechtunsicherheiten noch gefährdet sie laufende Planfeststellungsverfahren. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 86): Auf welcher rechtlichen Grundlage können nach Kenntnis der Bundesregierung die im Dezember 2012 von der EU- Kommission genehmigten staatlichen Zuschüsse an die Flug- hafengesellschaft Berlin Brandenburg, FBB, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro um weitere 800 Millionen Euro ohne er- neutes Notifizierungsverfahren aufgestockt werden – wie dies am 9. April 2013 der Berliner Morgenpost zu entnehmen war –, und welche den im Dezember 2012 positiv beschiede- nen Antrag auf einen Gesellschafterzuschuss ergänzenden Angaben müssten gegebenenfalls gegenüber der EU-Kom- mission gemacht werden? Zu der BER-Nachfinanzierung aus Gesellschaftermit- teln in Höhe von bis zu 1,2 Milliarden Euro hat die Euro- päische Kommission im Rahmen des Notifizierungsver- fahrens am 19. Dezember 2012 festgestellt, dass die Kapitalmaßnahme keine Beihilfe darstellt. Diese Ent- scheidung beruht auf einem positiven Private Investor Test, PIT. Die Kapitalmaßnahme entspricht dem Grund- satz eines marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers und verschafft deshalb der FBB keinen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission, AEUV. Etwaige zukünftige Kapitalmaßnahmen der Gesellschaf- ter zugunsten der FBB unterliegen einer erneuten beihil- ferechtlichen Prüfung. Sofern sich aus der analysierten Bestandsaufnahme des BER-Projekts ein zusätzlicher Finanzbedarf der FBB ergeben sollte, der aus Gesell- schaftermitteln finanziert werden soll, wäre der PIT fort- zuschreiben. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Herbert Behrens (DIE LINKE) (Drucksache 17/13171, Frage 87): Auf welche Bereiche konzentriert sich die Bestandsauf- nahme des Technikgeschäftsführers der FBB, Horst Amann, welche im Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden soll (bitte einzeln nach Problemfeldern ausführen), und welche Empfehlung hat der Technikgeschäftsführer in Bezug auf eine vorzeitige Sanierung der Nordbahn des Flughafens BER auf der Aufsichtsratssitzung der FBB am 12. April 2013 abgege- ben, sofern diese Thematik auf dieser Sitzung gegenständlich war (bitte auch die Begründung des Technikgeschäftsführers ausführen)? Schwerpunkt der Bestandsaufnahme ist insbesondere unter genehmigungsrechtlichen Aspekten die qualifi- zierte Erfassung des baulichen Ist-Zustandes im Hoch- bau BER, speziell im Bereich des Passagierterminals und der Piers (Technische Gebäudeausstattung/Brand- schutz, Ausbaugewerke, IT-Technik). Ziel ist die Ab- gleichung des Ist-Zustandes mit dem genehmigungs- rechtlichen Bau-Soll. Auf Basis der analysierten Abweichungen wird der Lösungsweg zur Genehmi- gungsfähigkeit definiert. Dies kann im Einzelfall zur Umplanung und Realisierung entsprechend der Geneh- migungslage führen. Darüber hinaus sind wesentliche Abweichungen der Werk- und Montageplanung vom Bau-Ist festzustellen. Entsprechende Ergebnisse bilden die Grundlage für die Fertigstellung der Restplanung. Herr Geschäftsführer Amann hat den Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 12. April 2013 darüber informiert, dass die Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Start- und Landebahn Nord des BER zurzeit erarbeitet wird. In der Junisitzung des Aufsichtsrates der FBB will die Ge- schäftsführung über Ergebnisse berichten und eine Emp- fehlung für dann anstehende Entscheidungen abgeben. 236. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Steuerabkommen mit der Schweiz und zu einer Vermögensabgabe Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Die Frau Kollegin Cornelia Behm hat noch eine

    Nachfrage. – Bitte schön, Frau Kollegin.



Rede von Cornelia Behm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich würde gerne wissen, Frau Staatssekretärin, ob die

Bundesregierung plant, die Grundsicherung im Alter da-
hin gehend weiterzuentwickeln, dass sie auch die Wei-
terzahlung der Beiträge zum Pflege-Bahr ermöglicht.

A
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Annette Widmann-Mauz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Frau Kollegin Behm, auch dazu gilt: Wir haben in an-
    deren sozialen Sicherungssystemen der Pflegeabsiche-
    rung bisher keine Weiterzahlung der Prämien bzw. Bei-
    träge bei Leistungsbezug vorgesehen. Diskussionen
    darüber, in der geförderten Pflegevorsorge eine Weiter-
    zahlung der Prämien bzw. Beiträge vorzusehen, finden
    in der Bundesregierung derzeit nicht statt.