Protokoll:
17227

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 227

  • date_rangeDatum: 13. März 2013

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:59 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/227 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 227. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes gegen unseriöse Geschäfts- praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . 28321 A 28321 B 28322 A 28322 B 28322 C 28322 C 28322 D 28322 D 28323 A 28323 A 28323 B 28323 B 28323 D 28323 D 28324 A 28324 A 28324 B 28324 C 28324 D 28324 D 28325 A 28325 B 28325 C 28325 D 28326 A 28326 A 28326 C 28326 D 28327 A 28327 A 28327 A 28327 B 28327 B 28327 C 28327 D 28327 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/12647) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Inge Höger (DIE LINKE) Beteiligung der Bundeswehr an der Erstel- lung eines UAV-Demonstrators und der Entwicklung einer Kampfdrohne Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung des Familiensplittings Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Quoten für mehr Frauen in Aufsichtsräten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Schleusensperrung des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel am 6. März 2013 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Mehrkosten des Bahn- hofsprojekts Stuttgart 21 durch Fahrpreis- erhöhungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einpreisung der Mehrkosten des Bahnpro- jekts Stuttgart 21 in den Haushaltsentwurf 2014 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Urteils des Bundes- verwaltungsgerichts zum Bau der Berliner U-Bahn-Linie 5 auf den Lückenschluss von Berlin-Südkreuz nach Mahlow 28328 A 28328 B 28328 C 28329 A 28329 B 28329 C 28329 D 28330 A 28330 C 28331 A 28332 A 28332 B 28332 D 28333 A 28333 B 28333 D 28334 C 28334 D 28335 C 28335 D 28336 A 28336 B 28337 A 28337 A 28337 C 28338 A 28338 C 28338 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 III Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus dem Appell des Bündnisses „Klima-Allianz Deutschland“ vom 6. März 2013 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ökologische und soziale Dimension der Energiewende Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz und Gründe des erneuten Förderstopps des Mini-Kraft-Wärme- Kopplung-Impulsprogramms Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Verhalten von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundesrat beim Fiskalpakt . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Winfried Kretschmann, Ministerpräsident  (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Verpflichtende elektronische Einzeltier- kennzeichnung von Schafen und Ziegen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und Eierprodukten in verarbeiteten Le- bensmitteln Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28339 B 28339 C 28340 B 28340 D 28341 C 28341 D 28342 A 28342 B 28343 B 28343 D 28344 A 28344 D 28345 B 28345 C 28347 B 28349 A 28350 C 28352 A 28353 D 28355 A 28356 B 28357 D 28359 B 28360 B 28361 C 28362 D 28364 C 28365 A 28365 D 28366 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Anlage 4 Mündliche Frage 4 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützungsleistung der deutschen Streitkräfte bei AFISMA Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Optimierung der Versicherungsstruktur der gesetzlichen Krankenkassen durch Wahltarife Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Gustav Herzog (SPD) Stand des Fahrtenmanagementprojekts „ASS-Online“ und Einführung der elektro- nischen Abgabenerhebung in der Binnen- schifffahrt Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Gustav Herzog (SPD) Variantenunabhängige Untersuchung zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Forderungen auf Rückerstattung von Mautbeiträgen wegen der gerichtlich festgestellten Ungültigkeit der Mauthöhe- verordnung in den Jahren 2003 und 2007 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der für Beteiligungsverwaltung bzw. Bundesbeteiligung zuständigen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter des BMVBS Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungen im Betriebshandbuch des Atomkraftwerks Gundremmingen zum Abfahren der Anlage im Fall der Nichtver- fügbarkeit von Notkühlsystemen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 20 und 21 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung des Programms „Akademike- rinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“ (AQUA) zum Fe- bruar 2013 und weitere Fördermaßnah- men mit dem Ziel der Anerkennung von Berufsabschlüssen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 22 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entscheidung des Oberlandesgerichts Düs- seldorf zur Befreiung der Industrie von den Netzentgelten nach § 19 der Strom- netzentgeltverordnung (StromNEV) Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28366 C 28366 D 28367 A 28367 B 28367 C 28367 D 28368 A 28368 B 28368 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 V Anlage 13 Mündliche Frage 23 Niema Movassat (DIE LINKE) Gefährdung eines bezahlbaren Zugangs zu Medikamenten durch das geplante Frei- handelsabkommen zwischen der EU und Thailand Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 24 Niema Movassat (DIE LINKE) Beschluss des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen zur Integration der humani- tären Hilfe in Somalia in die dortigen mili- tärischen Strukturen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung der britischen Botschaft zum Atomkraftwerksvorhaben Hinkley Point C; Bitte zur Notifizierung bzw. grenzüberschreitenden Beteiligung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Formulierung von Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Runderlass vom 6. Dezember 2012 über den zu erbringenden Spracherwerbsnach- weis Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 28 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung der Schwei- zer Regierung zu einem geplanten Rüs- tungsgeschäft der Schweiz mit Saudi-Ara- bien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 29 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einladung des paraguayischen Außen- ministers durch die Bundesregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zukünftige Aufgaben der afghanischen Polizeikräfte und der im bilateralen Poli- zei-Projektteam eingesetzten Kräfte Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 31 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Schengen-Vollbeitritt von Rumänien und Bulgarien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Stand der Verhandlungen über das Ab- kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Verei- nigten Mexikanischen Staaten über die Zu- sammenarbeit im Sicherheitsbereich Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28368 D 28369 B 28370 A 28370 B 28370 C 28370 D 28371 A 28371 C 28371 C 28372 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Anlage 23 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Gründe für die Einigung in den Verhand- lungen betreffend Zypern über Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 34 und 35 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Belastungen der Sparerinnen und Sparer durch die Finanztransaktion- steuer; Haltung der Bundesregierung zur entsprechenden Stellungnahme von Prof. Dr. Max Otte Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 36 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ermittlung des Anrechnungshöchstbe- trages nach § 34 c Abs. 1 des Einkommen- steuergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 37 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Sachgerechte Zerlegung der Kapitalertrag- steuer nach dem Einkommensteuergesetz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 38 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Rechtliche Beschränkungen bei grenzüber- schreitenden Organschaftstrukturen nach der Neuregelung durch das Gesetz zur Än- derung und Vereinfachung der Unterneh- mensbesteuerung und des steuerlichen Rei- sekostenrechts Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 39 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Quantifizierung der Steuermehrbelastung von Einkommenszuwächsen infolge von In- flationsausgleichen; Steuermehraufkom- men durch die kalte Progression in den Jahren 2011 bis 2014 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 40 und 41 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung und Einführung eines ge- planten Familiensplittingmodells Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 42 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Studien zu berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats von Seeleuten und Eintrag in die Berufskrankheiten-Verord- nung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 43 und 44 Anette Kramme (SPD) Vorbereitung und Durchführung der Lei- tungsklausur des BMAS am 7. und 8. März 2013 durch die Beratungsgesellschaft McKinsey Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28372 B 28372 C 28373 A 28373 B 28373 C 28374 A 28374 B 28374 C 28375 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28321 (A) (C) (D)(B) 227. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28365 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 1): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof am 7. März 2013 bezüglich der verpflichtenden elektronischen Einzeltier- kennzeichnung von Schafen oder Ziegen, und welche Aktivi- täten wird sie ergreifen, um zu einer Bestandskennzeichnung zurückzukehren?  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bleser, Peter CDU/CSU 13.03.2013 Canel, Sylvia FDP 13.03.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 13.03.2013 Dyckmans, Mechthild FDP 13.03.2013 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 13.03.2013 Gabriel, Sigmar SPD 13.03.2013 Gerdes, Michael SPD 13.03.2013 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 13.03.2013 Groß, Michael SPD 13.03.2013 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Hörster, Joachim CDU/CSU 13.03.2013 Hoff, Elke FDP 13.03.2013 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 13.03.2013 Kolbe, Manfred CDU/CSU 13.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Lanfermann, Heinz FDP 13.03.2013 Luksic, Oliver FDP 13.03.2013 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 13.03.2013 Mast, Katja SPD 13.03.2013 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 13.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 13.03.2013 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Nahles, Andrea SPD 13.03.2013 Nešković, Wolfgang fraktionslos 13.03.2013 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 13.03.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 13.03.2013 Pronold, Florian SPD 13.03.2013 Rawert, Mechthild SPD 13.03.2013 Reinhold, Hagen FDP 13.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 13.03.2013 Schieder, Werner SPD 13.03.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 13.03.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 13.03.2013 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2013 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 13.03.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 13.03.2013  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28366 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Für die Bundesregierung gelten die Vorgaben der Ver- ordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG. Mit der EG-Verordnung wurde die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen nach dem Maul- und Klauenseuchezug im Vereinigten Königreich im Jahr 2001 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Das System zur Kennzeich- nung und Registrierung von Schafen und Ziegen besteht seither aus dem Kennzeichen zur Identifikation jedes Tieres, einem zu führenden Bestandsregister, Begleitdo- kumenten und einer elektronischen Datenbank. Solange die Regelung dieser unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Verordnung bezüglich elektroni- scher Einzeltierkennzeichnung nicht aufgehoben wird, wird die Bundesregierung daran festhalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 2): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag des Agrarausschusses des Bundesrates vom 4. März 2013, eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und Eiprodukten in verarbeiteten Lebensmitteln einzuführen? Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthält einen umfassenden Prüfauftrag an die Europäische Kommis- sion betreffend die Herkunftskennzeichnung von Le- bensmitteln. Dieser Prüfauftrag der EU-Kommission, der von der Bundesregierung begrüßt wird, steht in ei- nem gewissen Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Eiern in verarbeiteten Produkten; denn er umfasst auch die Herkunftskennzeichnung von Erzeugnissen aus einer Zutat sowie von Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Das würde auch verarbeitete Produkte betreffen, die aus Ei hergestellt worden sind bzw. Ei enthalten. Der Kommissionsbericht muss bis zum 13. Dezember 2014 vorgelegt werden. Die Kommission hat die Arbei- ten dazu bereits aufgenommen und für die Folgenab- schätzungen Studien in Auftrag gegeben. Dieser Kom- missionsbericht sollte abgewartet werden. Ebenso bleiben in Bezug auf die Kennzeichnung von verarbeite- ten Eiern in sogenannter loser Ware, zum Beispiel in zu- bereiteten Speisen in Restaurants, zunächst die Ergeb- nisse dieses Berichts abzuwarten. Die schwierigen Beratungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbrau- cher über Lebensmittel haben sich über dreieinhalb Jahre erstreckt. Der Unionsgesetzgeber hat während der ge- samten Verhandlungsdauer keine Notwendigkeit einer Pflichtkennzeichnung der Haltungsform der Legehennen auf den Verpackungen von Lebensmitteln, die Eier als Zutaten enthalten, gesehen. Auch aus dem Kreis der Länder wurde eine solche Forderung seinerzeit nicht an die Bundesregierung herangetragen. Vor dem EU-rechtlichen Hintergrund sieht die Bun- desregierung im Binnenmarkt eine nationale Sonder- regelung für die Kennzeichnung der Haltungsarten der Legehennen als nicht erforderlich an. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 4): Worin bestand die Unterstützung an AFISMA durch die von deutschen Streitkräften in der Luft betankten französi- schen Flugzeuge, und standen diese unter französischem Kommando oder dem von AFISMA? Die von den deutschen A310 MRTT betankten fran- zösischen Luftfahrzeuge leisten ihre Unterstützung für AFISMA durch Bereitstellen der Fähigkeit zur Luftauf- klärung oder Luftunterstützung für Operationen zuguns- ten von AFISMA. Die französischen Flugzeuge stehen dabei unter nationalem Kommando und werden mit dem Ziel eingesetzt, die afrikanisch geführte internationale Unterstützungsmission in Mali nach Ziffer 14 des Be- schlussteils der Resolution 2085 (2012) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2012 vorzubereiten und zu unterstützen. Zur Sicherstellung einer Beschränkung auf Unterstützungsleistungen zu- gunsten von AFISMA wurde ein deutsches Verbin- dungselement bei der zuständigen französischen Kom- mandobehörde, dem französischen Joint Force Air Component Commander, in Form eines Stabsoffiziers als nationaler „Red Card Holder“ etabliert. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 7): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung derzeit möglich, durch entsprechende Wahltarife oder andere Angebote der gesetzlichen Krankenkassen die Versicherungsstruktur zu optimieren – also durch Anlocken von Versicherten, für die weniger Ausgaben als Einnahmen zu erwarten sind – und so einen höheren Überschuss zu erzielen, und findet eine solche Optimierung durch Wahltarife derzeit statt? Durch die in § 53 des Fünften Buches Sozialgesetz- buch, SGB V, vorgesehene Berechtigung und teilweise Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, Wahl- tarife einzuführen, sollen die gesetzlichen Krankenkas- sen Spielräume erhalten, um spezifischen Nachfrage- interessen ihrer Versicherten – bzw. von Versicherten, die sie im Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Kran- kenversicherung gewinnen wollen – gerecht zu werden, indem sie differenzierte Leistungsstandards innerhalb des GKV-Leistungskatalogs anbieten und so neue Wahl- möglichkeiten für die Versicherten schaffen. Durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich, Morbi-RSA, in der gesetzlichen Krankenversi- cherung wird berücksichtigt, dass Krankenkassen eine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28367 (A) (C) (D)(B) ungleiche Versichertenstruktur aufweisen. Der Morbi- RSA soll sicherstellen, dass Krankenkassen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Versicherten mit hohem Versorgungsbedarf keine Wettbewerbsnachteile befürchten müssen. Unterschiede in den beitragspflichti- gen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen wer- den zudem durch den Gesundheitsfonds ausgeglichen. Insoweit erscheinen etwaige Strategien zur Optimierung der Versichertenstruktur im Sinne der oben genannten Frage wenig Erfolg versprechend. Unabhängig davon enthält § 53 Abs. 9 SGB V die Vor- gabe, dass Aufwendungen für jeden Wahltarif jeweils aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesen Wahltarifen auf Dauer finanziert werden müssen. Diese Regelung zielt darauf, eine Quersubventionierung von Wahltarifen aus den allgemeinen Haushalten der Krankenkassen zu verhindern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12647, Frage 8): Wie ist der Stand der Entwicklung des IT-Projekts „ASS- Online“ zur internetgestützten Fahrtanmeldung, -verfolgung und -abrechnung für die Binnenschifffahrt, und wann beab- sichtigt die Bundesregierung die Einführung der elektroni- schen Abgabenerhebung in der Binnenschifffahrt, um das laut Betroffenen sowohl für die Schifffahrt wie auch für die Ver- waltung derzeit sehr aufwendige Abfertigungssystem abzulö- sen? Das IT-Projekt „ASS-Online“ wird von der Bundes- regierung nicht weiter verfolgt. Die Einführung der elektronischen Abgabenerhe- bung erfolgt im Zuge der Strukturreform des Gebühren- rechtes durch das Bundesgebührengesetz und den dann folgenden allgemeinen und besonderen Gebührenver- ordnungen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12647, Frage 9): Wann hält die Bundesregierung das Verfahren zur varian- tenunabhängigen Untersuchung zum Ausbau der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen für abgeschlossen, und wann kommt die Bundesregierung zu einer abschließenden Ent- scheidung, wie dieser Flussabschnitt ausgebaut werden soll? Die unter der Leitung der Wasser- und Schifffahrts- direktion Süd in Würzburg durchgeführten variantenun- abhängigen Untersuchungen sind abgeschlossen, die Abschlussberichte wurden bis auf den endgültigen Bericht der Monitoringgruppe am 15. Januar 2013 der TEN-T Exekutivagentur übersandt. Die Entscheidung über die Art des Ausbaus der Donau ist einvernehmlich mit dem Freistaat Bayern zu treffen. Dieser hat zum weiteren Vorgehen bereits Ende Februar dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss gefasst. Wir werden die Vorschläge prüfen, sowie sie uns von der Bayerischen Staatsregierung übermittelt wurden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 14): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Forderungen nach Rückerstattung von Mautbeiträgen ein, die vor dem Hin- tergrund der Ungültigkeit der Mauthöheverordnung zwischen 2003 und 2007 entsprechend dem Gerichtsurteil des Oberver- waltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 zu erwarten sind, und aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes beabsichtigt die Bundesregierung diese zu decken? Infolge des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsge- richts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 25. Oktober 2012 (Az.: 9 A 2054/07) sind beim Bundes- amt für Güterverkehr nunmehr insgesamt etwa 6 000 An- träge auf Rückerstattung von Maut eingegangen, die sich entweder unmittelbar auf das vorgenannte Urteil berufen oder auf die in dem Urteil angenommene Unzulänglich- keit der Achsklasseneinteilung. Zudem sind derzeit 27 Er- stattungsklagen rechtshängig. Der Umfang der von den Antragstellern geltend gemachten Ansprüche könnte sich nach überschlägigen Hochrechnungen des Bundes- amts für Güterverkehr auf Basis der eingereichten Kla- geforderungen auf bis zu jährlich 1,75 Milliarden Euro belaufen. Nach Auffassung des Bundes sind die Ansprü- che nicht begründet. Der Bund hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Verfahrensakten Ende Januar 2013 an das Bundesver- waltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung gesandt. Sollte der Fall eintreten, dass Rückforderungsansprü- che rechtskräftig zugesprochen werden, müssten diese aus dem Haushaltstitel für die Mauteinnahmen beglichen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 15): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Fragen der Beteiligungsverwaltung bzw. Bundesbeteiligung im Verkehrssektor tätig, und wie schlüsselt sich diese Mitarbeiterzahl auf die einzelnen Beteiligungen auf? Das Beteiligungsreferat im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung besteht derzeit aus 16 Mitarbeitern. Eine Aufstockung um zwei weitere 28368 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Mitarbeiter wird zeitnah erfolgen. Es ist arbeitsteilig bei Bedarf auch mit Unterstützung der Fachabteilungen tä- tig. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 16): Für welche zulässigen Nichtverfügbarkeiten und Instand- setzungen eines der beiden Notkühlsysteme im Kernkraftwerk Gundremmingen, die gegen das Bemessungserdbeben ausge- legt sind, ist im Betriebshandbuch festgelegt, dass die Anlage nicht vorher abgefahren werden muss – also im Unterschied zu solchen, die die Bundesregierung im vorletzten Satz ihrer Antwort auf die mündliche Frage 56 im Plenarprotokoll 17/224, Anlage 31 nennt, bei denen die Anlage vorher abgefahren werden muss –, und insbesondere welche konkreten zeitlichen Bedingungen und Dauern regelt das Betriebshandbuch für diese Fälle? Bei Unverfügbarkeit eines der drei Notkühlstränge beträgt die zulässige Zeit für Instandsetzungen unabhän- gig von der Erdbebenauslegung sieben Tage, bei zwei unverfügbaren Notkühlsträngen zehn Stunden. Gelingt die Instandsetzung in diesen Zeiten nicht, muss die Anlage abgefahren werden. Ist das Zusätzliche Nach- wärmeabfuhr- und Einspeisesystem, ZUNA, bei Instand- setzungen eines Notkühlstranges nicht verfügbar, muss die Funktionsfähigkeit der intakten Nachkühlstränge nachgewiesen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 20 und 21): Wurde das vom Bundesministerium für Bildung und For- schung finanzierte Programm AQUA („Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“) der Otto-Benecke-Stiftung e. V., welches Weiterbildungskurse für inländische und ausländische arbeitslose und arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker anbietet, zu Mitte Februar 2013 eingestellt und, wenn ja, aus welchen Gründen? Welche konkreten Fördermaßnahmen wird die Bundes- regierung einleiten, um zu gewährleisten, dass – trotz der Be- endigung des Programmes AQUA – im Ausland qualifizierte Akademikerinnen und Akademiker, die auf die finanzielle Förderung angewiesen sind, weiterhin an nachqualifizieren- den Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung ihres Berufs- abschlusses in Deutschland teilnehmen können, und welche konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprü- fung für Ärzte mit Drittstaatsqualifikationen, die bisher über AQUA liefen, werden künftig alternativ angeboten? Zu Frage 20: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die mit dem bisherigen Programm AQUA verbundenen Ziele und Förderschwerpunkte in einen größeren Programmkontext zu überführen. Hierzu wer- den Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, geführt. Vor diesem Hintergrund soll das bisherige Programm AQUA zum 30. September 2013 auslaufen. Aus Sicht der Bundesregierung wird dem Anliegen der betreffenden Zielgruppen deutlich besser Rechnung getragen, wenn entsprechende Maßnahmen an einer Stelle gebündelt werden und damit sichtbarer und effek- tiver sein können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, ein umfassendes Programm zum Thema „Weiterbildung für Migranten“ aufzulegen. Zu Frage 21: Das BMAS plant derzeit in Vorbereitung der nächsten ESF-Förderperiode ein Bundesprogramm zur Qualifizie- rung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Im Vordergrund sollen dabei folgende Programmelemente stehen: Anpassungsqualifi- zierungen/-lehrgänge in reglementierten Berufen, Vor- bereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung in reglementierten Berufen, Anpassungsqualifizierungen im Bereich der dualen Berufsausbildung – nicht regle- mentierte Ausbildungsberufe – und Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker im nicht regle- mentierten akademischen Bereich, Externenprüfung bei negativem Ausgang/Prognose des Anerkennungsverfah- rens. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 22): Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus den jüngsten Entscheidungen zur Befreiung der Industrie von den Netzentgelten nach § 19 der Stromnetzent- geltverordnung, StromNEV – Entscheidung des Oberlandes- gerichts Düsseldorf vom 6. März 2013 und die am gleichen Tag erfolgte Einleitung eines Beihilfeverfahrens durch die Eu- ropäische Kommission –, und welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung an der StromNEV vorzunehmen? Die Bundesregierung nimmt die Entscheidungen zur Kenntnis und prüft weitere Schritte. Am 5. März 2013 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Ressortabstimmung über eine Änderung der Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet, mit der auch für stromintensive Letztverbraucher Regelungen zu individuellen Netzentgelten eingeführt werden sollen. Die Diskussionen mit den Ressorts über diesen Vor- schlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- nologie dauern noch an. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 23): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28369 (A) (C) (D)(B) Wie steht die Bundesregierung zu möglichen Maßnahmen im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Thailand, die über die Schutz- standards des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisa- tion hinausgehen und den Handel und bezahlbaren Zugang zu Medikamenten, insbesondere Generika, gefährden können, und wie bewertet sie die mögliche Aufnahme sogenannter In- vestor-State Dispute Provisions in das geplante Freihandels- abkommen bezüglich deren einschränkenden Auswirkungen auf den legitimen Generikahandel? Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand sind erst am 5. März 2013 offiziell eröffnet worden. Daher lassen sich derzeit keine Aussagen über seine nähere inhaltliche Ausgestal- tung treffen. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die EU in dem Freihandelsabkommen mit Thailand keine Regelungen anstreben wird, die das Recht Thai- lands auf Nutzung der sogenannten TRIPS-Flexibilitäten zur Sicherung des Zugangs zu Arzneimitteln einschrän- ken. Im Übrigen sehen die Verhandlungsleitlinien für die Europäische Kommission derzeit nicht vor, ein Investi- tionsschutzkapitel mit Thailand zu vereinbaren. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt geschehen wird, ist offen. Daher können auch noch keine Aussagen über ein mög- liches Investitionsschutzkapitel getroffen werden. Bei den sogenannten TRIPS-Flexibilitäten handelt es sich um längere Umsetzungsfristen für Entwicklungs- länder und am wenigsten entwickelte Länder, so etwa Art. 65 Abs. 1, Art. 65 Abs. 2, Art. 65 Abs. 4 und Art. 66 Abs. 1, sowie Normen über technische Unterstützung durch Industrieländer, Art. 67. Darüber hinaus bekräftigt die Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und öffentlichen Gesundheitswesen die grundsätzliche Zu- lässigkeit von Zwangslizenzen, Art. 31. Auf der Grund- lage von Ziffer 6 dieser Erklärung und einer Entschei- dung des Allgemeinen Rates vom 30. August 2003 ist – unter bestimmten Voraussetzungen – die Erteilung von Zwangslizenzen auch für den Export lebenswichtiger Medikamente in Entwicklungsländer zulässig, die über keine hinreichenden Produktionskapazitäten zur Herstel- lung von Generika verfügen. Diese Erweiterung der TRIPS-Flexibiläten hat die EU längst ratifiziert. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 24): Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in dem dieser un- ter anderem beschloss, die humanitäre Hilfe der internationa- len Gemeinschaft in Somalia in die dortigen militärischen Strukturen zu integrieren und das Embargo auf den Export von Handfeuerwaffen nach Somalia zu lockern, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang gegenüber der durch Ärzte ohne Grenzen geäußerten Kritik an einer derartigen Verzahnung dahin gehend ein, dass dadurch die „humanitären Organisationen“ zu „Erfüllungsge- hilfen zur Bekämpfung von Aufständen oder zur militärischen Stabilisierung zwangsverpflichtet werden“ und hierdurch im Weiteren die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von internationalen Hilfsorganisationen massiv gefährdet wird (Pressemitteilung von Ärzte ohne Grenzen e. V., 28. Fe- bruar 2013, www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/pressemittei- lungen/2013/pm-2013-02-28)? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 einstimmig die von Großbritannien, Frankreich, Togo und den Vereinigten Staaten von Ame- rika eingebrachte Resolution 2093 (2013) zu Somalia verabschiedet. Mit der Resolution 2093 (2013) wird die Mission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM, bis zum 28. Februar 2014 verlängert. Ferner wird die Einrichtung einer neuen integrierten Mission der Verein- ten Nationen in Somalia für Anfang Juni 2013 angekün- digt. Das in Somalia aktive Länderteam der Vereinten Na- tionen, zu dem auch die humanitären Strukturen der Ver- einten Nationen gehören, soll erst zum 1. Januar 2014 in die neue Mission integriert werden. Zuständig für die Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen der VN bleibt auch hier ein „Humanitärer Koordinator“. Dieser unter- steht der VN-Nothilfekoordinatorin und ist der Einhal- tung humanitärer Prinzipien verpflichtet. In Resolution 2093 (2013) heißt es hierzu ausdrücklich, dass die Neu- tralität und Unabhängigkeit der humanitären Hilfe ge- wahrt bleiben soll. Mit der Integration aller Strukturen der Vereinten Na- tionen wird der neuen Mission mehr Gewicht im Koordi- nierungsprozess übertragen. Dabei geht es nicht darum, die humanitäre Hilfe der internationalen Gemeinschaft in militärische Strukturen zu integrieren – zumal die Prä- senz der Vereinten Nationen in Somalia keine mili- tärische Komponente umfasst. Durch die mittelfristig vorgesehene strukturelle Integration des bisherigen Län- derteams der Vereinten Nationen in die Mission sollen vielmehr Kohärenz und Effizienz der von den VN über- nommenen Aufgaben verbessert werden. Dies entspricht dem von der Bundesregierung unterstützten Ziel der Ver- einten Nationen, Hilfe und Unterstützung aus einer Hand zu leisten. Die Suspendierung des Embargos für leichte Waffen, die ebenfalls von der Resolution 2093 (2013) vorgenom- men wird, betrifft lediglich die Lieferung an die somali- schen Sicherheitskräfte sowie Kräfte, die an der AMISOM- Mission beteiligt sind oder mit AMISOM kooperieren. Es ist weiterhin eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates vorge- sehen. Die Lockerung des Waffenembargos hat zum Ziel, den weiteren Aufbau der somalischen Sicherheits- kräfte und ihre Ausstattung zu unterstützen. Dafür hat sich neben der neuen somalischen Regierung, die von der internationalen Gemeinschaft einhellig unterstützt wird, auch die Afrikanische Union ausgesprochen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat diesem Anlie- gen durch Resolution 2093 (2013) Rechnung getragen und gleichzeitig festgelegt, dass darüber nach einem Jahr auf der Grundlage der Berichterstattung im Rahmen des Sanktionsregimes sowie angesichts der Lage vor Ort er- neut befunden wird. 28370 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 25): Welche Bundesbehörden wurden von der britischen Bot- schaft am 26. Oktober 2010 über das britische Atomkraft- werksvorhaben Hinkley Point C unterrichtet – bitte vollstän- dige Angabe, falls mehrere; vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 78, Plenarproto- koll 17/224, Anlage 50 –, und welche Bundesbehörden haben nach dieser Unterrichtung am 26. Oktober 2010 gemeinsam oder jeweils für sich darüber entschieden, ob die Bundesregie- rung Großbritannien um eine entsprechende Notifizierung bzw. grenzüberschreitende Beteiligung bittet oder nicht – bitte jeweils mit Angabe des Entscheidungsergebnisses? Das Auswärtige Amt wurde von der hiesigen Bot- schaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in einer Informations-E-Mail unter anderem auch über den Standort Hinkley Point unterrichtet. Diese E-Mail geht inhaltlich nicht über bereits öffentlich be- kannte Informationen zur britischen Energiepolitik und zu in der Diskussion befindlichen potenziellen Standor- ten für neue Kernkraftwerke in Großbritannien hinaus. Weitere Details enthielt die E-Mail nicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass noch keine Festlegung auf einen bestimmten Reaktortyp für die jeweiligen in der Diskussion befindlichen Standorte stattgefunden habe und lediglich der Reaktortyp AP1000 der Firma Toshiba-Westinghouse sowie der Europäische Druck- wasserreaktor, EPR, der Firma Areva die generische Designzulassung erhalten haben. Eine Unterrichtung weiterer Bundesbehörden durch die Bundesregierung hat aufgrund des geschilderten Charakters der E-Mail nicht stattgefunden. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 26): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die For- mulierung neuer Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien, die es ermöglichen sollen, der bewaffneten Opposition militärische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, letztlich mit der Begründung erfolgt, dies diene dem „Schutz der Zivil- bevölkerung“, und welche Maßnahmen wurden von der EU beschlossen, um – gerade vor dem Hintergrund der Entfüh- rung von UN-Kräften und der aus den Reihen der Opposition verübten terroristischen Anschläge – sicherzustellen, dass die gelieferten Güter allein „für die Zwecke des Schutzes der Zi- vilbevölkerung“ (Beschluss 2013/109/GASP des Rates) ver- wendet werden? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Konflikt in Syrien nur über eine Verhandlungslösung beendet werden kann. Ein Dialog zwischen den Konfliktparteien ist prioritäres Ziel der internationalen Gemeinschaft. Die begrenzte Lockerung der Sanktionen dient der Unterstützung der Nationalen Koalition ausschließlich mit nicht tödlichen Gütern. Die bestimmungsgemäße Verwendung internationaler Hilfen liegt in der Verantwortung der Staaten, die im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung Hilfe zur Verfü- gung stellen. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 27): Ist die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) bereit, der Fragestellerin den Runderlass vom 6. Dezember 2012 an die Auslandsvertretungen zur Umsetzung des Urteils des Bundes- verwaltungsgerichts 10 C 12.12 als Ablichtung zur Verfügung zu stellen, bitte begründen, und stimmt sie mir zu, dass die entsprechende Weisung für eine korrekte Umsetzung des Ur- teils enthalten muss, dass von Sprachnachweisen von vorn- herein abgesehen werden muss, wenn sie absehbar aufgrund der persönlichen oder allgemeinen Umstände nicht innerhalb eines Jahres in zumutbarer Weise erworben werden können (Randnummer 28 des Urteils: „… in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden“), sodass es fehlerhaft wäre, in jedem Fall Nachweise über einen vergeblichen min- destens einjährigen zumutbaren Spracherwerb zu verlangen, bitte begründen? Der Runderlass, mit dem die Entscheidung des Bun- desverwaltungsgerichts 10 C 12.12 vom 4. September 2012 umgesetzt wird, weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß dem Urteil dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen grundsätzlich nur zumutbare Bemühun- gen zum Spracherwerb abverlangt werden dürfen und dass hierzu ein zeitlicher Rahmen von einem Jahr nicht überschritten werden darf. Entscheidend ist, dass ernsthafte und nachhaltige Lernanstrengungen plausibel und nachvollziehbar darge- legt werden. Sind entsprechend zumutbare Bemühungen im Herkunftsstaat im Einzelfall nicht möglich, muss die Jahresfrist nicht abgewartet werden. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände, zum Bei- spiel Krankheit oder anderweitige Unabkömmlichkeit, zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lern- angeboten entgegenstehen können. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12647, Frage 28): Welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung der Schwei- zer Regierung, ein geplantes Rüstungsgeschäft über Waffen- bauteile zwischen einem Schweizer Unternehmen und Saudi- Arabien nicht zu genehmigen, und hält die Bundesregierung die Begründung, dass mit den Waffen Menschenrechtsverlet- zungen begangen werden können, für zutreffend? Die Bundesregierung kommentiert die Entscheidun- gen anderer Regierungen zu Rüstungsexporten nicht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28371 (A) (C) (D)(B) Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregie- rung nach Maßgabe der Politischen Grundsätze der Bundes- regierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 und des Gemeinsa- men Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der Euro- päischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend ge- meinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Bei jedem Antrag prüft die Bundesregierung sehr gründlich insbesondere die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die Achtung der Menschenrechte, Krite- rium 2 des Gemeinsamen Standpunkts, sowie die Ein- satzmöglichkeiten der zu liefernden Rüstungsgüter im Empfängerland. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 29): Wie begründet die Bundesregierung die Einladung des pa- raguayischen Außenministers der De-facto-Regierung Para- guays angesichts der Tatsache, dass Vertreter der De-facto- Regierung bisher von keinem anderen Land eingeladen wor- den sind bzw. beim Iberoamerika-Gipfel 2012 von Cadiz/ Spanien als unerwünscht ausgeladen und von Mercosur (Ge- meinsamer Markt Südamerikas) und UNASUR (Union Süd- amerikanischer Nationen) bis zur Wiederherstellung der De- mokratie ausgeschlossen worden sind? Deutschland unterhält mit der Republik Paraguay langjährige und freundschaftliche Beziehungen. Die Regierung von Frederico Franco ist seit dem Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Lugo am 22. Juni 2012 im Amt. Die Regierung ist nach Einschät- zung der Bunderegierung handlungsfähig und wird vom paraguayischen Volk akzeptiert. Präsident Franco hat un- mittelbar nach der Amtsübernahme die Wahrung der Menschenrechte und die turnusmäßige Durchführung demokratischer Wahlen am 21. April 2013 zugesagt. Er selbst hat eine eigene Kandidatur bei diesen Wahlen aus- geschlossen. Die Bundesregierung bestärkt Paraguay in diesem Vorgehen. Außenminister Fernández Estigarribia wird auf der von Ihnen angesprochenen Reise Gespräche in Deutsch- land und Großbritannien führen, unter anderem mit dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle sowie dem britischen Außenminister William Hague. Zu der Entscheidung über die Suspendierung der Mitgliedsrechte in UNASUR und Mercosur, sowie die Nichteinladung Paraguays zum Iberoamerika-Gipfel nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die lateinamerikanischen Re- gionalorganisationen sehr unterschiedlich auf das Amts- enthebungsverfahren gegen Expräsident Lugo reagiert haben. So wurden die Mitgliedsrechte Paraguays zum Beispiel in der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC und der Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, nicht suspendiert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 30): Welche Aufgaben werden den afghanischen Polizeikräf- ten, inklusive afghanischer lokaler Polizei und gegebenenfalls Milizen, für die zukünftige Operationsführung in Afghanistan im Einzelnen zugedacht, unter besonderer Berücksichtigung des Operationsplanes, der laut Unterrichtung durch die Bun- desregierung ab 21. März 2013 in Kraft treten soll, und wel- che veränderten Aufgaben kommen in diesem Zusammen- hang auf die im Rahmen von EUPOL Afghanistan oder dem bilateralen Polizeiprojektteam eingesetzten deutschen Polizis- tinnen und Polizisten zu? Der afghanische Operationsplan wird derzeit durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr aus- gewertet. Eine grundlegende Aufgabenänderung für die eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten ist nicht beabsichtigt. Die deutsche Polizei wird auch zu- künftig nicht operativ tätig sein, sondern sich auf das Training und Mentoring der afghanischen Polizei kon- zentrieren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12647, Frage 31): Was genau hat sich in den vergangenen neun Monaten an der Lageeinschätzung der Bundesregierung in Bezug auf Ru- mänien und Bulgarien zum Negativen verändert, sodass sich Deutschland auf EU-Ebene nicht mehr aktiv, wie noch Mitte letzten Jahres, für einen stufenweisen Schengen-Vollbeitritt der beiden Länder einsetzt, und was genau liegt der Bundesre- gierung an belastbaren Informationen zu angeblichen Män- geln bzw. Korruption im Bereich der Grenzkontrollen und Vi- sumerteilung in beiden Ländern vor? Bei der Entscheidung über die Schengen-Vollanwen- dung von Bulgarien und Rumänien bedarf es einer Ge- samtbetrachtung. Dabei spielen die nach wie vor beste- henden Defizite in beiden Ländern bei der Reform des Justizwesens und insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität eine wesentli- che Rolle. Die Europäische Kommission, KOM, führt hierzu seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumä- nien im Jahr 2007 ein Kooperations- und Kontrollver- fahren durch, CVM – Mechanism for Cooperation and Verification. Auf die Zusammenhänge mit einer beson- deren Relevanz für das Schengen-System hat Deutsch- land zusammen mit Frankreich schon Ende 2010 hinge- wiesen. Die im Bereich des CVM festgestellten Mängel in beiden Ländern geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Zwar hat die Kommission in den Jahresberichten Mitte 2012 festgestellt, dass die rechtlichen Rahmenbedingun- gen in beiden Ländern weitgehend erfüllt sind. Probleme bestehen aber insbesondere bei einer effizienten Imple- mentierung. Die Kommission empfahl daher, für beide Länder das CVM-Verfahren beizubehalten. Eine Besonderheit des Berichts zu Rumänien war, das die Kommission auf die Verfassungskrise, „Amtsenthe- 28372 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) bungsverfahren Staatspräsident Basescu“, und damit die Sorge hinsichtlich der Missachtung demokratischer Grundwerte und der Unabhängigkeit der Justiz deutlich hingewiesen hat. Die Kommission sah durch diese Krise in Rumänien die Nachhaltigkeit und die Unumkehrbar- keit der bisher erreichten CVM-Fortschritte bedroht und hat für Rumänien einen Sonderbericht angekündigt. In diesem Sonderbericht vom Januar 2013 benennt die Kommission zwar einige Fortschritte, verweist aber deut- lich auf die nach wie vor bestehenden Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung und gibt der rumänischen Regierung mit neuen Empfehlun- gen konkrete Handlungsanweisungen bis zum nächsten Berichtszeitpunkt Ende 2013. Der mündliche CVM-Bericht der Kommission zu Bulgarien vom 4. Februar 2013 sieht ebenfalls noch er- heblichen Handlungsbedarf angesichts zahlreicher Defi- zite. Die Bundesregierung teilt diese Bedenken und hat ihre Skepsis gegenüber einer insoweit verfrühten Schen- gen-Vollanwendung wiederholt auf zurückliegenden Sit- zungen des JI-Rates und in den Vorbereitungsgremien des Rates dargelegt. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, dass die Schengen-Vollanwendung in bei- den Ländern derzeit nicht entscheidungsreif ist. Die re- gulären CVM-Jahresberichte Ende 2013 sollen abgewar- tet und in die Entscheidung einbezogen werden. Auf dem JI-Rat am 7. März wurde diese Position von anderen Mitgliedstaaten unterstützt. Der Ratsvorsitz hat daraufhin festgestellt, dass der Rat Ende des Jahres auf die Frage der Schengen-Vollanwendung auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens zurückkommen werde. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 32): Wie ist der Stand der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, und hat sich durch die Wahl von Enrique Pena Nieto zum Präsidenten et- was an der Verhandlungsposition der mexikanischen Seite verändert? Die Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich dauern an. Die Verhandlungsposition der mexikanischen Seite hat nach der Wahl von Präsident Nieto keine wesentliche Veränderung erfahren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 33): Welche Kompromisse bzw. Positionsänderungen durch die neue Regierung Zyperns oder die Troika waren die Gründe für die Einigung in den Verhandlungen über Kredite aus dem Euro- päischen Stabilitätsmechanismus im Zuge des Euro-Gruppen- treffens am 4. März 2013, und welche Rolle hat in den Ver- handlungen die Frage gespielt, ob und inwieweit staatliche bzw. teilstaatliche zyprische Unternehmen privatisiert wer- den? Die Beratungen zum Hilfeantrag Zyperns dauern an. Eine Einigung ist bisher nicht erfolgt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 34 und 35): Welche Berechnungen bilden die Grundlage für die Be- denken der Bundesregierung, die Finanztransaktionsteuer führe zu zusätzlichen Belastungen für durchschnittliche Spa- rerinnen und Sparer? Teilt die Bundesregierung die Berechnungen und Schluss- folgerungen von Professor Dr. Max Otte in seiner Stellung- nahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2010, denen zufolge die Einführung der Finanztransaktionsteuer zu sinkenden Gebüh- ren durch weniger Umschichtungen im Portfolio führe und dadurch insgesamt geringere Belastungen für durchschnittli- che Sparerinnen und Sparer entstünden – bitte ausführlich be- gründen? Zu Frage 34: Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2013 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Umset- zung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionsteuer vorgelegt und ihn am 21. Fe- bruar 2013 den Mitgliedstaaten vorgestellt. Deutschland hat den Richtlinienvorschlag ausdrück- lich begrüßt. Er enthält eine breite Bemessungsgrund- lage, wie es die Bundesregierung stets gefordert hat. Da- mit entspricht der Vorschlag in diesem Punkt auch unseren gemeinsamen Vereinbarungen im Pakt für nach- haltiges Wachstum und Beschäftigung. Im Pakt wurden allerdings weitere wichtige Anforde- rungen niedergelegt, denen die Finanztransaktionsteuer genügen soll. Die Steuer ist danach so auszugestalten, dass negative Folgen auf Instrumente der Altersvor- sorge, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft ver- mieden werden. In den Beratungen über den Richtlinienvorschlag, die gerade erst begonnen haben, werden diese Punkte einge- bracht und genau zu erörtern sein. Zu Frage 35: Der Bundesregierung sind die Berechnungen und Schlussfolgerungen von Herrn Professor Otte bekannt. Wie zutreffend dargestellt, hat er seine Einschätzung im Mai des Jahres 2010 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt waren weder der Richtlinienvor- schlag der Europäischen Kommission vom 28. September 2011 für ein EU-weites Finanztransaktionsteuersystem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28373 (A) (C) (D)(B) noch der Vorschlag für die verstärkte Zusammenarbeit vom 14. Februar 2013 bekannt. Die Berechnungen von Herrn Professor Otte aus dem Jahr 2010 konnten demge- mäß die konkreten Vorschläge für die Ausgestaltung der Finanztransaktionsteuer, die sich maßgeblich auf die Steuerbelastung auswirken, nicht berücksichtigen. Jedoch lässt sich generell sagen, dass Wertpapierport- folios, die ihren Bestand häufig umschlagen, höhere Finanztransaktionsteuerzahlungen haben werden als langfristig investierende Fonds mit geringen Umschlags- häufigkeiten. Die Finanztransaktionsteuer könnte An- reize setzen, die Umschlagshäufigkeiten zu verringern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 36): Stimmt die Bundesregierung mit der Sichtweise des Euro- päischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Februar 2013, C-168/ 11) überein, dass die Ermittlung des Anrechnungshöchst- betrags nach § 34 c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, EStG, unter Bezugnahme auf den Quotienten aus ausländi- schen Einkünften und der Summe der Einkünfte gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Änderung des § 34 c Abs. 1 EStG? In seinem Urteil vom 28. Februar 2013 in der Rechts- sache C-168/11 hat der Europäische Gerichtshof auf- grund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfi- nanzhofs entschieden, dass die in § 34 c Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz vorgesehene Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer gegen die Kapitalverkehrs- freiheit nach Art. 63 Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, weil sie die Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezo- genen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt. Die Bundesregierung ist deshalb gehalten, das natio- nale Einkommensteuerrecht in diesem Punkt entspre- chend auszugestalten. Entsprechende Maßnahmen wer- den zurzeit vorbereitet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 37): Aus welchem Grund erfolgt nach § 8 des Zerlegungsgeset- zes lediglich eine Zerlegung der Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG und nicht auch nach den übrigen Komponenten der Kapitalertrag- steuer nach § 43 EStG, zum Beispiel Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, und in- wieweit hält die Bundesregierung die derzeit praktizierte Zerlegung sachgerecht für die regionale Zuordnung der Kapi- talertragsteuer zwecks Aufteilung auf die Gebietskörperschaf- ten? Mit der Zerlegung der Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 Ein- kommensteuergesetz, EStG – also insbesondere der Ka- pitalertragsteuer auf Zinserträge –, wird berücksichtigt, dass die Steuererträge der Gebietskörperschaft zufließen, in der der Gläubiger der Kapitalerträge seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Diese Zuordnung war in der Vergangenheit bei der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nicht möglich, da die Einbehaltung der Kapitalertrag- steuer beim ausschüttenden Unternehmen erfolgte und dieses regelmäßig den Wohnsitz oder Sitz der Gläubiger der Kapitalerträge nicht kannte. So waren zum Beispiel den DAX-Unternehmen nicht die einzelnen Daten ihrer Aktionäre bekannt. Auch bei Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sah der Gesetz- geber keine Notwendigkeit, diese Verfahrensweise zu ändern. Entsprechendes gilt für das im Jahr 2011 ab- geschlossene OGAW-IV-Umsetzungsgesetz, bei dem die Frage der Zerlegung gleichfalls relevant wurde. Da es sich bei der vorliegenden Materie maßgeblich um Vertei- lungsfragen zwischen den Ländern handelt und der Bun- desrat in beiden Gesetzgebungsverfahren seine Zu- stimmung erteilte, ohne eine Änderung der geltenden Zerlegungssystematik zu beantragen, sieht die Bundes- regierung keine Veranlassung für eine Änderung der Rechtslage. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 38): Welche rechtlichen Beschränkungen existieren bei grenz- überschreitenden Organschaftstrukturen nach der Neurege- lung durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekosten- rechts, da üblicherweise nach ausländischem Recht keine Ge- winnabführungsverträge abgeschlossen werden können, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Ein- führung einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaft- steuer-Bemessungsgrundlage auf EU-Ebene? Die Frage besteht aus zwei eigenständigen Teilfragen, die ich gerne wie folgt beantworte: Erstens. Zur grenzüberschreitenden Organschaft: Für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist – wie bisher auch – der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags notwendig. Entsprechend § 17 Körperschaftsteuergesetz ist dabei nicht erforder- lich, dass der Gewinnabführungsvertrag direkt den aktienrechtlichen Regelungen in §§ 291 ff. Aktiengesetz unterliegt, sondern es muss sich um einen Vertrag han- deln, der den Wirkungen eines Gewinnabführungsver- trags nach dem deutschen Aktiengesetz entspricht. Für die Möglichkeit des Abschlusses eines solchen Vertrags kommt es bei einer ausländischen Kapitalge- sellschaft auch auf das ausländische Gesellschaftsrecht an. Inwieweit ausländisches Gesellschaftsrecht den Ab- schluss solcher Verträge ermöglicht, ist nicht bekannt. 28374 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Zweitens. Zur Gemeinsamen konsolidierten Körper- schaftsteuer-Bemessungsgrundlage – GKKB: Die Bundesregierung setzt sich in einem ersten Schritt für die Erörterung der Vorschriften über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – zunächst also ohne Konsolidierung und Aufteilung – ein. Dies entspricht auch einem kürzlich unterbreiteten Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 39): Welches Kriterium erachtet die Bundesregierung als öko- nomisch zielführend, um bei Einkommenszuwächsen infolge von Inflationsausgleichen die individuelle Steuermehrbelas- tung zu quantifizieren, die auf die Effekte aus der kalten Pro- gression entfallen, und mit welchem gesamtwirtschaftlichen Steuermehraufkommen durch die kalte Progression rechnet die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2011 bis 2014? Zum ersten Teil der Frage, den individuellen Steuer- mehrbelastungen, nehme ich wie folgt Stellung: Aufgrund der Progression im Einkommensteuertarif steigt bei Einkommenszuwächsen die zu zahlende Steuer prozentual stärker als das Einkommen an, das heißt der Durchschnittssteuersatz steigt. Unter „kalter Progres- sion“ wird ein Anstieg des Durchschnittssteuersatzes verstanden, der bei einer Einkommenserhöhung zum Ausgleich der Inflation auftritt. Ökonomisches Kriterium zur Quantifizierung von Steuermehrbelastungen durch die kalte Progression ist daher der Anstieg des Durchschnittssteuersatzes. Die Berechnung der individuellen Steuermehrbelastung er- folgt somit durch einen Belastungsvergleich zwischen den Durchschnittssteuersätzen vor und nach einer infla- tionsausgleichenden Einkommenserhöhung. Gesamtwirtschaftliches Steuermehraufkommen: Das im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochene gesamtwirt- schaftliche Steuermehraufkommen in den Jahren 2011 bis 2014 aufgrund des Effekts der kalten Progression wird vom BMF auf jährlich knapp 3 Milliarden Euro be- ziffert. Dieses Resultat deckt sich mit der Faustregel des Sachverständigenrates, der von „heimlichen Steuererhö- hungen“ in Höhe von jährlich 3 Milliarden Euro ausgeht, so auch in seinem Jahresgutachten 2011/2012 auf Seite 211. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 40 und 41): Wann legt die Bundesregierung Eckpunkte für ein Famili- ensplittingmodell vor – wie kürzlich von der Bundesministe- rin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, in Aussicht gestellt –, und mit welchem zeitlichen Horizont plant die Bundesregierung die Einführung? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für ein Familiensplitting, und ab welchem Einkommen profitieren beispielsweise Familien mit einem, zwei und drei Kindern im Vergleich zu heute? Zu Frage 40: Im Zusammenhang mit der Diskussion über das Ehe- gattensplitting wird auch erörtert, ob und wie Familien mit Kindern steuerlich bessergestellt werden können. Hierbei gibt es eine Reihe von Fragen zu bedenken, um in der nächsten Legislaturperiode einen Weg zu finden. Zu Frage 41: Die Frage nach den Kosten für die Einführung eines Familiensplittings lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Bezifferung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Modells ab. Auch die Frage, wann ein Familiensplit- ting für eine Familie im Vergleich zur heute geltenden Familienbesteuerung entlastend wirkt, lässt sich, da es noch keine endgültige Entscheidung über ein Ob und Wie eines Modells gibt, nicht beantworten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 42): Welche nationalen und internationalen Studien liegen der Bundesregierung zu berufsbedingten Erkrankungen des Be- wegungsapparates von Seeleuten, Hochsee, vor, und warum gibt es bislang keinen Eintrag zu Seeleuten in der Berufs- krankheiten-Verordnung? Der Bundesregierung liegen weder nationale noch in- ternationale Studien vor, die sich mit berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates von Seeleuten, Hochsee, befassen. Eine Berufskrankheit ist nach § 9 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, SGB VII, eine Krankheit, welche die Bundesregierung in der Berufskrankheiten- Verordnung bezeichnet. Der Verordnungsgeber ist bei der Bezeichnung nicht frei, sondern an die Vorausset- zungen gebunden, dass die Krankheit nach den Erkennt- nissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Perso- nengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die Berufsgruppe der Seeleute, Hochsee, ist in der Berufskrankheiten-Verordnung nicht ausdrücklich ge- nannt. Jedoch sind die in der Berufskrankheiten-Verord- nung normierten Erkrankungen des Bewegungsappara- tes hinsichtlich des Kreises der Versicherten offen formuliert. Grundsätzlich kann also jede Berufsgruppe betroffen sein, soweit sie der in der Verordnung bezeich- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28375 (A) (C) (D)(B) neten bzw. für die Berufskrankheit geforderten körperli- chen Belastung während der versicherten Tätigkeit aus- gesetzt war. Demzufolge ist es nicht erforderlich, die Personen- gruppe der Seeleute namentlich in der Berufskrankhei- ten-Verordnung zu nennen, da auch bei ihnen eine Er- krankung des Bewegungsapparates anerkannt werden kann, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen einer in der Verordnung aufgelisteten Berufskrankheit vorliegen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/12647, Fragen 43 und 44): Trifft es zu, dass die sogenannte Leitungsklausur des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales am 7./8. März 2013, auf der die inhaltlichen Schwerpunkte für das Kalenderjahr 2013 diskutiert worden sind, von der Beratungsgesellschaft McKinsey & Company, Inc. vorbereitet und durchgeführt wurde, und welche besonderen Vorteile hat sich das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales durch die Nutzung der Dienstleistungen von McKinsey & Company, Inc. verspro- chen? Welche genauen Dienstleistungen hat das Beratungsunter- nehmen McKinsey & Company, Inc. bei der sogenannten Lei- tungsklausur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 7./8. März 2013 erbracht, und in welcher Höhe sind diese vergütet worden? Zu Frage 43: Am 7. und 8. März 2013 wurde die Leitungsklausur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch- geführt. Die jährlichen Leitungsklausuren sind wesentli- cher Bestandteil der seit 2010 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführten Zielsteuerung, mit der die politisch-strategische Schwerpunktbildung des Hau- ses unterstützt wird. Die Vorbereitung und Nachberei- tung der Leitungsklausuren obliegt dem Referat LS 3 „Zielplanung, Zielsteuerung“. Die Durchführungen der Leitungsklausuren sind stets durch externe Moderation begleitet worden. Es wurde bei jeweils drei Firmen we- gen eines Angebots angefragt. In diesem Jahr wurde McKinsey & Company beauftragt. Die Bearbeitung be- steht aus einer Vorphase, der Begleitung während der zweitägigen Klausur und einer Nachphase. In der Vor- phase wird die Aufbereitung der Bilanz und der voraus- schauenden Planung der Arbeit des Hauses mit Blick auf die Leitungsklausur unterstützt. In der Nachphase erfolgt die Sicherung der Ergebnisse der Leitungsklausur für die weitere zielorientierte Arbeit des Hauses. Dieses Vorge- hen trägt zum Erfolg der Arbeit bei. Die Methode der Moderierung hat dazu den Vorteil, Fragestellung an die Abteilungen von unabhängiger dritter Seite zu entwi- ckeln und zur Bearbeitung vorzubereiten. Zu Frage 44: Leistungsgegenstand des Vertrages mit McKinsey & Company war die Moderation, Gesprächsführung und Dokumentation der Leitungsklausur – mit zwei Modera- toren – sowie die Unterstützung des zuständigen Refera- tes LS 3 „Zielplanung, Zielsteuerung“ im Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales bei der Vorbereitung und Ergebnissicherung der Leitungsklausur. Die Vergütung von McKinsey & Company beläuft sich auf einen Fest- preis von 14 500 Euro ohne Mehrwertsteuer. Das Vorge- hen erspart kontinuierliche Personalkosten für die Bear- beitung. Ansonsten wäre dafür Personal in höherer Besoldungsgruppe erforderlich. Im Ergebnis ist diese Handhabung erheblich kostengünstiger. 227. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Verhalten von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundesrat beim Fiskalpakt Anlagen
Gesamtes Protokol
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700000

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist er-

öffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes gegen
unseriöse Geschäftspraktiken.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen! Die Bundesregierung hat heute im Kabinett den
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftsprak-
tiken beschlossen. Dieses Gesetz wird den Schutz von
Verbraucherinnen, Verbrauchern und Gewerbetreiben-
den in den Bereichen Inkasso, Telefonwerbung und Ab-
mahnwesen verbessern. Uns hat die Tatsache zum Han-
deln veranlasst, dass es gerade in diesen Bereichen
immer wieder Beschwerden über bedenkliche Ge-
schäftspraktiken gab. Lassen Sie mich in aller Kürze die
wichtigsten Regelungen vorstellen.

Erster Bereich: Telefonwerbung. Werbeanrufe sind
bereits jetzt nur erlaubt, wenn der Verbraucher ausdrück-
lich vorher einwilligt. Dennoch gibt es mit dem Gesetz
aus dem Jahre 2009 weiter Probleme. Mit diesem Ge-
setzentwurf erfassen wir auch die automatischen Anruf-
maschinen, die bisher nicht von dem Gesetz erfasst sind.
Sie sind ein großes Ärgernis für die Verbraucherinnen
und Verbraucher. Wir wollen die Bußgeldobergrenze
um das Sechsfache erhöhen, von 50 000 Euro auf
300 000 Euro. Und wir sehen ausdrücklich schriftliche
Bestätigungsregelungen vor, wenn es um Gewinnspiel-
diensteverträge geht. Hier können nämlich sehr hohe
Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher ent-
stehen.

Zweiter Bereich: Abmahnungen. Abmahnungen sind
ein sinnvolles Instrument in unserer Rechtsordnung.
Hier können berechtigte Forderungen in kürzeren Zeiten
als in einem Gerichtsverfahren durchgesetzt werden.
Dies ist also wichtig für die Gläubiger. Es gibt aber auch
überzogene Anwendungen der Möglichkeiten dieses In-
stituts der Abmahnung. Darauf konzentriert sich unser
Gesetzentwurf im Urheber- und Wettbewerbsrecht. Man
kann sich ja des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass der
ein oder andere hiermit ein gewinnbringendes Ge-
schäftsmodell für sich entwickelt hat.

Deshalb schaffen wir im Urheberrecht eine andere
Regelung, um die Kosten für den Anwalt zu begrenzen.
Wir sehen erstmals einen Regelstreitwert von
1 000 Euro vor. In § 97 a Urheberrechtsgesetz gibt es
eine Regelung, die bisher nicht zur Anwendung kam.
Dort wollte man die Kosten bei einfach gelagerten Sach-
verhalten auf 100 Euro beschränken. Dies spielte in der
Realität überhaupt keine Rolle. Aber der Wille des Ge-
setzgebers war schon damals, eine Beschränkung vorzu-
sehen. Wir wollen jetzt einen Regelstreitwert umsetzen,
der in bestimmten Einzelfällen, nach einer Einzelfallprü-
fung, nach oben oder unten geändert werden kann. Wir
sehen auch die Verpflichtung vor, darzulegen, welche
Handlungen ein Urheberrecht von wem verletzt haben.
Es gibt also hier konkrete Anforderungen an die An-
spruchsbegründung.

Auch im Wettbewerbsrecht werden die Gegenstands-
und Streitwerte angepasst. Es bleibt zwar dabei, dass
dies im Ermessen des Gerichts liegt; aber in bestimmten
Fällen kann ein Streitwert von 1 000 Euro angenommen
werden.

Zum dritten Bereich – Inkasso – nur in aller Kürze:
Forderungen werden ja durch Inkassounternehmen ein-
gefordert und durchgesetzt. Das ist natürlich durchaus
legitim. Wir wollen, dass es auch künftig Inkassounter-
nehmen gibt. Diese Inkassounternehmen treiben natür-
lich auch Forderungen aus dem Bereich der unlauteren
Telefonwerbung oder anderen Bereichen ein. Man sieht
also: Hier kommt alles zusammen; es wird auch da ver-
sucht, Forderungen aus überzogenen, unberechtigten
Abmahnungen, soweit es der Sachverhalt hergibt, über





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) (C)



(D)(B)


ein Inkassobüro einzutreiben. Hier erweitern wir die
Darlegungs- und Informationspflichten der Inkasso-
unternehmen, damit der Empfänger weiß: Welche Forde-
rung von wem wird hier in Form einer Geldzahlung
durch ein Inkassobüro eingetrieben? – Das ist bisher
nicht immer der Fall. Alle seriösen Unternehmen legen
dies dar; die Unternehmen, die einfach mal ihre Forde-
rungen rausschicken, tun dies nicht. Der Gesetzentwurf
fordert eine solche Information jetzt zwingend ein.

Über die Inkassoregelsätze werden wir auf dem Wege
der Verordnung entscheiden; dafür ist eine Ermächti-
gung vorgesehen. Und die Sanktionsmöglichkeiten wer-
den erweitert: Das maximale Bußgeld wird von 5 000 auf
50 000 Euro angehoben.

So viel in der Kürze zum Inhalt des Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700100

Gibt es Nachfragen? – Herr von Notz.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Präsidentin! – Frau Ministerin, vielen Dank für
Ihre Ausführungen. Zunächst eine Frage zum Streitwert.
Ein früherer Entwurf sah eine Deckelung des Streitwerts
bei 500 Euro vor, nach § 49 GKG. Nun ist eine Decke-
lung bei 1 000 Euro vorgesehen. Was ist denn die inhalt-
liche Begründung dafür, dass die Deckelung nicht, wie
ursprünglich vorgesehen, bei 500 Euro, sondern nun bei
1 000 Euro liegen soll?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir haben in der Koalition natürlich über diesen
Punkt verhandelt. Da gab es unterschiedliche Vorstellun-
gen über die Höhe des Regelstreitwertes. Am Ende ha-
ben wir uns vor dem Hintergrund, dass Abmahnungen
letztendlich ein gerechtfertigtes und erlaubtes Instrument
sind, das man nutzen können muss, im Wege der Kon-
sensfindung auf eine Deckelung bei 1 000 Euro verstän-
digt.

Vielleicht eine Anmerkung dazu: Sie haben in Ihrem
Gesetzentwurf eine Deckelung des Streitwerts bei 700 Euro
vorgesehen. Aktuell gibt es im Rechtsausschuss eine
Anhörung zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.
Demnach wird es Stufen zur Berechnung der Anwalts-
gebühren geben: Da gibt es die Stufe bis 500 Euro und
die Stufe bis 1 000 Euro. Dann würde ein Streitwert von
700 Euro der Stufe bis 1 000 Euro zugerechnet.

Es gab also eine Konsensfindung in der Koalition,
weil dort unterschiedliche Vorstellungen über die Not-
wendigkeit der Einschränkung der Zahl der Abmahnun-
gen bestanden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700200

Die nächste Frage stellt der Kollege Schweickert.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich keine Nachfrage? Okay!)



Dr. Erik Schweickert (FDP):
Rede ID: ID1722700300

Frau Ministerin, vielen Dank. Ich freue mich sehr,

dass dieses Gesetz jetzt ins Plenum kommt. Man hat zu
Recht vor dem Hintergrund der unerlaubten Telefonwer-
bung bei Verträgen mit Gewinnspieleintreibungsdiensten
– eine richtige Seuche – das Textformerfordernis ge-
wählt. Meine Frage: Warum hat man diese nicht bei al-
len am Telefon geschlossenen Verträgen vorgesehen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir haben schon mit dem Gesetz, das Ende der letz-
ten Legislaturperiode in Kraft trat, eine stärkere Stellung
des Verbrauchers geschaffen. Aber es gibt auch einfache
Bestellungen, die am Telefon getätigt werden. Wir woll-
ten nicht für jeden Lebensbereich hier ausdrücklich die
Textform vorschreiben. Daher haben wir uns auf die Ge-
winnspieldiensteverträge, die Sie zu Recht als wirklich
sehr belästigend bezeichnet haben – sie sind ja auch mit
hohen finanziellen Folgen verbunden –, konzentriert und
für diese ausdrücklich das Textformerfordernis vor-
gesehen. Das wurde gerade auch aus dem Bereich Ver-
braucherzentrale Bundesverband und von Verbraucher-
schutzorganisationen an uns herangetragen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700400

Die nächste Frage stellt die Kollegin Lay.


Caren Lay (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722700500

Herzlichen Dank. – Auch wir freuen uns, dass es ei-

nen Gesetzentwurf gibt, doch wir denken, dass seine
Reichweite im doch sehr langwierigen Verfahren leider
zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verwäs-
sert wurde.

Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Frage der
Kontrolle der Inkassobüros lenken, die über dieses Ge-
setz sozusagen reguliert werden sollen. In diesem Be-
reich ist die Aufsicht auf fast 80 unterschiedliche Behör-
den verteilt. Diesen Punkt kritisieren zum Beispiel die
Verbraucherzentralen scharf und sagen, dass eine zer-
splitterte Aufsicht in dieser Form nichts bringen wird.
Meine Frage ist: Warum haben Sie diese Entscheidung
getroffen? Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Durch den Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten,
Aufsicht auszuüben und wahrzunehmen, deutlich ver-
bessert bzw. aus Sicht anderer verschärft, indem wir das
Widerrufsrecht in Bezug auf die Registrierung erweitern.
Es ist vorgesehen, dass die Landesjustizverwaltungen
der Länder darüber entscheiden, welche Behörden die
Aufsicht ausüben. Dieser Bereich fällt in die Zuständig-
keit der Länder. Wir wollen den Ländern nicht vorschrei-
ben, wie sie das zu organisieren haben.






(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700600

Frau Crone.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1722700700

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie

wurden eben schon gefragt, warum es nur bei Gewinn-
spielverträgen eine schriftliche Bestätigung geben soll.
Andere untergeschobene Verträge, zum Beispiel Zeit-
schriftenabonnements, bleiben außen vor. Der Bundesrat
hat aber schon 2008 gefordert, dass eine schriftliche Be-
stätigung für alle Vertragsabschlüsse, die durch uner-
laubte Werbeanrufe zustande kommen, erfolgen soll.
Warum haben Sie diesen Vorschlag nicht aufgegriffen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Dieser Vorschlag lag ja den Gesetzgebungsarbeiten
der damaligen Regierung aus CDU, CSU und SPD zu-
grunde. Auch meine Vorgängerin im Amt, Frau Zypries,
hat ausdrücklich keine Erweiterung der Bestätigungs-
regelung vorgesehen. Wir haben 2009 – so wie im Ge-
setz vorgesehen – evaluiert, also Umfragen gestartet, um
zu erfahren, wie sich dieses Gesetz zur Eindämmung un-
erlaubter Telefonanrufe auswirkt.

Aufgrund der daraus gewonnenen Erkenntnisse sind
wir im Bundesjustizministerium überzeugt, dass es rich-
tig ist, nur für den Bereich, der mit finanziellen Auswir-
kungen ziemlich großen Ausmaßes verbunden ist, die
Textform vorzusehen, aber eben nicht für alle Bereiche
der geschäftlichen Betätigung, die über das Telefon er-
folgt. Das geht aus unserer Sicht letztendlich zu weit.
Das ist auch nicht unbedingt im Interesse des Verbrau-
chers. Wir möchten mit diesem Gesetzentwurf eben be-
stimmten Auswirkungen Einhalt gebieten.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722700800

Herr Thomae.


Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1722700900

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Minister, die

Intention bzw. die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist
sehr zu begrüßen. Es ist geradezu notwendig, Miss-
brauch einzudämmen, nicht zuletzt auch, um die Akzep-
tanz des Urheberrechts zu erhöhen.

Bei der Lektüre des Gesetzentwurfs entsteht aber mit-
unter der Eindruck, dass Rechteinhaber als Feindbild be-
trachtet bzw. Abmahnungen zu sehr verteufelt werden,
obwohl Rechteinhaber doch auch die Chance haben
müssen, ihre Rechte zu verteidigen und wahrzunehmen.
Abmahnungen sind dabei ein Instrument, um Streit au-
ßergerichtlich beizulegen und Gerichtsverfahren zu ver-
meiden. Daher meine Frage an Sie: Könnte es nicht sein,
dass der Entwurf in dem einen oder anderen Punkt etwas
über das Ziel hinausschießt und dadurch vielleicht Miss-
verständnisse befeuert werden?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Natürlich soll hier keinerlei falsches Feindbild er-
zeugt werden. Es gibt Urheberrechte, die im Urheber-

rechtsgesetz geregelt sind. Unmittelbar der Urheber,
aber auch Rechteinhaber – das sieht unsere Rechtsord-
nung ja ausdrücklich vor – haben den Anspruch, ihre
Rechte durchzusetzen. Deswegen gehen wir nicht den
Weg, Abmahnungen per se als ein unseriöses Instrument
zu verteufeln, das genutzt wird, um Nutzer zu drangsa-
lieren.

Andererseits gibt es eine Regelung für – so sage ich
das einmal – Fälle von nicht erheblichem Ausmaß. Für
besondere Einzelfälle haben wir eine Öffnungsklausel
vorgesehen. Da geht es überwiegend um junge Internet-
nutzer ab 14 Jahren. Nach Erkenntnissen, die uns von
Verbraucherschutzzentralen und -vereinen zugetragen
worden sind – ich erwähne das hier, ohne damit zu sa-
gen, dass das alles bis ins Letzte repräsentativ und rechts-
tatsächlich untersucht ist –, sehen sich häufig gerade
junge Menschen, die ein- oder zweimal etwas aus dem
Internet heruntergeladen haben, ohne zu wissen, dass sie
dabei Urheberrecht verletzen, umfassenden Forderungen
gegenüber. Deshalb haben wir für Unterlassungs- und
Beseitigungsansprüche einen Regelstreitwert vorgese-
hen. Diese Regelung gilt nicht für Schadenersatzansprü-
che selbst.

Daher ist auf der einen Seite die Rechtedurchsetzung
nach wie vor sehr wohl möglich, auf der anderen Seite
wird aber auch der Nutzer, den wir für das Urheberrecht
gewinnen wollen, geschont. Ihm soll das Urheberrecht
nicht allein in Form von Abmahnungen zur Durchset-
zung von Rechten, die er in dem Moment vielleicht gar
nicht bewusst verletzt hat, begegnen. Ich glaube, in die-
sem Spannungsfeld haben wir einen richtigen Weg ge-
funden. Wir sind den Weg gegangen, den der Gesetzge-
ber schon ursprünglich vorgesehen hatte. Wir mussten
aber einfach konstatieren, dass die derzeit geltende Re-
gelung nicht die Wirkung entfaltet hat, die der Gesetzge-
ber damals beabsichtigt hat.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701000

Frau Maisch, bitte.


Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701100

Frau Ministerin, danke für den Bericht. Ich habe eine

Frage zum Thema Inkasso. In den vorherigen Fragen ist
schon deutlich geworden, dass die Aufsicht sehr wichtig
ist. Daneben ist aber sicher auch die Frage der Inkasso-
kosten zentral. Diese Frage wird nicht im Gesetzentwurf
geregelt, sondern es soll eine Verordnung geben. Sie ha-
ben sich mit Ihren Kollegen im Kabinett sehr viele Mo-
nate lang über dieses Thema unterhalten. Mich würde
interessieren, in welche Richtung Sie bei der Inkasso-
kostenverordnung gehen wollen. Wird diese Verordnung
an die Verordnung über die Anwaltskosten angelehnt?
Welche Höhe stellen Sie sich vor?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Es gibt noch keine fertige Verordnung, die Inkasso-
regelsätze und Höchstsätze vorsieht. Wir werden den
Blick natürlich auch auf bestehende Regelungen in ande-
ren Rechtsbereichen richten. Ich kann Ihnen hier und
heute aber keine Beträge nennen. Wenn wir absehen





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) (C)



(D)(B)


können, dass dieses Gesetz nach Beratungen im Bundes-
tag und intensiven Gesprächen mit Experten, die sicher-
lich stattfinden werden, ins Gesetzblatt kommt, werden
wir das ausgestalten; das werden wir dann sehen. Wir
werden dabei natürlich Regelungen, die es in anderen
Bereichen gibt, im Blick haben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701200

Frau Drobinski-Weiß, bitte.


Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1722701300

Frau Ministerin, gemeinhin sagt man: Was lange

währt, wird endlich gut. Das können wir bei diesem Ge-
setzentwurf überhaupt nicht sagen. Ein Beispiel: Sie ha-
ben die Regelstreitwerte auf 1 000 Euro festgelegt. Das
heißt, dass bei einer einmaligen Abmahnung für einen
der jungen Menschen, die ein Foto aus dem Internet he-
runtergeladen und auf ihre Homepage gestellt haben,
155 Euro fällig werden. Ich finde, das ist eine stolze
Summe. Sie können sich natürlich vorstellen, dass wir
diese Summe für viel zu hoch halten. Mich würde inte-
ressieren, wie hoch die Kosten einer auf solche Fälle
spezialisierten Anwaltskanzlei für eine solche Stan-
dardabmahnung sind. Ich könnte mir vorstellen, dass Sie
dazu Daten haben.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir haben natürlich keine Daten dazu, welche Kosten
in Anwaltsbüros entstehen. Die Anwaltsbüros müssen
selbst entscheiden, was sie investieren wollen, um
Rechtsansprüche durchzusetzen, und ob das Verhältnis
zwischen dem Aufwand und der Einnahme, die auf Ba-
sis der gesetzlich festgelegten Regelungen zur Berech-
nung von Vergütungen erzielt werden kann, stimmt.
Wenn man aber berücksichtigt, wie Streitwerte derzeit
festgesetzt werden, dass die Streitwerte in diesen Verfah-
ren häufig bei weit über 1 000 Euro liegen, dann sieht
man, dass der vorgesehene Regelstreitwert eine deutli-
che Verbesserung darstellt. Damit ändern wir übrigens
das gesamte System. Wir kommen weg von dem derzei-
tigen System, in dem 100 Euro festgeschrieben waren,
und legen einen Regelstreitwert zugrunde.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Jeder muss selbst ent-
scheiden, welchen Aufwand er betreiben will, um An-
sprüche durchzusetzen. Die Frage, ob sich das dann für
jede Tätigkeit des Anwalts rechnet oder nicht, hat uns
nicht beschäftigt. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf
eine Regelung vorsehen, die für die Verbraucherinnen
und Verbraucher nachvollziehbarer ist als diejenige, die
bisher im Gesetz verankert ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701400

Herr Höferlin, bitte.


Manuel Höferlin (FDP):
Rede ID: ID1722701500

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, die

Bundesregierung möchte ja mit dem Gesetzentwurf den
sogenannten fliegenden Gerichtsstand ein Stück weit
eindämmen oder sogar abschaffen. Es gibt durchaus Ein-
wendungen – diese wurden auch vorgetragen –, etwa,
dass Verfahrenskonzentrationen zu Spezialisierungen

geführt haben. Vielleicht können Sie kurz erklären, wel-
che Abwägungen da stattgefunden haben.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Der sogenannte fliegende Gerichtsstand ist ja in unse-
rer Rechtsordnung derzeit vorgesehen. Es geht dabei da-
rum, dass der Ort, an dem die Verletzungshandlung
wahrgenommen wird, dann auch Gerichtsstand ist und
nicht, wie es die Regelannahme in unserer Rechtsord-
nung ist, der Sitz des Beklagten. Dieser Regelannahme
liegt natürlich die Überlegung zugrunde, dass der Be-
klagte, der sich einer Forderung vor Gericht erwehren
muss, nicht so weite Wege haben soll und sein Recht
entsprechend wahrnehmen können soll. Das ist zum Bei-
spiel im Wettbewerbsrecht anders. Wir ändern das jetzt
im Wettbewerbsrecht und lassen diesen sogenannten
fliegenden Gerichtsstand nur noch zu, wenn der Be-
klagte keinen Wohnsitz in Deutschland hat; sonst soll
sein Wohnsitz als Gerichtsstand gelten.

Im Wettbewerbsrecht sind – das ist streitwertunab-
hängig – immer die Landgerichte die zuständigen Ge-
richte. Dadurch haben wir schon eine Konzentration.
Von daher sagen wir: Es gibt eine Konzentration auf Ge-
richte, die mehr mit diesen Verfahren befasst sind. Aber
wir kommen davon weg, dass sich der Kläger den Ge-
richtsstand selbst aussucht; denn je mehr das Internet
eine Rolle spielt, umso mehr könnte man sich in ganz
Deutschland einen Gerichtsstand suchen.

Damit gehen wir jetzt im Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb, also in Wettbewerbssachen, einen ersten
Schritt zur Eindämmung des Instruments des sogenann-
ten fliegenden Gerichtsstandes. Ich denke, dass die Ar-
gumente dafür sprechen, diesen Weg jetzt zu gehen und
im Sinne des Beklagten zu versuchen, für ihn eine etwas
bessere Rechtslage zu schaffen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701600

Frau Tack, bitte.


Kerstin Tack (SPD):
Rede ID: ID1722701700

Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine

Frage zu den datenschutzrechtlichen Einwilligungen. In
dem Gesetzentwurf, den Sie vor einem Jahr vorgelegt
hatten, war ja vorgesehen, dass es nicht mehr ausreicht,
nur allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die
Einwilligung zur Weitergabe von Daten vorzusehen.
Jetzt, nachdem Sie in der Koalition ein Jahr lang beraten
haben, haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem
das nicht mehr so enthalten ist. Jetzt muss man nicht
mehr aktiv sagen: Ja, ich bin damit einverstanden, dass
mit meinen Daten gearbeitet wird. Vielmehr reicht es
weiterhin aus, diese Einwilligung ausschließlich in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzusehen. Ich
würde Sie bitten, uns zu erklären, warum Sie das jetzt
aus dem Gesetzentwurf herausgenommen haben.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Ja, wir hatten ursprünglich solch eine Überlegung an-
gestellt. Aber in den intensiven Beratungen, nicht nur in
der Bundesregierung zwischen den Ressorts, sondern





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) (C)



(D)(B)


natürlich auch mit Verbänden und Experten ist deutlich
geworden, dass das Ausmaß, die Auswirkungen und die
Wirkungsbreite dieser Regelung nicht voll überschaubar
waren. Es hätte Bereiche betroffen, in denen man immer
jeweils neu hätte darüber nachdenken müssen, weil es ja
nicht begrenzt gewesen wäre. Ursprünglich war ja eine
sehr weite Regelung angedacht, die viele Bereiche be-
troffen hätte. Letztendlich hätten wir eine zu weit ge-
hende Regelung gehabt. Da wir nicht wollten, dass es zu
weit geht, haben wir diese Regelung wieder herausge-
nommen und uns auf die vier Punkte, die jetzt enthalten
sind, konzentriert.

Ich glaube, dass es richtig ist, sich losgelöst von die-
sem Gesetzgebungsvorhaben einmal mit dieser Frage,
vor allem auch mit den Auswirkungen auf alle mögli-
chen Berufe, intensiv zu befassen und eine konkretere
Einzelregelung hierfür zu finden. Deshalb haben wir es
hier wieder herausgenommen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701800

Herr von Notz, bitte.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Frau Ministerin, ich nehme noch einmal Bezug auf
die Höhe des Streitwertes. Wir sind uns in der Bestre-
bung – zumindest verbal, glaube ich – einig, die Zahl der
Abmahnungen wesentlich einzudämmen. Die Verbrau-
cherschutzzentralen sagen, dass es in den letzten Jahren
4,3 Millionen Abmahnungen gegeben hat. Es stellt sich
also die Frage, wie man sie effektiv eindämmen kann.

Sie haben den Streitwert jetzt nicht bei 500 Euro, son-
dern bei 1 000 Euro gedeckelt. Ursprünglich hatten Sie
gesagt, dass Sie den sogenannten fliegenden Gerichts-
stand vollständig abschaffen wollen. Das haben Sie ge-
rade relativiert und verbrämt dargestellt, dass selbst der
sogenannte fliegende Gerichtsstand nicht abgeschafft
wird.

Warum sind Sie nicht an das eigentliche Problem, den
Drittauskunftsanspruch für nichtgeschäftlichen Verkehr,
herangegangen? In dem ursprünglichen Gesetzentwurf,
auf den heute mehrfach Bezug genommen wurde, war
nicht eigentlich vorgesehen gewesen, dass Menschen,
die nicht geschäftsmäßig im Netz unterwegs sind, über-
haupt in der Form abgemahnt werden können und man
an deren Daten über die Provider so einfach herankom-
men kann. Warum haben Sie nicht den effektivsten Weg
gewählt und den Drittauskunftsanspruch gestrichen, da-
mit nur diejenigen verfolgt werden können, die ein Ge-
schäft betreiben bzw. mit Rechteverletzung Geld verdie-
nen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Der Auskunftsanspruch hinsichtlich des Rechteverlet-
zers, was Dritte anbelangt, ist in § 101 Abs. 2 Urheber-
rechtsgesetz geregelt. Sie wissen, dass das eine generelle
Vorgabe ist, die sich aus europäischer Gesetzgebung er-
gibt. Wir haben uns schon in der letzten Legislatur-
periode, als die Gesetzesänderung zu §§ 97 a und 101

verabschiedet wurde, sehr intensiv über dieses neue
Institut des Anspruchs gegen Dritte unterhalten. Das ist
damals ins Gesetz aufgenommen worden.

Inzwischen gibt es zum § 101 auch höchstrichterliche
Rechtsprechung. Wir werden uns den § 101 einmal ins-
gesamt – immer mit Blick darauf, was europarechtlich
überhaupt geht – anschauen. Es gibt dazu sehr viele For-
derungen, auch solche in der Richtung, wie Sie sie auf-
stellen. Es gibt aber auch Forderungen, die in eine ganz
andere Richtung gehen, nämlich den Auskunftsanspruch
noch viel, viel weiter zu fassen, als es derzeit der Fall ist.

Sie haben in Ihrem Entwurf die Begriffe „geschäft-
lich“ und „gewerblich“ verwendet sowie die Anforde-
rungen genannt. Das ist auch im Hinblick auf die euro-
päische Vorgabe, um es vorsichtig zu sagen, nicht
unproblematisch. Deshalb haben wir bewusst den § 101
– mit ihm verbinden sich sehr viele Punkte und Forde-
rungen in die eine wie in die andere Richtung – nicht ge-
ändert, sondern das System in Richtung auf eine Streit-
wertregelung umgestellt. Damit haben wir – so sehen
wir das – eine deutlich bessere Chance, Abmahnüber-
treibungen oder „Abzocke“ einzudämmen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722701900

Frau Lay, bitte.


Caren Lay (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722702000

Ich möchte gerne noch einmal auf die Frage der Be-

grenzung der Inkassogebühren zu sprechen kommen.
Das ist ein Thema, welches die Öffentlichkeit bewegt;
denn es kommen immer noch Pressemeldungen, dass
eine 87-Jährige wegen 5 Cent nicht bezahlten Geldes
später Inkassogebühren in Höhe von 35 Euro zahlen
muss. Genau deshalb haben wir als Linke in unserem
Antrag gefordert, eine Begrenzung der Inkassogebühren
in der Form vorzunehmen, dass sie sich an der Hauptfor-
derung zu orientieren haben. Deswegen verstehe ich,
ehrlich gesagt, nicht, warum das nicht im Gesetz gere-
gelt werden soll, sondern nur in einer Verordnung. Viel-
leicht können Sie mir das erklären.

Können Sie mir außerdem erklären, warum es statt ei-
ner Orientierung an der Hauptforderung eine Gebühren-
pauschale geben soll? Mit einer Orientierung an der
Hauptforderung könnten diese Fantasiegebühren endlich
einmal begrenzt werden.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir wollen die Inkassoregelsätze in einer Verordnung
– ich glaube, da sind sie auch richtig aufgehoben – auf-
wandsbezogen und unter Berücksichtigung angemesse-
ner Gewinnanteile festlegen. Ich denke, es ist richtig,
diese Kriterien dort zugrunde zu legen. Wir wollen eine
realistische Kostenerstattungsregelung und nicht, dass
über Gebühr Forderungen gegenüber demjenigen erho-
ben werden, der eine Hauptforderung zu begleichen hat.
Damit wirken wir auch der heute bestehenden uneinheit-
lichen Praxis entgegen. Ich denke, es ist richtig, diese
Einzelheiten – da kann man nicht nur einen Satz oder ei-
nen Betrag hineinschreiben – in einer Verordnung ent-
sprechend zu regeln.






(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722702100

Herr Kelber, bitte.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1722702200

Frau Ministerin, Sie hatten auf die Frage der Kollegin

Crone hin geäußert, es sei den Verbraucherschutzverbän-
den fast ausschließlich um die schriftliche Bestätigung
von Gewinnspielverträgen gegangen. Ich darf das kurz
korrigieren. In der Stellungnahme vom Verbraucherzen-
trale Bundesverband zu Ihrem Entwurf heißt es wörtlich:

Das Erfordernis der Bestätigung muss generell gel-
ten, nicht nur für Gewinnspieldienste.

Ich möchte auf den Kern zurückkommen. Pro Jahr
werden Zehntausende, vielleicht sogar Hunderttausende
von Familien von spezialisierten Abmahnanwälten we-
gen kleiner, oft unabsichtlicher Urheberrechtsverstöße
– oft geht es um ein Bild, das verwendet wird – mit
Abmahnungen überzogen. Da Sie der Kollegin
Drobinski-Weiß geantwortet haben, dass Sie nicht wis-
sen, wie hoch die Kosten sind, die einer spezialisierten
Abmahnkanzlei, die ja hochautomatisiert arbeitet, ent-
stehen, frage ich Sie: Können Sie ausschließen, dass eine
Verringerung der Gewinne mit einer Erhöhung der Zahl
der Fälle einhergeht? Wie können Sie ausschließen, dass
die von Ihnen geplante Ausnahmeregelung, nach der un-
ter bestimmten Umständen doch mehr Geld verlangt
werden kann, massenhaft Verwendung finden wird?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Zunächst einmal habe ich nicht gesagt, dass die Ver-
braucherverbände gefordert haben, nur bei Gewinnspiel-
diensteverträgen eine Bestätigungsregelung vorzusehen,
sondern ich habe darauf hingewiesen, dass uns gerade
dieser Fall immer wieder geschildert wurde. Unser Vor-
schlag zur Bestätigungsregelung liegt übrigens ganz auf
der Linie, die die damalige Bundesregierung in der letz-
ten Legislaturperiode entwickelt hat.

Mit einem Regelstreitwert von 1 000 Euro, der nach
den geltenden Regelsätzen Anwaltsgebühren in Höhe
von 155,30 Euro verursacht – wenn das 2. Kostenrechts-
modernisierungsgesetz in Kraft ist, werden es 139 Euro
und ein paar Cent sein –, werden wir den Sachverhalten,
die Sie geschildert haben, gerecht. Unseren Überlegun-
gen lag zugrunde, dass gerade junge Menschen, aber
auch ältere, die sich keine Gedanken machen und ein-
fach ein oder zwei Titel herunterladen, erhebliche
Schwierigkeiten bekommen können. Sie sehen sich nicht
nur mit einem Anspruch auf Beseitigung und Unterlas-
sung konfrontiert, sondern auch mit finanziellen Forde-
rungen, vor allem in Form von Anwaltsgebühren. Ich
denke, gerade diesem Problem werden wir mit der ge-
planten Regelung entgegentreten.

Im Vorfeld ist immer wieder kritisiert worden, dass
wir an dieses Thema überhaupt herangehen. Man hatte
sich ja mit dem geltenden § 97 a des Urheberrechtsgeset-
zes, mit dem man das Ziel verfolgt hat, hier für eine Ein-
dämmung zu sorgen, gut eingerichtet; damit war man al-
lerdings nicht auf der Erfolgsspur. Ich denke, mit der
vorgesehenen Umstellung wird uns das gelingen. Wir

können zwar nicht hellsehen und wissen nicht, wie sich
die Akteure verhalten werden. Aber ganz eindeutig
beseitigen wir die Anreize, hier entsprechend tätig zu
werden.

Natürlich gibt es auch sehr umfangreiche, schwerwie-
gende Urheberrechtsverletzungen. Dazu kann es schon
dadurch kommen, dass man einen Film ins Internet
stellt, bevor er in einer Premiere gezeigt worden ist; ich
glaube, jeder weiß, dass das nicht erlaubt ist. Es ist rich-
tig, für einen solchen Einzelfall – es wird vielleicht nur
ein einziger Fall sein – eine Öffnungsklausel zur Verfü-
gung zu haben, die es ermöglicht, einen höheren Betrag
zu fordern. Aber ich denke, die Masse der Fälle wird
durch die geplante Regelung erfasst.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722702300

Es gibt noch drei Fragen, die ich von der Zeit her

noch zulassen kann. – Zunächst Herr Schweickert, bitte.


Dr. Erik Schweickert (FDP):
Rede ID: ID1722702400

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Frau Ministerin, uns

liegt der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Ge-
schäftspraktiken vor. Es gibt zwar unseriöse Inkasso-
firmen, aber es gibt auch sehr viele seriöse Inkassofir-
men, die außergerichtlich Forderungen für Unternehmen
oder Handwerksbetriebe eintreiben; das tun sie übrigens
für beide Seiten sehr kostengünstig. Meine Frage an Sie
lautet: Wird es seriösen Inkassofirmen in Zukunft wei-
terhin möglich sein, Forderungen kostengünstig außer-
gerichtlich beizutreiben, oder wird dann besonders viel
Bürokratie anfallen?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir haben Informations- und Darlegungspflichten
vorgesehen. Die allermeisten Firmen, die das Inkassoge-
schäft seriös betreiben – es ist ein legales und legitimes
Anliegen, das zu machen –, geben in ihren Forderungs-
schreiben schon heute die Informationen bekannt, die
wir auch im Gesetz verlangen. Aber es gibt eben auch
Fälle, in denen ein Verbraucher ein Schreiben bekommt,
in dem die Hauptforderung nicht beziffert ist, in dem
nicht genannt ist, wer der Inhaber der Forderung ist, von
wann sie ist oder auf welchen Sachverhalt sie zurück-
zuführen ist. Wir wollen verlangen – auch im Interesse
der Nachprüfbarkeit durch den Verbraucher, also durch
denjenigen, der Geld bezahlen soll –, dass diese Infor-
mationen in einem Forderungsschreiben kundgetan wer-
den. Dadurch wird Inkassofirmen, die Massenschreiben
herausschicken, natürlich ein Stück weit das Geschäft
erschwert bzw. vermasselt. Das ist ja auch unsere
Absicht. Für die Unternehmen, die seriös arbeiten – das
ist die überwältigende Mehrheit –, sind diese Anforde-
rungen ja kein Problem.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722702500

Jetzt kommt Frau Drobinski-Weiß, und weil wir keine

sehr volle Fragestunde haben, würde ich noch Herrn
Thomae, Herrn Kelber und Frau Lay zulassen und dann
übergehen in die Fragestunde. – Frau Drobinski-Weiß.






(A) (C)



(D)(B)



Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1722702600

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, mir

ist nicht ganz klar, warum die Deckelung der Abmahn-
gebühren beispielsweise für kleine Selbstständige nicht
gelten soll; da hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Meinen Sie Urheberrechts- oder Wettbewerbsabmah-
nungen?


(Elvira Drobinski-Weiß [SPD]: Urheberrecht!)


– Urheberrecht. – Wir befassen uns hier – und das ist
auch richtig – ausschließlich mit den privaten Nutzern,
dem Einzelnen, der natürlichen Person, die wegen
Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen abgemahnt
wird. Gerade private Nutzer geraten häufig in solche
Situationen; denn sie befassen sich nicht mit dem Urhe-
berrecht, sie kennen es nicht.

Ein Gewerbetreibender muss sich mit diesen Dingen
befassen, er muss mit den normalen Regelungen umge-
hen können. Dazu gehört, sich zu erkundigen, wo das
Urheberrecht zu beachten ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722702700

Herr Thomae.


Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1722702800

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Minister, eine

Frage zum Inkassoteil des Gesetzes, und zwar zum
Kapitel Aufsicht über die Inkassounternehmen. Wäre es,
um bei den Inkassounternehmen die Spreu vom Weizen
zu trennen, nicht ein Ansatz, die Aufsicht effektiver zu
gestalten und sie vielleicht bei den Landgerichten zu
konzentrieren?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Wir haben uns bei den Aufsichtsregelungen an die
derzeitige Verteilung Bund/Länder gehalten. Es obliegt
den Ländern, das festzulegen. Wir wissen aus anderen
Gesetzgebungsvorhaben aus ganz anderem Zusammen-
hang: Wenn wir versuchen, den Ländern nähere Vorga-
ben zu machen, stößt das in den allermeisten Fällen nicht
auf breite Zustimmung. – Von daher belassen wir diesen
Punkt in der Kompetenz der Länder und ändern das ma-
terielle Recht, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem
Widerruf einer Registrierung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722702900

Herr Kelber.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1722703000

Frau Ministerin, ich würde gern noch einmal auf diese

Ausnahmeregelung zurückkommen, die Regelung, wann
die Begrenzung nicht gültig ist. Ich befürchte, dass diese
Ausnahmeregelung wieder zum Schlupfloch für die spe-
zialisierten, industriell arbeitenden Abmahnkanzleien
wird.

Sie haben ein Beispiel dafür genannt, wo Sie die Aus-
nahmeregelung für notwendig halten. Wäre bei diesem
Beispiel tatsächlich eine Aufweichung notwendig? Beim
Inverkehrbringen eines noch nicht im Kino gezeigten
oder auf DVD veröffentlichten Films ist doch nicht die
Abmahngebühr das Entscheidende, sondern die Höhe
der zivilen Entschädigungszahlung. Warum soll ein
Rechtsanwalt dafür eine beliebig höhere Gebühr von ei-
ner Familie zum Beispiel eintreiben können?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Dieser Regelstreitwert bezieht sich nicht auf Scha-
densersatzforderungen, sondern auf Unterlassungs- und
Beseitigungsansprüche.

Im Zusammenhang mit der Begrenzung von Entwick-
lungen, die wir zu Recht übereinstimmend kritisieren,
wäre es, denke ich, nicht der richtige Maßstab, so vorzu-
gehen. Deswegen beschränken wir es darauf.


(Ulrich Kelber [SPD]: Deswegen auch die Frage!)


Die Schadensersatzforderungen bleiben; sie werden
nicht eingeschränkt. Niemand denkt daran, zu sagen: „Es
gibt nie einen höheren Schadensersatz als …“ oder „Man
macht einen Regelschadensersatz“. Das ist unserem
Recht in dieser Form nicht bekannt. Wenn man da heran-
gehen wollte, müsste man sich das gesamte Schadenser-
satzrecht vornehmen. Ich würde einmal sagen, das ist ein
Reformvorhaben für mindestens eine, wenn nicht mehr
Legislaturperioden.


(Ulrich Kelber [SPD]: Das war aber nicht die Frage!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722703100

Frau Lay.


Caren Lay (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722703200

Vielen Dank. – Frau Ministerin, ich möchte auch

noch einmal auf urheberrechtliche Massenabmahnungen
und die Ausnahmeregelungen, die hier vorgesehen sind,
zu sprechen kommen. Diese Ausnahmeregelungen sind
nicht zuletzt der Grund dafür, dass die Verbraucherzen-
tralen sagen: Dieser Gesetzentwurf bringt eine Ver-
schlechterung gegenüber der bisherigen Regelung, näm-
lich wenn formuliert wird, dass von dem Regelstreitwert
von 1 000 Euro dann eine Ausnahme gemacht werden
kann, wenn er nach den besonderen Umständen des
Einzelfalls unbillig ist. Die Verbraucherzentralen be-
fürchten, dass der schützende Gebührendeckel dadurch
aufgeweicht wird, und fordern eine Streichung dieser
Ausnahmeregelung. Wie sehen Sie das?

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
ministerin der Justiz:

Der Streitwert kann genauso nach unten gehen – bei
Forderungen, die so gering sind, dass der Regelstreitwert
von 1 000 Euro zu hoch ist –; auch das wird mit dieser
Möglichkeit eröffnet. Gegenüber der jetzigen Regelung
ist diese Änderung der Systematik in jedem Fall eine





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) (C)



(D)(B)


deutliche Verbesserung, weil die bisherige Begrenzung
überhaupt nicht gegriffen hat. Dass manche mehr wollen
und darüber hinausgehen wollen, ist in der politischen
Diskussion normal. Ich denke aber, wir legen hier wirk-
lich ein in sich sehr überzeugendes Verbraucherschutz-
paket vor.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722703300

Damit sind wir am Ende der Befragung der Bundes-

regierung zur heutigen Kabinettssitzung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksache 17/12647 –

Ich rufe die mündlichen Fragen auf Drucksache
17/12647 in der üblichen Reihenfolge auf.

Die Fragen 1 und 2 der Kollegin Dr. Tackmann, die
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz be-
treffen, werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Verteidigung. Zur Beantwortung
steht der Parlamentarische Staatssekretär Christian
Schmidt bereit.

Ich rufe die Frage 3 der Kollegin Inge Höger auf:
Ist das Bundesministerium der Verteidigung bzw. die Bun-


(zum Beispiel durch Forschungskooperationen)

tion“ von Cassidian, der Rüstungssparte der Firma EADS,
beteiligt, und, wenn ja, in welcher Weise unterstützt sie die im
Rahmen dieses Projekts geplante Erstellung eines UAV-
Demonstrators und damit die Entwicklung einer Kampf-
drohne?

Herr Schmidt, bitte.

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1722703400


Frau Präsidentin! Frau Kollegin Höger, Ihre Frage
beantworte ich wie folgt: Das Bundesministerium der
Verteidigung ist an dem Technologiedemonstrator
SAGITTA der Firma Cassidian ausschließlich indirekt
beteiligt, also nicht direkt. Die Universität der Bundes-
wehr München hat in Bezug auf dieses Projekt einen
Drittmittelauftrag der Firma Cassidian eingeworben.
Eine darüber hinausgehende Beteiligung der Bundes-
wehr findet nicht statt.

Mit dem Technologiedemonstrator sollen anhand
eines Nurflügelkonzeptes innovative Antriebs- und
Flugsteuerungskonzepte untersucht werden. Schon aus
dem Begriff SAGITTA – lateinisch für Pfeil – ergibt sich
ja, dass hier gerade dieses Spezifikum eines Nurflügel-
konzeptes untersucht werden soll.

Darüber hinaus soll der wissenschaftliche Nachwuchs
an die Projektarbeit herangeführt und gefördert werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722703500

Frau Höger, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722703600

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt,

das Bundesministerium für Verteidigung gibt keine Gel-
der für die Forschung in Bezug auf dieses Projekt. Gibt
es Forschungsgelder aus dem Forschungsministerium?
Wenn es so ist: Wie sieht es mit Zivilklauseln an Univer-
sitäten aus – ich weiß nicht, ob die TU München eine
Zivilklausel hat –, wenn für ein militärisches Projekt
geforscht wird?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1722703700


Frau Kollegin, bezüglich Ihrer Frage zu den Drittmit-
teln kann ich jetzt nur im Hinblick auf die Universität
der Bundeswehr München berichten. Die Frage, ob
andere Universitäten außerhalb der Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Verteidigung oder andere
Forschungseinrichtungen hierfür auch Drittmittel einge-
worben haben, kann ich Ihnen nicht beantworten. Die
Antwort auf diese Frage müsste ich, soweit sie die Bun-
desregierung betrifft, nachreichen.

Die Leistungen, die die Universität der Bundeswehr
München mit den Drittmitteln in diesem Projekt
erbringt, umfassen die Untersuchung von neuartigen
Flugführungs- und Missionsmanagementkonzepten und
beziehen sich auf die Schnittstelle Mensch/Maschine in
der Bodenkontrollstation zur intelligenten Führung, auf
die Missionssensorik und auf den Missionscomputer.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722703800

Frau Höger, Sie haben eine zweite Nachfrage. Bitte

sehr.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722703900

Herr Schmidt, wir haben hier ja schon eine Aktuelle

Stunde zur eventuellen Anschaffung von Kampfdrohnen
durch die Bundeswehr gehabt. Ist bei dieser Forschung
an Tarnkappendrohnen die Priorisierung vorweggenom-
men, dass man diese Drohnen später anschaffen möchte?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1722704000


Das kann ich ausschließen. Eine Priorisierung im
Sinne einer Beschaffung oder einer Beteiligung an ei-
nem entsprechenden Projekt für UAV, dem englischen
Begriff für unbemanntes Fluggerät – Unmanned Aerial
Vehicle –, und einer entsprechenden Nutzung in einem
nationalen oder perspektivisch wohl eher europäischen
Projekt ist damit nicht verbunden. Das bewegt sich hier
im Rahmen der allgemeinen Forschung und Forschungs-
unterstützung – natürlich auch in Bezug auf die Wehr-
technik –, die die Universität der Bundeswehr München
unterstützt. Eine Auswahl oder Entscheidung ist hiermit
nicht verbunden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704100

Die Frage 4 der Kollegin Katja Keul wird schriftlich

beantwortet.

Damit sind wir beim Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) (C)



(D)(B)


Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatsse-
kretär Dr. Hermann Kues zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 5 der Kollegin Ekin Deligöz auf:
Haben Erkenntnisse aus der von der Bundesregierung ver-

anlassten Evaluation der Familienleistungen zu der öffentlich
erklärten Absicht beigetragen, ein Familiensplitting einzufüh-
ren, und, wenn ja, welche Untersuchungsergebnisse genau
wurden hierzu herangezogen?

Herr Staatssekretär.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722704200


Die Frage, inwieweit in der politischen Debatte über
Familiensplitting die Evaluation der Familienleistungen
eine Rolle spielt, kann ich so beantworten, dass sie keine
Rolle spielt. Die Debatte über Familiensplitting, die ge-
genwärtig geführt wird, ist eine politische Debatte da-
rüber, wie man künftig Familienleistungen meint gestal-
ten zu sollen. Bei der Gesamtevaluation dieses Projektes,
das vom Familienministerium und vom Finanzministe-
rium in Auftrag gegeben worden ist, spielt das keine
Rolle.

Sie kennen, Frau Deligöz, die elf Module, die fertig-
gestellt und zu einem großen Teil schon veröffentlicht
worden sind. Das sind Versuche, Sachzusammenhänge
herzustellen. Das ist, wenn Sie so wollen, ein umfängli-
ches, letztlich wissenschaftlich abgesichertes Projekt.
Aber dabei spielt die aktuelle Diskussion über Familien-
splitting keine Rolle.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704300

Frau Deligöz, eine Nachfrage? – Bitte schön.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704400

Herr Staatssekretär, trifft es zu, dass in Ihrem Hause

derzeit ein Modell des Familiensplittings überprüft
wird?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722704500


Das trifft nicht zu. Es gibt in unserem Hause natürlich
Diskussionen, in denen man versucht, die politische De-
batte, die in der Öffentlichkeit geführt wird, dahin ge-
hend zu überprüfen, wie man damit umzugehen hat und
mit welchen Zahlengerüsten diese Modelle verbunden
sein könnten. Es gibt aber kein Konzept in irgendeiner
Form. So weit ist die Debatte bislang nicht gediehen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704600

Eine zweite Nachfrage? – Bitte schön.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704700

Danke. – Das heißt, in dieser Wahlperiode werden wir

mit der Einbringung eines solchen Modells nicht mehr
rechnen können?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722704800


Das kann ich allein nicht beantworten. Das wird letzt-
lich von der Koalition entschieden. Ich gehe nicht davon
aus.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722704900

Eine Nachfrage von Frau Dörner.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705000

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Ihre Antwort ver-

wundert ein bisschen vor dem Hintergrund, dass wir den
Medien entnehmen durften, dass Frau Dr. Schröder und
auch Frau von der Leyen noch vor der Sommerpause mit
dem Finanzminister über konkrete Modelle ins Gespräch
kommen wollen.

Meine Frage lautet, ob Sie uns etwas zu den finanziel-
len Planungen sagen können. Was würde ein Familien-
splitting eventuell kosten? Wie würde sich das beispiels-
weise auf Familien mit einem, zwei oder drei Kindern
auswirken? Inwiefern würden sie gegenüber dem heuti-
gen Modell überhaupt profitieren?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722705100


Ich kann Ihnen dazu nichts sagen, weil es zunächst
einmal grundsätzliche Debatten gibt. Die Kosten hängen
von den Rahmenbedingungen eines möglichen Modells
ab. Dazu kann man sich erst dann einlassen, wenn man
einmal verschiedene Varianten durchgerechnet hat. Dass
die entsprechenden Überlegungen – diese hat es immer
schon gegeben – wieder intensiver geworden sind, ist,
glaube ich, nachvollziehbar. Es wäre völlig unangemes-
sen, zum jetzigen Zeitpunkt einzelne Zahlen zu nennen,
zumal mir auch keine Zahlen vorliegen.

Was ehe- und familienbezogene Leistungen angeht
und was der Staat für diesen großen Komplex aufwen-
det, das wissen Sie. Es gibt in den verschiedenen Par-
teien unterschiedliche Überlegungen, wie man mit die-
sen Leistungen umgehen soll. Das ist bis jetzt nicht so
konkret, dass man da Zahlen nennen könnte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705200

Damit sind wir bei Frage 6, wiederum von der Kolle-

gin Ekin Deligöz:
Warum agiert die Bundesregierung gegen gesetzliche

Quoten und die entsprechende EU-Richtlinie, obwohl Einig-
keit darüber besteht, dass mehr Frauen in Aufsichtsräten ge-
braucht werden, und Erfahrungen der europäischen Nachbarn
zeigen, dass Quotengesetze diesen Prozess beschleunigen?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722705300


Frau Kollegin Deligöz, es geht nicht nur um die Ein-
führung einer Frauenquote, sondern es geht um eine EU-
Richtlinie, die von der EU-Kommission zur Diskussion
gestellt worden ist. Dabei hat die Bundesregierung Posi-





Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues


(A) (C)



(D)(B)


tion bezogen. Sie hat gesagt, dass man über die rechtli-
che Basis reden muss, weil die entsprechenden Regelun-
gen jedes Mitgliedsland betreffen können. Die EU-
Kommission ist dafür nicht zuständig, und zwar auch
deshalb nicht, weil die Ausgangssituation in den Län-
dern völlig unterschiedlich ist.

In Bezug auf eine starre Quote sagen wir: Das wird
der völlig unterschiedlichen Situation in den einzelnen
Wirtschaftsbereichen nicht gerecht. – Das ist der Grund,
weshalb sich die Bundesregierung gegen diese EU-
Richtlinie ausgesprochen hat.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705400

Frau Deligöz, eine Nachfrage? – Bitte schön.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705500
Hat sich

die Bundesregierung gegen die Quote geäußert oder ge-
gen das Verfahren, dass die EU eine Regelung machen
will?

Dr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722705600


Die Bundesregierung hat sich gegen das Verfahren
geäußert. Sie hat rechtliche Bedenken in Bezug darauf,
dass die EU dafür überhaupt zuständig ist, geäußert und
den Subsidiaritätsgesichtspunkt betont, indem sie sagt:
Das ist Aufgabe der einzelnen Länder.

Sie wissen aber auch, dass es inhaltliche Positionen
innerhalb der Bundesregierung gibt. Dort gibt es Beden-
ken gegen eine starre Quote.

Aber das ist hier nicht Gegenstand gewesen. Es ging
darum, ob die Länder dieser EU-Richtlinie zustimmen.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722705700

Frau Deligöz, Sie haben eine zweite Nachfrage? –

Bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705800

Wenn ich das richtig verstehe, haben Sie erst einmal

gegen das Verfahren gestimmt und noch nicht per se ge-
gen eine wie auch immer geartete Quote. Gestern hat die
Ministerin wieder für die Flexi-Quote als das favorisierte
Modell argumentiert. Können wir demnach davon aus-
gehen, dass das Engagement des Ministeriums und der
Frau Ministerin in Form eines konkreten Vorschlags ir-
gendwann einmal auch den Bundestag erreicht?

Dr
Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722705900


Davon können Sie ausgehen. Sie sind lange genug da-
bei und wissen, dass es in den letzten Legislaturperioden
schon viele Bundesregierungen gegeben hat, die sich mit
dieser Frage beschäftigt haben. Bislang hat es keine ge-
setzliche Regelung gegeben. Sie ist auch sehr kompli-
ziert, unter anderem aus Gründen, die ich eben genannt
habe. Aber irgendwann wird es sicherlich eine Regelung

geben, mit der auch Antworten auf die Fragen gegeben
werden, die in diesem Zusammenhang gestellt werden.


Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1722706000

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-

ministeriums für Gesundheit.

Die Frage 7 der Kollegin Dr. Martina Bunge wird
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatsse-
kretär Jan Mücke zur Verfügung.

Die Fragen 8 und 9 des Kollegen Gustav Herzog wer-
den schriftlich beantwortet.

Wir kommen zu Frage 10 der Kollegin Dr. Valerie
Wilms:

Aus welchen Gründen wurden am 6. März 2013 die
Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel gesperrt,
obwohl die Mittel zur Sanierung der Schleusen seit Anfang
2012 zur Verfügung stehen und der symbolische Spatenstich
mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, Dr. Peter Ramsauer, bereits am 17. April 2012 erfolgte

(vergleiche Hamburger Abendblatt vom 7. März 2013), und

ab wann kann der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, den reibungslosen Verkehr
auf dem Nord-Ostsee-Kanal wieder garantieren?

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706100


Frau Präsidentin! Frau Dr. Wilms, die Antwort auf
Ihre Frage lautet: Der gleichzeitige Ausfall beider großer
Schleusenkammern am Nord-Ostsee-Kanal in Brunsbüt-
tel über mehrere Tage ist bedauerlich. Die aktuellen
Sperrungen sind allerdings unvermeidlich, um gravie-
rende Schäden an den Antrieben der Schleusentore zu
vermeiden, die zu einem wesentlich längeren Ausfall der
Kammern führen würden.

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel arbeitet
mit aller Kraft an der Beseitigung der Schäden. Als Ers-
tes wird schnellstmöglich eine große Kammer durch ei-
nen Torwechsel wieder funktionsfähig gemacht. Mit
einer Wiederinbetriebnahme einer der großen Schleusen-
kammern ist voraussichtlich Ende der zwölften Kalen-
derwoche zu rechnen.

Die von Ihnen angesprochenen Mittel zur Sanierung
der Brunsbütteler Schleusen aus dem Haushalt 2012
betreffen das Infrastrukturbeschleunigungsprogramm I,
mit dem es gelang, zusätzliche Mittel in Höhe von insge-
samt 300 Millionen Euro ausschließlich für den Bau der
fünften Schleusenkammer am Nord-Ostsee-Kanal in
Brunsbüttel bereitzustellen.

Der vorlaufende Neubau einer dritten großen
Schleuse, also dieser fünften Kammer, in Brunsbüttel ist
die Voraussetzung, um bei der anschließend geplanten
erforderlichen mehrjährigen Grundinstandsetzung der
vorhandenen rund 100 Jahre alten großen Schleusen er-
hebliche Einschränkungen für den Schiffsverkehr zu
vermeiden.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


Die Notwendigkeit einer Sanierung der beiden vor-
handenen großen Kammern nach der Fertigstellung der
fünften Kammer ist unstrittig. Bis dahin werden die vor-
handenen Schleusen betriebsbereit gehalten, was plan-
mäßige Sperrungen für Wartungen und Instandsetzung
einzelner Kammern mit einschließt. Wegen des Alters
der Anlagen und der Anfälligkeit der veralteten Technik,
insbesondere der Laufapparatur der Schleusentore, kann
dabei ein zeitweiliger gleichzeitiger Ausfall beider gro-
ßer Kammern nicht definitiv ausgeschlossen werden.

Kurzfristig notwendige Reparaturarbeiten zum Erhalt
der Leistungsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals und sei-
ner Schleusenanlagen haben grundsätzlich absolute Prio-
rität, und sie werden von den verantwortlichen Wasser-
und Schifffahrtsämtern Brunsbüttel und Kiel schnellst-
möglich und unter Minimierung der Beeinträchtigung
der Schifffahrt durchgeführt.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722706200

Frau Wilms, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706300

Danke, Herr Staatssekretär Mücke. Das war eine er-

staunlich ausführliche Antwort. Vielen Dank dafür.

Ich habe eine Nachfrage zu der gesamten Situation,
die wir dort haben. Die Tore rutschen auf Holzkufen he-
rum, die die kaiserlichen Ingenieure vorgesehen haben,
wobei abzusehen war, dass das Holz irgendwann ver-
schlissen ist. Inwieweit ist dies auf den Investitionsstau
bzw. die jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur
des Nord-Ostsee-Kanals zurückzuführen? In den 80er-
Jahren sind die Schleusen in Kiel gemacht worden. Aber
danach ist am Kanal nichts mehr gemacht worden. In-
wieweit ist die ganze Situation auf einen Investitionsstau
zurückzuführen?

J
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706400


Dass die Verkehrsinfrastruktur generell unter großem
finanziellen Druck steht, ist keine Überraschung. Ich
gebe Ihnen recht, dass hier einige Bundesregierungen
vor uns – Sie werden sicherlich zugeben, dass eine
Schleusenreparatur nicht aus Gründen vorgenommen
werden muss, die in den letzten drei Jahren entstanden
sind, sondern aus Gründen, die schon älteren Datums
sind, um es sehr freundlich auszudrücken – die zu ge-
ringe Mittelausstattung zu verantworten haben; das ist
evident.

Ich will dennoch darauf hinweisen, dass wir die Repa-
raturen an den beiden großen Kammern in Brunsbüttel
schon länger vornehmen. Sie konnten bedauerlicher-
weise 2012 nicht vollständig abgeschlossen werden. So
hat es beispielsweise bei der Ertüchtigung der kanalseiti-
gen Torbahn der großen Südkammer aufgrund der
schwierigen Untergrundverhältnisse einige Verzögerun-
gen gegeben. Das alles ist sehr zeitaufwendig. Hinzu
kommt, dass die schon im Jahr 2012 angelaufenen Un-
terwasserbetonierarbeiten nun wegen der zu niedrigen
Wassertemperaturen – wie Sie sehen, ist der Winter zu-

rückgekehrt, und das verzögert auch diese Reparaturar-
beiten – unterbrochen werden mussten.

In der Zwischenzeit wurde aber die Südkammer wie-
der provisorisch auf Holzkufen in Betrieb genommen.
Es ist unser Ziel, die Schleuse in Brunsbüttel möglichst
schnell wieder für den Alltagsbetrieb nutzbar zu ma-
chen. Wir stimmen sicher darin überein, dass wir mit
dem Bau der fünften Kammer so schnell wie möglich
beginnen müssen bzw. die laufenden Arbeiten fortsetzen
müssen, damit eine Grundinstandsetzung der vorhande-
nen Kammern in Brunsbüttel stattfinden kann, wenn die
neue Kammer in Betrieb gegangen ist.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722706500

Frau Wilms, Sie haben eine weitere Nachfrage.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706600

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist sehr schön, zu

hören, dass Sie möglichst schnell mit der fünften
Kammer weitermachen wollen. Nichtsdestotrotz ist un-
klar, inwieweit die Ausschreibungen nun in Gang gesetzt
werden. Deshalb lautet meine ergänzende Frage: Wie
vereinbart die Leitung des Hauses, also Ihres Ministe-
riums, des BMVBS, dass einerseits eine Mitgliedschaft
im neu gegründeten Arbeitskreis „Aktionsbündnis Nord-
Ostsee-Kanal“ – wenn man nicht weiter weiß, gründet
man einen Arbeitskreis – angekündigt wird und dass an-
dererseits die für eine Instandhaltung notwendigen Mit-
tel nicht aufgebracht werden? Das zeigt sich gerade an
der Ausschreibung für die fünfte Schleusenkammer, die
noch immer nicht vorgenommen wurde. Diese europa-
weite Ausschreibung scheint in Ihrem Haus liegen ge-
blieben zu sein und ist noch nicht an diejenigen gegan-
gen, die sie wirklich brauchen.

J
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706700


Frau Kollegin, da möchte ich Ihnen ausdrücklich wi-
dersprechen. Ich schätze Sie sehr, wie Sie wissen, aber in
diesem Fall sind Sie, glaube ich, falsch informiert. Die
Verzögerung der Ausschreibung liegt ausschließlich an
einem Vergabenachprüfungsverfahren. Aufgrund dieses
Verfahrens vor der Vergabekammer bei der Teilmaß-
nahme „Verlängerung der Mole 2“, in dem die Vergabe-
entscheidung der Verwaltung bestätigt wurde, konnten
die für 2012 vorgesehenen Mittel nicht abfließen. Die
Ausschreibung hat sich deshalb seit der Planung vom
Frühjahr 2012 um mehrere Monate verzögert. Die Aus-
schreibungsunterlagen für die Vergabe der Hauptbau-
maßnahmen des Schleusenbaus in Brunsbüttel sind jetzt
fertiggestellt. Sie können also davon ausgehen, dass es
hier in Kürze weitergeht.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722706800

Vielen Dank.

Wir kommen nun zu Frage 11, ebenfalls von der Kol-
legin Dr. Valerie Wilms:

Warum hat die Bundesregierung sich für den mindestens
2 Milliarden Euro teureren Weiterbau von Stuttgart 21 ausge-
sprochen, wenn damit nach Aussage von Bundesverkehrs-
minister Dr. Peter Ramsauer gegenüber der Bild-Zeitung vom
7. März 2013 das Risiko von Fahrpreiserhöhungen verbunden





Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


(A) (C)



(D)(B)


ist, und inwiefern kann die Bundesregierung die Rechnung
von Professor Christian Böttger von der Hochschule für Tech-
nik und Wirtschaft in Berlin bestätigen, wonach die Deutsche
Bahn AG die Preise um 3 Prozent erhöhen muss, um die

(welt.de, „Kretschmann empört über Ramsauers Preisdrohung“)


Herr Staatssekretär, bitte.

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722706900


Frau Präsidentin! Frau Kollegin Dr. Wilms, die Ant-
wort auf Ihre Frage lautet: Bei Stuttgart 21 handelt es
sich nicht um ein Verkehrsprojekt des Bundes.


(Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird immer erstaunlicher!)


– Lassen Sie mich einfach ausreden. Ich erkläre es Ihnen
gern. – Das Projekt ist nicht Teil des Bedarfsplans für die
Schienenwege des Bundes. Stuttgart 21 ist ein Projekt
der Projektpartner Deutsche Bahn AG, Land Baden-
Württemberg, Stadt Stuttgart, Verband Region Stuttgart
und Flughafen Stuttgart GmbH.

Nicht die Bundesregierung, sondern der Aufsichtsrat
der Deutschen Bahn AG hat dem Vorschlag des Vor-
stands zugestimmt, den Finanzrahmen für Stuttgart 21
um 2 Milliarden Euro von 4,526 Milliarden Euro auf
6,526 Milliarden Euro zu erhöhen. Aus Sicht des Auf-
sichtsrats hat der Vorstand plausibel dargelegt und in kri-
tischen Diskussionen bestätigt, dass die Fortführung des
Projektes für die Deutsche Bahn AG wirtschaftlich vor-
teilhafter ist als ein Abbruch des Projektes.

Die von Ihnen in Ihrer Frage angesprochene Rech-
nung von Herrn Professor Dr. Christian Böttger liegt
dem Bund nicht vor. Die Fahrpreisgestaltung im Schie-
nenpersonenfernverkehr ist, wie Sie wissen, grundsätz-
lich Sache der Eisenbahnverkehrsunternehmen.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722707000

Frau Wilms, Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722707100

Zu der Antwort habe ich natürlich Nachfragen. – Eine

Bemerkung vorab, Herr Mücke, kann ich mir aufgrund
Ihrer Ausführungen doch nicht verkneifen. Es ist schon
erstaunlich, wie Sie die ganze Situation auch mit Blick
auf den Aufsichtsrat darstellen. Wir alle wissen doch,
dass bei dem Projekt eine negative Eigenkapitalrendite
herauskommt. Jedes andere solide Unternehmen würde
an der Stelle nicht mehr weitermachen.

Jetzt aber zur Nachfrage: Inwieweit ist eine Quersub-
ventionierung der Finanzierung von Eisenbahninfra-
struktur durch Einnahmen aus höheren Fahrpreisen
– meine Frage bezog sich schließlich ursprünglich auf
die höheren Fahrpreise – mit geltendem Europarecht
vereinbar?

J
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722707200


Eine Quersubventionierung wäre nicht vereinbar, aber
eine solche findet hier auch nicht statt. Kostensteigerun-
gen, die im Rahmen des Projekts entstehen, sind von den
Projektpartnern zu stemmen. Kostensteigerungen, die
Bundesschienenwege betreffen, müssen natürlich vom
Bund finanziert werden. Sie wissen sicherlich, dass die
Kostensteigerungen andere Ursachen als die Bundes-
schienenwege haben. Beispielsweise sind durch den Fil-
der-Dialog Mehrkosten entstanden.

Es steht mir nicht zu, die Entscheidung des Aufsichts-
rats zu bewerten. Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn
AG musste eine Entscheidung treffen, wie er mit diesen
Mehrausgaben umgeht. Wie Sie wissen, hat er diese Be-
wertung in der letzten Woche vorgenommen und eine
Entscheidung getroffen.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722707300

Jetzt gibt es noch eine zweite Nachfrage von Frau

Wilms.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722707400

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Das Thema ist

einfach zu griffig. – Was Sie eben gesagt haben, ist wirk-
lich erstaunlich. Ein Bahnhof zählt für Sie anscheinend
nicht zur Eisenbahninfrastruktur, und eine Quersubven-
tionierung durch Fahrpreiserhöhungen – das haben Sie
gesagt – schließen Sie aus.

Nun zu meiner Nachfrage: Es gibt noch andere Pro-
jekte, die sich mit Eisenbahninfrastruktur beschäftigen,
und hier denke ich beispielsweise an Projekte, an denen
die Deutsche Bahn AG mit einem Eigenmitteleinsatz be-
teiligt ist, oder Projekte aus dem Bedarfsplan. Inwieweit
liegen der Bundesregierung Hinweise darauf vor, dass
der höhere Eigenmitteleinsatz der Deutschen Bahn AG
für Stuttgart 21 zur zeitlichen Verschiebung der Realisie-
rung des Offenburger Tunnels oder anderer Projekte der
DB AG führen könnte? Denn gerade der Offenburger
Tunnel ist – das wissen Sie – aus Lärmschutzgründen
sehr wichtig.

J
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722707500


Es gibt, wie Sie wissen, keinen Zusammenhang zwi-
schen diesen Projekten. Deshalb trifft Ihre Vermutung
nicht zu, dass es deshalb zu irgendwelchen Verzögerun-
gen kommt. Ausschlaggebend ist, dass es ein eigenwirt-
schaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG ist. Der
entscheidende Punkt besteht darin, dass der Bund zum
einen kein Projektpartner ist und dass es sich zum ande-
ren nicht um ein Bedarfsplanprojekt des Bundes handelt.
Insofern ist Ihre Frage schon beantwortet.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722707600

Damit sind wir bei weiteren Nachfragen, und ich er-

teile zunächst der Kollegin Hänsel das Wort.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722707700

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, auch

ich möchte einmal nachfragen. Ich gehe wohl recht in





Heike Hänsel


(A) (C)



(D)(B)


der Annahme, dass die Deutsche Bahn AG zu 100 Pro-
zent ein Unternehmen des Bundes ist und dass auch Ver-
treter der Bundesregierung im Aufsichtsrat sitzen. Das
heißt, die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat
müssen doch zugestimmt haben, dass weitergebaut wird.
Meine Fragen lauten: Wie bewertet es die Bundesregie-
rung, dass Vertreter der Bundesregierung einem Weiter-
bau zugestimmt haben? Was sind die Gründe? Was hat
die Vertreter der Bundesregierung bewogen, für einen
Weiterbau zu stimmen, obwohl die Finanzierung der zu-
sätzlichen Kosten in Höhe von 2 Milliarden Euro jetzt
völlig offen ist?

J
Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722707800


Über die Aufsichtsratssitzungen darf grundsätzlich
nicht berichtet werden. Sie kennen das Aktienrecht. Die
Sitzungen des Aufsichtsrats sind vertraulich. Aus diesem
Grund kann ich Ihnen dazu keine Auskunft erteilen. Wir
haben uns damals entschieden, dass die Deutsche Bahn
eine Aktiengesellschaft sein soll. Deshalb gelten hier die
aktienrechtlichen Regelungen. Ich kann Ihnen aus die-
sem Grund zu diesem Thema hier keine Auskunft ertei-
len; das wäre eine Verletzung dieser Vertraulichkeits-
grundsätze.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722707900

Jetzt hat die Kollegin Höhn eine Nachfrage.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708000

Der Bundesrechnungshof arbeitet momentan an ei-

nem Sondergutachten zu Stuttgart 21. Wenn man das ab-
gewartet hätte, hätte man ein unabhängiges Gutachten
und eine Bewertung darüber, wie die Kostenentwicklung
ist. Warum hat der Bund nicht abgewartet, bis dieses
Gutachten vorliegt, sondern darauf gedrängt, dass die
Entscheidung über die Erhöhung dieses Finanzrahmens
schon jetzt getroffen wurde? Warum wurde die Veröf-
fentlichung der Daten, die jetzt gerade erhoben und zu-
sammengestellt werden – sie geben Auskunft darüber,
welche Kosten überhaupt noch auf den Bund zukom-
men, und sie wären damit eine wichtige Grundlage für
die Entscheidung –, nicht abgewartet?

J
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708100


Frau Kollegin Höhn, Ihrer Frage liegt eine falsche
Annahme zugrunde. Sie haben unterstellt, dass der Bund
darauf gedrängt habe, eine solche Entscheidung zu tref-
fen. Das ist nicht der Fall. Der Aufsichtsrat entscheidet
aufgrund von Vorlagen des Vorstandes der Deutschen
Bahn AG. Zur Vertraulichkeit und zur Entscheidungsfin-
dung in Aufsichtsräten habe ich schon Ausführungen ge-
macht.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722708200

Herr Ebner, bitte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708300

Danke schön. – Herr Staatssekretär, wir haben heute

schon Interessantes bezüglich dieser Mehrkosten in

Höhe von 2 Milliarden Euro, über die wir gerade disku-
tieren, gelernt, vor allem, dass die Bundesregierung und
wohl auch die Bahn ein neues Geschäftsmodell erfunden
haben, nämlich neues Geld ganz einfach durch einen
langsameren Schuldenabbau zu generieren. Wenn da-
durch tatsächlich keine neuen Zins- und Tilgungskosten
anfallen – das soll mir aber erst einmal jemand bewei-
sen –, dann wäre das ein schönes haushaltspolitisches
Perpetuum mobile. Für diese Vorlage wäre sicher auch
Finanzminister Schäuble dankbar.

Ich möchte das Augenmerk kurz auf die restlichen
Mehrkosten in Höhe von 0,3 Milliarden Euro lenken,
über die noch nicht gesprochen wurde, nämlich die für
die Schlichtung und den Filder-Dialog. Teilt denn die
Bundesregierung die Meinung der Deutschen Bahn, dass
etwaige Mehrkosten aus dieser Schlichtung und dem Fil-
der-Dialog allein von den Projektpartnern zu tragen sind,
obwohl diese Verbesserungen offenkundige Planungs-
und Verfahrensfehler der Deutschen Bahn betreffen und
zum Beispiel der Antragsbahnhof am Flughafen mögli-
cherweise gar nicht genehmigungsfähig ist? Wenn ja,
aus welchen Gründen?

J
Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708400


Wir gehen davon aus, dass die Partner dieses Projekts
ihren Anteil erbringen werden, um gemeinsam die vor-
gesehenen Maßnahmen umzusetzen. Sie wissen, dass
aus dem Schlichtungsverfahren Lösungen entstanden
sind, die zusätzliche Kosten verursachen. Diese zusätzli-
chen Kosten müssen durch die Projektpartner getragen
werden. Ich wiederhole: Es handelt sich bei Stuttgart 21
nicht um ein Bedarfsplanprojekt des Bundes, sondern
um ein Projekt dieser Projektpartner. Wir haben den An-
teil des Bundes – dazu kann ich Ihnen Auskunft erteilen –
auf 563,8 Millionen Euro inklusive der TEN-Fördermit-
tel in Form eines Festbetrags gedeckelt. Das ist unser
Beitrag dazu. Alle anderen Beiträge sind durch die Pro-
jektpartner zu erbringen. Deshalb bin ich für Ihre Frage
der falsche Adressat.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722708500

Die nächste Frage stellt die Kollegin Kotting-Uhl.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708600

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, Ihre letzte An-

nahme könnte durchaus falsch sein; denn es steht im
Raum, dass die Projektpartner nicht willens sein werden,
die Mehrkosten zu tragen.

Sie haben vorhin gesagt, es gebe keine Fahrpreiserhö-
hungen. – Dann haben wir Sie hier falsch verstanden.

J
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708700


Wahrscheinlich, ja.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722708800

Auf alle Fälle gehe ich davon aus, dass das Wort des

Ministers zählt. Er hat sich in der Bild-Zeitung so ge-
äußert, dass die Mehrkosten von 2 Milliarden Euro





Sylvia Kotting-Uhl


(A) (C)



(D)(B)


durchaus mit dem Risiko von Fahrpreiserhöhungen ver-
bunden sein könnten.

Ich möchte jetzt gerne von Ihnen wissen – ich schicke
voraus, hier geht es nicht um eine Auskunft über die
Aufsichtsratssitzung, sondern um eine Auskunft über die
Voraussetzung zu dieser Sitzung; diese Auskunft musste
vom Bundesverkehrsministerium gegeben werden –, ob
die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat Kenntnis über
das Risiko der Fahrpreiserhöhung hatten. Wenn ja, wa-
rum haben sie dann trotzdem der Erhöhung des Finanz-
rahmens um 2 Milliarden Euro zugestimmt?

J
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722708900


Frau Kollegin, ich habe es vorhin eigentlich sehr
deutlich ausgeführt, aber ich wiederhole es gerne


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, ich möchte gar keine Wiederholungen!)


– ich befürchte, Sie kommen nicht drum herum; ich
muss es wiederholen, damit das System klar ist –: Nicht
die Bundesregierung entscheidet darüber, ob ein Eisen-
bahnverkehrsunternehmen Fahrpreise absenkt oder er-
höht oder beibehält,


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um das Risiko! – Ulrich Kelber [SPD]: Selbst wenn es der Bundesrepublik zu 100 Prozent gehört!)


sondern das ist eine ausschließliche Entscheidung des je-
weiligen Unternehmens im Rahmen einer wirtschaftli-
chen Betrachtung seines Zustandes.

Herr Minister Dr. Ramsauer hat auf ein Risiko hinge-
wiesen, das eintreten kann – möglicherweise nicht ein-
treten wird –, wenn sich einer oder zwei oder drei der
Projektpartner aus einem solchen gemeinsamen Projekt
verabschieden. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat
der Deutschen Bahn AG, wie ich allen öffentlichen Ver-
lautbarungen entnehmen konnte, entschieden, dass der
Vorstand der Deutschen Bahn AG die anderen Projekt-
partner notfalls verklagen wird, falls diese eine Kosten-
beteiligung verweigern. Ich gehe deshalb davon aus,
dass alle Projektpartner vernünftig genug sind, dieses
Projekt voranzubringen.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum beantworten Sie denn meine Frage nicht?)


– Ich habe Ihnen Ihre Frage gerade beantwortet:


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, Sie haben sie nicht beantwortet!)


Das ist ausschließlich eine Entscheidung des jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmens.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wussten die Bundesvertreter von dem Risiko? Das ist die Frage!)


Der Aufsichtsrat kann sich dieser Entscheidung dann
widmen, wenn der Vorstand der Deutschen Bahn AG
eine Fahrpreiserhöhung vorschlagen sollte.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722709000

Frau Höger.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722709100

Vielen Dank. – Ich habe eine Nachfrage zu den stän-

digen Kostensteigerungen beim Projekt Stuttgart 21.
Kritische Begleiter dieses Projekts haben ja schon immer
davon gesprochen, dass eine Kostensteigerung zu erwar-
ten ist. Bis vor einem Jahr wurde von der Bundesregie-
rung immer behauptet: Nein, es bleibt alles im Rahmen;
es bleibt bei den 4,5 Milliarden Euro, und mehr ist man
auch nicht bereit zu zahlen. – Jetzt werden 2 Milliarden
Euro zusätzliche Kosten, also fast 50 Prozent mehr,
draufgesattelt, und Sie sagen immer noch: Es ist nicht
unser Problem; wir haben nichts damit zu tun.

Frau Merkel hat das Projekt Stuttgart 21 immerhin
einmal zur Chefsache gemacht. – Ich sehe, Herr Staats-
sekretär Kampeter, der ja für den Haushalt zuständig ist,
lacht gerade. – Angesichts der Mehrkosten in Höhe von
2 Milliarden Euro, die, auch wenn sie nicht direkt aus
dem Bundeshaushalt stammen, mal eben nachgeschos-
sen werden, wo doch ansonsten an allen Ecken und Kan-
ten gespart wird, hätte man schon erwarten können, dass
vor der endgültigen Beschlussfassung genauer hinge-
schaut und nachgerechnet wird oder dass man auf das
Bundesrechnungshofgutachten wartet. Wie stehen Sie
dazu?

J
Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722709200


Kostensteigerungen bei solch großen Bauprojekten
sind ärgerlich, aber nicht immer vermeidbar. Es gibt ei-
nige Projekte, gerade im Bereich des Bundesbaus, die im
Kostenrahmen bleiben. Dies gilt nach allem, was wir
wissen, beispielsweise für den Neubau des BMBF hier
um die Ecke. Er wird höchstwahrscheinlich, weil er als
ein ÖPP-Projekt ausgeführt wird, im Kostenrahmen blei-
ben.

Ich kann zwar Ihren Ärger über Steigerungen von
Kosten bei großen Bauprojekten nachvollziehen. Aber
ich würde Sie bitten, den Projektpartnern die Frage zu
stellen, warum diese Kostensteigerungen entstehen. Wir
ärgern uns ebenfalls darüber. Aber im Hinblick auf den
Anteil, den der Bund zu finanzieren hat, der also aus
dem Bundeshaushalt geleistet werden muss, habe ich Ih-
nen vorhin klar die Finanzierungssituation dargestellt:
Wir haben einen Festbetrag zugesagt, der bei etwas über
563 Millionen Euro liegt, und bei diesem Betrag bleibt
es.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722709300

Die nächste Nachfrage hat die Kollegin Behm.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722709400

Es ist schon interessant, zu sehen, welche Aussagen

es gibt. Sie sagen: Bei dem Festbetrag bleibt es. – Glei-





Cornelia Behm


(A) (C)



(D)(B)


chermaßen steht die Aussage von Minister Ramsauer im
Raum, dass dann, wenn die Klagen gegen das Land Ba-
den-Württemberg scheitern, mit Fahrpreiserhöhungen zu
rechnen ist. Damit rechnen Sie nicht, aber es ist ja durch-
aus denkbar, dass das passiert; denn irgendwoher muss
das Geld ja kommen.


(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)


Ich finde, das ist eine politische Frage. Wenn die Bun-
desregierung Verkehr von der Straße auf die Schiene
bringen will – dieses Parlament will das mit Sicherheit –,
dann sind Fahrpreiserhöhungen absolut kontraproduktiv.
Das heißt, diese Regierung muss alles daransetzen, dass
es nicht zu Fahrpreiserhöhungen kommt.

Deswegen frage ich: Gibt es neben den Überlegungen
und Äußerungen des Ministers zu Fahrpreiserhöhungen
für den Fall, dass die Klagen scheitern, in der Bundes-
regierung auch Überlegungen – zumindest Überlegun-
gen! –, den Bundesanteil an der Finanzierung der Kosten
zu erhöhen, um Fahrpreiserhöhungen eben zu vermei-
den?

J
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722709500


Ich habe deutlich gesagt: Wir finanzieren einen Fest-
betrag für die Infrastruktur, für die der Bund verantwort-
lich ist. Für Mehrkosten, die aus einem verbundenen
Projekt der Projektpartner bei Stuttgart 21 entstehen,
wird der Bund nicht aufkommen. Es sind die Projekt-
partner, die gefragt sind, und das sind die Deutsche Bahn
AG, die Stadt Stuttgart usw.; ich habe vorhin alle Partner
aufgezählt. Die Projektpartner sind aufgerufen, dieses
Projekt umzusetzen.

Wenn einer der Projektpartner aussteigt oder meint,
dass er sich an gestiegenen Kosten nicht beteiligen muss,
dann ist es Sache der Projektpartner, sich damit ausei-
nanderzusetzen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat
der Deutschen Bahn AG entschieden, den Vorstand zu
beauftragen, für den Fall, dass die Projektpartner nicht
anteilig mitfinanzieren, Klage einzureichen. Die Bun-
desregierung wird mit Interesse beobachten, wie es wei-
tergeht. Wir sind nicht diejenigen, die an diesem Prozess
beteiligt sind.

Entscheidend ist auch, dass eine Fahrpreiserhöhung,
wie überhaupt die gesamte Fahrpreisgestaltung, Sache
des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens ist. Es
gibt einige solcher Unternehmen in Deutschland. Sie alle
bestimmen ihre Preise selber, so auch die Deutsche Bahn
AG. Das ist keine Entscheidung, die der Deutsche Bun-
destag oder die Bundesregierung trifft. Das ist im Übri-
gen auch unser gemeinsamer Wille gewesen. Als die
Bahnreform im Jahr 1992 beschlossen wurde, wollte
man weg von der Behördenbahn, weg davon, dass die
Politik bestimmt, was bei der Bahn passiert; man wollte,
dass ein unternehmerischer Bahnbetrieb stattfindet. Des-
halb werden Preise und Leistungen in den Unternehmen
besprochen und nirgendwo sonst.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722709600

Die nächste Frage stellt der Kollege Krischer.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722709700


Stuttgart 21 ist kein Projekt des Bundes, und beim Un-
ternehmen Bahn, das eine 100-prozentige Tochter des
Bundes ist, nimmt der Bund keinen Einfluss. – Das er-
staunt, aber gut; ich nehme diese Aussage einmal so hin.

Nun zu meiner ganz konkreten Frage. Sie haben rich-
tigerweise ausgeführt, dass Sie über Entscheidungen, die
im Aufsichtsrat gefällt worden sind, und über die
Gründe dafür nicht berichten können. Deshalb möchte
ich meine Frage an die Bundesregierung richten – an die
Bundesregierung! –: Hat die Bundesregierung im Vor-
feld der Entscheidung die Deutsche Bahn AG gedrängt,
mit der Entscheidung zu warten, bis das Sondergutach-
ten des Bundesrechnungshofs vorliegt, ja oder nein?

J
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722709800


Nein.


(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!)



Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722709900

Herr Ott.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär, Sie
haben die schwierige Aufgabe, Entscheidungen Ihres
Ministers zu erläutern. Sie haben gesagt: Die Fahrpreis-
erhöhungen sind Sache der Bahn. – Es sei einmal dahin-
gestellt, in welchem Maß der Anteilseigner Bund in den
Entscheidungsgremien der Bahn vertreten ist. – Gleich-
zeitig hat sich Herr Ramsauer zu Fahrpreiserhöhungen
geäußert. Was hat er eigentlich damit zu tun? Nach Ihrer
Lesart, was die Funktion des Ministers angeht, dürfte er
sich dazu gar nicht äußern. Was stimmt denn nun? Darf
sich der Bund, darf sich der Verkehrsminister, dürfen Sie
sich zu den Fahrpreiserhöhungen äußern oder nicht? Ihr
Minister hat es schon getan.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722710000


Ich finde, Herr Kollege, ich habe das schon sehr deut-
lich ausgeführt. Es ist eine Entscheidung der Eisenbahn-
verkehrsunternehmen, wie sie ihre Fahrpreise gestalten.
Darauf hat der Bundesverkehrsminister keinen Einfluss.
Diese Entscheidung trifft das jeweilige Verkehrsunter-
nehmen selber.

Gleichwohl ist es dem verantwortlichen Bundes-
minister unbenommen, auf Risiken hinzuweisen. Sie ha-
ben selber gesagt, dass Sie es als Risiko ansehen würden
– die Bahn ist ein großes Verkehrsunternehmen in
Deutschland –, wenn die Preise bei der Deutschen Bahn
AG angehoben werden müssten. Insofern kann der Ver-
kehrsminister darauf hinweisen, dass ein solches Risiko





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


entstünde, wenn das Land Baden-Württemberg oder die
Stadt Stuttgart sagt: Es ist uns völlig egal, was mit die-
sem gemeinsamen Projekt, das wir mit befördert und ge-
wollt haben, passiert, wenn Mehrkosten entstehen.

Ich finde, dass sich weder das Land Baden-Württem-
berg noch die Stadt Stuttgart aus ihrer Verantwortung
stehlen können. Sie müssen bei diesem gemeinsamen
Projekt, das in unser aller Interesse liegen muss, ihre ge-
samtgesellschaftliche Verantwortung sehen und mit zur
Finanzierung beitragen. Sollte das nicht der Fall sein,
dann wird die Deutsche Bahn AG – das hat sie klar an-
gekündigt – ihre Projektpartner verklagen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722710100

Ich rufe die Frage 12 der Kollegin Heike Hänsel auf:

Hat die Bundesregierung die Mehrkosten für den Weiter-
bau des Bahnprojektes Stuttgart 21 bereits im neuen Haus-
haltsentwurf für das kommende Jahr eingepreist?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722710200


Ich kann vieles von dem wiederholen, was ich bereits
ausgeführt habe. Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht
um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege
des Bundes, sondern um ein Projekt der Deutschen Bahn
AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorha-
benträger und Bauherr. Das Land Baden-Württemberg,
die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die
Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich an der Finan-
zierung. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag in
Höhe von 563,8 Millionen Euro inklusive TEN-Förder-
mittel für das Projekt Stuttgart 21 den Anteil, der für die
Einbindung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm in den
Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stutt-
gart 21 erforderlich gewesen wäre. Darüber hinaus stellt
er die Gesamtfinanzierung der Neubaustrecke Wendlin-
gen–Ulm ab 2016 sicher. Damit ist die Verantwortlich-
keit des Bundes, die sich aus dem geltenden Bedarfsplan
zum Ausbau der Bundesschienenwege ergibt, erfüllt.
Zusätzliche Mittel stehen im Bundeshaushalt nicht zur
Verfügung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722710300

Frau Hänsel, Sie haben eine Nachfrage. – Bitte.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722710400

Danke schön. – Man kann davon ausgehen – Sie ha-

ben es mehrfach gesagt –, dass es vonseiten des Bundes
keinerlei Erhöhung seines Anteils geben wird. Es bleibt
bei dem Betrag von 563 Millionen Euro. Gleichzeitig
hören wir von den anderen Projektpartnern Land und
Stadt, dass es auch keine Erhöhung ihrer Anteile geben
wird. Damit stellt sich mir die Frage: Wie soll dann solch
ein Projekt finanziert werden, das ja von der Bahn
durchgeführt wird, die zu 100 Prozent im Besitz des
Bundes ist, woraus sich eine gesamtgesellschaftliche wie
auch eine politische Verantwortung des Bundes ergibt?

Sie sprechen von einer möglichen Klage der Deut-
schen Bahn AG. Herr Grube geht davon aus, dass vor
2016 nicht geklagt werden kann. Wie sollen bis dahin

die Mehrkosten finanziert werden, wenn klar ist, dass
keine Seite mehr zahlen wird? Gehen Sie davon aus,
dass Sie jährlich 500 Millionen Euro vonseiten der Bahn
überwiesen bekommen und diesen Betrag in den Haus-
halt einstellen können?

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722710500


Frau Kollegin, Sie müssen zwischen den Bedarfsplan-
maßnahmen – dazu habe ich Ausführungen gemacht,
diese werden vom Bund mit 563 Millionen Euro finan-
ziert – und dem Bahnhofsneubau – ein quasi zweites
Projekt – mit allen baulichen Maßnahmen im Stadtgebiet
Stuttgart unterscheiden. Dafür sind die Projektpartner
verantwortlich; daran ist der Bund nicht beteiligt. Weil
wir nicht beteiligt sind und wir keine finanziellen Mittel
für dieses Projekt zur Verfügung stellen, brauchen wir
uns im Bundesetat auch keine Gedanken darüber zu ma-
chen, wenn es Kostensteigerungen gibt. Das ist ein Pro-
jekt der Deutschen Bahn AG und ihrer Projektpartner.
Deshalb müssen diese die Finanzierung sicherstellen;
deshalb ist eine Einstellung von entsprechenden Mitteln
in den Haushalt 2014 – Sie haben das in Ihrer Frage an-
gesprochen – nicht notwendig. Wie gesagt: Es ist ein
Projekt der Deutschen Bahn AG und ihrer Projektpart-
ner.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722710600

Sie gehen aber davon aus, dass die Bahn die von mir

angesprochenen 500 Millionen Euro überweist?


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722710700

Das ist dann Ihre zweite Nachfrage.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722710800

Diese Frage hatte ich schon gestellt; er hat sie aber

nicht beantwortet.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722710900

Das kann ich jetzt nur als Ihre zweite Nachfrage wer-

ten; denn Sie haben nachgefragt.

J
Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722711000


Ich nehme an, dass Sie mit den 500 Millionen Euro
die Dividende meinen, die die Deutsche Bahn AG an
den Bund auszahlt.


(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Genau!)


Die Deutsche Bahn AG ist ein außerordentlich ertrags-
starkes Unternehmen. Die Bahn hat auch im letzten Jahr
wieder einen großen Gewinn gemacht, was zeigt, dass
diese Dividende ohne Weiteres erwirtschaftet werden
kann. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Dividende
auch in den nächsten Jahren gezahlt wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722711100

Frau Kotting-Uhl.






(A) (C)



(D)(B)



Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722711200
Hätte die Deut-

sche Bahn AG einen Baustopp für Stuttgart 21 verhän-
gen müssen, wenn es am 5. März keine Entscheidung
über die Erhöhung des Finanzierungsrahmens gegeben
hätte?

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722711300


Das weiß ich nicht; das müssen Sie die Deutsche
Bahn AG fragen.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So viel Interesse an einem Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört!)



Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722711400

Herr Ebner.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722711500

Herr Staatssekretär, Sie haben uns jetzt lang und breit

– im Grunde war es aber eher kurz – erläutert, dass der
Bund hier keinerlei Mehrkosten zu tragen habe. Uns
wurden im Zusammenhang mit der Volksabstimmung in
Baden-Württemberg ganz viele Vorteile dieses Projek-
tes, das den Bund anscheinend nichts angeht, erläutert,
unter anderem der Vorteil, dass man so viel schneller
von Stuttgart nach Ulm fahren könnte. Das liegt aber
nicht am neuen Bahnhof, sondern an einem Projekt, das
nach weit verbreiterter Interpretation eng mit dem Bahn-
hofsprojekt zusammenhängt: der Neubaustrecke Wend-
lingen–Ulm.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 5. März
festgestellt, dass die Inbetriebnahme von Stuttgart 21
nicht vor 2022 stattfinden wird. Die Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm macht aber nur dann Sinn, wenn sie
zeitgleich mit diesem Bahnhof in Betrieb genommen
wird, weil es sonst keinen Anschluss und damit keine
Verwendung für diese Neubaustrecke gäbe. Wollen Sie
allen Ernstes behaupten, dass die Verzögerung völlig
kostenneutral ist, also keine weiteren Kosten auf Bahn
und Bund zukommen, und, wenn ja, wie wollen Sie das
begründen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722711600


Wir gehen von den jetzigen Planungsansätzen aus,
also – Sie haben selbst davon gesprochen – von einer
Deckelung der Kosten für die Neubaustrecke Wendlin-
gen–Ulm bei 563 Millionen Euro. Das ist der Teil des
Projekts Stuttgart 21, der sich auf die Infrastruktur des
Bundes bezieht. Wenn es bei der Neubaustrecke Wend-
lingen–Ulm im Laufe des Bauprozesses Mehrkosten ge-
ben sollte, dann müsste man das neu bewerten.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kostensteigerung ist doch bekannt!)


Aber es gibt gegenwärtig keinen Hinweis darauf, dass es
dort in irgendeiner Art und Weise Kostensteigerungen
geben könnte.

Ich kann verstehen, dass das Ergebnis des Volksent-
scheids, der in Baden-Württemberg zu diesem Projekt
stattgefunden hat, Ihnen von den Grünen wehtut.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht’s nicht! Es geht um die Kostensteigerung!)


Sie versuchen jetzt natürlich, Ihre Niederlage wettzuma-
chen. Aber die Bürger in Baden-Württemberg haben so
entschieden,


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auf der Basis von 4,5 Milliarden Euro!)


und deshalb wird es auch so gebaut.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722711700

Die nächste Frage kommt von der Kollegin Wilms.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722711800

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

ich möchte auf die Finanzierung von Bahnverkehrspro-
jekten zurückkommen, auf die Frau Hänsel in ihrer
Frage eingegangen ist. Sie haben uns sehr deutlich ge-
sagt: Es gibt da einen feinen Unterschied zwischen dem
eigenwirtschaftlichen Projekt zum Bau des neuen Bahn-
hofs – Stuttgart 21 genannt – und den Bedarfsplanpro-
jekten, zu denen Sie hier eben den Bau der Strecke
Wendlingen–Ulm gezählt haben.

Hierzu möchte ich Ihnen ganz gezielt eine Frage stel-
len im Hinblick darauf, womit wir uns hier die ganze
Zeit befassen. Auch in anderen Bereichen gibt es Be-
darfsplanprojekte. Sollte aus Sicht des Verkehrsministers
Ramsauer das Land Bayern nicht einen freiwilligen Ei-
genanteil in Höhe von 930 Millionen Euro für die Finan-
zierung der zweiten Stammstrecke der S-Bahn in Mün-
chen zuschießen, um anschließende Preiserhöhungen
durch die Deutsche Bahn AG auszuschließen?


(Heiterkeit des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722711900


Das ist eine hypothetische Frage. Ich weiß nicht, ob
sich die Bayerische Staatsregierung Gedanken darüber
macht.

Wie ich schon sagte: Die Gestaltung von Fahrpreisen
ist Sache der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das gilt
insbesondere für den Nahverkehr, und die zweite Stamm-
strecke in München ist – wie Sie wissen, Frau Kollegin –
ein Nahverkehrsprojekt. Sie werden doch nicht ernsthaft
von mir erwarten, dass ich Auskunft darüber gebe, wie
sich die Fahrpreise in diesem Bereich gestalten. Nie-
mand im Bundesverkehrsministerium legt Fahrpreise
fest. Ich würde Sie bitten, das endlich zur Kenntnis zu
nehmen.






(A) (C)



(D)(B)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712000

Frau Höhn.


Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712100

Einer der wesentlichen Gründe, warum man sich für

den Weiterbau von Stuttgart 21 entschieden hat, ist die
Aussage des Vorstands der Deutschen Bahn, dass es
zehn Jahre dauern kann, bis man eine andere Lösung ge-
funden hat. Das ist ein sehr langer Zeitraum. Ist von Ih-
rem Ministerium die Plausibilität der Aussage des Vor-
stands der Deutschen Bahn überprüft worden?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722712200


Es liegt in der Verantwortung der Aufsichtsratsmit-
glieder, im Aufsichtsrat eine Entscheidung zu treffen.
Die Aufsichtsratsmitglieder haften für ihre Entschei-
dung, die sie in diesem Rahmen treffen. Sie persönlich
müssen entscheiden, ob das Projekt im Interesse der Ge-
sellschaft liegt.

Eine Aktiengesellschaft funktioniert so, dass die Ak-
tionäre in der Hauptversammlung Einfluss auf die Unter-
nehmenspolitik nehmen können. Die Hauptversamm-
lung wählt und bestellt die Aufsichtsräte, die dann
Kontrolle auf das Unternehmen ausüben und Entschei-
dungen treffen müssen. Das heißt, jedes einzelne Mit-
glied im Aufsichtsrat – egal ob es von der Bundesregie-
rung gestellt wird, ob es von den Aktionären oder
vonseiten der Bank der Arbeitnehmer entsandt worden
ist; es handelt sich um einen mitbestimmten Aufsichtsrat –
muss für sich persönlich die Entscheidung treffen, ob der
Vorschlag, den der Vorstand dem Aufsichtsrat vorlegt,
für das Unternehmenswohl, für die Ertragschancen und
die wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens gut
ist.

Der Aufsichtsrat hat die Entscheidung getroffen, dass
der Weiterbau – im Verhältnis zum Abbruch des Projek-
tes – die günstigere Lösung ist. In den Medien konnte
man nachlesen, dass es im Aufsichtsrat 18 Jastimmen für
die Fortführung des Projektes gab. Ich nehme an, dass
sich sowohl die Arbeitnehmervertreter als auch die Ver-
treter, die vonseiten des Bundes bestellt wurden, intensiv
darüber informiert haben und sie davon ausgehen, dass
das Projekt langfristig wirtschaftlich ist und die Ertrags-
chancen der Deutschen Bahn AG befördert. Das ist lo-
gisch nachzuvollziehen: Man kann die Flächen in dem
fertiggestellten Bahnhof vermieten, der Bahnhof steht
dem Verkehr zur Verfügung, und durch die Nutzung der
geräumten Flächen, auf denen der alte Bahnhof stand, ist
eine neue Stadtentwicklung in Stuttgart möglich.

Unter dem Strich waren sie der Meinung, dass das
insgesamt eine wirtschaftlich gute Entscheidung ist und
auch für das Unternehmensinteresse die beste Entschei-
dung darstellt.

Diese Entscheidung zu treffen, ist die Aufgabe der
Aufsichtsräte, und dieser Aufgabe sind sie nachgekom-
men.


(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Minus 0,3 Prozent Kapitalverzinsung! Wirtschaftlich?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712300

Frau Höger, Sie haben eine Nachfrage.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712400

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vor der entscheiden-

den Sitzung des Aufsichtsrates wurde angesichts der
Kostensteigerung von 2 Milliarden Euro in den Medien
eine intensive Debatte darüber geführt, ob es eventuell
nicht doch wirtschaftlicher sei, Stuttgart 21 nicht zu
bauen, sondern zurückzubauen und den alten Bahnhof
weiter zu nutzen. Dann haben Verkehrsminister
Ramsauer und auch die Kanzlerin Merkel gesagt, es sei
aber sehr wichtig, dieses Projekt fortzuführen. Hat das
Einfluss auf die Entscheidung der Regierungsvertreter
im Aufsichtsrat gehabt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722712500


Das weiß ich nicht. Es gibt drei Staatssekretäre, die
Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG sind.
Das sind die einzigen, die eine direkte Verbindung zur
Bundesregierung haben. Aber als Aufsichtsräte müssen
sie im Unternehmensinteresse entscheiden. Sie können
nicht darauf Rücksicht nehmen, was in einer öffentli-
chen Diskussion geäußert wird, was der eine für wün-
schenswert und der andere für nicht wünschenswert hält.
Entscheidend ist immer, was im Unternehmensinteresse
ist. Die Aufsichtsräte sind dem Unternehmen verpflich-
tet. Ich gehe davon aus, dass die Aufsichtsräte dieser
Pflicht nachgekommen sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712600

Herr Ott.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Kollege Mücke, Sie haben gerade zwei Dinge
getan: Sie haben einerseits zustimmend auf das Referen-
dum verwiesen, in dem man sich für die Weiterführung
des Projekts Stuttgart 21 ausgesprochen hat; andererseits
haben Sie die Entscheidung der Bahn, den Kostenrah-
men um 2 Milliarden Euro auf 6,5 Milliarden Euro zu
erhöhen, verteidigt. Nun basierte das Referendum aber
auf der Annahme, dass dieser Bahnhof insgesamt nur
4,5 Milliarden Euro kostet. Beides zusammen geht doch
nicht. Wie gehen Sie mit dieser Diskrepanz um? Ist die-
ses Referendum jetzt nichts mehr wert?

J
Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722712700


Nein, keinesfalls.


(Inge Höger [DIE LINKE]: Aber es gilt doch nicht mehr!)


Für uns ist Bürgerbeteiligung eine sehr wichtige Grund-
lage, gerade bei Entscheidungen über große Infrastruk-
turprojekte. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe,
möchten Sie selber mehr Bürgerbeteiligung – außer bei
Stuttgart 21; da waren Sie, glaube ich, nicht so begeistert
von der Bürgerbeteiligung.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)



(Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!)


Sie fordern bei allen großen Infrastrukturprojekten Bür-
gerbeteiligung ein. Ihr Schicksal ist, dass Sie bei diesen
Volksentscheidungen, bei Bürgerentscheiden gelegent-
lich auch einmal unterliegen. So ist das in einer Demo-
kratie.


(Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 4,5 Milliarden! Das stand drin!)


Ich weiß, dass Sie das sehr schmerzt;


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was Sie alles wissen!)


aber diese Entscheidung, die die Baden-Württemberge-
rinnen und Baden-Württemberger getroffen haben, gilt.
Sie bindet vor allem die Landesregierung von Baden-
Württemberg. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Frage
einfach an die Landesregierung von Baden-Württemberg
zu richten.


(Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 4,5 Milliarden!)



Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722712800

Ich rufe die Frage 13 der Kollegin Behm auf:

Inwieweit führt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 10. Juli 2012 zum Bau der U-Bahn-Linie 5 in Berlin zu
einer neuen Rechtslage und damit auch zu einer neuen Geneh-
migungssituation für den Lückenschluss von Berlin-Südkreuz
nach Mahlow auf der sogenannten Dresdner Bahn, die des-
halb nach Berichten in der Berliner Zeitung vom 7. März
2013 erst 2022 fertiggestellt sein könnte, und von welchem
Zeitverzug geht die Bundesregierung derzeit aus?

J
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722712900


Frau Kollegin Behm, ich möchte Ihnen kurz antwor-
ten: Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom 10. Juli 2012 ist ein Konzept zum Schutz vor Bau-
lärm nach § 74 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensge-
setz nur entbehrlich, wenn die Immissionsrichtwerte der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen
Baulärm – Geräuschimmissionen – eingehalten werden.
Eine Anhebung dieser Werte und damit eine verminderte
Schutzwürdigkeit sei nicht gerechtfertigt. Die frühere
Rechtsprechung, wonach es nicht zu beanstanden sei,
dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erst bei
Überschreitungen des für die jeweilige schutzwürdige
Bebauung heranzuziehenden Richtwertes um mehr als
5 dB (A) angeordnet würden, ist damit überholt.

In der Konsequenz dieser aktuellen Rechtsprechung
ist es erforderlich, die Baulärmgutachten der drei Plan-
feststellungsabschnitte der sogenannten Dresdner Bahn
zu überarbeiten. Ob bzw. in welchem Umfang sich da-
durch zeitliche Verzögerungen für die laufenden Plan-
feststellungsverfahren ergeben, kann derzeit nicht zuver-
lässig abgeschätzt werden.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722713000

Frau Behm, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713100

Die Möglichkeit zur Nachfrage nehme ich sehr gerne

in Anspruch. – Das hört sich ja schon ein bisschen an-
ders an als das, was man in der Berliner Zeitung lesen
konnte, wonach sich die Fertigstellung bis 2022 verzö-
gern könnte. In der Pressemitteilung des Bundesverwal-
tungsgerichts zu dem eben von Ihnen zitierten Urteil
steht aber auch, dass in der mündlichen Verhandlung am
28. Juni des vergangenen Jahres das beklagte Land Ber-
lin den Planfeststellungsbeschluss auf Vorschlag des Ge-
richts zugunsten der Klägerin geändert und ergänzt hat.
Alle weiteren Klagen der Anlieger wurden vom Gericht
aufgrund dieses geänderten Planfeststellungsbeschlusses
zurückgewiesen.

Jetzt frage ich: Sie haben gesagt, dass Planänderun-
gen notwendig geworden sind. Welche konkreten Folgen
hatte das für Umplanungen bei der Dresdner Bahn? Wa-
rum musste überhaupt neu geplant werden? Hat es keine
Variantenprüfungen bezüglich Lärmschutz- und Tunnel-
lösungen gegeben? Man prüft doch üblicherweise ver-
schiedene Varianten.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722713200


Frau Kollegin, da sind Sie nicht ganz präzise gewe-
sen. Ich will es noch einmal deutlich machen: Ich habe
doch vorhin gesagt, dass es um die Baulärmgutachten
geht. Es geht nicht darum, dass ein ganzer Planfeststel-
lungsbeschluss oder ein ganzer Planfeststellungsantrag
überarbeitet werden muss, sondern es geht darum, dass
ein Baulärmgutachten überarbeitet werden muss. Das
wird jetzt gerade getan; man sieht sich das an.

Ob das Auswirkungen auf die Planfeststellungsver-
fahren für die drei Abschnitte haben wird, wird man se-
hen. Wir hoffen, dass das Eisenbahn-Bundesamt für den
ersten Bauabschnitt, den Abschnitt 2 in Lichtenrade,
noch im Jahr 2013 einen Planfeststellungsbeschluss er-
lässt. Aber selbstverständlich muss das Baulärmgutach-
ten auch für diesen Abschnitt im Sinne der neuen Recht-
sprechung des Bundesverwaltungsgerichts überarbeitet
werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713300

Sie haben noch eine weitere Nachfrage, Frau Behm?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713400

Ja. – Ich würde gerne wissen, wie viel Zeit das Eisen-

bahn-Bundesamt bzw. die anderen beteiligten Behörden
für die Prüfung dieser neuen Situation, also beispiels-
weise für die Überarbeitung des Baulärmgutachtens, ha-
ben.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722713500


Das Eisenbahn-Bundesamt hat alle Zeit der Welt. Es
ist eine unabhängige Behörde. Es kann Planfeststel-
lungsbeschlüsse erlassen oder auch nicht. Es kann und
wird so lange prüfen, bis es zu einer Entscheidung ge-
kommen ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass alle Zeit
der Welt dafür vorhanden ist. Im Übrigen ist es auch in





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


unserem Interesse, dass diese Verfahren gründlich ablau-
fen; denn wir wollen vermeiden, dass diese Planfest-
stellungsbeschlüsse in einem eventuell anstehenden
Verwaltungsrechtsverfahren aufgrund eines fehlerhaften
Baulärmgutachtens möglicherweise aufgehoben werden
oder in Schwierigkeiten geraten.

Es ist unser Ziel, diese Infrastruktur, die Dresdner
Bahn, möglichst schnell fertig zu bauen. Das ist eine
wichtige Maßnahme für die Stadt Berlin, aber auch da-
rüber hinaus. Es geht dabei auch um die schnellere Er-
reichbarkeit des neuen Flughafens. Es geht um die bes-
sere Anbindung zwischen Berlin, Dresden und Prag. All
das sind wichtige verkehrspolitische Ziele, die mit der
Dresdner Bahn verbunden sind. Deshalb hoffen wir, dass
sowohl die Planfeststellungsbeschlüsse als auch der Bau
zügig vonstattengehen.


(Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713600

Die Fragen 14 und 15 des Kollegen Dr. Anton

Hofreiter werden schriftlich beantwortet.

Damit verlassen wir diesen Geschäftsbereich.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit. Zur Beantwortung steht zur Verfügung die
Parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser.

Die Frage 16 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl wird
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur Frage 17 des Kollegen Hermann
Ott:

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem am 6. März 2013 vorgestellten Appell des Bündnisses

(vergleiche www.die-klimaallianz.de/wp-content/uploads/2013/03/Positionspapier_sozial_ gerechte_energiewende2013_SPERRFRIST06032013.pdf)

in dem unter anderem die Bedeutung des Erfolges der Ener-
giewende für die internationale Ebene verdeutlicht wird, und
wie ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Stand hinsicht-
lich des angekündigten, jedoch bislang nicht gegründeten
Klubs der Energiewendestaaten?

Ur
Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713700


Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Ott, die
Bundesregierung nimmt den Appell der Klima-Allianz
Deutschland zur Kenntnis. Die von der Klima-Allianz ge-
nannten – ich nenne es jetzt einmal so – Nutzenwirkun-
gen des Ausbaus der erneuerbaren Energien, zum Bei-
spiel 380 000 Arbeitsplätze brutto in der Branche der
erneuerbaren Energien, die positiven Wirkungen auf hei-
mische Wertschöpfung und Technologieführerschaft,
Emissionsreduzierung, Verringerung der Abhängigkeit
von Energieimporten und die Verringerung der externen
Kosten, sind der Bundesregierung selbstverständlich be-
kannt. Sie werden auch regelmäßig kommuniziert und
veröffentlicht.

Die deutsche Energiewende – das wissen Sie selbst
genau oder sogar noch genauer als ich – wird im Aus-

land aufmerksam verfolgt. An dem Ziel einer integrier-
ten, langfristig angelegten ökologisch und ökonomisch
nachhaltigen Energiewende werden wir international
gemessen. Entscheidend ist aber auch, Herr Dr. Ott, die
Akzeptanz der Bevölkerung und auch der Unternehmen.
Deshalb muss die Energiewende für die Verbraucherin-
nen und Verbraucher, für Wirtschaft und Industrie be-
zahlbar bleiben. Neben Deutschland führen viele
verschiedene Länder derzeit Diskussionen über die Ge-
staltung ihrer künftigen Energieversorgung und messen
den erneuerbaren Energien dabei eine bedeutende Rolle
zu.

Vorreiterstaaten in diesen Fragen möchte Minister
Altmaier – darauf bezieht sich der zweite Teil Ihrer
Frage – in seinem Klub der Energiewendestaaten zusam-
menbringen. Für seine Initiative hat Minister Altmaier
im Rahmen seiner Teilnahme an der jährlichen Ver-
sammlung von IRENA in Abu Dhabi im Januar 2013 in-
formelle Konsultationen mit verschiedenen Vorreiter-
staaten geführt und mit ihnen über die Idee eines solchen
Klubs diskutiert. Diese Konsultationen mit Staaten, die
möglicherweise teilnehmen, werden zurzeit intensiv
weitergeführt. In ihrem Rahmen wird auch über die
nächsten Schritte und Aktivitäten beraten. Bitte haben
Sie aus diesem Grund Verständnis, dass wir Ihnen erst
dann Informationen zukommen lassen können, wenn die
Konsultationen beendet sind.


Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1722713800

Herr Ott, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir hatten
heute im Umweltausschuss das seltene Glück, sowohl
den Minister für Wirtschaft als auch den Minister für
Umwelt – allerdings hintereinander – bei uns zu Gast zu
haben. Es sind da doch einige Unterschiede deutlich ge-
worden. Bei Ihrem Minister hatte man zumindest den
Eindruck, dass man – trotz mancher Differenzen – eine
ähnliche Sprache spricht. Nichtsdestotrotz ist auch deut-
lich geworden: Die Rolle, die Deutschland in der Welt
bzw. auf europäischer Ebene spielt, wird im Moment
durch Uneinigkeiten zwischen Wirtschafts- und Um-
weltministerium sehr beeinträchtigt.

Es hat zwar gewisse Annäherungen gegeben. In Be-
zug auf das 30-Prozent-Ziel bzw. auf die Frage, ob sich
Deutschland in Europa für die Erhöhung des europäi-
schen Klimaziels einsetzen wird, besteht aber weiterhin
keine Einigung. Oder können Sie uns dazu Neues be-
richten? Vielleicht können Sie aus den Kabinettssitzun-
gen berichten: Ist das auch Thema in den Unterredungen
mit der Bundeskanzlerin?

Ur
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722713900


Herr Dr. Ott, ich war heute Morgen nicht im Umwelt-
ausschuss, als die beiden Minister dort zu Gast waren.
Natürlich habe ich aufmerksam verfolgt, was dort be-





Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser


(A) (C)



(D)(B)


sprochen wurde. Dankenswerterweise haben Sie über Ih-
ren Twitter-Account die Öffentlichkeit darüber infor-
miert, was dort besprochen wurde. Von daher herzlichen
Dank für diese allgemeinen Informationen.

In der Tat wird zurzeit erstens über das Thema 30-Pro-
zent-Ziel diskutiert, zweitens natürlich auch über die
Frage, wie es mit dem Emissionshandel weitergehen
wird. Das ist eine der entscheidenden Fragen, die zurzeit
auch das Europäische Parlament berühren. Wir werden
demnächst einen Trilog über den Backloading-Vorschlag
starten. Darüber wird es sicherlich interessante Diskus-
sionen geben.

Dass es Diskussionen zwischen zwei Häusern wie
dem BMU und dem BMWi gibt, liegt in der Natur der
Sache und ist sicherlich nicht erst seit dieser Legislatur-
periode der Fall. Vielmehr ist das etwas, was es schon
immer, in allen Koalitionen, gab.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722714000

Ihre zweite Nachfrage, Herr Ott.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der Appell der Klima-Allianz ist doch sehr außerge-
wöhnlich. Es haben sich einerseits klassische Umwelt-
organisationen wie der Naturschutzbund und andererseits
die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die AWO und
Verbraucherschutzverbände zusammengetan und einen
Appell an die Bundesregierung gerichtet. Zusammen mit
Herrn Töpfer haben sie den Appell veröffentlicht, dass
die Energiewende sozial ausgestaltet werden muss und
man Ökologie und Soziales zusammen sehen muss. In
ihrem Aufruf an die Bundesregierung stellen sie die For-
derung nach einem Mindestlohn von 8,50 Euro auf.

Meine Fragen lauten: Nimmt die Bundesregierung
das zur Kenntnis? Wird das diskutiert? Werden Appelle,
die aus der Mitte der Gesellschaft kommen und ganz of-
fensichtlich nicht in irgendeiner Weise parteipolitisch
motiviert sind, in dieser Bundesregierung wahrgenom-
men?

Ur
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714100


Aber selbstverständlich, Kollege Dr. Ott, beschäftigen
wir uns damit. Wir nehmen den an uns gerichteten Ap-
pell der Klima-Allianz und der Verbände sehr ernst; das
ist überhaupt keine Frage.

Dass wir über diesen Appell – und nicht nur über die-
sen; es gibt ja viele Stimmen aus der Gesellschaft bzw.
aus der Bevölkerung – intensiv diskutieren, sehen Sie
auch daran, dass Peter Altmaier vor einigen Wochen ei-
nen Vorschlag zur Strompreissicherung gemacht hat. Ich
habe schon vorhin ausgeführt: Es ist entscheidend, dass
wir genug Akzeptanz für unsere Energiewende in der
Bevölkerung bzw. in der Gesellschaft haben. Deshalb
brauchen wir hier auch eine Kostendiskussion. Des Wei-
teren müssen wir Überlegungen anstellen, wie wir da
weiter vorangehen. Dem dienen auch die Gespräche mit

den Ländern, in die wir eingetreten sind und die hoffent-
lich zu einem guten Ende geführt werden.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722714200

Es gibt dazu eine Nachfrage der Kollegin Höhn.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714300

Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade die Diskussion

über die Strompreise angesprochen. Die Strompreise hän-
gen extrem davon ab, wie sich der Börsenstrompreis ent-
wickelt. Die Differenz zur Einspeisevergütung ist ja von
den Verbrauchern zu zahlen. Wenn auf EU-Ebene kein
ehrgeiziger Klimaschutz betrieben wird, wenn also die
Zahl der Zertifikate weiter extrem hoch und der Zertifi-
katepreis deshalb im Keller ist, haben wir automatisch
einen niedrigeren Börsenstrompreis; das heißt, je weni-
ger ambitioniert der Klimaschutz auf EU-Ebene, desto
teurer wird es für die Verbraucher, desto höher steigt der
Strompreis. Wie wollen Sie eigentlich die unterschiedli-
chen Positionen der Minister Altmaier und Rösler in die-
ser Angelegenheit auflösen, damit die unsoziale Politik,
die durch die Politik des Bundeswirtschaftsministers
ausgelöst wird, endlich beendet wird?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722714400


Kollegin Höhn, dem ersten Teil Ihrer Frage hätte ich
eigentlich zustimmen können; aber der zweite Teil
macht es schwierig.

Gestatten Sie mir zum ersten Teil Ihrer Frage die An-
merkung: Ich teile Ihre Auffassung, dass wir eine ambi-
tionierte Klimaschutzpolitik benötigen, auch im Bereich
des Emissionshandels. Das sieht auch Peter Altmaier so
– sicherlich haben Sie heute Morgen im Umweltaus-
schuss mit ihm darüber gesprochen –, beispielsweise im
Hinblick auf das 30-Prozent-Ziel, das Thema Backloa-
ding etc.

Um zum zweiten Teil Ihrer Frage zu kommen: Ich bin
zuversichtlich, dass sich die Häuser in absehbarer Zeit
einigen werden, wie wir mit dem gesamten Thema um-
gehen. Denn es ist schon wichtig – das wird gleich noch
Teil einer Frage des Kollegen Krischer sein –, dass wir
uns überlegen, wie wir auch national weiter vorankom-
men, beispielsweise beim Energie- und Klimafonds.

Gestatten Sie mir noch den kurzen Hinweis darauf,
dass es, was die EEG-Umlage und damit auch die Kos-
ten für die Verbraucher und Verbraucherinnen angeht,
natürlich verschiedene Schlüssel und Stellschrauben
gibt. Dazu gehört sicherlich der Börsenstrompreis; dazu
gehören aber auch die Zubaugeschwindigkeit der Erneu-
erbaren oder die Vergütungssätze, die ja für einen langen
Zeitraum festgelegt sind und insofern auch eine Rolle
spielen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714500

Eine Nachfrage des Kollegen Krischer.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714600

Frau Staatssekretärin, ich habe gerade gehört, dass in

absehbarer Zeit eine Verständigung zwischen den beiden





Oliver Krischer


(A) (C)



(D)(B)


befreundeten Ministerien erzielt werden soll, um dann
vielleicht zu einer Position der Bundesregierung zu kom-
men. Wir hören aber schon seit vielen Monaten, dass
man daran arbeitet. Meine Frage lautet: Glauben Sie
nicht, dass es schwierig bis unmöglich ist, eine Entschei-
dung auf europäischer Ebene zu treffen, wenn das größte
Land der Europäischen Union und der größte Emittent
innerhalb der Europäischen Union in dieser entscheiden-
den Frage keine Position hat?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722714700


Ihre Auffassung teile ich nicht, Kollege Krischer. Wir
werden eine gemeinsame Position finden. Auch Sie wis-
sen, dass derzeit das Europäische Parlament gefragt ist,
seinerseits eine Position zu finden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714800

Damit kommen wir zur Frage 18 des Kollegen Ott:

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Schirmherrn
Professor Dr. Klaus Töpfer und anderer, dass die Energie-
wende mehr als eine Preisdebatte sei, Klimawandel und die
Reaktorkatastrophe von Fukushima als die Auslöser der Ener-
giewende nicht vergessen werden dürften und die ökologische
und soziale Dimension der Energiewende nicht im Wider-

(vergleiche www.die-klima-allianz. de/ pressemitteilung-energiewende-ist-mehr-als-eine-preisdebattegemeinschaftswerk-sozial-gestalten-3)

quenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Ur
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722714900


Kollege Ott, um die ökologische und soziale Dimen-
sion der Energiewende ausgewogen zu berücksichtigen,
kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an; das habe
ich vorhin schon gesagt. Vor diesem Hintergrund haben
Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeswirt-
schaftsminister Philipp Rösler einen gemeinsamen Vor-
schlag zu kurzfristigen Maßnahmen zur Dämpfung der
Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien vorge-
legt. Dieser Vorschlag wird derzeit intensiv mit den Bun-
desländern und den Ressorts beraten. Es ist das Ziel, ein
abgestimmtes Konzept vorzulegen. Wie das Gesamtpa-
ket am Ende aussehen wird, ist abhängig von den jetzt
anstehenden Gesprächen mit den Bundesländern und
zwischen den Ressorts.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722715000

Herr Ott, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Heinen-
Esser, wir hören nun schon sehr lange, dass da Gesprä-
che im Gange sind und dass man sich da abstimmt. Al-
lerdings neigt sich die Legislaturperiode ihrem Ende zu
– ihrem wohlverdienten Ende; so möchte ich das mal
formulieren –, und wir hoffen alle auf Besseres und

Neues. Die Zeit, die Ihnen noch bleibt, ist tatsächlich
sehr eng.

Es fällt auf, dass sich diese Diskussion – auch in der
Bundesregierung – auf den Strompreis beschränkt, ob-
wohl dieser nur zu einem winzigen Teil für die Belastun-
gen der Bürgerinnen und Bürger durch hohe Energie-
preise verantwortlich ist. Meine Frage deshalb: Was
macht die Bundesregierung, um dafür zu sorgen, dass
die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei den Heiz-
kosten nicht unzumutbar belastet werden? Die zweite
Miete drückt doch fast schon so sehr wie die erste Miete.

Ur
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722715100


Ich beantworte Ihre Frage am besten Schritt für
Schritt. Zum ersten Punkt: Natürlich müssen wir uns mit
den Strompreisen beschäftigen. Wir haben in den letzten
vier Jahren im Deutschen Bundestag erlebt, wie die
EEG-Umlage Jahr für Jahr angestiegen ist. Wenn wir
jetzt nichts unternehmen – an welcher Stellschraube
auch immer –, wird die EEG-Umlage weiter steigen, und
dann wird sie natürlich auch weiterhin spürbar für die
Verbraucher sein. Dies ist dann nicht nur eine zusätzli-
che Belastung für die Verbraucher, sondern kann dazu
führen, dass die Energiewende in der Bevölkerung auf
Akzeptanzschwierigkeiten stößt. Das, Herr Dr. Ott, kann
weder in Ihrem noch in unserem Interesse sein.

Selbstverständlich muss man sich auch mit den weite-
ren Energiekosten intensiv beschäftigen, vom Mineralöl
bis zum Gas. Bundesumweltminister Altmaier hat, bei-
spielsweise mit den Sozialverbänden und mit den Ver-
braucherverbänden, Gespräche geführt, um zu überle-
gen, welche Möglichkeiten es hier gibt.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722715200

Herr Ott, haben Sie eine weitere Nachfrage? – Bitte

schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der schlechte Eindruck, den die Bundesregierung im
Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende macht,
liegt gar nicht so sehr an Ihrem Hause, sondern zum gro-
ßen Teil daran, dass zwischen verschiedenen Mitglie-
dern der Bundesregierung Uneinigkeit besteht.

Nun hat ja Professor Töpfer, der den Appell der
Klima-Allianz Deutschland vorgestellt hat, schon als
Vorsitzender der Ethik-Kommission Sichere Energiever-
sorgung, die im Auftrag der Bundeskanzlerin diese
Energiewende, den Ausstieg aus der Atomenergie, vor-
gedacht hat und Vorschläge gemacht hat, gesagt und
jetzt noch einmal wiederholt: Es braucht einen Energie-
wendemanager, es braucht jemanden, der die verschie-
denen Bemühungen der Bundesregierung – formulieren
wir es einmal sehr positiv – koordiniert, um nicht zu sa-
gen: der zwischen unterschiedlichen Positionen vermit-
telt, damit endlich einmal etwas vorangeht. – Hat die
Bundesregierung dazu irgendwelche Vorstellungen?






(A) (C)



(D)(B)


Ur
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722715300


Die Behauptung, es gehe nicht voran, muss ich ent-
schieden zurückweisen – die Energiewende kommt sehr
gut voran. Sie wissen, dass wir im vergangenen Jahr
erstmals erreicht haben, dass fast ein Viertel der gesam-
ten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gekom-
men ist.


(Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können Sie sich ja wohl nicht selber zurechnen!)


Das ist schon ein gewaltiger Fortschritt, Herr Dr. Ott.

(Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen: trotz Ihrer Bemühungen!)


Damit können wir schon sagen, dass wir hier vorankom-
men.

Wir haben uns die Kritik in der Tat zu Herzen genom-
men und uns damit befasst, wie wir die Energiewende
besser koordinieren können. Aus diesem Grund gibt es
verschiedene Ausschüsse und Plattformen innerhalb der
Bundesregierung: Es gibt beispielsweise die Plattform
Erneuerbare Energien mit drei Arbeitsgruppen und den
Staatssekretärsausschuss mit allen beteiligten Ressorts,
der regelmäßig tagt und in dem alle im Zusammenhang
mit der Energiewende anstehenden Probleme bespro-
chen werden. Dazu gehört die Frage – diese Frage ist
entscheidend –, wie es mit den Kraftwerksplanungen
weitergeht, wie wir es schaffen, dass Gaskraftwerke ren-
tabel bleiben, auch wenn sie nur ab und zu unterstützend
zugeschaltet werden, um die Versorgung mit Strom aus
erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Das sind alles
Fragen, die in diesem Ausschuss diskutiert werden. Wir
haben damit ein exzellentes Instrument an der Hand, um
die Energiewende zu managen.

Darüber hinaus haben wir den Monitoringprozess, der
uns immer sagt, ob wir mit der Energiewende auf dem
richtigen Weg sind, ob wir bis zum Jahr 2050 die Ziele,
die wir uns selber gesetzt haben, erreichen bzw. wo wir
nachsteuern müssen. Der im Dezember 2012 veröffent-
lichte erste Monitoringbericht hat bestätigt, dass die
Energiewende gut vorankommt.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722715400

Frau Höhn hat noch eine Nachfrage. – Bitte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722715500

Eben ist ja schon angesprochen worden, dass die

Haushalte vor allen Dingen durch die Heizkosten belas-
tet sind. Energiesparmaßnahmen werden vor allen
Dingen durch Projekte gefördert, die mit Mitteln aus
dem Energie- und Klimafonds finanziert werden. Durch
die niedrigen Preise für CO2-Emissionszertifikate, also
durch einen unambitionierten Klimaschutz auf EU-Ebene,
sind die Einnahmen des Energie- und Klimafonds, EKF,
dramatisch gesunken. Damit können die Energieeffizienz-
maßnahmen nicht mehr finanziert werden.

Teilen Sie die Auffassung, dass wegen der sinkenden
Einnahmen für den Energie- und Klimafonds – auch

zum Beispiel im Wärmebereich – die Kosten für die
Haushalte höher sind? Wäre es nicht besser, genügend
Mittel bereitzustellen, um diese Energiesparmaßnahmen
durchführen zu können?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722715600


Sehr geehrte Kollegin Höhn, zum Ersten muss ich sa-
gen: Ich hätte mir natürlich gewünscht, wir hätten die
steuerliche Förderung der Gebäudesanierung hinbekom-
men. Damit hätten wir aus dem Bundeshaushalt einen
guten Schritt in Richtung Energieeffizienz geleistet und
müssten uns in diesem Punkt vielleicht gar nicht so in-
tensiv mit dem Fonds beschäftigen. Ich darf das noch
einmal sagen: Es wäre schön gewesen, wenn Sie und die
SPD gesprungen wären und gesagt hätten: Dies ist eine
gute Sache, die wir tatsächlich unterstützen wollen.

Zweiter Punkt. Natürlich machen wir uns Gedanken
über die Ausstattung des Energie- und Klimafonds.
Wenn ich die Twitter-Meldungen richtig gelesen habe,
dann ist das heute Morgen ja wohl auch im Ausschuss
entsprechend behandelt worden. Wir sind hier in ent-
scheidenden Gesprächen mit dem Bundesfinanzministe-
rium über die Bewirtschaftung, und auch hier hoffe ich,
dass wir zu einem guten Ende kommen werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722715700

Vielen Dank. – Wir kommen zur Frage 19 unseres

Kollegen Oliver Krischer:
Welche Gründe hat der erneute Förderstopp beim Mini-

Kraft-Wärme-Kopplung-Impulsprogramm, und warum wird
dieser Förderstopp auf den Internetseiten der Bundesregie-
rung nicht transparent gemacht?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Ur
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722715800


Kollege Krischer, seitens der Bundesregierung wurde
kein Förderstopp verkündet. Dieser Schritt – das muss ich
jetzt ausdrücklich sagen – wäre in der jetzigen Situation
auch verfrüht. Das Mini-KWK-Programm wird aus Mit-
teln der Nationalen Klimaschutzinitiative finanziert, die
primär aus dem Bundeshaushalt und zusätzlich aus dem
Energie- und Klimafonds, EKF, bereitgestellt werden.

Gegenwärtig – das habe ich auch auf die Frage der
Kollegin Höhn gerade schon gesagt – laufen innerhalb
der Bundesregierung, auf höchster politischer Ebene,
Abstimmungen zum Thema Emissionshandel und zur
Aufteilung der in 2013 verfügbaren Finanzmittel aus
dem EKF, dessen Einnahmen eben von den Erlösen aus
dem Emissionshandel abhängig sind. Das Ergebnis die-
ser Abstimmung gilt es abzuwarten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
BAFA, ist für die Abwicklung des Mini-KWK-Pro-
gramms zuständig. Um einen sofortigen Antragsstopp zu
vermeiden, wurde das BAFA gebeten, bis zur Klärung der
Mittelverteilung innerhalb des EKF die Anträge anzuneh-
men, jedoch noch keine Grundbescheide zu erlassen.






(A) (C)



(D)(B)



Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722715900

Ihre erste Nachfrage, Kollege Oliver Krischer.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722716000

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Aus-

führungen. Mich wundert dann nur, dass die Antragstel-
ler ein Schreiben des BAFA erhalten, wonach ihr Antrag
entgegengenommen wurde und mit der Maßnahme be-
gonnen werden kann, aber keine Entscheidung über eine
Förderung getroffen wird. Diese völlige Unklarheit führt
natürlich dazu, dass Antragsteller keine entsprechenden
Investitionen tätigen.

Ich habe mir die entsprechenden Seiten des BMU
oder des BAFA noch einmal angeguckt: Darin findet
man keinen Hinweis darauf, was Sie gerade gesagt
haben. Eine solche Kommunikation wäre natürlich
wichtig, um die Branche darauf einzustellen, was dort
möglicherweise kommen könnte.

Ich frage Sie, was Sie tun wollen, um die Verunsiche-
rung, die durch die Situation des Energie- und Klima-
fonds jetzt entstanden ist, zu beheben. Durch welche
Aktivitäten wollen Sie diese Verunsicherung beseitigen?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722716100


Kollege Krischer, ich nehme Ihren Hinweis, das noch
einmal deutlicher und klarer zu kommunizieren, sehr
gerne mit. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass wir
uns darauf verständigt haben, dass zurzeit keine neuen
Vorhaben bewilligt werden können. Die Anträge, die
eingegangen sind, sollen aber auf jeden Fall schon ein-
mal bearbeitet werden, damit es nicht zu Verzögerungen
kommen wird. Sie wissen – ich vermute, auch das haben
Sie heute Morgen intensiv besprochen –, dass wir im
Energie- und Klimafonds Rücklagen aus dem Jahr 2012
besitzen, die wir tatsächlich nutzen können. Zum Zwei-
ten gibt es im Rahmen des EKF auch die Möglichkeit,
Liquiditätsdarlehen bis zu einer Höhe von 10 Prozent
des Gesamtvolumens des jeweiligen Wirtschaftsplans
– in 2013 wären das bis zu 204 Millionen Euro – aus
dem Bundeshaushalt zu erhalten. Auch hier haben wir
gegebenenfalls noch Möglichkeiten.

Ich weiß, dass die Antwort nicht sehr befriedigend ist
und dass ich Sie damit bis auf die Zeit vertrösten muss,
bis wir diese Angelegenheit endgültig geregelt haben.
Aber, wie gesagt, unser Hauptziel in der jetzigen, nicht
ganz einfachen Situation ist es, dafür zu sorgen, dass es
dann, wenn der Finanzrahmen endgültig klar ist, nicht zu
Verzögerungen bei der Mittelvergabe kommt und dass
deshalb die Anträge schon jetzt bearbeitet werden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722716200

Herr Kollege Oliver Krischer, Sie haben jetzt die

Möglichkeit zur zweiten Nachfrage.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722716300

Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen, Frau Staats-

sekretär.

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722716400


Staatssekretärin.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722716500

Staatssekretärin, Entschuldigung, das habe ich ver-

schluckt. Selbstverständlich Frau Staatssekretärin, damit
hier keine Missverständnisse aufkommen.

Ich freue mich über Ihre Ausführungen, dass an dieser
Stelle noch nicht entschieden ist, dass das Förder-
programm beendet wird. Deshalb noch einmal die Bitte,
das nach außen klar zu kommunizieren. Sie müssen
nicht mich, sondern eine Vielzahl von Antragstellern, die
ein Problem haben, vertrösten. Bei ihnen herrscht eine
Riesenunklarheit.

Ich bitte Sie, zu versuchen, meine Frage an Sie im
Rahmen Ihrer Erkenntnisse positiv zu beantworten: Wie
beurteilen Sie denn die Chancen, dass dieses Programm
im bisherigen Umfang weitergeführt werden kann?

Ur
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722716600


Es tut mir leid, Herr Krischer, ich kann Ihnen dazu
keine genaue Aussage machen. Ich möchte mich hier
nicht auf Aussagen festlegen, die hinterher nicht haltbar
sind. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich kann Ihnen nur
sagen, dass von BMU-Seite alles getan wird, dass dieses
Programm entsprechend weiterlaufen kann und dass wir
deshalb die Anträge weiter bearbeiten, wie ich eben aus-
geführt habe, sodass man dann, wenn die Mittel da sind,
zügig weiterarbeiten kann.


Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722716700

Vielen Dank. – Eine Nachfrage der Kollegin Bärbel

Höhn.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722716800

Fr
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722716900
Das ist eine unsichere Situation, die auch bei den
Antragstellern – das haben wir eben von Oliver Krischer
sehr deutlich gehört – zu Verunsicherung führt.

Ist im BMU schon einmal durchgerechnet worden,
wie viel weniger Anträge in diesem Jahr bearbeitet wer-
den können, wie viel weniger aufgrund der desolaten
Einnahmesituation des Klima- und Energiefonds in diese
Mini-KWK am Ende investiert werden kann?

Ur
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722717000


Frau Höhn, das kann ich Ihnen hier leider nicht münd-
lich darlegen. Das müsste ich Ihnen schriftlich nachrei-
chen. Ich glaube aber nicht, dass wir jetzt einfach pau-
schal sagen können: Soundso viel weniger Geld ist jetzt
im EKF enthalten, und das hat eine direkte Auswirkung
auf das KWK-Programm in dieser Höhe. – Ich glaube,
dass wir darüber anders sprechen müssen. Wenn Sie er-
lauben, werde ich Ihnen das schriftlich nachreichen.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, danke!)







(A) (C)



(D)(B)



Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1722717100

Vielen Dank. – Wir kommen zum Geschäftsbereich

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Fragen 20 und 21 des Kollegen Arfst Wagner wer-
den schriftlich beantwortet.

Wir kommen damit zum Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die
Frage 22 des Kollegen Oliver Krischer und die Frage 23
des Kollegen Niema Movassat werden schriftlich beant-
wortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts. Die Frage 24 des Kollegen Niema Movassat, die
Frage 25 der Kollegin Sylvia Kotting-Uhl, die Fragen 26
und 27 der Kollegin Sevim Dağdelen, die Frage 28 der
Kollegin Katja Keul und die Frage 29 der Kollegin
Heike Hänsel werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern. Die Fragen 30 und 31 der
Kollegin Ulla Jelpke und die Frage 32 des Kollegen
Andrej Hunko werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen. Die Frage 33 des Kollegen
Andrej Hunko, die Fragen 34 und 35 der Kollegin Lisa
Paus, die Fragen 36 und 37 der Kollegin Dr. Barbara
Höll, die Fragen 38 und 39 des Kollegen Dr. Axel Troost
und die Fragen 40 und 41 der Kollegin Katja Dörner
werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales. Die Frage 42 der
Kollegin Dr. Martina Bunge und die Fragen 43 und 44
der Kollegin Anette Kramme werden schriftlich beant-
wortet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende
unserer Fragestunde.

Die Aktuelle Stunde soll um 15.35 Uhr beginnen. So
ist es auch mit den Fraktionen vereinbart, da parallel der
Haushaltsausschuss tagt und die Mitglieder, die jetzt dort
arbeiten, dann in der Aktuellen Stunde gefordert sind.

Ich unterbreche jetzt bis 15.35 Uhr.


(Unterbrechung von 15.08 bis 15.35 Uhr)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1722717200

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene

Sitzung ist wieder eröffnet.

Wir fahren in unserer Aussprache fort, indem ich den
Zusatzpunkt 1 aufrufe:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP

Verhalten von SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN im Bundesrat beim Fiskalpakt

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort
der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter.
Bitte schön, Herr Kollege.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


S
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1722717300


Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Bei dieser
Aktuellen Stunde geht es darum, wie ernst wir es mit un-
serem Versprechen meinen, ausgeglichene Haushalte in
den verschiedenen Gebietskörperschaftsebenen vorzule-
gen.

Ich will mit dem Hinweis darauf beginnen, dass wir
heute im Bundeskabinett die Eckwerte für den Bundes-
haushalt 2014 und die Finanzplanung bis 2017 beschlos-
sen haben. Sie zeigen: Wenn man sich anstrengt, kann
man sogar historische Leistungen in der Finanzpolitik
vollbringen.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht ja schon wieder gut los heute!)


Wir haben innerhalb einer einzigen Legislaturperiode,
ausgehend von weit über 80 Milliarden Euro prognosti-
zierter Nettokreditaufnahme, einen nachhaltig strukturell
ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Dies ist eine starke
Leistung in der Finanzpolitik.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Bevor der Kollege Schneider hier wieder die falsche
Behauptung aufstellt, das sei lediglich ein konjunkturel-
ler Effekt, will ich ihn darauf hinweisen, dass er schon
einige Jahrzehnte zurückgehen muss – wahrscheinlich
länger, als er auf dieser Welt ist –, um in der Finanzge-
schichte der Bundesrepublik Deutschland beim Bund ei-
nen solch strukturell ausgeglichenen Haushalt zu finden.
Das ist ein Solitär, meine sehr verehrten Damen und
Herren, und es ist ein großartiger Erfolg des Bundes-
finanzministers Wolfgang Schäuble.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der Bundesfinanzminister hat zu Beginn seiner
Amtszeit angekündigt, dass wir die Vorgaben der Schul-
denregel im Grundgesetz, die sich auch im Fiskalpakt
wiederfindet, mit einem konsequenten Konsolidierungs-
kurs einhalten wollen. Damals haben viele daran ge-
zweifelt, dass das machbar ist. Aber wir haben die Vor-
gaben nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt. Schon im
Haushaltsvollzug 2012 haben wir die Vorgabe für 2016
erfüllt – vier Jahre früher als erforderlich! Die struktu-
relle Null ist nur die konsequente Fortsetzung dessen,
was wir in der Fiskalpolitik erreicht haben.


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun, Herr Kampeter?)


Ich erinnere dieses Hohe Haus daran, dass wir im Jahr
2010 bei den Debatten um die Schuldenbremse im
Grundgesetz, die ihre Entsprechung auf europäischer
Ebene im Fiskalpakt hat, darüber gesprochen haben, ob
der Abbaupfad überhaupt leistbar ist. Der Abbaupfad,
den wir damals festgelegt haben, interessiert keinen
mehr, weil wir deutlich darunter liegen. Wir haben unser





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)


Ziel der Haushaltskonsolidierung mit Disziplin verfolgt;
wir haben es früher erreicht, als es möglich erschien und
rechtlich notwendig war, und haben viele Pessimisten
Lügen gestraft.

Wir machen eine ehrliche, solide Finanzpolitik. Wir
machen sie, orientiert am Ziel des Haushaltsausgleichs,
an den nachfolgenden Generationen und an unseren eu-
ropäischen Partnern, um ein Vorbild zu sein. Diese
Haushaltspolitik wird beim Treffen der Staats- und Re-
gierungschefs Ende dieser Woche sicherlich Beachtung
finden.

Was sich die Menschen in Deutschland in der Finanz-
politik am meisten wünschen, ist ein Ende der staatlichen
Verschuldungspolitik. Der Staat soll sich so verhalten, wie
sich auch jede Privatperson und jeder Unternehmer lang-
fristig verhalten muss: nur so viel ausgeben, wie man
einnimmt. Das haben wir geschafft, und zwar ohne Er-
höhung der großen Steuern, wie sie von der linken Seite
dieses Hauses stets und ständig eingefordert wird. Haus-
haltspolitik ist Ausgabendiät.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben damit auch belegt, dass Konsolidierung
und Wachstum kein Widerspruch sein muss; das disku-
tieren wir derzeit ja mit unseren europäischen Partnern.
Konsolidierung ist Wachstumsförderung. Nur dann,
wenn die Menschen in den Ländern Vertrauen haben,
auch in die öffentlichen Finanzen, fördern wir private In-
vestitionen. Die Erfolgsgeschichte, wie wir sie beispiels-
weise auf dem Arbeitsmarkt haben, ist auch darauf zu-
rückzuführen, dass wir konsequent konsolidiert haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist al-
lerdings nicht überall in Deutschland und nicht überall in
Europa so.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Leider!)


Während wir in dieser Woche im Bundeskabinett eine
strukturelle Null für den Bundeshaushalt beschlossen ha-
ben, hat das Landesverfassungsgericht in Nordrhein-
Westfalen die dortige rot-grüne Landesregierung zum
dritten Mal innerhalb von zweieinhalb Jahren dadurch
abgewatscht, dass es einen Landeshaushalt von Rot-
Grün für verfassungswidrig erklärt hat.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Otto Fricke [FDP]: Pfui! – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Das kann Sie über die katastrophale Wahlniederlage nicht hinwegtrösten!)


Wir orientieren uns am Grundsatz von Haushaltsklar-
heit und Haushaltswahrheit. In Nordrhein-Westfalen
scheint Verfassungsbruch neuerdings zum Kerninstru-
ment der Haushaltspolitik zu gehören. Das geht nicht,
meine sehr verehrten Damen und Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Joachim Poß [SPD]: Da spricht der Schattenfinanzminister von Nordrhein-Westfalen!)


In Niedersachsen, wo Grüne und Rote regieren, zeigt ein
Blick in die Koalitionsvereinbarung, wie sie es mit der
Konsolidierung halten. Das von David McAllister vor-

gegebene Ziel, auch in Niedersachsen 2017 einen Haus-
haltsausgleich zu schaffen, wird erst einmal in die
nächste Legislaturperiode vertagt,


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Otto Fricke [FDP]: Pfui!)


damit man in dieser Legislaturperiode mit den Wählerin-
nen und Wählern keinen Ärger hat, Wahlgeschenke ver-
teilen und hemmungslos Schulden zulasten der nachfol-
genden Generationen machen kann. Das ist offenbar rot-
grüne Finanzpolitik in Niedersachsen. Das geht so aber
nicht. Es verstößt gegen das Grundgesetz, gegen den
Geist des Fiskalpaktes. Das ist nicht unser Anliegen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: So spricht der nächste schlechte Wahlverlierer! Wieder ein schlechter Wahlverlierer!)


Und wenn Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmann,
heute hier sind: Auch die Haushaltspolitik in Baden-
Württemberg reiht sich hier ein. Dafür, dass Sie jetzt al-
lerdings den Buckel für einen Verfassungsbruch in Nord-
rhein-Westfalen hinhalten müssen, tun Sie mir schon fast
ein wenig leid.

Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch
die rot-rot-grüne Verfahrensmehrheit im Bundesrat am
1. März 2013 versuchen Sie, die Pflichten, die Ihnen das
Grundgesetz eh aufgibt, sich ein Stück weit vom Bund
entgelten zu lassen. Sie fordern mehr Geld, weniger Ver-
antwortung und weniger Achtung. Es kann auf Dauer
nicht gut gehen, wenn ein Teil in diesem Land für Konso-
lidierung zuständig ist und ein anderer Teil für weniger
Verantwortung, für weniger konsequentes Konsolidieren.
Wir müssen wieder zusammenkommen. Deswegen for-
dere ich die Bundesländer auf, beim Fiskalpakt keine
parteitaktischen Blockadespielchen zu machen, sondern
auf die Sachebene zurückzukommen. Deutschland ist
ein finanziell stabiles Land. Die Länder können das, der
Bund kann das. Gemeinsam sollten wir dieses Signal
nach außen setzen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sehr gut!)


Ich will an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die
Behauptung der Länder nicht zutreffend ist, es gebe eine
neue Verpflichtung. Nicht nur dass das Grundgesetz
selbstverständlich auch die Länderhaushalte schon seit
längerem bindet: Auch der präventive Arm des Stabili-
täts- und Wachstumspakts verpflichtet zur Begrenzung
des strukturellen gesamtstaatlichen Defizites schon seit
dem Jahre 2005.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen
für stabile Finanzen in Deutschland.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aus welchem Wolkenkuckucksheim haben Sie den Satz herausgeholt? – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Für den Griff in die Sozialkassen stehen Sie!)


Wir stehen dafür, dass wir auch von anderen in Europa
verlangen, ihre Finanzen stabil zu halten. Es wirft ein
recht seltsames Licht auf den Föderalismus, wenn ein





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)


Teil des Bundesrates hier ausbüxen will. Wer Regie-
rungsverantwortung hat, muss sie wahrnehmen. Wer das
Grundgesetz achtet, muss Haushalte konsolidieren. Das
gilt für Bund und Länder, und das gilt für alle Länder,
unabhängig von den parlamentarischen Mehrheiten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Damit es klar ist: Der Bund wird auch unabhängig
von solchen taktischen Spielereien die finanzielle Ent-
lastung der Länder und die in dieser Beziehung gegebe-
nen Zusagen einhalten. Ich erwähne es einmal kurz und
kursorisch: Allein in dieser Legislaturperiode haben wir
Einnahmeverschiebungen zulasten des Bundes und zu-
gunsten der Länder und Gemeinden durchgeführt, bei
denen es um einen deutlich zweistelligen Milliardenbe-
trag geht. Ob es das Steuervereinfachungsgesetz oder die
Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung sind – ein wichtiges Thema ge-
rade für die Kommunen, da es für die wohl nachhaltigste
Entlastung der kommunalen Haushalte sorgt –, ob es der
Ausgleich der Kosten der Umsetzung des Bildungspake-
tes oder die Festschreibung der Bundesbeteiligung an
den Kosten der Unterkunft sind, ob es im Bereich der
Bildung die Exzellenzinitiative, der Hochschulpakt oder
der Qualitätspakt Lehre sind, ob es im Bereich der Fami-
lie der Ausbau der Kinderbetreuung, das Bundeskinder-
schutzgesetz oder die Kindergelderhöhungen sind, ob es
– dieses Thema wurde von den Ländern als wichtig er-
achtet – die Übernahme der Verwaltungskosten beim
Zensus 2011 ist: Das sind jährliche Überweisungen zu-
gunsten von Ländern und Gemeinden – die bei uns zu
Buche schlagen – von knapp 10 Milliarden Euro in der
vollen Ausbaustufe. Das bekommen Länder und Ge-
meinden mehr, als zu Beginn der Legislaturperiode in ih-
ren Planungen vorgesehen war.

Das macht deutlich: Der Bund leistet dort, wo es
möglich und nötig ist, solidarische Hilfe für Länder und
Gemeinden.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Mehr als das!)


Er kann aber zugleich seinen Haushalt konsolidieren.
Wir sollten jetzt nicht versuchen, diese Konsolidierungs-
erfolge im Vermittlungsausschuss politisch zu instru-
mentalisieren. Das Grundgesetz gilt, der Fiskalpakt gilt;
die Länder sind aufgefordert, aktiv mitzuwirken, insbe-
sondere die rot-rot-grünen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722717400

Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. –

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für die
Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Carsten
Schneider. Bitte schön, Kollege Carsten Schneider.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722717500

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Man spürt geradezu den Phantomschmerz des Herrn
Staatssekretärs,


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


der daher rührt, dass die Wähler in Nordrhein-Westfalen
eine Entscheidung getroffen haben, die verhindert hat,
dass er, der Schattenfinanzminister, und der damalige
Umweltminister, Herr Röttgen, an die Regierung kom-
men.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: So ist es!)


Ich glaube, die Wähler in Nordrhein-Westfalen haben
weise entschieden.


(Otto Fricke [FDP]: Die Weisheit siegt am Ende, nicht am Anfang!)


Es hilft auch nichts, diesen Phantomschmerz immer wie-
der hier im Deutschen Bundestag zu kühlen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Schlechter Verlierer! – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Es geht um die Zahlen! Es geht um Haushalte! Zahlen lügen nicht!)


Herr Kampeter, Sie haben jetzt hier über die Schul-
denbremse gesprochen, aber auch über den Bundeshaus-
halt für 2014, den der Finanzminister heute im Kabinett
vorgestellt hat


(Otto Fricke [FDP]: Sagen Sie doch etwas zum Verfassungsbruch!)


und den die nächste Bundesregierung und der nächste
Deutsche Bundestag zu verantworten haben. Allerdings
haben Sie dabei vergessen, zu sagen, wie es denn eigent-
lich im Jahre 2013 aussieht: Wir haben in Deutschland
die höchsten Steuereinnahmen, die es jemals gab.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Die kriegen auch die Länder! – Dr. Michael Meister [CDU/ CSU]: Deshalb wollen Sie auch Steuererhöhungen!)


Wir haben aufgrund der extrem guten Konjunktur die
niedrigsten Sozialausgaben.


(Otto Fricke [FDP]: Ja! Dank uns!)


Gegenüber der Planung für 2013 sparen Sie allein bei
den Zinsausgaben 10 Milliarden Euro.


(Otto Fricke [FDP]: Das stimmt doch gar nicht!)


Trotz dieser extrem guten Zahlen machen Sie in diesem
Jahr 17 Milliarden Euro neue Schulden.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Unglaublich!)


Das, meine Damen und Herren, ist kein Ruhmesblatt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Schuldenmacherei! – Otto Fricke [FDP]: Sag mal, was baust du eigentlich für Phantome auf?)






Carsten Schneider (Erfurt)



(A) (C)



(D)(B)


Sie schaffen es nicht einmal im Wahlkampfhaushalt für
2014, den Sie nicht mehr beschließen werden: Selbst da-
rin sind noch über 6 Milliarden Euro neue Schulden vor-
gesehen – keine Tilgung.

Wir haben uns hier im Deutschen Bundestag ver-
pflichtet, die Mittel für die Konjunkturprogramme, die
wir 2009 und 2010 aufgelegt haben, um die Konjunktur
nach vorn zu bringen – das hat zum Glück funktioniert –,
in guten Zeiten zurückzuzahlen. Keinen einzigen Cent
tilgen Sie; vier Jahre danach haben Sie keinen einzigen
Cent getilgt. Im Gegenteil: Sie machen noch neue Schul-
den.


(Zuruf von der SPD: Hört! Hört! – Otto Fricke [FDP]: Du bist jetzt wohl bei Baden-Württemberg und nicht beim Bund!)


Darauf wäre ich nicht stolz.

An Ihrer Stelle hätte ich mir einmal die Subventionen
angeschaut.


(Otto Fricke [FDP]: Das sagen die Steinkohlesubventionäre!)


Eigentlich hat man gedacht, dass Sie von den Liberalen
da herangehen wollen. Herr Kampeter, Sie haben gerade
gesagt, wie Sie den Ländern immer geholfen haben. Das
Erste, das Sie in dieser Legislatur umgesetzt haben, als
Sie noch die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat
hatten, war das Wachstumsbeschleunigungsgesetz.


(Otto Fricke [FDP]: Hat geklappt! Das Wachstum hat sich beschleunigt!)


Was steckte dahinter? Die Subventionierung der Hote-
liers und sonstiger Industriebereiche.


(Otto Fricke [FDP]: Die Erhöhung des Kindergelds!)


Dafür haben Sie 1 Milliarde Euro jedes Jahr ausgegeben,
Geld, das Sie den Ländern entzogen haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Meine Damen und Herren, zum Glück haben wir dem
dank der neuen Bundesratsmehrheit etwas entgegenge-
setzt; das geht nicht mehr.


(Otto Fricke [FDP]: Rede doch mal zum Fiskalpakt! – Gegenruf der Abg. Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Kampeter hat auch nicht zum Thema der Aktuellen Stunde geredet! Immer außen drum herum!)


Der nächste Punkt: der Bundesbankgewinn. Der Bun-
desbankpräsident, Herr Weidmann, hat gestern eine sehr
zurückhaltende Bewertung der Risiken aus der Euro-
Krise im laufenden Jahr abgegeben. Ich sage: Es ist in
Ordnung, dort für Rückstellungen zu sorgen; denn die
wirkliche Lösung der Euro-Krise wird derzeit nicht im
Deutschen Bundestag, sondern bei der Europäischen
Zentralbank gemacht. Weil Sie nicht den Mut haben, den
Leuten reinen Wein einzuschenken, springt die EZB ein

und nimmt gemeinschaftliche Risiken in ihr Portfolio.
Dafür trägt die Bundesbank jetzt Vorsorge.


(Otto Fricke [FDP]: Wieso denn „jetzt“?)


Man fragt sich aber: Was macht eigentlich der Bundes-
finanzminister als ehrbarer Kaufmann? Wir haben auch
Kredite direkt ausgereicht: an Griechenland, Irland und
Spanien. Wie viel Vorsorge ist dafür eigentlich getroffen
worden? Kein einziger Cent!


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wir haben Bürgschaften übernommen, keine Kredite ausgereicht! Das stimmt nicht!)


Die Probleme werden in die nächste Legislaturpe-
riode mitgenommen. Wir Sozialdemokraten sagen: Wir
brauchen eine klare, solide Finanzpolitik. Deswegen ha-
ben wir – im Gegensatz zur FDP – die Aufnahme der
Schuldenbremse in die Verfassung beschlossen.


(Otto Fricke [FDP]: Ach!)


Wir hätten es gut gefunden, wenn sie auch im europäi-
schen Recht verankert wäre und nicht nur auf zwischen-
staatlicher Ebene.


(Otto Fricke [FDP]: Sag doch mal was zum Fiskalpakt!)


Wir hätten vor allen Dingen auch gut gefunden, wenn
Sie diejenigen im Bankensektor, die enorm von unserer
Rettungspolitik profitiert haben, in die Verantwortung
genommen hätten, nämlich diejenigen, die hohe Vermö-
gen haben.

Seit der Finanzkrise wurden über 300 Milliarden Euro
neue Schulden aufgenommen,


(Otto Fricke [FDP]: Versuchs doch mal mit Fiskalpakt!)


davon entfallen 100 Milliarden Euro auf Ihre Regie-
rungszeit in dieser Legislaturperiode. Davon haben Sie
keinen Cent zurückgezahlt.


(Otto Fricke [FDP]: Zur Sache, Carsten!)


Wir wollen, dass diejenigen, die von der Rettung profi-
tiert haben, einen Teil der Lasten tragen. Das ist gerecht,
aber wenn Sie das als Steuererhöhung bezeichnen, Herr
Staatssekretär:


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: In welchem SPD-regierten Land werden die zurückgezahlt?)


Wissen Sie: In meinem Wahlkreis in Erfurt-Weimar sind
über 95 Prozent der Menschen nicht betroffen. Die
5 Prozent, die über große Vermögen und hohe Einkom-
men verfügen, können einen Teil der Lasten tragen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ein Lehrer hätte gesagt: Thema verfehlt! Sechs!)


Wir als Sozialdemokraten haben ein ausgewogenes
Konzept: auf der einen Seite Subventionsabbau, auf der
anderen Seite Konzentration darauf, dass die stärkeren
Schultern sich an den Kosten der Rettung beteiligen, von





Carsten Schneider (Erfurt)



(A) (C)



(D)(B)


der vor allem sie profitiert haben. Meine Damen und
Herren, ich würde sagen: Das war ein Rohrkrepierer.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1722717600

Vielen Dank, Kollege Carsten Schneider. – Nächster

Redner für die Fraktion der FDP: unser Kollege
Dr. Florian Toncar. Bitte schön, Kollege Dr. Toncar.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722717700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Derzeit erleben wir in Deutschland und in
Europa eine Zeitenwende. Das überkommene Politik-
modell, dass der Staat mehr ausgibt, als er sich leisten
kann, stößt erkennbar an seine Grenzen.


(Stephan Thomae [FDP]: Nicht bei der SPD!)


Die meisten Industrieländer sind heute an einem
Punkt angelangt, an dem weitere Schulden Wohlstand
und Zukunftschancen kosten. Bei unseren Nachbarn in
Südeuropa führt das Maß an Verschuldung mittlerweile
zu einer Zerreißprobe für ganze Gesellschaften. Das ist
der Befund. Das ist der Hintergrund, vor dem wir diese
Debatte führen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU], an die SPD gewandt: Den Knall habt ihr nicht gehört!)


Deutschland hat bereits 2010 eine Antwort auf diesen
Befund gegeben.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU])


Wir haben in Deutschland eine Haushaltssanierung vor-
genommen, die beispiellos ist: von einer Rekordver-
schuldung, wie sie die Vorgängerregierung vorgeschla-
gen hat, zu einem Haushaltsentwurf 2014, der strukturell
ausgeglichen ist und der die niedrigste Neuverschuldung
seit Jahrzehnten vorsieht. Das ist das, was Deutschland
auf Bundesebene in den letzten vier Jahren geleistet hat.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


In der Finanzplanung, die Ihnen vorgelegt wird, ist
vorgesehen, dass 2015 und auch 2016 die alten Schulden
des Bundes zunehmend getilgt werden. Wir im Bund
sorgen für eine Schuldentilgung. Davon können einige
Länder – Herr Kretschmann ist anwesend – wahrschein-
lich nur träumen, wenn sie nichts ändern. Das Wort „Til-
gung“ kommt da in den Regierungserklärungen jeden-
falls nicht vor; hier, auf Bundesebene, wird es ab 2015
gemacht. Das ist ein Unterschied, auf den man hinwei-
sen muss.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


2010 wurde die Bundesrepublik Deutschland für ih-
ren eingeschlagenen Kurs zum Teil noch kritisiert. Aber
die Euro-Krise brachte die Erkenntnis – und zwar nach

und nach in ganz Europa –, dass es so nicht weitergehen
kann. Eine der Konsequenzen, die Europa gezogen hat,
war der Fiskalpakt, über den wir heute diskutieren.

Der Fiskalpakt sieht vor, dass ein Land in der Euro-
Zone zukünftig nicht mehr als 3 Prozent neue Schulden
machen darf, sondern nur noch 0,5 Prozent, also wesent-
lich weniger. Der Fiskalpakt sieht ferner vor, dass die
Euro-Länder und auch einige weitere ihre Verschuldung
Schritt für Schritt auf 60 Prozent des Bruttoinlandspro-
dukts abbauen müssen. Zu diesen Verpflichtungen hat
sich Europa bekannt, darunter Länder, die sich in einer
weitaus schwierigeren Ausgangslage befinden als
Deutschland.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ist es!)


Das war ein Erfolg dieser Bundesregierung, und das war
auch die richtige Lösung, die wir hier für die durch die
Euro-Krise verursachten Probleme gefunden haben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Der Bundesrat, der diesem Fiskalpakt zustimmen
muss, hat schon letztes Jahr mit einem Veto gedroht. In
einer ganz kritischen Phase der Euro-Stabilisierung, als
sich Menschen auf der Welt gefragt haben: „Gibt es den
Euro bald überhaupt noch, oder zerfleddert die Euro-
Zone, weil sich einige Staaten nicht darin halten kön-
nen?“, als wir eine politische Antwort geben mussten:
„Wir schaffen es in Europa“, hat der Bundesrat in
Deutschland bei einer der wichtigsten Maßnahmen mit
einem Veto gedroht. Das war schäbig, das war schädlich,
und das dürfen wir Ihnen nicht durchgehen lassen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Unverantwortlich! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Unredlich war das! – Zuruf von der FDP: Pfui!)


Heute liegt ein Gesetzentwurf zur innerstaatlichen
Umsetzung dieses Fiskalvertrags vor, und die Opposi-
tion – das ist im Grunde kein Wunder – blockiert im
Bundesrat erneut. Sie ruft den Vermittlungsausschuss an.
Die Opposition aus Rot und Grün – das darf man noch
einmal sagen –,


(Otto Fricke [FDP]: Das muss man sagen!)


die 2004 den Europäischen Stabilitätspakt überhaupt erst
gebogen und gebrochen hat,


(Otto Fricke [FDP]: Genau so ist es! – Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Das hat euch doch den Hintern gerettet!)


die daher Mitverantwortung dafür trägt, dass es in Eu-
ropa zu dieser Schuldenkrise kommen konnte,


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


stört heute beim Aufräumen. Das ist unredlich. Das, was
Sie hier machen, ist nicht verantwortungsvoll.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Warum macht die Opposition das? Die Antwort ist
einfach: weil sie weiter Schulden machen will, weil sie





Dr. Florian Toncar


(A) (C)



(D)(B)


nicht mit Geld umgehen kann. In den Bundesländern, in
denen Sie regieren, kann man sich das anschauen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Klar! Deshalb gewinnen wir auch jede Landtagswahl! Super!)


In Baden-Württemberg beispielsweise steigen die Ein-
nahmen, aber die Ausgaben steigen noch viel stärker.
Die Ausgaben steigen in Baden-Württemberg um
15 Prozent in nur zweieinhalb Jahren. Das muss man
überhaupt erst mal hinkriegen, so viel Geld auszugeben.
Sie können einfach nicht mit Geld umgehen. Das ist der
Grund, warum Sie diesen Vertrag blockieren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


In Nordrhein-Westfalen haben Sie gestern zum dritten
Mal das Zeugnis bekommen: Haushalt verfassungswid-
rig und nichtig. Sie beschädigen damit nicht nur die Fi-
nanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn dreimal
hintereinander so etwas passiert, dann beschädigen Sie
damit meines Erachtens allmählich auch das Rechtsbe-
wusstsein. Auch das ist ein Schaden, der ganz erheblich
ist.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ein Kraft-Schaden!)


Sie wollen sich an Regeln nicht halten.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Die Spitzenpolitiker von SPD und Grünen touren
durch Europa. Herr Steinbrück ist in fast allen Ländern
gewesen. Fast überall hat er gesagt: Also, wenn wir
drankommen, dann müsst ihr weniger sparen, dann lo-
ckern wir die Auflagen, dann wird das mit den Reformen
nicht mehr so ernst genommen. Zuletzt hat er in Frank-
reich gesagt: Ob die Neuverschuldung 3 Prozent oder
ein bisschen mehr beträgt, das ist alles nicht so tragisch.

Sie stehen also nicht nur für Schulden in Deutschland,
in den Bundesländern, sondern Sie stehen auch für eine
Politik des lockeren Geldes in Europa. Könnten Sie das
umsetzen, würden Sie die Krise verschlimmern.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Stephan Thomae [FDP]: Unverantwortlich!)


Ihr Vorbild François Hollande ist Argument genug, wa-
rum das, was Sie in Deutschland und in Europa vorha-
ben, der falsche Weg ist.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


Was erreichen Sie mit der Blockade dieses wichtigen
Gesetzentwurfs? Die Bundesregierung wird in Europa
gefragt: Ihr habt den Fiskalpakt ausgehandelt, ihr wolltet
ihn, warum kommt er jetzt eigentlich nicht? – Was Sie
tun, ist, dass Sie die deutsche Position bewusst und ab-
sichtsvoll untergraben. Damit schaden Sie unserem
Land.


(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Geht es nicht eine Nummer kleiner? – Otto Fricke [FDP]: Unverantwortlich!)


Dafür gibt es kein Argument. Ich fordere Sie und insbe-
sondere den Bundesrat auf, von dieser schädlichen Poli-
tik des leichten Geldes Abstand zu nehmen und das Ver-
trauen in die Handlungsfähigkeit Deutschlands in
Europa und das Vertrauen in die Euro-Zone wiederher-
zustellen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1722717800

Vielen Dank, Kollege Dr. Toncar. – Nächster Redner

für die Fraktion Die Linke: unser Kollege Dr. Dietmar
Bartsch.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722717900

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe

gelesen, dass es hier um das Verhalten von SPD und
Grünen im Bundesrat gehen soll. Jetzt habe ich aber ver-
standen, dass es um den Haushaltsentwurf geht, den Herr
Schäuble heute im Kabinett vorgestellt hat.


(Otto Fricke [FDP]: Nein! Das hat Herr Schneider gemeint! Damit kommst du nicht aus dem Schneider!)


Ich will nur einige wenige Argumente nennen: Sie
schildern hier eine Erfolgsgeschichte, Herr Kampeter.
Fakt ist: Diese Koalition hat in dieser Legislatur circa
100 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. Das kann
doch keine Erfolgsbilanz sein. Sie brüsten sich hier mit
solchen Begriffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schauen wir uns einmal an, was Sie in diesem Jahr al-
les machen, obwohl Sie neue Schulden machen: Sie
plündern die Sozialkassen, Sie fahren die Investitionen
zurück, und Sie blenden sämtliche Risiken aus. Das ist
Ihr Haushalt, den Sie vorlegen. Ich kann überhaupt nicht
nachvollziehen, warum Sie darauf so stolz sind und sa-
gen: Das ist alles wunderbar.

Eines ist entscheidend: Sie kommen hier mit einer
schwarzen Null an. Ich erinnere mich: Es gab schon ein-
mal einen Finanzminister, der vor der Wahl von einer
schwarzen Null gesprochen hat. Was daraus geworden
ist, wissen wir. Sie machen das doch nur, weil Sie genau
wissen: Diese Koalition wird nach der Wahl im Septem-
ber nicht weiterregieren.


(Otto Fricke [FDP]: Hochmut kommt vor dem Fall!)


Dann kann man darauf verweisen, dass man einen so
hervorragenden Haushalt vorgelegt hat.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich auf das zu sprechen kommen, worum
es hier eigentlich geht. In dieser Aktuellen Stunde geht
es um SPD und Grüne. Als Linker bin ich da vollkom-
men neutral.


(Otto Fricke [FDP]: Ihr habt doch mitgemacht!)






Dr. Dietmar Bartsch


(A) (C)



(D)(B)


Wollen wir einmal die Frage stellen: Warum ist das im
Bundesrat gescheitert? Das ist erst einmal eine reine
Sachfrage.


(Otto Fricke [FDP]: Weil ihr mitgemacht habt!)


– Selbstverständlich hat die rot-rote Regierung in Bran-
denburg mitgemacht.


(Otto Fricke [FDP]: Eben!)

Für das Scheitern sind aber nicht die Bundesländer ver-
antwortlich, sondern allein der Bund.


(Otto Fricke [FDP]: Ach ja!)

Es gab, wie Sie alle wissen, ein entsprechendes Eck-
punktepapier aus dem Jahr 2012. Da ist etwas vereinbart
worden.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Genau!)

Die Bundesregierung hat sich daran aber nicht gehalten.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Im Gegenteil! Die Länder halten sich nicht daran!)


Es gab eine Bringschuld. Wenn sich ein Partner nicht da-
ran hält, dann wird der Vertrag selbstverständlich nicht
geschlossen. Sie haben die Verantwortung.


(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Das ist eine Dreistigkeit sondergleichen!)


Die Bundesregierung ist nicht verlässlich. Sie trägt die
Verantwortung dafür, dass diese Entscheidung im Bun-
desrat nicht zustande gekommen ist.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Nachlesen macht schlau!)


Ich will noch einmal darauf hinweisen: Die Zustim-
mung zum Fiskalpakt haben Sie sich damals auf diese
Art und Weise bei den Ländern erkauft. Wenn dem so
ist, dann müssen Sie die Vereinbarungen doch auch ein-
halten. Es ist eher unverständlich, dass Länder wie Sach-
sen zustimmen. Das ist falsch.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, noch über

eines zu reden. Dass wir als Linke den Fiskalpakt abge-
lehnt haben, wissen Sie. Das ist auch richtig so. Dass wir
logischerweise die innerstaatliche Umsetzung ebenfalls
ablehnen, ist auch klar. Aber es ist notwendig, dass wir
uns gemeinsam, und zwar nicht so sehr parteipolitisch,
einmal Gedanken darüber machen, wie wir die Finanz-
beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
regeln. Wir brauchen eine Föderalismusreform III. Jetzt
ist nicht die Zeit dafür; aber wir sollten nach der Bundes-
tagswahl darüber nachdenken, hier wirklich etwas zu
tun, damit auch die Kommunen wieder Geld haben. Die
Kommunen haben immer weniger Geld. Sie können
nicht einmal mehr ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Da
muss investiert werden. Das wäre notwendig.


(Beifall bei der LINKEN)

Das ist eine Aufgabe für uns alle hier im Haus, und zwar
ohne Parteipolitik; denn Mehrheiten ändern sich. Man

sieht es ja an Nordrhein-Westfalen: Immer wenn man
nicht mehr regiert, schimpft man auf die Regierung da-
vor. – Das kennen wir alle. Wo wir regiert haben, gab es
immer eine ordentliche Finanzpolitik, so wie jetzt auch
in Brandenburg.


(Lachen bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


– Danke für den Beifall.


(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Der war gut! Da lachen die eigenen Leute!)


– Nein, das ist einfach wahr. Das können Sie doch nach-
vollziehen. Es gibt einen ausgeglichenen Haushalt in
Brandenburg. Schauen Sie sich einmal das Bundesland
an, in dem Sie regiert haben. Dort ist das nicht der Fall.

Lassen Sie mich noch einen Punkt zur Sache sagen.
Es geht um die sogenannten Entflechtungsmittel. Der
Bund hat versprochen, hier Planungssicherheit herzu-
stellen. Das war Teil des Versprechens an die Länder.
Real ist es so, dass diese Zusage aufgehoben wird. Was
sind denn Entflechtungsmittel? Im Kern geht es da nur
um investive Mittel. Schaut man sich den Bundeshaus-
halt an – er wurde im Übrigen heute vorgestellt –, sieht
man, dass die Investitionen wirklich sehr bescheiden
sind. Dies ist nach unserer Auffassung viel zu wenig. Bei
den Entflechtungsmitteln geht es aber um die Zukunft.
Es geht um Mittel für den Hochschulbau und für die
Wohnraumförderung. Die Länder und die betroffenen
Kommunen brauchen dafür Planungssicherheit. Deswe-
gen ist das, was die Bundesregierung vorgelegt hat, im
Bundesrat völlig zu Recht gescheitert.

Ähnlich ist es mit den Bund-Länder-Anleihen. Was
ist denn daran verwerflich, wenn die Länder von der gu-
ten Bonität des Bundes profitieren? Das ist doch sehr
sinnvoll. Es kann doch niemand dagegen sein.


(Otto Fricke [FDP]: Weil einer profitiert, muss ein anderer zahlen!)


Das verfassungsrechtlich korrekt zu klären, und zwar so,
dass die Länder davon profitieren, ist doch einfach nur
richtig. Warum macht die Bundesregierung das nicht?


(Otto Fricke [FDP]: Weil ein anderer zahlt!)


Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, dass die
Umsetzung des Fiskalvertrags im Bundesrat gescheitert
ist, weil sie nicht zuverlässig ist. In diesem Sinne richtet
sich die Aktuelle Stunde im Kern nur gegen die Bundes-
regierung. Man kann sich bei der schwarz-gelben Koali-
tion für die Beantragung dieser Aktuellen Stunde bedan-
ken.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Florian Toncar (FDP):
Rede ID: ID1722718000

Vielen Dank, Kollege Dr. Bartsch. – Nächster Redner

in unserer Aktuellen Stunde ist aus dem Bundesrat





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bitte schön,
Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.


(BadenWürttemberg)


Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen aus
dem Bundestag! Der Bundesfinanzminister und Abge-
ordnete der Koalitionsparteien haben am Wochenende
schwere Vorwürfe gegen den Bundesrat erhoben. Von
Verantwortungslosigkeit war die Rede,


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/ CSU]: So ist das!)


von Schaden für die Interessen und das öffentliche Anse-
hen der Bundesrepublik im Ausland. Mit dieser Aktuel-
len Stunde soll das fortgeführt werden. Auch der Staats-
sekretär hat von Blockadepolitik gesprochen.

Meine Damen und Herren, diese Vorwürfe sind halt-
los.


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Amnesie! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Leider nicht!)


Sie zeugen von einem falschen Verständnis der Verfas-
sungsorgane und deren Funktionen, wie sie im Grundge-
setz vorgesehen sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/ CSU]: Das kann man in Nordrhein-Westfalen besichtigen! Wenn irgendwo die Verfassung gebrochen wird, dann von Rot-Grün! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Herr Strobl, Sie laufen schon rot an!)


Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: So können Ver-
fassungsorgane nicht miteinander umgehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Die Länder haben im Bundesrat ihre Verantwortung
für Europa und die Bundesrepublik Deutschland sehr
deutlich gemacht. Sie haben am 29. Juni 2012 den Fis-
kalpakt fast einstimmig ratifiziert. Nachdem die Bundes-
regierung erst gezwungen werden musste, die Länder
und auch den Bundestag entsprechend der Verfassung zu
beteiligen, gab es eine Vereinbarung, die eine Reihe von
Maßnahmen für Länder und Kommunen enthält und
auch enthalten muss, weil der Fiskalpakt auch für die
Länder und vor allem für die Kommunen neue Belastun-
gen mit sich gebracht hat. Das war für beide Seiten ein
schwieriger, aber auch ein notwendiger Schritt.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Es gab ganz klare Vereinbarungen!)


Ich zitiere meinen Kollegen Bouffier aus der Debatte des
Bundesrates:

Wir sind nicht nur der Treuhänder der Kommunen.
Auf Dauer wird es ohne starke Kommunen weder
starke Länder noch einen starken Gesamtstaat ge-
ben. So verstanden haben wir nicht nur im Interesse
der Kommunen, sondern im Interesse aller gehan-
delt. Insofern hat der Bund durch sein Entgegen-
kommen – wenn auch nicht aus Altruismus, so
doch im Interesse des Ganzen –, wie ich finde, rich-
tig gehandelt.

Allerdings hat der Bund seine Zusagen nicht eingehal-
ten.


(Lachen bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: So ist es!)


Wir, Bund und Länder, haben damals gemeinsam ver-
einbart, dass wir bis zum Herbst 2012 eine Einigung
über die Fortzahlung der Entflechtungsmittel bis 2019
treffen,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Otto Fricke [FDP]: Darum geht es! Es geht um Entflechtung!)


dass wir gemeinsam Bund-Länder-Anleihen auf den
Weg bringen, dass die Länder von allen Haftungen frei-
gestellt werden, die aus der Geltung des Fiskalpaktes er-
wachsen können, und dass wir festlegen, wie eventuelle
Sanktionszahlungen aufgeteilt werden, die aus Verstö-
ßen gegen die Vereinbarungen des Fiskalpaktes resultie-
ren. – Das war vereinbart. Die Länder sind in Vorleis-
tung gegangen und haben am 29. Juni 2012 den
Fiskalpakt mit 15 Stimmen ratifiziert. Wir haben also
unseren Teil zur Stabilisierung Europas beigetragen. Der
Bundesrat ist seiner Verantwortung gerecht geworden.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Wieso blockiert ihr das denn jetzt?)


Lassen Sie mich noch einen Aspekt hervorheben, der
uns Ländern sehr wichtig ist. Wir haben in einem Ent-
schluss des Bundesrates frühzeitig gefordert, dass wir
die Bestimmungen zur Zusammenarbeit der Länder in
EU-Angelegenheiten den neuen Erfordernissen nach
dem Bundesverfassungsgerichtsurteil anpassen. So ge-
schieht es derzeit auch beim Gesetz über die Zusammen-
arbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag
in Angelegenheiten der Europäischen Union. Gestatten
Sie mir den Hinweis und den Appell an dieses Hohe
Haus, bei der anstehenden Beratung Ihres Zusammenar-
beitsgesetzes auch den Gesetzentwurf der Länder zu be-
rücksichtigen, damit beide Gesetze möglichst in einem
Beratungsgang verabschiedet werden können.

Es war uns damals klar, dass wir den Fiskalpakt nicht
ausgerechnet in Deutschland scheitern lassen wollten
oder konnten.


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Konnten!)


Wir brauchten ein starkes Signal aus Deutschland für die
verunsicherten Finanzmärkte und die Euro-Partner; aber
jetzt muss der Bund seine Verantwortung wahrnehmen
und zu seinem Wort stehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)






Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Baden-Württemberg)



(A) (C)



(D)(B)


Bei der innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags
erwarte ich, dass er seine Zusagen einhält. Dies ist ein
Zeichen von Verlässlichkeit. Genau diese Verlässlichkeit
lässt die Bundesregierung vermissen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)


Es wäre jetzt Ihre Aufgabe gewesen, für die Umset-
zung der Vereinbarungen zu sorgen. Sie haben uns im
Dezember 2012 ein Gesetz zur Umsetzung des Fiskal-
paktes vorgelegt, das all die getroffenen Vereinbarungen
nicht oder nicht wie vereinbart enthielt. Dem hat der
Bundesrat nicht zugestimmt. Statt aber nun selbst den
Vermittlungsausschuss anzurufen, um die inhaltlichen
Fragen sachlich zu klären, legen Sie dasselbe Gesetz
– jedenfalls in Bezug auf die wesentlichen noch zu klä-
renden Passagen – noch einmal vor. Darin waren nicht
enthalten eine Vereinbarung zu der Fortzahlung der Ent-
flechtungsmittel bis 2019, eine vereinbarte Aufteilung
der Sanktionszahlungen und eine Haftungsfreistellung
der Länder von Risiken aus dem Fiskalpakt.


(Otto Fricke [FDP]: Immer nur mehr Geld wollen Sie!)


Das ist mit der Bundesregierung vereinbart worden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Nun aber denunzieren Sie den Bundesrat als Blockie-
rer, weil er das im Grundgesetz zur Klärung von Mei-
nungsverschiedenheiten vorgesehene Verfahren, nämlich
die Anrufung des Vermittlungsausschusses, gewählt hat.
Der Vermittlungsausschuss hat die Funktion, Streitfra-
gen zu lösen. Darum heißt er so.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ja ganz was Neues!)


Die Anrufung des Vermittlungsausschusses als Blockie-
rung zu denunzieren, das geht einfach nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das ist ja wie in der Schulstunde hier!)


Die Anrufung des Vermittlungsausschusses soll eine
Blockade gerade verhindern. Das ist der Sinn des Ver-
fahrens, das unser Grundgesetz, unsere Verfassung, vor-
sieht. Wir können nicht so miteinander umgehen, dass
ein Verfassungsorgan, wenn es das im Grundgesetz vor-
gesehene Verfahren einleitet, um Blockaden zu verhin-
dern, als Blockierer hingestellt wird. Meine Damen und
Herren, das geht einfach nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Sie entwerfen wirklich ein Zerrbild des Bundesrates.
Herr Abgeordneter Toncar, ich darf darauf hinweisen: Es
gibt im Bundesrat keine Opposition und keine Fraktio-
nen. Dort sind nur Länder vertreten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/ CSU]: Oh! Jetzt geht die Schulstunde weiter!)


Sie entwerfen aus Wahlkampfgründen – oder aus wel-
chen Gründen auch immer – ein Zerrbild, das das Anse-
hen des Bundesrates beschädigt. So können wir nicht
miteinander umgehen. Es ist unsere Aufgabe, die Pro-
bleme dieses Landes gemeinsam zu lösen;


(Steffen Bilger [CDU/CSU]: Dann fangen Sie mal an damit!)


dazu sind die Gesetzgebungsorgane und der Vermitt-
lungsausschuss da. Ich fordere die Bundesregierung und
Sie alle auf, zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zu-
rückzukehren.

Herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Norbert Barthle [CDU/ CSU]: Ich glaube, die Rede haben Sie bei Lafontaine abgeschrieben! – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Diese Rede war die hohen Reisekosten nicht wert!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722718100

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident Kretschmann. –

Wir fahren fort. Nächster Redner für die Fraktion von
CDU und CSU ist unser Kollege Thomas Strobl. Bitte
schön, Kollege Thomas Strobl.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Er spricht für die Wahlverlierer! – Uwe Beckmeyer [SPD]: Jetzt spricht ein Verlierer!)



Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1722718200

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Um es klar zu sagen: Was wir derzeit im Bundesrat erle-
ben, ist ein politisches Trauerspiel. Erneut wurde das
Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalver-
trags aufgehalten.


(Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn hier „aufgehalten“? Das ist Demokratie! Schon mal was davon gehört?)


Dieses Trauerspiel wird aufgeführt von der SPD, den
Grünen und der extremistischen Linken.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Lachen bei der LINKEN)


Es ist unerträglich, dass Rot-Rot-Grün die Länderkam-
mer auf diese Art und Weise für parteipolitische Interes-
sen und nichts anderes missbraucht. Diesen Missbrauch,
diese Instrumentalisierung werden wir nicht akzeptieren.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Joachim Poß [SPD]: Sie Wahlverlierer! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sie sind ein Wahlverlierer! Da muss man doch ganz schön frustriert sein, oder? – Weiterer Zuruf von der SPD: Erfinder dieses Verfahrens Thomas Strobl war übrigens Helmut Kohl, als es damals um die Ostpolitik ging!)





(A) (C)


(D)(B)


Europa, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist
in einer kritischen Phase der Krisenbewältigung.
Deutschland und die deutschen Länder müssen mit gu-
tem Beispiel vorangehen, um den Umsetzungsdruck in
allen anderen Euro-Staaten aufrechtzuerhalten. Wir müs-
sen zeigen, dass wir es dauerhaft ernst meinen. Ausdruck
dieser Ernsthaftigkeit ist das Fiskalvertragsumsetzungs-
gesetz.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ist es!)


Die Bundesländer haben der Ratifizierung des Fiskal-
vertrags zugestimmt; das ist wahr. Damit sagen wir: Wir
wollen die deutsche Schuldenbremse in Europa haben. –
Dass die Bundesländer nun aber die nationale Folgege-
setzgebung in Deutschland ablehnen, ist nicht konsis-
tent. Herr Ministerpräsident Kretschmann, als Rechtfer-
tigung sagen Sie, der Bund habe sich nicht an
Absprachen gehalten. Aber Sie wissen genau: Das ist
falsch.

Erstens. Im Eckpunktepapier vom Juni 2012 ist doku-
mentiert, dass sich Bund und Länder noch über die Höhe
der sogenannten Entflechtungsmittel in den Jahren 2014
bis 2019 einigen werden. Der Bund hat dazu einen ver-
nünftigen Vorschlag vorgelegt.


(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Aus Ihrer Sicht vernünftig!)


Es waren die Länder, die nicht auf die Gespräche einge-
gangen sind.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Zweitens. Im Eckpunktepapier steht, dass der Bund
bereit ist, für den Zeitraum bis 2019 das Risiko etwaiger
Sanktionszahlungen zu übernehmen. Da steht nicht, dass
er es auch danach machen wird.

Drittens. Was die gemeinsamen Anleihen von Bund
und Ländern anbelangt, so steht im Eckpunktepapier
schon gar nichts von einer Schuldenvergemeinschaftung.
Eine Vergemeinschaftung der Schulden, Euro-Bonds,
das wollen Sie, die Grünen, die SPD, die Linke. Wir
wollen die Vergemeinschaftung der Schulden, die Euro-
Bonds, nicht.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das sind drei Beispiele, die Ihre billige Blockadestra-
tegie entlarven.


(Uwe Beckmeyer [SPD]: Sie müssen abgewählt werden!)


Wenn es den Sozialdemokraten und den Grünen mit
dem Thema Neuverschuldung ernst wäre, dann müssten
sie auf europäischer Ebene im Hinblick auf die Ver-
pflichtung, Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild
umzusetzen, vorangehen. Außerdem, Herr Ministerprä-
sident, müssten Sie in den Ländern, in denen Sie mitre-
gieren, mit gutem Beispiel vorangehen.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das tut er leider nicht! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenden Sie sich erst mal an die Bundesregierung! Wo geht die denn mit gutem Beispiel voran?)


Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch ein-
mal das rote Flaggschiff Nordrhein-Westfalen und das
grüne Flaggschiff Baden-Württemberg an! Baden-Würt-
temberg hat im Vergleich zu anderen Bundesländern ei-
nen niedrigen Schuldenstand; 2011 hatte es mit den
niedrigsten Schuldenstand in der Republik. Günstige
Voraussetzungen für eine ehrgeizige Haushaltspolitik
wären das gewesen. Der baden-württembergische Minis-
terpräsident redet bei jeder Gelegenheit von Nachhaltig-
keit. Doch im Doppelhaushalt 2013/2014 macht Herr
Kretschmann 3,5 Milliarden Euro neue Schulden.


(Axel E. Fischer [Karlsruhe-Land] [CDU/ CSU]: Hört! Hört!)


Bis 2020 plant er jedes Jahr neue Schulden anzuhäufen
– 7 Milliarden Euro –, und das, obwohl es Baden-Würt-
temberg ökonomisch so gut geht wie noch nie, die Steu-
ereinnahmen so hoch sind wie noch nie. Das zeigt: Das
einzig Nachhaltige an grüner Finanzpolitik sind dauer-
haft höhere Schulden, die uns die Grünen hinterlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Nachhaltigkeit, Herr Ministerpräsident, gibt es nicht nur
in der Umweltpolitik und nicht nur beim Reden, Nach-
haltigkeit gibt es auch in der Finanzpolitik. Was Sie in
Baden-Württemberg in der Finanz- und Haushaltspolitik
machen, hat mit Nachhaltigkeit nichts, aber auch gar
nichts zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Nordrhein-Westfalen ist ein noch gravierenderer Fall:
Verfassungsverstoß beim Haushalt zum dritten Mal, die
Schuldenbremse nicht eingehalten; der Kollege
Kampeter hat zu Recht darauf hingewiesen.

Nachhaltige Verschuldung in Baden-Württemberg,
fortgesetzter Verfassungsbruch in Nordrhein-Westfalen –
das ist die real existierende Haushalts- und Finanzpolitik
von Rot-Grün. Damit haben wir nichts zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Wirklichkeit zeigt: Nicht in Baden-Württemberg
und nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern in den
unionsgeführten Ländern – in Bayern, in Sachsen, in
Thüringen – werden keine neuen Schulden mehr ge-
macht.


(Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


In Bayern werden sogar Schulden zurückgezahlt. Die
Koalition hat einen strukturell ausgeglichenen Bundes-
haushalt vorgelegt.

Die Union steht in den Ländern, im Bund und gerade
auch in Europa für finanzpolitische Solidität und Verant-
wortung und Stabilität. SPD und Grüne stehen für immer
höhere Schulden, immer weiter in den Schuldenstaat
hinein.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stuttgart 21!)






Thomas Strobl (Heilbronn)



(A) (C)



(D)(B)


Die SPD in Nordrhein-Westfalen und die Grünen in Ba-
den-Württemberg beweisen: Rot und Grün können es
nicht. Deswegen werden wir den Sozialdemokraten und
den Grünen im Herbst nicht auch noch den Bundeshaus-
halt und die Verantwortung für Europa überlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722718300

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege
Michael Roth. Bitte schön, Kollege Michael Roth.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722718400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mensch, was muss die Koalition gefrustet sein!


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Nein!)


Ich kann ja verstehen, dass Sie enttäuscht sind, weil Sie
in einem Bundesland nach dem anderen eine richtige
Klatsche beziehen. Hier sitzen die Wahlverlierer auf der
Landesebene: Schwarz-Gelb. Sie haben die Quittung be-
kommen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Und lassen ihren Frust raus! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Haben Sie auch etwas zur Sache zu sagen, Herr Kollege? – Zuruf von der FDP: Hochmut! Hochmut!)


Es hat sich bis zu uns nach Hessen herumgesprochen:
Da war doch etwas in Baden-Württemberg. War das
nicht Ministerpräsident Mappus, dem im Zusammen-
hang mit EnBW Verfassungsbruch bescheinigt worden
ist?


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Da sitzen die Verfassungsbrecher!)


Und da blasen Sie sich hier auf, Herr Strobl, dass wir
Angst haben müssen, Sie platzen gleich.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Es ist immer die gleiche Platte, die Sie auflegen!)


Es war heute im Bundestag viel von Verlässlichkeit
und von Blockade die Rede. Da wäre ich an Ihrer Stelle
einmal ganz, ganz vorsichtig.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Lafontaine!)


Sie haben nicht nur mit dem Bundesrat Verhandlungen
geführt, Sie haben auch mit uns Verhandlungen geführt;
Sie brauchten ja unsere Stimmen für den Fiskalvertrag.
Einige von uns haben Tag um Tag zusammengesessen,
um eines deutlich zu machen:


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Dass Sie den Fiskalvertrag nicht wollen!)


Es geht bei der Krise in der Europäischen Union nicht
allein um Sparen, Sparen, Sparen; es geht auch um
Wachstum und Beschäftigung, um den Kampf gegen Ju-
gendarbeitslosigkeit.


(Otto Fricke [FDP]: Wie in Frankreich! – Dr. Florian Toncar [FDP]: Schulden, Schulden, Schulden!)


Da haben Ihnen Rot und Grün etwas abverhandelt, von
dem Sie jetzt nichts mehr hören wollen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Vom Sparen haltet ihr einfach nicht viel! Das könnt ihr nicht!)


Ich will Sie einfach noch einmal daran erinnern: Wir
haben – das ist auf Ihre Zustimmung gestoßen – einen
Akt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung aus-
gehandelt. Wir haben ein Sofortprogramm gegen
Jugendarbeitslosigkeit ausgehandelt. Sie haben uns die
zügige Einführung der Finanztransaktionsteuer zugesi-
chert.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das hätten wir auch ohne euch gemacht!)


Sie haben uns zugesichert, dass es auf der EU-Ebene
keinerlei Kürzungen im Bereich der Kohäsions-, Struk-
tur- und Sozialfonds geben wird.


(Otto Fricke [FDP]: Die gibt es auch nicht!)


Schwarz-Gelb betreibt am laufenden Band Wort-
bruch:


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Otto Fricke [FDP]: Gibt es die Kürzungen?)


Die FDP blockiert fortwährend die Verhandlungen zur
Finanztransaktionsteuer. Den Bundesfinanzminister
muss ich hier einmal außen vor lassen. Sie blockieren,
wo Sie nur können. Wortbruch!


(Otto Fricke [FDP]: Der Herrgott erhalte mir meine Vorurteile!)


Im mehrjährigen Finanzrahmen auf EU-Ebene sind im
Bereich der Kohäsions-, Struktur- und Sozialpolitik
30 Milliarden Euro gekürzt worden.


(Otto Fricke [FDP]: Gegenüber was?)


Wortbruch seitens der Bundeskanzlerin!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Sie haben mit wohlfeilen Worten ein Programm zur Be-
kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit im Umfang von
6 Milliarden Euro in sieben Jahren angekündigt. Davon
haben Sie die Hälfte aus dem Europäischen Sozialfonds
geklaut.


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Was heißt denn „geklaut“?)






Michael Roth (Heringen)



(A) (C)



(D)(B)


6 Milliarden Euro in sieben Jahren für 5,7 Millionen ar-
beitslose Jugendliche, die auf der Straße stehen! Das
macht im Jahr 150 Euro pro arbeitslosem Jugendlichen.


(Heinz-Peter Haustein [FDP]: Wo stehen sie denn auf der Straße? – Gegenruf des Abg. Norbert Barthle [CDU/CSU]: In Spanien!)


Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Sie
hier die Zusagen gegenüber dem Bundestag eingehalten
haben. Dritter Wortbruch seitens Schwarz-Gelb und die-
ser Bundesregierung!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Florian Toncar [FDP]: Das sind doch alles europäische Themen! Das hat doch nichts mit Deutschland zu tun!)


Wer ist also verlässlich, wenn es um den europäischen
Fiskalvertrag geht? Wir sind verlässlich; Rot-Grün ist
verlässlich.


(Lachen bei der FDP)


Der Bundesrat erinnert an seine Verhandlungsposition
und an die Zusagen der Bundesregierung und des
Bundestages. Wer blockiert eine angemessene Beteili-
gung des Finanzsektors an der Krisenbewältigung? Wer
blockiert Impulse für Wachstum und Beschäftigung auf
der europäischen Ebene? Wer blockiert einen nachhalti-
gen und entschiedenen Kampf gegen die Massenjugend-
arbeitslosigkeit?


(Otto Fricke [FDP]: Wo denn?)


Schwarz-Gelb! Deswegen zeigen, wenn Sie auf uns wei-
sen, mindestens 5,7 Millionen Finger auf Sie. Das sind
die Finger der arbeitslosen Jugendlichen in der Europäi-
schen Union, an denen Sie sich nachhaltig versündigen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Thomas Strobl (CDU):
Rede ID: ID1722718500

Vielen Dank, Kollege Michael Roth. – Nächster Red-

ner ist für die Fraktion der FDP unser Kollege Otto
Fricke. Bitte schön, Kollege Otto Fricke.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722718600

Geschätzter Herr Vizepräsident! Herr Bundesratsprä-

sident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr
Bundesratspräsident, bei allem Verständnis, das ich für
das Zusammenspiel zwischen Ländern, Kommunen,
Bund und Verfassungsorganen habe, muss ich sagen:
Ihre Rede war teilweise wortgleich mit dem, was Oskar
Lafontaine 1997/1998 gesagt hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Winfried Lafontaine! – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Zitieren Sie doch bitte mal! Zitate bitte!)


Herr Lafontaine hat uns auch erklärt: Es gibt gute staatli-
che Gründe, warum wir bei bestimmten Reformen und
Dingen nicht mitmachen.


(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sie können keine Zitate bringen!)


Faktisch hat Herr Lafontaine nichts anderes gesagt als:
Ich blockiere, weil ich das so will. – Sie haben das eben-
falls getan; ich werde das gleich aufzeigen.

Vorher will ich den Zuhörern noch ein paar Hinweise
geben:


(Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Für die Zuhörer? – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Nicht für uns?)


Hören Sie sich nicht immer nur an, was die Politiker im
Inland sagen. Die von der Regierung sagen natürlich,
dass die Regierung recht hat, und die von der Opposition
sagen, dass die Regierung unrecht hat. Schauen Sie auch
einmal, wie sich das europäische Ausland über das
Haushaltswesen des Bundes in der Bundesrepublik
Deutschland äußert. Sie werden sehen, dass es kein Land
in Europa gibt, das sagt: Deutschland macht das schlecht
mit dem Haushalt. Deutschland hält sich nicht an die Re-
geln. Die tun nicht das, was sie uns in Europa sagen, das
wir tun sollen. – Diese Koalition ist der Garant dafür,
dass der Fiskalpakt selbst dann, wenn Sie weiterhin des-
sen Umsetzung blockieren, vom Bund eingehalten wird.
Das ist unsere Verpflichtung, das ist unser Versprechen,
das wir gegenüber den Bürgern abgeben. Wir sorgen
dafür, dass ihre Kinder, ihre Kindeskinder und ihre Al-
tersvorsorge nicht durch weitere neue Schulden und wei-
ter steigende Zinsen in der Zukunft belastet werden. Das
ist unser Versprechen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Dieses Versprechen wollten wir als Bundesrepublik
Deutschland durch eine Aufteilung mit den Ländern und
Kommunen untermauern.

Wir haben eine Rekordbeschäftigung und Rekord-
überschüsse in den Sozialkassen. Ulla Schmidt hatte
niemals auch nur 1 Milliarde Euro zu viel. Wir haben
Reserven auch für schlechtere Zeiten in zweistelliger
Milliardenhöhe. All das haben wir geschafft. Vor allen
Dingen haben wir es geschafft, die Ausgaben in dieser
Legislaturperiode zu senken.


(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch nicht Ihr Erfolg! Das ist doch eine Leistung von RotGrün! Ist doch unglaublich! Schämen Sie sich!)


Herr Kretschmann, unabhängig von der Prozentrech-
nung ist für die Bürger eines klar erkennbar: Der Bund
hat im Laufe der Legislaturperiode seine Ausgaben um
4 Milliarden Euro reduziert. Das Land Baden-Württem-
berg – auch nicht gerade klein – hat es in den letzten drei
Jahren geschafft, bei Steuermehreinnahmen in Höhe von
3 Milliarden Euro die Ausgaben um 4 Milliarden Euro
zu erhöhen.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist es!)






Otto Fricke


(A) (C)



(D)(B)


Jeder weiß, wer Ausgaben erhöht, spart nicht, und auch
ein Bürger, der kein Geld hat, kann nicht einfach seine
Einnahmen erhöhen, wie es ihm gefällt. Das ist der
Unterschied zwischen uns. Das, was wir machen, ist
Konsolidierung.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Schauen wir einmal nach Nordrhein-Westfalen! Dass
Nordrhein-Westfalen inzwischen für 60 Prozent der
Neuverschuldung der Länder verantwortlich ist, ist doch
beachtlich. 60 Prozent der Neuverschuldung durch ein
einziges rot-grün-geführtes Bundesland! Das hat es so
noch nie gegeben. Auch daran kann man sehen, worin
die Unterschiede bestehen zwischen Schwarz-Gelb im
Bund und Rot-Grün in den Ländern.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Jetzt kommt der wichtigste Punkt, Herr Kretschmann,
und das zu sagen, gehört zu einem fairen Zusammen-
spiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Sie tun
hier so, als ginge es um die armen kleinen Länder und
die armen kleinen Kommunen – bei den Kommunen
lasse ich das zum Teil noch gelten –, sodass die Bürger,
die ihre Lohn- und Einkommensteuer zahlen und bei je-
dem Einkauf Mehrwertsteuer entrichten, glauben, die
Einnahmen kämen hauptsächlich dem Bund zu. Herr
Kretschmann, es hätte dazugehört, zu sagen: Liebe Bür-
ger, der Bund bekommt von jedem Euro, den ihr zahlt,
42 Cent; die Länder und Kommunen bekommen
53 Cent. Das heißt, Länder und Kommunen zusammen
haben höhere Steuereinnahmen als der Bund. – Gleich-
zeitig stellen Sie sich hier hin und sagen: Für Europa
haften wollen wir auf gar keinen Fall. – Wer aber zahlt
beim Fiskalpakt die Strafen? Doch nur der Bund.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch mit Ihren Bundesländern vereinbart, Herr Fricke! Was erzählen Sie denn für einen Quark? Sie haben doch zugestimmt!)


Herr Kretschmann, Sie sind als Bundesratspräsident
in einer besonders verantwortungsvollen Position. Ich
verstehe deshalb nicht, dass Sie sagen „Wir sind die ganz
Armen“ und „Wir verraten nicht, dass wir den Menschen
mehr Geld aus der Tasche ziehen als irgendjemand ande-
res“, aber, wenn es ums Bezahlen geht, sagen: Das soll
der Bund alleine tun. – Das ist keine Art von Zusammen-
arbeit, sondern der Versuch einer Erpressung.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Am besten war das mit Lafontaine! Winfried Lafontaine! – Gegenruf der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Strobl, seien Sie nicht so frustriert!)


Ein Wort noch zu Herrn Roth. Herr Roth, Sie haben
hier gesagt, wir hätten die Gelder des Europäischen
Sozialfonds gesenkt. – Gegenüber was denn gesenkt?
Gegenüber den Vorjahren?


(Michael Roth [Heringen] [SPD]: Ja!)


– Ja? Ich würde mir überlegen, ob ich an dieser Aussage
festhielte. Tatsächlich werden wir in diesem Bereich

gegenüber dem vorherigen Zeitraum – das wissen Sie
genau, Herr Roth – sogar mehr ausgeben. Das genau ist
die Art, wie man es nicht machen sollte, nämlich indem
man falsche Vergleiche anstellt.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich will zum Schluss noch etwas Versöhnliches sagen.
Ich hoffe, dass es dem Bundesrat am Ende nicht nur um
Blockade geht. Ich hoffe, dass der Bundesrat erkennt,
dass er seinen Teil dazu beitragen muss, dass wir die
Finanzen stabilisieren.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist im Vermittlungsverfahren! Da wird vermittelt!)


Wenn da Bewegung vom Bundesrat kommt, dann – da
bin ich mir sicher – wird auch von unserer Seite aus
Bewegung kommen. Aber diese Schuldzuweisungen
sind bei der vorhandenen Finanzlage nicht die richtige
Art der Verantwortung für die Zukunft.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Uwe Beckmeyer [SPD]: Habt ihr das beantragt?)



Michael Roth (SPD):
Rede ID: ID1722718700

Vielen Dank, Kollege Otto Fricke. – Nächste Redne-

rin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist unsere
Kollegin Priska Hinz. Bitte schön, Frau Kollegin Hinz.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber
Otto Fricke, du hast schon heute im Haushaltsausschuss
gesagt, dass Europa auf Deutschland schaut und alle
große Augen bekommen, weil die Politik in Deutschland
so toll ist.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Freuen Sie sich doch mit!)


Ich finde, die FDP sollte einmal in andere europäische
Staaten fahren, um zu sehen, wie schlecht dort die Stim-
mung ist und wie schlecht inzwischen der Ruf Deutsch-
lands ist. Gleiches gilt für die Europapolitik, die
Deutschland verfolgt: Deutschland tritt im Europäischen
Rat dauernd für Sparen ein, Sparen, bis es quietscht. Das
führt dazu, dass es in anderen Ländern zu einer Rezes-
sion kommt und diese Länder auf keinen grünen Zweig
mehr kommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Richard Pitterle [DIE LINKE] – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Erst sparen wir zu wenig, jetzt sparen wir zu viel!)


Wenn sich der Staatssekretär hier hinstellt und eine
Anti-Schulden-Politik beschreit, dann kann ich nur da-
ran erinnern, dass unter Merkel die gesamtstaatlichen
Schulden um 500 Milliarden Euro angewachsen sind.





Priska Hinz (Herborn)



(A) (C)



(D)(B)


500 Milliarden Euro! Von wegen: Wir bauen die Schul-
den ab! –


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es werden jedes Jahr neue Schulden angehäuft.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Von Rot und Grün in den Ländern werden die Schulden gemacht! – Otto Fricke [FDP]: 500 Milliarden mit den Ländern!)


– Wer hat denn hier immer für Steuersenkungen plädiert,
nicht nur im Wahlkampf, sondern es hinterher auch
durchgesetzt und die Länder damit weiter unterfinan-
ziert?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das war die FDP. Inzwischen reden Sie wieder über
Steuersenkungen,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


weil Sie anscheinend weiterhin wollen, dass Kommunen
und Länder in der Daseinsvorsorge nicht genügend Mit-
tel haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Michael Meister [CDU/CSU]: Sie wissen gar nicht mehr, was Sie selbst gemacht haben!)


Wir halten das für falsch. Wir glauben, dass man sehr
wohl sparen muss. Das macht die Bundesregierung aber
noch nicht einmal. Im Gegenteil: Die Eckwerte sagen
uns wieder, dass eine unsoziale Politik fortgeschrieben
wird, nämlich indem ein Griff in die Taschen der Bei-
tragszahler stattfindet, die in die Sozialversicherungs-
kassen einzahlen.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ein Unsinn!)


Das hat mit Sparen nichts zu tun, sondern das ist unso-
zial,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


weil ein Teil der Bevölkerung dazu hergenommen wird,
den Haushalt zu konsolidieren. Sie haben keine Kraft,
tatsächlich strukturelle Änderungen vorzunehmen. Sie
betreiben keinen Subventionsabbau. Sie gehen nicht an
den Wirtschaftsetat heran


(Otto Fricke [FDP]: Der Wirtschaftsetat wird gesenkt!)


und kürzen Programme nicht da, wo sie unnötig sind,
weil sie nämlich Mitnahmeeffekte produzieren.

Das alles wäre notwendig, aber Sie machen es nicht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Otto Fricke [FDP]: Er sinkt, Frau Kollegin! Nur zur Info! Er sinkt! – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Ganz schlechte Beispiele!)


Ansonsten bieten die Eckwerte nur ein Wünsch-dir-was
an Bundesbankgewinnen und Zinsgewinnen, die in den
Haushalt eingestellt werden. Deswegen ist er ein Ent-
wurf für den Reißwolf.

Nach der Wahl kann man diesen Entwurf in den Reiß-
wolf geben. Eine neue Regierung wird einen ordentli-
chen Haushalt mit strukturellen Veränderungen, Subven-
tionsabbau und gerechten Steuererhöhungen aufstellen
müssen. Denn diese brauchen wir, um tatsächlich Schul-
den abzubauen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zurufe von Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP: Steuererhöhungen!)


Was ich an Otto Fricke in den letzten Monaten beson-
ders interessant finde, ist, dass er permanent den Bun-
desrat „basht“ und die Länder heranzieht,


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Sie sind dabei in der Verantwortung!)


um davon abzulenken, dass die FDP mit der CDU/CSU
eine schlechte Regierungspolitik macht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie haben bereits zweimal das Fiskalvertragsumset-
zungsgesetz als Entwurf in den Bundestag eingebracht.
Einmal haben wir es hier entschieden.


(Otto Fricke [FDP]: Es geht doch gar nicht um Fiskal! Es geht doch um Entflechtung! Das ist der Hintergrund!)


– Darf ich jetzt meine Ausführungen machen? Ja?


(Otto Fricke [FDP]: Aber immer!)


Wir haben bereits bei der Debatte um das Fiskalver-
tragsumsetzungsgesetz darauf hingewiesen, dass die
Länder es nicht mitmachen werden, wenn bezüglich der
Entflechtungsmittel nicht das eingehalten wird,


(Otto Fricke [FDP]: Aha!)


was vereinbart wurde.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich finde, so kann man mit den Verfassungsorganen
nicht umgehen. Weder wollen wir, dass der Bundesrat so
mit uns umgeht, noch sollten wir so mit dem Bundesrat
umgehen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Was wurde denn vereinbart? Was die Länder sich wünschen!)


Es gibt Länderinteressen, und die Länderinteressen müs-
sen legitimerweise – dafür ist der Bundesrat da – dort
vertreten werden. Da geht es nicht um Parteien, sondern
um Länderinteressen.


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Der Kretschmann macht aber den Lafontaine! – Priska Hinz Norbert Barthle [CDU/CSU]: Es ist weit mehr als Länderinteressen, um die es da geht!)





(A) (C)


(D)(B)


Das mag uns manchmal nicht so schmecken – das mag
sein –, aber es ist legitim. Deswegen müssen die Verein-
barungen, die zwischen Bund und Ländern getroffen
wurden, eingehalten werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Es hilft überhaupt nichts, wenn Sie Aktuelle Stunden
dafür missbrauchen, Ihren Frust darüber abzukippen,
dass Sie in fast keinen Länderregierungen mehr vertreten
sind. Die FDP ist nur noch in zwei Länderregierungen
vertreten. Das werden wir im September auch noch krie-
gen.


(Otto Fricke [FDP]: Was? Stimmt aber nicht! – Dr. Florian Toncar [FDP]: Stimmt nicht!)


– Wenn es drei sind, dann kriegen wir sie alle drei.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Nicht einmal bis drei zählen! – Otto Fricke [FDP]: Das ist arrogant!)


– Nein, das ist nicht arrogant. Die Leute haben es viel-
mehr satt: diese FDP-Politik, diese Phrasen, dieses laute
Gebrüll nach Steuersenkungen und die angebliche Anti-
schuldenpolitik, die sich bei näherem Hinsehen als Luft-
ballon erweist, und wenn man hineinsticht, dann platzt
das Ganze.


(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Wer nicht merkt, dass er seinen Horizont überschritten hat, der ist arm dran!)


Deswegen bin ich frohen Mutes, dass es im Vermitt-
lungsausschuss ein gutes Ergebnis und im September
gute Wahlergebnisse geben wird und die FDP das Nach-
sehen hat.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722718800

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner für

die Fraktion von CDU und CSU ist unser Kollege
Bartholomäus Kalb. Bitte schön, Kollege Bartholomäus
Kalb.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Otto Fricke (FDP):
Rede ID: ID1722718900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Frau Kollegin Hinz, weil Sie gerade ein so düsteres Bild
von Europa und den Sanierungsländern gezeichnet ha-
ben: Wenn Sie heute dem Finanzminister im Ausschuss
gut zugehört hätten, dann hätten Sie zur Kenntnis neh-
men können, was er uns erfreulicherweise auch zu die-
sem Thema zu berichten hatte. Wenn Sie zudem die
jüngsten Meldungen der Presse verfolgt hätten, dann
wüssten Sie, dass selbst in den Sanierungsländern erheb-

liche Fortschritte bei der Umsetzung der strukturellen
Reformen und der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
bei gleichzeitig steigenden Exportchancen und leichten
Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt gemacht werden.
Das heißt, dieser Weg ist richtig.

Bei der Bewältigung der Staatsschuldenkrise müssen
wir mit guter Haushaltsdisziplin beispielhaft für Europa
sein. Deswegen gilt es, die innerstaatliche Gesetzgebung
umzusetzen. Auch die Bundesländer, Herr Ministerprä-
sident, stehen hier in der Verantwortung. Ich appelliere
an alle Länder, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Wir haben uns mit den Ländern im Juni letzten Jahres
auf Eckpunkte zur innerstaatlichen Umsetzung des Fis-
kalvertrags geeinigt. Dafür hat der Bund wesentliche
Leistungsverbesserungen zugunsten der Länder vorge-
nommen bzw. in Aussicht gestellt; Staatssekretär
Kampeter hat bereits darauf hingewiesen. Die Länder,
insbesondere die von SPD und Grünen geführten, verfol-
gen nun andere Absichten, betreiben eine Blockadepoli-
tik, entziehen sich der Verantwortung, führen ein kurio-
ses Schauspiel auf


(Uwe Beckmeyer [SPD]: Bei der Wahrheit bleiben!)


und geben, wie der Bundesfinanzminister gesagt hat, ein
seltsames Signal in Richtung Europa. Wenn ich sehe,
welche Verbesserungen wir Ländern und Kommunen be-
reits eingeräumt haben – ich nenne als Beispiel nur die
Grundsicherung, die Kinderbetreuung sowie die Kosten
der Unterkunft und der Verpflegung –, dann kann ich nur
sagen, dass wir mehr als guten Willen gezeigt und viel
Geld auf den Tisch gelegt haben.

Der Bund hat in den Verhandlungen über den Fiskal-
vertrag zugesagt, mit den Ländern zu einer Lösung bei
den Entflechtungsmitteln zu kommen; Dazu stehen wir,
keine Frage. Wir haben sogar die Gewährung dieser Mit-
tel in ungekürzter Höhe für das Jahr 2014 zugesagt. Aber
über die weitere Gewährung muss vernünftig verhandelt
werden.

Der Bund geht bei der Haushaltskonsolidierung mit
gutem Beispiel voran. Staatssekretär Kampeter konnte
heute über die vorgelegten und beschlossenen Eck-
punkte zum Bundeshaushalt 2014 berichten. Wir werden
2014 und für die Folgejahre einen strukturell vollständig
ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Das ist ein gutes
Signal in Richtung Europa. Das ist auch gut im Hinblick
auf den anstehenden Gipfel. Ab dem Jahr 2015 wird der
Bund keine neuen Schulden mehr machen. Bereits ab
dem Jahr 2016 steigt der Bund in die Schuldentilgung
ein.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Diesen Weg der wachstumsorientierten Haushaltskonso-
lidierung müssen wir konsequent fortsetzen. Nur nach-
haltiges Wachstum schafft Vertrauen und Verlässlichkeit.
Wachstum ist dann stabil und zukunftsgerichtet, wenn es
auf soliden Finanzen aufbaut; denn diese geben uns und
den nachkommenden Generationen die notwendigen
Handlungsspielräume. Bereits im Haushaltsvollzug
2012 und im Soll für das Jahr 2013 hat der Bund die ab





Bartholomäus Kalb


(A) (C)



(D)(B)


2016 geltende Obergrenze für die strukturelle Neuver-
schuldung unterschritten.

Weil solch düstere Aussagen getroffen worden sind,
möchte ich noch Folgendes sagen: Unsere Sozialkassen
sind bestens in Ordnung. Da wird nicht abkassiert. Der
Bund kann jetzt früher notwendige Leistungen bzw. Zu-
schüsse zurücknehmen; das ist richtig. Warum sind die
Sozialkassen in bester Ordnung? Weil die Konjunktur
gut ist und weil wir mit rund 29 Millionen sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten einen Höchststand und
einen absoluten Höchststand bei den Erwerbstätigen in
dieser Republik seit der Wiedervereinigung zu verzeich-
nen haben. Daran sollten sich auch die Länder ein Bei-
spiel nehmen.

Man muss direkt dankbar sein, dass uns heute – Kol-
lege Strobl hat es sehr eindrucksvoll geschildert – Bei-
spiele aus den Bundesländern geliefert wurden, in denen
Rot-Grün regiert. In Nordrhein-Westfalen, jetzt in Nie-
dersachsen und in Baden-Württemberg wird vorgeführt,
was in diesem Land und auch im Bund passieren würde,
wenn Sie hier wieder an die Regierung kämen:


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die Steuern würden angehoben werden. Die Schulden
würden steigen, und mit dem Geld würde ein leichter
und lockerer Umgang gepflegt.

Das ist der Garantieschein für eine konjunkturelle
Talfahrt, für den Verlust von Arbeitsplätzen, für den Ver-
lust von Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, für die
Gefährdung von Wohlstand und für die Gefährdung von
sozialer Sicherheit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722719000

Vielen Dank, Kollege Kalb. – Nächster Redner für die

Fraktion der Sozialdemokraten ist unser Kollege Rolf
Schwanitz. Bitte schön, Kollege Rolf Schwanitz.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722719100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also, Ak-

tuelle Stunden im Deutschen Bundestag sind in der Re-
gel keine wissenschaftlichen Kolloquien, aber solche
Nebelkerzen wie die, die ich hier heute gehört habe, hört
man wirklich selten.


(Otto Fricke [FDP]: Nebelkerzen sieht man, weil sie geworfen werden!)


Lieber Otto Fricke, ich habe die ganze Zeit überlegt,
welche Reform der FDP denn eigentlich den Gesund-
heitsfonds stabilisiert und reformiert hat. Mir ist keine
eingefallen. Ich muss irgendwie nicht dabei gewesen
sein.


(Otto Fricke [FDP]: Und deswegen habt ihr auch immer Schulden!)


Als Sozialdemokraten die Verantwortung für die ge-
setzliche Krankenversicherung übernommen haben,

steckten 8 Milliarden Euro an rechtswidriger Verschul-
dung im System – übrigens aus der Zeit von Herrn
Seehofer, lieber Bartholomäus.


(Otto Fricke [FDP]: Und wie viel hat Ulla Schmidt hinterlassen?)


Die Sozialkassen in diesem Land sind unter Rot-Grün
stabilisiert und konsolidiert worden. Das ist die eigentli-
che Situation.


(Beifall bei der SPD – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Um Gottes willen!)


Ich will heute nicht groß zum Haushalt reden, aber
dass Sie zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Märchenstunde!)


einen tiefen Eingriff in die Sozialkassen vornehmen,


(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Dem Rolf seine Märchenstunde!)


ist meiner Meinung nach die größte Sünde, die Sie hier
begehen. Als wir in der Finanzkrise steckten und Olaf
Scholz in unserer gemeinsamen Verantwortung in der
Großen Koalition das Kurzarbeitergeld auflegen konnte,
mit dem viele Tausend Arbeitsplätze gerettet worden
sind,


(Otto Fricke [FDP]: Jetzt bin ich gespannt!)


hat das 8 Milliarden Euro gekostet.


(Otto Fricke [FDP]: Nein, das hat nicht 8 Milliarden Euro gekostet!)


Damals hatten wir Rücklagen von ungefähr 17 Milliar-
den Euro in der Kasse. Am Ende des Jahres werden
diese bei 2 Milliarden Euro liegen.


(Otto Fricke [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Sie haben uns das mit einem Defizit übergeben!)


Sie versündigen sich mit dem Haushaltskurs, den Sie
verfolgen, an der Krisenfestigkeit dieses Landes, meine
Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD sowie beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Der Rolf ist ein Märchenonkel!)


Ich will nach den eindrücklichen Darstellungen und
Ermahnungen des Ministerpräsidenten noch einmal et-
was zum eigentlichen Thema, dem Fiskalpaktumset-
zungsgesetz, sagen und bitte mir das als jemandem nach-
zusehen, der im Kanzleramt über mehrere Jahre die
Bund-Länder-Koordinierung gemacht hat: Das, worüber
wir hier reden – ich meine die Tatsache, dass dieses Ge-
setz im Vermittlungsausschuss landet –, hat ausschließ-
lich damit etwas zu tun – und mit nichts anderem –, dass
es von einem tiefen Dilettantismus im Kanzleramt ge-
genüber dem Bundesrat gemanagt wird.


(Beifall bei der SPD)






Rolf Schwanitz


(A) (C)



(D)(B)


Dafür lassen wir uns nicht – das gilt auch für Rot-Grün –
die politische Verantwortung zuschieben. Ich will das an
ein paar Beispielen deutlich machen.

Ich fange mit einem Punkt an, der heute noch gar
keine Rolle gespielt hat. Das ist die Verständigung des
Bundes mit den Ländern darüber, dass aufgrund des de-
fizitären Kitaausbaus 30 000 zusätzliche Plätze geschaf-
fen werden müssen. Das ist kein Almosen gewesen, son-
dern das war eine Verständigung in einem defizitären
Politikaufgabenbereich des Bundes, meine Damen und
Herren.


(Otto Fricke [FDP]: Der Länder!)


Dann hat die Bundesregierung im letzten Herbst ei-
nen Gesetzentwurf vorgelegt. Der strotzte vor Bürokratie
und Kontrolldenken und hätte mehr behindert als dazu
beigetragen, diese 30 000 Plätze zu schaffen. Der ist
komplett gescheitert. Den haben Sie zurücknehmen
müssen. Der ist gar nicht in die Endberatung gekommen.
Dann haben Sie einen komplett neuen Entwurf vor-
gelegt, und wir als Sozialdemokraten waren so zurück-
haltend, dass wir dazu nicht einmal einen einzigen Än-
derungsantrag im parlamentarischen Verfahren gestellt
haben. Das ist an Dilettantismus nicht mehr zu überbie-
ten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Der zweite Punkt – er ist schon angesprochen worden –
hängt mit der schwierigen Frage zusammen, welche in-
nerstaatliche Wirkung eigentlich vom Fiskalpakt unmit-
telbar für Deutschland ausgeht. Das war ein Punkt, über
den wir uns schon im Zusammenhang mit dem Problem
der Ratifizierung des Fiskalpakts hier heftig gestritten
haben. Für einige war das so wichtig, dass sie sogar ge-
gen den Fiskalpakt gestimmt haben.

Dann hat der Bund den Ländern mit der Verabredung
über die Eckpunkte vom 24. Juni letzten Jahres zuge-
standen – ich will das noch einmal sagen –, dass die Län-
der ihre Vorgaben aus der deutschen Schuldenbremse zu
erfüllen haben und damit den Verpflichtungen aus dem
Fiskalpakt entsprechen. Sie haben keine zusätzlichen
Verpflichtungen aus dem Fiskalpakt. Das ist der Vertrag
zwischen der Bundesregierung und den Ländern. Dass
die Länder jetzt darauf bestehen, dass es nicht nur bei
dieser verbalen Benennung bleibt, sondern dass das in
einen verbindlichen Gesetzestext kommt, ist doch keine
überzogene Erwartung; das ist vielmehr Vertragstreue.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Lachen des Abg. Andreas Mattfeldt [CDU/CSU])


Durch die Strategie des Kanzleramts, in dem die
Bund-Länder-Koordinierung stattfindet, diese Eckpunk-
tevereinbarung, die im Juni geschlossen wurde, jetzt ein-
fach zu ignorieren, wird alles gegen die Wand gefahren.
Bei den Entflechtungsmitteln ist es ganz genauso. Ich
will das nicht wiederholen.

Wir finden also dort Dilettantismus, wo wir eigentlich
solides Handwerk und ein faires Miteinander zwischen
den Verfassungsorganen erwarten sollten. Ich sage zum

Schluss: Sie können die Dinge nicht aussitzen. So ent-
steht kein Konsens, auch nicht mit solchen parteipoliti-
schen Mätzchen wie dieser Aktuellen Stunde. Deswegen
mein Appell an das Kanzleramt: Gehen Sie endlich an
die Arbeit und machen Sie Ihren Job!


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Bartholomäus Kalb (CSU):
Rede ID: ID1722719200

Vielen Dank, Kollege Rolf Schwanitz. – Nächste

Rednerin für die Fraktion der CDU/CSU ist unsere Kol-
legin Frau Antje Tillmann. Bitte schön, Frau Kollegin
Antje Tillmann.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722719300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Liebe Vertreter der Länder! Ich kann mich noch sehr gut
an die Verhandlungen über die Schuldenbremse in der
Föderalismuskommission erinnern, insbesondere an eine
der letzten Sitzungen, als die Ländervertreter völlig
überraschend aus einer Sitzung kamen und gesagt haben,
sie wollten auf eine Verschuldungsmöglichkeit ab dem
Jahr 2020 völlig verzichten. Sie wollten also eine Null-
neuverschuldung.

Wir alle waren beeindruckt, auch ich. Leider war es
dieselbe Sitzung, in der die Länder in die Formulierung
der Schuldenbremse das kleine Wörtchen „Haushalte“
hineingeschummelt haben. Sie haben nämlich geschrie-
ben, dass die Haushalte von Bund und Ländern ohne
neue Schulden aufgestellt werden müssten.

Lieber Kollege Kretschmann, Sie waren damals als
Vertreter der Länder in der Sitzung dabei. Sie werden
mir zustimmen, dass niemand von uns jemals beabsich-
tigt hatte, den Bund aus der Verantwortung für die So-
zialversicherungssysteme zu entlassen und noch weniger
die Länder aus der Verantwortung für die Kommunen.
Ich unterstelle Ihnen persönlich gar nicht, dass Sie Ihre
Kommunen bewusst verraten wollten, aber ganz offen-
sichtlich wollten einige Länder das; denn nur so ist zu
erklären, dass die Länder in der Zwischenzeit bis zum
Fiskalvertragsgesetz geglaubt haben, sie könnten sich
auf Kosten der Kommunen entschulden und die Kom-
munen dabei vor die Pumpe laufen lassen,


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


und das, obwohl die Situation in den Landesparlamenten
selbstverständlich entscheidende Auswirkungen auf die
kommunalen Haushalte hat. Nur so ist die unterschiedli-
che Entwicklung in den kommunalen Haushalten zu er-
klären.

Schauen wir auf die Kassenkredite. Die Kassenkre-
dite der Gemeinden bzw. Gemeindeverbände pro Kopf
betragen in Nordrhein-Westfalen 1 237 Euro. Als Sie,
Herr Ministerpräsident, Ihr Amt im Land Baden-Würt-
temberg übernommen haben, hatten die Kommunen ei-
nen hervorragenden Kassenkreditstand von 13 Euro pro
Kopf.





Antje Tillmann


(A) (C)



(D)(B)



(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: So ist das! Da hätte man was draus machen können!)


Sie haben gesunde Kommunen übernommen, und Sie
können nicht behaupten, dass das nichts mit der Landes-
politik zu tun hätte.

Die Länder, die glauben, sie könnten sich aus der Ver-
antwortung stehlen, sind dann aber eines Besseren be-
lehrt worden. Sie haben nämlich völlig überraschend
festgestellt, dass im Fiskalvertrag diese Verantwortung,
die auch in unserer Verfassung schon verankert ist, wie-
der steht. Dafür musste es sogar eine Protokollerklärung
geben. In dieser steht – ich darf zitieren –:

Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrags
die Verantwortung für ihre Kommunen.

Ja toll, das steht auch schon in unserer Verfassung. Ich
zitiere weiter:

Infolge der expliziten Einbeziehung der kommuna-
len Verschuldung in die Defizitobergrenze des
Fiskalpakts … werden die Länder in ihrer Konsoli-
dierungspolitik vor deutlich größere Herausforde-
rungen gestellt.

Völlig falsch, Herr Kollege Schwanitz, das ist keine
neue Verantwortung; diese Verantwortung steht ihnen
auch nach der Verfassung schon zu. Es gibt nämlich gar
keinen dreigliedrigen Staatsaufbau. Das heißt, die Ver-
antwortung der Länder für die Kommunen steht auch
schon in unserer Verfassung. Deshalb gibt es überhaupt
keinen Grund, irgendwie auf Kosten des Bundes zu zo-
cken; denn die Länder haben laut Fiskalvertrag genau
dieselbe Verantwortung für die Kommunen, wie sie sie
eigentlich auch nach unserer Verfassung haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Sie wollen sich also Verpflichtungen abkaufen lassen,
liebe Vertreter der Länder, die Sie sowieso gehabt hätten.
Wir sind ja ganz großzügig: Wir haben an vielen Punk-
ten nachgegeben. Wir bedanken uns dafür – auch das
sage ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich –, dass der
Fiskalvertrag selbst gut durch die Parlamente gegangen
ist. Leider haben Sie diese gute Zusammenarbeit nicht
fortgesetzt, und das, obwohl der Bund in dieser Proto-
kollerklärung zugesagt hat, eventuelle Strafzahlungen
der Europäischen Union komplett zu übernehmen. Wenn
Sie sich einmal die Haushalte von Bund und Ländern an-
schauen, dann sehen Sie, dass wir ausschließlich Straf-
zahlungen wegen der Länderhaushalte bekommen könn-
ten und dass diese Strafzahlungen bisher von den
Ländern zu 35 Prozent hätten gezahlt werden können.
Das heißt, hier sind wir Ihnen finanziell massiv entge-
gengekommen.

Wir sind Ihnen auch bei der Entlastung der Kommunen
entgegengekommen. Was Ihre angeblich zusätzlichen
Aufgaben angeht: Wir haben die größte Kommunalentlas-
tung beschlossen, die es jemals in der Bundesrepublik
Deutschland gegeben hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Staatssekretär Kampeter hat eben einige Punkte beschrie-
ben: 5 Milliarden Euro Grundsicherung, 2 Milliarden
Euro Kinderbetreuung, 1,6 Milliarden Euro Bildungspa-
ket, 400 Millionen Euro Sprachförderung, 100 Millionen
Euro Mehrgenerationenhäuser, 1,8 Milliarden Euro KfW-
Gebäudesanierung. Ich könnte die Liste unendlich fort-
setzen.


(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Nützt nichts! Amnesie auf der linken Seite!)


Außerdem haben wir uns verpflichtet, im Rahmen
dieser Protokollerklärung in der nächsten Legislaturpe-
riode ein Bundesleistungsgesetz zu erlassen, weil wir
nicht nur die Kosten der Unterkunft übernehmen wollen,
sondern auch einen Einstieg in die Übernahme der Kos-
ten für behinderte Menschen vollziehen wollen. Auch
hier kommen wir Ihnen mit Bargeld massiv entgegen.
Alles, was Sie an Verpflichtungen gegenüber den Kom-
munen gehabt hätten, ist über diese Entlastung der Kom-
munen vom Bund eigentlich schon bezahlt worden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Deshalb bleibt aus meiner Sicht auch kein Platz für
weiteres Gezocke. Ich hoffe sehr, dass wir im Vermitt-
lungsausschuss genau das so deutlich machen. Sie haben
schon Gegenleistungen in unendlicher Höhe bekommen,
und es gibt keinen weiteren Spielraum.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Letzte Bemerkung. Sie lassen die Kommunen nicht
nur in diesem Punkt hängen, sondern auch dadurch, dass
im Zusammenhang mit dem gleichen Gesetz verabredet
ist, dass die Kommunen endlich ein Mitspracherecht im
Stabilitätsrat haben. Die Kommunen, die von Lan-
dessparmaßnahmen natürlich betroffen sind, dürfen über
diese Sparmaßnahmen im Rahmen des Stabilitätsrats im
Moment gar nicht mitbestimmen. Wir wollen sie über ei-
nen Beirat mitspracheberechtigt machen. Sie wollen das
offensichtlich nicht; sonst hätten Sie dem Gesetz zuge-
stimmt. Ich hoffe, dass wir zumindest das im Vermitt-
lungsausschuss noch einmal problematisieren können.
Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie zu der Koopera-
tion zurückkehren, die Sie beim Fiskalvertrag gezeigt
haben, und dass Sie diesem Umsetzungsgesetz zustim-
men. Denn ich glaube, Sie haben uns in Europa bisher
schon genug blamiert.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1722719400

Vielen Dank, Frau Kollegin Antje Tillmann. – Nächs-

ter und letzter Redner in unserer Aktuellen Stunde für
die Fraktion von CDU/CSU: Kollege Andreas Mattfeldt.
Bitte schön, Kollege Mattfeldt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722719500

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kol-

legen! Das ist schon eine sehr groteske Situation, vor der
wir heute hier stehen.





Andreas Mattfeldt


(A) (C)



(D)(B)



(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!)


Deutschland hat unter Führung unserer Bundeskanzlerin
Angela Merkel auf europäischer Ebene Enormes für die
Zukunft des Euro geleistet. Angela Merkel war es, die
die europäische Schuldenbremse nach deutschem Vor-
bild durchgesetzt hat, und sie war es, die damit ein wich-
tiges Fundament für einen stabilen Euro gelegt hat, um
eine Wiederholung der Staatsschuldenkrise im Euro-
Raum zu verhindern. Und jetzt kommen Sie von Rot-
Grün und behaupten, der Bund halte seine im letzten
Jahr im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Fiskal-
pakts gemachten Zusagen nicht ein. Sie blockieren sogar
im Bundesrat die Ratifizierung des Fiskalpakts. Das ist
schon eine sehr eigenwillige und, ich sage deutlich,
schlichtweg falsche Interpretation der Fakten, Herr
Kretschmann.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist der Herr Ministerpräsident! Ein bisschen mehr Respekt!)


Vielleicht stellen Sie sich einmal vor, welch eine Signal-
wirkung Ihre Haltung auf die Mitgliedstaaten in der EU
hat.


(Beifall des Abg. Axel E. Fischer [KarlsruheLand] [CDU/CSU])


Weil hier anscheinend Amnesie vorhanden ist, lassen
Sie uns einmal gemeinsam auf die getroffene Einigung
und die Punkte, die Sie nun plötzlich bemängeln, zu-
rückblicken. Meine Damen und Herren, der Bund hat
sich seinerseits bereit erklärt, gemeinsame Bund-Länder-
Anleihen einzuführen. Wir lagen bei den Entflechtungs-
mitteln richtig, und wir haben weitere Mittel für den
Kitaausbau bereitgestellt und damit die Länder und die
Kommunen zuzüglich zur Übernahme der Kosten für die
Grundsicherung im Alter massiv entlastet.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Alle drei Forderungen hat der Bund erfüllt, und nun
blockieren Sie die Ratifizierung, indem Sie ständig, per-
manent neue Forderungen stellen. Das ist unredlich und
hat vor allen Dingen mit Vertragstreue – eben fiel das
Wort – überhaupt nichts mehr zu tun.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, lange wurde verhandelt,
damit die Umsetzung des Fiskalpakts auch im Bundesrat
verabschiedet werden kann. Deshalb möchte ich die drei
eben genannten Kernpunkte noch einmal darlegen:

Erstens. Der Bund ist bereit zu gemeinsamen Bund-
Länder-Anleihen. Doch Sie von Rot-Grün verlangen nun
vom Bund eine verfassungswidrige Übernahme der Haf-
tung für den Länderanteil bei derartigen Anleihen. Sie
wissen ganz genau, dass das Grundgesetz – was Ihnen
sonst, in vielen Bereichen, sehr wichtig ist – dem Bund
nur erlaubt, die Haftung für den jeweiligen Bundesanteil
zu übernehmen.

Zweitens. Der Bund hat angeboten, dass die Entflech-
tungsmittel 2014 auf Höhe der bisher jährlich geleisteten

Beträge fortzuschreiben sind. Jetzt verlangen Sie mal
eben, quasi durch die Hintertür, eine Erhöhung um
1 Milliarde Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2019.


(Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Maßlos!)


Drittens. Der Bund hat die zugesagten zusätzlichen
580 Millionen Euro für den Kitaausbau bereitgestellt.
Das Geld für den Kitaausbau haben Sie dankend ange-
nommen,


(Dr. Florian Toncar [FDP]: Nein, nicht dankend! Ohne Dank!)


bekommen sogar Bewirtschaftungskosten für noch nicht
existierende Kitas, und dennoch krakeelen Sie hier laut-
stark, der Bund würde seine Zusagen nicht einhalten,
und fordern erneut weiteres Geld vom Bund. Sie sollten
sich schämen, hier so aufzutreten. Anscheinend haben
Sie überhaupt keine Schmerzgrenze, meine Damen und
Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oje, oje!)


Mit seriöser Politik hat das nicht das Geringste zu tun.
Ich sage Ihnen: Die Menschen in diesem Land erwarten
von uns Verlässlichkeit. Leider erleben wir aber, dass Sie
von Rot-Grün mit klebrigen Fingern – das betrifft das
Verhalten der Länder gegenüber den Kommunen – im
Bundesrat den Pfad einer konstruktiven und seriösen
Politik verlassen haben. Sie halten wieder und wieder
gemachte Zusagen nicht ein. Nach dem Motto „Angriff
ist die beste Verteidigung“, Herr Schwanitz, werfen Sie
dem Bund jetzt auch noch vor, dass die christlich-libe-
rale Koalition ihre Zusagen nicht einhalten würde. Das
ist schlichtweg der Gipfel der Unverschämtheit, und das
ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist der Gipfel der Wahrheit!)


Meine Damen und Herren, dieser christlich-liberalen
Koalition geht es um das Wohl Deutschlands und vor al-
len Dingen um die Zukunft Europas. Gerade auch unsere
Bundeskanzlerin tut alles dafür, dass es den Menschen in
unserem Land gut geht und dass Europa eine gute Zu-
kunft hat. Sie hingegen versuchen mit Ihrem rein auf
Parteiinteressen ausgerichteten Agieren,


(Lachen bei der SPD)


eine gute Zukunft Deutschlands, aber auch Europas zu-
nichtezumachen. Ich halte das für einen fatalen Weg –
zulasten der Menschen in diesem Land, meine verehrten
Kolleginnen und Kollegen.

Mich verwundert gerade bei Ihnen von der SPD, dass
Sie bei den für Sie katastrophalen Wahlumfragen nicht
einmal mehr mitbekommen, dass die Menschen Sie
durchschaut und erkannt haben, welches Spiel Sie von
Rot-Grün treiben. Ich bin fest davon überzeugt, dass die
Wählerinnen und Wähler am 22. September ihr Kreuz
bei Schwarz-Gelb machen; denn sie wissen, dass sie von
der christlich-liberalen Regierung unter Führung von





Andreas Mattfeldt


(A) (C)



(D)(B)


Bundeskanzlerin Angela Merkel gut und seriös regiert
werden.


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahlkampf! Wahlkampf! Wahlkampf!)


Bei uns, bei der christlich-liberalen Koalition, stehen die
Menschen im Vordergrund. Bei Ihnen, sehr geehrte Kol-
leginnen und Kollegen der Opposition, steht das reine
Parteiinteresse an erster Stelle.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Antje Tillmann (CDU):
Rede ID: ID1722719600

Kollege Mattfeldt war der letzte Redner in unserer

Aktuellen Stunde, die damit beendet ist.

Wir sind nun am Schluss unserer heutigen Tagesord-
nung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 14. März 2013,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist hiermit geschlossen.

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1722719700