Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15625
(A) )
)(B)
für die Teilnahme an der 125. Jahreskonferenz der Interparlamenta- derungschancen am Arbeitsmarkt für die Stadt und die Kom-
rischen Union munen entstehen?
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
*
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bär, Dorothee CDU/CSU 19.10.2011
Barchmann, Heinz-
Joachim
SPD 19.10.2011
Barnett, Doris SPD 19.10.2011
Bülow, Marco SPD 19.10.2011
Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.10.2011
Erdel, Rainer FDP 19.10.2011
Götz, Peter CDU/CSU 19.10.2011*
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 19.10.2011
Lutze, Thomas DIE LINKE 19.10.2011
Möller, Kornelia DIE LINKE 19.10.2011
Nahles, Andrea SPD 19.10.2011
Ortel, Holger SPD 19.10.2011
Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 19.10.2011
Dr. Priesmeier, Wilhelm SPD 19.10.2011
Rupprecht (Tuchenbach),
Marlene
SPD 19.10.2011
Schlecht, Michael DIE LINKE 19.10.2011
Silberhorn, Thomas CDU/CSU 19.10.2011*
Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.10.2011*
Weinberg, Harald DIE LINKE 19.10.2011
Werner, Katrin DIE LINKE 19.10.2011
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 19.10.2011
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 19.10.2011
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
PD) (Drucksache 17/7311, Frage 2):
Teilt die Bundesregierung die in der Begründung des
Urteils des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 – B 3
KR 13/09 R – enthaltene Aussage, dass die Barrierefreiheit
öffentlicher Gebäude in Deutschland als generelle Tatsache
unterstellt werden könne und deshalb die Überwindung von
Barrieren nicht mehr als Grundbedürfnis zu werten sei, und,
wenn nein, welche Anstrengungen wird sie vor dem Hinter-
grund der entsprechenden Ausführungen des Aktionsplanes
der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention unternehmen, um dies auszugleichen?
Die Bundesregierung teilt die differenzierte Einschät-
ung des Bundessozialgerichts, BSG, hinsichtlich der
msetzung von Barrierefreiheit. Das Bundessozialge-
cht stellt einerseits fest, dass seit den 1980er-Jahren bei
er Mobilität von Menschen mit Behinderung, insbeson-
ere von Rollstuhlfahrern, im Nahbereich der Wohnung
rhebliche Verbesserungen beim Gebäude- und Straßen-
au erfolgt sind. Andererseits hebt das BSG aber auch
ervor, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im öf-
ntlichen Raum zwar fortschreitet, aber noch nicht voll-
tändig gewährleistet ist und insoweit zum Beispiel bei
estandsbauten noch Handlungsbedarf besteht.
Dass Barrieren bei öffentlich zugänglichen Gebäuden
tark abgenommen haben, bewertet die Bundesregierung
or dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren ge-
offenen Regelungen von Bund und Ländern zur Her-
tellung von Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Ge-
äude und der seither erfolgten, vielfach barrierefreien
eu- und Umbauten nicht anders als das BSG. Diese
inschätzung widerspricht nicht den Ausführungen der
undesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umset-
ung der UN-Behindertenrechtskonvention, NAP. Die
undesregierung hat darin auch klar gestellt, dass es vor
llem bei Bestandsbauten hinsichtlich deren Barriere-
eiheit noch Verbesserungspotenzial gibt. Die Bundes-
gierung hat sich daher über den NAP verpflichtet, sich
afür einzusetzen, dass sowohl Neu- und Umbauten als
uch die große Anzahl der Bestandsbauten langfristig
eitgehend barrierefrei werden.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa-
he 17/7311, Frage 5):
Auf welche Höhe belaufen sich die Kürzungen bei den
Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen im
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ab 2012 in Baden-Württem-
berg, die im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung der Einglie-
15626 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Aus dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs-
chancen am Arbeitsmarkt ergeben sich keinerlei Kür-
zungen bei Maßnahmen zur Unterstützung von Lang-
zeitarbeitslosen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch erhalten. Das Gesetz zielt insbeson-
dere auf die Fortentwicklung des arbeitsmarktpolitischen
Instrumentariums ab. Die Höhe der Mittel für Eingliede-
rung und Verwaltung im Jahr 2012 ergibt sich aus dem
Bundeshaushalt, und deren Verteilung wird anschließend
durch eine entsprechende Verordnung festgelegt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 6):
Welche Maßnahmen werden über den Titel „Kosten der
internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arbeits-
und Sozialpolitik“ (Titel 532 01-011) finanziert, und inwie-
fern sind die eingesetzten Mittel offiziell als Entwicklungszu-
sammenarbeit anrechenbar (ODA-anrechenbar)?
Der Titel 532 01 – Kosten der internationalen Zusam-
menarbeit auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik –
im Einzelplan 11 wurde im Jahr 2006 für die Finanzie-
rung internationaler Konferenzen – ASEM-Arbeitsminis-
tertreffen, Globalisierungskonferenz des BMAS – und
Maßnahmen zur Vorbereitung und Umsetzung bilateraler
„Gemeinsamer Absichtserklärungen“, Experteneinsätze
und die Verhandlungen bilateraler Sozialversicherungs-
abkommen eingerichtet.
Die vor 2010 angefallenen Kosten, wie zum Beispiel
Saalmieten, Kosten für technische Ausstattung, Dolmet-
scherkosten etc., erfüllen die Kriterien für eine Anre-
chenbarkeit zur Official Develoment Assistance, ODA,
nicht.
Im Jahr 2010 wurde dem Statistischen Bundesamt,
das nach Ablauf jeden Jahres die ODA-anrechnungsfähi-
gen Ausgaben erhebt, aus dem Titel ein Projekt zur „In-
klusion behinderter Jugendlicher und junger Erwachse-
ner“ im Rahmen des Deutschlandjahres in Vietnam
übermittelt. Die Kosten in Höhe von 37 000 Euro wur-
den als ODA-anrechnungsfähig angemeldet.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2010 aus dem Titel der
Einsatz eines nationalen Beraters im Regionalbüro der
Internationalen Arbeitsagentur, ILO, in Addis Abeba in
Höhe von circa 190 000 Euro finanziert. Dieser Betrag
ist ebenfalls ODA-anrechnungsfähig. Da der Beraterein-
satz bis Ende 2012 fortdauert, werden die Kosten auch in
diesem und im nächsten Jahr als ODA-anrechnungsfähig
aus dem Titel finanziert werden.
Zusätzlich zu dem Titel 532 01 sind auch bei dem Ti-
tel 687 01 – Beiträge an internationale Organisationen –
ODA-anrechnungsfähige Ausgaben veranschlagt. Aus
dem Titel wird unter anderem der Mitgliedsbeitrag
Deutschlands zur ILO finanziert. Im Jahr 2011 sind dies
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2,401 Millionen Euro. Dieser Betrag ist zu einem An-
il von 60 Prozent ODA-anrechnungsfähig.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
rucksache 17/7311, Frage 7):
Welche „Hinweise zu einzelnen Punkten des Vorschlags“
(siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ralf
Brauksiepe vom 21. September 2011 zu Frage 34 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/7084) hat das Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales im Rahmen seiner Prüfung des Mindestloh-
nes in der Leiharbeit an die Tarifvertragsparteien gegeben,
und wie stellt sich zeitlich das schnellstmögliche Verfahren
zur Umsetzung des Mindestlohns nach Einreichung des von
Arbeitgebern und Gewerkschaften überarbeiteten Antrags
über einen Mindestlohn in der Leiharbeit dar?
Die Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und
oziales bezogen sich auf eine im Vorschlag enthaltene
ehrdeutige Regelung, die im Hinblick auf das Gebot
er Rechtsklarheit und Bestimmtheit gesetzlicher Rege-
ngen kritisch zu sehen war. Da Voraussetzung für eine
echtsverordnung zur Einführung einer Lohnunter-
renze in der Arbeitnehmerüberlassung ein gemeinsa-
er Vorschlag und damit ein gemeinsames Verständnis
er Tarifvertragsparteien über die materiellen Regelun-
en der Lohnuntergrenze ist, wurden die Tarifvertrags-
arteien gebeten, insofern einen überarbeiteten Vor-
chlag vorzulegen. Nach dessen Eingang wird das im
rbeitnehmerüberlassungsgesetz im Einzelnen geregelte
erordnungsverfahren zügig durchgeführt werden.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
rucksache 17/7311, Frage 8):
Wie hoch ist der Anteil der bundesweit an Tarifverträge
gebundenen Arbeitgeber im Gastgewerbe an allen Arbeitge-
bern im Gastgewerbe – sowie unterteilt nach Beherbergung
und Gastronomie –, und wie viel Prozent der Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer im Gastgewerbe – ebenfalls zusätzlich
unterteilt nach Beherbergung und Gastronomie – fallen unter
den Geltungsbereich von Tarifverträgen?
Daten zur Tarifbindung im Gastgewerbe liegen der
undesregierung nur auf der Basis des IAB-Betriebspa-
els vor. Da es sich beim IAB-Betriebspanel um eine
tichprobenerhebung handelt, sind die Ergebnisse mit
tatistischen Unsicherheiten behaftet. Eine Unterteilung
ach Beherbergung und Gastronomie ist mit dem IAB-
etriebspanel nicht möglich. Für beide Wirtschafts-
weige zusammen lag die Tarifbindung der Betriebe bei
7 Prozent, bei tarifgebundenen Arbeitgebern waren
9 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eschäftigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15627
(A) )
)(B)
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 9):
Wie hat sich in den letzten 20 Jahren das Armutsrisiko von
Erwerbstätigen entwickelt – bitte sowohl relative Zahlen nen-
nen als auch die Zahl der absolut Betroffenen in den Jahren
1991, 2001 und 2010 und, wenn möglich, nach verschiedenen
Beschäftigungsformen differenzieren –, und wie viele der ak-
tuell betroffenen Erwerbstätigen würden von einem Mindest-
lohn in Höhe von 8,50 Euro und 10 Euro in der Stunde profi-
tieren?
Die Armutsrisikoquote wird nach der international
üblichen Definition auf Haushaltsbasis berechnet. Sie ist
definiert als Anteil der Haushalte, deren bedarfsgewich-
tetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent
des Mittelwertes – Median – aller Haushalte beträgt. Aus
der amtlichen Statistik liegen der Bundesregierung für
das Armutsrisiko von Personen in Haushalten mit min-
destens einer erwerbstätigen Bezugsperson aktuelle
Werte auf Basis von EU-SILC für das Einkommensjahr
2008 und auf Basis des Mikrozensus für das Einkom-
mensjahr 2009 vor. Aufgrund der erstmaligen Erhebung
von EU-SILC im Jahr 2005 für das Einkommensjahr
2004 und der Revision des Mikrozensus im Jahr 2005
können jedoch nur Aussagen zur Entwicklung von die-
sen Zeitpunkten an vorgenommen werden.
Laut EU-SILC waren im Jahr 2008 6,8 Prozent der
Erwerbstätigen oder 2,64 Millionen Erwerbstätige ar-
mutsgefährdet gegenüber 4,8 Prozent bzw. 1,7 Millionen
im Jahr 2004. Bei den Vollzeitbeschäftigten betrug die
Quote im Jahr 2008 5,1 Prozent und bei den Teilzeitbe-
schäftigten 10,0 Prozent.
Auf Basis des Mikrozensus waren im Jahr 2009
7,5 Prozent der Erwerbstätigen oder 2,91 Millionen Er-
werbstätige armutsgefährdet, während dies im Jahr 2005
7,3 Prozent oder 2,66 Millionen waren. Für eine weitere
Unterscheidung nach Beschäftigungsformen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor,
inwieweit ein Mindestlohn von 10 Euro bzw. 8,50 Euro
pro Stunde diese Angaben beeinflussen könnte.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7311, Frage 10):
Welche Branchen zeichnen sich für Erwerbstätige mit ei-
nem besonders hohen Armutsrisiko aus – bitte sowohl relative
Zahlen nennen als auch die Zahl der absolut Betroffenen und,
wenn möglich, nach verschiedenen Beschäftigungsformen
differenzieren –, und in welchen dieser Branchen gibt es einen
branchenspezifischen Mindestlohn (bitte jeweils auch die
Höhe angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu
einer branchenspezifischen Unterscheidung der Armuts-
risikoquote von Erwerbstätigen vor.
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nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 11):
Welche Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales über den Einsatz von Trojanern bei der Bekämp-
fung der Schwarzarbeit in seinem Geschäftsbereich oder
durch den Zoll?
Im Geschäftsbereich des BMAS wurden zur Bekämp-
ng der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
eine Trojaner verwendet. Ebenso haben die Behörden
er Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
nd der illegalen Beschäftigung keine Trojaner einge-
etzt.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 12):
Wie unterstützt die Bundesregierung die Erzeugerorgani-
sationen der Krabbenfischer darin, im Rahmen des geltenden
Rechts Verantwortung für das Marktgeschehen mit zu über-
nehmen und Einfluss auf die Krabbenpreisbildung zu nehmen
(siehe Antwort vom 22. September 2011 auf meine schriftli-
che Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/7084)?
Der Krabbenmarkt in Deutschland wie auch in den
iederlanden, Dänemark und Belgien als weitere Krab-
en produzierende Mitgliedstaaten der EU, ist schon seit
ahren durch ein Überangebot an Krabben bei gleich-
leibender Nachfrage geprägt.
Es bleibt weiterhin vornehmlich die Aufgabe der
rzeugerorganisationen, das Angebot marktgerecht zu
teuern. Die durch die einzelnen Erzeugerorganisatio-
en, in Deutschland sind die Krabbenfischer allein in
cht Erzeugerorganisationen organisiert, vermarkteten
engen sind jedoch so gering, dass sie nur wenig Ein-
uss auf den Marktpreis haben. Die von den beiden
undesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein
rcierte Zusammenlegung der Erzeugerorganisationen
Deutschland in eine schlagkräftige Erzeugerorganisa-
on wird deshalb von der Bundesregierung unterstützt.
ies fordert jedoch von den einzelnen Fischern die not-
enige Disziplin, sich den Regelungen dieser zukünfti-
en Erzeugerorganisation unterzuordnen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 13):
Über welche weiteren möglichen Verbesserungen zur Be-
wältigung der Krise der deutschen Krabbenfischerei ist die
Bundesregierung mit den deutschen Krabbenfischern und den
europäischen Nachbarn im Gespräch (siehe ebenfalls Antwort
vom 22. September 2011 auf meine schriftliche Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 17/7084)?
15628 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Aufgrund des Preiszusammenbruches im Frühjahr
2011 wurde auf politische Initiative des BMELV ein
Runder Tisch unter Beteiligung der Niederlande in Bonn
ausgerichtet, um in diesem Gespräch Lösungsmöglich-
keiten für die Krabbenfischer in ihren Kampf um bessere
Preise zu finden. Ausgelöst durch diese politische Initia-
tive konnten anfängliche Erfolge verzeichnet werden. So
stieg der Preis wieder auf 2,80 Euro/kg. Die gute Koope-
ration zwischen der Bundesregierung und den Nieder-
landen hat sich in diesem Fall also eindeutig bewährt.
Aus diesem Grunde steht auch jetzt die Bundesregierung
in engem Kontakt mit der niederländischen Regierung.
Die Niederlande werden im Rahmen des regionalen Be-
ratungsausschusses für die Nordsee in Kürze zu einer
Konferenz nach Amsterdam einladen, um erneut Lösun-
gen für die Krabbenproblematik zu suchen. An diesem
noch technischen Treffen sollen neben den Vertretern der
Krabbenfischer und den Krabbenaufkäufern auch Wis-
senschaftler sowie die Vertreter der Regierungen der
Niederlande, Dänemarks, Belgiens und Deutschlands
teilnehmen. In diesem ersten informellen Gespräch sol-
len alle Möglichkeiten auf der Managementseite disku-
tiert werden. Die Niederlande behalten sich vor, kurz-
fristig zusätzlich auf politischer Ebene einzuladen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 15):
Hält die Bundesregierung nach wie vor an der Anschaf-
fung von fünf Euro-Hawk bei Kosten von 1,2 Milliarden Euro
fest?
Die Bundesregierung hält nach wie vor an der Be-
schaffungsabsicht von fünf Euro-Hawk-Systemen fest,
um die bereits außer Dienst gestellten Aufklärungsflug-
zeuge BR-1150 Breguet Atlantic (SIGINT) zu ersetzen.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage der
Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck-
sache 17/7311, Frage 16):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010
– B 3 KR 13/09 R – auf die Betroffenen, nach der der Träger
der Krankenversicherung nunmehr keine Treppensteighilfen
als mittelbaren Behinderungsausgleich mehr erstatten darf
und auf den Träger der Sozialhilfe verwiesen wird, und wird
die Bundesregierung eine gesetzliche Klarstellung vorneh-
men, dass die Kosten für verordnete Treppensteighilfen und
die anfallenden Wartungs- und Instandhaltungskosten vom
Träger der Krankenversicherung zu übernehmen sind?
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialge-
richts muss die gesetzliche Krankenversicherung für
Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich nur
aufkommen, soweit die Versorgung der Befriedigung
von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens dient. Für
Hilfsmittel zum unmittelbaren Behinderungsausgleich
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ilt dagegen das Gebot eines möglichst weitgehenden
usgleichs des Funktionsdefizits.
Im konkret entschiedenen Fall sah das Bundessozial-
ericht das Grundbedürfnis auf Mobilität im Nahbereich
er Wohnung durch die Versorgung mit Rollstühlen ge-
ährleistet. Besondere Wohnverhältnisse – zum Beispiel
ine zweigeschossige Wohnung oder ein Hausgarten –
egründen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts
einen weitergehenden Anspruch. Eine behindertenge-
chte Ausgestaltung des Wohnungszugangs über ein
reppenhaus fällt nicht in die Zuständigkeit der gesetzli-
hen Krankenversicherung. Eine entsprechende Erweite-
ng des Leistungsanspruchs der Versicherten hätte weit-
ichende finanzielle Konsequenzen und kann daher
icht in Aussicht gestellt werden.
Eine generelle Verweisung auf die Sozialhilfe kommt
icht in Betracht. Die Bundesregierung wird im Rahmen
er Diskussion zur Weiterentwicklung der Eingliede-
ngshilfe für Menschen mit Behinderungen prüfen, ob
ezüglich der Leistungen der Sozialhilfe Klarstellungs-
edarf besteht.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU)
rucksache 17/7311, Frage 17):
Ist die Bundesregierung bereit, für Städte, die von Konver-
sion aufgrund des Abzugs amerikanischer Streitkräfte beson-
ders betroffen sind, ein städtebauliches Sonderprogramm auf-
zulegen oder die Mittel zur Städtebauförderung zu erhöhen?
Die Bundesregierung unterstützt bereits die Städte
nd Gemeinden in Deutschland, die von Konversion be-
offen sind. So sind städtebauliche Maßnahmen, die die
uswirkungen von Truppenabzügen sowohl ausländi-
cher als auch deutscher Streitkräfte mindern, bereits im
ahmen der Städtebauförderung förderfähig. Die Aus-
ahl der zu fördernden Maßnahmen treffen die Länder.
Jedoch vorerst: Ein Sonderprogramm Konversion ist
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 nicht
orgesehen.
Das für städtebauliche Konversion zuständige Bun-
esministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
teht in engem Kontakt zum Bundesministerium für Ver-
idigung. Noch im vierten Quartal dieses Jahres wird es
in Gespräch auf Staatssekretärsebene geben, bei dem
ögliche städtebauliche Folgen der aktuellen Bundes-
ehrreform erörtert werden.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 18):
Welcher Anteil der Bundesgebäude wurde in den letzten
Jahren energetisch saniert, und welche Einsparungen an Kos-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15629
(A) )
)(B)
ten und Energie würde eine Anhebung der Sanierungsquote
auf 3 Prozent im Jahr bringen, wie sie im Entwurf der neuen
EU-Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen ist?
Die Sanierungsrate von Bundesgebäuden der „letzten
Jahre“ kann so nicht vollumfänglich ermittelt werden.
Aber: Die Angaben werden im Rahmen der Erarbeitung
des Sanierungsfahrplans belastbar erhoben, dokumen-
tiert und auch entsprechend kommuniziert.
Welche Einsparungen an Kosten und Energie durch
eine Anhebung der Sanierungsrate auf 3 Prozent im Jahr
erreichbar sind, hängt ganz wesentlich von den jeweili-
gen energetischen Istzuständen der Gebäude und den en-
ergetischen Verbesserungsmaßnahmen ab. Pauschalbe-
wertungen kann es deswegen nicht geben.
Derzeit wird die Gesamtfläche, Nettogrundfläche, der
Bundesgebäude auf rund 46 Millionen Quadratmeter ge-
schätzt. Bei einer Sanierungsrate von 3 Prozent müssten
jährlich Gebäude mit rund 1,4 Millionen Quadratmeter
Nettogrundfläche verbessert werden. Beispielsweise
liegt die auf Nettogrundfläche bezogene spezifische Ener-
gieeinsparung einer baulichen Sanierung mit Wärmedäm-
mung der Außenwände und Fenstererneuerung bei rund
70 kWh/m2 pro Jahr. Bei einer Sanierungsrate von 3 Pro-
zent könnten so insgesamt fast 0,1 Millionen MWh pro
Jahr eingespart werden. Dies entspräche einer jährlichen
Kosteneinsparung von rund 7 Millionen Euro für Ener-
gie, wobei die notwendigen Investitionskosten in der
Größenordnung dreistelliger Millionen-Euro-Beträge zu
berücksichtigen wären. Die zusätzlichen Einsparungen
an Kosten und Energie aus einer Anhebung der Sanie-
rungsrate auf 3 Prozent im Jahr ergeben sich dann nach
Abzug der derzeit bereits erfolgenden Sanierungen.
Einen Hinweis möchte ich zudem geben: Neben dem
bewährten Vorgehen, haben die Konjunkturpakete schon
viel an Investitionstätigkeit erreicht bei energetischer Sa-
nierung.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 19):
Wie verträgt sich die Ablehnung verbindlicher Effizienz-
ziele auf EU-Ebene durch die Bundesregierung, vor dem Hin-
tergrund der bestehenden deutschen Ziele zur Steigerung der
Energieeffizienz, mit dem Bestreben, europaweit gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen?
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi-
kative europaweite Ziel einer Steigerung der Energieeffi-
zienz um 20 Prozent bis 2020 und setzt sich für ambitio-
nierte, verbindliche Maßnahmen zur Erreichung des EU-
Ziels ein. Die Vorgabe gleicher verbindlicher Effizienz-
ziele für alle Mitgliedstaaten würde zu erheblichen Wett-
bewerbsverzerrungen führen, da die unterschiedliche
Ausgangssituation der Mitgliedstaaten nicht berücksich-
tigt würde.
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Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 20):
Wie sieht der aktuelle Zeitplan des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Erar-
beitung des Entwurfs eines Endlagersuchgesetzes aus – bitte
mit Angabe wesentlicher Zwischenetappen, Meilensteine etc. –,
und wann soll nach derzeitigem Planungsstand das Treffen
der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerprä-
sidenten der Länder zur Frage einer Endlagerstandortsuche
bzw. Suche von zu Gorleben alternativen Standorten stattfin-
den (falls noch kein Termin feststeht, wird gebeten, die Daten
der derzeit ins Auge gefassten möglichen Termine anzuge-
ben)?
Ihre Frage wurde von mir und Herrn Bundesminister
r. Röttgen in der Fragestunde des Deutschen Bundesta-
es am 28. September 2011 entsprechend dem damali-
en Sachstand beantwortet. Heute kann ich Ihnen mittei-
n, dass Herr Bundesminister Dr. Röttgen die
inisterpräsidenten der Bundesländer am 13. Oktober
011 zu einem politischen Dialog über alle Aspekte der
ntsorgung radioaktiver Abfälle eingeladen hat. Die
rste Gesprächsrunde soll am 11. November 2011 statt-
nden.
nlage 18
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 21):
Hat sich der Abteilungsleiter RS im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
Gerald Hennenhöfer, im Frühjahr/Sommer 2010 persönlich
mit Bruno Thomauske im BMU getroffen, bevor das BMU
den Auftrag für die vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben,
VSG, an die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
GRS, vergab, an der Bruno Thomauske als Unterauftragneh-
mer mitwirkt – gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums
des/der Treffen und des Bezugs zum damals bevorstehenden
VSG-Auftrag des BMU –, und mit wem im BMU hat die GRS
die Vergabe der VSG-Unteraufträge vertragsgemäß abge-
stimmt (gemeint ist Abteilungsleiter-, Staatssekretärs- oder
Ministerebene; zum Fakt der GRS-Abstimmung mit dem
BMU vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6817, Antwort zu
Frage 10 a)?
Die Auswahl der Unterauftragnehmer der vorläufigen
icherheitsanalyse erfolgt eigenständig nach fachlichen
esichtspunkten durch die GRS. Die Zustimmung des
MU zur Vergabe an Unterauftragsnehmer erfolgte auf
eferatsebene. Im Übrigen wird auf die Bundestags-
rucksache 17/6817 verwiesen.
nlage 19
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7311, Frage 22):
15630 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass
nach dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht
München die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer be-
zweifelt (Der Spiegel und Handelsblatt, 10. Oktober 2011),
die Atomwirtschaft weiterhin an Sanierungskosten der
Schachtanlage Asse II beteiligen, und inwieweit erachtet die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Novellie-
rung des Kernbrennstoffsteuergesetzes für notwendig?
Nach dem Atomgesetz ist der Bund für die Kosten der
Stilllegung der Schachtanlage Asse II zuständig. Die
Energieversorgungsunternehmen wurden zu Zahlungen für
die Einlagerung von Abfällen herangezogen. Für die Sa-
nierungskosten können die Energieversorgungsunterneh-
men aus rechtlichen Gründen nicht herangezogen werden.
Eine Novellierung des Kernbrennstoffsteuergesetzes wird
nicht in Betracht gezogen, da die Bundesregierung da-
von ausgeht, dass sich die erwarteten Einnahmen aus der
Kernbrennstoffsteuer unverändert realisieren lassen.
Anlage 20
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 23):
Wird die Bundesregierung mit der Aufstockung der Mittel
für die Nationale Klimaschutzinitiative, NKI, in Höhe von
100 Millionen Euro im Rahmen des Energie- und Klimafonds,
EKF, im Haushalt 2012 auch das Impulsprogramm zur Förde-
rung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen wieder neu
auflegen, und, falls ja, welche Änderungen bezüglich Förder-
kriterien werden dann gelten?
Über eine etwaige Wiederaufnahme des Impulspro-
gramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen ab
2012 und deren Modalitäten kann erst nach Abschluss
der laufenden parlamentarischen Haushaltsverhandlun-
gen abschließend entschieden werden. Im Interesse einer
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung wäre eine nach-
haltige Finanzierung zum Beispiel aus dem Titel 686 05
– Nationale Klimaschutzinitiative – des Sondervermö-
gens Energie- und Klimafonds zu begrüßen.
Anlage 21
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 24):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den angekündigten Reaktionen von Drittstaaten, die sich ge-
gen die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshan-
del positionieren – vergleiche Süddeutsche Zeitung, 7. Okto-
ber 2011, „Gegen den Rest der Welt“ –, und wie ist aktuell
ihre Position zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den euro-
päischen Emissionshandel 2012?
Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
Die Einbeziehung des Luftverkehrs in den EU-Emis-
sionshandel ist Teil der umfassenden Strategie zur Errei-
chung der EU-Klimaziele, zu denen alle Sektoren einen
Beitrag leisten müssen. Die Richtlinie ist geltendes euro-
päisches Recht, das Deutschland – wie alle anderen Mit-
gliedstaaten – in nationales Recht umgesetzt hat. Die
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msetzung in Deutschland erfolgte mit dem Treibhaus-
as-Emissionshandelsgesetz. Der Vollzug läuft bereits
nd die wettbewerbsneutrale Einbeziehung der Emissio-
en aller Flüge von, nach und innerhalb der EU erfolgt
ie vorgesehen ab 1. Januar 2012. Um bei Drittstaaten
uf eine positive Haltung zur Einbeziehung ihrer Flugge-
ellschaften hinzuwirken, führen die EU-Kommission
nd viele Mitgliedstaaten Gespräche mit Drittstaaten
nd weisen dabei insbesondere auf die Möglichkeit der
usnahme vom EU-Emissionshandelssystem für Flüge
us Drittstaaten in die EU hin, sofern in diesen Staaten
leichwertige eigene Maßnahmen zur Begrenzung der
missionen dieser Flüge ergriffen werden.
nlage 22
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
7/7311, Frage 25):
Welche entwicklungspolitischen Projekte führen die Deut-
sche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH,
GIZ, und der SES, Senior Experten Service, im Auftrag der
Bundesregierung in der Villa Baviera durch, und wie werden
sie evaluiert?
Die GIZ unterstützt seit 2009 im Auftrag des Auswär-
gen Amtes wirtschaftliche Aktivitäten der Villa Ba-
iera mit dem Ziel, die Integration der Bewohner der
illa Baviera in die chilenische Gesellschaft zu fördern.
ie Projektaktivitäten der GIZ in der Villa Baviera wer-
en einem regulären Evaluierungsprozess, wie er auch
r alle übrigen Aktivitäten der GIZ im Auftrag des AA
ilt, unterzogen.
Der SES hat seit 2007 acht ehrenamtliche Einsätze
ur Verbesserung der medizinischen und wirtschaftli-
hen Situation der Villa Baviera durchgeführt. Seit 2009
at die GIZ Einsätze des Senior Expert Service im Auf-
ag des Auswärtigen Amtes umgesetzt. Der derzeit in
er Villa Baviera tätige SES-Experte wurde von dort un-
ittelbar beim SES angefordert.
SES-Experten unterstützten vor Ort die Geriatrie und
rankenpflege, die Milchproduktion und -verarbeitung,
ie Produktionsprozesse in einer Bäckerei und Fleische-
i, die Modernisierung der Landwirtschaft, den Ausbau
ines Gasthofes und die teilweise Umgestaltung der
iedlung für touristische Zwecke.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 26):
In welcher Höhe sind bisher öffentliche Fördermittel von
EU und Bund für das CCS-Projekt Jänschwalde an die Firma
Vattenfall oder Dritte gezahlt worden, und wann müssen wel-
che Mittel davon zurückgezahlt werden angesichts der Tatsa-
che, dass die Bundesregierung laut Antwort auf die schriftli-
che Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 17/7279 im Monat
September 2011 absehbar nicht erwartet, dass ein CCS-Gesetz
in Kraft treten kann?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15631
(A) )
)(B)
Die Firma Vattenfall Europe Generation AG hat einen
Zuschlag für eine Förderung in Höhe von 180 Millionen
Euro für die Entwicklung eines CCS-Demonstrations-
kraftwerks bekommen. Die Förderung erfolgt im Rah-
men des europäischen Konjunkturprogramms, EEPR.
Einzelheiten der Förderung aus dem EEPR ergeben sich
aus der Verordnung (EG) Nr. 663/2009, aus den von der
Kommission festgelegten Durchführungsbedingungen
und -modalitäten sowie aus den zwischen dem Empfän-
ger der Förderung und der Kommission abgeschlossenen
Finanzierungsvereinbarungen. Zuständig für die Ab-
wicklung der Projekte ist die Europäische Kommission.
Über eine Rückforderung von Mitteln durch die Europäi-
sche Kommission liegen der Bundesregierung keine In-
formationen vor.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 27):
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Eu-
ropäischen Kommission zur Kohäsionspolitik vom 6. Oktober
2011 für die Periode 2014 bis 2020, besonders hinsichtlich der
angedachten Änderung im Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung, EFRE, nach der in den weiterentwickelten Re-
gionen und den Übergangsregionen 20 Prozent der EFRE-
Mittel für Energieeffizienz und erneuerbare Energien ausge-
geben werden können?
Die Bundesregierung unterstützt die mit den Verord-
nungsentwürfen der Europäischen Kommission zur Ko-
häsionspolitik vom 6. Oktober 2011 verbundene Zielset-
zung, die Förderung noch stärker auf die europäischen
Zukunftsaufgaben im Rahmen der Strategie Europa 2020
auszurichten. Dazu gehören auch die Ziele von Europa
2020 im Hinblick auf das nachhaltige Wachstum, ein-
schließlich der Leitinitiativen zur Steigerung der Energie-
effizienz sowie des Anteils an erneuerbaren Energien.
Die Auswahl der Förderthemen muss allerdings auch
das originäre Ziel der Kohäsionspolitik widerspiegeln,
die regionalen Entwicklungsunterschiede zu verringern.
Zudem müssen weiterhin regional passfähige Entwick-
lungsstrategien umsetzbar sein. Denn es ist – verglichen
mit den sektoralen EU-Politiken – gerade eine große
Stärke der Kohäsionspolitik, einen integrierten Ansatz
unter Einbeziehung mehrerer Politikbereiche zu ermög-
lichen. Deshalb muss genügend Spielraum für eigene
Schwerpunktsetzungen in den Mitgliedstaaten und Re-
gionen verbleiben. Aus diesem Grund sieht Deutschland
Quoten kritisch. Die KOM-Vorschläge zu Quoten sind
daher eingehend zu prüfen. Die Bundesregierung wird
in den kommenden Wochen – in Abstimmung mit Bun-
destag und Bundesrat – die Vorschläge der Europäi-
schen Kommission zur künftigen Ausgestaltung der Ko-
häsionspolitik im Einzelnen genau prüfen. Dabei
werden insbesondere die Länder einzubeziehen sein, die
im Wesentlichen für die Umsetzung der Kohäsionspoli-
tik zuständig sind, insbesondere für die Umsetzung des
Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE.
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nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 28):
Unterstützt die Bundesregierung das unter deutschem Vor-
sitz im Europäischen Rat 2007 beschlossene und von ihr 2011
nochmals bekräftigte Ziel zur Steigerung der Energieeffizienz
in der Europäischen Union bis 2020 um 20 Prozent, und hält
die Bundesregierung auch weiterhin an dem nationalen Ziel
aus ihrem Energiekonzept fest, den Primärenergieverbrauch
um 20 Prozent zu senken?
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin das indi-
ative Ziel, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um
0 Prozent zu steigern. Gleiches gilt für das nationale
iel der Primärenergieverbrauchssenkung um 20 Pro-
ent bis 2020 aus dem Energiekonzept.
nlage 26
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 29):
Wie verträgt sich die Forderung des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie, BMWi, Art. 6 der Energieef-
fizienzrichtlinie ersatzlos zu streichen, Bericht der Süddeut-
schen Zeitung am 14. September 2011 unter Bezug auf eine
ihr vorliegende Stellungnahme des BMWi vom 22. August
2011 zum Kommissionsvorschlag, mit dem im Eckpunktepa-
pier Energieeffizienz bekräftigten Ziel der Bundesregierung,
die Förderung im Wärmebereich mittelfristig ab 2015 auf eine
marktbasierte und haushaltsunabhängige Lösung umzustel-
len?
Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 eine Prü-
ng der Umstellung der Förderung im Gebäudebereich
b 2015 auf eine marktbasierte und haushaltsunabhän-
ige Lösung beschlossen. Erste Gespräche hierzu haben
ereits stattgefunden. Bezüglich des Art. 6 der Energie-
ffizienzrichtlinie sieht die Bundesregierung noch Klä-
ngsbedarf. Hierzu laufen die Abstimmungen zwischen
en beteiligten Ressorts.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/7311, Frage 30):
Ist die Bundesregierung der Auffasssung, dass deutsche
Reiseleiter bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Bereich der Euro-
päischen Union uneingeschränkt gleichbehandelt werden,
und, wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregie-
rung, um eine Benachteiligung künftig auszuschließen?
Der Beruf des Reiseleiters ist in einigen EU-Mitglied-
taaten reglementiert, etwa in Italien, Griechenland, Spa-
ien oder Österreich. Eine solche Reglementierung von
erufen steht den Mitgliedstaaten grundsätzlich offen.
Allerdings begegnen deutsche Reiseleiter in einigen
ieser Mitgliedstaaten übermäßigen Schwierigkeiten,
15632 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
etwa wenn sie Reisegruppen in diese Länder begleiten.
Den Reiseleitern wird ihre Tätigkeit oft durch eine unfle-
xible und bürokratische Anwendung der in der Berufs-
anerkennungsrichtlinie vorgesehenen Meldepflichten er-
schwert oder unmöglich gemacht.
Die Bundesregierung geht gegen Verstöße gegen EU-
Recht im Einzelfall etwa mittels des Kontaktstellennetz-
werkes SOLVIT vor. SOLVIT ist als Streitbeilegungsnetz-
werk geschaffen worden, um mögliche Anwendungsfeh-
ler durch öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten
aufzudecken und abzustellen.
Zudem werden die Arbeiten zur Überarbeitung der
Berufsanerkennungsrichtlinie in Kürze beginnen. Die
EU-Kommission plant, noch in diesem Jahr einen Richt-
linienvorschlag vorzulegen. Die Bundesregierung wird
sich im Zuge der Verhandlungen des Richtlinienvor-
schlags dafür einsetzen, dass die Situation für deutsche
Reiseleiter in diesem Rahmen verbessert wird.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 31):
Wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegs-
waffen und sonstigen Rüstungsgütern in arabische Länder hat
die Bundesregierung aufgrund des arabischen Frühlings im
Nachhinein widerrufen?
Die Bundesregierung hat keine Genehmigungen über
die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern in arabische Länder aufgrund der Ereignisse des
sogenannten arabischen Frühlings widerrufen.
Für die Länder Libyen und Syrien war ein Widerruf
von Ausfuhrgenehmigungen nicht erforderlich, weil die
noch nicht ausgenutzten Genehmigungen aufgrund der
von EU bzw. VN beschlossenen Sanktionen zurückgege-
ben bzw. nicht weiter ausgenutzt wurden. Vor Inkrafttre-
ten der Sanktionen gegen Libyen und Syrien sowie in
Bezug auf die anderen Länder der Region wurden die
Unternehmen von der Bundesregierung gebeten, erteilte
Genehmigungen nicht auszunutzen, bis eine entspre-
chende Überprüfung der Genehmigungen durch die
Bundesregierung abgeschlossen war.
Bei dieser erneuten Einzelfallprüfung erfolgte eine
sorgfältige Abwägung aller außen-, sicherheits- und men-
schenrechtspolitischen Belange im Einzelfall und im
Lichte der aktuellen Situation. Die Bundesregierung
stützte sich dabei ausdrücklich auf die „Politischen
Grundsätze der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem
Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/
GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezem-
ber 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle
der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“,
die auch Grundlage für die Prüfung jedes einzelnen An-
trags auf Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei wurde in je-
dem Einzelfall sehr gründlich vor dem Hintergrund der
Lage in der Region und in dem betroffenen Land unter an-
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erem die Bedeutung der beantragten Ausfuhr für die
ufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität
der Region, Kriterium 4 des Gemeinsamen Stand-
unkts der EU, geprüft. Auch der Achtung der Menschen-
chte, Kriterium 2 des Gemeinsamen Standpunkts der
U, sowie den Einsatzmöglichkeiten der zu liefernden
üstungsgüter kam bei der Prüfung besondere Bedeutung
u. Die Entwicklungen in den verschiedenen Ländern der
egion vollzogen sich unterschiedlich. Daher war auch
ine jeweils differenzierende Betrachtung geboten.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
rucksache 17/7311, Frage 32):
Wie hoch sind der Umfang und das Finanzvolumen der
von der Bundesregierung bereits zugesagten bzw. geplanten
Rüstungsgeschäfte mit der Republik Angola, und welche
Auswirkungen wird diese Rüstungskooperation – angesichts
der jüngsten Angriffe auf die Presse- und Versammlungsfrei-
heit, insbesondere nach der Verurteilung von William Tonet,
dem langjährigen Herausgeber der Zeitung Folha 8, zu einer
einjährigen Haftstrafe wegen eines kritischen Artikels über
das angolanische Militär – auf die Gewährleistung elementa-
rer Bürgerrechte in Angola haben?
Die Bundesregierung hat derzeit weder eine Rüs-
ngskooperation noch eigene Rüstungsgeschäfte mit
ngola zugesagt noch geplant.
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüs-
ngsexporte entscheidet die Bundesregierung im Ein-
elfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorg-
ltiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
icherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür
ind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung
r den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-
ngsgütern“ aus dem Jahr 2000 und der „Gemeinsame
tandpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8.
ezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
ontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili-
rgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Emp-
ngsland und den Gefahren eines Missbrauchs des kon-
reten Rüstungsguts kommen dabei eine besondere
edeutung zu.
Nach Auffassung der Bundesregierung haben diejeni-
en Rüstungsgüter, für die die Bundesregierung bislang
usfuhrgenehmigungen erteilt oder in Aussicht gestellt
at, keine Auswirkung auf die Presse- und Versamm-
ngsfreiheit.
Der Prozess gegen den Journalisten William Tonet
egen Verleumdung dauert 4 Jahre an. Das Verfahren ist
och nicht rechtskräftig abgeschlossen, Revision ist
och möglich. Die Bundesregierung sieht in dem Ver-
hren keinen exemplarischen Fall eines staatlichen An-
riffs auf das Recht der Pressefreiheit.
In der Implementierung der verfassungsmäßig veran-
erten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zeichnet
ich in Angola, auch im regionalen Vergleich, eine posi-
ve Entwicklung ab. Im Übrigen bietet die am 18. Juli
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15633
(A) )
)(B)
2011 begründete politische Partnerschaft mit Angola
eine Plattform, um mit der Regierung von Angola einen
intensiven Dialog über die Implementierung der Bürger-
rechte zu führen.
Anlage 30
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/7311, Frage 33):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung angesichts des neu-
esten Eskalationsversuchs der US-Regierung gegenüber dem
Iran – bei dem nach Presseberichten des US State Depart-
ments bereits mit seinen Verbündeten die „Entsendung einer
sehr starken Nachricht“ konsultiert wurde – die Möglichkeit
eines neuen völkerrechtswidrigen Überfalls auf einen
UN-Mitgliedstaat ein, wenn selbst ehemalige CIA-Mitarbeiter
an der offiziellen Darstellung des State Departments über die
mutmaßlichen Attentatspläne auf den saudi-arabischen Bot-
schafter in den USA ernste Zweifel äußern?
Die Bundesregierung ist erleichtert, dass es den US-
Behörden offensichtlich gelungen ist, terroristische An-
schlagspläne zu vereiteln. Die Besorgnis, die Vereinigten
Staaten suchten eine Eskalation im Verhältnis zu Iran, ist
nach Auffassung der Bundesregierung nicht begründet.
Die Vereinigten Staaten haben öffentlich und in ihren
Gesprächen mit Vertretern der Bundesregierung aus-
drücklich deutlich gemacht, dass sie keine Ausweitung
des Konflikts mit Iran wünschen. Sie wollen jedoch mit
den zur Verfügung stehenden diplomatischen, wirt-
schaftlichen und strafrechtlichen Mitteln angemessen
auf den Vorfall reagieren und haben hierfür um Unter-
stützung durch die internationale Gemeinschaft gebeten.
Iran ist aufgefordert, durch einen konstruktiven Bei-
trag zur umfassenden Aufklärung der Anschuldigungen
und zur Entspannung der Situation insgesamt beizutra-
gen.
Anlage 31
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 34):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den
Wert der jährlichen Rüstungsimporte Griechenlands von 2009
bis heute – bitte aufgliedern nach Herkunft Deutschland,
übrige EU, gesamt –, und betreffen Sparauflagen, die im Zu-
sammenhang mit internationalen Finanzhilfen Griechenland
unter deutscher Beteiligung gemacht wurden, auch die Redu-
zierung der Rüstungsexporte, deren Einhaltung kontrolliert
wird?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen plante Griechenland per Dezember 2010 fol-
gende Beträge für Beschaffungen ein:
– 2009 2,1 Milliarden Euro,
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2010 1,5 Milliarden Euro und
2011 1,6 Milliarden Euro. Diese Summe wurde an-
schließend Anfang 2011 um circa 500 Millionen
Euro, um rund ein Drittel gekürzt.
Der Begriff „Beschaffungen“ schließt hierbei Ersatz-
ile und „upgrades“ ein und bedeutet somit nicht auto-
atisch Neubeschaffung.
Eine Aufschlüsselung der Rüstungsimporte nach Län-
ern ist nicht möglich, da diese Angaben vom griechi-
chen Verteidigungsministerium vertraulich behandelt
erden.
In den griechischen Haushaltszahlen sind keine An-
aben über Rüstungsexporte des Landes enthalten, wei-
re Angaben hierzu liegen der Bundesregierung nicht
or.
nlage 32
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
7/7311, Frage 35):
Wie begründet die Bundesregierung die ODA-Relevanz
des im Entwurf des Bundeshaushalts 2012 enthaltenen Titels
(Einzelplan 05, 05 02/687 43) Villa Baviera – Maßnahmen
zur Integration in die chilenische Gesellschaft –, wenn laut In-
formationen der Bundesregierung die Gelder ausschließlich
für die deutschen Staatsbürger, die auf dem Gelände der Villa
Baviera (ehemals Colonia Dignidad) leben, für psychothera-
peutische, seelsorgerische und pädagogische Maßnahmen und
zur wirtschaftlichen Beratung für die Unternehmen der Kolo-
nie verwendet werden?
Die aus dem Titel EPOS 05 02/687 43 Villa Baviera
eförderten Maßnahmen sind gemäß OECD-Richtlinien
ls ODA anrechenbar, da sie die wirtschaftliche und so-
iale Entwicklung fördern. Mit der Integration der Villa
aviera und ihrer Bewohner in ihr chilenisches Umfeld
at auch das chilenische Umfeld Vorteile für seine Ent-
icklung. Dies gilt insbesondere für den Bereich der
irtschaftsberatung und der Bildungsprojekte. Die Unter-
ehmen der Villa Baviera gehören zu den größeren Ar-
eitgebern in der strukturschwachen Region und werden
on der neuen Führungsschicht der Villa Baviera geleitet.
on den insgesamt 350 Beschäftigten sind nur 70 Be-
ohner der Villa Baviera. Die Mehrheit (280) sind chile-
ische Bewohner aus der Umgebung. Die angestrebte
tabilisierung der Unternehmen kommt somit auch der
egion als Ganzes zugute.
Gleiches gilt für die Bildungsprojekte zur Förderung
on Schule und Kindergarten. Von den 92 Schulkindern
ommen 12 aus der Villa Baviera, die übrigen 80 aus der
mgebung, mit steigender Tendenz. Die Beratung und
örderung der Schule durch das Lehrerbildungsinstitut
Santiago hat außerdem dazu geführt, dass die 8 Lehrer
er Schule zur Weiterbildung anderer Lehrer im örtli-
hen Schuldistrikt eingesetzt werden.
15634 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Josef Philipp Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 36 und 37):
Wie sehen die Pläne der Bundesregierung, die Visaver-
gabe an libysche Kriegsverletzte zu lockern und eine mögli-
che Luftbrücke für Verletzte einzurichten – Financial Times
Deutschland, 12. Oktober 2011 –, konkret aus, und auf wel-
cher rechtlichen Grundlage basieren sie?
Wann ist mit dem Beginn der Aktion zu rechnen?
Zu Frage 36:
Die Behandlung von verwundeten Libyern kann der-
zeit vor Ort aufgrund fehlenden Personals und Zerstö-
rungen der Infrastruktur nicht im notwendigen Umfang
geleistet werden. In dieser humanitären Notlage ist die
Bundesregierung bereit, zu unterstützen. Sie entspricht
hiermit auch den Wünschen des Nationalen Übergangs-
rates Libyens.
Die rasche Visumvergabe an libysche Kriegsverletzte
durch die deutschen Botschaften in Nordafrika erfolgt im
Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften.
Europäische – der EU-Visakodex – und deutsche Rechts-
vorschriften – das Aufenthaltsgesetz und die Aufenthalts-
verordnung – erlauben die hierfür notwendigen Verfah-
rensvereinfachungen in Ausnahme- und Notfallsituationen.
Zu Frage 37:
Auf ausdrücklichen Wunsch des libyschen Nationalen
Übergangsrates und in enger Abstimmung mit dem Aus-
wärtigen Amt wurde ein sanitätsdienstliches Team des
Bundesministeriums der Verteidigung, BMVg, am
4. Oktober 2011 nach Tunesien geschickt, um eine Ana-
lyse der Lage vor Ort durchzuführen und Verletzte für ei-
nen möglichen Transport nach Deutschland zu identifi-
zieren.
In enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt hat
das das Bundesministerium der Verteidigung, BMVg,
am 18. Oktober 2011 39 Verletzte ausgeflogen und auf
Bundeswehrkrankenhäuser verteilt. Weitere Maßnahmen
werden gemeinsam mit der Libyschen Botschaft in der
Bundesrepublik Deutschland und in enger Absprache
zwischen dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministe-
rium für Wirtschaft und Technologie sowie privaten
deutschen Anbietern des Gesundheitswesens beraten.
Anlage 34
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
17/7311, Frage 38):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
UNAMA-Bericht vom 10. Oktober 2011, aus dem hervorgeht,
dass die afghanische Polizei und der afghanische Geheim-
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dienst systematisch Gefangene foltern, für ihr Engagement in
Afghanistan?
Die im Bericht differenziert beschriebenen Miss-
tände erfüllen die Bundesregierung mit Sorge. Die Bun-
esregierung nimmt den Inhalt des Berichtes sehr ernst.
ir weisen jedoch darauf hin, dass von einem systemi-
chen Problem in allen afghanischen Haftanstalten aus-
rücklich nicht die Rede ist.
Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die kon-
truktive Haltung der afghanischen Regierung. Diese
eigt sich insbesondere in dem produktiven Dialog, der
wischen der Unterstützungsmission der Vereinten
ationen in Afghanistan, UNAMA, und der Regierung
Vorfeld der Veröffentlichung geführt wurde. Auch hat
ie afghanische Seite bei der Erstellung des Berichts
ehr eng und konstruktiv mit UNAMA zusammengear-
eitet.
Die afghanische Regierung muss jetzt die identifizier-
n Missstände beseitigen. Erste Maßnahmen werden im
ericht bereits angekündigt. So soll im afghanischen
eheimdienst NDS eine Menschenrechtsüberwachungs-
telle eingerichtet und Zugang zu Gefängnissen gewährt
erden. Die Vertreter der internationalen Gemeinschaft
Kabul und damit auch die Bundesregierung werden
ie afghanische Regierung dabei unterstützen und die
ntwicklungen aktiv weiterverfolgen.
Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang
uch die Bemühungen der unabhängigen Afghanischen
enschenrechtskommission, AIHRC, weiter unterstüt-
en, die Menschenrechtssituation in Afghanistan zu ver-
essern.
nlage 35
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/7311, Frage 39):
Wie weit ist die Neukonzeption des Deutschen Akademi-
schen Austauschdienstes, DAAD, in Kabul vorangeschritten,
und ist die Stelle des entsandten Mitarbeiters im DAAD-Büro
in Kabul mittlerweile besetzt bzw. wann ist damit zu rechnen?
Hinsichtlich einer mittel- bis langfristigen Kontinuität
er Aufbauaktivitäten des Deutschen Akademischen
ustauschdienstes, DAAD, wird das Koordinierungs-
üro zukünftig von einem entsandten Mitarbeiter des
AAD geleitet. Zuvor wurde die Aufgabe von Lektoren
bernommen, also durch vom DAAD vermittelte Perso-
en, die der Rechtsform nach an einer ausländischen
asthochschule angestellt sind.
Der entsandte Mitarbeiter des DAAD wurde nach
usschreibung der Stelle bereits ausgewählt und wird
itte November 2011 seine Arbeit in Afghanistan auf-
ehmen. Aktuell wird er in Deutschland auf seine zu-
ünftige Tätigkeit vorbereitet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15635
(A) )
)(B)
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/7311, Frage 40):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Ver-
bleib der Piraterieverdächtigen, die am 8. Oktober 2011 an
Bord der Fregatte „Köln“ verhört und anschließend in Soma-
lia an Land gebracht wurden, und wie hat die Bundesregie-
rung sichergestellt, dass die Verdächtigen menschenrechts-
konform behandelt und untergebracht werden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den
weiteren Verbleib dieser Piraterieverdächtigen. Beim
Absetzen wurde darauf geachtet, dass sich keine bewaff-
neten Kräfte in der Nähe befanden, sodass den Piraterie-
verdächtigen am Ort des Absetzens keine Gefahr für
Leib oder Leben drohte.
Anlage 37
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) (Druck-
sache 17/7311, Fragen 41 und 42):
Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, dass mit der Ge-
walt gegen die koptische Minderheit in Ägypten Auseinander-
setzungen zwischen den Religionsgruppen provoziert werden
sollen, die einen friedlichen Übergang in eine demokratische
Ordnung verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Verhalten
des ägyptischen Militärrats mit Blick auf die Übergabe der
Macht in demokratische Strukturen?
Zu Frage 41:
Der Bundesregierung sind Spekulationen bekannt,
nach denen die gewalttätigen Auseinandersetzungen
zwischen ägyptischen Sicherheitskräften und Kopten am
9. Oktober 2011 vonseiten Dritter provoziert worden
sein sollen. Überprüfbare Belege für derartige Provoka-
tionen liegen bisher nicht vor.
Die Gewaltausbrüche in Kario vom 9. Oktober 2011
sind besorgniserregend. Sie zeigen die Herausforderun-
gen, denen sich Ägypten auf dem Weg zu einem demokra-
tischen und rechtsstaatlichen Prinzipien verpflichteten
Staat stellen muss. Der Bundesminister des Auswärti-
gen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich am 10. Oktober
2011 sehr besorgt über die Ereignisse geäußert und rief
alle Seiten zu größter Zurückhaltung und Besonnenheit
auf. Gewalt und religiöser Zwist dürften den Prozess der
Demokratisierung nicht stoppen. Der Weg zur Demokra-
tie führe auch über religiöse Toleranz.
Der herrschende Oberste Militärrat hat zugesichert,
alles zu unternehmen, um die Vorgänge aufzuklären und
die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu
ist eine Untersuchungskommission eingesetzt worden.
Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011 ange-
kündigt, dass er an seinem Fahrplan zur Übergabe der
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egierungsgewalt an eine zivile, gewählte Regierung
sthält.
u Frage 42:
Der Oberste Militärrat hat am 10. Oktober 2011
nach den besorgniserregenden gewalttätigen Aus-
inandersetzungen in Kairo – angekündigt, dass er am
ahrplan zur Übergabe der Regierungsgewalt an eine zi-
ile, gewählte Regierung festhält. Diesem Fahrplan hat
uch das ägyptische Volk im März 2011 in einem Refe-
ndum zugestimmt. Der Oberste Militärrat hat außer-
em zugesichert, alles zu unternehmen, um die Ereig-
isse im Zusammenhang mit den gewalttätigen
useinandersetzungen vom 9. Oktober aufzuklären und
ie Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu
t eine Untersuchungskommission eingesetzt worden.
Die Bundesregierung erinnert in ihren Kontakten mit
em Obersten Militärrat kontinuierlich an die Zusagen,
en Ausnahmezustand aufzuheben und den Übergang
ur Demokratie zu sichern. Der Bundesminister des
uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat sich nach den
ewalttätigen Auseinandersetzungen öffentlich noch-
als klar geäußert: Er erwarte von der Militärführung
gyptens, den Übergang zu einer gewählten Regierung
erantwortungsvoll zu organisieren.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
es Abgeordneten Stephan Mayer (Altötting) (CDU/
SU) (Drucksache 17/7311, Fragen 47 und 48):
Wo sieht die Bundesregierung die regionalen Schwer-
punkte der linken Gewalt?
Besteht die Gefahr eines Linksterrorismus?
u Frage 47:
Ausweislich einer Untersuchung des Bundeskriminal-
mtes vom 2. September 2011 entfielen im Zeitraum der
ahre 2003 bis 2010 die zahlenmäßig meisten linken Ge-
altdelikte in der nachfolgenden Reihenfolge auf die
änder Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-
estfalen.
In den Ländern Berlin und Hamburg gibt es Struktu-
n der linken Szene, die sich über viele Jahre hinweg
erfestigt haben. Beide Länder, insbesondere Berlin,
erden derzeit von den Sicherheitsbehörden als Schwer-
unkte des linken Spektrums und somit auch linker Ge-
alt gesehen. In Niedersachsen ist die im bundesweiten
ergleich hohe Anzahl der Gewaltdelikte vor allem
urch die Castor-Transporte in das Zwischenlager Gorle-
en bedingt, während in Nordrhein-Westfalen die hohe
inwohnerzahl dafür verantwortlich ist.
u Frage 48:
Bislang konnten die Sicherheitsbehörden des Bundes
eine linksextremistischen Strukturen feststellen, die be-
15636 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
reits die Existenz linksterroristischer Vereinigungen ent-
sprechend den Voraussetzungen des Strafgesetzbuches
und der dazu ergangenen Rechtsprechung nahelegen.
Allerdings ist auch klar, dass mit der aktuellen Serie
von Gewalttaten gegen Sachen erhebliche Belastungen
Tausender Bürgerinnen und Bürger in Kauf genommen
werden. Das ist eine weitere Umdrehung in der Gewalt-
spirale, die ich mit großer Sorge sehe. Wir müssen daher
auf der Hut sein und allen Strukturen im Ansatz ent-
schieden entgegenwirken, die geeignet sind, einen Nähr-
boden zu bereiten, auf dem sich Linksterrorismus ent-
wickeln könnte.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Armin Schuster (Weil am Rhein)
(CDU/CSU) (Drucksache 17/7311, Frage 49):
Wie haben sich die linken Gewalttaten in den letzten zehn
Jahren entwickelt – auch im Vergleich zur rechten Gewalt?
Seit Einführung des derzeit geltenden Definitions-
und Erfassungssystems Politisch motivierte Kriminali-
tät, PMK, im Jahr 2001 sind bis zum Jahr 2010 ein-
schließlich die meisten politisch motivierten Gewalttaten
im Bereich der PMK-links angefallen. Mit insgesamt
11 649 Gewalttaten gegenüber 9 678 rechten Gewaltta-
ten lagen die Fallzahlen der linken Gewalt über diesen
gesamten Zeitraum um circa 20 Prozent höher als die
rechten Gewalttaten.
Betrachtet man die einzelnen Jahre, ergeben sich je-
doch deutliche Unterschiede:
– So überwogen im Zeitraum 2002 bis 2004 noch die
rechten Gewalttaten.
– In 2009 und 2010 war die Differenz zwischen beiden
Phänomenbereichen am größten. Die linken Gewalt-
taten lagen in 2009 um circa 90 Prozent und in 2010
um 71 Prozent über dem rechten Gewalttatenaufkom-
men.
– Die bislang höchste Anzahl linker Gewalttaten entfiel
auf das Jahr 2009 mit 1 822 Gewalttaten; trotz eines
deutlichen Rückganges wurden in 2010 immer noch
die zweithöchsten Werte erreicht.
– Gingen bis zum Jahr 2008 die meisten unmittelbar ge-
gen Personen gerichtete Straftaten – wie sie in Kör-
perverletzungen und Tötungsdeliktne ihren Ausdruck
finden – von rechten Gewalttätern aus, werden solche
Straftaten seit 2009 überwiegend von linken Gewalt-
tätern begangen. Dabei beruht dieses Ergebnis keines-
falls nur auf dem generellen Rückgang der rechten
Straftaten in dieser Zeit, vielmehr ist 2009 die höchste
und 2010 die zweithöchste Zahl von linken Körper-
verletzungen festgestellt worden.
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nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
rucksache 17/7311, Frage 50):
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung der Aus-
schluss von Menschen mit Behinderungen vom aktiven und
passiven Wahlrecht nach § 13 Nr. 2 und 3 des Bundeswahlge-
setzes, BWahlG, mit ihrem uneingeschränkten Recht, sich ak-
tiv und passiv an Wahlen „gleichberechtigt mit anderen“ zu
beteiligen – siehe UN-Behindertenrechtskonvention, insbe-
sondere Art. 29 a, 12 und 21 –, vereinbar, und welche Pläne
hat die Bundesregierung zur diesbezüglichen Novellierung
des Bundeswahlgesetzes?
Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz
er Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch
ehinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht
u. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie-
ene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie-
freien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll.
13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus
er Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit
ehinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“
us. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom
ahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs-
ericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer An-
elegenheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund
iner psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
eistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen-
eiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen
ahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die
ich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem
sychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu-
tand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be-
angen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er-
ebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie
eshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind.
Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf-
ssung der Bundesregierung auch im Einklang mit der
ehindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
ie in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte
eilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi-
chen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten
ationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver-
flichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl-
cht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An-
icht objektive und angemessene Ausschlussgründe
urch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer
ehinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit
orsehen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions-
lans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan
eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven
eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah-
n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen
nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der
ahlbeteiligung zu entwickeln. Die Ausgestaltung und
ovellierung des Rechts für die Wahl der Abgeordneten
es Deutschen Bundestages nimmt der Bundestag tradi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15637
(A) )
)(B)
tionell selber wahr. Die Bundesregierung bringt hierzu
üblicherweise keine eigenen Gesetzentwürfe ein.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 51 und 52):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausschluss von
Menschen mit Behinderungen vom aktiven und passiven
Wahlrecht durch § 13 Nrn. 2 und 3 des Bundeswahlgesetzes,
und wie gedenkt sie vor dem Hintergrund des in der UN-Be-
hindertenrechtskonvention in Art. 29 a präzisierten Rechts
von Menschen mit Behinderungen, sich aktiv und passiv an
Wahlen zu beteiligen, mit diesem Ausschluss umzugehen?
Wie hat die Bundesregierung im Zuge der Novellierung
des Bundeswahlgesetzes die Vorgaben der UN-Behinderten-
rechtskonvention berücksichtigt, und inwiefern wurde der Be-
auftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen in dieser Frage angehört?
Zu Frage 51:
Entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz
der Allgemeinheit der Wahl steht selbstverständlich auch
behinderten Menschen das aktive und passive Wahlrecht
zu. In den deutschen Wahlgesetzen finden sich verschie-
dene Regelungen, mit denen die Möglichkeit zur barrie-
refreien Teilnahme an Wahlen garantiert werden soll.
§ 13 des Bundeswahlgesetzes schließt nicht, wie es aus
der Frage scheinen könnte, allgemein „Menschen mit
Behinderungen vom aktiven und passiven Wahlrecht“
aus. § 13 Nr. 2 sieht nur vor, dass solche Personen vom
Wahlrecht ausgeschlossen sind, für die vom Betreuungs-
gericht ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angele-
genheiten bestellt werden musste, weil sie aufgrund ei-
ner psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegen-
heiten nicht besorgen können. § 13 Nr. 3 ordnet einen
Wahlrechtsausschluss nur für solche Personen an, die
sich aufgrund einer richterlichen Anordnung in einem
psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie im Zu-
stand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat be-
gangen haben und von ihnen infolge ihres Zustandes er-
hebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie
deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind.
Diese Wahlrechtsausschlussgründe stehen nach Auf-
fassung der Bundesregierung auch im Einklang mit der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Die in Art. 29 der Behindertenkonvention garantierte
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politi-
schen Leben greift die durch den Zivilpakt der Vereinten
Nationen von 1966 festgeschriebenen staatlichen Ver-
pflichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahl-
recht können die Vertragsstaaten nach allgemeiner An-
sicht objektive und angemessene Ausschlussgründe
durch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer
Behinderungen oder Fälle der Unzurechnungsfähigkeit
vorsehen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktions-
plans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
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on hat die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan
eschlossen, in einer Studie zur aktiven und passiven
eteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wah-
n die reale Praxis in diesem Bereich zu untersuchen
nd Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der
ahlbeteiligung zu entwickeln.
u Frage 52:
Ausgestaltung und Novellierung des Rechts für die
ahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
immt der Bundestag traditionell selber wahr. Die Bun-
esregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen
esetzentwürfe ein.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 53):
Was ist der Bundesregierung – insbesondere Bundesminis-
terium der Justiz und Bundeskanzleramt – bekannt über die
Gründe, die dazu geführt haben, dass Mitte September 2011
der vom Generalbundesanwalt erwirkte Europäische Haftbe-
fehl gegen den Chef des mongolischen Geheimdienstes Bat
Khurts aufgehoben sowie dieser freigelassen wurde und
prompt in die Mongolei ausreiste, nachdem er aufgrund jenes
Haftbefehls im September 2010 in London verhaftet, Ende
Juli 2011 nach Deutschland ausgeliefert sowie am 4. August
2011 vom Generalbundesanwalt vor dem Kammergericht an-
geklagt worden war wegen Verschleppung und gefährlicher
Körperverletzung, weil Bat Khurts den mongolischen Staats-
angehörigen D. Enkhbat, im Mai 2003 aus Frankreich ent-
führt, nach Deutschland verschleppt, mit Drogen betäubt, in
einen Rollstuhl gefesselt durch die Kontrollen des Berliner
Flughafens Tegel geschleust sowie in die Mongolei ausgeflo-
gen haben soll, wo das Opfer inhaftiert, gefoltert sowie nach
Haftentlassung gestorben ist, und hat die Bundeskanzlerin bei
ihrem Besuch am 12. Oktober 2011 in der Mongolei, bei dem
ein Lieferabkommen über „kritische Rohstoffe“ unterzeichnet
wurde und mit dem in den mongolischen Medien die überra-
schende Freilassung in Zusammenhang gebracht wurde, ge-
genüber der mongolischen Regierung darauf gedrungen, dass
Bat Khurts nach Eröffnung des Hauptverfahrens am Kammer-
gericht seiner Ladung zur Hauptverhandlung nachkommt?
Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen Folgendes
itteilen:
Der Generalbundesanwalt ermittelt seit Jahren gegen
en mongolischen Staatsangehörigen B. K. wegen Ver-
chleppung und gefährlicher Körperverletzung. Am
0. Januar 2006 hat der Ermittlungsrichter beim Bundes-
erichtshof einen Haftbefehl erlassen, der zur Grundlage
es Europäischen Haftbefehls wurde und damit das Aus-
eferungsverfahren in Gang setzte. Der Beschuldigte
urde am 17. September 2010 im Vereinigten König-
ich festgenommen und am 19. August 2011 nach
eutschland überstellt.
Der Generalbundesanwalt hat am 4. August 2011 vor
em Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin
nklage erhoben. Auf eine Haftbeschwerde des Ange-
chuldigten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
m 16. September 2011 den Haftbefehl aufgehoben und
ie sofortige Freilassung des Angeschuldigten angeord-
15638 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) )
)(B)
net. Der Generalbundesanwalt hat sich in seiner Stel-
lungnahme zuvor gegen eine Aufhebung des Haftbefehls
ausgesprochen. Der Angeschuldigte hat anschließend
Deutschland verlassen und ist in die Mongolei zurückge-
kehrt.
Dem Haftbefehl und der Anklage liegt folgender vom
Generalbundesanwalt ermittelte Tatvorwurf zugrunde,
wie Sie auch einer hierzu veröffentlichten Pressemittei-
lung des Generalbundesanwalts vom 23. August 2011
entnehmen können:
„Als Angehöriger des mongolischen Geheimdienstes
und zugleich Diplomat an einer Botschaft in Europa er-
hielt der Angeschuldigte im Jahr 2003 den Auftrag, sei-
nen in Frankreich lebenden Landsmann D. in die Mon-
golei zu verschleppen. D. sollte der mongolischen
Öffentlichkeit als Mörder des im Jahr 1998 in Ulan Ba-
tor getöteten Politikers Zorig Sanjasuuren präsentiert
werden. Anhaltspunkte für seine Täterschaft gab es al-
lerdings nicht. Zusammen mit weiteren Angehörigen des
mongolischen Geheimdienstes lockte der Angeschul-
digte den arglosen D. auf einen Parkplatz in Le Havre,
überwältigte ihn und brachte ihn mit einem Auto zu-
nächst in die Mongolische Botschaft in Brüssel, dann in
die Botschaft in Berlin. Wenige Tage später fuhren sie
den seit dem Zwischenhalt in Brüssel wiederholt mit Be-
täubungsmitteln ruhig gestellten D. zum Flughafen Te-
gel. Dort wurde er betäubt, in einem Rollstuhl fixiert und
gefesselt als angeblich verletzter mongolischer Diplomat
durch die Flughafenkontrollen geschleust. Anschlie-
ßend flog der Angeschuldigte mit ihm in die Mongolei,
wo D. in Haft genommen wurde. Er sollte zugeben,
Sanjasuuren ermordet zu haben. Trotz ihm gegenüber
angewandter rechtsstaatswidriger Vernehmungsmetho-
den nahm D. die Tat nicht auf sich. Das Verfahren gegen
ihn wegen seiner angeblichen Beteiligung am Attentat
an Zorig Sanjasuuren wurde im November 2003 einge-
stellt. D. ist im April 2006 aus Strafhaft in anderer Sache
entlassen worden und noch im gleichen Monat verstor-
ben.“
Der Generalbundesanwalt hat dieses Tatgeschehen
rechtlich als Verschleppung gemäß § 234 a Abs. 1 StGB
in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gemäß
§ 224 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StGB gewertet, wobei eine Zu-
ständigkeit der Bundesjustiz im Hinblick auf den ange-
nommenen Tatbestand der Verschleppung, § 234 a StGB,
eröffnet war. Auf dieser rechtlichen Wertung beruhte
auch der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundes-
gerichtshofes und der am 9. Februar 2006 ausgestellte
Europäische Haftbefehl, der rechtliche Grundlage für die
Auslieferung des Angeschuldigten Khurts aus dem Ver-
einigten Königreich nach Deutschland war.
In Abkehr von der früheren Wertung im Haftbefehl
vom 30. Januar 2006 und einer Entscheidung des Kam-
mergerichts Berlin zur Aufrechterhaltung des Haftbe-
fehls direkt nach der Überstellung vom 19. August 2011
hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom
16. September 2011 das Vorliegen eines dringenden Tat-
verdachts bezüglich der dem Beschuldigten vorgeworfe-
nen Verschleppung, § 234 a StGB, abgelehnt. Die weite-
ren Einzelheiten ergeben sich aus den Gründen des
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eschlusses, der in der Entscheidungsdatenbank des
undesgerichtshofes unter dem Aktenzeichen StB 11/11
eröffentlicht ist.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage:
Der Fall Bat Khurts war nicht Gegenstand der Ge-
präche der Bundeskanzlerin in der Mongolei.
nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/7311, Frage 54):
In welchem Abstimmungsstadium zwischen den Bundes-
ministerien befindet sich der Referentenentwurf, Stand:
11. Mai 2011, für ein Gesetz über die energetische Moderni-
sierung von vermietetem Wohnraum und über die verein-
fachte Durchsetzung von Räumungstiteln, und wann wird er
zur Stellungnahme an die Verbände weitergeleitet sowie in
den Bundestag eingebracht?
Die Abstimmung eines Referentenentwurfs für ein
esetz über die energetische Modernisierung von ver-
ietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durch-
etzung von Räumungstiteln dauert innerhalb der Bun-
esregierung noch an.
Das Bundesministerium der Justiz hat zunächst die
tellungnahmen der Ressorts ausgewertet und auf dieser
rundlage einzelne Regelungsvorschläge im Ressort-
reis erörtert. Darüber hat das Bundesministerium der
ustiz die bekannt gewordenen Stellungnahmen zu dem
ntwurf in der Fassung vom 11. Mai 2011 geprüft. Diese
rbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Es ist deshalb
eabsichtigt, nach Herstellung des Einvernehmens mit
en Ressorts den Ländern und interessierten Kreisen
ine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs zur
tellungnahme zu übersenden.
Nach Auswertung der dann eingehenden Stellungnah-
en und nach Abschluss der Ressortabstimmung wird
as Bundesministerium der Justiz den Regierungsent-
urf vorbereiten. Die Bundesregierung wird nach Be-
chlussfassung durch das Kabinett den Regierungsent-
urf Bundesrat und Bundestag zuleiten.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/7311, Fragen 55 und
6):
Welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen,
um Rechts- und Verfassungsverstöße durch den Einsatz des
sogenannten Trojaners in Zukunft zu verhindern?
Wie kann die Justiz künftig kontrollieren, wie ihre Anfor-
derungen technisch umgesetzt werden?
u Frage 55:
Die Frage, in welchem Umfang bundesweit Software
um Einsatz gekommen ist, mit der eine Quellen-Tele-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011 15639
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)(B)
kommunikation durchgeführt werden kann, ist Gegen-
stand einer intensiven Prüfung durch die Bundesregie-
rung, die noch nicht abgeschlossen ist. Dabei wird auch
aufzuklären sein, über welche technischen Möglichkei-
ten diese Software insgesamt verfügt und ob diese den
verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesver-
fassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 27. Fe-
bruar 2008 zur Onlinedurchsuchung Rechnung trägt.
Erst nach Abschluss dieser Prüfung wird die Bundes-
regierung über Inhalt und Umfang möglicher Konse-
quenzen entscheiden.
Zu Frage 56:
Der Justiz stehen bereits heute umfassende Kontroll-
möglichkeiten zur Verfügung. So hat etwa die zustän-
dige Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, sich über sämt-
liche technische Funktionen der zur Verwendung
kommenden Software bei der ermittelnden Dienststelle
zu informieren und in Zweifelsfällen eine gutachterliche
Stellungnahme einzuholen. Auch den anordnenden Ge-
richten bleibt es unbenommen, sich bei den Strafverfol-
gungsbehörden über die konkreten Einsatzmöglichkeiten
der verwendeten Software zu erkundigen und das Ergeb-
nis dieser Auskunft in ihre Entscheidungen einfließen zu
lassen. § 100 b Abs. 4 Satz 2 StPO sieht zudem vor, dass
das anordnende Gericht nach Beendigung einer
Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme über de-
ren Ergebnisse zu unterrichten ist.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/7311, Fragen 61 und 62):
Wie geht die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
BImA, mit Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik(PV)-
Anlagen auf zur Vermarktung vorgesehenen Immobilien um?
In welchen konkreten Fällen wurden oder sollen PV-Anla-
gen auf zur Veräußerung vorgesehenen BImA-Immobilien in-
stalliert werden, und wie wirkt oder wirkte sich das auf poten-
zielle Interessenten aus?
Zu Frage 61:
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA,
versucht bei entsprechenden Anfragen, geeignete, in ih-
rem Verkaufsportfolio befindliche und zum Anforde-
rungsprofil des jeweiligen Betreibers passende Flächen
zu identifizieren und nimmt dann Kontakt mit dem In-
teressenten auf.
Im Einzelfall sind auch Verpachtungen möglich, so-
weit die beabsichtigte Nutzung rechtlich zulässig ist und
der Abschluss eines langfristigen Miet- oder Pachtver-
trages den Verkauf der jeweiligen Immobilie nicht be-
hindert beziehungsweise sich als wirtschaftlichere Alter-
native zur Veräußerung darstellt.
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u Frage 62:
Seit Gründung der Bundesanstalt für Immobilienauf-
aben, BImA, zum 1. Januar 2005 wurden 41 Kauf-
erträge für den Nutzungszweck Photovoltaik-Anlagen
bgeschlossen oder befinden sich derzeit im Verhand-
ngsstadium. Der Umgang der BImA mit der Nutzbar-
achung ihrer Liegenschaften für erneuerbare Energien
elebt die Nachfrage der in diesem Marktsegment täti-
en Investoren/Betreiber.
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
rucksache 17/7311, Frage 63):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine einheitliche
Absenkung der Luftverkehrsteuer um 5,5 Prozent ab dem Jahr
2012 plant, und welche Beweggründe führten zu dem Kurs-
wechsel der Bundesregierung?
Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver-
ehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der
innahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in
en Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die
uftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts-
erordnung anzupassen.
Hierzu hat das Bundesministerium der Finanzen ei-
en Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der
chätzung der zu erwartenden Einnahmen aus dem
missionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im
ahr 2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach
ürden sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben:
für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro
= 7,56 Euro,
für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro
= 23,62 Euro,
für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro
= 42,52 Euro
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der
essortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu-
assen sein.
Bei der Anpassung handelt es sich mithin nicht um ei-
en Kurswechsel der Bundesregierung, sondern um die
msetzung der gesetzlich vorgesehenen Anpassungs-
öglichkeiten.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/7311, Frage 64):
Welche konkreten Veränderungen plant die Bundesregie-
rung nach aktuellen Pressemitteilungen zur Senkung der Flug-
verkehrsteuer zum 1. Januar kommenden Jahres, und wie wir-
ken sich die geplanten Veränderungen voraussichtlich auf das
gesamte Steueraufkommen aus?
15640 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 132. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober 2011
(A) (C)
(D)(B)
V
Die Bundesregierung ist gemäß § 11 Abs. 2 Luftver-
kehrsteuergesetz ermächtigt, unter Berücksichtigung der
Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in
den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten die
Luftverkehrsteuersätze ab 2012 jährlich durch Rechts-
verordnung anzupassen.
Hierzu hat das Bundesministeriums der Finanzen ei-
nen Referentenentwurf erstellt, der – auf Grundlage der
Schätzung zu erwartenden Einnahmen aus dem Emis-
sionshandel – eine Absenkung der Steuersätze im Jahr
2012 um jeweils 5,52 Prozent vorsieht. Danach würden
sich folgende Steuersätze in 2012 ergeben:
– für Länder nach der Anlage 1: 8,00 Euro – 0,44 Euro
= 7,56 Euro,
– für Länder nach der Anlage 2: 25,00 Euro – 1,38 Euro
= 23,62 Euro,
– für andere Länder: 45,00 Euro – 2,48 Euro
= 42,52 Euro
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung und wird gegebenenfalls noch anzu-
passen sein.
Das Aufkommen aus der Luftverkehrsteuer würde
sich hierbei im Jahr 2012 um rund 55 Millionen Euro
vermindern.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/7311, Frage 65):
Wann wird die Bundesregierung die bereits im Koalitions-
vertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigte Neure-
gelung der steuerlichen Berücksichtigung von Ausbildungs-
kosten vorlegen, und welche konkreten Lösungsvorschläge
werden derzeit als Reaktion auf die aktuellen Urteile des Bun-
desfinanzhofs zu dem Themenkomplex erörtert?
Im Koalitionsvertrag wurde mit dem Ziel der Steuer-
vereinfachung vereinbart, die steuerliche Abzugsfähig-
keit der Ausbildungskosten neu zu ordnen.
Die Bundesregierung wird bei einer Reaktion auf die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Ab-
ziehbarkeit von Kosten für die Erstausbildung auch das
Ziel der Steuervereinfachung berücksichtigen.
Bei der Prüfung von Lösungsvorschlägen werden fer-
ner die vom Bundesfinanzhof aufgeworfenen Fragen er-
örtert. Zum Beispiel der Abzug der Aufwendungen als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben anstelle eines
Sonderausgabenabzugs oder die betragsmäßige Begren-
zung eines Abzugs.
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132. Sitzung
Inhaltsverzeichnis
Befragung der Bundesregierung
Fragestunde
Aktuelle Stunde zur Onlinedurchsuchung
Anlagen