Protokoll:
17126

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 17

  • date_rangeSitzungsnummer: 126

  • date_rangeDatum: 21. September 2011

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  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 22:47 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/126 Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz-Josef Holzenkamp (CDU/CSU) . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär 14791 A 14791 B 14791 C 14791 D 14792 A 14792 A 14792 B 14792 B 14792 C 14794 A 14794 A 14794 B 14794 C 14794 C 14794 D 14795 A 14795 B Deutscher B Stenografisc 126. Si Berlin, Mittwoch, den I n h a Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Streichung der Tagesordnungspunkte 13 und 16 Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Waldstra- tegie 2020 – Internationales Jahr der Wäl- der 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cajus Caesar (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ 14789 A 14789 C 14789 C 14789 D 14790 D 14791 A Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 14792 D 14792 D undestag her Bericht tzung 21. September 2011 l t : Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Georg Schirmbeck (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . 14793 A 14793 A 14793 B 14793 B 14793 B 14793 C 14793 D 14793 D BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 B 14795 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Rief (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/6994, 17/7019) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Ute Kumpf (SPD) Aktueller Sachstand zum Ausbau der 27 Neckarschleusen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Ute Kumpf (SPD) Ausschreibung der „Schaufenster Elektro- mobilität“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Florian Pronold (SPD) Beginn und Laufzeit des bundesweiten Feldversuchs mit Gigalinern Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Florian Pronold (SPD) Gründe für die Nichtteilnahme Hessens am Feldversuch mit Gigalinern Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14795 C 14796 A 14796 A 14796 B 14796 C 14797 A 14797 C 14798 A 14798 C 14799 A 14799 A 14799 D 14800 A Zusatzfragen Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Michael Groß (SPD) Etwaiger Ausgleich des Defizits im Ver- kehrsetat durch Mauteinnahmen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Michael Groß (SPD) Nichtübernahme mehrerer Projekte aus dem alten in den neuen Investitionsrah- menplan Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Hans-Joachim Hacker (SPD) Stand der Erarbeitung eines neuen Investi- tionsrahmenplans (IRP) für die Verkehrs- infrastruktur des Bundes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Hans-Joachim Hacker (SPD) Im gültigen Investitionsrahmenplan veran- kerte und wegen fehlender finanzieller Mittel des Bundes nicht begonnene Bau- projekte 14800 A 14800 C 14800 D 14801 A 14801 B 14801 B 14801 C 14802 A 14802 B 14802 C 14802 D 14803 B 14803 D 14803 D 14804 A 14804 C 14804 C 14805 A 14805 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 III Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Nutzungsausfälle der Großschleusen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau seit 2008 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Baulicher und betrieblicher Zustand der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und Kiel- Holtenau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 19 und 20 Sönke Rix (SPD) Stand der Planungen für die Ertüchtigung der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Gustav Herzog (SPD) Erhalt des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hannoversch Münden mitsamt des Perso- nals Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14805 C 14805 C 14806 A 14806 C 14806 D 14807 A 14807 C 14807 C 14807 D 14808 B 14808 C 14808 D 14809 C 14809 D Zusatzfragen Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 27 Gustav Herzog (SPD) Verbesserungsbedarf der Situation der deutschen Binnenschifffahrt im europäi- schen Wettbewerb Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 28 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Reduzierung des Schienenbonus Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 29 Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) Einführung eines lärmabhängigen Tras- senpreises sowie eines öffentlich finanzier- ten Wagenbonussystems Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . Gustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 30 Martin Burkert (SPD) Vermehrte Verlagerung des Güterver- kehrs auf die Schiene Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . 14810 A 14810 C 14810 D 14811 C 14811 D 14812 A 14812 D 14812 D 14813 A 14813 B 14813 C 14813 C 14814 A 14814 B 14814 C 14814 D 14814 D 14815 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Mündliche Frage 31 Martin Burkert (SPD) Gewährleistung eines festen Bestandes ein- setzbarer Güterwagen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Konsequenzen für die weitere Planung der Rheintalbahn aus möglichen Kosteneinspa- rungen durch die 2008er-Variante mit vier Gleisen an der Autobahn Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 33 Nicolette Kressl (SPD) Bewertung der Bundesregierung zu Kos- tenberechnungen der Deutschen Bahn AG für die Alternative zur Bündelungstrasse im Rheintal Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Gründe für die Streichung der zweiten Ausbaustufe des Dresdner Hauptbahnhofs aus dem Fünfjahresplan des BMVBS und Konsequenzen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 14815 D 14816 A 14816 B 14816 C 14816 D 14817 A 14817 C 14817 D 14818 A 14818 C 14818 D 14818 D Mündliche Frage 37 Kirsten Lühmann (SPD) Pläne der Europäischen Kommission zur Marktöffnung der Abfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Kirsten Lühmann (SPD) Haltung der Bundesregierung zu dem von Gewerkschaften und Betriebsräten be- fürchteten Lohndumping bei Neuformulie- rung der Richtlinie zur Marktöffnung der Abfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Finanzielle und organisatorische Unter- stützung der Wälder-Weltinitiative Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Geordnete Insolvenz – Die Haltung der Bundesregie- rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Lindner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14819 C 14819 C 14820 B 14820 C 14820 D 14821 A 14821 B 14822 A 14822 A 14823 B 14824 C 14825 C 14827 A 14828 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 V Werner Schieder (Weiden) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Kruse (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Bettina Kudla (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Bildung, Forschung und Tech- nikfolgenabschätzung zu dem Antrag der Ab- geordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Fachkräfteprogramm – Bildung und Erziehung – unverzüglich auf den Weg bringen (Drucksachen 17/2019, 17/7007) . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ewa Klamt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Petitionsausschusses: Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 (Drucksache 17/6250) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kersten Steinke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Günter Baumann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Peter Röhlinger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . 14830 A 14831 A 14832 C 14833 C 14834 D 14835 D 14837 A 14838 A 14838 B 14840 A 14840 C 14841 C 14843 A 14844 B 14845 C 14846 D 14847 D 14849 A 14849 B 14851 A 14852 D 14853 A 14854 B Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Remmers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Andreas Mattfeldt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ein- führung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 17/6343) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus Weinberg (Hamburg), weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Faire Teilhabe- chancen von Anfang an – Frühkind- liche Betreuung und Bildung för- dern 14855 A 14856 B 14856 C 14856 D 14857 D 14859 A 14860 B 14861 A 14861 B 14862 B 14863 C 14864 D 14865 C 14866 C 14868 B 14869 A 14869 B VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 – zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Frühkind- liche Bildung und Betreuung verbes- sern – Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: – Rechtsanspruch auf Kinder- betreuung realisieren – Kostenkal- kulation für Kinderbetreuung überprüfen – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichts- jahr 2008 – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht der Bundesre- gierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichts- jahr 2009 (Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförde- rungsgesetzes) (Drucksachen 17/3663, 17/1973, 17/1778, 16/12268, 17/591 Nr. 1.7, 17/2621, 17/4249) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsge- rechtes Angebot an Kindertagesbetreu- ung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2010 (Zweiter Zwi- schenbericht zur Evaluation des Kin- derförderungsgesetzes) (Drucksache 17/5900) . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . Nicole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidel- 14870 C 14870 C 14870 D 14872 A 14873 C 14874 A 14875 A 14875 D 14877 C berg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine bessere Bildungssitua- tion weltweit (Drucksache 17/6484) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Hübinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einrich- tung eines Weltmädchentages der Verein- ten Nationen (Drucksache 17/7021) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete (Drucksache 17/5912) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Na- tionen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2011 (Drucksache 17/6987) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit 14878 D 14879 A 14880 C 14882 A 14883 A 14884 B 14885 B 14885 B 14886 C 14887 D 14889 A 14890 A 14890 D 14891 A 14891 B 14892 B 14892 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 VII Zusatztagesordnungspunkt 2: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Teil- nahme der Bundeswehr an der Friedens- mission der Vereinten Nationen in Sudan (UNMIS) (Drucksache 17/7000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Den Staat Palästina anerkennen (Drucksachen 17/6150, 17/7056) . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Ab- geordneten Günter Gloser, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Den Nahost- Friedensbemühungen neuen Schwung ver- leihen (Drucksachen 17/6298, 17/7057) . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 17/6643) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Antrag der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der 14892 C 14892 D 14894 A 14895 C 14896 C 14897 C 14898 C 14899 C 14899 D 14899 D 14901 A Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mili- tärischen Abschirmdienst einsparen (Drucksache 17/6501) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Siebert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Schnurr (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drucksache 17/6644) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 17/7020) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Matthias W. Birkwald, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Erforderliche Bewilligungen von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gewähr- leisten (Drucksache 17/6493) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Geset- zes zur Änderung des Vierten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 17/6764) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14901 B 14901 B 14902 D 14903 C 14904 A 14904 B 14904 D 14906 A 14906 B 14906 C 14906 C 14907 C 14908 C 14909 B 14910 A 14910 D 14911 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Dr. Valerie Wilms, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Abkommen zum Schutz der Arktis unverzüglich auf den Weg bringen – Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Arktis (Drucksache 17/6499) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besetzung der großen Straf- und Ju- gendkammern in der Hauptverhandlung (Drucksache 17/6905) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Katrin Werner, Jan van Aken, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Men- schenhandel bekämpfen – Opferschutz er- weitern (Drucksache 17/3747) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14911 D 14912 D 14914 A 14915 A 14915 D 14917 A 14917 D 14918 A 14918 D 14920 B 14921 A 14921 D 14922 C 14922 C 14923 C 14924 C 14925 A 14926 A 14927 D Erika Steinbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Pro- tokoll vom 27. Oktober 2010 zur Ände- rung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/6257) . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksache 17/6258) . . . . . . . . . . . . . . . – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 18. Februar 2011 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksache 17/6259) . . . . . . . . . . . . . . . Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 17/6565) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . Holger Krestel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14927 D 14928 C 14930 B 14931 B 14932 B 14933 B 14934 B 14934 C 14934 C 14934 C 14934 D 14936 A 14938 D 14939 B 14940 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 IX Tagesordnungspunkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtslage in Westsahara (Drucksachen 17/4440, 17/4994) . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . . Serkan Tören (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Dringliche Frage 1 Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) Verfassungsrechtliche Bedenken der Bun- desregierung hinsichtlich einer Zwangsver- setzung ehemaliger Mitarbeiter der Staats- sicherheit in der Stasi-Unterlagen-Behörde Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 1 und 2 Christian Lange (Backnang) (SPD) Gefährdete Verkehrsprojekte in Baden- Württemberg in den Entwürfen des BMVBS für den Investitionsrahmenplan; genereller Stopp für Neubauprojekte Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen eines Ausstiegs Griechen- lands aus der Euro-Zone aus verkehrspoli- tischer Sicht 14941 C 14941 C 14943 B 14944 B 14945 B 14947 B 14948 D 14949 A 14949 C 14949 D Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Umsetzung des Vorschlags des Bundesrats zur Regelung der Barrierefreiheit in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 9 Uwe Beckmeyer (SPD) Einführung der Lkw-Maut auf vierspuri- gen Bundesstraßen Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 10 Uwe Beckmeyer (SPD) Abschluss des Mautschiedsverfahrens Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 17 und 18 Franz Thönnes (SPD) Vorlage eines Förderantrags „Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ im Rahmen der transeuropäischen Netze Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 21 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Mittel für Um-, Aus- und Neubaumaßnah- men am Nord-Ostsee-Kanal im Bundes- haushalt 2012 14950 A 14950 B 14950 C 14950 D 14950 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 22 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Etwaige Erhöhung der Gebühren und Ab- gaben für die Schifffahrt am Nord-Ostsee- Kanal Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 23 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) EU-Mittel für die Ertüchtigung des Nord- Ostsee-Kanals Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 24 und 25 Bettina Hagedorn (SPD) Investitionskonzept für die Modernisie- rung der Verkehrsinfrastruktur des Quer- verkehrs am Nord-Ostsee-Kanal; Ein- schränkung des Fährverkehrs Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 34 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Kostenberechnungen der Deutschen Bahn AG für die Alternative zur Bündelungs- trasse im Rheintal und Konsequenzen für die Bundesregierung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 35 Heinz Paula (SPD) Gewährleistung der Elektrifizierung der Bahnstrecke München–Memmingen–Lin- dau bis 2017 14951 A 14951 B 14951 C 14951 C 14951 D Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 42 und 43 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschreibungen und Schaffung von Ar- beitsplätzen beim „Helios“-Solarprojekt Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 44 und 45 Dirk Becker (SPD) Forschungsaktivitäten zur Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten und drit- ten Generation sowie Folgen der Insolvenz der Firma CHOREN Industries GmbH Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 46 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Aufteilung der erhöhten Mittel im Bundes- haushalt 2012 für die Förderung der „Naturwissenschaftlichen Grundlagenfor- schung“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Fragen 47 und 48 Ulla Burchardt (SPD) Verwendung der zusätzlichen Mittel in der Position „Wettbewerbsfähigkeit des Wis- senschafts- und Innovationssystems“ sowie Kürzung der Projektfördermittel für den Bereich „Elektroniksysteme“ im Bundes- haushalt 2012 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14952 A 14952 B 14952 C 14953 A 14953 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XI Anlage 19 Mündliche Frage 49 Michael Gerdes (SPD) Stand der Verhandlungen zu den Großpro- jekten XFEL und FAIR Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 50 Michael Gerdes (SPD) Streichung der Förderung für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen von „KMU-innovativ“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 51 Klaus Hagemann (SPD) Minderabflüsse aus dem Haushaltstitel „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“ seit 2007 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 52 und 53 Oliver Kaczmarek (SPD) Konkrete Maßnahmen für die im Finanz- plan 2013 bis 2015 vorgesehenen Mittel im Bereich „vor- und außerschulisches Lernen im Lebenslauf“ sowie Beitrag des Bundes zu einem angestrebten „Alphapakt“ für die Grundbildung von Erwachsenen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 54 Dagmar Ziegler (SPD) Anzahl der Anträge und Förderzusagen für Aufstiegsstipendien ab 2009 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14953 C 14954 A 14954 B 14954 D 14955 C Anlage 24 Mündliche Frage 55 Dagmar Ziegler (SPD) Konkrete Projekte für den im Finanzplan ab 2013 geplanten Aufwuchs in der berufli- chen Bildung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 56 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Vorkehrungen im Finanzplan 2013 bis 2015 beim Hochschulpakt zur Ausfinanzie- rung bei wachsender Anzahl von Studien- anfängern Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 57 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Auswirkungen des niedrigeren Titelansat- zes im Haushalt 2012 bei der Förderung des Studenten- und Wissenschaftleraustau- sches des DAAD Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 58 und 59 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zurückhaltende Beteiligung der Unterneh- men und privaten Stifter beim sogenann- ten Deutschland-Stipendium trotz staat- licher Kofinanzierung; Parameter und Erscheinungsdatum der geplanten Bundes- statistik Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 60 und 61 Willi Brase (SPD) Koordination der Maßnahmen der Berufs- einstiegsbegleitung nach SGB III und der 14955 D 14955 D 14956 A 14956 B XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 „Bildungslotsen“ im Rahmen der Bil- dungsketten sowie Gründe für die Dopp- lung gleichgerichteter Maßnahmen zur Be- rufsorientierung und zur Potentialanalyse im Bildungshaushalt Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 62 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Vorhaben und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen des Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 63 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Auszahlung der zurückgehaltenen BMZ- Mittel an den Globalen Fonds zur Bekämp- fung von HIV/Aids, Tuberkulose und Ma- laria nach der Veröffentlichung des High- Level-Panel-Berichts zu den Korruptions- vorwürfen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 64 Heike Hänsel (DIE LINKE) Einstellung eines früheren Mitarbeiters der Friedrich-Naumann-Stiftung im BMZ Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 65 und 66 Dr. Sascha Raabe (SPD) Finanztransaktionsteuer als Tagesord- nungspunkt bei der Jahrestagung von IFW und Weltbank; Auswirkungen einer sol- chen Steuer auf Entwicklungs- und Schwel- lenländer und Verwendung des Aufkom- mens für Armutsbekämpfung 14957 A 14957 B 14957 D 14958 A Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 67 und 68 Gerd Bollmann (SPD) Aussetzen weiterer Genehmigungen für das Fracking und Änderung der Verord- nung über die Umweltverträglichkeitsprü- fung bergbaulicher Vorhaben Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 69 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beihilferechtliche Zulässigkeit von § 14 Abs. 5 und § 23 Abs. 1 der Niedersächsi- schen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe nach deutschem und EU- Recht Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 70 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinbarkeit des angekündigten Förder- programms für fossile Kraftwerke mit dem Europarecht Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 71 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Garantie der vollen Fördermittel für die Energieforschung aus dem Energie- und Klimafonds für 2012 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14958 B 14958 D 14959 A 14959 A 14959 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XIII Anlage 37 Mündliche Frage 72 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung von Unternehmensnamen durch die zu gründende Schlichtungsstelle Energie bei Entscheidungen mit allgemei- nen Verbraucherinteressen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 73 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verpflichtung der Energieversorger auf jährliche Energieeinsparungen von 1,5 Prozent im Rahmen der Energieeffi- zienzrichtlinie Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 74 Heike Hänsel (DIE LINKE) Mögliche Aussetzung des Panzergeschäfts mit Saudi-Arabien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 75 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand der Planungen von im Februar 2011 angekündigten Bildungsprogrammen zur Unterstützung des arabischen Frühlings Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 76 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung und Neuausgestaltung des Mandats für die Operation Atalanta 14959 D 14960 A 14960 A 14960 B Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 77 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Beitritt der westlichen Balkanstaaten zur EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 78 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Berücksichtigung einer EU-Beitrittsper- spektive für die Partnerstaaten der Euro- päischen Nachbarschaftspolitik in der Er- klärung für den geplanten Gipfel zur Östlichen Partnerschaft Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 79 und 80 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontrolle und Einsatz der Afghan Local Police Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 81 Andrej Hunko (DIE LINKE) Kosten des anstehenden Papstbesuches Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 82 Inge Höger (DIE LINKE) Beteiligung deutscher Staatsbürger an der Ausbildung der Special Security Force durch die Sicherheitsfirma R2 in den Ver- einigten Arabischen Emiraten 14960 C 14960 D 14961 A 14961 B 14961 D XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 83 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention im Bereich der Bilateralen Zusam- menarbeit zwischen Deutschland und der Russischen Föderation in den Jahren 2012 und 2013 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 84 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Einschätzung des Berichterstatters der UN-Menschen- rechtsorganisation Professor Manfred Nowak zur Einbuße an Legitimität der westlichen Staaten in Menschenrechtsfragen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 85 Andrej Hunko (DIE LINKE) Beteiligung des US-Department of Home- land Security an der Operation „Amazon II“ der Grenzschutzagentur FRONTEX am Frankfurter Flughafen sowie an weiteren Polizeimaßnahmen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 86 Ulrike Gottschalck (SPD) Termin für den Einsatz ausgereifter Kör- perscanner auf den Flughäfen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14962 B 14962 B 14962 D 14963 B 14963 C Anlage 51 Mündliche Frage 87 Ulrike Gottschalck (SPD) Einführung einer bundeseinheitlichen Luftfrachtsicherheitsgebühr Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 88 Inge Höger (DIE LINKE) Aufgaben des in Abu Dhabi stationierten BKA-Verbindungsbeamten und gegebe- nenfalls weiterer in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten eingesetzter Beamten des BKA oder anderer Bundesbehörden Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 89 Klaus Ernst (DIE LINKE) Zusätzliche Nettokreditaufnahme ab 2012 bei einer Staatspleite Griechenlands Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 90 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Prüfung der erwarteten Vorschläge der EU-Kommission zu Euro-Bonds durch die Bundesregierung und Kontrollrechte des Deutschen Bundestages Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 91 Klaus Hagemann (SPD) Regelungen zur Parlamentsbeteiligung bei der Griechenland-Hilfe und dem soge- nannten Euro-Rettungsschirm in den Mit- gliedsländern der Europäischen Finanzsta- bilisierungsfazilität 14963 D 14964 A 14964 C 14964 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XV Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 92 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Durchführung eines Datenabgleichs zwi- schen Umsatzsteuer-Voranmeldung und zusammenfassender Meldung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 93 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Veröffentlichung des Abkommens mit der Schweiz über unversteuerte Kapitalerträge Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 94 Heinz Paula (SPD) Fällige Erbschaftsteuer bei Vererbung ei- nes Eigenheims an ein Elternteil bei weite- rer Eigennutzung durch das Elternteil Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 95 und 96 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Von der Bundesagentur für Arbeit befristet eingestellte Arbeitnehmer in den Jahren 2007, 2008 und 2009; Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei sach- grundloser Befristung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14965 A 14965 B 14965 C 14965 D 14966 A Anlage 60 Mündliche Frage 97 Anton Schaaf (SPD) Überlegungen zu Änderungen der Zurech- nungszeit bei der Erwerbsminderungsrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 98 Anton Schaaf (SPD) Prinzip der Leistungsgerechtigkeit bei Auf- stockungen durch die sogenannte Zu- schussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Frage 99 Marco Bülow (SPD) Bedürftigkeitsorientierte Gestaltung der sogenannten Zuschussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 100 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Dynamisierung des Nettozahlbetrags der Zuschussrente Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 101 und 102 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Anteil anspruchsberechtigter Personen für die Zuschussrente in Ost- und West- deutschland sowie Klärung der zuständi- gen Träger Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14966 B 14966 C 14966 D 14967 A 14967 B XVI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Anlage 65 Mündliche Frage 103 Katja Mast (SPD) Zuschussrente als individualisierte Leis- tung und unabhängig vom Einkommen ei- nes Partners Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 104 Katja Mast (SPD) Erfüllungskriterien für die Anspruchs- voraussetzung der Wartezeit in der zusätz- lichen Altersvorsorge Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 105 Anette Kramme (SPD) Beteiligung der Bundestagsfraktionen am „Regierungsdialog Rente“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 106 Anette Kramme (SPD) Aussage von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen zur Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 107 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Auswirkung der Verlängerung der Zurech- nungszeit bei Erwerbsminderungsrenten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14967 C 14967 D 14968 A 14968 A 14968 C Anlage 70 Mündliche Frage 108 Josip Juratovic (SPD) Verzicht des BMAS auf die Verankerung des Erwerbsminderungsschutzes in der be- trieblichen und der geförderten privaten Altersvorsorge Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 109 Josip Juratovic (SPD) Unterstützung von Modellen für Teilalters- renten ab dem vollendeten 60. Lebensjahr im Rahmen des „Regierungsdialog(s) Rente“ Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 72 Mündliche Frage 110 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Maßnahmen gegen Langzeitarbeitslosig- keit bei über 50-Jährigen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Frage 111 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarkt- politik angesichts sich verfestigender Lang- zeitarbeitslosigkeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 74 Mündliche Frage 112 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Bilanz der Bundesregierung zum Mindest- lohn in der Pflegebranche Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14968 D 14969 A 14969 B 14969 D 14970 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XVII Anlage 75 Mündliche Frage 113 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Mittelkürzung in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 76 Mündliche Frage 114 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlust der Artenvielfalt in der Agrarland- schaft und Vorschläge der EU-Kommission zum Greening der ersten Säule der Ge- meinsamen Agrarpolitik Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 77 Mündliche Fragen 115 und 116 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutsche Ablehnung von Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere zum sogenannten Greening Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 78 Mündliche Frage 117 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung der Direktzahlungen an Landwirte Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 79 Mündliche Frage 118 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Gutschriften für Agrarbetriebe bei Ver- meidung von Methan- und CO2-Emmissio- nen als klimapolitisches Instrument 14970 C 14970 C 14970 D 14971 B Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 80 Mündliche Frage 119 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Förderung des einheimischen Anbaues von Eiweißfutterpflanzen durch den Freistaat Bayern als Vorbild für den Bund Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 81 Mündliche Frage 120 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Regelungen in den Richtlinien für die Durchführung der Informationsarbeit be- züglich der Zugangsbeschränkung zu Waf- fen für Minderjährige Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 82 Mündliche Fragen 121 und 122 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Neuregelung des Zugangs von Kindern zu Waffen und Gerät der Bundeswehr im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen in der Richtlinie des BMVg zur Durchfüh- rung der Informationsarbeit der Bundes- wehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 83 Mündliche Frage 123 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Überstellung von Gefangenen in Haftan- stalten durch deutsche ISAF-Soldaten in Afghanistan seit 2001 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14971 B 14971 C 14971 D 14972 B 14972 C XVIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Anlage 84 Mündliche Frage 124 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verdeckte Anrufe des BMFSFJ zur Kon- trolle der Werbung des Bundesfreiwilligen- dienstes durch Träger und Verbände Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 85 Mündliche Frage 125 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gesetzliche Regelung des Anspruchs auf Kindergeld im Bundesfreiwilligendienst Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 86 Mündliche Frage 126 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Vorlage des Gutachtens des gemeinsamen Wissenschaftlichen Beirates zum morbidi- tätsorientierten Risikostrukturausgleich Antwort Ulrike Flach, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 87 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete (Tagesord- nungspunkt 9) Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 88 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Staat Palästina anerkennen 14973 A 14973 C 14974 A 14974 A 14975 A 14976 A 14976 D 14977 D 14978 B – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Nahost-Friedensbemühungen neuen Schwung verleihen (Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord- nungspunkt 3) Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 89 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Tagesordnungspunkt 12) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 90 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnet- zen (Tagesordnungspunkt 14) Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 91 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Än- derung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesord- nungspunkt 15) Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 14979 A 14980 A 14980 D 14982 C 14983 B 14984 A 14985 A 14986 A 14986 C 14987 C 14988 B 14989 A 14990 C 14992 B 14993 B 14994 A 14995 D 14996 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 XIX Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 92 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): zur Abstimmung über den Antrag: Den Staat Palästina anerkennen (Ta- gesordnungspunkt 11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14996 C 14997 B 14997 D 14998 B 14999 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14789 (A) (C) (D)(B) 126. Si Berlin, Mittwoch, den Beginn: 1
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    der Menschen in Westsahara und in den algerischen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14949 (A) (C) (D)(B) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates kreten Projekten sind angesichts dieses Arbeitsstandes derzeit noch nicht möglich. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 21.09.2011 Beckmeyer, Uwe SPD 21.09.2011 Dr. Geisen, Edmund FDP 21.09.2011 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 21.09.2011 Kolbe, Manfred CDU/CSU 21.09.2011 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 21.09.2011 Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 21.09.2011 Leutheusser- Schnarrenberger, Sabine FDP 21.09.2011 Nahles, Andrea SPD 21.09.2011 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 21.09.2011* Schaaf, Anton SPD 21.09.2011 Schlecht, Michael DIE LINKE 21.09.2011 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.09.2011 Tack, Kerstin SPD 21.09.2011 Thönnes, Franz SPD 21.09.2011 Vogler, Kathrin DIE LINKE 21.09.2011 Weinberg, Harald DIE LINKE 21.09.2011 Dr. Westerwelle, Guido FDP 21.09.2011 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 21.09.2011 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 21.09.2011 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) (Drucksache 17/6994, dringliche Frage 1): Welches sind die konkreten verfassungsrechtlichen Be- denken der Bundesregierung hinsichtlich einer Zwangsverset- zung ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit, Stasi, in der Stasi-Unterlagen-Behörde, von denen der Regierungssprecher am Freitag, den 16. September 2011, sprach in Zusammen- hang mit der seitens der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP geplanten Fixierung einer entsprechenden Regelung im Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG, dessen Novellierung am Mittwoch, den 21. September 2011, in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages abschließend beraten werden soll, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundes- tag diese Bedenken und deren Begründung vortragen? Bei der Bewertung des Gesetzentwurfs der Koali- tionsfraktionen sind verschiedene verfassungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen gewesen. Hier hat es einen intensiven Meinungsbildungsprozess gegeben. Zum Zeit- punkt der Äußerung des Regierungssprechers standen noch Bedenken im Raum. Diese sind zwischenzeitlich ausgeräumt. Bei den Bedenken, die der Regierungssprecher er- wähnte, ging es insbesondere um die Frage, inwiefern eine gesetzliche Anordnung zur Versetzung in die Perso- nalhoheit der Ressorts eingreift. Diese Bedenken wurden durch die zuständigen Verfassungsressorts geprüft und im Ergebnis ausgeräumt. Die Personalhoheit der einzel- nen Ressorts bleibt gewahrt, weil die Entscheidung über eine konkrete Versetzung im Einzelfall den jeweiligen Ressorts überlassen bleibt. Deshalb hält die Bundesre- gierung die vorgesehene Regelung für vertretbar. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 1 und 2): Sind durch die im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorliegenden Entwürfe für den Investi- tionsrahmenplan auch geplante Verkehrsprojekte in Baden- Württemberg, wie beispielsweise die B-29-Ortsumfahrung Mögglingen oder der Weiterbau der B 14 bis nach Backnang, gefährdet, und stimmt es, dass es angesichts „begrenzter Mit- tel“ in den nächsten Jahren grundsätzlich keine Neubeginne geben soll? Welche konkreten Maßnahmen sind durch die im Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorlie- genden Entwürfe für den Investitionsrahmenplan in Baden- Württemberg betroffen? Derzeit wird der Entwurf des Investitionsrahmen- plans 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes, IRP, erarbeitet. Der Referentenentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung. Aussagen zu kon- 14950 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 5): Hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung, Dr. Peter Ramsauer, seine Äußerung, ein Ausstieg Griechenlands aus der Euro-Zone wäre kein „Weltuntergang“, (Interview in der Zeit vom 15. September 2011, mit dem Bun- deskanzleramt, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminis- terium für Wirtschaft und Technologie abgestimmt, und wel- che Konsequenzen hätte dieser Ausstieg aus verkehrspolitischer und europäischer Sicht? Die Bundesregierung stimmt sich zu Themen der Re- gierungsarbeit eng ab – dies gilt auch für die Europapoli- tik. Im Interview mit der Zeit vom 15. September hat Bundesminister Dr. Peter Ramsauer unter anderem be- tont: „Uns eint der Wunsch, dass der Euro stabil bleibt. Außerdem wollen wir die Risiken überschaubar halten. Wir wissen zudem, dass alle Wege, die Athen aus der Krise führen, riskant und schmerzhaft sind.“ Zudem hatte er darauf hingewiesen, dass Griechenland alle seine Zusagen erfüllen müsse. Und, dass es keine Mus- terlösungen gebe. Mögliche konkrete Konsequenzen ei- nes griechischen Ausstiegs aus der Euro-Zone wurden nicht thematisiert. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 6): Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Ver- kehrsausschusses des Bundesrates vom 7. September 2011, Bundesratsdrucksache 462/11, zur Novellierung des Perso- nenbeförderungsgesetzes hinsichtlich der Regelungen zur Barrierefreiheit, und wird die Bundesregierung diese Rege- lung in ihrem Gesetzentwurf aufgreifen? Gegenstand des Regierungsentwurfes eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vor- schriften, Bundesratsdrucksache 462/11, ist es, erforder- liche Anpassungen des Bundesrechts im Hinblick auf die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Perso- nenverkehrsdienste auf Straße und Schiene vorzuneh- men sowie die Zulassung nationaler Fernbuslinienver- kehre zu vereinfachen. Im Rahmen der umfangreichen Vorabstimmungen mit den Ländern zum Gesetzgebungsvorhaben etwa im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr ist vonseiten der Länder bisher nicht vorgeschlagen wor- den, die vorhandenen Vorschriften des Personenbeförde- rungsgesetzes über die Anforderungen an Inhalt und Zu- standekommen zu berücksichtigender Nahverkehrspläne in § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 des Personenbeförderungsge- setzes zu erweitern. Für die Bundesregierung ist die Verstetigung und Ver- stärkung der Barrierefreiheit bei der Mobilität von Men- schen mit Behinderungen im öffentlichen Personenver- kehr ein wichtiges Anliegen. Die Nahverkehrspläne haben die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung mit dem Ziel zu berück- sichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennah- verkehrs eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen, wobei Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen werden sollen. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat die angespro- chene Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf überneh- men wird. Die Bundesregierung wird dann die Vor- schläge des Bundesrates prüfen und die Ergebnisse in ih- rer Gegenäußerung darlegen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 9): Wann wird die Bundesregierung die Lkw-Maut auf vier- spurigen Bundesstraßen im Jahr 2011 einführen? In 2011 ist die Erhebung der Maut auf Bundesstraßen nicht mehr realisierbar. Die technischen Voraussetzun- gen für die Mauterhebung liegen noch nicht vor, da die Verhandlungen mit der Mautbetreibergesellschaft Toll Collect noch andauern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 10): Wann wird die Bundesregierung das sogenannte Maut- schiedsverfahren im Jahr 2011 abschließen, und wie sehen die nächsten Verfahrensschritte aus? Die Beendigung des vom Bund gegen das Toll-Col- lect-Konsortium geführten Schiedsverfahrens liegt nicht in der Hand des Bundes. Für eine Beendigung durch Vergleich sieht Toll Collect derzeit keine Grundlage. Eine streitige Entscheidung müsste durch das Gericht er- folgen. Das Gericht will die hierzu nötige Entschei- dungsreife auf Grundlage der zum 15. November 2011 fälligen Parteischriftsätze zügig herbeiführen. Mit einer Verfahrensbeendigung noch im Jahr 2011 ist nicht zu rechnen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Franz Thönnes (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 17 und 18): Liegt ein Förderantrag für die Maßnahme „Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ im Rahmen der von der Europäischen Union geförderten transeuropäischen Netze in- zwischen vor, bzw. bis wann ist mit seiner Vorlage zu rech- nen? Welchen Inhalt hat dieser Förderantrag bzw. soll er haben? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14951 (A) (C) (D)(B) Ein Förderantrag kann derzeit nicht eingereicht wer- den, da noch keine Aussagen für einen Realisierungs- zeitraum gemacht werden können. Denn zum einen liegt noch kein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor, und zum anderen muss für einen Antrag sichergestellt sein, dass das Projekt auch durch nationale Haushalts- mittel voll finanziert ist. Hierbei ist zu beachten, dass der Zuschuss der EU-Förderung höchstens bei 20 Prozent liegen könnte. Der Zuschuss kann nicht mit in die Finan- zierung eingerechnet werden, da keine Gewissheit be- steht, ob die Förderung zum Tragen kommt. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel kann ein Zeitplan für die Maßnahme wegen der zu knappen Ressourcenausstat- tung derzeit nicht erfolgen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 21): Mit welcher Begründung stellt die Bundesregierung in dem Entwurf des Bundeshaushaltes 2012 lediglich 25 Millio- nen Euro für Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen am Nord- Ostsee-Kanal und damit nur 3,9 Millionen Euro für den Be- reich Schleusen ein? Die Veranschlagung der Um-, Aus- und Erweite- rungsmaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal erfolgt unter Berücksichtigung des in 2012 zur Verfügung stehenden Haushaltsansatzes für alle Maßnahmen an allen Bundes- wasserstraßen. An den Schleusen Kiel-Holtenau und Brunsbüttel sind für vorgezogene Maßnahmen geplanter Neubau- und Ersatzmaßnahmen insgesamt 2,9 Millionen Euro vorgesehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 22): Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Gebühren und Abgaben für die Schifffahrt – einschließlich Sportschiff- fahrt – am Nord-Ostsee-Kanal? Mit dem Ziel einer stärkeren Beteiligung der Nutzer an der Infrastrukturfinanzierung wird unter anderem auch eine Erhöhung der Befahrungsabgaben am Nord- Ostsee-Kanal, NOK, erwogen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt hierzu zu- nächst eine Untersuchung der zu erwartenden Effekte durchführen. Parallel dazu werden die Lotsabgaben, die ab dem 1. April 2010 temporär um 10 Prozent abgesenkt wur- den, zum 1. Januar 2012 wieder angehoben und dabei gegenüber dem Abgabenstand vom April 2010 um 10 Prozent erhöht. Lotsgeld ist keine öffentliche Abgabe, sondern ein privates Entgelt für die Leistung der Lotsen. Die Anpas- sung der Tarife wird mit den Verbänden und den Küsten- ländern in regionalen Arbeitskreisen vereinbart. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 23): Bemüht sich die Bundesregierung bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Nord-Ost- see-Kanals um Mittel im Rahmen der Europäischen Union? Ein Antrag auf Förderung von Infrastrukturmaß- nahmen am Nord-Ostsee-Kanal aus der Haushaltslinie TEN-V kann bei der EU derzeit nicht gestellt werden, da noch keine Aussagen über die Realisierung der erwoge- nen Maßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal getroffen wer- den können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Hagedorn (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 24 und 25): Welches Investitionskonzept hat die Bundesregierung bei der Modernisierung der Brücken, Fähren und anderen Ein- richtungen des Querverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal? Ist es geplant, die Zeiten des Fährverkehrs am Nord-Ost- see-Kanal einzuschränken? Die Investitionen an Brücken und anderen Einrichtun- gen des Querverkehrs am Nord-Ostsee-Kanal werden nach dem jeweiligen Instandhaltungsbedarf ausgerichtet. Wo erforderlich, werden hierzu auch Ersatzinvestitionen vorbereitet – zum Beispiel Hochbrücke Levensau. Da- rüber hinaus erarbeitet die WSD Nord zurzeit ein Kon- zept zur Sicherstellung und Modernisierung des Fährbe- triebes. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 34): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von der Deutschen Bahn AG ermittelten Ergebnissen, dass als Alternative zur Bündelungstraße im Rheintal der Bau zweier Gütergleise an der Autobahn plus die Ertüchtigung der Rhein- talbahn auf 200 km/h mit Einsparungen von 20 Millionen Euro verbunden wäre? Der Bundesregierung sind entsprechende Ergebnisse einer Untersuchung der Deutschen Bahn AG nicht be- kannt. Der Projektbeirat zur Rheintalbahn hat auf seiner 5. Sitzung am 8. Februar 2011 zu dieser sogenannte Kernforderung 2 Folgendes beschlossen: „Der Projektbeirat begrüßt die Bereitschaft der Deut- sche Bahn AG, zum Vergleich mit der Antragstrasse ver- tiefende Untersuchungen für eine autobahnparallele 14952 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Trassenführung von Offenburg bis Riegel vorzunehmen. Er dankt der Bundesregierung und der Landesregierung für ihre Zusage, die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 550 000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Projektbeirat erwartet von der Deutsche Bahn AG, dass sie die entsprechenden Untersuchungen auf der Grundlage des von der Arbeitsgruppe Cluster 3 einver- nehmlich erarbeiteten Pflichtenhefts in der Fassung der Diskussion des heutigen Projektbeirats zeitnah und in enger Abstimmung mit dieser Arbeitsgruppe durchführt. Bei der Prüfung der Belange des Emissionsschutzes soll auf der Grundlage des Gutachtens Dr. Wendler auch die maximale Kapazität berücksichtigt werden.“ Dementsprechend ist die sogenannte Kernforderung 2 „BAB-Trasse“, als Tagesordnungspunkt 7 auf der nächs- ten Sitzung des Projektbeirates am 26. September 2011 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung Berlin eines der zu diskutierenden Themen. Dabei wird die Deutsche Bahn AG über den in der Ar- beitsgruppe bisher erreichten Sachstand berichten. Ab- schließende Beschlüsse oder Empfehlungen in dieser Frage werden voraussichtlich nicht getroffen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 35): Kann der Bund gewährleisten, dass, wie angekündigt, die Elektrifizierung der Bahnstrecke München–Memmin- gen–Lindau bis 2017 fertiggestellt ist, auch wenn laut Zei- tungsberichten die Fortschreibung des Investitionsrahmenpla- nes für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes aufzeigt, dass angeblich bis zum Jahr 2015 keine neuen Projekte begonnen werden können? Die Durchführung der Elektrifizierung der Bahnstre- cke München–Memmingen–Lindau ist durch Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen finanziell sicherge- stellt worden. Mit korrespondierenden Bestandsnetz- maßnahmen wurde im Jahr 2010 begonnen. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass der Abschluss der Vorpla- nung für die Bedarfsplanmaßnahmen Ende 2011 erwar- tet wird. Aus derzeitiger Sicht erwartet die DB AG den Baubeginn erst nach dem Jahr 2013. Hierbei sind Verzö- gerungen in den Planrechtsverfahren nicht eingeschlos- sen. Gleichwohl wird seitens der DB Netz AG derzeit von einer Inbetriebnahme in Jahr 2017 ausgegangen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 42 und 43): Sollen die einzelnen geplanten Solarprojekte beim „He- lios“-Solarprojekt in Griechenland ausgeschrieben werden, und wird sich Deutschland an der Entwicklung des Auswahl- verfahrens beteiligen? Wie viele langfristige Arbeitsplätze sollen durch das „He- lios“-Solarprojekt entstehen – bitte nach Griechenland und Deutschland unterscheiden –, und mit welchen Wertschöp- fungsanteilen ist bei dem Projekt für Griechenland und Deutschland jeweils zu rechnen? Der griechische Minister für Umwelt, Energie und Klimawandel, Herr Georgios Papakonstantinou, hat am 14. September 2011 dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesminister der Finanzen und dem Staatssekretär des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann, die Grundzüge des von der griechischen Regierung ent- worfenen „Helios“-Konzepts erläutert. Aus der bisherigen Darstellung der Projektidee durch die griechische Regierung geht nicht hervor, ob das „He- lios“-Projekt ausgeschrieben werden soll oder welche Arbeitsplatz- bzw. Wertschöpfungseffekte damit verbun- den sind. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/6994, Fragen 44 und 45): Welche Forschungsaktivitäten bezüglich der Entwicklung von Biokraftstoffen der zweiten bzw. dritten Generation exis- tieren zurzeit in Deutschland, und wie weit sind sie fortge- schritten? Welche Folgen erwartet die Bundesregierung aus der In- solvenz der Firma Choren Industries GmbH für die weitere Forschung und die Markteinführung von Biokraftstoffen der zweiten bzw. dritten Generation? Zu Frage 44: Die Bundesregierung hat Projekte gefördert, die die Biomass-to-Liquid-Technologie, BtL, sowie die Gewin- nung von Ethanol aus Lignocellulose betreffen. Hinsichtlich BtL-Kraftstoffen fördert das Bundes- ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz, BMELV, insbesondere die erfolgverspre- chende bioliq-Pilotlinie des Karlsruher Instituts für Technologie, KIT, die voraussichtlich in 2013 den Ver- suchsbetrieb aufnehmen wird. Das Verfahren ist beson- ders interessant, da sich eine breite Palette an Reststof- fen wie zum Beispiel Stroh oder Restholz zu Kraftstoff verarbeiten lässt. Ergebnisberichte sollen öffentlich zu- gänglich gemacht werden. Erste Informationen sind öf- fentlich abrufbar über das Internet. Vor diesem Hintergrund ist nach Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, mit Demonstrationsan- lagen nicht vor dem Jahr 2015 zu rechnen. Zu Frage 45: Die Bundesregierung erwartet keine Auswirkungen auf die Forschung. Zur Frage, ob die Insolvenz der Firma Choren Industries GmbH Einfluss auf den Zeit- punkt einer zukünftigen Markteinführung von Biokraft- stoffen der zweiten Generation haben könnte, kann keine genaue Einschätzung vorgenommen werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14953 (A) (C) (D)(B) Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 46): Wie viel Prozent der, unter anderem vom Abgeordneten Heinz-Peter Haustein am 8. September 2011 in der ersten Le- sung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2012 dargestellten, Steigerung der Förderung der „Naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung“ um 67 Prozent im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012 im Vergleich zum Vorjahr entfallen auf gestiegene Kosten für bereits beschlossene Projekte, und wie viel Prozent der 67-prozentigen Steigerung stehen für neue Projekte zur Verfügung? Der Aufwuchs um 95,073 Millionen Euro resultiert zum einen daraus, dass der erwartete Baubeginn der neuen Forschungseinrichtung FAIR in Darmstadt in das Jahr 2012 fällt, gleichzeitig ist der Bau des XFEL in Hamburg noch nicht abgeschlossen, sodass für eine be- grenzte Zeit bis voraussichtlich 2015 ein erhöhter Mittel- bedarf durch diese Parallelität entsteht. Beim XFEL ent- stehen in 2012 gestiegene Kosten insbesondere beim Bau der Tunnel. Der Mittelbedarf im Bereich Großgeräte der Grundlagenforschung steigt dadurch um 27,7 Millio- nen Euro. Der verbleibende Aufwuchs beinhaltet Vorsorge für Projekte der nationalen FIS-Roadmap bzw. ESFRI-Pro- jekte. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 47 und 48): Auf welche Fördermaßnahmen und Projekte verteilen sich die zusätzlichen Mittel – rund 17 Prozent Aufwuchs – für die Position „Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Inno- vationssystems“ im Entwurf für den Bundeshaushalt 2012? Aus welchen Gründen senkt die Bundesregierung die Pro- jektfördermittel für den Bereich „Elektroniksysteme“ deutlich ab, minus 8 Millionen Euro für innovative Elektroniksysteme, minus 6,34 Millionen Euro für die Kompetenzzentren für Elektronikforschung? Zu Frage 47: Für das Kapitel 3003 „Wettbewerbsfähigkeit des Wis- senschafts- und Innovationssystems“ ist ein Anstieg von 4 118,5 Millionen Euro im Soll 2011 auf 4 823,173 Mil- lionen Euro im Regierungsentwurf 2012 vorgesehen. Dies ist ein Aufwuchs von rund 705 Millionen Euro bzw. 17,1 Prozent. Hierin enthalten sind insbesondere die Steigerungen beim Hochschulpakt angesichts der Fi- nanzierung zusätzlicher Studienanfänger, +549,727 Mil- lionen Euro, des Qualitätspaktes Lehre, +35 Millionen Euro, die Steigerungen beim von DFG, MPG und WGL, +102,676 Millionen Euro, insbesondere 5 Prozent Auf- wuchs gemäß Pakt für Forschung und Innovation, sowie Leistungen für die Europäischen Forschungseinrichtun- gen, +16,045 Millionen Euro. Zu Frage 48: Die Bundesregierung räumt der Förderung der Elek- tromobilität in dieser Legislaturperiode eine hohe Priori- tät ein. Die Ansätze für Elektromobilität im Titel „Elektro- niksysteme, Elektromobilität“, 3004/683 23, waren da- mit deutlich anzuheben, andere Ansätze waren entspre- chend anzupassen, so auch die Ansätze für innovative Elektroniksysteme und Kompetenzzentren für die Elek- tronikforschung. Ab 2012 werden allerdings alle FuE-Maßnahmen der Bundesregierung zur Elektromobilität ausschließlich aus dem Energie- und Klimafonds gefördert. Die Titelan- sätze in den jeweiligen Einzelplänen werden daher um die Höhe der im EKF zu verlagernden Mittel abgesenkt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 49): Welche internationalen Probleme bestanden bzw. bestehen bei den Verhandlungen zu den Großprojekten XFEL und FAIR, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet, um diese Probleme anzugehen? Die Verhandlungen zu XFEL und FAIR konnten mit den internationalen Partnern erfolgreich abgeschlossen werden. Jedoch haben sich beim Bau des XFEL neben den all- gemeinen Preissteigerungen seit 2005 Preissteigerungen beim Tiefbau gegeben, die mit der Erteilung des Zu- schlags im Ausschreibungsverfahren zu einem Zeitpunkt zusammenhingen, in dem die Baukonjunktur besonders angespannt war. Daher wurden erneut Verhandlungen mit den internationalen Partnern aufgenommen. Russ- land hat sich inzwischen bereit erklärt, über die anteilige Preissteigerung seit 2005 hinaus mit 50 bis 60 Millionen Euro zur Deckung des Finanzierungsdefizits beizutragen, wenn sich Deutschland in vergleichbarer Höhe beteiligt. In der Haushaltsplanung 2012 wurde dem entsprechend für einen möglichen deutschen Deckungsanteil der Fi- nanzierungslücke eine Vorsorge von insgesamt 113,5 Mil- lionen Euro für 2012 bis 2015 getroffen, diese setzt sich aus der anteiligen Preissteigerung seit 2005 sowie weite- ren 60 Millionen Euro analog entsprechend dem Ange- bot von Russland zusammen. Auch durch den für Okto- ber 2011 vorgesehenen Beitritt Spaniens zum XFEL- Übereinkommen wird sich die Finanzierungslücke wei- ter schließen. Die baukonjunkturbedingte Finanzie- rungslücke kann vollständig geschlossen werden, wenn sich neben Russland und Deutschland auch die anderen Vertragsstaaten anteilmäßig zur Übernahme der Mehr- kosten bereit erklären. Die Verhandlungen darüber sind auf gutem Wege. Bei FAIR sind die internationalen Verhandlungen zu- nächst abgeschlossen. Dennoch setzen sich das BMBF und die Geschäftsführung der FAIR GmbH dafür ein, weitere Partner zu gewinnen. Es laufen Gespräche mit 14954 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Brasilien und China, Großbritannien hat zugesagt, sich finanziell an den Experimenten zu beteiligen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 50): Aus welchen Gründen streicht die Bundesregierung die er- folgreiche Förderung für kleine und mittlere Unternehmen, KMU, im Rahmen der Hightech-Strategie KMU-innovativ im Haushaltsentwurf 2012 – beispielsweise im Bereich „Sicher- heitsforschung“ –, und mit welchen Maßnahmen soll weiter- hin eine angemessene Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Projektförderung sichergestellt werden? Die Förderinitiative KMU-innovativ ist ein bewähr- ter, integrierter Baustein der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, KMU, in den Fachprogram- men des Bundesministeriums für Bildung und For- schung, BMBF. Das Instrument wird in allen Technolo- giefeldern innerhalb der Fachprogrammförderung des BMBF auch zukünftig auf hohem Niveau weitergeführt. Erläuterungen in den Titelgruppen 20, 30 und 40 des Einzelplans 30 beziehen sich grundsätzlich auf Inhalte der Förderung, nicht aber auf die Instrumente. Entspre- chend dieser Systematik wird im Allgemeinen auf ei- gene Erläuterungsziffern für einzelne Instrumente in der KMU-Förderung im Haushaltsplan des BMBF verzich- tet. Dies gilt auch für den von Ihnen als Beispiel genann- ten Bereich der Sicherheitsforschung. Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen wird auch weiterhin für das BMBF von hoher Priorität sein. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2005 ist die Förde- rung des BMBF an KMU in 2010 um 60 Prozent – also stärker als die Haushaltsansätze – gewachsen. Damit geht inzwischen die Hälfte der FuE-Förderung in Unter- nehmen an KMU. Über die Entwicklung der KMU-För- derung insgesamt sowie KMU-innovativ in allen Titel- gruppen berichtet das BMBF jährlich. Kleine und mittlere Unternehmen werden zudem maßgeblich im Rahmen des Zentralen Innovationspro- gramms Mittelstand, ZIM, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unterstützt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 51): Aus welchen Gründen kommt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Hinblick auf die seit 2007 fertigge- stellten Forschungsbauten mit einem Volumen von lediglich 221 Millionen Euro und damit weniger als einer einzigen vol- len Jahresrate von 298 Millionen Euro, permanenten Minder- abflüssen aus dem Bundeshaushalt in diesem Bereich seit 2007 und der Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe 2010 mit über 95,7 Millionen Euro aus dem Titel „Überregionale Forschungsförderung im Hochschulbereich“ (Kapitel 30 03 Titel 882 01) in der sogenannten Haushaltsfibel (Seite 161) zum Regierungsentwurf 2012 zu dem Schluss, dass sich das Verfahren nach AV-FuG (Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung von Forschungsbauten an Hochschu- len einschließlich Großgeräten) bewährt hat, und wie will die Bundesregierung im Hinblick auf die in § 11 AV-FuG vorgese- hene Evaluierung der Ausgestaltung dieser Gemeinschaftsauf- gabe bis Mitte 2012 die angeführten Mängel künftig abstel- len? Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz entscheidet jährlich über die Titelanteile für die Großgeräte und die Forschungsbauten. Seit 2007 beträgt die Aufteilung un- verändert: 213 Millionen Euro für die Forschungsbauten und 85 Millionen Euro für die Großgeräte. Das Volumen der fertiggestellten Forschungsbauten beträgt 221 Millionen Euro und liegt damit über einer Jahresrate für die Forschungsbauten. Bis zum Jahr 2010 blieb der Mittelabfluss hinter den gesetzlich zur Verfügung zu stellenden Mitteln zurück, was neben einem in der Startphase geringen Antragsauf- kommen vor allem darauf beruhte, dass Verzögerungen im Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozess unver- meidbar Minderabflüsse zur Folge hatten. Der gegenüber den Vorjahren im Haushaltsjahr 2010 geringere Mittelabfluss ist durch das Auslaufen der Mit- finanzierung der Überleitungsvorhaben nach § 4 AV-FuG zu erklären. Aufgrund der Bedarfsmeldungen der Länder und den für die Förderrunde 2012 vom Wissenschaftsrat empfohlenen Forschungsbauten ist ab 2012 ff. mit einem der Titelausstattung angemessenen Mittelabfluss zu rechnen. Der Bericht gemäß § 11 AV-FuG zur Bewertung des Verfahrens zur Förderung von Forschungsbauten wurde von der GWK in ihrer Sitzung am 20. Juni 2011 zustim- mend zur Kenntnis genommen. Darin wird insbesondere festgehalten: „Das Verfahren nach AV-FuG hat sich be- währt und kann in seiner derzeitigen Ausgestaltung wei- tergeführt werden. Das gewählte wettbewerbliche Ver- fahren auf Antragsbasis, Begutachtung durch den Wissenschaftsrat und im Großgerätebereich zusammen mit der DFG sowie Beschlussfassung durch Bund und Ländern im Rahmen des AV-FuG-Verfahrens gewähr- leistet eine Verwendung von Fördermitteln entsprechend der Forschungsprogrammatik. Auf allen Verfahrensstu- fen sind Bund und Länder in jeweils unterschiedlicher Weise angemessen beteiligt; das antragstellende Land und die für das Forschungskonzept verantwortliche Hochschule können aktiv am Begutachtungsverfahren im Wissenschaftsrat mitwirken.“ Im Anschluss hieran prüft das BMBF derzeit gemeinsam mit den Ländern adminis- trative Anpassungen unterhalb der Ebene der AV-FuG, um die Mittelbewirtschaftung zu verbessern. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 52 und 53): Für welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregie- rung in ihrem Finanzplan 2013 bis 2015 Mittel in Höhe von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14955 (A) (C) (D)(B) 275 Millionen Euro vor, die für „vor- und außerschulisches Lernen im Lebenslauf“ reserviert sind? Wie stellt sich der gesamte Beitrag des Bundes zu einem angestrebten „Alpha-Pakt“ für die Grundbildung von Erwach- senen angesichts der alarmierenden Zahl von 7,5 Millionen funktionalen Analphabeten dar, und sieht die Bundesregie- rung den geplanten Beitrag in Höhe von jährlich 8,5 Millionen Euro – Einzelplan 30 Titel 685 42 Erläuterungsnummer 2 – als ausreichend an? Zu Frage 52: In Umsetzung des Koalitionsvertrages plant die Bun- desregierung die Förderung lokaler Bildungsbündnisse. Mithilfe dieser Bündnisse aus zivilgesellschaftlichen Akteuren beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnah- men für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zu fördern. Eine entsprechende Förderbekanntmachung wird derzeit vorbereitet, die Förderung wird 2013 begin- nen. Mit diesen Bündnissen für Bildung sollen pädago- gisch qualitätsgesicherte Angebote im außerschulischen bzw. außerunterrichtlichen Bereich bundesweit ermög- licht und zugleich zivilgesellschaftlich getragene Initiati- ven, die vor Ort für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen, gestärkt werden. Zu Frage 53: Bund und Länder haben vereinbart, einen „Nationalen Pakt für Alphabetisierung und Grundbildung in Deutsch- land“ zu initiieren und gemeinsam mit den Sozialpart- nern, den kommunalen Spitzenverbänden und den ge- sellschaftlich engagierten Gruppen gezielte Maßnahmen zu konzipieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant, im Rahmen des Grundbildungspaktes einen neuen Förderschwerpunkt „Arbeitsplatzorientierte Alphabeti- sierung und Grundbildung“ aufzulegen, denn 56 Prozent der funktionalen Analphabeten unter den Erwachsenen sind erwerbstätig. Ziel dieses Förderschwerpunktes soll es insbesondere sein, das Interesse von Unternehmen und Akteuren am Arbeitsmarkt zu steigern, Alphabeti- sierungs- und Grundbildungsangebote am Arbeitsplatz einzurichten und durchzuführen. Zudem sollen Unter- nehmen und gesellschaftlich relevante Akteure wie zum Beispiel Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Kam- mern und Verbände für die Thematik sensibilisiert sowie in die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit ein- gebunden werden. Für dieses Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur „arbeitsplatzorientierten Alphabetisierung und Grund- bildung“ sind insgesamt 20 Millionen Euro bis 2014 vor- gesehen. Darüber hinaus stellt der Bund mit den Integrations- kursen, den Eingliederungsmaßnahmen für Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit, der beruflichen Weiterbil- dung für KMU nach dem SGB III und der Weiterbil- dungsprämie Instrumente bereit, in deren Rahmen be- reits heute Alphabetisierungsmodule enthalten sind. Die finanzielle Größenordnung ist wegen des integrativen Charakters dieser Module nicht bestimmbar. Im Rahmen der weiteren Gespräche zur Gestaltung des Grundbil- dungspakts wird auch darüber beraten, wie diese Instru- mente noch zielgerichteter auch auf Alphabetisierungs- elemente ausgerichtet werden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 54): Wie viele Anträge auf ein Aufstiegsstipendium sind in den Jahren 2009, 2010 und 2011 – bis dato – gestellt worden, und wie viele positive Förderzusagen konnten in denselben Jahren jeweils gegeben werden? Im Programm Aufstiegsstipendium wurden im Jahr 2009 bei 3 301 Bewerbungen 896 positive Förderzusa- gen gegeben. Im Jahr 2010 standen 3 383 Bewerbungen 1 014 ausgewählte Personen gegenüber. Im Jahr 2011 wurden bis dato 3 388 Bewerbungen eingereicht, von denen voraussichtlich rund 1 000 zur Förderung ausge- wählt werden. Einschließlich der im Jahr 2008 erfolgten Auswahl- runde wurden seit dem Programmstart insgesamt 12 806 Bewerbungen eingereicht; die Zahl der positiven Verga- beentscheidungen wird bis Ende 2011 voraussichtlich rund 3 500 betragen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 55): Welchen konkreten Projekten soll der im Finanzplan ab 2013 geplante Aufwuchs in der beruflichen Bildung insbeson- dere zur besseren Ausschöpfung aller Potenziale (Einzel- plan 30 Titel 685 20 Erläuterungsnummer 2) zugutekommen? Beim Titel 30 02/685 20 „Innovationen und Struktur- entwicklungen in der beruflichen Bildung“ ist der Auf- wuchs für Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Ab- schluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Aus- bildungsabschluss“ vorgesehen, insbesondere Berufsein- stiegsbegleitung – Erhöhung der Zahl der Berufseinstei- ger auf 1 000 –, Potenzialanalysen, Einsatz von Mento- ren zur Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung (VerA). Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 56): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung im Finanz- plan 2013 bis 2015 für den Hochschulpakt zur Ausfinanzie- rung aller Studienanfänger getroffen, sollten wie gegenwärtig erwartet deutlich mehr als die bisher geplanten 275 000 zu- sätzlichen Studienanfänger ein Studium aufnehmen? Als Folge der Aussetzung der Wehrpflicht haben Bund und Länder in der GWK-Sitzung am 21. März 14956 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) 2011 bereits ihre Finanzzusage auf rund 320 000 bis 335 000 zusätzliche Studienmöglichkeiten für die Jahre 2011 bis 2015 erhöht. Darüber hinaus hat der Bund zu- gesichert, seinen Beitrag für die Ausfinanzierung der Studienanfänger der ersten Programmphase entspre- chend der tatsächlichen Studienanfängerentwicklung zu erhöhen. Insgesamt stellt der Bund für die zweite Pro- grammphase rund 1,5 Milliarden Euro mehr zur Verfü- gung als ursprünglich mit den Ländern vereinbart wurde, davon mehr als 700 Millionen Euro für die Jahre 2013 bis 2015. In den nächsten Jahren stehen damit ausrei- chende Mittel für den Ausbau der Studienangebote be- reit. Es besteht in der GWK Einvernehmen, dass Bund und Länder für den Fall, dass die Zahl der zusätzlichen Studienanfänger der zweiten Programmphase die in dem GWK-Beschluss vom 21. März 2011 genannte Zahl von 320 540 bis 334 940 zusätzlichen Studienanfängern übersteigt, rechtzeitig Gespräche zu sich daraus ergeben- den Folgerungen aufnehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 57): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den Umfang der Förderung des Studenten- und Wissenschaft- leraustausches des Deutschen Akademischen Austauschdiens- tes, DAAD, aus dem Titelansatz für den Bundeshaushalt 2012, der rund 15 Millionen Euro unterhalb der Ist-Ausgaben aus 2010 liegt? Es ist vorgesehen, den Ansatz der DAAD-Förderung in 2012 gegenüber dem Soll 2011 um 10 000 Euro zu er- höhen. Diese Mittel sollen zur Verfügung gestellt wer- den, um Individualstipendien zu verstärken und neue Auswahlrunden in allen Programmen zu ermöglichen, – insbesondere beim Programm „Ausländische Gastdo- zenten“, sowie das auf Anhieb sehr nachgefragte neue Programm PROMOS, „Programm zur Mobilität von deutschen Studierenden und Doktoranden“, zu versteti- gen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 58 und 59): Wie erklärt sich die Bundesregierung die Zurückhaltung von Unternehmen und privaten Stiftern, sich am sogenannten Deutschlandstipendium finanziell zu beteiligen, obwohl doch eine staatliche Kofinanzierung bereitsteht – bis zum Jahres- ende rechnet die Bundesregierung aktuell damit, dass nur etwa zwei Drittel der geplanten Mittel gebraucht werden – und wie bewertet die Bundesregierung diesen schleppenden Anlauf des nationalen Stipendienprogramms auch vor dem Hintergrund, dass der Ansatz für das Haushaltsjahr 2011 von 10 Millionen Euro deutlich unter dem ursprünglich im Ge- setzentwurf genannten Ansatz lag, 65 Millionen Euro, und diese Differenz zwischen Gesetzentwurf und kommenden Haushaltsjahren sich weiter verschärft, 2013: Gesetzentwurf sah 160 Millionen Euro vor, mittelfristige Finanzplanung nennt 51 Millionen Euro? Welche einzelnen Parameter – Zahl der Stipendien, Dauer der Förderung, Herkunft der Geförderten, Bürokratiekosten usw. wird die jährliche Bundesstatistik enthalten, die „erst- mals nach Ablauf des Kalenderjahres 2011 erstellt“ werden soll (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 17/6796 zu Frage 11), und zu welchem Datum soll diese Statistik erschei- nen? Zu Frage 58: Die Mutmaßung, es gebe eine Zurückhaltung von pri- vaten Mittelgebern, sich am Deutschland-Stipendium zu beteiligen, kann die Bundesregierung nicht bestätigen. Der Mittelplanung für das Jahr 2011 lag die Annahme einer durchschnittlichen Förderungsdauer von sieben Monaten zugrunde. Ein erheblicher Anteil der Hoch- schulen wird erst zum Wintersemester 2011 mit der Ver- gabe von Stipendien beginnen, nachdem sie die vergan- genen Monate genutzt haben, um sich auf die Beteiligung an dem Programm vorzubereiten. Aus die- sem Grund ist die tatsächliche Förderungsdauer pro Sti- pendium in 2011 wesentlich geringer als ursprünglich veranschlagt. Hierdurch verringert sich auch der erwar- tete Mittelabfluss. Die Finanzplanung für die kommenden Jahre wurde bereits im Sommer 2010 auf der Grundlage der Ergeb- nisse der Anhörung im Deutschen Bundestag am 9. Juni 2010 überarbeitet, um den Wünschen der am Programm Beteiligten, insbesondere der Hochschulen zu entspre- chen. Zu Frage 59: Die jährliche Bundesstatistik zum Deutschlandstipen- dium erfasst folgende Erhebungsmerkmale: Erstens. Zu den Stipendiatinnen und Stipendiaten – Geschlecht – Staatsangehörigkeit – Art des angestrebten Abschlusses – Art der Ausbildungsstätte – Studienfachrichtung – Semesterzahl, Fachsemesterzahl – Zahl der Fördermonate – Bezug von Leistungen nach dem BAföG Zweitens. Zu den privaten Mittelgebern – Rechtsform – Angaben zur Zweckbindung der Stipendien – Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel. Die Übermittlung der Daten von den Statistischen Landesämtern an das Statistische Bundesamt ist für den 31. März 2012 vorgesehen. Das genaue Erscheinungsda- tum der Bundesstatistik steht noch nicht fest. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14957 (A) (C) (D)(B) Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 60 und 61): Nach welcher Maßgabe koordiniert die Bundesregierung die gleichgerichteten Maßnahmen der Berufseinstiegsbeglei- tung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und der Bil- dungslotsen im Rahmen der Bildungsketten (Einzelplan 30 Titel 685 20), zumal erstere mit dem noch in Beratung befind- lichen Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 17/6277 auf alle Schulen ausgedehnt werden sollen, letztere hingegen wei- terhin auf 1 000 Zielschulen beschränkt bleiben? Welche Überlegungen rechtfertigen aus Sicht der Bundes- regierung die Dopplung gleichgerichteter Maßnahmen zur Berufsorientierung und zur Potenzialanalyse im Bildungs- haushalt, die einerseits im Rahmen der Bildungsketten (Einzelplan 30 Titel 685 20) sowie andererseits im Rahmen der Förderung kooperativer Angebote der Berufsorientierung gefördert werden sollen (Einzelplan 30 Titel 685 21)? Zu Frage 60: Die Auswahl der Schulen im Rahmen des Sonderpro- gramms Berufseinstiegsbegleitung der Initiative „Ab- schluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbil- dungsabschluss“ erfolgte auf Vorschlag der Länder, die nur Schulen für eine Berufseinstiegsbegleitung benen- nen sollten, an denen noch keine Berufseinstiegsbeglei- tung nach § 421 s SGB III realisiert wurde. Die Umset- zung des Sonderprogramms des BMBF erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit, sodass hier eine Koordination mit den Maßnahmen nach SGB gesichert ist. Bei einer möglichen Ausdehnung auf alle allgemein- bildenden Schulen wird durch die Bundesagentur für Ar- beit die Koordination auch zukünftig sichergestellt. Zu Frage 61: Es handelt sich nicht um eine Dopplung, da das BMBF-Berufsorientierungsprogramm in überbetriebli- chen und vergleichbaren Einrichtungen, BOP, Bestand- teil der Initiative Bildungsketten ist und systemisch da- mit die Form der Berufsorientierung abbildet. Ziel der Initiative Bildungsketten ist es gerade verschiedene In- strumente systemisch zu verzahnen. So werden aus dem Einzelplan 30, Titel 685 21 nur Maßnahmen der Berufs- orientierung, BOP, finanziert – zweiwöchige Werkstatt- tage und Potenzialanalyse. Des Weiteren ist durch die Vorgaben im Rahmen der Förderrichtlinie zum BOP und den Vorgaben im Rahmen des Sonderprogramms Berufseinstiegsbegleitung sicher- gestellt, dass die Potenzialanalysen nur einmal durchge- führt und gefördert werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 62): Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen gibt es – mit Blick auf den Gastbeitrag der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, im Info-Bulletin des Deutsch-Russischen Forums, Ausgabe 3 – seitens der Bun- desregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention im Rahmen des am 23. Mai 2011 in Moskau eröffne- ten Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/2012, und wie sind bei der Planung und Durchführung Menschen mit Behinderungen und deren Orga- nisationen einbezogen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation stellen in der Ausgestaltung des Deutsch-Russischen Jahres der Bildung, Wissenschaft und Innovation 2011/12, DRWJ, vier strategische Schwerpunkte in den Vordergrund. Dementsprechend sind alle disziplinären und interdisziplinären For- schungsbereiche aufgerufen, ihre Kooperationsmaßnah- men zu präsentieren und zu intensivieren. In diesen Schwerpunkten wurden keine gesonderten Vorhaben geplant, die speziell auf die Belange von Men- schen mit Behinderung zugeschnitten sind. Soweit bei solchen Vorhaben, Maßnahmen und Veranstaltungen auch Menschen mit Behinderung angesprochen oder be- teiligt sind, wird auf deren besondere Belange – zum Bei- spiel barrierefreier Zugang – selbstverständlich Rück- sicht genommen. Organisationen von Menschen mit Behinderung oder andere Verbände außerhalb von Bil- dung und Forschung wurden nicht gezielt in die Planung und Durchführung des DRWJ eingebunden. Anlage 30 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 63): Wann wird die Bundesregierung nach der jetzt erfolgten Veröffentlichung der Ergebnisse des High-Level-Panel-Be- richts zu den Korruptionsvorwürfen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gegen den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuber- kulose und Malaria, GFATM, die zurückgehaltenen Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro auszahlen, und wird sie jetzt auf die den Statuten des GFATM und den Zusagen der Bun- deskanzlerin Dr. Angela Merkel widersprechenden Konditio- nierungen für die weitere Vergabe von Mitteln verzichten? Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage des Be- richts der unabhängigen Kommission zu den Mittelfehl- verwendungen beim GFATM. Der darin festgehaltene erhebliche und dringende Reformbedarf beim GFATM und bei der Nutzung von länderspezifischen, nach Kor- ruptionsrisiko differenzierten Umsetzungswegen sowie neuen Managementstrukturen für den GFATM unter- streicht einmal mehr die Wichtigkeit dieser politischen Initiative der Bundesregierung – im Interesse einer künf- tigen Vermeidung von Korruption und Mittelfehlver- wendung im Bereich des GFATM wie auch im Interesse einer Neuorientierung des Fonds mit Blick auf eine Stei- gerung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit seiner Bei- träge. Der Bericht fordert gravierende Änderungen in der Struktur, im Management und bei den Instrumenten des 14958 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) GFATM. Die Bundesregierung hat den GFATM aufge- fordert, dazu noch vor Ende September eine konkrete Umsetzungsplanung zu entwickeln und den Gebern des Fonds zur Entscheidung vorzulegen. Sobald sich das GFATM-Board und das Sekretariat verbindlich verstän- digt haben, wie und wann die Empfehlungen der Kom- mission umgesetzt werden, wird die Bundesregierung die noch ausstehende Tranche über 100 Millionen Euro für 2011 freigeben. Zukünftige Beiträge werden an kon- krete Reformfortschritte geknüpft werden. Anlage 31 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 64): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, mit dem ehemaligen Büroleiter der Friedrich-Naumann-Stiftung, FNSt, in Honduras, Christian Lüth, der öffentlich den Putsch gegen den demokratisch ge- wählten Präsidenten Manuel Zelaya unterstützt hat, nun be- reits nach Harald Klein der zweite Mitarbeiter der FNSt in eine wichtige Position im BMZ eingestellt worden ist, der zu- vor in Honduras die Putschisten unterstützt hat, entgegen der Position des Auswärtigen Amts, der EU und der Vereinten Nationen? Die Auswahl von Beschäftigten des BMZ erfolgt, wie in allen Bundesbehörden, nach Leistung, Eignung und Befähigung. Der in der Anfrage benannte Mitarbeiter wird als Referent des BMZ im Bereich der Steuerung der Durchführungsorganisationen eingesetzt. Die Funktion eines Referenten auf Bearbeiterebene ist in der Ministe- rialbürokratie nicht herausragend. Alle Beschäftigten des BMZ vertreten im Übrigen die politische Linie der Bundesregierung. Anlage 32 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 65 und 66): Wie beurteilt insbesondere der Bundesminister für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in ihrer Auswirkung auf Ent- wicklungs- und Schwellenländer, und auf welche Weise kann er in seiner Funktion als Gouverneur der Weltbank die Bemü- hungen der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und des französischen Staatspräsidenten unterstützen, dieses Instru- ment der Finanzmarktregulierung erneut auf die Tagesord- nung der Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank zu setzen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ein- nahmen aus einer Finanztransaktionsteuer zunächst für die Armutsbekämpfung vor allem in Entwicklungsländern ge- dacht waren, und wie ist die heutige Position der Bundesre- gierung, insbesondere des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, über die Ver- wendung eines Teils des Aufkommens aus einer von der Bun- desregierung geplanten Finanztransaktionsteuer für Armuts- bekämpfung in Entwicklungsländern? Die Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Einführung einer Finanztransaktionsteuer ein. Zumin- dest soll eine Finanztransaktionsteuer, FTT, innerhalb der EU eingeführt werden. Die FTT bietet die Möglichkeit, zusätzliche Einnah- men zu generieren. Sie kann auch der Stabilisierung und Marktregulierung von Finanzmärkten dienen. Die Pro- gnosen der fiskalischen Wirkungen einer Finanztransak- tionsteuer gehen jedoch weit auseinander und hängen stark davon ab, ob eine Finanztransaktionsteuer in ein- zelnen Ländern, regional oder in allen wichtigen Han- delsplätzen oder sogar weltweit eingeführt wird. Man kann zum jetzigen Zeitpunkt weder absehen, in welcher Form eine Finanztransaktionsteuer durchsetzbar sein wird, noch ob sie überhaupt weltweit durchgesetzt werden kann. Detaillierte Aussagen über die Auswirkun- gen auf Entwicklungs- und Schwellenländer lassen sich daher derzeit ebenfalls nicht treffen. Die diskutierte Frage der Aufkommensverwendung auch zur Finanzierung globaler Kollektivgüter macht erst bei Einführung einer Finanztransaktionsteuer Sinn. Über die Verwendung der Einnahmen des Bundeshaus- haltes entscheidet im Rahmen seines Budgetrechts der Deutsche Bundestag. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Fragen 67 und 68): Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zum weiteren Vor- liegen wissenschaftlicher Erkenntnisse die Erteilung von Ge- nehmigungen zum Fracking auszusetzen? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Bohrungen nach unkonventionellem Erdgas die Verordnung über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, zu ändern, um die Öffentlichkeit besser einzubin- den? Zu Frage 67: Die Erteilung von Genehmigungen zum Fracking liegt in der Zuständigkeit der Bergbehörden der Länder, die auf der Grundlage des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, UVP-V Bergbau, unter Beteili- gung weiterer zuständiger Behörden entscheiden. Zu Frage 68: Die Bundesregierung prüft derzeit den Änderungsbe- darf. Jedoch müssen aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen von Zulassungsentscheidungen bei Erdgasför- derung aus unkonventionellen Lagerstätten die Umwelt- auswirkungen grundsätzlich berücksichtigt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14959 (A) (C) (D)(B) Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 69): Sieht die Bundesregierung § 14 Abs. 5 und § 23 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Feld- und Förderab- gabe, wonach die Gasförderung aus Tongesteinen, Tight Gas, von der Förderabgabe befreit bzw. die Kosten nicht fündiger Gasexplorationsbohrungen seit dem 1. Januar 2011 bis zu ei- ner Höhe von 2 Millionen Euro von der zu entrichtenden För- derabgabe abgezogen werden können, für beihilferechtlich so- wohl nach nationalen als auch europäischen Regelungen als zulässig an, und wenn ja, wann wurden die niedersächsischen Regelungen bei der EU-Kommission notifiziert? Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen sind zu einer etwaigen beihilferechtlichen Relevanz die- ser Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zur Erhebung der Förder- und Feldesabgabe im Gespräch. Eine beihilferechtliche Notifizierung dieser Regelungen bei der Europäischen Kommission ist bisher nicht er- folgt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 70): Sieht die Bundesregierung weiterhin keine europarechtli- chen Bedenken beim angekündigten Förderprogramm für fos- sile Kraftwerke, wie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 17/6658 geäußert, vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des EU-Energie- kommissars, Günther Oettinger, der das Förderprogramm als nicht „zwingend europatauglich“ (siehe energate-Meldung vom 11. September 2011) sieht, das aufgrund des Gleichbe- handlungsgebots gegen EU-Recht verstößt, und wie will die Bundesregierung daher konkret sicherstellen, dass lediglich Kraftwerksbetreiber eine Förderung erhalten, die weniger als 5 Prozent an den deutschen Erzeugungskapazitäten besitzen und somit Deutschland keine möglichen späteren Strafzahlun- gen an die Europäische Union begleichen muss? Die Bundesregierung wird selbstverständlich eine beihilferechtskonforme Ausgestaltung des geplanten Kraftwerksförderprogramms sicherstellen. Hierfür ist zunächst die Schaffung der konkreten beihilferechtli- chen Grundlage durch die Europäische Kommission not- wendig. Die hierfür zuständige Generaldirektion Wettbe- werb unter Vizepräsident Almunia hat zugesagt, bis Ende dieses Jahres bzw. spätestens Anfang nächsten Jah- res die erforderlichen Regeln zu schaffen. Anschließend muss das deutsche Förderprogramm notifiziert und von der Kommission genehmigt werden. Bei den bisherigen Gesprächen mit der Generaldirektion Wettbewerb wurde die geplante Begrenzung des Kreises der Zuwendungs- empfänger auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht be- anstandet. Strafzahlungen wären überhaupt nur denkbar, wenn eine rechtswidrige Beihilfe gewährt und einer Ent- scheidung der Kommission zur Rückforderung der Bei- hilfe nicht Folge geleistet worden wäre. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwan- dorf) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 71): Kann die Bundesregierung garantieren, dass für die Ener- gieforschung im Jahr 2012 die vollen Fördermittel (laut Aus- sage des Abgeordneten Albert Rupprecht (Weiden) am 8. September 2011 im Plenum des Deutschen Bundestages 657 Millionen Euro) laut Finanzplan 2011 bis 2015 des Son- dervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung ste- hen werden, obgleich diese Fördermaßnahmen aus Versteige- rungserlösen gespeist werden sollen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Förderung in voller Höhe für die Forscherinnen und Forscher zu garantieren? Für 2012 sind aus dem Energie- und Klimafonds für die Energieforschung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird, vor- behaltlich der Entscheidung des Parlaments zum Haus- halt und zum Wirtschaftsplan des EKF 2012, in voller Höhe zur Verfügung stehen. Sollten die Einnahmen des Sondervermögens in einem Wirtschaftsplanjahr unter den Erwartungen liegen, kann der EKF unter den Vo- raussetzungen von § 4 Abs. 4 Satz 2 EKFG n. F. ein Li- quiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 72): Befürwortet die Bundesregierung die Namensnennung von Unternehmen, wenn die zu gründende Schlichtungsstelle Energie, wie in § 111 b des Energiewirtschaftsgesetzes vorge- sehen, Entscheidungen von allgemeinem Interesse für den Verbraucher veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Die Nennung des Unternehmensnamens durch die Schlichtungsstelle im Rahmen der Veröffentlichung einer Entscheidung von allgemeinem Interesse für den Ver- braucher auf Grundlage des § 111 b Abs. 5 Satz 3 EnWG erscheint hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Grund- recht des Unternehmens auf informationelle Selbstbe- stimmung bedenklich. Primäre Aufgabe des Schlichtungsverfahrens ist ge- rade nicht, einen Rechtsverstoß festzustellen, sondern eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Feststellung eines Rechtsverstoßes kann weiterhin nur durch die Gerichte erfolgen. Aus dem Schlichterspruch lassen sich daher nicht zwangsläufig Rückschlüsse auf die Seriosität des Unternehmens zie- hen. Die mit der Veröffentlichung bezweckte Verbrau- cherinformation, soweit sie den Namen des Unterneh- mens betrifft, wird daher in der Regel hinter dem Unternehmensinteresse aus dem Grundrecht auf infor- mationelle Selbstbestimmung zurücktreten. 14960 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 73): Unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der EU- Kommission, die Energieversorger im Rahmen der Energie- effizienzrichtlinie zu jährlichen Energieeinsparungen von 1,5 Prozent zu verpflichten? Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung stim- men derzeit ihre Position zu diesem Vorschlag der EU- Kommission ab. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 74): Was sagt die Bundesregierung zu der im Rahmen der Haushaltsdebatte zum Entwurf des Bundeshaushalts 2012 zu Einzelplan 23 am 7. September 2011 getroffenen Aussage, dass das seit Monaten öffentlich kritisierte mögliche Panzer- geschäft mit Saudi-Arabien nicht stattfinden würde? Zu dem im Rahmen der Haushaltsdebatte angespro- chenen möglichen Panzergeschäft mit Saudi-Arabien kann die Bundesregierung keine Stellung nehmen, da Tagesordnung und Entscheidung des Bundessicherheits- rats der Geheimhaltung unterliegen. Das Thema wurde in der Fragestunde am 6. Juli 2011 bereits ausführlich er- örtert. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Frage 75): Wie ist der aktuelle Stand der Planungen und der konkre- ten Durchführung von Bildungsprogrammen wie akade- mischem Austausch, Stipendienprogrammen und Bildungs- initiativen, die die Bundesregierung zur Unterstützung des arabischen Frühlings im Februar 2011 angekündigt hatte? In dem am 6. Juli 2011 vom Bundeskabinett beschlos- senen Regierungsentwurf für den Haushalt 2012 sind für den Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspoli- tik des Auswärtigen Amts 20 Millionen Euro als Sonder- mittel für arabische Länder im Umbruch vorgesehen. Zur Mittelverwendung bestehen im Auswärtigen Amt bereits konzeptionelle Überlegungen: So sollen unter an- derem im Rahmen einer Bildungs-, Kultur- und Medien- initiative unter dem Titel „Platz der Zukunft“ insbeson- dere Sonderstipendienprogramme und Bildungsprojekte finanziert werden. Der Name des Programms soll den Tahrir-Platz in Kairo und die öffentlichen Räume in den anderen Ländern der Region würdigen, von denen die Freiheitsbewegungen ihren Ausgang genommen haben. Da der Haushalt noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung steht, kann die Bundes- regierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine kon- kreteren Auskünfte über Projekte und Partnerorganisa- tionen geben. Anlage 41 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Frage 76): Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung zu den im Anschluss an ein Treffen am 8. September 2011 in Hanno- ver erhobenen Forderungen der Innenminister der norddeut- schen Bundesländer ein, den vom Deutschen Bundestag be- willigten Rahmen für die EU-geführte Operation ATALANTA von 1 400 Soldaten konsequent auszuschöpfen, und wie lautet die derzeitige Position der Bundesregierung zu der im zweiten Halbjahr 2011 anstehenden Verlängerung und dann zu erfol- genden Neuausgestaltung des Mandats für die Operation ATALANTA? Die Bundesregierung plant, den Deutschen Bundestag zeitgerecht vor Ablauf des bis zum 18. Dezember 2011 vom Bundestag erteilten Mandates mit einem Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias zu befassen. Nach Wunsch der Bundesregierung soll das Mandat um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die im nationalen Mandat festgelegte Obergrenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten ist geeignet, auch bei Lageverschärfungen die zeitweilige Unterstützung der regulären Einsatzkräfte durch Verstärkungskräfte mit entsprechendem Fähigkeitsprofil zu ermöglichen – unter anderem Unterstützung von Geiselbefreiungsoperatio- nen. Die im Mandat vorgesehene Obergrenze deckt in diesem Sinne die maximal mögliche Zusammenziehung bewaffneter deutscher Kräfte zur Erfüllung aller manda- tierten Aufgaben ab. Eine dauerhafte, durchhaltefähige Entsendung der im nationalen Mandat definierten Obergrenze von 1 400 Soldatinnen und Soldaten würde die Kapazitäten der Deutschen Marine übersteigen. Deutschland ist unter an- derem mit der dauerhaften Gestellung einer Fregatte mit zwei Bordhubschraubern, bewaffneten Schutzteams der Bundesmarine und zeitweilig eingesetzten Seefernauf- klärern engagiert. Somit sind wir mit Spanien und Frankreich der verlässlichste und größte Truppensteller in der Anti-Piraterie am Horn von Afrika. Zeitweise wurde das deutsche Kräftedispositiv bereits durch wei- tere Fregatten, Einsatzgruppenversorger und Betriebs- stofftransporter verstärkt. Anlage 42 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 77): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Äußerung des tschechischen Außenministers Karel Schwarzenberg (Interview im Tagesspiegel vom 12. August Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14961 (A) (C) (D)(B) 2011), dass der Beitritt der Staaten des westlichen Balkans Vorrang hat, und mit welchem der Länder des westlichen Bal- kans sollten aus Sicht der Bundesregierung im Zeitraum der kommenden zwei Jahre Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden? Auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki hat die EU eine Beitrittsperspektive für alle Länder des westli- chen Balkans formuliert, die weiterhin gültig ist. Für je- den Schritt der EU-Annäherung sind allerdings von den Beitrittsaspiranten Voraussetzungen zu erfüllen, die un- ter anderem in den Kopenhagener Kriterien formuliert und im Rahmen der Konditionalität des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses umgesetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die je- weils benannten Voraussetzungen ohne Abstriche erfüllt werden müssen, um den nächsten Schritt der Annähe- rung zu vollziehen. Die EU-Kommission erstellt auch zu diesem Zweck jährliche Fortschrittsberichte. Im Oktober 2011 erwarten wir die Berichte – und die darin enthalte- nen Empfehlungen – zu den Ländern Montenegro, Ser- bien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedo- nien und Albanien. Diese wird die Bundesregierung als wichtigen Teil ihrer Meinungsbildung rasch und gründ- lich prüfen. Anlage 43 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 78): Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Perspektive der Erweiterung für die Partnerstaaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik in die Erklärung für den von der polni- schen EU-Präsidentschaft geplanten Gipfel zur Östlichen Partnerschaft einfließen, und wie beurteilt die Bundesregie- rung die Rolle der unter polnischer Führung bestehenden In- formations- und Konsultationsgruppe? Die Europäische Nachbarschaftspolitik und die Er- weiterung der EU sind zwei voneinander getrennte Pro- zesse. Die Frage eines möglichen Beitritts zur EU wird weder in der Europäischen Nachbarschaftspolitik noch in der Östlichen Partnerschaft, ÖP, thematisiert. So sieht es auch das Gründungsdokument der Östlichen Partner- schaft vor. Aus Sicht der Bundesregierung ist diese Tren- nung sinnvoll und sollte beibehalten werden. Die Warschauer Gipfelerklärung hingegen sollte eine ambitionierte Agenda für die Östliche Partnerschaft ent- werfen. Die ÖP bietet allen interessierten Staaten der Region eine Möglichkeit zum Dialog und zur Koopera- tion. Die Bundesregierung begrüßt daher die Einrichtung der Informations- und Koordinierungsgruppe als Mög- lichkeit, auch Drittstaaten in die ÖP einzubinden. Anlage 44 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 79 und 80): In welchen Distrikten des Regional Command North hat das Innenministerium Afghanistans den Einsatz der Afghan Local Police zugelassen, und in welchen dieser Distrikte wur- den Einheiten aufgestellt? Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die staatliche Aufsicht und Kontrolle der Afghan Local Police verbessert wird? Zu Frage 79: Im deutschen Verantwortungsbereich hat das afghani- sche Innenministerium den Aufbau einer afghanischen Lokalpolizei in Pul-e Khomri – Baghlan Provinz – zuge- lassen. Dort wurden 210 von 225 Polizeieinheiten aufge- stellt. Weiter hat das afghanische Innenministerium den Aufbau in Kunduz – Kunduz Provinz – zugelassen. Dort wurden 115 von 225 Einheiten aufgestellt. Weitere Zulassungen liegen vor für die Distrikte Chahar Dara, Imam Saheb, Dasht-e Archi – Kunduz Provinz –, Dardak und Kwajah-e Ghar – Takhar Provinz – sowie im Westen in Quesh Tepah und Darzap – Jowsjan Provinz –, Sayad und Kohistanar – Sar-e Pul Provinz –, Ghowr- mach – Badghis Provinz. Die Aufstellung ist dort jedoch noch nicht erfolgt. Zu Frage 80: Afghanistan ist ein souveräner Staat. Vertreter der Bundesregierung unterstreichen jedoch bei bilateralen Gesprächen mit Vertretern der afghanischen Regierung regelmäßig die Notwendigkeit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Afghanistan eingegangen ist, einzu- halten. Hierzu gehören unter anderem der Internationale Pakt zum Schutz von bürgerlichen und politischen Rechten. Diese eingegangenen Verpflichtungen gelten selbstver- ständlich auch für die Aufsicht und die Kontrolle über die afghanische Lokalpolizei. Anlage 45 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 81): Mit welchen Kosten – aufgeführt nach den einzelnen Kos- tenstellen – rechnet die Bundesregierung für den unmittelbar bevorstehenden Papstbesuch, dessen Verlauf nun weitgehend feststehen müsste (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6827), und wer wird diese Kosten tragen? Der Besuch des Papstes gliedert sich in einen offiziel- len Besuchsteil – überwiegend in Berlin – und einen pas- toralen Teil. Nur für die offiziellen Besuchsteile trägt der Bund die protokollarische Verantwortung und die damit verbunde- nen Kosten. Die pastoralen Teile des Besuchs liegen – auch auf der Kostenseite – in der Verantwortung der katholischen Kirche. Wie bei anderen vergleichbaren Besuchen von Staats- oberhäuptern gewährleistet der Bund als Gastgeber je- doch während des gesamten Aufenthaltes – offizielle 14962 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) und pastorale Teile – in Deutschland die Sicherheit und das Wohlergehen des Gastes. Hierunter fallen insbeson- dere die Kosten des sicheren Transportes im Inland. Die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer wird durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder in ihrem je- weiligen Zuständigkeitsbereich gewährleistet. Die Kosten gliedern sich im Einzelnen wie folgt: Erstens. Protokoll – Auswärtiges Amt/Bundespräsi- dialamt: Die Ausgaben für protokollarische Zwecke – Beflaggung, Transport, Tribünen für Gäste und Ähnli- ches – dürften nach jetziger Schätzung bei etwa 250 000 Euro liegen. Zweitens. Bundesministerium der Verteidigung: Die protokollarischen Maßnahmen seitens des BMVg um- fassen die Maßnahmen des Staatszeremoniells, die für jeden Staatsbesuch durchgeführt werden. Zusätzliche Kosten entstehen darüber hinaus nicht. Drittens. Bundespresseamt: Für die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Abstimmung mit der Deutschen Bischofskonferenz verantwortete Me- dienbetreuung – zum Beispiel Journalistenakkreditie- rung, Poolbetreuung, Journalistentransporte – wird vo- raussichtlich circa 1 Million Euro zu veranschlagen sein. Viertens. Bundesministerium des Innern: Im Zustän- digkeitsbereich des BMI lässt sich die Größenordnung der entstehenden Kosten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zuverlässig einschätzen. Sie ergibt sich aus dem tatsächlichen Besuchsverlauf. Anlage 46 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 82): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten bzw. -polizisten und/oder anderer deutscher Staatsbürger in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Angestellte der dem Gründer der Firma Blackwater, Erik Prince, zuzurechnenden Sicherheits- firma R2 an der Ausbildung der aus privaten Sicherheitskräf- ten zusammengesetzten Special Security Force, deren Hauptzweck die Aufstandsbekämpfung ist? Die Bundesregierung prüft derzeit einen Ersthinweis, demzufolge deutsche Staatsangehörige Beraterfunktio- nen in dem von Ihnen benannten Kontext wahrnehmen. Anlage 47 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6994, Frage 83): Welche konkreten Vorhaben und Maßnahmen gibt es sei- tens der Bundesregierung mit Blick auf das geplante „Jahr Russlands in Deutschland“ sowie das „Jahr Deutschlands in Russland“ in den Jahren 2012 und 2013 zu dem Thema bilate- rale Zusammenarbeit im Nationalen Aktionsplan zur Um- setzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen Deutschland und der Russischen Föderation, und wie sind bzw. werden dabei Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen einbezogen? Die Vorbereitungen für das „Jahr Deutschlands in Russland“ sind vor kurzem angelaufen. Im Fokus der Projekte und Veranstaltungen stehen im zweiten Halb- jahr 2012 Moskau und St. Petersburg, in der ersten Jah- reshälfte 2013 die russischen Regionen, darunter Nowo- sibirsk, Jekaterinburg, Kaliningrad. Im Rahmen des Deutschlandjahres sind verschiedene Projektformate, unter anderem zu dem konzeptuellen Oberthema Gesellschaftliche Herausforderungen, ge- plant. Es ist der Bundesregierung wichtig, dass eines der Themen in diesem Bereich lautet: „Behinderung, Invali- dität, barrierefreie Stadt“. Weitere Schwerpunkte sind „Zivilgesellschaftliche Teilhabe“ und „Gesundheitswe- sen“ – beides ebenfalls wichtige Themen für Menschen mit Behinderungen. Die Ausschreibung, auf deren Grundlage Projektvor- schläge für eine Förderung im Rahmen des „Jahres Deutschlands in Russland“ eingereicht werden können, ist vor kurzem veröffentlicht worden. Die Bundesregie- rung wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in diesem Kontext in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Über diesen Prozess und die entsprechenden Projekte werden sich auch über das Jahr hinaus hoffentlich gute Anknüpfungspunkte für eine weitere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland ergeben. Die Bundesregierung wird auch weiterhin das Thema Menschen mit Behinderungen in den bilateralen Bezie- hungen anbringen. Darüber hinaus hoffen wir aber auch auf Anknüpfungspunkte für verstärktes zivilgesellschaft- liches Engagement. Anlage 48 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 84): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des österreichischen Rechtswissenschaftlers und Berichterstatters der UN-Menschenrechtsorganisation, Professor Dr. Manfred Nowak, der Westen habe viel an Legi- timität in Bezug auf Menschenrechte eingebüßt durch seinen Krieg gegen den Terror, die Unterhöhlung von Rechtsstaat- lichkeit, wodurch insbesondere die USA unter der Bush-Re- gierung an einem „absoluten Tiefpunkt ihrer Politik in Bezug auf die Menschenrechte angelangt“ seien, doppelte Standards, die Internierung von Gefangenen außerhalb der USA in La- gern in Afghanistan und Guantánamo, durch das „Spinnen- netz“ von CIA-Geheimflügen und -gefängnissen in Folter- staaten, die Aushöhlung des Folterverbots und dass die EU- Staaten viel Kredit verspielt hätten, weil sie die US-Politik mittrugen? Die Bundesregierung kennt die Berichte von Profes- sor Manfred Nowak, dem ehemaligen Sonderbericht- erstatter der Vereinten Nationen über Folter. Jedoch lie- gen uns die Aussagen, die Sie Herrn Nowak in Ihrer Frage zuschreiben, nicht vor. Zum Inhalt Ihrer Frage: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14963 (A) (C) (D)(B) Im Januar 2009 verabschiedete die US-Regierung un- ter Präsident Obama grundlegende Dekrete zur Terroris- musbekämpfung. Diese umfassen insbesondere: die beabsichtigte Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo, ein Folterverbot und die Sicherstellung ge- setzeskonformer Verhörmethoden sowie die Anordnung der schnellstmöglichen Schließung von sogenannten CIA-Geheimgefängnissen und das Verbot der Errichtung neuer sogenannter CIA-Gefängnisse sowie neue Ansätze im rechtlichen Umgang mit Gefangenen in bewaffneten Konflikten und in Anti-Terror-Operationen, insbeson- dere die Durchführung von Prozessen möglichst vor or- dentlichen Gerichten. Die Obama-Administration hat sich klar von der Pra- xis der ihr vorangegangenen Regierung Bush distanziert. Die Stärke der amerikanischen Demokratie liegt in der Selbstkorrektur, wie sie von US-Präsident Barack Obama gegenüber der Politik seines Vorgängers vorge- nommen wurde. Dies hat auch zu neuem Ansehen der USA in der Welt geführt. Die Bundesregierung hat die durch die Obama-Admi- nistration ab Januar 2009 vorgenommenen Änderungen begrüßt. Gegenüber der Bush-Administration hatte die Bundesregierung stets deutlich gemacht, dass die He- rausforderungen durch den Terrorismus nur im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und unter Achtung der Menschenrechte, erfolgreich bewältigt werden können. Die Bundesregie- rung und die EU haben sich gegenüber der Bush-Admi- nistration wie der Obama-Administration wiederholt für die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo sowie für die Aufklärung bezüglich der Existenz soge- nannter CIA-Geheimflüge bzw. -gefängnisse eingesetzt. Dieser Einsatz der Bundesregierung und der EU für die Wahrung der Menschenrechte und die Einhaltung des Völkerrechts, auch beim Kampf gegen den inter- nationalen Terrorismus, hat uns hohes Ansehen in der Welt verschafft. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 85): Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zur Be- teiligung des US-Department of Homeland Security – wie von WikiLeaks im Cable „FRONTEX: EU Border Control Coope- ration at Frankfurt Airport“ vom 13. März 2007 veröffentlicht – an der Operation AMAZON II machen, gemäß dem ein „DHS representative“ in Frankfurt einen Tag lang die Opera- tion zur Migrationsabwehr AMAZON II beobachtete – „spent a day at the Frankfurt airport observing FRONTEX opera- tions“ –, innerhalb derer 29 Angehörige von Polizeibehörden aus sieben EU-Mitgliedstaaten unter deutscher Leitung der damals noch jungen EU-Grenzschutzagentur FRONTEX für mehr als zwei Wochen Tausende Identitätskontrollen am Frank- furter Flughafen vornahmen, bei deren 15 Menschen „ins Netz gingen“, und welche anderen Polizeimaßnahmen bzw -behör- den wurden seitdem vom „DHS representative“ in Frankfurt derart „beobachtet“? Die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordinierte Joint Operation AMAZON II fand im Zeitraum vom 19. Februar 2007 bis zum 9. März 2007 statt. Im Rahmen der Maßnahme wurden insge- samt 29 Gastbeamte aus sieben Mitgliedstaaten zur Un- terstützung an acht europäischen Flughäfen eingesetzt. Das damalige Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt/ Main wurde von sieben Gastbeamten aus Spanien (3), den Niederlanden (1), Portugal (1), Italien (1) und Frankreich (1) unterstützt. Darüber hinaus waren sieben weitere Grenzschutzbeamte aus Rumänien (2), Polen (2), Griechenland (2) und Bulgarien (1) als Beobachter eingesetzt. Mitarbeiter des U.S. Departments of Home- land Security, U.S. DHS, waren an der FRONTEX-Ope- ration AMAZON II nicht beteiligt. Bedienstete des DHS, Customs and Border Protection, CBP, beraten am Flughafen Frankfurt am Main Luftfahrtunternehmen im Vorfeld von Einreisen in die USA. Sie nehmen keine ho- heitlichen Aufgaben wahr. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Berater des DHS sich informell bei an der FRONTEX-Operation teilnehmenden Beamten infor- miert hat. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 86): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Einsatzfähig- keit von ausgereiften und fehlerfreien Körperscannern auf deutschen Flughäfen? Die grundsätzlich für Luftsicherheitskontrollen geeig- nete Technologie der erprobten Körperscanner muss vom Hersteller weiterentwickelt werden. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, kann von der Bundesregierung nicht vorhergesagt werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 87): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einfüh- rung einer bundeseinheitlichen Luftfrachtsicherheitsgebühr für die Luftfrachtunternehmen, die sich zum Beispiel nach dem jeweiligen Frachtaufkommen richtet, wie sie offenbar be- reits im Bundesministerium des Innern geprüft wird? Die ergebnisoffene Prüfung der Refinanzierbarkeit der Aufwendungen der Bundespolizei für die Kontrolle von Luftfracht – zum Beispiel über eine Abgabe – wird derzeit im Fachressort vorgenommen und dauert noch an. Die Meinungsbildung der Bundesregierung wird auf Grundlage dieser Prüfung erfolgen. 14964 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- sache 17/6994, Frage 88): Was ist die Aufgabe des im Rahmen der Umsetzung des seit 2005 bestehenden Abkommens über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich in Abu Dhabi stationierten Verbindungs- beamten des Bundeskriminalamts, BKA, und welches sind ge- gebenenfalls die Aufgabengebiete eventuell zusätzlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten eingesetzter Beamten des BKA oder anderer Bundesbehörden im Rahmen des erwähn- ten Abkommens? Das Bundeskriminalamt, BKA, hat den ersten BKA- Verbindungsbeamten in die Vereinigten Arabischen Emirate bereits im Jahr 1999 entsandt, also lange bevor das Sicherheitsabkommen abgeschlossen wurde. Derzeit ist ein Beamter des BKA in Abu Dhabi mit Zuständig- keit auch für Katar eingesetzt. Aufgrund der vorüberge- henden Schließung der Deutschen Botschaft im Jemen wegen der dortigen aktuellen Sicherheitslage nimmt zu- dem der regulär in Sanaa tätige Beamte seine Aufgaben derzeit von Abu Dhabi aus wahr. Dieser ist zudem auch für den Oman zuständig. Die Aufgaben dieser Beamten sind die gleichen wie die aller anderen durch das BKA entsandten Verbin- dungsbeamten weltweit. Sie umfassen vornehmlich alle Aspekte des polizeilichen Informationsaustausches zur Unterstützung deutscher Ermittlungsverfahren im Aus- land. Hinzu kommen zum Beispiel die Unterstützung der zuständigen Behörden im Gaststaat bei ihren eigenen Er- mittlungsverfahren mit Bezug zu Deutschland und die Betreuung deutscher Beamter bei Dienstreisen. Die Ver- bindungsbeamten nehmen zudem an Konferenzen und Fachtagungen teil, beraten die deutschen Auslandsver- tretungen polizeilich und arbeiten eng mit deren Rechts- und Konsularabteilungen zusammen. Eine weitere Aufgabe des BKA-Verbindungsbeamten in Abu Dhabi ist die Koordinierung polizeilicher Ausbil- dungshilfemaßnahmen. Gegenwärtig werden BKA-Lehr- gänge im Bereich der Tatortarbeit und der Sprengstoff- entschärfung durchgeführt oder sind für das Jahr 2011 in Planung. Zur Durchführung dieser Maßnahmen halten sich BKA-Beamte anlassbezogen in den Vereinigten Ara- bischen Emiraten auf. Sie fungieren als Dozenten und ver- mitteln Fachwissen auf Lehrgängen und Seminaren. Auch die Bundeszollverwaltung setzt einen Verbin- dungsbeamten in den Vereinigten Arabischen Emiraten am Standort Dubai ein, der die Zusammenarbeit zwi- schen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Zollbereich unterstützt. Im Rahmen dieser Zollzusammenarbeit und der allgemeinen und einzelfall- bezogenen Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung von Verstößen gegen Zollvorschriften sind die Proliferationsbekämpfung sowie die Kriminalitätsbe- reiche Zigarettenschmuggel und Markenrechtsverstöße besondere Schwerpunkte seiner Arbeit. Die Bundespolizei hat zwar keinen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten, wohl aber einen Dokumenten- und Visumsberater in die Vereinigten Arabischen Emi- rate entsandt. Dieser fungiert als Ansprechpartner für Mitarbeiter der deutschen Auslandsvertretungen insbe- sondere beim Erkennen von gefälschten Dokumenten im Zusammenhang mit der Visumserteilung. Ferner über- nimmt er die Beratung von Beförderungsunternehmen und von Mitarbeitern der für die grenzpolizeilichen Kon- trollen zuständigen Behörden in den Vereinigten Arabi- schen Emiraten. Daneben führt die Bundespolizei Maßnahmen der grenzpolizeilichen Ausbildungshilfe durch. Schwer- punkte sind dabei die Bekämpfung der irregulären Mi- gration und die Erhöhung der Luftsicherheit. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 89): Mit welcher zusätzlichen Nettokreditaufnahme wäre nach den aktuellen Prognosen der Bundesregierung bei einer Staatspleite Griechenlands auf die dann fälligen Bürgschaften der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des sogenannten Euro-Rettungsschirms, bitte mindestens angeben, mit welcher Belastung minimal und maximal gerechnet wird, für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zu rechnen, und wie hoch läge der daraus resultierende kumulierte fiskalische Anpassungs- druck für die folgenden Haushaltsjahre? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekula- tionen über eine Staatspleite Griechenlands. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 90): Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 2011 genannten inhaltlichen Voraussetzungen, insbesondere die Kontrollrechte des Deutschen Bundestages, zwar in Rege- lungen zum Euro-Rettungsschirm normiert werden könnten, in Regelungen zu Euro-Bonds aber nicht zu erreichen sind, und wird die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kom- mission zu Euro-Bonds, die für Oktober 2011 erwartet wer- den, einer genaueren Prüfung unterziehen, oder schließt die Bundesregierung die Einführung von Euro-Bonds kategorisch aus? Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächti- gungen auf andere Akteure übertragen darf. Es dürfen insbesondere keine völkerrechtlichen Mechanismen be- gründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Dies bedeutet insbesondere, dass es keinen unüberschau- baren, in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbaren Auto- matismus einer Haftungsunion geben darf. Diese Gefahr besteht bei den Hilfen der Europäischen Finanzstabili- tätsfazilität, EFSF, nicht. Der Bundestag wird über das Euro-Stabilisierungsmechanismusgesetz, StabMechG, in die Entscheidung über die Gewährung der Finanzhilfen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14965 (A) (C) (D)(B) einbezogen. Es ist nicht ersichtlich, wie die Beteili- gungsrechte des Bundestages bei der Begebung von Euro-Bonds in vergleichbarer Weise bewerkstelligt wer- den könnten. Die Bundesregierung prüft alle Vorschläge der EU-Kommission eingehend. Die Inhalte der geplanten Vorschläge sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die gemeinsame Begebung von Anleihen mit gesamtschuld- nerischer Haftung lehnt die Bundesregierung jedoch ab, da sie die nationale Verantwortlichkeit und Haftung der einzelnen Mitgliedstaaten aushebeln und die bestehende Marktdisziplinierung durch unterschiedlich hohe Zins- sätze beenden würde. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 91): Wie ist im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungs- gerichtes zur Griechenlandhilfe und zum sogenannten Euro- Rettungsschirm vom 7. September 2011 (Az. 2 BvR 987/10, 2 BvR 1485/10, 2 BvR 1099/10) in den Mitgliedsländern der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, die jewei- lige Parlamentsbeteiligung – insbesondere bei Grundsatzent- scheidungen bei der Übernahme von Gewährleistungen, Not- maßnahmen – sogenannten Financial Assistance Facility Agreements –, in Fällen besonderer Eilbedürftigkeit sowie bei der Freigabe weiterer Tranchen im Einzelnen – geregelt bzw. vorgesehen, und welche Konsequenzen hat ein Mehr an parla- mentarischer Mitwirkung wie in Finnland auf die Handlungs- fähigkeit der EFSF? Wie die parlamentarische Beteiligung bei Hilfsmaß- nahmen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, in den anderen Mitgliedstaaten im Einzelnen aus- gestaltet ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Be- reits die nationale Umsetzung des geänderten EFSF- Rahmenvertrags – die in Deutschland durch das aktuelle Gesetzesvorhaben zur Änderung des Euro-Stabilisie- rungsmechanismusgesetzes, StabMechG, erfolgt – wird in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. So sind etwa nach Kenntnisstand der Bundesregierung in Griechenland, Italien und Portugal keine parlamentari- schen Verfahren zur Umsetzung der EFSF-Ertüchtigung erforderlich. Aus Sicht der Bundesregierung muss die parlamenta- rische Beteiligung so ausgestaltet sein, dass die Funk- tionsfähigkeit der EFSF sichergestellt ist. Die Marktteil- nehmer dürfen nicht an der Einsatzfähigkeit des EFSF zweifeln. Entscheidend sind klare Entscheidungsstruktu- ren und schnelle Entscheidungsverfahren. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 92): Wird seitens der Finanzbehörden ein Datenabgleich, Ver- probung, zwischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zusam- menfassender Meldung durchgeführt, und welche Erkennt- nisse hat die Bundesregierung über den Grad der Abweichung? Für die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sind nach der Finanzverfassung die Länder zuständig. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Finanzbehör- den einzelfallbezogen bzw. bei Vorliegen von Unregel- mäßigkeiten Verprobungen durchführen zwischen den an die Landesfinanzbehörden übermittelten Angaben über die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- verkehr in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und den An- gaben in den dem Bundeszentralamt für Steuern über- mittelten Zusammenfassenden Meldungen. Soweit hierbei Abweichungen festgestellt werden, sind diese re- gelmäßig Anlass für die Durchführung von Außenprü- fungen. Der Bundesregierung liegen außerdem Informa- tionen vor, dass die Prüfer gehalten sind, im Rahmen der Vorbereitung von Außenprüfungen insbesondere von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen entsprechende Verpro- bungen durchzuführen. Über den Grad der Abweichungen liegen der Bundes- regierung keine Erkenntnisse vor. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 93): Wann ist konkret mit der Veröffentlichung des Abkom- mens mit der Schweiz über unversteuerte Kapitalerträge zu rechnen, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe bisher nicht versteuerter Vermögen in der Schweiz? Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossen- schaft über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt wird am Tag der Unterzeichnung die- ses Abkommens veröffentlicht werden. Die Unterzeichnung ist für den 21. September 2011 vorgesehen. Der Bundesregierung liegen lediglich Schätzungen aus unterschiedlichen Quellen vor, die in ihrer Höhe stark variieren. Belastbare Erkenntnisse liegen nicht vor. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 94): Ist es zutreffend, dass im Fall der Vererbung eines Eigen- heims an einen Elternteil – zum Beispiel Tod des Sohnes – auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn es sich um ein von der Mutter und dem verstorbenen – ledigen, kinderlosen – Sohn eigengenutztes Familienwohnheim handelt, welches auch weiterhin vom erbenden Elternteil genutzt wird, und wenn dem so ist, wie ist dies zu erklären, wenn im umgekehr- ten Fall – gemeinsam genutztes Familienwohnheim wird an den Sohn vererbt – keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist? 14966 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Im Fall der Vererbung eines vom erblassenden Sohn zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks an ei- nen Elternteil fällt auch dann Erbschaftsteuer an, wenn das Grundstück weiterhin vom erbenden Elternteil zu ei- genen Wohnzwecken genutzt wird. Der Gesetzgeber hat mit der Steuerbefreiung im um- gekehrten Fall, also beim Erwerb eines sogenannten Fa- milienheims des erblassenden Elternteils durch ein Kind oder mehrere Kinder, nur den Erwerb in der normalen Generationenfolge von den Eltern auf die Kinder be- günstigen wollen. Die Befreiung ist in diesem Fall auf eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis 200 Quadratme- ter beschränkt – § 13 Abs. 1 Nr. 4 c ErbStG. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Fragen 95 und 96): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden in den Jahren 2007, 2008 und 2009 von der Bundesagentur für Arbeit befristet eingestellt, wie viele davon sachgrundlos be- fristet (bitte gesondert Arbeitsvermittler im Bereich des Zwei- ten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II, und über 50-Jährige, insgesamt und als Arbeitsvermittler im SGB-II-Bereich auf- führen)? Wie viele von den in den Jahren 2007, 2008 und 2009 be- fristet und sachgrundlos befristet eingestellten Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmern haben jeweils einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten – bitte gesondert Arbeitsvermittler im Bereich des SGB II aufführen –, und wie viele davon waren über 50 Jahre alt? Die gewünschten Informationen zu befristeten Ein- stellungen und die Umwandlung in unbefristete Beschäf- tigungen für die Jahre 2007 bis 2009 können nach Aus- kunft der Bundesagentur für Arbeit nicht geliefert werden. Eine zentrale Auswertung ist der Bundesagentur für Arbeit über ihr IT-System nicht möglich, da die Per- sonalverantwortung dezentral bei den Regionaldirektio- nen und Agenturen für Arbeit organisiert ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 97): Warum beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Überlegungen zu Änderungen im Be- reich der Erwerbsminderungsrente, die Zurechnungszeit nach § 59 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch parallel zu der Anhebung der Regelaltersgrenze zu verlängern, obwohl die Bundesregierung bislang bestritten hat, dass sich aus der An- hebung der Regelaltersgrenze ein Handlungsbedarf für Ver- besserungen bei den Erwerbsminderungsrenten ergibt? Die sogenannte Zurechnungszeit – also die Phase des Erwerbslebens, die ab Eintritt der Erwerbsminderung für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente fiktiv an- genommen wird – reicht heute bis zum 60. Lebensjahr. Um Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit lang- fristig besser abzusichern, soll diese Zeit stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Dies soll ange- messen und im Gleichklang mit der Anhebung der Re- gelaltersgrenze erfolgen. Der Erwerbsminderungsschutz wird so dem längeren Erwerbsleben angepasst. Bei der Anhebung der Regelaltersgrenze blieb es zu- nächst bei der Zurechnungszeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres. Nun wird der alte Fünfjahresabstand wieder hergestellt. Die Rentenansprüche derer, die nicht mehr arbeiten und vorsorgen können, werden aufgewer- tet. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 98): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es mit dem Prinzip der Leistungsgerechtigkeit vereinbar ist, dass ein Ver- sicherter, der die Zugangsvoraussetzungen für die sogenannte Zuschussrente erfüllt, beispielsweise bei einer gesetzlichen Rente von 500 Euro und einer Betriebsrente von 100 Euro eine Aufstockung auf einen Nettozahlbetrag von 850 Euro er- halten soll, während ein Versicherter, der ausschließlich eine gesetzliche Rente von beispielsweise 750 Euro erhält und da- mit eine höhere Vorleistung durch höhere Beitragszahlungen erbracht hat, keine Aufstockung erhalten soll? Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Bei der Zu- schussrente werden – vorbehaltlich des weiteren Ver- laufs des „Regierungsdialog(s) Rente“ – nicht automa- tisch alle Renten auf die Höhe von 850 Euro aufgestockt, sondern nur die von Personen, die lange gearbeitet, Kin- der erzogen oder gepflegt haben und neben der gesetzli- chen Rentenversicherung zusätzlich vorgesorgt haben. Wer diese Voraussetzung erfüllt, erhält ein garantiertes Alterseinkommen von 850 Euro unabhängig davon, wie hoch die durch eigene Vorleistungen erbrachte Rente ist. Der in der Fragestellung genannte Versicherte, der eine eigene Rente von 750 Euro bezieht, hat keine eigene zu- sätzliche Vorsorge betrieben und sich damit – anders als der andere in der Fragestellung genannte Versicherte – nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten um eine Steige- rung seines Alterseinkommens bemüht. Daher ist es ge- recht, dass die Rente des Versicherten in Höhe von 750 Euro nicht aufgestockt wird. Für die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit bei der Zuschussrente ist nicht die absolute Höhe der Vorleistungen entscheidend, son- dern die Frage, ob der Betroffene für die eigene Alters- versorgung vorgesorgt hat. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 99): Ist bei der Zuschussrente, deren Gewährung an Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und einer betrieblichen oder priva- ten Quelle geknüpft ist, daran gedacht, sie bedürftigkeitsori- entiert zu gestalten, sodass weitere Einkünfte, zum Beispiel Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14967 (A) (C) (D)(B) aus einem anderen obligatorischen Alterssicherungssystem oder auch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung, anzurechnen sind, und soll Vermögen angerech- net werden? Das Konzept der Zuschuss-Rente sieht eine Einkom- mensprüfung vor, damit sie bei denen ankommt, die sie tatsächlich benötigen. Hinsichtlich der konkreten Ausge- staltung gibt es noch keine abschließenden Festlegun- gen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Regie- rungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 100): Nach welchem Verfahren bzw. in welcher Form soll der Nettozahlbetrag der Zuschussrente von 850 Euro dynamisiert werden, um sowohl Preissteigerungen als auch sich verän- dernde Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu be- rücksichtigen und den relativen Abstand zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Regelbedarfe jähr- lich nach § 28 a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch fort- zuschreiben sind, zu wahren? Der Regierungsdialog ist ein breit angelegter, offener Diskussionsprozess, an dem Rentenversicherung, Fach- politiker, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Arbeit- geber und anlassbezogen weitere Institutionen beteiligt werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht offen in den Dialog. Bezüglich der Frage der Dyna- misierung der Zuschussrente ist noch keine Vorfestle- gung getroffen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/6994, Fragen 101 und 102): Wie verteilen sich die Personen, die nach Einschätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2013 die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuschussrente erfüllen werden, auf west- und ostdeutsche Versicherte, und wie wird sich die Zusammensetzung der anspruchsberechtigten Perso- nen mutmaßlich in den nächsten Jahren entwickeln? Soll jeder der Träger der Deutschen Rentenversicherung mit der Administration der Zuschussrente betraut werden, oder ist daran gedacht, die Zuständigkeit an einen oder meh- rere bestimmte Träger zu vergeben? Zu Frage 101: Gebietspezifische Unterscheidungen wurden bei den Schätzungen zur Zuschussrente nicht vorgenommen, denn wie sich die Berechtigten auf Ost und West auftei- len, ist vor dem Hintergrund der Zielsetzungen der Zu- schussrente ohne Belang. Das Ziel der Zuschussrente ist, die Lebensleistung von Personen, die trotz langjähriger Anstrengungen im Alter nicht über ein angemessenes Einkommen verfügen, besser zu honorieren. Dieses Ziel gilt für die alten Länder wie auch für die neuen Länder gleichermaßen. Denn es bedeutet keinen Unterschied, wo jemand erwerbstätig war, Kinder erzogen oder Ange- hörige gepflegt hat, und es bedeutet auch keinen Unter- schied, wo jemand zusätzlich für sein Alter vorgesorgt hat. Die Zuschussrente ist in den alten und neuen Län- dern gleich hoch. Zu Frage 102: Das Konzept der Zuschussrente sieht die zentrale Administrierung auf Bundesebene durch die Deutsche Rentenversicherung vor. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung gibt es noch keine abschließenden Festle- gungen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Re- gierungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 103): Soll die Zuschussrente unabhängig vom Einkommen eines Partners/einer Partnerin gezahlt werden, also als ausschließ- lich individualisierte Leistung, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung gegenüber den Regelungen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, in der die Höhe der Leistungen für Angehörige einer Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft je nach unterschiedlichen Regel- bedarfsstufen gewährt wird? Nein. Das Konzept der Zuschussrente sieht auch die Berücksichtigung von Partnereinkommen vor. Denn die Zuschussrente soll zielgenau bei denen ankommen, die diese zusätzliche Leistung auch benötigen, weil sie trotz langjähriger Bemühungen über kein ausreichendes Al- terseinkommen verfügen. Die Einkommenssituation im Alter ist aber nicht nur von den eigenen Einkünften, son- dern auch vom Erwerbs- bzw. Alterseinkommen von Ehegatten und Lebenspartnern abhängig. Personen, die in Haushalten mit hohem Einkommen leben, sind auf er- gänzende Leistungen nicht angewiesen. Deshalb sieht das Konzept der Zuschussrente eine Einkommensprü- fung sowohl bei den Berechtigten als auch bei Ehe- oder Lebenspartnern vor. Hinsichtlich der konkreten Ausge- staltung gibt es aber noch keine abschließenden Festle- gungen. Im Übrigen bleibt der weitere Verlauf des „Re- gierungsdialog(s) Rente“ abzuwarten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksa- che 17/6994, Frage 104): Inwiefern kann die Anspruchsvoraussetzung der Wartezeit der zusätzlichen Vorsorge durch unterschiedliche Formen der privaten Vorsorge erfüllt werden, oder ist daran gedacht, sie ausschließlich an einen Vertrag zu binden, der die Kriterien des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes erfüllt? Als Anspruchsvoraussetzung für die Wartezeit in der zusätzlichen Altersvorsorge sind Zeiten der betriebli- chen Altersversorgung und Zeiten der staatlich geförder- 14968 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) ten privaten Altersvorsorge vorgesehen. Einzelheiten sollen und können im Rahmen des „Regierungsdialog(s) Rente“ mit den Beteiligten erörtert werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 105): In welcher Form beabsichtigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen an dem „Regierungsdialog Rente“ zu beteiligen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, dass die Gesetzesänderungen, die sich aus dem „Re- gierungsdialog Rente“ ergeben, in einem möglichst brei- ten Konsens im Parlament verabschiedet werden. In wel- cher Form die Beteiligung der verschiedenen Fraktionen erfolgen soll, ist noch nicht entschieden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 106): Wie erklärt sich die Aussage der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen, wonach bei einer Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten nach § 262 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch „viele Frauen durch den Rost [fal- len]“ (Der Tagesspiegel vom 10. September 2011), obwohl im Zugang in eine Altersrente im Jahr 2010 90 Prozent der Ver- sicherten, die von diesem Instrument profitiert haben, Frauen waren und so etwa ein Viertel aller Frauen hiervon profitiert hat, während es bei den Männern nur knapp 4 Prozent waren? Richtig ist, dass von der Regelung der Rente nach Mindestentgeltpunkten gegenwärtig überwiegend Frauen begünstigt werden. Jedoch wird durch die Hochwertung von vor dem Jahr 1992 zurückgelegten Beitragszeiten nach dieser Regelung nicht erreicht, dass Versicherte – Frauen ebenso wie Männer – in jedem Fall eine Rente erhalten, die über dem durchschnittlichen Grundsiche- rungsbedarf liegt. Dieses Ziel verfolgt die Zuschussrente. Auch entfal- ten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, die Frauen für die Erziehung eines Kindes bis zum voll- endeten 10. Lebensjahr gutgeschrieben werden, nach dem Konzept der Zuschussrente eine bessere Wirkung. Denn dort werden sie Zeiten der Beschäftigung wir- kungsmäßig gleichgestellt, während bei der Rente nach Mindestentgeltpunkten nur vollwertige Beitragszeiten hochgewertet werden. Beispielsweise würde eine Frau, die 20 Jahre lang zu 75 Prozent des Durchschnittslohns gearbeitet hat, danach zwei Kinder erzogen hat und dann zehn Jahre vor dem Rentenbezug arbeitslos war, keine Rente nach Mindesteinkommen erhalten. Von der Zu- schuss-Rente würde sie hingegen profitieren. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 107): Wie wird sich die Verlängerung der Zurechnungszeit um einen Monat auf den Zahlbetrag der Rente bei einem Versi- cherten auswirken, der vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf Grundlage von 45 Entgeltpunkten in eine Erwerbsminde- rungsrente geht, und wie würde sich dies auf Grundlage einer Rentenanwartschaft von 40 bzw. 30 Entgeltpunkten darstel- len? Versteht man die Frage so, dass in der Anzahl der je- weils genannten Entgeltpunkte die Auswirkungen aus der Zurechnungszeit nach geltendem Recht bis zur Voll- endung des 60. Lebensjahres bereits enthalten sind und in allen drei Varianten vor Beginn der versicherungs- pflichtigen Tätigkeit mit 20 Jahren drei Jahre Schulbe- such unterstellt werden, wirkt sich die Verlängerung der Zurechnungszeit um einen Monat wie folgt aus: Die mo- natliche Nettoleistungsverbesserung beträgt bei einem Rentenzugang vor Vollendung des 60. Lebensjahres auf der Grundlage von 45 Entgeltpunkten rund 2,10 Euro, 40 Entgeltpunkten rund 1,80 Euro und 30 Entgeltpunk- ten rund 1,40 Euro. Diese Werte erscheinen zwar gering, spiegeln aber die anfangs ebenfalls nur sehr geringe Anhebung der Regel- altersgrenze wider, an der sich die Verlängerung der Zu- rechnungszeit orientiert. Langfristig fallen die Erwerbs- minderungsrenten um etwa 5 Prozent höher aus als ohne diese Verlängerung. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 108): Mit welcher Begründung verzichtet das Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales in seinen Überlegungen offen- sichtlich darauf, den Erwerbsminderungsschutz auch in der betrieblichen Alterssicherung und der geförderten privaten Altersvorsorge obligatorisch zu verankern, obwohl im Rah- men der Mehr-Säulen-Strategie alle biometrischen Risiken in allen Säulen der Alterssicherung abzusichern wären? Eine gesetzlich verpflichtende Absicherung des Er- werbsminderungsrisikos hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weder im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung noch im Rahmen der staatlich geför- derten privaten Altersvorsorge für sinnvoll, da die Bereit- schaft zum Aufbau einer – grundsätzlich freiwilligen – privaten oder betrieblichen Altersvorsorge durch diese Vorgabe insgesamt eher verringert werden dürfte. Eine Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos in der betrieblichen Altersversorgung ist bereits heute auf freiwilliger Basis möglich und auch in vielen Fällen Teil des Leistungskatalogs. So liegt es zum Beispiel im Er- messen der Tarifvertragsparteien, entsprechende Rege- lungen zu treffen. Viele Tarifvertragsparteien haben dies erkannt und entsprechende Tarifverträge abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14969 (A) (C) (D)(B) Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge muss außerdem Folgendes bedacht werden: Wegen der grundsätzlichen Freiwilligkeit zum Abschluss eines ent- sprechenden Vertrages würde es zu einer negativen Risi- koselektion kommen, die es den Versicherungen versi- cherungsmathematisch verbieten würde, entsprechende Angebote ohne Gesundheitsprüfung zu machen. Zudem müsste eine obligatorische Absicherung des Erwerbs- minderungsrisikos eine Befreiungsmöglichkeit für die- jenigen vorsehen, die bereits über eine entsprechende Absicherung verfügen. Dies wäre mit großem Verwal- tungsaufwand verbunden. Bei gleichem Fördervolumen ginge nicht zuletzt ein Teil der zusätzlichen Absicherung fürs Alter verloren, und bei einer Kündigung des Vertra- ges würde in aller Regel auch automatisch der Erwerbs- minderungsschutz wegfallen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 109): Wird die Bundesregierung im Rahmen des „Regierungs- dialog(s) Rente“ auch Modelle unterstützen, die den Bezug ei- ner Teilaltersrente auch bereits mit dem vollendeten 60. Le- bensjahr ermöglichen, wenn sicher ausgeschlossen werden kann, dass durch die erhöhten Abschläge das Risiko von Al- tersarmut entsteht? Die Bundesregierung wird im Rahmen des „Regie- rungsdialog(s) Rente“ Möglichkeiten einer weitergehen- den Flexibilisierung der Übergänge in den Ruhestand prüfen. Bei der Prüfung entsprechender Vorschläge sollte jedoch stets unter anderem hinterfragt werden, ob es angesichts des drohenden Arbeitskräftemangels ge- sellschaftlich verantwortbar ist, Anreize für einen frühe- ren Renteneintritt zu schaffen; Menschen, die arbeiten können und wollen, die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, vorzeitig Rente zu beziehen, und wenn ja, welche Bedingungen hierfür gelten müssen; ob die mit einem vorzeitigen Rentenbezug verbundenen lebenslangen Ab- schläge bei der Rente für den Einzelnen hinnehmbar und für die Allgemeinheit verantwortbar sind, und ob die Kosten einer Rückkehr zur Frühverrentung zukünftigen Generationen zuzumuten sind. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 110): Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Anteil der 50 Jahre alten und älteren Langzeitarbeitslo- sen, der binnen Jahresfrist um über 2 Prozentpunkte auf über 31 Prozent gestiegen ist (vergleiche Bundesagentur für Arbeit, Sockel- und Langzeitarbeitslosigkeit, Broschüre der Arbeits- marktberichterstattung, Nürnberg 2011), zu reduzieren? Der in der Fragestellung zitierte Anstieg von „über 2 Prozentpunkten auf über 31 Prozent“ bezieht sich auf den Anteil der älteren Arbeitslosen (50 und älter) an al- len Arbeitslosen. Der Anteil der Älteren über 50 Jahre, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind, an allen älteren Arbeitslo- sen ist von 42,6 Prozent im Juni 2010 auf 42,8 Prozent im Juni 2011 lediglich geringfügig gestiegen. Absolut ist sowohl die Zahl der älteren Arbeitslosen als auch der äl- teren Langzeitarbeitslosen in diesem Zeitraum zurückge- gangen. Zur Verbesserung der Wiedereingliederung von Ar- beitslosen steht im SGB III und SGB II eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die auch für die Ein- gliederung älterer Arbeitsloser genutzt werden können. Hierzu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse ebenso wie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Die Bundesregierung hat darüber hinaus zur Verbes- serung der Beschäftigungsfähigkeit und Beschäfti- gungschancen älterer Langzeitarbeitsloser ab 50 Jahren im Oktober 2005 das Bundesprogramm „Perspektive 50 plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regio- nen“ gestartet. Mittlerweile sind 78 regionale Beschäfti- gungspakte am Bundesprogramm beteiligt. Ziel dieser Beschäftigungspakte ist die Aktivierung, Förderung und Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wiederein- gliederung älterer Langzeitarbeitsloser in den allgemei- nen Arbeitsmarkt. Der hierbei verfolgte regionale Ansatz ermöglicht es den Beschäftigungspakten, gezielt auf die Besonderhei- ten vor Ort einzugehen sowie eigenverantwortlich neue Ansätze zu entwickeln. Im Jahr 2010 wurden rund 190 000 Personen aktiviert und über 56 000 Personen in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Das Bundesprogramm wurde nochmals vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Das Ziel der dritten Programmphase, die regionale Ausweitung des Bundesprogramms auf möglichst alle Grundsiche- rungsstellen zu realisieren, ist mit derzeit über 400 betei- ligten Jobcentern annähernd erreicht. Ein weiteres wichtiges Ziel der dritten Programmphase ist die Identi- fizierung besonders erfolgreicher innovativer Ansätze der Beschäftigungspakte, die ins Regelgeschäft über- nommen werden können. Im Jahr 2011 sind insgesamt rund 200 000 Aktivie- rungen und 65 000 Integrationen in den Arbeitsmarkt ge- plant. Bis Ende August 2011 konnten bisher knapp 151 000 Aktivierungen und knapp 48 000 Arbeitsmarkt- integrationen erzielt werden. Damit liegt das Programm deutlich über dem bis zu diesem Zeitpunkt gesetzten Ziel. Es ist daher zu erwarten, dass auch im Jahr 2011 die Programmziele über das geplante Maß hinaus erfüllt werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 111): 14970 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, angesichts einer sich verfestigenden Langzeitar- beitslosigkeit müssten umso mehr Mittel für Qualifizierung, Training, Schuldner- oder Suchtberatung ausgeben werden (vergleiche Süddeutsche Zeitung vom 15. September 2011), vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung bereits vorgenommenen und weiter geplanten Kürzungen bei der ak- tiven Arbeitsmarktpolitik in Milliardenhöhe? Im Bundeshaushalt für das Jahr 2011 wurden die An- sätze für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsi- cherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jahr 2010 unter anderem an die positive Entwicklung auf dem Ar- beitsmarkt angepasst. Diese Anpassung soll in den Jah- ren 2012 und 2013 fortgesetzt werden. Damit wird be- rücksichtigt, dass die Entwicklung der Arbeitslosigkeit infolge des konjunkturellen Aufschwungs bisher insge- samt günstiger als erwartet ausgefallen ist und sich die positive Entwicklung nach den vorliegenden Prognosen fortsetzen wird. Darüber hinaus trägt die Anpassung der Ansätze selbstverständlich auch den zwingenden Erfor- dernissen zur Reduzierung von Ausgaben des Bundes Rechnung. Im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung der Maßnahmen gelingt es den Jobcentern zunehmend, Inte- grationen in den Arbeitsmarkt ohne begleitende Förder- maßnahmen zu realisieren. Damit können mehr Mittel für Personen eingesetzt werden, die dem Arbeitsmarkt fernstehen. Dort erzielen sie die größte Wirkung. Aus den genannten Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch in den kommenden Jahren für Eingliederungsmaßnahmen im Bereich der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Im Übrigen wird darauf hingewie- sen, dass es sich bei der Schuldner- und Suchtberatung um kommunale Eingliederungsleistungen handelt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/6994, Frage 112): Welche Bilanz zieht die Bundesregierung nach einem Jahr Mindestlohn in der Pflegebranche im Hinblick auf seine Um- setzung und die Einhaltung bzw. Kontrolle der Lohnunter- grenze? Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Min- destlohn sind Gegenstand einer innerhalb der Koalitions- fraktionen vereinbarten und noch nicht abgeschlossenen Evaluation. Ende März 2011 hat die Finanzkontrolle Schwarzar- beit der Zollverwaltung eine bundesweite Schwerpunkt- prüfung bei ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Es wurden circa 2 800 Unternehmen geprüft und etwa 6 900 Personen befragt. In 144 Fällen ergaben sich Anhalts- punkte für Mindestlohnverstöße. Die weiteren Ermitt- lungen dauern noch an. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 113): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie einer Kürzung der Mittel in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, im Zuge der Reform der GAP zustimmen wird? Richtschnur für die Weiterentwicklung der GAP sind die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, wonach auch nach 2013 eine starke erste Säule für die Direktzahlun- gen und die Marktausgaben sowie eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule für Maßnahmen der ländli- chen Entwicklung erforderlich sind. Dabei kommt den Fördermaßnahmen der zweiten Säule eine wichtige Auf- gabe zur Begleitung struktureller Veränderungen land- wirtschaftlicher Betriebe, zur Bereitstellung von Um- weltleistungen wie auch zur Entwicklung ländlicher Räume zu. Auf dieser Linie wird die Bundesregierung die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 führen. Wie sich das Verhandlungsergebnis gestal- tet, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abge- schätzt werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 114): Durch welche neuen Maßnahmen will die Bundesregie- rung im Zuge der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik den Verlust der Artenvielfalt in der Agrarland- schaft stoppen, und warum lehnt die Bundesregierung vor die- sem Hintergrund die Vorschläge der EU-Kommission zum Greening der ersten Säule der GAP ab? Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kom- mission, Umweltziele verstärkt im Rahmen der Gemein- samen Agrarpolitik, GAP, zu berücksichtigen. Dafür sollten Maßnahmen entwickelt werden, die tatsächlich in effizienter Weise zu einem höheren Umweltbeitrag der GAP führen, ohne im Gesamtsystem zusätzlichen Büro- kratieaufwand zu verursachen. In diesem Rahmen muss die GAP auch einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bundesregierung wird erst dann Vorschläge der EU-Kommission beurteilen, wenn diese vorliegen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Fragen 115 und 116): Gegen welche Vorschläge der EU-Kommission zur Re- form der Gemeinsamen Agrarpolitik versucht die Bundesre- gierung derzeit eine „Phalanx“ mit anderen Mitgliedstaaten zu bilden, wie in der Frankfurter Rundschau vom 14. September 2011 mit Bezug auf Regierungskreise gemeldet wurde? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14971 (A) (C) (D)(B) Warum lehnt die Bundesministerin für Ernährung, Land- wirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, die Begren- zung von Monokulturen, unter anderem bei Mais, durch die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zum sogenannten Greening der Gemeinsamen Agrarpolitik wie etwa die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung ei- ner mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge ab, obwohl auch die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, vor dem Deutschen Bauerntag 2011 wörtlich erklärt hat: „Nur noch Maisfelder, nur noch Rapsfelder – das kann und darf es nicht geben“? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen die Legis- lativvorschläge der Europäischen Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2013 am 12. Oktober diesen Jahres vorgelegt werden. Die Bundesregierung wird die Vorschläge dann prüfen und eine detaillierte Po- sition erarbeiten. Bis dahin hält die Bundesregierung es nicht für angebracht, zu den sich noch im kommissions- internen Abstimmungsverfahren befindenden Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hat ihre grundsätzlichen Über- legungen in ihrem Positionspapier vom 31. März 2010 zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie in ihrer Stellungnahme vom 28. Januar 2011 zur Mitteilung der Europäischen Kommission „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und länd- liche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ vom 18. November 2010 dargelegt. Sie sind auch die Basis von Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 117): Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer Ablehnung einer Deckelung oder degressiven Ausgestaltung der Direkt- zahlungen verhindern, dass das System der Direktzahlungen aufgrund zahlreicher nichtlandwirtschaftlicher Großempfän- ger weiter an gesellschaftlichem Rückhalt verliert? Eine Deckelung oder degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen ist nicht geeignet, um einer eventuellen Kritik wegen der Gewährung von Direktzahlungen an „nichtlandwirtschaftliche Großempfänger“ zu begegnen. Bei der Deckelung oder degressiven Ausgestaltung der Direktzahlungen erfolgt die Kürzung in Abhängigkeit von der Höhe der betrieblichen Direktzahlungen und nicht nach Kriterien, die am Betriebsinhaber anknüpfen. Insofern ist eine Deckelung oder degressive Ausgestal- tung der Direktzahlungen kein angemessenes Instru- ment, um gezielt Zahlungen an „nichtlandwirtschaftliche Großempfänger“ zu vermeiden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 118): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einführung von Gutschriften für australische Agrarbetriebe, die Methan- oder CO2-Emissionen vermeiden, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen ein sol- ches klimapolitisches Instrument für die EU-Landwirtschaft? Das australische Parlament beschloss erst am 23. Au- gust 2011 ein Gesetzespaket zur Einbeziehung der Land- wirtschaft in den innerstaatlichen Emissionshandel. Es bleibt daher abzuwarten, welche Erfahrungen die Land- wirte in Australien mit den neuen Regelungen machen, welche Wirkungen für den Klimaschutz das Gesetzespa- ket erbringt und wie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu beurteilen sind. Gleichwohl können die australischen Regelungen nicht ohne Weiteres auf Deutschland übertragen werden, da Deutschland in das europäische Emissionshandels- system eingebunden ist. Änderungen hierzu können da- her nur auf europäischer Ebene erfolgen. Die Landwirt- schaft gehört zu den Sektoren und Bereichen, die derzeit nicht dem Emissionshandel unterworfen sind. Ein Grund hierfür ist, dass die Erfassung von Emissionen mit hin- reichender Genauigkeit auf betrieblicher Ebene derzeit nicht mit vertretbaren Kosten vereinbar ist. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 119): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vom Freistaat Bayern aufgelegten Programm für den einhei- mischen Anbau von Eiweißfutterpflanzen als Maßnahme ge- gen die aktuell große Abhängigkeit der einheimischen Tier- haltungsbetriebe von Futtermittelimporten aus Südamerika, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ihrer- seits zur Erhöhung des einheimischen Anbaus von Eiweißfut- terpflanzen? Zwischen 1990 und 2010 förderte die Bundesregie- rung die Entwicklung der heimischen Körnerlegumino- sen Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen mit insgesamt rund 20 Millionen Euro. Trotz der erheblichen öffentli- chen Förderung konnte der Wettbewerbsunterschied von Körnerleguminosen zu anderen landwirtschaftlichen Kulturen nicht völlig abgebaut werden. Im Jahre 2009 hat BMELV erneut seine Aktivitäten im Eiweißpflanzenbereich intensiviert. Nach einer Reihe von klärenden Fachgesprächen im Julius-Kühn-Institut in Braunschweig und zuletzt einem Fachforum der Deut- schen Forschungsallianz, DAFA, sowie zahlreichen Fach- gesprächen auf Bundes- und Länderebene hat BMELV seine FuE-Fördermittel in diesem Bereich weiter ver- stärkt. Die bundesdeutsche und die bayerische Initiative zur Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen ergänzen sich somit. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/6994, Frage 120): Welche Überlegungen hat die Bundesregierung dahin ge- hend angestellt, dass der Sinn der in den Richtlinien für die 14972 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Durchführung der Informationsarbeit geregelten Zugangsbe- schränkung für Waffen bei Minderjährigen darin besteht, die- sen weder Waffensysteme noch Waffen als Spielzeug zu prä- sentieren, um sie nicht an den Gebrauch tödlicher, kriegerischer Gewalt zu gewöhnen, und dass diese Absicht konterkariert wird, wenn nun ausdrücklich geregelt ist, dass Kinder Zugang zu Panzern, Kriegsflugzeugen und anderen Großsystemen haben? Die Bundesregierung weist entschieden zurück, dass die Bundeswehr Waffen und Großgerät als Spielzeug präsentiert. Jugendliche hatten, so zum Beispiel bei Tagen der of- fenen Tür, schon zuvor Zugang zu Schiffen, Flugzeugen sowie nichthandelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr. Im Rahmen einer Ergänzung der Bestimmungen der Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr wurde die Mitfahrgelegenheit von Ju- gendlichen ab dem 14. Lebensjahr in nichthandelsübli- chen Fahrzeugen der Bundeswehr – im Beisein oder bei Vorliegen einer Erlaubnis der Sorgeberechtigten – zur Darstellung der Ausrüstung und Leistungsfähigkeit der Streitkräfte erlaubt. Der in der Richtlinie für die Durchführung der Infor- mationsarbeit der Bundeswehr enthaltene Begriff „Waf- fensystem“ führte zu Rückfragen aus der Truppe, wie dieser zu interpretieren sei, da damit auch Großgerät der Bundeswehr wie zum Beispiel Flugzeuge oder Schiffe bezeichnet werden, die von dieser Regelung aber nicht betroffen sind. Eine Anpassung erfolgte zur Klarstellung des Begriffs „Waffensystem“, um Handlungssicherheit für die Truppe bei öffentlichen Veranstaltungen herzu- stellen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Fragen 121 und 122): Aufgrund welcher Überlegungen hat das Bundesministe- rium der Verteidigung am 16. Februar 2011 die Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr dahin gehend geändert, dass Kindern und Jugendlichen im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen der Zugang zu Schiffen, Flug- zeugen sowie nichthandelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr in Zukunft erlaubt wird? Warum bezieht sich das Bundesministerium der Verteidi- gung in der aktuellen Fassung der Richtlinie zur Durchfüh- rung der Informationsarbeit der Bundeswehr bei der Regelung des Zugangs von Minderjährigen zu Waffen nur auf Waffen im Sinne des Waffengesetzes und nicht auch auf Waffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes bzw. der Kriegswaf- fenliste Teil B? Zu Frage 121: Jugendliche hatten, so zum Beispiel bei Tagen der of- fenen Tür, schon zuvor Zugang zu Schiffen, Flugzeugen sowie nicht handelsüblichen Fahrzeugen der Bundes- wehr. Im Rahmen einer Ergänzung der Bestimmungen der Richtlinie zur Durchführung der Informationsarbeit der Bundeswehr wurde die Mitfahrgelegenheit von Ju- gendlichen ab dem 14. Lebensjahr in nicht handelsübli- chen Fahrzeugen der Bundeswehr – im Beisein oder bei Vorliegen einer Erlaubnis der Sorgeberechtigten – zur Darstellung der Ausrüstung und Leistungsfähigkeit der Streitkräfte erlaubt. Der in der Richtlinie für die Durchführung der Infor- mationsarbeit der Bundeswehr enthaltene Begriff „Waf- fensystem“ führte zu Rückfragen aus der Truppe, wie dieser zu interpretieren sei, da damit auch Großgerät der Bundeswehr wie zum Beispiel Flugzeuge oder Schiffe bezeichnet werden, die von dieser Regelung aber nicht betroffen sind. Eine Anpassung erfolgte zur Klarstellung des Begriffs „Waffensystem“, um Handlungssicherheit für die Truppe bei öffentlichen Veranstaltungen herzu- stellen. Zu Frage 122: Das Verbot zum Umgang von Personen unter 18 Jah- ren mit Waffen trägt den Bestimmungen des Waffen- rechts Rechnung, das für Waffen, die nicht dem Kriegs- waffenkontrollgesetz unterfallen, Entsprechendes regelt. Waffen im Sinne anderer Definitionen, nämlich Kriegs- schiffe oder mit Waffensystemen ausgestattete Fahr- zeuge, sind vom Waffengesetz nicht betroffen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 123): Hat Deutschland bzw. haben Bundeswehreinheiten seit 2001 Gefangene, die von deutschen ISAF-Soldaten in Afgha- nistan gemacht wurden, an Haftanstalten oder Internierungsla- ger der afghanischen Sicherheitskräfte überstellt, von denen in jüngster Zeit – dpa-Meldung vom 6. September 2011 – nach einem BBC-Bericht bekannt wurde, dass in ihnen Folter- praktiken angewandt werden, die in einem nach diesem BBC- Bericht „noch unveröffentlichten“ UNAMA-Bericht „alltäg- lich und systematisch“ genannt wurden? Die angekündigte Veröffentlichung des UNAMA-Be- richts zu Menschenrechtsverletzungen in afghanischen Hafteinrichtungen ist bisher nicht erfolgt. Eine abschlie- ßende Bewertung ist vor der Veröffentlichung nicht möglich. Erst nach der Veröffentlichung werden sowohl die afghanischen Behörden wie auch die ISAF-Führung den darin enthaltenen Feststellungen im Einzelnen nach- gehen können. Schon jetzt hat die ISAF-Führung im Vorgriff auf den Bericht mit einer Einschränkung der Übergabe von Gewahrsamspersonen an afghanische Stellen reagiert. Zu den Fragen, welche Haftanstalten letztlich in dem Bericht genannt werden, welche Vorwürfe sich im Ein- zelnen an die zuständigen afghanischen Behörden rich- ten und welche Schlussfolgerungen daraus auch für das Regionalkommando Nord zu ziehen sind, können heute noch keine abschließenden Antworten gegeben werden. Wie schon mehrfach gegenüber dem Bundestag dar- gelegt, ist der Informationsstand über die vor April 2007 durch das Deutsche Einsatzkontingent ISAF in Gewahr- sam genommenen Personen lückenhaft. Nach Durch- sicht der vorliegenden Dokumente ist davon auszuge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14973 (A) (C) (D)(B) hen, dass diese Personen noch vor Ort an die afghanischen Sicherheitskräfte übergeben wurden. Seit April 2007 kam es vor dem Hintergrund der geltenden Weisungslage nicht mehr zu Ingewahrsamnahmen durch deutsche ISAF-Kräfte. Gemäß geltender Weisungslage nehmen Soldatinnen oder Soldaten des Deutschen Einsatzkontingents ISAF Personen zur Auftragserfüllung nur in Gewahrsam, wenn die Ingewahrsamnahme nicht durch begleitende oder durch kurzfristig zuziehbare zuständige afghani- sche Stellen möglich ist. Eine Übergabe von durch deut- sche Soldatinnen oder Soldaten in Gewahrsam genom- menen Personen an afghanische Behörden kommt nur in Betracht, wenn Garantien der afghanischen Seite für die Gewährleistung einer menschenrechtskonformen Be- handlung vorliegen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 124): Wie steht die Bundesregierung zu den verdeckten Anru- fen, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Zusammenhang mit der Einführung des Bun- desfreiwilligendienstes getätigt hat, um zu kontrollieren, in welcher Form Träger und Verbände den Bundesfreiwilligen- dienst bewerben, und spiegelt diese verdeckte Form der Er- kenntnisgewinnung das neue Geschäftsgebaren der Bundesre- gierung wider? Die Doppelstrategie der Bundesregierung, die beste- henden Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr, FSJ, und Freiwilliges Ökologisches Jahr, FÖJ, aus- zubauen und durch den Bundesfreiwilligendienst, BFD, neue Engagementmöglichkeiten zu schaffen, hat sich be- währt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen: Während die be- reits zu Anfang des Jahres auf über 29 000 erhöhte Zahl der geförderten Plätze im FSJ/FÖJ weiter steigt, konnten im Bundesfreiwilligendienst in den ersten zehn Wochen seit Bestehen dieses neuen Angebotes schon über 14 000 Verträge abgeschlossen werden. Diese positive Entwicklung ist nicht zuletzt auch der Bundesarbeitsge- meinschaft der freien Wohlfahrtspflege, BAG FW, zu ver- danken. Anfängliche Schwierigkeiten konnten so erfolgreich überwunden werden. Dazu gehörte auch, dass das BMFSFJ im Rahmen seiner Aufgaben Beschwerden und Eingaben von abgelehnten Interessentinnen und Interes- senten am Bundesfreiwilligendienst prüfte und diesen Hinweisen in der gebotenen Sorgfalt nachging. Anfang August 2011 schloss das Bundesfamilienmi- nisterium deshalb mit der BAG FW eine Vereinbarung ab, die es jeder Interessierten und jedem Interessierten ermöglichen soll, einen FreiwiIligenplatz zu bekommen. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Wohlfahrts- verbände betonen in dieser mit dem BMFSFJ abge- schlossenen Vereinbarung ausdrücklich, dass die Bun- desregierung ihre Zusagen eingehalten hat und einhält. Das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung beider Freiwilligenformate rückt – angesichts der vorgenannten Zahlen – nunmehr in greifbare Nähe. Ich bin daher zu- versichtlich, dass der positive Trend anhält, nachdem alle Probleme mit den Trägern und Verbänden geklärt werden konnten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/6994, Frage 125): Dürfen nach Auffassung der Bundesregierung die Träger und Verbände interessierte Freiwillige nicht darauf aufmerk- sam machen, dass im Bundesfreiwilligendienst der Anspruch auf Kindergeld zwar im Rahmen des Beitreibungsrichtlinie- Umsetzungsgesetzes geregelt werden soll, dass dieses Gesetz aber noch nicht durch den Deutschen Bundestag verabschie- det ist und es damit derzeit einen faktischen Unterschied zwi- schen den verschiedenen Freiwilligendiensten gibt? Der jetzige Gesetzentwurf des Beitreibungsrichtlini- engesetzes sieht die Gewährung eines Kindergeldes als neuen Tatbestand im Katalog des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d EStG bzw. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d BKGG vor. Diese Regelung wird rückwir- kend für das Jahr 2011 zur Anwendung kommen. Um eine kindergeldrechtliche Begünstigung entspre- chender Fälle gewährleisten zu können, hat das Bundes- zentralamt für Steuern mit Einzelweisung vom 24. Juni 2011 die Familienkassen angewiesen, offene Kindergeld- anträge von der Bearbeitung zurückzustellen, bis das parlamentarische Verfahren zum Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerli- cher Vorschriften abgeschlossen ist – Anmerkung: nach derzeitigem Planungsstand: 4. November 2011. Unabhängig hiervon kann jedoch in bestimmten Fäl- len ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich ein über 18 Jahre altes Kind bei der Bundesagentur für Ar- beit, BA, arbeitslos gemeldet hat – Altersgrenze: Vollen- dung des 21. Lebensjahres –, ein über 18 Jahre altes Kind – Altersgrenze: Vollendung des 25. Lebensjahres – ausbildungswillig ist, aber eine Ausbildung oder ein Stu- dium mangels Ausbildungs- oder Studienplatz nicht be- ginnen kann. Das Kind muss sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen und dies auch entsprechend nachweisen können – zum Beispiel durch die Anmel- dung als Bewerber in der Berufsberatung der BA, durch Bewerbungen um Ausbildungsplätze, Bewerbung um Studienplatz oder Ähnliches. Da dies häufig den Trägern und Verbänden nicht be- kannt ist, sollte eine entsprechende Beratung der Kinder- geldberechtigten durch die zuständigen Familienkassen erfolgen. 14974 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Anlage 86 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ulrike Flach auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Druck- sache 17/6994, Frage 126): Aus welchem Grund hält die Bundesregierung das ihr be- reits vorliegende Gutachten des gemeinsamen Wissenschaftli- chen Beirates zum morbiditätsorientierten Risikostrukturaus- gleich zurück, und wann ist mit einer Veröffentlichung seitens der Bundesregierung zu rechnen? Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversiche- rungsamt hat der Fachebene des Bundesministeriums für Gesundheit den ersten Entwurf einer Endfassung des Evaluationsberichts zum Jahresausgleich 2009 im Mai 2011 übermittelt. Dieser Entwurf wurde auf der Fach- ebene detailliert überprüft. Die Endfassung des Berichts wurde am Montag zum ersten Mal von den Koalitionspartnern beraten und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht. Anlage 87 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Mehr Bewegungs- freiheit für Asylsuchende und Geduldete (Ta- gesordnungspunkt 9) Michael Frieser (CDU/CSU): Ich bin schon etwas verwundert, heute zu diesem Antrag der SPD sprechen zu müssen; denn wir haben doch in diesem Jahr bereits die aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Vorschrif- ten geändert und mehr Bewegungsfreiheit für Asyl- suchende und Geduldete hergestellt: Mit dem Gesetzent- wurf 17/4401 wurde im März die Möglichkeit einer Ausnahme von der räumlichen Beschränkung in Fällen der Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, der Ausbildung und des Studiums geschaffen. Dies alles gegen die Stimmen der Grünen, der Linken, vor allem aber auch gegen die Stimmen derselben SPD, die heute erneut einen Antrag zu diesem Thema eingebracht hat. Wenn ich Ihren heutigen Antrag lese, frage ich mich, warum Sie nicht damals unserem Antrag zugestimmt ha- ben. Wenn es Ihnen wirklich um Verbesserungen für die in Deutschland Asyl Suchenden und Geduldeten ginge, dann hätten Sie damals unserem Antrag zustimmen müs- sen. Stattdessen gehen Sie nun mit dem von Ihnen vorge- legten eigenen Antrag, die Residenzpflicht gänzlich auf- zuheben, fast schon provokativ noch einmal ein ganzes Stück über die gerade neu geschaffenen Regelungen hi- naus. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers gibt es für die räumlichen Beschränkungen, die den Geduldeten und den Asylbewerbern auferlegt werden, gute Gründe: Asylbewerber haben während des Verfahrens Anspruch auf Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Grund- sätzlich und in der Hauptsache sollen sie die Entschei- dung über ihre Anträge abwarten und sich nicht unmit- telbar nach ihrer Ankunft in Deutschland überall niederlassen und vor allem umziehen können. Residenz- pflicht und räumliche Beschränkungen sollen primär ge- währleisten, dass die Asylbewerber und die Geduldeten jederzeit für die Zustellung und Umsetzung asylrechtli- cher Entscheidungen erreichbar sind. Auch ist es nicht so, dass in Deutschland durch diese Regelung zu enge räumliche Einschränkungen verfügt werden. Es ist nicht so, dass den Menschen nur engste Räume zur Verfügung stehen, innerhalb derer sie überhaupt keine Möglichkeit haben, von Ort zu Ort zu wechseln, Beschäftigungen nachzugehen oder schulische Bildung zu erlangen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Residenzregelung auseinandergesetzt und stets festgestellt, dass die Residenzregelung keinen Verstoß gegen unsere Rechtsordnung darstellt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eben- falls dieser Sicht gefolgt. Dass eine restriktive Auslegung der Residenzpflicht gerade bei oftmals überlangen Asylverfahren der Inte- gration nicht dienlich ist, das hat auch Schwarz-Gelb verstanden und deshalb die Vorschriften geändert. Die Aufenthaltsbeschränkungen wurden zur Ausübung einer Beschäftigung, des Schulbesuchs, einer Ausbildung oder eines Studiums gelockert. Hierdurch haben wir nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Bildungsein- richtungen erleichtert, sondern auch die Möglichkeiten zur Integration verbessert. Ich halte die Residenzpflicht in ihrem Kern noch im- mer für eine sinnvolle Regelung, auf die ich ungern gänzlich verzichten würde: Es geht um Menschen, deren Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland noch unsicher ist – und in vielen Fällen abgelehnt wird. Wenn diese Menschen sich völlig grenzenlos bewegen und nieder- lassen dürften, bestünde durchaus die Gefahr, dass ei- nige Bewerber das Ende Ihres Asylverfahrens nicht ab- warten, sondern versuchen werden, sich dem Zugriff des Staates durch ständigen Umzug, keine Bekanntgabe der neuen Adresse etc. zu entziehen. Ich halte viel eher einen anderen Punkt für entschei- dend: Wir müssen es schaffen, die Asylverfahren schnel- ler durchzuführen. Wir dürfen es uns aus integrations- politischer Sicht nicht erlauben, dass Asylsuchende im Jahre 2009 im Schnitt 8,1 Monate auf die materielle Ent- scheidung in der Sache warten mussten. Entweder neh- men wir die Menschen nach der Entscheidung über den Asylantrag auf – dann müssen wir aber auch sofort un- sere Integrationsbemühungen verstärken – oder aber wir setzen, wenn der Antrag abgelehnt wurde, diese Ent- scheidung auch zügig um. Im Ergebnis muss es doch vor allem darum gehen, den Menschen, die zu uns kommen, möglichst schnell eine klare Perspektive und bei einem erfolgreichen Antrag auch eine Zukunft zu geben und sie nicht so lange wie bisher im Unklaren zu lassen. Zurück zu diesem Antrag der SPD: Wenn wir die Re- sidenzpflicht vollumfänglich aufheben würden, bestünde die Gefahr, dass sich die Asylbewerber und die Gedulde- ten in Deutschland schneller fest einrichten, ein Bereit- stehen für Entscheidungen über ihre Anträge verzögert und mit weiterem unnötigen Verwaltungsaufwand ver- bunden wäre und es auch für diese selbst im Falle einer Ablehnung des Asylantrages weitaus belastender würde, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14975 (A) (C) (D)(B) Deutschland wieder verlassen zu müssen. Die Residenz- regelung ist deshalb, auch aus dem Verständnis für die schwierige Situation der Betroffenen heraus, eine Rege- lung, die im Interesse der Asylbewerber selbst liegt. Helmut Brandt (CDU/CSU): Die Debatte zur Ab- schaffung der Residenzpflicht flammt sowohl im Bund als auch in den Ländern immer wieder auf, hier im Bun- destag zuletzt im Zuge der Debatte um Zwangsverheira- tungen. Aber ich sage es Ihnen ganz offen: Wir wollen keine komplette Abschaffung der Residenzpflicht. Ich will Ihnen auch sagen warum: Für die Residenzpflicht nach § 56 Asylverfahrensgesetz und § 61 Abs. 1 Aufent- haltsgesetz, das heißt dafür, dass das Aufenthaltsrecht nur beschränkt ausgeübt werden darf, gibt es gute rechts- politische Gründe. Bei vollziehbar Ausreisepflichtigen, also den gedul- deten Ausländern, liegt die Notwendigkeit einer räumli- chen Beschränkung auf der Hand: Die für diesen Perso- nenkreis zuständige Ausländerbehörde muss in der Lage sein, die Ausreisepflicht zu überwachen und durchzuset- zen. Ein Ortswechsel hätte im Übrigen auch zur Folge, dass der Geduldete hierdurch in den Zuständigkeitsbe- reich einer anderen Ausländerbehörde käme und da- durch ein erheblicher zeitlicher und personeller Mehr- aufwand bei der Überwachung und Durchsetzung der Ausreisepflicht entstünde. Die Intention der Residenzpflicht nach § 56 Asylver- fahrensgesetz – schnelle Erreichbarkeit im Asylverfah- ren, Aufteilung über das Land und die bessere öffentli- che Verteilung der Lasten – ist ebenfalls durchaus gerechtfertigt. Genau deshalb hat das Bundesverfas- sungsgericht bereits mehrfach entschieden, dass die ge- setzlich angeordnete und vorgesehene räumliche Be- schränkung weder gegen die Grundrechte auf Freiheit der Person und auf freie Entfaltung der Persönlichkeit noch gegen das Grundrecht auf Asyl verstößt. Insbeson- dere, so das Bundesverfassungsgericht, lässt sie den not- wendigen Abschiebungsschutz unberührt, gewährleistet die Möglichkeit der personalen Durchsetzung des Asylanspruchs und ist nicht unverhältnismäßig. Ich denke, dass sich die große Mehrzahl derjenigen, die sich auf ein Asylrecht berufen, rechtsstaatlich ver- hält. Es gibt aber auch eine Realität, an der wir nicht vor- beikommen, nämlich des Missbrauchs von Sozialleis- tungen, von Schleusungen und anderem. Um dies zu verhindern, müssen wir unseren Behörden die Möglichkeit einer Kontrolle geben. Für mich haben sich deshalb die Vorschriften zur Residenzpflicht be- währt. Sie ist meiner Meinung nach schlicht notwendig. Richtig ist, dass die Aufenthaltsbeschränkung eine gewisse Härte darstellen kann, besonders dann, wenn die Unterbringung im ländlichen Raum erfolgt. Selbstver- ständlich sehen auch wir die Problematik, die sich aus einer strikten Anwendung der Residenzpflicht ergeben kann. Aber: Dafür gibt es Ausnahmen von der Residenz- pflicht. § 56 Asylverfahrensgesetz beschränkt das Aufent- haltsrecht eines Asylbewerbers räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde, dem er zugewiesen ist. In § 58 desselben Gesetzes wird aber auch geregelt, unter wel- chen Voraussetzungen die Ausländerbehörde einem Ausländer die Erlaubnis zum vorübergehenden Verlas- sen des gesetzlich zugewiesenen Aufenthaltsbereichs er- teilen kann oder erteilen muss. So ist die Erlaubnis zu er- teilen, wenn hieran ein dringendes öffentliches Interesse besteht, zwingende Gründe es erfordern oder die Versa- gung eine unbillige Härte bedeuten würde. Falls diese besonderen Voraussetzungen nicht vorlie- gen, kann die Ausländerbehörde die Erlaubnis dennoch nach pflichtgemäßem Ermessen erteilen; es gibt also ei- nen Handlungsspielraum, zum Beispiel, wenn der Asyl- bewerber im Bereich einer anderen Ausländerbehörde eine Arbeitsstelle hat, wenn er als Mitglied einer Sport- mannschaft, Musikkapelle oder Hilfsorganisation an Veranstaltungen des Vereins bzw. der Organisation au- ßerhalb des zugewiesenen Bereichs teilnehmen möchte oder wenn er aus einem besonderen Anlass – Hochzeit, Tod, besondere Geburtstage – nahe Verwandte, die sich im Bundesgebiet außerhalb des ihm zugewiesenen Auf- enthaltsbereichs aufhalten, besuchen möchte. Nach meiner Kenntnis haben die meisten Bundeslän- der ihre Behörden angewiesen, mit den Ausnahmetatbe- ständen sehr großzügig umzugehen, und sie aufgefor- dert, von ihrem Handlungsspielraum nach Möglichkeit auch weitestgehend Gebrauch zu machen. Es gibt also entsprechende Regelungen, um Härtefälle zu vermeiden. Nach § 58 Abs. 6 des Gesetzes kann die Landesregie- rung zudem durch Rechtsverordnung bestimmen, dass sich Ausländer auch ohne Erlaubnis vorübergehend in einem mehrere Ausländerbehörden umfassenden Gebiet aufhalten können. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Bundesländer Gebrauch gemacht. Schleswig-Hol- stein, Sachsen, Berlin, Brandenburg haben bereits die Bewegungsfreiheit von Ausländern ausgeweitet. Baden- Württemberg und Rheinland-Pfalz wollen diesem Bei- spiel folgen oder sind ihm bereits gefolgt. Und nicht zuletzt möchte ich Sie daran erinnern, dass wir die Residenzpflicht bereits im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsverheiratung sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vor- schriften für Geduldete und Asylbewerber gelockert ha- ben, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Aus- bildung oder eines Studiums zu erleichtern. Damit sind wir bereits weit über den Koalitionsvertrag hinausgegan- gen. Wir haben nämlich nicht nur eine hinreichende Mo- bilität hinsichtlich einer Arbeitsaufnahme geschaffen, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, sondern wir haben auch die Mobilität zum Zwecke eines Schulbesuches oder einer Ausbildung sichergestellt. Sie selbst sprechen in Ihrem Antrag davon, dass abzuwarten bleibe, ob die grundsätzlich begrüßenswerte beschlossene Soll-Aus- nahme zugunsten berufstätiger Asylbewerber Verbesse- rungen bringt. Ich bin vollkommen Ihrer Meinung: War- ten wir ab. 14976 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Zum Schluss lassen Sie mich noch eines sagen: Selbst wenn wir die Residenzpflicht abschaffen würden, müsste die Frage der Kostenträgerschaft eindeutig geklärt wer- den, um finanzielle Ungerechtigkeiten zwischen Flä- chenländern und Stadtstaaten zu vermeiden. Mit einem „können verpflichtet werden“, wie es in Ihrem Antrag heißt, ist dieses Problem nicht zu lösen. Insofern geht Ihr Antrag neben den Gründen, die ich Ihnen bereits ge- nannt habe, auch gar nicht weit genug. Lassen Sie mich zusammenfassen: Für die hier geltende Regelung gibt es ordnungspoliti- sche, arbeitsmarktpolitische und sicherheitspolitische Gründe. Wir halten an dieser Regelung fest, weil sie in der Praxis notwendig ist. Zudem haben wir mit der Lockerung der Residenz- pflicht zum Zwecke der Arbeitsaufnahme, aber auch mit einem Paket an Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex zahlreiche Er- leichterungen und Verbesserungen für hier lebende Aus- länder geschaffen, an die ich an dieser Stelle auch einmal erinnern möchte. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag ab. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt. Rüdiger Veit (SPD): Mit unserer heutigen Initiative wollen wir das, was beschönigend „Residenzpflicht“ für Asylsuchende und Geduldete bezeichnet wird, jedenfalls im Grundsatz abschaffen. Erstmals durch Gesetz vom 21. Juli 1982 ist in § 20 AsylVfG Asylantragsstellern der Aufenthalt auf den Bezirk der jeweils zuständigen Ausländerbehörde, also der kreisfreien Stadt oder des Landkreises, be- schränkt worden. In einer Vielzahl von weiteren Ände- rungen der Gesetze ist diese Regelung angepasst, verän- dert und auch im Personenkreis ausgedehnt worden. Sie bedeutet im Kern aber eben nicht nur die Pflicht, in einer bestimmten Stadt oder in einem bestimmten Kreis die Residenz im Sinne des ständigen Aufenthalts zum Woh- nen zu haben. Sie beinhaltet vielmehr auch das Verbot, ohne besondere Erlaubnis der Ausländerbehörde ihren Zuständigkeitsbereich auch nur vorübergehend zu verlassen, es sei denn, ihnen wurde dies nach einem kos- tenpflichtigen und verwaltungsaufwendigen Genehmi- gungsverfahren in Einzelfällen zuvor erlaubt. Liest man die ursprüngliche Gesetzesbegründung nach, so ist angesichts steigender Asylbewerberzahlen mit diesen Regelungen zur Aufenthalts- und Wohnsitz- beschränkung die Absicht verbunden gewesen, Obdach- losigkeit oder die Belastung in Grenz- und Notstandsge- bieten zu vermeiden. Mindestens im Hinterkopf ist sicher auch von vielen daran gedacht worden, dass man nach ihren Verfahren abgelehnte Asylbewerber und Ge- duldete, also vollziehbar Ausreisepflichtige, einfacher auffinden kann, um sie abschieben zu können. Da das unerlaubte Verlassen des Bezirks der Ausländerbehörde aber jedenfalls bei Wiederholungen auch mit Geldstrafe und sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann, sollen diese Vorschriften dem einen oder anderen geeignet erscheinen, am Hauptbahnhof einer Großstadt sich aufhaltende Ausländer, die zum Beispiel des Drogenhandels oder Taschendiebstahls zwar ver- dächtig sind, bei denen der Nachweis einer Straftat aber nicht gelingt, mit eben diesen Vorschriften des Neben- strafrechtes zu vertreiben bzw. zu bestrafen. Im Übrigen: Mein Vertrauen in den Wahrheitsgehalt mancher Quellen im Internet ist zwar beschränkt. Es fin- det sich dort aber ein Zitat des vormaligen baden- württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth, der Ende der 80er-Jahre gesagt haben soll: „Die Busch- trommeln sollen schon in Afrika signalisieren: Kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins La- ger.“ Es ist also nicht ganz abwegig, anzunehmen, dass diese Regelungen auch deutlich abschreckenden und re- pressiven Charakter haben sollten. Egal welches Motiv sich dahinter aber verbirgt: Die Regelung hat sich längst überholt. Sie bedeutet Schikane, örtliche und soziale Iso- lation und unnötige Kosten für die betroffenen Flücht- linge und überflüssigen Verwaltungsaufwand für die Ausländerbehörden. Richtigerweise haben daher schon einige Bundeslän- der angeordnet, dass die Erlaubnis zum Aufenthalt auf ganze Regierungsbezirke bzw. das jeweilige Bundesland ausgelehnt wird. Es sind dies zum Beispiel Rheinland- Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hes- sen und Mecklenburg-Vorpommern und – sogar länder- grenzenübergreifend – Berlin und Brandenburg. Wir sollten daher jetzt auch als Bundesgesetzgeber die Kon- sequenz ziehen, das Regel-Ausnahme-Verhältnis um- kehren und auf das notwendige Mindestmaß an Steue- rung beschränken. Das bedeutet: Asylbewerber und Geduldete können sich zwar grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet aufhalten, müssen aber in einem bestimm- ten Bundesland, Landkreis oder sogar in einer bestimm- ten Gemeinde ihren Wohnsitz nehmen. Diese Wohnort- zuweisung ist erforderlich, um einen weiterhin gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Bundesländer zwischen den Landkreisen oder Kom- munen zu gewährleisten. Denn sie sind es, die die So- zialleistungen tragen, um eine überproportionale Belas- tung der Ballungszentren zu vermeiden. Der Vollständigkeit halber will ich aber an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir als SPD-Fraktion in un- serem Bemühen nicht nachlassen werden, eine vernünf- tige Altfall- und Bleiberechtsregelung zu finden, um vor allem in den Fällen langjähriger sogenannter Kettendul- dungen zu einem Aufenthaltsrecht mit Perspektive zu kommen. Bis dahin könnte aber eine bessere Bewe- gungsfreiheit der betreffenden Personen auch leichter dazu führen, dass sie eine Arbeitsstelle finden und ihre Familien ernähren, somit Sozialkassen entlasten und sich selbst die Voraussetzungen für die Inanspruch- nahme einer Altfallregelung schaffen können. Ich bitte daher um Zustimmung. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die Koalition aus Union und FDP hat eine neue Integrationspolitik auf den Weg gebracht. Wir erschließen die Chancen der Zu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14977 (A) (C) (D)(B) wanderung für unser Land besser und stärken den Zu- sammenhalt unserer durch Zuwanderer bereicherten Ge- sellschaft. Fördern und Fordern gehört zusammen. Wir haben die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewer- ber gelockert, um ihnen die Aufnahme einer Beschäfti- gung oder Ausbildung zu erleichtern. Damit steigern wir die Chancen von jungen Migranten, auf dem Arbeits- markt Fuß zu fassen und sich in unserer Gesellschaft weiterzuentwickeln. Die christlich-liberale Koalition er- öffnet so Perspektiven für Menschen, die in unser Land gekommen sind. Multikulti-Romantik oder Desintegration durch Weg- schauen helfen uns nicht weiter. Der Antrag der SPD hält an der alten Multikulti-Romantik fest und gibt sich mitleidsvoll. Da wird der Einschränkung der Bewe- gungsfreiheit als Folge „unerwünschte soziale Isolation“ angehängt. Das ist absurd. Die Residenzpflicht hilft mit, dass die Betroffenen sich nicht in wenigen Ballungsräumen bal- len und ethnisch homogene Milieus bilden können. Nicht zuletzt der Bildung von Parallelgesellschaften kann so entgegengesteuert werden. Wer nach Deutschland mit der Absicht kommt, hier dauerhaft zu bleiben, möge sich auch hier integrieren – vor allem am Wohnort! Deshalb tritt genau dann, wenn die Betreffenden dies tun, auch keine soziale Isolation auf – weil sie mit den ortsansässigen Deutschen in Kon- takt treten und keine ethnischen Parallelgesellschaften bilden. Die im Antrag der SPD befürchtete Isolation tritt nur auf, wenn die Zuwandernden unter sich bleiben. Dass gleichwohl Bürgerrechte, zum Beispiel zur rechtli- chen Vertretung oder auch zur Teilnahme an Bildung, wahrgenommen werden müssen, ist richtig und notwen- dig. Hier hat die Koalition auch einiges getan. Aber dem Wunsch der SPD nach möglichst vielen von der staatlichen Sozialbürokratie abhängigen Men- schen entgegenzukommen, hilft den betroffenen Men- schen langfristig aber nicht. Zentrales integrationspolitisches Anliegen der FDP ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Menschen, die Asyl bei uns beantragen, bekunden damit, dass sie in Deutschland leben wollen. Auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden ist oder sie nach einem abschlä- gigen Bescheid dennoch hier geduldet werden, müssen sie ihrer Willensbekundung auch die dazugehörige Tat folgen lassen und die Integration in die deutsche Gesell- schaft suchen – und suchen können. Ethnische Gruppenbildung und Herkunfts-Volkstü- melei war den politisch fortschrittlichen Kräften in Deutschland immer verpönt. Es wäre gut, wenn die SPD in dieser Hinsicht dem Fortschritt treu bleiben würde. Ihr Antrag ist in seiner Grundphilosophie leider reaktionär. Die Koalition aus FDP und CDU/CSU geht dagegen ohne Scheuklappen bestehende Defizite der Integra- tionspolitik an. Es gilt, die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser zu nutzen. Mit unseren bisherigen Gesetzesinitiativen wurden in ausgewogener Weise Maßnahmen zur Förderung der Integration und zur hu- manitären Besserstellung von Ausländern, die in Deutschland Hilfe und Schutz suchen, ergriffen. Wir ha- ben erstmals für minderjährige und heranwachsende ge- duldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz ge- schaffen. Die rot-grüne Koalition hatte das nicht zu- stande gebracht. Wir helfen Frauen in Not. Zwangsheirat wird jetzt ex- plizit als Straftat benannt. Wir haben auch den Opfern von Zwangsverheiratungen eine Perspektive mit einem eigenständigen Wiederkehr- bzw. Rückkehrrecht gege- ben. Jetzt erhalten sie eine Chance, sich zu befreien. Dem dient auch die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufhebung der Ehe. Die Ausländerbehörden haben wir verpflichtet, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob der Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme an Inte- grationskursen nachgekommen wurde. Damit können die Integrationskurse besser fokussiert und aktive Inte- grationspolitik gestaltet werden. Das erhöht die Chancen für Menschen, die nach Deutschland kommen, auch in Deutschland wirklich anzukommen und sich eine Exis- tenz aufzubauen. Die Anträge von Rot-Rot-Grün in den vergangenen Jahren – und auch der heutige der SPD – dienen dagegen nur dazu, Zersplitterung unserer Gesellschaft unter dem Deckmantel scheinbarer Ausländerfreundlichkeit zu för- dern. Die SPD hat einen klugen Satz in ihren Antrag ge- schrieben, nämlich, die Wirkung der von CDU/CSU und FDP als Gesetz beschlossene und in der Tat „begrüßens- werte … Soll-Ausnahme zugunsten berufstätiger Asyl- bewerber“ bleibe abzuwarten. – Das hätte die SPD in der Tat besser getan! Stattdessen praktiziert sie einen haltlo- sen Aktivismus, um sich an bestimmte, integrations- feindliche Gruppierungen anzubiedern. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP dagegen ver- bessert tatkräftig die Integration ausländischer Men- schen in Deutschland und eröffnet ihnen Chancen, wie sie unter dem von Rot-Rot-Grün propagierten erniedri- gendem Mitleidsgestus nie möglich waren. Wir fördern und fordern! So kommt Deutschland – und alle, die hier leben wollen – voran. Der Schlüssel für gesellschaftlichen Zusammenhalt ist erfolgreiche Inte- gration. Wir stellen die Weichen dafür! Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die SPD-Fraktion legt hier einen Antrag vor, mit dem die Aufhebung der soge- nannten Residenzpflicht für Asylsuchende und Gedul- dete gefordert wird. Dieses Anliegen teilt die Fraktion Die Linke im Grundsatz, auch wenn es in einzelnen Fra- gen noch Klärungsbedarf gibt. Doch zunächst zum derzeitigen Stand. Asylbewerber, Geduldete und bestimmte Gruppen von Flüchtlingen un- terliegen der Residenzpflicht. Sie dürfen den ihnen zuge- wiesenen Landkreis nicht ohne Genehmigung verlassen. Für diese Verlassenserlaubnis haben die Kommunen in der Vergangenheit sogar rechtswidrig Gebühren bis zu 10 Euro verlangt – Gebühren, die die Betroffenen von ihrem Taschengeld in Höhe von 40 Euro bezahlen muss- ten. Wir erleben derzeit, wie diese Residenzpflicht mehr 14978 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) und mehr erodiert. In vielen Bundesländern dürfen sich die Betroffenen zumindest in ihrem jeweiligen Regie- rungsbezirk bewegen, in Brandenburg und Nordrhein- Westfalen sogar im gesamten Land. Für Geduldete gilt ohnehin grundsätzlich Bewegungsfreiheit innerhalb ih- res Bundeslandes, die bei angeblich fehlender Mitwir- kung bei Abschiebemaßnahmen allerdings beschränkt werden kann. Die Residenzpflicht komplett aufzuheben, ist aus menschenrechtlicher Sicht schon lange überfällig. Denn mit der Residenzpflicht wird die Bewegungsfreiheit von Menschen allein aus Gründen der Verwaltungseffizienz oder als Sanktionsmittel gegen unliebsame Ausländer eingeschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hat in sei- nem Urteil zur Festlegung der Hartz-IV-Sätze ausge- führt, dass Menschen notwendigerweise in sozialen Be- zügen leben. Dazu gehört auch, Freunde und Verwandte zu besuchen, ohne dafür um Erlaubnis einer Behörde zu fragen. Die Residenzpflicht ist ein Eingriff in die Bewe- gungsfreiheit und die Würde der Betroffenen. Sie ist aus dem Geist der Abschreckung und des Misstrauens gebo- ren. Es wird höchste Zeit, diese erniedrigende Maß- nahme auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Doch zur Bewegungs- und Reisefreiheit gehört nicht nur die formale Freiheit von Beschränkungen. Dazu ge- hören auch die materiellen Mittel, diese Bewegungsfrei- heit überhaupt wahrnehmen zu können. Doch das kommt im Antrag der SPD gar nicht vor. Freiheitsrechte sind erst dann verwirklicht, wenn die Individuen sie auch tatsächlich wahrnehmen können. Für Asylbewerber und Geduldete gilt aber neben der Residenzpflicht noch das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten lediglich 60 Prozent der Sozialleistungen, die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen, die Kinder sogar noch weniger. Soziale Kontakte zu pflegen, politisch aktiv zu sein, zu reisen – all das scheitert schon an den fehlenden Mitteln. Diese Kritik an den Auswirkungen des Asylbe- werberleistungsgesetzes fehlt im Antrag der SPD voll- kommen. Daran schließt sich ein weiterer Kritikpunkt an. Die SPD will am Prinzip der Verteilung von Asylbewerbern und Geduldeten auf die Bundesländer und darüber hi- naus auf die Kommunen festhalten. Das ist in gewisser Hinsicht konsequent. Schließlich wird auch das Asylbe- werberleistungsgesetz im Antrag der SPD nicht hinter- fragt. Damit bleibt es bei der zwangsweisen Verteilung von Asylsuchenden. Diese lehnen wir ab, weil sie genau wie die Residenzpflicht zur Entwürdigung und Entrech- tung von Asylsuchenden führt. Dennoch werden wir den Antrag der SPD in den weiteren Beratungen unterstüt- zen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit der Residenzpflicht gibt es in Deutschland ein bundesweites und in Europa einzigartiges System der Aufenthaltsbeschränkung, das tief in die Rechte der Be- troffenen eingreift. Diese sind nicht nur verpflichtet, ih- ren Wohnsitz in dem ihnen zugewiesenen Gebiet zu neh- men. Vielmehr dürfen sie den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich auch nicht verlassen – es sei denn mit einer behördlichen Verlassenserlaubnis für eine kurze Zeit. Schön, dass nun auch die SPD-Fraktion endlich einen Antrag zur Abschaffung dieser Aufenthaltsbeschränkun- gen vorgelegt hat! Meine Fraktion und auch die Linken hatten dies ja bekanntermaßen schon früher getan, aber besser spät als nie. Denn diese unnötig restriktive Regelung führt zu ei- ner erheblichen Einschränkung der Freizügigkeit der Be- troffenen und oft zu deren weitgehender sozialer Isola- tion. Freunde und Verwandte können nicht besucht und kulturelle oder sonstige Angebote in anderen Landkrei- sen und Städten nicht genutzt werden. Der Zugang zu rechtlicher und sozialer Beratung und Betreuung im Asylverfahren, zu Bildungseinrichtungen, zum Arbeits- markt und zu medizinischer Versorgung werden erheb- lich erschwert, insbesondere wenn die Betroffenen ent- sprechend der Verteilungsentscheidung zum Aufenthalt in kleineren Gemeinden oder im ländlichen Raum ver- pflichtet sind. Dies führt zu kaum erträglichen Ein- schränkungen für die Betroffenen. Diese Einschränkungen sind auch deshalb stark belas- tend, da die für das Verlassen des Residenzpflichtbezir- kes notwendige Verlassenserlaubnis in jedem Einzelfall bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden muss, wobei das Verfahren oftmals mit Gebühren ver- bunden ist und häufig restriktiv gehandhabt wird. Ver- schärft wird die Situation noch dadurch, dass der Verstoß gegen die räumliche Beschränkung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Von den Beschränkungen sind derzeit laut Ausländer- zentralregister circa 40 000 Asylsuchende und mehr als 87 000 Geduldete betroffen, wobei viele der geduldeten Personen schon seit Jahren und unverschuldet an der Ausreise gehindert sind. Einige Bundesländer, darunter Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Sachsen- Anhalt und selbst Bayern, nutzen in jüngster Zeit beste- hende Spielräume, um die Bewegungsfreiheit von Asyl- suchenden und Geduldeten auszuweiten; doch sind dies nur erste kleine Schritte zu mehr Freizügigkeit. Denn die schwarz-gelbe Koalition will grundsätzlich an der Resi- denzpflicht festhalten. Zwar wurden im sogenannten Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz von der Koalition auch minimale Lockerungen der Residenzpflicht im Falle einer Arbeitsaufnahme beschlossen – dies reicht aber bei weitem nicht aus! Es wäre vielmehr eine grundlegende Überprüfung der gegenwärtig in Deutschland vorgesehenen und prakti- zierten Beschränkungen der Fortbewegungsfreiheit auch im Hinblick auf europarechtliche Vorgaben – namentlich die Flüchtlingsaufnahmerichtlinie – geboten. Auch wenn in einigen Bundesländern derzeit die Be- schränkungen der Bewegungsfreiheit von Asylsuchen- den und Geduldeten gelockert werden, so ist es doch an der Zeit, die Residenzpflicht bundeseinheitlich und voll- ständig abzuschaffen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14979 (A) (C) (D)(B) Wir setzen uns weiterhin für eine vollständige Ab- schaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber und die Aufhebung der Beschränkungen des Aufenthalts von Geduldeten sowie der damit zusammenhängenden Straf- und Bußgeldvorschriften ein und unterstützen daher den Antrag der SPD-Fraktion. Anlage 88 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Staat Palästina anerkennen – Beschlussempfehlung und Bericht: Den Nah- ost-Friedensbemühungen neuen Schwung verleihen (Tagesordnungspunkt 11 und Zusatztagesord- nungspunkt 3) Peter Beyer (CDU/CSU): Die Vision von einer Re- gion, in der zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen exis- tieren, ist in zahlreichen UN-Resolutionen beschrieben worden. Das ist und bleibt auch unsere Maxime. Der Nahe Osten gewinnt an Dynamik. Der „Arabi- sche Frühling“ widerlegt das verbreitete Vorurteil, die Religion des Islam und das Gesellschaftsmodell der De- mokratie passten nicht zueinander. Gerade viele junge Muslime finden Freude an der politischen Mitwirkung, dem Kampf für soziale Gerechtigkeit. Endlich ist ein Tor aufgestoßen worden, ein Tor der Möglichkeiten, der in der islamischen Welt verbreiteten Willkür, Korruption und den mangelnden Bildungschancen entgegenzuwir- ken. Ich hoffe, dass auch die Palästinenser dieses Mo- mentum für sich nutzen können. Es ist jedenfalls zu be- obachten, dass die Palästinenser, beispielsweise in der Reform von Legislative und Judikative, Fortschritte er- zielen. Nach aktuellem Stand muss man davon ausgehen, dass die palästinensische Führung beabsichtigt, die Auf- nahme in die Vereinten Nationen noch in dieser Woche zu beantragen, vermutlich am Freitag im Rahmen der Zusammenkunft der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat ist und bleibt unbestritten. Aber Palästinenser-Prä- sident Abbas muss mit mehr als einem bloßen Antrag daherkommen; denn dieser bringt keine Besserung der Sicherheitslage am Boden geschweige denn eine Lösung im Lande. Daher werden zurzeit erhebliche Bemühun- gen unternommen, mit den Palästinensern eine Kompro- misslösung zu erreichen. Hervorheben möchte ich insbesondere die Rolle des Nahostquartetts, bestehend aus der EU, den USA, Russ- land und den Vereinten Nationen. Wenn es dem Quartett gelingt, eine gemeinsame Position zum Vorgang zu ver- öffentlichen, wäre dies hilfreich. Wir sollten jedenfalls keine Schritte unternehmen oder unterstützen, die die Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern erschweren. Ebenso sind wir gut beraten, alles zu unter- lassen, was vom Grundsatz her geeignet ist, die Situation vor Ort insgesamt zu verschlechtern. Einseitige Schritte haben den Nahost-Friedensprozess zu keiner Zeit voran- bringen können, im Gegenteil. Lassen Sie uns den Blick nun auch ein wenig weiter richten: Der größere Nahe und Mittlere Osten ist als Schlüsselregion für Europa von herausragender Bedeu- tung. Was also kann die Europäische Union tun, um künftig einen Beitrag zu leisten, dass sich die Lage im Nahen Osten nicht weiter verschärft, sondern ein tragfä- higer Frieden möglich wird? Dazu braucht es einerseits der engen Abstimmung zwischen den europäischen Part- nern und andererseits einer besonnenen Strategie für den Nahen Osten, vor allem aber einer die Interessen der Be- teiligten berücksichtigenden, ausgewogenen Position. Genau daran mangelt es dem einseitigen Antrag der Linken. Allerdings kommt er vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Positionierung der Partei zur Nahost- politik – ich nenne nur die krude Beteiligung an der so- genannten Gaza-Hilfsflottille – wenig überraschend da- her. Wir hingegen wollen, dass die EU zusammensteht, so eng wie irgend möglich abgestimmt mit unseren transat- lantischen Partnern, ohne deren entschiedene Führung substanzielle Fortschritte in der Region unrealistisch wa- ren und sind. Die Bundesrepublik trägt eine historische, eine beson- dere Verantwortung für die – legitimen – Sicherheitsinte- ressen Israels. Eine Entscheidung gegen die unmittelba- ren Interessen Israels ist für uns schlichtweg undenkbar. Wenn ich diese Position vertrete, will ich gleichzeitig nicht übersehen, dass die Regierung in Jerusalem es selbst Israels Freunden mit ihrer Politik nicht immer leicht macht. Nennen möchte ich hier nur die Siedlungs- politik. In der Praxis hat auch die israelische Regierung dazu beigetragen, dass das Land Gefahr läuft, künftig mit weniger Sicherheit leben zu müssen. Das Existenz- recht Israels wird sich nur sichern lassen, wenn auch das Recht der Palästinenser auf ihren Staat und ihre Würde anerkannt werden. Auch die Palästinenser sind Opfer der verfahrenen Situation und leiden unter den zuweilen überzogenen Maßnahmen Israels. Israel wird auf dem Weg zu einer Zweistaatenlösung Kompromisse machen müssen. Zur Realität gehört aber auch, dass es für israelische Politiker nicht immer ein leichtes Unterfangen darstellt, die eigenen Menschen für Friedensverhandlungen zu ge- winnen, wenn diese sich täglicher Gewalt ausgesetzt se- hen. Im März 2011 gab es eine Welle von Raketenangrif- fen auf Israel aus dem Gazastreifen. Allein im letzten Monat waren 178 Attacken auf israelisches Gebiet zu beklagen, in 134 Fällen mit Raketen oder Mörsern, neun Menschen starben. Kann da eine demokratische Regie- rung über Frieden verhandeln? Friedensverträge und gleichzeitig Terror – das ist kein Erfolgsrezept. Solange die palästinensische Führung den Verdacht nicht entkräften kann, dass sie den Terror unterstützt, kann sie kein Partner in den Friedensgesprächen sein. 14980 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Die Charta der Hamas spricht Israel das Existenzrecht ab. Zwar hat die Hamas eine wohl taktisch motivierte Gesprächsbereitschaft zu erkennen gegeben, ein klares Bekenntnis zu friedlichen Beziehungen mit Israel fehlt aber noch immer. Noch einmal: Das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat ist unbestritten. Doch das Ziel, ein in Si- cherheit lebendes, von allen anerkanntes Israel und ein lebensfähiger palästinensischer Staat, ist nur über den Weg der Wiederaufnahme von ernsthaften Friedensver- handlungen zu erreichen. Nur eine verhandelte Zwei- staatenlösung bringt dauerhaften Frieden. Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Für uns gilt auch heute das, was Bundeskanzlerin Angela Merkel im März 2008 vor der Knesset zu den besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel gesagt hat: Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwor- tung Deutschlands für die Sicherheit Israels ver- pflichtet. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhan- delbar. Schon vor dem Hintergrund, dass die antisemitischen Tendenzen bei der Linken weder zufriedenstellend auf- gearbeitet geschweige denn ausgeräumt sind, ist deshalb der heute vorliegende heuchlerische Antrag abzulehnen. Aber auch eine Vielzahl weiterer Gründe spricht ge- gen den Antrag: Nach derzeitigem Stand ist davon aus- zugehen, dass die palästinensische Führung ein Schrei- ben an den UN-Generalsekretär richten wird, mit dem zwar nicht die staatliche Anerkennung, aber die Vollmit- gliedschaft in den Vereinten Nationen beantragt werden soll. Denkbar ist allerdings auch, dass die Palästinenser versuchen werden, ihre Anerkennung ohne den Sicher- heitsrat in der Generalversammlung zu betreiben. Dazu könnten sie den Antrag stellen, zu einem „Non-Member Observer State“ erklärt zu werden. Die Palästinenser be- kämen dann zwar nicht mehr Rechte, aber die symboli- sche Anerkennung als Staat. Seit Sonntag tagt das sogenannte Nahost-Quartett wieder. Es ist also auch durchaus möglich und es wäre zu hoffen, dass es in diesem Rahmen Anfang nächster Woche zu einer Erklärung des Quartetts kommen wird, die den weiteren Fahrplan vorgeben wird. Die Absicht, eine Aufnahme Palästinas in die Ge- meinschaft der Vereinten Nationen ohne entsprechende Verhandlungen mit Israel zu erreichen, ist in der Arabi- schen Liga und selbst in der Regierung von Abbas um- stritten. Es gibt unter Palästinensern durchaus auch Ver- ständnis dafür, dass eine Abstimmung darüber nicht übereilt werden sollte. Dabei spielt sicher auch eine Rolle, dass es den Palästinensern vor allem auf die Zu- stimmung der EU-Länder ankommt. Die EU aber hat bislang keine einheitliche Position in dieser Frage. Klar ist jedenfalls, dass ein solcher Antrag im UN-Si- cherheitsrat am Veto der USA scheitern würde. Ich bin der Auffassung, dass einseitige Schritte im Nahost-Friedensprozess der falsche Weg sind und in eine Sackgasse führen. Wir treten klar für eine Zwei- Staaten-Lösung ein, die das Ergebnis von Verhandlun- gen sein muss. Nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lö- sung kann dauerhaften Frieden bringen. Ein einseitiger Schritt einer Resolution hätte voraus- sichtlich die Verhärtung der israelischen Position zur Folge. Er könnte im schlimmsten Falle dazu führen, dass auf israelischer, aber auch auf palästinensischer Seite so viel Frustration bzw. Druck aufgebaut wird, dass schon bald neue gewaltsame Auseinandersetzungen drohen. Deutschland wird deshalb nichts unterstützen, was Verhandlungen erschweren oder zu einer Eskalation der Lage führen könnte und was nicht innerhalb der EU ab- gestimmt ist. Lassen Sie mich zusammenfassen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen wir noch nicht, was genau Gegenstand eines palästinensischen Antrags sein und an wen dieser gerichtet werden wird. Unabhän- gig davon gilt jedoch: Fortschritte im Friedensprozess können nur in Verhandlungen erzielt werden. Deshalb müssen nun alle Kräfte darauf konzentriert werden, die Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern zu erreichen. Bei diesen Bemühungen muss berücksichtigt werden, dass die Pa- lästinenser in den letzten Jahren substanzielle Fort- schritte beim Aufbau eines Staatswesens gemacht haben. Damit nimmt eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine Zwei-Staaten-Lösung weiter Gestalt an. Zu einer Verhandlungslösung gehört selbstverständ- lich auch die Anerkennung des Existenzrechts und die Gewährleistung der Sicherheit Israels, aber auch, dass die israelische Regierung die Siedlungspolitik im West- jordanland endlich beendet und darlegt, wie aus ihrer Sicht eine Regelung aussehen könnte, die den Interessen aller Beteiligten bestmöglich gerecht wird. Wir halten unserer grundsätzlichen Position fest: Ein- seitige Schritte Israels ebenso wie einseitige Schritte Pa- lästinas sind der falsche Weg. Christian Lange (Backnang) (SPD): Man muss sich schon schwer wundern, wenn man den Antrag der Frak- tion Die Linke liest. „Den Staat Palästina anerkennen“, das hört sich zunächst ganz vernünftig an; denn letztend- lich ist jede im Deutschen Bundestag vertretene Partei für eine Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt. Doch schaut man sich den Antrag der Linkspartei genauer an, stellt man schnell fest, wieso man ihm nicht zustimmen kann. Die Tendenz des Antrags ist eindeutig zu erkennen: Es liege fast einzig und allein in den Händen Israels, ob eine friedliche Lösung, sprich: eine friedliche Zwei- Staaten-Lösung, realisiert werde oder nicht. Liebe Kolle- ginnen und Kollegen von der Linkspartei, so einfach ist die Welt, ist der Nahostkonflikt aber nicht. Nicht alles ist schwarz-weiß, nicht für jedes Problem gibt es eine einfa- che Lösung. Wer anderes behauptet, ist ein Populist, und Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14981 (A) (C) (D)(B) das ist auch der Grund, wieso wir Sozialdemokraten Ih- rem Antrag nicht zustimmen werden. Die Situation im Nahen Osten ist momentan alles an- dere als ruhig oder stabil. In Syrien ist die Lage völlig außer Kontrolle geraten, und der syrische Diktator Assad lässt auf die eigene Bevölkerung schießen, die sich end- lich gegen sein Regime auflehnt. In Ägypten weiß nach dem arabischen Frühling niemand, wohin die Reise ge- hen soll. Doch die schlimmen Anschläge in Eilat vor ei- nigen Wochen und die Stürmung der israelischen Bot- schaft in Kairo lassen Böses befürchten. Vor diesem Hintergrund ist eine Lösung des Nahostkonflikts drin- gender denn je; denn nur durch eine Lösung kann die Si- tuation in der ganzen Region besänftigt werden, und vor allem kann nur so auch den Islamisten die „Legitima- tion“ für ihre antiisraelische und antisemitische Propa- ganda und für ihre Hasstiraden entzogen werden. Mit dem Abbruch der direkten Friedensverhandlun- gen zwischen der israelischen und palästinensischen Re- gierung im September 2009 ist eine politische Lösung des Konflikts erneut und zum wiederholten Mal geschei- tert. Alle Versuche, neue Gespräche über einen dauerhaf- ten und gerechten Frieden anzustoßen, waren bislang vergeblich. Ob und wann es wieder zu ernst gemeinten Verhandlungen zwischen beiden Konfliktparteien kommt, ist derzeit nicht absehbar. Das Versöhnungsabkommen zwischen Hamas und Fatah ist nicht über ein Anfangsstadion hinausgekom- men und grundlegende Vereinbarungen über eine Ein- heitsregierung sind nicht getroffen. Aber auch von der aktuellen israelischen Regierung scheint keinerlei Initia- tive zu kommen. Wir Sozialdemokraten begrüßen daher den Aufruf von US-Präsident Barack Obama an Israel und die Palästinenser, mutige Schritte zur Wiederauf- nahme des Friedensprozesses zu unternehmen. Er be- kräftigt in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerun- gen des Europäischen Rates vom 8. Dezember 2009 das Ziel, dass der Staat Israel und ein souveräner, unabhängi- ger, demokratischer, zusammenhängender und lebensfä- higer Staat Palästina Seite an Seite in Frieden und Si- cherheit leben. Das Existenzrecht des Staates Israel und das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat dür- fen niemals infrage gestellt werden. Derzeit findet eine Welle der Anerkennung eines palästinensischen Staates statt. Damit wächst die Dringlichkeit, Bewegung in den festgefahrenen Friedensprozess zu bringen. Jetzt ist es die Aufgabe der internationalen Gemein- schaft, die nächsten Tage, ja Stunden zu nutzen, um den nötigen diplomatischen Druck auf die Konfliktparteien zugunsten einer umgehenden Wiederaufnahme von Ver- handlungen auszuüben. Auch die Bundesregierung muss ihrer außenpolitischen Verantwortung nachkommen und sich im Rahmen der EU, der Vereinten Nationen und des Nahostquartetts für neue Initiativen einsetzen, die die ra- sche Wiederaufnahme direkter Gespräche zwischen Is- rael und den Palästinensern zum Ziel haben. Die Bun- desregierung muss Palästinensern und Israelis klarmachen, dass sie durch eine Zuspitzung der Aus- einandersetzung in der Generalversammlung der Verein- ten Nationen einer Lösung der Endstatusfragen nicht nä- herkommen. Bisher hat es die Bundesregierung nicht geschafft, in- nerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Hal- tung zur Anerkennungsfrage zu bilden. Momentan droht die Gefahr, dass sich Deutschland zusammen mit den USA international isoliert. Deutschland droht die Ge- fahr, seinen guten Ruf als Vermittler im Nahen Osten zu verlieren. Das wäre hinsichtlich möglicher Friedensver- handlungen keine gute Perspektive. In der heutigen Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hat der ehemalige Außenminister der Palästinensischen Autonomiebehörde und Leiter der Außenkommission der Fatah, Nabil Schaath, die Position der Palästinenser sehr klar zum Ausdruck gebracht. In einem Punkt muss ich Herrn Schaath deutlich widersprechen – ich darf zi- tieren –: „Wie können Angela Merkel und Guido Westerwelle die Palästinenser ungeachtet aller Erfolge im Staatsaufbau und der ungebremsten israelischen Siedlungspolitik auf einen Verhandlungsprozess mit ei- nem ungleich stärkeren Gegenüber verweisen?“ Hier wird deutlich, dass die palästinensische Seite endlich anerkennen muss, dass letztendlich nur direkte Verhandlungen mit dem vermeintlich „stärkeren Gegen- über“ zu einem Frieden, zu einer Zwei-Staaten-Lösung führen wird. Doch in einem anderen Punkt stimme ich Herrn Schaath voll und ganz zu – ich darf wieder zitieren –: „Die Rolle eines Ratgebers und Vermittlers kann die Eu- ropäische Union aber nur dann einnehmen, wenn sie ei- nen gemeinsamen Kurs für den Umgang mit dem israe- lisch-palästinensischen Konflikt findet. Deutschland muss eine zentrale Rolle spielen, wenn ein gesamteuro- päischer Kompromiss gefunden werden soll, der es der EU erlaubt, sich aktiv in den Verhandlungsprozess ein- zubringen. Die Position der Bundesregierung zur Auf- nahme des palästinensischen Staates in die Völkerge- meinschaft darf sich daher nicht auf die Ablehnung unseres Strebens nach Staatlichkeit in den Vereinten Na- tionen beschränken.“ Daher fordern wir Sozialdemokraten die Bundesre- gierung mit unserem Antrag „Den Nahost-Friedensbe- mühungen neuen Schwung verleihen“ auf, dass sie ihre negative Vorfestlegung gegen die palästinensischen Be- mühungen bei den Vereinten Nationen aufgibt und statt- dessen alle Wege offenhält, die zu einer gemeinsamen europäischen Haltung führen können, einschließlich der Option, von europäischer Seite das palästinensische An- sinnen dann zu unterstützen, wenn Friedensgespräche bis dahin nicht begonnen haben und sich die künftige pa- lästinensische Regierung zuvor dazu bekennt, dass sie das Existenzrecht Israels anerkennt, Gewaltverzicht ga- rantiert und der Gültigkeit der bisherigen Abkommen zustimmt. Nur wenn Europa mit einer Stimme spricht, können wir als internationaler Akteur glaubwürdig auf- treten. Doch zurück zu dem Antrag der Linkspartei. Was ich in Ihrem Antrag vermisse, sind klare und deutliche Si- gnale auch an die palästinensische Seite. Zunächst haben 14982 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Sie in Ihrem Antrag nicht einmal mit einem einzigen Satz auf das schlimme Schicksal von Gilad Schalit hin- gewiesen. Die palästinensische Regierung muss sich endlich – ich werde nicht müde, dass heute nun zum wiederholten Male hier im Deutschen Bundestag zu for- dern – für die bedingungslose Freisetzung von Gilad Schalit einsetzen, der heute genau seit 1913 Tagen ir- gendwo im Gazastreifen von Islamisten gefangen gehal- ten wird, ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Nicht einmal das Internationale Rote Kreuz darf zu ihm. Jeder von uns, der Israel kennt, weiß, dass das momentan mit der Haupthindernisgrund für Israel ist, Gespräche mit den Palästinensern zu führen. Darüber hinaus bin ich schon ziemlich entsetzt, wenn ich in Ihrem Antrag lesen muss – ich darf zitieren –: „Die notwendige Verpflichtung der Palästinenser zum Gewaltverzicht verlangt auch einen Gewaltverzicht von Israel.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Links- partei, die terroristischen Anschläge der Hamas oder an- derer islamistischer Gruppen aus dem Gazastreifen auf Israel gleichzusetzen mit einer „Gewalt“ von Israel ist schon ein starkes Stück. Wir wissen doch alle, dass wir ohne den Terrorismus der Hamas schon ein ganzes Stück weiter wären im Nahen Osten. Wir wissen alle, dass die Hamas sämtliche Friedensbemühungen torpediert und verhindert, nicht nur auf Kosten Israels, sondern auch auf Kosten der eigenen Bevölkerung. Wir Sozialdemokraten halten die unmittelbare Wie- deraufnahme von Friedensgesprächen für vordringlich. Denn nur so können die Endstatusfragen einvernehmlich und dauerhaft gelöst werden. Israel muss seine Verant- wortung wahrnehmen und sofort den Siedlungsbau stop- pen. Die palästinensische Regierung muss sich ihrerseits klar zu den Quartettkriterien bekennen und darüber hi- naus umgehend für die bedingungslose Freilassung Gilad Schalits sorgen. Voraussetzung für die Wiederauf- nahme von Direktgesprächen ist die Verständigung über klare Parameter, wie sie Großbritannien mit Unterstüt- zung Frankreichs und Deutschlands in einer Stimmerklä- rung vom 18. Februar 2011 definiert hat. Diese Parameter sind Folgende, wie sie Sie unserem Antrag entnehmen können: a) eine Übereinkunft über die Grenzen von zwei Staaten auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und einen gleichwertigen Austausch von Land; b) Sicherheitsvereinbarungen, die die palästi- nensische Souveränität achten, das Ende der Besatzung bringen und die den Israelis Sicherheit gewährleisten, der Wiederkehr des Terrorismus vorbeugen und neu ent- stehenden Bedrohungen wirksam begegnen; c) eine ge- rechte, faire und gemeinsame Lösung der Flüchtlings- frage und d) die Einlösung der Ansprüche beider Seiten in der Jerusalemfrage. Verhandlungen müssen einen Weg eröffnen, um eine Lösung für das Problem des Sta- tus von Jerusalem als künftige Hauptstadt beider Seiten zu finden. Dabei weisen wir Sozialdemokraten aus- drücklich darauf hin, dass eine Lösung der Flüchtlings- frage den jüdischen Charakter des Staates Israel nicht in- frage stellen darf. Ich kann die Ängste vieler Israelis, mit denen ich ge- sprochen habe, sehr gut nachvollziehen. Auch habe ich in den vergangenen Wochen mit zahlreichen Vertretern aus unseren jüdischen Gemeinden in Deutschland, mit Vertretern von israelischen Organisationen oder NGOs gesprochen, die mir ihre Ängste und Sorgen zum Aus- druck gebracht haben. Beispielsweise war ich selbst sehr schockiert, als ich in der USA Today vor einigen Tagen gelesen habe, dass sich der PLO-Vertreter in den USA, Maen Areikat, de facto für einen „judenfreien“ Staat Pa- lästina ausgesprochen hat. Wir müssen diese Bedenken und diese Sorgen ernst nehmen. Momentan scheint wieder etwas Bewegung in die Sache gekommen zu sein. Anscheinend sind Netanjahu und Abbas nun zu Gesprächen bereit. Ich hoffe, dass durch die Initiative der Palästinenser der Friedensprozess wieder in Fahrt kommt. Wir müssen beiden Seiten deutlich machen, dass nur durch direkte Verhandlungen ein dauerhafter Frieden möglich sein wird, und wir sollten uns alle vor einseitigen Schuldzu- weisungen hüten. Dr. Rainer Stinner (FDP): Wir debattieren heute zum dritten Male in ganz kurzer Zeit über dasselbe Thema. Und wir diskutieren es zu einem Zeitpunkt, wo alles im Fluss ist und wo in New York jede Stunde eine neue Situation entsteht. Wir haben dazu heute Morgen im Ausschuss ausführlich diskutiert. Aber die Partei Die Linke will ein weiteres Mal dieses Thema diskutieren, statt jetzt eine Woche abzuwarten, was in New York he- rauskommt. Deshalb bringe ich noch einmal die Argumentations- kette, die unser Denken und Handeln bestimmt. Wir wollen die Zwei-Staaten-Lösung. Wir sind der Meinung, dass die Möglichkeit dafür angesichts der Siedlungsaktivitäten jedenfalls nicht besser werden. Wir haben daher ein Interesse daran, alles zu tun, dass der Weg zu einer Zwei-Staaten-Lösung nicht noch weiter verbaut wird. Denn eine Zwei-Staaten-Lösung ist ja kein Selbstzweck, sie soll konkret das Leben der Menschen verbessern. Das tut sie nur, wenn sie von beiden Seiten gewollt und akzeptiert wird. Deshalb kommen wir an der Notwendigkeit von Verhandlungen zwischen den Paläs- tinensern und Israel über die bekannten Inhalte nicht vorbei. Wir verhandeln in diesen Minuten in New York über eine Lösung, die diese Verhandlungen ermöglichen. Ob dazu der schon heute zum Scheitern verurteilte An- trag auf die Vollmitgliedschaft Palästinas im Sicherheits- rat einen Beitrag leisten kann, darf hier und heute be- zweifelt werden. Bei jeder Lösung müssen die völlig berechtigten Si- cherheitsinteressen Israels Berücksichtigung finden. Ich wiederhole aber gerne: Ob das Vorgehen der israelischen Regierung in den letzten Monaten diesen Sicherheitsin- teressen dienlich war, darf mit Fug und Recht auch be- zweifelt werden. Ein weiteres Ziel ist, möglichst ein gemeinsames Vor- gehen der Staaten der Europäischen Union zu erreichen. Das mag bezüglich der zu behandelnden Frage von nachrangiger Bedeutung sein; aber auch die Palästinen- ser haben ein Interesse daran, dass einer ihrer wichtigs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14983 (A) (C) (D)(B) ten Partner, die EU, einheitlich agiert. Für die Hand- lungsfähigkeit einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik ist das natürlich von ganz erhebli- cher Bedeutung. Wir haben also eine Optimierungsnotwendigkeit mit mehreren Variablen. Das macht die Lösung so schwer. Die Linke hat wieder einmal die einfache Lösung: Volle Anerkennung jetzt. Dabei vergisst die Partei, dass mit Deklamationen nichts gewonnen ist, wenn sie keine Re- levanz für die Bürger vor Ort haben. Und genau das ist die Gefahr des Vorschlags der Linken. Die Probleme der Besatzung, die Probleme der mangelnden wirtschaftli- chen Perspektive, die Probleme der Zweiteilung in die West Bank und in den Gazastreifen werden ja in keiner Weise gelöst. Deshalb führt an Verhandlungen kein Weg vorbei. In diese Richtung arbeitet die Bundesregierung. In diese Richtung arbeitet seit Monaten der Außenminister. Wenn diese hartnäckige Arbeit dazu führt, dass das Quartett in einer Erklärung die Rahmenbedingungen für solche Verhandlungen festlegt und dieser Fahrplan dann die Grundlage für Verhandlungen ist, ist es diese hart- näckige Arbeit wert. Dann erwarte ich aber auch, dass die Opposition diese Bemühungen lobt und nicht kriti- siert. Klar ist allerdings auch, dass nach den großen Erwar- tungen, die zum Beispiel auch Präsident Obama geweckt hat, dieses Mal das Ergebnis nicht sein kann, dass die westliche Welt den Palästinensern zwar ihre Sympathie vermittelt, ansonsten aber alles beim Alten bleibt. Das geht jetzt nicht mehr. Dazu kommt jetzt natürlich die neue Situation in der arabischen Welt, die in jedem Fall eine neue Dynamik in den Nahost-Friedensprozess bringen wird, wobei diese Dynamik noch nicht eindeutig als positiv oder negativ bewertet werden kann. Sie bietet Chancen, enthält natür- lich aber auch Risiken. Daher bringe ich ein weiteres Mal als möglichen Zwischenschritt die sogenannte Vati- kan-Lösung ins Spiel. Diese Lösung könnte übrigens besser Deutschland-Lösung oder Schweiz-Lösung hei- ßen; das würde den Vorläufermodellen mehr gerecht. Wenn das Ergebnis der Bemühungen in New York eine verbindliche Vereinbarung mit einem klaren Zeit- rahmen für bilaterale Verhandlungen und die Statusauf- wertung der Palästinenser wäre, könnten wir von einem neuen Hoffnungsschimmer am sonst leider so trüben Himmel des Nahen Ostens sprechen. Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir werden in dieser Woche Zeugen einer Bewe- gung im israelisch-palästinensischen Konflikt, wie es sie seit einem Jahr nicht mehr gegeben hat. Hintergrund sind die Blockade der israelisch-palästinensischen Ver- handlungen und die Absicht der Palästinenser, die Mit- gliedschaft eines palästinensischen Staates bei den Ver- einten Nationen zu beantragen und damit implizit zumindest die symbolische Anerkennung als palästinen- sischer Staat zu erreichen. Meine Fraktion begrüßt grundsätzlich diese Initiative; denn es ist angesichts der Verhandlungsblockade und der fortgesetzten israelischen Siedlungspolitik in der West- bank und in Ostjerusalem dringend erforderlich, etwas zur Rettung der Zwei-Staaten-Regelung zu tun. Wir wis- sen allerdings noch nicht genau, was die palästinensi- sche Seite am Freitag in die Vereinten Nationen einbrin- gen wird, und ob sie letztlich einen Antrag in den Sicherheitsrat oder einen in die Generalversammlung einbringen wird. Nach allem, was bisher bekannt ist, sind bei einer Befassung des UN-Sicherheitsrates zwei Optionen denkbar: Entweder der palästinensische An- trag wird dort in einer Kommission mit einem unbe- stimmten Zeithorizont behandelt oder er wird zeitnah ab- gelehnt, wahrscheinlich durch ein Veto der USA. Insbesondere wegen des drohenden Vetos der USA scheint es mir bei aller grundsätzlichen Sympathie für das Anliegen der Palästinenser nicht sehr ratsam, in diese volle Konfrontation mit den Amerikanern zu ge- hen. Gerade wenn man sich die Rede von Präsident Obama von heute Morgen anschaut, erkennt man: Dieser Präsident unterstützt nach wie vor einen eigenen selbst- bestimmten Staat der Palästinenser. Er hat allerdings da- von gesprochen, dass es keinen „shortcut“, keine „Ab- kürzung“, geben sollte, sondern dass die Zwei-Staaten- Regelung letztlich nur verhandelt werden kann. Das war deutlich. Allerdings muss man auch sehen: Liefern konnte dieser Präsident bisher nicht, weder was eine Fortsetzung des Siedlungsmoratoriums betrifft noch was die Bereitschaft der Israelischen Regierung zu substan- ziellen Verhandlungen betrifft. Das ist für die Palästinen- ser ein ziemlich unerträglicher Zustand. Insofern stellt sich die Frage, ob nicht ein Zwischen- schritt, nämlich der Gang in die Generalversammlung mit dem Ziel der Aufwertung Palästinas zum beobach- tenden Nichtmitgliedsstaat, ein tragfähiger Kompromiss wäre. Zwar wenden sich die Israelis auch hiergegen, aber auch dieser Schritt würde das international aner- kannte Konzept der Zwei-Staaten-Regelung stärken und wäre gleichzeitig ein wichtiges Zeichen an die palästi- nensische und israelische Gesellschaft, die derzeitigen Blockaden zu überwinden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Ich bin fest davon überzeugt: Um die Palästinenser davon zu überzeugen, dass ein solcher Zwischenschritt sinnvoll ist, ist es erforderlich, dass vor allem die EU, einschließlich Deutschland, mit einer Stimme spricht. Denn eine Mehrheit in der Generalver- sammlung haben die Palästinenser. Aber es macht für sie einen großen Unterschied, ob die EU, inklusive der Deutschen, mit dabei ist oder nicht. An diesem Punkt ist die Bundesregierung gefordert: Die Bundeskanzlerin, der Außenminister, sie müssen sich jetzt innerhalb der EU für ein einheitliches Abstim- mungsverhalten einsetzen und signalisieren, dass sie bereit sind, einer entsprechenden Resolution in der Ge- neralversammlung zuzustimmen, etwa wenn die palästi- nensische Seite bereit wäre, von einem Gang in den Si- cherheitsrat abzusehen. Auch eine solche Resolution würde das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat stärken, und sie würde gerade die Legitimität des Staates Israel unterstreichen. Im Übrigen könnte die 14984 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Bundesregierrung mit einer Zustimmung gegenüber den Staaten des arabischen Frühlings Glaubwürdigkeit zu- rückerlangen, die sie in der Vergangenheit verloren hat. Nur wenn die europäischen Staaten endlich mit einer Stimme sprechen, könnte es vielleicht noch gelingen, eine Konfrontation im Sicherheitsrat zu vermeiden. Europa hat hier die große Chance, eine vermittelnde Rolle zwischen den Konfliktparteien und den USA ein- zunehmen, die am Ende zu neuen Verhandlungen führen könnte. Der deutsche Außenminister darf diese Chance und große Verantwortung nicht erneut leichtfertig ver- spielen, wie in der Libyen-Entscheidung. Meine Frak- tion wird sich heute zu dem Antrag der SPD und dem Antrag der Linken enthalten. Beide Anträge gehen leider nicht auf die zentralen Fragen der aktuellen Situation ein, etwa wie ein möglicher Zwischenschritt in der Ge- neralversammlung aussehen kann oder, ganz zentral, ein einheitliches Vorgehen der EU. Anlage 89 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Än- derung des Aufenthaltsgesetzes (Tagesord- nungspunkt 12) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Durch eine Schleuserorganisation werden jahrelang ukrainische Frauen illegal über die Grenze nach Deutschland gebracht, und zwar nicht mehr mit dem auf- wendigen und riskanten Verfahren, sie nächtens über die Neiße zu schleusen. Die Tathandlungen sehen schon seit Jahren raffinierter aus: Die Frauen werden im Ausland als Tänzerinnen angeworben, die Visabeschaffung er- folgt mit Falschangaben vermeintlicher deutscher Einla- der, fingierte Verpflichtungserklärungen liegen natürlich vor. Für den Sachbearbeiter einer deutschen Visumbe- hörde ist dies mangels besserer Erkenntnisse damit ein unverdächtiger Fall. Tatsächlich aber sollen die Frauen in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden – ein Tatbestand, wie er immer wieder vorkommt. Hinter Visaerschleichung stecken oft professionelle Organisa- tionen, die damit ihr Geld verdienen. Nicht selten ist diese Form der Schleusungskriminalität für die Täter nichts anderes als Transferlogistik im Bereich der orga- nisierten Kriminalität. Deshalb haben wir im Koalitions- vertrag beschlossen, dieser organisierten kriminellen Praxis wie auch den „Visashoppern“ mit der Visa-Warn- datei entgegenzuwirken. Deutschland hat ein gutes und durchdachtes System der Visumvergabe, das wir durch eine bessere Vernetzung der Informationen sichern wol- len. Die Visa-Warndatei wird also insbesondere die deut- schen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Spätestens seit dem Visa-Untersuchungsausschuss ist klar, dass Visumverfahren fehleranfällig sind. So werden schwerwiegende Delikte insbesondere aus Bereichen wie Menschenhandel und Schleusungskriminalität im- mer wieder mit erschlichenen Visa verübt. Die Visumbe- hörden haben derzeit aber keine ausreichenden Möglich- keiten, die an einem Visumantrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidrige Handlungen im Visumverfah- ren oder sonstige Verurteilungen mit Auslandsbezug zu überprüfen. Diese Lücke müssen wir schließen; denn das Visumverfahren leistet einen wichtigen Beitrag zur Be- kämpfung von Terrorismus und irregulärer Migration. Sinn und Zweck des Visumverfahrens ist es, sicherzu- stellen, dass nur Ausländer nach Deutschland einreisen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für Einreise und Aufenthalt erfüllen. Ob diese Voraussetzungen tatsäch- lich vorliegen, ist gewissenhaft zu prüfen. Das erleich- tern wir mit der Visa-Warndatei deutlich. Denn in ihr werden Warndaten zu Personen aufgenommen, die im Zusammenhang mit einer der für das Visumverfahren re- levanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zu- sammenhang mit Schleusung, Menschenhandel und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten auffällig geworden sind. Auffällig heißt, indem sie we- gen solcher Delikte als Täter oder Teilnehmer rechts- kräftig zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Wir haben den Deliktkatalog auf wenige Straftaten beschränkt, die einen besonderen Bezug zum Visumver- fahren oder einen entsprechenden Auslandsbezug auf- weisen. Es geht also stark eingegrenzt nur um Informa- tionen, mit denen der Visummissbrauch entdeckt bzw. verhindert werden kann. Darüber hinaus werden Warn- daten nur gespeichert zu Visumantragstellern, die sich im Visumverfahren selbst rechtswidrig verhalten haben, sowie zu Einladern, Verpflichtungsgebern und Personen, die im Visumverfahren Bestätigungen abgegeben haben, wenn diese im Rahmen ihrer Erklärungen falsche Anga- ben gemacht haben. Dies gilt auch, wenn ein Verpflich- tungsgeber seiner Verpflichtung zur Kostenübernahme nicht nachgekommen ist. Diese Informationen werden dann nur den Visumstellen im Visumverfahren sowie den mit der polizeilichen Kontrolle des grenzübergrei- fenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und Rücknahme von Visa an den Grenzen zur Verfügung gestellt. Daneben soll es ein weiteres Datenabgleichsverfahren geben, getrennt von der Visa-Warndatei und den bereits bestehenden Verfahren zur Konsultation von Sicher- heitsbehörden. Dieses neue, ergänzende Verfahren sieht den Abgleich der Visumantragsdaten mit den Erkennt- nissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Ver- bindung zum internationalen Terrorismus vor. Für Staatsangehörige und Personengruppen, bei denen eine Visumpflicht besteht, wird so ein Hinweis durch die Sicherheitsbehörden an die Auslandsvertretung ermög- licht, wenn ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass diese Per- sonen Verbindungen zu internationalen Terrornetzwer- ken haben. Hierzu übermitteln die Auslandsvertretungen auch die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen des Visumantragstellers an eine im Bundesverwaltungsamt einzurichtende beson- dere Organisationseinheit. Hier wird dann ein Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei durchge- führt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14985 (A) (C) (D)(B) Nur im Trefferfall werden dann die Daten aus dem Visumverfahren an die betreffende Sicherheitsbehörde zur Prüfung übermittelt, ob Versagungsgründe oder Si- cherheitsbedenken gegen die Einreise des Visumantrag- stellers bestehen. Wenn beim Abgleich kein Treffer er- zielt wird, werden die Daten unverzüglich gelöscht. Mit diesem weiteren Verfahren wird verstärkt dem besonde- ren sicherheitspolitischen Interesse in Visumverfahren Rechnung getragen, Personen mit Beziehungen zu Ter- rornetzwerken nicht nach Deutschland einreisen zu las- sen. Denn selbstverständlich gehören die für den Bereich Schleusungskriminalität und OK beschriebenen Modi Operandi zum Handwerkszeug von Terroristen oder auch Hasspredigern. Es kann nicht sein, dass Terroristen in deutschen Botschaften irgendwo auf der Welt Visa be- antragen und sie auch bekommen, um anschließend ei- nen Anschlag in Deutschland vorzubereiten oder gar durchzuführen. Es war daher höchste Zeit, unseren Visum- und Grenzbehörden die Möglichkeit einer intensiveren Prü- fung bei der Visavergabe zu geben. Ich bin der Überzeu- gung, dass diese beiden neuen Verfahren einen sinnvol- len Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit leisten werden. Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Die Ver- gabe von Visa, die zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen, ist einer der sensibelsten Punkte für die Sicherheit unseres Landes. Sie stellt ein potenzielles Einfallstor nicht nur für kriminelle, sondern auch für terroristische Aktivitäten dar. Gleichzeitig hat Deutschland als wichtige und stark vom Export abhängige Wirtschaftsnation und beliebtes Reiseland aber natürlich auch ein großes Interesse an ei- ner schnellen und effektiven Vergabe von Visa, um so ei- nen grenzüberschreitenden außereuropäischen Reise- und Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen. Die sicherheitspolitische Bedeutung der Vergabe von Visa und der fortdauernde Missbrauch der geltenden Einreisebestimmungen sind besonders durch die Arbeit des Visa-Untersuchungsausschusses in der 15. Wahl- periode des Deutschen Bundestages offensichtlich ge- worden. Durch den Untersuchungsausschuss wurde eine Vielzahl von gravierenden und vor allem strukturellen Mängeln bei der Vergabe von Visa in den deutschen Auslandsvertretungen aufgedeckt. In der nachfolgenden Zeit sind die bekannt gewordenen Missstände leider nur zögerlich und teilweise auch unzureichend behoben wor- den. Immerhin gibt es mittlerweile eine Arbeitseinheit zur Korruptionsprävention sowie ein Frühwarnsystem für einen möglichen Missbrauch. Die deutschen Auslandsvertretungen haben jedoch bisher noch immer nicht die Möglichkeit, bei allen An- trägen die an einem solchen Antrag beteiligten Personen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einem Visumverfahren oder mit sonstigem Aus- landsbezug zu überprüfen. Hinzu kommt, dass den Auslandsvertretungen in der Regel nur die von ihnen selbst erkannten Missbrauchs- fälle auch bekannt sind. Erkenntnisse anderer Stellen, wie auch die Erkenntnisse anderer deutscher Auslands- vertretungen und Grenzbehörden erfahren sie nur zufäl- lig oder auf Nachfrage im Einzelfall. Oftmals liegen die Kriterien für die Ablehnung eines Antrages jedoch ge- rade nicht in der Person des Antragstellers, sondern viel- mehr in der Person des Einladers begründet. Dies kann jedoch erst durch gezogene Quervernetzungen infolge eines Datenabgleichs mit problematischen anderen Visumantragstellern bei anderen Auslandsvertretungen belegt werden. Angesichts von jährlich mehr als einer Million bewil- ligter Visumanträge mögen die bisher festgestellten Missbräuche von mehreren Hundert Fällen pro Jahr zwar quantitativ nicht besonders ins Gewicht fallen. Die Er- kenntnisse der Sicherheitsbehörden belegen jedoch eine starke qualitative Relevanz. So befinden sich unter den aufgedeckten Fällen der letzten Jahre nicht nur Verbrechen des Menschen- und Kinderhandels, sondern vor allem auch „Einschleusun- gen“ von islamistischen Hass- und Gewaltpredigern nach Deutschland. Sie nutzen Deutschland vornehmlich, um für finanzielle und personelle Unterstützung für ihre extremistischen und terroristischen Aktivitäten zu wer- ben. Die christlich-liberale Koalition hat sich daher darauf verständigt, über die bestehenden Sicherheitsmaßnah- men hinaus weitergehende gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Visummissbrauchs und zur Verhinde- rung von illegaler Migration zu ergreifen. Zukünftig werden in einer Warndatei zentral Daten über Personen gespeichert, die im Zusammenhang mit einer der für das Visumverfahren relevanten Katalog- straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammen- hang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten auffällig gewor- den sind. Der Deliktskatalog ist mit Blick auf den mit der Visa- Warndatei verfolgten Zweck der Vermeidung des Visummissbrauchs auf wenige Straftaten beschränkt, die einen besonderen Bezug zum Visumverfahren oder ei- nen entsprechenden sonstigen Auslandsbezug aufwei- sen. Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei wird – abgesehen von den mit der polizeilichen Kon- trolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden für die Erteilung von Ausnahmevisa und die Rücknahme von Visa an den Grenzen – nicht möglich sein. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen hätte man sich sicher auch einen größeren Zugriff durch die natio- nalen Sicherheitsbehörden auf die Visa-Warndatei an dieser Stelle vorstellen können. Mit dem ebenfalls beschlossenen Datenabgleichsver- fahren wird den sicherheitspolitischen Interessen im Visumverfahren jedoch zumindest in Bezug auf die Be- kämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung ge- tragen. Für das neue Datenabgleichsverfahren wird beim Bundesverwaltungsamt eine besondere Organisa- 14986 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) tionseinheit eingerichtet, bei der künftig Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Anti- terrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbe- hörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt somit im Ergeb- nis einen weiteren wichtigen Baustein der christlich-li- beralen Koalition im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität dar. Rüdiger Veit (SPD): Ein Teil der Vorgeschichte zu diesem Gesetzgebungsprojekt liegt schon in der letzten Legislaturperiode. CDU/CSU und SPD hatten damals in der Koalitionsvereinbarung festgehalten: „Die Bundes- regierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einset- zen, das für 2006 geplante EU-Visa-Informationssystem entsprechend auszugestalten. Sollten diese Bemühun- gen bis dahin nicht erfolgreich sein, wird eine nationale Warndatei geschaffen werden“. Diese europäische Rege- lung, nämlich die VIS-VO ist dann aber im Juli 2008 in Kraft getreten und anschließend in der Praxis umgesetzt worden. Aus heutiger Sicht mag es ein Fehler gewesen sein, dass ich damals als Berichterstatter und Verhand- lungsführer auf der Seite der SPD das Gesetzesvorhaben einer nationalen Einlader- und Warndatei damit nicht so- fort, sondern erst in buchstäblich letzter Minute am Freitag vor der Kabinettssitzung aufgehalten habe. In meiner eigenen Fraktion bestanden schon damals – ins- besondere bei der vormaligen Justizministerin Brigitte Zypries – und bestehen noch heute erhebliche Bedenken datenschutzrechtlicher Art, die ich zunächst nicht ernst genug genommen hatte. Spätestens im Bundesrat wären wir seinerzeit mit dem Projekt sowieso an der FDP ge- scheitert, die sich anders als heute diesem Gesetzesvor- haben entgegenstellte. Für den damaligen Anlauf ebenso wie für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gilt aber, dass der zu erwar- tende Nutzen und der zu befürchtende Schaden – ganz zu schweigen von dem unnötigen Aufwand – in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Denn der Anwendungsbereich der europäischen Norm erfasst zwar nur die – kurzfristigen – Schengen-Visa; diese ma- chen aber der Visa-Statistik des Auswärtigen Amtes zu- folge 93 Prozent aller Fälle aus. Bei den noch verblei- benden 7 Prozent handelt es sich um die langfristigen nationalen Visa gemäß § 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgeset- zes. Bei diesen Fällen erfolgt naheliegenderweise eine ohnehin wesentlich eingehendere Prüfung des Aufent- haltszwecks – zum Beispiel Arbeitsaufnahme oder Fa- miliennachzug – und unter Beteiligung auch der Auslän- derbehörden, aus deren Akten im Zweifelsfall mehr Sachverhalt und Begleitumstände ersichtlich sind, als sie legitimerweise in einer Datei gespeichert werden kön- nen. Dabei wird man auch dem Sachbearbeiter des Aus- wärtigen Amtes die Durchsicht des Bundeszentralregis- ters, zu dem er bereits jetzt Zugriff hat, in Bezug auf einschlägige strafrechtliche Verurteilungen weiterhin zu- muten können. Das heißt, es braucht auch keine geson- derten Arbeitserleichterungen für die Bediensteten in den Auslandsvertretungen durch eine neu zu schaffende Datei. Was also im Wesentlichen durch eine eigene deutsche Visa-Warndatei erreicht würde, wäre ganz überwiegend eine unseres Erachtens unzulässige Doppelspeicherung von Daten mit großem Aufwand und ohne nennenswer- ten zusätzlichen Nutzen. Und bei denjenigen, die sich mit gezielten Angaben und Nachweisen um ein länger- fristiges Visum bemühen, handelt es sich nun sicherlich nicht gerade um den Personenkreis derjenigen, die sich um eine Einreise nach Deutschland bzw. in den Schen- genraum bemühen, um hier zum Beispiel Straftaten zu begehen oder einer illegalen Beschäftigung nachzuge- hen. Damit gilt der alte Satz von Charles-Louis Montes- quieu: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Ge- setz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen. Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Derzeit haben deutsche Behörden nicht die Möglichkeit, bei Visuman- trägen die beteiligten Personen auf rechtswidriges Ver- halten im erforderlichen Ausmaß zu überprüfen. Schon in der 15. Wahlperiode wurde im Bundestag eine Visa- Warndatei als Mittel zur Unterstützung unserer Behör- den für sinnvoll erachtet. Es war auch damals klar, dass das Visa-Verfahren die Einreise von Schwerstkriminel- len verhindern soll. Deshalb musste eine Lösung her, die sowohl den Bedürfnissen des internationalen Reisever- kehrs, der Abwehr von Verbrechern, aber auch dem Da- tenschutz und den Anforderungen an ein rechtsstaatli- ches Verfahren gerecht wird. Die Koalition aus FDP und Union wird nun diese Visa-Warndatei schaffen. Die Koalition ist handlungsfä- hig, und im Gegensatz zur SPD bringen wir die Rechts- staatlichkeit erhöhende Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss. Der Visa-Missbrauch wird durch diese Datei einge- dämmt werden; die Rechtssicherheit für die Anwender wird erhöht. Die am Visumantrag beteiligten Personen sollen ge- zielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Delikten mit Terrorismusbezug, Menschenhandel, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz überprüft werden. Durch die Einführung der Visa-Warndatei werden die Visumsbehörden in ihrer Arbeit unterstützt: Bisher ha- ben Auslandsvertretungen lediglich separat Daten über die am Visumverfahren beteiligten Personen gespei- chert. Im Verdachtsfall müssen diese dann jeweils bei einzelnen anderen Auslandsvertretungen oder Behörden nachfragen. Die Visa-Warndatei hilft, diese Lücke zu schließen: Dort werden zentral die Daten von Personen gespeichert werden, die rechtskräftig wegen Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder sonstigem Auslandsbezug verurteilt wurden; darunter fallen schwere Straftaten, insbesondere Menschenhandel und Verstöße gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14987 (A) (C) (D)(B) Weiter werden am Visumverfahren beteiligte Perso- nen etwa Antragsteller und Einlader, gespeichert, wenn sie falsche Angaben gemacht haben oder ihren gesetzli- chen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der FDP ist in diesem Zusammenhang der zurückhal- tende Umgang mit Datentransfers wichtig: Die Daten- speicherung ist auf das Nötigste begrenzt: Gespeichert wird nur ein Datensatz pro Person bzw. Organisation, nicht jeder einzelne Visumantragsvorgang. Das ist geeig- net, erforderlich und angemessen. Die Speicheranlässe sind eng umgrenzt und abschlie- ßend numerisch aufgezählt. Die zugriffsberechtigten Be- hörden sind nur die am Visumverfahren beteiligten Behörden: Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Behörden, die mit der polizei- lichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind. Die Informationen in der Visa-Warn- datei dienen den Behörden für die Sachverhaltsaufklä- rung und ermöglichen ihnen eine umfassende Sachver- haltsbewertung. Eine Speicherung hat nicht automatisch die Ableh- nung eines Visumantrags zur Folge, vielmehr soll der betroffenen Behörde eine alle wichtigen Aspekte umfas- sende Ermessensentscheidung ermöglicht werden. Sie muss wissen, an welcher Stelle sie weiter nachfragen muss. Die Rechte der Betroffenen sind zentral berücksich- tigt durch Protokollierungs-, Datensicherungs- und Lö- schungsvorschriften sowie den Auskunftsanspruch. In Ergänzung zu dieser Visa-Warndatei wird eine Organisa- tionseinheit beim Bundesverwaltungsamt geschaffen, wo einzelne Daten von Personen aus dem Visumverfah- ren mit einem sehr eng begrenzten Teilbereich der Anti- terrordatei abgeglichen werden. Damit sind auch Top- gefährder identifizierbar. Durch dieses Vorgehen kann sicherheitsrelevanten Interessen Rechnung getragen werden, ohne durch einen unkontrollierten Datenab- gleich unverhältnismäßig in die Schutzrechte der Betrof- fenen einzugreifen. Eine anlasslose Speicherung der Daten findet nicht statt. Vielmehr wird ein besonderes Verfahren eingerich- tet: Wenn beim Abgleich an neutraler Stelle festgestellt wird, dass die betreffende Person in der Datei gespei- chert ist, wird die Sicherheitsbehörde, die die Daten ein- gestellt hat, darüber informiert. Das bedeutet „Rechts- staatlichkeit durch Verfahren“. Freiheit und Sicherheit mit menschlichem Gesicht in einer Gesellschaft des Miteinanders: Das ist das Leitbild für die innenpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre. Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem auf vor- bildliche Weise gerecht. Wir erleichtern so den für ein weltoffenes Industrieland wie Deutschland unverzicht- baren internationalen Reiseverkehr und stärken zugleich die Sicherheit unseres Landes – ohne ausufernde Daten- erfassung. Die FDP in der gemeinsamen Koalition sorgt dafür, dass Freiheit und Sicherheit in einem angemessenen, ausgewogenen Verhältnis bleiben. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Die Bundesregierung will die datentechnische Durchleuchtung von Ausländerin- nen und Ausländern weiter ausbauen und legt einen Ge- setzentwurf für eine Visa-Warndatei vor. Dabei sind Ausländerinnen und Ausländer bereits heute diejenigen, die am stärksten durchleuchtet werden. Es existiert eine Unmenge von Dateien, die gezielt und ausschließlich für Nichtdeutsche geschaffen wurden: Seit 15 Jahren existiert das Ausländerzentralregister in Köln. Diese Datenbank enthält über 23 Millionen Daten von Ausländerinnen und Ausländern, zum Teil noch Jahre über ihren Aufenthalt in Deutschland hinaus. Die Fingerabdrücke von Asylantragstellern werden ebenfalls in einer zentralen Datei erfasst. Auf beide Dateien haben sämtliche Polizeibehörden Zugriff. Delikte im Bereich Einreise und Aufenthalt von Ausländerinnen und Aus- ländern, Fälschung und Vorlage von ge- und verfälsch- ten Dokumenten im Visumverfahren, im Bereich Schwarzarbeit – zu alldem gibt es in Deutschland Da- teien. Die Vorgänge zu jedem Visumverfahren werden bei den Botschaften und den zuständigen Ausländerbe- hörden gespeichert. Im November dieses Jahres startet das Visa-Informationssystem der EU, in dem sämtliche Visumverfahren auch zentral erfasst werden. Wer ein Visum beantragt, einen Ausländer einlädt oder als Bürge garantiert, dass aus seinem Aufenthalt keine Kosten ent- stehen, ist in einer oder mehreren Dateien erfasst. Der Bundesregierung reicht das nicht, sie will nun auch noch die sogenannte Visa-Warndatei. Zu jedem Visumverfahren sollen alle beteiligten Personen gespei- chert werden, also die einzuladenden Gäste, die Einlader und die Bürgen, außerdem noch sogenannte relevante Personen, ein völlig unklarer und im Gesetz nicht defi- nierter Begriff. Sie sollen gespeichert werden, wenn es aus Sicht der Behörden zu Unregelmäßigkeiten kommt. Dabei geht es nicht nur um die Vorlage von gefälschten Dokumenten oder den illegalen Verbleib im Bundesge- biet über die Gültigkeitsdauer des Visums hinaus. Schon die unverschuldete Verletzung der Verpflichtungen aus der Bürgschaft für den ausländischen Besucher führt zur Speicherung. Auch falsche Angaben im Visumverfahren führen zur Erfassung; auch hier spielt der Vorsatz keine Rolle. Die Konsequenz: Der oder die Betroffene wird auf Jahre hinaus keine Verwandten oder Freunde aus dem Ausland einladen können. Selbst wer unwissentlich und ohne bösen Vorsatz im Visumverfahren falsche An- gaben macht, muss mit dieser Konsequenz rechnen. Im Gesetzentwurf ist nicht vorgesehen, die Betroffenen über ihre Speicherung zu informieren. Ein wirksamer Rechts- schutz ist also nicht möglich. Die Bundesregierung ist bislang jeden Beweis schul- dig geblieben, dass die Einrichtung einer solchen Visa- Warndatei wirklich notwendig ist. Ein paar Zahlen dazu: Im vergangenen Jahr hat die Bundespolizei in 1 686 Fäl- len den Verdacht gehabt, dass sich jemand rechtswidrig einen Aufenthaltstitel beschafft haben könnte. Das sind bei über 2 Millionen erteilten Visa weniger als 1 Pro- mille. Selbst unter Annahme eines großen Dunkelfeldes ist die Durchleuchtung aller Visumantragsteller, Einlader und Bürgen schlicht unverhältnismäßig. Alle Zahlen, die die Union in diesem Zusammenhang in den Raum stellt, 14988 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) sind schlicht aus der Luft gegriffen und durch nichts be- legt. Auch der geplante Abgleich der Daten der Visuman- tragsteller mit der Antiterrordatei ist überflüssig und eine reine Ressourcenverschwendung. Für eine Reihe von Staaten gilt ohnehin, dass die Daten ihrer Bürger im Visumverfahren mit den Erkenntnissen der Sicherheits- behörden abgeglichen werden sollen. Die Datei des Bun- deskriminalamtes, in der diese sogenannten Konsulta- tionsverfahren erfasst werden, enthält mittlerweile 3,5 Millionen Vorgänge. Sie wurde 2009 eingerichtet. Es ist nicht bekannt, ob dadurch in nur einem Fall die Ein- reise einer möglicherweise gefährlichen Person verhin- dert werden konnte. Ich vermute, das ist nicht der Fall – sonst hätten die Sicherheitsbehörden das sicherlich an die große Glocke gehängt. Dieser Datenabgleich soll nun auf alle visumpflichti- gen Staatsangehörigen ausgedehnt werden. Über Aus- länderinnen und Ausländer wird also noch ein Datennetz geworfen. Die Notwendigkeit einer solchen Durchleuch- tung ist durch nichts belegt. Die Begründung des Gesetz- entwurfs schweigt sich dazu komplett aus. Die von der Bundesregierung geplante Rasterung aller Personen, die einen Visumantrag für den Schengen-Raum stellen, egal ob an einer deutschen oder der Botschaft eines anderen EU-Staates, ist vollkommen unverhältnismäßig und ein Datenmissbrauch auf breiter Front. Weder für die Visumantragsteller noch die Einlader und Bürgen ist nachvollziehbar, wer ihre Daten bekommt. Ich kann die Koalition an dieser Stelle nur auffordern: Stoppen Sie diesen Unsinn! Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit ih- rem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung eine Visa-Warndatei errichten. Darin sollen Daten von Vi- sumantragstellern, Einladern und Verpflichtungsgebern gespeichert werden, die in der Vergangenheit durch fest- gestelltes missbräuchliches Verhalten im Zusammen- hang mit Visumverfahren aufgefallen sind. Teile des Vi- sumantrags sollen außerdem automatisch mit der Anti- terrordatei abgeglichen werden. Selbstverständlich unterstützen wir Grünen das Ziel der Bundesregierung, Visummissbrauch und schwerer Kriminalität mit Auslandsbezug entgegenzuwirken. Die Regierung geht aber einen falschen und voreiligen Weg. Aus vermeintlichen Sicherheitsgründen versucht sie, die Rechte der am Visumverfahren Beteiligten zu unterlau- fen. Sie missachtet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch für Ausländerinnen und Ausländer gilt und den Staat verpflichtet, personenbezo- gene Daten sparsam zu erheben, und zwar nur dann, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht. Dass die von der Regierung vorgeschlagenen Maß- nahmen erforderlich sind, um den Visummissbrauch ein- zuschränken, leuchtet nicht ein. Im Gegenteil, die beste- henden und bereits beschlossenen sicherheitsrechtlichen Instrumentarien in diesem Bereich sind sehr wohl ausrei- chend. Die in der geplanten Visa-Warndatei zu spei- chernden Daten liegen überwiegend bereits in anderen Datenbeständen vor, auf die die Visumbehörden Zugriff haben, bzw. sie können in solchen Datenbeständen erfasst werden. So sind sämtliche Tatbestände des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bereits im Bundeszentralregister erfasst. Die Tatbestände des § 2 Abs. 1 Nr. 2 gehören zu den Ver- sagungsgründen, die im Visa-Informationssystem, VIS, zu erfassen sind. Die Bundesregierung versucht nicht einmal, zu erklä- ren, warum die Errichtung einer Visa-Warndatei und der Abgleich mit der Antiterrordatei notwendig sein sollen. Vielmehr soll nach der Gesetzesbegründung erst nach dreijährigem Bestehen der Warndatei eine Evaluierung überprüfen, „ob sich die Speicherung von Daten, die be- reits im vom Bundesamt für Justiz geführten Bundeszen- tralregister zentral gespeichert sind, in der neu einge- führten Datei als für die Erreichung des Zwecks des Gesetzes notwendig erweist …“. Die Mitwirkung der FDP, die sich mal als Bürgerrechtspartei verstanden hat, an einer solchen Missachtung der Grundrechte ist der blanke Hohn. Es ist völlig unklar, warum die Bundesregierung mit einem halbgaren Gesetzentwurf vorprescht, anstatt den Beginn des Visa-Informationssystems abzuwarten, um dann zu prüfen, ob weitere Maßnahmen überhaupt not- wendig sind. Noch viel problematischer als die Warndatei ist der Vorschlag, ein neues Verfahren beim Bundesverwal- tungsamt einzurichten, das jeden Visumantragsteller, Einlader, Verpflichtungsgeber oder jede sonstige Refe- renzperson automatisch mit bestimmten Einträgen in der Antiterrordatei abgleicht. Bei Treffern sollen die Daten an die Sicherheitsbehörden zur weiteren Prüfung über- mittelt werden. Anders als bei der Warndatei erfolgt ein Abgleich mit der Antiterrordatei also nicht nur bei Personen, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, sondern bei aus- nahmslos allen Personen, die am Visumverfahren betei- ligt sind und keinen Anlass für eine Überprüfung gege- ben haben. Mit dieser Regelung werden friedliche Menschen, die ihre Verwandten für einen Besuch einla- den oder sich an internationalen Jugend-, Wissenschafts- und Studierendenaustauschprogrammen beteiligen, pau- schal als mögliche Terroristen verdächtigt. Es ist be- zeichnend für die rückwärtsgewandte Politik der Bun- desregierung, dass sie immer noch meint, Ausländer- innen und Ausländer seien grundsätzlich ein Sicherheits- risiko. Diese Einstellung wird sicherlich nicht dazu bei- tragen, dass sich die gewünschten Hochqualifizierten und ihre Familienangehörigen oder Touristen für Deutschland entscheiden. Abgesehen von der negativen Signalwirkung, die von einer solchen Sicherheitsmaßnahme ausgeht, ist ein au- tomatisierter Abgleich mit der Antiterrordatei auch nicht notwendig. Das Aufenthaltsgesetz sieht bereits ein Ver- fahren zur Überprüfung von Sicherheitsbedenken bei Vi- sumantragstellern aus bestimmten Staaten vor. Dieses sogenannte Konsultationsverfahren könnte auch auf die Angehörigen weiterer Staaten ausgeweitet werden. Unzureichend ist der Gesetzentwurf auch im Hinblick auf den Schutz der Betroffenen vor falschen Eintragun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14989 (A) (C) (D)(B) gen in der Visa-Warndatei. Das Recht auf informatio- nelle Selbstbestimmung gebietet es zum einen, dass die Betroffenen über die Speicherung ihrer Daten und ihr Auskunftsrecht informiert werden; zum anderen müssen ihnen Ansprüche auf Berichtigung und Löschung un- richtiger Daten gewährt werden. Das Ausländerrecht darf nicht länger als Polizeirecht verstanden werden. Dieser Gesetzentwurf würde den vielen friedlichen Menschen, die erfreulicherweise Inte- resse an unserem Land haben, schaden. Das lehnen wir Grünen ab. Dass sich die FDP, die in der letzten Wahlpe- riode noch vehement gegen die Visa-Warndatei protes- tiert hat, heute nicht zu schade ist, diese stigmatisierende Datensammelwut der Unionsparteien zu unterstützen, nur weil die Unionsparteien im Gegenzug auf die Inter- netsperren verzichtet haben, ist bezeichnend für ihren desolaten Zustand. Anlage 90 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Be- kämpfung von Kinderpornographie in Kommu- nikationsnetzen (Tagesordnungspunkt 14) Ansgar Heveling (CDU/CSU): Vielleicht ist für den einen oder anderen heute hier vordergründig ein Tag des stillen oder lauten Triumphs. Wir beraten in erster Le- sung den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderporno- grafie in Kommunikationsnetzen. Ich will nicht verheh- len, dass meine Empfindungen zwiespältig sind, und es mag nicht nur mir so gehen. Vor allem: Die bloße Besei- tigung eines Gesetzes vermag diesen Zwiespalt nicht so einfach zu beseitigen. Zunächst einmal ist das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommu- nikationsnetzen ein Lehrstück, ein Lehrstück für vieles. Es ist erstens ein Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen. Bei der Entstehung des Gesetzes hat seinerzeit das eigentlich federführende Ministerium nicht die Feder geführt. Ein anderes Ministerium hat sich dann die Zu- ständigkeit aus der Verfassung konstruiert, und ein unzu- ständiges Ministerium hat die Debatte beherrscht. Ich scheue mich nicht, das hier so anzusprechen; denn am Schluss des Prozesses hat sich eine Regierung ja auch als Erste von diesem, ihrem Werk durch Nichtanwendung distanziert. Und was bleibt? Am Ende bleibt die Er- kenntnis, dass das insbesondere einem nicht gedient hat: der Sache selbst. Das Gesetz ist zweitens ein Lehrstück dafür, wie aus der Umdeutung von Begriffen, aus der Umwertung von Werten, politische Kampfinstrumente werden. Rasch be- kam die öffentliche Diskussion einen Spin, der gar nichts mit dem Thema Kinderpornografie zu tun hat. Das Stichwort Zensur rückte in den Vordergrund. Dieser Begriff sollte fortan die Diskussion beherrschen. Man mag an dem Gesetz vieles kritisieren, vieles auch zu Recht, aber mit Zensur hat es überhaupt gar nichts zu tun. Und es bleibt für mich die bange Frage: Welches Staats- und Gesellschaftsbild haben diejenigen im Kopf, die mit Verve „Zensur“ gebrüllt haben, um das Gesetz zu Fall zu bringen? Denn da geht es denjenigen ja wohl um mehr als um die Frage der Tauglichkeit des Mittels Inter- netsperren. Es geht um die grundsätzliche Haltung zu staatlichen Eingriffen zur Abwehr von Straftaten. Ge- setzmäßigkeit, Rechtschutzgarantie und Verhältnismä- ßigkeit, also Geeignetheit, Erforderlichkeit und Ange- messenheit, sind die klassischen Instrumente des Rechtsstaats zur Limitierung von Eingriffen. Wer diese Mechanismen aufgeben möchte, redet entweder dem überstarken Staat das Wort oder einem Staat, für den un- ter dem Diktum vorgeblicher Freiheit der Ausgleich di- vergierender Grundrechte – etwa die Schutzpflicht ge- genüber den Bürgerinnen und Bürgern, für deren Sicherheit zu sorgen – gleichgültig zu sein hat. Das aber ist meiner Ansicht nach ein Verständnis von Freiheit, das mit der Gefahr behaftet ist, sich in letzter Konsequenz gegen sie selbst zu richten. Mich besorgt das, und ich hoffe, dass ich mit dieser Sorge nicht alleine stehe. Wie sehr im Übrigen das Zensurargument tönend Erz ist, zeigt ein Blick auf die Polizeigesetze der Länder, die das Sperren von Internetseiten bisher, jetzt und auch in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage zur Gefahrenabwehr erlauben. Sie erlauben es, weil es ein ganz normales Mit- tel zur Gefahrenabwehr darstellt, sofern es auf rechts- staatlicher Grundlage erfolgt. Und das sind keine chine- sischen Verhältnisse! Drittens ist das Gesetz ein Lehrstück für politische Halbwertszeiten – auf allen Seiten. Die SPD – ich habe seinerzeit in verschiedenen Reden die damaligen Einlas- sungen der Kolleginnen und Kollegen bereits genüsslich zitieren dürfen – hat mit dem Verlassen der Großen Koalition offensichtlich auch ihre Haltung zum Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen sehr schnell hinter sich gelassen. Aber auch die Koalition hat sich schon im Koalitionsvertrag, um es vorsichtig zu formulieren, durch einen Formelkompromiss von einem geltenden Gesetz distanziert. Aus legislativer Sicht ist das eine be- denkliche Situation. Hier wird ein über ein Jahr währen- der Konflikt zwischen Gesetzeslage und mangelnder Ge- setzesanwendung durch Aufhebung des Gesetzes gelöst. Wenn in solchen Konflikten stets die Legislative vor der Exekutive durch die Beseitigung von Gesetzen zurück- weichen würde, dann wäre dies sicherlich eine Bankrott- erklärung des demokratischen, auf Gewaltenteilung ba- sierenden Rechtsstaats. Was wir heute tun, darf daher keine Schule machen. Schließlich: Was bleibt übrig? Ein sicherlich nicht op- timales Gesetz wird aufgehoben. Das Problem indessen bleibt nach wie vor nicht gelöst. Nach wie vor sind die Löscherfolge ausgesprochen dispers. So finden sich im ersten Halbjahr des Jahres 2011 einige Monate, in denen über 80 Prozent der identifizierten Seiten innerhalb einer Woche gelöscht werden konnten. Ebenso gibt es aber auch Monate, in denen nur rund 30 Prozent der Seiten gelöscht wurden. Im Durchschnitt gelingt es, bei knapp 14990 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) über 60 Prozent der Seiten eine Löschung innerhalb der ersten Woche zu veranlassen. Damit sind aber immer noch 40 Prozent der Seiten nach einer Woche verfügbar. Das alles zeigt: Nach wie vor mangelt es an einer wirksamen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kin- derpornografie in Kommunikationsnetzen. Ich möchte nicht verschweigen, dass sich im vergangenen Jahr hier eine Menge bewegt hat, nicht zuletzt was die Zusam- menarbeit von staatlichen Stellen und Selbstregulie- rungseinrichtungen der Internetwirtschaft angeht. Das ist ausdrücklich positiv zu bewerten. Aber gerade in grundrechtssensiblen Bereichen kann nicht bloß eine gut funktionierende Zusammenarbeit von Behörden und privaten Einrichtungen Maßstab sein. Das genügt den rechtsstaatlichen Vorgaben nicht, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Bereitstellung von Ein- griffsmöglichkeiten, sondern auch ebenso mit Blick auf deren Limitierung. Daher ist das pure Aufheben des Ge- setzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornogra- fischen Inhalten in Kommunikationsnetzen aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion zu wenig. In der weiteren Beratung des vorliegenden Gesetzent- wurfes sollten wir daher folgende Überlegungen mitei- nander diskutieren. Zum einen sollten wir darüber nachdenken, ob wir zu- mindest die Evaluierungspflicht hinsichtlich des Löschens weiter gesetzlich konstituiert lassen. Ich habe es eben schon ausgeführt: Die Löschergebnisse sind ausgespro- chen dispers. Unserer Ansicht nach täten wir gut daran, wenigstens hierauf auch weiterhin ein wachsames Auge zu haben. Denn wie ebenfalls bereits gesagt: Nach wie vor ist eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kin- derpornografie nicht oder nur in Ansätzen zu erkennen. Wir halten hier die Vorschläge des Bundesrates aus- drücklich für bedenkenswert. Zum anderen: Es wäre gut, eine ausdrückliche Zu- ständigkeitsregelung für das BKA im Hinblick auf die Bekämpfung der internationalen Kinderpornografie im Sinne des § 184 b StGB gesetzlich festzuschreiben. Der- zeit wird diese Zuständigkeit allein aus der Zentralstel- lenfunktion des BKA abgeleitet. Damit wird das BKA allein aufgrund der Entscheidung der Exekutive tätig. Hier ist unserer Ansicht nach aber der Gesetzgeber ge- fordert. Wenn die von allen Fraktionen stets wiederhol- ten Beteuerungen, wir sollten den Kampf gegen Kin- derpornografie mit dem Mittel des Löschens konsequent fortführen, wirklich ernst gemeint ist, reicht das Aufhe- ben eines Sperrgesetzes eben nicht. Denn einen Lösch- auftrag suchen wir im Bundesrecht weit und breit verge- bens. Wir sollten daher festlegen, wozu eine Polizeibehörde zuständig ist und wozu nicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten wir daher bei- spielsweise eine Ergänzung des BKA-Gesetzes vorneh- men. Die Aufhebung des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommu- nikationsnetzen steht an. Doch die Herausforderung bleibt. Wie können wir wirksam gegen Kinderpornogra- fie in einem Medium vorgehen, das keine Grenzen kennt? Die Aufhebung eines Gesetzes gibt darauf leider keine Antwort. Lars Klingbeil (SPD): Besser spät als nie! Wir bera- ten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bun- desregierung zur Aufhebung der Netzsperren. Um es vorweg zu sagen: Es ist gut, dass sich nunmehr – nach über drei Jahren Debatte und zwei Jahre nach der Verab- schiedung des Zugangserschwerungsgesetzes – alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und auch die Bun- desregierung einig sind, dass Internetsperren wenig ef- fektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand zu umgehen sind. Internetsperren können damit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderporno- grafie leisten und schaffen zudem eine Infrastruktur, die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungs- rechtlich problematisch ist. Die Regierungsfraktionen hatten in ihrem Koalitions- vertrag vereinbart, das Zugangserschwerungsgesetz zu- nächst für ein Jahr nicht anzuwenden. Dementsprechend wurde das BKA durch Erlass des Bundesministeriums des Inneren aufgefordert, den „in § 1 Abs. 2 ZugEr- schwG eingeräumten Beurteilungsspielraum dahin ge- hend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten er- folgt und Zugangssperren unterbleiben“. Einen solchen Beurteilungsspielraum gibt es aber nicht, und von daher kann diese Anordnung der Nichtanwendung eines Geset- zes durch Ministererlass durchaus als Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG, bewertet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese verfassungsrechtlichen Bedenken immer wieder deutlich gemacht. Auch die öffentliche Anhörung des Rechtsaus- schusses zum Thema hat diese Bedenken aus unserer Sicht eindeutig bestätigt. Die Bundesregierung begründet ihren nun vorgeleg- ten Gesetzentwurf wie folgt: „Die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und nicht staatlichen Einrichtungen wie Selbstregulie- rungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nichtre- gierungsorganisationen wurden in jüngster Zeit weiter genutzt, um national und international eine schnellst- mögliche Löschung der Inhalte zu erreichen. Dieses Vor- gehen hat sich als erfolgreich erwiesen, so dass Sperr- maßnahmen nicht erforderlich sind. Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen In- halten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwe- rungsgesetz – ZugErschwG) wird daher aufgehoben.“ Zu möglichen Alternativen ihres Gesetzentwurfes gibt die Bundesregierung den bemerkenswerten Hinweis: Keine. Alternativen liegen seit Anfang 2010 vor. Die SPD- Bundestagsfraktion hat ihre Zustimmung zu diesem Ge- setz im Jahr 2009 als Fehler eingeräumt und im Februar 2010 einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunika- tionsnetzen eingebracht. Es war die Koalition, die immer wieder verhindert hat, dass dieser Gesetzentwurf und die vergleichbaren Gesetzentwürfe der anderen Opposi- tionsfraktionen auf die Tagesordnungen im Plenum und der Ausschüsse gesetzt wurde. Am 25. Oktober 2010 hat Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14991 (A) (C) (D)(B) der Unterausschuss Neue Medien auf Antrag der SPD-Fraktion ein Expertengespräch zu den Gesetzent- würfen der Opposition zur Aufhebung des Zugangser- schwerungsgesetzes und hierbei insbesondere zu den technischen und organisatorischen Fragen und Proble- men bei der Löschung von Kindesmissbrauchsdarstel- lungen im Internet durchgeführt. Hierbei wurde überaus deutlich, dass es große Erfolge bei der Durchsetzung der Löschung und vor allem deutliche Verbesserungen bei der Zusammenarbeit zwischen dem BKA, den Be- schwerdestellen und den Selbstkontrolleinrichtungen gibt, vor allem mit Blick auf das direkte Zugehen auf die Hostprovider im Ausland. Einhellige Feststellung bei diesem Expertengespräch war, dass Internetsperren kein geeignetes Instrument zur Bekämpfung von Kinderpor- nografie sein und bestenfalls Symbolpolitik darstellen können, zugleich aber eine Infrastruktur schaffen, die bedenklich ist und die missbraucht werden kann. Am 10. November 2010 hat der federführende Rechtsaus- schuss eine öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwür- fen der Opposition zur Aufhebung des Zugangserschwe- rungsgesetzes durchgeführt. Auch hier wurde von der überwiegenden Mehrzahl der geladenen Sachverständi- gen festgestellt, dass das Gesetz verfassungsrechtlich zu- mindest bedenklich ist und keinen Beitrag zur Bekämp- fung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen leisten kann. Immerhin ein knappes Jahr nach der Anhörung des federführenden Rechtsausschusses legt die Bundesregie- rung nun endlich ihr Aufhebungsgesetz vor und schlägt – wie die Gesetzentwürfe der Opposition – vor, dass das Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wer- den soll. Dies ist richtig und findet unsere Zustimmung, allerdings kommt diese Einsicht sehr spät. Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass das Instrument der verfas- sungsrechtlich bedenklichen und zur Verfolgung von Straftaten untauglichen Netzsperren abgeschafft wird, und es ist – angesichts vergleichbarer Forderungen bei- spielsweise bei Urheberrechtsverletzungen – zu hoffen, dass die Bundesregierung sich damit hoffentlich voll- ständig von der Absicht, eine solche Sperrinfrastruktur aufbauen zu wollen, verabschiedet. Bedauerlich ist, dass – weil die Bundesregierung sich seit ihrem Amtsantritt und trotz entsprechender öffent- lichkeitswirksamer Ankündigungen in ihrem Koalitions- vertrag nicht auf eine gemeinsame Linie hat verständi- gen können – es keine wirklich unabhängige Evalu- ierung gegeben hat, denn nur so hätte man noch beste- hende Defizite bei der Durchsetzung der Löschung auf- zeigen können. Daher ist es bis heute so, dass es zwar überdeutliche Verbesserungen bei der Löschung entspre- chender Inhalte in kürzester Zeit gibt, dass aber zugleich nach wie vor erhebliche Differenzen zwischen den Zah- len des BKA und den Selbstregulierungseinrichtungen vorliegen. Aufgrund ihrer internen Differenzen ist die Bundesregierung hier zwei Jahre lang untätig geblieben, sodass eine unabhängige Evaluation leider immer noch aussteht. Aus diesem Grund hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Änderung des Gesetzentwur- fes gefordert und einen Evaluierungsbericht gefordert, um möglicherweise erneut auftretende Schutzlücken rechtzeitig erkennen zu können. Problematisch ist zudem, dass – trotz zweijährigen Wartens – viele der Verabredungen zur besseren Zusam- menarbeit zwischen BKA und den Beschwerdestellen und den Selbstkontrolleinrichtungen lange gar nicht greifen konnten, weil das diesbezügliche „Harmonisie- rungspapier zum zukünftigen Umgang mit Hinweisen auf kinderpornografische Webseiten beim BKA, den deutschen Beschwerdestellen (eco e.V., FSM e.V., ju- gendschutz.net) sowie der BPjM“ – welches seit dem Frühjahr 2010 vorlag – erst im März 2011 unterzeichnet wurde. Besser spät als nie: Wir begrüßen es dennoch ausdrücklich, dass diese Vereinbarung nunmehr endlich unterzeichnet wurde und in Kraft getreten ist. Mit die- sem Harmonisierungspapier wurden einheitliche Verfah- ren vereinbart, um eine Löschung derartiger Inhalte tat- sächlich durchzusetzen. Von entscheidender Bedeutung – auch das ein zentrales Ergebnis der parlamentarischen Beratungen unserer Gesetzentwürfe – ist dabei die Tatsa- che, dass diese Stellen über ihrer Partnerorganisationen oder auch direkt den Kontakt mit den jeweiligen Host- providern im Ausland aufnehmen, weil hierbei am schnellsten und effektivsten eine Löschung erreicht wer- den kann. Das Fazit lautet daher: Internetsperren sind zur wirk- samen Bekämpfung der Darstellung von Kindesmiss- brauch im Internet – wie auch zur Verfolgung anderer Straftaten – nicht geeignet. Von daher werden wir natür- lich der ersatzlosen Aufhebung des Zugangserschwe- rungsgesetzes zustimmen. Aber dabei allein darf es nicht bleiben: Es bedarf viel- mehr der Weiterentwicklung von effektiven Bekämp- fungsstrategien, um die Löschung derartiger Angebote im Internet auf der Grundlage des geltenden Rechts durchzusetzen. Zur Bekämpfung der Verbreitung von se- xueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Ju- gendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften so- wie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornografischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konse- quente Strafverfolgung zu erreichen. Auch all dies hat die SPD-Bundestagsfraktion und haben die anderen Op- positionsfraktionen in den letzten beiden Jahren einge- fordert, und auch hierzu stehen die Konzepte der Bun- desregierung aus. Wir werden weiter auf die Vorlage einer entsprechenden Strategie drängen. Die hitzigen und aufgeregten Debatte um die Netz- sperren im Bundestagswahlkampf 2009, die erfolgreiche Petition zur Aufhebung des Internetsperrgesetzes und die Debatten in dieser Legislaturperiode haben aber auch etwas Positives mit sich gebracht: Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag haben begriffen, wie wichtig das Thema Netzpolitik künftig sein muss, und erklärt, dass das Thema der politischen Gestaltung der digitalen Ge- sellschaft auf die Agenda zu setzen ist. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag die Enquete-Kom- 14992 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) mission Internet und digitale Gesellschaft eingesetzt, die im Mai 2010 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Koali- tion hat immer wieder angekündigt, dass sie ein netzpo- litisches Konzept zur Gestaltung der digitalen Gesell- schaft vorlegen und auf den Weg bringen will. Wenn man nun so eine Art Zwischenbilanz ziehen will, dann fällt die Bilanz dürftig aus. Bei denjenigen netzpoliti- schen Projekten, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, verweigert sie jede Diskussion, beispiels- weise bei dem Thema Netzneutralität und der Notwen- digkeit einer gesetzlichen Verankerung. Bei den Themen Datenschutz im Internet bestreitet die Koalition zunächst jeden Handlungsbedarf, um sich dann mit ein paar Selbstverpflichtungserklärungen zufrieden zu geben und auf die europäische Ebene zu verweisen. Und um noch ein drittes Beispiel zu nennen: Die Vorlage des dritten Korbes zur Reform des Urheberrechtes für die digitale Gesellschaft ist nunmehr auch längst überfällig, und al- les was zu vernehmen ist, lässt nicht auf den großen und überzeigenden Wurf hoffen. Gleichzeitig und reflexartig wiederholen aber die Sicherheitspolitiker der Unions- fraktion – oftmals ohne jedes Argument – ihre immer weiter gehenden Überwachungsforderungen, fordern eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung, gleich- sam so, als hätte es die engen Vorgaben des Bundesver- fassungsgerichtes nie gegeben. Oder sie fordern ein Ver- mummungsverbot und das Ende der anonymen und pseudonymen Nutzung des Internets, wohl wissend, dass wir diese Nutzungsmöglichkeit aus guten Gründen sogar gesetzlich abgesichert haben. Auf der anderen Seite aber werden alle Vorschläge in Richtung Transparenz und Öffnung des Staates sowie alle Versuche, die neuen Kommunikationsmöglichkeiten für eine Stärkung der politischen und parlamentarischen Prozesse zu nutzen, von eben diesen Hardlinern boykottiert. Heute ist ein guter Tag für die Netzpolitik. Heute wird eines der Missverständnisse zwischen jungen, engagier- ten Netzaktiven und einer Generation von Politikern, die meint, Regeln der Offlinewelt in die Onlinewelt zu über- tragen, endlich aus der Welt geschafft. Die Verabschie- dung dieses Gesetzes zur Aufhebung des Internetsperr- gesetzes ist ein Sieg für all diejenigen, die sich für ein freies Internet einsetzen und die wirksame Maßnahmen in den Mittelpunkt stellen, statt auf Symbolpolitik zu set- zen. Auch in allen Fraktionen gibt es Akteure, die sich für den heutigen Erfolg eingesetzt haben. Das Ende der Netzsperren sollte nicht das Einzige bleiben, was wir bis zum Ende der Legislatur netzpolitisch erreichen. Sebastian Blumenthal (FDP): Mit dem heutigen „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrrege- lungen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ ziehen wir einen Schlussstrich unter ein in jeder Hinsicht problematisches Gesetzesvor- haben mit dem ausgesetzten Zugangserschwerungsge- setz und dem damit verbundenen Nichtanwendungser- lass. Wir erinnern uns: Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ soll- ten die Internetprovider in Deutschland gezwungen wer- den, Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren und die Nutzer auf ein virtuelles Stoppschild umzuleiten. Die technische Umsetzung sollte mithilfe von DNS-Filtern erfolgen. Am 22. April 2009 hatte das damalige Kabinett dem Gesetzentwurf zugestimmt. Diese vorgesehene technische Maßnahme war nicht nur leicht zu umgehen und für die eigentliche Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten völlig ungeeignet; das Gesetz war auch in anderen Belangen fragwürdig. So sollte ausschließlich durch das Bundeskriminalamt festgelegt werden, welche Seiten die Internetprovider sperren mussten. Eine Mitwirkung durch Gerichte oder andere unabhängige rechtliche Instanzen war in diesem Entwurf nicht vorgesehen. Nicht nur, dass damit eine un- abhängige Überprüfung der Sperrlisten vom Gesetzge- ber offensichtlich nicht erwünscht war, es sollten auch die Zugriffsversuche auf die gesperrten Seiten gespei- chert werden, um sie zu Strafverfolgungszwecken nut- zen zu können. Zu Recht wurden Bedenken geäußert, diese Vorge- hensweise würde früher oder später dazu führen, die In- ternetsperren zu einer Zensurinfrastruktur auszubauen, um jegliche missliebigen Inhalte sperren zu können. Diese Annahmen wurden leider von einer großen Mehr- heit der Mitglieder dieses Hauses ignoriert, sodass das Zugangserschwerungsgesetz am 18. Juni 2009 beschlos- sen worden ist. Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen gab es drei Gegenstimmen, die Fraktionen FDP und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, 15 Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich, die übrigen Ab- geordneten der Grünen haben ebenfalls gegen den Ge- setzentwurf gestimmt. Angesichts der damaligen überwältigenden Mehrheit für das Gesetz bin ich heute sehr erleichtert über den Umstand, dass wir heute die entscheidenden Weichen dafür stellen, diesen fehlerhaften Ansatz wieder zu korri- gieren und das Zugangserschwerungsgesetz endgültig aufzuheben. Die Debatte um die Netzsperren hatte sich im Jahr 2009 in eine Richtung entwickelt, die alle Befürchtun- gen bestätigt hatte. So wurde unter anderem gefordert, die Netzsperren auch als Instrumentarium zur „Gewalt- prävention“ zu nutzen und sogenannte „Killerspiele“ zu sperren. Es wurde auch die Möglichkeit ins Gespräch gebracht, „verfassungsfeindliche“ Inhalte zu sperren. Die Sperrung von ausländischen Onlinekasinos wurde mehrfach empfohlen, um das staatliche Glücksspielmo- nopol in Deutschland zu „schützen“. Vonseiten der Mu- sikindustrie wurde die Forderung erhoben, Filesharing- Angebote zu sperren. Nicht nur zu Oppositionszeiten und während der Wahlkämpfe, sondern auch als Träger von Regierungs- verantwortung haben wir als FDP uns diesen Überwa- chungs- und Verbotsbegehrlichkeiten entgegengestellt und zum Grundsatz „Löschen statt Sperren“ bekannt. Im permanenten Dialog mit den anderen Fraktionen und zahlreichen gesellschaftlichen Gruppen haben wir uns dafür eingesetzt, dieses Ziel zu erreichen und das Zu- gangserschwerungsgesetz aufzuheben. Über alle Politik- felder hinweg, in zahlreichen Ausschüssen, bei diversen Anhörungen und Expertengesprächen haben wir in die- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14993 (A) (C) (D)(B) sem Hause über Netzsperren sehr engagiert, aber den- noch konstruktiv und vor allem in einem dem Ernst der Sache angemessen Ton gestritten, gerungen und letzten Endes eine Einigung erzielt, sodass wir heute einführend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Auf- hebung der Netzsperren beraten können. In Vorbereitung auf den heutigen Tag haben wir de- battiert, informiert und aufgeklärt. Ich freue mich sehr, dass diese Arbeit Früchte getragen hat und dazu beitra- gen konnte, die Entwicklung umzukehren, sodass wir in diesem Hause heute nicht mehr über die vermeintlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Netzsperren debattieren, sondern stattdessen über ihre Unverhältnis- mäßigkeit, ihre technische Untauglichkeit, ihre Nicht- umsetzung und – nach über zwei Jahren – über ihre Auf- hebung. Ausdrücklich begrüße ich daher für die Fraktion der Freien Demokraten, dass mit der Prozedur nach „notice and take down“ ein besseres und treffsicheres Instrument als Alternative geschaffen wurde, um den dokumentier- ten Missbrauch von Opfern aus dem Netz entfernen zu können und nicht hinter virtuellen Stoppschildern zu verstecken. Insofern freue ich mich sehr auf die weiteren Beratun- gen zu diesem Gesetzentwurf und danke der Bundesjus- tizministerin für ihren persönlichen couragierten Einsatz auf dem Weg zum Aufhebungsgesetz. Die FDP-Fraktion wird diesem selbstverständlich zustimmen. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Zahlreich sind die Beispiele nicht gesät, dass die Bundesregierung ein Ge- setz aufhebt – auch dann nicht, wenn das Gesetz von Be- ginn an falsch, überflüssig und ein Armutszeugnis für die Demokratie war. Sicher gilt der tröstliche Satz: Lie- ber spät als nie. Aber das sollte uns nicht darüber hin- wegtäuschen, dass der Erlass des Zugangserschwerungs- gesetzes eine Zäsur darstellte. Die Große Koalition hat mit diesem Gesetz 2009 den Versuch unternommen, die Zensur im Internet einzufüh- ren, bei einem Thema, dass niemanden kalt lässt und alle berührt, bei dem jede und jeder eine Lösung herbei- sehnte, mit der jeglicher Darstellung sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet Einhalt geboten werden kann. Deshalb hatte die Regierung ein relativ leichtes Spiel. Jene Stimmen der Vernunft, die sagten, dass Sperrlisten kontraproduktiv und der falsche Weg sind, wurden nicht gehört, obwohl alle Erfahrungen beweisen: Diese Listen bleiben niemals geheim und verkehren das ursprüngliche Anliegen genau ins Gegenteil. Sie werden nämlich zu Wegweisern im Internet. Auf all diese Argumente wurde nicht gehört. Auch die SPD stand zu Beginn für das ver- meintlich kleinere Übel: für Netzsperren. Das Gesetz öffnete Türen und Tore für Willkür, und es bot zugleich die Möglichkeit, einmal auszutesten, ob sich über ein sensibles und hochemotionales Thema eine Zensurinfrastruktur festzurren lässt, auf der man künftig aufbauen kann. Darüber konnte auch der geradezu ab- surde Fortgang der Geschichte nicht hinwegtrösten. Be- reits kurz nachdem das Gesetz im Februar 2010 in Kraft getreten war, wurde eine Dienstanweisung erlassen, es in der Praxis nicht anzuwenden. Auch da könnte man sa- gen: Besser als nichts. Aber es warf doch ein bezeich- nendes Licht auf die Regierung, die sich von der damali- gen Familien- und jetzigen Arbeitsministerin, und weil gerade Wahlkampf war, zu einer juristisch nicht haltba- ren, inhaltlich unsinnigen und praktisch nicht durchsetz- baren Regelung drängen ließ. Nun könnten wir froh sein, dass mit dem heute zu dis- kutierenden Entwurf eines „Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Internetporno- grafie in Kommunikationsnetzen“ eine Korrektur des peinlichen Versuchs vorgenommen wird. Aber das haben wir eben auch dem Glücksumstand zu verdanken, dass es sich hier um gesetzlich verankerte Regelungen han- delt, die sich einfach als nicht praxistauglich erwiesen haben und verheerende Kollateralschäden anrichten würden. Die Intention aber, die dahinter steckte – der Wille, den Kulturraum Internet durch Zensur kontrollieren zu wollen –, ist damit nicht verschwunden. Nur weil der Koalition der Wind – auch aus den eigenen Reihen – scharf ins Gesicht blies, reden wir heute über dessen Aufhebung. Das sollten wir nicht vergessen. Und das liegt eben nicht nur an der offensichtlich weit verbreite- ten Unsicherheit im Umgang mit dem Kulturraum Inter- net. Er offeriert uns eine Form der Informationsverbrei- tung, Transparenz und Freiheit, mit der offensichtlich viele Politikerinnen und Politiker große Schwierigkeiten haben. Die Anfang 2010 rechtlich verordneten Internetsper- ren waren und sind eine Bedrohung. Selbst wenn sie funktioniert hätten, wären wir einen Schritt in die völlig falsche Richtung gegangen und wir hätten der Demokra- tie erheblichen Schaden zugefügt. Die einzig wirklich positive Erfahrung, die wir aus meiner Sicht am heutigen Tag verbuchen können: Es ist in diesem Land offensichtlich nicht einfach, an der Öf- fentlichkeit vorbei die Freiheit des Internets einschrän- ken zu wollen. 134 000 Menschen zeichneten die On- line-Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz. Diese große außerparlamentarische Aktion ist ermuti- gend. Sie zeigt, dass es auch künftig nicht einfach sein wird, derartige Debatten an der Öffentlichkeit vorbei zu führen. Sie zeigt, welche Potenziale das Internet hat, wenn es um Mitbestimmung und demokratische Diskus- sionsprozesse geht. Und sie wird uns nützen, wenn – wie längst begonnen – über Eingriffe in die Netzneutralität nachgedacht wird. Sie wird uns nützen, wenn die Koali- tion in diesem Bereich weiterhin so unkritisch wie bisher mit der Lobby der Netzbetreiber und Telekommunikati- onskonzerne umgeht. Die wollen lieber heute als morgen die Nutzung verschiedener Dienste, wie Internettelefo- nie oder Videoplattformen, vom Geldbeutel der Nutze- rinnen und Nutzer abhängig und mit eigenen Inhalten Kasse machen. Sie wird uns nützen bei der Debatte um Vorratsdaten- speicherung, die voll im Gang ist. Die Linke lehnt die Vorratsspeicherung ab – egal unter welchem Namen und unter welchem Vorwand sie durchgesetzt werden soll. 14994 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) Und weil wir in all diesen Fragen konsequent sind, waren wir auch die erste Fraktion, die 2010 einen Vor- schlag zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgeset- zes unterbreitete. Bei anderen Dingen dauert es etwas länger, aber in diesem Fall hat uns die Geschichte er- staunlich schnell Recht gegeben. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Nun ist es also endlich soweit: Nach einer über zweijährigen Diskussion debattieren wir hier heute in erster Lesung über ein längst fälliges „Gesetz zur Aufhe- bung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kin- derpornographie in Kommunikationsnetzen“. Ursula von der Leyens kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Stoppschildern bzw. Internetsperren aus den letzten Tagen der Großen Koalition kommt so zu ei- nem längst überfälligen Ende. Meine Fraktion und ich begrüßen den Schritt der Bundesregierung, sich endlich von dem Placebo-Instrument Netzsperren zu verabschie- den, ausdrücklich – auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass dieser Schritt sehr viel früher erfolgt wäre und wir keine wertvolle Zeit im Kampf gegen derartige Darstel- lungen im Netz vertan hätten. Denn das haben wir leider. Am Ende der vergangenen Legislatur von der schwarz-roten Koalition auf den Weg gebracht, war allen schnell bewusst, dass der von der damaligen Ministerin von der Leyen eingeschlagene Weg, entsprechende In- halte im Netz nicht konsequent zu löschen, sondern diese lediglich hinter einem leicht zu umgehenden Stoppschild zu verstecken, nicht nur nicht zielführend, sondern letztendlich für eine wirkliche effektive Be- kämpfung dieser Straftaten kontraproduktiv ist. So ha- ben wir es als Grüne begrüßt, dass die schwarz-gelbe Koalition sich am Anfang der Legislatur dazu durchge- rungen hat, zunächst keine entsprechenden Sperren vor- zunehmen. Was wir jedoch scharf kritisiert haben, war der Weg, den die Koalition hierfür wählte. Ein vom Deutschen Bundestag ordnungsgemäß verabschiedetes, vom Bun- despräsidenten unterschriebenes und im Bundesgesetz- blatt veröffentlichtes Gesetz per Moratorium einfach nicht anzuwenden, es quasi par ordre du mufti für ein Jahr auszusetzen, ist ein Vorgang, der aus verfassungs- rechtlicher Sicht unhaltbar war und eine schwarze Stunde für das Hohe Haus darstellte. Auch aus diesem Grund haben wir, wie alle anderen Oppositionsfraktio- nen auch, unmittelbar nach Beginn der Legislatur einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir die Bundesregie- rung aufforderten, das Gesetz, das sich als in hohem Maße kontraproduktiv erwiesen hat, auf verfassungs- rechtlich sauberem Wege zu begraben. Nachdem sich die Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen in diesem Haus bereits einig waren, dass man sich statt Netzsperren nun tatsächlich effektiven Instru- menten zuwenden wollte, haben die Vertreter der Union, statt sich auf europäischer Ebene konsequent gegen ei- nen entsprechenden Passus auszusprechen, den Entwurf einer Richtlinie der Europäischen Kommission dazu ge- nutzt, die eigentlich längst zugunsten einer tatsächlichen Bekämpfung derartiger Darstellungen im Netz beendete Diskussion wieder aufzunehmen und plötzlich auch wie- der in Deutschland über die Sinnhaftigkeit von Netzsper- ren zu diskutieren. Dies führte letztendlich dazu, dass sich auch das Hohe Haus, nachdem eigentlich bereits alle Argumente zu Beginn der Legislatur ausgetauscht waren, noch einmal intensiv mit dieser Thematik be- schäftigte. So führten neben dem Petitionsausschuss, in dem eine Anhörung durch die Petition von Franziksa Heine ange- stoßen wurde, welche mit über 133 000 Mitunterzeich- nerinnen und -unterzeichnern die bislang zweiterfolg- reichste in der Geschichte des Bundestages war, auch der Unterausschuss Neue Medien und der Rechtsauschuss des Bundestages entsprechende Anhörungen durch. Während im Unterausschuss von beinahe allen Sach- verständigen unisono betont wurde, dass Netzsperren nicht nur wenig zielführend sind, sondern letztendlich sogar dazu führen, dass der dringend notwendige inter- nationale Austausch zwischen den Strafverfolgungsbe- hörden eingestellt wird, wurde im Rechtsausschuss, selbst von den Sachverständigen von CDU und FDP, massiv das Vorgehen der Koalition bei der Aussetzung des Gesetzes par ordre du mufti kritisiert. Als Grüne haben wir uns in einem weiteren Antrag und in einer Art.-23-Stellungnahme klar gegen das An- sinnen der Europäischen Kommission ausgesprochen. Nachdem selbst unter Federführung einer konservativen Berichterstatterin im Europäischen Parlament keine Mehrheit für eine die Mitgliedstaaten verpflichtende Re- gelung erzielt werden konnte, wurde der entsprechende Passus aus der Richtlinie entfernt und – auch durch den Einsatz engagierter Abgeordneter des Europäischen Par- laments wie meines Kollegen Jan Phillip Albrecht – die bestehenden Regelungen sogar im Vergleich zum bishe- rigen Status quo aus bürgerrechtlicher Sicht noch ver- bessert. Durch das Wegfallen der verpflichtenden Regelung zu Netzsperren in der Kommissions-Richtlinie fiel es auch den Netzsperren-Befürwortern, die trotz der in den verschiedenen Anhörungen von allen Seiten immer wie- der geäußerten vielfältigen Bedenken nach wie vor un- beirrt an dem nutzlosen Instrument festhielten, zuse- hends schwerer, dies zu begründen. Schließlich sah sich das BKA längere Zeit auch ange- sichts völlig schwammiger Vorgaben der Koalition kaum in der Lage, die Statistiken zur Evaluierung der Lösch- erfolge zu führen. Dies könnte auch mit den gerade ein- mal 6,3 Vollzeitstellen zusammenhängen, die im BKA mit der Aufgabe direkt betreut wurden. Allerdings ver- wundert die Tatsache, dass es dem Bundesinnenministe- rium, in dessen Zuständigkeit das BKA liegt, trotz wie- derholter Aufforderung bis heute nicht gelingt, den Mitgliedern der betreffenden Ausschüsse die Evaluie- rungsstatistiken regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Auch gelang es uns Abgeordneten erst nach mehrfacher Aufforderung, das zwischenzeitlich zwischen dem BKA und den Beschwerdestellen ausgehandelte Harmonisie- rungspapier zur Bewertung vorgelegt zu bekommen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14995 (A) (C) (D)(B) Trotz dieser widrigen Umstände steht heute fest, dass sich die nach den Anhörungen durchgeführten Verbesse- rungen der Zusammenarbeit aller Akteure – auch auf in- ternationaler Ebene – ausgezahlt hat. Dies bestätigten auch gerade wieder die vom eco vorgelegten Zahlen. Die Diskussion um Netzsperren war viel zu lange eine über ein Placebo-Instrument, das den Herausforde- rungen des Themas schlicht nicht ansatzweise gerecht wurde. Umso froher bin ich, dass wir hier heute endlich über die tatsächliche Aussetzung der sinnlosen Netzsper- ren diskutieren können. Ich bin froh darüber, da wir nun, nachdem endlich auch der Letzte begriffen haben dürfte, dass es jetzt ein für alle Mal an der Zeit ist, sich endlich effektiven Instrumenten und Strategien zuzuwenden, uns nunmehr dem tatsächlichen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern zuwenden können. Hierzu for- dern wir Grünen die Koalition seit Anfang der Legislatur auf. Und ich muss es leider so hart sagen: Bisher haben sich ihre Aktivitäten darin erschöpft, sich einseitig auf das Netz zu konzentrieren und sich über das Placebo-In- strument Netzsperren auszutauschen, den wichtigen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch, der zwar im Netz dokumentiert, jedoch in der realen Welt tagtäglich geschieht, jedoch nicht richtig aufgenommen zu haben. So fehlt ihnen heute, auch aufgrund der Tatsache, dass in den letzten zwei Jahren wertvolle Zeit vergeudet wurde, ein Kompass, wie sie sich dieser gesellschaftlichen He- rausforderung, dem Missbrauch von Kindern und Ju- gendlichen, der jeden Tag an Schulen, in Kirchen, Sport- vereinen und Familien stattfindet, entgegenstellen wollen. Trotz oder gerade wegen der zweijährigen Diskussio- nen über nutzlose Netzsperren haben sie hier bisher nichts, aber auch rein gar nichts geliefert. So haben sie bis heute keine mehrdimensional angelegte Strategie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt erarbeitet, wie wir es am Anfang der Legislatur zum ersten Mal und seitdem kontinuierlich von Ihnen gefordert haben. Daher nutze ich auch diese Debatte noch einmal dazu, Ihnen das zu sagen, was wir Ihnen bei jeder Gelegenheit in den letzten Monaten bereits gesagt haben: Wenden sie sich endlich einer mehrdimensional angelegten Strategie zu, die sowohl den gesellschaftlichen Herausforderun- gen als auch den Besonderheiten des Netzes gerecht wird! Dies ist zweifellos eine größere Herausforderung, als die zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgeset- zes seit nunmehr zwei Jahren vorliegenden Gesetzesent- würfe der Oppositionsfraktionen einfach zu kopieren. Sie können jedoch auf wichtige Vorarbeiten zurückgrei- fen. Als Oppositionsfraktion haben wir Grünen bereits vor Monaten ein sehr ausführliches Eckpunktepapier zur Be- kämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen vorgelegt. In unserem Papier haben wir Ihnen sehr kon- krete Vorschläge unterbreitet, wie Prävention und Opfer- schutz gestärkt sowie das Löschen von Internetseiten auch im internationalen Kontext effektiver gestaltet und die Strafverfolgung verbessert werden kann. Zu einer solchen Strategie gehören der Auf- und Aus- bau sowie die solide Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Betroffene und ihre Fami- lien. Ich bitte Sie, schauen Sie in unser Papier und schreiben Sie notfalls einfach ab! Nutzen Sie den unter Rot-Grün auf den Weg gebrachten „Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ge- walt und Ausbeutung“ als Vorlage und legen Sie diesen schnellstmöglich wieder auf. Auch hierzu fordern wir sie seit langem auf. Zum Löschen von Missbrauchsdarstellungen muss die Zusammenarbeit zwischen Internet-Beschwerdestellen und Bundeskriminalamt weiter verbessert werden. Auch müssen die personellen und technischen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden aufgestockt werden. Letztendlich bedarf es einer völkerrechtlichen Vereinba- rung zum Löschen von Missbrauchsbildern und -filmen. Die entsprechende Konvention muss in einem ersten Schritt auf europäischer Ebene geschlossen und danach auch international – zum Beispiel durch bilaterale Ver- träge – ausgeweitet werden. Ich gebe nach wie vor die Hoffnung nicht auf, dass Sie nun endlich erkennen, dass es nicht hilft, sich weiter hinter Placebo-Instrumenten und Scheindebatten zu ver- stecken. Es ist zwar spät, aber nicht zu spät! Da dieses Thema so wichtig ist, möchten wir Ihnen nochmal die konstruktive Mitarbeit unserer Fraktion versichern. Ich bin mir sehr sicher, dass wir dies auch für die gesamte Opposition tun können, sofern Sie endlich den Willen zeigen, tatsächlich tätig zu werden. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Sexueller Kindesmissbrauch ist ein schweres Verbre- chen. Die Verbreitung bildlicher Darstellungen solcher Taten über das Internet ist nicht nur ebenfalls strafbar, für die Betroffenen bedeutet sie zudem die kaum erträg- liche Perpetuierung ihres Leides. Deshalb – und darüber sind wir uns in diesem Hause über die Fraktionsgrenzen einig – müssen wir alles daransetzen, diese widerwärti- gen Bilder und Filme aus dem Netz zu bekommen. Wäh- rend die Mehrheit dieses Hohen Hauses in der letzten Legislaturperiode meinte, Internetsperren seien hierfür der richtige Weg, sind wir der Auffassung, dass solche Bilder und Filme im Interesse eines bestmöglichen Op- ferschutzes an der Quelle gelöscht werden müssen. Sper- ren, wie sie das geltende Zugangserschwerungsgesetz vorsieht, sind faktisch wirkungslos, weil sie einfach und problemlos umgangen werden können. Wir setzen des- halb auf das Löschen solcher Inhalte durch intensive Zu- sammenarbeit des Bundeskriminalamtes mit zivilen Ein- richtungen wie den Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft, die weltweit vernetzt sind. Wie erfolgreich eine solche Kooperation ist, belegt die Statistik des internationalen Beschwerdestellen- Netzwerks INHOPE eindrucksvoll. Der INHOPE-Jah- resbericht 2010 legt dar, dass etwa 80 Prozent der gemel- deten Seiten innerhalb von sieben Tagen gelöscht wer- 14996 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) den, wobei knapp 50 Prozent der Seiten bereits nach zwei Tagen gelöscht sind. Nach 14 Tagen verbleiben noch zwischen 5 und 10 Prozent der Seiten. Die Statistik des BKA weist vergleichbare Werte auf. Das zeigt, dass Löschen erfolgreich ist. Das Zugangserschwerungsge- setz ist deshalb überflüssig und sollte – wie es der Ge- setzentwurf vorsieht – aufgehoben werden. Anlage 91 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesordnungspunkt 15) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Deutschen Bun- destag liegt heute in erster Lesung der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergeset- zes vor. Der Inhalt dieses Gesetzesvorhabens ist dabei kurz und knapp: Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer wird auf 500 000 Euro dauerhaft festgeschrieben. Generell gilt die sogenannte Sollbesteuerung. Das heißt, die Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatz- steuer nach Rechnungslegung nach vereinbarten Entgel- ten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventu- ell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben. Dies kann zu Liquiditätsengpässen insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teil- weise später oder gar nicht zahlt. Deshalb gilt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250 000 Euro bisher deutschlandweit grundsätzlich die sogenannte Istbesteuerung, wonach die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt ab- geführt werden muss. Befristet bis 31. Dezember 2011 wurde die Möglichkeit der Istbesteuerung für Unterneh- men mit einem erhöhten Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro eröffnet. Ohne gesetzgeberisches Handeln würde diese Sonderregelung auslaufen, und die Einfüh- rung der geringeren allgemeinen Umsatzgrenze in Höhe von 250 000 Euro würde für deutsche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen verbunden sein. Bis zum 31. Dezember 2009 bestand für Unterneh- men in den östlichen Bundesländern mit einer Umsatz- grenze in Höhe von 500 000 Euro die Möglichkeit, die Istbesteuerung zu nutzen. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde diese Möglichkeit dann auf das gesamte Bundes- gebiet ausgedehnt. Diese Regelung würde zum 31. De- zember 2011 auslaufen, wenn wir als Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz nicht entsprechend ändern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Sommer 2009 für die Ausweitung der sogenannten Istbesteuerung als Dauerrecht votiert. Die Umsetzung wurde damals al- lerdings von Bundesfinanzminister Steinbrück und der SPD verhindert. Die christlich-liberale Koalition hat sich deshalb ent- schieden, dauerhaft und deutschlandweit die Umsatz- grenze für Istbesteuerung auf 500 000 Euro festzulegen. Durch diese unbefristete Regelung schaffen wir Rechts- sicherheit für Unternehmen und die Finanzverwaltun- gen. Dies stärkt die kleinen und mittelständischen Unter- nehmen in Deutschland, die Träger unserer Volkswirt- schaft sind. Wir tragen damit einmal zu Bürokratieabbau in Deutschland bei. Die Belastungen für die Haushalte der Länder und des Bundes schlagen im Jahr 2012 kassenmäßig mit ge- schätzten Mindereinnahmen in Höhe von circa 1,1 Mil- liarden Euro zu Buche, da sich dieser Verlust der Um- satzsteuer nur in die Folgejahre verlagert. Dabei ist noch zu beachten, dass praktisch für die Unternehmen und die Finanzverwaltungen keine Unterschiede beim Jahres- wechsel spürbar sein werden, da sich die Rechtslage grundsätzlich nicht ändert, sondern nur von einem be- fristeten in einen unbefristeten Zustand gebracht wird. Ich nehme an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Sinne der deutsche Wirtschaft zügig in den kommenden Wochen im Ausschuss beraten werden, damit einem Inkrafttreten zum 31. Dezember 2011 nichts im Wege steht. Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD): „Hektik weist auf ein krankes Gemüt. Hauptmerkmal eines ge- ordneten Verstandes ist Beharrungsvermögen und die Fähigkeit, mit sich selbst umgehen zu können.“ Das hat der römische Dichter und Philosoph, der gute Herr Seneca gesagt. Und er hat Sie gemeint, liebe Damen und Herren von der schwarz-gelben Regierungsfraktion. Sie sollten sich den Seneca-Spruch zu Herzen nehmen! Denn Hektik wird Ihnen in den Meinungsumfragen nicht helfen. Seneca fordert: Beharrungsvermögen – nicht Belie- bigkeit und Wandelbarkeit. Seneca fordert: Die Fähig- keit mit sich selbst, also mit der Koalition, umgehen zu können – und nicht gegenseitiges Belauern, Beschuldi- gen und Bekämpfen, auch wenn dies natürlich auch eine Form des Umgangs ist. Und Seneca fordert: einen geord- neten Verstand. Drei Forderungen, klar und einfach. Dennoch: Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes folgen Sie Senecas Forderungen nicht. Müssen Sie ja auch nicht, sagen Sie. Denn Sie beabsichtigen ja etwas prinzipiell Gutes mit ihrem Gesetzentwurf. Sie sorgen dafür, dass die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500 000 Euro weiterhin in der Istversteuerung bleiben können und die Unternehmen daher nicht beispielsweise Kredite aufnehmen müssen, um Steuern zu tilgen. Somit müssen die Unternehmen nicht den Finanzbedarf des Staates vorfinanzieren. Aber das Gute, das Sie tun, tun Sie hektisch und aus den falschen Gründen. Warum diese Hektik? Weil Sie dringend, ganz dringend eine positive Nachricht in der Öffentlichkeit, vor allem in den Medien, brauchen, et- was, wenigstens eine Kleinigkeit, bei der nicht irgend- jemand aufschreit und die Hoffnung in das Negative wendet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14997 (A) (C) (D)(B) Aber, meine Damen und Herren von der Regierungs- koalition, Sie hätten doch gar nicht so hektisch handeln müssen. Sie hätten ihre Absicht auch ruhig und überlegt umsetzen können. Zum Beispiel hätten Sie diese Rege- lung als Änderungsantrag zur Umsetzung der Beitrei- bungsrichtlinie bringen können. Auf diese Idee hätte man kommen können. Oder lag dies so fern? Nein. Denn auf diese Idee ist auch jemand gekommen, nämlich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Begründet es vielleicht Ihre Hektik, dass Sie den Er- folg den Grünen nicht gönnen, weil Sie ihn selber brau- chen? Da waren Sie schlecht beraten. Denn wer hektisch handelt, der handelt auch nicht überlegt genug. Ja, die Istbesteuerung bejaht auch meine Fraktion bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500 000 Euro. Und wir würden auch noch einen Schritt weiterge- hen und uns zumindest auch mal über die Möglichkeit einer Ausdehnung des Prinzips der Istbesteuerung auf den Vorsteuerabzug unterhalten. Denn wie der Bundesrat richtigerweise in seiner Stellungnahme vom 17. Juni 2011 zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitrei- bungsrichtlinie gefordert hat, sollte auch die Frage ge- klärt werden, ob es nicht sinnvoll oder sogar notwendig ist, demjenigen, der die Umsatzsteuer erst abführt, wenn er das Geld erhält, auch die Vorsteuer erst zu gewähren, wenn er tatsächlich gezahlt hat. Der Bundesrat hatte da- her gefordert, dass zunächst die Befristung auf 2012 ge- schoben wird, um diese Frage zu prüfen. Dafür waren Sie zu hektisch. Warum wohl? Vielleicht weiß Friedrich Nietzsche die Antwort: „Allgemein ist die Hast, weil jeder auf der Flucht vor sich selbst ist.“ Dr. Daniel Volk (FDP): Das Dritte Gesetz zur Ände- rung des Umsatzsteuergesetzes wird die deutsche Wirt- schaft und dabei vor allem die kleineren Unternehmen erheblich entlasten und dafür sorgen, dass diese ihre Li- quiditätssituation verbessern können. Die bisher gültige Regelung, nach der für die Berech- nung der bis zu einem Umsatz von 500 000 Euro abzu- führenden Umsatzsteuer nur die tatsächlich vereinnahm- ten Entgelte angesetzt wurden, war bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Ein Auslaufen dieser Re- gelung würde den betroffenen Unternehmen wichtige Liquidität entziehen. Die Umsatzsteuer entsteht grund- sätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde, Stichwort Sollver- steuerung. Auf die Bezahlung der Leistung durch den Leistungsbezieher kommt es dabei grundsätzlich nicht an. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz bietet den Unternehmern, deren Gesamtumsatz im vorange- gangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro be- tragen hat, die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach ver- einnahmten Entgelten zu berechnen, Stichwort Istbesteuerung. Dabei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt für die Leistung durch den Unternehmer vereinnahmt worden ist, das heißt die Abführung der Steuer an das Finanzamt muss erst erfolgen, wenn und soweit der Kunde gezahlt hat. Eine erneute nur befristete Verlängerung würde wie- der neue Unsicherheit über die Geltungsdauer der Rege- lung schaffen. Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro soll daher auf Dauer beibehalten werden. Die Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit und eine Ver- besserung der Liquidität, da auf die Zwischenfinanzie- rung der Umsatzsteuer für kleinere und mittelständische Unternehmen eine erhebliche Belastung entfällt. Deswe- gen plädiert die FDP für eine dauerhafte Einführung der Istbesteuerung. Nur so kann den kleineren und mittel- ständischen Unternehmen, die kaum über eine so hohe erforderliche Kapitalausstattung verfügen, um ohne Pro- bleme in Vorleistung gehen zu können, eine dauerhafte Entlastung geboten werden. Wir sehen keinen Sinn darin, dass der deutsche Klein-/Mittelunternehmer als unfreiwil- liger Kreditgeber des Staates fungiert. Dies entspricht nicht unserem Bild einer sozialen Marktwirtschaft. Auch würde der Fiskus bei einer Verlängerung der Istbesteuerung nichts einbüßen, weil es sich dabei nicht um Steuergeschenke, sondern um eine Steuerstundung handelt. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten unlängst vorge- schlagen hatte, die Sollbesteuerung für kleine und mitt- lere Unternehmen durch eine ausschließliche Istbesteue- rung zu ersetzen. Die Istbesteuerung sorgt für erheblich mehr Planungssicherheit, erhöht den Liquiditätsspiel- raum spürbar, senkt die Finanzierungskosten und bringt Zinsvorteile mit sich, da die Umsatzsteuer nicht vorfi- nanziert werden muss. Die Auswirkungen für die Haus- halte von Bund, Ländern und Gemeinden betreffen nur das Jahr 2012, da es sich lediglich um eine Verlagerung der Besteuerung handelt und es dementsprechend keine dauernden Ausfälle gibt. Sowohl die Vertreter des Deutschen Handwerks wie auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag se- hen dieses Gesetz positiv für die Stärkung der kleinen und mittleren Betriebe. Die schwarz-gelbe Regierungs- koalition nimmt damit eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand vor. Wir appellieren an den Bundes- rat, dem Gesetz jetzt zeitnah zuzustimmen, damit die Be- triebe langfristige Planungssicherheit erhalten. Richard Pitterle (DIE LINKE): Mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf wird eine lange bestehende Forde- rung der Linken umgesetzt. Dass die Unternehmen, de- ren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro betrug, die Möglichkeit der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer unbefristet beibe- halten sollen, können wir nur unterstützen. Das bedeutet, dass die betreffenden Unternehmen erst dann die Um- satzsteuer an den Fiskus abführen müssen, wenn ihre Rechnung bezahlt worden ist, und nicht schon mit Rech- nungsstellung. Gerade in Krisenzeiten, in denen die Zah- lungen auch schon ausbleiben oder verspätet erfolgen, hat die Regelung die Stärkung der Liquidität für die be- treffenden Unternehmen zur Folge, und das begrüßen wir ausdrücklich. Wir hätten nichts dagegen, wenn Sie auch andere steuerpolitische Vorschläge der Linken um- 14998 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 (A) (C) (D)(B) setzen würden. Wir werden nicht auf dem Copyright be- stehen. Nachdem Sie mit dem vorliegenden Gesetz schon an der Umsatzsteuer dran sind, muss ich aber auch fragen, was denn aus Ihren großen Ankündigungen geworden ist. Wenn ich Sie an Ihren Koalitionsvertrag erinnern darf: Dort heißt es, dass es bei den ermäßigten Mehr- wertsteuersätzen – ich zitiere – „Handlungsbedarf“ gebe und dass sie auf den – Zitat – „Prüfstand“ müssten. Dort heißt es ebenfalls, dass eine Kommission eingesetzt wer- den soll, die sich – Zitat – „mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuer befasst“ – Zitat Ende. Wo stehen wir aber heute? Statt einer Reform der er- mäßigten Mehrwertsteuer hat die FDP in der Koalition die Privilegierung von Hoteliers durchgesetzt. Statt sys- tematischer Reform bekamen wir Klientelpolitik. Selbst die Reformkommission scheinen Sie nicht auf die Reihe zu bekommen. Für den 23. Februar diesen Jahres hatten Sie angekündigt, dass sich die Kommission zur Reform der Mehrwertsteuer konstituieren werde. Kurz darauf wurde dieser Termin abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben. Jetzt haben wir September – volle sieben Monate, und es gibt noch immer keinen neuen Termin. Dabei hatten Sie ja sogar schon die Kommissionsmit- glieder genannt: Finanzminister Schäuble, Wirtschafts- minister Rösler, der Chef des Bundeskanzleramtes Pofalla sowie weitere CDU- und FDP-Mitglieder. Sie haben wohl Angst, dass, wenn Sie die Kommission ein- berufen, bei dem kontroversen Thema der ermäßigten Mehrwertsteuersätze Ihre Koalition vollends auseinan- derbricht. Aber Ihre internen Querelen sind keine Rechtferti- gung für Ihre Untätigkeit. Bei dem Katalog der Pro- dukte, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterlie- gen, müssen Sie handeln, schon alleine wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai die- sen Jahres. Da hat er entschieden, dass es nicht rechtens ist, Pferde mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz zu begünstigen. Die Begünstigung sei nur für Tiere erlaubt, die üblicherweise als Nahrungs- und Futtermittel ver- wendet werden. Finanzminister Schäuble scheint die Umsatzsteuerreform abgeschrieben zu haben. In seiner Rede vom Mai vor dem Deutschen Steuerbe- raterkongress meinte er, dass er eine umfassende Mehr- wertsteuerreform für ein unproduktives Unterfangen halte, bei dem viele Diskussionen ausgelöst würden, ohne dass am Ende etwas Substanzielles herauskomme. Diese Meinung mag die Situation in der Regierungsko- alition richtig wiedergeben. Aber nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kann es nicht sein, dass die Bundesregierung weiterhin untätig bleibt. Nur eines wollen wir nicht: dass eine solche Reform zulasten der niedrig verdienenden Verbraucherinnen und Verbraucher geht, dann wäre es besser Sie bleiben weiterhin untätig. Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die Koalition versucht sich mal wieder an der Umsatzsteuer. Die gute Nachricht dabei ist, dass Union und FDP endlich eine sinnvolle Änderung auf den Weg bringen. Die schlechte Nachricht aber ist, dass Schwarz- Gelb es schafft, selbst gute Gesetze schlecht umzuset- zen. Das Gesetz zur Entfristung der 500 000-Euro-Grenze für die Istbesteuerung kommt viel zu spät. Seit Anfang des Jahres haben wir vergeblich darauf hingewiesen, dass kleine und mittlere Unternehmen Planungssicher- heit für die Zukunft brauchen. Mit Verweis auf ihre Um- satzsteuerkommission hat die Bundesregierung das Vor- haben immer weiter nach hinten geschoben. Heute musste sie eingestehen, dass ihre letztes Jahr eingesetzte Kommission bis jetzt nicht ein einziges Mal getagt hat. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung sieht sich die Koalition zudem nicht in der Lage, die absolut nicht gerechtfertigten verminderten Mehrwertsteuersätze wie zum Beispiel für Schnittblumen oder Tierfutter end- lich zu korrigieren. Auf der anderen Seite droht Schwarz-Gelb da zu spät zu kommen, wo nach eigener Aussage gar kein Steuerverlust droht, aber kleinen Un- ternehmen eine erhebliche Erleichterung gegeben wer- den kann, wie es bei der Istbesteuerung der Fall ist. Nach Willen der Bundesregierung soll die Änderung des Umsatzrechts als Einzelgesetz verabschiedet wer- den. Auf den allerletzten Drücker hat sie heute einen ei- genen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht. Nach bis- herigen Planungen kann der Bundesrat erst im Dezember, womöglich in seiner letzten Sitzung im Jahr, über den Entwurf entscheiden. Das ist eine Frechheit ge- genüber den vielen betroffenen Unternehmen und äu- ßerst schädlich für die deutsche Wirtschaft, die von vie- len kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksbetrieben getragen wird. So kann es dazu kommen, dass kleine Unternehmen, die im Dezember einen Auftrag bekommen, nicht wis- sen, ob sie die Umsatzsteuer vorfinanzieren müssen oder nicht. Im schlimmsten Fall müssen sie Aufträge ableh- nen, weil sie keine ausreichende Kreditlinie besitzen und davon ausgehen müssen, dass sie nach der Sollbesteue- rung veranlagt werden. Schwarz-Gelb verunsichert die Wirtschaft durch sein zögerliches Handeln nicht nur, es gefährdet Arbeitsplätze und Existenzen. Das ist skanda- lös. Dies kann unsere Fraktion so nicht hinnehmen. Um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen, haben wir schon Anfang September einen Änderungsantrag zum Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz gestellt. Da- durch kann die Gesetzgebung so schnell umgesetzt wer- den, dass sich der Schaden für die betroffenen Unterneh- men in Grenzen hält. Es liegt an der Koalition, auf taktische Spielchen zu verzichten und zum Wohl der ein- heimischen Wirtschaft unserem Anliegen hier zuzustim- men. Leider beweist die Bundesregierung auch, dass das Umsatzsteuerrecht in dieser Legislatur lediglich zur Be- friedigung von Lobbyinteressen oder zu taktischen Machtspielchen missbraucht wird. Eine grundlegende Reform der ermäßigten Sätze mit dem Ziel eines einfa- chen und gerechten Umsatzsteuergesetzes wird es bis zum Ende dieser Koalition nicht geben. Dabei ist es hier Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 126. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 14999 (A) (C) (D)(B) besonders nötig, für Wettbewerbsgleichheit zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen zu sorgen und Bran- chenermäßigungen schnell abzuschaffen. Lediglich die Ermäßigungen im Bereich der Daseinsvorsorge haben eine positive Wirkung für alle und sind deswegen zu rechtfertigen. An diesen Änderungen hat die Bundesre- gierung aber leider kein Interesse. Es ist umso bedauerlicher, dass Verbesserungen, von denen alle Branchen und hier vor allem Handwerksbe- triebe und kleine Unternehmen profitieren, wie die Bei- behaltung der Grenze für die Istbesteuerung, nur schlep- pend vorankommen. Die Bundesregierung hat keinen wirtschaftspolitischen Kompass. Sie wechselt zwar den Wirtschaftsminister, hat aber offensichtlich den Bock zum Gärtner gemacht. Ein erfahrener Wirtschaftsmann hätte ein so dilettantisches Vorgehen nicht durchgehen lassen. Wir Grüne werden uns weiter für ein gerechtes und einfaches Umsatzsteuerrecht und die kleinen und mittleren Unternehmen einsetzen. Anlage 92 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Antrag: Den Staat Palästina an- erkennen (Tagesordnungspunkt 11) Ich befürworte eine Zwei-Staaten-Lösung als eine Chance für Israel und Palästina. Ich hätte mir gewünscht, dass die israelische Regierung den geplanten Vorstoß von Präsident Abbas und Ministerpräsident Fayyad mit einem Aufnahmeantrag Palästinas in die UN-Vollver- sammlung zu gehen, unterstützt; denn ein künftiger Staat Palästina würde dann ebenso wie ein Staat Israel allen völkerrechtlichen Verpflichtungen unterliegen. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass Präsident Abbas und Ministerpräsident Fayyad nur für das Westjordan- land und nicht für den von der Hamas regierten Gaza- streifen sprechen. Ein Staat Palästina wäre demnach ein geteiltes Land, in dem ein Teil der Regierung – die Hamas – den von der Fatah angekündigten Antrag vor den Vereinten Nationen auf Anerkennung Palästinas als Staat in den Grenzen von 1967 ablehnt, weil sie ganz Israel beansprucht. Diese Haltung kommt einem Aufruf zur bewaffneten Auseinandersetzung gleich. Der Antrag 17/6150 der Linken, der diesen Sachver- halt nicht benennt und damit die Verletzlichkeit Israels unterschlägt, wird von mir abgelehnt. 126. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. September 2011 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72 Anlage 73 Anlage 74 Anlage 75 Anlage 76 Anlage 77 Anlage 78 Anlage 79 Anlage 80 Anlage 81 Anlage 82 Anlage 83 Anlage 84 Anlage 85 Anlage 86 Anlage 87 Anlage 88 Anlage 89 Anlage 90 Anlage 91 Anlage 92
Gesamtes Protokol
Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712600000

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sit-

zung ist eröffnet.

Interfraktionell ist verabredet worden, die verbun-
dene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste auf-
geführten Punkte zu erweitern:

ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Geordnete Insolvenz – Die Haltung der Bun-
desregierung

ZP 2 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung

Bericht der Bundesregierung zur Teilnahme
der Bundeswehr an der Friedensmission der
Vereinten Nationen in Sudan (UNMIS)


– Drucksache 17/7000 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Rede
Entwicklung
Haushaltsausschuss

ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Gloser, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Den Nahost-Friedensbemühungen neuen
Schwung verleihen

– Drucksachen 17/6298, 17/7057 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Hörster
Günter Gloser
Dr. Rainer Stinner
Wolfgang Gehrcke
Kerstin Müller (Köln)

tzung

21. September 2011

3.01 Uhr

Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, so-
weit erforderlich, abgewichen werden.

Die Tagesordnungspunkte 13 und 16 werden abge-
setzt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte der Op-
positionsfraktionen rücken entsprechend vor. – Damit
sind Sie einverstanden. Ich sehe und höre keinen Wider-
spruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Befragung der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Ka-
binettssitzung mitgeteilt: Waldstrategie 2020 – Inter-
nationales Jahr der Wälder 2011.

Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht
hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesminis-
terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, Herr Dr. Gerd Müller.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712600100


Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Werte Gäste auf der Tribüne! Halten Sie den Atem an –

text

(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Lieber nicht! Das ist ungesund!)


und atmen Sie weiter. Den Atem zu kontrollieren und
frische Luft in die Lungen aufzunehmen, ist etwas, was
man etwa 20 000 bis 30 000 Mal im Jahr macht. Das
Sauerstoffvorkommen in der Luft und somit das Überle-
ben von Mensch, Tier und Umwelt werden von unseren
Wäldern in der Welt gesichert. Sie sorgen aber nicht nur
für den lebensnotwendigen Sauerstoff. Auch viele an-
dere wichtige Faktoren wie beispielsweise das Wasser
und der Klimaschutz hängen mit dem Erhalt unserer
Wälder weltweit eng zusammen. Ich möchte Ihnen das
an einer Zahl verdeutlichen: 20 Prozent des weltweiten

s Klimagases CO2 gelangen durch Brandro-
tmosphäre.

t das Internationale Jahr des Waldes ausge-
Ausstoßes de
dung in die A

Die VN ha

rufen. Die Bundesregierung hat sich daher heute in der





Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller


(A) (C)



(D)(B)

Kabinettssitzung mit der Bundeswaldstrategie beschäf-
tigt und diese verabschiedet. Danach sollen Maßnahmen
zur Stärkung der nachhaltigen Bewirtschaftung, Erhal-
tung und Entwicklung aller Arten von Wäldern zum
Nutzen heutiger und zukünftiger Generationen durchge-
führt werden.

Wir stellen auch in Deutschland leider fest, dass im-
mer mehr Menschen – nicht nur in den städtischen Ge-
bieten – den Bezug zum Ökosystem Wald verlieren. Für
uns ist er Heimat und Refugium unzähliger Tiere und
Pflanzen. Er schützt das Klima, das Wasser und den Bo-
den. Er liefert Energiequellen wie den nachwachsenden
Rohstoff Holz. Er bietet außerdem Erholung, Arbeit und
Naturerlebnis.

Der Wald in Deutschland wird nachhaltig bewirt-
schaftet. Der Begriff der Nachhaltigkeit, der heute in un-
ser aller Munde ist – das gilt für viele Politik- und
Lebensbereiche –, hat seinen Ursprung in der Forstwirt-
schaft. Hans Carl von Carlowitz, sächsischer Oberberg-
hauptmann, gilt als wesentlicher Schöpfer des Nachhal-
tigkeitsbegriffs. Er schrieb 1713 das erste geschlossene
Werk zum Thema Forstwirtschaft. Unser Ministerium ist
nun der Aufforderung der VN gefolgt und hat die bun-
desweite Kampagne „Waldkulturerbe“ ins Leben geru-
fen. Sie haben richtig gehört: Wir verstehen den deut-
schen Wald – ein Drittel der Landfläche – als Kulturerbe,
das es nachhaltig zu schützen und weiterzuentwickeln
gilt. An dieser Kampagne haben sich bisher 1 000 Part-
ner beteiligt – Bund, Länder und Verbände. Diese haben
über 6 000 Veranstaltungen eingebracht.

Heute haben wir im Kabinett die Waldstrategie 2020
beraten und beschlossen. Dahinter steckt eine über zwei-
jährige Diskussion mit allen betroffenen Verbänden, aber
auch mit allen politischen Ebenen. An dieser Stelle möchte
ich auch den 2 Millionen Waldbesitzern in Deutschland
– den kleinen und großen Forstwirtschaften – herzlich für
ihre häufig sehr mühsame und aufopferungsvolle Arbeit
danken.

Die Bundesregierung steht in diesem Spannungsfeld
in der Verantwortung, den Gleichklang von Ökologie,
Ökonomie und Sozialem zum Nutzen und Wohle künfti-
ger Generationen zu erhalten. Für Deutschland heißt das,
das bewährte Prinzip einer nachhaltigen, multifunktiona-
len Forstwirtschaft als Grundlage weiterzuentwickeln.

In Deutschland hat sich der Wald entgegen dem welt-
weiten Trend positiv entwickelt. Während wir weltweit
jährlich rund 13 Millionen Hektar Wald verlieren,
wächst der Wald in Deutschland dank nachhaltiger
Forstwirtschaft jährlich zu. In den letzten vier Jahrzehn-
ten nahm die Waldfläche in Deutschland um 1 Million
Hektar auf über 11 Millionen Hektar zu. Für die Zuhöre-
rinnen und Zuhörer möchte ich das erläutern: Es darf
nicht mehr geschlagen werden, als nachwächst. Wir ha-
ben eine positive Bilanz. Zwischen den Waldinventuren
in den Jahren 1987 und 2002 ist der Holzvorrat um
700 Millionen Kubikmeter gestiegen. Deutschland ist in
Europa das Holzland Nummer eins.

Die Waldstrategie 2020 zeigt auf, wie in der Gemen-
gelage – von Biodiversität bis zur Holznutzung, vom Kli-
mawandel bis zur Kohlenstoffspeicherung – jetzt zahlrei-
che Schrauben justiert werden müssen, um unsere Ziele
zu erfüllen. Die Strategie ist als Leitlinie angelegt, aus
deren Empfehlungen in neun Handlungsfeldern Maßnah-
men auf unterschiedlichster Akteursebene abgeleitet wer-
den müssen. So fordern die Beschlüsse der Bundesregie-
rung zur Energiewende beispielsweise eine stärkere
Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Holz hat hier großes
Potenzial – Stichwort Biomasse. Holz spielt aber auch bei
der energetischen und stofflichen Nutzung eine große
Rolle.

Diese Anforderungen muss und wird die Waldstrate-
gie mit den ebenfalls steigenden Anforderungen des Na-
turschutzes in Einklang bringen. Dabei setzt sie die
Nachhaltigkeit und den Erhalt der Produktionskraft der
Wälder als obersten Grundsatz. Die Waldstrategie zeigt
damit erstmals in einer Gesamtbetrachtung Wege zu ei-
ner tragfähigen Balance zwischen den steigenden An-
sprüchen an den Wald – auch seitens der Gesellschaft:
Tourismus, Begehungsgebot – und seiner nachhaltigen
Leistungsfähigkeit.

Der heutige Beschluss der Bundesregierung über die
Waldstrategie 2020 ist daher ein sehr starkes Signal im
Internationalen Jahr der Wälder. Ich sage zusammenfas-
send: Es gibt viele tagesaktuelle schwierige Probleme,
die wir zu bewältigen haben; aber eine echte Überle-
bensfrage für Menschheit, Tier und Natur sind der Erhalt
und die nachhaltige Pflege unserer Wälder in Deutsch-
land und weltweit.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712600200

Bevor ich die erste Frage aufrufe, will ich Sie daran

erinnern, dass wir vor der Sommerpause ein neues Ver-
fahren etabliert haben, nämlich dass sich alle Fragestel-
ler und alle Antwortenden auf eine Minute beschränken.
Danach erklingt hier ein wunderbares Signal, das Sie da-
rauf aufmerksam macht.

Herr Caesar, bitte.


Cajus Julius Caesar (CDU):
Rede ID: ID1712600300

Zunächst einmal darf ich der Bundesregierung herz-

lich danken, dass sie mit der Waldstrategie Zeichen setzt.
Ich darf den Parlamentarischen Staatssekretär fragen, ob
er mit mir einig darüber ist, dass die Waldstrategie insbe-
sondere auf die Bedeutung des Waldes sowie der Forst-
wirtschaft verweist, bei der die Wertschöpfung vor allem
vor Ort erfolgt, und dass unsere Forstwirtschaft aufgrund
ihrer Nachhaltigkeit weltweit ein Vorbild ist. Der Roh-
stoff Holz wird umweltfreundlich erzeugt; gleichzeitig
wächst die energetische Bedeutung des Rohstoffes Holz.
Vielleicht kann die Bundesregierung ergänzend erläu-
tern, wie groß die wirtschaftliche Bedeutung der Forst-
wirtschaft ist und welche Bedeutung den Waldbesitzern
und Forstleuten zukommt, die zu der entsprechenden
Entwicklung beigetragen haben.






(A) (C)



(D)(B)

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712600400


Herr Kollege, wir haben in Deutschland 2 Millionen
Privatwaldbesitzer sowie 8 000 Staatsforstbetriebe bei
Bund, Ländern und Kommunen; vielfach sind es sehr
kleine Betriebe. Der Wald hat eine herausragende Be-
deutung. Ich möchte dabei auch die Bereiche Schutz-
wald und Bergwald nennen, die in der Region, aus der
ich komme, von Bedeutung sind. Ich habe selber einen
kleinen Waldbesitz und weiß, wie mühsam das ist. Das
ist das eine.

Das andere ist die wirtschaftliche Nutzung. Wir haben
die Holzvorräte in Deutschland seit 1960 durch nachhal-
tige Forstwirtschaft verdoppelt. Der häufig erhobene
Vorwurf, die Forstwirte gingen nur in den Wald, um
kurzfristigen Nutzen daraus zu ziehen, trifft absolut
nicht zu. Forstwirte denken langfristig, nicht in Jahres-
kreisen, sondern auf 30 oder 50 Jahre bezogen. Nachhal-
tigkeit wird in Deutschland umgesetzt. Sie zeigt sich in
vielfacher Weise. Auch der Waldzustand hat sich im ver-
gangenen Jahr weiter verbessert. Er kann selbstverständ-
lich noch besser werden; aber er hat sich weiter verbes-
sert, dank der Forstwirte in der Republik.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712600500

Frau Behm.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712600600

Herr Staatssekretär, vielen Dank für den Bericht. Sie

haben erwähnt, dass der Holzvorrat in den letzten Jahren
um 700 Millionen Kubikmeter gestiegen ist; das ist
durchaus erfreulich. Sie lassen aber auch nicht uner-
wähnt, dass die Ansprüche an den Wald und damit auch
an das Holz gestiegen sind, dass mehr nachgefragt wird.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass ernstzu-
nehmende Experten für 2020 und die folgenden Jahre
eine Holzlücke von 30 Millionen Kubikmetern pro Jahr
prognostizieren. Das ist, bezogen auf die Menge, die
überhaupt nachhaltig produziert werden kann, ein wirk-
lich beträchtlicher Anteil. Sie haben jetzt in Ihrem Vor-
trag gesagt, dass die Waldstrategie die Ansprüche an den
Wald und seine nachhaltige Leistungsfähigkeit in Ein-
klang bringen muss. Ich frage Sie: Welche Konsequen-
zen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
in der Waldstrategie daraus für die Energiepolitik?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712600700


Ich betone noch einmal, dass das Prinzip der Nachhal-
tigkeit bedeutet: Schützen durch Nützen. Die Forstwirt-
schaft nutzt den Wald auf vielfältige Weise. Wenn wir
beispielsweise unsere ehrgeizigen Ziele bei der Steige-
rung des Anteils der erneuerbaren Energien erreichen
wollen, kommt dem Holz als Träger der Biomasse he-
rausragende Bedeutung zu. Ich will es einmal an ein paar
Zahlen verdeutlichen: Schon derzeit trägt Holz als
NaWaRo mit einem Anteil von 35 Prozent grundlegend
zur Gewinnung erneuerbarer Energien bei. Der Anteil
des Holzes an erneuerbaren Energien aus Biomasse be-
trägt 60 Prozent; bei der Wärmegewinnung aus erneuer-
baren Energien beträgt der Anteil des Holzes 66 Prozent,
bei der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien
12 Prozent.

Die Waldstrategie hat das Ziel, das Gleichgewicht
zwischen der Ökonomie, Wertschöpfung aus dem Wald
durch die Pflege, und der Ökologie in vielfältigster
Weise herzustellen. Ich möchte an der Stelle betonen,
dass wir dieses Ziel im engen Schulterschluss mit dem
Bundesumweltministerium verabschiedet haben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712600800

Frau Happach-Kasan.


Dr. Christel Happach-Kasan (FDP):
Rede ID: ID1712600900

Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Einführung.

Ich bin sehr froh, dass sich die Bundesregierung ent-
schlossen hat, im Jahr der Wälder eine Waldstrategie zu
verabschieden. Sie hat damit viel Kompetenz bewiesen.

Wald ist die natürliche Vegetation in Deutschland.
Das bedeutet, dass wir eine besondere Verantwortung für
den Wald haben. Dieser kommen wir nach. Das Bundes-
amt für Naturschutz zeigt auf, dass die Zahl der gefähr-
deten Arten im Wald geringer ist als in allen anderen
Biotopen.

Holz ist der wichtigste nachwachsende Rohstoff. Des-
wegen stelle ich eine ganz grundlegende Frage: In wel-
cher Weise will die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Waldstrategie dafür sorgen, dass Holz in dem für die ver-
schiedenen Verwendungen benötigten Umfang zur Ver-
fügung steht – ich denke an Nadelholz für die Papierher-
stellung oder Eiche für die Möbelherstellung – und
gleichzeitig die Biodiversität bewahrt wird? Welche
konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung,
und in welcher Weise werden insbesondere die Besitzer
kleiner Waldstücke, die über Holzreserven verfügen,
eingebunden?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712601000


Frau Kollegin, die Besitzer kleiner Waldstücke und
die Privatwaldbesitzer liegen uns sehr am Herzen. Die
Vererbung von kleinen Waldstücken bedeutet ein gewis-
ses Problem. Wir wollen insbesondere die forstwirt-
schaftlichen Vereinigungen stärken. Ich rufe die Klein-
waldbesitzer auf – sie gehören häufig zur städtischen
Bevölkerung und haben von der Mutter oder Oma ein
Stück Wald geerbt –, mit Waldpflegevereinbarungen an
die Waldbesitzervereinigungen heranzutreten.

Mit der Waldstrategie reagieren wir auf dieses Pro-
blem. Wir haben verschiedene Handlungsfelder festge-
legt. Ich nenne das Handlungsfeld „Rohstoffsicherung
und Effizienz“. Es geht dabei um den Waldbau. Das
heißt, die Waldfläche soll erhalten bleiben. Es geht um
die Verbesserung der Wertschöpfung. Ich nenne Ihnen
die Zahlen: 1,2 Millionen Beschäftigte im Cluster Holz-
und Forstwirtschaft und ein Umsatz von 170 Milliarden
Euro. Das ist also kein Randthema der Gesellschaft. Es





Parl. Staatssekretär Dr. Gerd Müller


(A) (C)



(D)(B)

ist sowohl in wirtschaftlicher als auch in ökologischer
Hinsicht von herausragender Bedeutung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712601100

Frau Crone, bitte.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1712601200

Danke schön, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär,

die Gesellschaft hat viele Ansprüche an den Wald. In der
Waldstrategie werden dementsprechend neue Hand-
lungsfelder formuliert. Wie hat die Bundesregierung die
Ansprüche der Gesellschaft in der Waldstrategie 2020
gewichtet? Welche Waldprodukte und Dienstleistungen
sind aus Sicht der Bundesregierung wichtig, und welche
sind weniger wichtig? Ich denke an ökologische Aspekte
wie Natur- und Artenschutz, an Erholung und an die
Holzproduktion.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712601300


Frau Kollegin, ökonomische, ökologische und soziale
Anforderungen und Aspekte stehen gleichwertig neben-
einander. Deshalb ist es uns wichtig, dass mit der Wald-
strategie in enger Abstimmung mit der Nachhaltigkeits-
strategie und der Biodiversitätsstrategie genau dieser
Ausgleich gesucht wird. Es gibt kein vor- oder nachgela-
gertes Ziel.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712601400

Der Kollege Holzenkamp.


Franz-Josef Holzenkamp (CDU):
Rede ID: ID1712601500

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatssekretär

Müller, vielen Dank für den Bericht und für Ihr persönli-
ches Engagement für den Wald in Deutschland und da-
mit auch für die vielen Waldbesitzer. Sie haben gerade
von dem Wirtschaftsfaktor Holz und Wald gesprochen.
Wie kann man die Wirtschaftskraft und die Wettbe-
werbsfähigkeit dieses Bereichs erhalten bzw. stärken?
Was tut die Bundesregierung dafür? Welche Rolle spielt
in diesem Zusammenhang die Forschung?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712601600


Vielen Dank. Ich danke auch dem Deutschen Forst-
wirtschaftsrat, insbesondere dem Kollegen Schirmbeck
– er ist anwesend –, der wesentliche Vorschläge dazu
eingebracht hat.

Das Maßnahmenbündel macht deutlich, dass die For-
schungsförderung einen hohen Stellenwert hat. Im Zuge
des Umbaus unserer Wälder unter dem Aspekt der Kli-
matauglichkeit gibt es viele Fragen, die wir angehen
müssen. Die Fachleute wissen, was damit gemeint ist.
Ich nenne das Stichwort „Waldklimafonds“. Mit dem
Bundesumweltministerium kamen wir überein, einen
Haushaltsansatz von 35 Millionen Euro jährlich festzule-
gen – wir hätten uns mehr vorstellen können –, wobei
wir insbesondere die von Ihnen genannten Ziele und die
Forschungsförderung im Auge hatten. Ich sage noch ein-
mal: Die privaten Kleinwaldbesitzer stärkt man insbe-
sondere durch eine Stärkung der Forstbetriebs- und
Waldbauernvereinigungen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712601700

Frau Tackmann.


Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712601800

Vielen Dank auch von mir. Wir sind froh, dass die

Waldstrategie nun endlich vorliegt, nachdem sie bereits
im Januar angekündigt war. Nach dem ersten Querlesen
muss ich Respekt zollen. Das eine oder andere in der
Diskussion ist offensichtlich angekommen und eingear-
beitet worden. Über die Details können wir sicherlich
noch streiten.

Meine Frage geht in folgende Richtung. Sie themati-
sieren auch die Jagd. Das ist bei der Frage, wie wir den
Waldumbau angesichts der historisch hohen Schalen-
wildbestände schaffen, ein wichtiges Thema. Sie fordern
sozusagen die Beteiligten, also Jäger, Waldbesitzer und
Bauern, zu einer intensiven Kommunikation auf, um ein
Leitbild der „Jagd im Wald“ zu entwickeln. Mich würde
interessieren: Welche Vorstellungen hat die Bundesre-
gierung vom Leitbild der „Jagd im Wald“, und wie will
sie diesen Kommunikationsprozess, der, wie ich weiß,
emotional und schwierig ist, begleiten und fördern?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712601900


Zum Wald gehören natürlich das Wild und damit auch
der Jäger und die Jagd. Es gibt keinen Konflikt zwischen
Wald- und Forstwirtschaft und Jagd bzw. Jäger. Hier gibt
es regionale Unterschiede. Ich nenne einmal das Stich-
wort „Brandenburg“. Dort gibt es aktuell eine Diskus-
sion darüber, ob zu wenig gejagt wird, was zu einem
starken Verbiss und weniger Aufwuchs führt. An ande-
ren Stellen im Lande wird die Klage geführt, es werde zu
viel gejagt. Das können und werden wir nicht national
regeln. Dazu gibt es Jagdgesetze, Landesgesetze und
Kreisbehörden, die das im Einvernehmen zwischen
Holz- und Forstwirtschaft, Jagdgenossen und Jägern
sehr erfolgreich festlegen. Wir stellen deutschlandweit
eine nachhaltige Jagdausübung fest.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712602000

Herr Gerig.


Alois Gerig (CDU):
Rede ID: ID1712602100

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ih-

ren Bericht. Ich freue mich, dass wir mit der Novellie-
rung des Waldgesetzes in 2010 und mit der baldigen
Verabschiedung der Waldstrategie in 2011 zwei ganz
wichtige Marksteine zum Wohle unserer Wälder setzen.
Meine einfache Frage lautet: Welche Strategien verfolgt
die Bundesregierung konkret zur Anpassung unserer
Wälder an den Klimawandel?






(A) (C)



(D)(B)

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712602200


Wir werden die vorhandenen Mittel aus dem Waldkli-
mafonds vor allem in die Forschung investieren, um wei-
tere Probleme zu lösen. Eine zentrale Frage ist: Was ist
der optimale Waldbestand, welche Mischung aus Laub-
und Nadelwald sollte es an welchem Standort geben? Ich
kann zu meiner Freude feststellen, dass es durch die hohe
fachliche und forstliche Praxis, die vor Ort praktiziert
wird, in den vergangenen 30 Jahren zu einem natürlichen
Umbau weg von diesen reinen Monokulturen, zum Bei-
spiel mit Fichten oder Tannen, hin zu einer Mischbewal-
dung gekommen ist. Wir haben heute – insgesamt gibt es
11,1 Millionen Hektar Wald – einen Mischwaldanteil von
70 Prozent und einen Laubbaumanteil von 40 Prozent.
Wir unterstützen die Länder, aber auch die Kommunen
bei der Forschung zu der Frage, wie wir dieses Verhältnis
in Zukunft optimal auf die jeweilige Region bezogen wei-
terentwickeln.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712602300

Frau Maisch, bitte.


Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712602400

Herr Staatssekretär, meine Frage bezieht sich auf die

EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie. Im Kapitel zum Schutz
von Boden und Wasserhaushalt in der Waldstrategie steht
ja deutlich, dass die Bundesregierung eine solche Richt-
linie ablehnt. Wir sind für eine solche Richtlinie. Deshalb
frage ich Sie: Wie wird die Ablehnung dieser Richtlinie
forstpolitisch begründet?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712602500


Das wird EU-politisch so begründet: Die EU soll sich
um die Fragen kümmern, für die sie die Rechtszustän-
digkeit hat.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Für den Boden im Forst gilt das nicht.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712602600

Herr Schirmbeck, bitte.


Georg Schirmbeck (CDU):
Rede ID: ID1712602700

Herr Staatssekretär, Sie haben aus meiner Sicht richti-

gerweise ausgeführt, dass der deutsche Wald, was Quan-
tität und Qualität betrifft, in den vergangenen Jahrzehn-
ten erheblich gewachsen ist. Es hat also eine sehr
positive Entwicklung stattgefunden. Da wir uns im Zeit-
alter der Biomasse befinden, frage ich Sie: Strebt die
Bundesregierung pauschale Flächenstilllegungen an?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712602800


Ich habe mir die entsprechenden Unterlagen noch ein-
mal genau angeschaut. Wir streben keine pauschalen
Flächenstilllegungen an. Ich weise aber darauf hin: Im
neuesten Indikatorenbericht der Bundesregierung zur na-
tionalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird festge-
stellt, dass wir mit einem Indikatorwert von 81 Prozent
den höchsten Teilindikator haben. Das heißt, Nachhaltig-
keit wird in hohem Maße umgesetzt.

Schon heute stehen sage und schreibe 75 Prozent der
Waldfläche unter Schutz. Der Anteil der Naturschutzge-
biete der durch die FFH-Richtlinie und Natura 2000 ge-
schützten Gebiete und nach Bundesnaturschutzgesetz
etc. geschützten Biotope beträgt 23 Prozent. Zudem sind
120 000 Hektar Bannwald ausgewiesen, die nun bundes-
einheitlich kartiert und aufgenommen werden sollen.
Wir gehen davon aus, dass die 5 Prozent, von denen die
Rede ist, längst erreicht sind. Es wird keine pauschale
Ausweisung einer Schutzgebietszone in Höhe von 5 Pro-
zent geben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712602900

Herr Kelber, bitte.


Ulrich Kelber (SPD):
Rede ID: ID1712603000

Herr Staatssekretär, wir freuen uns, dass Sie die Wald-

strategie nach drei Jahren vorgelegt haben. Der Praxis-
check ist allerdings etwas ernüchternd. Wenn man sich
§ 11 des Bundeswaldgesetzes anschaut, stellt man fest,
dass zum Schutz des Waldes genau zwei Punkte festge-
legt sind: Kahlgeschlagene Flächen sollen in angemesse-
ner Frist wieder aufgeforstet werden, wenn keine andere
Nutzung genehmigt wird, und die Kulturgeschichte des
Waldes soll berücksichtigt werden. Ist die Bundesregie-
rung jetzt bereit, die gute fachliche Praxis, die Sie gerade
erwähnt haben, ins Bundeswaldgesetz aufzunehmen und
damit ökologische und soziale Mindeststandards gesetz-
lich festzulegen?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712603100


Wir haben das Bundeswaldgesetz im vergangenen
Jahr novelliert. Es steht keine weitere Novellierung des
Bundeswaldgesetzes an. Es besteht aus ökologischer
Sicht und auf der Basis der von mir vorgetragenen Er-
kenntnisse kein Anlass, an der guten fachlichen Praxis in
den Ländern zu zweifeln. Auch ihre Umsetzung und ihre
Kontrolle sind gewährleistet.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712603200

Herr Fischer, bitte.


Hartwig Fischer (CDU):
Rede ID: ID1712603300

Herr Staatssekretär, in der Vergangenheit galt der

Grundsatz „Wald und Wild“. Meine Frage: Wird dieser
Grundsatz durch die Waldstrategie verdrängt, oder wird
er beibehalten? Besteht das Risiko, dass der Grundsatz
„Wald vor Wild“ in den Ländern wieder verstärkt zum
Tragen kommt?






(A) (C)



(D)(B)

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712603400


„Wald und Wild“ ist ein tragfähiger Grundsatz, an
dem wir festhalten. Eines unserer Handlungsfelder be-
steht darin, für Aufklärung und Information zu sorgen
und zu verhindern, dass Feindbilder in die Gesellschaft
getragen werden. Die Jägerinnen und Jäger in Deutsch-
land leisten herausragende Arbeit. Sie leisten auch einen
Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung des Ökosystems
Wald. Das funktioniert in den allermeisten Fällen in her-
vorragender Zusammenarbeit und im Zusammenspiel
mit den Forstwirten. Wir fordern alle Beteiligten auf,
auch in Zukunft gemeinsam für die Erhaltung des Öko-
systems Wald und für den Schutz von Natur und Tieren
einzutreten.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712603500

Herr Süßmair.


Alexander Süßmair (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712603600

Herr Staatssekretär, meine Frage knüpft an die eben

erwähnte Stilllegung von Waldflächen an. Sie haben ge-
sagt, es soll keine pauschalen Stilllegungen geben, und
die bestehenden Flächen genannt. Mich würde interes-
sieren: Was plant die Regierung für den Fall, dass zum
Beispiel private Waldbesitzer im Rahmen der Biodiver-
sitätsstrategie Flächen stilllegen? Wird der finanzielle
Ausfall ersetzt? Werden Entschädigungen gezahlt? Zur-
zeit ist in den Bundesländern leider die Tendenz zu be-
obachten, dass vor allem Staatsforste stillgelegte Flä-
chen bzw. ökologische Vorrangflächen zur Verfügung
stellen, mit der Folge, dass diese Einnahmen den öffent-
lichen Haushalten fehlen.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712603700


Ich möchte noch einmal betonen, dass wir bereits
75 Prozent des deutschen Waldes als Sondergebiete bzw.
als Schutzgebiete ausgewiesen haben und dass es jetzt
keine Notwendigkeit gibt, darüber hinaus mit gesetzli-
chen Regelungen zu agieren.

Ich darf Sie noch auf eine interessante Studie des
Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts hinweisen; denn
mit Ihrer Frage wird ja suggeriert, stillgelegte Waldflä-
chen seien ökologisch wertvoller als genutzte Wälder.
Dem wird durch die Ergebnisse der Wissenschaftler in
der Studie widersprochen. Sie sagen: Die Biodiversität
wird durch wirtschaftlich genutzte Wälder nicht mehr
oder nur sehr wenig mehr als durch absolut nicht ge-
nutzte, verrottende Wälder beeinträchtigt. Ich kann Ih-
nen das am Beispiel der Käfer- und Vogelarten darstel-
len: Während es im Naturwald 451 Käferarten und
30 Vogelarten gibt, sind es im Wirtschaftswald 423 Kä-
ferarten und 32 Vogelarten.

Wir haben das in einem Monitoring ganz genau wis-
senschaftlich untersucht. Deshalb sind wir nicht für eine
weitere gesetzliche Festlegung einer 5-Prozent-Schutz-
zone.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712603800

Herr Caesar, bitte.


Cajus Julius Caesar (CDU):
Rede ID: ID1712603900

Herr Staatssekretär, Sie haben eben zu Recht formu-

liert, dass es auf eine nachhaltige Bewirtschaftung an-
kommt. Sind Sie der Auffassung, dass dem durch die
Waldstrategie Rechnung getragen wird, und zwar vor
dem Hintergrund, dass aufgrund der umweltfreundlichen
Erzeugung dieses Rohstoffes und der energetischen Ver-
wertung zusätzliche Anforderungen an den Wald gestellt
werden?

Gerade mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wollen
wir bestimmte Ziele erreichen, um der Bedeutung des
Klimaschutzes und natürlich auch der erneuerbaren
Energien Rechnung zu tragen. Was besagt also die Wald-
strategie hinsichtlich der Tatsache, dass auch dem ener-
getischen Bedarf Beachtung geschenkt werden muss?
Das würde bedeuten, dass man in der Lage ist, dort ent-
sprechend ausreichende Holzmassen bereitstellen zu
können.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712604000


Ich habe den Istzustand genannt. Holz spielt eine he-
rausragende Rolle. Wenn wir die Bioenergieziele, die
sich die Bundesregierung gesetzt hat, erreichen wollen,
wird Holz eine weiter steigende Bedeutung haben müs-
sen – auch unter dem Gesichtspunkt des aktiven Klima-
schutzes.

Der Wald speichert ja nicht nur CO2 und gibt Sauer-
stoff ab – das sind seine herausragenden Funktionen –,
sondern durch die stoffliche und energetische Nutzung
ist der Kohlenstoff gebunden. Er wird nicht in die Atmo-
sphäre abgegeben. Es gibt also viele Gründe dafür, den
Bereich Holz sowohl für die energetische als auch für
die stoffliche Nutzung – als Baustoff für den Hausbau
und somit als Alternative zu Beton – weiter zu stärken.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen
Punkt kurz ansprechen: Wir haben nicht nur national ein
Zertifizierungssystem, das der Deutsche Forstwirt-
schaftsrat begründet hat – die Forstwirte haben dies ein
Stück weit freiwillig entwickelt –, sondern wir sind da-
neben intensiv dabei, solche Regeln auch international
umzusetzen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712604100

Herr Ebner, bitte.


Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712604200

Herr Staatssekretär, Sie haben soeben die wichtige

volkswirtschaftliche Bedeutung der Holzwirtschaft er-
wähnt. Der Waldumbau weg von Nadelholzmonokultu-
ren hin zu Mischwäldern wird angesichts des Klimawan-
dels auch von der Bundesregierung – so haben Sie das
vorhin auch ausgeführt – wenn nicht als alternativlos, so
doch als Ziel angesehen. Gleichzeitig ist die Holzwirt-
schaft in weiten Teilen des Landes nicht auf die Verwer-





Harald Ebner


(A) (C)



(D)(B)

tung von Laubholz, sondern überwiegend auf die Ver-
wertung von Nadelholz eingestellt.

Daher lautet meine Frage: Welche Strategie verfolgt
die Bundesregierung, um holzwirtschaftlich und insbe-
sondere auch forschungspolitisch auf diese Herausforde-
rung reagieren zu können? Das Thema Baustoffverwen-
dung haben Sie ja schon angesprochen.

Danke.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712604300


Ich habe die Zahlen genannt: 70 Prozent Mischwälder
mit einem Anteil von 40 Prozent Laubbäumen. In die-
sem Zusammenhang nenne ich auch die Themen Auf-
wuchs und Buche. Außerdem verzeichnen wir einen Zu-
wachs bei 80-jährigen Wäldern. Dies zeigt, dass durch
die fachliche forstwirtschaftliche Praxis in den Ländern
und vor Ort eine Nachhaltigkeit beim Umbau unseres
deutschen Waldes erreicht wird, sodass der Klimaschutz
erhöht werden kann. Mit dieser positiven Entwicklung
sind wir sehr zufrieden. Die Holzwirtschaft muss sich,
was die Verarbeitung betrifft, sicherlich ein Stück weit
darauf einstellen. Ich sehe derzeit keine Notwendigkeit,
dass vonseiten der Bundesregierung hier der Holzwirt-
schaft Hilfen geboten werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712604400

Frau Crone, bitte.


Petra Crone (SPD):
Rede ID: ID1712604500

Herr Staatssekretär, Sie haben sich am Anfang unter

anderem für die Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern
bedankt. Schon zu Beginn des Jahres wurde ein Entwurf
präsentiert, der dann aber zurückgezogen werden
musste, weil von den Naturschutzverbänden, Umwelt-
verbänden und auch Forstverbänden sehr viel Kritik ge-
übt wurde. Man hatte nicht den Eindruck, dass da sehr
viel Partizipation vorhanden war. Wie sehen Sie das?
Wie sehen Sie den Informationsfluss zwischen dem Um-
weltministerium und dem BMELV?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712604600


Bundesminister Röttgen und Bundesministerin Aigner
haben diese Waldstrategie im Einvernehmen beschlos-
sen. Auf fachlicher Ebene gab es vorher einen zweijähri-
gen Informationsaustausch; das ist selbstverständlich.
Die Fachkompetenz aller Ressorts wird hier eingebracht.

Meine Kollegin Staatssekretärin Heinen haben wir
leider an das Bundesumweltministerium abgeben müs-
sen.


(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Sie hat aber sehr gut mitgearbeitet!)


Damit ist der Einfluss unseres Hauses und die Kompe-
tenz dort in diesen Fragen gewachsen. Dies hat sich in
der Abstimmung und in der Zusammenarbeit als sehr
positiv herausgestellt. Die ökologischen und wirtschaft-
lichen Themen sind zu einer Gesamtstrategie zusam-
mengewachsen, wie es in einer funktionierenden Bun-
desregierung vielleicht beispielgebend sein könnte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Iris Gleicke [SPD]: Wir stellen fest: Auf der Regierungsbank wird gelacht!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712604700

Frau Behm.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712604800

Es ist schön, dass ich noch einmal das Wort be-

komme. – Der Kollege Fischer hat die Jagd angespro-
chen. In Ihrer Strategie stellen Sie selbst nun fest, dass
sich die Jagdausübung in Deutschland ändern muss, da-
mit es möglich ist, dass sich Wälder überall in Deutsch-
land ohne kostenaufwendige Einzäunung, die für die
Waldbesitzer wirklich ein Problem ist, naturverjüngen.
Da frage ich mich ganz besorgt, warum Sie nicht die
Schlussfolgerung ziehen, das Jagdrecht, also den rechtli-
chen Rahmen, zu ändern; denn schließlich ist es der
rechtliche Rahmen, mit dem dafür gesorgt werden soll,
dass wir in allen Teilen Deutschlands waldgerechte
Wilddichten haben.

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712604900


Frau Kollegin Behm, ich bin Herrn Fischer sehr dank-
bar dafür, dass er dieses Ehrenamt übernommen hat und
diese Grundsätze in den Deutschen Jagdschutzverband
hineinträgt. Den bundesgesetzlichen Rahmen für die
Jagd in Deutschland bilden das Bundesjagdgesetz, die
Bundesjagdzeitenverordnung sowie die Bundeswild-
schutzverordnung.

Nun sage ich Ihnen Folgendes aus der Praxis: Vor ein
paar Wochen, mittags um 12 Uhr, war ich zu Hause, lag
auf der Terrasse und sah, wie ein Fuchs vorbeiging. Stel-
len Sie sich das einmal vor!


(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Was für eine Überraschung!)


Er machte sich an meinem Kompost zu schaffen und
schlich sich dann wieder davon.

Das verdeutlicht das Problem. Wir haben beispiels-
weise in meiner Region das Problem der Fuchsbejagung;
denn viele Jäger sagen: Das mache ich nicht, weil es sich
nicht mehr lohnt. – Viele meinen noch immer, dass mit
der Jagd etwas verdient wird. Vielmehr müssen wir den
Jägern dankbar sein, dass sie für diesen notwendigen
Ausgleich sorgen.

Die Abschusszahlen für Wild – das ist wichtig – wer-
den jeweils vor Ort, also regional, festgelegt. Es wäre
Unsinn, wenn wir in Berlin oder auf Landesebene festle-
gen würden, was in der Region wie in welchem Ausmaß
bejagt werden muss.






(A) (C)



(D)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712605000

Wir bedanken uns beim Herrn Staatssekretär aus-

drücklich für den Einblick in das Leben eines Staatsse-
kretärs.


(Heiterkeit und Beifall)


Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712605100


Ich lebe halt naturnah.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712605200

Das ist wunderbar. – Herr Rief hat noch eine Frage.


Josef Rief (CDU):
Rede ID: ID1712605300

Se
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1712605400
Das Wissen um
die Zusammenhänge im Wald und um den Wald herum
ist bei der ländlichen Bevölkerung teilweise noch vor-
handen, bei der städtischen entsprechend weniger. Wel-
chen Beitrag kann die Waldstrategie leisten, um hier ein-
fach Abhilfe zu schaffen?

Dr
Dr. Gerd Müller (CSU):
Rede ID: ID1712605500


Wir führen in diesem Jahr mit vielen Partnern im
Rahmen des Waldkulturerbes 6 000 Veranstaltungen
durch. Das darf aber kein einmaliges Strohfeuer sein,
sondern der Wald gehört als Unterrichtsfach in die Schu-
len. Kinder und Jugendliche müssen den Naturraum
Wald erleben. Auch manchem Abgeordneten würde es
guttun,


(Beifall des Abg. Georg Schirmbeck [CDU/ CSU])


wenn er am Sonntag keine Presseerklärungen abgeben,
sondern im Wald spazieren gehen würde.


(Cajus Caesar [CDU/CSU]: Sehr gut! Wir machen einen Termin mit dem Staatssekretär!)


Frische Luft schafft freie und gute Gedanken.

Vielen Dank.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712605600

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Weitere Fragen zur heutigen Kabinettssitzung und
auch andere Fragen an die Bundesregierung liegen uns
nicht vor. Damit sind wir am Ende dieses Tagesord-
nungspunktes.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde

– Drucksachen 17/6994, 17/7019 –

Die dringliche Frage 1 des Kollegen Thierse wird
schriftlich beantwortet.

Wir kommen zu den Fragen auf Drucksache 17/6994.
Auch hier wollen wir es so halten, wie wir das eben be-
reits praktiziert und auch vor der Sommerpause verabre-
det haben, dass jeweils nach einer Minute bei Fragen
und Antworten ein Signal ertönt. Ich bitte Sie, schon im
Vorfeld darauf zu achten, dass Sie Ihre Redezeit nicht
überziehen.

Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Zur Beantwortung steht uns der Herr Parlamentarische
Staatssekretär Jan Mücke zur Verfügung.

Die Fragen 1 und 2 des Kollegen Christian Lange
werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur Frage 3 der Abgeordneten Ute
Kumpf:

Wie ist der aktuelle Sachstand zum Ausbau der 27 Ne-
ckarschleusen, und gehört dieser Ausbau, wie er von der letz-
ten Bundesregierung im Investitionsrahmenplan 2006 bis
2010 zugesichert wurde, nach wie vor trotz der neuen Katego-
risierung dieses Streckenabschnittes südlich von Heilbronn
durch die Bundesregierung als Ergänzungs- und Nebennetz zu
den prioritären Investitionsprojekten?

Herr Staatssekretär.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712605700


Frau Präsidentin, die Antwort lautet: Mit erforderli-
chen vorbereitenden Instandsetzungsmaßnahmen an den
Schleusenanlagen wurde begonnen. Zurzeit laufen Vor-
untersuchungen und Planungen zur Grundinstandset-
zung bzw. zur Verlängerung von Schleusenkammern,
zum Bau von Fischaufstiegsanlagen sowie zum Ausbau
und zur Sicherung von Liegestellen und Vorhäfen.

Für die zu verlängernden Schleusenkammern sollen
die Planungen bis zum Jahr 2012 so weit vorangebracht
werden, dass anschließend mit dem Bau begonnen wer-
den kann. Die Reihenfolge der Maßnahmen wird anhand
zustandsbedingter verkehrlicher und planerischer Krite-
rien festgelegt. Hierbei sollen unter Berücksichtigung
der verkehrlichen Auslastung der einzelnen Streckenab-
schnitte die Maßnahmen zur Schleusenverlängerung,
flussaufwärts betrachtet bis Heilbronn, prioritär voran-
getrieben werden, um möglichst frühzeitig den Hafen
Heilbronn mit 135 Meter langen Schiffen erreichen zu
können. Zugleich soll im Abschnitt Heilbronn–Plochin-
gen jeweils eine der beiden Zwillingskammern instand
gesetzt werden, damit die Schifffahrt auch in diesem Ab-
schnitt den Neckar weiterhin sicher und leicht verkehren
kann.

Der Investitionsrahmenplan 2006 bis 2010 stellt, wie
der Name besagt, einen Rahmenplan für die in diesem
Zeitraum vorgesehenen Infrastrukturinvestitionen dar.
Dabei wurde im Hinblick auf eine mögliche zeitliche
Verzögerung bei einzelnen Projekten bewusst eine Pla-
nungsreserve einkalkuliert. Keinesfalls kann und konnte
zu irgendeinem Zeitpunkt aus dem Investitionsrahmen-
plan eine Realisierungszusage in einem festgelegten
Zeitraum abgeleitet werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712605800

Frau Kumpf, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.






(A) (C)



(D)(B)


Ute Kumpf (SPD):
Rede ID: ID1712605900

Herr Staatssekretär, erst einmal herzlichen Dank da-

für, dass mit Ihrer Antwort ein bisschen mehr Licht ins
Dunkel gebracht wurde. Trotzdem gibt es noch einige
offene Fragen, auf die ich gerne eine Antwort hätte.

Haben Sie auch schon mit der baden-württembergi-
schen Landesregierung Kontakt aufgenommen, um die-
sen Zeitplan und die Zeitschiene entsprechend zu erläu-
tern und darüber zu diskutieren? Haben Sie Ihr Wissen,
das Sie uns heute präsentiert haben, auch an den Ober-
bürgermeister der Stadt Stuttgart und an die Region wei-
tergegeben, die Sie dringend gebeten haben, bei diesen
Ausbauplänen zu bleiben? Es geht also nicht nur um die
Renovierung, sondern auch um den Ausbau und die Ver-
längerung der Schleusen. Haben Sie diesen Sachstand an
die entsprechenden Stellen weitergegeben?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712606000


Geschätzte Frau Kollegin, wir sind in ständigem Kon-
takt mit allen Landesregierungen,


(Ute Kumpf [SPD]: Das scheint nicht so!)


selbstverständlich auch mit der in Baden-Württemberg.
Wie Sie wissen, sind wir gerade dabei, einen neuen In-
vestitionsrahmenplan zu erarbeiten. Auch in diesem Zu-
sammenhang wird die Landesregierung von Baden-
Württemberg beteiligt werden.

Wir haben schon seit dem Jahr 2007 mit der Landes-
regierung in Baden-Württemberg einen intensiven Aus-
tausch über den Ausbau. Ich bin mir sicher, dass die von
Ihnen geforderte Informationsweitergabe an die jeweili-
gen kommunalen Verantwortungsträger in bewährter
Weise erfolgen wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712606100

Ist der Eindruck richtig, dass Sie eine zweite Nach-

frage haben, Frau Kumpf? – Bitte schön.


Ute Kumpf (SPD):
Rede ID: ID1712606200

Genau, ich habe eine zweite Nachfrage und muss

noch einmal insistieren. Denn ich muss die Briefe beant-
worten, die mir geschrieben werden, aber eigentlich an
Sie gerichtet sein müssten.

In der Großen Koalition ist verabredet worden, die
Sanierung und Verlängerung innerhalb von zehn Jahren
zu bewerkstelligen. Das ist schon ein relativ langer Zeit-
raum, und wenn ich Sie richtig verstehe, dann wollen Sie
das noch weiter strecken. Das heißt, dass die ersten
Schiffe von 135 Metern Länge wahrscheinlich nicht erst
2021, sondern erst 2025 den Neckar passieren können,
woraus sich eine Belastung für den Straßengüterverkehr
ergibt. Wie ist das, was Sie gesagt haben, genau zu inter-
pretieren? Vielleicht können Sie das konkret sagen.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712606300


Das kann ich leider nicht, weil ich natürlich nicht vor-
hersehen kann, wie die einzelnen Planungsverfahren
ausgehen werden, ob es möglicherweise Klagen dagegen
gibt und in welchem Rahmen uns der Deutsche Bundes-
tag, also Sie als Haushaltsgesetzgeber, die finanziellen
Möglichkeiten zur Verfügung stellt, um die Maßnahmen
baulich umzusetzen. Das alles wird nur dann funktionie-
ren, wenn wir einen ausreichend großen Verkehrsetat be-
kommen.

Da ich nicht über hellseherische Fähigkeiten verfüge,
kann ich Ihnen schlecht darüber Auskunft geben, wann
wir genau damit beginnen werden. Ich habe gesagt, dass
wir anstreben, zumindest im Planungsbereich bis zum
Jahr 2012 fertigzuwerden. Ich denke, dass wir uns dann
auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Haushalts-
mittel mit der Realisierung befassen müssen.

Wir haben ein großes Interesse daran, den Verkehr,
der jetzt noch über die Straße läuft, möglichst auf andere
Verkehrsträger zu verlagern. Das ist eine sinnvolle Poli-
tik. Denn wir werden in den nächsten Jahren einen ge-
waltigen Anstieg des Güterverkehrs erleben. Wir haben
ein eigenes Interesse daran, einen Teil dieses Verkehrs
über den Neckar zu bewältigen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712606400

Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Roth zu dieser

Frage.


Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1712606500

Verehrter Herr Staatssekretär Mücke, bei den 27 Neckar-

schleusen geht es um ein großes Thema, was Investition
und Planung betrifft. Daher haben wir in der Großen Ko-
alition ein besonderes Amt eingerichtet, das unter ande-
rem diese Planung vorbereitet. Das ist Ihnen bekannt.

In Ihrer Antwort sind Sie auf die Planungen bis Heil-
bronn eingegangen. Das sollte auch in dem vorgesehenen
Zeitraum erfolgen. Darüber hinaus waren auch die Pla-
nungen der Baumaßnahmen von Heilbronn bis Plochin-
gen eingetaktet. Sie haben in diesem Zusammenhang ei-
nen interessanten Satz gesagt, nämlich dass die oberhalb
von Heilbronn notwendigen Sanierungsmaßnahmen er-
folgen. Das hört sich zwar gut an, ist aber zu wenig.
Denn die Beschlussfassung sieht klar vor, neben der Sa-
nierung auch gleichzeitig den Ausbau für Schiffe von
135 Metern Länge zu erreichen. Sind Sie in der Lage,
mir heute zu bestätigen, dass Sie auch das planen, oder
ist nur die Sanierung vorgesehen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712606600


Frau Kollegin, das kann ich Ihnen heute nicht sagen.


(Karin Roth [Esslingen] [SPD]: Wie schön!)


Denn wir sind, wie Sie wissen, mitten in einer WSV-Re-
form. Wir nehmen gerade eine Netzkategorisierung vor,
und zwar auf Anforderung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages. Zunächst einmal sind die Er-
gebnisse dieser Reform der Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung und der damit verbundenen Netzkategorisierung
abzuwarten. Aus dieser Netzkategorisierung ergibt sich
dann, ob wir in Neubaumaßnahmen investieren können
oder ob wir zunächst in den Erhalt der bestehenden In-
frastruktur investieren.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

Diese Kategorisierung und Priorisierung von Maß-
nahmen ist auch angesichts der Sparzwänge, die wir alle
gemeinsam im Bundeshaushalt haben, notwendig; denn
die Steuerbürger erwarten zu Recht von uns, dass wir mit
dem Geld, das sie uns zur Verfügung stellen, ganz beson-
ders sorgsam umgehen und deshalb zuerst an den Stellen
investieren, wo der volkswirtschaftliche Nutzen ganz be-
sonders hoch ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712606700

Damit kommen wir zu Frage 4 der Kollegin Ute

Kumpf:
Bis wann und nach welchen Modalitäten – Anforderungs-

profil, Kriterien, Abgabe, Entscheidung – schreibt die Bun-
desregierung die „Schaufenster Elektromobilität“ aus?

Herr Mücke, bitte.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712606800


Ziel der Bundesregierung ist es, der innovativen Elek-
tromobilitätstechnologie in Deutschland branchenüber-
greifend und branchenverknüpfend in konstruktiver Zu-
sammenarbeit mit den Bundesländern Schaufenster zu
bieten. Die deutsche Technologiekompetenz soll in etwa
drei bis fünf Großprojekten demonstriert werden, damit
die Öffentlichkeit die Elektromobilität erleben und buch-
stäblich erfahren kann. Vor allem die Offenheit neuen
Technologien gegenüber soll in diesen Schaufenstern ak-
tiv unterstützt werden.

In den Schaufenstern können Mobilitätskonzepte so-
wie ordnungspolitische Rahmenbedingungen erprobt
werden. Durch die erfolgreiche und sichtbare Demon-
stration sollen Impulse für die internationale Nachfrage
generiert werden, was auch den Gedanken der Leitanbie-
terschaft für Elektromobilität fördern soll. In den Schau-
fenstern werden die gewonnenen Erkenntnisse und Er-
fahrungen aus den im Rahmen des Konjunkturpakets II
der Bundesregierung initiierten Programmen zur Förde-
rung der Elektromobilität, also aus den Modellregionen
und Modellprojekten, die Ende 2011 auslaufen, weiter-
entwickelt.

Die Bekanntmachung zur Förderung von Forschung
und Entwicklung der „Schaufenster Elektromobilität“
wird im Herbst 2011 herausgegeben. Nach einer Bewer-
bungsfrist von zehn Wochen wird für Interessenten nach
jetziger Planung im Winter eine Fachjury tagen. Sie er-
stellt eine Rangfolge der ausgewählten Projekte und
schlägt diese den Bundesministerien BMVBS, BMWi,
BMU und BMBF zu deren abschließenden Entscheidung
der Auszuwählenden vor. Die Bundesregierung, vertre-
ten durch diese vier beteiligten Bundesministerien, ent-
scheidet auf Basis der eingereichten und bewerteten
Konzepte unabhängig, unter Berücksichtigung der Aus-
wahlvorschläge.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712606900

Frau Kumpf, eine Nachfrage.

Ute Kumpf (SPD):
Rede ID: ID1712607000

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Das hilft

schon etwas weiter; denn die Modellregionen warten auf
eine Entscheidung, wann sie ihre Bewerbungen einrei-
chen können. Der Herbst hat allerdings, so glaube ich,
mit dem heutigen Tag, dem 21. September, schon begon-
nen und geht bis Dezember. Dieser Zeitraum, den Sie
mir genannt haben, ist also sehr ungenau. Deswegen
frage ich nach: Wann ist mit dieser Ausschreibung zu
rechnen? Die Vorbereitungen laufen bereits in den Mo-
dellregionen und den Ländern. Wer wird diese Auswahl
konkret treffen? Wie ist die Jury zusammengesetzt?
Handelt es sich wieder überwiegend um Vertreter aus
den Unternehmen wie bei der Nationalen Plattform
Elektromobilität? Sind die Verbraucher eingebunden?
Sind vielleicht auch ein paar Damen dabei? Bislang ist
das ein sehr herrenlastiger Verein. Wie stellen Sie sich
die Zusammensetzung dieser Fachjury vor?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712607100


Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich leider kein konkrete-
res Datum als den Herbst nennen. Da Sie wissen, wann
der Herbst endet, können Sie abschätzen, wann spätes-
tens eine Entscheidung fallen wird bzw. die Partner in
der Region wissen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sich
bewerben können.

Wir gehen davon aus, dass in der Fachjury natürlich
Vertreter der Industrie, aber auch der Wissenschaft sein
werden. Ich habe Ihnen vorhin erläutert, dass es nicht
nur um technische Aspekte geht, sondern auch um Fra-
gen des Ordnungsrechts. Das alles soll dort erprobt wer-
den. Deshalb wäre es sicher ein falscher Ansatz, aus-
schließlich auf die Industrie zu setzen. Die Fachjury
wird insofern breit aufgestellt sein. Ich kann jetzt
schlecht vorhersagen, ob auch Frauen dabei sein werden.
Ich wünsche mir das jedenfalls. Ich werde Sie rechtzeitig
über die Zusammensetzung der Fachjury schriftlich in-
formieren, wenn Sie das wünschen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712607200

Haben Sie eine weitere Nachfrage? – Bitte schön.


Ute Kumpf (SPD):
Rede ID: ID1712607300

Ich möchte nachfragen: Die Schaufenster sind hof-

fentlich so gedacht, dass sie an den Modellregionen an-
setzen und dass keine Projektruinen in den Modellregio-
nen zurückbleiben. Nach ersten Informationen, die uns
erreichten, war nur von einem Schaufenster die Rede,
und zwar in Berlin. Dann wurde die Region Stuttgart er-
wähnt. Vielleicht gibt es noch ein Schaufenster in Bay-
ern. Wie hoch ist die Zahl der Schaufenster? Sind auch
ländliche Räume und grenzüberschreitende Aspekte be-
rücksichtigt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712607400


Wir planen, wie ich vorhin schon erwähnt habe, mit
drei bis fünf Schaufenstern. Über grenzüberschreitende
Zusammenarbeit ist noch nicht entschieden worden.






(A) (C)



(D)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712607500

Die Frage 5 des Abgeordneten Volker Beck und die

Frage 6 der Abgeordneten Silvia Schmidt werden
schriftlich beantwortet.

Ich rufe die Frage 7 des Kollegen Pronold auf:
Wann wird die Bundesregierung den bundesweiten Feld-

versuch mit Gigalinern im Jahr 2011 mit welcher Laufzeit
starten?

Herr Staatssekretär, bitte.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712607600


Sehr geehrter Herr Kollege Pronold, aufgrund der
Vielzahl der eingegangenen ausführlichen Stellungnah-
men der Verbände und der Verlängerung der Stellung-
nahmefrist für die Bundesländer bis zum 16. September
2011 kann eine Aussage zum genauen Starttermin des
Feldversuchs mit langen Lkw zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht getroffen werden. Der Feldversuch soll je-
doch noch in diesem Herbst starten. Er soll auf eine
Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt sein.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712607700

Herr Kollege Pronold, Sie haben eine Nachfrage? –

Bitte sehr.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712607800

Mich würde interessieren, ob das Rechtsgutachten,

das von dem renommierten Professor Battis ist und das
die Allianz pro Schiene vorgelegt hat, Auswirkungen auf
die Überlegung der Bundesregierung hat. Wenn ja, in
welcher Form? Wie bewerten Sie vor allem die recht-
lichen Ausführungen, die besagen, dass der Bundestag
und die Bundesländer bei dieser Frage zwingend zu be-
teiligen sind, was von der Bundesregierung bislang un-
terlassen worden ist?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712607900


Wir kennen das Gutachten von Professor Dr. Battis
und gehen davon aus, dass Professor Battis hier einen
eigenständigen Regelungsgehalt einiger Vorschriften der
Ausnahmeverordnung annimmt. Diese Auffassung teilen
wir nicht. Wir gehen davon aus, dass es sich vielmehr
um Bedingungen und Auflagen zu den Ausnahmetat-
beständen handelt und deshalb eine Eigenständigkeit der
Regelung, wie sie Professor Battis ansieht, nicht gege-
ben ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712608000

Herr Pronold, Sie haben noch eine Nachfrage? – Bitte

schön.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712608100

Ich habe die Nachfrage, worin denn die Verlängerung

der Frist, die Sie angesprochen haben, begründet liegt.
Hat das etwas mit dem Rechtsgutachten zu tun? Hat das
etwas mit dem Verhalten einiger Bundesländer zu tun?
Warum hat die Bundesregierung den Herbst, in dem sie
loslegen will, sozusagen noch kürzer gemacht und die
Anhörungsfrist um zwei Wochen verlängert?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712608200


Es ist generell eine gute Übung, dass wir uns und den
Bundesländern die Zeit geben, um dieses anerkannter-
maßen schwierige Problem vernünftig abzuwägen. Des-
halb ist, so glaube ich, eine zusätzliche Frist von zwei
Wochen zur Stellungnahme für die Bundesländer kein
Nachteil, sondern ein Vorteil. Ich glaube, dass das ange-
sichts der von uns vorgesehenen Zeit von fünf Jahren für
diesen Versuch kein Zeitraum ist, der das Voranbringen
des Projekts wesentlich beeinträchtigen wird. Wir gehen
davon aus, dass diese zwei Wochen dazu genutzt wur-
den, dass die Bundesländer ihre Stellungnahmen uns de-
taillierter zur Kenntnis geben konnten. Es ist sicher in ih-
rem Interesse, dass das in vernünftiger Weise erfolgt.


(Florian Pronold [SPD]: Vielleicht sollten Sie sie beteiligen, nicht anhören!)


– Eine Anhörung ist eine Form der Beteiligung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712608300

Eine Nachfrage des Abgeordneten Burkert. Bitte

schön.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712608400

Herr Staatssekretär, meine Frage bezieht sich auf den

Feldversuch. Können Sie bestätigen, dass das Bundes-
land Hessen aus dem Feldversuch ausgestiegen ist? Ist
Ihnen bekannt, dass die großen Speditionsfirmen in
Deutschland – ich nenne beispielsweise Kühne + Nagel,
aber auch andere – kundgetan haben, dass dann, wenn
Hessen nicht mehr bei dem Feldversuch mitmacht und
auch Gefahrgut in den Gigalinern nicht transportiert
werden darf, der Feldversuch obsolet und völlig über-
flüssig ist?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712608500


Diese Frage ist ähnlich wie die Frage 8 des Kollegen
Pronold gelagert. Uns ist ein Ausstieg des Bundeslandes
Hessen aus dem Feldversuch bisher nicht bekannt. Wir
haben gelesen, was dazu in der Presse zu finden war.
Aber richtig ist, dass es seitens des hessischen Verkehrs-
ministers noch offene Fragen gegeben hat. Durch eine
entsprechende Anpassung in der Begründung der Aus-
nahmeverordnung konnte eine Lösung gefunden wer-
den. Deshalb gehen wir davon aus, dass das Bundesland
Hessen am Feldversuch teilnehmen wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712608600

Dann sind wir jetzt bei der Frage 8 von Herrn

Pronold:
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe

des Bundeslandes Hessen, sich nicht an dem bundesweiten
Feldversuch mit Gigalinern in Deutschland zu beteiligen?






(A) (C)



(D)(B)

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712608700


Das ist dieselbe Antwort: Uns ist ein Ausstieg des
Bundeslandes Hessen nicht bekannt.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712608800

Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712608900

Unabhängig von der Situation des Landes Hessen gibt

es aus vielen Bundesländern Widerstand, insbesondere
aus Baden-Württemberg, das sich auch zurückgezogen
hat. Wie bewertet die Bundesregierung diesen massiven
Widerstand, und hält sie es bei einem solchen Thema für
sachlich geboten, mit einer Ausnahmeverordnung zu
agieren?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712609000


Es liegt in der Natur der Sache, dass ein verkehrspoli-
tisch umstrittenes Thema von den Bundesländern sehr
unterschiedlich bewertet wird. Sie selber kennen die Ge-
schichte der langen Lkw, die mit sehr unterschiedlichen
Bezeichnungen versehen worden sind, sehr gut. Es läuft
darüber schon sehr lange eine verkehrspolitische Diskus-
sion. Deshalb ist es für die Bundesregierung geradezu
zwangsläufig, dass es einzelne Bundesländer gibt, die
sich dazu anders verhalten, eine andere Position einneh-
men. Das respektieren wir selbstverständlich. Aber das
heißt nicht, dass wir für einen Versuch nicht eine Aus-
nahme von der gültigen Verordnung zulassen können.
Wir sehen ja, dass in einigen europäischen Ländern diese
langen Lkw zugelassen sind. Deutschland ist ein großes
Transitland. Es ist aus meiner Sicht auch durchaus zuläs-
sig, dass wir uns angesichts steigender Frachtzahlen, an-
gesichts von Prognosen, die einen 70-prozentigen Zu-
wachs des Güterverkehrs vorhersagen, auch Gedanken
darüber machen, wie wir diesen Güterverkehr mit ande-
ren Mobilitätskonzepten bewältigen können.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712609100

Herr Pronold, Sie haben noch eine Nachfrage. Bitte

schön.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712609200

Dann will ich deutlicher nachfragen. Warum gehen

Sie angesichts der Umstrittenheit dieses Themas in der
Verkehrswelt und in der Öffentlichkeit über eine Aus-
nahmeverordnung? Trauen Sie Ihren eigenen Argumen-
ten nicht zu, zu überzeugen, sodass Sie Bundestag und
Bundesrat bei dieser Frage ganz normal beteiligen könn-
ten?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712609300


Ich glaube, dass die Ausnahmeverordnung das rich-
tige Instrument für einen Versuch ist. Es wird ein Feld-
versuch und keine Regelanwendung sein. Deshalb ist die
von uns vorgesehene Regelung über eine Ausnahmever-
ordnung in der Tat der richtige Weg. Wir wollen die fünf
Jahre nutzen, eine ergebnisoffene Evaluierung des Ver-
suchs vorzunehmen, um dann möglicherweise weitere
verkehrspolitische Schlüsse zu ziehen. Jetzt kommt es
uns darauf an, den Versuch ausnahmsweise möglich zu
machen, und ich glaube, dass das auch der richtige Weg
ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712609400

Jetzt noch einmal der Kollege Burkert.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712609500

Herr
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1712609600
Ist das im Feldver-
such schon berücksichtigt? Sind darin Bahnübergänge
mit Schranken enthalten? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
Ist man mit der Deutschen Bahn schon zu einer Einigung
darüber gekommen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712609700


Wir gehen davon aus, dass die langen Lkw auf spe-
ziell definierten Strecken unterwegs sein werden. Das
sind natürlich in allererster Linie Autobahnen und damit
kreuzungsfreie Strecken. Es geht uns ausdrücklich nicht
darum, dass die langen Lkw auf Kreis- oder Landesstra-
ßen fahren dürfen, auf denen es üblicherweise Bahn-
übergänge gibt. Uns geht es vor allem um den Verkehr
von Güterverkehrszentrum zu Güterverkehrszentrum
über leistungsfähige Bundesstraßen.

Über eine konkrete Absprache mit der Deutschen
Bahn AG kann ich Ihnen heute nichts berichten.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712609800

Noch eine Nachfrage. Bitte schön.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712609900

Herr Staatssekretär, Sie sagen, es gehe hauptsächlich

um Autobahnen und nicht um nachgeordnete Straßen.
Wenn es Ihnen hauptsächlich um Autobahnen geht, frage
ich mich: Warum sind denn auf der Liste, die in dem von
Ihnen verteilten Papier enthalten ist, sehr viele Straßen
aus dem nachgeordneten Bereich bis hin zu Kreisstraßen
verzeichnet?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712610000


Es ist ganz klar, dass der größte Teil der benutzten
Straßen Bundesautobahnen sein werden. Ich habe nicht
davon gesprochen, dass ausschließlich diese benutzt
werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in dem einen
oder anderen Fall auch nachgeordnete Straßen benutzt
werden. Jedenfalls werden nur solche Straßen benutzt
werden dürfen, die einen solchen baulichen Zustand ha-
ben – das wird uns von der Auftragsverwaltung, also von
den Bundesländern, mitgeteilt –, dass die Straßenprofile
mit den Dimensionen langer Lkw harmonieren. Sie wis-
sen, dass lange Lkw beispielsweise andere Schleppkur-
ven haben und sie deshalb bestimmte Kurven, Kreisver-
kehre und Kreuzungsbauwerke nicht benutzen können.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

Wir vertrauen ganz darauf, dass die Bundesländer mit
uns zusammenarbeiten und uns Straßen benennen, damit
trotz des Einsatzes langer Lkw flüssiger Verkehr mög-
lich sein wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712610100

Frau Gottschalck.


Ulrike Gottschalck (SPD):
Rede ID: ID1712610200

Herr Staatssekretär Mücke, können Sie ausschließen,

dass Bahnschranken betroffen sein werden?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712610300


Das kann ich nicht ausschließen, weil ich nicht die
ganze Liste der Straßen vor mir habe und damit auch
keine Auflistung der möglicherweise betroffenen Eisen-
bahnkreuzungen. Das kann ich Ihnen aber sehr gerne
nachliefern.


Ulrike Gottschalck (SPD):
Rede ID: ID1712610400

Das wäre schön. Danke.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712610500

Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Beckmeyer

werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur Frage 11 des Kollegen Groß:
Ist für den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-

wicklung und das dazugehörige Haus die Einführung einer
Vignette oder einer anders ausgestalteten Art der Maut-
einnahme für Pkw eine Alternative, wenn es wie zu erwarten
keine Haushaltsmittelerhöhung für den Verkehrsetat gibt, um
das Defizit von 2,5 Milliarden Euro auszugleichen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712610600


Lieber Herr Kollege Groß, Herr Bundesminister
Dr. Ramsauer hat zuletzt in der Haushaltsdebatte des
Deutschen Bundestages vom 9. September 2011 zum
Einzelplan 12 bekräftigt, dass zielgerichtete Budgeterhö-
hungen für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung notwendig sind. Ich möchte Sie auf
das Plenarprotokoll 17/125 verweisen. Da die Einfüh-
rung einer jeglichen nutzerorientierten Abgabe entspre-
chende Umsetzungszeit benötigen würde, könnte diese
Alternative jedoch nicht zur kurzfristigen Schließung der
Finanzierungslücke im Bundesfernstraßenbau beitragen.


(Michael Groß [SPD]: Ich habe eine Nachfrage!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712610700

Herr Groß, eine Nachfrage. Bitte schön.


Michael Groß (SPD):
Rede ID: ID1712610800

Vielen Dank. – Herr Mücke, ich frage Sie: Gibt es

schon Erkenntnisse, wie hoch bei der Einführung einer
Vignette die Kosten für Anschaffung und jährliche Erhe-
bung wären?
J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712610900


Nein.


Michael Groß (SPD):
Rede ID: ID1712611000

Gibt es nicht. – Ich habe eine zweite Frage. Sie haben

ja die Vignette nicht ausgeschlossen. Erhoffen Sie sich
von der Einführung einer Vignette eine Lenkungswir-
kung bezogen auf das Verkehrsaufkommen und vor allen
Dingen eine ökologische Wirkung?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712611100


Da niemand konkret über die Einführung einer Vig-
nette nachdenkt, sondern nur allgemeine politische Dis-
kussionen über eine mögliche Nutzerfinanzierung ge-
führt werden, liegen solche Zahlen selbstverständlich
nicht vor.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712611200

Herr Pronold, bitte.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712611300

Jenseits von dem, was der Verkehrsminister hier er-

klärt, gibt es ja auch viel in den Zeitungen zu lesen. Da-
her würde mich interessieren, ob Sie für die Bundesre-
gierung oder für das Verkehrsministerium sprechen, was
die Pkw-Maut angeht, und wie ich damit umgehen soll,
dass die Kanzlerin eine solche klar ablehnt, der Herr
Verkehrsminister aber die unterschiedlichsten Aussagen
hier im Plenum bisher dazu gemacht hat. Was gilt denn
nun: Wird es eine Pkw-Maut geben oder nicht?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712611400


Ich vertrete den Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung gerade hier in dieser Fragestunde, um
diese Frage zu beantworten.

Des Weiteren hatte ich Ihnen gerade erläutert, dass es
eine allgemeine politische Diskussion über das Thema
„Einführung einer Pkw-Maut“ gibt. Wenn man sich poli-
tisch entscheidet, diesem Gedanken nahezutreten, würde
eine Umsetzung, gleich welchen Modells – Vignette,
streckenabhängige Maut oder wie auch immer –, min-
destens einen Zeitraum von drei Jahren erfordern, also
über diese Legislaturperiode hinaus dauern. Die Frau
Bundeskanzlerin hat zu Recht gesagt, dass sie die Ein-
führung einer Pkw-Maut in dieser Legislaturperiode aus-
schließt. Deshalb handelt es sich um eine Diskussion, die
sich vor allen Dingen auf den Zeitraum nach dieser Le-
gislaturperiode bezieht.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Florian Pronold [SPD]: Aha! Eine sehr schöne Antwort! – Ulrike Gottschalck [SPD]: Da sind wir einmal gespannt!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712611500

Herr Herzog.






(A) (C)



(D)(B)


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712611600

Herr Staatssekretär, vielen Dank für den Hinweis,

dass wir das dann in der nächsten Legislaturperiode ent-
sprechend zu bearbeiten haben.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712611700


Das habe ich nicht gesagt.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712611800

Nachdem Sie uns nicht sagen konnten, was es kostet

und welche Einnahmen erzielt werden, jetzt die Frage an
den Vertreter des Verkehrsministers bzw. der Bundes-
regierung: Erwarten Sie denn von einer Vignette eine
bessere ökologische Lenkungswirkung als von der bis-
herigen Kfz-Steuer?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712611900


Ich glaube, dass man da zu sehr unterschiedlichen Er-
gebnissen kommen kann. Es kommt sehr darauf an, auf
welche Art und Weise eine solche Pkw-Maut erhoben
werden würde. Ob es technische Lösungen dazu über-
haupt schon gibt, ist höchst zweifelhaft. Es gibt in den
allgemeinen politischen Diskussionen Überlegungen,
das ähnlich zu gestalten wie bei der jetzt in Deutschland
erhobenen Lkw-Maut. Ich glaube, dass man hier zu-
nächst einmal die allgemeine politische Diskussion und
die Entscheidung dazu abwarten sollte. Dann muss man
sich alle Fragen, die daraus entstehen, nämlich ob es eine
ökologische Lenkungswirkung gäbe oder nicht, neu stel-
len. Aber zunächst einmal geht es hier um eine allge-
meine politische Diskussion über das Thema „Nutzer-
finanzierung im Straßenbau“. Hier sind alle Aspekte mit
zu betrachten, natürlich die Systemkosten, so wie wir sie
bei der Lkw-Maut schon kennen. Ich kann Ihnen nur sa-
gen: Das ist eine Diskussion, die noch sehr lange dauern
wird. Sie wird keinesfalls in dieser Legislaturperiode
eine Rolle spielen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712612000

Herr Hacker.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1712612100

Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass die

Überlegungen in Ihrem Hause weiter gediehen sind, als
dass man sie nur als rein theoretische Überlegungen be-
zeichnen könnte; denn sonst würde der Bundesminister
das Thema Pkw-Maut nicht von Zeit zu Zeit immer wie-
der einmal in der deutschen Öffentlichkeit ansprechen.
Deswegen frage ich Sie: Welche Entlastungswirkungen
für Pkw-Fahrer im ländlichen Bereich haben Sie eigent-
lich in diese Überlegungen mit einbezogen? Wie sollen
die möglichen Einnahmen aus der Pkw-Maut verwendet
werden? Sollen sie also konkret für den Bau und den Er-
halt von Straßen verwendet werden? Welche Überlegun-
gen gibt es dazu in Ihrem Hause?
J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712612200


Lieber Herr Kollege Hacker, ich muss Sie sehr enttäu-
schen. Es gibt leider kein fertiges Mautkonzept. Auch
wenn Sie oder einer Ihrer Kollegen noch 20-mal nach-
fragen, bleibt es dabei: Es ist leider nicht existent.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Ich habe nach Überlegungen gefragt!)


Ich kann Ihnen weder etwas zu möglichen Aus-
gleichsmaßnahmen für Autofahrer im ländlichen Raum
noch etwas zu anderen damit im Zusammenhang stehen-
den Fragen sagen, da es bisher kein konkretes Konzept
dazu gibt. Es gibt eine allgemeine politische Diskussion
über die Einführung einer Nutzerfinanzierung, bezogen
auf die Bundesstraßen, auch für den Pkw-Bereich –
mehr nicht.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712612300

Herr Burkert, bitte.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712612400

He
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1712612500
Sie reden darüber, aber ohne
Plan; so könnte man es auch übersetzen. Würden Sie uns
und den Zuhörerinnen und Zuhörern sagen, wie viele
ausländische Pkw von einer solchen Maut betroffen wä-
ren?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712612600


Dazu gibt es unterschiedliche Schätzungen. Ich will
mich hier auf keine Zahl festlegen. Ich kenne Zahlen von
5 bis 8 Prozent. Aber das sind alles Schätzungen, die
man im Moment nur wenig konkret vornehmen kann,
weil wir dazu keine Zählstellen oder ähnliche Erfas-
sungsmöglichkeiten haben. Das wäre also im Bereich
der Schätzung, und es ist immer noch eine rein spekula-
tive Frage, ob es jemals eine Pkw-Maut geben wird. Wir
befinden uns im Stadium einer allgemeinen politischen
Diskussion zum Thema Nutzerfinanzierung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712612700

Herr Pronold.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712612800

Ich hoffe, dass ich nicht in die Tiefen und intimen

Angelegenheiten des Verkehrsministeriums eindringe,
wenn ich folgende Frage stelle: Der Herr Ramsauer hat
hier vor über eineinhalb Jahren erklärt, es gebe keine
Denkverbote und in seinem Haus werde intensiv darüber
nachgedacht, ob und wie eine Pkw-Maut einzuführen ist.
Jetzt, eineinhalb Jahre später, wäre doch der Zeitpunkt
gekommen, eine Idee davon zu haben, was aus diesen
Denkprozessen herausgekommen ist. Daher möchte ich
Sie inständig bitten, einmal ein paar Eckpunkte zumin-
dest dieses Denkprozesses hier zu nennen und uns nicht
auf den Sankt-Nimmerleins-Tag oder auf die nächste
Wahlperiode zu vertrösten.


(Zuruf von der SPD: Sehr richtig!)







(A) (C)



(D)(B)

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712612900


Sehr geehrter Herr Kollege Pronold, ich kann Ihr Inte-
resse sehr gut verstehen. Dass es im Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung keine Denkver-
bote gibt, ist doch etwas sehr Gutes. Ich finde es gut,
dass da allgemein verkehrspolitisch nachgedacht werden
kann,


(Iris Gleicke [SPD]: Es kommt bloß offensichtlich zu keinem Ergebnis!)


genauso wie Sie und sehr viele Interessenverbände es
machen. Die Logistiker, der ADAC, sehr viele Men-
schen in diesem Land machen sich Gedanken darüber,
wie wir möglicherweise eine Nutzerfinanzierung gestal-
ten können. Ob dadurch ein zusätzliches Aufkommen im
Verkehrshaushalt entsteht oder ob dies aufkommensneu-
tral ist, wie viele ausländische Fahrzeuge davon betrof-
fen wären – all das sind allgemeine politische Fragen,
über die jeder diskutieren kann.


(Florian Pronold [SPD]: Meine Frage war, was nach eineinhalb Jahren Nachdenken herausgekommen ist!)


Ich kann Ihnen nur so viel sagen:


(Florian Pronold [SPD]: Haben Sie jetzt nachgedacht oder nicht?)


Es gibt kein Konzept im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, das Ihnen vorzulegen wäre.


(Florian Pronold [SPD]: Dass Sie mir kein Konzept vorlegen, ist mir klar! Meine Frage: Gibt es einen Denkprozess, auch wenn Sie es mir nicht vorlegen wollen?)


Deshalb kann ich Ihnen leider auf diese Frage keine Ant-
wort geben. Sie werden von uns kein Konzept bekom-
men.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712613000

Frau Lühmann, bitte.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712613100

Eigentlich wollte ich eine ähnliche Frage stellen.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712613200


Das habe ich mir gedacht.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712613300

Ihre Antwort bringt mich aber zu einer anderen Fra-

ge. – Der Minister hat mehrfach – nicht nur vor einein-
halb Jahren – in der Presse dargestellt, dass er seinem
Haus den Auftrag gegeben hat, über die Einführung ei-
ner Pkw-Maut nachzudenken und ihm das Ergebnis vor-
zulegen. Sie sagen jetzt, Sie können uns das Ergebnis
dieser Überlegungen nicht darlegen. Stimmen Sie mir
zu, dass Sie den Anweisungen Ihres Ministers nicht ge-
folgt sind?


(Lachen des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP])

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712613400


Es gibt keine Anweisung.


(Florian Pronold [SPD]: Das Denken muss nicht angewiesen werden!)



Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712613500

Dann sagt der Minister die Unwahrheit?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712613600


Selbstverständlich hat der Minister völlig recht, wenn
er sagt, dass es keine Denkverbote gibt. Aber wenn der
Denkprozess noch nicht abgeschlossen ist, dann kann Ih-
nen schlechterdings nichts vorgelegt werden. So einfach
ist die Welt.


(Kirsten Lühmann [SPD]: Also haben Sie nichts gemacht! – Gegenruf des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das ist professionelles Arbeiten: Erst denken, dann reden! Bei euch ist es umgekehrt! Ihr würdet einfach veröffentlichen!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712613700

Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Groß auf:

Kann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung die Berichte der Süddeutschen Zeitung bestäti-
gen, in denen dargestellt wird, dass im Zusammenhang mit
dem Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 mehrere Projekte,
wie der für den Wirtschaftsraum Nordrhein-Westfalen hoch-
wichtige Rhein-Ruhr-Express, RRX, nicht aus dem Vorgän-
gerplan übernommen werden?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712613800


Lieber Herr Kollege Groß, ich kann Ihnen darüber re-
lativ wenig Auskunft geben, weil es keinen neuen Inves-
titionsrahmenplan 2011 bis 2015 gibt.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gibt es irgendetwas, woran Sie arbeiten?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712613900

Herr Groß, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte schön.


Michael Groß (SPD):
Rede ID: ID1712614000

Können Sie mir dann erklären, warum in der Presse

deutlich und definitiv beschrieben wurde, dass der RRX
– eines der wichtigsten Projekte im Ruhrgebiet, um die
Mobilität der Menschen dort zu verbessern – bis 2015
nicht finanziert werden wird?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712614100


Das kann ich Ihnen nicht erklären. Ich gehe davon
aus, dass die Grundlage für all das, was innerhalb und
außerhalb des Verkehrsausschusses öffentlich diskutiert
wird, ein Arbeitspapier ist, das nicht abgestimmt worden
ist, und zwar weder mit der Leitung des Hauses noch mit
den Bundesländern, die zwingend zu beteiligen sind.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

Deshalb ist all das, was im Moment öffentlich diskutiert
wird, reine Spekulation.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712614200

Herr Groß, Sie haben eine zweite Nachfrage?


Michael Groß (SPD):
Rede ID: ID1712614300

Stimmen Sie mir denn zu, dass der RRX ein so wich-

tiges Projekt ist, dass Sie alles Notwendige tun werden,
um das Projekt in den nächsten vier Jahren umzusetzen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712614400


Jedes Verkehrsprojekt in Deutschland ist unheimlich
wichtig.


(Zurufe von der SPD: Oh! – Sönke Rix [SPD]: Verarschen können wir uns allein! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das so weitergeht, legen wir das dem Präsidium vor!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712614500

Herr Herzog, bitte.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712614600

Herr Staatssekretär, vielen Dank für die sehr wichtige

Aussage, die Sie eben getroffen haben. Es lässt Rück-
schlüsse auf die Arbeit des Verkehrsministeriums zu,
wenn deutlich wird, dass alle Projekte als gleichermaßen
wichtig angesehen werden.

Meine Frage zielt auf Ihre Aussage ab, dass sich die
Arbeitspapiere, von denen wir heute Morgen im Ver-
kehrsausschuss gehört haben, noch in der Abstimmungs-
phase befinden. Herr Ramsauer kennt sie wahrscheinlich
gar nicht. Könnten Sie unsere Ungeduld begrenzen, in-
dem Sie uns sagen, wann der Deutsche Bundestag von
diesen Papieren offiziell Kenntnis erhalten wird?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712614700


Wenn der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung diesen Plan offiziell aufgestellt hat, wird er
vorgestellt. Das wird erst dann passieren, wenn es eine
Abstimmung innerhalb des Hauses, aber auch mit den
Bundesländern gegeben hat; denn die Bundesländer sind
für uns im Wege der Auftragsverwaltung beispielsweise
im Straßenbau tätig. Deshalb ist eine Abstimmung mit
den Bundesländern gerade beim Investitionsrahmenplan
eine sehr wichtige Angelegenheit. Ich gehe davon aus,
dass Sie noch in diesem Jahr darüber informiert werden.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712614800

Ich rufe die Frage 13 des Kollegen Hacker auf:

Wie ist der Stand der Erarbeitung eines neuen Investitions-
rahmenplanes, IRP, für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes,
nachdem der bisherige IRP 2010 ausgelaufen ist?

Bitte schön, Herr Mücke.
J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712614900


Das ist ein ähnliches Thema. Derzeit wird der Ent-
wurf des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 für die
Verkehrsinfrastruktur des Bundes erarbeitet. Der Refe-
rentenentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstim-
mung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712615000

Herr Hacker, Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1712615100

Herr Staatssekretär, Sie hatten das Thema vorhin

schon gestreift. Meine konkrete Nachfrage lautet: Wie
weit sind Sie denn im Hinblick auf die Abstimmungen
mit den Ländern? Kann man sagen, dass Sie den Ent-
wurf für einen neuen Investitionsrahmenplan inhaltlich
und auch projektbezogen mit den Ländern verbindlich
abgestimmt haben?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712615200


Wir werden diesen Investitionsrahmenplan zunächst
im Haus fertig abstimmen und dann den Bundesländern
in sehr kurzer Frist offiziell übergeben. Offensichtlich
existieren Arbeitsfassungen, die sich noch ändern kön-
nen. Das aber, was offiziell abgestimmt ist, wird den
Bundesländern zur Stellungnahme zugeleitet werden.
Nach dieser Abstimmung wird es auch eine offizielle
Vorstellung des Investitionsrahmenplans geben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712615300

Sie haben eine zweite Nachfrage. Bitte schön.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1712615400

Im mittlerweile abgelaufenen Investitionsrahmen-

plan 2006 bis 2010 war eine ganze Reihe von Verkehrs-
projekten enthalten, die nicht zu Ende geführt worden
sind bzw. gar nicht erst begonnen wurden. Welche Prio-
ritätskriterien sind eigentlich maßgeblich für die Erarbei-
tung des neuen Investitionsrahmenplans, der bis 2015
gelten soll, und wie gehen Sie mit den nicht fertiggestell-
ten Verkehrsprojekten um?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712615500


Wir sind gerade dabei, zunächst einmal die Projekte
fertigzustellen, die sich aktuell im Bau befinden. Es ist
vernünftig, so vorzugehen, und zwar unabhängig davon,
ob sie im Investitionsrahmenplan enthalten sind oder
nicht. Im Moment werden auch einige Maßnahmen fer-
tiggestellt, die nicht im Investitionsrahmenplan veran-
kert wurden.

Ich kann hier zu einzelnen Verkehrsprojekten keine
Auskunft geben, weil es noch keinen abgestimmten In-
vestitionsrahmenplan gibt. Ich muss Sie an dieser Stelle
um Geduld bitten. Sie alle kennen das Verfahren. Zu-
nächst einmal sind wir durch die Ausbaugesetze sowohl
in Bezug auf die Schienenwege als auch in Bezug auf die
Bundesstraßen verpflichtet gewesen, eine Bedarfsplan-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

überprüfung vorzunehmen. Diese hat im letzten Jahr
stattgefunden. Auf Grundlage dieser Bedarfsplanüber-
prüfung, bei der das Nutzen-Kosten-Verhältnis der einzel-
nen Maßnahmen untersucht wurde, ist der neue Investi-
tionsrahmenplan in die Bearbeitung gegangen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium sind die in diesem
Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die ge-
planten Haushaltsmittel für das nächste Jahr und die Mit-
tel, die uns im Rahmen der mittelfristigen Finanzpla-
nung zugesagt werden. Das alles sind die Rahmen-
bedingungen, auf deren Grundlage Ihnen dieser Investi-
tionsrahmenplan dann letztendlich vorgestellt wird.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712615600

Herr Groß hat noch eine Frage.


Michael Groß (SPD):
Rede ID: ID1712615700

Herr Mücke, Sie haben vorhin gesagt, alle Projekte

seien wichtig. Können Sie mir erklären, nach welchen
Kriterien die Bundesregierung Projekte umsetzt? In Bay-
ern wurde zum Beispiel der Kirchholztunnel gebaut.
Das war ein Projekt aus dem Weiteren Bedarf, Kosten
168 Millionen Euro für eine Strecke von 5 Kilometern.
Andere Projekte wie zum Beispiel der RRX werden da-
gegen nicht in den Investitionsrahmenplan aufgenom-
men.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712615800


Wie Sie wissen, arbeiten wir sehr eng mit den Bun-
desländern zusammen; denn wir haben eine Auftragsver-
waltung. Das heißt, wenn der Deutsche Bundestag über
den Straßenbauplan beschlossen hat, gehen wir auf die
Bundesländer zu und besprechen ein Ausbauprogramm.
Wenn wir wissen, wie viel Geld zur Verfügung steht,
können wir auch mit den Bundesländern besprechen,
was wir konkret umsetzen. Anhand dieser Abstimmun-
gen mit den Bundesländern werden dann die einzelnen
Maßnahmen umgesetzt. Das ist ein partnerschaftliches
Verfahren mit den Bundesländern, das sich sehr bewährt
hat.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712615900

Herr Burkert, bitte.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712616000

Herr Staatssekretär, ein Projekt des Vordringlichen

Bedarfs in Bayern ist die Elektrifizierung der Strecke
von Nürnberg nach Marktredwitz und die Weiterführung
nach Tschechien bzw. Prag. Können Sie uns sagen, ob
die dafür notwendigen 460 Millionen Euro im Investi-
tionsrahmenplan vorgesehen sind oder ob sie dem Rot-
stift des Ministers zum Opfer fallen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712616100


Auch wenn Sie nach weiteren einzelnen Projekten
fragen, bleibe ich bei meiner Antwort: Solange es keinen
abgestimmten Investitionsrahmenplan gibt, kann ich zu
einzelnen Verkehrsprojekten nicht Stellung nehmen.

Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712616200

Wir kommen jetzt zur Frage 14 des Kollegen Hacker:

Welche im derzeit gültigen Investitionsrahmenplan 2006
bis 2010 verankerten Bauprojekte haben derzeit Baurecht,
können aber aufgrund fehlender finanzieller Mittel des Bun-

(bitte aufschlüsseln nach Ländern)


J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712616300


Aussagen zu konkreten Projekten sind angesichts des
gegenwärtigen Arbeitsstandes derzeit noch nicht mög-
lich.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712616400

Herr Hacker, Sie haben eine Nachfrage.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1712616500

Herr Staatssekretär, wir haben bei der Erarbeitung des

Investitionsrahmenplans Projekte für Straße, Schiene
und Wasserwege, konkret bezogen auf die Länder, defi-
niert. Diese sollten nach bestimmten Vorrangigkeiten ab-
gearbeitet werden. Für diese Projekte wurden in diesem
Planungszeitraum auch Finanzmittel eingestellt. Inso-
fern verwundert mich Ihre Aussage, dass Sie die im In-
vestitionsrahmenplan 2006 bis 2010 konkret benannten
Projekte hinsichtlich der Baureife und der künftigen
Überführung in den neuen Investitionsrahmenplan nicht
konkret bestimmen können.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712616600


Das kann ich verstehen. Wir reden über ungelegte
Eier. Es gibt noch keinen Investitionsrahmenplan 2011
bis 2015. Deshalb kann ich Ihnen zu einzelnen Verkehrs-
projekten keine Auskunft geben.


(Iris Gleicke [SPD]: Zur Baureife wird man doch etwas sagen können!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712616700

Herr Hacker bitte, eine zweite Nachfrage.


Hans-Joachim Hacker (SPD):
Rede ID: ID1712616800

Herr Staatssekretär, ich muss auf meine schriftliche

Frage verweisen. Ich habe gefragt:

Welche im derzeit gültigen Investitionsrahmenplan
2006 bis 2010 verankerten Bauprojekte haben der-
zeit Baurecht, können aber aufgrund fehlender fi-
nanzieller Mittel des Bundes nicht begonnen wer-
den …?

Da hatte ich um eine länderscharfe Darstellung gebe-
ten.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712616900


Ich kann Ihnen keine Auskunft geben zu Projekten,
die möglicherweise im künftigen Investitionsrahmen-
plan mit berücksichtigt werden.





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Ich habe nach dem derzeit geltenden Plan 2006 bis 2010 gefragt! – Iris Gleicke [SPD]: Es geht um 2006 bis 2010!)


– Ich kann Ihnen diese Liste gerne zukommen lassen; ich
habe sie jetzt nicht dabei.


(Iris Gleicke [SPD]: Aha!)


Ich weiß aber nicht, was das mit dem Investitionsrah-
menplan für 2011 bis 2015 zu tun haben soll.


(Hans-Joachim Hacker [SPD]: Aber sehr viel!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712617000

Herr Herzog, Sie hatten sich nicht gemeldet, sondern

sich nur körpersprachlich geäußert?


(Gustav Herzog [SPD]: Mit Empörung habe ich mich körpersprachlich geäußert!)


Herr Beck, bitte.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712617100

Ich frage Sie, ob den Staatssekretären der Bundesre-

gierung die Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts aus der letzten Wahlperiode zu ihren Antwort-
pflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag bekannt
ist. Ich finde es eine Ungezogenheit, wenn Sie hier auf
eine im Rahmen der Fragestunde schriftlich eingereichte
Frage – wenn hier mündlich nach etwas gefragt wird,
was nicht vorbereitet werden konnte, habe ich Verständ-
nis –, in der präzise nach Sachverhalten gefragt wird
– im vorliegenden Fall, welche Bauprojekte Baurecht ha-
ben und welche Rangfolge sie in diesem Plan einnehmen –,
keine Antwort parat haben. Dazu müssen Sie im Minis-
terium einen Stehsatz haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Ich erwarte, dass die Staatssekretäre der Bundesregie-
rung die Antworten mitbringen und hier vortragen und
dass entsprechend nachgefragt werden kann. Sie schnei-
den dem Parlament jede Nachfragemöglichkeit ab, wenn
Sie die Antworten nur schriftlich zuschicken.


(Iris Gleicke [SPD]: So ist es!)


Dafür haben wir ein anderes Instrument in der Ge-
schäftsordnung, nämlich die schriftliche Frage; dort
funktioniert das so.

Ist Ihnen diese Rechtsprechung bekannt, und geruht
die Bundesregierung, sich in Zukunft daran zu halten?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712617200


Herr Kollege Beck, diese Rechtsprechung ist mir be-
kannt. Ich kann nur darauf verweisen, dass der Kollege
Hacker nicht nur nach diesen Projekten gefragt hat. Viel-
mehr ist die Zielrichtung, dass die Projekte, die in dem
alten Investitionsrahmenplan enthalten waren und nicht
umgesetzt worden sind, möglicherweise im neuen Inves-
titionsrahmenplan mit verankert werden müssten.

(Iris Gleicke [SPD]: Das steht doch darin! Lesen Sie doch wenigstens die Frage!)


Da der Investitionsrahmenplan für die nächste Periode
aber noch nicht vorliegt, kann ich zu einzelnen Verkehrs-
projekten keine Auskunft geben.


(Sönke Rix [SPD]: Entschuldigen Sie sich doch wenigstens! – Iris Gleicke [SPD]: Ich rate zu einer Lesepause für den Staatssekretär!)


Ich habe dem Kollegen Hacker gerade eben zugesagt,
dass er eine solche Liste bekommt. Ich bin gerne bereit,
in der nächsten Fragestunde zu einzelnen Projekten Stel-
lung zu nehmen. Das ist kein Problem.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten sich nach einem anderen Job umsehen!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712617300

Frau Lühmann, bitte.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712617400

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eben dem

Kollegen gesagt haben, dass Sie den derzeit gültigen In-
vestitionsrahmenplan 2006 bis 2010 und die dort veran-
kerten Bauprojekte, nach denen gefragt wurde, jetzt
nicht dabeihaben, ihn dann aber zuschicken werden?
Habe ich das so richtig verstanden?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712617500


Das haben Sie richtig verstanden, ja.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712617600

Dann sind wir jetzt bei Frage 15 des Kollegen Ernst

Dieter Rossmann.
Welche Nutzungsausfälle nach Gesamtdauer und Anzahl

der Tage durch welche Ursachen gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den beiden Großschleusen in Brunsbüt-
tel und Kiel-Holtenau jeweils in den vergangenen drei Jahren
2008, 2009 und 2010 und im bisherigen Verlauf des Jahres
2011?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712617700


Die summierten Ausfallzeiten der rund um die Uhr
betriebenen beiden großen Schleusenkammern in Bruns-
büttel und Kiel-Holtenau sind in nachfolgender Tabelle
als Jahresstunden angegeben. Da die Ausfälle nicht im-
mer ganze Tage betreffen, ist eine Statistik nach Kalen-
dertagen in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.
Der summierte Ausfall der Nord- oder Südkammer der
großen Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal betrug in Stun-
den in Brunsbüttel im Jahr 2008 775, 2009 994, 2010
2 724 und im Jahr 2011 bis zum 31. August 1 225 Stun-
den. Die Zahlen für Kiel-Holtenau lauten: 114 Stunden
im Jahr 2008, 309 Stunden im Jahr 2009, 235 Stunden
im Jahr 2010, 220 Stunden bis Ende August 2011.

Die Ursachen für die Ausfälle sind außerplanmäßige
betriebstechnische Störungen, Schiffshavarien – insbe-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

sondere durch Torkollisionen und besondere Witterungs-
lagen, also Elbsturmfluten und Eisgang – sowie planmä-
ßige Wartungen, Instandsetzungen und Inspektionen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712617800

Sie haben eine Nachfrage, Herr Rossmann. Bitte

schön.


Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1712617900

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus

der von Ihnen dargelegten Situation, dass es, wenn man
allein Ihre Zahlen für 2008 bis 2010 und das erste Halb-
jahr 2011 nimmt, einen drastischen Zuwachs an Stunden
gibt, an denen die Schleusen nicht zugänglich waren?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712618000


Wir sehen den Bedarf an einer umfassenden, mehr-
jährigen Grundinstandsetzung, einer Sanierung. Wir
werden die dazu vorliegenden Vorplanungen in den
nächsten Wochen aktualisieren und mögliche Varianten,
sowohl mit als auch ohne den vorlaufenden Neubau ei-
ner fünften Schleusenkammer, prüfen. Dies gilt im wei-
teren Verlauf auch für die großen Schleusenkammern in
Kiel-Holtenau.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712618100

Herr Rossmann, Sie haben noch eine Nachfrage. Bitte

schön.


Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1712618200

Weil Sie es so darstellen, dass Sie jetzt prüfen, möchte

ich nachfragen: Wie kann es angehen, dass ein Staats-
sekretär Ihres Hauses, Klaus-Dieter Scheurle, im Lande
erklärt hat, dass es nicht sinnvoll und notwendig ist, im
Bundeshaushalt 2012 Investitionsmittel für den Bau
einer fünften Schleusenkammer zur Verfügung zu stel-
len? Der Aufwuchs bei den Stunden der nicht störungs-
freien Zugänglichkeit zeigt doch deutlich, dass in Zu-
kunft durchaus die Situation auftreten kann, dass die
beiden vorhandenen großen Schleusenkammern parallel
ausfallen. Der Kanal wäre dann dicht, sofern es keine
dritte Schleusenkammer gäbe, über die man große
Schiffe durch den Kanal in Brunsbüttel leiten könnte.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712618300


In der jetzigen Situation sind notwendige Notrepara-
turen aus den aktuellen Haushaltsmitteln zu bestreiten.
Ich will darauf verweisen, dass wir uns im Stadium der
Vorplanung für mögliche Sanierungsmaßnahmen an die-
sen Schleusen befinden. Solange wir keine Ausfüh-
rungsplanung haben, macht ein Einplanen im Bundes-
haushalt, also die Zurverfügungstellung von Mitteln,
keinen Sinn. Bevor das, was gebaut werden soll, umge-
setzt werden kann, muss es zunächst eine Planung ge-
ben.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712618400

Herr Rix, bitte.

Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712618500

Ich gehe davon aus, dass bei diesen Planungen – es

gibt hier schon eine Planfeststellung – die Landesregie-
rung mit im Boot ist. Auf welche Art und Weise binden
Sie die Landesregierung ein? Welche Forderungen stellt
die Landesregierung an Sie, wenn Sie mit ihr in Kontakt
sind?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712618600


Anders als im Fernstraßenbau haben wir im Bereich
der Bundeswasserstraßen keine Auftragsverwaltung der
Bundesländer; hier besteht eine eigene Zuständigkeit des
Bundes. Deshalb erfolgt eine Information der Landesre-
gierung, aber keine verwaltungstechnische Abstimmung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712618700

Wir kommen zur Frage 16 des Kollegen Rossmann:

Wie bewertet die Bundesregierung den baulichen und be-
trieblichen Zustand der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und
Kiel-Holtenau?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712618800


In den letzten Wochen waren beide großen Schleusen-
kammern in Brunsbüttel wechselseitig von technischen
Störungen betroffen. Die dafür ursächlichen Schäden an
den Führungsschienen der Schleusentore werden derzeit
schnellstmöglich repariert. Die großen Schleusenkam-
mern in Brunsbüttel bedürfen darüber hinaus aufgrund
ihres Alters – ich erwähnte es schon – einer umfassen-
den, mehrjährigen Grundinstandsetzung. Die hierzu vor-
handenen Vorplanungen werden in den nächsten Wo-
chen aktualisiert; mögliche Varianten werden geprüft.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712618900

Herr Rossmann, Sie haben eine Nachfrage. Bitte sehr.


Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1712619000

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass es in Bezug auf

den Neubau einer dritten großen Schleusenkammer eine
Planfeststellung gibt? Weshalb gehen Sie in Ihren Ant-
worten nicht auf die Möglichkeit ein, auf Grundlage der
Planfeststellung für eine zusätzliche Schleusenkammer
in eine Investitionsfinanzierung einzutreten?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712619100


Das Problem ist, dass wir hier eine wirtschaftliche
Lösung finden müssen. Es ist durchaus denkbar, dass die
vorhandenen Vorplanungen eine nicht so wirtschaftliche
Lösung vorsehen. Es muss uns möglich sein, preiswer-
tere Alternativen zu prüfen. Ich habe Ihnen schon erläu-
tert, dass der Verkehrshaushalt dramatisch unterfinan-
ziert ist; das ist kein Geheimnis. Deshalb suchen wir
nach möglichst wirtschaftlichen Lösungen, um hier
einen Schleusenbau bzw. die Sanierung eines Schleusen-
baus voranzutreiben.






(A) (C)



(D)(B)


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712619200

Herr Rossmann, Sie haben eine weitere Nachfrage.

Bitte sehr.


Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1712619300

Haben Sie Verständnis dafür, dass parteiübergreifend

alle politischen Gremien im Norden Deutschlands, in
Schleswig-Holstein und in Hamburg, ebenso wie die
Wirtschaft und die Menschen in der Region erwarten,
dass die Bundesregierung die Sicherheit und nicht die
Wirtschaftlichkeit als oberstes Kriterium bei der Bewer-
tung dieser Frage heranzieht? Mit welcher Expertise sind
Sie ausgestattet? Glauben Sie, dass Ihre aktuellen Pla-
nungen, mit denen Sie marode Schleusen notdürftig
sichermachen wollen, dem Kriterium einer dauerhaften
Sicherheit im Betrieb gerecht werden?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712619400


Ich bin sicher, dass die Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung nur Sanierungen vornimmt, die den Sicherheits-
anforderungen genügen. Alles andere wäre ja auch grob
fahrlässig. Wir gehen davon aus, dass das die richtige
Reaktion ist. Ich habe aber viel Verständnis dafür, dass
der Zustand der Schleusen in den norddeutschen Bun-
desländern, insbesondere in Schleswig-Holstein, große
Besorgnis hervorruft. Deshalb wird die Bundesregierung
die Vorplanungen überprüfen. Wir wollen, dass dieses
Problem gelöst wird. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass
wir eine mehrjährige Sanierung dieser Schleusen anstre-
ben. Das ist ein klares Signal an die Region, dass wir
dieses Thema sehr ernst nehmen. Dieses Thema ist nicht
nur für dieses Bundesland entscheidend, sondern für die
gesamte Seeverkehrswirtschaft im Norden Deutschlands
von enormer Bedeutung.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712619500

Herr Kollege Rix hat eine Nachfrage.


Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712619600

Wie sehen die Zeitplanungen genau aus? Habe ich Sie

richtig verstanden, dass Sie von dem Vorhaben abgegan-
gen sind, dort eine dritte Schleuse zu bauen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712619700


Nein, ich habe Ihnen gesagt, dass wir zurzeit die Vor-
planungen überprüfen und mögliche Varianten erarbei-
ten. Das kann bedeuten, dass diese Schleusenkammer
gebaut wird. Es kann aber auch sein, dass wir zu anderen
Ergebnissen kommen. Ich darf Sie bitten, diese Überprü-
fung abzuwarten. Wir werden Sie selbstverständlich, wie
Sie das gewohnt sind, vollständig informieren.


(Lachen bei der SPD – Sönke Rix [SPD]: Das ist das Problem!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712619800

Die Fragen 17 und 18 des Abgeordneten Thönnes

werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 19 des Kollegen Rix auf:
Wie ist der Stand der aktuellen Planungen für die Ertüchti-

gung der Schleusenanlagen in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau,
und wie begründet die Bundesregierung die Verzögerungen
gegenüber den ursprünglichen Zeitplänen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712619900


Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzu-
sammenhangs gemeinsam beantwortet.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712620000

Dann rufe ich auch die Frage 20 des Kollegen Rix

auf:
Aus welchen Gründen favorisiert das Bundesministerium

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Medienberichten
„eine kleine Lösung“, wonach anstelle des geplanten und
planfestgestellten Neubaus einer dritten Großschleuse die ur-
sprünglich ab 2014 geplante Grundinstandsetzung der beiden
vorhandenen großen Schleusenkammern vorgezogen werden
soll (vgl. NDR vom 19. August 2011)?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712620100


Die Spielräume für Investitionen in Wasserstraßen
werden durch die Finanzierungsmöglichkeiten des Bun-
deshaushalts im Rahmen der dringend notwendigen
Haushaltskonsolidierung begrenzt. Da demnach auf
absehbare Zeit nur ein kleiner Teil der erwogenen hoch-
wirtschaftlichen Projekte in vertretbaren Zeiträumen
realisiert werden kann, müssen konsequent sparsame
Lösungen gesucht werden.

Die großen Schleusenkammern in Brunsbüttel bedür-
fen aufgrund ihres Alters einer umfassenden und mehr-
jährigen Grundinstandsetzung. Vor dem oben genannten
Hintergrund werden in den nächsten Wochen die vorhan-
denen Vorplanungen aktualisiert und mögliche Varianten
sowohl mit als auch ohne vorlaufenden Neubau einer
fünften Schleusenkammer geprüft. Erst nach Vorlage der
Ergebnisse dieser Prüfung können hierzu weitere Aussa-
gen getroffen werden.

Für den Neubau einer dritten großen Schleuse in
Brunsbüttel besteht vollziehbares Baurecht. Für die
Schleusengruppe in Kiel-Holtenau wird derzeit ein In-
standsetzungskonzept erarbeitet.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712620200

Sie haben eine Nachfrage, Herr Rix.


Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712620300

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Situation an den

Schleusen bekannt ist. Deshalb frage ich nach Ihrem
politischen Willen. Sind Sie bereit, wenn die benötigten
Mittel zur Verfügung gestellt werden können, eine dritte
Schleuse zu bauen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712620400


Der politische Wille ist hier nicht entscheidend. Ent-
scheidend ist, dass wir mit den Haushaltsmitteln sparsam
und wirtschaftlich umgehen müssen. Ich habe erläutert,





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

dass der Verkehrshaushalt unterfinanziert ist, und zwar
seit vielen Jahren. Wir haben eine Erblast übernommen.


(Lachen bei Abgeordneten der SPD)


Der Zustand der Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal ist ja
nicht erst seit Kurzem so schlecht. Daran möchte ich Sie
gern erinnern.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712620500

Herr Rix, Sie haben eine weitere Nachfrage. Sie ha-

ben, wenn Sie möchten, danach noch zwei weitere Mög-
lichkeiten zur Nachfrage, weil beide Fragen gleichzeitig
beantwortet wurden.


Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712620600

Das kommt auf die Antworten an; so fair will ich sein.

Ich stelle noch einmal die Frage, die ich vorhin bereits
gestellt habe. Auch wenn die Landesregierung bei der
Planung von Wasserstraßen nicht direkt zu beteiligen ist,
sondern nur informiert wird, gehe ich davon aus, dass
Sie einen intensiven Kontakt mit der Landesregierung
pflegen. Mich würde interessieren, ob Forderungen der
Landesregierung bei Ihnen aufgelaufen sind und wie
diese lauten.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712620700


Wir wissen, dass die Landesregierung Wert darauf
legt, dass diese Schleusen möglichst zügig und vollstän-
dig instand gesetzt werden. Wir kennen die Forderung
aus der Region, aber wir müssen uns an das Wirtschaft-
lichkeitsgebot halten. Deshalb versuchen wir, gemein-
sam mit dem Land zu Lösungen zu kommen, die vor Ort
akzeptiert werden können. Aber zunächst einmal ist für
uns wichtig, dass wir für die Wasserstraßenverwaltung in
eigener Verantwortung tätig sind, und das wird auch
künftig so sein.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712620800

Herr Rix hat noch eine weitere Frage.


Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712620900

Sie haben nun zum wiederholten Male die Wirtschaft-

lichkeit an erste Stelle gestellt. Ich möchte Sie fragen, an
welcher Stelle die Sicherheit bei Ihnen steht.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712621000


Wirtschaftlichkeit und Sicherheit sind kein Gegen-
satz. Nicht jede wirtschaftliche Lösung ist automatisch
unsicher. Es ist doch ganz klar, dass wir für die Sicher-
heit und Leichtigkeit des Verkehrs im Wasserstraßenbe-
reich Sorge tragen. Sie können beruhigt sein: Wir wer-
den der Sicherheit selbstverständlich genauso unser
Augenmerk widmen wie der Wirtschaftlichkeit.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712621100

Herr Rossmann hat eine Nachfrage, bitte.

Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):
Rede ID: ID1712621200

Um es etwas anschaulicher zu machen: Die Dauer

einer Sanierung der Großschleusen wird von den Fach-
leuten auf zwei bis zweieinhalb Jahre geschätzt, die
Dauer des Neubaus einer dritten Großschleuse auf fünf
und mehr Jahre. Aktuell wird in den Schleusen Hartholz
eingebaut, damit sich die Schleusentore überhaupt noch
bewegen lassen. Können Sie uns vor diesem Hinter-
grund die Zeitachse für den großen Bypass über die
dritte Schleuse, also die Kapazitätserweiterung, für die
Sanierung der beiden Großkammern und für die aktuel-
len notdürftigen Maßnahmen darstellen? Es ist doch ei-
gentlich logisch, dass man, weil es um Sicherheit geht,
keine Maßnahmen ergreifen darf, bei denen nicht ausge-
schlossen ist, dass es am Ende zu einer Totalblockade
kommen könnte. Von daher stelle ich die Frage: Welche
Rolle spielt für Sie die Sicherheit in dem Gesamtkonzept
mit diesen drei möglichen Maßnahmen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712621300


Für uns geht es bei diesen Notmaßnahmen – ich
kenne das Problem mit den Holzbalken – zunächst ein-
mal darum, die Schleusentore gängig zu halten, damit
die Schleusen überhaupt arbeiten können und der sichere
Fluss des Verkehrs sichergestellt wird. Bei der Frage
nach den Varianten, Sanierung oder Neubau, muss ich
Sie auf das verweisen, was ich vorhin gesagt habe. Wir
überprüfen dies im Moment. Ich darf Sie bitten, diese
Überprüfung abzuwarten. Wir werden Sie rechtzeitig
darüber informieren, für welche der beiden Lösungen
wir uns entschieden haben. Dabei spielen die Aspekte
Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs genauso eine
Rolle wie die Wirtschaftlichkeit.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712621400

Herr Rossmann kann keine weitere Nachfrage stellen,

weil er nicht der ursprüngliche Fragesteller ist.

Die Frage 21 der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm,
die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Hans-Peter
Bartels sowie die Fragen 24 und 25 der Kollegin Bettina
Hagedorn werden schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur Frage 26 des Kollegen Gustav
Herzog:

Kann die Bundesregierung den Standort und den Personal-
stand des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hannoversch Mün-
den zusichern?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712621500


Im Rahmen der laufenden Organisationsuntersuchung
werden unter anderem die im zweiten Bericht zur Re-
form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung an den
Deutschen Bundestag dargestellte mögliche Zielstruktur
für den Außenbereich, die Ämter und die Direktion in-
tensiv überprüft. Über die notwendigen Anpassungen
der Personalstruktur und der Aufbauorganisation kann
erst nach Abschluss der Untersuchung entschieden wer-
den. Die Organisationsüberprüfung erfolgt ausdrücklich
ergebnisoffen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine de-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

taillierten Aussagen zur zukünftigen Aufbauorganisation
möglich sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712621600

Sie haben eine Nachfrage, Herr Herzog? Bitte.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712621700

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, dass Sie mir die

Antwort auf meine Frage 08/439 vorgelesen haben, die
mir Ihr Kollege Ferlemann bereits gegeben hatte. Ich
war in der Zwischenzeit fleißig und habe mich etwas
umgehört. Ich frage Sie jetzt, wie Sie im Hinblick da-
rauf, dass Sie gesagt haben, alles werde ergebnisoffen
geprüft, dem Deutschen Bundestag, den Abgeordneten
könne man keine Informationen geben, zu dem Brief ste-
hen, den Ihr Kollege Ferlemann mit Datum vom 12. Mai
dieses Jahres an den Landrat Schermann im Landkreis
Göttingen geschrieben hat? Ich zitiere aus diesem Brief:

Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang ver-
sichern, dass die Aufgabe des Standortes
Hann.Münden nicht geplant ist. Ferner wird es im
Zuge der WSV-Reform weder zu einem zusätz-
lichen Personalabbau noch zu betriebsbedingten
Kündigungen in der WSV kommen.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712621800


Ich kenne dieses Schreiben nicht. Ich kann Ihnen nur
sagen, dass die gesamte Untersuchung zur WSV-Reform
noch läuft. Wir wollen den Entscheidungen des Haus-
haltsausschusses und des Deutschen Bundestages insge-
samt nicht vorgreifen. Ganz klar ist, dass der Haushalts-
ausschuss unser Haus beauftragt hat, eine Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu prüfen und Re-
formvorschläge vorzulegen. Wir sind dabei, in der be-
währten Systematik – zunächst einmal Netzkategorisie-
rung und dann Aufbau der Verwaltung – Vorschläge zu
erarbeiten. Es gibt noch keine fertige Aufbauorganisa-
tion, weil wir noch mitten im Reformprozess stecken.
Deshalb möchte ich Sie bitten, sich bis zum Abschluss
dieser Arbeiten zu gedulden. Ich bin mir sehr sicher,
dass wir Ihnen dann schnell eine Auskunft geben kön-
nen.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712621900

Sie haben eine weitere Nachfrage, Herr Herzog?


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712622000

Ja.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712622100

Bitte sehr.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712622200

Her
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1712622300
Wie erklären Sie sich, dass auch die Bun-
destagskollegen Hartwig Fischer und Lutz Knopek, Ab-
geordnete Ihrer Koalition, mit Datum vom 16. April
2010 in der Mündener Rundschau mit der Aussage, dass
die WSV in Hannoversch Münden sicher ist, zitiert wer-
den? Geben Sie den Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages unterschiedliche Auskünfte?

Das wäre vielleicht auch eine Frage an die Präsiden-
tin: Warum bekommen wir hier keine Auskunft, wäh-
rend Abgeordneten der Koalition und Landräten schrift-
lich mitgeteilt wird, dass ihre Ämter erhalten bleiben?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712622400


Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben. Ich weiß
nicht, auf Basis welcher Datenlage die betreffenden Kol-
legen diese Aussagen getroffen haben; das müssten Sie
die Kollegen selbst fragen. Für das Bundesverkehrs-
ministerium kann ich Ihnen nur sagen, dass die Reform
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung noch nicht abge-
schlossen ist und Organisationsfragen noch offen sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712622500

Herr Pronold.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712622600

Der Kollege hat aus einem Brief Ihres Ministeriums,

in dem schon Auskünfte zur WSV-Reform erteilt wer-
den, zitiert. Dieser Brief wurde von Ihrem Kollegen
Ferlemann unterzeichnet. Hat er dem Landrat etwas Fal-
sches geschrieben?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712622700


Das weiß ich nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die
Prüfung ergebnisoffen durchgeführt wird.


(Lachen der Abg. Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])


Niemand kann heute Aussagen dazu treffen, ob der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Re-
formvorschläge des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung billigen wird


(Iris Gleicke [SPD]: Vielleicht unterhaltet ihr euch mal untereinander! Das wäre hilfreich!)


und ob er die Vorschläge zur Aufbauorganisation für
richtig hält. All das sind Fragen, die noch offen sind.
Deshalb kann ich Ihre Frage nicht beantworten.


(Florian Pronold [SPD]: Hat der Herr Ferlemann in diesem Schreiben also gelogen? Da steht das Gegenteil drin! – Gegenruf des Abg. Hans-Werner Kammer [CDU/CSU]: Das ist doch Blödsinn! Lesen Sie doch mal, was da steht! Wenn man nicht lesen kann, ist das natürlich ein Problem!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712622800

Frau Gottschalk.


Ulrike Gottschalck (SPD):
Rede ID: ID1712622900

Herr Staatssekretär, auch ich finde das in der Tat et-

was merkwürdig; da schließe ich mich dem Kollegen





Ulrike Gottschalck


(A) (C)



(D)(B)

Pronold an. Aber: In Niedersachsen fanden Kommunal-
wahlen statt. Vielleicht ist das eine Erklärung.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)


Sehr geschätzter Herr Mücke, auch ich habe eine
Frage. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass laut
Ihrem Ablaufplan zur Modernisierung der WSV bereits
Investitionsentscheidungen getroffen wurden, obwohl
Sie gerade wieder gesagt haben, dass alles offen ist, dass
es bisher noch keine Kriterien zur Prüfung der Katego-
rien gibt und dass es auch keine Prüfungen der Ablaufor-
ganisation der WSV als Entscheidungshilfe gibt? Wie
können Sie mir diese Diskrepanz erklären?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712623000


Das lässt sich dadurch erklären, dass wir uns noch
mitten in diesem Reformprozess befinden.


(Ulrike Gottschalck [SPD]: Ah ja!)


Sie stellen heute sehr viele Fragen zu wichtigen ver-
kehrspolitischen Zukunftsentscheidungen. Aber das sind
Entscheidungen, die noch nicht endgültig getroffen sind
und bei denen wir uns noch mitten im Arbeitsprozess be-
finden.


(Gustav Herzog [SPD]: Außer bei Hannoversch Münden!)


Ich kann Ihren Ärger darüber, dass sich der eine oder an-
dere Kollege aus diesem Haus zu diesem Thema schon
öffentlich geäußert hat, verstehen.


(Iris Gleicke [SPD]: Offensichtlich auch ein Staatssekretär! – Gustav Herzog [SPD]: Ihr Staatssekretärskollege!)


Aber ganz klar ist, dass die gesamte Reform der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung noch in Arbeit ist und dass
deshalb heute noch kein endgültiges Ergebnis vorliegen
kann. Wenn ich Ihnen heute sage, dass beispielsweise
die Prüfung der Aufbauorganisation der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung ergebnisoffen durchgeführt wird,
dann ist das so. Niemand kann dazu eine andere Aussage
treffen. Diese Prüfung wird ergebnisoffen durchgeführt.

Der Deutsche Bundestag hat zu Recht einen An-
spruch darauf, dass er über den Haushaltsausschuss von
uns die Informationen bekommt, die er verlangt. Wir
sind aufgefordert worden, diese Reform vorzulegen. Ge-
nau das tun wir. Wir sind mitten in der Arbeit, und Sie
werden die Ergebnisse vorgelegt bekommen. Bis dahin
werden noch keine Entscheidungen getroffen worden
sein.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712623100

Ich rufe die Frage 27 des Kollegen Herzog auf:

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der deut-
schen Binnenschifffahrt im europäischen Wettbewerb, und
mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung
diese zu verbessern?
J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712623200


Die Bundesregierung schätzt die Lage der Binnen-
schifffahrt mittel- und langfristig positiv ein. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Binnen-
schifffahrt noch über erhebliche Wachstumspotenziale
verfügt. Die aktuelle Lage der Binnenschifffahrt ist noch
von Überkapazitäten gekennzeichnet. Dies gilt ganz be-
sonders für die Tankschifffahrt. Die Gütermenge und die
Verkehrsleistung der Binnenschifffahrt sind in den letz-
ten Jahren aber deutlich angestiegen.

Nach der aktuellen Kurzfristprognose – Sommer 2011 –
wird die Binnenschifffahrt im Jahr 2011 das Vorkrisen-
niveau wohl noch nicht erreichen. Erst im Jahr 2012
wird die Gütertransportleistung das Topniveau von 2008
übertreffen.

Die Bundesregierung fördert die Wettbewerbsfähig-
keit der Binnenschifffahrt durch zahlreiche infrastruktu-
relle, finanz- und ordnungspolitische Maßnahmen, zum
Beispiel durch die Ausbildungsförderung, die Weiterbil-
dungsförderung, die Terminalförderung und die Entfris-
tung des § 6 b Einkommensteuergesetz. Daneben enga-
gieren wir uns im Forum Binnenschifffahrt und Logistik,
und wir haben ein nationales Hafenkonzept entwickelt.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712623300

Herr Herzog, Ihre erste Nachfrage.


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712623400

Vielen Dank für diese Antwort, Herr Staatssekretär. –

Sie fördern ja auch die Umrüstung von Motoren, damit
die Binnenschifffahrt ihren ökologischen Vorteil noch
stärker untermauern kann. Können Sie sich vorstellen,
dieses Programm auch über das Jahr 2012 hinaus zu er-
halten und die Mittel eventuell sogar aufzustocken?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712623500


Das liegt nicht in meinem Ermessen; denn es ist die
Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, zu entscheiden, wie
viele Mittel uns für dieses Programm zur Verfügung ge-
stellt werden. Ich bin immer für eine Aufstockung des
Verkehrsetats zu haben, ganz egal, an welcher Stelle. Die
Mittel können wir gut gebrauchen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, Sie wollen einsparen!)


Sie haben aber völlig recht: Die Umrüstung von
Schiffsdieseln in der Binnenschifffahrt ist ein wichtiges
Ziel. Wir würden uns freuen, wenn wir vom Haushalts-
gesetzgeber mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet
werden.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wird das aber nichts mit Steuersenkungen!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712623600

Herr Herzog, Ihre zweite Nachfrage, bitte.






(A) (C)



(D)(B)


Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712623700

Herr Staatssekretär, es freut mich, dass Sie so viel

Respekt vor dem Haushaltsgesetzgeber haben. Vielleicht
kann sich die Bundesregierung aber doch dazu aufraffen,
den Vorschlag zu machen, dies entsprechend fortzuset-
zen, und das auch in die Entwürfe, die dem Parlament
vorgelegt werden, hineinzuschreiben.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712623800


Wie Sie wissen, befinden wir uns im Status der Haus-
haltskonsolidierung. Die gesamte Bundesregierung
– alle Häuser – muss dazu beitragen, dass wir eines Ta-
ges einen ausgeglichenen Bundeshaushalt vorlegen kön-
nen. Das heißt, dass wir alle unter erheblichen Spar-
zwängen stehen und vieles Wünschenswerte gerne im
Verkehrshaushalt vorfinden würden, das wir im Moment
nicht ausreichend finanzieren können. Ganz klar ist
nämlich, dass wir uns als Gesamtstaat nicht übernehmen
können; denn wir sehen ja an einigen europäischen Part-
nerländern, wohin es führen kann, wenn man sich zu
sehr verschuldet.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712623900

Frau Lühmann.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712624000

Herr Staatssekretär, es geht jetzt einmal nicht um die

Zukunft, sondern um die Vergangenheit, nämlich um die
Schleuse Kleinmanchow. Es gibt einen Planfeststel-
lungsbeschluss aus dem Jahr 2002. Die Bundesregierung
hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage – Druck-
sache 17/511 – festgestellt, dass der Ersatz der Schleuse
Kleinmalchow aufgrund ihres Zustandes zwingend er-
forderlich ist und dass das nichts mit irgendwelchen Ver-
kehrszahlen zu tun hat.


(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Es gibt kleine Machos, aber weder eine Schleuse Kleinmanchow noch eine Schleuse Kleinmalchow!)


Ich frage Sie, warum Sie diesen Planfeststellungsbe-
schluss im Dezember 2010 zurückgenommen haben, ob-
wohl Sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage gesagt
haben, dass der Ersatz zwingend erforderlich ist.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712624100


Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass Sie nicht die
Schleuse Kleinmalchow und auch nicht die Schleuse
Kleinmanchow, sondern die Schleuse Kleinmachnow
meinen.


(Florian Pronold [SPD]: Wenigstens wissen Sie heute irgendetwas!)


– Wie bitte?


(Florian Pronold [SPD]: Wenigstens wissen Sie heute irgendetwas! Das ist auch schon einmal etwas! – Gegenruf des Abg. Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Wer nicht einmal richtig Fragen formulieren kann, sollte lieber den Mund halten!)


– Ich korrigiere die Kollegin ja nur ungern, aber ich
finde, das ist die pure Wahrheit, und das muss hier ge-
sagt werden. Das ist also die Schleuse Kleinmachnow.

Der Ausbau dieser Schleuse war ursprünglich vorge-
sehen. Wir haben diesen Planfeststellungsbeschluss
nicht vollzogen, weil wir einen erheblichen Druck aus
der Region und den Zweifel gespürt haben, dass dieses
Projekt so einfach umsetzbar wäre.

Die Frau Kollegin Behm lächelt mich die ganze Zeit
interessiert an. Sie ist beispielsweise eine der Kollegin-
nen, die massiv gegen den Ausbau dieser Schleuse zu
Felde gezogen sind.


(Gustav Herzog [SPD]: Die hat eine andere Meinung als wir! Hören Sie in dieser Frage nicht auf die Grünen!)


Zum Bedarf dieser Schleuse gibt es durchaus sehr unter-
schiedliche Einschätzungen. Bundesminister Peter
Ramsauer hat entschieden, dass dieser Planfeststellungs-
beschluss zunächst nicht vollzogen wird.

Ich glaube, dass wir im Sinne einer Priorisierung von
Maßnahmen, gerade bei den Bundeswasserstraßen, die-
jenigen Maßnahmen umsetzen sollten, die ganz beson-
ders hochwirtschaftlich sind.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712624200

Ich erteile Herrn Burkert zur nächsten Nachfrage das

Wort.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712624300

Herr Staatssekretär, wie kommt es eigentlich, dass

Binnenschiffe auf dem deutschen Binnenwasserstraßen-
netz unter maltesischer Flagge fahren, obwohl wir keine
Binnenwasserstraße erdacht haben und, soweit ich weiß,
noch keine Wasserstraße Deutschland und Malta verbin-
det?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712624400


Diese Frage kann ich Ihnen so aus dem Hut nicht be-
antworten. Ich nehme sie aber gerne mit und werde Ih-
nen gerne eine Antwort zukommen lassen.


(Martin Burkert [SPD]: Darauf sind wir sehr gespannt!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712624500

Frau Gottschalk.


Ulrike Gottschalck (SPD):
Rede ID: ID1712624600

Herr Staatssekretär, unter welchen Tarifbedingungen

arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bin-
nenschifffahrtsunternehmen – damit meine ich die
Schwarze und die Weiße Flotte – mit Sitz in Deutschland
im Vergleich zu Unternehmen mit Sitz im europäischen
Ausland? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundes-





Ulrike Gottschalck


(A) (C)



(B)

regierung gegen Dumpinglöhne in der Binnenschiff-
fahrt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712624700


Die Binnenschifffahrt ist wie jeder andere Wirt-
schaftszweig vollständig frei, mit den Tarifpartnern ge-
meinsam einen Tarifvertrag auszuhandeln. Die Bundes-
regierung wird sich in die Findung von Tarifen ganz
sicher nicht einmischen. Das liegt nämlich nicht in unse-
rer Zuständigkeit.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712624800

Herr Pronold, bitte schön.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712624900

Auch mir geht es um die Binnenschifffahrt und die

Fahrgastschifffahrt. Zum 31. Dezember läuft die gel-
tende Regelung zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz
aus. Ist denn daran gedacht, das fortzusetzen? Ergän-
zend: Was ist, wenn Übernachtungsmöglichkeiten auf
dem Schiff sind, werden sie dann wie Hotels bewertet?


(Lachen bei der SPD)



Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712625000

Es läuft noch eine Diskussion darüber, die vor allen

Dingen von den Finanzpolitikern zu entscheiden ist. Das
Bundesverkehrsministerium wird dazu keine Stellung
nehmen.


(Gustav Herzog [SPD]: Das ist interessant!)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712625100

Noch eine Nachfrage, Frau Kressl. Bitte schön.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1712625200

Herr Staatssekretär, mich würde interessieren, wie Sie

die Aussage bewerten, die wir heute von der Bundes-
regierung im Finanzausschuss gehört haben, dass die
Bundesregierung keinen Vorschlag zur Verlängerung des
ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorlegen will.


(Gustav Herzog [SPD]: Hört! Hört! – Florian Pronold [SPD]: Teilt das Bundesverkehrsministerium das?)


J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712625300


Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ich habe Ihnen
vorhin gesagt, was ich darauf antworte. Das ist eine
Frage, die selbstverständlich der Gesetzgeber zu ent-
scheiden hat. Die Bundesregierung hat ihre Position
deutlich gemacht.


(Florian Pronold [SPD]: Welche?)



Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712625400

Wir kommen zur Frage 28 der Kollegin

Schwarzelühr-Sutter:
Wann beginnt die Bundesregierung mit der im Koalitions-

vertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehenen schritt-
weisen Reduzierung des Schienenbonus, und wann wird das
Ziel erreicht, ihn ganz abzuschaffen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712625500


Frau Kollegin, die Antwort auf Ihre Frage lautet: Der
Koalitionsvertrag sieht vor, den Schienenbonus schritt-
weise zu reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaf-
fen. Die Bundesregierung sieht es als ihre Aufgabe an,
differenzierte Aspekte der Lärmcharakteristik, der kon-
kreten schutzbedürftigen Situation und der Wirkung auf
den Menschen zu betrachten und auch die finanziellen
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung erarbeitet derzeit den Entwurf einer Ände-
rungsverordnung zur 16. BImSchV, der voraussichtlich
bis Ende 2011 vorgelegt wird und danach innerhalb der
Bundesregierung abzustimmen ist.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712625600

Sie haben eine Nachfrage, bitte schön.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712625700

Herr Staatssekretär, könnten Sie uns schon die Eck-

punkte dieses Entwurfs mitteilen? Die Hälfte der Legis-
laturperiode ist schließlich schon vorbei.


(Hans-Joachim Otto, Staatssekretär: Sie sind aber ungeduldig!)


J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712625800


Sie sind in der Tat sehr ungeduldig. Dieses Projekt be-
findet sich noch in der Erarbeitung. Ich darf Sie bitten,
sich bis zum Ende des Jahres 2011 zu gedulden.


(Florian Pronold [SPD]: Also im Herbst wieder!)


Dann werden wir Ihnen einen Entwurf vorlegen.

Ich möchte eine ähnliche Situation wie beim Investi-
tionsrahmenplan vermeiden, bei dem in der Öffentlich-
keit über sehr vieles spekuliert wird, obwohl es noch kei-
nen fertigen Investitionsrahmenplan gibt. Ich möchte
vermeiden, dass uns bei der schrittweisen Reduzierung
des Schienenbonus ein ähnliches Schicksal ereilt.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712625900

Sie haben eine zweite Nachfrage? Bitte schön.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712626000

Halten Sie es für möglich, dass die Umsetzung noch

in dieser Legislaturperiode erfolgt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712626100


Wenn wir die Verordnung jetzt auf den Weg bringen,
dann gehe ich davon aus, dass wir –


(Rita Schwarzelühr-Sutter [SPD]: Es hieß doch: Ende des Jahres! – Florian Pronold [SPD]: Ich dachte, erst im nächsten Jahr!)


(D)






Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

– ja, Ende 2011 – das Projekt innerhalb der Bundesregie-
rung zeitnah abstimmen können und innerhalb dieser Le-
gislaturperiode, die bis September 2013 andauert, umset-
zen werden.


(Rita Schwarzelühr-Sutter [SPD]: Man weiß es nicht!)


– Ich bin sehr optimistisch.


Katrin Dagmar Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712626200

Wir sind damit bei Frage 29 der Kollegin

Schwarzelühr-Sutter:
Wann wird die Bundesregierung einen lärmabhängigen

Trassenpreis einführen, und wie steht sie zu der Forderung der
Deutschen Bahn AG eines öffentlich finanzierten Wagen-
bonussystems?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712626300


Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deut-
schen Bahn AG am 5. Juli 2011 eine Eckpunkteverein-
barung abgeschlossen, nach der die DB Netz AG zum
9. Dezember 2012 ein lärmabhängiges Trassenpreissys-
tem mit achtjähriger Laufzeit einführen soll. Dabei ist
vorgesehen, dass der Bund zur Mitfinanzierung eines
Bonussystems aus den für die Lärmsanierung vorhande-
nen Haushaltsmitteln eine Zuwendung ausreicht.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712626400

Erste Nachfrage, Frau Kollegin.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712626500

Inwieweit gedenkt die Bundesregierung eine Harmo-

nisierung im Zusammenhang mit der Abschaffung des
Schienenbonus bei den lärmabhängigen Trassenpreisen
einzuführen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712626600


Das sind unterschiedliche Regelungskreise; denn der
Schienenbonus bezieht sich auf neu zu bauende Ver-
kehrsinfrastrukturen im Schienenbereich, während das
Trassenpreissystem auf allen Trassen Anwendung findet,
insbesondere auf den heute schon vorhandenen. Deshalb
gibt es keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Re-
gelungskreisen. Sie ergänzen sich gegenseitig und sollen
dazu führen, dass es im Eisenbahnverkehr insgesamt zu
geringeren Lärmbelastungen kommt. Sehr viele Men-
schen in unserem Land sind von Eisenbahnlärm betrof-
fen, wodurch insbesondere die Akzeptanz des Güterver-
kehrs sinkt. Wir haben ein gemeinsames Interesse daran,
diese Akzeptanz zu erhöhen. Dazu sind beide Instru-
mente sehr wichtig.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712626700

Frau Kollegin, haben Sie noch eine Nachfrage? –

Nein. Dann stellt der Kollege Herzog eine Frage. Bitte
schön, Kollege Herzog.

Gustav Herzog (SPD):
Rede ID: ID1712626800

He
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID1712626900
Der Bundesverkehrsminister und der Chef des
DB-Konzerns haben eine Eckpunktevereinbarung be-
schlossen. Ich frage Sie: Darf das der Konzernchef über-
haupt? Ist es nicht Sache der DB Netz AG, eine solche
Vereinbarung zu beschließen? Schließlich gibt es eine
klare Trennung zwischen Konzern und Netz. Wenn es
tatsächlich nur Eckpunkte waren: Wird dann irgendwann
ein Vertrag mit der DB Netz notwendig sein?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712627000


Wenn ich richtig informiert bin, ist es Ihre Partei ge-
wesen, die immer an einem integrierten Konzern festge-
halten hat. Das heißt, der Vorstandsvorsitzende der Hol-
ding kann für ein Tochterunternehmen natürlich Verträge
abschließen. Ihr Ansinnen wundert mich ein bisschen.
Ich habe dazu eine andere politische Auffassung. Ich
glaube, dass man diese Bereiche durchaus stärker tren-
nen sollte, als das bisher der Fall ist.

Herr Dr. Grube ist durchaus berechtigt gewesen, sol-
che Eckpunkte zu vereinbaren. Diese Eckpunkteverein-
barung wird dazu führen, dass wir ein Trassenpreissys-
tem bekommen werden, und zwar mit der Umstellung
auf den Winterfahrplan 2012/2013, so wie ich es Ihnen
beschrieben habe. Eine weitergehende Vereinbarung be-
nötigen wir dafür nicht. Wir haben volles Vertrauen in
unser eigenes Unternehmen, sowohl in die DB ML AG
als natürlich auch in die DB Netz AG.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712627100

Dazu gibt es keine weitere Nachfrage.

Wir kommen zur Frage 30 des Kollegen Martin
Burkert:

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, dass
das prognostizierte steigende Güterverkehrsaufkommen ver-
mehrt auf die Schiene verlagert wird?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712627200


Die Bundesregierung beantwortet die Frage wie folgt:
Ziel der Bundesregierung ist es, zum Erreichen der Um-
welt- und Klimaschutzziele sowie zur Entlastung der
Straße die Verlagerung auf Schiene und Wasserstraße zu
fördern, wo immer dies sinnvoll ist. Die Bundesregie-
rung geht davon aus, dass die von ihr vorgesehenen in-
vestitions- und ordnungspolitischen Maßnahmen zur
Stärkung des Schienenverkehrs eine Verlagerung von
Güterverkehren auf die Schiene ermöglichen werden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712627300

Herr Burkert, Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712627400

Meine erste Nachfrage lautet: Welche Neu- und Aus-

baumaßnahmen werden konkret in den nächsten fünf
Jahren für das steigende Güterverkehrsaufkommen an
den deutschen Nord- und Ostseehäfen durch die Bundes-
regierung realisiert?






(A) (C)



(D)(B)

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712627500


Das ist eine versteckte Nachfrage nach dem Investi-
tionsrahmenplan. Ich habe dazu vorhin bereits ausführ-
lich Auskunft gegeben. Zu konkreten Projekten des
künftigen Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 kann
ich Ihnen aufgrund des Arbeitsstands heute leider keine
Auskunft geben.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712627600

Sie haben eine weitere Frage, diesmal keine ver-

steckte, sondern eine direkte.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712627700

Ich habe immer direkte Fragen. – Wie sieht die Bun-

desregierung den Abfluss der Güter aus der Schweiz
nach Fertigstellung des Tunnelsystems und des Gott-
hardtunnels auf deutscher Seite im Jahr 2019? Werden
dafür Vorbereitungen getroffen? Wie sehen die Pläne für
den Brenner Basistunnel auf der österreichischen Seite
aus?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712627800


Wir werden hierzu im Investitionsrahmenplan Aussa-
gen treffen. Sie wissen, dass das für uns ebenso wie die
Rheintalbahn oder auch die Fehmarnbelt-Querung eines
der sehr wichtigen internationalen Schienenverkehrsvor-
haben ist. Das alles sind internationale Projekte. Zum
einzelnen Sachstand, was die Planung und Umsetzung
angeht, würde ich Ihnen gerne schriftlich Informationen
nachliefern.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712627900

Vielen Dank. – Sie haben noch eine Nachfrage, Frau

Kollegin Schwarzelühr-Sutter. Bitte schön.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712628000

Herr Staatssekretär, Sie haben gerade bestimmte Stre-

cken wie die Rheintalbahn genannt, zu der die Bundesre-
gierung eine vertragliche Verpflichtung mit der Schweiz
eingegangen ist. Die Schweiz ist noch einmal verstärkt
auf die Bundesregierung zugegangen und hat diese Ver-
pflichtung eingefordert. Mit Blick auf den IRP, der schon
mehrmals angesprochen worden ist, frage ich Sie: Wel-
che Mittel werden im IRP eingestellt? Sind es weniger
als bisher? Was ist bei der Rheintalbahn der nächste
Schritt?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712628100


Wir möchten den Vertrag mit der Schweiz erfüllen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass das Baurecht für die
einzelnen Abschnitte vorliegt, die realisiert werden sol-
len. Im neuen Investitionsrahmenplan werden Sie keine
Projekte finden, für die bis zum Jahr 2015 vermutlich
kein Baurecht vorliegen wird. In der Regel sind diese
Vorhaben zeitlich relativ anspruchsvoll. Bei Neubeginn
einer Planung muss man mit mindestens fünf bis sechs
Jahren bis zum Vorliegen eines Planfeststellungsbe-
schlusses rechnen.

Wir werden versuchen, die Maßnahmen auch im Dia-
log mit der Region schnell umzusetzen. Das ist nicht
ganz einfach, wie Sie wissen, weil sehr viele Bürgerin-
nen und Bürger beispielsweise wegen der Lärmbelas-
tung, die bereits angesprochen wurde, diese Strecke kri-
tisch hinterfragen. Gleichwohl ist für uns der Ausbau der
Rheintalbahn von enormer volkswirtschaftlicher Bedeu-
tung. Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass
wir ihren Ausbau gemeinsam mit der Region hinbekom-
men.

Aber was den Investitionsrahmenplan anbetrifft, gilt
das, was ich vorhin gesagt habe. Ich bitte um Verständnis
dafür, dass ich zu einzelnen Projekten aus dem Investi-
tionsrahmenplan heute keine Auskunft geben kann. Bitte
gedulden Sie sich, bis dieser vorliegt.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712628200

Eine weitere Nachfrage, bitte.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712628300

Herr Staatssekretär Mücke, es gibt aber auch an der

Rheintalbahn baureife Projekte wie den Rastatter Tun-
nel. Wann wird mit dem Bau begonnen? Denn die
Rheintalbahn hat eine wichtige volkswirtschaftliche Be-
deutung, wie Sie gerade gesagt haben. Dieser Tunnel hat
schon mehrere Jahre die Baureife.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712628400


Dazu kann ich heute keine Aussage treffen. Wir wer-
den die Priorisierung der Projekte im IRP vornehmen
und Sie im Anschluss an die Erarbeitung des IRP da-
rüber informieren, welches Projekt wann umgesetzt
wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712628500

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir kommen jetzt

zu Frage 31 unseres Kollegen Martin Burkert:
Wie will die Bundesregierung Einfluss auf die Deutsche

Bahn AG und Hersteller von Güterwagen nehmen, um einen
festen Bestand von in Gebrauch befindlichen Güterwagen zu
gewährleisten?

Bitte schön, Herr Mücke.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712628600


Der Güterverkehr und damit auch die Beschaffung
und Vorhaltung von Güterwagen liegen in der unterneh-
merischen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunter-
nehmen und somit auch der Deutschen Bahn AG. Es ist
eigenverantwortliche Aufgabe der Deutschen Bahn AG,
für einen ausreichenden Bestand an Fahrzeugen zu sor-
gen. Die Bundesregierung nimmt hierauf keinen Ein-
fluss.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712628700

Ihre erste Nachfrage, Herr Kollege.






(A) (C)



(D)(B)


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712628800

Herr Staatssekretär, was unternimmt die Bundesregie-

rung, um die 600 000 Güterwagen in Europa, davon
180 000 in Deutschland, auf die Kunststoffbremssohle
umzurüsten und die Akzeptanz in der Bevölkerung im
Hinblick auf Schienenlärm zu verbessern?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712628900


Wir haben ein Förderprogramm ausgereicht, um die
Umrüstung der Güterwagen voranzubringen. Ich will an
meine Auskunft von vorhin erinnern: Wir setzen mit
dem lärmabhängigen Trassenpreissystem einen betriebs-
wirtschaftlichen bzw. marktwirtschaftlichen Anreiz, Gü-
terwagen umzurüsten. Jemand, der mit besonders alten
und lauten Güterwagen fahren wird, wird ab Dezember
2012 besonders hohe Trassenpreise zahlen. Es gibt also
einen wirtschaftlichen Anreiz, Güterwagen umzurüsten.
Wir haben mit unserem Förderprogramm zur Umrüstung
von Güterwagen gute Erfahrungen gemacht. Mit reinen
Subventionen kann das Problem nicht behoben werden.
Wir sind der Meinung, dass das lärmabhängige Trassen-
preissystem ausreichend Anreize bietet, Güterwagen
umzurüsten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712629000

Ihre zweite Nachfrage, bitte schön, Kollege Martin

Burkert.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712629100

Herr Staatssekretär, gibt es in Ihrem Hause Über-

legungen, DB Schenker Rail aus dem DB-Konzern he-
rauszulösen und zu privatisieren, um den Haushalt zu
konsolidieren?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712629200


Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, weil die Beteili-
gungsverwaltung im BMF angesiedelt ist. Ich selber bin
nicht Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn
AG. Das müssten Sie den Bundesfinanzminister fragen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712629300

Bitte schön, Kollege Pronold, eine Nachfrage.


Florian Pronold (SPD):
Rede ID: ID1712629400

Ich bin überrascht, dass die sonst so gut zusammenar-

beitende und untereinander bestens verknüpfte Bundes-
regierung nicht weiß, ob es entsprechende Pläne gibt.
Dem Verkehrsministerium muss doch bekannt sein, ob
Privatisierungspläne bezüglich Schenker vorhanden
sind. Falls Sie das wirklich nicht wissen – ich will Ihnen
nichts Böses unterstellen –: Könnten Sie es herausfinden
und es uns dann mitteilen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712629500


Wir reden nur über Entscheidungen, die wir getroffen
haben. Wir sollten uns nicht gegenseitig Vermutungen
vorhalten. Sie erwarten doch sicherlich, dass Ihnen die
Bundesregierung zutreffende Antworten zu Entschei-
dungen gibt, die sie getroffen hat. Wir haben hier eine
ähnliche Diskussionslage wie schon bei einigen anderen
Themen, die heute besprochen wurden. Es gibt eine all-
gemeine politische Diskussion über mögliche Privatisie-
rungen. Eine Entscheidung dazu ist jedenfalls nicht ge-
troffen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712629600

Vielen Dank. – Bitte schön, Frau Kollegin Lühmann,

eine Nachfrage.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712629700

Herr Staatssekretär, habe ich richtig verstanden, dass

Sie der Meinung sind, dass die lärmabhängigen Trassen-
preise ausreichend sind, um alle europäischen Güterwa-
gen, die eine sehr lange Lebensdauer haben, zeitnah um-
zurüsten? Wie kommen Sie zu dieser Auffassung, da
doch die DB und andere augenscheinlich anderer Auf-
fassung sind?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712629800


Ich glaube, dass wir mit dem lärmabhängigen Tras-
senpreissystem einen wirtschaftlichen Anreiz setzen,
eine entsprechende Umrüstung vorzunehmen. Es wird
für die Unternehmen sehr viel teuer werden, mit alten
Güterwagen zu fahren. Wir werden laufend überprüfen,
ob die Umsetzung des Trassenpreissystems funktionie-
ren wird. Ich gehe davon aus, dass dieser Anreiz ausrei-
chen wird, eine entsprechende Umrüstung vorzunehmen.

Wir können das selbstverständlich nicht für alle Gü-
terwagen, die in Europa fahren, veranlassen, aber wir
können ganz sicher ein Anreizsystem auf unseren Stre-
cken einführen, die natürlich auch von ausländischen
Güterwagen befahren werden. Es spielt dabei keine
Rolle, wer dort entlangfährt. Entscheidend ist, dass der-
jenige mit altem Wagenmaterial mehr zahlen muss als
jemand, der modernes Wagenmaterial verwendet. Des-
halb gehen wir davon aus, dass damit eine spürbare Ent-
lastung der Bevölkerung stattfinden wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712629900

Eine weitere Zusatzfrage von Frau Kollegin

Schwarzelühr-Sutter.


Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712630000

Herr Staatssekretär, gibt es Initiativen der Bundes-

regierung, den kombinierten Verkehr und den Einzel-
wagenverkehr im Schienengüterverkehr zu stärken und,
wenn ja, welche?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712630100


Wir haben schon in den letzten Jahren viele Millionen
Euro aus dem Bundeshaushalt aufgewandt, um den kom-
binierten Verkehr zu unterstützen. Auch hierzu muss ich
sagen, dass wir leider unter dem Druck der Haushalts-
konsolidierung stehen und Kürzungen vornehmen muss-
ten. Es bleibt aber richtig, dass wir in diesem Prozess





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

weiter vorangehen werden; denn wir werden keine sub-
stanzielle Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene erle-
ben, wenn wir den kombinierten Verkehr nicht weiter
unterstützen. Es gibt eine Reihe von Neubaumaßnah-
men, beispielsweise den Bau eines neuen Rangierbahn-
hofs in der Nähe von Halle durch die Deutsche Bahn. Ich
gehe davon aus, dass wir im Bereich des Güterverkehrs
eine ganz neue und wirtschaftlichere Struktur bekom-
men werden. Das wird insgesamt dazu beitragen, dass
die Verkehre pünktlicher und schneller erfolgen und der
Güterverkehr auf der Schiene insgesamt attraktiver wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712630200

Wir kommen zur Frage 32 der Frau Kollegin Elvira

Drobinski-Weiß:
Wie bewertet die Bundesregierung die Berechnungen der

IG BOHR, dass die 2008er-Variante mit vier Gleisen an der
Autobahn und der Belassung der Rheintalbahn für den Perso-
nennahverkehr 124 Millionen Euro weniger kosten würde als
die Bündelungstrasse, und welche Konsequenzen für die wei-
tere Planung zieht sie aus diesem Ergebnis?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712630300


Sehr geehrte Frau Kollegin, der Bundesregierung sind
entsprechende Ergebnisse einer Berechnung der Interes-
sengemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hoch-Rhein
nicht bekannt. Der Projektbeirat, in dem die IG BOHR
mit mehreren Personen vertreten ist, hat auf seiner fünf-
ten Sitzung am 8. Februar 2011 zu dieser sogenannten
Kernforderung Folgendes beschlossen:

Der Projektbeirat begrüßt die Bereitschaft der Deut-
schen Bahn AG, zum Vergleich mit der An-
tragstrasse vertiefende Untersuchungen für eine au-
tobahnparallele Trassenführung von Offenburg bis
Riegel vorzunehmen. Er dankt der Bundesregierung
und der Landesregierung für ihre Zusage, die hier-
für erforderlichen Mittel in Höhe von 550 000 Euro
zur Verfügung zu stellen.


(Signalton)


Der Projektbeirat erwartet von der Deutschen Bahn
AG, dass sie die entsprechenden Untersuchungen
auf der Grundlage des von der Arbeitsgruppe Clus-
ter 3 einvernehmlich erarbeiteten Pflichtenhefts in
der Fassung der Diskussion des heutigen Projekt-
beirats zeitnah und in enger Abstimmung mit dieser
Arbeitsgruppe durchführt. Bei der Prüfung der Be-
lange des Emissionsschutzes soll auf der Grundlage
des Gutachtens von Herrn Dr. Wendler auch die
maximale Kapazität berücksichtigt werden.


(Signalton)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712630400

Herr Staatssekretär, das „Glockenspiel“ ist aus be-

stimmten Gründen eingeführt worden.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Es nervt aber trotzdem! – Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Wenn die Batterie des Herzschrittmachers nachlässt!)

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712630500


Ich würde gerne vollständig antworten.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712630600

Wir machen keine Zeitbegrenzung. Es ist in Ordnung.

Herr Staatssekretär, fahren Sie fort. Alle Kolleginnen
und Kollegen sind froh, wenn sie umfassende Auskunft
erhalten. Bitte schön.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712630700


Dementsprechend ist die sogenannte Kernforderung 2
– also Bundesautobahntrasse – als Tagesordnungspunkt 7
auf der nächsten Sitzung des Projektbeirats am 26. Sep-
tember dieses Jahres im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, Berlin, eines der zu diskutie-
renden Themen. Dabei wird die Deutsche Bahn AG über
den in der Arbeitsgruppe bisher erreichten Sachstand be-
richten. Abschließende Beschlüsse oder Empfehlungen
in dieser Frage werden aber voraussichtlich nicht getrof-
fen werden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712630800

Erste Nachfrage, Frau Kollegin.


Elvira Drobinski-Weiß (SPD):
Rede ID: ID1712630900

Erst einmal vielen Dank, dass der Herr Staatssekretär

genügend Zeit bekam, so ausführlich zu antworten, auch
wenn uns diese Antwort nicht zufriedenstellt.

Ich möchte wissen, ob die Bundesregierung auch an
der Rheintalbahn die fahrplantechnische Zahl und die
Bahnhöfe für eventuelle Überholvorgänge hat feststellen
lassen, ob das gegebenenfalls in die Planungen einge-
flossen ist und was das an Kosten verursachen würde.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712631000


Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil das
eine Angelegenheit ist, die im Projektbeirat beraten wer-
den müsste. Mir liegen dazu keine Untersuchungen vor.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen nach der Projektbeirats-
sitzung am 26. September eine Auskunft dazu gegeben
werden kann. Aber im Moment kann ich Ihnen in dieser
Frage nichts mitteilen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712631100

Es gibt keine weitere Nachfrage, sodass wir zur Fra-

ge 33 unserer Kollegin Nicolette Kressl kommen:
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen

Bahn AG ermittelten Ergebnisse, dass als Alternative zur
Bündelungstrasse im Rheintal der Bau zweier Gütergleise an
der Autobahn plus die Ertüchtigung der Rheintalbahn auf
250 km/h rund 16 Millionen Euro mehr kosten würde?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712631200


Der Bundesregierung sind entsprechende Ergebnisse
einer Untersuchung der Deutschen Bahn AG nicht be-





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

kannt. Der Projektbeirat zur Rheintalbahn hat auf seiner
fünften Sitzung am 8. Februar 2011 zu der sogenannten
Kernforderung 2 das beschlossen, was ich vorhin schon
verlesen habe. Ich gehe davon aus, dass diese Kernforde-
rung 2 Thema der nächsten Sitzung des Projektbeirats
am 26. September im BMVBS in Berlin sein wird und
die Deutsche Bahn AG dann über den bis dahin erreich-
ten Sachstand berichten wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712631300

Erste Zusatzfrage, Frau Kollegin.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1712631400

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär, können wir aus

Ihrer Antwort schließen, dass die Bundesregierung die
verschiedenen Berechnungen nach eigenen Kriterien be-
werten wird?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712631500


Wir haben zugesagt, dass wir gemeinsam mit der
Landesregierung 550 000 Euro zur Verfügung stellen,
um diese Frage untersuchen zu lassen. Zunächst einmal
ist das Ergebnis dieser Untersuchung abzuwarten. Dann
werden wir eine Bewertung vornehmen können. Vorher
macht eine Aussage über mögliche Bewertungen keinen
Sinn.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712631600

Weitere Nachfrage, Frau Kollegin.


Nicolette Kressl (SPD):
Rede ID: ID1712631700

Das war eine sehr vage Antwort. Mich würde interes-

sieren, welchen Ablauf der einzelnen Schritte in der Zu-
sammenarbeit und der Bewertung Sie jetzt vorsehen und
ob die Bundesregierung irgendwann zu einer eigenen
Bewertung kommen wird.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712631800


Frau Kollegin, der Sinn des Projektbeirats ist ja, ge-
meinsam mit den betroffenen Anwohnerinnen und An-
wohnern, mit den Bürgerinitiativen eine Lösung zu fin-
den, die alle tragen können. Deshalb macht es, glaube
ich, wenig Sinn, wenn die Bundesregierung mit eigenen
Positionen vorprescht. Sinn des Projektbeirats ist ja ge-
rade, dass wir in einem iterativen Prozess zu einer ge-
meinsamen Lösung kommen. Deshalb kann ich Sie nur
auf die nächste Sitzung des Projektbeirats verweisen.
Wir wollen hier gemeinsam mit der Region eine Lösung
finden, die für alle akzeptabel ist. Wenn diese Untersu-
chungen vorliegen, wird die Bundesregierung dazu Stel-
lung nehmen. Gegenwärtig liegen uns die Untersuchun-
gen noch nicht vor, und deshalb ist es schwierig, heute
dazu Stellung zu nehmen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712631900

Es gibt eine weitere Zusatzfrage, nämlich unserer

Kollegin Schwarzelühr-Sutter.

Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):
Rede ID: ID1712632000

Projektbeirat hin oder her – es gibt unterschiedliche

Berechnungen, nämlich die Berechnungen der Bahn und
die Berechnungen verschiedener Bürgerinitiativen. Die
Frage ist einfach: Wer überprüft die Berechnungen?
Rechnen Sie auch nach?

Als Anhang noch: Sie sagen, dass Sie auf das Ergeb-
nis des runden Tisches warten. Heißt das, dass die Bun-
desregierung dieses Ergebnis dann auch akzeptiert und
die Umsetzung finanziert?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712632100


Es obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt, letztendlich zu
überprüfen, ob die Kosten realistisch geschätzt worden
sind oder nicht. Deshalb ist es keine Angelegenheit des
Ministeriums an sich, dazu Stellung zu nehmen. Ich
glaube, dass wir am Ende eine verträgliche Lösung fin-
den müssen, mit der alle leben können. Es macht ja kei-
nen Sinn, eine besonders preiswerte Lösung zu realisie-
ren, die in der Region aber keine Akzeptanz findet. Wir
sollten uns schon bemühen, im Projektbeirat zu gemein-
samen Ergebnissen zu kommen. Dann wird das Eisen-
bahn-Bundesamt als zuständige Behörde die notwendi-
gen Berechnungen vornehmen. Es wäre aber viel zu
früh, heute schon dazu Stellung zu nehmen; denn zu-
nächst einmal muss der Projektbeirat seine Position fin-
den.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712632200

Wir kommen jetzt zur Frage 34 des Kollegen Erler so-

wie zur Frage 35 des Kollegen Paula. Sie werden schrift-
lich beantwortet.

Jetzt sind wir bei der Frage 36 unserer Kollegin
Dr. Marlies Volkmer:

Was sind die Gründe für die verschiedenen Medien zu ent-
nehmenden Streichungen im Fünfjahresplan des Bundes-
ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, nach
denen die gesamte zweite Ausbaustufe des Dresdner Haupt-
bahnhofs aus dem Finanzplan entfallen ist, und welche Kon-
sequenzen hat dies für die Infrastruktur des Bahnhofs und die
Anbindung an den Schienenverkehr?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712632300


Frau Kollegin Volkmer, Sie hatten ebenfalls nach In-
halten aus dem Investitionsrahmenplan gefragt. Auch
hier muss ich Ihnen die Antwort geben, dass derzeit der
Entwurf für diesen Investitionsrahmenplan erarbeitet
wird. Der Entwurf befindet sich noch in der Abstim-
mung. Aussagen zu konkreten Projekten sind angesichts
des gegenwärtigen Arbeitsstandes noch nicht möglich.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712632400

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin Dr. Volkmer.


Dr. Marlies Volkmer (SPD):
Rede ID: ID1712632500

Für alle, die das jetzt nicht wissen: Es geht in meiner

Frage um die Ausbaustufen des Dresdner Hauptbahn-
hofs. Der Dresdner Hauptbahnhof hat vor fünf Jahren
ein neues Dach für über 90 Millionen Euro, geplant vom





Dr. Marlies Volkmer


(A) (C)



(B)

britischen Stararchitekten Norman Foster, erhalten.

Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712632600

Halten Sie es für gerechtfertigt und für sinnvoll, wenn
ein Bahnhof mit einem solchen architektonischen
Kleinod als Dach nicht weiter gebaut und dann praktisch
als Dauerbaustelle bestehen würde?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712632700


Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie sind ja in demselben
Wahlkreis wie ich tätig. Deshalb kennen Sie den Dresd-
ner Hauptbahnhof mindestens genauso gut wie ich
selbst. Die Behauptung, dass der Hauptbahnhof eine
Baustelle sei, ist nun definitiv falsch. Es sind ja schon
mehrere Baustufen am Hauptbahnhof umgesetzt wor-
den. Er ist einer der schönsten erneuerten bzw. sanierten
Bahnhöfe in den neuen Bundesländern, vielleicht sogar
in Deutschland insgesamt geworden.

Bei der von Ihnen angesprochenen Baustufe geht es
um die verbleibende Sanierung einiger weniger Bahn-
steige. Das ändert nichts an der guten Qualität des Bahn-
hofs insgesamt. Insofern möchte ich Sie auf meine schon
einmal gegebene Antwort verweisen: Bitte warten Sie
die Fertigstellung des Investitionsrahmenplans ab.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712632800

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin Dr. Volkmer.


Dr. Marlies Volkmer (SPD):
Rede ID: ID1712632900

Meine Nachfrage lautet: Wie würden Sie die Zu-

stände auf einem Bahnhof bezeichnen, der in Teilen
weiträumig abgesperrt ist, auf dem Bauarbeiten stattfin-
den und von dem aus Durchbrüche zum Beispiel zur
Bayrischen Straße geschaffen werden, wenn Sie das
nicht als Baustelle bezeichnen wollen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712633000


Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Es handelt sich um
die Erneuerung einiger weniger, noch nicht sanierter
Bahnsteige. Alle anderen sind schon saniert. Das Ge-
bäude ist in einem hervorragenden Zustand. Ich bin si-
cher, dass wir auch diese zweite Baustufe noch umsetzen
werden. Die Frage ist nur, zu welchem Zeitpunkt das
passieren wird. Das ist eine Frage, die erst nach den noch
zu erfolgenden Abstimmungen über den Investitionsrah-
menplan beantwortet werden kann.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712633100

Vielen Dank. – Ich komme jetzt zur Frage 37 unserer

Kollegin Kirsten Lühmann:
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Plänen der

Europäischen Kommission, im Oktober 2011 einen Entwurf
zur Neuformulierung der Richtlinie zur Marktöffnung der Ab-
fertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft im
Rahmen eines Flughafenpaketes vorlegen zu wollen, und wie
plant die Bundesregierung hierauf zu reagieren?
J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712633200


Auf Ihre Frage, Frau Lühmann, möchte ich antwor-
ten: Für eine öffentliche Positionsbestimmung der Bun-
desregierung zu Plänen der Europäischen Kommission
zur Neuformulierung der Richtlinie 96/67/EG zur Markt-
öffnung der Abfertigungsdienste auf den Flughäfen der
Gemeinschaft im Rahmen eines Flughafenpaketes ist es
mangels Kenntnis konkreter Vorstellungen der Europäi-
schen Kommission noch zu früh. Bisher ist lediglich ein
inoffizieller Entwurf bekannt. Hier ist unklar, ob dieser
auch so an die Mitgliedstaaten gehen wird. Letztendlich
ausschlaggebend kann jedoch nur der offiziell übermit-
telte Entwurf der Europäischen Kommission sein. Die
Bundesregierung wird den offiziellen Vorschlag der
Europäischen Kommission nach Eingang eingehend prü-
fen und sodann ihre Vorstellungen der Europäischen
Kommission übermitteln.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712633300

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712633400

Die Bundesregierung hat in der Drucksache 17/6622

festgestellt, dass aufgrund der letzten Liberalisierung die
Kosten im Bereich der Abfertigung gesunken sind. Herr
Kallas hat Anfang dieses Jahres, am 5. Januar, festge-
stellt, eine weitere Veränderung der Richtlinie könne nur
mit dem Ziel vorgenommen werden, dass Kosten gespart
werden und sich die Qualität erhöht.

Sind Sie mit mir der Auffassung, dass wir, da die
Bundesregierung jetzt festgestellt hat, dass die Kosten
schon deutlich gesunken sind, eine weitere Liberalisie-
rung gar nicht mehr benötigen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712633500


Dieser Auffassung bin ich nicht. Ich kann Ihnen zu
möglichen Absichten der Kommission oder von Herrn
Kallas keine Auskunft geben. Das Prinzip, dass ständig
auch diese Fragen überprüft werden sollen, kann ich nur
bestätigen. Möglicherweise gibt es auch noch Wirt-
schaftlichkeitsreserven. Wir werden abwarten, welchen
Entwurf uns die Kommission vorlegen wird. Die Bun-
desregierung kann dazu noch keine Position beziehen,
weil wir den Entwurf noch nicht kennen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712633600

Ihre zweite Nachfrage, Frau Kollegin.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712633700

Eigentlich müsste die Bundesregierung eine Meinung

dazu haben, ob sie eine Veränderung für nötig befindet
oder nicht. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass die Bun-
desregierung die nicht hat.

Dann versuche ich es einmal andersherum. Bei der of-
fenen Konsultation – ich hoffe, dass die Bundesregie-
rung die verfolgt hat – haben verschiedene Akteure fest-
gestellt, dass es aufgrund der Liberalisierung angezeigt
ist, in der geänderten Richtlinie auch die Arbeitsbedin-

(D)






Kirsten Lühmann


(A) (C)



(D)(B)

gungen festzulegen. Wie steht die Bundesregierung zu
diesem Ansinnen, sollte sie das zur Kenntnis genommen
und sich da schon eine Meinung gebildet haben, was
schön wäre?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712633800


Wir kennen die Kritik, dass die Liberalisierung der
Bodenabfertigungsdienste zu Lohndumping und ähnli-
chen Schwierigkeiten geführt haben soll. Wir können
das nur eingeschränkt nachvollziehen. Ich glaube, dass
die Vereinbarung von Sozialstandards die Sozialpartner
klären sollten. Wir werden dennoch vorurteilsfrei und
offen prüfen, was uns die EU-Kommission zu dieser
Frage vorlegen wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712633900

Wir kommen zur Beantwortung der Frage 38 unserer

Kollegin Kirsten Lühmann:
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Befürch-

tungen von Gewerkschaften und Betriebsräten, die die Inte-
ressen der Beschäftigten in Deutschland und Europa vertre-
ten, wonach die Pläne der EU-Kommission bezüglich der
Marktöffnung der Abfertigungsdienste zu einem ruinösen
Preisverfall der Dienstleistung führen würden und dadurch
eine Abwälzung auf die Beschäftigten stattfinden würde, was
insbesondere zu einer Gefahr für die Sicherheit, aber auch
zum Verfall des Gehaltsgefüges und damit zu Lohndumping
führen würde?

Bitte schön, Herr Staatssekretär.

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712634000


Es handelt sich bei der Richtlinie 96/67/EG um ein
Regelwerk für den Verkehrssektor. Die Bundesregierung
wird abwarten, inwiefern die Europäische Kommission
in das Regelwerk sozial- und arbeitsmarktpolitische Fra-
gen einbindet, und sodann auch hier in eine eingehende
Prüfung eintreten.

In der Sache ist die Bundesregierung der Auffassung,
dass prioritär sichergestellt werden sollte, dass die be-
reits geltende Richtlinie in den europäischen Mitglied-
staaten gleichmäßig angewandt wird.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712634100

Nachfrage, Frau Kollegin.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712634200

Das höre ich gern. Kann ich das dahin gehend inter-

pretieren, dass die Bundesregierung sich, insbesondere
im Zusammenhang mit der Sicherstellung von Arbeits-
bedingungen, auch dafür einsetzen wird, dass es bei der
Beschränkung der Anzahl der Dienstleister bleiben
wird?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712634300


Wir haben noch keine Position dazu erarbeitet. Zu-
nächst warten wir den Kommissionsvorschlag ab.

Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712634400

Noch eine Nachfrage? – Bitte.


Kirsten Lühmann (SPD):
Rede ID: ID1712634500

Ich versuche es noch einmal; ich bin ja hartnäckig. Ist

die Regierung im Lichte der Feststellung der Gewerk-
schaften, dass es schon nach der letzten Liberalisierung
1996 zu einer deutlichen Verringerung der Sozialstan-
dards gekommen ist, insbesondere zu einer Erhöhung des
Umfangs der Zeitarbeit und der Zahl befristeter Arbeits-
verträge aufgrund von häufig wechselnden Anbietern, der
Meinung, dass man zum Beispiel die Möglichkeiten aus
Art. 18 und 19 der Richtlinie, nämlich innerstaatlich Vor-
schriften zum Schutz der Beschäftigten zu erlassen, nut-
zen sollte?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712634600


Ich glaube nicht, dass das in Deutschland im Moment
relevant ist. Ich glaube, dass die Verhandlung über diese
Standards den Tarifpartnern überlassen werden sollte. Im
Übrigen sind aus Sicht der Bundesregierung befristete
Arbeitsverträge oder Leiharbeitsverhältnisse nichts, was
wir zu kritisieren hätten; vielmehr gibt es diese Instru-
mente zu Recht auch im deutschen Arbeitsmarkt. Sie
sollen dazu beitragen, dass Arbeitgeber flexibler auf eine
bestimmte Nachfrage reagieren können. Wir können da-
ran nichts Kritikwürdiges finden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712634700

Ich habe noch die Nachfrage des Kollegen Martin

Burkert.


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712634800

Herr Staatssekretär, im Verkehrsrecht sollen die Maß-

nahmen, was einen Notstand angeht, so weit aufgewertet
werden, dass das Streikrecht in Deutschland dadurch
massiv beeinflusst würde. Wird die Bundesregierung das
Streikrecht in Deutschland verteidigen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712634900


Das Bundesverkehrsministerium ist nicht für die Be-
urteilung von Fragen des Streikrechts zuständig. Ich
möchte Sie bitten, sich mit Ihrer Frage an das zuständige
Ministerium zu wenden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712635000

Noch eine Nachfrage?


Martin Burkert (SPD):
Rede ID: ID1712635100

In den Anhängen ist neben dem Streikrecht auch die

Rede davon, dass beispielsweise Lokführer Schadener-
satz leisten sollen, wenn die Züge Verspätung haben.
Wird die Bundesregierung sich dagegenstellen?

J
Jan Mücke (FDP):
Rede ID: ID1712635200


Einen entsprechenden Vorschlag kenne ich nicht. Wir
werden das prüfen. Ich hielte es für sehr ungewöhnlich,





Parl. Staatssekretär Jan Mücke


(A) (C)



(D)(B)

wenn das Usus werden sollte. Es kommt immer auf die
Ursache einer Verspätung an. Ich glaube nicht, dass da-
für der Lokführer haftbar gemacht werden kann.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712635300

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie werden es nicht

glauben, aber wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs.

Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundes-
ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit. Frau Parlamentarische Staatssekretärin Ursula
Heinen-Esser steht zur Beantwortung der Fragen zur
Verfügung.

Frau Kollegin Vogt ist nicht anwesend. Mit ihren Fra-
gen 39 und 40 wird verfahren, wie in der Geschäftsord-
nung vorgesehen.

Ich rufe die Frage 41 der Kollegin Cornelia Behm
auf:

In welcher Form wird die Bundesregierung die im Rah-
men der Waldkonferenz „Bonn Challenge“ am 2. September
2011 unter anderem vom Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, angekün-
digte Wälder-Weltinitiative, die in den Jahren 2011 bis 2020
weltweit 150 Millionen Hektar Wald wieder aufbauen will, fi-
nanziell und organisatorisch unterstützen?

Frau Staatssekretärin, bitte.

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1712635400


Sie fragen nach der Konferenz „Bonn Challenge“, die
vor kurzer Zeit in Bonn stattgefunden hat. Es handelt
sich um einen Austausch verschiedener Akteure über
Möglichkeiten, Länder auf der Grundlage bestehender
Prozesse beim Wiederaufbau von Wäldern und Land-
schaften zu unterstützen und dadurch Synergien zwi-
schen dem Erhalt der Biodiversität und dem Klima-
schutz zu nutzen. „Bonn Challenge“ – vorher gab es eine
Konferenz in London, die mich persönlich sehr beein-
druckt hat – soll ein Bindeglied zwischen dem Klima-
schutzprozess und dem Biodiversitätsprozess sein, et-
was, was dringend notwendig ist.

Im Rahmen unserer Internationalen Klimaschutzini-
tiative unterstützen wir viele Länder bei der Umsetzung
wichtiger Maßnahmen im Bereich Waldschutz und beim
Wiederaufbau von Waldökosystemen. Wie wir die
„Bonn Challenge“ weiterhin finanziell und organisato-
risch unterstützen können, wird zurzeit geprüft. Das
kann beispielsweise auch im Rahmen der internationalen
Klimaschutzprojekte erfolgen. Wie das aussehen kann,
wollen wir in Kürze entscheiden.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712635500

Ihre erste Nachfrage, Frau Kollegin.


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712635600

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich finde, es ist

eine hervorragende und auch wichtige Initiative, die
weltweit auf den Weg gebracht wurde. Die Rede ist da-
von, dass etwa 2 Milliarden Hektar Waldfläche aufge-
forstet werden könnten. 150 Millionen Hektar hat sich
die Wälder-Weltinitiative vorgenommen. Es stellen sich
folgende Fragen: Weiß man, in welchem Eigentum sich
diese 2 Milliarden Hektar befinden? Wird es möglich
sein, den Zugang zu den 150 Millionen Hektar zu ge-
währleisten, um die Aufforstung durchzuführen?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1712635700


Die Zahl 2 Milliarden Hektar hat man erst in jüngster
Zeit errechnet. Man konnte durch neue Methoden berech-
nen, wie viel Waldfläche tatsächlich zur Wiederauffors-
tung bzw. zur Wiederherstellung zur Verfügung steht. Die
150 Millionen Hektar sind teilweise in Landesbesitz. So
wird beispielsweise das Land Ruanda den Wiederaufbau
seiner Wälder auf insgesamt 2,6 Millionen Hektar unter-
stützen.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712635800

Eine weitere Nachfrage?


Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712635900

Man weiß also noch nicht im Detail, in welchem Ei-

gentum diese Flächen sind.

Einige Fragen sind allerdings noch offen – wahr-
scheinlich sind sie noch im Diskussionsprozess –: Wie
wird die Aufforstung finanziert? Will die Wälder-Welt-
initiative Unternehmen gewinnen, die das Vorhaben fi-
nanzieren? Wird die Wälder-Weltinitiative selber Mittel
zur Finanzierung aufbringen? Man hat errechnet, dass
die geplante Aufforstung weltweit Gewinne in Höhe von
85 Millionen Dollar pro Jahr abwerfen könnte. Wer wird
die Gewinne letzten Endes einstreichen?

Ur
Ursula Heinen (CDU):
Rede ID: ID1712636000


Was das Gewinneeinstreichen angeht: So weit sind
wir noch lange nicht. Das ist ein sehr langer Prozess. Es
geht zunächst einmal darum, die ersten Schritte zu ma-
chen. Sie haben zu Recht angesprochen: Wie wird das
Ganze finanziert? Es gibt auch privatwirtschaftliche Ini-
tiativen, bei der „Bonn Challenge“ beispielsweise eine
Initiative eines Wirtschaftsverbandes. Das Unternehmen
Airbus hat sich engagiert. Es wollen sich also verschie-
dene private Initiativen am Wiederaufbau der Wälder
beteiligen. Darüber hinaus prüfen wir – das habe ich als
Antwort auf die erste Frage bereits gesagt –, inwieweit
wir solche Initiativen unterstützen können. Denn der
Wiederaufbau der Wälder ist Kernstück unserer gesam-
ten Klimaschutzpolitik.


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712636100

Vielen herzlichen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Sie sind
einverstanden, keinen neuen Fragenkomplex mehr auf-
zurufen, sodass wir jetzt am Ende dieser Fragestunde
sind. Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwor-
tet.





Vizepräsident Eduard Oswald


(A) (C)



(D)(B)

Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde
auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Geordnete Insolvenz – Die Haltung der Bun-
desregierung

Erster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist der
Kollege Jürgen Trittin für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712636200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bun-

desminister der Finanzen hat letzte Woche eine zutref-
fende Feststellung gemacht:

Denkverbote sind zutiefst freiheitswidrig. Aber das
Gegenteil von Denkverboten sind nicht unbedingt
Redegebote.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Gemeint war Herr Rösler. Und in der Tat: Hätte er lieber
geschwiegen!


(Jörg van Essen [FDP]: Ach, Quatsch! – Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Also, Sie sind für Schweigegelübde!)


Es ist fahrlässig, angesichts des von der eigenen Regie-
rung eingeleiteten Umtauschs von griechischen Staats-
anleihen von einer geordneten Insolvenz zu reden und
somit diesen Umtausch auszubremsen und das Minimum
an Gläubigerbeteiligung, das Sie auf den Weg gebracht
haben, noch geringer ausfallen zu lassen. Damit haben
Sie nicht Schaden vom deutschen Volk abgewendet, son-
dern ihn gemehrt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn man die Möglichkeit einer geordneten Staatsin-
solvenz in Betracht zieht, wie kann man dann – 25 von
Ihnen bei der letzten Probeabstimmung – gegen die er-
weiterte EFSF sein? Diese schafft doch erst die Voraus-
setzung dafür, dass so etwas wie eine Insolvenz über-
haupt möglich wird.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wenn man von geordneter Insolvenz redet, wie kann
man dann eine Urabstimmung in den eigenen Reihen da-
gegen organisieren, dass dieses Instrument zur Vermei-
dung von Krisen dauerhaft Bestandteil Europas wird?
Das ist doch organisierte Schizophrenie und nicht Libe-
ralität, was Sie da praktizieren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Jörg van Essen [FDP]: Das machen wir doch gar nicht!)


Es ging Ihnen ja auch gar nicht um Europa. Es ging
Ihnen darum, in Berlin über die 5-Prozent-Hürde zu
kommen. Diese Wette ist grausam danebengegangen.
Die Wählerinnen und Wähler haben Sie auf Ramsch-
niveau runtergeratet.

(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Wenn in Berlin noch mal ausgezählt wird, kann es noch traurig werden!)


Frau Bundeskanzlerin, Ihr Koalitionspartner befindet
sich in einer mittlerweile ungeordneten Insolvenz. In
Kreuzberg, meine Damen und Herren von der FDP, ha-
ben Sie sich ein heftiges Kopf-an-Kopf-Rennen mit der
Tierschutzpartei geliefert. Mit 0,7 Prozent haben Sie
noch nicht einmal halb so viele Stimmen bekommen wie
Die Partei von Ihrem Freund Martin Sonneborn, der mit
dem Plakat „Inhalte überwinden!“ Ihren Wahlkampf in-
haltlich getoppt hat.


(Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sie sind mittlerweile der größte Leerverkauf in der
Politik. Wann haben wir das das letzte Mal gehabt, dass
sich eine Regierungspartei, eine liberale zumal, ent-
schlossen hat, aus Gründen der Wählermaximierung auf
Haiders Spuren statt weiter auf den Wegen von Hans-
Dietrich Genscher zu laufen?


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jörg van Essen [FDP]: Sie wissen doch, dass das Unsinn ist!)


Die Bundeskanzlerin kann einem an dieser Stelle
schon fast leidtun. Herr Schäuble sagte in der Bild am
Sonntag: Eine Koalition mit einer euroskeptischen Partei
kann ich mir nicht vorstellen. – Ja, warum sitzt denn die
FDP noch am Kabinettstisch? Warum darf Herr
Dobrindt noch in den Koalitionsausschuss? Das müssen
Sie von der Union, die sich mal Europa-Partei genannt
haben, einmal beantworten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Sagen Sie nicht, am Ende würden Sie sich als gute Euro-
päer in der Union immer gegen die Euro-Skeptiker von
FDP und CSU durchsetzen.


(Georg Schirmbeck [CDU/CSU]: Herr Kollege, in Ihrem Alter ist so viel Aufregung nicht gut!)


Wir müssen darüber reden, was dieses Durchsetzen am
Ende kostet. Über ein Jahr haben Sie sich diesem erwei-
terten Rettungsschirm verweigert, weil Sie gegen den
Ankauf von Anleihen waren. Mittlerweile muss das die
EZB machen. Das ist es, wozu Ihre innere Blockade
führt. Das ist es, was die Krise verlängert und sie im Üb-
rigen für die Steuerzahler verteuert.

Weil Sie sich nicht einig waren, weil Sie die Euro-
Skeptiker in den eigenen Reihen haben – wie ich weiß,
sehen das bei Ihnen viele haargenau so, der Finanzminis-
ter eingeschlossen –, weil Sie diese Skeptiker nicht auf
Linie bringen konnten, kommen die Instrumente für den
Rettungsfonds zu spät. Bis heute ist es nicht sicher, dass
Sie zu dieser Frage über eine eigene Mehrheit verfügen.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Da machen Sie sich mal keine Sorgen!)






Jürgen Trittin


(A) (C)



(D)(B)

Heute Morgen habe ich in der Berliner Zeitung eine
interessante Überschrift gelesen. Sie lautet: Schäuble
vertraut auf Rot-Grün.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU und der FDP – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch gut so!)


Es muss schon ziemlich schlimm in Ihren Reihen bestellt
sein, wenn es so weit kommt, dass der Bundesfinanz-
minister auf Rot-Grün vertrauen muss.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Da wäre er auch verlassen!)


Meine Damen und Herren, wo sind Sie als überzeugte
Europäer eigentlich geblieben? Ich sage Ihnen: In der
nächsten Woche wird hier nicht nur über den europäi-
schen Stabilisierungsfonds abgestimmt. In der nächsten
Woche wird hier auch über Ihre Zukunft abgestimmt. Ja,
Sie können sich darauf verlassen: Wir sind für die EFSF.
Aber wir sagen Ihnen auch: Wenn Sie keine eigene
Mehrheit haben, dann hat Schwarz-Gelb fertig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Die geordnete Insolvenz Ihrer Traumkoalition – das
heißt Neuwahlen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Oh! – Jörg van Essen [FDP]: Genauso schwach wie Künast!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712636300

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Norbert
Barthle.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Norbert Barthle (CDU):
Rede ID: ID1712636400

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Wir nehmen zur Kenntnis, dass die
Grünen-Fraktion eine Aktuelle Stunde zu einem Thema
beantragt hat, das in der Öffentlichkeit nur schwer ver-
ständlich ist.


(Zuruf von der SPD: Wir haben fertig!)


Denn erklären Sie einmal den Menschen, worin der Un-
terschied besteht zwischen einem Staat, der illiquide ist,
einem Staat, der insolvent ist, oder einem Staat, der zah-
lungsunfähig ist, und worin in dem Zusammenhang der
Unterschied besteht zwischen einer geordneten Insol-
venz und einer ungeordneten Insolvenz. Das verstehen
die Bürger – von den Fachleuten einmal abgesehen –
nicht.


(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wenn Sie aufgrund dieser terminologischen Differen-
ziertheiten nun einen Keil in die Koalition treiben wol-
len,

(Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN] – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das müssen wir nicht! Das haben Sie schon selber gemacht, Herr Barthle!)


dann ist das mehr als lächerlich. Verehrter Herr Trittin,
Ihr Auftritt soeben hat Sie für das Berliner Kabarett qua-
lifiziert, nicht aber für dieses Haus.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Noch eines muss man Ihnen sagen: Herr Trittin, wenn
ich mich recht erinnere, ist doch Ihre Kollegin, Frau
Künast, angetreten, um in Berlin Regierende Bürger-
meisterin zu werden. Was wir hier erleben, ist doch
nichts anderes als die Fortsetzung des Berliner Wahl-
kampfes. Wenn Sie darüber sprechen wollen, können wir
das gerne tun. Wo sind denn die Höhenflüge der Grünen
geblieben?


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer hat denn 2,5 Prozent gewonnen, und wer hat 4,5 Prozent gewonnen, Herr Barthle? – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zwischen zwei und vier ist ein Unterschied! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rechnen, rechnen!)


Ich wollte eigentlich die Grünen-Fraktion loben; denn
während der Beratungen zur EFSF und zur Frage der
parlamentarischen Beteiligung an Fragen dieses neuen
Rettungsinstruments hat sich die Grünen-Fraktion aus-
gesprochen konstruktiv verhalten.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Anders als die FDP!)


Das ist sehr lobenswert.

Was Sie aber hier abliefern, konterkariert dieses Bild
total. Es tut mir leid, Ihnen das so sagen zu müssen. Eine
im Kern vernünftige Fraktion führt sich hier in unwürdi-
ger Art und Weise auf.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen doch Ihre FDP, Herr Barthle! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Sie meinen die FDP, oder?)


Ich muss Ihnen noch etwas sagen: Über die Frage, ob
ein Euro-Mitgliedsland in eine geordnete oder ungeord-
nete Insolvenz gerät, entscheidet weder die Bundeskanz-
lerin noch der Vizekanzler, darüber entscheidet nicht die
FDP-Fraktion, auch nicht die CDU/CSU-Fraktion


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gott sei Dank!)


und auch nicht die Grünen oder die SPD oder gar die
Linken. Über diese Frage entscheidet einzig und allein
das betreffende Land. Darüber muss man sich immer im
Klaren sein.

Denn wenn ein Land sich so aufstellt, dass es wettbe-
werbsfähig und kreditwürdig ist, dann kann es sich auf
den Kreditmärkten bedienen. Andernfalls muss sich in
dem betreffenden Land etwas ändern. Dass sich in den





Norbert Barthle


(A) (C)



(D)(B)

betreffenden Ländern etwas ändert, daran arbeiten wir,
insbesondere mit dem jetzt aufzustellenden neuen Ret-
tungsschirm, mit den erweiterten Möglichkeiten der
EFSF, der neuen Finanzmarktstabilisierungsfazilität.
Diese soll in der Lage sein, vorausschauend helfen zu
können in den Fällen, in denen Ansteckungsgefahren
von einem Lande ausgehen, wovon womöglich die ge-
samte Europäische Union, insbesondere aber der Euro,
betroffen wäre.

Wir entwickeln jetzt gerade ein Programm, um in Fäl-
len, in denen Ansteckungsgefahren drohen, prophylak-
tisch einwirken zu können. Wir machen ein Programm,
das dafür sorgt, dass die mit den Rettungsmaßnahmen
verbundene Konditionalität, also die Auflagen, die ein
Land erhält – ein Land, dem geholfen wird, muss selbst
tätig werden, sich verändern, sich neu aufstellen und
wettbewerbsfähig werden –, wirksam werden kann. Die
Konditionalität wird erst durch das Instrumentarium, das
wir jetzt entwickeln, wirksam. Es lohnt sich viel mehr,
darüber zu sprechen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle in diesem
Hause haben in dieser Woche eine wichtige Aufgabe zu
erfüllen: Wir haben zu regeln, wie der Rettungsmecha-
nismus und die parlamentarischen Beteiligungsrechte
künftig ausgestaltet sein sollen. Diese Aufgaben betref-
fen das ganze Hohe Haus in besonderem Maße. Es lohnt
sich, dafür den Gehirnschmalz einzusetzen, sich zusam-
menzusetzen, miteinander zu streiten und zu ringen – das
tun wir gerade auch im Haushaltsausschuss intensiv –, um
eine Lösung zu finden. Da ist der Klamauk, den Sie hier
veranstalten, ausgesprochen kontraproduktiv; denn er
lenkt von den eigentlichen Themen ab.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir machen doch keinen Klamauk! Das macht die FDP! Sie schauen in die falsche Richtung!)


Sie produzieren Klamauk dort, wo wir ihn nicht gebrau-
chen können. Das ist eine Tendenz, die dem Thema nicht
angemessen ist – im Gegenteil.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sprechen Sie einmal mit Herrn Schäuble!)


Sie machen aus einem wirklich ernsten europäischen
Thema, das man mit großer Seriosität behandeln muss,
ein Klamaukthema. Es tut mir leid, Ihnen das so sagen
zu müssen.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das mal der FDP!)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712636500

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege
Joachim Poß.


(Beifall bei der SPD)


Joachim Poß (SPD):
Rede ID: ID1712636600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Kollege Barthle, Sie können einem nun wirklich
leidtun, weil hier Sie zum wiederholten Male Ausputzer
sein und eine Ablenkungsrede halten müssen. Denn ma-
chen wir uns nichts vor: Bei aller Leichtigkeit Ihrer For-
mulierungen ist das, was wir in der letzten Woche erlebt
haben, ein verdammt ernster Vorgang, der von Ihrer Re-
gierung, vom Vizekanzler, ausgegangen ist. Es ist wirk-
lich kein Grund, Witzchen zu machen; denn die europäi-
schen und internationalen Reaktionen – Sie können es in
den internationalen Medien nachvollziehen – sind ein-
fach erschreckend: Die Menschen sind entsetzt. Sie fra-
gen: Was ist mit der Regierung des wirtschaftsstärksten
Landes Europas los, wo doch – so wurde es in einer Zei-
tung formuliert – die ganzen Hoffnungen sozusagen auf
den Schultern von Frau Merkel ruhen? Das ist der Vor-
gang, um den es hier geht. Sie werden Ihrer Verantwor-
tung – Sie wurden gewählt, um sie wahrzunehmen – in
keiner Weise gerecht; das ist das Erschreckende.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wir sehen eine total zerstrittene Bundesregierung mit
grenzenlosem Misstrauen untereinander, die offen ge-
geneinander arbeitet,


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Sehr selektive Wahrnehmung!)


einen Vizekanzler, der zum wiederholten Male in einer
zentralen Frage der deutschen Politik offen eine andere
Position als die Bundeskanzlerin und der fachlich zu-
ständige Bundesfinanzminister einnimmt. Frau Merkels
Appelle in Richtung Rösler und FDP verhallen ohne
Wirkung. Wolfgang Schäuble kann sich nur noch in Sar-
kasmus flüchten; ich kann das nachvollziehen. Wir se-
hen eine Bundesregierung und eine Regierungskoalition
in Chaos und Auflösung; das ist der Tatbestand, mit dem
wir es zu tun haben.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Nebenbei tritt Frau Merkels Machtverfall immer offe-
ner zutage. Das heißt, die Regierung des wirtschafts-
stärksten europäischen Landes legt sich in der Staats-
schuldenkrise selbst lahm. Gerade jetzt ist doch die volle
Handlungsfähigkeit der deutschen Regierung gefragt.
Die Probleme sind so groß, dass sie schon bei voller
Handlungsfähigkeit kaum zu bewältigen sind. Es fehlt
an Überzeugungsarbeit. Wie will denn diese Regierung
bei dem Durcheinander, das sie produziert, Überzeu-
gungsarbeit leisten? Wir alle, Vertreter aller Fraktionen,
wissen doch, wie schwer es ist, diese Überzeugungsar-
beit zu leisten.

Wir alle wissen es: Die Befindlichkeiten der eigenen
Partei sollten mit den Äußerungen von Herrn Rösler be-
dient werden. Rösler ging es von Anfang an um die Sta-
bilisierung der FDP. Das ist misslungen. Es ging ihm um
Signale in eine bestimmte Richtung, nicht um die Stabi-
lisierung des Euro. Wie auch immer er seine Äußerun-
gen begründen mag: Er nahm billigend die Verunsiche-
rung der Märkte und derjenigen in Kauf, die sich aktuell
um Lösungen der Probleme bemühen; das ist der Tatbe-





Joachim Poß


(A) (C)



(D)(B)

stand. Das ist nicht tolerabel bei jemandem, der in der
Regierungsverantwortung steht. Er gehört da gar nicht
hin. Herr Rösler hat sich als total überfordert gezeigt;
das muss man einmal sagen. Damit ist er nicht der Ein-
zige in dieser Regierung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Die Kanzlerin sagte zu Recht, jeder müsse seine Worte
„vorsichtig wägen“, richtet aber nichts aus, und im
Schatten von Herrn Rösler und der FDP schwimmt eine
immer nervöser werdende CSU.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Hier ist niemand nervös von uns! Was bilden Sie sich eigentlich ein? Lächerlich!)


Aus ihren Reihen kommen Äußerungen, die in ebensol-
cher Weise unverantwortlich sind. Das, was Herr
Seehofer abliefert, müssen Herr Waigel und andere, die
man nun wirklich als überzeugte Europäer bezeichnen
kann, voller Ingrimm betrachten. Das, was von der CSU
zu hören ist, hat nichts mehr mit europäischer Tradition
zu tun.


(Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Da klatscht noch nicht einmal die eigene Fraktion!)


Unterm Strich – Herr Trittin hat das angedeutet –: Das
ganze Gerede über mögliche Alternativen zu den existie-
renden und erweiterten Rettungsschirmen und die Si-
gnale, die damit gesetzt wurden, können uns noch sehr
teuer zu stehen kommen. Wenn das ökonomisch wenigs-
tens Sinn machen würde; das Gegenteil ist aber der Fall:
Auch ökonomisch schaden Sie.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das war nicht nur an einem Tag zu beobachten. Herr
Rösler hat zum Beispiel nicht erklärt, was er mit seiner
Äußerung zur „geordneten Insolvenz“ gemeint hat. Die
Folgen, die mit einem solchen Vorgehen verbunden wä-
ren, müssten von ihm einmal beschrieben werden. In den
Medien werden solche Szenarien beschrieben. Das Er-
gebnis ist: Mit seinen Beiträgen macht sich der FDP-
Vorsitzende und Vizekanzler mit jenen in der FDP, der
CDU und der CSU gemein, denen die ganze Richtung
der Euro-Stabilisierung nicht passt. Das gilt leider auch
für einige deutsche Ökonomen, die, wie Sie, viel zu
leichtfertig und abgehoben mit Begriffen wie „Insol-
venz“ und „Austritt aus dem Euro“ umgehen, ohne deren
Implikationen und Konsequenzen auszuleuchten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Im Unterschied zu Herrn Rösler tragen diese Ökonomen
aber keine politische Verantwortung.

Herr Rösler hat in den letzten Wochen wirklich ein-
drucksvoll bewiesen, wie überfordert er mit dieser Auf-
gabe ist. Er sollte sich überlegen, ob er sich selbst und
seiner Partei nicht möglicherweise einen Gefallen damit
tut, wenn er sich aus dieser Aufgabe zurückzieht.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712636700

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der FDP unser Kollege Christian Lindner.
Bitte schön, Kollege Christian Lindner.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Der übt sich jetzt in Demut!)



Christian Lindner (FDP):
Rede ID: ID1712636800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Der Bundeswirtschaftsminister hat vor der Berlin-Wahl
eine Position bezogen, und er wird auch nach der Berlin-
Wahl diese Position weiter vertreten, weil er aus staats-
politischer Verantwortung heraus argumentiert hat und
nicht mit Rücksicht auf parteipolitischen Interessen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Unverantwortlich ist das! Unverantwortlich! So ruinieren Sie die Wirtschaft!)


Herr Poß, ausgerechnet Sie erheben den Vorwurf des
Populismus und der Parteitaktik. Ausgerechnet die So-
zialdemokraten, die die erfolgreiche Agenda 2010 aus
blankem Opportunismus rückabwickeln wollen,


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU – Christian Lange [Backnang] [SPD]: 1,8!)


ausgerechnet die SPD, deren Vorsitzender die fleischge-
wordene Pirouette ist,


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: 1,8! Das nennt man auch Splitterpartei! Splitterpartei in unserer Regierung! Unglaublich!)


ausgerechnet die SPD, die sich drei Tage vor der nord-
rhein-westfälischen Landtagswahl beim ersten Grie-
chenland-Rettungspaket enthalten hat, ausgerechnet
diese SPD wirft uns Populismus vor. Von Ihnen brau-
chen wir uns den Vorwurf wirklich nicht gefallen zu las-
sen!


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Splitterpartei! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein hilfloser Versuch! Herr Lindner, ein kleines bisschen Selbstkritik!)


Im Übrigen ist das alles nur ein Trick – das gilt auch
für die Argumentation von Herrn Trittin –, um von der
Auseinandersetzung in der Sache abzulenken. Deshalb
erheben Sie den Vorwurf der Parteitaktik und des Popu-
lismus.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,8 Dezibel zu laut!)


– Regen Sie sich doch nicht so auf.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich denke, Sie wollen Demut produzieren! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Ist das Demut?)






Christian Lindner


(A) (C)



(D)(B)

Europa ist – das ist, glaube ich, unsere gemeinsame
Überzeugung – die Garantie für Frieden und Wohlstand
auf diesem Kontinent. Die Idee der europäischen Inte-
gration ist liberal; es ist die Idee der Freiheit des Arbei-
tens, des Lebens, des Handelns und des Wirtschaftens
auf unserem gemeinsamen Kontinent. Die Währungs-
union ist eine Errungenschaft, von der Deutschland pro-
fitiert. Für uns Liberale ist die europäische Integration
im Übrigen auch das politische Erbe von Walter Scheel,
Hans-Dietrich Genscher und Klaus Kinkel. Deshalb
werden wir sie mit Entschiedenheit verteidigen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Davon merkt man nur nichts! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die wenden sich mit Grausen von Ihnen ab!)


Europa ist aber gegenwärtig in einer Krise, und nur
wenn man die Krise analysiert, kann man die richtigen
Schlüsse ziehen.


(Zuruf von der SPD: Ziehen Sie Ihre eigenen!)


Die Ursachen bzw. Verursacher der Krise sitzen hier im
Raum;


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das kann man wohl sagen! Schauen Sie zu Ihren eigenen Leuten! Da sitzt die 1,8-Prozent-Splitterpartei!)


sie sitzen in Ihren Reihen. Sie haben seinerzeit unter der
Regierung Schröder/Fischer die Maastricht-Kriterien ge-
brochen


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das ist wahr!)


und das dann auf europäischer Ebene auch noch zum
Programm erklärt.


(Norbert Barthle [CDU/CSU]: Auch das ist wahr!)


Sie haben hier im Jahre 2004 einen Antrag verabschie-
det, in dem zu lesen ist – ich zitiere –, der Stabilitätspakt
sei „zu starr auf die kurzfristige Einhaltung quantitativer
Vorgaben ausgerichtet“.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt auch!)


Das war die Einladung, Europa zu einer Schuldenunion
zu machen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Nachdem Sie uns einen Scherbenhaufen hinterlassen
haben, stören Sie jetzt auch noch die Aufräumarbeiten.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hatten uns Demut versprochen! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Demut kann er einfach nicht!)


Das Ergebnis ist heute zu sehen. Ihre Antworten auf die
Schuldenkrise sind neue Schulden, europäische Gemein-
schaftsschulden.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Euro-Bonds!)

Sie haben nichts gelernt. Sie haben im nationalstaatli-
chen Rahmen, in Deutschland, nichts gelernt; denn keine
Regierungskonstellation in den Ländern bekommt so
viele Ohrfeigen wegen zu hoher Verschuldung von Ver-
fassungsgerichten und von Rechnungshöfen wie die Zu-
sammenarbeit von Roten und Grünen. Sie haben auch
auf europäischer Ebene nichts gelernt; denn Sie setzen
sich für Euro-Bonds ein. Damit wollen Sie nichts ande-
res als die Vergemeinschaftung von Schulden. Eine
Schuldenkrise löst man aber nicht, indem man das Ver-
schulden noch günstiger macht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Mit Demut hat das nichts zu tun! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Demut geht anders!)


Was wir brauchen, ist eine Stabilitätskultur in Europa.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Zu einer Zeit, als die europäische Linke – klatschen Sie
nicht zu früh – in Europa noch schuldenfinanzierte Kon-
junkturprogramme gefordert hat, haben wir auf Stabilität
gesetzt. Jetzt sehen wir, dass in Spanien eine nationale
Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen wird.


(Joachim Poß [SPD]: Sie haben gegen die Konjunkturpakete gestimmt!)


Auch das ist ein Erfolg der deutschen Außen- und Euro-
papolitik. Sie wollen Schulden importieren, wir wollen
Stabilität exportieren.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir brauchen eine Wirtschaftsverfassung, die auf kla-
ren Regeln basiert und Stabilität befördert. Lassen Sie es
uns klar sagen: Es geht auch um geordnete staatliche In-
solvenzverfahren, wenn sie im Extremfall erforderlich
sind. Der Bundeswirtschaftsminister hat damit eine Not-
wendigkeit ausgesprochen. Er hat damit das klare Signal
an all diejenigen, die Nothilfe beanspruchen, gesendet,
dass das Prinzip von Leistung und Gegenleistung nicht
gebrochen werden kann. Er hat dafür von den 16 führen-
den Ökonomen in Deutschland Unterstützung erfahren,


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nur nicht von der Bundeskanzlerin!)


unter ihnen die Chefberater von Wolfgang Schäuble,
ehemals von Peer Steinbrück. Er hat eine verantwortli-
che Position bezogen.


(Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Das war verantwortungslos!)


Das war eine Notwendigkeit. Der Bundeswirtschafts-
minister hat damit einen Auftrag des Deutschen Bundes-
tages vom Oktober 2010 angenommen. Ein Minister, der
sich an Beschlüsse des Deutschen Bundestages hält,
sollte von Ihnen nicht kritisiert, sondern unterstützt wer-
den. Das ist zumindest unser Verständnis von Parlamen-
tarismus.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/ Christian Lindner DIE GRÜNEN]: Herr Lindner schreibt Demut mit „ä“!)





(A) (C)


(D)(B)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712636900

Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist un-

sere Kollegin Sahra Wagenknecht. Bitte schön, Frau
Kollegin Sahra Wagenknecht.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712637000

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Fangen wir einmal mit dem Positiven an. Ich denke, in
einem Punkt hat Herr Rösler tatsächlich recht: Griechen-
land ist pleite. Anderthalb Jahre nach Beginn der Ret-
tung sind die Staatsschulden Griechenlands – trotz an-
geblicher Rettungsmilliarden – höher als zuvor,


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Wegen linker Politik!)


während die Wirtschaft unter den drakonischen Sparpro-
grammen regelrecht kollabiert ist.


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist wie in der DDR!)


Das ist die Situation. Wenn man sich die Lage in Grie-
chenland ansieht, dann wird völlig klar: Was diesem
Land diktiert wurde, war kein Hilfs-, sondern ein Killer-
programm. Das ist das Grundproblem.


(Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Vom Sparen haben die Linken noch nie etwas gehalten!)


Unter solchen Konditionen ist die Wahrscheinlichkeit,
dass Griechenland seine Schulden zurückzahlen kann,
natürlich noch geringer als vorher. Das weiß die Kanzle-
rin. Das weiß auch Herr Schäuble. Das weiß im Grunde
jeder, der sich mit dieser Materie einigermaßen intensiv
befasst hat. Mindestens so verantwortungslos wie wahl-
taktisch motiviertes Insolvenzgerede ist die offensichtli-
che Bereitschaft der Bundesregierung, die Kosten einer
absehbaren Griechenland-Pleite bis zum letzten Euro
dem Steuerzahler aufzubürden. Das ist der Kern, um den
es geht.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Frage ist doch längst nicht mehr, ob Griechenland
zahlungsunfähig wird. Die einzige Frage, um die es noch
geht, ist, wann Griechenland zahlungsunfähig wird. Das
ist die 100-Milliarden-Euro-Frage. Je später der Schul-
denschnitt kommt, umso teurer wird er für die Steuer-
zahler und umso billiger wird er für die Banken, Hedge-
fonds und Spekulanten. Das ist der Kern des Problems.


(Beifall bei der LINKEN – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Eigenartige Theorie!)


Heute würde ein 50-prozentiger Schuldenschnitt den
deutschen Staat bzw. den Bund etwa 14 Milliarden Euro
kosten, die deutschen Banken und Versicherungen aber
nur 6 Milliarden Euro. Diese Relation hätte vor andert-
halb Jahren noch ganz anders ausgesehen.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!)

Es ist geplant, im Oktober dieses Jahres die nächste
Kredittranche freizugeben. Vor allem will man das
„großartige“ sogenannte Gläubigerbeteiligungsprogramm
starten,


(Max Straubinger [CDU/CSU]: Sie wollen doch nur die deutschen Sparer schröpfen!)


das in Wirklichkeit eine Gläubigersanierung und keine
Gläubigerbeteiligung zur Folge haben wird.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist doch kein Zufall, dass der Masterplan dafür aus
der Giftküche des internationalen Bankenverbandes un-
ter Vorsitz von Herrn Ackermann stammt.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Wenn man dieses Programm ohne Rücksicht auf Ver-
luste durchzieht, dann heißt das, dass die Kosten eines
künftigen Zahlungsausfalls Griechenlands vollständig
vom Steuerzahler in Europa zu tragen sind und dass die
Finanzmafia keinen Euro beisteuern muss.


(Beifall bei der LINKEN)


Es gibt kein Rettungsprogramm für den Euro. Was es
gibt, ist ein Rettungsprogramm für die Finanzmafia. In
deren Taschen wird am Ende jeder einzelne Euro, der im
Rahmen der Hilfskredite freigegeben wird, landen. Das
ist das Problem.

Ich verstehe völlig, dass Leute wie Ackermann ein
großes Interesse daran haben, diese staatliche Milliar-
denpipeline flüssig zu halten; das ist völlig nachvollzieh-
bar. Aber eine Bundesregierung, die sich zum willenlo-
sen Erfüllungsgehilfen solcher Interessengruppen macht,
hat offensichtlich ihren Amtseid vergessen.


(Beifall bei der LINKEN)


Man muss aber auch feststellen: Eine Opposition, die sie
dabei unterstützt, wie SPD und Grüne es tun, ist ein Ar-
mutszeugnis für die Demokratie.

Warum reden eigentlich alle immer nur über Schul-
den? Nicht nur die Schulden sind in den letzten Jahren
eskaliert, sondern auch die Vermögen, und zwar beides
aus dem gleichen Grunde: langfristig wegen des europa-
weiten Steuerdumpings und kurzfristig wegen der Ban-
kenrettung. Die Schulden der Staaten sind die Vermögen
der reichen Leute. Die Linke fordert eine europaweite
kräftige Vermögensabgabe zur Reduzierung der Schul-
den. Das wäre der richtige Weg; drakonische Sparpro-
gramme, die immer die Falschen treffen, sind es nicht.


(Beifall bei der LINKEN)


Wer einer isolierten Insolvenz Griechenlands das
Wort redet, der muss natürlich auch die Konsequenzen
bedenken; der Dominoeffekt ist bereits angesprochen
worden. Das spricht nicht gegen einen Schuldenschnitt.
Das spricht gegen das heutige absurde System, in dem
eine Handvoll Investmentbanker und einige Quartalsirre
in den Ratingagenturen, die mit ihren chronisch falschen
Bewertungen schon für den letzten großen Finanzcrash
wesentlich mitverantwortlich waren,


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!)






Sahra Wagenknecht


(A) (C)



(D)(B)

darüber entscheiden, wie groß die Spielräume, die Staa-
ten haben, sind. Das ist, wie gesagt, ein völlig absurdes
System.


(Beifall bei der LINKEN)


Die gleiche Zockerbande, die die eskalierende Staats-
verschuldung letztlich mit auf dem Gewissen hat,
schwingt sich jetzt zum Richter auf und diktiert den
Staaten die Konditionen. Ein solches System treibt nicht
nur immer mehr Länder in den Bankrott, sondern führt
auch – das ist schon geschehen – zum Bankrott der De-
mokratie in Europa. Wer Demokratie will, der muss die
Staaten endlich vom Diktat der Finanzmärkte befreien,


(Beifall bei der LINKEN)


indem ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, sich über
eine öffentliche Bank direkt bei der EZB zu niedrigen
Zinsen Geld zu beschaffen. Wer Demokratie will, der
sollte sich endlich auch darauf besinnen, dass die Regie-
rung nicht in erster Linie von Ackermännern gewählt
wurde, sondern von der großen Mehrheit der Bevölke-
rung in diesem Land. Andernfalls – das muss ich Ihnen
sagen – verdienen Sie alle in Zukunft bundesweit solche
Wahlergebnisse, wie sie die FDP in Berlin gerade ver-
dientermaßen eingefahren hat.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712637100

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär
Steffen Kampeter.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


S
Steffen Kampeter (CDU):
Rede ID: ID1712637200


Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Die derzeitige Herausforderung, vor der Europa
steht, die währungs- und wirtschaftspolitische Integra-
tion dieses Kontinents, ist eigentlich viel zu groß und
viel zu wichtig, als dass sie im parteipolitischen Kla-
mauk untergehen sollte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Was wir heute von Herrn Trittin vorgetragen bekommen
haben, war eigentlich nur eine Illustration seines neuen
Selbstbewusstseins, nachdem er gegen Frau Künast ob-
siegt hat. Dies hat er uns hier mit dem ihm eigenen fle-
gelhaften und machohaften Auftreten vorgeführt, das
manche an ihm schätzen. Daneben haben wir vulgär-
marxistische Analysen derjenigen gehört, die gerade in
Berlin aus der Regierung geflogen sind. Europa ist aber
viel zu wichtig und die Aufgaben sind viel zu ernst, als
dass wir sie in parteipolitischer Polemik untergehen las-
sen sollten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Was sind die Dinge, um die es geht? Es geht ganz
dringlich und vordergründig um die Lage in Griechen-
land, und übergeordnet stellt sich die Frage, wie wir die
Schuldenkrise in der Euro-Zone überwinden und die
Euro-Zone als Ganze stärken können.

Die letzten Tagen haben verdeutlicht: Die Lage an
den Märkten für Staatsanleihen ist nach wie vor ange-
spannt. Dazu haben zuletzt und vor allem die Unsicher-
heiten bezüglich der Umsetzung des Anpassungspro-
gramms für Griechenland, die Diskussion um die
italienischen Sparbeschlüsse und die Herabstufung der
italienischen Bonität durch eine Ratingagentur beigetra-
gen. Hinzu kommen – das muss uns ein bisschen aufrüt-
teln – eine globale Abschwächung der Konjunkturdyna-
mik und die damit verbundene Sorge um den Erfolg des
Konsolidierungskurses. In der vergangenen Woche hat
die EU-Kommission eine neue Schätzung für die wirt-
schaftliche Entwicklung vorgelegt. Danach wird in die-
sem Halbjahr eine deutliche Abschwächung der kon-
junkturellen Entwicklung zu beobachten sein. Natürlich
stellen wir uns vor diesem Hintergrund die Frage, ob es
Griechenland schaffen kann, die enormen Anpassungs-
anstrengungen zu erbringen, die dieses Land nach dem
strukturellen Umbruch wird leisten müssen.

Derzeit wird die Umsetzung der Programmvorgaben
durch die Troika in Griechenland geprüft. Das Ergebnis
der Prüfung ist die Grundlage, auf der die Fortsetzung
des Hilfsprogramms für Griechenland auch hier im
Deutschen Bundestag zu diskutieren sein wird. Die
Troika hatte ihre Überprüfung am 2. September unter-
brochen. Ein wesentlicher Grund war, dass Griechenland
Zeit brauchte, um Maßnahmen vorzulegen, mit denen
Abweichungen bei der Realisierung der Programmziele
ausgeglichen werden können.

Ohne weitere Maßnahmen würde das Staatsdefizit in
Griechenland in diesem Jahr voraussichtlich bis zu 1,5 Pro-
zentpunkte über den vereinbarten Zielwerten liegen.
Dies wollen und werden wir nicht akzeptieren. Die aber-
malige Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwick-
lung ist aber nur ein Teil des Problems. Der größere Teil
resultiert offenbar aus der Wirkung der umgesetzten
Maßnahmen. Die fiskalischen Wirkungen wurden nicht
in dem Maße erreicht, wie man es sich versprochen
hatte. Auch die Privatisierungsfortschritte liegen deut-
lich unter den Erwartungen. Griechenland muss und will
daher im Rahmen der Aufstellung des Budgets für 2012
kompensierende Maßnahmen ergreifen.

Ein positives Ergebnis der Überprüfung durch die
Troika – es ist mir wichtig, das festzustellen – ist die un-
abweisbare Voraussetzung für die Auszahlung der sechs-
ten Tranche in Höhe von 8 Milliarden Euro im Rahmen
des hier im Deutschen Bundestag schon mehrfach disku-
tierten ersten Hilfspakets. Deutschland wird darauf be-
stehen, dass Griechenland die Vereinbarungen und die
Auflagen des Anpassungsprogramms einhält. Das ist die
klare Botschaft, die heute von hier ausgehen muss.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ich sage dies ganz bewusst vor dem Hintergrund von
Stimmen aus der SPD und von den Grünen, die offenbar
der Meinung sind, man müsse die Zügel lockern, um die
griechische Wirtschaft mit noch mehr Schulden wieder





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)

ein Stück weit zu dopen. Schuldendoping hat ausgedient.
Griechenland hat erst einmal keine Konjunkturkrise.
Aber das System ist wirtschaftlich in Schwierigkeiten
und kann nur durch die Umsetzung massiver strukturel-
ler Konsolidierungsmaßnahmen wieder auf einen tragfä-
higen Wachstumskurs zurückgeführt werden.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Mit Gläubigerbeteiligung!)


Nur so ist es gegenüber den europäischen Steuerzahlern
verantwortbar, die Risiken für einen Ausfall eines Teils
der griechischen Staatsschulden auf die europäische
Ebene und damit auch auf uns zu verlagern, wie wir es in
dem aktuellen Hilfsprogramm getan haben.

Ich betone ebenso klar: Die eigentliche und letztliche
Entscheidung über Erfolg und Misserfolg liegt bei den
Griechen selbst. Mit dem Beitritt zum Euro sind große
wirtschaftliche Verbesserungen verbunden gewesen.
Aber ein stabiler Euro setzt eine solide und nachhaltige
Finanzpolitik voraus. Eine gemeinsame Währung setzt
alle Volkswirtschaften unter einen sehr viel strengeren,
auch internationalen Wettbewerb. Mit der Erhebung ei-
ner zusätzlichen Immobiliensteuer und weiteren Maß-
nahmen hat Griechenland deutlich gemacht, dass es wie-
der auf Kurs kommen will. Im Augenblick kommt es
also auf aktives Handeln in Griechenland an. Wir sollten
nicht über den weiteren Fortgang der Hilfe für Griechen-
land spekulieren, bevor die Daten und damit die Ent-
scheidungsgrundlage für uns im Deutschen Bundestag
auf dem Tisch liegen.

Auch sollten wir nicht aus dem Blick verlieren, dass
wir in diesem Sommer ganz wesentliche Schritte zur Lö-
sung der Staatsschuldenkrise getan haben; denn eines ist
klar: Den Vertrauensverlust, den wir in der Euro-Zone
und an den Märkten derzeit spüren, werden wir nicht al-
lein mit Programmen für Griechenland, Irland und Por-
tugal lösen. Im Übrigen geht schon fast verloren, dass
die Entwicklung in Irland und Portugal außerordentlich
erfreulich ist, weil Fortschritte über den geforderten
Konsolidierungs- und Programmbeitrag hinaus erzielt
werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Auch das muss man einmal sagen!)


Es ist schon erstaunlich, dass die Opposition heute
verschwiegen hat, wo sie anders als die Regierung han-
deln würde. Auch eine Vergemeinschaftung der Schul-
den, wie es in den Kreisen der Opposition gefordert wird
– beispielsweise durch Euro-Bonds –, kann zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt keinen Beitrag zur Lösung der struk-
turellen Probleme in den Programmländern leisten und
würde den deutschen Bundeshaushalt durch explodie-
rende Zinslasten vor unüberwindbare Herausforderun-
gen stellen. Das kann doch nicht allen Ernstes verant-
wortbare nationale Politik für heute sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das Vertrauen in die Tragfähigkeit der öffentlichen
Haushalte werden wir nur dann wiederherstellen kön-
nen, wenn klar ist, dass die Euro-Zone handlungsfähig
bleibt und alle Mitgliedstaaten in der Euro-Zone ver-
pflichtet sind, ihre Haushalte tragfähig zu gestalten. Dies
sind die beiden Konzeptelemente, die wichtig sind:
Handlungsfähigkeit auf der einen Seite und glaubwür-
dige Konsolidierungspolitik auf der anderen Seite.

Was die Handlungsfähigkeit angeht, beraten wir ge-
rade in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages die
notwendige Ertüchtigung der Stabilisierungsfazilität. Ich
bin sicher und zuversichtlich, dass wir das in der nächs-
ten Woche mit breiter parlamentarischer Mehrheit zu ei-
nem guten Abschluss führen werden.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht mit der Mehrheit der Koalition!)


– Um das einmal deutlich zu machen, weil gerade ein
Zwischenruf gemacht wurde: Wenn wir diese Fazilität
zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ausbauen,
dann werden wir Ihnen auch eine Regelung vorlegen, die
die Beteiligung des privaten Sektors umfassend regelt.
Dazu gibt es klare Aussagen sowohl auf der Ebene der
Staats- und Regierungschefs als auch durch eine Festle-
gung innerhalb der Koalitionsfraktionen. Wir werden die
Lasten nicht nur bei den Steuerzahlern abladen, sondern
wir werden auch die private Gläubigerbeteiligung – ge-
gen erhebliche Widerstände in ganz Europa – vorantrei-
ben.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Das zweite Element ist ebenso wichtig. Wir müssen
in Europa wieder zu glaubwürdigen nationalen Konsoli-
dierungspolitiken zurückkommen. Die Reform des Sta-
bilitätspaktes ist am vergangenen Wochenende bei dem
Treffen der Finanzminister in Breslau einen guten Schritt
vorangekommen. Wir haben den Stabilitätspakt weiter-
entwickelt; wir haben ihn wieder verschärft und sind
über die eigenen Waigel’schen Vorgaben hinausgegan-
gen. Diese Stabilitätskultur wollen wir von Deutschland
aus nach Europa exportieren. Auf diesem Weg sind wir
durch den Kompromiss von Breslau auch mit dem Euro-
päischen Parlament einen Riesenschritt vorangekom-
men. Die Stabilitätskultur sollte sich nicht nur in Solida-
rität, sondern auch in nationaler glaubwürdiger und
nachhaltiger Finanzpolitik widerspiegeln. Ich glaube,
dass dies richtig und notwendig ist und dass dies weiter-
hin unsere Unterstützung haben sollte.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dass es an dieser Stelle keinen Beifall der Opposition
gibt, ist mir klar; denn Sie waren es, Rot-Grün war es,
die den Stabilitätspakt schrottreif geschossen hat. Das
muss man an dieser Stelle vielleicht noch einmal erwäh-
nen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Wir als deutsche Bundesregierung, aber auch als
Deutscher Bundestag stehen jetzt in der Verantwortung,
die Fehler, an denen wir unter anderen Mehrheitsverhält-
nissen in der Vergangenheit mitgewirkt haben, ein Stück
weit zu korrigieren. Europa muss jetzt wieder Fahrt auf-
nehmen. Das bedeutet: Konsolidierung und Handlungs-





Parl. Staatssekretär Steffen Kampeter


(A) (C)



(D)(B)

fähigkeit müssen durchgesetzt werden. Das ist die Ge-
staltungsaufgabe, nicht Klamauk aus der Opposition.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712637300

Nächster Redner in unserer Debatte ist für die Frak-

tion der Sozialdemokraten unser Kollege Werner
Schieder.


(Beifall bei der SPD)



Werner Schieder (SPD):
Rede ID: ID1712637400

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich sage hier nichts Neues, wenn ich darauf verweise,
dass die deutsche Politik die jahrzehntelange Tradition
hat, Motor der europäischen Einigung zu sein. Sie ver-
stand es klugerweise über Jahrzehnte hinweg, jedwede
chauvinistischen Ambitionen zu vermeiden.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Das ist jetzt offenbar Geschichte, das ist offenbar vorbei.

Es ist doch geradezu fatal, dass die gegenwärtige
deutsche Regierung nicht fähig ist, an diese Tradition an-
zuknüpfen und in dieser dramatischen Krise der Wäh-
rungsunion zielführende Lösungen zu präsentieren.
Stattdessen ist diese Regierung ein Brandbeschleuniger
in der Krise.


(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE] und Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Wenn die Währungsunion auseinanderbricht – diese Ge-
fahr ist keineswegs gebannt –, dann wird diese Bundes-
regierung vor allen Europäern einen erheblichen Anteil
an Verantwortung dafür zu tragen haben.


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: So ist es!)


Verehrte Kolleginnen und Kollegen, warum sage ich
das? Alle Vorschläge in den vergangenen anderthalb
Jahren, die einen Beitrag zur Stabilisierung der Wäh-
rungsunion leisten können, kamen nicht von dieser Bun-
desregierung, sondern von anderen. Sie wurden nicht auf
Betreiben dieser Bundesregierung umgesetzt, sondern
sie wurden immer erst nach anhaltendem Widerstand
dieser Bundesregierung und dieser Koalition verwirk-
licht.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Diese Bundesregierung und die Koalition waren – das
wissen wir im Grunde genommen alle – monatelang ge-
gen einen Rettungsschirm für Griechenland.


(Dr. Volker Wissing [FDP]: Sie haben sich doch enthalten! Sagen Sie das mal öffentlich!)


Dann waren sie endlich dafür, aber nur für den Fall Grie-
chenlands. Eine Woche später waren sie dann auch für
einen allgemeinen Rettungsschirm, aber nur als befris-
tete Maßnahme. Dann waren sie gegen die Finanztrans-
aktionsteuer, um sie dann jetzt doch gewissermaßen mit
angezogener Handbremse zu fordern. Dann haben sie
gegen jede ökonomische Vernunft hohe Strafzinsen für
die Rettungskredite an die Krisenländer durchgedrückt.
Jetzt mussten sie doch wieder klein beigeben und den
Zinserleichterungen zustimmen. Der im Übrigen durch-
aus richtige Vorschlag, dass es der makroökonomischen
Anpassung sowohl der Defizit- als auch der Überschuss-
länder bedarf, kommt natürlich nicht von ihnen. Auch
haben sie diesen Ansatz bis zur Stunde nicht begriffen,
obwohl der IWF in seinem gestern ganz aktuell vorge-
legten Report genau das fordert; Sie können das im Ori-
ginal nachlesen. Schließlich haben sie vor Monaten ih-
ren Widerstand gegen einen dauerhaften Rettungsfonds
aufgegeben, aber sie waren gegen die Aufstockung und
erweiterte Handlungsmöglichkeiten. Wir wissen alle,
dass das nun doch alles kommt. Aber die Ideen dazu
kommen nicht von ihnen. Diese Regierung ist in der eu-
ropäischen Krisenbewältigung nicht Motor, sondern
Bremser.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Weil die Spekulationen hier eine entscheidende Rolle
spielen, ist es fatal, dass Bundesregierung und Koalition
mit diesem Hin und Her bzw., wie heute Wolfgang
Münchau in der Financial Times Deutschland schreibt,
dem ewigen deutschen Nein, genau diesen Spekulatio-
nen immer wieder neue Nahrung gibt und die Krise ver-
tieft und beschleunigt. Anstatt Sicherheit für die Euro-
Zone und verlässliche Garantien zu präsentieren, sind sie
selber – mit Verlaub – ein Haufen von Spekulanten.


(Beifall des Abg. Dr. Diether Dehm [DIE LINKE])


Rösler, Seehofer und wie sie alle heißen haben kein
Konzept. Wenn sie eines hätten, dann würden wir es
kennen. Sie haben nicht den Hauch eines Konzepts; aber
sie gefallen sich darin, die Insolvenz oder den Austritt
Griechenlands aus der Währungsunion verbal politisch
herbeizuspekulieren und damit einem billigen Chauvi-
nismus in die Hände zu spielen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wer das tut, ohne die Folgen zu bedenken, handelt ver-
antwortungslos.


(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Was tut Herr Lafontaine?)


Ein Konkurs Griechenlands, was immer das sein mag,
oder ein Austritt aus der Währungsunion nähme den
Griechen – das sind 10 Millionen Europäer – für viele
Jahre jede vernünftige Lebensperspektive und riskierte
vielleicht sogar bürgerkriegsähnliche Zustände in Grie-
chenland. Im Übrigen bin ich fest davon überzeugt: Ei-
nen Konkurs oder Austritt Griechenlands gibt es nicht
isoliert. Wenn Griechenland fällt, dann brennt das ganze
europäische Haus.


(Zuruf von der FDP: Quatsch!)






Werner Schieder (Weiden)



(A) (C)



(D)(B)

Das ist der Ernst der Lage. Deswegen habe ich eingangs
gesagt: Es ist mehr als fatal, dass diese deutsche Bundes-
regierung nicht fähig ist, an die guten Traditionen deut-
scher Europapolitik anzuknüpfen.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712637500

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der FDP unser Kollege Dr. Volker Wissing.
Bitte schön, Kollege Dr. Wissing.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Volker Wissing (FDP):
Rede ID: ID1712637600

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Dass Sie, Herr Trittin, hier ein Oppositionstheater auf-
führen, sei Ihnen zugebilligt.


(Fritz Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,8 Prozent in Berlin, Herr Kollege! – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Demut!)


Aber dass Sie der Öffentlichkeit das Märchen von den
Grünen als der Partei der Finanzstabilität in Deutschland
und Europa erzählen, lassen wir Ihnen nicht durchgehen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Als es in Deutschland um die Frage ging, ob der Sta-
bilitäts- und Wachstumspakt eingehalten oder eingeris-
sen wird, waren es die Grünen, die zusammen mit den
Sozialdemokraten die Maastricht-Kriterien verletzt und
den Einstieg in die europäische Schuldenunion eröffnet
haben.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Als in diesem Hohen Hause darüber abgestimmt worden
ist, ob wir eine Schuldenbremse in unsere Verfassung
aufnehmen, waren es die Grünen, die dazu Nein gesagt
haben. Damit lagen Sie wieder falsch; denn die Schul-
denbremse ist heute das Modell für ganz Europa.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Europa steht an einem Scheideweg. Die Stabilitätsar-
chitektur ist weitgehend eingestürzt, auch weil Sozialde-
mokraten und Grüne sie massiv verletzt haben. Vor uns
liegt kein leichter Weg. Die Welt blickt auf uns und war-
tet gespannt, wohin sich Europa entwickelt.

Herr Kollege, weil Sie sich darüber lustig gemacht
haben, dass Deutschland an bestimmten Stellen auf eu-
ropäischer Ebene Nein sagt, sage ich Ihnen deutlich: Es
ist richtig und wichtig, dass Deutschland mit seiner star-
ken Stimme verhindert, dass in Europa der falsche Weg
eingeschlagen wird. Weder Transferunion noch Euro-
Bonds sind die Zukunft eines glücklichen Europas, son-
dern eine neue Stabilitätsarchitektur. Das ist der richtige
Weg.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Deswegen sagen wir an der richtigen Stelle Nein; wir sa-
gen Ja zu Europa.

Was Sie den Menschen erzählen, sind alles Irrwege.
Es hilft nichts, den Menschen zu sagen, man könne die
Krise bewältigen, indem man Euro-Bonds einführt. Spä-
testens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts ist doch jedem klar, dass diese Idee von SPD und
Grünen nicht viel wert ist.

Es hilft auch nichts, wenn man der Öffentlichkeit
sagt, man müsse jetzt über alles schweigen, was auf eu-
ropäischer Ebene von der Politik entschieden wird. Wir
debattieren nicht über eine Kleinigkeit, sondern über die
fundamentale Frage: Was ist uns wichtiger, die Bedürf-
nisse der Finanzmärkte oder das offene und ehrliche
Wort in einer freiheitlichen Demokratie?


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Sie glauben, man müsse die freie Rede den Finanzmärk-
ten unterordnen. Wir glauben, das kommt in einer De-
mokratie nicht in Betracht. Es gibt viele ökonomische
Gründe, weshalb die Politik schnell handeln und öffent-
lich schweigen sollte. Aber es gibt in einer Demokratie
auch das Recht auf Transparenz. Die Menschen wollen
wissen, wie sich ihre Regierung die Entwicklung der
Euro-Zone vorstellt.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Regierung! Man muss ja erst mal eine Regierungsposition haben, Herr Wissing!)


Wird es eine Transfergemeinschaft, wie es SPD und
Grüne wollen, oder wird es eine starke Stabilitätsge-
meinschaft mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung,
wie es die Regierungsfraktionen wollen? Deshalb ist es
nicht nur richtig, sondern es war auch notwendig, dass
der Wirtschaftsminister in einer solchen Situation ord-
nungspolitisch klargestellt hat, wo wir stehen.


(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Rösler hat überhaupt nichts klargestellt, Herr Wissing!)


Wenn Sie das ernsthaft kritisieren, ordnen Sie die Demo-
kratie den Bedürfnissen der Märkte unter. Wir tun das
nicht.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen des Abg. Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Sie wollen die Probleme lösen, indem Sie die Verant-
wortung für die Schulden anderer Länder auf unser Land
verlagern. Das haben Sie der Öffentlichkeit hinreichend
deutlich gemacht. Wir wollen das nicht. Deshalb unter-
stützen wir in der Krise den Weg der Hilfe zur Selbst-
hilfe. Deshalb sagt der Bundesfinanzminister deutlich,
dass Griechenland nur mit weiteren Hilfen rechnen
kann, wenn es seine Auflagen erfüllt. Deshalb sagt der





Dr. Volker Wissing


(A) (C)



(D)(B)

Bundeswirtschaftsminister ganz klar, dass künftig die
Möglichkeit einer geordneten Insolvenz geschaffen wer-
den muss, weil nur dann die Erpressbarkeit der Politik
ein Ende hat.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Wer Euro-Bonds als Lösung anstrebt, braucht all das
nicht. Ich fände es nur ehrlich und fair, wenn Sie den
Menschen in Deutschland, den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, dann auch klar sagen würden, welche
Konsequenz das hat; denn höhere Zinsen für Deutsch-
land führen zu weniger Geld in den Kassen des Sozial-
staats.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Nicht alles, was seit Beginn der Finanzkrise von Poli-
tikern öffentlich gesagt worden ist, war klug. Weil aber
ausgerechnet die SPD glaubt, den Zeigefinger heben zu
müssen, möchte ich Ihnen die Äußerungen Ihres ehema-
ligen Finanzministers in Erinnerung rufen. Der angeb-
lich so versierte Krisenmanager Peer Steinbrück hat als
Finanzminister im Februar 2009 – das war über ein Jahr
vor der Zuspitzung der Griechenland-Krise – öffentlich
gesagt: Es gibt zwar vertragliche Regelungen, nach de-
nen sich die Euro-Länder in Schwierigkeiten nicht ge-
genseitig helfen. Wenn eines der Euro-Länder aber in
gravierende Schwierigkeiten gerät, wird die Gesamtheit
behilflich sein. – Übersetzt war das die Einladung von
Peer Steinbrück an die Finanzmärkte: Gebt Griechen-
land ruhig weiter Geld. Wenn es schiefgeht, hauen wir
euch mit Steuergeldern heraus.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Damit sollten Sie sich einmal auseinandersetzen. Das
hilft vielleicht auch bei der Beantwortung der Frage, ob
Peer Steinbrück ein geeigneter Kanzlerkandidat für Ihre
Partei ist. Philipp Rösler erinnert die Gläubiger an ihre
Verantwortung und fordert deren Haftung.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Mein Gott, ist das erbärmlich!)


Peer Steinbrück hat die Finanzmärkte zum Spekulieren
eingeladen und Steuergelder versprochen.

Wer zu Europa steht und es zum Glück unseres Lan-
des weiterentwickeln möchte, muss einen ehrlichen Weg
gehen. Ein solcher Weg setzt klare, gemeinsame Stabili-
tätsregeln, die konsequente Umsetzung und Achtung der
Verträge und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaa-
ten in einer marktwirtschaftlichen Ordnung voraus.
Dazu gehört ganz selbstverständlich – auch wenn Sie das
nicht hören wollen – die Regelung einer Insolvenz. Der
klare ordnungspolitische Zwischenruf des Bundeswirt-
schaftsministers war nicht nur richtig. Er war im Inte-
resse eines starken Europas auch außerordentlich wich-
tig.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712637700

Nächster Redner in unserer Debatte ist für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen unser Kollege Manuel
Sarrazin. Bitte schön, Kollege Sarrazin.


Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712637800

Sehr geehrte Damen und Herren! Entschuldigung,

aber meinten Sie das, was Sie zum Stabilitätspakt gesagt
haben, wirklich ernst? Wir saßen vor ein paar Monaten
mit Vertretern aus dem BMF zusammen – ich weiß
nicht, ob von diesen jemand zufällig im Saal ist – und
haben gefragt, warum kein einziger Punkt von dem, was
2004 von Rot-Grün und den Franzosen eingebracht wor-
den war, von ihrer Regierung in den laufenden Verhand-
lungen über die Reform rückgängig gemacht wird, wa-
rum es noch nicht einmal einen entsprechenden Antrag
gibt. Die Antwort lautete: weil die meisten sinnvoll sind.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Das ist Stand Ihrer Regierungskoalition. Sie reden seit
anderthalb Jahren über den Stabilitätspakt. Mir hängt das
fast schon zum Hals heraus.

Herr Kampeter, Sie haben das Treffen der Finanz-
minister in Breslau in der letzten Woche angesprochen.
Ich darf Sie daran erinnern: Seit anderthalb Jahren wurde
versucht, das Prinzip der umgekehrten Mehrheit durch-
zusetzen. Ihr Finanzministerium hat das Europäische
Parlament bei der Durchsetzung dieses Prinzips ausge-
bremst. Was ist als Kompromiss auf dem Treffen in
Breslau herausgekommen? Die einfache Mehrheit statt
der umgekehrten Mehrheit. Und Sie wollen uns etwas
vom Stabilitätspakt erzählen! Sie versündigen sich heute
am Stabilitäts- und Wachstumspakt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Herr Lindner, Ihre Sonntagsreden haben wir satt. Zei-
gen Sie doch endlich, dass Sie Europäer sind! Helmut
Kohl hat gesagt: Was hinten herauskommt, ist entschei-
dend. – Es ist entscheidend, dass Sie liefern, um mit
Herrn Rösler zu sprechen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Ich sage Ihnen eines: Wir Grüne wollen nicht, dass Sie
und die CSU in der Krise den proeuropäischen Grund-
konsens aufgeben. Wir wollen weiterhin einen proeuro-
päischen Grundkonsens in diesem Parlament. Wir haben
kein Interesse daran, dass die CSU und die FDP in die
Ecke der Linkspartei gehen, in der man gegen Europa ist
und immer antieuropäisch hetzt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wir wissen um die Größe der Aufgabe, die vor uns
steht und die auf Europa zukommt. Die großen Fragen
der europäischen Integration stehen auf der Tagesord-
nung. Wir als Deutschland werden mit einem Streit von
pro- gegen antieuropäische Parteien dieser Verantwor-
tung nicht gerecht werden. Darum: Schreiben Sie nicht





Manuel Sarrazin


(A) (C)



(D)(B)

solche Artikel wie den, den Herr Rösler in der Welt ge-
schrieben hat!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es kommt gerade jetzt so sehr auf Deutschland an.
Das lässt mich so fassungslos vor dieser Regierung ste-
hen. Sie werden der Verantwortung dieses Landes in Eu-
ropa nicht gerecht. Sie spielen die populistische Karte,
und damit zerstören Sie das Vertrauen der Bürgerinnen
und Bürger, aber auch das unserer Partner in Deutsch-
lands Ernsthaftigkeit in dieser Krise.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Sie schaden auch dem europapolitischen Grundkon-
sens in diesem Hause. Es ist ein Treppenwitz für mich,
dass das von der Regierungsbank kommt. Aber was ist
so unintelligent an Ihren Zwischenrufen? Herr Rösler
und Herr Seehofer sind unterkomplex und unehrlich. Sie
waren es doch, die monatelang genau die Maßnahmen
verhindert haben, die Ansteckungsgefahren vermeiden
und Gläuberbeteiligung ermöglichen können. Herr
Rösler und Herr Seehofer dürfen über alles nachdenken,
aber: Beschweren Sie sich nicht über Kritik an Vorschlä-
gen, die schlichtweg nicht durchdacht sind


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


und gleichzeitig Spekulanten einladen, auf die Euro-
Zone zu zocken, und damit die Steuergelder der Steuer-
zahler anderer Euro-Länder letztlich Kapitalisten in den
Hals werfen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU/CSU: Oh!)


Europa steht mitten in der größten Krise seit seiner
Gründung. Genau zu diesem Zeitpunkt brauchen wir
eine starke Bundesregierung, die entscheidet, die Abge-
ordneten und die Bevölkerung mitzunehmen, die sich
entscheidet, die notwendigen Lehren aus der Krise zu
ziehen, und die sich entscheidet, das tägliche Krisenma-
nagement zu betreiben, aber darüber hinaus auch euro-
päische Institutionen und Strukturen zu stärken. Wir
brauchen eine Bundesregierung, die deutsche Interessen
in Europa verteidigt, indem sie mitgestaltet, nicht eine,
die nur bremst.

Und welche Regierung haben wir? Sie haben keine
Haltung in dieser Krise. Das entzieht Ihnen die Legitimi-
tät Ihres Handelns in der Krise. Darum sind Sie nicht
glaubwürdig.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Wenn Herr Rösler von der Insolvenz Griechenlands
quatscht, aber dann drei Wochen später mit deutschen
Investoren, die ihre Euros dort investieren sollen, nach
Griechenland fahren will, um die Wirtschaftskraft zu
stärken, dann ist das unredlich, sonst nichts.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine schwache Regierung ohne eine Haltung zu Eu-
ropa kann sich Deutschland in dieser Krise nicht leisten.
Sie können nicht weiterhin eigentlich dafür, aber doch ir-
gendwie dagegen sein. Der Fraktionsvorsitzende der Li-
beralen im Europäischen Parlament sagt über Sie, ver-
ehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Die FDP
muss sich entscheiden. – Recht hat er.

Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712637900

Der nächste Redner in unserer Aktuellen Stunde ist

für die Fraktion der CDU/CSU unser Kollege Rüdiger
Kruse. Bitte schön, Kollege Kruse.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)



Rüdiger Kruse (CDU):
Rede ID: ID1712638000

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

ren! Lieber Manuel Sarrazin, das war zumindest eine en-
gagierte Rede, aber zielführend in Sachen Europa war
sie nicht.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Recht hat er!)


Du hast uns leider auch nicht gesagt, was deiner Mei-
nung nach der richtige Weg wäre. Du hast gesagt, die
Gedanken seien frei; auch das ist richtig. Jeder Fraktion
steht es frei, Debatten oder Aktuelle Stunden zu beantra-
gen. Dafür unterbrechen wir gerne die Beratungen des
Haushaltsausschusses, der sich genau um die europäi-
schen Fragen kümmert. Angesichts der Debatte frage ich
mich aber: Warum haben Sie diese Debatte angemeldet?
Der Wahlkampf in Berlin ist vorbei. Es mag sein, dass
man sich freut, wenn sich der Vertreter einer gegneri-
schen Partei so äußert, dass man die Äußerung zumin-
dest missverstehen kann.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War das jetzt ein Missverständnis?)


Wenn man klug ist, überlässt man Kommentare der
Zeitung oder jemandem, der in der Talkshow auftritt,
und das war es. Aber nun extra hier eine Aktuelle Stunde
zu beantragen, um mäßige Witze aus dem Thüringer
Wald aufzuwärmen, Herr Trittin, finde ich nicht sinn-
voll. Das fällt voll auf Sie zurück.


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mann, der ist doch Vizekanzler!)


Herr Trittin, Sie haben uns hier Presseüberschriften
für Realität vorgeben wollen. Ich habe in der Presse auch
einiges gelesen. Vor wenigen Wochen war zu lesen:
Renate Künast wird Berliner Bürgermeisterin, und
Jürgen Trittin wird Kanzlerkandidat. – Ich fürchte, Sie
haben beides geglaubt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frenetischer Beifall! – Manfred Grund [CDU/CSU]: Jetzt haben sie eine Glaubenkrise!)






Rüdiger Kruse


(A) (C)



(D)(B)

Sie haben in einer der letzten Debatten sehr richtig ge-
sagt: Deutschland geht es gut, dieser Regierung nicht. –
Das widerlegt den Vorwurf des Populismus, den eben
der Kollege Sarrazin gemacht hat.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Was ist an der Haltung dieser Regierung populistisch?


(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die FDP!)


Gar nichts. Warum? Wenn wir den populistischen Weg
gehen würden, dann würden wir uns hier im Hause unter
Umständen Positionen annähern, die vielleicht am
Stammtisch mehrheitsfähig sind. Uns geht es aber da-
rum, den europäischen Gedanken zu erhalten und wei-
terzuentwickeln.

Sie haben gesagt, wir seien bei den vielen Maßnah-
men, die vorgeschlagen worden sind, die Bremser gewe-
sen. Ja. Weil es keine Gegenleistung gegeben hätte! Al-
les, was jetzt beschlossen worden ist, ist früher schon
einmal vorgeschlagen worden, aber als Hilfe ohne Ge-
genleistung – nach dem schönen alten sozialdemokra-
tisch-sozialistischen Prinzip: Geht es jemandem
schlecht, gebe ich ihm Geld. – Das muss nicht unbedingt
helfen.

Wir haben jetzt sicherlich bewirkt, dass nicht alle in
Griechenland Freudentränen in den Augen haben, wenn
sie von Deutschland reden, aber wir haben induziert,
dass in Griechenland Maßnahmen ergriffen werden, wo-
bei wir alle froh darüber sind, dass wir sie nicht ergreifen
müssen. Wir haben bewirkt, dass Nachbarländer eine
Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einbauen, zum
Glück nach bundesdeutschem Vorbild, nach dem Vor-
bild, das Union und FDP gegeben haben und auch prak-
tizieren, und nicht wie in Nordrhein-Westfalen.

Sie müssen doch auch einmal etwas eingestehen.
Wenn Euro-Bonds so eingeführt worden wären, wie Sie
sie wollten, und wenn es gut ausgegangen wäre, also
nicht so, wie die Ratingagenturen prognostizieren, dann
– damit haben Sie selbst gerechnet – wären die von
Deutschland zu zahlenden Zinssätze um 2 Prozentpunkte
gestiegen. Das macht 47 Milliarden Euro.


(Joachim Poß [SPD]: Die Zahl ist doch Quatsch! Auf welcher Berechnungsgrundlage denn? Auf die 2,1 Billionen Schulden?)


– Das können Sie ja einmal nachrechnen! – Haben Sie
schon einmal überlegt, wie Sie diese Zinsmehrkosten in
unserem Haushalt heraussparen wollen?


(Joachim Poß [SPD]: Sie erzählen doch nur Stuss! Sie wissen gar nicht, worüber Sie reden!)


Sie können den Menschen doch nicht nur erzählen, Sie
hätten ein Allheilmittel, nämlich Euro-Bonds. Ich würde
gern über einen Vorschlag von Ihnen reden, wie Sie die
zusätzlichen Zinskosten aus dem Haushalt heraussparen
wollen. Sie haben natürlich keinen gemacht. Das ist,
finde ich, unehrlich.

(Joachim Poß [SPD]: Die Berechnung des ifo ist schon zehnmal als falsch überführt worden! Sie müssen mal Informationen aufnehmen!)


Das geht in Richtung von Populismus, zu erzählen, man
habe etwas, was wirkt, und noch nicht einmal die offen-
sichtlichen Nebenwirkungen einzuräumen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Es ist ganz einfach: In Griechenland regnet es massiv
rein.


(Joachim Poß [SPD]: Und Sie sind in Verlegenheit! Da fällt Ihnen nichts anderes ein!)


Wenn das so ist, dann fängt man an, das Haus abzude-
cken und den Dachstuhl zu erneuern. Es sieht einen Mo-
ment nicht hübsch aus, aber dann kann man die Substanz
wieder neu aufbauen. Das ist der nächste Schritt, den wir
gehen müssen. Wir müssen gemeinsam mit den anderen
europäischen Partnern Programme entwickeln, die,
wenn durch die Schritte der Haushaltskonsolidierung die
Grundlagen geschaffen worden sind, einem Land einen
Aufschwung ermöglichen. Wir haben selber gezeigt,
dass auch aus ganz schwierigen Situationen heraus ein
wirtschaftlicher Aufschwung für ein Land, das Kraft und
Willen hat, möglich ist. Das ist die neue europäische
Aufgabe, für die wir jetzt die Grundlage schaffen.

Wir sind in der günstigen Situation, dass wir die
Grundlage in der Mitte der Legislatur schaffen. Das
heißt, Sie können noch zwei Jahre herumblödeln, aber
Sie werden uns auf diesem Weg nicht aufhalten. In zwei
Jahren werden wir die Ernte einfahren.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712638100

Nächster Redner in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der Sozialdemokraten unser Kollege Garrelt
Duin. Bitte schön, Kollege Garrelt Duin.


(Beifall bei der SPD)



Garrelt Duin (SPD):
Rede ID: ID1712638200

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Vorbemerkung in
Richtung FDP. Herr Lindner und Herr Wissing, wenn
das, was Sie hier heute selbstgefällig aufgeführt haben,
Demut sein soll – davon haben Sie am Sonntagabend ge-
sprochen –, dann ist Ihr Weg nach unten mit Berlin noch
lange nicht vorbei; dann geht es weiter, ich füge hinzu:
in die richtige Richtung.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Wie haben Zeitungsredakteure, wie haben Topökono-
men auf das, was der Vizekanzler und Wirtschaftsminis-
ter in seinem Gastbeitrag geäußert hat, reagiert? Sie ha-
ben in Ihren Verteidigungsreden ja mehrfach darauf
hingewiesen, dass sich eine Reihe von Fachleuten posi-
tiv geäußert hätten. Ich will Ihnen einmal in Erinnerung





Garrelt Duin


(A) (C)



(D)(B)

rufen, was Herr Hüther gesagt hat, immerhin Direktor
des Instituts der deutschen Wirtschaft:

In der gegenwärtigen Situation kann Politik nicht
öffentlich über alles philosophieren, was einem so
einfällt …

Er sagt zu dem Beitrag von Herrn Rösler, dieser sei un-
verantwortlich. Das ist genau der Punkt.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es ist ja nicht das sozialdemokratische Organ Vor-
wärts gewesen, sondern es ist das Handelsblatt gewesen,
das diesen Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland,
das diesen deutschen Wirtschaftsminister als „Pinocchio
des Tages“ tituliert hat, weil er das Gegenteil von dem
erzählt, was er noch vor wenigen Wochen erzählt hat.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Das ist wirklich sehr dramatisch; denn Europa steht
am Scheideweg. Es steht deswegen am Scheideweg, weil
es um die Frage geht, ob wir auch in zehn Jahren noch
eine Wohlstandsregion sind, ob wir auch in zehn Jahren
noch Vorbild für andere Regionen in der Welt sein kön-
nen. Vor allen Dingen stellt sich jetzt die Frage, ob die
Bürgerinnen und Bürger den Institutionen auf europäi-
scher Ebene Vertrauen schenken. Dafür ist es aber not-
wendig, Folgendes zu beherzigen: Europa gelingt dann,
wenn man mit Klarheit und Glaubwürdigkeit die politi-
schen Debatten führt. Dabei muss dann auch gesehen
werden, dass das deutsche Gewicht in der ganzen Euro-
päischen Union von entscheidender Bedeutung ist. Aber
das, was wir hier seit anderthalb Jahren erleben, ange-
führt von der Bundeskanzlerin, begleitet von dem ehe-
maligen Vizekanzler, dem Außenminister Westerwelle,
und jetzt eben auch durch den Wirtschaftsminister und
den heutigen Vizekanzler Rösler, ist das Gegenteil von
Klarheit, ist das Gegenteil von Glaubwürdigkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen, meine Damen und Herren, ist diese Krise in
der Euro-Zone auch eine Führungskrise und eine Glaub-
würdigkeitskrise. Die Verantwortung dafür trägt diese
Regierung.

Wir haben in anderen Debatten hier schon mehrfach
festgestellt, dass wir besser durch die Krise gekommen
sind als andere usw. Aber Deutschland, also uns, geht es
nur dann in Europa gut, wenn es unseren Nachbarn gut
geht. Davon sind wir abhängig. Wir sind keine Insel der
Glückseligen, und es geht nicht an, dass wir uns nicht
um unsere Partnerinnen und Partner kümmern. Das gilt
insbesondere für Griechenland.

Herr Kampeter, Sie haben es immer noch nicht ver-
standen:


(Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär: Doch!)


Natürlich sind die Sparmaßnahmen, die Griechenland im
Moment auferlegt werden, unglaubliche Zumutungen.
Wenn wir uns das Volumen anschauen, das dort gerade
zur Debatte steht oder schon verwirklicht wurde, können
wir uns nur eingestehen, dass wir darüber in Deutsch-
land noch nicht einmal ansatzweise hätten reden können.
Wir müssen aber auch sehen, was dort real geschieht:
Die wirtschaftliche Entwicklung verzeichnet ein Minus-
wachstum, also eine Rezession. Es fing an bei minus
1 Prozent und beträgt mittlerweile minus 5 Prozent. Das,
was dort gemacht wird, ist sicherlich notwendig, aber
das alles verschlimmert die Lage und verbessert sie
nicht. Deswegen brauchen wir begleitende, intelligente
Maßnahmen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Dazu haben Sie aber in Ihren neun Minuten hier kein
einziges Wort gesagt.

20 Milliarden Euro hat Griechenland bei der EU nicht
abgerufen, weil es die Kofinanzierung nicht hinbekam.
Viele Investitionen finden nicht statt, weil die entspre-
chende Begleitmusik fehlt. Da nützt es nichts, wenn Herr
Rösler im Sommer zu einem Gipfel einlädt und dann
einmal für 24 Stunden mit denen, die er zum Gipfel ein-
geladen hat, in der übernächsten Woche nach Griechen-
land fährt. Vielmehr muss man auf der europäischen
Ebene aufstehen und sich fragen, wie man diesen Län-
dern, insbesondere Griechenland, helfen kann, damit sie
wieder eine wirtschaftliche Wachstumsperspektive er-
halten. Durch Sparen allein wird das nicht gelingen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deswegen ist die Diskussion so fatal, die der Wirt-
schaftsminister mit seinem Gastbeitrag angestoßen hat.

Ein letzter Punkt: Der Wirtschaftsminister hat dann ja
diesen Pappkameraden „Denkverbot“ aufgebaut. Es gibt
kein Denkverbot, aber es gibt ein Gebot für einen Vize-
kanzler und einen Wirtschaftsminister, nämlich die Sa-
chen, die er sagt, zu Ende zu denken. Das hat er in dieser
Situation vermissen lassen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712638300

Nächster Redner für die Fraktion der CDU/CSU ist

unser Kollege Dr. Georg Nüßlein. Bitte schön, Kollege
Dr. Georg Nüßlein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. Georg Nüßlein (CSU):
Rede ID: ID1712638400

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Darf

man offen über die Staatsinsolvenz Griechenlands nach-
denken? Die Opposition sagt deutlich Nein. Ich frage
mich: Was haben Sie eigentlich dagegen? Gegen das Of-
fensein können Sie ja vermutlich nicht sein, weil Sie ja
immer einfordern, man müsse Politik erklären.


(Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Denken Sie einmal an die Folgen!)






Dr. Georg Nüßlein


(A) (C)



(D)(B)

Gegen das Nachdenken können Sie aus meiner Sicht
doch auch nicht sein; denn wir haben, als wir den EFSF
eingerichtet haben, klar gesagt, dass wir eine Insolvenz-
ordnung für Staaten machen wollen. Damit ist doch
klipp und klar gesagt, dass man auch über diesen – aus
meiner Sicht gar nicht so unwahrscheinlichen – Fall
nachdenken muss.

Staatssekretär Kampeter hat vorhin ganz deutlich zu
verstehen gegeben, dass dann, wenn die Anforderungen,
die an Griechenland gestellt werden, nicht erfüllt werden
oder nicht erfüllbar sind, die sechste Tranche nicht aus-
gezahlt wird. Wenn zum Beispiel der IWF auf der
Grundlage seiner Richtlinien zu dem Ergebnis kommt,
dass er nicht mehr mitfinanziert, dann ist die sechste
Tranche nicht auszuzahlen. Dann haben wir den Fall ei-
ner staatlichen Insolvenz, mit dem wir dann umgehen
müssen.

Da ist es doch verantwortlich, meine Damen und Her-
ren, auch einmal darüber nachzudenken: Wo ist die
Brandmauer? Wie sieht sie aus? Was kann der EFSF bei
dieser Gelegenheit leisten? Wie wollen wir mit der Frage
umgehen? Was heißt das denn – Kollege Barthle hat das
heute auch schon diskutiert –, „Insolvenzordnung für
Staaten“? Wie kann eine geordnete Insolvenz ablaufen?
Wie erreicht man, dass man die Gläubiger letztendlich in
einer angemessenen Art und Weise beteiligt? Das sind
alles Dinge, die ein Wirtschaftsminister aus meiner Sicht
auf der Agenda haben muss. Politik läuft nun einmal
nicht im Hinterzimmer, so wie Sie sich das vorstellen,
meine Damen und Herren, sondern Politik läuft mit gro-
ßer Offenheit und Klarheit. Deshalb muss man das den
Leuten auch sagen. Ich sage Ihnen auch klipp und klar:
Die Märkte kalkulieren das ja auch ein.


(Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Ihr Geschwätz kalkulieren sie ein!)


Selbstverständlich kalkulieren sie auch einen solchen
Fall ein. Sonst hätten wir die Diskussion an dieser Stelle
überhaupt nicht.

Ich bin auch der Meinung, dass wir hier im Deutschen
Bundestag den deutschen Bürgern, insbesondere den
deutschen Steuerzahlern, verpflichtet sind und dass eine
solche Pauschalzusage – egal was passiert, egal was
kommt, der deutsche Michel zahlt immer – erstens nicht
gegeben werden kann. Zweitens würde es auch ver-
dammt teuer, wenn man es so machen würde, wie Sie
uns das vorschlagen.

Die gesamtschuldnerische Haftung über Euro-Bonds,
wie Sie sie gerne hätten, ist nicht nur verfassungswidrig,
wie das Verfassungsgericht deutlich klargestellt hat, son-
dern auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den
bundesdeutschen Haushalt. Wenn man in einer Situation,
in der man andere zum Sparen veranlassen will, auf Kos-
ten der Bonität Dritter dafür Sorge trägt, dass sie in Zu-
kunft niedrigere Zinsen haben, dann ist das sicher nicht
die Motivation, die wir an dieser Stelle brauchen.

Ich erinnere daran, dass genau in dem Jahr, als der
Euro eingeführt worden ist, der Realzinsvorteil, der den
Griechen plötzlich zugekommen ist, nicht dazu genutzt
worden ist, um die Wirtschaft in Griechenland zu ertüch-
tigen. Nein, meine Damen und Herren, der Staat hat in
einem großen Umfang Schulden gemacht. Das erinnert
mich an die Politik, die Sie ganz gerne vor sich hertragen
und betreiben würden; denn Sie sind diejenigen, die den
Stabilitäts- und Wachstumspakt aufgeweicht haben.


(Zuruf von der SPD: Haben Sie keinen anderen Baustein?)


– Ich sage das nicht, weil ich so viel Spaß daran habe,
immer zu wiederholen, dass Sie das infrage gestellt ha-
ben, sondern weil man auch sagen muss, was die Moti-
vation dahinter war. Sie haben damals gemeint, Sie
könnten auch in einer nicht krisenbehafteten Zeit Kon-
junkturpolitik über staatliche Schulden machen.


(Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Textbaustein!)


Das haben Sie in dieser Art und Weise betrieben. Des-
halb ist die Motivation das Entscheidende, was man un-
terstreichen muss.


(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann nehmen Sie es doch zurück!)


Im Zusammenhang mit dem Vorwurf, der heute schon
mehrfach erhoben wurde, nämlich dass Sie dafür verant-
wortlich sind, dass Griechenland dem Euro beitreten
konnte, möchte ich noch einmal unterstreichen, dass das
auch wider besseres Wissen geschehen ist. Hören Sie auf
mit der Haltet-den-Dieb-Debatte und damit, zu sagen,
die Griechen hätten Sie mit falschen Zahlen betrogen.
Dass die Zahlen falsch waren, ist richtig. Aber dass Sie
es gewusst haben, meine Damen und Herren, ist auch
wahr.

Am 29. Juni 2000 hat der Kollege Eichel als damali-
ger Finanzminister eine Regierungserklärung abgege-
ben. Da hat er den Beitritt Griechenlands zum Euro ge-
feiert. Unser Kollege Gerd Müller hat damals für die
CSU ganz klipp und klar gesagt: Erstens. Das war ein
schwerer Fehler. Zweitens. Die Zahlen sind manipu-
liert. – Also, wenn ein einfacher Abgeordnetenkollege
übersehen konnte,


(Joachim Poß [SPD]: Die Entscheidung war eine europäische, wie Sie wissen!)


dass das, was die Griechen seinerzeit vorgelegt haben,
falsch war, dann gehe ich davon aus, dass Sie, die dama-
lige Bundesregierung, das auch gewusst haben und dass
Sie ganz bewusst in Kauf genommen haben, dass man
mit falschen Zahlen dem Euro beitritt.


(Joachim Poß [SPD]: Das ist eine Behauptung von Herrn Müller!)


– Das ist kein Quatsch, Herr Kollege Poß.


(Joachim Poß [SPD]: Mit der Hilfe von Standard & Poor’s!)


Das steht im Protokoll des Deutschen Bundestages vom
29. Juni 2000. Lesen Sie es! Das sind manipulierte Zah-
len. Sie haben es besser gewusst oder müssten es besser
gewusst haben. Es ist eine Schande, wenn Sie jetzt so
tun, als ob Sie das nicht gewusst hätten.





Dr. Georg Nüßlein


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Ziehen Sie sich nicht aus der Affäre! Arbeiten Sie mit
uns an der Beseitigung bzw. Begrenzung eines Scha-
dens, für den Sie massiv die Verantwortung tragen.


(Joachim Poß [SPD]: Es war eine europäische Entscheidung!)


Ich meine, das sollte Sie veranlassen, an dieser Stelle
nicht so große Töne zu spucken.

Vielen herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712638500

Letzte Rednerin in unserer Aktuellen Stunde ist für

die Fraktion der CDU/CSU unsere Kollegin Bettina
Kudla. Bitte schön, Frau Kollegin Bettina Kudla.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Bettina Kudla (CDU):
Rede ID: ID1712638600

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Als 13. und damit letzte Rednerin dieser
Aktuellen Stunde habe ich nun die Aufgabe, die ganze
Debatte etwas zusammenzufassen.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Da sind wir gespannt! – Joachim Poß [SPD]: Das wird aber eine schwierige Aufgabe!)


In der Diskussion über den Euro geht es vor allem um
zwei Themen. Das erste Thema. Wir sprechen über die
Verschuldung von Staaten. Wir haben es mit einer
Staatsschuldenkrise zu tun. Der Staat ist das, worauf sich
die Menschen verlassen können. Der Staat ist der Rah-
men, der den Menschen die Freiheitsrechte garantiert.
Deswegen müssen die Staaten solide finanziert werden.

Das zweite Thema. Wir hantieren mit dem Geld der
Bürger. Wir stehen in der Pflicht, mit dem Geld der Bür-
ger verantwortungsvoll umzugehen. Gleichzeitig haben
wir die Aufgabe, die Währung, nämlich das Geld der
Bürger, stabil zu halten. Deswegen ist die Stabilität des
Euro unser zentrales Thema.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Wenn Sie so weitermachen, wird das bald dahin sein!)


Anlass der Aktuellen Stunde war der Vorwurf, dass
der Bundeswirtschaftsminister ausgesprochen hatte, es
dürfe keine Denkverbote geben. Es ist selbstverständ-
lich, dass die Bundesregierung über gewisse Szenarien
nachdenken muss. Sie muss handlungsfähig sein,


(Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Das wäre das erste Mal, dass die denken können!)


und sie muss immer auf alles vorbereitet sein.

Meine Damen und Herren von der Opposition – ich
spreche besonders Sie an, Herr Trittin; seit Frau Künast
bei 18 Prozent gelandet ist, scheinen Sie um 18 Zentime-
ter gewachsen zu sein –, mich würde es freuen, wenn Sie
etwas mehr über die Problemlösungen nachdenken wür-
den. Die Vorschläge, die Sie als vermeintliche Alterna-
tive machen, beispielsweise die Einführung von Euro-
Bonds, hören sich vordergründig gut an, aber ich bitte
Sie: Sagen Sie unserer Bevölkerung, was die Konse-
quenzen sind!


(Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Das sagen wir schon!)


Sagen Sie: Wir wollen, dass das Schuldenmachen in Eu-
ropa erleichtert wird! Sagen Sie: Wir wollen, dass der
Bund und vor allem die Kommunen höhere Zinsen zah-
len! Sagen Sie: Wir sollen für andere ohne Konditionen
haften! Das kann doch nicht die Lösung sein. So viel
Ehrlichkeit verlange ich Ihnen ab.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie haben ferner der Bundesregierung vorgeworfen,


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Jetzt kommt der Fachkräftemangel!)


sie wäre europafeindlich. Ich darf Sie daran erinnern,
wie Sie in den letzten Tagen die höchsten Einrichtungen
der Europäischen Union bezeichnet haben. Ich möchte
das nicht wiederholen. Ich möchte Sie aber an unseren
gemeinsamen Besuch des Europaausschusses in Frank-
furt am Main erinnern.


(Joachim Poß [SPD]: Was habt ihr denn da gemacht?)


Vonseiten der Linken wurde uns vorgeworfen, wir gin-
gen mit den Exportüberschüssen nicht richtig um. Ich
bitte, zu bedenken, dass die Forderung, weniger zu ex-
portieren, für unsere Wirtschaft völlig kontraproduktiv
ist.


(Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Das fordert doch niemand! Das ist doch Quatsch! Sie haben wirklich keine Ahnung!)


Das löst die Probleme anderer Staaten nicht. Bedenken
Sie: Wenn nicht aus Deutschland importiert wird, dann
wird eben aus Asien oder aus anderen Ländern impor-
tiert. Das kann nicht die Lösung für unsere Wirtschaft
sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Werner Schieder [Weiden] [SPD]: Unsere Überschüsse sind die Schulden der anderen! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Sie sprechen zum falschen Tagesordnungspunkt! Mangel an Fachkräften, der kommt erst später!)


Der Euro ist ein zentrales Thema in den Medien und
in der Öffentlichkeit. Es ist verständlich, dass die Bürger
daran interessiert sind. Aber ich denke, wir sollten versu-
chen, das Thema wieder in verantwortungsvolle Bahnen
zu lenken. Denn uns muss bewusst sein, dass die Be-
schlüsse, die wir gefasst haben, erst langfristig Wirkung
zeigen werden. Die Schulden, die man über Jahrzehnte
angehäuft hat, und die Probleme, die daraus resultieren,
werden nicht kurzfristig verschwinden. Hierzu braucht
man Geduld.





Bettina Kudla


(A) (C)



(D)(B)

Speziell zu Griechenland wurde im Mai 2010 ein
Hilfspaket beschlossen. Jetzt gilt es, den Fahrplan dieses
Programms unaufgeregt umzusetzen. Wir sollten uns
– das wurde mehrfach erwähnt – auf die Experten der
Troika verlassen. Wir dürfen nicht leichtfertig zu unter-
schiedlichen Ergebnissen kommen. Das Ergebnis der
Experten in den nächsten Wochen muss abgewartet und
angehört werden. Dann muss Schritt für Schritt nach
dem ESM-Vertrag verfahren werden.

Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam verantwortungs-
voll mit diesem schwierigen Thema umgehen, und zwar
im Interesse der Stabilität des Euro und im Interesse des
Vertrauens der Bürger in ihre Währung.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Eduard Oswald (CSU):
Rede ID: ID1712638700

Vielen Dank. – Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie
Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, weiterer Ab-
geordneter und der Fraktion DIE LINKE

Fachkräfteprogramm – Bildung und Erzie-
hung – unverzüglich auf den Weg bringen

– Drucksachen 17/2019, 17/7007 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Marianne Schieder (Schwandorf)

Sylvia Canel
Dr. Rosemarie Hein
Priska Hinz (Herborn)


Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Sie
sind damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.

Erster Redner in unserer Debatte ist für die Fraktion
der CDU/CSU unser Kollege Marcus Weinberg. – Bitte
schön, Kollege Marcus Weinberg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Marcus Weinberg (CDU):
Rede ID: ID1712638800

Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich mache es zwar selten und ungerne, aber
für einen Punkt muss man die Fraktion Die Linke einmal
loben: Sie hat für die Kernzeit ein bildungspolitisches
Thema angemeldet. Das verschafft auch uns zum Ersten
die Möglichkeit, die Themen zu besprechen, die aktuell
wichtig sind, zum Beispiel das Thema der pädagogi-
schen Fachkräfte. Zum Zweiten können wir bei dieser
Gelegenheit allgemein über die Bildungsrepublik spre-
chen und den einen oder anderen Punkt im Hinblick auf
den OECD-Bildungsbericht etwas ausführlicher darstel-
len. Zum Dritten – damit komme ich zum wichtigsten
Punkt – gilt es, sich gerade unter dem Gesichtspunkt der
Zukunft der pädagogischen Fachkräfte einmal bei den
Menschen zu bedanken, die in den letzten Jahren sehr
viel für die Bildung geleistet haben: die pädagogischen
Fachkräfte. Es ist richtig und wichtig, diesen Menschen
zu signalisieren, dass ihre Arbeit für unser Land wertvoll
und gut ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Lassen Sie mich auch einige Sätze zu den aktuellen
Debatten über den Stand der Bildungsrepublik Deutsch-
land vor dem Hintergrund der OECD-Berichterstattung
in der letzten Woche sagen. Ich sage es ganz offen: Ich
und viele von uns waren wieder einmal massiv verärgert.
Natürlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland im
Bildungsbereich weiterhin Herausforderungen. Natür-
lich müssen wir diese Herausforderungen – jeder in sei-
ner Verantwortung und Kompetenz – angehen. Trotzdem
ist es ärgerlich, wenn in Berichterstattungen über den
OECD-Bildungsbericht lediglich Äpfel mit Birnen ver-
glichen werden, gesamte Ausbildungsteile wie die her-
vorragende duale Ausbildung in Deutschland nahezu
ausgeblendet werden, die Erfolge seit 2001 und insbe-
sondere seit 2005 völlig unbeachtet bleiben und der poli-
tischen und wissenschaftlichen Verantwortung nicht
nachgekommen wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Empirisch nachweisbar und belegt ist, dass sich das
Bildungssystem in der Bundesrepublik Deutschland ver-
ändert hat. Ich möchte in der Kürze der Zeit nur zwei
Überschriften als Beispiel für die falsche Berichterstat-
tung über den OECD-Bericht zitieren. Da schreibt das
Hamburger Abendblatt:

Schlechte Noten fürs Bildungssystem – Deutsch-
land hat zu wenig Uniabsolventen und gerät inter-
national ins Abseits …

Die Rheinische Post schreibt:

Deutschland bildet zu wenig kluge Köpfe aus –
Eine neue internationale Bildungsstudie der OECD
kommt zu einem miserablen Ergebnis für Deutsch-
land: Demnach hat sich hierzulande bei der Ausbil-
dung von Top-Leuten in den vergangenen 50 Jahren
kaum etwas getan.

Der Kollege Gehring, den ich ansonsten sehr schätze,
geht gleich auf solche Behauptungen ein und sagt, das
OECD-Zeugnis enthülle die Bildungsrepublik als
Schönfärberei und Wunschdenken. Deshalb muss man
hier einmal zwei oder drei Dinge klarstellen.


(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie doch mal zum Antrag!)


– Zu dem Antrag komme ich gleich; meine Ausführun-
gen stehen in einem engen Zusammenhang damit. Eine
solche Berichterstattung bedeutet nämlich eine Fehl-
interpretation der Ergebnisse der Bildungsberichte, und
das betrifft besonders die pädagogischen Fachkräfte.

Es ist tatsächlich so – das hat der OECD-Bericht be-
wiesen –, dass wir in den letzten Jahren im Bildungsbe-
reich deutlich zugelegt haben. Die Zahl der Studien-
anfänger ist von 26 Prozent auf 46 Prozent gestiegen.





Marcus Weinberg (Hamburg)



(A) (C)



(D)(B)

Viel wichtiger: Die Zahl der Hochschulabsolventen ei-
nes Altersjahrgangs ist von 14 Prozent auf 28 Prozent
gestiegen.

Bei der Frage nach der Beliebtheit des deutschen Sys-
tems – möglicherweise interessant für junge Menschen,
die überlegen, einen Lehrer- oder Erzieherberuf anzu-
streben – ist Deutschland bei den Studierenden aus dem
Ausland das viertbeliebteste Land und belegt Platz fünf
im Bereich der Promotionsvorhaben.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Thema!)


Ich möchte noch ein Wort zum Thema Jugendarbeits-
losigkeit sagen – dann beende ich das gerne, Frau Kolle-
gin –:


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Sie sollen was zum Fachkräftemangel sagen!)


Deutschland liegt mit einer Quote von 9,5 Prozent deut-
lich unter den OECD-Werten mit 20 Prozent und deut-
lich hinter den USA mit 17 Prozent. Das sind Erfolge der
letzten Jahre, auf die man einmal stolz zurückblicken
kann,


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


bei allen Herausforderungen, die Sie in Ihrem Antrag
entsprechend aufgegriffen haben.

Lassen Sie mich hierzu einige Bemerkungen machen.
Hier ist zunächst die Bildungsbeteiligung zu nennen, die
gerade in diesem Bereich massiv zugenommen hat. So
gibt es bei der Bildungsbeteiligung der unter Dreijähri-
gen eine Zunahme von 7 Prozent; hier wurden in den
letzten drei Jahren 100 000 Plätze geschaffen.

Richtig ist, dass es in den nächsten Jahren einen ver-
stärkten Bedarf an pädagogischen Fachkräften – Lehrer,
Sonderpädagogen, Sozialpädagogen und Erzieher – ge-
ben wird. Richtig ist aber auch – und das hat der Bil-
dungsbericht 2010 bewiesen –, dass in diesem Bereich
42 000 Personen mehr tätig sind. Man muss erneut daran
erinnern – ich weiß, Sie hören es nicht gerne –: Das ist
eine Frage der Kompetenzverteilung in diesem Land.

Es ist so, dass weiterhin in allererster Linie die Länder
für die Ausbildung von Erziehern und Lehrern zuständig
sind.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Da muss man einmal schauen, liebe Kollegen von den
Linken, wer wo welche Verantwortung hat. Ich als Ham-
burger erinnere mich gerne daran – das sage ich ganz of-
fen –, dass es vor etwa zwei Jahren eine Riesendiskus-
sion über junge Lehrer gab, die Berlin, wo sie
ausgebildet worden waren, verlassen haben, um nach
Hamburg zu gehen. Denn ein schwarz regiertes Ham-
burg hat diesen jungen Menschen eine vernünftige Per-
spektive sowie eine vernünftige Bezahlung und vernünf-
tige Verträge geboten, während man sie in Berlin nicht
angestellt hat. Hier müssen Sie sich als Linke fragen:
Was haben Sie in der damaligen Regierungsverantwor-
tung dazu beigetragen, dass junge Lehrer in Berlin blei-
ben? Sie sollten einmal darüber nachdenken, ob und wie
Sie Ihrer eigenen Verantwortung gerecht geworden sind.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Was der Bund aber macht und was er machen kann,
ist, die Länder zu unterstützen. Ich erinnere an den
Hochschulpakt I und II, und ich erinnere insbesondere
an den Qualitätspakt für Lehre: Das sind 200 Millionen
Euro, die den Ländern jährlich zukommen. Über diese
Maßnahmen des Bundes werden die Länder entlastet.
Sie werden insbesondere deshalb entlastet, weil der
Bund Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
anbietet und finanziert, die gerade in diesem Bereich
wichtig sind.

In dem Zusammenhang nenne ich beispielsweise das
„Haus der kleinen Forscher“ mit dem Schwerpunkt
Naturwissenschaften, die Weiterbildungsinitiative Früh-
pädagogische Fachkräfte, die mit 5,3 Millionen Euro
unterstützt wird, die Medienerziehung, BIBER – das
Netzwerk Frühkindliche Bildung – oder auch die Aus-
weitungen im Rahmen von WiFF im Forschungsbereich.
Das heißt: Der Bund gibt viele Millionen Euro stetig
aufwachsend aus, um Verantwortungsbereiche der Län-
der abzudecken. Das macht er, weil er sich in der Verant-
wortung der Bildungsrepublik sieht. Er macht es auch,
um die Länder zu entlasten.

Ich sage aber auch ganz deutlich – die Kolleginnen
und Kollegen aus den Ländern mögen das im Protokoll
nachlesen –: Es gibt eine klar geregelte Kompetenzver-
teilung. Es ist gut, dass sie klar geregelt ist. Der Bund hat
in seiner Verantwortung mehr übernommen, aber letzt-
lich bleibt die Verantwortung bei den Ländern.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Helga Daub [FDP])


Das, was wir sagen können – –


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712638900

Kollege Weinberg, Sie können leider gar nichts mehr

sagen. Sie sind eine Minute über der Zeit.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das hätte uns jetzt gerade interessiert!)



Marcus Weinberg (CDU):
Rede ID: ID1712639000

Frau Präsidentin, ein letzter Satz: Das, was wir in

Bundesverantwortung übernommen haben, haben wir
gerne übernommen, und wir tragen auch in den nächsten
Jahren dazu bei, dass dieses Thema weiter entsprechend
bearbeitet wird.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712639100

Auch das Abdecken der Uhr schützt Sie nicht davor,

dass die Uhr weiter vorrückt.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)






Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

Das Wort hat die Kollegin Marianne Schieder für die
SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Marianne Schieder (SPD):
Rede ID: ID1712639200

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kol-

legen! Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass der Fach-
kräftemangel in Deutschland, der in den nächsten Jahren
nahezu alle Arbeitsbereiche treffen wird, auch vor Kitas
und Schulen nicht haltmachen wird. Wir alle wissen
auch, dass jetzt wirklich rechtzeitig gegengesteuert wer-
den muss, wenn wir auch in Zukunft genügend und gut
ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher in unseren Ki-
tas sowie genügend und gut ausgebildete Lehrerinnen
und Lehrer an unseren Schulen haben wollen. Insofern
ist der vorliegende Antrag wirklich zu begrüßen; er
greift ein wichtiges Anliegen auf.

Allerdings halten wir den Weg, den Sie, liebe Kolle-
ginnen und Kollegen der Linken, beschreiten wollen,
nicht für geeignet. Denn selbst wenn das Kooperations-
verbot, das all Ihren Vorschlägen zunächst einmal entge-
gensteht, fallen sollte – ich darf Ihnen versprechen, dass
auch wir, die sozialdemokratischen Bildungspolitikerin-
nen und -politiker, dafür kämpfen –,


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Sie haben es doch selbst eingeführt! Das war doch Ihre Partei, die das gewollt hat! – Gegenruf des Abg. Sönke Rix [SPD]: Wir sind ja lernfähig!)


wird die Lehrerbildung und Lehreranstellung immer Sa-
che der Länder bleiben; dasselbe gilt für die Ausbildung
von Erzieherinnen und Erziehern.

Ich bin mir auch sicher, dass die Länder keine Mo-
dellberechnungen brauchen, um ihren jetzigen und zu-
künftigen Lehrerbedarf zu kennen. Es fehlt da nicht am
Wissen, schon eher am Wollen oder an Finanzierungs-
möglichkeiten. In meinem Heimatland Bayern – wenn
ich davon einmal berichten darf – kenne ich den Grund
dafür, dass zu wenig Lehrer in den Schulen sind und
stattdessen viele junge und gut ausgebildete Lehrerinnen
und Lehrer auf der Straße stehen.


(Florian Hahn [CDU/CSU]: Stimmt doch gar nicht! 4 000 neue Lehrer!)


Der Grund liegt nicht in der mangelnden Kenntnis der
Zahlen, sondern im Desaster um die Landesbank. Denn
wer das Geld der Steuerzahler in Österreich oder sonst
wo versenkt, hat später keines mehr, um zu Hause aus-
reichend Lehrerinnen und Lehrer einstellen zu können.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Selbstverständlich gibt es trotz der Länderhoheit ein
weites Feld von Möglichkeiten, um als Bund im Kampf
gegen den Fachkräftemangel im Bereich der Bildung
sinnvoll tätig zu werden. Es wäre an der Zeit, dringend
nötige Diskussionen anzustoßen und längst überfällige
Annäherungen und Angleichungen bei den Länderakti-
vitäten auf den Weg zu bringen. Aber außer vollmundi-
gen Ankündigungen ist hier seitens der Bundesregierung
noch nicht viel passiert. So kündigt die Ministerin seit
langer Zeit einen Vorschlag zur Abschaffung des Koope-
rationsverbotes an. Die Abschaffung wäre ein richtiger
und wichtiger Schritt, um in der Sache einmal grundsätz-
lich etwas voranzubringen; doch eine konkrete Gesetzes-
initiative gibt es nicht. Es gibt aber Initiativen der Oppo-
sitionsfraktionen.

Seit Monaten kündigt die Ministerin eine Exzellenz-
initiative für die Lehrerbildung an. Das ist ein wirklich
begrüßenswerter Ansatz; denn wir alle wissen doch, dass
es der Lehrerbildung insgesamt guttäte, grundsätzlich in
den Mittelpunkt der bildungspolitischen Diskussionen
gerückt zu werden.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712639300

Kollegin Schieder, gestatten Sie eine Frage des Kolle-

gen Kretschmer?


Marianne Schieder (SPD):
Rede ID: ID1712639400

Gerne.


Michael Kretschmer (CDU):
Rede ID: ID1712639500

Frau Kollegin, Sie haben jetzt mehrfach über die Län-

der und die Frage der Vereinbarkeit gesprochen. Können
Sie uns ein Beispiel für ein SPD-geführtes Bundesland
nennen, in dem es eine Initiative für mehr Vergleichbar-
keit zwischen den Bundesländern im Bereich der Bil-
dung gibt? Können Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass
es die Länder Bayern und Sachsen waren, die die Initia-
tive für einen Staatsvertrag zu einem gemeinsamen
Deutschland-Abitur ergriffen haben? Sie stellen es hier
so dar, als würde es das nicht geben. Mir ist aber keine
SPD-Initiative dazu bekannt.


(Zuruf von der SPD: Sie hat doch nicht auf eine Initiative zur Vergleichbarkeit abgehoben!)



Marianne Schieder (SPD):
Rede ID: ID1712639600

Herr Kollege, falls es Ihnen entgangen sein sollte: Ich

spreche hier über einen drohenden Fachkräftemangel im
Kita- und Schulbereich.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Da gibt es keine Initiativen seitens des Bundes, um nö-
tige Diskussionen anzustoßen und rechtzeitig gegenzu-
steuern.

Ich sprach vom begrüßenswerten Ansatz einer Initia-
tive seitens des Bundes zur Lehrerbildung. Ich glaube,
dass eine solche Initiative vor allen Dingen deswegen
notwendig wäre, weil die Lehrerbildung an vielen Uni-
versitäten – wir alle wissen das – eine eher nachrangige
Bedeutung hat und aus diesem Grunde alles getan wer-
den muss, damit ihr ein höherer Stellenwert beigemessen
wird.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Wir können nicht darauf warten, dass sich die Kultus-
ministerkonferenz dieses Themas annimmt; denn man





Marianne Schieder (Schwandorf)



(A) (C)



(D)(B)

gewinnt den Eindruck, dass die Unterschiede in der Kul-
tusministerkonferenz von Jahr zu Jahr größer und nicht
kleiner werden. Deshalb brauchen wir eine Initiative des
Bundes.

Heute muss aber auch erneut festgestellt werden, dass
Schwarz-Gelb den Kommunen und den Ländern zuneh-
mend die finanzielle Basis entzieht, die sie brauchen, um
ausreichend Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherin-
nen und Erzieher beschäftigen und angemessen entloh-
nen zu können.

Wir Sozialdemokraten wollen Bildungspolitik aus ei-
nem Guss, von der Kita bis zur Universität. Wir wollen
Bildung von möglichst hoher Qualität. Wir wollen gute
Bildung für alle Kinder und jungen Menschen, und zwar
unabhängig von der Herkunft und unabhängig vom
Geldbeutel ihrer Eltern.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Dazu gehört für uns nicht nur, dass Kinder und junge
Menschen kostenlos teilnehmen können, sondern auch,
dass sie von qualifizierten Fachkräften möglichst gut
und möglichst individuell gefördert werden. Laut einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD
werden bis 2013 bis zu 40 000 Erzieherinnen und Erzie-
her fehlen. Trotz dieser Erkenntnis wird nahezu nichts
getan.

Wir wissen auch, dass die Anforderungen an die Er-
zieherinnen und Erzieher in Bezug auf Ausbildung und
Praxis ständig steigen. Wir wissen, dass mittlerweile ein
Drittel aller Kinder im Vorschulalter einen Migrations-
hintergrund hat. Wir wissen, dass wir gerade im Bereich
der Sprachförderung vor großen Herausforderungen ste-
hen, und zwar sowohl, was die Kinder mit Migrations-
hintergrund betrifft, als auch, was die Kinder betrifft, de-
ren Muttersprache Deutsch ist. Insgesamt stellt sich
zunehmend die Frage, ob die Ausbildung von Erziehe-
rinnen und Erziehern nicht als Hochschulausbildung an-
gelegt werden sollte und das bisherige Ausbildungssys-
tem umgebaut werden muss, um den steigenden Anfor-
derungen gerecht werden zu können.

Ein weiteres Problem, das bewältigt werden muss, ist
das niedrige Einkommensniveau der Fachkräfte in den
Kitas und in den anderen erzieherischen Einrichtungen.
Nicht nur Männer werden dadurch davon abgehalten,
sich für entsprechende Berufe zu entscheiden. In beiden
Fällen vermisse ich das Engagement der Bundesregie-
rung.

Ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass wir dringend
tragfähige Konzepte brauchen, um den zukünftigen Fach-
kräftebedarf in Kitas und Schulen decken zu können.
Dazu muss der Bund endlich einen konkreten Beitrag
leisten.

Was den Antrag der Fraktion Die Linke betrifft: Wir
werden uns aufgrund der bereits dargelegten Bedenken
enthalten.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712639700

Das Wort hat die Kollegin Sylvia Canel für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Sylvia Canel (FDP):
Rede ID: ID1712639800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

liebe Kollegen! Frühkindliche Bildung ist heute unser
Thema. Ich kann nur sagen: Endlich ist das wieder
Thema. Wir sprechen viel zu wenig darüber. Dieses
Thema ist viel zu wenig in den Köpfen verankert, und
wir haben es viel zu selten in den Mittelpunkt unseres
politischen Arbeitens gestellt.


(Swen Schulz [Spandau] [SPD]: Das stimmt! – Sönke Rix [SPD]: Sagen Sie das einmal Ihrer Ministerin!)


Warum machen wir das eigentlich so? Hier wird doch
der Grundstein für die individuelle Bildungsbiografie
gelegt. Hier, wo individuelle Förderung, Integration und
sozialer Ausgleich am allerbesten gelingen, müssen die
Besten unterrichten und die besten Rahmenbedingungen
herrschen. Trotzdem haben wir alle es bisher nicht ge-
schafft, dafür zu sorgen.

Defizite bei der Qualität der Kindertagesstätten, Stun-
denausfälle in den Grundschulen, Probleme bei der Leh-
rergewinnung und der Lehrerversorgung sind alltägliche
Probleme. Alle, die hier sitzen, können ein Lied davon
singen; denn alle haben das selber erlebt. Diese Situation
führt dazu, dass die Eltern unzufrieden, die Kinder zum
Teil frustriert und die Lehrer überlastet sind. Der Fach-
kräftebedarf in den Kindertagesstätten ist nicht von der
Hand zu weisen; er ist tatsächlich sehr hoch. Die Situa-
tionsbeschreibung und die Bedarfsprognose in dem An-
trag, über den wir heute hier beraten, ist stichhaltig. Aber
leider – das sage ich auch aus persönlichen Gründen –
sind die Schlüsse die völlig falschen; denn die Länder
sind für die Ausbildung der Pädagogen zuständig. Das
heißt, die Länder stehen in der Pflicht. Sie müssen das,
was vom Grundgesetz als Kernaufgabe formuliert wird,
verantwortungsvoll wahrnehmen. Sie müssen ganz of-
fensichtlich genau in diesem Gebiet, das uns so wichtig
ist, nachlegen. Investitionen sind möglich, sie müssen
nur gewollt sein.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Anders ist die Spannbreite von mehreren Tausend
Euro zwischen den Investitionen der Bundesländer für
unter sechsjährige Kinder überhaupt nicht zu erklären.
Schleswig-Holstein investierte 2007 nicht einmal 2 000
Euro pro Kind, ein Drittel weniger als Hamburg mit
3 400 Euro. Ähnlich ist der Unterschied zwischen Bran-
denburg mit 2 800 Euro und Berlin mit fast 4 200 Euro.
Laut Ländermonitor investieren die alten Bundesländer
durchschnittlich viel weniger als die neuen Bundeslän-
der. Die Spannbreite der Nettoausgaben für frühkindli-
che Bildung und Betreuung in den gesamten Ausgaben
öffentlicher Haushalte reicht von 3,1 Prozent in Bremen
bis zu 7 Prozent in Sachsen. Mehr ist möglich. Die Län-
der haben die Verantwortung, in frühkindliche Bildung





Sylvia Canel


(A) (C)



(D)(B)

zu investieren. Aus dieser Verantwortung können wir sie
nicht entlassen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Die in der vergangenen Woche vorgestellte OECD-
Studie „Bildung auf einen Blick“, die hier schon viel zi-
tiert wurde, bestätigt, dass ausgerechnet in den wichtigs-
ten Bildungsbereich, die Zeit vor der Schule und in der
Grundschule, am wenigsten investiert wird. Ich habe mir
einmal herausgesucht, was in der Studie zu den Drei- bis
Sechsjährigen in Deutschland steht. Laut Studie werden
in Deutschland 6 887 Dollar pro Kind pro Jahr investiert.
Italien – auch aufgrund einer anderen Debatte zurzeit in
den Köpfen – investiert hingegen 8 187 Dollar. Das
möchte ich nur am Rande bemerken.

Insgesamt ist es beschämend niedrig. Die Länder ver-
zetteln sich in ihren Aufgaben. Wir können es nicht wei-
ter dulden, dass nachrangige Politikfelder hochgepäppelt
werden und dass der Bund genau da, wo Länder versa-
gen, ergänzen und nachsteuern soll. Wo ein Wille ist, ist
auch ein Weg. Es kann nicht sein, dass die Länder jetzt
vom Bund die Mittel einfordern, die sie selber nicht ein-
zusetzen bereit sind.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Bundesmittel sind keine Kompensationsmittel. Bun-
desmittel sollen Investitionen und Bildungsausgaben der
Länder sinnvoll ergänzen. Genau das tun wir vom Bund
her. Der Bund investiert schon jetzt tatkräftig. Wir haben
bis 2013 12 Milliarden Euro für Bildung und Forschung
vorgesehen. Das ist eine bislang unerreichte Summe. Sie
zeigt deutlich, dass diese Koalition eine eindeutige Prio-
rität in genau diesem Gebiet gesetzt hat.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ich denke, wenn wir das im Bund schaffen, schaffen die
Bundesländer das auch.

Mit der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte unterstützt der Bund die Länder beim Aufbau
einer Qualifizierungsinitiative für Erzieherinnen und Er-
zieher. Sie haben hier schon gehört, dass sie nicht gut
ausgebildet sind; aber Sie haben vielleicht noch nicht ge-
hört, dass manche so wenig verdienen, dass sie verheira-
tet sein müssen, weil sie auf das Einkommen des Ehe-
partners angewiesen sind. Das muss sich ändern; denn es
geht um den wichtigsten Bildungsabschnitt eines jeden
Menschen.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Mit der FDP wird sich das ändern? Aha!)


Der Hochschulpakt läuft weiter und sichert den Aus-
bau von Studienplatzkapazitäten. Bis zum Jahresende
2010 wurden statt 90 000 180 000 Studienplätze ge-
schaffen. Der Qualitätspakt Lehre führt zu einer Verbes-
serung der Studienbedingungen; dort haben wir 2 Mil-
liarden Euro vorgesehen.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Das sind doch vorzeigbare Ergebnisse!)


Das BAföG wurde erhöht und das Stipendienprogramm
eingeführt. Ich weiß, dass Sie das sehr kritisieren, aber
bedenken Sie, dass das vor allem für Lehrer ganz wich-
tige Mechanismen sind; denn Lehrer sind meist die ers-
ten Akademiker in ihren Familien.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Diese einmalige und zuvor noch nie unternommene
Kraftanstrengung darf jedoch nicht dazu führen, dass wir
dies in den Ländern immer wieder vernachlässigen. Das
gilt insbesondere mit Blick auf die Kitas. Es muss dort
investiert werden, wo es am wichtigsten ist.

Die Länder müssen auch besser kooperieren. Es kann
doch nicht sein, dass die Lehrerausbildung so zersplittert
ist, dass in dem einen Bundesland die Lehrerausbildung
aus dem anderen Bundesland nicht anerkennt wird. Ge-
nauso wie ein ausgebildeter Jurist oder Arzt in jedem
Bundesland arbeiten kann, muss auch ein Lehrer in je-
dem Land arbeiten dürfen. Er darf daran in Zukunft nicht
mehr aufgrund von Bildungsmauern und -barrieren ge-
hindert werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Gute, verlässliche Rahmenbedingungen sind für er-
folgreiche Lernprozesse erforderlich. Damit geben wir
den Einrichtungen auch größere Freiheiten, Entschei-
dungen vor Ort treffen zu können. Wir brauchen einen
gemeinsamen und national abgestimmten Rahmen für
die Bildung, eine regionale Qualitätssicherung und
selbstständige Bildungseinrichtungen, die gute Ergeb-
nisse erzielen können. Wir behindern uns doch selbst,
wenn die Ländergrenzen weiterhin Bildungsbarrieren
darstellen und wenn die Länder ihre größten Konkurren-
ten in den anderen Bundesländern statt in anderen Indus-
trienationen sehen. Aufgrund der vorhandenen Bil-
dungsbürokratie erzielen wir in Deutschland im Moment
nicht so gute Ergebnisse, dass wir mit Indien und China
konkurrieren könnten.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712639900

Kollegin Canel, Sie müssen bitte zum Schluss kom-

men.


Sylvia Canel (FDP):
Rede ID: ID1712640000

Ja, gern.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640100

Das Licht, das vor Ihnen aufleuchtet, ist ernst ge-

meint.


Sylvia Canel (FDP):
Rede ID: ID1712640200

Meine Damen und Herren, berücksichtigen Sie: Dies

ist das wichtigste Themenfeld in diesem Bereich. In den
Bundesländern, in denen Sie an der Regierung beteiligt
sind, können Sie sich selbst dafür einsetzen, dass genau
hier investiert und das getan wird, was im vorliegenden
Antrag gefordert ist.

Danke sehr.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Sönke Rix [SPD]: Wissen Sie eigentlich, dass Sylvia Canel es bald keine Bundesländer mehr gibt, in denen Sie sich dafür einsetzen können?)





(A) (C)


(D)(B)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640300

Die nächste Rednerin in dieser Debatte ist die Kolle-

gin Hein für die Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640400

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau

Canel, es hilft nichts, wenn wir hier „Schraps hat den
Hut verloren“ spielen.


(Beifall bei der LINKEN)


Wir müssen überlegen, welche Verantwortung der Bund
tatsächlich hat.


(Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: In Hamburg kennt man das Spiel nicht, Frau Kollegin! – Gegenruf des Abg. Sönke Rix [SPD]: Wir spielen das nachher mal zusammen!)


– Das kennt man dort nicht? Ich erkläre es Ihnen nach-
her.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


Der Bund hat zu Recht im Gesetz festgeschrieben,
dass ab 2013 jedes Kind vom ersten Lebensjahr an einen
Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindereinrich-
tung oder in der Kindertagespflege hat. Bundesweit sol-
len insgesamt 750 000 Plätze zur Verfügung gestellt
werden. Zwei Drittel davon hat man bereits geschaffen.
Wir bezweifeln allerdings, dass 750 000 Plätze ausrei-
chen werden. Für eine gute Qualität in Bildung und Be-
treuung, sowohl in Kindereinrichtungen als auch in der
Tagespflege, bedarf es – das ist unstrittig – gut ausgebil-
deter pädagogischer Fachkräfte. Das sehen alle in die-
sem Haus so, auch die Bundesregierung.

Die Bundesregierung und dieses Haus haben zwar
den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geschaf-
fen, ein Investitionsprogramm aufgelegt und sogar Hil-
fen bezüglich der Betriebskosten der Einrichtungen auf
den Weg gebracht. Dass man in solchen Einrichtungen
auch Personal braucht, hat die Koalition, haben die Re-
gierenden aber jedes Mal übersehen.


(Sönke Rix [SPD]: Oh nein! Wir nicht!)


Deswegen haben wir nun dieses Dilemma.

Der Fachkräftebedarf ist groß. Die Standards bei der
Kinderbetreuung in den Einrichtungen der Länder sind
schon heute unbefriedigend. Insbesondere im Osten ist
das leider so. In Sachsen-Anhalt mussten wir den Be-
treuungsschlüssel in den letzten 20 Jahren, meistens üb-
rigens aufgrund von Druck aus dem Westen und auf-
grund von Geldmangel, permanent verschlechtern, so-
dass die Bundesregierung ihn heute zu Recht als bedenk-
lich einstuft. Zudem werden im Bundesland Sachsen-
Anhalt in den nächsten Jahren Tausende Erzieherinnen
in den Ruhestand gehen. Für ausreichend Nachwuchs ist
nicht gesorgt. Das liegt auch daran, dass die in Sachsen-
Anhalt ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher gern in
Bayern und Hessen aufgenommen werden, wo es eben-
falls nicht genügend Fachkräfte, aber mehr Geld gibt.


(Zuruf von der CDU/CSU: Aha! Wer regiert denn da?)


Den jüngsten Zahlen zufolge hatten im Jahre 2009
bundesweit etwa 20 Prozent des pädagogischen Perso-
nals in Kindereinrichtungen keine pädagogische Ausbil-
dung. Bei den Tagespflegepersonen sah es noch schlech-
ter aus: Nur etwa 36 Prozent von ihnen hatten überhaupt
eine entsprechende Ausbildung. 160-Stunden-Programme,
Orientierungskurse und Schnellkurse reichen nicht aus,
um in den Kindereinrichtungen die Qualität, die wir er-
reichen wollen, zu sichern. Meine Damen und Herren,
der Erziehungsberuf ist doch kein Anlernberuf!


(Beifall bei der LINKEN)


Auch für die noch fehlenden etwa 250 000 Plätze sind
die nötigen Fachkräfte nicht in Sicht. Allein dafür wür-
den bis 2013 wenigstens 50 000 Erzieherinnen und Er-
zieher gebraucht. Wenn wir hier nicht etwas tun, dann
läuft dieser gut gemeinte Rechtsanspruch ins Leere, weil
sich niemand dafür interessiert, wenn er es nicht bei-
spielsweise wegen der Aufnahme einer Arbeit muss. Wir
wollen, dass diese Kindereinrichtungen auch Bildungs-
programme anbieten. Davon müssen auch die Eltern
überzeugt werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Bei der Behandlung unseres Antrages hat man uns
auch hier wieder zugestanden, wir hätten gut recher-
chiert, aber man könne ihm aus grundsätzlichen Erwä-
gungen nicht folgen. Das ist zwar richtig, aber es gibt ei-
nen Ausweg. In § 83 SGB VIII, einem Bundesgesetz, ist
festgelegt, dass der Bund „die Tätigkeit der Jugendhilfe
anregen und fördern“ soll, soweit sie von überregionaler
Bedeutung ist und die Länder das allein nicht schaffen
können. Ich finde, diesen Passus könnte man auch nut-
zen, um ein Bund-Länder-Programm zu entwickeln.


(Beifall bei der LINKEN)


Ich will auch noch etwas zum zweiten Teil unseres
Antrages sagen. Damit beziehen wir uns auf die Lehr-
kräftesituation an den Schulen. Auch das ist hier schon
gesagt worden. Hier droht nach unserer Auffassung trotz
des Schülerrückgangs – im Osten wieder deutlich stärker
als im Westen – ein dramatischer Lehrermangel. Eigent-
lich gibt es ihn schon, aber er wird sich in allen Ländern
noch wesentlich verstärken, weil derzeit fast die Hälfte
der Lehrinnen und Lehrer in den Schulen über 50 Jahre
alt ist.

Der Bildungsforscher Klaus Klemm hat vor einiger
Zeit vorgerechnet, dass mittelfristig ein Bedarf von etwa
35 000 Lehrerinnen und Lehrern pro Jahr besteht. Nun
hat die Kultusministerkonferenz im Sommer eine neue
Berechnung vorgelegt. Danach soll es angeblich nur
kurzzeitig und punktuell zu Engpässen kommen. Ich
habe mich gefragt, warum das plötzlich so ist. Die sin-
kende Schülerzahl allein kann der Grund nicht sein. Ich
bin dann darauf gekommen: Im Westen ist der Übergang
zum berühmten G 8, also zum verkürzten Abitur, natür-
lich auch ein Sparmodell gewesen, wodurch Stunden





Dr. Rosemarie Hein


(A) (C)



(D)(B)

eingespart wurden. Das hat zu einer Veränderung des
Lehrkräftebedarfs geführt.


(Beifall bei der LINKEN)


Selbst wenn alle Berechnungen stimmen würden, was
wir bezweifeln, sage ich: Wir wollten die Schule doch
besser machen! Das wird aber, wenn man auf diese Be-
rechnungen aufbaut, nicht zu erreichen sein. Mit den
neuen Berechnungen macht die KMK nur darauf auf-
merksam, dass man eigentlich gar nicht genau sagen
kann, wie viele Lehrerinnen und Lehrer am Ende tat-
sächlich in den Schulen ankommen. Das hat mit dem
Übergang zum Bachelor-Master-System im Studium zu
tun. Deshalb müssten wir als Bund eigentlich etwas tun.

Das entsprechende Instrument, das es ja schon gibt, ist
heute hier schon genannt worden, nämlich der Hoch-
schulpakt. Warum kann man in diesen Hochschulpakt
nicht die Säule „Studienplätze für Lehramtsanwärterin-
nen und Lehramtsanwärter für die Schulen in den Län-
dern“ einbauen? Das könnte man von hier genauso finan-
zieren, wie man die anderen Studienplätze mitfinanziert.


(Beifall bei der LINKEN – Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Sie wollen den Zentralstaat!)


Es hilft eben nicht, nur bildungspolitische Sonntags-
reden zu halten – das Gleiche gilt für die Presseerklärung
von Herrn Weinberg und Herrn Rupprecht – und deut-
lich zu machen, dass die Lehrerinnen und Lehrer das
wichtigste Potenzial in der Bildungslandschaft sind, son-
dern wir müssen auch etwas dafür tun. Wir sind als Bund
zwar nicht zuständig,


(Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Aha!)


aber verantwortlich, und diese Verantwortung müssen
wir wahrnehmen.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640500

Das Wort hat die Kollegin Ekin Deligöz für die Frak-

tion Bündnis 90/Die Grünen.


Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712640600

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie, liebe Kollegin-

nen und Kollegen von der Koalition, können hier so
schöne Reden halten, wie Sie wollen, es hilft aber nichts:
Wir haben einen Fachkräftemangel, und zwar in den
Kindergärten, in den Kinderkrippen und in den Schulen.
Wir können die Zahlen drehen, wenden, interpretieren
und noch einmal neu berechnen: Es ist so, und wir müs-
sen uns damit auseinandersetzen. Die Linke hat schlicht
und einfach recht, wenn sie dies hier feststellt. Es hilft
nichts, darum herumzuschwadronieren.

Das ist übrigens überhaupt nicht neu und war lange
vorhersehbar. Die Argumente dafür liegen offen auf der
Hand: Es gibt immer mehr Lehrerinnen und Lehrer, aber
auch viele Erzieherinnen und Erzieher, die aus Alters-
gründen ausscheiden werden. Wir brauchen weitere An-
gebotsausweitungen in den Kindergärten und Krippen,
wir wollen Ganztagsschulen bzw. Ganztagseinrichtun-
gen,


(Zuruf von der CDU/CSU: Wir wollen mehr Qualität!)


wir wollen aber natürlich auch mehr Qualität – genau so,
wie Sie das in Ihrem Zwischenruf gesagt haben. Das
geht aber nicht ohne mehr Fachpersonal. Das ist ein zen-
trales Qualitätskriterium.

Das Kinderförderungsgesetz legt fest: Im Jahr 2013
soll eine bestimmte Quote verbindlich erfüllt werden.
Dafür brauchen wir das entsprechende Personal, das bis
dahin schon ausgebildet worden sein müsste. Es reicht
nicht, wenn wir erst dann konstatieren, dass wir Personal
brauchen. Die Regierung handelt im Moment ein biss-
chen nach dem Prinzip Hoffnung und setzt darauf, dass
alles funktionieren wird und dass alles so kommt, wie
man es sich vorstellt. Aber bekanntlich kommt es anders,
als man denkt. Daher ist es richtig, das jetzt auf der Ta-
gesordnung zu haben.

Der Antrag der Linken hat zwei Schwachpunkte, über
die man reden muss. Der erste Schwachpunkt ist, dass
unberücksichtigt ist, dass es bei der Personalausbildung
eine Länderzuständigkeit gibt. Da kommen wir nicht
drum herum; das ist richtig. Im ganzen Bereich der Bil-
dung haben wir vielfältige Aufträge. Ich finde es aller-
dings ein bisschen schwierig, dass Sie versuchen – das
ist der zweite Schwachpunkt –, eine solche große Auf-
gabe mit Kleinstlösungen und vereinzelten Programmen
zu meistern; denn auf diese Weise verzetteln Sie sich.

Ich nenne Ihnen zwei Beispiele. Sie haben gerade im
Zusammenhang mit dem KJHG vorgeschlagen, ein
Bund-Länder-Programm aufzulegen. Wenn Sie aber
schon das KJHG dazu nutzen wollen, dann machen Sie
bitte kein Klein-Klein-Programm, dessen Wirkung nach
ein, zwei Jahren verflogen ist, sondern dann müssen Sie
das machen, was die Grünen vorschlagen, nämlich Qua-
litätskriterien rechtsverbindlich hineinschreiben, sodass
sich tatsächlich etwas ändern muss. Aber mit einem Pro-
gramm wird sich das Ganze in Schall und Rauch auflö-
sen und folglich keine Wirkung haben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Ich kann Qualitätskriterien nicht in ein Programm schreiben!)


Als zweites Beispiel nenne ich Ihre Forderung, im
Hochschulpakt ein Sonderprogramm für mehr Lehramts-
studienplätze aufzulegen. Der Hochschulpakt bedarf
aber bereits schon der Nachbesserung. Wenn wir ihn
jetzt mit neuen spezifischen Aufgaben beladen, dann
wird das weder die Gesamtsituation an den Hochschulen
in irgendeiner Form verbessern, noch wird es eine Wir-
kung entfalten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn ein Programm, das nur schwer umzusetzen ist,
wird nicht besser, indem man es verschlimmbessert.





Ekin Deligöz


(A) (C)



(D)(B)

Die Knackpunkte, die genannt worden sind, müssen
wir in der Tat angehen. Ich nenne zum Beispiel das Ko-
operationsverbot. Ich fand es heute im Bildungsaus-
schuss wirklich dramatisch, dass wir auf die Frage, was
getan wird, um ein Kooperationsverbot zu verhindern,
von der Ministerin lediglich die Antwort erhalten haben:
Ich muss erst einmal meine eigene Partei von der Ab-
schaffung der Hauptschule überzeugen.


(Florian Hahn [CDU/CSU]: Geben Sie doch nicht falsche Zitate wieder!)


Wir wollen das Bildungssystem in Deutschland verän-
dern, und die Ministerin ist damit beschäftigt, ihre Partei
von etwas Selbstverständlichem zu überzeugen. Das
kann doch nicht die Aufgabe einer Bildungsministerin
für ganz Deutschland sein. Ich bitte Sie! Eigentlich ist es
peinlich, so eine Antwort in einer Ausschusssitzung zu
bekommen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Albert Rupprecht [Weiden] [CDU/CSU]: Peinlich ist, dass Sie falsch zitieren!)


Jetzt komme ich noch zu einem anderen Punkt. Wir
haben eine ganz klare Kompetenz im Bereich der Wei-
terbildung. Hier können wir wirklich etwas machen, an-
gefangen beim Erwachsenen-BAföG bis hin zu vernünf-
tigen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Beispiel für
Seiteneinsteiger. Warum tun Sie da nichts? Da haben wir
eine ganz klare Verantwortung, um tatsächlich etwas zu
verändern. Aber Sie drücken sich ein wenig davor. Das
betrifft übrigens nicht nur diesen Bereich, sondern auch
den Bereich der Fachkräfte.

Vor kurzem wurde durch eine Kleine Anfrage der
Grünen der Blick auf ein großes Handlungsfeld gelenkt,
nämlich auf die Qualifizierung von Tagespflegeperso-
nen, den sogenannten Tagesmüttern. Wir wissen: Die
Menschen, die dort arbeiten, sind oft nicht nur unterbe-
zahlt, sondern auch fehlqualifiziert. Wenn wir wirklich
Bildung und Förderung wollen, wenn wir Tagespflege in
Deutschland tatsächlich etablieren wollen, dann haben
wir die Verantwortung, in diesem Bereich für Qualität zu
sorgen. Da gibt es Defizite. Auch da hat der Bund eine
Zuständigkeit. Teile Ihres Konzepts und Ihrer Gesetze
beruhen auf den Tagesmüttern, aber Sie schauen weg.
Das Einzige, was Sie von der Regierung getan haben,
war, die Tagesmütter durch eine steuerrechtliche Rege-
lung noch mehr zu belasten. Damit haben Sie auch die
letzte Tagesmutter vergrault. Das ist Ihre Antwort. Aber
das wird nicht reichen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Also: Lassen Sie uns das Problem anpacken, bevor es
uns überholt. Wenn Sie wirklich das Beste für unsere
Kinder tun wollen, dann müssen Sie mehr tun, als nur
schönen Reden halten, dann müssen Sie handeln. Auch
die besten Sätze helfen nicht, wenn Ihr Handeln am tat-
sächlichen Bedarf vorbeigeht.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640700

Das Wort hat die Kollegin Ewa Klamt für die Unions-

fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Ewa Klamt (CDU):
Rede ID: ID1712640800

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Ja, wir haben einen Fachkräftemangel. – Die Kol-
legin müsste jetzt eigentlich zuhören, aber sie hat auch
schon bei der Ministerin nicht zugehört, sonst hätte sie
sie richtig zitiert.


(Beifall bei der CDU/CSU – Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Ich weiß nicht, ob Sie da waren, aber ich war da!)


Frau Kollegin, diese Koalition tut hier etwas, was
man von Rot-Grün in den Jahren 1998 bis 2005 nicht ge-
rade behaupten kann.


(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Ganztagsschulprogramm war von uns!)


Es macht aber Sinn, einmal genau hinzuschauen, wer in
unserem föderalen System was in diesem Bereich geleis-
tet hat und wer noch eine Bringschuld hat.

Allein beim Ausbau der Kindertagesbetreuung hat der
Bund einen Finanzierungsbeitrag von 4 Milliarden Euro
geleistet. Offen bleibt die Finanzierung in den Ländern.
Hier besteht erheblicher Nachholbedarf. Das stelle nicht
nur ich fest. Auch der Deutsche Städtetag fordert von
den Ländern größere finanzielle Anstrengungen, um den
Rechtsanspruch auf Betreuung bis 2013 umzusetzen.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das war aber nicht Ihre Idee!)


Rund 6 Milliarden Euro an Investitionskosten sind hier
von den Ländern noch nicht finanziert.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Linken, ich
gebe Ihnen recht: Bei der Kinderbetreuung geht es nicht
allein um Quantität, sondern auch um Qualität. Doch Ihr
Ansatz geht in die falsche Richtung. Sie verwechseln die
Zuständigkeiten. Anders als im sozialistischen Einheits-
staat


(Zuruf von der LINKEN: Oh! Langweilig!)


ist es im föderalistischen System der Bundesrepublik
Deutschland – man muss Sie ja immer wieder aufklären,
weil Sie es anscheinend nicht wissen – aus gutem Grund
Aufgabe der Länder, mit konkreten Maßnahmen auf den
regionalen Bedarf zu reagieren.


(Sönke Rix [SPD]: Den guten Grund würde ich gern einmal hören!)


Anstatt jedoch in den Ländern, in denen Sie bis vor kur-
zem noch mitregieren konnten – ich nenne nur einmal
Berlin –, diese Probleme zu beheben, rufen Sie jetzt den
Bund auf, Ihre bildungspolitischen Negativhinterlassen-
schaften – schauen wir nur einmal in den Grundschulbe-
reich – aufzuräumen. Das ist nicht Aufgabe des Bundes.


(Beifall bei der CDU/CSU)






Ewa Klamt


(A) (C)



(D)(B)

Wir, die Koalition, haben mit einer Vielzahl von Pro-
grammen und einem immensen finanziellen Aufwand
verbesserte Rahmenbedingungen in den Bereichen Bil-
dung und Erziehung geschaffen. Etliche Initiativen wur-
den bereits genannt. Wichtig ist für mich die Initiative
„Offensive Frühe Chancen“. Frau Schieder, Sie sind
doch auch im Ausschuss. Sie wissen doch ganz genau,
was wir da beschlossen haben.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Ich weiß, was Rot-Grün auf den Weg gebracht hat!)


Wir haben bis 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfü-
gung gestellt, um in Deutschland 4 000 Kitas mit dem
Schwerpunkt Sprache und Integration zu fördern. Ich
sage das, weil Sie die Migrationskinder und die Kinder
von deutschen Eltern, die der deutschen Sprache nicht
richtig mächtig sind, ansprachen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712640900

Kollegin Klamt, gestatten Sie eine Frage der Kollegin

Golze?


Ewa Klamt (CDU):
Rede ID: ID1712641000

Nein. – Nehmen wir das Aktionsprogramm Kinderta-

gespflege. Hier konnte der Anteil der Tagespflegeperso-
nen ohne absolvierten Qualifikationskurs auf 14 Prozent
gesenkt und der Anteil der erfolgreichen Abschlüsse im
Jahr 2009 um 16 Prozent gesteigert werden.


(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Was ist denn ein Qualifikationskurs? 160 Stunden! Das ist doch keine berufliche Ausbildung!)


Im Übrigen wird auch die Anerkennung ausländi-
scher Bildungsabschlüsse einen wichtigen Beitrag dazu
leisten, dass auch pädagogische Fachkräfte in der früh-
kindlichen Bildung tätig werden können. Auch hier ist
der Bund für die bundesgesetzlich geregelten Berufe be-
reits aktiv geworden. Es liegt erneut an den Ländern,
Anerkennungsverfahren und berufsrechtliche Regelun-
gen, wie zum Beispiel für Lehrer und Erzieher, in ihrem
Zuständigkeitsbereich zu ändern.

Richtigerweise stellen Sie in Ihrem Antrag fest, dass
wir in Zukunft eine große Anzahl von Lehrerinnen und
Lehrern benötigen. Deshalb haben Bundesregierung und
Länder, und zwar nicht erst seit heute, mit dem Hoch-
schulpakt die Voraussetzung für die Aufnahme neuer
Studierender an den Hochschulen geschaffen.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Kennen Sie die Zahlen?)


– In der ersten Programmphase – die Zahl lese ich Ihnen
gerne vor; wir haben sie hier schon einmal gehört – wur-
den von 2007 bis 2010 rund 182 000 zusätzliche Stu-
dienmöglichkeiten geschaffen – zusätzliche Studienmög-
lichkeiten! Das heißt doppelt so viele wie ursprünglich
vereinbart.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Wir haben aber wesentlich mehr Studierende! Doppelte Abiturjahrgänge! Wegfall der Wehrpflicht!)


– Bei diesem Thema sind wir jetzt gerade. Frau
Schieder, hören Sie doch einfach einmal zu, auch wenn
es für Sie schwierig ist. Ich habe Ihnen auch zugehört.

Bis zum Jahr 2015 – das ist die zweite Programm-
phase – hat die Bundesregierung 320 000 bis 335 000
zusätzliche Studienmöglichkeiten zugesichert. Wenn es
einen größeren Bedarf geben sollte, dann wird auch die-
ser vom Bund finanziert. Um es noch einmal in aller
Deutlichkeit zu sagen: 600 Millionen Euro erhielten die
Länder 2011 vom Bund für den Ausbau der Studienan-
gebote. 2012 werden es 1,14 Milliarden Euro sein.


(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Ich denke, dafür sind wir nicht zuständig!)


– Ja, Sie haben recht. 25 Prozent all dieser Kosten finan-
ziert der Bund schon, aber Sie fordern immer noch ein
bisschen mehr. Sie müssen aber auch einmal da liefern,
wo Sie in der Verantwortung sind. Da passiert nämlich
überhaupt nichts.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Es geht um Lehrerinnen und Lehrer und nicht um Studienplätze!)


Uns ist aber auch die Qualität der Ausbildung wich-
tig. Der Qualitätspakt Lehre ist schon angesprochen
worden. Auch hierbei gilt – das kann nicht oft genug
klargestellt werden –: Länder und Hochschulen müssen
ihren Beitrag zur Verbesserung von Studium und Lehre
leisten. Auch die Zuständigkeit für die Erzieherinnen
und Erzieher liegt bei Ländern und Kommunen. Darum,
liebe Linke, können wir Ihrem Antrag sicher nicht zu-
stimmen.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641100

Für die SPD-Fraktion spricht nun der Kollege Sönke

Rix.


(Beifall bei der SPD)



Sönke Rix (SPD):
Rede ID: ID1712641200

Liebe Kolleginnen und Kollegen! In fast jeder Rede,

zumindest vonseiten der Regierungskoalition, ist bisher
angeklungen: Wir sind eigentlich gar nicht zuständig
sind. Dafür sind die Länder zuständig. Wir können nur
ein paar kleine Programme machen. Was soll das ganze
Gerede? – Wenn wir mit dieser Einstellung an den Aus-
bau der Ganztagsschulen oder der Krippenplätze heran-
gegangen wären, dann hätten wir uns in diesem Bereich
nicht bewegt.


(Beifall des Abg. Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD])


Ich finde – das sage ich insbesondere an die Adresse der
Kollegen der Unionsfraktion –, das hat dieses Thema





Sönke Rix


(A) (C)



(D)(B)

nicht verdient. Man kann auch mit den Ländern gemein-
sam Großes bewegen. Das haben Sie bisher versäumt.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ewa Klamt [CDU/CSU]: Das machen wir die ganze Zeit mit dem Hochschulpakt!)


Wir haben nicht nur unter Rot-Grün das Ganztags-
schulprogramm auf den Weg gebracht, sondern wir ha-
ben auch in der Großen Koalition das 4-Milliarden-
Euro-Programm zum Ausbau der Krippenplätze voran-
gebracht, obwohl wir auf Bundesebene eigentlich nicht
die Zuständigkeit dafür hatten. Wir haben uns aber mit
den Ländern zusammengesetzt und gemeinsam in einem
ausgetüftelten Verfahren dafür gesorgt, dass wir Geld für
den Ausbau der Krippenplätze in die Hand nehmen
konnten. Sie aber sagen nun, da die nächsten Schritte
folgen sollen: Damit haben wir nichts zu tun; das müs-
sen die Länder alleine machen. – So geht es nicht.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Wir haben schon eine Anschubfinanzierung gemacht!)


Dass wir in den Bereich Kindertagesstätten investiert
haben, war wahrscheinlich schon ein zäher Akt von Frau
von der Leyen mit Blick auf die CDU/CSU-Fraktion und
insbesondere die CSU-Landesgruppe. Aber wir haben es
geschafft. Nun fehlen, wie gesagt, die weiteren Schritte.
Der Ausbau stockt quantitativ und qualitativ. Wir brau-
chen vor allem mehr und besser ausgebildetes Personal.
Deshalb brauchen wir eine andere Ausbildung der Erzie-
herinnen und Erzieher. Denn die Ansprüche und Anfor-
derungen an frühkindliche Bildung – das haben die letz-
ten Jahre deutlich gezeigt – sind zu Recht gestiegen.

Der Kindergarten ist nicht mehr das, was er vor 20
oder 30 Jahren in einer rein konservativen Ära war, näm-
lich ein Aufbewahrungsort für Kinder, deren Eltern ge-
rade nicht auf sie aufpassen konnten. Die Kindertages-
stätte ist inzwischen ein Ort der frühkindlichen Bildung.
Deshalb ist es dringend notwendig, dass wir die Erzieher-
ausbildung reformieren und vorantreiben und den Erzie-
herberuf aufwerten.


(Beifall bei der SPD)


Ein Blick auf andere europäische Staaten wie die Be-
neluxstaaten und Skandinavien – Norwegen ist ein gutes
Beispiel – zeigt, welchen Stand der Erzieher oder die Er-
zieherin dort hat: Er steht ungefähr auf derselben Ebene
der beruflichen Hierarchie – wenn man es so sagen
kann – wie die Lehrerin oder der Lehrer. In Schleswig-
Holstein verdient ein Erzieher mit einer Ganztagsstelle
etwa 1 800 Euro netto. Im Vergleich zum Lehrergehalt
ist das eine Katastrophe; denn wir erwarten von den Er-
zieherinnen und Erziehern mindestens genauso viel wie
von den Lehrerinnen und Lehrern.


(Beifall bei der SPD und der LINKEN)


Es bedarf nicht nur einer Initiative der Länder, son-
dern einer Bund-Länder-Initiative, um den Erzieherberuf
aufzuwerten, und zwar durch eine bessere Bezahlung,
mehr Aufstiegschancen und eventuell durch eine stär-
kere Akademisierung dieses Berufsstands.
Ich habe mich lange gefragt, woran es liegt, dass das
aufseiten der Regierungskoalition nicht erkannt wird.
Wenn ich mir Ihre Vorschläge genau anschaue – leider
ist niemand vom Familienministerium anwesend, ob-
wohl Fachkräfte im Krippenbereich ein Thema für die-
ses Ministerium wäre; offenbar hat man dort anderes zu
tun –, dann vermute ich, dass das am Rollenbild liegt.
Nehmen wir als Beispiel das Programm für mehr männ-
liche Erzieher in Kindertagesstätten. Ihrer Ansicht nach
brauchen männliche Arbeitslose – von denen gibt es
genügend – offenbar noch nicht einmal eine volle Aus-
bildung, sondern nur eine Umschulung bzw. Weiterqua-
lifizierung, um anschließend als Erzieher in Kinderta-
gesstätten arbeiten zu können. Dieses Rollenbild führt
dazu, dass der Erzieherberuf noch immer nicht den Stel-
lenwert hat, den er eigentlich verdient.

In diesem Zusammenhang muss man sich auch Ihr Fa-
milienbild anschauen. Die bayerische Familienministerin
hat gerade ein Betreuungsgeld in Höhe von 500 Euro ge-
fordert. Das Geld, das dafür ausgegeben werden soll,
sollte lieber in den Ausbau von Krippenplätzen und in die
Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern inves-
tiert werden. Wenn Sie Ihre Rollenbilder nicht verändern,
dann verändern Sie auch nichts an der Qualität von Erzie-
hung und Bildung. Daran sollten Sie als Erstes arbeiten.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641300

Nun hat der Kollege Florian Hahn für die Unionsfrak-

tion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Florian Hahn (CSU):
Rede ID: ID1712641400

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Der vorliegende Antrag spricht das Problem
der Überalterung der Gesellschaft und – damit einherge-
hend – auch des Lehrkörpers an. Dieses Problem haben
wir schon längst erkannt.

Die Bundesregierung scheut keinen finanziellen Auf-
wand, um verbesserte Rahmenbedingungen in den Be-
reichen Bildung und Erziehung zu schaffen. Das haben
meine Vorredner Ewa Klamt, Marcus Weinberg und an-
dere bereits ausführlich dargestellt. Der in der letzten
Sitzungswoche präsentierte Haushalt des BMBF ist Zei-
chen genug, dass der Bund seine durch den Föderalis-
mus vorgegebene Verantwortung für die Bildungspolitik
wahrnimmt. Aber auch für den Bildungsbereich gilt,
dass all diese finanziellen Leistungen immer im Kontext
mit dem finanziell Machbaren gesehen werden müssen.
Damit haben die Antragsteller traditionell ein Problem.
Das wissen wir alle, spätestens wenn wir auf die Haus-
halte schauen, die Sie in den von Ihnen mitregierten
Ländern verantworten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Frühkindliche Bildung, Qualifizierung der Erziehe-
rinnen und Erzieher, Schulen stärken, gehaltvolles Stu-





Florian Hahn


(A) (C)



(D)(B)

dium sichern – das sind unsere Ziele. Genau so steht es
im Koalitionsvertrag. Trotz rückläufiger Kinderzahlen
wird nicht weniger, sondern mehr Geld in Bildung ge-
steckt. Mit Blick auf den vorliegenden Antrag ist festzu-
halten, dass gerade die Bildungshoheit eine der wesentli-
chen Gestaltungsräume der Länder ist. Der Bund wird
daher die Länder nicht aus ihrer – auch finanziellen –
Verantwortung für das Bildungssystem entlassen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie müssen selbst entscheiden, welche konkreten Maß-
nahmen sie für ihre Region, für ihr Land brauchen.

Ich komme genauso wie Frau Schieder aus Bayern,
und wir in Bayern stehen hinter dem Föderalismusge-
danken und dem Wettbewerb um die besten Konzepte
und Ergebnisse unter den Ländern. Das ist Kern unseres
erfolgreichen föderalen Systems; das wollen wir auch
nicht antasten.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Das sollte Sie nicht daran hindern, junge Lehrer einzustellen!)


– Zu den Lehrern komme ich gleich, Frau Schieder. –
Auffällig ist aber, dass im Vergleich immer wieder die
CDU/CSU-geführten Länder in den Rankings, bei PISA
oder im Bildungsmonitor, besser abschneiden als die üb-
rigen. Bayern hat derzeit – ich komme jetzt zu Ihrem
Einwand, Frau Schieder – die höchste Lehrerzahl seit
über 60 Jahren. Noch nie haben in Bayern so viele Lehr-
kräfte – hören Sie zu, Frau Schieder! – an staatlichen
Schulen unterrichtet wie heute.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Oje!)


Trotz weiter rückläufiger Schülerzahlen – allein vom
letzten auf dieses Jahr waren es 50 000 Schüler weniger –
investiert Bayern in Lehrerstellen. Allein mit dem Dop-
pelhaushalt 2011/2012 schafft die Landesregierung
schulartübergreifend 3 873 neue Lehrerstellen. Das sind
im Übrigen netto mehr als 2 000. Schaut man auf das bis
letzten Sonntag rot-rot regierte Berlin, so stellt man fest,
dass Berlins Schulen in den PISA-Studien immer zielsi-
cher auf den unteren Plätzen landen.

Dass in Berlin „arm, aber sexy“ das generelle Motto
von Rot-Rot unter Wowereit war und daraus resultierend
die Lehrer mit wesentlich weniger Geld nach Hause ge-
hen als in anderen Bundesländern


(Zuruf von der LINKEN)


– hören Sie einmal zu! –, wirkt sich natürlich auf die
Motivation der Lehrer aus. Hier muss eine neue Regie-
rung in Berlin aufräumen, am besten unter CDU-Beteili-
gung,


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


und richtige Anreize setzen, bevor Sie diese vom Bund
fordern.

Für uns zählen Qualität und individuelle Förderung.
Deshalb halten wir von einem Bildungseinerlei nichts. Je-
des Talent muss bestmöglich gefördert werden. Wichtig
dabei ist die Durchlässigkeit des Systems. In Bayern
schaffen wir übrigens zwei Dinge gleichzeitig: einen aus-
geglichenen Haushalt – das schon seit sieben Jahren – und
steigende Investitionen in die Bildung unserer Kinder.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Natürlich werden zukünftig mehr Lehrerinnen und
Lehrer gebraucht. Die Zahlen der anstehenden Pensio-
nierungen in den nächsten Jahren sind uns bekannt.


(Marianne Schieder [Schwandorf] [SPD]: Warum stellen Sie dann nicht ein?)


Die Hochschulen in Deutschland sind derzeit mit mehr
als 2 Millionen Studienanfängern so attraktiv wie nie zu-
vor. Deshalb ist es umso wichtiger für den Beruf des
Lehrers, des Pädagogen oder des Erziehers, die dafür be-
fähigten Studenten zu finden und entsprechend auszubil-
den. Ein Pädagogikstudium muss aus Berufung ergriffen
werden und darf nicht nur eine Notlösung darstellen,
weil sonstige Karrierewege nicht eingeschlagen werden
können.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Hier geht Qualität über Quantität. Daher geht die For-
derung der Linken, 10 000 Lehrerinnen und Lehrer zu-
sätzlich pro Jahr zur Verfügung zu stellen, völlig an der
Realität vorbei. Wir brauchen kein neues Fachkräftepro-
gramm, sondern eine konsequente Umsetzung der beste-
henden Programme, Bildungsbündnisse, Bildungsketten
und die Weiterentwicklung des Ausbildungspakts.


(Dr. Rosemarie Hein [DIE LINKE]: Das bringt aber keine Lehrerinnen und Lehrer!)


Die Länder erhalten für den Ausbau des Lehramts be-
reits Unterstützung vom Bund aus dem Hochschulpakt.
Ebenfalls bekommen sie Mittel vom Bund für die Erzie-
herausbildung an Hochschulen.

Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung mit
ihren Programmen von der frühkindlichen Erziehung
über die Betreuung in Kindergärten bis hin zu einer mit
den Ländern abgestimmten Bildungspolitik die richtigen
Weichenstellungen vorgenommen hat. Die Umsetzung
liegt allerdings bei den Ländern. Der vorliegende Antrag
ist daher abzulehnen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641500

Bei aller Kontroverse – eine Übereinstimmung hat

das Präsidium festgestellt: Die Redezeiten wurden von
allen Fraktionen ausgeschöpft.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschus-
ses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel
„Fachkräfteprogramm – Bildung und Erziehung – unver-
züglich auf den Weg bringen“. Der Ausschuss empfiehlt
in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/7007,





Vizepräsidentin Petra Pau


(A) (C)



(D)(B)

den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache
17/2019 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der
Unionsfraktion und der FDP-Fraktion gegen die Fraktion
Die Linke bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Bericht des Petitionsausschusses (2. Ausschuss)


Bitten und Beschwerden an den Deutschen
Bundestag

Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages im Jahr 2010

– Drucksache 17/6250 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Dreiviertelstunde vorgesehen. – Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsverwal-
tung, die dem Petitionsausschuss das ganze Jahr über zur
Seite stehen, aus diesem Anlass herzlich hier begrüßen.


(Beifall)


Die fraktionsübergreifende Begrüßung gibt uns die
Gelegenheit, die notwendigen Umgruppierungen hier im
Saal so vorzunehmen, dass wir der ersten Rednerin zu-
hören können.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Vorsit-
zende des Petitionsausschusses, die Kollegin Kersten
Steinke.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)



Kersten Naumann (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641600

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kol-

legen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aus-
schussdienstes! Meine Damen und Herren! In § 48 der
„Geschäftsordnung für die constituirende Nationalver-
sammlung“ in der Paulskirche 1848 hieß es – ich zitie-
re –:

Dem Petitions-Ausschusse ist ein bestimmter Tag
in jeder Woche zur Vorlegung seiner Berichte ein-
zuräumen. Erst nach völliger Erledigung dieser Be-
richte kann zur anderweitigen Tagesordnung über-
gegangen werden.

Stellen Sie sich nur einmal einen Moment vor, dieser
Paragraf wäre in die Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages aufgenommen worden!


(Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre gut!)


Ist das nicht eine wunderbare Vorstellung, meine lieben
Kolleginnen und Kollegen?


(Beifall bei der LINKEN, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber keine Angst! Ich will bei weitem keine Eins-zu-
eins-Übernahme fordern. Aber würde es wirklich scha-
den, wenn wir uns in jeder Sitzungswoche eine Stunde
Zeit nähmen, Petitionen im Plenum inhaltlich zu disku-
tieren? Diese eine Stunde könnte manche nachfolgende
Plenardebatte anders und nachdenklicher verlaufen las-
sen.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Heutzutage stimmen wir im Parlament über soge-
nannte Sammelübersichten ab, die die Beschlussem-
pfehlungen des Petitionsausschusses enthalten. Für rund
16 000 bis 18 000 Petitionen im Jahr ist das sicher eine
zeitsparende Lösung. Aber werden wir damit dem Herz-
stück des Parlamentarismus, dem Art. 17 des Grundge-
setzes, wirklich gerecht?


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Ja!)


Immer wieder stellen wir fest, dass unsere Bürgerin-
nen und Bürger sehr sensibel auf politische Maßnahmen
und Reformen reagieren und sich an das Parlament wen-
den. Die zahlreichen Briefe und Mails beweisen: Von
Politikverdrossenheit und Vertrauensverlust ist da wenig
zu spüren. Diesem Vertrauensvorschuss könnten wir
noch besser gerecht werden, wenn wir Petitionen auch
im Plenum diskutieren würden.

Doch zurück zum Jahresbericht 2010. Im Durch-
schnitt gingen 66 Zuschriften und Mails pro Werktag
beim Petitionsausschuss ein. Insgesamt waren es 16 849
Petitionen. 5 780 davon, also mehr als ein Drittel, kamen
auf elektronischem Weg – und das mit steigender Ten-
denz. 15 993 Petitionen hat der Ausschuss im vergange-
nen Jahr abschließend behandelt, inklusive einiger Über-
hänge aus dem Vorjahr.

Seit der Eröffnung der Internetplattform des Petitions-
ausschusses im Jahr 2005 finden unsere Seiten einen
ständigen Zuspruch. Täglich wird auf diese rund
150 000-mal zugegriffen, was einer monatlichen Klick-
rate von über 4 Millionen entspricht. Das größte Inte-
resse bei den Nutzerinnen und Nutzern der Internetseiten
gilt natürlich den öffentlichen Petitionen. Davon gab es
einige im vergangenen Jahr. Erinnern möchte ich an so
erfolgreiche Petitionen wie die gegen die Einführung der
ambulanten Kodierrichtlinien mit fast 500 000 Unter-
stützerinnen und Unterstützern oder die gegen die unzu-
reichende Vergütung der Hebammen mit über 190 000
Unterzeichnungen. Besonders im Herbst 2010 erhielten
wir viele Petitionen und Unterschriften gegen die Lauf-
zeitverlängerung der AKW.

Im Jahr 2010 haben sich 380 831 neue Nutzerinnen
und Nutzer angemeldet. Sie haben sich aktiv in die Dis-
kussion der verschiedenen Themen eingebracht, haben
Petitionen mitgezeichnet oder kommentiert oder aber ei-
gene Bitten und Beschwerden eingereicht. So weist die
Statistik die unglaubliche Zahl von 1 754 579 Mitzeich-
nungen auf. Das ist mehr als eine Verdreifachung im
Vergleich zum Vorjahr und, ich denke, sehr beachtlich.

Im Jahr 2010 tagte der Petitionsausschuss viermal öf-
fentlich. Diese Sitzungen wurden im Parlamentskanal





Kersten Steinke


(A) (C)



(D)(B)

und im Internet live übertragen. In den vier Sitzungen
wurden zehn Petitionen beraten. Die Themen waren un-
ter anderem die Sperrung von Internetseiten, das bedin-
gungslose Grundeinkommen, der Verzicht auf weitere
Privatisierung von Gewässern, eine Reform der GEMA
und die unzureichende Vergütung sowie die hohen Haft-
pflichtprämien für Hebammen. Großen Zuspruch erhielt
auch die Petition, welche die Verankerung eines Grund-
rechts auf berufliche Ausbildung im Grundgesetz zum
Ziel hatte. Ihr haben sich 77 946 Unterzeichnerinnen und
Unterzeichner angeschlossen.

Doch wie so oft im Leben finden sich gegenteilige
Meinungen zu einem Thema auch in Petitionen. Hier ein
Beispiel: Eine Sammelpetition zur Verschärfung des
Waffenrechts fand 15 584 Unterstützerinnen und Unter-
stützer. Andererseits schlossen sich der Forderung nach
einer Liberalisierung des Waffenrechts 7 386 Mitzeich-
nerinnen und Mitzeichner an.

Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu den
einzelnen Ressorts und den Themenschwerpunkten:

Obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les den größten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu
verzeichnen hatte, nahm es dennoch mit 3 344 Petitionen
weiterhin den ersten Platz ein. Erneut war die Grund-
sicherung für Arbeitsuchende das Hauptthema, gefolgt
von Eingaben zum Bereich der gesetzlichen Rentenver-
sicherung.


(Zurufe von der LINKEN: Hört! Hört!)


Das Justizministerium steht mit 2 067 Eingaben an
zweiter Stelle. Themen waren hier beispielsweise das
Unterhalts- und Scheidungsrecht, das Sorgerecht bei
nichtehelichen Kindern und das Recht bei Vertragsab-
schlüssen über das Internet. Gerade zu diesem Bereich
gehen auch immer wieder Schreiben ein, in denen die
Revision von gerichtlichen Entscheidungen gefordert
wird. Hier sind dem Ausschuss allerdings die Hände ge-
bunden; denn Art. 97 des Grundgesetzes garantiert die
richterliche Unabhängigkeit. Somit liegen gewisse Ent-
scheidungen außerhalb des Einflussbereiches des Peti-
tionsausschusses.

Beim Bundesministerium der Finanzen führen tradi-
tionell die Eingaben zum Steuerrecht die Liste an. Das
Thema der Einkommensteuer steht nach wie vor an ers-
ter Stelle. Es gab allerdings weniger Eingaben zur Kraft-
fahrzeugsteuer, zum Bereich des Kredit- und Bankenwe-
sens und zum Bereich des Wertpapierhandels.

Beim Gesundheitsministerium dominiert das Thema
„Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen“, gefolgt
von Einwänden zu Leistungen der gesetzlichen Kran-
kenkassen. Gestiegen ist die Zahl der Eingaben zum Be-
reich des Arzneimittelwesens.

Auch das Bundesministerium des Innern verzeichnete
einen Rückgang bei den Eingaben, und zwar von 1 952
im Jahr 2009 auf 1 606 im vergangenen Jahr. Das Auf-
enthalts- und Asylrecht mit rund 280 Eingaben bleibt
aber weiterhin das Schwerpunktthema, gefolgt von Fra-
gen zur Versorgung der Beamten oder zu dem neu einge-
führten elektronischen Personalausweis.
Ein großer Anteil entfiel auf Vorschläge zur Ände-
rung des Wahlrechts und zur Einführung von Volksent-
scheiden. Eine Reihe von Petitionen gab es auch zur Än-
derung des Grundgesetzes, zum Beispiel die Forderungen
nach Einführung eines Grundrechtes auf Arbeit oder
nach Verankerung der Rechte von Kindern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mitglie-
der des Ausschusses machen ihre Entscheidungen nicht
nur von den ihnen vorliegenden Akten abhängig, son-
dern sie verschaffen sich auch vor Ort einen persönli-
chen Eindruck. So ging es bei zwei Ortsterminen um den
Lärmschutz an Schienenwegen und in einem weiteren
Fall um die Forderung nach Schließung eines Luft- und
Bodenschießplatzes der Bundeswehr.

Ich möchte die heutige Debatte dazu nutzen, mich bei
allen Ausschussmitgliedern zu bedanken, die sich mit
viel Engagement in die immer wieder neue und sehr dif-
ferenzierte Materie der einzelnen Anliegen einarbeiten
müssen. Es sind teilweise sehr tragische Einzelschick-
sale, die die Ausschussmitglieder – das darf ich hier si-
cherlich für alle Mitglieder des Petitionsausschusses sa-
gen – vor schwerwiegende Entscheidungen stellen.
Wenn wir dann gemeinsam den Petenten helfen können,
sind wir auch gemeinsam froh. Wenn wir allerdings trotz
Ausschöpfens aller Möglichkeiten nicht helfen können,
ist es für alle eine bittere Erfahrung. Die oft sehr ange-
regten Diskussionen über die einzelnen Eingaben und
die Entscheidungen bezüglich des weiteren Vorgehens
führen nicht immer zu einstimmigen Entscheidungen,
aber sie sind dennoch ausschließlich von dem Ziel be-
stimmt, das Beste für die Petentinnen und Petenten zu
erreichen.

Darüber hinaus möchte ich die Gelegenheit nutzen,
mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Petitionsausschussdienstes für ihre fleißige Arbeit zu be-
danken.


(Beifall im ganzen Hause)


Sie sorgen dafür, dass mit einer dünnen Personaldecke
bei stetiger Fluktuation auf der Sachbearbeiter- wie auch
Referatsleiterebene kontinuierlich die vielen Eingaben
und Akten bearbeitet, Stellungnahmen bewertet, Bericht-
erstattergespräche, Ortsbesichtigungen und Obleute-
gespräche vor- und nachbereitet werden. Das ist nicht
immer einfach, aber sie machen es fast ausnahmslos mit
Bravour. Dafür unseren herzlichen Dank.


(Beifall im ganzen Hause)


Diesem Dank muss ich aber auch eine kritische An-
merkung anschließen. Daran, dass ich in meiner nun-
mehr sechsjährigen Amtszeit bereits den dritten Unter-
abteilungsleiter verabschieden musste, habe ich mich
fast gewöhnt. Nicht gewöhnen kann und will ich mich
allerdings daran, dass wir als Petitionsausschuss binnen
eines Tages des Unterabteilungsleiters beraubt wurden,
der für 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwort-
lich ist, nach einer Woche dann eine Ausschreibung mit
einer Frist von zwei Wochen erfolgte und wir im güns-
tigsten Fall nach vier Wochen die Stelle neu besetzt be-
kommen. Dieses Verfahren zeugt in meinen Augen von
wenig Achtung gegenüber der Arbeit des Petitionsaus-





Kersten Steinke


(A) (C)



(D)(B)

schusses und macht mich genauso unzufrieden wie die
jährliche Platzierung der Debatte zum Jahresbericht auf
der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641700

Der Kollege Günter Baumann hat für die Unionsfrak-

tion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Günter Baumann (CDU):
Rede ID: ID1712641800

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Auf die soeben gestellte Frage unserer Vor-
sitzenden, ob wir mit unserem jetzigen Verfahren
Art. 17 Grundgesetz gerecht werden, möchte ich sehr
gern antworten, und zwar mit einem ganz klaren Ja. Ich
bin der festen Überzeugung, dass wir unserem Auftrag
gerecht werden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Stellen Sie sich einmal vor, wir antworteten auf indi-
viduelle Probleme und persönliche Anliegen, mit denen
sich die Bürger an uns wenden, im Rahmen einer Plenar-
debatte. Bei den Sonntagsreden, die hier manchmal ge-
halten werden, wäre das auf keinen Fall möglich, wobei
wir vom Thema Datenschutz überhaupt nicht reden wol-
len. Ich glaube also, dass man das so nicht machen kann.
Nicht umsonst tagen auch unsere Fachausschüsse in der
Regel nichtöffentlich.

Worum es bei der Arbeit im Petitionsausschuss geht
und welche Erfolge wir erreichen können, lässt sich am
besten anhand eines Beispiels darstellen. Eine Petentin
hat sich 2005 an den Deutschen Bundestag gewandt und
begehrt, dass bei der Anrechnung einer Verletztenrente
aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine unter-
schiedlichen Freibeträge in Ost und West mehr ange-
rechnet werden sollen – ein durchaus vernünftiges An-
liegen. In der Stellungnahme hat das Ministerium für
Arbeit und Soziales dem 2006 zunächst nicht Rechnung
tragen können. Wir haben als Petitionsausschuss den Be-
schluss gefasst, die Petition der Bundesregierung zur Be-
rücksichtigung zu überweisen. Das ist das höchste Vo-
tum, das es gibt. Wir haben die Petition weiter intensiv
verfolgt, haben Schreiben verfasst und Gespräche ge-
führt. Seit dem 1. Juli 2011 ist das Thema erledigt. Das
Bundesversorgungsgesetz und andere Vorschriften wur-
den geändert. Das heißt, die Freibeträge sind nunmehr in
Ost und West gleich.

Dieses positive Beispiel zeigt, dass Petitionsarbeit er-
folgreich sein kann, dass es manchmal aber viel Zeit und
auch Hartnäckigkeit braucht. Wir müssen einfach dran-
bleiben. Dann können wir für die Petentinnen und Peten-
ten ein gutes Ergebnis erreichen. Als Abgeordneter aus
den neuen Bundesländern freue ich mich natürlich über
diese Petition ganz besonders, weil es auf einem weite-
ren Gebiet gelungen ist, den Unterschied zwischen Ost
und West abzubauen.


(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bun-
destag ist für jedermann auf direktem Wege zugänglich.
Nach Art. 17 Grundgesetz hat jedermann das Recht, sich
mit Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages zu wenden. Neben dem
Wahlrecht und dem individuellen politischen Engage-
ment, zum Beispiel in Parteien, bietet das Petitionsrecht
die Möglichkeit, sich direkt in die Politik einzubringen.
Politische Beteiligung – darauf möchte ich besonderen
Wert legen – ist damit für die Menschen leicht erreich-
bar. Wenige Mausklicks oder ein einfacher Brief reichen
aus, um sich zu beteiligen.

Von dieser Beteiligungsmöglichkeit haben 2010
knapp 17 000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch ge-
macht. Rechnet man Massenpetitionen, übergebene Un-
terschriftenlisten und die elektronische Unterstützung im
Internet hinzu, stellt man fest, dass sich etwa 1,8 Millio-
nen Bürgerinnen und Bürger an unserem Petitionswesen
beteiligt haben. Ich denke, das ist ein sehr gutes Ergeb-
nis.

Die Zahlen belegen aus meiner Sicht eindrucksvoll:

Erstens. Das Petitionswesen ist in unserem Land be-
kannt und wird von den Bürgerinnen und Bürgern ge-
nutzt.

Zweitens. Die Menschen vertrauen uns, wenn es um
die Unterstützung bei individuellen Bitten und Be-
schwerden und um die Lösung persönlicher Fragen geht.

Drittens. Wir sind ständig aufgefordert, noch nicht ge-
löste Probleme in der Politik anzupacken und zu bearbei-
ten.

Nach wie vor kommen, prozentual auf die Einwoh-
nerzahl bezogen, die meisten Petitionen aus den neuen
Bundesländern. Auch wenn die Zahlen abnehmen, muss
man sagen: Das Bild des „meckernden Ossis“ ist noch
nicht ganz verblasst, aber es wird zumindest schwächer.
Das Petitionswesen ist im vereinten Deutschland inzwi-
schen auf beiden Seiten angekommen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es gibt bei Petitionen aber immer noch ganz spezielle
Ostthemen, zum Beispiel Rentenprobleme oder auch of-
fene Vermögensfragen.

Oft wird gefragt, wie erfolgreich wir sind. Auf diese
Frage möchte ich klipp und klar antworten: 2010 sind
43 Prozent der eingegangenen Petitionen positiv für den
Petenten ausgegangen. Das ist ein großer Erfolg, auf den
wir stolz sein können.


(Beifall im ganzen Hause)


An dieser Stelle möchte ich mich, genau wie die Vor-
sitzende, im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion





Günter Baumann


(A) (C)



(D)(B)

bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Aus-
schussdienstes ganz herzlich für ihre Arbeit bedanken.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ohne ihre sachliche Vorarbeit wäre eine Bearbeitung
durch uns nicht möglich. In manchen Fällen muss der
Ausschussdienst zwar aushalten, dass die Abgeordneten
dann doch eine andere Meinung haben als der Aus-
schussdienst; das gehört aber nun einmal dazu.

Ich möchte mich auch bei meinen Kollegen in der Ar-
beitsgruppe der CDU/CSU ganz herzlich bedanken. Wir
sind eine dufte Truppe. Man merkt: Jedem macht es
Spaß, jeder bringt sich ein. Das Anliegen, den Bürgerin-
nen und Bürgern zu helfen, ist jedem eine Herzenssache.

Mein herzlicher Dank gilt auch allen Mitgliedern im
Ausschuss, über Fraktionsgrenzen hinweg. Leider musste
ich in den letzten Monaten jedoch feststellen, dass die
Opposition das Petitionsrecht zunehmend als politische
Plattform nutzt. Das sollte so nicht sein.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn überhaupt, dann ist das Gegenteil der Fall! – Weitere Zurufe von der SPD)


– Kollege Lemme, das muss man schon einmal sagen. –
Ich habe kein Verständnis für die teilweise eklatant ho-
hen Voten der Opposition. Durch diese hohen Voten wer-
den den Petenten falsche Hoffnungen gemacht. Ich habe
kein Verständnis dafür, dass Sie sehr oft Anträge auf
Darlegung des Votierverhaltens stellen. Das ist nicht
Sinn der Sache. Bei über 90 Prozent der allein heute früh
im Ausschuss behandelten Petitionen wurden von den
Oppositionsfraktionen Anträge auf Einzelausweisung
nach 8.2.2 unserer Verfahrensregeln gestellt. Unsere
Verfahrensgrundsätze sagen eigentlich etwas anderes
aus.


(Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen sie geändert werden!)


– Bringen Sie es ein; dann reden wir darüber. – Das Pe-
titionsrecht ist nicht für Populismus oder politische Pro-
filierung da; das muss man eindeutig sagen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Für uns in der CDU/CSU-Arbeitsgruppe ist ganz klar:
Das Problem des Petenten steht im Mittelpunkt. Wir
möchten uns um die ganz konkreten Fälle kümmern und
sie realistisch bewerten. Wir wollen dem Bürger helfen,
soweit dies möglich ist. Der Petitionsausschuss ist kein
Fachausschuss, das muss deutlich gesagt werden.

Ich möchte zum Schluss ein Beispiel aus unserer Ar-
beit nennen. Wir hatten vor kurzem einen Ortstermin an
einer Bahnstrecke in Boizenburg. Dort stand das Thema
Lärmschutz im Mittelpunkt. Es ging um Wohnhäuser, die
direkt an einer Bahntrasse mit 179 Zugfahrten pro Tag
stehen. Das führte natürlich zu einer enormen Lärmbeläs-
tigung. Wir haben dort erreicht, dass die Priorisierungs-
kennziffer auf 3,198 erhöht wurde. Das Umsetzungs-
zeitfenster der Lärmschutzmaßnahme wurde außerdem
wesentlich verkürzt. Wir haben also konkret geholfen,
wenn auch nicht sofort gebaut wird.

Der größte Lohn für unsere Arbeit war ein Schreiben
der Petenten, in dem zu lesen war – ich darf zitieren –:
Vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Bemühungen,
dass sich unsere Lage in Bezug auf den Bahnlärm ver-
bessert, vor allen Dingen, dass Sie sich persönlich von
der Wichtigkeit einer Schallschutzmaßnahmen über-
zeugt haben.

Fazit: Wir haben Vertrauen gewonnen, Politikverdros-
senheit abgebaut und sind der Lösung des Problems nä-
her gekommen. Diesen erfolgreichen Weg möchten wir
weiter beschreiten.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712641900

Die Kollegin Sonja Steffen hat für die SPD-Fraktion

das Wort.


(Beifall bei der SPD)



Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1712642000

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Ausschussdienstes! Sehr geehrte Damen und Her-
ren! Die meisten von uns Mitgliedern des Petitionsaus-
schusses können inzwischen auf zwei Jahre Tätigkeit zu-
rückblicken. Vermutlich geht es Ihnen so wie mir: Die
Arbeit in diesem Ausschuss macht viel Freude, weil sie
konkrete Einzelfälle und Lebensschicksale betrifft. Es
geht um Themen, die mitten aus dem Leben unserer Bür-
gerinnen und Bürger kommen. Uns Parlamentariern wird
über die Petitionen der Unmut über bestimmte politische
Entscheidungen vor Augen geführt. Wir werden auf
Missstände in der Verwaltungspraxis und auf Fehler und
Lücken in Gesetzen aufmerksam gemacht. Diese Rück-
koppelung ist für uns als Kontrollinstanz gegenüber der
Bundesregierung und als Gesetzgeber von großer Be-
deutung.

Heute Morgen haben wir im Petitionsausschuss da-
rüber debattiert, ob wir bei Gesetzentwürfen mitberatend
tätig werden sollten. In diesem Zusammenhang lag uns
eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vor. Lei-
der haben Sie sich, meine Kolleginnen und Kollegen von
der Regierungskoalition, geweigert, ein mitberatendes
Votum abzugeben, mit der Begründung, Herr Baumann
– ich zitiere –: Das hat der Petitionsausschuss noch nie
gemacht.


(Zurufe von der CDU/CSU: Richtig! – Zu Recht! – Aus gutem Grund!)


Ich muss Ihnen hier deutlich widersprechen. Gerade
durch die Einsicht in konkrete Einzelfälle können wir in
bestimmten Bereichen einen wichtigen und kompetenten
Beitrag leisten.





Sonja Steffen


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU/CSU: Dann tagen wir vier Stunden!)


Das Wissen, das wir durch Petitionen gewinnen, die
Rückkoppelung zur Bevölkerung darf im parlamentari-
schen Verfahren nicht unberücksichtigt bleiben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Günter Baumann [CDU/ CSU]: Also alle Gesetze auch in den Petitionsausschuss überweisen!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712642100

Kollegin Steffen, gestatten Sie eine Frage des Kolle-

gen Kauder?


Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1712642200

Ja.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712642300

Bitte.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Frau Kollegin Steffen, würden Sie bitte zur Kenntnis
nehmen, dass wir uns nicht verweigert haben, sondern
dass wir prüfen lassen werden, ob wir in diesem Fall zu-
ständig sind? Wenn Sie es besser gewusst hätten, hätten
wir gerne mit abgestimmt. Aber wir wussten es alle
nicht.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: So einfach ist das!)



Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1712642400

Herr Kollege Kauder, ich gebe Ihnen darin recht.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Sie wussten es auch nicht!)


So war es. Wir lassen die Zuständigkeit prüfen. Aber Sie
werden mir recht geben, dass Ihr Kollege Baumann
vorab gesagt hat, dass es im Petitionsausschuss nicht üb-
lich sei, dass wir bei Gesetzentwürfen mitberatend tätig
werden können.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Günter Baumann [CDU/ CSU]: So ist es bisher! Eindeutig! Das ist hundertprozentig richtig gewesen!)


Das Petitionsrecht ist das einzige Mittel der direkten
Beteiligung des Volkes auf der Bundesebene. Wir müs-
sen diesem Recht auch an dieser Stelle die ihm zukom-
mende Bedeutung beimessen.

Wir haben heute Morgen außerdem über eine öffentli-
che Petition mit 1 400 Unterstützerunterschriften bera-
ten, die sich erneut gegen Niedriglöhne und sittenwid-
rige Gehälter wendete; Sie werden sich erinnern. Uns
erreichen sehr viele Petitionen, die einen gesetzlichen
und flächendeckenden Mindestlohn fordern. Sie sehen,
meine Kolleginnen und Kollegen aus der Regierungs-
koalition, auch diese Forderung kommt mitten aus dem
Volk. Wir hoffen, dass sie in absehbarer Zeit auch in Ih-
ren Köpfen ankommt,


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


damit endlich eine gesetzliche Umsetzung erfolgen
kann.

Auch dieser Jahresbericht zeigt wieder, dass die ver-
hältnismäßig meisten Petitionen aus den neuen Bundes-
ländern kommen. Brandenburg steht hinsichtlich der
Zahl der eingereichten Petitionen auf Platz eins, gefolgt
von allen anderen neuen Bundesländern auf den Rängen
zwei bis sechs. Den letzten Platz unter den Bundeslän-
dern nimmt übrigens Baden-Württemberg ein. Spiegelt
sich in der Zahl der Eingaben aus den einzelnen Bundes-
ländern vielleicht auch die Zufriedenheit der Bürgerin-
nen und Bürger wider? Ich denke, Herr Baumann, wir
sind uns einig: Es liegt nicht am meckernden Ossi. Aber
ich glaube, dass wir im Osten besondere, spezifische
Probleme haben, die bisher nicht gelöst werden konnten.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Da haben wir in einem Punkt mal die gleiche Meinung!)


Gerade im Bereich der Ostrenten erreicht uns eine
große Zahl von Petitionen. Sie haben vorhin auf ein Bei-
spiel hingewiesen, das wir lösen konnten. Aber die Pro-
bleme sind immer noch vielfältig und die gefühlte Unge-
rechtigkeit ist hier besonders groß.


(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kein Wunder!)


Ich denke, viele von uns sind sich darin einig, dass wir
das nicht einfach so stehen lassen können.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


20 Jahre nach der Wiederherstellung der deutschen
Einheit ist ein Unterschied zwischen Ost- und
Westrenten nicht mehr erklärbar und auch nicht mehr
hinnehmbar. Ich möchte Sie, meine Kolleginnen und
Kollegen von der Koalition, wieder einmal an Ihren Ko-
alitionsvertrag erinnern. Sie haben dort vereinbart, sich
des Themas anzunehmen. Es muss eine gerechte Anglei-
chung der Renten noch in dieser Legislaturperiode ange-
stoßen werden; das haben Sie formuliert. Im Petitions-
ausschuss können wir mit unseren Voten in dieser
Hinsicht einen ersten Schritt tun.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich muss leider ein bisschen auf die Uhr schauen. Ich
hatte vor, noch einige Ausführungen zum Bereich Visa-
vergabepraxis, Aufenthaltsrecht und Asylrecht zu ma-
chen. Aber ich denke, Herr Dr. Ott, Sie werden sich die-
ses Themas annehmen. Ich meine, dass wir auf diesem
Gebiet noch eine Menge tun könnten und tun sollten,
und glaube, dass wir gerade in diesem Bereich mit unse-
rer Hartnäckigkeit einen wichtigen Teil zu guten Ent-
scheidungen beigetragen haben.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich uns alle lo-
ben. Es gab Petitionen, bei denen wir alle gemeinsam





Sonja Steffen


(A) (C)



(D)(B)

und fraktionsübergreifend auf Einzelfälle erfolgreich
Einfluss nehmen konnten. Ich möchte mich deshalb an
dieser Stelle bei allen Ausschusskollegen ausdrücklich
für die kooperative Zusammenarbeit bedanken.


(Beifall im ganzen Hause)


Es sind auch und gerade solche schwierigen Einzelfälle
– darauf haben Sie schon hingewiesen, Frau Vorsitzen-
de –, die uns durch einen erfolgreichen Abschluss für die
intensive und sehr zeitaufwendige Arbeit im Petitions-
ausschuss belohnen.

Mein besonderer Dank – wir haben das vorhin schon
gehört; die Vorsitzende hat es bereits ausgesprochen, Sie
auch, Herr Baumann, und ich möchte mich anschlie-
ßen – gilt an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern des Ausschussdienstes. Durch ihre hervorra-
gende und gründliche Arbeit können sie viele Eingaben
der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld lösen. Sie
nehmen uns eine Menge Arbeit ab und stehen uns immer
zur Verfügung, wenn es Rückfragen gibt und eine ge-
nauere Aufklärung erforderlich ist.

Der konkrete Einsatz für die Menschen und ihre An-
liegen macht den Petitionsausschuss so bedeutend. Ich
hoffe auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit und
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712642500

Als Nächster spricht nun der Kollege Dr. Peter

Röhlinger für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP)



Dr. Peter Röhlinger (FDP):
Rede ID: ID1712642600

Ich bin es als früherer OB gewohnt, nach einem Kon-

sens zu suchen. Ich freue mich jedes Mal, wenn wir – so
wie auch heute – einen ganzen Teil der Beschlussvorla-
gen sehr schnell einstimmig beschließen können. Im
Bundestag ist das sonst durchaus nicht üblich; aber in
unserem Ausschuss kommt es mehrheitlich vor.

Im Übrigen werden einige Petitionen an die zuständi-
gen Ministerien weitergeleitet, und zwar, wenn wir den
Inhalt für so wichtig halten, dass er weiter bearbeitet
werden sollte, wir jedoch keine Abhilfe leisten können.

Petitionen machen uns Abgeordnete darauf aufmerk-
sam, mit welchen Problemen Bürgerinnen und Bürger
manchmal zu kämpfen haben, wo sie Ungerechtigkeiten
erfahren, wo Gesetze unzulänglich sind, wo sie sich über
wuchernde Bürokratie ärgern oder sich von Behörden im
Stich gelassen fühlen. In vielen Fällen – auch das muss
gesagt werden – können wir allerdings nicht helfen. Zum
Beispiel entscheidet natürlich nicht der Bundestag da-
rüber, welche Medikamente von der Krankenversiche-
rung bezahlt werden und welche nicht. Die Fristen, die
die Bundesagentur für Arbeit setzt, wenn es zum Bei-
spiel um den Leistungsbezug geht, kann der Deutsche
Bundestag nicht in jedem Einzelfall individuell anpas-
sen.
Wichtig ist mir aber, dass jeder Beschluss so gut wie
möglich erklärt und so verständlich wie möglich begrün-
det wird.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Kersten Steinke [DIE LINKE])


Jeder Petent soll merken, dass sein Anliegen verstanden
worden ist. Auch wenn wir dem Anliegen nicht abhelfen
können, soll er zumindest verstehen, warum wir nicht
helfen können. Ich bin von Beruf Tierarzt und damit ei-
ner der wenigen Nichtjuristen im hochheiligen Petitions-
ausschuss. Ich verstehe die vielen Zuschriften von Men-
schen, die ein Papier sehen und das Gefühl haben, sie
bräuchten jemanden, der ihnen das übersetzt.


(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich gebe mir also Mühe. Wenn ich es verstehe, gehe ich
davon aus, dass es auch der Empfänger versteht.

Mir fällt aber auf, dass das Wissen darüber, wie unser
demokratischer Rechtsstaat, zum Beispiel die Gewalten-
teilung, funktioniert, manchmal etwas lückenhaft ist. Es
ist Petenten manchmal nicht bewusst, dass der Petitions-
ausschuss weder Gerichtsurteile beeinflussen noch Be-
hörden Anweisungen geben kann. Hier gibt es noch viel
Aufklärungsbedarf. Wir sind dabei, die Öffentlichkeits-
arbeit des Ausschusses weiter zu verbessern.

Vor dem Hintergrund ist es wichtig, dass wir 2010
zehn Petitionen in öffentlicher Sitzung beraten haben.
Auch dadurch erhalten wir eine gewisse Aufmerksam-
keit. Etliche Petitionen haben über einen längeren Zeit-
raum mehr als 50 000 Unterstützer gefunden. Der Peti-
tionsausschuss ist dadurch bekannter geworden. Wir
sollten diese Möglichkeiten also durchaus nutzen.

Ich sehe, dass mich die Präsidentin mahnen will, mich
kurz zu fassen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712642700

Die Präsidentin ist schon ganz glücklich, dass die

Rednerinnen und Redner das bei diesem Tagesordnungs-
punkt zur Kenntnis nehmen; das ist ein Fortschritt.


(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause – Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind halt besser!)



Dr. Peter Röhlinger (FDP):
Rede ID: ID1712642800

Ich will noch zwei Gedanken äußern:

Erstens. Ich freue mich, dass sich nicht nur Bundes-
bürger an uns wenden können, sondern alle, die in der
Bundesrepublik Deutschland zu Hause sind und in unse-
rem Lande leben.

Zweitens. Das deutliche Wachstum bei den Onlinepe-
titionen zeigt, dass wir eine neue Generation erreichen.
Wir brauchen nicht zu fürchten, dass eine Facebook-Ge-
neration die Regierung stürzt. Denn sie kann sich voller
Vertrauen an uns wenden. Dadurch können wir ein Stück
weit Frust abbauen.





Dr. Peter Röhlinger


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ich bedanke mich bei Ihnen herzlich für die Aufmerk-
samkeit, aber zuvörderst bei Ihnen, Frau Steinke, der
Vorsitzenden des Petitionsausschusses, für die nach mei-
ner Ansicht wohltuende Atmosphäre – ich hoffe, wir
können das so fortsetzen –


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Na ja!)


und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die
fleißige Unterstützung.


(Beifall im ganzen Hause)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712642900

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kol-

lege Dr. Hermann Ott das Wort.


Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712643000

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Geehrte Mitglieder des Ausschuss-
dienstes! Heute Morgen erst hatten wir unsere Sitzung.
So sehr ich mich auch freue, Sie alle hier wiederzusehen,
muss ich doch sagen: Eigentlich würde ich hier gerne ein
paar Leute mehr sehen. Eigentlich müsste das Plenum
jetzt rappelvoll sein,


(Beifall im ganzen Hause)


wenn auch nicht so voll wie bei der Elefantenrunde – das
ist klar –; denn natürlich können wir bei der Debatte über
den Jahresbericht des Petitionsausschusses keine impo-
santen Großtiere aufbieten, keine Merkels, Steinmeiers,
Gysis oder Trittins, die mit viel Getöse aufeinander los-
gehen. Die Bude müsste aber trotzdem voll sein, weil alle
Mitglieder des Bundestages an unserer Debatte interes-
siert sein müssten; denn der Petitionsausschuss deckt den
gesamten Bereich, das gesamte Spektrum des Bundesta-
ges und der Politik ab. Wir, die wenigen Mitglieder des
Ausschusses, vertreten die fachlichen Interessen all unse-
rer mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen.

Die doch recht überschaubare Zahl unserer Zuhörer
im Plenum versinnbildlicht deshalb ein kleines Problem:
Unserem Ausschuss fehlt es an Glanz; er gilt nicht als
cool. Umso wichtiger ist es, Ihnen zuallererst für die
gute Zusammenarbeit zu danken. Dazu gehört natürlich
auch der Dank an diejenigen, ohne die wir überhaupt
nicht arbeitsfähig wären, an die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Ausschussdienstes, in den Fraktionen
und in unseren Büros. Danke für Ihren hervorragenden
Einsatz im letzten Jahr!


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Dadurch konnten wir die nicht unbeträchtliche Arbeit
des Ausschusses bewältigen. Ich bin ja im „Nebenberuf“
auch klimapolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion und
freue mich deshalb, dass sich der Bereich der Umwelt-
politik so gut entwickelt hat: Die Anzahl der umweltrele-
vanten Petitionen ist um 15 Prozent gestiegen. Die An-
zahl der Petitionen, die sich auf den Bereich des
Verbraucherschutzes und der Landwirtschaft beziehen,
ist sogar um 45 Prozent gestiegen. Das zeigt, dass die
Menschen Umwelt- und Verbraucherschutz ernst neh-
men, und das ist auch gut so.

Aber es gibt natürlich viel Raum für Verbesserungen,
viel Raum, um dem Petitionsausschuss mehr Glanz und
Bedeutung zu verleihen, um an die Anfangsbemerkung
anzuschließen, zum Beispiel durch Verbesserungen in
Bezug auf die öffentlichen Petitionen. Eine der wichtigs-
ten Fragen ist natürlich: Wie lang sollte die Zeichnungs-
frist für die 50 000 Unterschriften sein, die man braucht,
damit eine Petition öffentlich im Ausschuss beraten wird?
Im Moment stehen dafür gerade einmal drei Wochen zur
Verfügung. Das ist zu schaffen, wie die Petition zur Inter-
netsperre und vor ein paar Tagen die Petition zur Vorrats-
datenspeicherung gezeigt haben, aber nur mit einem sehr
gut organisierten Netzwerk im Hintergrund; denn es ist
doch so, dass die Menschen auch im Zeitalter der elektro-
nischen Kommunikation eine gewisse Zeit brauchen, um
auf öffentliche Anliegen zu reagieren. Es macht deshalb
Sinn, diesen Zeitraum zu verlängern. Wir haben acht Wo-
chen vorgeschlagen. Die Kolleginnen und Kollegen von
der FDP können sich anscheinend einen ähnlichen Zeit-
raum vorstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen
Sie uns das zusammen machen. Verbessern wir die demo-
kratische Mitwirkung für alle Menschen in Deutschland.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie des Abg. Dr. Peter Röhlinger [FDP])


Dieser Aufruf richtet sich natürlich vor allem an die
Kolleginnen und Kollegen von der Union. Ja, Sie hören
richtig. Diesmal ist es nicht Ihr Koalitionspartner, der
eine sachgerechte Politik erschwert, sondern Sie selbst.
Arbeiten Sie mit an der Schaffung eines demokratischen
Petitionsrechts.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Ist unser Recht jetzt nicht demokratisch?)


Auf Ihrer Webseite klingt das anders – ich zitiere –:

Allerdings ist immer wieder darauf hinzuweisen,
dass der Petitionsausschuss … kein Instrument zur
direkten Demokratie ist.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Wir haben ein Grundrecht! Das ist ein demokratisches Recht!)


Zu diesem Schluss kann man nur kommen, wenn man
die Entwicklung des Petitionsrechts nicht wahrhaben
will. Es stimmt: Im Mittelalter war dieses Recht als Gna-
denrecht ausgestaltet. Aber – meine Damen und Herren
von der Union, Sie wissen, was jetzt kommt – wir leben
nicht mehr im Mittelalter.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das haben wir noch nicht gewusst!)


Vielmehr haben wir durch die öffentlichen Petitionen
die Möglichkeit geschaffen, dass Einzelne, aber auch
Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern Gesetzesinitiati-





Dr. Hermann Ott


(A) (C)



(D)(B)

ven anstoßen können. Dieses Instrument nutzen sie in
Scharen.


Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643100

Kollege Ott, gestatten Sie eine Frage des Kollegen

Kauder?


Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712643200

Nein, danke.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Zu feige, eine Frage zu beantworten!)


Das Volk setzt sich über das Instrument der elektroni-
schen Petition direkt für eine bessere Politik ein – erin-
nern Sie sich an einige unserer Beratungen –: Sie setzen
sich zum Beispiel für ein bedingungsloses Grundein-
kommen ein und dafür, den Klimaschutz ins Grundge-
setz aufzunehmen. Wenn das kein Instrument der direk-
ten Demokratie ist, dann weiß ich nicht, was das sein
soll. Wir geben den Menschen die Möglichkeit, ihre An-
liegen mit öffentlicher Unterstützung direkt hier im Bun-
destag vorzutragen. Wir fördern das Interesse und die
Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger an der Politik
und an der Demokratie. So soll es sein.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der
Union, werbe ich für etwas mehr Mannesmut und natür-
lich auch Frauenmut vor Königsthronen. Helfen Sie mit,
alle Fraktionen vom Wert dieses demokratischen Instru-
ments zu überzeugen und es zu verbessern. Damit tun
wir einen großen Dienst an der Demokratie und an den
Menschen, und nebenbei verleihen wir dem Petitions-
ausschuss und seinen Mitgliedern etwas mehr Lametta,
wie der Berliner sagt. Das ist, so meine ich, unser aller
Anstrengung wert.

Herzlichen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Sie mit Lametta kann ich mir gut vorstellen! – Zuruf von der FDP: Früher war mehr Lametta!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643300

Zu einer Kurzintervention hat der Kollege Kauder das

Wort.

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/
CSU):

Herr Kollege Ott, wenn Sie es uns nicht gesagt hätten,
wären wir fast geneigt gewesen, zu meinen, wir seien im
Mittelalter. Sie haben so argumentiert. Für uns ist die
Verfassung maßgeblich. Wenn Sie Art. 17 des Grundge-
setzes lesen, wissen Sie, warum wir damit keine direkte
Demokratie einführen, sondern ein Beschwerderecht:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Ge-
meinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder
Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die
Volksvertretung zu wenden.

Es geht nicht um Volksbefragung, sondern um ein Be-
schwerderecht. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu neh-
men.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643400

Sie haben das Wort zur Erwiderung, Kollege Ott.


Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712643500

Lieber Herr Kollege Kauder, Sie zitieren natürlich

ganz richtig, aber dort steht nicht, dass die Bürgerinnen
und Bürger dieses Landes nicht Anregungen zur Gesetz-
gebung geben dürfen. Um nichts anderes geht es in die-
sem Fall. Man wendet sich mit Anliegen an den Petitions-
ausschuss und weist auf eine Lücke in der Gesetzgebung
hin oder auf etwas, das falsch geregelt ist und verbessert
werden sollte. Der Petitionsausschuss kann sich dies an-
hören und dann sagen: Ja, das finden wir auch, wir schla-
gen vor, dass eine entsprechende Gesetzesregelung im
Bundestag getroffen wird. Es kann auch sein, dass er es
nicht so sieht wie der Petent. Auch das ist das gute Recht
des Petitionsausschusses. Es geht hier nicht um direkte
Entscheidungen des Volkes, sondern um Anregungen,
was – das möchte ich betonen – nicht wenig ist. Ich
denke, wir sind in diesem Lande auf diesem Gebiet ein
gutes Stück vorangekommen.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643600

Der nächste Redner in dieser Debatte ist der Kollege

Paul Lehrieder für die Unionsfraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Paul Lehrieder (CSU):
Rede ID: ID1712643700

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen! Herr Dr. Ott, am Schluss Ihrer Ausfüh-
rungen, als Sie sich den Petitionsausschuss mit Lametta
vorgestellt haben, musste man schmunzeln. Der Bürger
erwartet von uns aber kein Lametta, keinen vordergrün-
digen Glanz, er erwartet die Lösung seiner Probleme. Ich
glaube, wir sollten uns nicht mit Lametta behängen, son-
dern wir sollten Probleme lösen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)


Die Mitglieder des Petitionsausschusses mögen zwar
weniger im Rampenlicht stehen als die Mitglieder ande-
rer Ausschüsse, jedoch kann ich aus meiner nunmehr
fast sechsjährigen Tätigkeit im Petitionsausschuss bestä-
tigen, dass es keinen anderen Ausschuss gibt, in dem
man als Volksvertreter eine so unmittelbare Berührung
mit den Anliegen der Wählerinnen und Wähler erfährt.
Getreu unserem Grundsatz „Näher am Menschen“ ver-





Paul Lehrieder


(A) (C)



(D)(B)

stehen wir uns als Anwälte der Menschen. Im verfas-
sungsrechtlich verankerten Petitionsausschuss, dem
Seismografen des Parlaments, erfahren wir als Erstes,
wo den Wählerinnen und Wählern der Schuh drückt und
was sie beschäftigt, und erhalten so das notwendige
Feedback und Antworten auf die Frage, wo Korrekturbe-
darf besteht.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass
sich immer mehr Bürger dieses grundlegenden Rechts
bewusst werden, es anwenden und sich von uns Hilfe
versprechen. Wie Sie sich sicherlich denken können, ist
dies besonders im Bereich „Arbeit und Soziales“ der
Fall, für den ich im Petitionsausschuss schwerpunktmä-
ßig Bericht erstatten darf. Das Ressort „Arbeit und So-
ziales“ ist, wie auch in den letzten Jahren, mit etwa
20 Prozent der Eingaben – im letzten Jahr waren es
3 344 – das Ressort mit den meisten Zuschriften. Zum
Aufschrei von einigen Kollegen aus der Linkspartei, lie-
ber Kollege Birkwald, liebe Kollegin Kipping, das seien
so viele, muss ich sagen: Dies indiziert nicht, dass es ein
Anwachsen gibt bzw. dass die Probleme in diesem Be-
reich zugenommen haben. Diese Regierungskoalition
hat eine gute Arbeit gemacht. Deshalb gibt es hier einen
Rückgang um 20 Prozent.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben ja doch Humor, Herr Lehrieder!)


Von den Themen her bildet mit etwa 1 000 Petitionen
erneut die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II das Schwergewicht der Eingaben. Erlauben Sie
mir ein konkretes Beispiel. In einer Petition im Berichts-
jahr 2010 kritisierte der Petent, dass die ALG-II-Emp-
fänger im Rahmen der ihnen zustehenden Geldleistun-
gen einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhielten,
der jedoch nicht den Tarif der privaten Krankenversiche-
rung abdeckte. Aufgrund der für den Leistungsempfän-
ger weiterhin bestehenden Pflicht, Beiträge für die Kran-
kenversicherung zu zahlen, sammelten sich für die
Dauer der Hilfsbedürftigkeit in zunehmender Höhe
Schulden an, die er in keiner Weise vermeiden könne.
Der Petitionsausschuss war hier bereits lange vor dem
entsprechenden Urteil des Bundessozialgerichtes der
Auffassung, dass diese Rechtslage unhaltbar ist, und sah
die Petition als begründet an, und zwar parteiübergrei-
fend; einige Redner haben bereits darauf hingewiesen.
Wir sind ja an vernünftigen Ergebnissen orientiert. Es ist
wirklich wohltuend – auch das kann ich bestätigen –,
dass die offizielle Parteidoktrin hier in der Regel keine
große Rolle spielt, sondern dass man wirklich um sach-
orientierte Lösungen bemüht ist.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wie gesagt: Der Petitionsausschuss sah die Petition
als begründet an. Auf Empfehlung des Ausschusses
überwies der Deutsche Bundestag die Eingabe der Bun-
desregierung zur Berücksichtigung und verband hiermit
die Aufforderung, Abhilfe zu schaffen. Dies bestätigte
auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom
18. Januar 2011, wonach ein privat krankenversicherter
Bezieher von ALG-II-Leistungen die Übernahme seiner
unterhalb des hälftigen Höchstbetrages zur gesetzlichen
Krankenversicherung liegenden Beiträge zur privaten
Krankenversicherung im Wege einer analogen Anwen-
dung der für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung versicherte Personen geltenden Regelung von
dem SGB-II-Träger beanspruchen kann. Damit ist das
Bundessozialgericht konsequenterweise dem Votum des
Petitionsausschusses gefolgt.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


An diesem Beispiel können Sie sehen, dass der Peti-
tionsausschuss in konkreten Fällen Probleme zu lösen
und Abhilfe zu schaffen vermag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie am vorange-
gangenen Beispiel deutlich wurde, münden die Anlie-
gen, die die Bürger gegenüber dem Bundestag vortragen,
häufig in konkrete Entscheidungen und Korrekturen. Für
den Petenten ist wichtig, zu sehen, dass das Petitions-
recht nicht, wie so oft behauptet, ein stumpfes Schwert
in der Hand des Bürgers ist, sondern durch die Befas-
sung des Petitionsausschusses direkt zu einem öffentli-
chen Anliegen wird.

Ich darf Ihnen, Frau Kollegin Steinke, bestätigen: Sie
haben sich auch im vergangenen Jahr redlich bemüht,
den Ausschuss sachlich sowie fachlich korrekt und neu-
tral zu führen. Dafür ein herzliches Wort des Dankes!


(Beifall im ganzen Hause)


Ebenfalls darf ich mich sehr herzlich bei den Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern des Petitionsausschusses bedan-
ken. Wir machen es Ihnen nicht immer leicht; aber ich
glaube, im Großen und Ganzen können Sie mit uns Ab-
geordneten ganz gut leben. Ich darf mich auch bei den
Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion bedanken.
Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und darauf,
dass wir den Bürgern als ihre Anwälte auch in den
nächsten Jahren helfen können!

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Es ist auch immer schön mit dir, Paul! Das muss mal gesagt werden!)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643800

Das Wort hat die Kollegin Ingrid Remmers für die

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Ingrid Remmers (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712643900

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen

und Kollegen! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Ausschussdienstes! Sehr geehrte Damen und Her-
ren! Dies ist nun meine zweite Rede zu einem Jahresbe-
richt des Petitionsausschusses. Ich kann sagen: Dieser





Ingrid Remmers


(A) (C)



(D)(B)

Ausschuss ist nach wie vor so lebendig wie kein anderer.
Wir sind schließlich diejenigen, die anhand der oft sehr
umfangreichen Akten einen Eindruck davon bekommen,
welche tatsächlichen Auswirkungen Bundesgesetze in
der Umsetzung haben und welche daraus entstehenden
Zustände unhaltbar sind. Ich freue mich immer dann be-
sonders, wenn auch die Regierungskoalition ein Einse-
hen hat und bereit ist, ihren Ministerien mal auf die Füße
zu treten. Anerkennen möchte ich, dass in unseren Be-
richterstattergesprächen fast immer eine sehr konstruk-
tive Atmosphäre herrscht und oft Lösungen für die Pe-
tentinnen und Petenten gefunden werden können.

Ganz im Gegensatz dazu habe ich mich in der Ver-
gangenheit sehr darüber geärgert, wie in den öffentlichen
Ausschusssitzungen manchmal mit den anwesenden Pe-
tentinnen und Petenten umgegangen wird. Liebe Kolle-
ginnen und Kollegen, wir alle in diesem Ausschuss soll-
ten uns darüber im Klaren sein, dass die Petentinnen und
Petenten hier ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrneh-
men und einen Anspruch darauf haben, dass über ihre
Anliegen sachlich diskutiert wird.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Den Bürgerinnen und Bürgern ist mit reinen Ab-
sichtserklärungen nicht geholfen. Solange die Forderun-
gen im Kern nicht erfüllt sind, ist dem Anliegen nicht
entsprochen worden. Ein Beispiel dafür ist die Forde-
rung nach Einführung einer Finanztransaktionsteuer
– dafür wurden mehrere Zehntausend Unterschriften ge-
sammelt –, auch wenn inzwischen erfreulicherweise et-
was Bewegung in die Diskussion über diese so wichtige
Frage gekommen ist. Es zeigt sich, dass öffentliche Peti-
tionen tatsächlich wichtige Anstöße geben und eine
wichtige Unterstützung darstellen können.

Ein weiteres Beispiel ist die öffentliche Petition der
Hebammen, über die ich bereits im letzten Jahr gespro-
chen habe; sie hatte über 190 000 Unterstützerinnen und
Unterstützer.

Die freiberuflichen Hebammen wehren sich noch im-
mer gegen die astronomisch gestiegenen Prämien für die
Berufshaftpflichtversicherung und gegen die viel zu
niedrige Vergütung ihrer Arbeit durch die Krankenkas-
sen. Sowohl im Ausschuss als auch durch die anwesen-
den Vertreter des Ministeriums wurde Verständnis ge-
heuchelt. Passiert ist nichts!


(Zuruf von der LINKEN: Traurig!)


Immer mehr freiberuflich tätige Hebammen müssen
die Betreuung von Hausgeburten aufgeben, ganze Ge-
burtshäuser müssen schließen. Wenn wir hier nicht end-
lich etwas tun, dann ist die Wahlfreiheit für die werden-
den Mütter künftig eben nicht mehr gewährleistet.


(Beifall der Abg. Sonja Steffen [SPD])


Der zu der öffentlichen Ausschusssitzung geladene
damalige Staatssekretär Bahr hat diese Problematik im
Zuge seiner Beförderung offensichtlich erfolgreich ver-
drängt.

(Stephan Thomae [FDP]: Nein, er hat sich sehr bemüht!)


Er kann sich aber sicher sein, dass wir ihn auch in seiner
neuen Aufgabe als Gesundheitsminister an die Hebam-
men erinnern werden.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Besonders hervorheben möchte ich noch eine Peti-
tion, die ich im letzten Jahr als Berichterstatterin vorlie-
gen hatte und die mich sehr berührt hat. Die Petentinnen
und Petenten aus NRW sind sogenannte Kontingent-
flüchtlinge, also ehemals sowjetische Staatsbürger jüdi-
schen Glaubens. Sie erhalten in Deutschland die Grund-
sicherung im Alter.

Diese Petenten, die noch die Schrecken des Krieges,
unter anderem im belagerten Leningrad, erleben muss-
ten, bekommen von der russischen Regierung eine
kleine Entschädigungsrente von rund 80 Euro im Monat.
Diese Kriegsentschädigung wird ihnen von deutschen
Sozialämtern nun plötzlich auf die Grundsicherung an-
gerechnet. Mit der fadenscheinigen Begründung, man
könne im Bescheid ja nicht erkennen, ob es sich tatsäch-
lich um eine Entschädigungszahlung handelt, kürzen So-
zialämter die Grundsicherung um 80 Euro. Menschen
jüdischen Glaubens, die unter dem deutschen Angriffs-
krieg gelitten haben, werden von deutschen Sozialäm-
tern um ihre Kriegsentschädigung gebracht. Dass diese
Unterschlagung nicht überall angewandt wird, sondern
überwiegend in besonders armen Kommunen, macht die
Sache nicht wirklich besser. Sie ist und bleibt ein Skan-
dal!


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Neben diesen Einzelpetitionen erfreuen sich die öf-
fentlichen Petitionen im Internet – wir haben es eben
mehrfach gehört – mittlerweile einer derartigen Beliebt-
heit, dass der Ausschuss beschlossen hat, seine Verfah-
rensgrundsätze anzupassen und entsprechend zu verbes-
sern.

Wir als Linke begrüßen dabei ganz besonders den
Vorschlag der FDP-Fraktion – wem Lob gebührt, der
soll Lob haben –, ab 100 000 Unterstützungsunterschrif-
ten innerhalb von zwei Monaten das Anliegen zum
Thema einer Bürgerstunde im Plenum zu machen.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, mit
diesem Vorgehen würde bewiesen, dass die Politik eben
nicht taub und blind für die Anliegen von großer gesell-
schaftlicher Relevanz ist.

Auch wenn hier eben die Diskussion darüber entstan-
den ist, ob das im Petitionsrecht ursprünglich vorgese-
hen war: Wir haben diese Regelung geschaffen, und wir
müssen der Realität, dass die Menschen dieses Instru-
ment nutzen, jetzt auch ins Auge sehen. Deswegen un-





Ingrid Remmers


(A) (C)



(D)(B)

terstützen wir als Linke auch den Vorschlag, diese Anlie-
gen anschließend in die Fachausschüsse zu überweisen
und daraus konkrete Anträge und Gesetzentwürfe zu ent-
wickeln. Ich hoffe sehr, dass diese hervorragende Initia-
tive – ehrlich: die Linke hätte es kaum besser machen
können – von allen Regierungsparteien mitgetragen
wird. Sie wäre ein echter Schritt zu mehr Demokratie in
unserem Land.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Zu guter Letzt möchte auch ich mich im Namen mei-
ner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Ausschussdienstes für ihre engagierte, kompetente
und zuverlässige Arbeit bedanken.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712644000

Der Kollege Andreas Mattfeldt spricht nun für die

Unionsfraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP])



Andreas Mattfeldt (CDU):
Rede ID: ID1712644100

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der
Parlamentarische Rat hat das Petitionsrecht 1949 richti-
gerweise in die Verfassung geschrieben. Seit 1975 hat
der Petitionsausschuss sogar einen festen Platz im
Grundgesetz. Nicht viele Ausschüsse in diesem Hohen
Haus haben Verfassungsrang. Deshalb sage ich deutlich:
Der Petitionsausschuss ist etwas ganz Besonderes.


(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Trotz dieser Vorbemerkung muss ich allerdings zuge-
ben, dass ich am Anfang skeptisch war, als mir gesagt
wurde, ich solle nicht nur Mitglied im Haushaltsaus-
schuss, sondern auch noch Mitglied im Petitionsaus-
schuss sein. Viele dienstältere Kolleginnen und Kollegen
sagten mir: Herrje, du Armer. Na ja, Mattfeldt, da musst
du durch, das mussten andere neue Abgeordnete auch.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Das war eine Auszeichnung für dich!)


Ich wusste nicht, was mich erwartet. Aber prinzipiell
war ich schon davon überzeugt, dass das Petitionsrecht
ein richtiges, vor allem aber auch ein wichtiges Recht für
unsere Bürger ist.

Gerade in meiner vorangegangenen Tätigkeit als Bür-
germeister habe ich vielen Menschen dort, wo mir per-
sönlich in meiner Tätigkeit die Hände gebunden waren,
geraten, sich an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages zu wenden.


(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Ach du warst das!)

Ich habe ihm also Arbeit beschert.

Auch ich würde mir wünschen, Herr Ott, dass die Ar-
beit des Ausschusses sowohl nach außen als auch nach
innen, also innerhalb des Parlaments, mehr Gehör findet.
Ihre Vorschläge werden dazu allerdings nicht beitragen.


(Dr. Hermann Ott [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch einmal bessere Vorschläge!)


Ich denke, gerade mit der Arbeit, die wir im Petitions-
ausschuss leisten, können wir die Politikverdrossenheit
in der Bevölkerung ein Stück weit mildern.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


So können wir in diesem Ausschuss doch direkt und un-
mittelbar den Bürgern helfen, die ungerecht behandelt
wurden oder uns auf eine Gesetzeslücke aufmerksam
machen.

Von den knapp 17 000 im letzten Jahr eingereichten
Petitionen klang so manche Petition, um es vorsichtig zu
formulieren, etwas seltsam. Zahlreiche waren – lassen
Sie mich das durchaus kritisch formulieren – parteipoli-
tisch ambitioniert und betrafen reine Fachpolitik, die
durch die Fraktionen in den Fachausschüssen abgearbei-
tet gehört und nicht in den Petitionsausschuss, der ohne-
hin schon mit großer Arbeit belastet ist.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Ich sage das deshalb, weil eine Vielzahl der Petitionen es
mehr als wert ist, viel Arbeit in sie zu investieren. Diese
Zeit darf nicht geklaut werden.

So haben wir beispielsweise vor einigen Wochen im
Ausschuss eine Petition beraten, die gefordert hat, dass
unsere Soldaten, die im Auslandseinsatz für unser aller
Sicherheit sorgen, kostenlos mit ihren Familien telefo-
nieren können und das Internet kostenfrei benutzen dür-
fen. Nach meinem Dafürhalten sind wir unseren Solda-
tinnen und Soldaten das schuldig. Ich hoffe sehr, dass
unser in diesem Fall sehr hohes Votum umgesetzt wird;
denn das Geld, das wir hier mehr ausgeben, kommt
wirklich bei den Menschen an. So können wir unseren
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien ein Si-
gnal geben, dass wir ihr Engagement im Auslandsein-
satz, insbesondere in Afghanistan, würdigen und ihnen
den notwendigen Kontakt in die Heimat ermöglichen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dieser Fall steht stellvertretend für viele andere Fälle.
Er lässt uns eine positive Bilanz unserer gemeinsamen
Arbeit im Petitionsausschuss im Jahr 2010 ziehen und
zeigt, dass wir konkret den Menschen helfen können.

Lassen Sie mich als ehemaligen Hauptverwaltungsbe-
amten aber ein wenig Wasser in den Wein gießen; denn
für mich wird die Bilanz ein wenig dadurch getrübt, dass
einige Kolleginnen und Kollegen der Opposition unsere
Verwaltungen auf kommunaler, landes- oder auch bun-
despolitischer Ebene bei Petitionen von Bürgern nahezu
unter Generalverdacht stellen.





Andreas Mattfeldt


(A) (C)



(D)(B)

Meine Kolleginnen und Kollegen, ein wenig mehr ge-
sunde Kritik gegenüber einigen Petenten und ein wenig
mehr Vertrauen in unsere Verwaltungsmitarbeiter wären
für mich wünschenswert und angebracht.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Denn ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Masse
der Verwaltungsmitarbeiter oder Vollzugsbeamten in
diesem Land eine hervorragende Arbeit leistet und die
vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen
umsetzt.

Es gibt kaum Nationen, die über eine derart fachlich
gute wie effektive Mitarbeiterschaft verfügen – das trifft
auch auf die Mitarbeiter des Ausschussdienstes zu – wie
wir in Deutschland. Ich denke, das darf und sollte bei al-
lem Wohlwollen gegenüber Petenten gesagt werden.

Deshalb mein Rat, liebe Kolleginnen und Kollegen
von der Opposition: Bitte benutzen Sie die Petitionen
nicht als parteipolitische Spielbälle! Ich denke, dann
wird es uns auch weiterhin sehr viel Spaß machen, in
diesem Ausschuss gemeinsam für die Menschen etwas
zu bewegen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Petra Pau (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712644200

Das Wort hat der Kollege Steffen-Claudio Lemme für

die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Steffen-Claudio Lemme (SPD):
Rede ID: ID1712644300

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Ich möchte die Debatte dazu nutzen, um auf
der Grundlage meiner Erfahrungen der letzten zwei
Jahre als Mitglied im Petitionsausschuss zu sagen, wie
ich diese Arbeit empfinde.

Ich kann sagen, dass der Petitionsausschuss eine Art
Seismograf meiner politischen Arbeit geworden ist, dass
die Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger
direkt in mein politisches Handeln einfließen. Dies trifft
insbesondere natürlich auf die fachpolitische Arbeit im
Gesundheitsausschuss zu.

In den Fachausschüssen bestimmt in der Regel das
große Ganze unser politisches Handeln. Wir richten un-
sere Positionen und Entscheidungen sehr sachorientiert
aus. Symbolisch ist hierfür die Verwendung des Prädi-
kats „alternativlos“ anzuführen, das im vergangenen Jahr
zum Unwort des Jahres gekürt wurde. Seien wir doch
einmal ehrlich: Jeder von uns hat dieses Wort sicherlich
mehr als einmal in den Mund genommen.

Hier eben droht Gefahr. Immer wieder ist von Politik-
verdrossenheit und von der Realitätsferne der Politik die
Rede, wird der Vorwurf der Distanz zwischen Bürgerin-
nen und Bürgern und Abgeordneten erhoben. Uns, liebe
Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, die
wir das tägliche Klein-Klein der Menschen beim Lesen
jeder einzelnen Petitionsakte vor uns haben, kommt in
dieser Frage eine besondere Verantwortung zu. Wir ha-
ben die unmittelbare Aufgabe, die Anliegen der Men-
schen in die fachpolitischen Debatten einzubringen und
letztlich auch in konkretes politisches Handeln münden
zu lassen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stephan Thomae [FDP])


Jüngst hat mir gegenüber die Vertreterin eines Betrof-
fenenverbandes ihr Unverständnis darüber zum Aus-
druck gebracht, dass sich die Fraktionen bei vielen The-
men im Großen und Ganzen einig seien, es aber zu
keinem gemeinsamen politischen Handeln komme.
Auch hier gehen wir im Petitionsausschuss mit gutem
Beispiel voran. Es freut mich jedes Mal, wenn ein Votum
zu einer Petition über die Fraktionsgrenzen hinweg Zu-
stimmung findet.


(Günter Baumann [CDU/CSU]: Das liegt doch nur an euch!)


– Das liegt auch im Besonderen an den Koalitionsfrak-
tionen, Herr Baumann.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Lassen Sie uns doch an der guten Praxis festhalten.
Sorgen wir gemeinsam für ein höheres Maß an Öffent-
lichkeit unserer gemeinsamen Entscheidungen. Das kann
sich nur positiv auf die Arbeit des Parlaments auswirken.
Gerade weil Petitionen nach wie vor das einzige Instru-
ment direkter Mitgestaltung auf Bundesebene sind, schla-
gen wir Sozialdemokraten vor, den Weg der Modernisie-
rung des Petitionsrechts konsequent fortzusetzen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Ziel muss es sein, die Transparenz der Petitionsver-
fahren weiter zu erhöhen und erweiterte Mitwirkungs-
rechte, insbesondere mit Blick auf die Beteiligung im
Internet, zu schaffen. Ich bekräftige vor diesem Hinter-
grund die Forderung meiner Fraktion nach deutlich mehr
öffentlichen Beratungen des Petitionsausschusses sowie
einer Verlängerung der Zeichnungsfrist von Petitionen
auf acht Wochen.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Darüber hinaus sollten wir die Möglichkeit schaffen,
dass Petitionen künftig einfach per E-Mail eingereicht
werden können, und das Recht zur Mitzeichnung von
Petitionen sollte auch ohne Registrierung im Onlinepor-
tal des Deutschen Bundestages möglich sein.

Ein weiterer Punkt ist uns wichtig. Die Diskussionen
von Bürgerinnen und Bürgern im Petitionsforum sollten
in den Empfehlungen des Ausschussdienstes zwingend
Berücksichtigung finden. Letztlich liegt es an den Koali-





Steffen-Claudio Lemme


(A) (C)



(D)(B)

tionsfraktionen, gemeinsam mit uns das Petitionsrecht
bürgernäher zu gestalten.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Günter Baumann [CDU/CSU]: Das heißt, jetzt ist es nicht bürgernah?)


Mir bleibt nur noch, mich für die gute Zusammenar-
beit zu bedanken, insbesondere bei Ihnen, Frau Steinke,
weil Sie als Vorsitzende Ihre Arbeit unparteiisch erledi-
gen. Herzlichen Dank auch an den Ausschussdienst.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712644400

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katja Dörner, weite-
ren Abgeordneten und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen Ge-
schlechts

– Drucksache 17/6343 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegen
Volker Beck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das
Wort.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712644500

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bera-

ten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf unserer
Fraktion zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts. Warum tun wir das?

Allen Menschen steht die gleiche Würde und der glei-
che Respekt vor ihren Rechten zu: Homosexuellen wie
Heterosexuellen. Wenn diese Grundannahme richtig ist,
die auch in Art. 3 unserer Verfassung verankert ist, der
die Gleichheit vor dem Gesetz vorsieht, dann gibt es kei-
nen Grund, für Menschen unterschiedlicher geschlechtli-
cher Orientierung verschiedene Rechtsinstitute bereitzu-
halten.

Wir haben mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft
damals unter Rot-Grün Neuland betreten. Wir waren das
erste große Land in Europa, das etwas für die rechtliche
Anerkennung und Gleichstellung homosexueller Part-
nerschaften getan hat. Wir sind bis heute noch nicht bei
der vollständigen Gleichstellung angekommen, aber es
war damals ein großer Schritt. Wir waren Vorreiter in
dieser Entwicklung. Heute haben wir die rote Laterne.

Inzwischen ist die Zeit vorangegangen, und es gibt
keinen Grund und keine Akzeptanz mehr in der Gesell-
schaft für die Benachteiligung und Diskriminierung ho-
mosexueller Partnerschaften.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Deshalb schlagen wir vor, bei dem Sonderweg der Le-
benspartnerschaft, der ein historischer Kompromiss mit
einer Sozialdemokratie war, die damals noch nicht so
weit gehen und denken wollte, die Konsequenzen zu zie-
hen und die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öff-
nen. Denn es gibt keinen Grund für eine weitere Unter-
scheidung. Das würde uns von all den quälenden
Diskussionen entbinden, die auch Sie als FDP in der Ko-
alition leidvoll mit Ihrem Koalitionspartner führen müs-
sen: Wie machen wir es beim Adoptionsrecht und beim
Steuerrecht? Nächste Woche reden wir über das Vertrie-
benengesetz. Es wäre ein Beitrag zur Entbürokratisie-
rung und ein massiver Beitrag zur Gleichstellung der
Schwulen und Lesben in unserer Gesellschaft.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Die Frage, ob die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
geöffnet werden muss, hat bereits 1993 aufgrund der
Aktion Standesamt des Lesben- und Schwulenverbands
das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Das Bundes-
verfassungsgericht hat damals gesagt, der Gesetzgeber
sei nicht gezwungen, die Ehe für gleichgeschlechtliche
Paare zu öffnen, weil die Beschwerdeführer noch keine
hinreichenden Anhaltspunkte für einen grundlegenden
Wandel des Eheverständnisses in dem Sinne vorgetragen
hätten, dass der Geschlechtsverschiedenheit keine prä-
gende Bedeutung mehr zukäme. Sie haben diesen Wan-
del aber ausdrücklich für möglich gehalten. Ich meine,
dass einige Argumente darauf hindeuten, dass dieser
Wandel inzwischen stattgefunden hat.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Die Menschen draußen im Lande sagen: „Was wollt
ihr denn? Die Homosexuellen können doch heiraten. Ich
kenne welche, die auf dem Standesamt geheiratet ha-
ben.“ Sie unterscheiden nicht zwischen Verpartnerung
und Verheiratung, zwischen Lebenspartnerschaft und
Ehe, obwohl die Rechte noch unterschiedlich sind, was
unfair ist und vom Bundesverfassungsgericht hinrei-
chend gerügt wurde.

Die Menschen in unserem Land sind inzwischen
überwiegend für die Öffnung der Ehe. Eine Studie der
Friedrich-Ebert-Stiftung ist zu dem Ergebnis gekommen,
dass 60,3 Prozent der Bevölkerung der Aussage zustim-
men: Es ist gut, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei
Männern zu erlauben. Das heißt, der Einstellungswandel
in unserer Gesellschaft ist durch die Lebenspartnerschaft
erheblich vorangeschritten.





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)

Das Bundesverfassungsgericht selbst und der Gesetz-
geber, dieses Hohe Haus, messen der Geschlechtsver-
schiedenheit bei der Ehe keine entscheidende Bedeutung
mehr zu. Im Transsexuellenurteil hat das Bundesverfas-
sungsgericht gesagt, dass sich jemand nicht scheiden las-
sen darf, bevor er eine Geschlechtsumwandlung vor-
nimmt, und dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben,
die Geschlechtsverschiedenheit zu verteidigen. Davon
haben wir keinen Gebrauch gemacht. Wir lassen die
Leute verheiratet und transponieren sie nicht in ein
gleichwertiges Ersatzinstitut. Das zeigt: Wir glauben sel-
ber nicht mehr an die Geschlechtsverschiedenheit der
Ehe. Ihr kommt inzwischen weder verfassungsrechtlich
noch einfachrechtlich eine prägende Bedeutung zu.
Zahlreiche Länder haben sich auf den Weg gemacht und
haben – das ist die internationale Entwicklung im Fami-
lienrecht – die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ge-
öffnet. Erst diese Woche hat die britische Regierung er-
klärt, bis 2015 diesen Weg zu gehen.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712644600

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712644700

Andere Länder wie die Niederlande, Belgien, Spa-

nien, Kanada, Südafrika, Norwegen, Schweden, sechs
Bundesstaaten der USA, Mexiko-Stadt –


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712644800

Herr Kollege!


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712644900

– ich komme zum Schluss; so viele Länder sind es

dann doch nicht –,


(Heiterkeit)


Portugal, Island und Argentinien haben diesen Weg be-
schritten. Ich finde, es ist höchste Zeit, dass sich
Deutschland ebenfalls auf den Weg macht und sagt:
Gleiche Rechte für Lesben und Schwule! – Das sind wir
den Bürgerinnen und Bürgern aus Respekt schuldig. Öff-
nen wir die Ehe! Nach zehn Jahren Lebenspartnerschaft
ist die Gesellschaft reif für die Ehe von gleichge-
schlechtlichen Lebenspartnern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712645000

Das Wort hat nun Ute Granold für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Ute Granold (CDU):
Rede ID: ID1712645100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich

könnte jetzt die Liste der Länder in Europa, die über-
haupt keine Regelungen zu Lebenspartnerschaften oder
die gleiche Rechtslage wie wir in Deutschland, also ein-
getragene Lebenspartnerschaften, haben, beliebig ergän-
zen. Herr Kollege Beck, eines sollten Sie zur Kenntnis
nehmen. Das materielle Recht ist noch immer Angele-
genheit der Nationalstaaten.


(Beifall bei der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Was wollen Sie damit sagen?)


Zur Sache. Wir haben in den letzten zehn Jahren im-
mer wieder diese Thematik besprochen, zuletzt vor rund
drei Monaten. Sie haben erwähnt, dass die eingetragene
Lebenspartnerschaft 2001 eingeführt wurde. In der Fol-
gezeit gab es immer wieder Anpassungen, zum Beispiel
bei den unterhaltsrechtlichen Vorschriften. Wo Pflichten
begründet werden, müssen auch Rechte dahinterstehen.
Wir haben alle Änderungen sukzessive vorgenommen.
Der letzte Antrag der SPD auf eine entsprechende An-
passung des öffentlichen Dienstrechts hatte sich über-
holt, weil es auf Bundesebene bereits angepasst wurde.
Auch die Rechtslage bei der Schenkungsteuer und der
Erbschaftsteuer wurde entsprechend angepasst. Sie ha-
ben gesagt, dass die ewige Diskussion über eine Anpas-
sung des Adoptionsrechts beendet sei, wenn gleichge-
schlechtliche Lebenspartner die Ehe eingehen könnten.
In dieser Wahlperiode wird es weder die Ehe noch ein
Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner geben.


(Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: „In dieser Wahlperiode“! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die dauert jetzt nicht mehr lange!)


– Seien Sie tolerant, und lassen Sie mich ausreden! – Zu-
mindest in dieser Wahlperiode wird es das alles nicht ge-
ben.

Da Sie das Bundesverfassungsgericht bemüht haben,
Herr Kollege Beck, möchte ich aus der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema aus dem
Jahr 2002 zitieren:

Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des ge-
sellschaftlichen Wandels und der damit einherge-
henden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung be-
wahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung
bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung ei-
nes Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer ange-
legten Lebensgemeinschaft ist, begründet auf freiem
Entschluss unter Mitwirkung des Staates …


(Beifall bei der CDU/CSU)


Das hat das Bundesverfassungsgericht im Hinblick
auf Art. 6 des Grundgesetzes klar und deutlich beschrie-
ben. Auch die Entscheidung vom Januar 2011 zum Trans-
sexuellenrecht besagt nichts anderes. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat noch bis vor wenigen Monaten mit
keinem Wort beanstandet, dass die Ehe Heterosexuellen
vorbehalten ist. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner er-
leiden dadurch keinerlei Nachteile und werden auch
nicht diskriminiert. Für sie gibt es die eingetragene Le-
benspartnerschaft. Sie haben weiter die Ungleichbe-
handlung beim Einkommensteuerrecht angesprochen.
Sie reklamieren, dass das Ehegattensplitting auf die Le-
benspartnerschaften nicht angewendet wird. Gleichzeitig
kritisieren Sie aber in jeder Debatte das Ehegattensplit-
ting. Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie möch-
ten.


(Beifall bei der CDU/CSU)






Ute Granold


(A) (C)



(D)(B)

Des Weiteren geht es um das Adoptionsrecht. Für
mich ist die Volladoption ein wichtiges Anliegen. Die
Stiefkindadoption wurde inzwischen gesetzlich geregelt.
Das haben wir als Union mittlerweile akzeptiert. Aber
die Fremdkindadoption ist ein Thema, über das wir nicht
debattieren werden.


(Johannes Kahrs [SPD]: Warum nicht? Man kann über alles diskutieren! – Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


– Ich lasse keine Zwischenfrage zu.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712645200

Die Kollegin lässt keine Zwischenfrage zu.


Ute Granold (CDU):
Rede ID: ID1712645300

Es geht hier nämlich nicht darum, dass Rechte für Er-

wachsene begründet werden, um irgendwelche politi-
schen Ziele durchzusetzen, sondern es geht um das Wohl
der Kinder.


(Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Barbara Höll [DIE LINKE] – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das Kindeswohl ist Ihnen völlig egal!)


Die Kinder sind zu schützen; denn die Kinder haben
keine Lobby. Kinder, die keine Mutter und keinen Vater
mehr haben und die zur Adoption freigegeben werden,
haben schon eine Vorbelastung. Wenn sie dann noch in
eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gegeben wer-
den, gegen die es Vorurteile gibt, dann kann es zu weite-
ren Belastungen für die Kinder kommen. Im Zweifel
muss sich der Gesetzgeber schützend vor die Kinder
stellen.


(Widerspruch bei der SPD)


Es gab eine Anhörung im Rechtsausschuss zu diesem
Thema. Wenn man im Protokoll der Sitzung die Äuße-
rungen der Sachverständigen nachliest, dann stellt man
fest


(Zurufe von der SPD)


– ich war bei der Anhörung dabei; viele von Ihnen hier
waren nicht da –, dass gerade bei der Fremdkindadop-
tion das Kindeswohl absolut im Vordergrund stehen
muss.


(Burkhard Lischka [SPD]: Das ist uns allen wichtig!)


Deshalb wird es mit uns eine solche Adoption nicht ge-
ben, auch nicht über den Umweg einer Änderung des
§ 1353 BGB.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft hat nahezu alle
Rechte, die auch Ehepaare haben. Es gibt also für Ihr Be-
gehren keinen sachlichen Grund. Der Verfassungsgeber
hat seinerzeit in der Verfassung festgeschrieben, dass die
Ehe privilegiert ist. Es geht um die Verbindung zwischen
Mann und Frau und die Gründung einer Familie. Die
Privilegierung soll den Müttern und Vätern vorbehalten
bleiben; sachliche Gründe, das zu ändern, gibt es nicht
und sind auch nicht vorgetragen worden. Wir haben uns
in den letzten zehn Jahren mit keinem Thema so oft und
so intensiv wie mit diesem Thema befasst, zuletzt vor
drei Monaten. Es gibt keinen Grund, dass wir die
Rechtslage zur Adoption nun über den Umweg der Ehe
ändern. Das birgt verfassungsrechtliche Probleme, das
bedarf nämlich einer Verfassungsänderung. Sie kennen
die Mehrheitsverhältnisse.


(Zuruf von der SPD: Das ändert sich bald!)


Mit uns wird es diese Änderung nicht geben, auch
wenn Sie in drei Monaten erneut einen entsprechenden
Antrag stellen. Es wird dabei bleiben, dass die Ehe, also
die Verbindung von Mann und Frau, für die Union privi-
legiert ist und bleibt. Es wird auch keine Fremdkind-
adoption geben.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712645400

Das Wort hat nun Sonja Steffen für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)



Sonja Steffen (SPD):
Rede ID: ID1712645500

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Deut-
sche Bundestag hat im Jahr 2001 das Rechtsinstitut der
eingetragenen Lebenspartnerschaft gesetzlich einge-
führt. Damit haben gleichgeschlechtliche Paare erhebli-
che Verbesserungen ihrer rechtlichen Situation erhalten.
Die Entscheidung eines Menschen für eine Ehe oder eine
Lebenspartnerschaft ist kaum trennbar von seiner sexuel-
len Identität. Frauen und Männer müssen Wahlmöglich-
keiten bezüglich ihrer Lebensbegleitpersonen haben.
Eine daraus resultierende Ungleichbehandlung ist nicht
gerechtfertigt.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Gleichstellung muss jedoch in vielen Bereichen auch
nach der Einführung der Lebenspartnerschaften noch ge-
richtlich erkämpft werden. Es bestehen nach wie vor
zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der
Ehe Unterschiede, die die Lebenspartner erheblich
schlechter stellen. Dies betrifft in erster Linie das Steuer-
recht und das Adoptionsrecht. Wir haben vorhin schon
gehört: Es ist bis zum heutigen Tag nicht möglich, dass
gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adop-
tieren. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am
6. Juni 2011 vertrat die Mehrzahl der Sachverständigen
– Frau Granold, da haben Sie wahrscheinlich nicht zuge-
hört, oder Sie haben das Protokoll nicht gelesen –


(Ute Granold [CDU/CSU]: Doch!)


die Auffassung, dass die derzeitige Ungleichbehandlung
von Lebenspartnern und Eheleuten gerade aus Gründen
des Kindeswohls nicht gerechtfertigt ist.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)






Sonja Steffen


(A) (C)



(D)(B)

Dennoch ist eine Änderung des Gesetzes bislang nicht
erfolgt. Auch steuerlich ist eine Gleichstellung der Le-
benspartnerschaft bislang nicht vorhanden.

Vielleicht können sich einige von Ihnen noch erin-
nern: Bereits bei der Einführung des Lebenspartner-
schaftsgesetzes im Jahr 2001 bedurfte es eines politi-
schen Schachzuges. Es wurden damals nämlich zwei
Teile beschlossen. Der eine Teil war das nicht zustim-
mungsbedürftige Lebenspartnerschaftsgesetz, und der
andere Teil war ein von der Zustimmung des Bundes-
rates abhängiges Ergänzungsgesetz. Das erste regelt das
Zusammenleben der Partner in zivilrechtlicher Hinsicht.
Das zweite sah damals schon Gleichstellungen im
Steuer- und Beamtenrecht vor. Dieses Ergänzungsgesetz
ist seinerzeit im Bundesrat letztlich am Widerspruch
Bayerns gescheitert.

Seitdem sind viele gerichtliche Entscheidungen in
diesem Zusammenhang ergangen. Herr Beck hat vorhin
schon einige genannt. Ich will das gern ergänzen. 2009
hat das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung
der Lebenspartnerschaft bei Betriebsrenten im öffentli-
chen Dienst für verfassungswidrig erklärt. 2010 hat das
Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung auch
auf das Erbschaftsteuerrecht ausgeweitet. Schließlich
haben wir alle im Jahressteuergesetz 2010 die Gleich-
stellung von Ehegatten und Lebenspartnern im Erb-
schaftsteuerrecht, im Schenkungsteuerrecht und im
Grunderwerbsteuerrecht eingeführt. Sie sehen: Die
Rechtsprechung hat uns gezeigt, dass es so, wie es im
Augenblick ist, verfassungsrechtlich schwierig ist.

Die einkommensteuerrechtliche Gleichstellung von
Ehe und Lebenspartnerschaft steht immer noch aus. Ehe-
gatten können ihr Einkommen zusammen veranlagen.
Sie können ihre Steuerklasse wählen. Das ermöglicht ih-
nen niedrige Steuersätze. Aber Lebenspartner haben die-
ses Recht nicht. Sie können nur nach Steuerklasse I be-
steuert werden. Damit werden sie genauso besteuert wie
Ledige oder Menschen in nichtehelichen Lebensgemein-
schaften. Begründet wird diese unterschiedliche Be-
handlung von den Finanzgerichten bis zum heutigen
Tage stets mit dem Verweis auf Art. 6 Abs. 1 Grundge-
setz – Sie haben es vorhin erwähnt –; sie argumentieren,
diese Vorschrift vom besonderen Schutz der Ehe und Fa-
milie erlaube es dem Gesetzgeber, die Ehe gegenüber
anderen Formen des Zusammenlebens steuerlich zu pri-
vilegieren. Aber das Grundgesetz gibt das nicht her.
Auch ist das Vorhandensein gemeinsamer Kinder nicht
erforderlich, um als Ehepaar den Splittingvorteil in An-
spruch nehmen zu können.

Meine Damen und Herren, diese Ungerechtigkeit ist
in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es steht zu erwarten, Frau Granold, dass diese überholte
Auffassung beim Bundesverfassungsgericht keinen Be-
stand haben wird. Dort sind einige Verfassungsklagen
anhängig. Wir werden sehen, was bei der Einkommen-
steuer geschieht.
Ehe und Lebenspartnerschaft sind beide auf Dauer
angelegt. Sie begründen eine gegenseitige Einstands-
pflicht. Die gesetzlichen Unterhaltspflichten von Ehe-
leuten und Lebenspartnern sind vergleichbar. Die Öff-
nung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts wird
weitere langwierige Prozesse verhindern und zu einer
endgültigen Gleichstellung führen. Die gegenwärtige
Praxis diskriminiert immer noch Homosexuelle und ist
aus rechts- und gesellschaftspolitischer Sicht nicht mehr
zeitgemäß.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Johannes Kahrs [SPD]: Das alles wegen der CDU!)


Herr Kollege Beck, Sie haben schon die Länder ge-
nannt, in denen die Eheschließung von Homosexuellen
bereits Normalität ist.


(Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Genau! Ich hätte Ihnen vielleicht die Zeitnot ersparen
können. Ich belasse es dabei, will an dieser Stelle aber
noch einmal auf Großbritannien hinweisen. Dort gibt es
eine konservative Regierung. Selbst diese Regierung hat
angekündigt, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
noch in der laufenden Legislaturperiode zu öffnen. Da-
mit entscheidet sich übrigens das zwölfte Land Europas
für die Öffnung der Ehe.

Sie haben vorhin darauf hingewiesen, dass Deutsch-
land damals beim Lebenspartnerschaftsgesetz Vorreiter
war. Ich denke, wir laufen jetzt Gefahr, dass wir bei die-
sem wichtigen Schritt für Gerechtigkeit und gegen Dis-
kriminierung hinterherhinken.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Unsere Fraktion begrüßt daher den Gesetzentwurf der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Ziel der Öff-
nung der Ehe für Homosexuelle.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712645600

Das Wort hat nun Stephan Thomae für die FDP-Frak-

tion.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Stephan Thomae (FDP):
Rede ID: ID1712645700

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kolle-

gen! Wir beraten einen Gesetzentwurf der Grünen zur
Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen
gleichen Geschlechts. In der Gesetzesbegründung ist zu
lesen, dass ein gewandeltes Verständnis von Ehe und Fa-
milie in der Gesellschaft mit tragend für diesen Gesetz-
entwurf ist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)






Stephan Thomae


(A) (C)



(D)(B)

Das sehen auch wir so. Wie soeben zu hören war, zeich-
net auch die Rechtsprechung diesen Weg nach.

Ich will einmal wiederholen, was in dieser Legislatur-
periode von dieser Regierung in der Sache bereits getan
und erreicht worden ist. Zum einen haben wir beim
Thema Grunderwerbsteuer erreicht, dass die Übertra-
gung von Grundstücken unter Lebenspartnern steuerfrei
geschieht, so wie das auch unter Eheleuten der Fall ist.
Das ist ein Punkt, bei dem Sie zugestehen werden, dass
er in dieser Legislaturperiode umgesetzt worden ist.


(Johannes Kahrs [SPD]: Wie haben Sie die CDU denn dazu gekriegt?)


– Ja, das wüssten Sie gern, wie wir das gemacht haben.

Ein zweiter Punkt ist das Thema Erbschaftsteuer. Da
gelten seit dieser Legislaturperiode für Lebenspartner
wie für Eheleute gleiche Freibeträge. Auch das ist ein
Punkt, von dem wir sagen können: Das haben wir in die-
ser bürgerlichen Regierung umgesetzt.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Burkhard Lischka [SPD]: Und wie geht es jetzt weiter, Herr Thomae?)


Ein dritter Punkt – Herr Kollege Lischka, ich komme
gleich dazu, wie es weitergeht – ist das Thema Beamten-
recht. Da haben wir zwei Punkte umgesetzt. Der eine be-
trifft die Beamtenbesoldung. Für verheiratete und ver-
partnerte Beamte gilt die gleiche Besoldung. Wir haben
bei der Hinterbliebenenversorgung und den Krankenkos-
ten für Lebenspartner von Beamten eine Verbesserung
erreichen können. Das sind drei Punkte, bei denen wir in
dieser bürgerlichen Regierung Verbesserungen durchge-
setzt haben.

Jetzt fehlen noch ein paar Dinge; da haben Sie völlig
Recht. Man kommt in solchen Dingen eben nur Schritt
für Schritt voran. Das ist einmal das Thema Einkom-
mensteuer. Hier wollen wir darauf hinarbeiten, dass
Splittingregeln, die für Ehepartner gelten, auch auf Le-
benspartner Anwendung finden. Da ist zum anderen das
Thema, das gerade schon unentspannt diskutiert worden
ist, nämlich das Thema Adoptionsrecht. Wie bereits ge-
sagt wurde, ist die Adoption von Stiefkindern möglich.
Aber es gibt kein Adoptionsrecht für Paare. Nun, das se-
hen wir in der FDP etwas entspannter als vielleicht unser
Koalitionspartner. Aber ich sagte schon: Man muss in
solchen Dingen Schritt für Schritt vorangehen. Steter
Tropfen höhlt den Stein.


(Burkhard Lischka [SPD]: Wollen Sie das? Mutig voran! Sie haben nicht mehr viel zu verlieren!)


– Wir wollen das. Aber, wie gesagt, man muss sich da
auch ein bisschen Zeit geben.

Wir haben in dieser Angelegenheit also bereits Fort-
schritte erzielt. Wir haben uns für die Rechte gleichge-
schlechtlicher Paare erkennbar eingesetzt, haben Erfolge
erzielen können. Das sollten Sie auch einräumen. Wir
werden beharrlich weiter daran arbeiten. Ich wiederhole:
Gutta cavat lapidem, sagt der Allgäuer: Steter Tropfen
höhlt den Stein. Wir arbeiten weiter an der völligen
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Ir-
gendwann wird man sagen – vertrauen Sie darauf –: Die
Sache riecht wie eine Ehe. Sie schmeckt wie eine Ehe.
Sie hört sich an wie eine Ehe. Sie schaut aus wie eine
Ehe. Warum soll man nicht auch Ehe dazu sagen?

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Dr. Patrick Sensburg [CDU/ CSU]: Weil es keine ist!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712645800

Das Wort hat nun Barbara Höll für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712645900

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In

dieser Debatte geht es nicht nur um die Öffnung der Ehe
für Lesben und Schwule. Es geht darum, ob alle Men-
schen die gleichen Rechte haben – unabhängig von ihrer
sexuellen Orientierung.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Es ist eben nicht alles möglich!)


Kardinal Ratzinger sagte 2003, dass die römisch-ka-
tholische Kirche standfest sein müsse und nicht der
Mode individueller Bedürfnisse nachgeben solle. Dies
führe zu einer Diktatur des Relativismus. – Kurz gesagt:
Die Kirche verharrt in ihren Dogmen.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Nein, der Papst hat recht! Hören Sie es sich morgen mal an!)


Der Kardinal bezeichnete die Homosexualität als
schwere Verirrung. Politiker – er nannte nur die männli-
che Form –, die Gesetzen zu homosexuellen Lebensge-
meinschaften zustimmten, würden an einer Legalisie-
rung des Bösen mitwirken. – Diese Haltung ist völlig
inakzeptabel. Ich weiß nicht, warum die CDU das heute
noch so vertritt.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Hören Sie es sich morgen an? Sind Sie morgen da?)


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Aufgabe
des Staates ist es, die Grundrechte der Bürgerinnen und
Bürger zu garantieren. Auch in Deutschland war es ein
langer Weg bis zur Beseitigung der Strafbarkeit der Ho-
mosexualität und ihrer Entdiskriminierung. Von der völ-
ligen Gleichstellung sind wir aber noch immer weit ent-
fernt, sowohl was die Gesetzeslage als auch was das
tägliche Leben betrifft.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Ungleiches kann man nicht gleich behandeln!)


Der § 175 richtete sich gegen schwule Männer. In der
Bundesrepublik galt dieser Paragraf in der von den Na-
tionalsozialisten verschärften Fassung bis 1969. Infolge-





Dr. Barbara Höll


(A) (C)



(D)(B)

dessen wurden 100 000 Männer strafrechtlich verfolgt;
50 000 wurden verurteilt. Die katholische Kirche übte in
den 50er-Jahren enormen Einfluss auf die Strafrechtsdis-
kussion um den § 175 aus. So verfasste der katholische
Volkswartbund in dieser Zeit im Auftrag der Bischofs-
konferenz Schriften gegen die Entkriminalisierung der
männlichen Homosexualität. Ich zitiere aus einer dieser
Schriften:

Was soll man mit einem Baum tun, dem die Frucht-
barkeit versagt ist?

Diese Metapher stammt aus der Bibel, die die darauf fol-
gende Antwort gibt: den Feuertod.


(Norbert Geis [CDU/CSU]: Was hat das mit dem Thema zu tun?)


Wir haben erst 1994 in einem gemeinsamen Deutschland
den sogenannten Schandparagrafen 175 überwunden.
Trotz alledem tritt die katholische Kirche auch heute
noch gegen die Rechte von Schwulen und Lesben auf.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Das stimmt ja gar nicht!)


Erzbischof Tomasi, der Ständige Vertreter des Heiligen
Stuhls beim Büro der Vereinten Nationen in Genf, be-
tonte im März dieses Jahres in einer Aussprache zur se-
xuellen Orientierung, dass die menschliche Sexualität
ein Geschenk sei, bestimmt für eine lebenslange Ehe
zwischen Mann und Frau.


(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Richtig!)


Dies widerspricht meiner Auffassung von der Würde des
Menschen, zu der die sexuelle Identität untrennbar ge-
hört.

Sieben Jahre nach der Abschaffung des § 175 wurde
die eingetragene Lebenspartnerschaft für Lesben und
Schwule ermöglicht. Der deutsche Gesetzgeber öffnete
damit eine Tür für die Gleichbehandlung lesbischer und
schwuler Lebensweisen. Damals war Deutschland, wie
schon mehrfach unterstrichen, ein Vorreiter in Europa.
Doch seitdem tut sich in der rechtlichen Gleichstellung
zu wenig. Herr Thomae, die entscheidenden Impulse,
überhaupt noch etwas zu ändern, kamen danach immer
vom Bundesverfassungsgericht, und erst dann haben Sie
gehandelt.


(Stephan Thomae [FDP]: Wir haben doch nicht erst vor zwei Jahren gehandelt!)


Inzwischen haben sieben Staaten in Europa die Ehe
für Lesben und Schwule geöffnet, unter anderem die ka-
tholisch geprägten Länder Spanien und Portugal. Wir als
Linke haben bereits im vergangenen Jahr einen Antrag
zur Öffnung der Ehe in den Bundestag eingebracht. Er
wurde damals mit den Mehrheiten von CDU/CSU und
FDP abgelehnt.

Die Grünen unternehmen einen neuen Versuch, der
unsere Unterstützung findet, weil er der richtige Schritt
zur Legalisierung bzw. zur Beendigung der Diskriminie-
rung und zur tatsächlichen Gleichstellung gleichge-
schlechtlicher Lebensweisen ist. Es ist an uns, die Dis-
kriminierung zu beenden.

(Dr. Patrick Sensburg [CDU/CSU]: Kein Wort zum Kindeswohl!)


Die Ehe für Lesben und Schwule ist eben keine Lega-
lisierung des Bösen, wie der heutige Papst 2003 betonte,
sondern ein notwendiger Schritt zur Akzeptanz unter-
schiedlichster Lebensformen, unabhängig von sexueller
Orientierung. Alle Menschen müssen gleiche Rechte ha-
ben, so auch das Recht auf Eheschließung. Dogmatismus
steht nicht über den Grundrechten.

Ich danke Ihnen.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712646000

Das Wort hat nun Norbert Geis für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1712646100

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten

Damen und Herren! Ich möchte vorausschicken: Es geht
nicht um die Angleichung der Lebensform gleichge-
schlechtlicher Lebensgemeinschaften an die Ehe,


(Burkhard Lischka [SPD]: Das haben wir schon verstanden!)


sondern im vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die
Frage der Identifizierung von gleichgeschlechtlichen Le-
bensgemeinschaften mit der Ehe. Das ist etwas anderes.
Das ist ein viel weiter gefasstes Thema.


(Burkhard Lischka [SPD]: So weit alles richtig!)


Hier wird ständig über Gleichstellung gesprochen. Das
ist eine andere Frage. Man kann sich über sie streiten,
aber sie steht heute nicht zur Debatte.

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Frau
Steffen, Sie haben eben aus der Anhörung des Rechts-
ausschusses zitiert. Für diesen Rechtsausschuss wurden
von der CDU/CSU drei Sachverständige benannt: ein
Sachverständiger für öffentliches Recht, ein Verfas-
sungsrechtler und ein Psychologe bzw. Kinderarzt. Alle
drei haben gesagt, dass es nicht dem Wohl des Kindes
dient, wenn wir die Volladoption einführen. Ich bitte Sie,
das zu respektieren. Es gibt auch andere Meinungen, und
Sie dürfen es uns nicht übelnehmen, wenn wir uns nach
diesen Meinungen richten.


(Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie bestimmt lange gesucht! – Burkhard Lischka [SPD]: Wollen Sie uns damit sagen, die haben Sie mit Bedacht ausgesucht? – Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Ich komme zum eigentlichen Thema. – Herr Beck,
lassen Sie mich einige Sätze sagen; Sie nehmen mir
sonst nur die Zeit weg. – Ich bin der Auffassung, dass es
um die Identifizierung geht. Es kann keinerlei Zweifel
geben: Wenn wir die Regelungen des Römischen Rechts
zu Ehe und Familie mit einbeziehen, worauf ja unser





Norbert Geis


(A) (C)



(D)(B)

Recht basiert – das weiß jeder Jurist –, dann sehen wir:
Wir haben seit über 2 000 Jahren in unserer Kultur die
Vorstellung, dass eine Ehe aus Mann und Frau besteht.


(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Burkhard Lischka [SPD]: Da gab es sogar mal Inquisitionsprozesse und Hexenverbrennungen! Und das alles in der Kultur!)


Das ist Fakt. Wer sich dagegen wehrt, dem kann ich
nicht helfen, der kennt die Geschichte nicht.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Spätestens in den nächsten zehn Jahren hat es sich verändert!)


Wenn das so ist, stellt sich natürlich die Frage – die auch
Herr Beck gestellt hat; Sie behaupten das auch in Ihrem
Gesetzentwurf –,


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: CDU und CSU brauchen noch mal 20 Jahre!)


ob sich ein Wandel vollzogen hat, sodass man sagen
müsste: Ehe ist sowohl die Verbindung von Mann und
Frau als auch die gleichgeschlechtliche Lebensgemein-
schaft.


(Sonja Steffen [SPD]: Genau! – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Genau!)


Daran möchte ich doch Zweifel anmelden. Erstens, sa-
gen Sie, sei dies grundgelegt durch die Einführung der
gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft durch das
Gesetz aus dem Jahr 2001 und die Folgegesetze. Ich
gebe zu, dass durch die Folgegesetze eine weitgehende
Angleichung an die Ehe erfolgt ist.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gegen den Widerstand von CDU/ CSU!)


Das kann auch niemand leugnen. Aber trotz aller Geset-
zesakrobatik wird in keinem der Gesetze die Ehe sowohl
für beide Geschlechter,


(Burkhard Lischka [SPD]: Noch nicht! Das scheitert ja an Ihrem Widerstand!)


Mann und Frau, als auch für die gleichgeschlechtliche
Partnerschaft vorgesehen. Aus allen Gesetzen geht klar
hervor, dass die Ehe allein Mann und Frau vorbehalten
ist.


(Beifall bei der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Das ist jetzt wieder ein falscher Schluss!)


Das können Sie nachlesen. Genau das Gleiche finden Sie
in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wir haben zwei entscheidende Urteile des Bundesver-
fassungsgerichts, einmal das Urteil vom 17. Juli 2002.
Frau Granold hat es schon zitiert. Ich darf einen weiteren
Satz zitieren:

Die Ehe ist im Verhältnis zur gleichgeschlechtli-
chen Lebensgemeinschaft ein Aliud.
Es ist etwas ganz anderes. Die Juristen wissen, was man
unter einem Aliud versteht.


(Sonja Steffen [SPD]: Wieso? – Burkhard Lischka [SPD]: Ja, das hängt doch mit den gesetzlichen Regelungen zusammen! Das beschreibt doch nur den Istzustand!)


Das zweite maßgebliche Urteil zu diesem Thema ist
das Urteil vom 7. Juli 2009. Hier wird die Gleichstellung
der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit der
Ehe angemahnt, aber nicht aufgrund des Art. 6 des
Grundgesetzes, sondern aufgrund des Art. 3. Das ist et-
was anderes. Für beide Institute besteht jetzt schon na-
hezu der gleiche Rechtsrahmen, aber beide Institute sind
sowohl für die Rechtsprechung als auch für die Gesetze
zwei voneinander unterschiedene Institute. Das muss
man einfach so sehen. Das muss man anerkennen. Wer
das nicht tut, geht an der Wirklichkeit vorbei.


(Beifall bei der CDU/CSU – Burkhard Lischka [SPD]: Ja, Gesetzgeber sind wir doch! – Sonja Steffen [SPD]: Das ist unsere Aufgabe!)


Nun stellt sich die entscheidende Frage, die Herr
Beck gestellt hat: Ist denn im Bewusstsein der Menschen
ein Wandel vollzogen worden?


(Sonja Steffen [SPD]: Ja! – Burkhard Lischka [SPD]: Ja! – Weitere Zurufe von Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Ja!)


Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss
Sie enttäuschen: Genau das Gegenteil ist richtig.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Burkhard Lischka [SPD]: Bei Ihnen in Bayern!)


Kein Ehepaar wird sich mit einer gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaft gleichsetzen lassen.


(Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Sie werden ihre Lebensform immer deutlich von der an-
deren Lebensform unterschieden wissen wollen, ohne
die andere Lebensform zu diskriminieren.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo leben Sie denn? – Gegenruf des Abg. Burkhard Lischka [SPD]: In Kleinkleckersdorf in Bayern!)


Es ist einfach ein Unterschied. Wer das nicht sieht, kann
einem nur noch leidtun.


(Lachen bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712646200

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der

Kollegin Dörner?


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1712646300

Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage. Es wird mir

hier zu laut geschrien.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN]: Sie sind auch nicht gerade leise!)






Norbert Geis


(A) (C)



(D)(B)

Ein weiterer Punkt, den ich Ihnen noch nennen
wollte: Die Shell-Studie sagt ganz eindeutig, dass drei
Viertel der Jugendlichen sich eine Zukunft wünschen


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Sie wären wohl gerne Großinquisitor geworden! Wir leben im 21. Jahrhundert!)


in einer Ehe von Mann und Frau und in einer Familie mit
Kindern. Das ist eine ganz klare Aussage der Shell-Stu-
die. Drei Viertel der Jugendlichen sagen dies. Wenn dies
aber so ist, meine sehr verehrten Damen und Herren,
kann man nicht behaupten, dass im Bewusstsein der Be-
völkerung eine Identität zwischen Ehe und gleichge-
schlechtlicher Lebensgemeinschaft entstanden sei.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn sie heterosexuell sind, können sie sich schlecht was anderes wünschen!)


Der entscheidende Unterschied zwischen Ehe und
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft besteht nun
einmal darin, dass die Ehe für Kinder offen sein muss
und damit die Generationenfolge sichert und dass sie das
Humanvermögen – darunter ist die Daseinskompetenz,
die Sozialkompetenz zu verstehen, die eine Gesellschaft
zusammenhält – am ehesten weitergeben kann, nämlich
nur durch Vater und Mutter im Verhältnis zum Kind.


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit denen, die keine Kinder haben? Die dürften dann auch nicht heiraten! – Weiterer Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ist mit den Geschiedenen ohne Kinder? – Sonja Steffen [SPD]: Was ist mit Alleinerziehenden?)


Dort werden die Regeln weitergegeben, die sich in unse-
rer Kultur entwickelt haben. Deswegen kann die Ehe mit
einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft nie
gleichgesetzt werden, nie identifiziert werden.


(Katja Kipping [DIE LINKE]: Nehmen Sie zur Kenntnis: Die Erde ist keine Scheibe!)


Deswegen wird die Ehe vom Grundgesetz geschützt, aus
keinem anderen Grund. Deswegen kann die gleichge-
schlechtliche Lebensgemeinschaft jedenfalls nicht im
Sinne des Art. 6 des Grundgesetzes ebenso geschützt
werden.

Danke schön.


(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/ CSU: Endlich einer, der Klartext redet!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712646400

Das Wort zu einer Kurzintervention erteile ich Kolle-

gen Volker Beck.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712646500

Ich weiß nicht, Herr Kollege Geis, in welcher Welt

Sie leben.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

In meiner realen Welt – das war lange, bevor wir das
Gesetz gemacht haben; das war im Jahr 1992, als wir die
Aktion Standesamt gemacht haben – haben bei uns in
Köln vor dem Rathaus die Leute zusammen mit den
Schwulen und Lesben gefeiert, die nicht ins Standesamt
gehen konnten, um zu heiraten. Die Ehepaare haben ge-
sagt: Wir feiern heute unsere Hochzeit, wir trauen uns;
wir wünschen euch, dass ihr das auch bald dürft. – Das
ist reale Liberalität in der deutschen Gesellschaft, und
das ist nicht die Enge, die Sie gerade predigen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Sie haben den Ansatz dieser parlamentarischen Initiative
nicht verstanden. Natürlich ist heute die Lebenspartner-
schaft ein Aliud gegenüber der Ehe. Das hat auch das
Bundesverfassungsgericht 2001 in seiner Entscheidung
gesagt. Dort heißt es: Alle Prüffragen – etwa: Verstößt
das gegen Art. 6? – fallen weg, weil es einen anderen
Normadressatenkreis gibt. Das wollen wir mit dieser Ini-
tiative ändern.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Wir wollen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öff-
nen und Schluss machen mit den Extrawürsten.

Herr Geis, Sie sind ja ein geschickter Rhetoriker. Sie
haben auch gegen jeden Schritt der rechtlichen Anerken-
nung der Lebenspartnerschaft gekämpft. Das haben Sie
heute verschwiegen! Seit den 90er-Jahren waren wir in
jeder Fernsehsendung zu diesem Thema. Sie haben stets
gesagt: Diese rechtliche Anerkennung soll den Homo-
sexuellen nicht zustehen. In diesem Punkt sind Sie ein
Erzkatholik. Sie behaupten, Sie wollten nicht diskrimi-
nieren; Sie diskriminieren aber ständig.

Ich habe den Verdacht, dass Sie inhaltlich gar nicht so
weit weg sind von dem Schreiben der Kongregation für
die Glaubenslehre. Ich nenne nur die „Anmerkungen be-
züglich der Gesetzesvorschläge zur Nichtdiskriminie-
rung homosexueller Personen“. Dort heißt es, dass
„keine Gesetzgebung eingeführt werden dürfe, welche
ein Verhalten schützt, für das niemand ein irgendwie ge-
artetes Recht in Anspruch nehmen kann“. – Das haben
Sie an jedem Punkt so gehalten. Sie haben bei jedem
Schritt verhindert, dass Schwule und Lesben zu ihrem
Recht kommen, genau so, wie diese Schreiben es Ihnen
aufgeben.

Das steckt letztendlich dahinter. Deshalb sind Sie
auch in diesem Fall dagegen. Wenn Sie ernsthaft sagen,
Sie wollten die Ehe für gleichgeschlechtliche Partner-
schaften nicht, dann stellen Sie aber wenigstens – zu-
sammen mit Herrn Kauch und mit dieser christlich-libe-
ralen Koalition, die ja so wunderbar funktioniert


(Burkhard Lischka [SPD]: Immer wieder aufs Neue!)


und sozusagen die Traumvorstellung einer Ehe darstellt –
beim Steuerrecht und beim Adoptionsrecht die Lebens-
partnerschaft gleich. Gönnen Sie doch der FDP mal ei-
nen kleinen politischen Erfolg!


(Burkhard Lischka [SPD]: Die können es brauchen!)






Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)

Das wäre gut für die Schwulen und Lesben im Lande.
Das mit der Ehe machen wir nach der nächsten Bundes-
tagswahl zusammen mit den Sozialdemokraten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Burkhard Lischka [SPD]: Genau!)


Dann wäre das Ganze glaubwürdig. Ansonsten zeigt es
nur, dass Sie es nicht wirklich ernst meinen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712646600

Kollege Geis, bitte schön.


Norbert Geis (CSU):
Rede ID: ID1712646700

Lieber Herr Beck! Sehr verehrter Herr Präsident! Ich

habe lediglich versucht, darzulegen, weshalb Art. 6
Grundgesetz nach der heutigen Fassung und nach dem
heutigen Verständnis – auch des Verfassungsgerichts und
der gesamten Gesetzgebung – nicht die gleichge-
schlechtliche Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellt.
Das kann man so nicht machen.

Ich bin auch nicht der Meinung, dass man das allmäh-
lich durch die Gesetzgebung bewirken kann.


(Burkhard Lischka [SPD]: Das geht schon! Das werden Sie erleben!)


Dann würde eine Verfassungsänderung durch ein einfa-
ches Gesetz erfolgen. Wenn Sie wollen, lieber Herr Beck
und meine sehr verehrten Damen und Herren von der
Opposition, dass die gleichgeschlechtliche Lebensge-
meinschaft in Art. 6 Grundgesetz hineingeschrieben
wird, dann müssen Sie eine Verfassungsänderung vor-
nehmen. Die ist nach Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz nur
möglich mit einer Zweidrittelmehrheit. Die werden Sie
nicht hinbekommen.


(Burkhard Lischka [SPD]: Das werden Sie ja erleben!)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712646800

Das Wort hat nun Michael Kauch für die FDP-Frak-

tion.


(Beifall bei der FDP – Burkhard Lischka [SPD]: Der andere Partner!)



Michael Kauch (FDP):
Rede ID: ID1712646900

Meine Damen und Herren! Wir können sicherlich

trefflich über die juristischen Fragestellungen streiten.
Ich glaube aber, dass in der Bevölkerung eine deutlich
entspanntere Situation vorherrscht, als es diese Debatte
suggeriert.

Ich bin verpartnert; aber alle meine Freunde sagen:
Ihr seid ja verheiratet, und das ist dein Mann; das ist
nicht dein Lebenspartnerschaftsring, sondern es ist der
Ehering. – Das ist die Herangehensweise, wie die Bürge-
rinnen und Bürger inzwischen mit diesem Thema umge-
hen. Deshalb müssen wir uns Gedanken machen über
angemessene Regelungen angesichts der Pflichten, die
eingetragene Lebenspartner füreinander eingehen – mit
denen sie im Übrigen auch den Sozialstaat und die So-
zialkassen entlasten, indem sie füreinander einstehen.


(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Diese Koalition hat die eingetragene Lebenspartner-
schaft in wesentlichen Punkten vorangebracht – Herr
Thomae hat das angesprochen –: bei Erbschaftsteuer,
Grunderwerbsteuer, BAföG, Beamtenrecht, Richterrecht
und Soldatenrecht. In diesen Bereichen hat die Koalition
eine Gleichstellung vorgenommen. Wir sind nicht bei al-
len Punkten von den Gerichten dazu gezwungen gewe-
sen. Im Gegenteil: Wir hatten im Koalitionsvertrag die
entsprechende Vereinbarung zu Änderungen im Beam-
tenrecht bereits festgelegt, bevor das entsprechende Ur-
teil gefällt wurde. Das Lebenspartnerschaftsrecht ist für
uns Teil der Bürgerrechtspolitik. Da gibt es Punkte, die
Sie nicht auf die Reihe bekommen haben. Zum Beispiel
hat das Kabinett im letzten Monat die Einrichtung der
Bundesstiftung Magnus Hirschfeld beschlossen. Sie ha-
ben es zehn Jahre lang versprochen; wir haben es ge-
macht. Auch das ist ein Erfolg der christlich-liberalen
Koalition.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf bei der Stiftung geheiratet werden? – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist die Vergangenheit! Was ist mit der Zukunft?)


Meine Damen und Herren, es gibt Bewegung: Frau
Winkelmeier-Becker – sie ist hier – hat Anfang August
zusammen mit Frau Fischbach für die Unionsfraktion
eine Presseerklärung im Zusammenhang mit dieser De-
batte veröffentlicht, in der sehr deutlich gemacht wurde,
dass die Union beim Adoptionsrecht zwar nicht bereit
ist, unseren Vorstellungen zu folgen, es aber angesichts
gleicher Einstandspflichten sehr wohl gute Gründe gibt,
beim Splitting bei der Einkommensteuer für eingetra-
gene Lebenspartnerschaften voranzukommen. Deshalb
bin ich zuversichtlich, dass es noch in dieser Legislatur-
periode gelingen wird, an dieser Stelle zu einem guten
Ergebnis zu kommen.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Johannes Kahrs [SPD]: Geben Sie diese Presseerklärung mal Herrn Geis!)


– Frau Fischbach ist stellvertretende Fraktionsvorsit-
zende. Ich denke, die stellvertretende Fraktionsvorsit-
zende der Unionsfraktion macht Presseerklärungen nicht
ins Blaue hinein, sondern weil die Union an dieser Stelle
eine entsprechende Haltung hat.

Wir werden den Weg der Gleichstellung konsequent
weitergehen, weil wir uns hier auf sicherem, verfas-
sungsgemäßem Terrain bewegen. Niemand bestreitet,
dass der Staat die Lebenspartnerschaft gleichstellen
kann; das zeigen alle Urteile. Deswegen sind wir hier auf
einem sicheren Weg; wir sollten ihn weitergehen.

Wenn die Lebenspartnerschaft am Ende anders heißt,
dann werde ich mich als Erster freuen. Denn dann muss





Michael Kauch


(A) (C)



(D)(B)

man nicht bei jeder Personenstandsangabe offenbaren,
welche sexuelle Orientierung man hat; man will das
nicht jedem offenbaren, weil es auch mit Nachteilen ver-
bunden sein kann. Insofern ist es durchaus ein Ziel, das
zu ändern. Der wesentliche Weg, über den wir dahin
kommen, ist die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft;
wir müssen ihn bis zum Ende gehen.


(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann beeilen Sie sich mal, sonst erleben Sie das in diesem Leben nicht mehr!)


Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712647000

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwur-
fes auf Drucksache 17/6343 an die in der Tagesordnung
aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 6 a und b auf:

a) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (13. Ausschuss)


– zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee

(Hamburg)

der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt, Patrick
Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP

Faire Teilhabechancen von Anfang an –
Frühkindliche Betreuung und Bildung för-
dern

– zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks,
Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abge-
ordneter und der Fraktion der SPD

Frühkindliche Bildung und Betreuung ver-
bessern – Für Chancengleichheit und Inklu-
sion von Anfang an

– zu dem Antrag der Abgeordneten Britta
Haßelmann, Katja Dörner, Fritz Kuhn, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung reali-
sieren – Kostenkalkulation für Kinderbe-
treuung überprüfen

– zu der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung

Bericht der Bundesregierung über den
Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes
Angebot an Kindertagesbetreuung für Kin-
der unter drei Jahren für das Berichtsjahr
2008
– zu der Unterrichtung durch die Bundesregie-
rung

Bericht der Bundesregierung über den
Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes
Angebot an Kindertagesbetreuung für Kin-
der unter drei Jahren für das Berichtsjahr

(Erster Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)


– Drucksachen 17/3663, 17/1973, 17/1778,
16/12268, 17/591 Nr. 1.7, 17/2621, 17/4249 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Marcus Weinberg (Hamburg)

Caren Marks
Florian Bernschneider
Heidrun Dittrich
Katja Dörner

b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung

Bericht der Bundesregierung über den Stand
des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot
an Kindertagesbetreuung für Kinder unter

(Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)


– Drucksache 17/5900 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin
Dorothee Bär für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dorothee Mantel (CSU):
Rede ID: ID1712647100

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die
Überweisung des Zweiten Zwischenberichts zur Evalua-
tion des KiföG an den Deutschen Bundestag zum Anlass
genommen, heute erneut über unseren Antrag zu einem
gesellschaftspolitisch wichtigen Thema zu debattieren,
nämlich über die frühkindliche Bildung im Elternhaus
und in Kindertagesstätten als entscheidenden Faktor für
mehr Chancengerechtigkeit. Wir sind uns in der Koali-
tion einig – wir haben das in unserem Antrag festge-
schrieben –, dass der Grundstein für die Entwicklung
und Teilhabe an unserer Gesellschaft in der Familie ge-
legt wird.

In der Familie erfahren Kinder Zuwendung, Vertrauen
und Geborgenheit und erlernen vor allem ein soziales
Miteinander und – das ist ganz entscheidend – bauen
Bindungen auf. Auch in der Wissenschaft ist es unbe-
stritten, dass Bindung der Bildung vorausgeht. Die erste
Bindung eines Kindes ist nun einmal in der Regel die an
seine Eltern. Deswegen ist für Kinder die familiäre Be-





Dorothee Bär


(A) (C)



(D)(B)

treuung der institutionellen mindestens gleichwertig; ich
glaube sogar, sie ist ihr überlegen.

Natürlich verschließen wir unsere Augen nicht davor,
dass manche Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder über-
fordert sind. Aber wir wollen als Konsequenz daraus
nicht dem Staat die Elternrolle zuweisen, sondern mit
unserem Antrag klarmachen, dass Eltern in dieser Situa-
tion niederschwellige Begleitung und Unterstützung
brauchen; wir wollen sie ihnen gewähren.

Kindertagesstätten können eine wichtige Ergänzung
zum Bildungsort Familie sein. Damit sie das tatsächlich
sein können, brauchen wir aber nicht nur einen Ausbau
in quantitativer, sondern vor allem auch in qualitativer
Hinsicht. Deswegen muss meines Erachtens die Grup-
pengröße in den deutschen Kitas teilweise drastisch re-
duziert werden.


(Beifall der Abg. Marcus Weinberg [Hamburg] [CDU/CSU] und Miriam Gruß [FDP] – Miriam Gruß [FDP]: Wie wir es in Bayern gemacht haben!)


– Kollegin Gruß sagt gerade zu Recht: „Wie wir es in
Bayern gemacht haben!“ Daran können sich andere Bun-
desländer ein Beispiel nehmen. – Qualität hat aber nicht
nur etwas mit der Gruppengröße zu tun. Ein anderer
Qualitätsaspekt ist, dass feste Bezugspersonen vorhan-
den sind. Oft ist es so, dass ein Kind, nachdem es einge-
wöhnt wurde, aufgrund der schlechten Rahmenbedin-
gungen in der Kindertagesstätte wechselnde Bezugsper-
sonen hat. Das liegt zum Teil auch daran, dass
Erzieherinnen vielleicht nur halbtags arbeiten. So muss
sich das Kind ständig dem Stress aussetzen, dass es eine
neue Bezugsperson hat. Das ist für die unter Dreijähri-
gen natürlich wesentlich schwieriger als für die Kinder-
gartenkinder über drei Jahren. Der Kitabesuch soll natür-
lich kein Stress sein; denn sonst wäre er kontraproduktiv.

Neben den Kindertageseinrichtungen haben wir die
Kindertagespflege. Das ist der erste Bildungsort außer-
halb der Familie und die zweite prägende Station für
eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Als wir vor ziem-
lich genau drei Jahren das Kinderförderungsgesetz im
Deutschen Bundestag verabschiedet haben, war das der
Startschuss für den Aus- bzw. Aufbau eines bedarfsge-
rechten und qualitativ hochwertigen Betreuungs-, Bil-
dungs- und Erziehungsangebots für die unter Dreijähri-
gen. Bei dieser großen Zukunftsaufgabe unterstützt der
Bund die eigentlich zuständigen Länder und Kommunen
sehr großzügig. Wir beteiligen uns mit 4 Milliarden Euro
an den Kosten in der Ausbauphase und ab 2014 mit jähr-
lichen Zuschüssen in Höhe von 770 Millionen Euro an
den Betriebskosten. Das Ganze trägt Früchte. Nachdem
der Bund seinen zugesagten Beitrag zum Ausbau der Be-
treuungsplätze geleistet hat, brauchen wir jetzt aber eine
verlässliche Anschlussfinanzierung durch die Länder.
Diese ist dringend erforderlich, um den Ausbau weiter
voranzubringen.

Über diese finanzielle Unterstützung des Krippenaus-
baus hinaus investiert der Bund weiteres Geld in die
frühkindliche Bildung. Wir haben ein ganz großartiges
Programm aufgelegt, das Programm Offensive „Frühe
Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“.

(Beifall der Abg. Helga Daub [FDP])


Der Bund stellt dafür bis 2014 400 Millionen Euro zur
Verfügung, um in bis zu 4 000 Einrichtungen, insbeson-
dere in Brennpunkten, zusätzliche Sprachförderung zu
ermöglichen. Wer von uns sich das schon einmal in sei-
nem Wahlkreis angeschaut hat, weiß, dass das ein tolles
Programm ist und es hervorragend angenommen wird.
Wir können gar nicht oft genug darüber sprechen. Wenn
wir uns die entsprechenden Einrichtungen anschauen,
müssen wir sagen: Das war eine ganz wichtige und sinn-
volle Investition.

Wir haben auch noch das Programm „Elternchance ist
Kinderchance“. Es bietet in örtlicher Nähe zu diesen Ki-
tas haupt- und ehrenamtliche Elternbegleiter. Wenn El-
tern Hilfe suchen, finden sie hier einen Stützpunkt, an
den sie sich wenden können. Da es leider so ist, dass es
die Großfamilie, die man von früher kennt, nicht mehr
gibt, dass die Familie nicht mehr unbedingt an einem Ort
zusammenlebt, dass oft keine Großeltern oder Urgroßel-
tern mehr vorhanden sind, vielleicht nicht einmal Tanten
oder Onkel, haben viele niemanden, dem sie eine einfa-
che Frage stellen können. Sie benötigen daher ein nie-
derschwelliges Angebot. Deshalb haben wir dieses Pro-
gramm „Elternchance ist Kinderchance“ aufgelegt. Jede
Familie, die auf der Suche nach Hilfe ist, soll diese be-
kommen.

Wir haben ein Aktionsprogramm „Kindertages-
pflege“, in dem Bund, Länder und Kommunen gemein-
sam daran arbeiten, die Qualität der Kindertagespflege
zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot zu er-
weitern und mehr Transparenz zu gewährleisten. Die El-
tern sind heutzutage extrem kritisch, und zwar zu Recht.
Sie schauen sich genau an, wer sich um die Kinder küm-
mert, wer für einen Teil des Tages Verantwortung über-
nimmt. Natürlich möchte man nicht nur wissen, dass das
Kind sauber gehalten wird und etwas zu essen bekommt,
sondern man möchte auch wissen, dass eine Förderung
stattfindet und eine Bindung entsteht, ohne die die spä-
tere Bildung gar nicht möglich ist.

Das sind nur einige wenige Beispiele für das große
Engagement des Bundes und für das große Engagement,
das die christlich-liberale Koalition in dieser Frage an
den Tag legt. Es gibt noch weitere Forderungen an die
Bundesregierung. Die wird mein Kollege Weinberg vor-
stellen.

Wir sind auf einem guten Weg. Ich warne aber davor,
nur auf die Quantität zu achten. Ich sage das, weil ich
mir sicher bin, dass heute noch einige Kolleginnen und
Kollegen mit Zahlen um sich schmeißen werden. Für
uns ist die Qualität von allergrößter Bedeutung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712647200

Das Wort hat nun Caren Marks für die SPD-Fraktion.


(Beifall bei der SPD)







(A) (C)



(D)(B)


Caren Marks (SPD):
Rede ID: ID1712647300

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst
einmal: Frau Ministerin, schön, dass Sie wieder da sind.
Wir von der SPD-Fraktion wünschen Ihnen gutes Gelin-
gen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf; das ist ja für alle nie einfach.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)


Die aktuelle bildungspolitische Studie der OECD hat
erneut deutlich gemacht, dass Deutschland mehr in Bil-
dung investieren muss. Im deutschen Bildungssystem
werden immer noch Kinder aussortiert. Damit muss
Schluss sein.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Ist es hinnehmbar, dass Kinder aus Familien mit Migra-
tionshintergrund oder aus armen Familien schlechtere
Chancen haben? Die Ausgaben für Bildung liegen mit
4,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts weit unter dem
Durchschnitt der OECD-Länder; er liegt bei 5,9 Prozent.
Das macht eine riesige Summe in unserem Haushalt aus.

Deutschland hat ganz besonders bei der frühkind-
lichen Bildung großen Nachholbedarf; auch das wird in
Studien immer wieder deutlich. Kann man die Kanzlerin
noch ernst nehmen, wenn sie von der „Bildungsrepublik
Deutschland“ spricht? Gute Angebote der frühkind-
lichen Bildung, Erziehung und Betreuung, das machen
wir als SPD-Fraktion in unserem Antrag deutlich, sind
das Fundament für Chancengleichheit, für Teilhabe von
Kindern in unserer Gesellschaft. Wir alle wissen, dass
Versäumnisse im frühkindlichen Alter zu einem späteren
Zeitpunkt gar nicht mehr bzw. nur ganz schlecht aufge-
holt werden können.


(Beifall bei der SPD)


Gute Krippen und gute Kitas fördern Kinder – ich
nenne die Stichworte: Sprache, Ernährung, Bewegung
und natürlich auch Sozialverhalten – und geben ihnen
neben dem Elternhaus wichtige Erfahrungen mit auf den
Weg. Hier lernen Kinder im wahrsten Sinne des Wortes
spielend, und zwar umfassend. Nach wie vor gibt es in
Deutschland zu wenig Krippenplätze, das heißt, zu we-
nig Bildungsangebote für Kleinkinder und zu wenig Be-
treuungsangebote für berufstätige Eltern, die diese drin-
gend brauchen und häufig händeringend danach suchen.

Rot-Grün hat vor Jahren den Ausbau der frühkind-
lichen Bildung – damals noch unter Protest von
Schwarz-Gelb – auf den Weg gebracht. Da sind wir jetzt
schon durchaus weiter. Der Krippengipfel 2007 hat unter
Mitwirkung des damaligen Bundesfinanzministers Peer
Steinbrück dazu geführt, dass der Bund die Länder mit
Bundesmitteln dauerhaft unterstützt. Diese Politik, die
wir damals gemeinsam in der Großen Koalition auf den
Weg gebracht haben, zeigt Erfolge; gar keine Frage. Jahr
für Jahr werden Tausende Plätze neu geschaffen. Das ist
gut; das brauchen Kinder und Eltern.
Vor allem in den alten Bundesländern, wo der Nach-
holbedarf besonders groß ist, ist die Betreuungsquote
kontinuierlich gestiegen. Dennoch ist der Abstand zwi-
schen den alten und den neuen Bundesländern immer
noch sehr groß; es gibt einige ganz besonders gravie-
rende regionale Unterschiede. Eine bundesdurchschnitt-
liche Betreuungsquote von circa 23 Prozent, wie wir sie
jetzt haben, ist nicht ausreichend. Das macht auch der
jüngste Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderför-
derungsgesetzes sehr deutlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, vor
diesem Hintergrund und auch angesichts des aktuellen
Zwischenberichts zur Evaluation des Kinderförderungs-
gesetzes ist es unseres Erachtens fatal und in keiner
Weise nachvollziehbar, dass die Regierungskoalition im-
mer noch an dem unsinnigen Betreuungsgeld festhält.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vorgestern kam eine Meldung über den Ticker, dass Frau
Haderthauer statt der bisher diskutierten 150 Euro sogar
500 Euro Betreuungsgeld fordert.


(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hat die zu viel Geld?)


Heute ist sie bereits ein Stück weit zurückgerudert und
sagte, das solle nicht jetzt sofort so sein, sondern sei eine
Zukunftsvision.


(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zukunftsillusion!)


Für uns ist das keine Zukunftsvision. Es würde ungefähr
6 Milliarden Euro pro Jahr kosten. Dieses Geld würde
beim weiteren Ausbau der frühkindlichen Bildung drin-
gend fehlen.


(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Ach! Man sollte von dem Thema auch etwas verstehen!)


Vielleicht erinnern Sie sich, Frau Bär, noch an die
jüngste Mahnung der OECD, die ich eingangs erwähnte.


(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


Ein weiterer wichtiger Aspekt, den wir in unserem
Antrag „Frühkindliche Bildung und Betreuung verbes-
sern – Für Chancengleichheit und Inklusion von Anfang
an“ ansprechen, ist der enorme Bedarf an Erzieherinnen
und Erziehern. Nach einer Studie des Deutschen Ju-
gendinstituts fehlen allein in Niedersachsen – das ist das
Bundesland, aus dem ich komme – mehr als 5 000 Fach-
kräfte. In anderen Bundesländern ist die Situation ver-
gleichbar. Fachkräfte fehlen überall. Weil der Erzieher-
mangel den Ausbau zu bremsen droht, müssen wir
handeln. Die Gewerkschaften weisen zu Recht darauf
hin, dass dieser Beruf aufgewertet und besser bezahlt
werden muss. Darüber herrscht grundsätzlich Einigkeit;
das war auch heute im Ausschuss der Fall. Nur: Wir dür-
fen es nicht beim Benennen der Problematik belassen.
Wir müssen auch handeln.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert seit über einem
Jahr, dass Sie, Frau Schröder, als zuständige Ministerin
den Ausbau der frühkindlichen Bildung auf die Agenda





Caren Marks


(A) (C)



(D)(B)

setzen und einen neuen Krippengipfel einberufen, zumal
auch zahlreiche Expertinnen und Experten davon ausge-
hen, dass der Bedarf an Krippenplätzen deutlich höher
ausfällt als bislang angenommen. Insbesondere in städti-
schen Regionen wächst der Bedarf kontinuierlich. Die
angestrebte 35-Prozent-Quote für 2013 wird nicht aus-
reichen. Auch dies haben das Deutsche Jugendinstitut
und andere Expertinnen und Experten immer wieder
deutlich gemacht.

Wir brauchen ganz dringend eine aktuelle und regio-
nal differenzierte Analyse des tatsächlichen Bedarfs an
Krippenplätzen. Hier brauchen wir endlich Klarheit und
Transparenz. Erst dann können wir, was die angestrebten
Zahlen im Hinblick auf Plätze, Fachkräfte und Finanzie-
rung angeht, gezielt nachsteuern. In einem nächsten
Schritt brauchen wir einen nationalen Bildungspakt.
Bund und Länder müssen gemeinsam Vereinbarungen
treffen, wie sie beispielsweise die Zahl der Ganztags-
plätze erhöhen und – auch dies ist angesprochen wor-
den – die Qualität in Krippen und Kitas steigern wollen;
das ist ganz dringend erforderlich. Wir brauchen eine
Fachkräfteoffensive, die ihren Namen wirklich verdient.
Das alles sind keine Kleinigkeiten. Das alles braucht
Kraft und Mut aller Beteiligten, und zwar auf allen poli-
tischen Ebenen.

Wer Familien heute und in Zukunft besser fördern
will, kommt am Ausbau der frühkindlichen Bildung
nicht vorbei. Es ist deshalb unerlässlich, auch die Ausga-
ben für frühkindliche Bildung zu steigern. Das Vorha-
ben, ein Betreuungsgeld einzuführen, sollte die Bundes-
regierung endlich begraben.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich kann nicht verstehen, warum sich die Bundesfa-
milienministerin unseren Forderungen nicht anschließt.
Diese Woche haben Sie, Frau Ministerin, ein neues Ser-
viceprogramm zur frühkindlichen Entwicklung von Kin-
dern gestartet. Ich sage Ihnen: Solche befristeten Initiati-
ven, die in ein paar Jahren wieder eingestampft werden,
reichen nicht aus. Ein nationaler Bildungspakt, wie wir
ihn fordern, wäre hingegen eine nachhaltige und not-
wendige Strategie.

Was zu tun ist, liegt auf der Hand. Frau Schröder, es
wäre gut, wenn Sie bei diesem wichtigen Thema mit der
Arbeit beginnen würden. Es hilft den Kindern und den
Familien in unserem Land nicht, wenn in Reden die Be-
deutung der frühkindlichen Bildung und der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf betont wird. Sie
müssen entsprechend handeln. Ich hoffe, dass dies dem-
nächst passieren wird.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712647400

Das Wort hat nun Miriam Gruß für die FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Miriam Gruß (FDP):
Rede ID: ID1712647500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten

Damen und Herren! Ich darf Wilhelm von Humboldt zi-
tieren. Er hat einst gesagt:

So wichtig und auf das ganze Leben einwirkend
auch der Einfluß der Erziehung sein mag, so sind
doch noch immer wichtiger die Umstände, welche
den Menschen durch das ganze Leben begleiten.
Wo also nicht alles zusammenstimmt, da vermag
diese Erziehung allein nicht durchzudringen.

Ja, es ist Aufgabe der Politik, die bestmöglichen Um-
stände für Familien zu gewährleisten. In diesem Punkt
ist Humboldt ganz aktuell.


(Beifall bei Abgeordneten der FDP)


Wir wurden vorwurfsvoll gefragt, welche Umstände
wir schaffen. Diese schwarz-gelbe Koalition investiert
insgesamt 12 Milliarden Euro mehr in die Bildung. Das
fängt bei der frühkindlichen Bildung an und geht bis zur
Hochschulfinanzierung. In diesem Punkt lassen wir uns
nichts vorwerfen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Welche Umstände schaffen wir noch? Klar, im euro-
päischen Vergleich könnten wir beim quantitativen und
auch beim qualitativen Ausbau besser sein. Dafür haben
wir im europäischen Vergleich die geringste Jugendar-
beitslosigkeit und eine der geringsten Arbeitslosigkeiten
insgesamt. Auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Situa-
tion der Familien schaffen wir Umstände, die für ein gu-
tes und gesundes Aufwachsen von Kindern notwendig
sind.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die längsten Warteschleifen und das größte Übergangssystem!)


Die Maßnahmen, die wir hier ergriffen haben, sind eben
nicht befristet.

Ich habe es gesagt: Andere Länder sind uns voraus.
Der Monitor Familienleben 2011 bestätigt: 72 Prozent
der Deutschen wünschen sich, dass wir in der Familien-
politik vor allen Dingen die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie verbessern. Ja, wir müssen die Quantität stei-
gern, aber hier sind auch die Länder gefordert, ihren Teil
beizutragen; das habe ich in der letzten Rede hier im Ple-
num schon gesagt. Baden-Württemberg ist mit nur 57 Pro-
zent an abgerufenen Mitteln Schlusslicht; bei Bremen
sind es 65 Prozent und bei Brandenburg und Sachsen 66 Pro-
zent. Wir von Bundesseite tragen unseren Teil bei und
stehen auch in schwierigen Haushaltszeiten dazu, aber
auch die Länder müssen hier ihren Beitrag leisten.

Wir investieren auch in die Qualität der Betreuung.
Das ist äußerst wichtig; Frau Bär hat das bereits ange-
sprochen. Dies gilt aufgrund der Herausforderung durch
die vielen Kinder mit Migrationshintergrund gerade für
die Sprachförderung. Deswegen ist es ein richtiger An-
satz, mit der Offensive Frühe Chancen insgesamt 4 000
Kitas zu unterstützen und Kinder von klein auf sozial





Miriam Gruß


(A) (C)



(D)(B)

und sprachlich zu fördern. Diese 400 Millionen Euro
sind bestens investiertes Geld; denn wir alle wissen: Was
wir in den frühen Jahren investieren, zahlt sich später
tausendfach aus.

Unser Ziel ist ganz klar: Wir möchten es den Familien
in den unterschiedlichsten Lebensmodellen ermögli-
chen, sich zu entfalten und ihren Weg zu gehen. Dafür
stellen wir die Infrastruktur und die Qualität zur Verfü-
gung – ganz im Sinne Humboldts.

Vielen Dank.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712647600

Das Wort hat nun Diana Golze für die Fraktion Die

Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Diana Golze (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712647700

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und

Kollegen! „Millionenloch bei Kinderbetreuung“, „Ganz-
tagsbetreuung mit Hindernissen“, „Der Krippenplatz als
Lottogewinn“, das sind Schlagzeilen aus Tageszeitungen
der letzten 14 Tage. Sie beschreiben knallhart die Situa-
tion knapp zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des Rechts-
anspruches auf einen Kindertagesbetreuungsplatz ab
dem ersten Lebensjahr. Das ist Alltag, vor allem im Wes-
ten der Bundesrepublik.

Vor diesem Hintergrund kann man sich bei der Lek-
türe der drei vorliegenden Berichte zum Stand des Aus-
baus der Kindertagesbetreuung nur verwundert die Au-
gen reiben; denn bei aller positiven Entwicklung beim
Ausbau der Betreuungslandschaft scheint die Bundesre-
gierung die Realität der Familien mit kleinen Kindern
noch immer nicht ernst genug zu nehmen.


(Beifall bei der LINKEN)


Sicher, im letzten Bericht der Bundesregierung wurde
der Bedarf auf 38 Prozent nach oben korrigiert und sogar
als erreichbares Ziel beschrieben. Ob das aber für alle
jungen Eltern ausreicht, die in den ersten Lebensjahren
ihrer Kinder ein Betreuungsangebot brauchen, ist mehr
als zweifelhaft.

Das Familienministerium zieht seit Jahren statistische
Hochrechnungen zurate, die die Bevölkerungsentwick-
lung der nächsten Jahrzehnte abbilden. Mich interessie-
ren aber die Familien vor Ort und ihre Probleme, die Fa-
milien, die es direkt betrifft. Wenn laut einer Forsa-
Umfrage fast 66 Prozent der Frauen zwischen 18 und
40 Jahren ihr Kleinkind außer Haus betreuen lassen wol-
len, kann man die Zielstellung des Ministeriums wohl
nicht zu Unrecht infrage stellen. Sie planen an den realen
Bedarfen vorbei. Dabei besagt selbst die Statistik, die
Sie, Frau Dr. Schröder, heranziehen, dass es Ende 2013
circa 1,97 Millionen Kinder unter drei Jahren geben
wird. Bei angestrebten 750 000 Kitaplätzen dann noch
von einem garantierten Rechtsanspruch zu sprechen, hält
meine Fraktion weiterhin für Etikettenschwindel.


(Beifall bei der LINKEN)

Dies geht zulasten der Kommunen, weil genau dort im
Sommer 2013 die Klagewellen der Eltern aufschlagen
werden. Nicht im Kanzleramt oder im Familienministe-
rium, sondern an den Rathaustüren und bei den Kitalei-
terinnen wird sich der Frust der Eltern entladen. Das ist
ein Skandal. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Auf ein weiteres Problem hat das Deutsche Jugendin-
stitut im August dieses Jahres in sehr nachdrücklicher
Weise hingewiesen: Die Bundesregierung verabschiedet
ein Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung, ohne
dabei zu bedenken, dass man für mehr Kitaplätze natür-
lich auch mehr Erzieherinnen und Erzieher braucht. Ja,
wir haben zur Kenntnis genommen, dass das Familien-
ministerium hier seit dem vergangenen Jahr investiert.
Aber auch Ihr Modellprojekt – wie sollte es anders
sein – „Mehr Männer in Kitas“ wird die Probleme, die
Sie seit Jahren vor sich herschieben, nicht lösen. Das
Geld für dieses Projekt wird in den nächsten Jahren ge-
nauso tröpfchenweise verdampfen, wie Sie es auszahlen,
weil Sie die Hinweise der Wissenschaft, der Gewerk-
schaften und der Opposition seit Jahren ignorieren. Be-
reits 2007 fragte meine Fraktion die Bundesregierung,
ob sie die Einschätzung der GEW teile, dass der Perso-
nalbedarf ab 2013 die Zahl der vorhandenen und in Aus-
bildung befindlichen Fachkräfte weit übersteige. Die
Antwort der Bundesregierung damals:

Der Bedarf an Fachkräften wäre damit rein rechne-
risch gedeckt.

Das Deutsche Jugendinstitut belegt nun das Gegenteil.
Die Einlösung des Rechtsanspruches droht auch daran
zu scheitern, dass es nicht genügend qualifiziertes Perso-
nal in den Kindertagesstätten geben wird und dass da-
rüber hinaus Tagespflegepersonen in großem Umfang
fehlen.

Die Bundesregierung treibt hier ein ganz geschmack-
loses Spiel auf dem Rücken vor allem der Frauen, die
seit Jahren in Kindertagesstätten und in der Tagespflege
für einen Jammerlohn arbeiten. Vielleicht sollte und
muss man das Ministerium und die Ministerin noch öfter
daran erinnern, dass eines der Fs im Titel des Ministe-
riums für „Frauen“ steht.

Wir wiederholen unsere Forderungen: Erhöhen Sie
den Anteil des Bundes an den Kosten für den Ausbau
der Kindertagesbetreuung! Verständigen Sie sich mit den
Ländern auf ein tragfähiges Konzept zur Aus- und Wei-
terbildung von pädagogischem Fachpersonal für die
frühkindliche Bildung! Helfen Sie den Kommunen da-
bei, den Beschäftigten in diesem extrem wichtigen Be-
reich endlich gerechte Löhne zu zahlen! Lassen Sie die
Eltern und die Kinder nicht länger im Regen stehen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)







(A) (C)



(D)(B)


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712647800

Das Wort hat nun Katja Dörner für Bündnis 90/Die

Grünen.


Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712647900

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen,

liebe Kollegen! Ich komme mir heute Abend ein biss-
chen vor wie bei Dinner for One, wenn der Butler sagt:
„The same procedure as last year, Miss Sophie.“ Wir dis-
kutieren den diesjährigen KiföG-Bericht. Die Problem-
lagen, die wir schon in den vergangenen Jahren identifi-
ziert haben, haben sich faktisch nicht verändert. Die
Bundesregierung hat sich ihrer nicht angenommen, und
das, obwohl der Termin des Rechtsanspruchs immer nä-
her rückt und der Handlungsbedarf immer dringlicher
wird.

Der Knackpunkt ist die Festlegung auf einen Ausbau
für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren. Es ist glas-
klar, dass 35 Prozent nicht ausreichen werden. Es ist
schon gesagt worden – dies kann ich nur unterstrei-
chen –, dass die Kommunen im Regen stehen bleiben,
wenn der Bedarf über die 35 Prozent hinausgeht. Die
Bundesregierung lenkt im KiföG-Bericht mit dem Hin-
weis auf die demografische Entwicklung von diesem
Problem ab. Dazu kann man nur sagen: Achtung, ganz
böse Falle! Das DJI belegt nämlich sehr eindrücklich,
dass der Bedarf jährlich um 1 Prozent steigt. Das heißt,
wir müssen davon ausgehen, dass 2013 ein Bedarf von
rund 42 Prozent besteht. Auf diese Dynamik müssen wir
uns endlich einstellen. Hier ist aus unserer Sicht der
Bund in der Pflicht, seine finanzielle Beteiligung endlich
den realistischen Bedarfszahlen anzupassen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


Auch der Qualitätsaspekt bleibt weiterhin unterbe-
lichtet. Wir brauchen dringend einen besseren Personal-
schlüssel. Wir stellen an die Kitas hohe Anforderungen,
was die frühkindliche Bildung angeht. Damit die Ein-
richtungen diese hohen Anforderungen und auch die
Hoffnungen, die man zu Recht in sie setzt, überhaupt er-
füllen können, brauchen wir einen besseren Personal-
schlüssel. Auch hier bleibt die Bundesregierung jede
Antwort schuldig.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Wir beraten heute einen Antrag der Koalitionsfraktio-
nen mit einem langen Katalog wichtiger und, wie ich
finde, auch richtiger Forderungen, aber man muss darauf
hinweisen, dass alles unter Finanzierungsvorbehalt ge-
stellt ist. Im Haushalt werden dafür keine Mittel zur Ver-
fügung gestellt; das ist auch nicht angedacht. Ich möchte
es ein bisschen härter formulieren: Ich ärgere mich da-
rüber, dass ein solcher Antrag gestellt wird. Dieser An-
trag ist aus meiner Sicht reine Makulatur. Damit wird
den Leuten Sand in die Augen gestreut, weil Aktivitäten
suggeriert werden, die nicht stattfinden. Bei den Kin-
dern, den Familien und den Einrichtungen kommt nichts
an.

Ich möchte den Blick noch auf die Kindertagespflege
richten. Hier sind die Herausforderungen riesig: nicht
nur, dass rund 30 000 Tagespflegepersonen fehlen, um
2013 die Betreuungsquote von 35 Prozent erfüllen zu
können. Vielmehr ist im Gesetz auch fixiert, dass die Ki-
tabetreuung und die Tagespflege gleichwertig nebenei-
nander stehen sollen, und zwar gleichwertig mit Blick
auf Bildung, Betreuung und Erziehung. Nun ist es aber
Fakt, dass rund 35 Prozent der heutigen Tagespflegeper-
sonen keinerlei pädagogische Qualifikation oder eine
Qualifikation haben, die unter dem liegt, was eigentlich
als Standard gelten sollte, nämlich der 160-Stunden-
Kurs nach dem DJI-Standard. Das ist auf Dauer über-
haupt nicht akzeptabel. Ich finde es unfair, wenn die
Bundesregierung, wie in der Antwort auf unsere Kleine
Anfrage, die Verantwortung dafür komplett den Kom-
munen zuweist.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


„The same procedure as last year“ ist an Silvester
ganz lustig. Angesichts der Herausforderungen im Be-
reich der Kinderbetreuung ist es beim KiföG-Bericht
und bei den Anträgen, die wir heute behandeln, absolut
unangemessen und nicht zu verantworten.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712648000

Das Wort hat nun Marcus Weinberg für die CDU/

CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Marcus Weinberg (CDU):
Rede ID: ID1712648100

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Vorweg zwei Bemerkungen.
Erste Vorbemerkung. Frau Marks, Sie haben aus dem
OECD-Bericht richtig zitiert. Es ist tatsächlich so, dass
wir in Deutschland für die Primarschulbildung und die
vorschulische frühkindliche Bildung im internationalen
Vergleich der OECD zu wenig Geld ausgeben. Sie müs-
sen aber auch betonen, was ein Parlament, eine Bundes-
regierung machen sollte. Wir als Fraktion, die die Bun-
desregierung stützt, haben den Etat im Bereich Bildung
um 54 Prozent im Vergleich zum letzten rot-grünen Etat
gesteigert. Das ist eine hervorragende Leistung und
zeigt, dass wir richtigerweise in Bildung investieren.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Zweite Vorbemerkung. Es geht um die ewige Debatte
darüber, wo man ideologisch steht, wenn man für oder
gegen den Kitaausbau ist. Unsere Position ist klar: Wir
wollen den Familien Entscheidungs- und Wahlfreiheit
ermöglichen. Ihre Position ist eine andere. Bei Ihnen ist
es schon so, dass man Ihrem politischen Ansatz der Fa-
milienpolitik deutlich ein ideologiebehaftetes Gesell-
schaftsbild anmerkt.


(Caren Marks [SPD]: Es geht um Bildung! Sie haben nichts verstanden!)






Marcus Weinberg (Hamburg)



(A) (C)



(D)(B)

– Moment, ich habe Sie schon verstanden.


(Caren Marks [SPD]: Anscheinend nicht!)


Noch einmal: Sie haben einen Absolutheitsanspruch,
wie Familien ihre Lebensplanungen in den ersten Jahren
des Kindes zu gestalten haben.


(Caren Marks [SPD]: Nein! Der Bedarf ist doch noch gar nicht gedeckt!)


Das machen wir nicht mit. Wir setzen auf die Vereinbar-
keit von Familie und Beruf. Wir sind für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung. Sie brauchen mir nicht zu erklä-
ren, wie frühkindliche und vorschulische Bildung und
deren Ausgestaltung auszusehen hat. Aber bitte lassen
Sie die Familien entscheiden,


(Dagmar Ziegler [SPD]: Eben!)


wie ihre Kinder in den ersten Jahren aufwachsen sollen.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Ich finde Ihre Haltung diffamierend und despektierlich
den Familien gegenüber, die sich in den ersten Jahren ih-
res Kindes entschieden haben, sich selbst um die Betreu-
ung und Bildung der Kinder zu kümmern. Diesen An-
spruch auf Absolutheit können Sie nicht erheben; das
sollten Sie den jeweiligen Familien überlassen.


(Zuruf von der SPD)


– Nein, ich bin nicht stehen geblieben. Aber es gibt be-
stimmte Forschungsergebnisse, die sich auch einmal die
Kolleginnen und Kollegen der SPD vertieft anschauen
sollten, gerade im Bereich der Bindungsforschung, die
dazu führen, dass man durchaus zu anderen Überlegun-
gen kommen kann. Trotzdem sagen wir als Regierung
– da sind wir im Kern einer Meinung –:


(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Was heißt denn „trotzdem“?)


Wir sind für den Ausbau der Kindestagesbetreuung, weil
wir Respekt vor den persönlichen und familiären Ent-
scheidungen haben. Sie müssen den Familien, denen Sie
in der Frage des Betreuungsgeldes kritisch gegenüber-
stehen, aber auch Antworten darauf geben, wie Sie die
Leistung dieser Eltern entsprechend würdigen wollen.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist völlig rich-
tig.


(Caren Marks [SPD]: Vor allem mit der Union war das damals nicht einfach!)


Dazu gab es damals auch das Übereinkommen mit den
Ländern und Kommunen. Was die Vorgabe von 33 Pro-
zent angeht, die auf dem Barcelona-Gipfel im Jahr 2002
verabredet wurde, glaube ich, dass eine Diskussion, ob
es 45 oder 55 Prozent sein sollen, uns derzeit sicherlich
nicht weiterbringt. Wir sollten uns vielmehr mit der
Frage befassen, wo wir zum jetzigen Zeitpunkt stehen.

Die aktuellen Daten des zweiten KiföG-Berichts bele-
gen im Vergleich der Jahre 2008 und 2010, dass wir in
weiten Teilen gut vorangekommen sind. Im März 2008
wurde in den westlichen Ländern noch jedes achte Kind
und in den ostdeutschen Ländern jedes fünfte Kind in ei-
ner Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut;
wir hatten eine Betreuungsquote von 17,8 Prozent. Im
Jahr 2010 lag die Quote bundesweit bereits bei 23 Pro-
zent. Das heißt, es wurde mehr als jedes fünfte Kind be-
treut; es waren 55 000 Kinder mehr als im Jahr 2009.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Aber nicht ganztags! Stundenweise!)


An dieser Stelle sei auch daran erinnert, wer mindes-
tens Mitverantwortung für den Ausbau der Kindertages-
betreuung hat: Das sind die Kommunen, die seit 1992
– das ist im KJHG verankert – Kitaplätze nach Bedarf
schaffen sollen. Man muss den Blick auf jedes einzelne
Bundesland richten: Was hat das Bundesland geleistet?
Ich komme aus Hamburg und sage gerne, dass wir als
CDU den Etat für den Ausbau der Kindertagesbetreuung
nach der Regierungsübernahme 2001 um 60 Prozent er-
höht haben, und zwar auch mit der Verwirklichung von
Rechtsansprüchen. Ich glaube, dass man genau prüfen
muss, wo die Länder und Kommunen innerhalb ihrer
Verantwortung entsprechende Ergebnisse erzielen.

Mit der derzeitigen Ausbaudynamik und aufgrund des
demografischen Wandels wäre eine Quote von 38 Pro-
zent zu erreichen. Ich will aber nicht die Frage vertiefen,
ob es 38, 35 oder 45 Prozent sein sollen.


(Dagmar Ziegler [SPD]: Genau! – Caren Marks [SPD]: Davon sind wir aber noch weit entfernt!)


Es geht vielmehr darum, dass das, was Eltern brauchen,
vom Staat abgedeckt werden muss. Wenn Eltern ihr
Kind in einer Kindertagesstätte betreuen und bilden las-
sen wollen, dann muss der Staat dies leisten. Die Frage
ist, ob dieser quantitative Ausbau tatsächlich gewährleis-
tet ist. Wir werden das in den nächsten Jahren weiter ver-
tieft überprüfen und Druck erzeugen, dass dies zu pas-
sieren hat.

Dann kommt ein Punkt, der für uns von entscheiden-
der Bedeutung ist. Frau Dörner hat unseren Antrag nicht
richtig interpretiert. Es geht nicht nur um die Quantität,
sondern um die Qualität von frühkindlicher und vorschu-
lischer Bildung.


(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht auch um die Quantität! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Beides!)


Das bedeutet zum Beispiel auch den qualitativen Ausbau
der Kindertagespflege. Seit dem Start des Aktionspro-
gramms Kindertagespflege ist das Qualifikationsniveau
in der Kindertagespflege bereits von 8 auf 22 Prozent an-
gestiegen. Der Anteil des Personals ohne Qualifizierung
hat sich dagegen auf rund 14 Prozent reduziert. Der An-
stieg ist noch zu niedrig und der Anteil des Personals
ohne Qualifizierung noch zu hoch, aber die Bundesre-
gierung ist dabei, auch hier die richtigen Maßnahmen zu
treffen.

Ein Programm wurde bereits erwähnt, nämlich die
Offensive „Frühe Chancen zur Sprachförderung an Ki-
tas“, für die 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt
werden. Ich kann das, was Kollegin Bär bereits gesagt





Marcus Weinberg (Hamburg)



(A) (C)



(D)(B)

hat, nur bestätigen. Schauen Sie sich in den Wahlkreisen
an, wie Sprachförderung auch anders entwickelt werden
kann!


(Caren Marks [SPD]: Was glauben Sie, was wir machen!)


Wir haben heute Morgen im Ausschuss auch sehr in-
tensiv über die Frage diskutiert und gestritten, welche
Verantwortung Männern und Jungen zukommt. Ich
glaube, die Initiative „Mehr Männer in Kitas“ ist vor die-
sem Hintergrund richtig.

Gestatten Sie mir eine letzte Bemerkung zur Bil-
dungsimplikation. Nicht nur das Familienministerium,
sondern auch das Bildungsministerium ist dafür zustän-
dig. Ich will im Stakkato nur einige Maßnahmen nennen:
„Haus der kleinen Forscher“, die Weiterbildungsinitia-
tive Frühpädagogische Fachkräfte, die Medienqualifizie-
rung für Erzieherinnen und Erzieher oder das BIBER-
Netzwerk frühkindliche Bildung. Ich glaube, dass die
Maßnahmen nur in Abstimmung zwischen Familienmi-
nisterium und Bildungsministerium gestaltet werden
können.

Wir haben in unserem Antrag deutlich die Frage nach
der Qualität gestellt, Frau Dörner. Aber das können wir
in Teilen nicht alleine machen. Wenn wir Standards für
Kitas einführen wollen, dann brauchen wir die Länder.


(Caren Marks [SPD]: Richtig! – Dagmar Ziegler [SPD]: Dann holen Sie sie heran!)


Wenn wir Zertifizierungsmaßnahmen wollen, dann brau-
chen wir die Länder. Wenn wir Eckpunkte oder einen
Strategiekreis schaffen wollen, um die Qualität zu über-
prüfen, dann müssen wir das gemeinsam mit Kommunen
und Ländern entwickeln.


(Caren Marks [SPD]: Das habe ich gesagt!)


Das haben wir in unserem Antrag definiert. Denn es
macht keinen Sinn, nur über den quantitativen Ausbau
von Kindertagesbetreuung zu diskutieren; es muss ver-
lässlich und verbindlich – damit komme ich wieder zum
OECD-Bericht – auch ein qualitativer Ausbau damit ein-
hergehen.

Was die Bundesregierung leisten kann, hat sie geleis-
tet. In den nächsten Wochen und Monaten gilt es, diesen
Ausbauprozess intensiv zu begleiten und möglicher-
weise auch Druck auf die Verantwortlichen auszuüben.
Ich denke insbesondere an die, die in den Kommunen
und Ländern Verantwortung übernommen haben. Ich
glaube, dann haben wir den richtigen Weg eingeschla-
gen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712648200

Das Wort hat nun Nicole Bracht-Bendt für die FDP-

Fraktion.


(Beifall bei der FDP)


Nicole Bracht-Bendt (FDP):
Rede ID: ID1712648300

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen

und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung
entscheidet über die Zukunft eines jeden Menschen.
Frühkindliche Bildung ist deshalb für mich eine soziale
Frage. In dem Ziel, frühkindliche Bildung zu stärken,
sind sich alle Fraktionen hier einig. Es gibt allerdings auf
dem Weg dorthin Unterschiede. Die SPD hat vorrangig
Kitas im Blick. Auf die Tagespflege gehen Sie in Ihrem
Antrag gar nicht ein. Dabei hat die Tagespflege in den
letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Deshalb ge-
hört sie unbedingt dazu.


(Beifall der Abg. Miriam Gruß [FDP])


Ohnehin geht es in allen Ihren Forderungen um Geld.
Frühkindliche Bildung ist für mich nicht nur eine Sache
des Geldes und schon gar nicht ausschließlich Sache des
Staates, sondern immer sind auch die Eltern gefordert.
Die FDP-Fraktion setzt grundsätzlich darauf, Vielfalt zu
fördern – ich betone: Vielfalt –, aber auch auf Eigenver-
antwortung von Kindern und Eltern. Im SPD-Antrag ist
zum Beispiel von einem Bildungssoli die Rede. Noch
ein Soli? Da machen wir auf keinen Fall mit.

Bei der frühkindlichen Bildung hat es seit der Regie-
rungsübernahme durch die christlich-liberale Koalition
deutliche Fortschritte gegeben. Allein in diesem Jahr in-
vestiert das Bundesbildungsministerium gemeinsam mit
dem Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie
und Jugend zusätzlich 100 Millionen Euro in die früh-
kindliche Bildung. Der Ausbau der Kinderbetreuung in
Deutschland macht gute Fortschritte. Allein bei mir vor
Ort haben wir mittlerweile beim Krippenbau einen An-
teil von 42 Prozent. Seit dem Inkrafttreten des Kinder-
förderungsgesetzes ist das Betreuungsangebot in den Ta-
geskindereinrichtungen und in der Kindertagespflege
deutlich größer geworden. Der Bund unterstützt den
qualitätsorientierten Ausbau der Betreuung maßgeblich,
und zwar freiwillig; denn für die Kinderbetreuungsinfra-
struktur sind bekanntlich die Länder zuständig.

Die Koalition setzt aus zwei Gründen neue Maßstäbe
bei der frühkindlichen Bildung. Erstens. Wir wollen
Chancengleichheit für alle Kinder von Anfang an, also
allen Kindern gute Startchancen verschaffen. Zweitens.
Wir wollen Väter und Mütter unterstützen, sich ihren
Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
erfüllen. Da ist es ganz wichtig, dass die Eltern sich da-
rauf verlassen können, dass ihr Kind nicht nur verwahrt,
sondern gut betreut wird. Das Kinderförderungsgesetz
legt deshalb einen Schwerpunkt auf die Verbesserung
der Betreuungsqualität. Frühkindliche Bildung bedeutet
auf der einen Seite Sprach- und Wissensvermittlung.

Allein in Berlin sind in diesem Sommer 4 500 Kinder
eingeschult worden, die unzureichende Sprachkennt-
nisse haben. Viele von ihnen sind Migrantenkinder.
Deutschlandweit hat mittlerweile ein Drittel aller Kinder
im Vorschulalter einen Migrationshintergrund. Das ist
nicht das Problem, wohl aber die Tatsache, dass bei ei-
nem Drittel dieser Kinder zu Hause und da, wo gespielt
wird, kein Deutsch gesprochen wird. Aber auch die Zahl
der Kinder aus sozialen Brennpunkten mit nur geringem
Wortschatz nimmt ständig zu. Ein Kind, das bei uns auf-





Nicole Bracht-Bendt


(A) (C)



(D)(B)

wächst, muss bei der Einschulung die deutsche Sprache
beherrschen. Mit der Offensive „Frühe Chancen:
Schwerpunkt-Kitas & Integration“ setzt sich die Bundes-
regierung dafür ein, dass jedes Kind von Anfang an faire
Chancen hat. 4 000 Schwerpunkt-Kitas fördert die Bun-
desregierung seit März dieses Jahres bis zum Ende 2014.
Dafür stellt der Bund die beträchtliche Summe von
400 Millionen Euro zur Verfügung.

Frühkindliche Bildung umfasst aber nicht nur Spra-
che und Integration, sondern auch die Vermittlung von
sozialen Kompetenzen. Hinter diesem hochtrabenden
Wort stehen Werte, die heute leider nicht mehr selbstver-
ständlich sind: Respekt, Toleranz, aber auch Verantwor-
tungsbewusstsein und Verlässlichkeit. Das ist mir ein
wichtiges Anliegen.

Die meisten Eltern ermöglichen ihren Kindern gute
Startbedingungen. Wir dürfen aber nicht ignorieren, dass
es immer mehr verunsicherte Eltern gibt, die in der Er-
ziehung und bei der Betreuung überfordert sind. Auch
hier hat die Koalition vieles auf den Weg gebracht.
Stichworte sind Elternkurse, Familienhebammen, Pro-
jekte von Stadtteilmüttern, Familienzentren usw.


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712648400

Frau Kollegin, Sie müssen bitte zum Schluss kom-

men.


Nicole Bracht-Bendt (FDP):
Rede ID: ID1712648500

Unser Antrag hat zum Ziel, bei der frühkindlichen

Bildung weiter voranzukommen. Dazu gehört zum Bei-
spiel die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der
Frühpädagogen. Bei allen Zielen setzen wir auf ver-
stärkte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und
Kommunen in Form des Qualitätsprogramms für früh-
kindliche Bildung, –


Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712648600

Frau Kollegin, das war ernst gemeint. Sie müssen

zum Schluss kommen.


(Heiterkeit)



Nicole Bracht-Bendt (FDP):
Rede ID: ID1712648700

– sofort –, unter Mitwirkung der Kommunen, Kir-

chen, freien Wohlfahrtsverbände und anderer Anbieter in
freier Trägerschaft.

Ganz herzlichen Dank.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712648800

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Aus-
schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf
Drucksache 17/4249 zu den Unterrichtungen durch die
Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein be-
darfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2008 sowie
für das Berichtsjahr 2009 und zu weiteren Vorlagen zur
Kinderbetreuung. Unter Buchstabe a seiner Beschluss-
empfehlung empfiehlt der Ausschuss in Kenntnis der
genannten Unterrichtungen die Annahme des Antrags
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache
17/3663 mit dem Titel „Faire Teilhabechancen von An-
fang an – Frühkindliche Betreuung und Bildung för-
dern“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? –
Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschluss-
empfehlung ist mit den Stimmen der beiden Regierungs-
fraktionen gegen die Stimmen der drei Oppositionsfrak-
tionen angenommen.

Unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung emp-
fiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/1973 mit dem Titel
„Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern – Für
Chancengleichheit und Inklusion von Anfang an“. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt
dagegen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung
ist mit den Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen von SPD und Linken bei Enthaltung
der Grünen angenommen.

Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c
seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache
17/1778 mit dem Titel „Rechtsanspruch auf Kinderbe-
treuung realisieren – Kostenkalkulation für Kinderbe-
treuung überprüfen“. Wer stimmt für diese Beschluss-
empfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der bei-
den Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von Linken
und Grünen bei Stimmenthaltung der SPD angenom-
men.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6 b. Interfrak-
tionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksa-
che 17/5900 an die in der Tagesordnung aufgeführten
Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstan-
den? – Das ist der Fall. Dann ist diese Überweisung so
beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.
Bärbel Kofler, Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding

(Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der

Fraktion der SPD

Für eine bessere Bildungssituation weltweit

– Drucksache 17/6484 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich höre
dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile Kollegin
Bärbel Kofler für die SPD-Fraktion das Wort.





Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der SPD)



Dr. Bärbel Kofler (SPD):
Rede ID: ID1712648900

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist vom Zeitpunkt her sehr passend, dass wir uns nach
der Debatte über Defizite und Versäumnisse in der inner-
deutschen Bildungspolitik mit der Bildung weltweit aus-
einandersetzen. Wir als SPD-Fraktion haben einen An-
trag mit dem Titel „Für eine bessere Bildungssituation
weltweit“ vorgelegt, mit dem wir die Bedeutung des
Themas in den Mittelpunkt stellen und die Notwendig-
keit des Handelns unterstreichen möchten.

Wir sind uns über die Fraktionsgrenzen hinaus in eini-
gen Punkten einig. Diese betreffen die Situationsbe-
schreibung. Fast 70 Millionen Kinder weltweit haben
keinen Zugang zu Schulbildung und keine Möglichkeit,
ihr verbrieftes Menschenrecht auf Bildung wahrzuneh-
men. Das ist ein Skandal und eine Schande. Ich glaube,
diese Einschätzung teilen wir über die Fraktionsgrenzen
hinaus. Wir sind uns vielleicht auch in einigen anderen
Punkten einig. Handlungsbedarf besteht auf zwei Ebe-
nen. Ich habe gerade gesagt, dass knapp 70 Millionen
Kinder noch keinen Zugang zu Schulbildung haben.
Deshalb muss, was die Einschulungszahlen betrifft, ver-
stärkt auf der quantitativen Ebene gehandelt werden. Es
muss aber auch in Qualität investiert werden. Die
UNESCO legt uns dazu ganz eindeutige Zahlen vor.
Wenn wir nur die universelle Grundbildung sicherstellen
wollen – wir sprechen noch gar nicht von großen Quali-
tätssprüngen –, sind 1,9 Millionen Lehrer nötig. Nur
dann haben alle Kinder die Möglichkeit auf einen Zu-
gang zu Schulbildung. Wir müssen gemeinsam mit unse-
ren Partnerländern in die Lehrerausbildung, aber auch in
die Bezahlung der Lehrer investieren. Nur dann, wenn
die Bezahlung der Lehrer stimmt, werden wir erreichen,
dass die Unterrichtszeiten, die in vielen Ländern auf dem
Papier stehen, tatsächlich eingehalten werden.

Es geht um den Zugang zu Lehrmitteln, um Qualität,
um Ausstattung, um Klassenräume. Das sind Punkte, die
viele Kollegen teilen. Wenn man in den verschiedenen
Ländern unterwegs ist, sieht man sich oft der Situation
gegenüber, dass Schüler zu Hundert in einer Klasse sit-
zen, dass sich drei Schüler eine Schulbank teilen, dass
Schüler am Boden sitzen. Dabei geht es auch darum, ob
das, was unterrichtet wird, überhaupt aufgenommen
werden kann. Das hat viel mit Qualität zu tun.

Ein entscheidender Punkt für uns ist, den Fokus stär-
ker auf die Frage zu richten: Was verhindert eigentlich,
dass viele Kinder in die Schule gehen können? Einen
Punkt möchte ich noch einmal ganz deutlich unterstrei-
chen: Kinderarbeit ist eines der größten Hemmnisse für
den Schulzugang von Jungen und Mädchen, insbeson-
dere aber – wir haben es heute im Ausschuss gelernt –
von Mädchen. 100 Millionen mehr Mädchen als Jungen
müssen Kinderarbeit leisten und werden deshalb noch
einmal explizit benachteiligt, wenn es um den Schulzu-
gang geht. Das Verbot der Kinderarbeit und damit auch
die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sind ganz
entscheidend, wenn wir an dieser Stelle vorankommen
wollen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Weil es bei diesen Themen manchmal harmonisch zu-
geht und wir gemeinsame Ansätze haben, möchte ich
zwei Punkte herausgreifen, bei denen ich deutliche Un-
terschiede sehe oder das Ministerium sehr dringend auf-
fordern möchte, bei seiner Strategie nachzubessern.

Der erste entscheidende Punkt ist das Thema „Mäd-
chen und Frauen“. Ich finde es traurig, dass in der Bil-
dungsstrategie, die vom Ministerium vorgelegt wurde,
dem Thema „Mädchen und Frauen“ in keiner Weise ad-
äquat Rechnung getragen wird. Unter den zehn Punkten,
die Sie explizit als Handlungsfelder definieren, gibt es
keinen einzigen, der sich mit Frauen und Mädchen be-
schäftigt.


(Dr. Christiane Ratjen-Damerau [FDP]: Das stimmt so nicht!)


Das kann so nicht bleiben.


(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Sie hätten heute die Gelegenheit, das zu heilen, indem
Sie einfach unserem Antrag zustimmen; denn wir legen
den Fokus explizit auf das Thema Mädchenbildung, auf
das Thema Frauenbildung.

Uns ist heute im Ausschuss von Expertinnen noch
einmal sehr deutlich vorgetragen worden: Es gehen welt-
weit weniger Mädchen als Jungen zur Schule. Wenn sie
zur Schule gehen, gehen sie kürzere Zeit zur Schule, ab-
solvieren also weniger Schuljahre. 100 Millionen mehr
Mädchen als Jungen – ich habe es schon erwähnt – sind
von Kinderarbeit betroffen. Die Folge davon ist: Die Ar-
mut weltweit ist weiblich. Zu 70 Prozent sind von extre-
mer Armut Frauen betroffen.

Wenn wir hier mit unserer Bildungsstrategie eingrei-
fen würden, dann – auch das ist uns heute vom Kinder-
hilfswerk Plan noch einmal sehr deutlich gemacht wor-
den – hätte das positive Auswirkungen auf die gesamte
Entwicklung der Länder, der Menschen und insbeson-
dere der Frauen, aber auch auf die ökonomische Situa-
tion der Länder. Wir haben gelernt: Sieben Jahre und
mehr Schulbesuch für Mädchen hätte positive Effekte
auf die Geburtenrate; sie würde sinken. Die Kindersterb-
lichkeit würde abnehmen. Das Einkommen der Frauen
würde sich ganz deutlich erhöhen. Das Wirtschafts-
wachstum – darauf legt die FDP immer so großen Wert –
würde um bis zu 3 Prozent steigen, wenn nur 10 Prozent
der Mädchen in den Entwicklungsländern eine Sekun-
darschule besuchen würden. Diese Zahlen muss man
sich einmal vor Augen halten und in den Mittelpunkt
stellen. Ich verstehe nicht, dass diesem wesentlichen und
zentralen Punkt in der Strategie keine Aufmerksamkeit
geschenkt wird.


(Beifall bei der SPD)


Manchmal würden einfache Maßnahmen dazu beitra-
gen, dass mehr Mädchen auch die höheren Klassen besu-
chen. Ich denke etwa an getrennte Schultoiletten für Jun-





Dr. Bärbel Kofler


(A) (C)



(D)(B)

gen und Mädchen. Mit ganz einfachen Maßnahmen
könnte man manchmal große Erfolge erzielen.

Einen zweiten Punkt wollen wir im Zusammenhang
mit der Bildungsstrategie ganz deutlich anmahnen. Es
geht um die Frage: Was ist eigentlich die Rolle des Staa-
tes in der Bildung, und was ist die Rolle der Privaten in
der Bildung? Wir haben im letzten Jahr in einer Anhö-
rung des Ausschusses zum Thema Millenniumsziele von
der Vorsitzenden der Global Campaign for Education,
Frau Assibi Napoe, gehört: Bildung muss öffentlich und
kostenlos sein. – Es geht also darum, staatliche Akteure
in ihrer Verantwortung zu begleiten, zu unterstützen und
zu stärken, damit in den Partnerländern Bildungssysteme
aufgebaut werden können, die für alle zugänglich sind.
Es geht auch darum, das Schulangebot für die Kinder
kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Wenn ich mir die Punkte der Strategie des BMZ an-
schaue, stelle ich fest: Zwar wird an der einen oder ande-
ren Stelle auf die Verantwortung der staatlichen Akteure
verwiesen, aber dass wirklich in einen Kontext gestellt
wird, wie wir gemeinsam mit den Ländern eine Strate-
gie, auch eine finanzielle Strategie, dazu entwickeln, wie
wir vorankommen, sodass die staatliche Kernaufgabe
Bildung ernst genommen wird, sehe ich in diesem Papier
leider nicht. Ich denke, auch da besteht dringender
Handlungsbedarf, dringender Nachbesserungsbedarf.


(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)


Dieser besteht auch deshalb, weil wir damit Signale in
die Partnerländer aussenden. Wenn in einem Punkt ex-
plizit die Privatindustrie und die privaten Träger als Ak-
teure angesprochen werden, die staatlichen aber nicht
zumindest in demselben Maße, dann, denke ich, senden
wir falsche Signale in die Partnerländer.

Das hat natürlich auch etwas mit der Frage zu tun:
Wie gehen wir mit einer gemeinsamen Bildungsfinan-
zierung nicht nur in Deutschland, sondern auch mit an-
deren Partnerländern um? Wenn man sich anschaut, dass
in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der Be-
darf und die Finanzanforderungen für den Bereich Bil-
dung explizit gestiegen sind, dann wird auch hieran
deutlich, dass hier nachgelegt werden muss. Seit 2002
hat sich die internationale Unterstützung für Grundbil-
dung verdoppelt. Es gibt auch Erfolge in diesem Be-
reich, wenn es um Einschulungen geht. Aber seit 2008
stagnieren diese Zahlen international auf einem Niveau
von 4,7 Milliarden Dollar. Im südlichen Afrika sanken
die Ausgaben für Bildung in den letzten Jahren um
4 Prozent. Das ist, glaube ich, etwas, was wir gemein-
sam so nicht hinnehmen können; denn genau in diesen
Regionen ist der erhöhte Bedarf, wenn es um einen Zu-
gang zu Bildung für alle geht, ganz evident.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)


Ich habe daher die dringende Bitte auch an die Bun-
desregierung, bei der Wiederauffüllung des sogenannten
Catalytic Funds im Herbst oder Winter dieses Jahres, bei
dem es gerade um die Initiative „Education for All“,
„Bildung für alle“, geht, eine klare Zusage seitens
Deutschlands zu machen und sich ordentlich zu beteili-
gen, wie es unseren Möglichkeiten als Staat entspricht,
um wirklich Bildung für die Ärmsten der Armen in die-
ser Welt organisieren zu können.

Ich glaube, Bildung international ist ein Bereich, in
dem wir viele Gemeinsamkeiten haben. Aber ich bitte
Sie noch einmal dringend: Denken Sie an die Mädchen!
Denken Sie an die staatlichen Akteure! Das ist ein ganz
zentraler Punkt. Stellen Sie sich auch der Herausforde-
rung der Bildungsfinanzierung! Das wären die ganz we-
sentlichen Punkte.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712649000

Das Wort hat nun Anette Hübinger für die CDU/CSU-

Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU)



Anette Hübinger (CDU):
Rede ID: ID1712649100

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Sehr geehrte Kolleginnen von der SPD, ich
habe mich eigentlich gefreut, als Ihr Antrag auf meinen
Schreibtisch kam. Ich habe gedacht: Nun kämpfen wir
einmal wieder gemeinsam in der Entwicklungszusam-
menarbeit für die Bildung. Aber leider musste ich fest-
stellen, dass nichts Neues drinstand. Ich muss sagen, ir-
gendwie scheint Ihnen in der Opposition der Biss
verloren gegangen zu sein; denn all das haben wir in un-
serem Antrag schon aufgeführt. Frau Kofler, wenn ich
Sie daran erinnern darf: All das, was Sie jetzt schreiben,
steht in unserem Antrag drin,


(Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Nein!)


– doch! –, und den wollten Sie eigentlich in die Tonne
treten.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Sie haben auch die Gelegenheit verpasst, öffentlich zu
den vorgelegten Eckpunkten der neuen Bildungsstrate-
gie des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung Stellung zu nehmen und – was
noch viel wichtiger ist – durch Ideen den Prozess zur
Findung einer neuen Bildungsstrategie, den das Ministe-
rium angestoßen hat, zu unterstützen und zu befruchten.

Stattdessen listen Sie davon losgelöst bekannte Pro-
bleme und Herausforderungen im Bildungsbereich von
Entwicklungsländern auf. Dazu gehört auch die Mäd-
chenfrage. Aber in dem Weltbankbericht, über den ges-
tern in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung berichtet
wurde, wird aufgeführt, dass in 45 Entwicklungsländern
heute mehr Mädchen die Sekundarschule besuchen als
Jungen und dass in 60 Entwicklungsländern mehr
Frauen die Universität besuchen als Männer. Ich selbst
habe auf meiner Reise gemeinsam mit Hartwig Fischer
in Lesotho feststellen können: In den Schulklassen, die
uns mit Gesang erfreuten, waren fast nur Mädchen. Wa-
rum? Weil die Jungen die Schafe hüten mussten.





Anette Hübinger


(A) (C)



(D)(B)

Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit ist ein
zentrales Thema der christlich-liberalen Koalition. Des-
halb haben wir bereits im Herbst des vergangenen Jahres
– ich habe es schon erwähnt – einen Antrag mit Vor-
schlägen und Kritikpunkten eingebracht.

Bildung ist für uns das zentrale Thema, damit die
Menschen ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen
können. Bildung und Wissen sind Nahrung für den Auf-
bau von demokratischen und rechtsstaatlichen Struktu-
ren. Das haben wir nicht zuletzt in Nordafrika und in der
arabischen Welt in diesem Frühjahr und Frühsommer er-
lebt. Viele der jungen Männer und Frauen, die dort auf
die Straße gegangen sind und für Veränderungen und
Reformen kämpfen und eintreten, gehören zur Bildungs-
elite dieser Länder. Auch deshalb ist es richtig und wich-
tig, dass wir den Bildungsbereich in der Entwicklungs-
zusammenarbeit zu einem Schwerpunkt machen. Dabei
müssen wir passgenaue Bildungskonzepte für und mit
unseren Partnerländern entwickeln und umsetzen, wobei
eine Fokussierung auf bestimmte Bereiche – sei es auf
frühkindliche Bildung, Grund- und Sekundarbildung bis
hin zur beruflichen Bildung und dem lebenslangen Ler-
nen – in den einzelnen Partnerländern sicherlich zu mehr
Effizienz führt.

Gerade weil im Bereich Bildung ein umfassender An-
satz erforderlich ist, ist das Thema Arbeitsteilung umso
bedeutender. Frau Kofler hat darauf zu Recht hingewie-
sen. Eine bessere internationale Arbeitsteilung unter den
Gebern muss endlich angegangen werden, und Befind-
lichkeiten müssen zugunsten einer höheren Wirksamkeit
von Entwicklungszusammenarbeit zurückstehen.


(Beifall bei der CDU/CSU)


Wir als CDU/CSU-Fraktion werden internationale
Arbeitsteilung, den sogenannten Code of Conduct, wei-
ter vorantreiben. Für unsere Entwicklungszusammenar-
beit wird das letztendlich auch heißen, dass wir uns aus
einigen Bereichen zugunsten anderer Geber zurückzie-
hen und zu mehr Kooperation mit anderen Gebern bereit
sein müssen.

Ich hoffe sehr, dass wir dabei auf dem High Level Fo-
rum IV zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenar-
beit in Busan Ende November ein großes Stück voran-
kommen werden. Die Verringerung der Fragmentierung
der Entwicklungszusammenarbeit wird für unseren Er-
folg entscheidend sein. Gerade wir als Europäer stehen
in einer besonderen Pflicht. Liebe Kollegen der SPD-
Fraktion, da Sie das in Ihrem Antrag auch so sehen,
hoffe ich, dass wir gemeinsam weiterkommen und Sie
uns unterstützen.

Des Weiteren müssen wir im Bildungsbereich unsere
Fähigkeiten und Kapazitäten, in denen wir am erfolg-
reichsten sind, ausbauen und so andere Geber ergänzen.
Es muss letztendlich darum gehen, den Menschen in un-
seren Partnerländern durch gute und erreichbare Bil-
dungsangebote neue Lebensperspektiven zu eröffnen.
Deshalb war es auch der richtige Schritt, dass das Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung unter Minister Niebel sich dafür entschie-
den hat, den Bildungssektor allgemein zu stärken und
die Investitionen für den Bildungsbereich in Afrika – ein
Kontinent mit vielen Defiziten – bis 2013 zu verdoppeln.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Die vorgelegten Eckpunkte für eine neue Bildungs-
strategie des Bundesministeriums gehen aus unserer
Sicht in die richtige Richtung, nämlich einen stärkeren
Fokus auf die Qualität der Bildungsangebote zu legen
sowie eine bedarfsgerechte Ausrichtung und die Berück-
sichtigung eines ganzheitlichen Bildungsansatzes zu ver-
folgen.

Ein Hauptaugenmerk der neuen Bildungsstrategie mit
dem Namen „Mehr Bildung. Mehr Wachstum. Mehr Ge-
rechtigkeit.“ ist es, die Qualität von Schulen, Ausbil-
dungsstätten und Bildungsangeboten in unseren 58 Part-
nerländern zu verbessern. Darüber waren sich auch die
Teilnehmer der Auftaktveranstaltung im März, als der
Entwurf der Bildungsstrategie vorgestellt wurde, einig.
Denn leider stellen wir immer wieder fest, dass Mädchen
und Jungen trotz Schulbesuch oft weniger lernen, als sie
eigentlich könnten. Einer Studie von 2009 zufolge waren
in Indien nur 38 Prozent der Viertklässler auf dem Land
in der Lage, einen Text auf dem Lernniveau der zweiten
Klasse zu lesen. In Malawi und Sambia konnten mehr
als ein Drittel im sechsten Schuljahr nicht flüssig lesen.
Oft fehlt es an einfachem Lernmaterial; und überfüllte
Schulen – Frau Kofler hat es erwähnt – bieten keine gute
Lernatmosphäre. Hinzu kommt, dass die Qualität der
Lehrerausbildung oft nicht ausreichend ist. Abhilfe ist
hier dringend geboten und erforderlich. Die ersten Pro-
jekte wurden bereits gestartet. So wurde beispielsweise
die GIZ in Kabul damit beauftragt, das dortige Kabul
Mechanical Institute, eine Berufsschule mit 100 Lehrern
und 1 200 Auszubildenden, zu unterstützen. Die dortigen
Lehrer erhalten nun ein fundiertes und regelmäßiges
Fort- und Weiterbildungsangebot.

Erschreckend ist auch, dass Schulen in vielen Bürger-
kriegsländern in Afrika und Asien häufig Ziel von An-
griffen sind. Die UN-Organisation für Bildung, Wissen-
schaft, Kultur und Kommunikation registrierte im Jahr
2009 in Afghanistan 613 Attacken auf Schulen. Im
Nordjemen wurden 220 Schulen bei Kämpfen zerstört.
Im Kongo gehen viele Mädchen nicht zum Unterricht,
aus Angst, dass sie auf dem Weg zur Schule oder in den
Klassenräumen von Milizionären überfallen und verge-
waltigt werden könnten.

Vielen Regierungen in den armen Staaten, in den Ent-
wicklungsländern, sind Soldaten wichtiger als Lehrer
und Schulen nicht so wichtig wie Panzer. 21 Entwick-
lungsländer geben mehr für Rüstung aus als für die Bil-
dung und für die Schulen. Deshalb muss von den Regie-
rungen der Entwicklungsländer immer wieder eingefor-
dert werden, für die Bildung ihrer Bürger zu sorgen. So-
lange dies von staatlicher Seite und von staatlichen Stel-
len ungenügend wahrgenommen wird, müssen private
Träger als Alternative im Bildungsbereich unterstützt
werden. Gerade Kirchen schließen in ganz besonderer
Weise diese Lücke.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)






Anette Hübinger


(A) (C)



(D)(B)

Zum Schluss möchte ich auf ein weiteres Erfordernis
hinweisen. Wir brauchen eine stärkere Analyse der Pro-
bleme, aber auch von Ergebnissen und Erfolgen, um in
der Entwicklungspolitik im Allgemeinen wie auch im
Bildungsbereich im Besonderen voranzukommen. Auch
das hat die Regierung aufgegriffen. Die vom BMZ ge-
wählte Form, gemeinsam mit Hilfsorganisationen, Uni-
versitäten, Stiftungen, unabhängigen Experten und allen
an der Thematik Interessierten eine Strategie zu erarbei-
ten, ist innovativ und bündelt das gesamte Fachwissen.
Ich hoffe, dass viele ihre Ansichten und Meinungen im
Bereich Bildung eingebracht haben, und bin auf die Vor-
stellung der Ergebnisse durch das Ministerium gespannt.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ha-
ben die Chance meines Erachtens nicht so genutzt, wie
sie hätte genutzt werden können. Ich hoffe aber, dass wir
in der Bildung auch zukünftig auf einen guten Konsens
kommen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712649200

Das Wort hat nunmehr Niema Movassat für die Frak-

tion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712649300

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nel-

son Mandela, der ehemalige Präsident Südafrikas, hat
einmal gesagt:

Das größte Problem in der Welt ist Armut in Ver-
bindung mit fehlender Bildung. Wir müssen dafür
sorgen, dass Bildung alle erreicht.

Wo Bildung fehlt, fehlt auch der Ausweg aus Armut,
Hunger und Krankheit. Wie man sich etwa vor HIV
schützen kann, müssen Menschen lernen. Bildung ist da-
für existenziell. Deshalb ist Bildung ein Menschenrecht.

Nur ein Kind, das Bildung erhält, hat als Erwachsener
die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben. Nur durch
Bildung kann es seine Rechte kennenlernen und geltend
machen. 72 Millionen Kinder in den Entwicklungslän-
dern, die heute nicht lesen und schreiben lernen, werden
um diese Chancen betrogen. Das ist ein unhaltbarer Zu-
stand.


(Beifall bei der LINKEN)


Entscheidend für die Bildungschancen von Kindern
sind aus meiner Sicht vier Punkte.

Erstens brauchen wir Kostenfreiheit. Der vorliegende
Antrag der SPD hat den Kern getroffen: gebührenfreier
Schulbesuch, kostenlose Lernmittel. Ich möchte hinzu-
fügen: keine Studiengebühren. Die große Mehrheit der
Eltern in den Entwicklungsländern kann es sich schlicht
nicht leisten, für den Schulbesuch ihrer Kinder zu bezah-
len. Wer sagt, er möchte allen Kindern weltweit die
Chance auf Bildung geben, muss deshalb Ja zur Gebüh-
renfreiheit sagen.


(Beifall bei der LINKEN)

Das muss auch Herr Niebel endlich zur Kenntnis neh-
men. Denn der Entwurf einer Bildungsstrategie des Ent-
wicklungsministeriums spricht das Problem von Schul-
und Studiengebühren nicht einmal an.


(Zuruf von der LINKEN: Genau!)


Ich hoffe nicht, dass dies aus irgendwelchen niederen
ideologischen Motiven heraus so ist, nach dem Motto:
Als Koalition sind wir in Deutschland für Studiengebüh-
ren; deshalb erteilen wir auch international Gebühren
keine klare Absage. Das wäre verantwortungslos Millio-
nen Kindern gegenüber, die ohne Zugang zu Bildung
sind.


(Beifall bei der LINKEN)


Zweitens. Wir brauchen ein hochwertiges staatliches
Schulsystem. In vielen Entwicklungsländern ist das Bil-
dungssystem stark privatisiert. Es gibt eine fast schon
unüberschaubare Anzahl von privaten Trägern. Die Bun-
desregierung will aber laut dem Konzeptentwurf noch
mehr nichtstaatliche Kräfte ins Boot holen. So soll die
Kooperation mit der deutschen Privatwirtschaft ausge-
baut werden.

Ich sage Ihnen noch einmal: Bildung ist ein Men-
schenrecht. Das Profitinteresse, das Unternehmen natur-
gemäß haben, deckt sich nicht mit dem Erfordernis, allen
Menschen Zugang zu Bildung zu bieten. Bildung darf
nicht von wirtschaftlichen Interessen abhängen.


(Beifall bei der LINKEN)


Bildung ist eine öffentliche Aufgabe. Darauf sollte sich
die Bundesregierung auch international konzentrieren.

Drittens. Wir brauchen echte Bildungspartnerschaften
mit den Entwicklungsländern statt westlicher Arroganz.
Die Bildungsstrategie des Ministeriums zeugt leider
nicht von der vielbeschworenen Kommunikation auf
Augenhöhe. Sie unterstellt, dass viele Länder schlicht
nicht ernsthaft gewillt sind, ihren Bildungssektor selbst
ausreichend zu finanzieren. Das ist nicht nur eine Unver-
schämtheit, sondern in dieser Absolutheit auch einfach
falsch.


(Beifall bei der LINKEN)


Viertens. Falsch ist es insbesondere deswegen, weil
spätestens seit dem UNESCO-Weltbildungsbericht be-
kannt ist, dass mehr Geld gebraucht wird. Rund 16 Mil-
liarden US-Dollar fehlen, um das Ziel „Bildung für alle“
durchzusetzen. Für diesen Geldmangel sind auch Sie
von der Bundesregierung verantwortlich. Sie haben das
Ziel aufgegeben, bis 2015 0,7 Prozent des Bruttonatio-
naleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit
auszugeben, und dies, obwohl Sie für Bankenrettungen
ohne Weiteres jederzeit Milliarden zur Verfügung stel-
len. Das ist ein Armutszeugnis für Ihre Entwicklungszu-
sammenarbeit.


(Beifall bei der LINKEN)


Partnerschaft auf Augenhöhe im Bildungssektor be-
deutet nicht, den Partnerländern westliche Lernkonzepte
überzustülpen. Stattdessen müssen wir die Experten aus
den Ländern selbst befähigen, eigene Konzepte auf





Niema Movassat


(A) (C)



(D)(B)

Grundlage ihrer Bildungstradition zu entwickeln. Dazu
braucht es mehr Budgethilfe im Bildungssektor. Wir ha-
ben das Vertrauen, dass die Partnerländer am besten wis-
sen, wie man das Geld erfolgreich einsetzt. Partnerschaft
auf Augenhöhe funktioniert nur durch Vertrauen und
nicht durch Unterstellung.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. h.c. Wolfgang Thierse (SPD):
Rede ID: ID1712649400

Das Wort hat nun Christiane Ratjen-Damerau für die

FDP-Fraktion.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Christiane Ratjen-Damerau (FDP):
Rede ID: ID1712649500

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Ich freue mich, dass die SPD-Fraktion sich unseren
Koalitionsvertrag, die Arbeit des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
und die Arbeit der Regierungskoalition zum Vorbild ge-
nommen hat. Mit Ihrem Antrag für eine bessere Bildung
weltweit wiederholen Sie die Arbeit, die wir bereits in
den letzten zwei Jahren geleistet haben.


(Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Schön wär’s!)


Die christlich-liberale Koalition hat die Forderung
nach einer weltweit besseren Bildungssituation aus-
drücklich als einen der Schlüsselsektoren der Entwick-
lungszusammenarbeit im Koalitionsvertrag festgeschrie-
ben.


(Beifall bei der FDP)


Ausformuliert haben wir in der Regierungskoalition
diese Forderung des Koalitionsvertrages im Juni letzten
Jahres in dem Antrag „Bildung in Entwicklungs- und
Schwellenländern stärken – Bildungsmaßnahmen anpas-
sen und wirksamer gestalten“. Verabschiedet wurde der
Antrag im November letzten Jahres. Sie hätten bereits zu
diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gehabt, unseren For-
derungen zuzustimmen. Die Grünen haben sich der
Stimmen enthalten; SPD und Linke stimmten dagegen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Aus gutem Grund!)


Mädchenförderung, Förderung der beruflichen Bil-
dung, Ausbau der Sekundarschulen und der weiterfüh-
renden Bildungsangebote, Verbesserung der Qualität der
Bildung, Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Interna-
tionalen Arbeitsorganisation etc.: All diese Forderungen
finden Sie in unserem Antrag ausgeführt.

Sie haben der Grund- und Sekundarbildung eine zen-
trale Stellung in Ihrem Antrag eingeräumt. Damit sind
Sie genau auf der Linie der christlich-liberalen Koali-
tion. Grundbildung ist und bleibt ein fundamentales An-
liegen für uns. Eine zentrale Frage in den Entwicklungs-
ländern ist jedoch: Was wird den Grundschulabgängern
als Perspektive geboten? Deshalb haben wir schon vor
einem Jahr zusätzlich zur Grundbildung vor allem An-
strengungen in der Sekundarbildung gefordert.
Eine große Herausforderung bleibt das Erreichen ei-
ner Grundschulbildung für alle Kinder weltweit. Aber
Sie müssen anerkennen, dass sieben Staaten in Subsa-
hara-Afrika das zweite Millennium-Entwicklungsziel
beinahe erreicht haben. Die Förderung von Sekundar-
schulen ist deshalb unerlässlich. Hier wird noch einiges
zu tun sein.

In den nächsten zwei Monaten wird der Bundesminis-
ter die Bildungsstrategie seines Ministeriums vorstellen.


(Zuruf von der FDP: Guter Mann!)


Der erste Entwurf dieses Strategiepapieres wurde bereits
im März dieses Jahres veröffentlicht. Alle von Ihnen im
vorliegenden Antrag gestellten Forderungen finden Sie
im Wesentlichen bereits in diesem Entwurf. An einigen
Stellen geht der Entwurf des Bundesministeriums über
Ihre Forderungen hinaus. So erkennt der Minister, dass
es in den Entwicklungsländern einer stärkeren Förde-
rung der Hochschulbildung bedarf. Außerdem soll die
Wirksamkeit der eingesetzten Mittel überprüft und er-
höht werden. Beides ist richtig.

In der rot-grünen Regierung hatte man bewusst ent-
schieden, keine Mittel für Projekte in der Hochschulbil-
dung bereitzustellen. Wir unterstützen bereits jetzt die
Panafrikanische Universität als ein Leuchtturmprojekt;
andere werden folgen.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Trotz des Sparzwangs aller Bundesetats sollen die
Bildungsausgaben für Afrika im Vergleich zum Jahre
2009 bis zum Jahre 2013 verdoppelt werden. Ebenso
wird die Zahl der Partnerländer mit dem Schwerpunkt
Bildung erhöht. Dies zeigt, welche Bedeutung die christ-
lich-liberale Koalition der weltweiten Bildung zumisst.

Der Minister hat seit Veröffentlichung des Strategie-
papieres in einem transparenten und umfangreichen Pro-
zess Konsultationen mit allen beteiligten Akteuren
geführt. Es gab darüber hinaus sechs Dialogveranstal-
tungen zur Diskussion des Entwurfes der neuen BMZ-
Bildungsstrategie.

In unserem Ausschuss waren sich die Vertreter aller
Fraktionen mit den Nichtregierungsorganisationen da-
rüber einig, dass die Mädchenförderung ein größeres
Gewicht und eine stärkere Betonung erhalten muss. Wir
haben dies immer wieder und nachhaltig in unseren Stel-
lungnahmen zum Entwurf der Bildungsstrategie deutlich
gemacht. Das Ministerium hat bereits Zustimmung dazu
signalisiert, die Mädchenförderung in der Bildungsstra-
tegie deutlicher hervorzuheben.


(Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, also! Wunderbar! Prima! – Dr. Bärbel Kofler [SPD]: Die Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!)


Auch wir bekennen uns dazu, dass in erster Linie der
Staat Bildung zur Verfügung stellen muss. Angesichts
stark unterfinanzierter Bildungshaushalte in den Ent-
wicklungsländern und generell knapper Mittel spielen
die Leistungen der Nichtregierungsorganisationen, Kir-





Dr. Christiane Ratjen-Damerau


(A) (C)



(D)(B)

chen und Stiftungen jedoch eine wichtige Rolle; diese
soll ausgebaut werden.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Privatisierung der Bildung nennt man das!)


Die von der Koalition geforderte Verstärkung der Zu-
sammenarbeit mit der Privatwirtschaft sollte nicht aus
ideologischen Gründen abgelehnt werden. Besonders im
Bereich der beruflichen Bildung können Unternehmen
einen bedeutenden Beitrag leisten.

Bildung ist nicht nur ein entscheidendes Feld in der
Entwicklungspolitik, sondern auch ein Menschenrecht.
Unser Antrag aus dem letzten Jahr und die kommende
Bildungsstrategie aus dem Ministerium bilden den bes-
ten Weg, um Bildung als Menschenrecht durchzusetzen.
Es freut mich außerordentlich, dass Sie das nach so lan-
ger Regierungszeit, in der Sie das BMZ geführt haben,
nun genauso sehen wie wir. Sie stimmen sogar bei der
Frage der Umsetzung der Ziele im Großen und Ganzen
mit Union und FDP überein. Lassen Sie uns daher ge-
meinsam an einer Verbesserung der Zukunftschancen
von Menschen in Entwicklungsländern arbeiten.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Wir können Ihrem Antrag jedoch nicht zustimmen;
denn wir haben vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag
fordern, bereits erreicht.


(Dr. Bärbel Kofler [SPD]: „Bereits erreicht“? – Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie haben die Strategie doch gerade erst vorgelegt! Da können Sie doch noch nichts erreicht haben!)


Danke schön.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712649600

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt

hat die Kollegin Ute Koczy vom Bündnis 90/Die Grünen
das Wort.


Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712649700

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Warum muss man eigentlich immer noch auf
die Bedeutung der Bildung hinweisen? Ist das nicht
längst ein Selbstläufer? Wir kennen die Antwort: Nein,
Bildung ist kein Selbstläufer; sie ist und bleibt ein Politi-
kum. Wir vom Ausschuss für Entwicklungszusammen-
arbeit wissen: Wenn wir die Bildungsziele wirklich bis
2015 erreichen wollen, dann müssen massiv Mittel nach-
gelegt werden. Frau Kollegin Ratjen-Damerau, das ist
– anders als Sie es ganz am Ende Ihrer Rede gesagt ha-
ben – noch nicht erreicht. Da muss noch viel mehr kom-
men; deswegen diskutieren wir heute darüber.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Das BMZ hat im März dieses Jahres eine Bildungs-
strategie vorgelegt, doch sie verdient den Namen „Stra-
tegie“ nicht wirklich; denn es bleibt unklar, durch
welche Maßnahmen die Ziele erreicht und wie diese fi-
nanziert werden sollen. Es gibt keine Indikatoren und
keine konkreten Zahlen. Auch im Hinblick auf die Ziele
der Strategie stellen wir fest, dass wesentliche Elemente
fehlen. Jetzt haben wir gehört, dass nachgebessert wird;
denn – man höre und staune – das Ministerium hat ver-
gessen, das Gender Gap zu thematisieren. Mädchen- und
Frauenförderung ist – das wird wahrscheinlich noch bis
zum Herbst so sein – kein eigenständiges Ziel der BMZ-
Bildungsstrategie. Deswegen hat die SPD recht, wenn
sie das kritisiert.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Ich frage: Wie will das Ministerium ohne ein solches Be-
kenntnis dafür sorgen, dass Mädchen und Frauen geför-
dert werden? Diese Chance ist vertan worden. Es freut
mich natürlich, zu hören, dass das BMZ an dieser Stelle
nachbessern will; denn wir brauchen eine klare Gender-
perspektive im Bildungssektor.

Dieses Problem besteht nicht nur in der Grundbil-
dung, sondern setzt sich in der Sekundarbildung fort.
Wir sehen, dass das BMZ Wert auf die Grundbildung
legt. Es legt auch Wert auf Hochschulbildung und Wis-
senschaft. Der Fokus wird aber nicht auf die Sekundar-
bildung gerichtet. Das heißt, dass auch hier massiv nach-
gebessert werden muss. Ich erwarte vom Ministerium,
dass auch diese eklatanten Mängel ausgebessert werden.

Ein weiterer Punkt: Es fehlt der Bezug zur Fast-
Track-Initiative. In der Bildungsstrategie des BMZ wird
angekündigt, dass Deutschland diese Reform vorantrei-
ben will. Das ist angesichts der strukturellen Schwächen
und Verschleißerscheinungen der Fast-Track-Initiative
natürlich zu begrüßen. Klar ist aber auch, dass es finan-
zielle Engpässe gibt. In der Strategie findet man aber
nichts darüber, wie man im Rahmen des Haushaltsent-
wurfs diese Lücken schließen will. Das kritisieren wir.

Anfang September, anlässlich des Weltbildungstages,
konnten wir von Minister Niebel hören, Deutschland sei
der zweitgrößte Geber im Bildungsbereich. Gucken wir
doch einmal genauer hin: Kommt die Bundesregierung
ihren internationalen Verpflichtungen tatsächlich nach?
Wir stellen fest, dass ein großer Teil der deutschen
ODA-Quote aus Studienplatzkosten für Studierende aus
Entwicklungsländern besteht. Das begrüßen wir zwar
grundsätzlich; das heißt aber auch, dass dieses Geld
nicht in die eigentliche Bildungsförderung geht. Das ist
falsch. Das ist verkehrt.


(Hartwig Fischer [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist doch falsch! Das ist doch Bildung! Da werden doch Leute ausgebildet!)


Zum Antrag der SPD: Sie hätten aus den zuvor ge-
nannten Gründen in Ihrem Antrag deutlicher Kritik an
der Bildungsstrategie des BMZ üben können. Das ist
aber kein Grund, den Antrag jetzt abzulehnen. Weil wir
hinsichtlich Analyse und Forderungen übereinstimmen,
werden wir zustimmen.

Der Zugang zu Bildung weltweit und insbesondere
die Qualität der Bildung müssen verbessert werden. Da
sind wir uns, glaube ich, einig. Sie müssen aber mehr für





Ute Koczy


(A) (C)



(D)(B)

die Mädchen und die Frauen tun. Im Ausschuss wurden
heute Morgen einige Beispiele aus der Praxis genannt,
zum Beispiel getrennte Schultoiletten. Es wurde auch
darauf hingewiesen, dass – es war erschreckend, das
festzustellen – die Menstruation ein Hindernis für die
Mädchen darstellt, die Sekundarschule zu besuchen,
weil sie keine Möglichkeit haben, in diesem Zustand in
die Schule zu gehen. Es gibt Vorschläge, wie man dieses
Problem lösen kann.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712649800

Kommen Sie bitte zum Schluss.


Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712649900

Sie sehen: Es gibt viele Chancen, mehr zu tun. Fakt

ist: Wir müssen sie nutzen. Packen Sie es an! An das
BMZ gerichtet, sage ich: Im Herbst haben Sie noch eine
Chance. Setzen Sie das, was Sie versprochen haben,
auch um.

Danke.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712650000

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 17/6484 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Einrichtung eines Weltmädchentages der Ver-
einten Nationen

– Drucksache 17/7021 –

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Es gibt kei-
nen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Red-
nerin der Kollegin Sabine Weiss von der CDU/CSU-
Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



Sabine Weiss (CDU):
Rede ID: ID1712650100

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Her-

ren! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Am Wochen-
ende bin ich in meinem Freundeskreis gefragt worden,
welche Initiativen aus meinem Bereich, der Entwick-
lungspolitik, als Nächstes anstehen. Ich habe dann von
unserem gemeinsamen Antrag zur Einrichtung eines
Weltmädchentages der Vereinten Nationen berichtet. Ich
habe geschildert, wie desolat und schlimm die Lebens-
bedingungen vieler Mädchen und junger Frauen in Tei-
len dieser Welt sind, wie sie benachteiligt werden und
wie groß die Gewalt ihnen gegenüber ist. Ich habe von
Zwangsverheiratung, von fast 15 Millionen Teenager-
schwangerschaften, von mangelndem Zugang zu Bil-
dung und zu Gesundheitsversorgung berichtet. Ich habe
auch davon berichtet, dass 150 Millionen Mädchen unter
18 Jahren ihre ersten sexuellen Kontakte unter Anwen-
dung von Gewalt erleben müssen.

Meine Schilderungen der Situation von Mädchen
wurden mit Entsetzen und der Aufforderung „Da muss
aber dringend etwas getan werden“ aufgenommen. Dann
wurde mir aber die Frage gestellt: Was wird sich an der
Lebenssituation von Mädchen ändern, wenn es nun – ne-
ben all den anderen Tagen – auch noch einen UN-Mäd-
chentag gibt? Wir können uns nicht vorstellen, dass auch
nur ein Mädchen mehr aufgrund eines solchen Tages zur
Schule geht. Das ist doch wieder alles nur Symbolpoli-
tik. – Bei dieser Bemerkung habe ich angesichts der Of-
fenheit erst einmal geschluckt. Im Kern ist etwas Wahres
daran. Ein UN-Tag für die Rechte von Mädchen darf
nicht zu reiner Symbolik verkommen. Wir brauchen
ohne Zweifel einen UN-Mädchentag, aber als ersten
Schritt. Seine bloße Existenz allein wird nicht das Ende
des Leidens von vielen jungen Frauen und Mädchen
markieren.

Ich hoffe sehr, dass es gelingt, den 22. September zum
UN-Mädchentag zu deklarieren.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es wäre ein erster und wichtiger Sieg im Sinne von mehr
Aufmerksamkeit für die sehr schwierige Lebenssituation
vieler Mädchen. Aber nur wenn wir es schaffen, diesen
Tag mit Leben zu füllen, wird er sein eigentliches Ziel
erreichen. Das Bewusstsein weltweit muss geschärft
werden, damit sich im Leben vieler Mädchen etwas zum
Guten verändern kann. Wir können hier im Deutschen
Bundestag keine Gesetze erlassen, die Genitalverstüm-
melung weltweit verbieten oder Zwangsverheiratung
von Mädchen in anderen Ländern unter Strafe stellen.
Aber wir können dafür sorgen, dass die Rechtlosigkeit
und die Unterdrückung von Mädchen ein Stück mehr ins
Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Das tun wir heute
und hier mit unserer Debatte und der Forderung nach ei-
nem UN-Mädchentag.

Ich habe leider nicht die Zeit, auf alle im Antrag ge-
schilderten Missstände und Benachteiligungen von Mäd-
chen weltweit einzugehen. Damit würde ich wohl – sehr
zum Missfallen des Präsidenten – meine Redezeit um ein
Vielfaches überschreiten. Daher möchte ich heute Abend
einen Punkt herauspicken. Weltweit sind schätzungs-
weise 150 Millionen Frauen genitalverstümmelt. Jedes
Jahr kommen 3 Millionen Mädchen hinzu. Genitalver-
stümmelung ist eine furchtbare Menschenrechtsverlet-
zung, unter der die Opfer physisch und psychisch ihr
Leben lang leiden. Viele Mädchen überleben diese Pro-
zedur erst gar nicht.

Ich habe vor einiger Zeit einen Aufklärungsfilm über
Genitalverstümmelung gesehen. Der Film zeigt dieses
tagtäglich an Mädchen begangene Verbrechen mit scho-





Sabine Weiss (Wesel I)



(A) (C)



(D)(B)

nungsloser Offenheit. In einer Szene wird ein Mädchen
von seiner eigenen Mutter festgehalten, damit eine Frau,
bewaffnet mit einer schmutzigen Rasierklinge, ihr bluti-
ges Geschäft vollenden kann. Danach näht diese Frau
das Mädchen wie ein Stück gerissenen Stoff zu. Die ins
Mark gehenden Schreie dieses Mädchens verfolgen
mich noch heute. Diese barbarische Tortur müssen jedes
Jahr 3 Millionen Mädchen erleiden. Wenn ich mir das
vorstelle, dann finde ich, dass es höchste Zeit ist, durch
einen UN-Mädchentag mehr Aufmerksamkeit auf diese
furchtbare Praxis zu richten.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


Da muss der Finger in die Wunde gelegt werden, und
zwar permanent, damit das Bewusstsein für das, was
man Töchtern und Ehefrauen durch Genitalverstümme-
lung antut, wächst. Es gibt noch viel zu viele Länder, in
denen diese grausame Menschenrechtsverletzung auf-
grund irgendwelcher Traditionen an der Tagesordnung
ist. Wenn ein UN-Mädchentag helfen kann, dieses Be-
wusstsein zu schärfen, dann brauchen wir diesen Tag
eher heute als morgen.

Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an die
Mitglieder des Parlamentarischen Beirats für Bevölke-
rung und Entwicklung der Deutschen Stiftung Weltbe-
völkerung. Dieser Beirat beschäftigt sich mit Themen
wie der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den
Rechten von Frauen und Mädchen. In diesem überfrak-
tionellen Beirat wurde auch die Idee zu diesem Antrag
geboren. Meine geschätzte Kollegin Frau Roth hat dann
einen ersten Entwurf erarbeitet. Auch dafür meinen
herzlicher Dank!

Dass es dieser Antrag hier und heute ins Plenum des
Deutschen Bundestages geschafft hat, freut mich sehr.
Es wundert mich aber auch nicht; denn in dem Beirat ar-
beiten wir überfraktionell sehr gut und konstruktiv zu-
sammen. Die unterschiedlichen Fraktionen sind ja sonst
in manchen bis vielen Dingen unterschiedlicher Mei-
nung; das zeigt sich auch in entsprechend kontroversen
Diskussionen hier im Plenum. Aber unser gemeinsamer
Antrag zeigt, dass wir auch an einem Strang ziehen und
gemeinsam für eine Sache eintreten können.

Die Einrichtung eines UN-Mädchentages ist ein er-
strebenswerter erster und wichtiger Schritt und damit
keine Symbolpolitik. Es ist an uns allen, diesen Tag,
sollte er – hoffentlich – kommen, mit Leben und Auf-
merksamkeit zu füllen; denn nur so kann er sein Ziel er-
reichen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712650200

Das Wort hat die Kollegin Karin Roth von der SPD.

Karin Roth (SPD):
Rede ID: ID1712650300

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir

beraten heute einen gemeinsamen Antrag zur Einrich-
tung eines Weltmädchentages der Vereinten Nationen.
Kollegin Weiss hat gerade sehr eindrücklich geschildert,
wie wichtig es ist, dass wir hierzu eine gemeinsame Ver-
abredung treffen. Wir müssen in der Welt deutlich ma-
chen, dass wir die unterschiedlichen Initiativen, die es
bereits gibt, unterstützen. Ich bin sehr froh, dass es zwi-
schen uns – bei allen Unterschieden – viele Gemeinsam-
keiten gibt und dass wir dies auch zum Ausdruck brin-
gen. Die vorangegangene Debatte, in der deutlich wurde,
dass wir das Thema Bildung in den Mittelpunkt rücken
und die damit verbundenen Herausforderungen bewälti-
gen müssen, war ein Beweis dafür, dass wir noch viele
Initiativen ergreifen müssen, um auf diesem Gebiet vo-
ranzukommen.

Im Hinblick auf die Frage „Handelt es sich hierbei um
Symbolik oder ist das ein notwendiger Schritt?“ sollten
wir Frauen uns unsere eigene Situation bewusst machen.
Auch wir Frauen haben unsere Erfolge nicht von heute
auf morgen erzielt. Es bedurfte eines Frauentages und ei-
ner Frauenbewegung, um erfolgreich zu sein. Wir alle
haben uns zusammengeschlossen und gemeinsam ge-
kämpft.


(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Es geht darum, das Bewusstsein der Frauen in den be-
treffenden Ländern zu schärfen, Aufklärung zu organi-
sieren und den Frauen Mut zu machen, aus ihrem Teu-
felskreis herauszukommen. Das gilt nicht nur für das
Thema Genitalverstümmelung – hier bin ich voll und
ganz Ihrer Meinung –, sondern auch auf anderen Gebie-
ten. Mit der Einrichtung eines Weltmädchentages ist die
große Aufgabe verbunden, Aufklärung zu organisieren,
den Mädchen Mut zu machen, für ihre Rechte zu kämp-
fen und überall dort, wo es brennt, den Finger in die
Wunde zu legen.

Ich möchte an einem Beispiel deutlich machen, dass
dieses Thema viele Facetten hat. In Nepal gibt es Mäd-
chen aus dem Stamm der Kamalari, die schon mit sechs
Jahren verkauft werden. Eines dieser Mädchen schrieb
– das möchte ich zitieren –:

Meine Kindheit war zu Ende, als ich sechs Jahre alt
war. Da verkauften mich meine Eltern per Hand-
schlag für 120 Euro nach Kathmandu. Man hatte
mir versprochen, dass ich zur Schule gehen würde.
Aber ich wurde als Dienerin verkauft und nicht als
Schülerin.

Mein Arbeitstag beginnt morgens um vier – Putzen,
Kochen, Waschen –, und oft werde ich geschlagen.

In Nepal ist Kinderhandel verboten – theoretisch.
Praktisch findet er dort aber jeden Tag statt. Ich selbst
habe mit Mädchen in Kathmandu gesprochen, die das al-
les erlebt haben.

Es gibt eine große Diskrepanz zwischen den Gesetzen
und deren Einhaltung. Das kennen wir auch von unserer





Karin Roth (Esslingen)



(A) (C)



(D)(B)

Republik. Es gibt eine große Diskrepanz zwischen An-
spruch und Wirklichkeit. Mädchen sind Sklavinnen. Sie
sind diejenigen, die dienen und die misshandelt und se-
xuell missbraucht werden – millionenfach. Allein das ist
ein Grund dafür, einen UN-Tag für Mädchen einzufüh-
ren; denn Menschenrechte gelten für alle, für Männer
und Frauen gleichermaßen. Die Ausbeutung und Be-
nachteiligung von Mädchen geschieht aber, ohne dass es
einen großen Protest gibt.

Die Geringschätzung von Mädchen und Frauen hat
tiefe Wurzeln. Das haben wir heute Morgen auch disku-
tiert. Grund dafür sind die kulturellen Denkweisen, die
Traditionen und die religiösen Überzeugungen, nach de-
nen Mädchen und Frauen gegenüber Jungen minderwer-
tig sind. Diese Schranke zu durchbrechen, diese kultu-
relle Barriere zu überwinden, die mehr oder weniger
dazu führt, dass Mädchen in diesen Gesellschaften so
behandelt werden, ist das Komplizierteste, was wir uns
mit diesem Weltmädchentag der Vereinten Nationen vor-
nehmen.

Deshalb verlangen wir nichts weniger als den Ver-
such, das Miteinander in diesen Gesellschaften zu verän-
dern. Dazu können wir nicht in allen, aber in vielen
Bereichen beitragen. Es gibt wirklich Dinge, die gleich-
zeitig angepackt werden müssen – eben nicht nur die
Bildung, sondern vieles zusammen –, und zwar mit ver-
einten Kräften.

Wir wissen – das haben wir schon gehört –, dass ge-
bildete Mädchen später gebären und vor allen Dingen
weniger Kinder haben. Wenn sie ausgebildet sind, sind
sie produktiver und auch selbstbewusster. Meine Kolle-
gin Kofler hat es schon gesagt: Die besser Ausgebildeten
tragen stärker zum Bruttosozialprodukt bei. Auch auf-
grund des Berichtes der Weltbank ist klar: Bildung lohnt
sich auf jeden Fall – nicht nur für die Mädchen, sondern
auch für die Gesellschaft.

Wir wissen, dass 70 Prozent der mehr als 1 Milliarde
Menschen, die heute hungern, weiblich sind. Auch das
zeigt, dass Mädchen besonders betroffen sind.

Frau Kollegin Kofler, Sie haben es gesagt: 100 Mil-
lionen Mädchen sind von Kinderarbeit betroffen, wes-
halb sie gar nicht zur Schule gehen können. Auch das
muss gesehen werden. Deshalb brauchen wir auch Maß-
nahmen dafür, dass Mädchen lernen können und nicht
arbeiten müssen.

Nicht zu vergessen sind auch die HIV-Infektionen, die
Frauen und insbesondere junge Mädchen betreffen, die
Müttersterblichkeit und die 6 Millionen ungewollten
Teenagerschwangerschaften jedes Jahr, von denen viele
mit Abtreibungen und erheblichen gesundheitlichen Fol-
gen verbunden sind.

Es geht also darum, große Tabus in diesen Ländern zu
brechen. Hier müssen wir mithelfen. Wenn Mädchen
zum Beispiel nicht aufgeklärt werden, dann führt das
dazu, dass sie keine entsprechende Prävention betreiben
können.

Deshalb sage ich an dieser Stelle: Es herrscht eine
große Doppelmoral, wenn man einerseits die Millionen
Opfer von HIV/Aids und der Müttersterblichkeit be-
klagt, aber andererseits nicht das Notwendige dagegen
tut. Das Notwendige zu tun, heißt aus meiner Sicht, dass
wir im Rahmen unserer Entwicklungspolitik dafür sor-
gen müssen, dass die Mädchen trotz der päpstlichen An-
weisung einen kostenlosen Zugang zur Aufklärung und
zu Verhütungsmitteln haben.


(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)


Das ist eine entscheidende Maßnahme; denn es geht da-
rum, dass man nicht nur die Zustände beschreibt, son-
dern auch die Wege öffnet, statt sie zu verschließen.

Deshalb wundert es mich doch schon sehr, Frau Kol-
legin Kopp, dass die Bundesregierung die Mittel für den
Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, UNFPA,
dessen Schwerpunkt das Thema Familienplanung ist, um
9 Prozent reduziert, anstatt wenigstens das zu erhalten,
was im vergangenen Jahr in diesem Bereich ausgegeben
worden ist.

Aber heute geht es um Gemeinsamkeiten. Meine Kol-
legin Weiss hat das Thema Genitalverstümmelung ange-
sprochen, und es gibt weitere Themen.

Ich denke, es kommt darauf an, dass die Würde der
Mädchen, die Unversehrtheit des Körpers und die Frage
der Vergewaltigung von Mädchen genauso in den Blick
genommen werden wie alle anderen Dinge auch. Wir
wollen mit diesem Mädchentag dazu beitragen, dass sich
am Ende der Blickwinkel in den Ländern verändert.

Ich wünsche mir, dass wir uns gemeinsam dafür enga-
gieren, dass kein Mädchen auf der Welt mehr ausgebeu-
tet, ignoriert, verletzt, unterdrückt, gegen ihren Willen
verheiratet, zwangsprostituiert oder verkauft wird. Wenn
es uns mit diesem Mädchentag gelingt, hier eine stärkere
Aufmerksamkeit zu erreichen und die Welt ein Stück
weit zu verändern, dann lohnt es sich, für diesen Tag
nicht nur zu kämpfen, sondern ihn in allen Bereichen mit
unserem Geld, unserem Engagement, unserem Wissen
und unserer Kompetenz anständig zu unterstützen.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712650400

Für die FDP hat jetzt die Kollegin Helga Daub das

Wort.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Helga Daub (FDP):
Rede ID: ID1712650500

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen

und Kolleginnen! Ein Weltmädchentag der Vereinten
Nationen? Ja, wir halten dies für eine wichtige und gute
Initiative – so gut, dass wir einen fraktionsübergreifen-
den gemeinsamen Antrag formuliert haben. An dieser





Helga Daub


(A) (C)



(D)(B)

Stelle möchte ich allen ganz herzlich danken, die daran
mitgewirkt haben.

Einige werden sich natürlich fragen, warum wir einen
Weltmädchentag fordern. Es gibt doch schon zu vielen
Themen und Anlässen, die Kinder betreffen, besondere
Tage, entsprechende UN-Konventionen und Resolutio-
nen. Wir haben in Deutschland auch eine Kinderkom-
mission, was begrüßenswert und sinnvoll ist.

Obwohl wir uns Gott sei Dank mittlerweile viel inten-
siver mit den Rechten und dem Wohlergehen von Kin-
dern beschäftigen, zeigt die Wirklichkeit, dass gerade
Mädchen und junge Frauen noch stärkerer Beachtung
bedürfen.

Zwar sind wir in der sogenannten entwickelten Welt
in den letzten Dezennien schon ein ganzes Stück voran-
gekommen. Frau Roth, Sie haben gesagt, dass noch viel
zu tun sei. Das ist richtig. Auch wissen wir, welch wert-
volles und letztlich unverzichtbares Potenzial Mädchen
und junge Frauen haben und dass sie eine Bereicherung
für die Gesellschaft sind.

Bei uns ist es noch gar nicht so lange her, dass es
hieß: Mädchen brauchen doch keine höhere Bildung. Sie
heiraten am Ende ja doch. – In der Regel führte das dann
geradewegs allenfalls in eine Hauswirtschaftsschule.
Nicht, dass ich das herabwürdigen möchte, aber die hö-
here Bildung blieb den Mädchen dann verschlossen. Ich
denke, dass es auch hier Kolleginnen gibt, die diese Gei-
steshaltung wie ich noch miterlebt haben. Heute müssen
wir – jedenfalls bei uns – viel eher aufpassen, dass nicht
kleine Jungen die Bildungsverlierer sind; das aber nur
am Rande. Unser Antrag bezieht sich auf Mädchen, die
in Gesellschaften leben, die ein völlig anderes Verständ-
nis von der Rolle von Mädchen und jungen Frauen ha-
ben. In aller Regel ist dieses Verständnis traditionell be-
dingt.

Häufig genug finden wir dieses Verhaltensmuster in
weniger entwickelten, armen Ländern. Bildung, wenn
überhaupt, kommt in diesen Ländern oft genug nur den
Jungen zugute. Im Bildungsbereich haben wir in einigen
Ländern schon gute Fortschritte erzielt. Auch bei dem
anderen Antrag – dies haben meine Vorrednerinnen
schon gesagt – ist noch viel zu tun. Das werden wir ma-
chen.

Bildung bedeutet Aufklärung, Wissen und Bewusst-
sein, damit die nächsten Generationen von Mädchen mit
mehr Rechten und unter größerem Schutz vor alltägli-
cher Unterdrückung und Gräueltaten aufwachsen kön-
nen.

Es darf nicht einfach hingenommen werden, dass
Mädchen zum Beispiel zwangsverheiratet werden, zur
Prostitution gezwungen werden oder sogar – auch davon
haben wir eben gehört – verkauft werden. Mädchen ha-
ben genau wie Jungen Rechte und Würde. Sie sind keine
Ware.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Traditionen sind durchaus oft etwas Gutes, Bewah-
renswertes. Es gibt aber Traditionen, die mit unserem
Verständnis von Menschenwürde und Menschenrechten
völlig unvereinbar sind. Genitalverstümmelungen sind
ein furchtbares Beispiel für eine solche Tradition, die
Ächtung verdient, Ächtung in aller Konsequenz. Es darf
nicht reichen, dass Staaten dieses grausame Ritual zwar
gesetzlich verbieten, eine Mehrheit der Gesellschaft in
diesen Staaten es aber duldet, weil es eben Tradition ist.

Um dieses und um weitere wichtige Grundlagen wie
Gesundheit und Familienplanung ins Bewusstsein der
Menschen zu bringen, fordern wir die Einrichtung eines
Weltmädchentages der Vereinten Nationen am 22. Sep-
tember.

Wir alle wissen um die gesundheitlichen Probleme
von Mädchen und Frauen in vielen Ländern. Sie bekom-
men zum Beispiel schon sehr früh Kinder, zu einer Zeit,
in der sie selber noch Kinder sind. Neben allen gesund-
heitlichen Problemen, die sich daraus ergeben, kommt
häufig hinzu, dass sie noch nicht einmal ausreichend
Nahrung für diese Kinder haben. Die Zahl der HIV-In-
fektionen bei Mädchen und jungen Frauen ist sehr viel
höher als bei Jungen und jungen Männern. Deshalb ist
hier Aufklärung sehr wichtig. Will man den Teufelskreis
von Armut durchbrechen, sind Aufklärung, Bildung und
das Aufbrechen von Geschlechterstereotypen unabding-
bar.

Die Weltbank hat am Montag in Washington ihren
diesjährigen Weltentwicklungsbericht veröffentlicht.
Der Bericht der Weltbank fasst diese Problematik sehr
gut und konkret zusammen, zeigt aber auch Beispiele
und Wege auf, wie sich die Landschaft der Entwick-
lungsländer verändern könnte, wenn es mehr Chancen-
gleichheit und Geschlechtergerechtigkeit gäbe.

In den Entwicklungsländern „fehlen“ demnach ge-
schätzte 3,9 Millionen Frauen in jedem Jahr, weil Mäd-
chen eine höhere Sterblichkeitsrate aufweisen, weil sie
wegen einer Präferenz für Söhne nie geboren werden
oder später als Mütter im Kindbett sterben. Der Bericht
nennt noch weitere konkrete Beispiele. Ich möchte nur
zwei aus der Landwirtschaft ausführen.

Wenn Bäuerinnen dieselben Voraussetzungen und
Möglichkeiten wie Bauern hätten, könnte die Maisernte
in Malawi um 11 Prozent und in Ghana sogar um 17 Pro-
zent gesteigert werden. Oder: Die UN-Organisation für
Ernährung und Landwirtschaft schätzt, dass die land-
wirtschaftlichen Erträge in Entwicklungsländern um 2,5
bis 4 Prozent wachsen würden, wenn Bäuerinnen densel-
ben Zugang zu Ressourcen wie Bauern hätten. Diese Zu-
sammenhänge gilt es, bewusst zu machen. Auch deshalb
fordern wir den Weltmädchentag der Vereinten Natio-
nen.

Natürlich wäre es mit der Ausrufung eines solchen
Tages allein nicht getan. Wir brauchen Aktionen, und
zwar nicht nur bei uns, sondern gerade auch in den Län-
dern, in denen wir diese Traditionen aufbrechen wollen.
Das ist auf jeden Fall eine schwere Aufgabe. Aber ein
chinesisches Sprichwort lautet: Auch der längste Weg
beginnt mit einem kleinen Schritt. – Ein Schritt wäre die
Einführung eines Weltmädchentages am 22. September.

Danke.





Helga Daub


(A) (C)



(D)(B)


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712650600

Das Wort hat die Kollegin Heike Hänsel von der

Fraktion Die Linke.


(Beifall bei der LINKEN)



Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712650700

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich

möchte aus aktuellem Anlass hier erst einmal meinen
Protest äußern. Ich komme gerade von einer Demonstra-
tion am Brandenburger Tor, wo sich viele Menschen ver-
sammelt haben, die gegen die anstehende Hinrichtung
von Troy Davis demonstrieren. Dieser US-Amerikaner
wird, wenn nichts mehr passiert, in wenigen Stunden,
um 1 Uhr unserer Zeit, mit einer Giftspritze hingerichtet
werden. Ich finde es einen Skandal, dass es dazu vom
Bundestag leider keinen Protest gab.

Ich frage auch die Bundesregierung, was sie gemacht
hat, um sich für das Leben von Troy Davis einzusetzen.
Ich fordere für unsere Fraktion die sofortige Aussetzung
der Hinrichtung und die Begnadigung von Troy Davis.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Für uns ist die Todesstrafe inakzeptabel, egal in wel-
chem Land. Sie ist für uns staatlicher Mord. Wenn wir
hier von Menschenrechten sprechen – es war gerade viel
von Menschenrechten die Rede –, dann ist es unsere
Aufgabe als Bundestag, ein starkes Signal zu geben und
uns dafür einzusetzen, dass diese Hinrichtung nicht statt-
findet. Der Antrag unserer Fraktion, in dem wir die Aus-
setzung der Hinrichtung und die Begnadigung von Troy
Davis gefordert haben, ist leider von allen anderen Frak-
tionen abgelehnt worden ist.


(Sevim Dağdelen [DIE LINKE]: Pfui! Schämen Sie sich!)


Weil nur noch wenige Stunden bleiben und momentan
viele Menschen in vielen Ländern weltweit auf die
Straße gehen, um ein letztes Signal gegen die Hinrich-
tung zu setzen, möchte ich aus diesem aktuellen Anlass
auch vom Bundestag ein Signal aussenden: Wir fordern
die Begnadigung und Freilassung von Troy Davis, der
seit mehr als 20 Jahren unschuldig im Gefängnis sitzt.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Manfred Grund [CDU/CSU]: Woher wissen Sie das denn?)


Auch Amnesty International hat den Prozess kritisiert.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712650800

Ich bitte Sie aber, jetzt zum Tagesordnungspunkt zu

sprechen.


Heike Hänsel (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712650900

Herr Präsident, ich denke, Menschenrechte müssen

im Bundestag einen breiten Raum einnehmen.

(Beifall bei der LINKEN)


Ich komme jetzt zum Weltmädchentag.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Ach ja!)


Prinzipiell unterstützen wir eine solche Initiative. Ich
muss dazusagen: Es wurde von keiner Fraktion erwähnt,
dass wir nicht angesprochen wurden, an diesem Antrag
mitzuarbeiten. Wir halten auch das für ein völlig unde-
mokratisches Vorgehen. Ich finde, es ist kein Aushänge-
schild für die Grünen und die SPD, dass sie ständig bei
einer solchen Ausgrenzung mitmachen.


(Christian Lange [Backnang] [SPD]: So schlimm ist das nicht!)


Das ist der erste Punkt.

Zweitens. Wir unterstützen im Prinzip die Initiative
für einen Weltmädchentag, aber es steht auch sehr viel
Symbolpolitik dahinter. Ich finde diese Kritik berechtigt.

Wir haben zum Beispiel heute den Internationalen
Tag des Friedens, den Weltfriedenstag der Vereinten Na-
tionen. Wer hat ihn erwähnt, oder wer hat irgendeine Ini-
tiative entwickelt? Das heißt, es handelt sich um Sym-
bolpolitik, wenn Politik nicht konkret gestaltet wird, um
die Rechte von Mädchen durchzusetzen. Das sind grund-
legende Menschenrechte.


(Helga Daub [FDP]: Zum Weltmädchentag!)


An diesem Antrag kritisieren wir genau das, was auch
Sie, Frau Roth und Frau Daub, gemacht haben: Sie he-
ben sehr stark auf die kulturellen und religiösen Traditio-
nen ab, die zur Verletzung von Mädchen- und Frauen-
rechten führen. Das stimmt, aber der zugrunde liegende
Hauptfaktor ist die extreme Armut.


(Karin Roth [Esslingen] [SPD]: Habe ich gesagt!)


Meinen Sie allen Ernstes, Eltern verkaufen gerne ihre
Kinder? Die extreme Armut zwingt sie dazu. Deswegen
müssen wir eine Politik entwickeln, die Armut be-
kämpft, statt noch mehr Armut zu produzieren.


(Beifall bei der LINKEN)


Für uns sind die sozialen Rechte und ihre Durchset-
zung elementar, weil sie den Zugang zu Bildung und Ge-
sundheit ermöglichen und dadurch viele progressive
Prozesse entstehen, die zur Aufklärung und Emanzipa-
tion führen. Diese sozialen Rechte können nur dann um-
gesetzt werden, wenn es zum Beispiel soziale Siche-
rungssysteme gibt, sowohl in den Entwicklungsländern
als auch in Europa.

Um diesen Kampf geht es. Wir brauchen den Kampf
um die sozialen Rechte weltweit. Sie sind der beste Bei-
trag zur Umsetzung von Frauen- und Mädchenrechten.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651000

Das Wort hat jetzt Uwe Kekeritz für Bündnis 90/Die

Grünen.






(A) (C)



(D)(B)


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712651100

Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Ich

möchte kurz auf Frau Hänsel eingehen, die uns gerade
vorgeworfen hat, dass ihre Fraktion nicht involviert war.
Der Vorwurf ist auch speziell gegen die Grünen und die
SPD gerichtet worden. Ich möchte ganz klar betonen,
dass ich sehr wohl einige Mitglieder der Fraktion Die
Linke angesprochen und vorgeschlagen habe, den An-
trag gemeinsam zu machen: Wenn wir das machen, dann
finden wir auch einen Weg und eine Lösung. – Darauf
kam aber keine Reaktion. Deswegen haben wir das dann
anders gemacht.


(Dr. h. c. Gernot Erler [SPD]: Hört! Hört! – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das stimmt doch nicht!)


– Von euch wurde noch nicht einmal ein entsprechender
Versuch unternommen. Das ist natürlich nicht nur Sache
der Grünen oder der Sozialdemokraten, sondern auch
der Linken. Mehr kann ich dazu nicht sagen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Heike Hänsel [DIE LINKE]: Ich wurde nicht angesprochen! Welche Abgeordnete von uns hat er angesprochen?)


– Darüber reden wir nachher.

Der Antrag auf Einrichtung eines Weltmädchentages
geht auf eine gemeinsame Initiative zurück. Das macht
mich so entspannt. Es ist schön, einen Antrag vorliegen
zu haben, dem alle zustimmen können. Frau Weiss hat
die Frage gestellt: Bringt denn ein weiterer Tag noch et-
was? Es gibt schon so viele Tage, die wir nicht kennen.
Ist das nicht reine Symbolpolitik? – Ich denke, dass ein
Weltmädchentag durchaus das Potenzial hat, irgendwann
einmal mit dem Internationalen Frauentag verglichen zu
werden. Das wird nicht von heute auf morgen gehen.
Aber zwischen Mädchen- und Frauenpolitik ist ohnehin
nicht zu trennen.

Ein Weltmädchentag hat auf jeden Fall enormes
Potenzial, gefeiert und zelebriert zu werden. Es wird die
Möglichkeit bestehen, an einem solchen Tag bestimmte
Mädchenthemen anzusprechen. Solche Themen haben
Frau Roth, Frau Weiss und Frau Daub ausreichend ange-
sprochen. Ich möchte nicht noch mehr zum Thema Geni-
talverstümmelung sagen. Dieses Thema kann und wird
aufgegriffen werden. Es wird die Köpfe der Menschen
erreichen und in das Bewusstsein dringen.

Der Fokus muss in Zukunft ganz klar darauf gerichtet
sein, dass Frauen- und Mädchenpolitik zusammengehö-
ren. Die Mädchen müssen schon von klein auf gefördert
werden; denn die Frauen sind – das ist mein Lieblings-
zitat – die Trägerinnen der Entwicklung.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Helga Daub [FDP])


Das ist schon längst statistisch belegt; noch heute Mor-
gen haben wir darüber diskutiert. Es ist klar belegt, dass
Bildung auf den demografischen Faktor und den Lebens-
standard von Familien Einfluss hat, sogar volkswirt-
schaftlich positiv wirkt und die Voraussetzung für die
Zukunftsfähigkeit ist.

Eine junge Frau, die eine grundlegende Schulausbil-
dung hat, wird wesentlich später Kinder bekommen. Sie
wird im Durchschnitt 2,2 Kinder weniger bekommen.
Sie trägt zudem durch ein höheres Einkommen und grö-
ßere berufliche Freiheiten zum volkswirtschaftlichen
Wachstum bei. Dieses Wachstum ist anders zu bewerten
als das Wachstum, welches üblicherweise zugrunde ge-
legt wird. Wenn ein Land Öl verkauft, schießt das
Wachstum natürlich in die Höhe. Aber in der Regel hat
die Bevölkerung nichts davon. Wenn Bildungspolitik bei
Mädchen und Frauen ansetzt, dann verteilt sich das
Wachstum gleichmäßiger; das ist sehr positiv.

Warum Frauen Trägerinnen der Politik sind, ist klar.
Es ist aber absolut negativ zu bewerten, dass die Weltge-
meinschaft zwischen 1960 und 2000 dies im Prinzip
nicht erkannt hat. Das ist der eigentliche Skandal in der
gesamten Entwicklungspolitik. Das ist nicht nur meine
These, sondern auch die der Weltgemeinschaft. Mit den
Millenniumszielen wurde dieses Manko im Prinzip be-
seitigt; denn dort steht die Frauenförderung ganz oben
auf der Agenda. Beim Millenniumsziel 2 geht es um die
besondere Berücksichtigung der Situation der Frauen.
Die Millenniumsziele 4, 5 und 6, bei denen es um die
Gesundheit geht, beinhalten auch Frauenthemen.

Ich möchte zum Schluss noch etwas Positives sagen.
Herrn Niebel stimme ich grundsätzlich nicht zu. Aber
jetzt muss ich ihn loben; Frau Kopp, teilen Sie ihm das
bitte mit. Er hat nämlich inzwischen schriftlich zugesagt,
dass er sich auf UN-Ebene für die Einrichtung eines
Weltmädchentages verwenden wird. Herzlichen Dank.
Ich hoffe, dass er wirklich aktiv dabei ist.

Danke schön.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie der Abg. Helga Daub [FDP])



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651200

Zu einer Kurzintervention erteile ich das Wort dem

Kollegen Niema Movassat von der Fraktion Die Linke.


Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712651300

Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kol-

legen, eine Richtigstellung sei mir an dieser Stelle ge-
stattet; denn das, was Sie gesagt haben, lieber Herr Kol-
lege Kekeritz, kann man so nicht stehenlassen. Es ist
richtig, dass Sie uns den Vorschlag gemacht haben, einen
eigenen wortgleichen Antrag einzubringen und so CDU/
CSU und FDP dazu zu bringen, für diesen Antrag zu
stimmen. Aber das sind Kinderspiele, an denen wir uns
nicht beteiligen wollen. Entweder wir werden in ein sol-
ches Verfahren vernünftig einbezogen oder gar nicht,
aber es gibt kein Zwischending.


(Beifall bei der LINKEN)


Es ist allen hier im Hause bekannt, dass CDU und
CSU aus einer ideologischen Verbohrtheit heraus es
selbst bei solchen Themen ablehnen, gemeinsame An-





Niema Movassat


(A) (C)



(D)(B)

träge zu stellen. Das ist doch die Realität. Solange das so
ist und Sie von den Grünen und von der SPD sich auf
diese Spiele einlassen, wird es keine gemeinsamen Ini-
tiativen des ganzen Hauses geben. Das zeugt letztlich
von Ihrem mangelnden Selbstbewusstsein.

Danke schön.


(Beifall bei der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651400

Möchten Sie erwidern, Herr Kekeritz? – Bitte schön.


Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712651500

Ich bin davon überzeugt – jetzt wisst ihr, mit wem ich

gesprochen habe –, dass wir bei diesem Thema durchaus
gemeinsam hätten aktiv werden können. Ich hatte ganz
klar den Eindruck, dass vonseiten der Linken diesbezüg-
lich nichts kommt.

Ich teile grundsätzlich deine Kritik und verstehe dei-
nen Wunsch, dass ihr vernünftig einbezogen werden
wollt, wenn es dafür gute Argumente gibt. Ich teile die
Kritik auch aufgrund der Erfahrung der Grünen. Ich
weiß genau, wie mit den Grünen vor 20, 25 Jahren in
den Parlamenten umgegangen wurde. Wir haben das da-
mals kritisiert, und ich finde, dass auch heute eine Kritik
an dieser Vorgehensweise durchaus berechtigt ist.


(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651600

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt

hat nun die Kollegin Nadine Schön von der CDU/CSU-
Fraktion das Wort.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

Kollegen! Im Frühjahr hatte ich die Gelegenheit, nach
Afghanistan zu reisen, dort mit der Zivilbevölkerung in
Kontakt zu kommen und mit vielen Menschen zu spre-
chen. Was mich dort am meisten beeindruckt hat, waren
die Mädchen. Die Erinnerungen an den Besuch einer
Schule in Masar-i-Scharif sind das Erste, was mir ein-
fällt, wenn ich an die Begegnungen vor Ort zurück-
denke. Die Begeisterung, mit der die Mädchen dort in
den über 40 Grad heißen Zelten saßen, die als Schulraum
dienten, die Art und Weise, wie sie von ihren Zukunfts-
plänen berichteten, war überwältigend. Ihre Botschaft
war: Wir wollen lernen, wir wollen unser Leben selbst in
die Hand nehmen, und wir wollen eines: Wir wollen un-
ser von Kriegen zerfressenes Land gemeinsam aufbauen,
in Freundschaft mit anderen Völkern und Nationen. Wir,
die Mädchen und Frauen, sind dabei ganz entscheidend.

An diese Mädchen wollen wir heute mit unserer De-
batte zum Weltmädchentag der Vereinten Nationen den-
ken. Ich freue mich sehr, dass wir dieses in großer Ge-
schlossenheit mit einem gemeinsamen Antrag tun. Heute
plädiert zumindest der größte Teil des Hauses für einen
Weltmädchentag.
Was versprechen wir uns davon? Es sind zwei Dinge.
Zum einen: Wir wollen auf globaler wie auf nationaler
Ebene das Bewusstsein für die Situation von Mädchen,
für ihre Rechte und Anliegen, die in vielen Gesellschaf-
ten keine ausreichende Berücksichtigung finden, schär-
fen. Wir wollen das Bewusstsein dafür schärfen, dass
Mädchen in vielen Ländern ausschließlich aufgrund ih-
res Geschlechts diskriminiert werden, dass sie unter Ge-
walt und Unterdrückung leiden. Die Beispiele dafür sind
endlos. Gerade gestern wurde in der Nachrichtensen-
dung Tagesthemen über die Abtreibungspraxis bei weib-
lichen Föten in Indien berichtet. Auch in unserem Land
gibt es viel Leid unter Mädchen und Frauen. Auch das
dürfen wir nicht vergessen. An all diese Mädchen wollen
wir heute denken.

Der Weltmädchentag sollte sich aber in meinen Au-
gen nicht nur darauf beschränken, auf die Situation der
Mädchen als Opfer aufmerksam zu machen. Nein, ge-
nauso wichtig erscheint mir, dass wir uns an einem sol-
chen Tag ebenfalls vergegenwärtigen, dass Mädchen
auch Hoffnung in vielen Ländern sind. Wir sollten uns
vergegenwärtigen, dass sie Gestalterinnen und Stütze
sind, gerade im gesellschaftlich schwierigen Umfeld, ge-
rade in von Krisen, Kriegen und Katastrophen heimge-
suchten Ländern. Die Mädchen und jungen Frauen in
Afghanistan sind die besten Beispiele dafür, dass der
Weltmädchentag auch zum Mutmachertag für viele wer-
den kann. Damit uns das gelingt, muss dieser neue Tag
auch mit Leben erfüllt werden. Dafür tragen viele Ver-
antwortung.

Deutschland kann dabei schon viele Erfolge vorwei-
sen. Wir betrachten Mädchenpolitik weltweit – das gilt
auch für die Gleichstellungspolitik – aus der Lebensver-
laufsperspektive, und mit diesem Ansatz setzen wir
Standards. Was heißt das? Gleichstellungspolitik aus der
Lebensverlaufsperspektive heißt, dass staatliche und pri-
vate Akteure sich bei allen Maßnahmen, die sie ergrei-
fen, die Frage stellen, welche Auswirkungen diese auf
Frauen und Männer in ihrem jeweiligen Lebensabschnitt
und in den Übergängen zwischen den einzelnen Lebens-
phasen haben. Das ist ein ganz moderner Ansatz der
Gleichstellungspolitik, der seinen Weg mittlerweile in
die Dokumente und Strategien der Vereinten Nationen
gefunden hat.

Über diesen Rahmen hinaus sind wir anerkannterma-
ßen auf internationaler Ebene sehr aktiv, wenn es um die
Rechte von Frauen und Mädchen geht. Beispielgebend
ist etwa das deutsche Engagement bei der Frauenrechts-
kommission der Vereinten Nationen. Deutschland nimmt
hier traditionell eine führende Rolle ein. Wir sind Vor-
bild und anerkannter Partner für viele Staaten. Wir brin-
gen uns ein mit Inhalten, mit Veranstaltungen, mit Dia-
log und Beratung. Viele von Ihnen, liebe Kolleginnen,
waren auch schon selbst dabei.

Zu erwähnen ist auch der Ostseerat, dessen Vorsitz
Deutschland seit wenigen Wochen hat. Hier soll in den
kommenden Monaten das Thema Menschenhandel eines
der Schwerpunktthemen sein. Die Reihe der Beispiele
deutschen Engagements in der Welt ließe sich fortsetzen.

Auch auf nationaler Ebene können wir Erfolge vor-
weisen. Nur beispielhaft will ich nennen die Verbesse-





Nadine Schön (St. Wendel)



(A) (C)



(D)(B)

rungen beim Schutz von Mädchen und Frauen vor Ge-
walt, zum Beispiel durch das Bundeskinderschutzgesetz,
das wir gerade beraten, oder auch durch das 2. Opfer-
rechtsreformgesetz von 2009. Ein Meilenstein wird die
bundesweite Notrufnummer sein, an der wir gerade ar-
beiten.

Nicht zuletzt unterstützen wir Nichtregierungsorgani-
sationen. So fördert das Bundesfamilienministerium bei-
spielsweise – das ist gerade aktuell – den im Oktober
stattfindenden internationalen Kongress von Terre des
Femmes zur Stärkung von Mädchenrechten. Wissen-
schaftlern und Praktikern wird hier die Möglichkeit ge-
boten, sich zu vernetzen und auch mit Politikern und
Journalisten zu reden. Es geht darum, Erfahrungen aus-
zutauschen und darüber zu diskutieren, wie die Rechte
von Mädchen trotz schwieriger Rahmenbedingungen in
verschiedenen Ländern der Welt am besten umgesetzt
werden können. Bundespräsident Christian Wulff wird
den Kongress eröffnen. Ich finde, das ist ein gutes, ein
tolles Zeichen für die Solidarität Deutschlands mit den
Mädchen und Frauen in aller Welt.


(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Genau dieses Zeichen der Solidarität wollen wir auch
heute mit unserem Antrag zum Weltmädchentag setzen.
Auch das wird uns wieder ein Stück voranbringen – im
Sinne der Mädchen in Afghanistan, in Deutschland, in
der ganzen Welt.

Danke.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651700

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die
Grünen auf Drucksache 17/7021 mit dem Titel „Einrich-
tung eines Weltmädchentages der Vereinten Nationen“.
Wer stimmt für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Ent-
haltungen? – Der Antrag ist bei Enthaltung der Fraktion
Die Linke mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen an-
genommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Rüdiger
Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende
und Geduldete
– Drucksache 17/5912 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Ausschuss für Arbeit und Soziales
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Reden zu
diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben.1)
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.

1) Anlage 87
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 17/5912 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist ebenfalls der Fall. Dann ist die
Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 sowie Zusatz-
punkt 2 auf:

10 Beratung des Antrags der Bundesregierung

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der von den Vereinten
Nationen geführten Friedensmission in Südsu-
dan (UNMISS) auf Grundlage der Resolution
1996 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten
Nationen vom 8. Juli 2011

– Drucksache 17/6987 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

ZP 2 Beratung der Unterrichtung durch die Bundesre-
gierung

Bericht der Bundesregierung zur Teilnahme
der Bundeswehr an der Friedensmission der
Vereinten Nationen in Sudan (UNMIS)


– Drucksache 17/7000 –
Überweisungsvorschlag:
Auswärtiger Ausschuss (f)

Rechtsausschuss
Verteidigungsausschuss
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Haushaltsausschuss

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. Gibt es Wi-
derspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Red-
ner dem Staatsminister Dr. Werner Hoyer das Wort.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


D
Dr. Werner Hoyer (FDP):
Rede ID: ID1712651800


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am
9. Juli wurde Südsudan ein unabhängiger Staat, aller-
dings ein Staat noch ohne ausreichende staatliche Ver-
waltung, wirtschaftliche und soziale Infrastruktur. Deren
Aufbau wird intensive und langjährige Anstrengungen
Südsudans erfordern, aber auch aktive Unterstützung
durch die internationale Gemeinschaft.

Zudem finden in Teilen Südsudans weiterhin bewaff-
nete innerstaatliche Auseinandersetzungen statt, die
politische, ethnische und wirtschaftliche Hintergründe
haben. Südsudan ist somit auf seinem Weg zu einer ge-





Staatsminister Dr. Werner Hoyer


(A) (C)



(D)(B)

ordneten und stabilen Staatlichkeit gleich mit mehreren
Bürden belastet.

Um Südsudan auf diesem Weg zu unterstützen, haben
die Vereinten Nationen auf Bitten der Regierung in Juba
am 8. Juli 2011 ihre Mission im Südsudan, UNMISS, be-
schlossen. Kernaufgaben von UNMISS sind die Unter-
stützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung
und damit längerfristig bei der Absicherung des Staats-
aufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. UNMISS
leistet Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicher-
heit, der Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und der
Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.

Die Mission hat ein robustes Mandat. Das heißt, ihre
Kräfte sind autorisiert, zum Eigenschutz, zur Gewähr-
leistung der Sicherheit der humanitären Helfer und zum
Schutz der Zivilbevölkerung gegebenenfalls auch Ge-
walt anzuwenden.

Deutschland ist seit Mandatsbeginn an UNMISS be-
teiligt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen, liebe
Kolleginnen und Kollegen, nochmals herzlich dafür zu
danken, dass wir mit Flexibilität und gutem Willen in der
Lage waren, dieses Mandat am 8. Juli, also unmittelbar
vor der parlamentarischen Sommerpause, mit einer sehr
breiten Mehrheit zu beschließen. Die Bundesregierung
hat ihren Mandatsantrag wegen der besonderen Ent-
scheidungssituation auf drei Monate beschränkt. Jetzt
bitten wir Sie dann um ein Mandat bis zum 15. Novem-
ber 2012, auch um im Gleichklang mit den anderen ein-
schlägigen Mandaten zu stehen.

Vier Fraktionen dieses Hohen Hauses stehen ge-
schlossen hinter diesem Mandat. Das ist bemerkenswert.
Einzig die Fraktion Die Linke war der Meinung,
Deutschland solle sich nicht daran beteiligen, diesen jun-
gen, leidgeprüften und immer noch fragilen Staat zu un-
terstützen. Auch das ist bemerkenswert.


(Zuruf der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE])


Das deutsche Engagement bei UNMISS ist Teil der
langjährigen Bemühungen der Bundesregierung um eine
dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidie-
rung im Sudan und Südsudan im Rahmen ihres Sudan-
konzeptes. Es ist eingebettet in ein starkes entwicklungs-
politisches und diplomatisches Engagement und
verdeutlicht erneut, was wir unter dem Begriff „vernetzte
Sicherheit“ verstehen.

Sicherheit und Stabilität, zivile und wirtschaftliche
Entwicklung – all dies muss gemeinsam gedacht und
ganzheitlich angestrebt werden. Es kann keine Entwick-
lung geben, wenn diese nicht abgesichert wird. Es kann
keine Stabilität geben, die nicht auf einer positiven Ent-
wicklung der Lebensverhältnisse basiert. Hierfür setzen
wir uns ein. Daher haben wir ein starkes Interesse an ei-
ner fortgesetzten Präsenz der Vereinten Nationen im
Südsudan.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)


Derzeit sind 13 deutsche Soldaten vor Ort im Haupt-
quartier in Juba und als Verbindungsoffiziere in der Flä-
che. Sie leisten damit unter schwierigsten Bedingungen
einen wertvollen Dienst. Dafür möchte ich ihnen auch an
dieser Stelle unseren Dank aussprechen.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es sollen weiter bis zu 50 deutsche Soldatinnen und
Soldaten auf der völkerrechtlichen Grundlage der Reso-
lution des Weltsicherheitsrates eingesetzt werden kön-
nen. Da UNMISS jedoch – anders als ursprünglich vor-
gesehen – auf absehbare Zeit keine Rolle bei der
Grenzüberwachung zwischen Sudan und Südsudan spie-
len wird, besteht kein Bedarf mehr für die bislang man-
datierte Militärbeobachterkomponente. Diese entfällt da-
her im vorliegenden Antrag.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir
wollen einen stabilen Südsudan und konfliktfreie Bezie-
hungen zwischen Juba und Khartoum. Wir sind bereit,
einen konkreten Beitrag dazu zu leisten. Wir tun dies,
weil uns bewusst ist, wie wichtig der Bestand und das
Gelingen des jungen Staates Südsudan sind.

Es ist dies die erste Staatsneugründung in Afrika seit
1993, als sich Eritrea von Äthiopien trennte. Wir erin-
nern uns, dass das, was damals zunächst friedlich be-
gann, schließlich in einem bitter geführten Krieg endete,
der Tausende, ja Zehntausende Menschenleben gekostet
hat. Bis heute wird der Grenzverlauf zwischen den bei-
den Staaten nicht anerkannt, und bis heute stehen sich
Zehntausende Soldaten schwerbewaffnet an der Grenze
gegenüber. Das soll nicht, das darf nicht das Schicksal
Sudans und Südsudans werden.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Doch trotz der friedlich verlaufenden Trennung dieser
beiden Staaten gibt es immer noch etliche offene Fragen,
die hohes Konfliktpotenzial bergen. Der Grenzverlauf
und damit auch der Zugang zu Rohstoffen und deren
Nutzung sind noch immer nicht abschließend geklärt.
Die besorgniserregenden Zusammenstöße in den südli-
chen Provinzen Sudans ebenso wie das weiterhin schwe-
lende Problem Darfur und die Stammeskämpfe im
Südsudan, die in diesem Jahr bereits über 2 000 Todes-
opfer gefordert haben – all dies sind Feuer, die es einzu-
dämmen und zu löschen gilt, bevor sie übergreifen.

Bei allen Problemen, vor denen der junge Staat
Südsudan steht, gilt: Der Süden Sudans hat zu Beginn
dieses Jahres sein Referendum friedlich und geordnet
durchgeführt. Die Loslösung vom Norden wurde ohne
größere Verwerfungen vollzogen. Der Präsident der Re-
publik Sudan war bei der Proklamation der Republik
Südsudan als Gast anwesend. Das ist mehr, als viele Be-
obachter noch vor einem Jahr angenommen hätten.

Die Verhandlungen über die offenen Fragen werden
unter der Beobachtung der internationalen Gemeinschaft
in Addis Abeba weitergeführt. Dies wird, so ist zu hof-
fen, den Verantwortlichen in Juba ein Ansporn sein, auf
dem Erreichten aufzubauen. Dies sollte der internationa-
len Gemeinschaft Grund genug sein, ihrer Verantwor-





Staatsminister Dr. Werner Hoyer


(A) (C)



(D)(B)

tung gegenüber dem Südsudan weiter gerecht zu wer-
den.

Deutschland wird sich weiter aktiv daran beteiligen.
Die Mission ist dabei ein wichtiger Baustein für Frieden
und Stabilität in der Region. Deswegen soll das Bundes-
tagsmandat hierfür weitgehend unverändert verlängert
werden. Im Namen der Bundesregierung bitte ich Sie
hierfür um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.


(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712651900

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin

Heidemarie Wieczorek-Zeul.


Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD):
Rede ID: ID1712652000

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Un-

sere Fraktion, die SPD, unterstützt den Antrag der Bun-
desregierung zur fortgesetzten Beteiligung an UNMISS
auf der Grundlage der Resolution des UN-Sicherheits-
rats vom 8. Juli 2011, den sie am 14. September 2011 be-
schlossen hat. Wir haben schon damals darüber beraten.
Zurzeit sind für UNMISS insgesamt bis zu 7 000 Mili-
tärs und 900 Zivilkräfte vorgesehen. Im Kontext der Be-
ratung dieser Mission geht es auch um die Frage, welche
politische Rolle UNMISS aus unserer Sicht spielen
sollte.

Es geht um zwei Aufgaben, die diese Mission zu er-
füllen hat und die in einem interessanten Spannungsver-
hältnis liegen. Zum einen geht es um die Unterstützung
der Regierung des Südsudan beim Aufbau eines funktio-
nierenden demokratischen und pluralistischen Staatswe-
sens. Zum anderen soll sie – sozusagen als Watchdog –
für die Sicherung der Menschenrechte aller Bürger und
Bürgerinnen sowie aller unterschiedlichen Gruppen und
Ethnien im neuen 193. Staat sorgen.

Leider – das ist eben erwähnt worden – gibt es wegen
einer Weigerung des Nordsudan keine Zuständigkeit von
UNMISS für die Überwachung der Grenze zwischen
Nord und Süd, was wir ausdrücklich bedauern.

Wir freuen uns über die Ernennung von Hilde
Frafjord Johnson zur Sondergesandten des UN-General-
sekretärs, die auch die Zivilleiterin der UN-Mission ist
und der der sogenannte Force Commander – das ist viel-
leicht auch mit Blick auf die Linksfraktion interessant –
unterstellt ist. Wir wünschen Hilde Johnson bei der
schweren Aufgabe, die sie übernommen hat, allen Er-
folg. Sie ist ausgezeichnet auf diese Aufgabe vorbereitet.
Sie war die norwegische Entwicklungsministerin und hat
lange Jahre in der Leitung von UNICEF gearbeitet. Wir
wünschen ihr viel Erfolg für die Aufgabe, die vor ihr
steht.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben uns alle gefreut, dass das Referendum
ohne den befürchteten Ausbruch massiver Gewalt statt-
gefunden hat. Jetzt haben wir den Ernstfall. Die Bundes-
regierung und die Europäische Union dürfen deshalb
nach der Unabhängigkeitserklärung des Südsudan in der
weitreichenden Begleitung und Unterstützung der Pro-
zesse nicht nachlassen. Es geht schließlich um die Hilfe
bei einem Staatsaufbau in einem Land, das sich gewalti-
gen Herausforderungen gegenübersieht: der Notwendig-
keit des Aufbaus einer wachsenden, diversifizierenden
Wirtschaft, der Frage der Arbeitsplätze, der Verbesse-
rung der Ernährungssituation der Menschen; viele
Südsudanesen haben jahrzehntelang nur Bürgerkrieg er-
lebt. Auch der Zugang zu Bildung muss verbessert wer-
den. Drei Viertel der Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
im Südsudan haben keinen Zugang zu Bildung. Im
Südsudan ist die höchste Müttersterblichkeitsrate welt-
weit zu verzeichnen.

Das sind die Aufgaben, die in dem großen Kontext
der Unterstützung des Südsudan geleistet werden müs-
sen. Es geht natürlich auch um den Aufbau staatlicher
Strukturen, zum Beispiel durch die Schaffung eines flä-
chendeckenden Apparats der Verwaltung, der dezentral
organisiert werden muss. Es geht um die Überwindung
von Klientelstrukturen. Es geht darum, einen Teil der
Streitkräfte zu entwaffnen, zu demobilisieren und wieder
in die Zivilgesellschaft einzugliedern, und es geht da-
rum, sicherzustellen, dass Menschenrechte und rechts-
staatliche Standards durch die Sicherheitskräfte tatsäch-
lich respektiert und gewahrt werden.

Das sind schon an sich Riesenherausforderungen –
und das angesichts immer noch ungelöster Fragen des
Friedensprozesses.

Der erste Punkt betrifft den Grenzverlauf. Er ist noch
immer nicht demarkiert. Es ist allerdings gut – das be-
grüßen wir –, dass vereinbart worden ist, dass diesseits
und jenseits der Grenze eine 10 Kilometer breite Demili-
tarisierungszone zwischen Nord und Süd geschaffen
werden soll, die gemeinsamer Überwachung unterliegen
soll. Auch soll die Möglichkeit der internationalen Be-
teiligung vorgesehen werden.

Der zweite Punkt betrifft die Aufteilung der Erdölvor-
kommen und der Einnahmen. Es hat zwar gewisse Fort-
schritte bei der Frage gegeben, wer welche Pipelines
nutzen kann. Aber die Grundfrage ist, wie Vorkommen
und Einnahmen aufgeteilt werden. Wenn dies geklärt ist,
ist es wichtig, dass die Mittel so in den Haushalt fließen,
dass sie für den Aufbau des Staates und für die Hilfe für
die Menschen genutzt werden und nicht neue Renten-
ökonomien entstehen lassen, die die Korruption massiv
befördern würden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Der dritte Punkt. Immer noch ungeklärt ist der Status
der mehr als 100 000 Südsudanesen im Nordsudan. Das
gilt natürlich auch für Nordsudanesen im Südsudan.

Der vierte Punkt betrifft die Stabilisierung der Situa-
tion in Abyei. Dort soll nach dem Beschluss des UN-Si-
cherheitsrats eine weitere UN-Mission mit einem Um-
fang von 4 200 Soldaten und 50 Polizisten ihre Aufgabe
aufnehmen. In dem Friedensabkommen zwischen Nord





Heidemarie Wieczorek-Zeul


(A) (C)



(D)(B)

und Süd ist ein Referendum über die Frage vorgesehen,
wohin die Region zugeordnet werden soll.

Allein diese vier Punkte, die immer noch ungeklärt
sind, bedürfen der massiven Unterstützung durch inter-
nationale Verhandlungen. Wir hoffen auch, dass die Ver-
mittlungsarbeit, die der ehemalige südafrikanische
Staatspräsident Thabo Mbeki leistet, Erfolg haben wird.
Es bedarf aber auch immer wieder der Unterstützung
und Begleitung durch den UN-Sicherheitsrat und infol-
gedessen auch eines besonderen Engagements der Bun-
desregierung als Mitglied des UN-Sicherheitsrats.

Wie hat sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, die
politische Situation nach der Erklärung der Unabhängig-
keit entwickelt? Seit dem 1. September gibt es eine neue
Regierung, die vor Präsident Salva Kiir ihren Amtseid
abgelegt hat. Wir werden sehr genau darauf achten, dass
sein Versprechen, dass Kompetenz und nicht ethnische
oder Gruppenzugehörigkeit entscheidende Bedeutung
hat, eingelöst wird und dass sich dies auch in der Praxis
des Regierungshandelns widerspiegeln wird. Vor allem
muss verhindert werden, dass Korruption um sich grei-
fen kann.

Sorgenvoll stimmen uns die Kämpfe der Regierungs-
truppen mit oppositionellen Milizen und eine Verschär-
fung der humanitären Situation zum Beispiel in Jonglei.
Seit dem Referendum über die Unabhängigkeit – auch
das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird in der öffent-
lichen Debatte vergessen – und seit Juli 2011 gab es
mehr als 2 300 Opfer. Auch das fordert unser aller Enga-
gement. Es macht vor allen Dingen aber auch die Ver-
pflichtung der südsudanesischen Regierung deutlich, die
Zivilbevölkerung zu schützen.

Ein weiterer Punkt, den ich mit UNMISS verbinde
und den auch Hilde Frafjord Johnson betont: UNMISS
soll im Rahmen des Kapitel-VII-Mandats dazu beitra-
gen, dass durch tägliche Überwachung und militärische
Präsenz in den betroffenen Regionen weitere Gewalt
verhindert wird. Das kann unter Umständen sogar hö-
here Zahlen an Soldaten und Polizisten erfordern. Aber
es ist diese Anstrengung wert; denn wir alle können
nicht zulassen, dass Tausende von Opfern die Folge wä-
ren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erwartungen
der Menschen im Südsudan sind an eine Friedens- und
an eine Unabhängigkeitsdividende gerichtet. Diese Er-
wartungen sind hoch. Wir müssen nun mithelfen, dass in
allen Regionen des Südsudan die Entwicklung voran-
kommt, dass es Zugang zu Gesundheitsstationen und zu
Schulen gibt und dass die Infrastruktur ausgebaut wird.

Deshalb: Der Ernstfall ist jetzt. Tragen wir mit dazu
bei, dass die Aufmerksamkeit auf diese Situation gerich-
tet ist und dass der 193. Staat eine glückliche Entwick-
lung für die Menschen nimmt, die so lange auf ihn ge-
hofft haben.

Vielen Dank.


(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712652100

Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär

Thomas Kossendey.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


T
Thomas Kossendey (CDU):
Rede ID: ID1712652200


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit
der Unabhängigkeitserklärung des Südsudan hat der Pro-
zess der friedlichen Trennung von Nord und Süd ein
ganz wichtiges Zwischenziel erreicht. Wenige Tage spä-
ter ist der Südsudan – übrigens unter deutschem Vorsitz
im VN-Sicherheitsrat – als 193. Mitglied in die Verein-
ten Nationen aufgenommen worden.

In den letzten Jahren hat die internationale Gemein-
schaft diesen Unabhängigkeitsprozess kontinuierlich un-
terstützt. Das kam in vielen Einzelmaßnahmen zum Aus-
druck: in vielen entwicklungspolitischen Projekten bis
hin zur Verifizierung von Waffenstillstandsvereinbarun-
gen. Deutschland hat sich, neben vielen anderen wichti-
gen Beiträgen, in den vergangenen Jahren auch an der
VN-geführten Friedensmission UNMIS beteiligt, zu-
letzt mit etwa 30 Offizieren. Die Mission war damals
hauptsächlich deshalb mandatiert, um den Nord-Süd-
Friedensprozess zu begleiten bzw. seine Entgleisung zu
verhindern. Rückblickend können wir feststellen: Das ist
– bei allen Schwierigkeiten und dem einen oder anderen
Mangel – im Wesentlichen gut gelungen.

Ich möchte an dieser Stelle das Engagement unserer
Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich würdigen. Beim
Wort „Einsatz“ denken viele unwillkürlich an Afghanis-
tan oder vielleicht noch an das Kosovo. Darüber hinaus
dürfen wir aber die Soldatinnen und Soldaten nicht ver-
gessen, die in den kleinen Kontingenten arbeiten, unter
anderem im Sudan und im Südsudan, und dort unter sehr
herausfordernden Bedingungen ihren wichtigen Dienst
verrichten.

Wer mit Soldatinnen und Soldaten gesprochen hat,
die dort ihren Dienst getan haben, wird festgestellt ha-
ben, dass es sich dabei um eine ganz besondere Situation
handelt. Das beginnt beim Klima und geht bis hin zur In-
frastruktur, in der die Soldatinnen und Soldaten dort le-
ben. Dazu gehört übrigens auch – weil die Gruppe dort
relativ klein ist – der mangelnde Kontakt zu einem grö-
ßeren Kameradenkreis und der oftmals sehr schwierige
Kontakt nach Hause, der schwieriger ist als in anderen
Einsatzgebieten.

Dennoch arbeiten unsere Soldatinnen und Soldaten
im Sudan hochmotiviert. Ihr Engagement, ihre Profes-
sionalität, ihre Improvisationsgabe – auch das muss man
deutlich sagen –, aber auch ihre sehr hohe Motivation
verdienen höchste Anerkennung.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich spreche den Soldatinnen und Soldaten an dieser
Stelle meine Hochachtung aus. Da wir eben im Zusam-
menhang mit der Einrichtung eines Weltmädchentages
der Vereinten Nationen von Frauen und Mädchen gere-





Parl. Staatssekretär Thomas Kossendey


(A) (C)



(D)(B)

det haben, will ich hinzufügen: Politisch korrekt müsste
man sagen, dass bei der alten UNMIS-Mission 445 Sol-
daten und eine Soldatin beteiligt waren. Das sollten wir
besonders würdigen.

Mit der Unabhängigkeit sind die Herausforderungen
an den jungen Staat Südsudan natürlich nicht ver-
schwunden. Tatsächlich geht es für das Land jetzt da-
rum, die kritische Phase einer extremen Fragilität gut zu
überstehen. Das ist eine Mammutaufgabe in einem Staat,
den es erst seit wenigen Wochen gibt, der praktisch über
gar keine Infrastruktur verfügt und der sich zahlreichen
Risiken im Bereich der Sicherheit und der Stabilität
– übrigens auch im Innern und nicht nur von außen – ge-
genübersieht.

Gerade in den vergangenen Wochen haben uns immer
wieder Informationen aus dem Südsudan erreicht, dass
an der Grenze bewaffnete Auseinandersetzungen statt-
finden. Das ist ein Anlass zur Besorgnis. Wir können
vom Parlament aus nur an die Beteiligten appellieren,
diese Kampfhandlungen unverzüglich einzustellen und
sich darauf zu konzentrieren, Auseinandersetzungen auf
dem Verhandlungswege zu regeln.

Die Präsenz der Vereinten Nationen – meine Vorred-
nerin hat das eben deutlich gemacht – ist deswegen wei-
terhin notwendig. Die Präsenz der Sicherheitskräfte, der
Soldatinnen und Soldaten, ist notwendig, um dort eini-
germaßen friedliche Verhältnisse zu gewährleisten. Des-
wegen hat der VN-Sicherheitsrat die Folgemission
UNMISS für den Südsudan mandatiert.

Wir werden auch zu dieser Mission unseren konstruk-
tiven Beitrag leisten. Deswegen haben wir am 8. Juli
eine Obergrenze von 50 Soldaten vorgesehen. Das ist zu-
gegebenermaßen eine Verringerung gegenüber den
75 Soldatinnen und Soldaten, die das alte Mandat vorge-
sehen hat. Die geringere Zahl trägt dem Umstand Rech-
nung, dass bei dem neuen VN-Mandat die Militärbeob-
achter außen vor sind.

Wir wollen, wie in der Vergangenheit, unsere Exper-
tise vor allem in Spezialbereiche einbringen, etwa bei
den Aufgaben der Planung, der Logistik und der Aus-
wertung dieser VN-Mission. Damit entsprechen wir
letztendlich dem Bedarf der Vereinten Nationen und leis-
ten trotz der geringen Größe der Gruppe, die wir dorthin
schicken, einen wertvollen Beitrag. Genau das entspricht
unserem Verständnis von internationaler Arbeitsteilung
und Kooperation.

Wir sollten begrüßen, dass die neue Mission UN-
MISS relativ zügig nach der Mandatserteilung mit der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben begonnen hat. Die unver-
meidlichen Schwierigkeiten beim Übergang von der al-
ten Mission UNMIS zur neuen Mission UNMISS waren
insgesamt nicht so groß, dass die Arbeit beeinträchtigt
worden wäre.

Wenn wir „internationale Verantwortung“ nicht zu ei-
ner Worthülse verkommen lassen wollen, dann muss
sich diese Verantwortung in greifbaren Maßnahmen im
internationalen Bereich ausdrücken. Die Teilnahme an
dieser VN-Friedensmission ist ein sichtbares Zeichen
dafür, dass wir in Deutschland unsere Verantwortung
ernst nehmen. Diejenigen, für die dieses Mandat tatsäch-
lich am konkretesten wird, nämlich für unsere Soldatin-
nen und Soldaten vor Ort, brauchen eine breite Unter-
stützung des Parlaments. Deswegen bitte ich Sie ganz
herzlich darum, dem Antrag der Bundesregierung mit
breiter Mehrheit zuzustimmen.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712652300

Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Niema

Movassat das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Niema Movassat (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712652400

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist,

vorweggesagt, wirklich ein Unding, dass wir erst zu die-
ser späten Uhrzeit und dadurch mit geringer öffentlicher
Wahrnehmung über die Fortsetzung des Militäreinsatzes
deutscher Soldaten im Rahmen der UN-Mission im
Südsudan, UNMISS, debattieren.


(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)


Das zeigt, wie wichtig der Regierung die Debatte über
Krieg und Frieden ist bzw. nicht ist.

Alle hier, außer der Fraktion Die Linke, haben die Be-
teiligung der Bundeswehr am Militäreinsatz im Südsu-
dan befürwortet. Dabei müssten Sie, werte Kolleginnen
und Kollegen, selbst nach Ihrer Logik gegen diesen Ein-
satz sein.


(Beifall bei der LINKEN)


Ihr Argument für den Einsatz ist, dass die Zivilbevölke-
rung im Südsudan geschützt werden muss. Fakt ist, dass
275 000 Frauen, Männer und Kinder aufgrund von Kämp-
fen auf der Flucht sind und seit Januar über 3 000 Men-
schen getötet wurden. 2011 ist das verlustreichste Jahr
seit dem Ende des Bürgerkriegs im Jahr 2005. Diese
Entwicklungen sind dramatisch. Die Lage ist aber trotz
der Stationierung von UN-Soldaten im Rahmen von UN-
MISS nicht besser geworden; die Gewalt geht weiter.
Das zeigt, dass Militär auch im Südsudan keinen Frieden
schafft und sein Einsatz deshalb der falsche Weg ist.


(Beifall bei der LINKEN)


Die UN-Truppen sind schon deshalb unfähig, die Zi-
vilbevölkerung zu schützen, weil sie an der Seite der
südsudanesischen Armee SPLA agieren. Dabei ist diese
selbst Konfliktauslöser. Dies haben mir Entwicklungs-
helfer sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisatio-
nen und der UN, mit denen ich im November vor Ort ge-
sprochen habe, bestätigt; dies geht sogar aus dem UN-
Mandat hervor. Die SPLA ist an Morden, Vertreibungen
und Übergriffen auf Oppositionelle beteiligt. Es gibt nie-
manden, der sie dafür anklagt. Allein in der Provinz
Jonglei wurden im Juli 1 700 Menschen von der SPLA
ermordet. Da frage ich Sie, meine Damen und Herren,
die Sie diesem Einsatz im Juli zugestimmt haben, wie
die Bundeswehr zusammen mit diesen Menschenrechts-





Niema Movassat


(A) (C)



(D)(B)

verletzern Demokratie aufbauen und Zivilisten schützen
soll. Das ist doch völlig abstrus.


(Beifall bei der LINKEN)


Bei den meisten Konflikten im Südsudan geht es um
Weideland und Vieh. Allein im August sind bei Kämp-
fen wegen Viehdiebstählen in der Provinz Jonglei min-
destens 600 Menschen umgekommen, rund 27 000
mussten fliehen. Solche Landkonflikte können nicht mi-
litärisch gelöst werden. Das zeigt auch die Erfahrung in
anderen Ländern.


(Beifall bei der LINKEN)


Genau deswegen sagt die Linke, dass wir zivile Auf-
bauhilfe und Konfliktbearbeitung und nicht Militär brau-
chen. Es gab bei den Gesprächen im Südsudan, an denen
ich teilgenommen habe, viel Zustimmung dafür.

Die Bundesregierung aber wählt die falschen Mittel.
Deutschland hätte das Programm des zivilen Friedens-
dienstes zur Konfliktbewältigung – das ist eine wirklich
gute Sache – nicht einstellen dürfen.


(Beifall bei der LINKEN)


Richtig wäre es gewesen, unseren Vorschlägen, die wir
hier im Juli eingebracht haben, zu folgen. Vier davon
möchte ich nennen:

Erstens muss die Zivilgesellschaft gestärkt und müs-
sen Dialogprozesse zwischen den gegnerischen Gruppen
im Südsudan geschaffen werden. Ein Staat kann nur un-
ter Beteiligung der Zivilbevölkerung aufgebaut werden
und nicht von oben nach unten, wie dies jetzt mithilfe
von UNMISS geschieht.


(Beifall bei der LINKEN)


Zweitens müssen sich die staatlichen Strukturen an
den sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Bevöl-
kerung orientieren. Es ist doch paradox, dass es heute
bereits 30 Ministerien im Südsudan gibt – teils ohne
Aufgabenbereich. Da geht es wohl mehr darum, Pöst-
chen zu schaffen.

Drittens muss der ländliche Raum entwickelt werden.
Im Südsudan, einem Land so groß wie Frankreich, gibt
es keine hundert Kilometer asphaltierte Straßen.

Viertens – das ist wirklich entscheidend – muss das
Land entmilitarisiert werden.


(Beifall bei der LINKEN)


Von den 8 Millionen Einwohnern des Südsudan ist rund
eine halbe Million militärisch organisiert. Auf Deutsch-
land übertragen wären das 5 Millionen Militärs. Abgese-
hen davon, dass wir Rüstungsexporte grundsätzlich ab-
lehnen, ist es höchste Zeit, die vielen Waffen einzusam-
meln und den bisherigen Waffenträgern zivile Perspekti-
ven aufzuzeigen.


(Manfred Grund [CDU/CSU]: Los geht‘s! Wir sammeln ein!)


Bei UNMISS steht das Militärische und nicht das Zi-
vile im Vordergrund. Das ist der falsche Weg. Daher
wird die Fraktion Die Linke dieser Mandatsverlängerung
nicht zustimmen.

Danke.


(Beifall bei der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Haben Sie eine Kalaschnikow für mich? Her damit!)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712652500

Für die Grünen hat jetzt das Wort die Kollegin Agnes

Malczak.


Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712652600

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach zwei

langen Kriegen und der sechsjährigen Umsetzungsphase
des Comprehensive Peace Agreements hat der Süden
Sudans am 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur
Beilegung eines Jahrzehnte währenden Konflikts, aus
dem einer der brutalsten und längsten Kriege Afrikas
hervorging. Die internationale Gemeinschaft, wir alle
sind aufgefordert, diese positive Entwicklung zu unter-
stützen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und des Abg. Joachim Spatz [FDP])


Die Anerkennung der Unabhängigkeit durch Khar-
toum war keine Selbstverständlichkeit und ist eine wich-
tige Voraussetzung für die künftig nötige Kooperation
der beiden Staaten, die stark voneinander abhängig sind.
Eine Konfliktlösung durch Dissoziation, durch eine
Trennung aller Verbindungen, ist unter den gegebenen
Bedingungen keine Option. Es gibt keine Alternative zur
Zusammenarbeit. Davon sind beide Nachbarn aber noch
sehr weit entfernt. Dennoch: Das neue Grenzabkommen
bietet eine Chance, die Spannungen zwischen Nord- und
Südsudan abzubauen. Die Einrichtung von Grenzüber-
gängen und die Durchführung gemeinsamer Patrouillen
können künftig dabei helfen, die Gewalt entlang der
Grenze einzudämmen. Wir dürfen diese Fortschritte,
diese Schritte in die richtige Richtung nicht verkennen.

Es stimmt aber auch, dass wir die Augen vor den
Grenzen und Schwierigkeiten dieser UN-Mission nicht
verschließen dürfen. In den vergangenen Wochen ent-
fachten immer wieder gewaltsame Auseinandersetzun-
gen in verschiedenen Regionen beider Länder. In den
zum Norden gehörenden Grenzregionen Süd-Kurdufan
und Blue Nile State kommt es immer wieder zu Gefech-
ten zwischen den Regierungskräften und den Kämpfern
der SPLM-N. Auch die erdölreiche und territorial um-
strittene Region Abyei kommt nicht zur Ruhe. Frauen
und Kinder sind die Hauptleidtragenden dieser Aus-
einandersetzungen.

Dass die Regierung in Khartoum vergangene Woche
17 Parteien verboten hat, die angeblich unter ausländi-
schem Einfluss stehen, sorgt für weitere Spannungen.
Wir verurteilen die zunehmende Repression durch das
Regime im Nordsudan aufs Schärfste. Sie heizt die Ge-
waltkonflikte an und versperrt den Weg für eine friedli-





Agnes Malczak


(A) (C)



(D)(B)

che Regelung der noch zahlreichen Streitfragen, insbe-
sondere in den Grenzregionen.

Nach seiner Unabhängigkeitserklärung steht der
Südsudan vor kolossalen Herausforderungen. Es besteht
die Gefahr, dass zwischen den verschiedenen Bevölke-
rungsgruppen im Süden neue Konflikte ausbrechen.
Große Gruppen werden politisch und ökonomisch von
der Regierung marginalisiert. Zudem verbreiten sich
Kleinwaffen völlig unkontrolliert. Es muss deshalb drin-
gend eine Entwaffnung und Demobilisierung durchge-
führt werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Der Entwicklungsstand des Landes ist extrem niedrig,
die Armut riesengroß. Gleichzeitig gibt es aktuell keine
institutionelle Infrastruktur, die für ein einigermaßen
funktionierendes Staatswesen, mit dem man diese Pro-
bleme angehen könnte, notwendig ist. Es wäre völlig un-
verantwortlich und höchst gefährlich, diesen neuen Staat
bei all diesen Herausforderungen alleine zu lassen.

Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan hat
daher den Auftrag, die südsudanesische Regierung bei
der Friedenskonsolidierung zu unterstützen und Hilfe
beim Staatsaufbau und bei der wirtschaftlichen Entwick-
lung zu leisten. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/
Die Grünen begrüßt, dass sich Deutschland von Anfang
an an dieser Mission beteiligt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Ich möchte allen Menschen, ob zivil oder in Uniform,
ob im staatlichen Auftrag oder im Rahmen einer Nicht-
regierungsorganisation, danken, die sich für Stabilität
und Frieden in dieser schwierigen Situation in dieser Re-
gion einsetzen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)


Um einen günstigen Rahmen für Versöhnung zu
schaffen, bedarf es eines breiten Ansatzes, der alle Be-
reiche umfasst: Politik, Sicherheit, wirtschaftliche Ent-
wicklung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit allen relevan-
ten Akteuren. Die militärische Komponente ist ange-
sichts der immer wieder aufflammenden Kämpfe für den
Schutz der Zivilbevölkerung ein notwendiger Bestand-
teil. Der Schlüssel für eine nachhaltige Stabilisierung
liegt aber im zivilen Engagement.

Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass
Deutschland alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten
nutzt, um die nötige technische, konzeptionelle und fi-
nanzielle Unterstützung für die Friedenskonsolidierung
sicherzustellen.

Ja, es sind große Aufgaben zu bewältigen. Dabei
müssen wir bescheiden sein und realistische Ziele set-
zen. Wir dürfen nicht immer gleich morgen ein Wunder
erwarten, aber wir müssen unser Bestes dafür tun, einen
Beitrag zur Stabilisierung des Sudan und der von jahre-
langen Kriegen und andauernden schweren Gewaltaus-
brüchen geprägten Region zu leisten.

Wenn ich mir noch eine Schlussbemerkung – mit ei-
nem Blick zurück – erlauben darf: Heute liegt auch der
Abschlussbericht zur alten UN-Mission UNMIS vor.
Dieser basiert auf einer Regelung des Parlamentsbeteili-
gungsgesetzes; sie wird hier zum ersten Mal angewandt.
Das ist gut; das wollen wir loben. Gleichzeitig hätten wir
uns ein bisschen mehr selbstkritische Evaluierung ge-
wünscht. Wir erinnern die Bundesregierung an dieser
Stelle gerne daran, dass wir ebenso auf einen gründli-
chen Abschlussbericht zur Operation Enduring Freedom
warten.

Vielen Dank.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712652700

Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat

das Wort der Kollege Hartwig Fischer von der CDU/
CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Hartwig Fischer (CDU):
Rede ID: ID1712652800

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die

Bundesregierung wähle mit diesem Mandat den falschen
Weg, hat Kollege Movassat gesagt.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie haben zugehört!)


Die Bundesregierung hat nicht einen eigenen Weg ge-
wählt, sondern wir beteiligen uns an einer Mission, die
auf einem UN-Mandat nach Kap. VII der UN-Charta ba-
siert. Diese Mission soll nach der alten UNMIS-Mission
dazu beitragen, dass im 193. Staat Rechtsstaatlichkeit
hergestellt wird und den Menschen dort, die in den ver-
gangenen 25 Jahren keine Perspektive hatten, wieder
eine Perspektive gegeben wird.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Deshalb ist es gut, dass die Kollegin Malczak eben
noch einmal darauf hingewiesen hat, dass der Ab-
schlussbericht zu UNMIS vorliegt. Wer diesen Bericht
gelesen hat, weiß, dass 445 Soldaten und Soldatinnen
eingesetzt waren, dass Polizisten eingesetzt waren, dass
wir ein Programm zur Demobilisierung, zur Entwaff-
nung und zur Reintegration aufgelegt haben. Genau das
sind Friedensmissionen, die den Menschen wieder eine
Perspektive geben.

Wir haben den Menschen Zugang gegeben und das
UNDP, das OCHA und den UNHCR bei ihren Maßnah-
men für die Menschen unterstützt. Wir haben mit dazu
beigetragen, dass 300 000 Menschen aus dem Norden in
den Süden zurückkehren konnten. Wir haben in den ver-
gangenen Jahren mit dazu beigetragen, dass über
400 000 Flüchtlinge, die für über 20 Jahre aus dem





Hartwig Fischer (Göttingen)



(A) (C)



(D)(B)

Südsudan nach Uganda und nach Kenia gegangen wa-
ren, zurückgeführt werden konnten. Wir haben in den
vergangenen Jahren gemeinsam mit einer breiten Basis
für das gesorgt, was Sie eben vermisst haben, Herr
Movassat. Wir haben mit dafür gesorgt, dass zivile
Strukturen geschaffen wurden, dass Straßen, Wasserver-
sorgung und Ähnliches aufgebaut wurden. Das alles ver-
schweigen Sie.

Ich finde es unerträglich, wenn man sich hier als Pazi-
fist aufspielt und versucht, aus ideologischen Gründen
zu ignorieren, dass dort noch mehr Menschen sterben
würden, wenn es keinen Militäreinsatz geben würde.


(Niema Movassat [DIE LINKE]: Sie sterben die ganze Zeit schon!)


Wenn es im Südsudan, wenn es in Darfur nicht diese
Missionen gegeben hätte, wären Hundertausende von
Menschen mehr gestorben.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


Wir haben kürzlich erlebt, wie Herr Baschir mit sei-
ner Ignoranz verhindert hat, dass im Rahmen von UN-
MISS auch eine Grenzsicherung vorgenommen wird.
Wenn diese Grenzsicherung möglich wäre, dann wären
wir heute in Süd-Kurdufan in einer anderen Situation.
Sie haben eben gesagt, dass dort in den letzten Tagen
600 und in den letzten Monaten bereits 3 000 Menschen
gestorben sind.

Im Rahmen von UNMISS können wir jetzt dafür sor-
gen, dass dort wieder staatliche Strukturen aufgebaut
werden. Wir wollen auch mit dazu beitragen, einen Dia-
log mit dem ehemaligen Zentralstaat Sudan aufzubauen.
Die Aufgaben nach Kap. VII der Charta der Vereinten
Nationen bestehen darin, Sicherheit und Bewegungsfrei-
heit zu gewährleisten, für die Erlangung der Unabhän-
gigkeit zu sorgen und den Schutz der eigenen Bevölke-
rung sicherzustellen. Wir helfen außerdem bei der
Herstellung rechtsstaatlicher Strukturen.

Präsident Salva Kiir hat gegenüber der internationa-
len Gemeinschaft angekündigt, nicht nur staatliche Insti-
tutionen aufbauen, sondern auch die Menschenrechte
respektieren und rechtsstaatliche Strukturen implemen-
tieren zu wollen. Mit diesem Mandat und vor dem Hin-
tergrund des Einsatzes in der Vergangenheit haben wir
die Möglichkeit, aber auch die Aufgabe, die Entwick-
lung gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft
zu überwachen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
die Menschen eine neue Chance bekommen. Nach ei-
nem furchtbaren, langen Krieg, der einer ganzen Genera-
tion die Zukunftschancen genommen hat, müssen wir
neue Zukunftschancen schaffen. Sie sind aufgefordert,
daran mitzuwirken. Dabei sollten Sie allerdings beden-
ken, welche Konsequenzen Ihr Handeln für die Men-
schen hat.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Niema Movassat [DIE LINKE]: Wir haben konkrete Vorschläge unterbreitet!)


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712652900

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 17/6987 und 17/7000 an die in der Ta-
gesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 sowie Zusatz-
punkt 3 auf:

11 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Wolfgang Gehrcke, Dr. Gregor Gysi, Jan van
Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE

Den Staat Palästina anerkennen

– Drucksachen 17/6150, 17/7056 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Hörster
Günter Gloser
Dr. Rainer Stinner
Wolfgang Gehrcke
Kerstin Müller (Köln)


ZP 3 Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-

(3. Ausschuss)

Gloser, Dr. Rolf Mützenich, Rainer Arnold, wei-
terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD

Den Nahost-Friedensbemühungen neuen
Schwung verleihen

– Drucksachen 17/6298, 17/7057 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Joachim Hörster
Günter Gloser
Dr. Rainer Stinner
Wolfgang Gehrcke
Kerstin Müller (Köln)


Als Debattenzeit war eine halbe Stunde vereinbart. Es
hat sich aber nur ein Kollege zu Wort gemeldet. Die üb-
rigen Reden nehmen wir zu Protokoll.1)

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen
Wolfgang Gehrcke das Wort.


(Beifall bei der LINKEN)



Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712653000

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ungefähr zur gleichen Zeit, zu der wir hier zu diesem
Thema hätten debattieren sollen, haben sehr viele Men-
schen in Tel Aviv, einige Tausend, und sehr viele Men-
schen in Ramallah, auch einige Tausend, für die Auf-
nahme Palästinas als Vollmitglied der Vereinten
Nationen demonstriert. Ich habe ihnen versprochen, dass
ich das, was sie auf ihren Kundgebungen ansprechen,

1) Anlage 88





Wolfgang Gehrcke


(A) (C)



(D)(B)

auch hier im Deutschen Bundestag vortragen werde. Ich
finde, es ist ein ganz tolles Zeichen, dass Menschen in
Israel und Menschen in Palästina für die Aufnahme Pa-
lästinas als Vollmitglied der Vereinten Nationen auf die
Straßen und auf die Plätze gegangen sind.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Das ist genau das, was ich möchte: dass in dieser Art und
Weise Verständigung entsteht.

Die Linke will, dass Deutschland in der UNO dafür
stimmt, dass Palästina als Vollmitglied aufgenommen
wird. Wir sind der Auffassung, das ist deutsche Verant-
wortung gegenüber Israel und Palästina. In dieser Frage
sind die Differenzen zwischen den Fraktionen des Bun-
destages aus meiner Sicht nicht unüberbrückbar.

Ich will einige Stichworte nennen: Es geht um zwei
Staaten, Israel und Palästina, die friedlich nebeneinander
in Sicherheit und Gerechtigkeit existieren, zwei Staaten
auf der Grundlage der Grenze von 1967, Ostjerusalem
als Hauptstadt des palästinensischen Staates und eine ge-
rechte, einvernehmliche Lösung der Flüchtlingsfrage.
Dazu gehört ein Sicherheitsabkommen, das die palästi-
nensische Souveränität respektiert und die Besatzung be-
endet. Ein solcher Weg kann dem Terrorismus den Bo-
den entziehen.


(Beifall bei der LINKEN)


All die gemeinsamen Positionen, die Sie vorgetragen
haben – die Linke teilt sie –, findet man auch in der Er-
klärung, die der britische UN-Vertreter im Weltsicher-
heitsrat im Namen des Vereinigten Königreiches, Frank-
reichs und Deutschlands abgegeben hat. Am Schluss
dieser Erklärung heißt es – das zitiere ich wörtlich –:

Unser Ziel bleibt eine Vereinbarung über alle Fra-
gen des endgültigen Status und die Begrüßung von
Palästina als Vollmitglied der Vereinten Nationen
im September 2011.

Dieser Text der Abstimmungserklärung ist im Februar
dieses Jahres auch von der Bundesregierung unterschrie-
ben worden. Ich möchte, dass das eingelöst wird,


(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD] und Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


dass mit den doppelten Standards Schluss gemacht wird
und dass man die Menschen nicht immer wieder ent-
täuscht, indem man über die Probleme hinweggeht.

Wenn ich mir die Gegenargumente anschaue – ich
kann nicht alle nennen –, dann erkenne ich: Das sind we-
niger Einreden als vielmehr Ausreden. Ich nenne zwei
Gegenargumente, die ich für besonders bedeutsam halte:

Es wird gesagt, der Gang zur UNO sei eine einseitige
Handlung der Palästinenser. Der israelische Ministerprä-
sident Netanjahu und sein Außenminister haben gesagt:
Das könnte dazu führen, dass alle Verträge – einschließ-
lich des Vertrages von Oslo – hinfällig werden.

Ich frage Sie, wieso der Gang zu den Vereinten Natio-
nen, dem Weltforum, eine einseitige Handlung ist, ob-
wohl sich mittlerweile über 150 Staaten bereit erklärt ha-
ben, die Palästinenserinnen und Palästinenser zu
unterstützen. Für mich ist es ein Riesenfortschritt, dass
die unbefriedigende Situation nicht mit dem Griff zur
Waffe, nicht mit neuer Gewalt, sondern mit dem Gang
zur UNO beantwortet worden ist. Das muss man hier
doch auch einmal politisch klarstellen, und die Regie-
rung muss sich entsprechend verhalten.


(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD])


Daneben wird gesagt, dass ein Scheitern der Verhand-
lungen zu neuem Aufruhr im Nahen Osten führen kann.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie das verhindern wollen, dann
muss man den Palästinensern zeigen, dass sie nicht al-
leine sind, sondern dass Menschen in aller Welt auf ihrer
Seite sind. Man muss ihnen zeigen, dass es eine Mög-
lichkeit gibt, zu einem eigenen Staat zu kommen, der ih-
nen moralisch und politisch zusteht, und man muss ih-
nen zeigen, dass wir nicht wegschauen


(Patrick Kurth [Kyffhäuser] [FDP]: Tun wir doch nicht!)


und dass wir nicht wollen, dass neue Gewalt gegen sie
angewandt wird.


(Beifall bei der LINKEN)


Die Bundesregierung muss sich entsprechend verhal-
ten. Ich denke, die Bundesregierung muss in der Vollver-
sammlung der Vereinten Nationen und im Weltsicher-
heitsrat für die Aufnahme Palästinas als Vollmitglied
eintreten. Ich sehe die Gespräche des Nahostquartetts,
die ja auch in New York stattfinden, nicht als konkurrie-
rend dazu an. Ich frage mich immer, warum nicht beides
möglich ist und warum Deutschland nicht endlich mit
anderen europäischen Staaten die Initiative dazu ergreift.

Ich wollte, dass das hier ausgesprochen wird, und ich
wollte die Kolleginnen und Kollegen, die in Tel Aviv
und in Ramallah demonstriert haben, nicht enttäuschen.
Deswegen habe ich hier von meinem Rederecht Ge-
brauch gemacht.

Herzlichen Dank.


(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)



Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712653100

Ich schließe die Aussprache.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich be-
kannt, dass eine persönliche Erklärung nach § 31 unserer
Geschäftsordnung der Kollegin Marieluise Beck vor-
liegt, die wir zu Protokoll nehmen.1)

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
mit dem Titel „Den Staat Palästina anerkennen“.

1) Anlage 92





Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms


(A) (C)



(D)(B)

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/7056, den Antrag der Fraktion
Die Linke auf Drucksache 17/6150 abzulehnen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und Stimmen
der SPD bei Gegenstimmen der Linken und Enthaltung
der Grünen und von Frau Wieczorek-Zeul von der SPD
angenommen.

Zusatzpunkt 3: Beschlussempfehlung des Auswärti-
gen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD
mit dem Titel „Den Nahost-Friedensbemühungen neuen
Schwung verleihen“.

Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
lung auf Drucksache 17/7057, den Antrag der Fraktion
der SPD auf Drucksache 17/6298 abzulehnen. Wer
stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstim-
men? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Gegen-
stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Linken
und der Grünen angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errich-
tung einer Visa-Warndatei und zur Änderung
des Aufenthaltsgesetzes

– Drucksache 17/6643 –
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)

Auswärtiger Ausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Tourismus

Hierzu ist vereinbart, die Reden zu Protokoll zu neh-
men.1)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/6643 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Hans-
Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Militärischen Abschirmdienst einsparen

– Drucksache 17/6501 –

Auch hier sollen die Reden zu Protokoll genommen
werden.


Bernd Siebert (CDU):
Rede ID: ID1712653200

Unnötige Doppelstrukturen, zu teure oder fehlende

Kontrolle durch das Parlament sind Vorwürfe, die den
MAD treffen sollen. Nichts anderes ist dem vorliegenden

1) Anlage 89
Antrag der Grünen zu entnehmen. Ich kann zwar jede
Bemühung zur Zusammenlegung von Aufgaben in Zeiten
der Haushaltskonsolidierung verstehen, dieser Vor-
schlag der Grünen-Fraktion hat damit jedoch nichts zu
tun. Keine der Begründungen verfängt bei näherer Be-
trachtung der Materie.

Der MAD ist kein gewöhnlicher Geheimdienst, der
ohne weiteres in anderen Strukturen aufgehen könnte. Er
hat spezielle Aufgaben, die für den Auftrag der Bundes-
wehr maßgeschneidert sind. Er sorgt für die Sicherheit
unserer Soldaten im In- und Ausland. Ich muss nieman-
dem in diesem Hohen Hause erklären, dass die Gefähr-
dungslage unserer Soldaten im Einsatz alles andere als
abstrakt ist. Der MAD ist auf die interne Absicherung
der Bundeswehr, und zwar nur der Bundeswehr, spezia-
lisiert. Andere Dienste wie der BND haben sicher he-
rausragende Fähigkeiten, hier jedoch keine Kompeten-
zen.

Den MAD jetzt zur Auflösung herauszugreifen, halte
ich für unsinnig, ja sogar gefährlich für unsere Soldaten.
Unsere Soldaten verlassen sich auf die Arbeit des MAD,
der mittels personenbezogener Sicherheitsüberprüfun-
gen dafür sorgt, dass eine Unterwanderung der Bundes-
wehr verhindert wird. Eine Einsparung des MAD würde
die Wahrnehmung dieser Aufgabe ernsthaft gefährden.
Es ist zwar richtig, dass aufgrund des Wegfalls der
Wehrpflicht dieser Teilauftrag des MAD seit Juli dieses
Jahres weggefallen ist, die wesentlichen und zentralen
Aufgaben bestehen jedoch unverändert fort. Zum einen
müssen die freiwilligen Bewerber für die Bundeswehr
auf Extremismusverdacht überprüft werden. Wir wollen
schließlich auch in der Freiwilligenarmee Bundeswehr
nicht, dass politische Extremisten Dienst an der Waffe
leisten. Zum anderen bekommt die Abschirmung unserer
Soldaten im Einsatz eine tendenziell größere Bedeutung.
Die jetzige Reform trägt nicht umsonst den Untertitel
„Vom Einsatz her denken“.

Ich kann keine sachliche Begründung erkennen, die
es erfordern würde, den MAD in anderen Diensten auf-
gehen zu lassen. Der Wille zum Sparen alleine ist kein
hinreichender Grund; denn wir können keine Sicher-
heitspolitik nach Kassenlage betreiben. Auch würde eine
Integration in andere Geheimdienste keine großen Ein-
sparungen herbeiführen, da die speziellen Fähigkeiten
des MAD erhalten werden müssten. Synergieeffekte wä-
ren nach unserer Einschätzung so kaum zu realisieren.

Es macht aus meiner Sicht daher wenig Sinn, dieses
Einzelthema herauszugreifen, um sich als angeblicher
Anwalt des Steuerzahlers zu profilieren. Vielmehr muss
ein stimmiges Gesamtkonzept erarbeitet werden, wie die
zersplitterten Zuständigkeiten auf dem Feld der inneren
Sicherheit sinnvoll zusammengeführt werden können.
Der Wildwuchs im Bereich von unterschiedlichen Lan-
des- und Bundesbehörden muss grundsätzlich angegan-
gen werden. Solange hier keine Fortschritte gemacht
werden, gibt es mit der CDU/CSU keine einseitige Auf-
lösung eines erfolgreichen Dienstes, der für die Sicher-
heit unserer Soldaten sorgt.

Ich habe ohnehin den Eindruck, dass es der Opposi-
tion bei der gesamten Debatte weniger um eine effiziente

Bernd Siebert


(A) (C)



(D)(B)

Struktur bei den Geheimdiensten, sondern mehr um das
Schüren von Ressentiments gegen Geheimdienste im All-
gemeinen geht. Es ist meiner Meinung nach unverant-
wortlich, gegen die Geheimdienste als solche zu agitie-
ren. Sie erfüllen eine wichtige Aufgabe für die Sicherheit
unserer Bürgerinnen und Bürger. Sie sind keine Gefahr
für die Bürgerrechte, im Gegenteil.

Auch die von interessierten Kreisen immer wieder
verbreiteten Verschwörungstheorien im Zusammenhang
mit dem Kunduz-Untersuchungsausschuss wurden nach-
haltig widerlegt. Es gab keine geheime Operation der
Nachrichtendienste in Kunduz. Wenn die Grünen mei-
nen, dieses Thema einmal mehr mit ihrem Antrag hoch-
ziehen zu wollen, ist das sehr durchsichtig. Es gibt keine
nebulösen Operationen losgelöst von Kontrolle. Es ist
deswegen schlicht nicht notwendig, den MAD zur an-
geblich besseren Kontrolle von Verwaltungshandeln auf-
zugeben.

Der vielleicht wichtigste Grund, die Kompetenzen des
MAD zu erhalten, sind unsere Bundeswehrangehörigen
im Auslandseinsatz. Die Bedrohung in Afghanistan geht
häufig von Tätern aus, die gezielt Attentate und Selbst-
mordanschläge auf Einzelpersonen verüben. Die Bun-
deswehr ist aufgrund der bereits umgesetzten Partne-
ring-Strategie besonders gefährdet. Der Angriff, bei dem
General Kneip verwundet wurde und zwei Bundeswehr-
soldaten gefallen sind, beweist das Potenzial solcher
Aktionen. Auch der folgenschwere Angriff eines afghani-
schen Soldaten auf die Bundeswehr bei Baghlan ist Aus-
druck dieser neuartigen Bedrohung. Für die Abwehr
dieser speziellen und besonders perfiden Gefahr benö-
tigt die Bundeswehr die Fähigkeiten und Erfahrungen
des MAD mehr denn je. Sicherheit im Einsatz ist mehr
als gut geschützte Fahrzeuge und moderne Waffensys-
teme; sie ist elementar abhängig vom frühzeitigen Er-
kennen und Aufklären von Gefahren. Dabei leistet der
MAD einen unschätzbaren Beitrag.

Auch die scheinbar zum Kalten Krieg gehörende Be-
drohung der Spionage ist keineswegs Geschichte. Bis
heute gibt es immer wieder Versuche, die Bundeswehr
auszuspähen, und zwar sowohl von innen wie von außen.
In der heutigen Zeit, die mit Vernetzung und Digitalisie-
rung neue Möglichkeiten eröffnet, dürfen die Gefahren
der technischen Revolution für die militärische Geheim-
haltung einfach nicht unterschätzt werden. Andere Staa-
ten haben erst jüngst Erfahrungen mit dem Ausspähen
von sensibler Militärtechnik gemacht. Ihr Beispiel sollte
uns eine Warnung sein. Die Bundeswehr als Hochtech-
nologiearmee, die mit neuestem Gerät ausgestattet ist,
ist besonders interessant für Ausspähversuche aller Art.
Der MAD soll und muss hier agieren können, mit dem
speziellen Wissen um Bundeswehrinterna und streitkräf-
tespezifische Gepflogenheiten.

Es geht auch um das Thema Verantwortung. Militäri-
sche Führer bis hin zum Minister brauchen Berater, die
aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Organisation die not-
wendige Sachkenntnis mitbringen. Verantwortung kann
aber nur übernehmen, wer auch die entsprechenden
Mittel zur eigenen Verfügung hat. Dies ist nur dann der
Zu Protokoll
Fall, wenn der MAD als bundeswehreigene Institution
bestehen bleibt.

Daran knüpft sich unmittelbar das Argument der
schnellen Verfügbarkeit. Zeitlicher Vorsprung ist in un-
serer schnelllebigen Welt eine besonders kritische Res-
source. Es ist eben doch ein Unterschied, ob ich Fähig-
keiten in meinem eigenen Bereich habe oder ob ich sie
von außen erbitten muss. Der unmittelbare Zugriff und
die Weisungsgebundenheit sorgen dafür, dass der MAD
unverzüglich handeln kann. Bei einer Vergabe an Dritte
wird es immer Koordinierungsbedarf geben; im schlech-
testen Fall sind Kapazitäten nicht oder nicht schnell ge-
nug verfügbar. Diese Transaktionskosten müssen bei al-
len Überlegungen zu Einsparungen stets mitbedacht
werden. Sie sind umso schwerwiegender, je sicherheits-
relevanter eine Dienstleistung ist. Für mich spricht das
deutlich gegen eine unüberlegte Auflösung des MAD.

Unzweifelhaft ist, dass im Zuge der Neuausrichtung
der Bundeswehr der MAD nicht völlig unangetastet blei-
ben wird. Die Einschnitte beim militärischen wie beim
zivilen Personal sind derart signifikant, dass sie auch
beim MAD zu spüren sein werden. Niemand bezweifelt,
dass eine deutlich kleinere Bundeswehr auch die eine
oder andere Stelle beim MAD kostet. Das heißt aber kei-
nesfalls, dass der MAD generell überflüssig wäre.

Ich bleibe dabei: Eine neue Architektur im Bereich
der inneren Sicherheit muss koordiniert errichtet wer-
den. Überstürzte Einzelmaßnahmen richten unnötigen
Schaden an und haben zu unterbleiben. Deswegen ist
meine Empfehlung eindeutig: Dieser Antrag der Grünen
ist abzulehnen.


Florian Hahn (CSU):
Rede ID: ID1712653300

Eine der ethischen Grundstützen innerhalb unserer

Armee ist das Bewusstsein der Verantwortung gegen-
über der Geschichte. Über ihre Spiegelbildfunktion re-
präsentiert sie unsere mündige und freie Gesellschaft.

Diese Denkweise innerhalb unserer Armee zu si-
chern, ist eine Hauptaufgabe des MAD. Die Sammlung
von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestre-
bungen innerhalb der Bundeswehr fällt somit darunter,
ebenso wie die Aufklärung von sicherheitsgefährdenden
Aktivitäten gegen die Bundeswehr.

Der MAD bringt darüber hinaus sein technisches
Know-How bei der Sicherung von Bundeswehrliegen-
schaften ein und wirkt mit bei der Ausarbeitung und
Durchführung von Maßnahmen zum Geheimschutz.

Um es noch deutlicher zu machen: Der MAD ist es,
der dafür sorgt, dass sich keine Extremisten in der Bun-
deswehr ansiedeln, keine Nazis, Islamisten oder sons-
tige Verfassungsfeinde.

Diese Aufgaben hat der MAD stets mit großem Erfolg
wahrgenommen und hat sich auch in seiner Organisa-
tionsform bewährt. Dass er seine Aufgaben stets unauf-
fällig für die Öffentlichkeit wahrgenommen hat, ist keine
Rechtfertigung für eine Auflösung, liebe Kolleginnen
und Kollegen der Grünen-Fraktion.



gegebene Reden

Florian Hahn


(A) (C)



(D)(B)

Die anstehende Überführung und Reform unserer
Bundeswehr verändert das Anforderungsprofil unserer
Streitkräfte. Wir führen diese zu einer flexiblen, mobilen
und effektiven Armee im Einsatz.

Diese angesprochenen Aufgaben des MAD haben vor
dem Hintergrund der sich allgemein, insbesondere im
Rahmen unserer Auslandseinsätze verschärften Sicher-
heitslage enorm an Bedeutung zugenommen. Der Schutz
der Angehörigen der deutschen Einsatzkontingente und
die Überprüfung dort tätiger Ortskräfte sind Beispiele
für die zunehmende Auslastung des MAD innerhalb der
Auslandseinsätze.

Die Bundeswehrreform und die damit verbundene
Personalreduzierung wird anteilig alle Ebenen der
Streitkräfte berühren. Folglich kann die genaue Be-
trachtung des MAD erst erfolgen, wenn die Struktur der
reformierten Bundeswehr festgelegt wurde.

Ich möchte auch betonen, dass eine Zusammenlegung
oder Integration des MAD in den BND aus Kostengrün-
den oder zur Vermeidung von angeblichen Mehrfachzu-
ständigkeiten ebenso wenig Sinn machen würde wie eine
Überführung der Aufgaben auf das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz. Die Aufgaben des MAD beziehen sich
immer konkret auf die Bundeswehr und ihre Angehöri-
gen. Sie erfordern spezifische Sachkenntnisse und Er-
fahrungen mit den inneren Angelegenheiten der Bundes-
wehr. Um diese Aufgaben weiterhin zu gewährleisten,
wäre es für die neu geschaffene Institution notwendig,
neues Personal anzuwerben oder das alte zu überführen.
Beides wäre sicherlich mit mehr und nicht weniger Kos-
ten verbunden.

Wenn Sie in diesem Zusammenhang von „Mehrfach-
zuständigkeiten“ und „Parallelstrukturen“ sprechen,
weise ich nachdrücklich daraufhin, dass es solche nicht
gibt. Die Nachrichtendienstegesetze sehen zwar die Zu-
sammenarbeit in vielen Fällen vor, Zuständigkeiten be-
stehen jedoch für jeden der drei Bundesdienste jeweils
exklusiv.

Schlicht falsch ist im Übrigen Ihre Annahme, die zivi-
len Verfassungsschutzbehörden wären zuständig, „so-
bald zum Beispiel ein der Spionage oder als Neonazi
verdächtiger Soldat die Kaserne verlässt“. Der MAD ist
zuständig, sobald ein Angehöriger der Bundeswehr in
einem solchen Verdacht steht – und er bleibt es, solange
diese Person Angehöriger der Bundeswehr ist, unab-
hängig von ihrem Aufenthaltsort.

Die Sicherheitsüberprüfung des Personals und der
Schutz der Truppe vor extremistischen und nachrichten-
dienstlichen Angriffen sind unverzichtbare Fähigkeiten
der Bundeswehr. Autorität und Zugriff auf diese Felder
müssen allein schon aufgrund der Ressortautonomie
und der effektiven Handlungsfähigkeit beim Bundes-
ministerium der Verteidigung verbleiben.

Die Auflösung des Militärischen Abschirmdienstes
wie hier in dem Antrag der Grünen gefordert, wäre eine
Gefährdung der Substanz unserer Ziele, die durch die
Umstrukturierung der Bundeswehr erreicht werden sol-
len. Daher lehne ich einen solchen Antrag entschieden
ab.
Zu Protokoll

Rainer Arnold (SPD):
Rede ID: ID1712653400

Der Militärische Abschirmdienst, MAD, ist neben

dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundes-
nachrichtendienst der dritte deutsche Nachrichtendienst
auf Bundesebene. Er nimmt dabei seine im MAD-Gesetz
fixierten Aufgaben eingeschränkt auf Personen und Ein-
richtungen im Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums der Verteidigung wahr. Sein Auftrag besteht im
Kern darin, zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der
Bundeswehr beizutragen.

Nun nimmt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
eine seit Ende letzten Jahres mehr oder weniger öffent-
liche Diskussion in der Regierungskoalition auf, und
fordert die sofortige Auflösung des MAD und die Über-
tragung der noch notwendigen Aufgaben auf Verfas-
sungsschutz und BND. Auf den ersten Blick ist dies an-
gesichts der anstehenden Veränderungen innerhalb der
Bundeswehr eine durchaus nachvollziehbare Forde-
rung. Die Wehrpflicht ist ausgesetzt. Damit entfällt die
bisherige Aufgabe, extremismusverdächtige Wehrpflich-
tige zu überprüfen. Die Bundeswehr wird verkleinert,
Standorte werden aufgegeben werden. Damit gibt es we-
niger zu tun für den MAD. Auch bei seiner jüngsten
Kompetenz, der Sicherung von Auslandseinsätzen der
Bundeswehr, ist der MAD anscheinend überflüssig,
übernimmt doch der Bundesnachrichtendienst zum Bei-
spiel in Afghanistan die militärische Aufklärung. Die
Arbeit des MAD beschränkt sich dort sowie im Kosovo
und in Dschibuti auf die Binnensicherung der Stütz-
punkte, womit insbesondere die Sicherheitsüberprüfung
ausländischer Dienstleister gemeint ist. Aber könnte
dies nicht auch von der Militärpolizei oder dem Verfas-
sungsschutz übernommen werden?

Lassen Sie uns doch etwas genauer hinschauen. Kön-
nen die Aufgaben, die jetzt noch vom MAD wahrgenom-
men werden, tatsächlich ohne große Schwierigkeiten auf
andere Sicherheitsbehörden übertragen werden? Ich
rate da zur Vorsicht und zu einer Erweiterung der Sicht-
weise. Es geht um eine Überprüfung der militärischen
Nachrichtengewinnung überhaupt.

Das „Militärische Nachrichtenwesen der Bundes-
wehr“ agiert aus meiner Sicht zurzeit in einer rechtli-
chen Grauzone. Der Kunduz-Untersuchungsausschuss
hat hier aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion einen
notwendigen Handlungs- und Regelungsbedarf aufge-
zeigt. Vieles spricht dafür, diesen Bereich und vor allem
dessen parlamentarische Kontrolle gesetzlich zu regeln.
Dies könnte aus unserer Sicht im Rahmen einer Gesamt-
reform der nachrichtendienstlichen Architektur in
Deutschland geschehen.

Insoweit lehnt die SPD-Bundestagsfraktion den vor-
liegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf sofor-
tige Auflösung des MAD ab. Die von mir angesprochene
notwendige Neuregelung im Bereich des militärischen
Nachrichtenwesens sollte aber nicht auf die lange Bank
geschoben werden. Ich rate zu einer umfassenden Dis-
kussion in geordneten Bahnen und fordere die Bundesre-
gierung auf, dem Bundestag möglichst zeitnah Vor-
schläge zu unterbreiten.



gegebene Reden

(A) (C)



(D)(B)


Christoph Schnurr (FDP):
Rede ID: ID1712653500

Der Militärische Abschirmdienst, abgekürzt: MAD,

ist einer von drei Geheimdiensten unserer Bundesrepu-
blik. Das parlamentarische Kontrollgremium ist das Or-
gan, das diesen Nachrichtendienst kontrolliert. Doch es
ist meiner Meinung die Aufgabe des gesamten Parla-
mentes, sich Gedanken über die Sicherheitsarchitektur
des Bundes zu machen. Das haben wir als FDP-Bundes-
tagsfraktion schon seit längerem intensiv gemacht, und
wir haben unser Positionspapier zur Überführung des
MAD in das Bundesamt für Verfassungsschutz und die
Bundeswehr im Mai dieses Jahres verabschiedet. Die
Grünen fordern dies nun auch in ihrem sehr verkürzten
Antrag, den wir heute hier behandeln.

Jede Regierung tut nicht nur gut daran, sondern sie
ist es auch den Bürgern schuldig, die Sicherheitsorgane
kontinuierlich zu überprüfen. In diesem Fall wollen wir
als Koalition die Prüfung bezüglich der Möglichkeit ei-
ner Aufgabenübertragung vom MAD auf BfV, BND und
Bundeswehr. Diesen Auftrag hat die Bundesregierung
vom Vertrauensgremium erhalten. Auf den Bericht war-
ten die Kollegen des Vertrauensgremiums sehr gespannt.

Auch der Verteidigungsausschuss befasst sich mit der
Materie, weil der MAD zum Geschäftsbereich des BMVg
gehört. Doch auch wir warten die Feinausplanung der
Neuausrichtung der Bundeswehr zunächst ab.

Wir wollen uns einen Gesamtüberblick verschaffen.
Wir wollen uns eine ganz nüchterne Betrachtung leisten;
denn die Umverteilung der Aufgaben und Fähigkeiten
des MAD kann man nicht Hals über Kopf mit einem An-
trag bis Ende des Jahres machen, wie es die Grünen for-
dern.

Der Bericht unseres Prüfauftrages liegt gegenwärtig
noch nicht vor – geschweige denn, dass über diesen in
den Ausschüssen beraten wurde. Die FDP-Fraktion
lehnt diesen Antrag daher ab.


Inge Höger-Neuling (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712653600

Medien bezeichnen den Militärischen Abschirm-

dienst, MAD, immer wieder als den „geheimsten aller
Geheimdienste“. Öffentlichkeit und Transparenz sind
für diesen Geheimdienst völlige Fremdworte. Auch beim
Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst
werden diese Tugenden nicht großgeschrieben; aber die
Öffentlichkeit hat wenigstens eine vage Ahnung über
ihre Aufgaben. Der MAD ist mit seinen 1 280 Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern der kleinste deutsche Ge-
heimdienst und ist sowohl im Inland als auch im Ausland
aktiv – eben überall dort, wo auch die Bundeswehr ist.
In seiner bisherigen Geschichte war der MAD immer
wieder in Skandale verwickelt. Am bekanntesten war die
Kießling-Affäre 1983. Es gab aber auch andere Ab-
höraffären. Weil dubiose Quellen den Bundeswehrgene-
ral Günter Kießling verdächtigten, schwul zu sein, und
weil sie dies für ein Sicherheitsrisiko hielten, wurde er
überwacht und ohne Anhörung sowie ohne Prüfung der
Vorwürfe in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Dieser
Skandal ist symptomatisch für die Gefahren, die von Ge-
heimdiensten für eine demokratische Gesellschaft aus-
gehen.
Zu Protokoll
Die Fraktion Die Linke hat deswegen bereits in ihrem
Bundestagswahlprogramm erklärt, dass sie für eine Auf-
lösung der Geheimdienste ist. Folglich begrüßen wir
den Vorstoß der Grünen, den MAD aufzulösen. Die Ab-
schaffung des MAD kann ein wichtiger Schritt zur Auflö-
sung aller Geheimdienste sein. Dies wäre ein bedeuten-
der Sieg für die Demokratie in diesem Land. Wenn
zusätzlich in diesem Bereich Steuergelder eingespart
werden, dann ist dies auf jeden Fall sinnvoll. Leider
schlagen die Grünen jedoch nicht vor, ersatzlos auf den
MAD zu verzichten, sondern sie wollen seine Aufgaben
„anderen Sicherheitsbehörden“ zuordnen. Das bedeutet
konkret, dass im Inland die Verfassungsschutzbehörden
des Bundes und der Länder noch enger mit dem Militär
kooperieren werden. Im Ausland wird dann der Bundes-
nachrichtendienst noch enger in die Aktionen des Mili-
tärs involviert sein. Dies wäre eine bedenkliche Ent-
wicklung.

Gerade bei Auslandseinsätzen mussten wir in den
letzten Jahren feststellen, dass in der Zusammenarbeit
zwischen Militär und BND immer mehr unkontrollier-
bare Grauzonen entstanden. Dieses Thema hat uns nun
schon in mehreren Untersuchungsausschüssen beschäf-
tigt. Ich will an dieser Stelle nur auf die Rolle des BND
bei dem Bombardement eines Tanklastzuges am Kunduz-
Fluss vor etwas mehr als zwei Jahren erinnern. Eine
Entscheidung, die ganz wesentlich von der Task Force 47
getragen wurde, in der Bundeswehr und BND eng zu-
sammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit muss beendet
werden und darf nicht noch institutionell gefestigt wer-
den – was zumindest eine Folge des grünen Antrages
sein könnte.

Die Trennung der Aufgaben von Militär und Polizei,
aber auch von Militär und Geheimdiensten sind wich-
tige Lehren aus dem Dritten Reich. Damit soll die De-
mokratie vor möglichen Entwicklungen hin zu einer Dik-
tatur geschützt werden. Wenn nun die Bundeswehr, der
Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst
eine institutionell zementierte Zusammenarbeit haben,
dann besteht die Gefahr, dass noch weitere unkontrol-
lierbare Grauzonen entstehen. Der Antrag der Grünen
ist leider nicht mutig genug. Sie schlagen zwar vor, das
„Problem MAD“ zu lösen, aber durch die von ihnen vor-
geschlagenen halbherzigen Alternativen schaffen sie
neue Probleme. Die Linke wird sich deswegen bei der
Abstimmung enthalten und wirbt dafür, zukünftig mutig
das gesamte Problemfeld Geheimdienste anzugehen.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Brauchen wir einen dritten, extra für die Bundeswehr
zuständigen Geheimdienst, also den Bundesnachrich-
tendienst, wirklich? Das ist schon lange fraglich. Für
die Aufklärung und Informationsbeschaffung im Inland
zur Abwehr von Spionage, Terrorgefahren oder verfas-
sungsfeindlichen Bestrebungen war und ist das Bundes-
amt für Verfassungsschutz zuständig. Für Aufklärung
und Informationsbeschaffung im Ausland ist es der Bun-
desnachrichtendienst. Nur die Bundeswehr solle von
den Bemühungen dieser beiden Geheimdienste weitge-



gegebene Reden

Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

hend ausgenommen bleiben. Dafür ist der MAD zustän-
dig.

Aber lässt sich Aufklärung und Informationsbeschaf-
fung für diese Ausnahme so einfach von der sonstigen
trennen? Gab es da nicht schon immer zwangsläufig
Reibungsverluste durch Doppelarbeit, Parallelbefas-
sung und gar Konkurrenz, wenn zum Beispiel Agenten-
netze ausländischer Mächte von den Inlandsgeheim-
diensten in Deutschland aufgeklärt werden?

Mit den ersten Auslandseinsätzen der Bundeswehr
kam die neue Konkurrenz zum BND hinzu. Wer sollte zu-
ständig sein für die Aufklärung des Umfeldes der Truppe
im feindlichen Ausland? Den sich anbahnenden Wild-
wuchs der Zuständigkeiten hatte das Parlament mit der
rot-grünen Mehrheit beschnitten und die Tätigkeit des
MAD bei Auslandseinsätzen auf die Unterkünfte und
Feldlager der Bundeswehr im Ausland gesetzlich einge-
schränkt. Alle Aufklärung und Informationsbeschaffung
außerhalb blieb wie bisher dem BND überlassen. Aber
auch diese Trennung bringt Abgrenzungs- und Zustän-
digkeitsprobleme.

Wir haben deshalb immer wieder gefordert, den Mi-
litärischen Abschirmdienst der Bundeswehr sobald wie
möglich aufzulösen. Soweit noch Aufgaben bleiben, die
der MAD bisher wahrnahm, sollen diese künftig durch
andere Sicherheitsbehörden wahrgenommen werden: im
Inland vom Bundesamt für Verfassungsschutz, im Aus-
land vom Bundesnachrichtendienst. Das bisherige MAD-
Personal soll – soweit personalrechtlich zulässig – dort-
hin übergeleitet werden oder im allgemeinen Bundes-
wehrdienst tätig bleiben. Wegen Effizienzgewinnen kön-
nen viele dieser Stellen vermutlich in Zukunft mit
Ausscheiden des Stelleninhabers wegfallen. Die Bundes-
regierung soll dem Bundestag laufend über den Vollzug
dieser Reform berichten.

Gründe für unseren Antrag ergeben sich auch aus
Veränderungen der Sicherheitslage. Sie hat zur fakti-
schen Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht in
Deutschland geführt. Die Mannschaftsstärke der Bun-
deswehr wird stark verringert. Ihre Aufgaben sind
andere. Gerade Auslandseinsätze finden unter sehr un-
terschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Be-
dingungen statt, die jeweils gesondert nicht ausreichend
aufgeklärt und verstanden werden können. Gefahren
und Spionageangriffe auf die Bundeswehr können meist
nur aus dem Gesamtzusammenhang wie etwa des inter-
nationalen islamistischen Terrorismus erkannt werden.
Dazu ist aber allenfalls der BND, nicht aber der MAD in
der Lage, zumal der MAD der kleinste der drei deut-
schen Geheimdienste ist, der circa 1 250 Mitarbeiter,
12 Regionaldienststellen und einen jährlichen Etat von
circa 73 Millionen Euro hat.

Derzeit werden die Neuausrichtung der Bundeswehr
diskutiert, die Verschlankung ihrer Strukturen sowie die
Einsparung von Einrichtungen und Dienststellen. Weil
die Wehrpflicht ab dem 1. Juli 2011 ausgesetzt ist, ent-
fällt auch die bisherige Aufgabe des MAD, laufend ex-
tremismusverdächtige Wehrpflichtige zu überprüfen.
Auch zu den Sparbemühungen kann die Abschaffung des
MAD beitragen.
Zu Protokoll
Viele deutsche Sicherheitsbehörden, nicht nur die Ge-
heimdienste, befassen sich heute im In- und Ausland mit
ähnlichen Aufgaben. Dabei kommt es zu teuren Mehr-
fachzuständigkeiten, Parallelstrukturen und Doppel-
arbeit. Abgrenzungsbemühungen sind bisher unzurei-
chend. Solche Überschneidungen der Zuständigkeiten
des MAD gibt es nicht nur mit dem Bundesamt und den
Landesämtern für Verfassungsschutz sowie mit dem
Bundesnachrichtendienst, sondern auch mit dem Bun-
deskriminalamt und dem Zollkriminalamt im In- und
Ausland.

In Deutschland nimmt der MAD in der Bundeswehr
bisher Aufgaben des Verfassungsschutzes wahr: Er er-
forscht zum Beispiel Extremismus und wehrt Spionage
ab. Umgekehrt sind die Ämter für Verfassungsschutz mit
derlei befasst: zum Beispiel wenn ein der Spionage oder
als Neonazi verdächtigter Soldat außerhalb der Kaserne
überprüft werden soll.

Auch im Ausland bestehen Überschneidungen: Der
MAD wirkt während dortiger Bundeswehreinsätze an
personellen sowie technischen Sicherheitsüberprüfun-
gen mit und analysiert Gefährdungen durch Nachrich-
tengewinnung. Das Gleiche tut innerhalb der deutschen
Auslandsstützpunkte und in deren Umfeld der BND. So
war es zum Beispiel im afghanischen Bundeswehr-
standort Kunduz. Dort sind MAD-Mitarbeiter tätig.
Doch seit 2007 operierte dort parallel die geheime
„Taskforce 47“ mit BND-Angehörigen in einem geson-
derten Teil des Stützpunktes, die von dort gleichfalls
afghanische Aufklärer dirigierte. Das wurde erst Ende
2009 durch Zufall bekannt.

Besonders dieses Beispiel zeigt nochmals anschau-
lich, dass solche Parallelstrukturen und Mehrfachzu-
ständigkeiten die Kontrollierbarkeit der dienstlichen Tä-
tigkeit verringern. Auch die zuständigen Ausschüsse und
Gremien des Bundestages können ihre Kontrollaufgaben
nur schwer wahrnehmen. Auch deshalb sind Parallel-
organisationen wie die des MAD aufzulösen.

Bisweilen wird gegen unseren Vorschlag eingewen-
det, dass allein der MAD seine bisherigen Aufgaben
wahrnehmen könne und niemand sonst. Das jedoch ist
nicht nur unwahrscheinlich und nicht nachvollziehbar.
Vielmehr haben die weit größeren Behörden BfV und
BND, denen die Aufgaben des MAD übertragen werden
sollen, weit größere Erfahrungen mit den entsprechen-
den Tätigkeiten.

Hinzu kommt, dass schon heute gerade auch im BND
viele ehemalige oder derzeitige Angehörige der Bundes-
wehr Dienst tun, nicht nur weil der Geheimdienst unter
Angehörigen der Bundeswehr Mitarbeiter wirbt, son-
dern weil zudem solche zeitweise für besondere Aufga-
ben und beschränkte Zeit dorthin abgestellt werden.
Schon bisher findet somit ein personeller Austausch der
Bundeswehr mit den Nachrichtendiensten statt.

Auch andere fordern, den MAD abzuschaffen. Dies
tun etwa schon seit langem auch mehrere Ämter für Ver-
fassungsschutz unter Verweis auf die genannten Aufga-
benüberschneidungen. Auch die Haushaltsexperten von
Union und FDP haben sich im zuständigen Teil des



gegebene Reden





Hans-Christian Ströbele


(A) (C)



(D)(B)

Haushaltsausschusses des Bundestages 2010 für die
Einsparung des MAD ausgesprochen. Und im Mai 2011
hat sogar die Bundesjustizministerin zutreffend festge-
stellt: „Die Verteilung der nachrichtendienstlichen Tä-
tigkeit des Bundes auf drei verschiedene Dienste führt zu
überflüssigen Doppelstrukturen, darauf beruhender In-
transparenz und zu der Gefahr doppelter Grundrechts-
eingriffe“. Treffender hätte ich es kaum formulieren kön-
nen.

Daher fordere ich Sie auf, den Stimmen auch aus Re-
gierung und Koalition zu folgen und den MAD abzu-
schaffen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712653700

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/6501
mit dem Titel „Militärischen Abschirmdienst einsparen“.
Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? –
Wer enthält sich? – Der Antrag ist abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhe-
bung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung
von Kinderpornographie in Kommunikations-
netzen

– Drucksache 17/6644 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Kultur und Medien

Die Reden sollen ebenfalls zu Protokoll genommen
werden.1)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/6644 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines
Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatz-
steuergesetzes

– Drucksache 17/7020 –
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)

Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz

Die Reden gehen zu Protokoll.2)

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/7020 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es

1) Anlage 90
2) Anlage 91
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Matthias W.
Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion DIE LINKE

Erforderliche Bewilligungen von Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen gewährleisten

– Drucksache 17/6493 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Gesundheit (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Haushaltsausschuss

Die Reden gehen zu Protokoll.


Rudolf Henke (CDU):
Rede ID: ID1712653800

Eltern-Kind-Maßnahmen sind ein sinnvolles und

wichtiges Element für eine erfolgreiche gesundheitliche
Prävention und Rehabilitation von Müttern und Vätern,
die aufgrund hoher Mehrfachbelastungen physisch und
psychisch beeinträchtigt sind.

Kindererziehung, Beruf und Haushalt managen, das
ist das Alltagsgeschäft vieler Eltern/Alleinerziehender.
Erschwert wird die familiäre Situation, wenn finanzielle
Sorgen, Partnerschaftsprobleme oder die Pflege eines
Angehörigen hinzukommen. Die steigenden Belastungen
und Erwartungen werden zu Belastungen, die die Ge-
sundheit beeinträchtigen können und krank machen. Er-
schöpfungszustände, Unruhe, Nervosität, Angst, Schlaf-
störungen, Allergien, Magen-Darm-Störungen, Herz-
Kreislauf-Störungen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen
sind typische Beispiele für Gesundheitsprobleme von
Müttern und Vätern in derartigen Situationen. Wenn die
ersten Signale von Körper und Seele ignoriert werden,
weil Eltern weiter für die Familie funktionieren wollen,
können aus Störungen Krankheiten werden, die intensi-
ver Behandlung bedürfen. Um diesen Kreislauf mög-
lichst früh zu unterbrechen und den betroffenen Fami-
lien zu helfen, sind Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen seit
2007 Pflichtleistungen der GKV.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde
festgelegt, dass von den gesetzlichen Krankenkassen ne-
ben den bereits erfassten Daten zu Fallzahlen und Aus-
gaben erstmals für das Jahr 2008 auch Daten zur An-
trags- und Bewilligungspraxis von Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen zu erheben sind. Die Ermitt-
lung des Antrags- und Bewilligungsgeschehens der ge-
setzlichen Krankenkassen von Mutter-/Vater-Kind-Ku-
ren hat ergeben, dass in den Jahren 2007 und 2008
sowohl die Zahl der Kuren als auch die Ausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen angestiegen sind. In den
Folgejahren waren die Ausgaben hingegen rückläufig.
Sie gingen im Jahr 2009 um 6,01 Prozent gegenüber
dem Vorjahr zurück, im Jahr 2010 sanken sie wiederum
um 9,22 Prozent jeweils im Vergleich zum Vorjahr.

Auch der Bericht des Bundesrechnungshofes hat dazu
beigetragen, dass die Ungereimtheiten in der Bewilli-

Rudolf Henke


(A) (C)



(D)(B)

gungspraxis der Leistungsträger zutage gefördert wur-
den. In diesem Bericht wird unter anderem eine fehlende
Transparenz in der Bewilligungs- und Ablehnungspraxis
der Anträge von Mutter-/Vater-Kind-Kuren bemängelt.
Obwohl für alle gesetzlichen Krankenkassen die glei-
chen rechtlichen Voraussetzungen gelten, weichen die
Entscheidungen der einzelnen Kassen bisweilen sehr
deutlich voneinander ab.

Darüber hinaus wird vom Bundesrechnungshof da-
rauf verwiesen, dass Krankenkassen in der Praxis Kur-
anträge mit dem Hinweis auf ambulante Angebote ab-
lehnen. Der Gesetzgeber hat im Falle der Eltern-Kind-
Kuren festgelegt, dass nicht alle ambulanten Maßnah-
men ausgeschöpft sein müssen, um einen entsprechen-
den Kurantrag zu bewilligen. Diese Entwicklung ist
nicht nachvollziehbar und unbefriedigend. Daher hat
der Ausschuss für Gesundheit als Konsequenz einen
Entschließungsantrag beschlossen, der mit Ausnahme
der Linken von allen Fraktionen mitgetragen wird. Mit
dem Beschluss setzen wir uns dafür ein, dass der GKV-
Spitzenverband und der Medizinische Dienst des GKV-
Spitzenverbandes bis spätestens Ende 2011 folgende
Vorkehrungen zu treffen haben:

Die Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabili-
tation ist zu überarbeiten. Die Antragsvordrucke sind zu
verbessern und zu vereinheitlichen.

Es sind verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz zu
erstellen, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme
nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen
ausgeschöpft wurden.

Die Entscheidungen der Krankenkassen müssen
transparent und mit aussagekräftigen und nachvollzieh-
baren Begründungen getroffen werden. Die Kranken-
kassen haben sicherzustellen, dass die Bescheide mit ei-
ner Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.

Außerdem dürfen Krankenkassen nicht den Eindruck
vermitteln, dass Widerspruchsverfahren ohne Wider-
spruchsbegründung oder Äußerung der Versicherten
nicht fortgeführt oder eingestellt würden.

Der Beschluss des Gesundheitsausschusses gilt und
muss jetzt wirken. Daher dient der Antrag der Linken
nur noch der eigenen Positionierung. Wir lehnen ihn ab.

In einem weiteren Punkt fand der Bundesrechnungs-
hof Mängel. Die Frage der Zuständigkeit des Leis-
tungsträgers ist nach wie vor problematisch in der Klä-
rung. Im Falle der Mutter-/Vater-Kind-Kuren lehnen
Krankenkassen Anträge mit der Begründung ab, der
Rentenversicherer sei zuständig, da es sich nicht um
eine Präventionsmaßnahme handele, sondern um eine
Rehabilitationsmaßnahme.

Anstatt – wie gesetzlich im § 14 SGB IX oder § 40
Abs. 4 SGBV geregelt – die Anträge nach Prüfung und
Feststellung der Nichtzuständigkeit weiter an den ver-
mutlich zuständigen Leistungsträger zu leiten, weisen
einige Kassen die Antragsteller lediglich darauf hin,
dass sie die Maßnahme beim Rentenversicherungsträ-
ger beantragen können.
Zu Protokoll
Im Bereich Prävention und Rehabilitation gibt es eine
Vielzahl von Maßnahmen, die erkrankte Menschen und
Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen sollen,
ihren Alltag besser bewältigen zu können, in das Berufs-
leben wieder eingegliedert zu werden oder etwa die
Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die Union hat sich in
den letzten Jahren für viele dieser Maßnahmen und ge-
setzlichen Regelungen eingesetzt.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass oftmals diese An-
sprüche zu spät, nur zum Teil oder gar nicht umgesetzt
werden. Noch immer werden Menschen mit Behinderun-
gen und chronisch Kranke bei der Suche nach den zu-
ständigen Kostenträgern entgegen geltender Rechtslage
von einer Stelle zur anderen weitergereicht, ohne die für
sie erforderlichen Leistungen zu bekommen. Fristen für
die Bearbeitung eines Antrags werden nicht eingehalten,
unterschiedliche Leistungen nicht koordiniert. Die soge-
nannten Gemeinsamen Servicestellen, deren Aufgabe
die Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung
ist, sind häufig nicht oder nur wenig bekannt. Zudem
können sie in vielen Fällen ihre Aufgaben aufgrund feh-
lender Ressourcen und Kompetenz nicht zweckmäßig er-
füllen.

Unsere Aufgabe ist es, auch über die Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen hinaus darauf zu achten, dass diese
Missstände behoben werden.


Erwin Rüddel (CDU):
Rede ID: ID1712653900

Die christlich-liberale Koalition unterstützt die Müt-

ter und Väter in unserem Land, die aus gesundheitlichen
Gründen eine Kur mit ihren Kindern benötigen. Ich
treffe diese Feststellung gleich zu Beginn und ohne jedes
Wenn und Aber; denn es handelt sich bei diesen Kuren
um wichtige Maßnahmen zur Prävention und Rehabili-
tation, an denen wir keine Abstriche zulassen werden.

Als Vertreter meiner Fraktion im Gesundheitsaus-
schuss und im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend hatte ich Gelegenheit, an allen diesbezügli-
chen Beratungen teilzunehmen. Die Haltung der CDU/
CSU-Fraktion ist ganz klar: Wir werden keine Ruhe ge-
ben, bis die Krankenkassen ihren gesetzlichen Verpflich-
tungen in Sachen Mutter-/Vater-Kind-Kuren zweifelsfrei
nachkommen.

Der Wille des Gesetzgebers ist doch ganz eindeutig:
Weil immer mehr Erziehungsberechtigte sich in unserem
Land Mehrfachbelastungen ausgesetzt sehen, die ihrer
Gesundheit abträglich sind, wollen wir dem mit der
Stärkung und besseren Durchsetzung von Mutter-/Vater-
Kind-Kuren entgegenwirken. Um dies sicherzustellen,
sind die entsprechenden Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung durch das zum 1. April 2007 in
Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GKV-
WSG, von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt
worden.

Zunächst, in den Jahren 2007 und 2008, haben dann
ja auch die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen deutlich zu-
genommen; das Gleiche galt für die diesbezüglichen
Aufwendungen der GKV. Seit 2009 beobachten wir hin-
gegen einen spürbaren Rückgang der entsprechenden



gegebene Reden

Erwin Rüddel


(A) (C)



(D)(B)

Ausgaben der GKV, der sich im Jahr 2010 sogar noch
verstärkt hat.

Das ist eine Entwicklung, die uns mit Blick auf die
Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Kuren Sorgen macht,
zumal es deutliche Hinweise darauf gibt, dass dieser
Rückgang ursächlich mit der Bewilligungspraxis der ge-
setzlichen Krankenkassen zusammenhängt.

Tatsache ist jedenfalls, dass uns aus allen Himmels-
richtungen Klagen und Beschwerden über die Genehmi-
gungspraxis erreichen. Das Müttergenesungswerk und
die Caritas berichten beispielsweise von stetig steigen-
den Ablehnungsquoten, von fadenscheinigen Begrün-
dungen und groben Verfahrensmängeln; von Müttern,
denen schon drei-, vier-, fünfmal die Kur verweigert
wurde, wobei oftmals nur falsche Formulierungen in
den Anträgen als Begründung für abschlägige Be-
scheide dienen mussten.

In einigen Regionen ist zuletzt fast jeder dritte Antrag
abgelehnt worden, anderswo lehnen manche Kassen
über 50 Prozent der Anträge ab. Der Verdacht drängt
sich förmlich auf, dass hier eine willkürliche Praxis am
Werke ist, die nichts mit dem Buchstaben des Gesetzes zu
tun hat – eine Praxis, die leider das Prädikat „familien-
feindlich“ verdient.

Dabei sollten sich doch alle Beteiligten über den
Grundsatz einig sein, dass Vorsorge besser ist als Nach-
sorge. Es kann daher nicht angehen, dass Mütter und
Väter zu Bittstellern werden müssen, wenn es um den Er-
halt ihrer Gesundheit geht. Auch der Bericht, den der
Bundesrechnungshof in dieser Angelegenheit zwischen-
zeitlich dem Haushaltsausschuss vorgelegt hat, spricht
eine deutliche Sprache. Wir haben uns in den zuständi-
gen Ausschüssen wiederholt mit diesen Erkenntnissen
beschäftigen müssen.

Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich so-
wohl das federführende Bundesministerium für Gesund-
heit wie auch das Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend der Problematik angenom-
men haben und gegenüber den Krankenkassen, dem
GKV-Spitzenverband sowie seinem Medizinischen Dienst
auf eine angemessene Entwicklung der Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen drängen.

Wir alle erwarten nunmehr von den Krankenkassen,
dass diese ihre Bewilligungspraxis überprüfen und ins-
besondere für transparente Begutachtungen und nach-
vollziehbare Entscheidungen sorgen. Missverständliche
Antragsvordrucke und fehlende Rechtshilfebelehrungen
müssen der Vergangenheit angehören. Menschen, die
nach dem Willen des Gesetzgebers Ansprüche auf
Pflichtleistungen haben, dürfen nicht länger leer ausge-
hen. Die Kassen sind verpflichtet, in jedem Einzelfall
und bei jeder Untersuchung eine individuell nachvoll-
ziehbare und begründete Entscheidung vorzulegen. Wir
erwarten, dass jetzt möglichst umgehend die richtigen
Konsequenzen aus den umfangreichen Beratungen hier
im Hause gezogen werden und dass dem Gesundheits-
ausschuss alsbald ein entsprechender Bericht erstattet
wird.
Zu Protokoll
Mit unserem vorliegenden Antrag stärken wir die
Rechte von Müttern und Vätern, die einen Anspruch ha-
ben auf die vom Gesetz gewollte Gesundheitsversor-
gung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind aufgefor-
dert, ihre bisherige Praxis zügig zu überprüfen, damit
die notwendigen Maßnahmen künftig zeitnah und un-
bürokratisch bearbeitet und bewilligt werden können.
Mit einem Wort: Wir erwarten, dass dem Willen des Ge-
setzgebers Genüge getan wird.


Steffen-Claudio Lemme (SPD):
Rede ID: ID1712654000

Die Sachlage in dieser Debatte zum Antrag der Frak-

tion Die Linke ist für uns Sozialdemokraten eindeutig.
Denn wir waren es, die im Rahmen des GKV-Wettbe-
werbsstärkungsgesetzes im Jahr 2007 unter Federfüh-
rung von Ulla Schmidt dafür gesorgt haben, dass Mut-
ter-/Vater-Kind-Maßnahmen von Ermessensleistungen
zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversiche-
rung wurden, und das aus gutem Grund. Wir sind
schließlich grundsätzlich der Überzeugung, dass beson-
ders jene in der Gesellschaft unseres Schutzes und unse-
rer besonderen Förderung bedürfen, die Großes leisten.
Die Erziehung von Kindern gehört zu eben jenen anzu-
erkennenden und herausragenden Lebensleistungen.

Halten wir fest: Es geht hier in erster Linie um die be-
troffenen Mütter und Väter. Sie können im Rahmen be-
sagter Maßnahmen die notwendige Energie, Kraft und
Ausgeglichenheit wiederfinden, damit ein harmonisches
Zusammenleben in der Familie auch in Zukunft weiter
bzw. wieder möglich ist. Deshalb haben wir als SPD
während unserer Regierungsverantwortung auch die
Bedeutung von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen als ein
überaus wichtiges Teilelement einer umfassenden Stra-
tegie von Prävention und Rehabilitation unterstrichen.

Es ist uns wichtig, dass diese Leistungen die Men-
schen erreichen, die sie benötigen. Um die Entwicklun-
gen des Leistungsgeschehens beobachten zu können, ha-
ben wir die Krankenkassen mit der Umwandlung der
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen in Pflichtleistungen
auch zur jährlichen Erhebung von Daten über die An-
tragsentwicklung und die Bewilligungspraxis gesetzlich
verpflichtet. Nach Auswertung der aktuellen Zahlen
können wir alles andere als zufrieden sein. Die Bewilli-
gungspraxis der Krankenkassen weist erhebliche Defi-
zite auf.

Die Entscheidungsgrundlagen für die Bewilligung
von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind für die Kran-
kenkassen nicht einheitlich geregelt. Es gibt keine ein-
heitlichen Antragsvordrucke und die Entscheidungen
sind oft nicht oder nur schwer nachvollziehbar begrün-
det. Auch der Bundesrechnungshof hat diese Defizite in
seinem Prüfbericht deutlich aufgezeigt. Hier muss sich
schnellstens etwas ändern.

Wir haben deshalb – gemeinsam mit den Unionsfrak-
tionen, den Liberalen und Bündnis 90/Die Grünen – den
GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des
GKV-Spitzenverbandes aufgefordert, bis spätestens zum
Jahresende für ein transparentes Bewilligungsverfahren
bei Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen zu sorgen. Das
schließt die Überarbeitung der „Begutachtungs-Richt-



gegebene Reden

Steffen-Claudio Lemme


(A) (C)



(D)(B)

linie Vorsorge und Rehabilitation“ ebenso ein wie die
Erstellung von verständlichen Arbeitshilfen zum Grund-
satz, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht das
vorherige Ausschöpfen ambulanter Maßnahmen voraus-
setzt.

Ich stelle für meine Fraktion erneut klar, dass wir die-
ses fraktionsübergreifende Vorgehen auch weiterhin für
den richtigen Weg halten. Ich erwarte jedoch vom Bun-
desgesundheitsminister und auch von Ihnen, Herr Kol-
lege Zöller – in Ihrer Funktion als Patientenbeauftrag-
ter –, das Geschehen sehr genau im Auge zu behalten.
Appellschreiben an uns Abgeordnete reichen da nicht.
Vielmehr müssen Sie und das Gesundheitsministerium
jetzt umso mehr ihrer Verantwortung nachkommen und
für eine verstärkte Öffentlichkeit in dieser Angelegen-
heit Sorge tragen.

Nach meiner Auffassung können Sie in diesem Fall
nicht warten, bis sich die betroffenen Mütter und Väter
an Sie wenden. Vielmehr müssen Sie jetzt in die Öffent-
lichkeit gehen, um die Betroffenen über ihre Rechte aktiv
zu informieren, bis letztendlich die notwendigen Anpas-
sungen in der Begutachtungspraxis vollzogen sind.

Noch ein Hinweis, Herr Kollege Zöller: Das hilft im
Übrigen nicht nur den Betroffenen, es stärkt auch das
Amt und das Ansehen des Beauftragten für Patientinnen
und Patienten in Deutschland. Unsere Forderungen
gegenüber dem GKV-Spitzenverband und dem Medizi-
nischen Dienst der Krankenkassen sind unmissver-
ständlich. Wir erwarten mehr Transparenz beim An-
tragsverfahren und eine korrekte Bewilligungspraxis.
Die Betroffenen müssen zu ihrem gesetzlichen Recht
kommen.

Ich will an dieser Stelle noch einige Worte zum ei-
gentlichen Gegenstand dieser Debatte verlieren, dem
Antrag der Fraktion Die Linke. Ich für meinen Teil be-
dauere ausdrücklich, dass trotz der Tatsache, dass man
sich scheinbar im Kern der Sache zu Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen einig ist, von ihnen weitere Forderun-
gen erhoben werden. Ich will auf Punkt eins ihres Forde-
rungskatalogs zu sprechen kommen. Sicher, mir ist Ihre
Form des Wirtschaftens wohl bekannt. Nur ist es unsere
Überzeugung, dass insbesondere das Wirtschaftlich-
keitsgebot nach § 12 SGB V vor dem Hintergrund der
Finanzierungssituation in der GKV unerlässlich ist. Ich
will Ihnen auch nochmals kurz begründen, warum. Die-
sem Gebot müssen insbesondere die Leistungserbringer
und auch die Kassen bei der Verordnung und der Bewil-
ligung Folge leisten. Dies steht jedoch nicht – wie von
Ihnen suggeriert – im Widerspruch zum Leistungsgedan-
ken der GKV. Im Gegenteil: Diese Regelung kommt im
Endeffekt der gesamten Gemeinschaft der Versicherten
zugute.


Dr. Erwin Lotter (FDP):
Rede ID: ID1712654100

Wieder einmal entsteht angesichts eines Antrags der

Opposition der Eindruck, dass trotz eines erkennbar gu-
ten Willens die Realität ignoriert und das Kind mit dem
Bade ausgeschüttet wird.
Zu Protokoll
In der Tat lässt die derzeitige Praxis im Bereich der
Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen viele Fragen entste-
hen. Diese Präventionsmaßnahmen sind von ganz er-
heblicher Bedeutung, um überlasteten Eltern und ge-
stressten Kindern eine therapeutisch begleitete „Auszeit“
einzuräumen und so dafür zu sorgen, dass physische und
psychische Krankheiten vermieden werden können. In-
soweit verwundert es, dass die Krankenkassen etwa ein
Viertel der gestellten Anträge ablehnen und die Ausga-
ben für Mutter-/Vater-Kind-Kuren rückläufig sind.

Dieser Missstand ist aber allen Beteiligten schon
längst bekannt und hat sich auch im Handeln der Politik
niedergeschlagen. Der Bundesgesundheitsminister hat
schon vor mehreren Monaten den GKV-Spitzenverband
und dessen Medizinischen Dienst nachdrücklich zum zü-
gigen Handeln aufgefordert. Sowohl das BMG als auch
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend stehen im Kontakt mit allen Beteiligten, um
eine angemessene Entwicklung der Maßnahmen zu for-
cieren.

Im Mai 2011 fanden im BMG Gespräche mit Kran-
kenkassen, dem GKV-Spitzenverband, dem Müttergene-
sungswerk und dem Bundesverband Deutscher Privat-
kliniken statt. In den Gesprächen wurden genau die-
jenigen Punkte bereits thematisiert, um die es in dem An-
trag geht, insbesondere eine bessere Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen der Kranken-
kassen.

Nicht zuletzt haben sich am 6. Juli im Gesundheits-
ausschuss alle Fraktionen – außer der Linken – auf ei-
nen Entschließungsantrag geeinigt, in dem der GKV-
Spitzenverband und sein Medizinischer Dienst aufgefor-
dert werden, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu
gehören: die Verbesserung der Transparenz der Ent-
scheidungsgrundlagen in den Bewilligungsverfahren,
die Überarbeitung der Begutachtungs-Richtlinie Vor-
sorge und Rehabilitation; die Erstellung von Arbeitshil-
fen zum Grundsatz, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maß-
nahme keine Ausschöpfung ambulanter Maßnahmen
voraussetzt; die Pflicht, bei der Entscheidung über eine
solche Maßnahme aussagekräftige und nachvollzieh-
bare Begründungen zu liefern; die Pflicht, Bescheide mit
einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen; eine Be-
richtspflicht an den Deutschen Bundestag bis 31. März
2012.

All diese Maßnahmen sollen bis spätestens Ende 2011
erfolgen – das sind nurmehr etwa drei Monate. Bis da-
hin haben betroffene Patientinnen und Patienten die
Möglichkeit, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu
machen oder sich an die Unabhängige Patientenbera-
tung zu wenden.

Man muss sich doch fragen, warum dieses Bündel
sinnvoller Maßnahmen in der Ausschusssitzung vom
6. Juli von der Linken nicht mitgetragen wurde und sich
jetzt, zweieinhalb Monate später, in einem Gesetzesan-
trag fast wortwörtlich wiederfindet. Leiden die Kolle-
ginnen und Kollegen von der Linken an kollektivem Ge-
dächtnisverlust? Wohl kaum. Vielmehr geht es ihnen
offensichtlich darum, wieder einmal eine gesetzliche Re-
gelung in einem Bereich zu erlassen, in dem eine solche



gegebene Reden

Dr. Erwin Lotter


(A) (C)



(D)(B)

nicht nötig ist. Wir sollten die Maßnahmen des GKV-
Spitzenverbandes abwarten, statt für alles und jedes
nach einem Gesetz zu schreien.

Es ist typisch, dass die Fraktion der Linken sich trotz
inhaltlicher Übereinstimmungen hiermit von allen ande-
ren Fraktionen abgrenzt – um der Abgrenzung willen. Es
ist typisch für Ihre Regelungswut, meine Damen und
Herren von der Linken. Und wenn Sie in Ihrem Antrag
versuchen, den Schwarzen Peter für die derzeit missli-
che Situation dem Wettbewerb zwischen den Kranken-
kassen zuzuschieben, so zeigt dies nichts anderes als Ihr
grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Wettbewerb
als solchem. Dass dieser letztlich im wohlverstandenen
Interesse der Patientinnen und Patienten liegt, entzieht
sich der Verständniswelt Ihrer Fraktion.

Ich finde es bedauerlich, dass sich die Linke nicht be-
reits im Juli dem gemeinsamen Entschließungsantrag
angeschlossen hat. Das Ergebnis ist diese völlig über-
flüssige Debatte. Aber so etwas kennen wir ja bereits.

Das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesfa-
milienministerium und die Gesundheitspolitiker im
Deutschen Bundestag werden sich weiterhin wachen Au-
ges um eine transparente und positive Entwicklung im
Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Kuren kümmern. Wenn
die Linke meint, sich auf diesem Feld mit untauglichen
Vorschlägen profilieren zu müssen, so möge sie dies tun.
Nützen wird es ihr mit Sicherheit nicht.


Dr. Martina Bunge (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712654200

Es geht heute um einen Antrag meiner Fraktion zu

Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Schon vor einiger Zeit
haben viele Kur- und Rehabilitationseinrichtungen da-
rauf aufmerksam gemacht, dass sich die Bewilligungs-
praxis der Krankenkassen geändert habe. Daraufhin ha-
ben wir im Gesundheitsausschuss einen Bericht des
GKV-Spitzenverbandes mit Daten der Krankenkassen
über die Bewilligungen erhalten: Diese Daten waren
vollkommen inkonsistent. Der Bericht zeigte aber zu-
mindest an, dass die Bewilligungen von Mutter-/Vater-
Kind-Maßnahmen rückläufig sind. Der Bundesrech-
nungshof hat dann zum 7. Juni 2011 einen Untersu-
chungsbericht zur Bewilligungspraxis bei Mutter-/Va-
ter-Kind-Maßnahmen vorgelegt. Dieser Bericht zeigt
deutliche Mängel bei der Bewilligungspraxis der Kran-
kenkassen auf und macht in einer Würdigung Vor-
schläge, wie diesen Mängeln abgeholfen werden kann.

In einem Entschließungsantrag haben die Fraktionen
von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen
den Ball zum Spitzenverband der Krankenkassen und
zum Medizinischen Dienst zurückgespielt, obwohl der
Bericht des Bundesrechnungshofes neben einer Reihe
von weiteren Maßnahmen auch eine gesetzliche Klar-
stellung für notwendig hält. Der Bundesrechnungshof
schreibt eindeutig: „Obwohl ambulante Maßnahmen
vor einer Mutter-/Vater-Kind-Kur nicht ausgeschöpft
sein müssen, können Krankenkassen unter Hinweis auf
das Wirtschaftlichkeitsgebot auf ambulante Maßnahmen
verweisen. Damit entsteht ein Zielkonflikt zu der vom
Gesetzgeber beabsichtigten Stärkung der Mutter-/Vater-
Kind-Kuren, der nur durch eine gesetzliche Klarstellung
Zu Protokoll
beseitigt werden kann.“ Wir wollen nicht vergessen,
dass es Ziel der Gesetzesänderung im GKV-Wettbe-
werbsstärkungsgesetz war, den Rechtsanspruch von
Müttern und Vätern auf medizinische Vorsorge und Re-
habilitation in eine Pflichtleistung zu überführen und
gerade hier den Grundsatz „ambulant vor stationär“ zu
beenden.

Der Antrag der Fraktion Die Linke enthält neben
weiteren Forderungen diese notwendige Aufforderung
zu einer gesetzlichen Klarstellung, während alle ande-
ren Fraktionen meinen, das Problem auf kurzem Dienst-
weg lösen zu können. Leider bleiben diese Fraktionen
damit hinter der vernünftigen Forderung des Bundes-
rechnungshofes zurück.

Nicht außer Acht lassen möchte ich allerdings, wo die
eigentliche Ursache für den Rückgang der Bewilli-
gungen zu suchen ist: bei der Unterfinanzierung des
Gesundheitsfonds, insbesondere bei der Kopfpauschale
– durch die Hintertür – mit Einführung der Zusatzbei-
träge und beim damit einhergehenden Wettbewerbs-
druck im Gesundheitswesen. Die Krankenkassen versu-
chen um jeden Preis, Zusatzbeiträge zu vermeiden und
damit ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Sie han-
deln letztlich wie privatwirtschaftliche Versicherungs-
unternehmen, minimieren Kosten, schreiben möglichst
viel in Kleingedrucktes, vermeiden Kostenrisiken. Die
Pleite der City BKK mit Versicherten, die bangen muss-
ten, von anderen Kassen aufgenommen zu werden, zeigt
die Auswüchse einer Politik, die meint, im Gesundheits-
system auf knallharten Wettbewerb setzen zu müssen.
Verlierer solcher Politik sind immer die Versicherten
und Kranken, besonders die sozial benachteiligten und
weniger gebildeten Versicherten und Kranken. Wenn wir
solche Verhältnisse wie bei den Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen nicht überall haben wollen, müssen wir
endlich eine stabile und zukunftsfähige Finanzierung
der Krankenversicherung herstellen. Die solidarische
Bürgerinnen- und Bürgerversicherung wäre ein mehr
als gangbarer Weg.


Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712654300

Mit den Problemen bei der Bewilligung von Mutter-/

Vater-Kind-Maßnahmen beschäftigt sich in regelmäßi-
gen Abständen immer wieder der zuständige Gesund-
heitsausschuss, und es gibt in den Debatten dazu eine
sehr große inhaltliche Übereinstimmung aller Fraktio-
nen. Dies trifft auch auf den Ausschuss für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend zu, der sich immer wieder
mit der Thematik befasst.

Der im Antrag zitierte Bericht des Bundesrechnungs-
hofs zu den Vorsorgemaßnahmen im Bereich Mutter-
Vater-Kind, den § 23 SGB V betreffend, zeigt die beste-
henden Probleme deutlich auf. Es wird die hohe Ableh-
nungsrate kritisiert. Beanstandet wird, dass die Kran-
kenkassen mit Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot
oft auf ambulante Angebote verwiesen, obwohl dies hier
nicht zulässig ist. Der Bundesrechnungshof sieht Gleich-
behandlungsprobleme bei der Genehmigung von Mut-
ter-/Vater-Kind-Maßnahmen und stellt fest, dass die Ent-



gegebene Reden





Birgitt Bender


(A) (C)



(D)(B)

scheidungspraxis den Versicherten den Eindruck von
Willkür vermitteln kann.

Im Juli 2011 haben die Fraktionen CDU/CSU, FDP,
SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Ausschussan-
trag kritisch zur aktuellen Situation Stellung bezogen
und die Selbstverwaltung zum Handeln aufgefordert.
GKV-Spitzenverband und MDK sollen zeitnah das Be-
willigungsverfahren verbessern sowie für transparente,
nachvollziehbare und belastbare Entscheidungen sor-
gen. Die „Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Reha-
bilitation“ soll überarbeitet, Antragsvordrucke ver-
bessert und vereinheitlicht werden sowie Arbeitshilfen
für die Begutachtungs- und Leistungspraxis erstellt wer-
den. Bescheide sollen mit Rechtshilfebelehrungen verse-
hen werden und anderes mehr. Die Umsetzung soll Ende
2012 überprüft werden.

Da es ein gemeinsames Anliegen aller im Bundestag
vertretenen Fraktionen ist, dass sich die konkrete Praxis
bei der Bewilligung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren än-
dert, kann das Bundesgesundheitsministerium guten
Gewissens „sanften Druck“ auf die Kassen ausüben.
Gleichzeitig darf man sich aber nicht erhoffen, dass alle
Rehabilitationsmaßnahmen nach § 41 SGB V und die
Vorsorgemaßnahmen nach § 23 SGB V in Zukunft bewil-
ligt werden. Auch bei Pflichtleistungen der Kassen muss
für die Bewilligung eine medizinische Indikation vorlie-
gen.

Auch wir kritisieren, dass einige Krankenkassen mit
Hinweis auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12
SGB V auf ambulante Angebote verweisen. Es ist ein-
deutig geregelt, dass für Mutter-/Vater-Kind-Maßnah-
men der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt.
Hier muss durch die Kassen eine rechtskonforme Umset-
zung erfolgen. Der Vorschlag der Linken, als Konse-
quenz das Wirtschaftlichkeitsgebot bei Mutter-/Vater-
Kind-Kuren einzugrenzen, überzeugt mich nicht. Auch
hier sollte der Grundsatz „ausreichend, zweckmäßig
und notwendig“ gelten.

Wir alle gehen davon aus, dass Vorsorge- und Reha-
bilitationsleistungen nach den §§ 24 und 41 SGB wich-
tige Elemente für eine erfolgreiche Prävention und Re-
habilitation sind. Wenn man diese Annahme belegen will
und sich auf die Suche nach unabhängigen Studien
macht, wird man kaum fündig. Der Forschungsverbund
Familiengesundheit – ein Zusammenschluss von Mutter-/
Vater-Kind-Kliniken und einem wissenschaftlichen Team
der Medizinischen Hochschule Hannover – forscht seit
einigen Jahren praxisbezogen. Diese Ergebnisse lassen
auf Verbesserungen des Gesundheitszustandes und der
Erziehungskompetenz schließen. Gleichzeitig weist
dieser Zusammenschluss auf das weite Feld offener For-
schungsfragen hin. Genannt werden: aktuelle Daten in
Bezug auf Belastungen, Beschwerden und Langzeitef-
fekte bei Müttern und Kindern, die gesundheitliche Situ-
ation der Väter in Vater-Kind-Maßnahmen, indikations-
spezifische Effektmessung, Unterscheidung zwischen
Vorsorge und Rehabilitation, zielgruppenspezifischer
Bedarf, zum Beispiel Mütter mit Migrationshintergrund,
sowie die Effizienz von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen.
Hier gibt es viel zu tun und hier könnte, wenn sie es
wollte, die Bundesregierung kurz- und langfristig tätig
werden. Gelder für die Versorgungsforschung stehen so-
wohl im Haushalt des Gesundheits- als auch des For-
schungsministeriums zur Verfügung. Mit etwas politi-
schem Willen würde man hier das Thema Vorsorge und
Reha von Eltern und Kindern gut verorten können.

In der politischen Debatte steht die Bewilligung von
Eltern-Kind-Maßnahmen im Vordergrund. Das Thema
Wirksamkeit und Qualität der Angebote habe ich bereits
angeschnitten. Auf eine weitere offene Baustelle möchte
ich noch hinweisen: Um Erfolge stationärer Maßnah-
men langfristig zu sichern, sind Angebote hilfreich, die
Eltern und Kinder nach Ende der Kur zu Hause zur Ver-
fügung stehen, um das neu Angeeignete in den Alltag zu
integrieren. Auch hier lohnt es sich, Gelder für die For-
schung in die Hand zu nehmen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712654400

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 17/6493 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz-
buch und anderer Gesetze

– Drucksache 17/6764 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)

Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Gesundheit
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO

Die Reden sollen zu Protokoll gehen.


Max Straubinger (CSU):
Rede ID: ID1712654500

Bei der Mehrheit der Änderungen durch das vorlie-

gende Gesetzesvorhaben handelt es sich um technische
Aspekte und um Vorgaben aus dem Europarecht. In den
Sozialgesetzbüchern und im Sozialgerichtsgesetz wird
eine Vielzahl von Regelungen geändert oder angepasst,
um die Verfahren effizienter zu gestalten. Zusätzlich
wird eine Reihe von Einzelfragen der Sozialversiche-
rung geklärt. Ich will die entscheidenden Punkte heraus-
greifen.

Für Ehrenbeamte – zum Beispiel ehrenamtliche Bür-
germeister, Ortsvorsteher –, die eine Aufwandsentschä-
digung und eine vor der Regelaltersgrenze beginnende
Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und
von der bisherigen Auslegung des Rechts begünstigt wa-
ren, wird bei der Berücksichtigung der Aufwandsent-
schädigung als Hinzuverdienst eine fünfjährige Über-
gangsregelung geschaffen.

Max Straubinger


(A) (C)



(D)(B)

Rentenbezieher erhalten bisher jährlich eine Mittei-
lung über die Anpassung der Leistungen aus der gesetz-
lichen Rentenversicherung. Dies ist bei Änderungen der
Höhe des aktuellen Rentenwerts notwendig, da sich
diese Änderung individuell unterschiedlich auf die Ren-
tenhöhe auswirkt. Die Anpassungsmitteilung gibt Aus-
kunft über den künftig an Rentnerinnen und Rentner
auszuzahlenden Betrag. Entspricht hingegen der auf-
grund der Anpassungsformel ermittelte neue aktuelle
Rentenwert betragsmäßig dem bisherigen aktuellen
Rentenwert, verändert sich die Rentenhöhe nicht und
eine Anpassungsmitteilung ist entbehrlich. Deshalb wird
in diesem Fall künftig auf den Versand verzichtet. Das
hat zuletzt Kosten von 10 Millionen Euro verursacht, ob-
wohl die Rentnerinnen und Rentner über die Medien in-
formiert sind.

Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen
Studiengängen soll einheitlich für alle dualen Studien-
gänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs ge-
regelt werden.

Im Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversiche-
rung sollen weitere Vereinfachungen für die Arbeitgeber
eingeführt werden. Die Verfahrensvereinfachungen ge-
hen auf Vorschläge aus der Praxis sowohl vonseiten der
Arbeitgeber als auch vonseiten der Sozialversicherungs-
träger zurück.

Es wird klargestellt, dass eine Erstattungspflicht des
Bundes für Rentenversicherungsbeiträge an die Träger
der Einrichtungen nur für die im Arbeitsbereich einer
anerkannten Werkstatt tätigen behinderten Menschen
besteht. Im Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer
anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen besteht
grundsätzlich keine Erstattungspflicht des Bundes. Mit
der beabsichtigten Änderung der Regelung über die Er-
stattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbei-
träge behinderter Menschen in anerkannten Werkstätten
für behinderte Menschen sollen die Kosten für die ren-
tenrechtliche Absicherung der im Eingangs- und Berufs-
bildungsbereich tätigen behinderten Menschen rück-
wirkend zum 1. Januar 2008 auf die Sozialver-
sicherungsträger übergehen.

Diese Änderung betrifft weder die behinderten Men-
schen selbst noch die Werkstätten für behinderte Men-
schen. Es geht allein um einen Erstattungsmodus zwi-
schen den betroffenen Sozialversicherungsträgern und
dem Bund. Auch wenn bis 2007 anders verfahren wurde,
gibt es keinen Grund, diese seinerzeitige fehlerhafte
Praxis beizubehalten.

Etwa 4,4 Prozent der schwerbehinderten Menschen
sind von Geburt an behindert. Sofern diese Behinderung
dazu führt, dass sie nur in einer WfbM tätig sein können,
ist im Regelfall die Bundesagentur für Arbeit
zuständiger Leistungserbringer. Sie hat einzutreten,
wenn kein anderer Träger der Rehabilitation zuständig
ist, also in der Hauptsache dann, wenn der behinderte
Mensch nach Beendigung der Schulzeit zur beruflichen
Ersteingliederung in das Arbeitsleben in die Werkstatt
eintritt.
Zu Protokoll
Für die Zeit im Eingangsverfahren und im Berufsbil-
dungsbereich ist die Berufsfindung und Berufsausbil-
dung auch bei von Geburt an behinderten Menschen
Aufgabe der BA. Dies ist nicht anders als bei anderen
Rehabilitanten, unabhängig davon, ob diese von Geburt
an oder später behinderte Menschen werden. Bleiben
diese Personen in der Werkstatt für behinderte Men-
schen, so übernimmt wieder der Bund die Erstattung der
Beiträge, soweit sie nicht als Arbeitsentgelt beitragspfli-
chtig sind. Im Jahr 2008 und 2009 gab es je etwa 24 000
Förderfälle im Zuständigkeitsbereich der BA, circa
6 000 Förderfälle bei der Deutschen Rentenver-
sicherung Bund.

Abschließend will ich auf die zwischen Bundesge-
sundheitsministerium und Verband der privaten Kran-
kenversicherung getroffene Vereinbarung eingehen,
nach der privat versicherten Empfängern von Leistun-
gen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Bei-
tragsschulden erlassen werden sollen. Die Regelung soll
in den Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf mit
aufgenommen werden.

Zum Hintergrund kurz Folgendes: Seit 2009 gilt auch
für die PKV Versicherungspflicht. Für privat versicherte
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende zahlten die Jobcenter seither den im Ver-
gleich zum Basistarif geringeren Satz für gesetzlich Ver-
sicherte. Zu Beginn dieses Jahres entschied das
Bundessozialgericht, dass der PKV-Beitrag voll finan-
ziert werden muss. Die Frage, wer die bis dahin aufge-
laufenen Beitragsschulden säumiger Bedürftiger über-
nimmt, war bislang offen.

Ich begrüße die nunmehr gefundene Lösung außeror-
dentlich, nach der die privaten Krankenkassen säumi-
gen Bedürftigen im Basistarif ihre Beitragsschulden er-
lassen wollen. Ein langwieriger politischer Streit ist
endlich beigelegt. Mehrere Tausend bedürftige privat
Versicherte können endlich aufatmen; sie sind nicht
mehr mit Beitragszahlungsforderungen konfrontiert. Es
wird sichergestellt, dass privat krankenversicherte Be-
zieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II von
den Kosten für eine angemessene Kranken- und Pflege-
versicherung entlastet werden.

Die lautgewordene Kritik an der künftigen Direkt-
überweisung der Beiträge durch die Jobcenter ist nicht
nachvollziehbar: Es geht nicht darum, Arbeitsuchende
gegenüber der Versicherung bloßzustellen. Vielmehr
werden die fristgerechte Beitragszahlung und damit die
dauerhafte Aufrechterhaltung des vollen Versicherungs-
schutzes gewährleistet. Auch die Beitragszahlung von
gesetzlich krankenversicherten Arbeitsuchenden wird
unmittelbar mit dem Versicherer abgewickelt.


Ottmar Schreiner (SPD):
Rede ID: ID1712654600

Der Regierungsentwurf eines Vierten Gesetzes zur

Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch birgt so-
zial- und arbeitsmarktpolitischen Sprengstoff. So harm-
los der Titel klingt, so schwerwiegend sind zum Teil die
geplanten Änderungen darin.



gegebene Reden

Ottmar Schreiner


(A) (C)



(D)(B)

Bereits im letzten Jahr hat die Bundesregierung das
größte Sparpaket in der bundesdeutschen Geschichte
mit einem Volumen von über 82 Milliarden Euro ge-
schnürt, das eindeutig zulasten der sozial Schwachen
geht. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts wurde
und wird hauptsächlich durch Kürzungen im Arbeits-
markt- und Sozialbereich getragen: Mehr als ein Drittel
der Einsparmaßnahmen beziehen sich mit insgesamt
30,3 Milliarden Euro auf den Sozialbereich. Rund
98 Prozent der Sozialkürzungen betreffen den Bereich
Arbeitsmarkt. Das Sparpaket bürdet die Lasten überwie-
gend den Arbeitslosen und sozial Benachteiligten auf
und verschont gleichzeitig die Wirtschaft. Im Rahmen
dieses Kahlschlags wurde unter anderem der Rentenver-
sicherungszuschuss bei Empfängern von Arbeitslosen-
geld II abgeschafft. Wer langzeitarbeitslos ist, erzielt ab
2011 keine Anwartschaften in der gesetzlichen Renten-
versicherung mehr.

Aber damit nicht genug! Die Kürzungsorgie im Sozial-
bereich wird fortgeführt. Im Haushaltsentwurf 2012
werden im Haushaltsposten Arbeit und Soziales die fi-
nanziellen Mittel in den kommenden Jahren stark zu-
rückgefahren werden. Die, die sich in den letzten Jahren
bereichert haben, bleiben wieder verschont. Die Bun-
desregierung führt mit dem Haushaltsentwurf 2012 also
die sozialpolitische Umverteilung von unten nach oben
fort. Die vermeintliche Konsolidierung des Bundeshaus-
halts wird damit hauptsächlich durch Kürzungen im Ar-
beits- und Sozialbereich getragen.

Die Serie der Kürzungen führt sich mit dem vorlie-
genden Änderungsgesetz fort. Technisch gut verpackt
finden sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf Ver-
schlechterungen der Einnahmebasis der Sozialversiche-
rungen. Dort heißt es in der Begründung zu der Ände-
rung des § 179 SGB VI: „Es wird nunmehr ausdrücklich
gesetzlich klarstellend geregelt, dass eine Erstattungs-
pflicht des Bundes für Beiträge an die Träger der Ein-
richtungen im Wesentlichen nur für die im Arbeitsbe-
reich einer anerkannten Werkstatt tätigen behinderten
Menschen (§ 41 SGB IX) besteht. Im Eingangsverfahren
oder Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werk-
statt ist eine Erstattungspflicht des Bundes nur vorgese-
hen, soweit nicht die Bundesagentur für Arbeit, die Trä-
ger der Unfallversicherung oder die Träger der
Rentenversicherung zuständige Träger der Leistungen
zur Teilhabe sind. Diese Kostenträger haben den Trä-
gern der Einrichtung die für die dort tätigen behinderten
Menschen entrichteten Beiträge nach § 179 Abs. 1
Satz 2 zu erstatten. Die Änderung ist sachgerecht. Leis-
tungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbe-
reich einer Werkstatt für behinderte Menschen sind sol-
che Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, bei denen
die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Bundes-
agentur für Arbeit und die Rentenversicherungsträger,
daneben auch die Unfallversicherungsträger, Ausbil-
dungsgeld oder Übergangsgeld zahlen. Bei diesen Leis-
tungen sind die Rehabilitationsträger grundsätzlich im-
mer verpflichtet, die darauf entfallenden Beiträge zur
Rentenversicherung zu erstatten. Für das Eingangsver-
fahren und den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt
für behinderte Menschen wird deshalb ausdrücklich
Zu Protokoll
klargestellt, dass die Rehabilitationsträger die gesamten
Beiträge zu erstatten haben.“

Worum geht es hier? Die Bundesregierung will die
sozialpolitisch unumstrittene rentenrechtliche Regelung
für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Men-
schen, wonach diese Anwartschaften auf Grundlage von
80 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versi-
cherten erwerben, in der Finanzierung ändern: Für Per-
sonen im sogenannten Eingangs- oder Berufsbildungs-
bereich einer anerkannten Werkstatt soll die Er-
stattungspflicht der höheren Rentenversicherungsbei-
träge nicht durch den Bund erfolgen, sondern durch die
Rehabilitationsträger, also die Bundesagentur für Arbeit
oder die Rentenversicherungsträger. Dabei versucht die
Bundesregierung diese Regelung rückwirkend auf den
1. Januar 2008 zu korrigieren.

Dass die Bundesregierung hier vor Jahren ihre
Rechtsinterpretation geändert hat, ist schlimm genug.
Dass sie nun versucht, durch eine Rückwirkung zum
1. Januar 2008 ein Urteil des Bayerischen Landes-
sozialgerichtes, das diese Praxis für rechtswidrig er-
klärt hat, zu korrigieren, ist nicht nur peinlich, sondern
– so steht es in einer Stellungnahme der Deutschen Ren-
tenversicherung Bund – auch „verfassungswidrig, da
hier in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende
Sachverhalte eingegriffen wird“.

Durch die Rückwirkung entstehen der Bundesagentur
für Arbeit Mehrausgaben in Höhe von 400 Millionen
Euro. Zukünftig muss die Bundesagentur für Arbeit mit
jährlichen Mehrausgaben in Höhe von 120 Millionen
Euro rechnen. Auch die Rentenversicherung wäre mit
130 Millionen Euro rückwirkend und zukünftig mit circa
32,5 Millionen Euro jährlich erheblich belastet.

Die Bundesregierung will sich also aus der finanziel-
len Verantwortung für behinderte Menschen herauszie-
hen. Da die Bundesagentur für Arbeit durch die Spar-
maßnahmen im Arbeits- und Sozialbereich schon massiv
belastet sowie strukturell unterfinanziert ist, halte ich
dieses Vorgehen für verantwortungslos. Es überrascht
daher nicht, dass sich der ansonsten sehr moderate Vor-
standsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-
Jürgen Weise, im zuständigen Bundestagsausschuss
über diese Regelung empörte, da sie nicht in der Haus-
haltsplanung eingespeist sei. Den Rentenversicherungs-
trägern geht es nicht anders. Ihnen diese Kosten aufzu-
bürden, ist genauso fahrlässig.

Mit der Änderung in der Finanzierung bei der Erstat-
tungspflicht der Beiträge zur Rentenversicherung verab-
schiedet sich die Bundesregierung von einem tragenden
Prinzip bundesdeutscher Sozialpolitik, nach der gesamt-
gesellschaftliche Aufgaben systematisch korrekt durch
Steuern zu finanzieren sind. Die Änderung in der Finan-
zierung würde allein die Beschäftigten und die Arbeitge-
ber durch ihre Sozialversicherungsbeiträge belasten.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dies nicht mittra-
gen. Wir sind der Meinung, dass aus verteilungs- und
beschäftigungspolitischen Gründen die Erstattung der
Beiträge an die Rentenversicherung durch Steuern zu fi-
nanzieren ist. Nur so werden alle Mitglieder einer Ge-



gegebene Reden

Ottmar Schreiner


(A) (C)



(D)(B)

sellschaft zur Finanzierung von gesamtgesellschaftli-
chen Aufgaben herangezogen.


Dr. Heinrich L. Kolb (FDP):
Rede ID: ID1712654700

Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Deutschland ist

sehr positiv. Wir sind besser als jedes andere Land in
Europa durch die Wirtschafts- und Finanzkrise gekom-
men. Die jetzige starke Konjunktur wollen wir durch
weitere Entlastungen unterstützen. Angesichts des Ziels
der Bundesregierung und der Koalitionspartner, die
Haushaltskonsolidierung weiter voranzutreiben, bietet
sich hier eine gute Möglichkeit, diese Ziele zu verbin-
den: durch Bürokratieabbau, durch Effizienzsteigerung,
durch praxisnahe Erleichterungen.

Unter dem Titel „Fünf Jahre Bürokratieabbau – Der
Weg nach vorn“ wurde gestern der Jahresbericht 2011
des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vorgestellt.

Diese Bundesregierung hat den Bürokratieabbau zu
einem eigenständigen Politikziel erklärt; denn Bürokra-
tie soll die wirtschaftliche Entwicklung, das Wachstum
und den Aufschwung nicht bremsen. Der Nationale Nor-
menkontrollrat ist ein wichtiger Partner beim Bürokra-
tieabbau. Er nahm vor rund fünf Jahren seine Arbeit auf.
Der NKR hat die gesetzliche Aufgabe, den Gesetzgeber
auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besse-
ren Rechtssetzung zu unterstützen. Schwerpunkte sind
die Vermeidung neuer und die Reduzierung bestehender
Bürokratiekosten. Schon wenn neue Gesetze vorbereitet
werden, überprüft der NKR, wie viel Aufwand und Ar-
beit bei denen, die die Vorschriften befolgen müssen,
entsteht.

Das schwarz-gelbe Regierungsprogramm „Bürokra-
tieabbau und bessere Rechtssetzung“ hat sich für die
deutsche Wirtschaft bereits jetzt ausgezahlt. Dank redu-
zierter bürokratischer Vorschriften haben vor allem mit-
telständische Unternehmen in den vergangenen fünf
Jahren 10,5 Milliarden Euro pro Jahr eingespart.

Keine vergleichbare Initiative war bisher so erfolg-
reich wie dieses Programm. Mehr als 400 bereits auf
den Weg gebrachte Maßnahmen haben insbesondere im
Mittelstand und bei selbstständigen Freiberuflern ge-
zielt Bremsen gelöst und die selbstbestimmte Lebensfüh-
rung jedes Einzelnen gestärkt. Dies ist der klugen und
mittelstandsfreundlichen Politik von FDP und CDU/
CSU geschuldet.

Die Regierungskoalition hat den Normenkontrollrat
als zentrale Institution für Bürokratieabbau und bessere
Rechtssetzung gestärkt. Der enge Begriff der Bürokra-
tiekosten wurde ausgeweitet auf den gesamten messba-
ren Zeitaufwand und die Kosten, die bei Bürgern, in der
Wirtschaft und in der Verwaltung entstehen. Mit der No-
vellierung des Normenkontrollrates haben wir die Inte-
ressen des Mittelstandes maßgeblich gestärkt.

Noch vor fünf Jahren mussten Unternehmen in
Deutschland jährlich rund 50 Milliarden Euro für amtli-
che Nachweise, Antragsformulare, das Ablegen von
Rechnungen und andere bürokratische Arbeiten aufwen-
den. Schon bis Mitte 2011 war die jährliche Bürokratie-
Zu Protokoll
belastung der Wirtschaft um 22 Prozent deutlich gerin-
ger als noch 2006. Die Bundesregierung arbeitet mit
Hochdruck daran, das Ziel zu erreichen, die Bürokratie-
kosten bis Ende dieses Jahres um ein Viertel zu verrin-
gern. Dazu werden weitere Maßnahmen zur Entlastung
der Wirtschaft von Bürokratiekosten verwirklicht.

Einen Beitrag leistet der vorliegende Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält Rege-
lungen, die zum Bürokratieabbau, zu mehr Praxisnähe
und zu mehr Effizienz in der Sozialpolitik beitragen.
Dazu gehören die Entlastung von Kleinst- und Kleinun-
ternehmen durch die freiwillige Teilnahme an der elek-
tronischen Betriebsprüfung, die Reduzierung von Mel-
dekopien für Unfallversicherungsmeldungen, die
Korrekturen bei der Gewährung von Zuschlägen zur
Witwenrente und der Vorschriften zum Rentensplitting
sowie die Befreiung der sogenannten „BIWAQ“-Be-
schäftigungen von der Versicherungspflicht zur Arbeits-
förderung. Diese vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
entlasten die Sozialversicherungen und erleichtern die
Betriebspraxis. Dies begrüßen wir sehr.

Dazu gehört aber auch, dass wir Vorschläge der Jus-
tiz-, Arbeits- und Sozialminister der Länder aufgreifen,
um der stetig steigenden Zahl von Verfahren vor den So-
zialgerichten besser begegnen zu können. Eine funktio-
nierende Sozialgerichtsbarkeit ist der Grundstein des
Vertrauens der Bürger in unseren Rechts- und Sozial-
staat. Deshalb ist es auch hier wichtig, effizient zu arbei-
ten, ohne das Gerichtssystem durch Kürzungen zu belas-
ten.

Praxisnähe zeigt auch die Klarstellung des Zuschuss-
charakters der Arbeitgeberzahlung an berufsständische
Versorgungswerke, damit die bewährte Beitragseinzugs-
praxis der Versorgungswerke beibehalten werden kann.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht an der einen oder
anderen Stelle noch Klärungsbedarf, aber genau dazu
diskutieren wir das Gesetz und mögliche Änderungen ja
hier im Plenum und im Ausschuss für Arbeit und Sozia-
les. Etwa bei der Erstattungspflicht für Rentenversiche-
rungsbeiträge an die Träger für anerkannte Werkstätten
für behinderte Menschen bevorzugt unsere Fraktion
eine andere Regelung als der hier vorliegende Gesetz-
entwurf. Hier sehen wir uns im Einklang unter anderem
mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Bundesländern.

Auch bei der Schaffung einer einheitlichen Regelung
der Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen
Studiengängen und der Verlängerung des Moratoriums
über die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger
für rechtlich selbstständige Unternehmen der öffentli-
chen Hand sehen wir Liberale noch Diskussionsbedarf.
Auch diese Fragen werden wir in Rücksprache mit den
Betroffenen klären.

So oder so beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf
eine Summe von Einzelregelungen, die eine klare Ten-
denz aufweisen und unter dem Strich einen spürbaren
Beitrag zur Reformpolitik dieser Bundesregierung und
der sie tragenden Fraktionen sind. Daher freue ich mich
auf spannende Debatten.



gegebene Reden

(A) (C)



(D)(B)


Matthias W. Birkwald (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712654800

Mit dem vorliegen Gesetzentwurf will die Bundesre-

gierung eine ganze Reihe von Änderungen verschiede-
ner Gesetze durchsetzen. Wir haben es hier mit einem
sogenannten Omnibus-Gesetz zu tun: Aus nahezu jedem
Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts ist etwas dabei.
Deswegen muss und will ich mich nur auf einige wenige
Aspekte konzentrieren.

Der politisch und finanziell bedeutsamste Aspekt des
Gesetzentwurfs ist die Verlagerung von Kosten des Bun-
des auf die Bundesagentur für Arbeit und auf die Deut-
sche Rentenversicherung – also letztendlich auf all jene,
die die Bundesagentur und die Rentenversicherung
durch ihre Beiträge finanzieren. Bereits im Mai dieses
Jahres war in den Zeitungen zu lesen – „FAZ“ vom
22. Mai 2011 –, dass die Bundesregierung plane, die
Beiträge für die Rentenversicherung für Menschen mit
Behinderung, die im Eingangsverfahren oder im Berufs-
bildungsbereich von Werkstätten für behinderte Men-
schen tätig sind, nicht mehr vom Bund, sondern von den
Rehabilitationsträgern DRV und BA an die Träger der
Werkstätten erstatten zu lassen. Diese Neuregelung solle
sogar rückwirkend geltend, hieß es.

Das Bayerische Landessozialgericht hat hingegen
mit Urteil vom 25. Februar 2010 entschieden, dass es
für die Abwälzung der Beitragserstattung vom Bund auf
die Deutsche Rentenversicherung und die BA, also ge-
nau genommen auf die Beitragszahlerinnen und Bei-
tragszahler, rechtlich keinen Raum gebe. Der Chef der
BA hat sich – auch gegenüber dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales – empört über diese Planung gezeigt. Ganz
zu Recht – findet die Linke. Denn hier werden die Kosten
gesamtgesellschaftlicher Aufgaben einfach auf die Bei-
tragszahlerinnen und Beitragszahler abgewälzt.

Um Missverständnisse gar nicht erst aufkommen zu
lassen: Uns Linken geht es gar nicht darum, dass hier
Beiträge geleistet werden sollen. Ganz unbedingt soll das
geschehen. Es handelt sich hier insofern um einen weite-
ren Griff in die Kassen der Sozialversicherungen – insbe-
sondere der BA –, um den Bundeshaushalt zu entlasten.
Uns Linken geht es darum, klarzumachen, dass gesamt-
gesellschaftliche Aufgaben auch von der gesamten Ge-
sellschaft bezahlt werden müssen.

Im Zusammenhang mit der Rente gibt es einen weite-
ren, auf den ersten Blick unscheinbaren, aber bei ge-
nauer Betrachtung bemerkenswerten Aspekt: Immer im
Juli eines jeden Jahres wird die Rente angepasst. In den
vergangenen Jahren ist da nicht viel hinzugekommen –
im Gegenteil: Die Rentnerinnen und Rentner haben
Nullrunden hinnehmen müssen, die in ihren Geldbörsen
als Minusrunden ankamen. Denn wenn die Preise stei-
gen, aber kein Geld hinzukommt, haben die Betroffenen
weniger zum Leben. Die Rentenversicherung soll künf-
tig auf den Versand einer Anpassungsmitteilung ver-
zichten, wenn sich der aktuelle Rentenwert nicht verän-
dert hat. Offenbar ist die Mitteilung über die Anpassung
der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversiche-
rung um null Euro der Regierung zu peinlich. Vorder-
gründig argumentiert Schwarz-Gelb mit den Verwal-
tungskosten von 10 Millionen Euro. Tatsächlich will
Zu Protokoll
Schwarz-Gelb aber nur eines: Die Wahrheit verschwei-
gen. Das nenne ich feige.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen dritten
Aspekt herausgreifen. Die Bundesregierung nimmt mit
ihrem Gesetzentwurf verschiedene Vorschläge zur Ent-
lastung der Sozialgerichtsbarkeit auf. Dagegen ist zu-
nächst einmal nichts einzuwenden. Aber auch hier müs-
sen wir genauer hinsehen. Denn die eigentlich
entscheidenden Punkte für die zahlreichen Verfahren lie-
gen nicht in den Bestimmungen des Sozialgerichtsgeset-
zes, sondern in einem Gesetz, das Armut und soziale
Ausgrenzung verursacht, nicht verfassungskonform und
außerdem handwerklicher Pfusch ist. Darüber hinaus
werden massenhaft rechtswidrige Bescheide ausgestellt.
Wer die Sozialgerichte und ganz besonders auch die
Hartz-IV-Betroffenen entlasten will, muss dafür sorgen,
dass Hartz IV grundlegend überwunden wird. Erste not-
wendige Schritte wären insbesondere die Streichung von
Sanktionen in der Grundsicherung. Das entlastet die
Gerichte und schützt die Leistungsberechtigten vor exis-
tenziellen Gefährdungen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf enthält vieles, aber
nicht unbedingt das Richtige. Die Bundesregierung
greift selbst bescheidene Reformvorschläge wie den der
gemeinsamen Kommission der Justizministerkonferenz
und Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur materiel-
len Reform des SGB II nicht auf. Dazu zählt zum Beispiel
die Einschränkung der Sanktionsregeln bei den unter
25-Jährigen. Vielmehr verschärfen Union und FDP die
Sanktionspraxis durch die aktuelle Gesetzgebung sogar
noch. Das ist typisch Schwarz-Gelb – das muss weg.


Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712654900

Das IV. Buch Sozialgesetzbuch beschreibt die

gemeinsamen Vorschriften aller Zweige der Sozialver-
sicherung. Hierzu gehören die Gesetzliche Krankenver-
sicherung – SGB V –, die Gesetzliche Unfallversiche-
rung – SGB VII –, die Gesetzliche Rentenversicherung
– SGB VI –, einschließlich der Alterssicherung der
Landwirte, und die Soziale Pflegeversicherung
– SGB XI. – Eingeschränkt gelten die Regelungen auch
für den Bereich der Arbeitsförderung, SGB III, teilweise
auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende
– SGB II –, sowie die Sozialhilfe, SGB XII.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verbindet mit
dem vorgelegten Gesetzentwurf unter anderem das Ziel,
die Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren effi-
zienter zu gestalten, Vereinfachungen für Arbeitgeber
einzuführen sowie die Kosten des Bundeshaushaltes zu-
lasten einiger Sozialversicherungsträger zu entlasten.
Während viele Änderungen durchaus sinnvoll sind, gilt
es, im nun folgenden parlamentarischen Beratungspro-
zess einige Punkte kritisch unter die Lupe zu nehmen.
Schon im Vorfeld ging der Gesetzentwurf mit der Bitte
um eine Stellungnahme in den Bundesrat. Sowohl die
Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss
für Innere Angelegenheiten und der Rechtsausschuss,
als auch der Deutsche Richterbund, DRB, sowie der
Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB, zusammen mit der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver-



gegebene Reden

Markus Kurth


(A) (C)



(D)(B)

bände, BDA, haben ihre teils kritischen Stellungnahmen
abgegeben.

Das Gesetz regelt als sogenanntes Omnibusgesetz
verschiedene Gesetzesänderungen, angefangen beim
SGB IV, SGB III, SGB V, SGB VI, SGB VII über Ände-
rungen des Sozialgerichtsgesetzes, des Gesetzes über
die Alterssicherung der Landwirte, des Entschädigungs-
rentengesetzes, der Bundesmeldedatenübermittlungs-
verordnung bis hin zu Änderungen der Renten Service
Verordnung und Änderungen der Datenabgleichsverord-
nung.

Im Folgenden möchte ich auf einige Punkte näher
eingehen:

Art. 2, Änderung des Dritten Buches Sozialgesetz-
buch: Die Bundesregierung möchte künftig Teilnehmer
von dualen Studiengängen einheitlich sozialversichern,
Nr. 2. Es ist nicht richtig, dass es sich bei diesem Vorha-
ben um eine Klarstellung im Sinne einer Rechtssicher-
heit handelt. Vielmehr haben die Spitzenorganisationen
der Sozialversicherung im Nachgang eines Urteils des
Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 zur Sozialver-
sicherungsfreiheit „praxisintegrierter dualer Studien-
gänge“ im Sommer 2010 Gegenteiliges vollzogen. In ei-
nem mühsamen Prozess mit hohem Aufwand haben die
Betriebe nach Angaben der BDA diese Umstellung vor-
genommen. Eine erneute Änderung würde zu einem ho-
hen bürokratischen Aufwand führen. Im Beratungsver-
fahren sollten wir gemeinsam prüfen, wie wir hier zu
einer für alle Seiten akzeptablen Lösung kommen.

Art. 4, Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetz-
buch: Die Bundesregierung beabsichtigt, die Kosten für
die rentenrechtliche Absicherung der im Eingangs- und
Berufsbildungsbereich tätigen Menschen mit Behinde-
rungen rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf die Sozial-
versicherungsträger zu übertragen, Nr. 11, 12 und 14.
Dies würde eine jährliche Mehrbelastung der Beitrags-
zahler von 120 Millionen Euro – Bundesagentur für Ar-
beit – bzw. 32,5 Millionen Euro – Rentenversicherung –
bedeuten. Wir finden, dass es eine gesamtgesellschaftli-
che Aufgabe ist, behinderte Menschen gegen Altersar-
mut abzusichern. Anstatt die Beschäftigungschancen
von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, kommt
es lediglich zu einer Kostenverschiebung. Menschen mit
Behinderung werden so erneut in die Rolle des Kosten-
faktors gedrängt. Der Haushalt der Bundesagentur für
Arbeit ist ohnehin stark belastet. Die Übernahme der
Kosten der Grundsicherung im Alter durch den Bund
geht zulasten der BA; ihre Einnahmen werden ab 2014
um mehr als 4 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt.

Die Bundesregierung plant darüber hinaus, Auf-
wandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte
sowie für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskör-
perschaften Tätige oder für Mitglieder der Selbstver-
waltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauens-
personen der Sozialversicherungsträger nach einem
Bestandsschutz bis zum 30. September 2015 als renten-
schädlichen Zuverdienst anzusehen, Art. 4 Nr. 27 und 38
des Gesetzentwurfes. Dies gilt zumindest für den steuer-
pflichtigen Anteil der gezahlten Aufwandsentschädigung
über 2 100 Euro im Jahr. Mit diesem Schritt folgt die
Zu Protokoll
Bundesregierung ihrer Logik aus dem Rechtskreis des
SGB II. Auch dort werden pauschale Aufwandsentschä-
digungen oberhalb einer Jahressumme von 2 100 Euro
als Einkommen berücksichtigt. Wir halten eine solche
Rechtsauslegung bzw. -änderung für falsch. Politisches
und ehrenamtliches Engagement ist grundgesetzlich ge-
schützt und muss, ob pauschal oder nach tatsächlichem,
nachgewiesenem Aufwand, anrechnungsfrei entschädigt
werden.

Art. 8, Änderung des Sozialgerichtsgesetzes: Mit dem
Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des
Arbeitsgerichtsgesetzes wurde zum 1. April 2008 eine so-
genannte Fiktion einer Klagerücknahme für das erst-
instanzliche Verfahren eingeführt. Diese Regelung ge-
mäß § 102 Abs. 2 SGG besagt, dass eine Klage als
zurückgenommen gilt, „wenn der Kläger das Verfahren
trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate
nicht betreibt“. Der Gesetzentwurf erweitert die Klage-
rücknahmefiktion auf Berufungen. Das Gesetz ersetzt
mit dieser fiktiven Klagerücknahme nicht nur die Pro-
zesserklärung, wonach ansonsten der Kläger selbst oder
sein Verfahrensbevollmächtigter die Klage zurückneh-
men kann. Das Gesetz unterstellt mit seiner gesetzlichen
Rücknahmefiktion zudem einen Wegfall des Interesses
des Klägers an der Fortsetzung des Verfahrens. Sozial-
verbände machen bei ihren Beratungen hingegen die Er-
fahrung, dass es schwierig sein kann, zu vermitteln. Die
richterliche Praxis sieht aufgrund des strengen Ausnah-
mecharakters beider Regelungen hingegen wenig Be-
denken. Im Gegenteil: Sie hebt auf die verfahrensbe-
schleunigende Wirkung der Instrumente ab. Bevor es zu
einer Erstreckung der Klagerücknahmefiktion auf Beru-
fungen kommt – Art. 8 Nr. 7 des Gesetzentwurfes –,
sollte die Regelung einer Rechtstatsachenuntersuchung
unterzogen werden.

Die Bundesregierung kann ihren Ansprüchen nach ei-
ner effizienteren Verwaltungs- und Sozialgerichtspraxis
mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht nachkommen.
Problematisch bleibt, dass es immer wieder Sozialleis-
tungsträger gibt, die, anstatt im Interesse der an-
spruchsberechtigten Personen zusammenzuarbeiten und
ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, offenbar
vorrangig darauf bedacht sind, ihren jeweils eigenen
Haushalt möglichst nicht zu belasten. In der Folge kom-
men Anspruchsberechtigte nicht zu ihren Rechten und
müssen unweigerlich den Widerspruchs- und Klageweg
beschreiten. Neben zwingend notwendigen Änderungen
des materiellen Rechts in den jeweiligen Büchern des So-
zialgesetzbuches – siehe hierzu etwa Anträge der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache
17/3207 oder 17/3435 – sowie der lang anstehenden
Notwendigkeit, ein modernes Patientenrechtegesetz zu
erlassen, das die weit verstreuten Rechtspositionen von
Patientinnen und -patienten, Ärztinnen und Ärzten so-
wie anderen Heilbehandlerinnen und -behandlern zu-
sammenführt – siehe Antrag der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen auf Drucksache 17/6348 –, gilt es gleichzei-
tig, die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte
der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen sozial-
gesetzbuchübergreifend zu stärken. Bündnis 90/Die
Grünen werden hierzu in Kürze einen Aufschlag ma-



gegebene Reden





Markus Kurth


(A) (C)



(D)(B)

chen, der die individuellen und kollektiven Rechte von
Nutzerinnen und Nutzern sozialer Leistungen stärkt und
mithin zu weniger Streitverfahren führt.

Ebenfalls für nicht sinnvoll erachten wir die im Ge-
setzentwurf vorgesehene Zuordnung bestimmter Klagen
gegen Entscheidungen und Richtlinien des Gemeinsa-
men Bundesausschusses zum Vertragsarztrecht, Art. 8
Nr. 1 des Gesetzentwurfes. Zwar ist es richtig, die um-
strittenen Abgrenzungen und Unsicherheiten zwischen
den Zuständigkeiten der Kammern für Angelegenheiten
der Sozialversicherung und der Kammern für Angele-
genheiten des Vertragsarztrechts klären zu wollen. Die
hierfür im Gesetzentwurf genannten drei Fallgruppen
führen nicht zu einer eindeutigen Abgrenzung. Vielmehr
sollte, wie es der Deutsche Richterbund vorschlägt, die
Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialge-
richts abgewartet werden.

H
Hans-Joachim Fuchtel (CDU):
Rede ID: ID1712655000


Die Bundesregierung nimmt regelmäßig aktuelle An-
passungen der Regelungen des Sozialgesetzbuches vor,
um den Anforderungen, die die ständigen Veränderun-
gen der Lebenswirklichkeit an die Systeme der Sozial-
versicherung stellen, schnell und praxisnah gerecht zu
werden. Der Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Ände-
rung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze enthält eine Vielzahl derartiger Anpassungen,
deren Ziel es ist, größere Rechtssicherheit in den betrof-
fenen Rechtsbereichen zu schaffen.

Lassen Sie mich dafür beispielhaft einige dieser Re-
gelungen darstellen.

Durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes
Ende des Jahres 2009 kam es für einen Teil der Teilneh-
merinnen und Teilnehmer an einem dualen Studiengang
zur Versicherungsfreiheit. Diese Entscheidung war und
ist in der Praxis hoch umstritten. Nun wird klar geregelt,
dass in allen Formen der dualen Studiengänge die Stu-
dentinnen und Studenten in der Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung für
die gesamte Dauer des Studiengangs versichert sind. Sie
werden damit den zur Berufsausbildung Beschäftigten
gleichgestellt.

Das Gesetz enthält auch eine Reihe kleinerer Anpas-
sungen im Beitrags- und Meldeverfahren für die Arbeit-
geber zur Sozialversicherung. Wir setzen hier Verfah-
rensvereinfachungen um, die auf Vorschläge aus der
Praxis sowohl vonseiten der Arbeitgeber als auch der
Sozialversicherungsträger zurückgehen. Diese Vor-
schläge führen zu einem weiteren Bürokratiekostenab-
bau für die deutsche Wirtschaft von rund 9,3 Millionen
Euro pro Jahr.

Weiterer Regelungsbedarf ergab sich aus der neueren
Rechtsprechung und einem entsprechenden Beschluss
der Deutschen Rentenversicherung Bund. Danach sind
Aufwandsentschädigungen von Ehrenbeamten – zum
Beispiel ehrenamtlichen Bürgermeistern oder Ortsvor-
stehern – in bestimmtem Umfang als Hinzuverdienst bei
Renten der gesetzlichen Rentenversicherung zu berück-
sichtigen. Hier müssen wir das Vertrauen der aktuell Be-
troffenen schützen: Wir schlagen eine fünfjährige Über-
gangsregelung vor, nach der Aufwandsentschädigungen
von Ehrenbeamten, die von der bisherigen Auslegung
des Rechts begünstigt waren, weiterhin nicht als Hinzu-
verdienst berücksichtigt werden.

Des Weiteren wird klargestellt, dass eine Erstattungs-
pflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge an
die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen nur
für die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt
tätigen behinderten Menschen besteht. Die Änderung
des § 179 SGB VI und die zugehörigen Folgeänderun-
gen stellen den Grundsatz, dass zu den Rehabilitations-
leistungen auch die Beiträge zu den Sozialversiche-
rungszweigen gehören, für den Bereich der Erstattung
von Rentenversicherungsbeiträgen nun auch für die
Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbil-
dungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte
Menschen gesetzlich klar.

Die vorgeschlagene Änderung des § 179 SGB VI be-
trifft weder die behinderten Menschen selbst noch die
Werkstätten für behinderte Menschen. Es geht allein um
einen Erstattungsmodus zwischen den betroffenen So-
zialversicherungsträgern und dem Bund.

Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren stetig
gestiegenen Zahl sozialgerichtlicher Verfahren sehen
wir außerdem Änderungen des Sozialgerichtsgesetzes
vor. Verfahren sollen beschleunigt und effizienter durch-
geführt werden. Damit wird die Sozialgerichtsbarkeit
entlastet. Grundlage für die Änderungen sind Vor-
schläge der Länder-Arbeitsgruppe der Justizminister-
konferenz aus dem Herbst 2009 und der Gemeinsamen
Kommission der Justizministerkonferenz sowie der Kon-
ferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder vom
Oktober 2010.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712655100

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-

wurfs auf Drucksache 17/6764 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten
Dr. Hermann Ott, Dr. Valerie Wilms, Omid
Nouripour, weiterer Abgeordneter und der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abkommen zum Schutz der Arktis unverzüg-
lich auf den Weg bringen – Internationale Zu-
sammenarbeit zum Schutz der Arktis

– Drucksache 17/6499 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (f)

Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung

Die Reden gehen zu Protokoll.

(A) (C)



(D)(B)


Ingbert Liebing (CDU):
Rede ID: ID1712655200

Die Arktis ist ein sensibles Ökosystem – durch den

Klimawandel schmelzen die Polkappen langsam. Da-
durch wird der Zugang zu den begehrten Rohstoffen wie
Öl und Gas einfacher. Dadurch entwickelt sich aber
auch eine vielfältige Problemkulisse. Der Antrag der
Grünen beschreibt diese Probleme weitgehend korrekt.

Der politische Eindruck, den die Grünen jedoch zu
erwecken versuchen, die Bundesregierung vernachläs-
sige die Arktis und müsse erst zu konkretem Handeln
aufgefordert werden, ist falsch. Die Bundesregierung
widmet sich diesem Thema, und zwar sehr verantwor-
tungsbewusst: sowohl mit Blick auf ökonomische Chan-
cen als auch, und zwar vorrangig, mit Blick auf den
Schutz dieses sensiblen Ökosystems.

Wir kommen aber an einer Tatsache nicht vorbei:
Deutschland ist kein Arktis-Anrainerstaat. Das reduziert
unsere Einflussmöglichkeiten. Auch auf europäischer
Ebene ist gemeinsames Handeln schwer, da sich Däne-
mark/Grönland von der EU das Handeln auf eigenem
Territorium nicht vorschreiben lässt, und Russland lässt
sich schon gar nichts sagen.

Dennoch nimmt Deutschland Einfluss, im Interesse
der Arktis und ihres Schutzes: Deutschland ist beobach-
tendes Mitglied im Arktischen Rat, der das gemeinsame
Konsultationsgremium aller acht Staaten mit Gebieten,
Land und Wasser, nördlich des Polarkreises ist. Hier
geht es um die Themen Umweltschutz und nachhaltige
Entwicklung der Polarregion. An den Sitzungen des Ra-
tes nehmen auch regelmäßig Vertreter der indigenen
Völker teil. Gerade Kanada und die USA haben ein ho-
hes Interesse, die einheimische Bevölkerung in die Ent-
wicklung der Polarregion einzubeziehen.

Die fünf Anrainerstaaten – Dänemark/Grönland,
Russische Föderation, Kanada, Norwegen, USA – ver-
treten ihre souveränen Rechte über ihre arktischen Ge-
biete. Obwohl Deutschland international führend ist in
der Polarforschung, verfügt es leider über wenig Mit-
spracherechte in der Polarregion. Der Rechtsrahmen
hierfür ist das Seerechtsübereinkommen der VN von
1982. Daher ist das Ansinnen der Grünen auch überaus
schwierig, hier die Staaten zu zwingen, auf ihrem Terri-
torium gewisse Umweltstandards einzuhalten. Wir müs-
sen anerkennen, dass sich Deutschland auf sehr dünnem
Eis bewegt, wenn es in die Staatenpolitik anderer Län-
dern eingreifen soll.

Viele Forderungen der Grünen zeugen auch von Un-
kenntnis der rechtlichen Situation. Wir in Deutschland
müssen die internationalen Prozesse verstehen und uns
zunächst mit der Beobachterfunktion zufriedengeben.
Die Anrainerstaaten machen in der Arktis ihre Hoheits-
ansprüche geltend; daher ist die Forderung der Grünen
in ihrem Antrag, einen „Arktisvertrag“ ähnlich dem
„Antarktisvertrag“ aus dem Jahr 1959 auszuhandeln,
nicht so einfach per Bundestagsbeschluss zu vollziehen.
Im Gegensatz zur Antarkis, wo kein Staat direkte An-
sprüche angemeldet hat, es keine nennenswerten auszu-
beutenden Rohstoffe gibt und es auch kein Ansinnen auf
Durchfahrten der Schifffahrt und anderer Transportver-
kehre gibt, ist die Arktis bereits jetzt zur Zielscheibe
Zu Protokoll
weitreichender wirtschaftlicher wie auch verkehrspoliti-
scher Interessen geworden.

Dies wurde bereits im März dieses Jahres bei der
Zweiten Internationalen Arktiskonferenz des Auswärti-
gen Amtes deutlich. Hier hielt Außenminister Guido
Westerwelle ein Plädoyer für den freien Zugang aller
Nationen zur Polarregion – nicht nur der Arktisanrai-
ner. Er erklärte, der Arktische Ozean müsse als gemein-
sames Erbe der Menschheit erhalten und die Forschung
dürfe durch eine künftige wirtschaftliche Nutzung der
Arktis nicht eingeschränkt werden. Auch die Probleme
des Klimawandels beträfen alle Staaten. Die Bundesre-
gierung versucht, das Optimum an Schutz der Arktis zu
erzielen.

Das Bundesumweltministerium hat ein Gutachten
zum Thema „Identifizierung deutscher Umweltschutz-
interessen und Entwicklung von Handlungsempfehlun-
gen für die deutsche Umweltpolitik in der Arktis“ öffent-
lich ausgeschrieben. Das konkrete Ziel dieser Aus-
schreibung besteht darin, eine eingehende Analyse der
Umweltsituation in der Arktis sowie deutsche Umwelt-
schutzinteressen – über den Forschungsbereich hinaus –
systematisch zu erfassen. Auf dieser Basis sowie vor dem
Hintergrund der bestehenden Rechtslage sollen die für
Deutschland relevanten Handlungsfelder für den Um-
weltschutz in der Arktis analysiert werden.

Das Bundesumweltministerium will der zunehmenden
politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Arktis
mit einer gesonderten deutschen „Arktisstrategie“ ge-
recht werden. Hierbei stehen die Bereiche Forschung,
Wirtschaft, vor allem auch Umwelt und Sicherheit im
Vordergrund. Eine deutsche Position ist hinsichtlich der
Kernziele Klima- und Umweltschutz der EU-Arktis-
Politik erforderlich. Die ausgeschriebene Studie wird
dafür eine Basis liefern.

Der Schutz der Arktis ist ein wichtiges Thema, mit
dem auch wir uns intensiv beschäftigen und das wir
ernst nehmen. Nach Überweisung des Antrages in die
entsprechenden Ausschüsse werden wir hierüber in aller
gebotenen Sorgfältigkeit noch einmal beraten können,
und wir werden die Bundesregierung und das Bun-
desumweltministerium in ihren Bemühungen zum Schutz
der Arktis unterstützen.


Frank Schwabe (SPD):
Rede ID: ID1712655300

Das Thema Arktis steht gelegentlich im Schatten an-

derer politischer Themen, es ist allerdings ein Thema,
das langfristig für die Menschheit von entscheidender
Bedeutung ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns heute
im Deutschen Bundestag mit der Arktis, den sich än-
dernden klimatischen Verhältnissen und deren Konse-
quenzen beschäftigen. Das letzte Mal, dass wir in die-
sem Raum über die Arktis diskutiert haben, war
anlässlich der Debatte um Tiefseeölbohrungen, die auch
in arktischen Gewässern geplant sind.

Leider war die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko im
letzten Jahr eine Katastrophe ohne Konsequenzen. Aus
„Deepwater Horizon“ hätten Konsequenzen gezogen
werden müssen. Das wäre in erster Linie ein Morato-
rium für Ölbohrungen in tiefer See gewesen, solange die



gegebene Reden

Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)

Technologien noch nicht verfügbar sind, um auftretende
Unfälle zu beherrschen. Doch nichts dergleichen ge-
schah. Dabei hätte ein Unfall wie „Deepwater Horizon“
in der Arktis gravierendere Auswirkungen als im Golf
von Mexiko. Der arktische Winter, dickes Eis und die
kalte Temperatur lassen jegliche Versuche, einen Ölun-
fall schnell einzudämmen, scheitern. Deshalb ist ein so-
fortiges Moratorium für neue Tiefseeölbohrungen im
OSPAR-Raum notwendig.

Umweltminister Röttgen hatte versprochen, dass sich
Deutschland für „ein Moratorium, eine Pause für neue
Bohrungen einsetzen“ wird. Doch der deutsche Antrag
auf der OSPAR-Konferenz im Jahr 2010 hatte diese For-
derung gar nicht mehr enthalten. Röttgen hat sich aber-
mals als Meister der schönen Worte erwiesen – Worte,
die aber ohne Konsequenzen bleiben. Die Ölkatastrophe
im Golf von Mexiko zeigt aber auch, dass es richtig war,
dass sich die SPD schon vor einigen Jahren für eine
Strategie „weg vom Öl“ entschieden hat. Und das nicht
nur aus Gründen des Klimaschutzes, sondern weil das
„schwarze Gold“ auf der ganzen Welt dreckige Spuren
hinterlässt.

Dass es derzeit nicht gut um den Schutz der Arktis
steht, zeigt die Entscheidung des Europäischen Parla-
ments von letzter Woche. Die Abgeordneten im Europa-
parlament haben sich mehrheitlich dagegen ausgespro-
chen, Tiefseebohrungen in ökologisch sensiblen
Gebieten wie der Arktis zu verbieten. Sie lehnten auch
die Einrichtung eines Moratoriums auf Tiefseebohrun-
gen bis zur Verabschiedung von schärferen EU-Sicher-
heitsstandards ab. Diese Entscheidung wird hoffentlich
von den Europaabgeordneten noch einmal überdacht.
Wir können nach „Deepwater Horizon“ nicht einfach
weitermachen, als sei nichts geschehen. Hinzu kommt,
dass das Ölleck diesen Sommer vor der schottischen
Küste gezeigt hat, dass auch in der Nordsee Ölunfälle
möglich sind. Da Ölverschmutzungen sich nicht an vom
Menschen gezogene Grenzen halten, ist ein gemeinsa-
mes Vorgehen wichtig. Solange Unfälle bei Tiefseeboh-
rungen nicht beherrscht werden können, ist es absurd,
diese Bohrungen zukünftig auch noch auf so sensible
Gebiete wie denen in der Arktis auszuweiten.

Dennoch hatte die Entscheidung des Europaparla-
ments auch positive Seiten. Die verabschiedete Resolu-
tion sieht vor, dass neue Öl- und Gasfelder in europäi-
schen Meeren künftig nur dann erlaubt werden, wenn
die Firma einen dem Bohrort angemessenen Notfallplan
vorgelegt hat. Außerdem sprachen sich die Abgeordne-
ten erneut dafür aus, dass das Verursacherprinzip und
die Haftung für Schäden auf Meeregewässer und -arten-
vielfalt ausgedehnt wird.

Der Antrag der Grünen, über den wir heute sprechen,
geht jedoch nicht nur auf die Probleme der Ölförderung
ein. Er beleuchtet die Rolle der Arktis, die sich durch die
Klimaerwärmung wandelt. Durch die fortschreitende
Erwärmung und die damit verbundene Schmelze des Ei-
ses entstehen Möglichkeiten des Zugangs zum Meeres-
grund und zu den dort vorhandenen Rohstoffen. Der
Rückgang des Eises ermöglicht neue Schifffahrtsrouten,
die neuen Zugänge zum Festland werfen sicherheitspoli-
tische Fragen auf, und die Politik muss handeln, damit
Zu Protokoll
aus dem Streit um die Ressourcen in der Arktis keine
Spannungen zwischen den Staaten entstehen.

Es mutet schon skurril an, dass der Mensch durch den
Klimawandel zunächst den Lebensraum massiv verän-
dert und das Eis schmelzen lässt und jetzt nicht mit
höchster Kraft dem entgegenwirkt, sondern mehr Enga-
gement darin investiert, wie die Ressourcen verteilt wer-
den, die jetzt erschlossen werden können. Das ist ein
Beispiel dafür, wie der Klimawandel Konflikte schüren
kann und wie auch für die deutsche Politik die Verzah-
nung von Klimapolitik und Außen- und Sicherheitspoli-
tik immer wichtiger wird.

Wie stark der Klimawandel heute schon die Arktis
schädigt, zeigen die dieses Sommers Forschungsergeb-
nisse. Das Meereis der Arktis ist in diesem Sommer auf
die kleinste Fläche zusammengeschmolzen, die jemals
gemessen wurde. Es wurde eine Negativmarke mit einer
Fläche von 4,24 Millionen Quadratkilometern erreicht.
Das ist die bisher geringste Eisausdehnung im Nord-
polarmeer und hat sogar noch die Ausdehnung des Jah-
res 2007 unterboten. Es ist geradezu erschütternd, dass
der Klimawandel immer erschreckendere Ausmaße an-
nimmt, die internationale Politik zum Schutz des Klimas
jedoch auf der Stelle tritt. Auch wenn wir im Dezember
auf der Klimakonferenz in Durban wichtige Schritte wei-
terkommen sollten, die uns zu einem internationalen Kli-
maschutzabkommen führen können, so sind doch die Zu-
sagen, die die Staaten über ihre Anstrengungen zur
Minderung ihrer Treibhausgasemissionen gegeben ha-
ben, viel zu gering. Mit den jetzigen Zusagen sind wir
weit vom Erreichen des 2-Grad-Ziels entfernt. Die
schmelzende Arktis und die zukünftigen Spannungen
oder Konflikte über ihre Ressourcen ermahnen uns, end-
lich konsequent im Klimaschutz zu handeln.

Doch nicht nur die immer kleiner werdende Eis-
schicht ist besorgniserregend, sondern auch das seit lan-
gem zu beobachtende Tauwetter in der Arktis. Es hat in-
zwischen ein Wettrennen um die Ressourcen in der
Arktis ausgelöst, in der große Vorräte an Erdöl und Erd-
gas vermutet werden. Russland, Norwegen, Dänemark/
Grönland und Kanada haben eine Ausweitung ihres je-
weiligen Hoheitsgebietes um 200 Seemeilen auf Grund-
lage der United Nations Convention on the Law of Sea
angemeldet. Der Arktisschutz bleibt in der Warte-
schleife, solange die Fragen nach wirtschaftlicher Aus-
beutung im Vordergrund stehen. Um dem profitorientier-
ten Treiben der Anrainerstaaten ein Ende zu setzen,
bedarf es internationaler Verhandlungen. Solange es
keinen rechtlich verankerten Schutz für die Arktis gibt,
muss ein Moratorium verhängt werden. Verhandlungen
für einen Arktisvertrag nach dem Vorbild des Antarktis-
vertrags sind ein Gebot wirksamen Klimaschutzes. Des-
halb haben wir in unserem Antrag „Unsere Meere brau-
chen Schutz“ die Bundesregierung aufgefordert, sich für
den Abschluss eines internationalen Vertrages zum
Schutz der Arktis nach dem Vorbild des Antarktisvertra-
ges einzusetzen.

Um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhin-
dern, muss sich die Bundesregierung nachdrücklich und
unverzüglich für ein Moratorium einsetzen, mit dem
Ziel, sämtliche Gebietsansprüche oder sonstige Ansprü-



gegebene Reden

Frank Schwabe


(A) (C)



(D)(B)

che im Hinblick auf die arktischen Ressourcen bis zu ei-
nem endgültigen Schutzabkommen zurückzustellen.
Diese Forderung stellen in ihrem Antrag auch die Grü-
nen auf, was ich sehr begrüße.

Die Grünen sprechen in ihrem Antrag auch die deut-
sche Polarforschung an und betonen die traditionsrei-
che und renommierte Arbeit des Alfred-Wegener-Insti-
tuts. Aber auch der Wissenschaftsrat hat sich in seinem
aktuellen Gutachten „Empfehlungen zur zukünftigen
Entwicklung der deutschen marinen Forschungsflotte“
mit der deutschen Polarforschung und ihrer Infrastruk-
tur auseinandergesetzt und stellt zu Recht fest, dass sich
die deutsche Polarforschung international auf einem
sehr hohen Niveau befindet. Dabei spielt die „Polar-
stern“ eine maßgebliche Rolle. Mit der „Polarstern“
haben wir ein Forschungsschiff, auf das wir stolz sein
können. Für den Zeitraum von 2005 bis 2009 konnten
allein 530 Fachpublikationen den Forschungsarbeiten
von Expeditionen mit der „Polarstern“ zugeordnet wer-
den. Weltweit ist das Forschungsschiff „Polarstern“ da-
rüber hinaus der einzige moderne Forschungseisbre-
cher, der dezidiert die Arktis befährt. Die im Einsatz
befindlichen Schiffe anderer Staaten weisen hingegen
nicht durchgängig die notwendigen Spezifikationen auf,
um arktisweit und ganzjährig eingesetzt werden zu kön-
nen. Die Bedeutung der deutschen Arktisforschung spre-
chen wir mit unserem Antrag „Polarregionen schützen –
Polarforschung stärken“ an.

Auch in diesem Antrag fordern wir Vereinbarungen,
die eine Analogie zum Antarktisvertrag aufweisen. Die
Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Arktis-
region muss dabei sichergestellt werden. Um aktuelle
Fragen der Meeresforschung geht es auch in einem
Workshop der SPD-Fraktion, der morgen stattfindet.
Dabei werden wir mit Expertinnen und Experten disku-
tieren, wie inhaltliche und strukturpolitische Schwer-
punkte einer neuen Strategie zur Meeresforschung aus-
sehen können.

Ich möchte noch einmal betonen: Als Erstes brauchen
wir ein Moratorium, das sicherstellt, dass keine vollen-
deten Tatsachen geschaffen werden, solange es noch
kein endgültiges Schutzabkommen gibt. Die Arktis darf
kein Selbstbedienungsladen sein, sie ist das gemeinsame
Erbe der Menschheit. Der Arktis kommt auch eine
Schlüsselrolle für das Klimasystem der Erde zu. Die
Ausbeutung der arktischen Ressourcen würde jede Maß-
nahme zum Schutz der Arktis und die Anerkennung ihrer
Schlüsselrolle für das Klimasystem der Erde konterka-
rieren. Sei es auf nationaler Ebene, sei es in europäi-
schen oder internationalen Verhandlungen – Ziel muss
sein, den Schutz der Arktis sicherzustellen. Ansonsten
verspielen wir leichtfertigt dieses gemeinsame Erbe der
Menschheit.


Angelika Brunkhorst (FDP):
Rede ID: ID1712655400

Ein Blick auf ein aktuelles Satellitenbild belegt: Die

Eisdecke der Arktis nimmt ab. Der Eisrückgang ist ähn-
lich drastisch wie in 2007. Damals schrumpfte die Eis-
fläche auf eine Fläche von 4,3 Millionen Quadratkilo-
metern. 2007 war bislang der Negativrekord. Aktuelle
Zu Protokoll
Untersuchungen des Alfred-Wegener-Instituts für Polar-
und Meeresforschung zeigen, dass in den vergangenen
Monaten ein ähnlicher Rückgang zu beobachten ist. Die
eisfreien Flächen innerhalb der Packeiszone schmolzen
im Sommer deutlich ab. Inzwischen hat die eisfreie Flä-
che die Größe der Niederlande erreicht. Die Experten
des AWI sehen vor allem die sehr geringe Dicke des
Meereises und den steten Transport von Meereis in eis-
freie Regionen des Nordpolarmeeres hierfür verantwort-
lich. So ist derzeit das Eis im Schnitt 90 Zentimeter
stark. 2001 betrug die Meereisdicke im Durchschnitt
noch zwei Meter.

Je zerklüfteter das Eis, desto mehr steigen die Was-
sertemperaturen. Je wärmer das Meer, umso schneller
schmelzen die darin schwimmenden Eisschollen.

In diesem Sommer konnten sowohl die Nordostpas-
sage als auch die Nordwestpassage befahren werden.
Dies bedeutet, dass die Hemmnisse einer kommerziellen
Nutzung der Arktis weiter sinken. Die Region wird damit
vor allem für die Bereiche Schifffahrt, Tourismus, Fi-
scherei oder Rohstoffgewinnung interessant.

Die Arktis lag bislang im Dornröschenschlaf und war
wenig durch den Menschen beeinflusst. In den vergange-
nen Jahrtausenden bildeten sich so eine einmalige Flora
und Fauna. Viele dieser Tier- und Pflanzenarten sind
nur dort beheimatet und deshalb besonders schützens-
wert. Dieses Paradies aus Eis ist jedoch gefährdet. Der
Klimawandel zeigt zunehmend seine Auswirkungen und
bedroht dieses sensible Ökosystem. Nun drohen die ver-
stärkten Nutzungsinteressen durch den Menschen als
weitere Belastung hinzuzukommen. Ein vernünftiger und
nachhaltiger Umgang mit der Arktis ist deshalb erfor-
derlich.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Abkommen
zum Schutz der Arktis unverzüglich auf den Weg bringen –
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Arktis“
hat eine lobenswerte Absicht. Er umfasst ein Bündel äu-
ßerst unterschiedlicher Bereiche. Diese reichen vom
Umweltschutz über Rohstoff- und Schifffahrtsfragen bis
hin zu territorialen Ansprüchen. Vieles davon ist gut ge-
meint, jedoch jenseits des Umsetzbaren. An einem zen-
tralen Punkt möchte ich dies verdeutlichen. Der im An-
trag geforderte Arktisvertrag – welcher nach gleichem
Muster wie der Antarktisvertrag entwickelt werden soll –
wird Wunschdenken bleiben. Die Antarktis ist unbe-
wohnt, rohstoffarm und kein Hoheitsgebiet eines Staates
berührt die Region, wohingegen in der Arktis fünf Staa-
ten um rohstoffreiche Gebietsansprüche buhlen. Es ist
nur eine Frage der Zeit, bis die fünf Arktisanrainer ihr
Interesse an den Schätzen im Meeresboden anmelden
werden. Eine internationale Aufsicht über die Arktis
wäre hier sicherlich die beste Lösung. Dass sie kommt,
ist – trotz allen guten Willens – unwahrscheinlich.

1996 wurde der Arktische Rat ins Leben gerufen. Er
ist die von Dänemark, Finnland, Island, Kanada, Nor-
wegen, Russland, Schweden und den USA gegründete
Dachorganisation für zwischenstaatliche Vorhaben in
der Nordpolregion.



gegebene Reden

Angelika Brunkhorst


(A) (C)



(D)(B)

Der Arktische Rat soll den Umweltschutz, die Durch-
führung von Forschungs- und Verkehrsprojekten sowie
die Nutzung von Rohstoffvorkommen koordinieren. Die
Ureinwohner der Arktis haben darin ein Mitsprache-
recht.

Der Arktische Rat ist das Forum, in dem sich die
Anrainer auf nachhaltige Schutzbestimmungen einigen
können. Vor dem Hintergrund immer knapper werdender
Rohstoffe werden sich die USA, Kanada, Norwegen,
Russland, Dänemark/Grönland und Deutschland keine
vertraglichen Fesseln anlegen lassen. Es liegt in den
Händen des Quintetts der Anrainer, die Schutzwürdig-
keit anzuerkennen und eine umweltverträgliche Nutzung
der Region zu regeln.

Mit dem Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Mee-
resforschung, AWI, bietet Deutschland seit mehr als
20 Jahren ein zentrales und führendes Zentrum der
Polarforschung, das auch international Gehör findet.
Diese Expertise wollen wir weiterhin fördern. Die Libe-
ralen stehen für einen Schutz der Arktis. Wir wollen kei-
nen „wilden Westen“ am Nordpol. Wir setzen uns dafür
ein, dass die Nutzung der Ressourcen im Einklang mit
der Natur stattfindet. Unrealistische Forderungen, wie
sie im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gefordert
werden, können wir jedoch nicht mittragen. Deshalb
lehnen wir den Antrag ab.


Sabine Stüber (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712655500

Seit die Temperaturen im hohen Norden weiter anstei-

gen und das Eis in einem unvorstellbaren Tempo
schrumpft, zieht die Arktis immer mehr begehrliche Bli-
cke auf sich. Denn sie ist eine Schatzkammer, die lange
vom Eis fest verriegelt blieb; aber das Eisschloss bricht.

Die vermuteten Erdöl- und Erdgasvorkommen wer-
den auf etwa 25 Prozent der weltweit noch vorhandenen
Menge geschätzt. Das ist nicht unumstritten; denn sol-
che Schätzungen fallen gern besonders zweckoptimis-
tisch zugunsten der Rohstoffausbeutung aus, und die
ökologische Bedeutung der Arktis als Lebensraum und
Klimaregulator wird dabei möglichst ignoriert. Unge-
achtet der schon bestehenden ökologischen Schäden und
der weiteren Risiken drängen die Ölfirmen nach Norden.
Der künftig leichtere Zugang zu den Bodenschätzen
durch den Eisrückgang ermöglicht ein gewinnbringen-
des Geschäft. Neben Öl und Gas in der Barentssee vor
Russland, vor Norwegen und Grönland sind in den ka-
nadischen Arktisanteilen auch wertvolle Basismetalle,
wie Gold, Kupfer, Silber und Zink herauszuholen.

Die Anrainerstaaten stecken seit Jahren ihre Claims
ab. Nach der Seerechtskonvention der Vereinten Natio-
nen können die Länder bis zu 200 Seemeilen vor ihren
Küsten die natürlichen Ressourcen nutzen. Dort, wo der
Festlandsockel noch weiter in die Tiefsee reicht, er-
streckt sich der Anspruch der Küstenstaaten auf Ausbeu-
tung der Ressourcen auf bis zu 350 Seemeilen. Genau
darum geht es jetzt. Aber es ist Nutzungsrecht und kein
Anrecht auf Zerstörung, wie wir es jetzt gerade bei den
Meeresfischbeständen erleben.
Zu Protokoll
Neben dem neuen Wirtschaftspotenzial eröffnen sich
auch neue Seewege. Zum ersten Mal in der Geschichte
der Menschheit war im Sommer 2007 die Nordostpas-
sage eisfrei. Vor 100 Jahren bedeutete das für Roald
Amundsen eine mühsame Expedition von zwei Jahren.
Was für Möglichkeiten dagegen heute für die Schifffahrt
– ein Wachstumsmarkt. In den Werften sind bereits eis-
gängige Schiffstypen geordert, und sie sind im Bau.

Doch wie hoch wird der Preis sein? Unabhängig von
den globalen Klimaauswirkungen durch den Eisrück-
gang sind an die extremen Bedingungen des Lebens-
raums Arktis nur spezielle Arten angepasst. Dazu gehö-
ren Meeressäuger genauso wie Gänsearten, die sehr
sensibel auf die Geschwindigkeit der Klimaveränderun-
gen reagieren. Schon heute ist die Biodiversität der Ark-
tis erheblich gefährdet.

Was bewirkt nun die Eisschmelze? Sie kann die glo-
bale Zirkulation in den Weltmeeren verändern, sie ver-
dünnt das Wasser und führt zu einer veränderten Was-
serzusammensetzung, was sich auf den globalen
Wassertransport auswirkt; sie führt zu geringerer Refle-
xion des Sonnenlichts, damit zur Erwärmung und so zum
weiteren Rückgang des Eises auf dem Meer; sie zerstört
den Lebensraum für die an arktische Extrembedingun-
gen angepassten Arten von Flora und Fauna genauso
wie die traditionelle Lebensweise der Inuitbevölkerung.
Beide Perspektiven – Abbau der Bodenschätze und in-
tensiverer Schiffsverkehr – werden mit weiteren Eingrif-
fen in die arktische Umwelt verbunden sein. Die rasante
Zunahme des Energiebedarfs und der internationalen
Handelsströme lassen wenig Hoffnung auf einen maß-
vollen Umgang mit den arktischen Ressourcen und auf
eine Begrenzung des Schiffsverkehrs.

Die Spirale der Zerstörung hat längst Fahrt aufge-
nommen; denn das Geschäft will sich niemand entgehen
lassen. Auch hier treiben Wirtschaftsinteressen die Poli-
tik vor sich her. Die internationale Politik muss die ge-
genwärtige Entwicklung, die in ihrer Geschwindigkeit
dem Tempo der Eisschmelze folgt, fest in den Blick neh-
men und handeln; denn die bisherigen Bemühungen zum
Schutz der Arktis gehen über Umweltbeobachtung und
Informationsaustausch nicht hinaus. Der 1996 gegrün-
dete „Arktische Rat“, dem acht Arktisstaaten und zehn
Beobachterstaaten angehören, ist ein politischer Zu-
sammenschluss, dessen Beschlüsse in keiner Weise
rechtsverbindlich sind. Das zu ändern, ist das Gebot der
Stunde, und dafür soll sich die Bundesregierung konse-
quent einsetzen. Genau so verstehe ich den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den wir als Die Linke
voll und ganz unterstützen

Die Welt braucht die Arktis, und die Arktis braucht
ein rechtsverbindliches Regime. Nur so – da bleibe ich
ganz bescheiden und realistisch – können wir die schäd-
lichen Umweltauswirkungen der kommenden Wirt-
schaftaktivitäten zwar nicht vermeiden, aber auf ein Mi-
nimum begrenzen.


Dr. Hermann E. Ott (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712655600

Die sommerliche Eisbedeckung der Arktisregion ist

seit 1972 um 50 Prozent geschrumpft und hat im Jahr



gegebene Reden





Dr. Hermann Ott


(A) (C)



(D)(B)

2011 die geringste Ausdehnung erreicht, wie Forscher
der Universität Bremen in diesen Tagen bekannt gege-
ben haben. Die Zugangsmöglichkeiten zu bisher unzu-
gänglichen Regionen wecken Begehrlichkeiten, neue
Schifffahrtsrouten werden möglich, neue Zugänge zum
Festland werfen auch sicherheitspolitische Fragen auf.

Russlands Präsident Putin sagte Ende August anläss-
lich der Unterzeichnung eines milliardenschweren Ab-
kommens zwischen russischen und amerikanischen Fir-
men zur Erschließung der Öl- und Erdgasvorkommen in
der Arktis, es täten sich neue Horizonte auf. Angesichts
des fortschreitenden Klimawandels und der Notwendig-
keit einer massiven Begrenzung der CO2-Emissionen
darf man das getrost als Drohung verstehen, zumindest
aus klimapolitischer Sicht. Denn der Verlust an Meereis-
fläche beschleunigt den Klimawandel gleich doppelt.
Die kleiner werdende Eisfläche kann weniger Sonnen-
strahlen in die Atmosphäre zurückreflektieren, die grö-
ßer werdende Wasseroberfläche dagegen absorbiert die
Sonnenstrahlen, wärmt sich dadurch auf und beschleu-
nigt wiederum die Eisschmelze. Und nun ist zur befürch-
ten, dass die verstärkte Ausbeute fossiler Ressourcen
aus der Arktis ebenso den Klimawandel weiter verstärkt.
Man muss sich das einmal vorstellen: Ressourcen die
überhaupt erst durch den Klimawandel verfügbar wer-
den, sollen ausgebeutet werden, was wiederum den Kli-
mawandel verstärkt. Das ist absurd. Es ist, als führe
man wissentlich auf einen Abgrund zu und drückte mehr
und mehr aufs Gas, je schneller man wird.

Aber nicht nur aus klimapolitischer Sicht ist die Aus-
beutung der Arktis eine Bedrohung. Die Arktis ist einer
der sensibelsten Lebensräume der Erde, mit hervorra-
gend an die Lebensbedingungen angepassten Bewoh-
nern. Aber es ist auch gerade diese Anpassung, die die
Bewohner dieses Ökosystems so anfällig für Störungen
macht. Die Biodiversität der Polarregion ist bereits
heute ernsthaft gefährdet.

Wir haben in Deutschland eine gute Tradition der Po-
larforschung und exzellente Wissenschaftler. Diese muss
weiter gestärkt werden, und allein daraus ergibt sich
auch schon die Verantwortung, eine Arktispolitik zu ver-
folgen, die sich nicht von Handels- und Ressourceninte-
ressen leiten lässt, sondern den Umwelt- und Klima-
schutz in den Mittelpunkt stellt. Die vorhandenen
Vereinbarungen und Institutionen zum Schutz der Arktis
reichen dafür nicht aus. Wir brauchen einen Arktisver-
trag, der den Herausforderungen des fortschreitenden
Klimawandels und des Schwundes der Biodiversität
Rechnung trägt. Dabei kommt auch der indigenen Be-
völkerung eine tragende Rolle zu, und die Wahrung ihrer
Rechte muss ein zentraler Bestandteil der Arktispolitik
sein.

Will man das 2-Grad-Ziel, also die Begrenzung des
globalen Klimawandels auf maximal 2 Grad Celsius, er-
reichen – dazu hat sich die Weltgemeinschaft verpflich-
tet –, so kann dies sicherlich nicht dadurch geschehen,
dass die gewaltigen fossilen Ressourcen, die in der Ark-
tis vermutet werden, nun auch ausgebeutet werden. Ein
Arktisvertrag, der diese wirtschaftliche Ausbeutung ver-
hindert, ist für eine erfolgreiche Klimapolitik absolut
notwendig und zum Schutz der arktischen Biodiversität
unabdingbar. Eine Positionierung der Bundesregierung
in diesem Sinne gehört nicht zuletzt auch zu einer glaub-
würdigen internationalen Klimapolitik. Die Bundes-
kanzlerin hat sich vor einigen Jahren vor den Eisbergen
Grönlands als „Klimakanzlerin“ fotografieren lassen.
Es ist endlich an der Zeit, konkret etwas für die Polarre-
gion zu tun.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712655700

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 17/6499 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Be-
setzung der großen Straf- und Jugendkam-
mern in der Hauptverhandlung

– Drucksache 17/6905 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Auch diese Reden gehen zu Protokoll.


Dr. Patrick Sensburg (CDU):
Rede ID: ID1712655800

Am 11. Januar 1993 wurde mit dem Gesetz zur Ent-

lastung der Rechtspflege in § 76 Abs. 2 GVG für die
Großen Strafkammern die Möglichkeit eingeführt, in der
Hauptverhandlung in der Besetzung mit zwei Berufs-
richtern und zwei Schöffen zu verhandeln. Dieses Gesetz
verfolgte ursprünglich das Ziel, die Justiz während des
Aufbaus einer rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit in den
neuen Bundesländern zu entlasten.

Diese Regelung wurde bisher im Zweijahresrhythmus
verlängert. Nach derzeitiger Gesetzeslage läuft sie am
31. Dezember 2011 aus. Die bisherige Regelung, die die
Möglichkeit eröffnet, mit einer auf zwei Richter redu-
zierten Besetzung zu verhandeln, hat sich bewährt. In
der Praxis hat sich diese Regelung schon seit langem
durchgesetzt. So waren im Jahre 2009 fast 80 Prozent
– in einigen Bundesländern fast 90 Prozent – der Haupt-
verhandlungen vor den Großen Straf- und Jugendkam-
mern mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Durch diese Regelung wurde eine praxistaugliche
und sachgerechte Handhabung eingeführt. Die Möglich-
keit der Besetzungsreduktion ist angesichts der sehr
knappen Personalausstattung unerlässliche Vorausset-
zung für eine funktionierende Strafrechtspflege. So loben
auch die Landesjustizverwaltungen „die Besetzungsre-
duktion durch die flexible Reaktionsmöglichkeit der
Strafkammern auf unterschiedliche Verfahrenskonstella-
tionen und Effektivierungspotentiale …“, wie die Große
Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes in
ihrem Gutachten zur Besetzungsreduktion feststellt. In
dem Zielkonflikt zwischen Sicherung der Qualität der
Rechtsprechung und Prozessökonomie muss jedoch eine

Dr. Patrick Sensburg


(A) (C)



(D)(B)

Regelung geschaffen werden, die beide Ziele angemes-
sen abwägt und Verhältnismäßigkeit schafft.

Die bisherige befristete Regelung muss folglich durch
eine dauerhafte Regelung ersetzt werden. Der vorlie-
gende Gesetzentwurf ist ausdrücklich zu begrüßen.
Durch die Schaffung und gesetzliche Normierung von
Ausnahmen, in denen eine Besetzungsreduktion unmög-
lich ist, wird eine stabile Rechtslage geschaffen, die den
Anforderungen an ein faires Verfahren Rechnung trägt.

Diese Ausnahmen sind nach wie vor dann gegeben,
wenn Umfang und Schwierigkeit der Strafsache eine
Verhandlung mit drei Richtern fordern oder das Gericht
als Schwurgericht verhandelt. Bei Zweifel bzw. Unklar-
heit ist die Dreierbesetzung der Zweierbesetzung immer
vorzuziehen. Regelbeispiele der Verhandlung vor drei
Richtern sind sowohl eine erwartete Verhandlungsdauer
von über zehn Tagen als auch die Funktion der Wirt-
schaftskammer als Große Strafkammer.

Letztlich kann eine Reduktion nicht erfolgen, wenn
die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsver-
wahrung, deren Vorbehalt oder die Unterbringung in ei-
nem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist. Bei
solchen Entscheidungen der Großen Strafkammern, die
als einzige Tatsacheninstanz mit umfassender Strafge-
walt etwa über die Unterbringung in der Sicherungsver-
wahrung zu entscheiden haben, können so das Wissen
und die Erfahrung eines vollbesetzten Richterkollegiums
genutzt werden.

Zu prüfen ist, ob es nicht ausreichend ist, nur die Un-
terbringung in der Sicherungsverwahrung in § 76 Abs. 2
Nr. 2 GVG zu regeln. Für den bloßen Vorbehalt der Si-
cherungsverwahrung und die Unterbringung nach § 63
StGB scheint die Regelung nicht zwingend geboten. An
dieser Stelle besteht noch Beratungsbedarf; ich bin aber
sicher, dass wir auch hier bis zum Abschluss des Gesetz-
gebungsverfahrens zu einer guten Lösung finden wer-
den. Dies gilt vor allem, da im Hinblick auf § 74 f Abs. 4
GVG. Einigkeit besteht, dass in Verfahren, in denen über
die im Urteil vorbehaltene oder nachträgliche Siche-
rungsverwahrung zu entscheiden ist, keine Reduktions-
möglichkeit besteht.

Zusammenfassend kann man Folgendes festhalten:
Die neue Regelung des § 76 Abs. 2 bis 5 GVG verbessert
den Verfahrensablauf, da er eine unbefristet gültige Re-
gelung statuiert. Dies führt zu einer Erhöhung der
Rechtssicherheit und gerade nicht zu einem Entzug des
gesetzlichen Richters, da der Angeklagte jederzeit mit
Rechtssicherheit seinen gesetzlichen Richter bestimmt
weiß.

Denjenigen Rechtspolitikern von Bündnis 90/Die
Grünen, die unsinnigerweise meinen, es liege in der
Festschreibung der bisher befristeten Regelung ein Ver-
stoß des Rechts auf den gesetzlichen Richter vor, emp-
fehle ich einen Blick in die einschlägigen Kommentie-
rungen zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

Ein Entzug des gesetzlichen Richters liegt nur dann
vor, wenn der gesetzlich bestimmte Richter nicht der ent-
scheidende Richter ist – zum Beispiel durch einen nach-
träglichen Eingriff der Exekutive. Mit der angestrebten
Zu Protokoll
Regelung wird aber gerade im Vorhinein der entschei-
dende Richter klar bestimmt und unter Beibehaltung ei-
nes hohen Qualitätsstandards schließlich Rechtsklarheit
geschaffen.

Die Vorteile der unbefristeten Regelung der Beset-
zung der Großen Straf- und Jugendkammern liegen auf
der Hand. Auch an diesem Gesetzgebungsvorhaben
zeigt sich die stringente Rechtspolitik der christlich-li-
beralen Koalition im Hinblick auf die Gewährleistung
von Rechtssicherheit und Effektivität der Justiz.


Christoph Strässer (SPD):
Rede ID: ID1712655900

Bei dem Entwurf eines Gesetzes über die Besetzung

der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptver-
handlung haben wir darüber zu entscheiden, ob eine ge-
setzliche Regelung, die bereits 1993 zunächst befristet
eingeführt und dann immer wieder verlängert wurde,
nunmehr dauerhaft bestehen oder aber wieder abge-
schafft werden soll. Eine weitere Befristung ist nach die-
sem Vorlauf in der Tat nicht mehr zu vertreten.

Gegenstand der Beratung ist die Frage, ob große
Strafkammern und große Jugendkammern an den Land-
gerichten auch zukünftig die Gelegenheit eröffnet wer-
den soll, in bestimmten Fall- und Verfahrenskonstella-
tionen mit zwei statt mit drei Berufsrichtern plus jeweils
zwei Schöffen zu verhandeln und zu entscheiden. Von
zentraler Bedeutung für die Entscheidung dieser Frage
sind die Ergebnisse der Evaluation, die 2009 in Auftrag
gegeben wurde. Deren Auswertung wie auch die Gründe
aus dem Beschluss des BGH vom 7. Juli 2010 – 5 StR
555/09 – bieten eine gute Grundlage für die jetzt anste-
henden Debatten im Rechtsausschuss, um eine Regelung
zu finden, die weiterhin eine effiziente und qualitativ
hochwertige Rechtsprechung möglich macht.

Im Zuge dieser Evaluation wurden rechtstatsächliche
Erkenntnisse erhoben und ermittelt, in welchem Umfang
von der Besetzungsreduktion Gebrauch gemacht wurde.
Ziel waren eine Analyse der Besetzungsreduktion in der
Praxis und die Erkenntnis, welche Auswirkung sie auf
die Dauer und Qualität des Verfahrens hat. Diese Unter-
suchung der Qualität der Rechtsprechung verdanken wir
unserem früheren rechtspolitischen Sprecher Joachim
Stünker, auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin dieser
Punkt in die Befragungen mit aufgenommen wurde. Nur
auf der Basis dieser Evaluation kann also eine sachge-
rechte Entscheidung getroffen werden.

Die Gutachter sind zu dem Schluss gelangt, dass eine
komplette Rückführung zu einer Dreierbesetzung in eini-
gen Fällen nicht notwendig ist und mit der aktuellen
Haushaltslage auch nicht vereinbar ist, auch wenn ich
hinzufügen will, dass im Vordergrund ausdrücklich
rechtspolitische Erwägungen zu stehen haben und erst
in zweiter Linie fiskalische. Justiz ist keine Unterabtei-
lung des Finanzministeriums; ihr Funktionieren ist Be-
standteil unserer rechtsstaatlichen Grundordnung.

Betrachtet man aber die Zahlen, wie oft die Beset-
zungsreduktion in den letzten Jahren der Dreierbeset-
zung vorgezogen wurde, so lässt sich feststellen, dass
diese bei vielen Gerichten überwiegt. Der Trend geht



gegebene Reden

Christoph Strässer


(A) (C)



(D)(B)

demnach zur Zweierbesetzung. Der Schluss, der sich da-
raus ziehen lässt, ist, dass die §§ 76 Abs. 2 Satz 1 GVG
und 33 b Abs. 2 JGG zu viele Spielräume lassen. Dieses
Defizit wird auch in den Gutachten herausgestellt. Der
Versuch der Bundesregierung, des Problems der
unbestimmten Tatbestandsmerkmale „Umfang“ und
„Schwierigkeit der Sache“ durch einen Absatz 3 Herr zu
werden, erweist sich jedoch als unzureichend. Indem le-
diglich beschrieben wird, unter welchen Voraussetzun-
gen eine Dreierbesetzung erfolgen muss, kommt es de
facto in allen anderen Fällen zu einer Zweierbesetzung.

Das Gesetz zur Besetzungsreduktion, das im Dezem-
ber 2011 ausläuft, war jedoch nur dazu gedacht, dass
geeignete Fälle in reduzierter Besetzung verhandelt wer-
den. Die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesformulie-
rung führt jedoch dazu, dass die Besetzungsreduktion
nicht mehr nur die Ausnahme sein wird, sondern die
Regel. Aus diesem Grund sollten § 76 II, III GVG und
§ 33 b II, III JGG keine Aufzählung für Fälle enthalten,
die einen dritten Richter erfordern, sondern die Fälle
konkretisieren, die nur zwei Richter erfordern. Nur auf
diese Weise können eine Aushöhlung der §§ 76 VG, 33
JGG vermieden und eine Besetzung mit drei Richtern
dort garantiert werden, wo sie erforderlich ist.

Der BGH hat in seinem bereits zitierten Beschluss
vom Juli 2010 deutliche Worte gefunden: Die Rechtspra-
xis gehe unsensibel mit der Besetzungsreduktion um. Bei
einzelnen Landgerichten werde ausschließlich in Zwei-
erbesetzung entschieden. Es sei angezeigt, den Begriff
des „Umfangs der Sache“ gesetzgeberisch zu konturie-
ren.

Es ist also Zeit, dass wir als Gesetzgeber handeln.
Der Entwurf der Bundesregierung zeigt in die richtige
Richtung. Ob er auch in den einzelnen Regelungen und
gesetzestechnisch so gelungen ist, werden wir uns genau
ansehen. Wir werden uns auch kritisch mit den Anregun-
gen auseinandersetzen müssen, die vom Bundesrat kom-
men. Dort ist im Rechtsausschuss beschlossen worden,
dass auch in Verfahren, bei denen die Anordnung der
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
zu erwarten ist, die Zweierbesetzung möglich sein soll.
In Berufungshauptverhandlungen soll Zweierbesetzung
möglich sein, auch wenn erstinstanzlich auf eine Ju-
gendstrafe von mehr als vier Jahren erkannt wurde.
Diese Anregungen gehen meines Erachtens in die fal-
sche Richtung. Je größer der zu erwartende Grund-
rechtseingriff, desto wichtiger ist eine gut besetzte Rich-
terbank.

Eines ist klar: Sowohl die Große Strafrechtskommis-
sion des Deutschen Richterbundes als auch der Bundes-
gerichtshof gehen davon aus, dass die Dreierbesetzung
wegen ihrer strukturellen Überlegenheit der reduzierten
Besetzung vorzuziehen ist. Das ist auch meine Ansicht.
Zum Schutz der Betroffenen und auch der Richter sollte
es deshalb bei der Dreierbesetzung bleiben, wenn der
Grundrechtseingriff besonders groß ist.

Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen und
sage für meine Fraktion eine konstruktive Beteiligung
zu.
Zu Protokoll

Mechthild Dyckmans (FDP):
Rede ID: ID1712656000

Das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und

Jugendkammern in der Hauptverhandlung hat das Ziel,
eine seit der Wiedervereinigung immer wieder befristet
verlängerte Regelung nunmehr ohne zeitliche Begren-
zung festzuschreiben. Ausgangspunkt war die damals
geschaffene Möglichkeit, nach der Strafkammern unter
Umständen auch nur mit zwei statt drei Berufsrichtern
verhandeln durften. Anlass dafür war der seinerzeit be-
stehende Mangel an ausreichend qualifizierten Rich-
tern. Ein solcher liegt heute zwar nicht mehr vor, jedoch
hat sich die Verhandlung mit lediglich zwei Berufsrich-
tern in vielen Fällen bewährt.

Insbesondere in – rechtlich und tatsächlich – einfach
gelagerten Fällen soll auch in Zukunft in dieser Beset-
zung verhandelt werden können. Dies spart Personal,
was anderen Verfahren zugutekommt, und trägt dennoch
den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren
ohne Qualitätseinbußen Rechnung. Dies belegt nicht zu-
letzt die von den Professoren Dölling und Feltes erarbei-
tete Studie, nach der sich kein Anhaltspunkt dafür finden
lässt, dass Verfahren in der Besetzung mit zwei Richtern
häufiger als andere die Einlegung von Rechtsmitteln zur
Folge gehabt hätten. Insofern ist es durchaus sachge-
recht, diese Möglichkeit auch weiterhin beizubehalten,
was im Übrigen auch von der Bundesrechtsanwaltskam-
mer grundsätzlich anerkannt wird.

Andererseits gibt es selbstverständlich Verfahren, bei
denen die klassische Besetzung mit drei Berufsrichtern
zwingend ist. Grundsätzlich gilt dies im Umkehrschluss
für alle Prozesse, die besondere Schwierigkeiten in
rechtlicher, tatsächlicher oder beider Hinsicht aufwei-
sen. Dem trägt der Gesetzentwurf durch die ausdrückli-
che Normierung solcher Fälle hinreichend Rechnung.
An erster Stelle sind dabei diejenigen Fälle zu nennen, in
denen das Gericht als Schwurgericht besonders schwere
Straftaten verhandelt, die in der Regel auch mit einer be-
sonders langen Freiheitsstrafe geahndet werden. Hier
verlangt die einer solchen Straftat immanente Komplexi-
tät ebenso wie die mit der hohen Strafandrohung ver-
bundene besondere Eingriffsintensität nach dem juristi-
schen Sachverstand dreier Richter.

Gleiches gilt für Verfahren, die für den Angeklagten
mit einer über die Strafe hinausgehenden Rechtsfolge
verbunden sein können – namentlich die Anordnung der
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder die
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus. Da hier unter Umständen eine tatsächlich
lebenslange Verwahrung ausgesprochen werden kann,
muss diese Entscheidung besonders sorgsam abgewo-
gen und getroffen werden.

Schließlich stellt der Gesetzentwurf den Gerichten
durch eine relativ offen gestaltete Regelung in § 76 Abs. 2
Nr. 3 GVG-E frei, auch in darüber hinausgehenden wei-
teren komplizierten Verfahren eine Besetzung mit drei
Richtern zu wählen. Davon wird im Regelfall bei Verfah-
ren mit einer Dauer von mindestens zehn Verhandlungs-
tagen ebenso auszugehen sein wie bei Verfahren der gro-
ßen Wirtschaftsstrafkammer, denen naturgemäß ein
vielschichtiger Sachverhalt zugrunde liegt. Diese Bei-



gegebene Reden

Mechthild Dyckmans


(A) (C)



(D)(B)

spiele sind jedoch keinesfalls abschließend, sodass den
Gerichten genügend Spielraum bleibt, auch in anderen
sensiblen Bereichen mit drei Richtern zu verhandeln.

Wie bereits eingangs erwähnt, nimmt der Gesetzent-
wurf somit die guten Erfahrungen der letzten 20 Jahre
auf und statuiert die Verhandlung mit zwei Richtern als
Grundfall. Alle Verfahren, die eine höhere Entschei-
dungskompetenz erfordern, können auch in Zukunft mit
drei Richtern durchgeführt werden. Für einen Großteil
wird dies sogar zwingend. Damit werden Prozessökono-
mie und Rechtsstaatlichkeit in einen angemessenen Aus-
gleich gebracht. Ich weiß, dass durchaus auch Bedenken
gegen den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf vorgebracht
werden, und bin mir sicher, dass es uns gelingen wird,
diese bei unseren Beratungen auszuräumen.


Jens Petermann (Plos):
Rede ID: ID1712656100

Wir begrüßen den Versuch, die Notlösung in § 76

Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz nicht nochmals zu
verlängern. Im Detail können wir dem Einbringer aber
zum wiederholten Mal kritische Hinweise nicht erspa-
ren.

Worum geht es genau? Nach Herstellung der deut-
schen Einheit wuchs der Bedarf an Richtern und Staats-
anwälten im Beitrittsgebiet kurzfristig stark an. Deshalb
entschied sich der Gesetzgeber im Jahre 1993 für eine
vorübergehende Notlösung. Er erlaubte den Großen
Strafkammern an den Landgerichten, selbst über ihre
Besetzung mit zwei oder drei Berufsrichtern zu entschei-
den. Die Rechtsgrundlage bildete § 76 Abs. 2 Gerichts-
verfassungsgesetz und war bis zum 28. Februar 1998
befristet. Danach sollte die Regelung auslaufen. Man
ging davon aus, dass nach fünf Jahren genügend geeig-
nete Juristinnen und Juristen zur Verfügung stehen. Tat-
sächlich war diese Vermutung bereits im Jahre 1998
auch eingetreten.

Eine völlig andere Lage besteht aktuell. Die Zahl der
offenen Stellen in der Justiz bleibt weit hinter der Zahl
bestens geeigneter Juristinnen und Juristen zurück. Die
Geschäftsgrundlage für die damalige Sonderregelung,
nämlich der Mangel an geeigneten Fachkräften, ist also
längst entfallen. Dennoch hat die Regierung die Aus-
nahmeregelung ohne Not mehrfach, meist im Zweijah-
resrhythmus verlängert. Die letzte Frist läuft am 31. De-
zember 2011 ab.

Es drängt sich damit die Frage auf, aus welchen Mo-
tiven bei der Besetzung der Großen Strafkammern wei-
terhin Sonderrecht gelten soll. Eine Antwort könnte lau-
ten: Kosteneinsparung in der Justiz. Durch die Regelung
des § 76 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz wurden in je-
dem Bundesland – also nicht nur in den neuen Bundes-
ländern – mindestens fünf bis zehn Richterstellen einge-
spart. Das hat die Finanzminister der einzelnen Länder
offenbar so sehr gefreut, dass dieser Einspareffekt nun
festgeschrieben werden soll. Damit wird nicht nur die
viele Arbeit auf weniger Köpfe verteilt, es wird auch
leichtfertig mit der Qualität des Strafprozesses gespielt.

Dieser Einspareffekt muss die Bundesregierung be-
wogen haben, den heute zu debattierenden Gesetzent-
Zu Protokoll
wurf vorzulegen und die Regelung nicht einfach am
31. Dezember 2011 auslaufen zu lassen. Auch der Justiz-
minister der schwarz-gelben Regierung in Schleswig-
Holstein fordert für die Großen Jugendkammern eine
Besetzung mit drei Berufsrichtern. In einem Antrag für
die Bundesratssitzung plädiert er für eine Streichung der
Besetzungsreduktion bei den Großen Jugendkammern.
Er argumentiert mit Qualitätssicherung, der großen Be-
deutung von Jugendverfahren und fordert einen hohen
Standard in Strafverfahren vor einer Jugendkammer. Ich
hoffe, viele Landesjustizminister werden seinem Beispiel
folgen.

Daneben bietet die Dreierbesetzung der Großen Ju-
gendkammern laut Deutschem Richterbund die Mög-
lichkeit der besseren Befassung mit dem Tatgeschehen,
der Person des jungen Angeklagten und der erzieherisch
gebotenen Sanktion. Damit können Rückfälle vermieden
werden, deren volkswirtschaftliche Kosten die Mehrbe-
lastung der Justizhaushalte bei weitem überwiegen.

Mit dem vorliegenden Entwurf wollen Sie neben einer
Vielzahl von Präzisierungen in den Zuständigkeitsrege-
lungen den § 76 Gerichtsverfassungsgesetz und analog
auch das Jugendgerichtsgesetz ändern. Zwar hat die
Bundesregierung mehrere Regelbeispiele aufgenommen,
die das Ermessen der Kammern bei der Selbstbestim-
mung ihrer Besetzung reduzieren. Es kann dennoch nicht
hingenommen werden, dass ein Gericht selbst entschei-
det, in welcher Besetzung es tätig sein will. Damit be-
steht die Gefahr der Ungleichbehandlung verschiedener
Angeschuldigter vor den Großen Straf- und Jugendkam-
mern und somit die Verfestigung unterschiedlicher Stan-
dards. Eine derartige Ungleichbehandlung würde gegen
den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.
Die Bundesregierung wiederholt hier den Fehler wie bei
der Änderung des § 522 Abs. 2 und 3 Zivilprozessord-
nung. Beide Gesetze öffnen Tür und Tor für eine willkür-
liche und ungleiche Behandlung der Beteiligten in den
Verfahren.

Dass die Bedenken zutreffend sind, ergibt sich aus der
unterschiedlichen Anwendungshäufigkeit in den Gerich-
ten. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Straf-
rechtskommission des Deutschen Richterbundes in ei-
nem Gutachten: In verminderter Besetzung wurden zum
Beispiel im Saarland 9 Prozent der Verfahren verhandelt
und in Bayern und Sachsen 90 Prozent. Das heißt, in
neun von zehn Verfahren wird im Saarland mit drei Rich-
tern verhandelt und in neun von zehn Verfahren wird in
Bayern nur mit zwei Richtern verhandelt, und das, ob-
wohl der angeblich in allen Belangen vorbildliche Frei-
staat Bayern bekanntermaßen nicht zu den neuen Bun-
desländern mit angeblichem Richtermangel gehört.
Dieses Ungleichgewicht vermag auch der vorgelegte
Entwurf nicht zu beseitigen, sodass es besser wäre, die
befristete Regelung einfach auslaufen zu lassen und zu
dem über Jahrzehnte bewährten Rechtszustand vor 1993
zurückzukehren.

Dem offensichtlichen Versuch, die Rechtspflege fiska-
lischen Interessen der Länder unterzuordnen, erteilen
wir eine klare Absage.



gegebene Reden

(A) (C)



(D)(B)


Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712656200

Das Thema, über das wir heute reden, beschäftigt die

Rechtspolitik schon seit 1993. Es geht um die Frage, ob
eine große Straf- oder Jugendkammer mit nur zwei statt
drei Berufsrichterinnen und -richtern auskommt und,
gegebenenfalls, für welche Strafverfahren dies festgelegt
werden sollte. Mit anderen Worten: Es geht um die soge-
nannte Besetzungsreduktion. In diesem Zusammenhang
wurde zu Recht bereits von einer „fast unendlichen Ge-
schichte“ gesprochen; denn die zugrunde liegende Son-
derregelung zur Besetzungsreduktion – Gesetz zur Ent-
lastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 – stammt
ja bereits aus dem Jahre 1993 und wurde seitdem immer
wieder verlängert.

Nach § 76 Abs. 1 GVG sind die großen Strafkammern
mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und
zwei Schöffen zu besetzen. Zum 31. Dezember 2011 läuft
nun die Regelung aus, wonach die großen Straf- und Ju-
gendkammern auch beschließen können, in reduzierter
Besetzung von nur zwei Berufsrichtern zu entscheiden.

Der Gesetzgeber heute hat verschiedene rechtspoliti-
sche Optionen. Wenn sich die Regelung zur Besetzungs-
reduktion bewährt hat, kann sie noch einmal verlängert
oder sogar entfristet werden. Wenn sich die Regelung
aber nicht bewährt hat, kann sie auslaufen, mit der
Folge, dass die Kammern wieder – wie vor 1993 – in der
Besetzung mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen
verhandeln. Schließlich kann der Sachverhalt auch
gänzlich neu geregelt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht die Koali-
tion einen Mittelweg zwischen Entfristung und Neurege-
lung. Die Koalition legt drei Beispiele für die Besetzung
mit drei Berufsrichtern in der Großen Strafkammer fest,
die überwiegend an die bisherige Formulierung anknüp-
fen. Sie belässt es aber „im Übrigen“ bei der Möglich-
keit, mit zwei statt drei Berufsrichtern zu verhandeln. Sie
hält also an der Möglichkeit der Besetzungsreduktion
für große Strafkammern und Jugendkammern fest.

Dabei ist eine Besetzung mit drei Berufsrichterinnen
und -richtern künftig zu beschließen, wenn das Gericht
„als Schwurgericht“ entscheidet, die Mitwirkung eines
Dritten „nach Umfang und Schwierigkeit der Sache“ er-
forderlich ist oder – und das ist neu und greift insoweit
eine Anregung der Großen Strafrechtskommission auf –
die „Anordnung der Unterbringung in Sicherungsver-
wahrung oder einem psychiatrischen Krankenhaus“ zu
erwarten ist.

Für eine Besetzungsreduktion gab es in der mehr als
130-jährigen Entwicklungsgeschichte der Strafprozess-
ordnung bis 1993 kein Beispiel. Der historische Gesetz-
geber hatte damals ursprünglich beabsichtigt, damit nur
auf die „Notsituation der Justiz in den neuen Ländern“
zu reagieren. Hierzu stellt der vorliegende Gesetzent-
wurf zu Recht fest, dass diese wiedervereinigungsbe-
dingten Gründe heute nicht mehr gegeben sind.

Der Gesetzgeber ist ursprünglich davon ausgegan-
gen, dass die Besetzung mit drei Richtern die Ausnahme
und die mit zwei Richtern die Regel sein sollte, im Zwei-
felsfalle sollte die Dreierbesetzung aber den Vorzug ver-
Zu Protokoll
dienen. In der Praxis ist die Besetzungsreduktion immer
mehr zu Regel geworden. Wir Grüne finden diese rechts-
politische Entwicklung – Anstieg der Besetzungsreduk-
tion von durchschnittlich 43 Prozent im Jahre 1994 bis
auf 78 Prozent im Jahre 2009 – bedenklich.

So wünschenswert es auch ist, dass man wieder zur
ursprünglichen Dreierbesetzung zurückkehrt, so un-
wahrscheinlich und unrealistisch ist dies angesichts der
Haushaltslage in den Ländern. Tatsächlich befürchten
die Justizminister mit dem Auslaufen der bisherigen Re-
gelung eine erhebliche zusätzliche Belastung für die
Justiz und wollen deshalb – das haben sie auf ihrer
Frühjahrskonferenz 2011 auch so festgehalten – zügig
eine gesetzliche Grundlage schaffen, die dauerhaft eine
Besetzungsreduktion ermöglicht.

Sicher ist: Die Zahl der beteiligten Richterinnen und
Richter allein bietet noch keine Gewähr für die Qualität
der Entscheidungen. Aber sie erhöht die Wahrschein-
lichkeit richtiger Urteile und damit auch die Rechts-
sicherheit. Die Vorteile einer Dreierbesetzung liegen da-
bei auf der Hand: Die Überzeugungskraft von drei
Berufsrichtern und das Wissen des Angeklagten darum,
dass der Sachverhalt von drei Berufsrichtern und den
Schöffen überprüft worden ist, können zur Akzeptanz der
Entscheidung und damit auch zum Rechtsfrieden beitra-
gen.

Der Gesetzgeber darf in Justizangelegenheiten Fi-
nanzierungsfragen nicht zum alleinigen Maßstab ma-
chen. Gleichwohl gibt es auch in der Justiz, mit einem
übrigens vergleichsweise bescheidenen Haushaltspos-
ten, einen Finanzierungsvorbehalt und die Justizhoheit
der Länder. Der Gesetzgeber muss daher einen Aus-
gleich der betroffenen Interessen schaffen. Der vorlie-
gende Entwurf wirft eine Reihe von Fragen auf:

Zum einen sollten statt der ungenauen und auch im-
mer wieder zur Aufhebung von Urteilen durch den BGH
führenden Möglichkeit, durch das Gericht selbst eine
Besetzungsreduktion vorzunehmen, klare gesetzliche Re-
gelungen getroffen werden, wann in Zweier- und wann
in Dreierbesetzung zu entscheiden ist. Künftig gibt es
zwar gesetzliche Beispiele, aber das Gericht hat nicht
mehr nur darüber zu beschließen, dass die Besetzung re-
duziert wird, sondern über jede Besetzung. Welche Vor-
teile dies gegenüber einer gesetzlichen Anordnung ha-
ben soll, lässt die Begründung offen.

Zum anderen wird im Gesetzentwurf behauptet, dass
künftig Reduktionsbesetzungen vorgenommen werden,
ohne dass „Qualitätseinbußen“ in den Urteilen zu er-
warten sind. Die mit der Besetzungsreduktion verbun-
dene Gefahr, dass die Qualität der Entscheidungen lei-
det, hat der Gesetzgeber schon 1993 gesehen, glaubte
aber, sie im Hinblick auf die besondere Lage für eine vo-
rübergehende Zeit in Kauf nehmen zu können. Im aktuel-
len Gesetzentwurf wird dieser Sorge nun nicht einmal
mehr Ausdruck verliehen.

Nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer wird
die vorgeschlagene Regelung der Bedeutung der Beset-
zung der großen Strafkammer mit drei Berufsrichtern
nicht gerecht. Die Voraussetzungen für eine Verhand-



gegebene Reden





Jerzy Montag


(A) (C)



(D)(B)

lung mit nur zwei Richtern seien zu vage. Der BRAK-Al-
ternativvorschlag geht den umgekehrten Weg: Er defi-
niert anhand von Beispielen die Voraussetzungen, unter
denen eine Besetzung mit nur zwei Richtern möglich ist.
Dahinter steht wohl die unausgesprochene Annahme,
dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung das Regel-
Ausnahme-Verhältnis zulasten der Dreierbesetzung zu
stark ausweitet.

Immerhin ist die bisherige Regelung nunmehr seit
über 18 Jahren in Kraft, und es gibt ausreichend For-
schungsergebnisse und Rechtspraxis, die zu einer um-
fassenden Bewertung und Evaluierung der Regelung
herangezogen werden können. Das Bundesjustizministe-
rium stützt sich dabei für den aktuellen Gesetzentwurf
insbesondere auf zwei eigens in Auftrag gegebene Gut-
achten.

Das Forschungsprojekt Dölling und Feltes vom
15. März 2011 bestätigt tatsächlich den Eindruck, dass
die Zweierbesetzung in der Praxis stark zunimmt, insbe-
sondere wenn man die Entscheidung den Gerichten
durch unbestimmte Rechtsbegriffe weitgehend selbst
überlässt. Interessanterweise gaben drei Viertel der be-
fragten Richterinnen und Richter an, dass sie seltener
von der Besetzungsreduktion Gebrauch machen würden,
wenn ihr Landgericht personell so gut ausgestattet
wäre, dass ihre Kammer problemlos in Dreierbesetzung
entscheiden könnte.

Das Gutachten der großen Strafrechtskommission des
Deutschen Richterbundes, an deren Vorschläge der Ge-
setzentwurf ja weitgehend anknüpft, hält zu Recht daran
fest, dass die Dreierbesetzung von der Struktur grund-
sätzlich Vorteile gegenüber der Zweierbesetzung hat. Al-
lerdings verschließt auch sie sich den haushaltspoliti-
schen Zwängen nicht. Die Kommission geht davon aus,
dass eine Rückkehr zur ausschließlichen Dreierbeset-
zung mit der gegenwärtigen Haushaltslage unvereinbar
und auch rechtsstaatlich nicht in allen Fällen geboten
sei, weil eine Vielzahl von Verfahren ohne durchgrei-
fende Bedenken in der Zweierbesetzung bearbeitet wer-
den können.

Der Gesetzentwurf übernimmt zwar eine Reihe dieser
Kommissionsvorschläge – zu begrüßen sind insbeson-
dere die Beispiele der Unterbringung in Sicherungsver-
wahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus –,
sieht jedoch davon ab, auch ein bestimmtes Maß an zu
erwartender Freiheitsstrafe als Beispiel für eine Dreier-
besetzung aufzunehmen. Der Entwurf lässt offen, wa-
rum. Eine hohe Freiheitsstrafe, beispielsweise die von
der Kommission vorgeschlagene Freiheitsstrafe von
acht Jahren, stellt für den Angeklagten eine vergleich-
bare erhebliche freiheitsentziehende Maßnahme dar wie
in den genannten Beispielen. Das allein rechtfertigt es,
dass sie in der Regel von drei Berufsrichtern verhängt
werden muss.

In vergleichbarer Weise sind ja bereits nach gelten-
dem Recht Prognosen des mit der Sache befassten
Gerichtes bei der Eröffnung des Hauptverfahrens vorge-
sehen, beispielsweise die Zuständigkeit des Schöffenge-
richtes bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von
mehr als zwei Jahren, § 28 in Verbindung mit § 25 Nr. 2
GVG, und die Zuständigkeit des Landgerichts bei zu er-
wartender Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, § 74
Abs. 1 Satz 2 GVG. Die Prognose zur Zuständigkeit der
Jugendkammern bei bestimmten Verbrechen und gleich-
zeitiger Straferwartung von mehr als fünf Jahren Ju-
gendstrafe, § 41 Abs. 1 Nr. 5 1. Alt. JGG, hat der Gesetz-
entwurf ja ebenfalls aufgegriffen und sie zu einem
zwingenden Grund für die künftige Dreierbesetzung der
Jugendkammer erhoben, § 33 b Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 JGG-E.
Hier greift der Entwurf etwas zu kurz.

Wir Grünen sind der Auffassung, dass es hinzuneh-
men ist, wenn es auch künftig zu Besetzungsreduktionen
kommt. Wir werden aber in den weiteren Beratungen da-
rauf dringen, dass der Ausnahmecharakter der Beset-
zungsreduktion noch stärker im Gesetz zur Geltung
kommt. Zumindest in allen Fällen, in denen es zu erheb-
lichen freiheitsentziehenden Maßnahmen kommen kann,
sollte auch eine Dreierbesetzung gewährleistet sein. Nur
dann werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustim-
mung geben können.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712656300

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzent-

wurfs auf Drucksache 17/6905 an die in der Tagesord-
nung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es
anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann
ist die Überweisung so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 22 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Annette
Groth, Katrin Werner, Jan van Aken, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE

Menschenhandel bekämpfen – Opferschutz
erweitern

– Drucksache 17/3747 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f)

Auswärtiger Ausschuss
Innenausschuss
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Reden sollen zu Protokoll genommen werden.


Erika Steinbach-Hermann (Plos):
Rede ID: ID1712656400

Menschen sind keine Ware! Das sollte nicht nur un-

sere Grundüberzeugung, sondern auch Tatsache sein.
Offiziell ist Sklaverei weltweit abgeschafft.

Die Realität jedoch sieht erschreckend anders aus.
Sklaverei und Menschenhandel florieren heute mehr
denn je! Diese Verbrechen sind nicht weit zurückliegen-
den historischen Zusammenhängen zuzuordnen. Sie ge-
hören zu den drängendsten Problemen unserer Zeit. Sie
spielen sich auch nicht nur in fernen Regionen dieser
Erde ab. Auf und zwischen allen Kontinenten werden
Menschen gehandelt. Auch Europas Staaten sind Her-
kunfts-, Transit- und Zielländer dieses modernen Skla-
venhandels. Auch Deutschland ist Zielland.

Die Zahl der Opfer des Menschenhandels im Bereich
der sexuellen Ausbeutung steigt jährlich. Vorwiegend

Erika Steinbach


(A) (C)



(D)(B)

sind Frauen und Mädchen betroffen. Aber auch als
Zwangsarbeiter, als lebende „Ersatzteillager“ für
menschliche Organe, als Zwangsverheiratete und
Zwangsadoptierte werden Menschen ihrer Rechte und
ihrer Würde beraubt. Die „Ware“, von der hier die Rede
ist, ist immer wieder verwendbar und mit geringem Auf-
wand zu beschaffen. Dieser Gedankengang zeigt, wie
abgrundtief menschenverachtend das Geschäft mit Men-
schen weltweit betrieben wird.

Laut einer Studie der International Labour Organisa-
tion werden jährlich 2,4 Millionen Menschen über Gren-
zen hinweg verkauft, gekauft und gegen ihren Willen in
sklavereiähnlichen Verhältnissen gehalten. Die Verein-
ten Nationen sprechen sogar von bis zu 4 Millionen
Menschen pro Jahr. Nichtregierungsorganisationen, wie
„Anti-Slavery International“, schätzen die Anzahl ge-
handelter Menschen sogar auf 27 Millionen.

Verlässliche Zahlen über das Ausmaß des modernen
Menschenhandels gibt es nicht. Statistiken sind rar, und
die Dunkelziffer ist hoch. Eines aber ist sicher: Niemals
zuvor in der Geschichte der Menschheit gab es mehr
Sklaven als heute. Interpol spricht vom drittgrößten
grenzüberschreitendem Verbrechen nach Drogen- und
Waffenhandel.

Jedes einzelne dieser Schicksale ist eines zu viel! Es
geht um Menschen, die durch Verführung, Betrug, Täu-
schung oder Zwang in Abhängigkeitsverhältnisse ge-
bracht wurden, die sie brutaler Gewalt aussetzen. Sie
werden eingesperrt, eingeschüchtert und ausgebeutet.
Ihre Rechte auf persönliche Freiheit, auf körperliche
Unversehrtheit, auf ein Leben frei von Sklaverei,
Zwangsarbeit und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung werden in höchstem Maße verletzt.

Wir müssen Mittel und Wege finden, um den barbari-
schen Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Wir
haben es mit einem sehr komplexen Verbrechen zu tun,
dessen Bekämpfung aus drei Dimensionen bestehen
muss: Vorbeugung, Schutz der Opfer sowie Strafverfol-
gung der Täter. Deshalb greift der Antrag, den wir hier
beraten, auch zu kurz. Opferschutz ist einer der drei eng
miteinander verbundenen und wichtigen Ansätze zur Be-
kämpfung des Menschenhandels. Ohne die Verfolgung
der beiden anderen Ziele ist er geradezu wertlos, weil er
die Täter unbehelligt lässt und die potenziellen Opfer
nicht warnt.

Auch über dieses Problem müssen wir dringend nach-
denken. Männer, die als Freier zu Prostituierten gehen,
müssen wissen, dass sie ihr Geld vielleicht mitten hinein
ins organisierte Verbrechen tragen, dass sie möglicher-
weise schwersten Menschenhandel mitfinanzieren, dass
sie das Leid von Menschen mit verursachen. Die Straf-
verfolgung nicht nur der Menschenhändler, sondern
auch dieser Freier ist nötig. Denn ohne Nachfrage gäbe
es kein Angebot!

Staatliche Maßnahmen in den drei Bereichen Präven-
tion, Schutz der Opfer und Strafverfolgung der Täter ha-
ben jüngst Wissenschaftler der Universität Göttingen in
Zusammenarbeit mit Forschern der London School of
Economics and Political Science für 177 Staaten im
Zu Protokoll
Zeitraum von 2000 bis 2009 untersucht. Deutschland er-
reichte die höchstmögliche Punktzahl in allen drei Be-
reichen. Das ist ein Grund zur Freude. Nur sechs weitere
Staaten konnten die gleiche Bewertung erreichen. Eines
der wichtigen Forschungsergebnisse ist, dass positive
„Ansteckungseffekte“ zwischen Nachbarländern zu ver-
zeichnen sind. Staaten verbessern ihre Maßnahmen zur
Bekämpfung des Menschenhandels, wenn ihr Umfeld
mit positivem Beispiel vorangeht. Bei aller Anpassungs-
fähigkeit der transnational organisierten Kriminalität
besteht so Hoffnung, diesen menschenverachtenden
Sumpf doch trockenlegen zu können.

Durch eine offensive Öffentlichkeitsarbeit müssen die
Menschen für das Thema sensibilisiert werden. Auch
Wissen über das Verbrechen Menschenhandel und die
Empörung darüber können treibende Kräfte für Verän-
derungen sein. Prävention, Opferschutz und Strafverfol-
gung der Täter – ein Trio, kein Duo, kein Solo.


Ute Granold (CDU):
Rede ID: ID1712656500

Wir beraten heute über einen Antrag der Faktion Die

Linke, der sich mit der Bekämpfung des internationalen
Menschenhandels und der Stärkung des Opferschutzes
beschäftigt.

Menschenhandel stellt eine der schlimmsten und
menschenverachtendsten Formen internationaler Kri-
minalität dar. Die sogenannten Beschaffungsmärkte die-
ses globalen Phänomens liegen in der Dritten Welt, in
Entwicklungsländern und in osteuropäischen Staaten.
Bei den Zielländern handelt es sich aber ganz überwie-
gend um Länder der sogenannten Ersten Welt. Das trifft
leider auch auf Deutschland zu, das als Ziel- und Tran-
sitland eine ganz zentrale Rolle im internationalen Men-
schenhandel spielt.

Die konkreten Zahlen zu Umfang und Profit des Men-
schenhandels sind größtenteils ungesichert, da es inso-
fern an belastbaren Daten bzw. statistischen Erhebun-
gen fehlt. Bei allen Zahlen ist zudem nicht eindeutig, ob
und inwieweit zwischen freiwilliger Sexarbeitsmigration
und Zwang unterschieden wird. Seriöse Schätzungen
zeigen jedoch, dass diese Form der organisierten Krimi-
nalität gigantische Ausmaße angenommen hat. Das ge-
ringe Aufdeckungsrisiko und die – auch im Vergleich zu
anderen kriminellen Geschäftsfeldern – enormen Ge-
winnmargen lassen den Schluss zu, dass die Dunkelziffer
sehr hoch ist und der Menschenhandel im Kontext der
Globalisierung stetig weiter zunimmt.

Im Februar 2008 fand im Rahmen der United Nations
Global Initiative to Fight Human Trafficking das Wiener
Forum gegen Menschenhandel statt, bei dem mehr als
1 200 Experten teilgenommen haben, um Strategien ge-
gen den internationalen Menschenhandel zu suchen.
Nach Schätzung der Experten und der UN wurden im
Jahr 2008 weltweit 2,5 Millionen Menschen ausgebeu-
tet, wovon die große Mehrheit junge Frauen und Kinder
waren. Es wird zudem geschätzt, dass weltweit jedes
Jahr weitere fast 700 000 Frauen und Mädchen ver-
schleppt und zur Prostitution gezwungen werden. Die
Internationale Organisation für Migration geht davon
aus, dass jährlich allein bis zu 500 000 Frauen und Kin-



gegebene Reden
Ute Granold


(A) (C)



(D)(B)

der aus Mittel- und Osteuropa nach Westeuropa gehan-
delt werden. Ebenso gehen der Bericht der Parlamenta-
rischen Versammlung vom Januar 2002 und der Bericht
des United Nations Development Programmes aus dem
Jahr 1999 davon aus, dass die Zahl der Menschenhan-
delsopfer in Europa bei bis zu 500 000 jährlich liegt.

Der Profit, der im Bereich des internationalen Men-
schenhandels weltweit erzielt wird, liegt nach Erkennt-
nissen der UN und der Experten des Wiener Forums ge-
gen Menschenhandel bei jährlich 32 Milliarden Dollar.
Mit Blick auf Europa geht man davon aus, dass allein
hier zwischen 7 und 13 Milliarden Dollar pro Jahr durch
Frauenhandel und Zwangsprostitution verdient werden.
Die Profite sollen nach Angabe des Europarates in den
vergangenen zehn Jahren um 400 Prozent gestiegen
sein.

Das unendliche Leid, das die Opfer dieser Taten er-
fahren müssen, wird allerdings in keiner dieser Statisti-
ken erfasst. Gespräche mit Beratungsstellen und Opfer-
hilfen lassen aber ansatzweise erahnen, was den Opfern
und hier insbesondere den Frauen in Deutschland und
anderswo auf dieser Welt täglich widerfährt. Auf uns als
Gesetzgeber lastet eine große Verantwortung, den Op-
fern zu helfen und Menschenhandel künftig effektiver zu
bekämpfen. Dies erfordert gleichermaßen die Forcie-
rung von Repression mit Blick auf die Täter und Präven-
tion, Hilfe und Unterstützung mit Blick auf die Opfer.

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser
Stelle darauf hinweisen, dass der deutsche Gesetzgeber
in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Maß-
nahmen im Kampf gegen Menschenhandel und zum
Schutz der Opfer ergriffen hat: Dazu zählt beispiels-
weise die umfassende Neuregelung der Strafvorschriften
gegen Menschenhandel. Demzufolge sind nunmehr der
Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
oder der Ausbeutung der Arbeitskraft, aber auch die
Förderung des Menschenhandels explizit unter Strafe
gestellt. Des Weiteren haben wir im Jahr 2007 die Richt-
linie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Men-
schenhandelsopfer aus Drittstaaten, die sogenannte Op-
ferschutzrichtlinie, in nationales Recht umgesetzt. Sie
dient der Bekämpfung des Menschenhandels und ver-
pflichtet die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Maß-
nahmen zugunsten jener Opfer, die bereit sind, mit den
Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten zusam-
menzuarbeiten und sich als Zeugen zur Aufklärung und
Verfolgung entsprechender Straftaten zur Verfügung zu
stellen. Hierzu zählen insbesondere die Einräumung ei-
nes Aufenthaltsrechts zumindest für die Dauer des Straf-
verfahrens, Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Bildungs-
angeboten sowie die medizinische Versorgung, Beratung
und Betreuung.

Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgaben zeitnah
eins zu eins umgesetzt. Nach geltendem Recht steht den
Opfern aus Drittstaaten ein Recht zum vorübergehenden
Aufenthalt für die Zeitdauer der Mitwirkung im Strafver-
fahren unter Befreiung von allgemeinen Erteilungsvo-
raussetzungen zu. Zudem wurde im Aufenthaltsgesetz
eine Ausreisefrist von mindestens vier Wochen als Be-
denkzeit für eine Kooperation mit den zuständigen Be-
Zu Protokoll
hörden festgelegt. Darüber hinaus wird den Betroffenen
für die Dauer des Aufenthaltstitels der Zugang zum Ar-
beitsmarkt und zu Bildungsangeboten eröffnet. Schließ-
lich gewährleistet das Asylbewerberleistungsgesetz eine
hinreichende medizinische Versorgung sowie Betreuung
und Beratung.

Keineswegs werden wir uns aber mit der Erfüllung
der europarechtlichen Vorgaben zufriedengeben. So ste-
hen wir im regelmäßigen Austausch mit Opferhilfen, Be-
ratungsstellen und internationalen Hilfsorganisationen.
Darüber hinaus koordinieren wir uns mit anderen Staa-
ten und beobachten aufmerksam, welche Ansätze unsere
internationalen Partner wählen. Dabei suchen wir stän-
dig nach Wegen, wie sich der Kampf gegen Menschen-
handel noch effektiver gestalten lässt. So prüfen wir bei-
spielsweise, ob Elemente des sogenannten T-Visums, das
in den USA Menschenhandelsopfern ein sehr großzügi-
ges Aufenthaltsrecht einräumt, auch auf Deutschland
übertragen werden können. Zugleich müssen wir jedoch
auch etwaige Missbrauchsgefahren im Blick haben, die
solche Regelungen naturgemäß in sich bergen. Hier gilt
es, eine ausgewogene Regelung zu finden.

Aus Sicht der Union kann Menschenhandel nur dann
wirksam bekämpft werden, wenn es gelingt, auch die
Nachfrage spürbar und nachhaltig zu senken. Die CDU/
CSU-Bundestagsfraktion hat sich daher in der Vergan-
genheit wiederholt für einen Straftatbestand gegen den
sexuellen Missbrauch von Menschenhandelsopfern aus-
gesprochen. Dieser präventive Ansatz fehlt in dem heute
zur Beratung stehenden Antrag leider gänzlich.

Darüber hinaus gibt es auch unter repressiven Ge-
sichtspunkten durchaus strafrechtliche Ansatzpunkte,
die es im weiteren Verfahren noch im Einzelnen zu prü-
fen gilt. Da Menschenhandel bekanntlich ein reines
Kontrolldelikt ist, müssen wir Polizei, Ordnungs- und
Strafverfolgungsbehörden geeignete Instrumente an die
Hand geben, um an den Orten, an denen die Opfer sich
aufhalten, auch Kontrollen durchführen zu können.

Das Bundeskabinett hat zudem am 22. Juni 2011 den
Entwurf des Gesetzes zum Übereinkommen des Europa-
rats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschen-
handels verabschiedet. Damit wird das erforderliche
Gesetzgebungsverfahren für den Beitritt zu diesem
Übereinkommen eingeleitet. Mit dem Gesetzentwurf
setzt die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein
für die internationale Bekämpfung des Menschenhan-
dels.

Mit dem Übereinkommen wird der Grundsatz der
Nichtabschiebung bei Verdacht von Menschenhandel
völkerrechtlich etabliert, und es wird eine Erholungs-
und Bedenkzeit für die Opfer von mindestens 30 Tagen
eingeführt. Geregelt werden außerdem die Gewährung
von Aufenthaltstiteln für Opfer des Menschenhandels
sowie soziale Rechte und das Recht auf Entschädigung.

Das Übereinkommen zeichnet sich neben den Opfer-
schutzregelungen durch einen effektiven und unabhängi-
gen Kontrollmechanismus aus. Der Geltungsbereich
umfasst alle Fälle von Menschenhandel und Ausbeutung
und beschränkt sich nicht auf Fälle mit grenzüberschrei-



gegebene Reden

Ute Granold


(A) (C)



(D)(B)

tendem Charakter. Die Regelungen sind zudem Grund-
lage für die Fortentwicklung des EU-Rechts, zuletzt der
Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Be-
kämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner
Opfer.

Ich gehe davon aus, dass Bundesrat und Bundestag
das Gesetz zügig verabschieden, sodass Deutschland
dem Übereinkommen noch in diesem Jahr beitreten
kann. Insofern hat sich dieser Punkt ihres Antrages be-
reits erledigt.

Unsere Anstrengungen werden damit aber nicht en-
den. Während des deutschen Vorsitzes im Ostseerat, der
am 1. Juli beginnt, werden wir auch die Zusammenar-
beit der Ostseeanrainerstaaten zur Bekämpfung von
Menschenhandel weiter intensivieren.

Wie Sie sehen, befassen gerade wir als Union uns in-
tensiv mit diesem Thema. In den vergangenen Jahren
konnten wir bereits wesentliche Verbesserungen bewir-
ken. Diesen Weg wollen wir auch in Zukunft konsequent
fortschreiten. Belehrungen und Vorhaltungen, wie sie im
vorliegenden Antrag leider auch zu finden sind, sind da-
her völlig fehl am Platz. Im Interesse der Opfer sollten
wir stattdessen sachlich und fraktionsübergreifend an
geeigneten Lösungsansätzen arbeiten, mit denen wir
diese widerwärtige Form der Kriminalität noch wir-
kungsvoller bekämpfen können. Für entsprechende kon-
struktive Gespräche stehen wir selbstverständlich zur
Verfügung. So werden wir beispielsweise in Kürze im
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
eine öffentliche Expertenanhörung durchführen, von der
ich mir noch einmal wichtige Impulse erhoffe. Parteipo-
litische Spielchen, die nur der eigenen Profilierung die-
nen, führen uns jedoch nicht weiter.


Angelika Graf (SPD):
Rede ID: ID1712656600

Mit dem Menschenhandel lässt sich richtig viel Geld

verdienen, mehr noch als mit Drogen und Waffen. Die
ILO schätzt, es sind weltweit circa 32 Milliarden
US-Dollar pro Jahr, bei 270 000 betroffen Menschen, al-
lein in den Industriestaaten. Erzwungene Prostitution,
Sklaverei und sklavenähnliche Arbeitsverhältnisse sind
die häufigsten Hintergründe für Menschenhandel, und
am häufigsten sind Frauen und Mädchen betroffen.

Ein Blick in die Praxis und die Vielfältigkeit der Er-
scheinungsformen von Menschenhandel: Neben dem
Menschenhandel über Landesgrenzen hinweg gibt es in
schwachen Staaten häufig auch Binnenverschleppung.
Beispielsweise werden in Mexiko mexikanische Mäd-
chen und Frauen in hoher Anzahl organisiert in die Pro-
stitution gezwungen. Allein in diesem Land arbeiten
mehr als 16 000 Kinder – Mädchen und Jungen – in der
Prostitution. Dem Staat fehlt es an Rechtsstaatlichkeit
und Erzwingungskompetenzen, um etwas dagegen aus-
zurichten.

In Ländern, die von Katastrophen heimgesucht wer-
den, folgt in der Regel die nächste Katastrophe auf dem
Fuß. Gibt es irgendwo einen Tsunami, Hurrikan oder ein
Erdbeben, dann sind die Menschenhändler nicht weit.
Zu Protokoll
Im Chaos nach der Katastrophe sind sie gut organisiert.
Menschenhändler sprechen Waisenkinder oder obdach-
lose Frauen an, bieten die Dinge, die sie am meisten
brauchen: Wasser, Nahrung, die Suche nach Verwandten
und Obdach. Organisationen wie Terre des Hommes und
die Kindernothilfe berichteten darüber, dass in Haiti
nach dem Erdbeben 2010 wohl Tausende Kinder – häu-
fig ohne Identitätsprüfung – zu angeblichen Adoptionen
ausgeflogen wurden. Ungezählt sind diejenigen, die
nicht durch das Beben, sondern in dem Chaos danach
verschwunden sind.

Menschenhandel gibt es auch bei uns in Deutschland.
750 Fälle wurden 2009 vom Bundeskriminalamt regis-
triert, und die Dunkelziffer liegt sicher weit höher. Erst
am 9. September wurde eine 13-jährige in einem Bordell
in Oberhausen aufgefunden. Das türkischstämmige
Mädchen wurde vor der Einschleusung in das Bordell
auch von Ihren Entführern missbraucht und dann regel-
mäßig im Bordell vergewaltigt.

Wie kommen solche Vorfälle zur Strafverfolgung? Die
Anzeige- und Aussagebereitschaft von Menschen, die in
die Prostitution oder sklavenähnliche Arbeitsverhält-
nisse gezwungen werden, ist sehr gering. Das wissen wir
seit Jahren. Ohne die Aussagebereitschaft der Opfer be-
steht aber nur eine geringe Chance, die Täter dingfest zu
machen. Das BKA hat 2010 eine wissenschaftliche Stu-
die erstellt, in der deutlich gemacht wird, welche Fakto-
ren die Aussagebereitschaft der Opfer beeinflussen. He-
rausgekommen ist wenig Überraschendes: Während der
Zwangsprostitution befinden sich die Opfer in einer aku-
ten Zwangssituation. Sie und oft auch ihre Familien
werden bedroht, ihnen werden „Schulden“ für ihren
Transport und Handel zum „Abarbeiten“ auferlegt.
Werden sie dann durch die Polizei aufgegriffen, bleibt
die Angst vor den Täternetzwerken. Die Angst und Un-
wissenheit um Aufenthaltsstatus und Opferrechte kom-
men hinzu. Generell wurde die Polizei von den Betroffe-
nen sehr negativ bewertet. Welche Erfahrungen wurden
da außerhalb Deutschlands wohl mit der Polizei ge-
macht? Hinzu kommen falsche und enttäuschte Hoffnun-
gen, fehlende Sprachkenntnisse und die Scham über das
Erlittene. Wen wundert es, dass man darüber nicht spre-
chen will!

Ganz zu schweigen ist von den Fällen, in denen
Frauen in den Verfahren auch heute noch nicht als
Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution er-
kannt, sondern als Mittäterinnen behandelt oder wegen
Passvergehen angeklagt werden. Ein Beispiel aus der
Studie des BKA: Eine Frau aus Osteuropa wird unter
Täuschung nach Deutschland gebracht. Sie hat hier ei-
nen irregulären Aufenthaltsstatus, kann aber mithilfe ih-
rer Familie die Polizei verständigen. Sie erhält dann je-
doch keine Sprachmittlung und versteht nicht, was die
Polizei von ihr will. Am Ende wird sie wegen Passverge-
hens angeklagt – niemand hatte sie als mögliches Opfer
von Menschenhandel gesehen, man hat sie nicht verhört
oder berücksichtigt, dass sie es war, die die Polizei rief.

Diese Probleme aus der Praxis sind in der EU und in
Deutschland bekannt. Deshalb gibt es eine neue EU-
Richtlinie vom März 2011. In dieser wird EU-weit eine



gegebene Reden

Angelika Graf (Rosenheim)



(A) (C)



(D)(B)

gemeinsame Definition des Straftatbestands festgelegt,
eine EU-Initiative, die ich wegen der Grenzenlosigkeit
des Phänomens sehr begrüße. Darin wird außerdem ge-
regelt, wie Menschenhändler wirksam bestraft werden,
welche Verfolgungsmöglichkeiten es außerhalb der EU
geben wird, welche besonderen Ansprüche auf Sonder-
behandlung schutzbedürftige Betroffene haben und wie
der Opferschutz und die Prävention ausgestaltet sein
sollen. Zudem sollen die Implementierung überwacht
und der Fortschritt regelmäßig geprüft werden. Wir
brauchen nun die Ratifizierung der Richtlinie in
Deutschland.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der EU-
Richtline liegt bereits vor, und hat nach meiner Meinung
und nach Meinung vieler Opferverbände und NGOs ei-
nige Lücken. Die Bundesregierung ist leider der Ansicht,
dass bei Ratifizierung der Richtlinie keine Änderungen
im nationalen Recht notwendig seien. Das sehen wir an-
ders.

Ganz konkret ist aus den vorherigen Schilderungen
abzuleiten:

Erstens. Opfer, die als Zeuginnen aussagen, brauchen
unmittelbar kompetente und zielgerichtete Beratung zur
Minderung ihrer Offenbarungsangst. Die Polizei muss
bei Feststellung eines Opfers von Menschenhandel so-
fort Beratungsstellen in den Prozess integrieren und in
jedem Fall eine Sprachmittlerin oder einen Sprachmitt-
ler hinzuziehen, auch wenn das Opfer sich im Alltag auf
Deutsch verständigen kann.

Zweitens. Die Opfer brauchen umgehend eine Unter-
kunft, die ihrer Traumatisierung gerecht wird, medizini-
sche Versorgung und Bildungsmöglichkeiten.

Drittens. Bei Aussagebereitschaft muss ein sicherer
Aufenthaltsstatus ermöglicht werden, über den auch
eventuelle Kinder aus den Herkunftsländern nach
Deutschland geführt werden können. Dies gilt in abge-
wandelter Form auch für Opfer aus Nicht-EU-Ländern:
Sie müssen zumindest für einen gewissen Zeitraum einen
Aufenthaltstitel und Unterstützungsleistungen erhalten,
unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft; § 25 Abs. 4 a.

Viertens. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die
Opferberatung und -hilfe anbieten, müssen finanziell
abgesichert werden.

Fünftes. Den Mitarbeiterinnen von Beratungsorgani-
sationen muss endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht
zubilligt werden. Zudem muss die Bundesregierung bei
Katastropheneinsätzen einen Schwerpunkt ihrer Arbeit
darauf richten, Menschenhandel vorzubeugen.

Kurzum: Opfer von Menschenhandel brauchen mehr
Schutz, mehr Perspektive und mehr Betreuung und Be-
ratung. Deshalb: Wir, die SPD-Fraktion, fordern die
Bundesregierung auf, diese Lücken zu schließen und die
Implementierung der EU-Richtlinie mit den notwendi-
gen Änderungen im nationalen Recht zu begleiten.


Pascal Kober (FDP):
Rede ID: ID1712656700

Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag vorgelegt,

mit dem sie den Menschenhandel bekämpfen und die
Zu Protokoll
Opfer dieser Verbrechen besser schützen möchte. Dieses
Anliegen – nicht die Ausgestaltung ihres Antrages –
finde ich richtig; denn im Zuge der europäischen Eini-
gung ist vor allem der innereuropäische Menschen-
handel aufgrund des Wegfalls der Grenzkontrollen ge-
wachsen. Wir haben es hier mit einer Schattenseite
europäischer Integration und internationaler Mobilität
zu tun, der wir entschieden entgegentreten müssen. Dass
sich auch die Opposition an der Suche nach Maßnah-
men und Lösungen beteiligen will, begrüße ich.

Nur kurz werde ich etwas zu den erschreckenden Fak-
ten sagen. Zu Deutschland speziell ist zu sagen: Das
Bundeslagebild Menschenhandel für das Jahr 2009 gibt
an, dass 710 Opfer des Menschenhandels zum Zweck
der sexuellen Ausbeutung ermittelt werden konnten, was
ungefähr einer Zunahme von 5 Prozent gegenüber dem
Vorjahr entspricht. 87 Prozent der Opfer sind weiblich,
und rund die Hälfte aller Opfer stammte aus osteuropäi-
schen Staaten, größtenteils aus Rumänien und Bulga-
rien, also aus Ländern, für die die Einreise-, Aufent-
halts- und Arbeitsbestimmungen in der EU während der
letzten Jahre wesentlich erleichtert wurden. Hinsichtlich
des Ausmaßes des Menschenhandels zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft kommt das Bundeslagebild
zu dem Schluss, dass die vorliegenden Zahlen nicht be-
lastbar sind. Es ist aber davon auszugehen, dass es an
dieser Stelle eine hohe Dunkelziffer gibt.

Fest steht hingegen, dass weltweit noch immer unvor-
stellbare Profite mit Menschenhandel, Ausbeutung von
Arbeitskraft und Sklaverei erzielt werden. Experten-
schätzungen zufolge beliefen sich im Jahr 2010 die welt-
weiten Einnahmen aus diesen Verbrechen auf 34 Mil-
liarden Dollar. Dazu gehören beispielsweise der
Menschen-, Frauen-, und Kinderhandel, die Zwangspro-
stitution oder auch das Rekrutieren von Kindersoldaten.
Der Kinderhandel floriert vor allem in Zentral- und
Westafrika, Jungen werden häufig als Kindersoldaten
zwangsrekrutiert, Mädchen zu Prostitution und Porno-
grafie gezwungen. Menschenhandel, Prostitution und
Zwangsarbeit sind eng miteinander verbunden. Wo die
individuelle Freiheit der Betroffenen dergestalt einge-
schränkt wird, dürfen wir nicht wegsehen. Für die FDP
ist klar, dass wir sowohl den Handel mit Menschen be-
kämpfen als auch die Opfer schützen müssen.

Dass wir es mit dem Opferschutz ernst meinen, kann
man daran sehen, dass wir bereits ein Gesetz zum Schutz
der Opfer von Zwangsheirat auf den Weg gebracht ha-
ben. Dadurch werden einerseits die Täter bestraft, ande-
rerseits geben wir den Opfern hierzulande eine Perspek-
tive. In diesem Zusammenhang möchte ich daran
erinnern, dass die christlich-liberale Koalition mit dem
Gesetzespaket zur Bekämpfung der Zwangsheirat, zum
besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur
Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vor-
schriften eine neue Integrationspolitik auf den Weg ge-
bracht hat. Dadurch ist uns der Einstieg in eine dauer-
hafte bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung gelungen,
indem erstmals für minderjährige und heranwachsende
geduldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der El-
tern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz
geschaffen wurde.



gegebene Reden

Pascal Kober


(A) (C)



(D)(B)

Wie Sie sehen, teilt die FDP-Fraktion das Anliegen
der Kolleginnen und Kollegen der Linken, den Men-
schenhandel einzudämmen und dem Opferschutz mehr
Aufmerksamkeit zu widmen. Dennoch muss ich Ihren
Antrag, den ich in der Sache unterstütze, ablehnen.
Zwar betont er zu Recht die Notwendigkeit, Opfer von
Menschenhandel besser zu schützen, umfassender zu be-
treuen und ihnen mehr Rechte zu geben, Ihr Antrag ent-
hält allerdings auch einige Forderungen, die ich nicht
unterstützen kann. Dafür bleiben andere wichtige Maß-
nahmen außen vor, die jedoch dringend geboten sind.

Ich möchte hier nur einige Beispiele aus Ihrem An-
trag herausgreifen. Anscheinend haben Sie sich, wie so
häufig, über die Finanzierung Ihrer Forderungen keine
Gedanken gemacht. Etwas wolkig verweisen Sie auf
staatlich abgeschöpfte Gewinne aus dem Menschenhan-
del, die zur finanziellen Entschädigung der Opfer einzu-
setzen seien, ohne jedoch zu präzisieren, welche Ge-
winne Sie eigentlich meinen oder wie hoch Sie diese
einschätzen. Weiter fordern Sie eine nationale Bericht-
erstatterstelle, von der jedoch die tatsächlichen Opfer
nur sehr indirekt profitieren würden. Dieser Vorschlag
dürfte wohl eher Symbolpolitik sein. Auch halte ich Ihre
Liste an Einzelforderungen, mit denen Sie die Opfer un-
terstützen wollen, für unausgegoren und nicht durch-
dacht. Statt das bestehende Netzwerk an Fachberatungs-
stellen konsequent in Hinblick auf die kommenden
Herausforderungen auszubauen, listen Sie etwas will-
kürlich anmutende einzelne Maßnahmen auf. Schließ-
lich gehen Sie mit keinem Wort darauf ein, wie Sie denn
gegen die international agierenden organisierten Men-
schenhändler vorgehen wollen.

Bei aller Notwendigkeit europäischen und innenpoli-
tischen Handelns dürfen wir aber nicht die Hauptursa-
chen von Menschenhandel aus dem Blick verlieren. Ne-
ben der kriminellen Energie der Täter sind es vor allem
die großen Wohlstandsunterschiede zwischen den Län-
dern, die absolute Armut in den Herkunftsländern der
Opfer, die mangelnde Bildung der Betroffenen und häu-
fig das zum Teil auch berechtigte mangelnde Vertrauen
der Opfer in die staatlichen Systeme. Denn wer die Er-
fahrung macht, dass den Strafverfolgungsbehörden in
seiner Heimat kein Vertrauen entgegengebracht werden
kann, der wird sich auch nur schwerlich in unserem
Land an die Polizei wenden. Ich begrüße daher an die-
ser Stelle ausdrücklich das engagierte Eintreten des
Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dirk Niebel, für Wohlstandentwick-
lung, Bildung und Rechtsstaatsbildung auf der Welt.
Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.


Annette Groth (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712656800

Kriege und Konflikte, wo immer sie stattfinden, füh-

ren zu einem unerträglich hohen Ausmaß an Gewalt ge-
gen Mädchen und Frauen – so der jüngste Bericht von
Amnesty International. Im Irak zum Beispiel sind
Frauen von den Folgen des Krieges doppelt betroffen:
durch ihren Status in einem Kriegsgebiet und durch ihr
Geschlecht. Früher konnten im Irak viel mehr Frauen
schreiben und lesen als in anderen Ländern der Region.
Heute sind viele Frauen mittellos und leiden besonders
Zu Protokoll
an den Folgen des Krieges und der katastrophalen Si-
cherheitslage. Auch wenn es keine verlässlichen Zahlen
gibt, wissen Organisationen und Expertinnen, dass der
Handel mit Frauen zunimmt. Immer mehr Frauen wer-
den Opfer von Zwangsprostitution und auch über die
Grenze verschoben. So werden sie in die immer stärker
globalisierte Sexindustrie hineingezogen.

Irakische Frauenorganisationen, die dieses Tabu bre-
chen und die Involvierung irakischer Politiker im Frau-
enhandel an die Öffentlichkeit bringen, kommen selbst
in Gefahr. Anwältinnen, die die Rechte der Opfer vertre-
ten wollen, sind zunehmend Opfer von Anschlägen.

Zurzeit liegt bei der Regierung in Bagdad ein Gesetz
gegen Menschenhandel in der Schublade. Eine Vertrete-
rin von Norwegian Church Aid beklagt, dass es viel zu
oft nur um Strafen für die Täter gehe. Die Stimmen der
Opfer werden nicht gehört, oder sie werden sogar krimi-
nalisiert.

Dieses Problem kennen wir aus Deutschland. Laut
polizeilichen Ermittlungsstellen sind auch in Deutsch-
land im Rotlichtmilieu Menschenhandel, Nötigung, Er-
pressung und Gewalt an der Tagesordnung. Die Dunkel-
ziffer ist hoch. Gerade erst vor wenigen Tagen wurden in
Bielefeld zahlreiche Wohnungen und Bordelle mit dem
Verdacht auf Menschenhandel durchsucht. Opfer sind
heute meist Frauen aus osteuropäischen Ländern wie
Bulgarien oder Rumänien. Vor allem junge Roma-
Frauen aus diesen Ländern werden mit falschen Ver-
sprechungen eingeschleust. Manchmal werden sie auch
von ihren Familien verkauft, wenn diese darin ihre ein-
zige Überlebenschance sehen. Menschenhandel ist lei-
der ein überaus profitables Geschäft, ungefähr so ein-
träglich wie der Drogen- und Waffenhandel. Wenn wir
den Menschenhandel bekämpfen wollen, müssen wir uns
auch mit seinen Ursachen auseinandersetzen. Rassis-
mus, Sexismus und nicht zuletzt globale wirtschaftliche
Ausbeutung sind hier zu nennen.

Was den Schutz der Opfer angeht, kann Deutschland
es nicht einmal mit anderen europäischen Ländern wie
zum Beispiel Italien aufnehmen. Es ist eine Schande,
dass in Deutschland noch immer die Täter geschützt und
die Opfer bestraft werden: Nach nur vier Wochen droht
den Opfern von Menschenhandel in unserem Rechts-
staat die Abschiebung. Eine Reihe von Gesetzen fällt
weit hinter europäische Rechtsstandards zurück.

Viele Frauen sind schwer traumatisiert und benötigen
angemessene Beratung und Rechtsbeistand. Daher for-
dert die Linke, den Opferschutz zu verbessern. Das heißt
auch, die Rolle und Kompetenzen von Beratungsstellen
zu stärken, auf die diese Frauen so dringend angewiesen
sind.

Um gegen den organisierten Menschenhandel anzu-
gehen, müssen wir den Opfern einen sicheren Aufent-
haltstitel gewähren. Bislang können in Deutschland die
Opfer von Menschenhandel schon nach vier Wochen ab-
geschoben werden, wenn sie nicht bereit sind, gegen die
Täter auszusagen. So wird mit der Angst der Opfer Poli-
tik gemacht. Das ist ein Skandal! Der Aufenthaltsstatus



gegebene Reden

Annette Groth


(A) (C)



(D)(B)

der Opfer darf nicht von der Bereitschaft, im Strafver-
fahren auszusagen, abhängig gemacht werden.

Noch immer hat die Bundesregierung nicht die Euro-
paratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhan-
dels ratifiziert. Diese Ratifizierung ist dringend geboten,
um den Zusammenhang zwischen Aussagebereitschaft
der Opfer gegen die Täter und der Erteilung von siche-
ren Aufenthaltstiteln zu entkoppeln. Die Linke fordert
für die Opfer von Menschenhandel einen verlängerba-
ren Aufenthaltstitel von mindestens sechs Monaten.

Die Opfer von Menschenhandel benötigen psychische
und soziale Beratung, Rechtshilfebeistand, kurz: Unter-
stützung, um sich wieder im Leben zurechtzufinden. Ihre
Versorgung muss gewährleistet sein. All das kostet Geld.
Daher begrüßt die Linke den Vorschlag des Instituts für
Menschenrechte, einen Rechtshilfefonds für Opfer von
Menschenhandel einzurichten.

Bislang ist auch die Versorgung der Opfer in
Deutschland mehr als mangelhaft geregelt. Mit einem
Aufenthaltstitel haben die Opfer von Menschenhandel
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbeweberleis-
tungsgesetz. Diese Leistungen liegen aber sogar noch
30 Prozent unter dem normalen Sozialhilfesatz. Sie be-
rücksichtigen in keiner Weise die besondere Schutzbe-
dürftigkeit der Opfer. Ein Vergleich mit Italien: Opfer
von Menschenhandel erhalten dort einen Aufenthaltsti-
tel für sechs Monate, mit der Aussicht der Verlängerung
um ein Jahr. Mit dem Aufenthaltstitel haben sie Zugang
zu sozialen Leistungen und können auch eine Arbeitser-
laubnis erhalten.

Es wird Zeit, dass Deutschland sein Bekenntnis zu
den Menschenrechten in die Tat umsetzt und insbeson-
dere diejenigen schützt, die vollkommen schutzlos sind.


Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712656900

Wie viele Menschen in Deutschland Opfer von Men-

schenhandel sind, wissen wir nicht. Die meisten von ih-
nen sind Frauen, oft sogar minderjährige, die unter
Zwang sexuell ausgebeutet werden. Es werden jedoch
auch immer mehr Fälle bekannt, in denen Menschen wie
Ware verkauft werden, um ihre Arbeitskraft auszubeu-
ten. Menschen, deren Arbeitsbedingungen in einem auf-
fälligen Missverhältnis im Vergleich zu den Bedingun-
gen anderer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
stehen, arbeiten in den unterschiedlichsten Branchen
der Wirtschaft. Von der Fleischverarbeitungsindustrie
über das Baugewerbe bis hin zum künstlerischen Ge-
werbe ist alles dabei. Alle Betroffenen stehen unter viel-
fältigen Formen von Druck, Zwang und körperlicher, se-
xueller sowie psychischer Gewalt.

Dass etwas unternommen werden muss, um den Men-
schenhandel in Deutschland zu bekämpfen, sollte allen
klar sein. Dafür reicht es nicht aus, die Konvention des
Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zu
ratifizieren. Es gilt, den Fokus auch durch gesetzliche
Anpassungen auf die betroffenen Menschen zu legen.

Es sollte nicht erst seit der Entschließung des Euro-
päischen Parlaments vom 10. Februar 2010 klar sein,
dass bei der Bekämpfung von Menschenhandel in
Zu Protokoll
Deutschland ein opferzentrierter Ansatz nottut. Die Be-
troffenen von Menschenhandel sind nicht ausschließ-
lich, aber überwiegend Migrantinnen und Migranten. In
Deutschland ist eine Aufenthaltserlaubnis für Betroffene
von Menschenhandel immer noch an deren Bereitschaft
zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden ge-
koppelt. Dabei gilt es immer, zu bedenken, dass es sich
bei den Betroffenen oftmals um psychisch schwer beein-
trächtigte Menschen handelt. Sie befinden sich in einem
fremden Land, dessen Sprache sie nur mangelhaft oder
gar nicht beherrschen. Oft fühlen sie sich von den Täte-
rinnen oder Tätern bedroht oder sind schlicht zu ver-
ängstigt im Umgang mit staatlichen Behörden, um aus-
zusagen. Selbst wenn sie sich dazu entschließen,
auszusagen, droht ihnen noch die Abschiebung: Sollten
die Behörden ihre Aussagen als nicht gerichtsverwert-
bar betrachten, sind von Menschenhandel betroffene
Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltsgenehmi-
gung nach einer Frist von vier Wochen verpflichtet, aus-
zureisen. Sollte ihre Zeugenaussage verwertbar sein, ist
die Aufenthaltsgenehmigung an die Dauer des Strafver-
fahrens gegen die Täter gebunden. Ist es abgeschlossen,
sind Betroffene erneut ausreisepflichtig. Dies stellt in
keiner Weise den von Europarat und -parlament gefor-
derten opferzentrierten Umgang mit der Problematik
des Menschenhandels dar und ist ein unhaltbarer Zu-
stand.

Zahlreiche Länder in der EU, wie Italien, haben die
Richtlinie des Europarats schon heute besser umgesetzt
als Deutschland. Ohne sofort gegen ihre Peiniger aussa-
gen zu müssen, haben Betroffene dort die Möglichkeit,
sich mit den Informationen über die Tat zunächst an
Nichtregierungsorganisationen zu wenden und eine
sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung mit Aussicht
auf Verlängerung zu erhalten. Parallel durchlaufen sie
ein Integrationsprogramm, in dem sie geschützt, beglei-
tet, psychosozial unterstützt und für den Arbeitsmarkt
qualifiziert werden. Nach erfolgreichem Abschluss des
Programms und Integration in den Arbeitsmarkt erhal-
ten sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Auch in der Bundesrepublik Deutschland haben Op-
fer von Menschenhandel zahlreiche Rechte. Dazu gehö-
ren unter anderem der einklagbare Anspruch auf Scha-
denersatz, Schmerzensgeld, Entschädigung sowie auf
Lohnauszahlung. Das ist gut und richtig, nur leider grei-
fen diese Möglichkeiten nicht. Laut dem Deutschen In-
stitut für Menschenrechte nehmen die Betroffenen diese
Rechte kaum wahr, weil sie sie entweder gar nicht ken-
nen oder Angst um ihre Arbeits- und Aufenthaltsmög-
lichkeiten haben. Zu Recht: Aufgrund bestehender Mel-
depflichten droht ihnen die Ausweisung, wenn sie nicht
als Betroffene von Menschenhandel anerkannt werden;
das passiert derzeit leider nur selten. Auch im Falle ei-
ner Anerkennung haben sie oftmals aufgrund ihrer Aus-
reiseverpflichtung spätestens nach Ablauf des Strafver-
fahrens gar keine Möglichkeit mehr, zivilrechtlich
Schadenersatz oder Arbeitslohn geltend zu machen.

Aus all diesen Gründen fordern wir die Bundesregie-
rung ein weiteres Mal auf, die EU-Richtlinie und die
Entschließung des Europaparlaments angemessen um-
zusetzen und von Menschenhandel betroffenen Migran-



gegebene Reden





Memet Kilic


(A) (C)



(D)(B)

ten endlich die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte wahr-
zunehmen. Meldepflichten der Behörden für Migranten
ohne Aufenthaltstitel sind, wo sie Migrantinnen und Mi-
granten daran hindern, zu ihren Rechten zu kommen, zu
lockern, vergleiche Gesetzentwurf zur Verbesserung der
sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthalts-
status in Deutschland leben, Bundestagsdrucksache 17/
6167.

Jedem Opfer von Menschenhandel muss außerdem un-
abhängig von der Bereitschaft, in einem Strafprozess aus-
zusagen, mindestens eine Aufenthaltsgenehmigung ge-
währt werden, die es zeitlich zulässt, Entschädigungs-,
Schadenersatz- und Lohnansprüche geltend zu machen,
Bundestagsdrucksache 17/6167.

Ein menschenzentrierter Ansatz bedeutet auch, dass
die Betroffenen die Möglichkeit bekommen, eine neue
soziale Perspektive zu entwickeln. Laut Art. 12 EU-Op-
ferschutzrichtlinie haben die Opfer von Menschenhan-
del einen Anspruch auf Zugang zu Maßnahmen, die ih-
nen die Rückkehr in ein normales soziales Leben
erleichtern. Das schließt Lehrgänge zur Verbesserung
der beruflichen Fähigkeiten ebenso ein wie Sprach- und
Orientierungskurse des Aufenthaltslandes. Besonders
für Minderjährige ist der Zugang zum öffentlichen Bil-
dungssystem elementar.

Besondere Bedeutung bei der Unterstützung der Op-
fer von Menschenhandel kommt den nichtstaatlichen
Organisationen zu. Damit sie ihre wichtigen Aufgaben
ausüben können, muss die Bundesregierung sicherstel-
len, dass die Organisationen auf eine sichere und ver-
bindliche Finanzierung zurückgreifen können. Diese
und weitere Forderungen haben wir bereits in der letz-
ten Wahlperiode in unserem Antrag „Menschenhandel
bekämpfen – Opferrechte weiter ausbauen“, Bundes-
tagsdrucksache 16/1125, vorgelegt.

Die Bundesregierung muss sich, was die Menschen-
rechte betrifft, unter anderem am Umgang mit den Op-
fern von Menschenhandel messen lassen. Europa hat auf
diesem Gebiet viel geleistet. Jetzt ist es an der Bundesre-
gierung, die guten Vorgaben zu erfüllen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712657000

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf

Drucksache 17/3747 an die in der Tagesordnung aufge-
führten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein-
verstanden? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlos-
sen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

– Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. Okto-
ber 2010 zur Änderung des Abkommens vom
11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidge-
nossenschaft zur Vermeidung der Doppelbe-
steuerung auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen

– Drucksache 17/6257 –
– Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Abkommen vom
30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Irland zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen

– Drucksache 17/6258 –

– Zweite Beratung und Schlussabstimmung des
von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Fe-
bruar 2011 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Zypern zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem
Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen

– Drucksache 17/6259 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzaus-
schusses (7. Ausschuss)


– Drucksache 17/6565 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Manfred Kolbe
Lothar Binding (Heidelberg)


Auch diese Reden sollen zu Protokoll genommen
werden.


Manfred Kolbe (CDU):
Rede ID: ID1712657100

Dem Deutschen Bundestag liegen heute drei Geset-

zesentwürfe zur Ratifikation von überarbeiteten Doppel-
besteuerungsabkommen vor.

Grundsätzlich dienen Doppelbesteuerungsabkommen
dazu, die doppelte Besteuerung in den Vertragsstaaten
für Unternehmen und Privatpersonen zu vermeiden. Da-
mit können die internationale wirtschaftliche Zusam-
menarbeit verbessert und Investitionshemmnisse auf-
grund einer doppelten Steuerlast abgebaut werden. Mit
den Ländern Schweiz, Irland und Zypern wird nach dem
heutigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch
besser die Doppelbesteuerung nach OECD-Standard
vermieden. Gleichzeitig ist mit besagten Ländern ein
verbesserter Austausch in Steuersachen vereinbart, so-
dass wir mit der heutigen Ratifizierung dieser Abkom-
men Steuerhinterziehung noch wirksamer und effektiver
bekämpfen können.

Zunächst möchte ich aber auf die einzelnen Doppel-
besteuerungsabkommen jeweils eingehen. Schweiz: Die
steuervertraglichen Beziehungen zwischen der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik
Deutschland reichen bis in das Jahr 1931 zurück; das
bislang geltende Doppelbesteuerungsabkommen, DBA,
wurde 1971 in Bonn unterzeichnet. Dieses wurde seit
seinem Inkrafttreten im Jahr 1972 dreimal, zuletzt mit
Protokoll vom 12. März 2002, revidiert. Es enthält je-
doch eine Informationsaustauschklausel, welche erheb-
lich hinter dem weltweit anerkannten OECD-Standard

Manfred Kolbe


(A) (C)



(D)(B)

zurückbleibt: Informationen zur Durchführung des in-
nerstaatlichen Rechts werden derzeit nur bei beiderseits
mit Freiheitsstrafe bedrohten Betrugsdelikten, das heißt
in Fällen von Steuerbetrug oder Abgabenbetrug nach
Schweizer Recht, nicht jedoch bei Steuerhinterziehung
erteilt.

Wesentlicher Gegenstand des am 27. Oktober 2010
unterzeichneten Änderungsprotokolls ist deshalb die ge-
genseitige – nun verbesserte – behördliche Unterstüt-
zung in Steuersachen und Steuerstrafsachen durch In-
formationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall auf der
Grundlage der Informationsaustauschklausel in der ak-
tuellen Fassung des Art. 26 des OECD-Musterabkom-
mens für Doppelbesteuerungsabkommen.

Das Änderungsprotokoll umfasst darüber hinaus vier
weitere Komponenten, die zusammen eine ausgewogene
Kompromisslösung bilden. Hierzu gehören eine umfas-
sende verbindliche Schiedsklausel, die Senkung der
Mindestbeteiligungsschwelle für die Gewährung einer
Quellensteuerbefreiung für zwischengesellschaftliche
Dividendenzahlungen, ein Diskriminierungsverbot hin-
sichtlich der Abziehbarkeit von grenzüberschreitenden
Zins- und Lizenzzahlungen bei Unternehmen entspre-
chend Art. 24 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens für
Doppelbesteuerungsabkommen sowie der temporäre
Verzicht Deutschlands – bis einschließlich Veranla-
gungszeitraum 2016 – auf die Ausübung des Besteue-
rungsrechts für Einkünfte aus nichtselbstständiger Ar-
beit von Mitgliedern des Bordpersonals von im
internationalen Verkehr eingesetzten Luftfahrzeugen,
die bereits vor dem 1. Januar 2007 in der Schweiz an-
sässig und bei einer deutschen Fluggesellschaft ange-
stellt waren und seitdem noch sind.

Irland: Das Abkommen vom 30. März 2011 orientiert
sich am OECD-Musterabkommen in seiner aktuellen
Fassung. Das bisherige Abkommen entspricht nicht
mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwi-
schen beiden Staaten, da sich insbesondere die gesetzli-
chen Vorschriften in beiden Staaten geändert haben.
Deutschland hat im Jahr 2007 die Initiative ergriffen,
das bisherige Abkommen durch ein modernes und den
Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse besser
angepasstes Abkommen zu ersetzen.

Der Quellensteuersatz bei Dividenden in Höhe von
15 Prozent bei zwischengesellschaftlichen Beteiligun-
gen wurde auf 5 Prozent herabgesetzt.

Der Kassenstaat hat nunmehr ein Besteuerungsrecht
für Sozialversicherungsrenten. Hat ein Vertragsstaat
über einen Zeitraum von mehr als zwölf Jahren den Auf-
bau anderer Renten gefördert, hat er künftig das allei-
nige Besteuerungsrecht. Für sonstige Renten verbleibt
es bei dem ausschließlichen Besteuerungsrecht des
Wohnsitzstaats des Rentenempfängers.

Für Tätigkeiten vor der Küste, zum Beispiel Offshore-
Ölförderung und -erforschung, wurde eine 90-Tage-
Frist für Erforschungstätigkeiten und eine 30-Tage-Frist
für Fördertätigkeiten vereinbart, ab der ein Besteue-
rungsrecht des Küstenstaats besteht.
Zu Protokoll
Der bilaterale Auskunftsverkehr beinhaltet zukünftig
den umfassenden Informationsaustausch und erstreckt
sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf
Sachverhalte wie zum Beispiel die Bekämpfung von
Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinan-
zierung.

Zypern: Das in Nikosia am 18. Februar 2011 unter-
zeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steu-
erverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen löst das bisherige Abkommen
vom 9. Mai 1974 ab. Da das bisherige Abkommen nicht
mehr dem Stand der wirtschaftlichen Beziehungen zwi-
schen beiden Staaten entspricht, hat Deutschland im
Jahr 2004 die Initiative ergriffen, es durch ein modernes
und den Anforderungen der gegenwärtigen Verhältnisse
besser angepasstes Abkommen zu ersetzen.

Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Ab-
kommen am OECD-Musterabkommen von 2003. Als In-
vestitionsanreiz sind insbesondere die Absenkung des
Quellensteuersatzes bei Dividenden aus zwischengesell-
schaftlichen Beteiligungen von bisher 10 vom Hundert
auf 5 vom Hundert und die Minderung der Mindestbetei-
ligungshöhe von bisher 25 vom Hundert auf 10 vom
Hundert zu nennen.

Für Sozialversicherungsrenten haben nach dem
neuen Abkommen Wohnsitz- und Kassenstaat ein geteil-
tes Besteuerungsrecht. Für sonstige Renten, Ruhegehäl-
ter und ähnliche Vergütungen – mit Ausnahme von Wie-
dergutmachungsleistungen und Unterhaltsleistungen –
verbleibt es bei dem ausschließlichen Besteuerungsrecht
des Wohnsitzstaats des Empfängers.

Der Methodenartikel sieht für die Bundesrepublik
Deutschland nur die Anrechnungsmethode vor.

Der bilaterale Auskunftsverkehr beinhaltet zukünftig
den umfassenden Informationsaustausch nach dem
Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms
zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs
entwickelt hat, und erstreckt sich nunmehr sowohl auf
Bankenauskünfte als auch auf Sachverhalte wie die Be-
kämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Ter-
rorismusfinanzierung.

Bewertung: Die heute vorliegenden Abkommen sind
ein Beitrag zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung
und zur Eindämmung eines schädlichen Steuerwettbe-
werbs allgemein. Sie dienen weiterhin der Verbesserung
der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und den jeweiligen Vertragspartnern. Ins-
besondere hervorzuheben sei die große Bedeutung des
Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsab-
kommens mit der Schweiz. Auch wenn es sich hierbei
nur um eine Teilrevision des Abkommens aus dem Jahr
1972 handele, sei die Bedeutung immens. Es ändere den
im bisherigen Verhältnis mit der Schweiz sehr schwieri-
gen Aspekt des Informationsaustausches. Dies stelle ei-
nen großen Erfolg dieser und der vorherigen Bundesre-
gierung dar.



gegebene Reden

Manfred Kolbe


(A) (C)



(D)(B)

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass die Ver-
handlungsvertreter der Bundesrepublik sehr gute Ergeb-
nisse und Regelungen im Sinne unser Steuer- und Wirt-
schaftspolitik ausgehandelt haben.

Trotz alledem müssen wir in diesem Hause darüber
diskutieren, wie zukünftig Doppelbesteuerungsabkom-
men ausgestaltet werden sollen. Die Diskussion in die-
ser Woche im Finanzausschuss hat dabei gezeigt, dass
die Methodik – Anrechnungs- oder Freistellungsme-
thode – von Land zu Land unterschiedliche Auswirkun-
gen auf die Steuereinnahmen und/oder auf die wirt-
schaftliche Situation unserer Unternehmen haben kann.
Hier gilt es künftig, zwischen den globalen Entwick-
lungsmöglichkeiten unserer Unternehmen, der Bekämp-
fung von Steuerhinterziehung und der Verbesserung der
Einnahmesituation des Fiskus abzuwägen.

Heute aber haben wir zunächst über die drei vorlie-
genden ausgehandelten Abkommen abzustimmen. Die
Unionsfraktion begrüßt die vorliegenden Gesetzesent-
würfe und wird ihnen aus den von mir erläuterten Grün-
den zustimmen.


Lothar Binding (SPD):
Rede ID: ID1712657200

Wir behandeln heute drei Doppelbesteuerungsab-

kommen mit der Schweiz, Irland und Zypern zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung, wenn wir das Abkommen mit der
Schweiz überhaupt so nennen wollen.

Die Doppelbesteuerungsabkommen setzen den aktu-
ellen OECD-Standard zu Transparenz und effektivem
Informationsaustausch für Besteuerungszwecke um.
Deutschland sowie die Schweiz, Irland und Zypern ver-
pflichten sich in den jeweiligen bilateralen Abkommen
dazu, auf Ersuchen Informationen, die für das Besteue-
rungsverfahren voraussichtlich erheblich sein werden,
an die anfragende Stelle zu übermitteln. Zu diesen Infor-
mationen gehören auch Bankinformationen und Infor-
mationen über Anteilseigner an juristischen Personen.
Angesichts der engen wirtschaftlichen Beziehungen mit
den genannten Staaten, insbesondere mit der Schweiz,
werden die zuständigen Steuerverwaltungen davon pro-
fitieren, wenn ihnen künftig bessere Instrumente für die
zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe zur Sachver-
haltsaufklärung als erstem Schritt eines ordnungsgemä-
ßen Besteuerungsverfahrens zur Verfügung stehen.

Im Austausch mit der Schweiz stellt die Revision des
Doppelbesteuerungsabkommens einen Paradigmen-
wechsel dar. Bislang war die Schweiz nur zur Leistung
von Amtshilfe bei Betrugsdelikten, die beiderseits mit
Freiheitsstrafe bedroht waren, verpflichtet. Diese Klau-
sel stellte eine wirksame Abschirmung des Geschäftsmo-
dells vieler Schweizer Banken dar; denn Amtshilfe
musste nur in Fällen des Steuerbetrugs und des Abga-
benbetrugs nach Schweizer Recht geleistet werden.
Steuerhinterziehung hingegen ist nach Schweizer
Rechtsverständnis nur eine Ordnungswidrigkeit. Mit der
Neuregelung verpflichtet sich die Schweiz, auf Ersuchen
die Informationen zu übermitteln, die im ersuchenden
Staat für die Besteuerung „voraussichtlich erheblich“
sind.
Zu Protokoll
Diese Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ist ein wich-
tiger Schritt, um die rechtliche Gleichstellung und -be-
handlung aller Steuerpflichtigen zu erreichen, egal, ob
sie ihre Einkünfte aus dem In- oder Ausland beziehen.
Wir können das Abkommen mit der Schweiz allerdings
erst dann angemessen bewerten, wenn wir auch die Re-
gelung der sogenannten Altfälle, das heißt der unver-
steuerten Altvermögen, in die Überlegungen einbezie-
hen.

Die Bundesregierung hat das zwischenstaatliche Ab-
kommen über die Besteuerung bislang unversteuerter
Kapitalerträge von Deutschen in der Schweiz heute un-
terzeichnet. Über den Inhalt dieses Abkommens ist bis-
lang kaum etwas an die Öffentlichkeit oder das Parla-
ment gedrungen. Die Bundesregierung hat unsere
Anfragen stets mit dem Hinweis auf die angeblich erfor-
derliche Geheimhaltung abgeblockt, um den erfolgrei-
chen Abschluss der Verhandlungen mit der Schweiz
nicht zu gefährden.

Die Vorsitzende von Transparency International
nannte diese Art von „Geheimdiplomatie“ am vergan-
genen Dienstag „aus demokratischer Perspektive be-
schämend“. Es ist in der Tat eine peinliche Missachtung
des Bundestags, des Bundesrats und der gesamten deut-
schen Öffentlichkeit, dass die einzig relevanten Informa-
tionen ausgerechnet auf der Internetseite der Schweizer
Bankiersvereinigung zu finden waren. Ein merkwürdiges
Verständnis von Transparenz!

Schweizer Banken verweisen gerne darauf, dass ihr
Geschäftsmodell auf Vertrauen und Vertraulichkeit,
Seriosität und Schutz der Privatsphäre basiert. Mich är-
gern diese wohlklingenden, meist in vornehmem Tonfall
vorgetragenen Formulierungen, weil sie verschweigen,
dass dieses System der Geheimkonten und Steuer-
schlupflöcher nur funktioniert, wenn anderen Staaten
Steuereinnahmen verloren gehen. Um es in den Worten
der Schweizer Bankiersvereinigung zu sagen: „In
Deutschland steuerpflichtige Kunden von Banken in der
Schweiz erhalten eine Brücke zur Steuerehrlichkeit bei
gleichzeitiger Wahrung ihrer Privatsphäre.“ Hier wird
deutlich, dass das Gerede vom Schutz des Bankgeheim-
nisses in einem Staat meist Hand in Hand mit der Verste-
tigung von Steuerungerechtigkeit und Mindereinnahmen
in einem anderen Staat geht. Wer Peer Steinbrücks klare
und etwas ironisch gemeinten Worte für irritierend hält,
der sollte sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob
die eigentliche politische Geschmacklosigkeit nicht in
diesem Geschäftsmodell auf Kosten Dritter beruht.

Wenn man sich an den bislang verfügbaren Informa-
tionen orientiert, wundert man sich, woran genau die
Bundesregierung denn nun genau den angeblichen Er-
folg des Abkommens erkennen will und wer von den vor-
gesehenen Regelungen profitieren soll. Die weit über-
wiegende Zahl der ehrlichen Steuerpflichtigen in
Deutschland können es nicht sein; denn für sie sind die
angeblichen Verhandlungserfolge ein Schlag ins Ge-
sicht. Reiche Privatpersonen dagegen, die in vielen Fäl-
len über Jahre und Jahrzehnte hinweg ihr Vermögen im
Ausland versteckt und die fälligen Steuern auf ihre Kapi-



gegebene Reden

Lothar Binding (Heidelberg)



(A) (C)



(D)(B)

talerträge hinterzogen haben, können sich zu sehr vor-
teilhaften Bedingungen der Nachstellung durch die Steu-
erverwaltung entziehen und bleiben weiterhin anonym.

Auch die deutsche Steuerverwaltung wird das Ver-
handlungsergebnis kaum als Erfolg bezeichnen. Steuer-
fahnder dürfen künftig keine angekauften Steuer-CDs
mit Daten über Steuerhinterzieher mehr nutzen, die ihr
Vermögen dem Schutz des Schweizer Bankgeheimnisses
anvertraut hatten. Mitarbeiter Schweizer Banken haben
künftig keine Strafverfolgung mehr zu befürchten. Die
Bundesregierung tut einfach so, als gäbe es diese Infor-
mationen nicht, als hätten Schweizer Banken nicht aktiv
und in großem Stil „Lösungsmöglichkeiten“ für Steuer-
pflichtige angeboten, die nicht bereit waren, ihren Bei-
trag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens zu erbrin-
gen. Aber vielleicht vertrauen CDU, CSU und FDP auch
darauf, dass schon ihre bloße Ankündigung von Steuer-
senkungen die Steuerhinterzieher in Scharen zurück
nach Deutschland lockt. Wer braucht dann noch die Ka-
vallerie der Steuerfahnder?

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Haus-
halte von Bund, Ländern und Gemeinden angesichts ei-
ner vorab zu leistenden Abschlagszahlung der Schwei-
zer Banken von gerade einmal 2 Milliarden Schweizer
Franken sonderlich profitieren werden. Manche Schät-
zungen gehen davon aus, dass deutsche Steuerzahler
Vermögenswerte zwischen 150 und 200 Milliarden Euro
in der Schweiz verstecken. Bund, Länder und Gemein-
den sollen also auf hohe Steuereinnahmen verzichten im
Gegenzug für – ja, für was eigentlich?

Vielleicht kann ein genauerer Blick auf einige der bis-
lang bekannt gewordenen Regelungen hier zur Aufklä-
rung beitragen:

Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge gilt
eine anonyme Abgeltungsteuer auf Erträge aus Vermö-
gen deutscher Kunden in Höhe von 26,375 Prozent. Die-
ser Steuersatz gilt auch für Einkünfte, die bislang dem
Steuersatz der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie in Höhe
von 35 Prozent unterliegen.

Der deutschen Steuerverwaltung wird das Recht zu
„Kontrollmaßnahmen“ über die Umsetzung der Abgel-
tungsteuer eingeräumt. Unsere Steuerbehörden dürfen
innerhalb von zwei Jahren etwa 1 000 stichprobenartige
Auskunftsersuchen an Schweizer Behörden richten. Da-
rin muss der Name des Steuerpflichtigen, nicht aller-
dings der Bank enthalten sein. Gemeldet werden von
Schweizer Banken die Kontoverbindungen, nicht aller-
dings die Kontobestände. Wenn die deutsche Seite wei-
tere Informationen zu gemeldeten Kontodaten erhalten
möchte, muss sie ein normales Amtshilfegesuch nach
Art. 26 OECD-MA stellen. Die stichprobenartige Ab-
fragemöglichkeit erinnert etwas an den Versuch, einen
U-Bahnschacht mit einer Taschenlampe auszuleuchten.
Wir werden dadurch über die Steuerhinterzieher, die
schon vor Jahren ihr Vermögen in Schweizer Depots
versteckten, nichts erfahren; denn die Aufklärungsmög-
lichkeit bezieht sich lediglich auf Vermögenswerte, die
neu, das heißt nach Abschluss des Abkommens, in die
Schweiz transferiert wurden. Und Vermögen, die mittels
der Pauschalzahlung abgeltend erfasst wurden, können
Zu Protokoll
nicht mehr Gegenstand der Kontrollabfrage sein. Die im
Dunkeln sieht man also weiterhin nicht.

Der Strahl der Steuerfahndertaschenlampe wird auch
diejenigen nicht erfassen, die den langen zeitlichen Vor-
lauf bis zum Inkrafttreten des Abkommens nutzen, ihr
dunkles Vermögen unerkannt in andere Länder zu trans-
ferieren. Schweizer Banken werden gegenüber deut-
schen Behörden lediglich eine saldierte, anonyme Mel-
dung über aufgelöste Konten und Depots abgeben, die in
eine andere Steueroase weiterwandern. Die Schweizer
nennen das „Abschleich“; diese Formulierung trifft es
wohl ganz gut. Denn bei einem Steuerschlupfloch groß
wie ein Scheunentor wird man sich nicht wundern dür-
fen, wenn die Simulation entschlossener Steuerbeitrei-
bung in einen leeren Anwendungsbereich verweist, weil
sich die meisten Steuerhinterzieher schon längst vom
Hof geschlichen haben. Jeder Steuerfahnder kann über
diese Regelung nur den Kopf schütteln.

Für unversteuerte „Altvermögen“, die schon vor In-
krafttreten des Vertrags in die Schweiz gewandert wa-
ren, sieht das Abkommen eine „Regularisierung“ vor.
Bei diesem Begriff denke ich an Regeln, Vorschriften
und Gesetze – Normen, an die sich alle halten und die
alle gleich behandeln. Aber vielleicht habe ich hier ja et-
was nicht richtig verstanden; denn von Gleichbehand-
lung aller Steuerpflichtigen, gar von Gerechtigkeit
konnte ich in diesem „Ablasshandel“ nichts erkennen.
Das Abkommen sieht ein Wahlrecht zwischen der einma-
ligen Abführung einer anonymen, rückwirkenden Abgel-
tungsteuer für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte
und einer strafbefreienden Selbstanzeige nach deut-
schem Recht vor.

Bei der ersten Möglichkeit zur Regularisierung von
„Altvermögen“, der pauschalen, anonymen Abgeltung-
steuer, liegt der Steuersatz zwischen 19 Prozent und
34 Prozent in Abhängigkeit von der Dauer der Kunden-
beziehung mit dem Institut und dem Anfangs- und End-
betrag des Kapitalvermögens. Individuelle Besteue-
rungsmerkmale des Steuerpflichtigen spielen keine
Rolle. Wie dieses Verfahren genau funktioniert, wie Be-
messungsgrundlage und Steuersätze ermittelt werden,
wissen wir nicht. Die Schweizer Bankiersvereinigung
schätzt die durchschnittliche steuerliche Belastung unter
Berücksichtigung von Verjährungsregeln allerdings
deutlich geringer ein, nämlich auf etwa 20 bis 25 Pro-
zent. Bei der pauschalen Besteuerung wird allerdings
nur ein Zeitraum von zehn Jahren berücksichtigt. Das
heißt, wenn man davon ausgeht, dass viele unversteuerte
Altvermögen schon deutlich länger bestehen, vielleicht
sogar schon vererbt wurden, wird die Bemessungs-
grundlage künstlich begrenzt. Im Ergebnis werden er-
hebliche Kapitalerträge steuerfrei gestellt. Viele Steuer-
hinterzieher bleiben straffrei.

Die Anonymität der Steuerhinterzieher bleibt
gewahrt. Die Bundesregierung ignoriert dabei die
schlechten Erfahrungen der USA – auch mit Blick auf
das Steueraufkommen – mit einem anonymen Quellen-
steuerverfahren unter dem Qualified Intermediary
Agreement mit der Schweiz. Die USA gehen in ihren Ver-
handlungen mit der Schweiz daher den umgekehrten



gegebene Reden

Lothar Binding (Heidelberg)



(A) (C)



(D)(B)

Weg und streben die Übermittlung persönlicher Steuer-
daten durch die Schweiz an. Aber angeblich ist die Wah-
rung der Privatsphäre ihrer Kunden eine nicht verhan-
delbare Position der Schweizer Bankiers, wenn man den
Worten von Bundesfinanzminister Schäuble glaubt. Mit
Blick auf die laufenden amerikanisch-schweizerischen
und die britisch-schweizerischen Verhandlungen frage
ich mich, ob die deutsche Seite ihre Karten geschickt
und entschlossen genug ausgespielt hat.

Ich würde die Bundesregierung auch gerne fragen, ob
die pauschale Besteuerungsregelung insofern „abgel-
tend“ wirkt, als länger als zehn Jahre zurückliegende
Vermögensbestände für den deutschen Fiskus endgültig
außer Reichweite der Finanzämter geraten. Wir würden
nichts über die Herkunft der unversteuerten Vermögen
erfahren: Wurden sie legal erworben oder stammen sie
aus illegalen Geschäften? Wir würden nichts über die
Identität der Begünstigten erfahren: Woher stammen die
Steuerhinterzieher, wie viele sind es, um welche Summen
geht es? Und wir würden nichts über die Beteiligten in
den Banken erfahren, die bei der Steuerhinterziehung
mit Rat und Tat zur Verfügung standen: Wie arbeiten sie,
welche Schleichwege bieten sie ihren Kundinnen und
Kunden an, wie hoch sind die Provisionen?

Die Wirkung der pauschalen Besteuerung zielt an-
scheinend auch darauf ab, dass damit auch Forderun-
gen aus anderen Steuerarten abgegolten sind, etwa aus
der vermögensbezogenen Besteuerung von Erbschaften
und Schenkungen oder den ertragsabhängigen Unter-
nehmensteuern. Wenn man den tatsächlichen Steuersatz,
der nach Einschätzung der Schweizer Bankiersvereini-
gung bei nur 20 bis 25 Prozent der Kapitalerträge liegt,
beispielsweise mit dem Steuersatz von 50 Prozent für
sehr hohe Vermögen in Steuerklasse II vergleicht, wird
schnell deutlich, wie sehr steuerehrliche Bürgerinnen
und Bürger erneut benachteiligt werden, wie stark unser
Gerechtigkeitsempfinden ins Lächerliche gezogen wird.

Die zweite Option für unversteuerte Altvermögen be-
steht in der steuerlichen Nacherklärung im Rahmen ei-
ner strafbefreienden Selbstanzeige. Hinsichtlich des
Steuersatzes werden dabei die persönlichen Steuermerk-
male des Steuerpflichtigen berücksichtigt; je nachdem
liegt der Steuersatz also höher oder niedriger als der
pauschale Abgeltungsteuersatz der Option 1. Für den
Steuerhinterzieher beginnt mit Blick auf die Rendite und
die absolute Höhe seiner Kapitalerträge in den vergan-
genen Jahren das Rechnen, ob eine Selbstanzeige mit
Nachversteuerung zu jährlichen Hinterziehungszinsen
von 6 Prozent oder eine pauschale Abgeltungsteuer
günstiger ist. Es ist allerdings fraglich, ob diese Art der
„Mitwirkung“ dazu beitragen kann, die Steuerehrlich-
keit zu stärken und die Aufklärungsmöglichkeiten der
deutschen Steuerverwaltung zu verbessern.

Die deutsche Steuerverwaltung ist am Prozess der Er-
hebung und Abführung der Abgeltungsteuer nicht betei-
ligt. Vielmehr übernehmen Schweizer Banken die Er-
mittlung und Abführung der Kapitalertragsteuer,
angeblich um die Anonymität des Verfahrens zu gewähr-
leisten. Ich kann nicht erkennen, dass die Privatsphäre
des Steuerhinterziehers besonders schützenswert ist
Zu Protokoll
oder Vorrang vor den Transparenz- und Aufklärungsge-
boten der Steuerbehörden genießt. Umso schlimmer ist
es, dass sich die Bundesregierung auf diese Aufgaben-
teilung einlässt. Aber offensichtlich verursacht es keine
Bauchschmerzen bei Schwarz-Gelb, wenn ausgerechnet
diejenigen Banken bei der Ermittlung und Abführung
der Abgeltungsteuerbeträge mithelfen sollen, die zuvor
Anleitungen zur Steuerhinterziehung gegeben haben.
Mit einer belastbaren „Brücke in die Steuerehrlichkeit“
hat das wenig zu tun.

Welche Steuereinnahmen können wir von der Regula-
risierung hinterzogener Vermögen aus der Schweiz er-
warten? Schweizer Banken haben sich bereit erklärt, bei
Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2013 eine Ab-
schlagszahlung als „Zeichen des guten Willens zur Um-
setzung des Abkommens“ – so die offizielle Erklärung –
in Höhe von 2 Milliarden Schweizer Franken zu leisten.
Überschreitende Überweisungen werden verrechnet, bei
unterschreitenden Beträgen haften die Banken für den
Differenzbetrag. Ich wäre nicht überrascht, wenn es im
Ergebnis schließlich auf einen Überweisungsbetrag hin-
auslaufen würde, der recht nahe an die Abschlagszah-
lung heranreicht – rein zufällig natürlich.

Insgesamt ist das Verhandlungsergebnis mit der
Schweiz ein schlagender Beleg für eine Bundesregie-
rung, deren Kräfte vom internen Streit zwischen FDP
und CSU, zwischen CDU und FDP und zwischen CSU
und CDU aufgezehrt werden. Deshalb hat Deutschland
auch ein Verhandlungsproblem in Europa, einen Schwä-
cheanfall in den Verhandlungen über die European
Financial Stability Facility, EFSF, und den Europäi-
schen Stabilitätsmechanismus, ESM. Wie lange können
wir uns diese Regierung noch leisten?


Holger Krestel (FDP):
Rede ID: ID1712657300

Der FDP hat die Steuergerechtigkeit schon immer

sehr am Herzen gelegen. Dies trifft aber nicht nur auf
das eigene Land zu, sondern behält auch im internatio-
nalen Geldverkehr nach wie vor seine Gültigkeit. Darum
ist es unabdingbar, dass wir mit anderen Staaten zusam-
menarbeiten, Vereinbarungen treffen und Abkommen
schließen, um durch transparenten Informationsaus-
tausch Bürger und Unternehmen, welche Wirtschafts-
leistungen nicht in ihren Heimatländern erbringen, wei-
terhin gerecht und ordnungsgemäß besteuern zu können.
Hierbei werden sowohl die Interessen der beteiligten
Länder als auch die des Steuerpflichtigen geachtet und
einbezogen.

Es ist absolut inakzeptabel, dass Straftäter in Einzel-
fällen immer noch die Möglichkeit haben, Steuern zu
hinterziehen und dabei von anderen Staaten Unterstüt-
zung erfahren. Wir haben in den letzten Jahren durch
eine konsequente Politik der internationalen Zusam-
menarbeit zahlreiche Abkommen treffen und Lücken
schließen können. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir
weiterhin gehen.

Heute stehen hierzu drei Gesetzesvorschläge auf der
Tagesordnung. Zwei davon, nämlich die zu den Abkom-
men mit Irland und Zypern, orientieren sich dabei so-



gegebene Reden

Holger Krestel


(A) (C)



(D)(B)

wohl inhaltlich als auch strukturell weitestgehend an
den Vorgaben des OECD-Standards.

Der dritte Vorschlag jedoch, welcher das Abkommen
mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft betrifft, be-
inhaltet einige wichtige Modifikationen zum bisher gül-
tigen Abkommen. Allerdings drohten wir nicht mit der
Kavallerie, sondern haben stets auf eine konstruktive
Zusammenarbeit mit unseren Partnern gesetzt. Denn der
Erfolg in der Sache steht vor dem billigen Medieneffekt.
Wer aus der Opposition heraus Maximalforderungen
stellt, muss sich fragen lassen, was er aus seiner eigenen
Regierungszeit außer dem Austausch von Verbalatta-
cken vorzuweisen hat und ob ihm der Umgang zwischen
souveränen, mitteleuropäischen Demokratien wirklich
geläufig ist.

Wir haben bei unseren Verhandlungen zwei wichtige
Anliegen ins Gleichgewicht gebracht: Zum einen
werden berechtigte Steueransprüche konsequent durch-
gesetzt, zum anderen wird die Privatsphäre der Kapital-
anleger jedoch weiterhin geschützt, da Informationsan-
fragen nicht blind erfolgen dürfen und stets für den
ersuchenden Staat „voraussichtlich erheblich“ sein
müssen. Zudem können nun auch sämtliche Delikte wei-
tergemeldet werden. Bisher galt das Abkommen nur für
Betrugsfälle, und da unsere schweizerischen Freunde
Steuerhinterziehung lediglich als Ordnungswidrigkeit
mit Geldstrafen ahnden, war in vielen Fällen kein Infor-
mationsaustausch möglich. Diesen Missstand haben wir
mit diesem Gesetz behoben und die Schweiz hat den hier
gültigen OECD-Standard anerkannt. Künftig werden
Erträge und Gewinne aus Vermögenswerten deutscher
Steuerpflichtiger in der Schweiz mit grundsätzlicher Ab-
geltungswirkung besteuert anfallen. Da das Abkommen
jedoch auch in die Vergangenheit wirkt, wird auch bis-
her unversteuertes Vermögen erfasst und auf Basis des
Abkommens nachbesteuert.

Wir haben zudem die Basis unserer Wirtschaftsbezie-
hungen gestärkt, indem wir schweizerischen Kreditinsti-
tuten den Marktzugang in Deutschland erleichtert ha-
ben. Es wird in Zukunft weniger administrative und
bürokratische Hürden in der internationalen Zusam-
menarbeit von deutschen und schweizerischen Banken
geben. Dies gilt insbesondere für die Durchführung des
Freistellungsverfahrens für schweizerische Institute in
Deutschland, welches enorm vereinfacht wurde. Die
Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein
Institut vor Ort wurde ebenfalls aufgehoben.

Mit diesen Maßnahmen stärken wir den Markt und
sorgen für mehr Wettbewerb, wirtschaftliche Möglich-
keiten und Entwicklung. Vor allem aber wird es aus
Deutschland heraus immer schwerer, Steuern durch die
Flucht ins Ausland zu hinterziehen. Das sorgt für Ge-
rechtigkeit und Mehreinnahmen für unseren Staat, nach-
dem internationale Abkommen viel zu lange vernachläs-
sigt wurden.


Dr. Barbara Höll (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712657400

Schongang bei Doppelbesteuerungsabkommen und

roter Teppich für Steuerbetrüger durch das Schweizer
Zusatzabkommen! Die Bundesregierung sagt, sie werde
Zu Protokoll
die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steu-
erhinterziehung weiter vorantreiben. Ja, sie wollte auch
für Steuerentlastungen sowie ein gerechteres Steuersystem
sorgen. So steht es in ihrem Koalitionsvertrag. Doch
Fehlanzeige! Keine Steuerentlastungen und auch von
Steuergerechtigkeit kann keine Rede sein, betrachtet
man aktuelle Verteilungsstatistiken zur Entwicklung von
Einkommen und Vermögen.

Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steu-
erbetrug sind Doppelbesteuerungsabkommen. Um die
geht es heute, genau gesagt, um die mit der Schweiz,
Irland sowie Zypern. Mit diesen Doppel-
besteuerungsabkommen soll eine Doppelbesteuerung
von Steuerpflichtigen vermieden werden. Da sich die
Welt in einem ständigen wirtschaftlichen wie technologi-
schen Wandel befindet, müssen diese zwischenstaatli-
chen Verträge ab und zu an die aktuelle wirtschaftliche
Lage angepasst werden. Sie sind aber auch nötig, um
bisher vor dem Fiskus verstecktes Geld sowie Vermögen
offenzulegen, und es der Besteuerung zu unterziehen.

Wir, die Linken, werden uns bei den vorliegenden
Doppelbesteuerungsabkommen enthalten, weil wir der
Ansicht sind, das Steuerhinterziehung nicht wirklich
bekämpft wird, dass weitreichendere Änderungen nötig
sind und auch möglich gewesen wären. Das heute von
der Bundesregierung unterzeichnete Zusatzabkommen
mit der Schweiz lehnen wir hingegen strikt ab; denn
dieses ist ein Affront gegen die Steuergerechtigkeit.

Bei den uns hier vorliegenden Doppelbesteuerungs-
abkommen begrüßen wir, dass bei Zypern durchgängig
die Anrechnungsmethode – von uns seit langem
gefordert – Anwendung finden soll. Allerdings
kritisieren wir, dass ein veralteter OECD-Standard für
den Informationsaustausch gelten soll. Auch beim Dop-
pelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz sollen Aus-
künfte nur auf Ersuchen hin möglich sein. Prinzipiell
halten wir den OECD-Standard nicht mehr für ausrei-
chend, um Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen. Nötig ist
endlich ein automatischer Informationsaustausch, den
die Bundesregierung unabhängig vom OECD-Standard
vorantreiben könnte. Solange es aber bei Auskunft auf
Ersuchen bleibt, können sich Steuerbetrüger wohl wei-
terhin sicher wähnen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
wird noch durch das heute unterzeichnete Zu-
satzabkommen ergänzt und soll Altfälle sowie zukünftige
Fälle regeln. Die Bundesregierung heftet sich den
vermeintlichen Verhandlungserfolg mit der Schweiz an
die Brust. Dabei muss man das Zusatzabkommen
genauer ansehen. Es ist ein Affront gegen die
Steuergerechtigkeit. Steuerbetrüger können sich mit die-
sem Abkommen mehrfach freuen und sich wie auf Rosen
gebettet fühlen.

Die Altfälleregelung gleicht einem Ablasshandel. Für
Altfälle ist geplant, auf bislang unversteuertes Geld in
der Schweiz – Schätzungen gehen von bis zu
300 Milliarden Euro aus – für die vergangenen zehn
Jahre eine pauschale Steuer zwischen 19 und 34 Prozent
zu erheben, je nach Dauer der Kundenbeziehung sowie
des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes.



gegebene Reden

Dr. Barbara Höll


(A) (C)



(D)(B)

Dabei sollte das doch egal sein, Steuerbetrug bleibt
Steuerbetrug, und dieser ist eben eine Straftat. Mit
der Pauschalnachversteuerung profitieren Steuer-
flüchtlinge; denn vor Einführung der Abgeltungsteuer
hätte für sie wohl eher der Einkommenspitzensteuersatz
Anwendung gefunden. Zudem dürfen sie straffrei
ausgehen und anonym bleiben. Das ist nicht
nachvollziehbar und gehört dringend geändert. Für zu-
künftige Fälle ist vorgesehen, auf kassierte Zinsen und
Dividenden eine Quellensteuer von 26,375 Prozent,
inklusive Soli, zu erheben. Aber ob das so alles
funktioniert, wenn allein die Schweizer Banken
zuständig sind, muss erst einmal abgewartet werden.

Skandalös ist auch die vertragliche Verpflichtung sei-
tens der Bundesregierung, keine weiteren Steuer-CDs
mehr aus der Schweiz zu kaufen. Da wundert es nicht,
dass die Schweizer Bankiervereinigung von einem
Meilenstein für den Finanzplatz Schweiz spricht; so
auch nachzulesen in einem 21-seitigen Papier von Swiss
Banking. Auch heißt es dort, dass die Lösung, wie es sie
mit Deutschland gab, ebenfalls mit anderen
europäischen Ländern angestrebt wird. Das hat nichts
mit Steuergerechtigkeit zu tun, sondern dient nur den
Interessen der Banken.

Es wird Zeit, dass die Bundesregierung nachbessert
und das Zusatzabkommen mit der Schweiz nachverhan-
delt, zum Wohle aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler.


(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


„Kapital ist ein flüchtiges Reh“, heißt es. So wichtig
offene Grenzen für den internationalen Warenaustausch
gerade für die starke Exportnation Deutschland sind, so
wichtig ist aber auch Transparenz der Geldströme.
Denn vor allem „schwarzes“ Kapital flüchtet vor den
deutschen Steuerbehörden, obwohl Einkünfte aus Kapi-
talzinsen in Deutschland nur mit einer pauschalen Ab-
geltungsteuer von 25 Prozent belegt sind. Von Experten
wird vermutet, dass allein in der Schweiz nicht dekla-
riertes Schwarzgeld von deutschen Steuerbürgern in der
Höhe von 150 bis 200 Milliarden Euro liegt – Kapital,
das am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland transferiert
wurde. Deshalb kämpfen wir Grüne seit langem für eine
Verbesserung des Informationsaustausches in den Dop-
pelbesteuerungsabkommen. Daher begrüßen wir die
vorgelegte Abkommensänderung und die Erklärung der
Schweiz, sich zum Informationsaustausch und zu den
OECD-Standards zu bekennen.

Diese Änderung ist als Schritt in die richtige Rich-
tung zu werten, geht jedoch nicht weit genug. Um echte
Transparenz herstellen zu können, brauchen wir einen
automatischen Informationsaustausch ohne Begrenzung
der Menge der Informationsanfragen. Denn für effektive
Bekämpfung der Steuerflucht reicht das OECD-Muster-
abkommen nicht aus: Nur in einem konkreten Verdachts-
fall wird ein Informationsgesuch an den Vertragsstaat
übersandt, und nach entsprechender Prüfung durch die
Behörden des Landes soll Auskunft über den konkreten
Fall gegeben werden. Es ist jedoch sehr schwierig, ge-
Zu Protokoll
nug Indizien für Steuerhinterziehung zu sammeln, bevor
die Behörden des anderen Landes Auskunft geben. Ge-
nau aus diesem Grund wurde mehr als zehn Jahre in der
Europäischen Union die sogenannte Zinsrichtlinie ver-
handelt. Im Rahmen dieser Zinsrichtlinie ist ein automa-
tischer Informationsaustausch vereinbart worden. Wir
sind fast am Ziel. Die letzten Widerstände in Österreich,
Luxemburg und Belgien dürften bald überwunden wer-
den.

Wenn in dieser Situation aber eine Regelung zwi-
schen Deutschland und der Schweiz eingeführt wird, die
unterhalb der in Europa verhandelten Linie bleibt, ist
abzusehen, was passiert: Länder wie Österreich,
Luxemburg und möglicherweise weitere Länder werden
die in Europa verabredeten Transparenzregeln nun doch
nicht umsetzen. Die Zinsrichtlinie muss unser Maßstab
bleiben und darf durch ein bilaterales Amnestie- und
Abgeltungsteuerabkommen mit der Schweiz nicht unter-
laufen werden.

Die USA haben in ihren Verhandlungen mit der
Schweiz gezeigt, dass das Bestehen auf einem Informa-
tionsaustausch nicht nur möglich, sondern auch erfolg-
reich sein kann. Die Bundesregierung hat dagegen einen
schlechten Deal gemacht, der von den vereinbarten Ab-
lasszahlungen nur notdürftig überdeckt werden kann.
Der öffentlich vorgetragenen Argumentation, zum Bei-
spiel von Herrn Wissing von der FDP, kann ich gar nicht
folgen: Mit Hinweis auf die 1,6 Milliarden Euro, die die
Schweiz verpflichtend als Ablass bezahlen will, fordert
er die Zustimmung zum Steuerabkommen mit der
Schweiz. Diese Summe beträgt gerade einmal 1 Prozent
der vermuteten Schwarzgelder in der Schweiz. Deutsch-
land wird diese Summe aber nie nachprüfen können;
denn in dem Abkommen mit der Schweiz sind Nachfor-
schungen explizit ausgeschlossen.

Das Abkommen würde bei einer Ratifizierung mehr
steuerliche Ungerechtigkeit bringen und würde die Ver-
folgung von Steuerhinterziehung praktisch unmöglich
machen. Die anonyme Abgeltungsteuer führt zu einer
Amnestie für Steuersünder. Der ehrliche Steuerzahler
wird so der Dumme. Auch Vergehen wie Erbschaftsteu-
erbetrug und Geldwäsche bleiben durch die Anonymität
im Dunkeln. Zukünftige Steueränderungen in Deutsch-
land, mit denen eine gerechtere Besteuerung von Kapi-
taleinkünften umgesetzt werden soll, würden erschwert.
Zudem muss die deutsche Finanzverwaltung Kompeten-
zen ohne weitere Prüfmöglichkeit an die Schweizer Ban-
ken abgeben und hat viel zu beschränkte Möglichkeiten
für die Verfolgung von Steuerhinterziehung.

Abschließend zu den Doppelbesteuerungsabkommen
mit Zypern und Irland. Wir begrüßen im Grundsatz das
Abkommen mit Zypern, da dieses, wie von uns Grünen
gefordert, die Anrechnungsmethode vorsieht. Beim Ab-
kommen mit Irland befürworten wir ausdrücklich die
Aktivitätsklausel. Allerdings wäre gerade bei einem
Niedrigsteuerland wie Irland die Anrechnungsmethode
und nicht die Freistellungsmethode dringend erforder-
lich. Bei der Anrechnungsmethode würde eine steuerlich
motivierte Verlagerung von Steuersubstrat verhindert,



gegebene Reden





Dr. Thomas Gambke


(A) (C)



(D)(B)

weil in diesem Fall die Einkünfte trotzdem der höheren
deutschen Steuer unterliegen würden.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712657500

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bun-

desregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Pro-
tokoll vom 27. Oktober 2010 zur Änderung des Abkom-
mens vom 11. August 1971 mit der Schweizerischen
Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteue-
rung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen.

Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6565, den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/6257
anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussabstim-
mung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zu-
stimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Dann ist der Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-Fraktion
bei Enthaltung der Linken und der Grünen angenom-
men.

Abstimmung über den von der Bundesregierung ein-
gebrachten Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom
30. März 2011 mit Irland zur Vermeidung der Doppelbe-
steuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen.

Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner
Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6565, den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 17/6258
unverändert anzunehmen. Die Denkschrift zu dem Ab-
kommen soll mit der vom Finanzausschuss beschlosse-
nen Maßgabe geändert werden. Zweite Beratung und
Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Ge-
setzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Ge-
genstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der SPD-
Fraktion bei Enthaltung der Linken und der Grünen an-
genommen.

Abstimmung über den von der Bundesregierung ein-
gebrachten Gesetzentwurf zu dem Abkommen vom
18. Februar 2011 mit der Republik Zypern zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein-
kommen und vom Vermögen.

Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe c sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/6565, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache
17/6259 anzunehmen. Zweite Beratung und Schlussab-
stimmung. Ich bitte wiederum diejenigen, die dem zu-
stimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist bei Enthaltung
der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aller übrigen
Fraktionen angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf:

Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Ausschusses für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom
Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Menschenrechtslage in Westsahara

– Drucksachen 17/4440, 17/4994 –

Berichterstattung:
Abgeordnete Sibylle Pfeiffer
Christoph Strässer
Marina Schuster
Annette Groth
Tom Koenigs

Auch diese Reden nehmen wir zu Protokoll.


Frank Heinrich (CDU):
Rede ID: ID1712657600

Von der Weltöffentlichkeit weithin unbemerkt schwelt

in der Westsahara seit nunmehr 36 Jahren eine Situa-
tion, die völkerrechtlich und menschenrechtlich höchst
problematisch ist. Als Leiter einer Delegation des Men-
schenrechtsausschusses habe ich mir im Juni ein eigenes
Bild vor Ort machen können. Es war, gelinde gesagt, be-
drückend. Neben den Besuchen in den Flüchtlingslagern
selbst und den Gesprächen mit Sahraui sowie Vertretern
der Polisario sprachen wir mit marokkanischen Politi-
kern, darunter der Menschenrechtsbeauftragte Marok-
kos, über die Situation. Es gab einige überraschend po-
sitive Eindrücke, etwa die erstaunlich hohe Bildung der
Sahraui oder die hohe Quote von Frauen in leitenden
Funktionen und politischen Ämtern. Und doch überwog
das erwähnte Gefühl der Bedrückung. In den Flücht-
lingslagern wächst eine Generation heran, die noch nie-
mals in Freiheit gelebt hat. Gut ausgebildete junge Men-
schen haben keine Perspektive: weder auf Arbeit oder
Wohlstand, noch auf freie demokratische Gestaltungs-
möglichkeiten in ihrem Land – ja, sie wissen nicht ein-
mal, ob der völkerrechtliche Status der Westsahara zu
ihren eigenen Lebzeiten geklärt werden wird.

Dass hier ein Nährboden für extremistisches Gedan-
kengut zumindest entstehen kann, liegt auf der Hand.

Bedrückend war ferner die spürbare Gängelung
selbst einer offiziellen Delegation wie der unseren durch
die marokkanische Seite. Medien und Gesprächspartner
wurden vorausgewählt, unsere selbstentworfene Agenda
durcheinandergewirbelt, politischer Druck wurde auf
uns ausgeübt. Der marokkanische Botschafter war aus-
gesprochen bemüht, die diplomatischen Wogen zu glät-
ten. Doch es bleibt zu bemerken: wir haben etwas von
der Unfreiheit der Sahraui am eigenen Leib zu spüren
bekommen.

Auch deshalb begrüße ich die heutige Debatte im
Bundestag. Die menschenrechtliche Lage in der Westsa-
hara braucht Öffentlichkeit.

Nicht umsonst verabschiedete der Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen am 28. April 2011 einstimmig die
Resolution 1979 zur Lage in der Westsahara und zur
Verlängerung des Mandats der VN-Mission MINURSO.
Diese Resolution bringt in der Präambel erstmals die

Frank Heinrich


(A) (C)



(D)(B)

Notwendigkeit der Verbesserung der Menschenrechte in
der Westsahara und den Lagern in Tindouf zur Sprache.

Ich zitiere aus der Erklärung des Sicherheitsrates
vom 27. April 2011:

The Council stressed the importance of improving
the human rights situation in Western Sahara and
the Tindouf camps and encouraged the parties to
work with the international community to develop
and implement independent and credible measures
to ensure full respect for human rights.

Eine wesentliche Forderung des Antrags von Bünd-
nis 90/Die Grünen, nämlich „sich selbst und im Rahmen
der EU stärker als bislang bei den Vereinten Nationen
für eine dauerhafte Lösung des Konflikts einzusetzen
und sich für die Durchführung des 1991 in der VN-Reso-
lution 690 avisierten Referendums stark zu machen oder
aber sich im VN-Sicherheitsrat für eine neue Resolution
einzusetzen“ – Quelle: Drucksache 17/4440 –, ist damit,
zumindest für den Moment, erfüllt.

Das begrüße ich ausdrücklich!

Dem Antrag, wie er uns vorliegt, kann ich dennoch
nicht zustimmen. In einigen Punkten muss ich wider-
sprechen, in anderen gehen mir die Forderungen nicht
weit genug.

Lassen Sie mich zur Erläuterung zunächst noch etwas
ausholen und auf die Entstehungsgeschichte des Kon-
flikts eingehen. Das Auswärtige Amt beschreibt den um-
strittenen völkerrechtliche Status der Westsahara:

Das Gebiet war nie eine staatliche Einheit, sondern
durch Stammesverbindungen, Handelsstraßen und
Lehnsabhängigkeiten lange an Marokko gebunden,
ohne historisch zum Territorium Marokkos zu gehö-
ren. Hieraus leitet Marokko seinen Territorialan-
spruch ab. Seit 1884 spanische Kolonie, wurde die
Westsahara 1963 von den Vereinten Nationen in die
Liste der Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung auf-
genommen ... Laut Gutachten des Internationalen
Gerichtshofes (IGH) aus dem Jahr 1975 handelte
es sich bei dem Gebiet weder um eine sogenannte
terra nullius, noch bestanden zum Zeitpunkt der
Kolonisierung des Gebiets durch Spanien territo-
riale Souveränitätsbeziehungen zu Marokko oder
Mauretanien. Nach Veröffentlichung des IGH-Gut-
achtens ließ König Hassan II am 06.11.1975 einen
„Grünen Marsch“ von 350 000 unbewaffneten Zi-
vilisten in die Westsahara organisieren. 1976 rief
die Polisario die „Demokratisch-Arabische Repu-
blik Sahara“ aus. Nach dem Rückzug Mauretaniens
1979 blieb Marokko einzige „Verwaltungsmacht“
in der Westsahara.

Nachdem 1991 eine Waffenstillstandsvereinbarung
zwischen Marokko und der Polisario getroffen wurde,
beschlossen die VN am 29. April 1991 die Resolu-
tion 690, in der ein Referendum über den völkerrechtli-
chen Status der Westsahara gefordert wird. Diese be-
gründet die MINURSO-Mission der VN.

Bis heute ist es nicht zur Durchführung des Referen-
dums gekommen, vor allem weil die Parteien unter-
Zu Protokoll
schiedliche Optionen für eine Fragestellung des Refe-
rendums vertreten: Die Frage nach der Unabhängigkeit
der Westsahara wird von der Polisario gefordert, aber
von Marokko abgelehnt. Weitere Möglichkeiten wären:
eine Autonomie innerhalb Marokkos oder ein Bundes-
staat „Westsahara“ in Marokko.

Die Afrikanische Union hat die Polisario als Vertre-
tung der Sahraui anerkannt, woraufhin Marokko ausge-
treten ist. Folglich ist die Frage nach der Unabhängig-
keit der Westsahara von größter Bedeutung und muss
zuerst geklärt werden. Bei den Gesprächen vor Ort ka-
men wir immer wieder auf diese grundlegende Frage zu-
rück. Unsere Gegenfrage: „Why not (independence)? –
Warum keine Unabhängigkeit möglich sei?“ blieb unbe-
antwortet.

Zur menschenrechtlichen Lage ist zu sagen: Bis heute
leben, je nach Schätzung, zwischen 100 000 und 200 000
Sahraui in Flüchtlingslagern nahe der Stadt Tindouf in
der algerischen Sahara. Das Gebiet der Westsahara ist
aktuell durch eine befestigte und verminte Grenzanlage
geteilt, die von Marokko entlang der Waffenstillstands-
linie errichtet wurde. Die gewaltsame Räumung eines
Lagers in der Westsahara Anfang November 2010 hat
die Situation noch einmal verschärft. Es kam unter ma-
rokkanischen Sicherheitskräften und unter Sahrauis zu
Toten und Verletzten. Anfang März 2011 kam es in den
Lagern von Tindouf zu einer Demonstration gegen die
Polisario-Führung. Menschenrechtsverletzungen wer-
den sowohl vonseiten der Marokkaner als auch vonsei-
ten der Polisario berichtet.

Nun konkret zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Die Forderung, sich innerhalb der EU für eine
einheitliche Position zu Marokko und Westsahara einzu-
setzen, ist richtig; sie muss meines Erachtens nach aber
flankiert sein von besonderen Gesprächen mit Spanien,
zur postkolonialen Verantwortung, und mit Frankreich,
zum Umgang mit Marokko und zum Fischereiabkom-
men.

Das Fischereiabkommen mit Marokko ist am 29. Juni
2011 verlängert worden. Die Bundesregierung hat ge-
meinsam mit Slowenien und Irland eine Erklärung zur
Verpflichtung Marokkos, die Partizipation der Bevölke-
rung der Westsahara an den Rückflüssen aus dem Ab-
kommen darzulegen, abgegeben. Die Zustimmung er-
folgte auf Grundlage von Analysen der Europäischen
Kommission über Rückflüsse aus dem Abkommen an die
Bevölkerung der Westsahara sowie der erstmaligen Ver-
pflichtung Marokkos, hierüber Bericht zu erstatten.

Die Forderung des Antrags ist insofern obsolet. Eine
notwendige Klärung des Rechtsstatus der Meeresgewäs-
ser der Westsahara hingegen sollte im Zuge des Referen-
dums schnellstens erfolgen.

Über diese Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen
hinaus werbe ich für folgende Anliegen:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Bundesrepu-
blik Deutschland eine diplomatische Vermittlerrolle zwi-
schen Marokko und Algerien einnimmt, und für die poli-
tische Option eines Autonomiestatus der Westsahara
innerhalb Marokkos werben, bei der keiner der Partner



gegebene Reden

Frank Heinrich


(A) (C)



(D)(B)

sein Gesicht verlieren würde. Insbesondere die Rolle des
Sondergesandten der Vereinten Nationen für die Westsa-
hara, Christopher Ross, gilt es zu stärken. Im Rahmen
dieser Rolle sollen auch Hinweise auf die Gefahr einer
Radikalisierung der sahrauischen Bevölkerung und eine
Eskalation von Gewalt gegeben werden, und es soll dem
durch menschenrechtliche Fortschritte, Bildung, Mei-
nungsfreiheit, Reisefreiheit unter anderem, weiterhin
entgegengewirkt werden.

Die bereits bestehenden guten Wirtschaftsbeziehun-
gen, insbesondere der GIZ und privatwirtschaftlicher
Unternehmen im Rahmen des Projektes Desertec, der
Bundesrepublik zu den Konfliktparteien gilt es zu vertie-
fen, und es gilt, in diesem Zusammenhang die Men-
schenrechtsproblematik anzusprechen bzw. auf sie auf-
merksam zu machen. Hier wäre es wichtig, sich dafür
einzusetzen, dass bei der nächsten Mandatsverlänge-
rung die Beobachtung der Menschenrechtssituation in
Westsahara Teil des Mandats der MINURSO, United
Nations Mission for the Referendum in Western Sahara,
wird, wie es ein Punkt der Forderungen des Antrags der
Grünen zum Ziel hat. Nicht enthalten ist dieser Passus
bislang nur, weil das Mandat schon vor so langer Zeit
entstand. Aber: Lieber spät als nie.

Künftig ist es mein Anliegen, dass die EU-Flücht-
lingshilfe vermehrt finanzielle Unterstützung erhält und
dass über das Programm der Deutschen Akademischen
Flüchtlingsinitiative beim UNHCR weiterhin Stipendien
für sahrauische Studierende sowie internationale Be-
gegnungen ermöglicht werden.

Meines Erachtens nach muss das Ziel all unserer Be-
mühungen die schnellstmögliche Durchführung des Re-
ferendums sein, wobei es im Vorfeld wichtig ist, bei der
Formulierung der darin gestellten Fragen einen Kon-
sens zu erzielen.

Ich behalte mir vor, diese Anliegen über Anfragen
oder Anträge an die Bundesregierung auszudrücken
oder zu verstärken.


Angelika Graf (SPD):
Rede ID: ID1712657700

Im Juni dieses Jahres besuchte eine Delegation des

Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
die Westsahara. Wir waren sowohl auf der algerischen
als auch auf der marokkanischen Seite, und ich muss sa-
gen: Dies war eine Reise, die einen tiefen Eindruck bei
mir hinterlassen hat.

Die Situation der 308 000 Sahrauis in den Flücht-
lingslagern von Tindouf in Algerien ist erschreckend,
selbst wenn der UNHCR sie den Umständen entspre-
chend gut versorgt. Auch die Polisario kümmert sich um
die Lebenssituation vor Ort. So gibt es Schulen, Behin-
derteneinrichtungen, Krankenhäuser und Sommerferi-
enreisen für Kinder. Aber die Bedingungen für die
Flüchtlinge bleiben schwierig: Es gibt wenig Schatten
oder Schutz vor dem Wüstensand. Wie ist es um die Per-
spektive auf ein freies Leben unter gesicherten Bedin-
gungen bestellt?

In der Westsahara sieht man, was passiert, wenn poli-
tisch nichts passiert: Dieser Konflikt, diese nicht vor-
Zu Protokoll
handene Lösung des Grenzproblems – ein fatales Erbe
des Kolonialismus in Nordafrika – schränken direkt die
Rechte auf persönliche Entwicklung, politische Mitbe-
stimmung und persönliche Sicherheit ein. Lebensver-
läufe sind unter diesen Bedingungen nicht frei wählbar.
Dort als Flüchtling geboren zu sein, bestimmt maßgeb-
lich den weiteren Lebenslauf. Die Sahrauis sind politi-
sche Opfer.

Unvorstellbar ist, wie lang sich dieser Konflikt be-
reits hinzieht. Von dem Zeitpunkt, als die spanischen
Truppen 1976 das Land verlassen hatten, Mauretanien
den Südteil und Marokko den Nordteil annektierte und
100 000 Menschen in die Westsahara und 200 000 sahrau-
rische Flüchtlinge ins Ausland flohen, bis zu dem Waf-
fenstillstand 1991 – kontinuierlich wurde eine politische
Lösung des Konfliktes verhindert.

Die letzten informellen Gespräche zwischen der ma-
rokkanischen Regierung und der Frente Polisario zu
dem in einer UN-Resolution von 1991 beschlossenen
Referendum zur Beilegung der Grenzstreitigkeiten und
der damit verbundenen Probleme sind im Juli dieses
Jahres wieder einmal gescheitert. Marokko will nichts
akzeptieren, was über die derzeitige Lage hinausgeht.

Dabei ist der Prozess eigentlich schon relativ weit.
Fällig zur Durchführung des Referendums ist lediglich
noch die Aktualisierung der Wählerlisten. Hier zeigen
Marokko und insbesondere der marokkanische König
Mohammed VI. wieder einmal, dass es kein Interesse an
einer einvernehmlichen Lösung gibt. Die Reise und die
Gespräche, die wir führen konnten, haben sehr klar ge-
zeigt: Es ist ein doppeltes Spiel Marokkos: Einerseits die
Zusicherung der Achtung des internationalen Völker-
rechts, andererseits eine absolute politische Inflexibili-
tät und Missachtung der Menschenrechte, die sich
durchaus auch auf die in Marokko lebenden Sahrauis
auswirken.

Wir mussten feststellen: Die Lebensbedingungen der
Menschen haben nichts mit der Gewährleistung der
Menschenrechte zu tun. Schlimmer noch: Wir haben mit
Menschen gesprochen, welche darüber klagten, dass
Befürworter des Referendums in Marokko gefoltert wer-
den und im schlimmsten Fall ungeklärt „verschwin-
den“. Die jüngsten Proteste – inspiriert von dem Arabi-
schen Frühling – wurden blutig niedergeschlagen.
Journalisten werden drangsaliert.

Menschenrechtlich sind wir in der Pflicht, uns inter-
national für die Lösung des Konfliktes zu engagieren
und gegebenenfalls Druck auf die Beteiligten auszu-
üben. Die Menschen in der Westsahara müssen endlich
die Wahl bekommen: Wollen sie ein Teil Marokkos sein,
oder davon unabhängig?

Teil des derzeitigen Problems ist auch die deutsche
„Fähnchen-im-Wind-Dreherei“ bezüglich des marokka-
nisch-europäischen Fischereiabkommens. Es ist mir un-
verständlich, warum sich Deutschland im Juni nun doch
für dessen Verlängerung ausgesprochen hat. Die Fisch-
gründe der Westsahara sollten angesichts des ewigen
Konfliktes und der ungeklärten Zugehörigkeit für euro-
päische Fischer tabu sein. Die Sahrauis hatten in dem



gegebene Reden

Angelika Graf (Rosenheim)



(A) (C)



(D)(B)

Prozess keine Vertretung und konnten sich zu dem Ab-
kommen folglich nicht offiziell äußern. Dies kommt Räu-
berei gleich – und das sollten wir wahrlich nicht unter-
stützen.

Nun sind im August auch noch reichhaltige Boden-
schätze, darunter wertvolle Kimberlit-Diamanten, Gold,
Uran, Kupfer, Kobalt und andere Rohstoffe vom kanadi-
schen Bergbauunternehmen Metalex Ventures in der
Westsahara entdeckt worden. Der überwiegende Teil
soll auf dem von der Frente Polisario kontrollierten Ge-
biet nahe Mauretanien liegen. Dies könnte eigentlich ein
Anlass zur Freude sein, könnten die armen Menschen
der Westsahara denn davon profitieren. Dies zeichnet
sich jedoch nicht ab, denn der Staat Marokko hat die ka-
nadische Firma mit den magnetischen und radiologi-
schen Messungen beauftragt. Marokko hat wohl einen
weiteren Grund gefunden, die Sahrauis nicht über das
Referendum befinden zu lassen. Ich hoffe sehr, dass in
Marokko nicht über Abschöpfung nachgedacht wird.
Dies könnte die friedliche Lösung des Grenzstreites
schwer belasten.

Im September gibt es wieder eine UN-Vollversamm-
lung in New York, bei der auch dieses Fischereiabkom-
men noch einmal besprochen werden soll. So wie ich es
sehe, spitzt sich die Situation in der Westsahara immer
weiter zu. Dies ist keine gute Aussicht in einer Region,
die von Unruhe geprägt und von gewaltsamen Konflik-
ten bedroht ist. Deutschland sollte sich hier vernünftig
und verantwortlich zeigen.


Serkan Tören (FDP):
Rede ID: ID1712657800

Das Parlament beschäftigt sich heute mit der Men-

schenrechtslage in der Westsahara. Wir begrüßen dies
als FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich.

Vom 13. bis 17. Juni 2011 habe ich mit einer Delega-
tion des Ausschusses für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe neben Algerien und Marokko auch die Westsa-
hara besucht. Diese sehr wichtige Reise stand im
Zusammenhang mit der Auflösung des Protestlagers in
der Westsahara am 8. November 2010, als marokkani-
sche Sicherheitskräfte das Lager außerhalb der Stadt
Laayoune räumen ließen, wobei es zu Toten und Verletz-
ten kam. Neben allgemeinen Fragen der Menschen-
rechte wurde vor allem die Situation der Sahraui in der
Westsahara und in Algerien in dem Flüchtlingslager in
Tindouf thematisiert. In den Gesprächen mit Regie-
rungs- und Parlamentsvertretern Marokkos, der Frente
Polisario in Algerien, den Vertretern des UNHCR und
von MINURSO sowie den Vertretern von Menschen-
rechtsorganisationen der Sahrauis ging es zum einen um
die humanitäre Situation der Betroffenen sowohl in dem
Lager in Tindouf als auch in der Westsahara und zum
anderen um die politische Frage eines Referendums und
einer möglichen Unabhängigkeit der Westsahara. Insge-
samt wurde deutlich, wie kompliziert der Westsahara-
Konflikt ist. Der Einfluss Deutschlands darf nicht über-
bewertet werden.

Auch wurde bei der Reise eines sehr offensichtlich:
Innerhalb der Delegation sowie zwischen den Koaliti-
ons- und Oppositionsfraktionen des Deutschen Bundes-
Zu Protokoll
tages gibt es unterschiedliche politische Positionen zu
der Referendumsfrage in der Westsahara. In einem sind
wir uns aber alle einig: Eine Lösung des Konflikts in der
Westsahara ist dringend notwendig. Als christlich-libe-
rale Koalition fordern wir: Repressionen gegen Perso-
nen, die das Referendum einfordern, müssen aufhören.
Es ist nicht glaubwürdig, wenn der marokkanische Men-
schenrechtsrat bislang keiner Beschwerde nachgegan-
gen ist. Marokko muss einsehen: Auch den Sahrauis
steht das hohe Gut der Selbstbestimmung zu. Mehrfach
habe ich daher in den Gesprächen mit marokkanischen
Repräsentanten auf die mögliche Isolierung der marok-
kanischen Regierung mit ihrer Position zum West-
sahara-Konflikt hingewiesen. Auch Marokko muss aus
Eigeninteresse an einer schnellen Konfliktlösung inte-
ressiert sein. Insgesamt bleibt für uns als FDP-Bundes-
tagsfraktion festzuhalten: Die Westsahara-Problematik
ist eine zentrale Frage für die Zukunft Marokkos und der
gesamten Region von Algerien bis Mauretanien. Sie bin-
det große militärische Ressourcen, belastet die Bezie-
hungen zwischen Marokko und Algerien und steht der
Kooperation und Entwicklung im Maghreb entgegen.

Der Konflikt existiert schon seit vielen Jahrzehnten.
Seit Mitte der 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts
wurde Spanien wiederholt von der UN aufgefordert, die
Westsahara in die Unabhängigkeit zu entlassen. Parallel
dazu gründete sich die sahrauische Befreiungsfront
Frente Polisario, die für eine politische Unabhängigkeit
der Westsahara kämpfte. Nach dem Tod Francos 1975
zogen die Spanier ab, und Mauretanien und Marokko
besetzte den Großteil des Gebiets der Westsahara. 1976
erklärte Marokko die Annexion der nördlichen zwei
Drittel des Westsahara-Gebietes und 1979 des restlichen
Territoriums, nachdem sich Mauretanien aus dem Ge-
biet zurückgezogen hatte. Diese Annexionen wurden von
den Vereinten Nationen nicht anerkannt. Ebenso wenig
wurden ohne die Abhaltung des von den Vereinten Natio-
nen geforderten Referendums die Ansprüche der Demo-
kratischen Arabischen Republik Sahara auf das Gebiet
der Westsahara anerkannt.

Zwar wurde 1991 eine Waffenstillstandsvereinbarung
zwischen Marokko und der Polisario geschlossen, aber
auch dies reichte nicht, um das geforderte Referendum
abzuhalten. Daher leben bis heute etwa 100 000 Sahrauis
in Flüchtlingslagern nahe der Stadt Tindouf in der alge-
rischen Sahara. Hinzu kommt, dass das Gebiet von
Westsahara aktuell durch eine befestigte und verminte
Grenzanlage geteilt ist, die von Marokko entlang der
Waffenstillstandslinie errichtet wurde. Vor diesem Hin-
tergrund scheint eine kurzfristige Lösung des West-
sahara-Konflikts kaum realistisch. Trotz aller Bemühun-
gen sowohl der Bundesregierung als auch der
internationalen Gemeinschaft war es bislang nicht mög-
lich, die Konfliktparteien zu einer einvernehmlichen und
friedlichen Lösung zu bewegen.

Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion liegt
der Schlüssel zur Lösung dieses Konflikts in einer er-
folgreichen politischen Vermittlung durch die Vereinten
Nationen. Als christlich-liberale Koalition setzen wir
daher weiterhin auf Bemühungen der Vereinten Natio-
nen, im Einverständnis zwischen den Beteiligten und auf



gegebene Reden

Serkan Tören


(A) (C)



(D)(B)

der Grundlage bestehender UN-Resolutionen, eine
friedliche Lösung des Westsahara-Konflikts zu finden.
Unabhängig vom völkerrechtlichen Status ist jedoch ei-
nes klar: Auch auf dem Gebiet der Westsahara müssen
die Menschenrechte stärker geachtet und verteidigt wer-
den. Folgendes darf nicht sein: Die Augen dürfen nicht
vor der schwierigen Menschenrechtslage verschlossen
werden. Dies betrifft ausdrücklich beide Seiten.

Dennoch lehnen wir als FDP den Antrag der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus folgenden Grün-
den ab:

Die Feststellung im Antrag, „dass sich die Bundesre-
gierung zum Konflikt um Westsahara und den damit ver-
bundenen Problemen sowohl bilateral als auch im Rah-
men der EU sehr zögerlich und zurückhaltend agiere“,
ist nicht zutreffend.

Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle hat am
15. November 2010 in Rabat Gespräche unter anderem
mit seinem marokkanischen Amtskollegen geführt. Es
war der erste Besuch eines deutschen Außenministers in
Marokko seit 2006.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung flankiert durch
verschiedene Maßnahmen die Bemühungen der Verein-
ten Nationen um eine Lösung des Westsahara-Konflikts.
Das Auswärtige Amt trägt zu den vertrauensbildenden
Maßnahmen des UNHCR bei. In den Jahren 2008 bis
2010 wurden hierfür zusammen gut 600 000 Euro zur
Verfügung gestellt.

Über die EU – European Commission – Humanita-
rian Aid & Civil Protection, ECHO – wurden seit Beste-
hen des Konfliktes rund 130 Millionen Euro für die
Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellt; das jährliche
ECHO-Budget für die Flüchtlingslager beträgt rund
10 Millionen Euro. Über den Mediationsfonds der Ver-
einten Nationen unterstützt Deutschland indirekt den
UN-Sondergesandten für die Westsahara.

Im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik
und auch des fortgeschrittenen Status – „advanced sta-
tus“ – Marokkos in der Partnerschaft mit der EU wer-
den regelmäßig die Themen Menschenrechte, Demokra-
tie und Rechtsstaatlichkeit angesprochen. Der politische
Dialog des Aktionsplans mit Marokko sieht dies genauso
vor wie das Assoziierungsabkommen, welches den Men-
schenrechten eine grundlegende Bedeutung für die In-
nen- sowie die Außenpolitik der EU und Marokkos zu-
weist.

Aus den oben genannten Gründen ist der Antrag da-
her abzulehnen.


Sevim Dağdelen (DIE LINKE.):
Rede ID: ID1712657900

Es ist überraschend, mit welchem Gleichklang bei

der Bundestagsdebatte am 27. Januar dieses Jahres ein
fraktionsübergreifendes Hohelied auf die Menschen-
rechte angestimmt wurde, mit welchem die Rednerinnen
und Redner von CDU/CSU über FDP, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen ihre Besorgnis über die verhee-
rende Lebenssituation der Sahrauis zum Ausdruck brin-
gen wollten.
Zu Protokoll
Dabei wurde deutlich, dass für die Regierungskoali-
tion die „Westsahara-Problematik“ nur dann auf die Ta-
gesordnung rückt, wenn die dort verübten Menschen-
rechtsverletzungen, wie zuletzt bei der brutalen Räu-
mung des „Camps der Würde“ im Oktober 2010, ein
Ausmaß erreichen, welches nicht mehr totgeschwiegen
werden kann wie all die bisherigen totgeschwiegenen
Opfer der marokkanischen Besatzungspolitik. Offenbar
spielen Menschenrechte in der Westsahara erst dann
eine Rolle, wenn der dortige Generalvertreter europäi-
scher Handels- und Wirtschaftsinteressen bei der Plün-
derung der Region den Umfang seiner Geschäftsfüh-
rungsbefugnis überschreitet und den Auftraggeber in
Misskredit zu bringen scheint. In den Worten des Kolle-
gen Klimke aus der CDU/CSU-Fraktion wird diese Kos-
ten-Nutzen-Kalkulation folgendermaßen beschrieben:
„Sie bindet große militärische Ressourcen, belastet die
Beziehungen zwischen Marokko und Algerien und steht
der Kooperation und Entwicklung im Maghreb entge-
gen.“

Angesichts der geschilderten Einigkeit in Bezug auf
die Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte
stellt sich dennoch die Frage, warum trotz der überein-
stimmenden Situationsbeschreibung der Fraktionen be-
züglich der völkerrechtlichen Lage und der Hervorhe-
bung der Notwendigkeit der Umsetzung der Sicherheits-
ratsresolution 690 zur Abhaltung eines den endgültigen
Status der Westsahara klärenden Referendums die Men-
schen in diesem Land seit mehr als 30 Jahren auf Frie-
den warten müssen.

Die Antwort liegt nicht in der Theorie der Menschen-
rechte und ihre Lösung nicht in Lippenbekenntnissen,
sondern in der Praxis ungerechter wirtschaftlicher und
sicherheitspolitischer Beziehungen Europas und der
Bundesregierung.

Es ist dann auch kein Zufall, dass der menschenrecht-
liche Meineid der Bundesregierung in Bezug auf die
Westsahara folgenlos bleiben muss und soll. Denn die
Aufmerksamkeit der Bundesregierung gilt nicht dem
menschenrechtlichen Fortschritt, sondern den agrar-
und energiepolitischen Interessen in der Region.

In diesem Zusammenhang sind die Forderungen des
Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
„Menschenrechtslage in Westsahara“ zwar richtig und
unterstützenswert, auch wenn sie die ökonomischen
Hintergründe des deutschen Engagements und die deut-
schen Interessen in der Westsahara unbeleuchtet lassen.
Marokko ist neben anderen nordafrikanischen Mittel-
meerländern Teil der Europäischen Nachbarschaftspoli-
tik (ENP) und Mitgliedsstaat der Union für den Mittel-
meerraum. Es nimmt teil an der NATO-AU-Kooperation
und dem NATO-Mittelmeerdialog. Neben der Flücht-
lingsabwehr und seiner sicherheitspolitsichen Rolle für
die NATO ist Marokko jedoch vor allem ein wichtiger
Handelspartner der EU, der die Sicherung von Rohstof-
fen gewährleistet.

In dem Afrika-Konzept der Bundesregierung heißt es
dazu knapp:



gegebene Reden

Sevim Daðdelen


(A) (C)



(D)(B)


Sevim Dağdelen
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau bilate-

(zunächst vor allem mit Marokko und Tunesien)

Durch sie profitieren Nordafrika und langfristig
auch Deutschland von der Stromerzeugung aus er-
neuerbaren Energien … Die Bundesregierung un-
terstützt die DESERTEC-Initiative deutscher, euro-
päischer und nordafrikanischer Unternehmen.

DESERTEC als Energiegroßprojekt will Sonnen- und
Windenergie in der Wüste Nordafrikas für die lokale
Stromversorgung nutzen und langfristig Strom auch
nach Europa exportieren. Damit soll laut dem Afrika-
Konzept der Bundesregierung die Lieferung von Roh-
stoffen aus afrikanischen Staaten unterstützt und „deut-
sche Rohstoffinteressen mit langfristigen Lieferverträ-
gen“ abgesichert werden. Das Afrika-Konzept erwähnt
mit keinem Wort, dass hier selbstverständlich über die
Rohstoffe der Sahrauris verfügt wird. Die DESERTEC-
Investitionen sollen nämlich auch die völkerrechtswid-
rig besetzte Westsahara umfassen. Nicht anders verhält
sich die EU im Zusammenhang mit dem erst kürzlich
verlängerten EU-Fischereiabkommen mit Marokko. Die
reichen Fischgründe vor den Küsten und die großen
Phosphatvorkommen im Inland der Westsahara sollen
weiter quasi zum Nulltarif europäischen Fischfangflot-
ten und internationalen Konzernen preisgegeben wer-
den. Auch der nationale Energieplan Marokkos, der mit-
hilfe der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit erstellt wurde und ganz selbstverständ-
lich Standorte in der Westsahara mit einschließt, soll
deutschen Profitinteressen dienen. Er sieht die Einfüh-
rung und Privatisierung erneuerbarer Energien durch
gewaltige Windparks und Solaranlagen vor, die als Vor-
stufe des DESERTEC-Projektes gelten. Der Plan des
von deutschen Großunternehmen wie zum Beispiel Mün-
chener Rück, Siemens, Eon, RWE und Deutsche Bank
dominierten und von der Bundesregierung unterstützten
Projekts besteht darin, bis 2050 15 bis 20 Prozent der in
Europa verbrauchten Energie aus solchen Großanlagen
in Nordafrika zu beziehen. Das hat weder mit Ökologie
noch mit der Förderung von Menschenrechten zu tun.
Das ist ökologisch total irrsinnig, weil Sie schon wieder
den hundert Jahre alten Fehler wiederholen auf Groß-
projekte zu setzen statt auf kleinteilige, dezentrale Lö-
sungen. Meine Damen und Herren von den Grünen, wer
den Umweltschutz will, wie Sie es hier auch mit dem
Projekt DESERTEC vorgeben, muss zuerst die Men-
schen schützen und kann nicht mit solchen Großprojek-
ten auch noch die Sicherheitslage verschärfen und die
Missachtung des Völkerrechts ignorieren. Die Linke
lehnt DESERTEC ab und fordert die Einhaltung des
Völkerrechts und dezentrale, kleinteilige Energieerzeu-
gung nicht auf Kosten der Länder und Menschen des Sü-
dens.

Auch die derzeit stattfindenden Gespräche über ein
Agrarabkommen zwischen der EU und Marokko wollen
die Rechte der Sahrauis nicht zur Kenntnis nehmen.
Dies hat nur ein Ziel: die Plünderung der Rohstoffe der
Westsahara. Die Aufrechterhaltung der marokkanischen
Besatzung der Westsahara sichert so den Zugriff auf die-
ses rohstoffreiche Gebiet für die EU und die Bundesre-
Zu Protokoll
publik. Und gerade deshalb ist seit mehr als 30 Jahren
eine Lösung des Konfliktes nicht möglich. Menschen-
rechte können hier nur eine untergeordnete Rolle spie-
len. Ihre ritualisierte Anrufung im Bundestag ist allen-
falls ein untauglicher Versuch, die Kritiker der unge-
rechten EU-Handelspolitiken zu beschwichtigen, damit
keine negative Signalwirkung auf die mit dem hervorge-
hobenen Status – sprich dem advanced status – ausge-
statteten Handelspartner ausgeht.

Die Bundesregierung versucht auch deshalb nicht,
Menschenrechte in der Westsahara durchzusetzen, son-
dern sieht sich im Gegenteil genötigt, Marokko dafür zu
belohnen, dass es durch die völkerrechtswidrige Besat-
zung und kontinuierliche Verübung schwerster Men-
schenrechtsverletzungen ihre Wirtschaftsinteressen si-
chert. Seit 1966 leistet Deutschland militärische Ausbil-
dungshilfe für die marokkanischen Streitkräfte, obwohl
sie an der völkerrechtswidrigen Besatzung der Westsa-
hara beteiligt sind. Mehrere marokkanische Offiziere
haben Lehrgänge an Ausbildungseinrichtungen der
Bundeswehr und Studiengänge an den Hochschulen der
Bundeswehr absolviert. Die Bundesregierung belohnt
zusammen mit der EU Marokko durch Ausrüstungs- und
Ausstattungshilfen für marokkanische Polizei- und Gen-
darmeriekräfte, also genau jene, die auch an der Räu-
mung des „Camps der Würde“ und den Gewalttaten ge-
gen die sahrauische Bevölkerung beteiligt waren und
sind. Die Linke meint, dass gerade die Entwicklungen in
Nordafrika gezeigt haben, dass diese Militär- und Poli-
zeihilfe für autoritäre Regime wie Marokko skandalös
sind und dringend beendet werden müssen.

Die Bundesregierung belohnt Marokko auch, indem
sie die humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amtes zuguns-
ten der Opfer des Westsahara-Konfliktes 2007 einge-
stellt hat. Nicht einmal mehr die zuletzt 2006 gezahlten
100 000 Euro wollte die alte Bundesregierung für die
Opfer aufbringen. Auch die Unterstützung des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung für die sahrauischen Flüchtlinge im Rah-
men der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe
wurde bereits 2007 eingestellt.

Auch die EU belohnt Marokko, mit wohlwollender
Zustimmung der Bundesregierung, seit Jahren in der
EU-Nachbarschaftspolitik mit einem hervorgehobenen
Status. Marokko erhielt in diesem Rahmen eine Mil-
liarde Euro allein zwischen 2007 und 2010.

Die Bundesregierung belohnt Marokko für seine völ-
kerrechtswidrige Besatzungspolitik und die kontinuierli-
chen Menschenrechtsverletzungen auch im Rahmen der
Flüchtlingsabwehr mit der Unterstützung für eine Ver-
längerung des EU-Fischereiabkommens– und das trotz
der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Fischereiab-
kommens durch den UN-Rechtsberater Hans Corell in
2002. Damit missachten Bundesregierung und EU die
unveräußerlichen Rechte der „Völker der Gebiete ohne
Selbstregierung“ auf ihre natürlichen Ressourcen. Das
meint auch der Juristische Dienst des Europaparla-
ments. Dieser vertritt die Rechtsauffassung, dass der
Fischfang im Rahmen eines partnerschaftlichen Fische-
reiabkommens zwischen der EU und Marokko weder in



gegebene Reden

Sevim Daðdelen


(A) (C)



(D)(B)


Sevim Dağdelen
Konsultation mit der sahrauischen Bevölkerung der
Westsahara stattfindet noch die Bevölkerung die Ein-
nahmen aus der Verwertung ihrer eigenen reichen
Fischbestände erhält. Folglich ist das Abkommen völ-
kerrechtswidrig. Die Linke fordert von der Bundesregie-
rung, sich auf die Seite des Rechts zu stellen und das Ab-
kommen abzulehnen.

Die Bundesregierung muss die permanenten Rechts-
verletzungen der marokkanischen Regierung deutlich
öffentlich verurteilen und Konsequenzen ziehen. Die
Fraktion Die Linke hat der Bundesregierung die mögli-
chen Handlungsoptionen zur Lösung der Probleme in
der Westsahara in ihrem Antrag „Keine Unterstützung
für die völkerrechtswidrige Besatzungspolitik Marokkos
in der Westsahara“ (Bundestagsdrucksache 17/4271)

aufgezeigt. Sie darf Marokko nicht weiter darin bestär-
ken, ungehindert das seit über 20 Jahren fällige Referen-
dum über den Status der Westsahara und damit das
Recht der Sahrauis auf Selbstbestimmung, das ihnen im
Zuge der Dekolonisation zusteht, sabotieren zu können.

Deshalb fordert Die Linke die Bundesregierung auf,
sich dafür einzusetzen, dass Marokko endlich die Reso-
lution 690 des UN-Sicherheitsrates vom 29. April 1991
umsetzt und das Referendum über die Zukunft der West-
sahara unter UN-Aufsicht nicht weiter blockiert. Die
Linke fordert die Bundesregierung auf, die gewaltsame
Auflösung des Protestcamps Anfang November 2010
und die Niederschlagung der anschließenden Demon-
strationen zu verurteilen und eine internationale Unter-
suchung der Vorfälle einzufordern. Jegliche Ausbil-
dungs- und Ausstattungshilfe für marokkanische Polizei-
und Armeekräfte ist einzustellen. Wir fordern, dass sich
die Bundesregierung innerhalb der EU endlich ener-
gisch dafür einsetzt, dass das Assoziationsabkommen
der EU mit Marokko sowie der fortgeschrittene Status
der Beziehungen zur EU zumindest solange ausgesetzt
werden, bis Marokko seine völkerrechtswidrige Besat-
zung beendet hat und den Weg für ein Referendum zur
endgültigen Klärung der Statusfrage frei macht.

Die Bundesregierung wird von uns aufgefordert, sich
in der EU dafür einzusetzen, dass das EU-Fischereiab-
kommen mit dem Königreich Marokko gekündigt wird
und es nicht automatisch verlängert werden kann. Eine
automatische Verlängerung des Fischereiabkommens
zwischen der EU und Marokko muss so lange verhindert
werden, wie die Westsahara nicht eindeutig vom Vertrag
ausgeschlossen ist. Die Linke fordert die Bundesregie-
rung auf, ihre Unterstützung gegenüber autoritären Re-
gimen zu beenden und ihre Außenpolitik auf Rechts- und
Sozialstaatlichkeit sowie auf das Völkerrecht zu orien-
tieren.


Volker Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Rede ID: ID1712658000

Im Juni dieses Jahres war ich gemeinsam mit anderen

Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen in der Westsa-
hara. Zudem haben wir das riesige sahrauische Flücht-
lingslager in Tindouf in Algerien besucht. Was wir dort
gesehen, gehört und erlebt haben, hat uns alle betroffen
gemacht. In unmittelbarer Nähe zu Europa und zu den
spektakulären Ereignissen im Rahmen des arabischen
Zu Protokoll
Frühlings schwelt dort seit Jahrzehnten ein Konflikt, der
von der europäischen und weltweiten Öffentlichkeit
kaum registriert wird.

Vor nunmehr über 20 Jahren, am 29. April 1991,
setzte der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution 690 die
UN-Mission MINURSO ein, die ein Referendum über
die Zukunft der Westsahara absichern sollte. Nach jahr-
zehntelangen Kämpfen hatte sich die Regierung von Ma-
rokko mit der Polisario, der Befreiungsbewegung der
maurischen Saharauis, auf eine Volksabstimmung geei-
nigt. Diese Abstimmung hat es bis heute nicht gegeben.
Stattdessen durchzieht von Nordost nach Südwest eine
befestigte Grenzanlage die Westsahara, die das Gebiet
ziemlich genau nach der wirtschaftlichen Nutzbarkeit
aufteilt: in eine marokkanisch besetzte Speckschwarte
zur Küste hin samt Fischreichtum und Phosphatvorkom-
men und in ein der Polisario überlassenes Knochenstück
mit viel Wüste und Dürre. Als ich diese krassen Unter-
schiede in den Lebensverhältnissen gesehen habe, habe
ich begriffen, dass es sich hier tatsächlich um den wohl
letzten kolonialen Konflikt der Welt handelt.

Was völkerrechtlich noch als schwerwiegendes Ver-
säumnis durchgehen könnte, hat katastrophale men-
schenrechtliche Konsequenzen. Einem Großteil der
sahrauischen Bevölkerung in dem von Marokko besetz-
ten Gebiet werden wesentliche Menschenrechte vorent-
halten. Sie dürfen weder ihre Meinung äußern noch sich
frei versammeln, sie werden staatlich diskriminiert und
benachteiligt. Die Bevölkerung in dem von der Polisario
kontrollierten Teil leidet unter der von Marokko bewusst
herbeigeführten schlechten wirtschaftlichen Lage und
zahlreichen Aktivitäten des marokkanischen Geheim-
dienstes. In beiden Teilen verschwinden Aktivistinnen
und Aktivisten; sie werden willkürlich verhaftet und zum
Teil in den Gefängnissen gefoltert. Eine Strafverfolgung
dieser Menschenrechtsverletzungen findet nicht statt.
Katastrophal ist nach wie vor die Lage in den Flücht-
lingslagern auf algerischer Seite, wo weit über 100 000
Menschen zum Teil seit über 30 Jahren und in dritter
Generation unter erbärmlichen Umständen leben müs-
sen, ohne eine Aussicht darauf zu haben, jemals in ihre
Heimat zurück zu können und ein normales Leben zu
führen. Die schlechten humanitären Bedingungen im La-
ger Tindouf, der Wassermangel und die Hitze sind mir
noch in guter Erinnerung. Die Perspektivlosigkeit an
diesem Ort hat mich tief getroffen.

Dass der Westsaharakonflikt immer noch nicht gelöst
ist, liegt in erster Linie an den wirtschaftlichen Interes-
sen und der Sturköpfigkeit Marokkos. Aber es liegt auch
daran, dass weder die UN über MINURSO noch die EU
noch Deutschland genügend Willen und Elan zeigen,
diese Situation wirklich zu ändern.

Die UN nutzen ihre Möglichkeiten, um das überfäl-
lige Referendum endlich gegen den marokkanischen Wi-
derstand durchzusetzen, nicht, weil wohl in erster Linie
französische Interessen dagegenstehen. Frankreich sieht
sich in einer traditionellen Schutzpflicht für Marokko
und unterhält dorthin enge politische, wirtschaftliche
und persönliche Beziehungen. Als im Jahre 2009 ange-
dacht wurde, dem MINURSO-Mandat einen Menschen-



gegebene Reden





Volker Beck (Köln)



(A) (C)



(D)(B)


rechtsmechanismus hinzuzufügen, scheiterte dies an der
Androhung Frankreichs, notfalls ein Veto einzulegen.
Eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Mandats
kam somit erst gar nicht zur Abstimmung. Hier ergibt
sich für Bundesaußenminister Westerwelle die Möglich-
keit, aus dem Schatten der Kanzlerin zu treten, die ihm
mehr und mehr das außenpolitische Wasser abgräbt.
Hier könnte er sich auf diplomatischem Parkett profilie-
ren. Deutschland könnte seinen Einfluss im Sicherheits-
rat geltend machen, um die französische Blockade zu
überwinden und zumindest der MINURSO das Recht
einzuräumen, über die Achtung der Menschenrechte in
Westsahara zu wachen. Auch in der EU sollte Deutsch-
land sein Gewicht nutzen, um eine neue europäische

Was ist es, was Schwarz-Gelb dazu bewegt, unseren
Antrag abzulehnen? Die fünf in unserem Antrag erhobe-
nen Forderungen waren auf unserer Delegationsreise
Konsens bei allen mitfahrenden Abgeordneten aus allen
fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen. Es geht um
Menschenrechte und humanitäre Bedingungen für die
sahrauische Bevölkerung. Aber zurück in Berlin gilt die
Koalitionsräson, der Opposition nicht ein Jota entge-
genzukommen. So weit, so schlecht. Doch wer solche
machtpolitischen Spiele nicht auf dem Rücken der Men-
schenrechte austragen will, muss zumindest einen eige-
nen Antrag vorlegen. Den vermisse ich vonseiten der
Koalition. Ich fordere Sie auf, endlich etwas zu unter-
nehmen, um die wirtschaftliche und politische Zukunft
Position zu Westsahara zu erwirken.

Die EU hat ganz handfeste Interessen daran, den der-
zeitigen Status, der eigentlich keiner ist, beizubehalten.
In Kürze soll das Fischereiabkommen zwischen der EU
und Marokko wieder verlängert werden, und schon jetzt
wird erneut über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten
verhandelt. Im Rahmen dessen verkauft Marokko auch
die reichen Fischbestände vor der Küste Westsaharas.
Gut 36 Millionen Euro ist den Europäern dieser Fang
wert. Völkerrechtlich müssten diese Beträge eigentlich
der Bevölkerung der besetzten Gebiete dienen; doch
hiervon findet sich in dem Abkommen kein Wort. Die von
der marokkanischen Seite bisher übermittelten Unterla-
gen zur Verwendung der Mittel aus dem bisherigen Ab-
kommen lassen nur deutlich werden, dass ein beträchtli-
cher Teil der Gelder in den Ausbau der Modernisierung
des Fischereisektors gesteckt wurde. Dies kommt nicht
der Bevölkerung der Westsahara, sondern Marokkos
Mächtigen zugute. Vonseiten der EU und der profitieren-
den Mitgliedstaaten wird hier bewusst weggeschaut.

Auch Deutschland hat im Rahmen des Abkommens
Lizenzen für den Fang von 4 850 Tonnen Fisch gekauft,
ohne die Statusfrage Westsaharas zu debattieren. Wich-
tig erscheint der Bundesregierung nur, diese lästige völ-
kerrechtliche Frage gar nicht zu berühren, um nichts
thematisieren oder gar präjudizieren zu müssen. Wer
sich aber nicht einmal traut, Menschenrechtsfragen auf
dem Fischbasar in die Waagschale zu werfen, der sollte
aufhören, von einer wertegebundenen Außenpolitik zu
schwadronieren.
Flüchtlingscamps zu verbessern. Ich fordere Sie auf,
endlich etwas Handfestes zur Verbesserung der Men-
schenrechtslage in den von der Polisario und dem Kö-
nigreich Marokko kontrollierten Gebieten zu tun. Ein
erster Schritt wäre es, unserem vorliegenden Antrag zu-
zustimmen oder aber endlich selber das Heft in die Hand
zu nehmen, um dieses üble Überbleibsel des Kolonialis-
mus zu einem guten Ende zu führen.


Dr. Hermann Otto Solms (FDP):
Rede ID: ID1712658100

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für

Menschenrechte und Humanitäre Hilfe empfiehlt in sei-
ner Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/4994, den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Druck-
sache 17/4440 abzulehnen. Wer stimmt für diese Be-
schlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Ko-
alitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositions-
fraktionen angenommen.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


– Danke schön.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bun-
destages auf morgen, Donnerstag, den 22. September
2011, 9 Uhr, ein.

Die Sitzung ist geschlossen.