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    Plenarprotokoll 17/174 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Demografie- strategie der Bundesregierung . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Körber (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Müntefering (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/9351) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20535 A 20535 A 20536 A 20536 A 20536 B 20536 C 20536 D 20537 A 20537 B 20537 C 20537 D 20538 A 20538 B 20538 C 20538 D 20539 A 20539 B 20539 C 20539 D 20539 D 20540 B 20540 C 20541 A 20541 A 20541 B 20541 C 20541 D 20541 D 20542 A 20542 B 20542 C 20542 C 20542 D 20542 D 20543 B Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Mündliche Frage 1 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bestandsentwicklung beim Aal seit In- krafttreten der Aalbewirtschaftungspläne Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwurf des Sechzehnten Gesetzes zur Än- derung des Arzneimittelgesetzes Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sanktionen für Pharmaunternehmen bzw. Großhändler wegen Versäumnissen bei der Einreichung der Daten zu verschriebenen Tierarzneimitteln im Jahr 2011 gemäß DIMDI-Arzneimittelverordnung Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur Einfüh- rung eines EU-Schwellenwertes bei Verun- reinigungen von Lebensmitteln mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch verän- derten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Transparenz im Zusammenhang mit der Einführung eines EU-Schwellenwertes bei Verunreinigungen in Lebensmitteln mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen Antwort Peter Bleser, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Karin Evers-Meyer (SPD) Effizientere Gestaltung des Betriebs der Offizierheimgesellschaften, Unteroffizier- heimgesellschaften und Gemeinsamen Heim- gesellschaften durch zivile Betreiber Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Karin Evers-Meyer (SPD) Einordnung der im Dritten Erfahrungsbe- richt der Bundesregierung zum Solda- tinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz zitierten Problemfälle hinsichtlich der Inte- gration von Frauen in die Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Elke Ferner (SPD) Vereinbarung zwischen der Bundesminis- terin Schröder und der Referatsleiterin Caroline W. bezüglich der Erarbeitung ei- nes gemeinsamen Buchprojekts Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Elke Ferner (SPD) Ausübung der Nebentätigkeit von Caroline W. in der gesamten Freizeit und Fürsorge- pflicht des BMFSFJ 20543 C 20543 D 20544 C 20544 C 20545 B 20545 B 20545 D 20546 A 20546 C 20546 D 20547 B 20547 D 20548 B 20548 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 III Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Diana Golze (DIE LINKE) Verhältnis von propagierter Wahlfreiheit durch das Betreuungsgeld und geltendem Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Auswirkungen der Einführung des Betreu- ungsgeldes auf die finanzielle und soziale Lage Alleinerziehender Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Positive Effekte einer Ganztagsbetreuung der Kinder von Alleinerziehenden Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Auswirkungen der Einführung des Betreu- ungsgeldes auf die Erwerbsbeteiligung von Müttern und zu erwartende Folgekosten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Etwaiger Verzicht von Eltern auf die Inan- spruchnahme eines Betreuungsplatzes zu- gunsten des Betreuungsgeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Caren Marks (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einfüh- rung eines Betreuungsgeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Caren Marks (SPD) Zugrunde liegende Annahmen bei der Schätzung der Kosten für ein Betreuungs- geld sowie finanzielle Beteiligung der Län- der Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Zahlung des Betreuungsgeldes an Fami- lien im Hartz-IV-Bezug Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20548 D 20548 D 20549 D 20549 D 20550 C 20550 D 20551 B 20551 C 20551 D 20552 D 20553 B 20553 D 20554 B 20554 D 20555 A 20555 C 20555 D 20556 D 20557 B 20557 D 20558 A 20558 A 20558 B 20558 C 20559 A 20559 A 20559 D 20559 D 20560 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Mündliche Frage 22 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über Betreuungs- geldleistungen in den skandinavischen Ländern Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Schaffung bundeseinheitlicher Standards für Nachtflugregelungen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 27 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion des Bundes auf das von der NRW- Landesregierung beschlossene Nachtflug- verbot für Passagierflugzeuge am Flugha- fen Köln/Bonn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser (CDU/CSU) . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forderung nach Zugeständnissen seitens der EU bei der Einbeziehung von Aus- landsflügen in das europäische Emissions- handelssystem Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 34 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position der Bundesregierung zur be- schlossenen Exportquote für Glasaal Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE gemäß Anlage 5 Nr. 1 Buch- stabe b GO-BT: zu den Antworten der Bun- desregierung auf die Fragen 15 und 16 auf Drucksache 17/9351 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Ludwig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 6 Inge Höger (DIE LINKE) Zusatzkosten für 2012 durch die deutsche Beteiligung an den EU-Battle-Groups 20560 D 20561 D 20562 A 20562 C 20563 A 20563 B 20564 B 20564 B 20565 A 20565 B 20565 D 20565 D 20566 B 20566 D 20567 B 20567 D 20567 D 20569 B 20570 B 20571 C 20572 B 20573 B 20574 C 20575 D 20576 C 20577 D 20579 A 20580 C 20581 D 20583 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 V Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 7 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mehrbelastungen für die Bevölkerung durch den Ausbau des Hauptquartiers der US-Army in Wiesbaden Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Gesetzesvorschlags zu einer Frauenquote durch das Bundesministe- rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 11 Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erläuterung des von der Bundesministerin Schröder verwendeten Begriffs „feministi- sches Helikoptersystem“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 23 René Röspel (SPD) Erkenntnisse der Bundesregierung über die Tätigkeit einer Klinik in Bonn im Zu- sammenhang mit Stammzelltherapien Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 24 René Röspel (SPD) Rechtliches Instrumentarium zum Ver- braucher- und Patientenschutz bei Thera- pien mit Stammzellpräparaten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 25 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Anzahl der im Bundesministerium für Ge- sundheit beschäftigten externen Mitarbei- ter aus Körperschaften des öffentlichen Rechts Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Fragen 29 und 30 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umzurüstende Bahnübergänge im Rah- men des Programms zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts; bereits umgerüstete Bahnübergänge und Kosten für das Nachrüstungsprogramm Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 31 Gustav Herzog (SPD) Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdi- rektion Nord nach Bonn und Zusammen- ziehung der Wasser- und Schifffahrtsdirek- tionen zu einer Generaldirektion in Bonn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 32 Gustav Herzog (SPD) Erster Spatenstich für die neue Schleusen- kammer in Brunsbüttel am 17. April 2012 noch vor Ende der Ausschreibungen 20583 C 20583 D 20584 A 20584 B 20584 C 20584 D 20585 A 20585 B 20585 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 33 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung der Kürzungen am Pro- gramm „Soziale Stadt“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 35 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bisherige Zahlungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe von Tschernobyl Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 36 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Meinungsbildung im BMU und BMWi zu der von der EU angestrebten Gleichstel- lung von Atomkraft und erneuerbaren Energien Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 37 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung des Flugverkehrs in den eu- ropäischen Emissionshandel Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 38 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung eines kritischen Hintergrund- berichts des Umweltbundesamtes zur EU- Klimapolitik durch das BMU Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 39 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Grenzüberschreitende Umweltverträglich- keitsprüfung für den Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzraum Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 40 Garrelt Duin (SPD) Erarbeitung einer Roadmap für den Aus- bau der Offshorewindenergie Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 41 Frank Schwabe (SPD) Teilnahme des Bundesministers Röttgen am informellen Umweltministerrat vom 17. bis 19. April 2012 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 42 Klaus Hagemann (SPD) Seit 2010 gewährte Fördermittel für For- schung im Bereich Photovoltaik sowie Zu- kunftsaussichten für die Herstellung von Solarzellen in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20585 C 20585 D 20586 A 20586 B 20586 C 20586 D 20587 A 20587 C 20587 D 20588 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 VII Anlage 21 Mündliche Frage 43 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Klärung des weiteren Verbleibs von 152 Castoren im Zwischenlager des For- schungszentrums Jülich Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 44 Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) Unterstützung der Digitalisierung in Ent- wicklungsländern Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 45 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auslegung des § 151 Abs. 2 Nr. 2 Bundes- berggesetz hinsichtlich der Befreiung von Inhabern sogenannter alter Rechte von der Förderabgabe Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 46 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchsetzung des EU-Waffenembargos ge- gen Syrien bei deutschen Reedern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 47 Frank Schwabe (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Thema Fracking Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 48 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Position des Europäischen Rates zu Art. 4 der Energieeffizienzrichtlinie in der Ver- sion vom 4. April 2012 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 49 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kurzfristige Eigenkapitalbeteiligung der KfW am Offshorenetzausbau des Netzbe- treibers TenneT Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 50 Garrelt Duin (SPD) Beteiligung der KfW an einer Netzgesell- schaft Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 51 Klaus Brandner (SPD) Auswirkungen der Reduzierung der Bun- deswehr in Afghanistan auf den Etat des Auswärtigen Amts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 52 Klaus Brandner (SPD) Zusagen auf dem NATO-Gipfel im Mai 2012 hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung Deutschlands am Afghanistan- Einsatz Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20588 C 20588 D 20589 A 20589 B 20589 D 20590 A 20590 B 20590 C 20590 C 20591 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Anlage 31 Mündliche Frage 53 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Be- richt des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung „Afghanistan Opium Survey 2012“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 54 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 55 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Effektivität des Schutzes von Schiffen vor Piraterie im Seeeinsatzgebiet der Opera- tion Atalanta sowie Gewährleistung des Schutzes unbeteiligter Zivilisten bei der be- schlossenen Mandatsverlängerung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Ausweitung der militärischen Operations- zone im Rahmen von Atalanta Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 58 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der UN-Beobachtermission in Syrien Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 59 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Träger, Geldgeber und Tätigkeiten des vom kasachischen Präsidenten Nasarbajew an- gekündigten Eurasischen Clubs Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 60 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Informationsangebote des Bundeswahllei- ters in einfacher Sprache Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 61 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Anzahl der Menschen mit Behinderung ohne Möglichkeit zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2009 sowie Ermöglichung einer Teilnahme aller Menschen mit Behin- derung an der kommenden Bundestags- wahl Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 62 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Entwicklungen im Neonazi-Bereich Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 63 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 20591 A 20591 C 20592 A 20592 C 20593 A 20593 A 20593 B 20593 C 20594 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 IX Überprüfung von Twitter-Accounts im Rahmen der Buchvorstellung von Bundes- ministerin Schröder Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 64 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anzahl der nicht im Bericht über den Ein- satz externer Personen in der Bundesver- waltung erwähnten externen Mitarbeiter in den Bundesministerien Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 65 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Sonderregeln für in Bundesministerien be- schäftigte externe Mitarbeiter aus Körper- schaften des öffentlichen Rechts Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 66 und 67 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Vollstreckung des Europäischen Haftbe- fehls gegen den in Ingolstadt wohnhaften und in den Niederlanden rechtskräftig ver- urteilten NS-Kriegsverbrecher Klaas Carel Faber Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 68 und 69 Ulrich Kelber (SPD) Schutz vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 70 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Unterschiede zwischen den Steuerabkom- men Österreich-Schweiz und Deutschland- Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 71 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Weiterer Ankauf von Daten über Kapital- anlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz nach Unterzeichnung des Steuer- abkommens mit der Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Handlungsbedarf wegen des vermehrten Einsatzes von erbschaftsteuerlichen Ge- staltungsmodellen zur Steuervermeidung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 73 Klaus Hagemann (SPD) Position der Bundesregierung bei der Zu- bemessung der sogenannten Unternehmer- eigenschaft an Forschungsorganisationen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Handlungsbedarf im Hinblick auf die Wertung von Einrichtungen der Grundla- genforschung als umsatzsteuerliche Unter- nehmen mit Berechtigung zum Vorsteuer- abzug 20594 B 20594 C 20594 D 20595 B 20596 A 20596 B 20596 D 20597 B 20597 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Dr. Axel Troost (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Nichtbe- steuerung von in Deutschland ansässigen und auf Schiffen unter liberianischer Flagge tätigen Seeleuten infolge des gelten- den Doppelbesteuerungsabkommens Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 76 und 77 Siegmund Ehrmann (SPD) Einschränkung der Anwendung des ermä- ßigten Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Kunstgegenständen entsprechend den Vorgaben der europäischen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie sowie geplante Kom- pensationsleistungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 78 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übertragung des Griechenland-Portfolios von der Hypo Real Estate Holding auf die FMS Wertmanagement im Oktober 2010 zu Werten über dem Nominalvolumen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 79 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Berechnungen in Bezug auf die Überein- stimmung der künftigen Mindestgehalts- grenze nach § 41 a Beschäftigungsverord- nung mit den Vorgaben der Bluecard- Richtlinie der EU Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Fragen 80 und 81 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Die zehn Berufsgruppen mit dem größten Anteil Erwerbstätiger mit aufstockenden SGB-II-Leistungen sowie Ausgaben für aufstockende Leistungen und Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohnbezahlung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 82 und 83 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Zeitplan und Konzepte im Zusammenhang mit der Einführung eines gesetzlichen Min- destlohns Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20597 D 20598 A 20598 C 20599 A 20599 C 20600 A 20600 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20535 (A) (C) (D)(B) 174. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 Beginn: 13.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20583 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates ** für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/9351, Frage 6): Welche Zusatzkosten fallen durch die deutsche Beteili- gung an den EU-Battle-Groups im ersten und zweiten Halb- jahr 2012 an (bitte für beide Halbjahre getrennt angeben)? Der Haushaltsmittelbedarf für die Herstellung und Auf- rechterhaltung der organisatorischen, personellen und ma- teriellen Einsatzbereitschaft, einschließlich der Ausbil- dung und Zertifizierung von Anteilen an EU-Battle- Groups wird in Abhängigkeit der Zweckbestimmung in ei- ner Vielzahl von Titeln im Verteidigungshaushalt veran- schlagt und in der Regel nicht separat ausgewiesen. Auf der Grundlage der Ausgabenprognose für die Übungen im Rahmen des EU-Battle-Group-Konzepts stehen im ersten Halbjahr 2012 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2,1 Millionen Euro und im zweiten Halbjahr 2012 in Höhe von bis zu 2,4 Millionen Euro zur Verfü- gung. Für vorbereitende Übungen zur Teilnahme der Bundeswehr an den EU-Battle-Groups wurden bislang rund 80 000 Euro verausgabt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 7): Welche Mehrbelastungen für die Bevölkerung erwartet die Bundesregierung durch den Ausbau des Hauptquartiers der US-Army in Wiesbaden inklusive des Flughafens in Erben- heim, und welche Maßnahmen sollen gegen die Mehrbelas- tungen bzw. zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden? Vor dem Hintergrund der Verlegung des Hauptquar- tiers der US-Army Europe in Heidelberg sowie des 1. Bataillons des 214. Heeresfliegerregiments aus den Coleman Barracks in Mannheim auf das Wiesbaden Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 25.04.2012 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012* Becker, Dirk SPD 25.04.2012 Beckmeyer, Uwe SPD 25.04.2012** Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 25.04.2012 Brandner, Klaus SPD 25.04.2012 Dr. Braun, Helge CDU/CSU 25.04.2012 Brinkmann (Hildes- heim), Bernhard SPD 25.04.2012 Groth, Annette DIE LINKE 25.04.2012* Heil, Mechthild CDU/CSU 25.04.2012 Hunko, Andrej DIE LINKE 25.04.2012* Jelpke, Ulla DIE LINKE 25.04.2012 Kolbe (Leipzig), Daniela SPD 25.04.2012 Kolbe, Manfred CDU/CSU 25.04.2012 Dr. Lauterbach, Karl SPD 25.04.2012 Lindner, Christian FDP 25.04.2012 Möller, Kornelia DIE LINKE 25.04.2012 Nahles, Andrea SPD 25.04.2012 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 25.04.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 25.04.2012 Rupprecht (Tuchen- bach), Marlene SPD 25.04.2012* Schlecht, Michael DIE LINKE 25.04.2012 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 25.04.2012** Schneider, Ulrich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 25.04.2012 Wellenreuther, Ingo CDU/CSU 25.04.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 25.04.2012 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Anlagen 20584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Army Airfield wurden die geltenden freiwilligen Nut- zungsbeschränkungen mit Vereinbarung zwischen der US-Army und der Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben als Grundstückseigentümer vom 12. März 2012 angepasst. Die Nutzungsbeschränkungen wurden auf maximal 40 stationierte Luftfahrzeuge und jährlich ma- ximal 20 000 Flugbewegungen festgelegt. Die Flugbetriebszeiten unterliegen den „Allgemeinen Bestimmungen des Bundesministeriums der Verteidigung über den Hubschrauberflugbetrieb an militärischen Hub- schrauberflugplätzen in der Bundesrepublik Deutsch- land“. Die US-Streitkräfte haben sich ferner bereit erklärt, den Schwerpunkt des Flugplatzbetriebes sowie die über- wiegende Anzahl der Flugbewegungen mit Hubschrau- bern in die vereinbarten Zeiträume zu legen, sofern es der militärische Betrieb zulässt. Die Stadt Wiesbaden wurde schriftlich und dann in ei- nem mündlichen Gespräch informiert. Aufgrund des bestehenden gerichtlichen Vergleichs aus dem Jahr 1994 zwischen dem Magistrat der Stadt Wiesbaden und den US-Streitkräften, der eine Stationie- rung von maximal 60 Luftfahrzeugen und maximal 30 000 Flugbewegungen jährlich vorsieht, stellt die nun- mehr vorgenommene Nutzungsbeschränkung keine un- zumutbare Belastung für die Flugplatzanrainer dar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 10): Wann ist mit einem Gesetzesvorschlag zu irgendeiner Form der Frauenquote aus dem Bundesministerium für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend zu rechnen, und wenn kein Gesetzesvorschlag geplant ist, warum nicht? Der Anteil von Frauen in Führungspositionen sowohl in der Wirtschaft als auch in der Verwaltung ist nicht zufrie- denstellend. Die Bundesregierung wird sich deshalb – in Umsetzung des Koalitionsvertrages – weiter dafür einset- zen, den Anteil von Frauen in Spitzenpositionen nachhaltig zu fördern. Die Bundesregierung prüft dazu Maßnahmen auf freiwilliger und gesetzlicher Basis, insbesondere ge- setzliche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen und Unternehmen, die dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer unterliegen. Diese Prüfung ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 11): Was versteht die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, unter „feministi- sches Helikoptersystem“ (Zitat aus ihrem Buch Danke, eman- zipiert sind wir selber!), und hat sie dafür irgendeinen Beleg? Die Bundesregierung nimmt schon aus formalen Gründen grundsätzlich keine Stellung zu privat geschrie- benen Büchern von Regierungsmitgliedern. Als besonderen Service kann ich Ihnen in diesem Fall aber mitteilen, dass sich der von Ihnen beschriebene Ausdruck „feministisches Helikoptersystem“ gar nicht in dem Buch von Frau Dr. Schröder findet. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 23): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit einer Klinik in Bonn im Zusammenhang mit Stammzelltherapien vor (vergleiche Spiegel Online vom 15. April 2012, „Deutsche Klinik bietet Stammzelltherapie an“), und kann die Bundesregierung bestätigen, dass der ehe- malige Chefarzt der Anästhesieabteilung und Experte für Dia- gnostik und Behandlung mit Stammzellen des XCell-Centers nunmehr an dieser Klinik tätig ist? Das Paul-Ehrlich-Institut hat Informationen über die Aktivitäten einer Klinik in Bonn zusammen mit einer fachlichen Einschätzung an das zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen weitergegeben. Die zuständige Behörde, die Bezirksregierung Köln, hat mit Datum 21. Dezember 2011 die Herstellung von Stammzellzube- reitungen aus Knochenmark, soweit die Zellen oder Ge- webe nicht dazu bestimmt sind, im Empfänger im We- sentlichen die selbe Funktion auszuüben wie im Spender, mit Sofortvollzug untersagt. Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Bonn unter Mitwirkung von Sachver- ständigen der Bezirksregierung Köln auf der Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Bonn am 23. März 2012 eine Durchsuchung in der Bonner Klinik durchge- führt. Die Behörden informieren sich gegenseitig über alle Erkenntnisse oder Verdachtsmomente über Verstöße in Zusammenhang mit nicht zugelassenen Stammzellthe- rapien. Die zuständige Behörde trifft die zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße not- wendigen Anordnungen. Weitere Einzelheiten können wegen des noch laufenden Verfahrens derzeit nicht mit- geteilt werden. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 24): Vertritt die Bundesregierung trotz des erneuten Bekannt- werdens eines fragwürdigen und potenziell gefährlichen Angebots einer Stammzelltherapie in Deutschland weiterhin die Auffassung, „dass das rechtliche Instrumentarium zum Verbraucher- und Patientenschutz bei Therapien mit Stamm- zellpräparaten ausreicht“ (vergleiche Antwort auf meine schriftliche Frage 112 auf Bundestagsdrucksache 17/1645, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20585 (A) (C) (D)(B) Seite 92), und welche rechtlichen Konsequenzen hat die Bun- desregierung aus der Debatte über die Aktivitäten des XCell- Centers in Düsseldorf im Jahr 2010 gezogen, damit zukünftig nicht Geschäftemacher unter dem Deckmantel eines hohen Patientenschutzniveaus in Deutschland medizinisch unsinnige und potenziell sogar gefährliche „Therapien“ anbieten? Die Bundesregierung vertritt weiterhin die Auffas- sung, dass das rechtliche Instrumentarium zum Verbrau- cher- und Patientenschutz bei Therapien mit Stamm- zellen ausreicht, wie dies in dem Verfahren bezüglich der Behandlung mit stammzellhaltigen Knochenmark- zubereitungen durch die XCell-Center GmbH ersichtlich wurde. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 25): Wie viele externe Mitarbeiter aus Körperschaften des öf- fentlichen Rechts sind im Bundesministerium für Gesundheit beschäftigt? Derzeit befinden sich vier Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung im Bundesministerium für Gesundheit. Die kurzzeitige personelle Unterstützung ist aufgrund der Vorschriften aus den Sozialgesetzbüchern zulässig. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Fragen 29 und 30): Wie viele Bahnübergänge – aufgeschlüsselt nach Bundes- ländern – können nach jetzigem Kenntnisstand mit dem Pro- gramm zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts für die technisch gesicherten Bahnübergänge mit nur jeweils rechts stehendem Blinklicht/Lichtzeichen voraussichtlich um- gerüstet werden, und welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? Wie viele Bahnübergänge wurden nach jetzigem Kennt- nisstand bereits umgerüstet, und mit welchen Kosten ist für das Nachrüstungsprogramm – aufgeschlüsselt nach Haus- haltsjahren seit 2005 – zu rechnen? Für die technisch gesicherten Bahnübergänge mit nur jeweils rechts stehendem Blinklicht/Lichtzeichen wurde ein Programm zur Nachrüstung des dritten und vierten Seitenlichts aufgenommen. Bei umfassenden Umbauten an Bahnübergängen werden grundsätzlich beiderseits der Straße Lichtzeichen errichtet. Eine Übersicht der Ausrüstung der Bahnübergänge wird beim Eisenbahn-Bundesamt und auch der Deut- schen Bahn AG sowie den Ländern nicht geführt, wes- halb ein ganzheitlicher Überblick über den Umrüstungs- stand und die dadurch entstehenden Umrüstungskosten der Bundesregierung nicht vorliegt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 31): Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- des die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord von Kiel nach Bonn verlegen möchte (vergleiche Kieler Nachrichten vom 17. April 2012, „Kieler Schifffahrtsbehörde droht Umzug nach Bonn“), und trifft es zu, dass alle sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu einer Generaldirektion in Bonn zu- sammengezogen werden sollen? Nein. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 32): Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, den ersten Spatenstich für die neue Schleusenkammer in Brunsbüttel bereits am 17. April 2012 feierlich gesetzt hat, obwohl mit einem Ende der Ausschreibungen erst im Sommer 2012 gerechnet wird und der Beginn der Bauarbeiten – eigent- licher Anlass für den traditionellen Spatenstich – daher noch in weiter Ferne liegt, und welche Rolle spielte bei der Termi- nierung dieses Festaktes das Datum der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am 6. Mai 2012? Die Durchfinanzierung der Gesamtmaßnahme „Neu- bau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel“ konnte erst im November 2011 über das Infrastrukturbeschleuni- gungsprogramm gesichert werden. Am Anfang solcher großen Baumaßnahmen stehen die Ausschreibung und Durchführung größerer bauvorbereitender Maßnahmen sowie die Feinplanung und anschließende Bauvergabe der Hauptmaßnahmen. Der erste Spatenstich am 17. April 2012 bündelt symbolisch als Startschuss für die neue Schleusenkammer alle begonnenen Aktivitäten und un- terstreicht die herausragende Bedeutung dieses Baupro- jekts für die Bundesregierung und die gesamte Küstenre- gion. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 33): Wann und inwiefern wird die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (Quelle: Pressemitteilung der Senats- verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin vom 22. März 2012) angekündigte Überprüfung der Kürzungen durch die Bundeshaushalte 2010, 2011 und 2012 (inklusive der Streichung der nichtinvestiven Maßnahmen) am Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ erfolgen? Die künftige Mittelausstattung des Städtebauförde- rungsprogramms „Soziale Stadt“, sowie auch der ande- ren Programme der Städtebauförderung, wird im Rah- 20586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) men der jährlichen Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts erörtert. Der regierungsinterne Pro- zess ist erst mit Beschlussfassung des Kabinetts im Sommer abgeschlossen. Insofern können derzeit noch keine Angaben zur künftigen Mittelausstattung des Pro- gramms „Soziale Stadt“ gemacht werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 35): In welcher Höhe wurden seit der Antwort der Bundes- regierung auf meine schriftliche Frage 164 auf Bundestags- drucksache 17/5422 weitere Ausgleichsleistungen aufgrund § 38 Abs. 2 des Atomgesetzes beispielsweise für radioaktiv kontaminiertes Wildfleisch geleistet (bitte differenzierte Angabe für 2011 sowie März 2011 bis jetzt), und in welcher Gesamthöhe hat Deutschland seit der Atomkatastrophe von Tschernobyl bis dato Zahlungen für damit in Verbindung ste- hende Maßnahmen, beispielsweise die Sanierung des Tscher- nobyl-Sarkophags, die Errichtung des neuen Tschernobyl- Einschlusses, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsar- beiten oder Ähnliches, geleistet? Hinsichtlich der Ausgleichsleistungen aufgrund § 38 Abs. 2 Atomgesetz, AtG, infolge des Reaktorunfalls von Tschernobyl für Wildfleisch hat der Bund seit der oben genannten Anfrage bis zum 20. April 2012 für Wild, das eine erhöhte Strahlenbelastung aufwies, Ausgleichsleis- tungen in Höhe von circa 453 000 Euro gewährt. Auf das Gesamtjahr 2011 entfielen circa 619 000 Euro, auf das Jahr 2012 circa 63 000 Euro. Die Gesamtsumme der Ausgleichszahlungen seit 1986 beläuft sich auf circa 238,895 Millionen Euro. In Bezug auf Zahlungen für Maßnahmen wie die Sa- nierung des Sarkophags etc. hat der Bund seit dem Zer- fall der Sowjetunion für vorrangig sicherheitstechnische Maßnahmen, die in engerer Verbindung mit dem Reak- torunfall stehen, finanzielle Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt circa 101,687 Millionen Euro er- bracht. Anlage 14 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 36): Weshalb ist das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Gegensatz zum Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, noch nicht in der Lage, der von Staaten wie Großbritannien und Frankreich angestrebten Gleichstellung von Atomkraft und erneuerbaren Energien in der neuen „Energy Roadmap 2050“ der Europäischen Union bereits ablehnend gegenüberzustehen (vergleiche Frankfurter Rundschau vom 14. April 2012: Das Bundeswirtschaftsministerium teilte auf FR-Anfrage mit, man stehe den Plänen ablehnend gegenüber. Aus dem Umwelt- ministerium wurde verlautbart, die dortige Meinungsbildung zur EU-Energiepolitik sei noch im Gange), und welche kon- kreten Gründe sprechen aus Sicht des BMU für eine derartige Gleichstellung von Atomkraft und erneuerbaren Energien im Rahmen der EU-Energiepolitikziele bis 2050? Das Bundesumweltministerium lehnt, wie die Bun- desregierung insgesamt, eine Gleichstellung von Atom- energie und erneuerbarer Energie klar ab. Das Bundes- umweltministerium setzt sich für eine Fortführung der bewährten 2020-Zieltrias aus einem Klimaziel, einem Erneuerbarenziel und einem Effizienzziel auch für 2030 ein. Die Einführung eines Low-Carbon-Energiezieles neben der Zieltrias ist insoweit nicht notwendig und des- halb abzulehnen. Der Bericht der Frankfurter Rund- schau ist insoweit missverständlich. Richtig ist jedoch, dass es zur Frage der Fortführung eines Erneuerbaren- ziels sowie zur Fortführung der Zieltrias über 2020 hi- naus bislang noch keine abgestimmte Ressorthaltung gibt. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 37): Inwieweit hat sich die Position der Bundesregierung zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den europäischen Emis- sionshandel angesichts der Äußerungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, geändert, die gegenüber dem Nachrichten- magazin Focus die Europäische Kommission zu Zugeständ- nissen aufgefordert haben? Die Position der Bundesregierung zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel ist unver- ändert. Die Richtlinie ist geltendes Recht und wird für alle in der EU tätigen Unternehmen gleichermaßen umgesetzt. Deutschland unterstützt die EU-Kommission umfassend dabei, Gespräche mit kritischen Drittstaaten zu führen mit dem Ziel, Spannungen zu entschärfen, Gegenmaß- nahmen abzuwenden und zu einer substanziellen Lösung in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, beizutragen, aber auch die Position der EU klar und ge- schlossen zu verdeutlichen: Eine Anpassung des EU- Emissionshandelssystems, EU ETS, wird in Aussicht ge- stellt, soweit eine wirksame und verbindliche globale Regelung für den Luftverkehr verabschiedet wird. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 38): Trifft die Berichterstattung der Wochenzeitung Die Zeit zu (19. April 2012, Seite 24), nach der das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Veröffent- lichung eines kritischen Hintergrundberichts des Umweltbun- desamtes zur EU-Klimapolitik verhindert hat, und, wenn ja, aus welchen Gründen ist dies erfolgt? Der in der Zeit beschriebene Text war kein Bericht, der für eine Veröffentlichung gedacht war, sondern eine interne Zuarbeit. Ziel war es, den Bundesumweltminister mit guten Argumenten für die Brüsseler Verhandlungen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20587 (A) (C) (D)(B) zu versorgen. Da die Zuarbeit des Umweltbundesamtes der Vorbereitung sensibler Sitzungen auf europäischer Ebene dient, ist es selbstverständlich, dass solche Pa- piere intern bleiben. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/9351, Frage 39): Wie steht die Bundesregierung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, in Sachen Windpark Moldava im tschechisch-deutschen Grenzraum, insbesondere vor dem Hintergrund der Konflikte der Windparkinvestition bzw. dem Vorrang erneuerbarer Energien mit dem Schutzinte- resse und der Schutzgebietssystematik der europäischen Schutzgebiete Natura 2000, und welche Fristen für offiziell autorisierte Übersetzungen sehen das Gesetz über die Um- weltverträglichkeitsprüfung, UVPG, oder andere bundesge- setzlichen Regelungen für Übersetzungen von ausländischen Gutachten (hier: amtlich tschechisches Gutachten) vor, die in diesem Fall Grundlage für Stellungnahmen der sächsischen Landkreise Mittelsachsen, Erzgebirge, Vogtland sind? Die Einrichtung von Windparks in Schutzgebieten Natura 2000 ist nicht generell ausgeschlossen. Die kon- krete Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. In diesem Fall haben aus Deutschland die betroffenen Landratsämter und einzelne Gemeinden kritisch Stellung genommen und Einwendungen erhoben. Nach Übergabe der Stel- lungnahmen von deutscher Seite wurde von der tschechi- schen Seite ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass das Vorhaben Umweltauswirkun- gen haben kann. Die Umweltauswirkungen werden auf der Grundlage der Stellungnahmen nun in einer Ergän- zung der Dokumentation berücksichtigt: Präzisierung der Anzahl und der Standorte der geplanten Windkraftanla- gen; Lösungsvarianten werden erarbeitet, die die As- pekte von Natur- und Landschaftsschutz berücksichti- gen; Bewertung der Auswirkungen auf Natura 2000, einschließlich der Auswirkungen des Vorhabens auf die Birkhuhnpopulation; ausführliche biologische Untersu- chung, wobei die Untersuchung auch die vorkommenden Flora und Fauna zu allen Jahreszeiten erfassen muss; Be- wertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass es in diesem konkreten Fall zu einer Lösung kommt, die die betroffenen Interessen gleichermaßen angemessen be- rücksichtigt. Nach dem einschlägigen Völker- und EU-Recht sind im Rahmen einer grenzüberschreitenden Umweltver- träglichkeitsprüfung, UVP, den Bürgerinnen und Bür- gern im Ursprungsstaat und im betroffenen Nachbarstaat gleichwertige Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Dazu gehört unter anderem, dass die Bevölkerung des betroffenen Staates zumindest diejenigen Teile der UVP- Unterlagen in übersetzter Form erhält, die sie benötigt, um zu den sie betreffenden grenzüberschreitenden Um- weltauswirkungen eines Projektes Stellung nehmen zu können. Ohne solche zumindest teilweise übersetzten Unterlagen kann keine gleichwertige Öffentlichkeitsbe- teiligung erfolgen und gesetzte Fristen damit nicht erfüllt werden. Die Kosten für die Übersetzung solcher Unter- lagen soll nach dem Verursacherprinzip der Ursprungs- staat tragen; die eventuelle Refinanzierung durch den privaten Vorhabenträger unterfällt dem internen Bereich eines Staates. Wir haben gebeten, auch weiterhin regelmäßig über das weitere Verfahren informiert zu werden. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 40): Wie bewertet die Bundesregierung Vorschläge, für den Ausbau der Offshorewindenergie eine mittel- bis langfristige „Roadmap“ aufzustellen, in der die technischen, planerischen und regulatorischen Rahmenbedingungen und Schritte im Einzelnen dargestellt werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Die Bundesregierung beabsichtigt, mögliche Hemm- nisse beim Ausbau der Offshorewindenergie zügig zu beseitigen, um das Ziel von 25 Gigawatt installierter Offshoreleistung bis 2030 zu erreichen. In diesem Zu- sammenhang prüft die Bundesregierung auch Möglich- keiten zur besseren Koordinierung der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsprozesse sowie der Errich- tung von Offshorewindparks mit den jeweiligen Netzan- bindungen. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregie- rung eine längerfristig angelegte, ganzheitliche Planung des Ausbaus der Offshorewindenergie. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 41): Wie erklärt die Bundesregierung die Aussage der Parla- mentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Katherina Reiche, in der Fragestunde vom 28. März 2012 (vergleiche Plenarproto- koll 17/171), dass geplant sei, dass der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, am informellen Umweltministerrat vom 17. bis 19. April 2012 teilnehmen werde, vor dem Hintergrund der Nichtteilnahme des Bundesministers an besagtem Umwelt- ministerrat? Entgegen Ihrer Fragestellung hat meine Kollegin in der Fragestunde auf eine vorläufige Planung hingewiesen. Bundesumweltminister Dr. Röttgen war es aufgrund ande- rer Termine nicht möglich, am informellen Umweltminis- terrat am 18. und 19. April in Dänemark teilzunehmen. Er wurde – wie dies bei informellen Umweltministertreffen durchaus üblich ist – durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche sowie den zuständi- gen Abteilungsleiter vertreten. 20588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 42): Wie hoch sind im Hinblick auf die Geschäftsaufgabe bzw. die Insolvenz mehrerer Unternehmen der Solarwirtschaft die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils seit 2010 gewährten Fördermittel für For- schung im Bereich Photovoltaik an Unternehmen, Universitä- ten sowie Wissenschaftsorganisationen, die seit 2010 gewähr- ten Fördermittel für die „Innovationsallianz Photovoltaik“, die für 2012 noch zur Bewilligung anstehenden Fördermittel für diese Allianz, die von der Solarbranche im Rahmen der Zusage für die Allianz bisher erbrachten Investitionsmittel zur Umsetzung der Ergebnisse in Deutschland, die seit 2008 für den „Spitzencluster Solarvalley Mitteldeutschland“ bislang gewährten Bundesmittel sowie die an zwischenzeitlich insol- vente Unternehmen der Branche seit 2010 gewährten Förder- mittel, und wie beurteilt die Bundesregierung im Hinblick auf Pressemeldungen („Das Ende der deutschen Solarzelle“, Spie- gel Online vom 2. April 2012) und Erklärungen der Wissen- schaft („… ohne starke produzierende Photovoltaikunterneh- men … wird es auch für die hiesige Solarforschung sehr schwer“, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, 24. Februar 2012) die Zukunftsaussichten für die Herstellung von Solarzellen in Deutschland unter Angabe der wesentli- chen Ergebnisse der bisherigen Forschungsförderung, der Ak- tivitäten der Bundesregierung zur Unterstützung der Umstruk- turierung der Branche sowie zur Sicherung und Verwertung der Forschungsergebnisse in der Bundesrepublik Deutsch- land? Ihre Frage bezieht sich auf die Förderung der For- schung von Photovoltaik, insbesondere der „Innova- tionsallianz Photovoltaik“ und des „Spitzenclusters So- larvalley Mitteldeutschland“, im Lichte der Insolvenz deutscher Unternehmen der Solarbranche. Hinsichtlich der Daten verweise ich Sie auf die beige- fügte Übersicht. Hierin sind die von Ihnen angefragten Daten zusammengestellt. Die Aufwendungen der Industrie für Forschung und Innovation betrugen zu Beginn der „Innovationsallianz Photovoltaik“ weniger als 2 Prozent vom Umsatz. Die Branche strebt zukünftig eine FuE-Quote von 5 Prozent an. Inwieweit diese Quote erreicht wird, kann erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt seriös beurteilt werden. Die von der Industrie im Rahmen der Innovationsallianz zur Um- setzung der Ergebnisse in Deutschland zu erbringenden Investitionsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, da die entsprechenden Vorhaben Ende 2011 gestartet wurden bzw. sich in Bewilligung be- finden. Erste Ergebnisse zeigen, dass Unternehmen die Ferti- gung ganzer Module in Deutschland und Europa als eine aussichtsreiche Option für sich ansehen. Durch die For- schungsförderung macht die Bundesregierung der deut- schen Photovoltaikindustrie konkrete Angebote. Die Un- ternehmen stehen nun in der Verantwortung, ihre FuE- Quote zu erfüllen, neue Photovoltaiktechnologien zu ent- wickeln und neue Exportmärkte zu erschließen. Sie ste- hen überdies in der Verantwortung, erworbenes Know- how in Deutschland zu verwerten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 43): Warum hat sich die Bundesregierung als beherrschender Anteilseigner des Forschungszentrums Jülich GmbH, FZJ, nicht für einen früheren Termin für eine Aufsichtsratssitzung bezüglich der Wiederaufnahme des zuvor am 16. Juli 2010 ruhend gestellten Verlängerungsantrags für die Genehmigung des Zwischenlagers in Jülich eingesetzt, angesichts der Tat- sache, dass spätestens seit dem 15. März 2012 bekannt ist, dass der Transport der 152 Castorbehälter nach Ahaus nicht bis 30. Juni 2013 – Genehmigungsende für das Zwischenlager Jülich – abgewickelt werden kann und deshalb zur Lösung der ungeklärten Frage der Zwischenlagerung höchste Eile gebo- ten ist, und welche Position wird die Bundesregierung in der kommenden Sitzung bezüglich des weiteren Verbleibs der 152 Castoren vertreten? Bei der vom Vorstand des FZJ vorgeschlagenen Be- fassung des Aufsichtsrates geht es nur um einen Antrag auf eine temporäre Verlängerung der Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich oder auf eine Duldung durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde des Landes Nord- rhein-Westfalen, um so den nach Auslaufen der Geneh- migung am 30. Juni 2013 drohenden rechtswidrigen Zu- stand zu vermeiden. Eine Entscheidung für den Neubau des Zwischenlagers oder einen Transport nach Ahaus wäre damit nicht verbunden. Der Bund hat hierzu die von Nordrhein-Westfalen an- geregte Bildung einer Arbeitsgruppe aufgegriffen, da zu wesentlichen Punkten – insbesondere den an die Atom- aufsichtsbehörde des Landes gerichteten Fragen – von Nordrhein-Westfalen keine schriftliche Stellungnahme zu erhalten war. Daher ist zu hoffen, dass eine Klärung im Rahmen einer solchen Arbeitsgruppe herbeigeführt werden kann. Der im Aufsichtsrat des FZJ zu beschließende Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für eine kurzfristige weitere Aufbewahrung der Brennelemente im FZJ sichert ein rechtmäßiges Handeln des FZJ ab und greift damit möglichen Ergebnissen der vom Land vorgeschla- genen Arbeitsgruppe nicht vor. Eine Befassung des Auf- sichtsrates im schriftlichen Verfahren oder in seiner nächsten regulären Sitzung ist daher ausreichend. Anlage 22 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) (Druck- sache 17/9351, Frage 44): Inwiefern begleitet und unterstützt die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung die zunehmende Digitalisierung in Ent- wicklungsländern – insbesondere in den Bereichen Landwirt- schaft, Medizin und Katastrophen- sowie Krisenprävention –, und gibt es bereits Initiativen von der Bundesregierung für Projekte und Kooperationen, die die Digitalisierung dort nachhaltig gestalten und auf lokale Anforderungen abstim- men? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20589 (A) (C) (D)(B) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt da- rauf ab, den Partnerländern die Nutzung der Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien, IKT, für eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören auch neue, innovative IKT-Anwendun- gen, die lokal relevante Lösungen bieten. Beispiele sind die Förderung der Einführung von Telemedizinsystemen in Vietnam, den palästinensischen Gebieten und Tansania. Ebenso unterstützt das BMZ, gemeinsam mit BMELV, Maßnahmen zur Transparenz auf Agrarmärkten, so den Ausbau von satellitengestützten Wetter- und Erntedaten, sowie lokale Marktinformationssysteme, zu denen auch Kleinstbauern per Mobiltelefon Zugang haben. Auch spielen IKT bei der Frühwarnung und der Vorbereitung auf den Katastrophenfall, Preparedness, in der Krisen- prävention eine bedeutende Rolle. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 45): Wird der § 151 Abs. 2 Nr. 2 des Bundesberggesetzes, BBergG, welcher unter anderem eine Befreiung von Inhabern sogenannter alter Rechte von der Förderabgabe gemäß § 31 BBergG vorsieht, von der Bundesregierung derart ausgelegt, dass diese Befreiung dauerhaft gilt (bitte Zutreffendes begrün- den)? Ja. In der Amtlichen Begründung zu § 151 BBergG wird zum Hauptfall alter Rechte, dem in § 149 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBergG genannten Bergwerkseigentum, im Zusammenhang mit Art. 14 GG ausgeführt, dass dieses Bergwerkseigentum alten Rechts als unbefristetes Recht aufrechterhalten bleiben und aus diesem Grund die Anwendbarkeit der Förderabgabenvorschrift des § 31 BBergG ausgeschlossen werden muss (Bundestags- drucksache 8/1315, Seite 159, 163). Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 46): Welche Fracht befindet sich an Bord des Schiffes „Atlan- tic Cruiser“ der deutschen Reederei Bockstiegel, das Berich- ten zufolge schweres Militärgerät und Munition aus dem Iran nach Syrien bringen sollte und deswegen in der Türkei festge- setzt wurde, und welche Maßnahmen ergreift die Bundes- regierung, um das EU-Waffenembargo gegen Syrien auch bei deutschen Reedern durchzusetzen? Dem Schiff „Atlantic Cruiser“ ist von türkischen Behörden die Erlaubnis erteilt worden, den türkischen Hafen Iskenderun anzulaufen, um kurzfristig eine Über- prüfung der Ware dort durchführen zu lassen. Die Über- prüfung der Fracht der „Atlantic Cruiser“ durch die zu- ständigen türkischen Behörden hat ergeben, dass keine Waffen und Munition für Syrien an Bord waren. Hiervon unabhängig möchte ich darauf hinweisen: Das EU-Waffenembargo gegen Syrien (Beschluss 2011/ 782/GASP des Rates vom 1. Dezember über restriktive Maßnahmen gegen Syrien und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/273/GASP) richtet sich an die Mit- gliedstaaten der EU. Danach sind Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von Rüstungsgütern an bzw. nach Syrien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen untersagt. Die Bundesregierung hat das EU-Waffenembargo ge- gen Syrien in § 69 r der Außenwirtschaftsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Nach dieser Vorschrift ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Syrien unter Be- nutzung eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffs untersagt. Verstöße gegen das Waffenembargo sind nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbewehrt. Wenn die Beförderung allerdings auf einem auf Ho- her See unter fremder Flagge fahrenden Schiff erfolgt, ist die Durchsetzung des Waffenembargos nach dem Völkerrecht für die Bundesregierung dagegen nicht zulässig. Erst mit Zustimmung des Flaggenstaates sind solche Aktionen zulässig. Gleichwohl nutzt die Bundesregierung in Fällen mit möglichem oder erkennbarem deutschen Bezug alle ihr im Einzelfall zur Verfügung stehenden – auch informel- len – Möglichkeiten, um zur Aufklärung etwaiger Embargoverstöße angemessen beizutragen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Frank Schwabe (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 47): Hält es die Bundesregierung nach den Aussagen von Exxon-Mobil-Europa-Chef Gernot Kalkoffen, dass sein Un- ternehmen auf giftige Stoffe beim Fracking verzichten wolle, noch für vertretbar, dass Fracking unter Einsatz von Chemika- lien in Deutschland weiterhin gesetzlich möglich sein soll, und wann plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zum Thema Fracking vorzulegen? Aus Sicht der Bundesregierung müssen im Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten die Umweltauswirkun- gen grundsätzlich berücksichtigt werden. Das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Technologie hat deshalb Ende 2010 die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit einem Forschungsprojekt zur Erfassung und Bewertung des Potenzials von nichtkonventionellen Kohlenwasserstoffen in Deutschland, Erdöl und Erdgas aus Tonsteinen – Potenziale für Deutschland, beauftragt. Erste Ergebnisse werden in Kürze vorgelegt werden. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des BMU eine Studie über Umweltauswirkungen bei Fracking ausgeschrieben. Ergebnisse werden im Juli 2012 vorliegen. Vor diesem Hintergrund wird der gesetzliche Änderungsbedarf ge- prüft. 20590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 48): Wie beurteilt die Bundesregierung die vorläufige Position des Europäischen Rates zu Art. 4 der Energieeffizienzrichtli- nie in der Version vom 4. April 2012, nach welcher lediglich Gebäude, welche in Besitz und in Nutzung der Zentralregie- rungen sind und die energetischen Mindestanforderungen nicht bereits erfüllen, bei der Berechnung der zu sanierenden Fläche berücksichtigt werden, und wie viele der rund 4 500 Liegenschaften im Besitz des Bundes mit einer Gesamt- fläche von etwa 50 Millionen Quadratmeter müssten nach dieser Formulierung nach Auffassung der Bundesregierung saniert werden? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich eine energetische Sanierungsrate von 2 Prozent für Nicht- wohngebäude, die im Eigentum der Öffentlichen Hand stehen und von ihr genutzt werden. Ausnahmen sollen auch für denkmalgeschützte und militärisch genutzte Gebäude gelten. Die Beschränkung auf Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene birgt aus unserer Sicht die Gefahr, dass das Ziel des Art. 4 – die Vorbildfunktion der öffent- lichen Hand bei der energetischen Sanierung zu stärken – nur eingeschränkt erreicht werden kann. Allerdings se- hen wir aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungen die Notwendigkeit für eine gemeinsame Ratsposition, so- dass sich die Bundesregierung vorstellen kann, einem Gesamtkompromiss auf Basis der neuen Vorschläge der Präsidentschaft zuzustimmen. Hinsichtlich der Frage, wie viele Liegenschaften des Bundes danach zu sanieren wären, wird auf die Antwor- ten zu den kleinen Anfragen 17/6618 vom August 2011 und 17/9102 vom April dieses Jahres verwiesen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 49): Wie bewertet die Bundesregierung eine kurzfristige Ei- genkapitalbeteiligung der KfW Bankengruppe am Offshore- netzausbau des Netzbetreibers TenneT TSO GmbH, und, falls die Bundesregierung dies nicht für eine geeignete Lösung hält, wie will sie die drohenden Verzögerungen beim Ausbau der Offshorewindkraft durch die Finanzierungsprobleme der TenneT TSO GmbH anderweitig verhindern? Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Op- tionen zur Beschleunigung der Herstellung von Netzan- bindungen von Offshorewindparks. Dies umfasst in ers- ter Linie regulatorische Fragen, gegebenenfalls auch Fragen der Finanzierung. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es grundsätzlich Aufgabe der Anteilseigentümer eines Übertragungsnetzbetreibers, diesem die notwen- dige Finanzausstattung für die wirtschaftliche Tätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls Änderungen in der Eigentümerstruktur herbeizuführen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 50): Sind aktuelle Presseberichte (vergleiche unter anderem Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. April 2012) zutref- fend, nach denen die Bundesregierung eine Beteiligung der KfW Bankengruppe an einer Netzgesellschaft erwägt, und, wenn ja, wie gestaltet sich das weitere Verfahren konkret? Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Optionen zur Beschleunigung der Herstellung von Netz- anbindungen von Offshorewindparks. Dies umfasst in erster Linie regulatorische Fragen, gegebenenfalls auch Fragen der Finanzierung. Aus Sicht der Bundesregie- rung ist es grundsätzlich Aufgabe der Anteilseigentümer eines Übertragungsnetzbetreibers, diesem die notwen- dige Finanzausstattung für die wirtschaftliche Tätigkeit und die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Verfügung zu stellen oder gegebenenfalls Änderungen in der Eigentümerstruktur herbeizuführen. Anlage 29 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 51): Welche Auswirkungen wird der innerhalb der Bundesre- gierung abgestimmte Plan zur Reduzierung der Bundeswehr in Afghanistan auf den Etat des Auswärtigen Amts (Einzel- plan 05) im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2013 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2016 haben? Der Abzug der internationalen Kampftruppen im Zuge der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung bis Ende 2014 hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt des Auswärti- gen Amts. Das Ende der Transition bedeutet nicht das Ende des internationalen Engagements in Afghanistan. Im Ein- klang mit den auf der Internationalen Afghanistan-Kon- ferenz in Bonn formulierten Zielen verlagert sich der Schwerpunkt des internationalen Engagements von ei- nem militärischen Einsatz hin zu ziviler Zusammenar- beit und Unterstützung im Zuge der angekündigten Transformationsdekade. Vor diesem Hintergrund sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Bonn zu, auch nach Ende der Transition „die Entwicklungsarbeit zu verstetigen“. Diese Verstetigung soll dem gemeinsamen Ziel der Menschen in Afghanistan und der internationa- len Gemeinschaft dienen, den zivilen Wiederaufbau ei- nes stabilen und pluralistischen afghanischen Staates verwirklichen zu können. Folglich strebt die Bundesregierung an, den zivilen Wiederaufbau Afghanistans auch über 2013 hinaus in insgesamt unvermindertem Umfang fortzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Engagements wird im Zuge der Ressortkoordinierung abgestimmt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20591 (A) (C) (D)(B) Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/9351, Frage 52): Plant die Bundesregierung, zum NATO-Gipfel am 20./21. Mai 2012 konkrete Zusagen hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung Deutschlands am Afghanistan-Einsatz zu ma- chen, und, wenn ja, wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese Planungen unterrichten? Die Bundesregierung hat sich bei der Afghanistan- Konferenz in Bonn dazu verpflichtet, ab 2015 einen sub- stanziellen Beitrag zur Finanzierung der afghanischen Sicherheitskräfte zu leisten. Die Bundesregierung beab- sichtigt, sich bis zum NATO-Gipfel in Chicago auf einen konkreten finanziellen Betrag zu verpflichten. Die Unterrichtung des Deutschen Bundestages soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Der genaue Zeitpunkt ist abhängig von Verlauf und Abschluss des derzeit stattfindenden regierungsinternen Abstimmungs- prozesses. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 53): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem ak- tuellen Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung, UNODC, „Afghanistan Opium Survey 2012“, nach welchem 2012 von einem Anstieg der Opiumproduktion in Afghanistan ausgegangen und dies vor allem mit der schlechten Sicherheitslage, massiver Kor- ruption und ökonomischen Ängsten begründet wird, und mit welchen Schritten will die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Verbündeten dem Problem begegnen? Der vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC, herausgegebene Bericht „Afghanistan Opium Survey 2012 – Opium Risk Assessment for all Regions“ vom April 2012 enthält Trends für den Opiumanbau im Jahr 2012. Eine Pro- gnose zum Gesamtumfang der Opiumernte findet sich hierin nicht – da diese von verschiedenen und teilweise unvorhersehbaren Faktoren abhängig sei. Es geht hier um eine Risikoabschätzung auf Basis der derzeit vorlie- genden Informationen. Insgesamt zeigen die prognostizierten Trends, dass neben erfreulichen Entwicklungen wohl auch Rück- schläge in einigen Provinzen zu erwarten sind. Erfreu- lich ist, dass für die Provinz Kandahar – und damit eine Hauptanbauprovinz für Opium – mit einem Rückgang des Anbaus gerechnet wird. 71 Prozent der für den UNODC-Bericht Befragten gaben als Hauptgrund für den Drogenanbau den hohen Opiumpreis an. Im Jahr 2010 zerstörte Schädlingsbefall einen Großteil der Schlafmohnernte. Ein derart verrin- gertes Angebot führte zu erhöhten Preisen und in der Folge zu erhöhtem Anbau. Diese Entwicklung war be- reits seit 2010 absehbar. Die Drogenbekämpfung in Afghanistan ist komplex, und nur die Zusammenführung unterschiedlicher An- sätze kann langfristig zum Erfolg führen. Die Erfahrun- gen aus anderen „Drogenstaaten“ legen nahe, dass eine Lösung vermutlich nur langfristig herbei geführt werden kann. Der Drogenanbau wird weiterhin eine große He- rausforderung bleiben, vor allem für Afghanistan selbst. Die internationale Gemeinschaft und auch die Bundesre- gierung unterstützen die afghanische Regierung bereits bei der Bewältigung dieser Herausforderung, beispiels- weise durch Maßnahmen zur nachhaltigen Wirtschafts- entwicklung, die Arbeitsplätze und damit Einkommens- quellen jenseits des Drogenanbaus schaffen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von UNODC in Afghanistan allein in diesem Jahr mit rund 750 000 Euro, die hauptsächlich für Maßnah- men zur Drogenprävention und Nachfragereduzierung sowie zur Kapazitätenstärkung der Strafverfolgungsbe- hörden im Bereich der Kontrolle von Vorläuferproduk- ten eingesetzt werden sollen. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, die deutsche Unterstützung für For- schungs- und Analysearbeiten zur Erstellung des jährli- chen UNODC-Opiumberichts fortzusetzen. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 54): Inwieweit trifft es zu, dass der US-Präsident Barack Obama Ende März 2012 die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, gebeten hat, den Abzug der US-Truppen aus dem Verantwortungsbereich der Bundeswehr im Norden Afghanis- tans entgegen der bisherigen Planung durch weitere Bundes- wehreinheiten zu flankieren, und wird die Bundesregierung, insbesondere die Bundeskanzlerin, dieser Bitte entsprechen oder aber, wie durch Spanien, Holland, Kanada und jetzt Aus- tralien sowie Frankreich im Falle eines Wahlsieges des fran- zösischen Präsidentschaftskandidaten François Hollande an- gekündigt, die Bundeswehrsoldaten vollständig oder zum Teil früher als bisher geplant bis Ende 2014 aus Afghanistan ab- ziehen? Der Bundesregierung ist von einer entsprechenden Bitte des US-Präsidenten Barack Obama nichts bekannt. Die Bundeswehr hat im Rahmen der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanische Regierung damit begonnen, ihre Truppenstärke in Afghanistan zu verringern und einzelne Standorte zu schließen. Ent- scheidend ist, dass diese Reduzierung mit der afghani- schen Regierung und im Rahmen der Internationalen Si- cherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF, abgestimmt ist und geordnet verläuft. Die Bundesregierung hält an dem gemeinsamen Ziel der afghanischen Regierung und der internationalen Ge- meinschaft fest, die „Transition“ bis Ende 2014 abge- schlossen zu haben. Nach 2014 sollen keine internatio- nalen Kampftruppen mehr in Afghanistan im Einsatz sein. ISAF soll ihren Auftrag dann erledigt haben. An diesen Zielsetzungen hält die Bundesregierung fest. 20592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Im Übrigen hat der australische Außenminister Carr beim Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der NATO am 18./19. April 2012 erklärt, dass australische Truppen nicht nur bis Ende 2014, sondern auch danach die Ausbildung der Sicherheitskräfte in Afghanistan un- terstützen werden. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 55): Inwieweit trifft es zu, dass im Seeeinsatzgebiet der Marine im Rahmen der Operation Atalanta vor der Küste Somalias und im Indischen Ozean kein Schiff von Piraten gekapert und die Besatzung als Geisel genommen wurde, das entweder durch private Sicherheitsdienste geschützt wurde oder das sich an die internationalen Richtlinien „Best Management Practices“, BMP, für Reedereien für die Fahrt durch das Ge- fahrengebiet gehalten hat, das heißt sich einem Konvoi ange- schlossen, an Reling und Außenbord Verstärkungen wie Sta- cheldraht angebracht hat und mit hoher Geschwindigkeit gefahren ist (vergleiche Ehrhart/Petretto, The EU and Soma- lia: Counter-Piracy and the Question of a Comprehensive Ap- proach, Seiten 38 ff.), und wie soll nach dem von der Bundes- regierung diese Woche beschlossenen Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta die 2000-Meter-Begren- zung des Einsatzgebietes an Land jeweils ausgemessen sowie sichergestellt und kontrolliert werden, dass die EU-Einsatz- kräfte zwischen Piraten und Zivilisten, Waffen und sonstigem Gerät auch unter Bedeckung unterscheiden, keine Zivilisten und deren Habe wie etwa Fischereiausrüstung gefährden und die Begrenzung des Einsatzgebietes einhalten? Zu dem ersten Teil Ihrer Frage: Nach Kenntnis der Bundesregierung ist noch kein Schiff mit privaten Si- cherheitskräften an Bord entführt worden. Das Einhalten der sogenannten Best Management Practices durch Han- delsschiffe, die pirateriegefährdete Gewässer befahren, gilt allgemein als wesentlicher Faktor, um die Gefahr er- folgreicher Piraterieangriffe zu vermindern. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Die militärischen Füh- rungsebenen der EU-geführten Operation Atalanta iden- tifizieren geeignete Objekte der Piraterielogistik am Strand (pirate logistic dumps) basierend auf entspre- chenden Aufklärungsergebnissen. Das Einhalten der im Mandat festgelegten maximalen Tiefe von 2 000 Metern am Strand wird durch den Einsatz technischer und takti- scher Hilfsmittel wie zum Beispiel Radar und GPS-Sen- der/Empfänger sichergestellt. Ich möchte noch einmal betonen, dass nicht gegen Personen vorgegangen wird, auch nicht gegen Piraten. Ziel ist einzig und allein die Piraterielogistik, also das für Piraterie am Strand von Somalia bereitgelegte Mate- rial. Ein mögliches Vorgehen gegen Piraterielogistik am Strand erfolgt erst nach intensiver Prüfung eines im Ope- rationskonzept sowie im Operationsplan Atalanta festge- legten Kriterienkataloges – den sogenannten Go-/No-go- Kriterien – durch die EU-Operationsführung. Die von Ihnen angesprochenen Punkte werden im Rahmen dieser Prüfung, die darüber hinaus noch weitere Prüfkriterien enthält, vollständig abgedeckt. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 56 und 57): Warum verzichtet die NATO darauf, analog zur Ausdeh- nung der Atalanta-Mission ihre Anti-Piraterie-Operation auf Land auszuweiten? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die bis- her erfolgreiche Zusammenarbeit und Koordinierung mit an- deren in den Gewässern vor Somalia operierenden Nationen auch nach Ausweitung der militärischen Operationszone pro- blemlos fortgesetzt werden kann? Zu Frage 56: Die NATO konzentriert die Pirateriebekämpfung im Rahmen der Operation „Ocean Shield“ angesichts knap- per Ressourcen derzeit auf ein rein seeseitiges Vorgehen. Auch die NATO wird in diesem Rahmen robuster gegen Piraten vorgehen, allerdings lediglich auf See. Entspre- chende Diskussionen hat es aber auch in der NATO ge- geben. Diese sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Die NATO ist der EU beispielsweise bei Fragen wie der Ausplanung und der Einrichtung einer Antipiraterieope- ration oder der Bemühung um Transferabkommen mit einem gewissen zeitlichen Abstand gefolgt. Tendenziell ist im Bereich der Pirateriebekämpfung eine Vorreiterrolle der Europäischen Union zu beobach- ten. Eingebettet ist dieses Vorgehen in einen umfassen- den Ansatz, welcher neben dem notwendigen militäri- schen Vorgehen unter anderem auf die Finanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Ernährungssicherheit, Bildung und Gesundheit abstellt, aber auch die Finanz- ströme der Piraterie in das Visier nimmt. Zu Frage 57: Im Seegebiet vor Somalia sind neben der EU-Opera- tion Atalanta auch die NATO mit der „Operation Ocean Shield“ sowie die US-geführten „Combined Maritime Forces“ aktiv. Gleiches gilt für eine Vielzahl von Einzel- staaten wie China, Russland, Japan, Indien und andere. Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen al- len diesen Verbänden funktioniert auch über traditionelle Bündnisgrenzen hinweg erfreulich gut, dies auch dank regelmäßiger Treffen militärischer Vertreter in Bahrain im Rahmen des so genannten „Shared Awareness and Deconfliction-Mechanism“, SHADE. Die Bundesregie- rung betrachtet SHADE als erfolgreichen, pragmati- schen Koordinierungsmechanismus. Diese Auffassung wird von den weiteren an SHADE beteiligten Akteuren geteilt. Im Seegebiet selber haben alle Verbände Zugang zu dem IT-System „Mercury“, mit dem taktische Infor- mationen ausgetauscht werden. All diese Verbände verfügen über unterschiedliche Prioritäten, Einsatzgebiete und „Rules of Engagement“, was der Kooperation und der Koordinierung aber keinen Abbruch tut. Die Bundesregierung sieht deswegen keine Anhalts- punkte dafür, dass die bislang hervorragende Zusam- menarbeit und Koordinierung durch die Ausweitung des Einsatzgebietes von Atalanta in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20593 (A) (C) (D)(B) Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/9351, Frage 58): Inwiefern kommt die Bundesregierung dem Aufruf von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon an die Europäische Union nach, die UN-Beobachtermission in Syrien zu unterstützen? Die einstimmige Verabschiedung der Resolutionen 2042 und 2043 des Sicherheitsrats der Vereinten Natio- nen am 14. und 21. April 2012 zur Indossierung des Sechs-Punkte-Plans von Kofi Annan und zur Entsen- dung einer Beobachtermission waren wichtige Schritte. Die ersten Mitglieder des Vorausteams haben vor Ort un- ter schwierigen Bedingungen ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesregierung hat den Vereinten Nationen in diesem Zusammenhang technisch-logistische Unterstüt- zung angeboten. Zu personeller Unterstützung liegen bislang jedoch keine Anfragen vor. Die Bundesregierung stimmt sich hierzu eng mit ihren EU-Partnern ab. Auch diese haben bereits teilweise Unterstützung in Aussicht gestellt. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 59): Wer sind Träger und Geldgeber des vom kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew in seiner Rede in der Deut- schen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. im Februar 2012 angekündigten Eurasischen Clubs, und welche bisheri- gen bzw. anstehenden Tätigkeiten dieses Eurasischen Clubs sind der Bundesregierung bekannt? Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Aus- wärtige Politik, DGAP, ist das Berthold-Beitz-Zentrum der DGAP Träger des Berliner Eurasischen Clubs. Die Anschubfinanzierung erfolgt durch die kasachische „Stiftung des ersten Präsidenten der Republik Kasach- stan“. Mittel- und langfristig wird angestrebt, auch Geld- geber aus anderen Staaten der eurasischen Region einzu- binden. Der Bundesregierung sind keine bisherigen Tätigkei- ten des Berliner Eurasischen Clubs bekannt. Die erste Sitzung des Klubs fand am 24. April 2012 in der Botschaft der Republik Kasachstan in Berlin statt. Laut Einladungsschreiben sind drei Treffen pro Jahr vorgese- hen – in Berlin, Brüssel und Astana. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 60): Welche der Informationsangebote des Bundeswahlleiters werden noch im Jahr 2012 in einfacher Sprache zur Verfü- gung stehen? Der Bundeswahlleiter beabsichtigt, sein Internetange- bot barrierefrei zu gestalten, um den Anforderungen möglichst vieler Besucher gerecht zu werden. Er folgt dabei den Vorgaben der Barrierefreie Informationstech- nik-Verordnung, BITV 2.0, in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Bar- rierefrei bedeutet, dass ein Internetangebot für Men- schen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dies gilt sowohl unter technischen Aspek- ten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzer- freundlichkeit). Das Angebot des Bundeswahlleiters be- rücksichtigt bisher die Einhaltung aktueller Webstan- dards, die strikte Trennung von Inhalt und Design, den Verzicht auf grafische Navigationselemente und grafi- sche Überschriften, den Einsatz von relativen Schriftgrö- ßen im ganzen Internetangebot, sodass alle Schriften skalierbar sind, die Auszeichnung von Überschriften, Kopfzeilen und Vorspalten in Tabellen und die Verwen- dung barrierefreier PDF-Dokumente. Für Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung des Internet- angebots steht ein Ansprechpartner zur Verfügung. Der Bundeswahlleiter plant darüber hinaus, bei der anstehen- den Überarbeitung seines Internetangebots Seiten mit wichtigem Informationsgehalt noch im Jahr 2012 in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 61): Wie viele Menschen mit Behinderung konnten bei der Bundestagswahl 2009 auf Grundlage des § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes nicht an der Wahl teilnehmen, und was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf Art. 29 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die diesbezügli- chen Stellungnahmen der UN-Vollversammlung vom 20. März 2012 (A/HRC/19/L.9/Rev.1) und des Deutschen In- stituts für Menschenrechte e. V. („Gleiches Wahlrecht für alle? – Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland“ vom Oktober 2011), damit bei der kommenden Bundestagswahl alle Menschen mit Behinderung ihr Wahl- recht ausüben können? Die Bundesregierung hat bereits in früheren Antwor- ten auf entsprechende Fragen mitgeteilt, dass zu der Zahl der unter die Wahlrechtsausschlussgründe nach § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes, BWahlG, fallen- den Personen keine statistischen Daten vorhanden sind (siehe Bundestagsdrucksache 16/6535, Seite 8; Plenar- protokoll 17/77, Seite 8496). Durch die restriktive Fassung der gesetzlichen Rege- lung ist der Kreis der Betroffenen möglichst klein gehal- ten. § 13 Nr. 2 BWahlG sieht nur vor, dass solche Perso- nen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungsgericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt werden musste, weil sie auf- grund einer psychischen Krankheit oder einer körperli- chen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Ange- legenheiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 BWahlG 20594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) ordnet einen Wahlrechtsausschluss nur für solche Perso- nen an, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Die Bun- desregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Ver- einten Nationen dazu entschlossen, in einer Studie die tatsächliche Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die ver- besserte Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Bei der im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl anstehenden Überarbeitung der Bun- deswahlordnung wird das Bundesministerium des Innern die Belange von Menschen mit Behinderungen berück- sichtigen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 62): Inwieweit trifft nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg festge- stellte Entwicklung im Neonazi-Bereich, derzufolge sich Rechtsextremisten verstärkt als sogenannte Freie Kräfte orga- nisieren und an Einfluss in der Szene gewinnen, wohingegen die NPD an Einfluss verliere, auch auf andere Bundesländer zu, und welche konkreten Zahlen kann sie hierzu angeben? Innerhalb der neonazistischen Szene ist bundesweit seit einigen Jahren ein Trend zur Abkehr von festen organisatorischen Strukturen feststellbar. Parallel dazu nimmt die Größe der Zusammenschlüsse im neonazisti- schen Spektrum erkennbar ab. Die Mehrzahl der Grup- pierungen haben zumeist kaum mehr als 15 Mitglieder. Diese zahlenmäßig geringe Gruppengröße sowie der zu- nehmende Einsatz moderner Kommunikationsmedien erfordern nur mehr schwach ausgeprägte, zum Teil nur mehr informelle Organisationsstrukturen. Diese bieten zugleich den „Vorteil“ reduzierter Ansatzpunkte für Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und erschweren damit die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 63): Wie viele Twitter-Accounts wurden im Rahmen der Buch- vorstellung von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, überprüft, und zu welchen Mitteln haben die Sicherheitsbehörden dafür gegrif- fen (vergleiche das Zitat von Dr. Kristina Schröder auf www.tagesschau. de/multimedia/audio/audio87130.html etwa ab Minute 0:50)? Weder im Rahmen noch in Vorbereitung der Buch- vorstellung von Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder wurden durch Sicherheitsbehörden des Bundes Twitter-Accounts überprüft. Während der Veranstaltung wurde durch Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts der Personenschutz von Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder im üblichen Umfang gewährleistet. Die Veran- staltung wurde zusätzlich durch Einsatzkräfte der Berli- ner Polizei gesichert. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 64): Wie viele externe Mitarbeiter werden in den Bundesminis- terien beschäftigt (Hauptarbeitgeber bzw. Organisation und jeweiliges Bundesministerium einzeln aufzählen), die nicht im „Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bun- desverwaltung“ erwähnt werden, und warum? Die Fragestellung steht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Achten Bericht über den Einsatz externer Perso- nen in der Bundesverwaltung. Dieser Bericht wurde vom BMI erstellt und zum 31. März 2012 dem Innen- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über- mittelt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2011. Es wird daher davon ausgegangen, dass sich die Frage auch auf diesen Zeitraum bezieht. Der Bericht beruht auf der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten, externen Personen, in der Bun- desverwaltung, nachfolgend VV-externe Personen, vom 17. Juli 2008. Die VV-externe Personen definiert in Zif- fer 1.2 externe Personen als Personen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen und unter Aufrechterhal- tung ihres bisherigen Arbeitsverhältnisses vorüberge- hend in der Bundesverwaltung tätig sind. Öffentlicher Dienst im Sinne dieser Vorschrift ist die Tätigkeit im Dienste des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände. Der Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht eine Tätigkeit in einer juris- tischen Person, Gesellschaft oder anderen Personenver- einigung gleich, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden. Ausgehend von dieser Definition wurden im Be- richtszeitraum keine externen Personen in Bundesminis- terien beschäftigt, die nicht im Achten Bericht über den Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung er- wähnt werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 65): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20595 (A) (C) (D)(B) Kann die Bundesregierung Presseberichte (zum Beispie taz vom 19. April 2012) bestätigen, wonach für den Einsatz sogenannter externer Mitarbeiter (also in der Regel Lobbyis- ten, die in Bundesministerien beschäftigt sind und zum Teil auch an der Erarbeitung von Gesetzentwürfen beteiligt sind, aber nicht vom Bundesministerium bezahlt werden, sondern weiterhin auf der Gehaltsliste ihres Unternehmens oder Ver- bandes stehen) gesonderte Regeln gelten und diese deshalb nicht in dem Bericht des Bundesministeriums des Innern auf- gelistet werden, wenn diese Mitarbeiter von Körperschaften des öffentlichen Rechts entsandt werden, und gelten diese Sonderregeln neben Krankenkassen beispielsweise auch für die Kassenärztliche Bundesvereinigung? Externe Personen sind keine Lobbyisten (auch nicht in der Regel), sondern gemäß Ziffer 1.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öf- fentlichen Dienstes Beschäftigten in der Bundesverwal- tung (nachfolgend VV-externe Personen) vom 17. Juli 2008 Personen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes stehen und unter Aufrechterhaltung ihres bisherigen Ar- beitsverhältnisses vorübergehend in der Bundesverwal- tung tätig sind. Zum öffentlichen Dienst im Sinne dieser Vorschrift zählt die Tätigkeit im Dienste des Bundes, ei- nes Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaf- ten, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände. Der Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht eine Tätigkeit in einer juristischen Person, Gesellschaft oder anderen Personenvereinigung gleich, die sich ausschließlich in öffentlicher Hand befinden. Die AOK, der GKV-Spitzenverband aber auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sind öffentlich- rechtliche Köperschafte (§ 29 Abs. 1 SGB IV, § 217 a Abs. 2 SGB V bzw. § 77 Abs. 5 SGB V.). Für diese Mit- arbeiter gelten keine Sonderregelungen, stattdessen fal- len sie per definitionem nicht unter den Anwendungsbe- reich der VV-externe Personen. Deren Mitarbeiter sind nicht in die Berichte über externe Personen aufzuneh- men. Für Personen, die nicht unter den Anwendungsbe- reich der VV-externer Personen fallen, gelten auch nicht deren Tätigkeitsbeschränkungen nach Ziffer 2.5, etwa dem Verbot der Mitwirkung an Gesetzentwürfen oder die Betrauung mit leitenden Funktionen. Die Mitarbeit von Personen dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaf- ten an Gesetz- und Verordnungsentwürfen ist vom Ge- setz zudem ausdrücklich gewünscht (§ 30 Abs. 3 Satz 1 SGB IV, bzw. § 77 Abs. 4 Satz 2 SGB V). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 66 und 67): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium der Justiz eingeleitet, um den bereits im November 2010 erlassenen Europäischen Haftbefehl gegen den in Ingolstadt wohnhaften und in den Niederlanden rechtskräftig verurteilten NS-Kriegs- verbrecher Klaas Carel Faber durchzusetzen, und welche Me- chanismen existieren, um die zuständigen bayerischen Lan- desstellen gegebenenfalls zum Vollzug zu drängen? Warum sind seit Ausstellung des Europäischen Haftbe- fehls bereits mehr als 15 Monate ergebnislos verstrichen, und wann ist mit einer Vollstreckung des Europäischen Haftbe- fehls zu rechnen? Zu Frage 66: Der Auslieferungsverkehr auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls findet auf dem direkten Ge- schäftsweg zwischen den Justizbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten Niederlande und Deutschland statt. Die Bundesregierung hat grundsätzlich keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Durchsetzung bzw. den Voll- zug eines Europäischen Haftbefehls. Die niederländischen Behörden haben mit dem Euro- päischen Haftbefehl um Auslieferung des Klaas Carel Faber zur Strafvollstreckung ersucht. Dem war eine An- regung des Bundesministeriums der Justiz an das nieder- ländische Justizministerium vorausgegangen, die Aus- stellung eines Europäischen Haftbefehls zu prüfen. Die Auslieferung von Herrn Faber auf der Grundlage des niederländischen Europäischen Haftbefehls wurde jedoch vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 16. Mai 2011 mit der Begründung abgelehnt, Herr Faber sei deutscher Staatsangehöriger und mit seiner Auslieferung zur Strafvollstreckung nicht einverstanden. Deutsche Staatsangehörige können nach § 80 Abs. 3 IRG grundsätzlich nur mit ihrer Zustimmung zur Straf- vollstreckung ausgeliefert werden. Es besteht keine Einflussnahmemöglichkeit der Bun- desregierung auf die bayerische Landesjustiz, die für den Vollzug des niederländischen Europäischen Haftbefehls zuständig ist. Die Landesjustizverwaltung ist gegenüber der Bundesregierung nicht weisungsgebunden. Im Übri- gen ist die Frage der Zulässigkeit der Auslieferung eine solche, die ein unabhängiges deutsches Gericht zu prü- fen hat. Eine Einflussnahme der Bundesregierung auf ein Gericht verbietet sich. Zu Frage 67: Auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls er- ging im gerichtlichen Verfahren am 16. Mai 2011 eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München, dass die Auslieferung zur Strafvollstreckung unzulässig ist. Eine Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls ist daher nicht mehr möglich. Das Auslieferungsverfahren ist im Hinblick auf den Europäischen Haftbefehl abgeschlos- sen. Die Niederlande haben im Anschluss an die abge- lehnte Auslieferung um Übernahme der Strafvollstre- ckung ersucht. Zuständig für die Entscheidung über die Übernahme der Strafvollstreckung ist das Landgericht Ingolstadt. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am 2. Januar 2012 bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Ingolstadt beantragt, die Vollstreckung aus dem niederländischen Urteil für zulässig zu erklären und entsprechend dem niederländischen Urteil eine lebens- lange Freiheitsstrafe festzusetzen. Eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt steht noch aus. 20596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 68 und 69): Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bun- desregierung, um Internetnutzerinnen und -nutzer mit eigenen gesicherten WLAN-Netzen vor überhöhten Abmahnungen bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen – Filesharing-Ab- mahnungen – zu schützen, und wann wird der entsprechende Gesetzentwurf vorgelegt? Welche konkreten gesetzlichen Regelungen plant die Bun- desregierung, um die Anbieter von offenen WLAN-Netzen in Gaststätten und Hotels vor massenhaften Abmahnungen we- gen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Kunden zu schützen, und welche Sicherheitsvorkehrungen vor unerlaub- ten Downloads durch die Kunden müssen diese Anbieter aus Sicht der Bundesregierung treffen? Zu Frage 68: Die Frage berührt zwei Themenfelder. Zum einen die der Verantwortlichkeit und Risikoverteilung, wenn es zu Missbrauch gesicherter WLAN-Netze durch Dritte kommt. Zum anderen geht es um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Das erste Thema kann nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin der Recht- sprechung überlassen bleiben, die sich bereits damit be- fasst hat. Was die Abmahnungen betrifft, ist zunächst festzuhalten, dass es sich hierbei um ein außergerichtli- ches Instrument der Rechtsdurchsetzung handelt, das sich grundsätzlich bewährt hat. Abmahnungen helfen, zu vermeiden, dass in jedem Verdachtsfall ein für alle Be- teiligten potenziell kostenträchtiges Gerichtsverfahren in Gang gesetzt wird. Leider wird dieses Instrument teil- weise missbraucht. Das Bundesministerium der Justiz hat im März den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt, der auch Regelungen zur Bekämpfung von missbräuchlichen Abmahnungen im Urheberrecht enthält. Der Entwurf wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Ein konkreter weiterer Zeit- plan steht derzeit nicht fest. Zu Frage 69: Die Bundesregierung plant derzeit keine Regelungen hinsichtlich Abmahnungen gegen die Anbieter von offe- nen WLAN-Netzen in Hotels oder Gaststätten. Die Frage, welche Sicherheitsvorkehrungen solche Anbieter gegen unerlaubte Downloads treffen müssen, sollte aus Sicht der Bundesregierung wie bisher der Rechtspre- chung überlassen bleiben. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/9351, Frage 70): Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Steuerab- kommen Österreich-Schweiz und dem Steuerabkommen Deutschland-Schweiz? Die beiden genannten Abkommen sind weitgehend identisch. Zur Sicherung des Abkommenszwecks enthält Art. 32 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens eine Kontrollmöglichkeit für die zuständige deutsche Be- hörde, sodass künftig unversteuerte Vermögensanlagen in der Schweiz entdeckt werden können. Diese Kontroll- möglichkeit schafft ein unkalkulierbares Entdeckungs- risiko. Eine solche Regelung ist im österreichisch- schweizerischen Steuerabkommen nicht enthalten. Eine weitere wesentliche Unterscheidung in den bei- den Abkommen liegt in der Höhe des Steuersatzes für die sogenannte Nachversteuerung. Unversteuerte Ver- mögenswerte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz werden auf der Grundlage des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens mit einem Steuersatz in Höhe von 21 bis 41 Prozent auf das Kapital nachversteuert. Der Steuersatz im österreichisch-schweizerischen Steuerab- kommen beträgt für die Nachversteuerung hingegen 15 bis 38 Prozent. Zwischen dem Steuerabkommen Österreich-Schweiz und dem Steuerabkommen Deutschland-Schweiz beste- hen zudem Unterschiede, die den unterschiedlichen Steuerregimen und verfahrensrechtlichen Vorschriften in dem jeweiligen Staat geschuldet sind. Dies betrifft die Höhe des Steuersatzes auf künftige Er- träge, wonach Art. 17 Abs. 2 des österreichisch-schweize- rischen Steuerabkommens lediglich 25 Prozent vorsieht. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen bildet hin- gegen die deutsche Rechtslage ab, sodass noch der Solida- ritätszuschlag und auf Antrag der betroffenen Person die Kirchensteuer erhoben werden – vergleiche Art. 18 Abs. 3 und 6 des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens. Das österreichisch-schweizerische Steuerabkommen verzichtet auf die Einbeziehung der Erbschaftsteuer so- wie auf eine Vorauszahlung durch schweizerische Zahl- stellen, die für Deutschland entscheidende Punkte in den Verhandlungen mit der Schweiz waren. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen ent- hält als Anhang II eine sogenannte Konkordanztabelle. Eine solche Konkordanztabelle ist im österreichisch- schweizerischen Steuerabkommen nicht enthalten. Viel- mehr wurde in die Schlussakte eine gemeinsame Erklä- rung der Vertragsstaaten zur Umsetzung von Teil 3 des Abkommens aufgenommen. Danach erklären die Ver- tragsstaaten, dass sie nach der Unterzeichnung eine Kon- kordanztabelle zur praktischen Anwendung des Abkom- mens vereinbaren werden. Abschließend ist auch darauf hinzuweisen, dass die deutschen und die österreichischen Verfahrensvorschrif- ten anders ausgestaltet sind, sodass es diesbezüglich un- terschiedliche Formulierungen in den jeweiligen Ab- kommen gibt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 71): Können nach dem am 21. September 2011 unterzeichnete Steuerabkommen mit der Schweiz – inklusive Ergänzungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20597 (A) (C) (D)(B) protokoll – weiterhin Daten über Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz durch die deutsche Finanz- verwaltung aus der Schweiz angekauft werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu im Fall eines In- krafttretens des besagten Steuerabkommens mit der Schweiz? Die Bundesregierung hat anlässlich der Unterzeich- nung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens er- klärt, dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwen- deten Kundendaten bemühen werden. Mit Inkrafttreten des deutsch-schweizerischen Steuer- abkommens können die betroffenen Personen, deren Da- ten auf den erworbenen CDs gespeichert waren, sich auf Art. 17 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Steuerab- kommens berufen. Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten, die vor Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Steu- erabkommens von Beteiligten begangen worden sind, werden grundsätzlich nicht verfolgt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der zuständigen deutschen Behörde zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne des § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung für eine Beteili- gung an der Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrig- keit vorgelegen haben und die Beteiligten dies wussten oder bei verständiger Würdigung der Sachlage klar da- mit rechnen mussten. Daher stellt sich nach Ansicht der Bundesregierung nicht mehr die Frage eines Erwerbs von steuererhebli- chen Daten über Kapitalanlagen in der Schweiz. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen stellt sicher, dass nach seinem Inkrafttreten zunächst keine unversteu- erten Vermögenswerte in der Schweiz sind. Kapitaler- träge werden in der Zukunft wie in Deutschland versteu- ert. Sollten unversteuerte Vermögensanlagen nach Inkrafttreten in der Schweiz angelegt werden, so sichert die Kontrollmöglichkeit nach Art. 32 des deutsch- schweizerischen Steuerabkommens, dass auch diese un- versteuerten Vermögensanlagen entdeckt werden kön- nen. Diese Kontrollmöglichkeit schafft ein unkalkulier- bares Entdeckungsrisiko, das dem Entdeckungsrisiko von Datenerwerben gleichkommt. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 72): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es zu einem ver- mehrten Einsatz von erbschaftsteuerlichen Gestaltungsmodel- len kommt, bei denen die erbschaftsteuerlichen Verscho- nungsregeln genutzt werden, indem liquide Mittel aus dem Privatvermögen in eine neu gegründete Unternehmung trans- feriert werden und durch Ausnutzung von unternehmerischen Verschachtelungen insgesamt dieses originäre Privatvermö- gen infolge der Anwendung von § 13 a des Erbschaftsteuerge- setzes, ErbStG, nicht mehr der Erbschaftsteuer unterliegt, und sieht die Bundesregierung in diesen in der Praxis vermehrt aufkommenden Fällen eine nicht vom Gesetzgeber gewollte Steuervermeidungsstrategie, die dringend unterbunden wer- den muss? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse darüber, dass die geschilderten Gestaltungsmodelle tat- sächlich vermehrt für eine Ausnutzung der Verschonungs- regelungen der §§ 13 a und b Erbschaftsteuergesetz, ErbStG, gewählt werden. Die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer obliegt den Finanzverwaltungen der Länder, denen auch das Aufkommen der Steuer zu- fließt. Die Bundesregierung plant derzeit keine Ände- rungen der Verschonungsregelungen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- sache 17/9351, Frage 73): Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Zu- bemessung der sogenannten Unternehmereigenschaft (nach § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) an Forschungsorganisa- tionen im Hinblick auf divergierende öffentliche Äußerungen von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung („Fiskus be- droht Deutschlands Spitzenforschung“, Financial Times Deutschland vom 19. April 2012), und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls eine Initiative um die Begünstigung der Wissenschaftsorganisationen auch weiter- hin verlässlich zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrichtungen nach den allgemeinen Regelungen des § 2 des Umsatz- steuergesetzes richtet. Diese nationalen Regelungen sind an das Unionsrecht und insbesondere die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gebunden. Forschungseinrichtungen pauschal, das heißt ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall, als Unternehmer zu behandeln, stünde im Wi- derspruch zu diesen unionsrechtlichen Vorgaben. Forschungseinrichtungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig entgelt- liche Lieferungen oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehmerische Bereich umfasst dabei die ge- samte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen ent- faltete Tätigkeit einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbereitungen. Maßgeblich sind die Um- stände des Einzelfalls. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 74): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass nach Presseberichten (vergleiche Financial Times Deutschland vom 19. April 2012, „Fiskus bedroht Deutsch- lands Spitzenforschung“) diverse Grundlagenforschungsein- richtungen mit einer Rückzahlung erstatteter Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich konfrontiert sind, und sieht die Bundesregierung in diesen Fällen Handlungsbedarf, damit Einrichtungen der Grundlagenforschung per se als umsatz- steuerliche Unternehmen mit Berechtigung zum Vorsteuerab- zug gewertet werden können? 20598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung trifft grundsätzlich keine Aussa- gen zu den steuerlichen Verhältnissen einzelner Steuer- pflichtiger. Die Unternehmereigenschaft von Forschungseinrich- tungen richtet sich nach den allgemeinen Regelungen des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes. Diese nationa- len Regelungen sind an das Unionsrecht und insbeson- dere die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie gebunden. Forschungseinrichtungen pauschal, das heißt ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Verhältnisse im Einzel- fall, als Unternehmer zu behandeln, stünde im Wider- spruch zu diesen unionsrechtlichen Vorgaben. Forschungseinrichtungen sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig entgelt- liche Lieferungen oder sonstige Leistungen zu bewirken. Der unternehmerische Bereich umfasst dabei die ge- samte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen ent- faltete Tätigkeit einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorbereitungen. Maßgeblich sind die Um- stände des Einzelfalls. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Axel Troost (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 75): Plant die Bundesregierung nach der Kritik des Bundes- rechnungshofes (in: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2011 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes – Weitere Prüfungsergebnisse, Bundestagsdrucksache 17/9250), wonach in Deutschland ansässige Seeleute auf Schiffen unter liberianischer Flagge infolge des geltenden Doppelbesteue- rungsabkommens, DBA, nicht besteuert werden, diese Steuer- ausfälle durch Neuverhandlung des DBA zu beseitigen, und mit welchen Staaten bestehen DBA, durch die es zu vergleich- baren Steuerausfällen kommen kann? Für Vergütungen des Bordpersonals von Seeschiffen im internationalen Verkehr enthalten die meisten deut- schen Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, eine dem Art. 15 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens entspre- chende Sonderregelung. Nach dieser steht dem Staat das Besteuerungsrecht zu, in dem sich die Geschäftsleitung des Schifffahrtunternehmens befindet. Abweichend hier- von regelt das deutsch-liberianische DBA vom 25. No- vember 1970 die Zuweisung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von Seeleu- ten nicht gesondert. Diese Einkünfte können daher grundsätzlich in der Republik Liberia besteuert werden, wenn die Tätigkeiten auf hoher See oder im Hoheitsge- biet von Liberia an mehr als 183 Tagen innerhalb von 12 Monaten ausgeführt werden. Liberia besteuert jedoch Arbeitslöhne von Seeleuten nicht. Dadurch werden die Arbeitslöhne in keinem der Vertragsstaaten besteuert. Um insoweit eine Änderung herbeizuführen, ist beab- sichtigt, eine Einigung mit Liberia zu einer Teilrevision des DBA anzustreben. Eine vergleichbare Situation besteht nach hiesigen Er- kenntnissen im Verhältnis zu anderen Staaten nicht. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/9351, Fragen 76 und 77): Wie wird die Bundesregierung bis zum 28. April 2012 die Aufforderung der Europäischen Kommission, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in Deutschland entsprechend den Vorgaben der europäischen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie einzuschränken, Stellung nehmen, um das bereits eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zu been- den, und inwieweit werden dabei die von allen Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages formulierten Forderungen an die Bundesregierung (siehe Pressemitteilung vom 7. März 2012, verfügbar unter: www. bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2012/PM_1203071.html) berücksichtigt werden? Weche konkreten Kompensationsleistungen – bezugneh- mend auf eine Pressemeldung der dpa vom 17. April 2012 – schlägt die Bundesregierung vor, um die von ihr offensicht- lich als unabwendbar erachtete Anhebung des Umsatzsteuer- satzes für den Kunsthandel in Deutschland auszugleichen, und inwieweit sind diese Vorschläge mit den davon Betroffe- nen, unter anderem den Vertretern des Kunsthandels und den bildenden Künstlerinnen uns Künstlern sowie den Ländern, abgestimmt, damit sich die wirtschaftliche Situation der Künstlerinnen und Künstler wie auch vieler kleiner Kunst- handlungen und Galerien nicht, wie von diesen befürchtet, verschlechtert? Zu Frage 76: Es wird der Europäischen Kommission voraussicht- lich mitgeteilt werden, dass ein Entwurf zur Beseitigung der Unionsrechtswidrigkeit gegenwärtig noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird und voraussicht- lich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 umge- setzt wird. Das Bundesfinanzministerium wird einen Gesetzes- vorschlag erarbeiten, in dem der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände unter Ausschöpfung der unions- rechtlichen Möglichkeiten beibehalten wird. Zu den von allen Fraktionen im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages formulierten Forderungen an die Bundesregierung möchte ich Ihnen mitteilen: Die Begründung der Europäischen Kommission wurde eingehend geprüft. Die von der Europäischen Kommission getroffene Feststellung ist zutreffend, dass die deutschen Regelungen hinsichtlich des ermäßigten Steuersatzes für den Verkauf, den innergemeinschaft- lichen Erwerb und die Vermietung von Kunstgegenstän- den und Sammlungsstücken gegenüber der Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie, MwStSystRL, zu weit gefasst sind. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da- rüber vor, dass andere Mitgliedstaaten mit einem ähnli- chen Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen haben. Die für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mehrwert- steuersystemrichtlinie sieht vor, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz neben der Einfuhr nur für Verkäufe von Kunstgegenständen durch ihren Urheber selbst (und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20599 (A) (C) (D)(B) ihre Rechtsnachfolger) sowie auf Gelegenheitsverkäufe Anwendung finden darf. Diese Möglichkeiten des Unionsrechts sollen im Rahmen des zu erarbeitenden Gesetzesvorschlags ausgeschöpft werden. Zu Frage 77: Die Bundesregierung prüft derzeit, mit welchen Maß- nahmen die sich aus der notwendigen Steueränderung ergebenden Mehrbelastungen für den Kunstsektor aus- geglichen werden können. Zum einen soll der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände unter Ausschöpfung der unionsrechtlichen Möglichkeiten beibehalten wer- den. Der Kunstbranche steht zudem die Anwendung der Differenzbesteuerung offen. Daneben werden die fol- genden Maßnahmen diskutiert: Senkung des Abgabesat- zes für die Künstlersozialkasse unter Anhebung des Bundeszuschusses, Anhebung von Ankaufstiteln, Erhö- hung des Etats der Initiative Kultur und Kreativwirt- schaft. Die Bundesregierung hat sich noch nicht ent- schieden, sie steht dabei in engem Kontakt mit der Kunstbranche und den Ländern. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/9351, Frage 78): Was ist der Grund dafür, dass das von der Hypo Real Estate Holding auf die FMS Wertmanagement AöR im Okto- ber 2010 übertragene Griechenland-Portfolio zu Werten über Nominalvolumen übertragen wurde (vergleiche Vermerk des Bundesministeriums der Finanzen „Auswirkungen des grie- chischen Schuldenschnitts auf die Abwicklungsanstalten“ vom 12. April 2012), und wie hoch war der Marktwert dieses Portfolios zum Übertragungszeitpunkt? Die FMS-WM hatte die Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgren- zungsposten sowie schwebende Verträge mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 erworben. Die Buchwerte der ab- gebenden HRE-Gruppe bildeten die Anschaffungskosten der FMS-WM. Grundsätzlich betrug der Übertragungs- wert 100 Prozent des Nominalwerts. Die Wertpapiere – so auch das Griechenlandportfolio – wurden von der HRE- Gruppe in der Regel aber als ein „Asset Swap Paket“, bestehend aus einem Wertpapier und einem zugehörigen Zinssicherungsderivat, übernommen. Die Übertragungssystematik bei den „Asset Swap Pa- keten“ führte dazu, dass die Anleihen (als Teil des Pake- tes) über pari übernommen wurden. Diesen Teilbeträgen über den Nominalwerten standen grundsätzlich in glei- cher Höhe negative Marktwerte der dabei übernomme- nen Derivate gegenüber. Beides beruhte auf einem Rückgang des Zinsniveaus nach Erwerb der Anleihen durch die HRE, aber vor der Übertragung. Der Übertra- gungswert des jeweiligen „Asset Swap Pakets“ betrug damit per Saldo grundsätzlich 100 Prozent bezogen auf das jeweilige Nominal. Die Marktwerte der Wertpapiere des übernommenen Griechenland-Portfolios betrugen zum 1. Oktober 2010 angabegemäß rund 4,0 Milliarden Euro, die verbunde- nen Stillen Lasten lagen bei 4,5 Milliarden Euro. Die Stillen Lasten wurden damals im Buchwert nicht berück- sichtigt, weil man davon ausging, dass es keine Ausfälle auf europäische Staatsanleihen geben würde. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Frage 79): Wie genau, insbesondere mit Bezug auf welche Quelle bzw. statistische Größe zum durchschnittlichen Bruttojahres- gehalt, hat die Bundesregierung errechnet, dass die künftig nach § 41 a der Beschäftigungsverordnung zu erfüllende Min- destgehaltsgrenze den Vorgaben der sogenannten Bluecard- Richtlinie der EU entspricht (vergleiche Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/8682, dessen Begründung zu Nr. 8, Abs. 1 und 2 keine klaren Darlegungen enthält), und warum wurde an einem Prozentsatz der allgemeinen Beitragsbemes- sungsgrenze zur Rentenversicherung statt an das durchschnitt- liche Bruttojahresgehalt angeknüpft, obwohl hierdurch in der Zukunft regelmäßige Gesetzesänderungen erforderlich sein könnten, wenn die Entwicklung der Beitragsbemessungs- grenze hinter der Gehaltsentwicklung zurückbleibt? Die Gehaltsgrenzen im neuen § 41 a der Beschäfti- gungsverordnung orientieren sich an den durchschnittli- chen Bruttolöhnen und -gehältern in den Volkswirt- schaftlichen Gesamtrechnungen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wurde als Anknüpfungsmaßstab ge- wählt, weil sie bereits in § 19 Aufenthaltsgesetz bei der Berechnung der dort vorgesehenen Gehaltsgrenze als Referenzgröße herangezogen wird und dadurch gewähr- leistet wurde, dass innerhalb desselben Gesetzes keine unterschiedlichen Maßstäbe genutzt werden. Ein weiterer Vorteil der Bezugnahme besteht darin, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung jährlich zum Ende des Vorjahres durch Rechtsverordnung der Bundesregierung bestimmt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit die Vorgabe der Richtlinie erfüllt wird, die Gehalts- schwelle jährlich öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten prozentualen Anteile der Beitragsbe- messungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen dem entsprechenden Wert des 1,5-Fachen bzw. 1,2-Fachen der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrech- nungen. Damit werden die Vorgaben der EU-Richtlinie erfüllt. Für die Entwicklung in den Folgejahren gilt, dass die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung berücksichtigt, wie sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Vorjahr im Verhältnis zum Vorvorjahr entwickelt haben (§§ 159 und 160 Nr. 2 in Verbindung mit § 68 Abs. 2 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialge- setzbuch – SGB VI). Durch diesen Anpassungsmecha- nismus ist gewährleistet, dass sich auch die Gehaltsgren- zen der Blauen Karte in den Folgejahren entsprechend 20600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 (A) (C) (D)(B) der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun- gen anpassen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 80 und 81): Was sind die zehn Berufsgruppen mit den meisten Er- werbstätigen mit aufstockenden Leistungen nach dem Zwei- ten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II – wenn möglich, nach Anzahl und Anteil aufführen –, und inwiefern werden diese Berufsgruppen von Mindestlohnregelungen erfasst (bitte im entsprechenden Fall die Mindestlohnregelung nennen)? Wie hoch sind in den oben genannten Berufsgruppen je- weils die monatlichen Ausgaben für die aufstockenden Leis- tungen – wenn möglich, bitte insgesamt sowie je Erwerbstäti- gen –, und wie hoch ist in diesen Berufsgruppen jeweils der Anteil der Beschäftigten, die zu Niedriglöhnen arbeiten? Zu Frage 80: Die Antwort nimmt Bezug auf erwerbstätige Arbeits- losengeld-II-Bezieher, also erwerbsfähige Leistungsbe- rechtigte, die Leistungen aus der Grundsicherung für Ar- beitsuchende und gleichzeitig Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit bezie- hen. Auswertungen zu Berufsgruppen sind nicht für alle, sondern nur für sozialversicherungspflichtig und gering- fügig beschäftigte Arbeitslosengeld-II-Bezieher möglich. Im Juni 2011 waren die meisten sozialversicherungs- pflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Bezieher in folgenden Berufsgruppen tätig: Reinigungsberufe, Waren- kaufleute, Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe, Bürofach- und -hilfskräfte, Speisenbereiter, Landver- kehrsberufe, Lagerverwalter, Lager- und Transportarbei- ter, übrige Gesundheitsdienstberufe, Gästebetreuer so- wie sozialpflegerische Berufe. Absolute Zahlen und Anteile – auch differenziert nach sozialversicherungs- pflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte – stelle ich Ihnen in einer tabellarischen Übersicht zur Ver- fügung. Hinweisen will ich darauf, dass erwerbstätige Arbeits- losengeld-II-Bezieher sowohl Personen sein können, für die ein Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung oder gegebenenfalls aus einer anderen Teilzeiterwerbs- tätigkeit eher eine Ergänzung der Leistungen der Grund- sicherung ist, als auch Personen, deren Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung nicht ausreicht um den Lebensun- terhalt zu sichern, sodass es durch die Grundsicherung aufgestockt werden muss. Ursache für ergänzende Grundsicherungsleistungen bei Vollzeitbeschäftigung ist jedoch nicht zwangsläufig ein niedriger Lohn, sondern auch der Haushaltskontext, also der Grundsicherungsbe- darf der gesamten Bedarfsgemeinschaft, kann ursächlich sein. Zur Frage, inwiefern diese Berufsgruppen von Min- destlohnregelungen erfasst werden, kann keine Aussage gemacht werden. Bei Mindestlöhnen nach dem Arbeit- nehmer-Entsendegesetz, AentG, handelt es sich um Branchenmindestlöhne. Sie sind nicht an spezifische Be- rufe geknüpft. Zu Frage 81: Zur Bestimmung der Geldleistungen für erwerbstä- tige Arbeitslosengeld-II-Bezieher für die unterschiedli- chen Beschäftigungsformen (insbesondere für sozialver- sicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte) nach Berufsgruppen sind komplexe und aufwendige statisti- sche Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit, BA, notwendig, die aufgrund der Kürze der zur Beantwor- tung verfügbaren Zeit nicht durchgeführt werden konn- ten. Grundlage für die Beantwortung der zweiten Teil- frage ist die Entgeltstatistik der BA. Auswertungen lie- gen derzeit bis 2010 vor. Um den unteren Lohnbereich abzugrenzen, muss zu- nächst definiert werden, wer als geringverdienend zählt. In Anlehnung an die Definition der OECD gilt hier als geringverdienend, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) weniger als zwei Drittel des Medianentgelts aller sozialversiche- rungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubil- dende) erzielt. Die Einschränkung auf Vollzeitbeschäf- tigte erfolgt deshalb, weil in der Beschäftigungsstatistik nur Angaben zu Bruttomonatsentgelten und keine Anga- ben zu Stundenlöhnen vorliegen und die Berücksichti- gung von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden zu Verzerrungen führen würde. Für Deutschland berechnet sich so für 2010 eine Schwelle im unteren Lohnbereich von 1 802 Euro im Monat. Bezogen auf die in Beantwortung von Frage 80 ge- nannten zehn Berufsgruppen ist der Anteil der Beschäf- tigten im unteren Lohnbereich an allen Beschäftigten bei Gästebetreuern (68,1 Prozent) und bei Hilfsarbeitern (64,3 Prozent) besonders hoch. Auch hier stelle ich Ih- nen die vollständige Auswertung der Statistik der Bun- desagentur für Arbeit in Form einer tabellarischen Über- sicht zur Verfügung. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/9351, Fragen 82 und 83): Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für die Einfüh- rung eines gesetzlichen Mindestlohns, und bis wann soll es einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland geben? Welche Konzepte werden derzeit innerhalb des Bundes- ministeriums für Arbeit und Soziales bezüglich der Einfüh- rung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert (Festset- zungsmechanismen, Reichweite, Ausnahmemöglichkeiten, Verbindlichkeit), und wie bewertet die Bundesregierung die Dringlichkeit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 174. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 25. April 2012 20601 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 82: Grundlage des Handelns der Bundesregierung sind die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages. Zu Frage 83: Die CDU hat auf ihrem Bundesparteitag am 14. No- vember 2011 beschlossen „eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.“ Über die Möglichkeiten einer Umsetzung dieses Be- schlusses wird derzeit innerhalb der Fraktion der CDU/ CSU beraten. Es ist nicht Aufgabe des Bundesministe- riums für Arbeit und Soziales oder der Bundesregierung, innerhalb von Fraktionen des Deutschen Bundestags stattfindende Diskussionen zu kommentieren. 174. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1Befragung der Bundesregierung TOP 2Fragestunde ZP 2Aktuelle Stunde aus der Fragestunde zur Beantwortung der Frage 16 Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kues


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Wenn Sie eben alles verfolgt haben, was ich gesagt
    habe – davon gehe ich einmal aus –,


    (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das habe ich! – Caren Marks [SPD]: Da war nichts zu verfolgen!)


    dann wissen Sie, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass
    das nicht der Fall sein soll. Vielmehr muss das Betreu-
    ungsgeld so ausgestaltet sein, dass auch für Menschen
    im unteren Einkommensbereich Erwerbsanreize gege-
    ben sind, dass sich Arbeiten lohnt. Das beißt sich teil-
    weise mit Theorien, die eben vertreten worden sind. Ar-
    beiten muss sich auf jeden Fall lohnen. Wer arbeitet,
    muss mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Sonst
    würde das Betreuungsgeld falsche Anreize setzen.



Rede von Eduard Oswald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Es gibt eine Nachfrage unserer Frau Kollegin

Dr. Barbara Höll.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Barbara Höll


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, darf ich

    Ihre letzte Antwort so verstehen, dass Sie jetzt, wo Sie
    Hemmnisse insbesondere für die Erwerbstätigkeit von
    Frauen beseitigen wollen, die Beseitigung des Ehegat-
    tensplittings in Angriff nehmen? Nachgewiesenermaßen
    müssen verheiratete Frauen, die heutzutage aufgrund der
    fehlenden Infrastruktur für ihre Kinder nur verkürzt,
    zum Beispiel sechs Stunden, arbeiten können, zwölf
    Stunden arbeiten, um aufgrund der Regelung des Ehe-
    gattensplittings überhaupt einen adäquaten Lohn zu be-
    kommen. Das Ehegattensplitting wirkt gerade für
    Frauen, die nur wenige Stunden arbeiten, arbeits-
    marktabweisend, weil es sich für die Betreffenden in
    Steuerklasse V nicht lohnt.

    Dr