Protokoll:
17174

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 174

  • date_rangeDatum: 25. April 2012

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:02 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/174 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Demografie- strategie der Bundesregierung . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Körber (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/9351) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20535 A 20535 A 20536 A 20536 A 20536 B 20536 C 20536 D 20537 A 20537 B 20537 C 20537 D 20538 A 20538 B 20538 C 20538 D 20539 A 20539 B 20539 C 20539 D 20539 D 20540 B 20540 C 20541 A 20541 A 20541 B 20541 C 20541 D 20541 D 20542 A 20542 B 20542 C 20542 C 20542 D 20542 D 20543 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Mündliche Frage 1 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestandsentwicklung beim Aal seit In- krafttreten der Aalbewirtschaftungspläne Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwurf des Sechzehnten Gesetzes zur Än- derung des Arzneimittelgesetzes Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sanktionen für Pharmaunternehmen bzw. Großhändler wegen Versäumnissen bei der Einreichung der Daten zu verschriebenen Tierarzneimitteln im Jahr 2011 gemäß DIMDI-Arzneimittelverordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Einfüh- rung eines EU-Schwellenwertes bei Verun- reinigungen von Lebensmitteln mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch verän- derten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz im Zusammenhang mit der Einführung eines EU-Schwellenwertes bei Verunreinigungen in Lebensmitteln mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Karin Evers-Meyer (SPD) Effizientere Gestaltung des Betriebs der Offizierheimgesellschaften, Unteroffizier- heimgesellschaften und Gemeinsamen Heim- gesellschaften durch zivile Betreiber Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Karin Evers-Meyer (SPD) Einordnung der im Dritten Erfahrungsbe- richt der Bundesregierung zum Solda- tinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz zitierten Problemfälle hinsichtlich der Inte- gration von Frauen in die Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Elke Ferner (SPD) Vereinbarung zwischen der Bundesminis- terin Schröder und der Referatsleiterin Caroline W. bezüglich der Erarbeitung ei- nes gemeinsamen Buchprojekts Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Elke Ferner (SPD) Ausübung der Nebentätigkeit von Caroline W. in der gesamten Freizeit und Fürsorge- pflicht des BMFSFJ 20543 C 20543 D 20544 C 20544 C 20545 B 20545 B 20545 D 20546 A 20546 C 20546 D 20547 B 20547 D 20548 B 20548 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 III Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Diana Golze (DIE LINKE) Verhältnis von propagierter Wahlfreiheit durch das Betreuungsgeld und geltendem Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Auswirkungen der Einführung des Betreu- ungsgeldes auf die finanzielle und soziale Lage Alleinerziehender Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Positive Effekte einer Ganztagsbetreuung der Kinder von Alleinerziehenden Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Auswirkungen der Einführung des Betreu- ungsgeldes auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern und zu erwartende Folgekosten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Etwaiger Verzicht von Eltern auf die Inan- spruchnahme eines Betreuungsplatzes zu- gunsten des Betreuungsgeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Caren Marks (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einfüh- rung eines Betreuungsgeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Caren Marks (SPD) Zugrunde liegende Annahmen bei der Schätzung der Kosten für ein Betreuungs- geld sowie finanzielle Beteiligung der Län- der Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Zahlung des Betreuungsgeldes an Fami- lien im Hartz-IV-Bezug Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20548 D 20548 D 20549 D 20549 D 20550 C 20550 D 20551 B 20551 C 20551 D 20552 D 20553 B 20553 D 20554 B 20554 D 20555 A 20555 C 20555 D 20556 D 20557 B 20557 D 20558 A 20558 A 20558 B 20558 C 20559 A 20559 A 20559 D 20559 D 20560 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Mündliche Frage 22 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über Betreuungs- geldleistungen in den skandinavischen Ländern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Nachtflugregelungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 27 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion des Bundes auf das von der NRW- Landesregierung beschlossene Nachtflug- verbot für Passagierflugzeuge am Flugha- fen Köln/Bonn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderung nach Zugeständnissen seitens der EU bei der Einbeziehung von Aus- landsflügen in das europäische Emissions- handelssystem Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur be- schlossenen Exportquote für Glasaal Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nr. 1 Buch- stabe b GO-BT: zu den Antworten der Bun- desregierung auf die Fragen 15 und 16 auf Drucksache 17/9351 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 6 Inge Höger (DIE LINKE) Zusatzkosten für 2012 durch die deutsche Beteiligung an den EU-Battle-Groups 20560 D 20561 D 20562 A 20562 C 20563 A 20563 B 20564 B 20564 B 20565 A 20565 B 20565 D 20565 D 20566 B 20566 D 20567 B 20567 D 20567 D 20569 B 20570 B 20571 C 20572 B 20573 B 20574 C 20575 D 20576 C 20577 D 20579 A 20580 C 20581 D 20583 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 V Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 7 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrbelastungen für die Bevölkerung durch den Ausbau des Hauptquartiers der US-Army in Wiesbaden Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Gesetzesvorschlags zu einer Frauenquote durch das Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erläuterung des von der Bundesministerin Schröder verwendeten Begriffs „feministi- sches Helikoptersystem“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 23 René Röspel (SPD) Erkenntnisse der Bundesregierung über die Tätigkeit einer Klinik in Bonn im Zu- sammenhang mit Stammzelltherapien Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 24 René Röspel (SPD) Rechtliches Instrumentarium zum Ver- braucher- und Patientenschutz bei Thera- pien mit Stammzellpräparaten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 25 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Anzahl der im Bundesministerium für Ge- sundheit beschäftigten externen Mitarbei- ter aus Körperschaften des öffentlichen Rechts Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 29 und 30 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umzurüstende Bahnübergänge im Rah- men des Programms zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts; bereits umgerüstete Bahnübergänge und Kosten für das Nachrüstungsprogramm Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 31 Gustav Herzog (SPD) Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdi- rektion Nord nach Bonn und Zusammen- ziehung der Wasser- und Schifffahrtsdirek- tionen zu einer Generaldirektion in Bonn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 32 Gustav Herzog (SPD) Erster Spatenstich für die neue Schleusen- kammer in Brunsbüttel am 17. April 2012 noch vor Ende der Ausschreibungen 20583 C 20583 D 20584 A 20584 B 20584 C 20584 D 20585 A 20585 B 20585 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 33 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der Kürzungen am Pro- gramm „Soziale Stadt“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bisherige Zahlungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe von Tschernobyl Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 36 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meinungsbildung im BMU und BMWi zu der von der EU angestrebten Gleichstel- lung von Atomkraft und erneuerbaren Energien Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 37 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung des Flugverkehrs in den eu- ropäischen Emissionshandel Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 38 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung eines kritischen Hintergrund- berichts des Umweltbundesamtes zur EU- Klimapolitik durch das BMU Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 39 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Grenzüberschreitende Umweltverträglich- keitsprüfung für den Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzraum Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 40 Garrelt Duin (SPD) Erarbeitung einer Roadmap für den Aus- bau der Offshorewindenergie Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 41 Frank Schwabe (SPD) Teilnahme des Bundesministers Röttgen am informellen Umweltministerrat vom 17. bis 19. April 2012 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 42 Klaus Hagemann (SPD) Seit 2010 gewährte Fördermittel für For- schung im Bereich Photovoltaik sowie Zu- kunftsaussichten für die Herstellung von Solarzellen in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20585 C 20585 D 20586 A 20586 B 20586 C 20586 D 20587 A 20587 C 20587 D 20588 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 VII Anlage 21 Mündliche Frage 43 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klärung des weiteren Verbleibs von 152 Castoren im Zwischenlager des For- schungszentrums Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 44 Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) Unterstützung der Digitalisierung in Ent- wicklungsländern Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 45 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslegung des § 151 Abs. 2 Nr. 2 Bundes- berggesetz hinsichtlich der Befreiung von Inhabern sogenannter alter Rechte von der Förderabgabe Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 46 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchsetzung des EU-Waffenembargos ge- gen Syrien bei deutschen Reedern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 47 Frank Schwabe (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Thema Fracking Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position des Europäischen Rates zu Art. 4 der Energieeffizienzrichtlinie in der Ver- sion vom 4. April 2012 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 49 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kurzfristige Eigenkapitalbeteiligung der KfW am Offshorenetzausbau des Netzbe- treibers TenneT Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Garrelt Duin (SPD) Beteiligung der KfW an einer Netzgesell- schaft Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 51 Klaus Brandner (SPD) Auswirkungen der Reduzierung der Bun- deswehr in Afghanistan auf den Etat des Auswärtigen Amts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 52 Klaus Brandner (SPD) Zusagen auf dem NATO-Gipfel im Mai 2012 hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung Deutschlands am Afghanistan- Einsatz Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20588 C 20588 D 20589 A 20589 B 20589 D 20590 A 20590 B 20590 C 20590 C 20591 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Anlage 31 Mündliche Frage 53 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Be- richt des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung „Afghanistan Opium Survey 2012“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 54 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 55 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Effektivität des Schutzes von Schiffen vor Piraterie im Seeeinsatzgebiet der Opera- tion Atalanta sowie Gewährleistung des Schutzes unbeteiligter Zivilisten bei der be- schlossenen Mandatsverlängerung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Ausweitung der militärischen Operations- zone im Rahmen von Atalanta Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 58 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der UN-Beobachtermission in Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 59 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Träger, Geldgeber und Tätigkeiten des vom kasachischen Präsidenten Nasarbajew an- gekündigten Eurasischen Clubs Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 60 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Informationsangebote des Bundeswahllei- ters in einfacher Sprache Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 61 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Anzahl der Menschen mit Behinderung ohne Möglichkeit zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2009 sowie Ermöglichung einer Teilnahme aller Menschen mit Behin- derung an der kommenden Bundestags- wahl Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 62 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Entwicklungen im Neonazi-Bereich Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 63 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 20591 A 20591 C 20592 A 20592 C 20593 A 20593 A 20593 B 20593 C 20594 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 IX Überprüfung von Twitter-Accounts im Rahmen der Buchvorstellung von Bundes- ministerin Schröder Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 64 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der nicht im Bericht über den Ein- satz externer Personen in der Bundesver- waltung erwähnten externen Mitarbeiter in den Bundesministerien Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 65 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Sonderregeln für in Bundesministerien be- schäftigte externe Mitarbeiter aus Körper- schaften des öffentlichen Rechts Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 66 und 67 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Vollstreckung des Europäischen Haftbe- fehls gegen den in Ingolstadt wohnhaften und in den Niederlanden rechtskräftig ver- urteilten NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 68 und 69 Ulrich Kelber (SPD) Schutz vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 70 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Unterschiede zwischen den Steuerabkom- men Österreich-Schweiz und Deutschland- Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 71 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Weiterer Ankauf von Daten über Kapital- anlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz nach Unterzeichnung des Steuer- abkommens mit der Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Handlungsbedarf wegen des vermehrten Einsatzes von erbschaftsteuerlichen Ge- staltungsmodellen zur Steuervermeidung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 73 Klaus Hagemann (SPD) Position der Bundesregierung bei der Zu- bemessung der sogenannten Unternehmer- eigenschaft an Forschungsorganisationen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Handlungsbedarf im Hinblick auf die Wertung von Einrichtungen der Grundla- genforschung als umsatzsteuerliche Unter- nehmen mit Berechtigung zum Vorsteuer- abzug 20594 B 20594 C 20594 D 20595 B 20596 A 20596 B 20596 D 20597 B 20597 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Nichtbe- steuerung von in Deutschland ansässigen und auf Schiffen unter liberianischer Flagge tätigen Seeleuten infolge des gelten- den Doppelbesteuerungsabkommens Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 76 und 77 Siegmund Ehrmann (SPD) Einschränkung der Anwendung des ermä- ßigten Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Kunstgegenständen entsprechend den Vorgaben der europäischen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie sowie geplante Kom- pensationsleistungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 78 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung des Griechenland-Portfolios von der Hypo Real Estate Holding auf die FMS Wertmanagement im Oktober 2010 zu Werten über dem Nominalvolumen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 79 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Berechnungen in Bezug auf die Überein- stimmung der künftigen Mindestgehalts- grenze nach § 41 a Beschäftigungsverord- nung mit den Vorgaben der Bluecard- Richtlinie der EU Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 80 und 81 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Die zehn Berufsgruppen mit dem größten Anteil Erwerbstätiger mit aufstockenden SGB-II-Leistungen sowie Ausgaben für aufstockende Leistungen und Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohnbezahlung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 82 und 83 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Zeitplan und Konzepte im Zusammenhang mit der Einführung eines gesetzlichen Min- destlohns Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20597 D 20598 A 20598 C 20599 A 20599 C 20600 A 20600 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20535 (A) (C) (D)(B) 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20583 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9351, Frage 6): Welche Zusatzkosten fallen durch die deutsche Beteili- gung an den EU-Battle-Groups im ersten und zweiten Halb- jahr 2012 an (bitte für beide Halbjahre getrennt angeben)? Der Haushaltsmittelbedarf für die Herstellung und Auf- rechterhaltung der organisatorischen, personellen und ma- teriellen Einsatzbereitschaft, einschließlich der Ausbil- dung und Zertifizierung von Anteilen an EU-Battle- Groups wird in Abhängigkeit der Zweckbestimmung in ei- ner Vielzahl von Titeln im Verteidigungshaushalt veran- schlagt und in der Regel nicht separat ausgewiesen. Auf der Grundlage der Ausgabenprognose für die Übungen im Rahmen des EU-Battle-Group-Konzepts stehen im ersten Halbjahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2,1 Millionen Euro und im zweiten Halbjahr 2012 in Höhe von bis zu 2,4 Millionen Euro zur Verfü- gung. Für vorbereitende Übungen zur Teilnahme der Bundeswehr an den EU-Battle-Groups wurden bislang rund 80 000 Euro verausgabt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 7): Welche Mehrbelastungen für die Bevölkerung erwartet die Bundesregierung durch den Ausbau des Hauptquartiers der US-Army in Wiesbaden inklusive des Flughafens in Erben- heim, und welche Maßnahmen sollen gegen die Mehrbelas- tungen bzw. zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden? Vor dem Hintergrund der Verlegung des Hauptquar- tiers der US-Army Europe in Heidelberg sowie des 1. Bataillons des 214. Heeresfliegerregiments aus den Coleman Barracks in Mannheim auf das Wiesbaden Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25.04.2012 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012* Becker, Dirk SPD 25.04.2012 Beckmeyer, Uwe SPD 25.04.2012** Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 25.04.2012 Brandner, Klaus SPD 25.04.2012 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.04.2012 Brinkmann (Hildes- heim), Bernhard SPD 25.04.2012 Groth, Annette DIE LINKE 25.04.2012* Heil, Mechthild CDU/CSU 25.04.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 25.04.2012* Jelpke, Ulla DIE LINKE 25.04.2012 Kolbe (Leipzig), Daniela SPD 25.04.2012 Kolbe, Manfred CDU/CSU 25.04.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 25.04.2012 Lindner, Christian FDP 25.04.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 25.04.2012 Nahles, Andrea SPD 25.04.2012 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 25.04.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 25.04.2012 Rupprecht (Tuchen- bach), Marlene SPD 25.04.2012* Schlecht, Michael DIE LINKE 25.04.2012 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.04.2012** Schneider, Ulrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.04.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 25.04.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 20584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Army Airfield wurden die geltenden freiwilligen Nut- zungsbeschränkungen mit Vereinbarung zwischen der US-Army und der Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben als Grundstückseigentümer vom 12. März 2012 angepasst. Die Nutzungsbeschränkungen wurden auf maximal 40 stationierte Luftfahrzeuge und jährlich ma- ximal 20 000 Flugbewegungen festgelegt. Die Flugbetriebszeiten unterliegen den „Allgemeinen Bestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung über den Hubschrauberflugbetrieb an militärischen Hub- schrauberflugplätzen in der Bundesrepublik Deutsch- land“. Die US-Streitkräfte haben sich ferner bereit erklärt, den Schwerpunkt des Flugplatzbetriebes sowie die über- wiegende Anzahl der Flugbewegungen mit Hubschrau- bern in die vereinbarten Zeiträume zu legen, sofern es der militärische Betrieb zulässt. Die Stadt Wiesbaden wurde schriftlich und dann in ei- nem mündlichen Gespräch informiert. Aufgrund des bestehenden gerichtlichen Vergleichs aus dem Jahr 1994 zwischen dem Magistrat der Stadt Wiesbaden und den US-Streitkräften, der eine Stationie- rung von maximal 60 Luftfahrzeugen und maximal 30 000 Flugbewegungen jährlich vorsieht, stellt die nun- mehr vorgenommene Nutzungsbeschränkung keine un- zumutbare Belastung für die Flugplatzanrainer dar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 10): Wann ist mit einem Gesetzesvorschlag zu irgendeiner Form der Frauenquote aus dem Bundesministerium für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend zu rechnen, und wenn kein Gesetzesvorschlag geplant ist, warum nicht? Der Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung ist nicht zufrie- denstellend. Die Bundesregierung wird sich deshalb – in Umsetzung des Koalitionsvertrages – weiter dafür einset- zen, den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen nachhaltig zu fördern. Die Bundesregierung prüft dazu Maßnahmen auf freiwilliger und gesetzlicher Basis, insbesondere ge- setzliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen und Unternehmen, die dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterliegen. Diese Prüfung ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 11): Was versteht die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, unter „feministi- sches Helikoptersystem“ (Zitat aus ihrem Buch Danke, eman- zipiert sind wir selber!), und hat sie dafür irgendeinen Beleg? Die Bundesregierung nimmt schon aus formalen Gründen grundsätzlich keine Stellung zu privat geschrie- benen Büchern von Regierungsmitgliedern. Als besonderen Service kann ich Ihnen in diesem Fall aber mitteilen, dass sich der von Ihnen beschriebene Ausdruck „feministisches Helikoptersystem“ gar nicht in dem Buch von Frau Dr. Schröder findet. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 23): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit einer Klinik in Bonn im Zusammenhang mit Stammzelltherapien vor (vergleiche Spiegel Online vom 15. April 2012, „Deutsche Klinik bietet Stammzelltherapie an“), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass der ehe- malige Chefarzt der Anästhesieabteilung und Experte für Dia- gnostik und Behandlung mit Stammzellen des XCell-Centers nunmehr an dieser Klinik tätig ist? Das Paul-Ehrlich-Institut hat Informationen über die Aktivitäten einer Klinik in Bonn zusammen mit einer fachlichen Einschätzung an das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Die zuständige Behörde, die Bezirksregierung Köln, hat mit Datum 21. Dezember 2011 die Herstellung von Stammzellzube- reitungen aus Knochenmark, soweit die Zellen oder Ge- webe nicht dazu bestimmt sind, im Empfänger im We- sentlichen die selbe Funktion auszuüben wie im Spender, mit Sofortvollzug untersagt. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Bonn unter Mitwirkung von Sachver- ständigen der Bezirksregierung Köln auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn am 23. März 2012 eine Durchsuchung in der Bonner Klinik durchge- führt. Die Behörden informieren sich gegenseitig über alle Erkenntnisse oder Verdachtsmomente über Verstöße in Zusammenhang mit nicht zugelassenen Stammzellthe- rapien. Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße not- wendigen Anordnungen. Weitere Einzelheiten können wegen des noch laufenden Verfahrens derzeit nicht mit- geteilt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 24): Vertritt die Bundesregierung trotz des erneuten Bekannt- werdens eines fragwürdigen und potenziell gefährlichen Angebots einer Stammzelltherapie in Deutschland weiterhin die Auffassung, „dass das rechtliche Instrumentarium zum Verbraucher- und Patientenschutz bei Therapien mit Stamm- zellpräparaten ausreicht“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 112 auf Bundestagsdrucksache 17/1645, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20585 (A) (C) (D)(B) Seite 92), und welche rechtlichen Konsequenzen hat die Bun- desregierung aus der Debatte über die Aktivitäten des XCell- Centers in Düsseldorf im Jahr 2010 gezogen, damit zukünftig nicht Geschäftemacher unter dem Deckmantel eines hohen Patientenschutzniveaus in Deutschland medizinisch unsinnige und potenziell sogar gefährliche „Therapien“ anbieten? Die Bundesregierung vertritt weiterhin die Auffas- sung, dass das rechtliche Instrumentarium zum Verbrau- cher- und Patientenschutz bei Therapien mit Stamm- zellen ausreicht, wie dies in dem Verfahren bezüglich der Behandlung mit stammzellhaltigen Knochenmark- zubereitungen durch die XCell-Center GmbH ersichtlich wurde. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 25): Wie viele externe Mitarbeiter aus Körperschaften des öf- fentlichen Rechts sind im Bundesministerium für Gesundheit beschäftigt? Derzeit befinden sich vier Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung im Bundesministerium für Gesundheit. Die kurzzeitige personelle Unterstützung ist aufgrund der Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern zulässig. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Fragen 29 und 30): Wie viele Bahnübergänge – aufgeschlüsselt nach Bundes- ländern – können nach jetzigem Kenntnisstand mit dem Pro- gramm zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts für die technisch gesicherten Bahnübergänge mit nur jeweils rechts stehendem Blinklicht/Lichtzeichen voraussichtlich um- gerüstet werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wie viele Bahnübergänge wurden nach jetzigem Kennt- nisstand bereits umgerüstet, und mit welchen Kosten ist für das Nachrüstungsprogramm – aufgeschlüsselt nach Haus- haltsjahren seit 2005 – zu rechnen? Für die technisch gesicherten Bahnübergänge mit nur jeweils rechts stehendem Blinklicht/Lichtzeichen wurde ein Programm zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts aufgenommen. Bei umfassenden Umbauten an Bahnübergängen werden grundsätzlich beiderseits der Straße Lichtzeichen errichtet. Eine Übersicht der Ausrüstung der Bahnübergänge wird beim Eisenbahn-Bundesamt und auch der Deut- schen Bahn AG sowie den Ländern nicht geführt, wes- halb ein ganzheitlicher Überblick über den Umrüstungs- stand und die dadurch entstehenden Umrüstungskosten der Bundesregierung nicht vorliegt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 31): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- des die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord von Kiel nach Bonn verlegen möchte (vergleiche Kieler Nachrichten vom 17. April 2012, „Kieler Schifffahrtsbehörde droht Umzug nach Bonn“), und trifft es zu, dass alle sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu einer Generaldirektion in Bonn zu- sammengezogen werden sollen? Nein. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 32): Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, den ersten Spatenstich für die neue Schleusenkammer in Brunsbüttel bereits am 17. April 2012 feierlich gesetzt hat, obwohl mit einem Ende der Ausschreibungen erst im Sommer 2012 gerechnet wird und der Beginn der Bauarbeiten – eigent- licher Anlass für den traditionellen Spatenstich – daher noch in weiter Ferne liegt, und welche Rolle spielte bei der Termi- nierung dieses Festaktes das Datum der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012? Die Durchfinanzierung der Gesamtmaßnahme „Neu- bau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel“ konnte erst im November 2011 über das Infrastrukturbeschleuni- gungsprogramm gesichert werden. Am Anfang solcher großen Baumaßnahmen stehen die Ausschreibung und Durchführung größerer bauvorbereitender Maßnahmen sowie die Feinplanung und anschließende Bauvergabe der Hauptmaßnahmen. Der erste Spatenstich am 17. April 2012 bündelt symbolisch als Startschuss für die neue Schleusenkammer alle begonnenen Aktivitäten und un- terstreicht die herausragende Bedeutung dieses Baupro- jekts für die Bundesregierung und die gesamte Küstenre- gion. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 33): Wann und inwiefern wird die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (Quelle: Pressemitteilung der Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin vom 22. März 2012) angekündigte Überprüfung der Kürzungen durch die Bundeshaushalte 2010, 2011 und 2012 (inklusive der Streichung der nichtinvestiven Maßnahmen) am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ erfolgen? Die künftige Mittelausstattung des Städtebauförde- rungsprogramms „Soziale Stadt“, sowie auch der ande- ren Programme der Städtebauförderung, wird im Rah- 20586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) men der jährlichen Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts erörtert. Der regierungsinterne Pro- zess ist erst mit Beschlussfassung des Kabinetts im Sommer abgeschlossen. Insofern können derzeit noch keine Angaben zur künftigen Mittelausstattung des Pro- gramms „Soziale Stadt“ gemacht werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 35): In welcher Höhe wurden seit der Antwort der Bundes- regierung auf meine schriftliche Frage 164 auf Bundestags- drucksache 17/5422 weitere Ausgleichsleistungen aufgrund § 38 Abs. 2 des Atomgesetzes beispielsweise für radioaktiv kontaminiertes Wildfleisch geleistet (bitte differenzierte Angabe für 2011 sowie März 2011 bis jetzt), und in welcher Gesamthöhe hat Deutschland seit der Atomkatastrophe von Tschernobyl bis dato Zahlungen für damit in Verbindung ste- hende Maßnahmen, beispielsweise die Sanierung des Tscher- nobyl-Sarkophags, die Errichtung des neuen Tschernobyl- Einschlusses, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsar- beiten oder Ähnliches, geleistet? Hinsichtlich der Ausgleichsleistungen aufgrund § 38 Abs. 2 Atomgesetz, AtG, infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl für Wildfleisch hat der Bund seit der oben genannten Anfrage bis zum 20. April 2012 für Wild, das eine erhöhte Strahlenbelastung aufwies, Ausgleichsleis- tungen in Höhe von circa 453 000 Euro gewährt. Auf das Gesamtjahr 2011 entfielen circa 619 000 Euro, auf das Jahr 2012 circa 63 000 Euro. Die Gesamtsumme der Ausgleichszahlungen seit 1986 beläuft sich auf circa 238,895 Millionen Euro. In Bezug auf Zahlungen für Maßnahmen wie die Sa- nierung des Sarkophags etc. hat der Bund seit dem Zer- fall der Sowjetunion für vorrangig sicherheitstechnische Maßnahmen, die in engerer Verbindung mit dem Reak- torunfall stehen, finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt circa 101,687 Millionen Euro er- bracht. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 36): Weshalb ist das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Gegensatz zum Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, noch nicht in der Lage, der von Staaten wie Großbritannien und Frankreich angestrebten Gleichstellung von Atomkraft und erneuerbaren Energien in der neuen „Energy Roadmap 2050“ der Europäischen Union bereits ablehnend gegenüberzustehen (vergleiche Frankfurter Rundschau vom 14. April 2012: Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf FR-Anfrage mit, man stehe den Plänen ablehnend gegenüber. Aus dem Umwelt- ministerium wurde verlautbart, die dortige Meinungsbildung zur EU-Energiepolitik sei noch im Gange), und welche kon- kreten Gründe sprechen aus Sicht des BMU für eine derartige Gleichstellung von Atomkraft und erneuerbaren Energien im Rahmen der EU-Energiepolitikziele bis 2050? Das Bundesumweltministerium lehnt, wie die Bun- desregierung insgesamt, eine Gleichstellung von Atom- energie und erneuerbarer Energie klar ab. Das Bundes- umweltministerium setzt sich für eine Fortführung der bewährten 2020-Zieltrias aus einem Klimaziel, einem Erneuerbarenziel und einem Effizienzziel auch für 2030 ein. Die Einführung eines Low-Carbon-Energiezieles neben der Zieltrias ist insoweit nicht notwendig und des- halb abzulehnen. Der Bericht der Frankfurter Rund- schau ist insoweit missverständlich. Richtig ist jedoch, dass es zur Frage der Fortführung eines Erneuerbaren- ziels sowie zur Fortführung der Zieltrias über 2020 hi- naus bislang noch keine abgestimmte Ressorthaltung gibt. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 37): Inwieweit hat sich die Position der Bundesregierung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emis- sionshandel angesichts der Äußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, geändert, die gegenüber dem Nachrichten- magazin Focus die Europäische Kommission zu Zugeständ- nissen aufgefordert haben? Die Position der Bundesregierung zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel ist unver- ändert. Die Richtlinie ist geltendes Recht und wird für alle in der EU tätigen Unternehmen gleichermaßen umgesetzt. Deutschland unterstützt die EU-Kommission umfassend dabei, Gespräche mit kritischen Drittstaaten zu führen mit dem Ziel, Spannungen zu entschärfen, Gegenmaß- nahmen abzuwenden und zu einer substanziellen Lösung in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, beizutragen, aber auch die Position der EU klar und ge- schlossen zu verdeutlichen: Eine Anpassung des EU- Emissionshandelssystems, EU ETS, wird in Aussicht ge- stellt, soweit eine wirksame und verbindliche globale Regelung für den Luftverkehr verabschiedet wird. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 38): Trifft die Berichterstattung der Wochenzeitung Die Zeit zu (19. April 2012, Seite 24), nach der das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Veröffent- lichung eines kritischen Hintergrundberichts des Umweltbun- desamtes zur EU-Klimapolitik verhindert hat, und, wenn ja, aus welchen Gründen ist dies erfolgt? Der in der Zeit beschriebene Text war kein Bericht, der für eine Veröffentlichung gedacht war, sondern eine interne Zuarbeit. Ziel war es, den Bundesumweltminister mit guten Argumenten für die Brüsseler Verhandlungen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20587 (A) (C) (D)(B) zu versorgen. Da die Zuarbeit des Umweltbundesamtes der Vorbereitung sensibler Sitzungen auf europäischer Ebene dient, ist es selbstverständlich, dass solche Pa- piere intern bleiben. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/9351, Frage 39): Wie steht die Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, in Sachen Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzraum, insbesondere vor dem Hintergrund der Konflikte der Windparkinvestition bzw. dem Vorrang erneuerbarer Energien mit dem Schutzinte- resse und der Schutzgebietssystematik der europäischen Schutzgebiete Natura 2000, und welche Fristen für offiziell autorisierte Übersetzungen sehen das Gesetz über die Um- weltverträglichkeitsprüfung, UVPG, oder andere bundesge- setzlichen Regelungen für Übersetzungen von ausländischen Gutachten (hier: amtlich tschechisches Gutachten) vor, die in diesem Fall Grundlage für Stellungnahmen der sächsischen Landkreise Mittelsachsen, Erzgebirge, Vogtland sind? Die Einrichtung von Windparks in Schutzgebieten Natura 2000 ist nicht generell ausgeschlossen. Die kon- krete Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. In diesem Fall haben aus Deutschland die betroffenen Landratsämter und einzelne Gemeinden kritisch Stellung genommen und Einwendungen erhoben. Nach Übergabe der Stel- lungnahmen von deutscher Seite wurde von der tschechi- schen Seite ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben Umweltauswirkun- gen haben kann. Die Umweltauswirkungen werden auf der Grundlage der Stellungnahmen nun in einer Ergän- zung der Dokumentation berücksichtigt: Präzisierung der Anzahl und der Standorte der geplanten Windkraftanla- gen; Lösungsvarianten werden erarbeitet, die die As- pekte von Natur- und Landschaftsschutz berücksichti- gen; Bewertung der Auswirkungen auf Natura 2000, einschließlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die Birkhuhnpopulation; ausführliche biologische Untersu- chung, wobei die Untersuchung auch die vorkommenden Flora und Fauna zu allen Jahreszeiten erfassen muss; Be- wertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass es in diesem konkreten Fall zu einer Lösung kommt, die die betroffenen Interessen gleichermaßen angemessen be- rücksichtigt. Nach dem einschlägigen Völker- und EU-Recht sind im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltver- träglichkeitsprüfung, UVP, den Bürgerinnen und Bür- gern im Ursprungsstaat und im betroffenen Nachbarstaat gleichwertige Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Dazu gehört unter anderem, dass die Bevölkerung des betroffenen Staates zumindest diejenigen Teile der UVP- Unterlagen in übersetzter Form erhält, die sie benötigt, um zu den sie betreffenden grenzüberschreitenden Um- weltauswirkungen eines Projektes Stellung nehmen zu können. Ohne solche zumindest teilweise übersetzten Unterlagen kann keine gleichwertige Öffentlichkeitsbe- teiligung erfolgen und gesetzte Fristen damit nicht erfüllt werden. Die Kosten für die Übersetzung solcher Unter- lagen soll nach dem Verursacherprinzip der Ursprungs- staat tragen; die eventuelle Refinanzierung durch den privaten Vorhabenträger unterfällt dem internen Bereich eines Staates. Wir haben gebeten, auch weiterhin regelmäßig über das weitere Verfahren informiert zu werden. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 40): Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, für den Ausbau der Offshorewindenergie eine mittel- bis langfristige „Roadmap“ aufzustellen, in der die technischen, planerischen und regulatorischen Rahmenbedingungen und Schritte im Einzelnen dargestellt werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung beabsichtigt, mögliche Hemm- nisse beim Ausbau der Offshorewindenergie zügig zu beseitigen, um das Ziel von 25 Gigawatt installierter Offshoreleistung bis 2030 zu erreichen. In diesem Zu- sammenhang prüft die Bundesregierung auch Möglich- keiten zur besseren Koordinierung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie der Errich- tung von Offshorewindparks mit den jeweiligen Netzan- bindungen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregie- rung eine längerfristig angelegte, ganzheitliche Planung des Ausbaus der Offshorewindenergie. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 41): Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage der Parla- mentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Katherina Reiche, in der Fragestunde vom 28. März 2012 (vergleiche Plenarproto- koll 17/171), dass geplant sei, dass der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, am informellen Umweltministerrat vom 17. bis 19. April 2012 teilnehmen werde, vor dem Hintergrund der Nichtteilnahme des Bundesministers an besagtem Umwelt- ministerrat? Entgegen Ihrer Fragestellung hat meine Kollegin in der Fragestunde auf eine vorläufige Planung hingewiesen. Bundesumweltminister Dr. Röttgen war es aufgrund ande- rer Termine nicht möglich, am informellen Umweltminis- terrat am 18. und 19. April in Dänemark teilzunehmen. Er wurde – wie dies bei informellen Umweltministertreffen durchaus üblich ist – durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche sowie den zuständi- gen Abteilungsleiter vertreten. 20588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 42): Wie hoch sind im Hinblick auf die Geschäftsaufgabe bzw. die Insolvenz mehrerer Unternehmen der Solarwirtschaft die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils seit 2010 gewährten Fördermittel für For- schung im Bereich Photovoltaik an Unternehmen, Universitä- ten sowie Wissenschaftsorganisationen, die seit 2010 gewähr- ten Fördermittel für die „Innovationsallianz Photovoltaik“, die für 2012 noch zur Bewilligung anstehenden Fördermittel für diese Allianz, die von der Solarbranche im Rahmen der Zusage für die Allianz bisher erbrachten Investitionsmittel zur Umsetzung der Ergebnisse in Deutschland, die seit 2008 für den „Spitzencluster Solarvalley Mitteldeutschland“ bislang gewährten Bundesmittel sowie die an zwischenzeitlich insol- vente Unternehmen der Branche seit 2010 gewährten Förder- mittel, und wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf Pressemeldungen („Das Ende der deutschen Solarzelle“, Spie- gel Online vom 2. April 2012) und Erklärungen der Wissen- schaft („… ohne starke produzierende Photovoltaikunterneh- men … wird es auch für die hiesige Solarforschung sehr schwer“, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, 24. Februar 2012) die Zukunftsaussichten für die Herstellung von Solarzellen in Deutschland unter Angabe der wesentli- chen Ergebnisse der bisherigen Forschungsförderung, der Ak- tivitäten der Bundesregierung zur Unterstützung der Umstruk- turierung der Branche sowie zur Sicherung und Verwertung der Forschungsergebnisse in der Bundesrepublik Deutsch- land? Ihre Frage bezieht sich auf die Förderung der For- schung von Photovoltaik, insbesondere der „Innova- tionsallianz Photovoltaik“ und des „Spitzenclusters So- larvalley Mitteldeutschland“, im Lichte der Insolvenz deutscher Unternehmen der Solarbranche. Hinsichtlich der Daten verweise ich Sie auf die beige- fügte Übersicht. Hierin sind die von Ihnen angefragten Daten zusammengestellt. Die Aufwendungen der Industrie für Forschung und Innovation betrugen zu Beginn der „Innovationsallianz Photovoltaik“ weniger als 2 Prozent vom Umsatz. Die Branche strebt zukünftig eine FuE-Quote von 5 Prozent an. Inwieweit diese Quote erreicht wird, kann erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt seriös beurteilt werden. Die von der Industrie im Rahmen der Innovationsallianz zur Um- setzung der Ergebnisse in Deutschland zu erbringenden Investitionsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da die entsprechenden Vorhaben Ende 2011 gestartet wurden bzw. sich in Bewilligung be- finden. Erste Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen die Ferti- gung ganzer Module in Deutschland und Europa als eine aussichtsreiche Option für sich ansehen. Durch die For- schungsförderung macht die Bundesregierung der deut- schen Photovoltaikindustrie konkrete Angebote. Die Un- ternehmen stehen nun in der Verantwortung, ihre FuE- Quote zu erfüllen, neue Photovoltaiktechnologien zu ent- wickeln und neue Exportmärkte zu erschließen. Sie ste- hen überdies in der Verantwortung, erworbenes Know- how in Deutschland zu verwerten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 43): Warum hat sich die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner des Forschungszentrums Jülich GmbH, FZJ, nicht für einen früheren Termin für eine Aufsichtsratssitzung bezüglich der Wiederaufnahme des zuvor am 16. Juli 2010 ruhend gestellten Verlängerungsantrags für die Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich eingesetzt, angesichts der Tat- sache, dass spätestens seit dem 15. März 2012 bekannt ist, dass der Transport der 152 Castorbehälter nach Ahaus nicht bis 30. Juni 2013 – Genehmigungsende für das Zwischenlager Jülich – abgewickelt werden kann und deshalb zur Lösung der ungeklärten Frage der Zwischenlagerung höchste Eile gebo- ten ist, und welche Position wird die Bundesregierung in der kommenden Sitzung bezüglich des weiteren Verbleibs der 152 Castoren vertreten? Bei der vom Vorstand des FZJ vorgeschlagenen Be- fassung des Aufsichtsrates geht es nur um einen Antrag auf eine temporäre Verlängerung der Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich oder auf eine Duldung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nord- rhein-Westfalen, um so den nach Auslaufen der Geneh- migung am 30. Juni 2013 drohenden rechtswidrigen Zu- stand zu vermeiden. Eine Entscheidung für den Neubau des Zwischenlagers oder einen Transport nach Ahaus wäre damit nicht verbunden. Der Bund hat hierzu die von Nordrhein-Westfalen an- geregte Bildung einer Arbeitsgruppe aufgegriffen, da zu wesentlichen Punkten – insbesondere den an die Atom- aufsichtsbehörde des Landes gerichteten Fragen – von Nordrhein-Westfalen keine schriftliche Stellungnahme zu erhalten war. Daher ist zu hoffen, dass eine Klärung im Rahmen einer solchen Arbeitsgruppe herbeigeführt werden kann. Der im Aufsichtsrat des FZJ zu beschließende Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für eine kurzfristige weitere Aufbewahrung der Brennelemente im FZJ sichert ein rechtmäßiges Handeln des FZJ ab und greift damit möglichen Ergebnissen der vom Land vorgeschla- genen Arbeitsgruppe nicht vor. Eine Befassung des Auf- sichtsrates im schriftlichen Verfahren oder in seiner nächsten regulären Sitzung ist daher ausreichend. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) (Druck- sache 17/9351, Frage 44): Inwiefern begleitet und unterstützt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung die zunehmende Digitalisierung in Ent- wicklungsländern – insbesondere in den Bereichen Landwirt- schaft, Medizin und Katastrophen- sowie Krisenprävention –, und gibt es bereits Initiativen von der Bundesregierung für Projekte und Kooperationen, die die Digitalisierung dort nachhaltig gestalten und auf lokale Anforderungen abstim- men? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20589 (A) (C) (D)(B) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt da- rauf ab, den Partnerländern die Nutzung der Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien, IKT, für eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören auch neue, innovative IKT-Anwendun- gen, die lokal relevante Lösungen bieten. Beispiele sind die Förderung der Einführung von Telemedizinsystemen in Vietnam, den palästinensischen Gebieten und Tansania. Ebenso unterstützt das BMZ, gemeinsam mit BMELV, Maßnahmen zur Transparenz auf Agrarmärkten, so den Ausbau von satellitengestützten Wetter- und Erntedaten, sowie lokale Marktinformationssysteme, zu denen auch Kleinstbauern per Mobiltelefon Zugang haben. Auch spielen IKT bei der Frühwarnung und der Vorbereitung auf den Katastrophenfall, Preparedness, in der Krisen- prävention eine bedeutende Rolle. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 45): Wird der § 151 Abs. 2 Nr. 2 des Bundesberggesetzes, BBergG, welcher unter anderem eine Befreiung von Inhabern sogenannter alter Rechte von der Förderabgabe gemäß § 31 BBergG vorsieht, von der Bundesregierung derart ausgelegt, dass diese Befreiung dauerhaft gilt (bitte Zutreffendes begrün- den)? Ja. In der Amtlichen Begründung zu § 151 BBergG wird zum Hauptfall alter Rechte, dem in § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG genannten Bergwerkseigentum, im Zusammenhang mit Art. 14 GG ausgeführt, dass dieses Bergwerkseigentum alten Rechts als unbefristetes Recht aufrechterhalten bleiben und aus diesem Grund die Anwendbarkeit der Förderabgabenvorschrift des § 31 BBergG ausgeschlossen werden muss (Bundestags- drucksache 8/1315, Seite 159, 163). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 46): Welche Fracht befindet sich an Bord des Schiffes „Atlan- tic Cruiser“ der deutschen Reederei Bockstiegel, das Berich- ten zufolge schweres Militärgerät und Munition aus dem Iran nach Syrien bringen sollte und deswegen in der Türkei festge- setzt wurde, und welche Maßnahmen ergreift die Bundes- regierung, um das EU-Waffenembargo gegen Syrien auch bei deutschen Reedern durchzusetzen? Dem Schiff „Atlantic Cruiser“ ist von türkischen Behörden die Erlaubnis erteilt worden, den türkischen Hafen Iskenderun anzulaufen, um kurzfristig eine Über- prüfung der Ware dort durchführen zu lassen. Die Über- prüfung der Fracht der „Atlantic Cruiser“ durch die zu- ständigen türkischen Behörden hat ergeben, dass keine Waffen und Munition für Syrien an Bord waren. Hiervon unabhängig möchte ich darauf hinweisen: Das EU-Waffenembargo gegen Syrien (Beschluss 2011/ 782/GASP des Rates vom 1. Dezember über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP) richtet sich an die Mit- gliedstaaten der EU. Danach sind Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Rüstungsgütern an bzw. nach Syrien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen untersagt. Die Bundesregierung hat das EU-Waffenembargo ge- gen Syrien in § 69 r der Außenwirtschaftsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Nach dieser Vorschrift ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Syrien unter Be- nutzung eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffs untersagt. Verstöße gegen das Waffenembargo sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbewehrt. Wenn die Beförderung allerdings auf einem auf Ho- her See unter fremder Flagge fahrenden Schiff erfolgt, ist die Durchsetzung des Waffenembargos nach dem Völkerrecht für die Bundesregierung dagegen nicht zulässig. Erst mit Zustimmung des Flaggenstaates sind solche Aktionen zulässig. Gleichwohl nutzt die Bundesregierung in Fällen mit möglichem oder erkennbarem deutschen Bezug alle ihr im Einzelfall zur Verfügung stehenden – auch informel- len – Möglichkeiten, um zur Aufklärung etwaiger Embargoverstöße angemessen beizutragen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 47): Hält es die Bundesregierung nach den Aussagen von Exxon-Mobil-Europa-Chef Gernot Kalkoffen, dass sein Un- ternehmen auf giftige Stoffe beim Fracking verzichten wolle, noch für vertretbar, dass Fracking unter Einsatz von Chemika- lien in Deutschland weiterhin gesetzlich möglich sein soll, und wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zum Thema Fracking vorzulegen? Aus Sicht der Bundesregierung müssen im Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten die Umweltauswirkun- gen grundsätzlich berücksichtigt werden. Das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie hat deshalb Ende 2010 die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit einem Forschungsprojekt zur Erfassung und Bewertung des Potenzials von nichtkonventionellen Kohlenwasserstoffen in Deutschland, Erdöl und Erdgas aus Tonsteinen – Potenziale für Deutschland, beauftragt. Erste Ergebnisse werden in Kürze vorgelegt werden. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des BMU eine Studie über Umweltauswirkungen bei Fracking ausgeschrieben. Ergebnisse werden im Juli 2012 vorliegen. Vor diesem Hintergrund wird der gesetzliche Änderungsbedarf ge- prüft. 20590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Position des Europäischen Rates zu Art. 4 der Energieeffizienzrichtli- nie in der Version vom 4. April 2012, nach welcher lediglich Gebäude, welche in Besitz und in Nutzung der Zentralregie- rungen sind und die energetischen Mindestanforderungen nicht bereits erfüllen, bei der Berechnung der zu sanierenden Fläche berücksichtigt werden, und wie viele der rund 4 500 Liegenschaften im Besitz des Bundes mit einer Gesamt- fläche von etwa 50 Millionen Quadratmeter müssten nach dieser Formulierung nach Auffassung der Bundesregierung saniert werden? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich eine energetische Sanierungsrate von 2 Prozent für Nicht- wohngebäude, die im Eigentum der Öffentlichen Hand stehen und von ihr genutzt werden. Ausnahmen sollen auch für denkmalgeschützte und militärisch genutzte Gebäude gelten. Die Beschränkung auf Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene birgt aus unserer Sicht die Gefahr, dass das Ziel des Art. 4 – die Vorbildfunktion der öffent- lichen Hand bei der energetischen Sanierung zu stärken – nur eingeschränkt erreicht werden kann. Allerdings se- hen wir aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungen die Notwendigkeit für eine gemeinsame Ratsposition, so- dass sich die Bundesregierung vorstellen kann, einem Gesamtkompromiss auf Basis der neuen Vorschläge der Präsidentschaft zuzustimmen. Hinsichtlich der Frage, wie viele Liegenschaften des Bundes danach zu sanieren wären, wird auf die Antwor- ten zu den kleinen Anfragen 17/6618 vom August 2011 und 17/9102 vom April dieses Jahres verwiesen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung eine kurzfristige Ei- genkapitalbeteiligung der KfW Bankengruppe am Offshore- netzausbau des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH, und, falls die Bundesregierung dies nicht für eine geeignete Lösung hält, wie will sie die drohenden Verzögerungen beim Ausbau der Offshorewindkraft durch die Finanzierungsprobleme der TenneT TSO GmbH anderweitig verhindern? Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Op- tionen zur Beschleunigung der Herstellung von Netzan- bindungen von Offshorewindparks. Dies umfasst in ers- ter Linie regulatorische Fragen, gegebenenfalls auch Fragen der Finanzierung. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es grundsätzlich Aufgabe der Anteilseigentümer eines Übertragungsnetzbetreibers, diesem die notwen- dige Finanzausstattung für die wirtschaftliche Tätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls Änderungen in der Eigentümerstruktur herbeizuführen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 50): Sind aktuelle Presseberichte (vergleiche unter anderem Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. April 2012) zutref- fend, nach denen die Bundesregierung eine Beteiligung der KfW Bankengruppe an einer Netzgesellschaft erwägt, und, wenn ja, wie gestaltet sich das weitere Verfahren konkret? Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen zur Beschleunigung der Herstellung von Netz- anbindungen von Offshorewindparks. Dies umfasst in erster Linie regulatorische Fragen, gegebenenfalls auch Fragen der Finanzierung. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es grundsätzlich Aufgabe der Anteilseigentümer eines Übertragungsnetzbetreibers, diesem die notwen- dige Finanzausstattung für die wirtschaftliche Tätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls Änderungen in der Eigentümerstruktur herbeizuführen. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 51): Welche Auswirkungen wird der innerhalb der Bundesre- gierung abgestimmte Plan zur Reduzierung der Bundeswehr in Afghanistan auf den Etat des Auswärtigen Amts (Einzel- plan 05) im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2013 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 haben? Der Abzug der internationalen Kampftruppen im Zuge der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung bis Ende 2014 hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt des Auswärti- gen Amts. Das Ende der Transition bedeutet nicht das Ende des internationalen Engagements in Afghanistan. Im Ein- klang mit den auf der Internationalen Afghanistan-Kon- ferenz in Bonn formulierten Zielen verlagert sich der Schwerpunkt des internationalen Engagements von ei- nem militärischen Einsatz hin zu ziviler Zusammenar- beit und Unterstützung im Zuge der angekündigten Transformationsdekade. Vor diesem Hintergrund sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Bonn zu, auch nach Ende der Transition „die Entwicklungsarbeit zu verstetigen“. Diese Verstetigung soll dem gemeinsamen Ziel der Menschen in Afghanistan und der internationa- len Gemeinschaft dienen, den zivilen Wiederaufbau ei- nes stabilen und pluralistischen afghanischen Staates verwirklichen zu können. Folglich strebt die Bundesregierung an, den zivilen Wiederaufbau Afghanistans auch über 2013 hinaus in insgesamt unvermindertem Umfang fortzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Engagements wird im Zuge der Ressortkoordinierung abgestimmt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20591 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 52): Plant die Bundesregierung, zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 konkrete Zusagen hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung Deutschlands am Afghanistan-Einsatz zu ma- chen, und, wenn ja, wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese Planungen unterrichten? Die Bundesregierung hat sich bei der Afghanistan- Konferenz in Bonn dazu verpflichtet, ab 2015 einen sub- stanziellen Beitrag zur Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte zu leisten. Die Bundesregierung beab- sichtigt, sich bis zum NATO-Gipfel in Chicago auf einen konkreten finanziellen Betrag zu verpflichten. Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von Verlauf und Abschluss des derzeit stattfindenden regierungsinternen Abstimmungs- prozesses. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 53): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem ak- tuellen Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung, UNODC, „Afghanistan Opium Survey 2012“, nach welchem 2012 von einem Anstieg der Opiumproduktion in Afghanistan ausgegangen und dies vor allem mit der schlechten Sicherheitslage, massiver Kor- ruption und ökonomischen Ängsten begründet wird, und mit welchen Schritten will die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Verbündeten dem Problem begegnen? Der vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC, herausgegebene Bericht „Afghanistan Opium Survey 2012 – Opium Risk Assessment for all Regions“ vom April 2012 enthält Trends für den Opiumanbau im Jahr 2012. Eine Pro- gnose zum Gesamtumfang der Opiumernte findet sich hierin nicht – da diese von verschiedenen und teilweise unvorhersehbaren Faktoren abhängig sei. Es geht hier um eine Risikoabschätzung auf Basis der derzeit vorlie- genden Informationen. Insgesamt zeigen die prognostizierten Trends, dass neben erfreulichen Entwicklungen wohl auch Rück- schläge in einigen Provinzen zu erwarten sind. Erfreu- lich ist, dass für die Provinz Kandahar – und damit eine Hauptanbauprovinz für Opium – mit einem Rückgang des Anbaus gerechnet wird. 71 Prozent der für den UNODC-Bericht Befragten gaben als Hauptgrund für den Drogenanbau den hohen Opiumpreis an. Im Jahr 2010 zerstörte Schädlingsbefall einen Großteil der Schlafmohnernte. Ein derart verrin- gertes Angebot führte zu erhöhten Preisen und in der Folge zu erhöhtem Anbau. Diese Entwicklung war be- reits seit 2010 absehbar. Die Drogenbekämpfung in Afghanistan ist komplex, und nur die Zusammenführung unterschiedlicher An- sätze kann langfristig zum Erfolg führen. Die Erfahrun- gen aus anderen „Drogenstaaten“ legen nahe, dass eine Lösung vermutlich nur langfristig herbei geführt werden kann. Der Drogenanbau wird weiterhin eine große He- rausforderung bleiben, vor allem für Afghanistan selbst. Die internationale Gemeinschaft und auch die Bundesre- gierung unterstützen die afghanische Regierung bereits bei der Bewältigung dieser Herausforderung, beispiels- weise durch Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschafts- entwicklung, die Arbeitsplätze und damit Einkommens- quellen jenseits des Drogenanbaus schaffen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von UNODC in Afghanistan allein in diesem Jahr mit rund 750 000 Euro, die hauptsächlich für Maßnah- men zur Drogenprävention und Nachfragereduzierung sowie zur Kapazitätenstärkung der Strafverfolgungsbe- hörden im Bereich der Kontrolle von Vorläuferproduk- ten eingesetzt werden sollen. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, die deutsche Unterstützung für For- schungs- und Analysearbeiten zur Erstellung des jährli- chen UNODC-Opiumberichts fortzusetzen. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 54): Inwieweit trifft es zu, dass der US-Präsident Barack Obama Ende März 2012 die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, gebeten hat, den Abzug der US-Truppen aus dem Verantwortungsbereich der Bundeswehr im Norden Afghanis- tans entgegen der bisherigen Planung durch weitere Bundes- wehreinheiten zu flankieren, und wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundeskanzlerin, dieser Bitte entsprechen oder aber, wie durch Spanien, Holland, Kanada und jetzt Aus- tralien sowie Frankreich im Falle eines Wahlsieges des fran- zösischen Präsidentschaftskandidaten François Hollande an- gekündigt, die Bundeswehrsoldaten vollständig oder zum Teil früher als bisher geplant bis Ende 2014 aus Afghanistan ab- ziehen? Der Bundesregierung ist von einer entsprechenden Bitte des US-Präsidenten Barack Obama nichts bekannt. Die Bundeswehr hat im Rahmen der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung damit begonnen, ihre Truppenstärke in Afghanistan zu verringern und einzelne Standorte zu schließen. Ent- scheidend ist, dass diese Reduzierung mit der afghani- schen Regierung und im Rahmen der Internationalen Si- cherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF, abgestimmt ist und geordnet verläuft. Die Bundesregierung hält an dem gemeinsamen Ziel der afghanischen Regierung und der internationalen Ge- meinschaft fest, die „Transition“ bis Ende 2014 abge- schlossen zu haben. Nach 2014 sollen keine internatio- nalen Kampftruppen mehr in Afghanistan im Einsatz sein. ISAF soll ihren Auftrag dann erledigt haben. An diesen Zielsetzungen hält die Bundesregierung fest. 20592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Im Übrigen hat der australische Außenminister Carr beim Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der NATO am 18./19. April 2012 erklärt, dass australische Truppen nicht nur bis Ende 2014, sondern auch danach die Ausbildung der Sicherheitskräfte in Afghanistan un- terstützen werden. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 55): Inwieweit trifft es zu, dass im Seeeinsatzgebiet der Marine im Rahmen der Operation Atalanta vor der Küste Somalias und im Indischen Ozean kein Schiff von Piraten gekapert und die Besatzung als Geisel genommen wurde, das entweder durch private Sicherheitsdienste geschützt wurde oder das sich an die internationalen Richtlinien „Best Management Practices“, BMP, für Reedereien für die Fahrt durch das Ge- fahrengebiet gehalten hat, das heißt sich einem Konvoi ange- schlossen, an Reling und Außenbord Verstärkungen wie Sta- cheldraht angebracht hat und mit hoher Geschwindigkeit gefahren ist (vergleiche Ehrhart/Petretto, The EU and Soma- lia: Counter-Piracy and the Question of a Comprehensive Ap- proach, Seiten 38 ff.), und wie soll nach dem von der Bundes- regierung diese Woche beschlossenen Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta die 2000-Meter-Begren- zung des Einsatzgebietes an Land jeweils ausgemessen sowie sichergestellt und kontrolliert werden, dass die EU-Einsatz- kräfte zwischen Piraten und Zivilisten, Waffen und sonstigem Gerät auch unter Bedeckung unterscheiden, keine Zivilisten und deren Habe wie etwa Fischereiausrüstung gefährden und die Begrenzung des Einsatzgebietes einhalten? Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Nach Kenntnis der Bundesregierung ist noch kein Schiff mit privaten Si- cherheitskräften an Bord entführt worden. Das Einhalten der sogenannten Best Management Practices durch Han- delsschiffe, die pirateriegefährdete Gewässer befahren, gilt allgemein als wesentlicher Faktor, um die Gefahr er- folgreicher Piraterieangriffe zu vermindern. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die militärischen Füh- rungsebenen der EU-geführten Operation Atalanta iden- tifizieren geeignete Objekte der Piraterielogistik am Strand (pirate logistic dumps) basierend auf entspre- chenden Aufklärungsergebnissen. Das Einhalten der im Mandat festgelegten maximalen Tiefe von 2 000 Metern am Strand wird durch den Einsatz technischer und takti- scher Hilfsmittel wie zum Beispiel Radar und GPS-Sen- der/Empfänger sichergestellt. Ich möchte noch einmal betonen, dass nicht gegen Personen vorgegangen wird, auch nicht gegen Piraten. Ziel ist einzig und allein die Piraterielogistik, also das für Piraterie am Strand von Somalia bereitgelegte Mate- rial. Ein mögliches Vorgehen gegen Piraterielogistik am Strand erfolgt erst nach intensiver Prüfung eines im Ope- rationskonzept sowie im Operationsplan Atalanta festge- legten Kriterienkataloges – den sogenannten Go-/No-go- Kriterien – durch die EU-Operationsführung. Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden im Rahmen dieser Prüfung, die darüber hinaus noch weitere Prüfkriterien enthält, vollständig abgedeckt. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 56 und 57): Warum verzichtet die NATO darauf, analog zur Ausdeh- nung der Atalanta-Mission ihre Anti-Piraterie-Operation auf Land auszuweiten? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bis- her erfolgreiche Zusammenarbeit und Koordinierung mit an- deren in den Gewässern vor Somalia operierenden Nationen auch nach Ausweitung der militärischen Operationszone pro- blemlos fortgesetzt werden kann? Zu Frage 56: Die NATO konzentriert die Pirateriebekämpfung im Rahmen der Operation „Ocean Shield“ angesichts knap- per Ressourcen derzeit auf ein rein seeseitiges Vorgehen. Auch die NATO wird in diesem Rahmen robuster gegen Piraten vorgehen, allerdings lediglich auf See. Entspre- chende Diskussionen hat es aber auch in der NATO ge- geben. Diese sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Die NATO ist der EU beispielsweise bei Fragen wie der Ausplanung und der Einrichtung einer Antipiraterieope- ration oder der Bemühung um Transferabkommen mit einem gewissen zeitlichen Abstand gefolgt. Tendenziell ist im Bereich der Pirateriebekämpfung eine Vorreiterrolle der Europäischen Union zu beobach- ten. Eingebettet ist dieses Vorgehen in einen umfassen- den Ansatz, welcher neben dem notwendigen militäri- schen Vorgehen unter anderem auf die Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Ernährungssicherheit, Bildung und Gesundheit abstellt, aber auch die Finanz- ströme der Piraterie in das Visier nimmt. Zu Frage 57: Im Seegebiet vor Somalia sind neben der EU-Opera- tion Atalanta auch die NATO mit der „Operation Ocean Shield“ sowie die US-geführten „Combined Maritime Forces“ aktiv. Gleiches gilt für eine Vielzahl von Einzel- staaten wie China, Russland, Japan, Indien und andere. Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen al- len diesen Verbänden funktioniert auch über traditionelle Bündnisgrenzen hinweg erfreulich gut, dies auch dank regelmäßiger Treffen militärischer Vertreter in Bahrain im Rahmen des so genannten „Shared Awareness and Deconfliction-Mechanism“, SHADE. Die Bundesregie- rung betrachtet SHADE als erfolgreichen, pragmati- schen Koordinierungsmechanismus. Diese Auffassung wird von den weiteren an SHADE beteiligten Akteuren geteilt. Im Seegebiet selber haben alle Verbände Zugang zu dem IT-System „Mercury“, mit dem taktische Infor- mationen ausgetauscht werden. All diese Verbände verfügen über unterschiedliche Prioritäten, Einsatzgebiete und „Rules of Engagement“, was der Kooperation und der Koordinierung aber keinen Abbruch tut. Die Bundesregierung sieht deswegen keine Anhalts- punkte dafür, dass die bislang hervorragende Zusam- menarbeit und Koordinierung durch die Ausweitung des Einsatzgebietes von Atalanta in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20593 (A) (C) (D)(B) Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 58): Inwiefern kommt die Bundesregierung dem Aufruf von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon an die Europäische Union nach, die UN-Beobachtermission in Syrien zu unterstützen? Die einstimmige Verabschiedung der Resolutionen 2042 und 2043 des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen am 14. und 21. April 2012 zur Indossierung des Sechs-Punkte-Plans von Kofi Annan und zur Entsen- dung einer Beobachtermission waren wichtige Schritte. Die ersten Mitglieder des Vorausteams haben vor Ort un- ter schwierigen Bedingungen ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesregierung hat den Vereinten Nationen in diesem Zusammenhang technisch-logistische Unterstüt- zung angeboten. Zu personeller Unterstützung liegen bislang jedoch keine Anfragen vor. Die Bundesregierung stimmt sich hierzu eng mit ihren EU-Partnern ab. Auch diese haben bereits teilweise Unterstützung in Aussicht gestellt. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 59): Wer sind Träger und Geldgeber des vom kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew in seiner Rede in der Deut- schen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. im Februar 2012 angekündigten Eurasischen Clubs, und welche bisheri- gen bzw. anstehenden Tätigkeiten dieses Eurasischen Clubs sind der Bundesregierung bekannt? Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Aus- wärtige Politik, DGAP, ist das Berthold-Beitz-Zentrum der DGAP Träger des Berliner Eurasischen Clubs. Die Anschubfinanzierung erfolgt durch die kasachische „Stiftung des ersten Präsidenten der Republik Kasach- stan“. Mittel- und langfristig wird angestrebt, auch Geld- geber aus anderen Staaten der eurasischen Region einzu- binden. Der Bundesregierung sind keine bisherigen Tätigkei- ten des Berliner Eurasischen Clubs bekannt. Die erste Sitzung des Klubs fand am 24. April 2012 in der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin statt. Laut Einladungsschreiben sind drei Treffen pro Jahr vorgese- hen – in Berlin, Brüssel und Astana. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 60): Welche der Informationsangebote des Bundeswahlleiters werden noch im Jahr 2012 in einfacher Sprache zur Verfü- gung stehen? Der Bundeswahlleiter beabsichtigt, sein Internetange- bot barrierefrei zu gestalten, um den Anforderungen möglichst vieler Besucher gerecht zu werden. Er folgt dabei den Vorgaben der Barrierefreie Informationstech- nik-Verordnung, BITV 2.0, in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Bar- rierefrei bedeutet, dass ein Internetangebot für Men- schen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspek- ten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzer- freundlichkeit). Das Angebot des Bundeswahlleiters be- rücksichtigt bisher die Einhaltung aktueller Webstan- dards, die strikte Trennung von Inhalt und Design, den Verzicht auf grafische Navigationselemente und grafi- sche Überschriften, den Einsatz von relativen Schriftgrö- ßen im ganzen Internetangebot, sodass alle Schriften skalierbar sind, die Auszeichnung von Überschriften, Kopfzeilen und Vorspalten in Tabellen und die Verwen- dung barrierefreier PDF-Dokumente. Für Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung des Internet- angebots steht ein Ansprechpartner zur Verfügung. Der Bundeswahlleiter plant darüber hinaus, bei der anstehen- den Überarbeitung seines Internetangebots Seiten mit wichtigem Informationsgehalt noch im Jahr 2012 in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 61): Wie viele Menschen mit Behinderung konnten bei der Bundestagswahl 2009 auf Grundlage des § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes nicht an der Wahl teilnehmen, und was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die diesbezügli- chen Stellungnahmen der UN-Vollversammlung vom 20. März 2012 (A/HRC/19/L.9/Rev.1) und des Deutschen In- stituts für Menschenrechte e. V. („Gleiches Wahlrecht für alle? – Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland“ vom Oktober 2011), damit bei der kommenden Bundestagswahl alle Menschen mit Behinderung ihr Wahl- recht ausüben können? Die Bundesregierung hat bereits in früheren Antwor- ten auf entsprechende Fragen mitgeteilt, dass zu der Zahl der unter die Wahlrechtsausschlussgründe nach § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes, BWahlG, fallen- den Personen keine statistischen Daten vorhanden sind (siehe Bundestagsdrucksache 16/6535, Seite 8; Plenar- protokoll 17/77, Seite 8496). Durch die restriktive Fassung der gesetzlichen Rege- lung ist der Kreis der Betroffenen möglichst klein gehal- ten. § 13 Nr. 2 BWahlG sieht nur vor, dass solche Perso- nen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungsgericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt werden musste, weil sie auf- grund einer psychischen Krankheit oder einer körperli- chen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Ange- legenheiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 BWahlG 20594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) ordnet einen Wahlrechtsausschluss nur für solche Perso- nen an, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die Bun- desregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Ver- einten Nationen dazu entschlossen, in einer Studie die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die ver- besserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Bei der im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl anstehenden Überarbeitung der Bun- deswahlordnung wird das Bundesministerium des Innern die Belange von Menschen mit Behinderungen berück- sichtigen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 62): Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg festge- stellte Entwicklung im Neonazi-Bereich, derzufolge sich Rechtsextremisten verstärkt als sogenannte Freie Kräfte orga- nisieren und an Einfluss in der Szene gewinnen, wohingegen die NPD an Einfluss verliere, auch auf andere Bundesländer zu, und welche konkreten Zahlen kann sie hierzu angeben? Innerhalb der neonazistischen Szene ist bundesweit seit einigen Jahren ein Trend zur Abkehr von festen organisatorischen Strukturen feststellbar. Parallel dazu nimmt die Größe der Zusammenschlüsse im neonazisti- schen Spektrum erkennbar ab. Die Mehrzahl der Grup- pierungen haben zumeist kaum mehr als 15 Mitglieder. Diese zahlenmäßig geringe Gruppengröße sowie der zu- nehmende Einsatz moderner Kommunikationsmedien erfordern nur mehr schwach ausgeprägte, zum Teil nur mehr informelle Organisationsstrukturen. Diese bieten zugleich den „Vorteil“ reduzierter Ansatzpunkte für Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und erschweren damit die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 63): Wie viele Twitter-Accounts wurden im Rahmen der Buch- vorstellung von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, überprüft, und zu welchen Mitteln haben die Sicherheitsbehörden dafür gegrif- fen (vergleiche das Zitat von Dr. Kristina Schröder auf www.tagesschau. de/multimedia/audio/audio87130.html etwa ab Minute 0:50)? Weder im Rahmen noch in Vorbereitung der Buch- vorstellung von Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder wurden durch Sicherheitsbehörden des Bundes Twitter-Accounts überprüft. Während der Veranstaltung wurde durch Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts der Personenschutz von Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder im üblichen Umfang gewährleistet. Die Veran- staltung wurde zusätzlich durch Einsatzkräfte der Berli- ner Polizei gesichert. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 64): Wie viele externe Mitarbeiter werden in den Bundesminis- terien beschäftigt (Hauptarbeitgeber bzw. Organisation und jeweiliges Bundesministerium einzeln aufzählen), die nicht im „Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bun- desverwaltung“ erwähnt werden, und warum? Die Fragestellung steht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Achten Bericht über den Einsatz externer Perso- nen in der Bundesverwaltung. Dieser Bericht wurde vom BMI erstellt und zum 31. März 2012 dem Innen- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über- mittelt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Frage auch auf diesen Zeitraum bezieht. Der Bericht beruht auf der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten, externen Personen, in der Bun- desverwaltung, nachfolgend VV-externe Personen, vom 17. Juli 2008. Die VV-externe Personen definiert in Zif- fer 1.2 externe Personen als Personen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen und unter Aufrechterhal- tung ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses vorüberge- hend in der Bundesverwaltung tätig sind. Öffentlicher Dienst im Sinne dieser Vorschrift ist die Tätigkeit im Dienste des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände. Der Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht eine Tätigkeit in einer juris- tischen Person, Gesellschaft oder anderen Personenver- einigung gleich, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden. Ausgehend von dieser Definition wurden im Be- richtszeitraum keine externen Personen in Bundesminis- terien beschäftigt, die nicht im Achten Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung er- wähnt werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 65): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20595 (A) (C) (D)(B) Kann die Bundesregierung Presseberichte (zum Beispie taz vom 19. April 2012) bestätigen, wonach für den Einsatz sogenannter externer Mitarbeiter (also in der Regel Lobbyis- ten, die in Bundesministerien beschäftigt sind und zum Teil auch an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligt sind, aber nicht vom Bundesministerium bezahlt werden, sondern weiterhin auf der Gehaltsliste ihres Unternehmens oder Ver- bandes stehen) gesonderte Regeln gelten und diese deshalb nicht in dem Bericht des Bundesministeriums des Innern auf- gelistet werden, wenn diese Mitarbeiter von Körperschaften des öffentlichen Rechts entsandt werden, und gelten diese Sonderregeln neben Krankenkassen beispielsweise auch für die Kassenärztliche Bundesvereinigung? Externe Personen sind keine Lobbyisten (auch nicht in der Regel), sondern gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öf- fentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwal- tung (nachfolgend VV-externe Personen) vom 17. Juli 2008 Personen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen und unter Aufrechterhaltung ihres bisherigen Ar- beitsverhältnisses vorübergehend in der Bundesverwal- tung tätig sind. Zum öffentlichen Dienst im Sinne dieser Vorschrift zählt die Tätigkeit im Dienste des Bundes, ei- nes Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaf- ten, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände. Der Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht eine Tätigkeit in einer juristischen Person, Gesellschaft oder anderen Personenvereinigung gleich, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden. Die AOK, der GKV-Spitzenverband aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind öffentlich- rechtliche Köperschafte (§ 29 Abs. 1 SGB IV, § 217 a Abs. 2 SGB V bzw. § 77 Abs. 5 SGB V.). Für diese Mit- arbeiter gelten keine Sonderregelungen, stattdessen fal- len sie per definitionem nicht unter den Anwendungsbe- reich der VV-externe Personen. Deren Mitarbeiter sind nicht in die Berichte über externe Personen aufzuneh- men. Für Personen, die nicht unter den Anwendungsbe- reich der VV-externer Personen fallen, gelten auch nicht deren Tätigkeitsbeschränkungen nach Ziffer 2.5, etwa dem Verbot der Mitwirkung an Gesetzentwürfen oder die Betrauung mit leitenden Funktionen. Die Mitarbeit von Personen dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaf- ten an Gesetz- und Verordnungsentwürfen ist vom Ge- setz zudem ausdrücklich gewünscht (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, bzw. § 77 Abs. 4 Satz 2 SGB V). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 66 und 67): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz eingeleitet, um den bereits im November 2010 erlassenen Europäischen Haftbefehl gegen den in Ingolstadt wohnhaften und in den Niederlanden rechtskräftig verurteilten NS-Kriegs- verbrecher Klaas Carel Faber durchzusetzen, und welche Me- chanismen existieren, um die zuständigen bayerischen Lan- desstellen gegebenenfalls zum Vollzug zu drängen? Warum sind seit Ausstellung des Europäischen Haftbe- fehls bereits mehr als 15 Monate ergebnislos verstrichen, und wann ist mit einer Vollstreckung des Europäischen Haftbe- fehls zu rechnen? Zu Frage 66: Der Auslieferungsverkehr auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls findet auf dem direkten Ge- schäftsweg zwischen den Justizbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten Niederlande und Deutschland statt. Die Bundesregierung hat grundsätzlich keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Durchsetzung bzw. den Voll- zug eines Europäischen Haftbefehls. Die niederländischen Behörden haben mit dem Euro- päischen Haftbefehl um Auslieferung des Klaas Carel Faber zur Strafvollstreckung ersucht. Dem war eine An- regung des Bundesministeriums der Justiz an das nieder- ländische Justizministerium vorausgegangen, die Aus- stellung eines Europäischen Haftbefehls zu prüfen. Die Auslieferung von Herrn Faber auf der Grundlage des niederländischen Europäischen Haftbefehls wurde jedoch vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 16. Mai 2011 mit der Begründung abgelehnt, Herr Faber sei deutscher Staatsangehöriger und mit seiner Auslieferung zur Strafvollstreckung nicht einverstanden. Deutsche Staatsangehörige können nach § 80 Abs. 3 IRG grundsätzlich nur mit ihrer Zustimmung zur Straf- vollstreckung ausgeliefert werden. Es besteht keine Einflussnahmemöglichkeit der Bun- desregierung auf die bayerische Landesjustiz, die für den Vollzug des niederländischen Europäischen Haftbefehls zuständig ist. Die Landesjustizverwaltung ist gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden. Im Übri- gen ist die Frage der Zulässigkeit der Auslieferung eine solche, die ein unabhängiges deutsches Gericht zu prü- fen hat. Eine Einflussnahme der Bundesregierung auf ein Gericht verbietet sich. Zu Frage 67: Auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls er- ging im gerichtlichen Verfahren am 16. Mai 2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München, dass die Auslieferung zur Strafvollstreckung unzulässig ist. Eine Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls ist daher nicht mehr möglich. Das Auslieferungsverfahren ist im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl abgeschlos- sen. Die Niederlande haben im Anschluss an die abge- lehnte Auslieferung um Übernahme der Strafvollstre- ckung ersucht. Zuständig für die Entscheidung über die Übernahme der Strafvollstreckung ist das Landgericht Ingolstadt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am 2. Januar 2012 bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ingolstadt beantragt, die Vollstreckung aus dem niederländischen Urteil für zulässig zu erklären und entsprechend dem niederländischen Urteil eine lebens- lange Freiheitsstrafe festzusetzen. Eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt steht noch aus. 20596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 68 und 69): Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bun- desregierung, um Internetnutzerinnen und -nutzer mit eigenen gesicherten WLAN-Netzen vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen – Filesharing-Ab- mahnungen – zu schützen, und wann wird der entsprechende Gesetzentwurf vorgelegt? Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bun- desregierung, um die Anbieter von offenen WLAN-Netzen in Gaststätten und Hotels vor massenhaften Abmahnungen we- gen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Kunden zu schützen, und welche Sicherheitsvorkehrungen vor unerlaub- ten Downloads durch die Kunden müssen diese Anbieter aus Sicht der Bundesregierung treffen? Zu Frage 68: Die Frage berührt zwei Themenfelder. Zum einen die der Verantwortlichkeit und Risikoverteilung, wenn es zu Missbrauch gesicherter WLAN-Netze durch Dritte kommt. Zum anderen geht es um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Das erste Thema kann nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin der Recht- sprechung überlassen bleiben, die sich bereits damit be- fasst hat. Was die Abmahnungen betrifft, ist zunächst festzuhalten, dass es sich hierbei um ein außergerichtli- ches Instrument der Rechtsdurchsetzung handelt, das sich grundsätzlich bewährt hat. Abmahnungen helfen, zu vermeiden, dass in jedem Verdachtsfall ein für alle Be- teiligten potenziell kostenträchtiges Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird. Leider wird dieses Instrument teil- weise missbraucht. Das Bundesministerium der Justiz hat im März den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt, der auch Regelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Abmahnungen im Urheberrecht enthält. Der Entwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Ein konkreter weiterer Zeit- plan steht derzeit nicht fest. Zu Frage 69: Die Bundesregierung plant derzeit keine Regelungen hinsichtlich Abmahnungen gegen die Anbieter von offe- nen WLAN-Netzen in Hotels oder Gaststätten. Die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen solche Anbieter gegen unerlaubte Downloads treffen müssen, sollte aus Sicht der Bundesregierung wie bisher der Rechtspre- chung überlassen bleiben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/9351, Frage 70): Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Steuerab- kommen Österreich-Schweiz und dem Steuerabkommen Deutschland-Schweiz? Die beiden genannten Abkommen sind weitgehend identisch. Zur Sicherung des Abkommenszwecks enthält Art. 32 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens eine Kontrollmöglichkeit für die zuständige deutsche Be- hörde, sodass künftig unversteuerte Vermögensanlagen in der Schweiz entdeckt werden können. Diese Kontroll- möglichkeit schafft ein unkalkulierbares Entdeckungs- risiko. Eine solche Regelung ist im österreichisch- schweizerischen Steuerabkommen nicht enthalten. Eine weitere wesentliche Unterscheidung in den bei- den Abkommen liegt in der Höhe des Steuersatzes für die sogenannte Nachversteuerung. Unversteuerte Ver- mögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz werden auf der Grundlage des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einem Steuersatz in Höhe von 21 bis 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert. Der Steuersatz im österreichisch-schweizerischen Steuerab- kommen beträgt für die Nachversteuerung hingegen 15 bis 38 Prozent. Zwischen dem Steuerabkommen Österreich-Schweiz und dem Steuerabkommen Deutschland-Schweiz beste- hen zudem Unterschiede, die den unterschiedlichen Steuerregimen und verfahrensrechtlichen Vorschriften in dem jeweiligen Staat geschuldet sind. Dies betrifft die Höhe des Steuersatzes auf künftige Er- träge, wonach Art. 17 Abs. 2 des österreichisch-schweize- rischen Steuerabkommens lediglich 25 Prozent vorsieht. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen bildet hin- gegen die deutsche Rechtslage ab, sodass noch der Solida- ritätszuschlag und auf Antrag der betroffenen Person die Kirchensteuer erhoben werden – vergleiche Art. 18 Abs. 3 und 6 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens. Das österreichisch-schweizerische Steuerabkommen verzichtet auf die Einbeziehung der Erbschaftsteuer so- wie auf eine Vorauszahlung durch schweizerische Zahl- stellen, die für Deutschland entscheidende Punkte in den Verhandlungen mit der Schweiz waren. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ent- hält als Anhang II eine sogenannte Konkordanztabelle. Eine solche Konkordanztabelle ist im österreichisch- schweizerischen Steuerabkommen nicht enthalten. Viel- mehr wurde in die Schlussakte eine gemeinsame Erklä- rung der Vertragsstaaten zur Umsetzung von Teil 3 des Abkommens aufgenommen. Danach erklären die Ver- tragsstaaten, dass sie nach der Unterzeichnung eine Kon- kordanztabelle zur praktischen Anwendung des Abkom- mens vereinbaren werden. Abschließend ist auch darauf hinzuweisen, dass die deutschen und die österreichischen Verfahrensvorschrif- ten anders ausgestaltet sind, sodass es diesbezüglich un- terschiedliche Formulierungen in den jeweiligen Ab- kommen gibt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 71): Können nach dem am 21. September 2011 unterzeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz – inklusive Ergänzungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20597 (A) (C) (D)(B) protokoll – weiterhin Daten über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz durch die deutsche Finanz- verwaltung aus der Schweiz angekauft werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu im Fall eines In- krafttretens des besagten Steuerabkommens mit der Schweiz? Die Bundesregierung hat anlässlich der Unterzeich- nung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens er- klärt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwen- deten Kundendaten bemühen werden. Mit Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Steuer- abkommens können die betroffenen Personen, deren Da- ten auf den erworbenen CDs gespeichert waren, sich auf Art. 17 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Steuerab- kommens berufen. Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten, die vor Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Steu- erabkommens von Beteiligten begangen worden sind, werden grundsätzlich nicht verfolgt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der zuständigen deutschen Behörde zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung für eine Beteili- gung an der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrig- keit vorgelegen haben und die Beteiligten dies wussten oder bei verständiger Würdigung der Sachlage klar da- mit rechnen mussten. Daher stellt sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr die Frage eines Erwerbs von steuererhebli- chen Daten über Kapitalanlagen in der Schweiz. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen stellt sicher, dass nach seinem Inkrafttreten zunächst keine unversteu- erten Vermögenswerte in der Schweiz sind. Kapitaler- träge werden in der Zukunft wie in Deutschland versteu- ert. Sollten unversteuerte Vermögensanlagen nach Inkrafttreten in der Schweiz angelegt werden, so sichert die Kontrollmöglichkeit nach Art. 32 des deutsch- schweizerischen Steuerabkommens, dass auch diese un- versteuerten Vermögensanlagen entdeckt werden kön- nen. Diese Kontrollmöglichkeit schafft ein unkalkulier- bares Entdeckungsrisiko, das dem Entdeckungsrisiko von Datenerwerben gleichkommt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es zu einem ver- mehrten Einsatz von erbschaftsteuerlichen Gestaltungsmodel- len kommt, bei denen die erbschaftsteuerlichen Verscho- nungsregeln genutzt werden, indem liquide Mittel aus dem Privatvermögen in eine neu gegründete Unternehmung trans- feriert werden und durch Ausnutzung von unternehmerischen Verschachtelungen insgesamt dieses originäre Privatvermö- gen infolge der Anwendung von § 13 a des Erbschaftsteuerge- setzes, ErbStG, nicht mehr der Erbschaftsteuer unterliegt, und sieht die Bundesregierung in diesen in der Praxis vermehrt aufkommenden Fällen eine nicht vom Gesetzgeber gewollte Steuervermeidungsstrategie, die dringend unterbunden wer- den muss? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse darüber, dass die geschilderten Gestaltungsmodelle tat- sächlich vermehrt für eine Ausnutzung der Verschonungs- regelungen der §§ 13 a und b Erbschaftsteuergesetz, ErbStG, gewählt werden. Die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer obliegt den Finanzverwaltungen der Länder, denen auch das Aufkommen der Steuer zu- fließt. Die Bundesregierung plant derzeit keine Ände- rungen der Verschonungsregelungen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 73): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Zu- bemessung der sogenannten Unternehmereigenschaft (nach § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) an Forschungsorganisa- tionen im Hinblick auf divergierende öffentliche Äußerungen von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung („Fiskus be- droht Deutschlands Spitzenforschung“, Financial Times Deutschland vom 19. April 2012), und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine Initiative um die Begünstigung der Wissenschaftsorganisationen auch weiter- hin verlässlich zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrichtungen nach den allgemeinen Regelungen des § 2 des Umsatz- steuergesetzes richtet. Diese nationalen Regelungen sind an das Unionsrecht und insbesondere die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gebunden. Forschungseinrichtungen pauschal, das heißt ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall, als Unternehmer zu behandeln, stünde im Wi- derspruch zu diesen unionsrechtlichen Vorgaben. Forschungseinrichtungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig entgelt- liche Lieferungen oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehmerische Bereich umfasst dabei die ge- samte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen ent- faltete Tätigkeit einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbereitungen. Maßgeblich sind die Um- stände des Einzelfalls. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 74): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Presseberichten (vergleiche Financial Times Deutschland vom 19. April 2012, „Fiskus bedroht Deutsch- lands Spitzenforschung“) diverse Grundlagenforschungsein- richtungen mit einer Rückzahlung erstatteter Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich konfrontiert sind, und sieht die Bundesregierung in diesen Fällen Handlungsbedarf, damit Einrichtungen der Grundlagenforschung per se als umsatz- steuerliche Unternehmen mit Berechtigung zum Vorsteuerab- zug gewertet werden können? 20598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung trifft grundsätzlich keine Aussa- gen zu den steuerlichen Verhältnissen einzelner Steuer- pflichtiger. Die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrich- tungen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Diese nationa- len Regelungen sind an das Unionsrecht und insbeson- dere die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gebunden. Forschungseinrichtungen pauschal, das heißt ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzel- fall, als Unternehmer zu behandeln, stünde im Wider- spruch zu diesen unionsrechtlichen Vorgaben. Forschungseinrichtungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig entgelt- liche Lieferungen oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehmerische Bereich umfasst dabei die ge- samte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen ent- faltete Tätigkeit einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbereitungen. Maßgeblich sind die Um- stände des Einzelfalls. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 75): Plant die Bundesregierung nach der Kritik des Bundes- rechnungshofes (in: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Weitere Prüfungsergebnisse, Bundestagsdrucksache 17/9250), wonach in Deutschland ansässige Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge infolge des geltenden Doppelbesteue- rungsabkommens, DBA, nicht besteuert werden, diese Steuer- ausfälle durch Neuverhandlung des DBA zu beseitigen, und mit welchen Staaten bestehen DBA, durch die es zu vergleich- baren Steuerausfällen kommen kann? Für Vergütungen des Bordpersonals von Seeschiffen im internationalen Verkehr enthalten die meisten deut- schen Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, eine dem Art. 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entspre- chende Sonderregelung. Nach dieser steht dem Staat das Besteuerungsrecht zu, in dem sich die Geschäftsleitung des Schifffahrtunternehmens befindet. Abweichend hier- von regelt das deutsch-liberianische DBA vom 25. No- vember 1970 die Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Seeleu- ten nicht gesondert. Diese Einkünfte können daher grundsätzlich in der Republik Liberia besteuert werden, wenn die Tätigkeiten auf hoher See oder im Hoheitsge- biet von Liberia an mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten ausgeführt werden. Liberia besteuert jedoch Arbeitslöhne von Seeleuten nicht. Dadurch werden die Arbeitslöhne in keinem der Vertragsstaaten besteuert. Um insoweit eine Änderung herbeizuführen, ist beab- sichtigt, eine Einigung mit Liberia zu einer Teilrevision des DBA anzustreben. Eine vergleichbare Situation besteht nach hiesigen Er- kenntnissen im Verhältnis zu anderen Staaten nicht. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 76 und 77): Wie wird die Bundesregierung bis zum 28. April 2012 die Aufforderung der Europäischen Kommission, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in Deutschland entsprechend den Vorgaben der europäischen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie einzuschränken, Stellung nehmen, um das bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zu been- den, und inwieweit werden dabei die von allen Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages formulierten Forderungen an die Bundesregierung (siehe Pressemitteilung vom 7. März 2012, verfügbar unter: www. bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/PM_1203071.html) berücksichtigt werden? Weche konkreten Kompensationsleistungen – bezugneh- mend auf eine Pressemeldung der dpa vom 17. April 2012 – schlägt die Bundesregierung vor, um die von ihr offensicht- lich als unabwendbar erachtete Anhebung des Umsatzsteuer- satzes für den Kunsthandel in Deutschland auszugleichen, und inwieweit sind diese Vorschläge mit den davon Betroffe- nen, unter anderem den Vertretern des Kunsthandels und den bildenden Künstlerinnen uns Künstlern sowie den Ländern, abgestimmt, damit sich die wirtschaftliche Situation der Künstlerinnen und Künstler wie auch vieler kleiner Kunst- handlungen und Galerien nicht, wie von diesen befürchtet, verschlechtert? Zu Frage 76: Es wird der Europäischen Kommission voraussicht- lich mitgeteilt werden, dass ein Entwurf zur Beseitigung der Unionsrechtswidrigkeit gegenwärtig noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird und voraussicht- lich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 umge- setzt wird. Das Bundesfinanzministerium wird einen Gesetzes- vorschlag erarbeiten, in dem der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände unter Ausschöpfung der unions- rechtlichen Möglichkeiten beibehalten wird. Zu den von allen Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages formulierten Forderungen an die Bundesregierung möchte ich Ihnen mitteilen: Die Begründung der Europäischen Kommission wurde eingehend geprüft. Die von der Europäischen Kommission getroffene Feststellung ist zutreffend, dass die deutschen Regelungen hinsichtlich des ermäßigten Steuersatzes für den Verkauf, den innergemeinschaft- lichen Erwerb und die Vermietung von Kunstgegenstän- den und Sammlungsstücken gegenüber der Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL, zu weit gefasst sind. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da- rüber vor, dass andere Mitgliedstaaten mit einem ähnli- chen Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen haben. Die für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mehrwert- steuersystemrichtlinie sieht vor, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz neben der Einfuhr nur für Verkäufe von Kunstgegenständen durch ihren Urheber selbst (und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20599 (A) (C) (D)(B) ihre Rechtsnachfolger) sowie auf Gelegenheitsverkäufe Anwendung finden darf. Diese Möglichkeiten des Unionsrechts sollen im Rahmen des zu erarbeitenden Gesetzesvorschlags ausgeschöpft werden. Zu Frage 77: Die Bundesregierung prüft derzeit, mit welchen Maß- nahmen die sich aus der notwendigen Steueränderung ergebenden Mehrbelastungen für den Kunstsektor aus- geglichen werden können. Zum einen soll der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände unter Ausschöpfung der unionsrechtlichen Möglichkeiten beibehalten wer- den. Der Kunstbranche steht zudem die Anwendung der Differenzbesteuerung offen. Daneben werden die fol- genden Maßnahmen diskutiert: Senkung des Abgabesat- zes für die Künstlersozialkasse unter Anhebung des Bundeszuschusses, Anhebung von Ankaufstiteln, Erhö- hung des Etats der Initiative Kultur und Kreativwirt- schaft. Die Bundesregierung hat sich noch nicht ent- schieden, sie steht dabei in engem Kontakt mit der Kunstbranche und den Ländern. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 78): Was ist der Grund dafür, dass das von der Hypo Real Estate Holding auf die FMS Wertmanagement AöR im Okto- ber 2010 übertragene Griechenland-Portfolio zu Werten über Nominalvolumen übertragen wurde (vergleiche Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen „Auswirkungen des grie- chischen Schuldenschnitts auf die Abwicklungsanstalten“ vom 12. April 2012), und wie hoch war der Marktwert dieses Portfolios zum Übertragungszeitpunkt? Die FMS-WM hatte die Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgren- zungsposten sowie schwebende Verträge mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 erworben. Die Buchwerte der ab- gebenden HRE-Gruppe bildeten die Anschaffungskosten der FMS-WM. Grundsätzlich betrug der Übertragungs- wert 100 Prozent des Nominalwerts. Die Wertpapiere – so auch das Griechenlandportfolio – wurden von der HRE- Gruppe in der Regel aber als ein „Asset Swap Paket“, bestehend aus einem Wertpapier und einem zugehörigen Zinssicherungsderivat, übernommen. Die Übertragungssystematik bei den „Asset Swap Pa- keten“ führte dazu, dass die Anleihen (als Teil des Pake- tes) über pari übernommen wurden. Diesen Teilbeträgen über den Nominalwerten standen grundsätzlich in glei- cher Höhe negative Marktwerte der dabei übernomme- nen Derivate gegenüber. Beides beruhte auf einem Rückgang des Zinsniveaus nach Erwerb der Anleihen durch die HRE, aber vor der Übertragung. Der Übertra- gungswert des jeweiligen „Asset Swap Pakets“ betrug damit per Saldo grundsätzlich 100 Prozent bezogen auf das jeweilige Nominal. Die Marktwerte der Wertpapiere des übernommenen Griechenland-Portfolios betrugen zum 1. Oktober 2010 angabegemäß rund 4,0 Milliarden Euro, die verbunde- nen Stillen Lasten lagen bei 4,5 Milliarden Euro. Die Stillen Lasten wurden damals im Buchwert nicht berück- sichtigt, weil man davon ausging, dass es keine Ausfälle auf europäische Staatsanleihen geben würde. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 79): Wie genau, insbesondere mit Bezug auf welche Quelle bzw. statistische Größe zum durchschnittlichen Bruttojahres- gehalt, hat die Bundesregierung errechnet, dass die künftig nach § 41 a der Beschäftigungsverordnung zu erfüllende Min- destgehaltsgrenze den Vorgaben der sogenannten Bluecard- Richtlinie der EU entspricht (vergleiche Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/8682, dessen Begründung zu Nr. 8, Abs. 1 und 2 keine klaren Darlegungen enthält), und warum wurde an einem Prozentsatz der allgemeinen Beitragsbemes- sungsgrenze zur Rentenversicherung statt an das durchschnitt- liche Bruttojahresgehalt angeknüpft, obwohl hierdurch in der Zukunft regelmäßige Gesetzesänderungen erforderlich sein könnten, wenn die Entwicklung der Beitragsbemessungs- grenze hinter der Gehaltsentwicklung zurückbleibt? Die Gehaltsgrenzen im neuen § 41 a der Beschäfti- gungsverordnung orientieren sich an den durchschnittli- chen Bruttolöhnen und -gehältern in den Volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wurde als Anknüpfungsmaßstab ge- wählt, weil sie bereits in § 19 Aufenthaltsgesetz bei der Berechnung der dort vorgesehenen Gehaltsgrenze als Referenzgröße herangezogen wird und dadurch gewähr- leistet wurde, dass innerhalb desselben Gesetzes keine unterschiedlichen Maßstäbe genutzt werden. Ein weiterer Vorteil der Bezugnahme besteht darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich zum Ende des Vorjahres durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit die Vorgabe der Richtlinie erfüllt wird, die Gehalts- schwelle jährlich öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten prozentualen Anteile der Beitragsbe- messungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen dem entsprechenden Wert des 1,5-Fachen bzw. 1,2-Fachen der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrech- nungen. Damit werden die Vorgaben der EU-Richtlinie erfüllt. Für die Entwicklung in den Folgejahren gilt, dass die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt, wie sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Vorjahr im Verhältnis zum Vorvorjahr entwickelt haben (§§ 159 und 160 Nr. 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialge- setzbuch – SGB VI). Durch diesen Anpassungsmecha- nismus ist gewährleistet, dass sich auch die Gehaltsgren- zen der Blauen Karte in den Folgejahren entsprechend 20600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun- gen anpassen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 80 und 81): Was sind die zehn Berufsgruppen mit den meisten Er- werbstätigen mit aufstockenden Leistungen nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II – wenn möglich, nach Anzahl und Anteil aufführen –, und inwiefern werden diese Berufsgruppen von Mindestlohnregelungen erfasst (bitte im entsprechenden Fall die Mindestlohnregelung nennen)? Wie hoch sind in den oben genannten Berufsgruppen je- weils die monatlichen Ausgaben für die aufstockenden Leis- tungen – wenn möglich, bitte insgesamt sowie je Erwerbstäti- gen –, und wie hoch ist in diesen Berufsgruppen jeweils der Anteil der Beschäftigten, die zu Niedriglöhnen arbeiten? Zu Frage 80: Die Antwort nimmt Bezug auf erwerbstätige Arbeits- losengeld-II-Bezieher, also erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Ar- beitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit bezie- hen. Auswertungen zu Berufsgruppen sind nicht für alle, sondern nur für sozialversicherungspflichtig und gering- fügig beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher möglich. Im Juni 2011 waren die meisten sozialversicherungs- pflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in folgenden Berufsgruppen tätig: Reinigungsberufe, Waren- kaufleute, Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe, Bürofach- und -hilfskräfte, Speisenbereiter, Landver- kehrsberufe, Lagerverwalter, Lager- und Transportarbei- ter, übrige Gesundheitsdienstberufe, Gästebetreuer so- wie sozialpflegerische Berufe. Absolute Zahlen und Anteile – auch differenziert nach sozialversicherungs- pflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte – stelle ich Ihnen in einer tabellarischen Übersicht zur Ver- fügung. Hinweisen will ich darauf, dass erwerbstätige Arbeits- losengeld-II-Bezieher sowohl Personen sein können, für die ein Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung oder gegebenenfalls aus einer anderen Teilzeiterwerbs- tätigkeit eher eine Ergänzung der Leistungen der Grund- sicherung ist, als auch Personen, deren Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht um den Lebensun- terhalt zu sichern, sodass es durch die Grundsicherung aufgestockt werden muss. Ursache für ergänzende Grundsicherungsleistungen bei Vollzeitbeschäftigung ist jedoch nicht zwangsläufig ein niedriger Lohn, sondern auch der Haushaltskontext, also der Grundsicherungsbe- darf der gesamten Bedarfsgemeinschaft, kann ursächlich sein. Zur Frage, inwiefern diese Berufsgruppen von Min- destlohnregelungen erfasst werden, kann keine Aussage gemacht werden. Bei Mindestlöhnen nach dem Arbeit- nehmer-Entsendegesetz, AentG, handelt es sich um Branchenmindestlöhne. Sie sind nicht an spezifische Be- rufe geknüpft. Zu Frage 81: Zur Bestimmung der Geldleistungen für erwerbstä- tige Arbeitslosengeld-II-Bezieher für die unterschiedli- chen Beschäftigungsformen (insbesondere für sozialver- sicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) nach Berufsgruppen sind komplexe und aufwendige statisti- sche Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit, BA, notwendig, die aufgrund der Kürze der zur Beantwor- tung verfügbaren Zeit nicht durchgeführt werden konn- ten. Grundlage für die Beantwortung der zweiten Teil- frage ist die Entgeltstatistik der BA. Auswertungen lie- gen derzeit bis 2010 vor. Um den unteren Lohnbereich abzugrenzen, muss zu- nächst definiert werden, wer als geringverdienend zählt. In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als geringverdienend, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversiche- rungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubil- dende) erzielt. Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäf- tigte erfolgt deshalb, weil in der Beschäftigungsstatistik nur Angaben zu Bruttomonatsentgelten und keine Anga- ben zu Stundenlöhnen vorliegen und die Berücksichti- gung von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden zu Verzerrungen führen würde. Für Deutschland berechnet sich so für 2010 eine Schwelle im unteren Lohnbereich von 1 802 Euro im Monat. Bezogen auf die in Beantwortung von Frage 80 ge- nannten zehn Berufsgruppen ist der Anteil der Beschäf- tigten im unteren Lohnbereich an allen Beschäftigten bei Gästebetreuern (68,1 Prozent) und bei Hilfsarbeitern (64,3 Prozent) besonders hoch. Auch hier stelle ich Ih- nen die vollständige Auswertung der Statistik der Bun- desagentur für Arbeit in Form einer tabellarischen Über- sicht zur Verfügung. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 82 und 83): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einfüh- rung eines gesetzlichen Mindestlohns, und bis wann soll es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland geben? Welche Konzepte werden derzeit innerhalb des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales bezüglich der Einfüh- rung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert (Festset- zungsmechanismen, Reichweite, Ausnahmemöglichkeiten, Verbindlichkeit), und wie bewertet die Bundesregierung die Dringlichkeit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20601 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 82: Grundlage des Handelns der Bundesregierung sind die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Zu Frage 83: Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag am 14. No- vember 2011 beschlossen „eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.“ Über die Möglichkeiten einer Umsetzung dieses Be- schlusses wird derzeit innerhalb der Fraktion der CDU/ CSU beraten. Es ist nicht Aufgabe des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales oder der Bundesregierung, innerhalb von Fraktionen des Deutschen Bundestags stattfindende Diskussionen zu kommentieren. 174. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 2Aktuelle Stunde aus der Fragestunde zur Beantwortung der Frage 16 Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400000

Die Sitzung ist eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle
herzlich und rufe gleich den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Demografiestrategie der
Bundesregierung.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Hans-Peter
Friedrich. Bitte schön.

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Das Bundeskabinett hatte heute in
seiner 100. Sitzung in dieser Wahlperiode ein wichtiges
Thema auf der Tagesordnung, nämlich die Demografie-
strategie der Bundesregierung. Wie Sie sich vielleicht er-
innern, haben wir im Oktober im Kabinett den Demogra-
fiebericht, also den Bericht der Bundesregierung über
die aktuelle demografische Lage und zu Prognosen der
demografischen Entwicklung, zur Kenntnis genommen.
Damals hat es nicht überrascht und überrascht auch
heute nicht, dass sich die demografische Entwicklung in
diesem Land dergestalt auswirkt, dass die Bevölkerungs-
zahl sinkt und die Menschen im Durchschnitt älter wer-
den. Es gilt, dieser Tatsache Rechnung zu tragen, statt
wie das Kaninchen vor der Schlange abzuwarten, bis die
Dinge zum Problem werden. Man sollte also die Chan-
cen, die in einer solchen Entwicklung liegen, wahrneh-
men.

Ich glaube, die größte Chance besteht darin, dass man
sich eine Modernisierung von Staat, von Gesellschaft,
von Strukturen, von Arbeitswelt vornimmt. Deshalb hat
die Bundesregierung in Form der vorliegenden Demo-
grafiestrategie ein Rahmenwerk entwickelt, welches den
Titel trägt: „Jedes Alter zählt“. Mit dem Titel wird schon
zum Ausdruck gebracht, was wichtig ist: Wir brauchen
nämlich jeden in dieser Gesellschaft; wir brauchen das

Potenzial eines jeden, um zum Gelingen dieser Gesell-
schaft beizutragen.

Wir haben insgesamt sechs verschiedene Bereiche
identifiziert, die als Rahmen für den Dialog mit Gesell-
schaft, Ländern und Kommunen dienen sollen.

Erstens die Familie. Die Familie ist der Ort des engs-
ten sozialen Miteinanders: Alt und Jung, Kinder, Eltern
und Großeltern.

Zweitens den Bereich der Arbeitswelt. Also: Wie
muss sich die Arbeitswelt verändern, um den Anforde-
rungen, den Wünschen und den Bedürfnissen der Men-
schen Rechnung zu tragen?

Drittens selbstbestimmtes Leben auch im Alter. Ich
glaube, auch das ist ein wichtiges, zentrales Thema.

Viertens die Unterschiede zwischen ländlichen Räu-
men und Metropolen. Hier gibt es völlig unterschiedli-
che und sehr ausgeprägte Problemstellungen: Wie halten
wir auf der einen Seite den ländlichen Raum attraktiv
und lebenswert? Wie können wir auf der anderen Seite
die Vielfalt, die sich in den Metropolen in vielerlei Hin-
sicht abzeichnet, zu einer integrierten Stadtpolitik zu-
sammenfassen?

Fünftens. Wie können wir als älter werdende Gesell-
schaft mit den jungen und dynamischen Volkswirtschaf-
ten dieser Welt auch in Zukunft konkurrieren und wett-
bewerbsfähig bleiben? Hier geht es also um den
ökonomischen Aspekt.

Sechstens die Frage der Handlungsfähigkeit des Staa-
tes, und zwar sowohl in finanzpolitischer Hinsicht als
auch im Hinblick auf die Dienstleistungsfähigkeit und
die moderne Verwaltung des Staates.

Nach Bekanntgabe des Beschlusses im Kabinett ist es
jetzt unser Ziel, das weitere Vorgehen in verschiedenen
Arbeitsgruppen, in denen ein Kovorsitz jeweils einem
Ressortminister zufallen soll, während der andere Ko-
vorsitzende aus einem der gesellschaftlichen Bereiche
kommen soll, mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu
diskutieren. Dies soll gruppen-, aber auch ebenenüber-
greifend geschehen; zugleich sollte aber bei den Ländern





Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich


(A) (C)



(D)(B)


und Kommunen das Bewusstsein vorhanden sein, dass
wir uns nicht in ihre Kompetenzen einmischen wollen,
sondern dass wir gemeinsam mit ihnen eine Politik des
demografischen Wandels aus einem Guss gestalten wol-
len.

So weit, Herr Präsident.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400100

Vielen Dank, Herr Minister. – Die erste Nachfrage

geht an die Kollegin Bätzing-Lichtenthäler.


Sabine Bätzing (SPD):
Rede ID: ID1717400200

Ganz herzlichen Dank, Herr Minister Friedrich. – Sie

haben gerade die Demografiestrategie der Bundesregie-
rung vorgestellt. Aktuell wird noch ein anderes Thema
heiß diskutiert, nämlich das Projekt der Koalition zur
Einführung eines Betreuungsgeldes. Ich würde mich
freuen, wenn Sie kurz skizzieren könnten, wie ein sol-
ches Instrument wie das Betreuungsgeld mit den Zielen
Ihrer Demografiestrategie – bessere Bildungschancen
für Kinder, Integration und Fachkräftesicherung – in
Einklang zu bringen ist.

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Das ist ein wichtiger Aspekt, der insbesondere mit
dem ersten Themenkomplex Familien stärken zusam-
menhängt. Im Rahmen unserer Strategie haben wir als
einen wichtigen Punkt identifiziert, dass sich unsere Fa-
milien mehr Zeitsouveränität für sich und ihre Angehöri-
gen wünschen, um ihren jeweiligen familiären Wün-
schen, Anliegen und Vorhaben gerecht werden zu
können. In diesem Rahmen spielt natürlich die Frage
eine große Rolle, mit welchen zusätzlichen Möglichkei-
ten wir bei der Betreuung und Erziehung von Kindern
Unterstützung gewähren können.

In diesem Kontext geht es auch darum, dass die Zahl
der Kitaplätze weiter ausgebaut wird, um für diejenigen
– es sind immerhin zwischen 35 und 40 Prozent der Be-
völkerung –, die ihr Kind früh in eine Kita geben wollen,
eine entsprechende Möglichkeit zu schaffen. Andere ent-
scheiden sich für Tagesmütter, wiederum andere wollen
ihre Kinder selbst betreuen. Die entsprechende Wahlfrei-
heit sollte durch eine Vielfalt der Möglichkeiten in jeder
Hinsicht unterstützt werden. Ich denke, dass das Betreu-
ungsgeld, das von der Koalition vereinbart wurde und
von der Bundesregierung beschlossen ist, hierzu einen
Beitrag leisten kann.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400300

Frau Gottschalck, bitte.


Ulrike Gottschalck (SPD):
Rede ID: ID1717400400

Sie haben im Bericht dargestellt, wie ungleichmäßig

die demografische Entwicklung in den Regionen und in
den Metropolen verläuft. Fakt ist, dass die Kommunen
hierfür vor Ort einen großen Teil der Verantwortung tra-
gen und entsprechende Maßnahmen umsetzen müssen.
In dem Zusammenhang möchte ich fragen: Gibt es in Ih-
rem neuen Papier konkrete Vorschläge für eine Strategie,

wie Sie die Kommunen stärken und fördern wollen? Das
haben wir in der Beantwortung unserer Großen Anfrage
ein wenig vermisst. Deshalb meine Nachfrage: Wo wol-
len Sie hier Verantwortung übernehmen, und welche
Schwerpunkte wollen Sie setzen?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Was die finanzielle Entlastung der Kommunen an-
geht, hat diese Koalition, glaube ich, bereits Maßstäbe
gesetzt; ich erinnere beispielsweise an die Übernahme
der Kosten für die Grundsicherung. Die finanzielle Ent-
lastung aller Kommunen ist ein wichtiger Aspekt.

Sie haben recht, dass insbesondere die Kommunen in
strukturschwachen Gebieten gefordert sind, die vom de-
mografischen Wandel in besonderer Weise betroffen
sind. Es gibt hier – das haben Sie in Ihrer Frage auch be-
reits zum Ausdruck gebracht – hervorragende Beispiele,
insbesondere von Kommunen in den neuen Ländern, die
zuallererst gefordert waren – manche schon vor 20 Jah-
ren –, weil sie die Hälfte ihrer Bevölkerung in kürzester
Zeit verloren haben. Der Dialog mit den Kommunen ist
also sehr wichtig. Wir wollen deswegen eine Internet-
plattform schaffen, um mit den Ländern – das müssen
wir allerdings mit ihnen noch besprechen – und Kommu-
nen zu einem Dialog zu kommen.

Ein Problem ist – damit wird auch jeder von uns im-
mer wieder in seinem Wahlkreis konfrontiert –, dass es
eigene Programme des Landes, des Bundes und der
Kommunen gibt. Das Programm des Bundes läuft dann
aus; die Anschlussfinanzierung ist nicht gesichert. Die-
ses Durcheinander muss beendet werden. Wir brauchen
für jeden Bereich, für Kommunen oder etwas größere
Regionen, einen Gesamtansatz. Wir wollen versuchen,
einen solchen mit einem Dialog über diese Strategie zu
erreichen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400500

Frau Dittrich, bitte.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717400600

Vielen Dank. – Ich möchte Sie gerne fragen, ob Sie

mit mir übereinstimmen bzw. es ebenso sehen: Laut
Art. 20 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik ein
„sozialer Bundesstaat“. Die Demokratie hat sich im Ver-
lauf der Jahrtausende von der griechischen Antike, als
nur freie, besitzende, reiche Bürger abstimmen durften,
über den Feudalismus bis hin zum jetzigen Parlamenta-
rismus, in dem alle Bürger, nicht nur die Reichen und
Besitzenden bzw. die Unternehmer, abstimmen dürfen,
entwickelt. Im Hinblick auf die Demografie bedeutet
das, dass man davon ausgehen muss, dass die Menschen,
die arbeiten, all diejenigen unterhalten müssen, die noch
nicht arbeiten, also die Kinder, diejenigen, die nicht ar-
beiten können, also die Menschen mit Behinderung, und
diejenigen, die schon älter sind und nicht mehr arbeiten
müssen, ebenso wie die kleine, radikale Minderheit, die
in keiner Gesellschaftsordnung jemals gearbeitet hat,
weil sie es nicht nötig hat. Nach Angaben der gewerk-
schaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung haben wir nun





Heidrun Dittrich


(A) (C)



(D)(B)


eine demografische Situation, in der der Gesamtquotient
der Menschen, die nicht arbeiten bzw. nicht im arbeitsfä-
higen Alter sind und unterhalten werden müssen, gerin-
ger ist als in den 70er-Jahren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400700

Frau Kollegin.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717400800

Wie können Sie angesichts dessen von einer „Vertei-

lungsproblematik“, von einer Spaltung zwischen Alt und
Jung sprechen? Wie kommen Sie auf solch eine Spal-
tung?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Zunächst einmal stimme ich Ihnen voll und ganz zu:
Ich glaube, dass es in der Geschichte auch im internatio-
nalen Vergleich kaum ein Land gibt, das mit einer sol-
chen rechtsstaatlichen Kraft für die Gesamtheit, für die
Summe seiner Bürger sorgt wie dieses Land. An der Ge-
staltung dieses Sozialstaates haben so viele Menschen
mitgewirkt. Sie haben recht: Wir können wirklich stolz
darauf sein und müssen alles daransetzen, dass es auch
in Zukunft unter veränderten Bedingungen so bleibt.

Ein Zustand wird jedoch immer bleiben: Diejenigen,
die arbeiten können, die aktiv sein können, müssen et-
was für die tun, die nicht mehr arbeiten können, die nicht
mehr aktiv sind. Dieser Verteilungszusammenhang wird
immer existieren. Die Aktiven sind also auch für diejeni-
gen da, die nicht mehr aktiv sein können. Im Idealfall
sind nur diejenigen nicht aktiv, die es objektiv nicht kön-
nen, und nicht auch diejenigen, die es nicht wollen.

Notwendig ist, dass wir das Potenzial all derjenigen
nutzen, die schaffen, arbeiten und einen Beitrag leisten
können. So gewinnen wir – jeder von uns – vor dem
Hintergrund der demografischen Entwicklung zusätzli-
che Jahre. Wir haben diese als „gewonnene Jahre“ be-
zeichnet, die man für sich nutzen kann, aber auch für die
Gesellschaft im Ehrenamt einbringen kann. Ich glaube,
wir können auch unter den veränderten Bedingungen das
Potenzial, das überall in der Bevölkerung vorhanden ist,
optimal nutzen, um diese Gesellschaft, dieses Land vo-
ranzubringen und, wie Sie richtig sagen, seine großen
sozialen Errungenschaften zu bewahren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717400900

Kollege Liebing.


Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1717401000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie ha-

ben bei der Darstellung der verschiedenen Handlungsfel-
der unter viertens darauf hingewiesen, wie unterschied-
lich sich die demografische Entwicklung in den
ländlichen und den städtischen Regionen vollzieht: In
den ländlichen Regionen kommt der demografische
Wandel früher an und ist in seinen Wirkungen heftiger;
manche Probleme sind schon heute sehr viel stärker
spürbar. Ich würde gerne von Ihnen wissen, inwieweit
Sie mit dieser Strategie spezielle Lösungsansätze für

diese ländlichen Regionen anbieten, welche speziellen
Themen- und Handlungsfelder Sie dort identifiziert ha-
ben und ob mit dieser Strategie schon bestimmte Maß-
nahmen verbunden sind, die umgesetzt werden sollen.

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Vielen Dank. – Die Antwort auf die Frage: „Wie kön-
nen wir die ländlichen Räume lebenswert halten?“, fällt
ja sehr individuell aus; denn es ist ein Unterschied, ob
eine Kleinstadt im Umfeld von Berlin oder München
liegt oder irgendwo fernab der Metropolen. Insofern hat
man auch in den ländlichen Räumen durchaus unter-
schiedliche Ausgangspunkte und -situationen. Wichtig
ist aber, dass wir insbesondere in vier Bereichen dafür
sorgen, dass der ländliche Raum und die strukturschwä-
cheren Gebiete lebenswert bleiben: im Bereich Bildung,
also beim Zugang zu Bildung, auch zu Weiterbildung für
junge Menschen, für Kinder; im Bereich Infrastruktur,
insbesondere Verkehrsinfrastruktur, Mobilität, aber auch
Internet – ein spezielles Thema, über das man ausführli-
cher sprechen müsste –; im Bereich Gesundheitsversor-
gung – auch das wird ein Schwerpunkt sein, bei dem
sich der Bundesgesundheitsminister in besonderer Weise
einbringt – und schließlich im Bereich Kultur; ich
glaube, das darf man nicht unterschätzen. Wir müssen
dafür sorgen, dass nicht die Situation entsteht, dass es
nur noch in den Großstädten und Metropolen einen Zu-
gang zu Kultur gibt und nicht mehr sozusagen draußen
in den ländlichen Räumen. Vielmehr müssen wir dafür
sorgen, dass auch in den ländlichen Räumen der Zugang
zu Kultur – Erreichbarkeit von Theatern, von Kinos usw. –
gewährleistet ist. Das ist eine große Aufgabe, insbeson-
dere muss man sich hier der Frage stellen: Welche neuen
Mobilitätskonzepte brauchen wir?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717401100

Frau Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie ha-
ben in der Demografiestrategie „Selbstbestimmtes Le-
ben im Alter“ als einen der zentralen Punkte identifi-
ziert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
pflegerische Versorgung Bezug genommen. Es werden
einige wichtige und auch richtige Punkte genannt, bei-
spielsweise die Einführung des neuen Pflegebegriffs
oder auch das Thema Prävention.

Sie haben zu Beginn gesagt: Wir dürfen nicht abwar-
ten, bis die Dinge zum Problem werden. Darum frage ich
Sie: Wenn wir erkannt haben, dass wir die Einführung
eines neuen Pflegebegriffs und auch eine Stärkung der
Prävention gerade im Bereich „Selbstbestimmtes Leben
im Alter“ brauchen, warum wird dann dieses Wissen im
aktuellen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz nicht genutzt?
Warum greift man nicht darauf zurück, indem man sich
mit dem Pflegebegriff oder auch mit dem Thema Prä-
vention befasst? Warum werden jetzt nur Absichtserklä-
rungen formuliert, denen aktuell nichts folgt, obwohl wir
das wissen und auch Sie der Auffassung sind, dass wir
nicht abwarten dürfen, bis die Dinge zum Problem wer-
den?






(A) (C)



(D)(B)


Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass der As-
pekt Pflegebegriff in der aktuellen Diskussion eine wich-
tige Rolle spielt. Ich will mich in die Auseinandersetzun-
gen der Fachpolitiker nicht einmischen, kann aber sagen,
dass wir bei den verschiedenen Veranstaltungen, die wir
im Vorfeld durchgeführt haben, ein Faktum festgestellt
haben, nämlich dass in Deutschland der Zeitraum zwi-
schen dem Auftreten von Pflegebedürftigkeit und dem
Tod relativ lang ist, und zwar viel länger als in anderen
Ländern. Hier kommt der Prävention eine besondere Be-
deutung zu; denn alle Experten sagen uns: Ihr wärt in der
Lage, diesen Zeitraum zu verringern, wenn ihr im Be-
reich Prävention früher und konsequenter ansetzt.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Alter – früher
war es definiert: Jemand ist nicht mehr im Arbeitspro-
zess, jemand kann sich nicht mehr beteiligen und be-
kommt Rente – heute eine völlig neue Dimension hat.
Wir haben aktive Senioren, wir haben Menschen, die
zwar aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden, aber
die noch für viele erfüllte Jahre Kraft haben und die sich
am gesellschaftlichen Geschehen beteiligen können.

Insofern hat auch Alter heute ganz verschiedene Ab-
schnitte. Der Pflegeabschnitt ist sehr wichtig, aber ihm
geht der Abschnitt der Prävention voraus. Hier wollen
wir einen Schwerpunkt setzen. Im Bereich der Pflege ist
es notwendig, dass Aspekte des menschenwürdigen Le-
bens auch in einer solch hilflosen Situation beachtet wer-
den. Als Expertin für den Bereich Pflege werden Sie mit
den Kollegen einen fruchtbaren und sinnvollen Dialog
führen, der im weiteren Fortgang auch in die Strategie
einfließen wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717401200

Kollege Müntefering.


Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID1717401300

Herr Minister, Sie nehmen die Zahlen bis 2030 als

Grundlage für die Strategie. Das ist eine Verniedlichung
und auch ein bisschen eine Irreführung, weil man sehr
genau weiß, dass wir es 2050 bzw. 2060 mit ganz ande-
ren Dimensionen zu tun haben. Die Menschen, die heute
20 Jahre alt sind, werden 2030 38 Jahre alt sein; es lie-
gen dann aber noch 20, 30 Jahre vor ihnen, in denen sie
in aller Massivität mit den Aufgaben konfrontiert sein
werden, die sich aus der zukünftigen Situation ergeben.

Sie sprechen über Metropolen und ländliche Räume,
sagen aber nichts dazu, dass es Städte, auch große
Städte, gibt, die längst ganz konkret erhebliche Probleme
mit dem demografischen Wandel haben. Sie sind mitten
drin. Das Land kann man also nicht in Dörfer und Städte
aufteilen, sondern hier geht es um ganz andere Dimen-
sionen. Sie sagen eigentlich nichts dazu, was getan wer-
den soll, damit die Kommunen in entsprechender Weise
– so unterschiedlich sie betroffen sind – in die Entschei-
dungsprozesse einbezogen werden. Im Gegenteil, Sie
kündigen – sozusagen eine Verkündigung aus dem
Kanzleramt – an: Es wird Gipfel geben.

Wären Sie bereit, im weiteren Verlauf der Debatte die
Zahlen bis 2050/2060 zur Grundlage zu nehmen und da-
für zu sorgen, dass es einen Dreieckstisch gibt, an dem
Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen und mög-
lichst auch vom Parlament sitzen, damit man zu Rege-
lungen kommt, die wirklich zielführend sind?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Herr Müntefering, Sie geben einen wichtigen Hin-
weis. Wir haben uns im Demografiebericht vom Oktober
auch die Zahlen bis 2050 angeschaut. Je nach Szenario,
das man zugrunde legt, kommt man auf bis zu 17 Millio-
nen Menschen weniger in Deutschland. Insofern haben
Sie recht: Man könnte einen längeren Zeitraum nehmen.
Warum haben wir einen kürzeren gewählt? Weil es ohne-
hin sehr schwierig ist, in die Zukunft zu blicken. Je wei-
ter man in die Zukunft geht, umso zahlreicher und nebu-
löser werden die möglichen Szenarien. Deswegen haben
wir gesagt: Wir nehmen einen überschaubaren Zeitraum.
Ich glaube, 20 Jahre sind eine Zeit, an der man sich auch
sehr konkret bei den tagespolitischen Weichenstellungen
orientieren kann.

Sie sagen darüber hinaus etwas ganz Zentrales: Wir
brauchen für das Gelingen der Modernisierung von Staat
und Gesellschaft vor allem diejenigen, die unmittelbar
vor Ort aktiv sind. Das sind die Kommunen. Deswegen
haben wir die Kommunen einbezogen. Dem Bericht
– übrigens auch der Strategie – liegen die Handlungs-
empfehlungen aus den neuen Ländern zugrunde, wo
Bürgermeister schon sehr viele Erfahrungen gesammelt
haben. Wir haben gestern bei der Veranstaltung im
Kanzleramt Landräte und Stadträte aus den Metropolen
eingeladen. Selbstverständlich haben wir vor, einen ganz
engen Dialog mit den Kommunen zu führen. Mit den
Ländern wollen wir über die Einrichtung eines Internet-
portals sprechen, sodass wir unter Nutzung der moder-
nen Kommunikationsmöglichkeiten sehr zügig ins Ge-
spräch kommen können. Wie genau wir das konkret
machen werden – mit Dreiecks-, Vierecks-, Fünfecks-
oder runden Tischen –, können wir uns überlegen. Ich
bin für alle Vorschläge offen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717401400

Frau Rößner.


Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717401500

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, lassen

Sie mich eine kurze Vorbemerkung zur Information des
Bundestages machen. Während wir als Bundestagsabge-
ordnete die Strategie erst heute zu Gesicht bekommen
haben, lag sie einzelnen Medien – wie der Zeit oder der
Welt – schon seit mindestens fünf Tagen vor. Das ver-
wundert schon sehr. Vielleicht können Sie dazu etwas
sagen; denn auch die Studie „Lebenswelten junger Mus-
lime in Deutschland“ wurde der Presse vorab zugespielt,
bevor die Öffentlichkeit und der Bundestag darüber in-
formiert wurden.

Meine Frage bezieht sich auf die Breitbandversor-
gung. Sie geben das Ziel an, bis 2014 in drei Vierteln der





Tabea Rößner


(A) (C)



(D)(B)


Haushalte Breitband mit 50 Megabit zur Verfügung zu
stellen. Ich frage Sie: Mit welchen Mitteln wollen Sie
dieses Ziel in gut eineinhalb Jahren erreichen, da heute
nicht einmal 10 Prozent der Haushalte eine solche Band-
breite nutzen oder nutzen können? Bedarf es nicht erst
einmal einer flächendeckenden Grundversorgung von
richtigem Breitband?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Sie sagen zu Recht, dass diese Strategie schon im
Vorfeld diskutiert wurde. Wir haben an der Erarbeitung
dieser Strategie – das muss man sehen – fast alle Res-
sorts beteiligt. Es gab also eine breite Einbindung, und
da ist es immer möglich, dass Teile der Strategie vorab
bekannt werden.


(Caren Marks [SPD]: Das ist die einzige Strategie an der Strategie!)


Ich glaube aber, dass es unschädlich ist, wenn man da-
rüber redet und diskutiert. Wir wollen ja eine breite De-
batte anstoßen.

Das Gesamtwerk ist heute im Kabinett beschlossen
worden. Es wird Ihnen heute vorgelegt. Ich glaube, das
ist der entscheidende Punkt, auf den es ankommt. Wir
werden sehen, wie wir künftig die Vorschläge, die im
Dialog bzw. in den Gesprächen gemacht werden, einbe-
ziehen. Das ist überhaupt keine Frage. Alles, was Ihrer-
seits, vonseiten des Parlaments und vonseiten der Ge-
sellschaft, an Impulsen kommt, wird aufgenommen. Das
ist ein Prinzip, eine Methode, eine Herangehensweise,
die wir so vereinbart haben.

Wir stehen jetzt ja am Beginn dieses Prozesses. Ich
möchte darauf hinweisen, dass wir am Ende des Strate-
giepapiers unter der Überschrift „Ebenenübergreifender
Dialog“ die Gründung von Arbeitsgruppen angekündigt
haben, bei denen die verschiedenen Ressortchefs Kovor-
sitzende sein sollen. Wenn Sie sich das anschauen, er-
kennen Sie, dass die Möglichkeit besteht, sich an der ei-
nen oder anderen Stelle einzubringen. Ich glaube, das ist
insbesondere für das Parlament ein wichtiger Punkt, weil
jeder von uns in seinem Wahlkreis gefordert wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717401600

Mit Blick auf die nach wie vor beachtliche Anzahl

von Wortmeldungen möchte ich noch einmal darum bit-
ten, die vorgesehene Redezeit von einer Minute mög-
lichst einzuhalten.

Nächste Frage von Frau Crone. Bitte.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1717401700

Danke sehr, Herr Präsident. – Herr Minister, im Zu-

sammenhang mit dem demografischen Wandel sprechen
wir immer vom Fachkräftemangel. Zwei Berufsgruppen
sind davon schon jetzt besonders betroffen: die Pflege-
rinnen und die Erzieherinnen. Die Arbeitsbedingungen
und die Ausbildung in diesen Bereichen müssen ganz
schnell und ganz massiv verbessert werden. Ich frage
Sie: Muss Ihre Strategie in Anbetracht dieser Herausfor-
derung – ich denke vor allem an den erforderlichen Aus-

bau im Bereich der Kinderbetreuung – nicht bereits
heute um dieses Thema ergänzt und entsprechend kon-
kretisiert werden?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Sie haben absolut recht. Das Thema Zuwanderung ist
ein zentrales Thema, auch in der aktuellen tagespoliti-
schen Auseinandersetzung.


(Petra Crone [SPD]: Zuwanderung?)


– Ich dachte, Sie meinten die Zuwanderung von Pflege-
kräften.


(Petra Crone [SPD]: Ausbildung!)


– Entschuldigung. Das habe ich missverstanden. Die
Ausbildung von Pflegekräften ist ein zentrales Thema.
Beim Thema Pflegekräfte dachte ich an die Diskussion
über die Pflegekräfte, die aus anderen Ländern zu uns
kommen, die heute oder gestern geführt wurde. Ich bitte
um Verzeihung.

Die Ausbildung von Pflegekräften ist ein wichtiges
Thema. Es ist auch dafür zu sorgen, dass in den Kitas
bzw. Kindergärten ausreichend Erzieherinnen vorhanden
sind. Das werden zentrale Themen sein, über die wir mit
Frau von der Leyen und Frau Schröder, aber auch mit
der Wissenschaftsministerin sprechen werden. Die Wis-
senschaftsministerin hat ja angekündigt, das ganze
nächste Jahr unter die Überschrift „Forschung und De-
mografie“ zu stellen. Ich glaube, es wird möglich sein,
dass Familien-, Frauen- und Jugendministerium, Ar-
beitsministerium und Forschungsministerium gemein-
sam einen Ansatz finden, wie wir qualitativ hochwertig
ausgebildete Erzieherinnen und Pflegekräfte zur Verfü-
gung stellen können; denn – damit haben Sie völlig recht –
das sind wir den Menschen schuldig, auch unseren Kin-
dern.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717401800

Herr Körber.


Sebastian Körber (FDP):
Rede ID: ID1717401900

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister,

Sie haben viel Richtiges zu den Punkten ausgeführt, die
große Konsequenzen für den ländlichen Raum haben
werden: Zugang zu Bildung und Mobilität. Vielleicht
können Sie noch etwas dazu ausführen, was konkret im
Bereich des Wohnens, des Städtebaus gemacht wird.
Wenn ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause
wohnen können, was oftmals ihr Wunsch ist, ist das ja
auch günstiger. Bundesminister Bahr hat das Modell der
Pflege-WG vorgestellt. Vielleicht können Sie dazu etwas
ausführen.

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Sie haben einen wichtigen Hinweis gegeben. Das Mo-
dell der Pflege-WG und unsere Überlegungen zum
Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ ma-
chen deutlich, dass wir uns hier stark engagieren und uns
der Frage stellen, wie wir dafür sorgen können, dass





Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich


(A) (C)



(D)(B)


Menschen in ihrem häuslichen Umfeld Pflege erfahren.
Es geht hier um zentrale Fragen, die jetzt beantwortet
werden müssen.

Der Bauminister hat in verschiedenen Zusammenhän-
gen darauf hingewiesen, dass eine große Offensive auf
den behindertengerechten und altersgerechten Aus- und
Umbau von Wohnungen zielt, sodass man sich in diesen
Wohnungen auch mit Rollstühlen und Gehhilfen fortbe-
wegen kann.

Das alles sind wichtige Bestandteile der Strategie.
Diese müssen jetzt, wie gesagt, von den Fachpolitikern
vorangetrieben werden, wobei natürlich eine enge Ver-
zahnung mit den Sozialministerien der Länder notwen-
dig ist. Man muss ja sehen, dass wir vonseiten der Bun-
desregierung in vielen Bereichen zwar den Rahmen
vorgeben und Impulse setzen können, dass vieles aber
durch die Länder, insbesondere durch die Sozialministe-
rien, ausgeführt bzw. gesetzlich umgesetzt werden muss.
Jetzt kommt es darauf an, dass wir all die Ansätze, die
schon existieren, zusammenführen und bündeln, um
dann gemeinsame Lösungen zu präsentieren.

Ich weiß nicht, wie ich jetzt noch am besten den Bo-
gen zum Breitbandausbau schlagen kann; auch danach
haben Sie ja gefragt. Der Breitbandausbau ist ein wichti-
ges Thema, über das wir natürlich auch mit den Ländern
sprechen müssen; denn Breitbandstrategie und -ausbau
sind nicht nur Bundesangelegenheit, sondern auch An-
gelegenheit der Länder und der Kommunen. Über eines
sind wir uns, glaube ich, alle im Klaren: Genauso wich-
tig, wie es ist, weit abgelegene Dörfer mit Strom und
Wasser zu versorgen und Straßen dorthin zu bauen, ist
es, diese Dörfer mit Internetanschlüssen und Breitband
zu versorgen. Hierzu ist eine große Kraftanstrengung er-
forderlich.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402000

Frau Klamt, bitte.


Ewa Klamt (CDU):
Rede ID: ID1717402100

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie ha-

ben ausgeführt, dass eines der strategischen Handlungs-
felder die Sicherung der Grundlagen für nachhaltiges
Wachstum und für Wohlstand ist. Dazu gehört natürlich,
die Bildungspotenziale in unserem Land zu sichern. Wir
machen derzeit bereits viel, um in den Bereichen Aus-
und Weiterbildung sowie Qualifizierung vorwärtszu-
kommen. Ich glaube, das müssen wir uns immer wieder
auf die Fahne schreiben.

Wir sind heute eines der wirtschaftlich erfolgreichsten
Länder dieser Welt, gleichzeitig schrumpft unsere Be-
völkerung, wir haben weniger junge Menschen. Daher
stellt sich trotz der gerade genannten Maßnahmen die
Frage: Wie decken wir unseren Bedarf an Fachkräften
ab? Werden wir dies aus eigener Kraft schaffen, oder
müssen wir uns ein Stück weit in Richtung Zuwande-
rung und einer Willkommenskultur öffnen?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Ich glaube, man muss hier eine bestimmte Reihen-
folge einhalten:

Erstens muss man alle Potenziale, die man im eigenen
Land hat, nutzen und ausschöpfen. Das tun wir – Sie ha-
ben es angesprochen – über Bildungsstrategien und Aus-
bildungsallianzen vor Ort. Wir müssen auch älteren
Menschen bei der Weiterbildung, bei der Fortbildung,
bei der Umschulung, bei der Entwicklung ihrer Fähig-
keiten helfen, damit sie sich einbringen und ihre Fähig-
keiten und Potenziale entwickeln können. Wir müssen
also erstens die eigenen Potenziale nutzen.

Zweitens weise ich in diesem Zusammenhang auf den
europäischen Aspekt hin. Die Jugendarbeitslosigkeit
liegt in Spanien bei etwa 46 Prozent und in Italien bei
etwa 32 Prozent. Wir haben einen gemeinsamen Wäh-
rungsraum und müssen begreifen, dass jeder arbeitslose
Jugendliche, zum Beispiel in Italien, in Spanien oder in
Portugal, eine Belastung für unsere gemeinsame Wäh-
rung darstellt. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir
europäisch denken und auch das Potenzial nutzen, das in
Europa zur Verfügung steht. Wir müssen sehr eng mit
den anderen europäischen Ländern zusammenarbeiten.
Soweit ich weiß, hat die Bundesagentur für Arbeit be-
reits eine Offensive gestartet, um beispielsweise junge
Leute aus Spanien hierher zu bringen.

Drittens muss man sich natürlich auch im Rest der
Welt umschauen. Was brauchen wir? Welche Fachkräfte
brauchen wir? Wer möchte mit uns zusammen in un-
serem Land die Gesellschaft und die Zukunft gestalten?
Es ist wichtig, dieses Thema in dieser Reihenfolge
– Deutschland, Europa, Welt – zu betrachten.

Ich kann Ihnen die freudige Botschaft überbringen,
dass Sie daran mitwirken können. Am Freitag ab 9 Uhr
wird dieses Hohe Haus über die Umsetzung der Blue-
card-Richtlinie der Europäischen Union beraten, durch
die die Möglichkeiten von Fachkräften, nach Deutsch-
land zu kommen, erweitert werden. Ich hoffe, dass der
Deutsche Bundestag die Umsetzung der Bluecard-Richt-
linie am Freitag in zweiter und dritter Lesung verab-
schieden wird. Insofern, glaube ich, sind wir auch in die-
ser Frage auf einem richtigen Weg.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402200

Dass die Bundesregierung jetzt aktiv für die Teil-

nahme an Plenarsitzungen wirbt, nehme ich mit beson-
derer Freude zur Kenntnis.


(Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister: Ich dachte, das sei Ihnen recht!)


– Absolut. Eben darum habe ich darauf hingewiesen. –
Jenseits unserer üblichen 30-Minuten-Regelung liegen
mir jetzt noch fünf Wortmeldungen vor. Ich schlage vor,
dass wir diese noch aufrufen, dass ich damit aber auch
die Liste der Nachfragen abschließe. Ich habe mir no-
tiert: Frau Bätzing, Frau Dittrich, Franz Müntefering,
Frau Scharfenberg und Frau Crone. Können wir so ver-
fahren? – Sie wollten auch gerne noch einmal nachfra-
gen?





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)



(Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hatte mich auch gemeldet! Sie hatten mir sogar zugenickt! – Heiterkeit)


– Ich nicke manchmal, ohne dass daraus Rechtsansprü-
che hergeleitet werden können. – Ich unterstelle, dass
allgemeines Einvernehmen besteht, dass ich auch Sie
noch einmal aufrufe. Aber wir sollten uns jetzt bemühen,
es so kurz und knapp wie eben möglich zu halten. – Frau
Bätzing.


Sabine Bätzing (SPD):
Rede ID: ID1717402300

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Friedrich,

ich bin über Ihre Antwort von eben etwas verwundert.
Sie haben gesagt, dass das Programm „Altersgerecht
umbauen“ extrem wichtig ist und dass Sie es sehr bemer-
kenswert finden. Das finden auch wir. Umso mehr ver-
wundert es, dass Sie die finanziellen Mittel für das Pro-
gramm gekürzt haben; das nur als Vorbemerkung.

Ich möchte eine Frage stellen, die sich auf das Thema
Altersarmut bezieht. Ihre Kabinettskollegin Frau von der
Leyen hat immer wieder vor der drohenden Altersarmut
gewarnt. Wir wissen, dass gute Löhne für gute Renten
sorgen. Ich frage Sie: Welche Zielsetzungen verfolgen
Sie mit Ihrem Konzept bzw. Ihrer Strategie in Bezug auf
den Zusammenhang zwischen guter Arbeit, guten Löh-
nen und guter Rente? Oder spielt dieses Thema vielleicht
gar keine Rolle?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Schon allein die Tatsache, dass wir die Wettbewerbs-
fähigkeit und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft the-
matisieren – es geht nämlich darum, Arbeitsplätze zu
schaffen; es gab in diesem Land übrigens noch nie so
viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver-
hältnisse wie derzeit –, zeigt, wie wichtig uns dieses
Thema ist. Jeder Einzelne soll die Möglichkeit haben,
sich weiterzuqualifizieren, sich weiterzubilden und vo-
ranzukommen.

Sie haben das Thema Rente angesprochen. Ich
glaube, dies ist einer der Schwerpunkte, über den wir zu
reden haben. Es geht um einen veränderten Zugang zu
den Fragen: Wie geht man in Rente? Gibt es Übergangs-
formen? Gibt es eine echte Altersteilzeit, die anders or-
ganisiert ist als das, was wir in diesem Bereich einmal
hatten? Ist beispielsweise eine Kombination aus Rente
und Teilzeitarbeit bzw. eine Zuschussrente möglich? Ich
glaube, dies ist ein wichtiger Punkt. Der entscheidende
Leitsatz lautet: Wir wollen denjenigen, die gearbeitet ha-
ben, und denjenigen, die Vorsorge getroffen haben, ge-
recht werden, indem wir dafür sorgen, dass sie im Alter
eine auskömmliche Rente erhalten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402400

Frau Dittrich.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717402500

Herr Minister, ich möchte Sie fragen: Warum wird die

Beschäftigung älterer Menschen, auch über das Ren-
tenalter hinaus, von der Bundesregierung so sehr befür-

wortet – Sie sagten, dass wir jeden brauchen und alle
Potenziale ausschöpfen müssen, auch die von Frauen
und Alleinerziehenden –, obwohl es bei uns immer noch
Erwerbslose gibt und sogar Erwerbslose aus Spanien
nach Deutschland einwandern dürfen? Das hat nämlich
zur Folge, dass bei uns in Deutschland Auszubildende
nicht übernommen werden. Denken Sie auch an die
Frauen, die bei Schlecker gearbeitet haben und nun, mit
über 55 Jahren, keinen anderen Arbeitsplatz mehr fin-
den, vielleicht auch deshalb, weil sie zu Hause jemanden
pflegen. Was bedeutet es für Sie, dass hauptsächlich Äl-
tere weiterarbeiten sollen, wie es Ihr Vorschlag der
Kombirente vorsieht? Wollen Sie für die armen Men-
schen ein Modell schaffen, das sicherstellt, dass sie le-
benslang weiterarbeiten können, solange sie es können?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Wir wollen jedem, der arbeiten will und kann, die
Möglichkeit eröffnen, dies zu tun; darum geht es. Wir
wollen jedem in diesem Land, der arbeits- und ausbil-
dungswillig ist, die Chance eröffnen, einen Ausbildungs-
platz zu finden bzw. zu arbeiten. Deutschland soll ein
Land der Chancen sein. Wir als christlich-liberale Regie-
rung gehen von einem mündigen, selbstständigen Men-
schen aus, der bemüht ist, sich zu entfalten und sich sei-
nen Möglichkeiten entsprechend einzubringen. Ich
glaube, wenn wir von diesem Menschenbild ausgehen,
wird es gelingen, dieser Gesellschaft eine gute Zukunft
zu ermöglichen.


(Manuel Höferlin [FDP]: Gute Antwort! – Hans-Michael Goldmann [FDP]: Ja! Eine sehr gute Antwort!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402600

Kollege Müntefering.


Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID1717402700

Ich komme auf die Zahlenbasis der Strategie, die Sie

uns vorgelegt haben, zurück. Als Grundlage nehmen Sie
die Zahlen bis 2030. Das Statistische Bundesamt und
viele Wissenschaftler verfügen über entsprechende Er-
kenntnisse bis zum Jahr 2050 oder 2060; das wissen
auch Sie. Meine Frage: Wären Sie bereit, an dieser Stelle
nachzuarbeiten und dem Deutschen Bundestag in abseh-
barer Zeit sozusagen den Teil zwei Ihrer Strategie vorzu-
legen, damit wir sehen können, welche Konsequenzen
sich ergeben, wenn man über das Jahr 2030 hinaus-
blickt? Oder würden Sie uns raten, Ihnen eine Kleine
Anfrage zukommen zu lassen, die Sie uns dann in den
nächsten 14 Tagen oder drei Wochen beantworten?


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Sie haben recht, dass wir über den Tag hinausdenken
müssen. Da Sie offensichtlich davon ausgehen, dass wir
noch sehr lange regieren,


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Ein paar Wochen!)






Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich


(A) (C)



(D)(B)


kann ich Ihnen zusagen: Sie werden auch für die Zeit
von 2030 bis 2060 rechtzeitig eine entsprechende Strate-
gie von mir vorgelegt bekommen.


(Hans-Michael Goldmann [FDP]: Das wird knapp für Sie, Herr Kollege!)


Spaß beiseite: Selbstverständlich werden wir uns auch
mit der Frage auseinandersetzen, wie es jenseits des
Zeitraums, für den wir nun konkrete Weichenstellungen
vornehmen müssen, weitergehen kann. Man muss aber
natürlich sehen, dass die Stellschrauben und die Rah-
menbedingungen so vielfältig sind, dass Sie, je weiter
Sie in die Zukunft blicken, natürlich immer mehr ver-
schiedene Szenarien betrachten müssen, ohne zu wissen,
was davon im Einzelnen zutrifft. Ich kann Ihnen aber
versprechen, dass wir auch im Rahmen der Diskussion
um die Strategie immer noch – auch zeitlich – über den
Horizont hinausdenken.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402800

Frau Scharfenberg.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte gerne noch
einmal auf die Fachkräfte zurückkommen. Mir geht es
um die Fachkräfte im Bereich der Pflege.

In der Demografiestrategie heißt es, die Bundesregie-
rung werde die Fachkräftebasis in der Pflege sichern und
zukunftsweisende Angebotsstrukturen für Betreuung
und Pflege unterstützen. Ich frage Sie jetzt ganz konkret:
Halten Sie es für den richtigen Weg, dass Sie mit dem
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz das Risiko der Lohn-
drückerei für die Pflegekräfte in Kauf nehmen, nämlich
dadurch, dass Sie die Bindung einer Zulassung von Pfle-
geeinrichtungen an die ortsübliche Vergütung kippen
und die Vergütung auf das Niveau des Pflegemindest-
lohns absenken wollen?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Wichtig ist natürlich die Erkenntnis: Wir bekommen
in allen Bereichen nur dann gute Leute, wenn wir ihnen
auch anständiges Geld bezahlen. Das ist überhaupt keine
Frage. Umgekehrt verlangen wir natürlich auch eine or-
dentliche Qualifikation und Ausbildung.

Ich kann diese spezielle Frage aus dem Pflegebereich,
die Sie vielleicht auch einmal mit der zuständigen Minis-
terin besprechen sollten, jetzt nicht beantworten, aber ich
kann Ihnen sagen: Ja, es ist unser Ziel, die Fachkräfte-
basis in der Pflege zu sichern, und zwar auch dadurch,
dass wir den Pflegeberuf für diejenigen, die in diesem
Bereich arbeiten wollen, in der Zukunft attraktiv und lu-
krativ halten. Ich glaube, dass wir auch mit unserem
Bundesfreiwilligendienst einen Zugang junger Men-
schen – zunächst auf freiwilliger Basis – zum gesamten
Bereich der sozialen Dienstleistungen ermöglichen. Von
daher erwarte ich mir sehr viele Impulse für den gesam-
ten Sozialbereich, vor allem aber für den Bereich der
Pflege.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717402900

Frau Crone.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1717403000

Herr Minister, ich freue mich natürlich, dass Sie

schon so emanzipiert sind, dass Sie den Gesundheits-
minister als Ministerin bezeichnen. Das finde ich wun-
derbar.

Deswegen möchte ich auch eine Frage stellen. Ich
vermisse in Ihrer Strategie die Zielsetzung „Förderung
einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und
Erwerbsarbeit“. Welchen Stellenwert räumen Sie einer
umfassenden Gleichstellung von Frauen und Männern
ein? Das bezieht sich auch ein bisschen auf Ihre Aus-
sage. Meinen Sie nicht, dass Ihr Konzept auch in diesem
Punkt unbedingt angepasst werden müsste?

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Wir räumen dieser Frage einen so hohen Stellenwert
ein und dies ist für uns so selbstverständlich, dass wir
das nicht extra erwähnen mussten. Das liegt sozusagen
allem zugrunde, was wir aufgeschrieben haben.


(Zuruf von der FDP: Eine gute kurze Antwort!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717403100

Frau Rößner.


Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717403200

Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich doch noch zu

Wort kommen darf.

Herr Minister, ich möchte noch einmal kurz auf die
Situation der Kommunen eingehen. Sie beschreiben in
der Strategie ja immer wieder die Aufgaben der Kom-
munen. Eine richtige Lösung dafür, wie die Kommunen
gestärkt werden können, finde ich in dieser Strategie
aber nicht.

Sie weisen auf Modellprogramme hin, die Sie weiter
fördern wollen, wie beispielsweise das Modellvorhaben
„LandZukunft“ und auch das Städtebauförderprogramm
„Kleine Städte und Gemeinden“. Daneben betonen Sie
die Programme „Die soziale Stadt“ und „Altersgerecht
umbauen“. Ich frage mich natürlich – das wurde hier
auch schon angemerkt –: Heißt das, dass Sie diese Pro-
gramme weiter unterstützen, dass Sie also „Altersge-
recht umbauen“ wieder neu auflegen und die Kürzungen
beim Programm „Die soziale Stadt“ zurücknehmen? In
Ihrer Demografiestrategie werden diese ja als besonders
familien- und altersgerechte Infrastrukturen mit genera-
tionenübergreifenden Angeboten ausdrücklich betont
und hervorgehoben.

Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des In-
nern:

Das ist völlig richtig. Ich glaube, die Mehrgeneratio-
nenhäuser sind sehr erfolgreich. Ebenfalls sehr erfolg-
reich ist das Programm „Die soziale Stadt“. Jeder, der
entsprechende Fälle kennt, weiß das, wobei die Baupoli-





Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich


(A) (C)



(D)(B)


tiker immer aufbegehrt und gesagt haben: Das gehört ei-
gentlich in den Sozialhaushalt und nicht in den Bauhaus-
halt.


(Elke Ferner [SPD]: Ihre Baupolitiker, nicht unsere!)


Das ist eine Frage der Ordnung. Aber ich glaube, wir
sind uns einig, dass das ein guter Ansatz ist. Das Pro-
gramm „Soziale Stadt“ ist im Zusammenhang mit den
Stadtquartieren, die sich in den Großstädten ganz unter-
schiedlich entwickeln – auch innerhalb der Großstädte
gibt es Wanderungsbewegungen –, ein wichtiges Thema.

Sie haben richtig darauf hingewiesen: Stadtumbau
Ost und Stadtumbau West sind zwei wichtige Pro-
gramme, die auch in der Zukunft fortgeführt werden
müssen. Überall da im Lande, wo diese Programme um-
gesetzt worden sind, kann man sehen, wie segensreich
das Geld verwendet worden ist und was man damit wirk-
lich erreicht hat. Nehmen Sie das als ein Bekenntnis zu
erfolgreichen Programmen, die wir umgesetzt haben.

Glauben Sie mir, dass wir uns nach Kräften bemühen,
aber dies immer im Rahmen der finanziellen Möglich-
keiten; denn eines haben wir nicht: Wir haben noch kei-
nen Dukatenesel. Auch bei dieser Strategie wissen wir
noch nicht, wie weit wir mit unseren Mitteln kommen;
wir müssen immer mit dem Geld, das wir haben, zu-
rechtkommen. Aber glauben Sie mir, dass wir alles tun
werden, um die erfolgreichen Programme, die Sie aufge-
zählt haben, finanziell weiter auszustatten. Ich glaube,
dass wir in den Kommunen, die im Umgang mit Mitteln
mehr Selbstbestimmungsrecht haben müssen, wichtige
Partner und Unterstützer haben werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717403300

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir schließen damit

diesen Themenbereich ab.

Gibt es Fragen zu anderen Themen der heutigen Ka-
binettssitzung? – Das ist nicht der Fall. Hat jemand sons-
tige Fragen an die Bundesregierung?


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Heute nicht!)


– „Heute nicht“, sagt Frau Enkelmann. – Dann schließen
wir damit die Befragung der Bundesregierung ab.

Ich rufe unseren Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde
– Drucksache 17/9351 –

Wir rufen die einzelnen zur mündlichen Beantwor-
tung eingereichten Fragen in der Reihenfolge der Res-
sorts auf, die Ihnen vorliegt.

Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich der Bundes-
ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz auf. Der Kollege Parlamentarischer Staatsse-
kretär Peter Bleser steht zur Verfügung.

Ich rufe zunächst die Frage 1 der Kollegin Cornelia
Behm auf:

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestandsentwick-
lung beim Aal nach Inkrafttreten der Aalbewirtschaftungs-
pläne, und welche über die bisherigen hinausgehenden Maß-
nahmen planen die Bundesregierung und, nach Kenntnis der
Bundesregierung, die EU-Kommission – zum Beispiel Ex-
portstopp für Glasaale, Verbot des Glasaalverzehrs, techni-
sche Vorgaben zur Senkung der Mortalität beim Glasaalfang,
Besatz nur in Gewässer, in denen ein ausreichender Fischab-
stieg möglich ist, höhere Mindestfanggröße, Fangverbot,
technische Vorgaben zur Senkung der Mortalität an den Was-
serkraftwerken)?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717403400


Danke, Herr Präsident. – Liebe Frau Kollegin, in der
Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 1100/
2007 des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung
des Bestands des Europäischen Aals ist vorgesehen, dass
die Mitgliedstaaten bis 30. Juni 2012 Bericht über die
von ihnen getroffenen Maßnahmen erstatten.

Die Berichte behandeln die Überwachung, die Wirk-
samkeit und die Ergebnisse der Aalmanagementmaßnah-
men in den Mitgliedstaaten. Die Berichte enthalten die
bestmöglichen Schätzungen der Biomasse der zum Lai-
chen ins Meer abgewanderten Blankaale für den betref-
fenden Mitgliedstaat oder den Anteil der Biomasse der
Blankaale, die das Gebiet dieses Mitgliedstaates see-
wärts zum Laichen verlassen, im Verhältnis zur Abwan-
derungsrate des jährlichen Fischereiaufwandes für Aale,
der außerfischereilichen Mortalitätsfaktoren und der
Fangmengen an Aal von weniger als 12 Zentimetern in
ihrer prozentualen Aufschlüsselung nach Verwendungs-
zwecken.

Der Bericht der Bundesregierung an die Europäische
Kommission wird derzeit erarbeitet. Erst nach Vorliegen
der Berichte der Mitgliedstaaten am 30. Juni dieses Jah-
res kann eine Bewertung der Bestandsentwicklung des
Europäischen Aals vor dem Hintergrund der Aalbewirt-
schaftungspläne erfolgen. Ebenfalls danach können wei-
tere, über die bisherigen Maßnahmen hinausgehende
Schritte diskutiert werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717403500

Zusatzfrage.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717403600

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für diese doch sehr

wenig inhaltsreiche Antwort.


(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Was haben Sie auf Ihre Frage sonst erwartet?)


Sie sagen, die Antwort bzw. der deutsche Bericht an die
EU wird gerade erarbeitet. Ich kann mir nicht vorstellen,
dass Sie über die Situation des Europäischen Aals, zu-
mindest was Deutschland betrifft, keine Aussagen ma-
chen können; denn bereits im Februar 2010, als ich da-
nach fragte, also vor reichlich zwei Jahren, wurde die
Situation des Aals durch die Bundesregierung – das
sagte damals die Staatssekretärin Klöckner – als schwie-
rig eingeschätzt. Ich möchte gerne wissen: Wann wird
der Evaluationsbericht der EU vorliegen?






(A) (C)



(D)(B)


Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717403700


Sehr verehrte Frau Kollegin, ich habe Ihnen schon in
meiner Antwort berichtet, dass dies im Juni dieses Jahres
der Fall sein soll.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717403800

Sie haben gesagt: Deutschland bzw. die Mitgliedstaa-

ten müssen bis zum 30. Juni liefern. – Wir wissen aber
noch nicht, wann die EU den Bericht vorlegt. Danach
habe ich eben gefragt.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717403900


Danach wird die Europäische Union natürlich die Be-
richte auswerten und einen Bericht verfassen. Welchen
Zeitraum dies in Anspruch nimmt, kann ich Ihnen nicht
voraussagen.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717404000

Dann würde ich gerne eine zweite Frage anschließen.

Sie sind dabei, den Bericht zu erstellen, und wissen um
die schwierige Situation des Europäischen Aals, jeden-
falls auf Deutschland bezogen. Ich frage Sie: Halten Sie
es aufgrund der schlechten Bestandsentwicklung, die
seit Jahren besorgniserregend ist, für sinnvoll, dass nach
wie vor Glasaale gefangen und exportiert werden, auch
in Länder und Gebiete, wo sie nicht zur Reproduktion
eingesetzt werden können, weil zum Beispiel keine Ab-
wanderungsmöglichkeiten vorhanden sind, und meinen
Sie nicht, dass man aus dem gleichen Grund, aus dem
man nicht dorthin exportieren sollte, auch den Verzehr
von Glasaal unterbinden sollte? Ich halte das für eine
dringend notwendige Maßnahme. Ich frage Sie: Warum
macht die Bundesregierung da noch nichts? Auf wen
muss man an dieser Stelle noch Rücksicht nehmen?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404100


Sehr verehrte Frau Kollegin, Sie werden verstehen,
dass die Bundesregierung erst dann Entscheidungen
trifft, wenn die entsprechenden Berichte vorliegen und
damit eine fundierte Bewertungsmöglichkeit besteht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717404200

Ich rufe die Frage 2 des Kollegen Ostendorff auf:

Wann wird die Bundesregierung ihren Entwurf für das
Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes,
das unter anderem Maßnahmen zur Begrenzung des Antibioti-
kaeinsatzes in der Tierhaltung enthalten soll, im Kabinett be-
handeln bzw. in den Deutschen Bundestag einbringen, und
warum hat die Bundesregierung die Initiative noch nicht ein-
gebracht, obwohl bei der Präsentation des Entwurfs am
10. Januar 2012 angekündigt wurde, dass dies in einem Zeit-
raum von vier bis sechs Wochen passieren solle?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404300


Danke, Herr Präsident. – Verehrter Herr Kollege
Ostendorff, die Bundesregierung befindet sich derzeit im
Abstimmungsprozess zur Kabinettsvorlage des Entwur-
fes eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arz-
neimittelgesetzes. Nach Abschluss der Vorbereitungen
wird der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen. Die Ein-
bringung in den Bundestag und die weitere Zeitplanung
hängen vom Zeitpunkt der Beschlussfassung der Bun-
desregierung ab.

Bei diesem Abstimmungsprozess sind auch die rele-
vanten Beschlüsse der Amtschefskonferenz am 19. Ja-
nuar dieses Jahres sowie der zu erwartende Beschluss
der Amtschefs- und Agrarministerkonferenz vom 25. bis
27. April, also in dieser Woche, zu berücksichtigen.
Diese Beschlüsse haben Auswirkungen auf den Entwurf
eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arznei-
mittelgesetzes.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717404400

Bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Schönen Dank, Herr Staatssekretär, für die nichtssa-
gende Antwort.


(Heiterkeit bei der SPD)


Die Bundesregierung hat am 10. Januar dieses Jahres
verlauten lassen, dass es vier bis sechs Wochen dauern
werde, diese Dinge einzubringen. Jetzt sind wir weit im
April. Ich denke, vier bis sechs Wochen sind vorbei. Sie
haben schon Anfang April auf unsere damalige Anfrage
sehr nichtssagend geantwortet.

Können Sie das, was zumindest kolportiert wird, be-
stätigen, nämlich dass die Bundesregierung die vier bis
sechs Wochen nach dem 10. Januar nicht vor der Som-
merpause auszuschöpfen gedenkt, sondern das Ende der
Sechswochenfrist erst nach der Sommerpause erreicht
sieht?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404500


Sehr verehrter Herr Kollege, die Bewertung von Aus-
sagen steht Ihnen natürlich frei. Ob es eine Frage ist,
mag jemand anderes bewerten. Sie werden aber verste-
hen, dass es gerade bei diesem Problem darauf an-
kommt, betriebsbezogene Antibiotikaminimierungsstra-
tegien zu verfassen. Hierzu bedarf es einer intensiven
Diskussion, bei der auch die Länder eine wichtige Rolle
übernehmen müssen, weil sie die Umsetzung der Ge-
setze vor Ort gestalten müssen.

Insofern ist es von entscheidender Bedeutung, wie
sich die Länder in dieser Frage positionieren. Das wird
selbstverständlich auch in die Beratungen der Bundesre-
gierung mit einfließen.






(A) (C)



(D)(B)



(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das bringt mich zwangsläufig zu einer weiteren Frage.
Da sich die Länder schon seit Dezember 2011 in der Ab-
stimmung befinden, ist die Frage zu stellen – diese Frage
ist ernster gemeint als die zuvor –: Welches sind die strit-
tigen Punkte, die dazu führen, dass die Frist so weit ge-
dehnt worden ist, Herr Staatssekretär?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404600


In der Tat ist es das, was ich vorhin angesprochen
habe, nämlich die Frage, wie wir betriebsbezogene Da-
ten bekommen, aus denen hervorgeht, in welchen Men-
gen und in welchen Zeiträumen Antibiotika eingesetzt
worden sind. Das ist keine einfach zu beantwortende
Frage, weil hier verfassungsrechtliche Gesichtspunkte
zu berücksichtigen sind und – ich betone das noch ein-
mal – der Vollzug der Gesetze durch die Länder geregelt
sein muss.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717404700

Ich rufe die Frage 3 des Kollegen Ostendorff auf:

Wie viele Pharmaunternehmen bzw. Großhändler haben
ihre Daten zu verschriebenen Tierarzneimitteln im Jahr 2011
nicht wie in der Verordnung über das datenbankgeschützte In-
formationssystem des Deutschen Instituts für Medizinische
Dokumentation und Information, DIMDI-AMV, vorgesehen
bis zum 31. März 2012 beim Deutschen Institut für Medizini-
sche Dokumentation und Information eingereicht, und müs-
sen die säumigen Pharmaunternehmen/Großhändler mit Sank-
tionen rechnen?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404800


Nach den vom Deutschen Institut für Medizinische
Dokumentation und Information, DIMDI, an das Bun-
desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher-
heit übermittelten Informationen haben sich mit Stand
vom 23. April dieses Jahres 42 Pharmaunternehmen und
20 Großhändler entsprechend der DIMDI-Arzneimittel-
verordnung registriert. Die Validierung der Daten erfolgt
derzeit durch das DIMDI. Im Rahmen des allgemeinen
Verwaltungsverfahrens ist es den Ländern möglich, mit
Mitteln des Verwaltungszwangs gegen säumige Pharma-
unternehmen bzw. Großhändler vorzugehen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wie weit die Länder sind, Sanktionen durchzusetzen,
entzieht sich wahrscheinlich Ihrer Kenntnis. Ich frage
daher die Bundesregierung: Was gedenken Sie denn zu
tun, um die Unternehmen zu zwingen, die Daten, die sie
erheben müssen, rechtzeitig einzuspeisen? 42 Unterneh-
men, die bisher melden, ist eine relativ geringe Zahl. Ich
bin verwundert, dass nicht der ganze Bereich erfasst
wird.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717404900


Herr Kollege Ostendorff, ich erlaube mir nicht, Ihnen
die rechtsstaatliche Ordnung in diesem Land zu erklären.
Nur so viel: Die Durchführung der Gesetze obliegt den
Ländern. Diese werden entsprechende Maßnahmen zu
vollziehen haben.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Teile der Tierärzteschaft fragen immer wieder – das
ist auch die Frage an die Bundesregierung –, warum
nicht die Abgabebelege, die in den Betrieben angefertigt
werden, genutzt werden. Ich darf die Praxis kurz darstel-
len: Die Tierärztin oder der Tierarzt kommt auf den Hof,
behandelt ein Tier, und dies wird mit einem Beleg doku-
mentiert. Tierärzte haben mich nun gefragt, warum diese
Belege nicht direkt in die Datenbank eingepflegt wer-
den. Warum geht man mit dem DIMDI einen kompli-
zierten Weg? Die Daten müssen bislang zuerst an das
BVL übermittelt werden, das dann zu handeln und die
Großhändler anzuschreiben hat. Das ist ein sehr kompli-
zierter Weg. Warum pflegt man die Daten nicht direkt
ein? Das kann doch im Computerzeitalter nicht so
schwierig sein. Was gedenkt die Bundesregierung hier
zu tun?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717405000


Herr Kollege Ostendorff, es gibt Maßnahmen, die wir
beim Monitoring der Abgabe von Arzneimitteln – hier
werden statistische Daten erhoben, die, auf Postleitzah-
len bezogen, registriert werden – im Rahmen der
DIMDI-Verordnung vollziehen. Es geht zudem darum,
wie wir nun durch die neue Änderung des Arzneimittel-
gesetzes in die Lage versetzt werden können, Daten von
Einzelbetrieben zu bekommen. Ich stimme Ihnen zu:
Wir haben schon durch eine frühere Änderung des Arz-
neimittelgesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass ins-
besondere beim Tierarzt entsprechende Daten vorliegen.
Wir sind jetzt dabei, die rechtlichen Bedingungen so zu
gestalten, dass sie einen verfassungsgemäßen Zugriff auf
betriebliche Anwendungs- und Verwendungspraktiken
erlauben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717405100

Ich rufe die Frage 4 des Kollegen Ebner auf:

Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick
auf die – in der Berliner Zeitung vom 18. April 2012 berich-
tete – Absicht der Europäischen Kommission, Verunreinigun-
gen von Lebensmitteln mit dafür nicht in der Europäischen
Union zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen
künftig bis zu einem Schwellenwert zu tolerieren – Low Level
Presence, LLP?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717405200


Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Ebner, in
dem Artikel der Berliner Zeitung vom 18. April dieses





Parl. Staatssekretär Peter Bleser


(A) (C)



(D)(B)


Jahres wurde berichtet, dass die EU-Kommission beab-
sichtige, eine Verordnung vorzuschlagen, welche bei Le-
bensmitteln einen Analyseschwellenwert von 0,1 Pro-
zent für in Drittländern oder nicht in der EU zugelassene
gentechnisch veränderte Organismen vorsieht. Einen
solchen Analyseschwellenwert gibt es bereits bei Futter-
mitteln. Bisher hat die EU-Kommission einen solchen
Vorschlag nicht vorgelegt. Die Bundesregierung wird ei-
nen entsprechenden Vorschlag, wenn er dann vorliegt,
prüfen und sich hierzu positionieren.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717405300

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Die Kommission

führt nach verlässlichen Informationen seit Wochen Ge-
spräche mit Mitgliedstaaten und lotet deren Positionen
aus. Ich gehe davon aus, dass das der Bundesregierung
nicht verborgen geblieben sein kann, da Deutschland
nach wie vor ein Mitgliedstaat der EU ist. Deshalb frage
ich jetzt nach: Inwieweit haben Vertreter der Bundesre-
gierung auf EU-Ebene bereits an Gesprächen über die
Einführung eines solchen Schwellenwertes für nicht zu-
gelassene GVO teilgenommen, und, falls ja, welche
Positionen zur obigen Frage haben andere Mitgliedstaa-
ten eingenommen?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717405400


Ich kann Ihnen über die Positionen der anderen Mit-
gliedstaaten im Detail nichts berichten. Ich kann Ihnen
nur sagen, dass wir eine Bewertung der Vorschläge erst
dann vornehmen, wenn sie vorliegen.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717405500

Ich möchte trotzdem nachfragen, wie sich denn aus

Sicht der Bundesregierung bei Lebensmitteln eine Re-
gelung analog zu der bei Futtermitteln gefundenen Re-
gelung rechtfertigen oder begründen ließe vor dem
Hintergrund, dass im „Agrarpolitischen Bericht der Bun-
desregierung 2011“ im Zusammenhang mit der Gentech-
nik eindeutig der Vorrang von Mensch und Umwelt vor
ökonomischen Interessen benannt ist, vor dem Hinter-
grund, dass die fraglichen GVO nicht zugelassen und
damit auch nicht risikogeprüft wären, und vor dem Hin-
tergrund, dass die Mehrzahl der Verbraucherinnen und
Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln nicht möchte.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717405600


Herr Kollege Ebner, auch da muss ich auf das zurück-
kommen, was ich schon berichtet habe. Die Kommission
hat angekündigt, im Lichte der Bewertung der entspre-
chenden Grenzwertsetzung für Futtermittel zu entschei-
den, ob sie für Lebensmittel einen entsprechenden
Grenzwert vorschlägt. Diese Entscheidung ist auf der
europäischen Ebene noch nicht getroffen worden. Inso-
fern ist eine Bewertung unsererseits noch nicht möglich.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717405700

Ich rufe die Frage 5 auf:

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, Transparenz
über die Verfahren und Abläufe bezüglich der Frage der Ein-
führung eines Schwellenwertes für Verunreinigungen mit
nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen in
Lebensmitteln herzustellen?

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717405800


Das Verfahren für den Erlass von EU-Durchführungs-
vorschriften im Wege einer Kommissionsverordnung zur
Einführung eines Analyseschwellenwertes für gentech-
nisch veränderte Organismen – abgekürzt: GVO – in
Lebensmitteln ist im europäischen Recht geregelt. Ge-
mäß Art. 11 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April
2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Ein-
haltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie
der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz
kann die EU-Kommission Verfahren nach Art. 62 Abs. 3
im Wege von Durchführungsvorschriften einen Analyse-
schwellenwert auch für Lebensmittel festlegen.

Das Verfahren zum Erlass von EU-Durchführungs-
vorschriften regelt die Verordnung (EU) Nr. 182/2011
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Fe-
bruar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und
Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahr-
nehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kom-
mission kontrollieren. Danach kann die EU-Kommission
den vorgeschlagenen Rechtsakt erlassen, wenn sie hier-
für im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette
und die Tiergesundheit, StALuT, eine qualifizierte
Mehrheit erhält. Ist dies nicht der Fall, kann sie entweder
innerhalb von zwei Monaten eine geänderte Fassung
unterbreiten oder den ursprünglichen Entwurf dem Beru-
fungsausschuss vorlegen. Stimmt der Berufungsaus-
schuss dem Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit zu, so
erlässt die Kommission den Durchführungsrechtsakt.
Gibt der Berufungsausschuss keine Stellungnahme ab,
so kann die EU-Kommission den Durchführungsrechts-
akt erlassen. Bei qualifizierter Mehrheit dagegen ist der
Vorschlag der EU-Kommission gescheitert.

Der StALuT und der Berufungsausschuss beraten
nicht öffentlich. Das Europäische Parlament und der Rat
sind rasch über die Ausschussverfahren zu informieren.
Sie haben die Möglichkeit, jederzeit darauf hinzuweisen,
dass ein Entwurf der Kommission zum Analyseschwel-
lenwert bei Lebensmitteln ihres Erachtens die in der Ver-
ordnung (EG) Nr. 882/2004 vorgesehenen Durchfüh-
rungsbefugnisse überschreiten würde.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717405900

Zusatzfrage.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717406000

Vielen Dank für den Ausflug in die Komitologie. Da-

nach hatte ich aber gar nicht gefragt. Mir ging es um die
Transparenz bei den Verfahrensabläufen hier.

Deshalb möchte ich fragen, inwieweit und in welcher
Form die Bundesregierung vor der endgültigen Positio-
nierung in dieser Frage jetzt plant, den Deutschen Bun-





Harald Ebner


(A) (C)



(D)(B)


destag und die Öffentlichkeit, insbesondere auch die
Umwelt- und Verbraucherverbände, an ihrer Entschei-
dungsfindung zu beteiligen.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717406100


Sehr geehrter Kollege Ebner, Sie genießen doch jetzt
schon das Recht, hier jederzeit zu fragen. Die Antwor-
ten, die ich Ihnen gegeben habe, stellen den derzeitigen
Stand der Beratungen dar. Erst nach Vorlage eines Vor-
schlages werden wir eine Positionierung vornehmen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717406200

Zweite Zusatzfrage.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717406300

Dann möchte ich abschließend noch fragen, wie denn

die Bundesregierung die öffentliche Meinung zu dieser
Fragestellung einschätzt.

Pe
Peter Bleser (CDU):
Rede ID: ID1717406400


Die öffentliche Meinung hierzu kann durchaus unter-
schiedlich interpretiert werden. Es liegt aber nicht in
meiner Befugnis, eine entsprechende Einschätzung bzw.
Wertung vorzunehmen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717406500

Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereiches.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesminis-
teriums der Verteidigung auf. Der Parlamentarische
Staatssekretär Christian Schmidt steht für die Beantwor-
tung der Fragen zur Verfügung.

Die Frage 6 der Abgeordneten Inge Höger und die
Frage 7 des Abgeordneten Omid Nouripour werden
schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 8 der Kollegin Karin Evers-Meyer
auf:

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass unter Einbe-
ziehung betriebswirtschaftlicher Überlegungen zivile Betrei-
ber den Betrieb der Offizierheimgesellschaften, Unteroffizier-
heimgesellschaften und Gemeinsamen Heimgesellschaften,
die durch Kameradschaften geführt werden, effektiver und ef-
fizienter gestalten können und dass durch zivile Betreiber die
Kameradschaftspflege und das gesellige Miteinander der
Soldatinnen und Soldaten in den Heimgesellschaften besser
gewährleistet werden kann als durch kameradschaftliche
Betreiber?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1717406600


Frau Kollegin Evers-Meyer, ich darf die Komplexität
der Fragestellung zum Anlass nehmen, vorneweg Fol-
gendes zu sagen: Jeder weiß – auch die Bundesregierung
weiß das –, dass es aufgrund der Fürsorgepflicht und mit
Blick auf ein kameradschaftliches Verständnis eine ganz
wichtige Aufgabe ist, innerhalb der genannten Gesell-
schaften eine gute Verpflegung und Möglichkeiten zur
Freizeitgestaltung vorzuhalten. Deswegen ist es auch

notwendig – das kommt auch in Ihrer Fragestellung zum
Ausdruck –, dass man hier sorgfältig abwägt.

Die Bereitstellung und der Betrieb von Einrichtungen
in der sogenannten bewirtschafteten Betreuung in der
Bundeswehr werden zukünftig in eine neue Konzeption
überführt werden. Das ergibt sich einfach aus der Tat-
sache, dass es bei den Standorten Veränderungen gibt.
Deswegen muss auch das Konzept angepasst werden.
Wir prüfen in diesem Zusammenhang auch andere
Betriebsformen. Dazu gehört die Beteiligung privater
Betreiber. Inwieweit wir da zu einer reinen Fremdver-
gabe oder zu Mischstrukturen kommen werden – mögli-
cherweise an die einzelnen Standorte angepasst –, ist
noch nicht entschieden.

Ziel bleibt, mit der Neuausrichtung der bewirtschafte-
ten Betreuung den Bedürfnissen der Bundeswehrange-
hörigen auch zukünftig im Rahmen der Fürsorgepflicht
gerecht zu werden, diese Neuausrichtung allerdings auch
mit dem Umfang der vorhandenen Ressourcen in Ein-
klang zu bringen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717406700

Zusatzfrage? – Keine.

Dann rufe ich die Frage 9 der Kollegin Evers-Meyer
auf:

In welche Kategorien können die im Dritten Erfahrungs-
bericht der Bundesregierung zum Soldatinnen- und Soldaten-
gleichstellungsgesetz, Berichtszeitraum 1. Januar 2009 bis
31. Dezember 2010, zitierten „wenigen Einzelfälle“, in denen
die Integration von Frauen in die Bundeswehr Probleme be-
reitet hat, geordnet werden, und wie ist die zahlenmäßige Ver-
teilung der Fälle auf die einzelnen Kategorien?

C
Christian Schmidt (CSU):
Rede ID: ID1717406800


Frau Kollegin, Sie sprechen im Hinblick auf den Drit-
ten Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Solda-
tinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz – mit diesem
Gesetz hat die Bundesregierung den Auftrag erhalten,
jeweils über den Stand der Gleichstellung von Soldatin-
nen und Soldaten zu berichten – den Zeitraum von 2009
bis 2010 an. In diesem Bericht sind wenige Einzelfälle
genannt, in denen die Integration von Frauen in die Bun-
deswehr Probleme bereitet hat.

Wie sieht die zahlenmäßige Verteilung der Fälle auf
die einzelnen Kategorien aus? Vorneweg darf ich sagen:
Erfreulicherweise handelt es sich um Einzelfälle. Ich er-
laube mir, zu sagen, dass die mit erheblicher Unterstüt-
zung des Deutschen Bundestages möglich gewordene
konsequente Öffnung sämtlicher Dienstposten der Bun-
deswehr für Frauen eine gemeinsame Erfolgsstory ist.

Im Berichtszeitraum, den Sie ansprechen, lassen sich
in der Kategorie „frauenfeindliches Verhalten“ zwei Ein-
zelfälle, in der Kategorie „sexuelle Belästigung“ vier
Einzelfälle und in der Kategorie „familienbedingte Be-
nachteiligung“ drei Einzelfälle namentlich dokumentie-
ren. Die Lebenswirklichkeit legt uns nahe, diese Zahlen
nicht als endgültig zu betrachten. Ich muss Ihnen sagen,
dass ich ein Vorliegen weiterer Einzelfälle nicht völlig
ausschließen kann, wenngleich sie sowohl im Bericht





Parl. Staatssekretär Christian Schmidt


(A) (C)



(D)(B)


des Wehrbeauftragten als auch im Gleichstellungsbericht
der Bundesregierung nicht aktenkundig geworden sind.
Soweit uns konkrete Fälle aus diesem Zeitraum noch be-
kannt werden sollten, werden wir Sie darüber grundsätz-
lich gern informieren. Meine Hoffnung ist aber, dass ich
Fehlanzeige vermelden muss.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717406900

Wie ich sehe, haben Sie, Frau Evers-Meyer, auch hier

keine Zusatzfragen. Dann sind wir mit diesem Ge-
schäftsbereich durch. Ich bedanke mich bei dem Herrn
Staatssekretär.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf. Der
Parlamentarische Staatssekretär Hermann Kues beant-
wortet die Fragen.

Die Fragen 10 und 11 der Abgeordneten Monika
Lazar werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur Frage 12 der Kollegin Ferner:
Wie und mit welcher Vereinbarung haben die Bundes-

ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Dr. Kristina Schröder, und die Referatsleiterin des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Caroline W., vor Beginn des gemeinsamen Buchprojektes
sichergestellt, dass dafür keinerlei technische und personelle
Ressourcen des Bundesministeriums in Anspruch genommen
werden und während der Dienstzeit kein Austausch über ein-
zelne Elemente des Buches stattfindet, und wie wurde diese
Vereinbarung umgesetzt?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717407000


Zunächst einmal ist es selbstverständlich so, dass
diese Mitarbeiterin im Mai 2011 eine Nebentätigkeit an-
gezeigt hat, wozu sie laut Tarifvertrag verpflichtet ist,
und dass sie als Koautorin ausschließlich in der dienst-
freien Zeit, also an den Abenden, an Wochenenden, an
Urlaubstagen usw., daran gearbeitet hat. Natürlich haben
beide darauf geachtet, dass die dienstliche Arbeit und
das Anliegen, ein Buch zu veröffentlichen, strikt ge-
trennt werden. Insofern war es selbstverständlich, dass
es diese Trennung von Anfang an gab. Darüber ist keine
formelle Vereinbarung getroffen worden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717407100

Erste Zusatzfrage.


Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1717407200

Gut, es ist keine Vereinbarung getroffen worden.

Wie wurde praktisch dafür Sorge getragen, dass die-
ses Buchprojekt nicht während der Dienstzeit angegan-
gen wurde? Wenn diese Referatsleiterin beispielsweise
eine Rede für Frau Ministerin geschrieben hat, mit ihr
darüber gesprochen hat und eine der beiden eine gute
Idee hatte, von der man glaubte, sie für dieses Buch ver-
wenden zu können: Hat man diese Idee dann im Hinter-
kopf behalten, und hat man dann abends nach Dienst-
schluss gesimst oder telefoniert? Wie darf man sich das
praktisch vorstellen?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717407300


Praktisch können Sie sich das folgendermaßen vorstel-
len: Es ist so abgelaufen, wie es beispielsweise abläuft,
wenn Sie mit Kollegen eine Veröffentlichung welcher Art
auch immer vorbereiten. Man setzt sich irgendwann hin
– hier ist es in der privaten Zeit passiert – und überlegt,
was man eigentlich will, was die Grundthesen der Veröf-
fentlichung sind und was alles in das jeweilige Buch hi-
neingehört. Das strukturiert man entsprechend. Dann
schreibt jeder seinen Teil. Danach trifft man sich noch ein-
mal und tauscht sich darüber aus. Das Konzept für dieses
Buch ist also so entstanden wie Konzepte für andere
Bücher auch.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717407400

Frau Ferner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?


Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1717407500

Nein, ich warte auf die Beantwortung der nächsten

Frage, Herr Präsident.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717407600

Ich rufe somit die nächste Frage – das ist die Frage 13 –

auf:
War dem Bundesministerium insbesondere bei der Bewil-

ligung der Nebentätigkeit gemäß § 3 des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst bekannt, dass Caroline W. nicht nur
an Wochenenden und in ihrer Freizeit, sondern auch während
ihres gesamten Erholungsurlaubes und zusätzlich noch
während zu gewährender Zeitausgleichstage an dem gemein-
samen Buch schreiben wird, und wie ist das mit der Fürsorge-
pflicht des Bundesministeriums gegenüber Caroline W. als al-
leinerziehender Mutter zu vereinbaren?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717407700


Ich will, was die Freizeit angeht, einmal Folgendes
sagen: Ich glaube nicht, dass es die Aufgabe des Arbeit-
gebers ist, zu überprüfen, was ein Arbeitnehmer, der
seine dienstlichen Aufgaben engagiert erledigt, mit sei-
ner freien Zeit anstellt. Zumindest würde das meinem
Verständnis widersprechen.

Sie beziehen Ihre Frage auf eine alleinerziehende
Mutter. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie nicht der
Auffassung sind, dass die Regelungen für eine alleiner-
ziehende Mutter andere sein müssen als die für einen al-
leinerziehenden Vater oder für andere Mitarbeiter, son-
dern dass die Regelungen für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gelten. Entscheidend ist, dass die Arbeit im
Ministerium im eigentlichen Aufgabenbereich bestens
erledigt wird, was in diesem Fall gegeben ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717407800

Zusatzfrage.


Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1717407900

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

Sie sind also der Auffassung, dass es ganz normal ist,





Elke Ferner


(A) (C)



(D)(B)


dass man 40 Tage Jahresurlaub – diese Information hat
Ihr Pressesprecher zur Verfügung gestellt – und 26 Tage
Zeitausgleich vollständig für eine Nebentätigkeit ver-
wendet, sodass der Erholungsurlaub nicht der Erholung
und der Regeneration der Arbeitskraft dient, wie es ei-
gentlich – so habe ich es damals, als ich noch erwerbstä-
tig war, gelernt – der Fall sein müsste.

D
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717408000


Frau Kollegin, den Urlaub verbringen die Menschen
in Deutschland und anderswo sehr unterschiedlich. Die
einen setzen sich hin und lesen ein Buch.


(Sönke Rix [SPD]: Die anderen schreiben eines! – Heiterkeit bei der SPD und der LINKEN)


Die anderen setzen sich hin und schreiben ein Buch. Die
einen machen dieses, die anderen jenes. Ich finde, es ist
auch ein Stück Kultur, dass der Arbeitgeber nicht im
Einzelnen überprüft, was jemand in seinem Urlaub oder
in seiner Freizeit macht. Wenn ein Arbeitnehmer seinen
dienstlichen Verpflichtungen nicht nachkommen würde,
dann gäbe es Anlass, einmal nachzufragen. Aber wenn
das bestens ist, besteht dafür kein Grund.

Im Übrigen ist es so: Wenn man sich etwas Großes
vornimmt – das Veröffentlichen eines Buches ist schon
eine gewaltige Sache, wenn man das neben seinen
dienstlichen Verpflichtungen macht –, dann ist es nicht
unüblich, dass man auch Urlaubstage, die man noch hat,
bündelt. Das kann einem ein großes Maß an Zufrieden-
heit verschaffen. Das halte ich überhaupt nicht für abwe-
gig. Ich weiß nicht, ob Sie schon ein Buch veröffentlicht
haben.


(Elke Ferner [SPD]: Nein, habe ich nicht!)


– Das kommt vielleicht noch.


(Elke Ferner [SPD]: Das weiß ich nicht!)


Wenn Sie ein Buch veröffentlichen würden, würden
auch Sie sich überlegen, wie Sie das im Einzelnen orga-
nisieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717408100

Das lässt sich mit einer weiteren Zusatzfrage konkre-

tisieren.


Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1717408200

Sie hatten in der Antwort auf meine Frage auf das

Prinzip der Gleichbehandlung hingewiesen. Ich gehe
einmal davon aus, dass man daraus durchaus schließen
darf, dass jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte in Ih-
rem Haus, der oder die eine Nebentätigkeit anzeigt und
ausübt, dafür den gesamten Erholungsurlaub eines Jah-
res und auch noch Resturlaubstage aus dem Vorjahr ver-
wenden darf.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717408300


Erstens ist das eine theoretische Frage. Zweitens muss
eine Nebentätigkeit von Tarifbeschäftigten nicht geneh-
migt werden; sie muss – das ist richtig – angezeigt wer-
den. Ich glaube aber nicht, dass das der Normalfall ist.
Es ist schon außergewöhnlich, wenn sich jemand auf
diese Art und Weise auf ein Projekt konzentriert.


(Elke Ferner [SPD]: Das ist wohl wahr, Herr Staatssekretär!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717408400

Möglicherweise deutet sich hier ebenfalls eine gewal-

tige gesetzliche Regelungslücke in der Frage an, wer
wann überhaupt und unter welchen Bedingungen Bücher
schreiben darf.

Nun rufe ich die Frage 14 der Kollegin Diana Golze
auf:

In welchem Verhältnis zueinander stehen nach Ansicht der
Bundesregierung die Anliegen der propagierten Wahlfreiheit
durch das Betreuungsgeld und der gleichfalls geltende
Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung vor dem
Hintergrund, dass die Einflussmöglichkeiten der Kinder auf
das eine oder andere Angebot gering sind, da die Eltern diese
Entscheidung treffen, und geht die Bundesregierung davon
aus, dass Anreize für den Verzicht einer Frühförderung in ei-
ner Einrichtung mit der UN-Kinderrechtskonvention verein-
bar sind, wonach Kinder den Rechtsanspruch auf eine frühest-
mögliche und beste Förderung haben?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717408500


Frau Kollegin Golze, in der UN-Kinderrechtskonven-
tion steht ausdrücklich, dass in erster Linie die Eltern für
die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwort-
lich sind. Sie können durch den Rechtsanspruch auf ei-
nen Betreuungsplatz auf der einen Seite und durch das
Betreuungsgeld auf der anderen Seite ihre Wahlfreiheit
unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausüben. Inso-
fern steht das Betreuungsgeld dem Ausbau der Betreu-
ung in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertages-
pflege nicht entgegen.

Es ist tatsächlich so, dass dieser Ausbau konsequent
vorangetrieben wird. Die parallel laufenden Unterstüt-
zungsleistungen, die in den letzten Jahren auf den Weg
gebracht worden sind, tragen den Vorgaben der UN-Kin-
derrechtskonvention in vollem Umfang Rechnung. Ich
sage noch einmal: Der Staat ist verpflichtet, sowohl die
Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben
zu unterstützen als auch für den Ausbau von Einrichtun-
gen für die Betreuung von Kindern zu sorgen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717408600

Zusatzfrage.


Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717408700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

um es noch einmal klarzustellen: Die Eltern haben die
Verpflichtung zur Erziehung, und die Kinder haben nach





Diana Golze


(A) (C)



(D)(B)


der UN-Kinderrechtskonvention einen Rechtsanspruch
auf frühestmögliche und bestmögliche Förderung.

Vom Familienministerium gibt es die „Offensive
Frühe Chancen“. In diesem Zusammenhang wurden
Stellen für Sprachförderung in Kitas geschaffen. Ich
frage Sie: Inwieweit orientiert man sich am Wohl und
dem Rechtsanspruch des Kindes auf bestmögliche För-
derung, wenn man auf der anderen Seite einen milliar-
denschweren Anreiz setzt, um Kinder von dieser frühen
Förderung fernzuhalten?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717408800


Ich sage noch einmal: In der UN-Kinderrechtskon-
vention steht, dass zunächst einmal die Eltern für die Er-
ziehung und die Entwicklung eines Kindes verantwort-
lich sind. Die Eltern dürfen entscheiden, wie sie die
Erziehung handhaben.


(Diana Golze [DIE LINKE]: Das bestreitet niemand!)


Das ist keine politische Aussage von mir. Deshalb muss
es ein Betreuungsangebot geben. Dieses haben wir in
den letzten Jahren auf den Weg gebracht. Es muss aber
auch qualitativ gut sein. Die Eltern entscheiden aber
letztlich, wie sie die Erziehung des Kindes gestalten. Das
ist so. Der Staat hingegen ist für das Schaffen der Rah-
menbedingungen verantwortlich.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717408900

Weitere Zusatzfrage.


Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717409000

Dann lassen Sie uns auf diese Entscheidung noch ein-

mal eingehen; denn das Betreuungsgeld wird auch damit
begründet, dass man Wahlfreiheit schaffen möchte. Dies
setzt aber voraus, dass man eine Wahl hat. Meine Frage
ist: Wie sieht es mit der Wahlfreiheit von Eltern aus,
wenn es in ihrer Kommune keine ausreichende Anzahl
an Kitaplätzen gibt, wovon wir auch 2013 ausgehen
müssen? Ich ergänze: Wenn die Kitaplätze knapp sind,
werden zuerst diejenigen Eltern einen Kitaplatz bekom-
men, die erwerbstätig sind. Andere werden auf Wartelis-
ten gesetzt. Das heißt, diesen Kindern wird weder ihr
Rechtsanspruch erfüllt noch eine Wahlfreiheit ermög-
licht.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717409100


Frau Kollegin, es gibt ab 2013 einen Rechtsanspruch.
Dies haben wir vor einigen Jahren beschlossen. Alle
Länder – sie sind dafür zuständig, dieses Programm um-
zusetzen – sagen, dass sie es schaffen werden. Wir ken-
nen keine präzisen Zahlen darüber, wie viele Plätze tat-
sächlich in Anspruch genommen werden.

Die Länder, die in der Verantwortung stehen, gehen
davon aus, dass sie es schaffen werden, den Rechtsan-
spruch zu erfüllen. Ob das wirklich in jeder einzelnen

Kommune gelingt, muss man sich anschauen. Hier ste-
hen wir in Gesprächen mit den Ländern. Aber wir gehen
davon aus – das ist der heutige Stand –, dass wir erfolg-
reich sind. Wir werden weitere Aktivitäten entfalten, um
sicherzustellen, dass die Länder ihrer Verantwortung ge-
recht werden. Inwieweit die Schaffung einer ausreichen-
den Zahl von Kitaplätzen in den Kommunen tatsächlich
realisiert werden kann, wird, wie schon gesagt, zu über-
prüfen sein.

Es gibt einen Rechtsanspruch. Die Forderung des
Vorsitzenden eines kommunalen Spitzenverbandes, die-
sen Rechtsanspruch außer Kraft zu setzen, unterstützen
wir nicht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717409200

Frau Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717409300

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade gesagt, dass der

Bund „weitere Aktivitäten“ entfalten wird. Um welche
„weiteren Aktivitäten“ könnte es sich handeln?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717409400


Es sind verschiedene Varianten denkbar. Der Bund
wird mit Sicherheit keine zusätzlichen finanziellen Mit-
tel in die Hand nehmen. Er wird sich besonders darum
kümmern, wie man die Schaffung einer ausreichenden
Zahl von Kitaplätzen sicherstellen kann. Es gibt Kom-
munen, in denen das Angebot völlig ausreichend ist. Das
zeigen die Zahlen, die uns vorliegen. Allerdings liegen
uns die entsprechenden Zahlen nicht immer zeitnah vor;
denn die Jugendhilfeplanung erfolgt in der jeweiligen
Kommune, und auf Landesebene erfolgt die Koordinie-
rung. Deshalb müssen wir uns im Gespräch mit den Län-
dern darüber verständigen, wie weit wir beim Ausbau
tatsächlich sind.

Nicht alle Mittel, die vom Bund zur Verfügung ge-
stellt werden, wurden schon abgerufen. Es gibt also noch
verfügbare Mittel.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Welche weiteren Aktivitäten?)


Wir werden also überlegen, wie man gewährleistet, dass
diese Mittel tatsächlich abfließen. Darüber werden wir
mit den Ländern sprechen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717409500

Weitere Zusatzfrage, Frau Hein.


Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717409600

Herr Präsident, vielen Dank. – Reden wir einmal über

die Flächenländer. Das Problem wird am ehesten in den
ländlichen Regionen eine Rolle spielen. Gehen Sie da-
von aus und ist es Bestandteil Ihrer Strategie, dass die
Kompensation des Mangels an Kinderbetreuungsein-
richtungen im ländlichen Raum zu einem Ausbau von
privatwirtschaftlichen Angeboten führen wird, mit de-
nen man die Wahlfreiheit realisieren könnte?






(A) (C)



(D)(B)


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717409700


Es gibt schon jetzt privatwirtschaftliche Angebote;
darüber hinaus gibt es betriebliche Angebote und auch
Überlegungen, den Einsatz von Tagespflegepersonen zu
intensivieren. Darüber wird auf Länderebene diskutiert.

Es gibt ländliche Regionen, die bereits bestens ausge-
stattet sind, auch im Westen unseres Landes und in den
Flächenländern. Andere Regionen hingegen sind längst
noch nicht so weit. Zwischen den Kommunen herrscht
ein Wettbewerb; das ist auch völlig in Ordnung. Das hat
es bei familienpolitischen Entwicklungen immer gege-
ben. Einige Kommunen sind eben besonders engagiert,
vielleicht engagieren sich dort auch ortsansässige Unter-
nehmen besonders. Es ist jedenfalls nicht so, dass alle
Kommunen, die die gleichen Voraussetzungen haben,
immer auch zu gleichen Ergebnissen kommen. Denn das
politische Engagement ist durchaus unterschiedlich. Wir
gehen aber davon aus, dass das Ziel am Ende erreicht
werden wird.

Wir werden jedenfalls alles tun, die zusätzlichen
Aktivitäten, die man von uns erbittet, auf den Weg zu
bringen. Es geht nicht nur um die Schaffung von Kita-
plätzen, sondern es geht auch um die Anstellung qualifi-
zierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist eine
Aufgabe, die der Bund neben vielen anderen mit koordi-
niert. Wir beschäftigen uns damit und werden zu gegebe-
ner Zeit darüber Auskunft geben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717409800

Frau Dittrich.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717409900

Herr Kues, wissen Sie, dass die Erzieherinnen von

den Kommunen bezahlt werden müssen, diese aber fi-
nanziell schlecht dastehen, weil die Steuerumverteilung
hin zu den Firmen und zu den Banken geht?


(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wissen Sie auch, dass nach Berechnungen von Verdi
20 000 und mehr Erzieherinnen mit entsprechender Aus-
bildung fehlen? Ist Ihnen klar, dass das Betreuungsgeld
bei der Bevölkerung daher so verstanden wird, dass es
sich quasi um das Freikaufen von einem Rechtsanspruch
handelt?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717410000


Ich glaube, dass das Betreuungsgeld von der Bevölke-
rung noch gar nicht verstanden werden kann, weil es bis-
lang noch kein fertiges Konzept gibt, über das man dis-
kutieren könnte. Wir befinden uns vielmehr inmitten der
Diskussion, wie man den Medien unschwer entnehmen
kann.


(Elke Ferner [SPD]: Was diskutieren Sie denn da?)


Man wird darauf zu achten haben, dass ein Weg gefun-
den wird, der sachgerecht ist und der die Menschen nicht
vom Arbeitsmarkt fernhält, sondern der letztlich die
Wahlmöglichkeiten verbessert. Das ist der entscheidende
Punkt.

Im Übrigen weiß ich, dass es Tausende von arbeits-
losen Erzieherinnen gibt. Mir ist bekannt, dass es ein Ar-
beitskräftepotenzial gibt, das für diesen Bereich bislang
noch gar nicht aktiviert worden ist. Hier muss man sich
etwas einfallen lassen. Was das im Einzelnen ist, wird
von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717410100

Ich rufe die Frage 15 des Kollegen Wunderlich auf:

Geht die Bundesregierung davon aus, dass sich die finan-
zielle und soziale Lage von Alleinerziehenden und ihren Kin-
dern nachhaltig durch die Einführung eines Betreuungsgeldes
verbessert, oder eher davon, dass Alleinerziehende aufgrund
des Betreuungsgeldes ihre Erwerbsbeteiligung reduzieren
werden und in dessen Folge ihre Erwerbskarriere eher ge-
bremst wird?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717410200


Ich sage ausdrücklich: Die Familienpolitik der Bun-
desregierung ist auf alle Familien ausgerichtet, unabhän-
gig davon, nach welchem Modell sie leben. Sie zielt da-
rauf ab, durch gute finanzielle, infrastrukturelle und
zeitliche Rahmenbedingungen die Situation von Allein-
erziehenden zu verbessern und zu stärken. Mit dem Be-
treuungsgeld soll eine Leistung geschaffen werden, die
im Zusammenwirken mit den übrigen Geld- und Infra-
strukturleistungen der öffentlichen Hand eine bestmögli-
che Wahlfreiheit eröffnet. Der Staat hat den Menschen
nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen. Er muss ih-
nen aber helfen, dass sie so leben können, wie sie leben
wollen.

In diesem Zusammenhang stellt das Betreuungsgeld
ein Element von vielen dar. Das gilt selbstverständlich
auch für alleinerziehende Eltern. Die Vielfalt der Fami-
lienbetreuungsmodelle, die wir in Deutschland kennen,
soll auf diese Art und Weise ausgebaut werden. Natür-
lich sollen und müssen Fehlanreize vermieden werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717410300

Bitte schön, Herr Kollege Wunderlich.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717410400

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

ich muss vorwegschicken: Ich finde es bedauerlich, dass
unsere Familienministerin bei diesem wichtigen Thema
heute nicht hier ist. Inzwischen ist man dieses Verhalten
von ihr aber gewohnt.

Mich interessiert, auf welcher Basis die Bundesregie-
rung zu ihren Äußerungen kommt, dass Alleinerzie-
hende nicht schlechter gestellt würden. Ich denke, wir
müssen nicht darüber streiten, dass für Alleinerziehende
eine Erwerbstätigkeit ohne Kindergartenplatz nicht mög-
lich ist und dass viele Alleinerziehende infolge eines
fehlenden Kindergartenplatzes eben nicht arbeiten gehen





Jörn Wunderlich


(A) (C)



(D)(B)


können, sondern zu Hause bleiben müssen. Wenn sie
dann mit 150 Euro als „Erziehungsleistungsanerken-
nungsprämie“ abgespeist werden – wie soll das die fi-
nanzielle Situation von Alleinerziehenden verbessern
und das Armutsrisiko minimieren?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717410500


Ich sage es noch einmal ausdrücklich:

Erstens. Es gibt einen Rechtsanspruch.

Zweitens. Es wird daran gearbeitet – hier sind in ers-
ter Linie die kommunale und die Landesebene gefordert –,
das Betreuungsangebot so auszugestalten, dass es tat-
sächlich die Möglichkeit gibt, eine solche Betreuung in
Anspruch zu nehmen.

Wir haben im Übrigen mittlerweile in einigen Län-
dern die Entwicklung, dass sehr stark auf Tagespflege
gesetzt wird; das ist offenkundig im Interesse der Eltern.
Man wird weiter zu beobachten haben, wie dies tatsäch-
lich abläuft. Damit werden auch die Erwerbsmöglichkei-
ten der Alleinerziehenden verbessert.

Ich stimme Ihnen völlig zu: Es ist absolut notwendig,
dass man eine Chance bekommt – und zwar alle, nicht
nur Alleinerziehende –, Kinder und Beruf, Familie und
Beruf miteinander zu vereinbaren. Es ist gut, wenn die
Menschen in möglichst hohem Umfange selbst für ihren
Lebensunterhalt sorgen können. Das ist auch Ausdruck
eines bestimmten Gesellschafts- und Menschenverständ-
nisses. Ich sage ausdrücklich: Deswegen sind wir für ein
Betreuungsangebot.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717410600

Gerade haben Sie gesagt: Wir beobachten das. – Vor-

hin, auf die Nachfrage von Frau Dr. Enkelmann, haben
Sie gesagt: Wir überlegen das. – Die Familienpolitik der
Bundesregierung kann doch nicht nur aus Beobachten
und Überlegen bestehen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Handeln ist gefragt!)


Schon vor Jahren ist darauf hingewiesen worden, dass
14 000 qualifizierte Erzieherinnen fehlen werden, wenn
der Rechtsanspruch in Kraft tritt.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Es gibt viel zu viele Erzieherinnen, die arbeitslos sind!)


Es ist darauf hingewiesen worden, dass diese Fachkräfte
ausgebildet werden müssen. Seitens der Regierung er-
folgte keine Reaktion.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717410700


Das ist ja nicht wahr.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717410800

Inzwischen sind es – die GEW sagt das Gleiche –

20 000 Fachkräfte, die fehlen. Sie sagen jetzt hier: Es

laufen genug herum; sie müssen im Grunde nur aktiviert
werden. Woher nehmen Sie diese Überzeugung?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717410900


Ich habe nicht gesagt: Sie laufen herum und müssen
nur aktiviert werden.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Sinngemäß!)


Ich habe gesagt: Es gibt ein Arbeitskräftepotenzial, das
die qualifikatorischen Voraussetzungen erfüllt, um in
diesem Bereich tätig zu werden.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: 20 000?)


Sie können sich bei der Bundesagentur für Arbeit erkun-
digen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das sollten Sie mal tun! – Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Das ist doch Ihre Aufgabe! Unglaublich!)


Dort ist mehrfach gesagt worden, dass dies der Fall ist.
Ich sage nicht, unter welchen Bedingungen sie bereit
sind, Erwerbsarbeit aufzunehmen, oder weshalb sie auf
Erwerbsarbeit verzichten.

Es ist so, dass wir regelmäßig Bund-Länder-Bespre-
chungen durchführen, in denen wir darauf hinweisen,
dass es notwendig ist, Ausbildungskapazitäten zu schaf-
fen; das ist eine Aufgabe der Länder. Wir haben ein fö-
derales System; das wollen wir auch nicht ändern. Der
Bund hat aber darauf hinzuweisen – das ist seine Auf-
gabe – und hat Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,
dass dies möglich ist. Wir haben Qualifizierungspro-
gramme auch für Erzieherinnen auf den Weg gebracht.

Diese Programme zeigen tatsächlich Wirkung, sodass
wir zu einer qualitativen Verbesserung kommen. Daran
werden wir weiter arbeiten müssen; das ist völlig klar.
Aber ich sage ausdrücklich: Das ist nicht in erster Linie
die Aufgabe des Bundes.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717411000

Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717411100

Sie haben vorhin, bei der Beantwortung der Frage des

Kollegen Wunderlich, eingangs gesagt, dass Sie für die
Wahlfreiheit werben. Als Urliberaler bin auch ich für die
Wahlfreiheit. Trotzdem verstehe ich das im Zusammen-
hang mit dem Betreuungsgeld nur rudimentär. Selbstver-
ständlich soll jeder sein Familienleben so organisieren,
wie er mag. Die Frage ist: Wofür gibt es staatliche Un-
terstützungsleistungen?


(Caren Marks [SPD]: Eben!)


Ich verstehe nicht, was es mit Wahlfreiheit zu tun hat – ich
bitte, das einfach zu erläutern –, dass jemand, der sich
ganz frei dagegen entscheidet, eine staatliche Leistung,
nämlich die Kinderbetreuung, in Anspruch zu nehmen –
wir müssen sie erst einmal flächendeckend implementie-





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)


ren, weshalb wir das Geld eigentlich dafür bräuchten –,
eine Kompensationsleistung erhält.

Das erstaunt mich etwas und führt mich fast zu der
Frage, ob das in anderen Bereichen auch angedacht ist.
Zum Beispiel wird das Kulturleben in der Regel von der
Kommune oder vom Land bezuschusst. Kann ich ir-
gendwo Geld abholen, wenn ich ein Jahr lang nicht in
die Oper gehe? Kann ich irgendwo Geld abholen, wenn
ich die Autobahnen nicht nutze, die auch vom Staat be-
reitgehalten werden? Wenn Wahlfreiheit bedeutet, dass
man immer dann eine Kompensation erhält, wenn man
ein Angebot des Staates nicht nutzt, dann müsste das in
allen Bereichen, in denen sich der Bürger frei entschei-
det, entsprechend gehandhabt werden. Welche Pläne lie-
gen da vor, und was kostet so etwas?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717411200


Herr Beck, es war vor 30, 40 oder 50 Jahren eine poli-
tische Entscheidung, zu sagen: Wir gehen davon aus
– denn die Mehrheit der Bevölkerung lebte so, zumin-
dest seinerzeit in den westlichen Ländern –, dass ein El-
ternteil über längere Zeit auf Erwerbstätigkeit verzichtet,
wenn man Kinder und Familie hat. Daraus resultieren
verschiedene sozialrechtliche Regelungen, die wir ge-
troffen haben: beitragsfreie Mitversicherung usw.

Dann haben wir mit breiter Mehrheit beschlossen,
dass wir auch ein Kinderbetreuungsangebot brauchen,
das über die Betreuung innerhalb der Familie hinaus-
geht. Wir haben gleichzeitig gesagt: Wir müssen Fami-
lien mit ausreichend Kindergeld ausstatten, vor allen
Dingen Mehrkinderfamilien. Wir reden jetzt darüber,
wie die Arbeitswelt gestaltet sein muss, sodass Familie
und Beruf miteinander vereinbar sind, und zwar für Va-
ter und Mutter bzw. Mutter und Vater – das sage ich aus-
drücklich –, und darüber, ob es eine ergänzende Leistung
für diejenigen geben soll, die sich in freier Wahl gegen
eine staatliche Kinderbetreuung entscheiden. Darum
geht es in der Diskussion. Grundlage war eine politische
Entscheidung der Koalitionsspitze. Jetzt reden wir in al-
ler Offenheit darüber, wie wir das Vorhaben konkret aus-
gestalten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war jetzt keine Antwort zum Thema Wahlfreiheit!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717411300

Kollegin Dittrich.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717411400

Sie haben soeben eine Lanze für die Referatsleiterin

bei der Ministerin gebrochen, die dort als alleinerzie-
hende Mutter arbeitet. Sie haben sich in diesem Zusam-
menhang auf die Alleinerziehenden bezogen, die im Ar-
beitsleben stehen. Ich möchte mich auf die arbeitenden
und armen Alleinerziehenden beziehen.

Wissen Sie eigentlich, wie viel Geld eine Alleinerzie-
hende mit drei Kindern mindestens braucht, um aus

Hartz IV herauszukommen? Nehmen wir an, sie verdient
8 Euro pro Stunde. Ein Stundenlohn von 8 Euro reicht
nicht aus; denn bei einer 40-Stunden-Woche kommt sie
auf 1 280 Euro. Rechnet man das Kindergeld für die drei
Kinder dazu, dann ergibt das einen Betrag von ungefähr
1 830 Euro. Wenn sie Arbeitslosengeld II erhält – dies
umfasst den Regelsatz für den Haushaltsvorstand; sie be-
kommt je nach Alter der Kinder unterschiedliche Regel-
sätze; je kleiner die Kinder, desto geringer sind die Re-
gelsätze –, kommt die Frau unter Berücksichtigung des
Mehrbedarfs einer Alleinerziehenden über diesen Be-
trag. Das heißt, sie müsste ungefähr 1 800 Euro netto
verdienen, damit es sich für sie überhaupt lohnt, arbeiten
zu gehen. Was für ein Bruttogehalt müsste sie dann be-
kommen? Um die 3 000 Euro. Was passiert mit dem Be-
treuungsgeld für diese aufstockende Mutter? Bekommt
sie es, oder bekommt sie es nicht?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717411500


Frau Kollegin, ich bin mir nicht ganz sicher, was Sie
mit Ihrer Frage ausdrücken wollen. Sie haben Zahlen ge-
nannt, die belegen, wie viel man in Deutschland netto
verdienen muss, um das auszugleichen, was man über
Hartz IV bekommt. Sie werden nicht der Auffassung
sein, dass die Leistungen, die man im Rahmen von
Hartz IV erhält, wenn man Kinder hat, zu hoch sind. So
habe ich Sie jedenfalls nicht verstanden.

Sie haben einen Stundenlohn von 8 Euro genannt.
Man könnte in diesem Zusammenhang wieder das
Thema Mindestlohn aufgreifen; denn vieles, was in der
Debatte genannt wird, löst das Problem, das Sie als Ar-
mut beschreiben, überhaupt nicht.

Wir sind der Auffassung, dass für alle Menschen der
Anreiz gegeben sein muss, auch dann Arbeit aufzuneh-
men, wenn man am Anfang nicht sehr viel verdient; das
hängt von der Qualifikation ab.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Man muss die Möglichkeit dazu haben!)


Das ist der entscheidende Punkt. Deswegen müssen wir
in Bezug auf das Betreuungsgeld sehr genau darauf ach-
ten, dass man eine Alleinerziehende mit drei Kindern


(Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Bekommt sie es, oder bekommt sie es nicht?)


nicht in die Situation bringt, in der sich die Aufnahme
von Arbeit für sie überhaupt nicht rechnet, weil sie sagt:
Ich habe nicht mehr, sondern faktisch weniger, wenn ich
anfange, erwerbstätig zu werden. Diesen Aspekt wird
man bei der Regelung des Betreuungsgeldes in aller Of-
fenheit diskutieren müssen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717411600

Kollege Rix.


Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1717411700

Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

wir sprachen gerade darüber, inwieweit es Überlegungen





Sönke Rix


(A) (C)



(D)(B)


dazu gibt, dass das Betreuungsgeld, wenn es denn einge-
führt wird, eventuell nicht an Familien ausgezahlt wird,
die Hartz IV beziehen. Das wird damit begründet, dass
Kinder aus Hartz-IV-Familien nicht vom Besuch einer
Kindertagesstätte ferngehalten werden sollen. Geben Sie
mir also recht, dass das Hauptargument, das SPD, Grüne
und Linkspartei hier vortragen, nun fruchtet, nämlich
dass man mit diesem Bonussystem Kinder von den Kin-
dertagesstätten fernhält? Sehen Sie das zumindest in Be-
zug auf einen Teil der Bevölkerung nun ein?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717411800


Ich stelle zunächst einmal fest, dass die Haupt- oder
Nebenargumente – wie immer Sie wollen – ideologisch
wahnsinnig überfrachtet sind.


(Widerspruch bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir werden uns sehr nüchtern mit der Situation beschäf-
tigen,


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie einmal mit Herrn Seehofer sehr nüchtern!)


auch mit den Aspekten, die eben schon angesprochen
wurden, auch wenn sie vielleicht anders gemeint waren:
Was bedeutet das eigentlich? Wann fehlt jeglicher An-
reiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen? Gerade dies zu
beachten, muss eine Nebenbedingung für die Verab-
schiedung des Betreuungsgeldes sein. Ich bitte Sie aber
um Verständnis, dass ich zu Einzelheiten nichts sagen
kann; denn die politische Diskussion läuft erst jetzt an.
Später wird man sich dann zu entscheiden haben.

Es wird einen Gesetzentwurf noch vor dem Sommer
geben.


(Caren Marks [SPD]: Vor welchem Sommer?)


Der Gesetzentwurf wird in das Kabinett eingebracht.
Dann wird das Parlament darüber beraten. Danach wird
man sehen, wie denn die konkreten Regelungen ausse-
hen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717411900

Frau Golze.


Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717412000

Vielen Dank. – Bei der Frage von Herrn Wunderlich

ging es um den Schutz Alleinerziehender vor Armut und
darum, wie dies mit dem Betreuungsgeld zu vereinbaren
ist. Ich habe noch einmal nachgeschaut: Im Bildungsbe-
richt des Bundes von 2010 steht, dass 43 Prozent der
Kinder von Alleinerziehenden ein Armutsrisiko tragen.
43 Prozent! Ich möchte Sie deshalb fragen: Arbeitet die
Bundesregierung – und gerade das Bundesfamilienmi-
nisterium – eigentlich mit derselben Vehemenz, wie Sie
sich jetzt für das Betreuungsgeld einsetzen, an der Ver-
besserung des Unterhaltsvorschusses und des Kinderzu-
schlages sowie an der Ausweitung des Elterngeldes? Das
alles sind übrigens Vorhaben, die im Koalitionsvertrag
stehen.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717412100


Sie sitzen ja schon einige Jahre im Familienaus-
schuss, Frau Golze, und Sie werden mitbekommen ha-
ben, dass das Kindergeld erheblich erhöht worden ist,
und zwar gestaffelt nach der Kinderzahl, dass der Frei-
betrag – weil wir dazu verpflichtet waren – erhöht wor-
den ist und dass wir auch beim Kinderzuschlag erhebli-
che Mittel eingesetzt haben


(Diana Golze [DIE LINKE]: Kommt aber doch nicht bei den Armen an!)


und die diesbezüglichen Regelungen vereinfacht haben,
um das noch einmal ausdrücklich zu betonen. Daran ar-
beiten wir weiterhin.

Die Zahl, die Sie eben genannt haben, stimmt meines
Erachtens, wenn ich es richtig im Gedächtnis habe.

Ich glaube, dass es wichtig ist, zu beschreiben, dass es
Armut gibt. Noch wichtiger ist aber, aufzuzeigen, wie
Wege aus der Armut aussehen können. Dazu trägt bei-
spielsweise das neue Konzept zum Kinderzuschlag bei.


(Caren Marks [SPD]: Wird doch auf Eis gelegt!)


Wir haben gesagt: Durch den Kinderzuschlag werden
Tausende aus der Armut, so wie wir sie definiert haben,
herausgeholt.


(Diana Golze [DIE LINKE]: Da passiert ja auch nichts!)


Das ist der entscheidende Punkt. Das kann beim Betreu-
ungsgeld durchaus auch der Fall sein.


(Diana Golze [DIE LINKE]: In welchem Sommer kommt denn das?)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717412200

Frau Ferner hat die nächste Frage.


Elke Ferner (SPD):
Rede ID: ID1717412300

Das Betreuungsgeld soll an diejenigen gezahlt wer-

den, die darauf verzichten, ihr Kind in eine Einrichtung
zu geben. Wie darf ich mir denn die Antragstellung vor-
stellen? Wie müssen die Antragsteller beweisen, dass sie
keine Einrichtung in Anspruch nehmen? Müssen sie zum
Beispiel von allen Einrichtungen in einem Umkreis von
50 Kilometern eine Bescheinigung bringen? Wird die
Betreuung durch eine Kinderfrau dann mit 150 Euro be-
zuschusst? Ich kann mir nicht vorstellen – vor allen Din-
gen, wenn es ein Gesetz werden soll, das im Bundesrat
nicht zustimmungspflichtig ist –, wie das praktisch funk-
tionieren soll. Bei welcher Bundesstelle soll denn dann
das Betreuungsgeld beantragt werden?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717412400


Ich bitte Sie um Verständnis, Frau Kollegin: Da der
Gesetzentwurf noch nicht vorliegt und daher auch noch
nicht beschlossen ist, kann ich zu Einzelheiten natürlich





Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues


(A) (C)



(D)(B)


nichts sagen. Wie sollte ich auch? Über die Regelungen
im Einzelnen wird nachgedacht werden müssen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717412500

Frau Marks.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717412600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär

Kues, Sie haben eben die Richtung angedeutet, die Sie
eventuell beim Kinderzuschlag einschlagen wollen. Da-
bei handelt es sich um eine Koalitionsvereinbarung von
Schwarz-Gelb. Ich zähle dazu auch die Koalitionsver-
einbarung bezüglich einer Weiterentwicklung beim Un-
terhaltsvorschuss.

Ich möchte Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass
Ministerin Schröder im Familienausschuss auf Nachfra-
gen mehrfach darauf hingewiesen hat, dass diese Vorha-
ben auf Eis gelegt worden sind. Nach Gesprächen, die
mit dem Finanzminister und dem gesamten Kabinett ge-
führt wurden – dabei ging es um die Finanzierungsvor-
behalte –, würden diese Vorhaben erst einmal nicht wei-
ter verfolgt. Insofern ist es doch ein bisschen erstaunlich,
wenn Sie jetzt versuchen, den Kolleginnen und Kollegen
im Bundestag, aber auch anderen interessierten Zuhöre-
rinnen und Zuhörern etwas anderes weiszumachen.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717412700


Frau Kollegin, Sie wissen genauso gut wie ich: Zum
Unterhaltsvorschuss gibt es einen Kabinettsbeschluss
bezüglich einer Entbürokratisierung. Das ist nicht ganz
unkompliziert gewesen, weil 16 Bundesländer mit ein-
bezogen werden müssen. Es gibt ausdrücklich keine
Ausweitung in Bezug darauf – darüber wurde viele Jahre
diskutiert –, wie der Unterhaltsvorschuss gezahlt werden
soll. Er wird deswegen gezahlt, weil bestimmte Perso-
nen, die unterhaltsverpflichtet sind, ihren Verpflichtun-
gen nicht nachkommen. Das muss man ganz klar sehen;
das ist der entscheidende Punkt. Über eine beliebige
Ausweitung muss man zweimal nachdenken.

Es ist aber auch richtig, dass eine Ausweitung, die zu
finanziellen Folgen führen würde, derzeit auf Eis gelegt
worden ist. Wir haben allerdings einen Gesetzentwurf
auf den Weg gebracht, der mit allen Ländern abgestimmt
worden ist. Es gibt zwar noch Diskussionsbedarf in der
Koalition, wie damit weiter umzugehen ist; aber er ist im
Kabinett beschlossen worden und kann irgendwann im
Parlament beraten werden. Das Parlament entscheidet
natürlich, wann und wie es das macht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717412800

Jetzt hat sich zwar der Kollege Wunderlich gemeldet,

dessen nächste schriftlich eingereichte Frage ich gerne
aufrufe, den ich aber nicht zu einer weiteren Zusatzfrage
zu seiner vorherigen schriftlich eingereichten Frage auf-
rufen kann. Deswegen verfahren wir vielleicht so, dass
ich jetzt die Frage 16 aufrufe, und wir dann schauen, ob
es dazu Zusatzfragen gibt.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das hätte sich auch auf das Unterhaltsvorschussgesetz bezogen!)


Ich rufe die Frage 16 des Kollegen Wunderlich auf:
Teilt die Bundesregierung das Ergebnis der Studie des In-

stituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., IW, wonach ein
Angebot an Ganztagsbetreuung für die Kinder von Alleiner-
ziehenden „nicht nur bereits kurzfristig das Wohlergehen der
Kinder“ erhöhen und die „Armutsgefährdung der Familien“
senken würde, sondern „sich auch mittelfristig für die öffentli-
che Hand fiskalisch“ auszahlen wird – sogar für den Fall, dass
die Kinderbetreuung elterngebührenfrei angeboten würde –
und bis 2030 die Mehreinnahmen aus Erwerbsbeteiligung der
Alleinerziehenden und eingesparte Transferleistungen die
Ausgaben sogar so stark übersteigen werden, dass sich eine
jährliche Rendite von 4 Prozent ergeben würde?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717412900


Auch in der Frage 16 geht es dem Kollegen
Wunderlich um die Erwerbsbeteiligung von Alleinerzie-
henden. Ich sage noch einmal, dass wir die Auffassung
vertreten, dass eine gut ausgebaute, hochwertige Kinder-
betreuung für Alleinerziehende besonders wichtig ist,
dass sie und ihre Kinder dadurch unterstützt werden. Die
Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft, die
Sie ansprechen, nach der ein flächendeckendes Betreu-
ungsangebot die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbsauf-
nahme für Alleinerziehende erhöht und die besagt, dass
Alleinerziehende dadurch eine bessere Einkommens-
position erreichen, kennen wir. Diese Untersuchung wis-
sen wir auch zu schätzen. Darum investieren wir in die
öffentliche Infrastruktur. Ich sage es noch einmal: Wir
wollen diese Bereiche nicht gegeneinander ausspielen.
Wir investieren kräftig in die öffentliche Infrastruktur.

Wie wir diese Untersuchung, die die Ministerin selbst
vorgestellt hat, im Einzelnen bewerten, können Sie der
Pressemitteilung vom 29. März 2012 entnehmen. Darin
steht, wie sich Ganztagsbetreuung auf das Wohlergehen
von Kindern auswirkt. Dem können Sie zumindest ent-
nehmen, dass unter ganz bestimmten Bedingungen eine
qualifizierte Ganztagsbetreuung absolut sinnvoll sein
kann, sinnvoll ist – für Alleinerziehende, aber auch für
deren Kinder.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717413000

Bitte.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717413100

Es ist schön, dass inzwischen auch das Ministerium

einsieht, dass so etwas sinnvoll sein kann.

Vorhin ist immer wieder der Begriff Wahlfreiheit, der
von der Regierung stark proklamiert wird, angesprochen
worden. Worin sehen Sie denn die Wahlfreiheit einer Al-
leinerziehenden? Hat sie nicht letztlich nur die Wahl
zwischen dem Betreuungsgeld und der vagen Hoffnung
auf einen Kindergartenplatz? Worin liegt da nach Ihrer
Überzeugung die Wahlfreiheit? Ist das die von Ihnen
proklamierte Wahlfreiheit?






(A) (C)



(D)(B)


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717413200


Herr Wunderlich, Sie gehen wieder von der Hypo-
these aus – dazu habe ich eben schon etwas gesagt –,
dass es ein ausreichendes Angebot nicht geben wird.


(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das sind Fakten! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist eine Tatsache!)


– Wir sind ja dabei, das aufzubauen. „Wir“, das sind die
Länder. – Ich gehe davon aus, dass wir 2013 ein solches
Angebot haben werden. Aufgrund der Hypothese, die
Grundlage Ihrer Frage ist, kann ich Ihre Frage nicht be-
antworten, zumindest nicht, wenn ich das ernst nehme,
was ich gerade gesagt habe. Ich gehe davon aus, dass es
ein solches Angebot geben wird.

Als wir ein solches Betreuungsangebot in der Breite
noch nicht hatten, gab es auch keine Wahlfreiheit. In die-
ser Zeit ist man davon ausgegangen, dass man sich ent-
weder um die Familie kümmert oder erwerbstätig ist.
Wir wollen die Möglichkeit der Vereinbarkeit. Ich sage
es noch einmal: Wir wollen den Menschen nicht vor-
schreiben, wie sie leben sollen, sondern wir wollen Rah-
menbedingungen schaffen, die es ihnen ermöglichen, zu
wählen. Da gibt es verschiedene Varianten; darüber kann
man diskutieren. Materielle Anreize sind notwendig; das
hat aber auch etwas mit Zeitstrukturen und mit Arbeits-
organisation zu tun. Das hat auch etwas mit Betreuung
zu tun.

Ich sage ausdrücklich – das hat diese Studie gezeigt –:
Ein gutes Betreuungsangebot kann eine sehr positive
Wirkung haben. Das ist aber keine neue Erkenntnis des
Ministeriums. Diese Studie ist ja schon vor etlichen Wo-
chen vorgelegt worden. Ich sage das, weil Sie vorhin
sagten, dass das Ministerium dies erst jetzt so sieht.
Diese Studie haben wir selbst mit in Auftrag gegeben.
Sie ist ja nicht innerhalb von wenigen Tagen entstanden.
Wir wollten das nur belegt haben.


Jörn Wunderlich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717413300

Aber nicht immer fallen die Ergebnisse von Studien

wunschgemäß aus.

Ich habe noch eine Nachfrage. Wenn irgendetwas
Kosten verursacht, wird seitens der Bundesregierung im-
mer kolportiert: Wir wollen keine Kosten verursachen;
unsere Kinder sollen nicht auf Schuldenbergen spielen.
Wie sieht es denn mit den Kosten des Betreuungsgeldes
aus? Daniel Bahr, unser Gesundheitsminister, hat gesagt
– ich möchte ihn zitieren –, wir würden damit zukünftige
Generationen belasten:

Besser wäre es, den Ausbau der Kinderbetreuung
voranzutreiben. Das unterstützt Familien am bes-
ten.

Wie sieht es mit den Kosten und mit der Verlagerung
der Mittel innerhalb des Haushalts aus, wenn Kinder
– das wäre ein Nebeneffekt – allein aus finanziellen
Gründen nicht in den Kindergarten geschickt werden?
Erstaunlich ist ja, dass das Betreuungsgeld 2013 einge-

führt werden soll, also in dem Jahr, ab dem es einen
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt. Diese
miteinander konkurrierenden Säulen – so nenne ich das
einmal – habe ich schon immer bemängelt. Wie hoch
sind die dadurch entstehenden Kosten, und wie sieht es
mit der Verlagerung der Mittel innerhalb des Haushalts
aus, wenn das Betreuungsgeld auf Hartz IV angerechnet
wird? Dann würde das Familienministerium durch das
Betreuungsgeld zwar im Grunde Familien mehr fördern,
aber im Arbeitsministerium würden Mittel eingespart.
Nach außen könnte man dann damit glänzen, wie viel für
Familien getan wird. Tatsächlich käme aber nicht 1 Euro
mehr bei den Familien an.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717413400


Herr Wunderlich, Sie waren heute Vormittag im Fa-
milienausschuss. Sie wissen, dass der Etat des Familien-
ministeriums aufgrund einiger Veränderungen objektiv
anwächst. Wir haben zudem eine ausgesprochen gute
Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation. Es gibt mehr
Menschen, die gut verdienen. Das ist positiv. Von daher
steigt die Zahl derjenigen, die Anspruch auf das Eltern-
geld, zum Teil auch auf ein höheres Elterngeld, haben.
Auch die Inanspruchnahme der Vätermonate spielt eine
Rolle. Das alles sind positive Entwicklungen. Sie fragen
nach den Auswirkungen. Ich bitte um Verständnis, dass
ich Ihnen nach wie vor antworten muss, dass ich dazu im
Einzelnen nichts sagen kann, solange die Nebenbedin-
gungen nicht hieb- und stichfest sind.

Im Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministers für
2013, in dem nach dem berühmten Top-down-Verfahren
aufgestellten Entwurf, sind – auch das wissen Sie –
400 Millionen Euro für das Betreuungsgeld vorgesehen.
Das ist Sachverhalt. Im Finanzplan sind, glaube ich,
1,2 Milliarden Euro für 2014 vorgesehen. Darüber wird
dann später zu entscheiden sein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717413500

Zusatzfrage Frau Golze, danach Kollege Beck.


Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717413600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

auch ich frage noch einmal nach der Finanzierung. Die
Argumentation, man müsse auf der einen Seite Kita-
plätze schaffen und auf der anderen Seite das Betreu-
ungsgeld für den Fall einführen, dass Eltern den Kita-
platz nicht nutzen, damit alle Eltern etwas davon haben,
würde ich verstehen, wenn die Nutzung eines Kitaplat-
zes gebührenfrei wäre. Die Bundesregierung tut gerade
so, als wären Kitaplätze ein Geschenk an die Eltern, das
diese für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Ich kann Ih-
nen gerne einmal vorrechnen, wie viel ich an Kitagebüh-
ren für meine beiden Kinder in den letzten Jahren ge-
zahlt habe. Es ist doch eine Ungleichbehandlung der
Eltern, wenn die einen für die Inanspruchnahme eines
Kitaplatzes Geld zahlen müssen, während die anderen,
die sich privat eine Kinderbetreuung organisieren, zu-
sätzlich Geld bekommen.






(A) (C)



(D)(B)


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717413700


Die Situation in den Bundesländern und auch in den
Kommunen ist sehr unterschiedlich.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Deswegen gibt es keine Wahlfreiheit!)


Es gibt Bundesländer und Kommunen, die sich bei der
Finanzierung von Kindergärtenplätzen und nicht nur bei
der U-3-Betreuung sehr stark engagieren. Einige Kom-
munen investieren sehr viel Geld, während andere Kom-
munen andere – auch politische – Entscheidungen tref-
fen. Man muss deutlich sagen, dass die Kommunen
unterschiedliche Schwerpunkte setzen; denn sie können
selbstständig darüber entscheiden. Zunächst einmal ist
also zu beachten, dass es unterschiedliche Situationen
gibt.

Ich sage ausdrücklich – auch Sie waren heute Vormit-
tag im Ausschuss –: Sie wollen alles Mögliche kostenlos
anbieten. Herr Wunderlich hat einen entsprechenden An-
trag vorgelesen. Dieser enthielt zehn, zwölf Punkte, an
denen sozusagen kein Preisschild war, das zeigen würde,
was die Chose kostet.


(Diana Golze [DIE LINKE]: Ich habe Sie nach der Gleichberechtigung der Eltern gefragt!)


Das wurde nicht erwähnt; ich weiß das ganz genau. Sie
fordern zum Beispiel, Kinderbetreuung absolut kosten-
los anzubieten. Das alles kann man fordern, aber Sie
sollten einmal die Kosten addieren; denn dann kommen
Sie auf zweistellige Milliardenbeträge. Sie müssten auch
einmal einen Halbsatz dazu verlieren, wie Sie das finan-
zieren wollen. Ich finde, dass das zu einer redlichen Poli-
tik dazugehört.


(Diana Golze [DIE LINKE]: Die Frage zur Gleichberechtigung der Eltern ist nicht beantwortet!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717413800

Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717413900

Herr Staatssekretär, die Ministerin hat erklärt, dass sie

sich an den Auftrag der Koalition, einen Gesetzentwurf
zu erarbeiten, gebunden fühlt, solange die Koalition an
dem Betreuungsgeld festhält. Auch wenn das nicht nach
großem Engagement klingt, kann man ja davon ausge-
hen, dass es in Ihrem Haus Vorüberlegungen zur Ausge-
staltung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gibt. Des-
halb wollte ich hinsichtlich des Aspekts, den Kollegin
Ferner schon angesprochen hat, nachfragen.

Sie haben gesagt, dass Sie mit dem Gesetzentwurf
noch nicht fertig sind. Das ist okay. Mich interessiert:
Welche unterschiedlichen Modelle und Verfahren für
den Nachweis der Nichtinanspruchnahme von staatli-
chen Betreuungsleistungen in Kindergarteneinrichtun-
gen werden im Ministerium erwogen? Ich verstehe, dass
Sie sich noch nicht festgelegt haben, aber Sie müssen
doch schon Nachweismodelle entwickelt haben. Ich

würde gerne erfahren, um welche Modelle es sich han-
delt, damit wir uns ein Bild von den rechtlichen Verfah-
ren und dem bürokratischen Aufwand machen können,
der mit der Gewährung des Betreuungsgeldes verbunden
sein wird.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717414000


Herr Kollege Beck, einige Bundesländer haben ein
Betreuungsgeld, teilweise ein Landeserziehungsgeld,
entwickelt. Auch andere Nationen haben dies gemacht.
Das alles wird man einbeziehen müssen, wenn man sich
über die konkreten Regelungen Gedanken macht. Eine
Regelung für Deutschland ist ein ganz eigenes Thema,
weil wir ein sehr differenziertes familienpolitisches
Leistungssystem haben.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Würden Sie jetzt noch auf meine Frage antworten?)


– Ja. – Natürlich beschäftigt sich ein Ministerium mit al-
len Varianten;


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erzählen Sie die doch mal!)


es wäre ja völlig unverantwortlich, das nicht zu tun. Es
gibt viele Rechenmodelle. Ich werde in dieser Frage-
stunde allerdings nur über Dinge berichten, die abge-
schlossen sind.


(Caren Marks [SPD]: Was ist denn abgeschlossen?)


Ich kann Ihnen nicht berichten, welche Varianten es im
Einzelnen gibt; im Prinzip kennen Sie sie ja, wenn Sie
sich mit dieser Thematik beschäftigen. Zu gegebener
Zeit wird ein Gesetzentwurf vorgelegt, der zwischen den
Ressorts abgestimmt ist. Dann wird man darüber poli-
tisch diskutieren können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717414100

Frau Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717414200

Herr Präsident, ich vermute, wir beide sind uns einig,

dass die Bundesregierung zu einem Thema, das in der
Öffentlichkeit große Resonanz findet und über das breit
diskutiert wird, wenig aussagekräftig antwortet. Der
Kollege Staatssekretär ist nicht in der Lage, auf einfache
Fragen zu antworten. Ich beantrage deswegen auf
Grundlage unserer Richtlinien für Aktuelle Stunden die
Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema Be-
treuungsgeld.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717414300

Ich nehme das zur Kenntnis und fahre zunächst ein-

mal mit unserer Fragestunde fort.

Ich rufe die Frage 17 der Kollegin Heidrun Dittrich
auf:

Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung
auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern infolge der Einfüh-
rung des Betreuungsgeldes unter der Berücksichtigung der





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


neuen Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor-
schung e. V. bzw. des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
e. V., und mit welchen Folgekosten rechnet die Bundesregie-
rung insgesamt – unter Berücksichtigung der Sozialkassen,
Steuereinkünfte und langfristigen Prognosen?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717414400


Ich habe dazu eben etwas gesagt. Weil diese Frage ei-
ner anderen Frage, die ich schon beantwortet habe, ähn-
lich ist – Sie konnten ja nicht wissen, wer welche Frage
einreicht –, werde ich ähnlich antworten. Wir werden da-
rauf achten, dass Fehlanreize vermieden werden. Im Üb-
rigen trägt das Betreuungsgeld dazu bei, bestmögliche
Wahlfreiheit zu ermöglichen. Die konkrete Ausgestal-
tung ist noch nicht geklärt. Daran wird gearbeitet, wenn
die politischen Entscheidungen gefallen sind.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717414500

Zusatzfragen? – Bitte schön.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717414600

Ich habe zu dieser Frage eine Zusatzfrage. Kommt es

nicht einem Verbot der Erwerbstätigkeit von Müttern
gleich, wenn ihnen Betreuungsmöglichkeiten vorenthal-
ten werden? 150 Euro im Monat können das wirklich
nicht ausgleichen.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717414700


Ich habe eben eine Antwort darauf gegeben. Müttern
sollen keine Betreuungsmöglichkeiten vorenthalten wer-
den. Wir wollen, dass es ein breites Betreuungsnetz gibt.
Daran wird gearbeitet, auf Bundesebene, auf Landes-
ebene und vor allen Dingen auf kommunaler Ebene.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717414800

Weitere Zusatzfragen?


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717414900

Nein.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717415000

Dann rufe ich die Frage 18 der Kollegin Heidrun

Dittrich auf:
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Eltern auf die

Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes zugunsten des Be-
treuungsgeldes verzichten, und welche Konsequenzen hat dies
für die Kinder in Anbetracht dessen, dass frühkindliche Bil-
dung am besten in Betreuungseinrichtungen gewährleistet
werden kann?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717415100


Die Bundesregierung hat keine Veranlassung für eine
solche Annahme.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717415200

Bitte sehr.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717415300

Meine erste Zusatzfrage: Würde die Bundesregierung

auch dann an der Einführung des Betreuungsgeldes fest-
halten, wenn sie sicher wüsste, dass ein Kind nur wegen
des Bezugs des Betreuungsgeldes aus der Kindertages-
stätte genommen wird und ihm damit die frühkindliche
Bildung in Gemeinschaft vorenthalten wird?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717415400


Ich kann Ihnen ausdrücklich sagen, dass die Struktur
des Betreuungsgeldes überhaupt noch nicht feststeht.
Deswegen kann ich darauf keine Antwort geben. Wir
werden dafür sorgen, dass die Struktur bzw. die Kon-
struktion so sein wird, dass es keine Fehlanreize gibt.
Wir sind im Übrigen, wie in der UN-Kinderrechtskon-
vention festgehalten, der festen Überzeugung, dass die
beste Erziehung in der Familie erfolgt und dass Eltern
die wichtigsten Erziehungspersonen sind. Insofern sind
wir der Auffassung, dass man die öffentliche Betreuung
nicht glorifizieren sollte. Sie hat unter bestimmten Be-
dingungen eine wichtige Funktion. Aber es muss beides
nebeneinander geben.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717415500

Meine zweite Nachfrage: Wenn die Bundesregierung

für Kinder Geld ausgeben möchte, warum wird nicht
einfach der Betrag von 150 Euro, der für das Betreu-
ungsgeld vorgesehen ist, auf den Regelsatz für Kinder
aufgeschlagen? Dann gäbe es weniger Kinderarmut.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717415600


Zur Kinderarmut habe ich eben schon etwas gesagt.
Es ist wichtiger, sich Gedanken darüber zu machen, wie
die Eltern und damit die ganze Familie aus der Armut
herauskommen können, das heißt, es müssen Erwerbs-
möglichkeiten geschaffen werden. In den letzten Jahren
hat es für die Eltern, die aus der Erwerbslosigkeit he-
rauskommen möchten, nie eine so günstige Situation wie
gegenwärtig gegeben. Über 1 Million Langzeitarbeits-
lose – sie waren mehr als ein Jahr lang arbeitslos – haben
es geschafft, jetzt wieder am Erwerbsleben teilzuneh-
men. Das ist eine ganz wichtige sozialpolitische und
arbeitsmarktpolitische Entwicklung. Das schafft nicht
nur Arbeit für Vater und Mutter, sondern holt die Fami-
lien auch aus der Armut heraus. Das beste Mittel zur
Armutsbekämpfung ist eine gute Wirtschafts- und Ar-
beitsmarktpolitik.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1717415700

Ich rufe jetzt die Frage 19 der Kollegin Caren Marks

auf:
Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur

Einführung eines Betreuungsgeldes vor – bitte Datum nennen –,
und stimmt sie derzeit einen Referentenentwurf zwischen den
Bundesressorts ab?






(A) (C)



(D)(B)


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717415800


Die Kollegin Marks fragt – das ist nicht überraschend –
auch nach dem Betreuungsgeld. Ich habe die Frage eben
schon einmal im Zusammenhang beantwortet. Bis zum
Sommer soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Dieser
Gesetzentwurf wird nach der Geschäftsordnung der Bun-
desregierung natürlich zwischen den Ressorts abge-
stimmt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717415900

Erste Nachfrage, Frau Kollegin Caren Marks.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717416000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

meine Frage war, ob es diesbezüglich schon einen Refe-
rentenentwurf gibt, der sich in der Abstimmung befindet.
Sie beziehen sich in Ihrer Antwort auf einen Gesetzent-
wurf. Das schließt die Option, dass ein Referentenent-
wurf schon in der Abstimmung ist, ja nicht komplett aus.
Darum frage ich noch einmal gezielt nach dem Referen-
tenentwurf nach.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717416100


Es gibt keinen Referentenentwurf, der sich in der Ab-
stimmung befindet.


(Caren Marks [SPD]: Okay, dann hoffen wir einmal, dass er nicht übermorgen in der Zeitung steht!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717416200

Das war noch nicht die zweite Nachfrage, sondern nur

ein Zwischenruf.


(Caren Marks [SPD]: Genau!)


Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717416300


Ich glaube, dann hätten Sie den Entwurf auch schon.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717416400

Wir gehen geordnet vor. – Bitte schön, Frau Caren

Marks.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717416500

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Möglichkeit,

eine zweite Nachfrage zu stellen.

Herr Staatssekretär, können Sie mir beantworten, wie
es um die Überlegungen steht, die die Ministerin vor ei-
nigen Tagen angedeutet hat, seitens des Ministeriums
überhaupt keinen Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
vorzulegen, sondern die Arbeit ausschließlich in die
Hände der schwarz-gelben Regierungsfraktionen zu le-
gen, weil sie wahrscheinlich keine Lust hat, durch den

Streit sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch
in der Öffentlichkeit – die öffentliche Meinung hinsicht-
lich des Betreuungsgeldes ist ja mehrheitlich ganz klar
ablehnend – noch weiter negativ in der Kritik zu stehen?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717416600


Ich sage ausdrücklich: Ich kenne keine derartige Äu-
ßerung der Ministerin. Das war eine Spekulation in den
Medien. In den Medien steht vieles, aber das ist nicht
immer das, was sich tatsächlich abspielt, sondern das,
was jemand meint, beobachtet zu haben. Dies wird dann
eben geschrieben. Das ist ja auch möglich.

Ich gehe davon aus, dass sich die Koalitionsfraktio-
nen in einem geordneten Verfahren darüber verständi-
gen, wie sie das gestalten wollen. Ich sage ausdrücklich:
Sie haben sich darauf verständigt, einen Gesetzentwurf
zum Betreuungsgeld einzubringen. Deswegen gehe ich
auch davon aus, dass dies entsprechend umgesetzt wird.


(Elke Ferner [SPD]: Ist das nicht mehr Sache des Ministeriums?)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717416700

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das waren die bei-

den Nachfragen.

Ich rufe jetzt die Frage 20 der Kollegin Caren Marks
auf:

Welche Annahmen liegen der Berechnung der Kosten-

(siehe Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2013)

und ist beim Betreuungsgeld eine finanzielle Beteiligung der
Länder vorgesehen?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717416800


Der Koalitionsausschuss hat am 6. November 2011
beschlossen, im Jahre 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe
von 100 Euro für das erste Lebensjahr des Kindes und ab
dem Jahre 2014 in Höhe von 150 Euro für das zweite
und dritte Lebensjahr des Kindes einzuführen. Die Bun-
desregierung will damit eine Leistung schaffen, die die
Eltern in ihrer Wahlfreiheit hinsichtlich der Kinder-
betreuung unterstützt und die Vielfalt der Gestaltungs-
möglichkeiten entsprechend stärkt.

Bei den Eckwerten des Regierungsentwurfs für 2013
ist Vorsorge getroffen worden: 0,4 Milliarden Euro in
2013 und 1,2 Milliarden Euro ab 2014. Das ist das, was
im Moment Beschlusslage ist.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717416900

Ihre erste Nachfrage. Bitte schön, Frau Caren Marks.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717417000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

meine Frage wurde leider in keiner Weise beantwortet.
Ich habe nicht nach den Kosten gefragt, sondern meine
Frage war, welche Annahmen der Kostenschätzung zu-





Caren Marks


(A) (C)



(D)(B)


grundeliegen. Es interessiert mich, ob Sie auf meine
Frage, die eigentlich ziemlich klar formuliert ist, viel-
leicht eine klare Antwort geben könnten. Das würde
mich außerordentlich freuen.

Zum anderen überrascht mich die Kostenschätzung
grundsätzlich, da Sie in Ihren Antworten auf die vorheri-
gen Fragen mehrfach angeführt haben, dass das Ressort
mit Blick auf die Abstimmung innerhalb des Ressorts,
erst recht mit Blick auf die Abstimmung im Kabinett
noch völlig im Unklaren darüber ist, wohin die Reise
beim Betreuungsgeld insbesondere hinsichtlich der
Details geht. Insofern ist es vielleicht ein bisschen
schwierig, mit den Zahlen zu jonglieren, wie Sie das ge-
rade eben getan haben.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717417100


Ich kann nur die Zahlen nennen, die im Haushaltsent-
wurf enthalten sind, der demnächst ins Kabinett gehen
wird und dort nach Lage der Dinge Mitte Juni beschlos-
sen wird. Das, was ich habe, sind handfeste Zahlen. Den
Zahlen liegt die Schätzung zugrunde – ich habe jetzt
keine genaue Zahl präsent –, wer das Betreuungsgeld in
Anspruch nehmen wird. Ich kann Sie darüber aber im
Einzelnen gerne informieren.

Das ist das, was konkret vorliegt. Ich kann ansonsten
nur allgemein antworten, solange noch kein konkreter
Gesetzentwurf vorliegt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717417200

Nachfrage.


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717417300

Vielen Dank für die zweite Nachfrage. – Herr Staats-

sekretär, ich schließe also daraus, dass Sie zwar eine nur
sehr vage Vorstellung davon haben, wie das Betreuungs-
geld ausgestaltet wird, aber trotz dieser Unwägbarkeiten
sehr konkrete Vorstellungen davon haben, was es kostet.
Es ist für mich ein bisschen schwierig, das miteinander
zu kombinieren, aber mit der Weisheit Ihres Hauses wird
das sicherlich gelingen.

Meine Nachfrage bezieht sich auf den zweiten Teil
meiner Frage. Ich möchte gerne nachhaken, wie es mit
der finanziellen Beteiligung der Länder aussieht. Sie ar-
gumentieren immer damit, dass das Betreuungsgeld eine
Kompensation für diejenigen ist, die die staatlich geför-
derten Kitaplätze nicht in Anspruch nehmen. Nun ist es
so – auch das wurde hier von mehreren Kolleginnen und
Kollegen wiederholt ausgeführt –, dass am Ausbau der
Kitaplätze, insbesondere auch der U-3-Plätze, alle staat-
lichen Ebenen, Bund, Länder und insbesondere die
Kommunen, finanziell maßgeblich beteiligt sind. Inso-
fern ist es doch ein bisschen aberwitzig, wenn die finan-
zielle Ausstattung des Betreuungsgeldes, wie Sie es bei
der Kostenschätzung bisher angedeutet haben, aus-
schließlich beim Bund liegt. Ist da eine Beteiligung vor-
gesehen? Wenn nein: Wie erklären Sie das?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717417400


Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt zu Ein-
zelheiten nichts weiter sagen kann. Warten Sie doch ein
wenig ab, bis der Gesetzentwurf vorliegt. Dann können
wir mit handfesten Fakten argumentieren.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe das Gefühl, Ihr Ministerium interessiert sich für dieses Gesetz nicht!)


Ich glaube, das ist der Sache dienlicher.


(Caren Marks [SPD]: Okay! Ich bedanke mich für die Nichtbeantwortung!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717417500

Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 21 unseres Kollegen Matthias
Birkwald:

Trifft es zu, dass nach den derzeitigen Plänen der Bundes-
regierung Familien im Hartz-IV-Bezug für ihre zu Hause be-
treuten Kinder kein Betreuungsgeld erhalten sollen bzw. die-
ses vollständig auf die Leistungen angerechnet werden soll
und somit ihre Kinder am Ende ohne Frühförderung und die
Eltern ohne Anerkennung ihrer Betreuungsleistung dastehen,
und wie ist dies in Einklang zu bringen mit der Erkenntnis,
dass insbesondere Kinder aus sozial schwachen Schichten zur
Erlangung einer Chancengleichheit bestmögliche Förderung
benötigen?

Herr Staatssekretär.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717417600


Herr Kollege Birkwald, ich habe eben in einem an-
deren Zusammenhang schon einmal erläutert, dass das
Betreuungsgeld so ausgestaltet werden muss, dass es
den Bedürfnissen der Familien tatsächlich Rechnung
trägt – ich kann nicht anders, als das zu wiederholen,
weil das im Endeffekt die gleichen Fragen sind –, und
dass die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes
geprüft wird.

Ich sage Ihnen als Arbeitsmarktpolitiker jetzt noch
einmal, dass man sehr genau hinschauen muss, wie si-
chergestellt werden kann, dass es sich für denjenigen,
der daran interessiert ist, eine Arbeit aufzunehmen – ich
gehe davon aus, dass das bei den meisten Hartz-IV-Emp-
fängern der Fall ist –, tatsächlich rechnet, dass etwas
übrig bleibt, dass er mehr im Portemonnaie behält, wenn
er eine Arbeitsstelle hat. Deswegen dürfen vom Betreu-
ungsgeld keine falschen Anreize ausgehen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717417700

Ihre erste Nachfrage, Kollege Birkwald.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717417800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr

Staatssekretär. Dann will ich meine Frage anders ein-
leiten. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 hatte die
Bundesregierung das Elterngeld für Hartz-IV-Betroffene
bereits gestrichen: 300 Euro weniger pro Monat oder





Matthias W. Birkwald


(A) (C)



(D)(B)


3 600 Euro im ersten Lebensjahr des Kindes. Nun sollen
– jedenfalls nach allen Berichten, die wir in der Öffent-
lichkeit von verschiedenen Seiten erhalten haben –
Hartz-IV-Betroffene kein Betreuungsgeld erhalten. Das
wären dann 150 Euro weniger pro Monat oder weitere
3 600 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr.

Im Gesetzentwurf zum Kinderförderungsgesetz der
Fraktionen der Union und der SPD aus dem Jahr 2008,
also zuzeiten der Großen Koalition, hieß es zum Betreu-
ungsgeld, damit – ich zitiere – „die herausragende Leis-
tung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdi-
gen“. Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass ihr die
Erziehungsarbeit während der ersten drei Lebensjahre in
Hartz-IV-Familien 7 200 Euro weniger wert ist als in
allen anderen erdenklichen Familien, zum Beispiel in ei-
ner Managerfamilie mit einer in Teilzeit erwerbstätigen
Ehefrau und Mutter?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717417900


Sie wissen, dass wir als Begründung für die Anrech-
nung des Elterngeldes für diejenigen, die Hartz-IV-Leis-
tungen beziehen, gesagt haben: Hartz IV muss so gestal-
tet sein, dass es auskömmlich ist. Es ist auch keine
Leistung, die für Jahre vorgesehen ist, sondern eine Leis-
tung, die dann gezahlt wird, wenn jemand trotz intensi-
ver Bemühungen oder meinetwegen deswegen, weil er
bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, keine Arbeit
bekommt. Das ist insofern eine vorübergehende Finan-
zierung. So ist das gedacht.

Der Hartz-IV-Empfänger mit seinen zwei bis drei
Kindern bekommt natürlich höhere Familienleistungen,


(Dagmar Ziegler [SPD]: Und mit einem?)


weil das, was im Bereich von Hartz IV an Kinderleistun-
gen gezahlt wird, höher ist als das Kindergeld. Denn
man geht etwa im Vergleich zum Geringverdiener davon
aus, dass er einen Teil seines Einkommens für seine Kin-
der einsetzt. Das ist selbstverständlich, und das tun die
Eltern in der Regel auch sehr gerne. Das ist in diesem
Fall die Begründung dafür.

Vor diesem Hintergrund wird man auch beim Betreu-
ungsgeld diskutieren müssen, dass damit keine falschen
Anreize gesetzt werden. Darüber kann man dann noch
im Einzelnen reden. Von Ihrer Seite wurde eben schon
einmal eine Frage gestellt, bei der aufgelistet worden ist,
was jemand, der nicht erwerbstätig ist, jetzt schon be-
kommt. Der eine oder andere, der sein Geld im niedrigen
Einkommensbereich verdient – Tag für Tag, Woche für
Woche, Jahr für Jahr –, wird sich gewundert haben, was
ihm, verglichen mit dem, was ein anderer netto übrig
hat, netto bleibt. Man kann das natürlich entsprechend
erhöhen, aber wir halten das für problematisch.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717418000

Ihre zweite Nachfrage, Kollege Birkwald.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717418100

Wir sind uns doch wohl einig, dass Kinder in Hartz-

IV-Familien diejenigen mit dem größten Armutsrisiko
sind und dass genau diese Familien familienpolitische
Leistungen am dringendsten bräuchten. Das gilt sowohl
für das Elterngeld als auch für das Betreuungsgeld.
Wenn jetzt die offizielle Begründung für das Betreu-
ungsgeld lautet, dass Eltern eine größere Wahlfreiheit
eingeräumt werden soll – das haben Sie auch heute
mehrfach gesagt –, frage ich Sie: Warum sollen dann be-
tuchte Eltern das Betreuungsgeld erhalten und es für eine
im privaten Haushalt angestellte Kinderfrau ausgeben
dürfen – das ist ja durchaus vorgesehen –, und warum
haben Hartz-IV-Betroffene diese Wahlfreiheit nicht?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717418200


Wir können darüber nicht diskutieren, weil es diese
Regelung noch gar nicht gibt. Es gibt noch keinen Ge-
setzentwurf. Wenn es einen solchen Gesetzentwurf gäbe,
dann könnten wir uns darüber austauschen.


(Sönke Rix [SPD]: Aber eine Meinung haben Sie doch! – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ich denke, Sie bereiten das vor! Ein bisschen sollten Sie schon sagen können!)


Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen. Es hängt auch
davon ab, welche Zielsetzungen man konkret verfolgt.
Davon hängt auch die Ausgestaltung des Betreuungsgel-
des ab. Dann kann über solche Zusammenhänge disku-
tiert und entschieden werden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717418300

Wir kommen jetzt zur Frage 22 ebenfalls unseres

Kollegen Matthias Birkwald:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie der

Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. über Betreuungsgeldleistungen
in den skandinavischen Ländern, wonach vor allem Mütter
mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und
Migrationshintergrund Betreuungsgeld beziehen und sich das
Betreuungsgeld somit negativ auf die Beschäftigungssituation
von Müttern auswirkt und Nachteile bei der frühkindlichen
Bildung zur Folge hat, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung aus den Erkenntnissen dieser Studie, ins-
besondere vor dem Hintergrund, dass in Norwegen und
Schweden über eine Abschaffung des Betreuungsgeldes dis-
kutiert wird?

Herr Staatssekretär.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717418400


Zu Ihrer Frage sage ich noch einmal ausdrücklich:
Das Betreuungsgeld soll so konzipiert werden, dass jun-
gen Eltern im Zusammenwirken mit den übrigen Leis-
tungen, die es gibt – Geld und Infrastruktur –, tatsächlich
eine Wahlfreiheit eröffnet wird und dass den tatsächli-
chen Bedürfnissen Rechnung getragen wird.


(Elke Ferner [SPD]: Das glauben Sie doch selber nicht! Sie können doch nichts sagen, weil es noch keinen Gesetzentwurf gibt!)






Parl. Staatssekretär Dr. Hermann Kues


(A) (C)



(D)(B)


Alle bislang vorgelegten Studien zu Modellen und Kon-
zepten sind deswegen nicht übertragbar, weil das Betreu-
ungsgeld der Bundesregierung differenzierter ausgestal-
tet wird als bisher herangezogene Modelle. Insofern
sagen diese Studien wenig aus.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717418500

Ihre erste Nachfrage.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717418600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wie will denn die

Bundesregierung bei ihrer Gestaltung verhindern – wie
Sie mehrfach gesagt haben, erarbeiten Sie gerade den
Gesetzentwurf und hätten die Chance dazu –, dass sich
das Betreuungsgeld genauso wie in Finnland, Schweden
und Norwegen eindeutig geschlechtsspezifisch zulasten
von Frauen auswirkt und so wie in Finnland die Position
der Frauen in der Gesellschaft insgesamt schwächt, wie
in Norwegen die ungleiche Arbeitsteilung zwischen El-
tern stärkt oder wie in Schweden dazu führt, dass das
Einkommen von Frauen sinkt, weil sie eher als Männer
aufgrund des Betreuungsgeldes ihre Erwerbsarbeit und
damit ihr Erwerbseinkommen verringern?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717418700


Es wird die hohe Kunst sein, das Betreuungsgeld so
auszugestalten, dass die negativen Effekte, die Sie be-
schrieben haben, nicht eintreten.


(Zurufe von der LINKEN: Also wird es nix! – Können wir das als Versprechen nehmen?)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717418800

Wenn wir wieder Ruhe haben, dann können Sie Ihre

zweite Frage stellen, Herr Birkwald.


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717418900

Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Das heißt, das Be-

treuungsgeld wird kommen; das haben Sie gerade wohl
gesagt.

Werden denn Frauen, die es ohnehin schon schwerer
auf dem Arbeitsmarkt haben, wie alleinerziehende
Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen
mit sogenannten geringen Qualifikationen, nicht durch
das Betreuungsgeld ermutigt bzw. geradezu ökonomisch
gedrängt, ihre Arbeitsplatzsuche aufzugeben, und könnte
sich das Betreuungsgeld somit als Schweigeprämie für
ohnehin auf dem Arbeitsmarkt Benachteiligte erweisen?
Wie wollen Sie das verhindern?

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717419000


Wenn Sie eben alles verfolgt haben, was ich gesagt
habe – davon gehe ich einmal aus –,


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das habe ich! – Caren Marks [SPD]: Da war nichts zu verfolgen!)


dann wissen Sie, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass
das nicht der Fall sein soll. Vielmehr muss das Betreu-
ungsgeld so ausgestaltet sein, dass auch für Menschen
im unteren Einkommensbereich Erwerbsanreize gege-
ben sind, dass sich Arbeiten lohnt. Das beißt sich teil-
weise mit Theorien, die eben vertreten worden sind. Ar-
beiten muss sich auf jeden Fall lohnen. Wer arbeitet,
muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Sonst
würde das Betreuungsgeld falsche Anreize setzen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717419100

Es gibt eine Nachfrage unserer Frau Kollegin

Dr. Barbara Höll.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717419200

Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, darf ich

Ihre letzte Antwort so verstehen, dass Sie jetzt, wo Sie
Hemmnisse insbesondere für die Erwerbstätigkeit von
Frauen beseitigen wollen, die Beseitigung des Ehegat-
tensplittings in Angriff nehmen? Nachgewiesenermaßen
müssen verheiratete Frauen, die heutzutage aufgrund der
fehlenden Infrastruktur für ihre Kinder nur verkürzt,
zum Beispiel sechs Stunden, arbeiten können, zwölf
Stunden arbeiten, um aufgrund der Regelung des Ehe-
gattensplittings überhaupt einen adäquaten Lohn zu be-
kommen. Das Ehegattensplitting wirkt gerade für
Frauen, die nur wenige Stunden arbeiten, arbeits-
marktabweisend, weil es sich für die Betreffenden in
Steuerklasse V nicht lohnt.

Dr
Dr. Hermann Kues (CDU):
Rede ID: ID1717419300


Die Beseitigung des Ehegattensplittings ist nicht ge-
plant.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das hätte uns auch sehr gewundert!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717419400

Vielen Dank. – Damit beenden wir diesen Geschäfts-

bereich.

Ich weise geschäftsleitend darauf hin, dass die Koali-
tionsfraktionen beantragt haben, nach dem entsprechen-
den zeitlichen Ablauf der Fragestunde kurz zu unterbre-
chen. Ich beabsichtige daher, gegen 16 Uhr die Aktuelle
Stunde aufzurufen.

Jetzt machen wir mit dem Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Gesundheit weiter. Hier werden alle
Fragen schriftlich beantwortet. Es handelt sich um die
Fragen 23 und 24 des Kollegen René Röspel sowie die
Frage 25 der Kollegin Kathrin Vogler.

Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische
Staatssekretär Jan Mücke zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 26 unserer Kollegin Dr. Dagmar
Enkelmann auf:

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die
Bundesregierung nach dem Entscheid des Bundesverwal-





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


tungsgerichts Leipzig, das das Nachtflugverbot am Flughafen
Frankfurt am Main von 23 bis 5 Uhr bestätigte und das Kon-
tingent für die Gesamtnacht auf 133 Flüge beschränkte, sowie
der Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen,
künftig zwischen 0 und 5 Uhr Passagierflüge am Flughafen
Köln/Bonn zu verbieten, um bundeseinheitliche Standards für
Nachtflugregelungen zu schaffen, die einerseits eine Standort-
konkurrenz nach Maßgabe gestatteter Nachtflüge verhindern
und andererseits den berechtigten Erwartungen der Anwohner
nach einem umfassenden Lärm- und Gesundheitsschutz nach-
kommen?

Herr Staatssekretär, ich bitte.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717419500


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Frau Kollegin Dr. Enkelmann, die Antwort auf Ihre
Frage lautet: Soweit dies anhand des bisher ausschließ-
lich veröffentlichten Tenors des Urteils erkennbar ist, hat
das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung
zum Nachtflug am Flughafen Frankfurt am Main seine
bisherige Rechtsprechung zu den zu beachtenden Vorga-
ben zum Schutz der Anwohner im Rahmen der Nacht-
flugregelung an den Flughäfen Leipzig/Halle und Berlin
Brandenburg International fortgeführt. Das Urteil be-
zieht sich allerdings fallspezifisch auf die Besonderhei-
ten des Verfahrens zum Frankfurter Flughafen. Ob sich
aus der noch ausstehenden Begründung des Urteils all-
gemeingültige Aussagen ergeben, die einen gesetzgebe-
rischen Handlungsbedarf aufzeigen, bedarf einer sorgfäl-
tigen Prüfung, die aber naturgemäß erst nach der
vollständigen Veröffentlichung der Entscheidung mög-
lich ist. Grundsätzlich geht die Bundesregierung davon
aus, dass das aktuelle Regelwerk im Luftverkehrsgesetz
und im Fluglärmgesetz eine geeignete Grundlage für den
Luftverkehr in Deutschland darstellt.

Im Hinblick auf bundeseinheitliche Standards für
Nachtflugregelungen wäre zu berücksichtigen, dass die
Übertragung der Aufgaben im Zusammenhang mit der
Genehmigung und Planfeststellung von Flughäfen sowie
auch mit nachträglichen Betriebsregelungen an die Län-
der erfolgt ist, weil diese die größere Sachnähe haben
und daher lokale Besonderheiten in die entsprechenden
Entscheidungen einbeziehen können. Diese Flexibilität,
zum Beispiel besondere Siedlungssituationen im Sinne
der Anwohner bei den Betriebsregelungen berücksichti-
gen zu können, würde eine bundeseinheitliche Regelung
nicht ohne Weiteres gewährleisten können.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717419600

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717419700

Danke, Herr Präsident. – Zunächst einmal weise ich

darauf hin, dass wir heute den bundesweiten Tag gegen
den Lärm haben. Insofern passt die Frage ganz gut. Sie
haben deutlich gemacht, dass die Bundesregierung of-
fenkundig nicht vorhat, weiter darüber nachzudenken.

Das Umweltbundesamt hat allerdings andere Ansich-
ten, insbesondere was zum Beispiel die im Fluglärm-
gesetz festgelegten Grenzwerte anbetrifft. Der Chef des
Umweltbundesamtes geht davon aus, dass die Fluglärm-

grenzwerte, die heute dort festgelegt sind, zu hoch sind,
was gesundheitsschädigend ist, Auswirkungen auf das
Herz-Kreislauf-System hat und weitere gesundheitliche
Probleme verursacht, die inzwischen nachgewiesen sind.
Meine erste Frage lautet: Die Regierung sieht auch hier
keinen Handlungsbedarf?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717419800


Frau Kollegin, Ihre Frage bezog sich auf die Planfest-
stellungen und die Betriebsgenehmigungen der Flughä-
fen in Frankfurt und Berlin. Diese sind nicht Gegenstand
einer Regelung des Fluglärmgesetzes. Das Fluglärmge-
setz wird mit herangezogen, wenn eine solche Planfest-
stellung gemacht wird. Wir sehen aber gegenwärtig
keine Notwendigkeit, den Rechtsrahmen zu ändern. Es
gibt natürlich laufend Diskussionen und Forschungen
über Gesundheitsfolgen. Ich kann nicht ausschließen,
dass diese Forschungen irgendwann einmal dazu führen,
dass sich daraus ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf
ableitet. Ihre Frage bezog sich auf den gesetzgeberischen
Handlungsbedarf als Ergebnis des Urteils des Bundes-
verwaltungsgerichts zum Flughafen Frankfurt. Hier gibt
es keine Querverbindung zum Fluglärmgesetz.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717419900

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Dr. Enkelmann.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717420000

Das ist bedauerlich. Könnte möglicherweise ein

Grund dafür, dass Sie sagen, es gehe um Frankfurt am
Main, aber Berlin und Leipzig/Halle gehe Sie nichts an,
sein, dass ein Grundproblem bundesdeutscher Verkehrs-
politik ist, dass wir bisher keine nationale Luftverkehrs-
planung haben, sondern diese den Ländern überlassen
ist? Wäre es nicht allerhöchste Zeit, mit Blick auf Kapa-
zitäten im Luftverkehr über eine nationale Flugverkehrs-
planung nachzudenken?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717420100


Frau Dr. Enkelmann, das sehe ich anders.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Schade!)


Der Gesetzgeber hat das in § 31 des Luftverkehrsgeset-
zes ausdrücklich anders geregelt. Wir haben insgesamt
in der Verkehrspolitik mit der Auftragsverwaltung der
Länder für den Bund sehr gute Erfahrungen gemacht.
Nehmen Sie zum Beispiel die Auftragsverwaltung der
Länder beim Straßenbau.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Bundesverkehrswegeplan!)


Die Länder bauen in unserem Auftrag die Bundesfern-
straßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobah-
nen, und das tun sie aus gutem Grund; denn sie sind sehr
viel näher an den Problemen und kennen sehr viel ge-
nauer die Konflikte in den einzelnen Regionen.

Ähnlich verhält es sich bei den Planfeststellungsver-
fahren für Flughäfen. Ich glaube, dass sich der Gesetzge-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


ber aus gutem Grund dafür entschieden hat, dass die
Länder im Auftrag des Bundes tätig werden und Ent-
scheidungen in eigener Verantwortung treffen. Mögli-
cherweise trifft der Bundesgesetzgeber einmal eine an-
dere Entscheidung, aber bisher hat er sie so getroffen.
Deshalb kann ich Ihnen dazu keine andere Antwort ge-
ben als die, die ich Ihnen gegeben habe. Ich finde, es ist
sachgerechter, wenn eine Behörde darüber entscheidet,
die vor Ort ist und die die Konflikte vor Ort sehr genau
kennt. Das haben wir gerade bei dem Flughafen Berlin
Brandenburg Willy Brandt gesehen. Dort ist die Geneh-
migungsbehörde das brandenburgische Ministerium für
Infrastruktur und Landwirtschaft. Ich glaube, dass es
auch die bessere Behörde dafür ist, weil es sehr viel nä-
her dran ist, als das beispielsweise das Luftfahrt-Bundes-
amt in Braunschweig oder das Bundesverkehrsministe-
rium sind.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717420200

Sie denken an die Lichterspiele.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Auf der Straße geht die Bundesverkehrswegeplanung, aber in der Luftfahrt nicht!)


Jetzt rufe ich die Frage 27 unserer Kollegin Bärbel
Höhn auf:

Wird der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, Dr. Peter Ramsauer, mit Blick auf das von der Lan-
desregierung Nordrhein-Westfalen beschlossene Nachtflug-
verbot für Passagierflugzeuge am Flughafen Köln/Bonn von
seinem Genehmigungsvorbehalt nach dem Luftverkehrsge-
setz Gebrauch machen oder in sonstiger Weise eingreifen, um
das Inkrafttreten des Nachtflugverbots zu verhindern oder zu
verzögern?

Bitte schön, Herr Staatssekretär. Sie haben das Wort
zur Beantwortung.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717420300


Herr Präsident! Frau Kollegin Höhn, die Antwort auf
Ihre Frage lautet: Das Luftverkehrsgesetz enthält keinen
Genehmigungsvorbehalt für Maßnahmen, die die Länder
hinsichtlich der Genehmigung und des Betriebs von
Flughäfen ergreifen. Eine Einmischung in die entspre-
chende politische Ausrichtung des Landes Nordrhein-
Westfalen hinsichtlich der Betriebszeiten der dortigen
Flughäfen ist nicht beabsichtigt. Allerdings nehmen die
Länder Aufgaben im Zusammenhang mit Flughäfen im
Wege der Bundesauftragsverwaltung wahr. Vor diesem
Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung die Fach- und Rechtsaufsicht
über entsprechende Maßnahmen der Länder.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717420400

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Bärbel Höhn.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717420500

Herr Staatssekretär, stimmt es denn, dass das Bundes-

verkehrsministerium dem Land Nordrhein-Westfalen
vor der Entscheidung des Kabinetts für den Fall des Er-
lasses eines Nachtflugverbotes schriftlich ein fachauf-

sichtsrechtliches Eingreifen angedroht hat? Und was
wollen Sie mit diesem fachaufsichtsrechtlichen Eingrei-
fen erreichen? Bei der Beantwortung der Fragen der
Kollegin Enkelmann haben Sie doch gesagt, dass die
Länder die Kompetenz haben, eine solche Entscheidung
zu treffen.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717420600


Frau Kollegin Höhn, wir weisen gelegentlich darauf
hin, dass wir als Bund die Fach- und Rechtsaufsicht aus-
üben. Das werden wir aber erst dann tun, wenn eine ent-
sprechende Entscheidung durch das jeweilige Bundes-
land tatsächlich ergangen ist. Das ist im Fall von
Nordrhein-Westfalen nach meiner Kenntnis bisher nicht
der Fall. Wir wissen nur, dass eine Entscheidung beab-
sichtigt ist. Bisher ist aber kein förmlicher Bescheid an
den Flughafenbetreiber ergangen. Deshalb gibt es für die
Bundesregierung bisher auch weder eine Möglichkeit
noch eine Notwendigkeit, Maßnahmen im Rahmen der
Fach- und Rechtsaufsicht zu ergreifen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717420700

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Höhn.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717420800

Um das noch einmal ganz klar zu machen: Bedeutet

die von Ihnen eben getroffene Feststellung, es gebe
keine Notwendigkeit, fachaufsichtsrechtlich einzugrei-
fen, dass aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums das
Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn sofort nach
Verkündung in Kraft treten kann – ja oder nein? Bedeu-
tet das, dass es sofort nach Verkündung durch das Kabi-
nett in Kraft treten kann und keine Intervention des Bun-
des erfolgt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717420900


Nein, Frau Kollegin, das habe ich ausdrücklich nicht
gesagt. Ich habe mich sehr präzise ausgedrückt. Zum ei-
nen habe ich ausgeführt, dass es keinen Genehmigungs-
vorbehalt des Bundesverkehrsministers für eine solche
Entscheidung gibt. Der Bund kann erst dann fach- und
rechtsaufsichtlich tätig werden, wenn dem Betreiber des
Flughafens eine entsprechende Entscheidung zugegan-
gen ist. Das ist bisher nicht der Fall. Der Kabinetts-
beschluss allein ist für den Bund keine ausreichende
Grundlage, um eine Prüfung vorzunehmen. Entschei-
dend ist, wie die zuständige Landesluftfahrtbehörde dem
Flughafenbetreiber gegenüber agiert. Von ihrer Seite
müsste dann ein entsprechender Bescheid ergehen. Das
ist meines Wissens bisher nicht der Fall.

Wir werden im Lichte einer solchen Entscheidung,
wenn sie denn vorliegt, entscheiden, ob wir fach- und
rechtsaufsichtlich tätig werden. Heute kann das aber kei-
ner sagen. Das wäre pure Spekulation. Eine solche Ent-
scheidung ist bisher seitens der Landesregierung und
insbesondere der Landesluftfahrtbehörde an den Flugha-
fenbetreiber nicht ergangen.






(A) (C)



(D)(B)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717421000

Eine Nachfrage unseres Kollegen Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717421100

Als Kölner Abgeordneter interessiert mich natürlich

schon, was das, was Sie hier gerade so verklausulieren,
für die Menschen im Ergebnis heißt. Wird die Bundes-
regierung gegen eine solche Regelung – deren Inhalt
man sich ja denken kann, auch wenn man den Wortlaut
des Bescheides, der das Nachtflugverbot für die in Rede
stehende Zeit durchsetzt, im Einzelnen noch nicht kennt –
auf jeden Fall vorgehen? Oder wird sie nicht dagegen
vorgehen; es sei denn, sie beinhaltet irgendetwas juris-
tisch völlig Absurdes? Werden Sie das von der Landes-
regierung Nordrhein-Westfalen angekündigte Nachtflug-
verbot stoppen, oder werden Sie dem Land Nordrhein-
Westfalen die Möglichkeit geben, die durch die Recht-
sprechung geschaffene neue Lage zum Wohle der Bürge-
rinnen und Bürger in Flughafennähe auszugestalten?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717421200


Herr Kollege Beck, diese Entscheidung muss man im
Lichte des dann ergangenen Bescheides prüfen. Wir sind
hier in einem Verwaltungsverfahren; dazu gibt es Vo-
raussetzungen, die Sie kennen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie nicht drum herum! Reden Sie zum Kern! Danach habe ich Sie gefragt!)


Natürlich kann diese Regierung erst dann rechts- und
fachaufsichtlich tätig werden, wenn eine solche Ent-
scheidung getroffen wurde. Bisher ist uns ein solcher
Bescheid nicht bekannt. Deshalb gibt es für uns zum ge-
genwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit – ich wie-
derhole mich –, hier fach- und rechtsaufsichtlich tätig zu
werden. Das können wir erst dann, wenn eine solche
Entscheidung der Landesluftfahrtbehörde dem Flugha-
fenbetreiber zugesagt ist.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie, die Bundesregierung, Ihr Haus, hat doch eine Haltung dazu!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717421300

Eine weitere Nachfrage stellt unser Kollege Oliver

Krischer.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717421400

Herr Staatssekretär, ich interpretiere Ihre Äußerungen

jetzt so, dass die Bundesregierung es sich ausdrücklich
vorbehält und auch in Erwägung zieht, ein fachrechtli-
ches Eingreifen vorzunehmen und diese Entscheidung
zu überprüfen. Mich interessiert, in welche Richtung
dieses Eingreifen stattfinden soll – den Inhalt, das, was
die Landesregierung beschlossen hat, kennen wir alle –:
Wollen Sie, dass der Zeitkorridor noch weiter einge-
schränkt wird, dass noch weniger Nachtflüge stattfinden,
oder soll der Zeitkorridor ausgeweitet werden? Soll der
Status quo beibehalten werden? Das würde mich einmal

interessieren. In welche Richtung könnte ein solches
Eingreifen gehen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717421500


Verzeihen Sie, Herr Kollege: Das sind gleich zwei
Suggestivfragen auf einmal. Sie unterstellen, dass eine
bestimmte Entscheidung, zu der sich die Bundesregie-
rung im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht verhalten
müsste, schon getroffen wurde. Das ist aber nicht der
Fall. Die Landesluftfahrtbehörde hat bisher keinen ent-
sprechenden Bescheid mit einer Änderung oder der
Rücknahme der Betriebsgenehmigung oder was auch
immer erlassen. Wir haben bisher keine Kenntnis von ei-
ner solchen Entscheidung. Deshalb wäre es rein spekula-
tiv, heute eine Aussage zu treffen, ob und gegebenenfalls
wie die Bundesregierung die Fach- und Rechtsaufsicht
ausüben wird. Diese Möglichkeit besteht immer. Dem-
entsprechend ist unsere Zuständigkeit. Aber ich kann Ih-
nen heute, da es keine förmliche Entscheidung der Luft-
fahrtbehörde Nordrhein-Westfalen gibt, nicht sagen, in
welcher Art und Weise und ob überhaupt die Rechts-
und Fachaufsicht ausgeübt werden muss.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717421600

Ich erteile nun das Wort zu einer weiteren Nachfrage

unserer Kollegin Ursula Heinen-Esser.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Befragt sich die Bundesregierung schon selbst?)



Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1717421700

Da der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen

eine Frage als Kölner Abgeordneter gestellt hat, frage
ich ebenfalls als Kölner Abgeordnete den Staatssekretär:
Habe ich es richtig verstanden, dass das nordrhein-west-
fälische Kabinett zwar einen Beschluss gefasst hat, aber
bislang wohl noch keine Anweisung an die zuständige
Behörde ergangen ist, diesen Beschluss auch tatsächlich
umzusetzen? Ist also noch kein Bescheid an den Flugha-
fen Köln/Bonn ergangen, sich damit zu befassen? Ist das
richtig so, oder ist Ihnen vielleicht schon zu Ohren ge-
kommen, dass es einen solchen Bescheid gar nicht gibt,
weil es in die politische Landschaft in Nordrhein-West-
falen passt?


(Caren Marks [SPD]: Suggestivfrage!)


J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717421800


Geschätzte Frau Kollegin, diese Frage möchte ich sehr
gern beantworten. Für die Ausübung der Fach- und
Rechtsaufsicht ist ein entsprechendes Tätigwerden, ein
Verwaltungsakt, der Landesluftfahrtbehörde erforder-
lich. Die Landesluftfahrtbehörde muss an den Flughafen-
betreiber, wenn sie am gegenwärtigen Genehmigungszu-
stand irgendetwas ändern möchte, einen Bescheid
verschicken. Nach Kenntnis des Bundesverkehrsministe-
riums liegt eine solche Entscheidung der Landesluft-
fahrtbehörde bisher nicht vor. Aus diesem Grund gibt es
für den Bund zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Mög-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


lichkeit, in irgendeiner Art und Weise fach- und rechts-
aufsichtlich tätig zu werden.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, Frau Heinen!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717421900

Die nächste Frage ist die Frage 28, ebenfalls gestellt

von unserer Kollegin Bärbel Höhn:
Trifft es zu, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und

Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der Europäischen
Union Zugeständnisse im Streit um die Einbeziehung von
Auslandsflügen in das europäische Emissionshandelssystem
gefordert hat, und welche Art von Zugeständnissen meint er

(vergleiche unter anderem Stern.de vom 15. April 2012)


Bitte schön, Herr Staatssekretär.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717422000


Herr Präsident! Frau Kollegin Höhn, die Antwort auf
Ihre Frage lautet: Nein, es trifft nicht zu, dass Bundes-
minister Dr. Ramsauer Zugeständnisse gefordert hat.
Der Bundesminister vertritt die innerhalb der Bundesre-
gierung abgestimmte Haltung. Die EU-Richtlinie legt
fest, dass der Luftverkehr wettbewerbsneutral in den
Emissionshandel einbezogen wird. Innerhalb der Bun-
desregierung und der Europäischen Union besteht Einig-
keit, hier keine Abstriche zu machen. Wettbewerbsnach-
teile für deutsche und europäische Luftfahrtunternehmen
müssen verhindert werden. Deutschland unterstützt die
EU-Kommission in umfassender Weise dabei, Gesprä-
che mit kritischen Drittstaaten abzuwenden und zu einer
substanziellen Lösung in der Internationalen Zivilluft-
fahrt-Organisation beizutragen, aber auch die Position
der Europäischen Union klar und geschlossen zu ver-
deutlichen.

Eine Anpassung des Emissionshandelssystems wird
in Aussicht gestellt, soweit eine wirksame und verbindli-
che globale Regelung für den Luftverkehr verabschiedet
wird. Hierfür ist Verhandlungsbereitschaft auf allen Sei-
ten notwendig.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717422100

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Bärbel Höhn.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717422200

Herr Staatssekretär, das bedeutet, dass das Verkehrs-

ministerium weiterhin dafür ist, dass internationale
Flüge im Regime des Emissionshandels bleiben, und
dass Sie keinerlei Anstrengungen, keinerlei Aktivitäten
unternehmen, um internationale Flüge aus dem Emis-
sionshandel herauszunehmen. Verstehe ich das so rich-
tig, ja oder nein?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717422300


Frau Kollegin, die Position der Bundesregierung dazu
ist sehr eindeutig. Wir vertreten über alle Häuser hinweg
die Auffassung, dass das europäische Emissionshandels-
system geltende Rechtslage ist. Wir stehen gemeinsam

dafür ein, dass es auch in der Art und Weise umgesetzt
wird, wie es vereinbart ist.

Wir ziehen bei einem globalen Verkehrsträger aber
immer eine globale Lösung im Rahmen der ICAO vor.
Deshalb setzen wir darauf, dass durch die Debatte über
das europäische Emissionshandelssystem und mögliche
Wettbewerbsnachteile sich auch die dem europäischen
System gegenüber kritischen Staaten bereitfinden, mit
uns ein globales System zu schaffen. Das sollte unser ge-
meinsames Ziel sein. Gerade auch für Sie als Umweltpo-
litikerin ist ein Emissionshandelssystem, das weltweit
funktioniert und das alle Luftverkehrsunternehmen um-
fasst, sicher erstrebenswerter. Für uns ist die klare Vo-
raussetzung immer gewesen, dass dieses Emissionshan-
delssystem keine Wettbewerbsverzerrungen mit sich
bringt. Das wird auch weiter die Leitlinie der Bundesre-
gierung bleiben.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717422400

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin.


Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717422500

Weil Sie gerade die internationale Diskussion ange-

sprochen haben, möchte ich gern einen konkreten Vor-
schlag von China erwähnen. China diskutiert, Auslands-
flüge durch zusätzliche Abgaben zu verteuern und die
Einnahmen daraus dem Klimaschutz zugutekommen zu
lassen. Wäre das aus Sicht des Verkehrsministeriums ein
möglicher Kompromiss?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717422600


Die Zuständigkeit für die Findung von möglichen
Ausgleichsmaßnahmen für ein Emissionshandelssystem
für die internationalen Flüge außerhalb des Gebiets der
Europäischen Union liegt bei der EU-Kommission. Wir
als Bundesregierung haben nicht die rechtliche Möglich-
keit, Vereinbarungen dazu zu treffen. Für uns ist ein glo-
bales Emissionshandelssystem für den gesamten Luft-
verkehr im Rahmen der ICAO erstrebenswerter. Das
sollten wir gemeinsam anstreben. Regelungen, die mit
einzelnen Luftfahrtnationen getroffen werden, sind dem-
gegenüber immer nur die zweite Wahl. Für uns ist ent-
scheidend, dass wir Wettbewerbsneutralität im gesamten
Luftverkehr erreichen. Das ist am besten im Rahmen der
ICAO zu erreichen.


(Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke für die Nichtbeantwortung!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717422700

Jetzt rufe ich den Kollegen Dr. Hermann Ott zu einer

Nachfrage auf. Bitte, Kollege Dr. Ott.


Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717422800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, die Ak-

tion der Europäischen Union, die Fluggesellschaften in
den Emissionshandel einzubeziehen, kann als ein gutes
Zeichen für die positive Wirkung einer Vorreiterrolle ge-
sehen werden. 15 Jahre lang hatte die Europäische Union
versucht, innerhalb der ICAO eine globale Regelung zu





Dr. Hermann E. Ott


(A) (C)



(D)(B)


erreichen. Erst jetzt, nachdem die Union Anstrengungen
unternommen hat, bewegt sich etwas innerhalb der
ICAO. Sind Sie der Meinung, dass die Äußerungen von
Herrn Ramsauer, dass die Europäische Union Zugeständ-
nisse machen sollte, den Prozess gefährden könnten? An-
dere Staaten könnten sich dann überlegen, dass Sie es
nicht so ernst meinen und Ihre Position nicht durchzie-
hen.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1717422900


Herr Kollege, das sehe ich ein bisschen anders. Wenn
Sie mit den Amtskollegen von Herrn Ramsauer oder mit
meinen Amtskollegen aus den großen Luftfahrtnationen
über dieses Thema sprechen, werden Sie feststellen, dass
der Stil der EU-Kommission, die versucht, eine europäi-
sche Regelung zu globalisieren, in der Kritik steht. Da-
hinter vermutet man einen unilateralen Ansatz. Das ist
für die Außenpolitik immer ein schlechter Ansatz.
Deutschland hat ihn mit Blick auf andere Staaten stark
kritisiert. Wir wollten keinen unilateralen Ansatz, son-
dern ein gemeinsames Handeln der Völkergemeinschaft.
Deshalb ist die ICAO die richtige Organisation, in deren
Rahmen man eine solche Vereinbarung treffen sollte. Ich
gestehe zu, dass durch die Rechtsetzung innerhalb der
Europäischen Union Druck in diesen Prozess gekommen
ist. Das ist sicher hilfreich, um ein globales System auf-
zustellen. Dass es aber auch ohne diesen Druck möglich
ist, sehen Sie zum Beispiel bei der IMO. Diesen Druck
gab es bei der Schifffahrt nicht. Man ist auf einem sehr
guten Weg, hier eine Einigung zu finden, die auch global
funktioniert. Dies macht Sinn, wenn wir über Verkehrs-
träger reden, die global tätig sind. Dort sind die Zusam-
menschlüsse von Nationalstaaten die falsche organisato-
rische Ebene, um klimapolitisch und wirtschaftspolitisch
die richtige Entscheidung zu treffen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423000

Vielen Dank. – Die Fragen 29 und 30 des Abgeordne-

ten Dr. Anton Hofreiter, die Fragen 31 und 32 des Abge-
ordneten Gustav Herzog sowie die Frage 33 der Abgeord-
neten Daniela Wagner werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
auf. Zur Beantwortung steht uns Frau Staatssekretärin
Heinen-Esser zur Verfügung.

Ich rufe die Frage der Kollegin 34 Cornelia Behm
auf:

Welche Beschlüsse für die Exportquote für Glasaal hat die
Wissenschaftliche Prüfgruppe, Scientific Review Group,
SRG, für das Übereinkommen über den internationalen Han-
del mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen,
CITES, für die Fangsaison 2011/2012 und gegebenenfalls für
die nachfolgenden Fangsaisons gefasst, und welche Position
hat Deutschland in diesem Gremium diesbezüglich vertreten?

Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1717423100


Liebe Kollegin Behm, ich beantworte Ihre Frage wie
folgt: Bei ihrem 57. Treffen im vergangenen Oktober hat

die Wissenschaftliche Prüfgruppe bezüglich des europäi-
schen Aals eine negative Stellungnahme für den Export
des Aals aus der EU abgegeben. Sie hat beschlossen,
diese Entscheidung Ende 2012 für die Fangsaison 2012/
2013 zu überprüfen. Das Protokoll dieses Treffens kön-
nen Sie im Übrigen auch im Internet abrufen. Die Ent-
scheidung ist in der Wissenschaftlichen Prüfgruppe ein-
stimmig erfolgt. Sie steht im Einklang mit den
Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresfor-
schung. Infolge dieser Entscheidung auf europäischer
Ebene ist eine Nullquote für den Export festgesetzt wor-
den, die das CITES-Sekretariat veröffentlicht hat.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423200

Sie haben eine Nachfrage, Frau Kollegin Behm?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717423300

Ich bin von dieser Antwort so positiv erschüttert, dass

ich keine Nachfrage habe.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423400

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es würde uns in

zeitliche Schwierigkeiten bringen, wenn ich noch wei-
tere Fragen aufrufen würde. Ich schlage also vor, dass
wir die Fragestunde jetzt beenden. Die Aktuelle Stunde,
die sich aus Frage 16 entwickelt hat, rufe ich gegen
16 Uhr auf. Bis dahin unterbreche ich die Sitzung.

Die Sitzung ist unterbrochen.


(Unterbrechung von 15.44 bis 16.01 Uhr)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423500

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere

Sitzung fort.

Ich rufe Zusatzpunkt 2 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE gemäß
Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe b GO-BT

zu den Antworten der Bundesregierung auf
die Fragen 15 und 16 auf Drucksache 17/9351

Dabei geht es um das Betreuungsgeld.

Erste Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für die
Fraktion Die Linke unsere Kollegin Frau Diana Golze.
Bitte schön, Frau Kollegin.


(Beifall bei der LINKEN)



Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717423600

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge-

ehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gab in den letzten
Wochen und Monaten zahlreiche Vorschläge, mit denen
die Regierung versucht hat, das Betreuungsgeld in ihren
eigenen Reihen durchzusetzen und es den eigenen Kolle-
ginnen und Kollegen schmackhaft zu machen. Es war
die Rede von einer Koppelung an Vorsorgeuntersuchun-
gen beim Kinderarzt und von höheren Rentenleistungen
für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind.





Diana Golze


(A) (C)



(D)(B)


Gestern und heute haben wir erfahren, dass unsere
Befürchtungen, dass das Betreuungsgeld auf Hartz IV
angerechnet werden soll, anscheinend zu Recht bestan-
den und dass das in die Realität umgesetzt werden soll.
Das ist für mich die Fortsetzung einer Politik der kalten
Herzen und der sozialen Kälte gegenüber Menschen, die
von Hartz-IV-Leistungen leben müssen. Hier setzt sich
etwas fort, das mit der Anrechnung des Kindergeldes
und des Mindestelterngeldes begann. Nun soll das auch
noch beim Betreuungsgeld stattfinden. Das heißt, wer
schon etwas hat, bekommt mit dem Betreuungsgeld et-
was obendrauf; wer nichts hat, bekommt gar nichts. Im
schlimmsten Falle bekommt er auch keinen Kitaplatz;
denn davon werden wir auch 2013 immer noch nicht ge-
nügend haben.


(Dr. Birgit Reinemund [FDP]: Wo haben Sie das gelesen?)


Das ist ein Skandal, der sich, wie gesagt, hier fortsetzt –
eine Politik der kalten Herzen, die wir hier schon des Öf-
teren kritisiert haben. Dem kann doch dieser Bundestag
nicht einfach so zustimmen. Man kann da doch nicht
einfach so weitermachen, als wäre das das Normalste der
Welt.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auch heute wieder wurde bei der Begründung, wa-
rum man es auf Hartz IV anrechnen möchte, nicht nur
bürokratisch argumentiert, sondern es wurde gesagt: Es
ist ja die Anerkennung der Erziehungsleistung. – Das
kann doch nicht Ihr Ernst sein. Sie können doch nicht sa-
gen, dass Eltern, die ihre Kinder in eine öffentliche Kin-
dertagesbetreuung geben, keine Erziehungsleistung er-
bringen. Das können Sie doch nicht wirklich glauben.
Das können Sie doch den Menschen draußen nicht erklä-
ren.


(Beifall bei der LINKEN)


So ist es auch kein Wunder, dass 60 Prozent der Bevöl-
kerung dieses Betreuungsgeld ablehnen. Die Zahlen mö-
gen in Bayern anders sein; das glaube ich gerne. Das
kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass heute in der
Aktuellen Stunde – wenn ich das richtig überschaut habe –
für die Unionsfraktion nur Rednerinnen und Redner der
CSU sprechen werden.


(Markus Grübel [CDU/CSU]: Widerspruch! Widerspruch!)


Ich weiß nicht, welche Meinung die CDU dazu vertritt.
Das können Sie uns ja noch übermitteln. Aber es kann
doch nicht sein, dass Sie so tun, als wenn eine Erzie-
hungsleistung nur von den Eltern erbracht wird, die ihre
Kinder nicht in eine öffentliche Kita bringen. Das Geld
sollen ja auch Eltern bekommen, die zum Beispiel eine
private Nanny oder die Großmutter engagieren.


(Zuruf von der CDU/CSU: Genau das!)


„Betreuungsgeld“ heißt doch nicht, dass sie das wirklich
selbst tun. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.

Was ist zum Beispiel mit Aufstockern? Haben Sie,
wenn Sie das anrechnen wollen, schon einmal darüber

nachgedacht, was mit Leuten ist, die arbeiten gehen und
ihre Kinder von den Großeltern betreuen lassen? Die
nehmen auch keinen Kitaplatz in Anspruch. Auch sie er-
bringen Erziehungsleistungen, so wie Sie sie verstehen.
Trotzdem sollen sie das Betreuungsgeld nicht bekom-
men, weil sie aufstockende Sozialleistungen nach
Hartz IV in Anspruch nehmen. Das, was Sie da machen,
ist doch völlig unlogisch.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diesbezügliche Fragen konnte der Staatssekretär in der
Fragestunde leider nicht beantworten.

Nach meiner Auffassung ist ein solches Vorgehen
auch nicht mit der Verfassung zu vereinbaren. Dort steht,
dass Ehe und Familie unter dem Schutz des Staates ste-
hen. Dort steht nicht: Die Einverdienerehe steht unter
dem Schutz des Staates.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


In den Zeitungen stand, dass die Kanzlerin hierzu ein
Machtwort spricht.


(Caren Marks [SPD]: Aber das falsche!)


Ich würde mir bezogen auf andere Vorhaben, die im Ko-
alitionsvertrag stehen, ein Machtwort wünschen – ich
habe auch danach in der Fragestunde gefragt, aber auch
auf diese Fragen keine Antwort bekommen –: Wie steht
es denn um die Verbesserungen beim Unterhaltsvor-
schussgesetz? Dieses Vorhaben liegt auf Eis. Wie steht
es um die Ausweitung des Elterngeldes? Auch das liegt
auf Eis. Es gibt dazu keinen Vorschlag. Wie steht es um
die Unterstützung für Alleinerziehende, also derjenigen,
die am meisten von Armut bedroht sind? 43 Prozent der
Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut bedroht.
Wenigstens das hat der Staatssekretär in der Befragung
gewusst. Zu diesen Vorhaben würde ich mir ein Macht-
wort der Kanzlerin wünschen und nicht ausgerechnet zu
diesem unsinnigen Betreuungsgeld.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zu alledem hört man von der zuständigen Ministerin
leider nichts. Haben Sie in den letzten Tagen mal irgend-
etwas von ihr gelesen? Haben Sie irgendwas gehört?


(Markus Grübel [CDU/CSU], an SPD, LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Vorhin habt ihr gesagt, ihr hättet das Buch gelesen! Und jetzt?)


In der heutigen Fragestunde war nur der Staatssekretär
anwesend. Frau Ministerin, ich freue mich sehr, dass Sie
an dieser Aktuellen Stunde teilnehmen. Zu diesem
Thema war von Ihnen in den vergangenen Wochen
nichts zu hören. Dabei ist es doch Ihr Haus, das diesen
Gesetzentwurf erarbeiten soll. Es ist ebenfalls Ihr Haus,
das auch die anderen Vorhaben, die im Koalitionsvertrag
stehen – ich habe sie genannt –, umsetzen soll. Ich
wünschte mir dazu wirklich einmal eine öffentliche Mei-
nungsäußerung der Ministerin. Diese haben wir bisher
nicht gehört.





Diana Golze


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich habe gerade eben, vor wenigen Minuten, den Vor-
sitz der Kinderkommission des Deutschen Bundestages
übernommen.


(Caren Marks [SPD]: Glückwunsch! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Aber nichts für Kinder tun!)


– Danke schön. – Der erste Schwerpunkt unter meinem
Vorsitz wird sein, dass wir uns mit der sozialen Lage von
Kindern und Jugendlichen beschäftigen.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Dann sollten Sie Leistungen für Kinder nicht ablehnen!)


– Herr Straubinger, hören Sie mir zu! Sie können nicht
zuhören, wenn Sie gleichzeitig reden.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Doch, ich schon! Sie sollten als Vorsitzende der Kinderkommission für Kinder reden und nicht gegen Kinder!)


Dieses Betreuungsgeld wird die soziale Lage von
Kindern und Jugendlichen nicht verbessern. Ich werde in
der Kinderkommission mit meinen Kolleginnen und
Kollegen dafür sorgen, dass hier Vorschläge auf den
Tisch kommen, die genau das leisten, was das Betreu-
ungsgeld nicht leistet.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist eine Fehlbesetzung!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423700

Vielen Dank, Frau Kollegin Golze. – Nächster Redner

– er steht schon da – ist der Kollege Markus Grübel für
die Fraktion der CDU/CSU.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Markus Grübel (CDU):
Rede ID: ID1717423800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu-

nächst, Frau Golze: Ich bin nicht Mitglied der CSU, ob-
wohl mir das eine Ehre wäre.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zurufe von der SPD: Oh!)


Ich bin kein Bayer


(Caren Marks [SPD]: Das merkt man gar nicht!)


und daher Mitglied der CDU.

Es ist gut, wenn wir in dieser aufgeheizten Stimmung
und in der Diskussion zunächst einmal die Fakten sam-
meln: Wir haben in § 16 Abs. 5 SGB VIII geregelt:

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder
von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen be-
treuen lassen wollen oder können, eine monatliche
Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt
werden.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Soll!)


Das haben wir damals in der Koalition von CDU/CSU
und SPD beschlossen. Damals war das nicht verfas-
sungswidrig;


(Caren Marks [SPD]: Nein! Falsch! Lesen Sie mal die Protokolle!)


damals war das kein Teufelswerk.


(Caren Marks [SPD]: Doch!)


Es war mit Sicherheit ein Kompromiss.


(Zuruf von der SPD: Nein!)


Wir haben damals das Fundament für das Betreuungs-
geld gemeinsam gelegt.

Mit der FDP gab es dann eine Vereinbarung im Koali-
tionsvertrag. Im November letzten Jahres wurde im Ko-
alitionsausschuss die Vereinbarung getroffen:

Wir werden Familien weiter stärken und die Wahl-
freiheit für unterschiedliche Lebensmodelle weiter
verbessern. Die Koalition wird deshalb ab dem Jahr
2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstüt-
zungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zu-
nächst 100 Euro für das 2. und ab 2014 in Höhe von
150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes
einführen.

Zweck ist, dass die Würdigung der Leistung der El-
tern bei der Kinderbetreuung stärker als bisher zum Aus-
druck gebracht wird. Ferner verfolgen wir mit der ge-
planten Einführung des Betreuungsgeldes das Ziel, den
Eltern faktisch mehr Wahlfreiheit hinsichtlich der Art
der Kinderbetreuung zu lassen. Zur Wahlfreiheit: Wir
unterstützen den Ausbau der Kinderbetreuung – auch
das haben wir gemeinsam beschlossen –, der U-3-Be-
treuung bis 2013 mit 4 Milliarden Euro. Die Vorgänger-
regierung hat diesbezüglich mit dem Tagesbetreuungs-
ausbaugesetz auch schon etwas gemacht. Damals waren
die Geldflüsse für die Kommunen aber nicht so spürbar.
Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei der
Schaffung von mehr Betreuungsplätzen und ermögli-
chen so mehr Wahlfreiheit. Ab 2014 fördern wir die
Betreuung von Kindern unter drei Jahren jährlich mit
770 Millionen Euro; die Betriebskosten werden dann
zum Teil vom Bund getragen.

Wir anerkennen aber auch die größere Erziehungs-
leistung der Eltern, die ihr Kind ohne Hilfe einer öffent-
lichen Betreuungseinrichtung erziehen.


(Zuruf der Abg. Elke Ferner [SPD])


Warum dies so verteufelt wird, ist mir völlig schleier-
haft.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)






Markus Grübel


(A) (C)



(D)(B)


In der Großen Koalition hat die SPD das im Grunde
noch mitgetragen.


(Zurufe von der SPD: Nein! – Christel Humme [SPD]: Lügen macht es nicht besser!)


Über die vorgenannten Vereinbarungen der Koalition hi-
naus ist die Ausgestaltung noch gar nicht festgelegt. Es
wundert mich, dass die Opposition im Detail weiß, wel-
che Passage des Gesetzentwurfs verfassungswidrig sein
soll, welche im Bundesrat zustimmungspflichtig ist
etc. pp.; denn es gibt noch keinen Gesetzentwurf.

Uns ist es ein Anliegen – ich glaube, da haben wir
weitgehend Übereinstimmung –, Fehlanreize zu vermei-
den und Kinder bestmöglich zu fördern.


(Caren Marks [SPD]: Aha!)


Das geplante Betreuungsgeld baut auf den Maßnahmen,
die wir schon eingeleitet haben, auf. Ich nenne hier den
Ausbau der U-3-Betreuung,


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist der Rechtsanspruch schon erfüllbar?)


die Einführung des Elterngelds und die Erhöhung des
Kindergelds und des Kinderfreibetrags zu Beginn dieser
Wahlperiode.

Ich fasse zusammen: Das Betreuungsgeld ist ein wei-
terer Baustein für mehr Wahlfreiheit und stellt eine bes-
sere Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern dar.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717423900

Vielen Dank, Kollege Grübel. – Nächste Rednerin in

unserer Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der Sozial-
demokraten unsere Kollegin Dagmar Ziegler. Bitte
schön, Frau Kollegin Ziegler.


(Beifall bei der SPD)



Dagmar Ziegler (SPD):
Rede ID: ID1717424000

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Herr Grübel, zunächst ein-
mal: Sie werden es nicht schaffen, die Geschichte zu
verändern. Dafür sind andere Parteien zuständig. Die
historische Wahrheit ist, dass die SPD schon immer ge-
gen dieses Betreuungsgeld war.


(Beifall bei der SPD – Caren Marks [SPD]: Sehr wahr! – Zuruf von der CDU/CSU: Sie haben doch mitgestimmt!)


Das war Punkt eins.

Punkt zwei. Hätten wir es damals gemeinsam mit Ih-
nen einführen wollen, hätten wir dies getan. Es gab einen
Riesenstreit, und Frau von der Leyen ist schon damals
gegenüber der CSU eingeknickt;


(Caren Marks [SPD]: Ganz genau! Umfallerin!)


denn auch sie wollte es nicht. Sie hat es als bildungspoli-
tisch falsch bezeichnet, dieses Geld einzuführen. Des-

halb ist es ohne rechtsverbindliche Wirkung in das
SGB VIII aufgenommen worden.


(Beifall bei der SPD)


Also bitte: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Wenn Sie das
täten, müssten wir uns heute hier nicht so streiten.

Es gab damals eine Verbindung mit dem Ausbau der
U-3-Betreuung. Auch das wissen Sie. Uns war der Aus-
bau der Betreuung der Kinder unter drei Jahren so wich-
tig, dass wir gesagt haben: Dann lassen wir das Betreu-
ungsgeld als Klammerzusatz zu; denn mit uns wird es
nie umgesetzt werden. Das war der Ausgangspunkt.

Nun zum Inhalt unserer heutigen Debatte. Sie sagen,
dass es nicht mehr um das Ob geht, sondern nur noch um
das Wie. Niemand von Ihnen – das Ministerium nicht,
die Abgeordneten nicht – kann Aussagen dazu treffen,
wie dieses Wie aussehen soll. Sobald es kritisch wird,
sagen Sie: Es liegt ja noch nichts vor. Ich kann nur sa-
gen: Sie haben keinen Plan, keine Idee. Sie haben nichts
außer Worthülsen, die da heißen: Wir wollen die Leis-
tungen der Eltern anerkennen.

Gleichzeitig sagen Sie, wenn wir argumentieren, dass
es eine Herdprämie ist: Nein, auch die berufstätigen El-
tern bekommen dieses Geld. Herr Geis erzählt uns, die
frühkindliche Bindung zwischen Kindern und Eltern
solle dadurch gestärkt werden. Nein, das stimmt nicht,
denn auch Supernanny, Oma, Opa, Onkel oder sonst wer
bekommen dieses Geld.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das Geld bekommen die Familien! Für was sie es ausgeben, ist deren Entscheidung!)


Sie betreiben hier Augenwischerei. Es geht Ihnen eben
nicht um die Werte und Inhalte, die Sie vor sich hertra-
gen, sondern es geht Ihnen wieder lediglich um Klientel-
politik, die Sie schon von Anbeginn dieser Legislaturpe-
riode durchhalten.


(Beifall bei der SPD – Markus Grübel [CDU/ CSU]: Wenn die Klientel Familien sind, können wir damit leben!)


– Nein, die Supernanny gehört nicht zur Familie. Erzäh-
len Sie nicht immer solchen Unsinn! Wenn Sie von je-
mandem von außen eine Leistung einkaufen, zählt diese
Person nicht zur Familie.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Die Wahlfreiheit, die Sie immer so hochhalten, ist erst
dann gegeben – das hat heute sogar die Ministerin in ei-
nem Interview bestätigt –, wenn es sowohl einen Kita-
platz als auch die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben,
gibt. 2013 – wir wünschen uns das nicht, aber es wird
wahrscheinlich so eintreten – werden wahrscheinlich
nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stehen. Es
gibt also keine Wahlfreiheit der Eltern. Das ist wieder
nur Augenwischerei. Sie bedienen damit die Eltern, da-
mit sie ruhig sind und gar nicht erst einen Kitaplatz be-
antragen. Heute sagte der Staatssekretär, dass er auf die
Frage, wie der Nachweis, dass Eltern gar nicht gewillt





Dagmar Ziegler


(A) (C)



(D)(B)


sind, einen Kitaplatz in Anspruch zu nehmen, erbracht
werden soll und ob sie Schreiben von 50 Kitas vorlegen
müssten, in denen steht: „Wir haben leider keinen Platz
für Sie“, keine Antwort geben kann. Keiner weiß, wie
dieser Nachweis überhaupt erfolgen soll. Also: Die El-
tern werden einfach pauschal sagen können: „Wir wol-
len keinen Kitaplatz“ und das Betreuungsgeld bekom-
men, auch wenn im Ort gar kein Kitaplatz zur Verfügung
stünde.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das mag in SPD-regierten Ländern der Fall sein!)


Das ist Betrug; das ist Wahlbetrug, meine sehr verehrten
Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Auch Frau Schavan sagt: „Das wurde nun einmal ver-
einbart; das müssen wir wohl machen“, in der Hoffnung,
dass ihr Ansatz, frühkindliche Bildung gerade für Kin-
der, die aus bildungsfernen Schichten kommen, zu ge-
währleisten, tatsächlich wirkt. Auch sie versteckt sich
hinter der Aussage: Das steht halt im Koalitionsvertrag. –
Wir könnten Ihnen reihenweise Vorhaben aufzählen, die
in Ihrem Koalitionsvertrag stehen, aber nicht umgesetzt
werden. Aber diesen Schwachsinn machen Sie!


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Was Sie sich mit den ALG-II-Beziehern erlauben, ist
eine Frechheit sondergleichen.


(Dr. Christian Ruck [CDU/CSU]: Keine Hysterie!)


Herr Geis sagte in einer der letzten Plenardebatten: Auch
die arbeitslosen Eltern werden selbstverständlich für ihre
Erziehungsleistung honoriert und selbstverständlich das
Betreuungsgeld bekommen. – Davon ist ab heute offen-
sichtlich nicht mehr die Rede.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Was? Ich habe doch noch gar nichts gesagt!)


Offensichtlich sind sie Eltern zweiter Klasse. Offensicht-
lich sind sie Eltern, deren Erziehungsarbeit nichts wert
ist.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wo leben wir eigentlich, wenn in dieser Republik nur
noch Spaltung betrieben wird, anstatt gemeinsam daran
zu arbeiten, dass Kinder, egal ob sie zu Hause erzogen
oder in eine Kita gegeben werden, gleiche Chancen auf
Bildung und Teilhabe bekommen? Wir diskriminieren
nicht die Eltern, die zu Hause bleiben.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Doch!)


– Nein, das tun wir nicht.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Natürlich!)


Wir wollen echte Wahlfreiheit und keinen Betrug. Sie
sind die Betrüger der Nation; das muss man deutlich sa-
gen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Sie wollen keine Wahlfreiheit! – Zurufe von der FDP: Oh! – Na, na, na!)


Frau Ministerin, ich freue mich, dass Sie der heutigen
Debatte beiwohnen. Ihnen wird ja nachgesagt, Sie seien
keine Verfechterin des Betreuungsgeldes. Sie sagten
heute, wenn Sie richtig zitiert worden sind, dass Sie die
Betreuung in Kitas über das Betreuungsgeld stellen.
Dann tun Sie es endlich! Tun Sie etwas, woran man
merkt, dass Sie eine Ministerin sind und nicht nur eine
Frau, die zufällig auf diesem Platz sitzt! Tun Sie bitte
mal was!


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Diese Rede war voller Heuchelei!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717424100

Nächste Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der FDP unsere Kollegin Miriam Gruß.
Bitte schön, Kollegin Miriam Gruß.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)



Miriam Gruß (FDP):
Rede ID: ID1717424200

Danke schön. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine

sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat sind in den
letzten Wochen und Monaten viele öffentliche Äußerun-
gen zum Betreuungsgeld gefallen. An dieser Stelle will
ich betonen: Mir bzw. uns liegt bisher kein Entwurf vor.
Das heißt, wir reden bisher eigentlich nur über heiße
Luft bzw. über Vorschläge, die von einzelnen Kollegen
und Kolleginnen verlautbart wurden.


(Sönke Rix [SPD]: Haben Sie denn eine Meinung? – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Koalition der heißen Luft!)


Ich will zu zwei Punkten, die ganz aktuell vorgeschla-
gen wurden, etwas sagen. Zunächst zur Hartz-IV-An-
rechnung, um die es in dieser Aktuellen Stunde haupt-
sächlich geht: Ja, beim Elterngeld ist es so gemacht
worden. Das heißt aber nicht, dass es beim Betreuungs-
geld zwangsläufig auch so gemacht werden muss. Aber:
Auch das ist bisher noch heiße Luft. Es liegt nichts, aber
auch gar nichts Konkretes vor.


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Genau!)


Von daher brauchen wir heute nicht darüber zu diskutie-
ren.


(Beifall bei der FDP)


Zu den Rentenerhöhungen.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was kosten die eigentlich? Wie viele Milliarden sind es denn? – Kai Gehring Miriam Gruß [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ständig Interviews geben, aber nicht im Bundestag diskutieren wollen!)





(A) (C)


(D)(B)


Ja, auch wir als FDP-Bundestagsfraktion sind dafür, Er-
ziehungsleistungen bei der Rente besser anzuerkennen.
Allerdings muss eine generationengerechte Familien-
politik auch im Blick haben, dass wir keine Schulden-
berge anhäufen dürfen, die wir der nächsten Generation
aufbürden. Von daher müssen wir sehr darauf achten,
was es kostet. Wir sind der Meinung – heute sind die ak-
tuellen Zahlen bekannt gegeben worden –, dass gerade
Deutschland gut daran tut, auf die Schulden zu achten.
Wir dürfen nicht das Ziel aus den Augen verlieren, die
Schulden abzubauen. Hier sollten wir europaweit Vor-
bild sein. Alle anderen Staaten um uns herum – das
merkt man ja – fallen um. Deutschland muss Vorbild
sein. Schuldenabbau ist ganz klar unser erklärtes Ziel.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Meine Damen und Herren, Sie alle wissen: Das Be-
treuungsgeld war nie der Wunsch der FDP-Fraktion.
Herr Brüderle hat für die FDP-Fraktion auch in letzter
Zeit des Öfteren öffentlich erklärt, dass wir uns ver-
tragstreu verhalten werden. Allerdings nehmen auch wir
wahr, dass es innerhalb der Union noch Diskussionsbe-
darf gibt. Es muss ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Genau! Dann reden wir darüber!)


Dann können wir gerne wieder über dieses Thema disku-
tieren, auch hier im Plenum.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Das war aber schon mal besser!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717424300

Nächste Rednerin für die Fraktion Bündnis 90/Die

Grünen: unsere Kollegin Katja Dörner. Bitte schön, Frau
Kollegin Dörner.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1717424400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Das Betreuungsgeld ist eine unsinnige
und absurde Maßnahme. Ich möchte erst gar nicht in die
Situation kommen, dass ich mich über die Spitzen der
Absurditäten unterhalten muss, wie wir das jetzt offen-
sichtlich aber doch tun müssen, weil die Familien, die es
in diesem Land am schwersten haben, nämlich die, die
im ALG-II-Bezug leben, vom Bezug des Betreuungsgel-
des ausgeschlossen werden sollen. Das ist für uns über-
haupt nicht akzeptabel. Ich möchte mich darüber unter-
halten, wie wir dieses unsinnige Betreuungsgeld aus
dem Gesetz wieder gestrichen bekommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Wir müssen erleben, dass die Bundesregierung ihre
unsoziale Politik auf dem Rücken und zulasten der Fa-

milien weiter fortsetzt: Erst wird die Erhöhung des El-
terngeldes auf Hartz IV angerechnet, dann wird der So-
ckelbetrag beim Bezug des Elterngeldes gestrichen, und
jetzt steht im Raum, dass auch das Betreuungsgeld nicht
an Familien im ALG-II-Bezug ausgezahlt werden soll.
Diese Politik zulasten der Familien muss ein Ende ha-
ben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Wer dieses unsinnige Betreuungsgeld immer damit
begründet, es solle Wahlfreiheit geben und man wolle
die Erziehungsleistung der Eltern anerkennen,


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Genau! Sehr richtig!)


der sagt mit dem heute vorliegenden Vorschlag, dass El-
tern im ALG-II-Bezug kein Recht darauf haben,


(Caren Marks [SPD]: Keine Wahlfreiheit haben! – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Völlig falsch! Sie haben es nicht verstanden! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Völlig falsch ist das!)


dass ihre Erziehungsleistung gewürdigt wird. Ich finde
es ungeheuerlich, dass ein derartiger Vorschlag über-
haupt zur Diskussion gestellt wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Damit stellt sich die Bundesregierung ein absolutes Ar-
mutszeugnis aus, und sie begibt sich damit – davon bin
ich überzeugt – rein rechtlich und juristisch auf ganz
dünnes Eis.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Ist ja nicht wahr!)


Vor einem Monat haben zehn Kolleginnen und Kolle-
gen der Koalitionsfraktionen hier in namentlicher Ab-
stimmung ein ganz klares Zeichen dafür gesetzt, dass sie
vom Betreuungsgeld nichts halten. Kurz darauf haben
23 Unionsabgeordnete klargemacht, dass sie der Kanzle-
rin beim Betreuungsgeld die Gefolgschaft verweigern
werden. Das Betreuungsgeld hat in diesem Parlament
keine Mehrheit, und dabei muss es bleiben!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir erleben aktuell aber einen unwürdigen Kuhhan-
del. Im Gegenzug zur Zustimmung zum Betreuungsgeld
soll es eine Rentenerhöhung für Mütter geben, deren
Kinder vor 1992 geboren wurden. Es stimmt: Bei der
Stichtagsregelung gibt es ein Gerechtigkeitsproblem.
Aber wer, wie Herr Kauder, einen derartigen Vorschlag
in den Raum stellt, der muss auch sagen, wer es bezah-
len soll.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)






Katja Dörner


(A) (C)



(D)(B)


Und vor allem: Das Betreuungsgeld als solches wird da-
mit keinen Deut besser.

Für uns ist ganz klar: Es darf keinen billigen Kuhhan-
del zulasten der Familien in diesem Land geben. Das Be-
treuungsgeld darf erst gar nicht Realität werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir Grüne werden alles dafür tun, damit das Betreu-
ungsgeld nicht kommt – bis hin zu einer Verfassungs-
klage. Ich freue mich, dass wir die SPD hier an unserer
Seite haben.

An dieser Stelle will ich aber auch sagen: Es wäre
noch schöner gewesen, wenn die SPD ihre weitreichen-
den Bedenken, die sie jetzt hat, schon 2007 klar geäußert
und dieses Betreuungsgeld erst gar nicht ins Gesetz ge-
schrieben hätte.


(Caren Marks [SPD]: Haben wir klar gesagt!)


– Nein.


(Sönke Rix [SPD]: Wir hatten ja keine Mehrheit! Sie müssen die Realitäten sehen! – Dagmar Ziegler [SPD]: Dann hätten wir auch keinen U-3-Ausbau!)


Wenn man es erst gar nicht ins Gesetz geschrieben hätte,
dann wäre uns allen hier eventuell sehr viel Aufregung
erspart geblieben


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Wenn Sie die Familien unterstützen würden, bräuchten Sie sich gar nicht aufzuregen!)


und dann müssten wir in unserem Land nicht über eine
Maßnahme diskutieren, über die Frau Ministerin von der
Leyen völlig zu Recht gesagt hat, dass sie eine bildungs-
und gleichstellungspolitische Katastrophe wäre.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717424500

Nächste Rednerin ist für die Fraktion der CDU/CSU

Kollegin Daniela Ludwig. Bitte schön, Frau Kollegin
Ludwig.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Daniela Raab (CSU):
Rede ID: ID1717424600

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ich

zitiere für jeden zum Mitschreiben noch einmal
§ 16 Abs. 5 SGB VIII.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Ohne Rechtsfolge! – Caren Marks [SPD]: Absichtserklärung!)


Es wird geregelt – Zitat –:

Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder
von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen be-
treuen lassen wollen oder können, eine monatliche

Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt
werden.


(Dagmar Ziegler [SPD]: In Klammern!)


Das wurde 2008 in der Großen Koalition mit Ihnen be-
schlossen.

Ich darf noch jemanden zitieren. Sie dürfen raten,
wen ich zitiere, liebe Frau Ziegler. Er hat gesagt:

Ich freue mich, dass wir gemeinsam diesen ver-
nünftigen Kompromiss gefunden haben.

Das sagte Herr Steinbrück.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Das hat sich auf den Rechtsanspruch bezogen!)


Glückwunsch! – Wissen Sie, Frau Ziegler, wenn Sie sich
heute hier hinstellen und versuchen, sich nach dem
Motto vom Acker zu machen: „Wir haben etwas in der
Hoffnung beschlossen, dass es nicht kommt“, dann muss
ich Ihnen sagen: Mehr Peinlichkeit geht fast nicht!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dagmar Ziegler [SPD]: Das machen Sie doch jeden Tag! So regieren Sie seit zweieinhalb Jahren!)


– Das ist immer bitter. Das ist nicht nur peinlich, sondern
das offenbart – das möchte ich schon sagen – ein interes-
santes parlamentarisches Verständnis.


(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD)


Es ist halt so: Wenn in einer Großen Koalition ein
vernünftiger Kompromiss gefunden wird, dann muss
man sich daran halten und sich daran messen lassen. Das
ist bitter. Die meisten von Ihnen, die damals die Hand
gehoben haben, sind auch heute noch dabei. Ich weiß,
dass Ihnen das extrem wehtut. Da müssen Sie jetzt
durch, auch wenn Ihnen das schlaflose Nächte bereitet.
So ist das halt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das ist peinlich für Sie!)


Nun das Ganze von Anfang an. Sie haben gesagt: Wir
müssen uns jetzt über das Betreuungsgeld unterhalten.


(Caren Marks [SPD]: Sie können doch mal begründen, warum dieser Quatsch aus Ihrer Sicht sinnvoll ist!)


Diese Aktuelle Stunde hat die Linke beantragt. – Ich
sehe, Frau Golze ist jetzt weggegangen.


(Miriam Gruß [FDP]: Sie musste zur Kinderkommission!)


– Okay, zur Kinderkommission. Das ist halt ihre Art der
Prioritätensetzung.


(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Caren Marks [SPD]: Dass Kinder für Sie keinen hohen Rang haben, ist auch nicht neu!)






Daniela Ludwig


(A) (C)



(D)(B)


– Ich habe zwei Kinder. Diese haben für mich den
höchsten Rang. – Ihr schlechter Stil, über Familienpoli-
tik zu debattieren, trägt unter anderem dazu bei, dass
sich immer mehr Familien, die sich dafür entscheiden,
ihre Kleinstkinder bei sich zu Hause zu betreuen, so
richtig veräppelt vorkommen. Das möchte ich an dieser
Stelle einmal ganz deutlich sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Noch etwas. Das Betreuungsgeld bekommt nicht ir-
gendwer, sondern zunächst einmal die Familien, im Üb-
rigen – hallo! – genauso wie das Kindergeld. Wenn jetzt
wieder einer kommt und aus Misstrauen gegen be-
stimmte Familien sagt: „Das wollen wir so nicht“, dann
sage ich: Die große Mehrheit der Familien macht sich
ständig Gedanken darüber, wie sie ihre Kinder am besten
betreuen lässt, sei es in der Krippe, sei es durch eine Ta-
gesmutter, sei es durch die Großeltern oder sei es viel-
leicht sogar durch die Eltern selber. Wahnsinn! Wer hätte
sich vorstellen können, dass unter dreijährige Kinder
auch von der Mutter oder vom Vater betreut werden?
Scheren Sie diese Familien bitte nicht ständig mit denje-
nigen ganz wenigen Familien über einen Kamm, bei de-
nen es einfach nicht so gut klappt. Um die kümmern wir
uns. Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für das Kinder-
schutzgesetz. Ein erster Schritt in die richtige Richtung!
Da haben wir bewiesen, dass wir Familienpolitik kön-
nen!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Aber schön in Armut belassen, diese Kinder! Unglaublich!)


Deswegen stehen wir selbstverständlich – auch wir ha-
ben diesen „vernünftigen Kompromiss“, Zitat Steinbrück,
und die entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch
gerne mitgetragen – zum Ausbau der Krippenbetreuung.
Darüber gibt es nirgends eine Debatte. Wir sagen aber
auch: Wo ist das Problem? Wenn Kindererziehung aus gu-
ten Gründen in irgendeiner Familie anders organisiert
wird, sei es durch eine zeitweise Aufgabe der Erwerbstä-
tigkeit, sei es dadurch, dass ich eine andere Person, die für
mich die Lieblingsperson ist und von der ich gerne mein
Kind betreut haben möchte, damit beauftrage, während
ich meiner Arbeit nachgehe: Wo ist da Ihr Problem?

Ein Wort zu den sogenannten Migrationsfamilien und
den einkommensschwachen und bildungsfernen Fami-
lien, die Sie immer anführen.


(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sollen es ja auch nicht kriegen!)


Wissen Sie was? Die Fähigkeit, einem unter dreijährigen
Kind Liebe und Zuwendung zu geben, hängt nicht davon
ab, ob ich einen Hochschulabschluss habe, hängt auch
nicht davon ab, woher ich komme, hängt auch nicht da-
von ab, ob ich viel Geld oder eher weniger Geld habe.


(Caren Marks [SPD]: Aber von Hartz IV, oder was?)


Das kann jeder, wenn er will.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Hören Sie einfach auf, hier ständig Klischees zu be-
dienen! Wir stehen für Wahlfreiheit. Deswegen wird das
Betreuungsgeld kommen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Lachen bei Abgeordneten der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717424700

Nächste Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unsere Kollegin Frau
Caren Marks. Bitte schön, Frau Kollegin Marks.


(Beifall bei der SPD)



Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1717424800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu-
erst einmal ist auffällig, dass von den Rednerinnen und
Rednern der Unionsfraktion ausschließlich die mit ei-
nem sehr konservativen Familienbild sprechen. Politike-
rinnen und Politiker der Union mit einer modernen und
zeitgemäßen Familienpolitik kommen bei Ihnen in die-
sen Debatten nicht zu Wort.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das bestimmen Sie, Frau Marks, wer modern oder konservativ ist!)


Modernität hat nichts mit Jahren zu tun, wie man eben
bei Frau Ludwig in ihrem unterirdischen Auftreten hören
und auch sehen konnte.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ich frage mich, Frau Ludwig, ob Ihre Rede, die mich in
der Performance ein bisschen an Miss Rumpelstilzchen
erinnert hat, insbesondere an die vehementen Kritikerin-
nen und Kritiker in Ihren eigenen Reihen gerichtet war.
Ich würde gern die Diskussion zwischen Ihnen und Frau
Pawelski, zwischen Ihnen und Frau von der Leyen oder
zwischen Ihnen und beispielsweise Herrn Schlarmann,
dem Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung hören.
Wir können ganz aktuell bei Spiegel Online lesen, dass
Herr Schlarmann trotz eines Machtwortes von Kanzlerin
Merkel das Betreuungsgeld in der Bild-Zeitung – Spiegel
Online bezieht sich darauf – klar und deutlich als „völlig
falschen Ansatz“ bezeichnet. Deutschland brauche, so Ihr
CDU/CSU-Mittelstandschef Herr Schlarmann, „ein breit
angelegtes Betreuungsangebot, damit jede Frau entschei-
den kann, ob sie ihr Kind selbst betreut oder in die Kita
gibt“. Recht hat er, Ihr Parteikollege.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN – Markus Grübel [CDU/CSU]: Ein Baustein!)


Zugleich möchte ich, weil es sehr deutlich macht,
welches Chaos in Ihren eigenen Reihen herrscht, weiter
Herrn Schlarmann zitieren. Er wies nämlich auch den
Vorschlag von Unionsfraktionschef Kauder zurück, Müt-
tern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, höhere
Rentenansprüche einzuräumen, indem er sagte:





Caren Marks


(A) (C)



(D)(B)


Ein politisches Problem dadurch zu lösen, dass man
auf eine umstrittene Sozialleistung eine weitere
draufsattelt, ist schon aus haushaltspolitischen
Gründen nicht zu verantworten.

Eine unsinnige Leistung wird nicht dadurch besser, dass
man eine Leistung, die jedenfalls nicht gegenfinanziert
ist, oben draufsattelt.


(Jens Ackermann [FDP]: Sie haben doch zugestimmt!)


Ich denke, das wird an dieser Stelle ganz klar.

Völlig zu Recht titelte gestern die nicht gerade links-
lastige Financial Times Deutschland zum Betreuungs-
geld: „Kauderwelsch“. Alle Oppositionsfraktionen hät-
ten, glaube ich, den Artikel in der Financial Times
Deutschland sofort unterschrieben.

Sie haben sich mit dem Betreuungsgeld mehr als
verrannt, meine Damen und Herren von der Regierungs-
koalition. Die Ausgestaltung ist unklar. Die Verfassungs-
fragen sind nicht geklärt. Die Finanzierung ist völlig ne-
bulös und unsolide. Das wurde auch vorhin bei den
Fragen an Herrn Staatssekretär Kues deutlich.

Es zeichnet sich ab: Es ist einzig und allein die CSU,
die das Betreuungsgeld als eine Gegenleistung für den
Kitaausbau weiter erpresst.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Für die Familien in diesem Land! Das interessiert Sie ja nicht!)


Nichts anderes war es auch damals in der Großen Koali-
tion. Leider ist Frau von der Leyen der CSU auf den
Leim gegangen.

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer will das Betreu-
ungsgeld als Wahlkampfgeschenk für Bayern umsetzen.
Es geht ihm um nichts anderes.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Quatsch!)


Ich denke, das ist auch mehrfach in öffentlichen Äuße-
rungen von Herrn Seehofer sehr deutlich geworden.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Seehofer für ganz Deutschland!)


Jeden Tag gibt es bei Ihnen einen neuen Konflikt
beim Betreuungsgeld. Jeden Tag treiben Sie, so sagt man
bei uns in Niedersachsen, eine neue Sau durchs Dorf. Es
gibt neue Konflikte. Die Fragen, die alle anderen, selbst
in den eigenen Reihen, stellen, bleiben unbeantwortet.
Finanzielle Verantwortung liegt Ihnen fern.

Jetzt komme ich zu dem Punkt, der heute schon ange-
sprochen wurde, nämlich dass es kein Betreuungsgeld
für Familien mit Hartz-IV-Bezug geben soll.


(Sibylle Laurischk [FDP]: Verstehe ich Sie richtig? Sie wollen das Betreuungsgeld offenbar!)


Ich möchte Sie gerne auf ein Schreiben aufmerksam ma-
chen, das am 17. Dezember 2010 vom Ministerium für
Arbeit und Soziales an das Thüringer Sozialministerium

ging. In diesem Schreiben des Bundesarbeitsministeri-
ums an das thüringische Sozialministerium heißt es, das
Betreuungsgeld könne nicht auf Hartz-IV-Leistungen
angerechnet werden. Auch das ist heute in mehreren
Presseberichten nachzulesen. Da Sie immer sagen, die
Ausgestaltung soll sich am thüringischen Landesbetreu-
ungsgeld orientieren, frage ich mich, wie Sie jetzt zu die-
sem Sinneswandel kommen.

Fakt ist: Das Betreuungsgeld ist und bleibt widersin-
nig. Absurd ist schon alleine, Bürgerinnen und Bürgern
für eine staatliche Leistung, die nicht in Anspruch ge-
nommen wird, Geld zu geben.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Absurd ist lediglich Ihre Argumentation!)


Denn Sie könnten auch sagen: Es gibt eine Kompensa-
tion für die Menschen – hier könnte man ebenfalls das
Argument der Wahlfreiheit anführen –, die keine Büche-
rei nutzen und nicht ins Theater gehen, weil sie sich
Bücher kaufen und – genauso wie Sie täglich in der
Union – selbst Theater machen. Ich sage Ihnen: Legen
Sie Ihren Streit bei! Es lohnt sich nicht, um dieses unsin-
nige Betreuungsgeld zu streiten. Kinder und Familien
warten auf den Kitaausbau. Nur wenn wir eine ausrei-
chende Zahl an Kitaplätze haben, haben wir Wahlfreiheit
in unserem Land. Dann können auch Sie zu Recht von
Wahlfreiheit reden, meine Damen und Herren von der
Regierungskoalition.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717424900

Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FDP unsere

Kollegin Sibylle Laurischk. Bitte schön, Frau Kollegin.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Sibylle Laurischk (FDP):
Rede ID: ID1717425000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Es ist schon eine reichlich absurde Debatte, die
von der Fraktion der Linken angestoßen wurde. Als
Erste verabschiedet sich aus dem Kreis der Kollegen die
Hauptrednerin der Linken.


(Herbert Behrens [DIE LINKE]: Kinderkommission!)


Also scheint das Ganze doch nicht so wichtig zu sein.
Man muss richtig planen und wissen, was man tut. Das
weiß die Linke offensichtlich nicht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Das zeigt, worüber wir reden, nämlich über ungelegte
Eier, nichts anderes.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Es gibt keinen Gesetzentwurf, sondern lediglich eine
versuchte Inszenierung der Opposition.





Sibylle Laurischk


(A) (C)



(D)(B)



(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können heute sagen, dass das Betreuungsgeld nicht kommt!)


Diese ist gründlich danebengegangen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie, das Betreuungsgeld kommt nicht!)


Die SPD hat zu Zeiten der Großen Koalition das Betreu-
ungsgeld offensichtlich mitgetragen.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt das Betreuungsgeld, oder kommt es nicht mit der FDP als Regierungsfraktion?)


Dass sie jetzt versucht, mit dem Hinweis auf Hartz IV
davon abzulenken, zeigt doch, wie absurd diese Debatte
ist.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Sönke Rix [SPD]: Was machen Sie denn jetzt? Machen Sie mit, oder nicht?)


Ich kann dazu nur sagen: Große Koalitionen neigen of-
fensichtlich zum Ausgeben von Geld, das ihnen noch gar
nicht zur Verfügung steht. So muss ich das heutige Auf-
treten der SPD wohl verstehen.


(Sönke Rix [SPD]: Frau Laurischk, was machen Sie denn jetzt?)


Die Position der FDP ist wohlüberlegt. Wir weisen
immer darauf hin, dass wir vertragstreu sind


(Christel Humme [SPD]: Langweilig! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Egal, wie schwachsinnig der Inhalt ist, wir machen mit: Das ist die FDP!)


und dass die Ausgestaltung und die gesetzliche Realisie-
rung des Betreuungsgeldes, dessen Einführung im Ko-
alitionsvertrag steht, davon abhängen, ob die Finanzie-
rung gesichert ist.


(Sönke Rix [SPD]: Sie schlagen sich in die Büsche!)


Die Finanzierung ist nach meinem Kenntnisstand bisher
noch nicht geklärt. Die FDP ist in diesen Dingen genau.
Wir wollen einen klaren, sauber aufgestellten Haushalt.
Wir wollen keinen unsinnigen und völlig überzogenen
Verschuldungshaushalt auf den Weg bringen. Wir haben
in der Vergangenheit gezeigt, dass wir Haushaltsfragen
sehr ernst nehmen. Das ist meiner Ansicht nach ein we-
sentlicher Punkt.

Ich habe im Übrigen vor wenigen Tagen in einer
Debatte über das Betreuungsgeld gesagt, dass ich per-
sönlich es für verfassungsrechtlich problematisch halte.
Es sind weiterhin Fragen zu klären.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vertragstreu oder verfassungstreu, da müssen Sie sich entscheiden!)


Wir sollten daher nicht wie die Linke und die SPD ver-
suchen, über ungelegte Eier zu sprechen, sondern uns

dem Tagesgeschäft und den Fragen, die wir eigentlich zu
klären haben, widmen.

Ich danke.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717425100

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion Die Linke unser Kollege Matthias
Birkwald. Bitte schön, Herr Kollege.


(Beifall bei der LINKEN)



Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1717425200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Frau Kollegin Laurischk, Ihr Einstieg in die
Debatte war unterirdisch.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Nein, der war richtig!)


Frau Golze ist die Vorsitzende der Kinderkommission;
diese tagt jetzt. Wenn der Staatssekretär Kues vorhin an-
ständig geantwortet hätte, dann gäbe es diese Aktuelle
Stunde jetzt nicht. So sieht es aus.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ihre Rede hat deutlich gemacht, dass Ihre Wertschätzung
für Kinder und die Belange der Kinderkommission
gleich null ist. Das spricht doch für sich.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die Linke will, dass Lebensleistung anerkannt wird.
Dazu gehört – darüber sind wir uns alle hier im Hause
wohl einig – auch Arbeit in der Familie, also die Erzie-
hung von Kindern und die Pflege von Angehörigen. Wir
wollen aber auch, dass die Menschen ihren Lebensweg
so weit wie möglich selbst gestalten können. Politik soll
dabei helfen. Sie soll ermöglichen und nicht verhindern.
Sie soll Raum für freie Entscheidungen schaffen, statt
diese Räume immer weiter einzuschränken.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Beides ist wichtig: freie Lebenswege eröffnen und
Lebensleistung anerkennen. Deswegen halten wir das
Betreuungsgeld für falsch.


(Beifall bei der LINKEN)


Das Betreuungsgeld ist so, wie es jetzt gedacht ist, eine
Bildungsfernhalteprämie für die Kinder und für viele
Frauen eine Herdprämie, nichts anderes. Das lehnen wir
ab.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Weil wir wollen, dass die Lebensleistung anerkannt
wird, wollen wir auch, dass die Erziehungsleistung von
Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, in
der Rente genauso belohnt wird wie die der Eltern, deren
Kinder nach 1992 auf die Welt gekommen sind.


(Beifall bei der LINKEN)






Matthias W. Birkwald


(A) (C)



(D)(B)


So ist es bisher: Die Rentenpunkte erhalten grund-
sätzlich alle, die Kinder erzogen oder Angehörige ge-
pflegt haben. Niemand wird einfach so, willkürlich aus-
geschlossen. Hier wird so einfach wie gerecht Leistung
anerkannt. Wenn nun endlich die unterschiedliche Be-
wertung der Erziehungsarbeit beendet würde und alle El-
tern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Ren-
tenpunkte in den ersten drei Kinderjahren erhielten, dann
wäre alles in Ordnung. Nebenbei bemerkt: Das fordert
die Linke schon seit 2007, und die PDS hat es vorher
auch schon gefordert.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Leider haben einige Unionskollegen eine verquere
Logik. In der taz war vorgestern unter der Überschrift
„Mehr Rente für ein Ja zur Herdprämie“ zu lesen, dass
Herr Kauder, immerhin der Fraktionsvorsitzende der
Union, mit seinem Vorschlag nicht im Traum an eine
Gleichbehandlung aller Eltern denkt. Die Rentenpunkte
für vor 1992 geborene Kinder sollen – so war zu lesen,
und es wurde nirgends dementiert – nur jene Eltern er-
halten, die während der ersten drei Lebensjahre des Kin-
des auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet haben. Wer also
beides versucht und geschafft hat, wer seine Kinder er-
zogen hat und gleichzeitig ins Büro, in die Fabrik, aufs
Feld oder in die Praxis arbeiten gegangen ist, soll leer
ausgehen. Das ist doch eine Arbeitsmarktfernhalte-
prämie. Wenn das stimmt, wäre das ungeheuerlich und
ein immenser gesellschaftlicher Rückschritt.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ein solcher Vorschlag tritt die Lebensleistung dieser
Eltern mit Füßen und bestraft nachträglich die Entschei-
dung, Familie und Beruf vereinbart zu haben. Ein sol-
cher Vorschlag trifft vor allem Frauen, die die doppelte
Last, ja die doppelte Leistung von Familien- und Berufs-
arbeit vollbracht haben. Das heißt doch nichts anderes,
als dass dieser Vorschlag nicht nur leistungs-, sondern
auch krass frauenfeindlich ist.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Soll etwa wieder gelten: Papi Vollzeit ins Büro und
Mami heim an den Herd? Es fehlt nur noch, dass Herr
Kauder die anderen Frauen als Rabenmütter beschimpft;
denn nichts anderes ist sein Vorschlag: eine finstere,
längst überholte und vergessen geglaubte Rabenmütter-
klausel. Für diese reaktionäre Rolle rückwärts in die
50er-Jahre sollte er sich schämen.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Noch etwas: Der Vorschlag diskriminiert vor allem
ostdeutsche Frauen; denn in der großen Mehrheit sind
sie es, die diese doppelte Leistung, also Kindererziehung
und Berufstätigkeit, erbracht haben. Das wäre ganz
typisch für die schwarz-gelbe Rentenpolitik; denn Sie
weigern sich auch noch nach 20 Jahren deutscher
Einheit, den Ostdeutschen für die gleiche Leistung im

Erwerbsleben die gleiche Rente wie den Westdeutschen
zu zahlen.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Da reden wir mal über das, was die Menschen an Rente in der DDR bekommen haben!)


Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Rente für glei-
che Lebensleistung. Sie haben das in den Koalitions-
vertrag geschrieben, aber Ihr Versprechen gebrochen.
Sie machen es nicht. Das ist die Lage.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der FDP: Wer hat denn die Rentner beschissen? Das war doch die SED!)


Es gibt eine Umfrage von Forsa im Auftrag von RTL
und Emnid.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Die DDR und Mielke haben die Rentner in Ostdeutschland betrogen! So war das!)


Danach lehnen 60 Prozent der Bevölkerung Ihr Betreu-
ungsgeld ab; 36 Prozent sind dafür. Das sind immer noch
viel zu viel. Deswegen sage ich Ihnen: Lassen Sie die
Finger vom Betreuungsgeld! Geben Sie den Frauen und
Männern, die vor 1992 Kinder erzogen haben, die 49 bis
55 Euro mehr Rente! Sorgen Sie endlich dafür, dass
Eltern Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren
können, um ausreichend Rentenanwartschaften erwer-
ben zu können! Das wäre die richtige Politik, die wir
jetzt brauchen, aber nicht das unsinnige Betreuungsgeld.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717425300

Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU

unser Kollege Max Straubinger.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1717425400

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die

Linke in diesem Haus versucht wieder, hier einen
Popanz gegen das Betreuungsgeld, aber vor allen Din-
gen auch gegen die Familien in unserem Land aufzu-
bauen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


CDU/CSU und FDP werden gemeinsam ein Betreu-
ungsgeld durchsetzen, weil es die jungen Familien stützt
und ihnen vor allen Dingen auch die Wahlfreiheit er-
möglicht, sich zu entscheiden, ob sie sehr schnell wieder
in das Berufsleben einsteigen wollen oder sich eventuell
etwas länger der Kindererziehung zu Hause widmen
möchten – was sehr viele junge Frauen wollen. Umfra-
gen zeigen klar – der Kollege Kues hat es gerade darge-
stellt –: 51 Prozent der jungen Eltern wollen länger die
Möglichkeit, ihre Kinder selber zu betreuen. Deshalb ist
das Betreuungsgeld goldrichtig, verehrte Damen und
Herren.


(Beifall bei der CDU/CSU)






Max Straubinger


(A) (C)



(D)(B)


Es ist schon bemerkenswert – da möchte ich an Frau
Kollegin Laurischk anschließen –, wenn die Fraktion
Die Linke hier eine Aktuelle Stunde vom Zaun bricht
und deren Rednerin den Saal sofort wieder verlässt, weil
sie einen anderen Termin hat.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kinderkommission!)


– Da hilft auch keine Entschuldigung, lieber Herr
Birkwald. Als Zeichen des Anstands ist es notwendig,
dass man hier bleibt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Hätte der Staatssekretär gescheit geantwortet, hätte es keine Aktuelle Stunde gegeben! Wo war die Ministerin bei der Fragestunde? Warum wird vonseiten der Regierung nicht gescheit geantwortet? Herr Straubinger, denken Sie einmal nach!)


Dann muss man von Ihrer Fraktion hier eine andere Red-
nerin ins Parlament schicken. Man darf doch nicht ein-
fach das Feld verlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Anscheinend ist sie – so wie sie heute hier gegen Kinder
argumentiert hat – auch als Vorsitzende der Kinderkom-
mission eine glatte Fehlbesetzung.


(Beifall bei der CDU/CSU – Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unverschämt! – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Die Fehlbesetzung ist im Ministerium!)


Außerdem ist es erstens pure Heuchelei, was SPD,
Grüne und Linke heute hier verzapfen; denn in erster Li-
nie die SPD hat mit beschlossen, dass wir ein Betreu-
ungsgeld einführen. Dafür stehen wir in der Kontinuität
der Politik.

Zweitens – und das ist sehr bemerkenswert – haben
wir vier Länder, in denen es ein Landeserziehungsgeld
gibt.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Norwegen schafft es gerade ab!)


Alle diese Länder rühmen sich, dass das eine großartige
Leistung ist. Wir in Bayern haben es sowieso; das ist
völlig klar. Dieses Landeserziehungsgeld gibt es aber
zum Beispiel als Betreuungsgeld auch in Thüringen.
Dort ist die SPD mit an der Regierung. Wieso wäre et-
was, was in Thüringen richtig ist, auf Bundesebene dann
falsch?


(Caren Marks [SPD]: Das gab es schon, bevor die SPD an die Regierung kam! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist auch in Thüringen falsch!)


Noch toller wird es in Baden-Württemberg. Dort ha-
ben Sie auch ein Landeserziehungsgeld. Die grün-rote
Regierung steht dafür. Was in Baden-Württemberg rich-
tig ist, kann doch auf Bundesebene nicht falsch sein, ver-
ehrte Kolleginnen und Kollegen.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Doch!)


Deshalb verstehe ich Ihre Entrüstung überhaupt nicht.
Sie hätten doch in Baden-Württemberg die Möglichkeit,
es abzuschaffen. Das tun Sie aber nicht, weil Sie für die-
ses Landeserziehungsgeld stehen.


(Sönke Rix [SPD]: Sie täuschen! Sie Täuscher! – Caren Marks [SPD]: Aber das Geld gibt es nicht, weil die Kinder nicht in die Krippe gehen!)


Das zeigt sehr deutlich: Es ist richtig, junge Familien
zu unterstützen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das haben Sie in diesen Ländern erkannt. Wir werden
dies auf Bundesebene zur Durchsetzung bringen. Das ist
meines Erachtens auch der richtige Weg.

Ich halte auch nichts davon, wenn es immer heißt, das
sei eine Fernhalteprämie


(Caren Marks [SPD]: Das ist es doch!)


bzw. eine bildungspolitische Fernhalteprämie, wie es der
Herr Kollege Birkwald dargestellt hat.


(Caren Marks [SPD]: Das sagt Frau Schavan!)


So hat man mit diesem Betreuungsgeld die Wahlmög-
lichkeit, damit auch besondere Unterstützung für das
Kind zu gewähren – sei es, dass man damit dann mögli-
cherweise auch eine Logopädin in Einzelbetreuung be-
zahlen kann.


(Zuruf von der SPD: Jetzt hört es aber auf!)


Hier liegt es in der Entscheidungsgewalt der Eltern, das
bewusste Fördern der Kinder voranzubringen.


(Caren Marks [SPD]: Das ist eine gesundheitliche Leistung, wenn es notwendig ist!)


Diese Leistung, die mit dem Betreuungsgeld bewerkstel-
ligt wird, kann in einer Kinderkrippe in keinster Weise
bewerkstelligt werden, weil dort eine Erzieherin für fünf,
sechs oder sieben Kinder die Verantwortung trägt und
nicht jedem Kind gleichzeitig ihre Aufmerksamkeit wid-
men kann.

Ein Letztes noch: Es wird immer behauptet, das Be-
treuungsgeld sei eine Prämie zum Fernhalten vom Ar-
beitsplatz. Das stimmt in keinster Weise.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Antikitaprämie!)


In Bayern ist die Frauenerwerbstätigkeit am höchsten
und in Thüringen am zweithöchsten in Deutschland. Das
zeigt sehr deutlich: Der Bezug von Landeserziehungs-
geld – dieses Geld ist einem Betreuungsgeld gleichzuset-
zen – heißt nicht, dass man vom Erwerbsleben ausge-
schlossen ist.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Im Gegenteil: Die Wahlmöglichkeit fördert den Zugang
zum Erwerbsleben. Auch deshalb habe ich für die Vor-
würfe von der Arbeitgeberseite, vom BDA-Präsidenten
bzw. von Herrn Schlarmann, kein Verständnis.





Max Straubinger


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zahlen Sie auch ein Bibliotheksgeld, auch ein Museumsgeld?)


Wir fördern die Familien. Das ist ein Kernelement un-
serer gesellschaftspolitischen Auffassungen.


(Arnold Vaatz [CDU/CSU]: Ausgezeichnet!)


Darüber lässt sich weiterhin streiten. Ihre Einstellung
bringt zum Ausdruck, dass Sie gegen die Familien sind.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Heinz Golombeck [FDP])



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717425500

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich dem

nächsten Redner das Wort gebe, will ich noch darauf
hinweisen, dass es in dieser Debatte – bei aller Leiden-
schaft; sie ist auch notwendig – um unsere Kinder und
deren besten Weg in die Zukunft geht. Deshalb sollten
wir diese Debatte – das gilt für alle – in der entsprechen-
den Würde führen.

Nächster Redner ist für die Fraktion der Sozialdemo-
kraten unser Kollege Sönke Rix. Bitte schön.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)



Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1717425600

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen

und Kollegen! Zunächst einmal zu den anderen Ländern:
In Norwegen wird das Betreuungsgeld gerade wieder ab-
geschafft. In Schweden wird darüber sehr viel diskutiert. –
Passen Sie mit Begrifflichkeiten wie Erziehungsgeld,
Betreuungsgeld und Elterngeld – Sie haben da allerhand
durcheinandergeworfen – auf:


(Caren Marks [SPD]: Das sind völlig unterschiedliche Dinge!)


In Baden-Württemberg ist es nicht so, dass Menschen
eine entsprechende Leistung bekommen, wenn sie ihr
Kind nicht in eine Krippe schicken. Deshalb ist es nicht
mit dem zu vergleichen, was hier gerade debattiert wird.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auf die Frage, ob man nicht lieber länger zu Hause
bleiben möchte, nachdem man ein Kind in die Welt ge-
setzt hat, ist das Betreuungsgeld keine Antwort. Viel-
mehr geht es darum, über Elternzeit und Elterngeld zu
reden, anstatt ein Betreuungsgeld einzuführen. Wenn
junge Menschen mit kleinen Kindern länger zu Hause
bleiben wollen, dann müssen wir uns mit Änderungen
bei der Elternzeit auseinandersetzen. Das Elterngeld ist
keine Fernhalteprämie.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Max Straubinger [CDU/CSU]: Elterngeld, das ist eine Fernhalteprämie!)


Ich will etwas dazu sagen, wie der Beschluss, das Be-
treuungsgeld einzuführen, eigentlich zustande gekom-
men ist. Ich will uns, genauer: die Große Koalition, lo-
ben, und zwar für die historische Leistung, den
Krippenplatzausbau vorangebracht zu haben.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Markus Grübel [CDU/CSU])


Das war eine historische Leistung; diese Leistung haben
wir gemeinsam erbracht. Wahrscheinlich hätten Sie das
allein nicht zustande gebracht und brauchten ein biss-
chen Unterstützung von uns.


(Markus Grübel [CDU/CSU]: Ihr allein habt es auch nicht hinbekommen!)


Diese Unterstützung haben wir sehr gerne gegeben. Das
dürfen wir an dieser Stelle auch nicht kleinreden. Wir
haben damit einen großen Schritt hin zur wirklichen
Wahlfreiheit gemacht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Markus Grübel [CDU/CSU]: Und jetzt hör auf mit deiner Rede, dann war es eine gute! – Heiterkeit)


– Ich höre natürlich nicht auf, lieber Kollege Grübel.

Bei den Verhandlungen der Großen Koalition von
CDU, CSU und SPD mit den Ländern ging es um die
Frage, ob ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz einge-
führt werden soll. An dieser Stelle hat die CSU das Be-
treuungsgeld gefordert. Für uns Sozialdemokraten war
da die Frage, ob eine windelweiche Formulierung in ei-
ner Klammer, „zum Beispiel Betreuungsgeld“, die keine
Rechtsverbindlichkeit hat, in den Gesetzestext aufge-
nommen oder ob dieser Rechtsanspruch fallen gelassen
werden soll. Wir haben uns für den Rechtsanspruch aus-
gesprochen, und das ist auch gut so.


(Beifall bei der SPD)


Was bisher aufgeschrieben worden ist, hat keine
Rechtsverbindlichkeit. Die Kollegin der FDP und andere
hier im Hause, auch die Kollegen der Union, können in
dieser Debatte jetzt nicht so tun, als ob sie gar nichts da-
für können, dass im Koalitionsvertrag steht, dass Sie das
Betreuungsgeld einführen wollen. Wir hätten uns nicht
beschwert, wenn Sie es nicht vereinbart hätten – keine
Angst, liebe Kolleginnen und Kollegen.


(Sibylle Laurischk [FDP]: Sie haben mir nicht zugehört, Herr Kollege Rix!)


Dadurch, dass Sie sich heute wegducken und nicht
positionieren, glauben Sie, erreichen zu können, dass
dieses Gesetz nicht kommen wird. Wenn Sie es wirklich
nicht wollen, dann stellen Sie sich doch heute hier hin
und sagen Sie: In der Koalitionsvereinbarung haben wir
Mist aufgeschrieben. Wir haben noch viel mehr Mist
aufgeschrieben, den wir nicht umsetzen, und an dieser
Stelle setzen wir den Mist mit dem Betreuungsgeld
ebenfalls einfach nicht um, weil wir den Kritikern – Ver-
tretern der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaften, der
Arbeitsministerin, Politikern aus unseren eigenen Rei-
hen – folgen und sagen: Nein, wir wollen diesen bil-
dungspolitischen Unsinn nicht umsetzen. – Sie haben die
Gelegenheit dazu. Machen Sie es auch!





Sönke Rix


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Nun noch etwas zur Frage der Finanzierbarkeit.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Dazu hat sich die SPD in der Regel noch nie irgendwelche Gedanken gemacht!)


Im Moment werden für das Betreuungsgeld 2 Milliarden
Euro kalkuliert. Gleichzeitig ist es leider eine Tatsache,
dass der Krippenplatzausbau ins Stocken geraten ist. An-
gesichts dessen müssen Sie jetzt begründen, warum Sie
2 Milliarden Euro nicht lieber in den Krippenplatz-
ausbau stecken. Dass eine Wahlfreiheit gar nicht erst
zustande kommen kann, weil es nicht genügend Krip-
penplätze gibt, das müssen Sie begründen, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Aber meistens in den SPD-regierten Ländern!)


Noch ein Argument ist, glaube ich, an dieser Stelle
sehr wichtig. Sie tun bei dem Argument der Wahlfreiheit
so, als ob diejenigen, die sich dafür entscheiden, ihr
Kind in die Krippe, in den Kindergarten zu geben, dafür
nichts bezahlen müssten. In der Regel ist es aber so, dass
sie etwas dafür bezahlen müssen. Also bestrafen Sie die-
jenigen, die ihre Kinder in die Krippe geben, doppelt,
weil sie einerseits nicht das Betreuungsgeld bekommen
sollen und weil sie andererseits für das, für das sie sich
bei der angeblichen Wahlfreiheit entschieden haben,
auch noch eine Gebühr bezahlen müssen. Sie benachtei-
ligen diejenigen, die ihre Kinder in die Krippe geben
wollen, und das ist der Skandal an der Stelle, liebe Kol-
leginnen und Kollegen.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN)


Wie gesagt, Sie haben die Gelegenheit, das, was im
Koalitionsvertrag steht, so wie auch einiges andere, was
im Koalitionsvertrag steht, einfach nicht umzusetzen.
Unsere Unterstützung haben Sie dabei. Ich hoffe da ein
bisschen auf die Vernünftigen in der Union, die sich häu-
fig lautstark äußern,


(Caren Marks [SPD]: Aber heute nicht reden dürfen!)


und auch auf die in der FDP. Ich würde mich freuen,
wenn es denn irgendwann einmal zu einer gemeinsamen
Linie Ihrer Koalition käme, und würde mich noch mehr
freuen, wenn die hieße: Kein Betreuungsgeld.

Danke schön.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717425700

Nächster Redner und auch letzter Redner in unserer

Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der CDU/CSU Kol-
lege Norbert Geis. Bitte schön, Kollege Geis.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1717425800

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Es ist ein nicht enden wollendes Thema. Wir
werden uns auch weiterhin streiten müssen. Wenn es we-
nigstens nur um den Weg ginge! Aber Ihnen geht es ja
darum, dass das Betreuungsgeld überhaupt nicht kommt.


(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Richtig!)


Da sehe ich einen Widerspruch zu Ihrem Verhalten in
der Zeit, als Sie noch in der Großen Koalition waren; da-
ran kommen Sie nicht vorbei. Sie haben damals mit da-
für gestimmt, dass das Betreuungsgeld parallel zur
Krippe kommt.


(Sönke Rix [SPD]: Das stimmt nicht! – Caren Marks [SPD]: Das hat Herr Rix Ihnen doch gerade erklärt!)


Es geht hier auch nicht um die Kindergartenkinder, also
nicht um die Kinder ab dem dritten Lebensjahr, sondern
es geht um die Krippenkinder, um die Kinder, die vom
ersten bis zum dritten Lebensjahr in die Krippe kommen.
Das wird häufig auch draußen verwechselt. Das wollte
ich noch einmal klarstellen.

Sie haben damals in der Großen Koalition mit dafür
gestimmt; daran kommen Sie nicht vorbei.

Das Betreuungsgeld hatte einen Vorläufer. Das war
das Erziehungsgeld. Dagegen haben Sie überhaupt
nichts unternommen.


(Caren Marks [SPD]: Das war das Elterngeld!)


– Nein. Ich will es Ihnen genau sagen: Zunächst war das
Erziehungsgeld, das jede Mutter bekam, 300 Euro, für
das erste und das zweite Jahr. Das wurde vom Bund ge-
zahlt. Dann haben sich Länder angeschlossen, darunter
Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen,
und haben gesagt: Für das dritte Jahr zahlen wir einkom-
mensabhängig – das will ich dazusagen – das Landes-
erziehungsgeld. – Es gibt also einen Vorläufer für das
Betreuungsgeld.

Dann kam das Elterngeld. Wir haben darauf gedrängt,
dass für die Frauen, die kein Elterngeld bekommen kön-
nen, weil sie vorher nicht erwerbstätig waren, Erzie-
hungsgeld gezahlt wird.


(Caren Marks [SPD]: Es geht auch immer um Männer!)


Das Erziehungsgeld wird so wie das Elterngeld im Au-
genblick nur für das erste Lebensjahr gezahlt.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Sie bringen alles durcheinander!)


Wir wollen die Fortsetzung dieser Zahlung für das
zweite und für das dritte Jahr – genauso wie vorher beim
Erziehungsgeld. Es geht beim Betreuungsgeld lediglich
darum, dass wir für das zweite Jahr Betreuungsgeld zah-
len und keine Lücke lassen.





Norbert Geis


(A) (C)



(D)(B)


Wir sind der Auffassung, dass das Erziehungsgeld da-
mals eine richtige Entscheidung war. Sie alle haben sie
mitgetragen. Die SPD hat sie mitgetragen.


(Petra Ernstberger [SPD]: Nein!)


Die Grünen haben sie mitgetragen.


(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? – Caren Marks [SPD]: Sie bringen alles durcheinander!)


Niemand kam auf die Idee, das Erziehungsgeld abzu-
schaffen. Niemand! Das wäre auch verfassungswidrig
gewesen. Es gibt eine ganz klare verfassungsgerichtliche
Entscheidung, nach der es notwendig ist, der Frau, die
daheimbleibt, um ihre Kinder zu erziehen, einen entspre-
chenden Ausgleich zu geben. Darum geht es.


(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt kein Erziehungsgeld mehr!)


– Es gibt jetzt kein Erziehungsgeld. Das war der Vorläu-
fer vom Betreuungsgeld.


(Caren Marks [SPD]: Jetzt schmeißen Sie aber alles durcheinander!)


– Nein! Sie unterscheiden nicht! Ich wiederhole noch
einmal, damit es klar ist: Wir hatten zunächst das Erzie-
hungsgeld.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Das ist wie bei Stoiber: In zehn Minuten zum Flughafen!)


Dann kam das Elterngeld. Daneben zahlen wir nur noch
für das erste Jahr Erziehungsgeld, das jetzt „Elterngeld II“
heißt.


(Lachen bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der SPD)


– Nein! Wenn Sie Ihre eigenen gesetzlichen Grundlagen
nicht kennen, dann tut es mir leid.


(Lachen bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Fremdschämen!)


Ich verstehe nicht, weshalb Sie gegen die Fortsetzung
dieses Erziehungsgeldes in der Form des Betreuungsgel-
des sind. Das verstehe ich nicht. Das ist auch nicht nach-
vollziehbar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum sind
Sie so sehr gegen das Betreuungsgeld? Es gibt in ganz
Schweden Betreuungsgeld. Die Schweden zahlen Be-
treuungsgeld. Die Norweger zahlen über 400 Euro Be-
treuungsgeld. Die Dänen zahlen Betreuungsgeld. Island
zahlt Betreuungsgeld. Finnland zahlt Betreuungsgeld. In
Frankreich wird Betreuungsgeld gezahlt. In Österreich
wird Betreuungsgeld gezahlt. Es kann doch nicht sein,
dass dort nur die ganz Konservativen sitzen. Es ist eine
vernünftige Entscheidung dieser Länder. Wir wollen
jetzt nachziehen.

Ich will ein Weiteres dazu sagen.


(Caren Marks [SPD]: Pippi Langstrumpf! – Weitere Zurufe von der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717425900

Das Wort hat immer noch der Kollege Norbert Geis.


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1717426000

Sie behaupten, die Eltern, die ihre Kinder nicht in die

Kita, nicht in die Krippe geben, hätten ein veraltetes Fa-
milienbild.


(Caren Marks [SPD]: Das hat keiner gesagt! Nur Sie!)


Wir haben eine Million Eltern, die ihr Kind im Augen-
blick nicht deshalb in die Krippe geben, weil sie keinen
Platz finden, sondern weil sie es nicht wollen. Das wird
es auch in Zukunft geben. Wir werden in Zukunft Eltern
haben, die ihr Kind nicht in die Kindertagesstätte geben.


(Caren Marks [SPD]: Das können die doch auch! – Dagmar Ziegler [SPD]: Völlig in Ordnung!)


Wir zahlen von Staats wegen für die Kindertagesstätte
– es ist richtig, dass die Eltern einen Teil dazubezahlen –
zwischen 700 und 900 Euro im Monat. Es ist nicht ge-
recht, wenn wir den Eltern, die ihr Kind nicht in die Kita
geben, dafür keinen Ausgleich geben. Wir wollen einen
Minimalausgleich in Höhe von 150 Euro geben. Davon
kann man nicht behaupten, das sei eine Fernhalteprämie.
Was ist das für eine Vorstellung von den Menschen, die
nicht bereit sind, ihr Kind in die Kita zu geben? Diese
Entscheidung haben wir zu achten. Es ist eine freie Ent-
scheidung.


(Caren Marks [SPD]: Wie ist das mit den Hartz-IV-Familien?)


Deswegen glaube ich, dass Sie falsch liegen. Heute sind
die neuesten Umfragen von RTL und Stern heraus-
gekommen. Diese Umfragen zeigen, dass die 18- bis
29-Jährigen mit absoluter Mehrheit das Betreuungsgeld
haben wollen.


(Sönke Rix [SPD]: Wollen Sie auch die belohnen, die keine Kinder in die Welt setzen? – Weiterer Zuruf von der SPD: Genau! Betreuungsgeld für Kinderlose!)


Sie werden sehen: Wenn das Betreuungsgeld eingeführt
ist, dann wollen es 90 Prozent haben. Dann werden wir
Sie an Ihre heutige Argumentation erinnern, die völlig
falsch ist.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1717426100

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Aktuelle

Stunde ist beendet.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-

ordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-

destages auf morgen, Donnerstag, 26. April 2012, 9 Uhr,
ein. Ich freue mich, Sie dann alle hier begrüßen zu dür-
fen.

Die Sitzung ist geschlossen.