Protokoll:
17132

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 132

  • date_rangeDatum: 19. Oktober 2011

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:37 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/132 Dr. Philipp Rösler, Bundesminister DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 15573 C 15573 D 15574 A 15574 A 15574 B 15574 C 15574 D 15575 A 15575 B 15577 D 15578 A 15578 A 15578 C 15578 C 15578 D 15579 A Deutscher B Stenografisch 132. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Monito- ring-Prozess „Energie der Zukunft“ . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ D In D C D D D U 15571 A 15571 B 15572 A 15572 C 15571 D 15573 A 15573 B Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15575 B undestag er Bericht ung 19. Oktober 2011 t : r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . grid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15575 C 15576 A 15576 A 15576 C 15576 D 15577 A 15577 B 15577 C Fragestunde (Drucksachen 17/7311, 17/7333) . . . . . . . . . . 15579 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Dringliche Frage 1 Dorothee Menzner (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Verbraucher vor Nachforde- rungen der Netzbetreiber Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dorothee Menzner (DIE LINKE) Presseberichte über etwaige Versäumnisse der Bundesregierung bei der Aufsicht der Energienetze Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Bundesregierung zu dem vom Chaos Computer Club entdeckten Trojaner Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) U C d T A D Z V U D L M A H B M D H C w A D Z D V S H A U L B M D B h fa A D Z D S B W 15579 C 15579 D 15580 A 15580 B 15580 C 15581 D 15582 A 15582 C 15582 C 15582 D 15583 A 15583 A 15583 B 15583 C 15583 D 15584 A 15584 B 15584 D nterschied zwischen dem vom Chaos omputer Club entdeckten Trojaner und en von Behörden des Bundes verwendeten rojanern ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 45 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erkunft, Verteilung und Einsatz des vom haos Computer Club untersuchten Soft- aretyps für Onlinedurchsuchungen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 46 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des Einsatzes dieser Software insichtlich der Vorgaben des Bundesver- ssungsgerichts ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15585 A 15585 B 15585 D 15585 D 15586 A 15586 B 15586 C 15586 C 15586 D 15587 A 15587 C 15587 D 15588 A 15588 B 15588 C 15588 D 15589 A 15589 B 15589 C 15590 A 15590 C 15590 D 15590 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 III Mündliche Frage 57 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Abdeckung von Quellen-Tele- kommunikationsüberwachungen in straf- rechtlichen Ermittlungsverfahren Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 58 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkri- minalamt verwendeten Überwachungssoft- ware Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 59 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Herkunft der vom Zoll verwendeten Über- wachungssoftware im aktuell diskutierten Fall Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 60 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) W c Z A H Z W H J M D V d te te A D Z D M O S r g A D Z O M O B r A D Z O M F F la 15591 C 15591 D 15593 A 15593 C 15594 B 15594 C 15595 A 15595 D 15596 A 15596 D 15597 A 15597 A eitere Fälle des Einsatzes von Überwa- hungssoftware durch Landesbehörden in usammenarbeit mit dem Zoll ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orhaben und Maßnahmen zur Umsetzung er am 22. September 2011 in Kraft getre- nen neuen Barrierefreie Informations- chnik-Verordnung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ttmar Schreiner (SPD) ozialpolitische Gestaltung der Globalisie- ung und Schaffung fairer und hochwerti- er Beschäftigungsverhältnisse ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 ttmar Schreiner (SPD) ewertung des Vorschlags der Zuschuss- ente ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) örderung für Junglandwirte in Deutsch- nd 15597 D 15598 A 15598 A 15598 C 15599 A 15599 C 15599 D 15600 A 15601 B 15601 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen aller Fraktio- nen: Befugnisse und Instrumentarien von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden im Internet bei Verfolgung schwerer Strafta- ten (Onlinedurchsuchung und Quellen- TKÜ) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 2 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Aussagen zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude im Urteil des Bundessozialge- richts von Oktober 2010 A D A M K H z s b A D A M U Ü Z b n M A D A M G H d d b te d A D A M G B A r n A D 15602 A 15602 C 15603 B 15605 A 15606 B 15607 B 15608 C 15609 D 15611 B 15612 D 15613 C 15614 C 15616 A 15617 B 15618 C 15619 B 15620 C 15622 B 15623 C 15624 D 15625 A ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 5 atja Mast (SPD) öhe der Kürzungen bei den Maßnahmen ur Unterstützung von Langzeitarbeitslo- en im SGB II ab 2012 in Baden-Württem- erg ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ber den Titel „Kosten der internationalen usammenarbeit auf dem Gebiet der Ar- eits- und Sozialpolitik“ finanzierte Maß- ahmen und Anrechnung der eingesetzten ittel als ODA-Leistung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 7 abriele Hiller-Ohm (SPD) inweise des BMAS zum Mindestlohn in er Leiharbeit und Umsetzung des Min- estlohns nach Einreichung des von Ar- eitgebern und Gewerkschaften überarbei- ten Antrags über einen Mindestlohn in er Leiharbeit ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 8 abriele Hiller-Ohm (SPD) undesweit an Tarifverträge gebundene rbeitgeber und unter den Geltungsbe- eich von Tarifverträgen fallende Arbeit- ehmer im Gastgewerbe ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15625 C 15625 D 15626 A 15626 C 15626 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 V Anlage 7 Mündliche Frage 9 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung des Armutsrisikos von Er- werbstätigen in den letzten 20 Jahren Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Branchen mit einem besonders hohen Ar- mutsrisiko und branchenspezifischem Mindestlohn Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Trojanern bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Geschäftsbereich des BMAS oder durch den Zoll Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 12 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Erzeugerorganisatio- nen der Krabbenfischerei bei der Über- nahme von Verantwortung für das Markt- geschehen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 13 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit den europäischen Nachbarn zur Bewältigung der Krabbenfischereikrise Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K A te A C A M S E v d A U A M D A p b a S A D A M B I B te r E A D A M B S w A D 15627 A 15627 B 15627 C 15627 C 15627 D nlage 12 ündliche Frage 15 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nschaffung von fünf Euro-Hawk zu Kos- n von 1,2 Milliarden Euro ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 16 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) ntscheidung des Bundessozialgerichts om Oktober 2010 bezüglich Erstattung er Kosten für Treppensteighilfen ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 17 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) uflegung eines städtebaulichen Sonder- rogramms oder Erhöhung der Städte- auförderungsmittel für von Konversion ufgrund des Abzugs amerikanischer treitkräfte betroffene Städte ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 18 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n den letzten Jahren energetisch sanierte undesgebäude und Einsparungen an Kos- n und Energie bei Anhebung der Sanie- ungsquote gemäß Entwurf der neuen EU- nergieeffizienzrichtlinie ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 19 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teigerung der Energieeffizienz bei europa- eit gleichen Wettbewerbsbedingungen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15628 A 15628 B 15628 C 15628 D 15629 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Anlage 17 Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Erarbeitung des Entwur- fes eines Endlagersuchgesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabe des Auftrags für die vorläufige Si- cherheitsanalyse Gorleben an die Gesell- schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit durch das BMU Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 22 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit der Novellierung des Kern- brennstoffsteuergesetzes im Zusammen- hang mit der Beteiligung der Atomwirt- schaft an den Sanierungskosten der Schachtanlage Asse II Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 23 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortführung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 24 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung des Flugverkehrs in den eu- ropäischen Emissionshandel A K A M H E (D Z S A G A M O B F C lu C A E A M D V s h te E A E A M I E E n e A E 15629 C 15629 C 15629 D 15630 A ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 25 eike Hänsel (DIE LINKE) ntwicklungspolitische Projekte von GIZ eutsche Gesellschaft für Internationale usammenarbeit) und SES (Senior Expert ervice) in der Villa Baviera ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 26 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) isher an Vattenfall oder Dritte gezahlte ördermittel von EU und Bund für das CS-Projekt Jänschwalde und Rückzah- ng der Mittel angesichts eines fehlenden CS-Gesetzes ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 27 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orschlag der EU-Kommission zur Kohä- ionspolitik für die Periode 2014 bis 2020 insichtlich der Ausgabe von EFRE-Mit- ln für Energieeffizienz und erneuerbare nergien ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 28 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inhaltung des Ziels zur Steigerung der nergieeffizienz in der EU bis 2020 und des ationalen Ziels der Senkung des Primär- nergieverbrauchs um jeweils 20 Prozent ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15630 B 15630 C 15630 D 15631 A 15631 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 VII Anlage 26 Mündliche Frage 29 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Forderung des BMWi nach Streichung des Art. 6 der Energieeffi- zienzrichtlinie mit dem Ziel der Umstel- lung der Förderung im Wärmebereich auf eine marktbasierte und haushaltsunabhän- gige Lösung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 30 Hans-Joachim Hacker (SPD) Maßnahmen zur Gleichbehandlung deut- scher Reiseleiter bei Ausübung ihrer Tätig- keit im Bereich der Europäischen Union Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 31 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rücknahme von Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder auf- grund des arabischen Frühlings Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Rüstungsgeschäfte mit Angola und Aus- wirkungen auf die Gewährleistung elemen- tarer Bürgerrechte Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Folgen für den Iran nach Aufde- ckung der mutmaßlichen Attentatspläne a d A C A M H R e S te A C A M H B E te z s A C A M J L K L A C A M I K d 2 A C 15631 C 15631 D 15632 A 15632 C uf den saudi-arabischen Botschafter in en USA ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 34 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eduzierung der deutschen Rüstungs- xporte nach Griechenland im Rahmen der parauflagen im Zusammenhang mit in- rnationalen Finanzhilfen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 35 eike Hänsel (DIE LINKE) egründung der ODA-Relevanz des im ntwurf des Bundeshaushalts 2012 enthal- nen Titels „Villa Baviera – Maßnahmen ur Integration in die chilenische Gesell- chaft“ ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 36 und 37 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ockerung der Visavergabe an libysche riegsverletzte und Einrichtung einer uftbrücke für Verletzte ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 38 nge Höger (DIE LINKE) onsequenzen der Bundesregierung aus em UNAMA-Bericht vom 10. Oktober 011 für ihr Engagement in Afghanistan ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15633 A 15633 B 15633 C 15634 A 15634 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Anlage 35 Mündliche Frage 39 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Neukonzeption des Büros des Deutschen Akademischen Austauschdiens- tes in Kabul Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 40 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der am 8. Oktober 2011 an Bord der Fregatte „Köln“ verhörten und an- schließend in Somalia an Land gebrachten Piraterieverdächtigen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 41 und 42 Joachim Hörster (CDU/CSU) Bewertung der Auseinandersetzungen zwi- schen den Religionsgruppen in Ägypten so- wie des Verhaltens des ägyptischen Militär- rats mit Blick auf die Übergabe der Macht in demokratische Strukturen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 47 und 48 Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Regionale Schwerpunkte linker Gewalt; Gefahr eines Linksterrorismus Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 49 Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Entwicklung linker Gewalttaten in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu rechter Gewalt A D A M D A ti z s A D A M M N s M r w A D A M H E d K A D A M D A w M r z fü A D 15634 D 15635 A 15635 A 15635 C ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 50 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) usschluss behinderter Menschen vom ak- ven und passiven Wahlrecht und diesbe- ügliche Novellierung des Bundeswahlge- etzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 51 und 52 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ovellierung des Bundeswahlgesetzes hin- ichtlich des Ausschlusses behinderter enschen vom aktiven und passiven Wahl- echt nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundes- ahlgesetzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 53 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uropäischer Haftbefehl gegen den Chef es mongolischen Geheimdienstes Bat hurts ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 54 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bstimmungsstadium des Referentenent- urfs für ein Gesetz über die energetische odernisierung von vermietetem Wohn- aum und über die vereinfachte Durchset- ung von Räumungstiteln sowie Zeitplan r das weitere Verfahren ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15636 A 15636 C 15637 A 15637 C 15638 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 55 und 56 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Einsatz des sogenannten Trojaners Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 61 und 62 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Behandlung von Anfragen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zur Vermark- tung vorgesehenen Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 63 Hans-Joachim Hacker (SPD) Absenkung der Luftverkehrsteuer ab 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 64 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Geplante Senkung der Flugverkehrsteuer und Auswirkungen auf das gesamte Steuer- aufkommen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 65 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vorlage der Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15638 D 15639 B 15639 C 15639 D 15640 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15571 (A) ) )(B) 132. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15625 (A) ) )(B) für die Teilnahme an der 125. Jahreskonferenz der Interparlamenta- derungschancen am Arbeitsmarkt für die Stadt und die Kom- rischen Union munen entstehen? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A d F (S z U ri d d e b h fe s B s v tr s b N E B z B a fr re d a w A d F c Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 19.10.2011 Barchmann, Heinz- Joachim SPD 19.10.2011 Barnett, Doris SPD 19.10.2011 Bülow, Marco SPD 19.10.2011 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.10.2011 Erdel, Rainer FDP 19.10.2011 Götz, Peter CDU/CSU 19.10.2011* Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 19.10.2011 Lutze, Thomas DIE LINKE 19.10.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 19.10.2011 Nahles, Andrea SPD 19.10.2011 Ortel, Holger SPD 19.10.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 19.10.2011 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 19.10.2011 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 19.10.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.10.2011 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19.10.2011* Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.10.2011* Weinberg, Harald DIE LINKE 19.10.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 19.10.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 19.10.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19.10.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) PD) (Drucksache 17/7311, Frage 2): Teilt die Bundesregierung die in der Begründung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3 KR 13/09 R – enthaltene Aussage, dass die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude in Deutschland als generelle Tatsache unterstellt werden könne und deshalb die Überwindung von Barrieren nicht mehr als Grundbedürfnis zu werten sei, und, wenn nein, welche Anstrengungen wird sie vor dem Hinter- grund der entsprechenden Ausführungen des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention unternehmen, um dies auszugleichen? Die Bundesregierung teilt die differenzierte Einschät- ung des Bundessozialgerichts, BSG, hinsichtlich der msetzung von Barrierefreiheit. Das Bundessozialge- cht stellt einerseits fest, dass seit den 1980er-Jahren bei er Mobilität von Menschen mit Behinderung, insbeson- ere von Rollstuhlfahrern, im Nahbereich der Wohnung rhebliche Verbesserungen beim Gebäude- und Straßen- au erfolgt sind. Andererseits hebt das BSG aber auch ervor, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im öf- ntlichen Raum zwar fortschreitet, aber noch nicht voll- tändig gewährleistet ist und insoweit zum Beispiel bei estandsbauten noch Handlungsbedarf besteht. Dass Barrieren bei öffentlich zugänglichen Gebäuden tark abgenommen haben, bewertet die Bundesregierung or dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren ge- offenen Regelungen von Bund und Ländern zur Her- tellung von Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Ge- äude und der seither erfolgten, vielfach barrierefreien eu- und Umbauten nicht anders als das BSG. Diese inschätzung widerspricht nicht den Ausführungen der undesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention, NAP. Die undesregierung hat darin auch klar gestellt, dass es vor llem bei Bestandsbauten hinsichtlich deren Barriere- eiheit noch Verbesserungspotenzial gibt. Die Bundes- gierung hat sich daher über den NAP verpflichtet, sich afür einzusetzen, dass sowohl Neu- und Umbauten als uch die große Anzahl der Bestandsbauten langfristig eitgehend barrierefrei werden. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- he 17/7311, Frage 5): Auf welche Höhe belaufen sich die Kürzungen bei den Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ab 2012 in Baden-Württem- berg, die im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Einglie- 15626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs- chancen am Arbeitsmarkt ergeben sich keinerlei Kür- zungen bei Maßnahmen zur Unterstützung von Lang- zeitarbeitslosen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Das Gesetz zielt insbeson- dere auf die Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums ab. Die Höhe der Mittel für Eingliede- rung und Verwaltung im Jahr 2012 ergibt sich aus dem Bundeshaushalt, und deren Verteilung wird anschließend durch eine entsprechende Verordnung festgelegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 6): Welche Maßnahmen werden über den Titel „Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik“ (Titel 532 01-011) finanziert, und inwie- fern sind die eingesetzten Mittel offiziell als Entwicklungszu- sammenarbeit anrechenbar (ODA-anrechenbar)? Der Titel 532 01 – Kosten der internationalen Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik – im Einzelplan 11 wurde im Jahr 2006 für die Finanzie- rung internationaler Konferenzen – ASEM-Arbeitsminis- tertreffen, Globalisierungskonferenz des BMAS – und Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung bilateraler „Gemeinsamer Absichtserklärungen“, Experteneinsätze und die Verhandlungen bilateraler Sozialversicherungs- abkommen eingerichtet. Die vor 2010 angefallenen Kosten, wie zum Beispiel Saalmieten, Kosten für technische Ausstattung, Dolmet- scherkosten etc., erfüllen die Kriterien für eine Anre- chenbarkeit zur Official Develoment Assistance, ODA, nicht. Im Jahr 2010 wurde dem Statistischen Bundesamt, das nach Ablauf jeden Jahres die ODA-anrechnungsfähi- gen Ausgaben erhebt, aus dem Titel ein Projekt zur „In- klusion behinderter Jugendlicher und junger Erwachse- ner“ im Rahmen des Deutschlandjahres in Vietnam übermittelt. Die Kosten in Höhe von 37 000 Euro wur- den als ODA-anrechnungsfähig angemeldet. Darüber hinaus wurde im Jahr 2010 aus dem Titel der Einsatz eines nationalen Beraters im Regionalbüro der Internationalen Arbeitsagentur, ILO, in Addis Abeba in Höhe von circa 190 000 Euro finanziert. Dieser Betrag ist ebenfalls ODA-anrechnungsfähig. Da der Beraterein- satz bis Ende 2012 fortdauert, werden die Kosten auch in diesem und im nächsten Jahr als ODA-anrechnungsfähig aus dem Titel finanziert werden. Zusätzlich zu dem Titel 532 01 sind auch bei dem Ti- tel 687 01 – Beiträge an internationale Organisationen – ODA-anrechnungsfähige Ausgaben veranschlagt. Aus dem Titel wird unter anderem der Mitgliedsbeitrag Deutschlands zur ILO finanziert. Im Jahr 2011 sind dies 2 te A d F (D S m d lu R g m d g p s A V A d F (D B n S s n B z 2 4 b (C (D 2,401 Millionen Euro. Dieser Betrag ist zu einem An- il von 60 Prozent ODA-anrechnungsfähig. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) rucksache 17/7311, Frage 7): Welche „Hinweise zu einzelnen Punkten des Vorschlags“ (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 21. September 2011 zu Frage 34 auf Bundes- tagsdrucksache 17/7084) hat das Bundesministerium für Ar- beit und Soziales im Rahmen seiner Prüfung des Mindestloh- nes in der Leiharbeit an die Tarifvertragsparteien gegeben, und wie stellt sich zeitlich das schnellstmögliche Verfahren zur Umsetzung des Mindestlohns nach Einreichung des von Arbeitgebern und Gewerkschaften überarbeiteten Antrags über einen Mindestlohn in der Leiharbeit dar? Die Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und oziales bezogen sich auf eine im Vorschlag enthaltene ehrdeutige Regelung, die im Hinblick auf das Gebot er Rechtsklarheit und Bestimmtheit gesetzlicher Rege- ngen kritisch zu sehen war. Da Voraussetzung für eine echtsverordnung zur Einführung einer Lohnunter- renze in der Arbeitnehmerüberlassung ein gemeinsa- er Vorschlag und damit ein gemeinsames Verständnis er Tarifvertragsparteien über die materiellen Regelun- en der Lohnuntergrenze ist, wurden die Tarifvertrags- arteien gebeten, insofern einen überarbeiteten Vor- chlag vorzulegen. Nach dessen Eingang wird das im rbeitnehmerüberlassungsgesetz im Einzelnen geregelte erordnungsverfahren zügig durchgeführt werden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) rucksache 17/7311, Frage 8): Wie hoch ist der Anteil der bundesweit an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber im Gastgewerbe an allen Arbeitge- bern im Gastgewerbe – sowie unterteilt nach Beherbergung und Gastronomie –, und wie viel Prozent der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe – ebenfalls zusätzlich unterteilt nach Beherbergung und Gastronomie – fallen unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen? Daten zur Tarifbindung im Gastgewerbe liegen der undesregierung nur auf der Basis des IAB-Betriebspa- els vor. Da es sich beim IAB-Betriebspanel um eine tichprobenerhebung handelt, sind die Ergebnisse mit tatistischen Unsicherheiten behaftet. Eine Unterteilung ach Beherbergung und Gastronomie ist mit dem IAB- etriebspanel nicht möglich. Für beide Wirtschafts- weige zusammen lag die Tarifbindung der Betriebe bei 7 Prozent, bei tarifgebundenen Arbeitgebern waren 9 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eschäftigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15627 (A) ) )(B) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 9): Wie hat sich in den letzten 20 Jahren das Armutsrisiko von Erwerbstätigen entwickelt – bitte sowohl relative Zahlen nen- nen als auch die Zahl der absolut Betroffenen in den Jahren 1991, 2001 und 2010 und, wenn möglich, nach verschiedenen Beschäftigungsformen differenzieren –, und wie viele der ak- tuell betroffenen Erwerbstätigen würden von einem Mindest- lohn in Höhe von 8,50 Euro und 10 Euro in der Stunde profi- tieren? Die Armutsrisikoquote wird nach der international üblichen Definition auf Haushaltsbasis berechnet. Sie ist definiert als Anteil der Haushalte, deren bedarfsgewich- tetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwertes – Median – aller Haushalte beträgt. Aus der amtlichen Statistik liegen der Bundesregierung für das Armutsrisiko von Personen in Haushalten mit min- destens einer erwerbstätigen Bezugsperson aktuelle Werte auf Basis von EU-SILC für das Einkommensjahr 2008 und auf Basis des Mikrozensus für das Einkom- mensjahr 2009 vor. Aufgrund der erstmaligen Erhebung von EU-SILC im Jahr 2005 für das Einkommensjahr 2004 und der Revision des Mikrozensus im Jahr 2005 können jedoch nur Aussagen zur Entwicklung von die- sen Zeitpunkten an vorgenommen werden. Laut EU-SILC waren im Jahr 2008 6,8 Prozent der Erwerbstätigen oder 2,64 Millionen Erwerbstätige ar- mutsgefährdet gegenüber 4,8 Prozent bzw. 1,7 Millionen im Jahr 2004. Bei den Vollzeitbeschäftigten betrug die Quote im Jahr 2008 5,1 Prozent und bei den Teilzeitbe- schäftigten 10,0 Prozent. Auf Basis des Mikrozensus waren im Jahr 2009 7,5 Prozent der Erwerbstätigen oder 2,91 Millionen Er- werbstätige armutsgefährdet, während dies im Jahr 2005 7,3 Prozent oder 2,66 Millionen waren. Für eine weitere Unterscheidung nach Beschäftigungsformen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit ein Mindestlohn von 10 Euro bzw. 8,50 Euro pro Stunde diese Angaben beeinflussen könnte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 10): Welche Branchen zeichnen sich für Erwerbstätige mit ei- nem besonders hohen Armutsrisiko aus – bitte sowohl relative Zahlen nennen als auch die Zahl der absolut Betroffenen und, wenn möglich, nach verschiedenen Beschäftigungsformen differenzieren –, und in welchen dieser Branchen gibt es einen branchenspezifischen Mindestlohn (bitte jeweils auch die Höhe angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer branchenspezifischen Unterscheidung der Armuts- risikoquote von Erwerbstätigen vor. A d F D fu k d u s A d d G N b J b E s n a M fl B fo in ti D w g A d d G (C (D nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 11): Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Einsatz von Trojanern bei der Bekämp- fung der Schwarzarbeit in seinem Geschäftsbereich oder durch den Zoll? Im Geschäftsbereich des BMAS wurden zur Bekämp- ng der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung eine Trojaner verwendet. Ebenso haben die Behörden er Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nd der illegalen Beschäftigung keine Trojaner einge- etzt. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 12): Wie unterstützt die Bundesregierung die Erzeugerorgani- sationen der Krabbenfischer darin, im Rahmen des geltenden Rechts Verantwortung für das Marktgeschehen mit zu über- nehmen und Einfluss auf die Krabbenpreisbildung zu nehmen (siehe Antwort vom 22. September 2011 auf meine schriftli- che Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/7084)? Der Krabbenmarkt in Deutschland wie auch in den iederlanden, Dänemark und Belgien als weitere Krab- en produzierende Mitgliedstaaten der EU, ist schon seit ahren durch ein Überangebot an Krabben bei gleich- leibender Nachfrage geprägt. Es bleibt weiterhin vornehmlich die Aufgabe der rzeugerorganisationen, das Angebot marktgerecht zu teuern. Die durch die einzelnen Erzeugerorganisatio- en, in Deutschland sind die Krabbenfischer allein in cht Erzeugerorganisationen organisiert, vermarkteten engen sind jedoch so gering, dass sie nur wenig Ein- uss auf den Marktpreis haben. Die von den beiden undesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein rcierte Zusammenlegung der Erzeugerorganisationen Deutschland in eine schlagkräftige Erzeugerorganisa- on wird deshalb von der Bundesregierung unterstützt. ies fordert jedoch von den einzelnen Fischern die not- enige Disziplin, sich den Regelungen dieser zukünfti- en Erzeugerorganisation unterzuordnen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 13): Über welche weiteren möglichen Verbesserungen zur Be- wältigung der Krise der deutschen Krabbenfischerei ist die Bundesregierung mit den deutschen Krabbenfischern und den europäischen Nachbarn im Gespräch (siehe ebenfalls Antwort vom 22. September 2011 auf meine schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/7084)? 15628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Aufgrund des Preiszusammenbruches im Frühjahr 2011 wurde auf politische Initiative des BMELV ein Runder Tisch unter Beteiligung der Niederlande in Bonn ausgerichtet, um in diesem Gespräch Lösungsmöglich- keiten für die Krabbenfischer in ihren Kampf um bessere Preise zu finden. Ausgelöst durch diese politische Initia- tive konnten anfängliche Erfolge verzeichnet werden. So stieg der Preis wieder auf 2,80 Euro/kg. Die gute Koope- ration zwischen der Bundesregierung und den Nieder- landen hat sich in diesem Fall also eindeutig bewährt. Aus diesem Grunde steht auch jetzt die Bundesregierung in engem Kontakt mit der niederländischen Regierung. Die Niederlande werden im Rahmen des regionalen Be- ratungsausschusses für die Nordsee in Kürze zu einer Konferenz nach Amsterdam einladen, um erneut Lösun- gen für die Krabbenproblematik zu suchen. An diesem noch technischen Treffen sollen neben den Vertretern der Krabbenfischer und den Krabbenaufkäufern auch Wis- senschaftler sowie die Vertreter der Regierungen der Niederlande, Dänemarks, Belgiens und Deutschlands teilnehmen. In diesem ersten informellen Gespräch sol- len alle Möglichkeiten auf der Managementseite disku- tiert werden. Die Niederlande behalten sich vor, kurz- fristig zusätzlich auf politischer Ebene einzuladen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 15): Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Anschaf- fung von fünf Euro-Hawk bei Kosten von 1,2 Milliarden Euro fest? Die Bundesregierung hält nach wie vor an der Be- schaffungsabsicht von fünf Euro-Hawk-Systemen fest, um die bereits außer Dienst gestellten Aufklärungsflug- zeuge BR-1150 Breguet Atlantic (SIGINT) zu ersetzen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- sache 17/7311, Frage 16): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3 KR 13/09 R – auf die Betroffenen, nach der der Träger der Krankenversicherung nunmehr keine Treppensteighilfen als mittelbaren Behinderungsausgleich mehr erstatten darf und auf den Träger der Sozialhilfe verwiesen wird, und wird die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung vorneh- men, dass die Kosten für verordnete Treppensteighilfen und die anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten vom Träger der Krankenversicherung zu übernehmen sind? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialge- richts muss die gesetzliche Krankenversicherung für Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich nur aufkommen, soweit die Versorgung der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens dient. Für Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich g A g d w e b k re T c ru re n n d ru b b A d F (D u tr A s R w im v d s te e m w A d F D (C (D ilt dagegen das Gebot eines möglichst weitgehenden usgleichs des Funktionsdefizits. Im konkret entschiedenen Fall sah das Bundessozial- ericht das Grundbedürfnis auf Mobilität im Nahbereich er Wohnung durch die Versorgung mit Rollstühlen ge- ährleistet. Besondere Wohnverhältnisse – zum Beispiel ine zweigeschossige Wohnung oder ein Hausgarten – egründen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts einen weitergehenden Anspruch. Eine behindertenge- chte Ausgestaltung des Wohnungszugangs über ein reppenhaus fällt nicht in die Zuständigkeit der gesetzli- hen Krankenversicherung. Eine entsprechende Erweite- ng des Leistungsanspruchs der Versicherten hätte weit- ichende finanzielle Konsequenzen und kann daher icht in Aussicht gestellt werden. Eine generelle Verweisung auf die Sozialhilfe kommt icht in Betracht. Die Bundesregierung wird im Rahmen er Diskussion zur Weiterentwicklung der Eingliede- ngshilfe für Menschen mit Behinderungen prüfen, ob ezüglich der Leistungen der Sozialhilfe Klarstellungs- edarf besteht. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) rucksache 17/7311, Frage 17): Ist die Bundesregierung bereit, für Städte, die von Konver- sion aufgrund des Abzugs amerikanischer Streitkräfte beson- ders betroffen sind, ein städtebauliches Sonderprogramm auf- zulegen oder die Mittel zur Städtebauförderung zu erhöhen? Die Bundesregierung unterstützt bereits die Städte nd Gemeinden in Deutschland, die von Konversion be- offen sind. So sind städtebauliche Maßnahmen, die die uswirkungen von Truppenabzügen sowohl ausländi- cher als auch deutscher Streitkräfte mindern, bereits im ahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Aus- ahl der zu fördernden Maßnahmen treffen die Länder. Jedoch vorerst: Ein Sonderprogramm Konversion ist Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 nicht orgesehen. Das für städtebauliche Konversion zuständige Bun- esministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teht in engem Kontakt zum Bundesministerium für Ver- idigung. Noch im vierten Quartal dieses Jahres wird es in Gespräch auf Staatssekretärsebene geben, bei dem ögliche städtebauliche Folgen der aktuellen Bundes- ehrreform erörtert werden. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 18): Welcher Anteil der Bundesgebäude wurde in den letzten Jahren energetisch saniert, und welche Einsparungen an Kos- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15629 (A) ) )(B) ten und Energie würde eine Anhebung der Sanierungsquote auf 3 Prozent im Jahr bringen, wie sie im Entwurf der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen ist? Die Sanierungsrate von Bundesgebäuden der „letzten Jahre“ kann so nicht vollumfänglich ermittelt werden. Aber: Die Angaben werden im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungsfahrplans belastbar erhoben, dokumen- tiert und auch entsprechend kommuniziert. Welche Einsparungen an Kosten und Energie durch eine Anhebung der Sanierungsrate auf 3 Prozent im Jahr erreichbar sind, hängt ganz wesentlich von den jeweili- gen energetischen Istzuständen der Gebäude und den en- ergetischen Verbesserungsmaßnahmen ab. Pauschalbe- wertungen kann es deswegen nicht geben. Derzeit wird die Gesamtfläche, Nettogrundfläche, der Bundesgebäude auf rund 46 Millionen Quadratmeter ge- schätzt. Bei einer Sanierungsrate von 3 Prozent müssten jährlich Gebäude mit rund 1,4 Millionen Quadratmeter Nettogrundfläche verbessert werden. Beispielsweise liegt die auf Nettogrundfläche bezogene spezifische Ener- gieeinsparung einer baulichen Sanierung mit Wärmedäm- mung der Außenwände und Fenstererneuerung bei rund 70 kWh/m2 pro Jahr. Bei einer Sanierungsrate von 3 Pro- zent könnten so insgesamt fast 0,1 Millionen MWh pro Jahr eingespart werden. Dies entspräche einer jährlichen Kosteneinsparung von rund 7 Millionen Euro für Ener- gie, wobei die notwendigen Investitionskosten in der Größenordnung dreistelliger Millionen-Euro-Beträge zu berücksichtigen wären. Die zusätzlichen Einsparungen an Kosten und Energie aus einer Anhebung der Sanie- rungsrate auf 3 Prozent im Jahr ergeben sich dann nach Abzug der derzeit bereits erfolgenden Sanierungen. Einen Hinweis möchte ich zudem geben: Neben dem bewährten Vorgehen, haben die Konjunkturpakete schon viel an Investitionstätigkeit erreicht bei energetischer Sa- nierung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 19): Wie verträgt sich die Ablehnung verbindlicher Effizienz- ziele auf EU-Ebene durch die Bundesregierung, vor dem Hin- tergrund der bestehenden deutschen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, mit dem Bestreben, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi- kative europaweite Ziel einer Steigerung der Energieeffi- zienz um 20 Prozent bis 2020 und setzt sich für ambitio- nierte, verbindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU- Ziels ein. Die Vorgabe gleicher verbindlicher Effizienz- ziele für alle Mitgliedstaaten würde zu erheblichen Wett- bewerbsverzerrungen führen, da die unterschiedliche Ausgangssituation der Mitgliedstaaten nicht berücksich- tigt würde. A d d D D g g le M 2 E e fi A d d D S G B R d A d d N (C (D nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 20): Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erar- beitung des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus – bitte mit Angabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc. –, und wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerprä- sidenten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin- den (falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, die Daten der derzeit ins Auge gefassten möglichen Termine anzuge- ben)? Ihre Frage wurde von mir und Herrn Bundesminister r. Röttgen in der Fragestunde des Deutschen Bundesta- es am 28. September 2011 entsprechend dem damali- en Sachstand beantwortet. Heute kann ich Ihnen mittei- n, dass Herr Bundesminister Dr. Röttgen die inisterpräsidenten der Bundesländer am 13. Oktober 011 zu einem politischen Dialog über alle Aspekte der ntsorgung radioaktiver Abfälle eingeladen hat. Die rste Gesprächsrunde soll am 11. November 2011 statt- nden. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 21): Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich mit Bruno Thomauske im BMU getroffen, bevor das BMU den Auftrag für die vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben, VSG, an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, vergab, an der Bruno Thomauske als Unterauftragneh- mer mitwirkt – gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums des/der Treffen und des Bezugs zum damals bevorstehenden VSG-Auftrag des BMU –, und mit wem im BMU hat die GRS die Vergabe der VSG-Unteraufträge vertragsgemäß abge- stimmt (gemeint ist Abteilungsleiter-, Staatssekretärs- oder Ministerebene; zum Fakt der GRS-Abstimmung mit dem BMU vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6817, Antwort zu Frage 10 a)? Die Auswahl der Unterauftragnehmer der vorläufigen icherheitsanalyse erfolgt eigenständig nach fachlichen esichtspunkten durch die GRS. Die Zustimmung des MU zur Vergabe an Unterauftragsnehmer erfolgte auf eferatsebene. Im Übrigen wird auf die Bundestags- rucksache 17/6817 verwiesen. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7311, Frage 22): 15630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer be- zweifelt (Der Spiegel und Handelsblatt, 10. Oktober 2011), die Atomwirtschaft weiterhin an Sanierungskosten der Schachtanlage Asse II beteiligen, und inwieweit erachtet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Novellie- rung des Kernbrennstoffsteuergesetzes für notwendig? Nach dem Atomgesetz ist der Bund für die Kosten der Stilllegung der Schachtanlage Asse II zuständig. Die Energieversorgungsunternehmen wurden zu Zahlungen für die Einlagerung von Abfällen herangezogen. Für die Sa- nierungskosten können die Energieversorgungsunterneh- men aus rechtlichen Gründen nicht herangezogen werden. Eine Novellierung des Kernbrennstoffsteuergesetzes wird nicht in Betracht gezogen, da die Bundesregierung da- von ausgeht, dass sich die erwarteten Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer unverändert realisieren lassen. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 23): Wird die Bundesregierung mit der Aufstockung der Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative, NKI, in Höhe von 100 Millionen Euro im Rahmen des Energie- und Klimafonds, EKF, im Haushalt 2012 auch das Impulsprogramm zur Förde- rung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen wieder neu auflegen, und, falls ja, welche Änderungen bezüglich Förder- kriterien werden dann gelten? Über eine etwaige Wiederaufnahme des Impulspro- gramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen ab 2012 und deren Modalitäten kann erst nach Abschluss der laufenden parlamentarischen Haushaltsverhandlun- gen abschließend entschieden werden. Im Interesse einer Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wäre eine nach- haltige Finanzierung zum Beispiel aus dem Titel 686 05 – Nationale Klimaschutzinitiative – des Sondervermö- gens Energie- und Klimafonds zu begrüßen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 24): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den angekündigten Reaktionen von Drittstaaten, die sich ge- gen die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshan- del positionieren – vergleiche Süddeutsche Zeitung, 7. Okto- ber 2011, „Gegen den Rest der Welt“ –, und wie ist aktuell ihre Position zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den euro- päischen Emissionshandel 2012? Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emis- sionshandel ist Teil der umfassenden Strategie zur Errei- chung der EU-Klimaziele, zu denen alle Sektoren einen Beitrag leisten müssen. Die Richtlinie ist geltendes euro- päisches Recht, das Deutschland – wie alle anderen Mit- gliedstaaten – in nationales Recht umgesetzt hat. Die U g u n w a s u u A a g E A d A 1 ti v V D d fü g z c h tr d m K d re e S A d d G (C (D msetzung in Deutschland erfolgte mit dem Treibhaus- as-Emissionshandelsgesetz. Der Vollzug läuft bereits nd die wettbewerbsneutrale Einbeziehung der Emissio- en aller Flüge von, nach und innerhalb der EU erfolgt ie vorgesehen ab 1. Januar 2012. Um bei Drittstaaten uf eine positive Haltung zur Einbeziehung ihrer Flugge- ellschaften hinzuwirken, führen die EU-Kommission nd viele Mitgliedstaaten Gespräche mit Drittstaaten nd weisen dabei insbesondere auf die Möglichkeit der usnahme vom EU-Emissionshandelssystem für Flüge us Drittstaaten in die EU hin, sofern in diesen Staaten leichwertige eigene Maßnahmen zur Begrenzung der missionen dieser Flüge ergriffen werden. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 7/7311, Frage 25): Welche entwicklungspolitischen Projekte führen die Deut- sche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, und der SES, Senior Experten Service, im Auftrag der Bundesregierung in der Villa Baviera durch, und wie werden sie evaluiert? Die GIZ unterstützt seit 2009 im Auftrag des Auswär- gen Amtes wirtschaftliche Aktivitäten der Villa Ba- iera mit dem Ziel, die Integration der Bewohner der illa Baviera in die chilenische Gesellschaft zu fördern. ie Projektaktivitäten der GIZ in der Villa Baviera wer- en einem regulären Evaluierungsprozess, wie er auch r alle übrigen Aktivitäten der GIZ im Auftrag des AA ilt, unterzogen. Der SES hat seit 2007 acht ehrenamtliche Einsätze ur Verbesserung der medizinischen und wirtschaftli- hen Situation der Villa Baviera durchgeführt. Seit 2009 at die GIZ Einsätze des Senior Expert Service im Auf- ag des Auswärtigen Amtes umgesetzt. Der derzeit in er Villa Baviera tätige SES-Experte wurde von dort un- ittelbar beim SES angefordert. SES-Experten unterstützten vor Ort die Geriatrie und rankenpflege, die Milchproduktion und -verarbeitung, ie Produktionsprozesse in einer Bäckerei und Fleische- i, die Modernisierung der Landwirtschaft, den Ausbau ines Gasthofes und die teilweise Umgestaltung der iedlung für touristische Zwecke. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 26): In welcher Höhe sind bisher öffentliche Fördermittel von EU und Bund für das CCS-Projekt Jänschwalde an die Firma Vattenfall oder Dritte gezahlt worden, und wann müssen wel- che Mittel davon zurückgezahlt werden angesichts der Tatsa- che, dass die Bundesregierung laut Antwort auf die schriftli- che Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/7279 im Monat September 2011 absehbar nicht erwartet, dass ein CCS-Gesetz in Kraft treten kann? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15631 (A) ) )(B) Die Firma Vattenfall Europe Generation AG hat einen Zuschlag für eine Förderung in Höhe von 180 Millionen Euro für die Entwicklung eines CCS-Demonstrations- kraftwerks bekommen. Die Förderung erfolgt im Rah- men des europäischen Konjunkturprogramms, EEPR. Einzelheiten der Förderung aus dem EEPR ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, aus den von der Kommission festgelegten Durchführungsbedingungen und -modalitäten sowie aus den zwischen dem Empfän- ger der Förderung und der Kommission abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen. Zuständig für die Ab- wicklung der Projekte ist die Europäische Kommission. Über eine Rückforderung von Mitteln durch die Europäi- sche Kommission liegen der Bundesregierung keine In- formationen vor. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 27): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission zur Kohäsionspolitik vom 6. Oktober 2011 für die Periode 2014 bis 2020, besonders hinsichtlich der angedachten Änderung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, nach der in den weiterentwickelten Re- gionen und den Übergangsregionen 20 Prozent der EFRE- Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausge- geben werden können? Die Bundesregierung unterstützt die mit den Verord- nungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Ko- häsionspolitik vom 6. Oktober 2011 verbundene Zielset- zung, die Förderung noch stärker auf die europäischen Zukunftsaufgaben im Rahmen der Strategie Europa 2020 auszurichten. Dazu gehören auch die Ziele von Europa 2020 im Hinblick auf das nachhaltige Wachstum, ein- schließlich der Leitinitiativen zur Steigerung der Energie- effizienz sowie des Anteils an erneuerbaren Energien. Die Auswahl der Förderthemen muss allerdings auch das originäre Ziel der Kohäsionspolitik widerspiegeln, die regionalen Entwicklungsunterschiede zu verringern. Zudem müssen weiterhin regional passfähige Entwick- lungsstrategien umsetzbar sein. Denn es ist – verglichen mit den sektoralen EU-Politiken – gerade eine große Stärke der Kohäsionspolitik, einen integrierten Ansatz unter Einbeziehung mehrerer Politikbereiche zu ermög- lichen. Deshalb muss genügend Spielraum für eigene Schwerpunktsetzungen in den Mitgliedstaaten und Re- gionen verbleiben. Aus diesem Grund sieht Deutschland Quoten kritisch. Die KOM-Vorschläge zu Quoten sind daher eingehend zu prüfen. Die Bundesregierung wird in den kommenden Wochen – in Abstimmung mit Bun- destag und Bundesrat – die Vorschläge der Europäi- schen Kommission zur künftigen Ausgestaltung der Ko- häsionspolitik im Einzelnen genau prüfen. Dabei werden insbesondere die Länder einzubeziehen sein, die im Wesentlichen für die Umsetzung der Kohäsionspoli- tik zuständig sind, insbesondere für die Umsetzung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE. A d d G k 2 Z z A d d G fu a g b e ru d A d d (D s n B d (C (D nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 28): Unterstützt die Bundesregierung das unter deutschem Vor- sitz im Europäischen Rat 2007 beschlossene und von ihr 2011 nochmals bekräftigte Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz in der Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent, und hält die Bundesregierung auch weiterhin an dem nationalen Ziel aus ihrem Energiekonzept fest, den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi- ative Ziel, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 0 Prozent zu steigern. Gleiches gilt für das nationale iel der Primärenergieverbrauchssenkung um 20 Pro- ent bis 2020 aus dem Energiekonzept. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 29): Wie verträgt sich die Forderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, BMWi, Art. 6 der Energieef- fizienzrichtlinie ersatzlos zu streichen, Bericht der Süddeut- schen Zeitung am 14. September 2011 unter Bezug auf eine ihr vorliegende Stellungnahme des BMWi vom 22. August 2011 zum Kommissionsvorschlag, mit dem im Eckpunktepa- pier Energieeffizienz bekräftigten Ziel der Bundesregierung, die Förderung im Wärmebereich mittelfristig ab 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhängige Lösung umzustel- len? Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 eine Prü- ng der Umstellung der Förderung im Gebäudebereich b 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhän- ige Lösung beschlossen. Erste Gespräche hierzu haben ereits stattgefunden. Bezüglich des Art. 6 der Energie- ffizienzrichtlinie sieht die Bundesregierung noch Klä- ngsbedarf. Hierzu laufen die Abstimmungen zwischen en beteiligten Ressorts. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/7311, Frage 30): Ist die Bundesregierung der Auffasssung, dass deutsche Reiseleiter bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Euro- päischen Union uneingeschränkt gleichbehandelt werden, und, wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um eine Benachteiligung künftig auszuschließen? Der Beruf des Reiseleiters ist in einigen EU-Mitglied- taaten reglementiert, etwa in Italien, Griechenland, Spa- ien oder Österreich. Eine solche Reglementierung von erufen steht den Mitgliedstaaten grundsätzlich offen. Allerdings begegnen deutsche Reiseleiter in einigen ieser Mitgliedstaaten übermäßigen Schwierigkeiten, 15632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) etwa wenn sie Reisegruppen in diese Länder begleiten. Den Reiseleitern wird ihre Tätigkeit oft durch eine unfle- xible und bürokratische Anwendung der in der Berufs- anerkennungsrichtlinie vorgesehenen Meldepflichten er- schwert oder unmöglich gemacht. Die Bundesregierung geht gegen Verstöße gegen EU- Recht im Einzelfall etwa mittels des Kontaktstellennetz- werkes SOLVIT vor. SOLVIT ist als Streitbeilegungsnetz- werk geschaffen worden, um mögliche Anwendungsfeh- ler durch öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten aufzudecken und abzustellen. Zudem werden die Arbeiten zur Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie in Kürze beginnen. Die EU-Kommission plant, noch in diesem Jahr einen Richt- linienvorschlag vorzulegen. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Verhandlungen des Richtlinienvor- schlags dafür einsetzen, dass die Situation für deutsche Reiseleiter in diesem Rahmen verbessert wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 31): Wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegs- waffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder hat die Bundesregierung aufgrund des arabischen Frühlings im Nachhinein widerrufen? Die Bundesregierung hat keine Genehmigungen über die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern in arabische Länder aufgrund der Ereignisse des sogenannten arabischen Frühlings widerrufen. Für die Länder Libyen und Syrien war ein Widerruf von Ausfuhrgenehmigungen nicht erforderlich, weil die noch nicht ausgenutzten Genehmigungen aufgrund der von EU bzw. VN beschlossenen Sanktionen zurückgege- ben bzw. nicht weiter ausgenutzt wurden. Vor Inkrafttre- ten der Sanktionen gegen Libyen und Syrien sowie in Bezug auf die anderen Länder der Region wurden die Unternehmen von der Bundesregierung gebeten, erteilte Genehmigungen nicht auszunutzen, bis eine entspre- chende Überprüfung der Genehmigungen durch die Bundesregierung abgeschlossen war. Bei dieser erneuten Einzelfallprüfung erfolgte eine sorgfältige Abwägung aller außen-, sicherheits- und men- schenrechtspolitischen Belange im Einzelfall und im Lichte der aktuellen Situation. Die Bundesregierung stützte sich dabei ausdrücklich auf die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/ GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezem- ber 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“, die auch Grundlage für die Prüfung jedes einzelnen An- trags auf Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei wurde in je- dem Einzelfall sehr gründlich vor dem Hintergrund der Lage in der Region und in dem betroffenen Land unter an- d A in p re E R z R e A d d (D tu A tu z fä s s fü tu S D K tä fa k B g A h lu w n n fa g k s ti (C (D erem die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die ufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität der Region, Kriterium 4 des Gemeinsamen Stand- unkts der EU, geprüft. Auch der Achtung der Menschen- chte, Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts der U, sowie den Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden üstungsgüter kam bei der Prüfung besondere Bedeutung u. Die Entwicklungen in den verschiedenen Ländern der egion vollzogen sich unterschiedlich. Daher war auch ine jeweils differenzierende Betrachtung geboten. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 32): Wie hoch sind der Umfang und das Finanzvolumen der von der Bundesregierung bereits zugesagten bzw. geplanten Rüstungsgeschäfte mit der Republik Angola, und welche Auswirkungen wird diese Rüstungskooperation – angesichts der jüngsten Angriffe auf die Presse- und Versammlungsfrei- heit, insbesondere nach der Verurteilung von William Tonet, dem langjährigen Herausgeber der Zeitung Folha 8, zu einer einjährigen Haftstrafe wegen eines kritischen Artikels über das angolanische Militär – auf die Gewährleistung elementa- rer Bürgerrechte in Angola haben? Die Bundesregierung hat derzeit weder eine Rüs- ngskooperation noch eigene Rüstungsgeschäfte mit ngola zugesagt noch geplant. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüs- ngsexporte entscheidet die Bundesregierung im Ein- elfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorg- ltiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und icherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür ind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung r den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs- ngsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame tandpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. ezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die ontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili- rgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Emp- ngsland und den Gefahren eines Missbrauchs des kon- reten Rüstungsguts kommen dabei eine besondere edeutung zu. Nach Auffassung der Bundesregierung haben diejeni- en Rüstungsgüter, für die die Bundesregierung bislang usfuhrgenehmigungen erteilt oder in Aussicht gestellt at, keine Auswirkung auf die Presse- und Versamm- ngsfreiheit. Der Prozess gegen den Journalisten William Tonet egen Verleumdung dauert 4 Jahre an. Das Verfahren ist och nicht rechtskräftig abgeschlossen, Revision ist och möglich. Die Bundesregierung sieht in dem Ver- hren keinen exemplarischen Fall eines staatlichen An- riffs auf das Recht der Pressefreiheit. In der Implementierung der verfassungsmäßig veran- erten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zeichnet ich in Angola, auch im regionalen Vergleich, eine posi- ve Entwicklung ab. Im Übrigen bietet die am 18. Juli Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15633 (A) ) )(B) 2011 begründete politische Partnerschaft mit Angola eine Plattform, um mit der Regierung von Angola einen intensiven Dialog über die Implementierung der Bürger- rechte zu führen. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/7311, Frage 33): Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts des neu- esten Eskalationsversuchs der US-Regierung gegenüber dem Iran – bei dem nach Presseberichten des US State Depart- ments bereits mit seinen Verbündeten die „Entsendung einer sehr starken Nachricht“ konsultiert wurde – die Möglichkeit eines neuen völkerrechtswidrigen Überfalls auf einen UN-Mitgliedstaat ein, wenn selbst ehemalige CIA-Mitarbeiter an der offiziellen Darstellung des State Departments über die mutmaßlichen Attentatspläne auf den saudi-arabischen Bot- schafter in den USA ernste Zweifel äußern? Die Bundesregierung ist erleichtert, dass es den US- Behörden offensichtlich gelungen ist, terroristische An- schlagspläne zu vereiteln. Die Besorgnis, die Vereinigten Staaten suchten eine Eskalation im Verhältnis zu Iran, ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht begründet. Die Vereinigten Staaten haben öffentlich und in ihren Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung aus- drücklich deutlich gemacht, dass sie keine Ausweitung des Konflikts mit Iran wünschen. Sie wollen jedoch mit den zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirt- schaftlichen und strafrechtlichen Mitteln angemessen auf den Vorfall reagieren und haben hierfür um Unter- stützung durch die internationale Gemeinschaft gebeten. Iran ist aufgefordert, durch einen konstruktiven Bei- trag zur umfassenden Aufklärung der Anschuldigungen und zur Entspannung der Situation insgesamt beizutra- gen. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 34): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Wert der jährlichen Rüstungsimporte Griechenlands von 2009 bis heute – bitte aufgliedern nach Herkunft Deutschland, übrige EU, gesamt –, und betreffen Sparauflagen, die im Zu- sammenhang mit internationalen Finanzhilfen Griechenland unter deutscher Beteiligung gemacht wurden, auch die Redu- zierung der Rüstungsexporte, deren Einhaltung kontrolliert wird? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen plante Griechenland per Dezember 2010 fol- gende Beträge für Beschaffungen ein: – 2009 2,1 Milliarden Euro, – – te m d s w g te v A d A 1 g a z B h w W n b v V w n S R v k U F in d c (C (D 2010 1,5 Milliarden Euro und 2011 1,6 Milliarden Euro. Diese Summe wurde an- schließend Anfang 2011 um circa 500 Millionen Euro, um rund ein Drittel gekürzt. Der Begriff „Beschaffungen“ schließt hierbei Ersatz- ile und „upgrades“ ein und bedeutet somit nicht auto- atisch Neubeschaffung. Eine Aufschlüsselung der Rüstungsimporte nach Län- ern ist nicht möglich, da diese Angaben vom griechi- chen Verteidigungsministerium vertraulich behandelt erden. In den griechischen Haushaltszahlen sind keine An- aben über Rüstungsexporte des Landes enthalten, wei- re Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht or. nlage 32 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 7/7311, Frage 35): Wie begründet die Bundesregierung die ODA-Relevanz des im Entwurf des Bundeshaushalts 2012 enthaltenen Titels (Einzelplan 05, 05 02/687 43) Villa Baviera – Maßnahmen zur Integration in die chilenische Gesellschaft –, wenn laut In- formationen der Bundesregierung die Gelder ausschließlich für die deutschen Staatsbürger, die auf dem Gelände der Villa Baviera (ehemals Colonia Dignidad) leben, für psychothera- peutische, seelsorgerische und pädagogische Maßnahmen und zur wirtschaftlichen Beratung für die Unternehmen der Kolo- nie verwendet werden? Die aus dem Titel EPOS 05 02/687 43 Villa Baviera eförderten Maßnahmen sind gemäß OECD-Richtlinien ls ODA anrechenbar, da sie die wirtschaftliche und so- iale Entwicklung fördern. Mit der Integration der Villa aviera und ihrer Bewohner in ihr chilenisches Umfeld at auch das chilenische Umfeld Vorteile für seine Ent- icklung. Dies gilt insbesondere für den Bereich der irtschaftsberatung und der Bildungsprojekte. Die Unter- ehmen der Villa Baviera gehören zu den größeren Ar- eitgebern in der strukturschwachen Region und werden on der neuen Führungsschicht der Villa Baviera geleitet. on den insgesamt 350 Beschäftigten sind nur 70 Be- ohner der Villa Baviera. Die Mehrheit (280) sind chile- ische Bewohner aus der Umgebung. Die angestrebte tabilisierung der Unternehmen kommt somit auch der egion als Ganzes zugute. Gleiches gilt für die Bildungsprojekte zur Förderung on Schule und Kindergarten. Von den 92 Schulkindern ommen 12 aus der Villa Baviera, die übrigen 80 aus der mgebung, mit steigender Tendenz. Die Beratung und örderung der Schule durch das Lehrerbildungsinstitut Santiago hat außerdem dazu geführt, dass die 8 Lehrer er Schule zur Weiterbildung anderer Lehrer im örtli- hen Schuldistrikt eingesetzt werden. 15634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Josef Philipp Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 36 und 37): Wie sehen die Pläne der Bundesregierung, die Visaver- gabe an libysche Kriegsverletzte zu lockern und eine mögli- che Luftbrücke für Verletzte einzurichten – Financial Times Deutschland, 12. Oktober 2011 –, konkret aus, und auf wel- cher rechtlichen Grundlage basieren sie? Wann ist mit dem Beginn der Aktion zu rechnen? Zu Frage 36: Die Behandlung von verwundeten Libyern kann der- zeit vor Ort aufgrund fehlenden Personals und Zerstö- rungen der Infrastruktur nicht im notwendigen Umfang geleistet werden. In dieser humanitären Notlage ist die Bundesregierung bereit, zu unterstützen. Sie entspricht hiermit auch den Wünschen des Nationalen Übergangs- rates Libyens. Die rasche Visumvergabe an libysche Kriegsverletzte durch die deutschen Botschaften in Nordafrika erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Europäische – der EU-Visakodex – und deutsche Rechts- vorschriften – das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthalts- verordnung – erlauben die hierfür notwendigen Verfah- rensvereinfachungen in Ausnahme- und Notfallsituationen. Zu Frage 37: Auf ausdrücklichen Wunsch des libyschen Nationalen Übergangsrates und in enger Abstimmung mit dem Aus- wärtigen Amt wurde ein sanitätsdienstliches Team des Bundesministeriums der Verteidigung, BMVg, am 4. Oktober 2011 nach Tunesien geschickt, um eine Ana- lyse der Lage vor Ort durchzuführen und Verletzte für ei- nen möglichen Transport nach Deutschland zu identifi- zieren. In enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt hat das das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, am 18. Oktober 2011 39 Verletzte ausgeflogen und auf Bundeswehrkrankenhäuser verteilt. Weitere Maßnahmen werden gemeinsam mit der Libyschen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in enger Absprache zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie sowie privaten deutschen Anbietern des Gesundheitswesens beraten. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 38): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem UNAMA-Bericht vom 10. Oktober 2011, aus dem hervorgeht, dass die afghanische Polizei und der afghanische Geheim- s d W s d s z z N im d s b te B G s w in d E a M z b A d A N d A b D ü n G A M n k (C (D dienst systematisch Gefangene foltern, für ihr Engagement in Afghanistan? Die im Bericht differenziert beschriebenen Miss- tände erfüllen die Bundesregierung mit Sorge. Die Bun- esregierung nimmt den Inhalt des Berichtes sehr ernst. ir weisen jedoch darauf hin, dass von einem systemi- chen Problem in allen afghanischen Haftanstalten aus- rücklich nicht die Rede ist. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die kon- truktive Haltung der afghanischen Regierung. Diese eigt sich insbesondere in dem produktiven Dialog, der wischen der Unterstützungsmission der Vereinten ationen in Afghanistan, UNAMA, und der Regierung Vorfeld der Veröffentlichung geführt wurde. Auch hat ie afghanische Seite bei der Erstellung des Berichts ehr eng und konstruktiv mit UNAMA zusammengear- eitet. Die afghanische Regierung muss jetzt die identifizier- n Missstände beseitigen. Erste Maßnahmen werden im ericht bereits angekündigt. So soll im afghanischen eheimdienst NDS eine Menschenrechtsüberwachungs- telle eingerichtet und Zugang zu Gefängnissen gewährt erden. Die Vertreter der internationalen Gemeinschaft Kabul und damit auch die Bundesregierung werden ie afghanische Regierung dabei unterstützen und die ntwicklungen aktiv weiterverfolgen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang uch die Bemühungen der unabhängigen Afghanischen enschenrechtskommission, AIHRC, weiter unterstüt- en, die Menschenrechtssituation in Afghanistan zu ver- essern. nlage 35 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7311, Frage 39): Wie weit ist die Neukonzeption des Deutschen Akademi- schen Austauschdienstes, DAAD, in Kabul vorangeschritten, und ist die Stelle des entsandten Mitarbeiters im DAAD-Büro in Kabul mittlerweile besetzt bzw. wann ist damit zu rechnen? Hinsichtlich einer mittel- bis langfristigen Kontinuität er Aufbauaktivitäten des Deutschen Akademischen ustauschdienstes, DAAD, wird das Koordinierungs- üro zukünftig von einem entsandten Mitarbeiter des AAD geleitet. Zuvor wurde die Aufgabe von Lektoren bernommen, also durch vom DAAD vermittelte Perso- en, die der Rechtsform nach an einer ausländischen asthochschule angestellt sind. Der entsandte Mitarbeiter des DAAD wurde nach usschreibung der Stelle bereits ausgewählt und wird itte November 2011 seine Arbeit in Afghanistan auf- ehmen. Aktuell wird er in Deutschland auf seine zu- ünftige Tätigkeit vorbereitet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15635 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/7311, Frage 40): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ver- bleib der Piraterieverdächtigen, die am 8. Oktober 2011 an Bord der Fregatte „Köln“ verhört und anschließend in Soma- lia an Land gebracht wurden, und wie hat die Bundesregie- rung sichergestellt, dass die Verdächtigen menschenrechts- konform behandelt und untergebracht werden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den weiteren Verbleib dieser Piraterieverdächtigen. Beim Absetzen wurde darauf geachtet, dass sich keine bewaff- neten Kräfte in der Nähe befanden, sodass den Piraterie- verdächtigen am Ort des Absetzens keine Gefahr für Leib oder Leben drohte. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) (Druck- sache 17/7311, Fragen 41 und 42): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, dass mit der Ge- walt gegen die koptische Minderheit in Ägypten Auseinander- setzungen zwischen den Religionsgruppen provoziert werden sollen, die einen friedlichen Übergang in eine demokratische Ordnung verhindern? Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Verhalten des ägyptischen Militärrats mit Blick auf die Übergabe der Macht in demokratische Strukturen? Zu Frage 41: Der Bundesregierung sind Spekulationen bekannt, nach denen die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ägyptischen Sicherheitskräften und Kopten am 9. Oktober 2011 vonseiten Dritter provoziert worden sein sollen. Überprüfbare Belege für derartige Provoka- tionen liegen bisher nicht vor. Die Gewaltausbrüche in Kario vom 9. Oktober 2011 sind besorgniserregend. Sie zeigen die Herausforderun- gen, denen sich Ägypten auf dem Weg zu einem demokra- tischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteten Staat stellen muss. Der Bundesminister des Auswärti- gen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich am 10. Oktober 2011 sehr besorgt über die Ereignisse geäußert und rief alle Seiten zu größter Zurückhaltung und Besonnenheit auf. Gewalt und religiöser Zwist dürften den Prozess der Demokratisierung nicht stoppen. Der Weg zur Demokra- tie führe auch über religiöse Toleranz. Der herrschende Oberste Militärrat hat zugesichert, alles zu unternehmen, um die Vorgänge aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu ist eine Untersuchungskommission eingesetzt worden. Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011 ange- kündigt, dass er an seinem Fahrplan zur Übergabe der R fe Z – e F v a re d n A d is d d z A g m Ä v A d d C Z a J w L W re v w p w V d b E Z k (C (D egierungsgewalt an eine zivile, gewählte Regierung sthält. u Frage 42: Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011 nach den besorgniserregenden gewalttätigen Aus- inandersetzungen in Kairo – angekündigt, dass er am ahrplan zur Übergabe der Regierungsgewalt an eine zi- ile, gewählte Regierung festhält. Diesem Fahrplan hat uch das ägyptische Volk im März 2011 in einem Refe- ndum zugestimmt. Der Oberste Militärrat hat außer- em zugesichert, alles zu unternehmen, um die Ereig- isse im Zusammenhang mit den gewalttätigen useinandersetzungen vom 9. Oktober aufzuklären und ie Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu t eine Untersuchungskommission eingesetzt worden. Die Bundesregierung erinnert in ihren Kontakten mit em Obersten Militärrat kontinuierlich an die Zusagen, en Ausnahmezustand aufzuheben und den Übergang ur Demokratie zu sichern. Der Bundesminister des uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich nach den ewalttätigen Auseinandersetzungen öffentlich noch- als klar geäußert: Er erwarte von der Militärführung gyptens, den Übergang zu einer gewählten Regierung erantwortungsvoll zu organisieren. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) (CDU/ SU) (Drucksache 17/7311, Fragen 47 und 48): Wo sieht die Bundesregierung die regionalen Schwer- punkte der linken Gewalt? Besteht die Gefahr eines Linksterrorismus? u Frage 47: Ausweislich einer Untersuchung des Bundeskriminal- mtes vom 2. September 2011 entfielen im Zeitraum der ahre 2003 bis 2010 die zahlenmäßig meisten linken Ge- altdelikte in der nachfolgenden Reihenfolge auf die änder Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein- estfalen. In den Ländern Berlin und Hamburg gibt es Struktu- n der linken Szene, die sich über viele Jahre hinweg erfestigt haben. Beide Länder, insbesondere Berlin, erden derzeit von den Sicherheitsbehörden als Schwer- unkte des linken Spektrums und somit auch linker Ge- alt gesehen. In Niedersachsen ist die im bundesweiten ergleich hohe Anzahl der Gewaltdelikte vor allem urch die Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorle- en bedingt, während in Nordrhein-Westfalen die hohe inwohnerzahl dafür verantwortlich ist. u Frage 48: Bislang konnten die Sicherheitsbehörden des Bundes eine linksextremistischen Strukturen feststellen, die be- 15636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) reits die Existenz linksterroristischer Vereinigungen ent- sprechend den Voraussetzungen des Strafgesetzbuches und der dazu ergangenen Rechtsprechung nahelegen. Allerdings ist auch klar, dass mit der aktuellen Serie von Gewalttaten gegen Sachen erhebliche Belastungen Tausender Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen werden. Das ist eine weitere Umdrehung in der Gewalt- spirale, die ich mit großer Sorge sehe. Wir müssen daher auf der Hut sein und allen Strukturen im Ansatz ent- schieden entgegenwirken, die geeignet sind, einen Nähr- boden zu bereiten, auf dem sich Linksterrorismus ent- wickeln könnte. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) (Drucksache 17/7311, Frage 49): Wie haben sich die linken Gewalttaten in den letzten zehn Jahren entwickelt – auch im Vergleich zur rechten Gewalt? Seit Einführung des derzeit geltenden Definitions- und Erfassungssystems Politisch motivierte Kriminali- tät, PMK, im Jahr 2001 sind bis zum Jahr 2010 ein- schließlich die meisten politisch motivierten Gewalttaten im Bereich der PMK-links angefallen. Mit insgesamt 11 649 Gewalttaten gegenüber 9 678 rechten Gewaltta- ten lagen die Fallzahlen der linken Gewalt über diesen gesamten Zeitraum um circa 20 Prozent höher als die rechten Gewalttaten. Betrachtet man die einzelnen Jahre, ergeben sich je- doch deutliche Unterschiede: – So überwogen im Zeitraum 2002 bis 2004 noch die rechten Gewalttaten. – In 2009 und 2010 war die Differenz zwischen beiden Phänomenbereichen am größten. Die linken Gewalt- taten lagen in 2009 um circa 90 Prozent und in 2010 um 71 Prozent über dem rechten Gewalttatenaufkom- men. – Die bislang höchste Anzahl linker Gewalttaten entfiel auf das Jahr 2009 mit 1 822 Gewalttaten; trotz eines deutlichen Rückganges wurden in 2010 immer noch die zweithöchsten Werte erreicht. – Gingen bis zum Jahr 2008 die meisten unmittelbar ge- gen Personen gerichtete Straftaten – wie sie in Kör- perverletzungen und Tötungsdeliktne ihren Ausdruck finden – von rechten Gewalttätern aus, werden solche Straftaten seit 2009 überwiegend von linken Gewalt- tätern begangen. Dabei beruht dieses Ergebnis keines- falls nur auf dem generellen Rückgang der rechten Straftaten in dieser Zeit, vielmehr ist 2009 die höchste und 2010 die zweithöchste Zahl von linken Körper- verletzungen festgestellt worden. A d d (D d b z d re § d B a W g g e g h W s p s g h d fa B D T s N p re s d B v p ti b B le u W N d (C (D nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 50): Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung der Aus- schluss von Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlge- setzes, BWahlG, mit ihrem uneingeschränkten Recht, sich ak- tiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu beteiligen – siehe UN-Behindertenrechtskonvention, insbe- sondere Art. 29 a, 12 und 21 –, vereinbar, und welche Pläne hat die Bundesregierung zur diesbezüglichen Novellierung des Bundeswahlgesetzes? Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz er Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch ehinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht u. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie- ene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie- freien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll. 13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus er Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit ehinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“ us. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom ahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs- ericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer An- elegenheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund iner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, eistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen- eiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen ahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die ich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem sychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu- tand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be- angen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er- ebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie eshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf- ssung der Bundesregierung auch im Einklang mit der ehindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. ie in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte eilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi- chen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten ationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver- flichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl- cht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An- icht objektive und angemessene Ausschlussgründe urch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer ehinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit orsehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions- lans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah- n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ahlbeteiligung zu entwickeln. Die Ausgestaltung und ovellierung des Rechts für die Wahl der Abgeordneten es Deutschen Bundestages nimmt der Bundestag tradi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15637 (A) ) )(B) tionell selber wahr. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 51 und 52): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht durch § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes, und wie gedenkt sie vor dem Hintergrund des in der UN-Be- hindertenrechtskonvention in Art. 29 a präzisierten Rechts von Menschen mit Behinderungen, sich aktiv und passiv an Wahlen zu beteiligen, mit diesem Ausschluss umzugehen? Wie hat die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des Bundeswahlgesetzes die Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention berücksichtigt, und inwiefern wurde der Be- auftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in dieser Frage angehört? Zu Frage 51: Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch behinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht zu. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie- dene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie- refreien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll. § 13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus der Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“ aus. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs- gericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angele- genheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund ei- ner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen- heiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen Wahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu- stand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be- gangen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er- hebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf- fassung der Bundesregierung auch im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi- schen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten Nationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver- pflichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl- recht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An- sicht objektive und angemessene Ausschlussgründe durch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit vorsehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions- plans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- ti b B le u W Z W n d G A d d N m d s 3 g d li w re D d A s a d (C (D on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah- n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ahlbeteiligung zu entwickeln. u Frage 52: Ausgestaltung und Novellierung des Rechts für die ahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages immt der Bundestag traditionell selber wahr. Die Bun- esregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen esetzentwürfe ein. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 53): Was ist der Bundesregierung – insbesondere Bundesminis- terium der Justiz und Bundeskanzleramt – bekannt über die Gründe, die dazu geführt haben, dass Mitte September 2011 der vom Generalbundesanwalt erwirkte Europäische Haftbe- fehl gegen den Chef des mongolischen Geheimdienstes Bat Khurts aufgehoben sowie dieser freigelassen wurde und prompt in die Mongolei ausreiste, nachdem er aufgrund jenes Haftbefehls im September 2010 in London verhaftet, Ende Juli 2011 nach Deutschland ausgeliefert sowie am 4. August 2011 vom Generalbundesanwalt vor dem Kammergericht an- geklagt worden war wegen Verschleppung und gefährlicher Körperverletzung, weil Bat Khurts den mongolischen Staats- angehörigen D. Enkhbat, im Mai 2003 aus Frankreich ent- führt, nach Deutschland verschleppt, mit Drogen betäubt, in einen Rollstuhl gefesselt durch die Kontrollen des Berliner Flughafens Tegel geschleust sowie in die Mongolei ausgeflo- gen haben soll, wo das Opfer inhaftiert, gefoltert sowie nach Haftentlassung gestorben ist, und hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch am 12. Oktober 2011 in der Mongolei, bei dem ein Lieferabkommen über „kritische Rohstoffe“ unterzeichnet wurde und mit dem in den mongolischen Medien die überra- schende Freilassung in Zusammenhang gebracht wurde, ge- genüber der mongolischen Regierung darauf gedrungen, dass Bat Khurts nach Eröffnung des Hauptverfahrens am Kammer- gericht seiner Ladung zur Hauptverhandlung nachkommt? Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes itteilen: Der Generalbundesanwalt ermittelt seit Jahren gegen en mongolischen Staatsangehörigen B. K. wegen Ver- chleppung und gefährlicher Körperverletzung. Am 0. Januar 2006 hat der Ermittlungsrichter beim Bundes- erichtshof einen Haftbefehl erlassen, der zur Grundlage es Europäischen Haftbefehls wurde und damit das Aus- eferungsverfahren in Gang setzte. Der Beschuldigte urde am 17. September 2010 im Vereinigten König- ich festgenommen und am 19. August 2011 nach eutschland überstellt. Der Generalbundesanwalt hat am 4. August 2011 vor em Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin nklage erhoben. Auf eine Haftbeschwerde des Ange- chuldigten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs m 16. September 2011 den Haftbefehl aufgehoben und ie sofortige Freilassung des Angeschuldigten angeord- 15638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) net. Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Stel- lungnahme zuvor gegen eine Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Der Angeschuldigte hat anschließend Deutschland verlassen und ist in die Mongolei zurückge- kehrt. Dem Haftbefehl und der Anklage liegt folgender vom Generalbundesanwalt ermittelte Tatvorwurf zugrunde, wie Sie auch einer hierzu veröffentlichten Pressemittei- lung des Generalbundesanwalts vom 23. August 2011 entnehmen können: „Als Angehöriger des mongolischen Geheimdienstes und zugleich Diplomat an einer Botschaft in Europa er- hielt der Angeschuldigte im Jahr 2003 den Auftrag, sei- nen in Frankreich lebenden Landsmann D. in die Mon- golei zu verschleppen. D. sollte der mongolischen Öffentlichkeit als Mörder des im Jahr 1998 in Ulan Ba- tor getöteten Politikers Zorig Sanjasuuren präsentiert werden. Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es al- lerdings nicht. Zusammen mit weiteren Angehörigen des mongolischen Geheimdienstes lockte der Angeschul- digte den arglosen D. auf einen Parkplatz in Le Havre, überwältigte ihn und brachte ihn mit einem Auto zu- nächst in die Mongolische Botschaft in Brüssel, dann in die Botschaft in Berlin. Wenige Tage später fuhren sie den seit dem Zwischenhalt in Brüssel wiederholt mit Be- täubungsmitteln ruhig gestellten D. zum Flughafen Te- gel. Dort wurde er betäubt, in einem Rollstuhl fixiert und gefesselt als angeblich verletzter mongolischer Diplomat durch die Flughafenkontrollen geschleust. Anschlie- ßend flog der Angeschuldigte mit ihm in die Mongolei, wo D. in Haft genommen wurde. Er sollte zugeben, Sanjasuuren ermordet zu haben. Trotz ihm gegenüber angewandter rechtsstaatswidriger Vernehmungsmetho- den nahm D. die Tat nicht auf sich. Das Verfahren gegen ihn wegen seiner angeblichen Beteiligung am Attentat an Zorig Sanjasuuren wurde im November 2003 einge- stellt. D. ist im April 2006 aus Strafhaft in anderer Sache entlassen worden und noch im gleichen Monat verstor- ben.“ Der Generalbundesanwalt hat dieses Tatgeschehen rechtlich als Verschleppung gemäß § 234 a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StGB gewertet, wobei eine Zu- ständigkeit der Bundesjustiz im Hinblick auf den ange- nommenen Tatbestand der Verschleppung, § 234 a StGB, eröffnet war. Auf dieser rechtlichen Wertung beruhte auch der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundes- gerichtshofes und der am 9. Februar 2006 ausgestellte Europäische Haftbefehl, der rechtliche Grundlage für die Auslieferung des Angeschuldigten Khurts aus dem Ver- einigten Königreich nach Deutschland war. In Abkehr von der früheren Wertung im Haftbefehl vom 30. Januar 2006 und einer Entscheidung des Kam- mergerichts Berlin zur Aufrechterhaltung des Haftbe- fehls direkt nach der Überstellung vom 19. August 2011 hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. September 2011 das Vorliegen eines dringenden Tat- verdachts bezüglich der dem Beschuldigten vorgeworfe- nen Verschleppung, § 234 a StGB, abgelehnt. Die weite- ren Einzelheiten ergeben sich aus den Gründen des B B v s A d d G G m s d S G k J E A b d e S m d w s w A d d D 5 Z z (C (D eschlusses, der in der Entscheidungsdatenbank des undesgerichtshofes unter dem Aktenzeichen StB 11/11 eröffentlicht ist. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Fall Bat Khurts war nicht Gegenstand der Ge- präche der Bundeskanzlerin in der Mongolei. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 54): In welchem Abstimmungsstadium zwischen den Bundes- ministerien befindet sich der Referentenentwurf, Stand: 11. Mai 2011, für ein Gesetz über die energetische Moderni- sierung von vermietetem Wohnraum und über die verein- fachte Durchsetzung von Räumungstiteln, und wann wird er zur Stellungnahme an die Verbände weitergeleitet sowie in den Bundestag eingebracht? Die Abstimmung eines Referentenentwurfs für ein esetz über die energetische Modernisierung von ver- ietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durch- etzung von Räumungstiteln dauert innerhalb der Bun- esregierung noch an. Das Bundesministerium der Justiz hat zunächst die tellungnahmen der Ressorts ausgewertet und auf dieser rundlage einzelne Regelungsvorschläge im Ressort- reis erörtert. Darüber hat das Bundesministerium der ustiz die bekannt gewordenen Stellungnahmen zu dem ntwurf in der Fassung vom 11. Mai 2011 geprüft. Diese rbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Es ist deshalb eabsichtigt, nach Herstellung des Einvernehmens mit en Ressorts den Ländern und interessierten Kreisen ine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs zur tellungnahme zu übersenden. Nach Auswertung der dann eingehenden Stellungnah- en und nach Abschluss der Ressortabstimmung wird as Bundesministerium der Justiz den Regierungsent- urf vorbereiten. Die Bundesregierung wird nach Be- chlussfassung durch das Kabinett den Regierungsent- urf Bundesrat und Bundestag zuleiten. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 55 und 6): Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Rechts- und Verfassungsverstöße durch den Einsatz des sogenannten Trojaners in Zukunft zu verhindern? Wie kann die Justiz künftig kontrollieren, wie ihre Anfor- derungen technisch umgesetzt werden? u Frage 55: Die Frage, in welchem Umfang bundesweit Software um Einsatz gekommen ist, mit der eine Quellen-Tele- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15639 (A) ) )(B) kommunikation durchgeführt werden kann, ist Gegen- stand einer intensiven Prüfung durch die Bundesregie- rung, die noch nicht abgeschlossen ist. Dabei wird auch aufzuklären sein, über welche technischen Möglichkei- ten diese Software insgesamt verfügt und ob diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesver- fassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Fe- bruar 2008 zur Onlinedurchsuchung Rechnung trägt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird die Bundes- regierung über Inhalt und Umfang möglicher Konse- quenzen entscheiden. Zu Frage 56: Der Justiz stehen bereits heute umfassende Kontroll- möglichkeiten zur Verfügung. So hat etwa die zustän- dige Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, sich über sämt- liche technische Funktionen der zur Verwendung kommenden Software bei der ermittelnden Dienststelle zu informieren und in Zweifelsfällen eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Auch den anordnenden Ge- richten bleibt es unbenommen, sich bei den Strafverfol- gungsbehörden über die konkreten Einsatzmöglichkeiten der verwendeten Software zu erkundigen und das Ergeb- nis dieser Auskunft in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen. § 100 b Abs. 4 Satz 2 StPO sieht zudem vor, dass das anordnende Gericht nach Beendigung einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme über de- ren Ergebnisse zu unterrichten ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Fragen 61 und 62): Wie geht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, mit Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik(PV)- Anlagen auf zur Vermarktung vorgesehenen Immobilien um? In welchen konkreten Fällen wurden oder sollen PV-Anla- gen auf zur Veräußerung vorgesehenen BImA-Immobilien in- stalliert werden, und wie wirkt oder wirkte sich das auf poten- zielle Interessenten aus? Zu Frage 61: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, versucht bei entsprechenden Anfragen, geeignete, in ih- rem Verkaufsportfolio befindliche und zum Anforde- rungsprofil des jeweiligen Betreibers passende Flächen zu identifizieren und nimmt dann Kontakt mit dem In- teressenten auf. Im Einzelfall sind auch Verpachtungen möglich, so- weit die beabsichtigte Nutzung rechtlich zulässig ist und der Abschluss eines langfristigen Miet- oder Pachtver- trages den Verkauf der jeweiligen Immobilie nicht be- hindert beziehungsweise sich als wirtschaftlichere Alter- native zur Veräußerung darstellt. Z g v a lu m b g A d d (D k E d L v n S E J w – – – R p n U m A d d (D (C (D u Frage 62: Seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienauf- aben, BImA, zum 1. Januar 2005 wurden 41 Kauf- erträge für den Nutzungszweck Photovoltaik-Anlagen bgeschlossen oder befinden sich derzeit im Verhand- ngsstadium. Der Umgang der BImA mit der Nutzbar- achung ihrer Liegenschaften für erneuerbare Energien elebt die Nachfrage der in diesem Marktsegment täti- en Investoren/Betreiber. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/7311, Frage 63): Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine einheitliche Absenkung der Luftverkehrsteuer um 5,5 Prozent ab dem Jahr 2012 plant, und welche Beweggründe führten zu dem Kurs- wechsel der Bundesregierung? Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver- ehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der innahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in en Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die uftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts- erordnung anzupassen. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen ei- en Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der chätzung der zu erwartenden Einnahmen aus dem missionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im ahr 2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach ürden sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben: für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro = 7,56 Euro, für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro = 23,62 Euro, für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro = 42,52 Euro Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der essortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu- assen sein. Bei der Anpassung handelt es sich mithin nicht um ei- en Kurswechsel der Bundesregierung, sondern um die msetzung der gesetzlich vorgesehenen Anpassungs- öglichkeiten. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 64): Welche konkreten Veränderungen plant die Bundesregie- rung nach aktuellen Pressemitteilungen zur Senkung der Flug- verkehrsteuer zum 1. Januar kommenden Jahres, und wie wir- ken sich die geplanten Veränderungen voraussichtlich auf das gesamte Steueraufkommen aus? 15640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) (C) (D)(B) V Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver- kehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die Luftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts- verordnung anzupassen. Hierzu hat das Bundesministeriums der Finanzen ei- nen Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der Schätzung zu erwartenden Einnahmen aus dem Emis- sionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im Jahr 2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach würden sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben: – für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro = 7,56 Euro, – für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro = 23,62 Euro, – für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro = 42,52 Euro Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu- passen sein. Das Aufkommen aus der Luftverkehrsteuer würde sich hierbei im Jahr 2012 um rund 55 Millionen Euro vermindern. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 65): Wann wird die Bundesregierung die bereits im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Neure- gelung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungs- kosten vorlegen, und welche konkreten Lösungsvorschläge werden derzeit als Reaktion auf die aktuellen Urteile des Bun- desfinanzhofs zu dem Themenkomplex erörtert? Im Koalitionsvertrag wurde mit dem Ziel der Steuer- vereinfachung vereinbart, die steuerliche Abzugsfähig- keit der Ausbildungskosten neu zu ordnen. Die Bundesregierung wird bei einer Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Ab- ziehbarkeit von Kosten für die Erstausbildung auch das Ziel der Steuervereinfachung berücksichtigen. Bei der Prüfung von Lösungsvorschlägen werden fer- ner die vom Bundesfinanzhof aufgeworfenen Fragen er- örtert. Zum Beispiel der Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anstelle eines Sonderausgabenabzugs oder die betragsmäßige Begren- zung eines Abzugs. Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 132. Sitzung Inhaltsverzeichnis Befragung der Bundesregierung Fragestunde Aktuelle Stunde zur Onlinedurchsuchung Anlagen
Gesamtes Protokol
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Fraktionen haben untereinander vereinbart, dass
die Regierungsbefragung heute insgesamt 45 Minuten
dauern soll. – Ich sehe, dass Sie damit einverstanden
sind. Dann werden wir so verfahren.

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Monitoring-Prozess „Energie
der Zukunft“. Das Wort haben zwei Minister. Es
beginnt mit seinem einleitenden fünfminütigen Bericht
der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Philipp Rösler. – Bitte schön.

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehr-
ten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute
die Einrichtung des Monitoring-Prozesses im Bundes-
kabinett beschlossen. Sie alle wissen: Wir haben im
Sommer dieses Jahres umfangreiche Beschlüsse zur
Umstellung der Energieversorgung in Deutschland ge-

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Redet
fasst.

Für viele Menschen scheint die energiepolitische Dis-
kussion beendet zu sein, da über die große Frage
„Kommt es zum Ausstieg aus der Kernenergie und wenn
ja, wann?“ bereits entschieden ist. Tatsache aber ist – das
wissen wir als Wirtschafts-, Energie- und Umweltpoliti-
ker –, dass die eigentliche Arbeit erst jetzt anfängt. Wir
müssen folgende Fragen beantworten: Wie gestalten wir
die Energieversorgung bis zum Jahr 2022, wenn die
Kernkraftwerke abgeschaltet sein werden? Wie sieht die
weitere Energieversorgung über das Jahr 2022 hinaus
aus?

Die Zielsetzungen, an denen wir uns orient
sen, bleiben gleich. Es handelt sich dabei u
großen Ziele der Energiepolitik: Versorgungs
Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit.

(C (D ung 19. Oktober 2011 0 Uhr iele zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen notendig, zum Beispiel beim Netzausbau, Kraftwerksneuau, bei den Ersatzinvestitionen im Bereich der Krafterke, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zum usbau der erneuerbaren Energien. Dazu wird mein ollege Röttgen gleich weitere Ausführungen machen. Ziel ist es, all die Fortschritte, die durch die Umstelng gemacht werden, sauber zu dokumentieren. Sie soln in einem jährlichen Monitoring-Bericht aufgearbeitet erden, der von der Bundesregierung verfasst wird. Das undesumweltministerium wird beim Verfassen dieses erichts für den Bereich der erneuerbaren Energien und as Wirtschaftsministerium für alle weiteren Bereiche uständig sein. Eine Expertenkommission, die aus vier achleuten aus der Energiewissenschaft zusammengeetzt ist, wird kritisch-konstruktiv dazu Stellung nehen. Wir von der Bundesregierung werden den Bericht ann dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zuiten. Darüber hinaus ist geplant, alle drei Jahre einen Fortchrittsbericht vorzulegen, der über die aktuelle Betandsaufnahme hinausgeht und im Detail prüft, ob die rends im Zielspektrum liegen. So haben wir die Mögchkeit, nachzusteuern, falls dies notwendig sein sollte. ir haben den Pfad hin zur künftigen Energieversor ext gung im Energiekonzept und im Beschluss vom 6. Juni 2011 dargestellt. Der Monitoring-Bericht und der Fortschrittsbericht werden dazu beitragen, dass man immer wieder prüfen kann, ob man sich auf diesem Pfad befindet oder nicht. Wenn man sich nicht auf diesem Pfad befindet, bedarf es gegebenenfalls weiterer Maßnahmen. Ich denke, das ist ein wesentlicher Beitrag zur Umstellung der Energieversorgung. Nicht zuletzt hat auch die Ethik-Kommission eine permanente Mitverfolgung des Umstellungsprozesses eingefordert. Dem werden wir als Bundesregierung mit dieser Beschlussfassung gerecht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. ntin Katrin Göring-Eckardt: h das Wort zu dem zweiten Bericht dem für Umwelt, Norbert Röttgen. ieren müsm die drei sicherheit, Um diese Vizepräside Dann gebe ic Bundesminister )





(A) )

Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-
legen! Ich möchte für das Bundesumweltministerium
noch einmal das unterstreichen, was mit dem Monito-
ring-Bericht vorgelegt wird. Es handelt sich dabei um
den transparenten Bauplan für eine neue Energieversor-
gung in Deutschland. Wir haben beschlossen – übrigens
in einem breiten Konsens –, im Rahmen der Ener-
giewende in Deutschland zwei neue Säulen der Energie-
versorgung zu errichten. Das geschieht nach und nach in
einem langfristigen Prozess über den Zeitraum von
40 Jahren. Erneuerbare Energien und Energieeffizienz,
das sind die beiden Säulen der neuen Energiepolitik und
der Energieversorgung. Das Ganze ist ein anspruchsvol-
ler Prozess. Wir müssen neue Technologien entwickeln.
Dieser Prozess zielt auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit
und Klimaverträglichkeit ab und besteht im Kern darin,
langfristig sowohl die Erzeugung von Strom aus nuklea-
rer Energie, also die Verwendung von Uran, als auch die
Produktion von Strom aus fossiler Energie durch diese
beiden neuen Säulen zu ersetzen.

Damit ist ein grundlegender Wandel der Sichtweise
der Politik verbunden. Über Jahrzehnte – Kollege Rösler
ist darauf eingegangen – handelte es sich hierbei um ein
Kampfthema. Jetzt wird es zu einem Gestaltungsthema.
Es wird zu einem wichtigen Projekt, das wir umsetzen
wollen – so haben wir gemeinsam entschieden –, und
das müssen wir gut machen. Wir können es unter breiter
Beteiligung der Öffentlichkeit angehen; denn im Land
herrscht Aufbruchstimmung. In den Kommunen, in den
Dörfern, in den Kreisen, in den Hochschulen – überall
identifizieren sich Menschen, Institutionen, Verbände
und Einrichtungen mit diesem Thema und wollen han-
deln.

Wir brauchen erstens einen Bauplan, um zu erkennen:
Liegen wir richtig? Müssen wir nachsteuern? Erreichen
wir die Ziele, die wir uns gesetzt haben? Dieser Bauplan
funktioniert im Sinne eines Frühwarnsystems bzw. eines
Korrekturmechanismus und zeigt uns, ob wir im Plan
liegen. Man braucht einen solchen Bauplan, wenn das
Projekt gelingen soll.

Zweitens wollen und brauchen wir Transparenz. Das
Ganze ist ein Gemeinschaftswerk, nicht ein Vorhaben ei-
ner Regierung oder eines Parlaments, sondern, wie ich
glaube, von uns allen. Darum wollen und brauchen wir
die Beteiligung der Öffentlichkeit. Es handelt sich also
um einen transparenten Prozess. Ein transparenter Ge-
staltungsprozess braucht unabhängige Partner. Wir rich-
ten ein unabhängiges Sachverständigengremium ein, das
regelmäßig berichtet. Alle drei Jahre gibt es einen gro-
ßen Bericht, der über die großen Trends informiert, und
der Jahresbericht informiert über die jeweiligen jährli-
chen Fortschritte. Die Bundesregierung wird ebenfalls
hierzu berichten. Der erste Adressat dieses Berichts ist
der Deutsche Bundestag. In diesem Forum wird erstmals
öffentlich darüber diskutiert. Es gibt eine unabhängige
Kontrolle durch Sachverständige, die in diesen Prozess
integriert werden. Es ist übrigens nicht alltäglich, dass
die Politik sich selber einem solchen Votum bewusst
aussetzt.

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(C (D Die öffentliche Debatte im Bundestag gewährleistet, ass dieser Prozess transparent und permanent ist. Darin ehe ich eine gemeinschaftliche Methode. Es werden ich inhaltliche Differenzen entwickeln. Aber das Verhren, permanent Transparenz, Kontrolle und Fort chritt zu ermöglichen, bietet die Möglichkeit, über polische Kontroversen und Differenzen zu diskutieren, und hrt hoffentlich zu einer gemeinschaftlichen Grundlage. ir schaffen mit diesem Monitoring-Prozess einen offe en, transparenten und permanenten Diskussionsund rbeitsrahmen. Danke sehr. Die erste Fragestellerin ist die Kollegin Enkelmann. Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe gerade gelernt: ir werden in den nächsten Jahren sehr viele Berichte ekommen. Das ist schön und gut. Ich glaube aber, das llein wird nicht ausreichen. Es wird vor allen Dingen m politische Konsequenzen gehen. Deswegen lautet eine Frage: Ist beabsichtigt, bei diesem Monitoring die trompreisentwicklung zu berücksichtigen? Wie kann es or allen Dingen gelingen, möglicherweise relativ chnell gegenzusteuern, wenn sich die Strompreise aners als erwartet entwickeln? Wer antwortet? – Herr Rösler. Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft nd Technologie: Danke, Frau Präsidentin. – Frau Abgeordnete, es ist gelant, jetzt – nach Einsetzung der Kommission, die den onitoring-Bericht begleiten soll – die einzelnen Krite en, die im Monitoring-Bericht berücksichtigt werden ollen, detailgenau anhand von konkreten Indikatoren stzulegen, um Vergleichbarkeit herzustellen. Ich habe ingangs gesagt, dass die drei großen Ziele der Energieersorgung – Versorgungssicherheit, Umweltverträgchkeit, aber auch Preisgünstigkeit – eine Rolle spielen. sofern wird die Preisentwicklung natürlich von Bedeung sein. Ich will darauf hinweisen, dass es hier nicht um unählige Berichte geht. Vielmehr wird einmal im Jahr, jeeils im Dezember, der Monitoring-Bericht für das vongegangene Jahr vorgelegt und alle drei Jahre ein ortschrittsbericht. Das bedeutet nicht, dass mit der Ertellung der Berichte die Arbeit getan ist. Es müssen ielmehr alle Maßnahmen ergriffen werden, um tatsächch zu guten Ergebnissen zu kommen, und zwar unabängig von Berichten. Die Berichte sollen nur besagen, b wir den Pfad einhalten oder nicht. Es geht darum, mit irtschaftsund energiepolitischen Maßnahmen dafür u sorgen, dass die drei eben genannten Ziele erreicht erden. Wahrscheinlich werden wir über jede einzelne aßnahme auf politischer Ebene diskutieren. Und auf re direkte Frage: Ja, auch die Preisentwicklung wird usdrücklich eine Rolle spielen. )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200100
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713200200
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200300




(A) )


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200400

Herr Hempelmann, die Minister wünschen sich, dass

Sie andeuten, von wem Sie die Frage beantwortet haben
möchten; aber notfalls entscheiden sie das untereinander.


Rolf Hempelmann (SPD):
Rede ID: ID1713200500

Genau damit wollte ich gerade anfangen. – Meine

Frage richtet sich an den Wirtschaftsminister, Herrn
Rösler. Sie haben mehrfach erwähnt, dass es jährliche
Berichte der Monitoring-Kommission geben soll. Ist da-
rüber hinaus geplant, dieser Kommission so etwas wie
eine Alarmfunktion zu geben, sodass sie Ihnen kurzfris-
tig, zwischen den jährlichen Terminen, über mögliche
Fehlentwicklungen berichten kann und Sie rechtzeitig
gegensteuern können? Das ist die erste Frage.

Die zweite Frage lautet – nach dem, was Sie gerade
gesagt haben, befürchte ich, die Antwort schon zu ken-
nen –: Welche Sachverhalte werden eigentlich im Ein-
zelnen von der Monitoring-Kommission geprüft? Sie ha-
ben sich gerade auf das Zieldreieck bezogen. Daraus
können wir sozusagen alles ableiten. Ich glaube, dass ge-
rade die Energiespeicherung im Zusammenhang mit
dem Umbau des Energiesystems ein wesentlicher Punkt
ist. Deswegen frage ich: Ist beabsichtigt im Rahmen des
Monitorings zu überprüfen, ob wir zum Beispiel bei der
Systemintegration der erneuerbaren Energien und all
dem, was in dem Zusammenhang notwendig ist – Aus-
bau der Speichertechniken und der intelligenten Netze –,
weiterkommen?


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200600

Ich erinnere an die Ein-Minuten-Regel. Es ist nicht

so, dass hier gerade ein Handy geklingelt hat. Vielmehr
ertönt nach einer Minute ein Signal, jedoch nicht nach-
her bei der ersten Antwort in der Fragestunde. – Herr
Rösler, bitte.

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Abgeordneter, es ist
so, dass die Bundesregierung den Bericht dem Deut-
schen Bundestag vorlegen und dann dem Bundesrat
zuleiten wird. Die vier Experten werden den Bericht
kommentieren. Sollten wir feststellen, dass in der Zwi-
schenzeit wesentliche Dinge auftauchen, die wir vor der
Berichtsvorlage angehen müssen, dann wird das mit Si-
cherheit hier im Bundestag und im Bundesrat Thema
sein, aber ausdrücklich nicht im Rahmen eines Zwi-
schenberichtes zum jährlich zu erstellenden Monitoring-
Bericht.

Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen,
dass es seitens des Wirtschaftsministeriums schon Be-
richte zur Versorgungssicherheit im Bereich des Gas-
und Strommarkts gibt. Ein ähnlicher Bericht kommt von
der Bundesnetzagentur. Diese Berichte werden berück-
sichtigt, bleiben aber als einzelne Berichte erhalten.
Ähnliche Berichte gibt es auch im Umweltbereich. Das
heißt, hier wird es immer einen Zwischenstand geben,
den man entsprechend politisch begleiten kann.

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(C (D Da es geplant ist, die Fragen des Netzausbaus, des raftwerkszubaus, der Ersatzinvestitionen, des Ausbaus er erneuerbaren Energien und der Integration in das etz umfangreich im Monitoring-Bericht zu berücksichgen, werden natürlich auch die Fragen der Speicherung nd der Speicherkapazität eine Rolle spielen, ebenso die rage, wie wir es schaffen können, im Bereich der Forchung zu Speichertechniken und modernen Technoloien wie der Elektromobilität voranzukommen! All das ird Teil des Monitoring-Berichts sein. Frau Höhn, bitte. Herr Minister Rösler, der Kollege Röttgen hat eben usgeführt, dass Energieeffizienz extrem wichtig ist, um as vereinbarte Ziel zu erreichen. Wir haben schon einen onitoring-Bericht des UBA, in welchem im Juni dieses ahres festgestellt wurde, dass man im Bereich tromeinsparung viel zu langsam vorankommt, dass das, as getan wird, ungenügend ist. Sie sind für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtnie zuständig und haben an Verhandlungen in Brüssel ilgenommen. Die Zeitungen berichten, dass Sie den orschlag der EU-Kommission, das 20-Prozent-Energieinsparziel für verbindlich zu erklären, nicht mittragen, enauso wenig wie die wichtigste Maßnahme, nämlich ie Energieeinsparverpflichtung für die Energieversorer, die fast 50 Prozent der Energieeinsparung ausmahen würde. Könnten Sie deutlich machen, warum Sie iese Maßnahme nicht mittragen? Denn unabhängig von inem Monitoring ist doch das Entscheidende, dass man ie Ziele erreicht. Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft nd Technologie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, wir ind uns einig – das ist nicht so häufig der Fall –: Es ist ntscheidend, ob man die Ziele erreicht. Die Bundesreierung hat sich in der Tat selber Ziele für den Bereich er Effizienzsteigerung gesetzt. Wir werden weiter daran rbeiten, diese Ziele zu erreichen. Wir haben umfangreihe Vorschläge gemacht, auch im Rahmen der Eneriewende. Ich bedauere es sehr, dass der Bundesrat nicht ereit war, im Bereich der energetischen Gebäudesanieng seinen Beitrag zu leisten. Das hätte nicht nur der teigerung der Energieeffizienz gedient, sondern auch Interesse der gewerblichen, mittelständischen Wirt chaft gelegen. Zur europäischen Energieeffizienzrichtlinie. Dort gibt s die Vorgabe, Einsparungen in Höhe von 1,5 Prozent es Energieabsatzvolumens für verpflichtend zu erklän. Das würde bedeuten: Wenn man dieses Ziel nicht ericht, wird man mit Sanktionsmaßnahmen rechnen üssen. Damit haben Sie zwar noch keine Leistung im inne einer Steigerung der Energieeffizienz, wohl aber en Weg in Richtung noch mehr Ordnungsrecht und och mehr Vorgaben beschritten. Dass wir an der Grundositionierung „Steigerung der Energieeffizienz“ fest Bundesminister Dr. Philipp Rösler )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200700
Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200800




(A) )

halten und sogar ähnliche Ziele haben wie die Europäi-
sche Kommission, erkennen Sie an den vergleichbaren
Zahlen. Wir glauben aber, dass man mehr Energieeffi-
zienz nicht durch Ordnungsrecht, Strafen und Vorgaben
erreicht, sondern beispielsweise durch Anreize im Be-
reich der Gebäudesanierung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713200900

Herr Paul, bitte.


Dr. Michael Paul (CDU):
Rede ID: ID1713201000

Vielen Dank. – Meine Frage richtet sich an Wirt-

schaftsminister Rösler. Herr Rösler, Sie haben darauf
hingewiesen, dass die Ethik-Kommission ebenfalls Vor-
schläge zur Beteiligung von Bundestag und anderen
Gremien eingebracht hat. Welche Überlegungen hat die
Bundesregierung im Hinblick auf die Einbeziehung des
Deutschen Bundestages in den Monitoring-Prozess an-
gestellt?

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich bin der einzige Bundesminister, der kein Mitglied
des Deutschen Bundestages ist. Deswegen kann ich vol-
ler Respekt nur so viel sagen: Die Beteiligungsrechte
werden Sie für sich selber einfordern. Wir haben den
Auftrag – das haben wir vereinbart –, einen entsprechen-
den Monitoring-Bericht zu erstellen, ihn von wissen-
schaftlicher Seite konstruktiv kommentieren zu lassen
und Ihnen dann zuzuleiten. Anschließend wird über ihn
umfassend diskutiert. Aber das Ziel ist nicht nur, eine
gemeinsame Diskussion zu führen. Vielmehr werden
sich aus der Diskussion heraus weitere Vorgaben seitens
des Gesetzgebers ergeben.

Sie haben recht: Die Ethik-Kommission hat vorge-
schlagen, einen Berichterstatter beim deutschen Parla-
ment anzusiedeln. Das liegt aber nicht in den Händen der
Bundesregierung; das müssen die Parlamentarier selbst
entscheiden. Es ist wichtig, dass ein solcher Monitoring-
Bericht nach wissenschaftlichen Kriterien erstellt wird,
nach klaren Kennzahlen, die auch vergleichbar sind. Al-
les Weitere wird sich aus den Diskussionen im Deut-
schen Bundestag und im Bundesrat ergeben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201100

Herr Kauch.


Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1713201200

Vielen Dank. – Ich habe eine Frage an den Bun-

desumweltminister. Der Bundeswirtschaftsminister hat
bereits das Thema steuerliche Förderung der Gebäudesa-
nierung angesprochen. Der rot-grün dominierte Bundes-
rat hat einen entsprechenden Vorschlag des Deutschen
Bundestages abgelehnt, und zwar ohne Anrufung des
Vermittlungsausschusses. Kann das Bundesumweltmi-
nisterium bereits die Auswirkungen auf die Gebäudesa-
nierung quantifizieren? Wie viele notwendige Investitio-
nen fehlen uns an dieser Stelle? Welche Auswirkungen
wird das auf den Klimaschutz haben? Wie bewertet das

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(C (D undesumweltministerium insgesamt die Haltung der undesländer in der Frage der steuerlichen Förderung er Gebäudesanierung? (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Er weiß ja, dass die Mittel gekürzt worden sind!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201300

Herr Minister, bitte.

Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
aturschutz und Reaktorsicherheit:
Auf der einen Seite stehen die Ziele, die wir uns set-

en. Auf der anderen Seite ist die Politik, der wir uns alle
erschrieben haben – alle haben diese Ziele unterstützt –,
ur dann glaubwürdig, wenn auch die entsprechenden
aßnahmen ergriffen werden. Darum hat es die Bundes-
gierung, aber auch der Bundestag, der das Gesetz zur

teuerlichen Förderung verabschiedet hat, als einen gro-
en Erfolg angesehen, dass neben der gestiegenen und
erstetigten Förderung durch den Energie- und Klima-
nds – es handelte sich ursprünglich um ein vorüberge-

endes, auf zwei Jahre angelegtes Konjunkturpro-
ramm; die Förderung beläuft sich in diesem Jahr auf
36 Millionen Euro und wird auf 1,5 Milliarden Euro
esteigert und dann verstetigt – der Wiedereinstieg in die
teuerliche Förderung stattfindet. So etwas wirkt erfah-
ngsgemäß besonders anregend auf die Deutschen und

rleichtert es ihnen, sich für solche Maßnahmen zu ent-
cheiden. Das ist ein wirklicher Fortschritt.

Da es sich um ein steuerrechtliches Gesetz handelt,
edarf es der Zustimmung des Bundesrates. Dass es bis-
er nicht zu einer Zustimmung gekommen ist, ist bedau-
rlich; denn wir gehen davon aus, dass durch eine steuer-
che Förderung von jährlich 150 Millionen Euro, die
ich über zehn Jahre auf 1,5 Milliarden Euro summiert,
twa achtmal so hohe Investitionen ausgelöst würden.
as heißt, ein Spitzenbetrag von rund 10 Milliarden
uro kann nicht für Energieeffizienzinvestitionen im
ebäudebereich verwendet werden, wenn der Bundesrat
ei seiner Position bleibt. Das würde ich bedauern; denn
as wäre ein Rückschritt beim Thema „mehr Energieef-
zienz im Gebäudebereich“.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201400

Herr Lenkert, bitte.


Ralph Lenkert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713201500

Herr Bundesminister Rösler, die Bundesregierung hat

inen Zielnetzplan für den Netzausbau angekündigt. Wir
öchten Netzausbau für mehr erneuerbare Energien ha-

en. Man muss natürlich die Stromleitungen an der rich-
gen Stelle bauen. Die 380-kV-Leitung in Thüringen
ird mit der Durchleitung von Windstrom begründet
real besteht aber die Befürchtung, dass diese Leitung

er Durchleitung von Braunkohlestrom aus dem mittel-
eutschen Raum dienen soll –, um in der Bevölkerung
ie Akzeptanz für den Netzausbau zu erhöhen und
leichzeitig sicherzustellen, dass keine unnötigen Netze
ebaut werden. Wir haben gerade wieder gehört, dass
ie Netzgebühren steigen werden. Ich frage Sie: Planen





Ralph Lenkert


(A) )


)(B)

Sie ein Netzmonitoring, in dem die Lastströme darge-
stellt und dokumentiert werden, damit man zum einen
Spitzen erkennen und besser beeinflussen kann und zum
anderen unnötige Ausbauten und Kosten für die Bevöl-
kerung vermeiden kann?

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Ab-
geordneter, es ist vorgesehen, in diesem Monitoring Aus-
sagen zum Netzausbau, zur Notwendigkeit des Netzaus-
baus zu machen und dazu Detailplanungen vorzulegen,
und zwar unabhängig von dem Monitoring-Bericht. Im
Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes soll es
erstmalig die Möglichkeit geben – ähnlich wie auf Bundes-
ebene im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans –, flä-
chendeckend Netze und ihre Notwendigkeit darzustellen.

In dem Monitoring-Bericht geht es eher um die Frage:
Wie erfolgreich sind wir? Wie weit sind wir vorangekom-
men? Dann müssen die Pläne sozusagen mit tatsächlichen
Netzstrecken gefüllt werden. Das ist dann die Aufgabe
des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. Im Übrigen ge-
hört zum Energiepaket, die Notwendigkeiten aufgrund der
Netzstabilität und Netzströme – diese werden schon jetzt
von der Bundesnetzagentur ermittelt – deutlich zu machen
und der Bevölkerung zu erklären; denn genauso wie alle
anderen großen Infrastrukturprojekte muss man den Men-
schen solche Projekte erklären. Auch das ist Teil des Netz-
ausbaubeschleunigungsgesetzes.

Das große Ziel ist, unabhängig vom Monitoring die
Bau- und Planungszeiten bei den Netzen von zehn Jah-
ren auf vier Jahre zu verkürzen und so schneller zu den
schätzungsweise 4 000 Kilometern neuer Netze zu kom-
men. Der jeweilige Fortschritt soll im Monitoring-Be-
richt dargestellt werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201600

Herr Miersch, bitte.


Dr. Matthias Miersch (SPD):
Rede ID: ID1713201700

Vielen Dank. – Ich habe eine Frage an beide Bundes-

minister. Monitoring ist ja keine neue Sache. Das haben
wir bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie verankert.
Herr Bundesumweltminister, mich verwundert, dass Sie
die externen Gremien anführen. Der Sachverständigenrat
für Umweltfragen hat Ihnen diesbezüglich die Defizite
bereits aufgezeigt. Ist das Kernproblem nicht, dass es bei
Fragen der Energiewende keine klare Federführung gibt?
Ich möchte Sie ganz konkret fragen: Bei welchem Minis-
terium soll nach Ihrer Auffassung die Federführung für
den Bereich der unkonventionellen Erdgasförderung,
Fracking, liegen?


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201800

Wer möchte beginnen? – Herr Rösler.

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Ich würde mir überhaupt keine Sorgen machen. Der
Monitoring-Bericht wird von der Bundesregierung be-

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(C (D chlossen und vorgelegt werden. Hinsichtlich der Federhrung gibt es klare Zuständigkeiten beim BMWi für ie Bereiche Netzausbau – das hatte ich erläutert –, raftwerkszubau, Ersatzinvestitionen und Energieeffi ienz. Ich glaube, das Entscheidende ist, dass man nicht ur weitere Berichte vorlegt, sondern auch klare Vorgaen macht und sagt, wie sich die Energieversorgung bis 022 und darüber hinaus entwickeln soll. Man muss eien Pfad aufzeigen: Was wäre im Bereich Netze, im Beich Kraftwerke und im Bereich Ersatzinvestitionen ei entlich notwendig? Im Monitoring-Bericht steht dann weils, ob wir uns auf diesem Pfad befinden. Genauso wie wir uns bei der Verabschiedung des Moitoring-Berichts einigen werden, wird die Zuständigkeit ei einzelnen Teilfragen des Energiebereichs innerhalb ieser Bundesregierung einvernehmlich geklärt werden. enauso wie bei anderen Fragen können Sie sich hier uf die Bundesregierung verlassen. Herr Minister Röttgen, bitte. Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit: Die Zuständigkeiten sind klar. Die Zuständigkeiten ntsprechen übrigens denen, die in der letzten Bundesreierung gegolten haben. Damals war Sigmar Gabriel als mweltminister zuständig. In der vergangenen Legislarperiode habe ich Ihre ausgesprochene Zufriedenheit it dieser Zuständigkeitsverteilung konstatiert. Wenn ich das geändert haben sollte, fände ich das interessant. Die Zuständigkeiten sind klar. Im Zusammenhang mit er Verteilung der Zuständigkeiten wurde eine fundaentale Energiewende eingeleitet, die wir jetzt vollzie en. us meiner Sicht ist das Ergebnis nicht so schlecht. Ich nde es nicht schlecht, dass wir Politik jetzt langfristig lanen. Wir wollen einen Anteil der erneuerbaren Enerien an der Stromversorgung von 80 Prozent realisieren. ir wollen Energieeffizienz endlich Wirklichkeit wer en lassen und nicht nur als Ziel formulieren. Sie sehen also: Das Zuständigkeitsmodell besteht fort. uf dieser Basis machen wir erfolgreiche Energieund limapolitik. Ich glaube, dass das am Ende zu Ihrer Zuiedenheit sein wird, auch wenn Sie Ihre Zufriedenheit on Amts wegen, als Oppositionspolitiker, nicht immer o artikulieren können. Dafür habe ich aber natürlich erständnis. (Rolf Hempelmann [SPD]: Man sollte schon aufpassen, wenn man sich selber lobt!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713201900

(Dr. Matthias Miersch [SPD]: Ich frage Sie!)


(Lachen des Abg. Rolf Hempelmann [SPD])



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202000

Frau Kollegin Nestle, bitte.






(A) )


)(B)


Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202100

Herr Minister Rösler, Sie sprachen in Ihrer Antwort

auf die Frage der Kollegin Höhn die deutschen Energie-
effizienzziele an. Sie sagten auch, dass Sie Maßnahmen
durchführen möchten, die sicherstellen, dass Deutsch-
land das Energieeffizienzziel erreicht. Berechnungen
zeigen, dass das von Deutschland angestrebte Effizienz-
ziel von 20 Prozent fast genau dem europäischen Effi-
zienzziel von 20 Prozent entspricht. Darüber wird im
Moment im Zusammenhang mit der Effizienzrichtlinie
verhandelt.

Da Sie wollen, dass Deutschland dieses Ziel erreicht,
frage ich Sie: Werden Sie dafür sorgen, dass dieses Ziel
auch europaweit gilt? Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass das 20-Prozent-Ziel in der Effizienzrichtlinie klar
verankert wird, und zwar entsprechend dem Vorschlag,
den Frau Merkel während der deutschen Ratspräsident-
schaft in die Diskussion über das europäische Recht ein-
gebracht hat? Das bedeutet gegenüber der gewohnten
Baseline eine Einsparung um 368 Megatonnen Oil Equi-
valent auf dann 1 474 Megatonnen Oil Equivalent. Diese
beiden Zahlen sind in dem Richtlinienentwurf verankert.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese beiden Zah-
len in dem Richtlinienentwurf enthalten bleiben? Wer-
den Sie sich ferner dafür einsetzen, dass das Monitoring,
wie ursprünglich angedacht, 2013 und nicht 2014 durch-
geführt wird?

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, zunächst einmal:
Wir halten in der Tat an dem Ziel einer Steigerung der
Effizienz um 20 Prozent fest. Das entspricht der politi-
schen Positionierung der gesamten Bundesregierung.
Dieses Ziel hat Frau Bundeskanzlerin Merkel in ver-
schiedenen Reden dargelegt. Deshalb ist es überhaupt
erst zur Diskussion auf europäischer Ebene gekommen.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wenn wir wollen, dass sich unsere europäischen Part-
ner ebenfalls ehrgeizige Ziele setzen, wie Deutschland es
getan hat, dann ist es am besten, dass wir uns nicht nur
Ziele setzen, sondern auch versuchen, diese Ziele zu er-
reichen. Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich die Effi-
zienzrichtlinie durchaus kritisch, weil darin nicht nur ein
Ziel beschrieben und vereinbart wird, dass alle mögli-
chen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die-
ses Ziel zu erreichen, sondern auch eine Vorgabe ge-
macht wird, nämlich die 1,5-Prozent-Reduzierung.


(Ingrid Nestle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach den 368 Megatonnen gefragt! Ich habe nicht nach 1,5 gefragt!)


– Ich habe Ihnen meine Position genannt.

Unsere Positionierung ist: Das ist der klare Einstieg in
Ordnungsrecht. Deswegen lehnen wir – jedenfalls mein
Ressort – diese Energieeffizienzrichtlinie ausdrücklich
ab; denn damit würde der Weg in Richtung Ordnungs-
recht beschritten. Wenn man diese Vorgaben von euro-
päischer Ebene aus nicht erfüllt, dann wird dies – anders

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(C (D ls die Ziele, die wir uns in Deutschland selbst setzen – ier nicht politisch zu behandeln sein, sondern wir werden it Ordnungsmaßnahmen einschließlich Strafzahlungen elegt werden können. Ich halte das für den falschen eg. Wir sollten alle Anstrengungen zur Energieeffi ienzsteigerung unternehmen. Ich halte den Weg, den ie Europäische Union mit dieser starren Vorgabe geht, usdrücklich für falsch. Herr Kollege Caesar. Herr Minister Röttgen, die Frage geht an Sie. Ich will n dieser Stelle zunächst einmal hohe Anerkennung dar zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung ereit ist, sich unabhängiger Begleitung zu stellen. Das t eine hervorragende Voraussetzung für das Parlament, ie notwendigen Beschlüsse herzuleiten. Es gibt Skeptier, die darlegen, dass die Beschlüsse, die vom Bundesg und der Bundesregierung gefasst worden sind, überastet getroffen wurden. Weiterhin sind die Skeptiker er Meinung, dass die ambitionierten Ziele so nicht erichbar sind. Sind Sie meiner Auffassung, dass es gerade durch die chnellen Beschlüsse möglich war, Investitionen im Mitlstand zu mobilisieren, und dass wir durch die Steigeng des Anteils erneuerbarer Energien in den letzten ochen und Monaten schon jetzt auf dem richtigen Weg ind, auf dem Weg, den sich Bundesregierung und Bunestagsmehrheit vorgenommen haben? Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit: Zunächst einmal, finde ich, kann man festhalten, dass ie Energiewende eine Reaktion auf die Erfahrung der uklearkatastrophe in Fukushima war. Ich halte es nach ie vor für richtig, dass man, wenn ein solches Ereignis assiert, zeitnah entsprechende Konsequenzen zieht. Zweitens. In diesem Hause haben alle Fraktionen bis uf eine zugestimmt – das kommt nicht jeden Tag vor –, nd im Bundesrat haben alle 16 Bundesländer zugetimmt. Das Verfahren hat also eine breite Zustimmung rzeugt. Ein Verfahrensmangel ist nicht ersichtlich. Das erfahren kann nicht so schlecht gewesen sein, wenn es m Ende eine solche Zustimmung gibt. Unter wirtschaftchen Gesichtspunkten – nicht nur, was den politischen spekt anbelangt – ist die wichtigste politisch-staatliche eistung, dass Investitionssicherheit vermittelt worden t. Darin liegt die wirtschaftliche Bedeutung. Man ist om Kampf zum Konsens gekommen. Alle, die jetzt itmachen wollen, haben Sicherheit; diese haben wir ewährleistet. (Rolf Hempelmann [SPD]: Das hätten wir vor 11 Jahren haben können!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202200
Cajus Julius Caesar (CDU):
Rede ID: ID1713202300

Drittens. Ich möchte trotz des Signaltons der Präsi-
entin noch eine Zahl nennen, die zeigt, dass wir auf ei-
em guten Kurs sind. Als wir über dieses Thema debat-
ert haben, war von 17 Prozent Anteil der erneuerbaren





Bundesminister Dr. Norbert Röttgen


(A) )


)(B)

Energien an der Stromerzeugung die Rede. Im ersten
Halbjahr 2011 betrug dieser Anteil nicht 17, sondern
20,8 Prozent. Das sind erneut 14 Prozent mehr; der An-
teil ist fast so hoch wie früher der Anteil der Kernener-
gie. Das heißt, der Ausbau geht verlässlich und dyna-
misch weiter.

Die Festsetzung der EEG-Umlage für das nächste
Jahr ist trotz des Ausbaus praktisch stabil. Die Umlage
steigt um 0,06 Cent pro Kilowattstunde; es geht also um
einen Betrag im Centbereich. Das sind 18 Cent für einen
Vierpersonenhaushalt im Monat bzw. 2 Euro im Jahr.
Wir haben einen dynamischen Ausbau, und die Kosten
sind stabil. Das sind eine erste Erfolgsmeldung und eine
Konsequenz unserer Entscheidung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202400

Es ist interessant, wie viele Zahlen eine Zahl ausma-

chen können. – Frau Menzner, bitte schön.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713202500

Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister Röttgen, ich

habe Fragen zu den voraussichtlichen Ergebnissen des
Monitoring-Prozesses. Wenn sich herausstellt, dass die
aktuellen Prognosen nicht zutreffen, wenn zum Beispiel
der Anteil erneuerbarer Energien sehr viel schneller
steigt, wäre die Bundesregierung dann bereit, entspre-
chende Schlüsse daraus zu ziehen und beispielsweise
– entgegen der bisherigen Beschlusslage – die Laufzei-
ten der AKW zu kürzen? Inwieweit fließen neue Er-
kenntnisse in den Monitoring-Prozess ein? Ich möchte
an dieser Stelle auf die am Montag veröffentlichte Studie
verweisen, in der sehr deutlich gemacht wird, dass aus
der Sicht des Arrhenius-Instituts kein Neubau von Koh-
lekraftwerken nötig ist, um die Ziele zu erreichen, und
folglich auch keine Förderung derselben. Die Bundesre-
gierung sieht das bisher anders. Darauf hätte ich gerne
eine Antwort von Ihnen.

Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Sehr geehrte Frau Kollegin, wir stellen heute einen
Prozess dar, mit dem überwacht, kontrolliert und Trans-
parenz geschaffen wird. Jedes Jahr – ich betone: jedes
Jahr – wird ein Bericht veröffentlicht, der an den Bun-
destag geht. Ich finde es, offen gestanden, nicht wirklich
sinnvoll, jetzt zu überlegen: „Was könnte in dem Be-
richt, der in einem Jahr veröffentlicht wird, stehen?“ und
hypothetisch über die Frage „Was wäre, wenn …?“ zu
diskutieren.

Das Wichtigste ist, dass es diesen Prozess gibt. Dann
ist es Sache der unabhängigen Sachverständigen, ihr Vo-
tum abzugeben. Die Regierung wird ihr Votum abgeben.
Das Parlament wird debattieren und gegebenenfalls auch
entscheiden. Aber wir sollten jetzt nicht im Nebel he-
rumstochern und uns fragen: Was könnte in dem Bericht
stehen? Die Sachverständigen sollen den Bericht verfas-
sen und ihre Stellungnahmen abgeben. Dann haben wir
eine Grundlage für die Diskussion und für unsere Ent-
scheidung. Wir sollten aber nicht über hypothetische
Fragen diskutieren, sondern wir müssen auf der Basis

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(C (D on Sachverhalten und Zahlen, die dann vorliegen, deattieren. Das wäre jedenfalls mein Vorschlag, wie wir it diesem Thema umgehen sollten. Herr Kelber, bitte. Den Kollegen Paul möchte ich zunächst kurz daran rinnern, dass er am 30. Juni dieses Jahres in namentliher Abstimmung gegen eine eigenständige Rolle des undestages im Monitoring-Prozess gestimmt hat. Meine Frage richtet sich an den Bundeswirtschaftsinister. Aus Gründen der Energieeffizienz hat sich iese Regierung wie auch die Vorgängerregierung öfntlich dafür ausgesprochen, das Top-Runner-Prinzip in ie europäische Ökodesign-Richtlinie und in die Enerieeffizienzrichtlinie einzubeziehen. Jedes energieverrauchende Gerät wird demnach gekennzeichnet, um ie viel schlechter es ist als die energieeffizientesten eräte; für Geräte, die besonders viel Energie verbrau hen, wurde sogar ein Verkaufsverbot beschlossen. Aus rotokollen wissen wir allerdings, dass sich die Beamten es Bundeswirtschaftsministeriums in den Verhandlunen gegen die Anwendung des Top-Runner-Prinzips auf uropäischer Ebene ausgesprochen haben, trotz der Festgung der Regierung. Werden Sie eine Dienstanweisung n Ihre Beamten aussprechen, die Ankündigungen der undesregierung in den Verhandlungen auf europäischer bene in Zukunft umzusetzen? Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft nd Technologie: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, halten wir zuächst einmal fest: Es ist dieser Bundesregierung wichg, einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz zu isten. Wir haben in den Diskussionen immer deutlich emacht, dass wir möglichst effiziente Produkte brauhen. Wir haben dafür geworben, die Energieeffizienz esonders zu betonen, weil es, auch aus Sicht des Verrauchers, ein Marktvorteil ist, wenn man über mögchst sparsame funktionierende Geräte verfügt. Man muss sich genau überlegen, in welchem Umfang an das Top-Runner-Prinzip, so wie Sie es beschrieben aben, verpflichtend anwenden und als feste Vorgabe rmulieren sollte. Als Wirtschaftsminister muss man mer zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit auf er einen Seite und den Ansprüchen an Energieeffizienz uf der anderen Seite abwägen. Dieses Thema werde ich elbstverständlich ganz kollegial mit meinen Mitarbeitennen und Mitarbeitern besprechen, so wie es sich für inen guten Minister gehört. Dann werden wir sehen, ob ir unser Ziel, möglichst energieeffiziente Produkte auf en Markt zu bringen und ihnen Marktvorteile zu verchaffen, erreichen können oder nicht. (Frank Schwabe [SPD]: Was war das denn für eine Antwort? – Gegenruf des Abg. Ulrich Kelber [SPD]: Keine!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202600
Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1713202700






(A) )


)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202800

Herr Krischer, bitte.


Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713202900

Auch ich habe eine Frage an den Herrn Bundeswirt-

schaftsminister. Ich möchte auf ein Monitoring zu spre-
chen kommen, das schon gesetzlich verankert ist. Mit
dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verfolgen wir das
Ziel, den Anteil des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms
an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland bis
2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Es ist gesetzlich veran-
kert, dass hierzu ein Monitoring stattfindet. Die Bundes-
regierung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das zu
dem Ergebnis kommt, dass die gesetzten Ziele mit dem
vorhandenen Instrumentarium nicht erreicht werden
können. Meine Frage: Wann wird die Bundesregierung
den im Gesetz verankerten Monitoring-Bericht vorlegen,
und wann wird sie eine Novelle zum Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz, die die Bundeskanzlerin in ihrer letz-
ten Regierungserklärung noch für dieses Jahr angekün-
digt hat, ins Parlament einbringen?

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, in der
Tat können wir, was die Kraft-Wärme-Kopplung anbe-
langt, noch schneller vorankommen. Unser Ziel ist, den
Anteil des in KWK-Kraftwerken erzeugten Stroms zu
steigern. Im Rahmen unserer Energiegesetzgebung ha-
ben wir übrigens schon Verbesserungen erzielt. Wie Sie
wissen, haben wir die Förderungsmöglichkeiten verbes-
sert. So haben wir beispielsweise die Beantragungsfrist
von 2016 auf 2020 verlängert. Außerdem haben wir da-
für gesorgt, dass es keine doppelte Deckelung des
KWK-Zuschlags durch jährliche Laufzeiten mehr gibt.
Zukünftig wird nur noch die maximale Betriebsstunden-
zahl von 30 000 Stunden zugrunde gelegt.

Das heißt, wir haben schon im Vorgriff auf mögliche
Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Jahre
2012 ein klares Plädoyer abgegeben, damit die Kraft-
Wärme-Kopplung möglichst schnell weiter erfolgreich
umgesetzt werden kann und wir die Ziele, die wir uns
vorgenommen haben, tatsächlich erreichen werden. Das
ist der Erfolg, den wir uns bei dem Prozess, den wir
heute zu beschreiben haben, vorstellen.

Wir haben uns Ziele gesetzt. Wir versuchen, sie im
Rahmen des Monitoring-Prozesses zu erreichen. Falls
man feststellt, dass man diese Ziele nicht in der Ge-
schwindigkeit erreichen kann, die man sich selber vorge-
nommen hat, dann muss man nachsteuern. Wir haben
das bei den vorherigen Energiegesetzen mit den Verbes-
serungen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
getan – das waren kurzfristige Maßnahmen –, und wir
wollen für das Jahr 2012 einen Gesetzentwurf vorlegen,
um im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung noch besser
voranschreiten zu können.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713203000

Herr Liebing, bitte.

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(C (D Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Frage kann ahrscheinlich der Umweltminister am sinnvollsten bentworten. Mich interessiert noch einmal die Aufgabenabgrenung zwischen den Ministerien auf der einen Seite und em Gremium der Fachexperten auf der anderen Seite. h finde es gut – das sage ich ausdrücklich –, dass in iesen Monitoring-Prozess externer Sachverstand eingeunden wird. Wer liefert aber was für die unterschiedlihen Berichte? Jährlich wird faktenorientiert ein Bericht orgelegt. Erheben diese Fachexperten eigene Daten, der erstellen das die Ministerien, und wird auf offizielle aten zurückgegriffen? Besteht die Aufgabenstellung er Experten ausschließlich darin, Bewertungen vorzuehmen? Das wäre wohl eher beim Fortschrittsbericht er Fall, der alle drei Jahre vorgelegt wird. Ich würde ier gerne etwas mehr zu dieser Aufgabenabgrenzung nd zu der Rolle des Expertengremiums hören. Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit: Vielen Dank für die Frage. – Innerhalb der Bundesre ierung gibt es die bereits eben genannte Zuständigkeitserteilung. Das BMU ist für die erneuerbaren Energien uständig, und die drei anderen Bereiche – Netzausbau, raftwerksausbau und Ersatzinvestitionen – liegen in er Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums. eide Ressorts erstellen ihren jeweiligen zahlenbasierten ericht. In diesem werden die verfügbaren Zahlen zu ammengestellt; schließlich haben wir auch quantitative iele. Das macht es einfacher, Soll und Ist zu vergleihen. Das Zahlenmaterial wird zusammengetragen und argestellt. Neben dem darstellenden, faktenorientierten eil enthält der Bericht auch einen Bewertungsteil. Das liefern die beiden Ressorts den vier Sachverstänigen. Vier ist eine gerade Zahl, das heißt, die Sachvertändigen müssen sich einigen; eine Abstimmung kann lso nicht zwei zu drei ausgehen. Alle vier Sachverstänigen müssen ihr Votum bzw. ihre Stellungnahme zu em abgeben, was zugeliefert worden ist. Diese Stelngnahme der Sachverständigen wird selbstverständlich ubliziert und geht an die Bundesregierung, die dann ihn Bericht verfasst und dem Parlament zuleitet. Das ist as angedachte Verfahren: Analyse plus Bewertung plus akten plus Publikation der Stellungnahme und dann abchließender Bericht. Die letzte Frage stellt der Kollege Breil. Herr Bundesminister Dr. Rösler, wir haben uns mit em Energiepaket eine ehrgeizige Aufgabe gestellt. ir werden die Umstellung unserer Energieversorgung uf erneuerbare Energien beschleunigen, und zwar unter eachtung einer strikten Einhaltung der Versorgungssi Klaus Breil )

Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1713203100

(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Vielen Dank!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713203200
Klaus Breil (FDP):
Rede ID: ID1713203300

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Stimmt!)





(A) )

cherheit und der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirt-
schaft. Das ist das Markenzeichen.

Wie werden sich diese Prämissen in dem künftigen
Monitoring-Bericht widerspiegeln? Muss eine Beobach-
tung der Preisentwicklung nicht auch einen internationalen
Vergleich umfassen? Die Kollegin Frau Dr. Enkelmann
hatte ja schon nach dem nationalen Preisvergleich ge-
fragt.

Danke.

Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie:

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr
Abgeordneter, die drei großen Ziele der Energieversor-
gung sind zu Recht benannt worden. Dazu gehört eben
auch die Bezahlbarkeit von Energie. Das gilt für den
Einzelverbraucher, das gilt für die mittelständische Wirt-
schaft, und das gilt auch für die energieintensive Indus-
trie.

Ich glaube, dass es sehr sinnvoll wäre, in einem sol-
chen Monitoring-Bericht nicht nur die landesinterne Ent-
wicklung, sondern gerade hinsichtlich der energieinten-
siven Industrie natürlich auch die Preise im Vergleich zu
denen des europäischen Auslandes und des übrigen Aus-
landes abzubilden. Wir müssen heute nämlich leider
feststellen, dass die Energiepreise vor allem bei der ener-
gieintensiven Industrie – leider nicht nur dort – schon
längst zu einem Standortfaktor geworden sind. Deswe-
gen ist ein Überblick durchaus sinnvoll und kann der
Bundesregierung, kann Deutschland bei der Argumenta-
tion helfen, zum Beispiel auf europäischer Ebene, wenn
es um das wichtige Thema Strompreiskompensation
geht. Man kann damit deutlich machen, dass dann, wenn
eine solche Kompensation vonseiten der Europäischen
Kommission nicht genehmigt wird, für Europa insge-
samt die Gefahr von Standortverlagerungen besteht und
dass womöglich Investitionsentscheidungen zulasten
Deutschlands oder Europas getroffen werden. Wir wol-
len also möglichst vergleichbare Strom- und Energie-
preise – zumindest europaweit, möglichst auch interna-
tional.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713203400

Damit sind wir am Ende der Befragung der Bundes-

regierung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksachen 17/7311, 17/7333 –

Auch hier gilt die Ein-Minuten-Regelung für Fragen
und Antworten. Allerdings werden wir das Signal bei
der ersten Antwort nicht einsetzen. Trotzdem gehe ich
natürlich davon aus, dass die Kolleginnen und Kollegen
der Bundesregierung sehr prägnant antworten werden
und somit große Durchschlagskraft erzielen.

Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10
Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde die dringli-
chen Fragen auf Drucksache 17/7333 auf. Die Fragen

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(C (D etreffen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums r Wirtschaft und Technologie. Der Parlamentarische taatssekretär Ernst Burgbacher steht zur Beantwortung ur Verfügung. Ich rufe die dringliche Frage 1 der Abgeordneten orothee Menzner auf: Plant die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juni dieses Jahres Rechnung trägt, welches die pauschale Senkung der Netzentgelte um 1,25 Prozent pro Jahr seit Anfang 2009 für rechtswidrig erklärte, um so die Verbraucher vor Nachforderungen der Netzbetreiber in Höhe von bis zu 2 Milliarden Euro (vergleiche Berliner Zeitung vom 17. Oktober 2011, „Das Versagen der Kontrolleure“)

wenn ja, wann ist damit zu rechnen?

Bitte schön, Herr Burgbacher.

E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713203500


Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin
enzner, es geht um den sogenannten sektoralen Pro-

uktivitätsfaktor. Die Bundesregierung prüft, inwieweit
er sogenannte sektorale Produktivitätsfaktor künftig
ntsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofs
chtssicher gestaltet werden kann, und sie wird zeitnah

ntsprechende gesetzliche Maßnahmen auf den Weg
ringen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713203600

Frau Menzner, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte

chön.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713203700

Danke, Frau Präsidentin. – Es geht darum, dass Bür-

erinnen und Bürgern aufgrund dieses Gerichtsurteiles,
as schon länger bekannt ist, im kommenden Jahr erheb-
ch höhere Netzentgelte drohen. Es scheint Usus zu
erden, dass wir es im Energiebereich immer wieder mit
lativ schlampig ausgearbeiteten Gesetzen zu tun ha-

en. Wir haben im Sommer, im Juni, in sehr kurzer Frist
ine 200 Seiten umfassende Energienovelle beraten und
erabschiedet. Ich frage Sie: Wieso war es der Bundes-
gierung in diesem Zusammenhang nicht möglich, zeit-

erecht eine entsprechende gesetzliche Änderung vorzu-
chlagen, zu beraten und beschließen zu lassen, damit
ie Bürgerinnen und Bürger vor diesen Preissteigerun-
en bewahrt werden?

E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713203800


Frau Präsidentin, ich bitte darum, die dringliche Frage 2
it beantworten zu dürfen, weil sie in unmittelbarem
usammenhang damit steht.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713203900

Wie ich sehe, ist Frau Menzner damit einverstanden.

ann rufe ich die dringliche Frage 2 auf.
Welche Stellungnahme gibt das Bundesministerium für

Wirtschaft und Technologie zu dem in dem Artikel der Berliner
Zeitung vom 17. Oktober 2011 „Das Versagen der Kontrol-
leure“ erhobenen Vorwurf des „Versagens der Aufsicht“ ab?






(A) )


)(B)

E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713204000


Es wird in dem Artikel der Berliner Zeitung der Be-
schluss des Bundesgerichtshofs genannt, datiert vom
28. Juni 2011. Die Urteilsbegründung lag dann am
14. Juli 2011 vor.

Es wurde zunächst immer gefragt: Wieso haben wir
im Zusammenhang mit dem Energiepaket nicht gehan-
delt? Noch einmal: Das Urteil des Bundesgerichtshofs
ist vom 28. Juni 2011 und die Begründung vom 14. Juli
2011. Hingegen ist das Energiepaket bereits am Anfang
Juni 2011 im Kabinett und am 8. Juli 2011 vom Bundes-
rat beschlossen worden. Die zweite und dritte Lesung
hier im Bundestag war Ende Juni. Eine Einbindung in
das Energiepaket war deswegen vom zeitlichen Ablauf
her überhaupt nicht möglich. Es bestand also nicht genü-
gend Spielraum, das Problem im Rahmen des Energie-
paketes aufzugreifen, zumal die rechtlichen Zusammen-
hänge erheblich komplexer sind, als es in dem Artikel
beschrieben wird.

Wir beschäftigen uns jetzt damit. Das ist eine sehr
komplizierte Materie. Es geht um das Energiewirt-
schaftsgesetz, das angepasst werden muss. Dann folgen
die Verordnungsermächtigungen. Der Bundesgerichts-
hof hat uns mitgeteilt, dass Verordnungen im Zusam-
menhang mit dem sektoralen Produktivitätsfaktor allein
nicht ausreichen. Deshalb brauchen wir ein neues Paket.
Wir befinden uns in enger Abstimmung mit der Bundes-
netzagentur und werden Vorschläge vorlegen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713204100

Frau Menzner, Sie haben noch eine weitere Nach-

frage. Sie haben danach noch zweimal die Möglichkeit,
nachzufragen. Auch Frau Nestle hat sich gemeldet.

Bitte schön, Frau Menzner.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713204200

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das seiner-

zeit anhängige Gerichtsverfahren als so aussichtslos be-
trachtet haben, dass Sie sich keine Gedanken darüber
gemacht haben, ob eine Änderung notwendig ist? Ist es
richtig, was in dem Artikel der Berliner Zeitung be-
schrieben wird, dass es nämlich auch zu einer Vorschrif-
tenänderung gekommen ist, die die industriellen Groß-
verbraucher von den Netzentgelten entlastet und daher
bei den kleinen und mittleren Verbrauchern, also bei pri-
vaten Haushalten und beim Mittelstand, zu einer zusätz-
lichen exorbitanten Steigerung führt? Wie steht die Bun-
desregierung dazu?

E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713204300


Frau Kollegin Menzner, zunächst zu dem Vorwurf,
den Sie in den Raum gestellt haben: Wir haben – wie es
jeder Regierung, jedem Parlament zusteht – das Urteil
des Bundesgerichtshofs und die Urteilsbegründung ab-
gewartet. Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde kurz
vor der dritten Lesung des Energiepakets in diesem
Hause verkündet und konnte überhaupt nicht mehr be-
rücksichtigt werden.

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(C (D Zweitens. Ich habe gerade gesagt, der Sachverhalt sei ehr komplex und schwierig. Es geht um Verordnungsrmächtigungen und um das Energiewirtschaftsgesetz. ir brauchen schon ein bisschen mehr Zeit als eine Wo he oder zwei Wochen, um so etwas zu ändern. Wir sind n der Arbeit. Das, was in der Berliner Zeitung zitiert ird, vereinfacht das Ganze erheblich. Übrigens muss an hinter die genannten Zahlen viele Fragezeichen set en. Damit ist zu diesem Bereich das Nötige gesagt. Frau Nestle hatte sich zur dringlichen Frage 1 gemel et; deshalb ist sie jetzt an der Reihe. Frau Menzner, Sie ürfen noch zwei Nachfragen zu den dringlichen Fragen tellen. Frau Nestle, bitte. Herr Staatssekretär, hat die Bundesnetzagentur das undeswirtschaftsministerium schon vor der Urteilserkündigung auf das schon länger laufende Rechtsverhren zu dem Produktivitätsfaktor hingewiesen und orgeschlagen, eine gesetzliche Grundlage für diesen roduktivitätsfaktor zu schaffen, und, wenn ja, wann nd in welcher Form? E Frau Kollegin Nestle, natürlich war der Bundesregieng das Verfahren bekannt. Mir ist im Augenblick nicht ekannt, ob die Bundesnetzagentur vorher darauf hingeiesen hat. Aber klar war, dass ein Verfahren läuft. Ich habe gerade gesagt: Wir haben den Ausgang des erfahrens abgewartet. Wir werden jetzt die Konsequenen ziehen. Wir werden gemeinsam mit der Bundesnetzgentur sehen, welche konkreten Konsequenzen gezoen werden müssen. Ich sage noch einmal: Das ist nicht ganz so einfach, ie es in dem Zeitungsartikel steht, sondern es ist ein retiv komplexer Sachverhalt. Frau Menzner, bitte. Sie sagen, Sie seien an der Arbeit. Uns interessiert, ann wir mit einer entsprechenden Vorlage rechnen önnen. Zieht man die Zahlen, die wir nicht nur aus dieem Artikel, sondern auch aus anderen Quellen kennen, urate, stellt sich durchaus das Bild dar, dass die etzentgelte je nach Region sehr unterschiedlich sind, eil es immer darauf ankommt, wie groß und umfängch ein Netz ist, wie alt es ist und wie viele Verbrauchennen und Verbraucher es finanzieren. Da schließt sich r mich die Frage an, ob, wenn Sie schon dabei sind zu berarbeiten, ein regionaler Ausgleich angedacht ist. isher nämlich ist es, vereinfacht gesagt, so, dass die stdeutschen Bürgerinnen und Bürger sehr viel höhere Dorothee Menzner )

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713204400
Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713204500
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713204600
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713204700
Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713204800




(A) )

Netzentgelte zahlen als die Bürgerinnen und Bürger in
Westdeutschland in den industriellen Ballungsgebieten.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Genau so ist es!)


E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713204900


Zunächst einmal zum ersten Teil Ihrer Frage. Wir be-
finden uns im Augenblick in der Regulierungsperiode
2009 bis 2013. Wir prüfen, wie wir das Ganze so umset-
zen können, dass es 2012 wirksam wird und dass für die
Jahre 2012/2013 noch in dieser Regulierungsperiode
Änderungen vorgenommen werden. Außerdem geht es
natürlich um die nächste fünfjährige Regulierungspe-
riode. Wir arbeiten unter Hochdruck. Wie die Lösung
konkret aussehen wird, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

Ich will Ihnen aber eines deutlich machen: Dieser
sektorale Produktivitätsfaktor wurde gerade deshalb ge-
schaffen, weil wir vom Wettbewerb auf dem Markt aus-
gegangen sind, und wenn Unternehmen aus einer Mono-
polstellung kommen, haben sie Möglichkeiten zum
Produktivitätsfortschritt, die wir nutzen wollen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205000

Sie haben noch eine Frage offen. Bitte, Frau Menzner.


Dorothee Menzner (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713205100

Danke, Frau Präsidentin. – Ich muss noch eine wei-

tere Nachfrage stellen. Habe ich Sie richtig verstanden,
dass das, was Sie noch bis Ende des Jahres auf den Weg
bringen wollen – darüber wird zurzeit in den Medien be-
richtet, nicht nur in der Berliner Zeitung, sondern auch in
anderen Zeitungen und im Rundfunk –, nämlich dass
Kundinnen und Kunden im nächsten Jahr mit deutlich
höheren Gebühren zu rechnen haben, nicht stattfinden
wird? Für Sie und mich sind die 40 Euro im Jahr, die in
diesem Zusammenhang kolportiert werden, vielleicht
kein horrender Betrag; aber es gibt sehr viele Familien,
für die das durchaus ein hoher Betrag ist. Können wir
also davon ausgehen, dass Sie das Gesetzgebungsverfah-
ren so zeitnah hinbekommen, dass das nicht realisiert
wird?

E
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713205200


Frau Kollegin Menzner, die 40 Euro, von denen Sie
ausgehen, sind ein hoher Betrag. Unser großes Ziel ist
es, die Energieversorgung auch weiterhin für alle bezahl-
bar zu halten. Deshalb muss man jetzt die Konsequenzen
ziehen.

Wir sind im Abstimmungsprozess. Ich kann heute
nicht sagen, wann das Vorhaben im Kabinett behandelt
wird und wann es ins Parlament kommt. Aber Sie kön-
nen sicher sein, dass wir das sehr zügig machen werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205300

Eine Nachfrage von Frau Nestle dazu.

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(C (D Vielen Dank. – Ich habe eine Nachfrage zu dem zwei n Thema, das in der Debatte zu den Netzentgelten aufam, nämlich zu § 19 Stromnetzentgeltverordnung, der ie Entlastung sehr großer Verbraucher von einem Teil er Netzentgelte vorsieht. Warum entlasten Sie Großverraucher von Netzentgelten, ohne dass diese irgendeinen achweis liefern müssen, dass sie tatsächlich zur Sysmstabilität beitragen, und belasten damit mittlere Unrnehmen und die anderen Verbraucher? E Wir haben leider den Mechanismus, der übrigens icht von uns, sondern von Vorgängerregierungen eingehrt wurde, dass die Verbraucher in verschiedener eise durch vieles belastet werden, was an anderer telle an Ausnahmen vorgesehen wurde. Wir haben dafür zu sorgen, dass unser Wirtschaftstandort intakt bleibt und die Wettbewerbsbedingungen o gestaltet werden, dass große Unternehmen wie auch leine und mittlere Unternehmen die Energiekosten deken können. Das ist eine sehr schwierige Gratwandeng. Wir werden das auch an dieser Stelle mitberück ichtigen müssen. Seien Sie versichert: Das werden wir ehr verantwortungsvoll tun. Vielen Dank. – Jetzt kommen wir zu einem Experi ent. Besser gesagt werden wir Teil eines Experiments, as die Parlamentarischen Geschäftsführer miteinander erabredet haben, nämlich dass wir alle Fragen, die sich it der sogenannten Onlinedurchsuchung beschäftigen, rstens unabhängig vom jeweiligen Geschäftsbereich acheinander beantworten, und zwar zweitens trotz der ktuellen Stunde, die zu diesem Thema folgen wird. Wir werden Teil dieses Experiments, außer Sie sind icht damit einverstanden. – Das scheint mir nicht der all zu sein. Dann werden wir so verfahren. Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Ministeums des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der arlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder zur erfügung. Ich rufe die Frage 43 des Kollegen Volker Beck auf: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung von der Existenz und von dem möglichen Einsatz des vom Chaos Computer Club, CCC, entdeckten Trojaners, und wer trägt nach Kenntnis der Bundesregierung für den Trojaner – seine Entwicklung, seine Weitergabe an Dritte, seinen Einsatz – die rechtliche oder politische Verantwortung? Herr Staatssekretär. D Herr Kollege Beck, die Antwort lautet wie folgt: Die undesregierung hat keine über die Presseberichterstatng hinausgehende Erkenntnis über die Existenz und en möglichen Einsatz der vom Chaos Computer Club nalysierten Software. Die rechtliche und politische Verntwortung für den Einsatz einer Software zur Quellen Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder )

Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205400
Ernst Burgbacher (FDP):
Rede ID: ID1713205500
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205600
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713205700




(A) )

Telekommunikationsüberwachung trägt selbstverständ-
lich die einsetzende Stelle.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205800

Herr Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713205900

Ist der Trojaner der Bundesregierung insoweit be-

kannt, dass sie weiß, ob ein solcher Trojaner, wie er vom
CCC analysiert wurde – die Analyse der Programmie-
rung wurde im Internet auf 20 Seiten als PDF-Datei
veröffentlicht –, seitens der Bundesregierung – dabei be-
ziehe ich alle Bundesbehörden mit ein – jemals verwen-
det, angeschafft oder an Dritte, auch an entsprechende
Stellen der Länder, weitergereicht wurde? Können Sie
das ausschließen? Erkennt die Bundesregierung diesen
Trojaner, den Sie ja kennen, wieder? Es sei denn, Sie
warten, bis das in der Presse dokumentiert wird. Sie kön-
nen das auch im Internet nachsehen.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713206000


Wir können ausschließen, dass wir einen Trojaner an-
gewendet haben, der nicht den rechtlichen Bestimmun-
gen entspricht. Was im Geschäftsbereich des BMI und
der Bundesregierung insgesamt eingesetzt wurde, hat
immer exakt den Bestimmungen, insbesondere den rich-
terlichen Anordnungen, entsprochen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206100

Herr Beck, möchten Sie eine weitere Nachfrage stel-

len?


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206200

Ja.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206300

Bitte schön.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206400

Danke schön, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin!

Herr Staatssekretär, schließen Sie damit definitiv aus,
dass dieser Trojaner, der vom CCC analysiert wurde, je-
mals im Bereich der Bundesregierung von Mitarbeitern
und Beamten der Bundesregierung im Rahmen ihrer
dienstlichen Tätigkeit verwendet oder eingesetzt wurde?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713206500


Wir können ausschließen, dass diese Version einge-
setzt wurde. Vor drei Jahren wurde uns eine ähnliche
Version angeboten. Wir haben diese Version ganz be-
wusst nicht genutzt, weil sie unseren Ansprüchen nicht
entsprochen hat.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206600

Herr von Notz, Sie haben sich gemeldet? – Bitte

schön.

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(C (D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, wie können Sie

issen, was die Software kann und was sie nicht kann,
enn die Bundesregierung oder die zuständigen Behör-
en nicht in den Quellcode dieser Software hinein-
chauen können, wie wir heute erfahren haben?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713206700

Auch der Chaos Computer Club hat den Quellcode

icht, kann aber trotzdem erklären, was diese Software
ann und was nicht. Ich erkläre hiermit, dass wir diese
oftware nicht eingesetzt haben. Wir haben immer nur
as eingesetzt, was den rechtlichen Bestimmungen ent-
pricht bzw. was die G 10-Kommission oder ein Richter
ngeordnet haben, nicht mehr und nicht weniger.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713206800

Herr Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Herr Staatssekretär, haben Sie Ihre Antwort, die Sie

em Deutschen Bundestag hier gegeben haben, mit dem
oordinator im Bundeskanzleramt für die Geheim- oder
achrichtendienste koordiniert? Ist Ihnen bekannt, dass
er Koordinator für die Nachrichtendienste öffentlich er-
lärt hat – so ist er in den Agenturmeldungen zitiert wor-
en –, dass vom Bund Trojaner weitergegeben worden
ind, die mehr als Abhören konnten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713206900

Der Geheimdienstkoordinator war eben im Innenaus-

chuss, um klarzustellen, dass genau das nicht der Fall
t.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713207000

Herr Klingbeil, bitte.


Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1713207100

Wir haben in der FAS ein Interview mit dem Minister

sen können, in dem er die Auffassung teilte, dass es
chtlich gedeckt sei, dass Screenshots gemacht werden.
azu will ich nachfragen: Bleibt das Ministerium bei
ieser Position?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713207200

Es kommt immer darauf an, was der Richter angeord-

et hat. Wenn der Richter angeordnet hat, dass Screen-
hots erlaubt sind, dann richten sich die Polizeien, die
iese Ermittlungen durchführen, selbstverständlich da-
ach.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Minister zu tun? – Zuruf des Abg. Lars Klingbeil [SPD])







(A) )


)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713207300

Nein, Herr Klingbeil, das dürfen Sie nicht, weil es

nicht Ihre eigene Frage ist. – Herr Hartmann, bitte.


Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1713207400

Herr Staatssekretär, können Sie mir mitteilen, wann

im Bundesinnenministerium bekannt wurde, dass man
nicht den Quellcode der eingesetzten Quellen-TKÜ
kennt?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713207500


Bei einer Software, die wir einsetzen, die wir aber
nicht selber programmieren, ist selbstverständlich, dass
wir den Quellcode nicht kennen. Nur die Firma, die die
Software programmiert hat, kennt ihn. Wir kennen
selbstverständlich den Maschinencode, das heißt das
ausführbare Programm, und die Funktionen, die mit die-
sem Programm möglich sind. Das wird in jedem Einzel-
fall vorher geprüft, um den richterlichen Anordnungen
Rechnung zu tragen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713207600

Herr Hofmann.


Frank Hofmann (SPD):
Rede ID: ID1713207700

Herr Staatssekretär, üblicherweise gehen die Ermitt-

lungsrichter den Anträgen von Staatsanwaltschaften
nach, die jeweils von den Polizeien geschrieben werden.
Sie haben gesagt, wenn ein Ermittlungsrichter Screen-
shots anordne, werde das auch gemacht. Üblicherweise
erfolgt das aber auf Wunsch der Strafverfolgungsbehör-
den. Ermittlungsrichter gehen selten darüber hinaus. Ich
frage Sie deshalb, ob Sie der Meinung sind, dass die
Strafverfolgungsbehörden jeweils solche Anträge ge-
stellt haben, und ob Sie davon ausgehen, dass auch die
Strafverfolgungsbehörden das für rechtmäßig halten.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713207800


Ich kann hier lediglich für die Bundesregierung spre-
chen und erklären, dass von Bundesbehörden keine
Screenshots durchgeführt und auch keine Programme
verwendet wurden, die solche Screenshots ermöglichen.
Es ist natürlich klar, dass auch die Länder Ermittlungen
durchführen.

Ich möchte außerdem betonen, dass in unserem
Rechtsstaat nicht die Polizeien die Ermittlungen leiten,
sondern immer noch die Staatsanwaltschaften.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur das BKA glaubt das nie! Deshalb fragt der Kollege!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713207900

Herr Reichenbach, bitte.


Gerold Reichenbach (SPD):
Rede ID: ID1713208000

Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort auf die

Frage des Kollegen Michael Hartmann entnehmen, dass

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(C (D em Ministerium von Anfang an bekannt war, dass die ingesetzte Software nicht vollständig überprüfbar war, ondern dass man sich auf das verlassen musste, was die irma geliefert hat? D Nein, wir haben die Software selbstständig überprüft, m den rechtlichen Anforderungen und auch den richterchen Beschlüssen Rechnung zu tragen. Herr Oppermann, bitte. Da stellt sich für mich die Frage, Herr Staatssekretär, ie Sie das ohne Kenntnis des Quellcodes machen könen. Meine eigentliche Frage lautet, ob es nicht insgesamt ngezeigt wäre, wenn in einer so sensiblen Materie wie er Überwachung laufender Computerkommunikation urch den Staat der Staat selbst die volle Kontrolle über ie Überwachungsvorgänge behält, indem er die Softare selbst entwickelt und weiterentwickelt, sicher auch nter Nutzung privaten Know-hows, aber doch unter tändiger vollständiger staatlicher Kontrolle des gesamn Vorgangs. D Ich möchte betonen, dass die Behörden des Bundes elbstverständlich bei jeder Telekommunikationsüberachung und erst recht bei der Quellen-TKÜ die volle ontrolle über die Software haben. as wird auch revisionssicher protokolliert. Das kann er jeweilige Richter einsehen. Damit kann genau der orwurf, den Sie eben geäußert haben – im Übrigen, hne entsprechende Anhaltspunkte zu haben –, ass nämlich Beamte sich nicht rechtsstaatlich verhalten aben, entkräftet werden. Herr Hunko, bitte. Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Schröder, vorges rn wurde bekannt, dass die Schweiz das Ersuchen an as LKA Bayern stellte, einen Server in Nürnberg zu berwachen. Es ging um ein Verfahren gegen zwei linke ktivistinnen. Mit Hardund Software der Firma Digiask wurde der Mailverkehr der beiden abgeschnüffelt. uch Schweizer Polizisten waren dafür in Nürnberg einesetzt. Der Spiegel weiß von mindestens einem weiten Fall von Rechtshilfeersuchen einer ausländischen egierung. Andrej Hunko )

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713208100
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713208200
Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1713208300
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713208400

(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: So ist es!)


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Richtig!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713208500
Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713208600




(A) )

Meine Frage: Von Behörden welcher Regierungen hat
das Bundeskriminalamt in den letzten fünf Jahren
Rechtshilfeersuchen entgegengenommen, die später in
eine Überwachung der Telekommunikation durch die
Firma DigiTask mündeten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713208700


Sie haben im ersten Fall von einem Rechtshilfeersu-
chen an das Landeskriminalamt berichtet. Darüber kann
ich keine Auskunft geben.

Ich kann Ihnen auch nicht en détail sagen, wie viele
Rechtshilfeersuchen es gegenüber dem BKA gegeben
hat.


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das können Sie aber nachliefern, wenn Sie es jetzt nicht beantworten können! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Das machen wir im Bayerischen Landtag! – Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Aber nicht für das BKA! Dafür ist er nicht zuständig!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713208800

Herr Lischka.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1713208900

Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie denn die Aus-

sage eines Beamten Ihres Hauses heute Morgen im
Rechtsausschuss, dass ohne Kenntnis des Quellcodes
keine komplette Prüfung der Software möglich sei und
vor allen Dingen keine Aussage darüber möglich sei, ob
in der Software weitere Funktionen vorhanden sind, die
nicht aktiviert wurden, oder ob solche Funktionen feh-
len?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713209000


Diese Aussage – ich war ja heute, anders als Sie, im
Innenausschuss dabei – ist so nicht gemacht worden.
Das BKA hat klargestellt, dass selbstverständlich das
BKA volle Kontrolle über die Anwendung der Software
hat und deshalb das Ganze rechtmäßig abläuft.

Noch einmal: Das Ganze wird auch über eine revi-
sionssichere Protokollierung festgehalten, damit im
Nachhinein überprüft werden kann, ob unter Umständen
etwas eingesetzt wurde, was vom Richter nicht angeord-
net worden war.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713209100

Herr Montag, bitte.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713209200

Her
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1713209300
Erstens. Wir
haben keinen Quellcode. Zweitens. Ohne den Quellcode
ist eine vollständige Kontrolle nicht möglich.

Ich halte es, ehrlich gesagt, auch für putzig, dass Sie
uns hier erklären, das Bundesinnenministerium und die

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(C (D undesbehörden könnten diese Trojaner vollständig prün; denn der Chaos Computer Club habe es ohne Quell ode auch gekonnt. Das ist eine Antwort mit Chuzpe, ber so kann man, finde ich, Abgeordnete nicht abspeien. Der Chaos Computer Club hat ja selbst geschrieben, ass er nur eine oberflächliche Prüfung durchführen ann. Dass er dabei so viel herausgefunden hat – so hat r geschrieben –, ist nur deswegen möglich gewesen, eil dieser Trojaner so miserabel gebaut worden ist. Deswegen in allem Ernst meine Frage an Sie: Halten ie es für richtig, rechtsstaatlich und möglich, dass staatche Behörden auf Bundesebene einer privaten Firma egen Geld den Auftrag erteilen, eine solche Software u entwickeln, sich aber damit begnügen, dass sie von er Firma keinen Quellcode bekommen und damit eine ollständige Prüfung aller möglicherweise versteckten unktionalitäten gar nicht vornehmen können? D Entscheidend ist, welche Software im konkreten Fall ngewendet wird. Das ist der rechtsstaatliche Maßstab. as wird durch eine revisionssichere Protokollierung si hergestellt. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Verfassungsgericht sieht das ganz anders!)

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713209400

enn der Richter anordnet, dass nur die entsprechende
elekommunikation überwacht werden darf, dann darf
uch nur dieses Mittel angewendet werden, und das wird
urch die revisionssichere Protokollierung sichergestellt.

Sie unterstellen hier den Beamten, dass sie rechtswid-
g gehandelt haben, und Sie tun das, ohne dass Sie dafür
nhaltspunkte haben. Das ist nicht in Ordnung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713209500

Ich gebe jetzt noch Herrn Winkler die Gelegenheit zu

iner Nachfrage, dann werden wir zu Frage 44 kommen.
ir haben ja noch einige Fragen, die sich mit diesem

hemenbereich beschäftigen.

Bitte schön, Herr Winkler.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

h muss noch einmal nachfragen. Die Bundesregierung
ält es nicht für notwendig, den Quellcode der von den
icherheitsbehörden des Bundes eingesetzten Software
u kennen. Ist das richtig?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713209600

Die Bundesregierung hält es für notwendig, dass revi-

ionssicher protokolliert wurde, welche Software ange-
endet wird, damit der Richter das überprüfen kann.
as ist der entsprechende rechtliche Maßstab, den es

inzuhalten gilt.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war auch eine Antwort!)







(A) )


)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713209700

Jetzt sind wir bei Frage 44 des Kollegen Volker Beck

zu dem gleichen Themenkreis:
Welche Kenntnis – Zeitpunkt der Entwicklung, Entwick-

ler, Herkunft – hat die Bundesregierung über den vom CCC
entdeckten Trojaner, und wie unterscheidet er sich von Troja-
nern, die von Behörden des Bundes verwendet werden?

Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bitte.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713209800


Aufgrund der in der Analyse des Chaos Computer
Clubs aufgezeigten Produktmerkmale und Programm-
spezifika geht die Bundesregierung davon aus, dass eine
Variante der von der Firma DigiTask hergestellten Quel-
len-TKÜ-Software untersucht wurde. Über die Medien-
berichte hinausgehende Informationen liegen der Bun-
desregierung nicht vor.

Die von Behörden im Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums des Innern verwendeten Quellen-TKÜ-
Software-Versionen weisen die vom CCC analysierten
Schwachstellen bei der Verschlüsselung nicht auf. Da-
rüber hinaus sind die von der Software zur Verfügung
gestellten Funktionen in jedem Einzelfall auf die richter-
lich bzw. von der G 10-Kommission angeordneten
Maßnahmen beschränkt. Sie wird für den jeweiligen
Einzelfall angefertigt. Durch Testmaßnahmen seitens der
anwendenden Bundesbehörde wird überprüft, dass der
Funktionsumfang der Software mit dem Umfang der An-
ordnung übereinstimmt.

Die Software, die von Behörden des Bundes einge-
setzt wurde, unterscheidet sich von der Software, die
vom CCC analysiert wurde, dahin gehend, dass sie keine
Funktion zur Nutzung von angeschlossenen Kameras,
zum Beispiel Webcams, oder von Mikrofonen zu Zwe-
cken der Wohnraumüberwachung, zur Aufzeichnung
von Tastaturanschlägen, sogenannte Keylogger, sowie
zur Anfertigung von Screenshots enthält.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713209900

Herr Beck, eine Nachfrage.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713210000

Zu dem Thema Screenshots habe ich eine Nachfrage

im Zusammenhang mit dem Dialog, den Sie vorhin ge-
führt haben. Da haben Sie behauptet, Screenshots könn-
ten grundsätzlich legalerweise in den Bereich der Tele-
kommunikationsüberwachung fallen, was ich bestreiten
würde; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass man da-
bei nicht Informationen gewinnt, die über die Telekom-
munikation hinausgehen. Sie sagen, grundsätzlich hätten
Sie die Möglichkeit von Screenshots nicht in der Soft-
ware; gleichzeitig halten Sie es aber für zulässig, dass
Screenshots angefertigt werden, wenn es richterlich an-
geordnet wird. Eine solche Anordnung halten Sie dann
nicht für rechtswidrig?

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(C (D D Ich wiederhole mich: Die Sicherheitsbehörden des undes fertigen keine Screenshots an und haben das biser auch nicht beantragt. (Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe nach Ihrer Rechtsposition gefragt! – Noch eine zweite Nachfrage, wenn ich darf, Frau Präsidentin!)

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713210100


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713210200

Ihre zweite Nachfrage, bitte schön.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713210300

Sie haben in der Antwort auf meine erste Frage wie-

erholt, Screenshots würden im Rahmen des vom CCC
nalysierten Trojaners nicht erstellt. Befand sich diese
oftware jemals im Bereich des Bundes, ohne dass sie
onkret von den Bundesbehörden angewendet wurde,
nd was ist dann gegebenenfalls mit dieser Software ge-
chehen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713210400

Ich habe erklärt, dass vor drei Jahren eine solche Soft-

are angeboten wurde, die aber nicht angenommen
urde. Da man sich entschieden hat, diese Software
icht zu nutzen, ist sie an den Anbieter zurückgegangen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713210500

Herr Kelber, bitte.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1713210600

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade erklärt, dass vor

em Einsatz geprüft wird, ob die eingesetzte Software
usschließlich den notwendigen Funktionsumfang hat.
önnen Sie als Jurist mir als Informatiker erklären, wie
an eine Software, deren Quellcode und Programmier-

chnittstellen man nicht kennt, daraufhin überprüfen
ann, ob sie Funktionen enthält, die man nicht nutzen
ill?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713210700

Das wird durch eine entsprechende Versuchsanord-

ung, beim BKA beispielsweise im BKA-Labor, durch-
eführt.


(Ulrich Kelber [SPD]: Könnte das BKA das dann den deutschen Universitäten zur Verfügung stellen?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713210800

Herr Kelber, die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stel-

n, haben Sie an dieser Stelle leider nicht. – Herr Notz
t jetzt an der Reihe.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Staatssekretär, Sie betonen immer das Präsens,

ämlich dass diese Software auf Bundesebene nicht ange-





Dr. Konstantin von Notz


(A) )


)(B)

wandt wird. Können Sie ausschließen, dass in der Vergan-
genheit diese Software mit den zusätzlichen Funktionen,
wie sie vom Chaos Computer Club analysiert worden
sind, von Bundesbehörden eingesetzt worden ist?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713210900


Das schließen wir aus.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713211000

Herr Klingbeil.


Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1713211100

Herr Staatssekretär, war der Spitze des Hauses vor

den Veröffentlichungen des Chaos Computer Clubs be-
kannt, dass es staatliche Trojaner gibt, die eine Nachla-
defunktion und eine Raumüberwachungsfunktion haben
und die den durchsuchten PC für Dritte öffnen können?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713211200


Noch einmal: Eine solche Software wird bei der Tele-
kommunikationsüberwachung selbstverständlich nicht
eingesetzt. Wovon Sie sprechen, ist die Onlinedurchsu-
chung, die Wohnraumüberwachung, die nur unter we-
sentlich schärferen Voraussetzungen eingesetzt werden
darf.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Onlinedurchsuchung und Wohnraumüberwachung sind zweierlei! – Gegenruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP]: In der digitalen Welt nicht!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713211300

Herr Hartmann, bitte.


Michael Hartmann (SPD):
Rede ID: ID1713211400

Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, dass es ange-

sichts der Sensibilität des Themas und der Tiefe des
Grundrechtseingriffs am allerbesten wäre, solche Quel-
len-TKÜ-Instrumente ab sofort nur noch dann einzuset-
zen, wenn die entsprechende Software von staatlichen
Behörden, zum Beispiel einer oberen Bundesbehörde,
von A bis Z selbst geschrieben wurde und eben nicht
von einer Firma mit einer zumindest dubiosen Vergan-
genheit?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713211500


Das machen wir beispielsweise bei der Software für die
Onlinedurchsuchung. Aber auch da gibt es gerade vonsei-
ten der Opposition ähnliche Vorwürfe und die haltlose
Anschuldigung, dass diese Software nicht rechtmäßig ein-
gesetzt wird. Auch wenn man die Software selbst pro-
grammiert, ist man also nicht vor Behauptungen gefeit,
dass Polizeibeamte vorsätzlich rechtswidrig handeln.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst einmal wollen wir das nur aufklären! Fragen wird man wohl noch dürfen!)


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(C (D Herr Hunko, bitte. Herr Staatssekretär Schröder, ich habe eine Frage zum xport dieser Technologie. Welche Erkenntnisse hat die undesregierung über Exporte von Anwendungen zur eep Package Inspection oder von Remote Forensic oftware in Drittstaaten außerhalb der Europäischen nion, etwa durch die deutschen Firmen Siemens, rola ecurity Solutions, DigiTask, Utimaco, Elaman oder rovicor? D Solche Firmen werden vom Bundesministerium für irtschaft entsprechend sicherheitskontrolliert, um zu erhindern, dass Exporte in solche Länder durchgeführt erden, in denen unsere Sicherheitsstandards unter Um tänden aufgeweicht werden könnten. (Dr. Hermann E. Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Beantwortung der Frage!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713211600
Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713211700
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713211800


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713211900

Herr Ströbele, bitte.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Staatssekretär, ich frage Sie jetzt ausdrücklich

icht danach, ob Bundesbehörden eine solche Software,
ie mehr kann als mithören, angewandt haben. Ich frage
ie vielmehr: Hat eine der Bundesregierung unterstellte
ehörde in der Vergangenheit über eine solche Software
erfügt, und verfügt sie jetzt noch darüber?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713212000

Eine solche Software wird selbstverständlich nicht

estellt. Daher verfügen wir auch nicht darüber. Ich will
ber nicht ausschließen – ich selbst war nicht bei jeder
berprüfung der Software anwesend –, dass im Einzel-
ll bei der vorausgehenden Kontrolle, also bevor die
oftware angewendet wird, unter Umständen festgestellt
ird, dass nicht das geliefert wurde, was man bestellt
at.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713212100

Herr Lischka noch, und dann kommen wir zur nächs-

n Frage.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1713212200

Herr Staatssekretär, was ist denn der Grund dafür,

ass die Software für die Onlinedurchsuchung durch
re Behörden selbst entwickelt wurde, aber bei der
uellen-TKÜ auf Produkte der Firma DigiTask zurück-
egriffen wurde?






(A) )


)(B)

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713212300


Diese Entscheidung wurde getroffen, bevor ich in die-
sem Bereich die Verantwortung übernommen habe. So-
weit ich weiß, ist in der Großen Koalition entschieden
worden, was in den einzelnen Behörden angeschafft
wird. Man wird sicherlich eine Markterkundung durch-
geführt haben, und man wird untersucht haben, ob es
Unternehmen gibt, die in der Lage sind, ein Produkt zu
liefern, das den Ansprüchen genügt. Dann wird man die
anfallenden Kosten abgewogen und sich für diese Au-
ßer-Haus-Lösung entschieden haben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713212400

Wir kommen zur Frage 45 des Kollegen von Notz:

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Herkunft, die Verteilung und den Einsatz von Software des
Typs, den der Chaos Computer Club kürzlich untersucht hat,
oder von vergleichbarer Software mit ähnlichen Eigenschaf-
ten, und welche Rolle haben Bundesbehörden bei der Ent-
wicklung, Beschaffung und dem Einsatz für den Trojaner
gespielt, dessen Fähigkeiten kaum mit den Vorgaben des Bun-

(BVerfGE 120, 274)

grund der Aussagen eines Vertreters des brandenburgischen
Innenministeriums, dass man bei der Beschaffung des in
Brandenburg eingesetzten Programms auf die Amtshilfe einer

(Spiegel Online vom 11. Oktober 2011)


Herr Staatssekretär, bitte.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713212500


Die Bundesregierung hat keine über die Pressebe-
richterstattung hinausgehenden Erkenntnisse über die
Herkunft, die Verteilung und den Einsatz von Software
des Typs, den der Chaos Computer Club kürzlich unter-
sucht hat.

Bundesbehörden haben Software der Firma DigiTask
zur Durchführung von Quellen-Telekommunikations-
überwachung für den Einzelfall beschafft, die den
Rechtsgrundlagen in der Strafprozessordnung, im Bun-
deskriminalamtgesetz und im G 10-Gesetz sowie den
Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 27. Februar 2008 entspricht und die jeweils auf die
richterlich bzw. von der G 10-Kommission angeordneten
Maßnahmen beschränkt war.

Es wurden keine Beiträge zur Entwicklung der Soft-
ware der Firma DigiTask geleistet, die über einen Bei-
trag zur Anpassung für den Einsatz in den Bundesbehör-
den zu den vorgenannten Zwecken hinausgehen.

Bei der Amtshilfe einer Bundesbehörde für das Land
Brandenburg handelte es sich um eine technische Unter-
stützungsleistung des Zollkriminalamtes. Da in diesem
Zusammenhang eine von den Bundesbehörden genutzte
Software zum Einsatz kam, gelten die Aussagen zum
Funktionsumfang der von Bundesbehörden eingesetzten
Software auch für diesen Fall.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713212600

Herr von Notz, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.

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(C (D Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Sie haben von einer technischen Unterstützung des

olls gesprochen. Was genau hat man darunter zu verste-
en? Von was für einer anderen Art der Unterstützung
nterscheiden Sie das?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713212700

Es handelte sich in diesem Fall nicht um die Beschaf-

ng, sondern um die Zurverfügungstellung der Soft-
are, da Brandenburg keine eigene Software hatte.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713212800

Herr von Notz, Sie haben eine zweite Nachfrage.

itte.


(BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich, dass die

achricht aus dem Bundeskanzleramt, dass CD-Roh-
nge mit dem Staatstrojaner verteilt worden sind, meh-
re Tage durch die Gazetten ging, bevor sie heute im In-

enausschuss dementiert wurde? Wenn die Aussage, die
eute gemacht wurde, zutreffend ist: Warum hat man die
eschichte über Tage in der Öffentlichkeit so laufen las-

en?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713212900

Das war der Geheimdienstkoordinator. Ich denke, das

ängt mit der Art und Weise zusammen, wie ein Ge-
eimdienstkoordinator Öffentlichkeitsarbeit betreibt.


(Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713213000

Herr Beck, bitte.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713213100

Sie haben darauf hingewiesen, dass die Bundesregie-

ng über andere Software, wohl aber vom gleichen Her-
teller, verfügt. Können Sie ausschließen, dass bei der
undesregierung und den ihr unterstellten Bundesbehör-
en eine Software zur Anwendung kommt, die wie die
om Chaos Computer Club beschriebene Software er-
öglicht, durch Funktionserweiterer nach der Installa-
on zusätzliche Funktionen hinzuzufügen? Es wird in
iesem Zusammenhang kritisiert, dass es offensichtlich
ogar unbefugten Dritten gelingen könnte, den Trojaner
ber diese Stelle entsprechend aufzurüsten.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713213200

Wir können erst recht ausschließen, dass unbefugte

ritte das können. Sie müssten dazu nämlich die IP-
dresse des Zielrechners kennen. Sie müssten außerdem

ine Authentifizierung haben und über den Schlüssel
erfügen. Das alles ist schwerlich möglich.





Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder


(A) )


)(B)


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht unmöglich!)


Selbstverständlich laden die Beamten vom BKA oder
von anderen Sicherheitsbehörden die Software nicht on-
line noch mit Funktionen auf, die gerichtlich nicht ange-
ordnet wurden. Die Sicherheitsbehörden analysieren die
Software vor ihrer Anwendung, damit sie keine solchen
Funktionen haben, die nicht gerichtlich angeordnet wur-
den.

Was während des Überwachungsvorgangs aufgeladen
werden muss, sind Updates von Programmen, die zur
Kommunikation genutzt werden. Wenn zum Beispiel ein
Update von Skype vorgenommen wird, muss die Sicher-
heitsbehörde die entsprechende Software natürlich auch
updaten. Dies entspricht den Vorgaben des Bundesver-
fassungsgerichts. Denn das Bundesverfassungsgericht
sagt: Eine entsprechende Telekommunikationsüberwa-
chung darf nicht unterbrochen, sondern muss ohne Un-
terbrechung durchgeführt werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713213300

Herr Edathy, bitte.


Sebastian Edathy (SPD):
Rede ID: ID1713213400

Herr Staatssekretär, können Sie die heutige Aussage

im Rechtsausschuss durch den Leiter der Arbeitsgruppe
„Polizeiliches Informationswesen“ aus Ihrem Hause be-
stätigen, wonach unter Anwendung von Programmen
der Firma DigiTask eingeleitete Telekommunikations-
überwachungen jetzt beendet werden und Programme
aus diesem Haus nicht mehr zum Einsatz kommen sol-
len? In welchem Umfang sind Behörden des Bundes von
dieser Maßgabe in ihrer Handlungsfähigkeit betroffen?
Ich denke da nicht nur an das Bundeskriminalamt, son-
dern auch an das Zollkriminalamt.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713213500


Zu offenen Ermittlungsverfahren kann ich mich hier
in der Öffentlichkeit selbstverständlich nicht äußern.


(Sebastian Edathy [SPD]: Das war doch gar nicht die Frage! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war doch gar nicht die Frage! Es ging um den weiteren Einsatz dieser Trojaner!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713213600

Herr Kollege Ströbele.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, Sie selber haben in Ihrer Antwort
gerade den Geheimdienstkoordinator angesprochen und
seine Äußerung quasi zur Interpretation freigegeben.
Dabei haben Sie gesagt, Sie könnten nicht ausschließen,
dass Bundesbehörden irgendwann einmal über eine sol-
che Trojaner-Software verfügt haben, die mehr kann als
nur abhören.

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(C (D Kann die Bundesregierung – oder Sie persönlich für ie Bundesregierung – verbindlich ausschließen, dass er Bundesnachrichtendienst in Deutschland oder sonst o eine solche Software angewandt hat? D Der Geheimdienstkoordinator hat das gerade eben im nenausschuss ausgeschlossen. Ich möchte auch noch chtigstellen, was ich mit „verfügte über eine Software“ einte. Damit habe ich auf die Frage geantwortet, ob ir endeine Sicherheitsbehörde eine solche Software einal in Besitz hatte. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bundessicherheitsbehörde?)

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713213700

h hatte gesagt: Ja, wir hatten die einmal in Besitz, um
ie entsprechend zu checken und zu kontrollieren. So
ar das vor drei Jahren, als uns eine solche Software an-
eboten wurde und wir festgestellt haben: Nein, sie ent-
pricht eben nicht unseren Anforderungen, und deshalb
ollen wir sie nicht haben. Insofern haben wir diese
oftware natürlich kurzzeitig in Besitz gehabt, um sie zu
ontrollieren, sie aber gleich wieder abzugeben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713213800

Herr Hunko bitte.


Andrej Hunko (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713213900

He
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1713214000
Es gab ja am 27. September dieses Jahres
en Beschluss des Europäischen Parlaments – mit sehr
roßer Mehrheit –, der vorsieht, Technologien einer
trengeren Ausfuhrkontrolle zu unterwerfen, die – ich zi-
ere – „im Zusammenhang mit Verstößen gegen die
enschenrechte, die Grundsätze der Demokratie oder

ie Meinungsfreiheit“ verwendet werden können. Damit
ind explizit gemeint – ich zitiere noch einmal –:
Abfangtechniken und Vorrichtungen der digitalen Da-
nübertragung, mit denen Mobiltelefone und Textnach-
chten überwacht und die Internetnutzung gezielt be-
bachtet werden können.“

Ich frage Sie: Welche Schritte hat die Bundesregie-
ng unternommen, um diesen Beschluss des Europäi-

chen Parlaments umzusetzen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713214100

Die Telekommunikationsüberwachung widerspricht

icht den Grundrechten, sondern dient der Wahrung un-
erer verfassungsgemäßen Ordnung. Insofern findet die-
er Beschluss hier keine Anwendung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713214200

Herr Kollege Kelber.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1713214300

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade noch einmal be-

nt, dass das BKA ohne Kenntnis des Quellcodes mit-
ilfe eines geeigneten Verfahrens vollständig und sicher





Ulrich Kelber


(A) )


)(B)

geprüft hat, ob die Software nichterlaubte Funktionen
enthält oder nicht. Da eine solche Technologie der deut-
schen Computerwissenschaft bisher unbekannt ist: Wird
die Bundesregierung der Öffentlichkeit diese Technolo-
gien in einem Versuchsaufbau für weitere wissenschaft-
liche Arbeiten zur Verfügung stellen?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713214400


Das BKA betreibt keine IT-Wissenschaft und auch
keine Informatik, sondern das BKA ist dafür da, auf der
Grundlage unserer Gesetze und der Beschlüsse der Rich-
ter die Software entsprechend anzuwenden. Die Soft-
ware wird exakt danach angewendet, und das muss
sichergestellt werden. Je sicherer das Ganze ist, desto
besser ist es; denn wir bewegen uns mittlerweile in ei-
nem Bereich, in dem wir die Grundrechte auch durch
technische Vorkehrungen absichern. Deshalb muss die
Software vorher geprüft werden. Je umfassender diese
Prüfung vonstattengeht, desto besser ist das selbstver-
ständlich.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713214500

Herr Klingbeil.


Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1713214600

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade Skype ange-

sprochen. Wir reden ja über Telekommunikationsüber-
wachung. Ich möchte gerne wissen, ob in Ihrem Hause
in den letzten Jahren, seitdem Sie dabei sind, Gespräche
mit den Entwicklern von Skype stattgefunden haben, um
vielleicht auch Alternativen zu Trojanern zu prüfen. Wir
wissen aus anderen europäischen Ländern, dass dort die
Kooperation überhaupt kein Problem darstellt. Bei uns
werden Trojaner eingesetzt. Wir sehen jetzt die Pro-
bleme und die Unsicherheiten, die sich daraus ergeben.
Was hat Ihr Ministerium eigentlich an Alternativen ge-
prüft?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713214700


Selbstverständlich haben wir das geprüft. Die Aus-
sage, dass es Alternativen zur Quellen-TKÜ gibt, ist
schlichtweg falsch. Wir sind mit den italienischen Kolle-
gen in Kontakt getreten und befinden uns natürlich in ei-
nem internationalen Austausch. Bei der Peer-to-Peer-
Kommunikation gibt es keine andere Möglichkeit, als an
den Computer heranzugehen und die Quellen-Telekom-
munikationsüberwachung durchzuführen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713214800

Herr Lischka noch; dann kommen wir zur nächsten

Frage.


Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1713214900

Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob Sie

künftig Software von der Firma DigiTask beziehen wol-
len oder ob Sie derzeit beabsichtigen, die Geschäftsbe-
ziehung zu dieser Firma zu beenden. Was bedeutet es ei-
gentlich für die Arbeit der Bundesbehörden, die in den
kommenden Monaten eine Quellen-TKÜ durchführen

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(C (D ollen, wenn sie im Augenblick nicht auf eine entsprehende Software zugreifen können? D Selbstverständlich wird gerade geprüft, inwieweit an weiter mit DigiTask zusammenarbeiten kann und wieweit man selbst programmieren sollte. Da befinden ir uns jetzt in der Prüfung. Wir kommen zur Frage 46 des Kollegen von Notz: Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung Kernbereich des privaten Lebens heute anhand der auf einem Computer befindlichen Daten umfassend analysieren lässt und diese Daten und der Computer, auf denen sie gespeichert sind, nicht überwacht werden dürfen, der Ansicht, dass der Einsatz des vom Chaos Computer Club untersuchten Programms gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstößt, und ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts technisch überhaupt so umzusetzen sind, dass der Schutz der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden kann? Herr Staatssekretär. D Herr Kollege von Notz, ich beantworte Ihre Frage wie lgt: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entcheidung zur sogenannten Onlinedurchsuchung auch ur Quellen-TKÜ Stellung genommen. Danach handelt s sich bei der Quellen-TKÜ gerade nicht um einen Einriff in die Vertraulichkeit und Integrität informationschnischer Systeme. Vielmehr ist Art. 10 Abs. 1 des rundgesetzes der alleinige grundrechtliche Maßstab für ie Beurteilung einer Ermächtigung zu einer Quellenelekommunikationsüberwachung, wenn sich die Überachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden elekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss urch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben ichergestellt sein. Ob das vom Chaos Computer Club analysierte Proramm gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgechts verstößt, kann von der Bundesregierung mangels igener sicherer Kenntnisse über Funktion und Einsatz icht beurteilt werden. Wenn eine Software eingesetzt ird, bei der sich die Überwachung nicht ausschließlich uf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorang beschränkt, handelt es sich nicht um eine QuellenKÜ. In der Praxis wird die von Bundesbehörden für die uellen-TKÜ eingesetzte Software in jedem Einzelfall ntsprechend dem richterlichen Beschluss bzw. der 10-Anordnung programmiert. Die Überwachungsaßnahme ist auf laufende Telekommunikationsvor änge beschränkt. Die Ausleitung anderer Daten oder in Zugriff auf Daten, die auf dem zu überwachenden echner gespeichert sind, die sogenannte Onlinedurch uchung, ist mit der eingesetzten Software nicht mögch. Durch Einsatz einer Verschlüsselung für alle über Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder )

Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713215000
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713215100
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713215200




(A) )

tragenen Daten und umfassende Protokollierung wird
ein Missbrauch der jeweiligen Software durch Dritte
bzw. die einsetzende Behörde ausgeschlossen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713215300

Herr von Notz, eine Nachfrage. Bitte sehr.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Was sagen Sie zu
den Aussagen unseres Kollegen Uhl, dass Polizeibeamte
aufgrund der misslichen Gesetzeslage darauf angewie-
sen seien, im gesetzlichen Graubereich zu arbeiten?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713215400


Der Kollege Uhl sitzt hier. Sie müssen ihn selbst fra-
gen, was er damit gemeint hat.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Habe ich auch schon beantwortet heute früh!)


Die Bundesregierung ist der Meinung, dass wir eine
klare gesetzliche Regelung haben, die gerade durch das
Bundesverfassungsgerichtsurteil konkretisiert wurde.
Aber natürlich ist jeder Abgeordnete frei, sich für die
Verbesserung der jetzigen Rechtslage einzusetzen und
eigene Vorschläge zu machen.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Darum geht’s!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713215500

Herr von Notz, eine zweite Nachfrage. Bitte schön.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es beruhigt, dass jeder Abgeordnete frei ist. Aber wie
ist es vor allen Dingen mit den Bundesministerinnen?
Die Aussagen der Bundesjustizministerin, die Teil Ihrer
Regierung ist, aber leider nicht da ist – der Kollege
Staatssekretär Stadler kann sich dazu äußern –, im Hin-
blick darauf, ob es gerade vor dem Hintergrund des von
Ihnen zitierten Bundesverfassungsgerichturteils eine ent-
sprechende gesetzliche Grundlage braucht, klingen so
ganz anders als Ihre Aussage. Insofern frage ich: Wie
verhalten Sie sich zu den Aussagen des Bundesjustiz-
ministeriums?

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713215600


Wir sind ständig in guten Gesprächen mit dem Bun-
desjustizministerium.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Zwischen uns passt, wie Sie hier sehen, kein Blatt Pa-
pier.


(Ulrich Kelber [SPD]: Aha! Aber ganz schön viele Akten!)


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(C (D Herr Kollege Edathy bitte mit einer Nachfrage. Herr Staatssekretär, der Bundesinnenminister hat sich einem am Sonntag in der Presse veröffentlichten Inrview zu einem weiteren Gerichtsurteil geäußert, nämch zu einem Urteil des Landgerichts Landshut, bei dem s um Screenshots ging. Da sagte Minister Friedrich: Das Landgericht Landshut sagt, es sei nicht erlaubt. Die Bayerische Staatsregierung sagt, es sei erlaubt. Man kann ja auch anderer Auffassung sein als ein Landgericht. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgechts möchte ich Sie fragen: Glauben Sie, dass die echtsauffassung des Bundesinnenministers das eine ist nd die Urteilssprechung des Bundesverfassungsgerichts as andere? Oder gilt nicht in einem Rechtsstaat, dass bsolut verbindlich und auch völlig unmissverständlich t – gerade vor dem Hintergrund der Entscheidung von arlsruhe 2008 –, was zulässig ist und was nicht, sodass ben kein Interpretationsspielraum besteht? D Dadurch dass wir als Bundesregierung uns dafür ent chieden haben, im Geschäftsbereich des Bundesminisriums des Innern keine Screenshots durchzuführen, rübrigt sich für den Bereich, für den ich hier Verantworng trage – das ist das Bundesministerium des Innern –, iese Frage. Herr Kollege Lischka. Herr Staatssekretär, Sie haben uns eben mitgeteilt, ass wir Ihrer Auffassung nach keine neue gesetzliche egelung zur Quellen-TKÜ brauchen. Können Sie mir rklären, warum der Bundesinnenminister Anfang der ergangenen Woche genau dies von der Bundesjustizinisterin gefordert hat? Wie begründen Sie diesen Sin eswandel im Hinblick auf Ihre heutige Aussage? D Ich habe den Bundesinnenminister nicht so verstan en, dass er das gefordert hat. (Burkhard Lischka [SPD]: Das übergebe ich Ihnen!)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713215700
Sebastian Edathy (SPD):
Rede ID: ID1713215800
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713215900
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216000
Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1713216100
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713216200


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216300

Herr Kollege Wieland.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216400

Herr Staatssekretär Schröder, soweit ich es überbli-

ken konnte, waren Sie heute nicht im Innenausschuss,
ondern der Minister. Ich hoffe, ich habe Sie nicht über-
ehen.





Wolfgang Wieland


(A) )


)(B)


(Ingo Wellenreuther [CDU/CSU]: Doch! Das war Ihr Tunnelblick!)


– Er war da? Saß er in der zweiten Reihe? Sorry!


(Zuruf von der CDU/CSU: Entschuldigen Sie sich!)


– Ich habe mich schon vorbeugend entschuldigt, sollte
ich ihn übersehen haben. Es war so: Ich habe ihn überse-
hen.

Herr Staatssekretär Schröder, da Sie vor Ort waren,
haben Sie genauso wie ich gehört, dass sich der BKA-
Chef unter Beifall der gesamten CDU/CSU-Bank da-
rüber beklagt hat, dass er gemäß BKA-Gesetz, also nach
Polizeirecht, abhören bzw. eine Quellen-TKÜ durchfüh-
ren darf. Wenn er aber den Fall auf Weisung der Bundes-
justizministerin an den Generalbundesanwalt abgeben
muss, dann muss die Maßnahme abgebrochen werden.

Sie behaupten, dass zwischen den Kollegen Stadler
und Sie kein Stück Löschpapier passe. Ich frage Sie: Wie
wollen Sie die Diskrepanz denn benennen, wenn Sie
doch so übereinstimmen? Die einen sagen, man dürfe
nicht. Der BKA-Präsident hat sogar gesagt, er verzögere
deswegen die Abgabe; was rechtlich sehr kritisch ist.
Hören Sie auf, uns die heile Welt im Hinblick auf die
Übereinstimmung der Bundesregierung vorzuspielen!
Nicht umsonst hat Ihr Koalitionspartner ein Moratorium
für den Einsatz von Trojanern gefordert. Haben Sie es
umgesetzt? Gibt es ein Moratorium? Werden sie zurzeit
nicht eingesetzt, wie es die Kollegin Piltz beispielsweise
gefordert hat? Wie sieht es wirklich aus zwischen
Schwarz und Gelb?


(Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Gut sieht es aus! – Frank Hofmann [Volkach] [SPD]: Die Wahrheit auf den Tisch!)


D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713216500


Ich will mich hier nicht zu Schwarz-Gelb äußern, son-
dern zu Grün. Wie ich Ihrer Äußerung entnehme, sind
Sie der Rechtsauffassung, dass es dem BKA möglich
sein muss, auch im Bereich der Strafverfolgung eine
Quellen-TKÜ durchzuführen. Ich habe Sie so verstan-
den, dass das noch geklärt werden muss und dass das
BKA eine entsprechende Rechtsgrundlage braucht. Inso-
fern bedanke ich mich für die Unterstützung und hoffe,
dass die Grünen entsprechende Anträge einbringen wer-
den.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Präzision sind wir immer!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216600

Die Frage 11 der Kollegin Britta Haßelmann wird

schriftlich beantwortet.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums der Justiz. Die Fragen 55 und 56 der Kolle-
gin Ingrid Hönlinger werden schriftlich beantwortet.

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(C (D Ich rufe die Frage 57 des Kollegen Jerzy Montag auf: Vertritt die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Ansicht, dass eine QuellenTelekommunikationsüberwachung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von § 100 a der Strafprozessordnung gedeckt ist, und gilt das Gleiche auch im Rahmen des § 23 a des Zollfahndungsdienstgesetzes? Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatsekretär Dr. Max Stadler zur Verfügung. D Sehr geehrter Herr Kollege Montag, bei einer Quel n-Telekommunikationsüberwachung besteht für den etroffenen, anders als bei der herkömmlichen Teleommunikationsüberwachung, das Risiko, dass über die halte und Umstände der Telekommunikation hinaus eitere, insbesondere persönlichkeitsrelevante Informaonen erhoben werden. Den Vorgaben des Bundesverssungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Fe ruar 2008 entsprechend muss daher sowohl im räventiven als auch im strafrechtlichen Bereich durch chnische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben si hergestellt sein, dass sich die Überwachung ausschließch auf Daten aus einem laufenden Telekommunikaonsvorgang beschränkt. Die aktuellen Entscheidungen der Amtsund Landgechte gehen inzwischen einheitlich davon aus, dass die § 100 a und 100 b der Strafprozessordnung diesen Voraben genügen und sie deshalb Grundlage für die Anrdnung einer Quellen-TKÜ sein können. Diese in richrlicher Unabhängigkeit getroffene Auslegung des eltenden Rechts wird von der Bundesministerin der ustiz respektiert. Der Bundesministerin der Justiz ist vor allem wichtig, ass die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht für ine Quellen-TKÜ aufgezeigt hat, strikt eingehalten erden. Ob dies in der Vergangenheit sichergestellt war, t Gegenstand der aktuellen Prüfungen. Nach Auffassung der Bundesministerin der Justiz uss von vornherein sichergestellt sein, dass die einge etzte Software keine über die Überwachung der laufenen Telekommunikation hinausgehenden Funktionalitäten esitzt und keine entsprechenden Funktionserweiterunen vorgesehen sind. Sie haben noch nach § 23 a ZFdG gefragt. Dazu haen wir dieselbe Auffassung. Herr Montag, eine Nachfrage. Bitte sehr. Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Staats ekretär Stadler, wir haben gerade die Antworten Ihres ollegen aus dem Innenministerium gehört. Eine der tzten Antworten lautete, dass das Innenministerium die ntscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem ahre 2008, auf die auch Sie sich jetzt berufen haben, so sen würde, dass durch die Quellen-TKÜ, also durch filtration eines Computers mit einer Software zum wecke der Abhörung von Internetkommunikation, die Jerzy Montag )

Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713216700
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216800
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713216900




(A) )

Integrität und Vertraulichkeit von Kommunikationssys-
temen nicht betroffen seien.

Ich frage Sie für das Bundesjustizministerium, ob
auch Sie der Auffassung sind, dass durch den realen Akt
der Implementierung einer fremden Software, zum Bei-
spiel in Ihren Computer, die Integrität und Vertraulich-
keit Ihres Computers nicht verletzt werden, unabhängig
davon, ob das legal oder illegal geschieht. Teilen Sie
nicht die Auffassung – unabhängig davon, wie Landge-
richte entscheiden –, dass es besser wäre, wenn man für
eine Quellen-TKÜ eine eigene gesetzliche Grundlage
mit scharfen rechtlichen Begrenzungen einführen würde?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713217000


Herr Kollege Montag, zunächst einmal kommt es für
die Rechtspraxis in der Tat auf die Rechtsprechung an.
Wie Sie wissen, gab es ursprünglich einmal eine Ent-
scheidung des Landgerichts Hamburg, in der eine Quel-
len-TKÜ als unzulässig angesehen wurde. Mittlerweile
gibt es, soweit die Entscheidungen veröffentlicht worden
und uns daher bekannt sind, eine einheitliche Linie – in-
zwischen auch des Landgerichts Hamburg und des vor-
hin schon zitierten Landgerichts Landshut, aber auch an-
derer Gerichte –, wonach die bestehenden Vorschriften
der §§ 100 a und 100 b StPO dahin gehend ausgelegt
werden, dass darin eine ausreichende und grundrechts-
konforme Grundlage für die Quellen-TKÜ zu sehen ist.
Bei der Entscheidung des Landgerichts Landshut, die die
aktuelle Debatte mit ausgelöst hat, sieht man, dass die
Gerichte dabei Kautelen einziehen wie beispielsweise
das Verbot von Screenshots.

Wir sind der Auffassung, dass es jetzt darauf an-
kommt, die Praxis genau darzustellen. Wir wollen, dass
die Innenminister des Bundes und der Länder einen
Sachstandsbericht vorlegen, wie sich die Praxis entwi-
ckelt hat, welche Software insbesondere eingesetzt wor-
den ist und ob dies eine Software ist, die mehr kann, als
sie darf. Auf dieser Grundlage werden wir entscheiden,
welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217100

Sie haben eine zweite Nachfrage. Bitte sehr.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217200

Danke schön, Frau Präsidentin. – Danke, Herr Staats-

sekretär Stadler. Das war zwar eine interessante Ant-
wort, aber nicht direkt die Antwort auf meine Frage. Ich
habe Sie nämlich gefragt, ob Sie die Auffassung Ihres
Kollegen neben Ihnen teilen, dass der Einsatz dieser
Computersoftware keine Verletzung der Integrität und
Vertraulichkeit des Computers darstelle. Vielleicht könn-
ten Sie diese Antwort noch nachholen.

Meine zweite Nachfrage erklärt sich dadurch, dass ich
nicht ganz verstehen kann, warum sich das Bundesjus-
tizministerium, das für Vorschläge zur Kodifizierung des
Bundesrechts zuständig ist, hinter der Rechtsprechung
von Landgerichten versteckt. Zunächst verschweigen
Sie – ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen –, dass in
der Literatur aktuell eine völlig andere Position vertreten

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(C (D ird. In diesem Zusammenhang eine ganz konkrete rage: Wie verhält sich das Bundesjustizministerium zu en Vorwürfen vonseiten der Innenpolitiker der Union ich meine Herrn Uhl und andere –, die Bundesjustizinisterin sei schuld daran, ass Polizeibeamte in Grauzonen arbeiteten und rechtsidrige Dinge machen müssten, weil keine gesetzliche rundlage für ihr Handeln vorliege? (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Das habe ich nicht gesagt! „Rechtswidrig“ habe ich nicht gesagt!)


(Signalton)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217300

Herr Montag, das akustische Signal richtet sich an

ie.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217400

Das läutete schon, bevor ich begonnen habe, Frau

räsidentin.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217500

Das läutete bei Ihrer letzten Frage auch schon. Mögli-

herweise ist dadurch dieser Eindruck entstanden.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217600

Wir haben uns schon gefragt, ob Sie Ihr Handy nicht

usgemacht haben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217700

Herr Staatssekretär.

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713217800

Herr Kollege Montag, das war eine Vielzahl von Fra-

en, die ich in einer Minute beantworten soll. Ich will
ich bemühen, es prägnant zu machen.

Zunächst einmal steht es mir nicht zu, Aussagen des
ollegen Uhl zu kommentieren.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Das ist richtig!)


h darf aber darauf aufmerksam machen, dass ich ge-
de dargestellt habe, dass für die Quellen-TKÜ, soweit

ie sich wirklich auf die Überwachung laufender Kom-
unikation beschränkt, nach der einheitlichen Recht-

prechung der dafür zuständigen Gerichte eine Rechts-
rundlage in den §§ 100 a und 100 b StPO gesehen wird.
as ist kein Verstecken hinter Landgerichten, wie Sie es
enannt haben. Aus Ihrer Äußerung klingt übrigens eine
ichte, etwas deplatzierte Missachtung von Land- und
mtsgerichten heraus, wenn Sie mir diese Anmerkung
estatten.


(Patrick Döring [FDP]: Sehr gut! – Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Völlig fern!)


Wir sind uns einig, dass eine solche fehl am Platze
äre.





Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) )


)(B)

Selbstverständlich ist die verbindliche Auslegung von
gesetzlichen Bestimmungen Sache der Justiz. Das macht
sie in einzelnen Fällen, und das respektieren wir.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713217900

Herr Oppermann, bitte.


Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1713218000

Herr Staatssekretär, Sie haben eben gesagt, dass die

Bundesregierung die Rechtsprechung der Gerichte re-
spektiert. Das nenne ich einen Fortschritt. Das ist ja nicht
immer so.


(Michaela Noll [CDU/CSU]: Das ist eine Unterstellung! – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Was soll das?)


Die Vorschriften der Strafprozessordnung, um die es
hier geht – §§ 100 a und 100 b StPO –, sind in einer Zeit
geschaffen worden, in der wir Skype-Telefonie über
Computer und Internet noch nicht kannten. Das Bundes-
verfassungsgericht hat bei der Formulierung des Grund-
rechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und auf
Sicherheit informationstechnischer Systeme Wert da-
rauf gelegt, dass ein Eingriff in diese Grundrechte nur
aufgrund von präzisen, bereichsspezifischen Regelungen
und nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
erfolgen kann. Sehen Sie vor diesem Hintergrund nicht
einen grundlegenden Regelungsbedarf in der Strafpro-
zessordnung? Sie haben gesagt, dass Sie die Rechtspre-
chung respektieren und die Rechtssituation prüfen wol-
len. Wie wahrscheinlich ist es, dass diesbezüglich ein
Vorschlag für eine Neuregelung von Ihnen vorgelegt
wird?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713218100


Herr Kollege Oppermann, die von mir zitierte amts-
und landgerichtliche Rechtsprechung datiert aus der Zeit
nach der wichtigen Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts vom Februar 2008 und setzt sich demge-
mäß natürlich mit dem Urteil des Bundesverfassungs-
gerichts auseinander. Wie Sie wissen, wird von den
Gerichten für das Aufspielen der Software eine soge-
nannte Annexkompetenz in Anspruch genommen, die
die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung
von Internettelefonie nach §§ 100 a und 100 b StPO er-
möglichen soll.

Herr Kollege Montag hat darauf hingewiesen, dass in
der Literatur andere Auffassungen vertreten werden. Das
ist völlig richtig. Beispielsweise wird aber von Meyer-
Goßner, wenn ich das richtig im Kopf habe, im Stan-
dardkommentar von Kleinknecht, aber auch von Armin
Nack im Karlsruher Kommentar diese Rechtsprechung
befürwortet. Wie so oft in der Juristerei gehen die Posi-
tionen also auseinander.

Mir kommt es jetzt auf Folgendes an, Herr Kollege
Oppermann – ich habe vorhin versucht, das darzustellen –:
Wenn wir durch Vorgänge wie jetzt in Landshut Kennt-
nis davon bekommen, dass Software eingesetzt wird, bei
der man zumindest Bedenken haben kann, ob das so
richtig ist – vom Landgericht Landshut ist sogar in zwei-

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(C (D r Instanz eine Beanstandung erfolgt –, dann ist es doch chtig, dass wir – dies hat Burkhard Hirsch immer gerdert, als er noch Mitglied des Deutschen Bundestages ar – unsere Normsetzung an der Rechtswirklichkeit rientieren, dass wir uns von den Innenministern des undes und der Länder die Sachlage und die Software, ie eingesetzt wird, genau darstellen lassen ich komme gleich zum Ende, Frau Präsidentin; ein anz wichtiger Aspekt noch – und dass wir eine Antwort uf die Frage suchen, ob es überhaupt möglich ist, eine ozusagen treffsichere Software zu installieren, die nicht ber das Mithören der laufenden Kommunikation hiausgeht. All diese Fragen müssen jetzt im Tatsächlichen gelärt werden. Dann werden wir entscheiden, ob es bei en bestehenden Vorschriften bleiben kann oder ob – das eträfe nicht nur die StPO, sondern auch andere Marien, bei denen sich ähnliche Probleme stellen – Prä isierungen, Einschränkungen, Änderungen erforderlich ind. Das ist die richtige Reihenfolge: Wir müssen erst en Sachverhalt klären, und dann können wir Entscheiungen treffen. Herr Ströbele, bitte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)


(Signalton)

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713218200
Herr Kollege Stadler, Sie haben es vorhin abgelehnt,

ie Aussagen des Kollegen Uhl zu kommentieren oder
u interpretieren. Sind Sie denn bereit, Ihre eigenen Aus-
agen zu interpretieren? Ich habe Sie heute Morgen im
adio gehört. Da haben Sie Ähnliches wie gerade eben
esagt, nur haben Sie es dort mehr auf den Punkt ge-
racht. Sie sagten – so habe ich Sie jedenfalls verstan-
en –, dass auch Sie bei der Anwendung der Quellen-
KÜ, also des Trojaners, der nur mithört, Bauchschmer-
en haben, weil Sie darin die Gefahr sehen, dass das zu
eiterem führen kann. Sie haben vorgeschlagen, dass
an – so haben Sie es jetzt gerade auch gesagt – ganz

onkret im Einzelnen überprüfen soll, ob ein Trojaner
berhaupt notwendig ist


(Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär: Ja!)


der ob man ihn nicht durch andere Technik, die all
iese bösen, verbotenen Sachen macht, ersetzen sollte.

Jetzt frage ich Sie: War das, was Sie heute Morgen im
adio erzählt haben, Ihre Meinung, oder ist das die Mei-
ung der Bundesregierung? Wenn es die Meinung der
undesregierung ist, dass nur „kein Trojaner“ ein siche-
r Trojaner ist, kann ich dann daraus schließen, dass Sie

ndere Technik einsetzen wollen?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713218300

Herr Kollege Ströbele, zunächst freut es mich, dass

ie einen so schönen Start in den heutigen Tag hatten


(Heiterkeit)






Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) )


)(B)

und in aller Frühe ein Interview von mir gehört haben, in
dem ich die Dinge angeblich noch besser auf den Punkt
gebracht habe als hier. Den Eindruck hatte ich selber
nicht.


(Heiterkeit)


Sie haben zu Recht eine wichtige Passage aus dem In-
terview zitiert. Ich beziehe mich auf einen Aufsatz von
Dr. Frank Braun aus Passau. Er war Assistent bei Profes-
sor Heckmann. Professor Heckmann ist den Innen- und
Rechtspolitikern als Internetexperte bekannt und war be-
reits vielfach als Sachverständiger im Deutschen Bun-
destag eingeladen. Sein früherer Assistent Frank Braun
schreibt in einem Aufsatz, der am 15. Oktober 2011, also
erst vor kurzem, erschienen ist, dass man sehr wohl in
die Gesamtbetrachtung einbeziehen müsse, ob es grund-
rechtsschonendere Möglichkeiten der Überwachung des
laufenden Kommunikationsverkehrs gebe. Er bezieht
sich darauf, dass bei manchen Anbietern eine technische
„Hintertür“, eine Backdoor, wie man wohl sagt, vorhan-
den sei, sodass man unter Nutzung dieser Hintertür
Kommunikation mithören könne, ohne Software auf ei-
nen fremden Computer aufzuspielen.

Da im Grundrechtsschutz immer das Prinzip der Ver-
hältnismäßigkeit und damit das Prinzip des geringstmög-
lichen Eingriffs gilt, ist diese Erwägung in die Überle-
gungen einzubeziehen, hängt aber in ihrer Realisierung
wieder davon ab, ob dies technisch und praktisch über-
haupt möglich ist. So wollte ich verstanden werden.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das Ihre Auffassung oder die der Bundesregierung?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713218400

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob sich Herr Lischka

vorhin gemeldet hat. – Das hat er. Dann sind Sie jetzt an
der Reihe.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hatte mich lange vor Herrn Lischka gemeldet!)



Burkhard Lischka (SPD):
Rede ID: ID1713218500

Herr Staatssekretär, wie bewertet das Bundesjustiz-

ministerium die rechtliche Zulässigkeit von sogenannten
Screenshots im Rahmen einer Quellen-TKÜ? Sehen Sie
in dem juristischen Streit zwischen der Bayerischen
Staatsregierung und dem Landgericht Landshut, den wir
seit einigen Tagen verfolgen können, nicht einen Anlass,
die entsprechende Vorschrift des § 100 a StPO zu präzi-
sieren?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713218600


Herr Lischka, das ist wieder ein Beispiel für das, was
ich als unsere Grundlinie angegeben habe. Wir werden
mit Lebenssachverhalten konfrontiert, die sich außerhalb
unseres Zuständigkeitsbereichs zugetragen haben. Die
Verantwortung für die Durchführung von Überwa-
chungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Land-
gerichts Landshut trägt die dortige Staatsanwaltschaft,

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(C (D agen die dortigen Gerichte. Die Zuständigkeit liegt ann beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz der beim bayerischen Innenminister, der übrigens erlärt hat, dass er diese Trojaner nicht mehr einsetzen ird. Ich halte das für eine gute Entscheidung. Sie ist chtig, solange wir uns in der Phase der Lagebilderstelng befinden. In der Entscheidung des Landgerichts Landshut ist ie Erstellung von Screenshots für unzulässig erklärt orden. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen. b § 100 a StPO irgendwann einmal präzisiert werden uss, wollen wir nach der Auswertung der Sachverhalte ntscheiden. Dann können wir diese rechtliche Debatte rtsetzen. Vielen Dank. – Die nächste Nachfrage stellt der Kol ge Wieland. Vielen Dank. – Herr Kollege Stadler, ich habe Ihr In rview heute Morgen nicht gehört, denke also, dass ich inreichend ausgeschlafen bin. rotz dieses Zustandes habe ich eines nicht verstanden: ie haben erklärt, es gebe für die Quellen-TKÜ eine ausichende Rechtsgrundlage; so weit die Rechtsprechung. der Frage, die ich Ihnen stellen möchte, geht es um Ihr aus, also nicht um niederbayerische Gerichte, die im brigen unsere Hochachtung haben. Ich sage ausdrückch, auch im Namen des Kollegen Montag: Das Landgecht Landshut, wenngleich in Niederbayern gelegen, hat nsere Hochachtung dafür, wie es entschieden hat. Aber meiner Frage geht es, wie gesagt, um Ihr Haus. Mir ist eute im Innenausschuss – ich habe es bereits gesagt – ehklagend berichtet worden, dass Ihr Haus dem Genelbundesanwalt verbietet, eine Quellen-TKÜ durchzuhren. Wenn es dafür eine ausreichende Rechtsgrundge gibt, weshalb verbieten Sie dann dem obersten nkläger, eine solche durchzuführen? D Lieber Herr Kollege Wieland, ich habe vorhin präzise esagt – das kann man im Protokoll nachlesen –, dass ie Bundesministerin der Justiz diese Rechtsprechung spektiert. (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Antwort!)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713218700
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713218800

(Vereinzelt Heiterkeit)

Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713218900

Beim Generalbundesanwalt gab es nur einen einzigen
organg, der einschlägig ist. Er hat sich so zugetragen,
ass die Staatsanwaltschaft in einem Bundesland gegen
ier Beschuldigte Beschlüsse erwirkt hat, eine Quellen-
KÜ durchzuführen. Gegen zwei Beschuldigte wurde
on dieser Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes mit
em Vollzug dieser Beschlüsse begonnen. In einem drit-
n Fall kam es aus bestimmten Gründen nicht dazu;
ann hat der Generalbundesanwalt den Fall übernom-
en. Er hatte zu entscheiden, wie im Hinblick auf den





Parl. Staatssekretär Dr. Max Stadler


(A) )


)(B)

vierten Beschuldigten zu verfahren ist. Er hat seine Ent-
scheidung, auf die Durchführung einer Quellen-TKÜ zu
verzichten, autonom getroffen. Weitere Vorgänge sind
mir nicht bekannt.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also weiß Deutschlands oberster Polizist nicht, dass die Quellen-TKÜ vom Generalbundesanwalt erwünscht ist? Das muss ja dann so sein!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713219000

Das war noch ein Kommentar des Kollegen Wieland. –

Die nächste Frage stellt der Kollege Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713219100

Herr Staatssekretär, an Ihrer ausweichenden Antwort-

strategie merkt man, dass Ihnen bei Ihrer Position – nach
dem Motto „Das reicht irgendwie aus“ – nicht ganz wohl
ist. Ich finde, das ist sehr nachvollziehbar. Natürlich mag
es sein, dass, wenn es um das eigentliche Abhören geht,
die §§ 100 a und 100 b StPO einschlägig sind. Aber der
Vorgang zuvor, auf den auch Jerzy Montag Bezug ge-
nommen hat, nämlich das Installieren einer Software,
greift in ein vom Bundesverfassungsgericht gerade im
Hinblick auf das Internet neu geschaffenes Grundrecht
ein: in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertrau-
lichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

In Grundrechte kann man zwar ausnahmsweise ein-
greifen, aber nur auf der Grundlage eines Gesetzes.
Deshalb frage ich mich, warum wir das erst für die Ge-
fahrenabwehr schaffen, dann aber durch eine Annex-
kompetenz locker und frei aus den §§ 100 a und 100 b
StPO etwas schöpfen, was im Gesetz nicht vorgesehen
ist. Das wird in der Literatur ja auch zu Recht umfang-
reich kritisiert.

Wenn man das hier kodifiziert: Müsste man dann
nicht vielleicht auch in Rechnung stellen, dass die Tele-
fonie über das Internet womöglich einen intimeren
Kommunikationsvorgang darstellt, weil hier durch die
Unterstützung von Kameras usw. weitere Kommunika-
tionsebenen eröffnet werden, und deshalb einen höheren
Schutz braucht, als dies in den Normen zur Telefonüber-
wachung in der Strafprozessordnung geregelt ist?

D
Dr. Max Stadler (FDP):
Rede ID: ID1713219200


Herr Kollege Beck, um das einmal ganz deutlich zu
sagen, weil wir auf diese Punkte bisher noch nicht zu
sprechen gekommen sind: Ich hielte es für unzulässig,
wenn beispielsweise Mikrofone oder Kameras von au-
ßen bedient würden. Ich hielte es selbstverständlich auch
für unerträglich, wenn der Inhalt eines Computers von
außen manipuliert würde.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nicht meine Frage! Das ist selbstverständlich! Das ist nicht die Frage!)


– Ja, aber ich darf das doch erwähnen, damit hier kein
schiefer Eindruck entsteht.

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(C (D (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Positiv! Gut!)


Die Gerichte, deren Rechtsprechung ich zitiert habe,
ehmen für sich in Anspruch, wie ich schon mehrfach
usgeführt habe, dass sie ihre Entscheidungen nicht etwa
hne gesetzliche Grundlage, sondern in Auslegung der
estehenden Vorschriften in der StPO treffen. Wie ich
uch schon dargelegt habe, entnehmen sie daraus eine
nnexkompetenz.

Für mich ist es wichtig, dass daraus in der Praxis nicht
twa die Befugnis abgeleitet wird, zusätzliche Maßnah-
en, die über das Abhören der laufenden Telekommuni-

ation hinausgehen, als gedeckt anzusehen. Ich habe es
chon gesagt: Es gilt jetzt, die Technik genau darzustel-
n und von den Innenministern einen klaren Bericht da-
ber zu bekommen. Dann kann man entscheiden, ob
an gesetzliche Restriktionen braucht oder ob die Aus-
gung der bestehenden Vorschriften reicht.

Ich darf bei dieser Gelegenheit vielleicht noch darauf
ufmerksam machen, dass in den Bundesländern hin-
ichtlich des Polizeirechts unterschiedlich verfahren
ird. Einige Bundesländer, wie etwa Rheinland-Pfalz,
aben eine Spezialnorm für die Quellen-TKÜ im Poli-
eirecht, andere, wie beispielsweise Baden-Württem-
erg, haben sie nicht. Das zeigt, dass diese Debatte dort
nterschiedlich gesehen wird.

Wir werden unsere Entscheidung in absehbarer Zeit
u treffen haben. Darauf kommen wir ja zurück; das
abe ich zugesagt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713219300

Vielen Dank. – Wir kommen nun zum Geschäftsbe-

ich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beant-
ortung steht der Parlamentarische Staatssekretär
artmut Koschyk zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 58 des Kollegen Jerzy Montag auf:
Welche Funktionsmöglichkeiten über das Abhören von

Voice-over-IP-Gesprächen hinaus hat die vom Zollkriminal-

(laut dpa-Meldung vom 12. Oktober 2011 um 12.47 Uhr dementiert das ZKA, die vom Chaos Computer Club mit Datum vom 8. Oktober 2011 analysierte Software verwendet zu haben)

welche Art und Weise kann auch die Software des ZKA er-
weitert werden, insbesondere auf die Funktionen des Durch-
suchens und gegebenenfalls Veränderns von Daten oder die

(sogenannte Screenshots)


H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713219400


Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege
ontag, die Software zur Überwachung der Onlinetele-

ommunikation, die das Zollkriminalamt im Geschäftsbe-
ich des Bundesministeriums der Finanzen verwendet,
t aufgrund ihrer Konfiguration auf die Überwachung
er laufenden Telekommunikation beschränkt. Weitere
unktionalitäten bestehen nicht.

Ein Zugriff auf sonstige auf dem zu überwachenden
echner gespeicherten Daten und deren Ausleitung sind
chnisch nicht konfiguriert und damit ausgeschlossen.





Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk


(A) )


)(B)

Das gilt auch für Bildübertragungen, sogenannte Screen-
shots, oder die Aktivierung einer Kamera oder eines
Mikrofons. Dem Zollkriminalamt ist es technisch nicht
möglich, die erworbene Software zu ändern. Dies gilt
auch für die Übertragung zusätzlicher Programme zur
Implementierung weiterer Funktionen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713219500

Erste Nachfrage des Kollegen Jerzy Montag.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713219600

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Staatssekretär

für Ihre Antwort. Das Zollkriminalamt arbeitet in eini-
gen Bereichen repressiv, in einigen Bereichen aber auch
präventiv. Wir haben heute im Rechtsausschuss gehört,
dass das Zollkriminalamt in wenigen Fällen diese Soft-
ware in beiden Bereichen eingesetzt hat.

Meine Ergänzungsfrage geht dahin, ob das Zollkrimi-
nalamt diese von ihr eingesetzte Software selbst entwi-
ckelt oder wie auch die anderen Behörden auf dem freien
Markt kauft. Wenn das so ist: Gibt es für die Bundesbe-
hörden, Bundeskriminalamt, Bundesverfassungsschutz
und das Zollkriminalamt, einen Pool für den Einkauf?
Wenn man diese Software bestellt, muss man sagen, was
man haben will. Haben sie einen eigenen Vertrag mit
dieser Firma, in dem dargelegt ist, was sie brauchen?
Wie stellt das Zollkriminalamt sicher, dass es auch wirk-
lich das bekommt, was es bestellt hat?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713219700


Herzlichen Dank, Herr Kollege Montag. Sie haben
gefragt, in welchen Bereichen dies bei uns erfolgt. Ich
darf darauf hinweisen, dass im repressiven Bereich die
Anordnung der Überwachung im Zusammenhang mit
Onlinetelekommunikation nach § 100 a Strafprozessord-
nung durch ein Gericht auf Antrag der zuständigen
Staatsanwaltschaft erfolgt. Im präventiven Bereich er-
folgt die Anordnung durch das Landgericht Köln auf
Antrag des Zollkriminalamtes, die der Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen bedarf.

Der Zollfahndungsdienst nutzt zur Quellen-TKÜ die
Software der Firma DigiTask. Das Unternehmen ist nach
unserer Auffassung ein technisch erfahrenes und markt-
führendes Unternehmen, bei dem das Zollkriminalamt
aufgrund der eingetretenen technischen Systembindung
bis heute Hard- und Software bezieht. Die Beauftragung
der Firma DigiTask durch das Zollkriminalamt erfolgte
aufgrund einer europaweiten Ausschreibung.

Wir führen über das Zollkriminalamt eine Funktions-
überprüfung durch, durch die wir sicherstellen, dass die
verwendete Software nur das leistet, was auch aus unse-
rer Sicht Auftrag der Bestellung war, und dass im Rah-
men dessen die bestellte Software gemäß richterlicher
Anordnung eingesetzt wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713219800

Die zweite Nachfrage des Kollegen Jerzy Montag.

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(C (D Danke. – Herr Staatssekretär, an Sie die Frage: Wie tellt Ihr Amt, das Zollkriminalamt, sicher, dass es nur as bekommt, was es bestellt hat, und nicht vielleicht ersteckt noch mehr als das, wenn auch Ihnen, wie wir eute früh erfahren haben, der Quellcode von dieser irma vorenthalten wird? Hat für die Geschäftsbezieung des Zolls zu dieser Firma eine Rolle gespielt, dass ort an entscheidender Stelle jemand tätig ist, der vor eiigen Jahren Zollbeamte bestochen und dafür eine hohe reiheitsstrafe erhalten hat? H Nach den mir vorliegenden Informationen handelt es ich bei der Firma DigiTask um ein Unternehmen, das it dem ursprünglichen Unternehmen, bei dem sich die er Vorfall, auf den Sie zu sprechen gekommen sind, reignet hat, rechtlich nichts mehr zu tun hat. Der betrofne Mitarbeiter ist aus dem ursprünglichen Unternehen ausgeschieden. Es handelt sich, wenn Sie so wollen, m ein neu gegründetes Unternehmen, auch in anderer rägerschaft. Das Unternehmen ist sicherheitszertifiziert. Insofern aben wir keinen Zweifel, dass das, was uns das Unterehmen liefert, dem entspricht, was wir bestellt haben. (Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit der Überprüfung?)

Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713219900
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713220000

Ich habe gesagt: Wir führen eine sogenannte Funk-
onsüberprüfung durch. Ich habe mir aus dem Zollkri-
inalamt berichten lassen, dass es die Fachleute in unse-
m Hause bemerken würden, wenn bei einem Einsatz

er Software andere Funktionen als gewünscht zum Tra-
en kommen würden, die Software also etwas enthält,
as wir nicht bestellt haben.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713220100

Mir liegt noch der Wunsch nach einer Nachfrage des

ollegen Christian Ströbele vor.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Herr Staatssekretär, Sie sagen, Sie hätten diese Soft-

are gekauft und überprüften Sie selber. Eine Frage: Ist
s bei der Überprüfung irgendwann einmal vorgekom-
en, dass die Software, die Sie gekauft haben, mehr

onnte als lediglich mithören? Was haben Sie dann ge-
acht? Haben Sie in einem der Vorgänge auch einmal

ie anderen Bundesbehörden – ich denke an die beson-
ers gut ausgerüsteten Nachrichtendienste – um Amts-
ilfe ersucht?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713220200


Ein solcher Vorgang ist mir im Moment nicht be-
annt. Ich müsste noch einmal beim Zollkriminalamt
achfragen, ob es einen solchen Vorgang gegeben hat.
ir ist jedenfalls im Moment aufgrund der mir zur Ver-
gung gestellten Unterlagen keiner bekannt.






(A) )


)(B)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713220300

Vielen Dank.

Wir kommen nun zur Frage 59 des Kollegen
Wolfgang Wieland:

Hat der Zoll in dem aktuell diskutierten und vom Chaos
Computer Club untersuchten Fall tatsächlich die Software für
das Bayerische Landeskriminalamt auf dem zu überwachen-
den Computer installiert, und von welcher Behörde bzw. wel-
chem Unternehmen hat der Zoll die Software zuvor erhalten?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713220400


Herr Kollege Wieland, die Zollverwaltung hat die ge-
genständliche Software nicht auf dem zu überwachenden
Computer installiert. Die Installation wurde vom Bayeri-
schen Landeskriminalamt gelegentlich einer Zollkon-
trolle, die sich am 4. April 2009 ereignet hat, durchgeführt.
Das Aufspielen der Software erfolgte ausschließlich
durch Bedienstete des Bayerischen Landeskriminalamts.
Insofern wurde der Zollverwaltung die Software im Vor-
feld der Kontrolle weder übergeben noch anderweitig zur
Verfügung gestellt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713220500

Ihre erste Nachfrage, Herr Kollege Wieland.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713220600

Herr Staatssekretär Koschyk, wie soll ich mir das

konkret vorstellen? Wurde die Zollkontrolle nur vorge-
täuscht, damit die Kollegen vom Landeskriminalamt in
Ruhe im Hinterzimmer ihren Trojaner installieren konn-
ten? Muss ich in Zukunft als Reisender, wenn es „Zoll-
kontrolle“ heißt, hinterher immer meinen Laptop scan-
nen lassen, ob bei dieser Gelegenheit ein Trojaner
aufgespielt wurde? Sagen Sie dann: „Ich wasche meine
Hände in Unschuld; wir waren es jetzt ja nicht, es war
das Bayerische LKA“?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713220700


Weil ich bei dieser Maßnahme nicht persönlich dabei
war,


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!)


habe ich mich auch gefragt, Herr Kollege Wieland, wie
sich dies zugetragen hat. Nach den Informationen, die
ich erhalten habe, hat sich der Vorgang so zugetragen:
Das Bayerische Landeskriminalamt ist mit einem ent-
sprechenden richterlichen Beschluss auf die Zollbehörde
zugegangen und hat die Zollbehörde gebeten, bei der
Einreise des entsprechenden Betroffenen, für den der
richterliche Beschluss vorlag, eine Zollkontrolle durch-
zuführen. Gelegentlich dieser Zollkontrolle ist von Mit-
arbeitern des Landeskriminalamts die entsprechende
Software auf den Computer aufgespielt worden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713220800

Ihre zweite Frage, Kollege Wieland.

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(C (D Er hat die Frage nicht beantwortet, ob diese Kontrolle ur vorgetäuscht war. Aber bitte schön! Meine zweite Frage schließt an das an, was Sie eben argestellt haben. Sie sagten auf die Frage des Kollegen tröbele sinngemäß, Sie seien ein guter Kunde bei Digiask. Sie unterhielten nach unseren Informationen über ie Jahre hinweg eine gute Geschäftsbeziehung. Daselbe haben wir vom Bundeskriminalamt gehört. Es gab einmal die Idee – Werthebach-Kommission –, ewisse Synergien zwischen Zollfahndung und Bundesriminalamt herzustellen. Nun höre ich zu meiner Überschung, dass Sie offenbar durch Ihre IT-Fachleute die entischen Prüfungen durchführen, die auch das BKA acht – bei derselben Firma, die diese Trojaner liefert. ibt es denn ein Zusammenarbeitsverbot zwischen Ihen und dem Bundeskriminalamt? Warum strickt man oppelt? Wie soll ich mir das erklären? H Herr Kollege Wieland, natürlich gibt es kein Zusamenarbeitsverbot zwischen Bundeskriminalamt und ollkriminalamt. Bundeskriminalamt und Zollkriminalmt arbeiten in verschiedenen Bereichen erfolgreich zuammen. Vielleicht kann dieser Vorgang Anlass sein, uch in diesem Bereich die Zusammenarbeit zwischen undeskriminalamt und Zollkriminalamt noch zu inten ivieren. Vielen Dank. Wir kommen nun zur Frage 60, die ebenfalls von unerem Kollegen Wolfgang Wieland vorgelegt wurde: Gibt es weitere Fälle des Einsatzes von Überwachungssoftware durch Landesbehörden, in denen eine derartige Zusammenarbeit mit dem Zoll stattgefunden hat, und gibt es über die am 12. Oktober 2011 vom Bundesministerium der Finanzen bestätigten 16 Fälle, in denen der Zoll eigenständig einen sogenannten Trojaner eingesetzt hat, hinaus noch weitere Fälle, in denen der Zoll solche Software eingesetzt hat? H Sehr geehrter Herr Kollege Wieland, dem Bundesinisterium der Finanzen liegen derzeit keine Erkennt isse über Fälle vor, in denen Landesbehörden die Geleenheit genutzt haben, Software am Rande von ollkontrollen auf Notebooks von Reisenden zu installien. Im Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsdienstes urden im Zeitraum von 2007 bis zum heutigen Tag in 6 Verfahren Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikaonsüberwachung für eigene Ermittlungszwecke beanagt. In diesem Verfahren wurden insgesamt 19 Bechlüsse erlassen. Wir kommen zur ersten Nachfrage des Kollegen ieland. )

Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713220900
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713221000
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713221100
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713221200
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713221300




(A) )


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713221400

Etwas salopp gefragt: Wenden Sie immer den Koffer-

trick an, oder gibt es auch andere Möglichkeiten, den
Trojaner auf Laptops oder PC zu bringen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713221500


Mir ist nicht bekannt, ob sich über das, was ich Ihnen
geschildert habe, hinaus eine solche Art der Inanspruch-
nahme von Zollkontrollen für das Aufspielen von Troja-
nern durch andere Institutionen wie in dem geschilderten
Fall vom 4. April 2009 zugetragen hat.


Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713221600

Dann kann ich auch keine weitere Frage stellen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713221700

Dann gibt es jetzt weitere Zusatzfragen. Zunächst

Kollege Christian Ströbele und dann Kollege Jerzy
Montag.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Herr Staatssekretär, das hat mich doch ein bisschen
besorgt gemacht. Wir alle fliegen manchmal und müssen
dann bei der Kontrolle unseren Laptop abgeben. Er wan-
dert dann durch ein Röntgengerät und kommt auf der an-
deren Seite wieder raus; dann kann man ihn wieder ein-
packen.

Wie ist der konkrete Vorgang, wenn etwas aufgespielt
wird? Wird ein Stick in den Laptop gesteckt und dieser
eingeschaltet, oder nehmen Sie ihn irgendwohin mit
nach hinten? Wie muss ich mir das vorstellen? Wo muss
ich als Bundestagsabgeordneter aufpassen, dass man auf
meinen Computer nicht so etwas aufspielt?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713221800


Herr Kollege Ströbele, ich glaube, der von Ihnen ge-
schilderte Vorgang ist keine Zollkontrolle, sondern eine
routinemäßige Gepäckkontrolle, bei der zum Beispiel
Ihr Laptop durch ein Röntgengerät wandert. Das hat
nichts mit Zollkontrollen zu tun.

Zollkontrollen werden zum Beispiel durchgeführt, um
die illegale Einfuhr oder Ausfuhr von Bargeld zu unter-
binden. Nach meinen Informationen war die Kontrolle,
die am 4. April 2009 durchgeführt wurde, eine soge-
nannte Bargeldkontrolle. Ich weise noch einmal darauf
hin, dass beim Aufspielen des Trojaners durch Bediens-
tete des Landeskriminalamts gelegentlich dieser Kon-
trolle ein richterlicher Beschluss, den das Landeskrimi-
nalamt der zuständigen Zolldienststelle vorgelegt hat,
der Anlass war – wie wir zur Kenntnis genommen und
gestattet haben –, dass gelegentlich dieser Kontrolle
durch Mitarbeiter des LKA der entsprechende Trojaner
aufgespielt wurde.

Das jetzt als Massenphänomen darzustellen, das je-
dem Reisenden passieren kann, lieber Kollege Ströbele,

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(C (D (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht jedem Reisenden, aber mir vielleicht!)


t eine Mutmaßung, die, glaube ich, Ihrer Kenntnis und
rfahrung in diesem Bereich nicht angemessen ist.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713221900

Eine weitere Nachfrage unseres Kollegen Jerzy
ontag.


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713222000

Herr Staatssekretär, verzeihen Sie, aber ich muss, weil

r einen ernsten Kern hat, noch einmal auf den bayeri-
chen Vorfall zu sprechen kommen. Sie sagen selber: Sie
aren nicht dabei und mussten sich erst informieren. Ich
estreite sicherlich nicht, dass die Kollegen des Landes-
riminalamts einen gerichtlichen Beschluss zur Ermitt-
ng schwerwiegender Straftaten hatten. Aber Sie haben

elber formuliert: Sie sind dann auf den Zoll zugegangen
nd haben unter Hinweis auf den Beschluss gesagt, dass
ie das gerne implementieren würden.

Was passierte dann? War das eine Zollkontrolle, die
owieso vorgesehen war, oder hat man auf Wunsch des
andeskriminalamts nur so getan, als würde man eine
ollkontrolle durchführen, um den Computer in die
and zu bekommen und ihn in ein anderes Zimmer zu
ringen, damit dort, auf welchem Weg auch immer, der
rojaner implementiert werden konnte?

Wenn es so war, dass der Zoll keine Kontrolle durch-
hren wollte und er sie nur dem Schein nach gemacht

at, weil das Landeskriminalamt dies – sicherlich auf-
rund einer gerichtlichen Verfügung – so gewünscht hat,
ürden Sie das als legale Amtshilfe verstehen?

H
Hartmut Koschyk (CSU):
Rede ID: ID1713222100


Herr Kollege Montag, ich kann diese Frage deshalb
icht beantworten, weil man nicht ausschließen kann,
ass das Landeskriminalamt die zuständige Zolldienst-
telle bei der Information über den richterlichen Be-
chluss mit einem Sachverhalt konfrontiert hat, der den
oll dann veranlasst hat, eine übliche Zollkontrolle
urchzuführen, wobei das Landeskriminalamt diese
ollkontrolle genutzt hat, um den Trojaner aufzuspielen.
ies kann ich im Moment nicht beantworten. Ich sage
och einmal: Es kann durchaus sein, dass der Sachver-
alt, auf dem die richterliche Anordnung beruht hat, der-
estalt war, dass eine Zollkontrolle notwendig geworden
t.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713222200

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Nachdem die Fragen zum Themenkreis Überwachung
er Onlinetelekommunikation aufgerufen und beantwor-
t worden sind, rufe ich jetzt die übrigen Fragen auf
rucksache 17/7311 auf. Ich weise darauf hin, dass die
ktuelle Stunde in circa 20 Minuten aufgerufen wird.

Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesminis-
riums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) )


)(B)

der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe
zur Verfügung.

Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert
auf:

Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen gibt es sei-
tens der Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand in
den Jahren 2011 und 2012 zur Umsetzung der am 22. Septem-
ber 2011 in Kraft getretenen neuen Barrierefreie Informa-
tionstechnik-Verordnung, BITV 2.0?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713222300


Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, gerne be-
antworte ich die Frage 1 unserer heutigen Fragestunde.
Die Umsetzung der Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung vom 22. September 2011, BITV 2.0, wird die
Bundesregierung insbesondere mit Informationsveran-
staltungen für die Behörden sowie mit der Entwicklung
und der Bereitstellung ergänzender Materialien zur Um-
setzung der BITV 2.0 unterstützen. In den Jahren 2011
und 2012 sind mehrere Veranstaltungen zur BITV 2.0
vorgesehen. Insbesondere in Bonn und Berlin werden In-
formationsveranstaltungen für die Behörden stattfinden,
die die Verordnung umsetzen müssen. Darüber hinaus
wird die BITV 2.0 im Rahmen weiterer allgemeiner Ver-
anstaltungen und Austausche zur Informations- und
Kommunikationstechnik erörtert werden. So wird sich
zum Beispiel der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts
noch in diesem Jahr mit der BITV 2.0 und deren Umset-
zung befassen.

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die
Bundesregierung verpflichtet, die Implementierung der
BITV 2.0 mit flankierenden Maßnahmen zu unterstüt-
zen. Hierzu gehören insbesondere der Webguide für Ver-
waltungen, der im Auftrag des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales in den Jahren 2011 und 2012 entwi-
ckelt werden soll, und der Leitfaden für Leichte Sprache,
der ebenfalls im Auftrag des BMAS im Jahr 2012 entwi-
ckelt werden soll.

Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Rah-
men des Nationalen Aktionsplanes verpflichtet, das
bereits bestehende Beratungsangebot des Bundesverwal-
tungsamtes zur Umsetzung der BITV 2.0 in den kom-
menden Jahren auszubauen und entsprechende Schulun-
gen und Seminare zur BITV 2.0 anzubieten. Wie schon
bei der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
vom 17. Juli 2002 werden auch im Zusammenhang mit
der Umsetzung der neuen Verordnung in den Jahren
2011 und 2012 vom BMAS geförderte Projekte, wie
zum Beispiel „BIK@work“ oder „Digital informiert –
im Job integriert“, sowie Informationsveranstaltungen,
Schulungen, Seminare, Tests und Beratungen als qualifi-
zierte Hilfestellung zur Umsetzung der BITV 2.0 ange-
boten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713222400

Erste Nachfrage des Kollegen Dr. Seifert.

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(C (D Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Herr taatssekretär. Können Sie mir auch sagen, ob Bundesehörden Internetseiten nach der Barrierefreie Informaonstechnik-Verordnung bereits entwickelt haben bzw. b Internetseiten nach der bereits bestehenden Verordung des Jahres 2002 existieren? D Herr Kollege, ich kann Sie darauf hinweisen, dass je enfalls übergangsweise die Regelungen der alten BITV och fortbestehen. Die entsprechenden neuen Regelunen sollen spätestens ab dem 23. März 2012 beachtet erden. Für einzelne Bereiche gibt es noch weiter gesste Übergangsfristen. Wir haben insgesamt ein drei tufiges System von Übergangsfristen. Bis zum jetzigen eitpunkt, wenige Tage nach dem Inkrafttreten der euen BITV 2.0, kann jedenfalls noch keine Behörde in ezug auf die Umsetzung der BITV 2.0 in Verzug geran sein. Ihre weitere Nachfrage, bitte schön, Kollege r. Seifert. Können Sie mir dann wenigstens sagen, Herr Staats ekretär, mit welchen Kosten Sie rechnen, die in diesem usammenhang auf den Bundeshaushalt zukommen erden, und wo die entsprechenden Gelder im Bundesaushalt eingestellt sind? Das Jahr 2011 ist ja schon fast orbei. Aber wenigstens für die Jahre 2012 und 2013, in enen, wie Sie sagen, die Umsetzung erfolgen soll, üssten ja entsprechende Haushaltsansätze vorgesehen ein. Also: Wer bezahlt das aus welchem Budget? D Herr Kollege, ich liefere Ihnen die Antwort auf diese rage gerne nach. Ich kann sie Ihnen jetzt nicht beantorten. Kollege Dr. Seifert ist damit einverstanden. Die Frage 2 der Kollegin Silvia Schmidt wird schriftch beantwortet, sodass ich jetzt zur Frage 3 des Kolleen Ottmar Schreiner komme: Wie will die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, die Globalisierung sozialpolitisch gestalten, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, die – wie von der OECD vor dem Treffen der G-20-Arbeitsminister am 26./27. September 2011 gefordert – zu „fairen und hochwertigen Beschäftigungsverhältnissen führen“? Bitte schön, Herr Staatssekretär. D Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, ich be ntworte Ihre Frage wie folgt: Bundesministerin Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe )

Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713222500
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713222600
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713222700
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713222800
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713222900
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713223000
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713223100




(A) )

Dr. Ursula von der Leyen unterstützt die Forderung der
OECD. Sie hat das Thema „Globalisierung fair gestal-
ten“ bereits zu einem Entwicklungsziel ihres Ministe-
riums gemacht. Für die Jahre 2011 und 2012 liegt der
Handlungsschwerpunkt hierbei auf dem Thema „EU-
2020-Strategie gestalten – Arbeits- und Sozialpolitik in-
ternational Gewicht verleihen“. In diesem Zusammen-
hang hat die Bundesministerin am 26. und 27. Septem-
ber 2011 am zweiten Treffen der G-20-Arbeitsminister
teilgenommen und unter der Überschrift „Sozialpartner-
schaft in Krise und Aufschwung“ die deutschen Be-
schäftigungserfolge dargestellt.

Die G-20-Arbeitsminister haben sich verpflichtet,
Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, mit denen
das Wirtschaftswachstum beschäftigungswirksamer ge-
staltet und gute Arbeitsplätze geschaffen werden kön-
nen, die unsere Bevölkerung braucht.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713223200

Ihre erste Zusatzfrage, Kollege Ottmar Schreiner.


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1713223300

Das Problem, Herr Staatssekretär, scheint mir zu sein,

dass Sie die Frage nicht beantwortet haben. Sie haben
darauf hingewiesen, was die Frau Ministerin in der
Vergangenheit gemacht hat. Die Frage war aber, wie die
Erklärung der Ministerin anlässlich des G-20-Arbeits-
ministertreffens zu verstehen ist, wonach wir die Globa-
lisierung auch sozialpolitisch mitgestalten müssten,
nachdem in der Vergangenheit Globalisierung nur wirt-
schafts- und finanzpolitisch gestaltet worden sei. Es
wäre, nebenbei gesagt, interessant, zu fragen, was die
Bundesregierung zur wirtschafts- und finanzpolitischen
Gestaltung der Globalisierung beigetragen hat. Meine
Frage ist: Wie ist die Aussage der Ministerin zu verste-
hen, dass dies nicht ausreiche, sondern die Globalisie-
rung in Zukunft auch sozialpolitisch zu gestalten sei?
Was ist damit genau gemeint? Oder bleibt es bei diesem
abstrakten Hinweis?

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713223400


Herr Kollege Schreiner, ich erlaube mir zunächst ein-
mal den Hinweis, dass, wie ich finde, Äußerungen einer
Ministerin auf einer Konferenz am 26./27. September
nicht Äußerungen aus der fernen Vergangenheit sind.
Vielmehr diente diese Konferenz der Vorbereitung des
G-20-Gipfels der Staats- und Regierungschefs am
14. November. Die G-20-Arbeitsminister schlagen vor,
auf diesem G-20-Gipfel die Einrichtung einer G-20-
Taskforce für Beschäftigung zu beschließen, deren
Schwerpunktthema die Bekämpfung der Jugendarbeits-
losigkeit sein soll. Nach der Vorstellung der G-20-Ar-
beitsminister soll diese Taskforce bereits beim nächsten
G-20-Arbeitsministertreffen im Jahr 2012 konkrete
Empfehlungen vorlegen.

Das Bundesarbeitsministerium wird sich aktiv in
diese Taskforce einbringen. Wir haben gerade beim
Thema „Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“ man-
ches einzubringen. Unser duales Ausbildungssystem,

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(C (D as weltweit bekannt und anerkannt ist, hat in erheblihem Maße zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beigeagen. Ich erlaube mir auch den Hinweis: Es ist überhaupt icht selbstverständlich, dass im Rahmen von G 20 die hemen Arbeit und Soziales so hochrangig behandelt erden. Eine ständige Arbeitsgruppe der Arbeitsund ozialminister zur Vorbereitung und Behandlung von hemen aus diesem Arbeitsfeld war im Vorfeld bei weim nicht unumstritten. Sie ist auch nicht selbstverständch angesichts der Art und Weise, wie andere Themen ier behandelt werden. Von daher ist das ein großer Erlg der Bundesregierung und der Bundesarbeitsministen. Herr Kollege Schreiner, Sie haben Ihre zweite Zusatz age. Das ist natürlich ein sehr subjektiver Eindruck. Der roße Erfolg war die Bekämpfung der Jugendarbeitsloigkeit. Das ist eine Angelegenheit, die die Bundesregiengen der letzten 20 Jahre unabhängig von der Globali ierungsproblematik beschäftigt hat. Die Frage war ja: Wie ist der Satz zu verstehen, dass ie Bundesregierung in Zukunft auch einen sozialpolitichen Beitrag zur Gestaltung der Globalisierung erbrinen will? Das war die Frage; die haben Sie mehr oder eniger erfolgreich umschifft. Meine Zusatzfrage lautet jetzt: Die Zusammenkunft er Minister im Rahmen dieses G-20-Treffens ist von er OECD in einer Presseerklärung am 26. September also zeitgleich – so kommentiert worden, dass es nicht usreiche, wenn die Regierungen und die Sozialminister ehr Arbeitsplätze schaffen könnten und wollten. Die ECD fordert zudem auch Maßnahmen – Zitat –, „die u fairen und hochwertigen Beschäftigungsverhältnissen hren“. Können Sie sich vorstellen, dass dieser Vorhalt der ECD in besonderem Maße die deutsche Bundesregieng trifft, weil sie bis zur Stunde so gut wie nichts unrnommen hat, um den Niedriglohnsektor zu bekämpn, allgemeine Mindestlöhne einzuführen, instabile eschäftigungsverhältnisse zurückzuführen, den wahn innigen Aufwuchs bei den 400-Euro-Minijobs zu stopen? Bei alldem ist bei der Bundesregierung Leeraneige. Also liegt der Eindruck nahe, dass die OECD mit rem Vorhalt in besonderem Maße die deutsche Bun esregierung meint. Können Sie diesen hartnäckigen indruck bestätigen? D Zunächst einmal wiederhole ich, dass die Bundesre ierung sehr zufrieden damit ist, dass ihrem Wunsch, uch in Form einer entsprechenden Arbeitsgruppe die hemen Arbeit und Soziales auf gleicher Augenhöhe Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe )

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713223500
Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1713223600

(Zurufe von der CDU/CSU: Nein!)

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713223700




(A) )

wie die Themen der Wirtschafts- und Finanzpolitik auf
G-20-Ebene zu behandeln, entsprochen worden ist. Das
begrüßen wir.

Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, Herr Kollege
Schreiner: Ihre Wahrnehmung des deutschen Sozial-
staats unterscheidet sich fundamental von der Wahrneh-
mung des deutschen Sozialstaats, unserer Wirtschafts-,
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, durch internationale
Organisationen. Die internationalen Organisationen
– die ILO und andere – sprechen von unserem Jobwun-
der. Wir als Bundesregierung sprechen nicht von einem
Jobwunder, weil wir sagen, Wunder haben etwas mit
überirdischen Kräften zu tun, während hier viele Men-
schen sehr konstruktiv an dieser Beschäftigungsentwick-
lung mitgearbeitet haben. Wir sprechen nicht von einem
Jobwunder. Es sind internationale Organisationen, die
das tun, es ist das Ausland, das in dieser Weise über die
Entwicklung in unserem Land spricht. Wir werden dort
sehr positiv gesehen und nicht als ein Land, in dem gro-
ßes Elend herrscht. Von daher muss ich die Vermutung,
die Sie dort in Ihrer Fragestellung angesprochen haben,
zurückweisen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713223800

Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Frage 4 unseres

Kollegen Ottmar Schreiner:
Ist der Bundesministerin für Arbeit und Soziales bewusst,

dass der Vorschlag der „Zuschussrente“ mit seinen Bedingun-
gen gerade nicht die Lebensleistung von Menschen im Nie-
driglohnbereich honoriert, sondern vorrangig das traditionelle
Familienmuster – „Zuverdienstmodell“ – honoriert und somit
eine reaktionäre Politikmaßnahme darstellen würde?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

D
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713223900


Ich antworte auf Ihre Frage wie folgt: Nach dem Kon-
zept der Zuschussrente werden Menschen bessergestellt,
die lange erwerbstätig waren, Kinder erzogen und/oder
andere Menschen gepflegt haben sowie zusätzlich privat
für die finanzielle Absicherung im Alter vorgesorgt ha-
ben. Lebensleistung wird demnach honoriert.

Kindererziehung und Pflege betrachtet die Bundesre-
gierung nicht als reaktionär. Vielmehr handelt es sich da-
bei – wie bei Erwerbstätigkeit auch – um gesellschaftlich
sinnvolle Tätigkeiten. Folgerichtig erachtet die Bundes-
regierung auch die Förderung von Kindererziehung und
von Pflege nicht als reaktionäre Politikmaßnahme.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713224000

Erste Nachfrage des Kollegen Schreiner.


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1713224100

Herr Staatssekretär, der letzten Bemerkung kann man

ja nur uneingeschränkt zustimmen. Das war aber bedauer-
licherweise nicht das Anliegen der Frage.

Können Sie denn einräumen, dass das bisher vorlie-
gende Konzept des Bundesarbeitsministeriums im Be-
reich der sogenannten Zuschussrente die eigentlichen
Ursachen der drohenden Altersarmut weitestgehend ne-

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(C (D iert, nämlich die zunehmende Verbreiterung und Vertieng des Niedriglohnsektors, die Problematik der Ererbsminderungsrenten, den Aufwuchs von Minijobs, ie zunehmende Armutsproblematik im Bereich der Soselbstständigen – es gibt bis zu 1 Million Soloselbst tändige mit einem verfügbaren Einkommen von wenier als 1 100 Euro, die über keinerlei Alterssicherung erfügen – und die sukzessive Absenkung des Renteniveaus? Auf all diese Herausforderungen, die für die rohende Altersarmut eigentlich ursächlich sind, gibt as Konzept der Bundesregierung so gut wie keine Antort. Können Sie das nachvollziehen? D Herr Kollege, ich kann Ihnen bestätigen, dass die ente in Deutschland seit jeher lohnbezogen ist und dass on daher ein niedriger Lohn unter ansonsten gleichen mständen zu einer niedrigeren Rente als ein hoher ohn führt. Es geht uns aber in diesem Konzept darum, esellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten entsprechend zu onorieren. Es gibt viele Menschen, die niedrige Renten icht aufgrund niedriger Stundenlöhne haben, sondern eil sie relativ wenige Stunden einer Erwerbstätigkeit achgegangen sind; stattdessen haben sie andere hochertige, ebenfalls gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten ie Kindererziehung und Pflege verrichtet, denen kein rwerbseinkommen gegenüberstand. Diese Tätigkeiten erden mit dem Konzept der Zuschussrente honoriert. s geht hier nicht darum, Menschen mit niedrigen Stunenlöhnen gegen andere Menschen auszuspielen. Ein iedriger Rentenanspruch kann verschiedene Gründe haen: Er kann aus einem niedrigen Stundenlohn bei Volleitarbeit, aber auch aus einer niedrigen Zahl von Areitsstunden in Erwerbsarbeit resultieren, und Letzteres ann dadurch begründet sein, dass Menschen ihre Kraft nd Zeit in Kindererziehung und Pflege investiert haben. ir gehen davon aus, dass drei Viertel der Menschen, ie von dem Konzept der Zuschussrente profitieren, rauen sind. Auch das betrachten wir nicht als reaktioäre Politik, wie Sie es in Ihrer Fragestellung andeuten. Weitere Zusatzfrage? – Bitte schön, Kollege Ottmar chreiner. Können Sie, da Sie sagen, drei Viertel der Begünstig n seien Frauen, nachvollziehen, dass diejenigen rauen, die Kinder erziehen oder pflegerische Arbeit isten und gleichzeitig einer Erwerbsarbeit nachgehen, ei Ihrem Konzept nachhaltig benachteiligt werden, weil arallel liegende Zeiten nur einmal bewertet werden? D Die Frage ist klar zu verneinen. Die Unterstellung ist bwegig, Herr Kollege. Es gibt an keiner Stelle eine Beachteiligung. (Ottmar Schreiner [SPD]: Das ist doch jetzt grober Unsinn!)

Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713224200
Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713224300
Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1713224400
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU):
Rede ID: ID1713224500





Parl. Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe


(A) )


)(B)

Es führt zu einer Besserstellung, wenn diese Menschen
auf 45 Versicherungsjahre kommen, wozu Zeiten der Er-
werbstätigkeit, der Kindererziehung, der Pflege und
auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Schwangerschaft
und der Krankheit gehören. Diesen 45 Versicherungsjah-
ren kann man sich sozusagen nur durch ein sehr langes
Studium oder sehr lange Auslandsaufenthalte, also eine
lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, entziehen. In der
Endausbaustufe müssen 45 Pflichtbeitragsjahre zusam-
menkommen, ebenfalls bestehend aus Erwerbsarbeit,
Kindererziehung oder Pflege. Das heißt, hier werden die
Leistungen, die erbracht worden sind, honoriert, sofern
auch private Vorsorge getroffen worden ist, was wir – in
der Kontinuität der Politik früherer Bundesregierungen –
für sinnvoll halten.

Für dieses Konzept wird eine Menge Geld zur Verfü-
gung gestellt. Niemandem wird etwas genommen; viel-
mehr erhalten Menschen, die in Kindererziehung und
Pflege tätig waren und langjährig gearbeitet haben, eine
zusätzliche Leistung, wenn sie diese im Alter brauchen,
weil sie aus den in der Rentenversicherung erwirtschaf-
teten Punkten nicht den Rentenanspruch haben, der aus
unserer Sicht ihrer Lebensleistung entspricht. Niemand
wird schlechter gestellt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713224600

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Die Frage 5 der Kollegin Katja Mast, die Frage 6 des
Kollegen Uwe Kekeritz, die Fragen 7 und 8 der Kollegin
Gabriele Hiller-Ohm und die Fragen 9 und 10 der Kolle-
gin Sabine Zimmermann werden schriftlich beantwortet.

Damit kommen wir nun zum Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz. Zur Beantwortung steht unser Parla-
mentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller zur Verfü-
gung.

Die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Cornelia
Behm werden schriftlich beantwortet.

Ich rufe nun die Frage 14 unseres Kollegen Friedrich
Ostendorff auf:

Teilt die Bundesregierung die vom Abteilungsleiter im
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz Dr. Dietrich Guth bei der Diskussion der
GAP-Vorschläge am 12. Oktober 2011, Europäisches Haus
Berlin, vertretene Auffassung, dass es in Deutschland keiner
besonderen Förderung für Junglandwirte bedarf?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1713224700


Vielen Dank. – Die Antwort lautet: Ja. Herr Guth ist
ein hervorragender Beamter unseres Hauses.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713224800

Ihre erste Nachfrage, bitte schön, Kollege Friedrich

Ostendorff.

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(C (D Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Das beantwortet die Frage leider nicht, Herr Staatsse-

retär. In der Frage wurde darauf Bezug genommen,
ass am 12. Oktober dieses Jahres die Vorschläge der
uropäischen Kommission in Berlin per Videokonferenz
orgestellt wurden und Herr Guth als zuständiger Abtei-
ngsleiter kommentierte, dass die Europäische Kom-
ission die Möglichkeit eröffne, Junglandwirte speziell

u fördern, was bisher auch erklärtes Ziel der Bundes-
gierung war. Herr Guth sieht aber keine Notwendig-

eit, in Deutschland eine gezielte Förderung anzubieten.
arum ging es in meiner Frage und nicht darum, ob er

in hervorragender Beamter ist.

Deswegen meine Nachfrage: Wie kam Herr Guth zu
ieser Einschätzung? Teilt die Ministerin die Auffas-
ung, in Deutschland dieses Programm nicht anzubie-
n?

Dr.
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1713224900

Herr Ostendorff, Ihre Nachfrage gibt mir die Mög-

chkeit, kurz auf den Beruf des Landwirts einzugehen.
andwirt in Deutschland zu werden, hat Zukunft. Des-
alb rufe ich auf, diesen Beruf zu ergreifen. Der Beruf
es Junglandwirts ist sehr interessant. Wir werden ihn
atürlich auch zukünftig fördern – auch das hat Herr
r. Guth ausgeführt –, aber wie bisher im Rahmen der

weiten Säule der Agrarpolitik und nicht, wie es die
ommission vorschlägt, zusätzlich obligatorisch im
ahmen der ersten Säule.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713225000

Ihre zweite Nachfrage, Kollege Friedrich Ostendorff.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

Ein Satz zur Bewertung sei mir gestattet. Wir kom-

en der Beantwortung meiner Frage schrittweise näher.
h glaube aber, dass wir diesen Sachverhalt heute nicht

lären können.

Die Kommission eröffnet mit ihrem Vorschlag auch
ie Möglichkeit, ab 2014 Existenzgründer gezielt zu un-
rstützen. Meine zweite Nachfrage lautet daher: Denkt
ie Bundesregierung daran, Existenzgründer ab 2014 ge-
ondert zu fördern? Ich frage dies vor dem Hintergrund,
ass ich ein langjähriger Ausbilder im Bereich der Land-
irtschaft bin. Mir liegt es besonders am Herzen, den
ngen Menschen hier Chancen zu eröffnen.

Dr.
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1713225100

Vielen Dank. – Die bisherige ELER-Verordnung in

er zweiten Säule eröffnet bereits die Möglichkeit einer
pezifischen Förderung der Junglandwirte. Dazu gehö-
n das Thema Förderregelsatz bei Investitionen – dieser

ann um 10 Prozent angehoben werden – und das Thema
iederlassungsbeihilfen. Diese Hilfe bieten die Bundes-





Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller


(A) )


)(B)

länder im Augenblick aber nicht an. Es ist das erklärte
Ziel – diese Möglichkeit besteht schon jetzt –, im Rah-
men der GAP Junglandwirte beim Berufseinstieg, aber
auch im Hinblick auf Investitionen gezielt zu fördern.
Diese Förderung werden wir selbstverständlich fortfüh-
ren.

Über den neuen Vorschlag der Kommission zur GAP,
der beinhaltet, in der ersten Säule obligatorisch eine För-
derung der Junglandwirte vorzusehen, kann man disku-
tieren. Man kann den Mitgliedstaaten freistellen,
entsprechend zu handeln. Wir vonseiten des Bundes-
ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz haben in Person von Dr. Guth unsere
Position hervorragend dargestellt. Wir denken im Au-
genblick nicht daran, in der ersten Säule eine zusätzliche
Förderung einzuführen.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrer Frage die Aufmerk-
samkeit des Hohen Hauses auf die herausragende Tätig-
keit unserer Junglandwirte gelenkt haben.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713225200

Sehen Sie, Kollege Ostendorff, bei einer solchen Ge-

legenheit wird man auch einmal von der Bundesregie-
rung ausdrücklich gelobt.

Wir sind am Ende der vorgesehenen Zeit für die Fra-
gestunde. Bei den übrigen Fragen verfahren wir gemäß
Geschäftsordnung.

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde

Befugnisse und Instrumentarien von Ermitt-
lungs- und Sicherheitsbehörden im Internet

(Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ)


Alle Fraktionen haben diese Aktuelle Stunde ver-
langt.

Erster Redner in dieser Debatte ist der Parlamentari-
sche Staatssekretär Dr. Ole Schröder. Bitte schön, Kol-
lege Parlamentarischer Staatsekretär.

D
Dr. Ole Schröder (CDU):
Rede ID: ID1713225300


Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Kolleginnen und Kollegen! Bei all der Aufregung und
Skandalisierung, die wir in den letzten Tagen erlebt ha-
ben, sollten wir einen Moment innehalten und uns fra-
gen, worum es eigentlich geht. Hat die Mitteilung des
Chaos Computer Clubs in der letzten Woche einen Über-
wachungsstaat entlarvt, der unbescholtene Bürger in un-
serem Land bespitzelt? Wird der Rechtsstaat mit Füßen
getreten? All das wurde in den letzten Tagen behauptet
und unterstellt.

Worum geht es eigentlich? Es geht um die angebliche
Anwendung einer unsicheren Software zur Quellen-Te-
lekommunikationsüberwachung durch Bundesbehör-
den. Dieser Vorwurf wurde erstmals vom Chaos Compu-
ter Club vorgebracht und dann von vielen Seiten
hysterisch aufgebauscht. Dies ging bis zur Behauptung,

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(C (D ass eine solche Überwachung rechtswidrig sei. Die eutige Beratung im Innenausschuss hat gezeigt, dass in solcher Vorwurf schlichtweg falsch ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt doch gar nicht! Ich war dabei!)


Die von einem Richter in Ausnahmefällen angeord-
ete Telekommunikationsüberwachung, kurz TKÜ, ist
in unverzichtbares Hilfsmittel der Strafverfolgungsbe-
örden im Kampf gegen Terrorismus und organisierte
riminalität. Wir reden hier ausschließlich über diese
ormen von Kriminalität. Wir reden nicht über Alltags-
riminalität. Für diese Formen ist eine solche Überwa-
hungsmaßnahme überhaupt nicht erlaubt und wird in
eutschland auch nicht angewendet.

Durch den immer schneller voranschreitenden techni-
chen Fortschritt ist der Wert der herkömmlichen Tele-
nüberwachung als Ermittlungsinstrument zunehmend

edroht. Telefoniert wird heute nun einmal zunehmend
ber den Computer, und zwar mithilfe von verschlüssel-
n Systemen wie Skype. Die Strafverfolgungsbehörden

ind daher gefordert, neue Methoden und Mittel zur Auf-
lärung der Täterkommunikation zu entwickeln und
uch einzusetzen. Aus diesem Grund wird heute die so-
enannte Quellen-TKÜ eingesetzt. Im Gegensatz zur
erkömmlichen Telefonüberwachung wird die Kommu-
ikation dabei nicht auf dem Transportweg ausgeleitet.
an klinkt sich nicht in eine Leitung ein. Es ist nur mög-

ch, an der Quelle selbst – also am Rechner des Ver-
ächtigen – an diese Kommunikation zu gelangen. Denn
ur dort liegt die Kommunikation unverschlüsselt vor.

Die Quellen-TKÜ ist wie auch die herkömmliche Te-
kommunikationsüberwachung ausschließlich auf die
ufende Telekommunikation der Betroffenen be-

chränkt.


(Burkhard Lischka [SPD]: Das ist in Bayern ein bisschen anders gelaufen!)


amit ist auch die Rechtsgrundlage für die Durchfüh-
ng der Quellen-TKÜ im Strafverfahren hinreichend

lar. Sie ist laut den allgemeinen Vorschriften für die Te-
kommunikationsüberwachung in § 100 a der Strafpro-

essordnung zulässig. Das wird auch in ständiger Recht-
prechung der zuständigen Gerichte so gehandhabt.

Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist
indeutig von einer sogenannten Onlinedurchsuchung zu
nterscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies in
einem Urteil zur Onlinedurchsuchung von 2008 sehr
eutlich gemacht:

Art. 10 Abs. 1 GG ist hingegen der alleinige grund-
rechtliche Maßstab für die Beurteilung einer Er-
mächtigung zu einer „Quellen-Telekommunikati-
onsüberwachung“, wenn sich die Überwachung
ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Tele-
kommunikationsvorgang beschränkt.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Ja! – Burkhard Lischka [SPD]: Genau!)






Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder


(A) )


)(B)

Dies muss durch technische Vorkehrungen und
rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.

Daraus lässt sich schlussfolgern: Eine Quellen-TKÜ
ist verfassungsrechtlich zulässig. Aber: Wenn der Rich-
ter eine Quellen-TKÜ anordnet, dann darf natürlich auch
nur eine Quellen-Telekommunationsüberwachung
durchgeführt werden und nicht etwa eine Onlinedurch-
suchung.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt! Das ist ja das Problem! – Burkhard Lischka [SPD]: Genau!)


Eine Onlinedurchsuchung ist rechtlich nicht gedeckt,
wenn nur eine Quellen-TKÜ angeordnet wird. Selbstver-
ständlich muss das auch entsprechende Konsequenzen
für die Software haben. Wo Quellen-TKÜ draufsteht,
darf keine Onlinedurchsuchung drin sein.


(Beifall der Abg. Gisela Piltz [FDP] – Jan Korte [DIE LINKE]: Aber das können Sie nicht garantieren!)


Die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs und auch
vieler hier im Haus, dass der Bund Software einsetzt, die
mehr kann als Quellen-TKÜ, sind schlichtweg falsch.
Die Telekommunkationssoftware der Bundesbehörden
macht keine Screenshots. Sie bedient sich keiner Bild-
schirmkamera und keiner Mikrofone. Durch eine revi-
sionssichere Protokollierung sämtlicher Schritte ist sie
auch für den zuständigen Richter kontrollierbar. Durch
diese Protokollierung ist es auch nicht möglich, mal
eben weitere Schadmodule nachzuladen. Das würde
nämlich bemerkt werden.

Der Präsident des BKA hat uns heute im Innenaus-
schuss dezidiert erklärt, welche verfahrensrechtlichen
Absicherungen im BKA selbst durchgeführt werden.
Anders als bei der vom Chaos Computer Club unter-
suchten Software – diese ist im Übrigen drei Jahre alt;
drei Jahre sind in der IT wirklich eine lange Zeit – findet
bei der eingesetzten Software des Bundes eine Ver-
schlüsselung in beide Richtungen statt. Damit ist die
Software entsprechend gesichert.

Was wir auch nicht vergessen dürfen: Bei der Über-
wachung mit Quellen-TKÜ handelt es sich aufgrund der
hohen Hürden um Einzelfälle. Der Richter legt für den
Einzelfall fest, was abgehört werden darf und was nicht.
Die Software wird für jeden Einzelfall entsprechend
konzipiert und vorher überprüft, damit sie eben nicht
mehr kann, als sie darf.


(Burkhard Lischka [SPD]: Aber nicht durch Sie!)


Die Behörden, die dem BMI unterstellt sind, arbeiten da-
her mit rechtssicherer und IT-sicherer Software.

Nun können Sie natürlich sagen: Nichts ist wirklich
sicher, und alles ist möglich. Aber was bedeutet diese
Maxime denn für unsere Strafverfolgung? Lösen wir uns
doch einmal von der Frage einer speziellen IT-Software.
Lösen wir uns doch einmal von der Frage der Quellen-
TKÜ. Was bedeutet das denn? Natürlich kann schlimms-
tenfalls ein Polizist bei der Ermittlung bewusst Fehler

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(C (D achen. Es steht völlig außer Frage, dass das nicht zussig ist und geahndet werden muss. Aber dürfen wir eshalb die Polizisten unter Generalverdacht stellen, ach dem Motto: „Wenn ein Polizeibeamter die Mögchkeit dazu hat, dann wird er sie auch nutzen“? Diese Unterstellung würden wir im Hinblick auf alle nderen Bürger als anmaßend empfinden und würden it der Unschuldsvermutung argumentieren. ußerdem kann natürlich bei der Untersuchung eines erkömmlichen Tatorts der ermittelnde Beamte gewollt anipulieren. Aber würden wir deshalb die Tatortermittng generell infrage stellen? Schließlich müssen wir uns fragen, ob wir die polizeich geeigneten Hilfsmittel nur aufgrund der Möglichkeit es Missbrauchs generell infrage stellen wollen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Zum Thema bitte!)


(Jan Korte [DIE LINKE]: Wer sagt das denn?)


(Zuruf von der CDU/CSU: Nein!)


u Recht würden wir wohl nicht ernsthaft fordern, dass
ir den Polizeibeamten die Dienstwaffe wegnehmen
ollen – denn auch die könnte selbstverständlich miss-
raucht werden. Sie könnte auch von Dritten entwendet
erden, um damit ein Verbrechen zu begehen.

Meine Damen und Herren, aber genau das ist im über-
agenen Fall die Forderung eines Teils der Opposition.
as sind Unterstellungen, die durch nichts unterlegt

ind. Es sind Vermutungen, die der Arbeit unserer Poli-
ei nicht gerecht werden.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


h hingegen plädiere dafür, dass wir den Beamten bei
er Nutzung solcher IT-Systeme genau das Vertrauen
ntgegenbringen, das wir ihnen beispielsweise bei der
utzung einer Dienstwaffe entgegenbringen. Anders
ann der Staat seiner Aufgabe im Bereich der Strafver-
lgung schlichtweg nicht gerecht werden.

Hier ist viel über das Thema Verhältnismäßigkeit ge-
prochen worden. Es ist richtig, dass wir dieses verfas-
ungsrechtliche Gut bei jeder polizeilichen Maßnahme
eachten. Aber genauso, wie es den Grundsatz der Ver-
ältnismäßigkeit gibt, gibt es auch das Untermaßverbot
nd nicht nur das Übermaßverbot. Ein Staat, der seine
ürger ernst nimmt, muss auch dafür sorgen, dass sie
or Verbrechen geschützt werden.


(Sebastian Edathy [SPD]: Auf gesetzlicher Grundlage!)


er Staat darf sich nicht einfach abwenden, wenn es um
ie Verbrechensverfolgung geht, und sagen: Der Bürger
oll alleine klarkommen und sich selbst schützen.

Wir sind uns alle einig:


(Burkhard Lischka [SPD]: Nein! Nicht mal auf der Regierungsbank! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht in Bayern!)






Parl. Staatssekretär Dr. Ole Schröder


(A) )


)(B)

Grundlegende Freiheitsrechte dürfen wir nicht aufgeben.
Datensicherheit und Datenschutz sind wichtig. Eines
aber gefährdet die Rechte und Freiheiten der Bürger am
meisten: ein Staat, der sie nicht garantieren kann.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713225400

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir kommen jetzt

zu unserem nächsten Redner für die Fraktion der Sozial-
demokraten, unserem Kollegen Thomas Oppermann.
Bitte schön, Kollege Thomas Oppermann.


(Beifall bei der SPD)



Thomas Oppermann (SPD):
Rede ID: ID1713225500

Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Ich möchte meinen Beitrag beginnen mit einem Lob für
diejenigen, die den Grund gesetzt haben für diese Aktu-
elle Stunde. Das ist der Chaos Computer Club.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Der hat den rechtswidrigen Einsatz von Staatstrojanern
in Bayern analysiert und ist zu dem Ergebnis gekom-
men, dass es im Umgang mit Staatstrojanern eklatante
Schwächen beim Grundrechtsschutz gibt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Wer lügt, der wird gelobt!)


Die heutigen Gremiensitzungen, einschließlich der
Fragestunde des Bundestages, haben gezeigt, dass viele
politische Verantwortliche – nicht nur in Bayern – sorg-
los, fahrlässig und zum Teil ahnungslos mit so schwieri-
gen Instrumenten wie dem Staatstrojaner umgehen.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Falsch! Falsch!)


Das Beispiel zeigt: Für den effektiven Schutz der
Grundrechte reicht es nicht, einen demokratischen Staat,
unabhängige Gerichte und freie Medien zu haben. Viel-
mehr brauchen wir auch eine aufmerksame, wachsame
Zivilgesellschaft. Der Chaos Computer Club ist ein her-
vorragender Repräsentant einer wachsamen Zivilgesell-
schaft in Deutschland.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jan Korte [DIE LINKE])


Der CCC hat chaotische Verhältnisse auch in der
Bundesregierung aufgedeckt. Nur einen Tag, nachdem
die Defizite der Staatstrojaner bekannt geworden sind,
zetteln die beiden für die Verfassung und die Grund-
rechte zuständigen Minister, der Innenminister und die
Justizministerin, einen Streit auf offener Bühne an. Erst
sagt Friedrich, es habe keinen Einsatz eines Staatstroja-
ners von der Firma DigiTask auf Bundesebene gegeben.
Dann muss er zugeben, dass sich auch der Bund dort ein-
gedeckt hat.

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(C (D (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Was heißt „eingedeckt“? Eine verräterische Wortwahl, Herr Kollege!)


ie Justizministerin sah Bedarf für gesetzliche Präzisie-
ngen. Der Innenminister sagte dann, es gebe keinen
raubereich, die Rechtslage sei klar. Im gleichen Atem-

ug sagte er aber, die Justizministerin müsse die Rechts-
ge klarstellen. Ich kann nur feststellen: Bei so viel poli-
schem Durcheinander müssen die Bürgerinnen und
ürger das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres
echtsstaates verlieren.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Jan Korte [DIE LINKE])


Wir sehen beim Einsatz von Staatstrojanern drei
chwere Mängel:

Erstens. Wer produziert diese Software? Wir sagen:
enn schon Staatstrojaner, dann bitte vom Staat und

icht von einer privaten Firma mit einer zweifelhaften
ergangenheit und einem Server in den USA. Es ist
icht vertrauenserweckend, wenn der Staat auf solche
irmen zurückgreift, um Software entwickeln zu lassen,
ie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger beein-
ächtigen kann. Es darf nicht sein, dass private, kom-
erzielle Programmierer unkontrollierbar Einfluss auf

ie Reichweite des Grundrechtsschutzes haben.


(Beifall bei der SPD)


sofern sagen wir: Natürlich ist es möglich, auch auf
rivates Know-how zurückzugreifen; aber der Staat
uss in allen Phasen die vollständige technische Kon-
olle behalten, damit das Vertrauen in die Integrität
taatlichen Handelns gewährleistet bleibt.

Frau Justizministerin, ich sehe, dass auch Sie auf dem
eg sind, die Staatstrojaner zu verstaatlichen. Das ist

inmal eine Verstaatlichungsforderung von der FDP.
ielleicht ist das auch der gute Geist von Burkhard
irsch, der oben auf der Besuchertribüne sitzt und diese
ebatte verfolgt und den ich bei dieser Gelegenheit
erzlich begrüßen möchte.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zweitens. Der Chaos Computer Club hat bei der ein-
esetzten Software Sicherheitslücken festgestellt, die
on Dritten missbraucht werden können, um die Durch-
uchten zusätzlich auszuforschen. Das darf nicht sein.

BKA-Gesetz steht:

Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Tech-
nik gegen unbefugte Nutzung zu schützen.

Frau Justizministerin, ich frage Sie: Warum steht der
atz nicht in der Strafprozessordnung? Ist er da entbehr-
ch? Dies ist jedenfalls eine klare Regelung. Wir for-
ern, dass das Gesetz beachtet wird. Sorgen Sie also
nverzüglich dafür, dass höchstmögliche Sicherheits-
tandards den Missbrauch durch Dritte ausschließen.


(Beifall bei der SPD)






Thomas Oppermann


(A) )


)(B)

Der dritte und letzte Punkt. Wir erwarten, dass sich
Bund und Länder bei Trojaner-Einsätzen abstimmen.
Der Innenminister, der dieser Debatte nicht beiwohnt,
sagt, er habe keine Möglichkeit, die Innenminister der
Länder anzuweisen. Das ist richtig. Aber niemand ver-
bietet ihm, sich mit ihnen zu treffen. Warum brauchen
wir in 16 Bundesländern, beim Bund und bei den ver-
schiedenen gefahrenabwehrenden und strafverfolgen-
den Behörden unterschiedliche, maßgeschneiderte Soft-
ware? Das muss untereinander abgestimmt werden. Frau
Justizministerin, sorgen Sie dafür, wenn der Innenminis-
ter dazu nicht in der Lage ist. Bringen Sie uns auf den
Stand, dass der Trojaner-Einsatz transparent ist und
nachvollzogen werden kann.

Ich fasse zusammen. Die Bürgerinnen und Bürger er-
warten zu Recht,


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Bessere Reden im Plenum!)


dass das vom Bundesverfassungsgericht formulierte
Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
Integrität informationstechnischer Systeme volle Beach-
tung findet. Sorgen Sie dafür, dass mit Staatstrojanern
sorgfältig und präzise umgegangen wird; sonst ist zu be-
fürchten, dass der gesellschaftliche Schaden, der durch
den jetzigen Umgang entstanden ist, am Ende größer ist
als der kriminalpolitische Nutzen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713225600

Vielen Dank, Kollege Thomas Oppermann. – Jetzt für

die Fraktion der FDP unsere Kollegin Gisela Piltz. Bitte
schön, Frau Kollegin Piltz.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Gisela Piltz (FDP):
Rede ID: ID1713225700

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der erste Einsatz eines trojanischen Pferdes wurde be-
kanntlich von Odysseus durchgeführt. Es ging damals
um den bekannten Entführungsfall der schönen Helena.
Es wird wohl Historikern überlassen bleiben, herauszu-
finden, ob das eine Maßnahme ist, die vom § 100 a
StPO, wenn es ihn damals gegeben hätte, gedeckt wor-
den wäre oder nicht. Heute sind es allerdings weniger
listenreiche Helden, die sich trojanischer Pferde bedie-
nen. Die Pferde sind nicht mehr aus Holz, was zum Pro-
blem werden kann. Zudem entspringen ihnen nicht mehr
wie bei Homer bewaffnete Männer. Das, was dem Quell-
code entspringt, ist viel weniger greifbar, für viele jeden-
falls.

Herr Oppermann, ich finde es interessant, was Sie
hier tun. Ich bin schon ein bisschen länger im Deutschen
Bundestag. Ich kann mich erinnern: Meine Fraktion hat
damals anhand eines Haushaltstitels, den der Kollege
Schily zu verantworten hatte, überhaupt erst herausge-
funden, dass an Onlinedurchsuchungen geforscht wird.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Ja!)


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(C (D afür gab es keine Rechtsgrundlage. Das ist ohne echtsgrundlage gemacht worden. (Jimmy Schulz [FDP]: Hört! Hört! Der Täter ist gestellt! – Thomas Oppermann [SPD]: Das war ein Forschungsprojekt!)


eine Kollegen, die damals im Innenausschuss waren,
rinnern sich besonders gerne an Herrn Diwell. Er war
taatssekretär im BMJ.


(Jimmy Schulz [FDP]: Wo waren denn die Grünen? – Gegenruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zur Sache!)


or zwei Jahren haben wir ihn gebeten, er solle uns er-
lären, wie es sein kann, dass man Trojaner ohne
echtsgrundlage einfach mal auf Rechnern installiert.
eider haben wir bis heute keine Antwort bekommen.


(Thomas Oppermann [SPD]: Heute regieren auch Sie, bitte schön!)


eshalb finde ich: Bei diesem Thema wäre vonseiten der
PD ein bisschen Demut angemessen;


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


enn Sie haben es erfunden. Sie waren der Ansicht: Das
eht ohne Rechtsgrundlage. – Das muss man der Ehr-
chkeit halber der staunenden Öffentlichkeit sagen.


(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Otto von Troja!)


Otto von Troja, das ist eine hübsche Idee.

Es ist sicherlich ebenfalls spannend, sich mit dem zu
eschäftigen, was die bayerische Polizei macht oder
icht, aber klar ist: Das ist eine Frage für das Maximilia-
eum und nicht für den Deutschen Bundestag. Die Vor-
änge in Bayern sind in Bayern aufzuklären und nicht
ier. Sie sind allerdings für uns Anlass, Fragen zu stellen
nd uns zu kümmern.


(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt doch ein Moratorium gefordert!)


Es geht um die Zuständigkeit bzw. darum, ob die Be-
örden des Bundes möglicherweise gegen Recht versto-
en haben könnten; ich sage nur: könnten. Man kann das
rundsätzlich diskutieren. Man kann die Frage stellen,
b es überhaupt staatliche Trojaner geben soll. Wir als
raktion haben eine sehr klare Haltung gehabt


(Jan Korte [DIE LINKE]: Gehabt!)


die haben wir auch heute noch –, für die wir in ver-
chiedenen Konstellationen im Deutschen Bundestag
eine Mehrheit gefunden haben.

Nur für das Protokoll: Der Einsatz der bekannt ge-
ordenen Software entspricht nicht der Vorstellung der
iberalen. Es bringt keinen weiter, den Chaos Computer
lub zu chaotisieren oder zu heroisieren. Vielmehr müs-

en wir das, was wir dadurch erfahren haben, aufklären
nd seriös damit umgehen. Das muss die Haltung des
eutschen Bundestages sein. Daran arbeiten wir.


(Beifall bei der FDP)






Gisela Piltz


(A) )


)(B)

Diese Koalition ist angetreten, die Balance zwischen
Sicherheit und Freiheit immer wieder dort neu auszuta-
rieren, wo es nötig ist. Wir haben im Koalitionsvertrag
zum BKA-Gesetz vereinbart, dass wir den Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessern müs-
sen, weil wir durchaus Lücken gesehen haben. Diesen
Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nehmen wir uns jetzt
noch „ernster“ vor – wenn diese Steigerungsform über-
haupt möglich ist –; denn die aktuelle Debatte rückt un-
ser Vorhaben noch mehr in die Öffentlichkeit.

Klar ist – das hat der Staatssekretär bereits angespro-
chen –: Heutzutage wird viel über das Internet telefo-
niert. Es kann auch nicht sein, dass sich Kriminelle ins
Internet retten dürfen. Man muss aber feststellen: Früher
hat man mit einem Telefon mit Wählscheibe telefoniert,
heute telefoniert man mit einem Smartphone oder eben
mit einem Computer. In den neuen technischen Geräten
befinden sich Dinge, die einem anderen Schutz unterlie-
gen als bei der normalen Telefonie. Von daher muss man
sich ernsthaft damit auseinandersetzen, was geht und
was nicht geht, was wir tun und was wir nicht tun wol-
len; denn klar ist: Für die Daten außerhalb der Telefonie
gelten ganz andere verfassungsrechtliche Schranken.

Wenn ich mir noch erlauben darf, das Folgende zu sa-
gen: Ich finde es schon kritisch, was der Chef des BKA
heute gesagt hat, nämlich dass man den Quellcode dieser
Firma nicht gekannt habe. Wenn wir als Staat schon so
etwas benutzen, dann muss klar sein, dass wir es beherr-
schen und jederzeit verfolgen können.


(Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das müssen wir uns für die Zukunft vornehmen.

Wir müssen aber auch die Frage klären: Gibt es an-
dere technische Möglichkeiten, Internettelefonie zu
überwachen? Wenn das in Asien möglich ist – ich meine
ausdrücklich nicht die Chinesen –, dann kann ich mir
nicht vorstellen, dass diese grundrechtsschonendere Me-
thode nicht auch in Deutschland funktionieren kann.

Es ist unsere Aufgabe, die Problematik dieses Themas
seriös zu lösen. Wir dürfen uns nicht mit Verdächtigun-
gen hochschaukeln.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713225800

Vielen Dank, Frau Kollegin Piltz. – Jetzt für die Frak-

tion Die Linke unser Kollege Jan Korte. Bitte schön,
Kollege Jan Korte.


(Beifall bei der LINKEN)



Jan Korte (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713225900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch von uns zunächst ein Dank an den Chaos Compu-
ter Club, der sich in diesem Fall um die Demokratie
wirklich verdient gemacht hat. Darüber hinaus – das
kommt nicht oft vor – ein herzlicher Dank und einen
Gruß an Frank Schirrmacher und die Frankfurter Allge-

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(C (D eine Sonntagszeitung, die das alles lobenswerterweise bgedruckt hat. Das kommt selten vor und muss daher tzt einmal gesagt werden. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Demgegenüber gibt es das genaue Gegenteil, nämlich
ie Bundesregierung und den abwesenden Innenminis-
r, die verschleiert und verzögert haben, die gar nichts

agen und die im Innenausschuss gefühlte stundenlange
orträge halten, ohne inhaltlich auch nur einen Satz zu
agen. Das Problem bei dieser Bundesregierung ist, dass
ie bei dieser sehr wichtigen Frage, die so viele Men-
chen bewegt, kein Problembewusstsein hat.


(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Nun zu der sogenannten Quellen-TKÜ. Man muss das
r diejenigen draußen, die sich nicht so intensiv damit

eschäftigen wie wir, ein wenig übersetzen. Man könnte
ielleicht besser sagen: In dem Fall, um den es geht,
andelt es sich um eine Überwachungswanze, die viel
ehr kann, als eigentlich vorgesehen ist. Sie kann eine
amera einschalten, Screenshots abfotografieren, eine
aumüberwachung veranlassen, die Tastatureingabe
berwachen etc. Darum geht es eigentlich.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Darum geht es nicht! Das wissen Sie doch!)


as greift in die tiefste Privatsphäre der Menschen ein,
ihre geschützten Räume, wo Menschen miteinander

ommunizieren und einander lieben. Sie haben vor al-
m ein Recht darauf, dass es niemanden etwas angeht,
as sie in ihren vier Wänden machen, um das einmal
lar zu sagen.


(Beifall bei der LINKEN)


Im Hinblick auf den Trojaner, der aufgedeckt worden
t, können Sie, Herr Staatssekretär, eben nicht garantie-
n, dass er bei den vom BKA angewendeten Program-
en nicht doch zufällig mit drin ist. Das konnten Sie

eute im Innenausschuss nicht garantieren, weder das
KA noch die Bundesregierung. Das ist die Situation.
eswegen ist das in der Tat ein grundsätzlich demokrati-

ches Problem. Es verunsichert Menschen.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Sie verunsichern Menschen!)


s erzeugt Angst vor freier Kommunikation. Es nimmt
en Bürgerinnen und Bürgern Souveränität. Zudem be-
indert es in der Konsequenz den aufrechten Gang,
enn man nicht mehr genau weiß, was Sie mitlesen wol-
n und was nicht. Das ist das Grundproblem. Deswegen
t das eine grundlegend demokratische Frage, über die
ir heute diskutieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Es gibt dazu eine klare Alternative, und zwar einen
ompletten Stopp des Einsatzes von Trojanern, den die
inke klar und ohne Debatte fordert. Es gibt eine weitere
lare Alternative, die bedeutet: keinerlei Onlinedurchsu-
hung. Die FDP hat in den nächsten Wochen die Chance,





Jan Korte


(A) )


)(B)


(Gisela Piltz [FDP]: Das ist keine Chance! Das ist eine Drohung!)


einem Antrag der Linken zuzustimmen, in dem wir die
Aufhebung der Befugnisse zur Onlinedurchsuchung im
BKA-Gesetz fordern. Da können Sie sich einmal sach-
lich – und nicht ideologisch – entscheiden und dem An-
trag dann zustimmen.


(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der FDP)


– Das ist ein faires Angebot.

Der dritte Punkt – das ist schon angesprochen wor-
den – ist, dass Sie die Privatisierung auch im Bereich der
inneren Sicherheit zurückdrängen müssen. Sie muss eine
staatliche Hoheitsaufgabe sein. Sie kann nicht an externe
Firmen vergeben werden, die gar nicht zu kontrollieren
sind. Die Botschaft heute hier im Bundestag muss sein:
Stoppen Sie die Privatisierung der inneren Sicherheit auf
allen Ebenen!


(Beifall bei der LINKEN)


Zum Schluss. Es ist schon einiges zu den Debatten
gesagt worden, die jetzt von FDP und CDU bzw. CSU
geführt werden. Auch über diese Frage wird debattiert.
Das ist mal erheiternd und mal ernüchternd, wie auch
immer; es ist vor allem Ihr Problem. Ich will die Bundes-
justizministerin zitieren, die vor nicht langer Zeit – ich
glaube, das war 2007 oder 2008 – in den Blättern für
deutsche und internationale Politik einen hervorragen-
den Aufsatz veröffentlicht hat. Heute sitzt sie auf der Re-
gierungsbank. Frau Ministerin, erfreulicherweise sind
Sie anwesend. Sie sind, was nicht erfreulich ist, eine der
letzten drei Linksliberalen in Ihrer Partei.


(Gisela Piltz [FDP]: Sie wissen doch gar nicht, was linksliberal ist!)


Deswegen will ich an Ihre Worte erinnern. Ich darf zitie-
ren. Frau Leutheusser-Schnarrenberger schrieb damals:

Es muss jedenfalls damit gerechnet werden, dass
die Politik der inneren Sicherheit der großen Koali-
tion an der mittlerweile ins Maßlose abgeglittenen
Überwachung der Bürgerinnen und Bürger weiter
festhalten wird.

Das sagte sie mit Blick auf die Große Koalition. Weiter
schrieb sie:

Mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken wird der
rechts-, besser, der verfassungspolitische Aufstand
geprobt – gegen eine ihrer Idee nach freiheitliche
Gesellschaftsordnung …

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es wäre schön, wenn
Sie jetzt, wo Sie die Chance dazu haben, weil Sie auf der
Regierungsbank sitzen, diesen klugen Worten Taten fol-
gen lassen und energischen Widerstand gegen die Über-
wachungsfreunde aus der CDU/CSU an den Tag legen
würden. Dabei hätten Sie unsere Unterstützung auf jeden
Fall.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Vielen Dank, Kollege Korte. – Jetzt für die Fraktion ündnis 90/Die Grünen unser Kollege Dr. Konstantin on Notz. Bitte schön, Kollege Dr. von Notz. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

erren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter
err Staatssekretär! Seit nunmehr zehn Tagen brodelt
nd kocht der Skandal um die Bundestrojaner vor sich
in. Sie haben es in diesen zehn Tagen geschafft, argu-
entativ einmal im Kreis zu laufen. Sie werfen Nebel-

erzen, anstatt Antworten zu geben. Das war auch heute
orgen im Innenausschuss und in der Fragestunde der

all. Es ist Ihnen gelungen, die Situation hinsichtlich der
undestrojaner massiv zu chaotisieren. Sie ignorieren
nd relativieren die Relevanz der Grundrechte im Netz,
nd Sie beschädigen damit das Ansehen der Bundes-
gierung in einem weiteren Politikfeld.


(Zuruf des Abg. Clemens Binninger [CDU/ CSU])


Das ist nicht meine erste Sorge, Herr Binninger, da ha-
en Sie völlig recht. Durch die chaotische Informations-
olitik geht aber Vertrauen der Bevölkerung in die Bun-
esregierung in diesem Bereich verloren, und das ist
ehr bedauerlich.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Herr Kollege Uhl, manchmal tun Sie mir leid. Be-
timmte Statements sollten Sie pseudonymisiert abgeben
önnen


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: So wie bei Twitter!)


ja, das gilt auch bei Twitter –, zum Beispiel, wenn Sie
arüber reden, in welchen rechtlichen Graubereichen die
olizei im Augenblick arbeiten muss. Seit gestern befin-
en Sie sich diesbezüglich ja eins zu eins auf der Linie
er Bundesjustizministerin.


(Zuruf von der SPD: Oh Gott!)


as ist eine ganz ungewöhnliche Allianz. Schnallen Sie
ich fest: Der Bundesinnenminister, der zur selben Partei
ie Sie gehört, fühlt sich in diesem Graubereich, den Sie

u Recht beschrieben haben, pudelwohl. Er hat daran
berhaupt nichts auszusetzen.

Ein Urteil des Landgerichts Landshut ist lediglich „ir-
endeine Rechtsmeinung“, gegen die die Rechtsauffas-
ung der bayerischen Staatsregierung steht. Das Urteil
es Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 spielt
uch keine große Rolle. In diesem Urteil wurde klipp
nd klar – darauf ist heute schon hingewiesen worden –
on „technischen Vorkehrungen“ und „rechtlichen Vor-
aben“ gesprochen. Wir haben heute erfahren, dass
berhaupt nicht gewährleistet ist, dass in ausreichendem
aße technische Vorkehrungen getroffen wurden. Weil
eder die Bundesregierung noch das BKA den Quell-

ode einsehen können, können sie überhaupt nicht ge-





Dr. Konstantin von Notz


(A) )


)(B)

währleisten, dass die entsprechenden technischen Vor-
kehrungen getroffen wurden.


(Clemens Binninger [CDU/CSU]: Doch, kann man!)


Bezüglich der rechtlichen Vorgaben sind Sie sehr zer-
stritten. Das zeigt sich daran, dass Sie, Frau Bundesjus-
tizministerin und Herr Staatssekretär, einsam auf der
Regierungsbank sitzen. Es gibt unterschiedlichste Auf-
fassungen, wie man mit der Situation umgehen soll. Das
ist nach Ablauf von zehn Tagen ein Armutszeugnis.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Hinzu kommen die hochnotpeinlichen gegenseitigen
Schuldzuweisungen. Die Bundesregierung verweist
noch auf die Länder, als die Kollegen Krings und Uhl
schon durch die Gegend ziehen und sagen: Alles ist die
Schuld der Bundesjustizministerin, weil es keine ordent-
liche Rechtsgrundlage gibt. – Kurze Zeit später sagen
Sie, die Rechtsgrundlage sei völlig ausreichend und su-
per.

Ich will Ihnen sagen – das können Sie dem Minister ja
ausrichten –: Ich glaube, er hat im Augenblick insgesamt
zu viel Bälle in der Luft. Das hat man heute Morgen im
Innenausschuss deutlich gemerkt. Die Thesen und
Schlussfolgerungen aus dieser Angelegenheit – alles ist
super; nichts Genaues wissen wir selber nicht; im Bund
ist alles richtig, in Bayern ist alles super gelaufen – wer-
den nicht tragen; das garantiere ich Ihnen. Gerade wenn
man sagt, dass Screenshots zur Kommunikation gehö-
ren, wird deutlich, dass Sie die Problematik noch nicht
ganz durchdrungen haben. Deswegen sage ich Ihnen: So
werden Sie scheitern.

Folgende Fragen stehen im Raum und sind nicht be-
antwortet: Wie viele Trojanerversionen sind eigentlich
wo genau im Umlauf?


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Die sind nicht im Umlauf!)


Wie wird sichergestellt, dass der Trojaner rechtskonform
ist, wenn Sie den Quellcode nicht kennen? Wieso wird
überhaupt so ein grundrechtssensibler Bereich an eine
private Firma ausgelagert und ihr damit praktisch die
Verantwortung übertragen? Auf diese Fragen haben Sie
heute keine Antworten gegeben.

Wir wissen nur: Sie haben viel Geld für eine dilettan-
tisch programmierte Software verausgabt, für ein frag-
würdiges Unternehmen. Statt zu sagen: „Vertrauen ist
gut, Kontrolle ist besser“, haben Sie bei dieser Firma auf
das Gegenteil gesetzt. Zudem sind Sie so tief zerstritten,
dass Sie sich – das haben Sie gerade gemacht, Herr
Staatssekretär – in das Beschimpfen der Opposition, der
FAZ und des Chaos Computer Clubs flüchten. Sie würdi-
gen das Ehrenamt bei jeder Gelegenheit. Die Mitglieder
des Chaos Computer Clubs arbeiten ehrenamtlich. Daher
sollten Sie auch deren Arbeit jetzt würdigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


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(C (D Zum Schluss. Im Bundesinnenministerium müsste an sich fragen: Warum die ganze Aufregung? Alles ist och voll super. Wo liegt eigentlich das Problem? Das ist och nur ein bisschen Überwachung; da kann man doch al fünf gerade sein lassen. Dazu sage ich Ihnen Folgen es: Eine Mehrheit der Menschen in diesem Land lehnt ie Onlinedurchsuchung ab. Eine deutliche Mehrheit in iesem Land lehnt übrigens auch die Vorratsdatenspeiherung ab. (Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Jetzt wieder zur Quellen-TKÜ!)


eswegen sage ich Ihnen: Die Bürgerinnen und Bürger
diesem Land begreifen sehr genau, wie sensibel der
ereich der Privat- und Intimsphäre auch im Internet ist.
s reicht nicht, zu sagen: Wir lassen fünf gerade sein;
as passt schon irgendwie.

Sie müssen begreifen, dass auch das Netz ein Raum
t, in dem die Grundrechte eins zu eins gelten. Ich sage
nen: Beenden Sie das Nebelkerzenwerfen, machen Sie

lare Statements, und geben Sie Antworten. Dass der
inister heute nicht anwesend ist, ist ein Armutszeug-

is.


(Beifall der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])


as wird deutlich, wenn man sich anschaut, was für ein
resseecho dieses Thema ausgelöst hat. Nichts gegen
ie, Herr Staatssekretär, aber der Minister zeigt seine
ertschätzung, wenn er nach seiner Auffassung wichti-

ere Termine als diesen hier wahrnimmt. So werden Sie
amit nicht durchkommen.

Ganz herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226100

Vielen Dank, Kollege Dr. von Notz. – Nächster Red-

er in unserer Aktuellen Stunde ist für die Fraktion der
DU/CSU unser Kollege Dr. Hans-Peter Uhl. Bitte

chön, Kollege Hans-Peter Uhl.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Patrick Sensburg [CDU/ CSU]: Jetzt kommt wieder Klarheit rein!)



Dr. Hans-Peter Uhl (CSU):
Rede ID: ID1713226200

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und

ollegen! Seit einer guten Woche wird an einem Zerr-
ild gearbeitet, an dem Zerrbild, der Staat würde sich al-
n Ernstes in die Computer seiner 80 Millionen Bürger

inhacken.


(Thomas Oppermann [SPD]: Nur der CSUStaat!)


n diesem Zerrbild wird von interessierter Seite gearbei-
t. Natürlich hat der Vertreter der Linkspartei dieses
errbild am besten und am glaubwürdigsten darstellen
önnen. Niemand kann besser über einen Überwa-
hungsstaat reden als ein Angehöriger der Linkspartei.
ie wissen, wovon Sie reden.





Dr. Hans-Peter Uhl


(A) )


)(B)


(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Genau! Nur: Der Kollege Jan Korte kommt aus Niedersachsen!)


Der Kollege Korte ist noch ein bisschen jung, aber er hat
von den Alten gelernt.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Ich bin im AlbrechtStaat groß geworden! Ernst Albrecht! – Gegenruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ach, deshalb!)


In Wahrheit geht es darum, dass wir dafür sorgen,
dass Sicherheit auch im Internet gilt. Wir müssen Sicher-
heit auch im Internet herstellen. Wir wissen – das wird
sich noch dramatisch weiterentwickeln, so wie sich das
Internet überhaupt dramatisch weiterentwickelt –, dass
immer mehr Kriminalität im Netz stattfindet, tausend-
fach, zehntausendfach, hunderttausendfach. Die Compu-
terprogramme der Kriminellen werden immer ausgetüf-
telter, sie werden immer raffinierter, und der Staat muss
schauen, wie er dieser Verbrecher im Netz Herr wird.


(Jan Korte [DIE LINKE]: Zurück zur Schreibmaschine!)


Wir haben einen solchen Fall in Bayern. Eine krimi-
nelle Bande aus dem Ausland hat den Eindruck erweckt,
man könne über das Internet Elektrogeräte, Juwelen,
Kleidungsstücke, alles Mögliche, zu einem Schnäpp-
chenpreis kaufen. Man hat über 20 000 Menschen dazu
gebracht, dass sie Geld auf ein Konto dieser Kriminellen
überweisen. Sie haben sich auf diese Weise bereits
40 Millionen Euro ergaunert. Soll der Staat sagen: „Das
ist Pech. Wer sich ins Internet begibt, kommt darin um.
Das ist euer Problem“?


(Burkhard Lischka [SPD]: Das macht doch keiner! – Jan Korte [DIE LINKE]: Wer sagt das denn?)


Ist das die Rolle des Staates? Wenn das nicht die Rolle
des Staates ist, dann muss er natürlich dafür sorgen, dass
er diesen Tätern im Internet auf die Spur kommt. Dazu
gibt es die Quellen-TKÜ. Wir werden sie auch in Zu-
kunft anwenden. Jeder vernünftige Innenminister in
Deutschland tut das, Innenminister Gall, SPD, in Baden-
Württemberg, Innenminister Woidke, SPD, in Branden-
burg oder Innenminister Jäger, SPD, in Nordrhein-West-
falen. Sie alle bekennen sich zur Quellen-TKÜ, und das
ist gut so.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Sebastian Edathy [SPD]: Das ist doch gar nicht das Thema!)


Es ist bedauerlich, dass von der SPD bisher kein Mit-
glied des Innenausschusses geredet hat, das heute Mor-
gen die eindrucksvolle Rede des Präsidenten des Bun-
deskriminalamtes, Herrn Ziercke, gehört hat;


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das stimmt!)


ich werde diese Rede jedem Mitglied meiner Fraktion
zukommen lassen. Er hat auf eindrucksvolle Weise dar-
gelegt, was das Bundeskriminalamt bei der Quellen-
TKÜ in welcher stufenweisen Abfolge macht. Nichts ge-

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(C (D chieht ohne die Führung des Hauses, sagte SPD-Mitlied Ziercke. Beim BKA läuft es mit der Quellen-TKÜ gut, Herr ppermann. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne Quellcodes! – Thomas Oppermann [SPD]: Wer hat denn dafür die politische Verantwortung?)


(Thomas Oppermann [SPD]: BKA läuft gut!)


r hat auch darauf hingewiesen, dass der Chaos Compu-
r Club ein Zerrbild gezeichnet hat; seine Aussagen

eien zutiefst unwahr und unredlich sowie voller Unter-
tellungen gegenüber den Polizisten, auch denen des
undeskriminalamtes. Herr Ziercke hat sich dagegen ge-
ehrt und war sehr verbittert. Das hat jeder mitbekom-
en können.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP])


Wir können in aller Ruhe abwarten, was in Bayern
urch den dortigen Datenschutzbeauftragten aufgeklärt
ird. Ich habe heute den Antrag gestellt, dass auch der
atenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, alles

ufklärt und der Innenausschuss einen Bericht bekommt.
o wird es auch in Bayern sein. Übrigens wurde das
hema, um das es hier geht, im April dieses Jahres im
ayerischen Landtag umfassend behandelt;


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Und warum? Weil Sie vor Gericht eins auf die Mütze gekriegt haben!)


ie Dokumente liegen mir vor. Der Chaos Computer
lub hat überhaupt nichts aufgedeckt. Das alles ist in
en amtlichen Protokollen des Bayerischen Landtages
achzulesen.

Warten wir ab, was bei den Untersuchungen heraus-
ommt. Ich habe den Verdacht, dass herauskommen
ird, dass sich kein Beamter rechtswidrig verhalten hat.
as ist meine Vermutung;


(Sebastian Edathy [SPD]: Das ist Ihr Verdacht! – Thomas Oppermann [SPD]: Das hat doch gar keiner behauptet, dass sich die Beamten rechtswidrig verhalten haben!)


h kann sie nur nicht beweisen. Ich vermute, dass alles
ie ein Kartenhaus zusammenbrechen wird.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt nur die Unschuldsvermutung, aber keinen Unschuldsverdacht! – Sebastian Edathy [SPD]: Auch in Bayern?)


an wird sagen: Die Software der Quellen-TKÜ kann
ehr viel mehr, als sie darf. Aber sie wurde nicht rechts-
idrig, sondern rechtmäßig und reduziert angewandt.


(Thomas Oppermann [SPD]: Aber nicht in Bayern! Das gilt nicht für Bayern, was Sie da sagen!)






Dr. Hans-Peter Uhl


(A) )


)(B)

Sie hat überall nur das getan, was sie darf. Das wird bei
den verschiedenen Untersuchungen mit großer Wahr-
scheinlichkeit herauskommen.


(Thomas Oppermann [SPD]: In Bayern war das anders! – Weiterer Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das?)


Ich sage: Das Land ist nicht außer Kontrolle, wie ein
Kommentator einer großen deutschen Zeitung heute
schwadroniert hat;


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ja! Die FAZ! Wie böse! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht die FAZ beschimpfen!)


vielmehr verfügt das Land über Sicherheitsbehörden, die
sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem
sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen. So soll
es auch sein. Es wäre schlimm, wenn unser Land von
Piraten und Chaoten aus dem Chaos Computer Club re-
giert würde.


(Lachen bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Chaoten wird es doch schon regiert! Gucken Sie mal: Die Chaoten sind schon da!)


Wir haben Sicherheitsbeamte, die Recht und Gesetz ver-
pflichtet sind. Wenn Sie von den Grünen und Teile der
Linken und der SPD auf Schmusekurs zu den Piraten ge-
hen, ist das Ihr Problem. Damit werden Sie kein Glück
haben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Thomas Oppermann [SPD]: Sie haben ein sehr reduziertes Weltbild! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der Oberschmuser heißt Peter Altmaier!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226300

Vielen Dank, Kollege Dr. Uhl. – Jetzt für die Fraktion

der Sozialdemokraten unser Kollege Lars Klingbeil.
Bitte schön, Kollege Lars Klingbeil.


(Beifall bei der SPD)



Lars Klingbeil (SPD):
Rede ID: ID1713226400

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Uhl,
ich habe gerade kurz überlegt, ob ich auf Ihren Redebei-
trag eingehe.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Warum nicht?)


Ich glaube, ich lasse es lieber. Er wird an anderer Stelle
ausreichend kommentiert werden. Ich will Ihnen aber
versichern: Es wird ein Innenpolitiker der SPD reden, es
wird ein Rechtspolitiker der SPD reden, die Fraktions-
spitze hat geredet, und jetzt redet ein Netzpolitiker.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Sieht man so aus, wenn man Netzpolitiker ist?)


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(C (D h hätte mir übrigens gewünscht, auch die Union hätte eute einen Netzpolitiker reden lassen. Ich sage Ihnen: ann hätten Sie in Ihrer Fraktion viel lernen können. Sehr geehrte Damen und Herren, vor über einer Wohe hat der Chaos Computer Club seine Erkenntnisse ber den Bundestrojaner veröffentlicht. Er hat aufgeeigt, dass offensichtlich von staatlichen Behörden zum wecke der Strafverfolgung in Computer eingegriffen urde und dass die Grenzen, die das Bundesverfas ungsgericht im Jahr 2008 gesetzt hat, dabei deutlich berschritten wurden. (Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Quatsch! – Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Woher wissen Sie das? Das ist doch einfach unwahr! Sie hätten mal im Innenausschuss den BKA-Präsidenten Ziercke hören müssen!)


(Beifall bei der SPD)


Den Rechtsstaat brüllt man nicht herbei, liebe Kolle-
innen und Kollegen von der Union.


(Beifall bei der SPD)


Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den
taat wird durch eine solche Aktion angekratzt. Anstatt
den zuständigen Ausschüssen, in der Fragestunde und

uch hier in der Aktuellen Stunde schnell, unverzüglich
nd umfangreich Aufklärung zu leisten, laviert diese Re-
ierung; sie versteckt sich hinter fadenscheinigen Erklä-
ngen und widerspricht sich dabei am laufenden Band.
h sage Ihnen: Diese Regierung trägt dazu bei, dass der

ffentliche Vertrauensverlust in staatliches Handeln un-
ermindert weitergeht.


(Beifall bei der SPD – Beatrix Philipp [CDU/ CSU]: Durch Ihre Rede hier in der Aktuellen Stunde!)


Der Bundesinnenminister – Anmerkung: der Verfas-
ungsminister – gab in der Frankfurter Allgemeinen
onntagszeitung ein bemerkenswertes Interview, in dem
r, auf die Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs
ngesprochen, sagte – ich zitiere –:

Der CCC hat nichts aufgeklärt, sondern dem Chaos
in seinem Namen alle Ehre gemacht.

h hätte mir gewünscht, der Minister wäre jetzt hier. Ich
ill Ihnen eines sagen: Wenn man die Verantwortung für
ie Trojaner weit von sich weist, wenn man zunächst
on einer unklaren Rechtslage spricht und diese dann
och als gegeben ansieht und wenn man dann sogar die
achladefunktion, die eine Überschreitung der vom
undesverfassungsgericht gesetzten Grenzen darstellt,
utheißt, dann ist es einzig und allein die schwarz-gelbe
egierung, die den Titel „Chaos Club“ mit Leben füllt –
nd niemand anderes.


(Beifall bei der SPD – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden!)


Ich will für meine Fraktion eines ganz deutlich sagen:
s ist dem Chaos Computer Club zu danken, dass wir
iese Debatte heute hier öffentlich führen können. Hier





Lars Klingbeil


(A) )


)(B)

wurden Kontrolle und Aufklärung geleistet, die ich mir
von staatlichen Stellen gewünscht hätte. Deswegen ist
Dank und keine Beschimpfung angebracht.


(Beifall bei der SPD – Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Komisches Rechtsverständnis! – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Peinlich!)


Das Internet bietet die riesige Chance, staatliches
Handeln transparenter zu machen und die Bürgerinnen
und Bürger viel stärker in politische Prozesse einzubin-
den. Ich bin mir sicher, dass das Vertrauen der Menschen
in den Staat gerade durch das Instrument des Internets
gestärkt werden kann. Wir wissen aber auch, dass das In-
ternet Herausforderungen und Risiken mit sich bringt.
Wir müssen die Herausforderungen sorgfältig diskutie-
ren und immer eine Abwägung zwischen den individuel-
len Freiheitsrechten und den berechtigten und notwendi-
gen Sicherheitsinteressen treffen. In einer Sache müssten
wir uns aber doch einig sein: Wenn wir in die Persön-
lichkeitsrechte die Bürgerinnen und Bürger eingreifen,
dann muss technisch, rechtlich und auch politisch die
Kontrolle sichergestellt sein. Was wir hier mit der
schwarz-gelben Regierung erleben, ist die Offenbarung
eines Kontrollverlustes in technischer, rechtlicher und
politischer Hinsicht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: Kann es sein, dass Sie keine Ahnung haben?)


Ich zitiere aus einer Anfrage der SPD-Fraktion zum
Thema Onlinedurchsuchung.


(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Das hat doch mit dem Thema nichts zu tun! Den Unterschied zwischen Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ muss man schon kennen! Das ist ja eine Offenbarung! – Beatrix Philipp [CDU/CSU]: So ein Quatsch!)


Wir haben den Bundesinnenminister gefragt: Wer berät
sachverständig die Sicherheitsbehörden und das Bundes-
innenministerium bei der Konfiguration von Online-
durchsuchungen? Die Antwort des Innenministeriums
besteht aus einem Satz:

Die Sicherheitsbehörden und das Bundesministe-
rium des Innern verfügen grundsätzlich über genü-
gend Sachverstand.

Was wir erleben und heute hören, ist doch, dass kein
ausreichender Sachverstand vorhanden ist. Es wird über
die Zuverlässigkeit diskutiert, und heute hören wir, dass
der Quellcode nicht bekannt war, dass man also Instru-
mente eingesetzt hat, von denen nicht bekannt war, was
sie können. Ich sage Ihnen: Hier wird staatliches Ver-
trauen gefährdet. Sie haben die Katze im Sack gekauft.
Sie wussten nicht, was Sie tun. Ich erwarte von einer Re-
gierung, dass sie hier jederzeit öffentlich Verantwortung
übernehmen und darüber aufklären kann, was sie tut.
De
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1713226500
Das DigiTask von heute ist nicht mehr das

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(C (D on früher. Ich sage Ihnen: Hierdurch geht weiter Verauen in staatliches Handeln verloren. (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Er hat aber recht!)


Ich wünsche mir, dass wir die neuesten Erkenntnisse
utzen, um noch einmal über die Verhältnismäßigkeit
olcher Instrumente zu diskutieren. Ich kann den Kolle-
en von der Union nur empfehlen, die Aussagen von
eter Altmaier – mittlerweile ist er da – in der Frankfur-
r Allgemeinen Zeitung vom letzten Freitag zu lesen.
h glaube, hier kann man viel lernen. Ich wünschte mir,
dieser Diskussion würde seitens der Union weniger
hl und mehr Altmaier herrschen. Ich glaube, dann kä-
en wir zu einer vernünftigen Debatte, die wir dringend

rauchen.

Danke für Ihr Zuhören.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: In jeder Fraktion gibt es einen Piraten!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226600

Vielen Dank, Kollege Klingbeil. – Jetzt spricht für die

undesregierung Frau Bundesministerin Sabine
eutheusser-Schnarrenberger. Bitte schön, Frau Bundes-
inisterin.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundes-
inisterin der Justiz:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin-

en und Kollegen! Ja, wir befassen uns heute mit einem
irklich sensiblen Thema. Deshalb muss Vorwürfen und
ehauptungen, die von Personen aufgestellt werden, die

ich aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes zu diesen
eststellungen berufen fühlen, nachgegangen werden.
a wird nicht dramatisiert, nicht skandalisiert und auch
icht heroisiert. Notwendig ist ein Blick auf mögliche
efizite und Schwächen gerade in der technischen Di-
ension, die deutlich gemacht wurden.

Natürlich unterscheiden wir zwischen Quellen-TKÜ
nd Onlinedurchsuchung; das sind zwei unterschiedliche
inge.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Für Herrn Klingbeil nicht!)


ber eines ist klar: Eine Quellen-TKÜ darf nicht in eine
nlinedurchsuchung übergehen,


(Sebastian Edathy [SPD]: Hört! Hört!)


uch nicht unbewusst durch technische Möglichkeiten.
as darf nicht sein.


(Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU])


as Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei-
ung 2008 sehr deutlich gemacht, dass es diese Möglich-
eiten zur heimlichen Ermittlung unter bestimmten Vo-





Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


(A) )


)(B)

raussetzungen sehr wohl geben darf. Aber es hat eben
auch ganz deutlich gemacht, dass es kein Verwischen
dieser beiden Ermittlungsmöglichkeiten geben darf und
dass vor allen Dingen eine Quellen-Telekommunika-
tionsüberwachung nicht zu einer Infiltrierung des Com-
puters führen darf. Genau diese Fragen und auch die
technische Dimension, die damit verbunden ist, müssen
uns jetzt beschäftigen.

Schauen wir einmal nach Bayern. In Bayern ist wie
auch in anderen Bundesländern – das wissen wir – diese
Art von Technik zum Einsatz gekommen. Der Innen-
minister in Bayern hat dann sehr schnell entschieden
– dazu haben wir ihn deutlich ermutigt –, zu sagen:
Diese Art von Technik wird nicht mehr angewandt, bis
der Sachverhalt aufgeklärt ist und bis wir geklärt haben
– das geht über das Urteil des Landgerichts Landshut hi-
naus –: Was gibt es an möglichen weiteren technischen
Funktionalitäten, die vielleicht bisher nicht eingesetzt
wurden, aber zum Einsatz gebracht werden könnten?
Was bedeutet es, wenn Dritte die Möglichkeit haben, die
bei einem Computer eingesetzte Technik noch einmal zu
manipulieren?

Wir wissen doch alle: Da müssen klare Grenzen gezo-
gen werden. Manipulationsmöglichkeiten müssen ausge-
schlossen werden. Aber erst einmal müssen wir den
technischen Sachverhalt aufklären. Keiner von uns kann
im Moment mit absoluter Sicherheit sagen: Wir kennen
jede Einzelheit der Technik, die hier im Bund und vor al-
len Dingen in allen Ländern zum Einsatz kam; denn es
gibt in vielen Ländern – einige sind schon genannt wor-
den – die entsprechenden Grundlagen, um diese Technik
zur Wahrnehmung von wichtigen Aufgaben einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der mündli-
chen Verhandlung zur Onlinedurchsuchung mit genau
diesen technischen Problemen intensiv befasst. Auch ein
Vertreter des Chaos Computer Clubs war als einer von
vielen Experten dort, weil vielen Stimmen Gehör ver-
schafft werden sollte, um dann in der Gesamtbetrach-
tung ein Urteil mit hohem technischen Sachverstand ab-
geben zu können.

Neben der Notwendigkeit, die technische Situation
darzustellen, stellt sich aber natürlich sehr wohl die
Frage: Sollte nicht der Staat diese staatliche Aufgabe
vollumfänglich wahrnehmen?


(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich meine, dafür spricht sehr viel. Natürlich ist das mit
einem finanziellen Aufwand verbunden; das wissen wir.
Aber es ist besser, wenn der Staat für diesen sensiblen
Bereich die volle Verantwortung trägt und wahrnehmen
kann. Es wäre zu klären, inwieweit externe Experten
dann beurteilen können, was die Software im Einzelnen
kann. Manche werfen hier die Stichworte „TÜV“ oder
„Zertifizierung“ ein. Worum geht es uns? Es geht uns
doch darum, dass wir Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in staatliches Handeln da stärken und wiederher-
stellen wollen, wo es verloren gegangen ist. Deshalb
nehmen wir uns dieser Fragen so offen an. Hier debat-
tiert doch niemand darüber, dass man die entsprechen-
den Regelungen in den Gesetzen abschaffen will. Darum
geht es doch nicht. Aber wenn ich diese gesetzlichen

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(C (D rundlagen habe, dann muss ich doch auch alles tun, dait Technik nicht rechtliche und verfassungsgerichtliche orgaben außer Kraft setzt. Um nicht mehr und um nicht eniger geht es. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Bundesministerin. – Jetzt für die raktion Die Linke unsere Kollegin Ulla Jelpke. Bitte chön, Frau Kollegin Jelpke. Danke. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! h möchte mich ausdrücklich dem Dank an die Aktivisnnen und Aktivisten des Chaos Computer Clubs anchließen. Kollegen von der Union, in der Tat möchte ich hier eutlich sagen, dass die Aufdeckung des Trojaner-Skanals vor allen Dingen dem Chaos Computer Club zu veranken ist. Dass hier wieder einmal eine Debatte um die ersönlichen Freiheiten in diesem Land und darüber, wie ie zu verteidigen sind, geführt wird, ist, wie sich heute uch im Innenausschuss gezeigt hat, ausgesprochen ichtig. In diesem Zusammenhang ist schon mehrfach er ähnt worden, dass das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zur Onlinedurchsuchung ganz deutlich die onsequenzen für den Schutz der individuellen Freihein, vor allen Dingen für Menschen, die im Netz arbein, gezogen hat. Auch das Landgericht Landshut hat im anuar ganz klar geurteilt, dass das Erstellen von creenshots durch polizeiliche Trojaner rechtswidrig ist. er Bundesinnenminister hat dazu eine ganz lapidare altung. In der FAZ hat er mal eben so locker gesagt, ass man auch eine andere Auffassung haben könne als in Landgericht. Da fragt man sich natürlich schon, wie in Innenminister, der zugleich Verfassungsminister ist, iese Freiheitsrechte verteidigen will. Rechtsstaatlicheit, wenn er sie verinnerlicht hat, bedeutet nichts andes – um das ganz deutlich zu sagen –, als dass der Staat seinem Handeln von Gerichten begrenzt werden kann. ichts anderes haben das Bundesverfassungsgericht und as Landgericht Landshut gemacht. Da sind wir auch schon bei dem Beispiel. Herr chröder hat hier von schwerer Kriminalität, Terrorisus usw. gesprochen. Aber wodurch ist dieser Fall ei entlich bekannt geworden? Der bayerische Innenminisr scheint ganz offensichtlich in Muskelmännern eine olche Gefahr für den Freistaat zu sehen, dass er schon agd auf diese kleinkriminellen Anabolikahändler acht. Recht und Gesetz hat er ganz eindeutig mit Fü en getreten. (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Anabolikahändler sind keine Kleinkriminellen!)


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226700

(Beifall bei der LINKEN)

Ulla Jelpke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1713226800

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der FDP)


(Beifall bei der LINKEN)






Ulla Jelpke


(A) )


)(B)

Dass ein Trojaner nicht einfach Zehntausende Bild-
schirmfotos erstellen darf, ergibt sich meines Erachtens
schon aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Aber nach dem Urteil des Landgerichts Landshut vom
Januar dieses Jahres hätte völlig klar sein müssen, dass
dieser Trojaner rechtswidrig ist und nicht eingesetzt wer-
den darf. Was die Screenshots umfassen, ist heute schon
mehrfach gesagt worden: Die Aktivitäten eines Men-
schen an dem Computer können vollständig erfasst wer-
den. Das hat mit einer Überwachung von Telekommuni-
kation – das hat die Ministerin eben noch einmal sehr
deutlich gemacht – nun wirklich nichts mehr, gar nichts
mehr zu tun.


(Beifall bei der LINKEN)


Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
von 2008 festgelegt, die Überwachung müsse sich „aus-
schließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommu-
nikationsvorgang“ beschränken. Es hat außerdem gesagt
– das insbesondere an die Adresse der Unionskollegen –:

Dies muss durch technische Vorkehrungen und
rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.

Auch nach der heutigen fast dreistündigen Debatte im
Innenausschuss bleibt es äußerst zweifelhaft, ob die vom
Bundeskriminalamt und Zollkriminalamt eingesetzte
Spionagesoftware diesem Anspruch wirklich genügt.
Das Bundeskriminalamt hat zwar – nach eigenen Anga-
ben – eine Version der Software bestellt, deren Funktion
offenbar auf die Quellen-Telekommunikationsüberwa-
chung reduziert ist. Es gibt aber weiterhin eine Online-
nachladefunktion. Es ist heute nicht ausreichend aufge-
klärt worden, ob sie eingesetzt wurde bzw. welcher
Codes es bedarf.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Also wissen Sie es gar nicht? Sie wissen nicht, ob die eingesetzt wurde?)


– Nein, das wissen wir nicht, weil wir keine vernünftigen
Auskünfte vom Innenministerium darüber bekommen
haben. – Man braucht keine detaillierten Computer-
kenntnisse, um zu wissen, dass mit solchen Nachlade-
funktionen alles Mögliche angestellt werden kann. Sogar
digitale große Späh- und Lauschangriffe können so
durchgeführt werden. Der Bundesinnenminister begrün-
det diese Nachladefunktion ausdrücklich mit der regel-
mäßigen Aktualisierung der in fremde Computer einge-
bauten Spionagesoftware. Das wollen wir weiter
erläutert haben.

Die Linke hat sich in der Vergangenheit bereits bei
der Novelle zum BKA-Gesetz gegen die Onlinedurchsu-
chungen gewandt. Nach dem Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts haben wir immer wieder Zweifel daran ge-
äußert, ob die Vorgaben so in die Praxis umgesetzt
werden können. Die jüngsten Ereignisse haben unsere
Befürchtungen bestätigt. Deshalb bleibt die Linke dabei:
Hände weg von der Onlinedurchsuchung und den massi-
ven Überwachungen!

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)


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(C (D Vielen Dank, Frau Kollegin Jelpke. – Jetzt spricht für ie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege olker Beck. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Uhl, ls ich Ihre Rede mit dem wunderbaren Spruch „Wer ich ins Internet begibt, kommt darin um“ gehört habe, (Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Das kann Ihnen auch passieren!)

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713226900
Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713227000

ar mein Gedanke: Lassen Sie sich in Ihrem Büro ein
xemplar von dem bösen Internet ausdrucken, und dann
itten Sie Herrn Friedrich, es endlich abzuschalten.


(Lachen bei der SPD)


o zu argumentieren, ist weltfremd.

Viel besser waren auch Sie nicht, Herr Schröder; Sie
aren auch nicht viel näher an der Realität der Debatte.
ie bauen einen Popanz auf, indem Sie sagen, die Alter-
ativen wären, alles an Überwachung grenzenlos zu er-
uben oder die Kriminalität einfach zuzulassen. Ich

age Ihnen: Der Staat – das ist auch Law and Order – hat
wei Aufgaben. Er muss die Sicherheit wahren, indem er
efahren abwehrt und Kriminalität strafverfolgt


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Auch im Netz, Herr Kollege!)


sehr richtig –, und er muss dabei rechtsstaatlich han-
eln und die Rechte seiner Bürger, wie sie im Grundge-
etz formuliert sind, respektieren. Beides ist Recht und
esetz.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das Tragische an dieser Debatte ist: Es war keine
ontrollbehörde, die festgestellt hat, dass irgendetwas

chiefläuft, sondern der Chaos Computer Club.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Das war ein Rechtsanwalt!)


eine Mitglieder sind darauf gekommen, weil ihnen et-
as zugespielt wurde und sie in der Lage waren, das zu

nalysieren. Dabei haben sie zweifelsfrei festgestellt,
ass diese Software mehr kann, als das Bundesverfas-
ungsgericht erlaubt.

Daraus ergibt sich zwingend das Faktum: Wir haben
in Problem. Das Problem lautet: Wer überwacht die
berwacher und die Überwachungssoftware? Gerade
enn solche Bereiche an Private übertragen werden,
uss man anschließend darauf achten, was sich alles da-
n verbirgt. Ich finde den Ansatz richtig, zu sagen: Das
acht der Staat in Zukunft selbst.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: In dem Fall hat es ein Gericht gemacht!)


ber da dürfen wir nicht stehen bleiben, Herr
ppermann. Auch wenn das der Staat mit seinen Sicher-
eitsbehörden selbst macht, erwarte ich, dass unabhän-





Volker Beck (Köln)



(A) )


)(B)

gige Stellen das im Blick haben und prüfen, ob das drin
ist, was draufsteht und ob die Software auch nicht ein
Jota mehr kann, als das Bundesverfassungsgericht aus-
drücklich erlaubt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Wollen Sie den Staatstrojaner, Herr Beck?)


– Lieber Herr Uhl, wir haben Staatstrojaner, die wir bei
zwielichtigen Firmen, die im Zusammenhang mit krimi-
nellen Vorwürfen stehen, eingekauft haben.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Was wollen Sie denn?)


– Ich möchte, dass der Einsatz von Software oder Tech-
nik zur Überwachung von Kriminellen durch den Staat
erfolgt und dass der Datenschutzbeauftragte oder andere
Stellen überprüfen, ob dabei rechtsstaatliche Vorgaben
gewahrt werden.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)


Ich bin völlig dagegen, ein Vorgehen nach dem Motto
„Catch as catch can“ zuzulassen.

Herr Kollege, die Entwarnungen, die von der Regie-
rungsbank zu hören waren, entsprechend wortwörtlich
dem, was der Kollege Herrmann in Bayern gesagt hat. Er
sagte:

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quel-
len-TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung
ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Tele-
kommunikationsvorgang beschränkt und dies durch
technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben
sichergestellt wird. Nichts anderes ist in Bayern bis-
her praktiziert worden.

Das ist doch eine glatte Lüge.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger in einen Innen-
minister Vertrauen haben, der solch einen Unsinn er-
zählt? Das Landgericht Landshut hat Ihnen schon im Ja-
nuar gesagt, dass das, was in Bayern praktiziert wird,
rechtswidrig ist. In der Kommentarliteratur wird darüber
räsoniert, ob sich Beamte dabei nicht sogar strafbar ge-
macht haben.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)


Das, was der Chaos Computer Club gefunden hat und
was auch in Bayern offensichtlich im Einsatz war, über-
schreitet eindeutig die verfassungsrechtlichen Grenzen.
Darüber kann man nicht diskutieren. Wenn trotzdem ein
Innenminister solche Sätze sagt, dann glaube ich als
Bürger und Abgeordneter gar nichts mehr, was nicht
durch Stellen, zu denen ich Vertrauen habe, überprüft ist.
Wir müssen die Debatte vom Kopf auf die Füße stellen

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(C (D nd den Grundrechtsschutz bei der Kriminalitätsbeämpfung sichern. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, dazu gehört schon twas mehr als das öffentliche Räsonieren, das Sie hier ur Schau gestellt haben. Ich habe große Zweifel, ob die § 100 a und 100 b der Strafprozessordnung ausreichen, m im Bereich der Strafverfolgung die Quellen-TKÜ zu chtfertigen. Ich bin mir gar nicht sicher, ob man die elefonie im Internet mit der Telefonie im Festnetz oder andynetz vergleichen kann, was den Grundrechtseinriff betrifft. Aber selbst wenn man zu dem Ergebnis ommt, das sei das Gleiche, gilt immer noch der Satz es Bundesverfassungsgerichts, dass die Überwachung ur zulässig ist, „wenn sich die Überwachung auschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommuikationsvorgang beschränkt“. Aber dann kommt das ntscheidende: Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein. Wo ist denn die rechtliche Vorgabe im Bundesrecht Bereich der Strafverfolgung, die sicherstellt, dass icht mehr gemacht wird als das, was das Bundesverfasungsgericht aufgeschrieben hat? (Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Durch richterlichen Beschluss! In jedem Einzelfall!)


umindest in der Strafprozessordnung steht davon
ichts. Wer das IT-Grundrecht, das das Verfassungsge-
cht gerade neu geschöpft hat, nämlich das Grundrecht
uf Integrität und Vertraulichkeit der informationstechni-
chen Systeme, ernst nimmt, der kann doch nicht einfach
o ohne jegliche gesetzliche Regelung in dieses Grund-
cht eingreifen.


(Siegfried Kauder [Villingen-Schwenningen] [CDU/CSU]: Es gibt doch den richterlichen Vorbehalt, Mensch!)


in Eingriff in ein informationstechnisches System ist
ie Installierung einer Schadsoftware wohl zweifelsfrei.
eshalb verstehe ich Sie, Frau Leutheusser-
chnarrenberger, als Grundrechtsministerin und Ihre
indelweiche Position nicht so ganz. Wenn Sie aber für
ehr Transparenz und Grundrechtsschutz kämpfen, wis-

en Sie die Opposition auf Ihrer Seite. Das haben Sie bei
em Applaus in Ihrer Rede gemerkt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713227100

Kommen Sie zum Ende, Herr Kollege.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1713227200

Der Applaus war aufseiten der Opposition lebhafter

ls in den Reihen der Koalitionsfraktionen. Ich hoffe, Sie
aben das Signal verstanden und wissen, wer in diesem
ampf Ihre Bündnispartner sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Jan Korte [DIE LINKE])







(A) )


)(B)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713227300

Vielen Dank, Kollege Volker Beck. – Jetzt spricht für

die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Clemens
Binninger.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Clemens Binninger (CDU):
Rede ID: ID1713227400

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Beck, wir nehmen zustimmend und zufrieden zur
Kenntnis: Die Grünen sind für Quellen-TKÜ mit Soft-
ware, und sie sind dafür, dass der Staat diese Software
selber entwickelt. Das haben Sie hier an diesem Redner-
pult gesagt.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: Wenn man es macht, muss man es rechtlich sauber machen!)


Aus dieser Position werden wir Sie nicht mehr entlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Die Debatte der letzten zehn Tage war – ich will gar
nicht bestreiten, dass, was den technischen Aspekt be-
trifft, etwas zur Aufklärung beigetragen wurde – stark
von pauschalen Verdächtigungen, der Kriminalisierung
von Polizeiarbeit und von Diskreditierung geprägt. Dazu
muss ich sagen: Dieser Tenor führt keinen Schritt weiter.
Das darf sich so nicht wiederholen.

Der Fall, den einige lobend erwähnt haben – es wurde
sehr kryptisch in einer Sonntagszeitung beschrieben,
was man recherchiert habe –, wäre deutlich weniger in-
teressant gewesen, wenn der Schreiber seinen Artikel
mit dem Hinweis eingeleitet hätte, dass es dazu bereits
eine Verhandlung vor einem Landgericht, eine Debatte
im Bayerischen Landtag und zwei Publikationen in den
juristischen Fachzeitschriften NJW und NStZ gegeben
hat. Dann wäre das Geheimnisumwobene weg und die
Debatte vielleicht sachlicher gewesen. Es geht auch völ-
lig unter, worum es in diesem Verfahren ging. Es ging
um das bandenmäßige Beschaffen von Betäubungsmit-
teln in 74 Fällen. Hierfür wurde eine mehrjährige Haft-
strafe verhängt. Auch das darf man wohl in diesem Zu-
sammenhang einmal erwähnen, damit jeder weiß,
worüber wir heute hier reden.

Wir reden übrigens nicht über Onlinedurchsuchun-
gen, auch nicht über Quellen-TKÜ zur Gefahrenabwehr.
Wir reden ausschließlich über die Maßnahme „Quellen-
TKÜ im Ermittlungsverfahren nach § 100 a StPO“,


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles hängt mit allem zusammen!)


also das Abhören verschlüsselter Telefonate bei schwe-
ren Straftaten. Darum geht es im Kern. Dass wir darauf
verzichten können, hat, wie ich glaube, niemand in die-
sem Hause außer Herrn Korte – bei ihm war ich mir da
nicht ganz sicher – gefordert. Auf diese Ermittlungsme-
thode kann die Polizei weder im Bund noch in den Län-
dern verzichten. Diese klare Botschaft muss zunächst
einmal vorausgeschickt werden. Wenn wir darauf ver-

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(C (D ichten würden, wären wir bei der Bekämpfung der Oranisierten Kriminalität, der Kinderpornografie und des errorismus ohne Erkenntnismöglichkeiten. Das kann er Rechtsstaat nicht wollen und nicht zulassen. Wir haben heute Morgen eine sehr sachliche Debatte Innenausschuss geführt. Herr Kollege Oppermann, ie dürfen sich darüber gerne bei Ihren SPD-Kollegen formieren. Diese Debatte war von deutlich mehr Ver tändnis für das Anliegen geprägt als einige der Beiäge, die wir hier heute Nachmittag gehört haben. Der KA-Präsident onnte zweifelsfrei darlegen, dass die Anwendungsfälle, ie es im BKA gibt, den Vorgaben des Karlsruher Gechtes entsprechen. Es gibt keinen Grund, dort etwas zu ritisieren oder gar zu skandalisieren. Was in den Länern passiert – egal, ob der Innenminister von der SPD, er CDU oder der CSU gestellt wird –, müssen die Läner erklären und auch verantworten. Das ist nicht unsere auptaufgabe. Es bleiben am Ende – das will ich ganz freimütig einumen – zwei Punkte in der Debatte übrig, über die wir igentlich Einigkeit erzielen könnten, ein rechtlicher und in technischer Aspekt. Erster Punkt: § 100 a StPO ist zweifellos nach der echtsprechung die richtige Rechtsgrundlage für die uellen-TKÜ. Das ist wohl unbestritten. Unbestritten ist ber auch, dass § 100 a von der Justiz uneinheitlich anewandt wird. Vom Generalbundesanwalt wird er gar icht angewandt, in den Ländern dagegen wird er von en Staatsanwaltschaften zur Quellen-TKÜ angewandt. on dieser Debatte kann somit durchaus der Impuls ausehen, dass die Justizminister von Bund und Ländern arüber reden, ob es einer Fortentwicklung des § 100 a tPO bedarf, um die infrage stehenden Dinge klarzusteln und eine einheitliche Rechtsanwendung zu garantien. Das ist keine Skandalisierung; es ist auch keine Krik an irgendjemandem, wenn man das fordert. Das ist ielmehr den Erkenntnissen geschuldet, die wir jetzt ehr seriös und verantwortungsbewusst gewonnen haen. Der zweite Punkt: Wir müssen uns darüber im Klaren ein, dass wir aufgrund der fortschreitenden technischen ntwicklung immer wieder an einen Punkt gelangen, wo ir uns fragen müssen, ob technisch mehr möglich ist ls rechtlich zulässig und ob wir die Technik überhaupt och übersehen. Können wir uns darauf verlassen, dass as, was wir von einem Fremdunternehmen bekommen, lle diese Aspekte berücksichtigt, oder bleibt ein letzter est an Unsicherheit, obwohl alles dafür getan wird, um iese Unsicherheit auszuräumen? Wenn wir sicherstellen wollen, dass keine Lücke zwichen technisch Möglichem und rechtlich Machbarem ntsteht, brauchen wir eine staatliche Stelle, ein Servicend Kompetenzzentrum, das die Aufgabe hat, den Erittlungsbehörden die entsprechende Technik bereitzu tellen. Clemens Binninger )


(Beifall bei der CDU/CSU)


(Zuruf von der SPD: Guter Mann!)





(A) )

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und
der SPD)

Diese Stelle kann das Know-how bereitstellen, auf dem
neuesten Stand der Technik. Dann sind wir auf der siche-
ren Seite. Das könnte durchaus auch im Sinne der Grü-
nen sein. In der Großen Koalition hatten wir schon ein-
mal über die Einrichtung eines solchen Service- und
Kompetenzzentrums diskutiert. Damals wurde es von den
Grünen mit dem Schlagwort „Die Lauscher vom Rhein“
diskreditiert und gesagt: Wir wollen es nicht. Deshalb
sage ich an die Adresse der Grünen: Beides wird nicht zu
haben sein. Wenn wir Sicherheit in den Ermittlungsver-
fahren haben wollen – das wollen wir ja alle –, werden
wir nicht umhinkommen, eine solche staatliche Stelle zu
schaffen.


(Dr. Hans-Peter Uhl [CDU/CSU]: Genau so ist es!)


Das BKA alleine ist in der Lage, die Sicherheitsanforde-
rungen zu garantieren. Aber wollen Sie das auch jeder
Länderpolizei überlassen? – Ich glaube deshalb, der
zweite und wichtige Impuls aus dieser Debatte lautet:
Wir brauchen ein Service- und Kompetenzzentrum für
das gesamte Spektrum an Überwachungstechnik. Dann
sind wir auf der sicheren Seite.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713227500

Vielen Dank, Kollege Binninger. – Jetzt für die Frak-

tion der Sozialdemokraten unser Kollege Frank
Hofmann. Bitte schön, Kollege Frank Hofmann.


(Beifall bei der SPD)



Frank Hofmann (SPD):
Rede ID: ID1713227600

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen

und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Wenn
wir den Chaos Computer Club vor zehn Tagen nicht ge-
habt hätten und die Medien nicht darüber berichtet hät-
ten, wären wir noch nicht so weit wie heute. Die Exeku-
tive hat bisher immer gemauert. Wir hatten keine
Erkenntnisse. Die sind heute zum ersten Mal offengelegt
worden, und es sind völlig neue Ideen aufgetaucht. Herr
Binninger hat eben gesagt: Kompetenzzentrum, Service-
zentrum. Wir müssen aber aufpassen, dass wir daraus
keine Abhörzentrale machen.


(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Sie sprachen an, den § 100 a StPO müssen wir neu ma-
chen, und es muss eine eigene Software her. – Ich denke,
das sind Sachen, über die hätten wir uns auch schon vor
zwei Jahren unterhalten können, wenn wir das Thema
angesprochen hätten. Nein, dieses Thema ist heute hoch-
gekommen, weil es der Chaos Computer Club war, der
uns dieses Thema gegeben hat. Sonst wären wir nicht so
weit. Deswegen auch von mir herzlichen Dank an den
Chaos Computer Club.

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(C (D (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Auf der anderen Seite bin ich es ja gewohnt, dass wir
eit zwei Jahren in der Innen- und Rechtspolitik streiten
zw. dass Sie streiten. Die Koalition streitet sich wie
wei ungleiche Schwestern, die sich fast bis aufs Blut
ekämpfen. Sie verbeißen sich in politische Extreme, ei-
igen können Sie sich lange nicht mehr. Union und FDP
ind aufgrund ihrer Unfähigkeit zur politischen Ent-
cheidung gleichermaßen zum Sicherheits- und zum
reiheitsrisiko geworden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Jan Korte [DIE LINKE]: Das stimmt!)


Es hat in Deutschland wohl noch keinen Fall gegeben,
dem sich ein bayerischer Innenminister so dreist und

ffentlich vor einen meines Erachtens eindeutigen
echtsbruch gestellt hat.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)


enn Herr Uhl immer von der Grauzone spricht, dann
eiß ich, eigentlich meint er Rechtsbruch. Deswegen

age ich auch Rechtsbruch.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das Grundgesetz erlaubt die Überwachung von Tele-
ommunikation an der Quelle, meines Erachtens aber
icht das Anfertigen von Screenshots, bei denen man na-
rgemäß viel mehr sehen kann als nur eine einzelne
-Mail oder einen E-Mail-Entwurf, zumal wenn alle
0 Sekunden ein Bild gemacht wird.

Mit ihrer Software hat die bayerische Polizei im Prin-
ip nichts anderes gemacht als eine Onlinedurchsuchung
urch die juristische Hintertür. Der bayerische Innen-
inister Herrmann kann noch so viel reden, glaubhaft

bstreiten kann er das nicht.

Erschütternd ist für mich auch die Ignoranz des Bun-
esinnenministers gewesen. Manchmal hatte ich den
indruck, er weiß nicht, wovon er spricht. Wie sonst
onnte er sich zu den Äußerungen hinreißen lassen,
creenshots oder gar das Aufzeichnen von Eingaben
ber die Tastatur – also das Keyloggen – gehöre zum Er-
ssen der Telekommunikation. Es muss doch klar sein,
enn man die Quellen-TKÜ ohne solche grundrechts-
idrigen Maßnahmen nicht umsetzen kann, dann darf
an sie auch nicht umsetzen.

Wer ist eigentlich zuständig für diese Misere? – Frau
eutheusser-Schnarrenberger sagt, Herr Friedrich soll
ine Führungsrolle in der Aufklärung übernehmen. Herr
riedrich gibt den Schuh weiter an die Bundesländer.
er bayerische Innenminister Herrmann sieht den Bund
der Pflicht, Klarheit für künftige Computerüberwa-

hungen zu schaffen. – Meine Damen und Herren, bitte
inigen Sie sich doch. Es ist vielleicht nicht in Ihrem In-
resse, sich zu einigen, aber es ist im Interesse unseres
andes.





Frank Hofmann (Volkach)



(A) )


)(B)

Ist das Sicherheitspolitik aus einem Guss, was diese
Koalition macht? Ist das die Sicherheitspolitik, in die un-
sere Bürgerinnen und Bürger Vertrauen haben können? –
Nein. Diese Sicherheitspolitik schafft Unmut und Miss-
trauen in der Bevölkerung. Diese Regierung ist nicht nur
ein Freiheitsrisiko – ich bleibe dabei –, sie ist auch ein
Sicherheitsrisiko. Die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats
steht so auf dem Spiel.

Bei der Rede der Bundesjustizministerin hätte ich,
wenn sie diese Rede, die sie heute gehalten hat, vor zwei
Jahren gehalten und dann gehandelt hätte, auch ge-
klatscht. Aber diese Rede kommt zu spät, und das Han-
deln kommt auch zu spät.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Bundesjustizministerin weiß genau, dass das
Bundesverfassungsgericht die Quellen-TKÜ prinzipiell
genehmigt hat. Trotzdem hat sie angeordnet, dass die
Bundesanwaltschaft sie nicht verwenden darf. Sie hat
dazu kein Gesetz in den Bundestag eingebracht, sie
macht ihre eigene, sie macht ihre persönliche Politik.

Die Konsequenzen sind absurd. Keiner will mehr
Fälle an den GBA herantragen, der ansonsten für
schwerste Kriminalität zuständig ist, weil er davon aus-
gehen muss, dass die Quellen-TKÜ nicht eingesetzt
wird, wenn der GBA das Ermittlungsverfahren in der
Hand hat. Das kann nicht angehen. Dadurch wird der
Rechtsstaat zu einer Bananenrepublik, in der man sich
aussuchen kann, ob man beim GBA landen will. So ähn-
lich war es heute auch im Innenausschuss vom BKA-
Präsidenten zu hören. Das hat mit einem Rechtsstaat
nichts zu tun.

Ich glaube, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Sie
müssen sich entscheiden: Entweder ist die Quellen-TKÜ
illegal; dann braucht man ein Gesetz. Oder sie darf ange-
wendet werden; dann braucht man ebenfalls ein Gesetz,
um neue rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Mit Gerede
und Geschwafel kann man weder Freiheitspolitik noch
Sicherheitspolitik betreiben. Für beides stellt die Koali-
tion ein Risiko dar. Ihre Inkompetenz, sich in der Frei-
heits- und Sicherheitspolitik zu einigen, schadet diesem
Land.


(Jimmy Schulz [FDP]: Frechheit!)


Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713227700

Vielen Dank, Kollege Frank Hofmann. – Jetzt für die

Fraktion der FDP unser Kollege Jimmy Schulz. Bitte
schön, Kollege Schulz.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten amen und Herren! Herzlich willkommen seien auch ie Zuschauer zu Hause an den Empfangsgeräten! (Heiterkeit – Sebastian Edathy [SPD]: Auf der Tribüne aber auch!)

Jimmy Schulz (FDP):
Rede ID: ID1713227800

Ozapft is“ ist nicht mehr nur der Ausspruch nach dem
nstechen eines Bierfasses, nein, es ist auch Begriff und
ashtag der ganzen Diskussion, die wir hier führen, ge-
orden, auch dank dem CCC, der diesen Begriff geprägt
at. Wir müssen ihm aber für noch viel mehr danken,
sbesondere für das 20-seitige Papier, in dem die ge-

amte Analyse enthalten ist. Ich empfehle übrigens je-
em hier im Hause die Lektüre. Dem Dank an den CCC
chließe ich mich also explizit an.

Sie werden wissen, dass wir durch den CCC erfahren
aben, dass die eingesetzte Software, in diesem Falle in
andshut, mehr kann als eigentlich vorgesehen. Neben
en legalen Fähigkeiten der Quellen-Telekommunika-
onsüberwachung hatte der in Bayern eingesetzte Troja-
er zusätzliche Fähigkeiten, zum Beispiel das Keylog-
en und die akustische Raumüberwachung. Diese
ähigkeiten waren zwar deaktiviert, aber sie waren in
ie Software integriert.

Meine Befürchtungen diesbezüglich betone ich be-
its seit Jahren, zuletzt in einer Pressemitteilung vor

echs Monaten. Diese Gefahren lassen sich nicht ganz
infach ausschließen. Die schlimmsten Befürchtungen
aben sich bewahrheitet. Aber noch viel perfider sind
ie Funktion des Nachladens von Software und die Fern-
teuerung des befallenen Rechners. Das ist im Übrigen
ine Fähigkeit, die das Bundesverfassungsgericht für
erfassungswidrig hielt. Dieses Feature bietet nämlich
ie Möglichkeit des beliebigen Nachladens von weiteren
ähigkeiten der Überwachung, von Schadsoftware und
nderen Dateien, die hoch- und heruntergeladen werden
önnen.

Besonders frappierend ist aber in diesem Zusammen-
ang, dass die Software offensichtlich schlampig pro-
rammiert wurde. Diese Funktion ist weder gut abgesi-
hert, noch ist sie ausreichend verschlüsselt, was dazu
hren kann, dass beliebige Dritte sie sich zunutze ma-

hen. Das heißt in der Folge aber auch, dass die Beweis-
raft einer solchen Maßnahme möglicherweise gegen
ull tendiert,


(Burkhard Lischka [SPD]: Genau! – Jan Korte [DIE LINKE]: Richtig!)


lls sich Fremde Zugang zu dem Rechner verschafft ha-
en.

Es scheint also besonders schwierig zu sein, einen
rundgesetzkonformen Trojaner zu programmieren.
enn es ist zwar einfach, nachzuweisen, dass eine Soft-
are eine bestimmte Fähigkeit hat, aber es ist um Län-
en schwieriger, nachzuweisen, dass sie eine bestimmte
ähigkeit nicht hat, insbesondere wenn man den Source
ode nicht hat. Außerdem lassen sich natürlich viele
unktionen gut verstecken. Es geht hier auch nicht um
rei, vier oder fünf Fälle, wie wir immer dachten, son-





Jimmy Schulz


(A) )


)(B)

dern anscheinend um mehr als 100 Fälle, in denen eine
solche Software eingesetzt wurde.

Aber warum haben wir eigentlich die Quellen-Tele-
kommunikationsüberwachung? Die klassische TKÜ ist
nicht mehr eine Wanze im Telefon, sondern bedeutet ein
Abgreifen in der Vermittlungsstelle. Das ist natürlich bei
der Internettelefonie etwas komplizierter und auch etwas
anders, denn dort besteht eine direkte Verbindung zwi-
schen zwei Endgeräten, die auch noch verschlüsselt ist.
Damit wurde übrigens immer auch die Notwendigkeit
der Quellen-Telekommunikationsüberwachung begrün-
det. Damit die beiden Teilnehmer sich finden, wird eine
Vermittlungsstelle in Anspruch genommen, ein zentraler
Rechner. Technisch stellt es kein Problem für den Anbie-
ter dar, das gesamte Gespräch über diese Vermittlungs-
stelle laufen zu lassen. Technisch gesehen ist es aber
auch kein Problem, die Verschlüsselung auszuhebeln, sei
es durch einen Generalschlüssel oder durch eine Man-in-
the-Middle-Attack. Das alles kann vonstatten gehen,
ohne dass die Teilnehmer dies mitbekommen.

Nun verdichten sich die Gerüchte, dass Anbieter von
solchen Internet-Telefondiensten nicht nur theoretisch in
der Lage sind, diesen Service anzubieten. Bereits 2008
wurde in Österreich bei einem Treffen im dortigen In-
nenministerium zum Thema Lawful Interception diese
Möglichkeit bestätigt. Die Datenschutzbestimmungen
des führenden Anbieters weisen explizit auf diese Mög-
lichkeit hin. Die User müssen sich also darüber bewusst
sein, dass diese staatlichen Methoden zur Überwachung
angewendet werden können.

Wenn es eine Möglichkeit gibt, grundrechtsschonend
und verfassungskonform eine solche Überwachung zu
veranlassen, dann frage ich mich: Warum tun wir das
dann nicht? Wenn aber der Einsatz eines Trojaners nicht
grundgesetzkonform gestaltet werden kann, frage ich
mich: Warum tun wir es dann?

Ich komme zum Fazit. Erstens. Wir müssen schnellst-
möglich und transparent die Sachlage aufklären. Wir tun
dies auf Initiative der Bundesjustizministerin. Zweitens.
Mögliche Alternativen zu einem Trojanereinsatz, die auf
Basis der geltenden TKÜ geregelt sind, müssen über-
prüft werden. Drittens. Ich bleibe dabei: Der Einsatz von
Trojanern birgt grundsätzlich die Gefahr des Miss-
brauchs. Deswegen: Lassen wir, was die TKÜ angeht,
die Finger von Trojanern!

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP – Sebastian Blumenthal [FDP]: Endlich mal ein Fachmann!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713227900

Vielen Dank, Kollege Schulz. – Jetzt spricht für die

Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Sebastian
Edathy. Bitte schön, Herr Kollege.


(Beifall bei der SPD)



Sebastian Edathy (SPD):
Rede ID: ID1713228000

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die

Bundesministerin der Justiz hat in der heutigen Aktuel-

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(C (D n Stunde eine bemerkenswerte Rede gehalten. Nachem sie diese Rede gehalten hat, habe ich mich aber geagt, ob sie tatsächlich für die Bundesregierung oder ob ie als Einzelperson im Kabinett gesprochen hat. (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ja, genau! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Schauen Sie einmal auf die Rednerliste, als was sie geredet hat!)


rau Ministerin, um die Verwirrung nicht nur in der Öf-
ntlichkeit, sondern auch im Parlament zu vermeiden,
äre es sinnvoll, wenn die Mitglieder der Bundesregie-
ng mehr miteinander reden würden, als in der Öffent-

chkeit sich widersprechende Interviews zu geben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde es in diesem Zusammenhang sehr bedauer-
ch und auch ein Stück weit dem Parlament gegenüber
icht angemessen, dass der Bundesinnenminister zu-
ächst eine Woche lang Konfusion hinsichtlich seiner
altung und der des Kabinetts in der Öffentlichkeit ver-
reitet und dann hier die Möglichkeit versäumt, Klarheit

Parlament herzustellen. Ich hätte von Herrn Friedrich
rwartet, dass er den Mut hat, an dieser Stelle klar Stel-
ng zu beziehen.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN)


r schickt aber Herrn Schröder vor, der mein Mitgefühl
at, weil er eine relativ undurchsichtige Position vertre-
n muss. Entsprechend ist er auf Fragen, die ihm in der
ragestunde gestellt wurden, gar nicht richtig eingegan-
en.

Ich war am letzten Dienstag guter Dinge mit dem
uto in meinem Wahlkreis unterwegs und habe dabei
en Deutschlandfunk gehört. Ich hatte den Eindruck,
ass die Moderatorin, die das Interview mit dem Minis-
r geführt hat, besser vorbereitet war, was diese Thema-
k betrifft, als der Interviewte selbst. Das ist sehr ärger-
ch.

Am Dienstag sagte Innenminister Friedrich das Ge-
enteil von dem, was er wenige Tage später in der
rankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von sich gab.
m Dienstag forderte er nämlich Frau Leutheusser-
chnarrenberger auf, sie möge doch ein Gesetz vorlegen.
m Sonntag hieß es dann, ein Gesetz sei nicht nötig, es

ei alles klar und Gerichtsurteile wie das vom Landge-
cht in Landshut seien eben nicht mehr als eine konkur-
erende Rechtsmeinung. Um es ganz klar zu sagen: Ei-
en solchen Verlegenheitsbundesinnenminister hat die
epublik nicht verdient.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Das Erschreckendste war aber die Schlussäußerung
es Bundesinnerministers Friedrich im FAZ-Interview:

… ich akzeptiere als Verfassungsminister auch,
dass es da ein Spannungsverhältnis zwischen Si-
cherheit und Freiheit gibt und man auch mal auf
eine Maßnahme verzichten muss.





Sebastian Edathy


(A) )


)(B)

Mit anderen Worten: Offenkundig muss man auch mal
gelegentlich auf eine Sicherheitsmaßnahme verzichten,
weil es das Ziel des Freiheitsschutzes gibt. Ich dachte
bislang immer, es würde fraktionsübergreifend den
Grundkonsens geben, dass Sicherheit der Freiheit dient
und dass Freiheit kein Randphänomen ist. Es ist ja nicht
so, dass Sicherheit und Freiheit gleichrangige Güter wä-
ren. Sicherheit kann man auch in Nordkorea, in einem
Nichtrechtsstaat, in einer Diktatur optimal organisieren.
Aber das Wesen der Organisation von Sicherheit in ei-
nem Rechtsstaat ist, dass die Sicherheit zuvorderst dem
Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dient.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dies muss der Maßstab sein.

Das größte Kapital, das wir in der Demokratie haben,
ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Dieses Vertrauen
hat auch unter tatkräftiger Mitwirkung von Vertretern
der Bundesregierung, insbesondere des Bundesinnen-
ministers, im Laufe der letzten Wochen Schaden genom-
men.

Ich wundere mich übrigens, warum man so fahrlässig
Wasser auf die Mühlen der Kritiker unseres demokrati-
schen Systems gießt. Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
ich wundere mich auch über Folgendes – es tut mir leid;
ich muss das hier ansprechen –: Sie haben mit dafür ge-
sorgt, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
2008 ein ganz klares Urteil gesprochen hat. Sie waren
damals Klägerin. Dieses Urteil hat sich nicht auf Maßga-
ben für die künftige Onlinedurchsuchung beschränkt. Es
hat auch ein zusätzliches Grundrecht konstituiert. Ich
finde es erstaunlich: Noch 2008 haben Sie gegen ein Ge-
setz geklagt, woraufhin es zu einem Richterspruch kam.
Seit zwei Jahren sind Sie Bundesjustizministerin. Nun
fällt Ihnen plötzlich ein, dass man seitens der Bundesre-
gierung vielleicht einmal einen Blick darauf werfen
könnte, wie in den Bundesbehörden eigentlich mit dem
Thema Telekommunikationsüberwachung umgegangen
wird. Das ist ein ganz schwaches Bild, gerade für eine
Rechtsstaatsliberale. Das muss ich Ihnen leider so vor-
halten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich finde es gut, dass Sie sagen, dass etwas getan und
nicht nur geprüft werden muss. Das ist aber offenkundig
noch nicht ganz klar: Wird jetzt geprüft, ob etwas zu prü-
fen ist, wie Herr Friedrich sagte, oder muss man etwas
Konkretes machen, wie Kollege Schulz und Frau
Leutheusser-Schnarrenberger sagten? Ganz klar ist
doch: Wir haben es hier mit einem derart sensiblen
Thema zu tun, das die Aufmerksamkeit des Großteils der
Öffentlichkeit auf sich zieht, dass wir es uns überhaupt
nicht leisten können, angreifbar zu sein. Was den Kern-
bereich der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben an-
geht, muss völlig klar sein, dass die entsprechenden
staatlichen Instanzen die volle Kontrolle haben.

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(C (D Wir haben heute im Rechtsausschuss gehört, dass die undesregierung und das Bundeskriminalamt gar keinen ugang zu den Quelldateien der Programme haben, die an bei einer privaten Firma in Auftrag gegeben hat; das undeskriminalamt hat dies eingeräumt. Das ist schlichteg fahrlässig und ein Riesenproblem. Da darf man icht unklar bleiben. Da muss Klarheit her. Da darf man icht zweideutig, sondern muss eindeutig sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beenden Sie iesen Zustand! Stellen Sie sicher, dass der Rechtsstaat nktioniert! Klären Sie die Unstimmigkeiten innerhalb rer eigenen Koalition! Und hören Sie bitte auf, die ürgerrechte der Menschen in unserem Land gegen Siherheitsbelange auszuspielen! Beides gehört zusamen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713228100

Vielen Dank, Kollege Edathy. – Jetzt für die Fraktion

er CDU/CSU der Kollege Prof. Dr. Sensburg. Bitte
chön, Kollege Dr. Sensburg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1713228200

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen

nd Kollegen! Durch die Diskussion in den letzten Ta-
en und auch durch einige Wortbeiträge musste man den
indruck gewinnen, der Staat überwache eine Vielzahl
on Computern, iPads und Smartphones, und das wo-
öglich auch noch zu Hause in den eigenen vier Wän-

en. Dieser Eindruck wird auch vom Chaos Computer
lub erweckt, wenn von Spionagesoftware, Schnüffel-

oftware, ausuferndem Computerschnüffeln, staatlichen
omputerwanzen oder heimlicher Infiltration von infor-
ationstechnischen Systemen, also des heimischen
omputers, gesprochen wird.

Eigentlich muss jeder Bürger inzwischen Angst ha-
en, dass sich staatliche Trojaner auf seinem Rechner
efinden. Ich habe eine Anfrage bekommen, die wie
lgt lautete: Sind fast alle Computer vom Bundestroja-

er befallen? Muss ich mir Sorgen machen? – Diese An-
age habe ich über Facebook bekommen, jenes Netz-
erk, in das viele Menschen Informationen über ihren
eziehungspartner, Urlaubsfotos und viele weitere Da-
n einstellen.

Wie aber sieht die Realität aus? Bei den vom Chaos
omputer Club im Staatstrojaner-Bericht angegebenen
rogrammen handelt es sich nicht um Software, die vom
und eingesetzt wird. Ich glaube, das ist inzwischen un-

treitig; alle Redner haben das hier heute betont. Das
cheint, auch wenn die Äußerungen des Chaos Computer
lubs unterschiedlich sind, inzwischen selbst vom
haos Computer Club nicht anders gesehen zu werden.
enn es wird nicht mehr vom Bundestrojaner gesprochen,

ondern vom Behördentrojaner oder vom Staatstrojaner.
s ist wichtig, festzuhalten, dass es hier nicht um den
insatz einer Bundessoftware geht.





Dr. Patrick Sensburg


(A) )


)(B)

Zu den Zahlen. Seit 2007 ist vom BKA und vom Bun-
desverfassungsschutz in circa 25 Fällen ein Trojaner zur
Quellen-TKÜ eingesetzt worden. Dabei handelte es sich
– ich wiederhole das – ausdrücklich um eine Quellen-
TKÜ. Das betone ich, weil der eine oder andere Vorred-
ner, etwa die Kollegen von Notz und Klingbeil oder Frau
Jelpke, die Quellen-TKÜ mit der Onlinedurchsuchung
vermischt haben. Von den 25 Fällen ist es in nur sieben
Fällen tatsächlich zu einer Auslesung von Daten gekom-
men.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch das ist grundrechtsrelevant, Herr Kollege Sensburg!)


Wir reden also von Einzelfällen, und das seit 2007. Es
geht nicht um ein massenhaftes Abrufen von Daten im
Rahmen der Quellen-TKÜ. Das muss klar sein.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grundrecht ist Grundrecht! – Jan Korte [DIE LINKE]: Wo beginnt das Problem: bei 50, 100 oder erst bei 200?)


Zum Zweiten ist die rechtliche Grundlage klar, das ist
auch ganz deutlich gesagt worden.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie kennen sich nicht aus!)


Staatssekretär Stadler hat in der heutigen Fragestunde
schon gesagt: § 100 a StPO ist nach der Rechtsprechung
die richtige Grundlage. Das wurde auf die Frage vom
Kollegen Montag deutlich ausgeführt. Von daher muss
das an dieser Stelle auch einmal deutlich gesagt werden.

Im Hinblick auf die Straftaten – wenn es um schwere
Kriminalität geht – sind alle einer Meinung, nämlich
dass aufgrund eines richterlichen Beschlusses eine Tele-
fonüberwachung stattfinden kann. Ich glaube, da
herrscht Konsens.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kommt auf den Einzelfall an!)


Dann muss aber auch Konsens darüber bestehen, dass
beim Telefonieren über das Internet – fußend auf einem
richterlichen Beschluss – eine entsprechende Überwa-
chung des Internettelefonverkehrs durchgeführt werden
kann.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur wenn es grundrechtlich möglich ist!)


– Genau, nur wenn es grundrechtlich möglich ist.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die entscheidende Frage!)


– Es ist grundrechtlich möglich. Das sagt das Bundes-
verfassungsgericht. Herr Kollege von Notz, auch Sie ha-
ben eben nach einer Stelle gefragt, der man vertrauen
kann. Hiernach ist öfter gefragt worden. Ich kann einem
Richter vertrauen. Für mich ist das eine Stelle, die Ver-
trauen genießt.

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(C (D (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Landgericht Landshut, sage ich nur!)


in derartiger Beschluss muss von einem Richter ange-
rdnet werden. Ich möchte Ihnen einmal eine solche
telle zitieren:

Auch insoweit sind nur solche Maßnahmen zuläs-
sig, die der Überwachung der Telekommunikation
dienen und die für die technische Umsetzung der
Überwachung zwingend erforderlich sind.

as sagt ein Gericht in einem entsprechenden Beschluss.

Unzulässig sind die Durchsuchung eines Compu-
ters nach bestimmten auf diesem gespeicherten Da-
ten sowie das Kopieren und Übertragen von Daten
von einem Computer, die nicht die Telekommuni-
kation des Beschuldigten über das Internet mittels
Voice-over-IP betreffen.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lesen Sie mal das Urteil des Landgerichts Landshut!)


Auch das Abhören von Gesprächen, die außerhalb
eines Telekommunikationsvorgangs im Sinne des
§ 100 a StPO erfolgen, ist unzulässig.

In gerichtlichen Beschlüssen wird genau dieses gere-
elt. Das muss man doch einmal feststellen. Hier haben
ir mit dem Richter doch eine Stelle, der wir vertrauen
önnen.

Festzuhalten bleibt also: Es gibt keine Funktionen
um Erstellen von Screenshots, die von den sogenannten
undestrojanern eingesetzt worden sind. So steht es
brigens auch im Bericht vom Chaos Computer Club.
esen Sie dort auf der Seite 9 einmal nach. Da steht,
ass es höchstens die Möglichkeit von sogenannten
pplication Shots gibt; das betrifft also nicht den gesam-
n Bildschirm. Das ist wichtig vor dem Hintergrund des
undesverfassungsgerichtsurteils. Es gab keine Keylogger,
ie die Tastatur mitzeichnen können. Es gab kein An-
chalten von Kameras und Mikrofonen. Wir müssen
ststellen: All diese Vorgänge werden aufgezeichnet

nd protokolliert, weil das für die Revision und eine
ögliche spätere strafrechtliche Verurteilung wichtig ist.

Wie ist das Ganze denn herausgekommen? Doch nur,
eil der Strafverteidiger diese Protokolle gelesen hat
nd somit nachvollziehen konnte, was tatsächlich statt-
efunden hat. Deswegen können wir sagen: Die Maß-
ahmen werden rechtmäßig durchgeführt.

Ich habe mich gefragt: Hat denn der Chaos Computer
lub verantwortungsvoll gehandelt?


(Jan Korte [DIE LINKE]: Ja!)


ie meinen, ja; ich hingegen war sehr enttäuscht, das
uss ich sagen. Diese Frage habe ich zur Beantwortung

em Wissenschaftlichen Dienst vorgelegt.


(Burkhard Lischka [SPD]: Das ist aber originell, den Wissenschaftlichen Dienst zu beauftragen!)






Dr. Patrick Sensburg


(A) )


)(B)

Der Wissenschaftliche Dienst fragt in seiner Stellung-
nahme, ob hier möglicherweise eine Strafvereitelung
vorliegt. Ich zitiere Ihnen abschließend aus dem Gutach-
ten des Wissenschaftlichen Dienstes: Insgesamt erscheint
es folglich nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentli-
chung des Quellcodes eines sogenannten staatlichen
Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß
§ 258 StGB angesehen wird.

Ich finde es schade, dass der Chaos Computer Club
diesen Weg gewählt hat. Er hätte die Behörden auf den
Missstand hinweisen können. Ich sehe das Ganze als
Chance – wie der Kollege Binninger bereits ausgeführt
hat –,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja Schwachsinn!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713228300

Ihren Schlusssatz bitte.


Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1713228400

– ein Kompetenzzentrum einzurichten und den

§ 100 a StPO besser auszugestalten. Strafbare Handlun-
gen aber können wir nicht tolerieren. Ich denke, diesen
Vorfall wird eine Staatsanwaltschaft zu prüfen haben.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713228500

Vielen Dank, Herr Kollege Professor Sensburg. Jetzt

für die Fraktion der FDP unser Kollege Manuel
Höferlin. Bitte schön, Kollege Höferlin.


(Beifall bei der FDP)



Manuel Höferlin (FDP):
Rede ID: ID1713228600

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegin-

nen und Kollegen! Worüber reden wir heute eigentlich?
Wenn man auf die Tafel blickt, steht dort „Aktuelle
Stunde zur Onlinedurchsuchung“. Eigentlich sprechen
wir aber über Quellen-TKÜ; darum geht es nämlich im
Kern. Es geht um die gefundene Software, die nicht im
Quelltext vorliegt, sondern die als Binärdatei untersucht
wurde. Bislang haben wir nur viele Vermutungen, die
wir anstellen können. An der Aufarbeitung und der
Transparenz wird derzeit gearbeitet.

Die Frage, die wir uns stellen, lautet: Gibt es ein
Werkzeug, das vielleicht mehr kann, als es darf? Ich ver-
weise auf das Verfassungsgerichtsurteil, nach dem es ne-
ben den rechtlichen und organisatorischen auch techni-
sche Schranken geben muss.

Ich finde aber auch – da richte ich den Blick auf Sie,
liebe Freunde von der Opposition –, dass Ihr Diskus-
sionsverhalten schon etwas scheinheilig ist. Ich sehe,
wie Sie sich mit Ihren Äußerungen unisono an den CCC
anbiedern.


(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was? Meinen Sie den Kollegen Jimmy Schulz?)


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(C (D h kann dazu sagen: Die FDP hat am Montag letzter oche – direkt nachdem es bekannt wurde – ein Treffen it dem CCC vereinbart. Dort haben wir uns aus erster and informiert. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war aber keine Anbiederung!)


Nein, das ist eine Beschaffung von Informationen aus
rster Hand, Frau Kollegin.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und direkt im Fernsehen erzählt!)


olche Informationen sollten Sie sich vielleicht manch-
al auch zu Gemüte führen. Das ist hilfreicher, als im-
er nur etwas aus der Presse zu entnehmen und sich

ann unqualifiziert zu äußern.

Liebe Freunde von der SPD und den Grünen, ich
age mich dann auch: Wer hat es denn erfunden? Es war
och Ihr Kollege Schily, der 2005 die Onlinedurchsu-
hung und die Quellen-TKÜ angestoßen hat; Sie haben
as doch damals gemacht.

Sie machen das jetzt auch munter in den Ländern. Ich
rauche von der Linken da gar nicht groß etwas zu sa-
en; denn die rot-rote Landesregierung in Brandenburg
at den Einsatz von Trojanern selbst eingeräumt; da sind
ie bestens dabei. Um es bildlich zu sagen: Sie sind da
uf den Informationsfluss angewiesen, als wenn o’zapft
und das Bier läuft, und Sie setzen sich an den Tisch
azu, trinken mit und bringen den Radi und den Leber-
äse auch noch mit.

Der Staat darf solche Überwachungsmaßnahmen nur
urchführen, wenn er bestimmte Grenzen einhält; das ist
in ganz wichtiger Punkt. Es gelten dieselben Spiel-
geln wie bei der analogen Telekommunikationsüber-
achung, keine anderen. Wenn womöglich – das wird zu
ntersuchen sein – eine Software entwickelt wurde, die
eitere Optionen bietet, dann gilt – das muss man
ritisch feststellen – schon das Ausbleiben von Maßnah-
en zur technischen Einschränkung als starker Grund-
chtseingriff. Der CCC vermutet – er hatte den Quell-
xt nicht da –, dass in der Software weitere Optionen

umindest zuschaltbar sind, deren Nutzung in den Be-
ich einer Onlinedurchsuchung fallen würde. Solche
ptionen sind nicht notwendig, wenn man eine Quellen-
KÜ durchführen möchte.

Der Kollege Schulz hat sich schon zu der Frage ge-
ußert, ob man eine solche Software überhaupt für die
uellen-TKÜ braucht. Zumindest im Zusammenhang
it Skype ist das nicht zwingend notwendig. Ich müsste
ich genauer mit der Frage befassen, wie es sich mit an-

eren Methoden der Telefonie über das Internet verhält.
ber bei Skype ist es mit Sicherheit nicht notwendig,
en Rechner zu infiltrieren, um die Verbindungen abzu-
ören.

Die Problematik ist vor allen Dingen dann groß, wenn
icht sichergestellt werden kann – im Falle der Landes-
oftware war das so –, dass auf dem Computer nichts
erändert werden kann. Dann muss man sich schon
berlegen: Kann ein solcher Computer in einem Rechts-
taat der Beweissicherung dienen? Ich habe da große





Manuel Höferlin


(A) )


)(B)

Zweifel. Ich glaube, dass wir hier Transparenz schaffen
müssen; das tun wir auch. Nachher werden wir sehen,
welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Man muss schon sagen, dass man hier die Vorgehens-
weise des BKA kritisieren kann. Es ist grundsätzlich
nichts Schlimmes, dass eine Software von Dritten zur
Verfügung gestellt wird. Die Waffen werden auch nicht
von der Polizei hergestellt. Aber sie können von der
Polizei kontrolliert werden. Ich gehe davon aus, dass in
Zukunft keine Software mehr eingesetzt wird, die nicht
im Quelltext vorliegt und deren Funktionen man nicht
im Detail kontrollieren kann. Es ist das eine, sich organi-
satorisch darauf zu verlassen, dass etwas nicht statt-
findet. Auch ich glaube, dass die Ermittlungsbehörden
– das BKA und andere Stellen – die Möglichkeiten, die
vielleicht in der Software stecken, nicht eingesetzt ha-
ben. Die Regierung hat es völlig klar gesagt: Der Einsatz
solcher Funktionen hat nicht stattgefunden. Das glaube
ich. Das Bundesverfassungsgerichturteil geht aber wei-
ter: Es besagt, dass es auch technisch nicht möglich sein
darf. Man wird sich das genau anschauen müssen.

Ich glaube, man muss die technische Schranke beach-
ten, die den Unterschied zwischen einer Quellen-TKÜ
und einer Onlinedurchsuchung ausmacht. Man darf ei-
nem privaten Unternehmen nicht die Freiheit geben, ein
Universalprodukt zu schaffen, bei dem man über Schal-
ter regeln kann, ob das Werkzeug, das man anwendet,
die Quellen-TKÜ oder die Onlinedurchsuchung ist.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713228700

Ja, das ist gut so.


Manuel Höferlin (FDP):
Rede ID: ID1713228800

Die FDP wird ihrer Aufgabe gerecht und wägt die As-

pekte der Freiheit und der Sicherheit verantwortungsbe-
wusst gegeneinander ab. Nicht zuletzt deswegen sind
wir Teil der christlich-liberalen Koalition, die die Regie-
rung stützt.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


– Sie brauchen nicht zu lachen; Sie haben es nie besser
gemacht.


(Sebastian Edathy [SPD]: Doch! Besser war es!)


Von daher ist es gut, dass wir da sind.

Wir werden das gemeinsam mit unseren Freunden
von der Union lösen. Darauf können Sie sich verlassen,
genauso wie die Bürger.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Lars Klingbeil [SPD]: Zwei Jahre habt ihr noch!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713228900

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten dem

letzten Redner in unserer Aktuellen Stunde, unserem
Kollegen Armin Schuster, noch Aufmerksamkeit schen-
ken. Bitte schön, Kollege Armin Schuster.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


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(C (D Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen und olleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! err Höferlin hat bereits darauf hingewiesen, dass das hema der Aktuellen Stunde auf der Anzeigetafel nicht ptimal formuliert worden ist. Es lautet tatsächlich: „Begnisse und Instrumentarien von Ermittlungsund Si herheitsbehörden im Internet bei Verfolgung schwerer traftaten as klingt sehr fachlich und sperrig, aber für mich ist der itel im Vergleich zu den Überschriften, die in den verangenen 10 bis 14 Tagen in der Öffentlichkeit kursiern – Überwachungsstaat, Trojaner, Spionagesoftware tc. –, unglaublich wohlklingend. Möglicherweise war as für diese gute Debatte, die wir in den letzten 0 Minuten geführt haben, wichtig. Jenseits der öffentlichen Dramatisierungen geht es leider ist Herr Wiefelspütz schon weg; ich fand sehr ut, was er heute Morgen gesagt hat – um eine sehr stragische Frage, die wir heute debattieren. Es geht darum, u klären, ob unsere Sicherheitsbehörden für die Verfolung schwerer Straftaten im Internet die richtigen Begnisse und Instrumentarien haben und sie auch verfas ungsgemäß anwenden. Es geht also um die Grundlagen er inneren Sicherheit in diesem Land. Dafür zeichnen ir verantwortlich, nicht der Chaos Computer Club oder gendwelche Parteien, die sich – zumindest gefühlt – chon im Bundestag wähnen. Es ist gut, dass wir dieses Thema hier erörtern. Ich öchte als abschließender Redner die Unionsposition och einmal zusammenfassen. Erstens. Die QuellenKÜ ist als Mittel der Strafverfolgung ein Spezialfall er „normalen“ Telekommunikationsüberwachung nach 100 a StPO. Sie ist dort einwandfrei geregelt und daher r uns nicht veränderungsbedürftig. Die innerhalb der roßen Koalition in § 20 l BKA-Gesetz geregelte gefahnabwehrende Befugnis zur Quellen-TKÜ erscheint mir llerdings etwas zeitgemäßer, sodass meines Erachtens ine analoge spezialgesetzliche Regelung der StPO gerüft werden sollte. Zweitens. Davon unterscheiden wir die präventive nlinedurchsuchung gemäß § 20 k BKA-Gesetz. Sie ist ort verfassungsmäßig für den präventiven Einsatz gereelt. Für den repressiven Einsatz haben wir diese Befugis nicht. Ich sehe übrigens keinen Grund dafür, warum nlinedurchsuchungen bei schweren Verbrechen im Erittlungsbereich nicht eingesetzt werden sollten. Drittens. Im aktuellen Fall wird vonseiten der Kritiker ngeführt, dass die eingesetzte Software über das rechtch zulässige Maß hinausgehende Funktionen ermöglihen würde. Belegt ist das bis jetzt durch keinen einzigen ffiziellen Prüfbericht. Die dem BMI zugeordneten Siherheitsbehörden können aber belegen, dass eine Softare mit rechtlich unzulässigen Funktionen nicht erworen bzw. genutzt wurde. Das BKA wendet stattdessen in inem Mehrphasenprozess, wie heute Morgen eindrucksoll geschildert, ein revisionssicheres, protokolliertes uellen-TKÜ-Verfahren an, das nach der Darstellung eute Morgen aus meiner Sicht über jeglichen Zweifel rhaben ist. Armin Schuster )

Armin Schuster (CDU):
Rede ID: ID1713229000




(A) (C)


Bei aller programmierbaren Multifunktionalität einer
Software kommt es am Ende darauf an, was das BKA an
Daten im Verfahren ausleitet. Genau dies wird in intensi-
ven Testsimulationen vor der Anwendung der Maßnah-
men geprüft, sodass nur das, was der Richter an Daten-
eingriff verfügt hat, auch tatsächlich vorgenommen
werden kann. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Up-
dates. Alle anderen Unterstellungen betrachte ich als
pauschalen Misstrauensverdacht gegen die betroffenen
Bundesbehörden und -richter. Wer deren Arbeit aus
praktischer Erfahrung kennt, kann angesichts der Dik-
tion der öffentlichen Vorwürfe eigentlich nur konster-
niert sein. Das spürte man bei Herrn Ziercke heute Mor-
gen ausdrücklich. Ich habe noch niemanden so reden
hören.

Viertens. Wir stützen uns in unserer Bewertung aktuell
auf die Aussagen der Bundesregierung, auf die Erkennt-
nisse der Innenminister der Länder und auf die Aussagen
der Behördenleiter wie dem BKA-Chef. Wir erwarten
gespannt den Bericht des Bundesdatenschutzbeauftrag-
ten, der bereits untersucht und bisher noch keine konkre-
ten Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gewinnen konnte.

Der CCC ist keine institutionelle Referenz in
Deutschland, an der wir uns orientieren werden, erst
recht nicht, wenn man sieht, mit welchen schon jetzt be-
kannten Fehleinschätzungen er Drive in die Geschichte

nur noch durch TK-Maßnahmen erfolgreich aufgeklärt.
Kryptierte Daten sind aus dem Internet nicht mehr an-
ders zu gewinnen. Deshalb halte ich die derzeitige Ge-
setzeslage für richtig. Gleichzeitig sehe ich hinsichtlich
der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung Optimie-
rungsmöglichkeiten in der StPO, insbesondere wenn wir
die BKA-Novelle als Maßstab heranziehen.

Was die Frage einer möglichen technischen Überfor-
derung oder mangelnder Beschaffungsqualität anbe-
langt, halte ich viel von der Überlegung, ein zentrales
Kompetenzzentrum einzurichten, in dem wir Beschaf-
fungsqualität oder eigene Entwicklungen sicherstellen
können.

Zum Schluss eine Botschaft an die Menschen: Alles,
über das wir heute hier diskutieren, bedeutet, dass wir
nicht gegen Sie handeln, sondern für Sie. Alles, über das
wir hier diskutieren, gilt dem unbescholtenen Bürger
und seiner Sicherheit.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1713229100

Vielen Dank, Kollege Schuster. – Die Aktuelle

Stunde, die eineinhalb Stunden gedauert hat, ist hiermit
beendet.
gebracht hat.

Letzter Punkt. Höchst erstaunlich finde ich den Ver-
such, Straftaten im Bereich schwerer Kriminalität nun
öffentlich zu bagatellisieren. In dem aus Bayern bekann-
ten Fall ging es um bandenmäßig organisierte Arzneikri-
minalität. Der Täter, über den wir hier heute mittelbar
sprechen, bekam vier Jahre und sechs Monate. 70 Pro-
zent aller TE- und OK-Verfahren werden heute im BKA

d
u
(D

Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
estages auf morgen, Donnerstag, den 20. Oktober 2011,
m 9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.