Protokoll:
17164

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 164

  • date_rangeDatum: 7. März 2012

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:57 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/164 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 164. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Reform der Wirtschafts- und Währungsunion; sonstige Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19449 A 19449 B 19450 B 19451 A 19451 B 19451 C 19451 C 19452 A 19452 A 19452 B 19452 D 19453 A 19453 C 19453 C 19454 B 19454 B 19454 C 19455 B 19455 B 19455 C 19455 D 19456 A 19456 B 19457 A 19457 A 19457 B 19457 B 19457 C 19457 D 19458 A 19458 B 19458 C 19458 C 19458 D 19459 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/8828) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Anzahl der beschäftigten Lehrkräfte in In- tegrationskursen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Grundlage für die jüngste Erhöhung des Stundensatzes bei Integrationskursen pro Teilnehmer Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Aydan Özoğuz (SPD) Vorabveröffentlichung in der Presse der Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Aydan Özoğuz (SPD) Handlungsempfehlungen der Studie „Le- benswelten junger Muslime in Deutsch- land“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Art der Berichterstattung über die Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutsch- land“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Gutachten „Wirt- schaftlicher Stand und Perspektiven für Ostdeutschland“ insbesondere für die Förderung strukturschwacher Regionen in West- und Ostdeutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geeignete Applikationen für Tabletcompu- ter zur Förderung der Konzentrationsfä- higkeit von Regierungsmitgliedern bzw. 19459 A 19459 B 19459 C 19460 A 19460 A 19460 B 19460 C 19461 A 19461 B 19461 C 19462 A 19462 A 19462 D 19463 A 19463 B 19463 C 19464 A 19465 A 19465 B 19465 B 19465 C 19466 A 19466 C 19466 D 19467 A 19467 D 19468 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 III Parlamentarischen Staatssekretären bei Plenarsitzungen des Bundestages Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Stefan Rebmann (SPD) Ursachen für die mehrfache Verschiebung der Kabinettsbefassung mit der Neurege- lung der Sicherungsverwahrung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 12 und 13 Ingo Egloff (SPD) Gegengutachten der deutschen Internet- wirtschaft zum in der BMWi-Studie vorge- schlagenen Warnhinweismodell zur Be- kämpfung von Urheberrechtsverletzungen; Vereinbarkeit des Warnhinweismodells mit der Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Burkhard Lischka (SPD) Position der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einfüh- rung von Warnhinweismodellen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Burkhard Lischka (SPD) Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses des ACTA-Abkommens im Falle der Fest- stellung der Rechtmäßigkeit durch den Eu- ropäischen Gerichtshof Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zinssatz für die Kredite zur Gewährung von Nothilfemaßnahmen an Griechenland durch Deutschland und die EU Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Haftungsrisiken für Deutschland auf- grund von der Europäischen Zentralbank vergebener Tender aus Dezember 2011 und Februar 2012 in Höhe von über 1 Billion Euro Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Haftung der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19468 C 19468 D 19469 C 19469 D 19470 C 19470 D 19471 A 19472 B 19472 C 19473 A 19473 B 19473 D 19474 C 19474 D 19475 C 19475 D 19476 B 19476 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Höhe der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit pro Erwerbslosen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ehrender Nachruf für den ehemaligen Staatssekretär Johannes Carl Adolf Theodor Sonnemann Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Tarifeinheit sicherstellen – Tarif- zersplitterung vermeiden . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 6 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage einer überarbeiteten Version des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendaten- schutz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 9 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verwendung von Software mit Sprach- und Texterkennung bei der Überwachung digi- taler Kommunikation durch die Geheim- dienste Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zusammenarbeit der EU-Agentur Euro- just mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 14 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Neubewertung des Warnhinweis- modells aufgrund von Bedenken des Bran- chenverbandes eco Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19477 A 19477 B 19477 D 19478 A 19478 B 19479 A 19479 A 19479 C 19479 D 19480 D 19482 A 19483 A 19484 B 19485 B 19486 C 19487 A 19489 A 19489 D 19491 B 19492 B 19493 D 19495 A 19495 C 19495 C 19496 B 19496 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 V Anlage 6 Mündliche Fragen 17 und 18 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Darlehen von Bundesländern oder Kom- munen an den Bund Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 19 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Veräußerung oder langfristige Vermietung/ Verpachtung von für die Verlängerung der S-Bahn von Berlin in den Westen Branden- burgs benötigten Grundstücken Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 20 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Etwaiger Erwerb der S-Bahn GmbH durch das Land Berlin Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag für die Ratifizie- rung des Fiskalpakts Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Abschaffung der Luftverkehr- steuer zum 30. Juni 2012 infolge der Über- prüfung der Steuereffekte auf den heimi- schen Flugsektor Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Bekämpfung der Steuerhinterziehung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Lockerung der Mindestbesteuerung des Verlustrücktrags gemäß dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenar- beit über Konvergenzpunkte bei der Un- ternehmensbesteuerung und Erzielung von Konvergenz bei der Umsatzbesteuerung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 29 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmung mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Bundesauftragsver- waltung im Zusammenhang mit der Über- nahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 30 und 31 Gustav Herzog (SPD) Praxis der deutschen Binnenschifffahrt zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit im Ausland ansässigen Unternehmen im Hinblick auf die Einnahmeverluste für die deutschen Sozialversicherungsträger und die soziale Sicherheit der Angestellten 19497 A 19497 B 19497 C 19497 C 19497 D 19498 A 19498 C 19498 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 33 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes- verwaltungsgerichts vom 29. Februar 2012 zur Verunreinigung von Saatgut mit gen- technisch veränderten Organismen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Initiative Frankreichs für eine EU-weite Aussetzung der Anbau- zulassung für den gentechnisch veränder- ten Mais MON810 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 35 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Bewertung gentechnisch veränderter Le- bendimpfstoffe in der Tierhaltung und Risikoeinschätzung beim Feldversuch an Pferden im Gestüt Lewitz Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchführung von kurzfristigen Inspektio- nen afghanischer Hafteinrichtungen im Be- reich des Regionalkommandos Nord Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung bei der Ausbildung für das System LUNA in Saudi-Arabien durch deutsche Bundeswehrsoldaten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 38 Harald Weinberg (DIE LINKE) Pläne für eine teilweise Refinanzierung der Kostensteigerungen der Krankenhäuser aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversi- cherung infolge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 39 Harald Weinberg (DIE LINKE) Einfluss der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung auf die im Jahr 2011 in Kraft getretenen Kürzungen im Kran- kenhausbereich im Rahmen des GKV-Fi- nanzierungsgesetzes sowie Ausbleiben ent- sprechender Konsequenzen aufgrund der verbesserten Finanzsituation Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 40 und 41 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Ausbau der Hohensaaten-Fried- richsthaler Wasserstraße und Mitfinanzie- rung durch den Bund Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19499 A 19499 C 19500 A 19500 B 19500 B 19500 D 19501 A 19501 B 19501 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 VII Anlage 23 Mündliche Frage 42 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bahn AG aus 2001 zum Be- ginn von Baumaßnahmen erst nach rechts- kräftigem Abschluss sämtlicher Planfest- stellungsabschnitte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 43 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Antragstellung der Firma Rheinmetall De- fence auf Musterzulassung unbemannter Luftfahrtgeräte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu sanierende Gebäude im öffentlichen Eigentum bei Umsetzung von Art. 4 des Entwurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie und Position der Bundesregierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 45 und 46 Bettina Hagedorn (SPD) In den letzten 15 Jahren mit anderen Staa- ten abgeschlossene Staatsverträge über Verkehrsinfrastrukturprojekte; eingegan- gene finanzielle Verpflichtungen sowie Ab- sicherung der langfristigen Finanzierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 47 Werner Dreibus (DIE LINKE) Förderung der Daseinsvorsorge in ländli- chen Gebieten bzw. Vorstädten durch die öffentliche Hand Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 48 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unterstützung der Einrichtung eines län- derübergreifenden Herdenschutzkompe- tenzzentrums zur Ausbildung von Hunden zum Schutz von Weidetieren vor Wolfs- übergriffen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 49 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion der Landesatomaufsichtsbehör- den auf das Schreiben des BMU vom 20. Juni 2011 zu den Empfehlungen der Re- aktor-Sicherheitskommission zum Stresstest sowie Bedeutung der in diesem Zusammen- hang erwähnten nachgereichten Unterla- gen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 50 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der deutschen Übersetzung des tschechischen Umweltverträglichkeitsgut- achtens für das Atomkraftwerksprojekt Temelin 3 und 4 sowie Planung des nächs- ten Treffens mit Tschechien in diesem Zu- sammenhang Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19501 D 19502 A 19502 B 19502 C 19504 A 19504 C 19504 D 19505 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Anlage 31 Mündliche Frage 51 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Enthaltung der Bundesre- gierung bei der Abstimmung im Komitolo- gieverfahren zur Umsetzung von Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 52 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten der Marktprämie bzw. der Ma- nagementprämie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 53 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnungsgrundlagen der neuen Vergü- tungshöhen und Vermarktungsanteile in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Ge- setzes vom 29. Februar 2012 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 54 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der Teilnahme unterrepräsen- tierter Gruppen an Weiterbildungsmaß- nahmen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 55 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inanspruchnahme der Bildungsprämie Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Presseförderung von am Markt nachrangi- gen, kleineren Titeln über eine unabhän- gige Kommission und Vergabe von Kredi- ten und verlorenen Zuschüssen auf Zeit bei drohender Insolvenz eines Presseverlags; fehlende Marktzugänge infolge der hohen Zugangsbarrieren im lokalen Bereich und Auswirkungen auf die Pressevielfalt Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 58 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung periodischer Berichte über re- daktionelle Kooperationen sowie zu cross- medialen Produktions- und Anbieterstruk- turen Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 59 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Medienunternehmen bzw. Journalistinnen und Journalisten Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19505 C 19505 C 19506 A 19506 B 19507 A 19507 A 19507 C 19507 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 IX Anlage 39 Mündliche Frage 60 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Modelle der Medienförde- rung in den europäischen Nachbarstaaten Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 61 und 62 Petra Merkel (Berlin) (SPD) Notwendigkeit einer crossmedialen Kon- zentrationskontrolle auf dem Medien- markt; Maßnahmen für ein europäisches Medienkonzentrationsrecht Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 63 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Von der Bundesregierung vergebene For- schungsaufträge zur Medienvielfalt Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Fragen 64 und 65 Martin Dörmann (SPD) Abschluss der angekündigten Bestandsauf- nahme der für die Medienvielfalt relevan- ten Daten- und Faktenlage und öffentliche Zugänglichkeit der Mediendatenbank Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 66 Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der für das Projekt „Me- diendatenbank“ erstellten Studien Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 67 Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schwund an Vielfalt bei der Lokalpresse Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 68 und 69 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der in der 8. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geplanten Anhebung der Aufgreifschwelle auf die Pressevielfalt und Bewertung weite- rer Änderungswünsche der Verlegerver- bände Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 70 und 71 Siegmund Ehrmann (SPD) Stärkung der Meinungs- und Pressevielfalt durch die vorgesehenen Änderungen im Pressefusionsrecht in der 8. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der im Referentenentwurf zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen enthaltenen Anhe- bung der Aufgreifschwelle auf die Anzahl der Pressefusionen ohne kartellamtliche Prüfung und auf die Pressevielfalt Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19507 D 19508 A 19508 B 19508 C 19508 D 19509 A 19509 A 19509 C 19509 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Anlage 48 Mündliche Frage 73 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Gründe für eine Änderung der Pressefu- sionskontrolle im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Brigitte Zypries (SPD) Gründe für die Notwendigkeit einer Ände- rung beim Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Brigitte Zypries (SPD) Berücksichtigung der Erkenntnisse der für das Projekt „Mediendatenbank“ erstellten Studien im Referentenentwurf zur 8. No- velle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 76 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der Akte zur Hans-Joachim- Martini-Stiftung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beim BMWi Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 77 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Unterstützung für die ausgehan- delten Energieeinsparziele zu Art. 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 78 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung des geänderten Art. 12 der EU-Energieeffizienzrichtlinie; Pläne des BMWi für eine Verordnung zu abschaltba- ren Lasten Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 79 Werner Dreibus (DIE LINKE) Unternehmensgewinne im Einzelhandel und Entwicklung der in diesem Bereich ge- zahlten Reallöhne zwischen 2000 und 2010 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 80 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Etwaige Unterstützung eines Neustarts der Drogeriemarktkette Schlecker mit öffentli- chen Geldern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 81 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Mitverantwortung der Politik für die Insol- venz der Drogeriemarktkette Schlecker 19510 A 19510 A 19510 B 19510 C 19510 D 19511 A 19511 B 19511 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 XI Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 82 und 83 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Staatliche Bürgschaften und zinsgünstige Kredite zur Verhinderung von Massenent- lassungen bei der Drogeriemarktkette Schlecker sowie etwaiger Umbau in eine Genossenschaft Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 84 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserungen bei der Strafverfolgung von Folter in Aserbaidschan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 85 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz des Sonderberichterstatters des Eu- roparats für politische Gefangene, Christoph Strässer, vor Diffamierungen durch die Re- gierung Aserbaidschans Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 86 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Fragen 87 und 88 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Konsequenzen aus der gemeinsamen Ana- lyse der US-amerikanischen Geheimdienste und aus dem Bericht des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Orga- nisation zum iranischen Nuklearpro- gramm; Auswirkungen auf den Fortgang des E3-plus-3-Prozesses Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Fragen 89 und 90 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der Vorbereitung einer militärischen Intervention in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israeli- scher und US-amerikanischer Drohnen und über Zweck und Tätigkeit von Spezial- kräften, Geheimdienstmitarbeitern, Bera- tern und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des Golfkoopera- tionsrates auf syrischem Staatsgebiet Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 91 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unter Beteiligung der Bundeswehr in den Jahren 2010 und 2011 festgenommene Per- sonen in Afghanistan mit Überstellung in das US-Gefängnis in Bagram; Verbleib die- ser Gefangenen sowie Wahrung der Gefan- genenrechte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 92 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Unterstützung für Repressions- opfer und den Aufbau einer unabhängigen Zivilgesellschaft in Belarus 19511 D 19512 A 19512 C 19512 D 19513 A 19513 C 19514 A 19514 D XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 93 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow wegen des Bombenanschlags auf die Minsker Metro im April 2011 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 94 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lage der politischen Häftlinge in Belarus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19515 A 19515 B 19515 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19449 (A) (C) (D)(B) 164. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Beginn: 13.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19495 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 6): Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vor- lage einer überarbeiteten Version des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz zu rechnen, und welche daten- schutzrechtlichen Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregie- rung im Vergleich zum Status quo erreicht werden? Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundes- regierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes hat am 25. Februar 2011 stattgefunden. Seitdem befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Beratungs- prozess innerhalb der Koalitionsfraktionen noch nicht abgeschlossen. Welche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen werden, wird sich im weiteren parlamentarischen Beratungsverlauf zeigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 9): Wird bei der millionenfachen Überwachung digitaler Kommunikation durch deutsche Geheimdienste (Bundestags- drucksache 17/8639) Software eingesetzt, die die Spracher- kennung, automatisierte Übersetzung, Textvergleiche, OCR- Erkennung von Scan-Dokumenten oder Faxen sowie sonstige digitale Analysekapazitäten gewährleisten soll, und an wel- chem Ort wurde die derartige Analyse der ausspionierten Te- lekommunikationsvorgänge jeweils vorgenommen? Die Frage betrifft – ebenso wie die in Bezug ge- nommenen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 17/8639 auf Seite 6 f. – die Praxis des Bundesnachrich- tendienstes im Rahmen der sogenannten „Strategischen Telekommunikationsüberwachung“ nach § 5 Art.-10- Gesetz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, und der der Militärische Abschirmdienst, MAD, sind nicht be- richtigt, strategische Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Beide Dienste setzen keine Software/ Tools im Sinne der Frage ein. Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnachrichtendienstgesetzes, BNDG, Informationen von außen- und sicherheitspoliti- scher Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND im Be- reich der strategischen Fernmeldeaufklärung, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr (Münster), Daniel FDP 07.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 07.03.2012 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 07.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 07.03.2012 Gerster, Martin SPD 07.03.2012 Granold, Ute CDU/CSU 07.03.2012 Hinz (Essen), Petra SPD 07.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 07.03.2012 Dr. Kofler, Bärbel SPD 07.03.2012 Kopp, Gudrun FDP 07.03.2012 Link (Heilbronn), Michael FDP 07.03.2012 Luksic, Oliver FDP 07.03.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 07.03.2012 Nahles, Andrea SPD 07.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 07.03.2012 Pflug, Johannes SPD 07.03.2012 Rupprecht (Tuchen- bach), Marlene SPD 07.03.2012 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 07.03.2012 Schmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2012 Dr. Schröder (Wies- baden), Kristina CSU/CSU 07.03.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 07.03.2012 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 07.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 07.03.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 07.03.2012 Anlagen 19496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funk- tionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beein- trächtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden. Daher muss bei der Beantwortung dieser Frage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Infor- mationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben- erfüllung des BND sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Darüber hinaus unterliegt sämtliche Telekommunikationsüberwachung der Kon- trolle parlamentarischer Gremien. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informa- tionsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wurde ein Teil meiner Ant- wort, der VS-GEHEIM eingestuft ist, beim Geheim- schutzbeauftragten des Deutschen Bundestages zur Ein- sichtnahme hinterlegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 10): Auf welche formelle oder informelle Art und Weise (zum Beispiel Verträge, Absichtserklärungen, Vereinbarungen, Strukturen, langjährige Praxen) arbeitet die EU-Agentur Eurojust bereits jetzt mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat zusammen, und was soll sich nach gegenwärtigem Stand an dieser teilweise jahrelangen Praxis durch das ge- plante Memorandum of Understanding mit der EU-Kommis- sion ändern bzw. in eine formelle Zusammenarbeit überführt werden, obwohl viele Mitgliedstaaten gerade erst dabei sind, den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen? Zur Frage der Zusammenarbeit von Eurojust mit der Europäischen Kommission, der Troika und dem Rat lie- gen der Bundesregierung leider nur zum Teil Erkennt- nisse vor. Eurojust ist eine selbstständige EU-Agentur, die ihre Arbeitsweise im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben selbst bestimmt. Dies gilt auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Kom- mission. Art. 11 des Eurojust-Beschlusses lässt diese Zu- sammenarbeit zu, ausdrücklich auch in Form „prakti- scher Vereinbarungen“ (Abs. 3). Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Vereinbarungen obliegt Euro- just. Eine förmliche Beteiligung des Rates ist nicht aus- drücklich vorgesehen. Auch mit anderen Organen, Einrichtungen und Agen- turen der Europäischen Union kann Eurojust Koopera- tionsabkommen oder Arbeitsvereinbarungen schließen. Art. 26 Abs. 2 des Eurojust-Beschlusses 2008 sieht inso- weit vor, dass solche Abkommen oder Vereinbarungen erst geschlossen werden können, wenn sie der Rat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt hat. Zu welchem Zeit- punkt Eurojust den Rat einbindet, obliegt der Entschei- dung von Eurojust. Die Bundesregierung wirbt in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen dafür, dass Eurojust den Rat möglichst frühzeitig einbindet. Zur praktischen Zusammenarbeit von Eurojust mit dem Rat kann ich noch sagen, dass Vertreter von Euro- just regelmäßig aktiv an Sitzungen von Ratsarbeitsgrup- pen teilnehmen, wenn es um Themen im Arbeitsbereich von Eurojust geht. Zu der Frage, was sich durch das Memorandum of Understanding, kurz: MoU, mit der Kommission unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Mitgliedstaa- ten der EU noch dabei sind, den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen, ändern soll, liegen der Bundesregie- rung keine gesicherten Erkenntnisse vor, zumal das MoU noch nicht in Kraft getreten ist, sondern derzeit noch verhandelt wird. Die Bundesregierung ist an den Verhandlungen nicht beteiligt. Nach den mir vorliegen- den Informationen strebt Eurojust das MoU an, um dem Mandat aus Art. 11 Abs. 3 des Eurojust-Beschlusses nachzukommen. Es sollen nach meinem Wissensstand keine neuen rechtlichen Verpflichtungen begründet wer- den. Vielmehr soll eine Zusammenarbeit, die bereits seit zehn Jahren mit der Kommission geübt wird, festge- schrieben werden. Das ist aus Sicht der Bundesregierung aus Transparenzgründen grundsätzlich zu begrüßen. Die Mitgliedstaaten haben Kommission und Eurojust ge- beten, rechtzeitig über die geplanten Regelungen in- formiert zu werden. Die Rechtsgrundlage für den Abschluss von praktischen Vereinbarungen mit der Kommission ergibt sich bereits aus Art. 11 Abs. 3 des Eurojust-Beschlusses aus dem Jahr 2002; die Ermächti- gung für Eurojust ist also nicht erst mit dem Eurojust- Beschluss von 2008 eingefügt worden. Im Übrigen ist der Eurojust-Beschluss von 2008 seit dem 4. Juni 2009 in Kraft und damit für Eurojust bindender Rechtsrah- men. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 14): Inwieweit führt das vom Branchenverband eco in Auftrag gegebene „Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbie- ter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“, das zu dem Schluss kommt, dass gegen das in der Studie des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagene Warnhinweismodell „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Beden- ken“ bestehen, zu einer Neubewertung der bisherigen Pläne des BMWi, und ist innerhalb der Bundesregierung im Allge- meinen und unter den FDP-geführten Bundesministerien im Speziellen mittlerweile eine Einigung über die Position be- züglich des Einsatzes derartiger Warnhinweismodelle erfolgt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19497 (A) (C) (D)(B) Eine Neubewertung der Studie zu den Warnhinweisen bedarf es nicht, da die Überlegungen der Bundesregie- rung zu dieser Studie noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird die Studie mit den am Wirt- schaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Dienstean- bietern erörtern. Sie wird sodann über weitere Schritte und die rechtliche Bewertung möglicher konkreter Aus- gestaltungen eines solchen Modells entscheiden. Wis- senschaftliche Gutachten zur Bewertung der Studie wie das von eco in Auftrag gegebene Gutachten werden in die Überlegungen der Bundesregierung mit einbezogen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 17 und 18): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Darle- hen von Ländern oder Kommunen aufzunehmen? Nach welchen Zinssätzen des Kapitalmarktes richten sich Darlehen eines Bundeslandes oder einer Kommune an den Bund? Zu Frage 17: Rechtliche Einschränkungen einer Kreditaufnahme des Bundes bei anderen Gebietskörperschaften im Rah- men der bestehenden Kreditermächtigungen bestehen nicht. Es steht Ländern oder Kommunen frei, Schuld- scheindarlehen an den Bund zu vergeben oder – bei- spielsweise über Landesbanken – an Wertpapierauktio- nen des Bundes teilzunehmen. Zu Frage 18: Die Kreditaufnahme des Bundes erfolgt zu marktübli- chen Konditionen. Diese richten sich nach Angebot und Nachfrage an den internationalen Kapitalmärkten sowie insbesondere nach der Gebotslage bei den Wertpapier- auktionen des Bundes. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 19): Hat der Bund Grundstücke, die für die Verlängerung der S-Bahn inklusive neuer Haltepunkte von Berlin in den Westen Brandenburgs benötigt werden, in den letzten zehn Jahren veräußert, langfristig vermietet oder verpachtet, und bestehen diesbezügliche Planungen? Die Linienführung dieses S-Bahn-Projektes ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentralem Immobiliendienstleister des Bundes bislang nicht be- kannt. Daher kann sie als Eigentümerin der Bundeslie- genschaften auch nicht feststellen, ob sie vom mögli- cherweise geplanten Trassenverlauf betroffen ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 20): Wie beurteilt die Bundesregierung das Anliegen des Lan- des Berlin zum Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH, und ist die Bundesregierung bereit, Gespräche darüber zu führen bzw. zu unterstützen? Ein etwaiger Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH durch das Land Berlin wäre zwischen der Deutschen Bahn AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin zu verhandeln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 24): Ist die Bundesregierng der Auffassung, dass für eine Rati- fizierung des Fiskalpakts eine Zweidrittelmehrheit im Deut- schen Bundestag notwendig ist, und wie begründet die Bun- desregierung diese Auffassung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vertragsgesetz zum Fiskalvertrag entsprechend Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf, da der Vertrag eine der Änderung der EU-Verträge vergleichbare Regelung darstellt, durch die sich Deutschland völkerrechtlich bin- det, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundge- setzes, insbesondere der Regelungen zur Schulden- bremse, vorzunehmen. Kurz: Weil der Ratifizierungsgesetzgeber den verfas- sungsändernden Gesetzgeber für die Zukunft bindet, die grundgesetzliche Schuldenbremse nicht mehr in Wider- spruch zum Fiskalvertrag zu ändern, muss der Ratifizie- rungsgesetzgeber wie ein verfassungsändernder Gesetz- geber zustimmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 25): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es infolge der Überprüfung der Steuereffekte auf den heimischen Flug- sektor zum 30. Juni 2012 zu einer Abschaffung der Luftver- kehrsteuer kommt? Um die realen Folgen der Luftverkehrsteuer beurtei- len zu können, wird das Bundesministerium der Finan- zen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun- desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno- logie dem Deutschen Bundestag gemäß § 19 Abs. 4 19498 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Luftverkehrsteuergesetz bis zum 30. Juni 2012 einen Be- richt über die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf den Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuerein- nahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen. Über die gesetzgeberischen Konsequenzen aus die- sem Bericht hat der Deutsche Bundestag zu entscheiden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 26): Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung nach dem Beschluss zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mit den USA, und welche Staaten sieht die Bundesregierung wei- terhin als bedingt kooperativ zur gemeinsamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung an, auch vor dem Hintergrund der grauen Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung? In einer gemeinsamen Erklärung von 8. Februar 2012 haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA ihre Absicht bekundet, bei der Be- kämpfung der Steuerhinterziehung enger zusammenzu- arbeiten. Der US-Kongress hat im März 2010 ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüber- schreitenden Bereich verabschiedet, das ab 2014 gelten soll. Es sieht vor, dass ausländische Finanzinstitute und Finanzdienstleister der US-Steuerbehörde Informationen zu Konten überlassen, die sie für Kunden führen, die in den USA steuerpflichtig sind. Wie sich gezeigt hat, wirft die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Probleme auf. So könnten Verpflichtungen, die ausländische Finanz- institute und Finanzdienstleister übernehmen, Rechts- vorschriften in ihren Ansässigkeitsstaaten verletzen. Vor diesem Hintergrund haben sich die USA bereit er- klärt, mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Ita- lien und Spanien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eine Vereinbarung auszuarbeiten, die einen regelmäßi- gen Informationsaustausch, insbesondere zu Kapital- erträgen, vorsieht. Die Ziele dieser Vereinbarung sind vergleichbar mit den Zielen des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage der Zinsrichtlinie. Mit der Ausarbei- tung der Vereinbarung, die dann als Vorlage für bilate- rale Abkommen dient, wird in Kürze begonnen werden. Die angestrebte Vereinbarung könnte anderen Staaten als Muster dienen, um mit den USA einen entsprechen- den Informationsaustausch zu implementieren. Die Anwendung des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD- Standard, zum Informationsaustausch bleibt durch die gemeinsame Erklärung vom 8. Februar 2012 unberührt. Hier hat sich bisher kein Staat oder Gebiet gegenüber Deutschland als nur bedingt kooperationsbereit gezeigt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 27): Plant die Bundesregierung gemäß dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenz- punkte bei der Unternehmensbesteuerung in dieser Legislatur- periode noch eine Lockerung der Mindestbesteuerung des Verlustrücktrags, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass auch hinsichtlich der Umsatzbesteuerung eine Konvergenz erzielt werden sollte, nachdem die EU-Kommis- sion in kürzester Zeit nun erneut die spezielle Regelung der deutschen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen kriti- siert hat? Die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition haben am 14. Februar 2012 einen Katalog von zwölf Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts vorgestellt. Dieser sieht im Bereich der Verlustverrechnung insbesondere vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511 500 Euro auf 1 Million Euro anzuheben. Als Beitrag zu Vereinfa- chung des Steuerrechts soll zudem das Wahlrecht entfal- len, den Verlustrücktrag innerhalb der bestehenden Höchstbeträge zu begrenzen. Im Hinblick auf die Min- destgewinnbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass Frankreich und weitere Staaten jüngst eine Mindestge- winnbesteuerung nach deutschem Vorbild eingeführt ha- ben. Wir werden die Vorschläge aus dem Maßnahmen- paket nun mit Vertretern der Länder und der Wirtschaft erörtern. Der Bereich der Umsatzsteuer ist aufgrund der Vorga- ben der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie bereits weitgehend harmonisiert. Die Frage der Konvergenz stellt sich daher aus Sicht der Bundesregierung nicht. Die Kritik der Kommission an der Regelung der deut- schen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen be- zieht sich demgegenüber auf den Umfang des Anwen- dungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 29): Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, sich mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Bun- desauftragsverwaltung, die aufgrund der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund erforderlich ist (Bundestagsdrucksache 17/7141), abzustimmen? Die Bundesregierung wird bis Mitte des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Erhöhung des Bundes- anteils auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 vorsieht. Zudem wird der Gesetzent- wurf die Umsetzung der durch die erhöhten Bundes- beteiligung für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, SGB XII, eintretenden Bundesauf- tragsverwaltung enthalten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19499 (A) (C) (D)(B) Eine Abstimmung mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird im Rahmen des Abstimmungs- verfahrens zum Referentenentwurf erfolgen. Angesichts der erforderlichen Änderungen im SGB XII wird eine ausreichend lange Frist für die Stellungnahme zum Refe- rentenentwurf vorgesehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 30 und 31): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der in der deutschen Binnenschifffahrt angestellten Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen abgeschlossen haben und daher keine Abgaben an deutsche Sozialversicherungsträger abführen, obwohl sie dauerhaft auf deutschen Gewässern tätig sind, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Ausfälle der Sozialversicherungsträger durch diese Praxis? Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 ge- nannte Praxis in der Binnenschifffahrt, Angestellte über zum Beispiel zypriotische Ausrüsterfirmen zu „mieten“, um durch diesen „Drehtüreffekt“ keine deutschen Sozialabgaben zahlen zu müssen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wett- bewerbsfähigkeit als auch in Bezug auf die soziale Sicherheit der Angestellten? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die in der Binnenschifffahrt tätigen deutschen Arbeitnehmer mit Anstellung bei einem ausländischen Arbeitgeber vor. Die Arbeitsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit und werden nicht erfasst. Nach dem koordinierenden europäischen Sozialrecht gilt grundsätzlich das Beschäftigungslandprinzip, das heißt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird, gelten die deutschen Vorschriften über die Versi- cherungspflicht. Für die Rheinschifffahrt gelten jedoch traditionell Sonderregelungen, die nach den Übergangs- vorschriften und aufgrund einer Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 der Verordnung (EG) 883/2004 fortgelten. Die Ausnahmevereinbarung wurde von den Regierungen der Rheinanliegerstaaten auf ausdrücklichen Wunsch der Sozialpartner abgeschlossen, um eine einheitliche An- wendung desselben Rechts für alle Beschäftigten an Bord eines Schiffes zu gewährleisten. Aufgrund dieser Rechtslage ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Rheinschiffer abweichend vom Beschäftigungs- landprinzip in dem Staat versichert ist, in dem das jewei- lige Unternehmen seinen Sitz hat. Die finanziellen Folgen dieser Regelung lassen sich nicht abschätzen. Den Ausfällen von Beiträgen steht allerdings auch ein Wegfall von Leistungsverpflichtungen der deutschen Sozialversicherungsträger gegenüber. Zu Frage 31: Die Bundesregierung bewertet diese Praxis kritisch, da sie dem Ziel (siehe auch Antwort zu Frage Nr. 30) entgegensteht, dass für das gesamte Bordpersonal eines Rheinschiffs das gleiche Recht gelten soll. Es ist zu befürchten, dass es sich bei den zypriotischen Unterneh- men um sogenannte Briefkastenfirmen bzw. Scheinaus- rüster handelt, die zu dem alleinigen Zweck registriert werden, die Bestimmung des anzuwendenden Sozial- rechts zu manipulieren. Dadurch werden nicht nur Kos- ten für Sozialversicherungsbeiträge zulasten der Arbeit- nehmer gespart, sondern auch Wettbewerbsbedingungen verzerrt. Die Problematik ist bereits Gegenstand der Be- ratungen der Zentralen Verwaltungsstelle für die soziale Sicherheit der Rheinschiffer bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 33): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 2012 (BVerwG 7 C 8.11) bezüglich der Vernichtung von bereits ausgesätem, mit gentechnisch veränderten Organismen verun- reinigtem Saatgut, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung einer schleichenden Saatgutverunreinigung mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränder- ten Organismen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da- raus für ihr Abstimmungsverhalten auf EU-Ebene bezüglich der Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen? Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Februar 2012 entschieden, dass nach dem Gentechnikgesetz die Anordnung des Umpflügens von Feldern, auf denen Saatgut ausgebracht wurde, das mit nicht zugelassenen GVO verunreinigt war, auch dann rechtmäßig ist, wenn die Verunreinigung des Saatguts mit diesem GVO nur sehr geringfügig war und der Landwirt die Verunreini- gung nicht kannte. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass diese Anordnung auch in Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/ 18/EG erfolgt. Danach stellt der betroffene Mitgliedstaat im Falle einer nicht genehmigten Freisetzung von GVO sicher, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen wer- den, um die Freisetzung zu beenden. Das Urteil des Bun- desverwaltungsgerichts macht deutlich, dass das deut- sche Gentechnikgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Anordnung bietet. In- soweit gibt das Urteil keine Veranlassung, das deutsche Gentechnikrecht anzupassen. Die Überwachung des Saatguts auf nicht zugelassene GVO ist Ländersache. Diese Überwachung ist nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung mittlerweile so ausgestaltet, dass sie rechtzeitig vor der Aussaat abgeschlossen werden kann. Bei der Abstimmung auf EU-Ebene bezüglich der Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen geht es nicht um die Frage des Eintrags nicht zugelassener GVO in die Umwelt, mit der sich das Bun- desverwaltungsgericht zu befassen hatte. Die Bundes- regierung lässt sich bei der Abstimmung über die bean- tragte Zulassung eines GVO entscheidend davon leiten, dass nach wissenschaftlicher Beurteilung durch die EFSA keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesund- 19500 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) heit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt zu erwar- ten sind, denn der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bleibt oberstes Ziel des Gentechnikrechts. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 34): Inwieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frank- reichs für eine EU-weite Aussetzung der Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais MON810 unterstützen, mit der auch die anderen EU-Staaten vor den auch von der Bundesregierung anerkannten Risiken durch MON810 ge- schützt würden? Die Bundesregierung verfolgt das Sofortmaßnahmen- verfahren Frankreichs zur Aussetzung der Zulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810. Das EU-Recht sieht eine Beteiligung Deutschlands an die- sem Verfahren erst vor, wenn die französische Regierung die MON810-Zulassung in Frankreich vorläufig aus- setzen sollte und die Kommission deswegen den zustän- digen Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, StALuT, mit der Frage befasst, ob die französische vorläufige Sofortmaßnahme zu verlän- gern, zu ändern oder aufzuheben sei. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 35): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von gen- technisch veränderten Lebendimpfstoffen in der Tierhaltung, und welche Risikoeinschätzung hat sie in diesem Zusammen- hang beim Feldversuch an Pferden im Gestüt Lewitz? Die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Lebendimpfstoffen zur Anwendung bei Tieren erfolgt nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Gen- technik- und des Tierimpfstoffrechts. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. In Bezug auf eine mögliche Zulassung eines Impfstoffes zur Anwendung bei Tieren erfolgt die Prüfung zentral bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA. Im speziellen Fall – Gestüt Lewitz – sind das Geneh- migungsverfahren und die Sicherheitsbewertung zur Freisetzung des gentechnisch veränderten Lebendimpf- stoffes gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Der Impf- stoff soll zur Immunisierung von Pferden, insbesondere Fohlen, gegen Rhodococcus equi – ein Bakterium, das Lungenentzündungen hervorruft – eingesetzt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 36): Wie häufig und mit welchen Ergebnissen wurden die „kurz- fristigen Inspektionen von afghanischen Hafteinrichtungen“ im Regional Command North, die der Parlamentarische Staats- sekretär Christian Schmidt erwähnt hat (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 17, Plenarprotokoll 17/138), durchgeführt, und waren diese Inspektionen unangekündigt? In Reaktion auf die Hinweise der UNAMA hinsicht- lich möglicher Menschenrechtsverstöße in afghanischen Hafteinrichtungen wurden im Oktober 2011 im Verant- wortungsbereich des Regionalkommandos Nord unter anderem sogenannte Combined Detention Facility As- sessment and Certification Teams, CDFACT, aufgestellt, die die mit Vorwürfen behafteten afghanischen Haftein- richtungen – Detention Facilities – in mehreren Phasen überprüfen, gegebenenfalls Ausbildungsunterstützung für das dort angestellte Personal leisten und die Einrich- tung nach erneuter Überprüfung abschließend COM ISAF zur Zertifizierung vorschlagen sollen. Die CDFACT führten seither neun Überprüfungen, hiervon drei unangekündigt, durch. Nach den entsprechenden Vorschlägen an COM ISAF zertifizierte dieser am 28. Januar 2012 die beiden Deten- tion Facilities in Kunduz und Dasht-e Archi sowie am 17. Februar 2012 eine dritte in der Provinz Takhar. Darüber hinaus werden durch die Gruppe Combined Detention Oversight Team, CDOT, im Regionalkom- mando Nord Daten über in diesem Verantwortungsbe- reich durch ISAF oder durch afghanische Sicherheits- kräfte bei gemeinsamer Operationsführung mit ISAF in Gewahrsam genommene Personen gesammelt, deren Weg bis zum Strafvollzug überwacht sowie deren Auf- enthalt in Untersuchungshaft registriert und überwacht. Dies beinhaltet auch die Planung und Durchführung von kurzfristigen Inspektionen von Hafteinrichtungen. Die CDOT führten in sieben afghanischen Detention Facilities insgesamt zehn unangekündigte Inspektionen bzw. Befragungen durch. Dabei wurden keine Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. Misshandlungen der in Gewahrsam genommenen Personen festgestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 37): Welcher Personenkreis wurde 2011 in Saudi-Arabien von deutschen Bundeswehrsoldaten bei der Ausbildung auf dem System LUNA unterstützt, und zu welchem Zweck soll das System eingesetzt werden? Zur Unterstützung der Firma EMT wurden im Januar 2011 drei deutsche Soldaten nach Saudi-Arabien ent- sandt. Der auszubildende Personenkreis bei der Erstinbe- triebnahme des Unmanned Aerial Systems Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungsausstattung, UAS LUNA, durch die Firma EMT umfasste insgesamt circa 20 Sol- daten, die den Royal Saudi Landforces angehörten. Die Gruppe bestand aus einem Major (Zugführer) und Unter- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19501 (A) (C) (D)(B) offizieren (alle im Range eines Feldwebels; Bediener des UAS LUNA). Des Weiteren war ein Hauptmann – Vertreter der Military Industrial Cooperation; vergleichbar mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – ständig bei der Ausbildung anwesend. Der erste Teil der Ausbildung, circa sechs Wochen, fand an der Prince Sultan Air Base in Al Kharj (Kontin- gentausbildung), der zweite Teil – taktische Missions- flüge, circa drei Wochen – in einem Bereich nahe der Ortschaft Jizan statt. Die taktischen Missionsflüge wurden im grenznahen Bereich zum Jemen durch die Royal Saudi Landforces durchgeführt. Hieraus lässt sich ableiten, dass Saudi- Arabien das UAS LUNA zu Aufklärungszwecken im Rahmen der Grenzsicherung einsetzt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 38): Plant die Bundesregierung, nach den für die Krankenhäu- ser maßgeblichen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst die Kostensteigerungen der Krankenhäuser zumindest teilweise aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, zu refinanzieren, oder schließt sie dies aus? Für das Jahr 2012 liegen noch nicht alle Tarif- abschlüsse vor. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird im Lichte der Ergebnisse der teils noch laufenden Tarifverhandlungen zu würdigen sein. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Kostenträger zu berücksichtigen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 39): Hat die Bundesregierung die 2011 in Kraft getretenen Kürzungen im Krankenhausbereich im Rahmen des GKV-Fi- nanzierungsgesetzes angesichts der damaligen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen, und weshalb macht sie in der derzeitigen guten wirtschaftlichen Lage keine Politik nach Kassenlage? Die im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes und weiterer Gesetze beschlossenen ausgabenbegrenzenden Regelungen bei Leistungserbringern und den Verwal- tungskosten der Krankenkassen waren angesichts des ansonsten zu erwartenden Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Dabei waren die bei den Krankenhäusern anknüpfenden Maßnahmen auf eine Begrenzung des Einnahmenanstiegs der Kranken- häuser ausgerichtet. Eine Kürzung der Einnahmen der Krankenhäuser ist dagegen nicht erfolgt. Eine rationale Gesundheitspolitik bleibt jedoch auch vor dem Hintergrund einer verbesserten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung einem verantwortungsvollen, verlässlichen und vorausschauen- den Handeln verpflichtet. Eine Politik nach Kassenlage entspricht diesen Anforderungen nicht. In diesem Zu- sammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Aus- gabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung je Versicherten im Jahr 2011 auf Basis der vorläufigen Finanzergebnisse mit 3,7 Pro- zent deutlich über dem durchschnittlichen Anstieg aller Leistungsausgaben von 2,6 Prozent lag. Hierdurch er- zielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen Mehreinnahmen gegenüber dem Jahr 2010 von rund 2 Milliarden Euro. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 40 und 41): Erwägt die Bundesregierung den Ausbau der Hohensaaten- Friedrichsthaler Wasserstraße, obwohl diese Wasserstraße nach der Neustrukturierung durch die Bundesregierung nur zum Nebennetz gehören soll und Ausbaumaßnahmen eigent- lich nicht stattfinden sollen, und welcher konkrete Bedarf rechtfertigt eventuelle Ausbaumaßnahmen? Welche finanziellen Mittel wird die Bundesregierung für einen Ausbau zur Verfügung stellen, vor dem Hintergrund, dass es im Entwurf des Investitionsrahmenplanes 2011 bis 2015 bezüglich der Bundeswasserstraßen heißt, dass für neue Maßnahmen kein Spielraum besteht, und in welchem zeitli- chen Horizont sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung beabsichtigt, unter Beteiligung von Vertre- tern Brandenburgs Verhandlungen mit Polen bezüglich der Verbesserung der Situation an den deutsch-polni- schen Gewässern aufzunehmen. Ziel ist eine Vereinba- rung über eine gemeinsame Stromregelungskonzeption an der Grenz-Oder und über die Gewährleistung eines si- cheren und leichten Verkehrs mit Kümos – Küstenmo- torschiffen – zwischen Schwedt und der Ostsee. Deutschland geht es dabei nicht mehr um einen Aus- bau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße in den bisher geplanten Abmessungen. Zur Gewährleistung eines einschiffigen Verkehrs genügen nach neueren Er- kenntnissen einige punktuelle Baggerungen, die sich vo- raussichtlich auf die auf polnischem Gebiet liegende Klützer Querfahrt konzentrieren. Insoweit hängen die Realisierungschancen erheblich von der polnischen Verhandlungsführung ab. Die Planungen zum Ausbau der Hohensaaten-Fried- richsthaler Wasserstraße sollen insofern mit dem Ziel der erheblichen Kostenreduzierung optimiert werden. Neue Planungen liegen noch nicht vor, sodass zu den Gesamt- kosten noch keine Aussage getroffen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 42): 19502 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Wann hat der Vorstand der bundeseigenen Deutschen Bahn AG, DB AG, seinen Beschluss von 2001, nach dem Bau- maßnahmen erst begonnen werden dürfen, wenn alle Planfest- stellungsabschnitte bestandskräftig bzw. rechtskräftig festge- stellt sind, aufgehoben, und hält die Bundesregierung als Vertreterin des Eigentümers der bundeseigenen DB AG die entstehenden Risiken für das Unternehmen – und damit für den Eigentümer Bund – für vertretbar, wenn Baumaßnahmen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen begonnen werden, ohne dass alle Planfeststellungsabschnitte bestandskräftig bzw. rechtskräftig abgeschlossen sind? Die Fragen zu Vorstandsentscheidungen der Deut- schen Bahn AG zu Baumaßnahmen und Planfeststel- lungsbeschlüssen fallen in die unternehmerische Zustän- digkeit der Deutschen Bahn AG. Sie können deshalb vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 43): Für welche Art von unbemannten Luftfahrtgeräten, UAS, hat die Firma Rheinmetall Defence beim Luftfahrt-Bundes- amt einen Antrag auf Musterzulassung gestellt, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Firma Rheinmetall Defence vor oder nach der Ablehnung dieses Antrags für das entsprechende UAS auch in anderen Staaten Zulassungsan- träge gestellt hat? Die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH hatte für ein unbemanntes Luftfahrtsystem mit dem Na- men Scout im Mai 2008 einen Antrag auf Muster- zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt. Eine Mus- terzulassung für unbemannte Luftfahrtsysteme ist jedoch derzeit rechtlich nicht vorgesehen und somit nicht mög- lich. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH für das entsprechende unbemannte Luftfahrtsystem auch in anderen Staaten Zulassungsanträge gestellt hat. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 44): Wie viele (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum würden bei der Umsetzung des Art. 4 des aktuellen Entwurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden, und welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Art. 4 des Ent- wurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie – hier insbesondere, ob sie sich für eine Sanierungsrate aller (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum ausspricht oder nur für (Nicht-) Wohngebäude der Bundesregierung bzw. der Zentralregierun- gen in der EU? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung geht davon aus, dass der Bund über rund 4 500 Liegenschaften mit einer Gesamtnutzfläche von rund 50 Millionen Quadratmetern verfügt. Belastbare Daten zur tatsächlichen Zahl der zu den Liegenschaften gehörenden Gebäude und der zugehörigen Gebäudeflä- chen liegen derzeit noch nicht vor. Die Verbesserung der Datenlage zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des zu erarbeitenden Sanierungsfahrplans für Bundesliegen- schaften. Die Bundesregierung unterstützt eine energetische Sanierungsrate von 2 Prozent für (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum, das heißt nicht nur jener im Eigentum der Zentralregierungen. Die Beschränkung auf Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene birgt aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass das Ziel des Art. 4 – die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der energetischen Sanierung zu stärken – nur einge- schränkt erreicht werden kann. Die Bundesregierung spricht sich aber dafür aus, Wohngebäude von der Sanie- rungspflicht auszunehmen. Aus Sicht der Bundesregierung muss bei verpflich- tenden Maßnahmen der öffentlichen Hand die Kosten- effizienz bzw. Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 45 und 46): Welche Staatsverträge hat die Bundesrepublik Deutsch- land mit anderen Staaten in den letzten 15 Jahren geschlossen, die die Regelung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zum In- halt hatten (nach Jahren sortiert) und dabei finanzielle Ver- pflichtungen begründet haben (bitte nach Staatsverträgen auf- gelistet und gesamt), und in welchem Umfang sind diese bereits erfüllt bzw. im Bundeshaushalt und in der Finanzpla- nung konkret abgesichert? Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Bundesrepublik Deutschland die per Staatsvertrag beschlossenen Infrastruk- turprojekte finanzieren, und welche Risiken sind dabei in den bei Vertragsabschluss gemachten Kalkulationen vor dem Hin- tergrund der regelmäßig langen Realisierungsdauer der Infra- strukturprojekte berücksichtigt worden? Zu Frage 45: Die Inhalte von Staatsverträgen zur Regelung von Verkehrsinfrastrukturprojekten beziehen sich nicht in al- len Fällen auf den Bau von Verkehrsprojekten allein, sondern betreffen darüber hinaus Betrieb und Unterhal- tung oder verkehrliche sowie sonstige Regelungen für die Infrastruktur. Als Staatsverträge des Bundes zur Durchführung künftiger bzw. laufender Verkehrsprojekte ab 1997 sind zu nennen: – für die Bundesschienenwege: – Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Französischen Republik über den Bau Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19503 (A) (C) (D)(B) einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl; Bau abgeschlossen, Instandhaltung fortlaufend; 2006 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Regelungen für Schiene und Straße); 2008 – Vertrag über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung; Bau der Oderbrücke bei Frankfurt (Oder) abgeschlossen, Instandhal- tung fortlaufend; Bau der Neißebrücke bei Horka – durch die polnische Seite – offen; 2008 – für die Bundesfernstraßen: – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusam- menschluss der deutschen Autobahn A 17 und der tschechischen Seite Autobahn D 8 an der gemein- samen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenz- brücke; Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Er- haltung fortlaufend; 2000 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau ei- ner Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze in Anbindung an die Bundesstraße B 20 und die Staatsstraße I/26; Bau der Grenzbrücke abge- schlossen, Erhaltung fortlaufend; 2001 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Auto- bahnbrücke zwischen Rheinfelden (Baden-Würt- temberg) und Rheinfelden (Aargau); Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau- fend; 2003 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land, der Republik Polen und der Tschechischen Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik; Bau der Straße auf polnischer Seite und der Grenzbrücke – durch die polnische Seite – of- fen, Erhaltung sodann fortlaufend; 2004 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aar- gau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau); Erneuerung der Brücke ab- geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrü- cke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden- Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen); Bau der Grenzbrücke abgeschlossen; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Autobahn A 61 und der niederländischen A 74; Zusammenschluss of- fen; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Autobahn A 52 und der niederländischen Regionalstraße N 280; Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau- fend; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errich- tung einer Grenzbrücke; Bau der Grenzbrücke ab- geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005 – Abkommen über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher (Luxemburg); Bau der Grenz- brücke über die Mosel offen, Erhaltung sodann fortlaufend; 2010. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten noch diverse Abkommen über das nachgeordnete Straßennetz abgeschlossen. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und werden daher nicht einzeln aufgelistet. – für die Bundeswasserstraßen: – keine. Zu Frage 46: In der Regel beinhalten Staatsverträge einen ange- strebten Realisierungszeitraum oder eine Absprache- klausel mit Bezug auf die Verkehrsentwicklung – vorbe- haltlich der haushalterischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Vertragsparteien. Sie beinhalten nur in Ein- zelfällen konkrete Aussagen zu den anteiligen Projekt- kosten. In diesem Fall sind Regelungen zur Übernahme von Mehrkosten in den jeweiligen Vertrag aufgenom- men. In gemeinsamen Kommissionen wird der Projekt- fortschritt regelmäßig besprochen und gegebenenfalls die Planung angepasst. Im Übrigen werden die aktuellen Kostenentwicklun- gen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung dem Parlament unter anderem durch den regelmäßig vorgelegten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes als Planungsrahmen dargestellt, der den voraussichtlichen, projektbezogenen Finanzbedarf der nächsten fünf Jahre enthält. Der Reali- sierungsstand und wesentliche Projektkenndaten mit ak- tualisierten Projektkosten sind unter anderem ersichtlich aus den jährlich vorgelegten Verkehrsinvestitionsberich- ten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, die zudem die voraussichtlichen, fortge- schriebenen Inbetriebnahmetermine enthalten. 19504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 47): Welche Möglichkeiten seitens des Bundes, der Länder und Kommunen gibt es, die Daseinsvorsorge in ländlichen Gebie- ten bzw. Vorstädten zu fördern? Die Förderpolitik für die ländlichen Räume in Deutschland verbindet die Stärkung von Wirtschaftskraft und Beschäftigungsperspektiven in den Regionen mit Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge für die dort lebende Bevölkerung sowie für eine wettbewerbs- fähige und zugleich umwelt- und standortgerechte Land- wirtschaft. Die Mittel des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, ELER, wer- den eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft zu steigern, Umwelt, Natur und Landschaft zu erhalten sowie die Erwerbschancen und die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu verbessern und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei- zutragen. Die dazugehörige Fördermaßnahme LEADER unterstützt innovative Ansätze in den ländlichen Räu- men, wie etwa die Erarbeitung und Umsetzung von maß- geschneiderten Entwicklungskonzepten und Projekten von Aktionsgruppen vor Ort. In Verbindung mit den nationalen Fördergrundsätzen für eine integrierte ländliche Entwicklung, ILE, werden mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- struktur und des Küstenschutzes“, GAK, Maßnahmen der Daseinsvorsorge unterstützt, wie die Errichtung von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen, Kinder- tagesstätten und Mehrgenerationenhäusern. Ebenfalls förderfähig sind alternative Bedienformen des öffentlichen Personennahverkehrs, bürgerschaftliches Engagement und interkommunale Zusammenarbeit. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, ermög- licht den Ländern die Unterstützung spezieller kreativer Maßnahmen der ländlichen Regionen, die über den bis- herigen Regelrahmen hinausgehen. In diesem Rahmen können kommunale Infrastrukturinvestitionen, die etwa im Wege der interkommunalen Kooperation durchge- führt werden, besonders gefördert werden. Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ des Bundes setzt auf die regionalen Stärken, auf die Ideen und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, um de- ren Lebensqualität und deren Heimat es geht. Dazu gehört das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – über-örtliche Zusam- menarbeit und Netzwerke“. Es unterstützt Klein- und Mittelstädte im ländlichen, dünn besiedelten Räumen, die vom demografischen Wandel stark betroffen sind. Sie sollen insbesondere bei Investitionen zur bedarfs- gerechten Anpassung und Fortentwicklung der städte- baulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge gefördert werden. Im Jahr 2012 stellt der Bund 44,4 Millionen Euro für das Programm bereit. Ein weiterer Bestandteil der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ ist das Mo- dellvorhaben der Raumordnung, MORO – Aktions- programm regionale Daseinsvorsorge, mit einem Ge- samtvolumen von 6,5 Millionen Euro, mit dem 21 Planungsregionen, Landkreise und Gemeindever- bünde fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmen- bündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge unterstützt werden. Ziel der Bundesregierung ist es dabei, die Unterstüt- zungsmöglichkeiten für ländliche Regionen, die unter besonderem demografischen Anpassungsdruck stehen, künftig noch stärker zu koordinieren. Dazu gehört die Verzahnung der EU-Fonds und deutschen Förderinstru- mente für ländliche und strukturschwache Räume sowie eine Stärkung der Synergieeffekte zwischen den Ge- meinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesserung der Agrarstruk- tur und des Küstenschutzes“. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 48): Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Herdenschutzkompetenzzentrums zur Ausbildung von Hunden zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen, und wie wird sie ein solches Vorhaben unterstützen? Die Bundesregierung sieht die fachliche Notwendig- keit, gegebenenfalls länderübergreifende Herdenschutz- kompetenzzentren einzurichten, um Hunderassen auszuwählen, die zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen geeignet sind, sowie um Beratung bei der Hundeausbildung zu leisten. An eine Unterstützung des Vorhabens durch den Bund und mit Blick auf die Länderzuständigkeit ist nicht gedacht. Die Bundesregie- rung begrüßt die Initiative Sachsens, ein Herdenschutz- Kompetenzzentrum aufzubauen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 49): Um welche Unterlagen handelt es sich konkret bei den im Plenarprotokoll 17/161, Anlage 46, genannten „nachgereich- ten Unterlagen“ – bitte mit Angabe des Datums und Absen- ders bzw. Kraftwerks –, und mit jeweils welchen Schreiben haben die Landesatomaufsichtsbehörden auf das Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit, BMU, vom 20. Juni 2011, mit dem das BMU bat, die von der Reaktor-Sicherheitskommission in ihrer ers- ten Stellungnahme zu den Stresstests aufgezeigten Empfeh- lungen und offenen Punkte bei den in ihrer Zuständigkeit lie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19505 (A) (C) (D)(B) genden Kraftwerken zu klären, bislang reagiert – bitte ebenfalls mit Angabe des Datums? Es wurden mehrere anlagenspezifische Unterlagen eingereicht, zu denen Ende 2011 festgestellt wurde, dass sie eine Überarbeitung der Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission vom Mai 2011 nicht rechtfertigen würden. Ich werde Ihnen eine Aufstellung dieser Unterlagen übermitteln. Die Aufsichtsbehörden der Länder mit Kernkraftwer- ken sind der Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nachgekommen und haben über den Stand berichtet. Eine Aufstellung der Antwortschreiben werde ich Ihnen übermitteln. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 50): Bis wann soll nach aktuellem Stand die deutsche Überset- zung des vor kurzem fertiggestellten tschechischen Umwelt- verträglichkeitsgutachtens für das Atomkraftwerksprojekt Temelin 3 und 4 vorliegen – bitte auch mit Angabe, seit wann es der Bundesregierung vorliegt –, und wann findet bezüglich Temelin 3 und 4 das nächste Treffen der Bundesregierung mit der tschechischen Regierung statt – bitte auch mit Angabe des Rahmens bzw. der Art des Treffens? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Tschechi- sche Republik im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprü- fungsverfahrens, UVP, für den Bau von zwei neuen Kern- reaktoren am Standort Temelin, KKW Temelin 3 und 4, zwischenzeitlich ein Umweltverträglichkeitsgutachten fertiggestellt hat. Das tschechische Umweltministerium hat dem Bundesumweltministerium mit am 2. März 2012 zugegangenem Schreiben mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung des Umweltverträglichkeitsgutachtens mittlerweile erfolgt sei und insoweit auf die Internetver- öffentlichung unter www.cenia.cz/eia verwiesen. Hierbei handelt es sich um die tschechische Sprachfassung des Gutachtens. Eine deutsche Sprachfassung des Umwelt- verträglichkeitsgutachtens wird durch die tschechische Seite vorbereitet. Diese liegt der Bundesregierung der- zeit jedoch noch nicht vor. Die grenzüberschreitende Beteiligung Deutschlands an dem UVP-Verfahren Temelin erfolgt nach den Regeln des deutschen UVP-Gesetzes. Demnach beteiligen sich Bayern und Sachsen an dem Verfahren. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland berichtet die Tschechische Republik regelmäßig über den Stand des UVP-Verfah- rens. An diesen Sitzungen der Deutsch-Tschechischen Kommission, DTK, nehmen neben dem Bundesumwelt- ministerium auch Vertreter aus Bayern und Sachsen teil. Die nächste turnusmäßige Sitzung der DTK ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 51): Welche konkreten Bedenken (siehe Antwort der Bundesre- gierung zu Frage 80, Plenarprotokoll 17/161, Seite 19200 (B)) haben die Bundesregierung dazu veranlasst, sich bei der Ab- stimmung im Komitologieverfahren am 23. Februar 2012 über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Um- setzung des Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie der Stimme zu enthalten, und welche Alternativen zieht die Bun- desregierung diesbezüglich in Betracht? Es gab innerhalb der Bundesregierung Bedenken, dass das vorgesehene Berechnungsverfahren zu Wettbe- werbsnachteilen und zu einem zu befürchtenden zusätz- lichen bürokratischen Aufwand für Raffinerien führen und letztlich zulasten der Versorgungssicherheit gehen könnte. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 52): Wie hoch sind die durchschnittlichen täglichen Kosten der Marktprämie bzw. der Managementprämie, die bereits durch die im März gemeldeten Anlagen entstehen, und warum hat die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012 keinen Vorschlag in ihrer Formulierungshilfe gemacht, wie die Kosten der Marktprämie eingedämmt werden können? Nach Informationen der Übertragungsnetzbetreiber, ÜNB, sind für den Monat März 19 462 MW installierte Leistung für die Marktprämie angemeldet. Unter der Be- dingung, dass diese Mengen bis zum Jahresende in der Marktprämie bleiben und bei Berücksichtigung der von den ÜNB im Trendszenario der Mittelfristprognose 2012 bis 2016 angesetzten Vollbenutzungsstunden liegen, be- laufen sich die Kosten der Managementprämie auf durchschnittlich rund 1 Million Euro pro Tag. Dem ge- genüberzustellen sind allerdings wegfallende Kosten der ÜNB bei der Wälzung des übrigen EEG-Stroms. Bei der Einführung der Marktprämie war klar, dass im Vergleich zum Verkauf der EEG-Strommengen durch die ÜNB an der Strombörse zusätzliche Kosten ent- stehen würden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, sieht jedoch eine starke jährliche Absenkung der Managementprämie vor (bei Wind und PV im Schnitt um etwa 16 Prozent pro Jahr). Anders als bei den EEG- Vergütungen gilt dies auch für Bestandsanlagen. Für eine Änderung der Managementprämie bedarf es keiner Gesetzesänderung, da hierfür eine Verordnungs- ermächtigung im EEG nach § 64 f Nummer 3 EEG be- steht. Etwaige Änderungen an einem neuen Instrument wie der Marktprämie sollten sich auf hinreichende Er- fahrungen stützen, die wenige Wochen nach Einführung noch nicht gegeben sind. Die Bundesregierung wird da- 19506 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) her die Entwicklung bei der Marktprämie sorgfältig be- obachten. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 53): Welche aktuellen konkreten wissenschaftlichen Berech- nungsgrundlagen liegen der Bundesregierung für die Berech- nung der neuen Vergütungshöhen und Vermarktungsanteile vor, die sie als Grundlage für die Zahlen ihres Kabinettsbe- schlusses zur Formulierungshilfe zur Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012 genommen hat, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament diese wissenschaftlichen Berechnungen detailliert vorzulegen? Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegen Abschätzungen zu den Stromgestehungskosten zum Jahresbeginn für repräsen- tative Modellanlagen vor, die vom Zentrum für Sonnen- energie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württem- berg, ZSW, erstellt wurden. Die Berechnungen beruhen auf den im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz, EEG, erläuterten Methoden und Annah- men. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie durchgeführten gutachterlichen Untersuchungen des Konsortiums Consentec/r2b/FGH/ IBER haben gezeigt, dass auf jeden Fall eine hohe Ein- malabsenkung der Vergütungssätze notwendig ist, um den Zielkorridor des EEG erreichen zu können. Der Vorschlag für das Marktintegrationsmodell geht auf Untersuchungen im Rahmen des Vorhabens „Solare Strahlungsenergie“ zum veröffentlichten EEG-Erfah- rungsbericht 2011 zurück. Darin wurden verschiedene Modelle für eine regional differenzierte Vergütung un- tersucht, darunter auch die Begrenzung der Vergütung auf eine bestimmte Zahl von Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Das Marktintegrationsmodell baut auf diesen Vor- überlegungen auf, um Anreize für verstärkten Eigenver- brauch und Direktvermarktung zu setzen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 54): Welche Maßnahmen über die Bildungsprämie hinaus plant die Bundesregierung als Schlussfolgerungen aus der Empfeh- lung der Expertenkommission Forschung und Innovation, die im Jahresgutachten 2012 fordert, das Weiterbildungssystem so weiterzuentwickeln, dass insbesondere bisher unterreprä- sentierte Gruppen – sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer als auch Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind – ver- stärkt an Weiterbildungen teilnehmen? Die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, ihre beruflichen Chancen wie ihr Schutz vor Arbeitslosigkeit hängen in hohem Maße von ihren Qualifikationen ab. Auch der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird davon wesentlich mitbestimmt. Daher gewinnt die konti- nuierliche Weiterbildung über den gesamten Erwerbs- verlauf große Bedeutung. Dies ist durch das Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2012 nochmals bestätigt worden. Bereits zuvor hat die Bundesregierung vielfältige Ini- tiativen ergriffen, um die Qualifizierungs- und Weiterbil- dungsaktivitäten von Wirtschaft und Sozialpartnern zu fördern und insbesondere die Teilnahme unterrepräsen- tierter Gruppen zu ermöglichen. Dazu gehören – neben der erwähnten Bildungsprämie – Maßnahmen mit dem Ziel, mehr Jüngere und Ältere für Weiterbildung zu ge- winnen, die Förderangebote zielgerichteter einzusetzen, Aus- und Weiterbildung effektiver zu verzahnen und die Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes zu erhöhen: – Mit den Ländern, den Sozialparteien und anderen Partnern wurde eine Nationale Strategie für die Al- phabetisierung Erwachsener (Start 2011) gestartet. Teil dieser Strategie ist eine im Jahr 2012 stattfin- dende Öffentlichkeitskampagne. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2011 einen neuen Förderschwerpunkt veröffentlicht, in dem For- schungsprojekte zur arbeitsplatzorientierten Alphabe- tisierung und Grundbildung durchgeführt werden. – Ebenfalls initiiert wurden eine Informationskampa- gne zur Attraktivitätssteigerung beruflicher Bildung (Start 2011) und eine Workshopreihe mit Wissen- schaft und Praxis zur beruflichen Weiterbildungsför- derung (Start 2012). – Aus- und Weiterbildung sind zudem wichtige Siche- rungspfade des von der Bundesregierung beschlosse- nen Fachkräftesicherungskonzeptes. Dazu wurde das am 1. April 2012 in Kraft tretende Gesetz zur Verbes- serung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt geschaffen. Darin wurde die berufliche Weiterbil- dungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Sozialgesetzbuch weiterentwickelt (BMAS). – Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäf- tigter Älterer in Unternehmen, WeGebAU“ sowie das Programm „Initiative zur Flankierung des Struktur- wandels, IFLAS“ zur gezielten Qualifizierungsförde- rung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit be- drohten Arbeitnehmern werden auch im Jahr 2012 fortgeführt (BMAS). – Die Bundesagentur für Arbeit fördert zudem ein Mo- dellprojekt, das Geringqualifizierten das modulare Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen soll (BMAS). – Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Weiterbil- dung wird auch die Erforschung von beruflicher Wei- terbildung und lebensbegleitendem Lernen weiter vo- rangetrieben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19507 (A) (C) (D)(B) Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 55): Wie viele Anträge auf eine Bildungsprämie sind seit dem 2. Dezember 2011 eingereicht, geprüft und bewilligt worden, und wie viele Bewilligungen sind im Zeitraum seit dem Be- ginn der Bildungsprämie bis zum 1. Dezember 2011 für An- tragstellende mit einem Einkommen zwischen 20 001 und 25 600 Euro bei einzeln Veranlagten bzw. 40 001 und 51 200 Euro bei gemeinsam Veranlagten erteilt worden – bitte als absolute Zahlen sowie als Prozentzahlen der Gesamtbewil- ligungen ausweisen? In der ersten Förderphase wurden 166 139 Prämien- gutscheine ausgegeben. Bis zum 1. März 2012 wurden davon 105 908 von den Weiterbildungsanbietern einge- reicht. Bewilligt und ausgezahlt wurden bis zum 1. März 2012 68 818 Gutscheine. Bei den Beratenen des Jahres 2011 lag der Anteil der Personen mit einem Einkommen über 20 000 bzw. 40 000 Euro bei etwa 22 Prozent. Verlässliche absolute Zahlen für den Anteil dieser Einkommensgruppen bei den beantragten bzw. bewilligten Gutscheinen liegen noch nicht vor. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 56 und 57): Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Presseför- derung von am Markt nachrangigen, kleineren Titeln über eine unabhängige Kommission, und wie bewertet sie die Ver- gabe von Krediten und verlorenen Zuschüssen auf Zeit durch eine unabhängige Kommission bei drohender Insolvenz eines Presseverlags? Bejaht die Bundesregierung ein Marktversagen im Presse- markt insbesondere im lokalen Bereich, und sieht die Bundes- regierung die fehlenden Marktzugänge wegen zu hoher Zu- gangsbarrieren im lokalen Pressebereich als Gefahr für die Pressevielfalt? Zu Frage 56: Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende Zuständigkeit der Länder für das Pressewesen fällt eine Entscheidung über Einführung und mögliche Ausgestal- tung einer direkten Presseförderung nicht in die Kompe- tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre- gierung direkte staatliche Subventionen an Verlage oder Publikationen im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und deren von Verfassungs wegen strikt zu beachtende Staatsfreiheit ab. Zu Frage 57: Obwohl insbesondere lokal tätige Presseverlage zum Teil vor schwierigen wirtschaftlichen und publizisti- schen Herausforderungen stehen, ist nach Ansicht der Bundesregierung bisher weder ein Marktversagen noch eine Gefährdung der Meinungs- und Pressevielfalt in Deutschland festzustellen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 58): Was hält die Bundesregierung von der Einführung periodi- scher Berichte über redaktionelle Kooperationen sowie cross- mediale Produktions- und Anbieterstrukturen, und welche Stelle könnte solche Berichte erstellen? Aus Sicht der Bundesregierung sind Berichte über re- daktionelle Kooperationen sowie zu crossmedialen Ent- wicklungen durchaus sinnvoll und hilfreich. Sie sollten von den in diesem Bereich kompetenten wissenschaftli- chen Instituten erstellt werden. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 59): Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Förderung von Medienunternehmen bzw. einzelnen Journalistinnen und Journalisten nach Bedarf durch eine unabhängige Kommis- sion, wenn das Förderkriterium unter anderem der publizisti- sche Bedarf und die originäre journalistische Leistung wäre, und wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung einer Stiftung öffentlichen Rechts zur Förderung des Journalismus? Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende Zuständigkeit der Länder für die Medienregulierung fällt eine Entscheidung über Einführung und mögliche Aus- gestaltung einer solchen Förderung nicht in die Kompe- tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre- gierung staatliche Subventionen an Medienunternehmen oder Journalistinnen und Journalisten im Hinblick auf die von Verfassungs wegen strikt zu beachtende Staats- freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Journa- listinnen und Journalisten ab. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 60): Wie bewertet die Bundesregierung die Modelle der direk- ten und indirekten Medienförderung in den europäischen Nachbarstaaten, und hält sie eine Anhebung der pressekartell- rechtlichen Aufgreifschwelle vor dem Hintergrund einer sol- chen Bewertung für das einzig mögliche Instrument, um die Pressevielfalt zu erhalten? Die Bundesregierung lehnt staatliche Subventionen an Medienunternehmen oder Journalistinnen und Jour- nalisten im Hinblick auf die von Verfassungs wegen ver- bürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und die strikt zu beachtende Staatsfreiheit der Medien ab. 19508 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Wie in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland allerdings eine indirekte und strikt inhalts- neutrale Förderung der Presse in Form eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Sie leistet einen wichtigen Bei- trag zur Meinungs- und Pressevielfalt. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu- sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup- ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel- falt. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Petra Merkel (Berlin) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Fragen 61 und 62): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Ent- wicklungen auf dem Medienmarkt die Notwendigkeit einer crossmedialen Konzentrationskontrolle, und welche Maßnah- men sind vorgesehen, um crossmedialen Konzentrationsten- denzen wirksam zu begegnen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene eines – gegebenenfalls crossmedialen – Medienkonzentrationsrechts bedarf, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hierzu ergreifen? Zu Frage 61: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegende Medienkonzentrationsrecht stärker als bisher auf cross- mediale Entwicklungen ausgerichtet werden muss. Über eine Reform dieser Materie werden in den Ländern seit Jahren Reformgespräche geführt, die bislang aber noch keine konkreten Ergebnisse erbracht haben. Zu Frage 62: Die Bundesregierung sieht für ein europäisches Medien- konzentrationsrecht keine sachliche Notwendigkeit, weil die jeweiligen Medienmärkte nach wie vor national bzw. regional ausgerichtet sind. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Frage 63): Welche Forschungsaufträge zur Behebung der festgestell- ten Defizite, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6836) vom 23. August 2011 im Zusammenhang mit der Medienvielfalt angekündigt hat, hat die Bundesregierung darüber hinaus bislang vergeben, und was wird dort genau untersucht? Die Bundesregierung hat keine weiteren Studien über die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits erteilten Forschungsaufträge hinaus in Auftrag gegeben. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 64 und 65): Wann wird die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestags- drucksache 17/6836) angekündigte Bestandsaufnahme der für die Medienvielfalt relevanten Daten- und Faktenlage abge- schlossen und öffentlich zugänglich sein? Wann wird die in den Haushalt 2009 eingestellte Medien- datenbank – als deren Ziel der Haushaltsgesetzgeber aus- drücklich vorgegeben hat, dass diese den bestehenden Infor- mations- und Datendefiziten im Medienbereich begegnen und belastbare Informationen und Datengrundlagen für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen bieten soll und deren öffentliche Zugänglichmachung auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für Ende 2011 angekündigt war – dem Parlament und wann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Zu Frage 64: Die vom Hans-Bredow-Institut, Hamburg, in Koope- ration mit dem Formatt-Institut, Dortmund, in zwei Stu- dien durchgeführte Bestandsaufnahme wurde erst vor kurzem abgeschlossen. Die Bundesregierung wird die Studien dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Sodann wer- den diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zu Frage 65: Die in der Antwort auf Frage 64 genannten Studien enthalten Daten zur Medienvielfalt in Deutschland. Diese werden nach der Unterrichtung des Parlaments wie angekündigt über die Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 66): Wann wird die Bundesregierung die für das Projekt „Me- diendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des For- matt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts – mit denen die ermittelten Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nutzerseite im Medienbereich abgebaut werden sollten und die bis Ende des vergangenen Jahres abgeschlos- sen sein sollten – dem Deutschen Bundestag und wann der Öffentlichkeit zugänglich machen? Die genannten Studien wurden erst vor kurzem abge- schlossen. Die Bundesregierung wird sie dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Sodann werden sie auch der Öffentlich- keit zugänglich gemacht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19509 (A) (C) (D)(B) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 67): Wie bewertet die Bundesregierung den Schwund an Viel- falt bei der Lokalpresse, und geht sie davon aus, dass dieser durch eine Anhebung der Aufgreifschwelle, wie sie im Refe- rentenentwurf zur 8. GWB-Novelle geplant ist, gestoppt wird? Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu- sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup- ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel- falt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 68 und 69): Wird die Pressevielfalt, die die Bundesregierung laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 erhalten will, durch die im Referentenentwurf zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, auf- genommene Anhebung der Aufgreifschwellen – wonach eine kartellrechtliche Prüfung von Verlagsfusionen dann erst ab einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro statt- findet – nach Meinung der Bundesregierung gestärkt, und auf welcher Datenbasis beruht diese Annahme? Wie bewertet die Bundesregierung die weitergehenden Änderungswünsche, die die Verlegerverbände für die 8. GWB-Novelle vorgelegt haben, und wird sie diese Vor- schläge bei der Vorlage des Gesetzentwurfs aufgreifen? Zu Frage 68: Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes. Zu Frage 69: Nach sorgfältiger Erwägung der von den Verleger- verbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die Bundes- regierung der Auffassung, dass die über die Änderung der Aufgreifschwelle hinausgehenden Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse- fusionskontrolle nicht geeignet sind, den wettbewerb- lichen Rahmen für die Verlagsbranche zu verbessern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 70 und 71): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit dem Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle vorgesehenen Änderun- gen im Pressefusionsrecht tatsächlich einen Beitrag zur „Erhal- tung der Meinungs- und Pressevielfalt“, wie es im Koalitonsver- trag zwischen CDU, CSU und FDP heißt, leisten können, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung? Welche Entwicklungen im Pressebereich machen – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung noch in ihrer Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Au- gust 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6836) erlärt hat, es gebe derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf – eine Än- derung des Pressefusionsrechts notwendig, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung die im Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle enthaltenen Änderungen beim Presse- kartellrecht als geeignet an, die Pressevielfalt zu stärken? Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die pressespezifischen Regelungen zur Fusionskontrolle den Besonderheiten der Marktstruktur im Pressewesen Rech- nung. Dahinter steht die Annahme, dass die Vielfalt wirt- schaftlich selbstständiger Verlage mittelbar einen Bei- trag zur Meinungsvielfalt leistet. In ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier vom Sep- tember 2011 haben die Verlegerverbände vorgeschlagen, das Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle zu ändern. Nach sorgfältiger Abwägung der von den Verlegerverbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine maßvolle Er- höhung der Aufgreifschwelle bei der Pressefusionskon- trolle es Presseunternehmen erleichtern wird, ihre wirt- schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und so ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande- ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Über die Anhebung der Aufgreifschwelle hinausgehende Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse- fusionskontrolle sind aus Sicht der Bundesregierung da- gegen nicht geeignet, den wettbewerblichen Rahmen für die Verlagsbranche zu verbessern. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 72): Wie viele Pressefusionen ohne kartellamtliche Prüfung würde die im Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle enthal- tene Anhebung der Aufgreifschwelle tatsächlich möglich machen, und würden diese einen Erhalt an Pressevielfalt bedeuten? Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es insbesondere kleinen und mittleren Verlagen, ihre wirt- schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Nach Schätzungen dürften sich etwa 55 unabhängige Zeitungsverlage zusätzlich 19510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) zum Status quo kontrollfrei zusammenschließen. Es fällt in die unternehmerische Freiheit der Presseunternehmen, inwieweit sie tatsächlich davon Gebrauch machen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Frage 73): Welche Änderungen gibt es auf den Medien- und ins- besondere auf den Lesermärkten bei den Zeitungen, die eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Rahmen der 8. GWB-Novelle notwendig machen, und wie haben die Unternehmen bislang darauf reagiert? Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande- ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 74): Woraus ergibt sich aus der Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung beim Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle, und auf welche konkrete Da- tenbasis gründet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere bei der Anhebung der Aufgreif- schwellen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 75): Inwieweit werden die Erkenntnisse der für das Projekt „Mediendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des Formatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts, mit denen die Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nutzerseite im Medienbereich ausgeräumt werden sollten, bei der Erstellung des Referentenentwurfs zur 8. GWB-No- velle berücksichtigt, und welche Konsequenzen hat die Bun- desregierung aus diesen Erkenntnissen im Detail gezogen? Es wird auf Antwort zur Frage 71 verwiesen. Die Stu- dien des Fomatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts wurden erst kürzlich fertiggestellt und der Bundesregie- rung übermittelt. Daher konnten Sie noch nicht ausge- wertet werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 76): Befindet sich die laut der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/8847 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, am 25. Januar 2012 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, übergebene Akte zur Hans- Joachim-Martini-Stiftung bereits wieder bei der BGR oder noch beim BMWi, und, falls Letzteres zutrifft, wie lange soll sie dort verbleiben? Die Akte befindet sich noch beim BMWi. Eine Rück- gabe an die Verwaltung der BGR ist in nächster Zeit vor- gesehen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 77): Wie unterscheiden sich die Einsparziele der Bundesregie- rung und der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments mit breiter Mehrheit be- schlossene Kompromiss zu Art. 6 der EU-Energieeffizienz- richtlinie, nach dem sich die 1,5-prozentige Einsparverpflich- tung von Endenergie nicht mehr auf einzelne Unternehmen, sondern auf ein äquivalentes jährliches Einsparziel, gemittelt über drei Jahre, für die Mitgliedstaaten bezieht sowie Maß- nahmen wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf die- ses Ziel anrechenbar sind, und wird die Bundesregierung das im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Euro- päischen Parlaments beschlossene 1,5-Prozent-Ziel bei den Ratsverhandlungen unterstützen? Nach Auffassung der Bundesregierung sieht der Än- derungsvorschlag des Ausschusses für Industrie, For- schung und Energie des Europäischen Parlaments zu Art. 6 weiterhin eine Einsparverpflichtung für einzelne Unternehmen vor. Eine solche Einsparverpflichtung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den Mitgliedstaaten optional gewählt werden können, nicht aber verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesregie- rung spricht sich dafür aus, dass den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht dahin gehend eingeräumt werden sollte, ob sie sich national zu einer verbindlichen Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19511 (A) (C) (D)(B) Jahren oder einer verbindlichen Steigerung der Energie- effizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren – be- zogen immer auf eine jeweils vorlaufende Referenz- periode – verpflichten. Das Ziel zur Energieeinsparung von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren beruht auf dem Kommissionsvorschlag, Art. 6, Abs. 1, 9, das Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent in- nerhalb von drei Jahren auf dem Energieeffizienzziel der Bundesregierung. Energieeffizienzziel und Einsparver- pflichtung sind wegen unterschiedlicher Grundansätze nicht vergleichbar. Maßnahmen aus bereits existierenden Programmen, die nach Inkrafttreten der Richtlinie durchgeführt werden, fließen in jedem Falle ein. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parla- ments beschlossenen Änderungen in Art. 12 der EU-Energie- effizienzrichtlinie, nach denen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen sollen, dass Barrieren, die die Teilnahme von Demand Response an den Märkten – insbesondere für Regel- energie- und Systemdienstleistungen – behindern, entfernt werden, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geplante Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die ein Doppelvermark- tungsverbot beinhaltet und damit ein Agieren der abschaltba- ren Lasten auf Märkten verbietet? Betreibern von Lasten steht es in Deutschland grund- sätzlich frei, diese als Regelenergie oder Systemdienst- leistungen zu vermarkten, soweit diese die netztechni- schen Anforderungen zur Teilnahme an diesen Märkten erfüllen. Das Verfahren zur Ausschreibung von Regel- energie, insbesondere Mindestangebotsgrößen, Aus- schreibungszeiträume und Ausschreibungszeitscheiben, ebenso wie Veröffentlichungspflichten regelt die Bun- desnetzagentur durch Festlegung. Die geplante Verordnung zu abschaltbaren Lasten soll Betreibern von Lasten durch Abschluss von Abschalt- vereinbarungen eine weitere Möglichkeit eröffnen, einen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Soweit sich ein Betreiber von Lasten für den Abschluss einer Abschalt- vereinbarung entscheidet, ist sicherzustellen, dass die Last dem Übertragungsnetzbetreiber entsprechend der Abschaltverordnung tatsächlich zur Verfügung steht. Die Details der Abschaltverordnung befinden sich derzeit in der Abstimmung und werden sicherstellen, dass der Ein- satz von abschaltbaren Lasten am Stromspot- und vor al- lem Regelenergiemarkt weiterhin möglich bleibt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 79): In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bun- desregierung die Entwicklung, dass im Einzelhandel laut Zah- len der Deutschen Bundesbank die Unternehmensgewinne von 2000 bis 2010 um schätzungsweise 71 Prozent auf 20,2 Milliarden Euro gestiegen sind und die Reallöhne im Einzelhandel in diesem Zeitraum gesunken sind, und wie be- wertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Die mit dem Erzeugerpreisindex deflationierten Jah- resergebnisse vor Gewinnsteuern im Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2009 um jahresdurch- schnittlich 4,3 Prozent gestiegen. Die mit dem Verbraucherpreisindex deflationierten Bruttomonatsverdienste der Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2010 um jahresdurchschnittlich 0,2 Prozent gestiegen. Die schwache Reallohnentwicklung ist Ausdruck der hohen Arbeitslosigkeit am Anfang des Jahrzehnts sowie der ölpreisbedingt höheren Teuerung in den vergangenen Jahren. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 80): Welche Möglichkeiten gibt es – mit welchen Vorausset- zungen –, einen Neustart der Firma Schlecker mit staatlichen Geldern – Bürgschaften, Krediten, Fördergeldern, auch euro- päischen etc. – zu unterstützen, und prüft die Bundesregierung eine dieser Möglichkeiten? In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be- deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan- ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über- nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland prüfen. Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz befindet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierig- keiten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244 vom 1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maß- nahme zur Unterstützung von Schlecker mit staatlichen Geldern – Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – bei der Europäischen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 81): Inwiefern sieht die Bundesregierung die Politik in der Mitverantwortung an der Pleite der Firma Schlecker vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Gesetzgebung es zugelassen hat, dass ein einzelner Unternehmenspatriarch ein Unterneh- 19512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) men mit Milliardenumsätzen und Zehntausenden Mitarbeitern mit der Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns führen kann wie eine Würstchenbude ohne ausreichende Trans- parenz, dass diese es bis heute verhindert, dass die Beschäftig- ten wegen fehlender Mitbestimmung realen Einfluss auf die Unternehmenspolitik erhalten, obwohl sie den Reichtum des Unternehmens schaffen, es am besten kennen und im Fall von Schlecker vor Ort in den Filialen oft Veränderungen angeregt haben, und den Verdrängungswettbewerb durch Lockerungen der Ladenöffnungszeiten und der Rabattgesetze im Einzelhan- del mit angeheizt hat? Die Bundesregierung sieht keine Mitverantwortung der Politik für die Insolvenz von Schlecker. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Fragen 82 und 83): Ist die Bundesregierung bereit, Bürgschaften abzugeben oder günstige Kredite zu vergeben, um Massenentlassungen bei der Firma Schlecker zu verhindern? Hat die Bundesregierung seit dem Einreichen des Insol- venzantrages der Firma Schlecker den Kontakt mit Gewerk- schaften wie Verdi, den Beschäftigten, Kommunen und Sach- verständigen gesucht, um einen möglichen Umbau des Unternehmens zum Beispiel in eine Genossenschaft zu bera- ten, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 82: In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be- deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan- ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über- nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland prüfen. Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz be- findet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierigkei- ten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staat- liche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244 vom 1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maßnahme – Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – zur Unterstützung von Schlecker mit staatlichen Geldern bei der Europäi- schen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Zu Frage 83: Die Möglichkeiten für eine Rettung des Unterneh- mens Schlecker zu prüfen, ist Aufgabe des Insolvenzver- walters. Die Bundesregierung steht aber in engem Kon- takt mit der Bundesagentur für Arbeit, die ihrerseits mit dem Insolvenzverwalter und der Unternehmensleitung strukturiert und regelmäßig kommuniziert. Die Bundes- agentur für Arbeit hat bereits Vorbereitungen getroffen, um betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schnelle Unterstützung anbieten zu können. Anlage 58 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 84): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Kritik des VN-Antifolterausschusses in seinen Con- cluding Observations zum Staatenbericht Aserbaidschans vom 8. Dezember 2009 (CAT/C/AZE/CO/3), dass in Aserbai- dschan Folter nicht rechtlich verfolgt werde und deswegen eine Kultur der Straflosigkeit sich entwickeln könne (Ab- schnitt C.3), weiterhin gerechtfertigt ist, oder hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Situation in Aserbaidschan hinsichtlich der Strafverfolgung von Folter und unmenschli- cher Behandlung durch Sicherheitskräfte gebessert? Das aserbaidschanische Innenministerium und andere zuständige Behörden gehen nach eigenen Angaben Fol- tervorwürfen gegen Beamte nach und verhängen Sank- tionen. So wurden laut Innenministerium im Jahr 2010 276 Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen be- straft und 20 von ihrem Posten entfernt. 2011 seien gegen 232 Mitarbeiter des Strafvollzugsdienstes Diszi- plinarmaßnahmen verhängt und 183 „Verbrechen“ auf- geklärt worden. Nähere Informationen werden nicht ver- öffentlicht. Daher bleibt unklar, welche Verurteilungen tatsächlich im Zusammenhang mit berichteten Folterfäl- len stehen und ob die verhängten Strafen verhältnismä- ßig zur Schwere der Vorwürfe sind. Der am 27. Dezember 2011 beschlossene „Nationale Aktionsplan Menschenrechte“ der aserbaidschanischen Regierung nimmt an mehreren Stellen Bezug auf die An- tifolterkonvention der Vereinten Nationen. Der Aktionsplan spricht in Teil 3 von „kontinuierli- chen Maßnahmen“, die zum verbesserten Schutz von Häftlingen geführt hätten, und benennt sorgfältige Un- tersuchungen im Falle von Missbrauch und Rechtsver- letzungen gegenüber Häftlingen als Ziel des Aktions- plans. Ferner werden Aufklärung und Training der Vollzugsbeamten über die Verpflichtungen aus der Anti- folterkonvention zum Ziel erklärt. Entscheidend wird aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung des Ak- tionsplans sein. Anlage 59 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 85): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Sonderberichterstatter des Europarates für politische Gefan- gene, Christoph Strässer, vor den monatelangen Diffamierun- gen durch die Regierung Aserbaidschans zu schützen? Die Bundesregierung erwartet von der Republik Aserbaidschan, dass sie ihren Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Europarat nachkommt und dem Be- richterstatter der Parlamentarischen Versammlung für politische Häftlinge, MdB Christoph Strässer, die Ein- reise im Rahmen seines Mandats gewährt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19513 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung unterstützt die Parlamentarische Versammlung des Europarates dabei, die Einhaltung ih- rer Regeln und Prinzipien durch alle Mitglieder sicher- zustellen. Sie setzt sich darüber hinaus in bilateralen Kontakten mit Aserbaidschan sowie im Rahmen der EU und des Europarates für eine umfassende Kooperation Aserbaidschans mit dem Berichterstatter der Parlamen- tarischen Versammlung des Europarates ein. Zu nennen sind hier unter anderem der Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma- nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, im August 2011 in Baku und Gespräche der Beauftragten für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im Auswärti- gen Amt, Dr. Patricia Flor, mit Vertretern der aserbai- dschanischen Regierung, zuletzt am 6. Februar 2012 mit dem stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminis- ter Khalaf Khalafov in Berlin. Auch das Bundeskanzler- amt hat mehrere Gespräche mit der aserbaidschanischen Seite geführt. Darüber hinaus wurden hierzu klare Stellungnahmen anlässlich des letzten Kooperationsrates der EU mit Aserbaidschan am 24./25. November 2011 sowie im Mi- nisterkomitee des Europarates (Berichterstattergruppe Demokratie) abgegeben. Die Forderung nach einer Ein- ladung an MdB Strässer hat zudem Eingang in die Rats- schlussfolgerungen der Außenminister der EU vom 27. Februar 2012 gefunden. Anlage 60 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 86): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest, ESC, im Hinblick auf Meldungen über Zwangsräumungen zur Vorbereitung des ESC, und wie hat sie ihre Besorgnisse gegenüber der aserbaidschanischen Seite ar- tikuliert? Der fortdauernde Abriss von Wohnhäusern in Baku wird von lokalen Menschenrechtsverteidigern und zu- nehmend auch in der aserbaidschanischen Öffentlichkeit kritisiert. Dies insbesondere wegen des Fehlens der recht- lichen Voraussetzungen für die Abrisse, der Missachtung von Gerichtsbeschlüssen, des zum Teil gewaltsamen Vor- gehens von Sicherheitskräften und Bauarbeitern, einer zu geringen Höhe der Entschädigungszahlungen, der Zu- weisung unzureichender Ersatzwohnungen und des Feh- lens eines umfassenden Stadtentwicklungskonzepts. Der überwiegende Teil der Häuserabrisse geht dabei nicht auf den Eurovision Song Contest, ESC, sondern auf ein älteres städtisches Sanierungsprogramm von 1987 zurück. Mit Blick auf den Eurovision Song Contest im Mai 2012 ist die Umsetzung einiger Projekte jedoch nochmals beschleunigt worden – vor allem der Abriss von Wohnhäusern am „Platz der Staatsflagge“, wo der- zeit die ESC-Arena entsteht. Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprä- chen mit Vertretern der aserbaidschanischen Regierung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen eingesetzt, zuletzt Anfang Februar 2012 in einem Gespräch mit dem stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminister Khalaf Khalafov in Berlin. Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Men- schenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärti- gen Amt, Markus Löning, engagiert sich für die Rechte der Betroffenen. Er besuchte die Ruine des vom Abriss betroffenen, von Leyla Yunus geführten „Instituts für Frieden und Demokratie“ im Rahmen seines Besuchs in Baku am 16. August 2011 und sprach dort mit Mitarbei- tern des Instituts. Auch der Botschafter der Bundesrepu- blik Deutschland in der Republik Aserbaidschan steht mit Betroffenen in Kontakt und setzte sich mit einem Schreiben an die Stadtverwaltung von Baku für die Be- lange des „Instituts für Frieden und Demokratie“ ein. Auch das Bundeskanzleramt hat mehrere Gespräche mit der aserbaidschanischen Seite geführt. Anlage 61 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck- sache 17/8828, Fragen 87 und 88): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten gemeinsamen Analyse der US-amerikanischen Geheimdienste zum iranischen Nuklearprogramm, und wel- che Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf den Fortgang des E3-plus-3-Prozesses? Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregie- rung aus dem Bericht des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, vom 24. Februar 2012 und der gemeinsamen Analyse der US-Geheimdienste zum irani- schen Nuklearprogramm? Zu Frage 87: Der US-Geheimdienstkoordinator James Clapper hat im Geheimdienstausschuss des US-Senats am 31. Januar 2012 öffentlich wiederholt, was die US-Geheimdienste bereits in ihrer Beurteilung von 2010 im sogenannten National Intelligence Estimate feststellten: Die Vereinig- ten Staaten von Amerika gehen davon aus, dass Iran sys- tematisch die technischen Voraussetzungen für den Bau einer Kernwaffe schafft. Sie haben jedoch keine Belege dafür, dass die politische Entscheidung zum Bau einer Kernwaffe bereits gefallen wäre. Auch der Bundesregie- rung liegen keine derartigen Belege vor. Jedoch reichert Iran ohne plausible zivile Begründung tief verbunkert Uran auf 20 Prozent an. Der Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, vom November 2011 gibt umfangreiche Hinweise, dass Iran auch in den letzten Jahren kernwaffenrelevante Forschungen voran- getrieben hat. Bezeichnend ist, dass Iran die Zusammen- arbeit mit der IAEO zur Aufklärung dieser Fragen ver- weigert. Ein Iran mit Kernwaffen stellt eine ernsthafte Bedro- hung für Israel sowie für die Stabilität und Sicherheit der Region dar, zudem wären gravierende Konsequenzen für das internationale Nichtverbreitungssystem zu fürchten. 19514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Vor diesem Hintergrund bemühen sich die E3+3 um eine diplomatische Lösung, die sicherstellt, dass das iranische Nuklearprogramm nicht für militärische Zwecke miss- braucht werden kann. Zu Frage 88: Der von Ihnen genannte Bericht vom 24. Februar 2012 bestätigt und verstärkt unsere gravierenden Sorgen über das iranische Nuklearprogramm. Iran baute seit dem November-Bericht der Internationalen Atomener- gie-Organisation, IAEO, unter Missachtung der Sicher- heitsratsresolutionen der Vereinten Nationen und der Beschlüsse des IAEO-Gouverneursrats die Urananreiche- rung weiter aus. Insbesondere sind Fortschritte bei der 20-Prozent-Urananreicherung und beim Aufbau weiterer Zentrifugen festzustellen. Iran ignoriert seine Verpflich- tung zur umfassenden Kooperation mit der IAEO zur Klärung aller offenen Fragen zu seinem Nuklearpro- gramm. Iran hat durch sein Verhalten die Zweifel an der ausschließlich friedlichen Zielsetzung seines Nuklear- programms erneut verstärkt. Zur Analyse der US-Geheimdienste verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Anlage 62 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Fragen 89 und 90): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, im Zusam- menhang mit der Vorbereitung einer militärischen Interven- tion in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israe- lischer und US-amerikanischer Drohnen, darunter vom Typ Predator B, die sich derzeit im syrischen Hoheitsgebiet befinden und trotz anderslautender Berichte des US-Verteidi- gungsministeriums nicht der Aufklärung von Menschen- rechtsverletzungen dienen (vergleiche www.haaretz.com/ news/middle-east/report-u-s-drones-flying-over-syria-to-monitor- crackdown-1.413348), sondern der militärischen Überwa- chung der syrischen Verteidigungskapazitäten, um im Falle eines Krieges „SCUD-Stellungen aufzuklären und frühzeitig militärische Bewegungen zu erkennen“, wie es im aktuellen Newsletter Verteidigung (Ausgabe 08/2012, Seite 2) heißt? Welche Hinweise hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über den Zweck und die Tätigkeit bzw. Anwe- senheit von Spezialkräften, Geheimdienstmitarbeitern, Beratern und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates auf syrischem Staatsgebiet oder in un- mittelbarer Nähe seiner Grenzen, insbesondere in der Türkei, sowie Waffenlieferungen an bewaffnete Teile der syrischen Op- position (vergleiche www.zeit.de/news/2011-11/14/eu-moskau- wirft-westen-aufhetzung-in-syrien-vor-14145202)? Zu Frage 62: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er- kenntnisse im Sinne der Fragestellung. Zu Frage 63: Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur nachrichten- dienstlichen Methodik des BND zur Informationsgewin- nung einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegne- risch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öf- fentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbe- hörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bun- desrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden. Daher muss bei der Beantwortung dieser Anfrage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten ne- gativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BND sowie der daraus resultie- renden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepu- blik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich be- reit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wah- rung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedi- gen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wird auf die Hinterlegung einer ergänzenden, als Verschluss- sache, VS, „VS-Vertraulich“ eingestuften Antwort in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Ein- sicht durch die Fragestellerin verwiesen. Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sowie spezifisch über Waffenlieferungen von Regierungen oder Beteiligung ausländischer Streit- kräfte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Klein- waffen nach Syrien geschmuggelt werden. Anlage 63 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 91): Welche Angaben macht die Bundesregierung zur Anzahl der Personen, die in den Jahren 2010 und 2011 in Afghanistan unter der Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr festge- nommen und in das US-Gefängnis in Bagram überstellt wur- den, in dem Koranbücher verbrannt worden sind, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das weitere Schick- sal dieser Gefangenen hinsichtlich deren Behandlung, insbe- sondere bezüglich Folter, Kontaktmöglichkeiten zum Roten Kreuz oder gar Freilassung, weil die Personen zu Unrecht oder wegen falscher Angaben gelistet waren? Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben in den Jah- ren 2010 und 2011 keine Personen in Gewahrsam ge- nommen. Im Rahmen gemeinsamer Operationen des deutschen Kontingents der Internationalen Sicherheits- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19515 (A) (C) (D)(B) unterstützungstruppe, ISAF, mit afghanischen Sicher- heitskräften oder mit anderen ISAF-Nationen erfolgen Ingewahrsamnahmen grundsätzlich durch diese und in deren eigener nationaler Verantwortung. Zur Überstellung von in Gewahrsam genommenen Personen in die US-Hafteinrichtung in Bagram liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ein Mo- nitoring dieser Einrichtung durch das deutsche Einsatz- kontingent erfolgt nicht. Anlage 64 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 92): Auf welche Weise und aus welchen Finanzmitteln unter- stützt die Bundesregierung die unabhängige Zivilgesellschaft in Belarus und Repressionsopfer sowie deren Angehörige? Zur Unterstützung der belarussischen Zivilgesell- schaft werden 2012 – wie im Vorjahr – voraussichtlich bilaterale Mittel in Höhe von circa 6,6 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dieser Summe wäre Deutschland nach Schweden auch 2012 wieder der zweitgrößte bilaterale Unterstützer in der EU. Die Gelder werden zum großen Teil über das Goethe- Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und das Förderprogramm Belarus des Bundesministe- riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, welches von der Internationalen Bildungs- und Be- gegnungsstätte Johannes Rau Minsk durchgeführt wird, verwendet. Außerdem kommt aus laufenden Kulturpro- grammen und mittels Visumsgebührenerleichterung zi- vilgesellschaftlichen Gruppen Unterstützung zu. Über das Zivik-Programm fördert die Bundesregierung 2012 auch Projekte der politischen Stiftungen sowie des Bun- des für Soziale Verteidigung, die sich gezielt für Repres- sionsopfer einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt nur Projekte mit kla- ren Durchführungskriterien, die der Zivilgesellschaft zu- gutekommen. Sie und die Mittler verfolgen die Abwick- lung der Projekte genau. Anlage 65 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 93): Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Verfahren und die Beweisführung, die in Belarus zu den Todesurteilen gegen Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow wegen des Bombenanschlags auf die Minsker Me- tro im April 2011 führte, und was unternimmt die Bundes- regierung zur Unterstützung der Verurteilten und ihrer Ange- hörigen in ihren Bemühungen, die Vollstreckung der Urteile zu verhindern? Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, den Fall in der Sache zu überprüfen. Richtig ist, dass gravie- rende Zweifel hinsichtlich der Beweiswürdigung durch das Gericht und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bleiben. Das Urteil wurde vom höchsten belarussischen Ge- richt verhängt, wodurch Rechtsmittel gegen das Urteil nicht möglich sind. Dies ist angesichts der Schwere der Strafe nach unserem Rechtsverständnis nicht akzeptabel. Die Bundesregierung verurteilt die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe und fordert deren sofor- tige Abschaffung weltweit. Sie setzt sich deshalb auch in Belarus für die Abschaffung der Todesstrafe, zumindest aber für ein sofortiges Moratorium ein. Hinsichtlich der zum Tode Verurteilten Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow hat sich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 6. Februar 2012 in einem Brief an Präsident Alexander Lukaschenko dafür einge- setzt, die Todesurteile nicht zu vollstrecken. Er erneuerte dabei unser Petitum, die Todesstrafe abzuschaffen. Zu- vor hatte am 30. November 2011 der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, den Schuld- spruch gegen Kowaljow und Konowalow scharf verur- teilt und eine Umwandlung gefordert. Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Menschen- rechtsbeauftragte Löning zudem Gespräche mit Angehö- rigen der politischen Gefangenen führen wollen. Dazu ist es wegen der Absage der Reise durch die belarussi- sche Regierung nicht gekommen. Die Bundesregierung bedauert dies. In Minsk hat darüber hinaus die EU-Delegationsleite- rin auf deutsche Initiative hin am 21. Februar 2012 de- marchiert. Zudem wurde der Botschafter der Republik Belarus am 1. Dezember 2011 in das Auswärtige Amt einbestellt. Anlage 66 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 94): Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Lage der politischen Häftlinge in Belarus, insbesondere zu Michail Autuchowitsch, Dmitrij Bondarenko, Eduard Lobow, Andrej Sannikow, Pawel Sewerinez, Nikolaj Statkewitsch, Dmitrij Dashkewitsch, Ales Belatzki, Sergej Kowalenko, und in wel- cher Weise setzt sich die Bundesregierung für die politischen Gefangenen in Belarus ein? Die von Ihnen genannten Personen sind weiterhin aus politischen Motiven in Haft. Die Forderung der Bundes- regierung, wie auch der EU, an Belarus ist die sofortige Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefan- genen. Deren Haftbedingungen beobachten wir mit größter Sorge. Durch die Deutsche Botschaft in Minsk stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit Angehörigen der Ge- fangenen, da der Zugang zu den Gefangenen auch für 19516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) diese stark eingeschränkt ist. Die Bundesregierung hat wiederholt in Erklärungen und im Rahmen von Einbe- stellungen des Botschafters der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland ihre Sorge über die Haftbe- dingungen und die unzureichende medizinische Versor- gung zum Ausdruck gebracht und den Zugang von Ärz- ten und professioneller medizinischer Hilfe angemahnt. Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma- nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, Ales Belatzki im Gefängnis besuchen und Gespräche mit Angehörigen der politischen Gefangenen führen wollen. Dazu ist es wegen der Absage der Reise durch die bela- russische Regierung nicht gekommen. Die Bundesregie- rung bedauert dies. Auch die EU hat wiederholt gefordert, dass alle politi- schen Häftlinge freigelassen und rehabilitiert werden, und ihre Haftbedingungen scharf kritisiert. Auf Initiative der Bundesregierung wurde am 23. Januar 2012 eine EU-Erklärung über die Haftbedingungen veröffentlicht, die in einer Demarche am 21. Februar 2012 erneuert wurde. Darüber hinaus wird die EU mit aktiver Unter- stützung der Bundesregierung ihre Sanktionspolitik ge- genüber Belarus sukzessive ausweiten, solange Belarus sich nicht zu einer Freilassung und Rehabilitierung der Gefangenen bereit erklärt. 164. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zur Tarifeinheit Anlagen
Gesamtes Protokol
Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400000

Die Sitzung ist eröffnet. Nehmen Sie bitte Platz.

Ich begrüße Sie herzlich zu unserer 164. Sitzung und
rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Mit Blick auf das angekündigte Thema gibt es eine
Vereinbarung, dass die Regierungsbefragung insgesamt
45 Minuten dauern soll. Das machen wir nach vorne wie
nach hinten ein bisschen davon abhängig, wie groß der
Nachfragebedarf tatsächlich ist.

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Reform der Wirtschafts- und
Währungsunion.

Zu einleitenden je fünfminütigen Berichten erhalten
zunächst der Bundesminister des Auswärtigen, der Kol-
lege Guido Westerwelle, und anschließend der Parla-
mentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Fi-
nanzen, Steffen Kampeter, das Wort.

Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
haben heute im Kabinett die Vorbereitungen dafür ge-
troffen, dass der Deutsche Bundestag den Fiskalvertrag
beraten und ratifizieren kann. Das Vertragswerk, das da
unterzeichnet worden ist, ist sehr bedeutend. Mit diesem
Vertrag wird ein neues Kapitel, auch in der europäischen
Integrationsgeschichte, aufgeschlagen. Die deutsche
Politik, die vom Bundestag mit großer Mehrheit getra-
gen wird, hat zwei Säulen: erstens die Säule der Solidari-
tät – wir haben hier oft über die Pakete der Solidarität
beraten –, zweitens die Säule der Solidität. Das heißt, es
geht darum, dass wir nicht wieder in eine solche Krise
kommen, und auch darum, dass wir strukturell aus der
Krise herauskommen.

Es gibt das berühmte Wort von den Chancen der
Krise. Diese Chance der Krise wird heute genutzt, indem
wir unsere Währung schützen und den Ländern, die in
Schwierigkeiten geraten sind, Solidarität gewähren, und

indem wir gleichzeitig auch die Grundlage dafür legen,
dass Haushaltsdisziplin nicht nur eingehalten wird, son-
dern Verstöße gegen diese auch sanktioniert werden. Das
heißt, dass wir zu einer Stabilitätskultur zurückkehren,
wie sie ursprünglich im Vertrag von Maastricht angelegt
gewesen ist, die aber, wie wir wissen, in der Praxis, übri-
gens auch durch deutsches Zutun in den Jahren 2004 und
2005, aufgeweicht wurde.

Wir halten es für erforderlich, dass die Schulden-
bremse, die wir in Deutschland haben, auch in den ande-
ren europäischen Verfassungen verankert wird. Als man
vor wenigen Monaten hier diskutiert hat, ob es uns in so
kurzer Zeit gelingen könnte, einen völkerrechtlichen
Vertrag zustande zu bringen, hat man es kaum für mög-
lich gehalten. Heute sehen wir, dass es geht. Wir haben
es geschafft, dass in Europa, bis auf zwei Ausnahmen,
alle dieses Vertragswerk unterzeichnet haben. Wir neh-
men also unsere Verantwortung für Europa und für un-
sere gemeinsame Währung auch wahr.

Es geht im Fiskalvertrag darum, dass die Schulden-
bremse verankert wird und dass Sanktionen verankert
werden. Dies bedeutet, dass künftig bei Verstößen Sank-
tionen quasi automatisch greifen. Das ist auch ein wich-
tiges Anliegen des Deutschen Bundestages gewesen, das
in mehreren Entschließungsanträgen zum Ausdruck ge-
bracht worden ist. Das heißt: Künftig wird der Verstoß
gegen die gemeinsam verabredete Stabilitätspolitik auto-
matisch sanktioniert. Der Spielraum für politische Op-
portunitäten wird erheblich zurückgeschraubt. Wer künf-
tig die Sanktionen in einem konkreten Fall vermeiden
möchte, muss dafür eine qualifizierte Mehrheit organi-
sieren. Es muss eben nicht, wie bisher, eine qualifizierte
Mehrheit für das Beschließen von Sanktionen organisiert
werden. Diese umgekehrte qualifizierte Mehrheit stärkt
die Stabilitätspolitik erheblich. Wir gehen damit den
Weg in Richtung Stabilitätsunion; damit bringen wir
auch eine Fortentwicklung der politischen Union auf den
Weg.

Wir bitten den Deutschen Bundestag, das mit Zwei-
drittelmehrheit – denn das ist die notwendige Mehrheit –
zu beschließen. Nach den Reden, die hier im Deutschen
Bundestag von allen Seiten des Hauses gehalten worden





Bundesminister Dr. Guido Westerwelle


(A) (C)



(D)(B)


sind, und nach dem, was unterschiedliche Fraktionen in
Entschließungsanträgen eingebracht haben und was zum
Teil auch beschlossen worden ist, ist die Bundesregie-
rung optimistisch und zuversichtlich, dass im Deutschen
Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit
auch für diesen wichtigen Fiskalvertrag zustande
kommt.

Es geht darum, dass wir die Verantwortung für Eu-
ropa und für unsere Währung wahrnehmen. Deswegen
bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bundesregie-
rung keinen parteipolitischen Kuhhandel betreiben wird.
Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass jetzt die
Stunde der Entscheidung im Hohen Hause gekommen
ist. Ich gehe davon aus, dass der Deutsche Bundestag in
bewährter europapolitischer Ausrichtung seine Verant-
wortung wahrnimmt. Wir bitten also alle Fraktionen des
Deutschen Bundestages, sich diesem historischen Ver-
tragswerk anzuschließen.

Es ist ein großer Erfolg deutscher Politik, der in Eu-
ropa durchgesetzt werden konnte. Vor wenigen Monaten
ist das, auch hier im Deutschen Bundestag, von einigen
Kräften noch für unerreichbar gehalten worden. Wir ha-
ben es geschafft; es ist möglich geworden. Europa geht
den Weg in Richtung Stabilitätsunion. Dafür ist der Fis-
kalvertrag eine entscheidende Säule, ein entscheidender
Abschnitt. Ein neues Integrationskapitel in der europäi-
schen Geschichte wird aufgeschlagen. Wir bitten des-
halb den Deutschen Bundestag im Rahmen der ordentli-
chen parlamentarischen Beratungen um Zustimmung.

Des Weiteren geht es noch um die Fragen im Zusam-
menhang mit dem ESM. All das wird dem Deutschen
Bundestag auch noch ordnungsgemäß zugeleitet. Heute
aber geht es um den Fiskalvertrag sowie um die Frage
nach der Änderung des Art. 136 AEUV, die ich nur am
Rande erwähnen möchte; das ist den Anwesenden aber
ohnehin bekannt.

Wir bitten um Zustimmung zu diesem wichtigen Ver-
tragswerk, das wir jetzt national ratifizieren sollten.

Vielen Dank.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400100

Dann darf ich den Parlamentarischen Staatssekretär

Steffen Kampeter um den ergänzenden Bericht bitten.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716400200


Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Mit der Ratifikation des Fiskalpakts bitten wir
den Deutschen Bundestag und den Bundesrat um die
Rückkehr zu einer regelgebundenen Finanzpolitik. Die
regelgebundene Finanzpolitik war eines der Gründungs-
geschenke, die die Bundesrepublik Deutschland bei dem
Vertrag über die Einführung einer gemeinsamen Wäh-
rung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt gemacht
hat.

Leider hat uns dieses Thema in den vergangenen Jah-
ren nicht so sehr umgetrieben. Deswegen ist es uns ein
Anliegen, die Finanzpolitik mit dem Fiskalpakt wieder
in ein Regelsystem zu packen, das vertrauensbildend ist

und deutlich macht, dass auch zukünftige Mehrheiten,
Parlamente und Regierungen an der Arbeit für die Stabi-
lität dieser Währung nicht nachlassen dürfen. Deswegen
ist es finanzpolitisch wichtig, dass zwei Signale von die-
ser Ratifikation ausgehen:

Erstens. Konsolidierung ist einer der Markenkerne
europäischer Politik.

Zweitens. Zur Konsolidierungskomponente gehört
die Rückkehr zur Wachstumsorientierung in der europäi-
schen Politik.

Konsolidierung und Wachstumsorientierung sind
zwei Seiten ein und derselben Medaille, nämlich für eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung innerhalb Euro-
pas zu sorgen.

Die Zeichnung des Fiskalpaktes durch 25 der 27 euro-
päischen Mitgliedsländer zeigt, dass die Abkehr von der
Fehlentwicklung eines schuldenfinanzierten Wachstums
weit über die Euro-Zone hinaus hohe Attraktivität be-
sitzt. Die beiden Staaten, die den Pakt zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt noch nicht unterstützen, sagen nicht, dass
sie nicht an die wachstumsfördernde Kraft stabiler Haus-
halte glauben, sondern führen andere politische Argu-
mente an. Das heißt, in Europa hat sich die Wahrneh-
mung von Fiskalpolitik gewandelt.

Ich werbe dafür, dass man den Fiskalpakt im Rahmen
eines integrierten Gesamtkonzepts für mehr Vertrauen in
die europäische Wirtschafts- und Währungszukunft ver-
steht.

Ein Moment ist die Frage der nationalen Verantwor-
tung. Alle Staaten und alle nationalen Parlamente in Eu-
ropa sind mit dem Fiskalpakt aufgefordert, ihre Haus-
halte durch nationale Schuldenbremsen in Ordnung zu
halten bzw. sie dort, wo sie es nicht sind, in Ordnung zu
bringen.

Das zweite Moment dieser integrierten Gesamtstrate-
gie ist die Veränderung der europäischen Entscheidungs-
prozesse. Auch Europa muss sich verpflichtet fühlen,
diese Vertrauensstrategie durch die umgekehrt qualifi-
zierte Mehrheit zu unterstützen.

Während es bei den ersten beiden Momenten um Sta-
bilität und Vertrauen geht, ist lediglich das dritte Mo-
ment ein Solidaritätsmoment; es ergänzt die beiden an-
deren Momente zu einem Gesamtkonzept.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Fiskal-
pakt macht deutlich, dass es der Bundesregierung im
Kern darum geht, die qualitativen Komponenten von
Konsolidierungsstärkung und Wachstumsförderung in
den Vordergrund zu stellen. Es geht nicht um diese oder
jene Zahl, nicht darum, wie hoch eine angebliche
Firewall oder Mauer ist, sondern darum, dass wir struk-
turell kurz-, mittel- und langfristige Strategien haben,
wie die Haushalte innerhalb der Euro-Zone und im Be-
reich der europäischen Integration insgesamt tragfähig
sein können. Nur wenn es uns gelingt, diese Qualitäts-
komponente auch in den Herzen der europäischen Ent-
scheidungsträger zu verankern, dann wird der Euro auf
Dauer die Stabilität haben und die europäische Integra-





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)


tion auch in der Finanzpolitik die Erfolgsgeschichte sein,
die wir uns wünschen.

Wir laden nicht nur die Koalitionsfraktionen ein, dazu
beizutragen, sondern wünschen uns eine breite Mehrheit
sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Es ist uns
in der vergangenen Legislaturperiode gelungen, mit
großer und breiter Mehrheit im Bundestag und im Bun-
desrat die nationale Schuldenbremse als gesamtgesell-
schaftliche, gesamtwirtschaftliche und gesamtstaatliche
Aufgabe zu etablieren. Die Ratifizierung des Fiskalpakts
ist nun der nächste Schritt. Wir setzen im Bundestag wie
im Bundesrat auf die dafür aus unserer Sicht notwendige
Zweidrittelmehrheit. Dies ist die politische Aufgabe der
deutschen Politik. Der Bundestag und der Bundesrat
sind aufgefordert, daran mitzuwirken.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400300

Ich bedanke mich für die Berichte. – Ich rufe nun die

bereits angemeldeten Fragesteller auf, zunächst den Kol-
legen Carsten Schneider.


Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1716400400

Danke, Herr Präsident. – Erst einmal vielen Dank für

die Unterrichtung seitens der Bundesregierung. Nach
dem Kabinettsbeschluss ist es jetzt das erste Mal, dass
der Bundestag dazu gefragt wird; bisher haben Sie die-
sen Vertrag zwischenstaatlich verhandelt. Seit dem Wo-
chenende ist bekannt, dass für die Ratifizierung eine
Zweidrittelmehrheit notwendig sein soll; zumindest ist
das der Kabinettsvorlage zu entnehmen. Darin steht,
dass eventuell der Inhalt des Grundgesetzes geändert
oder ergänzt werden muss. Ich würde gerne wissen, an
welcher Stelle genau das der Fall ist.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Kollege, die Verfassungsrelevanz folgt aus ei-
nem einfachen juristischen Prinzip: Man braucht eine
verfassungsändernde Mehrheit, um die Verfassung zu
ändern; aber man braucht eine verfassungsändernde
Mehrheit auch, wenn man sich verpflichtet, sie an einer
Stelle nicht mehr zu ändern. Sprich: Wir gehen zwi-
schenstaatlich völkerrechtlich verbindlich die Verpflich-
tung ein, dass es bei der Schuldenbremse bleibt. Wir
bringen ja andere Staaten dazu, die Schuldenbremse zu
beschließen, und verpflichten uns zwischenstaatlich
dazu, dass es bei dieser Schuldenbremse bleibt. Ich
kenne zwar bis auf eine Fraktion, glaube ich, niemanden,
der die Schuldenbremse, die wir gemeinschaftlich verab-
redet und beschlossen haben, wieder aufheben will. Aber
die verfassungsrechtliche Relevanz, also die Notwendig-
keit der Zweidrittelmehrheit, ergibt sich aus der genann-
ten Überlegung. Deswegen ist es aus unserer Sicht rich-
tig bzw. von den Verfassungsressorts richtig eingeschätzt
worden, dass dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich
ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400500

Kollege Barthle.


Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1716400600

Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. – Sowohl der

Bundesaußenminister als auch der Herr Staatssekretär
haben in ihren Vorträgen deutlich darauf hingewiesen,
welche große Bedeutung dieser Fiskalvertrag für Stabili-
tät und Wachstum in Europa hat, und angemerkt, dass
ein wesentlicher Bestandteil dieses ganzen Konzeptes
die Schuldenbremse ist. Diese Schuldenbremse sieht ja
klare Kriterien vor, die die Unterzeichnerstaaten in ihr
nationales Recht übertragen müssen.

Ich möchte gerne fragen: Was geschieht, wenn ein
Mitgliedstaat diese Regeln nicht einhält? Welches Ver-
fahren ist vorgesehen, um diesen Regelungen zur Um-
setzung zu verhelfen?


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen wir doch alles!)


Wie stellt sich die Bundesregierung im weiteren Verlauf
mittel- und langfristig das Verfahren vor, diese Grenze
von 60 Prozent Verschuldung bezogen auf das Bruttoin-
landsprodukt einhalten zu können?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716400700


Zum ersten Teil der Frage: Ja, es ist richtig, Herr Ab-
geordneter Barthle: Die deutsche Schuldenbremse hat
mit ihrem materiellen Gehalt Pate gestanden für den Fis-
kalpakt. Die Unterstützung des deutschen Grundanlie-
gens, eine Schuldenbremse einzuführen, durch die Euro-
päische Zentralbank hat ihr Übriges getan, auch unsere
europäischen Vertragspartner von der Stringenz und Be-
deutung ihrer im Deutschen Bundestag und im Bundes-
rat beschlossenen Bestandteile zu überzeugen.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage hinsichtlich der Sank-
tionsmöglichkeiten: Wir haben im Fiskalpakt – dieser
tritt in Kraft, wenn ihn zwölf Euro-Mitgliedstaaten ge-
zeichnet haben – und durch die Anpassung europäischen
Rechts erstmals geregelt, dass es möglich ist, Sanktionen
vor dem Europäischen Gerichtshof einzuklagen. Da-
rüber hinaus setzen wir mit der Verbindung von Fiskal-
pakt und Europäischem Stabilitätsmechanismus einen
weiteren Anreiz, sich dem Stabilitätsregime dieses Ver-
trages frühzeitig und umfassend zu unterwerfen.

Zur dritten Frage, die Sie, Herr Abgeordneter Barthle,
gestellt haben: Sie wissen, dass wir uns auf dem Pfad zur
Erfüllung der Schuldenbremse des Grundgesetzes mit
dem designierten Fiskalpakt im Einklang befinden. Da-
her sind wir zuversichtlich, dass wir die Forderungen
nicht nur erfolgreich erfüllen, sondern dass wir das Ziel
unter der Annahme einer stabilen wirtschaftlichen Ent-
wicklung vorzeitig erreichen. Wir sind allerdings auf
parlamentarische Mehrheiten im Deutschen Bundestag
angewiesen. Gegebenenfalls mag der eine oder andere
Konsolidierungsschritt hier auch streitig diskutiert wer-
den. Die Bundesregierung hält daran klar fest, und wir
wissen uns parlamentarisch breit unterstützt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400800

Herr Minister, möchten Sie dazu noch ergänzen?






(A) (C)



(D)(B)


Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Wenn Sie es gestatten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716400900

Gerne.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Danke, Herr Präsident. – Unsere Erfolgskontrolle be-
inhaltet zwei Punkte.

Der erste Punkt ist folgender: Die Einführung plus
Umsetzung der Schuldenbremse in den anderen europäi-
schen Staaten kann von uns überwacht und vor dem
EuGH eingeklagt werden.

Das Zweite ist: Die praktische Umsetzung im Haus-
haltsvollzug – also über Jahre betrachtet – erfährt jetzt
dadurch eine Stärkung, dass wir die Stabilitätskriterien
mit Sanktionen bewehren und nicht mehr der politischen
Opportunität unterwerfen.

Es sind also zwei Mechanismen, mit denen wir unsere
deutschen Interessen vorzüglich wahrnehmen können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716401000

Der Kollege Hunko hat das Wort.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716401100

Herr Minister Westerwelle, vielen Dank für die Un-

terrichtung. Vielleicht nur eine Anmerkung: Der Fiskal-
pakt ist zwar bereits unterzeichnet worden, aber noch
nicht ratifiziert. Warten wir einmal ab, wie das Referen-
dum in Irland ausfallen wird. Warten wir einmal ab, wie
die Entwicklung in Frankreich und das Verhalten des zu-
künftigen französischen Präsidenten sein werden.

Mir geht es nun um Folgendes: Der Chef der EZB,
Mario Draghi, hat kürzlich in einem Interview im Wall
Street Journal mit Blick auf die Krise und mit Blick auf
den Fiskalvertrag gesagt, das europäische Sozialstaats-
modell habe ausgedient. Meine Frage ist: Ist das auch
die Position der Bundesregierung? Wenn nein, was hat
die Bundesregierung getan, um Herrn Draghi darüber zu
informieren, dass etwa in Art. 20 Abs. 1 des Grundgeset-
zes steht, dass die Bundesrepublik ein demokratischer
und sozialer Bundesstaat ist und bleiben soll?

Vielen Dank.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Kollege, zunächst stelle ich fest: Ich kenne die
Äußerungen von Herrn Präsidenten Draghi nicht. Ich
werde deswegen auch nicht auf seine Äußerungen einge-
hen, sondern nur zu Ihrer Fragestellung etwas sagen, da-
mit in der Berichterstattung kein falscher Eindruck er-
weckt wird.

Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass sich
der Sozialstaat in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland mehr als bewährt hat. Wir sind der Über-
zeugung, dass ein Sozialstaat, also eine Marktwirtschaft

mit sozialer Verantwortung, ein Erfolgsmodell ist, das
sich weltweit empfiehlt. Als Außenminister sehe ich mit
großer Freude, dass zum Beispiel unter den neuen Ge-
staltungsmächten eine Diskussion darüber beginnt, wie
man den Gesichtspunkt „soziale Verantwortung“ in
marktwirtschaftliche Strukturen integrieren kann. Das
Sozialstaatsmodell ist außerordentlich erfolgreich. Es
mag allerdings sein, dass zwischen Ihnen und mir hin-
sichtlich der konkreten Ausformung und der konkreten
Umsetzung des Sozialstaates der eine oder andere Mei-
nungsunterschied vorhanden ist und auch bleiben wird.
Wir werden beide auf diese unterschiedlichen Auffas-
sungen stolz sein.

Sie haben außerdem die Entwicklungen in Irland und
Frankreich angesprochen. Zunächst möchte ich darauf
hinweisen: Wir werben genauso wie die irische Regie-
rung dafür, dass das Referendum positiv ausgeht. Aber
in diesem Zusammenhang sind zwei Aspekte zu berück-
sichtigen.

Erstens. Es müssen zwölf Staaten ratifizieren. Das
heißt, selbst wenn das Referendum in Irland anders aus-
ginge, als wir erwarten und als es die irische Regierung
will, dann könnte das die Inkraftsetzung des Fiskalpak-
tes nicht verhindern.

Zweitens. Der französische Staatspräsident hat den
Vertrag unterzeichnet. Verträge binden, sie binden auch
nachfolgende Regierungen. Ich habe jüngste Äußerun-
gen von französischer Seite so verstanden, dass sich
Frankreich an das halten wird, was gemeinsam verein-
bart wurde.

Pacta sunt servanda – das sagen wir an alle, die sich
derzeit in die politischen Debatten in den verschiedenen
europäischen Ländern einbringen. Wir haben einen Ver-
trag geschlossen. Er ist im Interesse Europas, im Inte-
resse der Mitgliedstaaten Europas und im Interesse der
Bürgerinnen und Bürger. Wir haben nicht die Absicht,
einen geschlossenen Vertrag von Wahlen oder Wahlaus-
gängen abhängig zu machen. Man wäre nicht mehr re-
gierungsfähig, wenn Regierungen nicht auch ein Land
an Verträge binden könnten. In Deutschland geschieht
das mit parlamentarischer Zustimmung, weil wir ein be-
stimmtes Ratifizierungsverfahren haben. In anderen
Ländern ist es anders. Für uns ist völlig klar: Es bleibt
bei dem, was beschlossen wurde.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716401200

Vielen Dank. – Bisher habe ich die Antworten mit

Blick auf die weiterlaufende Uhr sehr großzügig behan-
delt. Ich bitte Sie, das in Zukunft etwas zu straffen
– manches, was zweifellos richtig ist, wird jetzt mehr-
fach wiederholt –, sodass wir zu einer etwas dichteren
Abfolge kommen können; denn es gibt viele Wortmel-
dungen. – Herr Kollege Sarrazin.


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716401300

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Herr

Staatssekretär, neben den Regelungen des Fiskalpakts
führen wir derzeit auf europäischer Ebene Debatten über
das sogenannte Two-Pack, eine Verschärfung des Stabi-
litäts- und Wachstumspaktes. Ich höre jetzt aus dem





Manuel Sarrazin


(A) (C)



(D)(B)


Europäischen Parlament, dass viele korrespondierende
Inhalte des Fiskalpakts identisch in das Two-Pack über-
nommen werden sollen. Ich möchte die Bundesregie-
rung gerne fragen, ob sie alle Bestrebungen unterstützen
wird, korrespondierende Regelungen, die im Fiskalpakt
bereits geregelt sind, auch für die 27 gültig, in das Two-
Pack zu übernehmen.

Ich möchte eine weitere Frage anschließen. Im ersten
Two-Pack-Entwurf der Kommission war eine Regelung
zur nationalen Schuldenbremse enthalten. Im General
Approach des Rates ist sie jetzt verschwunden. Ich
würde gerne die Bundesregierung fragen, warum die Re-
gelung im General Approach nicht mehr enthalten ist
und welche Haltung sie dazu einnimmt.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716401400


Herr Präsident! Lieber Kollege Sarrazin, der Fiskal-
pakt ist ein intergouvernementaler Handlungsansatz; das
Two-Pack, das Sie ansprechen, entspringt dem Sekun-
därrecht. Wir haben mit dem intergouvernementalen An-
satz innerhalb weniger Wochen einen Quantensprung
gemacht, der uns nicht gelungen wäre, wenn wir uns auf
Primär- und Sekundärrechtsanpassungen konzentriert
hätten. Unser Ziel ist aber – das ist auch Bestandteil der
Fiskalpaktregelung –, diesen Fiskalpakt nach einer
Übergangsphase aus dem intergouvernementalen Rege-
lungsbereich in europäisches Primärrecht zu überführen.

Es ist von daher unser Anliegen, die Regelungen des
intergouvernementalen Fiskalpakts und die sekundär-
rechtlichen Konkretionen, die wir zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zu ähnlichen oder identischen Sachverhalten
haben, so aufeinander abzustimmen, dass einer späteren
Integration des Fiskalpakts in Primärrecht der Europäi-
schen Union nichts entgegensteht. Insofern ist es nicht
verwunderlich, dass die Regelungen im sogenannten
Two-Pack mit Sach- und Regelungsinhalten im intergou-
vernementalen Fiskalpakt korrespondieren.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716401500

Ausnahmsweise gestatte ich eine sofortige Nachfrage.


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716401600

Meine Frage ist, ob Sie sich in den Verhandlungen in

den kommenden Wochen mit Ihren Stimmen im Rat da-
für einsetzen werden, dass Regelungen, die im Sekun-
därrecht bis Mai aufgenommen werden können, iden-
tisch oder korrespondierend zur Regelung im Fiskalpakt
beschlossen werden, oder ob Sie sie, beispielsweise mit
Verweis darauf, dass sie für 25 EU-Staaten schon gelten,
verhindern werden.


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klare Frage! Jetzt eine klare Antwort, bitte! – Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Sag Ja!)


S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716401700


Wir wollen, dass Two-Pack und der Fiskalpakt har-
monisiert sind, das heißt, aufeinander abgestimmt wer-
den.


(Priska Hinz [Herborn] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Da sind wir jetzt gespannt! – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Harmonie!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716401800

Rolf Schwanitz stellt die nächste Frage.


Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1716401900

Herr Minister, ich möchte noch einmal nach der

neuen Qualität des Fiskalpaktes fragen, und zwar mit
Blick darauf, an welchen Stellen der Fiskalpakt wirklich
über die Regelungen des sogenannten Six-Packs, die als
Richtlinien oder Verordnungen seit Anfang November
geltendes Recht sind, hinausgeht. Ich stelle die Frage
auch vor dem Hintergrund des Gesprächs, das wir vor
zwei Tagen mit Kommissar Rehn führen konnten. In die-
sem Gespräch ist die Einschätzung geäußert worden
– diese Einschätzung teile ich –, dass rund 95 Prozent
der Regelungen des Fiskalpakts bereits im Six-Pack ent-
halten sind, also bereits geltendes Recht innerhalb der
Europäischen Union sind. An welchen Stellen ist der
Fiskalpakt qualitativ besser und weitgehender als das
Six-Pack?

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

So ist das bei der Prozentrechnung. Manchmal sind
5 Prozent ganz entscheidend, wie ich Ihnen aus langjäh-
riger Erfahrung berichten kann.


(Heiterkeit im ganzen Hause)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402000

Diese Bemerkung, Herr Außenminister, rechnen wir

nicht auf Ihre Redezeit an.


(Heiterkeit im ganzen Hause)


Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Es freut mich, dass die Regierung den Herrn Präsi-
denten erfreuen konnte.

Das Entscheidende ist in der Tat der Bereich, der bis-
her nicht enthalten ist. Das heißt erstens: Wir haben jetzt
eine völkerrechtliche Vereinbarung darüber, dass die
Schuldenbremse national geltendes Verfassungsrecht
wird und an den Stellen, an denen sie nicht Verfassungs-
recht wird, ein Äquivalentz bekommt. Dass es unter-
schiedliche Rechtsordnungen und Rechtsstrukturen gibt,
muss ich, glaube ich, in diesem Kreis nicht sagen.

Zweitens. Wir haben eine Einklagbarkeit, das heißt
die Unterwerfung in einem bestimmten Bereich unter die
Rechtsprechung des EuGH, die es bisher nicht gab, die
auch nicht sekundärrechtlich vereinbart werden kann.
Das ist einer der Punkte, die uns bewusst sein müssen:
Wir geben damit etwas an Kompetenzen ab. Wir freuen
uns im Augenblick darüber – wir wollten das haben –,
aber wir müssen zur Kenntnis nehmen – wer weiß, wie
das in fünf oder zehn Jahren in Deutschland politisch ge-
sehen wird –, dass wir etwas abgeben.





Bundesminister Dr. Guido Westerwelle


(A) (C)



(D)(B)


Drittens. Die automatischen Sanktionen bekommen
ebenfalls eine völkerrechtliche Qualität. Das heißt, das,
was im ersten Deauville-Abkommen noch nicht verein-
bart werden konnte, nämlich die umgekehrte qualifi-
zierte Mehrheit bei den Sanktionen, wird jetzt in eine
Rechtsqualität überführt, die uns allen Rechtssicherheit
gibt.

Ich fasse es wie folgt zusammen: Der Deutsche Bun-
destag hat die Bundesregierung aufgefordert und gesagt:
Setzt als Bundesregierung nicht nur Solidarität durch.
Wenn wir schon geradestehen, bürgen, Solidarität ge-
währen, dann sorgt auch dafür, dass Haushaltsdisziplin
in Europa die Regel wird. Genau das haben wir jetzt völ-
kerrechtlich vereinbart.

Die anderen beiden Staaten, die bislang nicht mitma-
chen, bleiben eingeladen, mitzuwirken. Ich habe in Lon-
don gesagt, dass die britische Regierung eingeladen ist,
mitzuwirken und dem Pakt beizutreten. Ich habe auch
gestern in Prag noch einmal öffentlich gesagt – dadurch
konnte eine gewisse Diskussion ausgelöst werden; ei-
nige Kollegen waren dabei –, dass die Tür für Tsche-
chien für den Fall, dass sich dort eine andere Meinung
bildet, weit geöffnet bleibt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402100

Michael Schlecht.


Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716402200

Meine erste Frage. Diese Schuldenbremse soll quasi

– so verstehe ich es – mit einer Ewigkeitsgarantie ausge-
stattet werden. Haben Sie geprüft, ob das verfassungs-
konform ist? Sie binden ja damit zukünftige Regierun-
gen und Parlamente, obwohl Sie – das haben Sie selbst
gesagt – nicht wissen, wie die Situation in Deutschland
in fünf oder zehn Jahren sein wird.

Meine zweite Frage. Wenn Sie schon eine solch mas-
sive Bekräftigung der Schuldenbremse verfassungs-
rechtlich verankern wollen und Sie sich hier gleichzeitig
– zumindest verbal – zum Sozialstaatsprinzip bekennen,
müsste man dann, Ihrer Logik folgend, nicht auch da-
rüber nachdenken, Regelungen, durch die die Ausstat-
tung des Sozialstaates mit finanziellen Mitteln sicher-
gestellt wird, in die Verfassung aufzunehmen? Zum
Beispiel könnte man eine massive Besteuerung von Rei-
chen und Vermögenden in Gestalt der von uns vorge-
schlagenen Millionärsteuer in der Verfassung verankern.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Kollege, ich möchte Ihnen zunächst einmal amt-
lich versichern, dass die Bundesregierung nicht plant,
eine von Ihnen konzipierte Steuer in unserer Verfassung
aufzunehmen. Das ist zwar ein netter Versuch, aber Sie
erwarten doch wohl nicht wirklich, dass wir dem folgen.

Im Übrigen verstehe ich Ihre Überraschung nicht. Sie
wissen doch, dass sich jeder, der auf der Regierungsbank
sitzt, in vollem Umfang zur Verfassung bekennt und auf
die Verfassung geschworen hat. Insoweit sind etwaige

Ermahnungen im Hinblick auf Art. 20 des Grundgeset-
zes gänzlich überflüssig.


(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das Verfassungsgericht hat ja oft nachjustiert!)


Wir vertreten vielleicht in der Tagespolitik unterschiedli-
che Auffassungen. Aber diese Regierung verhält sich ab-
solut verfassungskonform; daran gibt es keinen Zweifel.

Zur Ewigkeitsgarantie. Wenn man völkerrechtliche
Verträge schließt, bindet man immer nicht nur den jetzi-
gen Deutschen Bundestag und die heutige Regierung,
sondern man bindet damit auch künftige Regierungen
und Parlamente. Selbstverständlich bindet unsere Politik
auch künftige Generationen. Die Verankerung der Schul-
denbremse ist, so glauben wir, richtig; denn die Schul-
denpolitik ist erkennbar an eine Grenze geraten.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402300

Der Kollege Kampeter wollte noch eine Ergänzung

vortragen.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716402400


Kollege Schlecht, Ihr Verständnis der Schulden-
bremse deckt sich nicht mit dem Verständnis der Schul-
denbremse, das eine breite Mehrheit des Parlamentes
hat. Sie stellen die Schuldenbremse als Beschränkung
von zukünftigen Handlungsmöglichkeiten dar. Das Ge-
genteil ist richtig. Die Staaten, die eine zu hohe Ver-
schuldung haben, werden aufgrund ihrer Verschuldung
zukünftig keine Handlungsmöglichkeiten mehr haben.
Die Handlungsfähigkeit wird durch ein Übermaß an Ver-
schuldung beschränkt. Die Zinszahlungen sind ein An-
griff auf die politische Handlungsfähigkeit zukünftiger
Generationen.

Die Schuldenbremse ist daher so konzipiert, dass zu-
künftigen Parlamenten Freiheiten eingeräumt werden,
um in den Bereichen, die politisch wichtig sind, handeln
zu können. Sie stellt sozusagen eine Aufforderung nicht
nur an diesen, sondern auch an alle folgenden Bundes-
tage dar, die Prioritäten so zu setzen, dass politische
Handlungsspielräume zukünftig erweitert werden. Das
ist eine riesengroße Chance. Hemmungsloses Schulden-
machen schränkt die Handlungsfreiheit in der Zukunft
ein. Die Schuldenbremse sichert die Handlungsfreiheit
zukünftiger Parlamente.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402500

Eine kurze Zusatzfrage.


Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716402600

Sie haben dargestellt, dass dies eine weitreichende

Änderung ist. Wäre es daher nicht angemessen, über die
Zweidrittelmehrheit im Parlament hinauszugehen und
darüber im Rahmen einer Volksbefragung abstimmen zu
lassen?


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Da müsste es auch Beifall von der CSU geben!)







(A) (C)



(D)(B)


Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Ich denke, Sie meinen diese Frage nicht ernst,


(Michael Schlecht [DIE LINKE]: Doch!)


weil natürlich auch Sie die Rechtslage und die Verfas-
sungslage kennen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Also, Herr Seehofer sieht das auch so!)


Ich will dazu eine persönliche Bemerkung machen, die
darüber hinausgeht.

Ich hoffe, dass wir eine Debatte über die Europapoli-
tik insgesamt führen werden, und könnte mir sehr gut
vorstellen, dass wir eines Tages, wenn wir eine gemein-
same europäische Verfassung haben, in der Tat in ganz
Europa ein Referendum über diese europäische Verfas-
sung durchführen.


(Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Ja! Richtig!)


Das ist aber eine völlig andere Frage als die, die von Ih-
nen aufgeworfen worden ist.


(Beifall des Abg. Bartholomäus Kalb [CDU/ CSU])



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402700

Kollegin Hinz.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN):

Herr Minister! Herr Staatssekretär! Im Fiskalpakt
steht, dass die EU-Kommission Vorschläge im Hinblick
auf einen automatischen Korrekturmechanismus zur
Einhaltung der Schuldenregel machen soll. Da ich davon
ausgehe, dass Sie mit Vertretern der EU-Kommission
schon darüber gesprochen haben, dass sie entsprechende
Vorschläge machen soll, würde ich gerne wissen, was
ich mir unter Vorschlägen im Hinblick auf einen automa-
tischen Korrekturmechanismus vorstellen soll, bis wann
die EU-Kommission diese Vorschläge machen soll – wir
sollen ja im Mai dieses Jahres über den Fiskalpakt ab-
stimmen – und ob Sie ausschließen können, dass die
Existenz eines automatischen Korrekturmechanismus
eine qualitative Änderung des Grundgesetzes zur Folge
hat.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716402800


Frau Kollegin Hinz, ja, es ist richtig: Wir warten noch
auf zwei Vorschläge der EU-Kommission zur Konkreti-
sierung des Fiskalpaktes, nämlich auf den Vorschlag zur
Erreichung des Anpassungspfades und den Vorschlag
zur Ausgestaltung des Korrekturmechanismus. Wir wer-
den im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundes-
tages am 7. Mai dieses Jahres eine große Anhörung zu
diesem Thema durchführen. Ich gehe davon aus, dass
uns bis dahin alle erforderlichen Konkretisierungen von-
seiten der EU-Kommission vorliegen. Dann gilt es, diese

im Rahmen der Anhörung zu bewerten und möglicher-
weise Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

Da Sie mich als Vertreter der Bundesregierung gerade
gefragt haben, ob ich aus einem mir noch nicht vorlie-
genden Vorschlag schon jetzt eine bestimmte Konse-
quenz ziehe, muss ich Ihnen sagen: Die Bundesregie-
rung vermeidet Spekulationen und beteiligt sich nicht an
diesen. Insofern kann ich diese hochspekulative Frage
nicht beantworten.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wissen es nicht!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716402900

Aber vielleicht die nächste Frage des Kollegen Carsten

Schneider.


Carsten Schneider (SPD):
Rede ID: ID1716403000

Herr Minister, Sie haben vorhin auf die Schulden-

bremse in unserem nationalen Recht, der wir zugestimmt
haben, hingewiesen. Ich stelle fest: Als Vorsitzender der
FDP-Bundestagsfraktion haben Sie sich, als es im
Jahre 2009 um die Einführung der Schuldenbremse in
Deutschland ging, bei der entsprechenden Abstimmung
mitsamt Ihrer Fraktion enthalten.


(Bettina Hagedorn [SPD]: Ja, genau!)


Ich bin aber froh, dass Sie sie sich jetzt zu eigen machen.

Ich habe eine konkrete Frage. Es kommt ja nicht nur
auf den Text, sondern vor allen Dingen auch darauf an,
wie das Ganze gelebt wird. Wir haben in Deutschland
die Situation, dass die Koalition bzw. die Bundesregie-
rung die Schuldenbremse entgegen dem Rat des Sach-
verständigenrates, des Bundesrechnungshofes und der
Deutschen Bundesbank nicht nach dem Sinn und Zweck
des Gesetzes anwendet.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Mamma Mia!)


Vielmehr haben Sie sich einen Dispokredit in Höhe von
knapp 50 Milliarden Euro gesichert, indem Sie den Aus-
gangswert für den Abbaupfad zu hoch angesetzt haben.
Ich frage Sie, ob Sie bereit sind – das gilt auch für den
Ratifizierungsfall –, eine Änderung des Gesetzes, die zu
einer Härtung der Schuldenbremse in Deutschland führt,
wie sie die SPD-Fraktion vorschlägt, mitzutragen.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716403100


Kollege Schneider, Ihre Behauptung, die Bundes-
regierung würde die Schuldenbremse nicht konsequent
genug anwenden, wird durch Wiederholung auch im
Deutschen Bundestag leider nicht richtiger. Das Gegen-
teil ist der Fall.


(Lachen des Abg. Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wie Sie wissen, nutzt die Bundesregierung die Verschul-
dungsspielräume, die der Deutsche Bundestag bewilligt
hat, überhaupt nicht aus. Wir hätten, juristisch betrach-
tet, eine höhere Verschuldung in Kauf nehmen können.
Es ist eine große Leistung der Bundesregierung und der





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)


Koalition aus Union und FDP, dass Deutschlands Ver-
schuldung heute deutlich geringer ist, als wir noch vor
wenigen Monaten befürchtet haben.

Eine zweite Anmerkung. Ihr Vergleich mit einem Dis-
positionskredit, den es bei einem Konto gibt, ist weder
sachlich noch politisch richtig. Das von Ihnen auf diese
Weise angesprochene Konto ist für die Bundesregierung
keine Kreditermächtigung, sondern lediglich der Beleg
dafür, dass die Situation, was die Verschuldung betrifft,
besser ist als noch vor wenigen Monaten befürchtet. Es
wird im Deutschen Bundestag kein Euro Schulden auf-
genommen ohne parlamentarische Legitimation. Ihr Ver-
gleich mit einem Dispositionskredit, der gleichzeitig ei-
nen Schattenhaushalt bedeuten würde, ist Ihren
Kenntnissen des deutschen Haushaltsrechts nicht ange-
messen; denn er ist falsch.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716403200

Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716403300

Der Kollege Carsten Schneider hat vorhin eine wich-

tige Frage gestellt, die der Bundesaußenminister noch
nicht beantwortet hat, nämlich die Frage, ob es konkreter
Korrekturen des Grundgesetzes infolge des Fiskalpaktes
bedarf. Dieser Frage sind Sie ausgewichen. Sie haben
uns nur beschrieben, inwiefern wir den Gesetzgeber mit
Blick auf die Verfassung binden. Deshalb hätte ich gern
die Einschätzung der Bundesregierung gewusst, ob wir
eine Korrektur des Grundgesetzes brauchen. Wir haben
nämlich eine Lage, die mit der, die in Art. 79 des Grund-
gesetzes beschrieben ist, vergleichbar ist. Ohne eine sol-
che Korrektur hätten wir keine entsprechende Rechts-
quelle im Grundgesetz. Das fände ich schwierig.

Noch schwieriger wird es, wenn Herr Kampeter keine
Auskunft darüber geben kann, ob das, was von der Kom-
mission noch zu erwarten ist, womöglich Korrekturen an
unserer jetzigen Verfassungsrechtslage erfordert.

Deshalb bitte ich die Bundesregierung, uns zu sagen,
welche Änderungen an der Verfassung wir aufgrund des
Fiskalpakts nach ihrer Ansicht vornehmen müssen und
in welchem Umfang wir uns bei der Schuldenbremse
binden. Denn die jetzige vertragliche Regelung ist nicht
identisch mit dem Wortlaut unserer Verfassung. Da gibt
es auch Spielräume für Modifikationen.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Kollege, zunächst einmal gibt es über das hi-
naus, was wir hier vorgelegt haben, keine weiteren An-
träge oder Vorschläge seitens der Bundesregierung, die
Verfassungsänderungen erforderlich machten. Für den
Fiskalpakt brauchen wir nach unserer Rechtsauffassung
keine anderen Änderungen der Verfassung.

Ihren Hinweis auf die Ewigkeitsgarantie des Grund-
gesetzes halte ich, offen gestanden, für staatsrechtlich
falsch. Ich kann Ihnen das auch als Staatsrechtler sagen:
Wenn Sie die Ewigkeitsgarantie betrachten, dann stellen
Sie fest, dass sich daraus ganz andere Konsequenzen er-

geben. Wenn Sie zum Beispiel die Ordnung unseres Ge-
meinwesens verändern, dann geht das bis hin zum Wi-
derstandsrecht jedes einzelnen Bürgers. Das hat also
ganz andere Verfassungsimplikationen als das, was wir
hier vorgelegt haben. Auch um auf Nummer sicher zu
gehen, wollen wir eine Zweidrittelmehrheit.

Wir haben beide studiert; ich habe Jura studiert. Ich
weiß nicht, ob Sie mittlerweile ein Jurastudium absol-
viert haben. Deshalb erlauben Sie mir ausnahmsweise,
dass ich Ihnen das mit auf den Weg gebe, Herr Kollege.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht jeder Jurist ist auch ein guter Jurist!)


Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.


(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das Meinung der Bundesregierung?)


– Ja, das ist Meinung der Bundesregierung.


(Petra Hinz [Essen] [SPD]: Peinlich!)


Herr Kollege Schneider, Sie haben einen zweiten
Punkt genannt, was die Frage der Schuldenbremse an-
geht. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass die
FDP-Fraktion, der ich seinerzeit als Fraktionsvorsitzen-
der vorgestanden habe, die Schuldenbremse nicht nur
unterstützt hat, sondern auch wesentlich dafür gesorgt
hat, dass sie im Rahmen der Föderalismuskommission
durchgesetzt worden ist.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sprechen hier nicht für die FDP, sondern für die Bundesregierung!)


Da sie allerdings mit weiteren Fragen und weiteren Pa-
keten verbunden worden ist, hat es damals dieses Ab-
stimmungsverhalten unsererseits gegeben. Ohne die
FDP hätte es aber überhaupt gar keine Schuldenbremse
gegeben. Da Sie danach gefragt haben, weise ich zu Ih-
rer persönlichen Freude noch einmal darauf hin.


(Zurufe von der SPD)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716403400

Da er darauf angesprochen worden ist, finde ich es

völlig in Ordnung, dass er dazu Stellung nimmt. – Die
nächste Frage von unserem Kollegen Volkmar Klein.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der zweite Teil ist von Herrn Kampeter nicht beantwortet!)


– Wir stellen die Frage des Kollegen Klein einen kleinen
Augenblick zurück, damit Herr Beck im Rahmen einer
Nachfrage erläutern kann, was Herr Kampeter noch be-
antworten soll.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716403500

Er sagte, er könne nicht genau sagen, was die Kom-

mission noch vorschlagen werde. Die Frage ist, ob diese
Vorschläge Konsequenzen für unsere verfassungsrechtli-
che Lage hätten.






(A) (C)



(D)(B)


S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716403600


Ich glaube, es ist die Rawls’sche Urvertragssituation,
in der man unter dem Schleier der Ungewissheit über die
zukünftige Situation etwas machen kann. Dies ist aber
eher ein theoretisches Konstrukt.

Der verfassungsrechtlichen Darlegung des Bundes-
außenministers ist nichts hinzuzufügen. Nach derzeiti-
gem Stand ist keine Anpassung des Grundgesetzes erfor-
derlich. Wir bitten Sie aus dem dargelegten Grund um
eine Zweidrittelmehrheit für den Fiskalpakt im Bundes-
tag und im Bundesrat. Sollte sich die Sachlage ändern,
werden wir darüber zu diskutieren haben. Das sehe ich
zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber nicht.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie halten es für möglich!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716403700

Volkmar Klein.


Volkmar Klein (CDU):
Rede ID: ID1716403800

Wir reden hier im Haus ja regelmäßig intensiv über

die erheblichen Risiken aus ESM und EFSF. Dabei wis-
sen wir, dass es immer gefährlich ist, als Feuerwehr zu
handeln. Insofern scheint mir der Fiskalpakt eher so et-
was wie vorbeugender Brandschutz zu sein. Risiken aus
der Staatsschuldenkrise sollen durch Defizitabbau und
nicht durch das Drucken von neuem Geld bekämpft wer-
den. Welche Vorstellung hat die Bundesregierung von
dem Zeitraum, in dem die notwendigen Regelungen in
den heute von der Staatsschuldenkrise betroffenen Län-
dern wirklich wirksam werden können?

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Herr Kollege Klein, der Einschätzung, die Ihrer Frage
zugrunde liegt, kann man nur zustimmen. Bis zum 1. Ja-
nuar 2014 soll der gesamte Umsetzungsprozess in den
Unterzeichnerstaaten abgeschlossen sein. Spätestens ab
dann geht es um die operative Kontrolle. Ich vermute,
dass einige auch schon vorher damit beginnen werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716403900

Axel Schäfer.


Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1716404000

Hinsichtlich der Reform der Wirtschafts- und Wäh-

rungsunion wurde hier heute ja auch der Art. 136 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
genannt. Ich hätte gerne gewusst, ob die Bundesregie-
rung ihre bisherige Position zum ESM dahin gehend kor-
rigiert hat, dass es sich beim ESM um eine europäische
Angelegenheit handelt, sodass nicht eine Ratifizierung
nach Art. 59 Grundgesetz, sondern nach Art. 23 Grund-
gesetz ansteht.

Falls die Bundesregierung ihre Position verändert hat,
hätte ich gerne gewusst, welche neuen Einsichten Sie
dazu erfreulicherweise bewegt haben. Falls nicht, hätte
ich gerne eine Begründung dafür, warum der ESM keine

europäische Angelegenheit in dem von allen im Bundes-
tag vertretenen Fraktionen gemeinsam getragenen Ver-
ständnis ist.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716404100


Die Antwort lautet: Nein. Wir haben unser Verständ-
nis nicht geändert und werden dem Deutschen Bundes-
tag und dem Bundesrat nach Beschlussfassung des Kabi-
netts am nächsten Mittwoch auf dieser Rechtsgrundlage
einen entsprechenden Gesetzentwurf fristgerecht zulei-
ten.


(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Haben wir nächsten Mittwoch nicht frei?)



Axel Schäfer (SPD):
Rede ID: ID1716404200

Das heißt, Sie bleiben entgegen der Rechtsüberzeu-

gung aller im Bundestag vertretenen Fraktionen bei
Art. 59 Grundgesetz?


(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Das ist doch gar nicht denkbar!)


S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716404300


Ich glaube, der Sachverhalt ist von Ihnen nicht kor-
rekt widergegeben. Aufgrund des Inhalts des Vertrages
glauben wir, dass der von Ihnen beschriebene Art. 23
Grundgesetz1) als einschlägige Rechtsgrundlage hinrei-
chend ist.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Der Glaube wird dabei nicht helfen! – Gegenruf des Abg. Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Wir sind die Christlich Demokratische Union! Da hilft der Glaube eine ganze Menge! Das muss einmal gesagt werden!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716404400

Kollegin Paus.


Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716404500

Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wenn der

Fiskalpakt so umgesetzt wird, dann beinhaltet er ja eine
Schuldenbremse, die sozusagen nicht ganz so scharf ist
wie die zurzeit in unserer Verfassung verankerte Schul-
denbremse. Nichtsdestotrotz tritt sie früher in Kraft als
die Schuldenbremse, die für die Bundesländer gilt; denn
die Schuldenbremse in der deutschen Verfassung wird
für die Bundesländer erst im Jahre 2020 vollständig wir-
ken. Gibt es daraus irgendwelche Konsequenzen? Haben
Sie überprüft, inwieweit die Schuldenbremse à la Fiskal-
pakt, weil sie schon früher gilt, nämlich ab 2014, Konse-
quenzen für die Haushaltsaufstellung und für die mittel-
fristige Finanzplanung der Bundesländer für die Jahre
2014 bis 2020 hat?

Eine kleine Ergänzung: Herr Kampeter, weil Sie gesagt
haben, Sie möchten den Fiskalpakt als einen Baustein im

1) Korrektur im nächsten Redebeitrag: Art. 59 Grundgesetz





Lisa Paus


(A) (C)



(D)(B)


Gesamtgefüge sehen, möchte ich an einen anderen Bau-
stein erinnern, der zumindest von der Bundesregierung
erwähnt worden ist, nämlich an das Wachstumspro-
gramm. Wie konkret sind inzwischen Ihre Arbeiten am
Wachstumsprogramm für Europa?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716404600


Vorhin habe ich Art. 23 und Art. 59 des Grundgeset-
zes verwechselt. Ich glaube, das müssen wir im Proto-
koll korrigieren.


(Zuruf von der SPD: Das ist aber entscheidend!)


– Ja, das weiß ich.

Ich sage es noch einmal, damit es im Protokoll richtig
steht: Wir gehen beim ESM von der Notwendigkeit einer
einfachen Mehrheit aus und folgen der Interpretation des
Kollegen der sozialdemokratischen Fraktion nicht. Ich
bitte, zu entschuldigen, dass mir vorhin eine Verwechs-
lung durchgerutscht ist.

Was die Fragen der Kollegin Paus angeht: Wir gehen
zum jetzigen Zeitpunkt nach unserer Analyse des Fiskal-
pakts auch in der Umsetzung des Ratifikationsgesetzes
davon aus, dass die grundgesetzlichen Vorschriften zur
Umsetzung der Schuldenbremse und der Fiskalpakt mit-
einander kompatibel sind. Gleichwohl wird durch die
Befassung im Bundesrat deutlich, dass die Umsetzung
nicht nur eine Aufgabe ist, die der Deutsche Bundestag
und der Bundeshaushalt zu leisten haben, sondern dass
Fiskaldisziplin auch eine Bund-Länder-Aufgabe ist. Ich
beispielsweise komme aus Nordrhein-Westfalen und
mache mir große Sorgen über die Haushaltspolitik der
rot-rot-grünen Minderheitsregierung dieses Bundeslan-
des,


(Beifall des Abg. Georg Schirmbeck [CDU/ CSU] – Zuruf von der SPD: Ablenken!)


die offensichtlich trotz grundgesetzlicher Vorgaben die
Richtung der Konsolidierung etwas fehlinterpretiert hat.
Insoweit glaube ich, dass, unbeschadet der Überprüfung
rechtlicher Anpassungen, das politische Handeln in ein-
zelnen Bundesländern auch im Hinblick auf den Fiskal-
pakt noch einmal überprüft werden muss.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716404700

Herr Minister Westerwelle.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Ich will Sie zu der Frage der qualifizierten Mehrheit
beim ESM nur darauf aufmerksam machen, dass der Re-
gelungsgehalt, den wir im Fiskalpakt haben, ein anderer
ist. Erinnern Sie sich bitte an die Eingangsbemerkungen
auch zum Klagerecht und zur Unterwerfung unter die
Gerichtsbarkeit des EuGH. Solche Fragen sind hier nicht
berücksichtigt. So kommt die Einschätzung bezüglich
der unterschiedlichen Mehrheitsnotwendigkeiten zu-
stande.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716404800

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind jetzt jen-

seits der vereinbarten Zeit. Ich schlage vor, dass ich die
drei Wortmeldungen, die ich noch notiert habe, nämlich
der Kollegin Höger, des Kollegen Schwanitz und des
Kollegen Kalb, jetzt aufrufe und dass wir uns dann den
Fragen, die es sonst noch zur Kabinettssitzung gab, zu-
wenden. – Dazu stelle ich Einvernehmen fest. Frau
Höger, Sie haben die nächste Frage.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716404900

Vielen Dank, dass ich meine Frage noch stellen kann. –

Der Fiskalpakt ist ein massiver Eingriff in die Haushalte
aller Nationalstaaten der EU, die ihm beitreten. Wie
schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Um-
setzung in den Einzelstaaten ein, gerade vor dem Hinter-
grund, dass heute schon zwei Drittel der Staaten in der
Euro-Zone weit über der im Vertrag festgelegten 60-Pro-
zent-Marke liegen? Gerade angesichts der Erfahrungen
in Griechenland, wo die massiven Sparmaßnahmen zu
einem Einbruch der Wirtschaft und zu einer Rezession
geführt haben, stellt sich auch die Frage: Wird es nicht
zu einer europaweiten Rezession führen, wenn Sie so
weitermachen wie bisher?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716405000


Frau Kollegin Höger, ich teile Ihre wirtschaftspoliti-
sche Analyse nicht, dass man Wachstum mit Schulden
kaufen kann. Das Gegenteil ist richtig. Die wirtschaftli-
che Entwicklung zeigt – das wird auch deutlich in inter-
nationalen Vergleichsanalysen –, dass es in denjenigen
Staaten, die ihre Haushalte in Ordnung haben, nicht nur
ein stärkeres Vertrauen in die Kapitalmärkte und somit
ein niedrigeres Zinsniveau gibt, sondern dass sie auch
stärker wachsen. Das trägt auch zum inneren sozialen
Frieden bei. Deswegen kann ich der Behauptung, die Sie
Ihrer Frage zugrunde legen, dass man sich beispiels-
weise durch fiskalische Konsolidierung in irgendeiner
Weise kaputtspart, nicht folgen. Das Gegenteil ist rich-
tig. Das zeigt auch das Beispiel der Bundesrepublik
Deutschland.

Wachstum und Haushaltskonsolidierung sind zwei
Seiten derselben Medaille: Sie stehen für nachhaltige so-
ziale und wirtschaftliche Entwicklung. Dieses Beispiel
werden wir jetzt, glaube ich, gemeinsam in Europa fort-
entwickeln, und zwar jeder mit seiner individuellen na-
tionalen Lösungsstrategie. Das ist ein guter Beitrag für
nachfolgende Generationen.


(Heike Hänsel [DIE LINKE]: Niedriglohn für alle heißt das! Nur nicht für Parlamentarier!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716405100

Kollege Schwanitz.


Rolf Schwanitz (SPD):
Rede ID: ID1716405200

Herr Minister, ich habe noch eine Frage zu der Zwei-

drittelmehrheit beim Fiskalpakt. In Ihrem Vortrag ist der
Eindruck entstanden, dass es sich hier eventuell um eine
politische Entscheidung der Bundesregierung gehandelt





Rolf Schwanitz


(A) (C)



(D)(B)


haben könnte. Deswegen möchte ich noch einmal genau
zu dem Punkt fragen: Ist es nach Auffassung der Bun-
desregierung eine zwingende Notwendigkeit, dass der
Bundestag mit Zweidrittelmehrheit dem Fiskalpakt zu-
stimmen soll, oder handelt es sich hier um eine politi-
sche Entscheidung?


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716405300

Herr Kollege.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Beides, Herr Kollege.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Rätselhaft! Rätselhaft!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716405400

Kollege Bartholomäus Kalb.


Bartholomäus Kalb (CSU):
Rede ID: ID1716405500

Lassen Sie mich auf diese Frage zurückkommen, Herr

Minister. Wie Sie eingangs dargelegt haben, ändern wir
unser Grundgesetz deswegen, weil wir sicherstellen wol-
len, dass das Grundgesetz in diesem Punkt nicht wieder
zurückverändert wird. Gehen wir mit dieser Regelung
nicht weit über das hinaus, was wir von den anderen Ver-
tragspartnern erwarten und objektiv auch erwarten kön-
nen? Wenn ich es richtig sehe, erwarten wir, dass sie
ähnlich wie wir eine verfassungsmäßige Regelung schaf-
fen bzw. dort, wo das objektiv nicht möglich ist, den Be-
stand des Fiskalpaktes in ähnlicher Qualität in Kardinal-
gesetzen – oder wie auch immer das genannt wird –
absichern. Aber sie müssen sich nicht verpflichten, das
nicht mehr zu ändern.

Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister des Aus-
wärtigen:

Nein, diese Sorge habe ich nicht, Herr Kollege. Ich
verstehe aber, dass Sie darauf aufmerksam machen. Das
erklärt sich einfach daraus, dass wir die Schuldenbremse
bereits in die Verfassung eingeführt haben. Wir ver-
pflichten uns also nicht, eine solche Schuldenbremse in
die Verfassung zu übernehmen, sondern wir verpflichten
uns politisch und völkerrechtlich, dass wir es bei dieser
Schuldenbremse auch belassen.

In dem Augenblick, in dem sie in den anderen Län-
dern eingeführt worden ist, verpflichten sich diese Län-
der völkerrechtlich, sie dann unverändert zu lassen; ge-
nauso wie auch wir. Das heißt: In dem Augenblick, in
dem die anderen Staaten, die die Schuldenbremse jetzt
noch nicht haben – das ist die Mehrzahl der Staaten –,
sie eingeführt haben, bleibt es auch dabei. Es ist dann für
alle in demselben Maße völkerrechtlich verpflichtend.

Einen Zusatz muss ich anfügen. Darauf will ich recht-
zeitig aufmerksam machen. Ich bin unverändert der
Überzeugung, dass es natürlich besser gewesen wäre,
wir hätten nicht ein völkerrechtliches Vertragswerk ge-
schaffen, sondern wir hätten das europäische Gemein-
schaftsrecht verändert. Das war auch das erste Ziel.

Nachdem wir festgestellt haben, dass dieses erste Ziel
nicht erreichbar war – Sie wissen, dass sich vor allen
Dingen ein Land da verweigert hat –, sind wir zu dem
Ergebnis gekommen, dass so, wie es jetzt geplant ist, un-
sere Interessen und die Interessen der Bürger besser
wahrgenommen werden.

Sollte sich allerdings herausstellen, dass der Wider-
stand gegen eine Übernahme ins Gemeinschaftsrecht
sich im Laufe der nächsten Zeit politisch verflüchtigt,
hätten wir natürlich ein Interesse daran, das, was wir
jetzt völkerrechtlich vereinbaren, ins Gemeinschafts-
recht zu übertragen. Das wäre, glaube ich, für Europa
und für den europäischen Geist das Allerbeste.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716405600

Vielen Dank. – Wir schließen damit diesen Themen-

bereich ab.

Ich darf fragen, ob es zu anderen Themen der heuti-
gen Kabinettssitzung Fragen gibt. – Das ist offenkundig
nicht der Fall.

Dann frage ich – –


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ich hatte mich doch angemeldet!)


– Ich habe das gerade nur auf Fragen zu sonstigen The-
men der Kabinettssitzung bezogen.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Zur Kabinettssitzung, natürlich!)


– Umso besser. Bitte schön, Frau Enkelmann. Dann stel-
len Sie jetzt Ihre Frage zu sonstigen Themen der Kabi-
nettssitzung.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Beziehungsweise sonstigen Themen der Regierungsarbeit!)


– Sehen Sie. Genau diesen Unterschied hatte ich doch
gerade gemacht.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Also nicht zur Kabinettssitzung! Aber ich hatte mich angemeldet! Deswegen herzlichen Dank, Herr Präsident!)


Dann will ich, um für künftige Fragestellungen Miss-
verständnisse zu vermeiden, nur noch einmal daran erin-
nern, dass wir in dem Block „Befragung der Bundesre-
gierung“ drei Kategorien haben: das angemeldete
Thema, Fragen zu sonstigen Themen der Kabinettssit-
zung und Fragen unabhängig vom angemeldeten Thema
und der Kabinettssitzung. Ich sehe meine Vermutung be-
stätigt, dass Sie zur dritten Kategorie eine Frage stellen
wollen.


Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716405700

Dann nehmen wir halt die dritte Kategorie. – Ich habe

mehreren Medienberichten entnommen, dass der Fi-
nanzminister plant, Wehrdienstleistende und Bufdis, also
Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, steuerlich
zu belasten. Ich würde gerne wissen, wie der Rest der
Bundesregierung diesen Vorschlag bewertet.






(A) (C)



(D)(B)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716405800

Herr Staatssekretär.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716405900


Frau Kollegin, Sie geben die derzeit geltende Rechts-
lage leider nicht sehr präzise wieder. Ich möchte darauf
hinweisen, dass diejenigen, die Sie als „Bufdis“ bezeich-
nen, bereits heute einer Steuerpflicht unterliegen. Diese
ist im Rahmen einer Billigkeitsregelung vor dem Hinter-
grund der Steuerfreiheit für Wehrdienstleistende ausge-
setzt.

Es ist richtig, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt in-
nerhalb der Bundesregierung bei den Abstimmungen
zum Referentenentwurf des nächsten Jahressteuergeset-
zes überprüft wird, ob unter unterschiedlichen Gesichts-
punkten an dieser Regelung festgehalten werden kann.
Eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung wird
erst getroffen, wenn der Entwurf des Jahressteuergeset-
zes 2013 vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt befinden wir uns lediglich im
Stadium der Vorüberlegung.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716406000

Damit schließe ich die Regierungsbefragung.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 2:

Fragestunde

– Drucksache 17/8828 –

Die Fragen werden in der Ihnen bekannten Reihen-
folge aufgerufen.

Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern. Hier steht der Parla-
mentarische Staatssekretär Christoph Bergner zur Verfü-
gung.

Ich rufe die Frage 1 der Kollegin Daniela Kolbe auf:
Hat das Bundesministerium des Innern Kenntnisse da-

rüber, wie viele Personen insgesamt bundesweit als Lehr-
kräfte in Integrationskursen arbeiten und wie viele davon als
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder als Honorar-
kräfte arbeiten, und wenn ja, wie viele sind dies konkret?

Bitte, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716406100


Frau Kollegin Kolbe, ich antworte wie folgt: Mit
Stand vom 29. Februar 2012 wurden seit dem 1. Januar
2005, also seit Inkrafttreten der entsprechenden gesetz-
lichen Regelung, insgesamt 18 043 Personen als Lehr-
kräfte nach § 15 Abs. 1 und 2 der Integrationskursver-
ordnung zugelassen. Statistische Zahlen über die Art des
Beschäftigungsverhältnisses werden nicht erhoben. Es
kann aber davon ausgegangen werden, dass – genauso
wie im Bereich der Erwachsenenbildung üblich – der
ganz überwiegende Teil der Lehrkräfte auf Honorarbasis
arbeitet. Es ist im Übrigen ausschließlich Angelegenheit
der Träger, darüber zu befinden, in welcher Art von
Beschäftigungsverhältnis ihre Lehrkräfte tätig sind. Wir
haben hierzu mehrfach detailliert Auskunft gegeben. Ich

verweise insbesondere auf die Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen vom 19. September 2011.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716406200

Eine Zusatzfrage? – Bitte schön.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716406300

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr

Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort anklingen
lassen, dass Sie die Lehrkräfte, die in Integrationskursen
tätig sind, eher denen, die in der Erwachsenenbildung
tätig sind, gleichstellen. Von den Lehrkräften selbst und
den Trägern kommt zunehmend die Aussage, dass es
sich angesichts des Umfangs und des Vorbereitungsauf-
wandes bei einer Tätigkeit als Integrationskurslehrer
eher um eine lehrerähnliche Tätigkeit handelt, zumal sie
auf einen Abschluss hinführen soll. Was entgegnen Sie
solchen Ausführungen, die eher eine Festanstellung als
wünschenswert erscheinen lassen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716406400


Ich darf auf einen grundlegenden Unterschied bei-
spielsweise zum öffentlichen Schulwesen hinweisen.
Der gesetzliche Auftrag für die Integrationskurse lautet,
die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
sowie Zugewanderten mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht
in Deutschland zu unterstützen. Das heißt, dieser gesetz-
liche Auftrag manifestiert keine Einrichtungsgarantie
wie der beim Schulwesen. Insofern ist der Vergleich
bzw. die Parallelität zur beruflichen Weiterbildung und
zur Erwachsenenbildung angemessen. Hier ist insbeson-
dere mit Blick auf die Pluralität der Träger die Verant-
wortung für die Anstellungsverhältnisse überwiegend
bei den Trägern zu suchen. Das schließt nicht aus, dass
wir ein Interesse daran haben, dass angemessen vergütet
wird und dass eine angemessene Vergütung auch als eine
Voraussetzung für die entsprechende Qualität der Kurse
gesehen wird.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716406500

Ihre zweite Zusatzfrage, Frau Kolbe.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716406600

Vielen Dank. – Die Situation ist folgende: Sie haben

gerade gesagt, dass Sie den Beschäftigten ein vernünfti-
ges Einkommen wünschen. Im Schnitt verdienen Lehr-
kräfte, die Integrationskurse geben, etwa 18 Euro pro
Stunde. 80 Prozent sind auf Honorarbasis tätig. Das
heißt, für sie ist das quasi arbeitgeberbrutto. Dement-
sprechend sind sehr viele auf ergänzende Leistungen
angewiesen. Wie bewertet denn die Bundesregierung die
Situation der Integrationskurslehrer, die einen wirklich
zentralen Beitrag zur Integration in Deutschland leisten?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716406700


Zunächst einmal muss ich darauf aufmerksam ma-
chen, dass wir auch aus verfassungsrechtlichen Gründen
bei der Zulassung bzw. Anerkennung der entsprechen-





Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) (C)



(D)(B)


den Kursträger keine Möglichkeit haben, unmittelbar auf
die Höhe des Honorars einzuwirken. Sie wissen, dass
wir in dem neuen § 20 der Integrationskursverordnung
ein Instrument eingeführt haben, mit dem wir die Ent-
scheidung über die Dauer der Zulassung der Kursträger
davon abhängig machen können, dass gewisse Honorar-
anforderungen erfüllt werden. Wir haben diese Anforde-
rung jetzt auf 18 Euro festgelegt.

Das ist das Steuerungsinstrument, das wir haben. An-
sonsten kann ich von der großen Anzahl der Ausbilder in
den Integrationskursen nur respektvoll sprechen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716406800

Ich rufe die Frage 2 der Kollegin Daniela Kolbe auf:

Welche konkret in Zahlen zu benennenden Faktoren er-
möglichen es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
den Stundensatz bei Integrationskursen pro Teilnehmer von
zuletzt 2,35 Euro auf 2,54 Euro (ab dem 1. Dezember 2011)

zu erhöhen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716406900


Die Antwort lautet: Bei der letzten Erhöhung des Er-
stattungssatzes von 2,35 Euro auf 2,54 Euro – ich lasse
jetzt die höheren Sätze für Sonderkurse weg – handelt es
sich um eine inflationsbedingte Erhöhung um rund
8 Prozent. Diese Erhöhung orientiert sich an der kumu-
lierten Inflationsrate vom 1. Juli 2007 – als wir die letzte
Erhöhung auf 2,35 Euro hatten – bis Ende 2011. Die
durch die Erhöhung bedingten Mehrausgaben werden
sich im Jahr 2012 auf rund 12 Millionen Euro belaufen.
Wie Sie wissen, ist dafür durch den Haushaltsansatz ent-
sprechend vorgesorgt.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716407000

Ich nutze die Gelegenheit, meine Frage von eben zu

wiederholen, nämlich wie Sie die Situation der Lehr-
kräfte in den Integrationskursen bewerten, ob Sie die
Bezahlung für ausreichend und anständig halten, in
welche Richtung die Bundesregierung Handlungen un-
ternehmen möchte und was ihr Ziel dabei ist.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716407100


Unser Ziel ist, dass wir ein ausreichendes Angebot an
qualifizierten Integrationskursen haben. Die Qualität der
Integrationskurse ist an viele Voraussetzungen gebun-
den. Dass dabei auch eine angemessene Vergütung eine
Rolle spielt, habe ich bereits gesagt. Dass wir keinen
unmittelbaren Einfluss auf die Tarife haben und dass wir
deshalb davon Gebrauch machen, durch die Bewilligung
einer längeren Dauer der Zulassung denjenigen Trägern
Arbeitssicherheit zu geben, die über 18 Euro vergüten,
ist bereits Gegenstand meiner Aussage gewesen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716407200

Bitte.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716407300

Ich frage noch einmal konkret: Was halten Sie denn

für eine angemessene Vergütung, und welchen Stunden-

satz legt das BMI für diese angemessene Vergütung zu-
grunde? Die Summe, die das BMI überweist, hängt doch
mit der Höhe des Honorars zusammen, das die Träger
bezahlen können.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716407400


Frau Kollegin, diese Frage unterstellt, wir seien in der
Rolle des unmittelbaren Arbeitgebers. In dieser Rolle
befinden wir uns aber nicht. Sie wissen, dass dort, wo
wir in einer unmittelbaren Arbeitgeberrolle sind, näm-
lich im öffentlichen Dienst, die Höhe des angemessenen
Verdienstes das Ergebnis der Verhandlungen mit den
Tarifpartnern ist. Ich bitte deshalb, meine Zurückhaltung
zu verstehen, wenn ich hier keine Summen nenne. Sie
wissen aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des
Bündnisses 90/Die Grünen, wie sich die Vergütungen
verteilen. Sie wissen, dass wir mit der 18-Euro-Grenze
ein gewisses Steuerungsinstrument haben. Im Wesent-
lichen gehen die Vergütungssätze bis zu 25 Euro.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716407500

Frau Kollegin Pau.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716407600

Herr Staatssekretär, ich teile Ihre Auffassung ganz

ausdrücklich nicht. Es ist richtig, dass Sie nicht der
unmittelbare Arbeitgeber sind, aber immerhin sind Sie
der unmittelbare Auftraggeber; denn mit der Anforde-
rung, Integrationskurse zu besuchen und dort einen
entsprechenden Abschluss zu erlangen, wird auch die
Aufgabenstellung der Lehrkräfte formuliert. Deshalb
wiederhole ich die Frage der Kollegin Kolbe: Was halten
Sie für eine angemessene Vergütung, wenn dieser Auf-
trag durch Honorarkräfte oder auch durch festangestellte
Kräfte erfüllt wird? Denn Auftraggeber sind natürlich
Sie.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716407700


Frau Kollegin, ich will Sie einmal auf einen grund-
sätzlichen Sachverhalt aufmerksam machen: Wenn wir
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in unterschiedli-
chen Bereichen jeweils über die Angemessenheit der
Vergütung der Mitarbeiter der Auftragnehmer verhan-
deln würden, dann sähe unser Vergaberecht ganz anders
aus, als es im Moment ist. Das ist aber nur eine grund-
sätzliche Bemerkung.

Ich will einräumen, dass wir bei der Diskussion um
die Qualität der Integrationskurse auch die Frage der an-
gemessenen Vergütung nicht ausklammern können. Sie
haben durch den Umstand, dass wir an diejenigen, die
bereit sind, die Lehrkräfte mit mindestens 18 Euro zu
vergüten, Verträge über längere Bewilligungszeiträume
hinweg vergeben, bereits einen Hinweis, wo für uns eine
bestimmte Mindestorientierung liegt.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716407800

Dazu sehe ich jetzt keine weiteren Fragen.





Präsident Dr. Norbert Lammert


(A) (C)



(D)(B)


Dann rufe ich jetzt die Frage 3 der Kollegin Özoğuz
auf:

Warum wurde die vom Bundesministerium des Innern in
Auftrag gegebene Studie „Lebenswelten junger Muslime in
Deutschland“ vorab am 29. Februar 2012 der Tageszeitung
Bild zugeleitet, noch bevor die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages Einsicht erhalten haben, und sieht der Bundes-
minister des Innern, Dr. Hans-Peter Friedrich, die Vorab-
berichterstattung als konstruktive Form an?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716407900


Frau Kollegin Özoğuz, die Antwort lautet: Die Unter-
stellung, die in dieser Frage mitschwingt, nämlich das
Bundesministerium des Innern habe die Studie vorab der
Bild zugeleitet, trifft nicht zu. Auch Sie sind vorhin Teil-
nehmerin der Sitzung des Innenausschusses gewesen
und haben gehört, dass der Bundesinnenminister selbst
dies noch einmal ausdrücklich zum Ausdruck gebracht
hat.


(Iris Gleicke [SPD]: Das haben die in der Straßenbahn gefunden, oder was?)



Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1716408000

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

dann helfen Sie mir doch bitte bei einer Einordnung. Das
Bundesinnenministerium hat eine Studie in Auftrag ge-
geben, die weit über 400 000 Euro gekostet hat. Der
Bundesinnenminister hat, zeitgleich mit der Vorabveröf-
fentlichung, ausgewählte Zahlen zitiert. In der heutigen
Sitzung des Innenausschusses sagte er, dass er alle
Handlungsempfehlungen der Studie rundweg ablehne.
Ist das die Grundlage, auf der wir darüber sprechen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716408100


Zunächst einmal: Da auch ich Teilnehmer der Sitzung
des Innenausschusses war, kann ich die Wiedergabe der
Aussage des Innenministers, er lehne alle Empfehlungen
rundweg ab, nicht bestätigen.


(Zurufe von der SPD: Das hat er aber so gesagt! – Genau so hat er das gesagt!)


Vielleicht sollten wir uns einmal gemeinsam das Sit-
zungsprotokoll anschauen. Wichtig ist, dass wir vor dem
Hintergrund der Ergebnisse der Studie hinsichtlich der
aktuellen Gesetzgebung keinen Handlungsbedarf sehen.

Da bei Ihnen noch immer Zweifel herrschen, die
Studie könne vom Bundesinnenministerium an die Bild-
Zeitung gegeben worden sein, möchte ich auf zwei Um-
stände aufmerksam machen: Der eine Umstand ist, dass
die Studie nie als Geheimstudie in Auftrag gegeben
wurde und dass der Kreis der beteiligten Institute – das
sind Institute der Wissenschaft, die unter den Bedingun-
gen der Wissenschaftsfreiheit arbeiten – vergleichsweise
groß war. Vor dem Hintergrund, wie andere Informatio-
nen in die Medien gelangen, bin ich überhaupt nicht da-
rüber verwundert, dass bereits Ergebnisse dieser Studie,
bevor sie offiziell veröffentlicht wurde bzw. bevor sie
durch das Bundesinnenministerium offiziell freigegeben
und auch den Abgeordneten zugeleitet werden konnte, in

den Medien aufgetaucht sind, in diesem Fall in der Bild-
Zeitung.


Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1716408200

Dann möchte ich meine Frage gern noch einmal kon-

kretisieren, Herr Staatssekretär. Wir sprechen jetzt über
eine Studie, in der als Ergebnis festgehalten wird, dass
sie erstens keine repräsentativen Zahlen enthält und
zweitens davor gewarnt wird, mit einzelnen Zahlen in
die Öffentlichkeit zu gehen und möglicherweise ein
Zerrbild darzustellen. Es trifft ja wohl zu, dass der Bun-
desinnenminister zu einem Zeitpunkt ein Interview ge-
geben hat, zu dem noch niemandem im Bundestag diese
Studie vorlag.

Daher stellen sich mir natürlich die Fragen: Was war
die eigentliche Intention dieser Studie? Sie sagen ja, Sie
sähen überhaupt keinen Handlungsbedarf hinsichtlich
der Gesetzgebung. Und warum hat sich der Bundesin-
nenminister dazu hinreißen lassen, einzelne Zahlen, die
laut Wissenschaftlern nicht repräsentativ sind, als Zitat
in der Bild-Zeitung veröffentlichen zu lassen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716408300


Ich will mit Ihnen jetzt nicht in einen Streit darüber
eintreten – das sollten besser die Autoren dieser Studie
tun –, wie repräsentativ die zitierten Zahlen sind. Auf je-
den Fall sind es Zahlen, die in der Kurzzusammenfas-
sung der Autoren selbst publiziert worden sind. Das
heißt, diese Zahlen müssen wenigstens aus der Sicht der
Autoren selbst als wesentlich gegolten haben; sonst hät-
ten sie sie nicht in ihrer eigenen Kurzzusammenfassung
angegeben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716408400

Kollegin Kolbe.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716408500

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

eine ganz einfache Ja-Nein-Frage: Bedauert das Ministe-
rium die Art und Weise, wie über diese Studie vorab be-
richtet wurde?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716408600


Frau Kollegin, es ist immer der Wunsch der Bundes-
regierung – das wird übrigens auch bei einer Frage zu
einer anderen Studie zum Ausdruck kommen; auch da
hätte ich mir das gewünscht –, gewissermaßen selbst
Herr über die in Auftrag gegebenen Studien und ihre Er-
gebnisse zu sein; darüber besteht gar kein Zweifel. Aber
ich will mit dieser Antwort nicht so verstanden werden,
dass man glaubt, dass ich vor der Transparenz der
Medienlandschaft und ihrer Fähigkeit, bestimmten kri-
tischen Sachverhalten nachzuspüren, keinen hohen
Respekt habe.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716408700

Kollege Kilic.






(A) (C)



(D)(B)



Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716408800

Der Herr Bundesinnenminister hat heute im Innen-

ausschuss gesagt, dass diese Studie nicht von ihm per-
sönlich der Bild-Zeitung zur Verfügung gestellt wurde.
Das heißt aber noch lange nicht, dass sie der Bild-Zei-
tung nicht vom Bundesinnenministerium zur alleinigen
Auswertung zur Verfügung gestellt wurde. Hält die Bun-
desregierung die Bild-Zeitung für eine Fachzeitung für
solche Bewertungen?


(Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)


D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716408900


Ich glaube, die Bundesregierung bemüht sich erkenn-
bar, Ausgewogenheit gegenüber allen Medien zu prakti-
zieren, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbil-
dung leisten. Insofern wäre es völlig irregeleitet, aus
dem Umstand, dass die Bild-Zeitung diese Zeilen zuerst
veröffentlicht hat, irgendeine Privilegierung oder Präfe-
renz abzuleiten. Das möchte ich generell voranstellen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht handelt es sich um eine Wiedergutmachung für die Berichterstattung über Herrn Wulff!)


Ansonsten kann ich jetzt nur sagen: Es hat keine öf-
fentliche oder wie auch immer geartete Übergabe dieser
Studie durch das Bundesinnenministerium an die Me-
dien gegeben.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716409000

Kollege Veit.


Rüdiger Veit (SPD):
Rede ID: ID1716409100

Herr Staatssekretär, ich möchte zunächst festhalten,

dass in der Innenausschusssitzung, in der dieser Tages-
ordnungspunkt behandelt wurde – ich habe daran aktiv
teilgenommen –, der Herr Minister dezidiert gesagt hat,
dass er keine der in diesem Gutachten gezogenen
Schlussfolgerungen teile.

Ich schließe daran folgende Fragen an: Ist Ihnen und
der Bundesregierung bekannt, dass einer der Mitautoren
dieser Studie, nämlich der Soziologe Klaus Boehnke von
der Bremen International Graduate School of Social
Sciences, gesagt hat – es war nicht der Bayernkurier, der
dieses Interview durchgeführt hat, sondern das Neue
Deutschland; ich zitiere wörtlich –:

Man schlägt auf unsere Studie ein, ohne auch nur
eine Zeile gelesen zu haben, und verkehrt den Tenor
unserer Studie ins genaue Gegenteil. Das hat sehr,
sehr weh getan.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Wer ist denn „man“?)


Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein
sorgfältiger Umgang mit dem, was das Innenministe-
rium selbst in Auftrag gegeben hat, stattgefunden hat?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716409200


Zunächst einmal kann ich die Aussage dieses Mit-
autors insoweit verstehen, als er sich durch die verkürzte
und auch pointierte Wiedergabe in den Medien nicht an-
gemessen widergespiegelt fühlt. Ich will bloß darauf
aufmerksam machen: Dafür können Sie das Bundes-
innenministerium nicht verantwortlich machen.


(Daniela Kolbe [Leipzig] [SPD]: Für das Zitat schon!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716409300

Hierzu sehe ich im Augenblick keine weitere Wort-

meldung.

Dann rufe ich die Frage 4, wiederum der Kollegin
Özoğuz, auf:

Teilt der Bundesminister des Innern die Handlungsemp-
fehlungen der von seinem Bundesministerium in Auftrag ge-
gebenen Studie, insbesondere die Ermöglichung der generel-
len Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft (Seite 656)

und die Empfehlung, plakative Äußerungen wie: „Der Islam
gehört nicht zu Deutschland“ (Seite 654), tunlichst zu vermei-
den, und welche Initiativen und gesetzgeberischen Schritte
wird die Bundesregierung aus der Studie ableiten?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716409400


Frau Kollegin, ich antworte wie folgt: Nach Auffas-
sung des Bundesministeriums des Innern sind aufgrund
der Studie neue gesetzgeberische oder andere Initiativen
nicht zu veranlassen.

Aufgrund der von der Studie aufgezeigten Herausfor-
derung der Radikalisierung einer Minderheit von Musli-
men hat der Bundesminister des Innern Handlungsbedarf
erkannt. Hierzu hat er gemeinsam mit Muslimen die Ini-
tiative Sicherheitspartnerschaft gegründet, die vielfältige
Maßnahmen gegen Radikalisierung umsetzt.

Was das Staatsangehörigkeitsrecht betrifft: Deutsch-
land besitzt ein offenes Staatsangehörigkeitsrecht. Bei-
spielsweise besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürge-
rung bereits nach einer Aufenthaltsdauer von acht
Jahren; bei besonderen Integrationsleistungen kann diese
Frist auf sechs Jahre verkürzt werden. Mit diesem Ein-
bürgerungsanspruch macht Deutschland einem großen
Teil der bei uns lebenden Ausländer ein offenes Angebot
zur Einbürgerung und Teilhabe an der politischen Wil-
lensbildung.

Das Einbürgerungsrecht hat aber auch die Belange
der aufnehmenden Gesellschaft zu berücksichtigen. Zu
den Einbürgerungsvoraussetzungen gehört im Regelfall,
dass der Einbürgerungsbewerber seine frühere Staats-
angehörigkeit aufgibt und damit zum Ausdruck bringt,
dass er sich ohne Vorbehalte zu seinem neuen Staat be-
kennt. Zudem kann die Mehrstaatigkeit mit tatsächlichen
und rechtlichen Komplikationen, zum Beispiel in fami-
lien-, erb- und wehrrechtlichen Angelegenheiten, ver-
bunden sein.


(Rüdiger Veit [SPD]: Mitnichten!)






Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) (C)



(D)(B)


In Fällen, in denen die Aufgabe der früheren Staatsange-
hörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Be-
dingungen möglich ist, kann die Einbürgerung auch
ohne deren Aufgabe erfolgen. Vor diesem Hintergrund
sieht die Bundesregierung aktuell keinen Handlungsbe-
darf.

Was die Situation „Muslime als Teil Deutschlands“
betrifft: Der Bundesminister des Innern hat sich wieder-
holt dahin gehend geäußert, dass Muslime, die in
Deutschland leben, selbstverständlich zu dieser Gesell-
schaft gehören.


Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1716409500

Herr Staatssekretär, das wirft jetzt natürlich eine Fülle

von Fragen auf. Ich möchte mich auf das eine konzen-
trieren, was Sie eben angesprochen haben. Es war die
Islam-Konferenz im vergangenen Jahr, auf der der Bun-
desinnenminister die Sicherheitspartnerschaft ins Spiel
gebracht hat. Das war just die Islam-Konferenz, bei der
über islamische Theologie an deutschen Hochschulen
gesprochen wurde. Der Bundesinnenminister hat dieses
Thema damals weggedrückt – so sage ich jetzt einmal –,
indem er öffentlich über Sicherheitspartnerschaften ge-
sprochen hat; die islamische Theologie war dann kein
Thema mehr.

An diesem Wochenende wurde er im Weser-Kurier
aufgrund dieser Studie mit der Überlegung zitiert, man
solle doch mehr islamische Theologen ausbilden. Heißt
das, dass der Bundesinnenminister jetzt einen Erkennt-
nisgewinn hat und gemerkt hat, dass er da im letzten Jahr
vielleicht ein bisschen auf dem falschen Dampfer gewe-
sen ist?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716409600


Frau Kollegin, weil ich selbst nicht Teilnehmer oder
Vorbereiter der von Ihnen angesprochenen Islam-Konfe-
renz war, kann ich jetzt nicht beurteilen, inwieweit bei
den Themen Prioritäten gesetzt wurden, wie Sie sie hier
geschildert haben. Richtig ist aber, dass sich die Initia-
tive Sicherheitspartnerschaft mit den muslimischen Ver-
bänden als ausgesprochen hilfreiche und wichtige Initia-
tive erwiesen hat, um Radikalisierungstendenzen bei
einer ausgesprochen kleinen Minderheit der Muslime
auch mithilfe der Mehrheit der Muslime zu begegnen,
die sich nämlich auch ausweislich dieser Studie aus-
drücklich gegen Radikalisierung und gegen Gewalt-
anwendung wenden. Insofern ist die Initiative, so wie sie
ins Leben gerufen wurde, sicherlich nicht in Zweifel zu
ziehen.

Was die Ausbildung von Imamen und die damit ver-
bundenen Lehraufträge für islamische Theologie an
deutschen Hochschulen betrifft, so arbeiten der Bundes-
innenminister und auch unser Haus mit der Bundesregie-
rung kontinuierlich daran und knüpfen an die Bemühun-
gen der Amtsvorgänger an. Ich jedenfalls sehe keinen
Anlass, zu sagen, dass der Minister dieses Thema erst
kurzfristig entdeckt hätte. Ich weiß aus vielfältigen Ge-
sprächen, dass ihm das auch früher schon ein Anliegen
gewesen ist.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716409700

Noch eine Zusatzfrage.


Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1716409800

Ich darf nur noch eine Frage stellen. Dabei möchte ich

mich auf Folgendes konzentrieren: So wichtig und rich-
tig aus meiner Sicht unsere Kritik an dem Umgang mit
dieser Studie ist, so wichtig sind auch deren Inhalte. Vor
dem Hintergrund der Schlussfolgerungen der Wissen-
schaftler, selbstverständlich auch für das BMI, fragt man
sich: Wo gibt es eigentlich Menschen, die sich zurückge-
setzt fühlen? Wo gibt es diejenigen, die sagen, dass sie
sich hier nicht wohlfühlen, und die zu Radikalisierungs-
tendenzen neigen?

Bei diesen Fragen gibt es eine Fülle von Unstimmig-
keiten, die wir hier diskutieren könnten. Dies ist bei-
spielsweise die Frage: Darf ich meine Herkunftskultur in
Deutschland noch aufrechterhalten? Bedeutet das auto-
matisch, dass ich mich eher nicht integrieren will? Die
zweite wesentliche Frage ist, wenn das Bundesinnen-
ministerium gar keine Handlungsempfehlung überneh-
men will: Warum haben Sie dann überhaupt in diese
Richtung forschen lassen? Für den Fall, dass ich Sie
falsch verstanden habe: Was gedenken Sie in der nächs-
ten Zeit konkret zu tun?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716409900


Die Studie – so ist es auch in der vorhin von mir ver-
lesenen Antwort zum Ausdruck gebracht worden – be-
schreibt Herausforderungen. Um dieser Beschreibung
der Herausforderungen willen ist sie in Auftrag gegeben
worden. Es ist selbstverständlich, dass wir uns diesen
Herausforderungen stellen.

Eine der Herausforderungen ist – da will ich das von
Ihnen genannte Stichwort aufgreifen –, dass wir Rück-
sicht auf Herkunftsidentitäten nehmen und damit bi-
kulturelle Identifikationen als Beitrag der Integration in
die deutsche Gesellschaft betrachten. Wie schwierig sich
das im Einzelnen darstellt, wissen wir auch, wenn wir
uns vergegenwärtigen, welche Ansprüche bezüglich
Identifikation und Identität gelegentlich von den Her-
kunftsnationen gegenüber denjenigen, die zu uns ge-
kommen sind, gestellt werden. Das ist eine Herausforde-
rung, der wir uns stellen sollten.

Der zweite Punkt. Es ist wichtig, dass man angesichts
des großen Fortschritts im Zusammenhang mit den
Kommunikationsmitteln und Medien das Medienver-
halten muslimischer Jugendlicher einer objektiven
Untersuchung unterzieht, weil wir wissen, dass Radikali-
sierungsrisiken durch einen großen Medienkonsum ent-
stehen können. Insofern beschreibt die Studie in der Tat
Herausforderungen, denen wir uns stellen wollen.


(Rüdiger Veit [SPD]: Deshalb muss man mit seinen öffentlichen Ausführungen vorsichtig sein!)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716410000

Frau Kollegin Pau.






(A) (C)



(D)(B)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716410100

Wenn die Studie in Auftrag gegeben wurde, um einen

Überblick über die Herausforderungen, vor denen die
Politik im Allgemeinen und das Bundesinnenministe-
rium im Besonderen bei diesem Themenkomplex steht,
zu bekommen und zu beschreiben, und gleichzeitig der
Bundesinnenminister heute im Innenausschuss sagt, dass
er die Schlussfolgerungen, die die Wissenschaftler nach
der Beschreibung dieser Herausforderungen gezogen ha-
ben, nicht teilt, dann würde mich interessieren – da der
Innenminister offensichtlich schon weit mit der Auswer-
tung der Studie vorangekommen ist –, in welchen Schrit-
ten Ihr Haus nach der Kenntnisnahme der Herausforde-
rungen eigene Schlussfolgerungen entwickelt und in
welche Richtung dort gedacht wird.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716410200


Frau Kollegin, Sie wissen, dass die Arbeiten zur Inte-
gration unser Haus dauerhaft beschäftigen und dass seit
2006 insbesondere dem kulturellen Dialog mit den Mus-
limen eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Das
schlägt sich zum Beispiel in der Arbeit des Referates zur
Deutschen Islam-Konferenz nieder. Es ist selbstver-
ständlich, dass die Ergebnisse dieser Studie in die lau-
fenden Arbeiten des Ministeriums einfließen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716410300

Frau Kolbe.


Daniela Kolbe (SPD):
Rede ID: ID1716410400

Vielen Dank. – Eine kurze Frage noch von mir: Sie

hatten gerade angedeutet, dass da noch Forschungs-
und Klärungsbedarf besteht. Plant denn das BMI noch
eine Studie zum Thema Junge Muslime oder allgemein
Muslime in Deutschland, oder ist schon etwas in Ar-
beit?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716410500


Gegenwärtig sind mir Pläne dieser Art nicht bekannt;
aber das will ich jetzt nicht als letzte Antwort des Bun-
desinnenministeriums verstanden wissen. Ich müsste die
befassten Abteilungen bzw. die befassten Arbeitseinhei-
ten noch einmal fragen, ob mit entsprechenden Vorschlä-
gen noch zu rechnen ist. Im Moment ist keine Planung
vorgesehen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716410600

Ich rufe die Frage 5 des Kollegen Kilic auf:

Spiegelt die Berichterstattung der Tageszeitung Bild die
wichtigsten Erkenntnisse der Studie „Lebenswelten junger
Muslime in Deutschland“ wider, und hält die Bundesregie-
rung diese Art von Berichterstattung für der Integration dien-
lich?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716410700


Herr Kollege Kilic, ich bitte um Verständnis, aber es
obliegt nicht der Bundesregierung, die Art der Berichter-

stattung der Medien in der von Ihnen geforderten Weise
zu bewerten.


Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716410800

Ich habe kein Verständnis für diese Art der Antwort,

ich nehme sie aber trotzdem zur Kenntnis und möchte
eine weitere Frage anschließen: Im Innenausschuss hat
unser verehrter Bundesinnenminister Herr Friedrich
heute gesagt, dass man diese Studie nicht überbewerten
solle; sie sei eine von vielen Studien. In der Tat gibt es
andere Studien, die vom Bundesinnenministerium in
Auftrag gegeben worden sind: eine von 2007, eine an-
dere von 2008. Alle kommen zu dem Ergebnis, dass Ra-
dikalisierungstendenzen in hohem Maße vom Bildungs-
niveau der Eltern und der Jugendlichen abhängig sind.

Eine weitere wichtige Erkenntnis in der neuen Studie
besagt, dass die Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesell-
schaft zur Radikalisierung führen kann. Könnte die Bun-
desregierung, insbesondere der Bundesinnenminister,
der Bild-Zeitung mitteilen, dass man die Moslems nicht
ausgrenzen sollte, weil das zur Radikalisierung führen
kann, sondern dass man vielmehr ein besseres Miteinan-
der fördern sollte?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716410900


Ich glaube, im Lichte der Erkenntnisse dieser Studie
wird allen, die sie lesen, klar, wie groß das Risiko ist,
Gruppendiskriminierungen vorzunehmen, die zu Solida-
risierungseffekten führen können, die der Integration in
die Gesellschaft hinderlich sind. In dieser allgemeinen
Form kann man die Erkenntnisse der Studie wohl wie-
dergeben.

Es gehört allerdings zur Freiheit der Medien, dass sie
in der Auswertung der Daten, die in Form von Publika-
tionen auf dem Markt kursieren und die ihnen als Infor-
mation zugänglich sind, ihre ganz eigenen Akzente set-
zen. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein,
sich hier in irgendeine Rolle als Zensor oder Bewerter zu
begeben.


Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716411000

Herr Staatssekretär, kann sich die Bundesregierung

vorstellen, eine neue Studie in Auftrag zu geben, um die
Konfessionszugehörigkeit von Jugendlichen in Neonazi-
Organisationen zu erforschen? Wäre es vielleicht dien-
lich, zu wissen, ob diese Jugendlichen mehrheitlich Ka-
tholiken, Protestanten oder Konfessionslose sind? Oder
passt eine solche Fragestellung nicht in die Konzeption
der Bild-Zeitung oder der Bundesregierung?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716411100


Ich kann nun überhaupt nicht sagen, was in die Kon-
zeption der Bild-Zeitung passt. Sie hat ihren ganz eige-
nen Auftrag und ihre ganz eigene journalistische Ziel-
stellung. Die Fragestellung, so wie Sie sie jetzt
konstruieren, erscheint mir nicht naheliegend. Ich will
nicht ausschließen, dass sich Konstellationen ergeben,
die auch solch eine Art der Untersuchung in irgendeiner





Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) (C)



(D)(B)


Weise einmal erforderlich machen können; aber vor dem
Hintergrund der Ansatzpunkte, die wir nach der Aus-
einandersetzung mit der Radikalisierung im rechtsextre-
men Bereich haben, sehe jedenfalls ich momentan keine
Anhaltspunkte, hier Zusammenhänge zur Zugehörigkeit
zu einer christlichen Konfession herzustellen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716411200

Kollege Frieser.


Michael Frieser (CSU):
Rede ID: ID1716411300

Herr Präsident, vielen herzlichen Dank. – Herr Staats-

sekretär, einmal abgesehen von der Tatsache, dass ich
mich an die Innenausschusssitzung heute so erinnere,
dass sich der Innenminister hat so vernehmen lassen,
dass er Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlun-
gen einer ganz bestimmten zitierten Seite nicht folgen
kann


(Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär: Ja!)


– ich sage das hier der Deutlichkeit halber –, kommt die
Debatte aus meiner Sicht ein bisschen in eine Schieflage.
Wenn es nur um den Teil einer Studie geht, es statistisch
nicht erheblich ist und die Zahlen nicht besonders be-
deutsam sind, dann stellt sich immer die Frage der
Schlussfolgerungen.

Herr Staatssekretär, darf ich Sie noch fragen, ob die
Studie am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass das, was
die Bundesregierung tut – die Anstrengungen, die im
Augenblick in der Integrationspolitik unternommen wer-
den, insbesondere auch die vermehrten Ausgaben –, der
falsche Weg sei?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716411400


Zunächst einmal bin ich dankbar, dass ich mit Ihnen
jedenfalls einen Zeugen finde, was die Aussage zu den
Schlussfolgerungen betrifft. Ich bin angesichts des
Nachdrucks, mit dem mir hier die Zitate des Bundes-
innenministers entgegengebracht werden, schon unsi-
cher geworden, ob ich unter Umständen in einer anderen
Veranstaltung gewesen bin.


(Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anscheinend!)


Die Studie unterstreicht insgesamt die Notwendigkeit,
unsere Anstrengungen in der Integrationsarbeit fortzu-
setzen. Sie weist auf spezifische Probleme hin, die wir
tatsächlich im Feld der Integration junger Muslime ha-
ben. Auch wenn es nicht ausdrücklich so niedergeschrie-
ben ist, sehe ich zumindest in der Art des Herangehens
eine Würdigung der Bemühungen der Bundesregierung,
die sich auch in Haushaltsansätzen niederschlagen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716411500

Frau Özoğuz, bitte schön.


Aydan Özoğuz (SPD):
Rede ID: ID1716411600

Herr Staatssekretär, da werden jetzt wahrscheinlich

alle die Bänder ganz genau hören wollen. Doch meine
Frage bezieht sich natürlich nicht darauf. – Wie gehen
Sie damit um, dass die Leiterin der Antidiskriminie-
rungsstelle des Bundes, aber auch die Wissenschaftler
selbst erhebliche Kritik am Umgang mit der Studie geübt
haben? Was bedeutet es für die Zukunft, wenn Wissen-
schaftler – einige werden mittlerweile in den Medien zi-
tiert – sagen: Wir machen unsere Arbeit, schreiben alles
auf und haben schon im Hinterkopf, dass bestimmt et-
was aus dem Zusammenhang herausgerissen und dann
ganz anders dargestellt wird, als es die Gesamtstudie ei-
gentlich aussagen würde? Wie geht das Bundesinnen-
ministerium mit dieser Kritik um?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716411700


Frau Kollegin, wenn die Fragestellerin noch Gelegen-
heit bekommt, die entsprechende Frage zu stellen, kön-
nen wir noch über eine andere Studie reden, die ich
durchaus als einen Parallelfall betrachte.

Ich habe Verständnis für die Kritik, die die Autoren da
geäußert haben. Ich muss bloß darauf aufmerksam ma-
chen, dass sich diese Kritik nicht an die Bundesregie-
rung richtet, sondern sich auf die Auswertung bzw. Ak-
zentsetzung in den Medien bezieht, für die wir
schwerlich verantwortlich gemacht werden können.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716411800

Die Frage 6 des Kollegen Konstantin von Notz wird

schriftlich beantwortet, sodass wir jetzt zur Frage 7 der
Kollegin Haßelmann kommen:

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem
ihr seit über einem halben Jahr vorliegenden Gutachten „Wirt-
schaftlicher Stand und Perspektiven für Ostdeutschland“ ins-
besondere für die Förderung strukturschwacher Regionen in
West- und Ostdeutschland ziehen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716411900


Frau Kollegin Haßelmann, jetzt sind wir bei dem an-
deren Gutachten. Der Auftrag lautete, der Bundesregie-
rung im Rahmen der laufenden Diskussionen über die
Ausrichtung der Förderstrategie für den Aufbau Ost wis-
senschaftlich fundierte Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Die sechs beteiligten wissenschaftlichen Institute haben
dabei auch uneinheitliche Positionen vertreten.

Für die Bundesregierung bleibt die Schaffung gleich-
wertiger Lebensverhältnisse ein wichtiges politisches
Ziel. Die Leistungen im Rahmen des Aufbaus Ost wer-
den von der Studie nicht infrage gestellt. Der Solidar-
pakt II ist unbestritten, und die von der Bundesregierung
in den vergangenen Jahren praktizierte Förderung wird
bestätigt. Das Konvergenzziel bleibt für die Bundesre-
gierung handlungsleitend, wobei künftig – spätestens
nach Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 – we-
niger die Ungleichheit zwischen Ost und West und mehr
die Frage der Konvergenz von Regionen innerhalb des
gesamten Bundesgebietes in den Fokus rückt. So zeich-
net sich jetzt schon ab, dass Förderprogramme, die sich





Parl. Staatssekretär Dr. Christoph Bergner


(A) (C)



(D)(B)


in Ostdeutschland bewährt haben – zum Beispiel die
technologieoffenen Innovationsprogramme für kleine
und mittlere Unternehmen oder das Programm „Stadt-
umbau Ost“ sowie das Programm „Städtebaulicher
Denkmalschutz Ost“ –, auf Westdeutschland ausgedehnt
werden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716412000

Bitte.


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716412100

Der Gutachterauftrag war mir bekannt. Daher bin ich

etwas knapp mit dem Dank für die umfangreiche Aus-
kunft.

Ich möchte gerne eine weitere Frage stellen. Ich habe
in meiner Frage dezidiert Interesse an den Schlüssen, die
Sie aus dem Gutachten ziehen, gezeigt; ich meine sämt-
liche Programme der Bundesregierung zur Förderung
der strukturschwachen Regionen in Ost- und West-
deutschland. Sie haben jetzt ein oder zwei Beispiele für
Programme genannt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass
wir beispielsweise auf der Fachebene über einzelne Pro-
gramme und deren Übertragbarkeit von Ost- auf West-
deutschland diskutieren werden. Mich interessiert viel-
mehr, ob sich die Bundesregierung systematisch
umorientiert und strukturschwache Regionen nicht mehr
nach der Himmelsrichtung, sondern nach der Struktur-
schwäche zu beurteilen gedenkt.


(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716412200


Frau Kollegin, die Situation, die Sie beschreiben, re-
sultiert aus vom Gesetzgeber in Form von Gesetzen ge-
troffenen Entscheidungen zum Länderfinanzausgleich
und zum Solidarpakt II. Sie wissen, dass die Höhe des
Solidarpakts II bis zum Jahr 2019 degressiv ausgestaltet
ist und dass insofern jede Förderung, die über diesen
Rahmen hinausgeht, die gesamtdeutsche Situation und
den entsprechenden Handlungsbedarf im Blick haben
und entsprechend konzipiert sein muss und konzipiert
wird. Das Ganze erfolgt Schritt für Schritt. Ich nenne
hier das Beispiel der Innovationsförderung für kleine
und mittelständische Unternehmen, die wegen der
Kleinteiligkeit der Wirtschaft in den neuen Bundeslän-
dern dort vermutlich auch in Zukunft eine stärkere Be-
deutung haben wird, die aber gleichwohl für kleine und
mittelständische Unternehmen in den alten Bundeslän-
dern geöffnet wurde, weil sie sich insgesamt als Instru-
ment bewährt hat.

Ähnlich ist die Situation bei den Programmen „Städ-
tebaulicher Denkmalschutz Ost“ und „Stadtumbau Ost“,
wo immer deutlicher wird – und das wird die Demogra-
fiestrategie der Bundesregierung, die am Monatsende
vorgelegt wird, zeigen –, dass der Stadtumbau als ein
Konzept für die Bewältigung der Folgen des demografi-
schen Wandels nicht nur die neuen Bundesländer, son-
dern auch die alten Bundesländer betrifft.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716412300

Eine weitere Zusatzfrage?


Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716412400

Ich würde gerne wissen, wie der genaue Zeitplan für

die Studie, für die fachliche Erörterung dieser Studie und
für Programmänderungen bzw. Umgestaltungen, die Sie
möglicherweise aufgrund der Ergebnisse der Studie vor-
sehen, aussieht.

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716412500


Zunächst einmal muss ich Wert darauf legen, dass die
allermeisten Aussagen der Studie letztlich eine Bestäti-
gung der Förderpolitik der zurückliegenden Jahre und
Jahrzehnte darstellen und dass die Studie – ich betone es
noch einmal, weil es medial zum Teil verzerrt wiederge-
geben wurde – den Aufbau Ost insgesamt als einen er-
folgreichen Beitrag auch zur Erringung der inneren Ein-
heit Deutschlands kennzeichnet. In dieser Hinsicht
kommt die Studie zu dem eindeutigen Ergebnis, dass es
keinen zusätzlichen Handlungsbedarf gibt.

Die Diskussion wurde bei zwei Punkten vertieft ge-
führt. Wir wollten das so, und zwar möglichst vor der öf-
fentlichen Diskussion. Erstens. Wir haben es mit einem
Minderheitenvotum zu tun. In der Studie werden be-
stimmte Konzepte, zum Beispiel die Clusterpolitik, in-
frage gestellt, die für die Bundesregierung bisher über
mehrere Legislaturperioden ein wichtiges Instrument zur
Überwindung der Nachteile der Kleinteiligkeit der ost-
deutschen Wirtschaft war.

Zweitens. Man hält angesichts der jetzt erreichten
Konvergenz beim Bruttoinlandsprodukt weitere Konver-
genzen für nicht möglich. Diese Aussage muss aus unse-
rer Sicht vertieft erörtert werden; denn die Bundesregie-
rung hält am Konvergenzziel fest.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716412600

Frau Kollegin Gleicke.


Iris Gleicke (SPD):
Rede ID: ID1716412700

Herr Kollege Bergner, dass das erfolgreiche Stadtum-

bauprogramm eine positive Wirkung in Ostdeutschland
hatte und wir es deshalb schon zu rot-grünen Zeiten mit
dem Stadtumbau West auch auf die alten Länder, wo es
ähnliche Problemlagen gibt, ausgeweitet haben, ist be-
kannt. Nun liegt das Gutachten schon seit einem halben
Jahr vor. Wir haben bereits im Dezember den Bericht
zum Stand der deutschen Einheit diskutiert. Wie man an
der Frage der Kollegin Haßelmann erkennen kann, gibt
es – das ist uns allen bekannt – immer wieder einen Ver-
teilungskampf in Bezug auf die „Förderung nach der
Himmelsrichtung“.

Im Bericht zum Stand der deutschen Einheit wird sehr
deutlich gemacht, dass selbst die strukturstarken Gebiete
Ostdeutschlands immer noch hinter den strukturschwa-
chen Gebieten in den alten Bundesländern hinterherhin-
ken. Deshalb frage ich Sie: Halten Sie es angesichts der
politischen Diskussion über die Verteilungskämpfe für
einen angemessenen Umgang, ein Gutachten, das diese





Iris Gleicke


(A) (C)



(D)(B)


Kontroverse aufgreift, ein halbes Jahr lang in den Schub-
laden des Innenministeriums verschwinden zu lassen?
Hätte man sich im Zusammenhang mit dem Bericht über
den Stand der deutschen Einheit nicht viel früher über
die Ergebnisse der Studie unterhalten müssen?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716412800


Frau Kollegin, ich will zunächst festhalten, dass keine
der Aussagen der Studie die Aussagen im Bericht zum
Stand der deutschen Einheit grundsätzlich infrage stellt.
Insofern übt sie keinen korrigierenden Einfluss aus.

Sie selbst engagieren sich lange genug im Bereich der
Ostförderung und im Bereich der Angleichung der Le-
bensverhältnisse, was im Moment vor allem die Anglei-
chung der Wirtschaftskraft von Ost und West bedeutet.
Daher wissen Sie, dass man über die Aussage, dass die
Konvergenz prinzipiell nicht erreichbar ist, erst mit den
Autoren vertieft diskutieren möchte, ehe man sie in die
öffentliche Diskussion gibt.


(Iris Gleicke [SPD]: Ja, aber wir sind das Parlament!)


Das war das Bestreben. Die Studie war nie geheim. Sie
war übrigens seit Sommer letzten Jahres in der Bundes-
tagsbibliothek zu bekommen.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: So ist es! Es gibt sogar Leute, die haben sie sich ausgeliehen! – Iris Gleicke [SPD]: Das ist eine müde Erklärung! Da gibt es so viel! – Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Man kann sie auch bei Amazon bestellen!)


Das will ich am Rande erwähnen. Wir als Auftraggeber
hatten das vertragliche Recht, zunächst einmal weiter-
führende Diskussionen zu führen, ehe wir mit den Er-
gebnissen an die Öffentlichkeit gehen. Von diesem Recht
wollten wir Gebrauch machen.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716412900

Herr Kollege Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716413000

Noch einmal zu dem Aspekt „Förderung nicht nach

Himmelsrichtung, sondern nach Notlage“. Wie bewertet
die Bundesregierung die Situation, dass allein die notlei-
denden Kommunen in NRW Kassenkredite in Höhe von
20 Milliarden Euro aufnehmen mussten, wenn man be-
denkt, dass der Bedarf der Kommunen insgesamt auf
44,3 Milliarden Euro angestiegen ist? Ist das nicht ein
Hinweis darauf, dass es hier eine eindeutige soziale He-
rausforderung gibt, auf die die Bundesregierung reagie-
ren müsste? Meine Frage ist: Wie wird sie darauf reagie-
ren?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716413100


Herr Kollege Beck, Sie wissen, dass der Bund insbe-
sondere infolge der letzten Verfassungsreform sehr be-
schränkte Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommu-
nen hat.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Programme können Sie machen!)


Ich mache darauf aufmerksam, dass die Situation der
Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor allem mit der
Finanzverteilung bzw. den Finanzströmen innerhalb des
Landes zusammenhängt, also eine Folge der nordrhein-
westfälischen Landespolitik ist. Das ist bei den neuen
Ländern übrigens nicht anders. Beim Bund eine unmit-
telbare Schuld für die finanzielle Situation der Kommu-
nen zu suchen und in diesem Zusammenhang den Auf-
bau der neuen Bundesländer als Ursache zu benennen
– ich weiß, dass einige Politiker in Nordrhein-Westfalen
dies gelegentlich tun –, halte ich für nicht sachgerecht.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716413200

Ich rufe die Frage 8 des Kollegen Volker Beck auf:

Welche Applikationen für Tabletcomputer hält die Bun-
desregierung für geeignet, um die Konzentrationsfähigkeit
von Regierungsmitgliedern bzw. von Parlamentarischen
Staatssekretären bei Plenarsitzungen des Deutschen Bundes-
tages zu fördern, und von welcher Stelle der Bundesregierung
werden diese Applikationen angeschafft?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716413300


Herr Kollege Beck, die Antwort lautet: Es ist nicht
Aufgabe der Bundesregierung, die Eignung von Applika-
tionen für Tabletcomputer im Hinblick auf eine mögliche
Förderung der Konzentrationsfähigkeit von Regierungs-
mitgliedern oder Parlamentarischen Staatssekretären zu
beurteilen. Generell erfolgt die Beschaffung von Appli-
kationen eigenverantwortlich durch die jeweiligen Res-
sorts, soweit Aspekte der IT-Sicherheit nicht berührt wer-
den.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716413400

Die Antwort überrascht nicht wirklich, Herr Staatsse-

kretär. Ich habe mich spontan gefragt, ob das Gewicht
dieser Frage nicht die Einsetzung einer Enquete-Kom-
mission rechtfertigen könnte,


(Beifall der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE] – Heiterkeit bei der SPD)


aber das wird der Kollege Beck jetzt sicher in seiner Zu-
satzfrage vertiefen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716413500

Die Bundesregierung kann die unmittelbare Einset-

zung eines parlamentarischen Untersuchungsausschus-
ses durch wahrheitsgemäße und umfassende Beantwor-
tung noch abwenden.

Welche Applikationen werden von den Regierungs-
mitgliedern während der Plenarsitzungen hier verwen-
det? Stimmen Informationen, nach denen Frau Aigner
hauptsächlich Farm Ville spielt, Herr Ramsauer sich mit
Air Control beschäftigt und Frau Merkel umgestiegen
ist? Früher soll Frau Merkel Angry Birds gespielt haben,
weil man dabei mit Tieren nach anderen Tieren werfen
kann – das hat sie wohl an die Koalition erinnert –, neu-
erdings soll sie aber Froggy Jump spielen.





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)



(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Oh Gott, ist das eine peinliche Frage!)


Entsprechen die Informationen der Wahrheit, oder gibt
es andere Applikationen, die da im Gespräch sind?


(Sibylle Laurischk [FDP]: So viel zur Farbe grün!)


D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716413600


Herr Kollege, ich kann Ihnen dazu keinerlei Auskunft
geben. Ich kümmere mich darum ebenso wenig wie um
andere Fragen der Ausstattung des persönlichen Lebens.


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Fernmeldegeheimnis, Herr Beck! Menschenrechte! Datenschutz!)



Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1716413700

Da zuvor ein ausgewachsener Bundesminister hier

seine persönlichen Einsichten von der Regierungsbank
aus kundgetan hat, frage ich Sie: Sind Sie denn bereit,
dem Parlament eine Liste mit den Applikationen, die für
Mitglieder der Bundesregierung angeschafft worden
sind, zur Verfügung zu stellen, damit die Ausschussmit-
glieder wissen, über welche Spiele sie mit Mitgliedern
der Bundesregierung online in Kontakt treten können?

D
Dr. Christoph Bergner (CDU):
Rede ID: ID1716413800


Sie können dieses Auskunftsersuchen gerne als
schriftliche Anfrage an uns richten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich hier mündlich getan!)


Mir ist nicht bekannt, dass es entsprechende Anschaf-
fungslisten gibt. Ich wüsste auch keinen Grund, warum
entsprechende Anschaffungslisten angelegt werden soll-
ten.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Untersuchungsausschuss kommt so sicher wie das Amen in der Kirche! – Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716413900

Auch darüber würde ich noch einmal vertieft nach-

denken wollen, und zwar sowohl, was die Ankündigung,
als auch, was den strammen Vergleich betrifft. Erstaunli-
cherweise gibt es keine weiteren Zusatzfragen.

Der ähnlich wichtigen Frage nach der Verwendung
von Software mit Sprach- und Texterkennung bei der
Überwachung digitaler Kommunikation werden wir uns
jetzt nicht mündlich zuwenden können bzw. müssen,
weil der Kollege Hunko um schriftliche Beantwortung
der Frage 9 gebeten hat.

Damit ist die Beantwortung der Fragen zum Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums des Innern abge-
schlossen.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz. Der Parlamentarische Staatsse-
kretär Dr. Max Stadler steht zur Beantwortung zur Ver-
fügung.

Die Frage 10 des Kollegen Hunko wird schriftlich be-
antwortet.

Ich rufe die Frage 11 des Kollegen Rebmann auf:
Welche Dissenspunkte innerhalb der Bundesregierung

sind für die mehrfache Verschiebung der Kabinettbefassung
mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Jus-
tiz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung ursächlich?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716414000


Herr Kollege Rebmann, als Antwort auf Ihre Frage
kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die Bundes-
justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat
den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherungsverwahrung
mit allen nötigen Anlagen und sonstigen Formalien mit
Schreiben vom 1. März 2012 an den Chef des Bundes-
kanzleramtes übermittelt und zugleich darum gebeten,
ihn auf die Tagesordnung der heutigen Kabinettssitzung
zu setzen. Dies ist ohne jegliche Verschiebung gesche-
hen. Der Entwurf ist heute vom Kabinett unverändert be-
schlossen worden.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716414100

Bitte schön.


Stefan Rebmann (SPD):
Rede ID: ID1716414200

Herr Staatssekretär, meine Frage war, warum es

mehrfach zu einer Verschiebung der Kabinettsbefassung
kam. Es freut mich, dass es heute endlich Thema in der
Kabinettssitzung war. Trotzdem frage ich: Wie lässt sich
die Zeitplanung der Bundesregierung mit der Aufforde-
rung der Landesjustizminister vereinbaren, die Sie un-
missverständlich gebeten haben, möglichst schnell einen
Regierungsentwurf vorzulegen, damit das Gesetzge-
bungsverfahren bis zum 30. Juni dieses Jahres abge-
schlossen werden kann?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716414300


Zunächst einmal: Eine Verschiebung ist nicht erfolgt.
Der Gesetzentwurf ist zur Befassung im Kabinett ange-
meldet worden, und in der nächsten Sitzung, also heute,
hat es den Kabinettsbeschluss gegeben.

Hinsichtlich Ihrer weiteren Frage nach dem zeitlichen
Ablauf darf ich in Erinnerung rufen, dass wir gemein-
sam, die Koalition aus CDU/CSU und FDP zusammen
mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion, zum
1. Januar 2011 eine grundlegende Reform der Siche-
rungsverwahrung beschlossen haben. Am 4. Mai 2011
hat das Bundesverfassungsgericht diese Reform zwar
bestätigt, aber aufgrund anderer Gesichtspunkte die Be-
stimmungen zur Sicherungsverwahrung aufgehoben,
wobei es jedoch eine Übergangsfrist bis 31. Mai 2013
festgelegt hat, in der diese Bestimmungen mit den Modi-
fizierungen des Gerichts weiter gelten.





Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) (C)



(D)(B)


Das Bundesjustizministerium hat selbstverständlich
rasch mit der Gesetzgebungsarbeit begonnen. Der Kern
der Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht
betraf den bisherigen Vollzug der Sicherungsverwah-
rung. Dieser oblag den Bundesländern. Demgemäß ist
die Neuregelung, um dieses sogenannte Abstandsgebot
im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
künftig zu erfüllen, mit den Bundesländern intensiv erör-
tert worden. Damit ist rasch nach dem Urteilserlass be-
gonnen worden. Die Erörterungen dieser komplizierten
Materie haben sich einige Zeit hingezogen. Wir liegen
jedoch gut im Zeitplan; denn jetzt ist Anfang März. Des-
wegen können die Länder die Änderung des Vollzugs
der Sicherungsverwahrung mit hinreichendem zeitlichen
Vorlauf planen.


Stefan Rebmann (SPD):
Rede ID: ID1716414400

Ich interpretiere Ihre Antwort so, dass Sie den Termin

30. Juni einhalten möchten. Dies bedeutet, wenn ich mir
den Jahresplan anschaue – der Bundesrat muss sich auch
noch damit befassen –, dass wir frühestens Mitte Juni
eine Anhörung zu dem Thema durchführen können. Un-
mittelbar nach der Anhörung würden dann bereits die
zweite und dritte Lesung in diesem Hause stattfinden.
Meine Frage lautet: Wie wollen Sie sicherstellen, dass
die Hinweise, die in der Anhörung gegeben werden,
noch in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden, oder
führen Sie nur pro forma eine Anhörung durch, damit
der Opposition und der Öffentlichkeit Genüge getan
wird?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716414500


Herr Kollege Rebmann, Aufgabe der Bundesregie-
rung war es, einen Gesetzentwurf zu beschließen und in
das Verfahren zu bringen. Der Verlauf des weiteren Ver-
fahrens ist Sache des Parlaments. Demgemäß ist es nicht
Aufgabe der Bundesregierung, die Durchführung einer
Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu beschließen; dies
wird vermutlich der Rechtsausschuss machen. Ich halte
die Durchführung einer Anhörung angesichts der
schwierigen Materie für sachgerecht. Sie sehen, dass
schon aus diesem einen Grund der weitere Verfahrensab-
lauf jetzt in den Händen des Parlaments liegt.

Die Sorge, die Sie in Ihren Fragen zum Ausdruck
bringen, dass das Gesetz nicht rechtzeitig im Bundesge-
setzblatt verkündet wird, halte ich für unbegründet.

Die Übergangsregelung, die das Bundesverfassungs-
gericht getroffen hat, läuft bis zum 31. Mai 2013. Es ist
also noch reichlich Zeit. Allerdings brauchen die Länder
einen Vorlauf, um sich auf die geänderten Bestimmun-
gen einzustellen. Die Länder können, vor allem was das
Abstandsgebot und den Vollzugsbeginn betrifft, eigent-
lich heute damit beginnen, weil der Kabinettsbeschluss
dafür durchaus eine Grundlage bietet. Die Regelungen
zum Vollzug, die das Abstandsgebot betreffen – um
diese Regelungen geht es den Ländern insbesondere –,
sind von uns nämlich in enger Abstimmung mit den
Landesjustizministerien ins Verfahren eingebracht wor-
den.


Dr. Norbert Lammert (CDU):
Rede ID: ID1716414600

Zusatzfrage des Kollegen Lischka.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716414700

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Stadler, stimmen

Sie mir zu, dass das parlamentarische Verfahren und die
Kabinettsbefassung in den Ländern erst dann eingeleitet
werden können, wenn die Länder wissen, welcher Ge-
setzentwurf vom Bundestag tatsächlich verabschiedet
wurde? Insofern lautet meine Frage: Wie viel Zeit brau-
chen die Länder aus Sicht der Bundesregierung noch,
damit die Landesgesetzgebungen bis Ende Mai dieses
Jahres abgeschlossen werden können, sodass die Frist,
die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, eingehal-
ten wird?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716414800


Herr Kollege Lischka, ich stimme dem Ausgangs-
punkt Ihrer Frage zu, dass auch Landesgesetze, die den
Vollzug betreffen, geändert werden müssen. Aber noch
einmal: Gerade die Regelungen zum Vollzug, die von
uns auf den Weg gebracht werden, sind eng mit den Län-
dern abgestimmt. Ich gehe daher davon aus, dass die
Länder ihre Gesetzgebung zügig durchführen können.

Was das Verfahren im Bundestag anbelangt, so sind
wir selbstverständlich an einer raschen Verabschiedung
des Gesetzentwurfes interessiert. Aber das liegt in den
Händen der Parlamentarier. Insgesamt ist die von Teilen
der Opposition schon direkt nach dem Urteil am 4. Mai
2011 geäußerte Sorge, wir könnten den Zeitplan nicht
einhalten, wie ich glaube, ganz klar unbegründet. Wir
liegen mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gut in der
Zeit.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716414900

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich rufe nun die

Frage 12 des Kollegen Ingo Egloff auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des von

Professor Dr. Thomas Hoeren im Auftrag des Verbandes der
deutschen Internetwirtschaft erstellten Gegengutachtens zu
dem in der Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie, BMWi, vorgeschlagenen Warnhinweismodell
zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, und welche
Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

Herr Staatssekretär.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716415000


Herr Präsident, wegen des Zusammenhangs zwischen
Frage 12 und Frage 13 würde ich beide Fragen, wenn
Sie erlauben, gerne zusammen beantworten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716415100

Dann rufe ich auch die Frage 13 des Kollegen Ingo

Egloff auf:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Entscheidung

des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012

(1 BvR 1299/05), mit der die Zuordnung von dynamischen

IP-Adressen ausdrücklich als ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1
des Grundgesetzes festgestellt wird, für das mit der BMWi-
Studie vorgeschlagene vorgerichtliche Warnhinweismodell,





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


und in welcher konkreten Ausgestaltung sieht die Bundesre-
gierung ein solches Warnhinweismodell als mit der Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar an?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716415200


Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt: Die Bundesre-
gierung wird die vom Bundeswirtschaftsministerium in
Auftrag gegebene vergleichende Studie der Kölner For-
schungsstelle für Medienrecht mit den am Wirtschaftsdi-
alog beteiligten Rechteinhabern und Diensteanbietern
erörtern, wobei voraussichtlich auch das Gutachten von
Professor Hoeren, auf das Sie in Ihrer ersten Frage Be-
zug genommen haben, thematisiert werden wird. Über
mögliche weitere Schritte wird die Bundesregierung auf
Grundlage der Ergebnisse dieser Gespräche entscheiden.
Die rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Aus-
gestaltung eines etwaigen Warnhinweismodells bzw. ei-
nes vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells ab. Gegen-
stand der rechtlichen Bewertung wird auch die
Vereinbarkeit mit Art. 10 des Grundgesetzes und mit der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sein.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716415300

Herr Kollege Egloff, Sie haben nun eine Reihe von

Nachfragen. Sie starten mit Ihrer ersten.


Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1716415400

Muss ich angesichts Ihrer Antwort davon ausgehen,

Herr Staatssekretär, dass die im Gegengutachten vorge-
brachten technischen und rechtlichen Probleme Ihrer
Meinung nach jedenfalls im Moment noch nicht als so
gravierend bewertet werden, dass von einer Umsetzung
des Warnhinweismodells in jedem Fall Abstand genom-
men werden kann?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716415500


Sie konnten meiner Antwort entnehmen, Herr Kol-
lege Egloff, dass die Gespräche innerhalb der Bundesre-
gierung über die Frage, wie man Urheberrechtsverlet-
zungen im Internet wirksamer begegnet, noch laufen,
sodass bisher keinerlei inhaltliche Festlegung getroffen
worden ist. Es wurde bisher lediglich eine Festlegung
getroffen, die sich schon im Koalitionsvertrag findet: Es
wird keine Internetsperren als Folge von Urheberrechts-
verletzungen geben. Diese sind, wie gesagt, schon im
Koalitionsvertrag ausgeschlossen worden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716415600

Herr Egloff, Ihre zweite Nachfrage.


Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1716415700

Herr Staatssekretär Otto aus dem Wirtschaftsministe-

rium hat angekündigt, im Zweifelsfall müsse man im
Hinblick auf die Warnhinweise gesetzliche Maßnahmen
ergreifen. Wenn ich Frau Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger richtig verstanden habe,
dann befürwortet sie das nicht. Wie beurteilen Sie diesen
Widerspruch innerhalb der Bundesregierung?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716415800


Diesen Widerspruch kann ich nicht erkennen. Herr
Kollege Otto ist in der vergangenen Fragestunde auch
dazu befragt worden und hat Ihnen die Auskunft gege-
ben, dass am 15. März im Bundeswirtschaftsministerium
Gespräche dazu stattfinden werden. Vorher wird es kei-
nerlei inhaltliche Festlegungen geben. Die Gespräche
werden dann ausgewertet.

Des Weiteren hat er ausgeführt, dass eine Gesetzesän-
derung erforderlich wäre, wenn man bestimmte Formen
eines Warnmodells wählt. Das steht nicht im Wider-
spruch zu dem, was die Bundesjustizministerin gesagt
hat; denn es gibt auch andere Modelle, die keine Geset-
zesänderung erfordern.

Aus den Reihen Ihrer Fraktion ist beim letzten Mal
gefragt worden, ob es jetzt schon möglich sei, dass die
Rechteinhaber Mahnschreiben an die Nutzer richten,
ohne dass es eine Verpflichtung zur Mitwirkung des Pro-
viders gibt. Das wäre eine Form von Hinweisen auf Ur-
heberrechtsverletzungen, die nach geltendem Recht
möglich ist und keinerlei Gesetzesänderungen erfordert.

Daher kommt es sehr darauf an, wie die inhaltliche
Debatte geführt wird und welches Ergebnis sie hat. Da-
von hängen dann die rechtlichen Folgen ab.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716415900

Sie haben eine weitere Nachfragemöglichkeit.


Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1716416000

Herr Staatssekretär, aufgrund des Urteils des Bundes-

verfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 stellt sich die
Frage, ob die Auffassung richtig ist, dass im Lichte der
Feststellung, bei der Zuordnung von IP-Adressen han-
dele es sich um einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 Grund-
gesetz, davon ausgegangen werden kann, dass ein vorge-
richtliches Warnhinweismodell ohne richterliche
Anordnung zwangsläufig grundgesetzwidrig ist. Teilen
Sie diese Auffassung?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716416100


Herr Kollege Egloff, auch hier gilt, dass wir eine
rechtliche Bewertung dann vornehmen werden, wenn
eine Einigung darüber erzielt worden ist, wie man Urhe-
berrechtsverletzungen besser begegnet. Es ist offen, ob
dies mit Warnmodellen, mit Ermahnungsschreiben oder
auch auf ganz andere Art und Weise geschieht. Dann
wollen wir eine rechtliche Bewertung – selbstverständ-
lich unter Beachtung dieses relativ neuen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts – vornehmen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716416200

Sie haben die Möglichkeit einer weiteren Nachfrage.


Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1716416300

Herr Staatssekretär, es liegen Erfahrungen aus ande-

ren europäischen Ländern vor. In Frankreich ist mit einer
Art Warnhinweismodell gearbeitet worden. Die Erfah-





Ingo Egloff


(A) (C)



(D)(B)


rungen, die die Franzosen damit gemacht haben, sind
durchweg nicht positiv, weil es Umgehungstatbestände
gibt. Werden diese Erfahrungen anderer europäischer
Länder in Ihre Überlegungen einbezogen?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716416400


Diese Frage kann ich ganz kurz mit einem einfachen
Ja beantworten. Wenn es anderweitige Erfahrungen gibt,
wie dies in Frankreich der Fall ist, werden diese selbst-
verständlich einbezogen. Dann schaut man sich natürlich
an, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Allerdings
muss man dabei immer auch die Vergleichbarkeit im
Auge behalten. Wenn die Nutzung bestimmter Formen
des Internets abnimmt, wie dies etwa bei Peer-to-Peer-
Gruppen der Fall ist, ist es verständlich, dass unabhängig
davon, ob man ein Warnhinweismodell hat oder nicht,
die Urheberrechtsverletzungen in diesem Bereich nicht
mehr so häufig sind. Das muss man dann auch bedenken.

Im Übrigen hat der Kollege Otto meiner Erinnerung
nach in der letzten Fragestunde – jedenfalls aber auch
öffentlich – gesagt, dass niemand daran denke, das fran-
zösische Modell eins zu eins zu übernehmen. In Frank-
reich sind nämlich als Folge von Urheberrechtsverlet-
zungen Internetsperren vorgesehen. Das wollen wir auf
keinen Fall übernehmen. Außerdem sind dort andere
schwerwiegende Eingriffe in die Nutzung des Internets
wie die Verlangsamung des Zugangs oder Ähnliches
vorgesehen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716416500

Vielen Dank. – Die Frage 14 des Abgeordneten

Dr. Konstantin von Notz wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen damit zur Frage 15 unseres Kollegen
Burkhard Lischka:

Wie lässt sich der Sinneswandel der Bundesministerin der
Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, im Hinblick auf
die Einführung von Warnhinweismodellen erklären, die sich
in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht im Jahr 2010 zu-
nächst positiv hierzu geäußert hatte, mittlerweile eine solche
Regelung in einer YouTube-Botschaft vom 8. Februar 2012
jedoch ablehnt?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716416600


Herr Kollege Lischka, die Bundesministerin der Jus-
tiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat sich in der
Tat in der sogenannten Berliner Rede zum Urheberrecht
vom 14. Juni 2010 zu Warnhinweisen geäußert, sie je-
doch nicht befürwortet. Sie hat nämlich erklärt, ein
Warnhinweismodell könne nur in Betracht kommen,
wenn es sich technisch ohne eine Inhaltskontrolle und
Datenerfassung realisieren ließe. In ihrer YouTube-Bot-
schaft vom 8. Februar 2012, auf die Sie sich beziehen,
hat die Bundesjustizministerin dies bekräftigt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716416700

Ihre erste Nachfrage, Herr Kollege.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716416800

Vielen Dank, Herr Stadler, für Ihre Beantwortung.

In Bezug auf das Warnhinweismodell aus der Studie
des Bundeswirtschaftsministeriums, das auch Gegen-
stand vorheriger Fragen war, wird davon ausgegangen
– so verläuft im Augenblick ja auch der Dialog –, dass es
aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den
Rechteinhabern und den Providern umgesetzt werden
kann, indem es durch allgemeine Geschäftsbedingungen
vereinbart wird. Halten Sie das juristisch für möglich,
oder sehen Sie hier einen gesetzgeberischen Handlungs-
bedarf, sofern man ein derartiges Warnhinweismodell
umsetzen will?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716416900


Herr Kollege Lischka, eine ähnliche Debatte hatten
wir ja bei dem seinerzeitigen Zugangserschwerungsge-
setz, als von der Großen Koalition Internetsperren einge-
führt worden sind, die auf Initiative dieser Bundesregie-
rung jetzt gerade wieder abgeschafft worden sind –
übrigens auch mit Ihren Stimmen. Damals gab es eine
Debatte darüber, wie man der Darstellung von sexuellem
Missbrauch von Kindern im Internet begegnet.

Als seinerzeit die Internetsperren von der Großen Ko-
alition eingeführt worden sind, gab es auch schon eine
Debatte darüber, ob eine freiwillige Vereinbarung zwi-
schen den Beteiligten ausreichen würde. Die damalige
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries von der SPD
hatte die Auffassung vertreten, dass eine gesetzliche Re-
gelung notwendig ist. Diese Auffassung habe ich seiner-
zeit auch geteilt. Bei der aktuellen Debatte müsste man
diese Frage, wenn es denn überhaupt zu einem solchen
Modell käme, noch einmal aufgreifen und sorgfältig prü-
fen, ob die Sachverhalte vergleichbar sind.

Noch einmal will ich aber sagen: Das, was aus dem
Bundeswirtschaftsministerin bisher in die Debatte einge-
bracht wurde, ist noch keine Festlegung auf ein
bestimmtes Modell – weder auf das sogenannte Ver-
tragsmodell, bei dem man mit allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen arbeitet, noch auf eine gesetzliche Regelung –,
und noch steht überhaupt nicht fest, ob es überhaupt zu
einem Warnhinweismodell kommen wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716417000

Ihre zweite Nachfrage, Herr Kollege.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716417100

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Urheberrechtsver-

letzungen im Internet werden derzeit über einen Aus-
kunftsanspruch verfolgt, der bei Gericht geltend ge-
macht werden kann und den es hier in Deutschland seit
September 2008 gibt.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716417200


Ja, genau.






(A) (C)



(D)(B)



Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716417300

Haben sich dieser Auskunftsanspruch und das Verfah-

ren, das wir derzeit in Deutschland praktizieren, nach
Ansicht der Bundesregierung bewährt?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716417400


Herr Kollege Lischka, dieses Verfahren hat sich unse-
rer Auffassung nach bewährt. Es ist ja zu Ihrer Regie-
rungszeit von der Großen Koalition eingeführt worden.
Nachdem ich vorhin ein anderes Gesetzgebungsvorha-
ben kritisch erwähnt habe, will ich jetzt gerne auch ein-
mal etwas positiv darstellen.

Die Rechteinhaber können den Inhaber einer dynami-
schen IP-Adresse über einen Auskunftsanspruch bei Ge-
richt abfragen. Dieses Verfahren geht sehr schnell; es
wird sehr häufig praktiziert. Es ist dann Sache der Rechte-
inhaber, wie sie ihr Urheberrecht weiter durchsetzen.
Beispielsweise wäre es eben auch möglich, dass man
dem Nutzer den Hinweis gibt, dass er sich urheber-
rechtswidrig verhalten hat, ohne dass dies schon mit Ab-
mahnkosten oder Schadensersatzansprüchen verbunden
ist. Dies wäre nach geltendem Recht ja möglich.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716417500

Ich rufe die Frage 16 auf:

Plant die Bundesregierung, den Ratifizierungsprozess des
Handelsübereinkommens ACTA fortzusetzen, sofern die Prü-
fung durch ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs des-
sen Rechtmäßigkeit ergibt?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716417600


Ich darf die Frage folgendermaßen beantworten: Das
Bundeskabinett hat am 30. November 2011 der Zeich-
nung von ACTA durch die Bundesrepublik Deutschland
zugestimmt. Ein konkreter Zeichnungstermin und wei-
tere Planungen zum Ratifikationsverfahren stehen der-
zeit nicht fest.

Die Bundesregierung wird bei ihrer Entscheidung
zum weiteren Vorgehen das Gutachten des Europäischen
Gerichtshofs ebenso wie die weitere Diskussion und Be-
schlussfassung im Europäischen Parlament berücksichti-
gen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716417700

Ihre erste Nachfrage, Herr Kollege.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716417800

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär,

falls ACTA, aus welchen Gründen auch immer, schei-
tert: Plant die Bundesregierung in diesem Fall auf inter-
nationaler Ebene Initiativen zur Bekämpfung der Pro-
duktpiraterie, oder sind für die Bundesregierung dann
auch entsprechende Initiativen ad acta gelegt?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716417900


Herr Kollege Lischka, ich wäre beinahe versucht zu
sagen: Es freut mich, dass Sie als Oppositionspolitiker

der Bundesregierung so weitreichende Planungen zu-
trauen. Ich glaube, das richtige Vorgehen besteht jetzt
darin, abzuwarten, wie sich die durch die Entscheidung
der Europäischen Kommission entstandene neue Situa-
tion darstellt.

Die Kommission hat bekanntlich die Anrufung des
Europäischen Gerichtshofs beschlossen. Demgemäß
muss man als Nächstes dies abwarten. Es ist das Euro-
päische Parlament am Zug. Denn es handelt sich bei
ACTA um ein Abkommen, das von der Europäischen
Union verhandelt worden ist. Die beiden Akteure, die
ich gerade genannt habe, sind als Nächstes am Zug.
Dann wird die Bundesregierung weitere Schritte überle-
gen.

Richtig ist aber, was in Ihrer Frage durchscheint, dass
es sehr wohl – auch das muss man betonen – in der der-
zeitigen Debatte ein erhebliches Interesse der Bundesre-
gierung gibt, der Produktpiraterie entgegenzutreten. Das
steht außer jedem Zweifel.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716418000

Ihre zweite Nachfrage.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1716418100

Herr Staatssekretär, Ihr Kollege, Herr Staatssekretär

Otto, hat in der vergangenen Woche in einer Podiums-
diskussion des Verbands der deutschen Internetwirt-
schaft eco angekündigt, dass in Kürze ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung zum dritten Korb des Urheber-
rechts vorgelegt wird. Ist dem so, und wenn ja: Wann ist
damit zu rechnen?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716418200


Herr Kollege Lischka, wie Sie wissen, hat am Sonn-
tag der Koalitionsausschuss getagt. Es gab dabei auch
eine Beschlussfassung zu urheberrechtlichen Themen.
Diese wird jetzt umgesetzt, indem an den dort behandel-
ten Themen weiter gearbeitet wird. Ich kann Ihnen aber
zum heutigen Tag kein Datum nennen, wann ein Gesetz-
entwurf vorgelegt wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716418300

Eine weitere Frage hat unser Kollege Christian

Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Danke. – Herr Kollege Stadler, Sie alle kennen die
Kritik insbesondere aus der User-Szene an ACTA. Hat
die Bundesregierung gerade auch angesichts ihrer Be-
mühungen um eine Neuregelung des Urheberrechts in
Deutschland zu den Formulierungen, wie sie in ACTA
weitgehend ohne Beteiligung der interessierten Öffent-
lichkeit, insbesondere der User, zustande gekommen
sind, berücksichtigt, welche anderen Möglichkeiten des
Urheberrechts, aber auch des Schutzes der Interessen de-
rer, die leichter von den modernen Möglichkeiten der
Nutzung dessen, was im Internet zu haben ist, Gebrauch
machen, infrage kommen?






(A) (C)



(D)(B)


D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1716418400


Herr Kollege Ströbele, zunächst einmal gibt mir Ihre
Frage die Gelegenheit, noch einmal eine Selbstverständ-
lichkeit zu betonen: Die Bundesregierung fühlt sich
selbstverständlich dem Schutz des geistigen Eigentums
verpflichtet. Ebenso habe ich aus Ihrer Fraktion die Äu-
ßerung gehört, dass dies auch für Bündnis 90/Die Grü-
nen gelte; denn dies sei schließlich die Partei von
Heinrich Böll. Ich weiß nicht genau, welche Ihrer Kolle-
ginnen das gesagt hat. Jedenfalls hat sich auch Ihre Frak-
tion mit diesem Satz zum Schutz des geistigen Eigen-
tums und zum Urheberrecht bekannt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber wie!)


Die Kritik an ACTA ging zum Teil davon aus – das
kann ich ein Stück weit gut nachvollziehen –, dass die
Verhandlungen, die, wie gesagt, nicht von der Bundes-
regierung, sondern von der Europäischen Union mit an-
deren Staaten geführt worden sind, zunächst, wie bei
derartigen internationalen Verhandlungen nicht unüb-
lich, hinter verschlossenen Türen geführt worden sind.
Wir, die Bundesregierung, haben uns aber dafür einge-
setzt, dass ab 2010 alle maßgeblichen Dokumente veröf-
fentlicht worden sind; denn wir sind der Auffassung,
dass man mit Transparenz Kritikpunkten, die sonst zu
Unrecht auftauchen, vorbeugt.

Beispielsweise wird unentwegt – auch von Ihrer Par-
teivorsitzenden Claudia Roth – behauptet, wegen ACTA
könnten keine Generika mehr nach Afrika geliefert wer-
den, was dort zu Gesundheitsgefährdungen von Men-
schen führe. Da kann ich nur sagen: Das hat mit ACTA
nichts zu tun, sondern ist Thema in anderen Abkom-
men – um nur das aufzugreifen, was Sie zur Kritik ge-
sagt haben.

Nun ging es im Kern Ihrer Frage darum, über Ände-
rungen im Urheberrecht nachzudenken. Ich darf festhal-
ten: ACTA zwingt zu keiner Änderung der Rechtslage in
Deutschland, insbesondere nicht zur Einführung von In-
ternetsperren. Das will ich auch einmal betonen, weil es
dazu in der öffentlichen Debatte manchmal nichtzutref-
fende Behauptungen gibt.

Dass wir uns insgesamt über das Urheberrecht Ge-
danken machen, ist schon durch die Antwort auf die
Frage des Kollegen Lischka deutlich geworden. Darin
habe ich ja gesagt: Im Anschluss an den Koalitionsaus-
schuss wird es Überlegungen zu Änderungen im Urhe-
berrecht geben; diese werden zunächst intern abge-
stimmt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716418500

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende des Ge-

schäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz.

Jetzt kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Finanzen. Hier steht uns zur Beant-
wortung der Parlamentarische Staatssekretär Steffen
Kampeter zur Verfügung.

Die Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Dr. Anton
Hofreiter sowie die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten
Swen Schulz (Spandau) werden schriftlich beantwortet.

Dann kommen wir zur Frage 21 des Kollegen Hans-
Christian Ströbele:

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass an das hoch-
verschuldete Griechenland in der Finanzkrise von der EU und
Deutschland als Nothilfemaßnahmen Kredite zu einem Zins-
satz gewährt werden, der weit über dem liegt, den die EU und
Deutschland zur Finanzierung dieser Kredite zahlen müssen,
sodass die Kreditgeber also Milliarden an der Not Griechen-
lands verdienen, die von dem verschuldeten Land dann auch
noch aufzubringen sind?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716418600


Herr Kollege Ströbele, diese Frage möchte ich wie
folgt beantworten: Die Kredite werden nicht von
Deutschland und der EU, sondern von der Europäischen
Finanzstabilisierungsfazilität vergeben.

Der Zinssatz der Kredite soll zumindest die Refinan-
zierungs- und Betriebskosten der Europäischen Finanz-
stabilisierungsfazilität abdecken.

Im Rahmen der Beschlüsse der Euro-Gruppe vom
21. Februar 2012 wurden auch die Zinsen für die bereits
bestehenden Griechenland-Pakete noch einmal überprüft
und rückwirkend auf eine Marge von 150 Basispunkten
über dem Drei-Monats-Euribor abgesenkt. Alle Geber-
länder erzielen daher merklich geringere Erträge. Dies
führt zu einer Minderung der griechischen Schulden-
standsquote im Jahr 2020 in einem Ansatz von 2,8 Pro-
zent des Bruttoinlandsprodukts.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716418700

Ihre erste Nachfrage.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, die von mir gestellte Frage ist
nicht beantwortet. Meine Frage zielt dahin, wie viel
Deutschland und die EU an den Darlehen, die Griechen-
land gegeben worden sind, verdienen. Schließlich muss
man nur einmal das, was die EU oder Deutschland auf-
wenden musste, um das Kapital zur Verfügung zu haben,
und das, was Griechenland aufwenden muss, um diese
Kredite zu bekommen, ins Verhältnis setzen. Da gibt es
doch einen Unterschied. Oder ist das die gleiche
Summe?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716418800


Nein, Herr Kollege Ströbele. Die Kreditaufnahme des
Bundes ist in diesem Punkte irrelevant, weil in dieser
Fragestellung nicht der Bund die Kredite vergibt,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut; aber er ist ein Teil!)


sondern die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität.
Diese wiederum besorgt sich das Geld am Kapitalmarkt.





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)


Dabei geht es nicht um Gewinnorientierung, sondern,
wie ich gesagt habe, um Refinanzierungs- und Kredit-
kosten. Das ist keine gewinnorientierte Institution. Sie
soll aber zweifelsohne ihre Betriebskosten und eine ge-
wisse Sicherheitsmarge für mögliche Ausfälle decken.

Etwas anderes sind die Kredite aus dem sogenannten
bilateralen Programm. Das wickeln wir über die KfW
ab. Dafür haben wir eine Bundesgarantie abgegeben.
Bisher wurden – diese Zahl dient der Erläuterung – dem
Bund aus den bilateralen Griechenland-Krediten Zinsen
in Höhe von 380 Millionen Euro überwiesen. Durch die
rückwirkende Reduzierung der Marge um 150 Basis-
punkte wird ein Teil dieses Betrages mit künftigen Ein-
nahmen zu verrechnen sein.

Das Pricing ist fair, spiegelt aber auch die tatsächli-
chen Refinanzierungskosten sowohl der KfW als auch
der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität wider.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716418900

Ihre zweite Nachfrage, Kollege Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Meine Frage ist noch immer nicht beantwortet. Ich
stelle jetzt aber eine andere Frage, die mich interessiert.
Sie sprechen immer wieder von den Geldern, die zur
Deckung der Kosten erwirtschaftet werden müssen.
Können Sie mir sagen – die Zinsen lassen wir einmal
beiseite –, um welche Größenordnung es dabei geht?
Wer profitiert von diesen Kosten: Banken, Geld- und
Finanzinstitute?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716419000


Noch einmal, Herr Kollege Ströbele: Sie gehen,
glaube ich, von falschen Voraussetzungen aus. Sie gehen
davon aus, dass Banken an den bilateralen Krediten be-
teiligt sind. Es ist tatsächlich so, dass die Kreditanstalt
für Wiederaufbau im Rahmen eines Zuweisungsge-
schäfts Griechenland einen Kredit im Rahmen der An-
passungsprogramme gibt. Die Kreditanstalt für Wieder-
aufbau refinanziert sich dabei auf dem Kapitalmarkt und
reicht die Mittel an Griechenland weiter. Der Bund ist
als Garantiegeber für dieses Geschäft tätig.

Bei den vom Deutschen Bundestag am vergangenen
Montag beschlossenen Fazilitäten geht es nicht um bila-
terale Kredite, sondern um EFSF-Kredite. Aber das
Prinzip ist das gleiche. Hier wird die europäische Staa-
tengemeinschaft als Garantiegeber tätig. Auf dem Kapi-
talmarkt werden die entsprechenden Mittel aufgenom-
men und im Rahmen der Restrukturierungsprogramme
an Griechenland weitergereicht, zum Teil für den Privat-
sektorumtausch, das Anpassungsprogramm in engerem
Sinne und zum Teil für die Bankenrekapitalisierung.
Eine Profitmöglichkeit für EFSF und KfW ist in diesem
Fall im klassischen Sinne nicht gegeben.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716419100

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen nun zu Frage 22 des Kollegen Manfred
Kolbe:

Führen die Tender der Europäischen Zentralbank vom De-
zember 2011 (489 Milliarden Euro) und vom Februar 2012

(529 Milliarden Euro) – also über 1 Billion Euro an europäi-

sche Banken insbesondere aus den Krisenländern – zu theore-
tischen Haftungsrisiken für die Bundesrepublik Deutschland?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716419200


Herr Kollege Kolbe, Ihre Frage möchte ich dahin ge-
hend beantworten, dass geldpolitische Operationen des
Euro-Systems, zu denen die Refinanzierungsgeschäfte,
die Sie ansprechen, von Dezember und Februar zählen,
nach Art. 18 der ESZB-Satzung nur gegen angemessene
Sicherheiten durchgeführt werden. Das heißt, der Tender
emittiert etwas, und man kann von diesem Tender profi-
tieren, indem man entsprechende Sicherheiten bei der
EZB hinterlegt. Die nationalen Zentralbanken, die sol-
che Geschäfte durchführen, können einen Verlust erlei-
den, wenn einer der geldpolitischen Geschäftspartner
ausfällt und die Verwertung der eingereichten Sicherhei-
ten nicht ausreicht, um die Kreditforderungen zu decken.

Im Übrigen kann der EZB-Rat nach Art. 32.4 der
ESZB-Satzung beschließen, bei nationalen Zentralban-
ken anfallende Verluste aus geldpolitischen Operationen
auf alle Zentralbanken nach ihrem Beteiligungsschlüssel
betreffend die EZB zu verteilen. Dadurch kann den ein-
zelnen Zentralbanken ein Aufwand entstehen. Mit Hin-
blick auf die unionsrechtlich verankerte finanzielle Un-
abhängigkeit der Deutschen Bundesbank ist insoweit zu
berücksichtigen, dass Situationen vermieden werden, die
dazu führen, dass das Nettoeigenkapital einer nationalen
Zentralbank über einen längeren Zeitraum geringer ist
als ihr Grundkapital. In diesem Fall muss daher ein an-
gemessener Kapitalbetrag – mindestens bis zur Höhe des
Grundkapitals – vorhanden sein. Das steht im Konver-
genzbericht der EZB.

Das sind die grundsätzlichen, die theoretischen Haf-
tungsrisiken. Sie bestehen nicht durch die Tender, die Sie
ansprechen, sondern sie gehören zu den grundlegenden
Strukturprinzipien und bestehen seit der Gründung der
Europäischen Zentralbank.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716419300

Herr Kollege Kolbe, Sie haben das Wort zur ersten

Nachfrage. Bitte schön.


Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1716419400

Sie, Herr Staatssekretär, schließen also ein Haftungs-

risiko nicht aus. Wie wahrscheinlich das ist, weiß heute
niemand. Angesichts der Höhe der beiden Tender, über
1 Billion Euro, frage ich: Wie hoch liegt denn das theo-
retisch höchstmögliche Haftungsrisiko für die Bundes-
republik Deutschland?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716419500


Herr Kollege Kolbe, das betrifft die Frage 23.





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)



(Manfred Kolbe [CDU/CSU]: Theoretisch erst einmal!)


Wir gehen nicht davon aus, dass die Europäische
Zentralbank bei der Konzeption und Durchführung der
Tender keine sorgfältige Risikoabwägung vorgenommen
hat. Wir gehen davon aus, dass sie insgesamt nur vertret-
bare Risiken eingegangen ist. Die Wahrscheinlichkeit
eines theoretischen Risikos – darauf zielt Ihre Betrach-
tung ab – ist ausschließlich von der EZB unter Berück-
sichtigung der Qualität der bei ihr deponierten Risiken
zu bewerten. Dazu ist die Bundesregierung weder insti-
tutionell noch aufgrund ihrer Kenntnis der Sachlage aus-
kunftsfähig.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716419600

Ihre zweite Nachfrage, Kollege Kolbe.


Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1716419700

Die Bundesregierung muss sich aufgrund der Vor-

schriften, die Sie zitiert haben, und aufgrund der theore-
tisch möglichen Haftung, die auch Sie nicht ausge-
schlossen haben, Gedanken machen, wie hoch diese
Haftung möglicherweise ist. Wie hoch ist die theoretisch
höchstmögliche Haftung der Bundesrepublik Deutsch-
land aufgrund dieser beiden Tender?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716419800


Herr Kollege Kolbe, in meiner Antwort auf die Frage
habe ich Ihnen die Grundstrukturen von Refinanzie-
rungsgeschäften der Europäischen Zentralbank und die
internen Haftungswege der einzelnen nationalen Noten-
banken zur EZB erläutert. Hier ist prinzipiell und theore-
tisch beschrieben, wie möglicherweise bei einem Ausfall
des Geschäftspartners vorgegangen wird. Informationen
über alles darüber Hinausgehende, insbesondere eine
Wahrscheinlichkeitsrechnung, kann Ihnen nur die Euro-
päische Zentralbank geben. Angesichts der Unabhängig-
keit, im Übrigen aber auch wegen der Nichtöffentlich-
keit der Geschäftspolitik der Europäischen Zentralbank
ist die Bundesregierung zu einer Quantifizierung eines
von uns eher als unwahrscheinlich gehaltenen Ausfallri-
sikos in der Exaktheit, die Sie einfordern, leider nicht in
der Lage.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716419900

Wir kommen zur Frage 23 des Kollegen Manfred

Kolbe:
Für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung insoweit

eine tatsächliche Haftung der Bundesrepublik Deutschland?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716420000


Die Frage betrifft denselben Sachverhalt. Ich variiere
die Antwort und sage: Wir haben keinen Zweifel, dass
sich die EZB risikoangemessen und sorgfältig verhält
und sie lediglich vertretbare Risiken eingegangen ist.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716420100

Herr Kolbe, Sie haben die Möglichkeit der Nach-

frage. Bitte schön.


Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1716420200

Wie beurteilt denn die Bundesregierung die Tatsache,

dass die Anforderungen an die Hinterlegung von Sicher-
heiten durch die Europäische Zentralbank deutlich abge-
senkt worden sind?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716420300


Herr Kollege Kolbe, das ist eine Entscheidung, die in
die Autonomie der Europäischen Zentralbank fällt. Sie
wird diese Entscheidung nach kluger Abwägung getrof-
fen haben; denn die Nichtbereitstellung von Liquidität
im europäischen Bankensystem hätte zu einem völlig
anderen Risikoszenario geführt als zu dem, das Sie
hier erfragen. Wenn beispielsweise einzelne Kontrahen-
ten im europäischen Bankensystem aufgrund von Liqui-
ditätsmangel ausgefallen wären, hätten sich nicht nur
theoretische, sondern sehr praktische Risiken für die
Finanzmarktstabilität ergeben. Insoweit bewertet die
Bundesregierung das Agieren der Europäischen Zentral-
bank im Rahmen ihres geldpolitischen Mandates durch-
aus positiv.

Wir begleiten die Stabilisierungsmaßnahmen der
Europäischen Zentralbank durch ein umfassendes fiskal-
politisches Bündel von Maßnahmen, beispielsweise
durch den in der Regierungsbefragung hier umfassend
dargelegten Fiskalpakt, aber auch durch den Europäi-
schen Stabilitätsmechanismus und andere Regeln, die
die striktere Trennung zwischen Geldpolitik und Fiskal-
politik wiederherstellen sollen. Diese ist nach Auffas-
sung mancher Beobachter noch ausbaufähig.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716420400

Sie haben eine weitere Nachfrage?


Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1716420500

Ja. – Der Präsident der Deutschen Bundesbank hat

sich nicht ganz so euphorisch wie Sie geäußert. Stehen
Sie eher auf der Seite der EZB oder eher auf der Seite
der Deutschen Bundesbank?

S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1716420600


Die Bundesregierung steht auf der Seite des Europäi-
schen Systems der Zentralbanken, und der Bundesbank-
präsident ist unser nationaler Vertreter innerhalb dieses
Zentralbankensystems. Er genießt unser volles Ver-
trauen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716420700

Kollege Kolbe, diese Antwort hat Sie sicher über-

rascht.

Die Fragen 24 und 25 der Abgeordneten Lisa Paus
und die Fragen 26 und 27 der Abgeordneten Dr. Barbara
Höll werden schriftlich beantwortet, sodass Kollege
Staatssekretär Kampeter – –





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)



(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Entlassen ist!)


– Nein, nein. Der Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums der Finanzen ist beendet. Somit komme ich zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales. Zur Beantwortung steht der Parlamentari-
sche Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel zur Verfü-
gung.

Wir kommen zur Frage 28 der Frau Kollegin Sabine
Zimmermann:

Wie hoch liegen die gesamtfiskalischen Kosten der
Arbeitslosigkeit in Deutschland pro Erwerbslosem, und wie
hoch wären die gesamtgesellschaftlichen Kosten für
11 750 Betroffene?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716420800


Frau Kollegin, die gesamtwirtschaftlichen Kosten der
Arbeitslosigkeit werden seit langer Zeit vom IAB, dem
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, bearbei-
tet und ermittelt. Uns liegen Zahlen bis 2007 vor. Diese
Zahlen werden im Augenblick überarbeitet. Wir gehen
davon aus, dass das bis zum Sommer dieses Jahres ge-
schehen sein wird. Ich kann Ihnen daher nur mit Anga-
ben bis zum Jahr 2007 helfen und möchte dies nur vor-
bemerkt haben, damit Sie diese Zahlen nicht einfach
hochrechnen; denn die Zeit dazwischen hat Veränderun-
gen gebracht. Im Jahr 2007 betrugen die gesamtfiskali-
schen Kosten der Arbeitslosigkeit pro einzelnem Ar-
beitslosen 17 900 Euro pro Jahr.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716420900

Frau Kollegin Zimmermann, Ihre erste Nachfrage.


Sabine Zimmermann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716421000

Danke schön, Herr Präsident. – Danke schön, Herr

Staatssekretär. Herr Fuchtel, ich freue mich immer wie-
der, wenn wir beide uns über Schlecker unterhalten.
Wenn Sie sich erinnern: Vor zwei Jahren waren wir
schon einmal an dem Thema dran.

Es stimmt: Vom IAB werden die Kosten auf rund
18 000 Euro geschätzt. Meine Frage ist: Wenn Sie das
Geld in Arbeitsplätze investieren würden, würde unter
dem Strich nicht mehr dabei herauskommen, als wenn
wir weiterhin die Arbeitslosigkeit finanzierten?

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716421100


Ich wäre froh darüber, wenn wir uns hier nicht über
Schlecker unterhalten müssten und wenn die Situation
nicht so wäre, wie sie bei Schlecker eingetreten ist. Dies
als erste Bemerkung.

Das Zweite. Ich habe schon vermutet, dass Ihre Frage
in diese Richtung geht nach dem Motto: Wenn wir jetzt
einen bestimmten Prozentsatz von Arbeitslosigkeit ha-
ben, dann muss das auf diese Weise in Bezug auf den
Einzelfall gerechnet werden. – Wenn wir einen solchen
Weg gehen, dann landen wir wieder bei den alten Ar-

beitsbeschaffungsmaßnahmen, wie wir sie vor vielen
Jahren schon einmal gehabt haben. Das wäre ein Schritt
zurück. Deswegen lehnen wir solche Vorgehensweisen
nach Berechnungen ab. Das mögen Sie mit Ihrem Welt-
bild weiterverfolgen; wir tun das nicht.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716421200

Sie haben jetzt die zweite Nachfrage, Frau Kollegin

Zimmermann. Dann gibt es weitere Nachfragen.


Sabine Zimmermann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716421300

Danke schön, Herr Präsident. – Sie wissen, dass es

nach dem Gesetz drei Monate lang Insolvenzgeld gibt.
Sie wissen auch, dass die Situation bei den Schlecker-
Beschäftigten ziemlich dramatisch ist; denn bis zum
Ende dieses Monats sollen die ersten Kündigungen aus-
gesprochen werden. Es ist aber auch so, dass viele
Erkenntnisse noch gar nicht vorliegen, zum Beispiel
über die Vermögensverhältnisse von Herrn Schlecker.
Aber auch der Insolvenzplan ist unklar. Würden nicht
auch Sie dafür plädieren, dass man die Zahlung des In-
solvenzgeldes in solchen Situationen verlängern müsste?

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716421400


Solche Suggestivfragen mag ich schon einmal gar
nicht.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Was ist das für ein Umgang mit dem Parlament? – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das war eine völlig zulässige Frage!)


Ich sage Ihnen: Das Insolvenzgeld ist eine sehr wichtige
Möglichkeit, in solchen Fällen zu helfen. Es hat sich in
der Form bewährt, wie es bis jetzt gehandhabt wird. Mir
sind keine Veränderungsabsichten bekannt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716421500

Ich habe jetzt weitere Nachfragen, und zwar zunächst

von unserer Kollegin Jutta Krellmann.


Jutta Krellmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716421600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau von der Leyen

hat vor kurzem gesagt, dass die Beschäftigten im Grunde
genommen im besten Fall in einer Transfergesellschaft
gezielt weitergebildet werden könnten. Wenn es gut
läuft, dann können sie eventuell, schon bevor sie arbeits-
los werden, direkt eine Anschlussbeschäftigung bekom-
men. Meine konkrete Frage ist: Haben Sie Erkenntnisse
darüber, wie es hinsichtlich des Verbleibs von Beschäf-
tigten in Transfergesellschaften aussieht, und wie sind
Ihre Erfahrungen dazu?

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716421700


Generell ist das Instrument der Transfergesellschaft
nichts Neues; auch uns beiden Sozialpolitikern ist es gut
bekannt. Eigentlich könnte man davon ausgehen, dass
sich herumgesprochen hat, dass dies in vielen Fällen ein
durchaus gangbarer Weg ist. Wir haben in der Vergan-
genheit erlebt, wie über Transfergesellschaften Maßnah-





Parl. Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel


(A) (C)



(D)(B)


men der Weiterbildung erfolgt sind, die bessere Vermitt-
lungsmöglichkeiten geschaffen haben. Angesichts der
jetzt doch sehr guten Arbeitsmarktlage ist die Chance für
erfolgreiche Vermittlungen besser, als wir es in der
vergangenen Zeit erleben mussten. Auch dank Transfer-
gesellschaften hat es Möglichkeiten gegeben, Beschäfti-
gung für Arbeitsuchende zu finden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716421800

Nächste Nachfrage durch unsere Kollegin Heidrun

Dittrich.


(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Ich hatte noch eine Anschlussfrage!)


– Nein, immer nur eine.

Bitte schön, Frau Kollegin Heidrun Dittrich.


Heidrun Dittrich (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716421900

Danke schön, Herr Präsident. – Nach Aussage der

Ministerin von der Leyen haben Verkäuferinnen güns-
tige Arbeitsmarktchancen. Das müsste auch auf die
Schlecker-Verkäuferinnen zutreffen. In der Zeitung Welt
am Sonntag stand am 4. März 2012 – ich zitiere –:

Die Zeit ist günstig. Zurzeit brummt der Arbeits-
markt, alleine für Einzelhandelskaufleute gibt es
derzeit über 20 000 offene Stellen.

Meine Frage an Sie – keine Suggestivfrage, sondern
eine klare Frage –: Ist Ihnen bekannt, dass den 25 000
offenen Stellen in den Verkaufsberufen 300 000 gemel-
dete Arbeitslose dieses Berufszweiges gegenüberstehen?
Das entspricht einem Verhältnis von eins zu zwölf. Hält
es die Bundesregierung immer noch für richtig, zu
sagen: „Es gibt eine gute Arbeitsmarktperspektive für
Verkäuferinnen und vor allem für die Verkäuferinnen
von Schlecker“?

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716422000


Gerade dieser Arbeitsmarkt ist sehr flexibel und von
sehr vielen Komponenten geprägt. Hier muss man
bedenken, dass gerade Menschen, die bis jetzt in einem
Arbeitsverhältnis gestanden haben, praktisch auf dem
aktuellen Stand der Kenntnisse sind und natürlich beson-
ders gute Chancen haben, in eine weiterführende Tätig-
keit vermittelt zu werden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716422100

Nächste Nachfrage durch unseren Kollegen Michael

Schlecht.


Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716422200

Wenn die Bereitschaft besteht, eventuell in Transfer-

gesellschaften Geld zu investieren, und wenn auf der an-
deren Seite aus den ersten Ausführungen von Ihnen klar
ist, dass die arbeitslosen Schlecker-Beschäftigten allein
im ersten Jahr Kosten von weit über 200 Millionen Euro
verursachen würden – die entsprechenden Mittel könnte

man anderweitig sinnvoller investieren –, stellt sich die
Frage, ob sich die Bundesregierung nicht überlegen
könnte, über Belegschaftsbeteiligungsmodelle Hilfen zu
gewähren, wie sie in Teilen der Gewerkschaft Verdi in
unterschiedlicher Form diskutiert werden. Solche Hilfen
könnten eine Chance sein, das Unternehmen Schlecker
weiterzuführen. Gibt es in dieser Richtung ansatzweise
Überlegungen, oder ist da bei Ihnen nur eine komplette
Ablehnung festzustellen?

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1716422300


Zunächst dürfen Sie nicht den Fehler machen, die
Zahl, die ich vorhin genannt habe, auf ein Jahr hochzu-
rechnen. Niemand von uns beiden weiß nämlich, ob die
betroffenen Personen ein Jahr lang arbeitslos sind. Wir
alle erhoffen natürlich, dass Anschlussbeschäftigungen
gefunden werden. Am besten wäre es, wenn es zu einer
Weiterbeschäftigung im Rahmen der jetzigen Tätig-
keiten kommen könnte.

Die Frage, die Sie stellen, richtet sich zunächst einmal
natürlich an die Akteure: Das sind vor allem diejenigen
Personen und Institutionen, die an dem Insolvenzverfah-
ren beteiligt sind. Hier sind natürlich immer Ideen
gefragt. Diese Ideen müssen dahin gehend überprüft
werden, inwieweit sie mit den vorhandenen Instrumen-
ten der Arbeitsmarktpolitik begleitet werden könnten.
Daraus entwickeln sich in aller Regel Konzepte. In die-
ser Phase befindet man sich zurzeit. Insoweit besteht die
Aufgabe der Beteiligten darin, sich zu überlegen, welche
Wege man in dieser Phase finden kann. Es ist bekannt,
dass es durchaus immer wieder vorkommt, dass Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter aus einer solchen Situation
heraus zu einem Engagement im Unternehmen finden.
Dem kann ich an dieser Stelle natürlich nicht vorgreifen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716422400

Vielen Dank. – Alle weiteren Fragen zu diesem Ge-

schäftsbereich – die Frage 29 der Kollegin Britta
Haßelmann sowie die Fragen 30 und 31 des Kollegen
Gustav Herzog – werden schriftlich beantwortet.

Als letzten Geschäftsbereich rufe ich jetzt das Bun-
desministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz auf. Im Anschluss daran – ich darf das
gleich ankündigen – kommen wir zu unserer Aktuellen
Stunde. Zur Beantwortung steht uns nun der Parlamenta-
rische Staatssekretär Dr. Gerd Müller zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 32 des Kollegen Friedrich
Ostendorff auf:

Haben das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz bzw. dessen Vorgängerministe-

(1949 bis 1961)

tember 1987) einen ehrenden Nachruf (oder eine ähnliche
Würdigung) verfasst, und, wenn ja, wurde die Ehrwürdigkeit
jemals überprüft?

Bitte schön.






(A) (C)



(D)(B)


Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1716422500


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da hat
sich das Warten doch gelohnt. – Die Antwort: Aus der
vom Bundesarchiv in Sankt Augustin kurzfristig be-
schafften Personalakte geht hervor, dass für Herrn
Staatssekretär a. D. Dr. Dr. h. c. Sonnemann am 10. Sep-
tember 1987 ein Nachruf im General-Anzeiger Bonn
veröffentlicht worden ist. Er liegt mir vor. In diesem
Nachruf erfolgte eine Ehrung seiner für die Bundesrepu-
blik Deutschland erbrachten Leistungen. Staatssekretär
a. D. Dr. Sonnemann war nicht Gegenstand der von
Bundesministerin a. D. Künast in Auftrag gegebenen
und Ende 2007 fertiggestellten Untersuchung – Bewer-
tung der Lebensläufe von insgesamt 62 ehemaligen noch
lebenden Bediensteten des heutigen BMELV im Hin-
blick auf die Zeit des Nationalsozialismus –, da er zum
Zeitpunkt der Erteilung des Untersuchungsauftrages be-
reits seit 18 Jahren verstorben war.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716422600

Ihre erste Nachfrage, Kollege Friedrich Ostendorff.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es mag vielleicht verwundern, dass genau auf eine
Person bezogen von mir nachgefragt wurde. Ich glaube,
zu dem sogenannten Dornheim-Gutachten, das hier er-
stellt worden ist, ist schon zu fragen, ob jemand, der so
exponiert im landwirtschaftlichen System gearbeitet hat
wie Herr Sonnemann – er war lange Zeit auch General-
sekretär des Deutschen Raiffeisenverbandes, er war
zwölf Jahre Staatssekretär, und er war ganz sicher ein
Überzeugungstäter in der Zeit des Nationalsozialismus;
zu dem Schluss kommt man, wenn man sein Leben und
Wirken sieht –, nicht auch von diesem Gutachten erfasst
werden sollte. Es setzt ja mit dem Jahr 1903 ein. Meine
Frage an Sie wäre also: Sind Sie angesichts dieser Erfah-
rung bereit, die Untersuchung auf Menschen auszuwei-
ten, die vor 1903 geboren worden sind und auch schon
nicht mehr leben? Wir schreiben das Jahr 2012; da wer-
den nur ganz wenige aus diesen Jahrgängen überhaupt
noch unter uns sein. Aber die Frage bleibt doch, ob man
die Untersuchung nach der Erfahrung mit dem Dorn-
heim-Gutachten, auf das Sie hingewiesen haben, nicht
ausdehnen sollte, wenn man eine saubere Analyse der
Vergangenheit vornehmen will. Sind Sie also bereit, das
auszudehnen?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1716422700


Herr Kollege, ich habe darauf verwiesen, dass Frau
Bundesministerin a. D. Künast diese Untersuchung in
Auftrag gegeben und den Personenkreis so gefasst hat,
wie er beschrieben worden ist. Ein weiteres Gutachten
über verstorbene ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des BML oder BMELV ist nicht geplant.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716422800

Ihre zweite Nachfrage, Herr Kollege.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Da verzichte ich auf eine Nachfrage, aber gestatten
Sie mir bitte eine Bemerkung. Wir haben in der letzten
Woche im Kulturausschuss eine Anhörung zu diesem
Fragenkomplex durchgeführt. Ich bitte das Haus, da-
rüber nachzudenken, ob man das Dornheim-Gutachten
nicht ausweiten sollte, und uns Nachricht zu geben,
wenn das positiv beschieden wird.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1716422900


Vielen Dank. Nachdenken ist immer gut.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423000

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am

Ende der Fragestunde. Die Beantwortung der weiteren
Fragen werden wir entsprechend der Geschäftsordnung
vornehmen.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion der SPD

Tarifeinheit sicherstellen – Tarifzersplitterung
vermeiden

Erster Redner unserer Aktuellen Stunde ist für die
Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Hubertus
Heil. Bitte schön, Kollege Hubertus Heil.


(Beifall bei der SPD)



Hubertus Heil (SPD):
Rede ID: ID1716423100

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Die Tarifautonomie ist ein zentraler Grundpfeiler
der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Wir So-
zialdemokraten machen deutlich: Dazu gehört auch die
bewährte Tarifeinheit. Tarifautonomie und Tarifeinheit
gehören zusammen, weil sie eine Zersplitterung des Ta-
rifvertragssystems bisher verhindert haben, weil so einer
Spaltung von Belegschaften entgegengewirkt wurde und
weil wir ein System hatten – so muss man ja sagen –, das
eine Vervielfachung kollektiver Konflikte vermieden
hat. In einem Wort: Tarifautonomie und Tarifeinheit sind
sowohl im Interesse der Unternehmerinnen und Unter-
nehmer, der Wirtschaft in Deutschland, als auch der Be-
schäftigten in diesem Land. Wir haben seit 2010, seit
zwei Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes, die Situation,
dass diese Tarifeinheit zukünftig zerbrechen kann. Wir
haben die Aktuelle Stunde deshalb beantragt, Frau
Ministerin, weil wir erleben, dass trotz vielfältiger An-
kündigungen der Bundeskanzlerin und auch von Ihnen
in der vergangenen Woche seit 2010 in diesem Bereich
nichts passiert ist. Diese Bundesregierung ist nicht in der
Lage, die zentralen Probleme dieses Landes anzupacken,
weil sie sich wechselseitig blockiert. Das gilt auch für
eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit.





Hubertus Heil (Peine)



(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sabine Zimmermann [DIE LINKE])


Zur Erinnerung: Das Urteil des Bundesarbeitsgerich-
tes lässt in der Begründung explizit offen, dass der Ge-
setzgeber die Möglichkeit hat, die Dinge, die die Ta-
rifeinheit betreffen, auch gesetzgeberisch zu regeln.
Daraufhin gab es eine gemeinsame Initiative der Bun-
desvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und
des Deutschen Gewerkschaftsbundes mit der Forderung,
die Tarifeinheit in Deutschland gesetzlich zu regeln. Im
November 2010 gab es eine persönliche Zusage der
Bundeskanzlerin, innerhalb von wenigen Monaten, bis
Januar 2011, die Dinge auf den Weg zu bringen. Was wir
dann erlebt haben, ist typisch Schwarz-Gelb, nämlich die
Tatsache, dass Sie im Wesentlichen nur in der Lage sind,
sich wechselseitig zu blockieren – mit dem Ergebnis,
dass Sie inzwischen Koalitionsausschüsse veranstalten,
wo Sie Streitpunkte nicht einmal mehr auf die Tagesord-
nung setzen. Ich habe das noch anders in Erinnerung
– ich habe früher in anderer Funktion Koalitionsaus-
schüsse vorbereiten dürfen –: Das sind Clearingstellen,
um Probleme zu lösen, wenn es in der Koalition hakt.
Was Sie am vergangenen Sonntag gemacht haben, ist et-
was anderes: Sie haben „Mensch ärgere dich nicht“ ge-
spielt. Sie haben sich zusammengesetzt und Punkte ab-
genickt, die auf Arbeitsebene ohnehin unstrittig waren.
Aber Sie waren zu feige, so ein Thema wie die Tarifein-
heit, das Sie, Frau Ministerin, noch in der vergangenen
Woche im Morgenmagazin angesprochen haben, auf die
Tagesordnung zu setzen,


(Beifall bei der SPD)


weil Sie genau gewusst haben, dass Sie mit der FDP
auch an diesem Punkt nicht vorankommen.

Ich sage Ihnen, dass wir schon im Sommer 2010 be-
reit waren, mit Ihnen gemeinsam nach einer gesetzlichen
Regelung zu suchen. Damals gab es ein Schreiben unse-
res Fraktionsvorsitzenden, Frank-Walter Steinmeier, und
des Ministerpräsidenten Kurt Beck an die Bundeskanzle-
rin mit dem Angebot, in diesem juristisch zugegebener-
maßen nicht einfachen Bereich nach einer gemeinsamen
Lösung zu suchen. Wir sagen heute: Es ist noch nicht zu
spät. Wer nicht will, dass die soziale Marktwirtschaft
Schaden nimmt, wer nicht will, dass Spartengewerk-
schaften sich auf Kosten von Gesamtbelegschaften einen
schlanken Fuß machen können, wer nicht will, dass es
eine unverhältnismäßige Zunahme von Tarifauseinan-
dersetzungen und Streiks in Deutschland gibt, der muss
in diesem Bereich vorankommen. Wir reichen Ihnen die
Hand zu einer Lösung, aber wir erwarten von dieser
Bundesregierung, namentlich von der Bundesarbeitsmi-
nisterin, dass sie endlich einen Gesetzentwurf auf den
Tisch legt. Das ist Ihr Job, Frau von der Leyen, und da
haben Sie seit zwei Jahren nichts zustande gebracht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Wir erwarten zudem, dass dieser Gesetzentwurf auf
den gemeinsamen Vorschlägen der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen
Gewerkschaftsbundes basiert und dass diese Vorschläge

mit den Sozialpartnern in Deutschland besprochen wer-
den. Das ist uns ganz wichtig.

Ich sage Ihnen auch, was passiert, wenn nichts pas-
siert – das werden wir in kürzerer Zeit erleben –, dass
nämlich die Tariflandschaft in Deutschland immer mehr
zersplittert, dass kleine wirkungsmächtige Spartenge-
werkschaften ganze Belegschaften bzw. ganze Betriebe
lahmlegen, um ihre speziellen Interessen durchzusetzen.
Und ich sage Ihnen: Diese Form von Entsolidarisierung
und wirtschaftlicher Unsicherheit, die wir in einigen Be-
reichen schon jetzt beobachten können, beispielsweise
am Frankfurter Flughafen – das ist Gott sei Dank durch
Arbeitsgerichte abgewendet worden –, dürfen Sie nicht
auf Ihre Kappe nehmen.

Deshalb appelliere ich vor allen Dingen an die Kolle-
gen der CDU/CSU – wir wissen, dass es in Ihren Reihen
viele gibt, die in diesem Bereich mit uns vorankommen
wollen; wir wissen auch, dass die FDP Sie aus ideologi-
schen Gründen im Moment daran hindert –: Werfen Sie
Ihr Herz über die Hürde! Tarifeinheit und Tarifautono-
mie in Deutschland sind viel zu wichtig, als dass in die-
ser Frage der Koalitionsfrieden darübergestellt werden
sollte.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nicht mit nacktem Finger auf angezogene Leute zeigen!)


Ich sage Ihnen noch einmal: Wir sind zu Gesprächen
bereit; wir erwarten aber von der Bundesregierung, na-
mentlich von der Bundesarbeitsministerin, dass sie ihren
Job macht. Frau von der Leyen, bisher muss man fest-
stellen: viele Interviews und warme Worte zu diesem
Thema, aber keine Taten – das ist zu wenig. Machen Sie
Ihren Job!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423200

Vielen Dank, Kollege Hubertus Heil. – Nächster Red-

ner für die Fraktion der CDU/CSU, unser Kollege Karl
Schiewerling. Bitte schön, Kollege Schiewerling.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Karl Schiewerling (CDU):
Rede ID: ID1716423300

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol-

lege Heil, was Sie hier inszeniert haben, ist haarscharf
am Ziel vorbeigeschossen.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


Das Thema – das wissen Sie genauso gut wie ich – ist
hochkomplex und hochkompliziert, weil es sich um eine
sehr schwierige Rechtsmaterie handelt.


(Caren Marks [SPD]: Zu kompliziert für die Regierung, oder was?)


Als vor etwa eineinviertel Jahr, im Juli 2010, das Ur-
teil des Bundesarbeitsgerichtes erlassen wurde, in dem
der Vierte und der Zehnte Senat erstmals den Grundsatz
der Tarifeinheit nicht mehr als Bestandteil angesehen,





Karl Schiewerling


(A) (C)



(D)(B)


sondern aufgegeben haben, standen wir alle miteinander
vor der Frage, wie wir das Problem lösen können.

Es ist richtig: BDA und DGB haben uns gemeinsam
einen Brief geschrieben, damit diese Dinge gelöst wer-
den. Wir haben dann festgestellt, dass das so einfach of-
fensichtlich nicht ist. Zwischenzeitlich ist von den Ge-
werkschaften Verdi ausgeschieden und beteiligt sich
nicht mehr daran.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Hört! Hört!)


Nur zu sagen: „Nehmt das als Grundlage; schafft damit
eine Lösung“, wo Sie genau wissen, dass wichtige Teile
der Tarifpartnerschaft dies nicht mitmachen – so einfach
geht das nicht.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das hätte in die erste Rede mit hineingehört! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie haben zwei Jahre nichts getan!)


Was hat es nicht vor einem Jahr alles an Auguren ge-
geben, die prophezeit haben, was alles zusammenbricht.
In diesem einen Jahr, seitdem das gilt, wurde nicht eine
einzige Spartengewerkschaft neu gegründet,


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Fünf Stück, Karl! Fünf! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Warum sieht Frau von der Leyen jetzt Handlungsbedarf?)


und es gab bisher keine weiteren Verwerfungen in die-
sem Bereich. Ich gestehe aber gerne zu: Einen Streik wie
den jetzt am Frankfurter Flughafen, bei dem die Bevöl-
kerung und die Öffentlichkeit in dieser Form einbezogen
wurden, haben wir noch nicht erlebt. Deswegen suchen
wir derzeit gemeinsam mit der Bundesregierung inner-
halb des gesetzlichen Rahmens nach einer Lösung, wie
wir damit umgehen können.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wie lange suchen Sie denn noch?)


Ich will Ihnen sagen: Wir erhalten Signale sowohl
von den Gewerkschaften als auch von den Arbeitgebern.
Die einen sagen: Tut nichts, das wird sich regeln. Die an-
deren sagen: Macht bitte sofort eine gesetzliche Rege-
lung.

Die Wahrheit lautet doch: Art. 9 Abs. 3 der Verfas-
sung regelt die Koalitionsfreiheit, und zwar in einer der-
art stringenten Form, dass diese explizit nicht nur für je-
dermann – also den einzelnen Arbeitnehmer –, sondern
auch für „alle Berufe“, wie es heißt, gilt. Auf der ande-
ren Seite der Skala haben wir ein hohes Gut, nämlich das
hohe Gut des betrieblichen Friedens. Wir müssen eine
vernünftige Lösung irgendwo dazwischen finden.

Ich will Ihnen deutlich sagen – da mache ich aus mei-
nem Herzen keine Mördergrube –, dass die Auseinander-
setzungen, die wir jetzt erleben, einer Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichtes geschuldet sind, die immer
mehr und immer stringenter das Individuum in den Mit-
telpunkt stellt und immer mehr Details auflöst, sodass
wir vor großen Herausforderungen stehen, wie wir diese
Gesellschaft bis hinein in den Arbeitsmarkt zusammen-
halten können. Das ist eines der Kernprobleme.

Damit folgt das Bundesarbeitsgericht einer gesamtge-
sellschaftlichen Strömung, in der wir uns befinden. Das
gilt ja nicht nur im Bereich der Tariflandschaft oder im
Bereich der Arbeitswelt, sondern wir erleben in der ge-
samten Gesellschaft eine Individualisierung und eine
Ausdifferenzierung, die es uns zunehmend schwer ma-
chen, die Dinge zusammenzuhalten.

Die Bundesarbeitsministerin hat die Initiative ergrif-
fen. Sie ist in diesem schwierigen rechtlichen Feld unter-
wegs, um nach einer Lösung zu suchen. Auch in unserer
Fraktion gibt es eine Arbeitsgruppe Tarifeinheit, deren
Arbeit genau an diesem Punkt ansetzt. Wir haben uns
vorgenommen, gemeinsam mit dem Koalitionspartner in
absehbarer Zeit zu einer Lösung zu kommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Herr Kollege Heil, ich will Ihnen sehr deutlich sagen:
Hier geht es nicht um die unterschiedlichen Ansichten,
die die Fraktionen haben, sondern es geht letztendlich
um die Frage, wie wir die Probleme gemeinsam lösen
können. Vor dieser Frage stehen wir alle miteinander.
Auch wir wollen nicht, dass der Betriebsfrieden gestört
wird. Wir wollen auch nicht von uns aus alles daranset-
zen, dass möglicherweise große volkswirtschaftliche
Schäden auftreten. Wir wollen dies vernünftig lösen.

Im Übrigen: Manche Streikaktionen, die wir erlebt
haben, hätten genauso gut von einer Flächengewerk-
schaft durchgeführt werden können, die einen Bereich
punktuell lahmlegt. Die Vorfeldmitarbeiter beim Frank-
furter Flughafen hätten genauso gut bei Verdi organisiert
sein können. Verdi hätte zur Durchsetzung seiner Inte-
ressen genau diese 200 Mitarbeiter streiken lassen kön-
nen;


(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] – Ingo Egloff [SPD]: Das ist ein Unterschied!)


dann gäbe es dieselben Entwicklungen.

Wir haben nicht die Aufgabe, dies zu bewerten. Eine
Gewerkschaft, die nicht streiken kann, ist keine Gewerk-
schaft. Das ist ihr gutes Recht; das gehört zu ihren
Aufgaben. Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Tarif-
autonomie in Deutschland gewahrt bleibt, dass der Be-
triebsfrieden nicht gestört wird, dass die Umsetzung von
Art. 9 der Verfassung gesichert bleibt. Wir müssen auch
alles daransetzen, dass für Betriebe, in denen mehrere
Gewerkschaften für eine Personengruppe zuständig sind,
Wege und Verfahren gefunden werden, damit sich diese
Gewerkschaften gemeinsam verständigen, wenn sie mit
dem Arbeitgeber verhandeln.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP])


Ich glaube, dass wir hier miteinander auf einem guten
Weg sind. Wir freuen uns, dass die SPD in dieser Frage
konstruktiv mitarbeitet; wir erwarten das sogar. Ich bin
gespannt, ob Sie die Lösungen, die wir finden, unterstüt-
zen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, wann denn?)


Herzlichen Dank.





Karl Schiewerling


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423400

Vielen Dank, Kollege Schiewerling. – Nächster Red-

ner für die Fraktion Die Linke ist unser Kollege Michael
Schlecht. Bitte schön, Kollege Michael Schlecht.


(Beifall bei der LINKEN)



Michael Schlecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1716423500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Diese Woche streiken die Beschäftigten im öffentli-
chen Dienst, um endlich mit Lohndumping bzw. viel zu
niedrigen Einkommen Schluss zu machen. Dies wäre ei-
gentlich ein Anlass, um hier im Bundestag darüber zu
diskutieren, wie dieser Arbeitskampf unterstützt werden
kann, wie vor allen Dingen die Regierung dazu gedrängt
werden kann, Gelder für eine Lohnerhöhung um 6,5 Pro-
zent, mindestens 200 Euro, bereitzustellen. Bei Banken-
rettungen ist so etwas üblich: Da werden die Milliarden
im Blitztempo bereitgestellt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Hier geht es um Bargeld und um keinen Kredit!)


Aber was erleben wir diese Woche hier im Parlament?
Die SPD will diese Debatte nicht. Sie will lieber darüber
debattieren, wie das Streikrecht eingeschränkt werden
kann; darauf läuft diese Debatte um die Tarifeinheit doch
hinaus.


(Beifall bei der LINKEN – Anette Kramme [SPD]: Woraus entnehmen Sie das denn? – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Oijoijoi! – Weiterer Zuruf von der SPD: Sie haben gar nichts verstanden!)


Was ist das für eine Perversion! So wird der letzte Rest
an Sozialdemokratie aus der SPD hinausgetrieben.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Wunschdenken!)


Wenn Tarifeinheit gesetzlich erzwungen wird, dann läuft
das immer auf die Einschränkung des Streikrechtes hi-
naus. Dazu sagen wir ganz klar Nein.


(Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: FDP und PDS! – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Eine interessante Koalition zwischen FDP und Linken! Das muss ich wirklich sagen!)


Im Gegenteil: Wir brauchen in diesen Zeiten eher eine
deutliche Ausweitung des Streikrechtes. Es wäre hier
eine Debatte darüber zu führen, dass wir endlich eine
Klarstellung hinsichtlich des Rechtes auf Solidaritäts-
streik brauchen, und zwar unbeschränkt, ohne dass sich
ein Arbeitsrichter darüber hermacht und die Verhältnis-
mäßigkeit nach seiner Vorstellung durchdekliniert.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Von sozialer Marktwirtschaft haben Sie keine Ahnung!)


Wir brauchen endlich eine Klarstellung, dass politische
Streiks unbeschränkt legal sind.


(Beifall bei der LINKEN)


In vielen anderen zivilisierten Ländern ist das doch
selbstverständlich, nur bei uns nicht. Das ist doch eigent-
lich irre.


(Beifall bei der LINKEN)


Für gewerkschaftliches Handeln ist es wichtig, dass
sich die Stärkeren zugleich für die Schwächeren einset-
zen; das ist vollkommen klar. Dass Fluglotsen, Ärzte, Pi-
loten und Lokführer für ihre Interessen eintreten und
auch streiken, ist ihr gutes Recht.


(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die treten aber nur für ihre eigenen Interessen ein! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie sind für Entsolidarisierung!)


Zugleich ist es aber problematisch, weil sie ihre beson-
dere Kampfkraft häufig nur für sich und nicht auch für
die Krankenschwester, die Stewardess und den Zugbe-
gleiter einsetzen. Aber die Zusammenführung der ver-
schiedenen Gruppen zu gemeinsamem gewerkschaftli-
chem Handeln muss politisch vorangebracht werden; das
darf nicht durch gesetzliche Maßnahmen, die immer eine
Einschränkung des Streikrechts bestimmter Gruppen be-
deuten, geregelt werden.

Dazu hat es im Übrigen – man muss das einmal zur
Kenntnis nehmen – einen länger als ein Jahr andauern-
den Diskussionsprozess in meiner Gewerkschaft Verdi
gegeben. Am Anfang gab es dort durchaus Überlegun-
gen, solche Wege mitzugehen. Nach einem Jahr einer
ganz breiten Diskussion an der Basis stand am Ende eine
ganz klare Botschaft: Nein, keinerlei Einschränkungen
des Streikrechtes. Die Dinge müssen politisch geregelt
werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir müssen uns auch einmal vor Augen führen, wes-
halb es zu diesen Problemen und dieser Zersplitterung
gekommen ist. Das hat – das sage ich Ihnen ganz deut-
lich – viel damit zu tun, dass SPD und Grüne gerade in
den letzten Jahrzehnten die Handlungsmacht der Ge-
werkschaften geschwächt haben.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ein Unsinn!)


Wer befristet arbeitet, hat es viel schwerer, zu streiken.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ein Scheiß!)


– Ihre Schimpfworte sind aber sehr unparlamentarisch. –
Wer verliehen ist, schafft das nur in Ausnahmefällen.
Weil so die Verhandlungsergebnisse für die Gewerk-
schaften gerade in den letzten zehn Jahren immer
schlechter wurden,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Sie sind ja ein Märchenonkel!)


fühlten sich manche Beschäftigtengruppen besonders
benachteiligt und kamen in die Versuchung, ihren Vorteil
im isolierten Kampf zu suchen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Deshalb gingen die zu Cockpit! Das ist ja eine tolle Theorie!)


– Sie haben doch gar keine Ahnung von der Arbeitswelt.
Seien Sie doch ruhig!





Michael Schlecht


(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber auch nicht gerade parlamentarisch!)


Heute erleben wir, wie sich die Hauptverantwortli-
chen für dieses politische Desaster – ich meine Rot-Grün
und insbesondere die SPD –, hier hinstellen und sich für
eine Einschränkung des Streikrechts aussprechen. Das
schlägt dem Fass doch wirklich den Boden aus. Jetzt,
nachdem wir zehn Jahre die Agenda 2010 mit all ihren
negativen Entwicklungen erlebt haben,


(Ingo Egloff [SPD]: Wo ist denn da das Streikrecht eingeschränkt worden? Das ist doch Quatsch, was Sie da erzählen!)


setzt die SPD also noch einen obendrauf, indem sie sich
zum Befürworter einer Einschränkung des Streikrechts
macht, und stellt sich damit auch gegen die Gewerk-
schaften.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: So ein Blödsinn!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423600

Vielen Dank. – Nächster Redner in unserer Aktuellen

Stunde ist für die Fraktion der FDP unser Kollege
Heinrich Kolb. Bitte schön, Kollege Heinrich Kolb.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1716423700

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

möchte zunächst einmal für meine Fraktion festhalten:
Die Koalitionsfreiheit ist ein hohes, verfassungsrechtlich
geschütztes Gut. Art. 9 Abs. 3 lautet – ich zitiere –:

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Ar-
beits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe ge-
währleistet.

Damit ist klar: Die Bildung von Spartengewerkschaften
wird man nicht verhindern können. Die Frage ist aller-
dings, Kollege Heil, in welchem rechtlichen Rahmen
diese Gewerkschaften tarifpolitisch agieren dürfen. Das
ist im Kern die Frage nach der Zulässigkeit von Streiks
dieser Gewerkschaften; das hat der Kollege Schlecht
richtig betont.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Der Begriff heißt Friedenspflicht!)


Zulässig sind Streiks, wenn sie zur Durchsetzung der Ta-
rifforderungen geeignet, erforderlich und angemessen
– also in einem engeren Sinne verhältnismäßig – sind.

Herr Kollege Heil, Sie haben die Situation am Frank-
furter Flughafen angesprochen. Viele Menschen in unse-
rem Lande hatten bei den jüngsten Streiks der Vorfeld-
lotsen in Frankfurt das Gefühl: Wenn 200 Leute für eine
Lohnerhöhung um 40 bis 70 Prozent streiken und
15 000 Kollegen des Unternehmens für ihre Forderung
gleichsam in Mithaftung nehmen, dann ist das nicht
mehr verhältnismäßig. Welche Auswirkungen das auf

den Betriebsfrieden hat, kann sich jeder Arbeitnehmer
– und sogar Außenstehende – gut vorstellen.

Ich selbst muss bei aller Zurückhaltung, die die Ach-
tung der Tarifautonomie und auch das Gebot der Nicht-
einmischung in einen offiziell noch nicht beendeten
Tarifkonflikt gebieten, sagen: Das Gefühl der Unverhält-
nismäßigkeit hat sich auch bei mir mit zunehmender
Dauer des Streiks immer stärker eingestellt.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Bei Gericht!)


Aber ich habe mich auch gefragt – Herr Kollege Krings,
Sie sprechen es an –, warum das betroffene Unterneh-
men so lange gezögert hat,


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sehr wahr!)


bis es eine gerichtliche Überprüfung der Verhältnismä-
ßigkeit beantragte. Ich meine schon: Bevor der Gesetz-
geber auf den Plan gerufen wird, müssen die Betroffenen
selbst die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkei-
ten ausschöpfen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Doch zum eigentlichen Punkt. Wir beobachten die Si-
tuation nach der Aufgabe der Tarifeinheit durch das
Bundesarbeitsgericht sehr aufmerksam und genau und
stellen uns fortlaufend die Frage, ob und welche Maß-
nahmen auch von gesetzgeberischer Seite zur Wahrung
und Wiederherstellung der Verhältnismäßigkeit von
Streiks geboten sind. Das gilt naturgemäß besonders in
Bereichen der Daseinsvorsorge. Dazu will ich Ihnen sa-
gen, Herr Kollege Heil: Ganz sicher keine Maßnahme
zur Wahrung oder Herstellung der Verhältnismäßigkeit
von Streiks ist eine gesetzliche Regelung der Tarifein-
heit.

Denjenigen, die wie Sie den Streik am Frankfurter
Flughafen zum Anlass nehmen wollen, um für alte For-
derungen nach einer Wiederherstellung der Tarifeinheit
Rückenwind zu entfachen, muss man Folgendes entge-
genhalten: Erstens ist es falsch, von einer Wiederherstel-
lung der Tarifeinheit zu sprechen; denn auch vor der Ent-
scheidung durch das Bundesarbeitsgericht – das wissen
Sie nur zu gut – gab es bei den hauptsächlich betroffenen
ehemaligen Staatsunternehmen Lufthansa, Deutsche
Bahn usw. keine Tarifeinheit, sondern eine verhandelte
Tarifpluralität. Zweitens wären, weil das betriebsbezo-
gene Mehrheitsprinzip nach dem Vorschlag von BDA
und DGB gelten soll, Streiks von kleineren Gewerk-
schaften, die in einem Betrieb die stärkste Gewerkschaft
sind, unverändert möglich. Mit Blick auf den Frankfurter
Flughafen sage ich: Die Deutsche Flugsicherung – ein
selbstständiges Unternehmen im Eigentum des Bundes –
muss mit der GdF, die dort Mehrheitsgewerkschaft ist,
Tarifverträge schließen. Da änderte sich nichts. Deswe-
gen ist das aus unserer Sicht kein geeigneter Weg.

Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen, die darauf
abzielen, ohne eine gesetzliche Regelung der Tarifein-
heit die Verhältnismäßigkeit von Streiks zu wahren oder
herzustellen. Ich schließe ausdrücklich nicht aus, dass
der Gesetzgeber in diesem Sinne tätig werden könnte.
Ein Königsweg drängt sich mir allerdings nicht auf. Die
Vorschläge reichen von einer Koordinierung der Tarif-





Dr. Heinrich L. Kolb


(A) (C)



(D)(B)


laufzeiten, von obligatorischen Schlichtungsverfahren,
Quoren für streikende Gewerkschaften und Vorankündi-
gungspflichten bis hin zur Forderung nach einer Rege-
lung zur lösenden Aussperrung, was bei streikenden
Funktionseliten – Ärzten, Piloten, Lokführern – in der
Praxis wohl eher nicht in Betracht kommen dürfte.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird sehr zeitnah in ei-
ner erneuten Gesprächsrunde zunächst mit Professoren
und Wissenschaftlern und dann mit Gewerkschaften und
betroffenen Unternehmen auch im Hinblick auf die
Durchsetzbarkeit Handlungsbedarf und Handlungsoptio-
nen ausloten. Dann werden wir Gespräche mit unserem
Koalitionspartner führen.

Klar scheint mir, dass der Gesetzgeber dort, wo Kor-
rekturen am Streikrecht vorgenommen werden müssen,
Neuland beschreitet, weil das Streikrecht bisher reines
Richterrecht ist. Ich ahne, dass sich die Begeisterung
über regelnde Eingriffe in das Streikrecht sowohl bei den
Arbeitgebern als auch bei den Gewerkschaften, Sparten-
gewerkschaften und DGB gleichermaßen, doch sehr in
Grenzen halten würde.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Jedenfalls dann, wenn es ernst wird!)


Die wenigen Ansätze, die sich außerhalb des Streik-
rechts bewegen, zum Beispiel die Missbrauchskontrolle
durch das Kartellrecht, sind eher bei groben Fällen des
Machtmissbrauchs durch eine Gewerkschaft hilfreich.

Insgesamt gebe ich zu bedenken: Die Zahl der Streik-
tage in Deutschland ist nicht gestiegen – darauf hat der
Kollege Schiewerling hingewiesen –; sie hat sich im
Jahre 2010 sogar halbiert. Es gibt keine Gründungswelle
bei den Spartengewerkschaften. Englische Verhältnisse
sind in Deutschland – zum jetzigen Zeitpunkt kann man
das sehr klar sagen – nicht zu befürchten. Deswegen rate
ich dazu, mit Augenmaß vorzugehen. Damit sind wir gut
beraten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423800

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist

für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Kollegin
Beate Müller-Gemmeke. Bitte schön, Frau Kollegin.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-
nen und Kollegen! Nach dem BAG-Urteil zur Tarifein-
heit kündigte Bundeskanzlerin Merkel bereits 2010 eine
Gesetzesinitiative an. Wie so häufig gab es interne
Schwierigkeiten innerhalb der Koalition. In der Folge ist
das Thema wieder eingeschlafen. Die 200 Beschäftigten
auf dem Vorfeld des Frankfurter Flughafens haben jetzt
erneut das politische Berlin aufgescheucht.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Mich nicht!)


Natürlich konnte Ankündigungsministerin von der
Leyen nicht stillhalten und hat letzte Woche über alle

Kanäle eine Initiative der Bundesregierung angekündigt.
Verheißungsvolle Ankündigungen sind aber zu wenig.
Wie bei vielen anderen, vor allem sozialen Themen ist
konkretes Handeln gefordert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Eine gesetzlich normierte Tarifeinheit ist wahrlich
kein einfaches Thema. Vor allem muss gut überlegt sein,
ob man solch eine Initiative überhaupt angehen möchte
und ob sie notwendig ist. Für unsere Fraktion kann ich
Ihnen sagen, dass dieser Diskussionsprozess noch nicht
abgeschlossen ist.


(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Tatsächlich?)


Die Wirtschaft befürchtet, dass mit immer mehr Spar-
tengewerkschaften die Tarifverhandlungen konfliktrei-
cher werden. Der Streik auf dem Frankfurter Flughafen
hat zahlreiche Menschen betroffen, Unverständnis in der
Öffentlichkeit hervorgerufen und auch Kosten verur-
sacht. Der Streik hat meiner Meinung nach aber auch ge-
zeigt, dass rechtliche Grenzen existieren. So hat das
Arbeitsgericht den geplanten Solidaritätsstreik der Flug-
lotsen als unverhältnismäßig eingestuft und letztlich
gestoppt. Es bestehen also funktionierende Kontrollme-
chanismen, die Unternehmen – trotz Tarifpluralität –
schützen.

Sachlich gesehen drohen Deutschland keine engli-
schen Verhältnisse. Ich sehe das genauso wie die FDP.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Hört! Hört!)


– Das soll auch mal vorkommen. – Die Zahl der Streik-
tage hat sich trotz des BAG-Urteils nicht erhöht, sondern
reduziert. Deutschland ist also kein streikgeplagtes
Land. Dennoch werden wir die Anliegen und Befürch-
tungen der Wirtschaft in unsere Überlegungen einbezie-
hen und ernst nehmen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Für die großen Gewerkschaften sind Spartengewerk-
schaften natürlich Konkurrenz. Dabei geht es vor allem
und zu Recht um den Erhalt der innerbetrieblichen Soli-
darität. Tarifpolitik muss solidarisch sein. Die Starken
dürfen sich nicht nur um sich selbst kümmern und sich
nur für ihre eigenen Interessen einsetzen,


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)


sondern sie müssen auch die Schwachen im Betrieb im
Blick haben. Auch wir wünschen uns eine solidarische
Tarifpolitik, durch die immer Verbesserungen für die ge-
samte Belegschaft erkämpft werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Etliche Beschäftigte fühlten sich von den großen Ein-
heitsgewerkschaften in der Vergangenheit aber nicht
mehr vertreten und haben deswegen selbst die Initiative
ergriffen. An diesem Punkt wird das Thema Tarifeinheit
richtig schwierig; denn hier geht es um das verfassungs-
rechtlich garantierte Grundrecht auf Koalitionsfreiheit
und um das Streikrecht. Der Vorsitzende der Monopol-
kommission warnte bereits davor, per Gesetz die Ta-





Beate Müller-Gemmeke


(A) (C)



(D)(B)


rifeinheit wieder herzustellen. Wortwörtlich sagte er
– ich zitiere –:

Ein Zwang für Minderheiten, sich der Mehrheitsge-
werkschaft anzuschließen oder das Verhandlungs-
mandat zwangsweise aufzugeben, wäre kaum
grundgesetzkonform, da es die grundgesetzlich ga-
rantierte Tarifautonomie verletzen würde. Diese gilt
nämlich auch für Minderheiten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dieses Zitat zeigt, dass wir in den kommenden Wochen
in diesem Haus sehr ernste Diskussion führen müssen.
Wichtig ist, dass die Bundesregierung auf weitere An-
kündigungen verzichtet, endlich Position bezieht und
handelt, in die eine oder in die andere Richtung.

Abschließend möchte ich noch einen Aspekt anspre-
chen, der mir in dieser Diskussion sehr wichtig ist. Die
Bundesregierung, aber auch die Kollegen Heil und
Steinmeier begründen ihre Forderung nach Tarifeinheit
immer mit der drohenden Zersplitterung der Tarifland-
schaft. Auch ich warne immer davor. An der Zersplitte-
rung hat das BAG-Urteil aber den geringsten Anteil.
Viel wichtiger sind andere Faktoren: die Tarifflucht vie-
ler Arbeitgeber,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Auch das!)


Leiharbeit, sachgrundlose Befristung, Werk- und Hono-
rarverträge. Wenn sich die Bundesregierung wirklich um
die Zersplitterung der Tariflandschaft sorgt, dann sollte
sie endlich etwas dagegen unternehmen: Dann sollte sie
einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, die Leihar-
beit regulieren und die Befristungsmöglichkeiten ein-
grenzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


All dies wären effektive Maßnahmen, um die Verhand-
lungskraft der großen Gewerkschaften zu stärken und
Spartengewerkschaften zu vermeiden.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716423900

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Gemmeke. –

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für die
Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Dr. Günter
Krings. Bitte schön, Kollege Dr. Kings.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. Günter Krings (CDU):
Rede ID: ID1716424000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Ich glaube, es ist gut und wichtig, dass wir un-
sere Arbeit im Rahmen des Arbeitsmarktrechts und der
Tarifpolitik nicht als Auftragsarbeit im Dienste von Ge-
werkschaften und Arbeitgeberverbänden betrachten,
sondern es uns erlauben, selber nachzudenken. Wir von
der Union tun das. Daher war ich schon vor gut einem

Jahr skeptisch, als DGB und BDA das Ansinnen formu-
lierten, den von ihnen fertig ausgearbeitete Gesetzent-
wurf einfach querzuschreiben. Ich glaube, das ist und
darf nicht die Rolle der Politik sein. Ich hoffe, das sehen
alle Fraktionen in diesem Hause so, vielleicht nach eini-
gem Nachdenken selbst die SPD.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Der Bundestag sollte den Anspruch haben, eine ei-
gene Lösung zu finden. Daher ist zunächst zu überlegen,
ob eine gesetzliche Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt
überhaupt notwendig ist. Es geht nicht um irgendein
Recht, um irgendeine Frage, sondern es geht – Kollege
Kolb hat das dankenswerterweise schon angesprochen –
um Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes und damit um ein
ganz wesentliches, verfassungsrechtlich garantiertes
Grundrecht. Ich will den Absatz, in dem die Koalitions-
freiheit garantiert wird, nicht komplett vorlesen, sondern
nur drei Wörter: „für alle Berufe“. Dort steht nicht: „für
alle Betriebsbelegschaften“, sondern: „für alle Berufe“.
An diesem Wortlaut muss man erst einmal vorbeikom-
men, wenn man etwas machen möchte.


(Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]: Genau!)


Das Erzwingen der Tarifeinheit hielte ich für einen
schwerwiegenden Grundrechtseingriff, und ich sehe
nicht, wie dieser angesichts des Wortlauts unserer Ver-
fassung ohne Weiteres gerechtfertigt werden könnte. Ich
bitte insbesondere den Kollegen Heil, den Wortlaut un-
serer Verfassung an dieser Stelle ernst zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Ich schließe mich der Bitte an!)


Ich bin sogar ein Stück weit entsetzt darüber, dass
BDA und DGB in ihrem Vorschlag die Grundrechtsaus-
übung von einer Mehrheitsentscheidung abhängig ma-
chen wollen. Ich will jetzt nicht viel über die Theorie der
Grundrechte reden, aber eines sei gesagt: Grundrechte
sind Minderheitenrechte. Sie dienen dazu, dem Einzel-
nen oder einer Minderheit zu einem Recht zu verhelfen.
Wenn sie keine Minderheitenrechte wären, bräuchten
wir gar keine Grundrechte. Sie wären in einer Demokra-
tie überflüssig, da man sagen könnte: Die Entscheidun-
gen im Bundestag werden mit Mehrheit getroffen; daher
muss man gegen staatliche Entscheidungen keine
Grundrechte ins Feld führen. Das Konzept der Grund-
rechte lautet: Minderheiten und Einzelne werden ge-
schützt. Daran kommt man nicht vorbei.

Die Union beobachtet die Entwicklung seit der Ent-
scheidung des Bundesarbeitsgerichts im Juli 2010, die
einige Befürchtungen ausgelöst hat, natürlich genau.
Dies gilt auch für die jüngsten Ereignisse am Frankfurter
Flughafen; das ist überhaupt keine Frage. Es ist meist
schlecht, wenn der Gesetzgeber aufgrund eines aktuellen
Ereignisses ein Gesetz verabschiedet. Diese Schnell-
schüsse führen meistens nicht zu einer guten Lösung,
sondern verursachen eher Politikverdrossenheit; denn
die Menschen merken, dass man keine Einzelfallgesetze





Dr. Günter Krings


(A) (C)



(D)(B)


machen kann. Vielmehr muss man strukturell und beson-
nen auf Probleme reagieren.


(Beifall bei der CDU/CSU – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist eine Kritik an Frau von der Leyen! Mein Gott!)


Auch nach der Entscheidung des Bundesarbeitsge-
richts aus 2010 gibt es keinen signifikanten Anstieg der
Gründungen neuer Spartengewerkschaften. Eine typi-
sche Spartengewerkschaft in Deutschland ist zum Bei-
spiel der Marburger Bund; er wurde 1947 gegründet. Die
Gewerkschaft der Lokomotivführer ist eine der ältesten
Gewerkschaften Deutschlands; ihre Vorgängergewerk-
schaft geht auf das Jahr 1867 zurück. Diese Gewerk-
schaften wurden nicht auf die Schnelle aus rein egoisti-
schen Motiven gegründet; diese Interessenvertretungen
für Arbeitnehmer in Deutschland bestehen schon seit
Jahrzehnten oder sogar Jahrhunderten.

Der Streik am Frankfurter Flughafen zeigt – daraus
können wir etwas lernen –: Schon nach geltendem Recht
gibt es Möglichkeiten, den Missbrauch des Streikrechts
zu unterbinden. Arbeitsgerichte haben festgestellt, dass
ein Solidaritätsstreik aller Fluglotsen für die Vorfeldmit-
arbeiter unverhältnismäßig, also rechtswidrig ist. Ein an-
deres Urteil besagt, dass auch der Streik der Vorfeldmit-
arbeiter selbst rechtswidrig ist. Das beweist: Arbeitgeber
sind nicht hilflos, wenn es darum geht, gegen unverhält-
nismäßige Streikmaßnahmen vorzugehen. Es gibt hier
durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit bereits recht-
liche Grenzen. Ich stimme Herrn Kollegen Kolb zu.
Auch ich wundere mich etwas darüber, dass die Arbeit-
geber erst so spät geklagt haben. In der Fußballersprache
könnte man sagen: Die Aktion in Frankfurt scheint nicht
nur ein Foul einer Spartengewerkschaft gewesen zu sein,
sondern auch eine Schwalbe des Arbeitgebers.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich habe durchaus Verständnis für die Kollegen, die
sagen, dass hier von einigen Spartengewerkschaften – in
diesem Falle von einer – zu egoistisch vorgegangen
wird; dies ist auch mir übel aufgestoßen. Aber wir dür-
fen Methoden wie die Minimaxstrategie nicht vergessen.
Dabei werden wenige in den Streik geschickt, um hohe
Wirkung zu erzielen. Das machen auch die großen Ge-
werkschaften so, zum Beispiel Verdi zurzeit in Nord-
rhein-Westfalen. Heute wird dort nicht flächendeckend
der öffentliche Dienst bestreikt, sondern es wird gezielt
gestreikt, zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr,
weil es dort besonders wehtut. Darüber mag man sich är-
gern, aber das ist legitim. Dies geht weit über das Thema
Spartengewerkschaften hinaus.

Die Fragmentierung der Arbeitnehmerbereiche ist na-
türlich auch die Folge einer immer weiter spezialisierten
Arbeitswelt. Ich glaube, das ist ein gesamtgesellschaftli-
ches Phänomen. Auch Kirchen und Parteien beklagen,
dass sie Konkurrenz haben. Selbst Herr Heil würde wohl
nicht vorschlagen, die Neugründung von Parteien zu
verbieten,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein!)


weil wir mit Neugründungen nicht zurechtkommen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, Herr Kollege!)


Zum Schluss sage ich: Die Union wird diese Entwick-
lung natürlich weiterhin genau beobachten. Diese hat
übrigens erst 1989 mit der Tarifeinheit begonnen. Auch
vor dem Urteil des BAG gab es in vielen Betrieben min-
destens zwei Gewerkschaften; bis 2000 waren dies DAG
und DGB. Das alles ist nicht allzu lange her. Wir werden
die Entwicklung jedenfalls sehr genau beobachten, um
herauszufinden, ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleibt oder ob es im Arbeitsrecht nachgeschärft
werden muss. Bis dahin gilt die ewige Erkenntnis
Montesquieus: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz
zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu ma-
chen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716424100

Vielen Dank, Kollege Dr. Krings. – Nächste Rednerin

ist unsere Kollegin Anette Kramme für die Fraktion der
Sozialdemokraten. Bitte schön, Frau Kollegin Kramme.


(Beifall bei der SPD)



Anette Kramme (SPD):
Rede ID: ID1716424200

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und

Kolleginnen! Als SPD freuen wir uns natürlich immer
über selbstbewusste Tarifforderungen und höhere Löhne.
Für das Jahr 2012 gilt sicherlich, dass es kein Jahr der
Bescheidenheit sein kann. Wir haben eine gute Konjunk-
tur, und die Konjunkturaussichten sind nach wie vor re-
lativ positiv. Vor allen Dingen gab es einen Verzicht der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Krisenjah-
ren 2009 und 2010. Es ist daher fair, wenn die Löhne
kräftig steigen, ein kräftiger Schluck aus der Pulle ge-
nommen wird.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Tarifautonomie geht anders, Frau Kollegin!)


Herr Kolb, „fair“ ist das Stichwort, das den Unter-
schied ausmacht: zwischen den üblichen Tarifvertrags-
verhandlungen und dem, was wir leider immer häufiger
beobachten, zuletzt an den Flughäfen in Frankfurt und
Berlin. Es ist zum Geschäftsmodell einiger Spartenge-
werkschaften geworden, nicht zu verhandeln, sondern
letztlich zu erpressen. Wenn Sie, Herr Dr. Krings, sagen,
der Marburger Bund und die Gewerkschaft der Lokfüh-
rer seien alte Gründungen, dann ist das mit Sicherheit
zutreffend. Aber sie haben in der Bundesrepublik mitt-
lerweile eine eigenständige und neue Rolle eingenom-
men.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja, warum denn?)


Der Marburger Bund hat sich aus den Tarifvertragsver-
handlungen mit Verdi herausgelöst.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Warum denn? – Gegenruf des Abg. Ingo Egloff [SPD]: Weil sie mehr für die Ärzte herausholen wollten!)






Anette Kramme


(A) (C)



(D)(B)


Auch die Rolle der Gewerkschaft der Lokführer ist eine
ganz andere geworden.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Warum haben sie das denn gemacht?)


– Warum? Das werde ich Ihnen gleich erläutern.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Aha!)


Meine Damen und Herren, das Geschäftsmodell der
Spartengewerkschaften beruht nicht darauf, die Interes-
sen einer gesamten Belegschaft durchzusetzen, sondern
es geht um die wirkungsvolle Durchsetzung der Einzel-
interessen von Personengruppen, die Arbeitsabläufe in-
nerhalb eines Betriebes effektiv lahmlegen können. Das
Prinzip der klassischen Gewerkschaften beruhte und be-
ruht immer auf einem anderen Konzept. Da geht es um
zwei Dinge: Es geht erstens darum, dass alle Kollegen
und Kolleginnen mit ins Boot geholt werden, um vom
Kuchen profitieren und ihn genießen zu können. Zwei-
tens geht es darum, die Leistungsfähigkeit der Branche
im Auge zu behalten. Aber leider ist es so, dass sich im-
mer mehr Spartengewerkschaften nicht mehr daran
orientieren. Insofern ist festzuhalten, dass wir es an die-
ser Stelle letztendlich auch mit einem Versagen der Bun-
desregierung zu tun haben.

Bereits im Sommer 2010 hat das Bundesarbeitsge-
richt gesagt, dass das lang gehegte Prinzip der Tarifein-
heit – also ein Tarifvertrag für einen Betrieb – nicht mehr
gelten soll. Jetzt haben wir die Situation, dass in einem
Betrieb viele Tarifverträge nebeneinander gelten können.
Frau Merkel hat noch im November 2010 auf dem Ar-
beitgebertag gesagt: Ich persönlich bin davon überzeugt,
dass der Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich geregelt
werden muss. – Bis heute liegt in dieser Sache leider
kein Gesetzentwurf vor. Dabei haben BDA und Gewerk-
schaften sogar einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt,


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Und den finden Sie gut?)


einen Entwurf, an dem man sich durchaus entlanghan-
geln könnte und mit dem man arbeiten könnte. Leider ist
bei Ihnen aber kein Handeln zu beobachten.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Für entlanghangelnde Gesetzgebung bin ich nicht zu haben!)


Herr Dr. Krings, Schuld am Aufkommen der Sparten-
gewerkschaften sind auch die Arbeitgeberverbände und
die Arbeitgeber. Wir haben die Situation, dass die Ge-
werkschaften durch die Begründung sogenannter OT-
Mitgliedschaften in den Arbeitgeberverbänden ge-
schwächt worden sind; man kann also den bloßen
Rechtsschutz in Anspruch nehmen, muss aber keine Ta-
rifverantwortung mehr übernehmen. Wir haben die Si-
tuation, dass viele Arbeitgeber den Weg in die Tarif-
flucht gesucht haben, indem sie Outsourcing betrieben
haben. Wir haben die Situation, dass das Spezialitäts-
prinzip missbraucht worden ist, indem Tarifverträge mit
Scheingewerkschaften abgeschlossen und dadurch Tarif-
verträge der DGB-Gewerkschaften verdrängt worden
sind. Wir als SPD sagen ganz klar und deutlich: Wir

brauchen den Grundsatz der Tarifeinheit. Der Grundsatz
der Tarifeinheit muss bleiben. Anderenfalls würden wir
davon nur kurzfristig profitieren.


(Beifall bei der SPD – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ah ja!)


Ich bin der festen Überzeugung: Wir werden im Laufe
der nächsten Jahre eine Zunahme der Zahl von Sparten-
gewerkschaften beobachten. Wir werden beobachten,
dass es zu einer Radikalisierung kommen wird, der sich
auch die klassischen DGB-Gewerkschaften nicht mehr
werden entziehen können. Damit wird einhergehen, dass
es zu einer Zersplitterung der Gewerkschaftslandschaft
kommen wird, und viele Köche verderben bekannterma-
ßen den Brei. Sanierungstarifverträge werden in Betrie-
ben nicht mehr durchgesetzt werden können. Davon ab-
gesehen: Es fehlt an Transparenz und Rechtsklarheit.

Wir sind gerne bereit, die Bundesregierung zu unter-
stützen. Selbstverständlich werden wir als SPD nur ab-
gestimmt mit den Gewerkschaften handeln.

In diesem Sinne herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716424300

Vielen Dank, Frau Kollegin Kramme. – Nächster

Redner ist für die Fraktion der FDP unser Kollege
Johannes Vogel. Bitte schön, Kollege Vogel.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Johannes Vogel (FDP):
Rede ID: ID1716424400

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

glaube, man kann grundsätzlich festhalten: Streiks dür-
fen immer nur das letzte Mittel sein. Niemals sind
Streiks etwas Schönes.


(Katja Mast [SPD]: Merken Sie sich das!)


Niemand findet es schön, wenn beispielsweise aktuell in
Nordrhein-Westfalen Warnstreiks in Kitas stattfinden.
Niemand empfindet es als angenehm, wenn er in seinem
Alltag dadurch beeinträchtigt wird, dass Busse nicht
mehr fahren, dass Flugzeuge nicht mehr fliegen


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Von Arbeitsverweigerung versteht die FDP etwas!)


und dass man deshalb Termine verpasst oder nicht recht-
zeitig zur Familie zurückkommt. Das ist alles richtig.

Es ist auch richtig, dass man über wirtschaftliche
Schäden nicht schweigen soll und dass auch da der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten muss. Ich per-
sönlich bin sehr gespannt, wie die Gerichte zum Beispiel
im Frankfurter Fall urteilen werden.

Dass Streiks gern auch am Flaschenhals angesetzt
werden – der Kollege Krings hat vorhin schon darauf
hingewiesen –, das ist legitimer Teil der Streiktätigkeiten
von Gewerkschaften. Das denken sich nicht nur kleinere
Gewerkschaften aus, sondern auch Verdi zum Beispiel
lässt aktuell die Busfahrer in Nordrhein-Westfalen strei-
ken.





Johannes Vogel (Lüdenscheid)



(A) (C)



(D)(B)



(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, da Sie
die Aktuelle Stunde beantragt haben: Verantwortungsbe-
wusste Politik muss an dieser Stelle auch einmal sagen,
dass Streiks nicht schön sind, aber nun einmal unzwei-
felhaft Mittel und Teil der Tarifautonomie sind und die
Gewerkschaften nun einmal das Recht zum Streiken ha-
ben. Das ist auch richtig so, weil dies Teil der Tarifauto-
nomie ist, die ganz wesentlich nicht nur den wirtschaftli-
chen Erfolg der Bundesrepublik, sondern auch den
derzeitigen Erfolg auf unserem Arbeitsmarkt ausmacht.
Verantwortungsbewusste Politik ist es auch, hier nicht zu
skandalisieren, sondern darauf auch hinzuweisen, liebe
Kolleginnen und Kollegen von der SPD.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Im Kern dieser Tarifautonomie steht nun einmal nicht
die Tarifeinheit, sondern das Grundrecht auf Koalitions-
freiheit. Im Kern steht das Grundrecht, dass jeder Arbeit-
nehmer und jede Arbeitnehmerin wählen darf, wer ihn
bzw. sie vertritt, welcher Gewerkschaft man sich an-
schließt und von wem man seine Interessen durchgesetzt
haben will. Zu dieser Durchsetzung der Interessen ge-
hört nun einmal zwingend auch das Streikrecht.

Natürlich werden wir nicht die Augen vor realen Pro-
blemen verschließen. Das sage ich auch für meine Frak-
tion. Natürlich sind wir offen, uns anzuschauen, ob es
nötig ist, neue Lösungen zu finden, und wenn ja, welche
Lösungen dies vernünftigerweise sein können.

Eines ist aber auch klar: Mit Grundrechten spaßt man
nicht. Mit Grundrechten werden wir deshalb auch nicht
spaßen. Das gilt auch für das Grundrecht auf Koalitions-
freiheit.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, als die
Fraktion, die diese Aktuelle Stunde beantragt hat, müs-
sen Sie sich die Frage gefallen lassen, was denn der ak-
tuelle Anlass ist.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die Äußerung der Ministerin letzte Woche zum Beispiel!)


– Nein, nein, nein. Ich habe vorhin sehr genau zugehört,
lieber Hubertus. Du hast gesagt, ein aktueller Anlass sei
die unverhältnismäßige Zunahme von Streiks und insbe-
sondere das, was wir bei der Fraport erlebt haben.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Nein! Ich habe gesagt, es war die Äußerung von der Dame!)


– Nein, ich habe dir einfach zugehört, was du hier im
Plenum des Deutschen Bundestags gesagt hast.

Deshalb sollten wir uns diese zwei Punkte noch ein-
mal näher anschauen. Vorredner von mir haben schon
darauf hingewiesen.

Streiktage sind ein guter Anhaltspunkt. Schauen wir
uns das einmal an. Nachdem das BAG den Grundsatz
der Tarifeinheit aufgegeben hat, hatten wir im Jahr 2010

in Deutschland 26 000 Streiktage. Im Jahr 2009 waren es
mehr als dreimal so viel. Im Jahr 2008 waren es mehr als
fünfmal so viel. Im Jahr 1984, also in alten Zeiten, waren
es über 2 Millionen Streiktage.

Daraus muss man doch den Schluss ziehen, dass die
Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit offenbar nicht
der entscheidende Faktor ist, wenn es um Streiktage und
die Streikintensität in Deutschland geht. Das muss man
doch einmal zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen
und Kollegen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)


Das RWI, das einzige Institut, das sich das bisher ein-
mal fundiert angeschaut hat, ist zu dem Ergebnis gekom-
men, dass sich eindeutig festhalten lässt – das zitiere
ich –, dass das BAG-Urteil bisher keine messbaren Spu-
ren bei Streikaktivitäten hinterlassen hat.

Schauen wir uns einmal das Thema Frankfurt an.
Frankfurt ist ein Fall, bei dem ein Streik auch nach mei-
nem persönlichen Empfinden unverhältnismäßig war. Es
ist aber immer so, dass die Politik Recht setzt und dass
Recht gilt, dass die Durchsetzung von Recht manchmal
aber auch eingeklagt werden muss. Dies würde übrigens
auch bei einem veränderten Recht gelten. Das würde
auch gelten, wenn man etwas verändern will.

Im Falle Fraport kann man einfach nur feststellen:
Fast alle Bürgerinnen und Bürger und wahrscheinlich
auch fast alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags
empfanden diese Streikaktivität als unverhältnismäßig.
Diese Unverhältnismäßigkeit wurde aber auch innerhalb
weniger Stunden festgestellt, nachdem Fraport geklagt
hatte.


(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Drei Wochen später!)


Insofern wird das Recht hier eingehalten. Aus dem Fall
Fraport kann man aber nun wirklich keine politischen
Handlungsnotwendigkeiten ableiten.

Ich will damit festhalten: Wir sind offen für vernünf-
tige Lösungen, wenn sie nötig sind. Wir werden uns das
weiter konstruktiv und offen anschauen. Liebe Kollegin-
nen und Kollegen von der SPD, das darf aber nicht zu-
lasten von Grundrechten gehen.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dieser vernünf-
tigen Betrachtung anschließen und hier nicht versuchen
würden, in der Tagespolitik Honig daraus zu saugen,
dass die Menschen teilweise im Streik standen und da-
runter gelitten haben, indem Sie ihnen einfache Lösun-
gen versprechen, die es bei diesem schwierigen Problem
niemals geben kann.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716424500

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner in un-

serer Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der Sozial-





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)


demokraten unser Kollege Josip Juratovic. Bitte schön,
Herr Kollege.


(Beifall bei der SPD)



Josip Juratovic (SPD):
Rede ID: ID1716424600

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Das Thema Tarifeinheit kommt immer wieder
in die Schlagzeilen, wenn eine Spartengewerkschaft
streikt. Die Diskussion um die Tarifeinheit ist in der
Politik aber schon älter. Seit dem Spruch des Bundes-
arbeitsgerichts von 2010 wäre jede Menge Zeit gewesen,
zu handeln. Die Koalition verhielt sich aber wie immer:
Sie hat keine Entscheidung getroffen. Auch 2011 wurde
die Diskussion um die Tarifeinheit schon einmal von der
Tagesordnung eines Koalitionsausschusses gestrichen.

Das erleben wir jetzt wieder. Letzten Sonntag traf sich
der Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Die Protagonis-
ten tranken sogar noch einen Wein zusammen. Strittige
Themen wie die Tarifeinheit wurden aber nicht ange-
sprochen. Frau von der Leyen kann noch so oft in der
Presse betonen, dass sie eine Regelung zur Tarifeinheit
anstrebt; wenn das Thema in der Koalition nicht ange-
sprochen wird, dann wird es auch diesmal keine Rege-
lung geben.


(Beifall bei der SPD)


Wir brauchen aber dringend eine Regelung; denn die Ta-
rifeinheit ist der Kitt für den sozialen Zusammenhalt im
Betrieb und in der Gesellschaft.

Offensichtlich hat weder die Linke noch die FDP
richtig verstanden, worum es hier geht. Tarifzersplitte-
rung bedeutet Entsolidarisierung in der Gesellschaft
bzw. in der Arbeitswelt.


(Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]: Das hat mit dem Urteil nichts zu tun!)


Wenn die Lokführer streiken, können sie den Betrieb
der Züge anhalten. Was passiert aber, wenn die Mitarbei-
ter der Gastronomie in den Zügen streiken? Dann bleibt
der Zug nicht stehen, sondern er fährt ohne Gastronomie.


(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Für manche schlimmer!)


Dieses einfache Beispiel macht offensichtlich, dass die
Mitarbeiter in einem Betrieb verschiedene Machtpositio-
nen haben. Ohne Tarifeinheit beobachten wir, dass dieje-
nigen, die aufgrund ihrer Aufgabe im Unternehmen die
Möglichkeit haben, den Betriebsablauf aufzuhalten, dies
nur für sich ausnutzen und die anderen Mitarbeiter blöd
schauen.


(Beifall bei der SPD)


Es darf nicht sein, dass sich eine Sparte von Arbeit-
nehmern auf Kosten anderer Arbeitnehmer durchsetzt.
Es kann nicht unser Ziel sein, dass es zu einer Aufsplitte-
rung der Belegschaften in den Betrieben kommt. Ge-
werkschaften sind nur dann stark, wenn sie einheitlich
und geschlossen agieren. Nur dann kann es eine gute Re-
gelung nicht nur für den Lokführer, sondern auch für den
Mitarbeiter in der Gastronomie, nicht nur für die Flug-

lotsen, sondern auch für das Reinigungspersonal, nicht
nur für den Arzt, sondern auch für die Krankenschwester
geben.


(Beifall bei der SPD)


Auch die Bundesregierung betont in ihren Sonntags-
reden gerne, dass starke Gewerkschaften und die soziale
Partnerschaft die Grundlage unseres wirtschaftlichen Er-
folgs sind. Bewusst hat man sich nach dem Zweiten
Weltkrieg dafür entschieden, Einheitsgewerkschaften zu
bilden, die nicht parteipolitisch sind und die alle Arbeit-
nehmer eines Betriebes vertreten, damit keine Entsolida-
risierung zwischen verschiedenen Arbeitnehmern im Be-
trieb stattfindet. Es war bewusst gesagt worden: ein
Betrieb, eine Gewerkschaft und ein Tarif.


(Beifall bei der SPD)


Diese Errungenschaft ist jetzt in Gefahr; denn Sonn-
tagsreden über den sozialen Dialog helfen niemandem,
wenn danach nicht politisch gehandelt wird. Wir müssen
die Tarifeinheit umsetzen, damit es keine Aufsplitterung
der Belegschaften und keine Schwächung der Gewerk-
schaften gibt. Gerade jetzt, in einer europaweit wirt-
schaftlich komplizierten Situation, können wir uns eine
Zersplitterung der Arbeitnehmer nicht leisten. Wir brau-
chen mehr denn je starke Gewerkschaften.


(Beifall bei der SPD)


Ich weiß, was für ein sensibles Politikfeld das Tarif-
und Streikrecht ist. Wir müssen die Koalitionsfreiheit
nach Art. 9 des Grundgesetzes wahren, gleichzeitig dür-
fen wir aber den gesellschaftlichen Zusammenhalt im
Betrieb nicht gefährden. Deswegen sollten wir mit der
notwendigen Achtsamkeit und nicht im politischen Streit
an dieses Thema herangehen. Das Angebot der SPD
liegt auf dem Tisch. Wir sollten fraktionsübergreifend
handeln, um die Gewerkschaften in unserem Land zu
stärken.

Kolleginnen und Kollegen von Union und FDP, Ihr
eigenes Handeln ist durch Ihr Vertagen des Themas im
Koalitionsausschuss 2011, aber auch am vergangenen
Sonntag gescheitert. Daher appelliere ich an Sie: Wir
sollten zusammenarbeiten, damit das Thema nicht wie-
der bis zum nächsten Streik sang- und klanglos von der
Tagesordnung gestrichen wird. Denn nur so schaffen wir
es, dass alle Menschen in unserem Land eine Chance auf
Erfolg beim Streik haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716424700

Vielen Dank, Kollege Juratovic. – Nächster Redner in

unserer Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der CDU/
CSU unser Kollege Paul Lehrieder. Bitte schön, Kollege
Lehrieder.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1716424800

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Dass ich das noch erleben darf: Kollege





Paul Lehrieder


(A) (C)



(D)(B)


Schlecht von der Linkspartei erklärt hier mit Krokodils-
tränen in den Augen der SPD, wie das Streikrecht funk-
tioniert.


(Johannes Vogel [Lüdenscheid] [FDP]: Frau Müller-Gemmeke gibt mal recht!)


Das ist schon hart. Dass das erforderlich ist, lieber
Hubertus Heil, haben Sie sich selber zuzuschreiben,
wenn Sie in der jetzigen Zeit so eine Aktuelle Stunde be-
antragen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wo stehen wir? Der Streik der Vorfeldlotsen in Frank-
furt hatte große Auswirkungen und führte zu Beeinträch-
tigungen von Passagieren. Ich möchte jedoch ausdrück-
lich vor einer voreiligen Reaktion warnen. Von der
Kollegin Müller-Gemmeke wurde angedeutet: Unsere
Ministerin kündigt gerne etwas an, aber die Umsetzung
dauert etwas länger. – Blicken wir doch einmal zurück,
Frau Kollegin Müller-Gemmeke: Wir hatten vor knapp
zehn Jahren eine Regierung,


(Anton Schaaf [SPD]: Da hatten wir wenigstens eine!)


nämlich aus SPD und Grünen, die sehr schnell Gesetze
gemacht hat. Sie haben die ganze Sozialgesetzgebung
reformiert, und nach sechs, sieben Jahren durften wir
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht
den Mist, den Sie uns eingebrockt haben, wieder korri-
gieren.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Caren Marks [SPD]: Dieser „Mist“ kam von Ihnen im Bundesrat!)


Auch hier geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

Mir ist eine Ministerin, die vor Erlass eines Gesetzes
nachdenkt und die relevanten Gruppen zusammenruft,
um eine vernünftige gesetzliche Regelung zu finden, al-
lemal lieber als ein Minister, der erst ein Gesetz macht
und sich dann wundert, warum das Gesetz verfassungs-
widrig ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ist doch noch gar nicht klar, ob was kommt oder nicht!)


Von meinen Vorrednern wurde bereits auf die wich-
tige Norm des Art. 9 Grundgesetz hingewiesen. Lieber
Hubertus Heil, Sie haben ein Schubfach vor sich, in dem
ein graues Büchlein liegt.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ich kenne die Verfassung, Herr Kollege!)


Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal hineingeschaut ha-
ben. Sie sollten einmal auf Seite 18 den Art. 9 Grundge-
setz aufschlagen. Der Abs. 3 wurde bereits von mehre-
ren Kollegen zitiert, allerdings nur in den ersten beiden
Sätzen.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Lesen Sie mal das Urteil!)


Es gibt noch einen dritten Satz, lieber Hubertus Heil. Ich
lese das noch einmal vor;


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Ja, aber langsam!)


vielleicht verstehen Sie es dann:

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Ar-
beits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen
zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe ge-
währleistet.

– Auch für Vorfeldmitarbeiter. –

Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu be-
hindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete
Maßnahmen sind rechtswidrig.

Das ist jetzt schon Verfassungsrecht durch das Grundge-
setz, das auch für die SPD gilt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das bestreitet keiner!)


Es geht in dieser Diskussion um die Existenz von
Spartengewerkschaften. Deren Existenz ist keineswegs
neu. Es wurde von den Vorrednern bereits darauf hinge-
wiesen, dass seit der Entscheidung des Bundesarbeitsge-
richtes gerade keine Verschärfung der Situation eingetre-
ten ist. Seien wir doch ehrlich: In den letzten Jahren hat
Deutschland davon profitiert und über den vernünftigen
Umgang mit seinen Gewerkschaften und Arbeitgeber-
verbänden die bisher größte Weltwirtschaftskrise relativ
souverän überstanden. Ich glaube, dass der Streik der
Vorfeldlotsen in Frankfurt sine ira et studio, also ohne
Aufgeregtheit, betrachtet werden sollte.

Wie hat Fraport reagiert? Fraport hat gesagt: „Wir ha-
ben Personal, das die Aufgaben erfüllen kann“, und hat
Streikbrecher eingesetzt. Die Anzahl der ausgefallenen
Flüge hat sich dann deutlich reduziert. Das heißt, je neu-
ralgischer bzw. je enger der Flaschenhals ist, desto eher
wird sich der Arbeitgeber Gedanken über einen Plan B
machen für den Fall, dass er unter Druck gesetzt wird.
Das hat in Frankfurt recht gut funktioniert.

Dass jetzt die Welt untergeht, nur weil in Frankfurt
200 Mitarbeiter versucht haben, eine fünfstellige Anzahl
von Mitarbeitern in Geiselhaft zu nehmen, sehe ich beim
besten Willen nicht. Gleichwohl – auch hierauf hat
Kollege Schiewerling in seiner Weisheit bereits hinge-
wiesen –:


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Wir haben eine mit viel Kompetenz ausgestattete Ar-
beitsgruppe, die sich dieses Themas annehmen wird –
mit unserem Koalitionspartner gemeinsam. Wir werden
schauen, was wir hier verfassungskonform auf den Weg
bringen können.

Einerseits muss gesagt werden, dass Spartengewerk-
schaften natürlich ihre Berechtigung haben. Andererseits
steht außer Frage, dass wir sicherstellen müssen, dass
der Streik kleinerer Gruppen nicht ganze Betriebsabläufe
unterbricht. Eine große Gewerkschaft kann das mit der





Paul Lehrieder


(A) (C)



(D)(B)


gezielten Bestreikung von bestimmten Betriebsteilen
aber natürlich heute schon erreichen. So etwas ist also
auch ohne Spartengewerkschaften möglich.

Unsere Bundesarbeitsministerin, Frau Dr. von der
Leyen, hat vor wenigen Tagen auch klar ausgeführt:
Sollte sich der Istzustand verändern, ist durchaus Verän-
derungsbedarf gegeben.

Gehört der aktuelle Streik nun tatsächlich zum Istzu-
stand in Deutschland? Da sage ich ganz deutlich: Nein.
Wenn Streikturbulenzen wie am Frankfurter Flughafen
tatsächlich wiederkehrende Wirklichkeit werden sollten,
müssten wir über eine gesetzliche Änderung, über eine
gesetzliche Präzisierung nachdenken.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Der Schaden muss schon da sein!)


Wer keine Dauerstreiks will, muss vorankommen, ha-
ben Sie letztendlich gesagt, Herr Heil. Aber wenn wir
vorankommen, dann kommt diese Koalition verfas-
sungskonform voran –


(Burkhard Lischka [SPD]: Sehr langsam!)


und nicht wie vor zehn Jahren so, dass wir in wenigen
Jahren vom Verfassungsgericht die Quittung ausgestellt
bekommen, was wir falsch gemacht haben.

Ich biete ausdrücklich auch Ihnen an, sehr geehrter
Herr Heil, an einer guten, konstruktiven Lösung mitzu-
wirken – aber nicht von jetzt auf nachher; kein Schnell-
schuss aus der Hüfte. Was Sie damit treffen, werden Sie
dann sehen.

Herzlichen Dank. In diesem Sinne: Gute Zusammen-
arbeit!


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716424900

Vielen Dank, Kollege Paul Lehrieder. – Nächster

Redner für die Fraktion der Sozialdemokraten ist unser
Kollege Ingo Egloff. Bitte schön, Kollege Egloff.


(Beifall bei der SPD)



Ingo Egloff (SPD):
Rede ID: ID1716425000

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

Herren! Herr Kollege Lehrieder, daran, ob wir mit Ihrer
Koalition in dieser Frage wirklich vorankommen, habe
ich nach den Reden, die ich heute hier gehört habe, be-
trächtliche Zweifel.


(Beifall bei der SPD – Paul Lehrieder [CDU/ CSU]: Sie kommen überhaupt nicht voran!)


Die Reden waren eigentlich alle nicht darauf ausgerich-
tet, hier eine Lösung dieses Problems zu finden, wie die
Bundesarbeitsministerin gesagt hat, sondern darauf,
deutlich zu machen, dass man diese Lösung eben nicht
will.


(Zuruf von der CDU/CSU: Quatsch!)


Sie behaupten, wir wollten hier Art. 9 Abs. 3 Grund-
gesetz einschränken.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aufheben!)


Das stimmt überhaupt nicht. Niemand will jemanden da-
ran hindern, eine Gewerkschaft zu gründen, eine Verei-
nigung zu gründen, um Arbeitsbedingungen zu verbes-
sern. Die Frage ist aber, ob alle diese Gründungen wie
die der Vorfeldlotsen mit 200 Mitgliedern tariffähig sein
müssen. Darum geht es doch letztendlich.


(Beifall bei der SPD – Karl Schiewerling [CDU/ CSU]: Die haben noch nicht mal 200!)


Manchmal nimmt es ja komische Wendungen mit den
Dingen. Ich erinnere mich: Vor der Wahl 2009 hat man
von Ihren Parteien, aber auch von den Unternehmerver-
bänden immer gehört, das soziale System der Bundesre-
publik Deutschland sei nicht mehr zeitgemäß; angesichts
der Globalisierung der Wirtschaft sei mit dem System
der Sozialpartnerschaft, mit dem rheinischen Kapitalis-
mus, keine Konkurrenzfähigkeit mehr vorhanden. Wir
bräuchten keine Mitbestimmung mehr; wir bräuchten
keinen Kündigungsschutz; wir bräuchten keine Flächen-
tarifverträge.

Nun haben die Unternehmer im Zuge der Krise im-
merhin festgestellt: Mitbestimmung ist ganz gut, weil
man natürlich in so einer Krise auch die Arbeitnehmer
mit ins Boot kriegt, wenn sie denn in den Aufsichtsräten
mitbestimmen und die Betriebsräte eingebunden sind.

Die Unternehmerverbände haben jetzt auch gemerkt:
Tarifverträge sind gut. In dem Moment, in dem egoisti-
sche Spartengewerkschaften anfangen, die Tarifeinheit
aufzuweichen, haben sie festgestellt, dass Flächentarif-
verträge gut sind, und sich dazu durchgerungen, mit dem
DGB eine gemeinsame Erklärung abzugeben.

Ich finde es gut, wenn man eine Einsicht hat; lieber
spät als nie.


(Beifall bei der SPD – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Kann ich das schriftlich haben?)


Allerdings muss man auch sagen – darauf haben
meine Kollegen bereits hingewiesen –, dass wir vorher
eine andere Entwicklung hatten. Ich erinnere mich noch
gut daran, dass einige Arbeitgeberverbände versucht ha-
ben, mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund die IG
Metall und andere Gewerkschaften bei Tarifverträgen
auszuhebeln. Das haben wir nicht vergessen.

Wenn man möchte, dass es eine Tarifeinheit gibt und
dass es tariffähige Gewerkschaften gibt, die auch in der
Lage sind, die Mehrheit der Arbeitnehmer zu vertreten,
dann muss man sich immer daran erinnern und darf
keine Rosinenpickerei betreiben. Jedenfalls würden wir
so etwas nicht zulassen. Wir sind dafür, dass hier eine
neue gesetzliche Regelung geschaffen wird, die dafür
sorgt, dass nicht Spartenegoismus die Oberhand ge-
winnt.


(Beifall bei der SPD)


Die aus den Erfahrungen der Nazizeit geschaffene
Einheitsgewerkschaft ist meines Erachtens einer der
Glücksfälle dieser Bundesrepublik Deutschland.


(Gitta Connemann [CDU/CSU]: Was?)






Ingo Egloff


(A) (C)



(D)(B)


Dieser Einheitsgewerkschaft haben wir Mitbestim-
mung, Kündigungsschutz und Tarifeinheit durch Flä-
chentarifverträge zu verdanken. – Ich habe gemerkt, dass
Sie gelacht haben. Ich finde es einen Skandal, wenn Sie
an dieser Stelle über so eine Äußerung lachen, meine
Damen und Herren von der CDU.


(Beifall bei der SPD)


Das sollten sich die Gewerkschaften merken. Sie, Herr
Kollege Weinberg, können dafür sorgen, dass in den Rei-
hen der CDA ein anderes Verständnis für die Gewerk-
schaften herrscht.

Ich bin jedenfalls der Auffassung, dass die Einheits-
gewerkschaft ein großer Glücksfall für die Bundesrepu-
blik ist. Deswegen verstehe ich Ihre Äußerung, Herr
Kollege Schlecht, als Gewerkschaftssekretär überhaupt
nicht. Sie haben sich im Prinzip gegen die Einheitsge-
werkschaft ausgesprochen. Das ist ein Skandal, Herr
Schlecht.


(Beifall bei der SPD)


Gott sei Dank kenne ich Verdi-Funktionäre, die anders
sind als Sie. Das macht es mir leicht, Mitglied dieser Ge-
werkschaft zu sein.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Schlecht [DIE LINKE]: Sie stellen sich gegen Verdi mit Ihrem Gerede! Verdi will das alles nicht, was Sie hier sagen!)


Herr Schiewerling, es ist ein Unterschied, ob eine
große Gewerkschaft wie Verdi in einem Streik zugunsten
einer gesamten Flughafengesellschaft an bestimmten
Stellen Leute einsetzt, um am Ende für die Gesamtbeleg-
schaft eine Lohnerhöhung von 4 oder 5 Prozent heraus-
zuholen, oder ob 200 Leute 30, 40 oder sogar 50 Prozent
mehr Lohn nur für sich selber herausholen wollen, wäh-
rend der Rest der Belegschaft hinten herunterfällt.


(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Damit haben Sie recht!)


Lassen Sie die Chance nicht vorbeigehen! Lassen Sie
uns dafür sorgen, dass die Tarifeinheit wiederhergestellt
wird! Wir sind bereit dazu. Wir werden testen, ob auch
Sie dazu bereit sind, und werden Sie dann beim Wort
nehmen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD – Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]: Das war unter Ihrem Niveau!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716425100

Vielen Dank, Kollege Ingo Egloff. – Letzter Redner

in unserer Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der
CDU/CSU unser Kollege Peter Weiß. Bitte schön, Kol-
lege Peter Weiß.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Peter Weiß (CDU):
Rede ID: ID1716425200

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Das Prinzip, dass pro Betrieb ein Tarifvertrag gilt, ist

nicht von der Politik, sondern vom Bundesarbeitsgericht
aufgehoben worden. Es war die Bundesministerin
Ursula von der Leyen, die unmittelbar nach diesem Ur-
teil eine regierungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt hat,
um zu prüfen, ob man den gemeinsamen Vorschlag


(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Na, da sind Sie ja schon weit!)


der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver-
bände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, künftig
die Tarifeinheit dadurch zu gewährleisten, dass man
nach dem Mehrheitsprinzip vorgeht –


(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Was macht denn die Arbeitsgruppe? Arbeitsverweigerung? Oder was? bei konkurrierenden Tarifverträgen soll der Tarifvertrag gelten, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb abgeschlossen wurde –, gesetzgeberisch umsetzen kann. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Die Antwort ist?)


Am 7. Juni des vergangenen Jahres hat der Bundesvor-
stand des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf Betrei-
ben von Verdi beschlossen, diese gemeinsame Initiative
mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber-
verbände nicht weiter zu verfolgen.


(Beifall des Abg. Michael Schlecht [DIE LINKE] – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Weil Sie nicht in die Pötte gekommen sind!)


Damit war auch für die gemeinsame Arbeitsgruppe der
Bundesregierung die Weiterarbeit an diesem Vorschlag
beendet.


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das ist Geschichtsklitterung! – Gegenruf des Abg. Michael Schlecht [DIE LINKE]: Nein! Genau so war es!)


Ich habe gedacht, dass die Sozialdemokraten diesen Be-
schluss des DGB-Bundesvorstandes kennen, weil sie
mittlerweile versuchen, ihr Verhältnis zu den Gewerk-
schaften zu verbessern. Aber offensichtlich, Herr Kollege
Heil, ist die SPD jetzt ein Bündnis mit der Bundesverei-
nigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eingegangen
und hat die Kommunikation mit den Gewerkschaften ein-
gestellt.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Michael Schlecht [DIE LINKE])


Die Bundesarbeitsministerin hat des Weiteren füh-
rende Verfassungsrechtler und Arbeitsrechtler eingela-
den, um zu prüfen, ob es möglich ist, auf der Basis des
BDA/DGB-Vorschlags einen verfassungsfesten Gesetz-
entwurf im Deutschen Bundestag einzubringen. Das Er-
gebnis


(Michael Schlecht [DIE LINKE]: Nein, geht nicht!)






Peter Weiß (Emmendingen)



(A) (C)



(D)(B)


dieser Konferenz war zwiespältig. Deswegen muss ich
klipp und klar sagen: Die Pflicht einer Bundesarbeitsmi-
nisterin ist es,


(Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Interviews zu geben!)


dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zuzulei-
ten, der verfassungsfest ist und der später in Karlsruhe
nicht einkassiert wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Ingo Egloff [SPD]: Das bestreitet doch niemand! – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Aber das ist keine Ausrede, nichts vorzulegen!)


Richtig ist – ich glaube, das ist unsere gemeinsame
politische Überzeugung –: Die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer eines Betriebes in Deutschland haben dann
Erfolg – gerade wenn es um Tarifforderungen geht –,
wenn sie untereinander Solidarität üben. Das, was wir
bei Fraport erlebt haben, ist ein negatives Beispiel. Dort
hat sich eine kleine Gruppe von 200 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die strategisch günstig positioniert
sind, abgespaltet, den ganzen Flugbetrieb lahmgelegt
und hat sich für die Entwicklung der Tarife der anderen
12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebs
gar nicht interessiert. Diese Art von Entsolidarisierung
ist sicherlich nicht das, was Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmern in Deutschland künftig bei Tarifverhand-
lungen Erfolg bringen kann.

Nun gibt es ein Prinzip – auch daran sollte man ein-
mal erinnern –, das sich auch bewährt hat, nämlich dass
sich unterschiedliche Gewerkschaften in einer Branche
zunächst einmal zu einer Tarifgemeinschaft zusammen-
schließen. Es ist erwähnt worden, dass zurzeit die Tarif-
verhandlungen im öffentlichen Dienst stattfinden. Verdi
und der deutsche beamtenbund und tarifunion verhan-
deln in Tarifgemeinschaft. Dazu ist es manchmal not-
wendig, dass die größere Gewerkschaft vom hohen Ross
heruntersteigt und dass die kleinere Gewerkschaft auf
die Verfolgung von nur Spezialinteressen verzichtet.
Deswegen muss die erste Forderung von uns als Politi-

ker sein: Gewerkschaften, versucht, im Interesse der Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst einmal
eine Tarifgemeinschaft zu bilden und damit die Tarifein-
heit in einem Betrieb und in einer Branche herzustellen,
und ladet nicht das Problem bei der Politik ab!


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Dennoch bekenne ich mich dazu: Ich glaube, dass das
alte Prinzip der Tarifeinheit, das in der Form, die wir tra-
ditionell hatten, angesichts der Rechtsprechung des Bun-
desarbeitsgerichts nicht mehr gilt, trotzdem einen hohen
Wert darstellt – im Interesse einer Befriedung der Tarif-
landschaft, auch im Interesse guter Löhne für die Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer und im Interesse einer
verlässlichen Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern und
Gewerkschaften. Deswegen unterstütze ich die Absicht
der Bundesarbeitsministerin, erneut einen Versuch zu
unternehmen, zu einer befriedigenden Regelung der Ta-
rifeinheit in Deutschland zu kommen, die allerdings
klarstellen muss: Erstens. Jeder Arbeitnehmer darf sich
in Wahrnehmung der Koalitionsfreiheit dort organisie-
ren, wo er will. Zweitens. Es darf der Größere den Klei-
neren nicht einfach wegdrücken können. Drittens. Eine
solche Lösung muss verfassungsfest sein, damit sie auch
in Karlsruhe Bestand hat. Daran sollten wir miteinander
in den nächsten Monaten arbeiten.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1716425300

Vielen Dank, Kollege Peter Weiß. – Liebe Kollegin-

nen und Kollegen, die Aktuelle Stunde ist beendet.

Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 8. März 2012,
9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen. Vielen herzlichen Dank.