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    Plenarprotokoll 17/164 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 164. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Reform der Wirtschafts- und Währungsunion; sonstige Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Schwanitz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19449 A 19449 B 19450 B 19451 A 19451 B 19451 C 19451 C 19452 A 19452 A 19452 B 19452 D 19453 A 19453 C 19453 C 19454 B 19454 B 19454 C 19455 B 19455 B 19455 C 19455 D 19456 A 19456 B 19457 A 19457 A 19457 B 19457 B 19457 C 19457 D 19458 A 19458 B 19458 C 19458 C 19458 D 19459 A Inhaltsverzeichnis II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/8828) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Anzahl der beschäftigten Lehrkräfte in In- tegrationskursen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Grundlage für die jüngste Erhöhung des Stundensatzes bei Integrationskursen pro Teilnehmer Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Aydan Özoğuz (SPD) Vorabveröffentlichung in der Presse der Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutschland“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Aydan Özoğuz (SPD) Handlungsempfehlungen der Studie „Le- benswelten junger Muslime in Deutsch- land“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Art der Berichterstattung über die Studie „Lebenswelten junger Muslime in Deutsch- land“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Gutachten „Wirt- schaftlicher Stand und Perspektiven für Ostdeutschland“ insbesondere für die Förderung strukturschwacher Regionen in West- und Ostdeutschland Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geeignete Applikationen für Tabletcompu- ter zur Förderung der Konzentrationsfä- higkeit von Regierungsmitgliedern bzw. 19459 A 19459 B 19459 C 19460 A 19460 A 19460 B 19460 C 19461 A 19461 B 19461 C 19462 A 19462 A 19462 D 19463 A 19463 B 19463 C 19464 A 19465 A 19465 B 19465 B 19465 C 19466 A 19466 C 19466 D 19467 A 19467 D 19468 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 III Parlamentarischen Staatssekretären bei Plenarsitzungen des Bundestages Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Stefan Rebmann (SPD) Ursachen für die mehrfache Verschiebung der Kabinettsbefassung mit der Neurege- lung der Sicherungsverwahrung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Stefan Rebmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 12 und 13 Ingo Egloff (SPD) Gegengutachten der deutschen Internet- wirtschaft zum in der BMWi-Studie vorge- schlagenen Warnhinweismodell zur Be- kämpfung von Urheberrechtsverletzungen; Vereinbarkeit des Warnhinweismodells mit der Rechtsprechung des Bundesverfas- sungsgerichts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Burkhard Lischka (SPD) Position der Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Einfüh- rung von Warnhinweismodellen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Burkhard Lischka (SPD) Fortsetzung des Ratifizierungsprozesses des ACTA-Abkommens im Falle der Fest- stellung der Rechtmäßigkeit durch den Eu- ropäischen Gerichtshof Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zinssatz für die Kredite zur Gewährung von Nothilfemaßnahmen an Griechenland durch Deutschland und die EU Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Haftungsrisiken für Deutschland auf- grund von der Europäischen Zentralbank vergebener Tender aus Dezember 2011 und Februar 2012 in Höhe von über 1 Billion Euro Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Manfred Kolbe (CDU/CSU) Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen Haftung der Bundesrepublik Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 19468 C 19468 D 19469 C 19469 D 19470 C 19470 D 19471 A 19472 B 19472 C 19473 A 19473 B 19473 D 19474 C 19474 D 19475 C 19475 D 19476 B 19476 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Mündliche Frage 28 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Höhe der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit pro Erwerbslosen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ehrender Nachruf für den ehemaligen Staatssekretär Johannes Carl Adolf Theodor Sonnemann Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Tarifeinheit sicherstellen – Tarif- zersplitterung vermeiden . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingo Egloff (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 6 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage einer überarbeiteten Version des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendaten- schutz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 9 Andrej Hunko (DIE LINKE) Verwendung von Software mit Sprach- und Texterkennung bei der Überwachung digi- taler Kommunikation durch die Geheim- dienste Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 10 Andrej Hunko (DIE LINKE) Zusammenarbeit der EU-Agentur Euro- just mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 14 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Neubewertung des Warnhinweis- modells aufgrund von Bedenken des Bran- chenverbandes eco Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19477 A 19477 B 19477 D 19478 A 19478 B 19479 A 19479 A 19479 C 19479 D 19480 D 19482 A 19483 A 19484 B 19485 B 19486 C 19487 A 19489 A 19489 D 19491 B 19492 B 19493 D 19495 A 19495 C 19495 C 19496 B 19496 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 V Anlage 6 Mündliche Fragen 17 und 18 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Darlehen von Bundesländern oder Kom- munen an den Bund Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 19 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Veräußerung oder langfristige Vermietung/ Verpachtung von für die Verlängerung der S-Bahn von Berlin in den Westen Branden- burgs benötigten Grundstücken Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 20 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Etwaiger Erwerb der S-Bahn GmbH durch das Land Berlin Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag für die Ratifizie- rung des Fiskalpakts Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Abschaffung der Luftverkehr- steuer zum 30. Juni 2012 infolge der Über- prüfung der Steuereffekte auf den heimi- schen Flugsektor Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Bekämpfung der Steuerhinterziehung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Lockerung der Mindestbesteuerung des Verlustrücktrags gemäß dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenar- beit über Konvergenzpunkte bei der Un- ternehmensbesteuerung und Erzielung von Konvergenz bei der Umsatzbesteuerung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 29 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abstimmung mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Bundesauftragsver- waltung im Zusammenhang mit der Über- nahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 30 und 31 Gustav Herzog (SPD) Praxis der deutschen Binnenschifffahrt zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit im Ausland ansässigen Unternehmen im Hinblick auf die Einnahmeverluste für die deutschen Sozialversicherungsträger und die soziale Sicherheit der Angestellten 19497 A 19497 B 19497 C 19497 C 19497 D 19498 A 19498 C 19498 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 33 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes- verwaltungsgerichts vom 29. Februar 2012 zur Verunreinigung von Saatgut mit gen- technisch veränderten Organismen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 34 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Initiative Frankreichs für eine EU-weite Aussetzung der Anbau- zulassung für den gentechnisch veränder- ten Mais MON810 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 35 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Bewertung gentechnisch veränderter Le- bendimpfstoffe in der Tierhaltung und Risikoeinschätzung beim Feldversuch an Pferden im Gestüt Lewitz Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 36 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Durchführung von kurzfristigen Inspektio- nen afghanischer Hafteinrichtungen im Be- reich des Regionalkommandos Nord Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 37 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung bei der Ausbildung für das System LUNA in Saudi-Arabien durch deutsche Bundeswehrsoldaten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 38 Harald Weinberg (DIE LINKE) Pläne für eine teilweise Refinanzierung der Kostensteigerungen der Krankenhäuser aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversi- cherung infolge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 39 Harald Weinberg (DIE LINKE) Einfluss der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung auf die im Jahr 2011 in Kraft getretenen Kürzungen im Kran- kenhausbereich im Rahmen des GKV-Fi- nanzierungsgesetzes sowie Ausbleiben ent- sprechender Konsequenzen aufgrund der verbesserten Finanzsituation Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 40 und 41 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Ausbau der Hohensaaten-Fried- richsthaler Wasserstraße und Mitfinanzie- rung durch den Bund Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19499 A 19499 C 19500 A 19500 B 19500 B 19500 D 19501 A 19501 B 19501 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 VII Anlage 23 Mündliche Frage 42 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bahn AG aus 2001 zum Be- ginn von Baumaßnahmen erst nach rechts- kräftigem Abschluss sämtlicher Planfest- stellungsabschnitte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 43 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Antragstellung der Firma Rheinmetall De- fence auf Musterzulassung unbemannter Luftfahrtgeräte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu sanierende Gebäude im öffentlichen Eigentum bei Umsetzung von Art. 4 des Entwurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie und Position der Bundesregierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 45 und 46 Bettina Hagedorn (SPD) In den letzten 15 Jahren mit anderen Staa- ten abgeschlossene Staatsverträge über Verkehrsinfrastrukturprojekte; eingegan- gene finanzielle Verpflichtungen sowie Ab- sicherung der langfristigen Finanzierung Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 47 Werner Dreibus (DIE LINKE) Förderung der Daseinsvorsorge in ländli- chen Gebieten bzw. Vorstädten durch die öffentliche Hand Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 48 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Unterstützung der Einrichtung eines län- derübergreifenden Herdenschutzkompe- tenzzentrums zur Ausbildung von Hunden zum Schutz von Weidetieren vor Wolfs- übergriffen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 49 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion der Landesatomaufsichtsbehör- den auf das Schreiben des BMU vom 20. Juni 2011 zu den Empfehlungen der Re- aktor-Sicherheitskommission zum Stresstest sowie Bedeutung der in diesem Zusammen- hang erwähnten nachgereichten Unterla- gen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 50 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der deutschen Übersetzung des tschechischen Umweltverträglichkeitsgut- achtens für das Atomkraftwerksprojekt Temelin 3 und 4 sowie Planung des nächs- ten Treffens mit Tschechien in diesem Zu- sammenhang Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19501 D 19502 A 19502 B 19502 C 19504 A 19504 C 19504 D 19505 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Anlage 31 Mündliche Frage 51 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründe für die Enthaltung der Bundesre- gierung bei der Abstimmung im Komitolo- gieverfahren zur Umsetzung von Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 52 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten der Marktprämie bzw. der Ma- nagementprämie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 53 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnungsgrundlagen der neuen Vergü- tungshöhen und Vermarktungsanteile in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Ge- setzes vom 29. Februar 2012 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 54 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stärkung der Teilnahme unterrepräsen- tierter Gruppen an Weiterbildungsmaß- nahmen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 55 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inanspruchnahme der Bildungsprämie Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 56 und 57 Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Presseförderung von am Markt nachrangi- gen, kleineren Titeln über eine unabhän- gige Kommission und Vergabe von Kredi- ten und verlorenen Zuschüssen auf Zeit bei drohender Insolvenz eines Presseverlags; fehlende Marktzugänge infolge der hohen Zugangsbarrieren im lokalen Bereich und Auswirkungen auf die Pressevielfalt Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 58 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung periodischer Berichte über re- daktionelle Kooperationen sowie zu cross- medialen Produktions- und Anbieterstruk- turen Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 59 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Förderung von Medienunternehmen bzw. Journalistinnen und Journalisten Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19505 C 19505 C 19506 A 19506 B 19507 A 19507 A 19507 C 19507 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 IX Anlage 39 Mündliche Frage 60 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Modelle der Medienförde- rung in den europäischen Nachbarstaaten Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 61 und 62 Petra Merkel (Berlin) (SPD) Notwendigkeit einer crossmedialen Kon- zentrationskontrolle auf dem Medien- markt; Maßnahmen für ein europäisches Medienkonzentrationsrecht Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 63 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Von der Bundesregierung vergebene For- schungsaufträge zur Medienvielfalt Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Fragen 64 und 65 Martin Dörmann (SPD) Abschluss der angekündigten Bestandsauf- nahme der für die Medienvielfalt relevan- ten Daten- und Faktenlage und öffentliche Zugänglichkeit der Mediendatenbank Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 66 Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der für das Projekt „Me- diendatenbank“ erstellten Studien Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 67 Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schwund an Vielfalt bei der Lokalpresse Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 68 und 69 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der in der 8. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geplanten Anhebung der Aufgreifschwelle auf die Pressevielfalt und Bewertung weite- rer Änderungswünsche der Verlegerver- bände Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 70 und 71 Siegmund Ehrmann (SPD) Stärkung der Meinungs- und Pressevielfalt durch die vorgesehenen Änderungen im Pressefusionsrecht in der 8. Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der im Referentenentwurf zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen enthaltenen Anhe- bung der Aufgreifschwelle auf die Anzahl der Pressefusionen ohne kartellamtliche Prüfung und auf die Pressevielfalt Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19507 D 19508 A 19508 B 19508 C 19508 D 19509 A 19509 A 19509 C 19509 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Anlage 48 Mündliche Frage 73 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Gründe für eine Änderung der Pressefu- sionskontrolle im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Brigitte Zypries (SPD) Gründe für die Notwendigkeit einer Ände- rung beim Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Brigitte Zypries (SPD) Berücksichtigung der Erkenntnisse der für das Projekt „Mediendatenbank“ erstellten Studien im Referentenentwurf zur 8. No- velle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 76 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der Akte zur Hans-Joachim- Martini-Stiftung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe beim BMWi Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 77 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Unterstützung für die ausgehan- delten Energieeinsparziele zu Art. 6 der EU-Energieeffizienzrichtlinie Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 78 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung des geänderten Art. 12 der EU-Energieeffizienzrichtlinie; Pläne des BMWi für eine Verordnung zu abschaltba- ren Lasten Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 79 Werner Dreibus (DIE LINKE) Unternehmensgewinne im Einzelhandel und Entwicklung der in diesem Bereich ge- zahlten Reallöhne zwischen 2000 und 2010 Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 80 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Etwaige Unterstützung eines Neustarts der Drogeriemarktkette Schlecker mit öffentli- chen Geldern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 81 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Mitverantwortung der Politik für die Insol- venz der Drogeriemarktkette Schlecker 19510 A 19510 A 19510 B 19510 C 19510 D 19511 A 19511 B 19511 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 XI Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 82 und 83 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Staatliche Bürgschaften und zinsgünstige Kredite zur Verhinderung von Massenent- lassungen bei der Drogeriemarktkette Schlecker sowie etwaiger Umbau in eine Genossenschaft Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 84 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbesserungen bei der Strafverfolgung von Folter in Aserbaidschan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 85 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz des Sonderberichterstatters des Eu- roparats für politische Gefangene, Christoph Strässer, vor Diffamierungen durch die Re- gierung Aserbaidschans Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 86 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beurteilung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Fragen 87 und 88 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Konsequenzen aus der gemeinsamen Ana- lyse der US-amerikanischen Geheimdienste und aus dem Bericht des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Orga- nisation zum iranischen Nuklearpro- gramm; Auswirkungen auf den Fortgang des E3-plus-3-Prozesses Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Fragen 89 und 90 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Kenntnisse der Bundesregierung im Zu- sammenhang mit der Vorbereitung einer militärischen Intervention in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israeli- scher und US-amerikanischer Drohnen und über Zweck und Tätigkeit von Spezial- kräften, Geheimdienstmitarbeitern, Bera- tern und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des Golfkoopera- tionsrates auf syrischem Staatsgebiet Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 91 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unter Beteiligung der Bundeswehr in den Jahren 2010 und 2011 festgenommene Per- sonen in Afghanistan mit Überstellung in das US-Gefängnis in Bagram; Verbleib die- ser Gefangenen sowie Wahrung der Gefan- genenrechte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 92 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Unterstützung für Repressions- opfer und den Aufbau einer unabhängigen Zivilgesellschaft in Belarus 19511 D 19512 A 19512 C 19512 D 19513 A 19513 C 19514 A 19514 D XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 93 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsstaatlichkeit der Verfahren gegen Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow wegen des Bombenanschlags auf die Minsker Metro im April 2011 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 94 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Lage der politischen Häftlinge in Belarus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19515 A 19515 B 19515 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19449 (A) (C) (D)(B) 164. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 Beginn: 13.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19495 (A) (C) (D)(B) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 6): Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vor- lage einer überarbeiteten Version des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz zu rechnen, und welche daten- schutzrechtlichen Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregie- rung im Vergleich zum Status quo erreicht werden? Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundes- regierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes hat am 25. Februar 2011 stattgefunden. Seitdem befindet sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Beratungs- prozess innerhalb der Koalitionsfraktionen noch nicht abgeschlossen. Welche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen werden, wird sich im weiteren parlamentarischen Beratungsverlauf zeigen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 9): Wird bei der millionenfachen Überwachung digitaler Kommunikation durch deutsche Geheimdienste (Bundestags- drucksache 17/8639) Software eingesetzt, die die Spracher- kennung, automatisierte Übersetzung, Textvergleiche, OCR- Erkennung von Scan-Dokumenten oder Faxen sowie sonstige digitale Analysekapazitäten gewährleisten soll, und an wel- chem Ort wurde die derartige Analyse der ausspionierten Te- lekommunikationsvorgänge jeweils vorgenommen? Die Frage betrifft – ebenso wie die in Bezug ge- nommenen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 17/8639 auf Seite 6 f. – die Praxis des Bundesnachrich- tendienstes im Rahmen der sogenannten „Strategischen Telekommunikationsüberwachung“ nach § 5 Art.-10- Gesetz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, und der der Militärische Abschirmdienst, MAD, sind nicht be- richtigt, strategische Telekommunikationsüberwachung durchzuführen. Beide Dienste setzen keine Software/ Tools im Sinne der Frage ein. Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnachrichtendienstgesetzes, BNDG, Informationen von außen- und sicherheitspoliti- scher Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND im Be- reich der strategischen Fernmeldeaufklärung, einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr (Münster), Daniel FDP 07.03.2012 Burchardt, Ulla SPD 07.03.2012 Dörner, Katja BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2012 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 07.03.2012 Friedhoff, Paul K. FDP 07.03.2012 Gerster, Martin SPD 07.03.2012 Granold, Ute CDU/CSU 07.03.2012 Hinz (Essen), Petra SPD 07.03.2012 Kelber, Ulrich SPD 07.03.2012 Dr. Kofler, Bärbel SPD 07.03.2012 Kopp, Gudrun FDP 07.03.2012 Link (Heilbronn), Michael FDP 07.03.2012 Luksic, Oliver FDP 07.03.2012 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 07.03.2012 Nahles, Andrea SPD 07.03.2012 Nord, Thomas DIE LINKE 07.03.2012 Pflug, Johannes SPD 07.03.2012 Rupprecht (Tuchen- bach), Marlene SPD 07.03.2012 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 07.03.2012 Schmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 07.03.2012 Dr. Schröder (Wies- baden), Kristina CSU/CSU 07.03.2012 Dr. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2012 Süßmair, Alexander DIE LINKE 07.03.2012 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 07.03.2012 Dr. Troost, Axel DIE LINKE 07.03.2012 Werner, Katrin DIE LINKE 07.03.2012 Anlagen 19496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funk- tionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beein- trächtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden. Daher muss bei der Beantwortung dieser Frage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Infor- mationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben- erfüllung des BND sowie der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Darüber hinaus unterliegt sämtliche Telekommunikationsüberwachung der Kon- trolle parlamentarischer Gremien. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informa- tionsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wurde ein Teil meiner Ant- wort, der VS-GEHEIM eingestuft ist, beim Geheim- schutzbeauftragten des Deutschen Bundestages zur Ein- sichtnahme hinterlegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 10): Auf welche formelle oder informelle Art und Weise (zum Beispiel Verträge, Absichtserklärungen, Vereinbarungen, Strukturen, langjährige Praxen) arbeitet die EU-Agentur Eurojust bereits jetzt mit der EU-Kommission, der Troika und dem Rat zusammen, und was soll sich nach gegenwärtigem Stand an dieser teilweise jahrelangen Praxis durch das ge- plante Memorandum of Understanding mit der EU-Kommis- sion ändern bzw. in eine formelle Zusammenarbeit überführt werden, obwohl viele Mitgliedstaaten gerade erst dabei sind, den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen? Zur Frage der Zusammenarbeit von Eurojust mit der Europäischen Kommission, der Troika und dem Rat lie- gen der Bundesregierung leider nur zum Teil Erkennt- nisse vor. Eurojust ist eine selbstständige EU-Agentur, die ihre Arbeitsweise im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben selbst bestimmt. Dies gilt auch mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Kom- mission. Art. 11 des Eurojust-Beschlusses lässt diese Zu- sammenarbeit zu, ausdrücklich auch in Form „prakti- scher Vereinbarungen“ (Abs. 3). Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und der Vereinbarungen obliegt Euro- just. Eine förmliche Beteiligung des Rates ist nicht aus- drücklich vorgesehen. Auch mit anderen Organen, Einrichtungen und Agen- turen der Europäischen Union kann Eurojust Koopera- tionsabkommen oder Arbeitsvereinbarungen schließen. Art. 26 Abs. 2 des Eurojust-Beschlusses 2008 sieht inso- weit vor, dass solche Abkommen oder Vereinbarungen erst geschlossen werden können, wenn sie der Rat mit qualifizierter Mehrheit gebilligt hat. Zu welchem Zeit- punkt Eurojust den Rat einbindet, obliegt der Entschei- dung von Eurojust. Die Bundesregierung wirbt in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen dafür, dass Eurojust den Rat möglichst frühzeitig einbindet. Zur praktischen Zusammenarbeit von Eurojust mit dem Rat kann ich noch sagen, dass Vertreter von Euro- just regelmäßig aktiv an Sitzungen von Ratsarbeitsgrup- pen teilnehmen, wenn es um Themen im Arbeitsbereich von Eurojust geht. Zu der Frage, was sich durch das Memorandum of Understanding, kurz: MoU, mit der Kommission unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Mitgliedstaa- ten der EU noch dabei sind, den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen, ändern soll, liegen der Bundesregie- rung keine gesicherten Erkenntnisse vor, zumal das MoU noch nicht in Kraft getreten ist, sondern derzeit noch verhandelt wird. Die Bundesregierung ist an den Verhandlungen nicht beteiligt. Nach den mir vorliegen- den Informationen strebt Eurojust das MoU an, um dem Mandat aus Art. 11 Abs. 3 des Eurojust-Beschlusses nachzukommen. Es sollen nach meinem Wissensstand keine neuen rechtlichen Verpflichtungen begründet wer- den. Vielmehr soll eine Zusammenarbeit, die bereits seit zehn Jahren mit der Kommission geübt wird, festge- schrieben werden. Das ist aus Sicht der Bundesregierung aus Transparenzgründen grundsätzlich zu begrüßen. Die Mitgliedstaaten haben Kommission und Eurojust ge- beten, rechtzeitig über die geplanten Regelungen in- formiert zu werden. Die Rechtsgrundlage für den Abschluss von praktischen Vereinbarungen mit der Kommission ergibt sich bereits aus Art. 11 Abs. 3 des Eurojust-Beschlusses aus dem Jahr 2002; die Ermächti- gung für Eurojust ist also nicht erst mit dem Eurojust- Beschluss von 2008 eingefügt worden. Im Übrigen ist der Eurojust-Beschluss von 2008 seit dem 4. Juni 2009 in Kraft und damit für Eurojust bindender Rechtsrah- men. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 14): Inwieweit führt das vom Branchenverband eco in Auftrag gegebene „Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbie- ter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“, das zu dem Schluss kommt, dass gegen das in der Studie des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagene Warnhinweismodell „sowohl aus politischer, praktischer, technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Beden- ken“ bestehen, zu einer Neubewertung der bisherigen Pläne des BMWi, und ist innerhalb der Bundesregierung im Allge- meinen und unter den FDP-geführten Bundesministerien im Speziellen mittlerweile eine Einigung über die Position be- züglich des Einsatzes derartiger Warnhinweismodelle erfolgt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19497 (A) (C) (D)(B) Eine Neubewertung der Studie zu den Warnhinweisen bedarf es nicht, da die Überlegungen der Bundesregie- rung zu dieser Studie noch nicht abgeschlossen sind. Die Bundesregierung wird die Studie mit den am Wirt- schaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Dienstean- bietern erörtern. Sie wird sodann über weitere Schritte und die rechtliche Bewertung möglicher konkreter Aus- gestaltungen eines solchen Modells entscheiden. Wis- senschaftliche Gutachten zur Bewertung der Studie wie das von eco in Auftrag gegebene Gutachten werden in die Überlegungen der Bundesregierung mit einbezogen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 17 und 18): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Darle- hen von Ländern oder Kommunen aufzunehmen? Nach welchen Zinssätzen des Kapitalmarktes richten sich Darlehen eines Bundeslandes oder einer Kommune an den Bund? Zu Frage 17: Rechtliche Einschränkungen einer Kreditaufnahme des Bundes bei anderen Gebietskörperschaften im Rah- men der bestehenden Kreditermächtigungen bestehen nicht. Es steht Ländern oder Kommunen frei, Schuld- scheindarlehen an den Bund zu vergeben oder – bei- spielsweise über Landesbanken – an Wertpapierauktio- nen des Bundes teilzunehmen. Zu Frage 18: Die Kreditaufnahme des Bundes erfolgt zu marktübli- chen Konditionen. Diese richten sich nach Angebot und Nachfrage an den internationalen Kapitalmärkten sowie insbesondere nach der Gebotslage bei den Wertpapier- auktionen des Bundes. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 19): Hat der Bund Grundstücke, die für die Verlängerung der S-Bahn inklusive neuer Haltepunkte von Berlin in den Westen Brandenburgs benötigt werden, in den letzten zehn Jahren veräußert, langfristig vermietet oder verpachtet, und bestehen diesbezügliche Planungen? Die Linienführung dieses S-Bahn-Projektes ist der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentralem Immobiliendienstleister des Bundes bislang nicht be- kannt. Daher kann sie als Eigentümerin der Bundeslie- genschaften auch nicht feststellen, ob sie vom mögli- cherweise geplanten Trassenverlauf betroffen ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 20): Wie beurteilt die Bundesregierung das Anliegen des Lan- des Berlin zum Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH, und ist die Bundesregierung bereit, Gespräche darüber zu führen bzw. zu unterstützen? Ein etwaiger Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH durch das Land Berlin wäre zwischen der Deutschen Bahn AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin zu verhandeln. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 24): Ist die Bundesregierng der Auffassung, dass für eine Rati- fizierung des Fiskalpakts eine Zweidrittelmehrheit im Deut- schen Bundestag notwendig ist, und wie begründet die Bun- desregierung diese Auffassung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vertragsgesetz zum Fiskalvertrag entsprechend Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf, da der Vertrag eine der Änderung der EU-Verträge vergleichbare Regelung darstellt, durch die sich Deutschland völkerrechtlich bin- det, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundge- setzes, insbesondere der Regelungen zur Schulden- bremse, vorzunehmen. Kurz: Weil der Ratifizierungsgesetzgeber den verfas- sungsändernden Gesetzgeber für die Zukunft bindet, die grundgesetzliche Schuldenbremse nicht mehr in Wider- spruch zum Fiskalvertrag zu ändern, muss der Ratifizie- rungsgesetzgeber wie ein verfassungsändernder Gesetz- geber zustimmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 25): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es infolge der Überprüfung der Steuereffekte auf den heimischen Flug- sektor zum 30. Juni 2012 zu einer Abschaffung der Luftver- kehrsteuer kommt? Um die realen Folgen der Luftverkehrsteuer beurtei- len zu können, wird das Bundesministerium der Finan- zen unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun- desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno- logie dem Deutschen Bundestag gemäß § 19 Abs. 4 19498 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Luftverkehrsteuergesetz bis zum 30. Juni 2012 einen Be- richt über die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf den Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuerein- nahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen. Über die gesetzgeberischen Konsequenzen aus die- sem Bericht hat der Deutsche Bundestag zu entscheiden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 26): Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung nach dem Beschluss zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mit den USA, und welche Staaten sieht die Bundesregierung wei- terhin als bedingt kooperativ zur gemeinsamen Bekämpfung der Steuerhinterziehung an, auch vor dem Hintergrund der grauen Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung? In einer gemeinsamen Erklärung von 8. Februar 2012 haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA ihre Absicht bekundet, bei der Be- kämpfung der Steuerhinterziehung enger zusammenzu- arbeiten. Der US-Kongress hat im März 2010 ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüber- schreitenden Bereich verabschiedet, das ab 2014 gelten soll. Es sieht vor, dass ausländische Finanzinstitute und Finanzdienstleister der US-Steuerbehörde Informationen zu Konten überlassen, die sie für Kunden führen, die in den USA steuerpflichtig sind. Wie sich gezeigt hat, wirft die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Probleme auf. So könnten Verpflichtungen, die ausländische Finanz- institute und Finanzdienstleister übernehmen, Rechts- vorschriften in ihren Ansässigkeitsstaaten verletzen. Vor diesem Hintergrund haben sich die USA bereit er- klärt, mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Ita- lien und Spanien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eine Vereinbarung auszuarbeiten, die einen regelmäßi- gen Informationsaustausch, insbesondere zu Kapital- erträgen, vorsieht. Die Ziele dieser Vereinbarung sind vergleichbar mit den Zielen des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf der Grundlage der Zinsrichtlinie. Mit der Ausarbei- tung der Vereinbarung, die dann als Vorlage für bilate- rale Abkommen dient, wird in Kürze begonnen werden. Die angestrebte Vereinbarung könnte anderen Staaten als Muster dienen, um mit den USA einen entsprechen- den Informationsaustausch zu implementieren. Die Anwendung des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD- Standard, zum Informationsaustausch bleibt durch die gemeinsame Erklärung vom 8. Februar 2012 unberührt. Hier hat sich bisher kein Staat oder Gebiet gegenüber Deutschland als nur bedingt kooperationsbereit gezeigt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 27): Plant die Bundesregierung gemäß dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenz- punkte bei der Unternehmensbesteuerung in dieser Legislatur- periode noch eine Lockerung der Mindestbesteuerung des Verlustrücktrags, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass auch hinsichtlich der Umsatzbesteuerung eine Konvergenz erzielt werden sollte, nachdem die EU-Kommis- sion in kürzester Zeit nun erneut die spezielle Regelung der deutschen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen kriti- siert hat? Die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition haben am 14. Februar 2012 einen Katalog von zwölf Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts vorgestellt. Dieser sieht im Bereich der Verlustverrechnung insbesondere vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511 500 Euro auf 1 Million Euro anzuheben. Als Beitrag zu Vereinfa- chung des Steuerrechts soll zudem das Wahlrecht entfal- len, den Verlustrücktrag innerhalb der bestehenden Höchstbeträge zu begrenzen. Im Hinblick auf die Min- destgewinnbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass Frankreich und weitere Staaten jüngst eine Mindestge- winnbesteuerung nach deutschem Vorbild eingeführt ha- ben. Wir werden die Vorschläge aus dem Maßnahmen- paket nun mit Vertretern der Länder und der Wirtschaft erörtern. Der Bereich der Umsatzsteuer ist aufgrund der Vorga- ben der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Mehrwert- steuer-Systemrichtlinie bereits weitgehend harmonisiert. Die Frage der Konvergenz stellt sich daher aus Sicht der Bundesregierung nicht. Die Kritik der Kommission an der Regelung der deut- schen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen be- zieht sich demgegenüber auf den Umfang des Anwen- dungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 29): Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung, sich mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Bun- desauftragsverwaltung, die aufgrund der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund erforderlich ist (Bundestagsdrucksache 17/7141), abzustimmen? Die Bundesregierung wird bis Mitte des Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Erhöhung des Bundes- anteils auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 vorsieht. Zudem wird der Gesetzent- wurf die Umsetzung der durch die erhöhten Bundes- beteiligung für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, SGB XII, eintretenden Bundesauf- tragsverwaltung enthalten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19499 (A) (C) (D)(B) Eine Abstimmung mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wird im Rahmen des Abstimmungs- verfahrens zum Referentenentwurf erfolgen. Angesichts der erforderlichen Änderungen im SGB XII wird eine ausreichend lange Frist für die Stellungnahme zum Refe- rentenentwurf vorgesehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 30 und 31): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der in der deutschen Binnenschifffahrt angestellten Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsvertrag mit einem im Ausland ansässigen Unternehmen abgeschlossen haben und daher keine Abgaben an deutsche Sozialversicherungsträger abführen, obwohl sie dauerhaft auf deutschen Gewässern tätig sind, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Ausfälle der Sozialversicherungsträger durch diese Praxis? Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 ge- nannte Praxis in der Binnenschifffahrt, Angestellte über zum Beispiel zypriotische Ausrüsterfirmen zu „mieten“, um durch diesen „Drehtüreffekt“ keine deutschen Sozialabgaben zahlen zu müssen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wett- bewerbsfähigkeit als auch in Bezug auf die soziale Sicherheit der Angestellten? Zu Frage 30: Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die in der Binnenschifffahrt tätigen deutschen Arbeitnehmer mit Anstellung bei einem ausländischen Arbeitgeber vor. Die Arbeitsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit und werden nicht erfasst. Nach dem koordinierenden europäischen Sozialrecht gilt grundsätzlich das Beschäftigungslandprinzip, das heißt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird, gelten die deutschen Vorschriften über die Versi- cherungspflicht. Für die Rheinschifffahrt gelten jedoch traditionell Sonderregelungen, die nach den Übergangs- vorschriften und aufgrund einer Ausnahmevereinbarung nach Art. 16 der Verordnung (EG) 883/2004 fortgelten. Die Ausnahmevereinbarung wurde von den Regierungen der Rheinanliegerstaaten auf ausdrücklichen Wunsch der Sozialpartner abgeschlossen, um eine einheitliche An- wendung desselben Rechts für alle Beschäftigten an Bord eines Schiffes zu gewährleisten. Aufgrund dieser Rechtslage ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Rheinschiffer abweichend vom Beschäftigungs- landprinzip in dem Staat versichert ist, in dem das jewei- lige Unternehmen seinen Sitz hat. Die finanziellen Folgen dieser Regelung lassen sich nicht abschätzen. Den Ausfällen von Beiträgen steht allerdings auch ein Wegfall von Leistungsverpflichtungen der deutschen Sozialversicherungsträger gegenüber. Zu Frage 31: Die Bundesregierung bewertet diese Praxis kritisch, da sie dem Ziel (siehe auch Antwort zu Frage Nr. 30) entgegensteht, dass für das gesamte Bordpersonal eines Rheinschiffs das gleiche Recht gelten soll. Es ist zu befürchten, dass es sich bei den zypriotischen Unterneh- men um sogenannte Briefkastenfirmen bzw. Scheinaus- rüster handelt, die zu dem alleinigen Zweck registriert werden, die Bestimmung des anzuwendenden Sozial- rechts zu manipulieren. Dadurch werden nicht nur Kos- ten für Sozialversicherungsbeiträge zulasten der Arbeit- nehmer gespart, sondern auch Wettbewerbsbedingungen verzerrt. Die Problematik ist bereits Gegenstand der Be- ratungen der Zentralen Verwaltungsstelle für die soziale Sicherheit der Rheinschiffer bei der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 33): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 2012 (BVerwG 7 C 8.11) bezüglich der Vernichtung von bereits ausgesätem, mit gentechnisch veränderten Organismen verun- reinigtem Saatgut, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung einer schleichenden Saatgutverunreinigung mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränder- ten Organismen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da- raus für ihr Abstimmungsverhalten auf EU-Ebene bezüglich der Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen? Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Februar 2012 entschieden, dass nach dem Gentechnikgesetz die Anordnung des Umpflügens von Feldern, auf denen Saatgut ausgebracht wurde, das mit nicht zugelassenen GVO verunreinigt war, auch dann rechtmäßig ist, wenn die Verunreinigung des Saatguts mit diesem GVO nur sehr geringfügig war und der Landwirt die Verunreini- gung nicht kannte. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Urteilsbegründung ausgeführt, dass diese Anordnung auch in Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/ 18/EG erfolgt. Danach stellt der betroffene Mitgliedstaat im Falle einer nicht genehmigten Freisetzung von GVO sicher, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen wer- den, um die Freisetzung zu beenden. Das Urteil des Bun- desverwaltungsgerichts macht deutlich, dass das deut- sche Gentechnikgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine entsprechende Anordnung bietet. In- soweit gibt das Urteil keine Veranlassung, das deutsche Gentechnikrecht anzupassen. Die Überwachung des Saatguts auf nicht zugelassene GVO ist Ländersache. Diese Überwachung ist nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung mittlerweile so ausgestaltet, dass sie rechtzeitig vor der Aussaat abgeschlossen werden kann. Bei der Abstimmung auf EU-Ebene bezüglich der Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter Pflanzen geht es nicht um die Frage des Eintrags nicht zugelassener GVO in die Umwelt, mit der sich das Bun- desverwaltungsgericht zu befassen hatte. Die Bundes- regierung lässt sich bei der Abstimmung über die bean- tragte Zulassung eines GVO entscheidend davon leiten, dass nach wissenschaftlicher Beurteilung durch die EFSA keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesund- 19500 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) heit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt zu erwar- ten sind, denn der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bleibt oberstes Ziel des Gentechnikrechts. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 34): Inwieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frank- reichs für eine EU-weite Aussetzung der Anbauzulassung für den gentechnisch veränderten Mais MON810 unterstützen, mit der auch die anderen EU-Staaten vor den auch von der Bundesregierung anerkannten Risiken durch MON810 ge- schützt würden? Die Bundesregierung verfolgt das Sofortmaßnahmen- verfahren Frankreichs zur Aussetzung der Zulassung für die gentechnisch veränderte Maislinie MON810. Das EU-Recht sieht eine Beteiligung Deutschlands an die- sem Verfahren erst vor, wenn die französische Regierung die MON810-Zulassung in Frankreich vorläufig aus- setzen sollte und die Kommission deswegen den zustän- digen Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, StALuT, mit der Frage befasst, ob die französische vorläufige Sofortmaßnahme zu verlän- gern, zu ändern oder aufzuheben sei. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 35): Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von gen- technisch veränderten Lebendimpfstoffen in der Tierhaltung, und welche Risikoeinschätzung hat sie in diesem Zusammen- hang beim Feldversuch an Pferden im Gestüt Lewitz? Die Risikobewertung von gentechnisch veränderten Lebendimpfstoffen zur Anwendung bei Tieren erfolgt nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Gen- technik- und des Tierimpfstoffrechts. Jeder Einzelfall ist zu prüfen. In Bezug auf eine mögliche Zulassung eines Impfstoffes zur Anwendung bei Tieren erfolgt die Prüfung zentral bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA. Im speziellen Fall – Gestüt Lewitz – sind das Geneh- migungsverfahren und die Sicherheitsbewertung zur Freisetzung des gentechnisch veränderten Lebendimpf- stoffes gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Der Impf- stoff soll zur Immunisierung von Pferden, insbesondere Fohlen, gegen Rhodococcus equi – ein Bakterium, das Lungenentzündungen hervorruft – eingesetzt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 36): Wie häufig und mit welchen Ergebnissen wurden die „kurz- fristigen Inspektionen von afghanischen Hafteinrichtungen“ im Regional Command North, die der Parlamentarische Staats- sekretär Christian Schmidt erwähnt hat (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 17, Plenarprotokoll 17/138), durchgeführt, und waren diese Inspektionen unangekündigt? In Reaktion auf die Hinweise der UNAMA hinsicht- lich möglicher Menschenrechtsverstöße in afghanischen Hafteinrichtungen wurden im Oktober 2011 im Verant- wortungsbereich des Regionalkommandos Nord unter anderem sogenannte Combined Detention Facility As- sessment and Certification Teams, CDFACT, aufgestellt, die die mit Vorwürfen behafteten afghanischen Haftein- richtungen – Detention Facilities – in mehreren Phasen überprüfen, gegebenenfalls Ausbildungsunterstützung für das dort angestellte Personal leisten und die Einrich- tung nach erneuter Überprüfung abschließend COM ISAF zur Zertifizierung vorschlagen sollen. Die CDFACT führten seither neun Überprüfungen, hiervon drei unangekündigt, durch. Nach den entsprechenden Vorschlägen an COM ISAF zertifizierte dieser am 28. Januar 2012 die beiden Deten- tion Facilities in Kunduz und Dasht-e Archi sowie am 17. Februar 2012 eine dritte in der Provinz Takhar. Darüber hinaus werden durch die Gruppe Combined Detention Oversight Team, CDOT, im Regionalkom- mando Nord Daten über in diesem Verantwortungsbe- reich durch ISAF oder durch afghanische Sicherheits- kräfte bei gemeinsamer Operationsführung mit ISAF in Gewahrsam genommene Personen gesammelt, deren Weg bis zum Strafvollzug überwacht sowie deren Auf- enthalt in Untersuchungshaft registriert und überwacht. Dies beinhaltet auch die Planung und Durchführung von kurzfristigen Inspektionen von Hafteinrichtungen. Die CDOT führten in sieben afghanischen Detention Facilities insgesamt zehn unangekündigte Inspektionen bzw. Befragungen durch. Dabei wurden keine Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. Misshandlungen der in Gewahrsam genommenen Personen festgestellt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 37): Welcher Personenkreis wurde 2011 in Saudi-Arabien von deutschen Bundeswehrsoldaten bei der Ausbildung auf dem System LUNA unterstützt, und zu welchem Zweck soll das System eingesetzt werden? Zur Unterstützung der Firma EMT wurden im Januar 2011 drei deutsche Soldaten nach Saudi-Arabien ent- sandt. Der auszubildende Personenkreis bei der Erstinbe- triebnahme des Unmanned Aerial Systems Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungsausstattung, UAS LUNA, durch die Firma EMT umfasste insgesamt circa 20 Sol- daten, die den Royal Saudi Landforces angehörten. Die Gruppe bestand aus einem Major (Zugführer) und Unter- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19501 (A) (C) (D)(B) offizieren (alle im Range eines Feldwebels; Bediener des UAS LUNA). Des Weiteren war ein Hauptmann – Vertreter der Military Industrial Cooperation; vergleichbar mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – ständig bei der Ausbildung anwesend. Der erste Teil der Ausbildung, circa sechs Wochen, fand an der Prince Sultan Air Base in Al Kharj (Kontin- gentausbildung), der zweite Teil – taktische Missions- flüge, circa drei Wochen – in einem Bereich nahe der Ortschaft Jizan statt. Die taktischen Missionsflüge wurden im grenznahen Bereich zum Jemen durch die Royal Saudi Landforces durchgeführt. Hieraus lässt sich ableiten, dass Saudi- Arabien das UAS LUNA zu Aufklärungszwecken im Rahmen der Grenzsicherung einsetzt. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 38): Plant die Bundesregierung, nach den für die Krankenhäu- ser maßgeblichen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst die Kostensteigerungen der Krankenhäuser zumindest teilweise aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, zu refinanzieren, oder schließt sie dies aus? Für das Jahr 2012 liegen noch nicht alle Tarif- abschlüsse vor. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird im Lichte der Ergebnisse der teils noch laufenden Tarifverhandlungen zu würdigen sein. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Kostenträger zu berücksichtigen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 39): Hat die Bundesregierung die 2011 in Kraft getretenen Kürzungen im Krankenhausbereich im Rahmen des GKV-Fi- nanzierungsgesetzes angesichts der damaligen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen, und weshalb macht sie in der derzeitigen guten wirtschaftlichen Lage keine Politik nach Kassenlage? Die im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes und weiterer Gesetze beschlossenen ausgabenbegrenzenden Regelungen bei Leistungserbringern und den Verwal- tungskosten der Krankenkassen waren angesichts des ansonsten zu erwartenden Defizits der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Dabei waren die bei den Krankenhäusern anknüpfenden Maßnahmen auf eine Begrenzung des Einnahmenanstiegs der Kranken- häuser ausgerichtet. Eine Kürzung der Einnahmen der Krankenhäuser ist dagegen nicht erfolgt. Eine rationale Gesundheitspolitik bleibt jedoch auch vor dem Hintergrund einer verbesserten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung einem verantwortungsvollen, verlässlichen und vorausschauen- den Handeln verpflichtet. Eine Politik nach Kassenlage entspricht diesen Anforderungen nicht. In diesem Zu- sammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Aus- gabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausbehandlung je Versicherten im Jahr 2011 auf Basis der vorläufigen Finanzergebnisse mit 3,7 Pro- zent deutlich über dem durchschnittlichen Anstieg aller Leistungsausgaben von 2,6 Prozent lag. Hierdurch er- zielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen Krankenkassen Mehreinnahmen gegenüber dem Jahr 2010 von rund 2 Milliarden Euro. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 40 und 41): Erwägt die Bundesregierung den Ausbau der Hohensaaten- Friedrichsthaler Wasserstraße, obwohl diese Wasserstraße nach der Neustrukturierung durch die Bundesregierung nur zum Nebennetz gehören soll und Ausbaumaßnahmen eigent- lich nicht stattfinden sollen, und welcher konkrete Bedarf rechtfertigt eventuelle Ausbaumaßnahmen? Welche finanziellen Mittel wird die Bundesregierung für einen Ausbau zur Verfügung stellen, vor dem Hintergrund, dass es im Entwurf des Investitionsrahmenplanes 2011 bis 2015 bezüglich der Bundeswasserstraßen heißt, dass für neue Maßnahmen kein Spielraum besteht, und in welchem zeitli- chen Horizont sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung beabsichtigt, unter Beteiligung von Vertre- tern Brandenburgs Verhandlungen mit Polen bezüglich der Verbesserung der Situation an den deutsch-polni- schen Gewässern aufzunehmen. Ziel ist eine Vereinba- rung über eine gemeinsame Stromregelungskonzeption an der Grenz-Oder und über die Gewährleistung eines si- cheren und leichten Verkehrs mit Kümos – Küstenmo- torschiffen – zwischen Schwedt und der Ostsee. Deutschland geht es dabei nicht mehr um einen Aus- bau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße in den bisher geplanten Abmessungen. Zur Gewährleistung eines einschiffigen Verkehrs genügen nach neueren Er- kenntnissen einige punktuelle Baggerungen, die sich vo- raussichtlich auf die auf polnischem Gebiet liegende Klützer Querfahrt konzentrieren. Insoweit hängen die Realisierungschancen erheblich von der polnischen Verhandlungsführung ab. Die Planungen zum Ausbau der Hohensaaten-Fried- richsthaler Wasserstraße sollen insofern mit dem Ziel der erheblichen Kostenreduzierung optimiert werden. Neue Planungen liegen noch nicht vor, sodass zu den Gesamt- kosten noch keine Aussage getroffen werden kann. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 42): 19502 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Wann hat der Vorstand der bundeseigenen Deutschen Bahn AG, DB AG, seinen Beschluss von 2001, nach dem Bau- maßnahmen erst begonnen werden dürfen, wenn alle Planfest- stellungsabschnitte bestandskräftig bzw. rechtskräftig festge- stellt sind, aufgehoben, und hält die Bundesregierung als Vertreterin des Eigentümers der bundeseigenen DB AG die entstehenden Risiken für das Unternehmen – und damit für den Eigentümer Bund – für vertretbar, wenn Baumaßnahmen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen begonnen werden, ohne dass alle Planfeststellungsabschnitte bestandskräftig bzw. rechtskräftig abgeschlossen sind? Die Fragen zu Vorstandsentscheidungen der Deut- schen Bahn AG zu Baumaßnahmen und Planfeststel- lungsbeschlüssen fallen in die unternehmerische Zustän- digkeit der Deutschen Bahn AG. Sie können deshalb vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts- ordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 (Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) von der Bundesregierung nicht beantwortet werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 43): Für welche Art von unbemannten Luftfahrtgeräten, UAS, hat die Firma Rheinmetall Defence beim Luftfahrt-Bundes- amt einen Antrag auf Musterzulassung gestellt, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Firma Rheinmetall Defence vor oder nach der Ablehnung dieses Antrags für das entsprechende UAS auch in anderen Staaten Zulassungsan- träge gestellt hat? Die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH hatte für ein unbemanntes Luftfahrtsystem mit dem Na- men Scout im Mai 2008 einen Antrag auf Muster- zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt. Eine Mus- terzulassung für unbemannte Luftfahrtsysteme ist jedoch derzeit rechtlich nicht vorgesehen und somit nicht mög- lich. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH für das entsprechende unbemannte Luftfahrtsystem auch in anderen Staaten Zulassungsanträge gestellt hat. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 44): Wie viele (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum würden bei der Umsetzung des Art. 4 des aktuellen Entwurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik Deutschland energetisch saniert werden, und welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Art. 4 des Ent- wurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie – hier insbesondere, ob sie sich für eine Sanierungsrate aller (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum ausspricht oder nur für (Nicht-) Wohngebäude der Bundesregierung bzw. der Zentralregierun- gen in der EU? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung geht davon aus, dass der Bund über rund 4 500 Liegenschaften mit einer Gesamtnutzfläche von rund 50 Millionen Quadratmetern verfügt. Belastbare Daten zur tatsächlichen Zahl der zu den Liegenschaften gehörenden Gebäude und der zugehörigen Gebäudeflä- chen liegen derzeit noch nicht vor. Die Verbesserung der Datenlage zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des zu erarbeitenden Sanierungsfahrplans für Bundesliegen- schaften. Die Bundesregierung unterstützt eine energetische Sanierungsrate von 2 Prozent für (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum, das heißt nicht nur jener im Eigentum der Zentralregierungen. Die Beschränkung auf Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene birgt aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass das Ziel des Art. 4 – die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der energetischen Sanierung zu stärken – nur einge- schränkt erreicht werden kann. Die Bundesregierung spricht sich aber dafür aus, Wohngebäude von der Sanie- rungspflicht auszunehmen. Aus Sicht der Bundesregierung muss bei verpflich- tenden Maßnahmen der öffentlichen Hand die Kosten- effizienz bzw. Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 45 und 46): Welche Staatsverträge hat die Bundesrepublik Deutsch- land mit anderen Staaten in den letzten 15 Jahren geschlossen, die die Regelung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zum In- halt hatten (nach Jahren sortiert) und dabei finanzielle Ver- pflichtungen begründet haben (bitte nach Staatsverträgen auf- gelistet und gesamt), und in welchem Umfang sind diese bereits erfüllt bzw. im Bundeshaushalt und in der Finanzpla- nung konkret abgesichert? Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Bundesrepublik Deutschland die per Staatsvertrag beschlossenen Infrastruk- turprojekte finanzieren, und welche Risiken sind dabei in den bei Vertragsabschluss gemachten Kalkulationen vor dem Hin- tergrund der regelmäßig langen Realisierungsdauer der Infra- strukturprojekte berücksichtigt worden? Zu Frage 45: Die Inhalte von Staatsverträgen zur Regelung von Verkehrsinfrastrukturprojekten beziehen sich nicht in al- len Fällen auf den Bau von Verkehrsprojekten allein, sondern betreffen darüber hinaus Betrieb und Unterhal- tung oder verkehrliche sowie sonstige Regelungen für die Infrastruktur. Als Staatsverträge des Bundes zur Durchführung künftiger bzw. laufender Verkehrsprojekte ab 1997 sind zu nennen: – für die Bundesschienenwege: – Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und der Französischen Republik über den Bau Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19503 (A) (C) (D)(B) einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl; Bau abgeschlossen, Instandhaltung fortlaufend; 2006 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung (Regelungen für Schiene und Straße); 2008 – Vertrag über den Bau und die Instandhaltung von Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken mit staatlicher Bedeutung; Bau der Oderbrücke bei Frankfurt (Oder) abgeschlossen, Instandhal- tung fortlaufend; Bau der Neißebrücke bei Horka – durch die polnische Seite – offen; 2008 – für die Bundesfernstraßen: – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Zusam- menschluss der deutschen Autobahn A 17 und der tschechischen Seite Autobahn D 8 an der gemein- samen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenz- brücke; Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Er- haltung fortlaufend; 2000 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über den Bau ei- ner Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze in Anbindung an die Bundesstraße B 20 und die Staatsstraße I/26; Bau der Grenzbrücke abge- schlossen, Erhaltung fortlaufend; 2001 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Auto- bahnbrücke zwischen Rheinfelden (Baden-Würt- temberg) und Rheinfelden (Aargau); Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau- fend; 2003 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land, der Republik Polen und der Tschechischen Republik über den Bau einer Straßenverbindung in der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland, Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen Republik; Bau der Straße auf polnischer Seite und der Grenzbrücke – durch die polnische Seite – of- fen, Erhaltung sodann fortlaufend; 2004 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aar- gau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und Laufenburg (Aargau); Erneuerung der Brücke ab- geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005 – Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre- publik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrü- cke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden- Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen); Bau der Grenzbrücke abgeschlossen; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Autobahn A 61 und der niederländischen A 74; Zusammenschluss of- fen; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Autobahn A 52 und der niederländischen Regionalstraße N 280; Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau- fend; 2005 – Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zu- sammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errich- tung einer Grenzbrücke; Bau der Grenzbrücke ab- geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005 – Abkommen über die Erneuerung und die Erhaltung der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen und Grevenmacher (Luxemburg); Bau der Grenz- brücke über die Mosel offen, Erhaltung sodann fortlaufend; 2010. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten noch diverse Abkommen über das nachgeordnete Straßennetz abgeschlossen. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und werden daher nicht einzeln aufgelistet. – für die Bundeswasserstraßen: – keine. Zu Frage 46: In der Regel beinhalten Staatsverträge einen ange- strebten Realisierungszeitraum oder eine Absprache- klausel mit Bezug auf die Verkehrsentwicklung – vorbe- haltlich der haushalterischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Vertragsparteien. Sie beinhalten nur in Ein- zelfällen konkrete Aussagen zu den anteiligen Projekt- kosten. In diesem Fall sind Regelungen zur Übernahme von Mehrkosten in den jeweiligen Vertrag aufgenom- men. In gemeinsamen Kommissionen wird der Projekt- fortschritt regelmäßig besprochen und gegebenenfalls die Planung angepasst. Im Übrigen werden die aktuellen Kostenentwicklun- gen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung dem Parlament unter anderem durch den regelmäßig vorgelegten Investitionsrahmenplan für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes als Planungsrahmen dargestellt, der den voraussichtlichen, projektbezogenen Finanzbedarf der nächsten fünf Jahre enthält. Der Reali- sierungsstand und wesentliche Projektkenndaten mit ak- tualisierten Projektkosten sind unter anderem ersichtlich aus den jährlich vorgelegten Verkehrsinvestitionsberich- ten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, die zudem die voraussichtlichen, fortge- schriebenen Inbetriebnahmetermine enthalten. 19504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 47): Welche Möglichkeiten seitens des Bundes, der Länder und Kommunen gibt es, die Daseinsvorsorge in ländlichen Gebie- ten bzw. Vorstädten zu fördern? Die Förderpolitik für die ländlichen Räume in Deutschland verbindet die Stärkung von Wirtschaftskraft und Beschäftigungsperspektiven in den Regionen mit Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge für die dort lebende Bevölkerung sowie für eine wettbewerbs- fähige und zugleich umwelt- und standortgerechte Land- wirtschaft. Die Mittel des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, ELER, wer- den eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft zu steigern, Umwelt, Natur und Landschaft zu erhalten sowie die Erwerbschancen und die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu verbessern und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei- zutragen. Die dazugehörige Fördermaßnahme LEADER unterstützt innovative Ansätze in den ländlichen Räu- men, wie etwa die Erarbeitung und Umsetzung von maß- geschneiderten Entwicklungskonzepten und Projekten von Aktionsgruppen vor Ort. In Verbindung mit den nationalen Fördergrundsätzen für eine integrierte ländliche Entwicklung, ILE, werden mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar- struktur und des Küstenschutzes“, GAK, Maßnahmen der Daseinsvorsorge unterstützt, wie die Errichtung von Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen, Kinder- tagesstätten und Mehrgenerationenhäusern. Ebenfalls förderfähig sind alternative Bedienformen des öffentlichen Personennahverkehrs, bürgerschaftliches Engagement und interkommunale Zusammenarbeit. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse- rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, ermög- licht den Ländern die Unterstützung spezieller kreativer Maßnahmen der ländlichen Regionen, die über den bis- herigen Regelrahmen hinausgehen. In diesem Rahmen können kommunale Infrastrukturinvestitionen, die etwa im Wege der interkommunalen Kooperation durchge- führt werden, besonders gefördert werden. Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ des Bundes setzt auf die regionalen Stärken, auf die Ideen und die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, um de- ren Lebensqualität und deren Heimat es geht. Dazu gehört das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – über-örtliche Zusam- menarbeit und Netzwerke“. Es unterstützt Klein- und Mittelstädte im ländlichen, dünn besiedelten Räumen, die vom demografischen Wandel stark betroffen sind. Sie sollen insbesondere bei Investitionen zur bedarfs- gerechten Anpassung und Fortentwicklung der städte- baulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge gefördert werden. Im Jahr 2012 stellt der Bund 44,4 Millionen Euro für das Programm bereit. Ein weiterer Bestandteil der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ ist das Mo- dellvorhaben der Raumordnung, MORO – Aktions- programm regionale Daseinsvorsorge, mit einem Ge- samtvolumen von 6,5 Millionen Euro, mit dem 21 Planungsregionen, Landkreise und Gemeindever- bünde fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmen- bündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge unterstützt werden. Ziel der Bundesregierung ist es dabei, die Unterstüt- zungsmöglichkeiten für ländliche Regionen, die unter besonderem demografischen Anpassungsdruck stehen, künftig noch stärker zu koordinieren. Dazu gehört die Verzahnung der EU-Fonds und deutschen Förderinstru- mente für ländliche und strukturschwache Räume sowie eine Stärkung der Synergieeffekte zwischen den Ge- meinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesserung der Agrarstruk- tur und des Küstenschutzes“. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 48): Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines länderübergreifenden Herdenschutzkompetenzzentrums zur Ausbildung von Hunden zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen, und wie wird sie ein solches Vorhaben unterstützen? Die Bundesregierung sieht die fachliche Notwendig- keit, gegebenenfalls länderübergreifende Herdenschutz- kompetenzzentren einzurichten, um Hunderassen auszuwählen, die zum Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen geeignet sind, sowie um Beratung bei der Hundeausbildung zu leisten. An eine Unterstützung des Vorhabens durch den Bund und mit Blick auf die Länderzuständigkeit ist nicht gedacht. Die Bundesregie- rung begrüßt die Initiative Sachsens, ein Herdenschutz- Kompetenzzentrum aufzubauen. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 49): Um welche Unterlagen handelt es sich konkret bei den im Plenarprotokoll 17/161, Anlage 46, genannten „nachgereich- ten Unterlagen“ – bitte mit Angabe des Datums und Absen- ders bzw. Kraftwerks –, und mit jeweils welchen Schreiben haben die Landesatomaufsichtsbehörden auf das Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit, BMU, vom 20. Juni 2011, mit dem das BMU bat, die von der Reaktor-Sicherheitskommission in ihrer ers- ten Stellungnahme zu den Stresstests aufgezeigten Empfeh- lungen und offenen Punkte bei den in ihrer Zuständigkeit lie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19505 (A) (C) (D)(B) genden Kraftwerken zu klären, bislang reagiert – bitte ebenfalls mit Angabe des Datums? Es wurden mehrere anlagenspezifische Unterlagen eingereicht, zu denen Ende 2011 festgestellt wurde, dass sie eine Überarbeitung der Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission vom Mai 2011 nicht rechtfertigen würden. Ich werde Ihnen eine Aufstellung dieser Unterlagen übermitteln. Die Aufsichtsbehörden der Länder mit Kernkraftwer- ken sind der Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nachgekommen und haben über den Stand berichtet. Eine Aufstellung der Antwortschreiben werde ich Ihnen übermitteln. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 50): Bis wann soll nach aktuellem Stand die deutsche Überset- zung des vor kurzem fertiggestellten tschechischen Umwelt- verträglichkeitsgutachtens für das Atomkraftwerksprojekt Temelin 3 und 4 vorliegen – bitte auch mit Angabe, seit wann es der Bundesregierung vorliegt –, und wann findet bezüglich Temelin 3 und 4 das nächste Treffen der Bundesregierung mit der tschechischen Regierung statt – bitte auch mit Angabe des Rahmens bzw. der Art des Treffens? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Tschechi- sche Republik im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprü- fungsverfahrens, UVP, für den Bau von zwei neuen Kern- reaktoren am Standort Temelin, KKW Temelin 3 und 4, zwischenzeitlich ein Umweltverträglichkeitsgutachten fertiggestellt hat. Das tschechische Umweltministerium hat dem Bundesumweltministerium mit am 2. März 2012 zugegangenem Schreiben mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung des Umweltverträglichkeitsgutachtens mittlerweile erfolgt sei und insoweit auf die Internetver- öffentlichung unter www.cenia.cz/eia verwiesen. Hierbei handelt es sich um die tschechische Sprachfassung des Gutachtens. Eine deutsche Sprachfassung des Umwelt- verträglichkeitsgutachtens wird durch die tschechische Seite vorbereitet. Diese liegt der Bundesregierung der- zeit jedoch noch nicht vor. Die grenzüberschreitende Beteiligung Deutschlands an dem UVP-Verfahren Temelin erfolgt nach den Regeln des deutschen UVP-Gesetzes. Demnach beteiligen sich Bayern und Sachsen an dem Verfahren. Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland berichtet die Tschechische Republik regelmäßig über den Stand des UVP-Verfah- rens. An diesen Sitzungen der Deutsch-Tschechischen Kommission, DTK, nehmen neben dem Bundesumwelt- ministerium auch Vertreter aus Bayern und Sachsen teil. Die nächste turnusmäßige Sitzung der DTK ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 51): Welche konkreten Bedenken (siehe Antwort der Bundesre- gierung zu Frage 80, Plenarprotokoll 17/161, Seite 19200 (B)) haben die Bundesregierung dazu veranlasst, sich bei der Ab- stimmung im Komitologieverfahren am 23. Februar 2012 über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Um- setzung des Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie der Stimme zu enthalten, und welche Alternativen zieht die Bun- desregierung diesbezüglich in Betracht? Es gab innerhalb der Bundesregierung Bedenken, dass das vorgesehene Berechnungsverfahren zu Wettbe- werbsnachteilen und zu einem zu befürchtenden zusätz- lichen bürokratischen Aufwand für Raffinerien führen und letztlich zulasten der Versorgungssicherheit gehen könnte. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 52): Wie hoch sind die durchschnittlichen täglichen Kosten der Marktprämie bzw. der Managementprämie, die bereits durch die im März gemeldeten Anlagen entstehen, und warum hat die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012 keinen Vorschlag in ihrer Formulierungshilfe gemacht, wie die Kosten der Marktprämie eingedämmt werden können? Nach Informationen der Übertragungsnetzbetreiber, ÜNB, sind für den Monat März 19 462 MW installierte Leistung für die Marktprämie angemeldet. Unter der Be- dingung, dass diese Mengen bis zum Jahresende in der Marktprämie bleiben und bei Berücksichtigung der von den ÜNB im Trendszenario der Mittelfristprognose 2012 bis 2016 angesetzten Vollbenutzungsstunden liegen, be- laufen sich die Kosten der Managementprämie auf durchschnittlich rund 1 Million Euro pro Tag. Dem ge- genüberzustellen sind allerdings wegfallende Kosten der ÜNB bei der Wälzung des übrigen EEG-Stroms. Bei der Einführung der Marktprämie war klar, dass im Vergleich zum Verkauf der EEG-Strommengen durch die ÜNB an der Strombörse zusätzliche Kosten ent- stehen würden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, sieht jedoch eine starke jährliche Absenkung der Managementprämie vor (bei Wind und PV im Schnitt um etwa 16 Prozent pro Jahr). Anders als bei den EEG- Vergütungen gilt dies auch für Bestandsanlagen. Für eine Änderung der Managementprämie bedarf es keiner Gesetzesänderung, da hierfür eine Verordnungs- ermächtigung im EEG nach § 64 f Nummer 3 EEG be- steht. Etwaige Änderungen an einem neuen Instrument wie der Marktprämie sollten sich auf hinreichende Er- fahrungen stützen, die wenige Wochen nach Einführung noch nicht gegeben sind. Die Bundesregierung wird da- 19506 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) her die Entwicklung bei der Marktprämie sorgfältig be- obachten. Anlage 33 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 53): Welche aktuellen konkreten wissenschaftlichen Berech- nungsgrundlagen liegen der Bundesregierung für die Berech- nung der neuen Vergütungshöhen und Vermarktungsanteile vor, die sie als Grundlage für die Zahlen ihres Kabinettsbe- schlusses zur Formulierungshilfe zur Novelle des Erneuer- bare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012 genommen hat, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament diese wissenschaftlichen Berechnungen detailliert vorzulegen? Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegen Abschätzungen zu den Stromgestehungskosten zum Jahresbeginn für repräsen- tative Modellanlagen vor, die vom Zentrum für Sonnen- energie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württem- berg, ZSW, erstellt wurden. Die Berechnungen beruhen auf den im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Ener- gien-Gesetz, EEG, erläuterten Methoden und Annah- men. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie durchgeführten gutachterlichen Untersuchungen des Konsortiums Consentec/r2b/FGH/ IBER haben gezeigt, dass auf jeden Fall eine hohe Ein- malabsenkung der Vergütungssätze notwendig ist, um den Zielkorridor des EEG erreichen zu können. Der Vorschlag für das Marktintegrationsmodell geht auf Untersuchungen im Rahmen des Vorhabens „Solare Strahlungsenergie“ zum veröffentlichten EEG-Erfah- rungsbericht 2011 zurück. Darin wurden verschiedene Modelle für eine regional differenzierte Vergütung un- tersucht, darunter auch die Begrenzung der Vergütung auf eine bestimmte Zahl von Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Das Marktintegrationsmodell baut auf diesen Vor- überlegungen auf, um Anreize für verstärkten Eigenver- brauch und Direktvermarktung zu setzen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 54): Welche Maßnahmen über die Bildungsprämie hinaus plant die Bundesregierung als Schlussfolgerungen aus der Empfeh- lung der Expertenkommission Forschung und Innovation, die im Jahresgutachten 2012 fordert, das Weiterbildungssystem so weiterzuentwickeln, dass insbesondere bisher unterreprä- sentierte Gruppen – sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer als auch Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind – ver- stärkt an Weiterbildungen teilnehmen? Die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, ihre beruflichen Chancen wie ihr Schutz vor Arbeitslosigkeit hängen in hohem Maße von ihren Qualifikationen ab. Auch der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird davon wesentlich mitbestimmt. Daher gewinnt die konti- nuierliche Weiterbildung über den gesamten Erwerbs- verlauf große Bedeutung. Dies ist durch das Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation 2012 nochmals bestätigt worden. Bereits zuvor hat die Bundesregierung vielfältige Ini- tiativen ergriffen, um die Qualifizierungs- und Weiterbil- dungsaktivitäten von Wirtschaft und Sozialpartnern zu fördern und insbesondere die Teilnahme unterrepräsen- tierter Gruppen zu ermöglichen. Dazu gehören – neben der erwähnten Bildungsprämie – Maßnahmen mit dem Ziel, mehr Jüngere und Ältere für Weiterbildung zu ge- winnen, die Förderangebote zielgerichteter einzusetzen, Aus- und Weiterbildung effektiver zu verzahnen und die Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes zu erhöhen: – Mit den Ländern, den Sozialparteien und anderen Partnern wurde eine Nationale Strategie für die Al- phabetisierung Erwachsener (Start 2011) gestartet. Teil dieser Strategie ist eine im Jahr 2012 stattfin- dende Öffentlichkeitskampagne. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2011 einen neuen Förderschwerpunkt veröffentlicht, in dem For- schungsprojekte zur arbeitsplatzorientierten Alphabe- tisierung und Grundbildung durchgeführt werden. – Ebenfalls initiiert wurden eine Informationskampa- gne zur Attraktivitätssteigerung beruflicher Bildung (Start 2011) und eine Workshopreihe mit Wissen- schaft und Praxis zur beruflichen Weiterbildungsför- derung (Start 2012). – Aus- und Weiterbildung sind zudem wichtige Siche- rungspfade des von der Bundesregierung beschlosse- nen Fachkräftesicherungskonzeptes. Dazu wurde das am 1. April 2012 in Kraft tretende Gesetz zur Verbes- serung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt geschaffen. Darin wurde die berufliche Weiterbil- dungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch und dem Zweiten Sozialgesetzbuch weiterentwickelt (BMAS). – Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäf- tigter Älterer in Unternehmen, WeGebAU“ sowie das Programm „Initiative zur Flankierung des Struktur- wandels, IFLAS“ zur gezielten Qualifizierungsförde- rung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit be- drohten Arbeitnehmern werden auch im Jahr 2012 fortgeführt (BMAS). – Die Bundesagentur für Arbeit fördert zudem ein Mo- dellprojekt, das Geringqualifizierten das modulare Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen soll (BMAS). – Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Weiterbil- dung wird auch die Erforschung von beruflicher Wei- terbildung und lebensbegleitendem Lernen weiter vo- rangetrieben. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19507 (A) (C) (D)(B) Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 55): Wie viele Anträge auf eine Bildungsprämie sind seit dem 2. Dezember 2011 eingereicht, geprüft und bewilligt worden, und wie viele Bewilligungen sind im Zeitraum seit dem Be- ginn der Bildungsprämie bis zum 1. Dezember 2011 für An- tragstellende mit einem Einkommen zwischen 20 001 und 25 600 Euro bei einzeln Veranlagten bzw. 40 001 und 51 200 Euro bei gemeinsam Veranlagten erteilt worden – bitte als absolute Zahlen sowie als Prozentzahlen der Gesamtbewil- ligungen ausweisen? In der ersten Förderphase wurden 166 139 Prämien- gutscheine ausgegeben. Bis zum 1. März 2012 wurden davon 105 908 von den Weiterbildungsanbietern einge- reicht. Bewilligt und ausgezahlt wurden bis zum 1. März 2012 68 818 Gutscheine. Bei den Beratenen des Jahres 2011 lag der Anteil der Personen mit einem Einkommen über 20 000 bzw. 40 000 Euro bei etwa 22 Prozent. Verlässliche absolute Zahlen für den Anteil dieser Einkommensgruppen bei den beantragten bzw. bewilligten Gutscheinen liegen noch nicht vor. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 56 und 57): Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Presseför- derung von am Markt nachrangigen, kleineren Titeln über eine unabhängige Kommission, und wie bewertet sie die Ver- gabe von Krediten und verlorenen Zuschüssen auf Zeit durch eine unabhängige Kommission bei drohender Insolvenz eines Presseverlags? Bejaht die Bundesregierung ein Marktversagen im Presse- markt insbesondere im lokalen Bereich, und sieht die Bundes- regierung die fehlenden Marktzugänge wegen zu hoher Zu- gangsbarrieren im lokalen Pressebereich als Gefahr für die Pressevielfalt? Zu Frage 56: Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende Zuständigkeit der Länder für das Pressewesen fällt eine Entscheidung über Einführung und mögliche Ausgestal- tung einer direkten Presseförderung nicht in die Kompe- tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre- gierung direkte staatliche Subventionen an Verlage oder Publikationen im Hinblick auf die verfassungsrechtlich verbürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und deren von Verfassungs wegen strikt zu beachtende Staatsfreiheit ab. Zu Frage 57: Obwohl insbesondere lokal tätige Presseverlage zum Teil vor schwierigen wirtschaftlichen und publizisti- schen Herausforderungen stehen, ist nach Ansicht der Bundesregierung bisher weder ein Marktversagen noch eine Gefährdung der Meinungs- und Pressevielfalt in Deutschland festzustellen. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 58): Was hält die Bundesregierung von der Einführung periodi- scher Berichte über redaktionelle Kooperationen sowie cross- mediale Produktions- und Anbieterstrukturen, und welche Stelle könnte solche Berichte erstellen? Aus Sicht der Bundesregierung sind Berichte über re- daktionelle Kooperationen sowie zu crossmedialen Ent- wicklungen durchaus sinnvoll und hilfreich. Sie sollten von den in diesem Bereich kompetenten wissenschaftli- chen Instituten erstellt werden. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 59): Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Förderung von Medienunternehmen bzw. einzelnen Journalistinnen und Journalisten nach Bedarf durch eine unabhängige Kommis- sion, wenn das Förderkriterium unter anderem der publizisti- sche Bedarf und die originäre journalistische Leistung wäre, und wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung einer Stiftung öffentlichen Rechts zur Förderung des Journalismus? Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende Zuständigkeit der Länder für die Medienregulierung fällt eine Entscheidung über Einführung und mögliche Aus- gestaltung einer solchen Förderung nicht in die Kompe- tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre- gierung staatliche Subventionen an Medienunternehmen oder Journalistinnen und Journalisten im Hinblick auf die von Verfassungs wegen strikt zu beachtende Staats- freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Journa- listinnen und Journalisten ab. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 60): Wie bewertet die Bundesregierung die Modelle der direk- ten und indirekten Medienförderung in den europäischen Nachbarstaaten, und hält sie eine Anhebung der pressekartell- rechtlichen Aufgreifschwelle vor dem Hintergrund einer sol- chen Bewertung für das einzig mögliche Instrument, um die Pressevielfalt zu erhalten? Die Bundesregierung lehnt staatliche Subventionen an Medienunternehmen oder Journalistinnen und Jour- nalisten im Hinblick auf die von Verfassungs wegen ver- bürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und die strikt zu beachtende Staatsfreiheit der Medien ab. 19508 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Wie in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland allerdings eine indirekte und strikt inhalts- neutrale Förderung der Presse in Form eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes. Sie leistet einen wichtigen Bei- trag zur Meinungs- und Pressevielfalt. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu- sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup- ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel- falt. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen der Abgeordneten Petra Merkel (Berlin) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Fragen 61 und 62): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Ent- wicklungen auf dem Medienmarkt die Notwendigkeit einer crossmedialen Konzentrationskontrolle, und welche Maßnah- men sind vorgesehen, um crossmedialen Konzentrationsten- denzen wirksam zu begegnen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene eines – gegebenenfalls crossmedialen – Medienkonzentrationsrechts bedarf, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung hierzu ergreifen? Zu Frage 61: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegende Medienkonzentrationsrecht stärker als bisher auf cross- mediale Entwicklungen ausgerichtet werden muss. Über eine Reform dieser Materie werden in den Ländern seit Jahren Reformgespräche geführt, die bislang aber noch keine konkreten Ergebnisse erbracht haben. Zu Frage 62: Die Bundesregierung sieht für ein europäisches Medien- konzentrationsrecht keine sachliche Notwendigkeit, weil die jeweiligen Medienmärkte nach wie vor national bzw. regional ausgerichtet sind. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Frage 63): Welche Forschungsaufträge zur Behebung der festgestell- ten Defizite, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache 17/6836) vom 23. August 2011 im Zusammenhang mit der Medienvielfalt angekündigt hat, hat die Bundesregierung darüber hinaus bislang vergeben, und was wird dort genau untersucht? Die Bundesregierung hat keine weiteren Studien über die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits erteilten Forschungsaufträge hinaus in Auftrag gegeben. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 64 und 65): Wann wird die von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestags- drucksache 17/6836) angekündigte Bestandsaufnahme der für die Medienvielfalt relevanten Daten- und Faktenlage abge- schlossen und öffentlich zugänglich sein? Wann wird die in den Haushalt 2009 eingestellte Medien- datenbank – als deren Ziel der Haushaltsgesetzgeber aus- drücklich vorgegeben hat, dass diese den bestehenden Infor- mations- und Datendefiziten im Medienbereich begegnen und belastbare Informationen und Datengrundlagen für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen bieten soll und deren öffentliche Zugänglichmachung auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für Ende 2011 angekündigt war – dem Parlament und wann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Zu Frage 64: Die vom Hans-Bredow-Institut, Hamburg, in Koope- ration mit dem Formatt-Institut, Dortmund, in zwei Stu- dien durchgeführte Bestandsaufnahme wurde erst vor kurzem abgeschlossen. Die Bundesregierung wird die Studien dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Sodann wer- den diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zu Frage 65: Die in der Antwort auf Frage 64 genannten Studien enthalten Daten zur Medienvielfalt in Deutschland. Diese werden nach der Unterrichtung des Parlaments wie angekündigt über die Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 66): Wann wird die Bundesregierung die für das Projekt „Me- diendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des For- matt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts – mit denen die ermittelten Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nutzerseite im Medienbereich abgebaut werden sollten und die bis Ende des vergangenen Jahres abgeschlos- sen sein sollten – dem Deutschen Bundestag und wann der Öffentlichkeit zugänglich machen? Die genannten Studien wurden erst vor kurzem abge- schlossen. Die Bundesregierung wird sie dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Sodann werden sie auch der Öffentlich- keit zugänglich gemacht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19509 (A) (C) (D)(B) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 67): Wie bewertet die Bundesregierung den Schwund an Viel- falt bei der Lokalpresse, und geht sie davon aus, dass dieser durch eine Anhebung der Aufgreifschwelle, wie sie im Refe- rentenentwurf zur 8. GWB-Novelle geplant ist, gestoppt wird? Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu- sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup- ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel- falt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 68 und 69): Wird die Pressevielfalt, die die Bundesregierung laut dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 erhalten will, durch die im Referentenentwurf zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, auf- genommene Anhebung der Aufgreifschwellen – wonach eine kartellrechtliche Prüfung von Verlagsfusionen dann erst ab einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro statt- findet – nach Meinung der Bundesregierung gestärkt, und auf welcher Datenbasis beruht diese Annahme? Wie bewertet die Bundesregierung die weitergehenden Änderungswünsche, die die Verlegerverbände für die 8. GWB-Novelle vorgelegt haben, und wird sie diese Vor- schläge bei der Vorlage des Gesetzentwurfs aufgreifen? Zu Frage 68: Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes. Zu Frage 69: Nach sorgfältiger Erwägung der von den Verleger- verbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die Bundes- regierung der Auffassung, dass die über die Änderung der Aufgreifschwelle hinausgehenden Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse- fusionskontrolle nicht geeignet sind, den wettbewerb- lichen Rahmen für die Verlagsbranche zu verbessern. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/8828, Fragen 70 und 71): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit dem Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle vorgesehenen Änderun- gen im Pressefusionsrecht tatsächlich einen Beitrag zur „Erhal- tung der Meinungs- und Pressevielfalt“, wie es im Koalitonsver- trag zwischen CDU, CSU und FDP heißt, leisten können, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung? Welche Entwicklungen im Pressebereich machen – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung noch in ihrer Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Au- gust 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6836) erlärt hat, es gebe derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf – eine Än- derung des Pressefusionsrechts notwendig, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung die im Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle enthaltenen Änderungen beim Presse- kartellrecht als geeignet an, die Pressevielfalt zu stärken? Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die pressespezifischen Regelungen zur Fusionskontrolle den Besonderheiten der Marktstruktur im Pressewesen Rech- nung. Dahinter steht die Annahme, dass die Vielfalt wirt- schaftlich selbstständiger Verlage mittelbar einen Bei- trag zur Meinungsvielfalt leistet. In ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier vom Sep- tember 2011 haben die Verlegerverbände vorgeschlagen, das Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle zu ändern. Nach sorgfältiger Abwägung der von den Verlegerverbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine maßvolle Er- höhung der Aufgreifschwelle bei der Pressefusionskon- trolle es Presseunternehmen erleichtern wird, ihre wirt- schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und so ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande- ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Über die Anhebung der Aufgreifschwelle hinausgehende Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse- fusionskontrolle sind aus Sicht der Bundesregierung da- gegen nicht geeignet, den wettbewerblichen Rahmen für die Verlagsbranche zu verbessern. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 72): Wie viele Pressefusionen ohne kartellamtliche Prüfung würde die im Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle enthal- tene Anhebung der Aufgreifschwelle tatsächlich möglich machen, und würden diese einen Erhalt an Pressevielfalt bedeuten? Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif- schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es insbesondere kleinen und mittleren Verlagen, ihre wirt- schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Nach Schätzungen dürften sich etwa 55 unabhängige Zeitungsverlage zusätzlich 19510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) zum Status quo kontrollfrei zusammenschließen. Es fällt in die unternehmerische Freiheit der Presseunternehmen, inwieweit sie tatsächlich davon Gebrauch machen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/8828, Frage 73): Welche Änderungen gibt es auf den Medien- und ins- besondere auf den Lesermärkten bei den Zeitungen, die eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Rahmen der 8. GWB-Novelle notwendig machen, und wie haben die Unternehmen bislang darauf reagiert? Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande- ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 74): Woraus ergibt sich aus der Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit einer Änderung beim Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle, und auf welche konkrete Da- tenbasis gründet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere bei der Anhebung der Aufgreif- schwellen? Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort- schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse- fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache 17/8828, Frage 75): Inwieweit werden die Erkenntnisse der für das Projekt „Mediendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des Formatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts, mit denen die Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nutzerseite im Medienbereich ausgeräumt werden sollten, bei der Erstellung des Referentenentwurfs zur 8. GWB-No- velle berücksichtigt, und welche Konsequenzen hat die Bun- desregierung aus diesen Erkenntnissen im Detail gezogen? Es wird auf Antwort zur Frage 71 verwiesen. Die Stu- dien des Fomatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts wurden erst kürzlich fertiggestellt und der Bundesregie- rung übermittelt. Daher konnten Sie noch nicht ausge- wertet werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 76): Befindet sich die laut der Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/8847 von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR, am 25. Januar 2012 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, übergebene Akte zur Hans- Joachim-Martini-Stiftung bereits wieder bei der BGR oder noch beim BMWi, und, falls Letzteres zutrifft, wie lange soll sie dort verbleiben? Die Akte befindet sich noch beim BMWi. Eine Rück- gabe an die Verwaltung der BGR ist in nächster Zeit vor- gesehen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 77): Wie unterscheiden sich die Einsparziele der Bundesregie- rung und der im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments mit breiter Mehrheit be- schlossene Kompromiss zu Art. 6 der EU-Energieeffizienz- richtlinie, nach dem sich die 1,5-prozentige Einsparverpflich- tung von Endenergie nicht mehr auf einzelne Unternehmen, sondern auf ein äquivalentes jährliches Einsparziel, gemittelt über drei Jahre, für die Mitgliedstaaten bezieht sowie Maß- nahmen wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf die- ses Ziel anrechenbar sind, und wird die Bundesregierung das im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Euro- päischen Parlaments beschlossene 1,5-Prozent-Ziel bei den Ratsverhandlungen unterstützen? Nach Auffassung der Bundesregierung sieht der Än- derungsvorschlag des Ausschusses für Industrie, For- schung und Energie des Europäischen Parlaments zu Art. 6 weiterhin eine Einsparverpflichtung für einzelne Unternehmen vor. Eine solche Einsparverpflichtung soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den Mitgliedstaaten optional gewählt werden können, nicht aber verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesregie- rung spricht sich dafür aus, dass den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht dahin gehend eingeräumt werden sollte, ob sie sich national zu einer verbindlichen Senkung des Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19511 (A) (C) (D)(B) Jahren oder einer verbindlichen Steigerung der Energie- effizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren – be- zogen immer auf eine jeweils vorlaufende Referenz- periode – verpflichten. Das Ziel zur Energieeinsparung von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren beruht auf dem Kommissionsvorschlag, Art. 6, Abs. 1, 9, das Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent in- nerhalb von drei Jahren auf dem Energieeffizienzziel der Bundesregierung. Energieeffizienzziel und Einsparver- pflichtung sind wegen unterschiedlicher Grundansätze nicht vergleichbar. Maßnahmen aus bereits existierenden Programmen, die nach Inkrafttreten der Richtlinie durchgeführt werden, fließen in jedem Falle ein. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parla- ments beschlossenen Änderungen in Art. 12 der EU-Energie- effizienzrichtlinie, nach denen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen sollen, dass Barrieren, die die Teilnahme von Demand Response an den Märkten – insbesondere für Regel- energie- und Systemdienstleistungen – behindern, entfernt werden, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geplante Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die ein Doppelvermark- tungsverbot beinhaltet und damit ein Agieren der abschaltba- ren Lasten auf Märkten verbietet? Betreibern von Lasten steht es in Deutschland grund- sätzlich frei, diese als Regelenergie oder Systemdienst- leistungen zu vermarkten, soweit diese die netztechni- schen Anforderungen zur Teilnahme an diesen Märkten erfüllen. Das Verfahren zur Ausschreibung von Regel- energie, insbesondere Mindestangebotsgrößen, Aus- schreibungszeiträume und Ausschreibungszeitscheiben, ebenso wie Veröffentlichungspflichten regelt die Bun- desnetzagentur durch Festlegung. Die geplante Verordnung zu abschaltbaren Lasten soll Betreibern von Lasten durch Abschluss von Abschalt- vereinbarungen eine weitere Möglichkeit eröffnen, einen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Soweit sich ein Betreiber von Lasten für den Abschluss einer Abschalt- vereinbarung entscheidet, ist sicherzustellen, dass die Last dem Übertragungsnetzbetreiber entsprechend der Abschaltverordnung tatsächlich zur Verfügung steht. Die Details der Abschaltverordnung befinden sich derzeit in der Abstimmung und werden sicherstellen, dass der Ein- satz von abschaltbaren Lasten am Stromspot- und vor al- lem Regelenergiemarkt weiterhin möglich bleibt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 79): In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bun- desregierung die Entwicklung, dass im Einzelhandel laut Zah- len der Deutschen Bundesbank die Unternehmensgewinne von 2000 bis 2010 um schätzungsweise 71 Prozent auf 20,2 Milliarden Euro gestiegen sind und die Reallöhne im Einzelhandel in diesem Zeitraum gesunken sind, und wie be- wertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Die mit dem Erzeugerpreisindex deflationierten Jah- resergebnisse vor Gewinnsteuern im Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2009 um jahresdurch- schnittlich 4,3 Prozent gestiegen. Die mit dem Verbraucherpreisindex deflationierten Bruttomonatsverdienste der Vollzeitbeschäftigten im Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2010 um jahresdurchschnittlich 0,2 Prozent gestiegen. Die schwache Reallohnentwicklung ist Ausdruck der hohen Arbeitslosigkeit am Anfang des Jahrzehnts sowie der ölpreisbedingt höheren Teuerung in den vergangenen Jahren. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Frage 80): Welche Möglichkeiten gibt es – mit welchen Vorausset- zungen –, einen Neustart der Firma Schlecker mit staatlichen Geldern – Bürgschaften, Krediten, Fördergeldern, auch euro- päischen etc. – zu unterstützen, und prüft die Bundesregierung eine dieser Möglichkeiten? In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be- deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan- ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über- nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland prüfen. Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz befindet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierig- keiten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244 vom 1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maß- nahme zur Unterstützung von Schlecker mit staatlichen Geldern – Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – bei der Europäischen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/8828, Frage 81): Inwiefern sieht die Bundesregierung die Politik in der Mitverantwortung an der Pleite der Firma Schlecker vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Gesetzgebung es zugelassen hat, dass ein einzelner Unternehmenspatriarch ein Unterneh- 19512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) men mit Milliardenumsätzen und Zehntausenden Mitarbeitern mit der Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns führen kann wie eine Würstchenbude ohne ausreichende Trans- parenz, dass diese es bis heute verhindert, dass die Beschäftig- ten wegen fehlender Mitbestimmung realen Einfluss auf die Unternehmenspolitik erhalten, obwohl sie den Reichtum des Unternehmens schaffen, es am besten kennen und im Fall von Schlecker vor Ort in den Filialen oft Veränderungen angeregt haben, und den Verdrängungswettbewerb durch Lockerungen der Ladenöffnungszeiten und der Rabattgesetze im Einzelhan- del mit angeheizt hat? Die Bundesregierung sieht keine Mitverantwortung der Politik für die Insolvenz von Schlecker. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Fragen 82 und 83): Ist die Bundesregierung bereit, Bürgschaften abzugeben oder günstige Kredite zu vergeben, um Massenentlassungen bei der Firma Schlecker zu verhindern? Hat die Bundesregierung seit dem Einreichen des Insol- venzantrages der Firma Schlecker den Kontakt mit Gewerk- schaften wie Verdi, den Beschäftigten, Kommunen und Sach- verständigen gesucht, um einen möglichen Umbau des Unternehmens zum Beispiel in eine Genossenschaft zu bera- ten, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 82: In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be- deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan- ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über- nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland prüfen. Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz be- findet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierigkei- ten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staat- liche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244 vom 1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maßnahme – Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – zur Unterstützung von Schlecker mit staatlichen Geldern bei der Europäi- schen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt werden. Zu Frage 83: Die Möglichkeiten für eine Rettung des Unterneh- mens Schlecker zu prüfen, ist Aufgabe des Insolvenzver- walters. Die Bundesregierung steht aber in engem Kon- takt mit der Bundesagentur für Arbeit, die ihrerseits mit dem Insolvenzverwalter und der Unternehmensleitung strukturiert und regelmäßig kommuniziert. Die Bundes- agentur für Arbeit hat bereits Vorbereitungen getroffen, um betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schnelle Unterstützung anbieten zu können. Anlage 58 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 84): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Kritik des VN-Antifolterausschusses in seinen Con- cluding Observations zum Staatenbericht Aserbaidschans vom 8. Dezember 2009 (CAT/C/AZE/CO/3), dass in Aserbai- dschan Folter nicht rechtlich verfolgt werde und deswegen eine Kultur der Straflosigkeit sich entwickeln könne (Ab- schnitt C.3), weiterhin gerechtfertigt ist, oder hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Situation in Aserbaidschan hinsichtlich der Strafverfolgung von Folter und unmenschli- cher Behandlung durch Sicherheitskräfte gebessert? Das aserbaidschanische Innenministerium und andere zuständige Behörden gehen nach eigenen Angaben Fol- tervorwürfen gegen Beamte nach und verhängen Sank- tionen. So wurden laut Innenministerium im Jahr 2010 276 Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen be- straft und 20 von ihrem Posten entfernt. 2011 seien gegen 232 Mitarbeiter des Strafvollzugsdienstes Diszi- plinarmaßnahmen verhängt und 183 „Verbrechen“ auf- geklärt worden. Nähere Informationen werden nicht ver- öffentlicht. Daher bleibt unklar, welche Verurteilungen tatsächlich im Zusammenhang mit berichteten Folterfäl- len stehen und ob die verhängten Strafen verhältnismä- ßig zur Schwere der Vorwürfe sind. Der am 27. Dezember 2011 beschlossene „Nationale Aktionsplan Menschenrechte“ der aserbaidschanischen Regierung nimmt an mehreren Stellen Bezug auf die An- tifolterkonvention der Vereinten Nationen. Der Aktionsplan spricht in Teil 3 von „kontinuierli- chen Maßnahmen“, die zum verbesserten Schutz von Häftlingen geführt hätten, und benennt sorgfältige Un- tersuchungen im Falle von Missbrauch und Rechtsver- letzungen gegenüber Häftlingen als Ziel des Aktions- plans. Ferner werden Aufklärung und Training der Vollzugsbeamten über die Verpflichtungen aus der Anti- folterkonvention zum Ziel erklärt. Entscheidend wird aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung des Ak- tionsplans sein. Anlage 59 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 85): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Sonderberichterstatter des Europarates für politische Gefan- gene, Christoph Strässer, vor den monatelangen Diffamierun- gen durch die Regierung Aserbaidschans zu schützen? Die Bundesregierung erwartet von der Republik Aserbaidschan, dass sie ihren Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft im Europarat nachkommt und dem Be- richterstatter der Parlamentarischen Versammlung für politische Häftlinge, MdB Christoph Strässer, die Ein- reise im Rahmen seines Mandats gewährt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19513 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung unterstützt die Parlamentarische Versammlung des Europarates dabei, die Einhaltung ih- rer Regeln und Prinzipien durch alle Mitglieder sicher- zustellen. Sie setzt sich darüber hinaus in bilateralen Kontakten mit Aserbaidschan sowie im Rahmen der EU und des Europarates für eine umfassende Kooperation Aserbaidschans mit dem Berichterstatter der Parlamen- tarischen Versammlung des Europarates ein. Zu nennen sind hier unter anderem der Besuch des Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma- nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, im August 2011 in Baku und Gespräche der Beauftragten für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im Auswärti- gen Amt, Dr. Patricia Flor, mit Vertretern der aserbai- dschanischen Regierung, zuletzt am 6. Februar 2012 mit dem stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminis- ter Khalaf Khalafov in Berlin. Auch das Bundeskanzler- amt hat mehrere Gespräche mit der aserbaidschanischen Seite geführt. Darüber hinaus wurden hierzu klare Stellungnahmen anlässlich des letzten Kooperationsrates der EU mit Aserbaidschan am 24./25. November 2011 sowie im Mi- nisterkomitee des Europarates (Berichterstattergruppe Demokratie) abgegeben. Die Forderung nach einer Ein- ladung an MdB Strässer hat zudem Eingang in die Rats- schlussfolgerungen der Außenminister der EU vom 27. Februar 2012 gefunden. Anlage 60 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 86): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in Aserbaidschan vor dem Eurovision Song Contest, ESC, im Hinblick auf Meldungen über Zwangsräumungen zur Vorbereitung des ESC, und wie hat sie ihre Besorgnisse gegenüber der aserbaidschanischen Seite ar- tikuliert? Der fortdauernde Abriss von Wohnhäusern in Baku wird von lokalen Menschenrechtsverteidigern und zu- nehmend auch in der aserbaidschanischen Öffentlichkeit kritisiert. Dies insbesondere wegen des Fehlens der recht- lichen Voraussetzungen für die Abrisse, der Missachtung von Gerichtsbeschlüssen, des zum Teil gewaltsamen Vor- gehens von Sicherheitskräften und Bauarbeitern, einer zu geringen Höhe der Entschädigungszahlungen, der Zu- weisung unzureichender Ersatzwohnungen und des Feh- lens eines umfassenden Stadtentwicklungskonzepts. Der überwiegende Teil der Häuserabrisse geht dabei nicht auf den Eurovision Song Contest, ESC, sondern auf ein älteres städtisches Sanierungsprogramm von 1987 zurück. Mit Blick auf den Eurovision Song Contest im Mai 2012 ist die Umsetzung einiger Projekte jedoch nochmals beschleunigt worden – vor allem der Abriss von Wohnhäusern am „Platz der Staatsflagge“, wo der- zeit die ESC-Arena entsteht. Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprä- chen mit Vertretern der aserbaidschanischen Regierung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen eingesetzt, zuletzt Anfang Februar 2012 in einem Gespräch mit dem stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminister Khalaf Khalafov in Berlin. Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Men- schenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärti- gen Amt, Markus Löning, engagiert sich für die Rechte der Betroffenen. Er besuchte die Ruine des vom Abriss betroffenen, von Leyla Yunus geführten „Instituts für Frieden und Demokratie“ im Rahmen seines Besuchs in Baku am 16. August 2011 und sprach dort mit Mitarbei- tern des Instituts. Auch der Botschafter der Bundesrepu- blik Deutschland in der Republik Aserbaidschan steht mit Betroffenen in Kontakt und setzte sich mit einem Schreiben an die Stadtverwaltung von Baku für die Be- lange des „Instituts für Frieden und Demokratie“ ein. Auch das Bundeskanzleramt hat mehrere Gespräche mit der aserbaidschanischen Seite geführt. Anlage 61 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck- sache 17/8828, Fragen 87 und 88): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten gemeinsamen Analyse der US-amerikanischen Geheimdienste zum iranischen Nuklearprogramm, und wel- che Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf den Fortgang des E3-plus-3-Prozesses? Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregie- rung aus dem Bericht des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, vom 24. Februar 2012 und der gemeinsamen Analyse der US-Geheimdienste zum irani- schen Nuklearprogramm? Zu Frage 87: Der US-Geheimdienstkoordinator James Clapper hat im Geheimdienstausschuss des US-Senats am 31. Januar 2012 öffentlich wiederholt, was die US-Geheimdienste bereits in ihrer Beurteilung von 2010 im sogenannten National Intelligence Estimate feststellten: Die Vereinig- ten Staaten von Amerika gehen davon aus, dass Iran sys- tematisch die technischen Voraussetzungen für den Bau einer Kernwaffe schafft. Sie haben jedoch keine Belege dafür, dass die politische Entscheidung zum Bau einer Kernwaffe bereits gefallen wäre. Auch der Bundesregie- rung liegen keine derartigen Belege vor. Jedoch reichert Iran ohne plausible zivile Begründung tief verbunkert Uran auf 20 Prozent an. Der Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, vom November 2011 gibt umfangreiche Hinweise, dass Iran auch in den letzten Jahren kernwaffenrelevante Forschungen voran- getrieben hat. Bezeichnend ist, dass Iran die Zusammen- arbeit mit der IAEO zur Aufklärung dieser Fragen ver- weigert. Ein Iran mit Kernwaffen stellt eine ernsthafte Bedro- hung für Israel sowie für die Stabilität und Sicherheit der Region dar, zudem wären gravierende Konsequenzen für das internationale Nichtverbreitungssystem zu fürchten. 19514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) Vor diesem Hintergrund bemühen sich die E3+3 um eine diplomatische Lösung, die sicherstellt, dass das iranische Nuklearprogramm nicht für militärische Zwecke miss- braucht werden kann. Zu Frage 88: Der von Ihnen genannte Bericht vom 24. Februar 2012 bestätigt und verstärkt unsere gravierenden Sorgen über das iranische Nuklearprogramm. Iran baute seit dem November-Bericht der Internationalen Atomener- gie-Organisation, IAEO, unter Missachtung der Sicher- heitsratsresolutionen der Vereinten Nationen und der Beschlüsse des IAEO-Gouverneursrats die Urananreiche- rung weiter aus. Insbesondere sind Fortschritte bei der 20-Prozent-Urananreicherung und beim Aufbau weiterer Zentrifugen festzustellen. Iran ignoriert seine Verpflich- tung zur umfassenden Kooperation mit der IAEO zur Klärung aller offenen Fragen zu seinem Nuklearpro- gramm. Iran hat durch sein Verhalten die Zweifel an der ausschließlich friedlichen Zielsetzung seines Nuklear- programms erneut verstärkt. Zur Analyse der US-Geheimdienste verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. Anlage 62 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/8828, Fragen 89 und 90): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, im Zusam- menhang mit der Vorbereitung einer militärischen Interven- tion in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israe- lischer und US-amerikanischer Drohnen, darunter vom Typ Predator B, die sich derzeit im syrischen Hoheitsgebiet befinden und trotz anderslautender Berichte des US-Verteidi- gungsministeriums nicht der Aufklärung von Menschen- rechtsverletzungen dienen (vergleiche www.haaretz.com/ news/middle-east/report-u-s-drones-flying-over-syria-to-monitor- crackdown-1.413348), sondern der militärischen Überwa- chung der syrischen Verteidigungskapazitäten, um im Falle eines Krieges „SCUD-Stellungen aufzuklären und frühzeitig militärische Bewegungen zu erkennen“, wie es im aktuellen Newsletter Verteidigung (Ausgabe 08/2012, Seite 2) heißt? Welche Hinweise hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang über den Zweck und die Tätigkeit bzw. Anwe- senheit von Spezialkräften, Geheimdienstmitarbeitern, Beratern und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates auf syrischem Staatsgebiet oder in un- mittelbarer Nähe seiner Grenzen, insbesondere in der Türkei, sowie Waffenlieferungen an bewaffnete Teile der syrischen Op- position (vergleiche www.zeit.de/news/2011-11/14/eu-moskau- wirft-westen-aufhetzung-in-syrien-vor-14145202)? Zu Frage 62: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er- kenntnisse im Sinne der Fragestellung. Zu Frage 63: Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde spezifische Informationen zur nachrichten- dienstlichen Methodik des BND zur Informationsgewin- nung einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegne- risch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öf- fentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbe- hörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bun- desrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden. Daher muss bei der Beantwortung dieser Anfrage eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten ne- gativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BND sowie der daraus resultie- renden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepu- blik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen. Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich be- reit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wah- rung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedi- gen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wird auf die Hinterlegung einer ergänzenden, als Verschluss- sache, VS, „VS-Vertraulich“ eingestuften Antwort in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Ein- sicht durch die Fragestellerin verwiesen. Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über keine eigenen belastbaren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung sowie spezifisch über Waffenlieferungen von Regierungen oder Beteiligung ausländischer Streit- kräfte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Klein- waffen nach Syrien geschmuggelt werden. Anlage 63 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 91): Welche Angaben macht die Bundesregierung zur Anzahl der Personen, die in den Jahren 2010 und 2011 in Afghanistan unter der Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr festge- nommen und in das US-Gefängnis in Bagram überstellt wur- den, in dem Koranbücher verbrannt worden sind, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das weitere Schick- sal dieser Gefangenen hinsichtlich deren Behandlung, insbe- sondere bezüglich Folter, Kontaktmöglichkeiten zum Roten Kreuz oder gar Freilassung, weil die Personen zu Unrecht oder wegen falscher Angaben gelistet waren? Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben in den Jah- ren 2010 und 2011 keine Personen in Gewahrsam ge- nommen. Im Rahmen gemeinsamer Operationen des deutschen Kontingents der Internationalen Sicherheits- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19515 (A) (C) (D)(B) unterstützungstruppe, ISAF, mit afghanischen Sicher- heitskräften oder mit anderen ISAF-Nationen erfolgen Ingewahrsamnahmen grundsätzlich durch diese und in deren eigener nationaler Verantwortung. Zur Überstellung von in Gewahrsam genommenen Personen in die US-Hafteinrichtung in Bagram liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Ein Mo- nitoring dieser Einrichtung durch das deutsche Einsatz- kontingent erfolgt nicht. Anlage 64 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 92): Auf welche Weise und aus welchen Finanzmitteln unter- stützt die Bundesregierung die unabhängige Zivilgesellschaft in Belarus und Repressionsopfer sowie deren Angehörige? Zur Unterstützung der belarussischen Zivilgesell- schaft werden 2012 – wie im Vorjahr – voraussichtlich bilaterale Mittel in Höhe von circa 6,6 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dieser Summe wäre Deutschland nach Schweden auch 2012 wieder der zweitgrößte bilaterale Unterstützer in der EU. Die Gelder werden zum großen Teil über das Goethe- Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst und das Förderprogramm Belarus des Bundesministe- riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, welches von der Internationalen Bildungs- und Be- gegnungsstätte Johannes Rau Minsk durchgeführt wird, verwendet. Außerdem kommt aus laufenden Kulturpro- grammen und mittels Visumsgebührenerleichterung zi- vilgesellschaftlichen Gruppen Unterstützung zu. Über das Zivik-Programm fördert die Bundesregierung 2012 auch Projekte der politischen Stiftungen sowie des Bun- des für Soziale Verteidigung, die sich gezielt für Repres- sionsopfer einsetzen. Die Bundesregierung unterstützt nur Projekte mit kla- ren Durchführungskriterien, die der Zivilgesellschaft zu- gutekommen. Sie und die Mittler verfolgen die Abwick- lung der Projekte genau. Anlage 65 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 93): Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Verfahren und die Beweisführung, die in Belarus zu den Todesurteilen gegen Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow wegen des Bombenanschlags auf die Minsker Me- tro im April 2011 führte, und was unternimmt die Bundes- regierung zur Unterstützung der Verurteilten und ihrer Ange- hörigen in ihren Bemühungen, die Vollstreckung der Urteile zu verhindern? Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, den Fall in der Sache zu überprüfen. Richtig ist, dass gravie- rende Zweifel hinsichtlich der Beweiswürdigung durch das Gericht und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens bleiben. Das Urteil wurde vom höchsten belarussischen Ge- richt verhängt, wodurch Rechtsmittel gegen das Urteil nicht möglich sind. Dies ist angesichts der Schwere der Strafe nach unserem Rechtsverständnis nicht akzeptabel. Die Bundesregierung verurteilt die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe und fordert deren sofor- tige Abschaffung weltweit. Sie setzt sich deshalb auch in Belarus für die Abschaffung der Todesstrafe, zumindest aber für ein sofortiges Moratorium ein. Hinsichtlich der zum Tode Verurteilten Dmitrij Konowalow und Wladislaw Kowaljow hat sich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, am 6. Februar 2012 in einem Brief an Präsident Alexander Lukaschenko dafür einge- setzt, die Todesurteile nicht zu vollstrecken. Er erneuerte dabei unser Petitum, die Todesstrafe abzuschaffen. Zu- vor hatte am 30. November 2011 der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, den Schuld- spruch gegen Kowaljow und Konowalow scharf verur- teilt und eine Umwandlung gefordert. Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Menschen- rechtsbeauftragte Löning zudem Gespräche mit Angehö- rigen der politischen Gefangenen führen wollen. Dazu ist es wegen der Absage der Reise durch die belarussi- sche Regierung nicht gekommen. Die Bundesregierung bedauert dies. In Minsk hat darüber hinaus die EU-Delegationsleite- rin auf deutsche Initiative hin am 21. Februar 2012 de- marchiert. Zudem wurde der Botschafter der Republik Belarus am 1. Dezember 2011 in das Auswärtige Amt einbestellt. Anlage 66 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 94): Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Lage der politischen Häftlinge in Belarus, insbesondere zu Michail Autuchowitsch, Dmitrij Bondarenko, Eduard Lobow, Andrej Sannikow, Pawel Sewerinez, Nikolaj Statkewitsch, Dmitrij Dashkewitsch, Ales Belatzki, Sergej Kowalenko, und in wel- cher Weise setzt sich die Bundesregierung für die politischen Gefangenen in Belarus ein? Die von Ihnen genannten Personen sind weiterhin aus politischen Motiven in Haft. Die Forderung der Bundes- regierung, wie auch der EU, an Belarus ist die sofortige Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefan- genen. Deren Haftbedingungen beobachten wir mit größter Sorge. Durch die Deutsche Botschaft in Minsk stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit Angehörigen der Ge- fangenen, da der Zugang zu den Gefangenen auch für 19516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 (A) (C) (D)(B) diese stark eingeschränkt ist. Die Bundesregierung hat wiederholt in Erklärungen und im Rahmen von Einbe- stellungen des Botschafters der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland ihre Sorge über die Haftbe- dingungen und die unzureichende medizinische Versor- gung zum Ausdruck gebracht und den Zugang von Ärz- ten und professioneller medizinischer Hilfe angemahnt. Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma- nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, Ales Belatzki im Gefängnis besuchen und Gespräche mit Angehörigen der politischen Gefangenen führen wollen. Dazu ist es wegen der Absage der Reise durch die bela- russische Regierung nicht gekommen. Die Bundesregie- rung bedauert dies. Auch die EU hat wiederholt gefordert, dass alle politi- schen Häftlinge freigelassen und rehabilitiert werden, und ihre Haftbedingungen scharf kritisiert. Auf Initiative der Bundesregierung wurde am 23. Januar 2012 eine EU-Erklärung über die Haftbedingungen veröffentlicht, die in einer Demarche am 21. Februar 2012 erneuert wurde. Darüber hinaus wird die EU mit aktiver Unter- stützung der Bundesregierung ihre Sanktionspolitik ge- genüber Belarus sukzessive ausweiten, solange Belarus sich nicht zu einer Freilassung und Rehabilitierung der Gefangenen bereit erklärt. 164. Sitzung Inhaltsverzeichnis TOP 1 Befragung der Bundesregierung TOP 2 Fragestunde ZP 1Aktuelle Stunde zur Tarifeinheit Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eduard Oswald


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sie haben eine weitere Nachfragemöglichkeit.



Rede von Ingo Egloff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Staatssekretär, aufgrund des Urteils des Bundes-

verfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 stellt sich die
Frage, ob die Auffassung richtig ist, dass im Lichte der
Feststellung, bei der Zuordnung von IP-Adressen han-
dele es sich um einen Eingriff in Art. 10 Abs. 1 Grund-
gesetz, davon ausgegangen werden kann, dass ein vorge-
richtliches Warnhinweismodell ohne richterliche
Anordnung zwangsläufig grundgesetzwidrig ist. Teilen
Sie diese Auffassung?

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Max Stadler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Herr Kollege Egloff, auch hier gilt, dass wir eine
    rechtliche Bewertung dann vornehmen werden, wenn
    eine Einigung darüber erzielt worden ist, wie man Urhe-
    berrechtsverletzungen besser begegnet. Es ist offen, ob
    dies mit Warnmodellen, mit Ermahnungsschreiben oder
    auch auf ganz andere Art und Weise geschieht. Dann
    wollen wir eine rechtliche Bewertung – selbstverständ-
    lich unter Beachtung dieses relativ neuen Urteils des
    Bundesverfassungsgerichts – vornehmen.