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    Plenarprotokoll 17/132 Dr. Philipp Rösler, Bundesminister DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: 15573 C 15573 D 15574 A 15574 A 15574 B 15574 C 15574 D 15575 A 15575 B 15577 D 15578 A 15578 A 15578 C 15578 C 15578 D 15579 A Deutscher B Stenografisch 132. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Monito- ring-Prozess „Energie der Zukunft“ . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ D In D C D D D U 15571 A 15571 B 15572 A 15572 C 15571 D 15573 A 15573 B Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15575 B undestag er Bericht ung 19. Oktober 2011 t : r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . grid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Rösler, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15575 C 15576 A 15576 A 15576 C 15576 D 15577 A 15577 B 15577 C Fragestunde (Drucksachen 17/7311, 17/7333) . . . . . . . . . . 15579 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Dringliche Frage 1 Dorothee Menzner (DIE LINKE) Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Verbraucher vor Nachforde- rungen der Netzbetreiber Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Dorothee Menzner (DIE LINKE) Presseberichte über etwaige Versäumnisse der Bundesregierung bei der Aufsicht der Energienetze Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 43 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erkenntnisse der Bundesregierung zu dem vom Chaos Computer Club entdeckten Trojaner Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) U C d T A D Z V U D L M A H B M D H C w A D Z D V S H A U L B M D B h fa A D Z D S B W 15579 C 15579 D 15580 A 15580 B 15580 C 15581 D 15582 A 15582 C 15582 C 15582 D 15583 A 15583 A 15583 B 15583 C 15583 D 15584 A 15584 B 15584 D nterschied zwischen dem vom Chaos omputer Club entdeckten Trojaner und en von Behörden des Bundes verwendeten rojanern ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 45 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erkunft, Verteilung und Einsatz des vom haos Computer Club untersuchten Soft- aretyps für Onlinedurchsuchungen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 46 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des Einsatzes dieser Software insichtlich der Vorgaben des Bundesver- ssungsgerichts ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15585 A 15585 B 15585 D 15585 D 15586 A 15586 B 15586 C 15586 C 15586 D 15587 A 15587 C 15587 D 15588 A 15588 B 15588 C 15588 D 15589 A 15589 B 15589 C 15590 A 15590 C 15590 D 15590 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 III Mündliche Frage 57 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Abdeckung von Quellen-Tele- kommunikationsüberwachungen in straf- rechtlichen Ermittlungsverfahren Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 58 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Funktionsmöglichkeiten der vom Zollkri- minalamt verwendeten Überwachungssoft- ware Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 59 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Herkunft der vom Zoll verwendeten Über- wachungssoftware im aktuell diskutierten Fall Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 60 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) W c Z A H Z W H J M D V d te te A D Z D M O S r g A D Z O M O B r A D Z O M F F la 15591 C 15591 D 15593 A 15593 C 15594 B 15594 C 15595 A 15595 D 15596 A 15596 D 15597 A 15597 A eitere Fälle des Einsatzes von Überwa- hungssoftware durch Landesbehörden in usammenarbeit mit dem Zoll ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 1 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) orhaben und Maßnahmen zur Umsetzung er am 22. September 2011 in Kraft getre- nen neuen Barrierefreie Informations- chnik-Verordnung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ttmar Schreiner (SPD) ozialpolitische Gestaltung der Globalisie- ung und Schaffung fairer und hochwerti- er Beschäftigungsverhältnisse ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 4 ttmar Schreiner (SPD) ewertung des Vorschlags der Zuschuss- ente ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ttmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 14 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) örderung für Junglandwirte in Deutsch- nd 15597 D 15598 A 15598 A 15598 C 15599 A 15599 C 15599 D 15600 A 15601 B 15601 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen aller Fraktio- nen: Befugnisse und Instrumentarien von Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden im Internet bei Verfolgung schwerer Strafta- ten (Onlinedurchsuchung und Quellen- TKÜ) Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Frank Hofmann (Volkach) (SPD) . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Manuel Höferlin (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 2 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Aussagen zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude im Urteil des Bundessozialge- richts von Oktober 2010 A D A M K H z s b A D A M U Ü Z b n M A D A M G H d d b te d A D A M G B A r n A D 15602 A 15602 C 15603 B 15605 A 15606 B 15607 B 15608 C 15609 D 15611 B 15612 D 15613 C 15614 C 15616 A 15617 B 15618 C 15619 B 15620 C 15622 B 15623 C 15624 D 15625 A ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 5 atja Mast (SPD) öhe der Kürzungen bei den Maßnahmen ur Unterstützung von Langzeitarbeitslo- en im SGB II ab 2012 in Baden-Württem- erg ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 6 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ber den Titel „Kosten der internationalen usammenarbeit auf dem Gebiet der Ar- eits- und Sozialpolitik“ finanzierte Maß- ahmen und Anrechnung der eingesetzten ittel als ODA-Leistung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 7 abriele Hiller-Ohm (SPD) inweise des BMAS zum Mindestlohn in er Leiharbeit und Umsetzung des Min- estlohns nach Einreichung des von Ar- eitgebern und Gewerkschaften überarbei- ten Antrags über einen Mindestlohn in er Leiharbeit ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 8 abriele Hiller-Ohm (SPD) undesweit an Tarifverträge gebundene rbeitgeber und unter den Geltungsbe- eich von Tarifverträgen fallende Arbeit- ehmer im Gastgewerbe ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15625 C 15625 D 15626 A 15626 C 15626 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 V Anlage 7 Mündliche Frage 9 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung des Armutsrisikos von Er- werbstätigen in den letzten 20 Jahren Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Branchen mit einem besonders hohen Ar- mutsrisiko und branchenspezifischem Mindestlohn Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Trojanern bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Geschäftsbereich des BMAS oder durch den Zoll Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 12 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung der Erzeugerorganisatio- nen der Krabbenfischerei bei der Über- nahme von Verantwortung für das Markt- geschehen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 13 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gespräche mit den europäischen Nachbarn zur Bewältigung der Krabbenfischereikrise Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M K A te A C A M S E v d A U A M D A p b a S A D A M B I B te r E A D A M B S w A D 15627 A 15627 B 15627 C 15627 C 15627 D nlage 12 ündliche Frage 15 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nschaffung von fünf Euro-Hawk zu Kos- n von 1,2 Milliarden Euro ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 16 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) ntscheidung des Bundessozialgerichts om Oktober 2010 bezüglich Erstattung er Kosten für Treppensteighilfen ntwort lrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 17 r. Egon Jüttner (CDU/CSU) uflegung eines städtebaulichen Sonder- rogramms oder Erhöhung der Städte- auförderungsmittel für von Konversion ufgrund des Abzugs amerikanischer treitkräfte betroffene Städte ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 18 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n den letzten Jahren energetisch sanierte undesgebäude und Einsparungen an Kos- n und Energie bei Anhebung der Sanie- ungsquote gemäß Entwurf der neuen EU- nergieeffizienzrichtlinie ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 19 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teigerung der Energieeffizienz bei europa- eit gleichen Wettbewerbsbedingungen ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15628 A 15628 B 15628 C 15628 D 15629 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Anlage 17 Mündliche Frage 20 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Erarbeitung des Entwur- fes eines Endlagersuchgesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vergabe des Auftrags für die vorläufige Si- cherheitsanalyse Gorleben an die Gesell- schaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit durch das BMU Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 22 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Notwendigkeit der Novellierung des Kern- brennstoffsteuergesetzes im Zusammen- hang mit der Beteiligung der Atomwirt- schaft an den Sanierungskosten der Schachtanlage Asse II Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 23 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortführung des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 24 Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbeziehung des Flugverkehrs in den eu- ropäischen Emissionshandel A K A M H E (D Z S A G A M O B F C lu C A E A M D V s h te E A E A M I E E n e A E 15629 C 15629 C 15629 D 15630 A ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 25 eike Hänsel (DIE LINKE) ntwicklungspolitische Projekte von GIZ eutsche Gesellschaft für Internationale usammenarbeit) und SES (Senior Expert ervice) in der Villa Baviera ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 26 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) isher an Vattenfall oder Dritte gezahlte ördermittel von EU und Bund für das CS-Projekt Jänschwalde und Rückzah- ng der Mittel angesichts eines fehlenden CS-Gesetzes ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 27 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orschlag der EU-Kommission zur Kohä- ionspolitik für die Periode 2014 bis 2020 insichtlich der Ausgabe von EFRE-Mit- ln für Energieeffizienz und erneuerbare nergien ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 28 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inhaltung des Ziels zur Steigerung der nergieeffizienz in der EU bis 2020 und des ationalen Ziels der Senkung des Primär- nergieverbrauchs um jeweils 20 Prozent ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15630 B 15630 C 15630 D 15631 A 15631 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 VII Anlage 26 Mündliche Frage 29 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit der Forderung des BMWi nach Streichung des Art. 6 der Energieeffi- zienzrichtlinie mit dem Ziel der Umstel- lung der Förderung im Wärmebereich auf eine marktbasierte und haushaltsunabhän- gige Lösung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 30 Hans-Joachim Hacker (SPD) Maßnahmen zur Gleichbehandlung deut- scher Reiseleiter bei Ausübung ihrer Tätig- keit im Bereich der Europäischen Union Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 31 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rücknahme von Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder auf- grund des arabischen Frühlings Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 32 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Rüstungsgeschäfte mit Angola und Aus- wirkungen auf die Gewährleistung elemen- tarer Bürgerrechte Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Etwaige Folgen für den Iran nach Aufde- ckung der mutmaßlichen Attentatspläne a d A C A M H R e S te A C A M H B E te z s A C A M J L K L A C A M I K d 2 A C 15631 C 15631 D 15632 A 15632 C uf den saudi-arabischen Botschafter in en USA ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 34 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eduzierung der deutschen Rüstungs- xporte nach Griechenland im Rahmen der parauflagen im Zusammenhang mit in- rnationalen Finanzhilfen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 35 eike Hänsel (DIE LINKE) egründung der ODA-Relevanz des im ntwurf des Bundeshaushalts 2012 enthal- nen Titels „Villa Baviera – Maßnahmen ur Integration in die chilenische Gesell- chaft“ ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 36 und 37 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ockerung der Visavergabe an libysche riegsverletzte und Einrichtung einer uftbrücke für Verletzte ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 38 nge Höger (DIE LINKE) onsequenzen der Bundesregierung aus em UNAMA-Bericht vom 10. Oktober 011 für ihr Engagement in Afghanistan ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15633 A 15633 B 15633 C 15634 A 15634 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 Anlage 35 Mündliche Frage 39 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Neukonzeption des Büros des Deutschen Akademischen Austauschdiens- tes in Kabul Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 40 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verbleib der am 8. Oktober 2011 an Bord der Fregatte „Köln“ verhörten und an- schließend in Somalia an Land gebrachten Piraterieverdächtigen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 41 und 42 Joachim Hörster (CDU/CSU) Bewertung der Auseinandersetzungen zwi- schen den Religionsgruppen in Ägypten so- wie des Verhaltens des ägyptischen Militär- rats mit Blick auf die Übergabe der Macht in demokratische Strukturen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin im AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 47 und 48 Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Regionale Schwerpunkte linker Gewalt; Gefahr eines Linksterrorismus Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 49 Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Entwicklung linker Gewalttaten in den letzten zehn Jahren im Vergleich zu rechter Gewalt A D A M D A ti z s A D A M M N s M r w A D A M H E d K A D A M D A w M r z fü A D 15634 D 15635 A 15635 A 15635 C ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 50 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) usschluss behinderter Menschen vom ak- ven und passiven Wahlrecht und diesbe- ügliche Novellierung des Bundeswahlge- etzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 51 und 52 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ovellierung des Bundeswahlgesetzes hin- ichtlich des Ausschlusses behinderter enschen vom aktiven und passiven Wahl- echt nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundes- ahlgesetzes ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 53 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uropäischer Haftbefehl gegen den Chef es mongolischen Geheimdienstes Bat hurts ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 54 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bstimmungsstadium des Referentenent- urfs für ein Gesetz über die energetische odernisierung von vermietetem Wohn- aum und über die vereinfachte Durchset- ung von Räumungstiteln sowie Zeitplan r das weitere Verfahren ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15636 A 15636 C 15637 A 15637 C 15638 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 55 und 56 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beim Einsatz des sogenannten Trojaners Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 61 und 62 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Behandlung von Anfragen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf zur Vermark- tung vorgesehenen Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 63 Hans-Joachim Hacker (SPD) Absenkung der Luftverkehrsteuer ab 2012 Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 64 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Geplante Senkung der Flugverkehrsteuer und Auswirkungen auf das gesamte Steuer- aufkommen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 65 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vorlage der Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungskosten Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15638 D 15639 B 15639 C 15639 D 15640 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15571 (A) ) )(B) 132. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15625 (A) ) )(B) für die Teilnahme an der 125. Jahreskonferenz der Interparlamenta- derungschancen am Arbeitsmarkt für die Stadt und die Kom- rischen Union munen entstehen? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * A d F (S z U ri d d e b h fe s B s v tr s b N E B z B a fr re d a w A d F c Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bär, Dorothee CDU/CSU 19.10.2011 Barchmann, Heinz- Joachim SPD 19.10.2011 Barnett, Doris SPD 19.10.2011 Bülow, Marco SPD 19.10.2011 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.10.2011 Erdel, Rainer FDP 19.10.2011 Götz, Peter CDU/CSU 19.10.2011* Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 19.10.2011 Lutze, Thomas DIE LINKE 19.10.2011 Möller, Kornelia DIE LINKE 19.10.2011 Nahles, Andrea SPD 19.10.2011 Ortel, Holger SPD 19.10.2011 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 19.10.2011 Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 19.10.2011 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 19.10.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 19.10.2011 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19.10.2011* Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.10.2011* Weinberg, Harald DIE LINKE 19.10.2011 Werner, Katrin DIE LINKE 19.10.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 19.10.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19.10.2011 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) PD) (Drucksache 17/7311, Frage 2): Teilt die Bundesregierung die in der Begründung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3 KR 13/09 R – enthaltene Aussage, dass die Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude in Deutschland als generelle Tatsache unterstellt werden könne und deshalb die Überwindung von Barrieren nicht mehr als Grundbedürfnis zu werten sei, und, wenn nein, welche Anstrengungen wird sie vor dem Hinter- grund der entsprechenden Ausführungen des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention unternehmen, um dies auszugleichen? Die Bundesregierung teilt die differenzierte Einschät- ung des Bundessozialgerichts, BSG, hinsichtlich der msetzung von Barrierefreiheit. Das Bundessozialge- cht stellt einerseits fest, dass seit den 1980er-Jahren bei er Mobilität von Menschen mit Behinderung, insbeson- ere von Rollstuhlfahrern, im Nahbereich der Wohnung rhebliche Verbesserungen beim Gebäude- und Straßen- au erfolgt sind. Andererseits hebt das BSG aber auch ervor, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im öf- ntlichen Raum zwar fortschreitet, aber noch nicht voll- tändig gewährleistet ist und insoweit zum Beispiel bei estandsbauten noch Handlungsbedarf besteht. Dass Barrieren bei öffentlich zugänglichen Gebäuden tark abgenommen haben, bewertet die Bundesregierung or dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren ge- offenen Regelungen von Bund und Ländern zur Her- tellung von Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Ge- äude und der seither erfolgten, vielfach barrierefreien eu- und Umbauten nicht anders als das BSG. Diese inschätzung widerspricht nicht den Ausführungen der undesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention, NAP. Die undesregierung hat darin auch klar gestellt, dass es vor llem bei Bestandsbauten hinsichtlich deren Barriere- eiheit noch Verbesserungspotenzial gibt. Die Bundes- gierung hat sich daher über den NAP verpflichtet, sich afür einzusetzen, dass sowohl Neu- und Umbauten als uch die große Anzahl der Bestandsbauten langfristig eitgehend barrierefrei werden. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- he 17/7311, Frage 5): Auf welche Höhe belaufen sich die Kürzungen bei den Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ab 2012 in Baden-Württem- berg, die im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Einglie- 15626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs- chancen am Arbeitsmarkt ergeben sich keinerlei Kür- zungen bei Maßnahmen zur Unterstützung von Lang- zeitarbeitslosen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten. Das Gesetz zielt insbeson- dere auf die Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums ab. Die Höhe der Mittel für Eingliede- rung und Verwaltung im Jahr 2012 ergibt sich aus dem Bundeshaushalt, und deren Verteilung wird anschließend durch eine entsprechende Verordnung festgelegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 6): Welche Maßnahmen werden über den Titel „Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik“ (Titel 532 01-011) finanziert, und inwie- fern sind die eingesetzten Mittel offiziell als Entwicklungszu- sammenarbeit anrechenbar (ODA-anrechenbar)? Der Titel 532 01 – Kosten der internationalen Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik – im Einzelplan 11 wurde im Jahr 2006 für die Finanzie- rung internationaler Konferenzen – ASEM-Arbeitsminis- tertreffen, Globalisierungskonferenz des BMAS – und Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung bilateraler „Gemeinsamer Absichtserklärungen“, Experteneinsätze und die Verhandlungen bilateraler Sozialversicherungs- abkommen eingerichtet. Die vor 2010 angefallenen Kosten, wie zum Beispiel Saalmieten, Kosten für technische Ausstattung, Dolmet- scherkosten etc., erfüllen die Kriterien für eine Anre- chenbarkeit zur Official Develoment Assistance, ODA, nicht. Im Jahr 2010 wurde dem Statistischen Bundesamt, das nach Ablauf jeden Jahres die ODA-anrechnungsfähi- gen Ausgaben erhebt, aus dem Titel ein Projekt zur „In- klusion behinderter Jugendlicher und junger Erwachse- ner“ im Rahmen des Deutschlandjahres in Vietnam übermittelt. Die Kosten in Höhe von 37 000 Euro wur- den als ODA-anrechnungsfähig angemeldet. Darüber hinaus wurde im Jahr 2010 aus dem Titel der Einsatz eines nationalen Beraters im Regionalbüro der Internationalen Arbeitsagentur, ILO, in Addis Abeba in Höhe von circa 190 000 Euro finanziert. Dieser Betrag ist ebenfalls ODA-anrechnungsfähig. Da der Beraterein- satz bis Ende 2012 fortdauert, werden die Kosten auch in diesem und im nächsten Jahr als ODA-anrechnungsfähig aus dem Titel finanziert werden. Zusätzlich zu dem Titel 532 01 sind auch bei dem Ti- tel 687 01 – Beiträge an internationale Organisationen – ODA-anrechnungsfähige Ausgaben veranschlagt. Aus dem Titel wird unter anderem der Mitgliedsbeitrag Deutschlands zur ILO finanziert. Im Jahr 2011 sind dies 2 te A d F (D S m d lu R g m d g p s A V A d F (D B n S s n B z 2 4 b (C (D 2,401 Millionen Euro. Dieser Betrag ist zu einem An- il von 60 Prozent ODA-anrechnungsfähig. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) rucksache 17/7311, Frage 7): Welche „Hinweise zu einzelnen Punkten des Vorschlags“ (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe vom 21. September 2011 zu Frage 34 auf Bundes- tagsdrucksache 17/7084) hat das Bundesministerium für Ar- beit und Soziales im Rahmen seiner Prüfung des Mindestloh- nes in der Leiharbeit an die Tarifvertragsparteien gegeben, und wie stellt sich zeitlich das schnellstmögliche Verfahren zur Umsetzung des Mindestlohns nach Einreichung des von Arbeitgebern und Gewerkschaften überarbeiteten Antrags über einen Mindestlohn in der Leiharbeit dar? Die Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und oziales bezogen sich auf eine im Vorschlag enthaltene ehrdeutige Regelung, die im Hinblick auf das Gebot er Rechtsklarheit und Bestimmtheit gesetzlicher Rege- ngen kritisch zu sehen war. Da Voraussetzung für eine echtsverordnung zur Einführung einer Lohnunter- renze in der Arbeitnehmerüberlassung ein gemeinsa- er Vorschlag und damit ein gemeinsames Verständnis er Tarifvertragsparteien über die materiellen Regelun- en der Lohnuntergrenze ist, wurden die Tarifvertrags- arteien gebeten, insofern einen überarbeiteten Vor- chlag vorzulegen. Nach dessen Eingang wird das im rbeitnehmerüberlassungsgesetz im Einzelnen geregelte erordnungsverfahren zügig durchgeführt werden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) rucksache 17/7311, Frage 8): Wie hoch ist der Anteil der bundesweit an Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber im Gastgewerbe an allen Arbeitge- bern im Gastgewerbe – sowie unterteilt nach Beherbergung und Gastronomie –, und wie viel Prozent der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe – ebenfalls zusätzlich unterteilt nach Beherbergung und Gastronomie – fallen unter den Geltungsbereich von Tarifverträgen? Daten zur Tarifbindung im Gastgewerbe liegen der undesregierung nur auf der Basis des IAB-Betriebspa- els vor. Da es sich beim IAB-Betriebspanel um eine tichprobenerhebung handelt, sind die Ergebnisse mit tatistischen Unsicherheiten behaftet. Eine Unterteilung ach Beherbergung und Gastronomie ist mit dem IAB- etriebspanel nicht möglich. Für beide Wirtschafts- weige zusammen lag die Tarifbindung der Betriebe bei 7 Prozent, bei tarifgebundenen Arbeitgebern waren 9 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eschäftigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15627 (A) ) )(B) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 9): Wie hat sich in den letzten 20 Jahren das Armutsrisiko von Erwerbstätigen entwickelt – bitte sowohl relative Zahlen nen- nen als auch die Zahl der absolut Betroffenen in den Jahren 1991, 2001 und 2010 und, wenn möglich, nach verschiedenen Beschäftigungsformen differenzieren –, und wie viele der ak- tuell betroffenen Erwerbstätigen würden von einem Mindest- lohn in Höhe von 8,50 Euro und 10 Euro in der Stunde profi- tieren? Die Armutsrisikoquote wird nach der international üblichen Definition auf Haushaltsbasis berechnet. Sie ist definiert als Anteil der Haushalte, deren bedarfsgewich- tetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwertes – Median – aller Haushalte beträgt. Aus der amtlichen Statistik liegen der Bundesregierung für das Armutsrisiko von Personen in Haushalten mit min- destens einer erwerbstätigen Bezugsperson aktuelle Werte auf Basis von EU-SILC für das Einkommensjahr 2008 und auf Basis des Mikrozensus für das Einkom- mensjahr 2009 vor. Aufgrund der erstmaligen Erhebung von EU-SILC im Jahr 2005 für das Einkommensjahr 2004 und der Revision des Mikrozensus im Jahr 2005 können jedoch nur Aussagen zur Entwicklung von die- sen Zeitpunkten an vorgenommen werden. Laut EU-SILC waren im Jahr 2008 6,8 Prozent der Erwerbstätigen oder 2,64 Millionen Erwerbstätige ar- mutsgefährdet gegenüber 4,8 Prozent bzw. 1,7 Millionen im Jahr 2004. Bei den Vollzeitbeschäftigten betrug die Quote im Jahr 2008 5,1 Prozent und bei den Teilzeitbe- schäftigten 10,0 Prozent. Auf Basis des Mikrozensus waren im Jahr 2009 7,5 Prozent der Erwerbstätigen oder 2,91 Millionen Er- werbstätige armutsgefährdet, während dies im Jahr 2005 7,3 Prozent oder 2,66 Millionen waren. Für eine weitere Unterscheidung nach Beschäftigungsformen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, inwieweit ein Mindestlohn von 10 Euro bzw. 8,50 Euro pro Stunde diese Angaben beeinflussen könnte. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 10): Welche Branchen zeichnen sich für Erwerbstätige mit ei- nem besonders hohen Armutsrisiko aus – bitte sowohl relative Zahlen nennen als auch die Zahl der absolut Betroffenen und, wenn möglich, nach verschiedenen Beschäftigungsformen differenzieren –, und in welchen dieser Branchen gibt es einen branchenspezifischen Mindestlohn (bitte jeweils auch die Höhe angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer branchenspezifischen Unterscheidung der Armuts- risikoquote von Erwerbstätigen vor. A d F D fu k d u s A d d G N b J b E s n a M fl B fo in ti D w g A d d G (C (D nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 11): Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Einsatz von Trojanern bei der Bekämp- fung der Schwarzarbeit in seinem Geschäftsbereich oder durch den Zoll? Im Geschäftsbereich des BMAS wurden zur Bekämp- ng der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung eine Trojaner verwendet. Ebenso haben die Behörden er Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nd der illegalen Beschäftigung keine Trojaner einge- etzt. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 12): Wie unterstützt die Bundesregierung die Erzeugerorgani- sationen der Krabbenfischer darin, im Rahmen des geltenden Rechts Verantwortung für das Marktgeschehen mit zu über- nehmen und Einfluss auf die Krabbenpreisbildung zu nehmen (siehe Antwort vom 22. September 2011 auf meine schriftli- che Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/7084)? Der Krabbenmarkt in Deutschland wie auch in den iederlanden, Dänemark und Belgien als weitere Krab- en produzierende Mitgliedstaaten der EU, ist schon seit ahren durch ein Überangebot an Krabben bei gleich- leibender Nachfrage geprägt. Es bleibt weiterhin vornehmlich die Aufgabe der rzeugerorganisationen, das Angebot marktgerecht zu teuern. Die durch die einzelnen Erzeugerorganisatio- en, in Deutschland sind die Krabbenfischer allein in cht Erzeugerorganisationen organisiert, vermarkteten engen sind jedoch so gering, dass sie nur wenig Ein- uss auf den Marktpreis haben. Die von den beiden undesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein rcierte Zusammenlegung der Erzeugerorganisationen Deutschland in eine schlagkräftige Erzeugerorganisa- on wird deshalb von der Bundesregierung unterstützt. ies fordert jedoch von den einzelnen Fischern die not- enige Disziplin, sich den Regelungen dieser zukünfti- en Erzeugerorganisation unterzuordnen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 13): Über welche weiteren möglichen Verbesserungen zur Be- wältigung der Krise der deutschen Krabbenfischerei ist die Bundesregierung mit den deutschen Krabbenfischern und den europäischen Nachbarn im Gespräch (siehe ebenfalls Antwort vom 22. September 2011 auf meine schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/7084)? 15628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Aufgrund des Preiszusammenbruches im Frühjahr 2011 wurde auf politische Initiative des BMELV ein Runder Tisch unter Beteiligung der Niederlande in Bonn ausgerichtet, um in diesem Gespräch Lösungsmöglich- keiten für die Krabbenfischer in ihren Kampf um bessere Preise zu finden. Ausgelöst durch diese politische Initia- tive konnten anfängliche Erfolge verzeichnet werden. So stieg der Preis wieder auf 2,80 Euro/kg. Die gute Koope- ration zwischen der Bundesregierung und den Nieder- landen hat sich in diesem Fall also eindeutig bewährt. Aus diesem Grunde steht auch jetzt die Bundesregierung in engem Kontakt mit der niederländischen Regierung. Die Niederlande werden im Rahmen des regionalen Be- ratungsausschusses für die Nordsee in Kürze zu einer Konferenz nach Amsterdam einladen, um erneut Lösun- gen für die Krabbenproblematik zu suchen. An diesem noch technischen Treffen sollen neben den Vertretern der Krabbenfischer und den Krabbenaufkäufern auch Wis- senschaftler sowie die Vertreter der Regierungen der Niederlande, Dänemarks, Belgiens und Deutschlands teilnehmen. In diesem ersten informellen Gespräch sol- len alle Möglichkeiten auf der Managementseite disku- tiert werden. Die Niederlande behalten sich vor, kurz- fristig zusätzlich auf politischer Ebene einzuladen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 15): Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Anschaf- fung von fünf Euro-Hawk bei Kosten von 1,2 Milliarden Euro fest? Die Bundesregierung hält nach wie vor an der Be- schaffungsabsicht von fünf Euro-Hawk-Systemen fest, um die bereits außer Dienst gestellten Aufklärungsflug- zeuge BR-1150 Breguet Atlantic (SIGINT) zu ersetzen. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- sache 17/7311, Frage 16): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3 KR 13/09 R – auf die Betroffenen, nach der der Träger der Krankenversicherung nunmehr keine Treppensteighilfen als mittelbaren Behinderungsausgleich mehr erstatten darf und auf den Träger der Sozialhilfe verwiesen wird, und wird die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung vorneh- men, dass die Kosten für verordnete Treppensteighilfen und die anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten vom Träger der Krankenversicherung zu übernehmen sind? Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialge- richts muss die gesetzliche Krankenversicherung für Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich nur aufkommen, soweit die Versorgung der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens dient. Für Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich g A g d w e b k re T c ru re n n d ru b b A d F (D u tr A s R w im v d s te e m w A d F D (C (D ilt dagegen das Gebot eines möglichst weitgehenden usgleichs des Funktionsdefizits. Im konkret entschiedenen Fall sah das Bundessozial- ericht das Grundbedürfnis auf Mobilität im Nahbereich er Wohnung durch die Versorgung mit Rollstühlen ge- ährleistet. Besondere Wohnverhältnisse – zum Beispiel ine zweigeschossige Wohnung oder ein Hausgarten – egründen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts einen weitergehenden Anspruch. Eine behindertenge- chte Ausgestaltung des Wohnungszugangs über ein reppenhaus fällt nicht in die Zuständigkeit der gesetzli- hen Krankenversicherung. Eine entsprechende Erweite- ng des Leistungsanspruchs der Versicherten hätte weit- ichende finanzielle Konsequenzen und kann daher icht in Aussicht gestellt werden. Eine generelle Verweisung auf die Sozialhilfe kommt icht in Betracht. Die Bundesregierung wird im Rahmen er Diskussion zur Weiterentwicklung der Eingliede- ngshilfe für Menschen mit Behinderungen prüfen, ob ezüglich der Leistungen der Sozialhilfe Klarstellungs- edarf besteht. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU) rucksache 17/7311, Frage 17): Ist die Bundesregierung bereit, für Städte, die von Konver- sion aufgrund des Abzugs amerikanischer Streitkräfte beson- ders betroffen sind, ein städtebauliches Sonderprogramm auf- zulegen oder die Mittel zur Städtebauförderung zu erhöhen? Die Bundesregierung unterstützt bereits die Städte nd Gemeinden in Deutschland, die von Konversion be- offen sind. So sind städtebauliche Maßnahmen, die die uswirkungen von Truppenabzügen sowohl ausländi- cher als auch deutscher Streitkräfte mindern, bereits im ahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Aus- ahl der zu fördernden Maßnahmen treffen die Länder. Jedoch vorerst: Ein Sonderprogramm Konversion ist Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 nicht orgesehen. Das für städtebauliche Konversion zuständige Bun- esministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teht in engem Kontakt zum Bundesministerium für Ver- idigung. Noch im vierten Quartal dieses Jahres wird es in Gespräch auf Staatssekretärsebene geben, bei dem ögliche städtebauliche Folgen der aktuellen Bundes- ehrreform erörtert werden. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 18): Welcher Anteil der Bundesgebäude wurde in den letzten Jahren energetisch saniert, und welche Einsparungen an Kos- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15629 (A) ) )(B) ten und Energie würde eine Anhebung der Sanierungsquote auf 3 Prozent im Jahr bringen, wie sie im Entwurf der neuen EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen ist? Die Sanierungsrate von Bundesgebäuden der „letzten Jahre“ kann so nicht vollumfänglich ermittelt werden. Aber: Die Angaben werden im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungsfahrplans belastbar erhoben, dokumen- tiert und auch entsprechend kommuniziert. Welche Einsparungen an Kosten und Energie durch eine Anhebung der Sanierungsrate auf 3 Prozent im Jahr erreichbar sind, hängt ganz wesentlich von den jeweili- gen energetischen Istzuständen der Gebäude und den en- ergetischen Verbesserungsmaßnahmen ab. Pauschalbe- wertungen kann es deswegen nicht geben. Derzeit wird die Gesamtfläche, Nettogrundfläche, der Bundesgebäude auf rund 46 Millionen Quadratmeter ge- schätzt. Bei einer Sanierungsrate von 3 Prozent müssten jährlich Gebäude mit rund 1,4 Millionen Quadratmeter Nettogrundfläche verbessert werden. Beispielsweise liegt die auf Nettogrundfläche bezogene spezifische Ener- gieeinsparung einer baulichen Sanierung mit Wärmedäm- mung der Außenwände und Fenstererneuerung bei rund 70 kWh/m2 pro Jahr. Bei einer Sanierungsrate von 3 Pro- zent könnten so insgesamt fast 0,1 Millionen MWh pro Jahr eingespart werden. Dies entspräche einer jährlichen Kosteneinsparung von rund 7 Millionen Euro für Ener- gie, wobei die notwendigen Investitionskosten in der Größenordnung dreistelliger Millionen-Euro-Beträge zu berücksichtigen wären. Die zusätzlichen Einsparungen an Kosten und Energie aus einer Anhebung der Sanie- rungsrate auf 3 Prozent im Jahr ergeben sich dann nach Abzug der derzeit bereits erfolgenden Sanierungen. Einen Hinweis möchte ich zudem geben: Neben dem bewährten Vorgehen, haben die Konjunkturpakete schon viel an Investitionstätigkeit erreicht bei energetischer Sa- nierung. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 19): Wie verträgt sich die Ablehnung verbindlicher Effizienz- ziele auf EU-Ebene durch die Bundesregierung, vor dem Hin- tergrund der bestehenden deutschen Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz, mit dem Bestreben, europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi- kative europaweite Ziel einer Steigerung der Energieeffi- zienz um 20 Prozent bis 2020 und setzt sich für ambitio- nierte, verbindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU- Ziels ein. Die Vorgabe gleicher verbindlicher Effizienz- ziele für alle Mitgliedstaaten würde zu erheblichen Wett- bewerbsverzerrungen führen, da die unterschiedliche Ausgangssituation der Mitgliedstaaten nicht berücksich- tigt würde. A d d D D g g le M 2 E e fi A d d D S G B R d A d d N (C (D nlage 17 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 20): Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erar- beitung des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus – bitte mit Angabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc. –, und wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerprä- sidenten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin- den (falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, die Daten der derzeit ins Auge gefassten möglichen Termine anzuge- ben)? Ihre Frage wurde von mir und Herrn Bundesminister r. Röttgen in der Fragestunde des Deutschen Bundesta- es am 28. September 2011 entsprechend dem damali- en Sachstand beantwortet. Heute kann ich Ihnen mittei- n, dass Herr Bundesminister Dr. Röttgen die inisterpräsidenten der Bundesländer am 13. Oktober 011 zu einem politischen Dialog über alle Aspekte der ntsorgung radioaktiver Abfälle eingeladen hat. Die rste Gesprächsrunde soll am 11. November 2011 statt- nden. nlage 18 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 21): Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich mit Bruno Thomauske im BMU getroffen, bevor das BMU den Auftrag für die vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben, VSG, an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, vergab, an der Bruno Thomauske als Unterauftragneh- mer mitwirkt – gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums des/der Treffen und des Bezugs zum damals bevorstehenden VSG-Auftrag des BMU –, und mit wem im BMU hat die GRS die Vergabe der VSG-Unteraufträge vertragsgemäß abge- stimmt (gemeint ist Abteilungsleiter-, Staatssekretärs- oder Ministerebene; zum Fakt der GRS-Abstimmung mit dem BMU vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6817, Antwort zu Frage 10 a)? Die Auswahl der Unterauftragnehmer der vorläufigen icherheitsanalyse erfolgt eigenständig nach fachlichen esichtspunkten durch die GRS. Die Zustimmung des MU zur Vergabe an Unterauftragsnehmer erfolgte auf eferatsebene. Im Übrigen wird auf die Bundestags- rucksache 17/6817 verwiesen. nlage 19 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7311, Frage 22): 15630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer be- zweifelt (Der Spiegel und Handelsblatt, 10. Oktober 2011), die Atomwirtschaft weiterhin an Sanierungskosten der Schachtanlage Asse II beteiligen, und inwieweit erachtet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Novellie- rung des Kernbrennstoffsteuergesetzes für notwendig? Nach dem Atomgesetz ist der Bund für die Kosten der Stilllegung der Schachtanlage Asse II zuständig. Die Energieversorgungsunternehmen wurden zu Zahlungen für die Einlagerung von Abfällen herangezogen. Für die Sa- nierungskosten können die Energieversorgungsunterneh- men aus rechtlichen Gründen nicht herangezogen werden. Eine Novellierung des Kernbrennstoffsteuergesetzes wird nicht in Betracht gezogen, da die Bundesregierung da- von ausgeht, dass sich die erwarteten Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer unverändert realisieren lassen. Anlage 20 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 23): Wird die Bundesregierung mit der Aufstockung der Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative, NKI, in Höhe von 100 Millionen Euro im Rahmen des Energie- und Klimafonds, EKF, im Haushalt 2012 auch das Impulsprogramm zur Förde- rung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen wieder neu auflegen, und, falls ja, welche Änderungen bezüglich Förder- kriterien werden dann gelten? Über eine etwaige Wiederaufnahme des Impulspro- gramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen ab 2012 und deren Modalitäten kann erst nach Abschluss der laufenden parlamentarischen Haushaltsverhandlun- gen abschließend entschieden werden. Im Interesse einer Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wäre eine nach- haltige Finanzierung zum Beispiel aus dem Titel 686 05 – Nationale Klimaschutzinitiative – des Sondervermö- gens Energie- und Klimafonds zu begrüßen. Anlage 21 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 24): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den angekündigten Reaktionen von Drittstaaten, die sich ge- gen die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshan- del positionieren – vergleiche Süddeutsche Zeitung, 7. Okto- ber 2011, „Gegen den Rest der Welt“ –, und wie ist aktuell ihre Position zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den euro- päischen Emissionshandel 2012? Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emis- sionshandel ist Teil der umfassenden Strategie zur Errei- chung der EU-Klimaziele, zu denen alle Sektoren einen Beitrag leisten müssen. Die Richtlinie ist geltendes euro- päisches Recht, das Deutschland – wie alle anderen Mit- gliedstaaten – in nationales Recht umgesetzt hat. Die U g u n w a s u u A a g E A d A 1 ti v V D d fü g z c h tr d m K d re e S A d d G (C (D msetzung in Deutschland erfolgte mit dem Treibhaus- as-Emissionshandelsgesetz. Der Vollzug läuft bereits nd die wettbewerbsneutrale Einbeziehung der Emissio- en aller Flüge von, nach und innerhalb der EU erfolgt ie vorgesehen ab 1. Januar 2012. Um bei Drittstaaten uf eine positive Haltung zur Einbeziehung ihrer Flugge- ellschaften hinzuwirken, führen die EU-Kommission nd viele Mitgliedstaaten Gespräche mit Drittstaaten nd weisen dabei insbesondere auf die Möglichkeit der usnahme vom EU-Emissionshandelssystem für Flüge us Drittstaaten in die EU hin, sofern in diesen Staaten leichwertige eigene Maßnahmen zur Begrenzung der missionen dieser Flüge ergriffen werden. nlage 22 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 7/7311, Frage 25): Welche entwicklungspolitischen Projekte führen die Deut- sche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, GIZ, und der SES, Senior Experten Service, im Auftrag der Bundesregierung in der Villa Baviera durch, und wie werden sie evaluiert? Die GIZ unterstützt seit 2009 im Auftrag des Auswär- gen Amtes wirtschaftliche Aktivitäten der Villa Ba- iera mit dem Ziel, die Integration der Bewohner der illa Baviera in die chilenische Gesellschaft zu fördern. ie Projektaktivitäten der GIZ in der Villa Baviera wer- en einem regulären Evaluierungsprozess, wie er auch r alle übrigen Aktivitäten der GIZ im Auftrag des AA ilt, unterzogen. Der SES hat seit 2007 acht ehrenamtliche Einsätze ur Verbesserung der medizinischen und wirtschaftli- hen Situation der Villa Baviera durchgeführt. Seit 2009 at die GIZ Einsätze des Senior Expert Service im Auf- ag des Auswärtigen Amtes umgesetzt. Der derzeit in er Villa Baviera tätige SES-Experte wurde von dort un- ittelbar beim SES angefordert. SES-Experten unterstützten vor Ort die Geriatrie und rankenpflege, die Milchproduktion und -verarbeitung, ie Produktionsprozesse in einer Bäckerei und Fleische- i, die Modernisierung der Landwirtschaft, den Ausbau ines Gasthofes und die teilweise Umgestaltung der iedlung für touristische Zwecke. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 26): In welcher Höhe sind bisher öffentliche Fördermittel von EU und Bund für das CCS-Projekt Jänschwalde an die Firma Vattenfall oder Dritte gezahlt worden, und wann müssen wel- che Mittel davon zurückgezahlt werden angesichts der Tatsa- che, dass die Bundesregierung laut Antwort auf die schriftli- che Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/7279 im Monat September 2011 absehbar nicht erwartet, dass ein CCS-Gesetz in Kraft treten kann? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15631 (A) ) )(B) Die Firma Vattenfall Europe Generation AG hat einen Zuschlag für eine Förderung in Höhe von 180 Millionen Euro für die Entwicklung eines CCS-Demonstrations- kraftwerks bekommen. Die Förderung erfolgt im Rah- men des europäischen Konjunkturprogramms, EEPR. Einzelheiten der Förderung aus dem EEPR ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, aus den von der Kommission festgelegten Durchführungsbedingungen und -modalitäten sowie aus den zwischen dem Empfän- ger der Förderung und der Kommission abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen. Zuständig für die Ab- wicklung der Projekte ist die Europäische Kommission. Über eine Rückforderung von Mitteln durch die Europäi- sche Kommission liegen der Bundesregierung keine In- formationen vor. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 27): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Eu- ropäischen Kommission zur Kohäsionspolitik vom 6. Oktober 2011 für die Periode 2014 bis 2020, besonders hinsichtlich der angedachten Änderung im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, nach der in den weiterentwickelten Re- gionen und den Übergangsregionen 20 Prozent der EFRE- Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausge- geben werden können? Die Bundesregierung unterstützt die mit den Verord- nungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Ko- häsionspolitik vom 6. Oktober 2011 verbundene Zielset- zung, die Förderung noch stärker auf die europäischen Zukunftsaufgaben im Rahmen der Strategie Europa 2020 auszurichten. Dazu gehören auch die Ziele von Europa 2020 im Hinblick auf das nachhaltige Wachstum, ein- schließlich der Leitinitiativen zur Steigerung der Energie- effizienz sowie des Anteils an erneuerbaren Energien. Die Auswahl der Förderthemen muss allerdings auch das originäre Ziel der Kohäsionspolitik widerspiegeln, die regionalen Entwicklungsunterschiede zu verringern. Zudem müssen weiterhin regional passfähige Entwick- lungsstrategien umsetzbar sein. Denn es ist – verglichen mit den sektoralen EU-Politiken – gerade eine große Stärke der Kohäsionspolitik, einen integrierten Ansatz unter Einbeziehung mehrerer Politikbereiche zu ermög- lichen. Deshalb muss genügend Spielraum für eigene Schwerpunktsetzungen in den Mitgliedstaaten und Re- gionen verbleiben. Aus diesem Grund sieht Deutschland Quoten kritisch. Die KOM-Vorschläge zu Quoten sind daher eingehend zu prüfen. Die Bundesregierung wird in den kommenden Wochen – in Abstimmung mit Bun- destag und Bundesrat – die Vorschläge der Europäi- schen Kommission zur künftigen Ausgestaltung der Ko- häsionspolitik im Einzelnen genau prüfen. Dabei werden insbesondere die Länder einzubeziehen sein, die im Wesentlichen für die Umsetzung der Kohäsionspoli- tik zuständig sind, insbesondere für die Umsetzung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE. A d d G k 2 Z z A d d G fu a g b e ru d A d d (D s n B d (C (D nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 28): Unterstützt die Bundesregierung das unter deutschem Vor- sitz im Europäischen Rat 2007 beschlossene und von ihr 2011 nochmals bekräftigte Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz in der Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent, und hält die Bundesregierung auch weiterhin an dem nationalen Ziel aus ihrem Energiekonzept fest, den Primärenergieverbrauch um 20 Prozent zu senken? Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi- ative Ziel, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 0 Prozent zu steigern. Gleiches gilt für das nationale iel der Primärenergieverbrauchssenkung um 20 Pro- ent bis 2020 aus dem Energiekonzept. nlage 26 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 29): Wie verträgt sich die Forderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, BMWi, Art. 6 der Energieef- fizienzrichtlinie ersatzlos zu streichen, Bericht der Süddeut- schen Zeitung am 14. September 2011 unter Bezug auf eine ihr vorliegende Stellungnahme des BMWi vom 22. August 2011 zum Kommissionsvorschlag, mit dem im Eckpunktepa- pier Energieeffizienz bekräftigten Ziel der Bundesregierung, die Förderung im Wärmebereich mittelfristig ab 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhängige Lösung umzustel- len? Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 eine Prü- ng der Umstellung der Förderung im Gebäudebereich b 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhän- ige Lösung beschlossen. Erste Gespräche hierzu haben ereits stattgefunden. Bezüglich des Art. 6 der Energie- ffizienzrichtlinie sieht die Bundesregierung noch Klä- ngsbedarf. Hierzu laufen die Abstimmungen zwischen en beteiligten Ressorts. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/7311, Frage 30): Ist die Bundesregierung der Auffasssung, dass deutsche Reiseleiter bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Euro- päischen Union uneingeschränkt gleichbehandelt werden, und, wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um eine Benachteiligung künftig auszuschließen? Der Beruf des Reiseleiters ist in einigen EU-Mitglied- taaten reglementiert, etwa in Italien, Griechenland, Spa- ien oder Österreich. Eine solche Reglementierung von erufen steht den Mitgliedstaaten grundsätzlich offen. Allerdings begegnen deutsche Reiseleiter in einigen ieser Mitgliedstaaten übermäßigen Schwierigkeiten, 15632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) etwa wenn sie Reisegruppen in diese Länder begleiten. Den Reiseleitern wird ihre Tätigkeit oft durch eine unfle- xible und bürokratische Anwendung der in der Berufs- anerkennungsrichtlinie vorgesehenen Meldepflichten er- schwert oder unmöglich gemacht. Die Bundesregierung geht gegen Verstöße gegen EU- Recht im Einzelfall etwa mittels des Kontaktstellennetz- werkes SOLVIT vor. SOLVIT ist als Streitbeilegungsnetz- werk geschaffen worden, um mögliche Anwendungsfeh- ler durch öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten aufzudecken und abzustellen. Zudem werden die Arbeiten zur Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie in Kürze beginnen. Die EU-Kommission plant, noch in diesem Jahr einen Richt- linienvorschlag vorzulegen. Die Bundesregierung wird sich im Zuge der Verhandlungen des Richtlinienvor- schlags dafür einsetzen, dass die Situation für deutsche Reiseleiter in diesem Rahmen verbessert wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 31): Wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegs- waffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder hat die Bundesregierung aufgrund des arabischen Frühlings im Nachhinein widerrufen? Die Bundesregierung hat keine Genehmigungen über die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern in arabische Länder aufgrund der Ereignisse des sogenannten arabischen Frühlings widerrufen. Für die Länder Libyen und Syrien war ein Widerruf von Ausfuhrgenehmigungen nicht erforderlich, weil die noch nicht ausgenutzten Genehmigungen aufgrund der von EU bzw. VN beschlossenen Sanktionen zurückgege- ben bzw. nicht weiter ausgenutzt wurden. Vor Inkrafttre- ten der Sanktionen gegen Libyen und Syrien sowie in Bezug auf die anderen Länder der Region wurden die Unternehmen von der Bundesregierung gebeten, erteilte Genehmigungen nicht auszunutzen, bis eine entspre- chende Überprüfung der Genehmigungen durch die Bundesregierung abgeschlossen war. Bei dieser erneuten Einzelfallprüfung erfolgte eine sorgfältige Abwägung aller außen-, sicherheits- und men- schenrechtspolitischen Belange im Einzelfall und im Lichte der aktuellen Situation. Die Bundesregierung stützte sich dabei ausdrücklich auf die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/ GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezem- ber 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“, die auch Grundlage für die Prüfung jedes einzelnen An- trags auf Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei wurde in je- dem Einzelfall sehr gründlich vor dem Hintergrund der Lage in der Region und in dem betroffenen Land unter an- d A in p re E R z R e A d d (D tu A tu z fä s s fü tu S D K tä fa k B g A h lu w n n fa g k s ti (C (D erem die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die ufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität der Region, Kriterium 4 des Gemeinsamen Stand- unkts der EU, geprüft. Auch der Achtung der Menschen- chte, Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts der U, sowie den Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden üstungsgüter kam bei der Prüfung besondere Bedeutung u. Die Entwicklungen in den verschiedenen Ländern der egion vollzogen sich unterschiedlich. Daher war auch ine jeweils differenzierende Betrachtung geboten. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 32): Wie hoch sind der Umfang und das Finanzvolumen der von der Bundesregierung bereits zugesagten bzw. geplanten Rüstungsgeschäfte mit der Republik Angola, und welche Auswirkungen wird diese Rüstungskooperation – angesichts der jüngsten Angriffe auf die Presse- und Versammlungsfrei- heit, insbesondere nach der Verurteilung von William Tonet, dem langjährigen Herausgeber der Zeitung Folha 8, zu einer einjährigen Haftstrafe wegen eines kritischen Artikels über das angolanische Militär – auf die Gewährleistung elementa- rer Bürgerrechte in Angola haben? Die Bundesregierung hat derzeit weder eine Rüs- ngskooperation noch eigene Rüstungsgeschäfte mit ngola zugesagt noch geplant. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüs- ngsexporte entscheidet die Bundesregierung im Ein- elfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorg- ltiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und icherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür ind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung r den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs- ngsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame tandpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. ezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die ontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili- rgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Emp- ngsland und den Gefahren eines Missbrauchs des kon- reten Rüstungsguts kommen dabei eine besondere edeutung zu. Nach Auffassung der Bundesregierung haben diejeni- en Rüstungsgüter, für die die Bundesregierung bislang usfuhrgenehmigungen erteilt oder in Aussicht gestellt at, keine Auswirkung auf die Presse- und Versamm- ngsfreiheit. Der Prozess gegen den Journalisten William Tonet egen Verleumdung dauert 4 Jahre an. Das Verfahren ist och nicht rechtskräftig abgeschlossen, Revision ist och möglich. Die Bundesregierung sieht in dem Ver- hren keinen exemplarischen Fall eines staatlichen An- riffs auf das Recht der Pressefreiheit. In der Implementierung der verfassungsmäßig veran- erten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zeichnet ich in Angola, auch im regionalen Vergleich, eine posi- ve Entwicklung ab. Im Übrigen bietet die am 18. Juli Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15633 (A) ) )(B) 2011 begründete politische Partnerschaft mit Angola eine Plattform, um mit der Regierung von Angola einen intensiven Dialog über die Implementierung der Bürger- rechte zu führen. Anlage 30 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/7311, Frage 33): Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts des neu- esten Eskalationsversuchs der US-Regierung gegenüber dem Iran – bei dem nach Presseberichten des US State Depart- ments bereits mit seinen Verbündeten die „Entsendung einer sehr starken Nachricht“ konsultiert wurde – die Möglichkeit eines neuen völkerrechtswidrigen Überfalls auf einen UN-Mitgliedstaat ein, wenn selbst ehemalige CIA-Mitarbeiter an der offiziellen Darstellung des State Departments über die mutmaßlichen Attentatspläne auf den saudi-arabischen Bot- schafter in den USA ernste Zweifel äußern? Die Bundesregierung ist erleichtert, dass es den US- Behörden offensichtlich gelungen ist, terroristische An- schlagspläne zu vereiteln. Die Besorgnis, die Vereinigten Staaten suchten eine Eskalation im Verhältnis zu Iran, ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht begründet. Die Vereinigten Staaten haben öffentlich und in ihren Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung aus- drücklich deutlich gemacht, dass sie keine Ausweitung des Konflikts mit Iran wünschen. Sie wollen jedoch mit den zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirt- schaftlichen und strafrechtlichen Mitteln angemessen auf den Vorfall reagieren und haben hierfür um Unter- stützung durch die internationale Gemeinschaft gebeten. Iran ist aufgefordert, durch einen konstruktiven Bei- trag zur umfassenden Aufklärung der Anschuldigungen und zur Entspannung der Situation insgesamt beizutra- gen. Anlage 31 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 34): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Wert der jährlichen Rüstungsimporte Griechenlands von 2009 bis heute – bitte aufgliedern nach Herkunft Deutschland, übrige EU, gesamt –, und betreffen Sparauflagen, die im Zu- sammenhang mit internationalen Finanzhilfen Griechenland unter deutscher Beteiligung gemacht wurden, auch die Redu- zierung der Rüstungsexporte, deren Einhaltung kontrolliert wird? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen plante Griechenland per Dezember 2010 fol- gende Beträge für Beschaffungen ein: – 2009 2,1 Milliarden Euro, – – te m d s w g te v A d A 1 g a z B h w W n b v V w n S R v k U F in d c (C (D 2010 1,5 Milliarden Euro und 2011 1,6 Milliarden Euro. Diese Summe wurde an- schließend Anfang 2011 um circa 500 Millionen Euro, um rund ein Drittel gekürzt. Der Begriff „Beschaffungen“ schließt hierbei Ersatz- ile und „upgrades“ ein und bedeutet somit nicht auto- atisch Neubeschaffung. Eine Aufschlüsselung der Rüstungsimporte nach Län- ern ist nicht möglich, da diese Angaben vom griechi- chen Verteidigungsministerium vertraulich behandelt erden. In den griechischen Haushaltszahlen sind keine An- aben über Rüstungsexporte des Landes enthalten, wei- re Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht or. nlage 32 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 7/7311, Frage 35): Wie begründet die Bundesregierung die ODA-Relevanz des im Entwurf des Bundeshaushalts 2012 enthaltenen Titels (Einzelplan 05, 05 02/687 43) Villa Baviera – Maßnahmen zur Integration in die chilenische Gesellschaft –, wenn laut In- formationen der Bundesregierung die Gelder ausschließlich für die deutschen Staatsbürger, die auf dem Gelände der Villa Baviera (ehemals Colonia Dignidad) leben, für psychothera- peutische, seelsorgerische und pädagogische Maßnahmen und zur wirtschaftlichen Beratung für die Unternehmen der Kolo- nie verwendet werden? Die aus dem Titel EPOS 05 02/687 43 Villa Baviera eförderten Maßnahmen sind gemäß OECD-Richtlinien ls ODA anrechenbar, da sie die wirtschaftliche und so- iale Entwicklung fördern. Mit der Integration der Villa aviera und ihrer Bewohner in ihr chilenisches Umfeld at auch das chilenische Umfeld Vorteile für seine Ent- icklung. Dies gilt insbesondere für den Bereich der irtschaftsberatung und der Bildungsprojekte. Die Unter- ehmen der Villa Baviera gehören zu den größeren Ar- eitgebern in der strukturschwachen Region und werden on der neuen Führungsschicht der Villa Baviera geleitet. on den insgesamt 350 Beschäftigten sind nur 70 Be- ohner der Villa Baviera. Die Mehrheit (280) sind chile- ische Bewohner aus der Umgebung. Die angestrebte tabilisierung der Unternehmen kommt somit auch der egion als Ganzes zugute. Gleiches gilt für die Bildungsprojekte zur Förderung on Schule und Kindergarten. Von den 92 Schulkindern ommen 12 aus der Villa Baviera, die übrigen 80 aus der mgebung, mit steigender Tendenz. Die Beratung und örderung der Schule durch das Lehrerbildungsinstitut Santiago hat außerdem dazu geführt, dass die 8 Lehrer er Schule zur Weiterbildung anderer Lehrer im örtli- hen Schuldistrikt eingesetzt werden. 15634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Josef Philipp Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 36 und 37): Wie sehen die Pläne der Bundesregierung, die Visaver- gabe an libysche Kriegsverletzte zu lockern und eine mögli- che Luftbrücke für Verletzte einzurichten – Financial Times Deutschland, 12. Oktober 2011 –, konkret aus, und auf wel- cher rechtlichen Grundlage basieren sie? Wann ist mit dem Beginn der Aktion zu rechnen? Zu Frage 36: Die Behandlung von verwundeten Libyern kann der- zeit vor Ort aufgrund fehlenden Personals und Zerstö- rungen der Infrastruktur nicht im notwendigen Umfang geleistet werden. In dieser humanitären Notlage ist die Bundesregierung bereit, zu unterstützen. Sie entspricht hiermit auch den Wünschen des Nationalen Übergangs- rates Libyens. Die rasche Visumvergabe an libysche Kriegsverletzte durch die deutschen Botschaften in Nordafrika erfolgt im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Europäische – der EU-Visakodex – und deutsche Rechts- vorschriften – das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthalts- verordnung – erlauben die hierfür notwendigen Verfah- rensvereinfachungen in Ausnahme- und Notfallsituationen. Zu Frage 37: Auf ausdrücklichen Wunsch des libyschen Nationalen Übergangsrates und in enger Abstimmung mit dem Aus- wärtigen Amt wurde ein sanitätsdienstliches Team des Bundesministeriums der Verteidigung, BMVg, am 4. Oktober 2011 nach Tunesien geschickt, um eine Ana- lyse der Lage vor Ort durchzuführen und Verletzte für ei- nen möglichen Transport nach Deutschland zu identifi- zieren. In enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt hat das das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, am 18. Oktober 2011 39 Verletzte ausgeflogen und auf Bundeswehrkrankenhäuser verteilt. Weitere Maßnahmen werden gemeinsam mit der Libyschen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in enger Absprache zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministe- rium für Wirtschaft und Technologie sowie privaten deutschen Anbietern des Gesundheitswesens beraten. Anlage 34 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 38): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem UNAMA-Bericht vom 10. Oktober 2011, aus dem hervorgeht, dass die afghanische Polizei und der afghanische Geheim- s d W s d s z z N im d s b te B G s w in d E a M z b A d A N d A b D ü n G A M n k (C (D dienst systematisch Gefangene foltern, für ihr Engagement in Afghanistan? Die im Bericht differenziert beschriebenen Miss- tände erfüllen die Bundesregierung mit Sorge. Die Bun- esregierung nimmt den Inhalt des Berichtes sehr ernst. ir weisen jedoch darauf hin, dass von einem systemi- chen Problem in allen afghanischen Haftanstalten aus- rücklich nicht die Rede ist. Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die kon- truktive Haltung der afghanischen Regierung. Diese eigt sich insbesondere in dem produktiven Dialog, der wischen der Unterstützungsmission der Vereinten ationen in Afghanistan, UNAMA, und der Regierung Vorfeld der Veröffentlichung geführt wurde. Auch hat ie afghanische Seite bei der Erstellung des Berichts ehr eng und konstruktiv mit UNAMA zusammengear- eitet. Die afghanische Regierung muss jetzt die identifizier- n Missstände beseitigen. Erste Maßnahmen werden im ericht bereits angekündigt. So soll im afghanischen eheimdienst NDS eine Menschenrechtsüberwachungs- telle eingerichtet und Zugang zu Gefängnissen gewährt erden. Die Vertreter der internationalen Gemeinschaft Kabul und damit auch die Bundesregierung werden ie afghanische Regierung dabei unterstützen und die ntwicklungen aktiv weiterverfolgen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang uch die Bemühungen der unabhängigen Afghanischen enschenrechtskommission, AIHRC, weiter unterstüt- en, die Menschenrechtssituation in Afghanistan zu ver- essern. nlage 35 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/7311, Frage 39): Wie weit ist die Neukonzeption des Deutschen Akademi- schen Austauschdienstes, DAAD, in Kabul vorangeschritten, und ist die Stelle des entsandten Mitarbeiters im DAAD-Büro in Kabul mittlerweile besetzt bzw. wann ist damit zu rechnen? Hinsichtlich einer mittel- bis langfristigen Kontinuität er Aufbauaktivitäten des Deutschen Akademischen ustauschdienstes, DAAD, wird das Koordinierungs- üro zukünftig von einem entsandten Mitarbeiter des AAD geleitet. Zuvor wurde die Aufgabe von Lektoren bernommen, also durch vom DAAD vermittelte Perso- en, die der Rechtsform nach an einer ausländischen asthochschule angestellt sind. Der entsandte Mitarbeiter des DAAD wurde nach usschreibung der Stelle bereits ausgewählt und wird itte November 2011 seine Arbeit in Afghanistan auf- ehmen. Aktuell wird er in Deutschland auf seine zu- ünftige Tätigkeit vorbereitet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15635 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/7311, Frage 40): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ver- bleib der Piraterieverdächtigen, die am 8. Oktober 2011 an Bord der Fregatte „Köln“ verhört und anschließend in Soma- lia an Land gebracht wurden, und wie hat die Bundesregie- rung sichergestellt, dass die Verdächtigen menschenrechts- konform behandelt und untergebracht werden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den weiteren Verbleib dieser Piraterieverdächtigen. Beim Absetzen wurde darauf geachtet, dass sich keine bewaff- neten Kräfte in der Nähe befanden, sodass den Piraterie- verdächtigen am Ort des Absetzens keine Gefahr für Leib oder Leben drohte. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) (Druck- sache 17/7311, Fragen 41 und 42): Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, dass mit der Ge- walt gegen die koptische Minderheit in Ägypten Auseinander- setzungen zwischen den Religionsgruppen provoziert werden sollen, die einen friedlichen Übergang in eine demokratische Ordnung verhindern? Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Verhalten des ägyptischen Militärrats mit Blick auf die Übergabe der Macht in demokratische Strukturen? Zu Frage 41: Der Bundesregierung sind Spekulationen bekannt, nach denen die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen ägyptischen Sicherheitskräften und Kopten am 9. Oktober 2011 vonseiten Dritter provoziert worden sein sollen. Überprüfbare Belege für derartige Provoka- tionen liegen bisher nicht vor. Die Gewaltausbrüche in Kario vom 9. Oktober 2011 sind besorgniserregend. Sie zeigen die Herausforderun- gen, denen sich Ägypten auf dem Weg zu einem demokra- tischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteten Staat stellen muss. Der Bundesminister des Auswärti- gen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich am 10. Oktober 2011 sehr besorgt über die Ereignisse geäußert und rief alle Seiten zu größter Zurückhaltung und Besonnenheit auf. Gewalt und religiöser Zwist dürften den Prozess der Demokratisierung nicht stoppen. Der Weg zur Demokra- tie führe auch über religiöse Toleranz. Der herrschende Oberste Militärrat hat zugesichert, alles zu unternehmen, um die Vorgänge aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu ist eine Untersuchungskommission eingesetzt worden. Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011 ange- kündigt, dass er an seinem Fahrplan zur Übergabe der R fe Z – e F v a re d n A d is d d z A g m Ä v A d d C Z a J w L W re v w p w V d b E Z k (C (D egierungsgewalt an eine zivile, gewählte Regierung sthält. u Frage 42: Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011 nach den besorgniserregenden gewalttätigen Aus- inandersetzungen in Kairo – angekündigt, dass er am ahrplan zur Übergabe der Regierungsgewalt an eine zi- ile, gewählte Regierung festhält. Diesem Fahrplan hat uch das ägyptische Volk im März 2011 in einem Refe- ndum zugestimmt. Der Oberste Militärrat hat außer- em zugesichert, alles zu unternehmen, um die Ereig- isse im Zusammenhang mit den gewalttätigen useinandersetzungen vom 9. Oktober aufzuklären und ie Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu t eine Untersuchungskommission eingesetzt worden. Die Bundesregierung erinnert in ihren Kontakten mit em Obersten Militärrat kontinuierlich an die Zusagen, en Ausnahmezustand aufzuheben und den Übergang ur Demokratie zu sichern. Der Bundesminister des uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich nach den ewalttätigen Auseinandersetzungen öffentlich noch- als klar geäußert: Er erwarte von der Militärführung gyptens, den Übergang zu einer gewählten Regierung erantwortungsvoll zu organisieren. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen es Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) (CDU/ SU) (Drucksache 17/7311, Fragen 47 und 48): Wo sieht die Bundesregierung die regionalen Schwer- punkte der linken Gewalt? Besteht die Gefahr eines Linksterrorismus? u Frage 47: Ausweislich einer Untersuchung des Bundeskriminal- mtes vom 2. September 2011 entfielen im Zeitraum der ahre 2003 bis 2010 die zahlenmäßig meisten linken Ge- altdelikte in der nachfolgenden Reihenfolge auf die änder Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein- estfalen. In den Ländern Berlin und Hamburg gibt es Struktu- n der linken Szene, die sich über viele Jahre hinweg erfestigt haben. Beide Länder, insbesondere Berlin, erden derzeit von den Sicherheitsbehörden als Schwer- unkte des linken Spektrums und somit auch linker Ge- alt gesehen. In Niedersachsen ist die im bundesweiten ergleich hohe Anzahl der Gewaltdelikte vor allem urch die Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorle- en bedingt, während in Nordrhein-Westfalen die hohe inwohnerzahl dafür verantwortlich ist. u Frage 48: Bislang konnten die Sicherheitsbehörden des Bundes eine linksextremistischen Strukturen feststellen, die be- 15636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) reits die Existenz linksterroristischer Vereinigungen ent- sprechend den Voraussetzungen des Strafgesetzbuches und der dazu ergangenen Rechtsprechung nahelegen. Allerdings ist auch klar, dass mit der aktuellen Serie von Gewalttaten gegen Sachen erhebliche Belastungen Tausender Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen werden. Das ist eine weitere Umdrehung in der Gewalt- spirale, die ich mit großer Sorge sehe. Wir müssen daher auf der Hut sein und allen Strukturen im Ansatz ent- schieden entgegenwirken, die geeignet sind, einen Nähr- boden zu bereiten, auf dem sich Linksterrorismus ent- wickeln könnte. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) (Drucksache 17/7311, Frage 49): Wie haben sich die linken Gewalttaten in den letzten zehn Jahren entwickelt – auch im Vergleich zur rechten Gewalt? Seit Einführung des derzeit geltenden Definitions- und Erfassungssystems Politisch motivierte Kriminali- tät, PMK, im Jahr 2001 sind bis zum Jahr 2010 ein- schließlich die meisten politisch motivierten Gewalttaten im Bereich der PMK-links angefallen. Mit insgesamt 11 649 Gewalttaten gegenüber 9 678 rechten Gewaltta- ten lagen die Fallzahlen der linken Gewalt über diesen gesamten Zeitraum um circa 20 Prozent höher als die rechten Gewalttaten. Betrachtet man die einzelnen Jahre, ergeben sich je- doch deutliche Unterschiede: – So überwogen im Zeitraum 2002 bis 2004 noch die rechten Gewalttaten. – In 2009 und 2010 war die Differenz zwischen beiden Phänomenbereichen am größten. Die linken Gewalt- taten lagen in 2009 um circa 90 Prozent und in 2010 um 71 Prozent über dem rechten Gewalttatenaufkom- men. – Die bislang höchste Anzahl linker Gewalttaten entfiel auf das Jahr 2009 mit 1 822 Gewalttaten; trotz eines deutlichen Rückganges wurden in 2010 immer noch die zweithöchsten Werte erreicht. – Gingen bis zum Jahr 2008 die meisten unmittelbar ge- gen Personen gerichtete Straftaten – wie sie in Kör- perverletzungen und Tötungsdeliktne ihren Ausdruck finden – von rechten Gewalttätern aus, werden solche Straftaten seit 2009 überwiegend von linken Gewalt- tätern begangen. Dabei beruht dieses Ergebnis keines- falls nur auf dem generellen Rückgang der rechten Straftaten in dieser Zeit, vielmehr ist 2009 die höchste und 2010 die zweithöchste Zahl von linken Körper- verletzungen festgestellt worden. A d d (D d b z d re § d B a W g g e g h W s p s g h d fa B D T s N p re s d B v p ti b B le u W N d (C (D nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 50): Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung der Aus- schluss von Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlge- setzes, BWahlG, mit ihrem uneingeschränkten Recht, sich ak- tiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu beteiligen – siehe UN-Behindertenrechtskonvention, insbe- sondere Art. 29 a, 12 und 21 –, vereinbar, und welche Pläne hat die Bundesregierung zur diesbezüglichen Novellierung des Bundeswahlgesetzes? Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz er Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch ehinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht u. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie- ene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie- freien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll. 13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus er Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit ehinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“ us. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom ahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs- ericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer An- elegenheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund iner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, eistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen- eiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen ahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die ich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem sychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu- tand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be- angen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er- ebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie eshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf- ssung der Bundesregierung auch im Einklang mit der ehindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. ie in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte eilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi- chen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten ationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver- flichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl- cht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An- icht objektive und angemessene Ausschlussgründe urch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer ehinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit orsehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions- lans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah- n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ahlbeteiligung zu entwickeln. Die Ausgestaltung und ovellierung des Rechts für die Wahl der Abgeordneten es Deutschen Bundestages nimmt der Bundestag tradi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15637 (A) ) )(B) tionell selber wahr. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 51 und 52): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht durch § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes, und wie gedenkt sie vor dem Hintergrund des in der UN-Be- hindertenrechtskonvention in Art. 29 a präzisierten Rechts von Menschen mit Behinderungen, sich aktiv und passiv an Wahlen zu beteiligen, mit diesem Ausschluss umzugehen? Wie hat die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des Bundeswahlgesetzes die Vorgaben der UN-Behinderten- rechtskonvention berücksichtigt, und inwiefern wurde der Be- auftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen in dieser Frage angehört? Zu Frage 51: Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch behinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht zu. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie- dene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie- refreien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll. § 13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus der Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“ aus. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs- gericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angele- genheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund ei- ner psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen- heiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen Wahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu- stand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be- gangen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er- hebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind. Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf- fassung der Bundesregierung auch im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi- schen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten Nationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver- pflichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl- recht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An- sicht objektive und angemessene Ausschlussgründe durch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit vorsehen. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions- plans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- ti b B le u W Z W n d G A d d N m d s 3 g d li w re D d A s a d (C (D on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah- n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der ahlbeteiligung zu entwickeln. u Frage 52: Ausgestaltung und Novellierung des Rechts für die ahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages immt der Bundestag traditionell selber wahr. Die Bun- esregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen esetzentwürfe ein. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 53): Was ist der Bundesregierung – insbesondere Bundesminis- terium der Justiz und Bundeskanzleramt – bekannt über die Gründe, die dazu geführt haben, dass Mitte September 2011 der vom Generalbundesanwalt erwirkte Europäische Haftbe- fehl gegen den Chef des mongolischen Geheimdienstes Bat Khurts aufgehoben sowie dieser freigelassen wurde und prompt in die Mongolei ausreiste, nachdem er aufgrund jenes Haftbefehls im September 2010 in London verhaftet, Ende Juli 2011 nach Deutschland ausgeliefert sowie am 4. August 2011 vom Generalbundesanwalt vor dem Kammergericht an- geklagt worden war wegen Verschleppung und gefährlicher Körperverletzung, weil Bat Khurts den mongolischen Staats- angehörigen D. Enkhbat, im Mai 2003 aus Frankreich ent- führt, nach Deutschland verschleppt, mit Drogen betäubt, in einen Rollstuhl gefesselt durch die Kontrollen des Berliner Flughafens Tegel geschleust sowie in die Mongolei ausgeflo- gen haben soll, wo das Opfer inhaftiert, gefoltert sowie nach Haftentlassung gestorben ist, und hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Besuch am 12. Oktober 2011 in der Mongolei, bei dem ein Lieferabkommen über „kritische Rohstoffe“ unterzeichnet wurde und mit dem in den mongolischen Medien die überra- schende Freilassung in Zusammenhang gebracht wurde, ge- genüber der mongolischen Regierung darauf gedrungen, dass Bat Khurts nach Eröffnung des Hauptverfahrens am Kammer- gericht seiner Ladung zur Hauptverhandlung nachkommt? Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes itteilen: Der Generalbundesanwalt ermittelt seit Jahren gegen en mongolischen Staatsangehörigen B. K. wegen Ver- chleppung und gefährlicher Körperverletzung. Am 0. Januar 2006 hat der Ermittlungsrichter beim Bundes- erichtshof einen Haftbefehl erlassen, der zur Grundlage es Europäischen Haftbefehls wurde und damit das Aus- eferungsverfahren in Gang setzte. Der Beschuldigte urde am 17. September 2010 im Vereinigten König- ich festgenommen und am 19. August 2011 nach eutschland überstellt. Der Generalbundesanwalt hat am 4. August 2011 vor em Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin nklage erhoben. Auf eine Haftbeschwerde des Ange- chuldigten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs m 16. September 2011 den Haftbefehl aufgehoben und ie sofortige Freilassung des Angeschuldigten angeord- 15638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) ) )(B) net. Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Stel- lungnahme zuvor gegen eine Aufhebung des Haftbefehls ausgesprochen. Der Angeschuldigte hat anschließend Deutschland verlassen und ist in die Mongolei zurückge- kehrt. Dem Haftbefehl und der Anklage liegt folgender vom Generalbundesanwalt ermittelte Tatvorwurf zugrunde, wie Sie auch einer hierzu veröffentlichten Pressemittei- lung des Generalbundesanwalts vom 23. August 2011 entnehmen können: „Als Angehöriger des mongolischen Geheimdienstes und zugleich Diplomat an einer Botschaft in Europa er- hielt der Angeschuldigte im Jahr 2003 den Auftrag, sei- nen in Frankreich lebenden Landsmann D. in die Mon- golei zu verschleppen. D. sollte der mongolischen Öffentlichkeit als Mörder des im Jahr 1998 in Ulan Ba- tor getöteten Politikers Zorig Sanjasuuren präsentiert werden. Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es al- lerdings nicht. Zusammen mit weiteren Angehörigen des mongolischen Geheimdienstes lockte der Angeschul- digte den arglosen D. auf einen Parkplatz in Le Havre, überwältigte ihn und brachte ihn mit einem Auto zu- nächst in die Mongolische Botschaft in Brüssel, dann in die Botschaft in Berlin. Wenige Tage später fuhren sie den seit dem Zwischenhalt in Brüssel wiederholt mit Be- täubungsmitteln ruhig gestellten D. zum Flughafen Te- gel. Dort wurde er betäubt, in einem Rollstuhl fixiert und gefesselt als angeblich verletzter mongolischer Diplomat durch die Flughafenkontrollen geschleust. Anschlie- ßend flog der Angeschuldigte mit ihm in die Mongolei, wo D. in Haft genommen wurde. Er sollte zugeben, Sanjasuuren ermordet zu haben. Trotz ihm gegenüber angewandter rechtsstaatswidriger Vernehmungsmetho- den nahm D. die Tat nicht auf sich. Das Verfahren gegen ihn wegen seiner angeblichen Beteiligung am Attentat an Zorig Sanjasuuren wurde im November 2003 einge- stellt. D. ist im April 2006 aus Strafhaft in anderer Sache entlassen worden und noch im gleichen Monat verstor- ben.“ Der Generalbundesanwalt hat dieses Tatgeschehen rechtlich als Verschleppung gemäß § 234 a Abs. 1 StGB in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StGB gewertet, wobei eine Zu- ständigkeit der Bundesjustiz im Hinblick auf den ange- nommenen Tatbestand der Verschleppung, § 234 a StGB, eröffnet war. Auf dieser rechtlichen Wertung beruhte auch der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundes- gerichtshofes und der am 9. Februar 2006 ausgestellte Europäische Haftbefehl, der rechtliche Grundlage für die Auslieferung des Angeschuldigten Khurts aus dem Ver- einigten Königreich nach Deutschland war. In Abkehr von der früheren Wertung im Haftbefehl vom 30. Januar 2006 und einer Entscheidung des Kam- mergerichts Berlin zur Aufrechterhaltung des Haftbe- fehls direkt nach der Überstellung vom 19. August 2011 hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16. September 2011 das Vorliegen eines dringenden Tat- verdachts bezüglich der dem Beschuldigten vorgeworfe- nen Verschleppung, § 234 a StGB, abgelehnt. Die weite- ren Einzelheiten ergeben sich aus den Gründen des B B v s A d d G G m s d S G k J E A b d e S m d w s w A d d D 5 Z z (C (D eschlusses, der in der Entscheidungsdatenbank des undesgerichtshofes unter dem Aktenzeichen StB 11/11 eröffentlicht ist. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Fall Bat Khurts war nicht Gegenstand der Ge- präche der Bundeskanzlerin in der Mongolei. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 54): In welchem Abstimmungsstadium zwischen den Bundes- ministerien befindet sich der Referentenentwurf, Stand: 11. Mai 2011, für ein Gesetz über die energetische Moderni- sierung von vermietetem Wohnraum und über die verein- fachte Durchsetzung von Räumungstiteln, und wann wird er zur Stellungnahme an die Verbände weitergeleitet sowie in den Bundestag eingebracht? Die Abstimmung eines Referentenentwurfs für ein esetz über die energetische Modernisierung von ver- ietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durch- etzung von Räumungstiteln dauert innerhalb der Bun- esregierung noch an. Das Bundesministerium der Justiz hat zunächst die tellungnahmen der Ressorts ausgewertet und auf dieser rundlage einzelne Regelungsvorschläge im Ressort- reis erörtert. Darüber hat das Bundesministerium der ustiz die bekannt gewordenen Stellungnahmen zu dem ntwurf in der Fassung vom 11. Mai 2011 geprüft. Diese rbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Es ist deshalb eabsichtigt, nach Herstellung des Einvernehmens mit en Ressorts den Ländern und interessierten Kreisen ine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs zur tellungnahme zu übersenden. Nach Auswertung der dann eingehenden Stellungnah- en und nach Abschluss der Ressortabstimmung wird as Bundesministerium der Justiz den Regierungsent- urf vorbereiten. Die Bundesregierung wird nach Be- chlussfassung durch das Kabinett den Regierungsent- urf Bundesrat und Bundestag zuleiten. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 55 und 6): Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um Rechts- und Verfassungsverstöße durch den Einsatz des sogenannten Trojaners in Zukunft zu verhindern? Wie kann die Justiz künftig kontrollieren, wie ihre Anfor- derungen technisch umgesetzt werden? u Frage 55: Die Frage, in welchem Umfang bundesweit Software um Einsatz gekommen ist, mit der eine Quellen-Tele- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15639 (A) ) )(B) kommunikation durchgeführt werden kann, ist Gegen- stand einer intensiven Prüfung durch die Bundesregie- rung, die noch nicht abgeschlossen ist. Dabei wird auch aufzuklären sein, über welche technischen Möglichkei- ten diese Software insgesamt verfügt und ob diese den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesver- fassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Fe- bruar 2008 zur Onlinedurchsuchung Rechnung trägt. Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird die Bundes- regierung über Inhalt und Umfang möglicher Konse- quenzen entscheiden. Zu Frage 56: Der Justiz stehen bereits heute umfassende Kontroll- möglichkeiten zur Verfügung. So hat etwa die zustän- dige Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, sich über sämt- liche technische Funktionen der zur Verwendung kommenden Software bei der ermittelnden Dienststelle zu informieren und in Zweifelsfällen eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Auch den anordnenden Ge- richten bleibt es unbenommen, sich bei den Strafverfol- gungsbehörden über die konkreten Einsatzmöglichkeiten der verwendeten Software zu erkundigen und das Ergeb- nis dieser Auskunft in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen. § 100 b Abs. 4 Satz 2 StPO sieht zudem vor, dass das anordnende Gericht nach Beendigung einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme über de- ren Ergebnisse zu unterrichten ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Fragen 61 und 62): Wie geht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, mit Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik(PV)- Anlagen auf zur Vermarktung vorgesehenen Immobilien um? In welchen konkreten Fällen wurden oder sollen PV-Anla- gen auf zur Veräußerung vorgesehenen BImA-Immobilien in- stalliert werden, und wie wirkt oder wirkte sich das auf poten- zielle Interessenten aus? Zu Frage 61: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, versucht bei entsprechenden Anfragen, geeignete, in ih- rem Verkaufsportfolio befindliche und zum Anforde- rungsprofil des jeweiligen Betreibers passende Flächen zu identifizieren und nimmt dann Kontakt mit dem In- teressenten auf. Im Einzelfall sind auch Verpachtungen möglich, so- weit die beabsichtigte Nutzung rechtlich zulässig ist und der Abschluss eines langfristigen Miet- oder Pachtver- trages den Verkauf der jeweiligen Immobilie nicht be- hindert beziehungsweise sich als wirtschaftlichere Alter- native zur Veräußerung darstellt. Z g v a lu m b g A d d (D k E d L v n S E J w – – – R p n U m A d d (D (C (D u Frage 62: Seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienauf- aben, BImA, zum 1. Januar 2005 wurden 41 Kauf- erträge für den Nutzungszweck Photovoltaik-Anlagen bgeschlossen oder befinden sich derzeit im Verhand- ngsstadium. Der Umgang der BImA mit der Nutzbar- achung ihrer Liegenschaften für erneuerbare Energien elebt die Nachfrage der in diesem Marktsegment täti- en Investoren/Betreiber. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/7311, Frage 63): Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine einheitliche Absenkung der Luftverkehrsteuer um 5,5 Prozent ab dem Jahr 2012 plant, und welche Beweggründe führten zu dem Kurs- wechsel der Bundesregierung? Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver- ehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der innahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in en Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die uftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts- erordnung anzupassen. Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen ei- en Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der chätzung der zu erwartenden Einnahmen aus dem missionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im ahr 2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach ürden sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben: für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro = 7,56 Euro, für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro = 23,62 Euro, für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro = 42,52 Euro Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der essortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu- assen sein. Bei der Anpassung handelt es sich mithin nicht um ei- en Kurswechsel der Bundesregierung, sondern um die msetzung der gesetzlich vorgesehenen Anpassungs- öglichkeiten. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/7311, Frage 64): Welche konkreten Veränderungen plant die Bundesregie- rung nach aktuellen Pressemitteilungen zur Senkung der Flug- verkehrsteuer zum 1. Januar kommenden Jahres, und wie wir- ken sich die geplanten Veränderungen voraussichtlich auf das gesamte Steueraufkommen aus? 15640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 (A) (C) (D)(B) V Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver- kehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die Luftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts- verordnung anzupassen. Hierzu hat das Bundesministeriums der Finanzen ei- nen Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der Schätzung zu erwartenden Einnahmen aus dem Emis- sionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im Jahr 2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach würden sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben: – für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro = 7,56 Euro, – für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro = 23,62 Euro, – für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro = 42,52 Euro Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu- passen sein. Das Aufkommen aus der Luftverkehrsteuer würde sich hierbei im Jahr 2012 um rund 55 Millionen Euro vermindern. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 65): Wann wird die Bundesregierung die bereits im Koalitions- vertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Neure- gelung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungs- kosten vorlegen, und welche konkreten Lösungsvorschläge werden derzeit als Reaktion auf die aktuellen Urteile des Bun- desfinanzhofs zu dem Themenkomplex erörtert? Im Koalitionsvertrag wurde mit dem Ziel der Steuer- vereinfachung vereinbart, die steuerliche Abzugsfähig- keit der Ausbildungskosten neu zu ordnen. Die Bundesregierung wird bei einer Reaktion auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Ab- ziehbarkeit von Kosten für die Erstausbildung auch das Ziel der Steuervereinfachung berücksichtigen. Bei der Prüfung von Lösungsvorschlägen werden fer- ner die vom Bundesfinanzhof aufgeworfenen Fragen er- örtert. Zum Beispiel der Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anstelle eines Sonderausgabenabzugs oder die betragsmäßige Begren- zung eines Abzugs. Offsetdrucker ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln ei, Bessemerstraße 83–91, 1 , Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de 132. Sitzung Inhaltsverzeichnis Befragung der Bundesregierung Fragestunde Aktuelle Stunde zur Onlinedurchsuchung Anlagen
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Sie haben noch eine Frage offen. Bitte, Frau Menzner.



Rede von Dorothee Menzner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Danke, Frau Präsidentin. – Ich muss noch eine wei-

tere Nachfrage stellen. Habe ich Sie richtig verstanden,
dass das, was Sie noch bis Ende des Jahres auf den Weg
bringen wollen – darüber wird zurzeit in den Medien be-
richtet, nicht nur in der Berliner Zeitung, sondern auch in
anderen Zeitungen und im Rundfunk –, nämlich dass
Kundinnen und Kunden im nächsten Jahr mit deutlich
höheren Gebühren zu rechnen haben, nicht stattfinden
wird? Für Sie und mich sind die 40 Euro im Jahr, die in
diesem Zusammenhang kolportiert werden, vielleicht
kein horrender Betrag; aber es gibt sehr viele Familien,
für die das durchaus ein hoher Betrag ist. Können wir
also davon ausgehen, dass Sie das Gesetzgebungsverfah-
ren so zeitnah hinbekommen, dass das nicht realisiert
wird?

E
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Frau Kollegin Menzner, die 40 Euro, von denen Sie
    ausgehen, sind ein hoher Betrag. Unser großes Ziel ist
    es, die Energieversorgung auch weiterhin für alle bezahl-
    bar zu halten. Deshalb muss man jetzt die Konsequenzen
    ziehen.

    Wir sind im Abstimmungsprozess. Ich kann heute
    nicht sagen, wann das Vorhaben im Kabinett behandelt
    wird und wann es ins Parlament kommt. Aber Sie kön-
    nen sicher sein, dass wir das sehr zügig machen werden.