Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19495
(A) (C)
(D)(B)
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828,
Frage 6):
Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vor-
lage einer überarbeiteten Version des Gesetzentwurfs zum
Beschäftigtendatenschutz zu rechnen, und welche daten-
schutzrechtlichen Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer konnten nach Kenntnis der Bundesregie-
rung im Vergleich zum Status quo erreicht werden?
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Bundes-
regierung zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
hat am 25. Februar 2011 stattgefunden. Seitdem befindet
sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Beratungs-
prozess innerhalb der Koalitionsfraktionen noch nicht
abgeschlossen. Welche Änderungen am Gesetzentwurf
der Bundesregierung vorgenommen werden, wird sich
im weiteren parlamentarischen Beratungsverlauf zeigen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 9):
Wird bei der millionenfachen Überwachung digitaler
Kommunikation durch deutsche Geheimdienste (Bundestags-
drucksache 17/8639) Software eingesetzt, die die Spracher-
kennung, automatisierte Übersetzung, Textvergleiche, OCR-
Erkennung von Scan-Dokumenten oder Faxen sowie sonstige
digitale Analysekapazitäten gewährleisten soll, und an wel-
chem Ort wurde die derartige Analyse der ausspionierten Te-
lekommunikationsvorgänge jeweils vorgenommen?
Die Frage betrifft – ebenso wie die in Bezug ge-
nommenen Ausführungen in der Bundestagsdrucksache
17/8639 auf Seite 6 f. – die Praxis des Bundesnachrich-
tendienstes im Rahmen der sogenannten „Strategischen
Telekommunikationsüberwachung“ nach § 5 Art.-10-
Gesetz.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz, BfV, und der
der Militärische Abschirmdienst, MAD, sind nicht be-
richtigt, strategische Telekommunikationsüberwachung
durchzuführen. Beide Dienste setzen keine Software/
Tools im Sinne der Frage ein.
Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 1 des Bundesnachrichtendienstgesetzes,
BNDG, Informationen von außen- und sicherheitspoliti-
scher Bedeutung über das Ausland. Eine schriftliche
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde
spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere
zur nachrichtendienstlichen Methodik des BND im Be-
reich der strategischen Fernmeldeaufklärung, einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis – auch der Bundesrepublik
Deutschland möglicherweise gegnerisch gesinnten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bahr (Münster), Daniel FDP 07.03.2012
Burchardt, Ulla SPD 07.03.2012
Dörner, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2012
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 07.03.2012
Friedhoff, Paul K. FDP 07.03.2012
Gerster, Martin SPD 07.03.2012
Granold, Ute CDU/CSU 07.03.2012
Hinz (Essen), Petra SPD 07.03.2012
Kelber, Ulrich SPD 07.03.2012
Dr. Kofler, Bärbel SPD 07.03.2012
Kopp, Gudrun FDP 07.03.2012
Link (Heilbronn),
Michael
FDP 07.03.2012
Luksic, Oliver FDP 07.03.2012
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 07.03.2012
Nahles, Andrea SPD 07.03.2012
Nord, Thomas DIE LINKE 07.03.2012
Pflug, Johannes SPD 07.03.2012
Rupprecht (Tuchen-
bach), Marlene
SPD 07.03.2012
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 07.03.2012
Schmidt (Bochum),
Frithjof
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
07.03.2012
Dr. Schröder (Wies-
baden), Kristina
CSU/CSU 07.03.2012
Dr. Schwanholz, Martin SPD 07.03.2012
Süßmair, Alexander DIE LINKE 07.03.2012
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 07.03.2012
Dr. Troost, Axel DIE LINKE 07.03.2012
Werner, Katrin DIE LINKE 07.03.2012
Anlagen
19496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Kräfte – nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Dabei könnte die Gefahr entstehen,
dass operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt
würden, die grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt
werden können. Im Ergebnis würde dadurch die Funk-
tionsfähigkeit unserer Sicherheitsbehörden und damit
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beein-
trächtigt. Nicht zuletzt zum Schutz der Arbeitsfähigkeit
und der Aufgabenerfüllung des BND – und damit zum
Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland –
muss dies verhindert werden.
Daher muss bei der Beantwortung dieser Frage eine
Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Infor-
mationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten einerseits mit den dargestellten negativen
Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung des BND sowie der daraus resultierenden
Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter des
BND andererseits erfolgen. Bezogen auf die vorliegende
Frage führt die gebotene Abwägung zum Vorrang der
Geheimhaltungsinteressen. Darüber hinaus unterliegt
sämtliche Telekommunikationsüberwachung der Kon-
trolle parlamentarischer Gremien. Dennoch ist die
Bundesregierung selbstverständlich bereit, das Informa-
tionsrecht des Parlamentes unter Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen zu befriedigen. Zur Wahrung
dieses Informationsrechtes wurde ein Teil meiner Ant-
wort, der VS-GEHEIM eingestuft ist, beim Geheim-
schutzbeauftragten des Deutschen Bundestages zur Ein-
sichtnahme hinterlegt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 10):
Auf welche formelle oder informelle Art und Weise (zum
Beispiel Verträge, Absichtserklärungen, Vereinbarungen,
Strukturen, langjährige Praxen) arbeitet die EU-Agentur
Eurojust bereits jetzt mit der EU-Kommission, der Troika und
dem Rat zusammen, und was soll sich nach gegenwärtigem
Stand an dieser teilweise jahrelangen Praxis durch das ge-
plante Memorandum of Understanding mit der EU-Kommis-
sion ändern bzw. in eine formelle Zusammenarbeit überführt
werden, obwohl viele Mitgliedstaaten gerade erst dabei sind,
den Eurojust-Beschluss von 2008 umzusetzen?
Zur Frage der Zusammenarbeit von Eurojust mit der
Europäischen Kommission, der Troika und dem Rat lie-
gen der Bundesregierung leider nur zum Teil Erkennt-
nisse vor. Eurojust ist eine selbstständige EU-Agentur,
die ihre Arbeitsweise im Rahmen der europarechtlichen
Vorgaben selbst bestimmt. Dies gilt auch mit Blick auf
die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und der Kom-
mission. Art. 11 des Eurojust-Beschlusses lässt diese Zu-
sammenarbeit zu, ausdrücklich auch in Form „prakti-
scher Vereinbarungen“ (Abs. 3). Die Ausgestaltung der
Zusammenarbeit und der Vereinbarungen obliegt Euro-
just. Eine förmliche Beteiligung des Rates ist nicht aus-
drücklich vorgesehen.
Auch mit anderen Organen, Einrichtungen und Agen-
turen der Europäischen Union kann Eurojust Koopera-
tionsabkommen oder Arbeitsvereinbarungen schließen.
Art. 26 Abs. 2 des Eurojust-Beschlusses 2008 sieht inso-
weit vor, dass solche Abkommen oder Vereinbarungen
erst geschlossen werden können, wenn sie der Rat mit
qualifizierter Mehrheit gebilligt hat. Zu welchem Zeit-
punkt Eurojust den Rat einbindet, obliegt der Entschei-
dung von Eurojust. Die Bundesregierung wirbt in den
zuständigen Ratsarbeitsgruppen dafür, dass Eurojust den
Rat möglichst frühzeitig einbindet.
Zur praktischen Zusammenarbeit von Eurojust mit
dem Rat kann ich noch sagen, dass Vertreter von Euro-
just regelmäßig aktiv an Sitzungen von Ratsarbeitsgrup-
pen teilnehmen, wenn es um Themen im Arbeitsbereich
von Eurojust geht.
Zu der Frage, was sich durch das Memorandum of
Understanding, kurz: MoU, mit der Kommission unter
Berücksichtigung des Umstands, dass die Mitgliedstaa-
ten der EU noch dabei sind, den Eurojust-Beschluss von
2008 umzusetzen, ändern soll, liegen der Bundesregie-
rung keine gesicherten Erkenntnisse vor, zumal das
MoU noch nicht in Kraft getreten ist, sondern derzeit
noch verhandelt wird. Die Bundesregierung ist an den
Verhandlungen nicht beteiligt. Nach den mir vorliegen-
den Informationen strebt Eurojust das MoU an, um dem
Mandat aus Art. 11 Abs. 3 des Eurojust-Beschlusses
nachzukommen. Es sollen nach meinem Wissensstand
keine neuen rechtlichen Verpflichtungen begründet wer-
den. Vielmehr soll eine Zusammenarbeit, die bereits seit
zehn Jahren mit der Kommission geübt wird, festge-
schrieben werden. Das ist aus Sicht der Bundesregierung
aus Transparenzgründen grundsätzlich zu begrüßen. Die
Mitgliedstaaten haben Kommission und Eurojust ge-
beten, rechtzeitig über die geplanten Regelungen in-
formiert zu werden. Die Rechtsgrundlage für den
Abschluss von praktischen Vereinbarungen mit der
Kommission ergibt sich bereits aus Art. 11 Abs. 3 des
Eurojust-Beschlusses aus dem Jahr 2002; die Ermächti-
gung für Eurojust ist also nicht erst mit dem Eurojust-
Beschluss von 2008 eingefügt worden. Im Übrigen ist
der Eurojust-Beschluss von 2008 seit dem 4. Juni 2009
in Kraft und damit für Eurojust bindender Rechtsrah-
men.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 14):
Inwieweit führt das vom Branchenverband eco in Auftrag
gegebene „Kurzgutachten zur BMWi-Studie über Modelle zur
Versendung von Warnhinweisen durch Internetzugangsanbie-
ter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“, das zu dem
Schluss kommt, dass gegen das in der Studie des Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie vorgeschlagene
Warnhinweismodell „sowohl aus politischer, praktischer,
technischer als auch aus rechtlicher Sicht erhebliche Beden-
ken“ bestehen, zu einer Neubewertung der bisherigen Pläne
des BMWi, und ist innerhalb der Bundesregierung im Allge-
meinen und unter den FDP-geführten Bundesministerien im
Speziellen mittlerweile eine Einigung über die Position be-
züglich des Einsatzes derartiger Warnhinweismodelle erfolgt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19497
(A) (C)
(D)(B)
Eine Neubewertung der Studie zu den Warnhinweisen
bedarf es nicht, da die Überlegungen der Bundesregie-
rung zu dieser Studie noch nicht abgeschlossen sind. Die
Bundesregierung wird die Studie mit den am Wirt-
schaftsdialog beteiligten Rechteinhabern und Dienstean-
bietern erörtern. Sie wird sodann über weitere Schritte
und die rechtliche Bewertung möglicher konkreter Aus-
gestaltungen eines solchen Modells entscheiden. Wis-
senschaftliche Gutachten zur Bewertung der Studie wie
das von eco in Auftrag gegebene Gutachten werden in
die Überlegungen der Bundesregierung mit einbezogen
werden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 17 und 18):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Darle-
hen von Ländern oder Kommunen aufzunehmen?
Nach welchen Zinssätzen des Kapitalmarktes richten sich
Darlehen eines Bundeslandes oder einer Kommune an den
Bund?
Zu Frage 17:
Rechtliche Einschränkungen einer Kreditaufnahme
des Bundes bei anderen Gebietskörperschaften im Rah-
men der bestehenden Kreditermächtigungen bestehen
nicht. Es steht Ländern oder Kommunen frei, Schuld-
scheindarlehen an den Bund zu vergeben oder – bei-
spielsweise über Landesbanken – an Wertpapierauktio-
nen des Bundes teilzunehmen.
Zu Frage 18:
Die Kreditaufnahme des Bundes erfolgt zu marktübli-
chen Konditionen. Diese richten sich nach Angebot und
Nachfrage an den internationalen Kapitalmärkten sowie
insbesondere nach der Gebotslage bei den Wertpapier-
auktionen des Bundes.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/8828, Frage 19):
Hat der Bund Grundstücke, die für die Verlängerung der
S-Bahn inklusive neuer Haltepunkte von Berlin in den Westen
Brandenburgs benötigt werden, in den letzten zehn Jahren
veräußert, langfristig vermietet oder verpachtet, und bestehen
diesbezügliche Planungen?
Die Linienführung dieses S-Bahn-Projektes ist der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zentralem
Immobiliendienstleister des Bundes bislang nicht be-
kannt. Daher kann sie als Eigentümerin der Bundeslie-
genschaften auch nicht feststellen, ob sie vom mögli-
cherweise geplanten Trassenverlauf betroffen ist.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/8828, Frage 20):
Wie beurteilt die Bundesregierung das Anliegen des Lan-
des Berlin zum Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH, und ist die
Bundesregierung bereit, Gespräche darüber zu führen bzw. zu
unterstützen?
Ein etwaiger Erwerb der S-Bahn Berlin GmbH durch
das Land Berlin wäre zwischen der Deutschen Bahn AG
bzw. der S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin zu
verhandeln.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 24):
Ist die Bundesregierng der Auffassung, dass für eine Rati-
fizierung des Fiskalpakts eine Zweidrittelmehrheit im Deut-
schen Bundestag notwendig ist, und wie begründet die Bun-
desregierung diese Auffassung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das
Vertragsgesetz zum Fiskalvertrag entsprechend Art. 23
Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 des
Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der
Mitglieder des Deutschen Bundestages und zwei Dritteln
der Stimmen des Bundesrates bedarf, da der Vertrag eine
der Änderung der EU-Verträge vergleichbare Regelung
darstellt, durch die sich Deutschland völkerrechtlich bin-
det, keine Änderungen und Ergänzungen des Grundge-
setzes, insbesondere der Regelungen zur Schulden-
bremse, vorzunehmen.
Kurz: Weil der Ratifizierungsgesetzgeber den verfas-
sungsändernden Gesetzgeber für die Zukunft bindet, die
grundgesetzliche Schuldenbremse nicht mehr in Wider-
spruch zum Fiskalvertrag zu ändern, muss der Ratifizie-
rungsgesetzgeber wie ein verfassungsändernder Gesetz-
geber zustimmen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 25):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es infolge
der Überprüfung der Steuereffekte auf den heimischen Flug-
sektor zum 30. Juni 2012 zu einer Abschaffung der Luftver-
kehrsteuer kommt?
Um die realen Folgen der Luftverkehrsteuer beurtei-
len zu können, wird das Bundesministerium der Finan-
zen unter Beteiligung des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno-
logie dem Deutschen Bundestag gemäß § 19 Abs. 4
19498 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Luftverkehrsteuergesetz bis zum 30. Juni 2012 einen Be-
richt über die Auswirkungen der Luftverkehrsteuer auf
den Luftfahrtsektor und die Entwicklung der Steuerein-
nahmen aus der Luftverkehrsteuer vorlegen.
Über die gesetzgeberischen Konsequenzen aus die-
sem Bericht hat der Deutsche Bundestag zu entscheiden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 26):
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung nach
dem Beschluss zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung mit
den USA, und welche Staaten sieht die Bundesregierung wei-
terhin als bedingt kooperativ zur gemeinsamen Bekämpfung
der Steuerhinterziehung an, auch vor dem Hintergrund der
grauen Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung?
In einer gemeinsamen Erklärung von 8. Februar 2012
haben Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien,
Spanien und die USA ihre Absicht bekundet, bei der Be-
kämpfung der Steuerhinterziehung enger zusammenzu-
arbeiten.
Der US-Kongress hat im März 2010 ein Gesetz zur
Bekämpfung der Steuerhinterziehung im grenzüber-
schreitenden Bereich verabschiedet, das ab 2014 gelten
soll. Es sieht vor, dass ausländische Finanzinstitute und
Finanzdienstleister der US-Steuerbehörde Informationen
zu Konten überlassen, die sie für Kunden führen, die in
den USA steuerpflichtig sind. Wie sich gezeigt hat, wirft
die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Probleme auf.
So könnten Verpflichtungen, die ausländische Finanz-
institute und Finanzdienstleister übernehmen, Rechts-
vorschriften in ihren Ansässigkeitsstaaten verletzen.
Vor diesem Hintergrund haben sich die USA bereit er-
klärt, mit Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Ita-
lien und Spanien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit
eine Vereinbarung auszuarbeiten, die einen regelmäßi-
gen Informationsaustausch, insbesondere zu Kapital-
erträgen, vorsieht. Die Ziele dieser Vereinbarung sind
vergleichbar mit den Zielen des Informationsaustausches
zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf der Grundlage der Zinsrichtlinie. Mit der Ausarbei-
tung der Vereinbarung, die dann als Vorlage für bilate-
rale Abkommen dient, wird in Kürze begonnen werden.
Die angestrebte Vereinbarung könnte anderen Staaten
als Muster dienen, um mit den USA einen entsprechen-
den Informationsaustausch zu implementieren.
Die Anwendung des Standards der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD-
Standard, zum Informationsaustausch bleibt durch die
gemeinsame Erklärung vom 8. Februar 2012 unberührt.
Hier hat sich bisher kein Staat oder Gebiet gegenüber
Deutschland als nur bedingt kooperationsbereit gezeigt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 27):
Plant die Bundesregierung gemäß dem Grünbuch der
Deutsch-Französischen Zusammenarbeit über Konvergenz-
punkte bei der Unternehmensbesteuerung in dieser Legislatur-
periode noch eine Lockerung der Mindestbesteuerung des
Verlustrücktrags, und stimmt die Bundesregierung damit
überein, dass auch hinsichtlich der Umsatzbesteuerung eine
Konvergenz erzielt werden sollte, nachdem die EU-Kommis-
sion in kürzester Zeit nun erneut die spezielle Regelung der
deutschen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen kriti-
siert hat?
Die Bundestagsfraktionen der Regierungskoalition
haben am 14. Februar 2012 einen Katalog von zwölf
Maßnahmen zur Modernisierung und Vereinfachung des
Unternehmensteuerrechts vorgestellt. Dieser sieht im
Bereich der Verlustverrechnung insbesondere vor, den
Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511 500 Euro
auf 1 Million Euro anzuheben. Als Beitrag zu Vereinfa-
chung des Steuerrechts soll zudem das Wahlrecht entfal-
len, den Verlustrücktrag innerhalb der bestehenden
Höchstbeträge zu begrenzen. Im Hinblick auf die Min-
destgewinnbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass
Frankreich und weitere Staaten jüngst eine Mindestge-
winnbesteuerung nach deutschem Vorbild eingeführt ha-
ben. Wir werden die Vorschläge aus dem Maßnahmen-
paket nun mit Vertretern der Länder und der Wirtschaft
erörtern.
Der Bereich der Umsatzsteuer ist aufgrund der Vorga-
ben der für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Mehrwert-
steuer-Systemrichtlinie bereits weitgehend harmonisiert.
Die Frage der Konvergenz stellt sich daher aus Sicht der
Bundesregierung nicht.
Die Kritik der Kommission an der Regelung der deut-
schen Umsatzbesteuerung bei Kunstgegenständen be-
zieht sich demgegenüber auf den Umfang des Anwen-
dungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 29):
Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung,
sich mit den Bundesländern über die Ausgestaltung der Bun-
desauftragsverwaltung, die aufgrund der Übernahme der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch
den Bund erforderlich ist (Bundestagsdrucksache 17/7141),
abzustimmen?
Die Bundesregierung wird bis Mitte des Jahres einen
Gesetzentwurf vorlegen, der die Erhöhung des Bundes-
anteils auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent
ab dem Jahr 2014 vorsieht. Zudem wird der Gesetzent-
wurf die Umsetzung der durch die erhöhten Bundes-
beteiligung für das Vierte Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch, SGB XII, eintretenden Bundesauf-
tragsverwaltung enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19499
(A) (C)
(D)(B)
Eine Abstimmung mit Ländern und kommunalen
Spitzenverbänden wird im Rahmen des Abstimmungs-
verfahrens zum Referentenentwurf erfolgen. Angesichts
der erforderlichen Änderungen im SGB XII wird eine
ausreichend lange Frist für die Stellungnahme zum Refe-
rentenentwurf vorgesehen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
(Drucksache 17/8828, Fragen 30 und 31):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der in
der deutschen Binnenschifffahrt angestellten Arbeitnehmer,
die ihren Arbeitsvertrag mit einem im Ausland ansässigen
Unternehmen abgeschlossen haben und daher keine Abgaben
an deutsche Sozialversicherungsträger abführen, obwohl sie
dauerhaft auf deutschen Gewässern tätig sind, und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die finanziellen Ausfälle der
Sozialversicherungsträger durch diese Praxis?
Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 ge-
nannte Praxis in der Binnenschifffahrt, Angestellte über zum
Beispiel zypriotische Ausrüsterfirmen zu „mieten“, um durch
diesen „Drehtüreffekt“ keine deutschen Sozialabgaben zahlen
zu müssen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wett-
bewerbsfähigkeit als auch in Bezug auf die soziale Sicherheit
der Angestellten?
Zu Frage 30:
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die in
der Binnenschifffahrt tätigen deutschen Arbeitnehmer
mit Anstellung bei einem ausländischen Arbeitgeber vor.
Die Arbeitsverträge unterliegen der Vertragsfreiheit und
werden nicht erfasst.
Nach dem koordinierenden europäischen Sozialrecht
gilt grundsätzlich das Beschäftigungslandprinzip, das
heißt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt
wird, gelten die deutschen Vorschriften über die Versi-
cherungspflicht. Für die Rheinschifffahrt gelten jedoch
traditionell Sonderregelungen, die nach den Übergangs-
vorschriften und aufgrund einer Ausnahmevereinbarung
nach Art. 16 der Verordnung (EG) 883/2004 fortgelten.
Die Ausnahmevereinbarung wurde von den Regierungen
der Rheinanliegerstaaten auf ausdrücklichen Wunsch der
Sozialpartner abgeschlossen, um eine einheitliche An-
wendung desselben Rechts für alle Beschäftigten an
Bord eines Schiffes zu gewährleisten. Aufgrund dieser
Rechtslage ist davon auszugehen, dass ein erheblicher
Teil der Rheinschiffer abweichend vom Beschäftigungs-
landprinzip in dem Staat versichert ist, in dem das jewei-
lige Unternehmen seinen Sitz hat. Die finanziellen
Folgen dieser Regelung lassen sich nicht abschätzen.
Den Ausfällen von Beiträgen steht allerdings auch ein
Wegfall von Leistungsverpflichtungen der deutschen
Sozialversicherungsträger gegenüber.
Zu Frage 31:
Die Bundesregierung bewertet diese Praxis kritisch,
da sie dem Ziel (siehe auch Antwort zu Frage Nr. 30)
entgegensteht, dass für das gesamte Bordpersonal eines
Rheinschiffs das gleiche Recht gelten soll. Es ist zu
befürchten, dass es sich bei den zypriotischen Unterneh-
men um sogenannte Briefkastenfirmen bzw. Scheinaus-
rüster handelt, die zu dem alleinigen Zweck registriert
werden, die Bestimmung des anzuwendenden Sozial-
rechts zu manipulieren. Dadurch werden nicht nur Kos-
ten für Sozialversicherungsbeiträge zulasten der Arbeit-
nehmer gespart, sondern auch Wettbewerbsbedingungen
verzerrt. Die Problematik ist bereits Gegenstand der Be-
ratungen der Zentralen Verwaltungsstelle für die soziale
Sicherheit der Rheinschiffer bei der Zentralkommission
für die Rheinschifffahrt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 33):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 2012
(BVerwG 7 C 8.11) bezüglich der Vernichtung von bereits
ausgesätem, mit gentechnisch veränderten Organismen verun-
reinigtem Saatgut, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen
zur Vermeidung einer schleichenden Saatgutverunreinigung
mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränder-
ten Organismen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie da-
raus für ihr Abstimmungsverhalten auf EU-Ebene bezüglich
der Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter
Pflanzen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. Februar
2012 entschieden, dass nach dem Gentechnikgesetz die
Anordnung des Umpflügens von Feldern, auf denen
Saatgut ausgebracht wurde, das mit nicht zugelassenen
GVO verunreinigt war, auch dann rechtmäßig ist, wenn
die Verunreinigung des Saatguts mit diesem GVO nur
sehr geringfügig war und der Landwirt die Verunreini-
gung nicht kannte.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen
Urteilsbegründung ausgeführt, dass diese Anordnung
auch in Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/
18/EG erfolgt. Danach stellt der betroffene Mitgliedstaat
im Falle einer nicht genehmigten Freisetzung von GVO
sicher, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen wer-
den, um die Freisetzung zu beenden. Das Urteil des Bun-
desverwaltungsgerichts macht deutlich, dass das deut-
sche Gentechnikgesetz eine ausreichende gesetzliche
Grundlage für eine entsprechende Anordnung bietet. In-
soweit gibt das Urteil keine Veranlassung, das deutsche
Gentechnikrecht anzupassen. Die Überwachung des
Saatguts auf nicht zugelassene GVO ist Ländersache.
Diese Überwachung ist nach dem Kenntnisstand der
Bundesregierung mittlerweile so ausgestaltet, dass sie
rechtzeitig vor der Aussaat abgeschlossen werden kann.
Bei der Abstimmung auf EU-Ebene bezüglich der
Zulassung und Regulierung gentechnisch veränderter
Pflanzen geht es nicht um die Frage des Eintrags nicht
zugelassener GVO in die Umwelt, mit der sich das Bun-
desverwaltungsgericht zu befassen hatte. Die Bundes-
regierung lässt sich bei der Abstimmung über die bean-
tragte Zulassung eines GVO entscheidend davon leiten,
dass nach wissenschaftlicher Beurteilung durch die
EFSA keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesund-
19500 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
heit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt zu erwar-
ten sind, denn der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt
bleibt oberstes Ziel des Gentechnikrechts.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 34):
Inwieweit wird die Bundesregierung die Initiative Frank-
reichs für eine EU-weite Aussetzung der Anbauzulassung für
den gentechnisch veränderten Mais MON810 unterstützen,
mit der auch die anderen EU-Staaten vor den auch von der
Bundesregierung anerkannten Risiken durch MON810 ge-
schützt würden?
Die Bundesregierung verfolgt das Sofortmaßnahmen-
verfahren Frankreichs zur Aussetzung der Zulassung für
die gentechnisch veränderte Maislinie MON810. Das
EU-Recht sieht eine Beteiligung Deutschlands an die-
sem Verfahren erst vor, wenn die französische Regierung
die MON810-Zulassung in Frankreich vorläufig aus-
setzen sollte und die Kommission deswegen den zustän-
digen Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit, StALuT, mit der Frage befasst, ob
die französische vorläufige Sofortmaßnahme zu verlän-
gern, zu ändern oder aufzuheben sei.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 35):
Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken von gen-
technisch veränderten Lebendimpfstoffen in der Tierhaltung,
und welche Risikoeinschätzung hat sie in diesem Zusammen-
hang beim Feldversuch an Pferden im Gestüt Lewitz?
Die Risikobewertung von gentechnisch veränderten
Lebendimpfstoffen zur Anwendung bei Tieren erfolgt
nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Gen-
technik- und des Tierimpfstoffrechts. Jeder Einzelfall ist
zu prüfen. In Bezug auf eine mögliche Zulassung eines
Impfstoffes zur Anwendung bei Tieren erfolgt die Prüfung
zentral bei der Europäischen Zulassungsbehörde EMA.
Im speziellen Fall – Gestüt Lewitz – sind das Geneh-
migungsverfahren und die Sicherheitsbewertung zur
Freisetzung des gentechnisch veränderten Lebendimpf-
stoffes gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Der Impf-
stoff soll zur Immunisierung von Pferden, insbesondere
Fohlen, gegen Rhodococcus equi – ein Bakterium, das
Lungenentzündungen hervorruft – eingesetzt werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 36):
Wie häufig und mit welchen Ergebnissen wurden die „kurz-
fristigen Inspektionen von afghanischen Hafteinrichtungen“
im Regional Command North, die der Parlamentarische Staats-
sekretär Christian Schmidt erwähnt hat (vergleiche Antwort
der Bundesregierung zu Frage 17, Plenarprotokoll 17/138),
durchgeführt, und waren diese Inspektionen unangekündigt?
In Reaktion auf die Hinweise der UNAMA hinsicht-
lich möglicher Menschenrechtsverstöße in afghanischen
Hafteinrichtungen wurden im Oktober 2011 im Verant-
wortungsbereich des Regionalkommandos Nord unter
anderem sogenannte Combined Detention Facility As-
sessment and Certification Teams, CDFACT, aufgestellt,
die die mit Vorwürfen behafteten afghanischen Haftein-
richtungen – Detention Facilities – in mehreren Phasen
überprüfen, gegebenenfalls Ausbildungsunterstützung
für das dort angestellte Personal leisten und die Einrich-
tung nach erneuter Überprüfung abschließend COM
ISAF zur Zertifizierung vorschlagen sollen.
Die CDFACT führten seither neun Überprüfungen,
hiervon drei unangekündigt, durch.
Nach den entsprechenden Vorschlägen an COM ISAF
zertifizierte dieser am 28. Januar 2012 die beiden Deten-
tion Facilities in Kunduz und Dasht-e Archi sowie am
17. Februar 2012 eine dritte in der Provinz Takhar.
Darüber hinaus werden durch die Gruppe Combined
Detention Oversight Team, CDOT, im Regionalkom-
mando Nord Daten über in diesem Verantwortungsbe-
reich durch ISAF oder durch afghanische Sicherheits-
kräfte bei gemeinsamer Operationsführung mit ISAF in
Gewahrsam genommene Personen gesammelt, deren
Weg bis zum Strafvollzug überwacht sowie deren Auf-
enthalt in Untersuchungshaft registriert und überwacht.
Dies beinhaltet auch die Planung und Durchführung von
kurzfristigen Inspektionen von Hafteinrichtungen.
Die CDOT führten in sieben afghanischen Detention
Facilities insgesamt zehn unangekündigte Inspektionen
bzw. Befragungen durch. Dabei wurden keine Verstöße
gegen die Menschenrechte bzw. Misshandlungen der in
Gewahrsam genommenen Personen festgestellt.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 37):
Welcher Personenkreis wurde 2011 in Saudi-Arabien von
deutschen Bundeswehrsoldaten bei der Ausbildung auf dem
System LUNA unterstützt, und zu welchem Zweck soll das
System eingesetzt werden?
Zur Unterstützung der Firma EMT wurden im Januar
2011 drei deutsche Soldaten nach Saudi-Arabien ent-
sandt.
Der auszubildende Personenkreis bei der Erstinbe-
triebnahme des Unmanned Aerial Systems Luftgestützte
Unbemannte Nahaufklärungsausstattung, UAS LUNA,
durch die Firma EMT umfasste insgesamt circa 20 Sol-
daten, die den Royal Saudi Landforces angehörten. Die
Gruppe bestand aus einem Major (Zugführer) und Unter-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19501
(A) (C)
(D)(B)
offizieren (alle im Range eines Feldwebels; Bediener des
UAS LUNA).
Des Weiteren war ein Hauptmann – Vertreter der
Military Industrial Cooperation; vergleichbar mit dem
Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung – ständig
bei der Ausbildung anwesend.
Der erste Teil der Ausbildung, circa sechs Wochen,
fand an der Prince Sultan Air Base in Al Kharj (Kontin-
gentausbildung), der zweite Teil – taktische Missions-
flüge, circa drei Wochen – in einem Bereich nahe der
Ortschaft Jizan statt.
Die taktischen Missionsflüge wurden im grenznahen
Bereich zum Jemen durch die Royal Saudi Landforces
durchgeführt. Hieraus lässt sich ableiten, dass Saudi-
Arabien das UAS LUNA zu Aufklärungszwecken im
Rahmen der Grenzsicherung einsetzt.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des
Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Frage 38):
Plant die Bundesregierung, nach den für die Krankenhäu-
ser maßgeblichen Tarifverhandlungen für den öffentlichen
Dienst die Kostensteigerungen der Krankenhäuser zumindest
teilweise aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung,
GKV, zu refinanzieren, oder schließt sie dies aus?
Für das Jahr 2012 liegen noch nicht alle Tarif-
abschlüsse vor. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der
Krankenhäuser wird im Lichte der Ergebnisse der teils
noch laufenden Tarifverhandlungen zu würdigen sein.
Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Kostenträger
zu berücksichtigen.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des
Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Frage 39):
Hat die Bundesregierung die 2011 in Kraft getretenen
Kürzungen im Krankenhausbereich im Rahmen des GKV-Fi-
nanzierungsgesetzes angesichts der damaligen Finanzlage der
gesetzlichen Krankenversicherung getroffen, und weshalb
macht sie in der derzeitigen guten wirtschaftlichen Lage keine
Politik nach Kassenlage?
Die im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes und
weiterer Gesetze beschlossenen ausgabenbegrenzenden
Regelungen bei Leistungserbringern und den Verwal-
tungskosten der Krankenkassen waren angesichts des
ansonsten zu erwartenden Defizits der gesetzlichen
Krankenversicherung erforderlich. Dabei waren die bei
den Krankenhäusern anknüpfenden Maßnahmen auf
eine Begrenzung des Einnahmenanstiegs der Kranken-
häuser ausgerichtet. Eine Kürzung der Einnahmen der
Krankenhäuser ist dagegen nicht erfolgt.
Eine rationale Gesundheitspolitik bleibt jedoch auch
vor dem Hintergrund einer verbesserten finanziellen
Situation der gesetzlichen Krankenversicherung einem
verantwortungsvollen, verlässlichen und vorausschauen-
den Handeln verpflichtet. Eine Politik nach Kassenlage
entspricht diesen Anforderungen nicht. In diesem Zu-
sammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Aus-
gabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung für
Krankenhausbehandlung je Versicherten im Jahr 2011
auf Basis der vorläufigen Finanzergebnisse mit 3,7 Pro-
zent deutlich über dem durchschnittlichen Anstieg aller
Leistungsausgaben von 2,6 Prozent lag. Hierdurch er-
zielten die Krankenhäuser allein von den gesetzlichen
Krankenkassen Mehreinnahmen gegenüber dem Jahr
2010 von rund 2 Milliarden Euro.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 40 und 41):
Erwägt die Bundesregierung den Ausbau der Hohensaaten-
Friedrichsthaler Wasserstraße, obwohl diese Wasserstraße
nach der Neustrukturierung durch die Bundesregierung nur
zum Nebennetz gehören soll und Ausbaumaßnahmen eigent-
lich nicht stattfinden sollen, und welcher konkrete Bedarf
rechtfertigt eventuelle Ausbaumaßnahmen?
Welche finanziellen Mittel wird die Bundesregierung für
einen Ausbau zur Verfügung stellen, vor dem Hintergrund,
dass es im Entwurf des Investitionsrahmenplanes 2011 bis
2015 bezüglich der Bundeswasserstraßen heißt, dass für neue
Maßnahmen kein Spielraum besteht, und in welchem zeitli-
chen Horizont sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung beabsichtigt, unter Beteiligung von Vertre-
tern Brandenburgs Verhandlungen mit Polen bezüglich
der Verbesserung der Situation an den deutsch-polni-
schen Gewässern aufzunehmen. Ziel ist eine Vereinba-
rung über eine gemeinsame Stromregelungskonzeption
an der Grenz-Oder und über die Gewährleistung eines si-
cheren und leichten Verkehrs mit Kümos – Küstenmo-
torschiffen – zwischen Schwedt und der Ostsee.
Deutschland geht es dabei nicht mehr um einen Aus-
bau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße in
den bisher geplanten Abmessungen. Zur Gewährleistung
eines einschiffigen Verkehrs genügen nach neueren Er-
kenntnissen einige punktuelle Baggerungen, die sich vo-
raussichtlich auf die auf polnischem Gebiet liegende
Klützer Querfahrt konzentrieren.
Insoweit hängen die Realisierungschancen erheblich
von der polnischen Verhandlungsführung ab.
Die Planungen zum Ausbau der Hohensaaten-Fried-
richsthaler Wasserstraße sollen insofern mit dem Ziel der
erheblichen Kostenreduzierung optimiert werden. Neue
Planungen liegen noch nicht vor, sodass zu den Gesamt-
kosten noch keine Aussage getroffen werden kann.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 42):
19502 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Wann hat der Vorstand der bundeseigenen Deutschen
Bahn AG, DB AG, seinen Beschluss von 2001, nach dem Bau-
maßnahmen erst begonnen werden dürfen, wenn alle Planfest-
stellungsabschnitte bestandskräftig bzw. rechtskräftig festge-
stellt sind, aufgehoben, und hält die Bundesregierung als
Vertreterin des Eigentümers der bundeseigenen DB AG die
entstehenden Risiken für das Unternehmen – und damit für
den Eigentümer Bund – für vertretbar, wenn Baumaßnahmen
der Eisenbahninfrastrukturunternehmen begonnen werden,
ohne dass alle Planfeststellungsabschnitte bestandskräftig
bzw. rechtskräftig abgeschlossen sind?
Die Fragen zu Vorstandsentscheidungen der Deut-
schen Bahn AG zu Baumaßnahmen und Planfeststel-
lungsbeschlüssen fallen in die unternehmerische Zustän-
digkeit der Deutschen Bahn AG. Sie können deshalb vor
dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des
Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-
ordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996
(Anlage 1 zu Bundestagsdrucksache 13/6149) von der
Bundesregierung nicht beantwortet werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 43):
Für welche Art von unbemannten Luftfahrtgeräten, UAS,
hat die Firma Rheinmetall Defence beim Luftfahrt-Bundes-
amt einen Antrag auf Musterzulassung gestellt, und hat die
Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Firma Rheinmetall
Defence vor oder nach der Ablehnung dieses Antrags für das
entsprechende UAS auch in anderen Staaten Zulassungsan-
träge gestellt hat?
Die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH
hatte für ein unbemanntes Luftfahrtsystem mit dem Na-
men Scout im Mai 2008 einen Antrag auf Muster-
zulassung beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt. Eine Mus-
terzulassung für unbemannte Luftfahrtsysteme ist jedoch
derzeit rechtlich nicht vorgesehen und somit nicht mög-
lich.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob
die Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH für
das entsprechende unbemannte Luftfahrtsystem auch in
anderen Staaten Zulassungsanträge gestellt hat.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 44):
Wie viele (Nicht-)Wohngebäude im öffentlichen Eigentum
würden bei der Umsetzung des Art. 4 des aktuellen Entwurfs
der EU-Energieeffizienzrichtlinie in der Bundesrepublik
Deutschland energetisch saniert werden, und welche Position
vertritt die Bundesregierung bezüglich des Art. 4 des Ent-
wurfs der EU-Energieeffizienzrichtlinie – hier insbesondere,
ob sie sich für eine Sanierungsrate aller (Nicht-)Wohngebäude
im öffentlichen Eigentum ausspricht oder nur für (Nicht-)
Wohngebäude der Bundesregierung bzw. der Zentralregierun-
gen in der EU?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung geht davon aus, dass der Bund über rund
4 500 Liegenschaften mit einer Gesamtnutzfläche von
rund 50 Millionen Quadratmetern verfügt. Belastbare
Daten zur tatsächlichen Zahl der zu den Liegenschaften
gehörenden Gebäude und der zugehörigen Gebäudeflä-
chen liegen derzeit noch nicht vor. Die Verbesserung der
Datenlage zählt zu den wichtigsten Maßnahmen des zu
erarbeitenden Sanierungsfahrplans für Bundesliegen-
schaften.
Die Bundesregierung unterstützt eine energetische
Sanierungsrate von 2 Prozent für (Nicht-)Wohngebäude
im öffentlichen Eigentum, das heißt nicht nur jener im
Eigentum der Zentralregierungen. Die Beschränkung auf
Gebäude der zentralstaatlichen Verwaltungsebene birgt
aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass das Ziel
des Art. 4 – die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
bei der energetischen Sanierung zu stärken – nur einge-
schränkt erreicht werden kann. Die Bundesregierung
spricht sich aber dafür aus, Wohngebäude von der Sanie-
rungspflicht auszunehmen.
Aus Sicht der Bundesregierung muss bei verpflich-
tenden Maßnahmen der öffentlichen Hand die Kosten-
effizienz bzw. Wirtschaftlichkeit beachtet werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD)
(Drucksache 17/8828, Fragen 45 und 46):
Welche Staatsverträge hat die Bundesrepublik Deutsch-
land mit anderen Staaten in den letzten 15 Jahren geschlossen,
die die Regelung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zum In-
halt hatten (nach Jahren sortiert) und dabei finanzielle Ver-
pflichtungen begründet haben (bitte nach Staatsverträgen auf-
gelistet und gesamt), und in welchem Umfang sind diese
bereits erfüllt bzw. im Bundeshaushalt und in der Finanzpla-
nung konkret abgesichert?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Bundesrepublik
Deutschland die per Staatsvertrag beschlossenen Infrastruk-
turprojekte finanzieren, und welche Risiken sind dabei in den
bei Vertragsabschluss gemachten Kalkulationen vor dem Hin-
tergrund der regelmäßig langen Realisierungsdauer der Infra-
strukturprojekte berücksichtigt worden?
Zu Frage 45:
Die Inhalte von Staatsverträgen zur Regelung von
Verkehrsinfrastrukturprojekten beziehen sich nicht in al-
len Fällen auf den Bau von Verkehrsprojekten allein,
sondern betreffen darüber hinaus Betrieb und Unterhal-
tung oder verkehrliche sowie sonstige Regelungen für
die Infrastruktur.
Als Staatsverträge des Bundes zur Durchführung
künftiger bzw. laufender Verkehrsprojekte ab 1997 sind
zu nennen:
– für die Bundesschienenwege:
– Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Französischen Republik über den Bau
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19503
(A) (C)
(D)(B)
einer Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Kehl;
Bau abgeschlossen, Instandhaltung fortlaufend; 2006
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Dänemark über eine Feste
Fehmarnbeltquerung (Regelungen für Schiene und
Straße); 2008
– Vertrag über den Bau und die Instandhaltung von
Grenzbrücken in der Bundesrepublik Deutschland
im Zuge von Schienenwegen des Bundes, in der
Republik Polen im Zuge von Eisenbahnstrecken
mit staatlicher Bedeutung; Bau der Oderbrücke
bei Frankfurt (Oder) abgeschlossen, Instandhal-
tung fortlaufend; Bau der Neißebrücke bei Horka
– durch die polnische Seite – offen; 2008
– für die Bundesfernstraßen:
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über den Zusam-
menschluss der deutschen Autobahn A 17 und der
tschechischen Seite Autobahn D 8 an der gemein-
samen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenz-
brücke; Bau der Grenzbrücke abgeschlossen, Er-
haltung fortlaufend; 2000
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über den Bau ei-
ner Grenzbrücke an der gemeinsamen Staatsgrenze
in Anbindung an die Bundesstraße B 20 und die
Staatsstraße I/26; Bau der Grenzbrücke abge-
schlossen, Erhaltung fortlaufend; 2001
– Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und dem Schweizerischen
Bundesrat über Bau und Erhaltung einer Auto-
bahnbrücke zwischen Rheinfelden (Baden-Würt-
temberg) und Rheinfelden (Aargau); Bau der
Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau-
fend; 2003
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land, der Republik Polen und der Tschechischen
Republik über den Bau einer Straßenverbindung in
der Euroregion Neiße, im Raum zwischen den
Städten Zittau in der Bundesrepublik Deutschland,
Reichenau (Bogatynia) in der Republik Polen und
Hrádek nad Nisou/Grottau in der Tschechischen
Republik; Bau der Straße auf polnischer Seite und
der Grenzbrücke – durch die polnische Seite – of-
fen, Erhaltung sodann fortlaufend; 2004
– Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und dem Schweizerischen
Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons Aar-
gau, über Bau und Erhaltung einer Rheinbrücke
zwischen Laufenburg (Baden-Württemberg) und
Laufenburg (Aargau); Erneuerung der Brücke ab-
geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005
– Abkommen zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und dem Schweizerischen
Bundesrat, handelnd im Namen des Kantons
Schaffhausen, über die Erhaltung einer Straßenbrü-
cke über die Wutach zwischen Stühlingen (Baden-
Württemberg) und Oberwiesen (Schaffhausen);
Bau der Grenzbrücke abgeschlossen; 2005
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich der Niederlande über den Zu-
sammenschluss der deutschen Autobahn A 61 und
der niederländischen A 74; Zusammenschluss of-
fen; 2005
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich der Niederlande über den Zu-
sammenschluss der deutschen Autobahn A 52 und
der niederländischen Regionalstraße N 280; Bau
der Grenzbrücke abgeschlossen, Erhaltung fortlau-
fend; 2005
– Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich der Niederlande über den Zu-
sammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n
und der niederländischen Regionalstraße N 297n
an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errich-
tung einer Grenzbrücke; Bau der Grenzbrücke ab-
geschlossen, Erhaltung fortlaufend; 2005
– Abkommen über die Erneuerung und die Erhaltung
der Grenzbrücke über die Mosel zwischen Wellen
und Grevenmacher (Luxemburg); Bau der Grenz-
brücke über die Mosel offen, Erhaltung sodann
fortlaufend; 2010.
Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland
mit anderen Staaten noch diverse Abkommen über das
nachgeordnete Straßennetz abgeschlossen. Diese haben
jedoch keine Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und
werden daher nicht einzeln aufgelistet.
– für die Bundeswasserstraßen:
– keine.
Zu Frage 46:
In der Regel beinhalten Staatsverträge einen ange-
strebten Realisierungszeitraum oder eine Absprache-
klausel mit Bezug auf die Verkehrsentwicklung – vorbe-
haltlich der haushalterischen Rahmenbedingungen der
jeweiligen Vertragsparteien. Sie beinhalten nur in Ein-
zelfällen konkrete Aussagen zu den anteiligen Projekt-
kosten. In diesem Fall sind Regelungen zur Übernahme
von Mehrkosten in den jeweiligen Vertrag aufgenom-
men. In gemeinsamen Kommissionen wird der Projekt-
fortschritt regelmäßig besprochen und gegebenenfalls
die Planung angepasst.
Im Übrigen werden die aktuellen Kostenentwicklun-
gen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung dem Parlament unter anderem durch den
regelmäßig vorgelegten Investitionsrahmenplan für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes als Planungsrahmen
dargestellt, der den voraussichtlichen, projektbezogenen
Finanzbedarf der nächsten fünf Jahre enthält. Der Reali-
sierungsstand und wesentliche Projektkenndaten mit ak-
tualisierten Projektkosten sind unter anderem ersichtlich
aus den jährlich vorgelegten Verkehrsinvestitionsberich-
ten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, die zudem die voraussichtlichen, fortge-
schriebenen Inbetriebnahmetermine enthalten.
19504 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 47):
Welche Möglichkeiten seitens des Bundes, der Länder und
Kommunen gibt es, die Daseinsvorsorge in ländlichen Gebie-
ten bzw. Vorstädten zu fördern?
Die Förderpolitik für die ländlichen Räume in
Deutschland verbindet die Stärkung von Wirtschaftskraft
und Beschäftigungsperspektiven in den Regionen mit
Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge für die
dort lebende Bevölkerung sowie für eine wettbewerbs-
fähige und zugleich umwelt- und standortgerechte Land-
wirtschaft.
Die Mittel des „Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums“, ELER, wer-
den eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit von Land-
und Forstwirtschaft zu steigern, Umwelt, Natur und
Landschaft zu erhalten sowie die Erwerbschancen und
die Lebensqualität in ländlichen Räumen zu verbessern
und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei-
zutragen. Die dazugehörige Fördermaßnahme LEADER
unterstützt innovative Ansätze in den ländlichen Räu-
men, wie etwa die Erarbeitung und Umsetzung von maß-
geschneiderten Entwicklungskonzepten und Projekten
von Aktionsgruppen vor Ort.
In Verbindung mit den nationalen Fördergrundsätzen
für eine integrierte ländliche Entwicklung, ILE, werden
mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-
struktur und des Küstenschutzes“, GAK, Maßnahmen
der Daseinsvorsorge unterstützt, wie die Errichtung von
Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen, Kinder-
tagesstätten und Mehrgenerationenhäusern. Ebenfalls
förderfähig sind alternative Bedienformen des öffentlichen
Personennahverkehrs, bürgerschaftliches Engagement und
interkommunale Zusammenarbeit.
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse-
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, ermög-
licht den Ländern die Unterstützung spezieller kreativer
Maßnahmen der ländlichen Regionen, die über den bis-
herigen Regelrahmen hinausgehen. In diesem Rahmen
können kommunale Infrastrukturinvestitionen, die etwa
im Wege der interkommunalen Kooperation durchge-
führt werden, besonders gefördert werden.
Die „Initiative Ländliche Infrastruktur“ des Bundes
setzt auf die regionalen Stärken, auf die Ideen und die
Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, um de-
ren Lebensqualität und deren Heimat es geht.
Dazu gehört das Städtebauförderungsprogramm
„Kleinere Städte und Gemeinden – über-örtliche Zusam-
menarbeit und Netzwerke“. Es unterstützt Klein- und
Mittelstädte im ländlichen, dünn besiedelten Räumen,
die vom demografischen Wandel stark betroffen sind.
Sie sollen insbesondere bei Investitionen zur bedarfs-
gerechten Anpassung und Fortentwicklung der städte-
baulichen Infrastruktur der Daseinsvorsorge gefördert
werden. Im Jahr 2012 stellt der Bund 44,4 Millionen
Euro für das Programm bereit. Ein weiterer Bestandteil
der „Initiative Ländliche Infrastruktur“ ist das Mo-
dellvorhaben der Raumordnung, MORO – Aktions-
programm regionale Daseinsvorsorge, mit einem Ge-
samtvolumen von 6,5 Millionen Euro, mit dem
21 Planungsregionen, Landkreise und Gemeindever-
bünde fachlich und finanziell bei der Erarbeitung und
Umsetzung interkommunal abgestimmter Maßnahmen-
bündel zur Sicherung der Daseinsvorsorge unterstützt
werden.
Ziel der Bundesregierung ist es dabei, die Unterstüt-
zungsmöglichkeiten für ländliche Regionen, die unter
besonderem demografischen Anpassungsdruck stehen,
künftig noch stärker zu koordinieren. Dazu gehört die
Verzahnung der EU-Fonds und deutschen Förderinstru-
mente für ländliche und strukturschwache Räume sowie
eine Stärkung der Synergieeffekte zwischen den Ge-
meinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ und „Verbesserung der Agrarstruk-
tur und des Küstenschutzes“.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 48):
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit
eines länderübergreifenden Herdenschutzkompetenzzentrums
zur Ausbildung von Hunden zum Schutz von Weidetieren vor
Wolfsübergriffen, und wie wird sie ein solches Vorhaben
unterstützen?
Die Bundesregierung sieht die fachliche Notwendig-
keit, gegebenenfalls länderübergreifende Herdenschutz-
kompetenzzentren einzurichten, um Hunderassen
auszuwählen, die zum Schutz von Weidetieren vor
Wolfsübergriffen geeignet sind, sowie um Beratung bei
der Hundeausbildung zu leisten. An eine Unterstützung
des Vorhabens durch den Bund und mit Blick auf die
Länderzuständigkeit ist nicht gedacht. Die Bundesregie-
rung begrüßt die Initiative Sachsens, ein Herdenschutz-
Kompetenzzentrum aufzubauen.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 49):
Um welche Unterlagen handelt es sich konkret bei den im
Plenarprotokoll 17/161, Anlage 46, genannten „nachgereich-
ten Unterlagen“ – bitte mit Angabe des Datums und Absen-
ders bzw. Kraftwerks –, und mit jeweils welchen Schreiben
haben die Landesatomaufsichtsbehörden auf das Schreiben
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit, BMU, vom 20. Juni 2011, mit dem das BMU
bat, die von der Reaktor-Sicherheitskommission in ihrer ers-
ten Stellungnahme zu den Stresstests aufgezeigten Empfeh-
lungen und offenen Punkte bei den in ihrer Zuständigkeit lie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19505
(A) (C)
(D)(B)
genden Kraftwerken zu klären, bislang reagiert – bitte
ebenfalls mit Angabe des Datums?
Es wurden mehrere anlagenspezifische Unterlagen
eingereicht, zu denen Ende 2011 festgestellt wurde, dass
sie eine Überarbeitung der Sicherheitsüberprüfung der
Reaktor-Sicherheitskommission vom Mai 2011 nicht
rechtfertigen würden. Ich werde Ihnen eine Aufstellung
dieser Unterlagen übermitteln.
Die Aufsichtsbehörden der Länder mit Kernkraftwer-
ken sind der Bitte des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit nachgekommen und
haben über den Stand berichtet. Eine Aufstellung der
Antwortschreiben werde ich Ihnen übermitteln.
Anlage 30
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 50):
Bis wann soll nach aktuellem Stand die deutsche Überset-
zung des vor kurzem fertiggestellten tschechischen Umwelt-
verträglichkeitsgutachtens für das Atomkraftwerksprojekt
Temelin 3 und 4 vorliegen – bitte auch mit Angabe, seit wann
es der Bundesregierung vorliegt –, und wann findet bezüglich
Temelin 3 und 4 das nächste Treffen der Bundesregierung mit
der tschechischen Regierung statt – bitte auch mit Angabe des
Rahmens bzw. der Art des Treffens?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Tschechi-
sche Republik im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprü-
fungsverfahrens, UVP, für den Bau von zwei neuen Kern-
reaktoren am Standort Temelin, KKW Temelin 3 und 4,
zwischenzeitlich ein Umweltverträglichkeitsgutachten
fertiggestellt hat. Das tschechische Umweltministerium
hat dem Bundesumweltministerium mit am 2. März
2012 zugegangenem Schreiben mitgeteilt, dass eine
Veröffentlichung des Umweltverträglichkeitsgutachtens
mittlerweile erfolgt sei und insoweit auf die Internetver-
öffentlichung unter www.cenia.cz/eia verwiesen. Hierbei
handelt es sich um die tschechische Sprachfassung des
Gutachtens. Eine deutsche Sprachfassung des Umwelt-
verträglichkeitsgutachtens wird durch die tschechische
Seite vorbereitet. Diese liegt der Bundesregierung der-
zeit jedoch noch nicht vor.
Die grenzüberschreitende Beteiligung Deutschlands
an dem UVP-Verfahren Temelin erfolgt nach den Regeln
des deutschen UVP-Gesetzes. Demnach beteiligen sich
Bayern und Sachsen an dem Verfahren. Im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Tschechischen
Republik und Deutschland berichtet die Tschechische
Republik regelmäßig über den Stand des UVP-Verfah-
rens. An diesen Sitzungen der Deutsch-Tschechischen
Kommission, DTK, nehmen neben dem Bundesumwelt-
ministerium auch Vertreter aus Bayern und Sachsen teil.
Die nächste turnusmäßige Sitzung der DTK ist für den
Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Anlage 31
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 51):
Welche konkreten Bedenken (siehe Antwort der Bundesre-
gierung zu Frage 80, Plenarprotokoll 17/161, Seite 19200 (B))
haben die Bundesregierung dazu veranlasst, sich bei der Ab-
stimmung im Komitologieverfahren am 23. Februar 2012
über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Um-
setzung des Art. 7 a der Kraftstoffqualitätsrichtlinie der
Stimme zu enthalten, und welche Alternativen zieht die Bun-
desregierung diesbezüglich in Betracht?
Es gab innerhalb der Bundesregierung Bedenken,
dass das vorgesehene Berechnungsverfahren zu Wettbe-
werbsnachteilen und zu einem zu befürchtenden zusätz-
lichen bürokratischen Aufwand für Raffinerien führen
und letztlich zulasten der Versorgungssicherheit gehen
könnte.
Anlage 32
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 52):
Wie hoch sind die durchschnittlichen täglichen Kosten der
Marktprämie bzw. der Managementprämie, die bereits durch
die im März gemeldeten Anlagen entstehen, und warum hat
die Bundesregierung in ihrem Kabinettsbeschluss zur Novelle
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012
keinen Vorschlag in ihrer Formulierungshilfe gemacht, wie
die Kosten der Marktprämie eingedämmt werden können?
Nach Informationen der Übertragungsnetzbetreiber,
ÜNB, sind für den Monat März 19 462 MW installierte
Leistung für die Marktprämie angemeldet. Unter der Be-
dingung, dass diese Mengen bis zum Jahresende in der
Marktprämie bleiben und bei Berücksichtigung der von
den ÜNB im Trendszenario der Mittelfristprognose 2012
bis 2016 angesetzten Vollbenutzungsstunden liegen, be-
laufen sich die Kosten der Managementprämie auf
durchschnittlich rund 1 Million Euro pro Tag. Dem ge-
genüberzustellen sind allerdings wegfallende Kosten der
ÜNB bei der Wälzung des übrigen EEG-Stroms.
Bei der Einführung der Marktprämie war klar, dass
im Vergleich zum Verkauf der EEG-Strommengen durch
die ÜNB an der Strombörse zusätzliche Kosten ent-
stehen würden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG,
sieht jedoch eine starke jährliche Absenkung der
Managementprämie vor (bei Wind und PV im Schnitt
um etwa 16 Prozent pro Jahr). Anders als bei den EEG-
Vergütungen gilt dies auch für Bestandsanlagen.
Für eine Änderung der Managementprämie bedarf es
keiner Gesetzesänderung, da hierfür eine Verordnungs-
ermächtigung im EEG nach § 64 f Nummer 3 EEG be-
steht. Etwaige Änderungen an einem neuen Instrument
wie der Marktprämie sollten sich auf hinreichende Er-
fahrungen stützen, die wenige Wochen nach Einführung
noch nicht gegeben sind. Die Bundesregierung wird da-
19506 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
her die Entwicklung bei der Marktprämie sorgfältig be-
obachten.
Anlage 33
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 53):
Welche aktuellen konkreten wissenschaftlichen Berech-
nungsgrundlagen liegen der Bundesregierung für die Berech-
nung der neuen Vergütungshöhen und Vermarktungsanteile
vor, die sie als Grundlage für die Zahlen ihres Kabinettsbe-
schlusses zur Formulierungshilfe zur Novelle des Erneuer-
bare-Energien-Gesetzes vom 29. Februar 2012 genommen
hat, und ist die Bundesregierung bereit, dem Parlament diese
wissenschaftlichen Berechnungen detailliert vorzulegen?
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit liegen Abschätzungen zu den
Stromgestehungskosten zum Jahresbeginn für repräsen-
tative Modellanlagen vor, die vom Zentrum für Sonnen-
energie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württem-
berg, ZSW, erstellt wurden. Die Berechnungen beruhen
auf den im Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz, EEG, erläuterten Methoden und Annah-
men. Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirt-
schaft und Technologie durchgeführten gutachterlichen
Untersuchungen des Konsortiums Consentec/r2b/FGH/
IBER haben gezeigt, dass auf jeden Fall eine hohe Ein-
malabsenkung der Vergütungssätze notwendig ist, um
den Zielkorridor des EEG erreichen zu können.
Der Vorschlag für das Marktintegrationsmodell geht
auf Untersuchungen im Rahmen des Vorhabens „Solare
Strahlungsenergie“ zum veröffentlichten EEG-Erfah-
rungsbericht 2011 zurück. Darin wurden verschiedene
Modelle für eine regional differenzierte Vergütung un-
tersucht, darunter auch die Begrenzung der Vergütung
auf eine bestimmte Zahl von Vollbenutzungsstunden pro
Jahr. Das Marktintegrationsmodell baut auf diesen Vor-
überlegungen auf, um Anreize für verstärkten Eigenver-
brauch und Direktvermarktung zu setzen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 54):
Welche Maßnahmen über die Bildungsprämie hinaus plant
die Bundesregierung als Schlussfolgerungen aus der Empfeh-
lung der Expertenkommission Forschung und Innovation, die
im Jahresgutachten 2012 fordert, das Weiterbildungssystem
so weiterzuentwickeln, dass insbesondere bisher unterreprä-
sentierte Gruppen – sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer als auch Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind – ver-
stärkt an Weiterbildungen teilnehmen?
Die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer, ihre
beruflichen Chancen wie ihr Schutz vor Arbeitslosigkeit
hängen in hohem Maße von ihren Qualifikationen ab.
Auch der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird
davon wesentlich mitbestimmt. Daher gewinnt die konti-
nuierliche Weiterbildung über den gesamten Erwerbs-
verlauf große Bedeutung. Dies ist durch das Gutachten
der Expertenkommission Forschung und Innovation
2012 nochmals bestätigt worden.
Bereits zuvor hat die Bundesregierung vielfältige Ini-
tiativen ergriffen, um die Qualifizierungs- und Weiterbil-
dungsaktivitäten von Wirtschaft und Sozialpartnern zu
fördern und insbesondere die Teilnahme unterrepräsen-
tierter Gruppen zu ermöglichen. Dazu gehören – neben
der erwähnten Bildungsprämie – Maßnahmen mit dem
Ziel, mehr Jüngere und Ältere für Weiterbildung zu ge-
winnen, die Förderangebote zielgerichteter einzusetzen,
Aus- und Weiterbildung effektiver zu verzahnen und die
Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes
zu erhöhen:
– Mit den Ländern, den Sozialparteien und anderen
Partnern wurde eine Nationale Strategie für die Al-
phabetisierung Erwachsener (Start 2011) gestartet.
Teil dieser Strategie ist eine im Jahr 2012 stattfin-
dende Öffentlichkeitskampagne. Darüber hinaus hat
die Bundesregierung im Dezember 2011 einen neuen
Förderschwerpunkt veröffentlicht, in dem For-
schungsprojekte zur arbeitsplatzorientierten Alphabe-
tisierung und Grundbildung durchgeführt werden.
– Ebenfalls initiiert wurden eine Informationskampa-
gne zur Attraktivitätssteigerung beruflicher Bildung
(Start 2011) und eine Workshopreihe mit Wissen-
schaft und Praxis zur beruflichen Weiterbildungsför-
derung (Start 2012).
– Aus- und Weiterbildung sind zudem wichtige Siche-
rungspfade des von der Bundesregierung beschlosse-
nen Fachkräftesicherungskonzeptes. Dazu wurde das
am 1. April 2012 in Kraft tretende Gesetz zur Verbes-
serung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
geschaffen. Darin wurde die berufliche Weiterbil-
dungsförderung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch
und dem Zweiten Sozialgesetzbuch weiterentwickelt
(BMAS).
– Das Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit
zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäf-
tigter Älterer in Unternehmen, WeGebAU“ sowie das
Programm „Initiative zur Flankierung des Struktur-
wandels, IFLAS“ zur gezielten Qualifizierungsförde-
rung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit be-
drohten Arbeitnehmern werden auch im Jahr 2012
fortgeführt (BMAS).
– Die Bundesagentur für Arbeit fördert zudem ein Mo-
dellprojekt, das Geringqualifizierten das modulare
Nachholen eines Berufsabschlusses ermöglichen soll
(BMAS).
– Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Weiterbil-
dung wird auch die Erforschung von beruflicher Wei-
terbildung und lebensbegleitendem Lernen weiter vo-
rangetrieben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19507
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 55):
Wie viele Anträge auf eine Bildungsprämie sind seit dem
2. Dezember 2011 eingereicht, geprüft und bewilligt worden,
und wie viele Bewilligungen sind im Zeitraum seit dem Be-
ginn der Bildungsprämie bis zum 1. Dezember 2011 für An-
tragstellende mit einem Einkommen zwischen 20 001 und
25 600 Euro bei einzeln Veranlagten bzw. 40 001 und
51 200 Euro bei gemeinsam Veranlagten erteilt worden – bitte
als absolute Zahlen sowie als Prozentzahlen der Gesamtbewil-
ligungen ausweisen?
In der ersten Förderphase wurden 166 139 Prämien-
gutscheine ausgegeben. Bis zum 1. März 2012 wurden
davon 105 908 von den Weiterbildungsanbietern einge-
reicht. Bewilligt und ausgezahlt wurden bis zum 1. März
2012 68 818 Gutscheine.
Bei den Beratenen des Jahres 2011 lag der Anteil der
Personen mit einem Einkommen über 20 000 bzw.
40 000 Euro bei etwa 22 Prozent. Verlässliche absolute
Zahlen für den Anteil dieser Einkommensgruppen bei
den beantragten bzw. bewilligten Gutscheinen liegen
noch nicht vor.
Anlage 36
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 56 und 57):
Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Presseför-
derung von am Markt nachrangigen, kleineren Titeln über
eine unabhängige Kommission, und wie bewertet sie die Ver-
gabe von Krediten und verlorenen Zuschüssen auf Zeit durch
eine unabhängige Kommission bei drohender Insolvenz eines
Presseverlags?
Bejaht die Bundesregierung ein Marktversagen im Presse-
markt insbesondere im lokalen Bereich, und sieht die Bundes-
regierung die fehlenden Marktzugänge wegen zu hoher Zu-
gangsbarrieren im lokalen Pressebereich als Gefahr für die
Pressevielfalt?
Zu Frage 56:
Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende
Zuständigkeit der Länder für das Pressewesen fällt eine
Entscheidung über Einführung und mögliche Ausgestal-
tung einer direkten Presseförderung nicht in die Kompe-
tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre-
gierung direkte staatliche Subventionen an Verlage oder
Publikationen im Hinblick auf die verfassungsrechtlich
verbürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und
deren von Verfassungs wegen strikt zu beachtende
Staatsfreiheit ab.
Zu Frage 57:
Obwohl insbesondere lokal tätige Presseverlage zum
Teil vor schwierigen wirtschaftlichen und publizisti-
schen Herausforderungen stehen, ist nach Ansicht der
Bundesregierung bisher weder ein Marktversagen noch
eine Gefährdung der Meinungs- und Pressevielfalt in
Deutschland festzustellen.
Anlage 37
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 58):
Was hält die Bundesregierung von der Einführung periodi-
scher Berichte über redaktionelle Kooperationen sowie cross-
mediale Produktions- und Anbieterstrukturen, und welche
Stelle könnte solche Berichte erstellen?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Berichte über re-
daktionelle Kooperationen sowie zu crossmedialen Ent-
wicklungen durchaus sinnvoll und hilfreich. Sie sollten
von den in diesem Bereich kompetenten wissenschaftli-
chen Instituten erstellt werden.
Anlage 38
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 59):
Wie bewertet die Bundesregierung eine direkte Förderung
von Medienunternehmen bzw. einzelnen Journalistinnen und
Journalisten nach Bedarf durch eine unabhängige Kommis-
sion, wenn das Förderkriterium unter anderem der publizisti-
sche Bedarf und die originäre journalistische Leistung wäre,
und wie bewertet die Bundesregierung die Errichtung einer
Stiftung öffentlichen Rechts zur Förderung des Journalismus?
Mit Blick auf die gemäß Art. 30, 70 GG bestehende
Zuständigkeit der Länder für die Medienregulierung fällt
eine Entscheidung über Einführung und mögliche Aus-
gestaltung einer solchen Förderung nicht in die Kompe-
tenz des Bundes. Ungeachtet dessen lehnt die Bundesre-
gierung staatliche Subventionen an Medienunternehmen
oder Journalistinnen und Journalisten im Hinblick auf
die von Verfassungs wegen strikt zu beachtende Staats-
freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Journa-
listinnen und Journalisten ab.
Anlage 39
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 60):
Wie bewertet die Bundesregierung die Modelle der direk-
ten und indirekten Medienförderung in den europäischen
Nachbarstaaten, und hält sie eine Anhebung der pressekartell-
rechtlichen Aufgreifschwelle vor dem Hintergrund einer sol-
chen Bewertung für das einzig mögliche Instrument, um die
Pressevielfalt zu erhalten?
Die Bundesregierung lehnt staatliche Subventionen
an Medienunternehmen oder Journalistinnen und Jour-
nalisten im Hinblick auf die von Verfassungs wegen ver-
bürgte privatwirtschaftliche Struktur der Presse und die
strikt zu beachtende Staatsfreiheit der Medien ab.
19508 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Wie in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in
Deutschland allerdings eine indirekte und strikt inhalts-
neutrale Förderung der Presse in Form eines reduzierten
Mehrwertsteuersatzes. Sie leistet einen wichtigen Bei-
trag zur Meinungs- und Pressevielfalt.
Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif-
schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es
Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu-
sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch
in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup-
ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel-
falt.
Anlage 40
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen der
Abgeordneten Petra Merkel (Berlin) (SPD) (Druck-
sache 17/8828, Fragen 61 und 62):
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Ent-
wicklungen auf dem Medienmarkt die Notwendigkeit einer
crossmedialen Konzentrationskontrolle, und welche Maßnah-
men sind vorgesehen, um crossmedialen Konzentrationsten-
denzen wirksam zu begegnen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es nicht
nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene eines
– gegebenenfalls crossmedialen – Medienkonzentrationsrechts
bedarf, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
hierzu ergreifen?
Zu Frage 61:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das in
der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegende
Medienkonzentrationsrecht stärker als bisher auf cross-
mediale Entwicklungen ausgerichtet werden muss. Über
eine Reform dieser Materie werden in den Ländern seit
Jahren Reformgespräche geführt, die bislang aber noch
keine konkreten Ergebnisse erbracht haben.
Zu Frage 62:
Die Bundesregierung sieht für ein europäisches Medien-
konzentrationsrecht keine sachliche Notwendigkeit, weil
die jeweiligen Medienmärkte nach wie vor national bzw.
regional ausgerichtet sind.
Anlage 41
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
sache 17/8828, Frage 63):
Welche Forschungsaufträge zur Behebung der festgestell-
ten Defizite, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestagsdrucksache
17/6836) vom 23. August 2011 im Zusammenhang mit der
Medienvielfalt angekündigt hat, hat die Bundesregierung
darüber hinaus bislang vergeben, und was wird dort genau
untersucht?
Die Bundesregierung hat keine weiteren Studien über
die zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen
Anfrage bereits erteilten Forschungsaufträge hinaus in
Auftrag gegeben.
Anlage 42
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Fragen des
Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksache
17/8828, Fragen 64 und 65):
Wann wird die von der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bundestags-
drucksache 17/6836) angekündigte Bestandsaufnahme der für
die Medienvielfalt relevanten Daten- und Faktenlage abge-
schlossen und öffentlich zugänglich sein?
Wann wird die in den Haushalt 2009 eingestellte Medien-
datenbank – als deren Ziel der Haushaltsgesetzgeber aus-
drücklich vorgegeben hat, dass diese den bestehenden Infor-
mations- und Datendefiziten im Medienbereich begegnen und
belastbare Informationen und Datengrundlagen für medien-
und kommunikationspolitische Entscheidungen bieten soll
und deren öffentliche Zugänglichmachung auf der Webseite
des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
für Ende 2011 angekündigt war – dem Parlament und wann
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Zu Frage 64:
Die vom Hans-Bredow-Institut, Hamburg, in Koope-
ration mit dem Formatt-Institut, Dortmund, in zwei Stu-
dien durchgeführte Bestandsaufnahme wurde erst vor
kurzem abgeschlossen. Die Bundesregierung wird die
Studien dem Ausschuss für Kultur und Medien des
Deutschen Bundestages in Kürze vorlegen. Sodann wer-
den diese auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu Frage 65:
Die in der Antwort auf Frage 64 genannten Studien
enthalten Daten zur Medienvielfalt in Deutschland.
Diese werden nach der Unterrichtung des Parlaments
wie angekündigt über die Webseite des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht.
Anlage 43
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 66):
Wann wird die Bundesregierung die für das Projekt „Me-
diendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des For-
matt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts – mit denen die
ermittelten Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als
auch auf der Nutzerseite im Medienbereich abgebaut werden
sollten und die bis Ende des vergangenen Jahres abgeschlos-
sen sein sollten – dem Deutschen Bundestag und wann der
Öffentlichkeit zugänglich machen?
Die genannten Studien wurden erst vor kurzem abge-
schlossen. Die Bundesregierung wird sie dem Ausschuss
für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages in
Kürze vorlegen. Sodann werden sie auch der Öffentlich-
keit zugänglich gemacht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19509
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 67):
Wie bewertet die Bundesregierung den Schwund an Viel-
falt bei der Lokalpresse, und geht sie davon aus, dass dieser
durch eine Anhebung der Aufgreifschwelle, wie sie im Refe-
rentenentwurf zur 8. GWB-Novelle geplant ist, gestoppt
wird?
Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif-
schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es
Presseunternehmen, ihre wirtschaftliche Basis durch Fu-
sionen abzusichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch
in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu behaup-
ten. Mittelbar dient dies der Erhaltung der Medienviel-
falt.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Fragen 68 und 69):
Wird die Pressevielfalt, die die Bundesregierung laut dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009
erhalten will, durch die im Referentenentwurf zur 8. Novelle
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, auf-
genommene Anhebung der Aufgreifschwellen – wonach eine
kartellrechtliche Prüfung von Verlagsfusionen dann erst ab
einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro statt-
findet – nach Meinung der Bundesregierung gestärkt, und auf
welcher Datenbasis beruht diese Annahme?
Wie bewertet die Bundesregierung die weitergehenden
Änderungswünsche, die die Verlegerverbände für die
8. GWB-Novelle vorgelegt haben, und wird sie diese Vor-
schläge bei der Vorlage des Gesetzentwurfs aufgreifen?
Zu Frage 68:
Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts
der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort-
schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung
eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen
Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante
maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse-
fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre
wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre
Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen
Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der
Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt
sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes.
Zu Frage 69:
Nach sorgfältiger Erwägung der von den Verleger-
verbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die Bundes-
regierung der Auffassung, dass die über die Änderung
der Aufgreifschwelle hinausgehenden Vorschläge zur
Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse-
fusionskontrolle nicht geeignet sind, den wettbewerb-
lichen Rahmen für die Verlagsbranche zu verbessern.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache
17/8828, Fragen 70 und 71):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit dem
Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle vorgesehenen Änderun-
gen im Pressefusionsrecht tatsächlich einen Beitrag zur „Erhal-
tung der Meinungs- und Pressevielfalt“, wie es im Koalitonsver-
trag zwischen CDU, CSU und FDP heißt, leisten können, und
wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Welche Entwicklungen im Pressebereich machen – vor
dem Hintergrund, dass die Bundesregierung noch in ihrer Ant-
wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 23. Au-
gust 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6836) erlärt hat, es gebe
derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf – eine Än-
derung des Pressefusionsrechts notwendig, und aus welchen
Gründen sieht die Bundesregierung die im Referentenentwurf
zur 8. GWB-Novelle enthaltenen Änderungen beim Presse-
kartellrecht als geeignet an, die Pressevielfalt zu stärken?
Nach Auffassung der Bundesregierung tragen die
pressespezifischen Regelungen zur Fusionskontrolle den
Besonderheiten der Marktstruktur im Pressewesen Rech-
nung. Dahinter steht die Annahme, dass die Vielfalt wirt-
schaftlich selbstständiger Verlage mittelbar einen Bei-
trag zur Meinungsvielfalt leistet.
In ihrem gemeinsamen Eckpunktepapier vom Sep-
tember 2011 haben die Verlegerverbände vorgeschlagen,
das Pressefusionsrecht im Rahmen der 8. GWB-Novelle
zu ändern. Nach sorgfältiger Abwägung der von den
Verlegerverbänden vorgeschlagenen Änderungen ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass eine maßvolle Er-
höhung der Aufgreifschwelle bei der Pressefusionskon-
trolle es Presseunternehmen erleichtern wird, ihre wirt-
schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und so
ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande-
ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies
der Erhaltung der Medienvielfalt. Über die Anhebung
der Aufgreifschwelle hinausgehende Vorschläge zur
Änderung der gesetzlichen Regelungen über die Presse-
fusionskontrolle sind aus Sicht der Bundesregierung da-
gegen nicht geeignet, den wettbewerblichen Rahmen für
die Verlagsbranche zu verbessern.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 72):
Wie viele Pressefusionen ohne kartellamtliche Prüfung
würde die im Referentenentwurf zur 8. GWB-Novelle enthal-
tene Anhebung der Aufgreifschwelle tatsächlich möglich
machen, und würden diese einen Erhalt an Pressevielfalt
bedeuten?
Die geplante maßvolle Erhöhung der Aufgreif-
schwelle bei der Pressefusionskontrolle erleichtert es
insbesondere kleinen und mittleren Verlagen, ihre wirt-
schaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre
Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen
Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der
Erhaltung der Medienvielfalt. Nach Schätzungen dürften
sich etwa 55 unabhängige Zeitungsverlage zusätzlich
19510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
zum Status quo kontrollfrei zusammenschließen. Es fällt
in die unternehmerische Freiheit der Presseunternehmen,
inwieweit sie tatsächlich davon Gebrauch machen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
sache 17/8828, Frage 73):
Welche Änderungen gibt es auf den Medien- und ins-
besondere auf den Lesermärkten bei den Zeitungen, die eine
Änderung der Pressefusionskontrolle im Rahmen der
8. GWB-Novelle notwendig machen, und wie haben die
Unternehmen bislang darauf reagiert?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts
der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort-
schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung
eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen
Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante
maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse-
fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre
wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und
ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu ande-
ren Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies
der Erhaltung der Medienvielfalt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
17/8828, Frage 74):
Woraus ergibt sich aus der Sicht der Bundesregierung die
Notwendigkeit einer Änderung beim Pressefusionsrecht im
Rahmen der 8. GWB-Novelle, und auf welche konkrete Da-
tenbasis gründet die Bundesregierung die vorgeschlagenen
Änderungen, insbesondere bei der Anhebung der Aufgreif-
schwellen?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist angesichts
der Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen für die Presseunternehmen, die durch die fort-
schreitende Entwicklung der digitalen Mediennutzung
eingetreten ist, eine Änderung der pressespezifischen
Regelungen im Wettbewerbsrecht sinnvoll. Die geplante
maßvolle Erhöhung der Aufgreifschwelle bei der Presse-
fusionskontrolle erleichtert es Presseunternehmen, ihre
wirtschaftliche Basis durch Fusionen abzusichern und ihre
Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen
Mediengattungen zu behaupten. Mittelbar dient dies der
Erhaltung der Medienvielfalt. Die Bundesregierung stützt
sich dabei auf die Fallzahlen des Bundeskartellamtes.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Drucksache
17/8828, Frage 75):
Inwieweit werden die Erkenntnisse der für das Projekt
„Mediendatenbank“ (Einzelplan 04) erstellten Studien des
Formatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts, mit denen
die Erkenntnisdefizite sowohl auf der Angebots- als auch auf
der Nutzerseite im Medienbereich ausgeräumt werden sollten,
bei der Erstellung des Referentenentwurfs zur 8. GWB-No-
velle berücksichtigt, und welche Konsequenzen hat die Bun-
desregierung aus diesen Erkenntnissen im Detail gezogen?
Es wird auf Antwort zur Frage 71 verwiesen. Die Stu-
dien des Fomatt-Instituts und des Hans-Bredow-Instituts
wurden erst kürzlich fertiggestellt und der Bundesregie-
rung übermittelt. Daher konnten Sie noch nicht ausge-
wertet werden.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 76):
Befindet sich die laut der Antwort der Bundesregierung
auf Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/8847 von der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR,
am 25. Januar 2012 an das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie, BMWi, übergebene Akte zur Hans-
Joachim-Martini-Stiftung bereits wieder bei der BGR oder
noch beim BMWi, und, falls Letzteres zutrifft, wie lange soll
sie dort verbleiben?
Die Akte befindet sich noch beim BMWi. Eine Rück-
gabe an die Verwaltung der BGR ist in nächster Zeit vor-
gesehen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 77):
Wie unterscheiden sich die Einsparziele der Bundesregie-
rung und der im Ausschuss für Industrie, Forschung und
Energie des Europäischen Parlaments mit breiter Mehrheit be-
schlossene Kompromiss zu Art. 6 der EU-Energieeffizienz-
richtlinie, nach dem sich die 1,5-prozentige Einsparverpflich-
tung von Endenergie nicht mehr auf einzelne Unternehmen,
sondern auf ein äquivalentes jährliches Einsparziel, gemittelt
über drei Jahre, für die Mitgliedstaaten bezieht sowie Maß-
nahmen wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf die-
ses Ziel anrechenbar sind, und wird die Bundesregierung das
im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Euro-
päischen Parlaments beschlossene 1,5-Prozent-Ziel bei den
Ratsverhandlungen unterstützen?
Nach Auffassung der Bundesregierung sieht der Än-
derungsvorschlag des Ausschusses für Industrie, For-
schung und Energie des Europäischen Parlaments zu
Art. 6 weiterhin eine Einsparverpflichtung für einzelne
Unternehmen vor. Eine solche Einsparverpflichtung soll
nach den Vorstellungen der Bundesregierung von den
Mitgliedstaaten optional gewählt werden können, nicht
aber verpflichtend eingeführt werden. Die Bundesregie-
rung spricht sich dafür aus, dass den Mitgliedstaaten ein
Wahlrecht dahin gehend eingeräumt werden sollte, ob
sie sich national zu einer verbindlichen Senkung des
Energieverbrauchs von 4,5 Prozent innerhalb von drei
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19511
(A) (C)
(D)(B)
Jahren oder einer verbindlichen Steigerung der Energie-
effizienz von 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren – be-
zogen immer auf eine jeweils vorlaufende Referenz-
periode – verpflichten. Das Ziel zur Energieeinsparung
von 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren beruht auf
dem Kommissionsvorschlag, Art. 6, Abs. 1, 9, das Ziel
zur Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent in-
nerhalb von drei Jahren auf dem Energieeffizienzziel der
Bundesregierung. Energieeffizienzziel und Einsparver-
pflichtung sind wegen unterschiedlicher Grundansätze
nicht vergleichbar. Maßnahmen aus bereits existierenden
Programmen, die nach Inkrafttreten der Richtlinie
durchgeführt werden, fließen in jedem Falle ein.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 78):
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Ausschuss für
Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parla-
ments beschlossenen Änderungen in Art. 12 der EU-Energie-
effizienzrichtlinie, nach denen die Mitgliedstaaten dafür
Sorge tragen sollen, dass Barrieren, die die Teilnahme von
Demand Response an den Märkten – insbesondere für Regel-
energie- und Systemdienstleistungen – behindern, entfernt
werden, und wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund die vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geplante
Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die ein Doppelvermark-
tungsverbot beinhaltet und damit ein Agieren der abschaltba-
ren Lasten auf Märkten verbietet?
Betreibern von Lasten steht es in Deutschland grund-
sätzlich frei, diese als Regelenergie oder Systemdienst-
leistungen zu vermarkten, soweit diese die netztechni-
schen Anforderungen zur Teilnahme an diesen Märkten
erfüllen. Das Verfahren zur Ausschreibung von Regel-
energie, insbesondere Mindestangebotsgrößen, Aus-
schreibungszeiträume und Ausschreibungszeitscheiben,
ebenso wie Veröffentlichungspflichten regelt die Bun-
desnetzagentur durch Festlegung.
Die geplante Verordnung zu abschaltbaren Lasten soll
Betreibern von Lasten durch Abschluss von Abschalt-
vereinbarungen eine weitere Möglichkeit eröffnen, einen
Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Soweit sich ein
Betreiber von Lasten für den Abschluss einer Abschalt-
vereinbarung entscheidet, ist sicherzustellen, dass die
Last dem Übertragungsnetzbetreiber entsprechend der
Abschaltverordnung tatsächlich zur Verfügung steht. Die
Details der Abschaltverordnung befinden sich derzeit in
der Abstimmung und werden sicherstellen, dass der Ein-
satz von abschaltbaren Lasten am Stromspot- und vor al-
lem Regelenergiemarkt weiterhin möglich bleibt.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Frage 79):
In welchem Zusammenhang steht nach Ansicht der Bun-
desregierung die Entwicklung, dass im Einzelhandel laut Zah-
len der Deutschen Bundesbank die Unternehmensgewinne
von 2000 bis 2010 um schätzungsweise 71 Prozent auf
20,2 Milliarden Euro gestiegen sind und die Reallöhne im
Einzelhandel in diesem Zeitraum gesunken sind, und wie be-
wertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die mit dem Erzeugerpreisindex deflationierten Jah-
resergebnisse vor Gewinnsteuern im Einzelhandel sind
im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2009 um jahresdurch-
schnittlich 4,3 Prozent gestiegen.
Die mit dem Verbraucherpreisindex deflationierten
Bruttomonatsverdienste der Vollzeitbeschäftigten im
Einzelhandel sind im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2010
um jahresdurchschnittlich 0,2 Prozent gestiegen.
Die schwache Reallohnentwicklung ist Ausdruck der
hohen Arbeitslosigkeit am Anfang des Jahrzehnts sowie
der ölpreisbedingt höheren Teuerung in den vergangenen
Jahren.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Frage 80):
Welche Möglichkeiten gibt es – mit welchen Vorausset-
zungen –, einen Neustart der Firma Schlecker mit staatlichen
Geldern – Bürgschaften, Krediten, Fördergeldern, auch euro-
päischen etc. – zu unterstützen, und prüft die Bundesregierung
eine dieser Möglichkeiten?
In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige
Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der
Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum
Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be-
deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan-
ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über-
nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland
prüfen.
Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz
befindet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierig-
keiten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für
staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung
von Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244
vom 1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maß-
nahme zur Unterstützung von Schlecker mit staatlichen
Geldern – Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – bei der
Europäischen Kommission notifiziert und von dieser
genehmigt werden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/8828, Frage 81):
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Politik in der
Mitverantwortung an der Pleite der Firma Schlecker vor dem
Hintergrund, dass die aktuelle Gesetzgebung es zugelassen
hat, dass ein einzelner Unternehmenspatriarch ein Unterneh-
19512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
men mit Milliardenumsätzen und Zehntausenden Mitarbeitern
mit der Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns führen
kann wie eine Würstchenbude ohne ausreichende Trans-
parenz, dass diese es bis heute verhindert, dass die Beschäftig-
ten wegen fehlender Mitbestimmung realen Einfluss auf die
Unternehmenspolitik erhalten, obwohl sie den Reichtum des
Unternehmens schaffen, es am besten kennen und im Fall von
Schlecker vor Ort in den Filialen oft Veränderungen angeregt
haben, und den Verdrängungswettbewerb durch Lockerungen
der Ladenöffnungszeiten und der Rabattgesetze im Einzelhan-
del mit angeheizt hat?
Die Bundesregierung sieht keine Mitverantwortung
der Politik für die Insolvenz von Schlecker.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen der
Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Fragen 82 und 83):
Ist die Bundesregierung bereit, Bürgschaften abzugeben
oder günstige Kredite zu vergeben, um Massenentlassungen
bei der Firma Schlecker zu verhindern?
Hat die Bundesregierung seit dem Einreichen des Insol-
venzantrages der Firma Schlecker den Kontakt mit Gewerk-
schaften wie Verdi, den Beschäftigten, Kommunen und Sach-
verständigen gesucht, um einen möglichen Umbau des
Unternehmens zum Beispiel in eine Genossenschaft zu bera-
ten, und wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 82:
In Sanierungsfällen prüft üblicherweise das jeweilige
Bundesland, ob es seine Förderinstrumente einsetzt. Der
Bund kann nur in gravierenden Ausnahmefällen, zum
Beispiel bei einer übergeordneten wirtschaftlichen Be-
deutung eines Unternehmens verbunden mit einer finan-
ziellen Überforderung eines Bundeslandes, die Über-
nahme einer Bürgschaft zusammen mit dem Sitzland
prüfen.
Da das Unternehmen Schlecker sich in Insolvenz be-
findet und deshalb ein „Unternehmen in Schwierigkei-
ten“ im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staat-
liche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von
Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ABIEU C 244 vom
1. Oktober 2004, Seite 2 ff.) ist, müsste jede Maßnahme
– Kredite, Bürgschaften, Zuschüsse – zur Unterstützung
von Schlecker mit staatlichen Geldern bei der Europäi-
schen Kommission notifiziert und von dieser genehmigt
werden.
Zu Frage 83:
Die Möglichkeiten für eine Rettung des Unterneh-
mens Schlecker zu prüfen, ist Aufgabe des Insolvenzver-
walters. Die Bundesregierung steht aber in engem Kon-
takt mit der Bundesagentur für Arbeit, die ihrerseits mit
dem Insolvenzverwalter und der Unternehmensleitung
strukturiert und regelmäßig kommuniziert. Die Bundes-
agentur für Arbeit hat bereits Vorbereitungen getroffen,
um betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
schnelle Unterstützung anbieten zu können.
Anlage 58
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/8828, Frage 84):
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
dass die Kritik des VN-Antifolterausschusses in seinen Con-
cluding Observations zum Staatenbericht Aserbaidschans
vom 8. Dezember 2009 (CAT/C/AZE/CO/3), dass in Aserbai-
dschan Folter nicht rechtlich verfolgt werde und deswegen
eine Kultur der Straflosigkeit sich entwickeln könne (Ab-
schnitt C.3), weiterhin gerechtfertigt ist, oder hat sich nach
Ansicht der Bundesregierung die Situation in Aserbaidschan
hinsichtlich der Strafverfolgung von Folter und unmenschli-
cher Behandlung durch Sicherheitskräfte gebessert?
Das aserbaidschanische Innenministerium und andere
zuständige Behörden gehen nach eigenen Angaben Fol-
tervorwürfen gegen Beamte nach und verhängen Sank-
tionen. So wurden laut Innenministerium im Jahr 2010
276 Beamte wegen Menschenrechtsverletzungen be-
straft und 20 von ihrem Posten entfernt. 2011 seien
gegen 232 Mitarbeiter des Strafvollzugsdienstes Diszi-
plinarmaßnahmen verhängt und 183 „Verbrechen“ auf-
geklärt worden. Nähere Informationen werden nicht ver-
öffentlicht. Daher bleibt unklar, welche Verurteilungen
tatsächlich im Zusammenhang mit berichteten Folterfäl-
len stehen und ob die verhängten Strafen verhältnismä-
ßig zur Schwere der Vorwürfe sind.
Der am 27. Dezember 2011 beschlossene „Nationale
Aktionsplan Menschenrechte“ der aserbaidschanischen
Regierung nimmt an mehreren Stellen Bezug auf die An-
tifolterkonvention der Vereinten Nationen.
Der Aktionsplan spricht in Teil 3 von „kontinuierli-
chen Maßnahmen“, die zum verbesserten Schutz von
Häftlingen geführt hätten, und benennt sorgfältige Un-
tersuchungen im Falle von Missbrauch und Rechtsver-
letzungen gegenüber Häftlingen als Ziel des Aktions-
plans. Ferner werden Aufklärung und Training der
Vollzugsbeamten über die Verpflichtungen aus der Anti-
folterkonvention zum Ziel erklärt. Entscheidend wird
aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung des Ak-
tionsplans sein.
Anlage 59
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 85):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Sonderberichterstatter des Europarates für politische Gefan-
gene, Christoph Strässer, vor den monatelangen Diffamierun-
gen durch die Regierung Aserbaidschans zu schützen?
Die Bundesregierung erwartet von der Republik
Aserbaidschan, dass sie ihren Verpflichtungen aus der
Mitgliedschaft im Europarat nachkommt und dem Be-
richterstatter der Parlamentarischen Versammlung für
politische Häftlinge, MdB Christoph Strässer, die Ein-
reise im Rahmen seines Mandats gewährt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19513
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung unterstützt die Parlamentarische
Versammlung des Europarates dabei, die Einhaltung ih-
rer Regeln und Prinzipien durch alle Mitglieder sicher-
zustellen. Sie setzt sich darüber hinaus in bilateralen
Kontakten mit Aserbaidschan sowie im Rahmen der EU
und des Europarates für eine umfassende Kooperation
Aserbaidschans mit dem Berichterstatter der Parlamen-
tarischen Versammlung des Europarates ein. Zu nennen
sind hier unter anderem der Besuch des Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma-
nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, im
August 2011 in Baku und Gespräche der Beauftragten
für Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im Auswärti-
gen Amt, Dr. Patricia Flor, mit Vertretern der aserbai-
dschanischen Regierung, zuletzt am 6. Februar 2012 mit
dem stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminis-
ter Khalaf Khalafov in Berlin. Auch das Bundeskanzler-
amt hat mehrere Gespräche mit der aserbaidschanischen
Seite geführt.
Darüber hinaus wurden hierzu klare Stellungnahmen
anlässlich des letzten Kooperationsrates der EU mit
Aserbaidschan am 24./25. November 2011 sowie im Mi-
nisterkomitee des Europarates (Berichterstattergruppe
Demokratie) abgegeben. Die Forderung nach einer Ein-
ladung an MdB Strässer hat zudem Eingang in die Rats-
schlussfolgerungen der Außenminister der EU vom
27. Februar 2012 gefunden.
Anlage 60
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 86):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der
Menschenrechtslage in Aserbaidschan vor dem Eurovision
Song Contest, ESC, im Hinblick auf Meldungen über
Zwangsräumungen zur Vorbereitung des ESC, und wie hat sie
ihre Besorgnisse gegenüber der aserbaidschanischen Seite ar-
tikuliert?
Der fortdauernde Abriss von Wohnhäusern in Baku
wird von lokalen Menschenrechtsverteidigern und zu-
nehmend auch in der aserbaidschanischen Öffentlichkeit
kritisiert. Dies insbesondere wegen des Fehlens der recht-
lichen Voraussetzungen für die Abrisse, der Missachtung
von Gerichtsbeschlüssen, des zum Teil gewaltsamen Vor-
gehens von Sicherheitskräften und Bauarbeitern, einer zu
geringen Höhe der Entschädigungszahlungen, der Zu-
weisung unzureichender Ersatzwohnungen und des Feh-
lens eines umfassenden Stadtentwicklungskonzepts.
Der überwiegende Teil der Häuserabrisse geht dabei
nicht auf den Eurovision Song Contest, ESC, sondern
auf ein älteres städtisches Sanierungsprogramm von
1987 zurück. Mit Blick auf den Eurovision Song Contest
im Mai 2012 ist die Umsetzung einiger Projekte jedoch
nochmals beschleunigt worden – vor allem der Abriss
von Wohnhäusern am „Platz der Staatsflagge“, wo der-
zeit die ESC-Arena entsteht.
Die Bundesregierung hat sich in zahlreichen Gesprä-
chen mit Vertretern der aserbaidschanischen Regierung
für die Wahrung der Rechte der Betroffenen eingesetzt,
zuletzt Anfang Februar 2012 in einem Gespräch mit dem
stellvertretenden aserbaidschanischen Außenminister
Khalaf Khalafov in Berlin.
Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Men-
schenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärti-
gen Amt, Markus Löning, engagiert sich für die Rechte
der Betroffenen. Er besuchte die Ruine des vom Abriss
betroffenen, von Leyla Yunus geführten „Instituts für
Frieden und Demokratie“ im Rahmen seines Besuchs in
Baku am 16. August 2011 und sprach dort mit Mitarbei-
tern des Instituts. Auch der Botschafter der Bundesrepu-
blik Deutschland in der Republik Aserbaidschan steht
mit Betroffenen in Kontakt und setzte sich mit einem
Schreiben an die Stadtverwaltung von Baku für die Be-
lange des „Instituts für Frieden und Demokratie“ ein.
Auch das Bundeskanzleramt hat mehrere Gespräche
mit der aserbaidschanischen Seite geführt.
Anlage 61
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Druck-
sache 17/8828, Fragen 87 und 88):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
jüngsten gemeinsamen Analyse der US-amerikanischen
Geheimdienste zum iranischen Nuklearprogramm, und wel-
che Auswirkungen haben die Erkenntnisse auf den Fortgang
des E3-plus-3-Prozesses?
Welche außenpolitischen Schlüsse zieht die Bundesregie-
rung aus dem Bericht des Generaldirektors der Internationalen
Atomenergie-Organisation, IAEO, vom 24. Februar 2012 und
der gemeinsamen Analyse der US-Geheimdienste zum irani-
schen Nuklearprogramm?
Zu Frage 87:
Der US-Geheimdienstkoordinator James Clapper hat
im Geheimdienstausschuss des US-Senats am 31. Januar
2012 öffentlich wiederholt, was die US-Geheimdienste
bereits in ihrer Beurteilung von 2010 im sogenannten
National Intelligence Estimate feststellten: Die Vereinig-
ten Staaten von Amerika gehen davon aus, dass Iran sys-
tematisch die technischen Voraussetzungen für den Bau
einer Kernwaffe schafft. Sie haben jedoch keine Belege
dafür, dass die politische Entscheidung zum Bau einer
Kernwaffe bereits gefallen wäre. Auch der Bundesregie-
rung liegen keine derartigen Belege vor. Jedoch reichert
Iran ohne plausible zivile Begründung tief verbunkert
Uran auf 20 Prozent an. Der Bericht der Internationalen
Atomenergie-Organisation, IAEO, vom November 2011
gibt umfangreiche Hinweise, dass Iran auch in den
letzten Jahren kernwaffenrelevante Forschungen voran-
getrieben hat. Bezeichnend ist, dass Iran die Zusammen-
arbeit mit der IAEO zur Aufklärung dieser Fragen ver-
weigert.
Ein Iran mit Kernwaffen stellt eine ernsthafte Bedro-
hung für Israel sowie für die Stabilität und Sicherheit der
Region dar, zudem wären gravierende Konsequenzen für
das internationale Nichtverbreitungssystem zu fürchten.
19514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
Vor diesem Hintergrund bemühen sich die E3+3 um eine
diplomatische Lösung, die sicherstellt, dass das iranische
Nuklearprogramm nicht für militärische Zwecke miss-
braucht werden kann.
Zu Frage 88:
Der von Ihnen genannte Bericht vom 24. Februar
2012 bestätigt und verstärkt unsere gravierenden Sorgen
über das iranische Nuklearprogramm. Iran baute seit
dem November-Bericht der Internationalen Atomener-
gie-Organisation, IAEO, unter Missachtung der Sicher-
heitsratsresolutionen der Vereinten Nationen und der
Beschlüsse des IAEO-Gouverneursrats die Urananreiche-
rung weiter aus. Insbesondere sind Fortschritte bei der
20-Prozent-Urananreicherung und beim Aufbau weiterer
Zentrifugen festzustellen. Iran ignoriert seine Verpflich-
tung zur umfassenden Kooperation mit der IAEO zur
Klärung aller offenen Fragen zu seinem Nuklearpro-
gramm. Iran hat durch sein Verhalten die Zweifel an der
ausschließlich friedlichen Zielsetzung seines Nuklear-
programms erneut verstärkt.
Zur Analyse der US-Geheimdienste verweise ich auf
meine Antwort zu Ihrer ersten Frage.
Anlage 62
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/8828, Fragen 89 und 90):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, im Zusam-
menhang mit der Vorbereitung einer militärischen Interven-
tion in Syrien über die Rolle und den Einsatzzweck israe-
lischer und US-amerikanischer Drohnen, darunter vom
Typ Predator B, die sich derzeit im syrischen Hoheitsgebiet
befinden und trotz anderslautender Berichte des US-Verteidi-
gungsministeriums nicht der Aufklärung von Menschen-
rechtsverletzungen dienen (vergleiche www.haaretz.com/
news/middle-east/report-u-s-drones-flying-over-syria-to-monitor-
crackdown-1.413348), sondern der militärischen Überwa-
chung der syrischen Verteidigungskapazitäten, um im Falle
eines Krieges „SCUD-Stellungen aufzuklären und frühzeitig
militärische Bewegungen zu erkennen“, wie es im aktuellen
Newsletter Verteidigung (Ausgabe 08/2012, Seite 2) heißt?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang über den Zweck und die Tätigkeit bzw. Anwe-
senheit von Spezialkräften, Geheimdienstmitarbeitern, Beratern
und Ausbildern der NATO-Staaten bzw. der Mitgliedstaaten des
Golfkooperationsrates auf syrischem Staatsgebiet oder in un-
mittelbarer Nähe seiner Grenzen, insbesondere in der Türkei,
sowie Waffenlieferungen an bewaffnete Teile der syrischen Op-
position (vergleiche www.zeit.de/news/2011-11/14/eu-moskau-
wirft-westen-aufhetzung-in-syrien-vor-14145202)?
Zu Frage 62:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Er-
kenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Zu Frage 63:
Der Bundesnachrichtendienst, BND, erhebt gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG Informationen von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung über das Ausland. Eine
schriftliche Antwort der Bundesregierung auf diese
Frage würde spezifische Informationen zur nachrichten-
dienstlichen Methodik des BND zur Informationsgewin-
nung einem nicht eingrenzbaren Personenkreis – auch
der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise gegne-
risch gesinnten Kräfte – nicht nur im Inland, sondern
auch im Ausland zugänglich machen. Dabei könnte die
Gefahr entstehen, dass operative Fähigkeiten und
Methoden aufgeklärt würden, die grundsätzlich nicht öf-
fentlich dargestellt werden können. Im Ergebnis würde
dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Sicherheitsbe-
hörden und damit die Sicherheit der Bundesrepublik
Deutschland beeinträchtigt. Nicht zuletzt zum Schutz
der Arbeitsfähigkeit und der Aufgabenerfüllung des
BND – und damit zum Schutz der Sicherheit der Bun-
desrepublik Deutschland – muss dies verhindert werden.
Daher muss bei der Beantwortung dieser Anfrage
eine Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und
seiner Abgeordneten einerseits mit den dargestellten ne-
gativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung des BND sowie der daraus resultie-
renden Beeinträchtigung der Sicherheit der Bundesrepu-
blik Deutschland und der Gefährdung für die Mitarbeiter
des BND andererseits erfolgen.
Bezogen auf die vorliegende Frage führt die gebotene
Abwägung zum Vorrang der Geheimhaltungsinteressen.
Dennoch ist die Bundesregierung selbstverständlich be-
reit, das Informationsrecht des Parlamentes unter Wah-
rung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu befriedi-
gen. Zur Wahrung dieses Informationsrechtes wird auf
die Hinterlegung einer ergänzenden, als Verschluss-
sache, VS, „VS-Vertraulich“ eingestuften Antwort in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Ein-
sicht durch die Fragestellerin verwiesen.
Die Bundesregierung verfügt darüber hinaus über
keine eigenen belastbaren Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung sowie spezifisch über Waffenlieferungen
von Regierungen oder Beteiligung ausländischer Streit-
kräfte. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Klein-
waffen nach Syrien geschmuggelt werden.
Anlage 63
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 91):
Welche Angaben macht die Bundesregierung zur Anzahl
der Personen, die in den Jahren 2010 und 2011 in Afghanistan
unter der Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr festge-
nommen und in das US-Gefängnis in Bagram überstellt wur-
den, in dem Koranbücher verbrannt worden sind, und welche
Kenntnisse hat die Bundesregierung über das weitere Schick-
sal dieser Gefangenen hinsichtlich deren Behandlung, insbe-
sondere bezüglich Folter, Kontaktmöglichkeiten zum Roten
Kreuz oder gar Freilassung, weil die Personen zu Unrecht
oder wegen falscher Angaben gelistet waren?
Deutsche Soldatinnen und Soldaten haben in den Jah-
ren 2010 und 2011 keine Personen in Gewahrsam ge-
nommen. Im Rahmen gemeinsamer Operationen des
deutschen Kontingents der Internationalen Sicherheits-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012 19515
(A) (C)
(D)(B)
unterstützungstruppe, ISAF, mit afghanischen Sicher-
heitskräften oder mit anderen ISAF-Nationen erfolgen
Ingewahrsamnahmen grundsätzlich durch diese und in
deren eigener nationaler Verantwortung.
Zur Überstellung von in Gewahrsam genommenen
Personen in die US-Hafteinrichtung in Bagram liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor. Ein Mo-
nitoring dieser Einrichtung durch das deutsche Einsatz-
kontingent erfolgt nicht.
Anlage 64
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 92):
Auf welche Weise und aus welchen Finanzmitteln unter-
stützt die Bundesregierung die unabhängige Zivilgesellschaft
in Belarus und Repressionsopfer sowie deren Angehörige?
Zur Unterstützung der belarussischen Zivilgesell-
schaft werden 2012 – wie im Vorjahr – voraussichtlich
bilaterale Mittel in Höhe von circa 6,6 Millionen Euro
bereitgestellt. Mit dieser Summe wäre Deutschland nach
Schweden auch 2012 wieder der zweitgrößte bilaterale
Unterstützer in der EU.
Die Gelder werden zum großen Teil über das Goethe-
Institut, den Deutschen Akademischen Austauschdienst
und das Förderprogramm Belarus des Bundesministe-
riums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, welches von der Internationalen Bildungs- und Be-
gegnungsstätte Johannes Rau Minsk durchgeführt wird,
verwendet. Außerdem kommt aus laufenden Kulturpro-
grammen und mittels Visumsgebührenerleichterung zi-
vilgesellschaftlichen Gruppen Unterstützung zu. Über
das Zivik-Programm fördert die Bundesregierung 2012
auch Projekte der politischen Stiftungen sowie des Bun-
des für Soziale Verteidigung, die sich gezielt für Repres-
sionsopfer einsetzen.
Die Bundesregierung unterstützt nur Projekte mit kla-
ren Durchführungskriterien, die der Zivilgesellschaft zu-
gutekommen. Sie und die Mittler verfolgen die Abwick-
lung der Projekte genau.
Anlage 65
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 93):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über das
Verfahren und die Beweisführung, die in Belarus zu den
Todesurteilen gegen Dmitrij Konowalow und Wladislaw
Kowaljow wegen des Bombenanschlags auf die Minsker Me-
tro im April 2011 führte, und was unternimmt die Bundes-
regierung zur Unterstützung der Verurteilten und ihrer Ange-
hörigen in ihren Bemühungen, die Vollstreckung der Urteile
zu verhindern?
Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, den
Fall in der Sache zu überprüfen. Richtig ist, dass gravie-
rende Zweifel hinsichtlich der Beweiswürdigung durch
das Gericht und der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens
bleiben.
Das Urteil wurde vom höchsten belarussischen Ge-
richt verhängt, wodurch Rechtsmittel gegen das Urteil
nicht möglich sind. Dies ist angesichts der Schwere der
Strafe nach unserem Rechtsverständnis nicht akzeptabel.
Die Bundesregierung verurteilt die Verhängung und
Vollstreckung der Todesstrafe und fordert deren sofor-
tige Abschaffung weltweit. Sie setzt sich deshalb auch in
Belarus für die Abschaffung der Todesstrafe, zumindest
aber für ein sofortiges Moratorium ein. Hinsichtlich der
zum Tode Verurteilten Dmitrij Konowalow und Wladislaw
Kowaljow hat sich der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, am 6. Februar 2012 in einem
Brief an Präsident Alexander Lukaschenko dafür einge-
setzt, die Todesurteile nicht zu vollstrecken. Er erneuerte
dabei unser Petitum, die Todesstrafe abzuschaffen. Zu-
vor hatte am 30. November 2011 der Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, den Schuld-
spruch gegen Kowaljow und Konowalow scharf verur-
teilt und eine Umwandlung gefordert.
Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Menschen-
rechtsbeauftragte Löning zudem Gespräche mit Angehö-
rigen der politischen Gefangenen führen wollen. Dazu
ist es wegen der Absage der Reise durch die belarussi-
sche Regierung nicht gekommen. Die Bundesregierung
bedauert dies.
In Minsk hat darüber hinaus die EU-Delegationsleite-
rin auf deutsche Initiative hin am 21. Februar 2012 de-
marchiert. Zudem wurde der Botschafter der Republik
Belarus am 1. Dezember 2011 in das Auswärtige Amt
einbestellt.
Anlage 66
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/8828, Frage 94):
Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Lage
der politischen Häftlinge in Belarus, insbesondere zu Michail
Autuchowitsch, Dmitrij Bondarenko, Eduard Lobow, Andrej
Sannikow, Pawel Sewerinez, Nikolaj Statkewitsch, Dmitrij
Dashkewitsch, Ales Belatzki, Sergej Kowalenko, und in wel-
cher Weise setzt sich die Bundesregierung für die politischen
Gefangenen in Belarus ein?
Die von Ihnen genannten Personen sind weiterhin aus
politischen Motiven in Haft. Die Forderung der Bundes-
regierung, wie auch der EU, an Belarus ist die sofortige
Freilassung und Rehabilitierung aller politischen Gefan-
genen.
Deren Haftbedingungen beobachten wir mit größter
Sorge. Durch die Deutsche Botschaft in Minsk stehen
wir in regelmäßigem Kontakt mit Angehörigen der Ge-
fangenen, da der Zugang zu den Gefangenen auch für
19516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 164. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. März 2012
(A) (C)
(D)(B)
diese stark eingeschränkt ist. Die Bundesregierung hat
wiederholt in Erklärungen und im Rahmen von Einbe-
stellungen des Botschafters der Republik Belarus in der
Bundesrepublik Deutschland ihre Sorge über die Haftbe-
dingungen und die unzureichende medizinische Versor-
gung zum Ausdruck gebracht und den Zugang von Ärz-
ten und professioneller medizinischer Hilfe angemahnt.
Vom 8. bis 10. Februar 2012 hatte der Beauftragte der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Huma-
nitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, Ales
Belatzki im Gefängnis besuchen und Gespräche mit
Angehörigen der politischen Gefangenen führen wollen.
Dazu ist es wegen der Absage der Reise durch die bela-
russische Regierung nicht gekommen. Die Bundesregie-
rung bedauert dies.
Auch die EU hat wiederholt gefordert, dass alle politi-
schen Häftlinge freigelassen und rehabilitiert werden,
und ihre Haftbedingungen scharf kritisiert. Auf Initiative
der Bundesregierung wurde am 23. Januar 2012 eine
EU-Erklärung über die Haftbedingungen veröffentlicht,
die in einer Demarche am 21. Februar 2012 erneuert
wurde. Darüber hinaus wird die EU mit aktiver Unter-
stützung der Bundesregierung ihre Sanktionspolitik ge-
genüber Belarus sukzessive ausweiten, solange Belarus
sich nicht zu einer Freilassung und Rehabilitierung der
Gefangenen bereit erklärt.
164. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
TOP 1 Befragung der Bundesregierung
TOP 2 Fragestunde
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