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    Plenarprotokoll 17/227 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 227. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes gegen unseriöse Geschäfts- praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,  Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . 28321 A 28321 B 28322 A 28322 B 28322 C 28322 C 28322 D 28322 D 28323 A 28323 A 28323 B 28323 B 28323 D 28323 D 28324 A 28324 A 28324 B 28324 C 28324 D 28324 D 28325 A 28325 B 28325 C 28325 D 28326 A 28326 A 28326 C 28326 D 28327 A 28327 A 28327 A 28327 B 28327 B 28327 C 28327 D 28327 D Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde  (Drucksache 17/12647) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Inge Höger (DIE LINKE) Beteiligung der Bundeswehr an der Erstel- lung eines UAV-Demonstrators und der Entwicklung einer Kampfdrohne Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung des Familiensplittings Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Quoten für mehr Frauen in Aufsichtsräten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär  BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Schleusensperrung des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel am 6. März 2013 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzierung der Mehrkosten des Bahn- hofsprojekts Stuttgart 21 durch Fahrpreis- erhöhungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .  Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einpreisung der Mehrkosten des Bahnpro- jekts Stuttgart 21 in den Haushaltsentwurf 2014 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .  Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .  Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des Urteils des Bundes- verwaltungsgerichts zum Bau der Berliner U-Bahn-Linie 5 auf den Lückenschluss von Berlin-Südkreuz nach Mahlow 28328 A 28328 B 28328 C 28329 A 28329 B 28329 C 28329 D 28330 A 28330 C 28331 A 28332 A 28332 B 28332 D 28333 A 28333 B 28333 D 28334 C 28334 D 28335 C 28335 D 28336 A 28336 B 28337 A 28337 A 28337 C 28338 A 28338 C 28338 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 III Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus dem Appell des Bündnisses „Klima-Allianz Deutschland“ vom 6. März 2013 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ökologische und soziale Dimension der Energiewende Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz und Gründe des erneuten Förderstopps des Mini-Kraft-Wärme- Kopplung-Impulsprogramms Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und FDP: Verhalten von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundesrat beim Fiskalpakt . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Dr. Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Winfried Kretschmann, Ministerpräsident  (Baden-Württemberg) . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Verpflichtende elektronische Einzeltier- kennzeichnung von Schafen und Ziegen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und Eierprodukten in verarbeiteten Le- bensmitteln Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär  BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28339 B 28339 C 28340 B 28340 D 28341 C 28341 D 28342 A 28342 B 28343 B 28343 D 28344 A 28344 D 28345 B 28345 C 28347 B 28349 A 28350 C 28352 A 28353 D 28355 A 28356 B 28357 D 28359 B 28360 B 28361 C 28362 D 28364 C 28365 A 28365 D 28366 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Anlage 4 Mündliche Frage 4 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützungsleistung der deutschen Streitkräfte bei AFISMA Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär  BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 7 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Optimierung der Versicherungsstruktur der gesetzlichen Krankenkassen durch Wahltarife Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin  BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Gustav Herzog (SPD) Stand des Fahrtenmanagementprojekts „ASS-Online“ und Einführung der elektro- nischen Abgabenerhebung in der Binnen- schifffahrt Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Gustav Herzog (SPD) Variantenunabhängige Untersuchung zum Ausbau der Donau zwischen Straubing und Vilshofen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Höhe der Forderungen auf Rückerstattung von Mautbeiträgen wegen der gerichtlich festgestellten Ungültigkeit der Mauthöhe- verordnung in den Jahren 2003 und 2007 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der für Beteiligungsverwaltung bzw. Bundesbeteiligung zuständigen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter des BMVBS Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär  BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 16 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungen im Betriebshandbuch des Atomkraftwerks Gundremmingen zum Abfahren der Anlage im Fall der Nichtver- fügbarkeit von Notkühlsystemen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin  BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 20 und 21 Arfst Wagner (Schleswig) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung des Programms „Akademike- rinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“ (AQUA) zum Fe- bruar 2013 und weitere Fördermaßnah- men mit dem Ziel der Anerkennung von Berufsabschlüssen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 22 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entscheidung des Oberlandesgerichts Düs- seldorf zur Befreiung der Industrie von den Netzentgelten nach § 19 der Strom- netzentgeltverordnung (StromNEV) Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28366 C 28366 D 28367 A 28367 B 28367 C 28367 D 28368 A 28368 B 28368 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 V Anlage 13 Mündliche Frage 23 Niema Movassat (DIE LINKE) Gefährdung eines bezahlbaren Zugangs zu Medikamenten durch das geplante Frei- handelsabkommen zwischen der EU und Thailand Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär  BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 24 Niema Movassat (DIE LINKE) Beschluss des Sicherheitsrates der Verein- ten Nationen zur Integration der humani- tären Hilfe in Somalia in die dortigen mili- tärischen Strukturen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 25 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterrichtung der britischen Botschaft zum Atomkraftwerksvorhaben Hinkley Point C; Bitte zur Notifizierung bzw. grenzüberschreitenden Beteiligung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 26 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Formulierung von Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Runderlass vom 6. Dezember 2012 über den zu erbringenden Spracherwerbsnach- weis Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 28 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung der Schwei- zer Regierung zu einem geplanten Rüs- tungsgeschäft der Schweiz mit Saudi-Ara- bien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 29 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einladung des paraguayischen Außen- ministers durch die Bundesregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin  AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 30 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Zukünftige Aufgaben der afghanischen Polizeikräfte und der im bilateralen Poli- zei-Projektteam eingesetzten Kräfte Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 31 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Schengen-Vollbeitritt von Rumänien und Bulgarien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 32 Andrej Hunko (DIE LINKE) Stand der Verhandlungen über das Ab- kommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Verei- nigten Mexikanischen Staaten über die Zu- sammenarbeit im Sicherheitsbereich Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär  BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28368 D 28369 B 28370 A 28370 B 28370 C 28370 D 28371 A 28371 C 28371 C 28372 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Anlage 23 Mündliche Frage 33 Andrej Hunko (DIE LINKE) Gründe für die Einigung in den Verhand- lungen betreffend Zypern über Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 34 und 35 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Belastungen der Sparerinnen und Sparer durch die Finanztransaktion- steuer; Haltung der Bundesregierung zur entsprechenden Stellungnahme von Prof. Dr. Max Otte Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 36 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Ermittlung des Anrechnungshöchstbe- trages nach § 34 c Abs. 1 des Einkommen- steuergesetzes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 37 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Sachgerechte Zerlegung der Kapitalertrag- steuer nach dem Einkommensteuergesetz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 38 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Rechtliche Beschränkungen bei grenzüber- schreitenden Organschaftstrukturen nach der Neuregelung durch das Gesetz zur Än- derung und Vereinfachung der Unterneh- mensbesteuerung und des steuerlichen Rei- sekostenrechts Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 39 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Quantifizierung der Steuermehrbelastung von Einkommenszuwächsen infolge von In- flationsausgleichen; Steuermehraufkom- men durch die kalte Progression in den Jahren 2011 bis 2014 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 40 und 41 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung und Einführung eines ge- planten Familiensplittingmodells Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär  BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 42 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Studien zu berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats von Seeleuten und Eintrag in die Berufskrankheiten-Verord- nung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 43 und 44 Anette Kramme (SPD) Vorbereitung und Durchführung der Lei- tungsklausur des BMAS am 7. und 8. März 2013 durch die Beratungsgesellschaft McKinsey Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär  BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28372 B 28372 C 28373 A 28373 B 28373 C 28374 A 28374 B 28374 C 28375 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28321 (A) (C) (D)(B) 227. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28365 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 1): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof am 7. März 2013 bezüglich der verpflichtenden elektronischen Einzeltier- kennzeichnung von Schafen oder Ziegen, und welche Aktivi- täten wird sie ergreifen, um zu einer Bestandskennzeichnung zurückzukehren?  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bleser, Peter CDU/CSU 13.03.2013 Canel, Sylvia FDP 13.03.2013 Dr. Dehm, Diether DIE LINKE 13.03.2013 Dyckmans, Mechthild FDP 13.03.2013 Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 13.03.2013 Gabriel, Sigmar SPD 13.03.2013 Gerdes, Michael SPD 13.03.2013 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 13.03.2013 Groß, Michael SPD 13.03.2013 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Hörster, Joachim CDU/CSU 13.03.2013 Hoff, Elke FDP 13.03.2013 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 13.03.2013 Kolbe, Manfred CDU/CSU 13.03.2013 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Lanfermann, Heinz FDP 13.03.2013 Luksic, Oliver FDP 13.03.2013 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 13.03.2013 Mast, Katja SPD 13.03.2013 Mayer (Altötting), Stephan CDU/CSU 13.03.2013 Möller, Kornelia DIE LINKE 13.03.2013 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Nahles, Andrea SPD 13.03.2013 Nešković, Wolfgang fraktionslos 13.03.2013 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Paus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Dr. Pfeiffer, Joachim CDU/CSU 13.03.2013 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 13.03.2013 Pronold, Florian SPD 13.03.2013 Rawert, Mechthild SPD 13.03.2013 Reinhold, Hagen FDP 13.03.2013 Remmers, Ingrid DIE LINKE 13.03.2013 Schieder, Werner SPD 13.03.2013 Schlecht, Michael DIE LINKE 13.03.2013 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 13.03.2013 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 13.03.2013 Schreiner, Ottmar SPD 13.03.2013 Strothmann, Lena CDU/CSU 13.03.2013 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 13.03.2013 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 13.03.2013  Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 28366 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Für die Bundesregierung gelten die Vorgaben der Ver- ordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG. Mit der EG-Verordnung wurde die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen nach dem Maul- und Klauenseuchezug im Vereinigten Königreich im Jahr 2001 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Das System zur Kennzeich- nung und Registrierung von Schafen und Ziegen besteht seither aus dem Kennzeichen zur Identifikation jedes Tieres, einem zu führenden Bestandsregister, Begleitdo- kumenten und einer elektronischen Datenbank. Solange die Regelung dieser unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Verordnung bezüglich elektroni- scher Einzeltierkennzeichnung nicht aufgehoben wird, wird die Bundesregierung daran festhalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 2): Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Vorschlag des Agrarausschusses des Bundesrates vom 4. März 2013, eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und Eiprodukten in verarbeiteten Lebensmitteln einzuführen? Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 enthält einen umfassenden Prüfauftrag an die Europäische Kommis- sion betreffend die Herkunftskennzeichnung von Le- bensmitteln. Dieser Prüfauftrag der EU-Kommission, der von der Bundesregierung begrüßt wird, steht in ei- nem gewissen Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Eiern in verarbeiteten Produkten; denn er umfasst auch die Herkunftskennzeichnung von Erzeugnissen aus einer Zutat sowie von Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels ausmachen. Das würde auch verarbeitete Produkte betreffen, die aus Ei hergestellt worden sind bzw. Ei enthalten. Der Kommissionsbericht muss bis zum 13. Dezember 2014 vorgelegt werden. Die Kommission hat die Arbei- ten dazu bereits aufgenommen und für die Folgenab- schätzungen Studien in Auftrag gegeben. Dieser Kom- missionsbericht sollte abgewartet werden. Ebenso bleiben in Bezug auf die Kennzeichnung von verarbeite- ten Eiern in sogenannter loser Ware, zum Beispiel in zu- bereiteten Speisen in Restaurants, zunächst die Ergeb- nisse dieses Berichts abzuwarten. Die schwierigen Beratungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbrau- cher über Lebensmittel haben sich über dreieinhalb Jahre erstreckt. Der Unionsgesetzgeber hat während der ge- samten Verhandlungsdauer keine Notwendigkeit einer Pflichtkennzeichnung der Haltungsform der Legehennen auf den Verpackungen von Lebensmitteln, die Eier als Zutaten enthalten, gesehen. Auch aus dem Kreis der Länder wurde eine solche Forderung seinerzeit nicht an die Bundesregierung herangetragen. Vor dem EU-rechtlichen Hintergrund sieht die Bun- desregierung im Binnenmarkt eine nationale Sonder- regelung für die Kennzeichnung der Haltungsarten der Legehennen als nicht erforderlich an. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 4): Worin bestand die Unterstützung an AFISMA durch die von deutschen Streitkräften in der Luft betankten französi- schen Flugzeuge, und standen diese unter französischem Kommando oder dem von AFISMA? Die von den deutschen A310 MRTT betankten fran- zösischen Luftfahrzeuge leisten ihre Unterstützung für AFISMA durch Bereitstellen der Fähigkeit zur Luftauf- klärung oder Luftunterstützung für Operationen zuguns- ten von AFISMA. Die französischen Flugzeuge stehen dabei unter nationalem Kommando und werden mit dem Ziel eingesetzt, die afrikanisch geführte internationale Unterstützungsmission in Mali nach Ziffer 14 des Be- schlussteils der Resolution 2085 (2012) des Sicherheits- rats der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 2012 vorzubereiten und zu unterstützen. Zur Sicherstellung einer Beschränkung auf Unterstützungsleistungen zu- gunsten von AFISMA wurde ein deutsches Verbin- dungselement bei der zuständigen französischen Kom- mandobehörde, dem französischen Joint Force Air Component Commander, in Form eines Stabsoffiziers als nationaler „Red Card Holder“ etabliert. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 7): Ist es nach Ansicht der Bundesregierung derzeit möglich, durch entsprechende Wahltarife oder andere Angebote der gesetzlichen Krankenkassen die Versicherungsstruktur zu optimieren – also durch Anlocken von Versicherten, für die weniger Ausgaben als Einnahmen zu erwarten sind – und so einen höheren Überschuss zu erzielen, und findet eine solche Optimierung durch Wahltarife derzeit statt? Durch die in § 53 des Fünften Buches Sozialgesetz- buch, SGB V, vorgesehene Berechtigung und teilweise Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, Wahl- tarife einzuführen, sollen die gesetzlichen Krankenkas- sen Spielräume erhalten, um spezifischen Nachfrage- interessen ihrer Versicherten – bzw. von Versicherten, die sie im Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Kran- kenversicherung gewinnen wollen – gerecht zu werden, indem sie differenzierte Leistungsstandards innerhalb des GKV-Leistungskatalogs anbieten und so neue Wahl- möglichkeiten für die Versicherten schaffen. Durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich, Morbi-RSA, in der gesetzlichen Krankenversi- cherung wird berücksichtigt, dass Krankenkassen eine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28367 (A) (C) (D)(B) ungleiche Versichertenstruktur aufweisen. Der Morbi- RSA soll sicherstellen, dass Krankenkassen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Versicherten mit hohem Versorgungsbedarf keine Wettbewerbsnachteile befürchten müssen. Unterschiede in den beitragspflichti- gen Einnahmen der Mitglieder der Krankenkassen wer- den zudem durch den Gesundheitsfonds ausgeglichen. Insoweit erscheinen etwaige Strategien zur Optimierung der Versichertenstruktur im Sinne der oben genannten Frage wenig Erfolg versprechend. Unabhängig davon enthält § 53 Abs. 9 SGB V die Vor- gabe, dass Aufwendungen für jeden Wahltarif jeweils aus Einnahmen, Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus diesen Wahltarifen auf Dauer finanziert werden müssen. Diese Regelung zielt darauf, eine Quersubventionierung von Wahltarifen aus den allgemeinen Haushalten der Krankenkassen zu verhindern. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12647, Frage 8): Wie ist der Stand der Entwicklung des IT-Projekts „ASS- Online“ zur internetgestützten Fahrtanmeldung, -verfolgung und -abrechnung für die Binnenschifffahrt, und wann beab- sichtigt die Bundesregierung die Einführung der elektroni- schen Abgabenerhebung in der Binnenschifffahrt, um das laut Betroffenen sowohl für die Schifffahrt wie auch für die Ver- waltung derzeit sehr aufwendige Abfertigungssystem abzulö- sen? Das IT-Projekt „ASS-Online“ wird von der Bundes- regierung nicht weiter verfolgt. Die Einführung der elektronischen Abgabenerhe- bung erfolgt im Zuge der Strukturreform des Gebühren- rechtes durch das Bundesgebührengesetz und den dann folgenden allgemeinen und besonderen Gebührenver- ordnungen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/12647, Frage 9): Wann hält die Bundesregierung das Verfahren zur varian- tenunabhängigen Untersuchung zum Ausbau der Donau zwi- schen Straubing und Vilshofen für abgeschlossen, und wann kommt die Bundesregierung zu einer abschließenden Ent- scheidung, wie dieser Flussabschnitt ausgebaut werden soll? Die unter der Leitung der Wasser- und Schifffahrts- direktion Süd in Würzburg durchgeführten variantenun- abhängigen Untersuchungen sind abgeschlossen, die Abschlussberichte wurden bis auf den endgültigen Bericht der Monitoringgruppe am 15. Januar 2013 der TEN-T Exekutivagentur übersandt. Die Entscheidung über die Art des Ausbaus der Donau ist einvernehmlich mit dem Freistaat Bayern zu treffen. Dieser hat zum weiteren Vorgehen bereits Ende Februar dieses Jahres einen Kabinettsbeschluss gefasst. Wir werden die Vorschläge prüfen, sowie sie uns von der Bayerischen Staatsregierung übermittelt wurden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 14): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Forderungen nach Rückerstattung von Mautbeiträgen ein, die vor dem Hin- tergrund der Ungültigkeit der Mauthöheverordnung zwischen 2003 und 2007 entsprechend dem Gerichtsurteil des Oberver- waltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2012 zu erwarten sind, und aus welchen Titeln des Bundeshaushaltes beabsichtigt die Bundesregierung diese zu decken? Infolge des Gerichtsurteils des Oberverwaltungsge- richts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vom 25. Oktober 2012 (Az.: 9 A 2054/07) sind beim Bundes- amt für Güterverkehr nunmehr insgesamt etwa 6 000 An- träge auf Rückerstattung von Maut eingegangen, die sich entweder unmittelbar auf das vorgenannte Urteil berufen oder auf die in dem Urteil angenommene Unzulänglich- keit der Achsklasseneinteilung. Zudem sind derzeit 27 Er- stattungsklagen rechtshängig. Der Umfang der von den Antragstellern geltend gemachten Ansprüche könnte sich nach überschlägigen Hochrechnungen des Bundes- amts für Güterverkehr auf Basis der eingereichten Kla- geforderungen auf bis zu jährlich 1,75 Milliarden Euro belaufen. Nach Auffassung des Bundes sind die Ansprü- che nicht begründet. Der Bund hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Beschwerde nicht abgeholfen und die Verfahrensakten Ende Januar 2013 an das Bundesver- waltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung gesandt. Sollte der Fall eintreten, dass Rückforderungsansprü- che rechtskräftig zugesprochen werden, müssten diese aus dem Haushaltstitel für die Mauteinnahmen beglichen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 15): Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Fragen der Beteiligungsverwaltung bzw. Bundesbeteiligung im Verkehrssektor tätig, und wie schlüsselt sich diese Mitarbeiterzahl auf die einzelnen Beteiligungen auf? Das Beteiligungsreferat im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung besteht derzeit aus 16 Mitarbeitern. Eine Aufstockung um zwei weitere 28368 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Mitarbeiter wird zeitnah erfolgen. Es ist arbeitsteilig bei Bedarf auch mit Unterstützung der Fachabteilungen tä- tig. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 16): Für welche zulässigen Nichtverfügbarkeiten und Instand- setzungen eines der beiden Notkühlsysteme im Kernkraftwerk Gundremmingen, die gegen das Bemessungserdbeben ausge- legt sind, ist im Betriebshandbuch festgelegt, dass die Anlage nicht vorher abgefahren werden muss – also im Unterschied zu solchen, die die Bundesregierung im vorletzten Satz ihrer Antwort auf die mündliche Frage 56 im Plenarprotokoll 17/224, Anlage 31 nennt, bei denen die Anlage vorher abgefahren werden muss –, und insbesondere welche konkreten zeitlichen Bedingungen und Dauern regelt das Betriebshandbuch für diese Fälle? Bei Unverfügbarkeit eines der drei Notkühlstränge beträgt die zulässige Zeit für Instandsetzungen unabhän- gig von der Erdbebenauslegung sieben Tage, bei zwei unverfügbaren Notkühlsträngen zehn Stunden. Gelingt die Instandsetzung in diesen Zeiten nicht, muss die Anlage abgefahren werden. Ist das Zusätzliche Nach- wärmeabfuhr- und Einspeisesystem, ZUNA, bei Instand- setzungen eines Notkühlstranges nicht verfügbar, muss die Funktionsfähigkeit der intakten Nachkühlstränge nachgewiesen werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Arfst Wagner (Schleswig) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 20 und 21): Wurde das vom Bundesministerium für Bildung und For- schung finanzierte Programm AQUA („Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“) der Otto-Benecke-Stiftung e. V., welches Weiterbildungskurse für inländische und ausländische arbeitslose und arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker anbietet, zu Mitte Februar 2013 eingestellt und, wenn ja, aus welchen Gründen? Welche konkreten Fördermaßnahmen wird die Bundes- regierung einleiten, um zu gewährleisten, dass – trotz der Be- endigung des Programmes AQUA – im Ausland qualifizierte Akademikerinnen und Akademiker, die auf die finanzielle Förderung angewiesen sind, weiterhin an nachqualifizieren- den Maßnahmen mit dem Ziel der Anerkennung ihres Berufs- abschlusses in Deutschland teilnehmen können, und welche konkreten Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprü- fung für Ärzte mit Drittstaatsqualifikationen, die bisher über AQUA liefen, werden künftig alternativ angeboten? Zu Frage 20: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, die mit dem bisherigen Programm AQUA verbundenen Ziele und Förderschwerpunkte in einen größeren Programmkontext zu überführen. Hierzu wer- den Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS, geführt. Vor diesem Hintergrund soll das bisherige Programm AQUA zum 30. September 2013 auslaufen. Aus Sicht der Bundesregierung wird dem Anliegen der betreffenden Zielgruppen deutlich besser Rechnung getragen, wenn entsprechende Maßnahmen an einer Stelle gebündelt werden und damit sichtbarer und effek- tiver sein können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, ein umfassendes Programm zum Thema „Weiterbildung für Migranten“ aufzulegen. Zu Frage 21: Das BMAS plant derzeit in Vorbereitung der nächsten ESF-Förderperiode ein Bundesprogramm zur Qualifizie- rung von Migrantinnen und Migranten im Kontext des Anerkennungsgesetzes. Im Vordergrund sollen dabei folgende Programmelemente stehen: Anpassungsqualifi- zierungen/-lehrgänge in reglementierten Berufen, Vor- bereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung in reglementierten Berufen, Anpassungsqualifizierungen im Bereich der dualen Berufsausbildung – nicht regle- mentierte Ausbildungsberufe – und Brückenmaßnahmen für Akademikerinnen und Akademiker im nicht regle- mentierten akademischen Bereich, Externenprüfung bei negativem Ausgang/Prognose des Anerkennungsverfah- rens. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 22): Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus den jüngsten Entscheidungen zur Befreiung der Industrie von den Netzentgelten nach § 19 der Stromnetzent- geltverordnung, StromNEV – Entscheidung des Oberlandes- gerichts Düsseldorf vom 6. März 2013 und die am gleichen Tag erfolgte Einleitung eines Beihilfeverfahrens durch die Eu- ropäische Kommission –, und welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung an der StromNEV vorzunehmen? Die Bundesregierung nimmt die Entscheidungen zur Kenntnis und prüft weitere Schritte. Am 5. März 2013 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Ressortabstimmung über eine Änderung der Stromnetzentgeltverordnung eingeleitet, mit der auch für stromintensive Letztverbraucher Regelungen zu individuellen Netzentgelten eingeführt werden sollen. Die Diskussionen mit den Ressorts über diesen Vor- schlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech- nologie dauern noch an. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 23): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28369 (A) (C) (D)(B) Wie steht die Bundesregierung zu möglichen Maßnahmen im Rahmen des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Thailand, die über die Schutz- standards des TRIPS-Abkommens der Welthandelsorganisa- tion hinausgehen und den Handel und bezahlbaren Zugang zu Medikamenten, insbesondere Generika, gefährden können, und wie bewertet sie die mögliche Aufnahme sogenannter In- vestor-State Dispute Provisions in das geplante Freihandels- abkommen bezüglich deren einschränkenden Auswirkungen auf den legitimen Generikahandel? Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand sind erst am 5. März 2013 offiziell eröffnet worden. Daher lassen sich derzeit keine Aussagen über seine nähere inhaltliche Ausgestal- tung treffen. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass die EU in dem Freihandelsabkommen mit Thailand keine Regelungen anstreben wird, die das Recht Thai- lands auf Nutzung der sogenannten TRIPS-Flexibilitäten zur Sicherung des Zugangs zu Arzneimitteln einschrän- ken. Im Übrigen sehen die Verhandlungsleitlinien für die Europäische Kommission derzeit nicht vor, ein Investi- tionsschutzkapitel mit Thailand zu vereinbaren. Ob dies zu einem späteren Zeitpunkt geschehen wird, ist offen. Daher können auch noch keine Aussagen über ein mög- liches Investitionsschutzkapitel getroffen werden. Bei den sogenannten TRIPS-Flexibilitäten handelt es sich um längere Umsetzungsfristen für Entwicklungs- länder und am wenigsten entwickelte Länder, so etwa Art. 65 Abs. 1, Art. 65 Abs. 2, Art. 65 Abs. 4 und Art. 66 Abs. 1, sowie Normen über technische Unterstützung durch Industrieländer, Art. 67. Darüber hinaus bekräftigt die Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und öffentlichen Gesundheitswesen die grundsätzliche Zu- lässigkeit von Zwangslizenzen, Art. 31. Auf der Grund- lage von Ziffer 6 dieser Erklärung und einer Entschei- dung des Allgemeinen Rates vom 30. August 2003 ist – unter bestimmten Voraussetzungen – die Erteilung von Zwangslizenzen auch für den Export lebenswichtiger Medikamente in Entwicklungsländer zulässig, die über keine hinreichenden Produktionskapazitäten zur Herstel- lung von Generika verfügen. Diese Erweiterung der TRIPS-Flexibiläten hat die EU längst ratifiziert. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 24): Wie bewertet die Bundesregierung den jüngsten Beschluss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, in dem dieser un- ter anderem beschloss, die humanitäre Hilfe der internationa- len Gemeinschaft in Somalia in die dortigen militärischen Strukturen zu integrieren und das Embargo auf den Export von Handfeuerwaffen nach Somalia zu lockern, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang gegenüber der durch Ärzte ohne Grenzen geäußerten Kritik an einer derartigen Verzahnung dahin gehend ein, dass dadurch die „humanitären Organisationen“ zu „Erfüllungsge- hilfen zur Bekämpfung von Aufständen oder zur militärischen Stabilisierung zwangsverpflichtet werden“ und hierdurch im Weiteren die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von internationalen Hilfsorganisationen massiv gefährdet wird (Pressemitteilung von Ärzte ohne Grenzen e. V., 28. Fe- bruar 2013, www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/pressemittei- lungen/2013/pm-2013-02-28)? Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 einstimmig die von Großbritannien, Frankreich, Togo und den Vereinigten Staaten von Ame- rika eingebrachte Resolution 2093 (2013) zu Somalia verabschiedet. Mit der Resolution 2093 (2013) wird die Mission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM, bis zum 28. Februar 2014 verlängert. Ferner wird die Einrichtung einer neuen integrierten Mission der Verein- ten Nationen in Somalia für Anfang Juni 2013 angekün- digt. Das in Somalia aktive Länderteam der Vereinten Na- tionen, zu dem auch die humanitären Strukturen der Ver- einten Nationen gehören, soll erst zum 1. Januar 2014 in die neue Mission integriert werden. Zuständig für die Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen der VN bleibt auch hier ein „Humanitärer Koordinator“. Dieser unter- steht der VN-Nothilfekoordinatorin und ist der Einhal- tung humanitärer Prinzipien verpflichtet. In Resolution 2093 (2013) heißt es hierzu ausdrücklich, dass die Neu- tralität und Unabhängigkeit der humanitären Hilfe ge- wahrt bleiben soll. Mit der Integration aller Strukturen der Vereinten Na- tionen wird der neuen Mission mehr Gewicht im Koordi- nierungsprozess übertragen. Dabei geht es nicht darum, die humanitäre Hilfe der internationalen Gemeinschaft in militärische Strukturen zu integrieren – zumal die Prä- senz der Vereinten Nationen in Somalia keine mili- tärische Komponente umfasst. Durch die mittelfristig vorgesehene strukturelle Integration des bisherigen Län- derteams der Vereinten Nationen in die Mission sollen vielmehr Kohärenz und Effizienz der von den VN über- nommenen Aufgaben verbessert werden. Dies entspricht dem von der Bundesregierung unterstützten Ziel der Ver- einten Nationen, Hilfe und Unterstützung aus einer Hand zu leisten. Die Suspendierung des Embargos für leichte Waffen, die ebenfalls von der Resolution 2093 (2013) vorgenom- men wird, betrifft lediglich die Lieferung an die somali- schen Sicherheitskräfte sowie Kräfte, die an der AMISOM- Mission beteiligt sind oder mit AMISOM kooperieren. Es ist weiterhin eine Unterrichtungspflicht gegenüber dem Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates vorge- sehen. Die Lockerung des Waffenembargos hat zum Ziel, den weiteren Aufbau der somalischen Sicherheits- kräfte und ihre Ausstattung zu unterstützen. Dafür hat sich neben der neuen somalischen Regierung, die von der internationalen Gemeinschaft einhellig unterstützt wird, auch die Afrikanische Union ausgesprochen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat diesem Anlie- gen durch Resolution 2093 (2013) Rechnung getragen und gleichzeitig festgelegt, dass darüber nach einem Jahr auf der Grundlage der Berichterstattung im Rahmen des Sanktionsregimes sowie angesichts der Lage vor Ort er- neut befunden wird. 28370 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Frage 25): Welche Bundesbehörden wurden von der britischen Bot- schaft am 26. Oktober 2010 über das britische Atomkraft- werksvorhaben Hinkley Point C unterrichtet – bitte vollstän- dige Angabe, falls mehrere; vergleiche hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine mündliche Frage 78, Plenarproto- koll 17/224, Anlage 50 –, und welche Bundesbehörden haben nach dieser Unterrichtung am 26. Oktober 2010 gemeinsam oder jeweils für sich darüber entschieden, ob die Bundesregie- rung Großbritannien um eine entsprechende Notifizierung bzw. grenzüberschreitende Beteiligung bittet oder nicht – bitte jeweils mit Angabe des Entscheidungsergebnisses? Das Auswärtige Amt wurde von der hiesigen Bot- schaft des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland in einer Informations-E-Mail unter anderem auch über den Standort Hinkley Point unterrichtet. Diese E-Mail geht inhaltlich nicht über bereits öffentlich be- kannte Informationen zur britischen Energiepolitik und zu in der Diskussion befindlichen potenziellen Standor- ten für neue Kernkraftwerke in Großbritannien hinaus. Weitere Details enthielt die E-Mail nicht. Es wurde darauf hingewiesen, dass noch keine Festlegung auf einen bestimmten Reaktortyp für die jeweiligen in der Diskussion befindlichen Standorte stattgefunden habe und lediglich der Reaktortyp AP1000 der Firma Toshiba-Westinghouse sowie der Europäische Druck- wasserreaktor, EPR, der Firma Areva die generische Designzulassung erhalten haben. Eine Unterrichtung weiterer Bundesbehörden durch die Bundesregierung hat aufgrund des geschilderten Charakters der E-Mail nicht stattgefunden. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 26): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die For- mulierung neuer Ausnahmen in den Sanktionen gegenüber Syrien, die es ermöglichen sollen, der bewaffneten Opposition militärische Ausrüstung zur Verfügung zu stellen, letztlich mit der Begründung erfolgt, dies diene dem „Schutz der Zivil- bevölkerung“, und welche Maßnahmen wurden von der EU beschlossen, um – gerade vor dem Hintergrund der Entfüh- rung von UN-Kräften und der aus den Reihen der Opposition verübten terroristischen Anschläge – sicherzustellen, dass die gelieferten Güter allein „für die Zwecke des Schutzes der Zi- vilbevölkerung“ (Beschluss 2013/109/GASP des Rates) ver- wendet werden? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Konflikt in Syrien nur über eine Verhandlungslösung beendet werden kann. Ein Dialog zwischen den Konfliktparteien ist prioritäres Ziel der internationalen Gemeinschaft. Die begrenzte Lockerung der Sanktionen dient der Unterstützung der Nationalen Koalition ausschließlich mit nicht tödlichen Gütern. Die bestimmungsgemäße Verwendung internationaler Hilfen liegt in der Verantwortung der Staaten, die im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung Hilfe zur Verfü- gung stellen. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 27): Ist die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) bereit, der Fragestellerin den Runderlass vom 6. Dezember 2012 an die Auslandsvertretungen zur Umsetzung des Urteils des Bundes- verwaltungsgerichts 10 C 12.12 als Ablichtung zur Verfügung zu stellen, bitte begründen, und stimmt sie mir zu, dass die entsprechende Weisung für eine korrekte Umsetzung des Ur- teils enthalten muss, dass von Sprachnachweisen von vorn- herein abgesehen werden muss, wenn sie absehbar aufgrund der persönlichen oder allgemeinen Umstände nicht innerhalb eines Jahres in zumutbarer Weise erworben werden können (Randnummer 28 des Urteils: „… in diesem Fall braucht die Jahresfrist nicht abgewartet zu werden“), sodass es fehlerhaft wäre, in jedem Fall Nachweise über einen vergeblichen min- destens einjährigen zumutbaren Spracherwerb zu verlangen, bitte begründen? Der Runderlass, mit dem die Entscheidung des Bun- desverwaltungsgerichts 10 C 12.12 vom 4. September 2012 umgesetzt wird, weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß dem Urteil dem ausländischen Ehepartner eines Deutschen grundsätzlich nur zumutbare Bemühun- gen zum Spracherwerb abverlangt werden dürfen und dass hierzu ein zeitlicher Rahmen von einem Jahr nicht überschritten werden darf. Entscheidend ist, dass ernsthafte und nachhaltige Lernanstrengungen plausibel und nachvollziehbar darge- legt werden. Sind entsprechend zumutbare Bemühungen im Herkunftsstaat im Einzelfall nicht möglich, muss die Jahresfrist nicht abgewartet werden. Bei der Zumutbarkeitsprüfung sind insbesondere die Verfügbarkeit von Lernangeboten, deren Kosten, ihre Erreichbarkeit sowie persönliche Umstände, zum Bei- spiel Krankheit oder anderweitige Unabkömmlichkeit, zu berücksichtigen, die der Wahrnehmung von Lern- angeboten entgegenstehen können. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/12647, Frage 28): Welche Schlussfolgerungen oder Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Entscheidung der Schwei- zer Regierung, ein geplantes Rüstungsgeschäft über Waffen- bauteile zwischen einem Schweizer Unternehmen und Saudi- Arabien nicht zu genehmigen, und hält die Bundesregierung die Begründung, dass mit den Waffen Menschenrechtsverlet- zungen begangen werden können, für zutreffend? Die Bundesregierung kommentiert die Entscheidun- gen anderer Regierungen zu Rüstungsexporten nicht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28371 (A) (C) (D)(B) Über Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregie- rung nach Maßgabe der Politischen Grundsätze der Bundes- regierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000 und des Gemeinsa- men Standpunktes 2008/944/GASP des Rates der Euro- päischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend ge- meinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern. Bei jedem Antrag prüft die Bundesregierung sehr gründlich insbesondere die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die Achtung der Menschenrechte, Krite- rium 2 des Gemeinsamen Standpunkts, sowie die Ein- satzmöglichkeiten der zu liefernden Rüstungsgüter im Empfängerland. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 29): Wie begründet die Bundesregierung die Einladung des pa- raguayischen Außenministers der De-facto-Regierung Para- guays angesichts der Tatsache, dass Vertreter der De-facto- Regierung bisher von keinem anderen Land eingeladen wor- den sind bzw. beim Iberoamerika-Gipfel 2012 von Cadiz/ Spanien als unerwünscht ausgeladen und von Mercosur (Ge- meinsamer Markt Südamerikas) und UNASUR (Union Süd- amerikanischer Nationen) bis zur Wiederherstellung der De- mokratie ausgeschlossen worden sind? Deutschland unterhält mit der Republik Paraguay langjährige und freundschaftliche Beziehungen. Die Regierung von Frederico Franco ist seit dem Amtsenthebungsverfahren gegen Ex-Präsident Lugo am 22. Juni 2012 im Amt. Die Regierung ist nach Einschät- zung der Bunderegierung handlungsfähig und wird vom paraguayischen Volk akzeptiert. Präsident Franco hat un- mittelbar nach der Amtsübernahme die Wahrung der Menschenrechte und die turnusmäßige Durchführung demokratischer Wahlen am 21. April 2013 zugesagt. Er selbst hat eine eigene Kandidatur bei diesen Wahlen aus- geschlossen. Die Bundesregierung bestärkt Paraguay in diesem Vorgehen. Außenminister Fernández Estigarribia wird auf der von Ihnen angesprochenen Reise Gespräche in Deutsch- land und Großbritannien führen, unter anderem mit dem Bundesminister des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle sowie dem britischen Außenminister William Hague. Zu der Entscheidung über die Suspendierung der Mitgliedsrechte in UNASUR und Mercosur, sowie die Nichteinladung Paraguays zum Iberoamerika-Gipfel nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die lateinamerikanischen Re- gionalorganisationen sehr unterschiedlich auf das Amts- enthebungsverfahren gegen Expräsident Lugo reagiert haben. So wurden die Mitgliedsrechte Paraguays zum Beispiel in der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC und der Organisation Amerikanischer Staaten, OAS, nicht suspendiert. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/12647, Frage 30): Welche Aufgaben werden den afghanischen Polizeikräf- ten, inklusive afghanischer lokaler Polizei und gegebenenfalls Milizen, für die zukünftige Operationsführung in Afghanistan im Einzelnen zugedacht, unter besonderer Berücksichtigung des Operationsplanes, der laut Unterrichtung durch die Bun- desregierung ab 21. März 2013 in Kraft treten soll, und wel- che veränderten Aufgaben kommen in diesem Zusammen- hang auf die im Rahmen von EUPOL Afghanistan oder dem bilateralen Polizeiprojektteam eingesetzten deutschen Polizis- tinnen und Polizisten zu? Der afghanische Operationsplan wird derzeit durch das Einsatzführungskommando der Bundeswehr aus- gewertet. Eine grundlegende Aufgabenänderung für die eingesetzten deutschen Polizistinnen und Polizisten ist nicht beabsichtigt. Die deutsche Polizei wird auch zu- künftig nicht operativ tätig sein, sondern sich auf das Training und Mentoring der afghanischen Polizei kon- zentrieren. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/12647, Frage 31): Was genau hat sich in den vergangenen neun Monaten an der Lageeinschätzung der Bundesregierung in Bezug auf Ru- mänien und Bulgarien zum Negativen verändert, sodass sich Deutschland auf EU-Ebene nicht mehr aktiv, wie noch Mitte letzten Jahres, für einen stufenweisen Schengen-Vollbeitritt der beiden Länder einsetzt, und was genau liegt der Bundesre- gierung an belastbaren Informationen zu angeblichen Män- geln bzw. Korruption im Bereich der Grenzkontrollen und Vi- sumerteilung in beiden Ländern vor? Bei der Entscheidung über die Schengen-Vollanwen- dung von Bulgarien und Rumänien bedarf es einer Ge- samtbetrachtung. Dabei spielen die nach wie vor beste- henden Defizite in beiden Ländern bei der Reform des Justizwesens und insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität eine wesentli- che Rolle. Die Europäische Kommission, KOM, führt hierzu seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumä- nien im Jahr 2007 ein Kooperations- und Kontrollver- fahren durch, CVM – Mechanism for Cooperation and Verification. Auf die Zusammenhänge mit einer beson- deren Relevanz für das Schengen-System hat Deutsch- land zusammen mit Frankreich schon Ende 2010 hinge- wiesen. Die im Bereich des CVM festgestellten Mängel in beiden Ländern geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Zwar hat die Kommission in den Jahresberichten Mitte 2012 festgestellt, dass die rechtlichen Rahmenbedingun- gen in beiden Ländern weitgehend erfüllt sind. Probleme bestehen aber insbesondere bei einer effizienten Imple- mentierung. Die Kommission empfahl daher, für beide Länder das CVM-Verfahren beizubehalten. Eine Besonderheit des Berichts zu Rumänien war, das die Kommission auf die Verfassungskrise, „Amtsenthe- 28372 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) bungsverfahren Staatspräsident Basescu“, und damit die Sorge hinsichtlich der Missachtung demokratischer Grundwerte und der Unabhängigkeit der Justiz deutlich hingewiesen hat. Die Kommission sah durch diese Krise in Rumänien die Nachhaltigkeit und die Unumkehrbar- keit der bisher erreichten CVM-Fortschritte bedroht und hat für Rumänien einen Sonderbericht angekündigt. In diesem Sonderbericht vom Januar 2013 benennt die Kommission zwar einige Fortschritte, verweist aber deut- lich auf die nach wie vor bestehenden Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung und gibt der rumänischen Regierung mit neuen Empfehlun- gen konkrete Handlungsanweisungen bis zum nächsten Berichtszeitpunkt Ende 2013. Der mündliche CVM-Bericht der Kommission zu Bulgarien vom 4. Februar 2013 sieht ebenfalls noch er- heblichen Handlungsbedarf angesichts zahlreicher Defi- zite. Die Bundesregierung teilt diese Bedenken und hat ihre Skepsis gegenüber einer insoweit verfrühten Schen- gen-Vollanwendung wiederholt auf zurückliegenden Sit- zungen des JI-Rates und in den Vorbereitungsgremien des Rates dargelegt. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, dass die Schengen-Vollanwendung in bei- den Ländern derzeit nicht entscheidungsreif ist. Die re- gulären CVM-Jahresberichte Ende 2013 sollen abgewar- tet und in die Entscheidung einbezogen werden. Auf dem JI-Rat am 7. März wurde diese Position von anderen Mitgliedstaaten unterstützt. Der Ratsvorsitz hat daraufhin festgestellt, dass der Rat Ende des Jahres auf die Frage der Schengen-Vollanwendung auf Grundlage des zweistufigen Verfahrens zurückkommen werde. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 32): Wie ist der Stand der Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, und hat sich durch die Wahl von Enrique Pena Nieto zum Präsidenten et- was an der Verhandlungsposition der mexikanischen Seite verändert? Die Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich dauern an. Die Verhandlungsposition der mexikanischen Seite hat nach der Wahl von Präsident Nieto keine wesentliche Veränderung erfahren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 33): Welche Kompromisse bzw. Positionsänderungen durch die neue Regierung Zyperns oder die Troika waren die Gründe für die Einigung in den Verhandlungen über Kredite aus dem Euro- päischen Stabilitätsmechanismus im Zuge des Euro-Gruppen- treffens am 4. März 2013, und welche Rolle hat in den Ver- handlungen die Frage gespielt, ob und inwieweit staatliche bzw. teilstaatliche zyprische Unternehmen privatisiert wer- den? Die Beratungen zum Hilfeantrag Zyperns dauern an. Eine Einigung ist bisher nicht erfolgt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 34 und 35): Welche Berechnungen bilden die Grundlage für die Be- denken der Bundesregierung, die Finanztransaktionsteuer führe zu zusätzlichen Belastungen für durchschnittliche Spa- rerinnen und Sparer? Teilt die Bundesregierung die Berechnungen und Schluss- folgerungen von Professor Dr. Max Otte in seiner Stellung- nahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Mai 2010, denen zufolge die Einführung der Finanztransaktionsteuer zu sinkenden Gebüh- ren durch weniger Umschichtungen im Portfolio führe und dadurch insgesamt geringere Belastungen für durchschnittli- che Sparerinnen und Sparer entstünden – bitte ausführlich be- gründen? Zu Frage 34: Die Europäische Kommission hat am 14. Februar 2013 ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die Umset- zung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionsteuer vorgelegt und ihn am 21. Fe- bruar 2013 den Mitgliedstaaten vorgestellt. Deutschland hat den Richtlinienvorschlag ausdrück- lich begrüßt. Er enthält eine breite Bemessungsgrund- lage, wie es die Bundesregierung stets gefordert hat. Da- mit entspricht der Vorschlag in diesem Punkt auch unseren gemeinsamen Vereinbarungen im Pakt für nach- haltiges Wachstum und Beschäftigung. Im Pakt wurden allerdings weitere wichtige Anforde- rungen niedergelegt, denen die Finanztransaktionsteuer genügen soll. Die Steuer ist danach so auszugestalten, dass negative Folgen auf Instrumente der Altersvor- sorge, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft ver- mieden werden. In den Beratungen über den Richtlinienvorschlag, die gerade erst begonnen haben, werden diese Punkte einge- bracht und genau zu erörtern sein. Zu Frage 35: Der Bundesregierung sind die Berechnungen und Schlussfolgerungen von Herrn Professor Otte bekannt. Wie zutreffend dargestellt, hat er seine Einschätzung im Mai des Jahres 2010 vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt waren weder der Richtlinienvor- schlag der Europäischen Kommission vom 28. September 2011 für ein EU-weites Finanztransaktionsteuersystem Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28373 (A) (C) (D)(B) noch der Vorschlag für die verstärkte Zusammenarbeit vom 14. Februar 2013 bekannt. Die Berechnungen von Herrn Professor Otte aus dem Jahr 2010 konnten demge- mäß die konkreten Vorschläge für die Ausgestaltung der Finanztransaktionsteuer, die sich maßgeblich auf die Steuerbelastung auswirken, nicht berücksichtigen. Jedoch lässt sich generell sagen, dass Wertpapierport- folios, die ihren Bestand häufig umschlagen, höhere Finanztransaktionsteuerzahlungen haben werden als langfristig investierende Fonds mit geringen Umschlags- häufigkeiten. Die Finanztransaktionsteuer könnte An- reize setzen, die Umschlagshäufigkeiten zu verringern. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 36): Stimmt die Bundesregierung mit der Sichtweise des Euro- päischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. Februar 2013, C-168/ 11) überein, dass die Ermittlung des Anrechnungshöchst- betrags nach § 34 c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, EStG, unter Bezugnahme auf den Quotienten aus ausländi- schen Einkünften und der Summe der Einkünfte gegen die Kapitalverkehrsfreiheit gemäß Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Änderung des § 34 c Abs. 1 EStG? In seinem Urteil vom 28. Februar 2013 in der Rechts- sache C-168/11 hat der Europäische Gerichtshof auf- grund eines Vorabentscheidungsersuchens des Bundesfi- nanzhofs entschieden, dass die in § 34 c Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz vorgesehene Methode zur Berechnung des Höchstbetrags für die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer gegen die Kapitalverkehrs- freiheit nach Art. 63 Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt, weil sie die Kosten der persönlichen Lebensführung sowie der personen- und familienbezo- genen Umstände des Steuerpflichtigen nicht vollständig berücksichtigt. Die Bundesregierung ist deshalb gehalten, das natio- nale Einkommensteuerrecht in diesem Punkt entspre- chend auszugestalten. Entsprechende Maßnahmen wer- den zurzeit vorbereitet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 37): Aus welchem Grund erfolgt nach § 8 des Zerlegungsgeset- zes lediglich eine Zerlegung der Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG und nicht auch nach den übrigen Komponenten der Kapitalertrag- steuer nach § 43 EStG, zum Beispiel Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, und in- wieweit hält die Bundesregierung die derzeit praktizierte Zerlegung sachgerecht für die regionale Zuordnung der Kapi- talertragsteuer zwecks Aufteilung auf die Gebietskörperschaf- ten? Mit der Zerlegung der Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 Ein- kommensteuergesetz, EStG – also insbesondere der Ka- pitalertragsteuer auf Zinserträge –, wird berücksichtigt, dass die Steuererträge der Gebietskörperschaft zufließen, in der der Gläubiger der Kapitalerträge seinen Wohnsitz oder Sitz hat. Diese Zuordnung war in der Vergangenheit bei der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen nicht möglich, da die Einbehaltung der Kapitalertrag- steuer beim ausschüttenden Unternehmen erfolgte und dieses regelmäßig den Wohnsitz oder Sitz der Gläubiger der Kapitalerträge nicht kannte. So waren zum Beispiel den DAX-Unternehmen nicht die einzelnen Daten ihrer Aktionäre bekannt. Auch bei Einführung der Abgeltungsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sah der Gesetz- geber keine Notwendigkeit, diese Verfahrensweise zu ändern. Entsprechendes gilt für das im Jahr 2011 ab- geschlossene OGAW-IV-Umsetzungsgesetz, bei dem die Frage der Zerlegung gleichfalls relevant wurde. Da es sich bei der vorliegenden Materie maßgeblich um Vertei- lungsfragen zwischen den Ländern handelt und der Bun- desrat in beiden Gesetzgebungsverfahren seine Zu- stimmung erteilte, ohne eine Änderung der geltenden Zerlegungssystematik zu beantragen, sieht die Bundes- regierung keine Veranlassung für eine Änderung der Rechtslage. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 38): Welche rechtlichen Beschränkungen existieren bei grenz- überschreitenden Organschaftstrukturen nach der Neurege- lung durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekosten- rechts, da üblicherweise nach ausländischem Recht keine Ge- winnabführungsverträge abgeschlossen werden können, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Ein- führung einer Gemeinsamen konsolidierten Körperschaft- steuer-Bemessungsgrundlage auf EU-Ebene? Die Frage besteht aus zwei eigenständigen Teilfragen, die ich gerne wie folgt beantworte: Erstens. Zur grenzüberschreitenden Organschaft: Für die Anerkennung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft ist – wie bisher auch – der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags notwendig. Entsprechend § 17 Körperschaftsteuergesetz ist dabei nicht erforder- lich, dass der Gewinnabführungsvertrag direkt den aktienrechtlichen Regelungen in §§ 291 ff. Aktiengesetz unterliegt, sondern es muss sich um einen Vertrag han- deln, der den Wirkungen eines Gewinnabführungsver- trags nach dem deutschen Aktiengesetz entspricht. Für die Möglichkeit des Abschlusses eines solchen Vertrags kommt es bei einer ausländischen Kapitalge- sellschaft auch auf das ausländische Gesellschaftsrecht an. Inwieweit ausländisches Gesellschaftsrecht den Ab- schluss solcher Verträge ermöglicht, ist nicht bekannt. 28374 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 (A) (C) (D)(B) Zweitens. Zur Gemeinsamen konsolidierten Körper- schaftsteuer-Bemessungsgrundlage – GKKB: Die Bundesregierung setzt sich in einem ersten Schritt für die Erörterung der Vorschriften über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage – zunächst also ohne Konsolidierung und Aufteilung – ein. Dies entspricht auch einem kürzlich unterbreiteten Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 39): Welches Kriterium erachtet die Bundesregierung als öko- nomisch zielführend, um bei Einkommenszuwächsen infolge von Inflationsausgleichen die individuelle Steuermehrbelas- tung zu quantifizieren, die auf die Effekte aus der kalten Pro- gression entfallen, und mit welchem gesamtwirtschaftlichen Steuermehraufkommen durch die kalte Progression rechnet die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2011 bis 2014? Zum ersten Teil der Frage, den individuellen Steuer- mehrbelastungen, nehme ich wie folgt Stellung: Aufgrund der Progression im Einkommensteuertarif steigt bei Einkommenszuwächsen die zu zahlende Steuer prozentual stärker als das Einkommen an, das heißt der Durchschnittssteuersatz steigt. Unter „kalter Progres- sion“ wird ein Anstieg des Durchschnittssteuersatzes verstanden, der bei einer Einkommenserhöhung zum Ausgleich der Inflation auftritt. Ökonomisches Kriterium zur Quantifizierung von Steuermehrbelastungen durch die kalte Progression ist daher der Anstieg des Durchschnittssteuersatzes. Die Berechnung der individuellen Steuermehrbelastung er- folgt somit durch einen Belastungsvergleich zwischen den Durchschnittssteuersätzen vor und nach einer infla- tionsausgleichenden Einkommenserhöhung. Gesamtwirtschaftliches Steuermehraufkommen: Das im zweiten Teil Ihrer Frage angesprochene gesamtwirt- schaftliche Steuermehraufkommen in den Jahren 2011 bis 2014 aufgrund des Effekts der kalten Progression wird vom BMF auf jährlich knapp 3 Milliarden Euro be- ziffert. Dieses Resultat deckt sich mit der Faustregel des Sachverständigenrates, der von „heimlichen Steuererhö- hungen“ in Höhe von jährlich 3 Milliarden Euro ausgeht, so auch in seinem Jahresgutachten 2011/2012 auf Seite 211. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/12647, Fragen 40 und 41): Wann legt die Bundesregierung Eckpunkte für ein Famili- ensplittingmodell vor – wie kürzlich von der Bundesministe- rin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, in Aussicht gestellt –, und mit welchem zeitlichen Horizont plant die Bundesregierung die Einführung? Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für ein Familiensplitting, und ab welchem Einkommen profitieren beispielsweise Familien mit einem, zwei und drei Kindern im Vergleich zu heute? Zu Frage 40: Im Zusammenhang mit der Diskussion über das Ehe- gattensplitting wird auch erörtert, ob und wie Familien mit Kindern steuerlich bessergestellt werden können. Hierbei gibt es eine Reihe von Fragen zu bedenken, um in der nächsten Legislaturperiode einen Weg zu finden. Zu Frage 41: Die Frage nach den Kosten für die Einführung eines Familiensplittings lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Bezifferung hängt von der konkreten Ausgestaltung des Modells ab. Auch die Frage, wann ein Familiensplit- ting für eine Familie im Vergleich zur heute geltenden Familienbesteuerung entlastend wirkt, lässt sich, da es noch keine endgültige Entscheidung über ein Ob und Wie eines Modells gibt, nicht beantworten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/12647, Frage 42): Welche nationalen und internationalen Studien liegen der Bundesregierung zu berufsbedingten Erkrankungen des Be- wegungsapparates von Seeleuten, Hochsee, vor, und warum gibt es bislang keinen Eintrag zu Seeleuten in der Berufs- krankheiten-Verordnung? Der Bundesregierung liegen weder nationale noch in- ternationale Studien vor, die sich mit berufsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates von Seeleuten, Hochsee, befassen. Eine Berufskrankheit ist nach § 9 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, SGB VII, eine Krankheit, welche die Bundesregierung in der Berufskrankheiten- Verordnung bezeichnet. Der Verordnungsgeber ist bei der Bezeichnung nicht frei, sondern an die Vorausset- zungen gebunden, dass die Krankheit nach den Erkennt- nissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht ist, denen bestimmte Perso- nengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die Berufsgruppe der Seeleute, Hochsee, ist in der Berufskrankheiten-Verordnung nicht ausdrücklich ge- nannt. Jedoch sind die in der Berufskrankheiten-Verord- nung normierten Erkrankungen des Bewegungsappara- tes hinsichtlich des Kreises der Versicherten offen formuliert. Grundsätzlich kann also jede Berufsgruppe betroffen sein, soweit sie der in der Verordnung bezeich- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 227. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 13. März 2013 28375 (A) (C) (D)(B) neten bzw. für die Berufskrankheit geforderten körperli- chen Belastung während der versicherten Tätigkeit aus- gesetzt war. Demzufolge ist es nicht erforderlich, die Personen- gruppe der Seeleute namentlich in der Berufskrankhei- ten-Verordnung zu nennen, da auch bei ihnen eine Er- krankung des Bewegungsapparates anerkannt werden kann, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen einer in der Verordnung aufgelisteten Berufskrankheit vorliegen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/12647, Fragen 43 und 44): Trifft es zu, dass die sogenannte Leitungsklausur des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales am 7./8. März 2013, auf der die inhaltlichen Schwerpunkte für das Kalenderjahr 2013 diskutiert worden sind, von der Beratungsgesellschaft McKinsey & Company, Inc. vorbereitet und durchgeführt wurde, und welche besonderen Vorteile hat sich das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales durch die Nutzung der Dienstleistungen von McKinsey & Company, Inc. verspro- chen? Welche genauen Dienstleistungen hat das Beratungsunter- nehmen McKinsey & Company, Inc. bei der sogenannten Lei- tungsklausur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales am 7./8. März 2013 erbracht, und in welcher Höhe sind diese vergütet worden? Zu Frage 43: Am 7. und 8. März 2013 wurde die Leitungsklausur des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch- geführt. Die jährlichen Leitungsklausuren sind wesentli- cher Bestandteil der seit 2010 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeführten Zielsteuerung, mit der die politisch-strategische Schwerpunktbildung des Hau- ses unterstützt wird. Die Vorbereitung und Nachberei- tung der Leitungsklausuren obliegt dem Referat LS 3 „Zielplanung, Zielsteuerung“. Die Durchführungen der Leitungsklausuren sind stets durch externe Moderation begleitet worden. Es wurde bei jeweils drei Firmen we- gen eines Angebots angefragt. In diesem Jahr wurde McKinsey & Company beauftragt. Die Bearbeitung be- steht aus einer Vorphase, der Begleitung während der zweitägigen Klausur und einer Nachphase. In der Vor- phase wird die Aufbereitung der Bilanz und der voraus- schauenden Planung der Arbeit des Hauses mit Blick auf die Leitungsklausur unterstützt. In der Nachphase erfolgt die Sicherung der Ergebnisse der Leitungsklausur für die weitere zielorientierte Arbeit des Hauses. Dieses Vorge- hen trägt zum Erfolg der Arbeit bei. Die Methode der Moderierung hat dazu den Vorteil, Fragestellung an die Abteilungen von unabhängiger dritter Seite zu entwi- ckeln und zur Bearbeitung vorzubereiten. Zu Frage 44: Leistungsgegenstand des Vertrages mit McKinsey & Company war die Moderation, Gesprächsführung und Dokumentation der Leitungsklausur – mit zwei Modera- toren – sowie die Unterstützung des zuständigen Refera- tes LS 3 „Zielplanung, Zielsteuerung“ im Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales bei der Vorbereitung und Ergebnissicherung der Leitungsklausur. Die Vergütung von McKinsey & Company beläuft sich auf einen Fest- preis von 14 500 Euro ohne Mehrwertsteuer. Das Vorge- hen erspart kontinuierliche Personalkosten für die Bear- beitung. Ansonsten wäre dafür Personal in höherer Besoldungsgruppe erforderlich. Im Ergebnis ist diese Handhabung erheblich kostengünstiger. 227. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1 Aktuelle Stunde zum Verhalten von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundesrat beim Fiskalpakt Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Manuel Höferlin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, die

    Bundesregierung möchte ja mit dem Gesetzentwurf den
    sogenannten fliegenden Gerichtsstand ein Stück weit
    eindämmen oder sogar abschaffen. Es gibt durchaus Ein-
    wendungen – diese wurden auch vorgetragen –, etwa,
    dass Verfahrenskonzentrationen zu Spezialisierungen

    geführt haben. Vielleicht können Sie kurz erklären, wel-
    che Abwägungen da stattgefunden haben.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Der sogenannte fliegende Gerichtsstand ist ja in unse-
    rer Rechtsordnung derzeit vorgesehen. Es geht dabei da-
    rum, dass der Ort, an dem die Verletzungshandlung
    wahrgenommen wird, dann auch Gerichtsstand ist und
    nicht, wie es die Regelannahme in unserer Rechtsord-
    nung ist, der Sitz des Beklagten. Dieser Regelannahme
    liegt natürlich die Überlegung zugrunde, dass der Be-
    klagte, der sich einer Forderung vor Gericht erwehren
    muss, nicht so weite Wege haben soll und sein Recht
    entsprechend wahrnehmen können soll. Das ist zum Bei-
    spiel im Wettbewerbsrecht anders. Wir ändern das jetzt
    im Wettbewerbsrecht und lassen diesen sogenannten
    fliegenden Gerichtsstand nur noch zu, wenn der Be-
    klagte keinen Wohnsitz in Deutschland hat; sonst soll
    sein Wohnsitz als Gerichtsstand gelten.

    Im Wettbewerbsrecht sind – das ist streitwertunab-
    hängig – immer die Landgerichte die zuständigen Ge-
    richte. Dadurch haben wir schon eine Konzentration.
    Von daher sagen wir: Es gibt eine Konzentration auf Ge-
    richte, die mehr mit diesen Verfahren befasst sind. Aber
    wir kommen davon weg, dass sich der Kläger den Ge-
    richtsstand selbst aussucht; denn je mehr das Internet
    eine Rolle spielt, umso mehr könnte man sich in ganz
    Deutschland einen Gerichtsstand suchen.

    Damit gehen wir jetzt im Gesetz gegen unlauteren
    Wettbewerb, also in Wettbewerbssachen, einen ersten
    Schritt zur Eindämmung des Instruments des sogenann-
    ten fliegenden Gerichtsstandes. Ich denke, dass die Ar-
    gumente dafür sprechen, diesen Weg jetzt zu gehen und
    im Sinne des Beklagten zu versuchen, für ihn eine etwas
    bessere Rechtslage zu schaffen.



Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Tack, bitte.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kerstin Tack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine

    Frage zu den datenschutzrechtlichen Einwilligungen. In
    dem Gesetzentwurf, den Sie vor einem Jahr vorgelegt
    hatten, war ja vorgesehen, dass es nicht mehr ausreicht,
    nur allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die
    Einwilligung zur Weitergabe von Daten vorzusehen.
    Jetzt, nachdem Sie in der Koalition ein Jahr lang beraten
    haben, haben Sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem
    das nicht mehr so enthalten ist. Jetzt muss man nicht
    mehr aktiv sagen: Ja, ich bin damit einverstanden, dass
    mit meinen Daten gearbeitet wird. Vielmehr reicht es
    weiterhin aus, diese Einwilligung ausschließlich in den
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzusehen. Ich
    würde Sie bitten, uns zu erklären, warum Sie das jetzt
    aus dem Gesetzentwurf herausgenommen haben.

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
    ministerin der Justiz:

    Ja, wir hatten ursprünglich solch eine Überlegung an-
    gestellt. Aber in den intensiven Beratungen, nicht nur in
    der Bundesregierung zwischen den Ressorts, sondern





    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    (A) (C)



    (D)(B)


    natürlich auch mit Verbänden und Experten ist deutlich
    geworden, dass das Ausmaß, die Auswirkungen und die
    Wirkungsbreite dieser Regelung nicht voll überschaubar
    waren. Es hätte Bereiche betroffen, in denen man immer
    jeweils neu hätte darüber nachdenken müssen, weil es ja
    nicht begrenzt gewesen wäre. Ursprünglich war ja eine
    sehr weite Regelung angedacht, die viele Bereiche be-
    troffen hätte. Letztendlich hätten wir eine zu weit ge-
    hende Regelung gehabt. Da wir nicht wollten, dass es zu
    weit geht, haben wir diese Regelung wieder herausge-
    nommen und uns auf die vier Punkte, die jetzt enthalten
    sind, konzentriert.

    Ich glaube, dass es richtig ist, sich losgelöst von die-
    sem Gesetzgebungsvorhaben einmal mit dieser Frage,
    vor allem auch mit den Auswirkungen auf alle mögli-
    chen Berufe, intensiv zu befassen und eine konkretere
    Einzelregelung hierfür zu finden. Deshalb haben wir es
    hier wieder herausgenommen.